Plenarprotokoll 15/119
Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . .
Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . .
Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Otto Schily (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . .
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . .
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 11:
Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
dem Gesetz zur Umsetzung der Reform der
gemeinsamen Agrarpolitik
(Drucksachen 15/2553, 15/2790, 15/2843, 15/
3165, 15/3494) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 12:
10879 C
10881 A
10884 A
10886 A
10886 C
10887 C
10890 B
10891 A
10892 C
10906 D
10907 C
10908 B
10909 B
10910 A
Deutscher B
Stenografisch
119. Sitz
Berlin, Freitag, de
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord-
neten Hans-Werner Bertl . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Änderung einer Ausschussüberweisung . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
Abgabe einer Erklärung durch den Bundes-
kanzler: Einigung der Staats- und Regie-
rungschefs der Europäischen Union auf
eine europäische Verfassung . . . . . . . . . . . .
Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . .
Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
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10867 A
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10868 A
10872 B
10875 C
Markus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
10893 C
10894 D
undestag
er Bericht
ung
n 2. Juli 2004
t :
usatztagesordnungspunkt 10:
ereinbarte Debatte: zur Zusammenlegung
on Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und
ur Umsetzung der EU-Agrarreform . . . . .
olfgang Clement, Bundesminister
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
udwig Stiegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arl-Josef Laumann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
10897 B
10897 C
10899 C
10900 D
10902 A
10903 B
10904 A
10906 A
10906 B
Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft
von Kommunen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (Kommunales Options-
gesetz)
(Drucksachen 15/2816, 15/2997, 15/3161,
15/3495) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 13:
Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
dem Ersten Gesetz zur Änderung des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
(Drucksachen 15/3046, 15/3223, 15/3297,
15/3496) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 14:
Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
dem Gesetz zur Intensivierung der Be-
kämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung
(Drucksachen 15/2573, 15/2948, 15/3077,
15/3079, 15/3298, 15/3497) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Meister (CDU/CSU)
(Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 15:
Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
dem Elften Gesetz zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
(Drucksachen 15/2537, 15/3076, 15/3304,
15/3498) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 28:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Joachim Stünker, Hermann Bachmaier,
Sabine Bätzing, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion der SPD sowie den Abgeordne-
ten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-
Gerigk, Claudia Roth (Augsburg), weiteren
Abgeordneten und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Überarbeitung
des Lebenspartnerschaftsrechts
(Drucksache 15/3445) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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10910 B
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10912 A
10913 A
10913 C
10915 A
örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
laf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 29:
ntrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher,
elga Daub, Daniel Bahr (Münster), weiterer
bgeordneter und der Fraktion der FDP:
ommerferienregelung verbraucherfreund-
cher gestalten – Gesamtferienzeitraum
uf 90 Tage ausdehnen
Drucksache 15/3102) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 16:
rste Beratung des von den Fraktionen der
PD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
EN eingebrachten Entwurfs eines Haus-
altsbegleitgesetzes 2005 (HBeglG 2005)
Drucksache 15/3442) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rnst Bahr (Neuruppin) (SPD) . . . . . . . . . . . .
orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
lbert Deß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
r. Georg Nüßlein, Georg Girisch, Bernhard
chulte-Drüggelte, Gerda Hasselfeldt,
ichael Glos, Dr. Peter Ramsauer, Maria
ichhorn, Marion Seib, Ernst Hinsken,
ochen Borchert, Doris Meyer (Tapfheim),
arbara Lanzinger, Ilse Aigner, Bartholomäus
alb, Hubert Deittert, Franz Obermeier,
r. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Klaus
ofbauer, Peter H. Carstensen (Nordstrand),
ichael Kretschmer, Alexander Dobrindt,
rnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Klaus
rähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr,
enry Nitzsche, Maria Michalk, Marco
anderwitz, Manfred Kolbe, Veronika
ellmann und Christa Reichard (Dresden)
alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die
10916 C
10917 A
10917 D
10918 C
10920 B
10921 A
10921 B
10922 B
10924 B
10926 A
10926 A
10928 A
10929 A
10930 C
10931 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 III
Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus-
schusses zu dem Gesetz zur Umsetzung der
Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (Zu-
satztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Gerald Weiß (Groß-Gerau) und Peter Weiß
(Emmendingen) (beide CDU/CSU) zur Ab-
stimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur optionalen Trägerschaft von Kommunen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
10931 B
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Albert Deß (CDU/CSU) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung des Vermitt-
lungsausschusses zu dem Gesetz zur Umset-
zung der Reform der gemeinsamen Agrarpoli-
tik (Zusatztagesordnungspunkt 11) . . . . . . . .
Anlage 4
Erklärung der Bundesregierung zur Beschluss-
empfehlung des Vermittlungsausschusses zu
dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft der
Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)
(Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Klaus
Brähmig, Günter Baumann, Marco
Wanderwitz, Robert Hochbaum, Dr. Peter
Jahr, Henry Nitzsche, Manfred Kolbe,
Veronika Bellmann, Christa Reichard (Dres-
den), Michael Kretschmer und Arnold Vaatz
(alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus-
schusses zu dem Gesetz zur optionalen Trä-
gerschaft der Kommunen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options-
gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Jörg Tauss, Ulla Burchardt, Swen Schulz
(Spandau) und Dr. Carola Reimann (alle SPD)
zur Abstimmung über die Beschlussempfeh-
lung des Vermittlungsausschusses zu dem
Gesetz zur optionalen Trägerschaft der Kom-
munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatz-
tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . .
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10932 A
10932 D
10933 A
10933 C
Kommunales Optionsgesetz) (Zusatztages-
rdnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
lrich Petzold und Uda Carmen Freia Heller
beide CDU/CSU) zur Abstimmung über den
ntwurf eines Gesetzes zur optionalen Träger-
chaft von Kommunen nach dem Zweiten
uch Sozialgesetzbuch (Kommunales Options-
esetz) (Zusatztagesordnungspunkt 12) . . . . .
nlage 9
rklärung der Bundesregierung zur Be-
chlussempfehlung des Vermittlungsaus-
chusses zum Gesetz zur Intensivierung der
ekämpfung der Schwarzarbeit und damit zu-
ammenhängender Steuerhinterziehung (Zu-
atztagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
ntrags: Sommerferien verbraucherfreund-
icher gestalten – Gesamtferienzeitraum auf
0 Tage ausdehnen (Tagesordnungspunkt 29)
ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 11
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes
005 (HBeglG 2005) (Zusatztagesordnungs-
unkt 16)
ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10933 C
10934 A
10934 D
10935 A
10935 D
10936 B
10937 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10867
(A) )
(B) )
119. Sitz
Berlin, Freitag, de
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10931
(A) )
(B) )
Michael Kretschmer, Alexander Dobrindt, der Bundesregierung und der Regierungskoalition
Hofbauer, Peter H. Carstensen (Nordstrand),
Unbefriedigend ist jedoch die in den Gesetzentwürfen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Georg
Girisch, Bernhard Schulte-Drüggelte, Gerda
Hasselfeldt, Michael Glos, Dr. Peter Ramsauer,
Maria Eichhorn, Marion Seib, Ernst Hinsken,
Jochen Borchert, Doris Meyer (Tapfheim),
Barbara Lanzinger, Ilse Aigner, Bartholomäus
Kalb, Hubert Deittert, Franz Obermeier,
Dr. Gerd Müller, Thomas Silberhorn, Klaus
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bertl, Hans-Werner SPD 02.07.2004
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.07.2004
Gloser, Günter SPD 02.07.2004
Hohmann, Martin fraktionslos 02.07.2004
Janssen, Jann-Peter SPD 02.07.2004
Kampeter, Steffen CDU/CSU 02.07.2004
Kossendey, Thomas CDU/CSU 02.07.2004
Lengsfeld, Vera CDU/CSU 02.07.2004
Parr, Detlef FDP 02.07.2004
Rehbock-Zureich, Karin SPD 02.07.2004
Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.07.2004
Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 02.07.2004
Dr. Rossmann,
Ernst Dieter
SPD 02.07.2004
Schirmbeck, Georg CDU/CSU 02.07.2004
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 02.07.2004
Strässer, Christoph SPD 02.07.2004
Straubinger, Max CDU/CSU 02.07.2004
Dr. Struck, Peter SPD 02.07.2004
Dr. Thomae, Dieter FDP 02.07.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Arnold Vaatz, Dr. Michael Luther, Klaus
Brähmig, Robert Hochbaum, Dr. Peter Jahr,
Henry Nitzsche, Maria Michalk, Marco
Wanderwitz, Manfred Kolbe, Veronika
Bellmann und Christa Reichard (Dresden) (alle
CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
ses zu dem Gesetz zur Umsetzung der Reform
der gemeinsamen Agrarpolitik (Zusatztages-
ordnungspunkt 11)
Die Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrar-
olitik (GAP) vom Juni 2003, die wesentlich durch die
chlechte Verhandlungsführung der Bundesregierung
it verursacht wurden, bringen für unsere Landwirte
roße Belastungen in Form von Preissenkungen und
ürzungen der Ausgleichszahlungen. Mit dem soforti-
en und vollständigen Wegfall der Bewirtschaftungsver-
flichtung in der Landwirtschaft als Voraussetzung für
usgleichszahlungen besteht die Gefahr, dass in einem
normen Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbe-
eichen Produktionspotentiale aus Deutschland abwan-
ern.
Diese Belastungen aus den EU-Beschlüssen sollten
urch die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung und
er Regierungskoalition zur Umsetzung der GAP-Re-
orm noch verstärkt werden. Nach diesen Entwürfen wä-
en durch die betriebliche Umverteilung der Direktzah-
ungen insbesondere die leistungsstarken viehhaltenden
etriebe belastet worden. Außerdem wären durch die
erknüpfung der künftigen Direktzahlungen mit überzo-
enen Bewirtschaftungsauflagen die Belastungen für die
andwirte und die Landwirtschaft unerträglich ver-
chärft worden.
Der Bundesrat hat mit seiner Mehrheit der unionsre-
ierten Länder diese Gesetzentwürfe zu Recht abgelehnt
nd den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des
insatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der
nionsregierten Länder konnten wesentliche Verbesse-
ungen erreicht werden.
Die Strukturbrüche werden abgemildert, die Direkt-
ahlungen bleiben den aktiv wirtschaftenden Betrieben
änger und umfangreicher erhalten und werden erst ab
010 statt 2007 schrittweise in eine einheitliche regio-
ale Flächenprämie abgeschmolzen. Bei der Umsetzung
er so genannten Cross-Compliance-Vorschriften konnte
ine Entschärfung der bürokratischen Auflagen erreicht
erden. Mit der Änderung des Grünland-Umbruchsver-
otes in ein Grünland-Erhaltungsgebot können die Län-
er in Anlehnung an das EU-Recht flexiblere Regelun-
en erlassen.
Vor dem Hintergrund dieser Verbesserungen und der
unmehr gewonnenen Planungssicherheit für die Land-
irte ist den Gesetzentwürfen in der vom Vermittlungs-
usschuss geänderten Fassung zuzustimmen.
10932 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
(A) )
(B) )
vorgesehene regionale Umverteilung der Ausgleichs-
mittel, die aber nicht Gegenstand des Vermittlungsver-
fahrens war. In den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfa-
len, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen führt dies zu zusätzlichen Kürzungen der
Ausgleichszahlungen bei den Landwirten von bis zu
5 Prozent und zu entsprechenden Wettbewerbsverzer-
rungen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur
Umsetzung der Reform der gemeinsamen
Agrarpolitik (Zusatztagesordnungspunkt 11)
Die Beschlüsse zur Reform der gemeinsamen Agrar-
politik, GAP, vom Juni 2003 bringen für unsere Land-
wirte große Belastungen in Form von Preissenkungen
und Kürzungen der Ausgleichszahlungen. Verursacht
wurde dies durch die schlechte Verhandlungsführung der
Bundesregierung bei den Luxemburger Beschlüssen.
Vorgesehen ist der sofortige und vollständige Wegfall
der Bewirtschaftungsverpflichtung. Damit wird in eini-
gen Nahrungsmittelbereichen ein enormer Strukturwan-
del einsetzen mit der Folge, dass Produktionspotenziale
aus Deutschland abwandern und damit viele Arbeits-
plätze gefährdet sind.
Die Bundesregierung und die Regierungskoalition ha-
ben aus den EU-Vorgaben zur Entkoppelung von der
Produktion jeweils die schlechtesten Optionen ausge-
wählt. Durch die betriebliche Umverteilung der Direkt-
zahlungen wären nach diesen Entwürfen insbesondere
die leistungsstarken Vieh haltenden Betriebe belastet
worden. Außerdem wären durch die Verknüpfung der
künftigen Direktzahlungen mit überzogenen Bewirt-
schaftungsauflagen die Belastungen für die Landwirte
und die Landwirtschaft unerträglich verschärft worden.
Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der unionsregier-
ten Länder diese Gesetzentwürfe zu Recht abgelehnt und
den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund des
Einsatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Lei-
tung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gerda
Hasselfeldt, MdB, und der unionsregierten Länder konn-
ten grundlegende Verbesserungen erreicht werden: Die
Strukturbrüche werden abgemildert; die Direktzahlun-
gen bleiben den aktiv wirtschaftenden Betrieben länger
und umfangreicher erhalten und werden erst ab 2010
statt 2007 schrittweise in eine einheitliche regionale Flä-
chenprämie abgeschmolzen; bei der Umsetzung der so
genannten Cross-Compliance-Vorschriften konnte eine
Entschärfung der bürokratischen Auflagen erreicht wer-
den; mit der Änderung des Grünland-Umbruchsverbotes
in ein Grünland-Erhaltungsgebot können die Länder in
Anlehnung an das EU-Recht flexiblere Regelungen er-
lassen.
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Nicht akzeptabel ist jedoch die in den Gesetzentwür-
en der Bundesregierung und der Regierungskoalition
orgesehene regionale Umverteilung der Ausgleichsmit-
el. Diese nimmt den bayerischen Landwirten jährlich
und 22 Millionen Euro Ausgleichszahlungen weg. Bay-
rn ist mit seinem großen Anteil an der Milchwirtschaft
esonders benachteiligt, weil es nicht gelungen ist, die
ilchausgleichszahlungen bis 2013 betriebsbezogen zu
rhalten.
Durch die von Frau Künast zu verantwortenden Lu-
emburger Beschlüssen werden die Milchbauern – ganz
leich, wie die Reform umgesetzt wird – massiv benach-
eiligt.
Ebenso wurde versäumt, entsprechend dem Subsidia-
itätsprinzip eine Ermächtigung in das GAP-Umset-
ungsgesetz aufzunehmen. Eine solche Wahlmöglichkeit
ätte es den Ländern erlaubt, statt des komplizierten und
erade für die aktiv wirtschaftenden Betriebe nachteili-
en regionalen Flächenmodells das EU-Standardmodell
Betriebsprämie“ einzuführen. Aufgrund einer solchen
rmächtigung hätten Bayern und andere interessierte
änder dieses „Betriebsprämien-Modell“ praktizieren
önnen wie das Nachbarland Österreich und andere
ichtige EU-Agrarmitbewerberländer wie Frankreich,
ie Niederlande, Belgien, Italien, Irland, Portugal, Spa-
ien, Griechenland und Teile von Großbritannien. Auf
iese Weise hätte ein weiterer schwerwiegender Wettbe-
erbsnachteil für die bayerischen Landwirte verhindert
erden können.
Ein Hauptgrund für die Ablehnung ist jedoch, dass
it diesen Beschlüssen ein weiterer Irrweg in der Ge-
taltung der europäischen Agrarpolitik umgesetzt wird.
tatt konsequent auf Mengenreduzierung und Marktent-
astung zu setzen, werden den Bauern Agrarpreise zuge-
utet, die weitgehend nicht einmal die Produktionskos-
en decken. Mit den Luxemburger Beschlüssen hat Frau
ünast einem Agrarmodell zugestimmt, das auf Dauer
n der Gesellschaft nicht konsensfähig ist.
Wegen dieser schwerwiegenden Mängel kann ich
em GAP-Umsetzungsgesetz nicht zustimmen.
nlage 4
Erklärung
der Bundesregierung zur Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur
optionalen Trägerschaft der Kommunen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommu-
nales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungs-
punkt 12)
Die Bundesregierung verpflichtet sich, gemeinsam
it den Ländern nach einer geeigneten Lösung zu su-
hen, wenn sich entgegen der derzeitigen Annahme und
er erklärten Absicht des Bundes, die Kommunen in-
olge der Reform – Hartz IV – zu entlasten, herausstellen
ollte, dass es bei den Kommunen in einem Land in der
umme zu einer Nettobelastung kommt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10933
(A) )
(B) )
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Maria
Michalk, Klaus Brähmig, Günter Baumann,
Marco Wanderwitz, Robert Hochbaum,
Dr. Peter Jahr, Henry Nitzsche, Manfred Kolbe,
Veronika Bellmann, Christa Reichard (Dres-
den), Michael Kretschmer und Arnold Vaatz
(alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
ses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft
der Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) (Zu-
satztagesordnungspunkt 12)
Ich kann dem Kommunalen Optionsgesetz zum Vier-
ten Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt (Hartz IV), das als Ergebnis der Beratungen des
Vermittlungsergebnisses vom 30. Juni 2004 dem Deut-
schen Bundestag zugeleitet wurde, nicht zustimmen.
Ein wesentlicher Baustein zur Modernisierung des
Sozialstaates ist die Zusammenführung von Arbeitslo-
sen- und Sozialhilfe zu einem Hilfesystem, dem so ge-
nannten Arbeitslosengeld II. Das halte ich für richtig.
Wichtig ist aber, dass den Arbeitslosengeld-II-Empfän-
gern Perspektiven eröffnet werden, wieder Beschäfti-
gung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Denjeni-
gen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine
Beschäftigung finden, müssen Beschäftigungsmöglich-
keiten angeboten werden. Die Schaffung dieser Beschäf-
tigungsmöglichkeiten ist eine dezentral zu organisie-
rende Aufgabe, sowohl für die Kommunen als auch für
die Arbeitsämter. Dieses gestaltet sich in Kommunen mit
besonders hoher Arbeitslosigkeit sehr schwierig. Des-
halb wurde von Anfang an das Ziel verfolgt, Kommunen
mit besonders hoher Arbeitslosigkeit dafür organisatori-
sche Hilfe und besondere Finanzmittel zur Verfügung zu
stellen.
Durch das Vermittlungsergebnis bekommen insbeson-
dere die neuen Bundesländer, die eine durchschnittliche
Arbeitslosenquote von fast 20 Prozent zu verzeichnen
haben und die im Vergleich zu Regionen in den alten
Bundesländern ein Vielfaches an Arbeitslosengeld-II-
Empfängern haben werden, nach der Reform keine
finanzielle Unterstützung; sie werden zum Teil sogar be-
lastet. Damit wird ein wesentliches Ziel der Reform, An-
reize und Möglichkeiten zu schaffen, wieder Arbeit auf
dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten, verfehlt, weil die
Kommunen lediglich die erwerbsfähigen Hilfebezieher
mit passiven Leistungen „ruhig stellen“ können und
keine Chance haben, den Betroffenen Beschäftigungs-
möglichkeiten zu eröffnen.
Ein zweiter Grund, nicht zuzustimmen, ist für mich
der viel zu geringe anrechnungsfreie Betrag, den jemand
zum Arbeitslosengeld II hinzuverdienen kann. Damit
sind in der Zukunft vor allem die vielen älteren
Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den neuen Bundeslän-
dern verurteilt, auf diesem niedrigen Einkommensniveau
verharren zu müssen.
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nlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Jörg Tauss, Ulla Burchardt,
Swen Schulz (Spandau) und Dr. Carola
Reimann (alle SPD) zur Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsaus-
schusses zu dem Gesetz zur optionalen Träger-
schaft der Kommunen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)
(Zusatztagesordnungspunkt 12)
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozial-
ilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für alle Ar-
eitsuchende ist mit dem Ziel verbunden, Langzeit-
rbeitslose in Zukunft besser und schneller als bisher in
rbeit zu vermitteln. Dieser Reform stimme ich im
rundsatz zu, allerdings in der Erwartung, dass die
inanzierung dieser wichtigen Reform des Arbeitsmark-
es im Bundeshaushalt nicht über eine – zusätzliche –
lobale Minderausgabe über alle Ressorts erfolgt.
nlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau)
und Peter Weiß (Emmendingen) (beide CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kom-
munen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch (Kommunales Optionsgesetz) (Zusatzta-
gesordnungspunkt 12)
Die Erfahrungen vieler Landkreise in der Vergangen-
eit haben deutlich gemacht, dass die kommunalen Trä-
er die Betreuung und Vermittlung erwerbsfähiger Lang-
eitarbeitsloser erfolgreicher und effizienter leisten
önnen als eine bundesweit zuständige Zentralbehörde.
us diesem Grund hat sich der Vermittlungsausschuss
m Dezember auf die Schaffung eines Optionsrechtes für
ie Kommunen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach
em SGB II verständigt und diese Optionsklausel im
6 a SGB II festgeschrieben.
Mit dem jetzt im Vermittlungsausschuss ausgearbeite-
en Einigungsvorschlag zum Kommunalen Optionsge-
etz liegt die rechtliche Ausgestaltung des § 6 a SGB II
or. Nach meiner Auffassung entspricht diese Lösung
icht den Eckpunkten, die hinsichtlich der kommunalen
rägerschaft Bestandteil der Einigung vom Dezember
aren. Tatsächlich enthält das Gesetz in der Fassung der
eschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
eine echte Option. Die ursprünglich ausdrücklich er-
ünschte und mit politischer Mehrheit beschlossene
öglichkeit einer alleinigen und vollständigen Über-
ahme der Verantwortung für die Leistungen nach dem
GB II und die umfassende Betreuung der erwerbsfähi-
en Langzeitarbeitslosen durch die Kommunen im Wett-
ewerb mit der Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur
ür Arbeit wurde auf diese Weise nicht verwirklicht. Die
n dem Einigungsvorschlag niedergelegte Experimen-
ierklausel betrachte ich als unzureichenden Ersatz für
ie im SGB II verankerte Optionsklausel.
10934 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
(A) )
(B) )
Trotz dieser Bedenken habe ich dem Ergebnis des
Vermittlungsausschusses zugestimmt, um auf diese
Weise zu ermöglichen, dass überhaupt eine Optionsmög-
lichkeit für die Kommunen geschaffen wird. Ich erwarte
jedoch, dass nach entsprechenden Erfahrungen und Er-
folgen der auf der Basis der Experimentierklausel für die
kommunale Trägerschaft der neuen SGB-II-Leistungen
optierenden Kommunen umgehend ein umfassendes
Optionsrecht für alle Kommunen eingeführt wird.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ulrich Petzold und Uda
Carmen Freia Heller (beide CDU/CSU) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur optionalen Trägerschaft von Kommunen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kom-
munales Optionsgesetz) (Zusatztagesordnungs-
punkt 12)
Ich kann der Beschlussempfehlung des Vermittlungs-
ausschusses zu dem Gesetz zur optionalen Trägerschaft
von Kommunen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch
– Kommunales Optionsgesetz zum vierten Gesetz über
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) –,
das als Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsaus-
schusses vom 30. Juni 2004 dem Deutschen Bundestag
zugeleitet wurde, nicht zustimmen und werde mich der
Stimme enthalten.
Meiner persönlichen Auffassung nach ist die Grund-
forderung der CDU/CSU „Fördern und Fordern“ in den
Beschlüssen des Vermittlungsausschusses in lediglich ei-
ner Protokollnotiz unzureichend umgesetzt.
Mein Haupteinwand besteht jedoch darin, dass der in
der Vermittlung erreichte Stand der Gesetzgebung mei-
ner Meinung nach nicht ausreicht, um einen verantwort-
baren Reformverlauf zu sichern. Die vorliegende Geset-
zesfassung hat insbesondere für Regionen mit hoher
Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Auswirkungen, in-
dem sie die Modalitäten der Trägerverantwortung fest-
legt, den Finanzausgleich praktisch abschließend regelt
und auch Zeitpunkt und einen sehr kurzen Übergang der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
zum 1. Januar 2005 endgültig festlegt; sie ist meiner
Auffassung nach auch bei den Hinzuverdienstmöglich-
keiten unzureichend.
In der außerordentlich kurzen Frist zwischen der Vor-
lage des Vermittlungsergebnisses und der Entscheidung
über ein Abstimmungsverhalten, die mir damit zur Prü-
fung der Vorlage zur Verfügung stand, und aufgrund der
weit reichenden Konsequenzen meines Abstimmungs-
verhaltens musste ich zu dem Schluss kommen, dass die
vorgegebenen Regelungen zu hohen Umsetzungsproble-
men führen werden und nur eine ungenügende Vorsorge
im kommunalen Bereich gegeben ist.
Ich halte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe zu einer einheitlichen steuerfinanzierten
Leistung schon allein aufgrund der Potenziale zur Ver-
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altungsvereinfachung für richtig, sehe jedoch auch hier
msetzungsdefizite.
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Optionsge-
etzes sehr viel später vorgelegt als geplant. Sie war je-
och nicht bereit, den Inkraftsetzungstermin um einige
eit zu verschieben, und hat damit die Verwaltung in der
undesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Ge-
ietskörperschaften und Verwaltungen unter einen Zeit-
ruck gesetzt, der die Beteiligten zwangsläufig überfor-
ern wird. Auch haben die bisherigen Beratungen keine
inreichende Transparenz in die komplexen Finanz-
tröme zwischen Bundesagentur, Ländern und Kommu-
en gebracht. Dies ist bei der kommunalen Finanzsitua-
ion, in der viele Kommunen vor der Zwangsverwaltung
tehen, nicht verantwortbar und würde die kommunale
elbstverwaltung bereits kurzfristig aufs Höchste ge-
ährden. Die Erwartung einer aktivierenden Hilfe für er-
erbsfähige Arbeitslose wird damit gerade dort unerfüllt
leiben, wo sie am dringlichsten ist.
Für zahlreiche Kommunen sind bei den Unterkunfts-
osten zusätzliche Finanzlasten zu erwarten, für die der
orgesehene Ausgleich auch nach einer Überprüfung in-
erhalb der vorgesehenen Frist zu spät kommen kann.
ine ausgewogene Verteilung zugesagter Bundesmittel
st bisher ebenfalls nicht gesichert.
Ich halte die jüngste Verständigung im Vermittlungs-
usschuss zwar für in die richtige Richtung gehend, aber
n ihrer Gänze nicht ausreichend. Deshalb werde ich
ich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
nlage 9
Erklärung
der Bundesregierung zur Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur
Intensivierung der Bekämpfung der Schwarz-
arbeit und damit zusammenhängender Steuer-
hinterziehung (Zusatztagesordnungspunkt 14)
1. Zur Auskunftsberechtigung aus der zentralen Da-
enbank
Durch die jetzige Gesetzesfassung sowohl in § 6 als
uch in § 17 ist klargestellt, dass die Informations- und
atenübermittlung an Strafverfolgungs- und Polizeivoll-
ugsbehörden, wie von Bundesrat und CDU/CSU
ewünscht, zur Verhütung und Verfolgung auch aller an-
eren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zu-
ammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 genannten
rüfgegenstände stehen (zum Beispiel Urkundenfäl-
chung, Geldwäsche etc.), erfolgt.
2. Zur JobCard
Noch in diesem Jahr soll die Prüfung abgeschlossen
erden, ob das JobCard-Verfahren auch zur Bekämp-
ung der Schwarzarbeit angewendet werden kann. „Im
alle des Missbrauchs von Leistungen ist es nicht not-
endig, die Signaturkarte einzuziehen, da der Miss-
rauch als solcher in den Datenbeständen unmittelbar
estgehalten wird und bei jeder erneuten Abfrage abruf-
ar ist. Damit ist sichergestellt, dass das JobCard-Ver-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10935
(A) )
(B) )
fahren eine Möglichkeit der Sperre im Datensatz zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit beinhaltet.
Nach Abschluss der Erprobung ist zu entscheiden, ob
das JobCard-Verfahren eingeführt wird. In diesem Fall
wird im Gesetzentwurf eine entsprechende Regelung
aufgenommen.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Antrags: Sommerferien ver-
braucherfreundlicher gestalten – Gesamtferien-
zeitraum auf 90 Tage ausdehnen (Tagesord-
nungspunkt 29)
Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Der zur Beratung vorliegende Antrag ist
nicht neu, das Anliegen hinreichend bekannt und das
Problem letztlich hier im Bundestag nicht zu lösen. Aber
derartige Betrachtungen können unsere Kolleginnen und
Kollegen von der FDP selbstverständlich nicht davon
abhalten, uns heute noch einmal mit einem Antrag zur
Sommerferienregelung zu „beglücken“. Die lobenswerte
Kürze beschwert unser Gedächtnis zwar nicht allzu sehr,
gleichwohl wird unser Geist aber auch nicht sonderlich
erleuchtet.
Dass wir das Anliegen des Antrages inhaltlich mittra-
gen, ist durch die mehrfachen Beratungen zu diesem
Thema im Tourismusausschuss und mit der Kultusminis-
terkonferenz hinreichend bekannt. Bekannt ist auch,
welche Widerstände sich hier entgegenstellen, die wir
nicht einfach vom Tisch wischen können. Letztlich – das
wissen wir alle – entscheiden hier die Länder, in Sonder-
heit die KMK, und wir sollten diese Zuständigkeit auch
anerkennen. Was wir machen können, haben wir getan,
nämlich auf jene Gründe zu verweisen, die für eine län-
gere Ferienzeit sprechen.
Der KMK gehören, das wissen Sie auch, mehrheitlich
Politikerinnen und Politiker der Parteien an, die im Bun-
destag in der Opposition sitzen. Ich finde es nachgerade
unredlich, dass Sie nunmehr den nicht zuständigen Bun-
destag bemühen wollen, Ihren Kolleginnen und Kolle-
gen auf die „Sprünge“ zu helfen, anstatt die Verantwort-
lichen in den Ländern anzusprechen. Wo sonst völlig zu
Recht argwöhnisch und penibel darauf geachtet wird,
dass der Bund sich nicht Kompetenzen anmaßt, die ihm
nicht zustehen, soll nun von Bundesebene her gehandelt
werden. Wir sollten auf die sachlichen und fachlichen
Abwägungen in den Ländern setzen und auch die Argu-
mente der Bildungspolitikerinnen in den Ländern ernst
nehmen.
Die aktuelle Ferienordnung schafft sicherlich ein
ernstes Problem: Fast die Hälfte der Menschen in unse-
rem Land, nämlich die Familien mit schulpflichtigen
Kindern in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-
Westfalen, macht fast gleichzeitig Ferien. Die Hauptsai-
son verkürzt sich außerdem drastisch von maximal
91Tagen auf nur noch 75 Tage. Die Tourismusbranche
leidet natürlich unter dieser Reduktion. Das muss man
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icht weiter ausführen: Nachfragen in der Ferienzeit, die
an nicht annehmen kann, Bettenleerstand in den Zeiten
ußerhalb der Ferien. Einkommensmöglichkeiten gehen
erloren, Preise verteuern sich, die Dauer saisonaler Ar-
eitsplätze verkürzt sich und der redlich verdiente Ur-
aub muss häufig in überfüllten und überteuerten Quar-
ieren verbracht werden. Deshalb wäre eine Neuregelung
m Sinne Ihres Antrages aus tourismuspolitischer Sicht
innvoll; ich stimme da ausdrücklich noch einmal zu.
Bestehen bleiben aber auch die bildungspolitischen
edenken. Dass nämlich die schon im Juni beginnenden
erientermine das zweite Schulhalbjahr stark verkürzen.
chülerinnen und Schüler wie Lehrerinnen und Lehrer
ind dadurch einem aufreibenden Test- und Notenmara-
hon ausgesetzt. Das ist pädagogisch wenig sinnvoll,
enn nicht sogar kontraproduktiv.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es auch eine
ür beide Anliegen zufrieden stellende Lösung geben
ann. Die Ferienzeitregelung ist keine allein unter tou-
ismuspolitischen Gesichtspunkten zu regelnde Materie.
as Ferienproblem hängt auch mit der Schulproblematik
usammen. Expertinnen und Experten forderten nach
ISA strukturelle Veränderungen im deutschen Schul-
ystem. Wir sollten auch diesen Auftrag ernst nehmen
nd gemeinsam mit den Ländern zu Lösungen kommen.
nlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Haushaltsbe-
gleitgesetzes 2005 (HBeglG 2005) (Zusatztages-
ordnungspunkt 16)
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Weil die Opposition letzten Dezember im
undesrat einen sinnvollen und dringend erforderlichen
mfassenden Subventionsabbau verhindert hat, geraten
ie Finanzen von Bund, Ländern und Kommunen immer
iefer in die Finanzkrise. Neben dem vollen Abbau der
igenheimzulage, einer weit gehenden Kürzung der Ent-
ernungspauschale und dem Abbau der Wohnungsbau-
rämien hat die CDU/CSU im Vermittlungsverfahren
um letzten Haushaltsbegleitgesetz 2004 auch jegliche
insparungen im Agarbereich abgeblockt.
Mit diesem Haushaltsbegleitgesetz 2005 müssen wir
iese Kürzungen, die ohne Bundesratszustimmung be-
chlossen werden können, erneut aufrufen. Wir tun dies
icht aus Spaß oder etwa deshalb, weil wir gerade die
andwirte ärgern wollen. Nein, wir müssen dies tun,
eil die Wirtschaftsentwicklung und die Steuereinnah-
en nicht so stabil sind, wie das nötig wäre, um die gro-
en Lasten der sozialen Sicherung und der Wirtschafts-
ubventionen ohne Einschnitte aufrechtzuerhalten.
Um die Haushalte zu konsolidieren, muss auch der
grarbereich einen Beitrag leisten. Das Haushaltsbe-
leitgesetz 2005 macht zwei Kürzungen erforderlich:
Erstens. Die Steuervergünstigungen beim Agrar-Die-
el müssen abgebaut werden. Die Land- und Forstwirt-
10936 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
(A) )
(B) )
schaft erhält je Liter betrieblich genutzten Dieselkraft-
stoff 21,48 Cent vergütet. Insgesamt werden so knapp
2 Milliarden Liter Kraftstoff begünstigt. Der Abbau die-
ser Steuervergünstigung umfasst ein Volumen von insge-
samt 287 Millionen Euro. Damit wird die Vergünstigung
um 68 Prozent verringert, verglichen mit der derzeit kal-
kulierten Steuermindereinnahme von jährlich rund
420 Millionen Euro. Der Abbau soll so umgesetzt wer-
den, wie bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorge-
sehen: Demnach gibt es eine einzelbetriebliche Ober-
grenze von 10 000 Litern und einen Selbstbehalt je
Betrieb von 350 Euro. Als Grüne hoffe ich, dass dieser
Subventionsabbau auch dazu führt, dass die Landwirt-
schaft mehr und mehr auf Pflanzenöl umsteigt und so
dem Öl aus nachwachsenden Rohstoffen zu deutlich
mehr Nachfrage verhilft.
Zweitens. Die Agrarsozialpolitik ist mit einem Ansatz
von 3,7 Milliarden Euro die bei weitem finanziell be-
deutsamste Maßnahme im Etat des Ressorts für Land-
wirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz. Deshalb
kann sie von Einsparungen nicht ausgenommen werden.
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung soll
der Solidarbeitrag der aktiven Landwirte, ausgehend von
einem Anteil für 2005 von zunächst 82 Millionen Euro
peu à peu bis 2008 auf 91 Millionen Euro erhöht werden.
Gemessen an der Belastung der aktiven Mitglieder in der
allgemeinen Krankenversicherung ist diese Mehrbelas-
tung der Landwirte sozialpolitisch vertretbar. Sie wird
außerdem durch Einsparungen infolge des Gesundheits-
modernisierungsgesetzes abgefedert. Auch müssen die
Selbstverwaltungsorgane der landwirtschaftlichen Kran-
kenkasse durch ihre Vermögen und durch mehr Verwal-
tungseffizienz unzumutbare Beitragsmehrbelastungen
vermeiden.
Es liegt also an den Sozialkassen, so sparsam zu kal-
kulieren, dass Beitragserhöhungen vermieden werden
werden.
Die Absenkung der Bundeszuschüsse muss innerhalb
der Landwirtschaft solidarisch aufgebracht werden. Da-
rum richten sich die Anteile der einzelnen LKKn an den
Bundeszuschüssen nach der Leistungsfähigkeit ihrer
Versichertengemeinschaften. Auf diese Weise werden
regionale Unterschiede in der Belastung durch die Ab-
senkung der Bundesmittel vermieden.
Weiterhin aber wird der Bund mit knapp 3,7 Milliar-
den Euro die Hauptlast der sozialen Sicherung für die
Landwirtschaft tragen. Die Hauptziele der Agrarsozial-
politik – die ökonomische und soziale Absicherung der
in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und
die soziale Flankierung des Agrarstrukturwandels – sind
durch die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen
nicht berührt worden.
Jürgen Koppelin (FDP): Offensichtlich traut der
Finanzminister seinem eigenen Haushaltsentwurf, den er
letzte Woche vorgelegt hat, nicht und schiebt schnell ein
Haushaltsbegleitgesetz 2005 nach. Der auf Kante ge-
nähte Haushalt droht also schon vor der Verabschiedung
aus den Nähten zu platzen. Zum vierten Mal werden die
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aastricht-Kriterien verletzt werden. Somit verstößt
uch dieser Haushalt gegen einen völkerrechtlichen Ver-
rag. Die Annahmen, auf denen der Haushalt basiert, ge-
en, wie in den vergangenen Jahren, an der Realität vor-
ei, sodass ein Nachtragshaushalt zur Tradition wird.
ine traurige Tradition. Die Privatisierungserlöse sind
it 15,4 Milliarden Euro utopisch hoch angesetzt, die
chätzung der Wachstumserwartung ist höchst zweifel-
aft, um nur einige Beispiele zu nennen. 800 Millionen
uro fehlen da schnell in der Kasse, und dann wäre auch
ieser Haushalt verfassungswidrig. Die FDP-Fraktion
echnet aber mit einem wesentlich höheren Fehlbetrag.
Mit dem vorliegenden Haushaltsbegleitgesetz 2005
oll bei der Landwirtschaft abkassiert werden, um die
aushaltslöcher zu stopfen. Die FDP steht für Subven-
ionsabbau. Dazu müssen jedoch gleichzeitig erhebliche
teuererleichterungen durchgeführt werden. Einen Sub-
entionsabbau zum Stopfen der Haushaltslöcher wird es
ber mit der FDP nicht geben.
Der Haushalt von Frau Künast birgt sicher noch ein
ohes Einsparpotential. Dabei denke ich an die Reduzie-
ung der Förderung der so genannten „ökologischen
andwirtschaft“, wie zum Beispiel Gelder für die Öf-
entlichkeitsarbeit. Aber die Klientel der Grünen soll vor
ürzungen weiterhin geschont werden.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 sollen im Jahr
005 von den Landwirten 82 Millionen Euro abkassiert
erden. Insgesamt sollen bis 2008 1,2 Milliarden Euro
inkassiert werden. Die FDP hat bei den letzten Haus-
altsverhandlungen Einsparvorschläge von über 2 Mil-
iarden Euro gemacht. Die haben sie alle abgelehnt. Was
ollen Sie mit einer Einsparung von 82 Millionen Euro
n 2005 erreichen? Das ist nicht einmal der Tropfen auf
en heißen Stein, und ein überlaufendes Fass wird durch
inen Tropfen weniger nicht austrocknen.
Wenn die Steuern nicht so fließen, wie von Ihnen er-
artet, ist Ihr Haushalt verfassungswidrig. Wenn die Ar-
eitslosenzahlen nicht so schnell sinken, wie sie es pla-
en, ist Ihr Haushalt verfassungswidrig. Wenn die
rivatisierungserlöse nicht realisiert werden können, ist
hr Haushalt verfassungswidrig.
Es wird Ihnen nicht helfen, an einzelnen Subventions-
atbeständen zu drehen. Was wir brauchen, ist ein Um-
enken und eine Wirtschafts- und Steuerpolitik, die
ehr Wachstum und Investitionen schafft und dadurch
ieder Menschen in Brot und Arbeit bringt.
Durch Ihre Politik sind die Einkommen der Bauernfa-
ilien im vierten Jahr in Folge rückläufig. Die Land-
nd Forstwirtschaft hat eine extrem hohe Steuerbelas-
ung durch die Ökosteuer auf Strom, Diesel und Gas zu
erkraften; zusätzlich gibt es Eingriffe in das Alterssi-
herungssystem. Zudem werden die Bäuerinnen und
auern durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
elastet wie auch bei der Eigenheimzulage, der Pendler-
auschale und der Kürzung steuerlicher Freibeträge. Zu-
ätzlich führt die geplante Verteuerung des Agrardiesels
u einer Steuererhöhung um 56 Prozent und verschärft
ie ohnehin schon bestehenden Wettbewerbsnachteile zu
en Niederlanden, Dänemark und Frankreich.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004 10937
(A) )
(B) )
Und jetzt planen Sie, den Bundeszuschuss zur Kran-
kenversicherung der Landwirte um 82 Millionen Euro zu
kürzen. Rot-Grün legt damit die Axt, ohne eine Alterna-
tive zu benennen, an die landwirtschaftliche Sozialversi-
cherung. Das ist unverantwortlich. Die Bauern können
Ihren Betrieb nicht ins Ausland verlagern. Und deswe-
gen wird bei ihnen abkassiert.
Herr Bundesfinanzminister, ich fordere Sie deshalb
auf, das Haushaltsbegleitgesetz 2005 zurückzunehmen.
Die Abstrafung der Landwirtschaft nach dem Motto:
„Die Bauern wählen uns nicht, deshalb werden sie ge-
schröpft“, muss ein Ende haben. Durch die rot-grüne
Haushaltspolitik entstehen immer mehr Wettbewerbs-
nachteile innerhalb der EU für die Landwirtschaft. Auch
dies muss ein Ende haben.
Anlage 12
Amtliche Mitteilungen
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 32. Sitzung
zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. Mai 2004 be-
schlossenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes
junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Ta-
bakkonsums das Verfahren ohne Einigungsvorschlag
abgeschlossen.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2002
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr 2002
– Drucksachen 14/9180, 15/345 Nr. 44 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführungs 2002
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2002
– Drucksachen 14/9893, 15/99 Nr. 1.17 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2002
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2002
– Drucksachen 15/113, 15/171 Nr. 3 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2002
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2002
– Drucksachen 15/393, 15/446 Nr. 5 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
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Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun-
gen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabili-
tät und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom
8. Juni 1967 für die Jahre 2001 bis 2004 (19. Subven-
tionsbericht)
– Drucksache 15/1635 –
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahresgutachten 2003/2004 des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
lung
– Drucksache 15/2000 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in
den Jahren 2001/2002 sowie über die Lage und Ent-
wicklung auf seinem Aufgabengebiet
und
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksache 15/1226 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aktionsprogramm Informationsgesellschaft Deutsch-
land 2006
– Drucksache 15/2315 –
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Waldzustandsbericht 2003
– Ergebnisse des forstlichen Umweltmonitorings –
– Drucksache 15/2210 –
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bundesverkehrswegeplan 2003
– Drucksachen 15/2050, 15/2207 Nr. 1 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 15/1547 Nr. 2.42
Drucksache 15/2793 Nr. 1.4
Drucksache 15/2793 Nr. 2.17
Drucksache 15/2793 Nr. 2.18
Finanzausschuss
Drucksache 15/3023 Nr. 1.5
Drucksache 15/3023 Nr. 2.5
Drucksache 15/3023 Nr. 2.10
Drucksache 15/3023 Nr. 2.20
Drucksache 15/3135 Nr. 2.11
Drucksache 15/3135 Nr. 2.20
Drucksache 15/3135 Nr. 2.21
Drucksache 15/3135 Nr. 2.29
(A) (C)
(B) (D)
Drucksache 15/3135 Nr. 2.34
Drucksache 15/3135 Nr. 2.39
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/3135 Nr. 2.10
Drucksache 15/3135 Nr. 2.15
Drucksache 15/3135 Nr. 2.16
Drucksache 15/3135 Nr. 2.17
Drucksache 15/3135 Nr. 2.23
Drucksache 15/3135 Nr. 2.25
Drucksache 15/3135 Nr. 2.35
Drucksache 15/3135 Nr. 2.45
Drucksache 15/3135 Nr. 2.46
Drucksache 15/3135 Nr. 2.48
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/3135 Nr. 2.6
Drucksache 15/3135 Nr. 2.9
Drucksache 15/3135 Nr. 2.18
Drucksache 15/3135 Nr. 2.19
Drucksache 15/3135 Nr. 2.24
Drucksache 15/3135 Nr. 2.32
Drucksache 15/3135 Nr. 2.37
Drucksache 15/3135 Nr. 2.38
Drucksache 15/3135 Nr. 2.41
Drucksache 15/3135 Nr. 2.42
Drucksache 15/3135 Nr. 2.47
Drucksache 15/3135 Nr. 2.51
Drucksache 15/3135 Nr. 2.54
Drucksache 15/3135 Nr. 2.55
Drucksache 15/3135 Nr. 2.56
Drucksache 15/3135 Nr. 2.57
Drucksache 15/3135 Nr. 2.58
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 15/2636 Nr. 2.1
Drucksache 15/2711 Nr. 2.9
Drucksache 15/2895 Nr. 2.2
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/3135 Nr. 2.36
Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Drucksache 15/3135 Nr. 1.2
Drucksache 15/3135 Nr. 2.27
Drucksache 15/3135 Nr. 2.28
Drucksache 15/3135 Nr. 2.31
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/3135 Nr. 1.3
Drucksache 15/3135 Nr. 2.7
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/2895 Nr. 2.1
Drucksache 15/3135 Nr. 2.1
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/2447 Nr. 2.37
Drucksache 15/2895 Nr. 2.4
Drucksache 15/3023 Nr. 2.17
10938 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 119. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
91, 1
0, T
119. Sitzung
Berlin, Freitag, den 2. Juli 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12