Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004 10263
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von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist in der TatSchulz (Spandau), Swen SPD 28.05.2004
Klaus Brandner (SPD): Die Ausschreibungspraxis
nungspunkt 13)
Schröder, Gerhard SPD 28.05.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigt
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Barthle, Norbert CDU/CSU 28.05.2004
Bierwirth, Petra SPD 28.05.2004
Braun, Helge CDU/CSU 28.05.2004
Brüderle, Rainer FDP 28.05.2004
Daub, Helga FDP 28.05.2004
Eichstädt-Bohlig,
Franziska
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.05.2004
Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 28.05.2004
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 28.05.2004
Glos, Michael CDU/CSU 28.05.2004
Griefahn, Monika SPD 28.05.2004
Haack (Extertal), Karl
Hermann
SPD 28.05.2004
Hagemann, Klaus SPD 28.05.2004
Dr. Hendricks, Barbara SPD 28.05.2004
Kossendey, Thomas CDU/CSU 28.05.2004
Kramme, Anette SPD 28.05.2004
Letzgus, Peter CDU/CSU 28.05.2004*
Matschie, Christoph SPD 28.05.2004
Müller (Erlangen),
Stefan
CDU/CSU 28.05.2004
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 28.05.2004
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28.05.2004
Dr. Rexrodt, Günter FDP 28.05.2004
Rühe, Volker CDU/CSU 28.05.2004
Scharping, Rudolf SPD 28.05.2004
Scheuer, Andreas CDU/CSU 28.05.2004
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 28.05.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Franz Müntefering (SPD)
zur namentlichen Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung: Fortsetzung der deutschen
Beteiligung an der Internationalen Sicherheits-
präsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines si-
cheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr
und zur militärischen Absicherung der Frie-
densregelung für das Kosovo auf der Grundlage
der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und
des Militärisch-Technischen Abkommens zwi-
schen der Internationalen Sicherheitspräsenz
(KFOR) und den Regierungen der Bundesrepu-
blik Jugoslawien und der Republik Serbien vom
9. Juni 1999 (111. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 6 a)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
ührt. Mein Votum lautet Ja.
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Ausschreibungspraxis in der Arbeitsmarkt-
politik effizient und effektiv ausgestalten
– Für eine qualitätsorientierte und an den re-
gionalen Bedürfnissen ausgerichtete Aus-
schreibungspraxis von arbeitsmarktpoliti-
schen Maßnahmen
(Tagesordnungspunkt 24 und Zusatztagesord-
ritz, Marianne BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.05.2004
ogel, Volkmar Uwe CDU/CSU 28.05.2004
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.05.2004
r. Zöpel, Christoph SPD 28.05.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
10264 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004
(A) )
(B) )
ein Problem, das sowohl Träger als auch viele Arbeits-
lose verunsichert. Beide Anträge könnten einen Konsens
signalisieren. Doch bei genauem Hinsehen stellt man be-
trächtliche Unterschiede fest. Die CDU/CSU setzt sich
nicht wirklich für die Träger ein, denn das Thema Aus-
schreibung spielte in den bisherigen Anträgen und Ge-
setzesvorschlägen der Union überhaupt keine Rolle.
Stattdessen wurde nur die ganze Arbeitsmarktpolitik in
Grund und Boden verdammt, Träger schienen mehr oder
weniger überflüssig. Sie wollen doch den Beitragssatz
zur BA um 1 Prozent senken. Das bedeutet aber Einspa-
rungen von 8 Milliarden Euro. Das sei angeblich leicht
zu bewerkstelligen, denn die arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen seien sowieso überflüssig und nutzlos.
Aus Ihren zahlreichen Anträgen könnte ich weitere
negative Vokabeln nennen. Die Kürzungen von 8 Mil-
liarden bei den Maßnahmen würde allerdings sofort die
Zahlungen für Lohnersatzleistungen um die Hälfte des
Betrages in die Höhe treiben. Das heißt, netto blieben
nur circa 4 Milliarden an Einsparungen übrig. Das wie-
derum heißt: Um tatsächlich 8 Milliarden zu sparen,
müssten Sie die Arbeitsmarktpolitik um 16 Milliarden
kürzen. Bei Gesamtausgaben von gut 20 Milliarden Euro
für Eingliederungsmaßnahmen wäre dann ein sofortiger
Stopp zwingend. Es könnte keine einzige Maßnahme be-
willigt werden – und das mindestens bis Ende 2005.
Ausnahmslos alle Träger und die betroffenen Arbeitslo-
sen – mehrere 100 000 Menschen – stünden vor dem
Nichts. Die Arbeitslosigkeit würde nur noch verwaltet.
Diese Berechnungen sind nicht von mir, sondern wissen-
schaftlich belegt durch das Institut für Arbeitsmarkt und
Berufsforschung. Und wenn Ihnen ohnehin die ganze
Richtung nicht passt, ist es mehr als scheinheilig, jetzt
sich angeblich Interessen der Maßnahmeträger zu Eigen
zu machen. Sie verhalten sich wie jemand, der den
Sportunterricht abschaffen will, aber gleichzeitig über
eine Verbesserung der Turnhalle diskutiert. Ein solches
Täuschungsmanöver lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Auch wenn Sie offensichtlich auf das kurze Gedächtnis
der Wähler spekulieren, auf dieses Täuschungsmanöver
werden sie nicht hereinfallen.
Wir halten Ausschreibungen von Fördermaßnahmen
grundsätzlich für richtig. Wettbewerb schadet nichts, er
ist dann positiv, wenn es um ein vernünftiges Verfahren
geht. Allerdings ist die Bundesagentur für Arbeit einige
Male über das Ziel hinausgeschossen. Gerade die SPD-
Fraktion hat immer wieder und zeitnah auf Korrekturen
gedrängt, erfolgreich!
Wir haben erreicht: wesentlich mehr Rücksicht auf
die regionalen Belange durch kleinere Lose und längere
Ausschreibungsfristen. Die örtlichen Arbeitsagenturen
sind bei der endgültigen Entscheidung über die Vergaben
maßgeblich. Das wichtigste Auswahlkriterium ist die
Qualität, zum Beispiel gute Kontakte zu den Arbeitge-
bern in der Region, Berücksichtigung der bisherigen Ar-
beit von leistungsfähigen, seriösen Anbietern. Es wird
kein Preisdumping geben. Darüber hinaus wurde eine
mittelfristig angelegte Kooperation der Agenturen mit
den Trägern sichergestellt, die diesen eine vernünftige
Kalkulationsbasis bietet.
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Dieses hat der Vorstand der BA bei der SPD-Fraktion
erbindlich zugesagt, und zwar am 2. März 2004. Die
A hat die Zusage erkennbar und schnell umgesetzt. Die
DU/CSU produzierte dazu am 30. März einen Antrag,
n dem sie außerdem noch völlig abwegig auf die Insol-
enz von Maatwerk eingeht. Das hat mit der Ausschrei-
ungspraxis nun wirklich nichts zu tun. Auch die Frage
er Bildungsgutscheine ist hier nicht relevant. Weiterbil-
ungsmaßnahmen werden gerade deswegen überhaupt
icht ausgeschrieben. Dieser Antrag ist eine Lachnum-
er. Er befasst sich im Übrigen mit der Vergangenheit,
ährend wir die Dinge anpacken.
Die Diskussion um die Ausschreibungspraxis ist al-
erdings noch nicht beendet. Ursache hierfür sind Ge-
ichtsurteile und jüngst ein Spruch der Vergabekammer
es Bundeskartellamtes. Offensichtlich besteht also ge-
ade auf diesem Feld Unklarheit über die Rechtslage.
as verunsichert logischerweise Träger und Verbände,
ber auch die Arbeitsagenturen und die Mitarbeiter dort.
ie BA hat in Abstimmung mit dem BMWA schnell ge-
andelt. Deshalb wurde kurzfristig die Ausschreibung
ür berufsvorbereitende Maßnahmen noch einmal geän-
ert. Es gilt eine verlängerte Ausschreibungsfrist bis
um 11. Juni. Gemeinnützige Träger können jetzt im
ettbewerb mit gewerblichen Unternehmen antreten.
eshalb sind auch circa 90 Prozent des Vergabevolu-
ens für einen einheitlichen Ausschreibungskreis vorge-
ehen. Es bleibt bei kleinen Losgrößen. Nur rein staatli-
he Träger sind ausgeschlossen, sie können aber von
em kleinen Volumen der freihändigen Vergabe profitie-
en.
Mit unserem Antrag wollen wir den eingeschlagenen
eg absichern und weiterentwickeln. Rechtsklarheit und
echtssicherheit müssen her. Wir werden die Vergabe-
rdnung ändern. Dies kann allerdings nicht von heute
uf morgen geschehen, schließlich sind auch noch an-
ere Bereiche betroffen. Wir brauchen daher geeignete
chritte schon für 2004. Wir müssen vor allem sicher-
tellen, dass die berufsvorbereitenden Maßnahmen für
enachteiligte und behinderte Jugendliehe pünktlich im
eitraum September/Oktober 2004 beginnen können.
erade diese Zielgruppe ist auf staatliche Hilfe angewie-
en. Wir lassen die jungen Menschen nicht hängen. Sie
önnen am allerwenigsten das Hickhack um die unter-
chiedlichsten Verfahren nachvollziehen. Die Bundes-
gentur für Arbeit ist deshalb gerade hier zu besonderer
orgfalt verpflichtet. Wir wollen unterschiedliche Maß-
ahmen fördern, die jeweils auf die unterschiedlichen
edürfnisse der jungen Menschen eingehen. Das heißt
ür die Vergabe: Die Qualität der Maßnahmen und ent-
prechend die Qualität des Trägers stehen im Vorder-
rund. Klares Ziel ist die Verbesserung der Integra-
ionschancen der Teilnehmer, nicht etwa die Möglichkeit
iner Standardisierung.
Das gilt in besonderer Weise für Maßnahmen nach
em SGB IX. Die Teilhabe behinderter Menschen am
rbeitsleben ist eine besondere Verpflichtung in Hin-
icht auf Qualität und Kontinuität der Leistungen. Die
aßnahmen für die Inanspruchnahme der beruflichen
ehabilitation nach § 35 SGB IX sollen deshalb weiter-
in ausschreibungsfrei bleiben. Insgesamt gilt: Gemein-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004 10265
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nützige Beschäftigungsgesellschaften und Träger der
freien Wohlfahrtspflege sind wichtige Säulen der regio-
nalen Arbeitsmarktpolitik. Sie sind für eine erfolgreiche
Arbeit mit den Zielgruppen am Arbeitsmarkt weiterhin
notwendig. Sie haben lokale Beschäftigungsnetzwerke
organisiert, die wir erhalten und nutzen wollen. Dieses
zu berücksichtigen ist bei einem vernünftigen Vergabe-
recht und vor allem einem vernünftigen Vergabeverfah-
ren durchaus möglich. Und wenn im Einzelfall eine
öffentliche Ausschreibung nicht geeignet ist, muss es
auch andere Möglichkeiten geben. Ausschreibungen
sind wichtig für uns, aber kein Prinzip ohne Ausnahme.
Veronika Bellmann (CDU/CSU): Im Monat April
waren in Deutschland 4,4 Millionen Menschen arbeits-
los, 26,3 Millionen Menschen waren sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet ein Minus zum
Vorjahr von 623 000 Jobs.
Während die Weltwirtschaft Fahrt aufnimmt,
schmiert der deutsche Arbeitsmarkt ab. Eine Trend-
wende ist auch weiterhin nicht in Sicht. Das Beschäfti-
gungsdesaster wäre noch viel größer, wenn Rot-Grün
nicht die Statistik manipuliert hätte. Zur Erinnerung: Seit
Januar sind mit einem Federstrich allein 80 000 Arbeits-
lose, die sich in Trainingsmaßnahmen befinden, aus der
Statistik gestrichen worden.
Die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist also
so desolat wie schon seit Jahren unter Rot-Grün und
trotz der nun schon anderthalb Jahre geltenden Hartz-
Reformen.
Was wurde uns von der glorreichen Hartz-Kommis-
sion nicht alles versprochen: massenhaft Arbeitsplätze,
schnelle Vermittlung von Arbeitslosen, die Halbierung
der Arbeitslosigkeit. Nichts von dem ist eingetreten.
Deutschland tritt weiterhin auf der Stelle und fällt im
Weltmaßstab zurück.
Aber immerhin können wir auf fantasievolle Ideen
verweisen, wie man die Arbeitslosigkeit eher nicht be-
kämpft, zum Beispiel mit Personal-Service-Agenturen.
500 000 Menschen sollten laut Bundesregierung durch
dieses Instrument eine befristete und jährlich bis zu
350 000 eine dauerhafte Tätigkeit finden. Bis heute ha-
ben gerade einmal knapp 8 000 Vermittlungen in Be-
schäftigung stattgefunden – bei einer Subvention in
Höhe von 230 Millionen Euro. Jede fünfte PSA ist in-
zwischen pleite.
Ähnliches bei der Ich-AG. Gerade einmal 100 000 Ar-
beitslose nutzten dieses Instrument – 500 000 wurden
vorhergesagt. Es muss sich erst noch zeigen, wie viele
von diesen Existenzen wirklich dauerhaft und rentabel
sind.
Trauriger Abschluss des Hartz-Desasters ist der Job-
floater. Weniger als 10 Prozent des versprochenen Be-
schäftigungseffekts und eine skandalöse Subvention pro
Arbeitsplatz von fast 73 000 Euro sind die Bilanz.
Gleiches gilt für das Programm „Kapital für Arbeit“.
Statt unsere Unternehmen, die keine zusätzlichen Ka-
pitaldienste mehr tragen können, mit Kreditprogrammen
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u beglücken, sollten die Instrumente der Förderbank
en Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen
ngepasst werden und nicht umgekehrt. Unsere Unter-
ehmen brauchen kleinteilige Kredite zu günstigen Kon-
itionen sowie attraktive Beteiligungsangebote und
ürgschaftsprogramme, da nicht nur das Kapital, son-
ern auch die Besicherungsmöglichkeiten gerade bei
MU zur Neige gegangen sind.
Als wenn das alles noch nicht genug wäre, steckt eine
er größten Behörden in Deutschland, die Bundesagen-
ur für Arbeit, seit Monaten in der Krise und produziert
inen Skandal nach dem anderen. Wenn es einmal kei-
en Skandal gibt, dann wird durch ungeschicktes Verhal-
en und nicht zu Ende gedachtes Handeln negativ auf
en Arbeitsmarkt eingewirkt. So geschehen zum Bei-
piel durch ein vollkommen an der Realität und den wirt-
chaftlichen Tatsachen vorbeigehendes Ausschreibungs-
erfahren.
Anscheinend sollten die Verluste aus dem Millionen-
rab „virtueller Arbeitsmarkt“ nun bei den Ausschrei-
ungen zur beruflichen Weiterbildung wieder wettge-
acht werden. Denn anstatt sich an Qualitätsstandards
nd Know-how zu orientieren, wurde ausschließlich
ach Kostengesichtspunkten ausgeschrieben.
Lose mit Maßnahmenstandorten, welche mehr als
00 Kilometern auseinander lagen, brachten eine einsei-
ige Begünstigung der großen bundesweiten Billiganbie-
er mit sich. Kleine Bieter sollten zur Bildung von Bie-
ergemeinschaften gezwungen werden. Dass diese mit
inem hohen Verwaltungsaufwand und großen Steuer-
nd haftungsrechtlichen Problemen verbunden sind,
ätte man auch in Nürnberg wissen können.
Davon abgesehen sind es gerade die Träger vor Ort,
elche die größte Kompetenz und die besten Kontakte
aben. Diese kleinen Träger sind es, die am effektivsten
rbeiten und damit auch für die Bundesagentur am Ende,
rotz eines anfänglich vielleicht etwas höheren Preises,
en größten Nutzen erzielen. Denn was nutzen Bil-
ungsmaßnahmen, wenn sie zwar billig sind, aber am
edarf vorbeigehen?
Inzwischen wurde – nach massiven Protesten von al-
en Seiten – von der BA nachgebessert, wenngleich nur
albherzig. Noch immer werden niedrigpreisige Anbie-
er bevorzugt – ohne Berücksichtigung der Qualität. Öf-
entliche Träger, welche nach Bundesangestelltentarif-
ertrag, BAT, entlohnen müssen, haben nur geringe
hancen, die privaten Anbieter zu unterbieten. Dies
äre aber nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf
nd den Aussagen des Kartellamtes notwendig, da nach
iesem Urteil getrennte Ausschreibungen für private und
emeinnützige Anbieter nicht zulässig sind.
Auch ein vernünftiger zeitlicher Rahmen für die aus-
eschriebenen Lose wurde noch nicht gefunden. Lose,
ie gerade einmal für ein Jahr gültig sind, bringen den
rägern und den Menschen, für und mit denen sie arbei-
en, keinerlei Planungssicherheit und machen es kaum
och möglich, qualitativ hochwertige Ausbildungen und
chulungen anzubieten. Ein Zeitraum von mindestens
rei bis fünf Jahren wäre mindestens notwendig, um
10266 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004
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Planungssicherheit zu gewährleisten. Außerdem ist drin-
gend eine stärkere Beteiligung der regionalen Agenturen
notwendig und es müssen endlich feste Qualitätsstan-
dards her, um die Vergabe transparenter und die Ausbil-
dung besser zu machen, etwa im Sinne einer Zertifizie-
rung.
Aber nicht nur bei der Vergabe von Berufsbildungs-
maßnahmen muss reformiert werden. Die gesamte BA
gehört auf den Prüfstand! Trotz neuen Namens hat sich
nicht viel an der Kopflastigkeit der Agentur geändert.
Die Kompetenzen müssen in die Gliederungen verteilt
werden. Versicherungsfremde Leistungen, dass heißt ei-
gentlich auch alle Maßnahmen der Berufsbildung, gehö-
ren nicht in den Angebotskatalog der BA. Diese müssten
wieder in den Zuständigkeitsbereich der Länder über-
nommen werden, aber nur, wenn auch die Finanzierung
gesichert ist.
Es ist höchste Zeit, Überregulierungen abzubauen.
Dabei sollte auch über weitere Privatisierungen nachge-
dacht werden. Die Bundesagentur muss ihre Arbeit auf
Kernaufgaben reduzieren. Dies würde eine deutliche
Verschlankung dieser Mammutbehörde ermöglichen.
Damit einhergehende Einsparungen könnten mittels Bei-
tragssenkungen an die Versicherten weitergegeben wer-
den. Positiver Nebeneffekt wäre ein Sinken der Lohnne-
benkosten, deren Höhe das eigentliche Kardinalproblem
in Deutschland ist. Täte dies die BA, würde sie ihren Na-
men endlich wieder zu Recht tragen: Bundesagentur für
Arbeit.
Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollte zu-
künftig dezentral in Jobcentern, die den Sozialämtern
angegliedert wären, erfolgen. Langzeitarbeitslosigkeit ist
ein sehr komplexes Problem, das weit über den Jobver-
lust hinausgeht. Mit diesen Problemen kennen sich die
kommunalen Sozialämter bestens aus. Das kann nur vor
Ort und nicht in einer Großbehörde geregelt werden. Als
Beispiel können uns hier die Niederlande dienen. Mit
knapp 16 Millionen Einwohnern erledigen sie diese Auf-
gabe dezentral in den Kommunen. Glauben wir ernst-
haft, dass Deutschland als 80-Millionen-Volk das mittels
einer unbeweglichen Zentralbehörde besser könnte?
Damit die Kommunen diese Aufgabe auch überneh-
men können, muss der Bund sie mit den notwendigen
finanziellen Mitteln ausstatten. Hier hat zwar Bundes-
minister Clement neuerlich Finanzzusicherungen ange-
sprochen. Aber keiner von uns weiß, ob das nicht nur
wiede reine Ankündigungen und Nebelkerzen sind.
Doch Rot-Grün versucht die Kommunen mit dem ak-
tuellen Optionsmodell abzuspeisen. Statt wie angekün-
digt die eigenverantwortliche Betreuung der Langzeitar-
beitslosen durch die Kommunen zuzulassen, wird ihnen
mit der „Organleihe“ lediglich angeboten, ihre Beamten
und Angestellten in den Sozialämtern an die Bundes-
agentur für Arbeit auszuleihen. Das ist keine echte Wahl-
möglichkeit und bedeutete gleichzeitig einen Wortbruch
der Bundesregierung gegenüber dem Ergebnis des Ver-
mittlungsausschusses. Für die Verwaltung der Hilfe-
empfänger werden 40 950 Stellen notwendig. Somit
würde die BA von derzeit schon 91 000 Mitarbeitern
nochmals um 26 000 Mitarbeiter vergrößert. Die dann
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17 000 Mitarbeiter der BA müssen nicht nur auf die
taatsquote aufgeschlagen werden, sondern sind ein
chier unüberschaubarer und unregierbarer „Verein“. Es
st nur noch eine Frage der Zeit, wann diese Konstruk-
ion zusammenbricht.
Anstatt weiterhin in diese ineffektive Behörde zu in-
estieren, wäre es angebracht, Aufgaben neu zu verteilen
nd zum Beispiel verstärkt die privaten Vermittler zu
ördern.
Derzeit hat die private Arbeitsvermittlung nicht die
rwartete Wirkung auf die Arbeitslosenstatistik. Mit der
chaffung von Mindeststandards durch die begrüßens-
erte Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und
en Verbänden der Arbeitsvermittler wurde ein Grund-
tein für die Zukunft der privaten Vermittlung gelegt.
Allerdings muss das Instrument der Vermittlungsgut-
cheine auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist bisher
ur wenig erfolgreich – nur 7 Prozent der ausgegebenen
ermittlungsgutscheine sind bisher eingelöst worden.
er Bundesrechnungshof stellt fest, dass die Hälfte der
ermittelten Arbeitsverhältnisse gerade einmal sechs
onate bestanden haben. Laut Bundesrechnungshof lie-
en in knapp einem Drittel der Fälle Anhaltspunkte für
ine missbräuchliche Inanspruchnahme oder für Mitnah-
eeffekte vor.
Insgesamt sind bereits im ersten Jahr 12,5 Millionen
uro für die Herstellung von nicht eingelösten Gutschei-
en und missbräuchlicher Verwendung von der BA auf-
ewendet worden.
Es ist also dringend geboten, darüber nachzudenken,
b dieses Arbeitsmarktinstrument über den 31. Dezem-
er 2004 hinaus verlängert werden soll oder ob andere
nstrumente erfolgreicher wären. Auch hier muss eine
chnelle Entscheidung getroffen werden, um Planungssi-
herheit für die privaten Vermittler zu gewährleisten. Es
ei denn, sie möchte private Vermittler überhaupt nicht
eteiligen. Dann muss man das aber auch offen sagen.
Bei Beibehaltung des Gutscheins müssen Abschläge
ei Nichtannahme einer Beschäftigung her, ähnlich wie
eim Arbeistlosengeld II. Wenn ein Arbeitsplatz nachge-
iesen worden ist, der Klient ihn aber nicht annimmt,
ibt es bei der BA Sanktionen, die privaten Vermittler
üssen dieses Verhaltensrisiko allein tragen. Die Befris-
ung der Geltungsdauer der Gutscheine auf drei Monate
ringt den Arbeitsagenturen nur zusätzliche Arbeit. Sie
ilt es zu verlängern, um den Verwaltungsaufwand ein-
uschränken.
Doch auch bei Umsetzung dieser Änderungen werden
ich die Arbeitslosenzahlen nicht gravierend verändern.
rund dafür ist die zu geringe Wachstumsdynamik, die
ohe Regulierungsdichte und die hohe Abgabenbelas-
ung sowie die Defizite in der Bildung allgemein. Daher
rauchen wir eine Politik, die mehr bietet als halbherzige
eformen und Showeinlagen. Wir brauchen endlich wie-
er Dynamik und Wachstum. Nur so wird Beschäftigung
eschaffen!
Das ist mit dieser Regierung wohl nicht mehr zu ma-
hen. Durch ihre Zickzackpolitik – rein in die Kartof-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004 10267
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feln, raus aus den Kartoffeln – verschreckt sie Investo-
ren, die hier Arbeitsplätze schaffen wollen, genauso wie
mit dem Ausufern der Bürokratie. Diese potenziellen In-
vestoren werden davon abgehalten, durch Wachstum Be-
schäftigung und damit den Aufschwung zu schaffen.
Bestes Beispiel ist der gigantische Moloch der BA,
der Tag für Tag mehr aus dem Ruder läuft. Es ist ein
Elend, was diese Regierung mit unserem Land macht.
Gestern sagte mir ein Kollege, dass er gesehen habe,
dass schon Vögel mit dem Rücken nach unten fliegen,
da sie das Chaos, das die Bundesregierung anrichtet,
nicht mehr mit ansehen könnten.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Be-
reits mit den beiden ersten Hartz-Gesetzen waren erheb-
liche Veränderungen der Förderstrukturen des SGB III
und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verbunden: För-
dermittel in der Gründungsförderung werden direkt an
Arbeitslose ausgereicht, Bildungsgutscheine wurden
ausgegeben, langfristige Weiterbildungen abgebaut, kurz-
fristige Integrationsmaßnahmen verstärkt, Ausschrei-
bungsverfahren neu gestaltet und eine zentrale Einkaufs-
politik entwickelt.
Dass eine Neugestaltung der Instrumente wie auch
der Vergabepraxis sinnvoll ist, wird im Grundsatz von
niemandem bestritten – auch nicht von den Anbietern
von Beschäftigungs- oder Bildungsmaßnahmen, die völ-
lig zu Unrecht von Leuten wie Herrn Niebel als „Ar-
beitslosenindustrie“ diffamiert werden. Eine genauere
Analyse der Preise und Angebote durch die BA hat ge-
zeigt, dass für inhaltlich und quantitativ gleiche Leistun-
gen in den verschiedenen Agenturbezirken unterschied-
liche Preise gezahlt wurden. Dies ist ein Ergebnis, das
nicht nur für einen Leistungsvergleich, wettbewerbliche
Verfahren und einen zentral organisierten Einkauf
spricht. Es spricht auch gegen eine Kommunalisierung
der Arbeitsmarktpolitik, wie sie mit Vehemenz immer
wieder von der Opposition gefordert wird,
Zu unser aller Entsetzen – ich glaube, ich kann die
Antragsteller der Union hier mit einschließen – mussten
wir jedoch feststellen, dass die Bundesagentur für Arbeit
in der Hoffnung auf schnelle Einsparungen die Aus-
schreibungen übers Knie gebrochen und zunächst nur
auf den Preis als entscheidendes Vergabekriterium ge-
achtet hat. Die Qualität der Maßnahmen, die Veranke-
rung der Träger vor Ort, ihre Ausstattung, ihr Kontakt zu
lokalen Arbeitgebern, ihr Erfahrungswissen und das Vor-
handensein von qualifiziertem Personal – all dies wurde
dem Kostenargument untergeordnet.
Das Ergebnis dieser Art von Ausschreibung lässt sich
am besten am traurigen Beispiel der Pleite des PSA-An-
bieters „Maatwerk“ besichtigten: Im Endeffekt ist das
Geld für die Eingliederung ohne Ergebnis verbrannt –
zulasten vieler seriöser Anbieter, die mit ihren Erfahrun-
gen vor Ort, ihrem Personal und ihrer Infrastruktur zwar
teurer, aber wirkungsvoller hätten agieren können.
Schlimmer noch sind die Folgen für die betroffenen Ar-
beitnehmer, die große Hoffnungen in das neue Instru-
ment der Personal-Service-Agentur gesetzt hatten. Mehr
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ls ärgerlich ist auch der Vertrauensverlust in den Kom-
unen, den die BA damit verursacht hat. Die Vorstel-
ung, es könnte bei der Schuldnerberatung, der Drogen-
eratung und den psychosozialen Diensten ähnlich
ugehen wie bei der PSA-Ausschreibung, lässt die freie
ohlfahrtspflege in den Gemeinden wie die Sozialde-
ernenten gleichermaßen schaudern.
Leider sind die falschen Gewichtungen auch bei der
ergabe von Trainingsmaßnahmen nach den §§ 37
nd 48 SGB III gesetzt worden. Zu große Loszuschnitte
n Verbindung mit einem Übergewicht der kurzsichtigen
ostenorientierung haben dazu geführt, dass allein in
RW 40 Prozent der regionalen und örtlichen Anbieter
hne Zuschlag geblieben sind. Im Agenturbezirk Essen
st kein einziger örtlicher Träger zum Zug gekommen.
s hat ein in der Stadt völlig unbekannter Anbieter aus
ordhorn den Zuschlag erhalten, der nicht einmal über
in Büro vor Ort – geschweige denn Personal – verfügt.
Diesen Zustand kritisieren Sie von der Union und die-
en Zustand haben wir von den Koalitionsfraktionen hef-
ig kritisiert, mit Erfolg, wie nun erste Änderungen in der
usschreibungspraxis der BA zeigen. Die Loszuschnitte
urden verkleinert, das Qualitätskriterium wird nun mit
is zu 60 Prozent gewichtet und die Anbieter müssen
eferenzen und vorhandene Kompetenz vor Ort nach-
eisen. Zudem sind die lokalen Agenturen an der Leis-
ungsbeschreibung stärker beteiligt als zuvor. Insofern
st Ihr Antrag nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen hingegen wid-
et sich den tatsächlichen gegenwärtigen und künftigen
roblemen bei der Entwicklung der Ausschreibungspra-
is. Wir wollen keinen Ausschluss der gemeinnützigen
räger bei den Vergabeverfahren und eine entsprechende
nderung der VOL. Wir wollen eine Sicherstellung von
ualitätsmerkmalen bei der Leistungsbeschreibung und
ine Beteiligung der Träger – etwa bei der Erstellung
on Fachkonzepten, die der Ausschreibung zugrunde
iegen. Gleichzeitig setzen wir ein deutliches Signal für
ie Jugendlichen, die zu Beginn des Ausbildungsjahres
m September auf einen Platz in einer berufsvorbereiten-
en Maßnahme angewiesen sind, und für diejenigen
enschen mit Behinderungen, die Leistungen der beruf-
ichen Rehabilitation in Anspruch nehmen müssen. Die
icherstellung des pünktlichen Beginns der berufsvorbe-
eitenden Maßnahmen und der Verzicht auf Ausschrei-
ung bei Leistungen nach § 35 SGB IX sind Forderun-
en, die man in dieser Deutlichkeit in Ihrem Antrag
ergeblich sucht.
An dieser Stelle muss ich allerdings auf eine Äuße-
ung des Herrn Clement eingehen, die in der nächsten
usgabe des Magazins „Spiegel“ nachzulesen sein wird.
en Umbruchproblemen im Bereich der Ausschreibun-
en soll begegnet werden, indem Gutscheine für
eschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen ausgegeben
erden sollen. Für den Bereich der berufsvorbereitenden
aßnahmen wäre dies allerdings völlig untauglich. Wer
uch nur einmal eine Bildungseinrichtung besucht hat,
ie das berufsvorbereitende Jahr durchführt, weiß: Diese
ugendlichen, die zum Teil mit Lernbehinderungen zu
ämpfen haben, sind mit einer eigenständigen Suche
10268 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004
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nach einem Träger völlig überfordert. Die Ausgabe von
Bildungsgutscheinen in diesem Bereich würde dazu füh-
ren, dass uns zehntausende Jugendliche, die Hilfe drin-
gend nötig haben, schlichtweg verloren gehen. Daher
sind Vorüberlegungen zur Ausgabe von Gutscheinen in
diesem Bereich überflüssig und sie sind bereits vor eini-
gen Wochen von den Koalitionsfraktionen verworfen
worden.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass wir alle – und
insbesondere die Fachabgeordneten der Sozial- und Ar-
beitsmarktpolitik – Regierung und BA beim Umbau
konstruktiv-kritisch begleiten müssen. Schließen Sie
sich uns an!
Dirk Niebel (FDP): Nach den neuen Vergabeverfah-
ren der Bundesagentur für Arbeit wird eine Vielzahl von
Maßnahmen und Modulen zu großen Losen teilweise für
mehrere Regionen zusammengefasst, angeblich um ein-
heitliche Standards zu schaffen und um die Produkte
wirtschaftlicher einzukaufen. Damit werden Kartelle ge-
stärkt, weil aufgrund der Größe der Lose und der Eilig-
keit des Verfahrens nur große Unternehmen zum Zuge
kommen. Dies wirkt sich eklatant zum Nachteil und
existenzgefährdend für die kleinen und mittleren Unter-
nehmen auf regionaler Ebene aus.
Die Reinigung von 1 800 Liegenschaften der Bun-
desagentur im Bundesgebiet wurde in sieben Losen an
zwei Betriebe neu vergeben, davon soll einer sechs Lose
erhalten haben. Details sind nicht erhältlich, aber offen-
sichtlich wurde ausschließlich der niedrigste Preis als
einziges Vergabekriterium zugelassen, ohne tarifliche
Mindeststandards abzufragen. Dieser eine Betrieb soll,
wie man aus der Branche hört, gar nicht über eine ausrei-
chende Anzahl an Personal für den Auftrag verfügen.
Von vornherein waren die staatlichen Beschäftigungs-
gesellschaften PSA zum Abbau der Arbeitslosigkeit un-
tauglich. Der größte PSA-Betreiber Maatwerk hat inzwi-
schen Insolvenz angemeldet. Maatwerk hat in manchen
Regionen flächendeckend den Zuschlag erhalten, ob-
wohl die Firma weder über die nötige Markterfahrung
verfügt noch über gute Netzwerke mit der einheimischen
Wirtschaft, Referenzen über erfolgreiche Zeitarbeitspro-
jekte oder vergleichbare Erfahrungen vorweisen konnte.
Maatwerk hatte aber den Vorteil geboten, besonders kos-
tengünstig zu sein und sich auf eine unklare Definition
der Zielgruppe einzulassen, die von Mitbewerbern abge-
lehnt wurde.
Die Weiterbildungsträger konnten sich jahrzehntelang
auf den automatischen Zufluss von hohen Zuwendungen
verlassen. Die finanzielle Versorgung durch die Arbeits-
agenturen funktionierte, weil man wusste, was man an-
einander hatte. Nach den drastischen Einschnitten von
20 Prozent im letzten Jahr sollen in diesem Jahr die Mit-
tel für Arbeitsmarktförderung noch einmal um 12 Pro-
zent reduziert werden.
Bei den Vergabeverfahren setzt die BA bevorzugt auf
Billiganbieter mit flächendeckendem Angebot. Kritisiert
wird vor allem, dass sich Träger nicht mehr vor Ort um
einzelne Maßnahmen bewerben können. Ihre Erfahrun-
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en, bisherigen Ergebnisse oder Referenzen interessie-
en in den Ausschreibungen nicht. Die Vergabe ist
ndurchsichtig, und die Qualität scheint Nebensache zu
ein. Bewährte mittelständische Strukturen und Netz-
erke werden zerstört, die über Jahre hinweg aufgebaut
urden. Durch die neue Vergabepraxis werden die
teuerungsmöglichkeiten der Kommunen stark einge-
chränkt. Vor allem bei der Betreuung Jugendlicher dro-
en erhebliche Verschlechterungen. Ein eng abgestimm-
es Verfahren zwischen der Stadt und den anderen
eteiligten wird bei jährlich wechselnden Anbietern
chwerer.
Es wird zwar behauptet, dass die Qualität der Maß-
ahmen wichtig ist. Kriterien gibt es dafür aber keine.
atsächlich sind allein die Kosten entscheidend. Auf der
trecke bleiben dabei kleine und mittlere Anbieter auf
rtlicher Ebene wie Caritas, Kolping und Diakonie, die
ich bisher besonders um Menschen mit mehrfachen
ermittlungshemmnissen gekümmert haben, aber auch
ndere private Institute. Oft werden sie als Subunterneh-
er angeheuert, weil weder genügend Räume noch Per-
onal zur Verfügung stehen, um den Großauftrag abzu-
ickeln. Bei den finanziellen Konditionen leben sie von
er Hoffnung, bis zur nächsten Ausschreibung über die
unden zu kommen. Sie könnten nach eigenen Angaben
atürlich auch ihre Qualitätsstandards senken, um kon-
urrenzfähig zu bleiben.
Experten schätzen, dass bei den Weiterbildungsträ-
ern über ein Drittel der Arbeitsplätze bedroht ist. Sicher
aben sich die Weiterbildungsunternehmen viel zu spät
uf die neuen Verhältnisse eingestellt. Seit 2003 bekom-
en Arbeitslose einen Bildungsgutschein, mit dem sie
ich ihren Weiterbildungsträger selbst aussuchen kön-
en. Auf der einen Seite sind viele Arbeitslose überfor-
ert, das passende Angebot für sich zu finden. Auf der
nderen Seite wird den Trägern das Überleben zusätzlich
rschwert, da keiner weiß, ob Teilnehmer zu den Kursen
ommen. Betroffen sind hier wieder die kleinen Anbie-
er, die sich keine Werbung leisten können. Aber auch
roße Unternehmen, die über Jahre eng mit dem Arbeits-
mt kooperiert hatten, müssen nun um jeden Arbeitslo-
en mit Gutschein kämpfen.
Hier ist neben mangelnder Transparenz die immer
och ungeklärte Zertifizierung ein Hauptproblem in der
raxis.
Bei der Vergaberunde für die berufsvorbereitenden
aßnahmen für Jugendliche hat die BA angekündigt,
ie regionalen Lose zu verkleinern und einen Teil der
aßnahmen für gemeinnützige Träger frei zu vergeben.
amit reagiert sie auf eine Entscheidung des OLG Düs-
eldorf, das die gemeinsame Ausschreibung für private
nd freie Träger beanstandet hat. Auch BA-Vorstand
ürgen Weise hatte im Ausschuss für Wirtschaft und Ar-
eit angekündigt, bei der Vergabepraxis regionale Be-
ange stärker zu berücksichtigen.
Dennoch scheint das keine faktische Konsequenz zu
aben. Die Regionaldirektionen haben zwar Ausschrei-
ungen aufgrund der anhängigen Rügen zurückgezogen.
ber in Rheinland-Pfalz wird zum Beispiel mit den Ge-
innern der als vergaberechtswidrig eingestuften Aus-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004 10269
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schreibung nun in freihändiger Vergabe über die Durch-
führung von Trainingsmaßnahmen verhandelt. Dabei
werden die örtlichen Anbieter weiterhin ausgeschlossen.
Diese können ihren Bedarf bis Ende August an die Re-
gionaldirektion melden, danach ist eine neue Ausschrei-
bung geplant. Das ist rechtlich kaum angreifbar, weil die
BA in der Zwischenzeit handeln muss. Aber richtig ist es
deswegen noch lange nicht. Diese Praxis ist übrigens
bundesweit geplant.
Die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung for-
dern von der BA eine effiziente Verwaltung ihrer Mittel.
Aber je länger sich diese Vergabepraxis hinzieht, desto
mehr kleine und mittlere Unternehmen werden in ihrer
Existenz bedroht. Gestärkt wird wieder einmal die eta-
blierte Arbeitslosenindustrie. Davon profitieren die übli-
chen Verdächtigen. Das System funktioniert und weiß
Störungen zu beseitigen. Wir fordern die Verantwortli-
chen in der BA auf, für klare Verhältnisse zu sorgen und
den regionalen Anbietern auf dem Weiterbildungsmarkt
eine echte Chance zu geben.
Rezzo Schlauch (Parl. Staatssekretär beim Bundes-
minister für Wirtschaft und Arbeit): Ihnen liegen heute
zwei Anträge zur Ausschreibungspraxis der Bundes-
agentur für Arbeit zur Abstimmung vor. Der Antrag der
Opposition datiert von Ende März 2004, der der Regie-
rungskoalition von Ende Mai 2004. Daran kann man er-
kennen, wie unterschiedlich Opposition und Regierungs-
fraktionen Sachprobleme angehen.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU,
haben zunächst etwas aufgeschrieben und dann abge-
wartet, bis es von der Realität überholt wird. Wir haben
erst gehandelt und dann eine saubere Bilanz mit allen
notwendigen Folgerungen gezogen. Diese Bilanz steht
in dem Ihnen vorliegenden Antrag von SPD und Bünd-
nis 90/Die Grünen. Er ist auf dem Laufenden und greift
nur die wirklichen Probleme auf. Das kann man von dem
Antrag der Opposition nicht sagen; denn er ist überholt
und hätte eigentlich zurückgezogen werden müssen. Sie
haben immer noch die Möglichkeit, dies nachzuholen.
Die fehlende Aktualität ist deutlich belegt. Sie lässt
sich an vielen Punkten festmachen. Wegen der Kürze der
Zeit möchte ich nur auf die wesentlichen Punkte einge-
hen:
Es versteht sich von selbst, dass eine Zentralisierung
der Ausschreibung von Maßnahmen, so wie sie die Bun-
desagentur jetzt vorgenommen hat, zu Konsequenzen
führt, übrigens zu Konsequenzen, die Sie, meine Damen
und Herren von der Opposition, immer wieder eingefor-
dert haben. Die Bundesagentur rechnet im Rahmen der
geänderten Ausschreibungsverfahren mit Einsparungen
zumindest im zweistelligen Millionenbereich, und das
bezieht sich nur auf die abgeschlossenen Verfahren im
Bereich der Vermittlung durch Dritte und der Trainings-
maßnahmen.
Der finanzielle Aspekt ist aber nur die eine Seite der
Medaille. Wir sehen das nicht so einseitig wie die Oppo-
sition, die ja bekanntlich 8 Milliarden Euro im Bereich
der Arbeitsmarktpolitik einsparen möchte. Auf der ande-
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en Seite der Medaille steht die Frage der Qualität. Wirt-
chaftlichkeit und Qualität gehören untrennbar zusam-
en. Es ist deshalb keinesfalls so, dass der billigste
nbieter den Zuschlag erhält. Zum Zuge kommt derje-
ige, der für ein den Qualitätsanforderungen genügendes
rodukt den besten Preis macht. Die Frage der Qualität
ird anhand von realitätsnahen Kriterien abgeprüft, rea-
itätsnah, weil sie mithilfe der Agenturen für Arbeit auf-
estellt worden sind, die ihren Sachverstand und die
egionalen Bedarfe in die Leistungsbeschreibungen ein-
ebracht haben.
Es stimmt im Übrigen auch nicht, dass kleinere An-
ieter durch die zentralen Ausschreibungen benachteiligt
ürden: Nach den Ergebnissen der Ausschreibungen zu
en Trainingsmaßnahmen und der Vermittlung durch
ritte wurden circa 40 Prozent der Angebote durch Bie-
ergemeinschaften, also Zusammenschlüsse kleinerer
nbieter, abgegeben. Offenbar ist es diesen Gemein-
chaften gelungen, die in Ihrem Antrag beschriebenen
ürden zu überwinden.
Sie fordern die Bundesregierung ferner auf, Konzepte
ber die zukünftige Politik der Bundesagentur für Arbeit
orzulegen und die Zielrichtung der Bundesregierung
ei der Arbeitsmarktpolitik zu beschreiben. Hier ist zu-
ächst die Bundesagentur für Arbeit am Zuge. Der Vor-
tand der Bundesagentur wird seine Vorstellungen in ei-
ener Verantwortung entwickeln. Das ist die klare
esetzliche Aufgabenzuweisung, die keinerlei Spiel-
äume lässt.
Ich werde deshalb hier nicht öffentlich darüber nach-
enken, welche Maßnahmen die Bundesagentur im
ächsten Jahr fordern wird, erst recht nicht im Hinblick
uf Weiterbildungsmaßnahmen; denn diese Maßnahmen
erden überhaupt nicht ausgeschrieben, sondern den
eilnehmern über das Instrument des Bildungsgut-
cheins ermöglicht.
Die Bundesregierung ist am Zuge, wenn es um die
lärung rechtlicher Zweifelsfragen im Vergaberecht
eht. Solche Fragen hat es bei den Ausschreibungen der
erufsvorbereitenden Maßnahmen gegeben. Wir haben
ns sehr schnell mit der Bundesagentur zusammenge-
etzt und für die nötige Klarheit gesorgt. Dabei sind die
rteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem De-
ember 2003 und die Entscheidung der 1. Vergabekam-
er des Bundeskartellamts vom 13. Mai 2004 selbstver-
tändlich berücksichtigt worden. Konkret bedeutet dies,
ass auch die gemeinnützigen privaten Träger, die über
ie steuerlichen Regelungen hinaus keine weiteren Vor-
eile genießen, sich an den öffentlichen Ausschreiben
eteiligen dürfen. Die Bundesagentur hat die erforderli-
hen Anpassungen im Vergabeverfahren vorgenommen
nd die Angebotsfristen verlängert.
Ich bin zuversichtlich, dass rechtzeitig zu Beginn des
euen Ausbildungsjahres im September/Oktober 2004
ür die jungen Schulabgänger die berufsvorbereitenden
ildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen werden.
Meine Damen und Herren von der Opposition, hören
ie bitte damit auf, unnötig Verunsicherung bei den jun-
en Menschen und ihren Eltern zu schaffen, indem Sie
10270 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004
(A) )
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die Funktionsfähigkeit der Ausschreibungen infrage stel-
len. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die
Bundesagentur die notwendigen Veränderungen flexibel
gehandhabt hat. Ich bin mir sicher, dass sie diese Praxis
auch in Zukunft fortsetzen wird.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
der Bekämpfung der Jugenddelinquenz
– Beratung des Antrags: Jugendstrafvollzug
verfassungsfest gestalten
(Tagesordnungspunkt 25 und Zusatztagesord-
nungspunkt 14)
Erika Simm (SPD): Nach dem Motto „Alle Jahre
wieder“ beschäftigen wir uns heute mit einem Gesetz-
entwurf zur Verschärfung des Jugendstrafrechts, für den
die CDU/CSU-Fraktion und bestimmte B-Länder – allen
voran Bayern – seit 1998 schon mehrmals – ich schätze,
es gab rund acht solche Initiativen – keine Mehrheit ge-
funden haben. Wir werden diesen Gesetzentwurf auch
diesmal wieder ablehnen.
Weder sind die vorgesehenen Verschärfungen sachge-
recht – das haben frühere Anhörungen ergeben – noch
sind sie erforderlich – das Jugendstrafrecht bietet ein
ausreichendes Instrumentarium – noch sind sie durch die
Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Jugenddelin-
quenz gerechtfertigt.
Wie auch früher schon, wird in der Begründung des
Gesetzentwurfs behauptet, die Jugendkriminalität sei
seit Beginn der neunziger Jahre ständig angestiegen. Das
ist, wie die jüngste Kriminalstatistik beweist, falsch. Die
polizeiliche Kriminalstatistik für 2003 belegt vielmehr,
dass nach einer Spitze im Jahr 1997 – wer damals regiert
hat, wissen Sie – seit 1998 die Zahl der Taten bei der
Gruppe der tatverdächtigen Kinder um 17 Prozent und
bei den tatverdächtigen Jugendlichen um 19 Prozent ge-
sunken ist. Wie man angesichts dieser Zahlen immer
noch und unverdrossen von einem stetigen Ansteigen
der Jugendkriminalität sprechen kann, ist mir unerfind-
lich. Ich würde mir etwas mehr Seriosität im Umgang
mit diesem Thema wünschen.
Genauso hartnäckig ignorieren die Initiatoren dieses
Gesetzentwurfes, dass ihre gebetsmühlenartig wieder-
holten Änderungsvorschläge zum Jugendstrafrecht
– Fahrverbot als Hauptstrafe, Einstiegsarrest, Erwachse-
nenstrafrecht für Heranwachsende, Erhöhung des
Höchstmaßes der Jugendstrafe auf 15 Jahre, Haftbefehl
im vereinfachten Verfahren – in der Fachöffentlichkeit
auf breiteste Ablehnung stoßen. Sie wurden und werden
vom Deutschen Jugendgerichtstag, der Deutschen Verei-
nigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen,
dem Deutschen Juristentag, der AGJ, den Freien Trägern
der Wohlfahrtspflege weitestgehend abgelehnt. So hat
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uch der Deutsche Anwaltsverein in seiner jüngsten
tellungnahme vom Mai dieses Jahres dem vorliegenden
esetzentwurf eine „wirkungslose Abschreckungsstrate-
ie“ bescheinigt, welche die Probleme für die Opfer und
ie Gesellschaft verstärken statt lösen werde.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf
ie Ergebnisse der erstmals vom Bundesministerium der
ustiz herausgegebenen kommentierten Rückfallsta-
istik. Dort (Seite 55) findet sich folgende Feststellung:
Extrem hoch ist die Rückfallbelastung der nach einer
erbüßten Jugendstrafe Entlassenen: 78 Prozent werden
rneut straffällig und noch 45 Prozent kehren wieder in
en Vollzug zurück. Mit der zweithöchsten Rückfallrate
owie einem vergleichsweise hohen Anteil stationärer
olgeentscheidungen schneidet hier der Jugendarrest
ach § 16 JGG auffällig ungünstig ab.“ Wer angesichts
ieser Ergebnisse, die für Praktiker der Jugendstraf-
echtspflege ja nicht neu sind, unverdrosssen auf noch
ehr Einsperren setzt, muss sich sagen lassen, dass er
ntweder keine Ahnung von den Ursachen und Bekämp-
ungsmöglichkeiten der Jugendkriminalität hat oder aber
ordergründig populistischen Forderungen zuliebe sämt-
iche seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet vorliegenden
mpirischen und kriminologischen Erkenntnisse böswil-
g ignoriert.
In diesen Zusammenhang passt es, dass CSU-Politi-
er landauf, landab fordern, die Kosten der Jugendhilfe
üssten gesenkt werden. Seit vielen Jahren bewährte
mbulante Maßnahmen wie soziale Trainingskurse und
etreuungsweisungen werden aus Kostengründen zur
isposition gestellt. Stattdessen setzt man auf Abschre-
kung und Wegsperren. Dies, liebe Kollegen und Kolle-
innen von der CDU/CSU, ist die Rolle rückwärts in der
ugendstrafrechtspolitik. Auf diesem Weg werden wir
hnen nicht folgen. Sie mögen in wechselnden Rollen
hre ärgerlichen Anträge zu diesem Thema noch so oft
tellen, wir werden sie immer und immer wieder ableh-
en.
nlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 799. Sitzung am 14. Mai
004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der
Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates
(2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung
von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens
zur Durchführung des Schengener Übereinkom-
mens vom 14. Juni 1985 betreffend den schritt-
weisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsa-
men Grenzen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004 10271
(A) )
(B) )
– Gesetz zu der in Rom am 17. November 1997 an-
genommenen Fassung des Internationalen Pflan-
zenschutzübereinkommens
– Gesetz zum Zusatzabkommen vom 15. Oktober
2003 zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1954
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Österreich zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erb-
schaftsteuern
– Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. August
2002 zwischen den Vertragsstaaten des Überein-
kommens zur Gründung einer Europäischen
Weltraumorganisation und der Europäischen
Weltraumorganisation über den Schutz und den
Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informa-
tionen
– Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Mai 2002 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Ka-
nada über die Rechtshilfe in Strafsachen
– Gesetz zu dem Zusatzvertrag vom 13. Mai 2002
zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Kanada über
die Auslieferung
– Gesetz zu dem Protokoll Nr. 13 vom 3. Mai 2002
zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten über die vollständige Ab-
schaffung der Todesstrafe
– Gesetz zu dem Protokoll betreffend die Verringe-
rung von Versauerung, Eutrophierung und bo-
dennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll)
vom 30. November 1999 im Rahmen des Überein-
kommens von 1979 über weiträumige grenzüber-
schreitende Luftverunreinigung
– Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Las-
tenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG)
– Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni
1998 zum Europäischen Übereinkommen zum
Schutz der für Versuche und andere wissenschaft-
liche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
– Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der
Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Le-
bensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
– Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativsta-
tistik über die Bevölkerung und den Arbeits-
markt sowie die Wohnsituation der Haushalte
(Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005)
– Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletz-
ten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz –
OpferRRG)
– Telekommunikationsgesetz (TKG)
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Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 29. Sitzung
u dem vom Deutschen Bundestag am 1. April 2004 be-
chlossenen
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)
as Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlos-
en.
Der Vermittlungsausschuss hat in der Fortsetzung sei-
er 24. Sitzung am 26. Mai 2004 folgenden Einigungs-
orschlag beschlossen:
Das vom Deutschen Bundestag in der seiner 97. Sit-
ung am 11. März 2004 beschlossene
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
über den Europäischen Haftbefehl und die Über-
gabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (Europäisches Haftbefehls-
gesetz – EuHbG)
ird bestätigt.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, daß der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/1547 Nr. 2.40
Drucksache 15/2636 Nr. 2.38
Drucksache 15/2636 Nr. 2.39
Drucksache 15/2636 Nr. 2.42
Drucksache 15/2636 Nr. 2.44
Drucksache 15/2895 Nr. 1.1
Innenausschuss
Drucksache 15/2104 Nr. 1.6
Drucksache 15/2519 Nr. 2.29
Finanzausschuss
Drucksache 15/2793 Nr. 2.29
Drucksache 15/2793 Nr. 2.31
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/2793 Nr. 2.5
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/1153 Nr. 2.40
Drucksache 15/2793 Nr. 2.11
Drucksache 15/2793 Nr. 2.20
Drucksache 15/2793 Nr. 2.21
Drucksache 15/2793 Nr. 2.22
Drucksache 15/2793 Nr. 2.23
Drucksache 15/2793 Nr. 2.30
Drucksache 15/2793 Nr. 2.37
Drucksache 15/2895 Nr. 1.6
Drucksache 15/2895 Nr. 2.5
10272 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 112. Sitzung. Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004
(A) (C)
(B) (D)
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/2793 Nr. 2.24
Drucksache 15/2793 Nr. 2.33
Drucksache 15/2793 Nr. 2.42
Drucksache 15/2895 Nr. 1.2
Drucksache 15/2895 Nr. 2.6
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/2447 Nr. 2.10
Drucksache 15/2447 Nr. 2.12
Drucksache 15/2447 Nr. 2.14
Drucksache 15/2519 Nr. 2.4
Drucksache 15/2519 Nr. 2.30
Drucksache 15/2519 Nr. 2.47
Drucksache 15/2519 Nr. 2.50
Drucksache 15/2636 Nr. 2.2
Drucksache 15/2636 Nr. 2.11
Drucksache 15/2636 Nr. 2.18
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/2636 Nr. 2.47
Drucksache 15/2895 Nr. 1.3
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 15/2793 Nr. 2.1
112. Sitzung
Berlin, Freitag, den 28. Mai 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5