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ID1511512700

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/115 Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Zwölften Gesetz zur Ände- rung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 15/2109, 15/2360, 15/2849, 15/3164, 15/3384) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsaus- schuss) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksachen 15/2327, 15/2539, 15/2593, 15/2845, 15/2864, 15/3162, 15/3385) . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Michael Goldmann, Ulrike Flach, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Chancen der Grünen Gen- technik nutzen – Gentechnikgesetz und Gentechnik-Durchführungsge- setz grundlegend korrigieren (Drucksachen 15/2822, 15/2979, 15/3344) c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans- Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Distanzierung der Bundesregierung von gesetzes- 10501 B 10501 D 10502 A Deutscher B Stenografisch 115. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Wolfgang Zöller . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (… Justizbeschleunigungsgesetz) (Drucksache 15/1491) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach b 10501 A 10501 A 10507 D 10501 B a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs undestag er Bericht ung 18. Juni 2004 t : eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts (Drucksachen 15/3088, 15/3344) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Helmut Heiderich, Gerda Hasselfeldt, Peter H. Carstensen (Nordstrand), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Grüne Gentechnik in Deutschland nutzen – Verlässliche Rahmenbedingungen für einen ver- antwortungsvollen Einsatz in der Landwirtschaft schaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans- 10502 A widrigen Zerstörungen von Freiset- zungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans- Michael Goldmann, Ulrike Flach, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Freilandversuche mit gen- technisch veränderten Apfelsorten in Pillnitz und Quedlinburg durch- führen (Drucksachen 15/1825, 15/2352, 15/3383) Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Mit Innovationen auf Wachstums- kurs – eine einheitliche Strategie (Drucksache 15/2971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bundesbericht Forschung 2004 (Drucksache 15/3300) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Hom- burg), weiterer Abgeordneter und der Frak- t D s ( K E C H D J M M Z a b F C S E 10502 B 10502 D 10503 D 10505 A 10506 D 10507 B 10508 A 10509 B 10511 A 10512 B 10512 D 10513 A 10513 D 10515 B 10515 D 10516 A 10517 D 10518 A ion der FDP: Innovationsstrategie für eutschland – Wissenschaft und Wirt- chaft stärken Drucksache 15/3332). . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . ornelia Pieper (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . arion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 14: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neure- gelung von Luftsicherheitsaufgaben (Drucksachen 15/2361, 15/3338) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, Hartmut Koschyk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 35 und 87 a) (Drucksachen 15/2649, 15/3338) . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Mehr Sicherheit im Luftverkehr (Drucksachen 15/747, 15/3338) . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . rnst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10518 A 10518 B 10520 C 10522 C 10524 A 10525 C 10525 D 10527 D 10528 D 10530 B 10531 A 10533 D 10534 D 10536 A 10536 B 10536 B 10536 C 10537 D 10538 C 10540 D 10541 D 10542 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 III Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Wolfgang Bötsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Deutsche Personalpräsenz in internationalen Organisationen im natio- nalen Interesse konsequent erhöhen (Drucksache 15/2652) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 15: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Drucksachen 15/2887, 15/2945, 15/3346) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut Koschyk, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten durch nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsver- wahrung (Drucksachen 15/2576, 15/3346). . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Drucksachen 15/3146, 15/3346). . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b P L D C Z Z r z ( D G C D I C T E b r s ( H A H F D 10543 B 10543 D 10544 D 10545 D 10546 A 10547 B 10548 D 10549 C 10551 B 10552 C 10552 C 10553 D 10553 D 10554 A 10556 C 10558 A 10558 D agesordnungspunkt 27: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitli- chung der Umsatzgrenze bei der Be- rechnung der Steuer nach vereinnahm- ten Entgelten (Drucksache 15/3193) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Um- satzsteuergesetzes (Drucksachen 15/359, 15/2617) . . . . . . . . eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 16: weite und dritte Beratung des vom Bundes- at eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Änderung der Abgabenordnung Drucksachen 15/904, 15/3339) . . . . . . . . . . . ieter Grasedieck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart (FDP) . . . . . . . . . . . . . ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . hristian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . agesordnungspunkt 29: rste Beratung des vom Bundesrat einge- rachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- ung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Ge- etzbuchs Drucksache 15/2951) . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Rasch, Staatsminister (Sachsen) . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . enry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ranziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10560 B 10560 B 10560 C 10562 A 10564 A 10564 D 10565 D 10566 A 10566 D 10568 A 10569 A 10569 D 10570 B 10571 B 10571 B 10572 D 10573 C 10574 B 10575 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 Zusatztagesordnungspunkt 17: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital (Drucksachen 15/3189, 15/3336) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Besteuerung von Wagnis- kapitalgesellschaften (Drucksachen 15/1405, 15/3336) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Arbeit zu der Un- terrichtung durch die Bundesregierung: Selbstverpflichtungserklärung der Deut- schen Post AG zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen (Drucksachen 15/3186, 15/3337) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ (Drucksachen 15/473, 15/3345, 15/3361) . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Güter- kraftverkehrsgesetzes (Drucksachen 15/2989, 15/3257) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) und Winfried Hermann (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- N n n A E V I D E n s A E J G A G S n A E C G w t g A E H G w t g A E A H F R D D B S K B z s s 10576 C 10576 C 10577 A 10577 B 10577 C 10579 C 10581 A 10582 B 10582 D 10583 A EN) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Neuordnung des Gentech- ikrechts (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten olker Beck (Köln), Winfried Hermann und rmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Einführung der achträglichen Sicherungsverwahrung (Zu- atztagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten utta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) und Hedi Wegener (SPD) zur bstimmung über den Entwurf eines esetzes zur Einführung der nachträglichen icherungsverwahrung (Zusatztagesord- ungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Einführung der nach- räglichen Sicherungsverwahrung (Zusatzta- esordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur Einführung der nach- räglichen Sicherungsverwahrung (Zusatzta- esordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten rnold Vaatz, Manfred Grund, Bernd eynemann, Vera Lengsfeld, Uda Carmen reia Heller, Michael Stübgen, Günter Nooke, oland Gewalt, Robert Hochbaum, r. Christoph Bergner, Henry Nitzsche, r. Peter Jahr, Volkmar Uwe Vogel, Hartmut üttner (Schönebeck), Veronika Bellmann, usanne Jaffke, Marco Wanderwitz, Michael retschmer, Andrea Astrid Voßhoff, Klaus rähmig und Ulrich Adam (alle CDU/CSU) ur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- etzes zur Änderung der Abgabeordnung (Zu- atztagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . 10583 C 10584 A 10584 D 10585 B 10586 C 10587 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 V Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Tagesordnungspunkt 29) Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital – Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften (Zusatztagesordnungspunkt 17) Stephan Hilsberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ (Tages- ordnungspunkt 31) Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Tages- ordnungspunkt 26) Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10588 C 10589 C 10589 D 10591 C 10569 A 10569 C 10597 B 10598 A 10598 D Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Selbstverpflichtungserklä- rung der Deutschen Post AG zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen (Tagesord- nungspunkt 30) Klaus Barthel (Starnberg) (SPD) . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . R G P H A A A 10592 B 10592 D 10593 C 10594 C enate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . eorg Brunnhuber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10599 D 10600 D 10601 D 10602 C 10603 A 10603 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10501 (A) ) (B) ) 115. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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      Anlage 12 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10583 (A) ) (B) ) Beobachtung, strengster Auflagen und unumgehbarerStrothmann, Lena CDU/CSU 18.06.2004 n ik eine Risikotechnologie ist. Sie bedarf gründlicher eine Verhinderungs- und Blockadementalität unterstellt. Wir halten diese Regelung für falsch, weil Gentech-Seiffert, Heinz CDU/CSU 18.06.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A N s g L d s R e Ä d z d V d ( s D l U a t Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 18.06.2004 Dr. Berg, Axel SPD 18.06.2004 Bury, Hans Martin SPD 18.06.2004 Daub, Helga FDP 18.06.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.06.2004 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 18.06.2004 Grotthaus, Wolfgang SPD 18.06.2004 Hagemann, Klaus SPD 18.06.2004 Hüppe, Hubert CDU/CSU 18.06.2004 Dr. Köhler, Heinz SPD 18.06.2004 Kopp, Gudrun FDP 18.06.2004 Dr. Kues, Hermann CDU/CSU 18.06.2004 Dr. Küster, Uwe SPD 18.06.2004 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 18.06.2004* Laurischk, Sibylle FDP 18.06.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 18.06.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 18.06.2004 Lips, Patricia CDU/CSU 18.06.2004 Matschie, Christoph SPD 18.06.2004 Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 18.06.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 18.06.2004* Dr. Rexrodt, Günter FDP 18.06.2004 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 18.06.2004 Schily, Otto SPD 18.06.2004 Schröder, Gerhard SPD 18.06.2004 Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 18.06.2004 D D W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlin- burg) und Winfried Hermann (beide BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts (Tagesordnungspunkt 22 a) Zur Abstimmung des Entwurfs eines Gesetzes zur euordnung des Gentechnikrechts (GenTG-E), Druck- ache 15/3088, erklären wir: Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige und drin- end erforderliche Regelungen, um die gentechnikfreie andwirtschaft vor wesentlichen Beeinträchtigungen urch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu chützen. Er bringt der Landwirtschaft Planungs- und echtssicherheit. Leider enthält der zur Abstimmung stehende Gesetz- ntwurf gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine nderung des § 16 Abs. 4. War bisher vorgesehen, dass as für die Genehmigung von Anträgen auf die Freiset- ung und das Inverkehrbringen von gentechnisch verän- erten Organismen (GVO) zuständige Bundesamt für erbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) as Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz BfN) herzustellen hat, sieht die nun vorgelegte Neufas- ung hierfür nur noch eine Benehmensherstellung vor. as bedeutet eine eindeutige Verschlechterung der Stel- ung des Naturschutzes im Abwägungsprozess unseres mgangs mit der Gentechnik. Ich halte diese nicht nur nicht für gerechtfertigt, weil us ihr ein tiefes Misstrauen gegen den behördlichen Na- urschutz spricht, dem man offensichtlich immer noch r. Struck, Peter SPD 18.06.2004 r. Thomae, Dieter FDP 18.06.2004 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 18.06.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 18.06.2004 istuba, Engelbert SPD 18.06.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 10584 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) Schutzmechanismen. Für uns ist es unverständlich, dass eine Regelung beschlossen wird, bei der die Befugnisse des BfN bei Inverkehrbringung von GVO hinter denen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zurückbleiben. Vergiftete Böden können wir abtragen, Braunkohle- tagebaue können wir rekultivieren, verbaute Landschaf- ten können wir entsiegeln, viele unserer Fehler im Um- gang mit der Natur können wir korrigieren. In die Natur entlassene gentechnisch veränderte Organismen können wir aber nicht wieder zurückrufen, auch nicht mit einem einstimmigen Beschluss des Bundestages. Die Diskussionen der vergangenen Wochen im Bun- destag, Bundesrat und in der Öffentlichkeit haben deut- lich gemacht, wie bedeutsam es ist, zügig für einen wirk- samen Schutz der gentechnikfreien Produktion zu sorgen. Da der Gesetzentwurf hierfür wichtige Instru- mente bereitstellt und zudem substanzielle Nachbesse- rungen verankert wurden, stellen wir unsere Bedenken über die Schlechterstellung des Naturschutzes zurück und stimmen dem Gesetzentwurf trotzdem zu. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Hermann, Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hedi Wegener (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Einführung der nach- träglichen Sicherungsverwahrung (Zusatz- tagesordnungspunkt 15) Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Siche- rungsverwahrung setzt die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts vom 10. Februar 2004 – 2 BvR 834/0 – um. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Ent- scheidung die Gesetze der Länder Bayern und Sachsen- Anhalt zur Unterbringung von Straftätern aufgrund feh- lender Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig erachtet. Der Bundesgesetzgeber war vor diesem Hinter- grund aufgerufen, bis zum 30. September 2004 eine Re- gelung zu finden, die bei den Personen, die aufgrund der verfassungswidrigen Landesgesetze in Sicherungsver- wahrung sitzen und bei denen eine von Sachverständi- gen gestellte Gefährlichkeitsprognose weiter besteht, auch für die Zukunft eine Unterbringung in der Siche- rungsverwahrung ermöglicht. Für diese so genannten Altfälle bietet der vorliegende Gesetzentwurf eine an den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung orientierte, angemessene Lösung. Denn es ist nicht verantwortbar, dass diese Personen allein aufgrund einer fehlenden ge- setzlichen Grundlage auf freien Fuß gelangen. Soweit der Entwurf jedoch über den vom Bundesver- fassungsgericht angemahnten Regelungsbedarf hinaus- geht, habe ich erhebliche verfassungsrechtliche sowie völkerrechtliche Bedenken. Grundsätzlich ist zu bezwei- feln, dass das Gesetz dem gemäß Art. 5 EMRK erforder- lichen Zusammenhang zwischen Freiheitsentziehung und Strafverfahren im Falle der nachträglichen Verhän- gung der Sicherungsverwahrung hinreichend Rechnung trägt. d k v V d tr m e d P S S f D li u d H D w S B f a M s e w G g d r f a s B n e c A r f u s (C (D Zudem habe ich Zweifel daran, ob die nunmehr durch en Entwurf auch bei Ersttätern geschaffene Möglich- eit einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfassungsrechtlichen Grundsätzen, namentlich dem erhältnismäßigkeitsprinzip bzw. dem Übermaßverbot es Grundgesetzes, genügt. Das Gesetz lässt die nach- ägliche Anordnung von Sicherungsverwahrung erst- als auch für Verurteilte zu, die wegen nur einer Tat zu iner Strafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wur- en. Damit wird – anders als bisher – Grundlage für eine rognose der Gefährlichkeit nicht eine „Karriere“ als traftäter, aus der sich die Neigung zur Begehung von traftaten ergeben könnte, sondern nur ein einziger Vor- all, mithin eine sehr eingeschränkte Tatsachenbasis. em Gesetz liegt bei dieser Ersttäterregelung offensicht- ch die Annahme zugrunde, dass Menschen – Richter nd Sachverständige – zuverlässig feststellen können, ass ein Mensch nach Verbüßung seiner Strafe und der aftentlassung erneut schwere Straftaten begehen wird. ies ist jedoch nicht der Fall. Unter Hinweis auf diverse issenschaftliche Untersuchungen haben auch in der achverständigenanhörung des Rechtsausschusses des undestages eine Reihe von Experten diese Annahme ür nicht haltbar erachtet. Es besteht daher meines Er- chtens die Gefahr, dass auf Grundlage des Gesetzes enschen ihrer Freiheit beraubt werden, ohne dass eine trafrechtliche Schuld dies rechtfertigt und ohne dass ine objektive Gefahr im Hinblick auf die Begehung eiterer schwerer Straftaten tatsächlich vorliegt. Ich verkenne gleichwohl nicht, dass im Rahmen des esetzgebungsverfahrens eine Reihe von Verbesserun- en gegenüber dem Ursprungsentwurf erzielt wurden, ie zu einer gewissen Eingrenzung des Anwendungsbe- eiches der nachträglichen Sicherungsverwahrung ge- ührt haben und die den Kreis der potenziell Betroffenen uf schwerste Fälle begrenzen. Vor diesem Hintergrund und vor allem, weil das Ge- etz die eingangs geschilderten Altfälle in der durch das undesverfassungsgerichtsurteil erforderlich geworde- en Weise regelt, stimme ich dem Gesetzentwurf trotz rheblicher verfassungsrechtlicher und völkerrechtli- her Bedenken zu. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hedi Wegener (SPD) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Einführung der nach- träglichen Sicherungsverwahrung (Zusatztages- ordnungspunkt 15) Das vorliegende Gesetz zur nachträglichen Siche- ungsverwahrung wird die Entscheidung des Bundesver- assungsgerichts vom 10. Februar 2004 – 2 BvR 834/0 – msetzen. Mit seiner Entscheidung hatte das Bundesverfas- ungsgericht die Landesgesetze von Sachsen-Anhalt und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10585 (A) ) (B) ) Bayern wegen ihrer fehlenden Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig erklärt. Mit Fristsetzung bis zum 30. September 2004 sollte der Bundestag eine bundesgesetzliche Lösung für be- stehende Altfälle finden. Dieser Aufforderung ist der Bundesgesetzgeber mit dem vorliegenden Gesetz nach- gekommen. Dabei verkennt das Gesetz jedoch grund- legende Prinzipien von Verfassungsrang. Das Strafrecht stellt hinsichtlich der Strafbarkeit die Tat in den Vordergrund. Das deutsche Strafrecht basiert auf dem Schuldprinzip. Allein die Schuld ist Grundlage dafür, dass der Täter für die von ihm begangene tatbe- standsmäßige und rechtswidrige Handlung durch staat- liche Strafe persönlich verantwortlich gemacht werden kann. Sie ist sowohl Voraussetzung der Strafbarkeit als auch Maßstab der Strafzumessung. Auf die Schuld als Voraussetzung der Strafbarkeit be- zieht sich ferner der bekannte Ausspruch des Bundesver- fassungsgerichts: Dem Schuldprinzip „kommt verfas- sungsrechtlicher Rang zu. Er ist im Rechtsstaatsprinzip begründet“, BVerfGE 20, 323, 331. Das Schuldprinzip – keine Strafe ohne Schuld, Strafe nur nach dem Maß der Schuld – steht in Deutschland seit dem 19. Jahrhun- dert fest und soll nun durchbrochen werden. Dieser Verfassungsgrundsatz bedeutet, dass es ohne Straftat keine Strafe geben kann. Ein Täter kann nur für die Tat bestraft werden, die er begangen hat. Das vorlie- gende Gesetz bricht mit diesem Grundsatz. Das Grund- gesetz lässt es auch nicht zu, dass ein Mensch, der seine Strafe für eine Straftat bereits verbüßt hat, im Nach- hinein erneut bestraft und weiter weggesperrt wird, weil er künftig wieder straffällig werden könnte. Ich halte die Annahme für falsch, dass Richter und Gutachter ohne Irrtum und zuverlässig feststellen können, dass ein Mensch nach Verbüßung seiner Strafe und der Haftent- lassung wieder schwere Straftaten begehen wird. Das Gesetz über die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, das auch Ersttäter und Heran- wachsende einschließt, verstößt zudem gegen Art. 5 EMRK. Es droht vor dem Europäischen Gerichts- hof zu scheitern. Die aufgeführten massiven Verstöße des Gesetzes ge- gen universelle Bürgerrechte lassen sich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Ich stimme deshalb dem Gesetz nicht zu. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ein- führung der nachträglichen Sicherungsverwah- rung (Zusatztagesordnungspunkt 15) Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen: Trotz deutlicher Verbesserungen am Regierungsentwurf wäh- rend der parlamentarischen Beratungen bleibt der pro- blematische Kern des Gesetzes: In Zukunft kann Siche- r f s b M G d B m s O l d f n t s d t g z „ a h v k f s w S i e S b G G h c n w G S v n T ü t z d d u s H (C (D ungsverwahrung nachträglich verhängt werden, auch ür Ersttäter und Heranwachsende. Erstens. Nach diesem Gesetz werden mehr Men- chen, die gegen sie verhängte Strafen voll verbüßt ha- en, für viele Jahre im Gefängnis eingesperrt. Diese enschen werden zwei, fünf, acht Jahre und länger im efängnis bleiben, ohne dass eine strafrechtliche Schuld ies noch rechtfertigt, in diesem Sinne also „schuldlos“. egründet wird dieses weitere Einsperren im Gefängnis it ihrer Gefährlichkeit, der Gefahr also, dass sie wieder chwere Verbrechen begehen werden, unter denen die pfer, Kinder, Frauen und andere Menschen, schwer zu eiden haben. Dem Gesetz liegt die Annahme zugrunde, ass Menschen – Richter und Gutachter – zuverlässig eststellen können, dass ein Mensch nach Verbüßung sei- er Strafe und der Haftentlassung wieder schwere Straf- aten begehen wird. Diese Annahme ist falsch. In der Anhörung des Rechtsausschusses zu dem Ge- etzentwurf wurden von sehr vielen Sachverständigen urchgreifende Zweifel an solchen Prognosen einer spä- eren Gefährlichkeit von Straftätern geäußert und be- ründet. Zum Beispiel berichtete der ehemalige Vorsit- ende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer von haarsträubenden“ Gutachten aus seiner Richterpraxis, uf die Gefährlichkeitsprognosen gestützt waren. Des- alb müssten auch formale Voraussetzungen, wie Vor- erurteilungen oder mehrere Strafen, eingrenzend wir- en. Prof. Rasch vermutet in seinem Lehrbuch für orensische Psychiatrie, dass „60 bis 70 Prozent der Per- onen, die wegen Gefährlichkeit in Gewahrsam gehalten erden, überhaupt nicht gefährlich sind.“ Wie unsicher und falsch Prognoseentscheidungen für traftäter sind, ergibt sich umgekehrt auch daraus, dass mmer wieder Straftäter vorzeitig aus dem Gefängnis ntlassen werden, die kurze Zeit später erneut schwerste traftaten begehen. Auch diese Entlassungen nach Ver- üßung eines Teiles der Strafe erfolgen aufgrund von utachten und Entscheidungen von Gerichten, die eine efährlichkeit für die Zukunft verneinen. Oft eine ver- ängnisvoll falsche Prognose, wie sich später zeigt. Das Gesetz lässt die nachträgliche Anordnung von Si- herungsverwahrung auch für Verurteilte zu, die wegen ur einer Tat zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt urden. Damit muss Grundlage für eine Prognose der efährlichkeit nicht mehr wie bisher eine „Karriere“ als traftäter sein, aus der sich ein „Hang“ zur Begehung on Straftaten ergeben könnte, sondern möglicherweise ur ein einziger Vorfall, also eine sehr eingeschränkte atsachenbasis. Zweitens. Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz ber die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Ersttä- er mit dem Grundgesetz und auch Art. 5 EMRK nicht u vereinbaren ist. Dr. Kinzig hat dies in der Anhörung argestellt. Spätestens beim Europäischen Gerichtshof roht das Gesetz zu scheitern. Drittens. Sicherungsverwahrung war immer eine sehr mstrittene Sanktion. Sie wurde durch die Nazis im Ge- etz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher im erbst 1933 ins deutsche Strafgesetzbuch eingefügt. In 10586 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) der DDR wurde diese Sanktion als „inhaltlich faschis- tisch“ l952 für ungültig erklärt. In der Bundesrepublik wurde der Anwendungsbereich in den 70er-Jahren ein- geschränkt. Sicherungsverwahrung konnte nur zusam- men mit dem Urteil, also nicht nachträglich, angeordnet werden und auch nur nach mehreren vorangegangenen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und längeren Straf- verbüßungen. Die Grünen waren lange Zeit grundsätzlich gegen Sicherungsverwahrung und haben wie andere Bürger- rechtler die Abschaffung gefordert, programmatisch je- denfalls weitere erhebliche Einschränkungen der An- wendungsmöglichkeit. Dem fühle ich mich persönlich verpflichtet. Viertens. Im Frühjahr 1998 wurde der Anwendungs- bereich der Sicherungsverwahrung durch die schwarz- gelbe Regierungskoalition damals erheblich erweitert. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde ge- nauso wenig ins Gesetz aufgenommen wie die Siche- rungsverwahrung für Ersttäter. Einzelne CDU/CSU-geführte Bundesländer haben in den letzten Jahren die nachträgliche Sicherungsverwah- rung in Landesgesetze aufgenommen. Die rot-grüne Regierungskoalition hat kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode nach intensiven internen Diskussionen eine so genannte Sicherungsverwahrung ins Gesetz geschrieben. Die Einführung einer nachträgli- chen Sicherungsverwahrung war diskutiert, aber verwor- fen worden. Es gibt seither keine neuen Gründe, die jetzt, andert- halb Jahre später, die Einführung der nachträglichen Si- cherungsverwahrung und gar noch für Ersttäter notwen- dig machen. Die Kriminalität hat nicht zugenommen. Schwerste Sexualstraftaten, begangen an Kindern, hat es leider immer geben. Sie waren immer wieder Anlass für öffentliche Diskussionen und Forderungen nach schärfe- ren Gesetzen. Solche schwersten Verbrechen, auch Se- xualmorde, sind nicht häufiger geworden, die Anzahl hat nicht zugenommen. Sie ist seit 1975 und auch in den letzten Jahren in Deutschland sogar zurückgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Februar 2004 die Regelungen für die nachträgliche Sicherungs- verwahrung in Ländergesetzen für verfassungswidrig er- klärt. Eine knappe Mehrheit im Gericht hat die nachträg- liche Sicherungsverwahrung „nicht von vornherein unter dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit“ gestellt. Die Minderheit hat verfassungsrechtliche Bedenken. Die Mehrheit hat die Regelung der Länder in der Auslegung durch das Gericht noch bis 30. September 2004 für an- wendbar erklärt. Bis dahin soll der Gesetzgeber prüfen, ob er Anlass für ein Gesetz sieht. Das Bundesverfassungsgericht hat keineswegs ein Gesetz über die Einführung einer nachträglichen Siche- rungsverwahrung gefordert und schon gar nicht eine sol- che für Ersttäter. Bündnis 90/Die Grünen waren bei der Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung zu Kompromissen bereit. So auch dazu, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für diejenigen Straftäter einzuführen, die nicht von der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung erfasst werden k G k R S s d S k a F A d r b r E s b M G d B m s O l d f n t s d t g z „ a h v k f s w S i e (C (D onnten, weil bei In-Kraft-Treten dieses rot-grünen esetzes im Jahr 2002 ihre Verurteilungen schon rechts- räftig waren. Damit hätte der Forderung ausreichend echnung getragen werden können, dass von den acht traftätern, die Anlass der Entscheidung des Verfas- ungsgerichts waren, niemand in Freiheit kommt, ohne ass seine Gefährlichkeit geprüft und gegebenenfalls icherungsverwahrung nachträglich verhängt werden ann. Wir wären damit über viele Schatten gesprungen; ber der jetzt vorgelegten wesentlich weiter gehenden assung kann ich nicht zustimmen. nlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ein- führung der nachträglichen Sicherungsverwah- rung (Zusatztagesordnungspunkt 15) Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen: Trotz eutlicher Verbesserungen am Regierungsentwurf wäh- end der parlamentarischen Beratungen bleibt der pro- lematische Kern des Gesetzes: In Zukunft kann Siche- ungsverwahrung nachträglich verhängt werden auch für rsttäter und für Heranwachsende. Erstens. Nach diesem Gesetz werden mehr Men- chen, die gegen sie verhängte Strafen voll verbüßt ha- en, für viele Jahre im Gefängnis eingesperrt. Diese enschen werden zwei, fünf, acht Jahre und länger im efängnis bleiben, ohne dass eine strafrechtliche Schuld ies noch rechtfertigt, in diesem Sinne also „schuldlos“. egründet wird dieses weitere Einsperren im Gefängnis it ihrer Gefährlichkeit, der Gefahr also, dass sie wieder chwere Verbrechen begehen werden, unter denen die pfer, Kinder, Frauen und andere Menschen, schwer zu eiden haben. Dem Gesetz liegt die Annahme zugrunde, ass Menschen – Richter und Gutachter – zuverlässig eststellen können, dass ein Mensch nach Verbüßung sei- er Strafe und der Haftentlassung wieder schwere Straf- aten begehen wird. Diese Annahme ist falsch. In der Anhörung des Rechtsausschusses zu dem Ge- etzentwurf wurden von sehr vielen Sachverständigen urchgreifende Zweifel an solchen Prognosen einer spä- eren Gefährlichkeit von Straftätern geäußert und be- ründet. Zum Beispiel berichtete der ehemalige Vorsit- ende Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Schäfer, von haarsträubenden“ Gutachten aus seiner Richterpraxis, uf die Gefährlichkeitsprognosen gestützt waren. Des- alb müssten auch formale Voraussetzungen, wie Vor- erurteilungen oder mehrere Strafen, eingrenzend wir- en. Prof. Rasch vermutet in seinem Lehrbuch für orensische Psychiatrie, dass „60 bis 70 Prozent der Per- onen, die wegen Gefährlichkeit in Gewahrsam gehalten erden, überhaupt nicht gefährlich sind.“ Wie unsicher und falsch Prognoseentscheidungen für traftäter sind, ergibt sich umgekehrt auch daraus, dass mmer wieder Straftäter vorzeitig aus dem Gefängnis ntlassen werden, die kurze Zeit später erneut schwerste Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10587 (A) ) (B) ) Straftaten begehen. Auch diese Entlassungen nach Ver- büßung eines Teiles der Strafe erfolgen aufgrund von Gutachten und Entscheidungen von Gerichten, die eine Gefährlichkeit für die Zukunft verneinen. Oft eine ver- hängnisvoll falsche Prognose, wie sich später zeigt. Das Gesetz lässt die nachträgliche Anordnung von Si- cherungsverwahrung auch für Verurteilte zu, die wegen nur einer Tat zu einer Strafe von fünf Jahren verurteilt wurden. Damit muss Grundlage für eine Prognose der Gefährlichkeit nicht mehr wie bisher eine „Karriere“ als Straftäter sein, aus der sich ein „Hang“ zur Begehung von Straftaten ergeben könnte, sondern möglicherweise nur ein einziger Vorfall, also eine sehr eingeschränkte Tatsachenbasis. Zweitens. Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Ersttä- ter mit dem Grundgesetz und auch Art. 5 EMRK nicht zu vereinbaren ist. Dr. Kinzig hat dies in der Anhörung dargestellt. Spätestens beim Europäischen Gerichtshof droht das Gesetz zu scheitern. Drittens. Sicherungsverwahrung war immer eine sehr umstrittene Sanktion. Sie wurde durch die Nazis im Ge- setz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher im Herbst 1933 ins deutsche Strafgesetzbuch eingefügt. In der DDR wurde diese Sanktion als „inhaltlich faschis- tisch“ 1952 für ungültig erklärt. In der Bundesrepublik wurde der Anwendungsbereich in den 70er-Jahren stark eingeschränkt. Sicherungsverwahrung konnte nur zu- sammen mit dem Urteil, also nicht nachträglich, ange- ordnet werden und auch nur nach mehreren vorangegan- genen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und längeren Strafverbüßungen. Die Grünen waren lange Zeit grundsätzlich gegen Sicherungsverwahrung und haben wie andere Bürger- rechtler die Abschaffung gefordert, programmatisch je- denfalls weitere erhebliche Einschränkungen der An- wendungsmöglichkeit. Dem fühle ich mich persönlich verpflichtet. Viertens. Im Frühjahr 1998 wurde der Anwendungs- bereich der Sicherungsverwahrung durch die schwarz- gelbe Regierungskoalition damals erheblich erweitert. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde ge- nauso wenig ins Gesetz aufgenommen wie die Siche- rungsverwahrung für Ersttäter. Einzelne CDU/CSU-geführte Bundesländer haben in den letzten Jahren die nachträgliche Sicherungsverwah- rung in Landesgesetze aufgenommen. Die rot-grüne Regierungskoalition hat kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode nach intensiven internen Diskussionen eine so genannte vorbehaltene Sicherungs- verwahrung ins Gesetz geschrieben. Die Einführung ei- ner nachträglichen Sicherungsverwahrung war disku- tiert, aber verworfen worden. Es gibt seither keine neuen Gründe, die jetzt, andert- halb Jahre später, die Einführung der nachträglichen Si- cherungsverwahrung und gar noch für Ersttäter notwen- dig machen. Die Kriminalität hat nicht zugenommen. Schwerste Sexualstraftaten, begangen an Kindern, hat es leider immer geben. Sie waren immer wieder Anlass für ö r x n l 2 v k l d M M d w o G r c g n S S I i h w d m g g m n n k A r s B (C (D ffentliche Diskussionen und Forderungen nach schärfe- en Gesetzen. Solche schwersten Verbrechen, auch Se- ualmorde, sind nicht häufiger geworden, die Anzahl hat icht zugenommen. Sie ist seit 1975 und auch in den etzten Jahren in Deutschland sogar zurückgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Februar 004 die Regelungen für die nachträgliche Sicherungs- erwahrung in Ländergesetzen für verfassungswidrig er- lärt. Eine knappe Mehrheit im Gericht hat die nachträg- iche Sicherungsverwahrung „nicht von vornherein unter em Verdikt der Verfassungswidrigkeit“ gestellt. Die inderheit hat verfassungsrechtliche Bedenken. Die ehrheit hat die Regelung der Länder in der Auslegung urch das Gericht noch bis 30. September 2004 für an- endbar erklärt. Bis dahin soll der Gesetzgeber prüfen, b er Anlass für ein Gesetz sieht. Das Bundesverfassungsgericht hat keineswegs ein esetz über die Einführung einer nachträglichen Siche- ungsverwahrung gefordert und schon gar nicht eine sol- he für Ersttäter. Ich war bei der Ausgestaltung einer gesetzlichen Re- elung zu Kompromissen bereit, so auch dazu, eine achträgliche Sicherungsverwahrung für diejenigen traftäter einzuführen, die nicht von der vorbehaltenen icherungsverwahrung erfasst werden konnten, weil bei n-Kraft-Treten dieses rot-grünen Gesetzes im Jahr 2002 hre Verurteilungen schon rechtskräftig waren. Damit ätte der Forderung ausreichend Rechnung getragen erden können, dass von den acht Straftätern, die Anlass er Entscheidung des Verfassungsgerichts waren, nie- and in Freiheit kommt, ohne dass seine Gefährlichkeit eprüft werden kann. Ich wäre damit über viele Schatten esprungen. Ich habe aber bei allen Gesprächen stets deutlich ge- acht, dass ich das Gesetz mit der Einführung einer achträglichen Sicherungsverwahrung für Ersttäter für icht verantwortbar halte und dem nicht zustimmen ann. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Arnold Vaatz, Manfred Grund, Bernd Heynemann, Vera Lengsfeld, Uda Carmen Freia Heller, Michael Stübgen, Günter Nooke, Roland Gewalt, Robert Hochbaum, Dr. Christoph Bergner, Henry Nitzsche, Dr. Peter Jahr, Volkmar Uwe Vogel, Hartmut Büttner (Schönebeck), Veronika Bellmann, Susanne Jaffke, Marco Wanderwitz, Michael Kretschmer, Andrea Astrid Voßhoff, Klaus Brähmig und Ulrich Adam (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Zusatztagesordnungspunkt 16) Der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf greift ichtigerweise die Thematik der in § 20 Abs. 2 Umsatz- teuergesetz 1999 geregelten so genannten Soll-Ist- esteuerung auf. Danach können Unternehmer in den 10588 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) neuen Ländern mit einem Gesamtumsatz bis 500 000 Euro auf Antrag die Umsatzsteuer nach verein- nahmten Entgelten – so genannte Ist-Besteuerung – ab- führen. Im Hinblick auf die anhaltend schlechte Zah- lungsmoral sowie den weiterhin schwachen Konjunkturverlauf ist es insbesondere für die ostdeut- schen klein- und mittelständischen Unternehmer drin- gend erforderlich, dass diese bis 31. Dezember 2004 be- fristete Sonderregelung verlängert wird. Dem kommt dieser Gesetzentwurf mit der zweijährigen Verlängerung bis zum 31. Dezember 2006 nach. Weiter gehend ist jedoch der Gesetzentwurf der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, dessen erste Lesung und Überweisung an den Finanzausschuss ebenfalls in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am heutigen Tag vorgesehen ist, Drucksache 15/3193, und zwar des- halb, weil er die oben genannte privilegierende Rege- lung zeitlich unbefristet und darüber hinaus einheitlich für alle Unternehmen im gesamten Bundesgebiet schaf- fen will. Auch aus ostdeutscher Sicht ist der Wegfall der Befristung unter Rechtssicherheitsaspekten eine Verbes- serung. Der gesamtdeutsche Blickwinkel gebietet, eine bisher in den neuen Ländern bewährte Regelung auf ganz Deutschland zu übertragen. Diese Möglichkeit wird mit der bloßen Verlängerung nur für die neuen Bun- desländer vertan. Außerdem handelt es sich bei dem Gesetz zur Ände- rung der Abgabenordnung um ein so genanntes Omni- busgesetz, das heißt, es werden Regelungen aus ver- schiedenen anderen Steuerfachgebieten einheitlich zur Abstimmung gestellt. Insbesondere die vorgeschlagenen steuerlichen Rege- lungen im Bereich der Ausbildungskosten sind bedenk- lich. Denn dadurch wird die in den letzten Jahren ent- wickelte höchstrichterliche Finanzrechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten erheblich zulasten des Steuerzahlers eingeschränkt. Dies ist ange- sichts der Bildungsmisere unverständlich und im Hin- blick auf die von der Bundesregierung angekündigten „Elite-Universitäten“ geradezu widersprüchlich. Auch ist die Beratung zur Gesellschafter-Fremdfinan- zierung gemäß § 8 Körperschaftsteuergesetz noch nicht abgeschlossen. Eine Gesetzesänderung zur Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird weiterhin als erforderlich erachtet. Schließlich bestehen insbesondere gegen die von den Koalitionsfraktionen kurzfristig eingebrachten Ände- rungsanträge erhebliche verfahrensrechtliche Bedenken. So wurde beispielsweise die oben genannte Änderung des UStG erst am 17. Juni 2004 – also am Vortag der 2./3. Lesung im Bundestag – in den federführenden Finanzausschuss eingebracht. So hatten nicht alle Mit- glieder des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, sich mit dem Änderungsbegehren zu befassen. Da kein unmittelbarer Sachzusammenhang mit der Vorlage des Bundesrates besteht, steht dieses Verfahren nicht im Ein- klang mit § 62 GO. Dem Gesetzentwurf kann daher, trotz der an sich be- grüßenswerten Verlängerung der Ist-Besteuerung im U z A G l i d c w H W d b b D W t d d A a d F a S b k B f L r s w H w d w e s S l r d A t r S l d h (C (D msatzsteuerrecht für die neuen Länder, insgesamt nicht ugestimmt werden. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Tagesordnungspunkt 29) Rainer Funke (FDP): Die FDP unterstützt die esetzesinitiative des Bundesrates. Die ablehnende Stel- ungnahme der Bundesregierung geht an den Realitäten n diesem Land vorbei. Wir leben in einer Gesellschaft, ie nicht mehr wächst. Hier wirken langfristige Ursa- hen, insbesondere der demographische Wandel, hier irken aber auch Ursachen, die, meine Damen und erren von der Koalition, im Bereich Ihrer verfehlten irtschafts- und Finanzpolitik zu suchen sind. Ost- eutschland ist hiervon ganz besonders betroffen. Umso edauerlicher ist es, dass Sie die wenigen Wachstums- ranchen, die es dort gibt, auch noch gezielt schwächen. as Verbot der Telefonwerbung, das sie jetzt in das ettbewerbsrecht geschrieben haben, führt zu einer aku- en Gefährdung von Arbeitsplätzen in Call-Centern, von enen sich besonders viele in Ostdeutschland angesie- elt haben. Wer solch eine Politik macht, muss sich über bwanderung nicht wundern. Der Gesetzentwurf des Bundesrates zeigt einen Weg uf, wie man mit den Problemen der Abwanderung und es Bevölkerungsrückgangs vernünftig umgehen kann. ür die Abrisskündigung gibt es sowohl ein rechtliches ls auch ein praktisches Bedürfnis. Was die rechtliche eite anbetrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es is heute keine gefestigte Rechtsprechung zur Abriss- ündigung gibt. Von der Generalklausel des § 573 Abs. 1 GB sind Abrisskündigungen jedenfalls nur in Extrem- ällen erfasst. Hier geht es jedoch nicht um die rechtliche ösung eines Extremfalls, es geht vielmehr darum, die echtlichen Voraussetzungen für eine Beseitigung des trukturellen Leerstandes zu schaffen. Ein Stadtumbau ird nur gelingen, wenn es möglich ist, auch solche äuser abzureißen, die noch zu einem geringen Teil be- ohnt sind. Auch der Hinweis der Bundesregierung auf ie Verwertungskündigung hilft nicht weiter. Die Ver- ertungskündigung wird von der Rechtsprechung sehr ng ausgelegt. Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes tellt regelmäßig keine wirtschaftliche Verwertung im inne einer Verwertungskündigung dar. Eine wirtschaft- iche Verwertung setzt vielmehr voraus, dass das abge- issene Gebäude durch einen Neubau ersetzt wird. Unter iesen engen Voraussetzungen lässt sich das mit dem briss von Wohngebäuden verfolgte Ziel einer Aufwer- ung des Wohnquartiers und des Wohnumfeldes nicht ealisieren. Städteplanerische Konzepte bleiben so zum cheitern verurteilt. Auch der Hinweis der Bundesregierung auf die Mög- ichkeit, Miet- und Pachtverhältnisse durch die Gemein- en nach den Vorschriften des Baugesetzbuches auf- eben zu lassen, hilft nicht weiter. Dieses hoheitlich- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10589 (A) ) (B) ) bürokratische Instrument taugt für einen erfolgreichen Stadtumbau nicht. Auch darf bezweifelt werden, ob ho- heitliche Maßnahmen, also Zwang, Leitbild einer huma- nen und bürgerfreundlichen Stadtplanung sein sollten. Ich glaube nicht, dass man bei der Anwendung von Zwang die Interessen von Mietern besser wahrt. Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass die Abrisskündigung die berechtigten Interessen von Mietern effektiver schützt. Denken Sie daran, dass eine Abrisskündigung nur unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraums zulässig ist. Die Abrisskündigung muss kommen, sie ist städte- baulich vernünftig, wirtschaftlich notwendig und sozial vertretbar. Sie wird dazu beitragen, dass unsere Städte auch unter den Bedingungen einer schrumpfenden Ge- sellschaft lebens- und liebenswert bleiben. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital – Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften (Zusatztagesordnungspunkt 17) Stephan Hilsberg (SPD): Das Gesetz, welches wir heute gemeinsam verabschieden, ist klein, die Wirkung aber groß. Es regelt die Besteuerung des Carried Interest. Carried Interest ist ein wichtiges, aber nicht großes De- tail moderner Investmentmethoden insbesondere auf dem weiten Feld des Beteiligungskapitals bzw. des Wag- niskapitals. Mit dem Carried Interest lassen sich die Ini- tiatoren, die Vermittler von Wagniskapital ihr Engage- ment bezahlen. Diese Bezahlung, das liegt in der Natur der Sache, erfolgt aus dem Gewinn, welcher bei Veräu- ßerung des zur Verfügung gestellten Kapitals entsteht. Diese Methode für Firmen, die über Wachstumsaus- sichten verfügen, aber das dafür notwendige Kapital nicht besitzen, entspricht modernen Investmentmetho- den. Auch in Deutschland muss dieses Verfahren funk- tionieren, sonst koppeln wir uns ab mit erheblichen Fol- gen für Wachstum und Beschäftigung. Deshalb muss diese Form der Wagniskapitalfinanzierung in Deutsch- land klappen. Aber das tut es derzeit nicht genug. Steuer- systematische Gründe waren es, die zu Schwierigkeiten geführt haben. Festzuhalten ist: Auch der erhöhte Gewinnanteil der Initiatoren von Wagniskapital muss versteuert werden. In Deutschland wird Gewinn grundsätzlich versteuert. Das muss auch so sein. Das gilt auch für spezifische Ge- winne bei der Wagniskapitalfinanzierung. Aber die Form der Gewinne der Wagniskapitalfinanzierung passte nicht ins Steuerrecht. Ein typisch deutsches Problem. Sei es, wie es sei: Dieses steuersystematische Problem wird heute geklärt. Ab jetzt steht das Steuerrecht der Finan- zierung von Wagniskapital nicht mehr entgegen. p e s d k t k e d G n B s H g w d B i H W d i d w z k S n J d l n a D E e s m f e i t m d s t (C (D Carried Interest heißt: Die Initiatoren von Wagniska- italfinanzierung bringen ihre besonderen Leistungen in. Sie sind immaterieller Art: Das ist die Erfindung elbst, aber auch die Vermittlung zwischen expandieren- er Firma und den Kapitalgebern. Ohne diese Initiatoren äme das Wagniskapital nicht zustande. Ohne diese Ini- iatoren könnten die Firmen nicht wachsen und würden eine neuen Absatzmärkte erobern. Sie könnten nicht xpandieren und keine neuen Arbeitsplätze schaffen. Bezahlen lassen sich die Initiatoren ihre Leistung urch einen erhöhten Anteil am schließlich realisierten ewinn bei der Veräußerung der Wagniskapitalanteile ach erfolgter Expansion. Deshalb ist klar, dass diese ezahlung von der Natur her selbst ein Gewinn ist. Als olcher muss er versteuert werden. Das heißt: mit dem albeinkünfteverfahren. Genau dies regelt unser Gesetz. In der Anhörung des Finanzausschusses ist diese Re- elung einhellig begrüßt worden. Diskutiert wurde ein enig über den steuerrechtlichen Weg, aber nicht über as Ergebnis dieses Gesetzes. Dem applaudierte die ranche der Wagniskapitalgeber eindeutig. Die SPD hat die heute realisierte Lösung schon lange m Visier gehabt. Schauen sie bei unserem „Masterplan igh-Tech“ nach oder in unsere einschlägigen Anträge. ir realisieren heute, was wir versprochen haben. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDU/CSU, ie sich unserem Verfahren angeschlossen hat, weil sie n den Zielen mit uns übereinstimmt. Die Zustimmung es Bundesrates vorausgesetzt, wovon ausgegangen erden kann, wird diese neue Regelung rückwirkend um 1. Januar dieses Jahres in Kraft gesetzt. Damit ist die Reihe nun an den Vertretern des Wagnis- apitals. Machen Sie ihr Versprechen wahr und führen ie die Branche zu neuen Erfolgen. Ich weiß, das ist icht ganz einfach; denn es hat in den zurückliegenden ahren hier auch manchen Flop gegeben, für den nicht ie Politik, sondern allein das Management verantwort- ich zeichnet. Aber auch die Branche scheint mir auf ei- em guten Weg zu sein. Deshalb stehen jetzt alle Signale uf Grün, damit der Zug schnell Fahrt gewinnen kann. arauf warten wir. Georg Fahrenschon (CDU/CSU): Die Frage der igenkapitalausstattung stellt für jeden Unternehmer inen wichtigen Entscheidungsbereich dar – genauer ge- agt: Sie ist die zentrale Frage einer jeden Unterneh- ung. So unterschiedlich auch die Auffassungen im Einzel- all und je nach Branche über die angemessene Höhe des rforderlichen Eigenkapitals sein können, unbestritten st jedoch die grundsätzliche Bedeutung des Eigenkapi- als für die Dynamik und das Wachstum von Unterneh- en. Der deutsche Begriff „Beteiligungskapital“ entspricht em englischen Private Equity. Private Equity ist eine pezielle Anlageklasse, die Produkte wie Venture Capi- al – zu deutsch so genanntes Wagniskapital – umfasst. 10590 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) Wenn wir uns also heute über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von so genannten Venture-capital-Private-/Equity-Fonds unterhalten, spre- chen wir eigentlich darüber, wie wir es als Gesetzgeber erreichen können, durch klare Regelungen und in Ver- bindung mit Rechtssicherheit den Finanzplatz Deutsch- land für Investitionen wieder attraktiver zu machen. Private Equity hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wesentlichen Instrument der Finanzierung von In- novations-, Wachstums- und Restrukturierungsprozessen entwickelt. Forschungsaktivitäten und Innovationen werden heute zwar immer noch meistens von Großunter- nehmen oder teilweise vom Staat finanziert; bei der Um- setzung der Ergebnisse oder von neuen Verfahren in kommerzielle Produkte und Technologien stehen aller- dings traditionelle Finanzierungsinstrumente aufgrund der damit verbundenen hohen Risiken meist nicht zur Verfügung. Hier setzen immer häufiger Wagniskapitalgesell- schaften an! Sie stellen in zunehmendem Maße Betei- ligungskapital für junge und innovative Unternehmen bereit. Venture Capital ist somit ein wichtiger Motor für den Siegeszug zukunftsweisender Technologien, denn oft können junge Unternehmen ihre Ideen und Innovationen nur dank der Finanzierung durch Kapital seitens Dritter realisieren. Aber auch für etablierte Unternehmen des Mittelstan- des spielen Wagniskapitalgesellschaften eine immer wichtigere Rolle. Mittelständler stehen heutzutage vor der Herausforderung, ihre eigene Marktstellung und den Geschäftserfolg durch weiteres Wachstum zu sichern. Die traditionellen Instrumente der Fremdfinanzierung reichen zur Deckung des damit verbundenen Kapital- bedarfs in der Regel bei weitem nicht aus. Weiteres Eigenkapital ist dann nötig. Private Equity, sprich: Wag- niskapital, kann diese Finanzierungslücke schließen und somit beispielsweise Unternehmen mit hohem Wachs- tumspotenzial die Expansion ermöglichen. Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass in Zei- ten des globalen Wettbewerbs Großkonzerne ebenso wie der Mittelstand zunehmend gezwungen sind, ihr Unter- nehmen umzustrukturieren oder Strategien neu auszu- richten. Auch hier sind Wagniskapitalgesellschaften wichtige Finanzierungspartner. Nur um hier einmal einige Zahlen zu nennen: Private-Equity-Gesellschaften haben von 1986 bis 2001 deutschlandweit insgesamt 25 Milliarden Euro in circa 15 000 kleine und mittlere Unternehmen investiert. Sie waren somit ein nicht unwe- sentlicher Bestandteil für ein stabiles Wirtschaftswachs- tum in Deutschland. Nach dem Aufschwung vor allem in den späten 90er- Jahren befindet sich der Wagniskapitalmarkt in Deutsch- land seit 2001 in einer Krise. Gründe hierfür lagen unter anderem in der allgemeinen Konjunkturschwäche in der allgemeinen Unsicherheit an den Finanzmärkten und in dem Einbruch an den Börsen. Ein wesentlicher Grund für den Einbruch in Deutschland ist jedoch auch die Ver- u B h a l P w I d e B v v z E d S h z n d i A e t m m m s B t g S A V L a t n s g a G v u n ü l C e B G e G d (C (D nsicherung der Investoren hinsichtlich der steuerlichen ehandlung von Venture-Capital-Fonds. Warum der Einbruch im Jahre 2001? Zunächst gilt es ier festzuhalten, dass es in Deutschland bisher keine llgemeingültige Regelung für die steuerliche Behand- ung von Wagniskapitalfonds gab. Ursprünglich ging der rivate-Equity-Markt davon aus, dass der erhöhte Ge- innanteil der Initiatoren – der so genannte Carried nterest – als Ergebnisanteil zu qualifizieren ist und er aher nicht voll steuerpflichtig war. Dieses Verständnis ntsprach der Rechtsprechung des Großen Senats des undesfinanzhofes und der gängigen Praxis der Finanz- erwaltung in den meisten Bundesländern. 2001 änderte sich die Situation. Im November 2001 eröffentlichte das BMF seinen Entwurf für einen Erlass ur einkommensteuerlichen Behandlung von Private- quity-Fonds. Darin wurde der Carried Interest als ver- eckte Dienstleistungsvergütung gewertet, der der vollen teuerpflicht unterliegt. An dieser Rechtsauffassung ielt das BMF leider auch in seinem Schreiben vom De- ember 2003 fest. Man muss feststellen, dass die Besteuerung von Wag- iskapitalfonds in Deutschland also bisher lediglich urch eine Verwaltungsanweisung des BMF „geregelt“ st; und ich setze das Wort „regeln“ hier ausdrücklich in nführungszeichen. Diese Rechtsunsicherheit führte zu inem deutlichen Standortnachteil Deutschlands im in- ernationalen Wettbewerb um Kapital zur Unterneh- ensfinanzierung und sorgte dafür, dass in Deutschland ittlerweile so gut wie keine neuen Wagniskapitalfonds ehr aufgelegt werden. Deutschland bietet hinsichtlich der Qualität der teuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eteiligungskapital und Unternehmertum für institu- ionelle und private Investoren noch immer kein günsti- es Klima. Eine erst am 24. Mai 2004 veröffentlichte tudie der European Private Equity and Venture Capital ssociation (EVCA) beweist dies mehr als deutlich. Im ergleich zu 21 von der EVCA bewerteten europäischen ändern rangiert Deutschland im Bereich Private Equity uf Platz 18 von 21! Deutschland rangiert damit weit un- er dem europäischen Durchschnitt. Nur Österreich, Dä- emark und die Slowakische Republik bieten noch chlechtere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingun- en für Wagniskapitalfonds als wir. Wir müssen uns aber n der Spitze orientieren und die wird auf Platz 1 von roßbritannien, auf Platz 2 von Luxemburg, auf Platz 3 on Irland und auf Platz 4 von Griechenland angeführt; nd selbst Frankreich liegt vor Deutschland auf Platz 10. Die Lösung des Problems der Besteuerung von Wag- iskapitalgesellschaften ist in Deutschland also mehr als berfällig, wenn wir nicht noch weiter abrutschen wol- en. Es besteht dringender Handlungsbedarf. CDU und SU haben dies schon lange erkannt. Seit Juli 2003 liegt in Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der auf Initiative ayerns im Länderparlament beschlossen wurde. Der esetzentwurf aus Bayern bietet eine umfassende und inheitliche Regelung für die Besteuerung des erhöhten ewinnanteils der Initiatoren eines Wagniskapitalfonds, es so genannten Carried Interest, und die Anwendung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10591 (A) ) (B) ) des Halbeinkünfteverfahrens. Der Vorschlag ist steuer- systematisch klar und stellt eine eindeutige gesetzliche Regelung für die Steuerbarkeit von Wagniskapitalgesell- schaften dar. Nach langem Hin und Her hat nun endlich auch Rot- Grün die Dringlichkeit dieses Themas erkannt. Am 25. Mai 2004 legten sie einen eigenen Gesetzentwurf zur Förderung von Wagniskapital vor. Aber wie das bei Rot- Grün nun mal so ist, ihr Gesetzentwurf regelt mal wieder nur die Hälfte. Im Bereich des Carried Interest lässt er nach wie vor eine rechtliche Lücke, weil er die steuer- liche Qualifizierung des erhöhten Gewinnanteils nicht eindeutig definiert, sondern sich wieder nur auf die of- fensichtlich unzureichende Verwaltungsanweisung des BMF bezieht, dies aber nicht ins Gesetz schreibt. Der Gesetzentwurf von Rot-Grün hätte die Situation auf dem Wagniskapitalmarkt demnach nicht verbessert. Dies wurde uns im Rahmen einer Anhörung am vergan- genen Montag von allen Experten einvernehmlich bestä- tigt. Parteiübergreifend wurde jedoch Handlungsbereit- schaft und der Wille signalisiert, nun endlich eine einheitliche Regelung für die Besteuerung von Wagnis- kapitalgesellschaften zu schaffen. In den Gesprächen und in der Anhörung bestand Einigkeit darüber, dass in erster Linie möglichst schnell Rechtssicherheit für Wag- niskapitalgesellschaften geschaffen werden muss. Der jetzt beschlossene Kompromiss stellt quasi einen dritten Weg dar, um nun schnellstmöglich eine gesetz- liche Grundlage zur einheitlichen Besteuerung von Wag- niskapitalfonds zu schaffen. Der CDU/CSU-Bundestags- fraktion ist zwar bewusst, dass die jetzt gefundene Regelung bei weitem nicht die Qualität des bayerischen Gesetzentwurfs zur Besteuerung von Wagniskapital- gesellschaften erreicht. In den Verhandlungen mit Rot- Grün und dem BMF ist es uns jedoch zumindest gelun- gen, die unübersehbaren Schwächen des Entwurfs der Regierungskoalition zu korrigieren. Zu mehr als zum jetzt beschlossenen gemeinsamen Änderungsantrag war Rot-Grün jedoch nicht bereit. Letztlich haben auch die Branchenvertreter im Rah- men der Anhörung aber zu erkennen gegeben, dass sie eine vertretbare, wenn auch suboptimale Lösung jetzt vorziehen und eine weitere Verzögerung der Sache mit unabsehbarem Ausgang nicht in Kauf nehmen möchten. Wir glauben, dass der jetzt gefundene überparteiliche Kompromiss für die Branche nun eine langfristige Pla- nungssicherheit gewährleistet und den Finanzplatz Deutschland wieder international wettbewerbsfähig macht. Der erhöhte Gewinnanteil eines Initiators eines Venture-Capital-Fonds wird künftig kraft Gesetzes stets im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit vereinnahmt und unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren. In Bezug auf die so genannten Altfälle gemäß dem BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2003 geht die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion davon aus, dass der heutige Beschluss deren Behandlung auch für zukünftige Veräu- ßerungen unberührt lässt. Darüber hinaus erscheint es uns sinnvoll, im weiteren Verwaltungsverfahren die Wei- tergeltung der Vertrauensschutzregelung auch unter Gel- tung des neuen Gesetzes zu betonen. w d W I b b d h r m B S R g g g f n h i a a n R F r w l A g n a U u f b k k S g v n i g b m n f m l s v B (C (D Durch diese längst überfällige gesetzliche Regelung ird der Finanzplatz Deutschland gestärkt; damit wer- en wir in Zukunft wieder ein attraktiver Standort für agniskapitalfonds sein. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ch bin sehr froh, dass wir bei diesem wichtigen Vorha- en für den Innovationsstandort Deutschland eine so reite parlamentarische Mehrheit gefunden haben. Nur ie FDP kommt mal wieder nicht aus dem Mustopf und ängt hinten dran. Es bleibt das Geheimnis der FDP, wa- um sie den gemeinsamen Antrag der Fraktionen nicht itträgt und stattdessen lieber den Gesetzentwurf des undesrates, der von der ganzen Systematik her auf dem tand von vorgestern ist, unterstützt. Die ursprünglich diskutierten Gesetzentwürfe von ot-Grün und aus dem Bundesrat lagen ja im Ergebnis ar nicht weit auseinander. Ich denke, wir haben mit dem emeinsamen Antrag von Rot-Grün und der Union einen uten Kompromiss zwischen den beiden Entwürfen ge- unden, dem auch der Bundesrat zustimmen kann – aus- ahmsweise mal ohne ein Vermittlungsverfahren, so offen wir zumindest! Rechtssicherheit ist absolut vordringlich dafür, dass n Zukunft wieder mehr Wagnisfonds in Deutschland ufgelegt werden. Bei Laufzeiten von acht, zehn oder uch zwölf Jahren wird ein Fonds hier in Deutschland ur aufgelegt, wenn er international konkurrenzfähige ahmenbedingungen vorfindet und der Initiator des onds sich sicher sein kann, dass dies auch in zehn Jah- en noch so sein wird. Mit unserem gemeinsamen Ent- urf bekommen wir jetzt eine klare verlässliche Rege- ung für Wagniskapitalfonds, die dem beginnenden ufwärtstrend in den Wagniskapitalmärkten Schwung eben wird. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Neuinvestitio- en im Wagniskapitalmarkt von fast 2 200 im Jahr 2000 uf knapp 900 im Jahr 2003 drastisch zurückgegangen. rsache war der Crash an den Kapitalmärkten insgesamt nd der New Economy im Besonderen. Jetzt hat die Tal- ahrt einen Boden gefunden und es geht langsam wieder ergauf. Steuerlich machen wir mit der geplanten Halbein- ünftebesteuerung von Carried Interest, also der Tätig- eitsvergütung für Fondsinitiatoren, einen riesigen chritt in die richtige Richtung. Das ist nicht nur eine ute Nachricht für die Fondsinitiatoren, sondern das ist or allem auch eine gute Nachricht für Gründung tech- ologieorientierter Unternehmen und für Innovationen m Mittelstand. Denn gute Ideen und das Kapital, diese uten Ideen zu verwirklichen, müssen zusammenge- racht werden. Wir schaffen wachstumsfreundliche Rah- enbedingungen, verbessern die Chancen für Innovatio- en hier am Standort und erleichtern die Bedingungen ür eine bessere Eigenkapitalausstattung für kleine und ittlere Unternehmen. Das hat positive volkswirtschaft- iche Wirkungen. So stiegen laut empirischen Unter- uchungen die Umsätze von Beteiligungsunternehmen iermal schneller als im Durchschnitt der Wirtschaft, die eschäftigung stieg in der Vergangenheit um 5 bis 10592 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) 15 Prozent pro Jahr. Rund 4,5 Prozent der deutschen Ar- beitsplätze finden sich mittlerweile in jungen Unterneh- men. Damit hier noch mehr neue Arbeitsplätze entste- hen, muss der Gründungsprozess wieder an Dynamik gewinnen. Das sind die eigentlichen Ziele der Regelung, die wir heute beschließen. Zukünftig soll die Tätigkeitsvergütung von Fondsini- tiatoren nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Damit haben wir eine international konkurrenz- fähige Steuerbelastung erreicht. Nach unserem gemein- samen Entwurf ist es nun ganz egal, aus welcher Quelle der Carried Interest kommt, ob aus dem Veräußerungs- gewinn, aus Dividenden oder Zinsen. Damit haben wir den Fondsinitiatoren und der Finanzverwaltung ein schwieriges Abgrenzungsproblem und damit viel Büro- kratie und Kontrollaufwand erspart und die ganze Rege- lung praktikabler ausgestaltet. Allerdings öffnen wir kein Fass ohne Boden. Die Be- günstigung ist beschränkt auf Gesellschaften, die Anteile an Kapitalgesellschaften erwerben, halten und veräu- ßern. Andere vermögensverwaltende Gesellschaften kommen damit nicht in den Genuss des Halbeinkünfte- verfahrens. Denn Mitnahmeeffekte auf breiter Front wollen wir vermeiden. Mehr Innovationen im Mittelstand und Gründungen technologieorientierter Unternehmen erreichen wir aber nicht allein damit, dass wir uns steuerrechtlich interna- tional wettbewerbsfähig aufstellen. Entscheidend ist auch, dass Innovationen ganz am Anfang Startfinanzie- rungen finden, und dabei geht es sowohl um Eigenkapi- tal als auch um Fremdkapital. Denn private Startfinan- zierungen haben unter der Krise am Wagniskapitalmarkt besonders stark gelitten. Das Finanzierungsvolumen ist auf ein Fünftel gesunken. Die Kreditanstalt für Wieder- aufbau bietet mit ihren Programmen hier alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups. Zusätzliche Chancen bietet der neu geschaffene Dachfonds für Risi- kokapital. Eine weiteres entscheidendes Innovationshemmnis hier in Deutschland sind die vielen bürokratischen Hür- den, die bei der Neugründung eines Unternehmens erst einmal überwunden werden müssen. Auf die eine oder andere Regelung und Vorschrift könnte für kleine Unter- nehmen sicherlich verzichtet werden, um Gründungen und Aufbau neuer Unternehmen zu erleichtern. Wir wer- den hier im Rahmen des Hightech-Masterplans noch ei- niges zu entrümpeln haben. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Es ist gut, dass wir uns heute auf Initiative des Bundesrates in dieser Sitzung mit der Frage der Besteuerung von Wagniskapitalgesell- schaften beschäftigen. Wagniskapitalgesellschaften spielen gerade in der au- ßerbörslichen Unternehmensfinanzierung eine immer wichtigere Rolle. Vor allem für junge Unternehmen, die in risikoreichen Wachstumsmärkten agieren, benötigen wir stabile und berechenbare Rahmenbedingungen auch auf steuerlichem Gebiet. i D g s b g h s a d s u B E m d G W v t a i g r u A N b e e b d r u g d H H s d m k m (C (D Es ist für den Standort Deutschland beschämend, dass n den vergangenen zwei Jahren kaum Kapital nach eutschland geflossen ist. Dies hat viele Arbeitsplätze ekostet. Deshalb begrüßt es die FDP ausdrücklich, dass ich beide Gesetzentwürfe mit Vorschlägen zur Behe- ung dieses Missstandes beschäftigen. Die FDP wäre erne einem gemeinsamen Antrag beigetreten. Dies ätte allerdings vorausgesetzt, dass rechtssystematisch auber vorgegangen worden wäre. Rot-Grün hat jedoch uf dem Gesetzentwurf bestanden. Deshalb war dies lei- er ausgeschlossen. Der Bundesratsentwurf enthält im Wesentlichen die achgerechten Lösungen. Es kann nicht sein, dass hier nd heute für die Venture-Capital- und Private-Equity- ranche ein Sondermaßnahmegesetz geschaffen wird. s wäre richtig gewesen, dieses über eine richtige syste- atische Einordnung zu regeln. Wir brauchen kein Son- errecht für Private Equity und Venture Capital. Diese esellschaften sollen ganz normal behandelt werden. ir wollen, dass sich in unserem Lande etwas positiv erändert, dass auch wieder investiert und Venture Capi- al zur Verfügung gestellt wird. Hierfür werden wir uns uch zukünftig einsetzen. Deshalb begrüßen wir, dass es m Ergebnis einen ersten Schritt in die richtige Richtung ibt. Da dieser Schritt allerdings nicht umfassend ist und echtssystematisch falsch ist, stimmen wir aus gesetzes- nd ordnungspolitischen Gründen gegen dieses Gesetz. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Selbstver- pflichtungserklärung der Deutschen Post AG zur Erbringung bestimmter Postdienstleistun- gen (Tagesordnungspunkt 30) Klaus Barthel (SPD): Wer erinnert sich nicht: über acht verschwundene Briefkästen, schwer nachvollzieh- are Schließungen und Verlagerungen von Postfilialen, ingeschränktes Leistungsangebot in einzelnen Filialen, rboste Postkunden und zornige Bürgermeister. So hatten es die Kritiker der Postprivatisierung stets efürchtet und vorhergesagt. Die Koalition hatte dem je- och – gegen Widerstände in der nach Deregulierung ufenden Opposition – mit der Erarbeitung einer Post- niversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) vorbeu- en wollen. Diese Verordnung hatten wir 2002 im Lichte er Erfahrungen nochmals deutlich verbessert. Manchmal schien es aber so zu sein, als ob bei jeder andlung des Gesetzgebers bei der Post AG nur ganze eerscharen von Konzernstrategen nach neuen Lücken uchten, wie der Wille des Gesetzgebers umgangen wer- en könnte, wie weitere Leistungen eingeschränkt, noch ehr Kosten gesenkt und Personal abgebaut werden önnten. Von Anfang an haben wir diese Entwicklung sehr auf- erksam verfolgt, die Hinweise und Beschwerden aus Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10593 (A) ) (B) ) der Bevölkerung und der Kommunalpolitik gesammelt und ausgewertet. Unsere permanente Befassung der Regulierungsbe- hörde für Telekommunikation und Post mit dieser Pro- blematik hat Ende 2003 dazu geführt, dass die Behörde erstmals in ihrem Tätigkeitsbericht eine Art Mängelliste im Postuniversaldienst erstellt und sie mit der Rechts- lage abgeglichen hat. An dieser Stelle sei den Verant- wortlichen in der RegTP dafür gedankt, dass sie diese Arbeit so detailliert geleistet haben. Das war für uns die Grundlage zu ausführlichen Ge- sprächen mit der Deutschen Post AG. Für uns war die Alternative, mit politischen bzw. staatlichen Maßnah- men, sei es durch Gesetzesänderung oder Handeln der RegTP, die Missstände abzustellen oder die Post AG von sich aus zu vernünftigerem Umgang mit ihren Kunden, Vertragspartnern, Beschäftigten und Kommunen zu be- wegen. Letzterer Weg hat nach vielen Gesprächen zum Erfolg geführt. Das Ergebnis liegt uns heute in Form einer Un- terrichtung durch die Bundesregierung vor. Diese Unter- richtung – Bundestagsdrucksache 15/3186 – gibt den In- halt der Selbstverpflichtung wieder, die die Deutsche Post AG gegenüber der Öffentlichkeit und der Bundesre- gierung abgegeben und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mitgeteilt hat. Die Details kann man nachlesen. Für uns besonders wichtig ist die Siche- rung des Briefkastenbestandes, die Aufwertung von grö- ßeren Ortsteilen im Filialnetz, die Präzisierung bei den Öffnungszeiten der Filialen und die besseren Beneh- mensregelungen den Kommunen gegenüber, aber auch das neue Informationssystem zwischen Post und Regu- lierungsbehörde. Wir sehen die Selbstverpflichtung als innovativen Schritt in der Postpolitik. So etwas hat es in anderen Branchen auch noch nicht gegeben. Das Beispiel könnte Schule machen: auf der Grundlage klarer gesetzlicher Vorgaben praktikable Regelungen vereinbaren. Beides gehört aber zusammen: der gute Wille der Beteiligten auf Basis einer klaren gesetzlichen Regelung. Ich freue mich besonders, dass das ganze Haus heute zu einer gemeinsamen Entschließung kommt, in der wir die Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG begrü- ßen, Kontrolle fordern und gesetzgeberische Initiativen für den Fall offen halten, dass sich unser nicht ganz risi- kofreier innovativer Schritt bewährt. Diese Gemeinsam- keit erhöht die Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Vie- len Dank an alle, die daran beteiligt waren und sind! Leider wird dieses Bild in den letzten Tagen getrübt und der mühsam erarbeitete Konsens infrage gestellt. Qualitativ hochwertigen Universaldienst, wie er in PUDLV und Selbstverpflichtung festgeschrieben ist, gibt es nicht zum Nulltarif. Rahmenbedingung dafür sind verlässliche Marktbedingungen. Wir haben 2002 – Koa- lition und Bundesratsmehrheit – gemeinsam den Weg zur weiteren Liberalisierung des deutschen Postmarktes mit der Postgesetznovelle beschlossen. Zum Umfang des Universaldienstes gehört ein stufenweise zu reduzieren- der und voraussichtlich 2007 auslaufender reservierter B G B d w u a d r g a S d A w a s n d m i D G t G g d d D c D t ü P s b w d P s a t w V D s k s 2 m B h 2 e (C (D ereich für die Deutsche Post AG im europäischen leichklang. Da ist es völlig unverständlich, dass die undesratsmehrheit im gleichen Atemzug, in dem alle ie Selbstverpflichtung loben, ihr letztlich die Grundlage ieder entziehen will. Ausgerechnet die Länder Hessen nd Niedersachsen, die mit spektakulären Gesetzesiniti- tiven den Universaldienst weiter regulieren wollten und abei viel Lärm erzeugt haben, kommen jetzt mit Forde- ungen, den reservierten Bereich der Post AG über das esetzlich festgelegte Maß hinaus schneller und stärker bzubauen. Dabei läuft wieder das sattsam bekannte piel im postpolitischen Bermudadreieck: Lobby – Teile er EU-Kommission – FDP und CDU/CSU. Hauptziel: ttacke auf die Deutsche Post, mehr Pflichten einerseits, eniger Einnahmen und instabile Rahmenbedingungen ndererseits. An dieser Stelle nur so viel: Wir werden die europäi- che Rechtslage genau prüfen und einhalten, aber auch icht mehr. Weiter gehenden Initiativen zur Aushöhlung es reservierten Bereichs fehlt jede Legitimation. Ich bitte alle Seiten dieses Hauses, auf dem gemeinsa- en Teppich zu bleiben. Unsere heutige Gemeinsamkeit n der Postpolitik könnte auch ein Zukunftsmodell sein. er bisherige Erfolg gibt dieser Gemeinsamkeit Recht. efährden Sie nicht ohne Not diesen Konsens! Julia Klöckner (CDU/CSU): Eine Selbstverpflich- ung ist allemal besser als eine gesetzliche Regelung. äbe es die Selbstverpflichtung nicht, hätte der Gesetz- eber nachbessern müssen. Nur das hätte – man kennt ja as Prozedere – ein wenig länger gedauert. Gelitten hätte arunter der Verbraucher, die Bürgerinnen und Bürger. urch die Selbstverpflichtung aber gewinnt der Verbrau- her und mit ihm die Post. Ich richte meinen herzlichen Glückwunsch an die eutsche Post, aber auch an alle Fraktionen des Bundes- ages. Die Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG, ber die Dienstleistungen hinaus, zu denen sie nach dem ostgesetz verpflichtet ist – zum so genannten Univer- aldienst –, bestimmte Leistungen anzubieten, ist sehr zu egrüßen. Deshalb begrüße ich, dass die Erklärung die esentlichen Punkte, die aufgrund von Empfehlungen er Regulierungsbehörde für Telekommunikation und ost auch im politischen Raum aufgeworfen worden ind, berücksichtigt. Beglückwünschen möchte ich uns lle daher, dass wir uns in einer – in diesen Zeiten so sel- enen – konzertierten Aktion über Fraktionsgrenzen hin- eg mit sanftem politischem Druck erfolgreich für die erbraucherinteressen eingesetzt haben. Die freiwillige Selbstverpflichtung umfasst zwölf ienstleistungen. So werden Zusatzleistungen wie Ein- chreiben, Wert- und Nachnahmesendungen auch für Pa- etsendungen in den Universaldienst einbezogen. Wert- endungen werden bis zu einer Wertobergrenze von 5 000 Euro angeboten. Das bundesweite Angebot in indestens 12 000 Postfilialen erstreckt sich auf alle rief- und Paketbeförderungsleistungen. In zusammen- ängend bebauten Wohngebieten mit mehr als 000 Einwohnern wird mindestens eine stationäre Post- inrichtung bereitgestellt. 10594 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) Weiterhin gewährleistet die Deutsche Post AG, dass in solchen Wohngebieten mit mehr als 4 000 Einwoh- nern grundsätzlich eine stationäre Einrichtung in maxi- mal 2 Kilometern Entfernung für die Kunden erreichbar ist. Die stationären Einrichtungen werden grundsätzlich durchgehend ganzjährig an sechs Werktagen geöffnet, wobei sich die Öffnungszeiten an der Nachfrage orien- tieren. Die Öffnungszeiten der Kleinstfilialen werden mindestens 50 Prozent über der tatsächlichen Kunden- nachfrage liegen. Damit kann sichergestellt werden, dass auch in ländlicheren Regionen, die infrastrukturell weni- ger erschlossen sind als städtische Ballungszentren, eine ausreichende Versorgung vorgehalten wird. Die regel- mäßigen langen Öffnungszeiten dienen in erster Linie auch der Versorgung weniger mobiler Bevölkerungs- teile, wie etwa den Senioren. Man muss sich bei all dem vergegenwärtigen, dass die Deutsche Post mittlerweile eine Aktiengesellschaft ist und damit in erster Linie aus gesetzlicher Verpflich- tung ihren Aktionären rechenschaftspflichtig ist. In be- triebswirtschaftlicher Hinsicht sind etliche der durch die Selbstverpflichtung getroffenen Maßnahmen nicht not- wendigerweise ertragreich. Schließlich hat sich das Ver- braucherverhalten mit Blick auf die Postdienstleistungen gerade auch wegen des Wandels in der Kommunikati- onstechnologie erheblich verändert. Besonders hervorheben möchte ich die Einrichtung regionaler Politikbeauftragter durch die Deutsche Post AG. Deutschlandweit hat das Unternehmen 14 solcher Stellen eingerichtet, um eine flächendeckende Betreuung nach regionalen Besonderheiten zu gewährleisten. Ich hatte in den vergangenen Tagen Gelegenheit, den für meinen Wahlkreis zuständigen Beauftragten zu sprechen und nach den genauen Aufgaben dieser neu geschaffe- nen Position zu befragen. Bei Veränderungen einer sta- tionären Einrichtung stellt die Post künftig drei Monate vor der geplanten Maßnahme das Benehmen mit der zu- ständigen Gemeinde her. Bei Änderungen im Briefkas- tennetz wird sie sich ebenfalls mindestens sechs Wochen mit den Gemeinden in Verbindung setzen. Ich finde es besonders wichtig, dass bei derartigen Entscheidungen die Bürger als unmittelbar betroffene Verbraucher mit- einbezogen werden. Schließlich garantiert das Unternehmen bis zum Ab- lauf der Exklusivlizenz, dass bundesweit etwa 108 000 Briefkästen zur Verfügung stehen. Im Jahr 2007 wird diese Zahl unter Berücksichtigung der Nachfrage überprüft. Die Deutsche Post AG stellt ebenso sicher, dass die Briefkästen nicht vor der letzten angegebenen Leerungszeit geleert werden. Damit ist eine Verlässlich- keit für die Verbraucher bezüglich der pünktlichen Zu- stellung gewährleistet. Sie verpflichtet sich, der Regulie- rungsbehörde die notwendigen Informationen zu überlassen, damit diese die Einhaltung des Leistungsan- gebots überprüfen kann. Die Selbstverpflichtung ist eine große Errungenschaft für die Kunden der Deutschen Post und damit für den Verbraucherschutz in Deutschland. Wegen der damit ge- wonnen Verbraucherbindung ist die Selbstverpflichtung aber in erster Linie auch eine große Errungenschaft für d w F J d g D s m d P b Z E t k g p P g d l d s d B W r w l P i E v g d E s V l V g D k B d d B M d b R (C (D ie Deutsche Post selbst. Es freut mich besonders, dass ir gemeinsam mit einem Entschließungsantrag aller raktionen diese Errungenschaft absichern konnten. etzt steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihrer in iesem Antrag festgehaltenen Prüfungspflicht mit der leichen Verantwortung nachzukommen, mit der die eutsche Post AG in Vorleistung getreten ist. Die Post teht in der Pflicht, ihre Selbstverpflichtungserklärung, it der sie selbst massiv wirbt, auch einzuhalten. Johannes Singhammer (CDU/CSU): Die Abgabe er Selbstverpflichtungserklärung durch die Deutsche ost AG hat dreierlei eindrucksvoll bewiesen: Erstens. Politischer Druck bewirkt Handeln und ringt Erfolge für die Kunden der Deutschen Post AG. weitens. Politik redet nicht lange, sondern bringt rasche rgebnisse und Verbesserungen zustande. Drittens. Poli- ik schafft kein zusätzliches Mehr an ausufernder Büro- ratie, sondern findet pragmatische zeitgemäße Lösun- en. Gleichwohl betone ich auch: Sollte die Selbstver- flichtung vonseiten der Deutschen Post AG nicht auf unkt und Komma eingehalten werden, wird der Gesetz- eber unverzüglich eine Änderung des Postgesetzes und er Postuniversaldienstleistungsverordnung in die Wege eiten. Dann werden auf diesem Wege die von uns für en Verbraucher gewünschten Verbesserungen als ge- etzliche Regelungen festgeschrieben. Die angemessene und effiziente Versorgung mit Post- ienstleistungen ist für die deutsche Wirtschaft und die ürgerinnen und Bürger in unserem Land von hoher ichtigkeit. Die unter der unionsgeführten Bundesregie- ung eingeleitete Privatisierung der Deutschen Post AG ar daher ordnungspolitisch richtig und volkswirtschaft- ich geboten. Der Erfolg gibt uns recht: Die Deutsche ost AG ist ein Global Player, weltweit an der Spitze der m Logistik- und Transportbereich. Die Deutsche Post AG ist für die Dauer der erteilten xklusivlizenz bis einschließlich 31. Dezember 2007 erpflichtet, die erforderlichen Infrastruktureinrichtun- en vorzuhalten und die dafür notwendigen Universal- ienstleistungen zu erbringen: Mit 13 514 stationären inrichtungen, von denen 5 513 eigenbetriebene Filialen ind, übererfüllt die Deutsche Post AG die gesetzlichen orgaben von 12 000 Einrichtungen. Rund 8 400 Filia- en werden an Pflichtstandorten gemäß den detaillierten orgaben der Gemeinde-, Entfernungs- und Flächenre- eln unterhalten. Die gesetzliche Vorgabe, nach der in eutschland in zusammenhängend bebauten Gebieten ein Bürger mehr als 1 000 Meter bis zum nächsten riefkasten zurücklegen muss, wird derzeit mit einer urchschnittlichen Entfernung von rund 500 Metern eutlich unterboten – bei rund 108 000 aufgestellten riefkästen. Dennoch hat es in den zurückliegenden Wochen und onaten erhebliche Verunsicherungen und Klagen aus er Wirtschaft und der Bevölkerung gegeben: Diese etreffen die von der Deutschen Post AG betriebene eduzierung der stationären Posteinrichtungen in Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10595 (A) ) (B) ) Richtung auf die vorgeschriebene Mindestanzahl von 12 000 Standorten, die Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Postagenturunternehmen und der Deutschen Post AG sowie auch den in einem nicht unerheblichem Umfang und zudem unangekündig- ten Abbau von mehreren zehntausenden Briefkästen. Die Deutsche Post AG verstößt damit nicht gegen die Postuniversaldienstleistungsverordnung. Dennoch zeigt gerade dieses Vorgehen, dass der Gesetzgeber sehr ge- nau darauf achten muss, das derzeit hohe Niveau der Versorgung mit Postdienstleistungen zu sichern: Die postalische Versorgung im ländlichen, infrastruk- turschwachen Raum darf nicht von weiteren Einschrän- kungen negativ betroffen werden. Die deshalb in den unionsgeführten Bundesländern und auch in der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion geführte Diskussion über eine gesetzliche Verschärfung, um eine schleichende Ab- senkung des Service- und Versorgungsniveaus zu ver- hindern, war notwendig und richtig. Letztlich nur der politische Druck, auf gesetzgeberischem Wege einzu- schreiten, hat in kurzer Zeit dazu geführt, dass vonseiten der Deutschen Post AG die Bereitschaft signalisiert wurde, die Forderungen der Unions-Bundesländer Hes- sen und Niedersachsen in einer Selbstverpflichtungs- erklärung umzusetzen. Deutliche Verbesserungen konnten für den Kunden erreicht werden. Unter anderem: Festschreibung der deutschlandweit rund 108 000 Briefkästen. Ohne eine solche Festschreibung wäre es der Deutschen Post AG möglich gewesen, circa weitere 30 000 bis 35 000 Brief- kästen abzubauen. Definition der Öffnungszeiten: ganzjährig, an sechs Werktagen, orientiert an der Kundennachfrage und zu- dem in Kleinstfilialen mindestens 50 Prozent über der Nachfrage. Eine weitere Präzisierung der Mindestöff- nungszeiten mit detaillierten Vorgaben für Werktage so- wie Vormittags- und Nachmittagsöffnungszeiten wäre unpraktikabel und würde zudem weiteren bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen. Insbesondere auch in den ländlichen Regionen wäre es in der Praxis problema- tisch, bei Postagenturunternehmen beispielsweise zu verlangen, auch an einem Mittwoch- oder Montagnach- mittag geöffnet zu haben, während der restliche Laden geschlossen ist. Sicherstellung, dass die Leerungszeiten der Briefkäs- ten – insbesondere der letzten Leerung – eingehalten wird, – das heißt nicht verfrüht geleert wird. Der Kunde kann sicher sein, dass bis zum angegebenen Zeitpunkt jeder eingeworfene Brief noch abgeholt wird. Verpflichtung der Deutschen Post AG, bundesweit in mindestens 12 000 Filialen alle Brief- und Paketbeförde- rungsdienstleistungen anzubieten. Und letztens und besonders wichtig: Ausweitung der Pflichtstandorte für stationäre Posteinrichtungen. Zu- künftig ist allein die Einwohnerzahl von 2 000 Personen entscheidend, nicht mehr wie bisher der jeweilige Status der Gemeinde nach den unterschiedlichen Kommunal- verfassungen der Länder. Bislang hat das zu Benachteili- g m t A D g F V u Ä S e t t U s l A r h T K z A r d v g d t a E s s r s b s T c S P 5 V T m S d m (C (D ungen einzelner Gemeinden geführt. Das konnte nun- ehr verbessert werden. Die erreichten Verbesserungen im Service- und Leis- ungsumfang zeigen sehr deutlich: Politischer Druck, die ndrohung gesetzgeberisch zu handeln, hat gewirkt: Die eutsche Post AG hat sich von sich aus verpflichtet, die eforderten Regelungen umzusetzen. Die gewählte orm der Selbstverpflichtungserklärung hat eine rasche erbesserung für den Verbraucher bewirkt und weitere nnötige Bürokratisierung durch zusätzliche gesetzliche nderungen verhindert. Mit Unterschrift unter die elbstverpflichtungserklärung hat diese bereits Geltung rlangt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunika- ion und Post wendet bereits seit Anfang Mai die konkre- en Inhalte der Selbstverpflichtungserklärung an. Kein Gesetz, keine Verordnung hätte so rasch zu einer msetzung und durchgreifenden Verbesserung geführt! Weiteres zentrales Element, das die politische Zu- timmung zu dem gewählten Weg überhaupt erst mög- ich gemacht hat: Die Bereitschaft der Deutschen Post G, sich auch in all diesen Bereichen, die über die bishe- ige Postuniversaldienstleistungsverordnung hinausge- en, der Überprüfung durch die Regulierungsbehörde für elekommunikation und Post mit allen entsprechenden ontrollrechten und umfassenden Informationspflichten u unterwerfen. Erst damit wird eine weit reichende bsicherung der Inhalte der Verpflichtungserklärung er- eicht. Lassen Sie mich zum Abschluss die wichtigsten noch arüber hinausgehenden Forderungen kurz aufzählen: Es ist sicherzustellen, dass flächendeckend in einem ernünftigen Abstandsraster, das heißt nicht nur in über- eordneten Filialen, auch die über die Postuniversal- ienstleistungsverordnung hinausgehenden Dienstleis- ungen angeboten werden. Das betrifft insbesondere uch die Aufgabe von Massensendungen usw. Es ist darauf hinzuwirken, dass in all den stationären inrichtungen Öffnungszeiten am Morgen vorgesehen ind, in denen Postschließfächer für Firmen vorhanden ind. Um den Wünschen vieler, insbesondere älterer Bürge- innen und Bürger entgegenzukommen, soll die Deut- che Post AG das zuletzt 1993 aufgelegte Postleitzahlen- uch zum Selbstkostenpreis bei Bedarf zur Verfügung tellen. Für den Fall eines durch die Regulierungsbehörde für elekommunikation und Post festgestellten vorsätzli- hen oder fahrlässigen Verstoßes gegen die Zusagen der elbstverpflichtungserklärung muss sich die Deutsche ost AG verpflichten, eine Strafzahlung von bis zu 00 000 Euro zu leisten. Die Festsetzung der Höhe der ertragsstrafe erfolgt durch die Regulierungsbehörde für elekommunikation und Post nach pflichtgemäßem Er- essen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob sich die elbstverpflichtungserklärung bewährt hat oder ob doch as scharfe Schwert des Gesetzes zum Einsatz kommen uss. Bei einem Erfolg könnte dies auch ein Signal sein 10596 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) für Bürokratieabbau und effizientes Verwaltungshan- deln! Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir begrüßen die Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG zur kundenfreundlichen Bereitstellung von Postdienstleistungen. Sie verbessert damit den Service für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz bei Postdienstleistun- gen. Die Kriterien zur Bestimmung der Anzahl von Filialen und die Vorgaben zu den Öffnungszeiten der Filialen werden konkretisiert. Die Post garantiert bis zum Ablauf der Exklusivlizenz im Jahr 2007 den Betrieb von bundesweit etwa 108 000 Briefkästen; sie geht da- mit über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus und sichert das derzeitige Niveau. Die Gemeinden sollen künftig von der Deutschen Post AG stärker in ihre Pla- nungen zu Veränderungen des Postnetzes oder bei ihren Postfilialen einbezogen werden. Es ist dringend erfor- derlich, dass die Post ihre Kommunikation mit politisch Verantwortlichen vor Ort deutlich verbessert. Es ist gut, dass die Post sich auch dazu bereit erklärt hat. Die Post sollte dabei auch Verbraucherverbände, Bürgerinnen und Bürger sowie örtliche Initiativen einbeziehen. Wir begrüßen es, dass die Post sich bereit erklärt hat, verlässlichere Öffnungszeiten für ihre Filialen in der Flä- che anzubieten. Dabei liegt es im Interesse der Allge- meinheit, dass die an der Nachfrage orientierten, durch- gehend ganzjährigen Öffnungszeiten der stationären Einrichtungen sich an den gewohnheitsmäßigen oder ortsüblichen Öffnungszeiten zum Beispiel im Einzelhan- del orientieren. Die Post AG sollte auch für den mobilen Postservice entsprechende Qualitätszusagen machen. Natürlich werden wir die weitere Entwicklung genau beobachten und die Post an den von ihr selbst gesteckten Zielen messen. Sollte sie dahinter zurückfallen, so wür- den wir die Regelungen der Selbstverpflichtung in die Postuniversaldienstleistungsverordnung aufnehmen. In ihrem Tätigkeitsbericht 2002/03 hat die Regulie- rungsbehörde für Telekommunikation und Post unter Bezugnahme auf Bürgereingaben und eigene Auswer- tungen einen umfangreichen Katalog klärungsbedürf- tiger Sachverhalte aufgelistet, der deutlichen Handlungs- bedarf erkennen lässt. Insbesondere die Empfehlungen zum Umfang und Inhalt der Postdienstleistungen als Universaldienstleistungen, zu den konkretisierenden Merkmalen der Briefbeförderung und zur Exklusivlizenz sind geeignet, Handlungsoptionen hinsichtlich der noch unerfüllten Qualitätsanforderungen der Allgemeinheit aufzuzeigen. Wir begreifen die Bereitstellung von Postdienstleis- tungen als Leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge, für die der Staat natürlich eine Garantiefunktion hat. Die Postfiliale in der Nähe und nachfragegerechte Öffnungs- zeiten zählen genauso dazu wie ein dichtes Briefkasten- netz. Deshalb wollen wir einen klar definierten staatlich vorgegebenen Wettbewerbsrahmen. Durch einen solchen Wettbewerbrahmen lässt sich guter und verlässlicher S M b F w h f v i l A c C b h L n M W d D P l i R m b F S f c s s w A i m m E d d c s w b b D D s m d (C (D ervice wesentlich besser erreichen als mit staatlichen onopolstrukturen. Ein gutes Beispiel für die positiven Folgen des Wett- ewerbs im Postwesen sind die Kuriere – häufig auf dem ahrrad. In nur wenigen Jahren haben flexible Wettbe- erber eine Vielzahl von innovativen Dienstleistungen ervorgebracht. Das hat auch das Unternehmen Post be- lügelt und geholfen, Verkrustungen aufzubrechen. Wer on Ihnen vor einigen Jahren versucht hat, eine Sendung nnerhalb eines Tages an einen beliebigen Ort Deutsch- ands zu befördern, weiß um den Fortschritt. Diese breite uswahl an Dienstleistungen und Wettbewerbern brau- hen wir auch in anderen Bereichen des Postmarktes. Wir begrüßen es, dass Bundeswirtschaftsminister lement für die Bundesregierung kurzfristig mehr Wett- ewerb auch bei den vorbereitenden Diensten erklärt at. Wir brauchen im Jahr 2007 endlich die vollständige iberalisierung aller Postdienstleistungen in Europa. Die Deutsche Post AG ist heute eines der internatio- al führenden Logistikunternehmen. Sie braucht keine onopole mehr. Der Schutz eines Unternehmens vor ettbewerb führt zu weniger Innovationsdruck und re- uziert im Laufe der Zeit die Wettbewerbsfähigkeit. eshalb wäre es gut, den Börsengang mit einer klaren erspektive zum Auslaufen des Monopols in Deutsch- and zu verbinden. Rainer Funke (FDP): Die Deutsche Post AG hat mit hrer Selbstverpflichtungserklärung Empfehlungen der egulierungsbehörde aufgegriffen und ist damit einer öglichen gesetzlichen Regelung zuvorgekommen. Das egrüße ich nachdrücklich. Ich freue mich, dass alle raktionen des Deutschen Bundestages einer solchen elbstverpflichtung den Vorzug vor schärferen Eingrif- en in den Postmarkt geben. Ich möchte aber auch betonen: Wenn wir einer sol- hen Erklärung hier zustimmen, geben wir alle der Deut- chen Post AG einen gewissen Vertrauensvorschuss, den ie jetzt auch rechtfertigen muss. In der Vergangenheit aren wir ja mit den Reaktionen des Postkonzerns auf nliegen der Politik nicht immer einverstanden. Ich er- nnere an den mangelhaften Widerhall auf unseren ge- einsamen Antrag zu den Postagenturen. Dennoch öchte ich manchen Kollegen hier im Hause sagen: ine Selbstverpflichtung ist eben kein Gesetz und kann eshalb nicht ohne weiteres sanktioniert werden. Und as ist auch gut so; denn ordnungspolitisch dient ein sol- hes Instrument immer dazu, Gesetze zu verhindern. Gesetzliche Regelungen haben oft den Nachteil, dass ie über das Ziel hinausschießen und deshalb Marktent- icklungen – wenn auch manchmal nur im Kleinen – ehindern. Insofern bin ich dankbar, dass wir derzeit auf esonders eifrige Gesetzestexter verzichten können. enn gerade die Post AG ist erfreulich gut im globalen ienstleistungs- und Logistikmarkt aufgestellt. Und das oll so bleiben. Das zeigt: Die Privatisierung des ehemaligen Staats- onopolisten, die einst auf den erbitterten Widerstand er Sozialdemokratie und der Gewerkschaften gestoßen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10597 (A) ) (B) ) ist, ist ein voller Erfolg. Es ist jetzt aber notwendig, mit der Privatisierung fortzufahren. Die Post AG muss von fiskalisch motivierter politischer Einflussnahme schnellstens befreit werden. Die weitere Privatisierung des Aktienpaketes des Bundes bleibt aus ordnungspoliti- schen Gründen geboten. Und die Post AG muss konse- quent in den Wettbewerb gestellt werden, damit sie auch im eigenen Land für die internationalen Märkte fit ge- macht wird. Deshalb möchte ich schon an dieser Stelle alle warnen, die gerade darüber nachdenken, wie sie die Exklusivlizenz der Post AG im Briefbereich noch einmal verlängern können. Das wird auf den entschiedenen Wi- derstand der Liberalen stoßen, weil das Briefmonopol mit Wettbewerb nichts zu tun hat, die Investitionen ande- rer entwertet und die Verbraucher unnötig belastet wer- den. Mit großem Interesse habe ich zur Kenntnis genom- men, dass die Bundesregierung jetzt offensichtlich den Verstoß des Postgesetzes gegen die Postliberalisierungs- richtlinie beim Sammeln und Sortieren von Briefen „un- verzüglich“ korrigieren will. Das ist zu begrüßen. Aller- dings werden wir sehr genau darauf achten, dass mit dieser Gesetzesanpassung keine neuen Hürden für den Wettbewerb im Postmarkt aufgebaut werden. Wenn wir uns hier ähnlich einig sind wie bei der gemeinsamen Entschließung im Wirtschaftsausschuss zur Selbstver- pflichtung der Post, dann, aber nur dann sind wir auf ei- nem guten Weg. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ (Tagesordnungspunkt 31) Johannes Kahrs (SPD): In den letzten Jahren sind in der Schwulen- und Lesben-Politik zahlreiche Fort- schritte gemacht worden. Dies konnte nur mit der SPD geschehen! Als offen bekennender Schwuler in der SPD- Fraktion begrüße ich diese Fortschritte ausdrücklich. Dennoch gibt es noch vieles zu tun, um Gleichberech- tigung Homosexueller in unserer Gesellschaft zu ver- wirklichen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Aufar- beitung des Unrechts, das Lesben und Schwulen in der Zeit nationalsozialistischer Willkürherrschaft widerfuhr, und das Gedenken an die Opfer der Nationalsozialisten. Aber auch die wissenschaftliche Erforschung und Dar- stellung homosexuellen Lebens in unserem Lande, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und die Förderung von Bürger- und Menschenrechtsarbeit im In- und Ausland leisten einen entscheidenden Beitrag. Alle Fraktionen wollen, dass dem einstimmigen Beschluss dieses Hauses vom Dezember 2000 nun auch Genüge geleistet wird. Über Sinn und Zweck der Stiftung, denke ich, ist mitt- lerweile alles gesagt, und es herrscht vor allem Einigkeit darüber. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch davon absehen, nochmals auf die Aufgaben der Stiftung einzu- gehen. „ t w d a d s s a n z s d b ( G d f c n z w s s s d S n s b s T d s s s n w u m L k b c U f m E n „ s d f (C (D Wir Sozialdemokraten haben den Aufbau der Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ immer unterstützt und un dies auch weiterhin. Der jetzt vorliegende FDP-Ent- urf ist von Anfang bis Ende vom rot-grünen Antrag aus er letzten Legislaturperiode abgeschrieben. Einzig und llein die Zusammensetzung hat sich hier etwas geän- ert. Die SPD hat die von der FDP vorgeschlagene Zu- ammensetzung akzeptiert, um die Stiftung daran nicht cheitern zu lassen. Heute wird der FDP-Antrag leider bgelehnt, weil die Finanzierung der Stiftung derzeit icht möglich ist. In dieser Frage hat es keine Einigkeit wischen den Koalitionspartnern gegeben. Ausgesprochen verwunderlich ist aber der Kurswech- el, den die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP von er vergangenen zur jetzigen Wahlperiode vollzogen ha- en. Damals wurde vom Kollegen Carl-Ludwig Thiele FDP) „eine Belastung der nächsten Haushalte in einer esamtsumme von 15 Millionen Euro zur Finanzierung es Stiftungskapitals der ,Magnus-Hirschfeld-Stiftung ür absolut zu hoch“ gehalten. Dennoch wurde eine sol- he Belastung im eigenen Gesetzentwurf dann anschei- end doch für angemessen bewertet. Der Unterschied wischen damals und heute: In der letzten Wahlperiode aren die entsprechenden Gelder in den Haushalt einge- tellt und das Gesetz scheiterte im Bundesrat. Diesmal ind die Gelder nicht eingestellt und es wurde auf eine chnelle Abstimmung gedrängt. Nichtsdestotrotz, mein Angebot zur Zusammenarbeit, as ich Ihnen in der ersten Lesung dieses Gesetzes im eptember letzten Jahres gemacht habe, wurde von Ih- en nicht angenommen. Vielmehr erscheint es mir doch o, als ob auf beiden Seiten einige Kollegen versucht ha- en, die „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ für sich in An- pruch zu nehmen und zu ihrem ganz persönlichen hema zu machen. Auch das ist ein Grund dafür, dass as Gesetz und damit die Stiftung wieder einmal ge- cheitert ist! Die „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ ist vorerst ge- cheitert und ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, ie vielleicht doch noch zum Leben zu erwecken. Den- och muss auch jenseits dieser Frage noch viel getan erden für die Gleichberechtigung Homosexueller in nserer Gesellschaft. Wir Sozialdemokraten werden deshalb jetzt zusam- en mit unserem Koalitionspartner in Kürze ein ebenspartnerschaftsergänzungsgesetz und ein Antidis- riminierungsgesetz auf den Weg bringen. Die Hinter- liebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversi- herung muss erfolgen. Die Angleichung des nterhaltsrecht und des ehelichen Güterrechts muss er- olgen. Eine Lösung für kindschaftsrechtliche Fragen uss gefunden werden. Und das sind nur einige Punkte. s gibt noch viel zu tun! Lassen Sie uns diese Vorhaben gemeinsam in Angriff ehmen. Lassen Sie uns das vermeiden, was mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ geschehen ist. In der SPD ind wir bereit zu einer konstruktiven Zusammenarbeit, amit in unserem Land Gleichberechtigung endlich auch ür Homosexuelle gilt. 10598 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für Bündnis 90/Die Grünen war und ist die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit ein wichtiges Feld unserer Politik: das Bewahren der Er- innerung, die Würdigung der Opfer und vor allem auch die Entschädigung und die Unterstützung der überleben- den NS-Opfer. Vieles konnten wir hier schon bewegen. Ich nenne beispielhaft nur die Stiftung zur Entschädi- gung für NS-Zwangsarbeit. Aber immer noch gibt es offene Entschädigungsfra- gen, sowohl was die Individualentschädigung überleben- der Opfer, als auch was die Frage einer kollektiven Ent- schädigung in Form einer Stiftung angeht. Die aktuelle Haushaltslage stellt uns leider vor die Si- tuation, dass nicht alles Wünschenswerte auch gleichzei- tig machbar ist. Von daher müssen Prioritäten gesetzt werden. Im Hinblick auf eine mögliche Stiftung, die einen kol- lektiven Ausgleich für die Gruppe der Homosexuellen darstellen soll, muss daher zuerst das Verhältnis zur indi- viduellen Entschädigung heute noch lebender NS-Opfer geklärt werden. Es sieht so aus, dass derzeit aus dem Bundeshalt nicht beides gleichzeitig zu haben ist – Maßnahmen zur Ver- besserung der individuellen Entschädigung und ein kol- lektiver Ausgleich. Wir sehen eine moralische Verpflichtung, jetzt noch mögliche Hilfen für überlebende Opfer des Nationalso- zialismus vorrangig zu behandeln. Für Bündnis 90/Die Grünen hat daher die Verbesserung von Leistungen für bislang nicht ausreichend entschädigte NS-Opfer Priori- tät. Es geht dabei in Deutschland beispielsweise um die Gruppe der Zwangssterilisierten, denen schwerstes, le- bensprägendes Unrecht zugefügt wurde, es geht um die Gruppe der „Euthanasie“-Geschädigten und es geht auch um die heute noch lebenden Menschen, die im National- sozialismus wegen ihrer Homosexualität verfolgt wur- den. Es handelt sich um hochbetagte Menschen, die oft in schwierigsten finanziellen Verhältnissen leben müssen. Wir bemühen uns um eine Verbesserung der Situation dieser Menschen. Wir befinden uns dazu in intensiven Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium. Nach dem aktuellen Stand der Gespräche sind wir sehr opti- mistisch, dass hier in Kürze Beschlüsse für substanzielle Verbesserungen zustande kommen. Unsere Sorge ist, dass mit einem Beschluss über die Stiftung diese notwendigen Verbesserungen blockiert werden. Wir hatten daher die FDP gebeten, mit der Be- schlussfassung über die Stiftung noch etwas zu warten, bis das Verhältnis zwischen kollektiver und noch verbes- serungsbedürftiger individueller Entschädigung geklärt ist. Dem wollte die Opposition nicht folgen. Das ist schade. Das Projekt einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ war 2002 von CDU/CSU und FDP gemeinsam im Bundesrat z w d n t n z K b N U G O e u z d S g s d D D M M d A a D A e F R K s U n d d K d g B s d L k (C (D u Fall gebracht worden. Ein „window of opportunity“ urde damit mutwillig zugeschlagen. 2004 sehen die finanziellen Rahmenbedingungen lei- er anders aus. Daher kann dem Gesetzentwurf heute icht zugestimmt werden. Für Bündnis 90/Die Grünen ist das Anliegen, die na- ionalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erin- erung zu halten, damit natürlich nicht vom Tisch. Das eigt schon der im Dezember 2003 auf Antrag der oalitionsfraktionen zustande gekommene Bundestags- eschluss auf Errichtung eines Denkmals für die im ationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die msetzung des Beschlusses ist in Arbeit. Mit diesem edenkort wollen wir die verfolgten und ermordeten pfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten, in beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit nd Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben set- en. Die Erforschung der Geschichte der Homosexuellen, er Kampf gegen Diskriminierung von Lesben und chwulen, die Unterstützung von Emanzipations-, Bür- errechts- und Menschenrechtsarbeit im In- und Ausland ind und bleiben wichtige Aufgaben. Die rot-grüne Bun- esregierung ist auf diesen Feldern vielfach engagiert. ie Palette der Aktivitäten reicht vom entstehenden enkmal bis hin zur Unterstützung schwul-lesbischer enschenrechtsaktionen im Rahmen der letzten UN- enschenrechtskonferenz. Wir werden Wege finden, iese Anliegen auch weiter zu befördern. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 26) Uwe Beckmeyer (SPD): Vor sechs Jahren fiel die lte Marktordnung im deutschen Güterverkehrsmarkt. as neue Güterkraftverkehrsgesetz war eine notwendige ntwort auf die Schaffung der Dienstleistungsfreiheit im uropäischen Binnenverkehr und die damit verbundene reigabe der Kabotage. Ohne den Wegfall der nationalen egulierungen, das heißt den Abschied vom System der ontingentierung und Konzessionierung und der Auf- paltung des Gewerbes in Güternah-, Güterfern- und mzugsverkehr, hätten sich die deutschen Transporteure icht dem grenzenlosen Wettbewerb stellen können. Je- es Unternehmen aus der EU und den Mitgliedstaaten es europäischen Wirtschaftsraums hätte unbeschränkt abotageverkehre in Deutschland durchführen können, ie Kontingentierung der Genehmigungen hätte aber leichzeitig den Zutritt zum offenen Markt für deutsche etriebe verschlossen. Im neuen Güterkraftverkehrsrecht wird für die Zulas- ung von Unternehmen als Anbieter von Transport- ienstleistungen auf Gemeinschaftsebene nur finanzielle eistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässig- eit vorausgesetzt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10599 (A) ) (B) ) Aber eines ist auch richtig: Das Gewerbe wurde ins kalte Wasser geworfen. Nach der Deregulierung der europäischen und nationalen Märkte stand es vor einem umfassenden Anpassungsprozess, der durch die Auswir- kungen der Globalisierung auf alle Teile der Logistik- kette aktuell noch verschärft wird. Die Liberalisierung des Transportmarktes hat in den zurückliegenden Jahren einerseits zweifellos zu einem verbesserten Angebot, mehr Qualität, Produktivität und sinkenden Transport- kosten geführt. Andererseits gerieten viele Betriebe des heimischen Gewerbes aufgrund des nicht ausreichenden Umfangs der Harmonisierung im sozialen, fiskalischen und technischen Bereich unter starken wirtschaftlichen Druck. Seit der Einführung des neuen Güterkraftverkehrs- rechts hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maß- nahmen ergriffen bzw. sind Maßnahmen in Vorberei- tung, welche die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transportgewerbes innerhalb der EU verbessern: Mit der Einführung der streckenbezogenen Maut für LKW ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Betriebe deutlich reduziert, da alle Lastkraftwagen, die deutsche Autobahnen befahren, von dieser Abgabe betroffen sind. Damit verbunden ist – nach einer positiven Prüfung durch die EU-Kommission – die gesetzliche Zusage ei- nes Harmonisierungsbeitrags in Höhe von 600 Millionen Euro. Die Steuer- und Abgabenbelastung der deutschen Transportunternehmen wird durch die eingeleiteten Re- formen spürbar sinken. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzent- wurf passt die Bundesregierung die Vorschriften des Gü- terkraftverkehrsgesetzes den seit März 2003 geltenden EU-Verordnungen zur Einführung einer einheitlichen Fahrerbescheinigung an. Die im Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterver- kehr vom September 2001 getroffenen nationalen Maß- nahmen haben diese positive Entwicklung auf europäi- scher Ebene sicherlich befördert. Durch die illegale oder missbräuchliche Beschäfti- gung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten, die auf Fahrzeugen von Unternehmen aus der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum Transporte durchführen, können gesetzestreuen Unternehmen gravierende Wett- bewerbsnachteile entstehen. Den Fahrern, vor allem aus Osteuropa, werden Bil- liglöhne ohne jede soziale Sicherung gezahlt. Die Unter- nehmen sparen Personalkosten in erheblichem Umfang ein, sie können den Verladern Dumpingangebote vorle- gen und verdrängen seriöse Betriebe vom Markt. Außer- dem ist davon auszugehen, dass die schwarzen Schafe der Branche ihren Angestellten kaum zu erfüllende Vor- gaben machen und sie unter schlechten Arbeitsbedin- gungen einsetzen. Übermüdete und unter permanentem Zeitdruck stehende Fahrer stellen eine ernste Gefähr- dung der Verkehrssicherheit dar. v u e a A g g b z E 6 t l f k o o c g p e B e s d f g m d V ü f M W w k z g s U a p b m u ü ß r l S k (C (D Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Güterkraft- erkehrsgesetzes dämmen wir illegale Beschäftigung nd existenzbedrohende Geschäftspraktiken europaweit in. Die Unternehmer sind verpflichtet, nur Fahrpersonal us Drittstaaten einzusetzen, die im Besitz einer gültigen rbeitserlaubnis oder der europäischen Fahrerbescheini- ung sind. Ausländische Fahrer müssen diese Unterla- en und ein Ausweispapier mitführen und den Kontroll- erechtigten zur Prüfung vorlegen. Daneben ergänzt der Entwurf die bestehende Pflicht um Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch die inführung einer Mindestversicherungssumme von 00 000 Euro. Damit können auch Schäden an hochwer- igen Gütern abgedeckt werden. Die dritte bedeutende Neuerung betrifft den Transport andwirtschaftlicher Güter und Erzeugnisse. Wie bisher inden die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes eine Anwendung in der Landwirtschaft. Die Kontrolle, b im konkreten Fall ein Freistellungsgrund vorliegt der Transporte durchgeführt werden, die dem gewerbli- hen Bereich zuzuordnen sind, wird aber durch die buß- eldbewehrte Pflicht zur Mitführung eines Begleitpa- iers bei bestimmten landwirtschaftlichen Transporten rleichtert. Alle Fraktionen haben sich im Ausschuss für Verkehr, au- und Wohnungswesen für die Annahme des Gesetz- ntwurfs der Bundesregierung ausgesprochen. Es ist un- er gemeinsames Ziel, die Wettbewerbsbedingungen für ie Unternehmen des Güterkraftverkehrs einheitlich und air zu gestalten. Fortschritte sind in den letzten Jahren emacht worden, weitere Anstrengungen werden folgen üssen. Renate Blank (CDU/CSU): Mit dem Gesetz werden ie Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes an die erordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ber die einheitliche europäische Fahrerbescheinigung ür den Einsatz von Fahrpersonal aus Staaten, die nicht itglied der Europäischen Union bzw. des europäischen irtschaftsraums sind, im grenzüberschreitenden ge- erblichen Straßengüterverkehr und im Kabotagever- ehr angepasst und damit die innerstaatlichen Vorausset- ungen für die Ausgabe der Fahrerbescheinigung eschaffen. Es wird also eine einheitliche europäische Fahrerbe- cheinigung eingeführt! Die Fahrerbescheinigung wird nternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs uf Antrag erteilt, die nachweisen müssen, dass sie Fahr- ersonal aus Staaten, die nicht der Europäischen Union zw. dem europäischen Wirtschaftsraum angehören, ge- äß den in ihrem Niederlassungsstaat geltenden Rechts- nd Verwaltungsvorschriften beschäftigen. Das Gesetz regelt ferner auch neu die Vorschriften ber die von einem Unternehmer des gewerblichen Stra- engüterverkehrs abzuschließende Haftpflichtversiche- ung. Weiter werden die Kontrollmöglichkeiten hinsicht- ich der Freistellung land- und forstwirtschaftlicher onderverkehre von den Vorschriften des Güterkraftver- ehrs verbessert. Dies zum Inhalt des Gesetzentwurfes 10600 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) der Bundesregierung, der im Ausschuss mit Änderungen einstimmig angenommen wurde. Lassen Sie mich aber auch einige Anmerkungen zum deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe machen: Seit der Regierungsübernahme von Rot-Grün und mit der Ein- führung der so genannten Ökosteuer haben sich die In- solvenzen im Gewerbe seit 1999 nahezu verdoppelt, nämlich von rund 1 000 Insolvenzen in 1999 auf über 1 900 im Jahr 2003. Das ist ein trauriger Rekord und macht deutlich, dass Sie dem Gewerbe keine Aufmerk- samkeit entgegenbringen. Auch liegen die Insolvenzen im Gewerbe um ein Vielfaches höher als in allen anderen Unternehmen. Das ist unter anderem auf die Einführung der Ökosteuer, aber auch auf die Vernachlässigung des deutschen Gewerbes zurückzuführen. Man denke nur an das Theater um die Einführung der LKW-Maut! Jetzt erwägt das Bundesverkehrsministe- rium sogar, am 1. Januar 2005 mit einer höheren LKW- Maut zu starten, als bisher geplant. Dies wäre ein krasser Verstoß gegen den Mautkompromiss im Vermittlungs- ausschuss vom 21. Mai 2003. Wir hatten damals dafür gesorgt, dass die durchschnittlichen Mautsätze von ur- sprünglich 15 Cent auf 12,4 Cent pro Kilometer so lange herabgesetzt wurden, bis der Verkehrsminister für das deutsche LKW-Gewerbe ein Harmonisierungsvolumen von 600 Millionen Euro jährlich von der EU-Kommis- sion genehmigt bekommt. Hintergrund war, dass die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraft- verkehrsgewerbe angeglichen werden sollten. Erst nach Erreichen dieses Harmonisierungsvolumens in Brüssel sieht der Mautkompromiss vor, dass die Mautsätze auf 15 Cent pro Kilometer angehoben werden dürfen. Nur unter dieser Voraussetzung haben damals die Bundeslän- der auch ihre Zustimmung zur Mauthöheverordnung im Bundesrat gegeben. Nun sollten eigentlich die Verhandlungen in Brüssel zur Harmonisierung für das deutsche Güterkraftver- kehrsgewerbe endlich zum Abschluss gebracht werden. Der Verkehrsminister kann sich aber anscheinend in Brüssel nicht durchsetzen, denn er hat die dringend not- wendige Harmonisierung dem Parlament und dem Ge- werbe gegenüber bereits zum Ende des Jahres 2003 an- gekündigt. Es wäre nun wirklich an der Zeit, in Brüssel zu einem Ergebnis zu kommen, damit es mit dem deut- schen Gewerbe nicht noch weiter abwärts geht. Es geht um Tausende von Arbeitsplätzen! Deshalb ist es ein Skandal, wie gleichgültig und taten- los Verkehrsminister Stolpe den zunehmenden Schwie- rigkeiten des mittelständischen Transport- und Spedi- tionsgewerbes gegenübersteht. Dort, wo eigentlich zupackende Durchsetzungskraft gefordert ist, versteht er sich als Moderator, der gerne plaudert und sich in Unver- bindlichkeiten ergeht. Damit muss endlich Schluss sein! Zu ernst steht es um einen Gewerbezweig, der in frühe- ren Jahren weit über Deutschlands Grenzen hinaus Aner- kennung und Bewunderung gefunden hat. Die von Rot- Grün betriebenen und ständig wachsenden Kostenbelas- tungen haben dazu geführt, dass der heimische LKW im- mer weiter hinter die Auslandskonkurrenz zurückfällt. Eine Verkehrsverlagerung, wie sie nach Vorstellung der g d v d k t w s d d s u p v k s v G p r d g s r i 7 a K m i k B g g d d v p p g A D g H t u s s k w d k n f (C (D rünen Ideologen von der Straße auf die Schiene stattfin- en soll, vollzieht sich in der Verlagerung der Transporte om deutschen auf den ausländischen LKW. Während as Güteraufkommen unserer Fahrzeuge im Binnenver- ehr ständig sinkt, können die ausländischen Konkurren- en ein starkes Plus verzeichnen. Ein weiteres Ärgernis ist die Fortführung der wettbe- erbsverzerrenden Subventionierung von Dieselkraft- toffen in Italien und Frankreich, die mit Zustimmung er Bundesregierung in Brüssel genehmigt wurde! An- ere EU-Staaten mit noch niedrigeren Mineralölsteuer- ätzen erhalten langfristige Übergangsregelungen weit nterhalb der EU-Mindestbesteuerung in der Übergangs- hase bis 2010. Deutschland sucht man im Katalog der ielen nationalen Ausnahmeregelungen vergeblich. Im rassen Gegensatz dazu überschreitet die Mineralölbe- teuerung in Deutschland bereits heute das für 2010 an- isierte Mindestniveau um 42 Prozent. Nachdem nun die Änderung der §§ 7 b und 7 c des üterkraftverkehrsgesetzes einstimmig den Bundestag assieren wird, gebe ich die Hoffnung im Interesse unse- es deutschen Gewerbes nicht auf, dass wir vielleicht och noch zu einer gemeinsamen Lösung der von mir enannten Probleme kommen können. Denn jeder deut- che LKW, der aufgrund der niedrigeren Kosten in ande- en europäischen Ländern ausflaggt, vergrößert das Loch n der Kasse des Finanzministers pro Jahr um rund 0 000 Euro. Zudem fährt kein einziger LKW weniger uf unseren Straßen, sondern nur mit einem anderen ennzeichen. Im Interesse unseres deutschen Gewerbes uss die Bundesregierung nun endlich handeln! Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Wir beraten heute n zweiter und dritter Lesung die Neufassung des Güter- raftverkehrsgesetzes. Der vorliegende Entwurf der undesregierung ändert das bestehende Gesetz in fol- enden Punkten: Die Vorschriften werden an die Vor- aben des Europäischen Parlaments und des Rates über ie einheitliche europäische Fahrerbescheinigung für en gewerblichen grenzüberschreitenden Straßengüter- erkehr angepasst. Damit soll der Einsatz von Fahr- ersonal aus Staaten, die nicht der EU oder dem euro- äischen Wirtschaftsraum angehören, geregelt und leichzeitig die innerstaatlichen Voraussetzungen für die usgabe der Fahrerbescheinigungen geschaffen werden. ie Vorschriften über die von einem Unternehmer des ewerblichen Straßengüterverkehrs abzuschließende aftpflichtversicherung werden neu gefasst. Die Kon- rollmöglichkeiten hinsichtlich der Freistellung land- nd forstwirtschaftlicher Sonderverkehre von den Vor- chriften des Güterkraftverkehrsgesetzes werden verbes- ert. Die Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterver- ehr, BAG, werden ergänzt. Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem Gesetzent- urf der Bundesregierung zu. Gestatten Sie mir aller- ings, dass ich zu einzelnen Punkten ein paar Anmer- ungen mache. Der eigentliche Anlass für das Änderungsgesetz, ämlich die Einführung der EU-Fahrerbescheinigung, indet im Gesetz nur geringen Niederschlag. Es ist aller- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10601 (A) ) (B) ) dings davon auszugehen, dass aus Gründen der Rechts- förmlichkeit ein Wiederholen unmittelbar anwendbaren EU-Rechts nicht erforderlich ist. Die Einstufung von Verstößen gegen die Fahrerbescheinigung in dem Buß- geldrahmen bis 250 000 Euro ist konsequent und wird von der Union ausdrücklich unterstützt. Mit der beabsichtigten Neufassung von § 7 a GüKG und der Neufassung der entsprechenden Ordnungs- widrigkeitentatbestände in § 19 Abs. 1 Nr. 6 a bis 6 d wird gegenüber der heutigen Gesetzeslage ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit geschaffen. Die Mindestver- sicherungssumme von 600 000 Euro je Schadenereignis ist dabei durchaus angemessen. Die Versicherungspflicht ist ein wichtiges Element zur Sicherung der gesetzlichen Haftung des Güterkraftverkehrsunternehmers. Bei dem derzeitigen Kostendruck und der weitgehend aufgezehrten Eigenkapitaldecke der deutschen Güter- kraftverkehrsunternehmer führt nur eine gesetzliche Ver- sicherungspflicht dazu, dass eine materiell-rechtlich be- stehende Haftung auch solvent bedient werden kann. Nach dem jüngsten Branchenbericht „Straßengüter- verkehr“ des Sparkassen- und Giroverbandes verfügen 56 Prozent der LKW-Unternehmen nicht mehr über ge- nügend Eigenkapital. Insgesamt ist nach diesem Bericht die Eigenkapitalquote auf knapp über 1 Prozent gesun- ken. Ohne Versicherungspflicht könnten insbesondere die kleineren Unternehmen versucht sein, Versiche- rungsprämien zu sparen; dies bedeutet, dass die Fracht- führerhaftpflicht nach einem größeren Schadenfall das Unternehmen zwangsläufig in die Insolvenz führen wird. Dieses leicht vorhersehbare Ergebnis kann nicht im Interesse des Güterkraftverkehrsgewerbes liegen und erst recht nicht im Interesse der verladenden Wirtschaft, die im Schadenfall mit Recht ihre Ansprüche auf Schadenersatz geltend macht. Auch die Erstreckung der Versicherungspflicht auf Ansprüche wegen Schäden, die vom Unternehmer oder seinem Repräsentanten leichtfertig und in dem Bewusst- sein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintritt, begangen werden, trägt die Union mit. Dies entspricht den Vorgaben aus § 152 Versicherungsvertragsgesetz, der einen Ausschluss des Versicherers für vorsätzliche Schadenverursachungen vorsieht. Wenn dies für andere Haftpflichtversicherungen gilt, so sollte sich die Ver- sicherungswirtschaft auch bei der Güterschadenhaft- pflichtversicherung mit dieser Regelung einverstanden erklären können. Den Interessen der Versicherungswirt- schaft ist dadurch Rechnung getragen, dass eine Jahres- höchstersatzleistung sowie ein Selbstbehalt in den Ver- sicherungspolicen festgeschrieben werden dürfen. Die neu gefasste Regelung begrüßen wir ausdrück- lich. Sie bedeutet einen wichtigen Schritt zu einer besse- ren Überwachbarkeit der landwirtschaftlichen Sonder- verkehre, die mit regulären Lastkraftwagen durchgeführt werden. Die Freistellung der landwirtschaftlichen Son- derverkehre ist für die Landwirtschaft von großer Be- deutung. Das Güterkraftverkehrsgesetz hat deshalb be- reits 1952 Beförderungen im Straßengüterverkehr, die in der Landwirtschaft üblich sind, von den Regelungen des Gesetzes befreit. Diese Freistellungsregelungen waren in d d g d A f s d c d w s w e a B g r F d e h t d v b o s r M G w b a C d g e a W d s e s V V u F V g t u (C (D er Vergangenheit so erfolgreich, weil die Landwirte da- urch in der Lage sind, ihre Produkte in Eigenregie ge- en Aufschlag zu den Abnehmern zu bringen und Be- arfsgüter selbst bei den Lieferanten abzuholen. llerdings müssen die Voraussetzungen der Freistellung ür die Überwachungsbehörden plausibel nachzuweisen ein. Denn inzwischen ist es immer häufiger der Fall, ass im Rahmen landwirtschaftlicher Verkehre erhebli- he Beförderungsmengen transportiert werden, ohne ass der Freistellungstatbestand tatsächlich erfüllt ist. Eine Kontrolle landwirtschaftlicher Sonderverkehre ar nach der bisher geltenden Rechtslage nur sehr einge- chränkt möglich. Durch die Anlehnung an den Nach- eis im gewerblichen Verkehr und mit der Einführung ines Begleitpapiers hat die Überwachungsbehörde nun lle Möglichkeiten, die Plausibilität einer freigestellten eförderung nachzuvollziehen. Dem Landwirt wird da- egen keine unzumutbare Bürokratie aufgebürdet, da be- eits heute ein erheblicher Teil der Beförderungen im alle des Einsatzes von großvolumigen Kraftfahrzeugen, ie nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, mit inem Begleitpapier durchgeführt werden. Die Erweiterung der Kontrollbefugnisse des BAG insichtlich der Vorschriften über die Ladung sowie der echnischen Unterwegskontrolle ist sinnvoll. Das Recht es BAG, sich die Zulassungsdokumente des Fahrzeugs orlegen zu lassen, ist ebenso notwendig wie das Recht, ei nicht vorhandenen Sozialversicherungsausweisen der bei anderen Anhaltspunkten für ein illegales Be- chäftigungsverhältnis die Hauptzollämter zu informie- en, um zeitnahe Betriebsprüfungen vorzunehmen. Diese eldungen werden auch heute schon durchgeführt. Aus ründen der Rechtssicherheit ist es aber begrüßenswert, enn die Weitergabe dieser Informationen an die Zoll- ehörden gesetzlich geregelt ist. Alles in allem hat die Bundesregierung einen durch- us ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, dem die DU/CSU-Bundestagsfraktion in der Fassung des Än- erungsantrags der Koalition zustimmt. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu- egeben, es fällt schon etwas schwer, eine Rede zu inem Thema zu halten, bei dem ein Konsens zwischen llen Fraktionen des Ausschusses für Verkehr, Bau- und ohnungswesen erreicht wurde. Ich möchte zunächst em Kollegen Brunnhuber herzlich für die gute und kon- truktive Berichterstattung danken, die letztlich zu der instimmigen Annahme des Gesetzentwurfes im Aus- chuss geführt hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir die orschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes an die EG- erordnung 484/2002 des Europäischen Parlamentes nd und des Rates über die einheitliche europäische ahrerbescheinigung an. Darüber hinaus werden die orschriften zur Haftpflichtversicherung der Straßen- üterverkehrsunternehmen neu geregelt und die Kon- rollmöglichkeiten hinsichtlich der Freistellung land- nd forstwirtschaftlicher Sonderverkehre verbessert. 10602 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) Ich bin der Meinung, dass diese Regelungen wichtig und notwendig sind, denn eines hat mit der Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten sicherlich nicht aufgehört: der große Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen des Straßengüterverkehrs, der tendenziell eher noch zuneh- men dürfte. Da ist die Verlockung bei dem einen oder anderen Unternehmen schon groß, sich durch illegale Beschäftigung und/oder Lohndumping einen Wettbe- werbsvorteil zu verschaffen. Auch wenn es sich dabei hoffentlich um Einzelfälle handelt: Wir müssen unser vordringliches Augenmerk darauf richten, die seriösen Unternehmen vor einer Verzerrung der Wettbewerbsbe- dingungen zu schützen. Durch die Anpassung der §§ 7 b und 7 c des Güter- kraftverkehrsgesetzes an die europäische Rechtslage schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für die Ausgabe der Fahrerbescheinigungen. Damit müssen Unterneh- men des Straßengüterverkehrs auf Antrag nachweisen, dass ihr Fahrpersonal – falls es nicht aus der EU stammt – gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschrif- ten des Niederlassungsstaates und damit nach EU-kom- patiblen Vorschriften beschäftigt wird. Diese Regelung fördert einen fairen Wettbewerb und hilft, schwarze Schafe bei Kontrollen schnell ausfindig zu machen. Dass hier Handlungsbedarf geboten ist, zeigte das Er- gebnis von 25 Betriebskontrollen, die durch das Bundes- amt für Güterverkehr durchgeführt wurden. Sieben Fir- men führten in großem Umfang verkehrsrechtlich unzulässige Beförderungen durch deutschlandweit an- sässige Unternehmen aus. Dabei wurden 19 Ordnungs- widrigkeitverfahren und fünf Bußgeldverfahren einge- leitet; in einem Falle führte eine Betriebskontrolle sogar zu neun Festnahmen in insgesamt sieben beteiligten Un- ternehmen. Dieses Ergebnis muss ich wohl nicht näher kommentieren, es zeigt deutlich die Notwendigkeit die- ser Gesetzesänderung. Mit der Neuregelung der Höhe der Mindestversiche- rungssumme bei der Haftpflichtversicherung und einer Festlegung auf 600 000 Euro je Schadensereignis schaf- fen wir ebenfalls eine Verbesserung der Wettbewerbsbe- dingungen. In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass die Verbände des Güterkraftverkehrsge- werbes dieser Regelung zugestimmt haben, da sie sich mit ihren Erfahrungen aus der Praxis deckt. Bezüglich der Freistellung land- und forstwirtschaftli- cher Sonderverkehre hat sich seit dem In-Kraft-Treten dieser Regelung vor 50 Jahren einiges in der Branche ge- ändert. Damals ging es vor allen Dingen um die Freistel- lung landwirtschaftlicher Betriebe, die noch in Eigenre- gie ihre Produkte wie zum Beispiel Zuckerrüben zu den Abnehmern brachten bzw. sich ihre Bedarfsgüter selbst abholten. Heute werden jedoch erhebliche Transport- mengen bewegt, die im engeren Sinne der Regelung nicht mehr den Freistellungstatbestand erfüllen und da- her auch dem Gewerbe erhebliche Transportmengen ent- ziehen. Mit der Einführung eines Begleitpapiers bzw. eines sonstigen Nachweises im Falle des Einsatzes großvolu- miger Kraftfahrzeuge und einer Mitführungspflicht für d a r n d M N 2 e s R d s s w r n m k a ti k d B d w h i w m d g s F n d W n D im o D i z w o s r W E P t h D u b (C (D iese Papiere wird die Kontrollmöglichkeit des Bundes- mtes für Güterverkehr deutlich verbessert. Da heute be- eits viele Transporte, wie zum Beispiel die oben ge- annten Zuckerrübentransporte, mit Begleitpapieren urchgeführt werden, hält sich auch der bürokratische ehraufwand in Grenzen. Auf eines möchte ich noch aufmerksam machen. ach der Verordnung hätten wir bereits zum 19. März 003 eine einheitliche europäische Fahrerbescheinigung inführen müssen. Es ist schon ärgerlich, dass wir offen- ichtlich immer wieder bei der Umsetzung von EU- echt in nationales Recht hinterherhinken. Ich möchte a nur an die Debatte um das Kontrollgerätebegleitge- etz erinnern, wo wir ähnliche Vollzugsdefizite festge- tellt hatten. Es wäre sicherlich besser gewesen, wenn ir die Gesetzesänderung bereits vor der EU-Erweite- ung verwirklicht hätten. Aber man sollte die Hoffnung ie aufgeben. Vielleicht gelingt uns ja beim nächsten al eine zügigere Umsetzung. Horst Friedrich (FDP): Die Änderung des Güter- raftverkehrsgesetzes findet zu Recht die Unterstützung ller Fraktionen. Die Gesetzesänderungen liegen eindeu- g auch im Interesse unseres Transportgewerbes, das be- anntlich europaweit schweren wettbewerbsverzerren- en Benachteiligungen ausgesetzt ist. Die schwersten enachteiligungen liegen im Bereich der Besteuerung, er hohen Abgabenbelastung und bürokratischen Aus- üchsen im Standort Deutschland – aber darum geht es ier nicht. Es ist in der Vergangenheit zu Missbräuchen n der Europäischen Union gekommen, indem eine achsende Zahl von nicht aus der Gemeinschaft stam- enden Kraftfahrern von Transportunternehmen zu Be- ingungen beschäftigt wird, die nicht den nationalen und emeinschaftlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften ent- prechen. Die Einführung der einheitlichen europäischen ahrerbescheinigung ist damit eine wirksame Maß- ahme bei der Bekämpfung des Sozialdumpings, von em das deutsche Transportgewerbe in besonderer eise nachteilig betroffen ist. Durch die Fahrerbeschei- igung wird wirksam überprüft, ob bei Fahrern aus rittländern, die für Arbeitgeber aus den Mitgliedstaaten grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, ein rdnungsgemäßes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. iese Regelung zur europäischen Fahrerbescheinigung st seit dem 19. März 2003 in Kraft. Mit den Änderungen um Güterkraftverkehrsgesetz, die wir hier beschließen, erden wir die notwendigen Anpassungen an diese Ver- rdnung schaffen. Im Interesse der deutschen Transportwirtschaft müs- en wir uns über eines im Klaren sein: Mit der Einfüh- ung der Fahrerbescheinigung werden keineswegs alle ettbewerbsverzerrungen beseitigt, die durch den insatz drittstaatenangehöriger Fahrer entstehen. Das roblem liegt darin, dass andere EU-Staaten mit der Er- eilung von Arbeitsgenehmigungen für drittstaatenange- örige Fahrer wesentlich großzügiger umgehen als eutschland. Hier ist eine Harmonisierung notwendig, m Nachteile für das deutsche Transportgewerbe abzu- auen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10603 (A) ) (B) ) Auch die neue Regelung über eine Mindestdeckung von 600 000 Euro bei der Güterschadenhaftpflichtversi- cherung ist sinnvoll. Mit deutlichen Prämienerhöhungen wird nicht zu rechnen sein, denn schon jetzt sind viele Güterkraftverkehrsunternehmer mit einer Deckungs- summe von 1 Million Euro und mehr versichert. Schließlich geht auch die Verbesserung der Kontroll- möglichkeiten hinsichtlich der Freistellung land- und forstwirtschaftlicher Sonderverkehre in die richtige Richtung. Es ist bisher immer wieder zu Missbräuchen der GüKG-Freistellung gekommen und es hat sich he- rausgestellt, dass landwirtschaftliche Sonderverkehre in ihrer rechtlichen Ausnahmesituation nur schwer zu über- wachen sind. Es ist zu begrüßen, dass es diesbezüglich bereits zu einer Verständigung zwischen dem deutschen Transportgewerbe und dem Deutschen Bauernverband gekommen ist. Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Vorausset- zungen für die Ausgabe der einheitlichen europäischen Fahrerbescheinigung für den Einsatz von Personal aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums sind. Sie gilt im grenzüberschreitenden und gewerblichen Straßengüter- verkehr sowie im Kabotageverkehr. Außerdem werden mit dem Entwurf die Vorschriften über die im gewerbli- chen Straßengüterverkehr abzuschließenden Haftpflicht- versicherungen neu geregelt. Zu guter Letzt werden noch die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Freistel- lung land- und forstwirtschaftlicher Sonderverkehre ver- bessert. Dieses Paket ist ein Beitrag zu fairen Wettbewerbs- bedingungen in Europa. Das deutsche Güterkraftver- kehrsgewerbe wird davon profitieren. Das betrifft insbe- sondere die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Sozialdumpings im gewerblichen Straßengüter- verkehr. Die Bundesregierung setzt damit ihren Kampf gegen unfaire Wettbewerbspraktiken zum Wohl des deutschen Gewerbes fort. Wir haben ihn bereits vor drei Jahren, am 6. September 2001, mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftver- kehr begonnen. Das war damals echte Pionierarbeit, weil wir mit diesem Gesetz wesentliche Regelungen der euro- päischen Fahrerbescheinigung bereits vorwegnahmen. Diese Entschlossenheit hat die Beratungen in Brüssel zur Einführung der Fahrerbescheinigung beschleunigt. Des- halb wird die europäische Regelung von der Bundes- regierung heute auch ausdrücklich begrüßt. Aber jedes Gesetz ist nur so gut wie die Überwachung seiner Einhaltung. Die gezielten Straßenkontrollen und Betriebsprüfungen des Bundesamtes für Güterverkehr, BAG, in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Länder haben hier sehr viel Gutes geleistet. Sie haben bereits zahlreichen Güterkraftverkehrsunternehmen, die sich durch den illegalen Einsatz von Arbeitnehmern un- gerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen wollten, das Handwerk gelegt. Die Kontrollbehörden des Bundes w t c f V D d d d s g B s c P „ ü v g L S d z 2 L w g B i t Z A 2 s G m – – – – – (C (D erden auch in Zukunft hart daran arbeiten, diesen Un- ernehmern das Leben so schwer wie möglich zu ma- hen. Das gilt auch auf einem anderen Gebiet: Land- und orstwirtschaftliche Beförderungen sind bislang von den orschriften des Güterkraftverkehrs ausgeschlossen. iese Freistellung macht Sinn. Sie hat sich bewährt und eshalb bleibt sie bestehen. Mit der jetzigen Änderung es Güterkraftverkehrsgesetzes verbessern wir aller- ings die Möglichkeiten zur Überwachung dieser Frei- tellung. Denn auch in diesem Bereich hat es in der Ver- angenheit Missbrauchsfälle gegeben. Auch dies ein eitrag zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen. Neben der Stärkung des fairen Wettbewerbs trägt die- es Gesetz auch zu einer Verbesserung der Verkehrssi- herheit bei. So werden zum Beispiel dem BAG neue rüfungskompetenzen bei der Ladungssicherung und der technischen Unterwegskontrolle“ von Lastkraftwagen bertragen. Das entspricht langjährigen Forderungen on Experten, etwa des Deutschen Verkehrsgerichtsta- es. Damit tragen wir dazu bei, dass die von Bund und ändern gemeinsam durchgeführten Kontrollen des chwerlastverkehrs noch effizienter werden. Gerade in iesem Bereich ist diese enge Zusammenarbeit unver- ichtbar. Die Stellungnahme des Bundesrates vom 2. April 004 belegt einen breiten Konsens zwischen Bund und ändern hinsichtlich der Zielsetzung dieses Gesetzent- urfes. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderun- en finden fast ausnahmslos auch die Zustimmung der undesregierung. Lassen Sie uns diese Zusammenarbeit m Interesse des deutschen Gewerbes und aller vom Gü- erkraftverkehr betroffenen Verkehrsteilnehmer auch in ukunft einvernehmlich fortsetzen. nlage 13 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 800. Sitzung am 11. Juni 004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgas- emissionszertifikaten in der Gemeinschaft Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtli- chen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) Drittes Gesetz zur Änderung des Tierseuchenge- setzes Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze … Strafrechtsänderungsgesetz – § 201 a StGB (… StrÄndG) 10604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebühren-Neuordnungsgesetz – HRegGebNeuOG) – Gesetz zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internatio- nalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Ver- kehrsleistungsgesetz – VerkLG) – Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU- Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) – Gesetz zu dem Abkommen vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. März 2003 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über die Zusammenarbeit bei der Be- kämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeu- tung, insbesondere des Terrorismus und der Or- ganisierten Kriminalität – Gesetz zu dem Internationalen Maasübereinkom- men vom 3. Dezember 2002 – Gesetz zur Änderung der Regelungen über Alt- schulden landwirtschaftlicher Unternehmen und anderer Gesetze Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat sieht in dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Un- ternehmen einen Kompromiss zwischen den verschiede- nen Interessenlagen. Der Bundesrat stellt fest, dass es auch im Interesse der Planungssicherheit der betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen in Ostdeutschland liegt, eine abschließende Lösung der Altschuldenfrage herbeizuführen. Der Bundesrat geht dabei davon aus, dass es im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik für einzelne Unternehmen zu teilweise erheblichen Belastungen kommen kann. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesre- gierung, bei der Durchführung der Ablöseregelung die gravierenden Gewinnänderungen auch der Wirtschafts- jahre, die durch den vorgesehenen Prognosezeitraum für die Ermittlung zukünftiger Zahlungen (fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes) nicht mehr erfasst werden, zu berücksichtigen. Der Abgeordnete Bernd Siebert hat jeweils mit Schreiben vom 25. Mai 2004 mitgeteilt, dass folgende Gruppenanträge zurückgezogen werden: – – – – m d n m V P t (C (D Finanzierungssicherheit beim Straßenbau – Bun- desstraße 3 (Ortsumgehung von Friedberg) auf Drucksache 15/3131 Finanzierungssicherheit beim Straßenbau – Bun- desstraße 45 (Ortsumgehung von Höchst im Odenwald) auf Drucksache 15/3132 Finanzierungssicherheit beim Straßenbau – Aus- bau von zwei Teilstücken der Bundesstraße 49 auf sechs Fahrstreifen westlich von Weilburg auf Drucksache 15/3133 Finanzierungssicherheit beim Straßenbau – Bun- desstraße 277 (Ortsumgehung von Haiger) auf Drucksache 15/3134 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO über die Herbsttagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO vom 7. bis 11. November 2003 in Orlando, USA – Drucksachen 15/2463, 15/2790 Nr. 1 – Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Er- wachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (Fünfter Existenzminimumbericht) – Drucksachen 15/2462, 15/2630 Nr. 1.1 – Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Innovationen und Zukunftstechnologien im Mittel- stand – Hightech-Masterplan – Drucksache 15/2551 – Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Eu- ropäischen Parlaments 2003 – Drucksachen 15/2547, 15/2630 Nr. 1.3 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 115. Sitzung. Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 10605 (A) (C) (B) (D) Innenausschuss Drucksache 15/2447 Nr. 2.19 Drucksache 15/2447 Nr. 2.44 Drucksache 15/2519 Nr. 1.5 Drucksache 15/2519 Nr. 2.45 Drucksache 15/2636 Nr. 2.15 Drucksache 15/2711 Nr. 2.14 Drucksache 15/2793 Nr. 2.10 Drucksache 15/2793 Nr. 2.13 Drucksache 15/2793 Nr. 2.15 Drucksache 15/2793 Nr. 2.19 Rechtsausschuss Drucksache 15/2447 Nr. 2.45 Drucksache 15/2636 Nr. 2.9 Drucksache 15/2636 Nr. 2.10 Drucksache 15/2793 Nr. 1.1 Drucksache 15/2793 Nr. 1.2 Drucksache 15/2793 Nr. 1.3 Drucksache 15/2793 Nr. 2.7 Finanzausschuss Drucksache 15/2895 Nr. 1.4 Drucksache 15/2895 Nr. 1.7 Drucksache 15/2895 Nr. 1.8 Drucksache 15/2895 Nr. 2.7 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/3023 Nr. 2.4 Drucksache 15/3023 Nr. 2.6 Drucksache 15/3023 Nr. 2.11 Drucksache 15/3023 Nr. 2.13 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/3023 Nr. 2.16 Drucksache 15/3023 Nr. 2.25 Drucksache 15/3023 Nr. 2.27 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/3023 Nr. 2.2 Drucksache 15/3023 Nr. 2.7 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/2793 Nr. 2.8 Drucksache 15/2793 Nr. 2.16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/3023 Nr. 2.21 Drucksache 15/3023 Nr. 2.22 Drucksache 15/3023 Nr. 2.23 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/2793 Nr. 2.27 Drucksache 15/2793 Nr. 2.40 Drucksache 15/2793 Nr. 2.41 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/1613 Nr. 1.40 115. Sitzung Berlin, Freitag, den 18. Juni 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13

    Rede von Dr. Antje Vollmer
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Jerzy Montag


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)