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    Plenarprotokoll 15/113 bildungspaktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10273 A Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Lensing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Staatsminister BK . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 10273 A 10274 C 10274 C 10274 D 10275 A 10275 B 10275 C 10276 A 10278 B 10278 C 10278 D 10278 D 10279 C 10279 C 10279 D 10280 A Deutscher B Stenografisch 113. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Wie- derholungstaten durch Anordnung der Un- terbringung in der Sicherungsverwahrung (Drucksache 15/3146) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Mehr Chancen zum Studium – BaföG-Reformen der Bundesregierung; Abschluss eines Aus- E J E D E M E K E 10273 B 10273 A BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10276 A 10276 B undestag er Bericht ung n 16. Juni 2004 t : delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10276 B 10276 C 10277 A 10277 C 10277 C 10277 C 10277 D 10278 A 10278 B Fragestunde (Drucksache 15/3283) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10280 B II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Mündliche Frage 3 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Benennung eines Luftwaffengeschwaders der Bundeswehr nach Werner Mölders Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Einschränkung der kostenfreien Beförde- rung von behinderten Menschen Antwort Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Zusatzfrage Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Michael Kretschmer (CDU/CSU) Förderrechtliche Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zu- sätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der EU durch das In-Kraft-Treten des Berufsausbil- dungssicherungsgesetzes Antwort Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Jürgen Koppelin (FDP) Angebot der Position des EU-Kommis- sionspräsidenten an den bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Jürgen Koppelin (FDP) Abstimmung innerhalb des Bundeskabi- netts über das Angebot der Position des EU-Kommissionspräsidenten an den baye- rischen Ministerpräsidenten Stoiber Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z J D M P A v m d h A H Z P D M D A f a A F Z D M D F s A F Z D M P K d t A F Z P D 10280 C 10280 D 10281 B 10281 D 10282 D 10283 A 10283 D 10284 A 10284 C usatzfragen ürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 11 etra Pau (fraktionslos) ufnahme verbindlicher Menschenrechts- erpflichtungen für die unter US-Kom- ando stehende multinationale Truppe in ie neue Irakresolution des UN-Sicher- eitsrates ntwort ans Martin Bury, Staatsminister für Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ündliche Frage 12 r. Hermann Otto Solms (FDP) ufhebung der allgemeinen Altersgrenze ür Bundesbeamte gemäß § 41 Bundesbe- mtengesetz ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 13 r. Hermann Otto Solms (FDP) lexibilisierung des Eintritts in den Ruhe- tand für Bundesbeamte ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 etra Pau (fraktionslos) onsequenzen aus dem im Juni 2004 von er Europäischen Kommission vorgeleg- en Bericht zu Rassismus und Intoleranz ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . 10284 C 10285 A 10285 B 10285 C 10286 A 10286 B 10286 B 10286 C 10286 D 10287 C 10287 D 10288 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 III Mündliche Frage 21 Henry Nitzsche (CDU/CSU) Notifizierung des Gesetzes zur befristeten Grundsteuerbefreiung bei der Fusion von Wohnungsunternehmen in den neuen Län- dern durch die Europäische Kommission Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Henry Nitzsche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Peter Rzepka (CDU/CSU) Auswirkungen der von der Vodafone Deutschland GmbH im Jahr 2001 geltend gemachten Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Mannesmann AG auf die Steuereinnahmen des Bundes Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Peter Rzepka (CDU/CSU) Grundsätze für die Anerkennung von Teil- wertabschreibungen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Jörg-Otto Spiller (SPD) Ziel und Ergebnis des Global Forums der OECD am 3. und 4. Juni 2004 in Berlin Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Jörg-Otto Spiller (SPD) Ziel der Veranstaltung des Center for Free- dom and Prosperity am Vorabend des Glo- bal Forums der OECD Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z J D F P D M D Ä w A G Z D M D H s v A G Z D M G M B k A G Z G D M M M b T A G Z M D K V 10288 C 10288 D 10289 A 10289 B 10289 D 10290 C 10290 D 10291 C 10291 D usatzfragen örg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 26 irk Niebel (FDP) nderung der Dienstanweisung zur An- erbestoppausnahmeverordnung ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . usatzfrage irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 irk Niebel (FDP) altung der Bundesregierung zum gesell- chafts- und jugendpolitischen Anliegen on Aupairaufenthalten ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage irk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) aßnahmen gegen eine Aushöhlung der eschränkung der Arbeitnehmerfreizügig- eit im Rahmen der EU-Osterweiterung ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 ichael Kretschmer (CDU/CSU) aßnahmen der Bundesregierung zur Ver- esserung der wirtschaftlichen Situation der ankstellenpächter in den Grenzgebieten ntwort erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Klaus Rose (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10292 B 10292 C 10293 B 10293 D 10294 A 10294 C 10294 D 10295 C 10295 D 10296 B 10296 D 10297 D 10298 B 10298 C 10299 A 10299 B 10299 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Mündliche Frage 32 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Umbenennung des Autobahndreiecks „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in „Kreuz Conrad Electronic“ Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Eventuelle Bereitschaft der Bundesregie- rung, die Umbenennung des Autobahn- dreiecks „Oberpfälzer Wald“ (A 6/A 93) in „Kreuz Conrad Electronic“ zu unterstüt- zen Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Henry Nitzsche (CDU/CSU) Ergebnisse der Studie zur Wirkungsweise der Investitionszulage für die Modernisie- rung von Mietwohnungen in den neuen Ländern Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 37 und 38 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Finanzierung der Ortsumgehung Marien- berg (B 174) durch Umschichtung von Fi- nanzmitteln aus dem sich auf tschechischer Seite verzögernden Bau der A 17 (Dres- den–Prag) Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 39 Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) Entscheidungsbefugnisse des Bundesver- kehrsministeriums bzw. des Luftfahrt- Bundesamtes bei der Festlegung von Ab- flugrouten an deutschen Flughäfen zur Verminderung der Lärmbelästigung für Wohngebiete A A M K K r d A A Z A B w g h s h ( N E Z A B w g W ( N E Z A B w g m H z s s ( N E 10300 A 10300 A 10300 B 10300 C 10301 A 10301 D ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 40 ristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) riterien für die Festlegung von Abflug- outen unter besonderer Berücksichtigung er Lärmbelästigung für Wohngebiete ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- eisung des Einspruchs des Bundesrates egen das Gesetz zur Sicherung der nach- altigen Finanzierungsgrundlagen der ge- etzlichen Rentenversicherung (RV-Nach- altigkeitsgesetz) Drucksache 15/3307) . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- eisung des Einspruchs des Bundesrates egen das Gesetz gegen den unlauteren ettbewerb (UWG) Drucksache 15/3308) . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Fraktionen der SPD und des ÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zurück- eisung des Einspruches des Bundesrates egen das Gesetz zur Umsetzung des Rah- enbeschlusses über den Europäischen aftbefehl und die Übergabeverfahren wischen den Mitgliedstaaten der Europäi- chen Union (Europäisches Haftbefehlsge- etz – EuHbG) Drucksache 15/3309) . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10302 C 10302 D 10303 A 10303 C 10304 C 10303 A 10303 D 10306 B 10303 A 10303 D 10309 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 V Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Fragen 1 und 2 Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) Weiteres Verfahren zum Bau des Informa- tions- und Dokumentationszentrums „Topographie des Terrors“ nach Über- nahme durch den Bund; Erfordernis eines neuen Ausschreibungsverfahrens Antwort Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Ernst Hinsken (CDU/CSU) Befreiung Lebensmittel herstellender Be- triebe von der Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung bei Wasserzu- fuhr aus einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 a Trinkwasserver- ordnung Antwort Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 6 und 7 Johannes Singhammer (CDU/CSU) Finanzierungsanteil am Forschungsfusions- reaktor ITER; Nichtberücksichtigung des Standorts Garching; Anzahl der in Frank- reich neu entstehenden Arbeitsplätze Antwort Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 14 Ernst Hinsken (CDU/CSU) Einführung der 42-Stunden-Woche für Be- amte und Angestellte des öffentlichen Dienstes des Bundes und dadurch mögliche Einsparungen A F A M H U B A S a A F A M D V t d m W K A F A M D A l A D A M D F B I N r A A 10312 A 10312 C 10313 A 10313 B 10313 C 10314 A ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Fragen 15 und 16 artmut Koschyk (CDU/CSU) nverzichtbarkeit eines differenzierenden ezahlungssystems im öffentlichen Dienst; uswirkungen bei Nichtanrechnung von tudienzeiten; adäquate Regelung für Be- mte ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Fragen 17 und 18 r. Ole Schröder (CDU/CSU) eränderungen durch das geplante Küs- enwachzentrum; Vereinbarkeit des von en Küstenländern geplanten gemeinsa- en Führungs- und Lagezentrums der asserschutzpolizeien mit dem geplanten üstenwachzentrum ntwort ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 20 r. Peter Jahr (CDU/CSU) grardieselvergütung für landwirtschaft- iche Fahrzeuge ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Fragen 34 und 35 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) ortsetzung der Planungen eines ICE- ypasses im Rahmen der vorgesehenen CE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/ eckar; bisherige Kosten für Probeboh- ungen ntwort ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10314 C 10314 D 10315 B 10315 D 10316 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Anlage 10 Mündliche Fragen 41 und 42 Helmut Heiderich (CDU/CSU) Auswirkungen der Kürzung des Verkehrs- etats auf den sechsstreifigen Ausbau der A 4 zwischen Eisenach und Wommen sowie auf die Sanierung der A 4 zwischen Kirch- heim und Wommen Antwort Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 43 Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Mindestabstand von Rindermastanlagen zu Wohngebieten Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 44 und 45 Gitta Connemann (CDU/CSU) EU-weite Absatzprobleme durch die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgenommene Kategorisierung von Alt- papier als Abfall Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 46 und 47 Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Abschluss des Melker Abkommens zwi- schen Österreich und Tschechien im Zuge der EU-Erweiterung; Verbesserung der In- formationsstruktur angesichts der Vorfälle im tschechischen Atomkraftwerk Temelin Antwort Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10316 D 10317 A 10317 B 10317 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10273 (A) ) (B) ) 113. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Berichtigung 110. Sitzung, Seite 10013 (D), Anlage 3, der erste Satz ist wie folgt zu lesen: Antwort des Staatsekretärs Béla Anda auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 2). (D) (B) Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10313 (A) ) (B) ) Land Berlin je zur Hälfte beteiligen. gen geltendes EU-Recht wie auch gegen die nationale nahme werden sich – wie bisher – der Bund und das w elche Betreiber einer Installation – würde sowohl ge- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 1 und 2): Welches weitere Verfahren plant die Bundesregierung für den zwischen der Bundesregierung und dem Berliner Senat laut Pressemitteilung Nr. 259 des Presse- und Informations- amts der Bundesregierung vom 25. Mai 2004 vereinbarten „Neubeginn“ nach der Übernahme des Dokumentationszen- trums der Berliner Gedenkstätte „Topographie des Terrors“ durch den Bund? Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine neue Aus- schreibung für den Bau dieses Dokumentationszentrums rechtlich notwendig und/oder politisch gewollt, oder kann auch auf vorhandene Entwürfe der seinerzeitigen Ausschrei- bung zurückgegriffen werden, von denen einige in der enge- ren Auswahl gewesen waren? Zu Frage 1: Unter der Gesprächsleitung des Vorsitzenden des In- ternationalen Beirats der Stiftung Topographie des Ter- rors wird ein Kolloquium veranstaltet, in dem auf die Fragen nach dem Umgang mit dem Gelände, dem Be- darf für die Arbeit der Stiftung und den Lösungsmög- lichkeiten eingegangen werden soll. Im Anschluss daran wird die Frage einer neuen Ausschreibung eines Wettbe- werbes zu klären sein. An der Finanzierung der Baumaß- Z n f d r t A d F ( ö L E n g G B T H n d d d B b T L G v s w I D k s b d a K Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 16.06.2004 Grotthaus, Wolfgang SPD 16.06.2004 Hagemann, Klaus SPD 16.06.2004 Haupt, Klaus FDP 16.06.2004 Kopp, Gudrun FDP 16.06.2004 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.06.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 16.06.2004 Strothmann, Lena CDU/CSU 16.06.2004 Dr. Struck, Peter SPD 16.06.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 16.06.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht u Frage 2: Aus rechtlichen Gründen kann auf Entwürfe aus ei- em früheren Wettbewerbsverfahren nicht zurückgegrif- en werden, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, ass nach dem Kolloquium im Vergleich zu dem frühe- en Wettbewerb andere Anforderungen an die Gestal- ung des Geländes zu stellen sein werden. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Frage 4): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach Be- triebe des Lebensmittelhandwerks von der Untersuchungs- pflicht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) befreit sind, wenn die Wasserzufuhr ausschließlich aus einer Wasser- versorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 a TrinkwV erfolgt und die Untersuchung dieser Wasserversorgungsanlage keine mikrobiologischen oder sonstigen Qualitätsmängel des Was- sers aufweist, und ist sie bereit, sich im Bund-Länder-Aus- schuss im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung für eine Befreiung der Betriebe des Lebensmittelhandwerks von der Untersuchungspflicht einzusetzen, wenn diese genannten Voraussetzungen gegeben sind? Nein. Im Allgemeinen wird das Trinkwasser aus dem ffentlichen Versorgungsnetz in das Gebäude eines ebensmittelbetriebes geleitet (denkbar ist auch eine igenwasserversorgung zum Beispiel durch einen eige- en Brunnen auf dem Betriebsgelände). An der Über- abestelle vom öffentlichen Versorgungsnetz in ein ebäude befindet sich in der Regel der Wasserzähler. is zu diesem Punkt liegt die Verantwortung für die rinkwasserqualität bei dem liefernden Wasserversorger. inter der Übergabestelle beginnt definitionsgemäß ach der Trinkwasserverordnung die Hausinstallation, ie im Verantwortungsbereich des Inhabers des Gebäu- es liegt. Die Hausinstallation reicht bis zu den verschie- enen Entnahmestellen (Zapfhähnen) in einem Betrieb. is zu diesen Stellen erstreckt sich auch der Geltungs- ereich der Trinkwasserverordnung. Nachdem das rinkwasser die Entnahmestelle verlassen hat, gilt das ebensmittelrecht. Dieser bis an die Entnahmestelle im ebäude reichende Geltungsbereich der Trinkwasser- erordnung ist darin begründet, dass sich die Trinkwas- erqualität gerade in der Hausinstallation durch die Ein- irkung falscher oder nicht richtig gebauter nstallationsteile und -materialien verschlechtern kann. ie Parameter, die sich hier zum Nachteil verändern önnen, müssen daher auch an dieser letzten Entnahme- telle vor dem Verzehr oder vor der Verwendung im Le- ensmittelbetrieb überwacht werden, ähnlich wie in an- eren Gebäuden, in denen Wasser an die Öffentlichkeit bgegeben wird, zum Beispiel Krankenhäuser, Schulen, indergärten. Eine Ausnahmeregelung – gleich welcher Art und für 10314 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 (A) ) (B) ) Trinkwasserverordnung verstoßen. Darüber hinaus würde dies dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zu- widerlaufen, gerade einen Lebensmittelbetrieb von der Trinkwasserüberwachung auszunehmen. Ein systemati- scher Fehler würde in diesem Fall erst bei Erkrankung der Verbraucher durch Verzehr eines kontaminierten Le- bensmittels aufgedeckt. Die Lebensmittelkontrolle ist wiederum nicht darauf ausgerichtet, Unzulänglichkeiten auf der Trinkwasserseite aufzudecken. Der Vollzug der Trinkwasserverordnung liegt in der Zuständigkeit der Länder. Einer Befreiung von den durch das Gesundheits- amt durchzuführenden stichprobenartigen Kontrollen an der Stelle der Verwendung kann aber einerseits wegen eines Verstoßes gegen EG-Recht, andererseits wegen einer Gefährdung des gesundheitlichen Verbraucher- schutzes nicht zugestimmt werden, da eine nachträgliche Kontamination in den Leitungen nach der Übergabe eines einwandfreien Wassers aus einer Wasserversor- gungsanlage nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a Trinkwasserver- ordnung weder in chemischer noch in mikrobiologischer Hinsicht ausgeschlossen werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 6 und 7): Wie hoch ist der konkrete deutsche Finanzierungsanteil am laut Zeitungsberichten (DIE WELT vom 25. Mai 2004) mindestens rund 4,6 Mrd. Euro teuren internationalen For- schungsfusionsreaktor „ITER“, und was sind die einzelnen Gründe dafür, dass der deutsche Standort Garching nicht in der Debatte um die Standortfrage steht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Garching bereits ein „ITER“-Zentrum besteht? Wie viele Arbeitsplätze werden nach Einschätzung der Bundesregierung während der Bauphase und später während der Betriebsphase des neu zu errichtenden Forschungsfusions- reaktors „ITER“ am möglichen Standort Cadarache (Frank- reich) entstehen, und wie viele Arbeitsplätze werden in der Folge dadurch am „ITER“-Zentrum in Garching nach Frank- reich verloren gehen? Zu Frage 6: Die Finanzierung von ITER wird, mit Ausnahme des Anteils, den das jeweilige Sitzland zu tragen hat, über das EU-Forschungsrahmenprogramm (Euratom-Teil) er- folgen. Deutschland wird entsprechend unserem übli- chen Anteil am Gesamtbudget der EU daran beteiligt sein. Ein gesondertes deutsches Budget gibt es für die Finanzierung von ITER nicht. Bereits 1996 hat die damalige Bundesregierung eine deutsche Standortbewerbung ausgeschlossen. Zu Frage 7: Nach derzeitigen Schätzungen wird die zu gründende internationale ITER-Organisation in der Bauphase zwi- schen 400 bis 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um- fassen. Die endgültige Personalzahl während der Be- triebsphase steht noch nicht fest. G w p n d s w A d F ( d u h k a A 4 A d g ( Z s ö t i A w – s u d (C (D Derzeit sind in dem so genannten „Iter-Zentrum“ in arching etwa 40 Personen beschäftigt. Ob und inwie- eit für derzeit in Garching ansässiges Personal Arbeits- lätze tatsächlich verloren gehen werden, ist zurzeit icht abschätzbar. Es erscheint sogar möglich, dass urch Abordnungen an die internationale ITER-Organi- ation die möglichen „Verluste“ mehr als ausgeglichen erden können. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die rage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Frage 14): Will die Bundesregierung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes des Bundes die 42-Stunden-Woche ein- führen, wie dies bereits einige Bundesländer getan haben bzw. planen, und wenn ja, mit welchen Einsparungen rechnet sie auf Bundesebene? Nein, die Bundesregierung plant nicht die Arbeitszeit er Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen nd Arbeitnehmer des Bundes auf 42 Stunden anzu- eben. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Länder hat eine derartige Regelung für ihre Beamtinnen und Be- mten. Lediglich in Hessen beträgt die regelmäßige rbeitszeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 2 Stunden. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Fragen 15 und 16): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für wett- bewerbsfähige Personalstrukturen im öffentlichen Dienst ein nach Leistung und Verantwortung differenzierendes Bezah- lungssystem unverzichtbar ist, und wenn ja, folgt für die Bun- desregierung daraus, künftig auf Beschlüsse, die nivellierende Wirkung auf die Bezahlung haben, zu verzichten? Wie würde sich das Spannungsverhältnis zwischen niedri- geren und höheren Tarif- bzw. Besoldungsgruppen im öffent- lichen Dienst verändern, wenn Studienzeiten sich künftig nicht mehr positiv auf Altersruhegelder auswirken würden, und soll es für Beamte bei Übertragung der entsprechenden rentenrechtlichen Beschlüsse eine Regelung geben, die die Möglichkeiten nach § 207 des Sechsten Buches Sozialgesetz- buch nachzeichnet? u Frage 15: Die Bundesregierung vertritt unverändert die Auffas- ung, dass für wettbewerbsfähige Personalstrukturen im ffentlichen Dienst ein nach Leistung und Verantwor- ung differenzierendes Bezahlungssystem unverzichtbar st (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine nfrage der Abgeordneten Bosbach, Koschyk, Strobl, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Drucksache 15/1165). Die ursprünglich gesetzlich be- timmten Spannungsverhältnisse zwischen niedrigeren nd höheren Besoldungsgruppen haben sich insbeson- ere in den Jahren seit 1980 bis Mitte der 90er-Jahre ver- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10315 (A) ) (B) ) stärkt und zu deutlichen Verschiebungen zugunsten der niedrigen Besoldungsgruppen geführt. Das Bezahlungs- system des öffentlichen Dienstes ist im Tarifbereich ebenso wie im Besoldungsbereich grundsätzlich sowohl von Leistungselementen als auch von sozialen Gesichts- punkten geprägt. Die Leistungsbezahlung ist im Besol- dungsbereich im Gegensatz zum Tarifbereich in den ver- gangenen Jahren stetig ausgebaut worden. Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich darauf verständigt, im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Tarifreform die Leistungsorientierung der Bezahlung zu verstärken. Bundesregierung und Gewerkschaften stimmen darin überein, dass auch bei der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten die individuelle Leistung künftig stärkere Berücksichtigung finden muss. Es geht über die bisherigen Instrumente der Leistungsbezahlung hinaus um ein neues System der leistungsorientierten Bezahlung, das gegenwärtig im Dialog mit den Gewerk- schaften entwickelt wird. Ziel eines solchen Systems ist naturgemäß nicht eine nivellierende Wirkung auf die Be- zahlung. Eine verstärkte Leistungsorientierung schließt die Berücksichtigung sozialer Aspekte allerdings auch künftig nicht aus. Zu Frage 16: Das vom Bundestag am 11. März 2004 beschlossene Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV- NachhaltigkeitsG) enthält unter anderem die Streichung der rentenrechtlichen Bewertung von Hochschulausbil- dungszeiten. Die Übertragung dieser Maßnahme auf die Beamtenversorgung wirkt sich nicht in jedem Fall auf die Höhe des Ruhegehalts aus. Wer zum Beispiel mit 19 Jahren Abitur macht, nach 12 Studiensemestern mit 25 Jahren in den Referendardienst eintritt und die Regel- altersgrenze mit 65 Jahren erreicht, ist von der Strei- chung der Hochschulausbildungszeiten nicht betroffen. Es ist daher gegenwärtig nicht abschätzbar, ob und in- wieweit sich der Wegfall der Hochschulausbildungszei- ten auf die Ruhegehälter und damit auf das Spannungs- verhältnis, also die Spreizung der Ruhegehälter auswirkt. Eine Nachzeichnung der Möglichkeiten nach § 207 SGB VI in der Beamtenversorgung macht schon deshalb keinen Sinn, weil der § 207 SGB VI im Renten- recht im Zusammenhang mit der freiwilligen Beitrags- zahlung auf Hochschulausbildungszeiten gar nicht an- wendbar ist. Für Beamtinnen und Beamte, die ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöhen wollen, wird die Bundesregierung die bisher eingeschränkten Möglich- keiten der freiwilligen Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erweitern. Sie wird dazu im Einver- nehmen mit den Ländern noch in dieser Legislaturpe- riode eine entsprechende Änderung des Beamtenrechts- rahmengesetzes auf den Weg bringen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 17 und 18): Z z K n D B v V E ü m i w V Z t S s s S d s g M d d Z s b z S d r d t d m E A d F ( (C (D Welche tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen erge- ben sich durch das von der Bundesregierung geplante neue Küstenwachzentrum? Inwieweit ist das von den Küstenländern geplante gemein- same Führungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien mit dem von der Bundesregierung geplanten neuen Küsten- wachzentrum vereinbar? u Frage 17: Durch die Schaffung eines einheitlichen – statt bisher wei – für Nord- und Ostsee gleichermaßen zuständigen üstenwachzentrums in Cuxhaven sollen die vorhande- en maritimen Kompetenzen des Bundes unter einem ach gebündelt und die Zusammenarbeit der beteiligten ehörden durch noch engere Abstimmung und effekti- eren Mitteleinsatz verbessert werden. Die fachliche erantwortung bleibt unverändert bei den Behörden und inrichtungen, die in den einzelnen Aufgabenbereichen ber gewachsenes Erfahrungswissen verfügen. Zweck- äßig im Sinne einer effektiven Aufgabenwahrnehmung st die räumliche Zusammenführung des neuen Küsten- achzentrums mit dem Havariekommando und einer erkehrsinformationszentrale mit dem Point of Contact. u diesem Zweck wird das bisherige Küstenwachzen- rum Ostsee in Neustadt aufgegeben. In einem weiteren chritt ist vorgesehen, die Küstenländer in die abge- timmte Zusammenarbeit einzubeziehen. Damit würden ämtliche für die maritime Sicherheit verantwortlichen tellen zusammengeführt mit der Folge, dass die zustän- igen Behörden und Einrichtungen zeitgleich über die- elben Informationen verfügen, die ziel- und aufgaben- erecht ausgewertet und in abgestimmte konkrete aßnahmen umgesetzt werden können. Die Gespräche azu sind auf Staatssekretärsebene aufgenommen wor- en. u Frage 18: Grundsätzlich besteht Einigkeit in dem Ziel, die Zu- ammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Ver- esserung der Sicherheit vor der deutschen Küste aus- ubauen und – insbesondere zur Bewältigung von onderlagen – gemeinsam zu handeln. Insofern basiert as von den Küstenländern geplante gemeinsame Füh- ungs- und Lagezentrum der Wasserschutzpolizeien auf er gleichen Intention wie das neue Küstenwachzen- rum. In ersten Gesprächen wurde mit den Küstenlän- ern vereinbart, die Möglichkeiten einer engen Zusam- enarbeit unter einem Dach konkret aufzuzeigen und ntscheidungsvorschläge zu unterbreiten. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Frage 20): Ist es vorgesehen, dass LKW, die als landwirtschaftliche Fahrzeuge angemeldet wurden (grünes Nummernschild), in den Genuss der Agrardieselvergütung kommen, wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind? 10316 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 (A) ) (B) ) Zunächst gehe ich davon aus, dass Sie mit den ange- sprochenen LKW Fahrzeuge des Typs IFA W50/L60 meinen, die in den neuen Bundesländern häufig für land- wirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Fahrzeuge mit grünen Nummerschildern sind von der Kraftfahr- zeugsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung von Fahrzeugen nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht bedingt jedoch nicht zwangsläufig weitere Befreiungen oder Vergünstigungen nach anderen Rechtsnormen. Gemäß § 25 b Mineralöl- steuergesetz wird eine Vergütung dann gewährt, wenn nachweislich versteuertes Gasöl zum Betrieb von Acker- schleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsma- schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen in Betrie- ben der Land- und Forstwirtschaft bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwen- det wird. Ein LKW ist jedoch kein Ackerschlepper im Sinne dieses Gesetzes. Eine Vergütung käme nur dann in Betracht, wenn der LKW ein Sonderfahrzeug im Sinne des § 25 b des Mineralölsteuergesetzes wäre. Als Son- derfahrzeug gelten Fahrzeuge, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, für diese geeignet und bestimmt sind und mit ihren besonderen Vorrichtungen mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (Urteil des OVG Koblenz 8A 46/88 1K 102/87 vom 30. Juni 1989). Auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz taucht der Begriff des Sonderfahrzeugs auf. Als Sonderfahrzeuge im Sinne des § 3 dieses Gesetzes gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbunde- nen Einrichtungen für bestimmte Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind und in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden. Da sowohl im Mineralölsteuer- als auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz ein Fahrzeug nur dann als Sonderfahrzeug anzuerkennen ist, wenn seine besonderen Einrichtungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird die Befreiung als Son- derfahrzeug nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuerge- setzes nur als ein Indiz gewertet, dass es sich auch um ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralölsteuergeset- zes handelt. Ein LKW Typ IFA W50/L60 muss zum Mit- führen von Anhängefahrzeugen und darüber hinaus nach Bauart und Ausrüstung auch zum Schieben, Tragen oder Antreiben von auswechselbaren Geräten bestimmt sein. Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge mit einem Drei- punkt-Anbau ausgerüstet sind. Ob diese Voraussetzungen für Fahrzeuge des Typs IFA W50/L60 im Einzelfall erfüllt sind, kann nur durch ein TÜV- bzw. DEKRA-Gutachten belegt werden. Der Verbrauch von nachweislich versteuertem Gasöl in ei- nem LKW mit grünem Nummernschild kann also nur dann vergütet werden, wenn es sich bei diesem Fahr- zeug um ein Sonderfahrzeug im Sinne des Mineralöl- steuerrechts handelt. Probleme treten in den neuen Bundesländern deshalb auf, weil die Durchführungsbe- stimmungen zum Landwirtschafts-Gasölverwendungs- gesetz (LwGVG) vom 31. August 1990 in § 3 eine Ausgleichsregelung vorsahen. Die land- und forstwirt- schaftlichen Betriebe konnten Gasölverbilligung in Anspruch nehmen, wenn andere Fahrzeuge als in § 1 A W d z r A d A d g ( Z t g G Z l W B n A d g ( Z K (C (D bs. 1 LwGVG genannt (wie zum Beispiel LKW IFA 50/L60), zu begünstigten Zwecken eingesetzt wur- en. Diese Fahrzeuge mussten vor dem 1. Januar 1991 ugelassen sein. Laut Fußnote war diese Durchfüh- ungsbestimmung nach Artikel 9 Anlage II Kapitel IV bschnitt III Nr. 7 des Einigungsvertragsgesetzes je- och nur bis zum 31. Dezember 1995 in Kraft. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Fragen 34 und 35): Werden die im Rahmen der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen ICE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar von der Deutschen Bahn AG (DB AG) bisher erfolgten Pla- nungen eines ICE-Bypasses trotz der Entscheidung des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dass diese ICE-Neubaustrecke ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim geführt werden soll, zurzeit fortgesetzt? In welcher Höhe sind bisher Kosten für Probebohrungen zur Untersuchung der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein/ Main–Rhein/Neckar angefallen, und wie hoch ist daran der Anteil für die von der DB AG befürwortete Bypassstrecke? u Frage 34: Die endgültige Entscheidung über die Inhalte des Ers- en Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwe- eausbaugesetzes trifft der Deutsche Bundestag. Das esetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. u Frage 35: Über die Höhe der Kosten für die Probebohrungen iegen im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und ohnungswesen keine Informationen vor. Die Deutsche ahn AG ist Vorhabenträgerin und handelt hier in eige- er unternehmerischer Verantwortung. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) Drucksache 15/3283, Fragen 41 und 42): Welche Auswirkungen auf die bisher vorgesehenen Aus- bauschritte wird die finanzielle Kürzung des Verkehrsetats auf den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwi- schen Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck Wom- men haben, und werden bereits begonnene Maßnahmen zeit- lich gestreckt? In welcher Weise ist die grundhafte Sanierung der Bundes- autobahn A 4 zwischen Kirchheim und dem zukünfigen Auto- bahndreieck Wommen (einschließlich der Neuanlage eines Parkplatzes bei Friedewald) durch die finanzielle Kürzung des Verkehrsetats betroffen, und welche Zeitpunkte gibt es für die Bauabschnitte? u Frage 41: Der zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 15 assel–Eisenach gehörende laufende 6-streifige Ausbau Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 10317 (A) ) (B) ) der Bundesautobahn A 4 zwischen der Werrabrücke westlich Eisenach und dem künftigen Autobahndreieck Wommen wird programmgemäß Ende 2005 fertig ge- stellt. Zu Frage 42: Angesichts des – mit Ausnahme des Parkplatzes bei Friedberg – erst zu beschaffenden Baurechts sind für das Jahr 2004 Maßnahmen der grundhaften Sanierung an der Bundesautobahn A 4 zwischen Kirchheim und Wommen nicht vorgesehen. Weitere finanzielle Dispositionen für die Sanierung der zugehörigen Bauabschnitte der Bun- desautobahn A 4 werden zu gegebener Zeit ausgehend von dem jeweils vorliegenden Baurecht auf der Basis der verabschiedeten Bundeshaushalte zwischen dem Bund und der hessischen Landesregierung abzustimmen sein. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Druck- sache 15/3283, Frage 43): Müssen auf der Grundlage der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft des Bundes vom 24. Juli 2002 alle Rindermastanlagen hinsichtlich des Mindestabstandes zu Wohngebieten zwingend neu genehmigt werden? Nein. Die Mindestabstandsregelung zur Wohnbebau- ung findet sich in Nummer 5.4.7.1 der Technischen An- leitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002). Sie gilt nur für die Errichtung von Anlagen. Somit sind nur Neu- anlagen im Sinne der TA Luft 2002 (Genehmigung nach dem 1. Oktober 2002) betroffen. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3283, Fragen 44 und 45): Ist der Bundesregierung bekannt, dass die nach dem Kreis- laufwirtschafts- und Abfallgesetz vorgenommene Kategori- sierung von Altpapier als Abfall zu EU-weiten Absatzproble- men für Betriebe der Altpapiersortierung und -vermarktung führt, da die englische Übersetzung „waste“ die Kunden abschreckt, wohingegen die europäische Konkurrenz über- wiegend den Terminus „Sekundärrohstoff“ („secondary com- modity“) verwendet, was die Vermarktung erheblich erleich- tert, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die sich daraus ergebende Situation der entsprechenden Betriebe? Sieht die Bundesregierung bei der Wahl der Termini inso- weit Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 44: Die Frage, ob ein Stoff als Abfall einzustufen ist, be- stimmt sich europarechtlich nach der Richtlinie 75/442/ EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (EWG- Abfall-Rahmenrichtlinie). Insoweit gelten europaweit einheitliche Grundsätze für die Beurteilung, wann die Abfalleigenschaft anzunehmen ist. Durch das Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 w s m w K f a p A g s i v d g d Z c Ä g d a E c e s A d d C Z R s l s T s D c K g (C (D ird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zu- tändig für den Vollzug sind die Länder. Soweit die Abfalleigenschaft von Altpapier anzuneh- en ist, handelt es sich regelmäßig um einen nicht über- achungsbedürftigen Abfall, an dessen Entsorgung nach reislaufwirtschafts- und Abfallgesetz keine besonderen ormellen und materiellen Anforderungen im Hinblick uf Transport und Überwachung gestellt werden. Alt- apier unterfällt zudem der Grünen Liste nach der EG- bfallverbringungsverordnung und kann damit auch renzüberschreitend praktisch im Ergebnis wie ein Wirt- chaftsgut gehandelt werden. Der Begriff Abfall braucht m Geschäftsverkehr nicht verwendet werden. Im Falle on Altpapier ist der Bundesregierung nicht bekannt, ass sich durch die vorgenannten abfallrechtlichen Re- elungen konkrete Absatzschwierigkeiten für Betriebe er Altpapiersortierung und -vermarktung ergeben. u Frage 45: Von der Bundesregierung wird wegen der EG-rechtli- hen Vorgaben derzeit keine Möglichkeit und Bedarf zur nderung des deutschen Abfallrechts gesehen; zur Be- ründung wird auf die Ausführungen zur Beantwortung er Frage 40 verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich uf europäischer Ebene – unter anderem im Rahmen der rarbeitung einer Europäischen Vermeidungs- und Re- yclingstrategie – dafür ein, dass das Ende der Abfall- igenschaft bei der Behandlung und Verwertung be- timmter Abfälle rechtssicher definiert wird. nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen es Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/ SU) (Drucksache 15/3283, Fragen 46 und 47): Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Zuge der EU- Erweiterung Österreich mit dem „Melker Abkommen“ eine Initiative für die Sicherheit der Kernenergie ergriffen hat und sich Deutschland nach wie vor auf das alte deutsch-tschechi- sche Abkommen zur „Kerntechnischen Sicherheit und Strah- lenschutz“ vom 17. August 1990 stützt? Was gedenkt die Bundesregierung, besonders angesichts der jüngsten Vorfälle im tschechischen Atomkraftwerk Teme- lin, zu unternehmen, um die Informationsstruktur, insbeson- dere für die Bundesländer, zu verbessern? u Frage 46: Das deutsch-tschechoslowakische Abkommen zur egelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zu- ammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strah- enschutz vom 17. August 1990, das durch Notenwech- el vom 18. Dezember 1992/1. Januar 1993 mit der schechischen Republik fortbesteht, erfüllt seit Jahren einen Zweck. Gemäß Art. 5 des Abkommens finden im Rahmen der eutsch-Tschechischen Kommission zur nuklearen Si- herheit und des Strahlenschutzes jährlich ausführliche onsultationen statt, an denen die Bayerische Staatsre- ierung durch das Bayerische Staatsministerium für 10318 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 (A) (C) (B) (D) Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gleichberechtigt teilnimmt. Das so genannte Melk-Abkommen zwischen der Republik Ös- terreich, der Tschechischen Republik und unter Beteili- gung der Europäischen Kommission vom Juli 2001 hat sowohl völkerrechtlich als auch von seinem Mandat her andere Funktionen. Das Melk-Abkommen bezieht sich auf den inzwischen vollzogenen Beitritt der Tschechi- schen Republik zur Europäischen Union und dient der Verbesserung des Informationsaustausches über das KKW Temelin. Insofern ist es mit dem breiter angeleg- ten bilateralen Deutsch-Tschechoslowakischen Abkom- men nicht vergleichbar. Zu Frage 47: Die Informationsstruktur der Bundesregierung bei sicherheitsrelevanten Ereignissen, Störfällen und Unfäl- len in kerntechnischen Anlagen hat sich bewährt und be- darf keiner weiteren Unternehmungen der Bundesregie- rung. Bezüglich der angesprochenen „… jüngsten Vorfälle im tschechischen AKW Temelin“ ist zu sagen, dass gerade für den sensiblen Bereich der Öffentlich- keitsarbeit mit der tschechischen atomrechtlichen Ge- nehmigungs- und Aufsichtsbehörde SUJB eine Sonder- vereinbarung abgeschlossen wurde. Auf der Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommission am 3. Mai 2001 in Prag wurde im Annex 4 zum Protokoll unter Beteiligung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung über die Art und Weise von Informationsaustausch bei Ereig- nissen und Störfällen getroffen. Die tschechische Seite hat sich an diese Vereinbarung gehalten. Bei Vorfällen, die nach tschechischer Meinung eine geringe oder keine sicherheitstechnische Bedeutung hatten, wurde die deut- sche Seite auf Nachfrage ausreichend informiert. Die Bayerische Staatsregierung wurde vom BMU jeweils unterrichtet. 91, 1 0, T 113. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bitte schön, Herr Staatsminister Schwanitz.



Rede von Rolf Schwanitz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Kollegin Pau, formal muss man zunächst einmal

festhalten, dass die Bundesregierung selbst kein Mit-
glied des Vermittlungsausschusses ist. Der Vermittlungs-
ausschuss setzt sich vielmehr aus Vertretern des Bundes-
tages und des Bundesrates zusammen. Diese Mitglieder
werden natürlich völlig eigenständig entscheiden, wie
sie mit dem im Vermittlungsausschuss anhängigen Ge-
setzentwurf umgehen werden.

Es ist bekannt – insofern kann das von meiner Seite
bestätigt werden –, dass Bundesminister Clement inten-
sive Gespräche führt, um einen solchen Ausbildungspakt
zustande zu bringen. Diese Gespräche sind sehr positiv.
Es gibt durchaus Grund zu der Zuversicht, dass die Wirt-
schaft einen äußerst aktiven Beitrag zu einem Ergebnis
leisten wird. Zumindest in den letzten Jahren war ein
solcher Beitrag leider nicht festzustellen.

Aber auch das bleibt abzuwarten; denn noch ist dieser
Pakt nicht zustande gekommen. Ich bitte um Verständnis
dafür, dass man vor diesem Hintergrund hier noch nichts
Verbindliches zur Sprache bringen kann.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Gibt es weitere Fragen an die Bundesregierung? –

    Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Befragung
    der Bundesregierung.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
    Fragestunde
    – Drucksache 15/3283 –

    Die Reihenfolge des Aufrufs der Geschäftsbereiche
    ist schriftlich mitgeteilt worden.

    Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich „Bundeskanz-
    ler und Bundeskanzleramt“ auf. Da die Fragen 1 und 2
    des Abgeordneten Lammert auf Wunsch der Bundes-
    regierung mit Zustimmung des Fragestellers schriftlich
    beantwortet werden, muss ich auf das freundliche Ange-
    bot des Abgeordneten von Klaeden, in dieser Zeit das
    Präsidium zu übernehmen, nicht zurückkommen.

    Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
    ministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht
    der Parlamentarische Staatssekretär Wagner zur Verfü-
    gung.

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    (C (D Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Lötzsch auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundeswehr ein Luftwaffengeschwader hat, das den Namen Werner Mölders trägt, der bekanntlich im Spanienkrieg – 1936 bis 1939 – an der Bombardierung der Ortschaft Corbera d’Ebre beteiligt war, und welche politische Botschaft will die Bundeswehr damit jungen Piloten der Bundeswehr vermitteln? H Frau Kollegin Lötzsch, das Jagdgeschwader 74 in euburg an der Donau erhielt 1973 den Beinamen „Mölers“. Die Benennung erfolgte auf der Grundlage des amals maßgeblichen Traditionserlasses aus dem ahre 1965. Im Vordergrund der Entscheidung für die Naensgebung stand damals das fliegerische Können von erner Mölders als herausragender Jagdflieger. Der eutsche Bundestag beschloss am 24. April 1998 eine esolution zum 60. Jahrestag der Bombardierung von uernica. Die Umsetzung des Bundestagsbeschlusses urde durch das Bundesministerium der Verteidigung eprüft. Aufgrund der damals vorliegenden Erkenntnisse onnte davon ausgegangen werden, dass Werner Mölders eder an der Bombardierung von Guernica beteiligt noch ersönlich in das Unrecht des NS-Regimes verstrickt ar. Darüber hinaus wurde Werner Mölders’ Rolle im S-Unrechtsstaat als nicht so herausgehoben bewertet, ass eine Änderung in Bezug auf die Namensgebung in etracht gezogen worden wäre. Die nun in der Öffentlichkeit thematisierten neuen orwürfe sind zum Anlass genommen worden, die Naensgebung erneut auf den Prüfstand zu stellen. Das ilitärgeschichtliche Forschungsamt in Potsdam wurde eauftragt, eine auf den neuesten historischen Erkenntissen basierende Studie zu Oberst Mölders zu erarbeien. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden diese durch as Bundesministerium der Verteidigung einer eingehenen Bewertung unterzogen. Zusatzfrage? – Bitte. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, da Sie sich augenscheinlich sehr usführlich vorbereitet haben, können Sie mir sicherlich uch die Frage beantworten, wie viele Bundeswehrasernen und Einheiten der Bundeswehr seit 1998, seit ntritt von Rot-Grün, umbenannt worden sind. H Das ist mir im Einzelnen nicht bekannt. Das werde ch Ihnen schriftlich beantworten. Das wäre sehr freundlich. Weitere Zusatzfrage? Ja, ich habe noch eine zweite Frage. Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im nächsten Jahr, am 8. Mai, begehen wir den 60. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitler-Faschismus. Wird in diesem Zusammenhang die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bis zu diesem Tag keine Einheiten der Bundeswehr mehr Namen von Wehrmachtsoffizieren tragen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren? H Sie wissen, dass wir den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1998 einhalten müssen. Solange der Deutsche Bundestag keinen anderen Beschluss fasst, gilt er für uns weiter. Sie müssten gegebenenfalls auf eine Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages hinarbeiten. Weitere Fragen sind hierzu nicht angemeldet. Dann schließe ich diesen Geschäftsbereich. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe riums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Franz Thönnes zur Verfügung. Die Frage 4 des Kollegen Ernst Hinsken wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 5 der Kollegin Gesine Lötzsch auf: Welches politische Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Einschränkung der kostenfreien Beförderung von behinderten Menschen und welche Einsparungen sollen damit jährlich erzielt werden? F Frau Lötzsch, Sie fragen nach den, wie Sie sagen, Einschränkungen bei der kostenfreien Beförderung von behinderten Menschen. Ich antworte Ihnen dazu wie folgt: Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen ist eingeführt worden, um diesem Personenkreis einen Ausgleich für ihre Mobilitätseinschränkungen im Alltag zu geben. Wir sprechen über gut 3,5 Millionen Menschen, die diese Berechtigung haben. Ich will im ersten Teil der Beantwortung noch einmal den heutigen Nutzungsumfang beschreiben. Kostenfreie Beförderung gilt für Eisenbahnen im Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnsitz und in Verkehrsverbünden sowie für straßenund schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr am jeweiligen Aufenthaltsort. Außerdem besteht das Recht, auf allen Strecken des Nahund Fernverkehrs eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen, unabhängig davon, ob der schwerbehinderte Mensch aufgrund der F f s v V k d n r F L K d c b f P k w k e I k b N L k S m g w k 5 z f L d s 1 2 d u N N s 4 d S (C (D reifahrtregelungen kostenlos fährt oder nicht, soweit ür den schwerbehinderten Menschen die Notwendigkeit tändiger Begleitung festgestellt wurde. Die Wertmarke, die zu kaufen ist, kostet seit 1984 un erändert 60 Euro. Dadurch, dass immer größere Teile Deutschlands von erkehrsverbünden umfasst werden, sind nach und nach ostenfreie überregionale Reisemöglichkeiten entstanen, die nach der damaligen Zielsetzung des Gesetzes so ie beabsichtigt waren. Wenn wir nun über Verändeungen sprechen, dann setzt die Bundesregierung damit orderungen des Bundesrechnungshofes und einiger andesrechnungshöfe um sowie die in dem so genannten och/Steinbrück-Papier vorgegebenen Einsparziele, zu eren Erreichung sich die Bundesregierung entsprehend einer im Vermittlungsausschuss am 19. Dezemer 2003 von Bundestag und Bundesrat parteiübergreiend getroffenen Entscheidung verpflichtet hat. Wie sieht die Neuregelung nun aus? – Der öffentliche ersonennahverkehr sowie Eisenbahnen des Nahverehrs in dem Verkehrsverbund des Heimatortes fallen eiterhin unter den Nutzungsumfang. Wenn kein Verehrsverbund besteht, ist die Freifahrt in dem Landkreis inschließlich angrenzender kreisfreier Städte möglich. st der schwerbehinderte Mensch außerhalb des Verehrsverbundes oder des Landkreises des Wohnsitzes eruflich tätig, hat er alternativ die Berechtigung zur utzung des Nahverkehrs im Verkehrsverbund oder im andkreis des Beschäftigungsortes. Eine Begleitperson ann er weiterhin, wie nach geltendem Recht, auf allen trecken des Nahund Fernverkehrs kostenlos mitnehen. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass die Berenzung von 50 Kilometer, wie sie heute noch gilt, egfallen soll. Im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsmöglich eiten stellt sich die Lage wie folgt dar: Aufhebung der 0-Kilometer-Regelung, Beibehaltung einer Wertmarke u 60 Euro und Gewährleistung der Flexibilität durch reie Fahrt im Verkehrsverbund des Wohnortes bzw. im andkreis des Wohnortes einschließlich der angrenzenen kreisfreien Städte. Sie haben nach den Einsparungen gefragt. Beim Bund ind im Jahr 2005 Einsparungen in Höhe von rund 2 Millionen Euro und im Jahre 2006 in Höhe von rund 5 Millionen Euro zu erwarten, bei den Ländern jeweils as Doppelte. Das ist, wie ich denke, vertretbar, da das rsprüngliche Ziel, Menschen mit Behinderungen im ahverkehr unentgeltlich zu befördern, auch mit der euregelung verfolgt wird. Dies wird auch daraus erichtlich, dass Bund und Länder weiterhin rund 30 Millionen Euro im Jahr für diesen Zweck aufwenen. Zusatzfrage. Ja, vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ie haben in Ihrer Antwort schon angedeutet, dass Dr. Gesine Lötzsch schwerbehinderte Menschen nicht automatisch arbeitsunfähig sind. Deshalb wird ihnen die Alternative eröffnet, entweder Freifahrt im Heimatkreis oder am Arbeitsort zu erhalten. Nun fordern ja alle und insbesondere die Bundesregierung ständig von allen Menschen eine höhere Flexibilität und Mobilität. Menschen mit Behinderungen sind in diesem Punkt eingeschränkt und haben einen Nachteil. Bisher wurde dafür gesorgt, dass dieser Nachteil ausgeglichen wurde. Wie kann also diese ständige Forderung nach mehr Flexibilität, die in vielen Fällen berechtigt ist, mit diesen Einschränkungen in Übereinstimmung gebracht werden, wenn zwischen Arbeitsund Wohnort, sofern sie nicht identisch sind, gewählt werden muss? F Arbeitsund Wohnort müssen nicht unbedingt identisch sein, aber die Verkehrsverbünde sind so weit ausgedehnt und gehen teilweise so stark ineinander über – das stellt man bei einem Blick auf eine Karte sofort fest –, dass ich glaube, dass die Mobilität weiterhin gewährleistet ist. Weitere Zusatzfrage? Ja, vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, das Ziel – das haben Sie ja beschrieben – ist doch, eine hohe Einsparung zu erreichen: im übernächsten Jahr 25 Millionen Euro. Sie wissen, dass die Ankündigung dieser Maßnahmen, die Sie Anfang der Woche der Presse dargelegt haben, bei behinderten Menschen Besorgnisse hervorgerufen hat. An mich haben sich zum Beispiel besorgte behinderte Menschen gewandt und gesagt, dass sie den Eindruck haben, dass ihre Behinderungen in der Öffentlichkeit als störend empfunden werden. Können Sie mir gute Argumente dafür nennen, wieso diese Menschen mit der Einschränkung der Freifahrt nicht diskriminiert werden? F Ich komme noch einmal auf die zu Beginn Ihrer ersten Frage gemachten Ausführungen zurück und halte fest, dass Zielsetzung seinerzeit war, Menschen mit Schwerbehinderungen zu relativ günstigen Konditionen eine kostenlose Benutzung der Eisenbahn im Nahverkehr und des straßenund schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen. Ich hatte gesagt, dass es zurzeit noch die 50-Kilometer-Regelung gibt, und erläutert, welche Veränderungen geplant sind. Im Übrigen haben wir diese Veränderungen nicht in der letzten Woche gegenüber den Medien dargestellt. Auch ich bedauere, dass dadurch Unruhe entstanden ist. Deswegen kommt es mir sehr darauf an, diese Gelegenheit zu nutzen, deutlich zu machen, dass die Beschränkung auf einen 50-Kilometer-Radius aufgehoben wird. Diese führte nämlich in Verkehrsverbünden mit einer größeren Ausdehnung dazu, dass man in seiner Mo b n u k k v c M d k k a w m L m l n g D E ö r d K C B f d a S G t j d 1 a d a d F f k e (C (D ilität eingeschränkt war. Diese Einschränkung entfällt un. Man bekommt mehr Freiheit. Es war immer Absicht, das nahe Wohnund Arbeits mfeld zu betrachten und die Landkreise bzw. die Verehrsverbünde einzubeziehen. Es war nie die Absicht, ostenfreie Fahrten von Verkehrsverbund zu Verkehrserbund oder gar in weit entfernte Städte zu ermöglihen. Es ging vielmehr um die Mobilität vor Ort. Diese obilität vor Ort wird insbesondere jetzt noch einmal adurch gefördert, dass kostenfreie Beförderung im Verehrsverbund des Heimatortes bzw., wenn kein Verehrsverbund vorhanden ist, im Landkreis einschließlich ngrenzender kreisfreier Städte gewährleistet wird. Ich ill Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen: Jeand, der in Bonn wohnt, hat die Möglichkeit, bis nach everkusen, Solingen oder Köln zu fahren. Ich will dait deutlich machen: Alle Interpretationen, die Neuregeung komme den Menschen mit Schwerbehinderungen icht zugute, sind falsch. Die besondere Beeinträchtiung dieser Menschen wird auch in Zukunft anerkannt. urch die Bereitstellung von insgesamt 430 Millionen uro gewährleisten wir, dass sie sich selbstständig mit ffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen können. Ich schließe diesen Geschäftsbereich. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe iums für Bildung und Forschung auf. Die Fragen 6 und 7 des Kollegen Singhammer wer en schriftlich beantwortet. Ich bitte um Beantwortung der Frage 8 des Kollegen r Wie beurteilt die Bundesregierung etwaige förderrechtliche Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der Europäischen Union durch das In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes und welche Länderprogramme könnten darüber hinaus betroffen sein? C Herr Kollege Kretschmer, Sie hatten nach etwaigen örderrechtlichen Konsequenzen beim In-Kraft-Treten es Berufsausbildungssicherungsgesetzes gefragt. Ich ntworte Ihnen wie folgt: Das von den Fraktionen der PD und des Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachte esetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräfenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der ungen Generation wurde am 7. Mai 2004 in zweiter und ritter Lesung vom Bundestag verabschiedet und am 1. Juni 2004 durch den Bundesrat in den Vermittlungsusschuss überwiesen. Es ist noch nicht absehbar, wann as Gesetz in Kraft tritt. Das In-Kraft-Treten des Berufsusbildungssicherungsgesetzes würde nicht dazu führen, ass automatisch jährlich die im Gesetz vorgesehenen örderungsund Finanzierungsmaßnahmen durchgeührt werden. Über die Auslösung der gesetzlichen Wirungen hätte die Bundesregierung vielmehr jedes Jahr rneut zu entscheiden, da die Förderungsund Finanzie Parl. Staatssekretär Christoph Matschie rungsmaßnahmen des Berufsausbildungssicherungsgesetzes als Hilfe zur Selbsthilfe nur dann greifen sollen, wenn die privaten und öffentlichen Arbeitgeber ihrer auch im eigenen Interesse liegenden Verantwortung für die Ausbildung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in angemessenem Umfang nachkommen. Insofern ist die Frage nach förderrechtlichen Konsequenzen für die Kofinanzierung des Landesanteils der Bund-Länder-Initiative zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern aus Mitteln der Europäischen Union sowie nach Auswirkungen auf sonstige Länderprogramme zum jetzigen Zeitpunkt hypothetischer Natur. Im Übrigen besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Automatismus zwischen einem In-Kraft-Treten des Berufsausbildungssicherungsgesetzes und einer Reduzierung bzw. Streichung von Mitteln der Europäischen Union. Aus Sicht der Bundesregierung kann nicht die pauschale Schlussfolgerung gezogen werden, dass durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes und die Auslösung der gesetzlichen Wirkungen Mittel der Europäischen Union etwa im Rahmen des Bund-Länder-Ausbildungsplatzprogramms Ost wegfallen würden. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die umfas sende Antwort. Es ist ja so, dass Mittel der Europäischen Union nur subsidiär eingesetzt werden können. Das heißt in diesem Fall, dass die Mittel – davon gehen die Juristen Ihres Hauses und des BMWA, aber vor allen Dingen aus den Ministerien der Länder aus – dann, wenn Ausbildung aufgrund des Gesetzes zur Pflichtaufgabe wird, nicht verwendet werden können, um den Landesanteil darzustellen. Sie sagen, dass Ihr Haus das nicht so sieht, und tragen damit auch die politische Verantwortung. Die Frage ist: Falls es doch so sein sollte, ist die Bundesregierung bereit, den dann wegfallenden Länderanteil – nicht nur bei diesem Programm, sondern auch bei möglicherweise anderen davon betroffenen Programmen – durch Bundesmittel zu ersetzen? (Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So ein Quatsch! Hypothese!)