Rede:
ID1511000000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 131
    1. und: 7
    2. der: 7
    3. ist: 4
    4. zur: 4
    5. die: 3
    6. damit: 3
    7. für: 3
    8. \n: 3
    9. im: 2
    10. auf: 2
    11. Drucksache: 2
    12. –: 2
    13. Ich: 2
    14. des: 2
    15. an: 2
    16. Juni: 2
    17. Einen: 1
    18. schönen: 1
    19. guten: 1
    20. Tag,: 1
    21. liebe: 1
    22. Kolleginnen: 1
    23. Kol-legen!: 1
    24. Die: 1
    25. Sitzung: 1
    26. eröffnet.Interfraktionell: 1
    27. vereinbart: 1
    28. worden,: 1
    29. heutigeTagesordnung: 1
    30. um: 1
    31. eine: 1
    32. vereinbarte: 1
    33. Debatte: 1
    34. humani-tären: 1
    35. menschenrechtlichen: 1
    36. Situation: 1
    37. interna-tionalen: 1
    38. Verantwortung: 1
    39. westlichen: 1
    40. Sudan: 1
    41. sowie: 1
    42. umden: 1
    43. interfraktionellen: 1
    44. Antrag: 1
    45. 15/3197zu: 1
    46. erweitern.: 1
    47. Für: 1
    48. Beratung: 1
    49. sind: 1
    50. 90: 1
    51. Minuten: 1
    52. vorgese-hen.: 1
    53. Sind: 1
    54. Sie: 1
    55. einverstanden?: 1
    56. höre: 1
    57. keinenWiderspruch.: 1
    58. Dann: 1
    59. so: 1
    60. beschlossen.Ich: 1
    61. rufe: 1
    62. Tagesordnungspunkt: 1
    63. 1: 1
    64. auf:Beratung: 1
    65. Antrags: 1
    66. BundesregierungFortsetzung: 1
    67. deutschen: 1
    68. Beteiligung: 1
    69. derInternationalen: 1
    70. Sicherheitspräsenz: 1
    71. Ko-sovo: 1
    72. Gewährleistung: 1
    73. eines: 1
    74. sicheren: 1
    75. Umfel-des: 1
    76. Flüchtlingsrückkehr: 1
    77. mili-tärischen: 1
    78. Absicherung: 1
    79. Friedensregelungfür: 1
    80. das: 1
    81. Kosovo: 1
    82. Grundlage: 1
    83. Resolu-tion: 1
    84. 1244: 1
    85. einten: 1
    86. Nationen: 1
    87. vom: 1
    88. 10.: 1
    89. 1999: 1
    90. desMilitärisch-Technischen: 1
    91. Abkommens: 1
    92. zwi-schen: 1
    93. Internationalen: 1
    94. Sicherheitspräsenz\n: 1
    95. DfwÜbOsBzSNslOrpdRedetpublik: 1
    96. Jugoslawien: 1
    97. Republik: 1
    98. Serbienvom: 1
    99. 9.: 1
    100. 1999–: 1
    101. 15/3175: 1
    102. –Überweisungsvorschlag:Auswärtiger: 1
    103. Ausschuss: 1
    104. InnenausschussRechtsausschussVerteidigungsausschussAusschuss: 1
    105. Menschenrechte: 1
    106. Humanitäre: 1
    107. HilfeAusschuss: 1
    108. wirtschaftliche: 1
    109. Zusammenarbeit: 1
    110. undEntwicklungHaushaltsausschuss: 1
    111. gemäß: 1
    112. §: 1
    113. 96: 1
    114. GOInterfraktionell: 1
    115. vereinbart,: 1
    116. dass: 1
    117. dieser: 1
    118. Stellekeine: 1
    119. Aussprache: 1
    120. hierzu: 1
    121. erfolgen: 1
    122. soll.: 1
    123. sehe,: 1
    124. Siesind: 1
    125. einverstanden.Wir: 1
    126. kommen: 1
    127. gleich: 1
    128. Überweisfraktionell: 1
    129. wird: 1
    130. Überweisung: 1
    131. An\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/110 (Drucksache 15/3175) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Peter Dreßen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Horst Kubatschka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . schlussprüfung Antwort Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Petra Pau (fraktionslos) Kenntnisse über Folterungen in Guanta- namo Bay, in Afghanistan und im Irak 9973 B 9973 C 9973 D 9974 D 9975 A 9975 D 9976 A 9976 B 9976 B 9979 B 9979 D 9980 C 9980 D 9981 B 9981 C 9981 D Deutscher B Stenografisch 110. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internati- onalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur mili- tärischen Absicherung der Friedensrege- lung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkom- mens zwischen der Internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regierun- gen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 D U M U T F ( M G Z f z 9973 A Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . 9976 D 9977 A undestag er Bericht ung n 26. Mai 2004 t : aniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . atthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . agesordnungspunkt 3: ragestunde Drucksache 15/3157) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 itta Connemann (CDU/CSU) ahlung der Ausbildungsplatzabgabe bei rei werdenden Lehrstellen aufgrund vor- eitiger Zulassung der Lehrlinge zur Ab- 9978 A 9978 A 9978 C 9978 D 9979 A Antwort Hans Martin Bury, Staatsminister für Europa 9982 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 Zusatzfragen Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung in Bezug auf noch nicht beglichene Kosten und ausste- hende Schadensregulierungen bei den vom Flugzeugunfall am Bodensee vom 1. Juli 2002 betroffenen deutschen Städten, Ge- meinden und Landkreisen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) Haltung der Bundesregierung zu Kosten- korrekturerstattung und Schadensregulie- rung hinsichtlich des Flungzeugunfalls am Bodensee vom 1. Juli 2002 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Zusammenfassung von Kunden der Schmidt-Bank in Bayern in einer Abwick- lungsbank in Hof; Auswirkungen auf die Bankdienstleistungen Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Klaus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Möglichkeiten, Kunden der Schmidt-Bank beim Wechsel des Kreditinstituts zu unter- stützen A D Z K M U A v A R Z U H M P E I A R Z P M H I r 2 g a d A D Z H M H A n H c A D Z H 9982 D 9983 A 9983 C 9983 D 9984 A 9984 B 9984 C 9984 C 9985 A 9985 B 9985 C 9985 D ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage laus Hofbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 16 we Schummer (CDU/CSU) bnahme der Zahl von Plätzen bei berufs- orbereitenden Bildungsmaßnahmen ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 etra Pau (fraktionslos) ntwicklung des Rüstungsexports nach srael seit 1999 ntwort ezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 20 ans-Michael Goldmann (FDP) nformation über die Verordnung des Eu- opäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2003 über die Veterinärbedingun- en für die Verbringung von Heimtieren zu nderen als Handelszwecken und zur Än- erung der Richtlinie 92/65/EWG ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . ündliche Frage 21 ans-Michael Goldmann (FDP) usweisvordrucke betreffend die Veteri- ärbedingungen für die Verbringung von eimtieren zu anderen als Handelszwe- ken ntwort r. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . 9987 A 9987 B 9988 B 9988 B 9988 C 9989 A 9989 B 9989 D 9990 A 9990 D 9991 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 III Mündliche Frage 22 Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) Reduzierung der Zahl der Institute der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel von bisher 17 auf sieben Institute an zwei Standorten; Zukunft des Standortes Detmold Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) Berücksichtigung des ländlichen Raums bei den Umstrukturierungsmaßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinsichtlich der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel Antwort Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cajus Julius Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Umsetzung des „Kriegsfelder Modells“ hinsichtlich der Stundensätze beim künfti- gen Materialdepot Hesedorf Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Reinhard Grindel (CDU/CSU) Verwendung der nicht mehr im künftigen Materialdepot Hesedorf beschäftigten Mit- arbeiter Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . M D M p z s A M Z D Z Z c w Z A d I K ( K D H U H I C D R D N A L 9991 B 9991 C 9992 A 9992 B 9992 C 9993 A 9993 B 9993 D 9994 A ündliche Fragen 28 und 29 r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) enge der nach Asien zum Recycling ex- ortierten Kunststoffabfälle; Konsequen- en aus dieser Entwicklung unter dem Ge- ichtspunkt der Nachhaltigkeit ntwort argareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ur humanitären und menschenrechtli- hen Situation und internationalen Verant- ortung im westlichen Sudan . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: ntrag der Fraktion der SPD, der CDU/CSU, es Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP: m Westsudan (Darfur) eine humanitäre atastrophe verhindern Drucksache 15/3197) . . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . r. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . lrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Büttner (Ingolstadt) (SPD) . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) Christa Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmgard Karwatzki (CDU/CSU) . . . . . . . . . . hrista Nickels (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udolf Bindig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9994 C 9995 C 9996 B 9996 B 9996 B 9998 B 9999 D 10001 D 10003 B 10004 B 10005 A 10005 D 10007 A 10008 B 10009 A 10010 B 10011 C 10012 D 10013 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 Anlage 2 Mündliche Frage 2 Dietrich Austermann (CDU/CSU) Verleihung des PR-Preises „Gold Award“ an Staatssekretär Béla Anda Antwort Béla Anda, Staatssekretär BPA . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 3 Bernhard Kaster (CDU/CSU) Anteile bestimmter Kinos am Schaltungs- volumen der Kinospotkampagnen der Bundesregierung Antwort Béla Anda, Staatssekretär BPA . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Fragen 5, 6 Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Übernahme der Vereinbarungen der ge- setzlichen Krankenversicherung über Hausarztmodelle, Bonusprogramme usw. in die Beihilfevorschriften des Bundes so- wie Berücksichtigung der gestiegenen Krankenversicherungskosten für Beihilfe- berechtigte Öffnung des beihilfefähigen Standardta- rifs für in der gesetzlichen Krankenversi- cherung als so genannte freiwillige Mitglie- der versicherte Beamte Antwort Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Sibylle Laurischk (FDP) Reaktion auf den Beschluss des Bundesge- richtshofes zur Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung bei masselosen Verbraucherinsolvenzen Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S V g t A M A M J A B „ A M A M E Ü d z t A D A M D S t l A D A M D E h E b e 10013 B 10013 D 10013 D 10014 C nlage 6 ündliche Frage 8 ibylle Laurischk (FDP) orlage des Entwurfs eines Gendiagnostik- esetzes, Eindämmung der heimlichen Va- erschaftstests ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 9 ens Spahn (CDU/CSU) ussage der Patientenbeauftragten der undesregierung über ihre Funktion als Sorgentelefon“ und „Kummerkasten“ ntwort arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 12 rnst Hinsken (CDU/CSU) berschreitung der Beantwortungsfrist für ie schriftliche Frage zur schnelleren und insgünstigeren Kreditausgabe durch ös- erreichische Banken ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 15 r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) teuerausfälle 2004 und 2005 bei den wich- igsten Steuerarten; Einführung einer Mil- ionärsteuer bzw. Vermögensteuer ntwort r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 17 ietrich Austermann (CDU/CSU) inschränkungen der Dienstleistungsfrei- eit auch für Arbeitnehmer aus den der U beigetretenen osteuropäischen Staaten ei Tätigkeit in einem deutschen oder ost- uropäischen Leiharbeitsunternehmen 10015 B 10015 D 10016 B 10016 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 V Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 19 Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Verlust von Arbeitsplätzen bei Kürzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ in den neuen Ländern Antwort Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 26 und 27 Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Verlagerung der in Wiesbaden-Erbenheim stationierten Starrflügler der US-Streit- kräfte nach Mannheim-Sandhofen nach Ausbau der Start- und Landebahn des Co- leman-Flugplatzes Antwort Hans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 30 Jens Spahn (CDU/CSU) Stand des geplanten Transportes von Brennelementen aus dem Forschungsreak- tor Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus; Bewertung der Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die erteilte Transportgenehmigung Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 31 Gitta Connemann (CDU/CSU) Räumliche Abgrenzung von Flora-Fauna- Habitat-Schutzgebieten in der Ausschließ- lichen Wirtschaftszone der Nord- und Ost- see bei Nichtveränderung der Habitate Riff und Sandbank Antwort Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10017 B 10017 C 10017 D 10018 A 10018 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 9973 (A) ) (B) ) 110. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.3
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 10013 (A) ) (B) ) teilt sich wie folgt: (Drucksache 15/3157, Fragen 5 und 6): star, UCI, UFA und Kinopolis. Das Gesamtvolumen ver- g en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Béla Anda auf die Frage des Abgeordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/3157, Frage 3): Welche fünf der in der Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- rung, Dr. Herbert Mandelartz, vom 17. Mai 2004 auf meine schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/86 mitgeteilten Kinos bzw. Kinoketten haben jeweils prozentual den größten Anteil am jeweiligen Schaltungsvolumen der Kinospotkam- pagnen der Bundesregierung, und wie hoch ist dieser prozen- tuale Anteil jeweils? Den jeweils größten Anteil am Schaltvolumen für die Kinospotkampagnen „Erfolg braucht alle“ und „Nach- wuchsgewinnung – Fliegerischer Dienst“ haben die fol- genden fünf Kinoketten: Cinemaxx, Cinestar, UFA, UCI und Cineplex. Für den Spot „Europa – Osterweiterung“ entfallen die größten Schaltanteile auf Cinemaxx, Cine- A d g 1 s m A d Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Haack (Extertal), Karl Hermann SPD 26.05.2004 Hagemann, Klaus SPD 26.05.2004 Heynemann, Bernd CDU/CSU 26.05.2004 Kurth (Quedlinburg), Undine BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.05.2004 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 26.05.2004* Matschie, Christoph SPD 26.05.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 26.05.2004 Scheuer, Andreas CDU/CSU 26.05.2004 Wächter, Gerhard CDU/CSU 26.05.2004 Dr. Westerwelle, Guido FDP 26.05.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 3 Antwort es Staatssekretärs Béla Anda auf die Frage des Ab- eordneten Bernhard Kaster (CDU/CSU) (Drucksache 5/3157, Frage 2): Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des öf- fentlichen Erscheinungsbildes der Bundesregierung in den Medien die Auffassung der Begründung der Preisverleihung des PR-Preises „Gold Award“, dass Staatssekretär Béla Anda den Preis verdient habe, da er als Regierungssprecher eine ru- hige und klare Linie in die Kommunikation der Bundesregie- rung gebracht habe? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Ent- cheidung der Jury des Preises „Gold Award“ zu kom- entieren. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- Kinospot-Informa- tion – geschaltet – Schaltvolumen Erfolg braucht alle Insgesamt wurden 2 321 Lein- wände gebucht, davon entfie- len auf 1. Cinemaxx – 14,64 % 2. Cinestar – 13,79 % 3. UFA – 7,24 % 4. UCI – 6,94 % 5. Cineplex – 4,64 % Anmerkung: 51,10 % der Lein- wände wurden in regionalen kleinen Filmtheatern gebucht. Europa – Osterweite- rung Insgesamt wurden 1 841 Lein- wände gebucht, davon entfie- len auf 1. Cinemaxx – 15,81 % 2. Cinestar – 12,98 % 3. UFA – 7,60 % 4. UCI – 7,06 % 5. Kinopolis – 4,56 % Anmerkung: 47,5 % der Lein- wände wurden in regionalen kleinen Filmtheatern gebucht. Bereich Nachwuchs- gewinnung: „Fliege- rischer Dienst – Hub- schrauberpilotinnen und -piloten 1. Cinemaxx – 18,1 % 2. Cinestar – 14,3 % 3. UFA – 9,9 % 4. UCI – 9,3 % 5. Cineplex – 5,0 % 10014 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 (A) ) (B) ) Wie wird die Bundesregierung angesichts der Vereinba- rungen über Hausarztmodelle, Bonusprogramme usw., deren Nutzung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Praxisgebühr zur Folge hat, in den Beihil- fevorschriften des Bundes sicherstellen, dass diese Möglich- keiten zeit- und wirkungsgleich in das Beamtenrecht übertra- gen werden, und welche Berücksichtigung soll die Tatsache finden, dass die Krankenversicherungskosten für gesetzlich Versicherte leicht sinken, während sie für Beihilfeberechtigte (laut Bundesministerium des Innern zum Jahresbeginn 2004 um circa 10 Prozent) deutlich steigen? Wann ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, am 11. März 2004 auf der Arbeitstagung der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft in Berlin angekündigten Lösungsvorschläge für das Problem vorlegt, dass laut Antwort des Parlamentarischen Staatssekre- tärs beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, vom 29. Oktober 2002 auf die schriftliche Frage 14 des Ab- geordneten Erwin Marschweski (Recklinghausen) auf Bun- destagsdrucksache 15/43 rund 183 000 Beamte als so genannte freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Krankenversicherungskosten allein – ohne Arbeitgeber- zuschuss – tragen müssen, und ist in diesem Zusammenhang geprüft worden, ob eine weitere Öffnung des beihilfefähigen Standardtarifs in der privaten Krankenversicherung die beste- henden Probleme ausräumen könnte? Zu Frage 5: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kön- nen seit dem 1. Januar 2004 Krankenkassen in ihren Sat- zungen vorsehen, dass für Versicherte, die sich regel- mäßig an bestimmten, beispielsweise den in der Frage genannten, Programmen beteiligen, für die Zeit der Teil- nahme die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen ermä- ßigen (§ 65 a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V –). Die Aufwendungen für diese Maßnahmen müssen mittelfristig aus Einsparungen und Effizienzstei- gerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden. Die Ergebnisse müssen nachgewiesen werden. In § 12 Abs. 3 der Beihilfevorschriften des Bun- des ist eine vergleichbare Regelung enthalten, wonach der Bundesminister des Innern für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige, die sich be- sonders gesundheitsbewusst verhalten, geringere als die festgelegten Abzugsbeträge vorsehen kann. Bevor über eine Übertragung in das Beihilfesystem entschieden werden kann, sind zunächst die Erfahrungen der Kran- kenkassen im GKV-Bereich mit diesem zum 1. Januar 2004 neu in das SGB V eingeführten Instrument abzu- warten. Insbesondere muss geprüft werden, in welchem Umfang dadurch tatsächlich Einsparungen und Effi- zienzsteigerungen erreicht werden können. Während sich in der GKV veränderte Einnahmen oder Ausgaben der Krankenkassen direkt im Beitrag wi- derspiegeln, da die Krankenkassen weder Gewinne noch Verluste machen dürfen, beruhen die Leistungen der pri- vaten Krankenkassen auf dem vertraglich vereinbarten Leistungskatalog, der von den Versicherungsunterneh- men nicht einseitig verändert werden kann. Bei steigen- den Ausgaben haben die Unternehmen dann lediglich die Möglichkeit der Beitragsanhebung. Die unterschied- liche Beitragsentwicklung zwischen der GKV und den privaten Krankenversicherungsunternehmen ist inso- weit systembedingt. Z g V B r b v a d s a s A d g s d m m d r 2 B 1 z M d A g t V f w m 2 b w S w f u 9 f l t I d D o (C (D u Frage 6: Das Problem eines Beitragszuschusses für freiwillig esetzlich krankenversicherte Beamte einschließlich ersorgungsempfänger gehört zu den Problemen, die die undesregierung im Herbst 1998 von der Kohl-Regie- ung übernommen hat. Das Problem, dessen Lösung eim Bund mit Mehrkosten von rund 40 Millionen Euro erbunden ist, sollte gelöst werden. Ich habe in der Tat m 11. März auf der Arbeitstagung von Verdi gesagt, ass ich mich für eine Lösung einsetzen werde. Ange- ichts der derzeitigen angespannten Haushaltslage ist llerdings ein solches Vorhaben nicht einfach zu reali- ieren. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck- ache 15/3157, Frage 7): Wie wird die Bundesregierung auf den Beschluss des Bun- desgerichtshofes zur Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verbraucherinsolvenzen vom 15. Januar 2004 (Az: IX ZB 46/03) reagieren, und in welchem Zeitraum? Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei grundlegen- en Beschlüssen eingehend mit der Mindestvergütung in assearmen Regelinsolvenzverfahren und in massear- en Verbraucherinsolvenzverfahren beschäftigt und iese Vergütung, die zur Zeit im Regelinsolvenzverfah- en 500 Euro und in Verbraucherinsolvenzverfahren 50 Euro beträgt, als nicht auskömmlich eingestuft. Der GH hat dem Verordnungsgeber aufgegeben, bis zum . Oktober 2004 eine verfassungskonforme Neuregelung u finden, anderenfalls die Gerichte die angemessene indestvergütung festzustellen hätten. Nach Auffassung es Bundesgerichtshofs hat ein Insolvenzverwalter einen nspruch auf eine seiner Qualifikation und Tätigkeit an- emessene Vergütung, doch sei es rechtlich nicht gebo- en, für jeden konkreten Einzelfall eine ausreichende ergütung vorzusehen, vielmehr könne auch eine Quer- inanzierung mit massehaltigen Verfahren berücksichtigt erden. Der BGH geht davon aus, dass ein durchschnittliches assearmes Verfahren einen Aufwand von mindestens 0 Stunden erfordere, von denen 2/3 durch einen Mitar-eiter und 1/3 vom Insolvenzverwalter selbst erbrachterde. Um einen Anhaltspunkt für die Bemessung eines tundensatzes zu finden, zieht der BGH die Zwangsver- alterverordnung heran, die einen Mindeststundensatz ür einen qualifizierten Mitarbeiter in Höhe von 35 Euro nd für den Zwangsverwalter einen Höchstbetrag von 5 Euro vorsieht. Trotz der Diskrepanz der in der InsVV estgesetzten und der vom BGH unter verfassungsrecht- ichen Gesichtspunkten als geboten erachteten Vergü- ung sind angesichts der Unsicherheit bei Erlass der nsVV die Regelungen zur Mindestvergütung erst ab em 1. Januar 2004 als verfassungswidrig einzustufen. ie InsVV kann als Rechtsverordnung durch das BMJ hne Beteiligung des Bundesrates geändert werden. Da Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 10015 (A) ) (B) ) die Kosten für die Vergütung der Insolvenzverwalter in den Fällen, in denen die Verfahrenskosten dem Schuld- ner gestundet werden, von den Ländern zu tragen sind, sollte eine solche Erhöhung nur in enger Abstimmung mit den Ländern vorgenommen werden. Bevor jedoch einer Anpassung der Mindestvergütung näher getreten werden kann, muss der von den Insolvenz- verwaltern zu leistende tatsächliche Aufwand in den massearmen Verfahren zumindest in seinen Grundstruk- turen ermittelt werden. Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die tatsächliche Ausgangslage, was die Belastung der Insolvenzverwal- ter in masselosen Verfahren anbelangt, mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. So gibt es durchaus einige auf Kleininsolvenzverfahren spezialisierte Verwalter, die bereits mit den heutigen Vergütungssätzen auskömmlich arbeiten können. Es ist jedoch einzuräumen, dass die Verwalterbüros, die auf die Abwicklung von Großinsol- venzen spezialisiert sind, die Verbraucherinsolvenz- verfahren kostenmäßig kaum angemessen erledigen können. Nach Einschätzung des BGH, die die Bundes- regierung teilt, ist bei der Bemessung des erforderlichen Aufwands eine möglichst kostengünstige Verfahrens- weise unter Ausnutzung effizienter und rationaler Büro- abläufe zugrunde zu legen. Das Bundesministerium der Justiz wird, um mehr Transparenz zu erhalten, eine rechtstatsächliche Untersuchung durchführen, in die vor- rangig auf Kleinverfahren spezialisierte Kanzleien mit einer darauf besonders ausgerichteten Büroorganisation einbezogen werden sollen. Wegen der Kürze der Zeit lässt sich jedoch lediglich eine Pilotstudie realisieren, die eine erste Einschätzung der Angemessenheit der künftig festzusetzenden Mindestvergütung liefern kann. Nach Informationen der Bundesregierung wird auch eine Vereinigung der Insolvenzverwalter eine rechtstatsächli- che Untersuchung in Auftrag geben, sodass dann mit zwei Erhebungen wohl eine belastbare empirische Grundlage für die Festsetzung der Mindestvergütung vorliegen wird. Sobald die Ergebnisse dieser Untersu- chung verfügbar sind, wird das Bundesministerium der Justiz die InsVV anpassen. Dies wird auf jeden Fall vor dem vom BGH gesetzten Termin (1. Oktober 2004) der Fall sein. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Drucksache 15/3157, Frage 8): Wann wird die Bundesregierung den Entwurf eines Gen- diagnostikgesetzes vorlegen, und wie wird sie der auf recht- lich nicht eindeutiger Grundlage um sich greifenden Praxis von heimlichen Vaterschaftstests mit damit einhergehender Organisation von Gendiagnostikinstituten (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. April 2004) begegnen? Die in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 vereinbarte umfassende gesetzliche Regelung geneti- scher Untersuchungen bei Menschen wird derzeit von der Bundesregierung intensiv vorbereitet. Die Regelung hat das Ziel, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen z w k D z e g T g s s K p s s s k s f p s b v A w c d d A d F ( f s s a m v A G e t l w P t l ( D (C (D u schützen, sie vor genetischer Diskriminierung zu be- ahren, das Recht auf Nichtwissen zu gewährleisten, lare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten an ritte, zum Beispiel Arbeitgeber und Versicherungen, zu iehen, eine umfassende Aufklärung und Beratung, inen strikten Arztvorbehalt sowie die Nutzung der Er- ebnisse genetischer Untersuchungen für individuelle herapien zu sichern. Der Anwendungsbereich des vor- esehenen Gendiagnostikgesetzes umfasst die Voraus- etzungen genetischer Untersuchungen zu medizini- chen Zwecken, zu Zwecken der Lebensplanung, zur lärung der Abstammung, vor und nach Abschluss eines rivaten Versicherungsvertrages, vor und nach Ab- chluss eines Arbeitsvertrages und zu Zwecken wissen- chaftlicher Forschung sowie den Umgang mit geneti- chen Proben und genetischen Daten. Bei einem so omplexen Regelungsbereich, von dem mehrere Res- orts betroffen sind, ist eine sorgfältige Vorbereitung er- orderlich. Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur- eriode verabschiedet werden. Um die bestehende Rechtsunsicherheit bei geneti- chen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung zu eseitigen, ist eine Regelung vorgesehen, nach der pri- ate genetische Abstammungsuntersuchungen nur in uftrag gegeben und vorgenommen werden dürfen, enn die Einwilligung des Kindes bzw. dessen gesetzli- hen Vertreters, der Mutter des Kindes und des Mannes, essen Vaterschaft durch die Untersuchung geklärt wer- en soll, vorliegt. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) Drucksache 15/3157, Frage 9): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Pa- tientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Men- gel, dass sie sich als Sorgentelefon und Kummerkasten nicht verschleißen lassen könne (vergleiche Der Gelbe Dienst vom 8. April 2004), mit Blick auf die Wirkung bei Hilfe suchenden Patienten, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aufgabe ihrer Patientenbeauftragten? Die Patientenbeauftragte hat während der Pressekon- erenz zu den ersten 100 Tagen ihres Amtes betont, dass ie natürlich Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger ei, aber ihr Amt darüber hinaus mehr umfasse: Sie habe uch die Anliegen der Patientinnen und Patienten in Gre- ien, auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit zu ertreten. Damit sei sie auch zuständig für strukturelle ufgaben, denn der Patientenbeauftragten werden laut esetz Aufgaben zugewiesen, die über die Funktion iner Ombudsstelle hinausgehen. Die Patientenbeauf- ragte hat den Auftrag, darauf hinzuwirken, dass die Be- ange von Patientinnen und Patienten berücksichtigt erden. Insbesondere die Durchsetzung der Rechte der atientinnen und Patienten auf Beratung und Informa- ion sowie auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstel- ung der medizinischen Versorgung nennt das Gesetz § 140 h SGB V) als Aufgabe der Patientenbeauftragten. ie Patientenbeauftragte versteht sich als Anwältin der 10016 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 (A) ) (B) ) Patientinnen und Patienten. In dieser Funktion ist sie und ihr Amt selbstverständlich auch Anlaufstelle für Hilfe und Information suchende Bürgerinnen und Bürger. Alle Anfragen werden von der Patientenbeauftragten beant- wortet, zum Teil erfolgen bei den Einzelanfragen um- fangreiche Recherchen. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung rege genutzt. Frau Kühn-Mengel erhielt in ihrer Funktion als Patientenbeauftragte bis zum 4. Mai rund 7 290 E-Mails und rund 6 700 Briefe und eine un- gezählt hohe Zahl von Anrufen. Des Weiteren besucht die Patientenbeauftragte Selbsthilfegruppen, öffentliche Veranstaltungen, Bürgersprechstunden und Einrichtun- gen in ganz Deutschland, um in den Kontakt mit Patien- tinnen und Patienten zu treten. Zu den Aufgaben der Patientenbeauftragten zählt da- rüber hinaus auch, die Beteiligung der Patientenorgani- sationen bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch die Einführung eines Mitberatungs- rechtes im neu eingerichteten Gemeinsamen Bundesaus- schuss durchzusetzen und in unabhängiger und beraten- der Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte zu unterstützen. Zur Stärkung der Patientensouveränität ist es Ziel der Patienten beauftragten, die Transparenz über Leistungen und Qualität der Versorgung für die Versicherten zu erhöhen. Das Gesetz nennt für die Erfül- lung der Aufgaben der Patientenbeauftragten auch kon- krete Befugnisse: Bundesministerien sind verpflichtet, die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Schutz und Rechte von Patientinnen und Patienten behandeln. Desgleichen werden alle Bundesbehörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes verpflichtet, die Patientenbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Arbeit zu unterstützen. Darüber hinaus ist ihr im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Instituts für Qualität und Wirt- schaftlichkeit im Gesundheitswesens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und sie kann beim Gemein- samen Bundesausschuss die Beauftragung des Instituts beantragen. Außerdem ist die Patientenbeauftragte Mit- glied des Beirates der Arbeitsgemeinschaft Datentrans- parenz. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 12): Ist dem Bundeskanzler, Gerhard Schröder, bekannt, dass das Bundesministerium der Finanzen bei meiner schriftlichen Einzelfrage vom 5. Mai 2004, zugeleitet am 6. Mai 2004, die gemäß Nummer 14 der „Richtlinien für die Fragestunde und die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 zur GO-BT)“ vorge- schriebene Beantwortungsfrist von einer Woche weit überzo- gen hat, und was gedenkt er generell im Hinblick auf die Ein- haltung der Beantwortungsfrist zu unternehmen? Ob der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, persönlich davon Kenntnis hat, dass Ihre schriftliche Einzelfrage vom 5. Mai 2004, die am 6. Mai 2004 im Bundeskanz- leramt eingegangen ist, wegen technischer Probleme das für die Beantwortung zuständige Bundesministerium der F d z i k e b o e a P r b w e w s a v A d F l g d 2 w c n E f n g u g li i c s d U – r m m s g d r (C (D inanzen erst am 13. Mai erreichte, das heißt, genau an em Tag, an dem die Frist zur Beantwortung endete, ent- ieht sich meiner Kenntnis. Ich füge hinzu: Ich habe es hm nicht erzählt. Üblicherweise werden solche Petitessen dem Bundes- anzler nicht vorgetragen, zumal dann, wenn die Nicht- inhaltung der Beantwortungsfrist nicht auf einem öswilligen oder sorglosen Umgang mit der Geschäfts- rdnung des Deutschen Bundestages beruht, sondern auf inem technischen Versagen, das eine rechtzeitige Be- ntwortung verhinderte. Die Ursache der technischen robleme, nämlich ein für den Absender nicht erkennba- er Ausfall des Mail-Verkehrs, sind Ihnen bereits ausgie- ig telefonisch erläutert worden. Nachdem die zu beant- ortende Frage im Bundesministerium der Finanzen ingegangen ist, wurde sie sofort bearbeitet und die Ant- ort bereits am zweiten Arbeitstag nach Eingang im zu- tändigen Bundesministerium der Finanzen Ihrem Büro ls Vorabdruck zugeleitet. Die Juristen nennen dies „un- erzüglich", das heißt ohne schuldhaftes Zögern. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktions- os) (Drucksache 15/3157, Frage 15): Welche Steuerausfälle erwartet die Bundesregierung bezo- gen auf die wichtigsten Steuerarten (Mehrwertsteuer, Lohn- steuer etc.) in diesem und im nächsten Jahr, und wie steht die Bundesregierung zu der Erwägung, zum Schuldenabbau eine Millionärsteuer bzw. Vermögensteuer noch in dieser Legisla- turperiode zu erheben? Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzun- en“ vom Mai dieses Jahres sind für das Jahr 2005 mit er letzten mittelfristigen Steuerschätzung vom Mai 003 zu vergleichen. Der Ansatz für das Jahr 2004 urde bereits in der November-Schätzung 2003 entspre- hend der schwächeren konjunkturellen Entwicklung ach unten angepasst, und zwar um knapp 11 Milliarden uro. Allein durch das „Nachholen“ dieser Anpassung ür das Jahr 2005 ergeben sich daher Steuerminderein- ahmen gegenüber der Planung, weil die niedrigere Aus- angsbasis des Jahres 2004 in jedem Folgejahr auch bei nveränderten Wachstumsannahmen zu entsprechend eringeren Steuereinnahmen führt. Die Abweichung bei der Lohnsteuer beträgt – 7,3 Mil- arden Euro im Jahr 2004 sowie – 10,5 Milliarden Euro m Jahr 2005 und ist die mit Abstand größte Abwei- hung. Hier zeigt sich, wie massiv die schwache Be- chäftigungsentwicklung auf das Steueraufkommen urchschlägt. Die Abweichung bei den Steuern vom msatz beträgt 2004 – 0,3 Milliarden Euro sowie 2005 3,25 Milliarden Euro Auch hier lässt sich mit der Zu- ückhaltung der privaten Konsumenten die Ursache aus- achen. Auch bei der Mineralölsteuer ist das Aufkom- en voraussichtlich in 2004 um – 0,8 Milliarden Euro owie 2005 um – 2,4 Milliarden Euro geringer als zuvor eschätzt. Die Einschränkung der Fahrleistung aufgrund er starken Benzinpreiserhöhungen, der Trend zum nied- iger besteuerten Diesel-PKW sowie der „Tanktourismus“ Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 10017 (A) ) (B) ) ins Ausland kommen hier als Hauptursachen infrage. Die Abweichung beim Zinsabschlag beträgt jeweils rund – 1 Milliarden Euro in 2004 und 2005. Ebenfalls erheb- lich abweichen werden die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag mit – 0,4 Milliarden Euro in 2004 und – 2,1 Milliarden Euro in 2005. Für die Gewerbesteuer ergibt sich für 2004 keine Ab- weichung, in 2005 wird sie sich voraussichtlich besser als erwartet entwickeln. Der Arbeitskreis „Steuerschät- zungen“ rechnet für 2005 mit einer Einnahmensteige- rung von 1,28 Milliarden Euro gegenüber der letzten Schätzung. Auch die reinen Gemeindesteuern werden 2004 um 0,4 Milliarden Euro sowie 2005 um 0,3 Mil- liarden Euro höher liegen. Zusammen mit der Absen- kung der Gewerbesteuerumlage ergibt sich eine deutli- che Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden. Die Schätzung der Körperschaftsteuer liegt für 2004 um – 0,25 Milliarden Euro unter und für 2005 um + 0,7 Mil- liarden Euro über den früheren Schätzungen. Die Bun- desregierung erwägt keine Gesetzgebungsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögensteuer. Nach Auffas- sung der Bundesregierung sind für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen – neben weiteren Voraus- setzungen – vor allem gesamtwirtschaftlich attraktive steuerliche Rahmenbedingungen mit niedrigen Steuer- sätzen und wenigen Ausnahmetatbeständen erforderlich, wie sie bereits mit der Steuerreform bis zum Jahr 2005 angelegt sind. Steuererhöhungen wären konjunkturell kontraproduktiv und kommen somit nicht in Betracht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/3157, Frage 17): Gelten die Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit auch für Arbeitnehmer aus den seit 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Staaten, wenn die Arbeitnehmer (zum Bei- spiel Schlosser oder Schweißer) in Deutschland bei einem deutschen oder osteuropäischen Leiharbeitsunternehmen als Dienstleistende oder so genannte Erfüllungsgehilfen tätig werden? Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union Übergangsrege- lungen bei der Dienstleistungsfreiheit nur im Bauge- werbe (einschließlich verwandter Wirtschaftszweige), im Bereich der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit von Innendeko- rateuren gelten. Insoweit können sowohl deutsche als auch osteuropäische Verleihuntemehmen, soweit es sich gerade nicht um den Baubereich handelt, grenzüber- schreitend tätig werden. Allerdings ist hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Leiharbeitnehmer zu differen- zieren. Der grenzüberschreitende Verleih betrifft näm- lich nicht nur die Dienstleistungsfreiheit, sondern auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Im Rahmen eines flexiblen Modells (2 + 3 + 2 Jahre) können die alten EU-Mitgliedstaaten die Arbeitnehmer- freizügigkeit von Staatsangehörigen aus den Beitritts- s d g h h z a b s B T e R d r S A d d ( n f „ i e p b s k d F k A d d ( (C (D taaten bis zu sieben Jahre beschränken. Zumindest für ie ersten beiden Jahre nimmt Deutschland die Über- angsfrist in Anspruch. Mit Ausnahme der Staatsange- örigen von Malta und Zypern bleibt bei den Staatsange- örigen aus den Beitrittsländern über die Neuzulassung u einer Beschäftigung im Bundesgebiet daher vorerst uch weiterhin nach den Regelungen des nationalen Ar- eitsgenehmigungsrechts zu entscheiden. Danach be- teht für die Staatsangehörigen aus den osteuropäischen eitrittsstaaten gegenwärtig keine Möglichkeit, für eine ätigkeit als Leiharbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis zu rhalten. Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der echtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach er der Verleih eine besondere Dienstleistung ist, die ge- ade darin besteht, dem Arbeitsmarkt des aufnehmenden taats Arbeitskräfte zuzuführen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Rezzo Schlauch auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/3157, Frage 19): Mit welchem Verlust an Arbeitsplätzen rechnet die Bun- desregierung, falls der Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, umgesetzt werden sollte und die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den neuen Län- dern gekürzt würden? Die Bundesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt och keine Angaben über die zukünftigen Bundesmittel ür die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) n den folgenden Jahren machen. Der Regierungs- ntwurf für den Bundeshaushalt 2005 und die Finanz- lanung bis 2008 werden derzeit vorbereitet. Die Ka- inettsbefassung wird voraussichtlich Ende Juni 2004 tattfinden. Im Übrigen erstellt die Bundesregierung eine Ex-ante-Abschätzungen der Arbeitsplatzeffekte er GA-Investitionsförderung. Die Durchführung der örderung liegt verfassungsrechtlich in der Zuständig- eit des jeweiligen Landes. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Georg Wagner auf die Fragen es Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) Drucksache 15/3157, Fragen 26 und 27): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der US- Streitkräfte geplant, die zum 214. Heeresfliegerbataillon ge- hörenden und jetzt in Wiesbaden-Erbenheim stationierten Starrflügler (sechs Cessna-Citations und neun C12-Turbo- Prop-Maschinen) nach dem Sicherheitsausbau der Start- und Landebahn des Coleman-US-Militärflugplatzes in Mann- heim-Sandhofen dorthin zu verlagern? Wann rechnet das Bundesministerium der Verteidigung mit einer endgültigen Entscheidung der Wehrbereichsverwal- tung Süd als Genehmigungsbehörde im von den US-Streit- kräften beantragten luftverkehrsrechtlichen Änderungsgeneh- migungsverfahren zum Ausbau der Start- und Landebahn des Coleman-Flugplatzes in Mannheim-Sandhofen? (A) (C) (B) ) Zu Frage 26: Die zum 214. US-Heeresfliegerbataillon zählenden Starrflügler wurden 2002 von Heidelberg-Pfaffengrund nach Wiesbaden-Erbenheim verlegt. Dafür, dass sie nach erfolgtem Ausbau des Flugplatzes nach Mannheim- Sandhofen verlegt werden sollen, liegen mir derzeit keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 27: Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg – erstellt in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen in Verfahrens- standschaft für die amerikanischen Streitkräfte zurzeit die nötigen Antragsunterlagen für ein luftverkehrsrecht- liches Änderungsgenehmigungsverfahren. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen, womit in den nächsten Mo- naten gerechnet wird, kann die zuständige Wehrbe- reichsverwaltung Süd ein luftverkehrsrechtliches Geneh- migungsverfahren einleiten. keitsdauer der Genehmigung die Transporte vorzuberei- ten und durchzuführen. Hierzu hat es bereits Koordinie- rungsgespräche unter der Leitung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen gegeben. Das letzte Koordi- nierungsgespräch am 18. Mai 2004 hat zu keinem ab- schießenden Ergebnis geführt. Beim Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungs- und Widerspruchsbe- hörde für die Genehmigung des Transportes von Brenn- elementen aus dem Forschungsreaktor Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus ist bisher nur ein Widerspruch des Landes Nordrhein-Westfalen ohne Begründung einge- gangen. Das BfS wird nach Prüfung der noch vorzule- genden Begründung über diesen Widerspruch entschei- den. Eine Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die erteilte Beförderungsgenehmigung liegt dem Bun- desamt für Strahlenschutz nicht vor; eine Bewertung er- übrigt sich daher. Zu den Erfolgsaussichten eines laufen- den Gerichtsverfahrens würde im Übrigen nicht Stellung genommen werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Margaretha Wolf auf die Frage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/3157, Frage 30): Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des geplanten Transportes von Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Rossendorf in das Zwischenlager Ahaus, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die erteilte Transportge- nehmigung? Die Beförderungsgenehmigung für den Straßentrans- port von 18 CASTOR-MTR-2-Behältern mit bestrahlten Brennelementen vom Forschungszentrum Rossendorf zum Transportbehälterlager in Ahaus wurde vom Bun- desamt für Strahlenschutz (BfS) am 30. März 2004 er- teilt. Nach Erteilung der Beförderungsgenehmigung ist es Aufgabe der beteiligten Stellen während der Gültig- A d d ( v W B „ d b E n (D nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Margareta Wolf auf die Frage er Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/3157, Frage 31): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur räumlichen Abgrenzung von Flora-Fauna-Habitat-Schutz- gebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee, wenn die Veränderung der Definition der Habitate Riff und Sandbank nicht im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten möglich ist? Die Bundesrepublik Deutschland ist zur Ausweisung on Natura-2000-Gebieten in der Ausschließlichen irtschaftszone von Nord- und Ostsee nach § 38 NatSchG verpflichtet, soweit die Lebensraumtypen Sandbank“ und „Riff“ gemäß der FFH-Richtlinie in iesem Gebiet vorliegen. Deutschland hat geeignete Ge- iete vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden von der U-Kommission geprüft und gegebenenfalls zur Auf- ahme in die Gemeinschaftsliste vorgesehen. 10018 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 91, 1 0, T 110. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. Mai 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14
Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einen schönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kol-

legen! Die Sitzung ist eröffnet.
Interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige

Tagesordnung um eine vereinbarte Debatte zur humani-
tären und menschenrechtlichen Situation und interna-
tionalen Verantwortung im westlichen Sudan sowie um
den interfraktionellen Antrag auf Drucksache 15/3197
zu erweitern. Für die Beratung sind 90 Minuten vorgese-
hen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Beratung des Antrags der Bundesregierung
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der
Internationalen Sicherheitspräsenz im Ko-
sovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfel-
des für die Flüchtlingsrückkehr und zur mili-
tärischen Absicherung der Friedensregelung
für das Kosovo auf der Grundlage der Resolu-
tion 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Ver-
einten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
Militärisch-Technischen Abkommens zwi-
schen der Internationalen Sicherheitspräsenz

(KFOR) und den Regierungen der Bundesre-


D
f
w
Ü

b
O
s
B
z

S
N
s
l
O
r
p

d

Redet
publik Jugoslawien und der Republik Serbien
vom 9. Juni 1999
– Drucksache 15/3175 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Interfraktionell ist vereinbart, dass an dieser Stelle
keine Aussprache hierzu erfolgen soll. – Ich sehe, Sie
sind damit einverstanden.

Wir kommen damit gleich zur Überweis
fraktionell wird Überweisung des An

(C (D ung n 26. Mai 2004 0 Uhr rucksache 15/3175 an die in der Tagesordnung aufgeührten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu andereitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die berweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka inettsitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur rganisationsreform in der gesetzlichen Rentenvericherung. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen ericht hat die Bundesministerin für Gesundheit und Soiale Sicherung, Ulla Schmidt. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und oziale Sicherung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ach jahrelanger Diskussion über eine Vielzahl unterchiedlicher Organisationsmodelle und mehreren vergebichen Anläufen legen wir mit dem Gesetzentwurf zur rganisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicheung ein Reformpaket vor, das gute Aussichten hat, das arlamentarische Verfahren erfolgreich zu durchlaufen. Die Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes bil et das gemeinsame Konzept, das der Bundeskanzler und ext die Regierungschefs der Länder vor einem Jahr verabschiedet haben und das den Durchbruch bei der bis dahin vergeblichen Suche nach einer gemeinsamen, konsensfähigen Lösung darstellte. Auch die Selbstverwaltung der Rentenversicherung war von Anfang an in die Verhandlungen einbezogen. Das Ziel der Reform ist es, Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Bürgernähe der Rentenversicherung zu verbessern und für alle Rentenversicherungsträger dauerhaft stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie wissen, dass die historisch bedingte und gewachsene Trennung von Arbeiterrentenund Angestelltenversicherung nicht mehr zeitgemäß ist. Dies wurde bereits inheitlichung der Leistungen deutlich. ste Zeit, dass diese Trennung auch orgarwunden wird. Die überholte Organisaversicherung wird an die Erfordernisse ung. Intertrags auf durch die Vere Jetzt ist es höch nisatorisch übe tion der Renten Bundesministerin Ulla Schmidt einer modernen und effizienten Verwaltung und an die veränderte Versichertenstruktur angepasst. Damit leistet die Organisationsreform auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau, einem wesentlichen Ziel der Agenda 2010 des Bundeskanzlers. Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung werden zur „Deutschen Rentenversicherung“ zusammengeführt. Die Namen der Rentenversicherungsträger setzen sich künftig aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ sowie einer angefügten Regionalbezeichnung für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich zusammen: zum Beispiel „Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg“ oder „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ für die Regionalträger sowie „Deutsche Rentenversicherung Bund“ für den Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit der VDR. Mit der Namensgebung wird das erforderliche Signal gegeben, dass mit der organisatorischen Neuordnung der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt auch ein Neubeginn der gesamten Rentenverwaltung verbunden ist. Um dauerhaft stabile Rahmenbedingungen für die Träger zu schaffen, wurde mit der Versicherungsnummer ein mathematisches Zuordnungskriterium für die Zuordnung der Versicherten zu den einzelnen Trägern gewählt. Zusätzlich wurde für die Bundesträger ein Versichertenanteil von 45 Prozent und für die Regionalträger eine Quote von 55 Prozent festgelegt. Innerhalb der ersten fünf Jahre soll der Anteil der Verwaltungsausgaben und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung um 10 Prozent gesenkt werden; das bedeutet, auf alle Träger gerechnet, circa 350 Millionen Euro. Besondere Bedeutung kommt mit der Organisationsreform auch dem Wettbewerb der Träger um die beste Aufgabenerfüllung zu. Mehr Wirtschaftlichkeit und Effektivität sollen vor allem durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Erstens. Die Zahl der Bundesträger wird von vier auf zwei halbiert. Neben der Vereinigung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zur „Deutschen Rentenversicherung Bund“ fusionieren Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse zur „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“. Darüber hinaus sind Zusammenschlüsse zwischen den derzeit noch 22 Landesversicherungsanstalten geplant. Zweitens. Die Steuerung und Koordinierung der Rentenversicherungsträger wird verbessert. Bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ werden die wichtigen Grundsatzund Querschnittsaufgaben gebündelt; ihre Vorgaben sind für alle anderen Träger verbindlich. Drittens. Durch die Einführung eines zielgerichteten Benchmarkings der Leistungsund Qualitätsdaten werden die vorhandenen Einsparpotenziale bei den Trägern transparent und können ausgeschöpft werden. Viertens. Durch eine Neuordnung der Finanzverfassung werden die Finanzbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Einzugsstellen sowie den Trägern untereinander optimiert. B n w d u s z f W O m h s z d g k t w s s o b b r R B I c l o A h f t d m s c v P S v d S c s (C (D Resümee: Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit und und Ländern nach wirklich jahrelangen Diskussioen, die teilweise bis in die 80er-Jahre zurückverfolgt erden können, eine Reform auf den Weg zu bringen, ie die Rentenversicherung insgesamt nach vorne bringt nd insbesondere zu effektiveren Strukturen führt. Danke schön, Frau Ministerin. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem Themenbereich zu tellen, über den soeben berichtet wurde. Das Wort hat unächst der Abgeordnete Gerald Weiß. Gerald Weiß Frau Ministerin, was die Ziele anbelangt, die Sie eben ür diese Reform in Anspruch genommen haben – mehr irtschaftlichkeit zu erreichen, mehr Effektivität in der rganisation und Verwaltung der Rentenversicherung, ehr Bürgernähe, stabile Administrationsstrukturen; so abe ich das verstanden –, kann man sicherlich d’accord agen; das sind, glaube ich, unterstützenswerte Zielsetungen. Was die Teilaspekte der Umsetzung, der Methoik – des Wie-man-diese-Ziele-zu-erreichen-sucht – aneht, darf man vielleicht doch noch das eine oder andere ritisch nachfragen. Sie haben erwähnt, dass die Zuordnung der Versicher en zu ihrer Rentenadministration, zu ihrem Rentenveraltungsträger per Versicherungsnummer geschehen oll, so gesteuert, dass die einzelnen Versicherungsträger tabile Marktanteile haben werden. Das ist ja nun mehr der weniger ein Losverfahren, ein Lotteriespiel, das eispielsweise so ausgehen kann, dass in ein und derselen Familie die Frau bei der Deutschen Rentenversicheung Mecklenburg-Vorpommern landet, obwohl sie im heinland arbeitet, und ihr Ehemann vielleicht bei der undesknappschaft. (Peter Dreßen [SPD]: Das ist doch heute schon so!)





(A) )


(B) )

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    st das Verfahren, die Zugehörigkeit zum Rentenversi-
    herungsträger ganz von der Branche und der Region
    oszulösen, wirklich sinnvoll? Sind Ihrerseits andere Zu-
    rdnungssysteme geprüft worden, beispielsweise eine
    ufteilung nach Branchen, nach Regionen oder meinet-
    alben auch nach Betriebsgrößen? Warum hat man sich
    ür diese Methode entschieden und nicht für eine der Al-
    ernativen, die auch denkbar sind?
    Ich möchte eine weitere Frage anschließen. Der VDR,

    er Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, soll
    it der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ver-
    chmolzen werden. Durch die bisherige Struktur war si-
    hergestellt, dass es zwei kompetente Stellen im Renten-
    ersicherungssystem gibt, die auch eine gute fachliche
    olitikberatung durchführen. Wer vorsieht, diese beiden
    tellen sozusagen zu einem monolithischen Block zu
    erschmelzen, dem müsste doch daran gelegen sein, für
    ie Zukunft eine zweite unabhängige und kompetente
    timme zu gewinnen. Ich nenne als Stichwort nur die Si-
    herung der Qualität der Politikberatung. Daraus leitet
    ich meine Frage ab: Wäre es nicht sinnvoll, darüber






    (A) )



    (B) )


    Gerald Weiß (Groß-Gerau)


    nachzudenken, den Alterssicherungsrat, den die En-
    quete-Kommission „Demographischer Wandel“ vorge-
    schlagen hat, als eine solche zweite unabhängige
    Stimme zur Sicherung der Qualität der Politikberatung
    zu etablieren?

    Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und
    Soziale Sicherung:

    Herr Kollege Weiß, wir haben über viele Zuordnungs-
    kriterien beraten. Jedes Zuordnungskriterium ist immer
    auch ein Zufallskriterium. Sie haben gerade geschildert,
    dass das neue Verfahren, nach dem zu einem Regional-
    träger oder Bundesträger zugeordnet wird, dazu führen
    kann, dass es innerhalb einer Familie verschiedene Zu-
    ordnungen gibt. Ein solches Problem wäre bei einer
    branchenspezifischen Zuordnung aber genauso gegeben,
    weil Ehepartner bzw. Eltern und ihre Kinder in Deutsch-
    land in der Regel nicht in der gleichen Branche tätig
    sind.

    Wir haben alle Verfahren durchgespielt. Das war ein
    sehr langer Prozess, auch nach der Einigung vor einem
    Jahr. Dabei gab es eine enge Abstimmung mit den Be-
    troffenen in den Landesversicherungsanstalten, aber
    auch auf Bundesebene und mit den Ländern. Wir sind zu
    der Auffassung gekommen, dass die Zuordnung nach ei-
    ner Versicherungsnummer das einfachste Kriterium ist,
    weil sie im Laufe des Berufslebens und auch während
    des Leistungsbezuges keinem Wechsel unterliegt.

    Für diejenigen, die heute Leistungen beziehen, ändert
    sich nichts. Das gilt auch für diejenigen, die über
    60 Jahre alt sind. Aber auch für die heutigen Beitrags-
    zahlerinnen und Beitragszahler wird sich wenig ändern.
    Durch die Neuregelung wird es aber vor allen Dingen für
    die Neuzugänge Vereinfachungen geben, weil die Unter-
    scheidung nach Arbeitern und Angestellten – auch ein
    Zufallskriterium, das sich im Laufe des Lebens ändern
    kann, womit eine Änderung der Zuordnung zum Renten-
    versicherungsträger verbunden ist – wegfällt. Man wird
    zukünftig zum Beispiel der Deutschen Rentenversiche-
    rung Nord – wir gehen ja davon aus, dass Mecklenburg-
    Vorpommern zukünftig dazu gehören wird – oder eben
    der Bundesebene zugeordnet. Es gibt kein Verfahren, das
    nicht dem Zufall unterliegt. Wir sind der Meinung, dass
    der bürokratische Aufwand beim Verfahren der Zuord-
    nung nach einer Versicherungsnummer am geringsten
    ist, weil sich diese im Laufe des Erwerbslebens bzw.
    während des Leistungsbezugs nicht mehr ändert. Bran-
    chenspezifische Kriterien, regionale Kriterien oder an-
    dere Kriterien dagegen können sich ändern und müssten
    immer wieder angepasst werden.

    Zu Ihrer zweiten Frage: Im Verlauf der Diskussionen
    zu einer Organisationsreform wurde immer wieder ge-
    fordert, die Verwaltungsstruktur zu verschlanken. Zum
    anderen wurde immer wieder gesagt, dass wir, wenn alle
    bestehenden Strukturen aufrechterhalten bleiben und aus
    vier bundesweiten Trägern zwei gemacht werden – da-
    durch würden wir zu mehr Synergieeffekten und effekti-
    veren Strukturen kommen –, ein Kontrollgremium
    bräuchten. Ich weiß auch, dass ein Alterssicherungrat
    gefordert wird.

    M
    i
    r
    d
    k
    b
    w
    S
    h
    d
    s
    ä
    u
    n

    e
    a
    a
    z
    w
    h
    F
    W
    w
    w
    t
    w
    tr

    e
    s
    n
    z

    e
    w
    A
    W
    z

    h
    h
    B
    v
    w

    e
    g
    t
    j
    p
    f
    r

    (C (D Wir haben im Deutschen Bundestag eine ganze enge zusätzlicher Instrumente beschlossen – manche m Übrigen mit den Stimmen von Opposition und Regieung, also mit dem ganzen Haus –, damit das Parlament ie Arbeit der Rentenversicherungsträger begleiten ann. Ich nenne Ihnen nur den Rentenversicherungsericht, der in einer 15-jährigen Vorausschau über Enticklungen und Prognosen berichtet, und die Arbeit des ozialbeirates und vieler anderer unserer Gremien. Wir aben jetzt im Nachhaltigkeitsgesetz beschlossen, dass em Deutschen Bundestag zukünftig berichtet wird, wie ich die Erwerbsbeteiligung der älteren Generation verndert und wie wir hier zu einem Ausgleich kommen, m eventuell über die Altersgrenzen entscheiden zu könen. Ich glaube, dass es nicht gut wäre, die Einsetzung ines Alterssicherungsrates damit zu verbinden, dass wir us zwei Bundesträgern einen machen. Wir gehen davon us, dass die Zusammenführung des VDR mit der BfA ur Deutschen Rentenversicherung Bund dazu führen ird, dass die Arbeit effizienter wird. Der VDR, der biser insbesondere für allgemeine und organisatorische ragen, aber auch für Vorschläge im Hinblick auf die eiterentwicklung der Rentenversicherung zuständig ar – es ist ja ein privatrechtlich organisierter Verein –, ird nämlich durch die Errichtung der Deutschen Renenversicherung Bund ganz andere Kompetenzen haben, as sich auch auf die Arbeit der Rentenversicherungsäger insgesamt auswirken wird. Insofern schlagen wir vor, dass wir mit dieser Arbeit rst einmal beginnen und die Aufgabenverteilung dabei ehr genau beachten. Wir gehen davon aus, dass es nicht otwendig ist, zusätzlich einen Alterssicherungsrat einurichten. Herr Kollege Weiß, es tut mir Leid, das waren ganz indeutig zwei Fragen und auch zwei ausführliche Antorten. Mehr kann ich Ihnen im Moment nicht gestatten. ls Nächster hat der Kollege Peter Dreßen das Wort. enn wir nachher noch Zeit haben, komme ich auf Sie urück. – Bitte. Frau Ministerin, wenn ich Sie richtig verstanden abe, handelt es sich um das Ergebnis monatelanger Verandlungen zwischen dem Bundesrat einerseits und der undesregierung andererseits. Insofern könnte ich mir orstellen, dass hier noch mehr Effektivität vorhanden äre, wenn wir das alleine machen könnten. Meine Fragen lauten: Können Sie vielleicht einmal rklären, was sich für den Versicherten durch diese Oranisationsreform verändert? Hat er Voroder Nacheile? Was verändert sich für den Arbeitgeber? Muss er etzt an mehrere Stellen abführen? Können Sie noch ein aar Ausführungen dazu machen und darlegen, was sich ür die Versicherten einerseits und die Arbeitgeber andeerseits ändert? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: Herr Kollege Dreßen, für die Versicherten bleibt in der Regel alles beim Alten, weil es für den Versicherten zunächst einmal überhaupt keine Rolle spielt, ob er Versicherter der Deutschen Rentenversicherung Bund ist und sein Versichertenkonto dort geführt wird oder ob es zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern geführt wird. Für den Versicherten ändert sich aber Folgendes: Um die Finanzen der deutschen Rentenversicherung stabil zu halten, wollen wir nicht nur einen Nachhaltigkeitsfaktor einführen. Wir wollen auch darauf achten, dass das Geld, also die Beiträge der Versicherten, in den Verwaltungsstrukturen optimal eingesetzt wird und dass alle vorhandenen Effizienzreserven genutzt werden. Insofern geht es für die Versicherten dabei zunächst einmal um Beitragssatzstabilität und Beitragssatzentwicklung. Nach Auffassung von Bund und Ländern können in diesem Bereich innerhalb von fünf Jahren 350 Millionen Euro eingespart werden. Diese 350 Millionen Euro setzen sich aus Beiträgen und Steuern zusammen – ein Drittel wird ja über Steuern finanziert – und kommen der deutschen Rentenversicherung zu. Es handelt sich also immer um Steuern oder Beiträge. Für die Arbeitgeber ändert sich schon etwas, da das Verfahren für sie vereinfacht wird. Sie müssen nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden, sondern können die Rentenversicherungsbeiträge in cumulo überweisen. Die Verteilung auf die zuständigen Versicherungsträger findet nach einem Prinzip statt, das zwischen dem Bund und den Ländern ausgehandelt wird. Insgesamt wird es auch beim Beitragseinzugsverfahren zu einer wirklichen Vereinfachung kommen. Jetzt hat der Herr Kollege Kubatschka das Wort. – Bitte. Frau Ministerin, eine Frage aus einem etwas anderen Blickwinkel, und zwar dem der Beschäftigten der LVAen – bei mir in Landshut geht es um 2 000 Arbeitsplätze und damit um eine ganze Menge von Schicksalen –: Wer wird für den Zusammenschluss der LVAen zuständig sein? Wird der Zusammenschluss freiwillig erfolgen? Wird man das aushandeln können oder wird das zwangsweise geschehen? Wie wird es um die Arbeitsplätze vor Ort bestellt sein? Im Zeitalter moderner Technik müssten die Arbeitsplätze nicht verlagert werden, weil alles vernetzt werden kann. Insofern könnten die Arbeitsplätze vor Ort erhalten werden. Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: Herr Kollege Kubatschka, Zwang wollen wir nicht ausüben. Die Frage der Zusammenschlüsse von LVAen wird von den jeweiligen Ländern und den LVAen gemeinsam behandelt werden. Dort werden auch die Verhandlungen stattfinden. Ein Zwang zu Zusammenschlüs s v z E m S t D u d d a s w A v n m A v w l – n L S – d b J t b s S t s d v t t a t j d B v d z (C (D en ist in diesem Gesetzentwurf an keiner Stelle erankert. Wir wissen, dass es Überlegungen gibt, sich regional usammenzuschließen, zum Beispiel in der Nordregion. s gibt auch den Wunsch einiger Länder, die LVAen zur itteldeutschen Region zusammenzuschließen, also achsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, um so effizienere Strukturen in der Rentenversicherung aufzubauen. eshalb wird dieser Prozess auf dieser Ebene verhandelt nd auch entschieden. Der vorliegende Gesetzentwurf, essen Zustandekommen früher daran gescheitert ist, ass es entweder einen völlig zentralistischen oder einen bsolut dezentralen Ansatz gab, ist der Versuch, im Zuammenwirken von Bund und Ländern zu einer ausgeogenen Form von Zentralismus und einer dezentralen ufgabenverteilung zu kommen. Zur Sicherung der Arbeitsplätze: Die Arbeitsplätze ieler LVAen werden durch diese Reform im Grunde geommen sehr viel stärker gesichert, als das ohne Reform öglich gewesen wäre. Sie wissen, dass der Anteil der rbeiter immer geringer wird, wohingegen die Bundesersicherungsanstalt für Angestellte einen hohen Zuachs zu verzeichnen hat. Durch die neue quotenreguierte Aufteilung von 45 Prozent für die Bundesebene 40 Prozent für die bisherige BfA und 5 Prozent für den euen zweiten Bundesträger – und 55 Prozent für die andesversicherungsanstalten wird es hier zu einer icherung von Arbeitsplätzen kommen. Diejenigen, die den Gesetzentwurf erarbeitet haben ich beziehe mich wieder auf Bund und Länder –, gehen avon aus, dass es im Zuge der Reform keine betriebsedingten Kündigungen geben wird. In den kommenden ahren werden auch die geburtenstarken Jahrgänge Leisungen beziehen, sodass es eher ein Mehr an Arbeit geen wird. Dennoch wird es zukünftig mit Sicherheit eine ozialverträgliche Veränderung geben; denn nicht alle tellen, deren Inhaber aufgrund der Erreichung der Alersgrenze ausscheiden, werden eins zu eins wiederbeetzt werden. Das fällt jedoch in die Aufgabenverteilung er jeweiligen Bundesoder Landesbehörde und muss on diesen entsprechend geregelt werden. Die Beschäfigten selber haben in den kommenden Jahren keine beriebsbedingten Kündigungen zu erwarten. Das Wort hat jetzt der Kollege Max Straubinger. Frau Bundesministerin, die Verteilung von 55 Prozent uf die LVAen und 45 Prozent auf die beiden Bundesräger wurde möglicherweise so getroffen, dass sie den etzigen Stand ungefähr widerspiegelt. Betrifft dies nur ie deutschen Versicherten oder auch die ausländischen ürgerinnen und Bürger, die in der gesetzlichen Rentenersicherung mitversichert sind? Ich kann von einer Konzentration berichten. So wer en beispielsweise bei der LVA Niederbayern-Oberpfalz u 80 Prozent Bürgerinnen und Bürger aus dem ehemali Max Straubinger gen Jugoslawien geführt. Diese müssten bei einer solchen Aufteilung zurückgeführt werden. Ist es sinnvoll, auch solche speziellen Dinge dieser Organisationsstruktur zu unterwerfen? Ich denke daran, dass man möglicherweise drei, vier oder fünf Anstalten mit dem Recht der Doppelrentenversicherungsabkommen betrauen muss. Wäre es nicht vielleicht unter dem Gesichtspunkt der schlankeren Verwaltung und der Vereinfachung besser, bestimmte Nationalitäten einzelnen Versicherungsträgern zuzuordnen, um nicht ständig Koordinierungsmaßnahmen zwischen den Rentenversicherungsträgern wegen der speziellen gesetzlichen Gegebenheiten, denen der Verkehr mit ausländischen Versicherungsträgern unterliegt, treffen zu müssen? Ein Zweites: In § 138 des Entwurfs werden Querschnittsaufgaben definiert, die sozusagen von der BfA erledigt werden sollen. Hier gibt es die Klage, zumindest aber die Kritik, dass diese nicht abschließend definiert wurden. Ist das in der jetzigen Fassung des Gesetzentwurfes, der vom Kabinett beschlossen wurde, geändert worden, sodass diese Querschnittsaufgaben als abschließend zu betrachten sind? Ein Drittes: Soll die Zuständigkeit für die Auskünfte zukünftig auf die Länder verlagert werden oder soll dies – Sie sprachen vorhin davon – zentral über eine Stelle erfolgen? Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung: Herr Kollege Straubinger, bei dem Fall, den Sie geschildert haben, verändert sich nichts. Ich habe gesagt, dass sich in der Regel bei denjenigen, die jetzt schon bei den Versicherungen geführt werden, und bei denjenigen, die über 60 Jahre alt sind und Leistungen erhalten, nichts ändert. Es wird sich nur um einen kleinen Teil der jetzt schon Versicherten handeln, der über die neue Versicherungsnummer eine neue Zuordnung erfährt, weil man einen notwendigen Ausgleich vornehmen muss, wenn es die neue Struktur von 45 : 55 gibt. Mit der Organisationsreform heben wir in Zukunft die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten auf und finden eine neue Zuordnung. Wir waren der Auffassung, dass alle Versicherten gleich zu behandeln sind. Eine zusätzliche Trennung nach Nationalitäten würde zu weiteren Diskussionen führen, weil das von einem Teil der Bürgerinnen und Bürger als diskriminierend empfunden würde. Eine andere Frage ist, wie man die Arbeitsabläufe organisiert. Es wird ein Benchmarking und einen Wettbewerb zwischen den Sozialversicherungsträgern geben. Es sollen Vorschläge entwickelt werden, wie wir zu wirklich effektiven Strukturen kommen und wie man – das haben Sie in Ihrer dritten Frage angesprochen – die Information der Bürger durch gemeinsame Informationsstellen verbessern kann. Das schließt die Verbesserung der Bürgernähe ein. Ich glaube, dass das ein wichtiger Punkt ist. Oft sind bestimmte Nationalitäten in gewissen Regionen konzentriert. Insofern wird es immer eine Bündelung von Aufgaben bei bestimmten Regionalträgern geben, ohne dass wir eine zusätzliche Kennzeichnung nach N r i d r s a v c b g s s z R r g h l W G P S W F F e g B s K m d z u s G n a s i g s E K g g d l k – g (C (D ationalität vornehmen würden. Wenn die Menschen ihen Lebensabend in Deutschland verbringen und hier hre Rente bekommen, ändert sich nichts gegenüber aneren. Was die zweite Frage, die Frage nach der Konkretisie ung der gemeinsamen Angelegenheiten der Rentenvericherungsträger und den Grundsatzund Querschnittufgaben, angeht: Wir haben im Gesetzentwurf orgesehen, dass es um die Vertretung der Rentenversiherung nach außen, die gemeinsame Öffentlichkeitsareit, die Klärung grundsätzlicher Fachund Rechtsfraen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung owie um die Fragen geht, wie der von mir schon angeprochene Qualitätsund Wirtschaftlichkeitswettbewerb wischen den Trägern organisiert werden soll, welche ahmenrichtlinien für den Aufbau und die Durchfühung eines zielorientierten Benchmarkings auf den Weg ebracht und welche Leistungsund Qualitätsdaten eroben werden sollen. Das muss auf Bundesebene festgeegt werden, damit für die regionalen Träger in diesem ettbewerb einheitliche Kriterien gelten. Wir haben ferner festgelegt, dass auf Bundesebene rundsätze für die Aufbauund Ablauforganisation, das ersonalwesen und für Investitionen unter Wahrung der elbstständigkeit der Träger entwickelt werden sollen. ir wollen auch die Grundsätze und die Steuerung der inanzausstattung und -verwaltung im Rahmen der inanzverfassung für das gesamte System auf Bundesbene entwickeln, sodass nicht länger Finanzströme oranisiert werden müssen, sondern in der Regel nur noch uchungsvorgänge anfallen. Außerdem geht es – das ist ehr wichtig für die Verbesserung der Effizienz – um die oordinierung und Planung der Rehabilitationsmaßnahen. Des Weiteren handelt es sich um die Koordinierung er Datenverarbeitung, um die Erstellung von Grundsäten für die Ausund Fortbildung und die Organisation nd Aufgabenzuweisung der Auskunftsund Beratungstellen. Das sind die grundlegenden Aufgaben. Wir gehen davon aus, dass es einen Vorstand und eine eschäftsführung geben wird. Da wir auch eine Persoalvertretung vorsehen, die sowohl auf Landesebene als uch in einem Arbeitskreis auf Bundesebene stattfindet, ind wir der Auffassung, dass auf dieser Grundlage die nhaltliche Ausgestaltung der Aufgabenkomplexe vorenommen werden kann und wir damit einen entcheidenden Schritt nach vorne gehen. Denn über die inbeziehung der Selbstverwaltungsorgane und die oordinierung der Aufgaben werden auch für die Bürerinnen und Bürger in diesem Lande einheitlichere Voraben geschaffen und es wird eine effizientere Planung essen, was in der Rehabilitation und – was wir alle wolen – auch künftig in der Prävention angeboten werden ann, ermöglicht. Jetzt hat der Kollege Daniel Bahr das Wort. (Abg. Max Straubinger [CDU/CSU] meldet sich zu Wort)