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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/119 Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (Drucksachen 15/2553, 15/2790, 15/2843, 15/ 3165, 15/3494) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 12: 10879 C 10881 A 10884 A 10886 A 10886 C 10887 C 10890 B 10891 A 10892 C 10906 D 10907 C 10908 B 10909 B 10910 A Deutscher B Stenografisch 119. Sitz Berlin, Freitag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Hans-Werner Bertl . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Änderung einer Ausschussüberweisung . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Abgabe einer Erklärung durch den Bundes- kanzler: Einigung der Staats- und Regie- rungschefs der Europäischen Union auf eine europäische Verfassung . . . . . . . . . . . . Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Z V v z W V D D L K D K 10867 A 10867 A 10911 A 10867 D 10868 A 10872 B 10875 C Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10893 C 10894 D undestag er Bericht ung n 2. Juli 2004 t : usatztagesordnungspunkt 10: ereinbarte Debatte: zur Zusammenlegung on Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und ur Umsetzung der EU-Agrarreform . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10897 B 10897 C 10899 C 10900 D 10902 A 10903 B 10904 A 10906 A 10906 B Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options- gesetz) (Drucksachen 15/2816, 15/2997, 15/3161, 15/3495) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (Drucksachen 15/3046, 15/3223, 15/3297, 15/3496) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Intensivierung der Be- kämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (Drucksachen 15/2573, 15/2948, 15/3077, 15/3079, 15/3298, 15/3497) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Meister (CDU/CSU) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Elften Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (Drucksachen 15/2537, 15/3076, 15/3304, 15/3498) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von den Abgeordneten Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordne- ten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe- Gerigk, Claudia Roth (Augsburg), weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (Drucksache 15/3445) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J O D J T A H A S li a ( E B K Z E S N h ( E N A N A L A E D S M E J B K D H M A B H W B ( 10910 B 10910 C 10910 D 10911 A 10911 C 10911 D 10912 A 10913 A 10913 C 10915 A örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, elga Daub, Daniel Bahr (Münster), weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: ommerferienregelung verbraucherfreund- cher gestalten – Gesamtferienzeitraum uf 90 Tage ausdehnen Drucksache 15/3102) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 16: rste Beratung des von den Fraktionen der PD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- EN eingebrachten Entwurfs eines Haus- altsbegleitgesetzes 2005 (HBeglG 2005) Drucksache 15/3442) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lbert Deß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Georg Nüßlein, Georg Girisch, Bernhard chulte-Drüggelte, Gerda Hasselfeldt, ichael Glos, Dr. Peter Ramsauer, Maria ichhorn, Marion Seib, Ernst Hinsken, ochen Borchert, Doris Meyer (Tapfheim), arbara Lanzinger, Ilse Aigner, Bartholomäus alb, Hubert Deittert, Franz Obermeier, r. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Klaus ofbauer, Peter H. Carstensen (Nordstrand), ichael Kretschmer, Alexander Dobrindt, rnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Klaus rähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, enry Nitzsche, Maria Michalk, Marco anderwitz, Manfred Kolbe, Veronika ellmann und Christa Reichard (Dresden) alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die 10916 C 10917 A 10917 D 10918 C 10920 B 10921 A 10921 B 10922 B 10924 B 10926 A 10926 A 10928 A 10929 A 10930 C 10931 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 III Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus- schusses zu dem Gesetz zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (Zu- satztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) und Peter Weiß (Emmendingen) (beide CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch 10931 B Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermitt- lungsausschusses zu dem Gesetz zur Umset- zung der Reform der gemeinsamen Agrarpoli- tik (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung der Bundesregierung zur Beschluss- empfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozial- gesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Klaus Brähmig, Günter Baumann, Marco Wanderwitz, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche, Manfred Kolbe, Veronika Bellmann, Christa Reichard (Dres- den), Michael Kretschmer und Arnold Vaatz (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus- schusses zu dem Gesetz zur optionalen Trä- gerschaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörg Tauss, Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau) und Dr. Carola Reimann (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kom- munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatz- tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . ( o A E U ( E s B g A E s s B s s A Z A l 9 U A Z d 2 p F J A A 10932 A 10932 D 10933 A 10933 C Kommunales Optionsgesetz) (Zusatztages- rdnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lrich Petzold und Uda Carmen Freia Heller beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur optionalen Träger- chaft von Kommunen nach dem Zweiten uch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options- esetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . nlage 9 rklärung der Bundesregierung zur Be- chlussempfehlung des Vermittlungsaus- chusses zum Gesetz zur Intensivierung der ekämpfung der Schwarzarbeit und damit zu- ammenhängender Steuerhinterziehung (Zu- atztagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Sommerferien verbraucherfreund- icher gestalten – Gesamtferienzeitraum auf 0 Tage ausdehnen (Tagesordnungspunkt 29) ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 005 (HBeglG 2005) (Zusatztagesordnungs- unkt 16) ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10933 C 10934 A 10934 D 10935 A 10935 D 10936 B 10937 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10867 (A) ) (B) ) 119. Sitz Berlin, Freitag, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10931 (A) ) (B) ) Michael Kretschmer, Alexander Dobrindt, der Bundesregierung und der Regierungskoalition Hofbauer, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Unbefriedigend ist jedoch die in den Gesetzentwürfen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Georg Girisch, Bernhard Schulte-Drüggelte, Gerda Hasselfeldt, Michael Glos, Dr. Peter Ramsauer, Maria Eichhorn, Marion Seib, Ernst Hinsken, Jochen Borchert, Doris Meyer (Tapfheim), Barbara Lanzinger, Ilse Aigner, Bartholomäus Kalb, Hubert Deittert, Franz Obermeier, Dr. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Klaus p s m g K g p A e r d d d f r l B V g L s g u E u r z l 2 n d e w b d g n w a Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bertl, Hans-Werner SPD 02.07.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.07.2004 Gloser, Günter SPD 02.07.2004 Hohmann, Martin fraktionslos 02.07.2004 Janssen, Jann-Peter SPD 02.07.2004 Kampeter, Steffen CDU/CSU 02.07.2004 Kossendey, Thomas CDU/CSU 02.07.2004 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 02.07.2004 Parr, Detlef FDP 02.07.2004 Rehbock-Zureich, Karin SPD 02.07.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.07.2004 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 02.07.2004 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 02.07.2004 Schirmbeck, Georg CDU/CSU 02.07.2004 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 02.07.2004 Strässer, Christoph SPD 02.07.2004 Straubinger, Max CDU/CSU 02.07.2004 Dr. Struck, Peter SPD 02.07.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 02.07.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche, Maria Michalk, Marco Wanderwitz, Manfred Kolbe, Veronika Bellmann und Christa Reichard (Dresden) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsausschus- ses zu dem Gesetz zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (Zusatztages- ordnungspunkt 11) Die Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrar- olitik (GAP) vom Juni 2003, die wesentlich durch die chlechte Verhandlungsführung der Bundesregierung it verursacht wurden, bringen für unsere Landwirte roße Belastungen in Form von Preissenkungen und ürzungen der Ausgleichszahlungen. Mit dem soforti- en und vollständigen Wegfall der Bewirtschaftungsver- flichtung in der Landwirtschaft als Voraussetzung für usgleichszahlungen besteht die Gefahr, dass in einem normen Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbe- eichen Produktionspotentiale aus Deutschland abwan- ern. Diese Belastungen aus den EU-Beschlüssen sollten urch die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und er Regierungskoalition zur Umsetzung der GAP-Re- orm noch verstärkt werden. Nach diesen Entwürfen wä- en durch die betriebliche Umverteilung der Direktzah- ungen insbesondere die leistungsstarken viehhaltenden etriebe belastet worden. Außerdem wären durch die erknüpfung der künftigen Direktzahlungen mit überzo- enen Bewirtschaftungsauflagen die Belastungen für die andwirte und die Landwirtschaft unerträglich ver- chärft worden. Der Bundesrat hat mit seiner Mehrheit der unionsre- ierten Länder diese Gesetzentwürfe zu Recht abgelehnt nd den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des insatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der nionsregierten Länder konnten wesentliche Verbesse- ungen erreicht werden. Die Strukturbrüche werden abgemildert, die Direkt- ahlungen bleiben den aktiv wirtschaftenden Betrieben änger und umfangreicher erhalten und werden erst ab 010 statt 2007 schrittweise in eine einheitliche regio- ale Flächenprämie abgeschmolzen. Bei der Umsetzung er so genannten Cross-Compliance-Vorschriften konnte ine Entschärfung der bürokratischen Auflagen erreicht erden. Mit der Änderung des Grünland-Umbruchsver- otes in ein Grünland-Erhaltungsgebot können die Län- er in Anlehnung an das EU-Recht flexiblere Regelun- en erlassen. Vor dem Hintergrund dieser Verbesserungen und der unmehr gewonnenen Planungssicherheit für die Land- irte ist den Gesetzentwürfen in der vom Vermittlungs- usschuss geänderten Fassung zuzustimmen. 10932 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 (A) ) (B) ) vorgesehene regionale Umverteilung der Ausgleichs- mittel, die aber nicht Gegenstand des Vermittlungsver- fahrens war. In den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfa- len, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führt dies zu zusätzlichen Kürzungen der Ausgleichszahlungen bei den Landwirten von bis zu 5 Prozent und zu entsprechenden Wettbewerbsverzer- rungen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (Zusatztagesordnungspunkt 11) Die Beschlüsse zur Reform der gemeinsamen Agrar- politik, GAP, vom Juni 2003 bringen für unsere Land- wirte große Belastungen in Form von Preissenkungen und Kürzungen der Ausgleichszahlungen. Verursacht wurde dies durch die schlechte Verhandlungsführung der Bundesregierung bei den Luxemburger Beschlüssen. Vorgesehen ist der sofortige und vollständige Wegfall der Bewirtschaftungsverpflichtung. Damit wird in eini- gen Nahrungsmittelbereichen ein enormer Strukturwan- del einsetzen mit der Folge, dass Produktionspotenziale aus Deutschland abwandern und damit viele Arbeits- plätze gefährdet sind. Die Bundesregierung und die Regierungskoalition ha- ben aus den EU-Vorgaben zur Entkoppelung von der Produktion jeweils die schlechtesten Optionen ausge- wählt. Durch die betriebliche Umverteilung der Direkt- zahlungen wären nach diesen Entwürfen insbesondere die leistungsstarken Vieh haltenden Betriebe belastet worden. Außerdem wären durch die Verknüpfung der künftigen Direktzahlungen mit überzogenen Bewirt- schaftungsauflagen die Belastungen für die Landwirte und die Landwirtschaft unerträglich verschärft worden. Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der unionsregier- ten Länder diese Gesetzentwürfe zu Recht abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des Einsatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Lei- tung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gerda Hasselfeldt, MdB, und der unionsregierten Länder konn- ten grundlegende Verbesserungen erreicht werden: Die Strukturbrüche werden abgemildert; die Direktzahlun- gen bleiben den aktiv wirtschaftenden Betrieben länger und umfangreicher erhalten und werden erst ab 2010 statt 2007 schrittweise in eine einheitliche regionale Flä- chenprämie abgeschmolzen; bei der Umsetzung der so genannten Cross-Compliance-Vorschriften konnte eine Entschärfung der bürokratischen Auflagen erreicht wer- den; mit der Änderung des Grünland-Umbruchsverbotes in ein Grünland-Erhaltungsgebot können die Länder in Anlehnung an das EU-Recht flexiblere Regelungen er- lassen. f v t r e b M e x g t r z h g g „ E L k w d n d w w m s S l m t K i d A m c d f s S (C (D Nicht akzeptabel ist jedoch die in den Gesetzentwür- en der Bundesregierung und der Regierungskoalition orgesehene regionale Umverteilung der Ausgleichsmit- el. Diese nimmt den bayerischen Landwirten jährlich und 22 Millionen Euro Ausgleichszahlungen weg. Bay- rn ist mit seinem großen Anteil an der Milchwirtschaft esonders benachteiligt, weil es nicht gelungen ist, die ilchausgleichszahlungen bis 2013 betriebsbezogen zu rhalten. Durch die von Frau Künast zu verantwortenden Lu- emburger Beschlüssen werden die Milchbauern – ganz leich, wie die Reform umgesetzt wird – massiv benach- eiligt. Ebenso wurde versäumt, entsprechend dem Subsidia- itätsprinzip eine Ermächtigung in das GAP-Umset- ungsgesetz aufzunehmen. Eine solche Wahlmöglichkeit ätte es den Ländern erlaubt, statt des komplizierten und erade für die aktiv wirtschaftenden Betriebe nachteili- en regionalen Flächenmodells das EU-Standardmodell Betriebsprämie“ einzuführen. Aufgrund einer solchen rmächtigung hätten Bayern und andere interessierte änder dieses „Betriebsprämien-Modell“ praktizieren önnen wie das Nachbarland Österreich und andere ichtige EU-Agrarmitbewerberländer wie Frankreich, ie Niederlande, Belgien, Italien, Irland, Portugal, Spa- ien, Griechenland und Teile von Großbritannien. Auf iese Weise hätte ein weiterer schwerwiegender Wettbe- erbsnachteil für die bayerischen Landwirte verhindert erden können. Ein Hauptgrund für die Ablehnung ist jedoch, dass it diesen Beschlüssen ein weiterer Irrweg in der Ge- taltung der europäischen Agrarpolitik umgesetzt wird. tatt konsequent auf Mengenreduzierung und Marktent- astung zu setzen, werden den Bauern Agrarpreise zuge- utet, die weitgehend nicht einmal die Produktionskos- en decken. Mit den Luxemburger Beschlüssen hat Frau ünast einem Agrarmodell zugestimmt, das auf Dauer n der Gesellschaft nicht konsensfähig ist. Wegen dieser schwerwiegenden Mängel kann ich em GAP-Umsetzungsgesetz nicht zustimmen. nlage 4 Erklärung der Bundesregierung zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommu- nales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungs- punkt 12) Die Bundesregierung verpflichtet sich, gemeinsam it den Ländern nach einer geeigneten Lösung zu su- hen, wenn sich entgegen der derzeitigen Annahme und er erklärten Absicht des Bundes, die Kommunen in- olge der Reform – Hartz IV – zu entlasten, herausstellen ollte, dass es bei den Kommunen in einem Land in der umme zu einer Nettobelastung kommt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10933 (A) ) (B) ) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Klaus Brähmig, Günter Baumann, Marco Wanderwitz, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche, Manfred Kolbe, Veronika Bellmann, Christa Reichard (Dres- den), Michael Kretschmer und Arnold Vaatz (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsausschus- ses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozial- gesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) (Zu- satztagesordnungspunkt 12) Ich kann dem Kommunalen Optionsgesetz zum Vier- ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt (Hartz IV), das als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsergebnisses vom 30. Juni 2004 dem Deut- schen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen. Ein wesentlicher Baustein zur Modernisierung des Sozialstaates ist die Zusammenführung von Arbeitslo- sen- und Sozialhilfe zu einem Hilfesystem, dem so ge- nannten Arbeitslosengeld II. Das halte ich für richtig. Wichtig ist aber, dass den Arbeitslosengeld-II-Empfän- gern Perspektiven eröffnet werden, wieder Beschäfti- gung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Denjeni- gen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden, müssen Beschäftigungsmöglich- keiten angeboten werden. Die Schaffung dieser Beschäf- tigungsmöglichkeiten ist eine dezentral zu organisie- rende Aufgabe, sowohl für die Kommunen als auch für die Arbeitsämter. Dieses gestaltet sich in Kommunen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit sehr schwierig. Des- halb wurde von Anfang an das Ziel verfolgt, Kommunen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit dafür organisatori- sche Hilfe und besondere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Durch das Vermittlungsergebnis bekommen insbeson- dere die neuen Bundesländer, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von fast 20 Prozent zu verzeichnen haben und die im Vergleich zu Regionen in den alten Bundesländern ein Vielfaches an Arbeitslosengeld-II- Empfängern haben werden, nach der Reform keine finanzielle Unterstützung; sie werden zum Teil sogar be- lastet. Damit wird ein wesentliches Ziel der Reform, An- reize und Möglichkeiten zu schaffen, wieder Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten, verfehlt, weil die Kommunen lediglich die erwerbsfähigen Hilfebezieher mit passiven Leistungen „ruhig stellen“ können und keine Chance haben, den Betroffenen Beschäftigungs- möglichkeiten zu eröffnen. Ein zweiter Grund, nicht zuzustimmen, ist für mich der viel zu geringe anrechnungsfreie Betrag, den jemand zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen kann. Damit sind in der Zukunft vor allem die vielen älteren Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den neuen Bundeslän- dern verurteilt, auf diesem niedrigen Einkommensniveau verharren zu müssen. A h b a A G F t g A h g z k A i d d § t s v n T w B k w M n S g b f i t d (C (D nlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörg Tauss, Ulla Burchardt, Swen Schulz (Spandau) und Dr. Carola Reimann (alle SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus- schusses zu dem Gesetz zur optionalen Träger- schaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozial- ilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für alle Ar- eitsuchende ist mit dem Ziel verbunden, Langzeit- rbeitslose in Zukunft besser und schneller als bisher in rbeit zu vermitteln. Dieser Reform stimme ich im rundsatz zu, allerdings in der Erwartung, dass die inanzierung dieser wichtigen Reform des Arbeitsmark- es im Bundeshaushalt nicht über eine – zusätzliche – lobale Minderausgabe über alle Ressorts erfolgt. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) und Peter Weiß (Emmendingen) (beide CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kom- munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatzta- gesordnungspunkt 12) Die Erfahrungen vieler Landkreise in der Vergangen- eit haben deutlich gemacht, dass die kommunalen Trä- er die Betreuung und Vermittlung erwerbsfähiger Lang- eitarbeitsloser erfolgreicher und effizienter leisten önnen als eine bundesweit zuständige Zentralbehörde. us diesem Grund hat sich der Vermittlungsausschuss m Dezember auf die Schaffung eines Optionsrechtes für ie Kommunen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach em SGB II verständigt und diese Optionsklausel im 6 a SGB II festgeschrieben. Mit dem jetzt im Vermittlungsausschuss ausgearbeite- en Einigungsvorschlag zum Kommunalen Optionsge- etz liegt die rechtliche Ausgestaltung des § 6 a SGB II or. Nach meiner Auffassung entspricht diese Lösung icht den Eckpunkten, die hinsichtlich der kommunalen rägerschaft Bestandteil der Einigung vom Dezember aren. Tatsächlich enthält das Gesetz in der Fassung der eschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses eine echte Option. Die ursprünglich ausdrücklich er- ünschte und mit politischer Mehrheit beschlossene öglichkeit einer alleinigen und vollständigen Über- ahme der Verantwortung für die Leistungen nach dem GB II und die umfassende Betreuung der erwerbsfähi- en Langzeitarbeitslosen durch die Kommunen im Wett- ewerb mit der Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur ür Arbeit wurde auf diese Weise nicht verwirklicht. Die n dem Einigungsvorschlag niedergelegte Experimen- ierklausel betrachte ich als unzureichenden Ersatz für ie im SGB II verankerte Optionsklausel. 10934 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 (A) ) (B) ) Trotz dieser Bedenken habe ich dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt, um auf diese Weise zu ermöglichen, dass überhaupt eine Optionsmög- lichkeit für die Kommunen geschaffen wird. Ich erwarte jedoch, dass nach entsprechenden Erfahrungen und Er- folgen der auf der Basis der Experimentierklausel für die kommunale Trägerschaft der neuen SGB-II-Leistungen optierenden Kommunen umgehend ein umfassendes Optionsrecht für alle Kommunen eingeführt wird. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Petzold und Uda Carmen Freia Heller (beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kom- munales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungs- punkt 12) Ich kann der Beschlussempfehlung des Vermittlungs- ausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch – Kommunales Optionsgesetz zum vierten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) –, das als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsaus- schusses vom 30. Juni 2004 dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen und werde mich der Stimme enthalten. Meiner persönlichen Auffassung nach ist die Grund- forderung der CDU/CSU „Fördern und Fordern“ in den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses in lediglich ei- ner Protokollnotiz unzureichend umgesetzt. Mein Haupteinwand besteht jedoch darin, dass der in der Vermittlung erreichte Stand der Gesetzgebung mei- ner Meinung nach nicht ausreicht, um einen verantwort- baren Reformverlauf zu sichern. Die vorliegende Geset- zesfassung hat insbesondere für Regionen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Auswirkungen, in- dem sie die Modalitäten der Trägerverantwortung fest- legt, den Finanzausgleich praktisch abschließend regelt und auch Zeitpunkt und einen sehr kurzen Übergang der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 endgültig festlegt; sie ist meiner Auffassung nach auch bei den Hinzuverdienstmöglich- keiten unzureichend. In der außerordentlich kurzen Frist zwischen der Vor- lage des Vermittlungsergebnisses und der Entscheidung über ein Abstimmungsverhalten, die mir damit zur Prü- fung der Vorlage zur Verfügung stand, und aufgrund der weit reichenden Konsequenzen meines Abstimmungs- verhaltens musste ich zu dem Schluss kommen, dass die vorgegebenen Regelungen zu hohen Umsetzungsproble- men führen werden und nur eine ungenügende Vorsorge im kommunalen Bereich gegeben ist. Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen steuerfinanzierten Leistung schon allein aufgrund der Potenziale zur Ver- w U s d Z B b d d h s n t s S f w b k v n E i a i m A t a D z g d s P s w f F w b f b (C (D altungsvereinfachung für richtig, sehe jedoch auch hier msetzungsdefizite. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Optionsge- etzes sehr viel später vorgelegt als geplant. Sie war je- och nicht bereit, den Inkraftsetzungstermin um einige eit zu verschieben, und hat damit die Verwaltung in der undesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Ge- ietskörperschaften und Verwaltungen unter einen Zeit- ruck gesetzt, der die Beteiligten zwangsläufig überfor- ern wird. Auch haben die bisherigen Beratungen keine inreichende Transparenz in die komplexen Finanz- tröme zwischen Bundesagentur, Ländern und Kommu- en gebracht. Dies ist bei der kommunalen Finanzsitua- ion, in der viele Kommunen vor der Zwangsverwaltung tehen, nicht verantwortbar und würde die kommunale elbstverwaltung bereits kurzfristig aufs Höchste ge- ährden. Die Erwartung einer aktivierenden Hilfe für er- erbsfähige Arbeitslose wird damit gerade dort unerfüllt leiben, wo sie am dringlichsten ist. Für zahlreiche Kommunen sind bei den Unterkunfts- osten zusätzliche Finanzlasten zu erwarten, für die der orgesehene Ausgleich auch nach einer Überprüfung in- erhalb der vorgesehenen Frist zu spät kommen kann. ine ausgewogene Verteilung zugesagter Bundesmittel st bisher ebenfalls nicht gesichert. Ich halte die jüngste Verständigung im Vermittlungs- usschuss zwar für in die richtige Richtung gehend, aber n ihrer Gänze nicht ausreichend. Deshalb werde ich ich bei der Abstimmung der Stimme enthalten. nlage 9 Erklärung der Bundesregierung zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarz- arbeit und damit zusammenhängender Steuer- hinterziehung (Zusatztagesordnungspunkt 14) 1. Zur Auskunftsberechtigung aus der zentralen Da- enbank Durch die jetzige Gesetzesfassung sowohl in § 6 als uch in § 17 ist klargestellt, dass die Informations- und atenübermittlung an Strafverfolgungs- und Polizeivoll- ugsbehörden, wie von Bundesrat und CDU/CSU ewünscht, zur Verhütung und Verfolgung auch aller an- eren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zu- ammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 genannten rüfgegenstände stehen (zum Beispiel Urkundenfäl- chung, Geldwäsche etc.), erfolgt. 2. Zur JobCard Noch in diesem Jahr soll die Prüfung abgeschlossen erden, ob das JobCard-Verfahren auch zur Bekämp- ung der Schwarzarbeit angewendet werden kann. „Im alle des Missbrauchs von Leistungen ist es nicht not- endig, die Signaturkarte einzuziehen, da der Miss- rauch als solcher in den Datenbeständen unmittelbar estgehalten wird und bei jeder erneuten Abfrage abruf- ar ist. Damit ist sichergestellt, dass das JobCard-Ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10935 (A) ) (B) ) fahren eine Möglichkeit der Sperre im Datensatz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beinhaltet. Nach Abschluss der Erprobung ist zu entscheiden, ob das JobCard-Verfahren eingeführt wird. In diesem Fall wird im Gesetzentwurf eine entsprechende Regelung aufgenommen. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Sommerferien ver- braucherfreundlicher gestalten – Gesamtferien- zeitraum auf 90 Tage ausdehnen (Tagesord- nungspunkt 29) Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der zur Beratung vorliegende Antrag ist nicht neu, das Anliegen hinreichend bekannt und das Problem letztlich hier im Bundestag nicht zu lösen. Aber derartige Betrachtungen können unsere Kolleginnen und Kollegen von der FDP selbstverständlich nicht davon abhalten, uns heute noch einmal mit einem Antrag zur Sommerferienregelung zu „beglücken“. Die lobenswerte Kürze beschwert unser Gedächtnis zwar nicht allzu sehr, gleichwohl wird unser Geist aber auch nicht sonderlich erleuchtet. Dass wir das Anliegen des Antrages inhaltlich mittra- gen, ist durch die mehrfachen Beratungen zu diesem Thema im Tourismusausschuss und mit der Kultusminis- terkonferenz hinreichend bekannt. Bekannt ist auch, welche Widerstände sich hier entgegenstellen, die wir nicht einfach vom Tisch wischen können. Letztlich – das wissen wir alle – entscheiden hier die Länder, in Sonder- heit die KMK, und wir sollten diese Zuständigkeit auch anerkennen. Was wir machen können, haben wir getan, nämlich auf jene Gründe zu verweisen, die für eine län- gere Ferienzeit sprechen. Der KMK gehören, das wissen Sie auch, mehrheitlich Politikerinnen und Politiker der Parteien an, die im Bun- destag in der Opposition sitzen. Ich finde es nachgerade unredlich, dass Sie nunmehr den nicht zuständigen Bun- destag bemühen wollen, Ihren Kolleginnen und Kolle- gen auf die „Sprünge“ zu helfen, anstatt die Verantwort- lichen in den Ländern anzusprechen. Wo sonst völlig zu Recht argwöhnisch und penibel darauf geachtet wird, dass der Bund sich nicht Kompetenzen anmaßt, die ihm nicht zustehen, soll nun von Bundesebene her gehandelt werden. Wir sollten auf die sachlichen und fachlichen Abwägungen in den Ländern setzen und auch die Argu- mente der Bildungspolitikerinnen in den Ländern ernst nehmen. Die aktuelle Ferienordnung schafft sicherlich ein ernstes Problem: Fast die Hälfte der Menschen in unse- rem Land, nämlich die Familien mit schulpflichtigen Kindern in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein- Westfalen, macht fast gleichzeitig Ferien. Die Hauptsai- son verkürzt sich außerdem drastisch von maximal 91Tagen auf nur noch 75 Tage. Die Tourismusbranche leidet natürlich unter dieser Reduktion. Das muss man n m a v b l t i s B F S s t w f k r D z P s u A G B u d t E f p z E d s n L w m ß s A g s (C (D icht weiter ausführen: Nachfragen in der Ferienzeit, die an nicht annehmen kann, Bettenleerstand in den Zeiten ußerhalb der Ferien. Einkommensmöglichkeiten gehen erloren, Preise verteuern sich, die Dauer saisonaler Ar- eitsplätze verkürzt sich und der redlich verdiente Ur- aub muss häufig in überfüllten und überteuerten Quar- ieren verbracht werden. Deshalb wäre eine Neuregelung m Sinne Ihres Antrages aus tourismuspolitischer Sicht innvoll; ich stimme da ausdrücklich noch einmal zu. Bestehen bleiben aber auch die bildungspolitischen edenken. Dass nämlich die schon im Juni beginnenden erientermine das zweite Schulhalbjahr stark verkürzen. chülerinnen und Schüler wie Lehrerinnen und Lehrer ind dadurch einem aufreibenden Test- und Notenmara- hon ausgesetzt. Das ist pädagogisch wenig sinnvoll, enn nicht sogar kontraproduktiv. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es auch eine ür beide Anliegen zufrieden stellende Lösung geben ann. Die Ferienzeitregelung ist keine allein unter tou- ismuspolitischen Gesichtspunkten zu regelnde Materie. as Ferienproblem hängt auch mit der Schulproblematik usammen. Expertinnen und Experten forderten nach ISA strukturelle Veränderungen im deutschen Schul- ystem. Wir sollten auch diesen Auftrag ernst nehmen nd gemeinsam mit den Ländern zu Lösungen kommen. nlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Haushaltsbe- gleitgesetzes 2005 (HBeglG 2005) (Zusatztages- ordnungspunkt 16) Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Weil die Opposition letzten Dezember im undesrat einen sinnvollen und dringend erforderlichen mfassenden Subventionsabbau verhindert hat, geraten ie Finanzen von Bund, Ländern und Kommunen immer iefer in die Finanzkrise. Neben dem vollen Abbau der igenheimzulage, einer weit gehenden Kürzung der Ent- ernungspauschale und dem Abbau der Wohnungsbau- rämien hat die CDU/CSU im Vermittlungsverfahren um letzten Haushaltsbegleitgesetz 2004 auch jegliche insparungen im Agarbereich abgeblockt. Mit diesem Haushaltsbegleitgesetz 2005 müssen wir iese Kürzungen, die ohne Bundesratszustimmung be- chlossen werden können, erneut aufrufen. Wir tun dies icht aus Spaß oder etwa deshalb, weil wir gerade die andwirte ärgern wollen. Nein, wir müssen dies tun, eil die Wirtschaftsentwicklung und die Steuereinnah- en nicht so stabil sind, wie das nötig wäre, um die gro- en Lasten der sozialen Sicherung und der Wirtschafts- ubventionen ohne Einschnitte aufrechtzuerhalten. Um die Haushalte zu konsolidieren, muss auch der grarbereich einen Beitrag leisten. Das Haushaltsbe- leitgesetz 2005 macht zwei Kürzungen erforderlich: Erstens. Die Steuervergünstigungen beim Agrar-Die- el müssen abgebaut werden. Die Land- und Forstwirt- 10936 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 (A) ) (B) ) schaft erhält je Liter betrieblich genutzten Dieselkraft- stoff 21,48 Cent vergütet. Insgesamt werden so knapp 2 Milliarden Liter Kraftstoff begünstigt. Der Abbau die- ser Steuervergünstigung umfasst ein Volumen von insge- samt 287 Millionen Euro. Damit wird die Vergünstigung um 68 Prozent verringert, verglichen mit der derzeit kal- kulierten Steuermindereinnahme von jährlich rund 420 Millionen Euro. Der Abbau soll so umgesetzt wer- den, wie bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorge- sehen: Demnach gibt es eine einzelbetriebliche Ober- grenze von 10 000 Litern und einen Selbstbehalt je Betrieb von 350 Euro. Als Grüne hoffe ich, dass dieser Subventionsabbau auch dazu führt, dass die Landwirt- schaft mehr und mehr auf Pflanzenöl umsteigt und so dem Öl aus nachwachsenden Rohstoffen zu deutlich mehr Nachfrage verhilft. Zweitens. Die Agrarsozialpolitik ist mit einem Ansatz von 3,7 Milliarden Euro die bei weitem finanziell be- deutsamste Maßnahme im Etat des Ressorts für Land- wirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz. Deshalb kann sie von Einsparungen nicht ausgenommen werden. In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung soll der Solidarbeitrag der aktiven Landwirte, ausgehend von einem Anteil für 2005 von zunächst 82 Millionen Euro peu à peu bis 2008 auf 91 Millionen Euro erhöht werden. Gemessen an der Belastung der aktiven Mitglieder in der allgemeinen Krankenversicherung ist diese Mehrbelas- tung der Landwirte sozialpolitisch vertretbar. Sie wird außerdem durch Einsparungen infolge des Gesundheits- modernisierungsgesetzes abgefedert. Auch müssen die Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Kran- kenkasse durch ihre Vermögen und durch mehr Verwal- tungseffizienz unzumutbare Beitragsmehrbelastungen vermeiden. Es liegt also an den Sozialkassen, so sparsam zu kal- kulieren, dass Beitragserhöhungen vermieden werden werden. Die Absenkung der Bundeszuschüsse muss innerhalb der Landwirtschaft solidarisch aufgebracht werden. Da- rum richten sich die Anteile der einzelnen LKKn an den Bundeszuschüssen nach der Leistungsfähigkeit ihrer Versichertengemeinschaften. Auf diese Weise werden regionale Unterschiede in der Belastung durch die Ab- senkung der Bundesmittel vermieden. Weiterhin aber wird der Bund mit knapp 3,7 Milliar- den Euro die Hauptlast der sozialen Sicherung für die Landwirtschaft tragen. Die Hauptziele der Agrarsozial- politik – die ökonomische und soziale Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und die soziale Flankierung des Agrarstrukturwandels – sind durch die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht berührt worden. Jürgen Koppelin (FDP): Offensichtlich traut der Finanzminister seinem eigenen Haushaltsentwurf, den er letzte Woche vorgelegt hat, nicht und schiebt schnell ein Haushaltsbegleitgesetz 2005 nach. Der auf Kante ge- nähte Haushalt droht also schon vor der Verabschiedung aus den Nähten zu platzen. Zum vierten Mal werden die M a t h b E m S h E d r s H t S v a h r L f K 2 w e h l w i d e w b n P I t d m w m u t v c B b p s z d d (C (D aastricht-Kriterien verletzt werden. Somit verstößt uch dieser Haushalt gegen einen völkerrechtlichen Ver- rag. Die Annahmen, auf denen der Haushalt basiert, ge- en, wie in den vergangenen Jahren, an der Realität vor- ei, sodass ein Nachtragshaushalt zur Tradition wird. ine traurige Tradition. Die Privatisierungserlöse sind it 15,4 Milliarden Euro utopisch hoch angesetzt, die chätzung der Wachstumserwartung ist höchst zweifel- aft, um nur einige Beispiele zu nennen. 800 Millionen uro fehlen da schnell in der Kasse, und dann wäre auch ieser Haushalt verfassungswidrig. Die FDP-Fraktion echnet aber mit einem wesentlich höheren Fehlbetrag. Mit dem vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz 2005 oll bei der Landwirtschaft abkassiert werden, um die aushaltslöcher zu stopfen. Die FDP steht für Subven- ionsabbau. Dazu müssen jedoch gleichzeitig erhebliche teuererleichterungen durchgeführt werden. Einen Sub- entionsabbau zum Stopfen der Haushaltslöcher wird es ber mit der FDP nicht geben. Der Haushalt von Frau Künast birgt sicher noch ein ohes Einsparpotential. Dabei denke ich an die Reduzie- ung der Förderung der so genannten „ökologischen andwirtschaft“, wie zum Beispiel Gelder für die Öf- entlichkeitsarbeit. Aber die Klientel der Grünen soll vor ürzungen weiterhin geschont werden. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 sollen im Jahr 005 von den Landwirten 82 Millionen Euro abkassiert erden. Insgesamt sollen bis 2008 1,2 Milliarden Euro inkassiert werden. Die FDP hat bei den letzten Haus- altsverhandlungen Einsparvorschläge von über 2 Mil- iarden Euro gemacht. Die haben sie alle abgelehnt. Was ollen Sie mit einer Einsparung von 82 Millionen Euro n 2005 erreichen? Das ist nicht einmal der Tropfen auf en heißen Stein, und ein überlaufendes Fass wird durch inen Tropfen weniger nicht austrocknen. Wenn die Steuern nicht so fließen, wie von Ihnen er- artet, ist Ihr Haushalt verfassungswidrig. Wenn die Ar- eitslosenzahlen nicht so schnell sinken, wie sie es pla- en, ist Ihr Haushalt verfassungswidrig. Wenn die rivatisierungserlöse nicht realisiert werden können, ist hr Haushalt verfassungswidrig. Es wird Ihnen nicht helfen, an einzelnen Subventions- atbeständen zu drehen. Was wir brauchen, ist ein Um- enken und eine Wirtschafts- und Steuerpolitik, die ehr Wachstum und Investitionen schafft und dadurch ieder Menschen in Brot und Arbeit bringt. Durch Ihre Politik sind die Einkommen der Bauernfa- ilien im vierten Jahr in Folge rückläufig. Die Land- nd Forstwirtschaft hat eine extrem hohe Steuerbelas- ung durch die Ökosteuer auf Strom, Diesel und Gas zu erkraften; zusätzlich gibt es Eingriffe in das Alterssi- herungssystem. Zudem werden die Bäuerinnen und auern durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz elastet wie auch bei der Eigenheimzulage, der Pendler- auschale und der Kürzung steuerlicher Freibeträge. Zu- ätzlich führt die geplante Verteuerung des Agrardiesels u einer Steuererhöhung um 56 Prozent und verschärft ie ohnehin schon bestehenden Wettbewerbsnachteile zu en Niederlanden, Dänemark und Frankreich. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10937 (A) ) (B) ) Und jetzt planen Sie, den Bundeszuschuss zur Kran- kenversicherung der Landwirte um 82 Millionen Euro zu kürzen. Rot-Grün legt damit die Axt, ohne eine Alterna- tive zu benennen, an die landwirtschaftliche Sozialversi- cherung. Das ist unverantwortlich. Die Bauern können Ihren Betrieb nicht ins Ausland verlagern. Und deswe- gen wird bei ihnen abkassiert. Herr Bundesfinanzminister, ich fordere Sie deshalb auf, das Haushaltsbegleitgesetz 2005 zurückzunehmen. Die Abstrafung der Landwirtschaft nach dem Motto: „Die Bauern wählen uns nicht, deshalb werden sie ge- schröpft“, muss ein Ende haben. Durch die rot-grüne Haushaltspolitik entstehen immer mehr Wettbewerbs- nachteile innerhalb der EU für die Landwirtschaft. Auch dies muss ein Ende haben. Anlage 12 Amtliche Mitteilungen Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 32. Sitzung zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 2004 be- schlossenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Ta- bakkonsums das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2002 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr 2002 – Drucksachen 14/9180, 15/345 Nr. 44 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführungs 2002 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2002 – Drucksachen 14/9893, 15/99 Nr. 1.17 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2002 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2002 – Drucksachen 15/113, 15/171 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2002 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2002 – Drucksachen 15/393, 15/446 Nr. 5 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung m V P t (C (D Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabili- tät und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 2001 bis 2004 (19. Subven- tionsbericht) – Drucksache 15/1635 – Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 2003/2004 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick- lung – Drucksache 15/2000 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2001/2002 sowie über die Lage und Ent- wicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 15/1226 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsprogramm Informationsgesellschaft Deutsch- land 2006 – Drucksache 15/2315 – Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft – Unterrichtung durch die Bundesregierung Waldzustandsbericht 2003 – Ergebnisse des forstlichen Umweltmonitorings – – Drucksache 15/2210 – Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesverkehrswegeplan 2003 – Drucksachen 15/2050, 15/2207 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.42 Drucksache 15/2793 Nr. 1.4 Drucksache 15/2793 Nr. 2.17 Drucksache 15/2793 Nr. 2.18 Finanzausschuss Drucksache 15/3023 Nr. 1.5 Drucksache 15/3023 Nr. 2.5 Drucksache 15/3023 Nr. 2.10 Drucksache 15/3023 Nr. 2.20 Drucksache 15/3135 Nr. 2.11 Drucksache 15/3135 Nr. 2.20 Drucksache 15/3135 Nr. 2.21 Drucksache 15/3135 Nr. 2.29 (A) (C) (B) (D) Drucksache 15/3135 Nr. 2.34 Drucksache 15/3135 Nr. 2.39 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/3135 Nr. 2.10 Drucksache 15/3135 Nr. 2.15 Drucksache 15/3135 Nr. 2.16 Drucksache 15/3135 Nr. 2.17 Drucksache 15/3135 Nr. 2.23 Drucksache 15/3135 Nr. 2.25 Drucksache 15/3135 Nr. 2.35 Drucksache 15/3135 Nr. 2.45 Drucksache 15/3135 Nr. 2.46 Drucksache 15/3135 Nr. 2.48 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/3135 Nr. 2.6 Drucksache 15/3135 Nr. 2.9 Drucksache 15/3135 Nr. 2.18 Drucksache 15/3135 Nr. 2.19 Drucksache 15/3135 Nr. 2.24 Drucksache 15/3135 Nr. 2.32 Drucksache 15/3135 Nr. 2.37 Drucksache 15/3135 Nr. 2.38 Drucksache 15/3135 Nr. 2.41 Drucksache 15/3135 Nr. 2.42 Drucksache 15/3135 Nr. 2.47 Drucksache 15/3135 Nr. 2.51 Drucksache 15/3135 Nr. 2.54 Drucksache 15/3135 Nr. 2.55 Drucksache 15/3135 Nr. 2.56 Drucksache 15/3135 Nr. 2.57 Drucksache 15/3135 Nr. 2.58 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 15/2636 Nr. 2.1 Drucksache 15/2711 Nr. 2.9 Drucksache 15/2895 Nr. 2.2 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/3135 Nr. 2.36 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/3135 Nr. 1.2 Drucksache 15/3135 Nr. 2.27 Drucksache 15/3135 Nr. 2.28 Drucksache 15/3135 Nr. 2.31 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/3135 Nr. 1.3 Drucksache 15/3135 Nr. 2.7 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/2895 Nr. 2.1 Drucksache 15/3135 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/2447 Nr. 2.37 Drucksache 15/2895 Nr. 2.4 Drucksache 15/3023 Nr. 2.17 10938 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 91, 1 0, T 119. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Sie haben zunächst einmal nach der Zahl gefragt,

    Frau Kollegin Granold. Eine solche Zahl ist mir nicht
    bekannt. Ich denke aber, dass wir diese Zahl sicherlich
    ermitteln können.

    Die Konfliktsituation aber, das war der zweite Teil Ih-
    rer Frage, besteht bei allen anderen Adoptionen auch.


    (Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Konfliktsituation, die Sie hier aufgezeigt haben, dass
    es nämlich leibliche Eltern und neue Adoptiveltern gibt,
    haben wir immer. Das ist eine der Aufgaben, die gelöst
    werden müssen. Die Entscheidung aber, ob ein Kind zur
    Adoption freigegeben wird, ist immer im Interesse des
    Kindes zu treffen. Ich glaube, dass die bisherige Debatte
    gezeigt hat – auch der Kollege Beck hat vorhin darauf

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    (C (D ingewiesen –, dass Adoption immer im Interesse des indes erfolgen muss. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    as Kindeswohl hat absoluten Vorrang vor allen anderen
    ragen, auch den Fragen, die Sie, Frau Vollmer, ange-
    prochen haben, so beispielsweise dem Interesse von Er-
    achsenen.
    Es kann aber sehr wohl dem Kindeswohl entsprechen

    um Ihre Frage zu beantworten –, nicht in einem Heim
    ufzuwachsen, sondern wirkliche Eltern zu haben, die
    ich um das Kind kümmern, die das Kind lieben und da-
    ür sorgen, dass das Kind eine gute Entwicklung nimmt.
    as aber hängt nicht davon ab, welches Geschlecht die
    eweiligen Personen haben, die sich um dieses Kind
    ümmern. Vielmehr geht es um die Zuwendung, die je-
    eils gegeben wird. Darauf kommt es uns an.


    (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Deshalb haben wir als FDP einen eigenen Gesetzent-
    urf eingebracht, der das volle Adoptionsrecht vorsieht,
    ie es das inzwischen bei vielen unserer europäischen
    achbarländer gibt. Wir brauchen einen weiteren Schritt
    uf dem Wege zur Gleichberechtigung. Wir brauchen
    iesen deshalb ganz dringend, weil die Partnerschaften
    ufgrund der jetzigen gesetzlichen Lage eine Menge
    flichten haben, ihnen aber eine große Zahl von Rechten
    ehlt. Das, was die Bundesregierung vorlegt, ist nur ein
    leiner Schritt. Wir brauchen mehr und die FDP hat dazu
    orschläge gemacht.
    Vielen Dank.


    (Beifall bei der FDP)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat der Kollege Olaf Scholz, SPD-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Olaf Scholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    ute Politik sollte den Menschen die Möglichkeit ver-
    chaffen, so zu leben, wie sie gerne leben möchten. Gute
    olitik muss immer wieder die Voraussetzungen dafür
    chaffen, dass die Menschen ihre eigenen Pläne verfol-
    en können. Wir wissen, dass Hunderttausende schwule
    zw. lesbische Paare in unserem Land leben, und sind
    eshalb als Gesetzgeber dazu aufgerufen, den rechtli-
    hen Rahmen für das Zusammenleben dieser Menschen
    ur Verfügung zu stellen. Sie sollen in unserem Land gut
    eben können. Das haben wir mit dem Lebenspartner-
    chaftsrecht der letzten Legislaturperiode getan und das
    un wir mit der jetzigen Überarbeitung.
    Zusammenleben bedeutet auch, füreinander einzuste-

    en. Füreinander einstehen ist etwas, was zum Zusam-
    enhalt unserer Gesellschaft – im Kleinen wie im Gro-
    en – beiträgt. Deshalb ist es richtig, dass wir rechtliche
    egelungen für diesen Vorgang des Füreinandereinste-
    ens haben.






    (A) )



    (B) )


    Olaf Scholz

    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Bewertung

    der ersten rechtlichen Maßnahmen, die wir ergriffen ha-
    ben, gesagt, wir hätten den Abstand zwischen Ehe- und
    Lebenspartnerschaftsrecht nicht so groß und so künstlich
    machen müssen, wie wir ihn gemacht haben. Daraus zie-
    hen wir jetzt die richtige, notwendige Konsequenz, näm-
    lich dass wir den rechtlichen Abstand zwischen den
    rechtlichen Regeln der Ehe und dem Lebenspartner-
    schaftsrecht wieder verringern. Ich glaube, das ist eine
    richtige Entscheidung.

    Im Übrigen wissen wir, dass die eherechtlichen Rege-
    lungen, die wir auch in diesem Bereich mehr oder weni-
    ger wirksam werden lassen wollen, eine gute Tradition
    haben und deshalb auch denjenigen Menschen helfen,
    die als Schwule bzw. Lesben zusammenleben wollen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Sie haben ja Recht: Das Bundesverfassungsgericht
    sagt – wie Sie und auch die Verfassung –: Ehe und Fami-
    lie sind geschützt. Aber ich finde, das Bundesverfas-
    sungsgericht – das sollte meinungsbildend sein, auch in
    diesem Hause – hat auch gesagt: Der Schutz von Ehe
    und Familie schreibt nicht vor, dass wir das Zusammen-
    leben von Menschen gleichen Geschlechts nicht auch
    rechtlich regeln dürfen, und es schreibt auch nicht vor,
    dass wir es nicht genauso regeln dürfen wie die Ehe.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    Das ist eine der Entscheidungen, die das Bundesverfas-
    sungsgericht getroffen hat. Es ist deshalb nur noch
    Ideologie, wenn Sie dieses Institut unserer Verfassung
    gewissermaßen in einer vom Urteil des Bundesverfas-
    sungsgerichts nicht gedeckten Weise zitieren, um Ihre
    Ablehnung dieses Gesetzentwurfs zu begründen.


    (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Entscheidend ist die Kinderadoption!)


    Das Bundesverfassungsgericht unterstützt die Auffas-
    sung, die hinter unserem Gesetzgebungsverfahren steht,


    (Daniela Raab [CDU/CSU]: Dazu hat es nichts entschieden! Das ist nicht richtig! Das war nicht Gegenstand der Entscheidung!)


    und deshalb, glaube ich, ist es richtig und sinnvoll, dass
    Sie Ihre Meinung in dieser Frage ein bisschen weiterent-
    wickeln.

    Was für Sie eine große Rolle spielt, ist die Frage der
    verbesserten Adoptionsmöglichkeiten, die wir jetzt im
    Gesetz vorsehen wollen. Ich glaube, dass wir klug sind –
    denn ein Gesetzgeber sollte nicht nur gut und gerecht,
    sondern auch klug sein –, wenn wir hier schrittweise
    vorgehen und jetzt den nächsten Schritt von den bisheri-
    gen Regeln aus machen. Wir wollen dort, wo in einer
    Lebenspartnerschaft leibliche Kinder vorhanden sind,
    eine zusätzliche Adoptionsmöglichkeit einräumen. Ich
    bin fest davon überzeugt, dass das mit den Überzeugun-
    gen und Vorstellungen der meisten Menschen in unse-
    rem Lande übereinstimmt. Ich bin fest davon überzeugt,
    dass fast jeder und jede einsieht, dass es gut ist, wenn die

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    (C (D inder, die in dieser Familie, in dieser Lebenspartnerchaft, schon sind, auch rechtlich enger an beide Lebensartner gebunden sein können. Deshalb irren Sie, wenn ie meinen, dass die Menschen mit dem Gesetz, das wir ier vorschlagen, nicht einverstanden sein werden. Ich in überzeugt, dass es auf einen großen Konsens stößt, nd es wird deshalb dazu beitragen, dass Sie, ähnlich ie an anderer Stelle, wieder sagen werden: Wir akzepieren das nun. – Aber Sie werden sich den nächsten chritten wahrscheinlich wieder verweigern. Aber es ist richtig – gerade wenn man hört, wie Sie arauf reagieren –, dass wir solche Regelungen treffen. ie sind im Interesse der Menschen. Ich glaube, es hanelt sich um gute Politik, und es wäre gut, wenn Sie sich a vorwärts bewegen würden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)