Plenarprotokoll 15/113
bildungspaktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10273 A
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
10273 A
10274 C
10274 C
10274 D
10275 A
10275 B
10275 C
10276 A
10278 B
10278 C
10278 D
10278 D
10279 C
10279 C
10279 D
10280 A
Deutscher B
Stenografisch
113. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zum
Schutz der Bevölkerung vor schweren Wie-
derholungstaten durch Anordnung der Un-
terbringung in der Sicherungsverwahrung
(Drucksache 15/3146) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Mehr
Chancen zum Studium – BaföG-Reformen
der Bundesregierung; Abschluss eines Aus-
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10273 B
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BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
10276 A
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undestag
er Bericht
ung
n 16. Juni 2004
t :
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
delgard Bulmahn, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10276 B
10276 C
10277 A
10277 C
10277 C
10277 C
10277 D
10278 A
10278 B
Fragestunde
(Drucksache 15/3283) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10280 B
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
Mündliche Frage 3
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Benennung eines Luftwaffengeschwaders
der Bundeswehr nach Werner Mölders
Antwort
Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Einschränkung der kostenfreien Beförde-
rung von behinderten Menschen
Antwort
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . .
Zusatzfrage
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 8
Michael Kretschmer (CDU/CSU)
Förderrechtliche Konsequenzen für die
Kofinanzierung des Landesanteils der
Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zu-
sätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen
Bundesländern aus Mitteln der EU durch
das In-Kraft-Treten des Berufsausbil-
dungssicherungsgesetzes
Antwort
Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 9
Jürgen Koppelin (FDP)
Angebot der Position des EU-Kommis-
sionspräsidenten an den bayerischen
Ministerpräsidenten Stoiber
Antwort
Hans Martin Bury, Staatsminister
für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 10
Jürgen Koppelin (FDP)
Abstimmung innerhalb des Bundeskabi-
netts über das Angebot der Position des
EU-Kommissionspräsidenten an den baye-
rischen Ministerpräsidenten Stoiber
Antwort
Hans Martin Bury, Staatsminister
für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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10284 A
10284 C
usatzfragen
ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 11
etra Pau (fraktionslos)
ufnahme verbindlicher Menschenrechts-
erpflichtungen für die unter US-Kom-
ando stehende multinationale Truppe in
ie neue Irakresolution des UN-Sicher-
eitsrates
ntwort
ans Martin Bury, Staatsminister
für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
ündliche Frage 12
r. Hermann Otto Solms (FDP)
ufhebung der allgemeinen Altersgrenze
ür Bundesbeamte gemäß § 41 Bundesbe-
mtengesetz
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 13
r. Hermann Otto Solms (FDP)
lexibilisierung des Eintritts in den Ruhe-
tand für Bundesbeamte
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 19
etra Pau (fraktionslos)
onsequenzen aus dem im Juni 2004 von
er Europäischen Kommission vorgeleg-
en Bericht zu Rassismus und Intoleranz
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . .
10284 C
10285 A
10285 B
10285 C
10286 A
10286 B
10286 B
10286 C
10286 D
10287 C
10287 D
10288 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 III
Mündliche Frage 21
Henry Nitzsche (CDU/CSU)
Notifizierung des Gesetzes zur befristeten
Grundsteuerbefreiung bei der Fusion von
Wohnungsunternehmen in den neuen Län-
dern durch die Europäische Kommission
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Henry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 22
Peter Rzepka (CDU/CSU)
Auswirkungen der von der Vodafone
Deutschland GmbH im Jahr 2001 geltend
gemachten Teilwertabschreibung auf die
Beteiligung an der Mannesmann AG auf
die Steuereinnahmen des Bundes
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 23
Peter Rzepka (CDU/CSU)
Grundsätze für die Anerkennung von Teil-
wertabschreibungen
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 24
Jörg-Otto Spiller (SPD)
Ziel und Ergebnis des Global Forums der
OECD am 3. und 4. Juni 2004 in Berlin
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 25
Jörg-Otto Spiller (SPD)
Ziel der Veranstaltung des Center for Free-
dom and Prosperity am Vorabend des Glo-
bal Forums der OECD
Antwort
Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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10288 C
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10289 A
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10289 D
10290 C
10290 D
10291 C
10291 D
usatzfragen
örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 26
irk Niebel (FDP)
nderung der Dienstanweisung zur An-
erbestoppausnahmeverordnung
ntwort
erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . .
usatzfrage
irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 27
irk Niebel (FDP)
altung der Bundesregierung zum gesell-
chafts- und jugendpolitischen Anliegen
on Aupairaufenthalten
ntwort
erd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 28
erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU)
aßnahmen gegen eine Aushöhlung der
eschränkung der Arbeitnehmerfreizügig-
eit im Rahmen der EU-Osterweiterung
ntwort
erd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . .
r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 31
ichael Kretschmer (CDU/CSU)
aßnahmen der Bundesregierung zur Ver-
esserung der wirtschaftlichen Situation der
ankstellenpächter in den Grenzgebieten
ntwort
erd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
10292 B
10292 C
10293 B
10293 D
10294 A
10294 C
10294 D
10295 C
10295 D
10296 B
10296 D
10297 D
10298 B
10298 C
10299 A
10299 B
10299 C
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
Mündliche Frage 32
Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
Umbenennung des Autobahndreiecks
„Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in „Kreuz
Conrad Electronic“
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 33
Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
Eventuelle Bereitschaft der Bundesregie-
rung, die Umbenennung des Autobahn-
dreiecks „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in
„Kreuz Conrad Electronic“ zu unterstüt-
zen
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 36
Henry Nitzsche (CDU/CSU)
Ergebnisse der Studie zur Wirkungsweise
der Investitionszulage für die Modernisie-
rung von Mietwohnungen in den neuen
Ländern
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 37 und 38
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Finanzierung der Ortsumgehung Marien-
berg (B 174) durch Umschichtung von Fi-
nanzmitteln aus dem sich auf tschechischer
Seite verzögernden Bau der A 17 (Dres-
den–Prag)
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 39
Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU)
Entscheidungsbefugnisse des Bundesver-
kehrsministeriums bzw. des Luftfahrt-
Bundesamtes bei der Festlegung von Ab-
flugrouten an deutschen Flughäfen zur
Verminderung der Lärmbelästigung für
Wohngebiete
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10300 A
10300 A
10300 B
10300 C
10301 A
10301 D
ntwort
ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 40
ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU)
riterien für die Festlegung von Abflug-
outen unter besonderer Berücksichtigung
er Lärmbelästigung für Wohngebiete
ntwort
ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 2:
ntrag der Fraktionen der SPD und des
ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück-
eisung des Einspruchs des Bundesrates
egen das Gesetz zur Sicherung der nach-
altigen Finanzierungsgrundlagen der ge-
etzlichen Rentenversicherung (RV-Nach-
altigkeitsgesetz)
Drucksache 15/3307) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 3:
ntrag der Fraktionen der SPD und des
ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück-
eisung des Einspruchs des Bundesrates
egen das Gesetz gegen den unlauteren
ettbewerb (UWG)
Drucksache 15/3308) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 4:
ntrag der Fraktionen der SPD und des
ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück-
eisung des Einspruches des Bundesrates
egen das Gesetz zur Umsetzung des Rah-
enbeschlusses über den Europäischen
aftbefehl und die Übergabeverfahren
wischen den Mitgliedstaaten der Europäi-
chen Union (Europäisches Haftbefehlsge-
etz – EuHbG)
Drucksache 15/3309) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10302 C
10302 D
10303 A
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10303 A
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10309 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 V
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Fragen 1 und 2
Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
Weiteres Verfahren zum Bau des Informa-
tions- und Dokumentationszentrums
„Topographie des Terrors“ nach Über-
nahme durch den Bund; Erfordernis eines
neuen Ausschreibungsverfahrens
Antwort
Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 4
Ernst Hinsken (CDU/CSU)
Befreiung Lebensmittel herstellender Be-
triebe von der Untersuchungspflicht nach
der Trinkwasserverordnung bei Wasserzu-
fuhr aus einer Wasserversorgungsanlage
im Sinne von § 3 Nr. 2 a Trinkwasserver-
ordnung
Antwort
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Fragen 6 und 7
Johannes Singhammer (CDU/CSU)
Finanzierungsanteil am Forschungsfusions-
reaktor ITER; Nichtberücksichtigung des
Standorts Garching; Anzahl der in Frank-
reich neu entstehenden Arbeitsplätze
Antwort
Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 14
Ernst Hinsken (CDU/CSU)
Einführung der 42-Stunden-Woche für Be-
amte und Angestellte des öffentlichen
Dienstes des Bundes und dadurch mögliche
Einsparungen
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10313 A
10313 B
10313 C
10314 A
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
ündliche Fragen 15 und 16
artmut Koschyk (CDU/CSU)
nverzichtbarkeit eines differenzierenden
ezahlungssystems im öffentlichen Dienst;
uswirkungen bei Nichtanrechnung von
tudienzeiten; adäquate Regelung für Be-
mte
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
ündliche Fragen 17 und 18
r. Ole Schröder (CDU/CSU)
eränderungen durch das geplante Küs-
enwachzentrum; Vereinbarkeit des von
en Küstenländern geplanten gemeinsa-
en Führungs- und Lagezentrums der
asserschutzpolizeien mit dem geplanten
üstenwachzentrum
ntwort
ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
ündliche Frage 20
r. Peter Jahr (CDU/CSU)
grardieselvergütung für landwirtschaft-
iche Fahrzeuge
ntwort
r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 9
ündliche Fragen 34 und 35
r. Egon Jüttner (CDU/CSU)
ortsetzung der Planungen eines ICE-
ypasses im Rahmen der vorgesehenen
CE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/
eckar; bisherige Kosten für Probeboh-
ungen
ntwort
ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10314 C
10314 D
10315 B
10315 D
10316 C
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
Anlage 10
Mündliche Fragen 41 und 42
Helmut Heiderich (CDU/CSU)
Auswirkungen der Kürzung des Verkehrs-
etats auf den sechsstreifigen Ausbau der
A 4 zwischen Eisenach und Wommen sowie
auf die Sanierung der A 4 zwischen Kirch-
heim und Wommen
Antwort
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 43
Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
Mindestabstand von Rindermastanlagen
zu Wohngebieten
Antwort
Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Fragen 44 und 45
Gitta Connemann (CDU/CSU)
EU-weite Absatzprobleme durch die nach
dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
vorgenommene Kategorisierung von Alt-
papier als Abfall
Antwort
Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Fragen 46 und 47
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
Abschluss des Melker Abkommens zwi-
schen Österreich und Tschechien im Zuge
der EU-Erweiterung; Verbesserung der In-
formationsstruktur angesichts der Vorfälle
im tschechischen Atomkraftwerk Temelin
Antwort
Simone Probst, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10316 D
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10273
(A) )
(B) )
113. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 13.0
Berichtigung
110. Sitzung, Seite 10013 (D), Anlage 3, der erste
Satz ist wie folgt zu lesen: Antwort des Staatsekretärs
Béla Anda auf die Frage des Abgeordneten Dietrich
Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 2).
(D)
(B)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10313
(A) )
(B) )
Land Berlin je zur Hälfte beteiligen. gen geltendes EU-Recht wie auch gegen die nationale
nahme werden sich – wie bisher – der Bund und das w
elche Betreiber einer Installation – würde sowohl ge-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
der Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU)
(Drucksache 15/3283, Fragen 1 und 2):
Welches weitere Verfahren plant die Bundesregierung für
den zwischen der Bundesregierung und dem Berliner Senat
laut Pressemitteilung Nr. 259 des Presse- und Informations-
amts der Bundesregierung vom 25. Mai 2004 vereinbarten
„Neubeginn“ nach der Übernahme des Dokumentationszen-
trums der Berliner Gedenkstätte „Topographie des Terrors“
durch den Bund?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine neue Aus-
schreibung für den Bau dieses Dokumentationszentrums
rechtlich notwendig und/oder politisch gewollt, oder kann
auch auf vorhandene Entwürfe der seinerzeitigen Ausschrei-
bung zurückgegriffen werden, von denen einige in der enge-
ren Auswahl gewesen waren?
Zu Frage 1:
Unter der Gesprächsleitung des Vorsitzenden des In-
ternationalen Beirats der Stiftung Topographie des Ter-
rors wird ein Kolloquium veranstaltet, in dem auf die
Fragen nach dem Umgang mit dem Gelände, dem Be-
darf für die Arbeit der Stiftung und den Lösungsmög-
lichkeiten eingegangen werden soll. Im Anschluss daran
wird die Frage einer neuen Ausschreibung eines Wettbe-
werbes zu klären sein. An der Finanzierung der Baumaß-
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 16.06.2004
Grotthaus, Wolfgang SPD 16.06.2004
Hagemann, Klaus SPD 16.06.2004
Haupt, Klaus FDP 16.06.2004
Kopp, Gudrun FDP 16.06.2004
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.06.2004
Dr. Rexrodt, Günter FDP 16.06.2004
Strothmann, Lena CDU/CSU 16.06.2004
Dr. Struck, Peter SPD 16.06.2004
Dr. Thomae, Dieter FDP 16.06.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
u Frage 2:
Aus rechtlichen Gründen kann auf Entwürfe aus ei-
em früheren Wettbewerbsverfahren nicht zurückgegrif-
en werden, zumal nicht ausgeschlossen werden kann,
ass nach dem Kolloquium im Vergleich zu dem frühe-
en Wettbewerb andere Anforderungen an die Gestal-
ung des Geländes zu stellen sein werden.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
Drucksache 15/3283, Frage 4):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach Be-
triebe des Lebensmittelhandwerks von der Untersuchungs-
pflicht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) befreit
sind, wenn die Wasserzufuhr ausschließlich aus einer Wasser-
versorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 a TrinkwV erfolgt
und die Untersuchung dieser Wasserversorgungsanlage keine
mikrobiologischen oder sonstigen Qualitätsmängel des Was-
sers aufweist, und ist sie bereit, sich im Bund-Länder-Aus-
schuss im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung für eine
Befreiung der Betriebe des Lebensmittelhandwerks von der
Untersuchungspflicht einzusetzen, wenn diese genannten
Voraussetzungen gegeben sind?
Nein. Im Allgemeinen wird das Trinkwasser aus dem
ffentlichen Versorgungsnetz in das Gebäude eines
ebensmittelbetriebes geleitet (denkbar ist auch eine
igenwasserversorgung zum Beispiel durch einen eige-
en Brunnen auf dem Betriebsgelände). An der Über-
abestelle vom öffentlichen Versorgungsnetz in ein
ebäude befindet sich in der Regel der Wasserzähler.
is zu diesem Punkt liegt die Verantwortung für die
rinkwasserqualität bei dem liefernden Wasserversorger.
inter der Übergabestelle beginnt definitionsgemäß
ach der Trinkwasserverordnung die Hausinstallation,
ie im Verantwortungsbereich des Inhabers des Gebäu-
es liegt. Die Hausinstallation reicht bis zu den verschie-
enen Entnahmestellen (Zapfhähnen) in einem Betrieb.
is zu diesen Stellen erstreckt sich auch der Geltungs-
ereich der Trinkwasserverordnung. Nachdem das
rinkwasser die Entnahmestelle verlassen hat, gilt das
ebensmittelrecht. Dieser bis an die Entnahmestelle im
ebäude reichende Geltungsbereich der Trinkwasser-
erordnung ist darin begründet, dass sich die Trinkwas-
erqualität gerade in der Hausinstallation durch die Ein-
irkung falscher oder nicht richtig gebauter
nstallationsteile und -materialien verschlechtern kann.
ie Parameter, die sich hier zum Nachteil verändern
önnen, müssen daher auch an dieser letzten Entnahme-
telle vor dem Verzehr oder vor der Verwendung im Le-
ensmittelbetrieb überwacht werden, ähnlich wie in an-
eren Gebäuden, in denen Wasser an die Öffentlichkeit
bgegeben wird, zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen,
indergärten.
Eine Ausnahmeregelung – gleich welcher Art und für
10314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
(A) )
(B) )
Trinkwasserverordnung verstoßen. Darüber hinaus
würde dies dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zu-
widerlaufen, gerade einen Lebensmittelbetrieb von der
Trinkwasserüberwachung auszunehmen. Ein systemati-
scher Fehler würde in diesem Fall erst bei Erkrankung
der Verbraucher durch Verzehr eines kontaminierten Le-
bensmittels aufgedeckt. Die Lebensmittelkontrolle ist
wiederum nicht darauf ausgerichtet, Unzulänglichkeiten
auf der Trinkwasserseite aufzudecken. Der Vollzug der
Trinkwasserverordnung liegt in der Zuständigkeit der
Länder. Einer Befreiung von den durch das Gesundheits-
amt durchzuführenden stichprobenartigen Kontrollen an
der Stelle der Verwendung kann aber einerseits wegen
eines Verstoßes gegen EG-Recht, andererseits wegen
einer Gefährdung des gesundheitlichen Verbraucher-
schutzes nicht zugestimmt werden, da eine nachträgliche
Kontamination in den Leitungen nach der Übergabe
eines einwandfreien Wassers aus einer Wasserversor-
gungsanlage nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a Trinkwasserver-
ordnung weder in chemischer noch in mikrobiologischer
Hinsicht ausgeschlossen werden kann.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/
CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 6 und 7):
Wie hoch ist der konkrete deutsche Finanzierungsanteil
am laut Zeitungsberichten (DIE WELT vom 25. Mai 2004)
mindestens rund 4,6 Mrd. Euro teuren internationalen For-
schungsfusionsreaktor „ITER“, und was sind die einzelnen
Gründe dafür, dass der deutsche Standort Garching nicht in
der Debatte um die Standortfrage steht, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass in Garching bereits ein „ITER“-Zentrum
besteht?
Wie viele Arbeitsplätze werden nach Einschätzung der
Bundesregierung während der Bauphase und später während
der Betriebsphase des neu zu errichtenden Forschungsfusions-
reaktors „ITER“ am möglichen Standort Cadarache (Frank-
reich) entstehen, und wie viele Arbeitsplätze werden in der
Folge dadurch am „ITER“-Zentrum in Garching nach Frank-
reich verloren gehen?
Zu Frage 6:
Die Finanzierung von ITER wird, mit Ausnahme des
Anteils, den das jeweilige Sitzland zu tragen hat, über
das EU-Forschungsrahmenprogramm (Euratom-Teil) er-
folgen. Deutschland wird entsprechend unserem übli-
chen Anteil am Gesamtbudget der EU daran beteiligt
sein. Ein gesondertes deutsches Budget gibt es für die
Finanzierung von ITER nicht.
Bereits 1996 hat die damalige Bundesregierung eine
deutsche Standortbewerbung ausgeschlossen.
Zu Frage 7:
Nach derzeitigen Schätzungen wird die zu gründende
internationale ITER-Organisation in der Bauphase zwi-
schen 400 bis 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um-
fassen. Die endgültige Personalzahl während der Be-
triebsphase steht noch nicht fest.
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Derzeit sind in dem so genannten „Iter-Zentrum“ in
arching etwa 40 Personen beschäftigt. Ob und inwie-
eit für derzeit in Garching ansässiges Personal Arbeits-
lätze tatsächlich verloren gehen werden, ist zurzeit
icht abschätzbar. Es erscheint sogar möglich, dass
urch Abordnungen an die internationale ITER-Organi-
ation die möglichen „Verluste“ mehr als ausgeglichen
erden können.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die
rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
Drucksache 15/3283, Frage 14):
Will die Bundesregierung für Beamte und Angestellte des
öffentlichen Dienstes des Bundes die 42-Stunden-Woche ein-
führen, wie dies bereits einige Bundesländer getan haben bzw.
planen, und wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnet sie
auf Bundesebene?
Nein, die Bundesregierung plant nicht die Arbeitszeit
er Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen
nd Arbeitnehmer des Bundes auf 42 Stunden anzu-
eben. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Länder hat
eine derartige Regelung für ihre Beamtinnen und Be-
mten. Lediglich in Hessen beträgt die regelmäßige
rbeitszeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
2 Stunden.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Drucksache 15/3283, Fragen 15 und 16):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für wett-
bewerbsfähige Personalstrukturen im öffentlichen Dienst ein
nach Leistung und Verantwortung differenzierendes Bezah-
lungssystem unverzichtbar ist, und wenn ja, folgt für die Bun-
desregierung daraus, künftig auf Beschlüsse, die nivellierende
Wirkung auf die Bezahlung haben, zu verzichten?
Wie würde sich das Spannungsverhältnis zwischen niedri-
geren und höheren Tarif- bzw. Besoldungsgruppen im öffent-
lichen Dienst verändern, wenn Studienzeiten sich künftig
nicht mehr positiv auf Altersruhegelder auswirken würden,
und soll es für Beamte bei Übertragung der entsprechenden
rentenrechtlichen Beschlüsse eine Regelung geben, die die
Möglichkeiten nach § 207 des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch nachzeichnet?
u Frage 15:
Die Bundesregierung vertritt unverändert die Auffas-
ung, dass für wettbewerbsfähige Personalstrukturen im
ffentlichen Dienst ein nach Leistung und Verantwor-
ung differenzierendes Bezahlungssystem unverzichtbar
st (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
nfrage der Abgeordneten Bosbach, Koschyk, Strobl,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Drucksache 15/1165). Die ursprünglich gesetzlich be-
timmten Spannungsverhältnisse zwischen niedrigeren
nd höheren Besoldungsgruppen haben sich insbeson-
ere in den Jahren seit 1980 bis Mitte der 90er-Jahre ver-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10315
(A) )
(B) )
stärkt und zu deutlichen Verschiebungen zugunsten der
niedrigen Besoldungsgruppen geführt. Das Bezahlungs-
system des öffentlichen Dienstes ist im Tarifbereich
ebenso wie im Besoldungsbereich grundsätzlich sowohl
von Leistungselementen als auch von sozialen Gesichts-
punkten geprägt. Die Leistungsbezahlung ist im Besol-
dungsbereich im Gegensatz zum Tarifbereich in den ver-
gangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Die
Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich darauf
verständigt, im Rahmen der laufenden Verhandlungen
zur Tarifreform die Leistungsorientierung der Bezahlung
zu verstärken. Bundesregierung und Gewerkschaften
stimmen darin überein, dass auch bei der Bezahlung der
Beamtinnen und Beamten die individuelle Leistung
künftig stärkere Berücksichtigung finden muss. Es geht
über die bisherigen Instrumente der Leistungsbezahlung
hinaus um ein neues System der leistungsorientierten
Bezahlung, das gegenwärtig im Dialog mit den Gewerk-
schaften entwickelt wird. Ziel eines solchen Systems ist
naturgemäß nicht eine nivellierende Wirkung auf die Be-
zahlung. Eine verstärkte Leistungsorientierung schließt
die Berücksichtigung sozialer Aspekte allerdings auch
künftig nicht aus.
Zu Frage 16:
Das vom Bundestag am 11. März 2004 beschlossene
Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs-
grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-
NachhaltigkeitsG) enthält unter anderem die Streichung
der rentenrechtlichen Bewertung von Hochschulausbil-
dungszeiten. Die Übertragung dieser Maßnahme auf die
Beamtenversorgung wirkt sich nicht in jedem Fall auf
die Höhe des Ruhegehalts aus. Wer zum Beispiel mit
19 Jahren Abitur macht, nach 12 Studiensemestern mit
25 Jahren in den Referendardienst eintritt und die Regel-
altersgrenze mit 65 Jahren erreicht, ist von der Strei-
chung der Hochschulausbildungszeiten nicht betroffen.
Es ist daher gegenwärtig nicht abschätzbar, ob und in-
wieweit sich der Wegfall der Hochschulausbildungszei-
ten auf die Ruhegehälter und damit auf das Spannungs-
verhältnis, also die Spreizung der Ruhegehälter
auswirkt. Eine Nachzeichnung der Möglichkeiten nach
§ 207 SGB VI in der Beamtenversorgung macht schon
deshalb keinen Sinn, weil der § 207 SGB VI im Renten-
recht im Zusammenhang mit der freiwilligen Beitrags-
zahlung auf Hochschulausbildungszeiten gar nicht an-
wendbar ist. Für Beamtinnen und Beamte, die ihre
ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöhen wollen, wird die
Bundesregierung die bisher eingeschränkten Möglich-
keiten der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen der
Regelaltersgrenze erweitern. Sie wird dazu im Einver-
nehmen mit den Ländern noch in dieser Legislaturpe-
riode eine entsprechende Änderung des Beamtenrechts-
rahmengesetzes auf den Weg bringen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU)
(Drucksache 15/3283, Fragen 17 und 18):
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Welche tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen erge-
ben sich durch das von der Bundesregierung geplante neue
Küstenwachzentrum?
Inwieweit ist das von den Küstenländern geplante gemein-
same Führungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien
mit dem von der Bundesregierung geplanten neuen Küsten-
wachzentrum vereinbar?
u Frage 17:
Durch die Schaffung eines einheitlichen – statt bisher
wei – für Nord- und Ostsee gleichermaßen zuständigen
üstenwachzentrums in Cuxhaven sollen die vorhande-
en maritimen Kompetenzen des Bundes unter einem
ach gebündelt und die Zusammenarbeit der beteiligten
ehörden durch noch engere Abstimmung und effekti-
eren Mitteleinsatz verbessert werden. Die fachliche
erantwortung bleibt unverändert bei den Behörden und
inrichtungen, die in den einzelnen Aufgabenbereichen
ber gewachsenes Erfahrungswissen verfügen. Zweck-
äßig im Sinne einer effektiven Aufgabenwahrnehmung
st die räumliche Zusammenführung des neuen Küsten-
achzentrums mit dem Havariekommando und einer
erkehrsinformationszentrale mit dem Point of Contact.
u diesem Zweck wird das bisherige Küstenwachzen-
rum Ostsee in Neustadt aufgegeben. In einem weiteren
chritt ist vorgesehen, die Küstenländer in die abge-
timmte Zusammenarbeit einzubeziehen. Damit würden
ämtliche für die maritime Sicherheit verantwortlichen
tellen zusammengeführt mit der Folge, dass die zustän-
igen Behörden und Einrichtungen zeitgleich über die-
elben Informationen verfügen, die ziel- und aufgaben-
erecht ausgewertet und in abgestimmte konkrete
aßnahmen umgesetzt werden können. Die Gespräche
azu sind auf Staatssekretärsebene aufgenommen wor-
en.
u Frage 18:
Grundsätzlich besteht Einigkeit in dem Ziel, die Zu-
ammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Ver-
esserung der Sicherheit vor der deutschen Küste aus-
ubauen und – insbesondere zur Bewältigung von
onderlagen – gemeinsam zu handeln. Insofern basiert
as von den Küstenländern geplante gemeinsame Füh-
ungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien auf
er gleichen Intention wie das neue Küstenwachzen-
rum. In ersten Gesprächen wurde mit den Küstenlän-
ern vereinbart, die Möglichkeiten einer engen Zusam-
enarbeit unter einem Dach konkret aufzuzeigen und
ntscheidungsvorschläge zu unterbreiten.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
Drucksache 15/3283, Frage 20):
Ist es vorgesehen, dass LKW, die als landwirtschaftliche
Fahrzeuge angemeldet wurden (grünes Nummernschild), in
den Genuss der Agrardieselvergütung kommen, wenn alle
übrigen Voraussetzungen erfüllt sind?
10316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
(A) )
(B) )
Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie mit den ange-
sprochenen LKW Fahrzeuge des Typs IFA W50/L60
meinen, die in den neuen Bundesländern häufig für land-
wirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Fahrzeuge
mit grünen Nummerschildern sind von der Kraftfahr-
zeugsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung von Fahrzeugen
nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht bedingt jedoch nicht
zwangsläufig weitere Befreiungen oder Vergünstigungen
nach anderen Rechtsnormen. Gemäß § 25 b Mineralöl-
steuergesetz wird eine Vergütung dann gewährt, wenn
nachweislich versteuertes Gasöl zum Betrieb von Acker-
schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsma-
schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen in Betrie-
ben der Land- und Forstwirtschaft bei der Ausführung
von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer
Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit
Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwen-
det wird. Ein LKW ist jedoch kein Ackerschlepper im
Sinne dieses Gesetzes. Eine Vergütung käme nur dann in
Betracht, wenn der LKW ein Sonderfahrzeug im Sinne
des § 25 b des Mineralölsteuergesetzes wäre. Als Son-
derfahrzeug gelten Fahrzeuge, die in Betrieben der
Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, für diese
geeignet und bestimmt sind und mit ihren besonderen
Vorrichtungen mit dem Fahrzeug fest verbunden sind
(Urteil des OVG Koblenz 8A 46/88 1K 102/87 vom
30. Juni 1989).
Auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz taucht der Begriff
des Sonderfahrzeugs auf. Als Sonderfahrzeuge im Sinne
des § 3 dieses Gesetzes gelten Fahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbunde-
nen Einrichtungen für bestimmte Verwendungszwecke
geeignet und bestimmt sind und in Betrieben der Land-
und Forstwirtschaft verwendet werden. Da sowohl im
Mineralölsteuer- als auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz
ein Fahrzeug nur dann als Sonderfahrzeug anzuerkennen
ist, wenn seine besonderen Einrichtungen fest mit dem
Fahrzeug verbunden sind, wird die Befreiung als Son-
derfahrzeug nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuerge-
setzes nur als ein Indiz gewertet, dass es sich auch um
ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralölsteuergeset-
zes handelt. Ein LKW Typ IFA W50/L60 muss zum Mit-
führen von Anhängefahrzeugen und darüber hinaus nach
Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder
Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt sein.
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einem Drei-
punkt-Anbau ausgerüstet sind.
Ob diese Voraussetzungen für Fahrzeuge des Typs
IFA W50/L60 im Einzelfall erfüllt sind, kann nur durch
ein TÜV- bzw. DEKRA-Gutachten belegt werden. Der
Verbrauch von nachweislich versteuertem Gasöl in ei-
nem LKW mit grünem Nummernschild kann also nur
dann vergütet werden, wenn es sich bei diesem Fahr-
zeug um ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralöl-
steuerrechts handelt. Probleme treten in den neuen
Bundesländern deshalb auf, weil die Durchführungsbe-
stimmungen zum Landwirtschafts-Gasölverwendungs-
gesetz (LwGVG) vom 31. August 1990 in § 3 eine
Ausgleichsregelung vorsahen. Die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe konnten Gasölverbilligung in
Anspruch nehmen, wenn andere Fahrzeuge als in § 1
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bs. 1 LwGVG genannt (wie zum Beispiel LKW IFA
50/L60), zu begünstigten Zwecken eingesetzt wur-
en. Diese Fahrzeuge mussten vor dem 1. Januar 1991
ugelassen sein. Laut Fußnote war diese Durchfüh-
ungsbestimmung nach Artikel 9 Anlage II Kapitel IV
bschnitt III Nr. 7 des Einigungsvertragsgesetzes je-
och nur bis zum 31. Dezember 1995 in Kraft.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
Drucksache 15/3283, Fragen 34 und 35):
Werden die im Rahmen der im Bundesverkehrswegeplan
vorgesehenen ICE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar
von der Deutschen Bahn AG (DB AG) bisher erfolgten Pla-
nungen eines ICE-Bypasses trotz der Entscheidung des Aus-
schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dass diese
ICE-Neubaustrecke ausschließlich über den Hauptbahnhof
Mannheim geführt werden soll, zurzeit fortgesetzt?
In welcher Höhe sind bisher Kosten für Probebohrungen
zur Untersuchung der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein/
Main–Rhein/Neckar angefallen, und wie hoch ist daran der
Anteil für die von der DB AG befürwortete Bypassstrecke?
u Frage 34:
Die endgültige Entscheidung über die Inhalte des Ers-
en Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwe-
eausbaugesetzes trifft der Deutsche Bundestag. Das
esetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
u Frage 35:
Über die Höhe der Kosten für die Probebohrungen
iegen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
ohnungswesen keine Informationen vor. Die Deutsche
ahn AG ist Vorhabenträgerin und handelt hier in eige-
er unternehmerischer Verantwortung.
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU)
Drucksache 15/3283, Fragen 41 und 42):
Welche Auswirkungen auf die bisher vorgesehenen Aus-
bauschritte wird die finanzielle Kürzung des Verkehrsetats auf
den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwi-
schen Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck Wom-
men haben, und werden bereits begonnene Maßnahmen zeit-
lich gestreckt?
In welcher Weise ist die grundhafte Sanierung der Bundes-
autobahn A 4 zwischen Kirchheim und dem zukünfigen Auto-
bahndreieck Wommen (einschließlich der Neuanlage eines
Parkplatzes bei Friedewald) durch die finanzielle Kürzung des
Verkehrsetats betroffen, und welche Zeitpunkte gibt es für die
Bauabschnitte?
u Frage 41:
Der zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 15
assel–Eisenach gehörende laufende 6-streifige Ausbau
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10317
(A) )
(B) )
der Bundesautobahn A 4 zwischen der Werrabrücke
westlich Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck
Wommen wird programmgemäß Ende 2005 fertig ge-
stellt.
Zu Frage 42:
Angesichts des – mit Ausnahme des Parkplatzes bei
Friedberg – erst zu beschaffenden Baurechts sind für das
Jahr 2004 Maßnahmen der grundhaften Sanierung an der
Bundesautobahn A 4 zwischen Kirchheim und Wommen
nicht vorgesehen. Weitere finanzielle Dispositionen für
die Sanierung der zugehörigen Bauabschnitte der Bun-
desautobahn A 4 werden zu gegebener Zeit ausgehend
von dem jeweils vorliegenden Baurecht auf der Basis der
verabschiedeten Bundeshaushalte zwischen dem Bund
und der hessischen Landesregierung abzustimmen sein.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/3283, Frage 43):
Müssen auf der Grundlage der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft des Bundes vom 24. Juli 2002 alle
Rindermastanlagen hinsichtlich des Mindestabstandes zu
Wohngebieten zwingend neu genehmigt werden?
Nein. Die Mindestabstandsregelung zur Wohnbebau-
ung findet sich in Nummer 5.4.7.1 der Technischen An-
leitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002). Sie gilt
nur für die Errichtung von Anlagen. Somit sind nur Neu-
anlagen im Sinne der TA Luft 2002 (Genehmigung nach
dem 1. Oktober 2002) betroffen.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen
der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/3283, Fragen 44 und 45):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die nach dem Kreis-
laufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgenommene Kategori-
sierung von Altpapier als Abfall zu EU-weiten Absatzproble-
men für Betriebe der Altpapiersortierung und -vermarktung
führt, da die englische Übersetzung „waste“ die Kunden
abschreckt, wohingegen die europäische Konkurrenz über-
wiegend den Terminus „Sekundärrohstoff“ („secondary com-
modity“) verwendet, was die Vermarktung erheblich erleich-
tert, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die sich
daraus ergebende Situation der entsprechenden Betriebe?
Sieht die Bundesregierung bei der Wahl der Termini inso-
weit Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 44:
Die Frage, ob ein Stoff als Abfall einzustufen ist, be-
stimmt sich europarechtlich nach der Richtlinie 75/442/
EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (EWG-
Abfall-Rahmenrichtlinie). Insoweit gelten europaweit
einheitliche Grundsätze für die Beurteilung, wann die
Abfalleigenschaft anzunehmen ist. Durch das Kreislauf-
wirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994
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ird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zu-
tändig für den Vollzug sind die Länder.
Soweit die Abfalleigenschaft von Altpapier anzuneh-
en ist, handelt es sich regelmäßig um einen nicht über-
achungsbedürftigen Abfall, an dessen Entsorgung nach
reislaufwirtschafts- und Abfallgesetz keine besonderen
ormellen und materiellen Anforderungen im Hinblick
uf Transport und Überwachung gestellt werden. Alt-
apier unterfällt zudem der Grünen Liste nach der EG-
bfallverbringungsverordnung und kann damit auch
renzüberschreitend praktisch im Ergebnis wie ein Wirt-
chaftsgut gehandelt werden. Der Begriff Abfall braucht
m Geschäftsverkehr nicht verwendet werden. Im Falle
on Altpapier ist der Bundesregierung nicht bekannt,
ass sich durch die vorgenannten abfallrechtlichen Re-
elungen konkrete Absatzschwierigkeiten für Betriebe
er Altpapiersortierung und -vermarktung ergeben.
u Frage 45:
Von der Bundesregierung wird wegen der EG-rechtli-
hen Vorgaben derzeit keine Möglichkeit und Bedarf zur
nderung des deutschen Abfallrechts gesehen; zur Be-
ründung wird auf die Ausführungen zur Beantwortung
er Frage 40 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich
uf europäischer Ebene – unter anderem im Rahmen der
rarbeitung einer Europäischen Vermeidungs- und Re-
yclingstrategie – dafür ein, dass das Ende der Abfall-
igenschaft bei der Behandlung und Verwertung be-
timmter Abfälle rechtssicher definiert wird.
nlage 13
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen
es Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/
SU) (Drucksache 15/3283, Fragen 46 und 47):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Zuge der EU-
Erweiterung Österreich mit dem „Melker Abkommen“ eine
Initiative für die Sicherheit der Kernenergie ergriffen hat und
sich Deutschland nach wie vor auf das alte deutsch-tschechi-
sche Abkommen zur „Kerntechnischen Sicherheit und Strah-
lenschutz“ vom 17. August 1990 stützt?
Was gedenkt die Bundesregierung, besonders angesichts
der jüngsten Vorfälle im tschechischen Atomkraftwerk Teme-
lin, zu unternehmen, um die Informationsstruktur, insbeson-
dere für die Bundesländer, zu verbessern?
u Frage 46:
Das deutsch-tschechoslowakische Abkommen zur
egelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zu-
ammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah-
enschutz vom 17. August 1990, das durch Notenwech-
el vom 18. Dezember 1992/1. Januar 1993 mit der
schechischen Republik fortbesteht, erfüllt seit Jahren
einen Zweck.
Gemäß Art. 5 des Abkommens finden im Rahmen der
eutsch-Tschechischen Kommission zur nuklearen Si-
herheit und des Strahlenschutzes jährlich ausführliche
onsultationen statt, an denen die Bayerische Staatsre-
ierung durch das Bayerische Staatsministerium für
10318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
(A) (C)
(B) (D)
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten gleichberechtigt teilnimmt. Das so
genannte Melk-Abkommen zwischen der Republik Ös-
terreich, der Tschechischen Republik und unter Beteili-
gung der Europäischen Kommission vom Juli 2001 hat
sowohl völkerrechtlich als auch von seinem Mandat her
andere Funktionen. Das Melk-Abkommen bezieht sich
auf den inzwischen vollzogenen Beitritt der Tschechi-
schen Republik zur Europäischen Union und dient der
Verbesserung des Informationsaustausches über das
KKW Temelin. Insofern ist es mit dem breiter angeleg-
ten bilateralen Deutsch-Tschechoslowakischen Abkom-
men nicht vergleichbar.
Zu Frage 47:
Die Informationsstruktur der Bundesregierung bei
sicherheitsrelevanten Ereignissen, Störfällen und Unfäl-
len in kerntechnischen Anlagen hat sich bewährt und be-
darf keiner weiteren Unternehmungen der Bundesregie-
rung. Bezüglich der angesprochenen „… jüngsten
Vorfälle im tschechischen AKW Temelin“ ist zu sagen,
dass gerade für den sensiblen Bereich der Öffentlich-
keitsarbeit mit der tschechischen atomrechtlichen Ge-
nehmigungs- und Aufsichtsbehörde SUJB eine Sonder-
vereinbarung abgeschlossen wurde. Auf der Sitzung der
Deutsch-Tschechischen Kommission am 3. Mai 2001 in
Prag wurde im Annex 4 zum Protokoll unter Beteiligung
der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung über
die Art und Weise von Informationsaustausch bei Ereig-
nissen und Störfällen getroffen. Die tschechische Seite
hat sich an diese Vereinbarung gehalten. Bei Vorfällen,
die nach tschechischer Meinung eine geringe oder keine
sicherheitstechnische Bedeutung hatten, wurde die deut-
sche Seite auf Nachfrage ausreichend informiert. Die
Bayerische Staatsregierung wurde vom BMU jeweils
unterrichtet.
91, 1
0, T
113. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13