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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/116 Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10611 C Gleichstellung von Soldatinnen und Solda- ten der Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Brüning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Brüning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 15/3425) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Michael Kretschmer (CDU/CSU) 10607 B 10607 C 10608 C 10608 C 10609 A 10609 B 10610 A 10610 A 10610 C 10611 C 10611 D 10611 D 10612 A Deutscher B Stenografisch 116. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 22 und 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Verordnung der Bundesregierung: Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinen- anlagen – 13. BImSchV) (Drucksache 15/3420) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der J H M H V H A H 10607 A 10607 A 10607 B Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10610 C undestag er Bericht ung n 30. Juni 2004 t : ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nnette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10610 C 10610 D 10610 D 10611 A 10611 A 10611 A 10611 B 10611 B Erfolg deutscher Unternehmen aufgrund der ersten Ausschreibung zum europäi- schen Satellitennavigationssystem Galileo II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 Antwort Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Erhöhung der finanziellen Ausstattung des 7. Europäischen Forschungsrahmenpro- gramms Antwort Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaus- halt für die Stiftung Weimarer Klassik und für die Ausstellung „Ihre kaiserliche Hoheit – Maria Pawlowna“ Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Zusatzfrage Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Mündliche Frage 4 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) Konzept zur Konsolidierung der Stiftung Weimarer Klassik Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Zusatzfragen Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . M D M W u A H Z D M T I f z g A M Z T M T A Z m p P A M Z T M H Ü g V A K Z H M P H b d 10612 A 10612 C 10612 C 10612 D 10613 D 10614 A 10614 B 10614 C 10615 A 10615 B 10615 D ündliche Frage 8 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) einungsäußerung von Professor olffsohn über die Legitimität von Folter nd eventuelle Konsequenzen ntwort ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 12 anja Gönner (CDU/CSU) nfragestellung der Zahlen der Gesellschaft ür Verpackungsmarktforschung mbH be- üglich des Importanteils von Einweg- etränken ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage anja Gönner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 anja Gönner (CDU/CSU) uswirkungen der Infragestellung der ahlen der Gesellschaft für Verpackungs- arktforschung mbH hinsichtlich des Im- ortanteils von Einweggetränken auf die fandpflicht ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage anja Gönner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 arald Leibrecht (FDP) berprüfung der möglichen vertragswidri- en Nutzung von Schiffen der Nationalen olksarmee in Indonesien ntwort erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . usatzfrage arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 etra Pau (fraktionslos) inweis des Auswärtigen Amtes bei Lage- erichten und Einzelauskünften auf § 19 er Anwaltlichen Berufsordnung 10616 C 10616 D 10617 C 10618 A 10618 D 10619 A 10619 B 10619 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 III Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 16, 17 Eckart von Klaeden (CDU/CSU) Kenntnis des Berichts des US-Außenminis- teriums über den Menschenhandel mit der Kennzeichnung Deutschlands als Transit- und Bestimmungsland für die sexuelle Aus- beutung von Frauen aus den Nachfol- gestaaten der früheren Sowjetunion und Mitteleuropa und Bewertung der Visum- erteilungspolitik der Bundesregierung in Osteuropa Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Zusatzfrage Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung gegenüber einer eventuellen Beschränkung der Förde- rung für die grenzüberschreitende Zusam- menarbeit an den Außen- und Binnengren- zen der EU Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Adam (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) Erfolg der im Rahmen der Gemeinschafts- initiative Interreg durchgeführten grenz- überschreitenden Projekte; Auswirkungen eines eventuellen Wegfalls der Förderung für den Oberrheinraum Antwort Karl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . Zusatzfragen Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D A d d F C s A K Z D M D A s v a A K Z D D M D K h Ö u A K Z D D M H G I A D Z H M K J m g 10620 A 10620 B 10621 A 10621 C 10622 B 10622 C 10623 B 10623 C 10623 D 10624 A 10624 A 10625 A 10625 B ündliche Frage 26 irk Niebel (FDP) usführungen von Mitarbeitern des Bun- esfinanzministeriums im Tagungshotel es Tax Competition Roundtable der riedrich-Naumann-Stiftung über den harakter von Veranstaltung und Veran- taltern ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . usatzfrage irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 r. Hermann Otto Solms (FDP) uffassung der Parlamentarischen Staats- ekretärin Hendricks über den Zweck des on der Friedrich-Naumann-Stiftung ver- nstalteten Tax Competition Roundtable ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . usatzfragen r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 r. Hermann Otto Solms (FDP) enntnis der Bundesregierung über die errschende Meinung in der modernen konomie bezüglich Steuerwettbewerb nd Vereinheitlichung der Steuersysteme ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . usatzfragen r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 32 arald Leibrecht (FDP) enehmigung von Waffenlieferungen nach ndonesien ntwort r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 33, 34 laus Hofbauer (CDU/CSU) ährliche Mittelausstattung für die Ge- einschaftsaufgabe „Verbesserung der re- ionalen Wirtschaftsstruktur“ in den alten 10625 C 10625 D 10626 B 10627 A 10627 D 10628 A 10628 B 10628 D 10629 A 10629 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 Bundesländern bis 2008; Größere Spiel- räume für die Gestaltung der europäischen Regelungen für die Regionalbeihilfen Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Petra Pau (fraktionslos) Verkürzung des Sonderprogramms des Bundes „Arbeit für Langzeitarbeitslose“ Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) Unterstützung der Verwirklichung von Euro-Distrikten am Oberrhein einerseits und Empfehlung der Förderung grenz- überschreitender Projekte im Osten Deutschlands andererseits Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 37 Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) Stellungnahmen aus Frankreich, der Schweiz und Österreich zum Interreg- Programm Antwort Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Jens Spahn (CDU/CSU) Veröffentlichung der ersten Übersicht nach § 73 Arzneimittelgesetz über die in für den Versandhandel mit deutschem Recht ver- gleichbaren Sicherheitsstandards ausge- statteten EU-Staaten A M Z J M J H n A M Z J M H P A b R A F Z H M H P C n A F Z H T B a B r d G ( 1 S S 10630 A 10630 D 10631 A 10631 B 10631 D 10632 A 10632 D 10633 A 10633 B ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 39 ens Spahn (CDU/CSU) emmnisse beim Versandhandel mit Arz- eimitteln ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 41 annelore Roedel (CDU/CSU) ersonal- und Verwaltungskosten für die usgabe von Chipkarten zur Kranken- ehandlung an Sozialhilfeempfänger im ahmen der Gesundheitsreform ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage annelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 42 annelore Roedel (CDU/CSU) ersonal- und Verwaltungskosten durch hipkarten-Umtauschaktionen am 1. Ja- uar 2005 und am 1. Januar 2006 ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage annelore Roedel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: eschlussempfehlung und Bericht des Finanz- usschusses zu der Unterrichtung durch die undesregierung: Bericht der Bundesregie- ung zur Umsetzung der Empfehlungen es Zentralen Kreditausschusses zum irokonto für jedermann Drucksachen 15/2500, 15/2630 Nr. 1.2, 5/3274) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . imone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . 10633 D 10634 A 10634 C 10634 D 10635 C 10635 C 10636 A 10636 D 10637 A 10637 B 10638 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 V Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Bernhardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2003 – Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2003) (Drucksache 15/2884) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Schulte (Hameln) (SPD) . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Schöler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Austermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Walter Schöler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversor- gungsgesetz – EinsatzVG) (Drucksache 15/3416) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Rauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Heß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T B t L n k ( W A H R D T A C u R ( B A H R D T A B w C b ( R E M P D N B 10639 B 10640 A 10640 D 10641 D 10642 B 10643 A 10643 B 10644 A 10645 C 10646 D 10647 C 10649 C 10650 A 10650 C 10651 D 10652 B 10652 C 10652 D 10653 A 10654 A 10654 D 10655 C 10656 B 10657 B agesordnungspunkt 7: eratung der Großen Anfrage der Abgeordne- en Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef aumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der CDU/CSU: Zu- unftsfähigkeit deutscher Häfen Drucksachen 15/2037, 15/3254) . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ntrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ SU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nd der FDP: Internationalen Druck auf die egierung in Simbabwe aufrechterhalten Drucksache 15/3446) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Wimmer (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Günter Nooke, ernd Neumann (Bremen), Renate Blank, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Abriss des „Palastes der Repu- lik“ nicht verzögern Drucksache 15/3315) . . . . . . . . . . . . . . . . . . enate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ckhardt Barthel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . arkus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10658 C 10658 D 10660 D 10662 A 10663 A 10664 B 10665 C 10665 D 10667 A 10668 B 10669 C 10669 D 10670 D 10670 D 10673 B 10674 C 10676 A 10677 A 10677 D 10678 D 10679 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 5, 6 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Hinweise auf bevorstehende Terrorangriffe in Deutschland; Auswertung von islamisti- schen Internetseiten zur Terrorismus- bekämpfung Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 9 Gitta Connemann (CDU/CSU) Empfehlung des Präsidenten des Umwelt- bundesamtes zu dem geplanten Projekt „Unangekündigte Feldbeobachtung“ Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 10, 11 Ernst Burgbacher (FDP) Kosten der vom Bundesumweltministe- rium gestarteten Initiative „atmosfair“ Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Fragen 18, 19 Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) Folgerungen aus der Bezeichnung Deutsch- lands als Transit- und Bestimmungsland für die sexuelle Ausbeutung von Frauen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion und Mitteleuropa in dem Be- richt des US-Außenministeriums über den internationalen Menschenhandel; Eventu- elle Aufhebung des im Volmer-Erlass fest- gelegten Grundsatzes „in dubio pro liber- tate“ Antwort Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . A M D H E V e A K A M M S r W f f A K A M H E b A K A M G G N m A F A M J A n M s A I 10681 A 10681 B 10681 C 10681 D 10682 B nlage 6 ündliche Fragen 22, 23 r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) andlungsbedarf bei der individuellen ntschädigung für homosexuelle NS-Opfer; orlage eines Gesetzes zur Errichtung iner Magnus-Hirschfeld-Stiftung ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 24, 25 ichaela Noll (CDU/CSU) tand der Gesetzgebungsarbeiten zur Er- ichtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung; idergabe der Auffassung des Bundes- inanzministeriums zur Magnus-Hirsch- eld-Stiftung in der „taz“ vom 21. Juni 2004 ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 29 ans Michelbach (CDU/CSU) ventuelle Erhöhung der Mindestgewinn- esteuerung für Unternehmen ntwort arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 40 itta Connemann (CDU/CSU) eplante Einschränkung der kostenlosen utzung öffentlicher Personenverkehrs- ittel für Behinderte ntwort ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . nlage 10 ündliche Fragen 43, 44 ohannes Singhammer (CDU/CSU) usstattung der Führerscheine im so ge- annten Plastikkartenformat mit einem ikrochip; Schutz vor Führerscheinfäl- chungen ntwort ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10683 A 10683 C 10683 D 10684 A 10684 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 VII Anlage 11 Mündliche Fragen 45, 46 Matthäus Strebl (CDU/CSU) Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Füh- rerscheindokuments für die Motorrad- und PKW-Fahrerlaubnisklassen auf höchs- tens zehn Jahre; Wiederkehrende Pflicht zur ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Führerscheinbefristung Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 47, 48 Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) Kosten der Umsetzung der 3. EG-Führer- scheinrichtlinie bezüglich Umtausch der Führerscheine Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 49, 50 Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) Zahl der von über 65-Jährigen verursach- ten Straßenverkehrsunfälle; Ermittlung der Altersgruppen mit der höchsten Un- fallquote Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 51, 52 Ernst Hinsken (CDU/CSU) Nutzer und Kosten des so genannten Be- amtenshuttle zwischen Bonn und Berlin; Höhe der Mittel für die Interreg-III-B- und -C-Programme; Anzahl der mit der Ab- wicklung betrauten Mitarbeiter Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10685 B 10685 D 10686 A 10686 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 10607 (A) ) (B) ) 116. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 10679 (A) (C) (B) (D) Vizepräsident Dr. Norbert Lammert Berichtigung 114. Sitzung, Seite 10480 (B), dritter Absatz, der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Gleichzeitig wuchs die Verschuldung der DFS bis Ende 2002 auf rund 300 Mil- lionen Euro.“ Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 10681 (A) ) (B) ) Internet zunehmend als Kommunikations- und Propa- trum die Kompensation von durch Reisen verursachte Islamistische Extremisten und Terroristen nutzen das d erem auch Aktivitäten wie „atmosfair“, in deren Zen- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 15/3425, Fragen 5 und 6): Hat die Bundesregierung konkrete Hinweise auf bevorste- hende Terrorangriffe in Deutschland aufgrund des Einsatzes in Afghanistan, und worauf stützt sich die entsprechende War- nung des Bundeskriminalamts (Frankfurter Allgemeine Zei- tung vom 22. Juni 2004)? Inwieweit werden islamistische Internetseiten ausgewertet und für die Terrorismusbekämpfung sinnvoll genutzt? Zu Frage 5: Nein, die Bundesregierung hat keine derartigen Hin- weise. Es existiert auch keine entsprechende Warnung des Bundeskriminalamts. Von konkreten Hinweisen auf bevorstehende Terrorangriffe in Deutschland ist übri- gens auch nicht in dem angesprochenen Zeitungsbericht die Rede. Im Übrigen halte ich die Thematik für wenig geeignet, sie in der Fragestunde des Deutschen Bundes- tages zu erörtern. Zu Frage 6: g ü v A v i z r S a g t A d d ( A d d s Z h t p w n e G n G Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bodewig, Kurt SPD 30.06.2004* Ibrügger, Lothar SPD 30.06.2004* Janssen, Jann-Peter SPD 30.06.2004 Lengsfeld, Vera CDU/CSU 30.06.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 30.06.2004 Dr. Rossmann, Ernst Dieter SPD 30.06.2004 Schummer, Uwe CDU/CSU 30.06.2004 Strässer, Christoph SPD 30.06.2004 Dr. Struck, Peter SPD 30.06.2004 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 30.06.2004 Welt, Jochen SPD 30.06.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht andamedium. Inzwischen gibt es eine nicht mehr zu berschauende Zahl islamistischer Webseiten, viele da- on „Trittbrettfahrer“ bzw. Teilnehmer ohne ersichtliche nbindung an aktive Terrornetze. Eine wachsende Zahl on Spezialisten aller Sicherheitsbehörden des Bundes st mit der Auswertung einschlägig bekannter Webseiten um Zwecke einer möglichst genauen Analyse der terro- istischen Bedrohung sowie zur Verfolgung konkreter traftaten befasst. Angesichts des hohen Informations- ufkommens muss sich die Auswertung jedoch vorran- ig auf diejenigen Internetseiten beschränken, die als au- hentisch bzw. terrorrelevant gelten. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/3425, Frage 9): Ist es zutreffend, dass der Präsident des Umweltbundes- amtes, Professor Andreas Troge, dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, empfohlen hat, von dem vom Umweltbundesamt geplanten Projekt „Unangekündigte Feldbeobachtung“ Abstand zu neh- men, und wenn ja, wie ist die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage? Nein. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Fragen es Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) (Druck- ache 15/3425, Fragen 10 und 11): Sollen auch die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden im Rahmen der Initiative „atmosfair“ zur Förde- rung von Klimaschutzprojekten einen finanziellen Ausgleich für die durch Flüge verursachten Klimabelastungen leisten, und wenn ja, welche Ressorts betrifft dies? Mit welchen zusätzlichen Kosten durch die vom Bundes- minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, gestartete Initiative „atmosfair“ rechnet die Bundesregierung durch entsprechende Einzahlungen in diesen Fonds? u Frage 10: Im Rahmen ihrer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik ält die Bundesregierung die Durchführung von Projek- en auf der Grundlage des Kioto-Protokolls (Joint Im- lementation, Clean Development Mechanism) für einen ichtigen Baustein. Mit derartigen Projekten wird nicht ur ein Beitrag zur Bekämpfung des globalen Treibhaus- ffekts geleistet, sondern auch die Infrastruktur in den astgeberländern verbessert und auf diesem Wege zu ei- er nachhaltigen Entwicklung beigetragen. Aus diesem runde begrüßt das Bundesumweltministerium unter an- 10682 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 (A) ) (B) ) Treibhausgasemissionen mittels anspruchvollen Klima- schutzprojekten in Entwicklungsländern steht. Es steht jedem offen, im Rahmen seiner Möglichkeiten solche Initiativen zu nutzen. Dies gilt im Rahmen der vorhande- nen haushaltsrechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Grenzen selbstverständlich auch für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden. Die Kompensation von durch Reiseaktivitäten verursachten Treibhausgasemis- sionen im Rahmen von Pilotprojekten wird derzeit zum Beispiel von der Gesellschaft für technische Zusammen- arbeit, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit geprüft. Zu Frage 11: Die Kompensation von Treibhausgasemissionen, die durch Flüge verursacht werden, ist naturgemäß abhängig von der zurückgelegten Entfernung. Maßgeblich für die Höhe des erforderlichen Preises sind die Kosten der zur Kompensation durchgeführten Klimaschutzprojekte. Im Rahmen von „atmosfair“ werden sehr anspruchsvolle Klimaschutzinitiativen in Indien und Brasilien umge- setzt. Die sich daraus ergebenden Aufschläge auf den Preis eines Flugscheins betragen in Abhängigkeit von der Entfernung: Da die Teilname an der Initiative „atmosfair“ oder ähnlichen Aktivitäten freiwillig ist, kann keine Angabe über künftige Zahlungen an „atmosfair“ aus dem Ge- schäftsbereich der Bundesregierung gemacht werden. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) (Druck- sache 15/3425, Fragen 18 und 19): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika vom Juni 2004 über den internationalen Men- schenhandel, in dem Deutschland als Transit- und Bestim- mungsland für die sexuelle Ausbeutung von Frauen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion und Mitteleuropa bezeichnet wird (vergleiche dpa vom 15. Juni 2004, 13.48 Uhr)? Wird die Bundesregierung den im so genannten Volmer- Erlass vom März 2000, der in Befolgung einer ausdrücklichen Weisung des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Z u n d v S f ( n g d s e d s b r s N n s n e r K D g B l m l S l d F c s d d d g s s a t d D u p h l O z Distanz bis zu CO2-Emissio-nen in kg Preisaufschlag in Euro 3 000 460 8,00 5 000 760 13,00 7 000 1 400 23,00 10 000 1 900 33,00 22 000 6 100 106,00 38 000 11 000 191,00 (C (D Fischer, herausgegeben wurde, festgelegten Grundsatz „in dubio pro libertate“ mit der darin festgelegten Beweislast- umkehr, der Grundlage für die nunmehr auch international an- geprangerte deutsche Visumerteilungspolitik ist, aufheben? u Frage 18: Der angesprochene Bericht des US-Außenministeri- ms bewertet weltweit die Situation aller Länder, aus de- en relevante Informationen erhältlich sind, nach von em US-amerikanischen Gesetz zum Schutz der Opfer on Menschenhandel definierten Maßstäben und teilt die taaten auf dieser Basis in die Kategorien 1 (Staaten er- üllen die Mindeststandards des Gesetzes voll) bis 3 Staaten erfüllen die Mindeststandards des Gesetzes icht und lassen auch keine entsprechenden Anstrengun- en erkennen) ein. Deutschland wird von dem Bericht in ie Kategorie 1 eingeordnet, wie auch die Mehrzahl un- erer EU-Partner. Alle im Bericht behandelten west- uropäischen Staaten werden als Bestimmungsländer es Menschenhandels genannt, aber auch mit dem Tran- it von geschmuggelten Menschen in Verbindung ge- racht. Als besonders verabscheuungswürdige Menschen- echtsverletzung bekämpft die Bundesregierung Men- chenhandel national wie international mit großem achdruck. Zu den in diesem Zusammenhang ergriffe- en Maßnahmen gehören Verbesserungen des Opfer- chutzes und der Bekämpfung der Organisierten Krimi- alität ebenso wie zum Beispiel Maßnahmen der ntwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Die Bundes- egierung verweist insoweit auf ihre Antwort auf die leine Anfrage der FDP-Fraktion „Menschenhandel in eutschland“ (Bundestagsdrucksache 15/2065). Wo an- ebracht, thematisiert die Bundesregierung Fragen der ekämpfung des Menschenhandels zudem im bilatera- en politischen Dialog mit betroffenen Staaten sowie, eist gemeinsam mit den EU-Partnern, in internationa- en Foren, insbesondere der OSZE und den VN. So hat sich die Bundesregierung bei der diesjährigen itzung der VN-Menschenrechtskommission maßgeb- ich und erfolgreich für die Einrichtung eines VN-Son- erberichterstatters zum Menschenhandel, insbesondere rauen- und Kinderhandel, eingesetzt. Das entspre- hende Mandat wurde am 15. Juni 2004 vom Wirt- chafts- und Sozialrat indossiert, die Bennung des Son- erberichterstatters soll noch im Juli erfolgen. Im iesjährigen Bericht des US-Außenministeriums werden ie verschiedenen Präventionsprogramme der Bundesre- ierung ausdrücklich gewürdigt. Im Bereich des Men- chenhandels auf dem Balkan beispielsweise sind von- eiten der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen uf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit In- ernationalen Organisationen und NROs und im Rahmen es Stabilitätspaktes für Südosteuropa ergriffen worden. iese Maßnahmen bilden sowohl kurz- als auch mittel- nd langfristig die beste Plattform für ein kombiniertes olitisches und humanitäres Engagement. Darüber inaus wurden Maßnahmen der bilateralen und multi- ateralen polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich der rganisierten Kriminalität und des Grenzschutzes finan- iert. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 10683 (A) ) (B) ) Zu Frage 19: Die in Ihrer Frage enthaltene Unterstellung weise ich zurück. Ihre Frage bezieht sich auf den Jahresbericht des US-Außenministeriums über den Menschenhandel. Die- ser Bericht bewertet weltweit die Situation aller Länder, aus denen relevante Informationen erhältlich sind, nach von dem US-amerikanischen Gesetz zum Schutz der Op- fer von Menschenhandel definierten Maßstäben und teilt die Staaten auf dieser Basis in die Kategorien 1 (Staaten erfüllen die Mindeststandards des Gesetzes voll) bis 3 (Staaten erfüllen die Mindeststandards des Gesetzes nicht und lassen auch keine entsprechenden Anstrengun- gen erkennen) ein. Deutschland wird von dem Bericht in die Kategorie 1 eingeordnet. Zur Aufhebung des Erlasses vom 3. März 2000 be- steht kein Anlass. Der Erlass vom 3. März ist Bestandteil der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Visumver- fahrens und konkretisiert für bestimmte Fallgruppen den pflichtgemäßen Gebrauch des Ermessens innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens. Teile seines Inhalts wurden zwischenzeitlich durch weitere Erlasse fortge- schrieben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Druck- sache 15/3425, Fragen 22 und 23): Besteht für die Bundesregierung – jenseits der bestehen- den Regelungen – noch Handlungsbedarf bei der individuel- len Entschädigung für homosexuelle NS-Opfer? Plant die Bundesregierung aufgrund des einstimmigen Be- schlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 (Plenarprotokoll 14/140, Seite 13745 B) ein Gesetz zur Er- richtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung als Form des kol- lektiven Ausgleichs (Bundestagsdrucksache 14/4894, Seite 4, Nr. IV.2) in dieser Legislaturperiode vorzulegen? Zu Frage 22: Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein zwingender Handlungsbedarf; die Bundesregierung ist im Gespräch mit den Koalitionsfraktionen, um zu prü- fen, ob und gegebenenfalls welche Leistungsverbesse- rungen möglich sind. § 5 des Allgemeinen Kriegsfolgen- gesetzes bot eine Rechtsgrundlage für die Entschädigung von NS-Unrecht an Homosexuellen. Antragsberechtigt waren Personen, die während des NS-Regimes als Ho- mosexuelle Freiheitsschäden ohne Gerichtsurteil oder aufgrund eines Strafurteils erlitten haben, das eine über- höhte Strafzumessung festlegte. Seit 1988 ermöglichen die AKG-Härterichtlinien Leistungen für NS-Geschädigte, die die Antragsfrist des AKG unverschuldet versäumt haben. Zu Frage 23: Die Bundesregierung plant nicht, einen derartigen Gesetzentwurf einzubringen. A d A s Z f e Z g g d m H j w r „ s t g A d A s i d t G t G R d i (C (D nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der bgeordneten Michaela Noll (CDU/CSU) (Druck- ache 15/3425, Fragen 24 und 25): Wurde im Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Frühjahr 2002 ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Er- richtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung erstellt, und gibt es bis heute weitere Vorarbeiten aufseiten der Bundesregie- rung? Sind die Auffassung des Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, zur Finanzierung der Magnus-Hirschfeld-Stif- tung und die diesbezüglich geführten Gespräche im BMF zu- treffend im Artikel von Jan Feddersen „Homo-Verfolgung wird später aufgearbeitet“ („taz“ vom 21. Juni 2004) wieder- gegeben? u Frage 24: Im BMF wurde seinerzeit auf Bitten der Koalitions- raktionen Formulierungshilfe für einen solchen Gesetz- ntwurf geleistet. Weitere Vorarbeiten gibt es nicht. u Frage 25: Vorangestellt weise ich darauf hin, dass die Bundesre- ierung grundsätzlich nicht zur Richtigkeit von Wieder- aben angeblicher Äußerungen von Regierungsmitglie- ern in der Tagespresse Stellung nimmt. Allgemein ist anzumerken, dass das Bundesfinanz- inisterium weder hinsichtlich des Projekts „Magnus- irschfeld-Stiftung“ noch des im Artikel zitierten Pro- ekts einer „Stiftung für vergessene NS-Opfer“ initiativ ar. Ohnehin gibt es nach Auffassung der Bundesregie- ung keine „Vergessenen NS-Opfer“. Wie bei den in der Tageszeitung“ vom 21. Juni 2004 zitierten Zwangs- terilisierten geht es grundsätzlich nur um eine even- uelle Verbesserung geltender Entschädigungsregelun- en. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- ache 15/3425, Frage 29): Auf welche Weise unterstützt das BMF eine Gesetzesini- tiative zu der vom SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering an- geregten Erhöhung der Mindestgewinnbesteuerung für Unter- nehmen (vergleiche APD vom 22. Juni 2004), und wie soll die Erhöhung nach Auffassung der Bundesregierung konkret aus- sehen? Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich m Rahmen des so genannten „Korb-II-Gesetzes“ immer afür eingesetzt, dass Verluste oberhalb eines bestimm- en Sockelbetrages nur bis zu maximal 50 Prozent des esamtbetrages der Einkünfte des Jahres, in das vorge- ragen wird, abgezogen werden dürfen. Diese noch im esetzesbeschluss des Deutschen Bundestags enthaltene egelung ist am Widerstand der unionsgeführten Bun- esländer im Vermittlungsausschuss gescheitert. Nach hrem Willen sollten Verluste bis zu 60 Prozent des den 10684 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 (A) ) (B) ) Sockelbetrag übersteigenden Gesamtbetrages der Ein- künfte vorgetragen werden dürfen. Die Bundesregierung würde daher eine Gesetzesinitiative, die eine Absenkung des Prozentsatzes von jetzt 60 auf 50 zum Gegenstand hat, unterstützen. Da aus Unionskreisen empörte Forde- rungen nach Einschränkung der Verlustnutzung zu ver- nehmen waren, bleibt abzuwarten wie sich CDU/CSU künftig verhalten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Frage der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3425, Frage 40): Plant die Bundesregierung die Einschränkung der kosten- losen Nutzung der öffentlichen Personenverkehrsmittel für Menschen mit Behinderungen, und wie begründet sie ihre Haltung? Die Neuregelungen im Bereich der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentli- chen Personenverkehr, der so genannten Freifahrt, gehen zurück auf die Einsparvorgaben aus dem so genannten Koch/Steinbrück-Konsenspapier, zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung entsprechend einer im Vermitt- lungsausschuss am 19. Dezember 2003 von Bundestag und Bundesrat parteiübergreifend getroffenen Entschei- dung verpflichtet hat. Dabei wurde das Bundesministe- rium für Gesundheit und Soziale Sicherung beauftragt, in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finan- zen und den Ländern „im Bereich der Freifahrt umge- hend eine das Einsparvolumen sicherstellende Novelle der betreffenden rechtlichen Regelungen zu erarbeiten“. Mit Vertretern der Länder und der Verbände von Menschen mit Behinderungen wurden die Möglichkei- ten zur Neugestaltung der Regelungen zur unentgelt- lichen Beförderung erörtert. Dabei wurde eingehend und intensiv nach Lösungen gesucht, um die schwerbehin- derten Menschen nicht übermäßig zu belasten. Die Mög- lichkeit zur Freifahrt wird auch künftig bestehen. Schwerbehinderte Menschen können auch weiterhin bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (zum Beispiel außergewöhnliche Gehbehinderung) durch den Kauf ei- ner Wertmarke die Berechtigung zur kostenfreien Benut- zung des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten. Allerdings soll es nicht mehr möglich sein, die Nahver- kehrsregelung für Fernreisen zu nutzen. Damit werden auch in Zukunft die Nachteile ausgeglichen, die mobili- tätseingeschränkte Menschen durch ihre Behinderung im täglichen Leben haben, denn auch künftig besteht die Möglichkeit, in einem angemessenen Umkreis um den Wohnort kostenfrei zu fahren, um Einkäufe zu tätigen, Ärzte aufzusuchen oder am kulturellen Leben teilzuneh- men. Daneben wird die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gesichert, da sie auch die Freifahrt zum und am Beschäftigungsort sichert. Auch nach der Neuregelung bleibt also die Freifahrtberechti- gung den modernen Mobilitätsbedürfnissen gerecht. Künftig soll sich daher die Freifahrt im Nahverkehr auf den Verkehrsverbund des Wohnortes erstrecken oder, wenn dort kein Verkehrsverbund besteht, auf den Land- k a d t d d a k s v d f k e F b a d d g d ü R A d A ( Z s t f k „ s t e s d i f s k a d b g „ r s (C (D reis einschließlich angrenzender kreisfreier Städte. Wer ls Berechtigter außerhalb des Verkehrsverbundes oder es Landkreises, in dem der Wohnsitz liegt, beruflich tä- ig ist, hat daneben auch die Berechtigung zur Nutzung es Nahverkehrs im Verkehrsverbund oder im Landkreis es Beschäftigungsortes. Unverändert bleiben die Rahmenbedingungen der In- nspruchnahme der Freifahrt. So bleibt der Personen- reis berechtigt, der schon heute die Freifahrt in An- pruch nehmen kann. Die Wertmarke kostet nach wie or 60 Euro im Jahr (unverändert seit 1984). Und wer ie Wertmarke heute kostenlos erhält (zum Beispiel frei- ahrtberechtigte Sozialhilfeempfänger), erhält sie auch ünftig kostenlos. Unangetastet bleibt auch das Recht ine Begleitperson auf allen Strecken des Nah- und ernverkehrs kostenlos mitzunehmen: Wer dazu heute erechtigt ist (zum Beispiel blinde Menschen), ist es uch künftig. Aufgehoben wird allerdings die Regelung, ie heute die Nutzung von Nahverkehrszügen nur auf en Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort be- renzt. Grund für die Aufhebung der Begrenzung ist, ass sich Landkreise und Verkehrsverbünde regelmäßig ber diesen Radius hinaus ausdehnen und die geplante egelung daher großzügiger sein wird. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) Drucksache 15/3425, Fragen 43 und 44): Wie ist die Haltung der Bundesregierung bezüglich der Ausstattung der Führerscheine im so genannten Plastikkarten- format mit einem Mikrochip, wie es in der 3. EG-Führer- scheinrichtlinie geplant ist? Wodurch könnten nach Meinung der Bundesregierung Führerscheine am besten vor Fälschungen geschützt werden? u Frage 43: Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission oll den Mitgliedstaaten zum Schutz vor Betrug als Op- ion gestattet werden, einen Mikrochip auf dem Karten- ührerschein anzubringen. Danach dürfen auf dem Mi- rochip nur die Angaben enthalten sein, die auch mit bloßem Auge“ lesbar auf dem Dokument enthalten ind. Die Bundesregierung steht diesem Vorschlag kri- isch gegenüber: Sie sieht darin keinen Nutzen im Sinne iner effektiven Maßnahme zur Verbesserung der Fäl- chungssicherheit von Kartenführerscheinen. Die Bun- esregierung ist der Auffassung, dass es sinnvoller wäre, n der 3. EG-Führerscheinrichtlinie möglichst hohe An- orderungen an die Fälschungssicherheit des Führer- cheinmusters im Kartenformat festzulegen. Als Vorbild önnte das deutsche Führerscheinmuster dienen, das uch ohne Mikrochip den modernsten Anforderungen an ie Fälschungssicherheit genügt. Diese Anregung wurde ereits bei den Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe emacht. Sollte es bei dem bisherigen Vorschlag einer optionalen“ Regelung bleiben, beabsichtigt die Bundes- egierung nicht, einen Mikrochip auf dem Kartenführer- chein einzuführen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 10685 (A) ) (B) ) Zu Frage 44: Das deutsche Muster des Kartenführerscheins weist zahlreiche Sicherheitsmerkmale auf, die dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen. Dazu gehören: Miniatur- schriftzeichen, digitalisierte Unterschrift, so genannte Durchsichtspasser, Spezialfarbe, holographischer Sicherheitsfaden mit Mikroschriftzeichen, Kippbild, spezielles Beschriftungsverfahren mittels Lasergravur sowie eine transparente Kinegrammfolie. Eine Übersicht und Erläuterung der Sicherheitsmerkmale können auch der Internetseite www.bundesdruckerei.de entnommen werden. Durch diese Maßnahmen ist nach Auffassung der Bundesregierung derzeit ein optimaler Schutz vor Fälschungen gewährleistet. Um eine möglichst hohe Fäl- schungssicherheit sicherzustellen, wurde in Deutsch- land des Weiteren eine zentrale Herstellung vorgesehen. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH, Berlin, die durch eine Ausschreibung innerhalb der Europäischen Union ermittelt wurde. Die Bundesregierung hält die Festschreibung von Sicherheitsmerkmalen für den Kar- tenführerschein in der 3. EG-Führerscheinrichtlinie daher für den besten Weg, um ein möglichst hohes Niveau an Fälschungsschutz zu erreichen. Auch eine zentrale Herstellung der Führerscheine innerhalb der Mitgliedstaaten sowie ein Informationsaustausch der Führerscheinstellen – insbesondere bei einem Umtausch von Führerscheinen – können dazu beitragen, Fälschun- gen vorzubeugen. Ausländischen Behörden steht bei An- fragen das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zur Verfü- gung. Die Europäische Kommission berät bereits über weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Informations- austauschs (Aufbau einer so genannten IDA-Networks). Einzelheiten stehen aber insoweit noch nicht fest. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/3425, Fragen 45 und 46): Wie ist die Haltung der Bundesregierung bezüglich der in der 3. EG-Führerscheinrichtlinie geplanten Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments für die Motor- rad- und PKW-Fahrerlaubnisklassen auf höchstens 10 Jahre? Wie ist die Haltung der Bundesregierung bezüglich einer im Rahmen der Führerscheinbefristung möglichen wiederkeh- renden Pflicht zu einer ärztlichen Untersuchung? Zu Frage 45: Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht unter anderem vor, neu ausgestellte Führerscheine für PKW und Motorräder (Fahrerlaubnisklassen B und A) auf zehn Jahre zu befristen, für Führerscheininhaber ab dem 65. Lebensjahr auf höchstens fünf Jahre. Angesichts der Tatsache, das ältere Autofahrer eher zu überproporti- onal sicheren Fahrern gehören, lehnt die Bundesregie- rung einen „Altersmalus“ ab. Im Hinblick auf die 3. EG- Führerscheinrichtlinie sieht die Bundesregierung vor al- lem auch das Erfordernis die Fälschungssicherheit von Führerscheinen zu erhöhen. Angesichts von circa 80 un- t s H m r Z g u v r H J e V e g r n ( n n p k g f v g d V w c A v w S A d A s Z t (C (D erschiedlichen Führerscheindokumenten von unter- chiedlicher Qualität sieht die Bundesregierung hier andlungsbedarf. Über zielführende Maßnahmen wird it den übrigen Staaten der EU und der Kommission be- aten. u Frage 46: Regelmäßige ärztliche Wiederholungsuntersuchun- en sieht das europäische Recht bereits heute für LKW- nd Busfahrer (Fahrerlaubnisse der Klassen C und D) or. Der Vorschlag der Kommission für eine 3. EG-Füh- erscheinrichtlinie beinhaltet insoweit lediglich eine armonisierung der Untersuchungsabstände auf fünf ahre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. auf in Jahr ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Dieser orschlag ist, bis auf die einjährige Frist, akzeptabel, da r insoweit weitgehend dem schon heute in Deutschland eltenden Recht entspricht. Er würde lediglich zu Ände- ungen bei den Fahrerlaubnissen der Klassen C1 („klei- er“ LKW bis 7,5 l zulässige Gesamtmasse) und C1E mit Anhänger) führen, die bisher in Deutschland zu- ächst bis zum 50. Lebensjahr gültig sind und erst da- ach einer fünfjährigen Befristung bzw. Untersuchungs- flicht unterliegen. Nach bisherigem Beratungsverlauf ann davon ausgegangen werden, dass die vorgeschla- ene Pflicht zur jährlichen regelmäßigen Untersuchung ür LKW- und Busfahrer, die das 65. Lebensjahr bereits ollendet haben, aus dem Vorschlag gestrichen wird. Die Einführung regelmäßiger ärztlicher Untersuchun- en für Motorrad- und PKW-Fahrer sieht der Entwurf er 3. EG-Führerscheinrichtlinie nicht vor. Ein solcher orschlag würde von der Bundesregierung abgelehnt erden. Das deutsche Fahrerlaubnisrecht enthält ausrei- hende Möglichkeiten, insbesondere die Möglichkeit der nordnung einer augenärztlichen Untersuchung sowie on Beschränkungen oder Auflagen der Fahrerlaubnis, enn sich im Einzelfall Zweifel an einem ausreichenden ehvermögen ergeben. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- ache 15/3425, Fragen 47 und 48): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Kosten für den Staat und für die Führerscheininhaber die 3. EG-Führerscheinrichtlinie im Falle ihrer Umsetzung durch den regelmäßigen Umtausch von Führerscheinen verur- sachen würde? Gibt es bei der Bundesregierung bereits Planungen, wie sie im Falle der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie dem durch den regelmäßigen Umtausch von Führerscheindo- kumenten entstehenden zusätzlichen bürokratischen Aufwand begegnen will? u Frage 47: Die Gesamtkosten, die mit einem regelmäßigen Um- ausch von Führerscheinen verbunden wären, lassen sich 10686 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 (A) ) (B) ) derzeit nicht abschätzen, da zurzeit noch völlig offen ist, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben die 3. EG-Füh- rerscheinrichtlinie letztlich enthalten wird. Offen ist auch, zu welchem Zeitpunkt die Richtlinie in nationales Recht zu überführen wäre. Kosten für den Staat dürften nicht entstehen, da diese durch Gebühren abgedeckt werden. Derzeit beträgt die Gebühr für den freiwilligen Umtausch einer Fahrerlaubnis „alten“ Rechts 23 Euro (Gebührennummer 205.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Für die Führerschein- inhaber kämen neben diesen Gebühren, die Aufwendun- gen für den Gang zur Fahrerlaubnisbehörde sowie die Kosten für ein Passfoto hinzu. Zu Frage 48: Nein. Die Durchführung der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen und die entsprechenden „Planungen“ fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Zunächst bleibt das Ergebnis der Beratungen über die 3. EG-Führer- scheinrichtlinie abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ihrer Frage 47 verwiesen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) (Drucksache 15/3425, Fragen 49 und 50): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Unfälle ist, die von über 65-Jährigen im Straßenverkehr verursacht werden? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Altersgruppe statistisch gesehen die höchste Quote bei der Unfallverursachung im Straßenverkehr hat? Zu Frage 49: Für das Jahr 2003 (vorläufige Zahlen) weist die amtli- che Statistik 354 534 Straßenverkehrsunfälle mit Perso- nenschaden aus. Dort sind 30 592 Personen im Alter ab 65 Jahren mit 8,6 Prozent als Hauptverursacher erfasst. Zu Frage 50: Für das Jahr 2003 (vorläufige Zahlen) weist die amtli- che Statistik bei Straßenverkehrsunfällen mit Personen- schaden (354 534) die höchste Quote für die Alters- gruppe 35 bis unter 45 Jahren mit 18,7 Prozent (66 338) als Hauptverursacher aus. Die Altersgruppe 25 bis unter 35 Jahren ist mit 18,1 Prozent (64 064) und die Alters- gruppe 45 bis unter 55 Jahren mit 12,4 Prozent (44 066) erfasst. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 15/3425, Fragen 51 und 52): Wie hoch ist derzeit unter den Mitarbeitern der Bundesre- gierung die Zahl der Nutzer des so genannten Beamtenshuttle Z L v s m d s a Z w g E d e E I r P D f N s ( d 1 t ( 2 B P z z z T 2 w b B o n n ü m B w P d (C (D zwischen Bonn und Berlin, und mit welchen Kosten ist dies verbunden? Wie hoch sind die Mittel in den einzelnen Haushalts- titeln, die die Bundesregierung für die so genannten Interreg III B und C Programme bereitstellt, und wie viele Mitarbeiter sind mit der bürokratischen Abwicklung betraut? u Frage 51: Zentral erfasst werden die Flüge im „Berlin-Bonn- uftverkehr des Bundes“ für den Bereich der Bundes- erwaltung einschließlich der Geschäftsbereiche zwi- chen Bonn–Berlin/Berlin–Bonn. Die Zahl der Flüge onatlich liegt derzeit bei 11 000 (one-way), die Anzahl er Reisenden beträgt 5 500. Pro Flug fallen durch- chnittlich Kosten in Höhe von 88 Euro an. Der Preis ist uslastungsabhängig. u Frage 52: Die Gemeinschaftsinitiative Interreg leistet einen ichtigen Beitrag zur territorialen Kohäsion in renzüberschreitenden Kooperationsräumen und in uropa insgesamt. Gefördert werden vor allem Projekte er regionalen und transnationalen Kooperation, die zu iner stärker räumlich ausgewogenen Entwicklung uropas beitragen. Für die EU-Gemeinschaftsinitiative nterreg III B stehen im Zeitraum von 2000 bis 2006 und 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für gemeinsame rojekte aus verschiedenen Staaten zur Verfügung. eutschland beteiligt sich an den Programmen in den ünf Kooperationsräumen Nordsee, Ostsee, Alpen, ordwesteuropa und Südosteuropa (CADSES). In die- en fünf Räumen sind insgesamt 256 Projekte genehmigt Stand: April 2004), die circa 500 Millionen Euro För- ermittel der EU aus dem EFRE-Fonds erhalten. Bei 66 Projekten sind deutsche Partner beteiligt. Die Bundesregierung beteiligt sich finanziell an der echnischen Hilfe für die Programmabwicklung Kap. 1225, Tit. 686 03; Jahr 2003: 196 000 Euro, Jahr 004: 194 000 Euro). Ferner beteiligt sich die undesregierung an der nationalen Kofinanzierung von rojekten im besonderen Bundesinteresse; vor allem ur besseren Integration der neuen Länder und Berlins, ur Heranführung der neuen EU-Mitgliedstaaten und ur Stärkung dezentraler Strukturen: (Kap. 1225, it. 686 05; Jahr 2003: rund 0,5 Million Euro, Jahr 004: rund 1,5 Millionen Euro). Die Bundesregierung irkt an den Interreg-III-B-Programmen bei der Erar- eitung der notwendigen Programmdokumente, bei der eratung deutscher Projektpartner (unabhängig davon, b das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- ungswesen (BMVBW) sich an der nationalen Kofi- anzierung beteiligt) und in den Entscheidungsgremien ber Programmbegleitung und Projektgenehmigung it. Diese Aufgaben nimmt je Kooperationsraum ein etreuer im BMVBW bzw. beim Bundesamt für Bau- esen und Raumordnung wahr. Der administrative Zeitaufwand ist von Programm zu rogramm sehr unterschiedlich. Er hängt unter anderem avon ab, ob in den jeweiligen Räumen eine lange trans- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 10687 (A) (C) (B) (D) nationale Zusammenarbeit besteht, von der Bereitschaft, wichtige Aufgaben der Programmabwicklung an Dritte (zum Beispiel im Ostseeraum an die Investitionsbank Schleswig-Holstein) zu übertragen, ebenso, wie von der Zahl der zu beratenden Projektpartner. Der Anteil der Interreg-Aufgaben an der Gesamtarbeitszeit der Koope- rationsraumbetreuer bewegt sich vor diesem Hinter- grund zwischen 5 bis 10 Prozent im Ostsee- oder Alpen- raum und bis circa ein Drittel im CADSES-Raum. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht finanziell an der Kofinanzierung der Strukturfondsmittel im Rahmen der Interreg-III-C-Programme. Mitarbeiter des Bundes sind deshalb auch nicht mit der Abwicklung der Kofinanzie- rung betraut. 116. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich rufe die Frage 4 des Kollegen Otto (Frankfurt)


    auf:
    Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung bei der

    Konsolidierung der Stiftung Weimarer Klassik und welche
    Strukturveränderungen hält sie für geboten?

    D

Rede von: Unbekanntinfo_outline


Auf die Frage 4 antworte ich Ihnen wie folgt:
Mit der Konsolidierung soll die seit 2003 bestehende

Unterfinanzierung der Stiftung Weimarer Klassik und
Kunstsammlungen dauerhaft beseitigt werden. Die Kon-
solidierung kann aber nur gelingen, wenn zusätzlich zur
Erhöhung der Fördermittel, die bisher nur auf Bundes-
seite erfolgt ist, auch die Strukturen verändert werden.

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(C (D ie Bundesregierung enthält sich inhaltlicher Vorgaben u den notwendigen Strukturveränderungen der Stiftung. ntscheidend ist, dass mit den Organen der Stiftung und en anderen Zuwendungsgebern Einvernehmen über die otwendigkeit einer inhaltlichen Neubestimmung beteht. Es liegt auf der Hand, dass es sich angesichts der inanziellen Situation dabei nicht um eine Ausweitung er Aufgaben handeln kann, sondern dass es in erster inie darum geht, festzulegen, wie die Konzentration auf ernaufgaben erreicht werden kann. Das ist die Aufgabe es Stiftungsrates. Er wird darüber zu entscheiden haen. Er kann sich bei dieser Entscheidung auf den Evauierungsbericht des Wissenschaftsrates stützen, der itte Juli 2004 vorgelegt werden wird. Kollege Otto, bitte. Laut einem Bericht im Deutschlandfunk vom 10. Juni aben Sie, Frau Dr. Weiss, Ihre Ungeduld über den dereitigen Zustand der Stiftung Weimarer Klassik zum usdruck gebracht. Es würde mich interessieren, welche onkreten Schritte Sie für notwendig oder für sinnvoll rachten, um diesen Zustand der Stiftung zu verbessern. D Ungeduld ist durchaus auch einmal zulässig. Wenn an merkt, dass etwas verändert werden muss, und enn man auch zusätzliche Mittel dafür zur Verfügung tellen kann, dann darf man Veränderungen anmahnen. Dass Veränderungen notwendig sind, liegt noch in der endezeit begründet. Die Umwandlung der nationalen orschungsund Gedenkstätten der ehemaligen DDR in ine öffentlich-rechtliche Stiftung im Jahr 1991 wurde uf der Basis der alten Strukturen vorgenommen und ar in allererster Linie von dem Motiv der Erhaltung gerägt. Die Erhaltung haben wir inzwischen größtenteils auf en Weg gebracht und dabei befriedigende Ergebnisse rreicht. Wir haben die Bauwerke erhalten; alle Liegenchaften werden oder wurden saniert. Bislang haben wir ber die Reform der inneren Strukturen noch nicht angeackt. Diese Strukturveränderung muss jetzt, nachdem ie Erhaltung gesichert ist, im Grunde folgen. Ich habe ben ausgeführt, dass ein inhaltliches Konzept für alle inrichtungen noch nicht vorliegt und es jetzt Aufgabe es Stiftungsrates ist – er wird dabei durch den Wissenchaftsrat beraten – Strukturen zu entwickeln, die der tiftung ein überzeugendes Profil verleihen, und natürich auch die Einnahmesituation – damit hängt meine ngeduld zusammen – durch Erhöhung der Attraktivität ür das Publikum zu verbessern. Eine Nachfrage des Kollegen Barthel. Frau Staatsministerin, Sie unterstützen die Stiftung ja auch finanziell mit Bundesmitteln. Welche Beiträge leisten denn das Land und auch die Stadt für diese Stiftung? D Das ist eine sehr berechtigte Frage. Der Bund tritt, verbunden mit einer impliziten Forderung an die Partner, in Vorlage. Er finanziert im Augenblick 38 Prozent und ist bestrebt, wie dargelegt, seinen Finanzierungsanteil zu erhöhen. Er erwartet mittelfristig, dass auch der Freistaat Thüringen und die Stadt Weimar ihren Beitrag in erforderlichem Umfang erhöhen. Wichtig ist natürlich, dass die Stadt, die selbst enorme Vorteile durch die Stiftung hat, ihre Beteiligung auf Dauer aufrechterhält. Wir koppeln in dieser Strukturdebatte die Erhöhung unseres Anteils durchaus an die feste Partnerschaft mit Land und Stadt. Danke schön. – Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Fragen 5 und 6 des Kollegen Koschyk werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Ich rufe die Frage 7 der Kollegin Dr. Lötzsch auf: Wird die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zur UNAnti-Folter-Konvention, das bereits von Albanien, Argentinien, Österreich, Costa Rica, Kroatien, Dänemark, Finnland, Guatemala, Island, Italien, Madagaskar, Malta, Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Rumänien, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Schweden und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde, unterzeichnen und, wenn nein, warum nicht? Beantwortet wird sie von Staatssekretär Hartenbach. Bitte schön. A Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Lötzsch, das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Formen von Behandlung vom 10. Dezember 1984 ist am 8. November 2002 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York angenommen worden. Es wurde bislang von 24 Staaten gezeichnet; vier Staaten – darunter drei der 25 EU-Mitgliedstaaten – haben das Zusatzprotokoll bereits ratifiziert. Es ist bislang noch nicht international in Kraft getreten, da es hierzu der Ratifikation durch 20 Vertragstaaten bedarf. Die Bundesrepublik Deutschland hat aktiv bei der Ausarbeitung des Zusatzprotokolls mitgewirkt und begrüßt dessen Ziele uneingeschränkt. Sie hat sich durch Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bereits der Kontrolle d w p r f d k d t h O f t h A P v G d h r d v E t g s g r B B d L d B l h d n S c u s l c d z d d (C (D urch den Antifolterausschuss des Europarates unterorfen. Die Bundesrepublik Deutschland hat das UN-Zusatz rotokoll bislang noch nicht gezeichnet. Die Bundesegierung kann derzeit auch keine Aussage darüber trefen, wann die Zeichnung erfolgen wird. Dies hängt mit em umfassenden Anwendungsbereich des Zusatzprotoolls und dessen Umsetzung in der föderalen Ordnung er Bundesrepublik Deutschland zusammen. Ziel des Zusatzprotokolls ist nach Art. 1 die Einrich ung eines Systems regelmäßiger Besuche von unabängigen internationalen und nationalen Gremien „an rten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist“. Es ordert damit die unabhängige Kontrolle aller Einrichungen, in denen Menschen die Freiheit aufgrund beördlicher oder gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. ls Gegenstand des nationalen und internationalen räventionsmechanismus kommen demzufolge Strafollzugseinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen, ewahrsamseinrichtungen der Polizei der Länder und es Bundesgrenzschutzes sowie auch Pflegeund Alteneime in Betracht. Im Falle der Zeichnung und Ratifizieung des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention urch die Bundesrepublik Deutschland müssten für diese erschiedenen, der Antifolterkonvention unterfallenden inrichtungen ein oder mehrere unabhängige Beobachungsgremien als nationaler Präventionsmechanismus eschaffen werden. Aufgrund der in unserer Verfassung geregelten Ge etzgebungszuständigkeiten ist der Bund für die Gesetzebung im Bereich des Bundesgrenzschutzes und im Beeich des Strafvollzugs zuständig, während die undesländer für Psychiatrie ausschließlich und für den ereich der Polizei überwiegend zuständig sind. Wegen ieser Kompetenzverteilung ist nach der so genannten indauer Absprache das Einverständnis aller Bundesläner vor der Ratifikation des Zusatzprotokolls durch die undesrepublik Deutschland erforderlich. Die Bundesänder begrüßen sämtlich die Ziele des Zusatzprotokolls, aben jedoch wegen der damit verbundenen Strukturänerungen und Kosten bislang Bedenken gegen die Zeichung und die Ratifikation des Zusatzprotokolls erhoben. Bitte schön, Kollegin Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr taatssekretär. – Nun haben ja, wenn ich das am Wohenende richtig verfolgt habe, die Fraktionen der SPD nd der Grünen die Bundesländer aufgerufen, dieses Zuatzprotokoll zu unterzeichnen; das ist natürlich ein sehr öblicher Aufruf. Vielleicht können Sie darstellen, welhe Bundesländer diesem Zusatzprotokoll – ungeachtet es grundsätzlichen Begrüßens dieses Protokolls – nicht ustimmen. Ich weiß, dass mein Heimatland, Berlin, em Protokoll zustimmt. Wie sieht die Lage bei den aneren Bundesländern aus? Al Es gibt bisher, soweit mir bekannt ist – das muss ich hinzufügen, verehrte Frau Kollegin –, keine durchgängig erkennbare klare Haltung. Ich habe gesagt, die Bundesländer begrüßen die Ziele des Zusatzprotokolls, sodass ich davon ausgehe, dass sie alle in absehbarer Zeit diesem Zusatzprotokoll zustimmen werden. Gegenteiliges liegt mir nicht vor. Wir werden uns allerdings über die Bedenken der Bundesländer, die wir als Bundesgesetzgeber bzw. als Bundesregierung sehr ernst nehmen, bei einer Ressortbesprechung demnächst mit den zuständigen Ministern und Vertretern der Bundesressorts noch einmal unterhalten. Bitte schön, Kollegin Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nun ist ja vom Bund und von den Ländern sowie soeben von Ihnen in Namen der Bundesregierung übereinstimmend bekundet worden, dass erreicht werden soll, dass dieses Zusatzprotokoll ratifiziert wird und damit zur Anwendung gebracht werden kann. Wenn das alle wollen, wie sieht die Konzeption der Bundesregierung aus, um die Voraussetzung dafür zu schaffen, und – auch wenn Sie nicht genau sagen können, wann das sein wird – welchen ungefähren Zeitrahmen stellen Sie sich vor? A Frau Kollegin Lötzsch, ich habe bereits eben erklärt, dass wir uns selbstverständlich in ständigen Gesprächen mit den Bundesländern befinden und auch weiterhin mit den Bundesländern darüber reden werden. Aber wir haben keine Befugnis – und wollen sie auch nicht –, die Bundesländer in irgendeiner Form zu drängen oder gar zu zwingen. Hier können nur gemeinsame Gespräche helfen. Die Entscheidung müssen wir den Bundesländern überlassen; sie müssen frei entscheiden. Vielleicht kann Berlin da als Vorbild dienen. Danke schön. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun desministeriums der Verteidigung. Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Lötzsch auf: Trifft es zu, dass es für Michael Wolffsohn, Professor an der Münchner Bundeswehruniversität, der Anfang Mai in einem Fernsehinterview gesagt hatte, „als eines der Mittel gegen Terroristen“ halte er „Folter oder die Androhung von Folter für legitim“ – die „Welt“ vom 21. Mai 2004 –, keine dienstrechtlichen Konsequenzen geben wird, und gab es in der bundesrepublikanischen Geschichte Fälle, in denen Hochschullehrer im Verantwortungsbereich der Bundesregierung disziplinarisch zur Verantwortung gezogen wurden, weil deren Meinungsäußerungen im Konflikt zum Grundgesetz standen? Bitte, Herr Staatssekretär Wagner. B L g w f d i m d z w D P r i w M a f ß w v r m l s r G B r s w z k a d D s d s j a d w r S (C (D H Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin ötzsch, zum ersten Teil Ihrer Frage, die sich auf etwaie dienstrechtliche Konsequenzen bezieht, nehme ich ie folgt Stellung: Ihr starkes Befremden über die Äußerungen von Pro essor Wolffsohn im Zusammenhang mit der Anwenung von Folter im Kampf gegen den Terrorismus teile ch voll und ganz. Bundesminister Dr. Peter Struck hat ehrfach und unmissverständlich deutlich gemacht, ass die Überlegungen von Herrn Wolffsohn nicht akeptabel sind und der Bundeswehr schaden. Die Bundesehr achtet die Menschenwürde und das Völkerrecht. ies gilt selbstverständlich auch bei Auslandseinsätzen. In einem persönlichen Gespräch des Ministers mit rofessor Wolffsohn am 18. Mai hat dieser seine Äußeungen zur Folter bedauert und versichert, dass er diese nsbesondere bei Lehrveranstaltungen der Bundesehruniversität nicht wiederholen wird. Eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage in unserem inisterium hat im Übrigen ergeben, dass Professoren n einer Bundeswehrhochschule die gleiche Forschungsreiheit wie Professoren an anderen Hochschulen genieen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass es in der Rechtsissenschaft durchaus eine Diskussion über den Einsatz on Foltermethoden im Kampf gegen Erpresser und Teroristen gibt und dass einige namhafte Grundgesetzkomentatoren diesen Einsatz in Extremsituationen als zuässig erachten. Es bleibt festzustellen, dass die Freiheit der Wissen chaft hier weiter reicht als das, was die Bundesregieung politisch noch für akzeptabel hält. Aus diesem rund kommen dienstrechtliche Konsequenzen nicht in etracht. Zum zweiten Teil Ihrer Frage, ob es in der bundes epublikanischen Geschichte Fälle gab, in denen Hochchullehrer disziplinarisch zur Verantwortung gezogen urden, weil deren Meinungsäußerungen im Konflikt um Grundgesetz standen, liegen der Bundesregierung eine Erkenntnisse vor. Von ganz wenigen Ausnahmen bgesehen – ich nenne zum Beispiel Fachhochschulen es Bundes – handelt es sich bei den Hochschulen in eutschland – abgesehen von den privaten Hochchulen – im Übrigen nicht um Einrichtungen des Bunes, sondern der Länder. Diese bzw. die Landeshochchulen üben auch das Disziplinarrecht gegenüber den eweiligen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern us. Eine bundesweite Erhebung unter den Bundeslänern zu der gestellten Frage war aufgrund des zur Beantortung zur Verfügung stehenden Zeitfensters nicht zu ealisieren. Bitte schön, Kollegin Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ie haben dargestellt, dass es ein Gespräch zwischen Dr. Gesine Lötzsch dem Bundesminister Dr. Struck und Herrn Professor Wolffsohn gab. Herr Dr. Struck hat nach diesem Gespräch eine Presseerklärung abgegeben – Sie haben das referiert –, in der es hieß, Herr Wolffsohn habe seine Positionen bedauert. Nun ist aber in der Presse, zum Beispiel in der „Welt“ vom 21. Mai, nachzulesen, dass sich Herr Wolffsohn vom Ministerium hintergangen fühlt. Er sagte – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus der „Welt“ zitieren –: Struck – Wolffsohn sagt: Struck; ich würde sagen: Dr. Struck – und ich hatten vereinbart, gleichzeitig über die Pressestelle des Ministeriums eine jeweils eigene Presseerklärung zu verbreiten, um die Debatte abzuschließen. Entgegen der klaren Vereinbarung hat die Pressestelle des Bundesministeriums der Verteidigung meine Presseerklärung nicht verbreitet. Dieser Darstellung entnehme ich, dass das Gespräch zwischen Herrn Dr. Struck und Herrn Wolffsohn doch nicht so einvernehmlich abgelaufen sein kann, wie Sie es vorhin dargestellt haben, dass vielmehr Herr Wolffsohn an seinen Positionen augenscheinlich festhält. H Ich habe schon bei der Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage dargestellt, dass Herr Dr. Struck diese Aussagen als nicht akzeptabel bezeichnet hat. Bei der Einschätzung ist es in diesem Gespräch geblieben. Bitte schön, Kollegin Lötzsch. Herr Staatssekretär, Sie haben das Verhältnis zwi schen der Freiheit der Wissenschaft und dem Grundgesetz dargestellt. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Freiheit der Wissenschaft dort ihre Grenze hat, wo sie unser Grundgesetz verletzt? Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Herr Wolffsohn seine Ansichten über die Legitimität von Folter weiterhin an Studenten vermittelt? H Herr Wolffsohn hat erklärt, dass er bei seinen Lehrveranstaltungen an der Bundeswehruniversität diese Auffassung nicht wiederholen wird. Das Grundgesetz gilt für alle. Die Würde des Menschen ist die Grenze, die nicht überschritten werden darf. Daher teile ich Ihre Auffassung, dass sich die Forschung tunlichst danach zu richten hat, was nach dem Grundgesetz möglich ist. Man muss natürlich hinzufügen: Die Meinungsfreiheit, die in der Verfassung verankert ist, ist ebenfalls ein hohes Gut. Wenn die Position vertreten wird, über die wir hier sprechen – nach meiner Auffassung ist sie falsch –, dann kann man dagegen nicht ein s G d s F d m h l t u V t w b s s A d Z f n b m b n r d d o s B Q d B l g (C (D chreiten. Aber auch die Forschungsfreiheit hat dort ihre renze, wo die Würde des Menschen verletzt wird. Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun esministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktoricherheit. Die Frage 9 der Kollegin Gitta Connemann sowie die ragen 10 und 11 des Kollegen Ernst Burgbacher weren schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Tanja Gönner auf: Ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, bekannt, dass die von der Arbeitsgemeinschaft für Verpackung und Umwelt e. V., AGVU, „in die Welt gesetzten Zahlen“ bezüglich des Importanteils von Einweggetränken – Pressemeldung des BMU vom 21. Juni 2004 – aus einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH, GVM, stammen – AFP, 21. Juni 2004, bzw. „Handelsblatt“, 21. Juni 2004 –, welche wiederum auf Zahlen und Berechnungen basieren, die mathematisch auf der Grundlage des gleichen Verfahrens durchgeführt werden wie die Statistik des BMU, und, wenn ja, warum zieht dann die Bundesregierung diese Zahlen in Zweifel? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Ma Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kol egin Gönner, ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworen: Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nd Reaktorsicherheit ist die Studie der Gesellschaft für erpackungsmarktforschung mbH, kurz: GVM, im Aufrag der Arbeitsgemeinschaft für Verpackung und Umelt, AGVU, auf die sich die zitierten Pressemeldungen eziehen, nicht bekannt. Die GVM hat das BMU hinichtlich der Zuleitung der Studie auf die Arbeitsgemeinchaft für Verpackung und Umwelt verwiesen. Die GVU hat uns, dem BMU, am 21. Juni 2004 zunächst ie Zusendung der angesprochenen Studie zugesagt. Die usendung ist bislang nicht erfolgt. Auf erneute Nachrage am 29. Juni teilte die AGVU mit, dass die Studie och nicht freigegeben sei. Dem BMU ist daher auch nicht bekannt, ob die in der esagten Studie der AGVU verwendete Berechnungsethode genau der Berechnung entspricht, die die GVM ei der Ermittlung der Einwegbzw. Mehrweganteile ach § 9 Abs. 2 Verpackungsverordnung für die Bundesegierung anwendet. Das BMU geht jedoch davon aus, ass dies nicht der Fall ist. Sie wissen, für die Ermittlung er Mehrweganteile nach § 9 Abs. 2 Verpackungsverrdnung sind umfangreiche Daten heranzuziehen, insbeondere auch Daten der Außenhandelsstatistik, die der undesregierung von der GVM immer erst im letzten uartal des dem Berechnungszeitraum folgenden Kalenerjahres zur Verfügung gestellt werden konnten. Das MU geht daher davon aus, dass die GVM zur Erstelung dieser Studie zum Teil prognostische Abschätzunen getroffen hat. Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf Soweit in den Pressemeldungen vom 21. Juni 2004 laut der GVM-Studie im Jahr 2003 ein Rückgang der importierten Mineralwässer dargestellt wird, widersprechen diese Aussagen dem Ergebnis einer Studie der GVM für das BMU von September 2003. In dieser Studie hatte die GVM im Jahr 2003 einen Anstieg der importierten Mineralwässer im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Prozent und bezogen auf die stillen Mineralwässer sogar um 15 Prozent dargelegt. Bitte schön, Kollegin Gönner. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, eine Nachfrage: Einerseits bezieht sich das BMU in seiner Pressemitteilung auf Zahlen eines Instituts, das das BMU regelmäßig einsetzt. Andererseits hält es für den Fall, dass dieses Institut ein Gutachten für Dritte erstellt, diese Zahlen für nicht richtig. Halten Sie es nicht für wahrscheinlich, dass das Institut jeweils die gleiche Methodik anwendet, und besteht insofern nicht die Frage, ob die Zahlen möglicherweise doch stimmen, insbesondere für den Fall, dass Sie sich möglicherweise auf – verzeihen Sie – veraltete Zahlen, was den Import von Mineralwässern angeht, beziehen? Ma Frau Kollegin Gönner, wir könnten diese Frage natürlich hinreichend beantworten, wenn uns die Studie, wie zunächst zugesagt, vorliegen würde. Sie ist aber noch nicht freigegeben. Daher können wir zur Beurteilung der angesprochenen Studie, einer Phantomstudie, nur die üblichen Methoden, die wir kennen, heranziehen. Wie ich ausgeführt habe, hat das Institut in der Vergangenheit die Daten der Außenhandelsstatistik immer erst im letzten Quartal des dem Berechnungszeitraum folgenden Kalenderjahres zur Verfügung stellen können. Von daher gehen wir davon aus, dass in dieser Studie mit Prognosen gearbeitet wurde. Zu Ihrer Information: Im Bereich Bier stellen wir fest, dass im Gesamtjahr 2003 durch die Einlistung von Bier der belgischen Brauerei Martens in PET-Einwegflaschen beim Discounter Aldi die Zahlen der Importe positiver beeinflusst wurden, als dies die GVM in der Studie 2003 für uns geschätzt hat. – So viel zu dieser Nachfrage. Bitte schön, Kollegin Gönner. Zweite Nachfrage: Ich kann mich jetzt natürlich nur auf die unterschiedlichen Pressemitteilungen, die mir vorliegen, beziehen. Für mich ist zum Ersten interessant, dass darauf hingewiesen wird, dass die Studie methodisch nach dem gleichen Verfahren durchgeführt wird wie die Statistik des Bundesumweltministeriums. Zum Zweiten möchte ich den Hinweis geben, dass es natür l g h m h s z b v s d a a m h d S V B h s k g l A e a c M n d g d d w g b (C (D ich schwierig ist, Einzelfirmen herauszugreifen: Ich laube, das bringt uns nicht weiter. Eine Frage: Wäre das BMU bereit, die Frage nach Er alt der Studie nochmals schriftlich zu beantworten? Ma Selbstverständlich sind wir dazu bereit. Die GMV – dies vielleicht als Bemerkung zum Ab chluss – kommt in ihrer Studie vom September 2003 um Ergebnis: Prima vista darf man die Vermutung aussprechen, dass die ausländischen Einwegimporte nicht im größeren Maß durch die Bepfandung zurückgegangen sind als der konkurrierende Inlandsabsatz. Dass wir die methodische Arbeit erst dann tatsächlich eurteilen können, wenn uns die angesprochene Studie orliegt, leuchtet ein. Auch mir liegt lediglich die Presemitteilung der AGVU vom 21. Juni vor. Sobald uns ie Studie vorliegt, werden wir sie selbstverständlich nalysieren und Ihnen danach zugänglich machen. Ich rufe die Frage 13 der Abgeordneten Tanja Gönner uf: Bedeutet die Infragestellung der Zahlen der GVM in die sem Zusammenhang auch, dass die für das BMU erhobenen Zahlen der GVM, auf deren Basis die Auslösung der Pfandpflicht erfolgt, ebenfalls angezweifelt werden, und was bedeutet dies für die Pfandpflicht? Ma Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Die Pressemel ung des BMU vom 21. Juni 2004 kritisiert nicht die tudie der GVM, die dem BMU bis heute gar nicht zur erfügung gestellt worden ist, wie ich es auch bei der eantwortung der vorherigen Frage schon angesprochen abe. Das BMU hat vielmehr die undifferenzierte Dartellung über die Importentwicklung durch die AGVU ritisiert. Unabhängig davon, dass es zuvorderst die Mitlieder des Handels in der AGVU sind, die über die Einistung bzw. Auslistung von Produkten aus dem Inund usland entscheiden, trifft diese Darstellung der AGVU ntsprechend der Untersuchung der GVM für den BMU us September 2003 nicht zu. Im Übrigen ist bei den in Rede stehenden Untersu hungen der GVM klar zwischen der Ermittlung der ehrweganteile nach § 9 Abs. 2 Verpackungsverordung und vorzeitigen Prognosen zu unterscheiden. Auch as habe ich schon deutlich gemacht. Bereits in der Verangenheit musste die GVM Prognosen zur Entwicklung er Einwegund Mehrweganteile in Ausarbeitungen für ie AGVU, die auf eine geringere Datenmenge gestützt aren als in Ausarbeitungen für uns, korrigieren. Etwaie Zweifel an prognostischen Abschätzungen der GVM edeuten mithin aber nicht, dass die auf solider Basis er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf mittelten Mehrweganteile nach § 9 Abs. 2 der Verpackungsverordnung infrage gestellt werden müssten. Kollegin Gönner, haben Sie eine Nachfrage? Ja. – Frau Staatssekretärin, stimmen Sie mit mir über ein, dass es nicht nur in der AGVU-Pressemitteilung, sondern auch in der BMU-Pressemitteilung eine undifferenzierte Darstellung gibt? Ich finde es immer schwierig, jemandem eine undifferenzierte Darstellung vorzuwerfen, wenn man selber keine Zahlen hat. Weil Sie jetzt bewusst zweimal auf die Studie von September 2003 eingegangen sind, habe ich in dem Zusammenhang auch die Frage: Stimmen Sie mit mir in der Einschätzung überein, dass man seinerzeit, als gerade die Erkenntnisse aus dem ersten Halbjahr 2003 vorlagen, noch davon ausging, man bekomme eine Lösung des Rücknahmesystems hin, und die Auswirkungen des Pfandes auf Importe noch nicht abzusehen waren? Ma Ich stimme Ihnen zu. Vielen Dank. Danke schön. – Damit kommen wir zum Geschäftsbe reich des Auswärtigen Amtes. Die Fragen werden beantwortet von Staatsministerin Kerstin Müller. Zunächst rufe ich die Frage 14 des Abgeordneten Harald Leibrecht auf: Zu welchen Kenntnissen ist die Bundesregierung – vergleiche Antwort des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Dr. Klaus Scharioth vom 25. August 2003 auf meine schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 15/1513 – bei der Überprüfung der möglichen vertragswidrigen Nutzung von Schiffen der Nationalen Volksarmee in Indonesien gekommen? K Herr Kollege Leibrecht, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hat die Frage des Einsatzes ehemaliger NVA-Schiffe durch die indonesischen Streitkräfte kontinuierlich und intensiv weiter verfolgt. Sie hat zu diesem Zweck auch den Leiter der zuständigen politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes im September 2003 zu Gesprächen mit der indonesischen Regierung nach Jakarta entsandt, der dort Gespräche unter anderem mit dem Außenminister Dr. Wirayuda, dem stellvertretenden Minister für Politik und Sicherheit und dem Mitglied der staatlichen Menschenrechtskommission Billah geführt hat. Die Bundesregierung hat dabei, wie auch bei vorhergehenden Gelegenheiten, klargestellt, dass sie auf einem v d D c t f E S w w d i w r i d A a s a w n v d K i k o W Z f A t S r n t S d w (C (D ertragskonformen Einsatz der aus Deutschland nach Inonesien gelieferten ehemaligen NVA-Schiffe besteht. ie indonesische Seite hat bei den genannten Gesprähen in Jakarta bestätigt, dass die gelieferten Schiffe verragskonform eingesetzt werden. Insgesamt hat die Prüung bisher keine Nachweise eines vertragswidrigen insatzes der Schiffe ergeben. Bitte schön, Kollege Leibrecht. Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau taatsministerin, dass von indonesischer Seite bestätigt urde, dass die Schiffe nicht vertragswidrig eingesetzt erden, glaube ich gern. Wir werden aber immer wieder urch Berichterstattungen im Fernsehen aufgeschreckt, n denen gezeigt wird, dass Schiffe sehr wohl vertragsidrig eingesetzt werden. Sehen Sie seitens der Bundesegierung Möglichkeiten, direkte Kontrollen – natürlich n Zusammenarbeit mit der indonesischen Regierung – urchzuführen? K Mir persönlich sind keine Fernsehbilder bekannt, die uf einen vertragswidrigen Einsatz der Schiffe hinweien. Kontrollen halte ich für schwierig. Der Vorgang ist ber noch nicht abgeschlossen und unsere Botschaft urde angewiesen, unverzüglich zu berichten, wenn sich eue Erkenntnisse ergeben. Außerdem setzen wir uns ehement und sehr deutlich für eine friedliche Lösung es Konflikts ein, weil wir der Auffassung sind, dass der onflikt in Aceh nicht mit militärischen Mitteln zu lösen st. Bitte schön. Ich habe eine zweite Nachfrage. Liegen Ihnen Er enntnisse bezüglich der Lieferung von Ersatzteilen vor der gibt es eine Anfrage Indonesiens nach weiteren affenlieferungen? Wie werden Ersatzteillieferungen in ukunft aussehen? Werden hierbei kontinuierlich Prüungen stattfinden? K Weitere Anfragen sind mir nicht bekannt. Die Ersatz eillieferungen dienen der Funktionsfähigkeit der chiffe; das erfolgte im Rahmen der Vertragserfüllung. Folge ist aber nicht, dass wir im Einzelfall kontrollie en können, wie die Schiffe eingesetzt werden. Wir könen – das tun wir auch weiterhin – nur intensiv und koninuierlich politisch darauf bestehen, dass die NVAchiffe, die zur Bewachung der Küste eingesetzt weren, vertragskonform eingesetzt werden. Das ist uns sehr ichtig. Ich rufe nun die Frage 15 der Kollegin Pau auf: Trifft es zu, dass seit dem Regierungswechsel 1998 Lageberichte und Einzelauskünfte des Auswärtigen Amts mit dem Einleitungssatz „Darüber hinaus weist es vorsorglich darauf hin, dass die unbefugte Weitergabe dieser Informationen einen Verstoß gegen berufliches Standesrecht darstellt (§ 19 der Anwaltlichen Berufsordnung)