Plenarprotokoll 15/119
            Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . .
            Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . .
            Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
            (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
            Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . .
            Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 11:
            Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
            schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
            dem Gesetz zur Umsetzung der Reform der
            gemeinsamen Agrarpolitik
            (Drucksachen 15/2553, 15/2790, 15/2843, 15/
            3165, 15/3494) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 12:
            10879 C
            10881 A
            10884 A
            10886 A
            10886 C
            10887 C
            10890 B
            10891 A
            10892 C
            10906 D
            10907 C
            10908 B
            10909 B
            10910 A
            Deutscher B
            Stenografisch
            119. Sitz
            Berlin, Freitag, de
            I n h a l
            Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord-
            neten Hans-Werner Bertl . . . . . . . . . . . . . . .
            Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
            Änderung einer Ausschussüberweisung . . . . .
            Tagesordnungspunkt 27:
            Abgabe einer Erklärung durch den Bundes-
            kanzler: Einigung der Staats- und Regie-
            rungschefs der Europäischen Union auf
            eine europäische Verfassung . . . . . . . . . . . .
            Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . .
            Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
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            10872 B
            10875 C
            Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            10893 C
            10894 D
            undestag
            er Bericht
            ung
            n 2. Juli 2004
            t :
            usatztagesordnungspunkt 10:
            ereinbarte Debatte: zur Zusammenlegung
            on Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und
            ur Umsetzung der EU-Agrarreform . . . . .
            olfgang Clement, Bundesminister
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            10897 B
            10897 C
            10899 C
            10900 D
            10902 A
            10903 B
            10904 A
            10906 A
            10906 B
            Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
            schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
            II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
            dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft
            von Kommunen nach dem Zweiten Buch
            Sozialgesetzbuch (Kommunales Options-
            gesetz)
            (Drucksachen 15/2816, 15/2997, 15/3161,
            15/3495) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 13:
            Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
            schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
            dem Ersten Gesetz zur Änderung des
            Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
            (Drucksachen 15/3046, 15/3223, 15/3297,
            15/3496) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 14:
            Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
            schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
            dem Gesetz zur Intensivierung der Be-
            kämpfung der Schwarzarbeit und damit
            zusammenhängender Steuerhinterziehung
            (Drucksachen 15/2573, 15/2948, 15/3077,
            15/3079, 15/3298, 15/3497) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Michael Meister (CDU/CSU)
            (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 15:
            Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
            schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
            dem Elften Gesetz zur Änderung des
            Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der
            Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
            (Drucksachen 15/2537, 15/3076, 15/3304,
            15/3498) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 28:
            Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Joachim Stünker, Hermann Bachmaier,
            Sabine Bätzing, weiteren Abgeordneten und
            der Fraktion der SPD sowie den Abgeordne-
            ten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-
            Gerigk, Claudia Roth (Augsburg), weiteren
            Abgeordneten und der Fraktion des BÜND-
            NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Überarbeitung
            des Lebenspartnerschaftsrechts
            (Drucksache 15/3445) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
            Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            10910 D
            10911 A
            10911 C
            10911 D
            10912 A
            10913 A
            10913 C
            10915 A
            örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 29:
            ntrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher,
            elga Daub, Daniel Bahr (Münster), weiterer
            bgeordneter und der Fraktion der FDP:
            ommerferienregelung verbraucherfreund-
            cher gestalten – Gesamtferienzeitraum
            uf 90 Tage ausdehnen
            Drucksache 15/3102) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 16:
            rste Beratung des von den Fraktionen der
            PD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
            EN eingebrachten Entwurfs eines Haus-
            altsbegleitgesetzes 2005 (HBeglG 2005)
            Drucksache 15/3442) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            rnst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . .
            orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            lbert Deß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 1
            iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            nlage 2
            rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            r. Georg Nüßlein, Georg Girisch, Bernhard
            chulte-Drüggelte, Gerda Hasselfeldt,
            ichael Glos, Dr. Peter Ramsauer, Maria
            ichhorn, Marion Seib, Ernst Hinsken,
            ochen Borchert, Doris Meyer (Tapfheim),
            arbara Lanzinger, Ilse Aigner, Bartholomäus
            alb, Hubert Deittert, Franz Obermeier,
            r. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Klaus
            ofbauer, Peter H. Carstensen (Nordstrand),
            ichael Kretschmer, Alexander Dobrindt,
            rnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Klaus
            rähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr,
            enry Nitzsche, Maria Michalk, Marco
            anderwitz, Manfred Kolbe, Veronika
            ellmann und Christa Reichard (Dresden)
            alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die
            10916 C
            10917 A
            10917 D
            10918 C
            10920 B
            10921 A
            10921 B
            10922 B
            10924 B
            10926 A
            10926 A
            10928 A
            10929 A
            10930 C
            10931 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 III
            Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus-
            schusses zu dem Gesetz zur Umsetzung der
            Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (Zu-
            satztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Anlage 7
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Gerald Weiß (Groß-Gerau) und Peter Weiß
            (Emmendingen) (beide CDU/CSU) zur Ab-
            stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
            zur optionalen Trägerschaft von Kommunen
            nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
            10931 B
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Albert Deß (CDU/CSU) zur Abstimmung
            über die Beschlussempfehlung des Vermitt-
            lungsausschusses zu dem Gesetz zur Umset-
            zung der Reform der gemeinsamen Agrarpoli-
            tik (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . .
            Anlage 4
            Erklärung der Bundesregierung zur Beschluss-
            empfehlung des Vermittlungsausschusses zu
            dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der
            Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozial-
            gesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)
            (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Klaus
            Brähmig, Günter Baumann, Marco
            Wanderwitz, Robert Hochbaum, Dr. Peter
            Jahr, Henry Nitzsche, Manfred Kolbe,
            Veronika Bellmann, Christa Reichard (Dres-
            den), Michael Kretschmer und Arnold Vaatz
            (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die
            Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus-
            schusses zu dem Gesetz zur optionalen Trä-
            gerschaft der Kommunen nach dem Zweiten
            Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options-
            gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . .
            Anlage 6
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Jörg Tauss, Ulla Burchardt, Swen Schulz
            (Spandau) und Dr. Carola Reimann (alle SPD)
            zur Abstimmung über die Beschlussempfeh-
            lung des Vermittlungsausschusses zu dem
            Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kom-
            munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
            buch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatz-
            tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            10932 A
            10932 D
            10933 A
            10933 C
            Kommunales Optionsgesetz) (Zusatztages-
            rdnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 8
            rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            lrich Petzold und Uda Carmen Freia Heller
            beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den
            ntwurf eines Gesetzes zur optionalen Träger-
            chaft von Kommunen nach dem Zweiten
            uch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options-
            esetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . .
            nlage 9
            rklärung der Bundesregierung zur Be-
            chlussempfehlung des Vermittlungsaus-
            chusses zum Gesetz zur Intensivierung der
            ekämpfung der Schwarzarbeit und damit zu-
            ammenhängender Steuerhinterziehung (Zu-
            atztagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 10
            u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
            ntrags: Sommerferien verbraucherfreund-
            icher gestalten – Gesamtferienzeitraum auf
            0 Tage ausdehnen (Tagesordnungspunkt 29)
            ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 11
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes
            005 (HBeglG 2005) (Zusatztagesordnungs-
            unkt 16)
            ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 12
            mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            10933 C
            10934 A
            10934 D
            10935 A
            10935 D
            10936 B
            10937 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10867
            (A) )
            (B) )
            119. Sitz
            Berlin, Freitag, de
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10931
        (A) )
        (B) )
        Michael Kretschmer, Alexander Dobrindt, der Bundesregierung und der Regierungskoalition
        Hofbauer, Peter H. Carstensen (Nordstrand),
        Unbefriedigend ist jedoch die in den Gesetzentwürfen
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Georg
        Girisch, Bernhard Schulte-Drüggelte, Gerda
        Hasselfeldt, Michael Glos, Dr. Peter Ramsauer,
        Maria Eichhorn, Marion Seib, Ernst Hinsken,
        Jochen Borchert, Doris Meyer (Tapfheim),
        Barbara Lanzinger, Ilse Aigner, Bartholomäus
        Kalb, Hubert Deittert, Franz Obermeier,
        Dr. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Klaus
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        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Bertl, Hans-Werner SPD 02.07.2004
        Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.07.2004
        Gloser, Günter SPD 02.07.2004
        Hohmann, Martin fraktionslos 02.07.2004
        Janssen, Jann-Peter SPD 02.07.2004
        Kampeter, Steffen CDU/CSU 02.07.2004
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 02.07.2004
        Lengsfeld, Vera CDU/CSU 02.07.2004
        Parr, Detlef FDP 02.07.2004
        Rehbock-Zureich, Karin SPD 02.07.2004
        Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.07.2004
        Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 02.07.2004
        Dr. Rossmann,
        Ernst Dieter
        SPD 02.07.2004
        Schirmbeck, Georg CDU/CSU 02.07.2004
        Schultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 02.07.2004
        Strässer, Christoph SPD 02.07.2004
        Straubinger, Max CDU/CSU 02.07.2004
        Dr. Struck, Peter SPD 02.07.2004
        Dr. Thomae, Dieter FDP 02.07.2004
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Klaus
        Brähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr,
        Henry Nitzsche, Maria Michalk, Marco
        Wanderwitz, Manfred Kolbe, Veronika
        Bellmann und Christa Reichard (Dresden) (alle
        CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
        schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
        ses zu dem Gesetz zur Umsetzung der Reform
        der gemeinsamen Agrarpolitik (Zusatztages-
        ordnungspunkt 11)
        Die Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrar-
        olitik (GAP) vom Juni 2003, die wesentlich durch die
        chlechte Verhandlungsführung der Bundesregierung
        it verursacht wurden, bringen für unsere Landwirte
        roße Belastungen in Form von Preissenkungen und
        ürzungen der Ausgleichszahlungen. Mit dem soforti-
        en und vollständigen Wegfall der Bewirtschaftungsver-
        flichtung in der Landwirtschaft als Voraussetzung für
        usgleichszahlungen besteht die Gefahr, dass in einem
        normen Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbe-
        eichen Produktionspotentiale aus Deutschland abwan-
        ern.
        Diese Belastungen aus den EU-Beschlüssen sollten
        urch die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und
        er Regierungskoalition zur Umsetzung der GAP-Re-
        orm noch verstärkt werden. Nach diesen Entwürfen wä-
        en durch die betriebliche Umverteilung der Direktzah-
        ungen insbesondere die leistungsstarken viehhaltenden
        etriebe belastet worden. Außerdem wären durch die
        erknüpfung der künftigen Direktzahlungen mit überzo-
        enen Bewirtschaftungsauflagen die Belastungen für die
        andwirte und die Landwirtschaft unerträglich ver-
        chärft worden.
        Der Bundesrat hat mit seiner Mehrheit der unionsre-
        ierten Länder diese Gesetzentwürfe zu Recht abgelehnt
        nd den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des
        insatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der
        nionsregierten Länder konnten wesentliche Verbesse-
        ungen erreicht werden.
        Die Strukturbrüche werden abgemildert, die Direkt-
        ahlungen bleiben den aktiv wirtschaftenden Betrieben
        änger und umfangreicher erhalten und werden erst ab
        010 statt 2007 schrittweise in eine einheitliche regio-
        ale Flächenprämie abgeschmolzen. Bei der Umsetzung
        er so genannten Cross-Compliance-Vorschriften konnte
        ine Entschärfung der bürokratischen Auflagen erreicht
        erden. Mit der Änderung des Grünland-Umbruchsver-
        otes in ein Grünland-Erhaltungsgebot können die Län-
        er in Anlehnung an das EU-Recht flexiblere Regelun-
        en erlassen.
        Vor dem Hintergrund dieser Verbesserungen und der
        unmehr gewonnenen Planungssicherheit für die Land-
        irte ist den Gesetzentwürfen in der vom Vermittlungs-
        usschuss geänderten Fassung zuzustimmen.
        10932 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
        (A) )
        (B) )
        vorgesehene regionale Umverteilung der Ausgleichs-
        mittel, die aber nicht Gegenstand des Vermittlungsver-
        fahrens war. In den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfa-
        len, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
        Thüringen führt dies zu zusätzlichen Kürzungen der
        Ausgleichszahlungen bei den Landwirten von bis zu
        5 Prozent und zu entsprechenden Wettbewerbsverzer-
        rungen.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) zur
        Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
        Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur
        Umsetzung der Reform der gemeinsamen
        Agrarpolitik (Zusatztagesordnungspunkt 11)
        Die Beschlüsse zur Reform der gemeinsamen Agrar-
        politik, GAP, vom Juni 2003 bringen für unsere Land-
        wirte große Belastungen in Form von Preissenkungen
        und Kürzungen der Ausgleichszahlungen. Verursacht
        wurde dies durch die schlechte Verhandlungsführung der
        Bundesregierung bei den Luxemburger Beschlüssen.
        Vorgesehen ist der sofortige und vollständige Wegfall
        der Bewirtschaftungsverpflichtung. Damit wird in eini-
        gen Nahrungsmittelbereichen ein enormer Strukturwan-
        del einsetzen mit der Folge, dass Produktionspotenziale
        aus Deutschland abwandern und damit viele Arbeits-
        plätze gefährdet sind.
        Die Bundesregierung und die Regierungskoalition ha-
        ben aus den EU-Vorgaben zur Entkoppelung von der
        Produktion jeweils die schlechtesten Optionen ausge-
        wählt. Durch die betriebliche Umverteilung der Direkt-
        zahlungen wären nach diesen Entwürfen insbesondere
        die leistungsstarken Vieh haltenden Betriebe belastet
        worden. Außerdem wären durch die Verknüpfung der
        künftigen Direktzahlungen mit überzogenen Bewirt-
        schaftungsauflagen die Belastungen für die Landwirte
        und die Landwirtschaft unerträglich verschärft worden.
        Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der unionsregier-
        ten Länder diese Gesetzentwürfe zu Recht abgelehnt und
        den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des
        Einsatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Lei-
        tung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gerda
        Hasselfeldt, MdB, und der unionsregierten Länder konn-
        ten grundlegende Verbesserungen erreicht werden: Die
        Strukturbrüche werden abgemildert; die Direktzahlun-
        gen bleiben den aktiv wirtschaftenden Betrieben länger
        und umfangreicher erhalten und werden erst ab 2010
        statt 2007 schrittweise in eine einheitliche regionale Flä-
        chenprämie abgeschmolzen; bei der Umsetzung der so
        genannten Cross-Compliance-Vorschriften konnte eine
        Entschärfung der bürokratischen Auflagen erreicht wer-
        den; mit der Änderung des Grünland-Umbruchsverbotes
        in ein Grünland-Erhaltungsgebot können die Länder in
        Anlehnung an das EU-Recht flexiblere Regelungen er-
        lassen.
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        Nicht akzeptabel ist jedoch die in den Gesetzentwür-
        en der Bundesregierung und der Regierungskoalition
        orgesehene regionale Umverteilung der Ausgleichsmit-
        el. Diese nimmt den bayerischen Landwirten jährlich
        und 22 Millionen Euro Ausgleichszahlungen weg. Bay-
        rn ist mit seinem großen Anteil an der Milchwirtschaft
        esonders benachteiligt, weil es nicht gelungen ist, die
        ilchausgleichszahlungen bis 2013 betriebsbezogen zu
        rhalten.
        Durch die von Frau Künast zu verantwortenden Lu-
        emburger Beschlüssen werden die Milchbauern – ganz
        leich, wie die Reform umgesetzt wird – massiv benach-
        eiligt.
        Ebenso wurde versäumt, entsprechend dem Subsidia-
        itätsprinzip eine Ermächtigung in das GAP-Umset-
        ungsgesetz aufzunehmen. Eine solche Wahlmöglichkeit
        ätte es den Ländern erlaubt, statt des komplizierten und
        erade für die aktiv wirtschaftenden Betriebe nachteili-
        en regionalen Flächenmodells das EU-Standardmodell
        Betriebsprämie“ einzuführen. Aufgrund einer solchen
        rmächtigung hätten Bayern und andere interessierte
        änder dieses „Betriebsprämien-Modell“ praktizieren
        önnen wie das Nachbarland Österreich und andere
        ichtige EU-Agrarmitbewerberländer wie Frankreich,
        ie Niederlande, Belgien, Italien, Irland, Portugal, Spa-
        ien, Griechenland und Teile von Großbritannien. Auf
        iese Weise hätte ein weiterer schwerwiegender Wettbe-
        erbsnachteil für die bayerischen Landwirte verhindert
        erden können.
        Ein Hauptgrund für die Ablehnung ist jedoch, dass
        it diesen Beschlüssen ein weiterer Irrweg in der Ge-
        taltung der europäischen Agrarpolitik umgesetzt wird.
        tatt konsequent auf Mengenreduzierung und Marktent-
        astung zu setzen, werden den Bauern Agrarpreise zuge-
        utet, die weitgehend nicht einmal die Produktionskos-
        en decken. Mit den Luxemburger Beschlüssen hat Frau
        ünast einem Agrarmodell zugestimmt, das auf Dauer
        n der Gesellschaft nicht konsensfähig ist.
        Wegen dieser schwerwiegenden Mängel kann ich
        em GAP-Umsetzungsgesetz nicht zustimmen.
        nlage 4
        Erklärung
        der Bundesregierung zur Beschlussempfehlung
        des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur
        optionalen Trägerschaft der Kommunen nach
        dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommu-
        nales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungs-
        punkt 12)
        Die Bundesregierung verpflichtet sich, gemeinsam
        it den Ländern nach einer geeigneten Lösung zu su-
        hen, wenn sich entgegen der derzeitigen Annahme und
        er erklärten Absicht des Bundes, die Kommunen in-
        olge der Reform – Hartz IV – zu entlasten, herausstellen
        ollte, dass es bei den Kommunen in einem Land in der
        umme zu einer Nettobelastung kommt.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10933
        (A) )
        (B) )
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Maria
        Michalk, Klaus Brähmig, Günter Baumann,
        Marco Wanderwitz, Robert Hochbaum,
        Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche, Manfred Kolbe,
        Veronika Bellmann, Christa Reichard (Dres-
        den), Michael Kretschmer und Arnold Vaatz
        (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
        schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
        ses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft
        der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozial-
        gesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) (Zu-
        satztagesordnungspunkt 12)
        Ich kann dem Kommunalen Optionsgesetz zum Vier-
        ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeits-
        markt (Hartz IV), das als Ergebnis der Beratungen des
        Vermittlungsergebnisses vom 30. Juni 2004 dem Deut-
        schen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen.
        Ein wesentlicher Baustein zur Modernisierung des
        Sozialstaates ist die Zusammenführung von Arbeitslo-
        sen- und Sozialhilfe zu einem Hilfesystem, dem so ge-
        nannten Arbeitslosengeld II. Das halte ich für richtig.
        Wichtig ist aber, dass den Arbeitslosengeld-II-Empfän-
        gern Perspektiven eröffnet werden, wieder Beschäfti-
        gung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Denjeni-
        gen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine
        Beschäftigung finden, müssen Beschäftigungsmöglich-
        keiten angeboten werden. Die Schaffung dieser Beschäf-
        tigungsmöglichkeiten ist eine dezentral zu organisie-
        rende Aufgabe, sowohl für die Kommunen als auch für
        die Arbeitsämter. Dieses gestaltet sich in Kommunen mit
        besonders hoher Arbeitslosigkeit sehr schwierig. Des-
        halb wurde von Anfang an das Ziel verfolgt, Kommunen
        mit besonders hoher Arbeitslosigkeit dafür organisatori-
        sche Hilfe und besondere Finanzmittel zur Verfügung zu
        stellen.
        Durch das Vermittlungsergebnis bekommen insbeson-
        dere die neuen Bundesländer, die eine durchschnittliche
        Arbeitslosenquote von fast 20 Prozent zu verzeichnen
        haben und die im Vergleich zu Regionen in den alten
        Bundesländern ein Vielfaches an Arbeitslosengeld-II-
        Empfängern haben werden, nach der Reform keine
        finanzielle Unterstützung; sie werden zum Teil sogar be-
        lastet. Damit wird ein wesentliches Ziel der Reform, An-
        reize und Möglichkeiten zu schaffen, wieder Arbeit auf
        dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten, verfehlt, weil die
        Kommunen lediglich die erwerbsfähigen Hilfebezieher
        mit passiven Leistungen „ruhig stellen“ können und
        keine Chance haben, den Betroffenen Beschäftigungs-
        möglichkeiten zu eröffnen.
        Ein zweiter Grund, nicht zuzustimmen, ist für mich
        der viel zu geringe anrechnungsfreie Betrag, den jemand
        zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen kann. Damit
        sind in der Zukunft vor allem die vielen älteren
        Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den neuen Bundeslän-
        dern verurteilt, auf diesem niedrigen Einkommensniveau
        verharren zu müssen.
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        nlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Jörg Tauss, Ulla Burchardt,
        Swen Schulz (Spandau) und Dr. Carola
        Reimann (alle SPD) zur Abstimmung über die
        Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus-
        schusses zu dem Gesetz zur optionalen Träger-
        schaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch
        Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)
        (Zusatztagesordnungspunkt 12)
        Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozial-
        ilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für alle Ar-
        eitsuchende ist mit dem Ziel verbunden, Langzeit-
        rbeitslose in Zukunft besser und schneller als bisher in
        rbeit zu vermitteln. Dieser Reform stimme ich im
        rundsatz zu, allerdings in der Erwartung, dass die
        inanzierung dieser wichtigen Reform des Arbeitsmark-
        es im Bundeshaushalt nicht über eine – zusätzliche –
        lobale Minderausgabe über alle Ressorts erfolgt.
        nlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        und Peter Weiß (Emmendingen) (beide CDU/
        CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
        Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kom-
        munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
        buch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatzta-
        gesordnungspunkt 12)
        Die Erfahrungen vieler Landkreise in der Vergangen-
        eit haben deutlich gemacht, dass die kommunalen Trä-
        er die Betreuung und Vermittlung erwerbsfähiger Lang-
        eitarbeitsloser erfolgreicher und effizienter leisten
        önnen als eine bundesweit zuständige Zentralbehörde.
        us diesem Grund hat sich der Vermittlungsausschuss
        m Dezember auf die Schaffung eines Optionsrechtes für
        ie Kommunen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach
        em SGB II verständigt und diese Optionsklausel im
        6 a SGB II festgeschrieben.
        Mit dem jetzt im Vermittlungsausschuss ausgearbeite-
        en Einigungsvorschlag zum Kommunalen Optionsge-
        etz liegt die rechtliche Ausgestaltung des § 6 a SGB II
        or. Nach meiner Auffassung entspricht diese Lösung
        icht den Eckpunkten, die hinsichtlich der kommunalen
        rägerschaft Bestandteil der Einigung vom Dezember
        aren. Tatsächlich enthält das Gesetz in der Fassung der
        eschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
        eine echte Option. Die ursprünglich ausdrücklich er-
        ünschte und mit politischer Mehrheit beschlossene
        öglichkeit einer alleinigen und vollständigen Über-
        ahme der Verantwortung für die Leistungen nach dem
        GB II und die umfassende Betreuung der erwerbsfähi-
        en Langzeitarbeitslosen durch die Kommunen im Wett-
        ewerb mit der Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur
        ür Arbeit wurde auf diese Weise nicht verwirklicht. Die
        n dem Einigungsvorschlag niedergelegte Experimen-
        ierklausel betrachte ich als unzureichenden Ersatz für
        ie im SGB II verankerte Optionsklausel.
        10934 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
        (A) )
        (B) )
        Trotz dieser Bedenken habe ich dem Ergebnis des
        Vermittlungsausschusses zugestimmt, um auf diese
        Weise zu ermöglichen, dass überhaupt eine Optionsmög-
        lichkeit für die Kommunen geschaffen wird. Ich erwarte
        jedoch, dass nach entsprechenden Erfahrungen und Er-
        folgen der auf der Basis der Experimentierklausel für die
        kommunale Trägerschaft der neuen SGB-II-Leistungen
        optierenden Kommunen umgehend ein umfassendes
        Optionsrecht für alle Kommunen eingeführt wird.
        Anlage 8
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulrich Petzold und Uda
        Carmen Freia Heller (beide CDU/CSU) zur
        Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
        zur optionalen Trägerschaft von Kommunen
        nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kom-
        munales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungs-
        punkt 12)
        Ich kann der Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
        ausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft
        von Kommunen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch
        – Kommunales Optionsgesetz zum vierten Gesetz über
        moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) –,
        das als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsaus-
        schusses vom 30. Juni 2004 dem Deutschen Bundestag
        zugeleitet wurde, nicht zustimmen und werde mich der
        Stimme enthalten.
        Meiner persönlichen Auffassung nach ist die Grund-
        forderung der CDU/CSU „Fördern und Fordern“ in den
        Beschlüssen des Vermittlungsausschusses in lediglich ei-
        ner Protokollnotiz unzureichend umgesetzt.
        Mein Haupteinwand besteht jedoch darin, dass der in
        der Vermittlung erreichte Stand der Gesetzgebung mei-
        ner Meinung nach nicht ausreicht, um einen verantwort-
        baren Reformverlauf zu sichern. Die vorliegende Geset-
        zesfassung hat insbesondere für Regionen mit hoher
        Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Auswirkungen, in-
        dem sie die Modalitäten der Trägerverantwortung fest-
        legt, den Finanzausgleich praktisch abschließend regelt
        und auch Zeitpunkt und einen sehr kurzen Übergang der
        Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
        zum 1. Januar 2005 endgültig festlegt; sie ist meiner
        Auffassung nach auch bei den Hinzuverdienstmöglich-
        keiten unzureichend.
        In der außerordentlich kurzen Frist zwischen der Vor-
        lage des Vermittlungsergebnisses und der Entscheidung
        über ein Abstimmungsverhalten, die mir damit zur Prü-
        fung der Vorlage zur Verfügung stand, und aufgrund der
        weit reichenden Konsequenzen meines Abstimmungs-
        verhaltens musste ich zu dem Schluss kommen, dass die
        vorgegebenen Regelungen zu hohen Umsetzungsproble-
        men führen werden und nur eine ungenügende Vorsorge
        im kommunalen Bereich gegeben ist.
        Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
        Sozialhilfe zu einer einheitlichen steuerfinanzierten
        Leistung schon allein aufgrund der Potenziale zur Ver-
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        altungsvereinfachung für richtig, sehe jedoch auch hier
        msetzungsdefizite.
        Die Bundesregierung hat den Entwurf des Optionsge-
        etzes sehr viel später vorgelegt als geplant. Sie war je-
        och nicht bereit, den Inkraftsetzungstermin um einige
        eit zu verschieben, und hat damit die Verwaltung in der
        undesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Ge-
        ietskörperschaften und Verwaltungen unter einen Zeit-
        ruck gesetzt, der die Beteiligten zwangsläufig überfor-
        ern wird. Auch haben die bisherigen Beratungen keine
        inreichende Transparenz in die komplexen Finanz-
        tröme zwischen Bundesagentur, Ländern und Kommu-
        en gebracht. Dies ist bei der kommunalen Finanzsitua-
        ion, in der viele Kommunen vor der Zwangsverwaltung
        tehen, nicht verantwortbar und würde die kommunale
        elbstverwaltung bereits kurzfristig aufs Höchste ge-
        ährden. Die Erwartung einer aktivierenden Hilfe für er-
        erbsfähige Arbeitslose wird damit gerade dort unerfüllt
        leiben, wo sie am dringlichsten ist.
        Für zahlreiche Kommunen sind bei den Unterkunfts-
        osten zusätzliche Finanzlasten zu erwarten, für die der
        orgesehene Ausgleich auch nach einer Überprüfung in-
        erhalb der vorgesehenen Frist zu spät kommen kann.
        ine ausgewogene Verteilung zugesagter Bundesmittel
        st bisher ebenfalls nicht gesichert.
        Ich halte die jüngste Verständigung im Vermittlungs-
        usschuss zwar für in die richtige Richtung gehend, aber
        n ihrer Gänze nicht ausreichend. Deshalb werde ich
        ich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
        nlage 9
        Erklärung
        der Bundesregierung zur Beschlussempfehlung
        des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur
        Intensivierung der Bekämpfung der Schwarz-
        arbeit und damit zusammenhängender Steuer-
        hinterziehung (Zusatztagesordnungspunkt 14)
        1. Zur Auskunftsberechtigung aus der zentralen Da-
        enbank
        Durch die jetzige Gesetzesfassung sowohl in § 6 als
        uch in § 17 ist klargestellt, dass die Informations- und
        atenübermittlung an Strafverfolgungs- und Polizeivoll-
        ugsbehörden, wie von Bundesrat und CDU/CSU
        ewünscht, zur Verhütung und Verfolgung auch aller an-
        eren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zu-
        ammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 genannten
        rüfgegenstände stehen (zum Beispiel Urkundenfäl-
        chung, Geldwäsche etc.), erfolgt.
        2. Zur JobCard
        Noch in diesem Jahr soll die Prüfung abgeschlossen
        erden, ob das JobCard-Verfahren auch zur Bekämp-
        ung der Schwarzarbeit angewendet werden kann. „Im
        alle des Missbrauchs von Leistungen ist es nicht not-
        endig, die Signaturkarte einzuziehen, da der Miss-
        rauch als solcher in den Datenbeständen unmittelbar
        estgehalten wird und bei jeder erneuten Abfrage abruf-
        ar ist. Damit ist sichergestellt, dass das JobCard-Ver-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10935
        (A) )
        (B) )
        fahren eine Möglichkeit der Sperre im Datensatz zur
        Bekämpfung der Schwarzarbeit beinhaltet.
        Nach Abschluss der Erprobung ist zu entscheiden, ob
        das JobCard-Verfahren eingeführt wird. In diesem Fall
        wird im Gesetzentwurf eine entsprechende Regelung
        aufgenommen.
        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Antrags: Sommerferien ver-
        braucherfreundlicher gestalten – Gesamtferien-
        zeitraum auf 90 Tage ausdehnen (Tagesord-
        nungspunkt 29)
        Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Der zur Beratung vorliegende Antrag ist
        nicht neu, das Anliegen hinreichend bekannt und das
        Problem letztlich hier im Bundestag nicht zu lösen. Aber
        derartige Betrachtungen können unsere Kolleginnen und
        Kollegen von der FDP selbstverständlich nicht davon
        abhalten, uns heute noch einmal mit einem Antrag zur
        Sommerferienregelung zu „beglücken“. Die lobenswerte
        Kürze beschwert unser Gedächtnis zwar nicht allzu sehr,
        gleichwohl wird unser Geist aber auch nicht sonderlich
        erleuchtet.
        Dass wir das Anliegen des Antrages inhaltlich mittra-
        gen, ist durch die mehrfachen Beratungen zu diesem
        Thema im Tourismusausschuss und mit der Kultusminis-
        terkonferenz hinreichend bekannt. Bekannt ist auch,
        welche Widerstände sich hier entgegenstellen, die wir
        nicht einfach vom Tisch wischen können. Letztlich – das
        wissen wir alle – entscheiden hier die Länder, in Sonder-
        heit die KMK, und wir sollten diese Zuständigkeit auch
        anerkennen. Was wir machen können, haben wir getan,
        nämlich auf jene Gründe zu verweisen, die für eine län-
        gere Ferienzeit sprechen.
        Der KMK gehören, das wissen Sie auch, mehrheitlich
        Politikerinnen und Politiker der Parteien an, die im Bun-
        destag in der Opposition sitzen. Ich finde es nachgerade
        unredlich, dass Sie nunmehr den nicht zuständigen Bun-
        destag bemühen wollen, Ihren Kolleginnen und Kolle-
        gen auf die „Sprünge“ zu helfen, anstatt die Verantwort-
        lichen in den Ländern anzusprechen. Wo sonst völlig zu
        Recht argwöhnisch und penibel darauf geachtet wird,
        dass der Bund sich nicht Kompetenzen anmaßt, die ihm
        nicht zustehen, soll nun von Bundesebene her gehandelt
        werden. Wir sollten auf die sachlichen und fachlichen
        Abwägungen in den Ländern setzen und auch die Argu-
        mente der Bildungspolitikerinnen in den Ländern ernst
        nehmen.
        Die aktuelle Ferienordnung schafft sicherlich ein
        ernstes Problem: Fast die Hälfte der Menschen in unse-
        rem Land, nämlich die Familien mit schulpflichtigen
        Kindern in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-
        Westfalen, macht fast gleichzeitig Ferien. Die Hauptsai-
        son verkürzt sich außerdem drastisch von maximal
        91Tagen auf nur noch 75 Tage. Die Tourismusbranche
        leidet natürlich unter dieser Reduktion. Das muss man
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        icht weiter ausführen: Nachfragen in der Ferienzeit, die
        an nicht annehmen kann, Bettenleerstand in den Zeiten
        ußerhalb der Ferien. Einkommensmöglichkeiten gehen
        erloren, Preise verteuern sich, die Dauer saisonaler Ar-
        eitsplätze verkürzt sich und der redlich verdiente Ur-
        aub muss häufig in überfüllten und überteuerten Quar-
        ieren verbracht werden. Deshalb wäre eine Neuregelung
        m Sinne Ihres Antrages aus tourismuspolitischer Sicht
        innvoll; ich stimme da ausdrücklich noch einmal zu.
        Bestehen bleiben aber auch die bildungspolitischen
        edenken. Dass nämlich die schon im Juni beginnenden
        erientermine das zweite Schulhalbjahr stark verkürzen.
        chülerinnen und Schüler wie Lehrerinnen und Lehrer
        ind dadurch einem aufreibenden Test- und Notenmara-
        hon ausgesetzt. Das ist pädagogisch wenig sinnvoll,
        enn nicht sogar kontraproduktiv.
        Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es auch eine
        ür beide Anliegen zufrieden stellende Lösung geben
        ann. Die Ferienzeitregelung ist keine allein unter tou-
        ismuspolitischen Gesichtspunkten zu regelnde Materie.
        as Ferienproblem hängt auch mit der Schulproblematik
        usammen. Expertinnen und Experten forderten nach
        ISA strukturelle Veränderungen im deutschen Schul-
        ystem. Wir sollten auch diesen Auftrag ernst nehmen
        nd gemeinsam mit den Ländern zu Lösungen kommen.
        nlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Haushaltsbe-
        gleitgesetzes 2005 (HBeglG 2005) (Zusatztages-
        ordnungspunkt 16)
        Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN): Weil die Opposition letzten Dezember im
        undesrat einen sinnvollen und dringend erforderlichen
        mfassenden Subventionsabbau verhindert hat, geraten
        ie Finanzen von Bund, Ländern und Kommunen immer
        iefer in die Finanzkrise. Neben dem vollen Abbau der
        igenheimzulage, einer weit gehenden Kürzung der Ent-
        ernungspauschale und dem Abbau der Wohnungsbau-
        rämien hat die CDU/CSU im Vermittlungsverfahren
        um letzten Haushaltsbegleitgesetz 2004 auch jegliche
        insparungen im Agarbereich abgeblockt.
        Mit diesem Haushaltsbegleitgesetz 2005 müssen wir
        iese Kürzungen, die ohne Bundesratszustimmung be-
        chlossen werden können, erneut aufrufen. Wir tun dies
        icht aus Spaß oder etwa deshalb, weil wir gerade die
        andwirte ärgern wollen. Nein, wir müssen dies tun,
        eil die Wirtschaftsentwicklung und die Steuereinnah-
        en nicht so stabil sind, wie das nötig wäre, um die gro-
        en Lasten der sozialen Sicherung und der Wirtschafts-
        ubventionen ohne Einschnitte aufrechtzuerhalten.
        Um die Haushalte zu konsolidieren, muss auch der
        grarbereich einen Beitrag leisten. Das Haushaltsbe-
        leitgesetz 2005 macht zwei Kürzungen erforderlich:
        Erstens. Die Steuervergünstigungen beim Agrar-Die-
        el müssen abgebaut werden. Die Land- und Forstwirt-
        10936 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
        (A) )
        (B) )
        schaft erhält je Liter betrieblich genutzten Dieselkraft-
        stoff 21,48 Cent vergütet. Insgesamt werden so knapp
        2 Milliarden Liter Kraftstoff begünstigt. Der Abbau die-
        ser Steuervergünstigung umfasst ein Volumen von insge-
        samt 287 Millionen Euro. Damit wird die Vergünstigung
        um 68 Prozent verringert, verglichen mit der derzeit kal-
        kulierten Steuermindereinnahme von jährlich rund
        420 Millionen Euro. Der Abbau soll so umgesetzt wer-
        den, wie bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorge-
        sehen: Demnach gibt es eine einzelbetriebliche Ober-
        grenze von 10 000 Litern und einen Selbstbehalt je
        Betrieb von 350 Euro. Als Grüne hoffe ich, dass dieser
        Subventionsabbau auch dazu führt, dass die Landwirt-
        schaft mehr und mehr auf Pflanzenöl umsteigt und so
        dem Öl aus nachwachsenden Rohstoffen zu deutlich
        mehr Nachfrage verhilft.
        Zweitens. Die Agrarsozialpolitik ist mit einem Ansatz
        von 3,7 Milliarden Euro die bei weitem finanziell be-
        deutsamste Maßnahme im Etat des Ressorts für Land-
        wirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz. Deshalb
        kann sie von Einsparungen nicht ausgenommen werden.
        In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung soll
        der Solidarbeitrag der aktiven Landwirte, ausgehend von
        einem Anteil für 2005 von zunächst 82 Millionen Euro
        peu à peu bis 2008 auf 91 Millionen Euro erhöht werden.
        Gemessen an der Belastung der aktiven Mitglieder in der
        allgemeinen Krankenversicherung ist diese Mehrbelas-
        tung der Landwirte sozialpolitisch vertretbar. Sie wird
        außerdem durch Einsparungen infolge des Gesundheits-
        modernisierungsgesetzes abgefedert. Auch müssen die
        Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Kran-
        kenkasse durch ihre Vermögen und durch mehr Verwal-
        tungseffizienz unzumutbare Beitragsmehrbelastungen
        vermeiden.
        Es liegt also an den Sozialkassen, so sparsam zu kal-
        kulieren, dass Beitragserhöhungen vermieden werden
        werden.
        Die Absenkung der Bundeszuschüsse muss innerhalb
        der Landwirtschaft solidarisch aufgebracht werden. Da-
        rum richten sich die Anteile der einzelnen LKKn an den
        Bundeszuschüssen nach der Leistungsfähigkeit ihrer
        Versichertengemeinschaften. Auf diese Weise werden
        regionale Unterschiede in der Belastung durch die Ab-
        senkung der Bundesmittel vermieden.
        Weiterhin aber wird der Bund mit knapp 3,7 Milliar-
        den Euro die Hauptlast der sozialen Sicherung für die
        Landwirtschaft tragen. Die Hauptziele der Agrarsozial-
        politik – die ökonomische und soziale Absicherung der
        in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und
        die soziale Flankierung des Agrarstrukturwandels – sind
        durch die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen
        nicht berührt worden.
        Jürgen Koppelin (FDP): Offensichtlich traut der
        Finanzminister seinem eigenen Haushaltsentwurf, den er
        letzte Woche vorgelegt hat, nicht und schiebt schnell ein
        Haushaltsbegleitgesetz 2005 nach. Der auf Kante ge-
        nähte Haushalt droht also schon vor der Verabschiedung
        aus den Nähten zu platzen. Zum vierten Mal werden die
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        aastricht-Kriterien verletzt werden. Somit verstößt
        uch dieser Haushalt gegen einen völkerrechtlichen Ver-
        rag. Die Annahmen, auf denen der Haushalt basiert, ge-
        en, wie in den vergangenen Jahren, an der Realität vor-
        ei, sodass ein Nachtragshaushalt zur Tradition wird.
        ine traurige Tradition. Die Privatisierungserlöse sind
        it 15,4 Milliarden Euro utopisch hoch angesetzt, die
        chätzung der Wachstumserwartung ist höchst zweifel-
        aft, um nur einige Beispiele zu nennen. 800 Millionen
        uro fehlen da schnell in der Kasse, und dann wäre auch
        ieser Haushalt verfassungswidrig. Die FDP-Fraktion
        echnet aber mit einem wesentlich höheren Fehlbetrag.
        Mit dem vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz 2005
        oll bei der Landwirtschaft abkassiert werden, um die
        aushaltslöcher zu stopfen. Die FDP steht für Subven-
        ionsabbau. Dazu müssen jedoch gleichzeitig erhebliche
        teuererleichterungen durchgeführt werden. Einen Sub-
        entionsabbau zum Stopfen der Haushaltslöcher wird es
        ber mit der FDP nicht geben.
        Der Haushalt von Frau Künast birgt sicher noch ein
        ohes Einsparpotential. Dabei denke ich an die Reduzie-
        ung der Förderung der so genannten „ökologischen
        andwirtschaft“, wie zum Beispiel Gelder für die Öf-
        entlichkeitsarbeit. Aber die Klientel der Grünen soll vor
        ürzungen weiterhin geschont werden.
        Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 sollen im Jahr
        005 von den Landwirten 82 Millionen Euro abkassiert
        erden. Insgesamt sollen bis 2008 1,2 Milliarden Euro
        inkassiert werden. Die FDP hat bei den letzten Haus-
        altsverhandlungen Einsparvorschläge von über 2 Mil-
        iarden Euro gemacht. Die haben sie alle abgelehnt. Was
        ollen Sie mit einer Einsparung von 82 Millionen Euro
        n 2005 erreichen? Das ist nicht einmal der Tropfen auf
        en heißen Stein, und ein überlaufendes Fass wird durch
        inen Tropfen weniger nicht austrocknen.
        Wenn die Steuern nicht so fließen, wie von Ihnen er-
        artet, ist Ihr Haushalt verfassungswidrig. Wenn die Ar-
        eitslosenzahlen nicht so schnell sinken, wie sie es pla-
        en, ist Ihr Haushalt verfassungswidrig. Wenn die
        rivatisierungserlöse nicht realisiert werden können, ist
        hr Haushalt verfassungswidrig.
        Es wird Ihnen nicht helfen, an einzelnen Subventions-
        atbeständen zu drehen. Was wir brauchen, ist ein Um-
        enken und eine Wirtschafts- und Steuerpolitik, die
        ehr Wachstum und Investitionen schafft und dadurch
        ieder Menschen in Brot und Arbeit bringt.
        Durch Ihre Politik sind die Einkommen der Bauernfa-
        ilien im vierten Jahr in Folge rückläufig. Die Land-
        nd Forstwirtschaft hat eine extrem hohe Steuerbelas-
        ung durch die Ökosteuer auf Strom, Diesel und Gas zu
        erkraften; zusätzlich gibt es Eingriffe in das Alterssi-
        herungssystem. Zudem werden die Bäuerinnen und
        auern durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
        elastet wie auch bei der Eigenheimzulage, der Pendler-
        auschale und der Kürzung steuerlicher Freibeträge. Zu-
        ätzlich führt die geplante Verteuerung des Agrardiesels
        u einer Steuererhöhung um 56 Prozent und verschärft
        ie ohnehin schon bestehenden Wettbewerbsnachteile zu
        en Niederlanden, Dänemark und Frankreich.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10937
        (A) )
        (B) )
        Und jetzt planen Sie, den Bundeszuschuss zur Kran-
        kenversicherung der Landwirte um 82 Millionen Euro zu
        kürzen. Rot-Grün legt damit die Axt, ohne eine Alterna-
        tive zu benennen, an die landwirtschaftliche Sozialversi-
        cherung. Das ist unverantwortlich. Die Bauern können
        Ihren Betrieb nicht ins Ausland verlagern. Und deswe-
        gen wird bei ihnen abkassiert.
        Herr Bundesfinanzminister, ich fordere Sie deshalb
        auf, das Haushaltsbegleitgesetz 2005 zurückzunehmen.
        Die Abstrafung der Landwirtschaft nach dem Motto:
        „Die Bauern wählen uns nicht, deshalb werden sie ge-
        schröpft“, muss ein Ende haben. Durch die rot-grüne
        Haushaltspolitik entstehen immer mehr Wettbewerbs-
        nachteile innerhalb der EU für die Landwirtschaft. Auch
        dies muss ein Ende haben.
        Anlage 12
        Amtliche Mitteilungen
        Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 32. Sitzung
        zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 2004 be-
        schlossenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes
        junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Ta-
        bakkonsums das Verfahren ohne Einigungsvorschlag
        abgeschlossen.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
        Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
        zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2002
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr 2002
        – Drucksachen 14/9180, 15/345 Nr. 44 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführungs 2002
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2002
        – Drucksachen 14/9893, 15/99 Nr. 1.17 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2002
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2002
        – Drucksachen 15/113, 15/171 Nr. 3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2002
        Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
        tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus-
        haltsjahres 2002
        – Drucksachen 15/393, 15/446 Nr. 5 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
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        Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
        Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun-
        gen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabili-
        tät und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom
        8. Juni 1967 für die Jahre 2001 bis 2004 (19. Subven-
        tionsbericht)
        – Drucksache 15/1635 –
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahresgutachten 2003/2004 des Sachverständigenrates
        zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
        lung
        – Drucksache 15/2000 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in
        den Jahren 2001/2002 sowie über die Lage und Ent-
        wicklung auf seinem Aufgabengebiet
        und
        Stellungnahme der Bundesregierung
        – Drucksache 15/1226 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Aktionsprogramm Informationsgesellschaft Deutsch-
        land 2006
        – Drucksache 15/2315 –
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Waldzustandsbericht 2003
        – Ergebnisse des forstlichen Umweltmonitorings –
        – Drucksache 15/2210 –
        Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bundesverkehrswegeplan 2003
        – Drucksachen 15/2050, 15/2207 Nr. 1 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        Innenausschuss
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.42
        Drucksache 15/2793 Nr. 1.4
        Drucksache 15/2793 Nr. 2.17
        Drucksache 15/2793 Nr. 2.18
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/3023 Nr. 1.5
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.5
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.10
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.20
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.11
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.20
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.21
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.29
        (A) (C)
        (B) (D)
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.34
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.39
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.10
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.15
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.16
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.17
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.23
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.25
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.35
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.45
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.46
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.48
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.6
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.9
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.18
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.19
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.24
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.32
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.37
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.38
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.41
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.42
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.47
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.51
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.54
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.55
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.56
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.57
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.58
        Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        Drucksache 15/2636 Nr. 2.1
        Drucksache 15/2711 Nr. 2.9
        Drucksache 15/2895 Nr. 2.2
        Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.36
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
        Drucksache 15/3135 Nr. 1.2
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.27
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.28
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.31
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 15/3135 Nr. 1.3
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.7
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 15/2895 Nr. 2.1
        Drucksache 15/3135 Nr. 2.1
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 15/2447 Nr. 2.37
        Drucksache 15/2895 Nr. 2.4
        Drucksache 15/3023 Nr. 2.17
        10938 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
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        119. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12