Plenarprotokoll 15/113
            bildungspaktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10273 A
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 2:
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            10274 C
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            Deutscher B
            Stenografisch
            113. Sitz
            Berlin, Mittwoch, de
            I n h a l
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zum
            Schutz der Bevölkerung vor schweren Wie-
            derholungstaten durch Anordnung der Un-
            terbringung in der Sicherungsverwahrung
            (Drucksache 15/3146) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Mehr
            Chancen zum Studium – BaföG-Reformen
            der Bundesregierung; Abschluss eines Aus-
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            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
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            er Bericht
            ung
            n 16. Juni 2004
            t :
            delgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            delgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
            delgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            delgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            delgard Bulmahn, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            Fragestunde
            (Drucksache 15/3283) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            10280 B
            II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
            Mündliche Frage 3
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
            Benennung eines Luftwaffengeschwaders
            der Bundeswehr nach Werner Mölders
            Antwort
            Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 5
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
            Einschränkung der kostenfreien Beförde-
            rung von behinderten Menschen
            Antwort
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . .
            Zusatzfrage
            Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 8
            Michael Kretschmer (CDU/CSU)
            Förderrechtliche Konsequenzen für die
            Kofinanzierung des Landesanteils der
            Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zu-
            sätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen
            Bundesländern aus Mitteln der EU durch
            das In-Kraft-Treten des Berufsausbil-
            dungssicherungsgesetzes
            Antwort
            Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 9
            Jürgen Koppelin (FDP)
            Angebot der Position des EU-Kommis-
            sionspräsidenten an den bayerischen
            Ministerpräsidenten Stoiber
            Antwort
            Hans Martin Bury, Staatsminister
            für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 10
            Jürgen Koppelin (FDP)
            Abstimmung innerhalb des Bundeskabi-
            netts über das Angebot der Position des
            EU-Kommissionspräsidenten an den baye-
            rischen Ministerpräsidenten Stoiber
            Antwort
            Hans Martin Bury, Staatsminister
            für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            usatzfragen
            ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 11
            etra Pau (fraktionslos)
            ufnahme verbindlicher Menschenrechts-
            erpflichtungen für die unter US-Kom-
            ando stehende multinationale Truppe in
            ie neue Irakresolution des UN-Sicher-
            eitsrates
            ntwort
            ans Martin Bury, Staatsminister
            für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
            ündliche Frage 12
            r. Hermann Otto Solms (FDP)
            ufhebung der allgemeinen Altersgrenze
            ür Bundesbeamte gemäß § 41 Bundesbe-
            mtengesetz
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 13
            r. Hermann Otto Solms (FDP)
            lexibilisierung des Eintritts in den Ruhe-
            tand für Bundesbeamte
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 19
            etra Pau (fraktionslos)
            onsequenzen aus dem im Juni 2004 von
            er Europäischen Kommission vorgeleg-
            en Bericht zu Rassismus und Intoleranz
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
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            10285 A
            10285 B
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            10286 A
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            10287 C
            10287 D
            10288 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 III
            Mündliche Frage 21
            Henry Nitzsche (CDU/CSU)
            Notifizierung des Gesetzes zur befristeten
            Grundsteuerbefreiung bei der Fusion von
            Wohnungsunternehmen in den neuen Län-
            dern durch die Europäische Kommission
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Henry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 22
            Peter Rzepka (CDU/CSU)
            Auswirkungen der von der Vodafone
            Deutschland GmbH im Jahr 2001 geltend
            gemachten Teilwertabschreibung auf die
            Beteiligung an der Mannesmann AG auf
            die Steuereinnahmen des Bundes
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 23
            Peter Rzepka (CDU/CSU)
            Grundsätze für die Anerkennung von Teil-
            wertabschreibungen
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 24
            Jörg-Otto Spiller (SPD)
            Ziel und Ergebnis des Global Forums der
            OECD am 3. und 4. Juni 2004 in Berlin
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 25
            Jörg-Otto Spiller (SPD)
            Ziel der Veranstaltung des Center for Free-
            dom and Prosperity am Vorabend des Glo-
            bal Forums der OECD
            Antwort
            Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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            10291 D
            usatzfragen
            örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 26
            irk Niebel (FDP)
            nderung der Dienstanweisung zur An-
            erbestoppausnahmeverordnung
            ntwort
            erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
            usatzfrage
            irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 27
            irk Niebel (FDP)
            altung der Bundesregierung zum gesell-
            chafts- und jugendpolitischen Anliegen
            on Aupairaufenthalten
            ntwort
            erd Andres, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfrage
            irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 28
            erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU)
            aßnahmen gegen eine Aushöhlung der
            eschränkung der Arbeitnehmerfreizügig-
            eit im Rahmen der EU-Osterweiterung
            ntwort
            erd Andres, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
            r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 31
            ichael Kretschmer (CDU/CSU)
            aßnahmen der Bundesregierung zur Ver-
            esserung der wirtschaftlichen Situation der
            ankstellenpächter in den Grenzgebieten
            ntwort
            erd Andres, Parl. Staatssekretär
            BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatzfragen
            ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            10292 B
            10292 C
            10293 B
            10293 D
            10294 A
            10294 C
            10294 D
            10295 C
            10295 D
            10296 B
            10296 D
            10297 D
            10298 B
            10298 C
            10299 A
            10299 B
            10299 C
            IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
            Mündliche Frage 32
            Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
            Umbenennung des Autobahndreiecks
            „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in „Kreuz
            Conrad Electronic“
            Antwort
            Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 33
            Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
            Eventuelle Bereitschaft der Bundesregie-
            rung, die Umbenennung des Autobahn-
            dreiecks „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in
            „Kreuz Conrad Electronic“ zu unterstüt-
            zen
            Antwort
            Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 36
            Henry Nitzsche (CDU/CSU)
            Ergebnisse der Studie zur Wirkungsweise
            der Investitionszulage für die Modernisie-
            rung von Mietwohnungen in den neuen
            Ländern
            Antwort
            Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Fragen 37 und 38
            Veronika Bellmann (CDU/CSU)
            Finanzierung der Ortsumgehung Marien-
            berg (B 174) durch Umschichtung von Fi-
            nanzmitteln aus dem sich auf tschechischer
            Seite verzögernden Bau der A 17 (Dres-
            den–Prag)
            Antwort
            Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 39
            Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU)
            Entscheidungsbefugnisse des Bundesver-
            kehrsministeriums bzw. des Luftfahrt-
            Bundesamtes bei der Festlegung von Ab-
            flugrouten an deutschen Flughäfen zur
            Verminderung der Lärmbelästigung für
            Wohngebiete
            A
            A
            M
            K
            K
            r
            d
            A
            A
            Z
            A
            B
            w
            g
            h
            s
            h
            (
            N
            E
            Z
            A
            B
            w
            g
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            (
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            B
            w
            g
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            (
            N
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            10300 A
            10300 A
            10300 B
            10300 C
            10301 A
            10301 D
            ntwort
            ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ündliche Frage 40
            ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU)
            riterien für die Festlegung von Abflug-
            outen unter besonderer Berücksichtigung
            er Lärmbelästigung für Wohngebiete
            ntwort
            ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 2:
            ntrag der Fraktionen der SPD und des
            ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück-
            eisung des Einspruchs des Bundesrates
            egen das Gesetz zur Sicherung der nach-
            altigen Finanzierungsgrundlagen der ge-
            etzlichen Rentenversicherung (RV-Nach-
            altigkeitsgesetz)
            Drucksache 15/3307) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 3:
            ntrag der Fraktionen der SPD und des
            ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück-
            eisung des Einspruchs des Bundesrates
            egen das Gesetz gegen den unlauteren
            ettbewerb (UWG)
            Drucksache 15/3308) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 4:
            ntrag der Fraktionen der SPD und des
            ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück-
            eisung des Einspruches des Bundesrates
            egen das Gesetz zur Umsetzung des Rah-
            enbeschlusses über den Europäischen
            aftbefehl und die Übergabeverfahren
            wischen den Mitgliedstaaten der Europäi-
            chen Union (Europäisches Haftbefehlsge-
            etz – EuHbG)
            Drucksache 15/3309) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            10302 C
            10302 D
            10303 A
            10303 C
            10304 C
            10303 A
            10303 D
            10306 B
            10303 A
            10303 D
            10309 A
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 V
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Mündliche Fragen 1 und 2
            Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
            Weiteres Verfahren zum Bau des Informa-
            tions- und Dokumentationszentrums
            „Topographie des Terrors“ nach Über-
            nahme durch den Bund; Erfordernis eines
            neuen Ausschreibungsverfahrens
            Antwort
            Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . .
            Anlage 3
            Mündliche Frage 4
            Ernst Hinsken (CDU/CSU)
            Befreiung Lebensmittel herstellender Be-
            triebe von der Untersuchungspflicht nach
            der Trinkwasserverordnung bei Wasserzu-
            fuhr aus einer Wasserversorgungsanlage
            im Sinne von § 3 Nr. 2 a Trinkwasserver-
            ordnung
            Antwort
            Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
            BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Mündliche Fragen 6 und 7
            Johannes Singhammer (CDU/CSU)
            Finanzierungsanteil am Forschungsfusions-
            reaktor ITER; Nichtberücksichtigung des
            Standorts Garching; Anzahl der in Frank-
            reich neu entstehenden Arbeitsplätze
            Antwort
            Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Mündliche Frage 14
            Ernst Hinsken (CDU/CSU)
            Einführung der 42-Stunden-Woche für Be-
            amte und Angestellte des öffentlichen
            Dienstes des Bundes und dadurch mögliche
            Einsparungen
            A
            F
            A
            M
            H
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            F
            A
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            D
            V
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            A
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            A
            M
            D
            A
            l
            A
            D
            A
            M
            D
            F
            B
            I
            N
            r
            A
            A
            10312 A
            10312 C
            10313 A
            10313 B
            10313 C
            10314 A
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            ündliche Fragen 15 und 16
            artmut Koschyk (CDU/CSU)
            nverzichtbarkeit eines differenzierenden
            ezahlungssystems im öffentlichen Dienst;
            uswirkungen bei Nichtanrechnung von
            tudienzeiten; adäquate Regelung für Be-
            mte
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 7
            ündliche Fragen 17 und 18
            r. Ole Schröder (CDU/CSU)
            eränderungen durch das geplante Küs-
            enwachzentrum; Vereinbarkeit des von
            en Küstenländern geplanten gemeinsa-
            en Führungs- und Lagezentrums der
            asserschutzpolizeien mit dem geplanten
            üstenwachzentrum
            ntwort
            ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 8
            ündliche Frage 20
            r. Peter Jahr (CDU/CSU)
            grardieselvergütung für landwirtschaft-
            iche Fahrzeuge
            ntwort
            r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 9
            ündliche Fragen 34 und 35
            r. Egon Jüttner (CDU/CSU)
            ortsetzung der Planungen eines ICE-
            ypasses im Rahmen der vorgesehenen
            CE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/
            eckar; bisherige Kosten für Probeboh-
            ungen
            ntwort
            ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            10314 C
            10314 D
            10315 B
            10315 D
            10316 C
            VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
            Anlage 10
            Mündliche Fragen 41 und 42
            Helmut Heiderich (CDU/CSU)
            Auswirkungen der Kürzung des Verkehrs-
            etats auf den sechsstreifigen Ausbau der
            A 4 zwischen Eisenach und Wommen sowie
            auf die Sanierung der A 4 zwischen Kirch-
            heim und Wommen
            Antwort
            Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
            BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 11
            Mündliche Frage 43
            Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
            Mindestabstand von Rindermastanlagen
            zu Wohngebieten
            Antwort
            Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 12
            Mündliche Fragen 44 und 45
            Gitta Connemann (CDU/CSU)
            EU-weite Absatzprobleme durch die nach
            dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
            vorgenommene Kategorisierung von Alt-
            papier als Abfall
            Antwort
            Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Mündliche Fragen 46 und 47
            Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
            Abschluss des Melker Abkommens zwi-
            schen Österreich und Tschechien im Zuge
            der EU-Erweiterung; Verbesserung der In-
            formationsstruktur angesichts der Vorfälle
            im tschechischen Atomkraftwerk Temelin
            Antwort
            Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            10316 D
            10317 A
            10317 B
            10317 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10273
            (A) )
            (B) )
            113. Sitz
            Berlin, Mittwoch, de
            Beginn: 13.0
        
        
        
        
          
          
        Berichtigung
        110. Sitzung, Seite 10013 (D), Anlage 3, der erste
        Satz ist wie folgt zu lesen: Antwort des Staatsekretärs
        Béla Anda auf die Frage des Abgeordneten Dietrich
        Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 2).
        (D)
        (B)
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10313
        (A) )
        (B) )
        Land Berlin je zur Hälfte beteiligen. gen geltendes EU-Recht wie auch gegen die nationale
        nahme werden sich – wie bisher – der Bund und das w
        elche Betreiber einer Installation – würde sowohl ge-
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/3283, Fragen 1 und 2):
        Welches weitere Verfahren plant die Bundesregierung für
        den zwischen der Bundesregierung und dem Berliner Senat
        laut Pressemitteilung Nr. 259 des Presse- und Informations-
        amts der Bundesregierung vom 25. Mai 2004 vereinbarten
        „Neubeginn“ nach der Übernahme des Dokumentationszen-
        trums der Berliner Gedenkstätte „Topographie des Terrors“
        durch den Bund?
        Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine neue Aus-
        schreibung für den Bau dieses Dokumentationszentrums
        rechtlich notwendig und/oder politisch gewollt, oder kann
        auch auf vorhandene Entwürfe der seinerzeitigen Ausschrei-
        bung zurückgegriffen werden, von denen einige in der enge-
        ren Auswahl gewesen waren?
        Zu Frage 1:
        Unter der Gesprächsleitung des Vorsitzenden des In-
        ternationalen Beirats der Stiftung Topographie des Ter-
        rors wird ein Kolloquium veranstaltet, in dem auf die
        Fragen nach dem Umgang mit dem Gelände, dem Be-
        darf für die Arbeit der Stiftung und den Lösungsmög-
        lichkeiten eingegangen werden soll. Im Anschluss daran
        wird die Frage einer neuen Ausschreibung eines Wettbe-
        werbes zu klären sein. An der Finanzierung der Baumaß-
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        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 16.06.2004
        Grotthaus, Wolfgang SPD 16.06.2004
        Hagemann, Klaus SPD 16.06.2004
        Haupt, Klaus FDP 16.06.2004
        Kopp, Gudrun FDP 16.06.2004
        Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.06.2004
        Dr. Rexrodt, Günter FDP 16.06.2004
        Strothmann, Lena CDU/CSU 16.06.2004
        Dr. Struck, Peter SPD 16.06.2004
        Dr. Thomae, Dieter FDP 16.06.2004
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        u Frage 2:
        Aus rechtlichen Gründen kann auf Entwürfe aus ei-
        em früheren Wettbewerbsverfahren nicht zurückgegrif-
        en werden, zumal nicht ausgeschlossen werden kann,
        ass nach dem Kolloquium im Vergleich zu dem frühe-
        en Wettbewerb andere Anforderungen an die Gestal-
        ung des Geländes zu stellen sein werden.
        nlage 3
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
        rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
        Drucksache 15/3283, Frage 4):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach Be-
        triebe des Lebensmittelhandwerks von der Untersuchungs-
        pflicht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) befreit
        sind, wenn die Wasserzufuhr ausschließlich aus einer Wasser-
        versorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 a TrinkwV erfolgt
        und die Untersuchung dieser Wasserversorgungsanlage keine
        mikrobiologischen oder sonstigen Qualitätsmängel des Was-
        sers aufweist, und ist sie bereit, sich im Bund-Länder-Aus-
        schuss im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung für eine
        Befreiung der Betriebe des Lebensmittelhandwerks von der
        Untersuchungspflicht einzusetzen, wenn diese genannten
        Voraussetzungen gegeben sind?
        Nein. Im Allgemeinen wird das Trinkwasser aus dem
        ffentlichen Versorgungsnetz in das Gebäude eines
        ebensmittelbetriebes geleitet (denkbar ist auch eine
        igenwasserversorgung zum Beispiel durch einen eige-
        en Brunnen auf dem Betriebsgelände). An der Über-
        abestelle vom öffentlichen Versorgungsnetz in ein
        ebäude befindet sich in der Regel der Wasserzähler.
        is zu diesem Punkt liegt die Verantwortung für die
        rinkwasserqualität bei dem liefernden Wasserversorger.
        inter der Übergabestelle beginnt definitionsgemäß
        ach der Trinkwasserverordnung die Hausinstallation,
        ie im Verantwortungsbereich des Inhabers des Gebäu-
        es liegt. Die Hausinstallation reicht bis zu den verschie-
        enen Entnahmestellen (Zapfhähnen) in einem Betrieb.
        is zu diesen Stellen erstreckt sich auch der Geltungs-
        ereich der Trinkwasserverordnung. Nachdem das
        rinkwasser die Entnahmestelle verlassen hat, gilt das
        ebensmittelrecht. Dieser bis an die Entnahmestelle im
        ebäude reichende Geltungsbereich der Trinkwasser-
        erordnung ist darin begründet, dass sich die Trinkwas-
        erqualität gerade in der Hausinstallation durch die Ein-
        irkung falscher oder nicht richtig gebauter
        nstallationsteile und -materialien verschlechtern kann.
        ie Parameter, die sich hier zum Nachteil verändern
        önnen, müssen daher auch an dieser letzten Entnahme-
        telle vor dem Verzehr oder vor der Verwendung im Le-
        ensmittelbetrieb überwacht werden, ähnlich wie in an-
        eren Gebäuden, in denen Wasser an die Öffentlichkeit
        bgegeben wird, zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen,
        indergärten.
        Eine Ausnahmeregelung – gleich welcher Art und für
        10314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
        (A) )
        (B) )
        Trinkwasserverordnung verstoßen. Darüber hinaus
        würde dies dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zu-
        widerlaufen, gerade einen Lebensmittelbetrieb von der
        Trinkwasserüberwachung auszunehmen. Ein systemati-
        scher Fehler würde in diesem Fall erst bei Erkrankung
        der Verbraucher durch Verzehr eines kontaminierten Le-
        bensmittels aufgedeckt. Die Lebensmittelkontrolle ist
        wiederum nicht darauf ausgerichtet, Unzulänglichkeiten
        auf der Trinkwasserseite aufzudecken. Der Vollzug der
        Trinkwasserverordnung liegt in der Zuständigkeit der
        Länder. Einer Befreiung von den durch das Gesundheits-
        amt durchzuführenden stichprobenartigen Kontrollen an
        der Stelle der Verwendung kann aber einerseits wegen
        eines Verstoßes gegen EG-Recht, andererseits wegen
        einer Gefährdung des gesundheitlichen Verbraucher-
        schutzes nicht zugestimmt werden, da eine nachträgliche
        Kontamination in den Leitungen nach der Übergabe
        eines einwandfreien Wassers aus einer Wasserversor-
        gungsanlage nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a Trinkwasserver-
        ordnung weder in chemischer noch in mikrobiologischer
        Hinsicht ausgeschlossen werden kann.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
        CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 6 und 7):
        Wie hoch ist der konkrete deutsche Finanzierungsanteil
        am laut Zeitungsberichten (DIE WELT vom 25. Mai 2004)
        mindestens rund 4,6 Mrd. Euro teuren internationalen For-
        schungsfusionsreaktor „ITER“, und was sind die einzelnen
        Gründe dafür, dass der deutsche Standort Garching nicht in
        der Debatte um die Standortfrage steht, insbesondere vor dem
        Hintergrund, dass in Garching bereits ein „ITER“-Zentrum
        besteht?
        Wie viele Arbeitsplätze werden nach Einschätzung der
        Bundesregierung während der Bauphase und später während
        der Betriebsphase des neu zu errichtenden Forschungsfusions-
        reaktors „ITER“ am möglichen Standort Cadarache (Frank-
        reich) entstehen, und wie viele Arbeitsplätze werden in der
        Folge dadurch am „ITER“-Zentrum in Garching nach Frank-
        reich verloren gehen?
        Zu Frage 6:
        Die Finanzierung von ITER wird, mit Ausnahme des
        Anteils, den das jeweilige Sitzland zu tragen hat, über
        das EU-Forschungsrahmenprogramm (Euratom-Teil) er-
        folgen. Deutschland wird entsprechend unserem übli-
        chen Anteil am Gesamtbudget der EU daran beteiligt
        sein. Ein gesondertes deutsches Budget gibt es für die
        Finanzierung von ITER nicht.
        Bereits 1996 hat die damalige Bundesregierung eine
        deutsche Standortbewerbung ausgeschlossen.
        Zu Frage 7:
        Nach derzeitigen Schätzungen wird die zu gründende
        internationale ITER-Organisation in der Bauphase zwi-
        schen 400 bis 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um-
        fassen. Die endgültige Personalzahl während der Be-
        triebsphase steht noch nicht fest.
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        (D
        Derzeit sind in dem so genannten „Iter-Zentrum“ in
        arching etwa 40 Personen beschäftigt. Ob und inwie-
        eit für derzeit in Garching ansässiges Personal Arbeits-
        lätze tatsächlich verloren gehen werden, ist zurzeit
        icht abschätzbar. Es erscheint sogar möglich, dass
        urch Abordnungen an die internationale ITER-Organi-
        ation die möglichen „Verluste“ mehr als ausgeglichen
        erden können.
        nlage 5
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
        rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
        Drucksache 15/3283, Frage 14):
        Will die Bundesregierung für Beamte und Angestellte des
        öffentlichen Dienstes des Bundes die 42-Stunden-Woche ein-
        führen, wie dies bereits einige Bundesländer getan haben bzw.
        planen, und wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnet sie
        auf Bundesebene?
        Nein, die Bundesregierung plant nicht die Arbeitszeit
        er Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen
        nd Arbeitnehmer des Bundes auf 42 Stunden anzu-
        eben. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Länder hat
        eine derartige Regelung für ihre Beamtinnen und Be-
        mten. Lediglich in Hessen beträgt die regelmäßige
        rbeitszeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
        2 Stunden.
        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
        Drucksache 15/3283, Fragen 15 und 16):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für wett-
        bewerbsfähige Personalstrukturen im öffentlichen Dienst ein
        nach Leistung und Verantwortung differenzierendes Bezah-
        lungssystem unverzichtbar ist, und wenn ja, folgt für die Bun-
        desregierung daraus, künftig auf Beschlüsse, die nivellierende
        Wirkung auf die Bezahlung haben, zu verzichten?
        Wie würde sich das Spannungsverhältnis zwischen niedri-
        geren und höheren Tarif- bzw. Besoldungsgruppen im öffent-
        lichen Dienst verändern, wenn Studienzeiten sich künftig
        nicht mehr positiv auf Altersruhegelder auswirken würden,
        und soll es für Beamte bei Übertragung der entsprechenden
        rentenrechtlichen Beschlüsse eine Regelung geben, die die
        Möglichkeiten nach § 207 des Sechsten Buches Sozialgesetz-
        buch nachzeichnet?
        u Frage 15:
        Die Bundesregierung vertritt unverändert die Auffas-
        ung, dass für wettbewerbsfähige Personalstrukturen im
        ffentlichen Dienst ein nach Leistung und Verantwor-
        ung differenzierendes Bezahlungssystem unverzichtbar
        st (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
        nfrage der Abgeordneten Bosbach, Koschyk, Strobl,
        eiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
        Drucksache 15/1165). Die ursprünglich gesetzlich be-
        timmten Spannungsverhältnisse zwischen niedrigeren
        nd höheren Besoldungsgruppen haben sich insbeson-
        ere in den Jahren seit 1980 bis Mitte der 90er-Jahre ver-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10315
        (A) )
        (B) )
        stärkt und zu deutlichen Verschiebungen zugunsten der
        niedrigen Besoldungsgruppen geführt. Das Bezahlungs-
        system des öffentlichen Dienstes ist im Tarifbereich
        ebenso wie im Besoldungsbereich grundsätzlich sowohl
        von Leistungselementen als auch von sozialen Gesichts-
        punkten geprägt. Die Leistungsbezahlung ist im Besol-
        dungsbereich im Gegensatz zum Tarifbereich in den ver-
        gangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Die
        Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich darauf
        verständigt, im Rahmen der laufenden Verhandlungen
        zur Tarifreform die Leistungsorientierung der Bezahlung
        zu verstärken. Bundesregierung und Gewerkschaften
        stimmen darin überein, dass auch bei der Bezahlung der
        Beamtinnen und Beamten die individuelle Leistung
        künftig stärkere Berücksichtigung finden muss. Es geht
        über die bisherigen Instrumente der Leistungsbezahlung
        hinaus um ein neues System der leistungsorientierten
        Bezahlung, das gegenwärtig im Dialog mit den Gewerk-
        schaften entwickelt wird. Ziel eines solchen Systems ist
        naturgemäß nicht eine nivellierende Wirkung auf die Be-
        zahlung. Eine verstärkte Leistungsorientierung schließt
        die Berücksichtigung sozialer Aspekte allerdings auch
        künftig nicht aus.
        Zu Frage 16:
        Das vom Bundestag am 11. März 2004 beschlossene
        Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs-
        grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-
        NachhaltigkeitsG) enthält unter anderem die Streichung
        der rentenrechtlichen Bewertung von Hochschulausbil-
        dungszeiten. Die Übertragung dieser Maßnahme auf die
        Beamtenversorgung wirkt sich nicht in jedem Fall auf
        die Höhe des Ruhegehalts aus. Wer zum Beispiel mit
        19 Jahren Abitur macht, nach 12 Studiensemestern mit
        25 Jahren in den Referendardienst eintritt und die Regel-
        altersgrenze mit 65 Jahren erreicht, ist von der Strei-
        chung der Hochschulausbildungszeiten nicht betroffen.
        Es ist daher gegenwärtig nicht abschätzbar, ob und in-
        wieweit sich der Wegfall der Hochschulausbildungszei-
        ten auf die Ruhegehälter und damit auf das Spannungs-
        verhältnis, also die Spreizung der Ruhegehälter
        auswirkt. Eine Nachzeichnung der Möglichkeiten nach
        § 207 SGB VI in der Beamtenversorgung macht schon
        deshalb keinen Sinn, weil der § 207 SGB VI im Renten-
        recht im Zusammenhang mit der freiwilligen Beitrags-
        zahlung auf Hochschulausbildungszeiten gar nicht an-
        wendbar ist. Für Beamtinnen und Beamte, die ihre
        ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöhen wollen, wird die
        Bundesregierung die bisher eingeschränkten Möglich-
        keiten der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen der
        Regelaltersgrenze erweitern. Sie wird dazu im Einver-
        nehmen mit den Ländern noch in dieser Legislaturpe-
        riode eine entsprechende Änderung des Beamtenrechts-
        rahmengesetzes auf den Weg bringen.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/3283, Fragen 17 und 18):
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        Welche tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen erge-
        ben sich durch das von der Bundesregierung geplante neue
        Küstenwachzentrum?
        Inwieweit ist das von den Küstenländern geplante gemein-
        same Führungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien
        mit dem von der Bundesregierung geplanten neuen Küsten-
        wachzentrum vereinbar?
        u Frage 17:
        Durch die Schaffung eines einheitlichen – statt bisher
        wei – für Nord- und Ostsee gleichermaßen zuständigen
        üstenwachzentrums in Cuxhaven sollen die vorhande-
        en maritimen Kompetenzen des Bundes unter einem
        ach gebündelt und die Zusammenarbeit der beteiligten
        ehörden durch noch engere Abstimmung und effekti-
        eren Mitteleinsatz verbessert werden. Die fachliche
        erantwortung bleibt unverändert bei den Behörden und
        inrichtungen, die in den einzelnen Aufgabenbereichen
        ber gewachsenes Erfahrungswissen verfügen. Zweck-
        äßig im Sinne einer effektiven Aufgabenwahrnehmung
        st die räumliche Zusammenführung des neuen Küsten-
        achzentrums mit dem Havariekommando und einer
        erkehrsinformationszentrale mit dem Point of Contact.
        u diesem Zweck wird das bisherige Küstenwachzen-
        rum Ostsee in Neustadt aufgegeben. In einem weiteren
        chritt ist vorgesehen, die Küstenländer in die abge-
        timmte Zusammenarbeit einzubeziehen. Damit würden
        ämtliche für die maritime Sicherheit verantwortlichen
        tellen zusammengeführt mit der Folge, dass die zustän-
        igen Behörden und Einrichtungen zeitgleich über die-
        elben Informationen verfügen, die ziel- und aufgaben-
        erecht ausgewertet und in abgestimmte konkrete
        aßnahmen umgesetzt werden können. Die Gespräche
        azu sind auf Staatssekretärsebene aufgenommen wor-
        en.
        u Frage 18:
        Grundsätzlich besteht Einigkeit in dem Ziel, die Zu-
        ammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Ver-
        esserung der Sicherheit vor der deutschen Küste aus-
        ubauen und – insbesondere zur Bewältigung von
        onderlagen – gemeinsam zu handeln. Insofern basiert
        as von den Küstenländern geplante gemeinsame Füh-
        ungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien auf
        er gleichen Intention wie das neue Küstenwachzen-
        rum. In ersten Gesprächen wurde mit den Küstenlän-
        ern vereinbart, die Möglichkeiten einer engen Zusam-
        enarbeit unter einem Dach konkret aufzuzeigen und
        ntscheidungsvorschläge zu unterbreiten.
        nlage 8
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
        Drucksache 15/3283, Frage 20):
        Ist es vorgesehen, dass LKW, die als landwirtschaftliche
        Fahrzeuge angemeldet wurden (grünes Nummernschild), in
        den Genuss der Agrardieselvergütung kommen, wenn alle
        übrigen Voraussetzungen erfüllt sind?
        10316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
        (A) )
        (B) )
        Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie mit den ange-
        sprochenen LKW Fahrzeuge des Typs IFA W50/L60
        meinen, die in den neuen Bundesländern häufig für land-
        wirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Fahrzeuge
        mit grünen Nummerschildern sind von der Kraftfahr-
        zeugsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung von Fahrzeugen
        nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht bedingt jedoch nicht
        zwangsläufig weitere Befreiungen oder Vergünstigungen
        nach anderen Rechtsnormen. Gemäß § 25 b Mineralöl-
        steuergesetz wird eine Vergütung dann gewährt, wenn
        nachweislich versteuertes Gasöl zum Betrieb von Acker-
        schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsma-
        schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen in Betrie-
        ben der Land- und Forstwirtschaft bei der Ausführung
        von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer
        Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit
        Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwen-
        det wird. Ein LKW ist jedoch kein Ackerschlepper im
        Sinne dieses Gesetzes. Eine Vergütung käme nur dann in
        Betracht, wenn der LKW ein Sonderfahrzeug im Sinne
        des § 25 b des Mineralölsteuergesetzes wäre. Als Son-
        derfahrzeug gelten Fahrzeuge, die in Betrieben der
        Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, für diese
        geeignet und bestimmt sind und mit ihren besonderen
        Vorrichtungen mit dem Fahrzeug fest verbunden sind
        (Urteil des OVG Koblenz 8A 46/88 1K 102/87 vom
        30. Juni 1989).
        Auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz taucht der Begriff
        des Sonderfahrzeugs auf. Als Sonderfahrzeuge im Sinne
        des § 3 dieses Gesetzes gelten Fahrzeuge, die nach ihrer
        Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbunde-
        nen Einrichtungen für bestimmte Verwendungszwecke
        geeignet und bestimmt sind und in Betrieben der Land-
        und Forstwirtschaft verwendet werden. Da sowohl im
        Mineralölsteuer- als auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz
        ein Fahrzeug nur dann als Sonderfahrzeug anzuerkennen
        ist, wenn seine besonderen Einrichtungen fest mit dem
        Fahrzeug verbunden sind, wird die Befreiung als Son-
        derfahrzeug nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuerge-
        setzes nur als ein Indiz gewertet, dass es sich auch um
        ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralölsteuergeset-
        zes handelt. Ein LKW Typ IFA W50/L60 muss zum Mit-
        führen von Anhängefahrzeugen und darüber hinaus nach
        Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder
        Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt sein.
        Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einem Drei-
        punkt-Anbau ausgerüstet sind.
        Ob diese Voraussetzungen für Fahrzeuge des Typs
        IFA W50/L60 im Einzelfall erfüllt sind, kann nur durch
        ein TÜV- bzw. DEKRA-Gutachten belegt werden. Der
        Verbrauch von nachweislich versteuertem Gasöl in ei-
        nem LKW mit grünem Nummernschild kann also nur
        dann vergütet werden, wenn es sich bei diesem Fahr-
        zeug um ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralöl-
        steuerrechts handelt. Probleme treten in den neuen
        Bundesländern deshalb auf, weil die Durchführungsbe-
        stimmungen zum Landwirtschafts-Gasölverwendungs-
        gesetz (LwGVG) vom 31. August 1990 in § 3 eine
        Ausgleichsregelung vorsahen. Die land- und forstwirt-
        schaftlichen Betriebe konnten Gasölverbilligung in
        Anspruch nehmen, wenn andere Fahrzeuge als in § 1
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        bs. 1 LwGVG genannt (wie zum Beispiel LKW IFA
        50/L60), zu begünstigten Zwecken eingesetzt wur-
        en. Diese Fahrzeuge mussten vor dem 1. Januar 1991
        ugelassen sein. Laut Fußnote war diese Durchfüh-
        ungsbestimmung nach Artikel 9 Anlage II Kapitel IV
        bschnitt III Nr. 7 des Einigungsvertragsgesetzes je-
        och nur bis zum 31. Dezember 1995 in Kraft.
        nlage 9
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
        Drucksache 15/3283, Fragen 34 und 35):
        Werden die im Rahmen der im Bundesverkehrswegeplan
        vorgesehenen ICE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar
        von der Deutschen Bahn AG (DB AG) bisher erfolgten Pla-
        nungen eines ICE-Bypasses trotz der Entscheidung des Aus-
        schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dass diese
        ICE-Neubaustrecke ausschließlich über den Hauptbahnhof
        Mannheim geführt werden soll, zurzeit fortgesetzt?
        In welcher Höhe sind bisher Kosten für Probebohrungen
        zur Untersuchung der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein/
        Main–Rhein/Neckar angefallen, und wie hoch ist daran der
        Anteil für die von der DB AG befürwortete Bypassstrecke?
        u Frage 34:
        Die endgültige Entscheidung über die Inhalte des Ers-
        en Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwe-
        eausbaugesetzes trifft der Deutsche Bundestag. Das
        esetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
        u Frage 35:
        Über die Höhe der Kosten für die Probebohrungen
        iegen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
        ohnungswesen keine Informationen vor. Die Deutsche
        ahn AG ist Vorhabenträgerin und handelt hier in eige-
        er unternehmerischer Verantwortung.
        nlage 10
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
        en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
        Drucksache 15/3283, Fragen 41 und 42):
        Welche Auswirkungen auf die bisher vorgesehenen Aus-
        bauschritte wird die finanzielle Kürzung des Verkehrsetats auf
        den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwi-
        schen Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck Wom-
        men haben, und werden bereits begonnene Maßnahmen zeit-
        lich gestreckt?
        In welcher Weise ist die grundhafte Sanierung der Bundes-
        autobahn A 4 zwischen Kirchheim und dem zukünfigen Auto-
        bahndreieck Wommen (einschließlich der Neuanlage eines
        Parkplatzes bei Friedewald) durch die finanzielle Kürzung des
        Verkehrsetats betroffen, und welche Zeitpunkte gibt es für die
        Bauabschnitte?
        u Frage 41:
        Der zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 15
        assel–Eisenach gehörende laufende 6-streifige Ausbau
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10317
        (A) )
        (B) )
        der Bundesautobahn A 4 zwischen der Werrabrücke
        westlich Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck
        Wommen wird programmgemäß Ende 2005 fertig ge-
        stellt.
        Zu Frage 42:
        Angesichts des – mit Ausnahme des Parkplatzes bei
        Friedberg – erst zu beschaffenden Baurechts sind für das
        Jahr 2004 Maßnahmen der grundhaften Sanierung an der
        Bundesautobahn A 4 zwischen Kirchheim und Wommen
        nicht vorgesehen. Weitere finanzielle Dispositionen für
        die Sanierung der zugehörigen Bauabschnitte der Bun-
        desautobahn A 4 werden zu gegebener Zeit ausgehend
        von dem jeweils vorliegenden Baurecht auf der Basis der
        verabschiedeten Bundeshaushalte zwischen dem Bund
        und der hessischen Landesregierung abzustimmen sein.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Druck-
        sache 15/3283, Frage 43):
        Müssen auf der Grundlage der Technischen Anleitung zur
        Reinhaltung der Luft des Bundes vom 24. Juli 2002 alle
        Rindermastanlagen hinsichtlich des Mindestabstandes zu
        Wohngebieten zwingend neu genehmigt werden?
        Nein. Die Mindestabstandsregelung zur Wohnbebau-
        ung findet sich in Nummer 5.4.7.1 der Technischen An-
        leitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002). Sie gilt
        nur für die Errichtung von Anlagen. Somit sind nur Neu-
        anlagen im Sinne der TA Luft 2002 (Genehmigung nach
        dem 1. Oktober 2002) betroffen.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen
        der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
        (Drucksache 15/3283, Fragen 44 und 45):
        Ist der Bundesregierung bekannt, dass die nach dem Kreis-
        laufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgenommene Kategori-
        sierung von Altpapier als Abfall zu EU-weiten Absatzproble-
        men für Betriebe der Altpapiersortierung und -vermarktung
        führt, da die englische Übersetzung „waste“ die Kunden
        abschreckt, wohingegen die europäische Konkurrenz über-
        wiegend den Terminus „Sekundärrohstoff“ („secondary com-
        modity“) verwendet, was die Vermarktung erheblich erleich-
        tert, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die sich
        daraus ergebende Situation der entsprechenden Betriebe?
        Sieht die Bundesregierung bei der Wahl der Termini inso-
        weit Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?
        Zu Frage 44:
        Die Frage, ob ein Stoff als Abfall einzustufen ist, be-
        stimmt sich europarechtlich nach der Richtlinie 75/442/
        EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (EWG-
        Abfall-Rahmenrichtlinie). Insoweit gelten europaweit
        einheitliche Grundsätze für die Beurteilung, wann die
        Abfalleigenschaft anzunehmen ist. Durch das Kreislauf-
        wirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994
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        ird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zu-
        tändig für den Vollzug sind die Länder.
        Soweit die Abfalleigenschaft von Altpapier anzuneh-
        en ist, handelt es sich regelmäßig um einen nicht über-
        achungsbedürftigen Abfall, an dessen Entsorgung nach
        reislaufwirtschafts- und Abfallgesetz keine besonderen
        ormellen und materiellen Anforderungen im Hinblick
        uf Transport und Überwachung gestellt werden. Alt-
        apier unterfällt zudem der Grünen Liste nach der EG-
        bfallverbringungsverordnung und kann damit auch
        renzüberschreitend praktisch im Ergebnis wie ein Wirt-
        chaftsgut gehandelt werden. Der Begriff Abfall braucht
        m Geschäftsverkehr nicht verwendet werden. Im Falle
        on Altpapier ist der Bundesregierung nicht bekannt,
        ass sich durch die vorgenannten abfallrechtlichen Re-
        elungen konkrete Absatzschwierigkeiten für Betriebe
        er Altpapiersortierung und -vermarktung ergeben.
        u Frage 45:
        Von der Bundesregierung wird wegen der EG-rechtli-
        hen Vorgaben derzeit keine Möglichkeit und Bedarf zur
        nderung des deutschen Abfallrechts gesehen; zur Be-
        ründung wird auf die Ausführungen zur Beantwortung
        er Frage 40 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich
        uf europäischer Ebene – unter anderem im Rahmen der
        rarbeitung einer Europäischen Vermeidungs- und Re-
        yclingstrategie – dafür ein, dass das Ende der Abfall-
        igenschaft bei der Behandlung und Verwertung be-
        timmter Abfälle rechtssicher definiert wird.
        nlage 13
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen
        es Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/
        SU) (Drucksache 15/3283, Fragen 46 und 47):
        Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Zuge der EU-
        Erweiterung Österreich mit dem „Melker Abkommen“ eine
        Initiative für die Sicherheit der Kernenergie ergriffen hat und
        sich Deutschland nach wie vor auf das alte deutsch-tschechi-
        sche Abkommen zur „Kerntechnischen Sicherheit und Strah-
        lenschutz“ vom 17. August 1990 stützt?
        Was gedenkt die Bundesregierung, besonders angesichts
        der jüngsten Vorfälle im tschechischen Atomkraftwerk Teme-
        lin, zu unternehmen, um die Informationsstruktur, insbeson-
        dere für die Bundesländer, zu verbessern?
        u Frage 46:
        Das deutsch-tschechoslowakische Abkommen zur
        egelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zu-
        ammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah-
        enschutz vom 17. August 1990, das durch Notenwech-
        el vom 18. Dezember 1992/1. Januar 1993 mit der
        schechischen Republik fortbesteht, erfüllt seit Jahren
        einen Zweck.
        Gemäß Art. 5 des Abkommens finden im Rahmen der
        eutsch-Tschechischen Kommission zur nuklearen Si-
        herheit und des Strahlenschutzes jährlich ausführliche
        onsultationen statt, an denen die Bayerische Staatsre-
        ierung durch das Bayerische Staatsministerium für
        10318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
        (A) (C)
        (B) (D)
        Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen
        ihrer Zuständigkeiten gleichberechtigt teilnimmt. Das so
        genannte Melk-Abkommen zwischen der Republik Ös-
        terreich, der Tschechischen Republik und unter Beteili-
        gung der Europäischen Kommission vom Juli 2001 hat
        sowohl völkerrechtlich als auch von seinem Mandat her
        andere Funktionen. Das Melk-Abkommen bezieht sich
        auf den inzwischen vollzogenen Beitritt der Tschechi-
        schen Republik zur Europäischen Union und dient der
        Verbesserung des Informationsaustausches über das
        KKW Temelin. Insofern ist es mit dem breiter angeleg-
        ten bilateralen Deutsch-Tschechoslowakischen Abkom-
        men nicht vergleichbar.
        Zu Frage 47:
        Die Informationsstruktur der Bundesregierung bei
        sicherheitsrelevanten Ereignissen, Störfällen und Unfäl-
        len in kerntechnischen Anlagen hat sich bewährt und be-
        darf keiner weiteren Unternehmungen der Bundesregie-
        rung. Bezüglich der angesprochenen „… jüngsten
        Vorfälle im tschechischen AKW Temelin“ ist zu sagen,
        dass gerade für den sensiblen Bereich der Öffentlich-
        keitsarbeit mit der tschechischen atomrechtlichen Ge-
        nehmigungs- und Aufsichtsbehörde SUJB eine Sonder-
        vereinbarung abgeschlossen wurde. Auf der Sitzung der
        Deutsch-Tschechischen Kommission am 3. Mai 2001 in
        Prag wurde im Annex 4 zum Protokoll unter Beteiligung
        der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung über
        die Art und Weise von Informationsaustausch bei Ereig-
        nissen und Störfällen getroffen. Die tschechische Seite
        hat sich an diese Vereinbarung gehalten. Bei Vorfällen,
        die nach tschechischer Meinung eine geringe oder keine
        sicherheitstechnische Bedeutung hatten, wurde die deut-
        sche Seite auf Nachfrage ausreichend informiert. Die
        Bayerische Staatsregierung wurde vom BMU jeweils
        unterrichtet.
        91, 1
        0, T
        113. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13