Rede:
ID1511004700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/110 (Drucksache 15/3175) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Peter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Horst Kubatschka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . schlussprüfung Antwort Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Petra Pau (fraktionslos) Kenntnisse über Folterungen in Guanta- namo Bay, in Afghanistan und im Irak 9973 B 9973 C 9973 D 9974 D 9975 A 9975 D 9976 A 9976 B 9976 B 9979 B 9979 D 9980 C 9980 D 9981 B 9981 C 9981 D Deutscher B Stenografisch 110. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internati- onalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur mili- tärischen Absicherung der Friedensrege- lung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkom- mens zwischen der Internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regierun- gen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 D U M U T F ( M G Z f z 9973 A Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 9976 D 9977 A undestag er Bericht ung n 26. Mai 2004 t : aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . agesordnungspunkt 3: ragestunde Drucksache 15/3157) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 itta Connemann (CDU/CSU) ahlung der Ausbildungsplatzabgabe bei rei werdenden Lehrstellen aufgrund vor- eitiger Zulassung der Lehrlinge zur Ab- 9978 A 9978 A 9978 C 9978 D 9979 A Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 9982 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 Zusatzfragen Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung in Bezug auf noch nicht beglichene Kosten und ausste- hende Schadensregulierungen bei den vom Flugzeugunfall am Bodensee vom 1. Juli 2002 betroffenen deutschen Städten, Ge- meinden und Landkreisen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung zu Kosten- korrekturerstattung und Schadensregulie- rung hinsichtlich des Flungzeugunfalls am Bodensee vom 1. Juli 2002 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Zusammenfassung von Kunden der Schmidt-Bank in Bayern in einer Abwick- lungsbank in Hof; Auswirkungen auf die Bankdienstleistungen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Möglichkeiten, Kunden der Schmidt-Bank beim Wechsel des Kreditinstituts zu unter- stützen A D Z K M U A v A R Z U H M P E I A R Z P M H I r 2 g a d A D Z H M H A n H c A D Z H 9982 D 9983 A 9983 C 9983 D 9984 A 9984 B 9984 C 9984 C 9985 A 9985 B 9985 C 9985 D ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 we Schummer (CDU/CSU) bnahme der Zahl von Plätzen bei berufs- orbereitenden Bildungsmaßnahmen ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 etra Pau (fraktionslos) ntwicklung des Rüstungsexports nach srael seit 1999 ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 ans-Michael Goldmann (FDP) nformation über die Verordnung des Eu- opäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2003 über die Veterinärbedingun- en für die Verbringung von Heimtieren zu nderen als Handelszwecken und zur Än- erung der Richtlinie 92/65/EWG ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 ans-Michael Goldmann (FDP) usweisvordrucke betreffend die Veteri- ärbedingungen für die Verbringung von eimtieren zu anderen als Handelszwe- ken ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 9987 A 9987 B 9988 B 9988 B 9988 C 9989 A 9989 B 9989 D 9990 A 9990 D 9991 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 III Mündliche Frage 22 Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) Reduzierung der Zahl der Institute der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel von bisher 17 auf sieben Institute an zwei Standorten; Zukunft des Standortes Detmold Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) Berücksichtigung des ländlichen Raums bei den Umstrukturierungsmaßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinsichtlich der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Umsetzung des „Kriegsfelder Modells“ hinsichtlich der Stundensätze beim künfti- gen Materialdepot Hesedorf Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Verwendung der nicht mehr im künftigen Materialdepot Hesedorf beschäftigten Mit- arbeiter Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . M D M p z s A M Z D Z Z c w Z A d I K ( K D H U H I C D R D N A L 9991 B 9991 C 9992 A 9992 B 9992 C 9993 A 9993 B 9993 D 9994 A ündliche Fragen 28 und 29 r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) enge der nach Asien zum Recycling ex- ortierten Kunststoffabfälle; Konsequen- en aus dieser Entwicklung unter dem Ge- ichtspunkt der Nachhaltigkeit ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ur humanitären und menschenrechtli- hen Situation und internationalen Verant- ortung im westlichen Sudan . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ntrag der Fraktion der SPD, der CDU/CSU, es Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP: m Westsudan (Darfur) eine humanitäre atastrophe verhindern Drucksache 15/3197) . . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . r. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . lrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Büttner (Ingolstadt) (SPD) . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) Christa Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmgard Karwatzki (CDU/CSU) . . . . . . . . . . hrista Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udolf Bindig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9994 C 9995 C 9996 B 9996 B 9996 B 9998 B 9999 D 10001 D 10003 B 10004 B 10005 A 10005 D 10007 A 10008 B 10009 A 10010 B 10011 C 10012 D 10013 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 Anlage 2 Mündliche Frage 2 Dietrich Austermann (CDU/CSU) Verleihung des PR-Preises „Gold Award“ an Staatssekretär Béla Anda Antwort Béla Anda, Staatssekretär BPA . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 3 Bernhard Kaster (CDU/CSU) Anteile bestimmter Kinos am Schaltungs- volumen der Kinospotkampagnen der Bundesregierung Antwort Béla Anda, Staatssekretär BPA . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 5, 6 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Übernahme der Vereinbarungen der ge- setzlichen Krankenversicherung über Hausarztmodelle, Bonusprogramme usw. in die Beihilfevorschriften des Bundes so- wie Berücksichtigung der gestiegenen Krankenversicherungskosten für Beihilfe- berechtigte Öffnung des beihilfefähigen Standardta- rifs für in der gesetzlichen Krankenversi- cherung als so genannte freiwillige Mitglie- der versicherte Beamte Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Sibylle Laurischk (FDP) Reaktion auf den Beschluss des Bundesge- richtshofes zur Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung bei masselosen Verbraucherinsolvenzen Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S V g t A M A M J A B „ A M A M E Ü d z t A D A M D S t l A D A M D E h E b e 10013 B 10013 D 10013 D 10014 C nlage 6 ündliche Frage 8 ibylle Laurischk (FDP) orlage des Entwurfs eines Gendiagnostik- esetzes, Eindämmung der heimlichen Va- erschaftstests ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 9 ens Spahn (CDU/CSU) ussage der Patientenbeauftragten der undesregierung über ihre Funktion als Sorgentelefon“ und „Kummerkasten“ ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 12 rnst Hinsken (CDU/CSU) berschreitung der Beantwortungsfrist für ie schriftliche Frage zur schnelleren und insgünstigeren Kreditausgabe durch ös- erreichische Banken ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 15 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) teuerausfälle 2004 und 2005 bei den wich- igsten Steuerarten; Einführung einer Mil- ionärsteuer bzw. Vermögensteuer ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 17 ietrich Austermann (CDU/CSU) inschränkungen der Dienstleistungsfrei- eit auch für Arbeitnehmer aus den der U beigetretenen osteuropäischen Staaten ei Tätigkeit in einem deutschen oder ost- uropäischen Leiharbeitsunternehmen 10015 B 10015 D 10016 B 10016 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 V Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 19 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verlust von Arbeitsplätzen bei Kürzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ in den neuen Ländern Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 26 und 27 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Verlagerung der in Wiesbaden-Erbenheim stationierten Starrflügler der US-Streit- kräfte nach Mannheim-Sandhofen nach Ausbau der Start- und Landebahn des Co- leman-Flugplatzes Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 30 Jens Spahn (CDU/CSU) Stand des geplanten Transportes von Brennelementen aus dem Forschungsreak- tor Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus; Bewertung der Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die erteilte Transportgenehmigung Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 31 Gitta Connemann (CDU/CSU) Räumliche Abgrenzung von Flora-Fauna- Habitat-Schutzgebieten in der Ausschließ- lichen Wirtschaftszone der Nord- und Ost- see bei Nichtveränderung der Habitate Riff und Sandbank Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10017 B 10017 C 10017 D 10018 A 10018 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 9973 (A) ) (B) ) 110. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.3
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 10013 (A) ) (B) ) teilt sich wie folgt: (Drucksache 15/3157, Fragen 5 und 6): star, UCI, UFA und Kinopolis. Das Gesamtvolumen ver- g en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Béla Anda auf die Frage des Abgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/3157, Frage 3): Welche fünf der in der Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- rung, Dr. Herbert Mandelartz, vom 17. Mai 2004 auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/86 mitgeteilten Kinos bzw. Kinoketten haben jeweils prozentual den größten Anteil am jeweiligen Schaltungsvolumen der Kinospotkam- pagnen der Bundesregierung, und wie hoch ist dieser prozen- tuale Anteil jeweils? Den jeweils größten Anteil am Schaltvolumen für die Kinospotkampagnen „Erfolg braucht alle“ und „Nach- wuchsgewinnung – Fliegerischer Dienst“ haben die fol- genden fünf Kinoketten: Cinemaxx, Cinestar, UFA, UCI und Cineplex. Für den Spot „Europa – Osterweiterung“ entfallen die größten Schaltanteile auf Cinemaxx, Cine- A d g 1 s m A d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 26.05.2004 Hagemann, Klaus SPD 26.05.2004 Heynemann, Bernd CDU/CSU 26.05.2004 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.05.2004 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 26.05.2004* Matschie, Christoph SPD 26.05.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 26.05.2004 Scheuer, Andreas CDU/CSU 26.05.2004 Wächter, Gerhard CDU/CSU 26.05.2004 Dr. Westerwelle, Guido FDP 26.05.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 3 Antwort es Staatssekretärs Béla Anda auf die Frage des Ab- eordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Drucksache 5/3157, Frage 2): Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des öf- fentlichen Erscheinungsbildes der Bundesregierung in den Medien die Auffassung der Begründung der Preisverleihung des PR-Preises „Gold Award“, dass Staatssekretär Béla Anda den Preis verdient habe, da er als Regierungssprecher eine ru- hige und klare Linie in die Kommunikation der Bundesregie- rung gebracht habe? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Ent- cheidung der Jury des Preises „Gold Award“ zu kom- entieren. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- Kinospot-Informa- tion – geschaltet – Schaltvolumen Erfolg braucht alle Insgesamt wurden 2 321 Lein- wände gebucht, davon entfie- len auf 1. Cinemaxx – 14,64 % 2. Cinestar – 13,79 % 3. UFA – 7,24 % 4. UCI – 6,94 % 5. Cineplex – 4,64 % Anmerkung: 51,10 % der Lein- wände wurden in regionalen kleinen Filmtheatern gebucht. Europa – Osterweite- rung Insgesamt wurden 1 841 Lein- wände gebucht, davon entfie- len auf 1. Cinemaxx – 15,81 % 2. Cinestar – 12,98 % 3. UFA – 7,60 % 4. UCI – 7,06 % 5. Kinopolis – 4,56 % Anmerkung: 47,5 % der Lein- wände wurden in regionalen kleinen Filmtheatern gebucht. Bereich Nachwuchs- gewinnung: „Fliege- rischer Dienst – Hub- schrauberpilotinnen und -piloten 1. Cinemaxx – 18,1 % 2. Cinestar – 14,3 % 3. UFA – 9,9 % 4. UCI – 9,3 % 5. Cineplex – 5,0 % 10014 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 (A) ) (B) ) Wie wird die Bundesregierung angesichts der Vereinba- rungen über Hausarztmodelle, Bonusprogramme usw., deren Nutzung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Praxisgebühr zur Folge hat, in den Beihil- fevorschriften des Bundes sicherstellen, dass diese Möglich- keiten zeit- und wirkungsgleich in das Beamtenrecht übertra- gen werden, und welche Berücksichtigung soll die Tatsache finden, dass die Krankenversicherungskosten für gesetzlich Versicherte leicht sinken, während sie für Beihilfeberechtigte (laut Bundesministerium des Innern zum Jahresbeginn 2004 um circa 10 Prozent) deutlich steigen? Wann ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, am 11. März 2004 auf der Arbeitstagung der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft in Berlin angekündigten Lösungsvorschläge für das Problem vorlegt, dass laut Antwort des Parlamentarischen Staatssekre- tärs beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, vom 29. Oktober 2002 auf die schriftliche Frage 14 des Ab- geordneten Erwin Marschweski (Recklinghausen) auf Bun- destagsdrucksache 15/43 rund 183 000 Beamte als so genannte freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Krankenversicherungskosten allein – ohne Arbeitgeber- zuschuss – tragen müssen, und ist in diesem Zusammenhang geprüft worden, ob eine weitere Öffnung des beihilfefähigen Standardtarifs in der privaten Krankenversicherung die beste- henden Probleme ausräumen könnte? Zu Frage 5: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kön- nen seit dem 1. Januar 2004 Krankenkassen in ihren Sat- zungen vorsehen, dass für Versicherte, die sich regel- mäßig an bestimmten, beispielsweise den in der Frage genannten, Programmen beteiligen, für die Zeit der Teil- nahme die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen ermä- ßigen (§ 65 a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V –). Die Aufwendungen für diese Maßnahmen müssen mittelfristig aus Einsparungen und Effizienzstei- gerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden. Die Ergebnisse müssen nachgewiesen werden. In § 12 Abs. 3 der Beihilfevorschriften des Bun- des ist eine vergleichbare Regelung enthalten, wonach der Bundesminister des Innern für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige, die sich be- sonders gesundheitsbewusst verhalten, geringere als die festgelegten Abzugsbeträge vorsehen kann. Bevor über eine Übertragung in das Beihilfesystem entschieden werden kann, sind zunächst die Erfahrungen der Kran- kenkassen im GKV-Bereich mit diesem zum 1. Januar 2004 neu in das SGB V eingeführten Instrument abzu- warten. Insbesondere muss geprüft werden, in welchem Umfang dadurch tatsächlich Einsparungen und Effi- zienzsteigerungen erreicht werden können. Während sich in der GKV veränderte Einnahmen oder Ausgaben der Krankenkassen direkt im Beitrag wi- derspiegeln, da die Krankenkassen weder Gewinne noch Verluste machen dürfen, beruhen die Leistungen der pri- vaten Krankenkassen auf dem vertraglich vereinbarten Leistungskatalog, der von den Versicherungsunterneh- men nicht einseitig verändert werden kann. Bei steigen- den Ausgaben haben die Unternehmen dann lediglich die Möglichkeit der Beitragsanhebung. Die unterschied- liche Beitragsentwicklung zwischen der GKV und den privaten Krankenversicherungsunternehmen ist inso- weit systembedingt. Z g V B r b v a d s a s A d g s d m m d r 2 B 1 z M d A g t V f w m 2 b w S w f u 9 f l t I d D o (C (D u Frage 6: Das Problem eines Beitragszuschusses für freiwillig esetzlich krankenversicherte Beamte einschließlich ersorgungsempfänger gehört zu den Problemen, die die undesregierung im Herbst 1998 von der Kohl-Regie- ung übernommen hat. Das Problem, dessen Lösung eim Bund mit Mehrkosten von rund 40 Millionen Euro erbunden ist, sollte gelöst werden. Ich habe in der Tat m 11. März auf der Arbeitstagung von Verdi gesagt, ass ich mich für eine Lösung einsetzen werde. Ange- ichts der derzeitigen angespannten Haushaltslage ist llerdings ein solches Vorhaben nicht einfach zu reali- ieren. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck- ache 15/3157, Frage 7): Wie wird die Bundesregierung auf den Beschluss des Bun- desgerichtshofes zur Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verbraucherinsolvenzen vom 15. Januar 2004 (Az: IX ZB 46/03) reagieren, und in welchem Zeitraum? Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei grundlegen- en Beschlüssen eingehend mit der Mindestvergütung in assearmen Regelinsolvenzverfahren und in massear- en Verbraucherinsolvenzverfahren beschäftigt und iese Vergütung, die zur Zeit im Regelinsolvenzverfah- en 500 Euro und in Verbraucherinsolvenzverfahren 50 Euro beträgt, als nicht auskömmlich eingestuft. Der GH hat dem Verordnungsgeber aufgegeben, bis zum . Oktober 2004 eine verfassungskonforme Neuregelung u finden, anderenfalls die Gerichte die angemessene indestvergütung festzustellen hätten. Nach Auffassung es Bundesgerichtshofs hat ein Insolvenzverwalter einen nspruch auf eine seiner Qualifikation und Tätigkeit an- emessene Vergütung, doch sei es rechtlich nicht gebo- en, für jeden konkreten Einzelfall eine ausreichende ergütung vorzusehen, vielmehr könne auch eine Quer- inanzierung mit massehaltigen Verfahren berücksichtigt erden. Der BGH geht davon aus, dass ein durchschnittliches assearmes Verfahren einen Aufwand von mindestens 0 Stunden erfordere, von denen 2/3 durch einen Mitar-eiter und 1/3 vom Insolvenzverwalter selbst erbrachterde. Um einen Anhaltspunkt für die Bemessung eines tundensatzes zu finden, zieht der BGH die Zwangsver- alterverordnung heran, die einen Mindeststundensatz ür einen qualifizierten Mitarbeiter in Höhe von 35 Euro nd für den Zwangsverwalter einen Höchstbetrag von 5 Euro vorsieht. Trotz der Diskrepanz der in der InsVV estgesetzten und der vom BGH unter verfassungsrecht- ichen Gesichtspunkten als geboten erachteten Vergü- ung sind angesichts der Unsicherheit bei Erlass der nsVV die Regelungen zur Mindestvergütung erst ab em 1. Januar 2004 als verfassungswidrig einzustufen. ie InsVV kann als Rechtsverordnung durch das BMJ hne Beteiligung des Bundesrates geändert werden. Da Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 10015 (A) ) (B) ) die Kosten für die Vergütung der Insolvenzverwalter in den Fällen, in denen die Verfahrenskosten dem Schuld- ner gestundet werden, von den Ländern zu tragen sind, sollte eine solche Erhöhung nur in enger Abstimmung mit den Ländern vorgenommen werden. Bevor jedoch einer Anpassung der Mindestvergütung näher getreten werden kann, muss der von den Insolvenz- verwaltern zu leistende tatsächliche Aufwand in den massearmen Verfahren zumindest in seinen Grundstruk- turen ermittelt werden. Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die tatsächliche Ausgangslage, was die Belastung der Insolvenzverwal- ter in masselosen Verfahren anbelangt, mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. So gibt es durchaus einige auf Kleininsolvenzverfahren spezialisierte Verwalter, die bereits mit den heutigen Vergütungssätzen auskömmlich arbeiten können. Es ist jedoch einzuräumen, dass die Verwalterbüros, die auf die Abwicklung von Großinsol- venzen spezialisiert sind, die Verbraucherinsolvenz- verfahren kostenmäßig kaum angemessen erledigen können. Nach Einschätzung des BGH, die die Bundes- regierung teilt, ist bei der Bemessung des erforderlichen Aufwands eine möglichst kostengünstige Verfahrens- weise unter Ausnutzung effizienter und rationaler Büro- abläufe zugrunde zu legen. Das Bundesministerium der Justiz wird, um mehr Transparenz zu erhalten, eine rechtstatsächliche Untersuchung durchführen, in die vor- rangig auf Kleinverfahren spezialisierte Kanzleien mit einer darauf besonders ausgerichteten Büroorganisation einbezogen werden sollen. Wegen der Kürze der Zeit lässt sich jedoch lediglich eine Pilotstudie realisieren, die eine erste Einschätzung der Angemessenheit der künftig festzusetzenden Mindestvergütung liefern kann. Nach Informationen der Bundesregierung wird auch eine Vereinigung der Insolvenzverwalter eine rechtstatsächli- che Untersuchung in Auftrag geben, sodass dann mit zwei Erhebungen wohl eine belastbare empirische Grundlage für die Festsetzung der Mindestvergütung vorliegen wird. Sobald die Ergebnisse dieser Untersu- chung verfügbar sind, wird das Bundesministerium der Justiz die InsVV anpassen. Dies wird auf jeden Fall vor dem vom BGH gesetzten Termin (1. Oktober 2004) der Fall sein. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Drucksache 15/3157, Frage 8): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf eines Gen- diagnostikgesetzes vorlegen, und wie wird sie der auf recht- lich nicht eindeutiger Grundlage um sich greifenden Praxis von heimlichen Vaterschaftstests mit damit einhergehender Organisation von Gendiagnostikinstituten (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. April 2004) begegnen? Die in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 vereinbarte umfassende gesetzliche Regelung geneti- scher Untersuchungen bei Menschen wird derzeit von der Bundesregierung intensiv vorbereitet. Die Regelung hat das Ziel, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen z w k D z e g T g s s K p s s s k s f p s b v A w c d d A d F ( f s s a m v A G e t l w P t l ( D (C (D u schützen, sie vor genetischer Diskriminierung zu be- ahren, das Recht auf Nichtwissen zu gewährleisten, lare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten an ritte, zum Beispiel Arbeitgeber und Versicherungen, zu iehen, eine umfassende Aufklärung und Beratung, inen strikten Arztvorbehalt sowie die Nutzung der Er- ebnisse genetischer Untersuchungen für individuelle herapien zu sichern. Der Anwendungsbereich des vor- esehenen Gendiagnostikgesetzes umfasst die Voraus- etzungen genetischer Untersuchungen zu medizini- chen Zwecken, zu Zwecken der Lebensplanung, zur lärung der Abstammung, vor und nach Abschluss eines rivaten Versicherungsvertrages, vor und nach Ab- chluss eines Arbeitsvertrages und zu Zwecken wissen- chaftlicher Forschung sowie den Umgang mit geneti- chen Proben und genetischen Daten. Bei einem so omplexen Regelungsbereich, von dem mehrere Res- orts betroffen sind, ist eine sorgfältige Vorbereitung er- orderlich. Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur- eriode verabschiedet werden. Um die bestehende Rechtsunsicherheit bei geneti- chen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung zu eseitigen, ist eine Regelung vorgesehen, nach der pri- ate genetische Abstammungsuntersuchungen nur in uftrag gegeben und vorgenommen werden dürfen, enn die Einwilligung des Kindes bzw. dessen gesetzli- hen Vertreters, der Mutter des Kindes und des Mannes, essen Vaterschaft durch die Untersuchung geklärt wer- en soll, vorliegt. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) Drucksache 15/3157, Frage 9): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Pa- tientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Men- gel, dass sie sich als Sorgentelefon und Kummerkasten nicht verschleißen lassen könne (vergleiche Der Gelbe Dienst vom 8. April 2004), mit Blick auf die Wirkung bei Hilfe suchenden Patienten, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aufgabe ihrer Patientenbeauftragten? Die Patientenbeauftragte hat während der Pressekon- erenz zu den ersten 100 Tagen ihres Amtes betont, dass ie natürlich Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger ei, aber ihr Amt darüber hinaus mehr umfasse: Sie habe uch die Anliegen der Patientinnen und Patienten in Gre- ien, auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit zu ertreten. Damit sei sie auch zuständig für strukturelle ufgaben, denn der Patientenbeauftragten werden laut esetz Aufgaben zugewiesen, die über die Funktion iner Ombudsstelle hinausgehen. Die Patientenbeauf- ragte hat den Auftrag, darauf hinzuwirken, dass die Be- ange von Patientinnen und Patienten berücksichtigt erden. Insbesondere die Durchsetzung der Rechte der atientinnen und Patienten auf Beratung und Informa- ion sowie auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstel- ung der medizinischen Versorgung nennt das Gesetz § 140 h SGB V) als Aufgabe der Patientenbeauftragten. ie Patientenbeauftragte versteht sich als Anwältin der 10016 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 (A) ) (B) ) Patientinnen und Patienten. In dieser Funktion ist sie und ihr Amt selbstverständlich auch Anlaufstelle für Hilfe und Information suchende Bürgerinnen und Bürger. Alle Anfragen werden von der Patientenbeauftragten beant- wortet, zum Teil erfolgen bei den Einzelanfragen um- fangreiche Recherchen. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung rege genutzt. Frau Kühn-Mengel erhielt in ihrer Funktion als Patientenbeauftragte bis zum 4. Mai rund 7 290 E-Mails und rund 6 700 Briefe und eine un- gezählt hohe Zahl von Anrufen. Des Weiteren besucht die Patientenbeauftragte Selbsthilfegruppen, öffentliche Veranstaltungen, Bürgersprechstunden und Einrichtun- gen in ganz Deutschland, um in den Kontakt mit Patien- tinnen und Patienten zu treten. Zu den Aufgaben der Patientenbeauftragten zählt da- rüber hinaus auch, die Beteiligung der Patientenorgani- sationen bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch die Einführung eines Mitberatungs- rechtes im neu eingerichteten Gemeinsamen Bundesaus- schuss durchzusetzen und in unabhängiger und beraten- der Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte zu unterstützen. Zur Stärkung der Patientensouveränität ist es Ziel der Patienten beauftragten, die Transparenz über Leistungen und Qualität der Versorgung für die Versicherten zu erhöhen. Das Gesetz nennt für die Erfül- lung der Aufgaben der Patientenbeauftragten auch kon- krete Befugnisse: Bundesministerien sind verpflichtet, die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Schutz und Rechte von Patientinnen und Patienten behandeln. Desgleichen werden alle Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, die Patientenbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Arbeit zu unterstützen. Darüber hinaus ist ihr im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Instituts für Qualität und Wirt- schaftlichkeit im Gesundheitswesens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und sie kann beim Gemein- samen Bundesausschuss die Beauftragung des Instituts beantragen. Außerdem ist die Patientenbeauftragte Mit- glied des Beirates der Arbeitsgemeinschaft Datentrans- parenz. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 12): Ist dem Bundeskanzler, Gerhard Schröder, bekannt, dass das Bundesministerium der Finanzen bei meiner schriftlichen Einzelfrage vom 5. Mai 2004, zugeleitet am 6. Mai 2004, die gemäß Nummer 14 der „Richtlinien für die Fragestunde und die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 zur GO-BT)“ vorge- schriebene Beantwortungsfrist von einer Woche weit überzo- gen hat, und was gedenkt er generell im Hinblick auf die Ein- haltung der Beantwortungsfrist zu unternehmen? Ob der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, persönlich davon Kenntnis hat, dass Ihre schriftliche Einzelfrage vom 5. Mai 2004, die am 6. Mai 2004 im Bundeskanz- leramt eingegangen ist, wegen technischer Probleme das für die Beantwortung zuständige Bundesministerium der F d z i k e b o e a P r b w e w s a v A d F l g d 2 w c n E f n g u g li i c s d U – r m m s g d r (C (D inanzen erst am 13. Mai erreichte, das heißt, genau an em Tag, an dem die Frist zur Beantwortung endete, ent- ieht sich meiner Kenntnis. Ich füge hinzu: Ich habe es hm nicht erzählt. Üblicherweise werden solche Petitessen dem Bundes- anzler nicht vorgetragen, zumal dann, wenn die Nicht- inhaltung der Beantwortungsfrist nicht auf einem öswilligen oder sorglosen Umgang mit der Geschäfts- rdnung des Deutschen Bundestages beruht, sondern auf inem technischen Versagen, das eine rechtzeitige Be- ntwortung verhinderte. Die Ursache der technischen robleme, nämlich ein für den Absender nicht erkennba- er Ausfall des Mail-Verkehrs, sind Ihnen bereits ausgie- ig telefonisch erläutert worden. Nachdem die zu beant- ortende Frage im Bundesministerium der Finanzen ingegangen ist, wurde sie sofort bearbeitet und die Ant- ort bereits am zweiten Arbeitstag nach Eingang im zu- tändigen Bundesministerium der Finanzen Ihrem Büro ls Vorabdruck zugeleitet. Die Juristen nennen dies „un- erzüglich", das heißt ohne schuldhaftes Zögern. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktions- os) (Drucksache 15/3157, Frage 15): Welche Steuerausfälle erwartet die Bundesregierung bezo- gen auf die wichtigsten Steuerarten (Mehrwertsteuer, Lohn- steuer etc.) in diesem und im nächsten Jahr, und wie steht die Bundesregierung zu der Erwägung, zum Schuldenabbau eine Millionärsteuer bzw. Vermögensteuer noch in dieser Legisla- turperiode zu erheben? Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzun- en“ vom Mai dieses Jahres sind für das Jahr 2005 mit er letzten mittelfristigen Steuerschätzung vom Mai 003 zu vergleichen. Der Ansatz für das Jahr 2004 urde bereits in der November-Schätzung 2003 entspre- hend der schwächeren konjunkturellen Entwicklung ach unten angepasst, und zwar um knapp 11 Milliarden uro. Allein durch das „Nachholen“ dieser Anpassung ür das Jahr 2005 ergeben sich daher Steuerminderein- ahmen gegenüber der Planung, weil die niedrigere Aus- angsbasis des Jahres 2004 in jedem Folgejahr auch bei nveränderten Wachstumsannahmen zu entsprechend eringeren Steuereinnahmen führt. Die Abweichung bei der Lohnsteuer beträgt – 7,3 Mil- arden Euro im Jahr 2004 sowie – 10,5 Milliarden Euro m Jahr 2005 und ist die mit Abstand größte Abwei- hung. Hier zeigt sich, wie massiv die schwache Be- chäftigungsentwicklung auf das Steueraufkommen urchschlägt. Die Abweichung bei den Steuern vom msatz beträgt 2004 – 0,3 Milliarden Euro sowie 2005 3,25 Milliarden Euro Auch hier lässt sich mit der Zu- ückhaltung der privaten Konsumenten die Ursache aus- achen. Auch bei der Mineralölsteuer ist das Aufkom- en voraussichtlich in 2004 um – 0,8 Milliarden Euro owie 2005 um – 2,4 Milliarden Euro geringer als zuvor eschätzt. Die Einschränkung der Fahrleistung aufgrund er starken Benzinpreiserhöhungen, der Trend zum nied- iger besteuerten Diesel-PKW sowie der „Tanktourismus“ Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 10017 (A) ) (B) ) ins Ausland kommen hier als Hauptursachen infrage. Die Abweichung beim Zinsabschlag beträgt jeweils rund – 1 Milliarden Euro in 2004 und 2005. Ebenfalls erheb- lich abweichen werden die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag mit – 0,4 Milliarden Euro in 2004 und – 2,1 Milliarden Euro in 2005. Für die Gewerbesteuer ergibt sich für 2004 keine Ab- weichung, in 2005 wird sie sich voraussichtlich besser als erwartet entwickeln. Der Arbeitskreis „Steuerschät- zungen“ rechnet für 2005 mit einer Einnahmensteige- rung von 1,28 Milliarden Euro gegenüber der letzten Schätzung. Auch die reinen Gemeindesteuern werden 2004 um 0,4 Milliarden Euro sowie 2005 um 0,3 Mil- liarden Euro höher liegen. Zusammen mit der Absen- kung der Gewerbesteuerumlage ergibt sich eine deutli- che Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden. Die Schätzung der Körperschaftsteuer liegt für 2004 um – 0,25 Milliarden Euro unter und für 2005 um + 0,7 Mil- liarden Euro über den früheren Schätzungen. Die Bun- desregierung erwägt keine Gesetzgebungsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer. Nach Auffas- sung der Bundesregierung sind für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen – neben weiteren Voraus- setzungen – vor allem gesamtwirtschaftlich attraktive steuerliche Rahmenbedingungen mit niedrigen Steuer- sätzen und wenigen Ausnahmetatbeständen erforderlich, wie sie bereits mit der Steuerreform bis zum Jahr 2005 angelegt sind. Steuererhöhungen wären konjunkturell kontraproduktiv und kommen somit nicht in Betracht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 17): Gelten die Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit auch für Arbeitnehmer aus den seit 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten, wenn die Arbeitnehmer (zum Bei- spiel Schlosser oder Schweißer) in Deutschland bei einem deutschen oder osteuropäischen Leiharbeitsunternehmen als Dienstleistende oder so genannte Erfüllungsgehilfen tätig werden? Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union Übergangsrege- lungen bei der Dienstleistungsfreiheit nur im Bauge- werbe (einschließlich verwandter Wirtschaftszweige), im Bereich der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit von Innendeko- rateuren gelten. Insoweit können sowohl deutsche als auch osteuropäische Verleihuntemehmen, soweit es sich gerade nicht um den Baubereich handelt, grenzüber- schreitend tätig werden. Allerdings ist hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Leiharbeitnehmer zu differen- zieren. Der grenzüberschreitende Verleih betrifft näm- lich nicht nur die Dienstleistungsfreiheit, sondern auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Im Rahmen eines flexiblen Modells (2 + 3 + 2 Jahre) können die alten EU-Mitgliedstaaten die Arbeitnehmer- freizügigkeit von Staatsangehörigen aus den Beitritts- s d g h h z a b s B T e R d r S A d d ( n f „ i e p b s k d F k A d d ( (C (D taaten bis zu sieben Jahre beschränken. Zumindest für ie ersten beiden Jahre nimmt Deutschland die Über- angsfrist in Anspruch. Mit Ausnahme der Staatsange- örigen von Malta und Zypern bleibt bei den Staatsange- örigen aus den Beitrittsländern über die Neuzulassung u einer Beschäftigung im Bundesgebiet daher vorerst uch weiterhin nach den Regelungen des nationalen Ar- eitsgenehmigungsrechts zu entscheiden. Danach be- teht für die Staatsangehörigen aus den osteuropäischen eitrittsstaaten gegenwärtig keine Möglichkeit, für eine ätigkeit als Leiharbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis zu rhalten. Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der echtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach er der Verleih eine besondere Dienstleistung ist, die ge- ade darin besteht, dem Arbeitsmarkt des aufnehmenden taats Arbeitskräfte zuzuführen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/3157, Frage 19): Mit welchem Verlust an Arbeitsplätzen rechnet die Bun- desregierung, falls der Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, umgesetzt werden sollte und die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den neuen Län- dern gekürzt würden? Die Bundesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt och keine Angaben über die zukünftigen Bundesmittel ür die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) n den folgenden Jahren machen. Der Regierungs- ntwurf für den Bundeshaushalt 2005 und die Finanz- lanung bis 2008 werden derzeit vorbereitet. Die Ka- inettsbefassung wird voraussichtlich Ende Juni 2004 tattfinden. Im Übrigen erstellt die Bundesregierung eine Ex-ante-Abschätzungen der Arbeitsplatzeffekte er GA-Investitionsförderung. Die Durchführung der örderung liegt verfassungsrechtlich in der Zuständig- eit des jeweiligen Landes. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Georg Wagner auf die Fragen es Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/3157, Fragen 26 und 27): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der US- Streitkräfte geplant, die zum 214. Heeresfliegerbataillon ge- hörenden und jetzt in Wiesbaden-Erbenheim stationierten Starrflügler (sechs Cessna-Citations und neun C12-Turbo- Prop-Maschinen) nach dem Sicherheitsausbau der Start- und Landebahn des Coleman-US-Militärflugplatzes in Mann- heim-Sandhofen dorthin zu verlagern? Wann rechnet das Bundesministerium der Verteidigung mit einer endgültigen Entscheidung der Wehrbereichsverwal- tung Süd als Genehmigungsbehörde im von den US-Streit- kräften beantragten luftverkehrsrechtlichen Änderungsgeneh- migungsverfahren zum Ausbau der Start- und Landebahn des Coleman-Flugplatzes in Mannheim-Sandhofen? (A) (C) (B) ) Zu Frage 26: Die zum 214. US-Heeresfliegerbataillon zählenden Starrflügler wurden 2002 von Heidelberg-Pfaffengrund nach Wiesbaden-Erbenheim verlegt. Dafür, dass sie nach erfolgtem Ausbau des Flugplatzes nach Mannheim- Sandhofen verlegt werden sollen, liegen mir derzeit keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 27: Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg – erstellt in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen in Verfahrens- standschaft für die amerikanischen Streitkräfte zurzeit die nötigen Antragsunterlagen für ein luftverkehrsrecht- liches Änderungsgenehmigungsverfahren. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen, womit in den nächsten Mo- naten gerechnet wird, kann die zuständige Wehrbe- reichsverwaltung Süd ein luftverkehrsrechtliches Geneh- migungsverfahren einleiten. keitsdauer der Genehmigung die Transporte vorzuberei- ten und durchzuführen. Hierzu hat es bereits Koordinie- rungsgespräche unter der Leitung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen gegeben. Das letzte Koordi- nierungsgespräch am 18. Mai 2004 hat zu keinem ab- schießenden Ergebnis geführt. Beim Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungs- und Widerspruchsbe- hörde für die Genehmigung des Transportes von Brenn- elementen aus dem Forschungsreaktor Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus ist bisher nur ein Widerspruch des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Begründung einge- gangen. Das BfS wird nach Prüfung der noch vorzule- genden Begründung über diesen Widerspruch entschei- den. Eine Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die erteilte Beförderungsgenehmigung liegt dem Bun- desamt für Strahlenschutz nicht vor; eine Bewertung er- übrigt sich daher. Zu den Erfolgsaussichten eines laufen- den Gerichtsverfahrens würde im Übrigen nicht Stellung genommen werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margaretha Wolf auf die Frage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/3157, Frage 30): Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des geplanten Transportes von Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die erteilte Transportge- nehmigung? Die Beförderungsgenehmigung für den Straßentrans- port von 18 CASTOR-MTR-2-Behältern mit bestrahlten Brennelementen vom Forschungszentrum Rossendorf zum Transportbehälterlager in Ahaus wurde vom Bun- desamt für Strahlenschutz (BfS) am 30. März 2004 er- teilt. Nach Erteilung der Beförderungsgenehmigung ist es Aufgabe der beteiligten Stellen während der Gültig- A d d ( v W B „ d b E n (D nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/3157, Frage 31): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur räumlichen Abgrenzung von Flora-Fauna-Habitat-Schutz- gebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee, wenn die Veränderung der Definition der Habitate Riff und Sandbank nicht im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten möglich ist? Die Bundesrepublik Deutschland ist zur Ausweisung on Natura-2000-Gebieten in der Ausschließlichen irtschaftszone von Nord- und Ostsee nach § 38 NatSchG verpflichtet, soweit die Lebensraumtypen Sandbank“ und „Riff“ gemäß der FFH-Richtlinie in iesem Gebiet vorliegen. Deutschland hat geeignete Ge- iete vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden von der U-Kommission geprüft und gegebenenfalls zur Auf- ahme in die Gemeinschaftsliste vorgesehen. 10018 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 91, 1 0, T 110. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14

    Rede von Hans Martin Bury
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Antje Vollmer


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Danke schön. – Es gibt keine weiteren Zusatzfragen.

      Dann danke ich Ihnen, Herr Staatsminister.
      Die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Hartmut

      Koschyk aus dem Geschäftsbereich des Bundesministe-
      riums des Innern, die Frage 7 der Abgeordneten Sibylle
      Laurischk aus dem Geschäftsbereich des Bundesministe-
      riums der Justiz sowie die Fragen 8 der Abgeordneten
      Sibylle Laurischk und 9 des Abgeordneten Jens Spahn
      aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

      G
      a

      d
      D
      I

      D

      m
      o
      S
      Ü
      s
      e
      V
      v
      b
      G
      H

      F
      l
      T
      d
      d
      S
      E
      e

      d
      s
      v
      r
      S
      S
      w
      d
      b

      n

      f
      s
      a

      (C (D esundheit und Soziale Sicherung werden schriftlich bentwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun esministeriums für Verkehr, Bauund Wohnungswesen. ie Fragen wird die Parlamentarische Staatssekretärin ris Gleicke beantworten. Ich rufe zunächst die Frage 10 des Abgeordneten r. Andreas Schockenhoff auf: Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in Bezug auf noch nicht beglichene Kosten und ausstehende Schadensregulierungen bei den vom Flugzeugunfall am Bodensee vom 1. Juli 2002 betroffenen deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen vor dem Hintergrund, dass der schweizerische Entschädigungsfonds für die Abgeltung der sich aus dem Flugunfall ergebenden Forderungen auch mit Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet worden ist? I Herr Kollege Dr. Schockenhoff, ungeachtet der Frage, b eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für chadensersatzansprüche aus der Flugzeugkollision bei berlingen vom 1. Juli 2002 tatsächlich durchgriffe, hat ich der Bund an dem zur Abgeltung von Ansprüchen ingerichteten Entschädigungsfonds beteiligt. Neben der ermeidung haftungsrechtlicher Risiken waren hierfür or allem humanitäre Gründe ausschlaggebend. Hinterliebenen der getöteten Fluggäste und den am Boden eschädigten sollte eine schnelle und unbürokratische ilfe zuteil werden. Die Abgeltung der Forderungen aus den Mitteln des onds liegt in den Händen der Schweizer Anwaltskanzei Schellenberg Wittmer in Zürich, die hierzu von den rägern des Fonds beauftragt wurde. Nach Mitteilung er mit der Schadensabwicklung betrauten Anwälte ist avon auszugehen, dass die überwiegende Zahl der von tädten, Gemeinden und Landkreisen geltend gemachten rsatzansprüche voraussichtlich noch in diesem Monat invernehmlich geregelt wird. Frau Staatssekretärin, wie beurteilen Sie die Tatsache, ass die deutschen Anspruchssteller, sowohl Privatperonen als auch öffentliche Körperschaften, vom Bundeserwaltungsamt – dort wurde eine Stelle zur Schadensegulierung eingerichtet – an die von Ihnen genannte chweizer Anwaltskanzlei verwiesen wurden, diese chweizer Anwaltskanzlei sie aber wiederum unter Hineis auf § 33 Luftverkehrsgesetz an die Halter der in en Flugunfall verwickelten Flugzeuge bzw. an deren ritische Anwälte verweist? Ir Davon ist mir nichts bekannt, Herr Kollege. Frau Staatssekretärin, welche Möglichkeiten der Ein lussnahme unter anderem auf die Feststellung der Anpruchsberechtigung und auf die Verwendung der Mittel us dem unter Ihrer Beteiligung zustande gekommenen Dr. Andreas Schockenhoff Entschädigungsfonds hat sich die Bundesregierung in der Fondsvereinbarung vorbehalten? I Wir haben in die Fonds eingezahlt. Die Fondsbeteiligten haben vereinbart, dass diese Anwaltskanzlei die einzelnen Ansprüche bearbeitet und uns darüber berichtet. Wie ich gerade dargestellt habe, sind tatsächlich schon einige Zahlungsanweisungen erfolgt. Wir gehen davon aus, dass auch die noch ausstehenden Zahlungen schnellstmöglich erfolgen. Zusatzfrage des Kollegen Kauder. Frau Staatssekretärin, sind Sie der Meinung, dass grundsätzlich ein Amtshaftungsanspruch privater und öffentlicher Geschädigter aus diesem Unglück besteht, sofern ein Verschulden des Fluglotsen der Skyguide nachgewiesen ist? I Herr Kollege, ob der Bund haftet, hängt unter anderem von der detaillierten rechtlichen Auswertung des am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Untersuchungsberichts der BFU ab, sodass zu dieser Frage zurzeit keine näheren Aussagen getroffen werden können. Angesichts der Tatsache, dass sich der Bund an dem Fonds beteiligt hat und dieser somit für die Entschädigung zuständig ist, besteht jedoch kein Bedarf für die Klärung hypothetischer Rechtsfragen. Nachfrage des Kollegen Dörflinger. Frau Staatssekretärin, ist die Bundesregierung bereit, sich für die betroffenen deutschen Kommunen und für die betroffenen deutschen Privatpersonen in der Weise zu verwenden, dass diejenigen, die einen Antrag auf Zahlungen aus diesem Fonds stellen, nicht zum Spielball von Korrespondenzen zwischen internationalen Anwaltsbüros werden? I Herr Kollege Dörflinger, ich bin Ihnen und auch dem Kollegen Dr. Schockenhoff für Hinweise auf konkrete Einzelfälle, bei denen es solche Probleme gegeben hat, dankbar. Wir würden uns dann darum kümmern. Jetzt kommen wir zur Frage 11 des Abgeordneten Schockenhoff: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass trotz Ab gabe der Durchführung der Flugsicherung an die Schweizer Skyguide nach wie vor die eigentliche hoheitliche Aufgabe und auch die Haftung bei der Bundesrepublik Deutschland liegt, und wie bewertet sie die jeweilige Berechtigung privater m B d r m l h t b s s s a g v f e g k d d m S d n n b d h s e c m b a (C (D bzw. öffentlich-rechtlicher Antragsteller auf Kostenerstattung und Schadensregulierung aus dem unter bundesdeutscher Beteiligung aufgestellten Entschädigungsfonds? Bitte, Frau Staatssekretärin. I Herr Kollege Dr. Schockenhoff, grundsätzlich ist die undesrepublik Deutschland für die Flugsicherung im eutschen Luftraum verantwortlich. Wird die Flugsicheung von einer ausländischen Einrichtung wahrgenomen, geschieht dies auf der Grundlage nationaler Regeungen bzw. internationaler Vereinbarungen. Von ihnen ängt auch die Beurteilung der Haftung für schadensstifende Handlungen einer ausländischen Flugsicherung ei der Wahrnehmung der Flugsicherung über deutchem Hoheitsgebiet ab. Die Frage der jeweiligen Berechtigung von Antrag tellern ist in jedem Einzelfall zu prüfen und entzieht ich einer allgemeinen Bewertung. Nachfrage? – Bitte. Frau Staatssekretärin, wie will die Bundesregierung ls die für die Flugsicherung über deutschem Hoheitsebiet Verantwortliche künftig sicherstellen, dass die on der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung empohlenen und von der Deutschen Flugsicherung bereits rfüllten Sicherheitsstandards, die die Schweizer Skyuide nach dem Untersuchungsbericht eben nicht erfüllt, ünftig auch von der Schweizer Skyguide erfüllt weren, die für die Flugsicherung in einem großen Bereich es süddeutschen Raumes verantwortlich ist? I Herr Kollege Dr. Schockenhoff, es ist so, dass die kyguide selbstverständlich den Sicherheitsvorschriften er Eurocontrol unterliegt. Uns liegen keine Erkenntisse vor, dass Skyguide diese Sicherheitsvorschriften icht einhält. Dies steht so in dem Untersuchungsbericht, den Sie ja ereits angesprochen haben. In diesem Zusammenhang frage ich Sie: Wie gedenkt ie Bundesregierung künftig die Haftungsfrage zu beandeln, wenn die Schweizer Skyguide die bundesdeutchen Sicherheitsstandards der Flugsicherung nicht rfüllt, so wie es in dem von Ihnen zitierten Untersuhungsbericht dargestellt wurde? I Ich sagte ja vorhin schon, dass der Untersuchungs ericht seit vergangenen Mittwoch vorliegt. Wir sind lso erst dabei, ihn detailliert auszuwerten. Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke Was die Haftung angeht, kommt es natürlich darauf an, welcher konkrete Luftraum betroffen ist und welche internationalen Regelungen hierzu bestehen. Es ist zu unterscheiden, welche Regeln in dem entsprechenden Luftraum gelten – ICAO-Regeln oder bilaterale Betriebsvereinbarungen zwischen Flugsicherungsunternehmen, so genannte Letters of Agreement – und ob es sich um ein Gebiet der faktischen Übergabe handelt. Die Frage nach den Hoheitsbefugnissen kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Herr Kauder, eine Nachfrage? – Bitte. Frau Staatssekretärin, können Sie mir bitte beantwor ten, von welcher verantwortlichen Stelle des Bundes diese Letters of Agreement sanktioniert worden sind, und können Sie mir bitte sagen, ob ein deutscher oder ausländischer Pilot der Anweisung eines Fluglotsen von Skyguide nachkommen muss oder nicht? Meines Wissens ist die Missachtung eines Befehls eines Fluglotsen nur dann strafbewehrt, wenn die Anweisung auf einer hoheitlichen Grundlage beruht. Diese besteht im Rechtsverkehr zwischen Skyguide und Deutschland nicht, weil eine Rechtsgrundlage nicht vorhanden ist und die Verpachtung deutschen Luftraums an Skyguide nach Art. 24 Abs. 1 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. I Herr Kollege Kauder, ich habe gerade gesagt, dass die Letters of Agreement eine Betriebsvereinbarung der beiden Flugsicherungsunternehmen sind. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich die rechtliche Bewertung Ihrer Frage nachliefere. Da ich keine Juristin bin, kann ich sie hier nicht so einfach vornehmen. Eine Nachfrage des Kollegen Dörflinger. Ich habe eine Frage von Nichtjurist zu Nichtjuristin, Würden Sie mir zustimmen, dass unabhängig von der Frage, ob ein hoheitliches Recht an eine zwischenstaatliche oder ausländische Organisation delegiert worden ist, die Haftungsfrage bei demjenigen verbleibt, der das Hoheitsrecht delegiert? I Herr Kollege Dörflinger, ich sagte bereits, dass die Frage der Haftung aufgrund der Tatsache, dass es zu einem Fonds gekommen ist, eine hypothetische Frage ist. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich danke, Ihnen Frau Staatssekretärin. k d S l H B i G n I l d n e g l g n s l T d e g n g W i w s r g s s s i s t h (C (D Wir verlassen damit diesen Geschäftsbereich und ommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums er Finanzen. Die Fragen wird die Parlamentarische taatssekretärin Barbara Hendricks beantworten. Die Frage 12 des Abgeordneten Hinsken soll schrift ich beantwortet werden. Ich rufe jetzt die Frage 13 des Abgeordneten Klaus ofbauer auf: Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Schmidt-Bank in Bayern 17 000 ihrer Kunden in einer Abwicklungsbank in Hof zusammenfasst, welche einen nicht unerheblichen Teil der üblichen Bankdienstleistungen nicht mehr voll gewährleistet, und, wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorgänge im Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bankenaufsicht, zum Beispiel Kreditwesengesetz? D Herr Kollege Hofbauer, der geschilderte Sachverhalt st der Bundesregierung bekannt. Die Schmidt-Bank mbH, die so genannte Abwicklungsbank, will künftig icht mehr als Wettbewerbsbank Marktteilnehmer sein. nfolgedessen wird sie ihren Kunden nicht mehr das übiche Dienstleistungsangebot bereitstellen. Für Kunden, ie diese Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes icht akzeptieren können, bleibt die Möglichkeit, zu inem anderen Kreditinstitut zu wechseln. Es bestehen keine bankaufsichtsrechtlichen Regelun en, die einer Einschränkung bestimmter Bankdiensteistungen gegenüber Kunden oder auch der vollständien Kündigung einer bestehenden Kundenbeziehung ach Maßgabe der einschlägigen zivilrechtlichen Vorchriften entgegenstehen. Herr Hofbauer, Sie können nachfragen. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich glaube, uns al en ist bewusst, welcher Sprengstoff hinter diesem hema steckt. Bisher ist in Veröffentlichungen die Rede avon, dass 11 000 mittelständische Betriebe – das sind inige zehntausend Arbeitsplätze – von dieser notwendien Entscheidung betroffen sind. Wir als Politiker könen es uns nicht einfach machen und darüber hinwegehen. Ich darf schon ein wenig provokativ feststellen: enn bei einem Konzern ein paar Tausend Arbeitsplätze n Gefahr sind, dann kommt der Bundeskanzler, aber enn – wie hier – mittelständische Betriebe betroffen ind, wird man das Gefühl nicht los, dass die Politik daüber hinweggeht. Meine konkrete Frage lautet: Was kann die Bundesre ierung tun? Kann sie zum Beispiel über die Bankenauficht auf die Übergangsbank – die „bad bank“, wie es so chön heißt – einwirken, damit die Frist verlängert wird, odass nicht 11 000 mittelständische Unternehmer sich nnerhalb von drei Wochen eine neue Bank suchen müsen, sollen, können oder dürfen? Wir müssen etwas unernehmen; denn einige mittelständische Unternehmen aben Probleme, Banken zu finden. Wir stehen hier vor Klaus Hofbauer einer großen Herausforderung und ich möchte Sie bitten, Wege aufzuzeigen, wie wir auf die Abwicklungsbank einwirken können – vielleicht ist das über die Bankenaufsicht möglich –, um die Übergangsfrist von drei Wochen zu verlängern. D Herr Kollege Hofbauer, ich hatte zuvor in meiner Antwort bereits ausgeführt, dass es keine bankaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten gibt, denn den geschäftlichen Beziehungen zwischen einer Bank und einem Kunden liegt das Zivilrecht zugrunde. Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Ich will kurz auf das von Ihnen selbst im Vorspruch Ihrer Frage als provokativ bezeichnete Moment eingehen: Sie haben sich auf das schon häufig gehörte Wort bezogen, dass dann, wenn ein großes Unternehmen insolvent ist, der Kanzler kommt, wenn aber ein Mittelständler in Schwierigkeiten steckt, er allein da steht. Ich will das erstens zurückweisen (Jürgen Koppelin [FDP]: Und zweitens ist es so!)