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ID1511310800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 15113

  • date_rangeDatum: 16. Juni 2004

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/113 bildungspaktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10273 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 10273 A 10274 C 10274 C 10274 D 10275 A 10275 B 10275 C 10276 A 10278 B 10278 C 10278 D 10278 D 10279 C 10279 C 10279 D 10280 A Deutscher B Stenografisch 113. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Wie- derholungstaten durch Anordnung der Un- terbringung in der Sicherungsverwahrung (Drucksache 15/3146) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Mehr Chancen zum Studium – BaföG-Reformen der Bundesregierung; Abschluss eines Aus- E J E D E M E K E 10273 B 10273 A BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10276 A 10276 B undestag er Bericht ung n 16. Juni 2004 t : delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10276 B 10276 C 10277 A 10277 C 10277 C 10277 C 10277 D 10278 A 10278 B Fragestunde (Drucksache 15/3283) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10280 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Mündliche Frage 3 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Benennung eines Luftwaffengeschwaders der Bundeswehr nach Werner Mölders Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Einschränkung der kostenfreien Beförde- rung von behinderten Menschen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Förderrechtliche Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zu- sätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der EU durch das In-Kraft-Treten des Berufsausbil- dungssicherungsgesetzes Antwort Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Jürgen Koppelin (FDP) Angebot der Position des EU-Kommis- sionspräsidenten an den bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Jürgen Koppelin (FDP) Abstimmung innerhalb des Bundeskabi- netts über das Angebot der Position des EU-Kommissionspräsidenten an den baye- rischen Ministerpräsidenten Stoiber Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z J D M P A v m d h A H Z P D M D A f a A F Z D M D F s A F Z D M P K d t A F Z P D 10280 C 10280 D 10281 B 10281 D 10282 D 10283 A 10283 D 10284 A 10284 C usatzfragen ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 11 etra Pau (fraktionslos) ufnahme verbindlicher Menschenrechts- erpflichtungen für die unter US-Kom- ando stehende multinationale Truppe in ie neue Irakresolution des UN-Sicher- eitsrates ntwort ans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 12 r. Hermann Otto Solms (FDP) ufhebung der allgemeinen Altersgrenze ür Bundesbeamte gemäß § 41 Bundesbe- mtengesetz ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 r. Hermann Otto Solms (FDP) lexibilisierung des Eintritts in den Ruhe- tand für Bundesbeamte ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 etra Pau (fraktionslos) onsequenzen aus dem im Juni 2004 von er Europäischen Kommission vorgeleg- en Bericht zu Rassismus und Intoleranz ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . 10284 C 10285 A 10285 B 10285 C 10286 A 10286 B 10286 B 10286 C 10286 D 10287 C 10287 D 10288 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 III Mündliche Frage 21 Henry Nitzsche (CDU/CSU) Notifizierung des Gesetzes zur befristeten Grundsteuerbefreiung bei der Fusion von Wohnungsunternehmen in den neuen Län- dern durch die Europäische Kommission Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Henry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Peter Rzepka (CDU/CSU) Auswirkungen der von der Vodafone Deutschland GmbH im Jahr 2001 geltend gemachten Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Mannesmann AG auf die Steuereinnahmen des Bundes Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Peter Rzepka (CDU/CSU) Grundsätze für die Anerkennung von Teil- wertabschreibungen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Jörg-Otto Spiller (SPD) Ziel und Ergebnis des Global Forums der OECD am 3. und 4. Juni 2004 in Berlin Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Jörg-Otto Spiller (SPD) Ziel der Veranstaltung des Center for Free- dom and Prosperity am Vorabend des Glo- bal Forums der OECD Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z J D F P D M D Ä w A G Z D M D H s v A G Z D M G M B k A G Z G D M M M b T A G Z M D K V 10288 C 10288 D 10289 A 10289 B 10289 D 10290 C 10290 D 10291 C 10291 D usatzfragen örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 irk Niebel (FDP) nderung der Dienstanweisung zur An- erbestoppausnahmeverordnung ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . usatzfrage irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 irk Niebel (FDP) altung der Bundesregierung zum gesell- chafts- und jugendpolitischen Anliegen on Aupairaufenthalten ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) aßnahmen gegen eine Aushöhlung der eschränkung der Arbeitnehmerfreizügig- eit im Rahmen der EU-Osterweiterung ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 ichael Kretschmer (CDU/CSU) aßnahmen der Bundesregierung zur Ver- esserung der wirtschaftlichen Situation der ankstellenpächter in den Grenzgebieten ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10292 B 10292 C 10293 B 10293 D 10294 A 10294 C 10294 D 10295 C 10295 D 10296 B 10296 D 10297 D 10298 B 10298 C 10299 A 10299 B 10299 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Mündliche Frage 32 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Umbenennung des Autobahndreiecks „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in „Kreuz Conrad Electronic“ Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Eventuelle Bereitschaft der Bundesregie- rung, die Umbenennung des Autobahn- dreiecks „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in „Kreuz Conrad Electronic“ zu unterstüt- zen Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Henry Nitzsche (CDU/CSU) Ergebnisse der Studie zur Wirkungsweise der Investitionszulage für die Modernisie- rung von Mietwohnungen in den neuen Ländern Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 37 und 38 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Finanzierung der Ortsumgehung Marien- berg (B 174) durch Umschichtung von Fi- nanzmitteln aus dem sich auf tschechischer Seite verzögernden Bau der A 17 (Dres- den–Prag) Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 39 Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) Entscheidungsbefugnisse des Bundesver- kehrsministeriums bzw. des Luftfahrt- Bundesamtes bei der Festlegung von Ab- flugrouten an deutschen Flughäfen zur Verminderung der Lärmbelästigung für Wohngebiete A A M K K r d A A Z A B w g h s h ( N E Z A B w g W ( N E Z A B w g m H z s s ( N E 10300 A 10300 A 10300 B 10300 C 10301 A 10301 D ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 40 ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) riterien für die Festlegung von Abflug- outen unter besonderer Berücksichtigung er Lärmbelästigung für Wohngebiete ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- eisung des Einspruchs des Bundesrates egen das Gesetz zur Sicherung der nach- altigen Finanzierungsgrundlagen der ge- etzlichen Rentenversicherung (RV-Nach- altigkeitsgesetz) Drucksache 15/3307) . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- eisung des Einspruchs des Bundesrates egen das Gesetz gegen den unlauteren ettbewerb (UWG) Drucksache 15/3308) . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- eisung des Einspruches des Bundesrates egen das Gesetz zur Umsetzung des Rah- enbeschlusses über den Europäischen aftbefehl und die Übergabeverfahren wischen den Mitgliedstaaten der Europäi- chen Union (Europäisches Haftbefehlsge- etz – EuHbG) Drucksache 15/3309) . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10302 C 10302 D 10303 A 10303 C 10304 C 10303 A 10303 D 10306 B 10303 A 10303 D 10309 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 V Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 1 und 2 Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) Weiteres Verfahren zum Bau des Informa- tions- und Dokumentationszentrums „Topographie des Terrors“ nach Über- nahme durch den Bund; Erfordernis eines neuen Ausschreibungsverfahrens Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Ernst Hinsken (CDU/CSU) Befreiung Lebensmittel herstellender Be- triebe von der Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung bei Wasserzu- fuhr aus einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 a Trinkwasserver- ordnung Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 6 und 7 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Finanzierungsanteil am Forschungsfusions- reaktor ITER; Nichtberücksichtigung des Standorts Garching; Anzahl der in Frank- reich neu entstehenden Arbeitsplätze Antwort Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 14 Ernst Hinsken (CDU/CSU) Einführung der 42-Stunden-Woche für Be- amte und Angestellte des öffentlichen Dienstes des Bundes und dadurch mögliche Einsparungen A F A M H U B A S a A F A M D V t d m W K A F A M D A l A D A M D F B I N r A A 10312 A 10312 C 10313 A 10313 B 10313 C 10314 A ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 15 und 16 artmut Koschyk (CDU/CSU) nverzichtbarkeit eines differenzierenden ezahlungssystems im öffentlichen Dienst; uswirkungen bei Nichtanrechnung von tudienzeiten; adäquate Regelung für Be- mte ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 17 und 18 r. Ole Schröder (CDU/CSU) eränderungen durch das geplante Küs- enwachzentrum; Vereinbarkeit des von en Küstenländern geplanten gemeinsa- en Führungs- und Lagezentrums der asserschutzpolizeien mit dem geplanten üstenwachzentrum ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 20 r. Peter Jahr (CDU/CSU) grardieselvergütung für landwirtschaft- iche Fahrzeuge ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Fragen 34 und 35 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ortsetzung der Planungen eines ICE- ypasses im Rahmen der vorgesehenen CE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/ eckar; bisherige Kosten für Probeboh- ungen ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10314 C 10314 D 10315 B 10315 D 10316 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Anlage 10 Mündliche Fragen 41 und 42 Helmut Heiderich (CDU/CSU) Auswirkungen der Kürzung des Verkehrs- etats auf den sechsstreifigen Ausbau der A 4 zwischen Eisenach und Wommen sowie auf die Sanierung der A 4 zwischen Kirch- heim und Wommen Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 43 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Mindestabstand von Rindermastanlagen zu Wohngebieten Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 44 und 45 Gitta Connemann (CDU/CSU) EU-weite Absatzprobleme durch die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgenommene Kategorisierung von Alt- papier als Abfall Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 46 und 47 Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Abschluss des Melker Abkommens zwi- schen Österreich und Tschechien im Zuge der EU-Erweiterung; Verbesserung der In- formationsstruktur angesichts der Vorfälle im tschechischen Atomkraftwerk Temelin Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10316 D 10317 A 10317 B 10317 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10273 (A) ) (B) ) 113. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      Berichtigung 110. Sitzung, Seite 10013 (D), Anlage 3, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: Antwort des Staatsekretärs Béla Anda auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 2). (D) (B) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10313 (A) ) (B) ) Land Berlin je zur Hälfte beteiligen. gen geltendes EU-Recht wie auch gegen die nationale nahme werden sich – wie bisher – der Bund und das w elche Betreiber einer Installation – würde sowohl ge- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 1 und 2): Welches weitere Verfahren plant die Bundesregierung für den zwischen der Bundesregierung und dem Berliner Senat laut Pressemitteilung Nr. 259 des Presse- und Informations- amts der Bundesregierung vom 25. Mai 2004 vereinbarten „Neubeginn“ nach der Übernahme des Dokumentationszen- trums der Berliner Gedenkstätte „Topographie des Terrors“ durch den Bund? Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine neue Aus- schreibung für den Bau dieses Dokumentationszentrums rechtlich notwendig und/oder politisch gewollt, oder kann auch auf vorhandene Entwürfe der seinerzeitigen Ausschrei- bung zurückgegriffen werden, von denen einige in der enge- ren Auswahl gewesen waren? Zu Frage 1: Unter der Gesprächsleitung des Vorsitzenden des In- ternationalen Beirats der Stiftung Topographie des Ter- rors wird ein Kolloquium veranstaltet, in dem auf die Fragen nach dem Umgang mit dem Gelände, dem Be- darf für die Arbeit der Stiftung und den Lösungsmög- lichkeiten eingegangen werden soll. Im Anschluss daran wird die Frage einer neuen Ausschreibung eines Wettbe- werbes zu klären sein. An der Finanzierung der Baumaß- Z n f d r t A d F ( ö L E n g G B T H n d d d B b T L G v s w I D k s b d a K Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 16.06.2004 Grotthaus, Wolfgang SPD 16.06.2004 Hagemann, Klaus SPD 16.06.2004 Haupt, Klaus FDP 16.06.2004 Kopp, Gudrun FDP 16.06.2004 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.06.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 16.06.2004 Strothmann, Lena CDU/CSU 16.06.2004 Dr. Struck, Peter SPD 16.06.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 16.06.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht u Frage 2: Aus rechtlichen Gründen kann auf Entwürfe aus ei- em früheren Wettbewerbsverfahren nicht zurückgegrif- en werden, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, ass nach dem Kolloquium im Vergleich zu dem frühe- en Wettbewerb andere Anforderungen an die Gestal- ung des Geländes zu stellen sein werden. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Frage 4): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach Be- triebe des Lebensmittelhandwerks von der Untersuchungs- pflicht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) befreit sind, wenn die Wasserzufuhr ausschließlich aus einer Wasser- versorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 a TrinkwV erfolgt und die Untersuchung dieser Wasserversorgungsanlage keine mikrobiologischen oder sonstigen Qualitätsmängel des Was- sers aufweist, und ist sie bereit, sich im Bund-Länder-Aus- schuss im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung für eine Befreiung der Betriebe des Lebensmittelhandwerks von der Untersuchungspflicht einzusetzen, wenn diese genannten Voraussetzungen gegeben sind? Nein. Im Allgemeinen wird das Trinkwasser aus dem ffentlichen Versorgungsnetz in das Gebäude eines ebensmittelbetriebes geleitet (denkbar ist auch eine igenwasserversorgung zum Beispiel durch einen eige- en Brunnen auf dem Betriebsgelände). An der Über- abestelle vom öffentlichen Versorgungsnetz in ein ebäude befindet sich in der Regel der Wasserzähler. is zu diesem Punkt liegt die Verantwortung für die rinkwasserqualität bei dem liefernden Wasserversorger. inter der Übergabestelle beginnt definitionsgemäß ach der Trinkwasserverordnung die Hausinstallation, ie im Verantwortungsbereich des Inhabers des Gebäu- es liegt. Die Hausinstallation reicht bis zu den verschie- enen Entnahmestellen (Zapfhähnen) in einem Betrieb. is zu diesen Stellen erstreckt sich auch der Geltungs- ereich der Trinkwasserverordnung. Nachdem das rinkwasser die Entnahmestelle verlassen hat, gilt das ebensmittelrecht. Dieser bis an die Entnahmestelle im ebäude reichende Geltungsbereich der Trinkwasser- erordnung ist darin begründet, dass sich die Trinkwas- erqualität gerade in der Hausinstallation durch die Ein- irkung falscher oder nicht richtig gebauter nstallationsteile und -materialien verschlechtern kann. ie Parameter, die sich hier zum Nachteil verändern önnen, müssen daher auch an dieser letzten Entnahme- telle vor dem Verzehr oder vor der Verwendung im Le- ensmittelbetrieb überwacht werden, ähnlich wie in an- eren Gebäuden, in denen Wasser an die Öffentlichkeit bgegeben wird, zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, indergärten. Eine Ausnahmeregelung – gleich welcher Art und für 10314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 (A) ) (B) ) Trinkwasserverordnung verstoßen. Darüber hinaus würde dies dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zu- widerlaufen, gerade einen Lebensmittelbetrieb von der Trinkwasserüberwachung auszunehmen. Ein systemati- scher Fehler würde in diesem Fall erst bei Erkrankung der Verbraucher durch Verzehr eines kontaminierten Le- bensmittels aufgedeckt. Die Lebensmittelkontrolle ist wiederum nicht darauf ausgerichtet, Unzulänglichkeiten auf der Trinkwasserseite aufzudecken. Der Vollzug der Trinkwasserverordnung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Einer Befreiung von den durch das Gesundheits- amt durchzuführenden stichprobenartigen Kontrollen an der Stelle der Verwendung kann aber einerseits wegen eines Verstoßes gegen EG-Recht, andererseits wegen einer Gefährdung des gesundheitlichen Verbraucher- schutzes nicht zugestimmt werden, da eine nachträgliche Kontamination in den Leitungen nach der Übergabe eines einwandfreien Wassers aus einer Wasserversor- gungsanlage nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a Trinkwasserver- ordnung weder in chemischer noch in mikrobiologischer Hinsicht ausgeschlossen werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 6 und 7): Wie hoch ist der konkrete deutsche Finanzierungsanteil am laut Zeitungsberichten (DIE WELT vom 25. Mai 2004) mindestens rund 4,6 Mrd. Euro teuren internationalen For- schungsfusionsreaktor „ITER“, und was sind die einzelnen Gründe dafür, dass der deutsche Standort Garching nicht in der Debatte um die Standortfrage steht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Garching bereits ein „ITER“-Zentrum besteht? Wie viele Arbeitsplätze werden nach Einschätzung der Bundesregierung während der Bauphase und später während der Betriebsphase des neu zu errichtenden Forschungsfusions- reaktors „ITER“ am möglichen Standort Cadarache (Frank- reich) entstehen, und wie viele Arbeitsplätze werden in der Folge dadurch am „ITER“-Zentrum in Garching nach Frank- reich verloren gehen? Zu Frage 6: Die Finanzierung von ITER wird, mit Ausnahme des Anteils, den das jeweilige Sitzland zu tragen hat, über das EU-Forschungsrahmenprogramm (Euratom-Teil) er- folgen. Deutschland wird entsprechend unserem übli- chen Anteil am Gesamtbudget der EU daran beteiligt sein. Ein gesondertes deutsches Budget gibt es für die Finanzierung von ITER nicht. Bereits 1996 hat die damalige Bundesregierung eine deutsche Standortbewerbung ausgeschlossen. Zu Frage 7: Nach derzeitigen Schätzungen wird die zu gründende internationale ITER-Organisation in der Bauphase zwi- schen 400 bis 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um- fassen. Die endgültige Personalzahl während der Be- triebsphase steht noch nicht fest. G w p n d s w A d F ( d u h k a A 4 A d g ( Z s ö t i A w – s u d (C (D Derzeit sind in dem so genannten „Iter-Zentrum“ in arching etwa 40 Personen beschäftigt. Ob und inwie- eit für derzeit in Garching ansässiges Personal Arbeits- lätze tatsächlich verloren gehen werden, ist zurzeit icht abschätzbar. Es erscheint sogar möglich, dass urch Abordnungen an die internationale ITER-Organi- ation die möglichen „Verluste“ mehr als ausgeglichen erden können. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Frage 14): Will die Bundesregierung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes des Bundes die 42-Stunden-Woche ein- führen, wie dies bereits einige Bundesländer getan haben bzw. planen, und wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnet sie auf Bundesebene? Nein, die Bundesregierung plant nicht die Arbeitszeit er Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen nd Arbeitnehmer des Bundes auf 42 Stunden anzu- eben. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Länder hat eine derartige Regelung für ihre Beamtinnen und Be- mten. Lediglich in Hessen beträgt die regelmäßige rbeitszeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 2 Stunden. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Fragen 15 und 16): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für wett- bewerbsfähige Personalstrukturen im öffentlichen Dienst ein nach Leistung und Verantwortung differenzierendes Bezah- lungssystem unverzichtbar ist, und wenn ja, folgt für die Bun- desregierung daraus, künftig auf Beschlüsse, die nivellierende Wirkung auf die Bezahlung haben, zu verzichten? Wie würde sich das Spannungsverhältnis zwischen niedri- geren und höheren Tarif- bzw. Besoldungsgruppen im öffent- lichen Dienst verändern, wenn Studienzeiten sich künftig nicht mehr positiv auf Altersruhegelder auswirken würden, und soll es für Beamte bei Übertragung der entsprechenden rentenrechtlichen Beschlüsse eine Regelung geben, die die Möglichkeiten nach § 207 des Sechsten Buches Sozialgesetz- buch nachzeichnet? u Frage 15: Die Bundesregierung vertritt unverändert die Auffas- ung, dass für wettbewerbsfähige Personalstrukturen im ffentlichen Dienst ein nach Leistung und Verantwor- ung differenzierendes Bezahlungssystem unverzichtbar st (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine nfrage der Abgeordneten Bosbach, Koschyk, Strobl, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 15/1165). Die ursprünglich gesetzlich be- timmten Spannungsverhältnisse zwischen niedrigeren nd höheren Besoldungsgruppen haben sich insbeson- ere in den Jahren seit 1980 bis Mitte der 90er-Jahre ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10315 (A) ) (B) ) stärkt und zu deutlichen Verschiebungen zugunsten der niedrigen Besoldungsgruppen geführt. Das Bezahlungs- system des öffentlichen Dienstes ist im Tarifbereich ebenso wie im Besoldungsbereich grundsätzlich sowohl von Leistungselementen als auch von sozialen Gesichts- punkten geprägt. Die Leistungsbezahlung ist im Besol- dungsbereich im Gegensatz zum Tarifbereich in den ver- gangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich darauf verständigt, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Tarifreform die Leistungsorientierung der Bezahlung zu verstärken. Bundesregierung und Gewerkschaften stimmen darin überein, dass auch bei der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten die individuelle Leistung künftig stärkere Berücksichtigung finden muss. Es geht über die bisherigen Instrumente der Leistungsbezahlung hinaus um ein neues System der leistungsorientierten Bezahlung, das gegenwärtig im Dialog mit den Gewerk- schaften entwickelt wird. Ziel eines solchen Systems ist naturgemäß nicht eine nivellierende Wirkung auf die Be- zahlung. Eine verstärkte Leistungsorientierung schließt die Berücksichtigung sozialer Aspekte allerdings auch künftig nicht aus. Zu Frage 16: Das vom Bundestag am 11. März 2004 beschlossene Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV- NachhaltigkeitsG) enthält unter anderem die Streichung der rentenrechtlichen Bewertung von Hochschulausbil- dungszeiten. Die Übertragung dieser Maßnahme auf die Beamtenversorgung wirkt sich nicht in jedem Fall auf die Höhe des Ruhegehalts aus. Wer zum Beispiel mit 19 Jahren Abitur macht, nach 12 Studiensemestern mit 25 Jahren in den Referendardienst eintritt und die Regel- altersgrenze mit 65 Jahren erreicht, ist von der Strei- chung der Hochschulausbildungszeiten nicht betroffen. Es ist daher gegenwärtig nicht abschätzbar, ob und in- wieweit sich der Wegfall der Hochschulausbildungszei- ten auf die Ruhegehälter und damit auf das Spannungs- verhältnis, also die Spreizung der Ruhegehälter auswirkt. Eine Nachzeichnung der Möglichkeiten nach § 207 SGB VI in der Beamtenversorgung macht schon deshalb keinen Sinn, weil der § 207 SGB VI im Renten- recht im Zusammenhang mit der freiwilligen Beitrags- zahlung auf Hochschulausbildungszeiten gar nicht an- wendbar ist. Für Beamtinnen und Beamte, die ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöhen wollen, wird die Bundesregierung die bisher eingeschränkten Möglich- keiten der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erweitern. Sie wird dazu im Einver- nehmen mit den Ländern noch in dieser Legislaturpe- riode eine entsprechende Änderung des Beamtenrechts- rahmengesetzes auf den Weg bringen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 17 und 18): Z z K n D B v V E ü m i w V Z t S s s S d s g M d d Z s b z S d r d t d m E A d F ( (C (D Welche tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen erge- ben sich durch das von der Bundesregierung geplante neue Küstenwachzentrum? Inwieweit ist das von den Küstenländern geplante gemein- same Führungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien mit dem von der Bundesregierung geplanten neuen Küsten- wachzentrum vereinbar? u Frage 17: Durch die Schaffung eines einheitlichen – statt bisher wei – für Nord- und Ostsee gleichermaßen zuständigen üstenwachzentrums in Cuxhaven sollen die vorhande- en maritimen Kompetenzen des Bundes unter einem ach gebündelt und die Zusammenarbeit der beteiligten ehörden durch noch engere Abstimmung und effekti- eren Mitteleinsatz verbessert werden. Die fachliche erantwortung bleibt unverändert bei den Behörden und inrichtungen, die in den einzelnen Aufgabenbereichen ber gewachsenes Erfahrungswissen verfügen. Zweck- äßig im Sinne einer effektiven Aufgabenwahrnehmung st die räumliche Zusammenführung des neuen Küsten- achzentrums mit dem Havariekommando und einer erkehrsinformationszentrale mit dem Point of Contact. u diesem Zweck wird das bisherige Küstenwachzen- rum Ostsee in Neustadt aufgegeben. In einem weiteren chritt ist vorgesehen, die Küstenländer in die abge- timmte Zusammenarbeit einzubeziehen. Damit würden ämtliche für die maritime Sicherheit verantwortlichen tellen zusammengeführt mit der Folge, dass die zustän- igen Behörden und Einrichtungen zeitgleich über die- elben Informationen verfügen, die ziel- und aufgaben- erecht ausgewertet und in abgestimmte konkrete aßnahmen umgesetzt werden können. Die Gespräche azu sind auf Staatssekretärsebene aufgenommen wor- en. u Frage 18: Grundsätzlich besteht Einigkeit in dem Ziel, die Zu- ammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Ver- esserung der Sicherheit vor der deutschen Küste aus- ubauen und – insbesondere zur Bewältigung von onderlagen – gemeinsam zu handeln. Insofern basiert as von den Küstenländern geplante gemeinsame Füh- ungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien auf er gleichen Intention wie das neue Küstenwachzen- rum. In ersten Gesprächen wurde mit den Küstenlän- ern vereinbart, die Möglichkeiten einer engen Zusam- enarbeit unter einem Dach konkret aufzuzeigen und ntscheidungsvorschläge zu unterbreiten. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Frage 20): Ist es vorgesehen, dass LKW, die als landwirtschaftliche Fahrzeuge angemeldet wurden (grünes Nummernschild), in den Genuss der Agrardieselvergütung kommen, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind? 10316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 (A) ) (B) ) Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie mit den ange- sprochenen LKW Fahrzeuge des Typs IFA W50/L60 meinen, die in den neuen Bundesländern häufig für land- wirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Fahrzeuge mit grünen Nummerschildern sind von der Kraftfahr- zeugsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung von Fahrzeugen nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht bedingt jedoch nicht zwangsläufig weitere Befreiungen oder Vergünstigungen nach anderen Rechtsnormen. Gemäß § 25 b Mineralöl- steuergesetz wird eine Vergütung dann gewährt, wenn nachweislich versteuertes Gasöl zum Betrieb von Acker- schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsma- schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen in Betrie- ben der Land- und Forstwirtschaft bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwen- det wird. Ein LKW ist jedoch kein Ackerschlepper im Sinne dieses Gesetzes. Eine Vergütung käme nur dann in Betracht, wenn der LKW ein Sonderfahrzeug im Sinne des § 25 b des Mineralölsteuergesetzes wäre. Als Son- derfahrzeug gelten Fahrzeuge, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, für diese geeignet und bestimmt sind und mit ihren besonderen Vorrichtungen mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (Urteil des OVG Koblenz 8A 46/88 1K 102/87 vom 30. Juni 1989). Auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz taucht der Begriff des Sonderfahrzeugs auf. Als Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 dieses Gesetzes gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbunde- nen Einrichtungen für bestimmte Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind und in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden. Da sowohl im Mineralölsteuer- als auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz ein Fahrzeug nur dann als Sonderfahrzeug anzuerkennen ist, wenn seine besonderen Einrichtungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird die Befreiung als Son- derfahrzeug nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuerge- setzes nur als ein Indiz gewertet, dass es sich auch um ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralölsteuergeset- zes handelt. Ein LKW Typ IFA W50/L60 muss zum Mit- führen von Anhängefahrzeugen und darüber hinaus nach Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt sein. Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einem Drei- punkt-Anbau ausgerüstet sind. Ob diese Voraussetzungen für Fahrzeuge des Typs IFA W50/L60 im Einzelfall erfüllt sind, kann nur durch ein TÜV- bzw. DEKRA-Gutachten belegt werden. Der Verbrauch von nachweislich versteuertem Gasöl in ei- nem LKW mit grünem Nummernschild kann also nur dann vergütet werden, wenn es sich bei diesem Fahr- zeug um ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralöl- steuerrechts handelt. Probleme treten in den neuen Bundesländern deshalb auf, weil die Durchführungsbe- stimmungen zum Landwirtschafts-Gasölverwendungs- gesetz (LwGVG) vom 31. August 1990 in § 3 eine Ausgleichsregelung vorsahen. Die land- und forstwirt- schaftlichen Betriebe konnten Gasölverbilligung in Anspruch nehmen, wenn andere Fahrzeuge als in § 1 A W d z r A d A d g ( Z t g G Z l W B n A d g ( Z K (C (D bs. 1 LwGVG genannt (wie zum Beispiel LKW IFA 50/L60), zu begünstigten Zwecken eingesetzt wur- en. Diese Fahrzeuge mussten vor dem 1. Januar 1991 ugelassen sein. Laut Fußnote war diese Durchfüh- ungsbestimmung nach Artikel 9 Anlage II Kapitel IV bschnitt III Nr. 7 des Einigungsvertragsgesetzes je- och nur bis zum 31. Dezember 1995 in Kraft. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Fragen 34 und 35): Werden die im Rahmen der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen ICE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar von der Deutschen Bahn AG (DB AG) bisher erfolgten Pla- nungen eines ICE-Bypasses trotz der Entscheidung des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dass diese ICE-Neubaustrecke ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim geführt werden soll, zurzeit fortgesetzt? In welcher Höhe sind bisher Kosten für Probebohrungen zur Untersuchung der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein/ Main–Rhein/Neckar angefallen, und wie hoch ist daran der Anteil für die von der DB AG befürwortete Bypassstrecke? u Frage 34: Die endgültige Entscheidung über die Inhalte des Ers- en Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwe- eausbaugesetzes trifft der Deutsche Bundestag. Das esetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. u Frage 35: Über die Höhe der Kosten für die Probebohrungen iegen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und ohnungswesen keine Informationen vor. Die Deutsche ahn AG ist Vorhabenträgerin und handelt hier in eige- er unternehmerischer Verantwortung. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Fragen 41 und 42): Welche Auswirkungen auf die bisher vorgesehenen Aus- bauschritte wird die finanzielle Kürzung des Verkehrsetats auf den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwi- schen Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck Wom- men haben, und werden bereits begonnene Maßnahmen zeit- lich gestreckt? In welcher Weise ist die grundhafte Sanierung der Bundes- autobahn A 4 zwischen Kirchheim und dem zukünfigen Auto- bahndreieck Wommen (einschließlich der Neuanlage eines Parkplatzes bei Friedewald) durch die finanzielle Kürzung des Verkehrsetats betroffen, und welche Zeitpunkte gibt es für die Bauabschnitte? u Frage 41: Der zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 15 assel–Eisenach gehörende laufende 6-streifige Ausbau Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10317 (A) ) (B) ) der Bundesautobahn A 4 zwischen der Werrabrücke westlich Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck Wommen wird programmgemäß Ende 2005 fertig ge- stellt. Zu Frage 42: Angesichts des – mit Ausnahme des Parkplatzes bei Friedberg – erst zu beschaffenden Baurechts sind für das Jahr 2004 Maßnahmen der grundhaften Sanierung an der Bundesautobahn A 4 zwischen Kirchheim und Wommen nicht vorgesehen. Weitere finanzielle Dispositionen für die Sanierung der zugehörigen Bauabschnitte der Bun- desautobahn A 4 werden zu gegebener Zeit ausgehend von dem jeweils vorliegenden Baurecht auf der Basis der verabschiedeten Bundeshaushalte zwischen dem Bund und der hessischen Landesregierung abzustimmen sein. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Druck- sache 15/3283, Frage 43): Müssen auf der Grundlage der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft des Bundes vom 24. Juli 2002 alle Rindermastanlagen hinsichtlich des Mindestabstandes zu Wohngebieten zwingend neu genehmigt werden? Nein. Die Mindestabstandsregelung zur Wohnbebau- ung findet sich in Nummer 5.4.7.1 der Technischen An- leitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002). Sie gilt nur für die Errichtung von Anlagen. Somit sind nur Neu- anlagen im Sinne der TA Luft 2002 (Genehmigung nach dem 1. Oktober 2002) betroffen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 44 und 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die nach dem Kreis- laufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgenommene Kategori- sierung von Altpapier als Abfall zu EU-weiten Absatzproble- men für Betriebe der Altpapiersortierung und -vermarktung führt, da die englische Übersetzung „waste“ die Kunden abschreckt, wohingegen die europäische Konkurrenz über- wiegend den Terminus „Sekundärrohstoff“ („secondary com- modity“) verwendet, was die Vermarktung erheblich erleich- tert, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die sich daraus ergebende Situation der entsprechenden Betriebe? Sieht die Bundesregierung bei der Wahl der Termini inso- weit Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 44: Die Frage, ob ein Stoff als Abfall einzustufen ist, be- stimmt sich europarechtlich nach der Richtlinie 75/442/ EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (EWG- Abfall-Rahmenrichtlinie). Insoweit gelten europaweit einheitliche Grundsätze für die Beurteilung, wann die Abfalleigenschaft anzunehmen ist. Durch das Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 w s m w K f a p A g s i v d g d Z c Ä g d a E c e s A d d C Z R s l s T s D c K g (C (D ird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zu- tändig für den Vollzug sind die Länder. Soweit die Abfalleigenschaft von Altpapier anzuneh- en ist, handelt es sich regelmäßig um einen nicht über- achungsbedürftigen Abfall, an dessen Entsorgung nach reislaufwirtschafts- und Abfallgesetz keine besonderen ormellen und materiellen Anforderungen im Hinblick uf Transport und Überwachung gestellt werden. Alt- apier unterfällt zudem der Grünen Liste nach der EG- bfallverbringungsverordnung und kann damit auch renzüberschreitend praktisch im Ergebnis wie ein Wirt- chaftsgut gehandelt werden. Der Begriff Abfall braucht m Geschäftsverkehr nicht verwendet werden. Im Falle on Altpapier ist der Bundesregierung nicht bekannt, ass sich durch die vorgenannten abfallrechtlichen Re- elungen konkrete Absatzschwierigkeiten für Betriebe er Altpapiersortierung und -vermarktung ergeben. u Frage 45: Von der Bundesregierung wird wegen der EG-rechtli- hen Vorgaben derzeit keine Möglichkeit und Bedarf zur nderung des deutschen Abfallrechts gesehen; zur Be- ründung wird auf die Ausführungen zur Beantwortung er Frage 40 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich uf europäischer Ebene – unter anderem im Rahmen der rarbeitung einer Europäischen Vermeidungs- und Re- yclingstrategie – dafür ein, dass das Ende der Abfall- igenschaft bei der Behandlung und Verwertung be- timmter Abfälle rechtssicher definiert wird. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen es Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/ SU) (Drucksache 15/3283, Fragen 46 und 47): Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Zuge der EU- Erweiterung Österreich mit dem „Melker Abkommen“ eine Initiative für die Sicherheit der Kernenergie ergriffen hat und sich Deutschland nach wie vor auf das alte deutsch-tschechi- sche Abkommen zur „Kerntechnischen Sicherheit und Strah- lenschutz“ vom 17. August 1990 stützt? Was gedenkt die Bundesregierung, besonders angesichts der jüngsten Vorfälle im tschechischen Atomkraftwerk Teme- lin, zu unternehmen, um die Informationsstruktur, insbeson- dere für die Bundesländer, zu verbessern? u Frage 46: Das deutsch-tschechoslowakische Abkommen zur egelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zu- ammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah- enschutz vom 17. August 1990, das durch Notenwech- el vom 18. Dezember 1992/1. Januar 1993 mit der schechischen Republik fortbesteht, erfüllt seit Jahren einen Zweck. Gemäß Art. 5 des Abkommens finden im Rahmen der eutsch-Tschechischen Kommission zur nuklearen Si- herheit und des Strahlenschutzes jährlich ausführliche onsultationen statt, an denen die Bayerische Staatsre- ierung durch das Bayerische Staatsministerium für 10318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 (A) (C) (B) (D) Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gleichberechtigt teilnimmt. Das so genannte Melk-Abkommen zwischen der Republik Ös- terreich, der Tschechischen Republik und unter Beteili- gung der Europäischen Kommission vom Juli 2001 hat sowohl völkerrechtlich als auch von seinem Mandat her andere Funktionen. Das Melk-Abkommen bezieht sich auf den inzwischen vollzogenen Beitritt der Tschechi- schen Republik zur Europäischen Union und dient der Verbesserung des Informationsaustausches über das KKW Temelin. Insofern ist es mit dem breiter angeleg- ten bilateralen Deutsch-Tschechoslowakischen Abkom- men nicht vergleichbar. Zu Frage 47: Die Informationsstruktur der Bundesregierung bei sicherheitsrelevanten Ereignissen, Störfällen und Unfäl- len in kerntechnischen Anlagen hat sich bewährt und be- darf keiner weiteren Unternehmungen der Bundesregie- rung. Bezüglich der angesprochenen „… jüngsten Vorfälle im tschechischen AKW Temelin“ ist zu sagen, dass gerade für den sensiblen Bereich der Öffentlich- keitsarbeit mit der tschechischen atomrechtlichen Ge- nehmigungs- und Aufsichtsbehörde SUJB eine Sonder- vereinbarung abgeschlossen wurde. Auf der Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommission am 3. Mai 2001 in Prag wurde im Annex 4 zum Protokoll unter Beteiligung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung über die Art und Weise von Informationsaustausch bei Ereig- nissen und Störfällen getroffen. Die tschechische Seite hat sich an diese Vereinbarung gehalten. Bei Vorfällen, die nach tschechischer Meinung eine geringe oder keine sicherheitstechnische Bedeutung hatten, wurde die deut- sche Seite auf Nachfrage ausreichend informiert. Die Bayerische Staatsregierung wurde vom BMU jeweils unterrichtet. 91, 1 0, T 113. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Hermann Otto Solms


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      Herr Staatssekretär, ist es nicht ein Beweis dafür, dass

      viele Personen durchaus in der Lage sind, in einem sehr
      viel höheren Alter noch ihren Amtsgeschäften ordnungs-
      gemäß nachzukommen, dass sich der für das Beamten-
      recht zuständige Bundesinnenminister im 72. Lebensjahr
      befindet – er wird am 20. Juli 72 Jahre alt – und, wie ich
      höre, nicht vorhat, demnächst sein Amt aufzugeben?

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      (C (D lauben Sie nicht mit Blick auf dieses gute Beispiel, ass es angezeigt wäre, für die Beamten, die leistungsähig sind und über einen großen Erfahrungsschatz verügen, das Beamtengesetz entsprechend zu ändern, soass baldmöglichst – möglicherweise freiwillig – das ienstverhältnis verlängert werden kann? Fr Herr Kollege Solms, ich freue mich, dass Sie den eburtstag unseres Bundesinnenministers Otto Schily so räzise im Kopf haben und auch genau wissen, wie alt er n diesem Jahr wird. Ich freue mich darüber, dass Sie ber die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft uneres Bundesinnenministers so begeistert sind und diese n einer solch positiven Art und Weise würdigen. Bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage habe ich ein roblem; ich würde sie gern im Zusammenhang mit der rage 13 beantworten. Dann rufe ich jetzt die Frage 13 auf: Welche Gründe sprechen für eine weitere Flexibilisierung des Verfahrens zum Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und wie sollte eine solche flexibilisierte Regelung aussehen? F Nach dem Beamtenrecht besteht bereits heute schon ie Möglichkeit der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreihen der Altersgrenze. Nach § 41 Abs. 2 BBG kann der intritt in den Ruhestand auf Antrag bis längstens zum 8. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wenn – das ist ie Einschränkung – es im dienstlichen Interesse liegt. ie Voraussetzung des dienstlichen Interesses soll die erücksichtigung der personalwirtschaftlichen Belange icherstellen. Mit den Ländern besteht beim Beamtenrechtsrahmen esetz fachlich Einvernehmen, die weitergehende Einchränkung „wenn es im dienstlichen Interesse liegt“ urch das bloße Erfordernis „wenn dienstliche Belange icht entgegenstehen“ zu lockern. Das heißt, man öchte auf Freiwilligkeitsbasis mehr individuelle Mögichkeiten – in diesem Sinne habe ich Ihre Frage verstanen – einräumen, die Altersgrenze von 65 Jahren zu berschreiten. Wir hoffen, dass wir zu dieser Regelung ommen, um somit auf freiwilliger Basis ein Stück Ereiterung zu ermöglichen. Eine weitere Zusatzfrage. Ich darf Sie sehr ermutigen, diesen Schritt zu gehen; enn ich kenne praktische Beispiele, bei denen exzelente Beamte mit einem besonderen Fachwissen auscheiden mussten, obwohl es keine entsprechend qualifiierten Nachfolger gegeben hat. Ich weiß ebenso aus der raxis, dass das Interesse der Personalräte darin liegt, die erlängerung der Beschäftigung zu verhindern, damit Dr. Hermann Otto Solms andere Karrieremöglichkeiten erhalten. Das ist auch verständlich, aber in Anbetracht der Situation, in der wir heute leben, möchte ich noch einmal fragen, ob Sie nicht schnellstmöglich initiativ werden könnten, um zu einer flexiblen Regelung,wie sie im Bundesrat diskutiert wird, zu kommen. F Ich habe Ihnen dargelegt, was diesbezüglich unser Ansatz ist. Wir möchten die restriktive Formulierung verändern und zu einer flexibleren Formulierung kommen, sodass der Betroffene mehr Möglichkeiten erhält, seinen Dienst über das 65. Lebensjahr hinaus fortzusetzen. Ich habe an Ihrer Frage erkannt, dass dort der Praktiker spricht. Sie haben anhand lebensnaher Beispiele gezeigt, wie schwierig die bisherige Regelung sein kann. Deswegen sind wir für eine entsprechende Veränderung. Sie werden aber mit mir darin übereinstimmen, dass es dazu des Einvernehmens mit den Ländern bedarf. Das ist sinnvoll, denn deren Personalkörper sind wesentlich größer und damit stärker betroffen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle eine einvernehmliche Regelung. Darf ich noch eine Frage stellen? Aber gern. Zu einer einvernehmlichen Regelung dürfte man aber wohl nur kommen, wenn der Bundesinnenminister zunächst einmal die Initiative ergriffen hätte. Das wäre seine Aufgabe. Die Frage ist: Wird er diese Initiative ergreifen? F Aufgrund dessen, was ich Ihnen jetzt geschildert habe, nämlich wie das Beamtenrechtsrahmengesetz hinsichtlich der bisherigen restriktiven Einschränkung nach unseren Vorstellungen verändert werden soll, können Sie davon ausgehen, dass wir uns um diese Erweiterung und dieses Stück Flexibilisierung bemühen werden. Die Fragen 14, 15 und 16 der Kollegen Hinsken und Koschyk werden schriftlich beantwortet, ebenso die Fragen 17 und 18 des Kollegen Dr. Schröder. Ich rufe nun die Frage 19 der Kollegin Petra Pau auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 8. Juni 2004 vorgelegten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – vergleiche „taz“, 9. Juni 2004 –, in dem festgestellt wird, dass die rassistisch und antisemitisch motivierte Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland zugenommen hat, und den das Deutsche Institut für Menschenrechte zum Anlass nahm, die Bundesregierung aufzufordern, schärfer gegen den Rechtsextremismus vorzugehen, und an die Vorlage eines Antidiskriminierungsgesetzes zu erinnern? d B e w u H A f ü t z D T F z l m g r J a h 2 J i u m A v s u t g M S d a g G n n A d M k n r g E (C (D F Frau Kollegin Pau, die Bundesregierung misst der ekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit inen besonders hohen Stellenwert bei. Sie wird auch eiterhin jede Form von Rassismus, Antisemitismus nd Fremdenfeindlichkeit entschlossen bekämpfen. ierbei nimmt die Bundesregierung die Hinweise und nregungen von ECRI auf. Zugleich muss allerdings estgestellt werden, dass die im dritten ECRI-Bericht ber Deutschland aufgestellte Behauptung, die rassisisch und antisemitisch motiviert Gewalt habe seit dem weiten Bericht über Deutschland, also von Juli 2001 bis ezember 2003, zugenommen, so nicht zutreffend ist. atsache ist, dass die Zahl der rassistisch motivierten älle von Körperverletzungen seit 2001 kontinuierlich urückgegangen ist. Wie bereits in der Presseerklärung zur Veröffent ichung der Fallzahlen aus dem Bereich der politisch otivierten Kriminalität 2003 dargestellt, steht dem insesamt positiven Rückgang im Bereich der politisch echts motivierten Straftaten im Jahre 2003 erstmals seit ahren ein Anstieg rechts motivierter Gewalttaten mit ntisemitischem Hintergrund gegenüber. Ich will Ihnen ier auch die absoluten Fallzahlen nennen: Im Jahre 001 waren es 27 Fälle, im Jahre 2002 30 Fälle und im ahre 2003 38 Fälle. Wir werden vonseiten des Bundesnnenministeriums diese Entwicklung genau analysieren nd im Blick behalten. Ich möchte in diesem Zusamenhang auch noch mitteilen, dass wir zurzeit ein als rtikelgesetz konzipiertes Antidiskriminierungsgesetz orbereiten. Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, wir beide teilen sicherlich die Be orgnis der Europäischen Kommission gegen Rassismus nd Intoleranz über die auch von Ihnen eben dargestellen Entwicklungen. Nun empfiehlt diese Kommission anz konkrete Maßnahmen. Ich frage Sie, welche dieser aßnahmen die Bundesregierung umzusetzen gedenkt. ie sprachen schon vom Antidiskriminierungsgesetz. In en Empfehlungen geht es aber auch um die Wanderrbeiterkonvention oder die Aufhebung des Vorbehalts egenüber der Kinderrechtskonvention oder auch die ewährung des Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer, um ur drei der vielen vorgeschlagenen Maßnahmen zu nenen. Welche gedenkt die Bundesregierung neben dem ntidiskriminierungsgesetz umzusetzen? F Frau Kollegin Pau, zu den drei von Ihnen genannten aßnahmen in concreto will ich hier nichts sagen. Sie ennen die Position der Bundesregierung dazu. Ich will och einmal darauf hinweisen, dass das Antidiskriminieungsgesetz, welches sich in Vorbereitung befindet, ein anz wesentlicher Punkt ist. Sie wissen, dass wir diesen rscheinungen sehr vehement begegnen, gerade auch Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper mit repressiven Maßnahmen. Es ist ganz wichtig, dass solche Straftaten entsprechend verfolgt, entschieden und auch beschieden werden. Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Wege. Eine weitere Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen helfen, mir doch noch die gewünschte Auskunft zu geben. Deshalb drehe ich meine Frage jetzt um: Welche der von der Kommission empfohlenen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf gar keinen Fall anzugehen bzw. umzusetzen? F Frau Kollegin Pau, in dieser Absolutheit möchte ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wir werden uns das genau anschauen und sind auch immer bereit, das eine oder andere zu debattieren. Sie haben beispielsweise das Wahlrecht angesprochen und Sie wissen, dass dies ein ausgesprochen schwieriges Thema ist. Eine weitere Zusatzfrage, Frau Lötzsch. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ist Deutschland gegenüber sehr kritisch. Das haben Sie in Ihren Antworten schon zum Ausdruck gebracht. Nun hört man aus Brüssel allerdings, dass der Bericht wahrscheinlich noch kritischer ausgefallen wäre, wenn es vor seiner Veröffentlichung nicht von deutscher Seite gewisse Einflussnahmen gegeben hätte, um seinen Inhalt etwas abzumildern. Können Sie uns bitte darüber informieren, welche Interventionen von deutscher Seite unternommen wurden, um diesen Bericht nicht ganz so kritisch ausfallen zu lassen? F Ich kann Ihnen das nur sehr persönlich beantworten: Ich habe diesbezüglich keine Interventionen vorgenommen. Ich habe ganz bewusst noch einmal die Fallzahlen geschildert und dargestellt, wie die Gesamtsituation bei uns ist. Ich muss Ihnen ganz offen eingestehen, dass die Form der Kritik der Situation in Deutschland nach meinem Dafürhalten nicht immer gerecht wird. Weitere Fragen hierzu liegen nicht vor. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht Frau Staatssekretärin Barbara Hendricks zur Verfügung. Die Frage 20 des Kollegen Peter Jahr wird schriftlich beantwortet. B s s m w E d E 1 t t d u u j M d n c n i s g r p H B d d t n B f M s g r I (C (D Ich rufe Frage 21 des Kollegen Henry Nitzsche auf: Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Notifizie rung des Gesetzes zur befristeten Grundsteuerbefreiung bei der Fusion von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern durch die Europäische Kommission? D Herr Kollege Nitzsche, ich gehe davon aus, dass Sie ich in Ihrer Frage auf das Gesetz zur Grunderwerbteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehen in den neuen Ländern beziehen. Dieses Gesetz urde am 16. Januar 2004 gemäß Art. 88 Abs. 3 des G-Vertrages durch Mitteilung der Bundesregierung an ie Europäische Kommission notifiziert. Im März und im Mai hat die Bundesregierung weitere rläuterungen nach Brüssel übermittelt, und am 6. April 2004 haben Vertreter des Bundesfinanzminiseriums und der betroffenen Bundesländer das Gesetz inensiv mit der Kommission erörtert. Es geht dabei um ie Frage, ob die vorgesehene Grunderwerbsteuerbefreing für Fusionen ostdeutscher Wohnungsunternehmen nd -genossenschaften eine Beihilfe darstellt und falls a, ob diese mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Der für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissar, ario Monti, hat sich im Rahmen seines Besuches in en neuen Bundesländern im Mai 2004 dem Vernehmen ach dahin gehend geäußert, dass er eine beihilferechtlihe Genehmigung der bisherigen Fassung des Gesetzes icht für wahrscheinlich hält. Die Meinungsbildung nnerhalb der Generaldirektion Wettbewerb ist nach Einchätzung der Bundesregierung aber noch nicht abeschlossen. Sollte es hinsichtlich der Gesetzesformulieung zu einer Einigung kommen, wäre mit einer ositiven Entscheidung der Kommission frühestens im erbst dieses Jahres zu rechnen. Eine Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, ist das Problem bezüglich der eihilfe, das Sie genannt haben, das einzige Problem, as zu der eklatanten Verzögerung beim In-Kraft-Treten ieses Gesetzes führt? Oder spielt auch das Wohneigenum ausländischer Gesellschaften oder Personen in den euen Bundesländern eine Rolle? D Mir ist nur dieses Problem bekannt. Das ist ein Noti izierungsverfahren, welches in Brüssel immer einige onate in Anspruch nimmt. Deswegen kann man in dieem Zusammenhang nicht von einer „eklatanten Verzöerung“ sprechen. Im Übrigen ist mir das, was Sie in Iher Zusatzfrage andeuten, im Einzelnen nicht bekannt. nsofern kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben. Eine weitere Zusatzfrage? Dieses Gesetz ist ja befristet. Angenommen, es tritt noch dieses Jahr in Kraft, würde sich die Befristung dann naturgemäß nach hinten verschieben? D Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung dieses Gesetzes, wenn es noch in diesem Jahr dazu kommt, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres vollzogen wird und dass deswegen kein Hinausschieben der Befristung nötig ist. Danke. Ich rufe die Frage 22 des Kollegen Peter Rzepka auf: Welche Auswirkungen ergeben sich nach Erkenntnis der Bundesregierung aus der von der Vodafone Deutschland GmbH im Jahr 2001 geltend gemachten steuerlichen Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Mannesmann AG für die Steuereinnahmen des Bundes? D Herr Kollege Rzepka, nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird der Sachverhalt von den zuständigen Landesfinanzbehörden noch geprüft. Eine Stellungnahme seitens der Bundesregierung ist deshalb nicht möglich. Im Übrigen wäre die Bundesregierung aufgrund des Steuergeheimnisses gehindert, zu steuerlichen Einzelfällen öffentlich Stellung zu nehmen. Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass es in Anbetracht einer gründlichen Prüfung – die Sie auch angesprochen haben – durch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden – ich glaube, das Finanzamt Düsseldorf – und einer sich möglicherweise daran anschließenden Auseinandersetzung vor den Finanzgerichten noch lange Zeit dauern wird, bis Klarheit über die Auswirkungen dieser geltend gemachten Teilwertabschreibung auf den Bundeshaushalt und die anderen betroffenen Haushalte bestehen wird? D Da kann ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen. Natürlich prüft die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung zunächst dem Grunde nach, ob das Begehren des von Ihnen angesprochenen Unternehmens Vodafone berechtigt ist – um es vereinfacht auszudrücken –, und sollte die Finanzverwaltung im Ergebnis zu einer anderen Auffassung als das Unternehmen kommen, dann ist sicherlich mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen. Insofern ist auf längere Sicht keine Aussage zu machen, ob ü k s i k G d d v l E g d T t B – p d s d m a N F W 1 u a d b s s a d te g je u z d d w (C (D berhaupt und wenn ja, wann dadurch tatsächlich Wirungen auf die öffentlichen Haushalte erreicht würden. Darf ich noch einmal? Ja. Schönen Dank für die Ausführungen, Frau Staats ekretärin, weil damit auch etwas Versachlichung in die n der Öffentlichkeit auch sehr emotional geführte Disussion kommt. Ich möchte noch einmal hinsichtlich der rößenordnung nachfragen: Es kann also durchaus sein, ass die Belastungen der öffentlichen Haushalte, die in er Presse Thema waren, in Anbetracht der Höhe der orgenommen Teilwertabschreibungen bei circa 20 Miliarden Euro liegen. Es kann aber auch sein, dass es im ndeffekt 0 Euro sein werden, wenn, wie gesagt, das Erebnis der Prüfung durch die Finanzverwaltung und urch die Finanzgerichte ist, dass die geltend gemachte eilwertabschreibung nach geltendem Recht bzw. gelender Rechtsprechung nicht zulässig ist. Ja, ich darf daran erinnern, Herr Kollege Rzepka vielleicht auch das Hohe Haus insgesamt –, dass durch olitisches Handeln der Regierungskoaltion schon 1999 ie Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer olchen Teilwertabschreibung eine dauerhafte Wertminerung ist. Vorher waren auch nur vorübergehende Wertinderungen im Wege der Teilwertabschreibung steuerbzugsfähig. Dies ist nun seit 1999 nicht mehr möglich. atürlich muss es Gegenstand der Prüfung durch die inanzverwaltung sein, ob es sich um eine dauerhafte ertminderung handelt. Durch die Gesetzesänderung 999, die die rot-grüne Bundesregierung veranlasst hat nd gegen die sich die Union damals auf allen Ebenen usgesprochen hat – aber wir haben das Gesetz im April es Jahres 1999 auch durch den Bundesrat bekommen –, esteht überhaupt die Möglichkeit, dass Vodafone mit einem Begehren möglicherweise scheitert. Auf der Bais der bis 1998 geltenden Rechtslage wären sie damit uf jeden Fall durchgekommen. Zusatzfrage? – Herr Kollege Spiller. Frau Staatssekretärin, trifft es zu, dass für den Fall, ass eine Teilwertabschreibung anerkannt wird, das Unrnehmen Vodafone wegen der inzwischen von uns eänderten Gesetzeslage diese Verlustvorträge nicht voll des Jahr nutzen könnte, sondern dass wegen der von ns beschlossenen Mindestgewinnbesteuerung 40 Proent des jeweiligen Gewinns des Geschäftsjahres in jeem Falle steuerpflichtig wären und maximal 60 Prozent es Gewinns mit vorangegangenen Verlusten verrechnet erden könnten? Jörg-Otto Spiller Zweitens. Teilen Sie meine Auffassung, dass die zu ständige Finanzbehörde in Düsseldorf auch prüfen muss, ob bei dem ganzen Vorgang nicht auch eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen könnte und deswegen eine Teilwertabschreibung gar nicht anerkannt werden muss? Bevor die Staatssekretärin die Frage beantwortet, bitte ich, dem Präsidenten die Handhabung der Geschäftsordnung, dass eine Zusatzfrage gestellt werden kann, nicht dadurch unnötig zu erschweren, dass man in der Zusatzfrage nach „Erstens“ und „Zweitens“ ausdrücklich ankündigt. D Herr Präsident, ich will zunächst auf den zweiten Teil der Frage des Herrn Kollegen Spiller eingehen. Es ist richtig, dass dies selbstverständlich auch Gegenstand der Prüfung sein wird. Dies ist Aufgabe der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung und das wird sie tun. Herr Kollege Spiller, im Übrigen möchte ich Ihnen antworten: Ja, Sie haben Recht. Seit dem Jahre 2004, also seit diesem Jahr, gilt eine Mindestgewinnbesteuerung. Die Regierungskoalition hatte vorgeschlagen, dass höchstens 50 Prozent des Gewinns mit Verlusten verrechnet werden dürfen. Im Vermittlungsverfahren hat sich dann die Union durchgesetzt, die gesagt hat, es sollen 60 Prozent verrechnet werden dürfen und nur 40 Prozent nicht. Im Ergebnis müssen also 40 Prozent der Gewinne tatsächlich immer versteuert werden. Das Wort „Mindestgewinnbesteuerung“, welches Sie gerade gewählt haben, ist insofern vollkommen zutreffend. Dies gilt natürlich auch für in früheren Jahren aufgelaufene Verluste. Selbst unter der Bedingung, dass das Begehr von Vodafone durch die Finanzverwaltung anerkannt werden müsste, wären das Verluste, die in früheren Jahren aufgelaufen sind. Auch diese sind selbstverständlich Gegenstand einer Mindestgewinnbesteuerung. Insofern sind die Aussagen, die man in manchen Zeitungen lesen kann, dass nämlich ein Unternehmen wie Vodafone auf diese Weise auf Jahre hinaus keine Steuern mehr zahlen würde, vollständig falsch, weil eben mindestens 40 Prozent des Gewinns versteuert werden müssen. In der Tat, aufgrund der umfangreichen Verlustvorträge, die die deutsche Wirtschaft schon seit vielen Jahren vor sich herträgt – natürlich verstärkt durch die Verluste nach dem Börsenhype –, war es notwendig, diese Mindestgewinnbesteuerung durchzusetzen. Wie Sie sich erinnern, war die Union hier im Bundestag dagegen. Es war schwierig, das im Bundesrat wenigstens mit diesem Anteil von 40 Prozent durchzusetzen. Nun rufe ich die Frage 23 des Kollegen Rzepka auf: Welche Grundsätze gelten nach der Praxis der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung der Finanzgerichte für die Anerkennung von steuerlichen Teilwertabschreibungen auf B s z f z d g 2 B R e s n B s R s 2 b g d g d o W i d s f S s h F A P s B i s (C (D wesentliche Beteiligungen, wenn die Abschreibungen in dem auf den Erwerb der Beteiligung folgenden Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden? D Die steuerliche Bewertung einer Beteiligung richtet ich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetes. Danach ist das Wirtschaftsgut mit seinen Anschafungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert anusetzen. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich auernden Wertminderung niedriger, so kann dieser anesetzt werden. Näheres regelt das BMF-Schreiben vom 5. Februar 2000. Diese Grundsätze gelten zu jedem ilanzstichtag. In diesem BMF-Schreiben werden die echtsänderungen ab Januar 1999 ausgelegt, die ich ben schon erläutert hatte. Ab dem Jahre 1999 muss es ich um eine dauerhafte Wertminderung handeln. Eine ur vorübergehende Wertminderung reicht nicht mehr. is zum Ende des Jahres 1998 war dies noch anders; ich agte das eben schon. Durch das politische Handeln der egierungskoalition sind die Regelungen also zunächst chon 1999, dann ab dem Jahre 2002 – ab dem Jahre 002 können nämlich Verluste aus dem Beteiligungsesitz von Kapitalgesellschaften steuerlich nicht mehr eltend gemacht werden – und zuletzt ab Januar 2004 – ie Mindestgewinnbesteuerung habe ich eben schon darelegt – deutlich eingeschränkt worden. Ich hatte das schon erläutert: Seit 1999 gibt es also rei einschränkende Regelungen. Es wird darum gehen, b die Finanzverwaltung tatsächlich eine dauerhafte ertminderung sieht oder ob sie, wie Kollege Spiller das n seiner Frage auch angesprochen hat, von einer vereckten Gewinnausschüttung ausgehen muss. Zusatzfrage, Herr Rzepka. Frau Staatssekretärin, ich hatte nicht nur nach der Ge etzeslage und der Auffassung der Finanzverwaltung geragt, die natürlich gesetzesgebunden ist – damit sagen ie mir nichts Neues –, sondern auch nach der Rechtprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzofes – er hat sich in seinen Urteilen in einer Reihe von ällen auch zu Teilwertabschreibungen unmittelbar im nschluss an einen Erwerb geäußert –, die in diesem unkt von wesentlicher Bedeutung sein könnte und ollte. D Herr Kollege, es ist klar, dass diese Rechtsprechung n der Beurteilung durch die Finanzbehörden selbstvertändlich Platz greifen wird. Das liegt auf der Hand. Eine weitere Zusatzfrage? Ja. – Frau Staatssekretärin, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Beschränkungen bei der steuerlichen Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen und rückwirkende Gesetzesänderungen den Investitionsstandort Deutschland mit negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung beschädigen können? Oder plant die Regierungskoalition entsprechende Maßnahmen, wie es heute einem Bericht des „Handelsblattes“ zu entnehmen ist? D Herr Kollege Rzepka, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass die Beschränkung des Verlustvortrages vom Volumen her, die aber keine Abschneidegrenze eines Verlustes mit sich bringt, den Investitionsstandort Deutschland schädigt. Die Bundesregierung hat in voller Überzeugung ihren Gesetzentwurf im vergangenen Jahr erarbeitet, nämlich eine 50-prozentige Verrechnung zu ermöglichen. Wie Sie sich erinnern, ist dies in der Form einer 40-prozentigen Verrechnung im Bundesrat bestätigt worden. Wir sehen nicht, dass dies eine Einschränkung des Investitionsstandorts Deutschland bedeuten würde. Es gibt praktisch in allen Ländern der Welt eine irgendwie geartete Beschränkung des Verlustvortrages. In den meisten Ländern ist dies durch eine Abschneidegrenze der Fall, bei der man beispielsweise sieben Jahre lang einen Verlust vortragen kann, aber danach ist dies nicht mehr möglich. Auf diese Weise würden in der Tat Verluste nicht vollständig nutzbar gemacht werden können, wohingegen nach unserem Vorschlag eine Verstetigung der Gewinnbesteuerung erfolgt, Verluste aber auf lange und praktisch unbegrenzte Sicht vorgetragen werden können. Wir halten dies für eine schonendere Regelung, als dies in den meisten Ländern der Fall ist, etwa mit einer Abschneidegrenze nach sieben Jahren. Ich bin allerdings der Auffassung, dass rückwirkende Gesetzesänderungen, wie sie von Ihrem Fraktionskollegen Dietrich Austermann gefordert worden sind, den Investitionsstandort Deutschland tatsächlich in erhebliche Unordnung bringen würden. Unabhängig von der Tatsache, dass rückwirkende Gesetzesänderungen, etwa auf das Jahr 2001, verfassungsmäßig grundsätzlich nicht erlaubt sind, sind solche Ankündigungen von so genannten haushaltspolitischen Sprechern einer großen Fraktion des Deutschen Bundestages dem Investitionsstandort Deutschland sicherlich nicht hilfreich. Ich weiß, dass Sie ein Fachmann sind, und wünsche mir, dass Sie manche Dampfplauderer aus Ihrer eigenen Fraktion zurückhalten. (Beifall bei der SPD – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Um diese Antwort hatten wir gar nicht gebeten, Frau Staatssekretärin!)


    Rede von Fritz Rudolf Körper
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)