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ID1510805100

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/108 CSU eingebrachten Entwurfs eines Drit- beit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (Drucksachen 15/2573, 15/3077, 15/3079, 15/3078) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhin- terziehung (Drucksachen 15/2948, 15/3077, 15/3079, 15/3078) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Elke Wülfing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB VIII-Änderungsgesetz – 3. SGB VIII- ÄndG) (Drucksachen 15/1114, 15/3000) . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Sozialge- setzbuches – Achtes Buch – (SGB VIII) (Drucksachen 15/1406, 15/3000) . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ 9734 D 9735 A 9735 B 9737 A 9740 A 9754 C 9754 C 9754 D 9756 B 9757 C 9758 D Deutscher B Stenografisch 108. Sitz Berlin, Donnerstag, I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Gernot Erler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 . . . Zur Geschäftsordnung Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Intensivie- rung der Bekämpfung der Schwarzar- S J P E F R T – 9733 A 9733 A 9734 C 9734 C Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . 9741 C 9743 C undestag er Bericht ung den 6. Mai 2004 t : tefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Gewalt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der CDU/ 9746 C 9747 B 9748 B 9749 C 9750 B 9751 D 9752 D DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9760 A 9761 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Eichhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Vierund- dreißigsten Gesetz zur Änderung des Las- tenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG) (Drucksachen 15/1854, 15/2230, 15/2558, 15/3058) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Eu- ropäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige-Lebensmittel- und -Lebensmit- telzutaten-Verordnung (Drucksachen 15/2397, 15/2520, 15/2597, 15/2669, 15/2902, 15/3059) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeits- markt sowie die Wohnsituation der Haus- halte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) (Drucksachen 15/2543, 15/2673, 15/2904, 15/3060) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) (Drucksachen 15/1976, 15/2536, 15/2609, 15/2906, 15/3062) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Telekom- munikationsgesetz (TKG) (Drucksachen 15/2316, 15/2345, 15/2674, 15/2679, 15/2907, 15/3063) . . . . . . . . . . . . . . T a b c d e f g h i 9762 D 9763 C 9765 B 9765 D 9767 C 9769 A 9770 A 9770 B 9770 C 9770 D 9771 A agesordnungspunkt 27: ) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes zur Errichtung ei- ner Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ (Drucksache 15/3044) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Güterkraft- verkehrsgesetzes (Drucksache 15/2989) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksache 15/2133) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Er- gänzung der Kronzeugenregelungen im Strafrecht und zur Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung bei terroris- tischen Straftaten (KrzErgG) (Drucksache 15/2771) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung (Drucksache 15/2772) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (Drucksache 15/2773 ) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 16. Mai 2003 zum Internationalen Übereinkommen von 1992 über die Errichtung eines In- ternationalen Fonds zur Entschädi- gung für Ölverschmutzungsschäden (Drucksache 15/2947) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung von Vorschriften über die Entschädigung für Ölver- schmutzungsschäden durch Seeschiffe (Drucksache 15/2949) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des VN-Waffenüber- einkommens (Drucksache 15/2926) . . . . . . . . . . . . . . . . 9771 A 9771 B 9771 B 9771 C 9771 C 9771 C 9771 C 9771 D 9771 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 III Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel (Berlin), Ulla Burchardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Schaffung eines internatio- nalen Instruments zum Schutz der kul- turellen Vielfalt unterstützen (Drucksache 15/3054) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Zum Übereinkommen Nr. 185 der Internatio- nalen Arbeitsorganisation (IAO) über Ausweise für Seeleute und zur verein- fachten Freistellung vom Visumserfor- dernis (Drucksache 15/3053) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zum Übereinkommen Nr. 185 der Internatio- nalen Arbeitsorganisation (IAO) über Ausweise für Seeleute und zur verein- fachten Freistellung vom Visumserfor- dernis (Drucksache 15/3043) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Zum Übereinkommen Nr. 185 der Internatio- nalen Arbeitsorganisation (IAO) über Ausweise für Seeleute und zur verein- fachten Freistellung vom Visumserfor- dernis (Drucksache 15/3057) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Angelika Krüger- Leißner, Rainer Arnold, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Der 60. Jahrestag des Kriegsendes im Jahr 2005 (Drucksache 15/2974) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- b c d e f T a 9772 A 9772 A 9772 B 9772 B 9772 C kommen vom 27. März 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen (Drucksachen 15/2925, 15/3070) . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ver- kehrsleistungen (Verkehrsleistungsge- setz – VerkLG) (Drucksachen 15/2769, 15/3024) . . . . . . . ) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Maasübereinkommen vom 3. Dezember 2002 (Drucksachen 15/2147, 15/2959) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ver- bringung von Abfällen (Drucksachen 15/1547 Nr. 2.53, 15/2957) ) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über un- lautere Geschäftspraktiken im binnen- marktinternen Geschäftsverkehr zwi- schen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinien 84/ 450/EWG, 97/7/EG und 98/27/EG (Richtlinie über unlautere Geschäfts- praktiken) (Drucksachen 15/1547 Nr. 2.61, 15/3056) )–i)Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 113, 114, 115 und 116 zu Petitionen (Drucksachen 15/2982, 15/2983, 15/2984, 15/2985) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Reinhard Schultz (Evers- winkel), Marion Caspers-Merk, Klaus Kirschner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordne- ten Birgitt Bender, Ulrike Höfken, Michaele Hustedt, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesse- rung des Schutzes junger Menschen vor 9772 D 9773 A 9773 B 9773 C 9773 D 9774 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 Gefahren des Alkohol- und Tabakkon- sums (Drucksachen 15/2587, 15/3084). . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Gerlinde Kaupa, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verbesse- rung der Maßnahmen zum Schutze der Kinder und Jugendlichen vor Alkoholsucht – zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Besserer Schutz von Kindern und Jugendli- chen vor Missbrauch von Alcopops und anderen alkoholischen Ready- to-drink-Getränken (Drucksachen 15/2646, 15/2619, 15/3085) Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Georg Fahrenschon (CDU/CSU) . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk (SPD) . . . . . . . . . . . . . Klaus Haupt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jella Teuchner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jella Teuchner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b i Z A J n g V u G C ( i Z A C b t i ( U A H U E D U T B s n 9774 B 9774 C 9774 D 9776 C 9777 B 9779 A 9780 A 9780 B 9781 A 9782 C 9783 D 9784 B 9784 D 9785 B 9785 C 9787 A 9787 D 9788 B 9788 D 9789 D 9790 B 9790 C 9791 B agesordnungspunkt 6: ) Antrag der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Nano- technologische Forschung und Anwen- dungen in Deutschland stärken (Drucksache 15/2650) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgenabschätzung – hier: TA- Projekt – Nanotechnologie (Drucksache 15/2713) . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, örg Tauss, Rainer Arnold, weiterer Abgeord- eter und der Fraktion der SPD sowie der Ab- eordneten Hans-Josef Fell, Grietje Bettin, olker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter nd der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE RÜNEN: Aufbruch in den Nanokosmos – hancen nutzen, Risiken abschätzen Drucksache 15/3051). . . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: ntrag der Abgeordneten Ulrike Flach, ornelia Pieper, Christoph Hartmann (Hom- urg), weiterer Abgeordneter und der Frak- ion der FDP: Forschung und Entwicklung n der Nanotechnologie voranbringen Drucksache 15/3074) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . delgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martin Mayer (Siegertsbrunn) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kasparick (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Bildung, Forschung und Tech- ikfolgenabschätzung 9792 D 9793 A 9793 A 9793 B 9793 C 9795 C 9798 A 9799 B 9800 B 9801 D 9802 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 V – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Christoph Hartmann (Homburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Ressort- forschungseinrichtungen des Bundes regelmäßig im Hinblick auf internatio- nale Qualitätsanforderungen an das deutsche Forschungssystem evaluieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Helge Braun, Dr. Maria Böhmer, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ressortfor- schung des Bundes effizienter gestalten und evaluieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Carola Reimann, Walter Schöler, Carsten Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abge- ordneten Antje Hermenau, Hans-Josef Fell, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/ DIE GRÜNEN: Qualitätssiche- rung des deutschen Forschungssystems (Drucksachen 15/222, 15/1981, 15/2665, 15/3068) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abge- ordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Peter Paziorek, Bernhard Schulte- Drüggelte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Multitalent nach- wachsender Rohstoff effizient fördern (Drucksachen 15/1788, 15/2366) . . . . . . . . . . Reinhold Hemker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU) . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Albert Deß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T a b c d i Z A R A k ( H H M 9803 B 9803 C 9805 A 9806 B 9807 C 9808 B 9809 B 9810 C 9810 D 9811 C 9812 D 9814 A 9815 A 9816 C 9817 A Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Afrika auf dem Weg zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung unterstützen (Drucksachen 15/2478, 15/3071) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Büttner (Ingol- stadt), Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Marianne Tritz, Claudia Roth (Augsburg), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Den Stabilisierungsprozess in der De- mokratischen Republik Kongo nachhal- tig unterstützen (Drucksachen 15/2479, 15/3072) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, Hermann Gröhe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Eine neue Politik für Afrika südlich der Sahara – Afrika for- dern und fördern (Drucksachen 15/2574, 15/3073) . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, Hartwig Fischer (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Umdenken in der Kongopolitik (Drucksachen 15/2335, 15/3086) . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: ntrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, ainer Funke, Dr. Werner Hoyer, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: Völ- ermord im Sudan verhindern Drucksache 15/3040) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Büttner (Ingolstadt) (SPD) . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . arianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9817 C 9818 C 9819 C 9819 C 9819 D 9819 D 9820 A 9820 A 9821 D 9823 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 Ulrich Heinrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Anke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Rainer Funke, Jörg van Essen, Sibylle Laurischk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartner- schaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsgesetz- ergänzungsgesetz – LPartGErgG) (Drucksache 15/2477) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Wehr- beauftragten: Jahresbericht 2003 (45. Be- richt) (Drucksache 15/2600) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Willfried Penner, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Merten (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hedi Wegener (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Keine Kürzungen von Integrationsmaß- nahmen (Drucksachen 15/1691, 15/2900) . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . J G J J R Z B s s d A r ( T Z d G o ( T A C u m u ( C M D S T Z d E w w ( T A K w C ( 9825 A 9825 D 9827 B 9828 A 9828 C 9829 D 9830 A 9831 B 9833 A 9835 C 9836 C 9837 D 9838 A 9840 B 9842 A 9843 C 9844 B 9845 B 9846 C 9847 C 9848 B 9848 C ochen Welt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . ita Streb-Hesse (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 14: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- chäftsordnung: Immunität von Mitglie- ern der Bundesversammlung – hier: ntrag auf Genehmigung zur Durchfüh- ung der Strafverfolgung Drucksache 15/3107) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung der Bundesärzte- rdnung und anderer Gesetze Drucksachen 15/2350, 15/3039) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ SU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN nd der FDP: Den Weg zur Einheit und De- okratisierung in der Republik Moldau nterstützen Drucksache 15/3052) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Nolte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . arkus Meckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Helias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines lften Gesetzes zur Änderung des Außen- irtschaftsgesetzes (AWG) und der Außen- irtschaftsverordnung (AWV) Drucksachen 15/2537, 15/3076) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Dr. Martina rogmann, Ursula Heinen, Julia Klöckner, eiterer Abgeordneter und der Fraktion der DU/CSU: Spam effektiv bekämpfen Drucksache 15/2655) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9848 C 9850 D 9851 C 9852 D 9854 A 9855 D 9856 A 9856 B 9856 B 9857 D 9859 C 9860 B 9861 B 9861 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 VII Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des In- ternationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Ha- fenanlagen (Drucksachen 15/2700, 15/2952, 15/3082) . . Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Margrit Wetzel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tier- seuchengesetzes (Drucksachen 15/2943, 15/3069) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Josef Philip Winkler und Jutta Dümpe-Krüger (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zu- sammenhängender Steuerhinterziehung (Ta- gesordnungspunkt 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Keine Kürzungen von Integrationsmaßnah- men (Tagesordnungspunkt 12) Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . A Z d d ( D H D P D A Z A t ( M A Z d r u ( C E D A G P D A Z d g U U D U G 9862 A 9862 A 9862 D 9864 C 9865 B 9866 A 9867 B 9868 C 9868 D 9869 A 9869 B 9869 D nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung er Bundesärzteordnung und anderer Gesetze Tagesordnungspunkt 13) r. Erika Ober (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . elge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . etra Selg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung des ntrags: Den Weg zur Einheit und Demokra- isierung in der Republik Moldau unterstützen Tagesordnungspunkt 14) arianne Tritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Ände- ung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) nd der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Tagesordnungspunkt 15) hristian Müller (Zittau) (SPD) . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Spam effektiv bekämpfen (Ta- esordnungspunkt 16) lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Martina Krogmann (CDU/CSU) . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9870 D 9872 B 9873 B 9874 B 9875 A 9875 C 9876 B 9877 A 9878 B 9879 B 9880 B 9881 A 9881 C 9882 B 9884 A 9885 A 9886 D 9887 D VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Tierseuchengesetzes (Tagesord- nungspunkt 18) Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9888 B 9889 B 9890 A 9891 A 9892 A 9892 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9733 (A) ) (B) ) 108. Sitz Berlin, Donnerstag, Beginn: 9.0
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      Anlage 8 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9869 (A) ) (B) ) wurde der Gesetzentwurf nicht unwesentlich verbessert. in die deutsche Gesellschaft bedeutet dagegen für die Bezeichnung als Schwarzarbeit herauszunehmen. Damit Die Integration von Menschen aus anderen Ländern Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Josef Philip Winkler und Jutta Dümpe-Krüger (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (Ta- gesordnungspunkt 3) Organisierte und gewerbliche Schwarzarbeit hat in Deutschland ein nicht hinnehmbares Niveau erreicht. Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer wie Arbeitnehmer und verursacht hohe Einnahmeausfälle bei den Sozial- kassen und beim Fiskus. Die Zielsetzung, die Bekämp- fung der Schwarzarbeit im gewerblichen Bereich zu in- tensivieren, unterstützen wir deshalb voll und ganz. Im Gesetzgebungsverfahren ist es gelungen, so ge- nannte haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungen aus dem Aufgabenkatalog des Zolls und Dienst- und Werkleistungen unter Angehörigen, im Gefälligkeitsbe- reich und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe aus der t S d r n g n u s S e i S a a m w b F g i g s t S n d s s u w S h A i B W k m d D g O Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bülow, Marco SPD 06.05.2004 Evers-Meyer, Karin SPD 06.05.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 06.05.2004 Hagemann, Klaus SPD 06.05.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 06.05.2004 Lehn, Waltraud SPD 06.05.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 06.05.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 06.05.2004 Matschie, Christoph SPD 06.05.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2004 Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Wir haben aber weiterhin Bedenken, alle so genann- en Minijobs auch im nichtgewerblichen Bereich als chwarzarbeit durch den Zoll zu bekämpfen. Wir sehen ie Gefahr, damit Menschen ohne verwerfbares Un- echtsbewusstsein zu verfolgen, und fürchten, dass die otwendige Konzentration auf die Bekämpfung der or- anisierten und gewerblichen Schwarzarbeit Schaden ehmen könnte. Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen nd Arbeitsnehmer außerhalb der Legalität oder zu we- entlich ungünstigeren Arbeitsbedingungen ist Teil der chwarzarbeit. Auch die gilt es zu bekämpfen. Es ist uns in zentrales Anliegen, Lohndumping zu vermeiden. Die m Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der chwarzarbeit hierzu vorgesehenen Maßnahmen gehen ber nach unserer Auffassung zu einseitig auf Kosten der usländischen Arbeitnehmer. Es wird der Eindruck ver- ittelt, als ob diese Menschen in aller Regel sich be- usst für eine Beschäftigung zu ungünstigeren Arbeits- edingungen entscheiden würden, obwohl sie in vielen ällen keine echte Wahl haben, einer legalen Beschäfti- ung nachzugehen. Wir sind der Auffassung, dass noch ntensiver auch die Arbeitgeber zurVerantwortung gezo- en werden müssen, wenn sie unter Umgehung des deut- chen und internationale Arbeits- und Sozialrechts Kos- en sparen oder sich unredlicher ausländischer ubunternehmen bedienen. Dieser Aspekt findet nur we- ige Berücksichtigung, wenn wir auch sehen, dass mit er Neufassung der Strafvorschriften über den Men- chenhandel in einem Gesetz zur Änderung des Strafge- etzbuchs diese Formen der Ausbeutung der Arbeitskraft nter erhebliche Strafdrohung genommen werden. Trotz dieser Bedenken stimmen wir dem Gesetzent- urf zu, weil die Intensivierung der Bekämpfung der chwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuer- interziehung notwendig und richtig ist. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Keine Kürzungen von Integrations- maßnahmen (Tagesordnungspunkt 12) Petra Pau (fraktionslos): Das Zuwanderungsgesetz st nun hoffentlich in der Gestalt, wie es zuletzt in den eratungen auf dem Tisch lag, endgültig Geschichte. orüber Koalition und bürgerliche Opposition noch dis- utiert haben, hatte mit einem liberalen Recht oder gar it Integration schon lange nichts mehr zu tun. Vielmehr rohte der Rückfall in längst überwunden geglaubte enkweisen des Polizeirechts, nach dem ein Ausländer rundsätzlich als eine Bedrohung der Sicherheit und rdnung angesehen wird. 9870 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) PDS die vollständige Partizipation am politischen, sozia- len, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in der neuen Heimat. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Sprache der Mehrheitsgesellschaft zu erlernen. Insoweit ist es tat- sächlich unverständlich, wenn die staatlichen Mittel für Deutschkurse nicht aufgestockt, sondern reduziert wer- den sollen. Aber der Antrag der Union streift nur das eigentliche Problem. Betroffen sind nicht „nur“ Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ausländische Asylberechtigte, sondern Probleme haben viele andere Gruppen in noch höherem Maße: Ausländische Studierende können Deutschkurse an den Universitäten beziehungsweise Stu- dienkollegs belegen. Auch für Dozenten gibt es solche Angebote. Firmenmanager, Diplomaten und Menschen mit viel Geld können Lehrgänge an privaten Instituten be- suchen. Die „normalen“ ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kommen hier allerdings nicht vor, von Asylsuchenden und Aussiedlern und Aussiedlerinnen ganz zu schweigen. Im Auftrag des Bundes – und von ihm bezahlt – bietet der Sprachverband Deutsch für ausländische Arbeitneh- mer zusätzliche Deutschkurse an. Doch auch hier ist der „Kundenkreis“ von vornherein eingeschränkt: Gefördert werden nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihre Familienangehörigen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus den früheren Gastarbei- teranwerbestaaten Türkei, Marokko, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien. Hinzu kommen Menschen, die als Vertragsarbeitnehmer und Vertragsarbeitnehmerin- nen aus Angola, Mosambik und Vietnam in die damalige DDR gekommen sind. Schön. Nur, was ist mit dem Flüchtling aus Togo, der Deutsch lernen möchte? Oder mit der chinesischen Frau, die hier arbeitet und ebenfalls Deutschkenntnisse braucht? Diese wenden sich mögli- cherweise an die Volkshochschule vor Ort, denn die bie- tet ja oft auch Sprachkurse an. Dort wartet jedoch wieder eine Enttäuschung: Die Kurse bei der VHS werden häu- fig von den Arbeitsämtern finanziert. Und deren Richtli- nien schreiben vor, dass solche Fördermaßnahmen Asyl- berechtigten und Spätaussiedlern vorbehalten bleiben sollen. Also auch hier wieder Fehlanzeige für die Asyl suchende Frau oder den zwar als Flüchtling, nicht aber als Asylberechtigten anerkannten Mann. Zu dieser Realität steht die Position der CDU/CSU, aber auch von Teilen der Regierungskoalition in krassem Gegensatz. Im Streit um das Zuwanderungsgesetz haben Sie gefordert, den Besuch von Deutschkursen zur Pflicht zu machen und die Nichtteilnahme zu bestrafen. Einen Rechtsanspruch darauf, einen Deutschkurs überhaupt besuchen zu können, wollten Sie dagegen nicht einräu- men. Integration darf vor allem nicht zur Assimilation wer- den: Menschen ausländischer Herkunft dürfen nicht ge- zwungen werden, ihre Muttersprache und ihre eigenen Traditionen und Kulturen aufzugeben. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern erfordert Leistungen so- wohl der Zuwandernden als auch der Aufnahmegesell- schaft. Deshalb fordern auch die Wohlfahrtsverbände, dass der Förderung der Mehrsprachigkeit zukünftig be- s s c m w g G f g H M g m z i c g M g d d d s r D w d t B b m c K D b G z s f n A Z S i s n r d (C (D ondere Bedeutung zugemessen werde. Dies schließt die tärkere Anerkennung und Förderung der Mutterspra- hen der Migrantinnen und Migranten als Fremdsprache it ein. Die PDS fordert anstelle eines polizeirechtlichen Ein- anderungsverhinderungsgesetzes eine wirksame Inte- rationspolitik mit dem Ziel der sozialen und politischen leichstellung der Migrantinnen und Migranten und des riedlichen Zusammenlebens von Bürgerinnen und Bür- ern unterschiedlicher ethnisch-kultureller und religiöser erkunft. Unter anderem ist die Chancengleichheit von enschen nicht deutscher Herkunftssprache beim Zu- ang zu allen Bildungsstufen durch gesonderte Maßnah- en, die die Integration in die Gesellschaft erleichtern, u gewährleisten. Dazu gehören auch Sprachlehrgänge n ausreichendem Umfang, denn das Erlernen der Spra- he ist eine der wichtigsten Integrationsvoraussetzun- en. Die PDS will andererseits, dass die Migranten und igrantinnen ihre eigene Kultur und Sprache nicht auf- eben müssen. Deshalb treten wir für das Recht auf För- erung der Muttersprache ein. Dazu gehört auch die För- erung der interkulturellen Erziehung und Bildung. Integration hört aber nicht mit Spracherwerb und Bil- ung auf. Im Gegenteil: Alle Rahmenbedingungen müs- en dazu führen, dass alle Menschen unabhängig von ih- em Pass in Deutschland gleichberechtigt leben können. as schließt die Herstellung des Wahlrechts für Einge- anderte auf allen Ebenen ein, aber auch den umfassen- en Schutz für Verfolgte und Flüchtlinge aus Notsitua- ionen, die Angleichung der sozialen Standards – zum eispiel durch die Abschaffung des berüchtigten Asyl- ewerberleistungsgesetzes –, das Ermöglichen des Fa- iliennachzugs für alle Angehörigen und die Anglei- hung des deutschen Rechts an die Standards der UN- inderrechts- und der UN-Wanderarbeiterkonvention. as bedeutet zudem Schutz für „Illegalisierte“ vor Aus- eutung und unmenschlichen Lebensverhältnissen. Das Scheitern des Zuwanderungsgesetzes gibt die elegenheit, von der Diskussion über noch mehr Poli- eirecht im Ausländerrecht endlich wegzukommen und ich mit den wirklichen Problemen zu beschäftigen. Wir ordern die Koalition auf, diese Chance endlich wahrzu- ehmen. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und ande- rer Gesetze (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Erika Ober (SPD): Die fraktionsübergreifende ustimmung im Ausschuss für Gesundheit und Soziale icherung zu der vollständigen Abschaffung der „Arzt m Praktikum“-Phase von letzter Woche begrüße ich ehr. Mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf utzen wir die Möglichkeit, die ärztliche Ausbildung zu eformieren und das AiP abzuschaffen Das dient auch er Verbesserung der Qualität der medizinischen Versor- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9871 (A) ) (B) ) gung. Deshalb bin ich optimistisch, dass der Gesetzent- wurf heute von der breiten Mehrheit des Hauses getra- gen wird. Neben der Modernisierung der ärztlichen Ausbildung werden in der Vorlage mit der Umsetzung der entspre- chenden EU-Richtlinie außerdem notwendige Änderun- gen in den Heilberufsgesetzen vorgenommen. Der Wechsel von einem Rechtssystem zum anderen stellt Be- troffene oft vor Probleme. Der vorliegende Entwurf ver- bessert die Rechtsstellung von nicht deutschen Staatsan- gehörigen, die in einem Heilberuf in Deutschland tätig sein wollen. Das verbessert die Situation für Patientin- nen und Patienten, weil bundeseinheitliche Mindestvo- raussetzungen für Zulassungen zu Heilberufen auch der Qualität der Versorgung dienen. Eingeführt wurde das AiP Mitte der 80er-Jahre. In Zeiten hoher Studentenzahlen im Fach Humanmedizin wurden in der ärztlichen Ausbildung praktische Anteile nicht ausreichend berücksichtigt. Das AiP sollte damals die praktische Qualifikation junger Ärzte und Ärztinnen verbessern. Das Manko an praktischer Erfahrung wäh- rend des Studiums sollte mit der praktischen Ausbildung nach dem dritten Staatsexamen ausgeglichen werden. Das AiP ist inzwischen entbehrlich geworden. Denn durch das In-Kraft-Treten der neuen Approbationsord- nung für Ärzte vom 27. Juni 2002 konnte die praktische ärztliche Ausbildung in die Gesamtausbildung an der Universität integriert und somit der Versorgungswirk- lichkeit angepasst werden. Besonders dem allgemeinme- dizinischen und hausärztlichen Bereich wurde ein höhe- rer Stellenwert zuerkannt. Angesichts unserer alternden Gesellschaft war dies dringend notwendig geworden, auch um zum Beispiel zu erreichen, dass ältere Men- schen so lange wir möglich in ihrer gewohnten Umge- bung bleiben können. Mit der neuen Approbationsord- nung von 2002 wurde die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, die dem Studium nachgelagerte Phase des AiP zum 1. Oktober 2004 abzuschaffen. Mit ihr wurde das Medizinstudium neu ausgerichtet. Theorie und Pra- xis wurden besser miteinander verzahnt. Die Ausbildung ist näher am Patienten. Eine weitere Voraussetzung für das Ende des AiP wurde im GMG geschaffen. Die Finanzmittel von circa 300 Millionen Euro zur Abschaffung des AiP werden durch das GMG aufgefangen. Dies ist dort mit Änderun- gen zur Bundespflegesatzordnung und zum Krankenhaus- entgeltgesetz geregelt. Im GMG ist auch die Vergütung für die letzten drei Monate des Jahres 2004 mit einem Bedarf von circa 75 Millionen Euro geregelt. Die Differenz der Vergütung zwischen vollapprobier- tem Assistenzarzt und teilapprobiertem AiPler liegt der- zeit bei 29 000 Euro im Jahr. Das ist eine recht stattliche, gleichwohl aber überfällige Aufstockung des Anfangs- gehalts. Bei circa 10 000 anzunehmenden Studienab- schlüssen im Fach Humanmedizin ergibt sich also ein Finanzbedarf von 300 Millionen Euro innerhalb eines Jahres. Mit der kompletten Abschaffung des AiP greifen wir die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung von Sach- v u v V m n ß z 2 b m n k t V w l f A d W d s w J l A b z m g d m a Z B m f i A u t d f g t d A d A s g n d (C (D erständigen zum AiP auf. Damit gehen wir über die rsprünglich vorgesehene rein finanzielle Gleichstellung on AiPlern und Assistenzärzten noch hinaus. Neben der erbesserung der Bezahlung der AiPler verzichten wir it diesem Entwurf auf eine Übergangslösung, wie sie och in der ersten Lesung vorgesehen war. Wir beschlie- en heute die statusrechtliche Gleichstellung von Medi- instudentinnen und -studenten, die bis zum 1. Oktober 004 noch AiPler sind, mit denen, die nach dem 1. Okto- er 2004 als Assistenzärzte nach dem letzten Staatsexa- en in ihren Beruf starten. Mit dem Entwurf gehen wir auch über die so ge- annte Optionslösung hinaus, die in der Anhörung dis- utiert wurde. Sie sah vor, AiPlern zum Stichtag 1. Ok- ober 2004 eine Wahlmöglichkeit zu geben, ob sie die ollapprobation oder an ihrem AiP-Vertrag festhalten ollen. Ich denke, dass die heute abzustimmende Vor- age der Situation am besten gerecht wird. Diese Verbesserung der Situation ärztlicher Berufsan- änger entspricht nicht nur dem vielfach vorgetragenen nliegen der Studentinnen und Studenten, sondern auch en Vorstellungen der Ärzte- und Krankenhausverbände. ir tragen mit dieser Regelung angesichts eines drohen- en Ärztemangels in Deutschland auch dem gesamtge- ellschaftlichen Interesse an engagierten jungen Nach- uchsärzten Rechnung. In der öffentlichen Anhörung vom 31. März dieses ahres wurde neben dem AiP auch die Übergangsrege- ung thematisiert, welche sich aus der 2002 geänderten pprobationsordnung ergibt. Diese Übergangsregelung ezieht sich auf den Studienablauf im Fach Humanmedi- in. Sie steht dabei in keinem direkten Zusammenhang it der Abschaffung des AiP. Dennoch darf es uns nicht leichgültig sein, wann Studierende ihr Studium been- en, die genau in diese Übergangsphase fallen und wo- öglich unverschuldet Verzögerungen in ihrem Studien- blauf hinnehmen müssten. Deshalb begrüße ich die usage der Bundesregierung, diesen Sachverhalt mit den undesländern zu erörtern. Denn diese sind im Zusam- enspiel mit den Landesprüfungsämtern für die Durch- ührung der Prüfungen zuständig. Hier ist eine Lösung m Interesse der Betroffenen wünschenswert. Was gewinnen die jungen Nachwuchsärzte durch die nnahme dieses Gesetzentwurfes? Endlich werden mehrfach staatlich examinierte Ärzte nd Ärztinnen auch angemessen bezahlt. Bislang erhiel- en dreifach staatlich examinierte Ärzte und Ärztinnen, ie ihre universitäre Ausbildung abgeschlossen hatten, ür ihre Arbeit nach dem Studium eine Ausbildungsver- ütung. Die Arbeitszeiten entsprechen denen von Assis- enzärztinnen und -ärzten. Dennoch fällt die Vergütung erzeit noch um circa 29 000 Euro im Jahr geringer aus. ußerdem ist ein AiPler nicht voll verantwortlich, son- ern muss stets unter der Aufsicht eines vollapprobierten rztes handeln. AiPler übten dennoch im Regelfall die- elben Tätigkeiten wie Assistenzärzte aus, waren also ünstige Arbeitskräfte. Mit der neuen Approbationsord- ung 2002 haben sich die Voraussetzungen aber bereits erart geändert, dass die Abschaffung des AiP – jetzt, 9872 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) wo im GMG auch die finanziellen Grundlagen geschaf- fen wurden – die Konsequenz sein muss. Schon lange wurde von Betroffenen aus vielerlei Gründen die Forderung gestellt, das AiP abzuschaffen. Eine der wesentlichsten Gründe war die Ungleichbe- handlung von AiPlern mit anderen Ärzten und Ärztin- nen. Dieser Forderung werden wir nun gerecht. Die ärzt- liche Ausbildung ist modernisiert worden und damit setzt die SPD ihren Kurs der letzten Legislatur konse- quent fort. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass junge Mediziner und Medizinerinnen vermehrt in andere Län- der abwandern, um dort ärztlich tätig zu werden. Auch ist festzustellen, dass viele Nachwuchskräfte Tätigkeiten ausführen, die mit der kurativen medizinischen Versor- gung im klassischen Sinne nichts mehr zu tun haben. Der Arztberuf wird durch die der Arbeit angemessenen Entlohnung wieder attraktiver. Die finanzielle und recht- liche Gleichstellung kann der ärztlichen Abwanderung vorbeugen. Patientinnen und Patienten brauchen unsere gut ausgebildeten Medizinerinnen und Mediziner, die motiviert sind, hier vor Ort als Ärzte zu arbeiten. In erster Linie hat die fachlich dringend erforderliche Abschaffung des AiP positive Auswirkungen auf den ärztlichen Nachwuchs, in zweiter Linie aber auch auf die Patientinnen und Patienten. Auch die Krankenhäuser können profitieren. Denn immer häufiger fehlen dort Nachwuchsmediziner. Mit der Gleichbehandlung wird nun der Berufseinstieg, aber auch der Arztberuf insge- samt aufgewertet. Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf, werden Jungärzte die beste Situation für den Berufseinstieg in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg vorfinden. Auch in der Me- dizinalassistentenzeit, an die ich mich selbst noch gut er- innern kann, oder in anderen Ausbildungszeiten waren die Berufsanfänger sowohl finanziell als auch status- rechtlich schlechter gestellt. Deshalb freue ich mich über die Entscheidung, die heute zu fällen ist und der wir alle gemeinsam positiv gegenüberstehen. Helge Braun (CDU/CSU): Endlich wird zum 1. Ok- tober dieses Jahres die Phase Arzt im Praktikum, AiP, abgeschafft. Endlich sage ich als Arzt, der das AiP selbst absolviert hat. Endlich sage ich auch als Bundestagsab- geordneter. Die Ausbildung zum Arzt wird ohne das AiP attrakti- ver. Die Ausbildungszeit verkürzt sich. Karriereperspek- tiven sind für Studenten früher sichtbar. Der Arztberuf musste für junge Menschen dringend interessanter ge- macht werden. Denn der steigende Bedarf an jungen Ärzten kann zunehmend schlechter erfüllt werden. Die Zahl der Approbationen ist in den letzten sechs Jahren um 22 Prozent gesunken. Die Facharztanerken- nungen sind sogar um 25 Prozent zurückgegangen. Im Jahr 2000 standen 9 100 Studiumsabsolventen nur 7 100 abgeschlossene AiP-Phasen gegenüber. Dies heißt: Viele a m t h s m Ä O d K a t r g v d L k u w n f s R D g A I G v J j H Ä M d e d f w b r d d u g ß a d A m r a (C (D ngehende Mediziner haben nach ihrem Studium nicht ehr das AiP angeschlossen. 22 Prozent der Absolven- en eines Medizinstudiums wurden also kein Arzt. Sie aben Tätigkeiten in anderen Branchen aufgenommen. Mangels Nachwuchsmedizinern zeichnet sich in deut- chen Krankenhäusern ein dramatischer Fachkräfte- angel ab. Jedes zweite Krankenhaus kann Stellen im rztlichen Dienst nicht mehr besetzen. Besonders in stdeutschland wird das ärztliche Versorgungsnetz ramatisch dünn. Schätzungen zufolge sind allein in rankenhäusern rund 4 800 ärztliche Stellen vakant. Der Mangel an Nachwuchs hat aber auch noch eine ndere Ursache. Deutsche Krankenhäuser und Universi- ätskliniken stehen im nationalen Wettbewerb mit ande- en Branchen. Ein Assistenzarzt verdient deutlich weni- er als ein Berufseinsteiger in der Wirtschaft mit ergleichbarer Ausbildung. Zudem sind die Arbeitsbe- ingungen in Krankenhäusern oft nicht allzu attraktiv: ange Arbeitszeiten und ausgeprägte Hierarchien wir- en auf Berufseinsteiger häufig abschreckend. Die deutsche Krankenversorgung steht aber nicht nur ntereinander und mit anderen Branchen im Wettbe- erb. Zunehmend wandern deutsche Nachwuchsmedizi- er ins Ausland ab. Dieser so genannte Braindrain er- olgt hauptsächlich in die USA. Aber auch die kandinavischen Länder bieten für junge Ärzte attraktive ahmenbedingungen. Diese Abwanderung ist für eutschland zum einen fatal, weil wir trotz Ärzteman- els Nachwuchs verlieren. Zum anderen aber stellt die bwanderung ärztlichen Nachwuchses eine verlorene nvestition dar. Kein Studiengang kostet den Staat so viel eld wie der zum Mediziner. Während der Staat je Uni- ersitätsstudent durchschnittlich rund 8 000 Euro pro ahr ausgibt, müssen für jeden angehenden Mediziner ährlich ungefähr 28 000 Euro aufgewandt werden. Die älfte der gesamten Hochschulausgaben wird für die rzteausbildung benötigt. Für jeden ausgewanderten edizinhochschulabsolventen hätte man 14 BWL-Stu- enten finanzieren können. Der Braindrain bei Ärzten hat zwei Aussagen: Zum inen zeugt er von der qualitativ hochwertigen Ausbil- ung der deutschen Ärzte, sodass diese im Ausland ge- ragt sind. Zum anderen aber gehen Deutschland Nach- uchskräfte verloren, die dringend benötigt werden. Wir rauchen daher attraktivere Arbeitsbedingungen für Be- ufseinsteiger und mehr junge Menschen, die Arzt wer- en wollen. Während also deutsche Kliniken im Wettbewerb um en Nachwuchs stehen, können sie selbst nur erschwert m ausländische Studenten werben. Kliniken haben roße rechtliche Schwierigkeiten, junge Ärzte von au- erhalb der EU nach Deutschland zu holen. Da die Fach- rztausbildung nicht mehr zur medizinischen Ausbil- ung gehört, bekommen junge ausländische Ärzte keine ufenthaltsgenehmigung. Hier haben leider die Grünen it dem Scheitern der Verhandlungen zum Zuwande- ungsgesetz eine große Chance vertan, dem Ärztemangel bzuhelfen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9873 (A) ) (B) ) Der Mangel an Nachwuchs wird sich auch in Zukunft auf absehbare Zeit nicht entspannen. Mehr als die Hälfte aller ambulant tätigen Ärzte wird in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Doch der Anteil junger Ärzte sinkt seit geraumer Zeit. Die Folgen des fehlenden Nachwuchses in der Ärzte- schaft werden durch den demographischen Wandel noch verschärft. Mit steigender Lebenserwartung wächst auch der Bedarf ärztlicher Betreuung im Alter, sodass allein deswegen eine Zunahme von Approbationen erforder- lich ist. Die Entwicklung in Deutschland ist: Bei steigen- den Patientenzahlen haben wir immer weniger Ärzte, weil der Nachwuchs fehlt. Hiergegen ist die nun bereits zum Oktober 2004 erfol- gende Abschaffung des AiP eine notwendige Maß- nahme. Das AiP wurde eingeführt im Jahr 1988, als es einen starken Überhang an Medizinabsolventen gab. 16 Jahre später – wir haben Ärztemangel – kann das AiP abgeschafft werden. Studium und das Praktische Jahr sind nun so gestaltet, dass der Absolvent des Medizin- studiums auf die verantwortungsvolle Aufgabe des Arz- tes auch ohne AiP vorbereitet ist. Ursprüngliche Pläne der Bundesregierung, die Abschaffung des AiP mit Übergangsregelungen bis zum Jahr 2009 zu gestalten, hätten die ärztliche Versorgung in Deutschland zusätz- lich verschärft. Der heutige Beschluss des Bundestages, das AiP ab- zuschaffen, muss der Auftakt zu weiteren Verbesserun- gen der Rahmenbedingungen für Medizinstudenten und Absolventen sein. Wollen wir dem stetig steigenden Ärz- temangel entgegnen, dann ist die Bundesregierung ge- fordert, wieder verstärkt junge Menschen für den Beruf des Arztes zu interessieren, Ausbildung für Mediziner attraktiver zu gestalten und Abwanderung von Medizi- nern in andere Branchen und ins Ausland einzudämmen, indem attraktive Rahmenbedingungen für junge Ärzte geschaffen werden. Denn mit kränkelnden Studiums- und Berufsbedingungen können wir niemanden für den Arztberuf begeistern. Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU): Heute ist ein Tag der Freude für Medizinstudentinnen und Medizin- studenten, für alle die, die im praktischen Jahr Dienst am Patienten tun, für die, die trotz schwerer werdender Rah- menbedingungen bereit sind, sich als Ärztinnen oder Arzt in den Dienst kranker Menschen zu stellen: Der Arzt im Praktikum wird ohne Wenn und Aber abge- schafft. Damit wird der unwürdige Zustand für junge Menschen nach langem Studium, praktischem Jahr und Staatsexamen beseitigt, dass sie dann immer noch nicht in der Lage sind, mit dem schwer verdienten Lohn eine Familie zu ernähren. Die Entgelte für Ärzte im Prakti- kum reichten dafür einfach nicht aus. Hier wird jetzt ein Signal gesetzt, dass die Politik es ernst meint mit dem Versprechen, den Beruf des Arztes für junge Menschen wieder attraktiver zu machen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregie- rung vom Januar dieses Jahres sah eine Beibehaltung des Arztes im Praktikum für alle vor, die ihr drittes Staatsex- amen vor dem 1. Oktober 2004 ablegen. Nach der Anhö- r d s a n s a s a v w w M S g g m a k d g k S b d d A s d d s b s s s p t G A g s f t l u l e c J s Z m d (C (D ung hat sich fraktionsübergreifend die Auffassung urchgesetzt, dass der einzig sinnvolle Weg darin be- teht, mit dem Datum 1. Oktober allen Ärzten die Voll- pprobation zu geben. Bei dem Für und Wider ging es ausnahmsweise mal icht primär ums Geld. Denn die Bereitstellung der zu- ätzlichen Mittel für die Aufstockung der AiP-Gehälter uf ein normales Assistenzarztgehalt war ja bereits ge- etzlich geregelt. Nein, es war eher die Unsicherheit, ob lle AiPler auch gemäß der gesetzlichen Empfehlung on Seiten der Krankenhäuser entsprechend bezahlt orden wären. „Weitere Probleme mit dem Gesetzent- urf schienen vorprogrammiert: Was hätte die junge utter machen sollen, die nach Ablegung des dritten taatsexamens sich zwei Jahre um die Kindererziehung ekümmert hat und die Arzt-im-Praktikum-Phase nicht eleistet hat? Sollte sie diese noch später nachholen üssen? Wer bietet diese Ausbildungsstelle dann noch n? Nein, als einziges ernsthaftes Argument gegen die omplette Abschaffung des Arztes im Praktikum sprach, ass möglicherweise Kündigungen aufgrund des Ein- reifens in bestehende Ausbildungsverträge erfolgen önnten. In der Anhörung hat sich ergeben, dass die achverständigen diese Befürchtung für zwar theoretisch erechtigt, in der Praxis aber für vollkommen unbegrün- et halten. Dieser Auffassung haben sich im Ausschuss ann auch alle fraktionsübergreifend angeschlossen. Der rzt im Praktikum wird zum 1. Oktober abgeschafft. Im Verfahren sind dann noch für die praktische Um- etzung wichtige Dinge geregelt worden. Zum Beispiel, ass die Mehrkosten für die Abschaffung des AIPler für ie Krankenhäuser, die ihre Budgetvereinbarung 2004 chon abgeschlossen haben, im Jahr 2005 in die Verein- arung über das Budget einzubeziehen sind. Das interes- iert vornehmlich die Krankenhausdirektoren und Ge- chäftsführer. Die Studierenden wird interessieren, dass im Aus- chuss darauf hingewiesen wurde, dass die für die Ap- robationserteilung zuständigen Landesbehörden gehal- en sein sollten, bereits vor dem In-Kraft-Treten des esetzes die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung der pprobation vorzubereiten, damit es nicht durch Verzö- erungen zu personellen Engpässen in den Krankenhäu- ern kommt. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert, ür eine frühzeitige und umfassende Information der Be- roffenen über die zuständigen Behörden zu sorgen. Mit der Abschaffung des AIP hat die Gesundheitspo- itik ein Signal gesetzt, dass ihr der ärztliche Berufsstand nd insbesondere der ärztliche Nachwuchs am Herzen iegen. Doch dieses Signal allein reicht nicht aus, um ine Trendwende in Negativentwicklung bei der ärztli- hen Versorgung herbeizuführen. Wir haben ein Nachwuchsproblem. Während sich im ahr 1998 noch knapp 8 000 Absolventen des Medizin- tudiums bei den Ärztekammern anmeldeten, war diese ahl vier Jahre später auf 6 600 zurückgegangen. Dra- atisch ist die Tatsache, dass immer mehr Medizinstu- enten ihr Studium abbrechen und die mit Staatsexamen 9874 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) häufig nicht in der Humanmedizin ärztlich tätig werden. In den alten Bundesländern können fast jedes zweite Krankenhaus und in den neuen Bundesländern vier Fünftel aller Häuser offene Stellen für Ärzte nicht beset- zen. Die Arbeitsbedingungen junger Ärztinnen und Ärzte müssen grundlegend verbessert werden. Dazu gehören nach dem Verwirrspiel über das Arbeitszeitgesetz klare Arbeitszeitregelungen. Dazu gehört, dass die Mediziner- ausbildung noch praxisnäher gestaltet werden muss, dass es weniger Regulierung und Bürokratie in den Praxen und den Krankenhäusern geben muss. Mehr als 30 Pro- zent der durchschnittlichen Arbeitszeit verbringt der Arzt mit Dokumentation und Verwaltungsarbeit und da- mit nicht mehr am Patienten. Praxisnahe Ausbildung, kollegiale ärztliche Arbeit im Team, eine angemessene Vergütung und Wertschätzung des ärztlichen Berufs durch die Gesellschaft, das sind Voraussetzungen, unter denen Ärzte auch in schwierigen Zeiten bereit sind, sich aufopferungsvoll um ihre Patien- ten zu kümmern, ohne Rücksicht auf eine 40-Stunden- Woche, häufig in Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Wertschätzung der Gesellschaft und der Politik? Krimi- nelle Energie und fehlendes Rechtsbewusstsein wurde den Ärzten im Schwarzbuch des Gesundheitsministeri- ums vorgeworfen. Auch wenn Teile des Schwarzbuches jetzt gelöscht sind, so lässt die Tatsache, dass dieses Schwarzbuch überhaupt entstehen konnte, darauf schlie- ßen, dass das Verhältnis von Rot-Grün zur deutschen Ärzteschaft doch erheblich gestört ist. Die Ärzte sind es leid, immer dann, wenn die Gesund- heitspolitik Schwierigkeiten hat, als Abzocker und Profi- teure des Systems hingestellt zu werden. Das gibt es noch, das Berufsethos der Ärzte, die in erster Linie an ihre Patienten und erst in zweiter Linie an ihr eigenes materielles Wohlergehen denken. Wenn dies nicht so wäre, dann hätten die jungen Ärzte im Praktikum, denen wir heute helfen, nicht so engagiert und klaglos gearbei- tet. Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bundesärzteordnung wurde bereits deutlich, dass es über dessen grundsätzliches Anliegen kaum Meinungsver- schiedenheiten gibt. Zum einen geht es darum, mit der Abschaffung der AiP-Phase die ärztliche Berufslaufbahn attraktiver zu machen. Rot-Grün tut damit etwas für Nachwuchsge- winnung im eigenen Land. Zum anderen trägt der Ge- setzentwurf durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung der ärztlichen Berufe bei. So machen wir es auch Ärztinnen und Ärzten aus anderen EU-Län- dern leichter, in Deutschland zu arbeiten. Bei den Aus- schussberatungen kristallisierte sich bei zwei Punkten al- lerdings Nachbesserungsbedarf heraus. Dies sind die Stichtagsregelung der AiP-Abschaffung sowie die Fi- nanzierung der Mehrkosten. Zuerst zur Stichtagsregelung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass nur die Studenten, die n s d e v A z v s l d n p f p B c d h r v d i v s r d G i d s A f V s w a a g d b g M h d 3 F A g G d U R a m z (C (D ach dem 1. Oktober 2004 ihr drittes Staatsexamen be- tehen, sofort ihre Vollapprobation erhalten. Sie könnten ann von den Krankenhäusern sofort als Assistenzärzte ingestellt werden. Alle diejenigen Studenten jedoch, die or diesem Datum ihr Studium abschließen, müssten die iP-Phase noch vollständig ableisten. Um eine finan- ielle Ungleichbehandlung zu vermeiden, war allerdings orgesehen, dass diese AiP dieselbe Vergütung wie As- istenzärzte erhalten. Hintergrund dieser Stichtagsrege- ung war, dass Mediziner, die vor Oktober 2003 das Stu- ium aufgenommen haben, die novellierte Ausbildung icht komplett durchlaufen haben. Und gerade dieses raxisbezogenere Studium macht ja erst das AiP über- lüssig. Mit der Stichtagsregelung wären jedoch Umsetzungs- robleme verbunden gewesen, die das Anliegen der undesregierung konterkariert hätten. So ist unklar, wel- he Auswirkungen dies auf die internen Hierarchien in en Krankenhäusern oder auf den beruflichen Aufstieg ätte. In welchem Verhältnis steht ein Mediziner, der be- eits den AiP ableistet zu einem Assistenzarzt, der frisch om Studium kommt? Darüber hinaus bestand Anlass zu er Befürchtung, dass Examenskandidaten womöglich hre Prüfungen verschieben würden, um auf diese Weise on der Neuregelung zu profitieren. Angesichts dieser Problematik einigte sich der Aus- chuss auf einen von Rot-Grün eingebrachten Ände- ungsantrag, der die generelle Abschaffung des AiP ab em l. Oktober 2004 fordert. Durch die Änderung des esetzentwurfs können auch diejenigen Studenten, die hr Studium vor dem 1. Oktober abgeschlossen haben, zu iesem Stichtag die Vollapprobation beantragen. Dabei pielt keine Rolle, ob sie bereits AiP sind oder nicht. Das rgument, damit unzulässig in Tarifverträge einzugrei- en, konnten wir entkräften. So haben wir die Zusage der ertragsparteien der AiP-Ausbildungsverträge, dass Be- tandsschutzinteressen der Betroffenen nicht berührt erden. Mit der Änderung des Gesetzentwurfes erreichen wir lso, dass die Absolventen nicht nur finanziell, sondern uch statusrechtlich gleichgesetzt werden. Mit der zügi- en und vollständigen Abschaffung der AiP-Phase sen- en wir ein klares Signal an junge Menschen, dass wir emüht sind, die Attraktivität des Arztberufes zu stei- ern. Der zweite unklare Punkt betraf die Finanzierung der ehrkosten für die Krankenhäuser. Bereits im GMG atten wir festgelegt, dass den Krankenhäusern für ie Bezahlung der neuen Assistenzärzte zusätzliche 00 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die inanzierungsoption wurde im Rahmen der öffentlichen nhörung zwar von den meisten Experten begrüßt, zu- leich aber als nicht ausreichend empfunden. So sei ein roßteil der Budgetvereinbarungen bei In-Kraft-Treten es Gesetzes für das Jahr 2004 bereits abgeschlossen. m diese Lücke zu schließen, empfiehlt der Ausschuss egelungen sowohl für das Krankenhausentgeltgesetz ls auch die Bundespflegesatzverordnung, nach denen es öglich wird, diese Mehrkosten einmalig rückwirkend u berücksichtigen. Ich denke, dass wir nun die richtige Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9875 (A) ) (B) ) Antwort auf den Handlungsbedarf gefunden haben. Die Ärztin und der Arzt im Praktikum, die ja immer auch Sy- nonym waren für die billige Arbeitskraft im Kranken- haus, werden ab Oktober der Vergangenheit angehören. Und für die Finanzierungsprobleme haben wir ebenfalls eine gute Regelung gefunden. Es ist ja im Übrigen – so viel zum Abschluss – auch erfreulich, dass sich einmal alle Fraktionen über etwas wirklich einig sind. Detlef Parr (FDP): Wir alle atmen mit den Betroffe- nen. Der AiP ist abgeschafft, auch mit ausdrücklicher Unterstützung meiner Fraktion. So ist ein erster Schritt getan, die Arbeitsbedingungen junger Ärzte zu verbes- sern. Die FDP begrüßt, dass die Stichtagsregelung ge- strichen wurde und der AiP nun am 1. Oktober 2004 der Vergangenheit angehören wird. Dies gibt den jungen an- gehenden Medizinern Planungssicherheit. Aber es wer- den noch sehr viel mehr Maßnahmen folgen müssen, um dem schon bestehenden und noch weiter drohenden Ärz- temangel zu begegnen und den Arztberuf für junge Men- schen wieder attraktiver zu machen. Aktuelle Zahlen sprechen für sich. Der Nachwuchs bricht weg. Die Zahl der Studienabsolventen ist rückläu- fig. Die Neuzugänge in den Arztberuf verzeichnen seit 1998 einen Rückgang von rund l5 Prozent. Immer mehr Junge wandern in andere Berufe oder ins Ausland ab. Der Anteil der älteren Ärzte steigt dafür kontinuierlich an, ebenso wie die Zahl derjenigen, die aus Altersgrün- den aus der ärztlichen Berufstätigkeit ausscheiden. Ver- sorgungsengpässe haben wir heute schon vor allem in den neuen Bundesländern. Als ersten Reparaturschritt fordern wir die Aufhe- bung der Altersbegrenzung für Vertragsärzte. Dies löst nicht die Probleme des Nachwuchsmangels, dient aber der Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Doch viel wichtiger ist es, den jungen Ärzten wieder Perspektiven zu geben, um im kurativen Berufsfeld zu bleiben oder auch wieder dahin zurückzukehren. Dies fängt bei den Arbeitsbedingungen in den Krankenhäu- sern an, hört aber dort nicht auf. Überstunden und schlechte Vergütung sind ein harter Berufsstart für junge Ärzte. Früher haben sie solche Arbeitsbedingungen im Krankenhaus noch geschluckt, weil sie eine Perspektive für die Zukunft hatten. Sie hatten als Freiberufler die ei- gene Praxis im Blick. Einkommen winkten, für die es sich lohnte, Durststrecken in Kauf zu nehmen. Diese Perspektive ist ihnen seit Jahren genommen. Heute stehen die jungen Ärzte vor einer großen Ver- unsicherung. Die Vergütungsaussicht ist mau, die eigene Praxis ist in Anbetracht von Versorgungszentren und ambulanter Versorgung im Krankenhaus in weite Ferne gerückt. Ein Leben als Angestellter widerspricht dem ärztlichen Berufsbild als „freier Beruf“. So ist er heute immer noch in der Bundesärzteordnung definiert. Die Therapiefreiheit wird zunehmend durch von Kassen ge- steuerte Versorgungsprogramme eingeschränkt. Und die Bundesregierung tut alles, den Arztberuf in der Öffent- lichkeit schlechtzureden. Der Korruptionsbeauftragte war der Anfang, das unsägliche Schwarzbuch zu „ l S t S z d f K t G A n K t i S s z M s m D v t g i l V r u v a s w d d T L f r w m i z (C (D 100 Tage Gesundheitsreform“ war ein trauriges, vor- äufiges Ende. Mit solchen Diffamierungen schaden Sie, Frau chmidt, vor allem den Patienten. Denn Sie treiben wei- ere Ärzte aus dem System. Da nutzt es auch nicht, das chwarzbuch in diesen Tagen stillschweigend wieder urückzuziehen. Der Flurschaden bleibt. Wir sollten alle ie Bundesärzteordnung ernst nehmen: Heilberufe sind reie Berufe. Und nur, wenn Sie, liebe Kolleginnen und ollegen von Rot-Grün, das Staatskorsett in die Requisi- enkammer verbannen, wird sich der Wachstumsmarkt esundheit entfalten können. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Den Weg zur Einheit und Demokratisierung in der Republik Moldau unterstützen (Tagesordnungspunkt 14) Marianne Tritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu- ächst möchte ich allen beteiligten Kolleginnen und ollegen danken, dass wir nun einen gemeinsamen An- rag für die Republik Moldau verabschieden können. Es st ein gutes Zeichen, dass wir gemeinsam an einem trang ziehen, um den Weg zur Einheit und Demokrati- ierung in der Republik Moldau zu unterstützen. Unsere erste Debatte im Januar hatte es bereits ge- eigt: Die Unterschiede bei der Beurteilung der Lage in oldau und den weiteren erforderlichen Schritten zwi- chen den Fraktionen des Deutschen Bundestages waren arginal. Es besteht Einigkeit darüber, dass insbesondere eutschland sich nicht verstecken muss, wenn wir die erschiedenen Unterstützungen und Hilfestellungen be- rachten, die für Moldau auf dem Weg in die Demokratie eleistet wurden und werden. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass die Regierung n Moldau nun ihre Bemühungen und Aktivitäten erheb- ich verstärken muss. Eine Vielzahl von Abkommen und ereinbarungen mit der OSZE, der EU und dem Europa- at müssen jetzt von der Regierung Moldaus intensiver mgesetzt werden. Dies betrifft den weiteren Aufbau on rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen, ber auch die Stärkung von gesellschaftlichen und wirt- chaftlichen Strukturen. Wir sind uns einig darüber, dass die künftige Ent- icklung Moldaus ganz entscheidend von der Lösung er Transnistrien-Frage abhängt. Die Wiederherstellung er Einheit mit dem seit 1991 abgespaltenen Landesteil ransnistrien und die Überwindung der Spaltung des andes ist die entscheidende Grundlage für die Schaf- ung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Struktu- en. Da muss aber noch sehr viel geschehen. Russland ird seinen zentralen Beitrag zur Konfliktlösung leisten üssen. Diese besteht nicht darin, die Republik Moldau n dauerhafte Abhängigkeit zu bringen, wie durch das in- wischen gescheiterte russische „Kozak-Memorandum“. 9876 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Eine Lösung des Konfliktes muss unter Wahrung der territorialen Integrität Moldaus dazu führen, dass Trans- nistrien sich den internationalen Überwachungsmecha- nismen nicht mehr entziehen kann. Dazu brauchen wir die Unterstützung Russlands. Die Bundesregierung wird deshalb ihre Bemühungen fortsetzen, in bilateralen Gesprächen mit der russischen Regierung darauf zu dringen, dass der Wiedervereini- gungsprozess in Moldau weiter vorankommt. Die OSZE bleibt weiter aufgerufen, maßgeblich an ei- ner Lösung mitzuwirken, der sowohl die Führung als auch die Bevölkerung beider Landesteile zustimmen können. Deutschland wird in Gesprächen mit Russland auch auf die Umsetzung der Abzugsverpflichtungen der russischen Truppen drängen. Weiterhin setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für die Eröff- nung einer EU-Delegation in Chisinau ein. Wir wollen, dass Moldau die Chance nutzt, sich der Europäischen Union zuzuwenden. Mit unserem gemein- samen Antrag machen wir deutlich, dass wir unser En- gagement für die Entwicklung Moldaus weiter verstärken wollen. Wir wollen zeigen, dass wir sehr an der stärke- ren Anbindung Moldaus an Europa interessiert sind. Deutschland wird zusammen mit den europäischen und internationalen Partnern auf verschiedenen Ebenen mit- wirken, damit eine gemeinsame Perspektive für Europas ärmstes Land erarbeitet werden kann. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Elften Geset- zes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (Tagesordnungspunkt 15) Christian Müller (Zittau) (SPD): Die Bundesregie- rung hat soeben noch einmal Notwendigkeit und Inhalt der vorgesehenen Änderung des Außenwirtschaftsgeset- zes begründet. Eine politische Reaktionsmöglichkeit auf anstehende Veräußerungen von rüstungspolitisch sensi- blen Unternehmen, zu denen auch Hersteller von Anla- gen zu ebenso sensibler Kommunikation gehören, an ge- bietsfremde Erwerber ist angesichts der jüngeren Erfahrungen, die sich mit den Stichworten „MTU“ oder „HDW“ verbinden, offenbar notwendig. In der Anhörung vom 26. April 2004 wurde dazu sei- tens des Instituts für Sicherheitsstudien der Europäi- schen Union hervorgehoben: Die geplante Neuregelung sichert … Mitsprache beim Zugriff auf nationale wehrtechnische Kern- kompetenzen. Letztere sind die Voraussetzung da- für, deutsche Interessen bei der Entwicklung einer europäischen Rüstungspolitik einbringen zu kön- nen. … Das gilt auch hinsichtlich der Rolle der Bundesrepublik beim Aufbau der ESVP. Auch wenn industrielle Zusammenschlüsse und Übernahmen vor allem wirtschaftlich Sinn machen müs- s w u S g s s d r a m h r i k r M g s a k g z s u b a i k a a n l r g d n K r (C (D en, so sind sie angesichts der besonderen Bedeutung der ehrtechnischen Industrie per Definition hochpolitisch nd werden auch im Ausland keinesfalls dem freien piel marktwirtschaftlicher Kräfte überlassen. Dabei eht es nicht nur um den Schutz sensibler Technologien, ondern auch um die industrielle Unterfütterung politi- cher Bindungen. Das Recht, Nein … zu sagen, sichert … die Verfü- gungsgewalt über industrielle Kernkompetenzen. Dabei kann es in der Regel nicht darum gehen, ge- plante Übernahmen tatsächlich zu untersagen. Der Vorteil des Genehmigungsvorbehalts besteht viel- mehr darin, dass er als Hebel eingesetzt werden kann, um bestimmte Zusagen zur Versorgungssi- cherheit durchzusetzen. In den europäischen Nachbarstaaten wird die Zu- sage in der Regel erteilt, wenn der Käufer sich etwa zur Einhaltung bestehender Lieferverträge oder zum Erhalt bestimmter technologischer Kompeten- zen verpflichtet. Die Möglichkeit, die Übernahme gegebenenfalls zu blockieren, verbessert dabei die Verhandlungsposition der Regierung ganz entschei- dend. Zwischenzeitlich hatte ich den Eindruck gewonnen, ass die deutsche Industrie akzeptiert, dass die Bundes- epublik mit ihren Partnern in Europa und in Amerika uf Augenhöhe verhandeln können muss. Lassen Sie ich hoffen, dass dies auch weiterhin gilt. In der heutigen Debatte wird behauptet, das vorgese- en Verfahren sei im Verhältnis zu anderen Ländern zu estriktiv. Dies trifft wohl nicht den Kern. Angesichts der n den USA oder Großbritannien vorgesehenen Möglich- eit, Transaktionen rückwirkend zu untersagen oder gar ückgängig zu machen, ist dieser offenbar sehr wirksame echanismus ein Damoklesschwert, das trotz fehlenden esetzlichen Meldezwanges nicht unterschätzt werden ollte. Jedenfalls führen staatliche Regelungen in diesen und nderen Ländern nicht dazu, dass Fusionen und Ver- äufe von Anteilen behindert werden. Auch hier bei uns eht es am Ende darum, einen präventiven Mechanismus u haben, der im gegebenen Fall zu einem Dialog zwi- chen Wirtschaft und Behörden führen wird und muss nd auf den Erhalt von Sicherheit, Technologie und Ar- eitsplätzen zu richten ist. Hinsichtlich des Eingriffsverfahrens haben wir zuletzt lternativ über das vorgesehene Genehmigungsverfahren n Relation zu einer Meldepflicht mit Verbotsmöglich- eit intensiv diskutiert. Wenn eine derartige Regelung uf einen seltenen Ausnahmefall zielt, ist letztendlich uch die Wirkung beider Verfahren ähnlich. Rechtstech- isch ist beides möglich, ein Genehmigungsverfahren iegt allerdings in der Systematik des Außenwirtschafts- echts und stellt als „Genehmigung“ einen positiven Vor- ang im Verhältnis zu einem „Verbot“ dar. Abgesehen avon fiel die dazugehörige Entscheidung letztendlich ach einem Abwägungsprozess in Bundesregierung und oalition. Ich selbst hätte mir allerdings auch den ande- en Weg sehr gut vorstellen können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9877 (A) ) (B) ) Der weiter gefasste Geltungsbereich der gesetzlichen Änderung – Rüstungsgüter – im Verhältnis zu dem der AWV – Kriegswaffen – wurde von der Bundesregierung begründet. Die im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am Mittwoch festgehaltene Protokollnotiz regelt rechts- verbindlich im Rahmen einer Gesamtabwägung die not- wendigen Einschränkungen für Unternehmen, die in ge- ringem Umfang andere Rüstungsgüter herstellen. Zitat: Bei einer möglichen Ausweitung der Genehmi- gungspflicht des § 52 AWV auf Unternehmen, die andere Rüstungsgüter als Kriegswaffen herstellen oder entwickeln, berücksichtigt der Verordnungsge- ber im Rahmen einer Gesamtabwägung neben der Bedeutung dieser Wirtschaftsgüter für die nationa- len Sicherheitsinteressen auch technologisches Ni- veau sowie ihren Anteil an der Gesamtproduktion der betroffenen Unternehmen. Erich G. Fitz (CDU/CSU): Wir diskutieren heute in zweiter und dritter Lesung über einen Gesetzentwurf, von dem wir nach der Anhörung vom 26. April glaubten und glauben konnten, ihn in dieser Form nicht wieder auf den Tisch zu bekommen. Denn die Anhörung des Wirtschaftsausschusses hat eindrucksvoll die von der Union von Beginn an vertretene Position bestätigt, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes für den Erwerb von Rüstungsunternehmen und Unternehmen der Krypto- wirtschaft durch gebietsfremde Erwerber der falsche Weg ist. Die Sachverständigen waren sich nahezu einig, dass das Ziel der Sicherheitsvorsorge auch durch das mildere Mittel einer Meldepflicht zu erreichen und die geplante Maßnahme weder geeignet noch erforderlich noch ange- messen ist, Schlüsseltechnologien und die Kernfähig- keiten der deutschen Rüstungswirtschaft zu erhalten. Eine generelle Genehmigungspflicht wurde zudem als integrationshemmend und nicht geeignet bezeichnet, die Rolle Deutschlands als aktiver Partner vor allem beim Aufbau der europäischen Sicherheits- und Verteidi- gungspolitik zu fördern. Unabhängig davon, dass die Union und eine Reihe von Sachverständigen der Meinung waren, ein solches Gesetz sei überhaupt nicht nötig, schien es zwischenzeit- lich auch so – das konnte man jedenfalls den Signalen von Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion entnehmen –, dass sich Regierung und Opposition auf eine Melde- pflicht mit Verbotsvorbehalt einigen könnten. Eine solche Meldepflicht hätte den Charme gehabt, dass ei- nerseits die durch einen Genehmigungsvorbehalt ge- schaffene starke Reglementierung weggefallen wäre, andererseits aber auch Eingriffsmöglichkeiten seitens der Bundesregierung im Bedrohungsfall möglich gewe- sen wären. Irgendwann in der Zeit zwischen der Anhö- rung und der gestrigen Ausschusssitzung muss die SPD- Bundestagsfraktion offenbar einen Querschuss vonseiten des kleineren Koalitionspartners erhalten haben, der den zum Greifen nahe scheinenden Kompromiss, nämlich eine Meldepflicht mit Verbotsvorbehalt einzuführen, v n E a n m s n i l p n m i d s E e K E t u B f L I d D i r W n n e s w h I s d l R d d D z F z r s p N n (C (D om Tisch gefegt hat. Schade, dass Rot-Grün sich kei- en Ruck gegeben hat und den Sachargumenten und mpfehlungen der Sachverständigen nicht gefolgt ist. Die Union wird den Gesetzentwurf, über den heute bgestimmt werden soll, aus folgenden Gründen ableh- en: Erstens. Die deutschen wehrtechnischen Unterneh- en sind angesichts des seit 1990 dramatisch ge- chrumpften nationalen Rüstungsmarktes auf internatio- ale Kooperationen und Verflechtungen auch über nternationale Kapitalbeteiligungen angewiesen. Anders assen sich keine leistungsfähigen wehrtechnischen Ka- azitäten in Deutschland erhalten. Wir halten dies aber ur durch verstärkten Rüstungsexport in Kooperation it unseren europäischen Partnern für möglich. Leider st dies dank des geplanten Genehmigungsvorbehaltes, er wie die ohnehin schon vorhandene restriktive deut- che Rüstungsexportgenehmigungspolitik – inklusive ndverbleibsklausel – das falsche Signal setzt, nicht so infach. Wir sind der Auffassung, dass eine behördliche ontrolle von Unternehmensbeteiligungen weder zur xistenzsicherung der wehrtechnischen Industrie bei- rägt noch fehlende Aufträge ersetzt. Zweitens. Erschwert würden zudem multinationale nd transatlantische Joint Ventures, was zwangsläufig zu eschränkungen im Handels- und Investitionsbereich ührt. Ein Sachverständiger nannte das Gesetz gar eine ex Antiamericana. Dies schadet der Attraktivität des ndustriestandortes Deutschland und trägt auch nicht azu bei, technologische Kompetenzen am Standort eutschland zu halten. Drittens. Planwirtschaft hilft der deutschen Rüstungs- ndustrie nicht weiter. Wohin zu viel Einmischung füh- en kann, zeigt das Beispiel Frankreich, das etwa in der ehrtechnik penibel darauf achtet, Kernkompetenzen ational zu erhalten mit der Folge, dass sowohl im Mari- ebereich wie auch bei der Heerestechnik Unternehmen xistieren, die weder wettbewerbsfähig noch rentabel ind. Natürlich besteht auch das Ziel der Union darin, ehrtechnische Kernfähigkeiten in Deutschland zu er- alten. Die geplante AWG-Änderung ist aber das falsche nstrument. Was wir stattdessen brauchen, sind verbes- erte Rahmenbedingungen für die deutsche Rüstungsin- ustrie und die Förderung von Forschung und Entwick- ung. Wenn sich die Rahmenbedingungen für die üstungsindustrie nicht verbessern, kann auch das von er Bundesregierung geplante Gesetz einen Ausverkauf er deutschen wehrtechnischen Industrie nicht aufhalten. ie Situation der Rüstungsindustrie verbessern würde um Beispiel eine Erhöhung der Forschungsmittel; denn orschungs- und Entwicklungsmittel entscheiden nicht uletzt über unsere Partnerschaftsfähigkeit. In Frank- eich und Großbritannien zielt die militärische For- chung viel stärker auch auf das Sichern von Ex- ortchancen. Da haben wir in Deutschland noch großen achholbedarf. Viertens. Europäische Lösungen müssen Vorrang vor ationalen Regelungen haben. Vorrangig muss die 9878 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Schaffung einer europäischen Rüstungsindustrie bzw. ei- nes europäischen Rüstungsmarktes sein. Dieses Ziel ist jedoch nicht zuletzt deshalb gefährdet, weil das von der Bundesregierung vorgesehene Einspruchsrecht bei Übernahmewünschen von Gebietsfremden, also auch von Firmen aus EU-Staaten, gelten soll. Wie man gleich- zeitig betonen kann, das Gesetz richte sich gerade nicht gegen europäische Kooperationen, bleibt ein Geheimnis der Regierung. Wie sehr sich die Schaffung eines europäischen Rüs- tungsmarktes gerade in Zeiten knapper europäischer Haushalte lohnen würde, belegt die Studie des britischen Wirtschaftswissenschaftlers Keith Hartley, wonach ein liberalisierter Rüstungsmarkt mit einer europäischen Be- schaffungsagentur helfen könnte, Kosten von bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr zu sparen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich verstärkt für den Auf- bau eines europäischen Rüstungsmarktes einzusetzen und aktiv in der Arbeitsgruppe zur Gründung der EU- Rüstungsagentur mitzuwirken. Dort werden Antworten auf die entscheidenden Herausforderungen der Zukunft erarbeitet, nämlich Antworten auf die Entwicklung ge- meinsamer Verteidigungsfähigkeiten, die Rüstungskoo- peration und Stärkung der industriellen und technologi- schen Basis in Europa, die Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für die Ver- teidigungsindustrie und die Förderung von Forschung und Entwicklung. Nur EU-Lösungen bieten Europa si- cherheitspolitische Unabhängigkeit. Deshalb müssen na- tionale Alleingänge, wie Sie sie wünschen, vermieden werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzent- wurf zurückzuziehen, weil dadurch weder die Sicher- heitsbedürfnisse befriedigt noch die Probleme der deutschen Rüstungsindustrie gelöst werden können. Vielmehr nimmt der Staat den verbliebenen Rüstungsun- ternehmen jeglichen Spielraum, sich in einem globalisie- renden und von Unternehmenszusammenschlüssen ge- prägten Umfeld zu positionieren. Im Übrigen setzt das geplante zusätzliche Genehmigungsverfahren außen- wirtschaftspolitisch ein Signal, das dem Ziel der von Rot-Grün verabschiedeten Außenwirtschaftsoffensive widerspricht. Eine Einigung auf eine Meldepflicht für ausländische Interessenten wäre eine praktikable Alter- native gewesen. Schade, dass Rot-Grün so bockbeinig war. Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Heute wird trotz aller Verhinderungs- und Verbesserungsversuche der Opposition eine Änderung des Außenwirtschaftsgeset- zes, AWG, mit den Stimmen der Regierungskoalition be- schlossen. Dies stimmt mich sehr ärgerlich und zerstört meinen Glauben in Ihre Politik vollends. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung legt hier einen völlig falschen Patriotismus an den Tag und sie ist sich über die mittel- und langfristigen Konsequenzen ihres Handelns überhaupt nicht im Klaren. Im Vorfeld zu diesem Gesetz haben wir eine Anhö- rung durchgeführt, die so eindeutig zu einem Ergebnis führte, nämlich einen Genehmigungsvorbehalt nicht ein- z b a S l i D m v o S s e s v D d S L g p v n h d d p c A a a d t d t k l h F l n 1 c F g k d R t d i t d t r (C (D uführen, wie nur selten eine Anhörung dies zutage ringt. Dabei waren es nicht nur die betroffenen Kreise, llen voran der BDI, sondern auch unabhängige, neutrale achverständige, die Ihr Gesetzvorhaben verurteilten. Nun haben Sie uns gestern im Ausschuss erklärt, ähn- ich wie bei den Exportgenehmigungen müsse nun auch m AWG ein Genehmigungsvorbehalt enthalten sein. er alles entscheidende Grund dafür sei die Rechtssyste- atik. Wenn Sie dies einem Unternehmer erzählen, der or der Entscheidung steht, eine Beteiligung einzugehen der ansonsten sein Geschäft aufzugeben, dann passen ie auf, dass man Sie nicht für verrückt erklärt. Rechts- ystematik ist wichtig, aber Sie entscheiden hier letzt- ndlich über Gesetze, die direkte Nachteile für die Wirt- chaft bedeuten. Dies verdeutlicht für mich Ihr völlig erfehltes Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge. ass Sie uns dann trotzdem überzeugen wollen, Ihr Han- eln diene Sicherheits- und Verteidigungsinteressen und ie bezweckten, wehrtechnische Spitzentechnologie im ande zu halten, wirkt nur noch wenig glaubwürdig. Ein weiteres Problem wird die Reichweite des rot- rünen Gesetzesentwurfes sein. Es ist zum jetzigen Zeit- unkt nicht auszuschließen, dass Zulieferbetriebe und zi- ile Unternehmen, die in geringem Umfang militärisch utzbare Produkte herstellen, dem Genehmigungsvorbe- alt unterliegen werden. Für das Thema „Dual Use“ for- ere ich Sie zu noch größerer Klarheit auf. Ihre Rüstungspolitik ist auch vom Grundansatz her urchweg widersprüchlich. Beim Thema Rüstungsex- orte reden schon Ihre eigenen Genossen von einer Lo- kerung der restriktiven Handhabung. Sowohl Herr rnold als auch Herr Gloser forderten im „Handelsblatt“ m 11. September 2003 eine lockerere Haltung. Es ist lso nicht nur der Union und dem BDI bewusst, dass die eutsche Wehrindustrie an der unteren Grenze der Exis- enzsicherung angekommen ist. Denn Ihre Politik lässt eutsche Rüstungsfirmen ausbluten. Dass Sie nun mit der Änderung des AWG unsere Rüs- ungsindustrie mit einem erneuten Schutzwall umgeben, ann man nicht mehr nachvollziehen. Die Lage ist näm- ich schon ernst genug: Sie haben den Verteidigungs- aushalt derart zusammengekürzt, dass der Posten für orschung und Entwicklung bald nur noch unter „ferner iefen“ zu finden ist: 2003 gaben Sie hierfür 220 Millio- en Euro aus und dieses Jahr stehen gerade einmal 9 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die USA ste- ken hingegen 62,8 Milliarden Euro in die militärische orschung und Entwicklung. Die Äußerung des Kolle- en Arnold im „Handelsblatt“ am 12. Dezember 2003 lingt da wie Hohn: „Die Forschung ist der Schlüssel für ie Bewahrung der technologischen Fähigkeiten der üstungsindustrie“. Sie statten die Bundeswehr mit Ma- erial aus, das Sie bald nur noch in Museen finden wer- en, und Sie verkünden regelmäßig neue Kürzungspläne m Verteidigungshaushalt. Wenn man aber derartig Ver- eidigungspolitik betreibt, ist es kein Wunder, dass die eutsche Rüstungsindustrie allein mit inländischen Auf- rägen nicht überlebensfähig ist. Wer sich dann noch da- über wundert, dass unsere Unternehmen das gefundene Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9879 (A) ) (B) ) Fressen für ausländische Firmen sind, der glänzt mit wirtschaftlicher Naivität. Ihr Gesetz hält die Hand vor die Augen, die eigentlich sehen sollten, dass wir in Zeiten zunehmender europäi- scher Rüstungskooperationen leben. Ihr Genehmigungs- vorbehalt ist der Deckel auf eine Schwachstelle in der deutschen Industrie. Sie machen es nur noch schlimmer. Durch die ohnehin schon restriktive Handhabung des AWG sind wir im Rüstungssektor bereits jetzt häufig zweiter Sieger. Mit dieser Regelung nehmen Sie den ver- bliebenen Rüstungsunternehmen jeglichen Spielraum, sich in einem globalisierenden und fusionierenden Um- feld zu positionieren. Stattdessen sollten Sie die deut- schen Rüstungsunternehmen wettbewerbsfähig machen und deren strategische Ausrichtung am internationalen Markt fördern. Doch mit Planwirtschaft und neuen büro- kratischen Regelungen für die Industrie schlagen Sie den Sargnagel nur noch tiefer hinein. Was nützt ein Verbot internationaler Zusammenschlüsse, wenn national nicht für Ausgleich gesorgt wird? Der einzige Schutz, den die deutsche Rüstungsindustrie benötigt, ist der Schutz vor dieser rot-grünen Bundesregierung. Ich fordere Sie auf, lösen Sie Ihre überholten Moral- probleme und schauen Sie konstruktiv in die Zukunft. Dieses Gesetz sollten Sie umgehend zurückziehen, es schafft lediglich nachteilige nationale Alleingänge. Schaffen Sie stattdessen einen einheitlichen europäi- schen Rüstungsmarkt, erhöhen Sie die wehrtechnischen Investitionen und schaffen Sie Arbeitsplätze durch Teil- nahme am freien Wettbewerb! Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir beschließen heute den Antrag zur Änderung des Au- ßenwirtschaftsgesetzes. Dabei geht es um die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, den Erwerb von natio- nalen Rüstungsunternehmen zum Schutz unserer we- sentlichen Sicherheitsinteressen beschränken zu können. Bisher konnte der Erwerb wesentlicher Anteile unserer Rüstungsindustrie von ausländischen Firmen selbst in dem Falle, dass Sicherheitsinteressen gravierend betrof- fen wären, nicht verhindert werden. Das wird sich nun ändern. In der Debatte muss man meines Erachtens zwei Punkte beachten: Erstens. Der Bereich der Rüstungsindustrie ist kein „normaler“ Wirtschaftszweig. Wir können den Handel mit Kriegswaffen und Rüstungsgütern nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen. Ebenso wenig können wir, wenn deutsche Sicherheitsinteressen betroffen sind, dem Verkauf ganzer Rüstungsunternehmen tatenlos zusehen. Mit dem Hinweis auf Arbeitsplätze und Technologie fordert die deutsche Industrie von der Bundesregierung oftmals industriepolitische Entscheidungen – überspitzt gesagt: „Buy German“ oder „Buy European“. Wenn wir durch – auch – industriepolitisch motivierte Beschaffun- gen mit staatlichen Mitteln diesen Bereich unterstützen, dann erwächst daraus auch eine Verpflichtung anders- herum. Mit Planwirtschaft oder nationalem Alleingang haben die neuen Regelungen schon deshalb nichts zu t G l W r d s h N d l t n s A w m w a D h r d m s S z n e A B d t d s k u h d b R r h I R k c s F e B s l S d h (C (D un. Wir befinden uns vielmehr in guter internationaler esellschaft. Die USA, Frankreich, Großbritannien, Ita- ien – alle haben bereits auf die ein oder andere Art und eise ihre Industrie vor Übernahmen geschützt. Wir wa- en die letzte Nation mit bedeutender Rüstungsindustrie, ie keine Handlungsfähigkeit bei der Kollision wirt- chaftlicher mit sicherheitspolitischen Interessen besaß. Dabei wird auch gerne übersehen, dass die Besonder- eiten dieses Marktes bei weitem nicht immer zum achteil der deutschen und europäischen Rüstungsin- ustrie ausfallen. Bei der Beschaffung ist doch die Über- ebensfähigkeit der deutschen und europäischen Rüs- ungsindustrie ein Argument, das oft, wenn nicht sogar ach meiner Meinung zu oft, eine bedeutende Rolle pielt. Tiger, Eurofighter, Meteor, Iris-T, A 400 M – die ufzählung lässt sich beliebig verlängern, und niemand ill behaupten, dass die gewählte Lösung nur aufgrund ilitärischer Anforderungen oder Wirtschaftlichkeitser- ägungen zustande gekommen ist. Zweitens. Manchmal wurde in der Debatte so getan, ls würde der Verkauf von Unternehmensanteilen in eutschland generell verboten. Das ist Unsinn. Es geht ier um einen rechtlichen Hebel, mit dem die Ministe- ien im Notfall intervenieren können. Eine Entschei- ung, inwieweit durch die Veräußerung von Unterneh- ensanteilen nationale Sicherheitsinteressen berührt ind, ist stark von der jeweiligen Situation abhängig. Die chwarzmalerei ist unsachlich. Es wird immer um Ein- elfallentscheidungen gehen. Europäische Zusammenarbeit und europäische Fusio- en wird es auch in Zukunft geben. Ich befürworte die uropäische Zusammenarbeit ebenso wie den weiteren usbau europäischer Strukturen zu einer gemeinsamen eschaffungspolitik. Dass demnach bei einer Entschei- ung über einen Erwerb durch einen europäischen Inves- or ein anderer Maßstab anzuwenden ist als bei einem urch einen nicht EU-Investor, versteht sich doch von elbst. Rot-Grün wird sich auch in Zukunft für eine Stär- ung der europäisch-koordinierten Rüstungsindustrie nd Beschaffung einsetzen. Eine europäische Sicher- eitsstruktur ist ebenso wie die OCCAR ein Baustein in iese Richtung und wird auch von uns unterstützt. Ich in auch der Meinung, dass wir eine echte europäische üstungsagentur benötigen, die Kompetenzen einge- äumt bekommt, die über reine Koordination hinausge- en, und unterstütze insofern auch die Forderungen der ndustrie. Die Definition deutscher Kernfähigkeiten der üstungsindustrie ist ein weiterer Baustein, der in Zu- unft die Entscheidung über die Berührung unserer Si- herheitsinteressen vorhersehbarer macht. Nach der öffentlichen Anhörung vor dem Wirt- chaftsausschuss am Montag letzter Woche wurde die rage diskutiert, ob statt des Genehmigungsvorbehalts ine Mitteilungspflicht mit Widerrufsvorbehalt für alle eteiligten besser wäre. Abgesehen davon, dass die Vor- chläge einzelner Industrievertreter reichlich spät vorge- egt wurden, lautet die Antwort: nein. Die betroffene Rüstungsindustrie steht auf dem tandpunkt, dass eine Mitteilungspflicht die Interessen er Regierung im selben Maße schützt wie der vorgese- ene Genehmigungsvorbehalt. Dies ist aber nicht der 9880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Fall. Die Mitteilungspflicht hätte die Regierung im Zweifelsfall in eine juristisch unsicherere Situation ge- bracht. Ich habe vollstes Verständnis, dass die Industrie versucht hat, den Gesetzesentwurf abzumildern, da sie jede potentielle Einmischung des Staates in die unter- nehmerische Freiheit verhindern möchte. Ein umso grö- ßeres Kompliment ist dafür jenen zu machen, die – im Gegensatz zur anfänglichen Taktik des BDI – bis zuletzt versucht hatten, sich konstruktiv einzubringen. Die Koa- lition musste in dieser Frage aber eindeutig bleiben. Die entscheidende Frage – da sind wir uns wohl alle einig – ist, ob ein Unternehmensverkauf tatsächlich un- sere Sicherheitsinteressen beeinträchtigt. Wenn nein, wird die Genehmigung auch erteilt werden, wenn ja, darf die Beschränkung keinen unnötigen juristischen Unwäg- barkeiten unterworfen sein. Die entscheidende Frage wird die Genehmigungspraxis sein, nicht die juristische Konstruktion des Beteiligungsverfahrens. Auch wenn die Industrie der Meinung ist, die Mit- teilungspflicht wäre verhältnismäßiger: Schon alleine durch die Möglichkeit, die Genehmigung unter Auflagen zu erteilen, würde dem Ministerium ein wichtiges Instru- ment fehlen, um gerade eine verhältnismäßige Entschei- dung zu treffen. Die Ansicht, bei einer Mitteilungspflicht würde man sich im Vorfeld schon einvernehmlich eini- gen, hat den Reiz, dass sie praktisch vielleicht funktio- nieren würde. Im Zweifel begeben wir uns aber wieder in juristisch turbulentes Fahrwasser. In dieser Hinsicht waren auch die Stellungnahmen durch das BMWA und AA eindeutig. Wobei auch bei einem Verfahren mit Ge- nehmigungsvorbehalt den Betroffenen keineswegs ge- nommen ist, sich auch in Zukunft weiter vorher mit den Ministerien an einen Tisch zu setzten – hierzu kann ich nur weiterhin ermutigen. Bundeswehr und deutsch-euro- päische Rüstungsindustrie werden auch in Zukunft gut zusammenarbeiten, da bin ich mir sicher. Gudrun Kopp (FDP): Das grundsätzliche Ziel des vorliegenden Gesetzes, nämlich wehrtechnische Kernfä- higkeiten und Kompetenzen in Deutschland zu erhalten, war im Verlauf der parlamentarischen Beratungen nie strittig. Im Interesse unserer Sicherheit und der damit verbundenen Arbeitsplätze im Rüstungssektor gab und gibt es fraktionsübergreifende Übereinstimmung, dass es hier bestimmter Vorkehrungen bedarf, um zu vermeiden, dass technologisches Know-how, das häufig nur durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel im Rahmen der Rüstungsbeschaffung der Streitkräfte erworben werden konnte, ins Ausland abwandert. Dass dieser von allen Fraktionen getragene Grund- satzkonsens von der Bundesregierung nunmehr aufge- kündigt wurde, ist sehr bedauerlich. Die Bundesregie- rung hatte im Verlauf der Beratungen den Eindruck vermittelt, dass sie durchaus zu Änderungen ihres Ge- setzentwurfs bereit gewesen wäre, um diesen Konsens zu erhalten. Nicht zuletzt deshalb wurde ja schließlich auch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss durchge- führt. Dass Ergebnis dieser Anhörung war dabei mehr als eindeutig: h v c t d d d t e w m s B l w r d s s w I W g t m K B g d s D Z d a B Ü ö t B I n I ß b s z v d t s l d a k d d (C (D Der von der Bundesregierung vorgelegte und dennoch eute unverändert zu beratende Gesetzentwurf wurde on den Sachverständigen nahezu einmütig als unzurei- hend, unverhältnismäßig und nicht zielführend bewer- et. Deshalb haben wir Liberale Lernbereitschaft seitens er Bundesregierung vorausgesetzt und erwartet, dass er Gesetzentwurf überarbeitet würde und insbesondere ie beiden strittigen Punkte des Genehmigungsvorbehal- es und des Anwendungsbereiches milder und weniger ingriffsintensiv ausgestaltet würden. Diese Hoffnung urde jedoch enttäuscht, was wohl in erster Linie der ir völlig unverständlichen Haltung der Grünen in die- er Frage geschuldet ist. Offenkundig bestimmen in der undesregierung nach der Abdankung von Bundeskanz- er Schröder als Parteivorsitzenden die Grünen mittler- eile die Richtlinien der Politik, wie in der Zuwande- ungsfrage so auch hier. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal kurz arstellen, welche beiden Punkte im vorliegenden Ge- etzentwurf von der Fraktion der FDP – und, soweit ich ehe, auch von der CDU/CSU – im Besonderen kritisiert erden und den Ausschlag für unsere Ablehnung geben: nvestitionen ausländischer Investoren in deutsche ehrtechnikunternehmen werden durch das vorlie- ende Gesetz unverhältnismäßig erschwert. Die Ausfuhr echnologischer Industrieprodukte deutscher Unterneh- en außerhalb des engen Kreises der Produzenten von riegswaffen wird weiter behindert. Gegen den ausdrücklichen Rat der Experten hält die undesregierung an der Einführung eines Genehmi- ungsvorbehaltes fest und entscheidet sich damit gegen as weniger eingriffsintensive, aber ebenso wirksame In- trument der Meldepflicht mit Einspruchsmöglichkeit. iese Meldepflicht erfüllt in der Praxis den gleichen weck, schafft weniger Unsicherheit und ist vor allem ie unbürokratischere Lösung. In der Regel werden sich usländische Investoren ohnehin um das Wohlwollen der undesregierung im Falle von Beteiligungen oder gar bernahmen deutscher Unternehmen bemühen, da die ffentliche Hand – sprich die Bundeswehr – in den meis- en Fällen einen maßgeblichen Großkunden derartiger etriebe darstellt. Insofern liegt es in ihrem ureigensten nteresse, keine verdeckten oder unfreundlichen Über- ahmen gegen den Willen der Regierung durchzusetzen. m Übrigen ist völlig unklar, wie Sie eigentlich bei grö- eren börsennotierten Unternehmen feststellen wollen zw. wie diese selbst feststellen können, ob ein ausländi- cher Investor die Genehmigungsschwelle von 25 Pro- ent überschritten hat. Deshalb ist der hier von Ihnen orgesehene Genehmigungsvorbehalt schlicht unsinnig. Was die Ausweitung des Gesetzes auf Unternehmen, ie nicht nur reine Kriegswaffen, sondern auch Rüs- ungsgüter im weiteren Sinne herstellen, angeht, so er- cheint uns Ihr Beharren auf der ursprünglichen Rege- ung nachgerade fatal. Es ist völlig unverhältnismäßig, ass Sie jetzt über die reinen Kriegswaffen hinaus auch ndere Unternehmen mit einbeziehen. Da hilft uns auch eine Protokollnotiz aus dem Wirtschaftsausschuss, mit er Sie die betroffenen Unternehmen beruhigen wollen, er Verordnungsgeber würde schon eine verträgliche Lö- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9881 (A) ) (B) ) sung herbeiführen. Wenn das so klar ist, dann schreiben Sie es doch in das Gesetz! Zu unserem Bedauern also müssen wir als FDP-Frak- tion im Deutschen Bundestag das vorliegende Gesetz ab- lehnen. Dies ist schade, weil in dieser wirtschafts- und sicherheitspolitisch sensiblen Frage ein überfraktioneller Konsens wünschenswert und auch erreichbar gewesen wäre. Offenkundig aber ist dies am gegenwärtigen Zu- stand der Koalition gescheitert. Petra Pau (fraktionslos): Das Außenwirtschafts- gesetz soll geändert werden. Vereinfacht gesagt, soll der Verkauf deutscher Rüstungsunternehmen erschwert wer- den. Ausländische Käufer brauchen künftig eine zusätz- liche Genehmigung und die deutsche Regierung erhält ein Vetorecht, wenn eigene Interessen betroffen werden. Dem kann die PDS grundsätzlich zustimmen, auch wenn der Teufel wie immer im Detail steckt. Aber da wir ge- gen Rüstungsexporte sind, sind wir natürlich auch gegen den Export von Rüstungsexporteuren. Also befürworten wir alles, was Rüstungsexporte erschweren oder hem- men könnte. Eine andere, aber zwingend folgende Frage ist, ob das modifizierte Gesetz wirklich dazu beiträgt, Rüstungs- exporte zu beschränken, mehr noch, ob die Beschrän- kung von Rüstungsexporten mit diesem Gesetz wirklich beabsichtigt wird. Die großen Rüstungsunternehmen sind längst internationalisiert. Sie entziehen sich ver- meintlich deutschen Interessen und liegen auch außer Reichweite dieses Gesetzes. National kontrolliert wer- den nur die Heeresausrüster, Teile des Marinesektors und ein kleiner Teil der Luft- und Raumfahrtindustrie. Das ist mehr als nichts, aber es wirft die nächste Frage auf: Warum wird der Begriff „militärische Sicherheit“ so eng, materiell definiert? Warum umfasst er nicht ebenso Patente oder Kapazitäten für biologische Waffen? Man kann doch nicht ernsthaft ständig große Gefahren be- schwören und, wenn es wirklich ernst wird, den Schwanz einziehen. Besonders glaubwürdig ist das nicht. Ich glaube übrigens auch nicht, dass das unterneh- mensfreundliche Wirtschaftsministerium wirklich ein guter Feuermelder ist, wenn es darum geht, Unterneh- mensinteressen zurückzudrängen. Sie wissen sicher, dass es auch andere Interpretatio- nen über den Sinn und Zweck dieses Gesetzes gibt. Demnach geht es nicht darum, Rüstungsexporte wirklich zu begrenzen. Es geht darum, einen Fuß in der Tür zu haben, falls sich Rüstungsgrößen an „deutschen Interes- sen“ vorbei formieren. Das hätte sogar eine innere Lo- gik. Die EU soll hochgerüstet werden. Das ist Programm und soll sogar als Pflichtaufgabe in die EU-Verfassung. Ergo gibt es genügend deutsche Unternehmen, die daran mitverdienen wollen, und es gibt ein deutsches Interesse, dabei zu sein. Das ist nicht unser Interesse, nicht das der PDS. Aber genau diese Annahme lässt der vorliegende Gesetzentwurf zu. Das vorliegende Gesetz kann also bestenfalls ein Auf- takt für weit reichende Veränderungen des Außenwirt- schafts- und Kriegswaffenkontrollgesetzes sein. Es r n s t a d g A o n H z a K c m b m D s g E d t u e L g u t r n s z d t s t H R S s d G i d G I r s n d A v (C (D eicht bei weitem nicht, um Versprechen aus den rot-grü- en Koalitionsvereinbarungen einzulösen. Und es reicht chon gar nicht, um alle Rüstungsexporte strengen Kon- rollen zu unterwerfen, sie einzuschränken und letztlich bzuschaffen. Dr. Ditmar Staffelt (Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister für Wirtschaft und Arbeit): Mit dem vorlie- enden Entwurf eines 11. Gesetzes zur Änderung des ußenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsver- rdnung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die ationalen Sicherheitsinteressen und die internationale andlungsfähigkeit Deutschlands im Rüstungsbereich u stärken. Mit der Einführung der Genehmigungspflicht für den usländischen Erwerb von deutschen Unternehmen, die riegswaffen oder Kryptosysteme Herstellen, wird si- hergestellt, dass eine staatliche Einflussnahme und da- it eine notwendige politische Reaktionsmöglichkeit esteht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen oder die ilitärische Sicherheitsvorsorge beeinträchtigt werden. urch die Neuregelung werden die sicherheitspoliti- chen Ziele, insbesondere die sicherheits- und verteidi- ungspolitische Kooperationsfähigkeit Deutschlands im G- und NATO- Bereich und die Versorgungssicherheit er Streitkräfte, gestärkt. Zugleich wird die Koopera- ionsfähigkeit der deutschen wehrtechnischen Industrie nterstützt. Um auf sicherheitspolitischem Terrain international ine Rolle spielen zu können, muss Deutschland in der age sein, eigenes wehrtechnisches Potenzial als „Mit- ift“ einzubringen. Deutschland muss über quantitativ nd qualitativ hochwertige Rüstungskapazitäten und echnologische Fähigkeiten verfügen, um als gleichbe- echtigter Partner an der Gestaltung und Umsetzung ei- er Rüstungszusammenarbeit im Rahmen der europäi- chen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mitwirken u können. Durch einen sonst möglichen Ausverkauf der eutschen wehrtechnischen Industrie würde der interna- ionale Stellenwert Deutschlands im militärischen und icherheitspolitischen Bereich in hohem Maße beein- rächtigt. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden die andlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen üstungs- und Kryptoindustrie einerseits und nationale icherheitsinteressen andererseits ausgewogen berück- ichtigt. Zudem wird ein Handlungsrahmen geschaffen, er in vielen anderen Ländern – etwa USA, Frankreich, roßbritannien und Spanien – bereits geltendes Recht st. Wir begeben uns in diesem Bereich also lediglich auf as Niveau der in den befreundeten Ländern – USA, roßbritannien, Frankreich und Spanien – existierenden nstrumente. Es sind folgende Regelungen vorgesehen: Erweite- ung des Sicherheitsbegriffs im Außenwirtschaftsgesetz owie Schaffung einer Ermächtigung zur Einführung ei- es Genehmigungsvorbehalts für die Übernahme von eutschen Rüstungs- bzw. Kryptounternehmen durch usländer. Erfasst von der Regelung wird der Erwerb on in Deutschland ansässigen Unternehmen, die 9882 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Kriegswaffen nach der Kriegswaffenliste oder Güter der sensitiven Regierungskommunikation – Kryptosysteme – entwickeln oder herstellen, durch im Ausland ansässige Unternehmen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn das ausländische Unternehmen nach dem Kauf mindes- tens 25 Prozent der Stimmrechte erhält. Um den beteiligten Unternehmen schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben, gilt der Erwerb als geneh- migt, wenn binnen eines Monats keine anderweitige Ent- scheidung getroffen wird. Die Genehmigung muss beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beantragt werden. Das Ministerium entscheidet im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem BMVg. Für den Kryptobereich entscheidet zusätzlich das BMI. Zum Anwendungsbereich der Genehmigungspflicht möchte ich Folgendes klarstellen: Die gesetzliche Er- mächtigungsgrundlage im Außenwirtschaftsgesetz erfasst auch Unternehmen, die keine Kriegswaffen, sondern sonstige Rüstungsgüter herstellen. Von dieser weiter ge- henden Ermächtigungsgrundlage wird in der Ausfüllungs- vorschrift der Außenwirtschaftsverordnung nur für Unter- nehmen Gebrauch gemacht, die Kriegswaffen herstellen. Die weiter gehende Ermächtigungsgrundlage ist erforder- lich, um in Zukunft gegebenenfalls möglichst rasch durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung auf ver- änderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen reagie- ren zu können. Eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbe- reichs der Genehmigungspflicht wird jedoch nur zielge- richtet unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeits- grundsatzes und der Belange der Wirtschaft erfolgen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat hierzu eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben, die neben den Sicherheitsinteressen auch das technologische Ni- veau der Produkte und ihren Anteil an der Gesamtpro- duktion der betroffenen Unternehmen angemessen be- rücksichtigt. Unternehmen, die Dual-Use-Produkte herstellen, sind von der Gesetzesänderung nicht betrof- fen. Mit dem Entwurf setzt sich die Bundesregierung da- für ein, eine konkurrenzfähige und starke deutsche Rüs- tungsindustrie zu erhalten, die den Kern einer eng ver- netzten europäischen Verteidigungsindustrie zusammen mit anderen europäischen Partner bilden kann. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Spam effektiv be- kämpfen (Tagesordnungspunkt 16) Ulrich Kelber (SPD): Selten beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit Themen der Telekommunika- tion und Informationstechnologie. Viel zu selten ange- sichts der Wichtigkeit dieser Branchen und dieser Tech- nologien für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Mit dem Antrag von CDU/CSU zu Spam steht heute aber wieder einmal ein Thema aus dem Bereich Tele- k g S W m D a T m c g d s – t u t t d u a z li S M K 2 A P P Ü W P s P s n r ö d d u e b m K g m m s (C (D ommunikation und Informationstechnologie auf der Ta- esordnung des Deutschen Bundestages. Spam ist mehr als unerwünschte Werbe-E-Mails. pam-E-Mails sind oft auch noch Träger von Viren, ürmern, Dialern und Trojanern. Spam wird zuneh- end zur Bedrohung für die Wissensgesellschaft. Deswegen ist Spam zu Recht ein Thema für den eutschen Bundestag. Da sind wir uns mit CDU/CSU ls heutigem Antragsteller einig. Die Zahlen beim hema Spam sind bedrückend, die ungebrochene Dyna- ik des Problems alarmierend. Waren 2001 weltweit nur irca 7 Prozent der E-Mails Spam, sind es 2004 schon ut 50 Prozent. Und für 2006 rechnen Experten damit, ass wenigstens zweidrittel aller E-Mails weltweit Spam ind. Die Zahlen für Deutschland sind – wenn überhaupt nur unmerklich besser. Gut 20 Prozent aller Spam-E-Mails sind nicht nur läs- ig, sondern enthalten bereits Viren, Würmer, Trojaner nd Dialer. Damit werden Millionen PCs und die Da- eien darauf gefährdet. Spam wirbt für illegale Inhalte wie zum Beispiel Ket- enbriefe. Pornographische und andere jugendgefähr- ende Inhalte werden von den Spammern automatisiert nd ohne Unterscheidung des Empfängers verschickt, uch Kinder sehen sie. Spammer verdienen nach Schät- ungen von Experten schon über 5 Milliarden Euro jähr- ch mit ihren illegalen Aktivitäten. Manche Massen- pammer sind längst zu Millionären auf Kosten von illionen geworden. Alle durch Spam verursachten osten zusammengerechnet liegen wohl schon bei über 0 Milliarden Euro. Alleine in Europa, und das jährlich. ber diese dramatischen Zahlen alleine beschreiben das roblem Spam nur zum Teil. Wie sieht die Praxis an den Cs aus? In Unternehmen sinkt die Produktivität durch die berflutung der E-Mail-Postfächer. Die Dialer, Viren, ürmer und Trojaner im Spam verseuchen Millionen Cs im Land. Viele Privatleute und Kleinunternehmen ind mit den Folgen von Viren- und Würmerbefall Ihrer Cs durch verseuchte Spam völlig überfordert. Men- chen mit geringer Nutzung des Internet finden fast nur och Spam in ihren Postfächern. Viele Spam-Filter sper- en in der Hitze des Gefechts auch einmal wichtige seri- se E-Mails. Und zuletzt, mir aber auch am wichtigsten: Die Kin- er, deren Medienkompetenz wir auch an den PCs för- ern wollen, werden mit jugendgefährdenden Inhalten nd verseuchten Spam überflutet. Alles das führt zu einem sinkenden Vertrauen in die lektronischen Medien. Über die Hälfte der Menschen efürchtet schon, am PC ausspioniert zu werden. Viele isstrauen zunehmend der Sicherheit elektronischer ommunikation überhaupt. Spam ist damit ein direkter Angriff auf die Wissens- esellschaft, auf E-Learning, E-Business und E-Govern- ent. Wir müssen diesen Angriff ernst nehmen. Er trifft itten ins Herz vieler Innovationen unserer Gesell- chaft. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9883 (A) ) (B) ) CDU/CSU und SPD sind sich in der Beschreibung des Problems einig. Wir sind uns auch einig, dass Spam ein Thema für den Deutschen Bundestag und die Deutsche Bundesre- gierung zu sein hat, aber mit ihrem Antrag heute haben Sie es sich dann doch ein bisschen zu einfach gemacht, meine Damen und Herren von der Opposition. Diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen. Sie haben nur einen Teil der notwendigen weiteren Maßnahmen angesprochen, Sie haben sich nicht um die Umsetzung von Vorschlägen gekümmert, sondern nur ei- nen allgemeinen Forderungskatalog aufgeschrieben. Drei ihrer fünf Forderungen sind längst Realität, sie betreffen die internationale Kooperation und die Zusam- menarbeit mit der IT-Wirtschaft. Die beiden anderen be- schreiben durchaus richtige Elemente für weitere gesetz- liche Maßnahmen, bleiben aber bruchstückhaft. Wo ist denn ein Gesetzentwurf der Opposition für die nationalen Maßnahmen, die die Opposition jetzt fordert? Diese Mühen einer konkreten Umsetzung muss man sich schon machen, wenn man sich nicht dem Verdacht aus- setzen will, nur in Schlagzeilen zu denken, statt sich um die Lösung des Problems zu kümmern. Deswegen lehnen wir den Antrag von CDU/CSU heute ab. Wir sind aber bereit zur gemeinsamen Arbeit an konkreten Verbesserungen, die den Menschen wirk- lich Hilfe bringen. Erste Vorschläge sind in der Koalition bereits in der Beratung. Darauf werde ich noch eingehen. Die EU-Kommission hat mit der Richtlinie zum Da- tenschutz bei der elektronischen Kommunikation alle Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rechtswidrigkeit von Spam gesetzlich klar zu regeln. Bis dahin hatte sich Rechtswidrigkeit von Spam aus verschiedenen Urteilen deutscher Gerichte seit den 70er-Jahren ergeben. Jetzt stellen wir die Definition von Spam auf eine gesetzliche Grundlage. Der Aufforderung der EU-Kommission kommt Deutschland durch die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nach. In Zukunft hat jede Bürge- rin und jeder Bürger einen Unterlassungsanspruch gegen Spam, können Unternehmen gegen Wettbewerber vorge- hen, die Spam nutzen, können Gewinne durch Spam ein- gezogen werden etc. Es gibt also schon jetzt durchaus konkrete Schritte ge- gen Spam in Deutschland von Seiten des Gesetzgebers. Und auch viele Provider handeln auf der technischen Ebene gegen Spam. Die entscheidende Frage für den Deutschen Bundes- tag als Gesetzgeber ist jetzt: Reichen diese ersten Maß- nahmen gegen Spam? Die EU-Kommission hat im Januar alle Mitgliedstaa- ten aufgefordert, zusätzliche Schritte gegen Spam zu un- ternehmen. Dabei ist insbesondere auch die Möglichkeit benannt worden, Spammer mit Bußgeldern zu belegen oder sogar strafrechtlich zu verfolgen. m d i z l r S w z w n t W G d m g a t a n n f M d R n t d n g b g o b v r S s h a w f b c w a (C (D Die Einschätzung, ob weitere gesetzliche Maßnah- en notwendig sind, sind in der Fachwelt geteilt. Selbst ie großen Internetprovider in Deutschland streiten sich n dieser Frage. Innerhalb einer Woche habe ich von wei solchen Unternehmen genau entgegengesetzte Stel- ungnahmen erhalten. Das macht es der Politik nicht ge- ade leichter, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eines ist klar: Gesetze alleine können gegen die pam-Flut nichts ausrichten. Sicherlich ist es besonders ichtig, die technologischen Maßnahmen gegen Spam u verbessern. Wir erwarten hier von den großen Hard- arefirmen, den großen Softwarehäusern und den Inter- etprovidern zügige weitere Aktivitäten. Sicherlich müssen die E-Mail-Nutzer verantwor- ungsvoller und informierter mit dem Medium umgehen. er zum Beispiel seine E-Mail-Adresse für jedes kleine ewinnspiel hinterlässt, muss sich nachher nicht über ie Spams an diese E-Mail-Adresse wundern. Sicherlich müssen vor allem die nationalen Maßnah- en international besser abgestimmt werden. Für Spams ibt es keine Grenzen. Die Verfolgung der Spammer darf lso auch nicht an den Grenzen eines Staates enden. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch wei- ere gesetzliche Schritte gegen Spam benötigen, gerade uch in Deutschland als einem der großen Telekommu- ikations- und Informationstechnologiemärkte. Nur wer ational handelt, kann internationale Kooperationen ein- ordern. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir vor allem die assen-Spammer strafrechtlich verfolgen oder zumin- est mit hohen Bußgeldern konfrontieren müssen. Das isiko für Spammer muss merklich steigen. Sie haben Anfang März in den Medien verfolgen kön- en, dass einige SPD-Abgeordnete deswegen SPD-in- ern einen konkreten Gesetzentwurf eingebracht haben, er genau dies regeln soll. Dieser Gesetzesentwurf wird un zwischen den Berichterstattern und den Arbeits- ruppen diskutiert. Man muss da gar kein Versteckspiel etreiben, es gibt noch wichtige Fragen zu klären und es ibt auch unterschiedliche Ansichten zum Thema! Einige fragen, ob man nicht zunächst abwarten sollte, b die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wett- ewerb nicht erfolgreich genug ist in der Bekämpfung on Spam. Es ist noch nicht klar, wo ein neues Gesetz echtstechnisch am besten implementiert werden könnte. Zu Recht wollen einige klären, ob die vorgesehenen trafen verhältnismäßig sind. Man muss sich fragen las- en, welche Behörden haben denn das richtige Know- ow für die Verfolgung der Spammer. Dies und vieles nderes mehr ist zu bedenken, wenn es zu einem hand- erklich guten und effektiven Gesetz kommen soll. Sie sehen, dass ist ein bisschen mehr Arbeit, als ein- ach nur einen Forderungskatalog in die Debatte einzu- ringen. Nur solche konkreten Beratungen, nur entspre- hende konkrete Beschlüsse helfen den Menschen irklich. Alles andere wäre weiße Salbe gegen eine kute Bedrohung wie Spam. 9884 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Wie sehen aus Sicht eines Befürworters zusätzlicher gesetzlicher Regelungen, wie ich es bin, notwendige Elemente eines solchen Anti-Spam-Gesetzes aus? Dazu drei Beispiele: Schon der erste Versuch von Massen-Spam muss zu einer empfindlichen Strafe füh- ren. Die großen Provider werden helfen, die Massen- Spammer zu identifizieren. Einige sind uns ja schon heute bekannt. Internationale Zusammenarbeit wird den Druck weiter verstärken. Wer sich durch falsche IP-Adressen und Header ver- steckt, mit irreführenden Betreff-Zeilen trickst oder fremde Rechner für Spam nutzt, muss bestraft werden. Das Sammeln von E-Mail-Adressen durch so genannte „Ernte-Programme“ oder durch Ausprobieren von Buch- stabenkombinationen sollte illegal werden. Diese beiden Methoden wird für kein seriöses Geschäftsmodell benö- tigt. Spam ist für die Wissensgesellschaft wie eine Pest- epedemie. Wir brauchen das Zusammenspiel von verant- wortungsbewussten Nutzern, aktiver IT-Wirtschaft und konsequenter Gesetzgebung, um diese Pest einzudäm- men. Erste gesetzliche und technische Maßnahmen sind er- folgt. Ich bin fest davon überzeugt, dass weitere Schritte des Gesetzgebers notwendig sind, diese sollten im Deut- schen Bundestag mit großer Mehrheit erfolgen. Ursula Heinen (CDU/CSU): Seit mehreren Jahren wachsen die technischen Möglichkeiten zur Kommuni- kation enorm. Gerade das Internet bietet uns erhebliche Arbeitsvereinfachungen und Informationsmöglichkeiten an. Besonders in unserem Beruf wissen wir dies alle zu schätzen. Doch gleichzeitig wachsen die Probleme wegen zu- nehmenden Missbrauchs, Betrügereien etc. an. Im letz- ten Jahr haben wir uns ausführlich mit den so genannten Dialern beschäftigt, den Mehrwertdiensterufnummern, dann mit unerbetener Telefonwerbung, mit der unerbete- nen Zusendung von sms – ein Thema, das wir im Übri- gen auch noch einmal beraten müssen! – und nun mit den unerbeten zugesandten Mails, den Spams. Hunderte von Spam-Mails erreichen uns tagtäglich. Nach einem Wochenende sind das auf meiner E-Mail-Adresse mon- tags morgens fast 80 Prozent. Und wir müssen feststellen: Es handelt sich für den Gesetzgeber um eine komplizierte Materie, denn der ra- sante technische Fortschritt lässt sich kaum in den lang- wierigen parlamentarischen Prozess einspeisen. Zudem müsste der Gesetzgeber immer einen Schritt schneller sein bzw. weiter denken als diejenige, die wie hier beim Internet betrügen wollen. An dieser Stelle möchte ich an das Gesetz zur Be- kämpfung des Missbrauchs mit 0900er- und 0190er- Nummern erinnern. Wir haben von Anfang an gesagt, dass eine gesetzliche Vorgabe alle Mehrwertdiensteruf- nummern erfassen müsste, um nicht eine Gefahr der Ver- lagerung des Missbrauchs hervorzurufen. f 0 d f w k d M s W u S l n t d w i f w w s n w m p a s t t l g b t w l A d b D m s w f t V W W (C (D Dies hat die Bundesregierung ignoriert, mit dem Er- olg, dass sich unsere Vorhersage bestätigt hat und nun 137er-Nummern und andere die meisten Gefahren für ie Verbraucher darstellen. Diese Erfahrung sollten wir ür die Zukunft nutzen. Wir haben deshalb in unserem Antrag vorgestellt, elches Maßnahmenbündel wir benötigen, um die Be- ämpfung von Spams effektiv anzugehen. Wir müssen ie Regelungen, die mit der Bekämpfung von unlauteren achenschaften im Zusammenhang stehen, auch im Zu- ammenhang mit dem Gesetz gegen den Unlauteren ettbewerb (DWG) sehen, das vor Ostern in zweiter nd dritter Lesung verabschiedet wurde. Hier hat man zwar das unverlangte Zusenden von pams als unzumutbare Belästigung und damit als un- auteres und verbotenes Wettbewerbsverhalten aufge- ommen. Dies entspricht auch dem gerade veröffentlich- en Urteil des BGH – 11. März 2004 Az. I ZR 81/01 –, er damit die unerwünschte Spam-Werbung der uner- ünschten Telefon-Werbung gleichgestellt hat. Beides st aus Sicht der Verbraucher zu begrüßen. Aus der Unlauterkeit des unerwünschten Spammings olgt ein Unterlassungsanspruch. Zusätzlich ist ein Ge- innabschöpfungsanspruch eingeführt worden. Aber ie sieht es in der Durchsetzung aus? Die Voraussetzungen des Gewinnabschöpfungsan- pruchs sind so streng – zulasten einer Vielzahl von Ab- ehmern –, dass es schwierig werden wird, diesen Ge- innabschöpfungsanspruch mit Leben zu erfüllen. Das Problem der Rechtsdurchsetzung fängt aber eist schon früher an. Denn die Verbraucher, die Privat- ersonen, werden den möglichen Beklagten gar nicht usfindig machen können. Denn sehr häufig verstecken ich die Spammer hinter gefälschten oder nicht existen- en IP – oder Absenderadressen. Anmerkung: IP bedeu- et Internetprotokoll, das sind die 9 bis 10-stelligen Zah- enkombinationen, unter denen jede E-Mail-Adresse espeichert ist. Vor diesen Schwierigkeiten stehen Verbraucherver- ände schon jetzt, wenn sie Unterlassungsklagen aus echnisch weniger komplizierten Bereichen, beispiels- eise einem unlauteren Gewinnspiel, durchsetzen wol- en. Schwierigkeiten schon beim Ausfindigmachen des bsenders ergeben sich gerade dann, wenn Anbieter aus em Ausland unlauter agieren. Die Verbraucher bzw. klagebefugten Verbraucherver- ände stehen im Ergebnis häufig mit leeren Händen da. as gute Recht des Verbrauchers ist dann nicht oder nur it extrem hohen Aufwand – der auch kostet – durch- etzbar. Nicht durchgesetztes Recht ist aber wenig wert und äre schließlich auch für das Internet selbst als Platt- orm für Handel und Kommunikation schädlich. Das In- ernet lebt vom Vertrauen der Menschen. Wenn dieses ertrauen verspielt wird, nimmt ein vielversprechender irtschaftszweig Schaden. Weil wir meinen, dass das Internet als Plattform für irtschaft wie für Verbraucher unvermindert zur Verfü- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9885 (A) ) (B) ) gung stehen sollte, fordern wir die Bundesregierung zu folgenden rechtlichen Verbesserungen auf: Die Verwen- dung nicht existenter oder verfälschter IP- oder Absen- derangaben soll eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeld bewehrt werden. Dieser Ordnungswidrig- keitstatbestand soll auch die Beworbenen erfassen. Soll heißen: Lässt sich der Absender nicht ausfindig machen, so kann auch der Hersteller des beworbenen Produktes haftbar gemacht werden. Wir meinen, dass die Einführung einer Androhung von Bußgeld dringend notwendig ist, um den Miss- brauch einzudämmen. Zivilrechtliche Regelungen allein reichen nicht, dies habe ich gerade ausgeführt. Wir wür- den uns damit in die Reihe mit Italien, Dänemark oder Österreich stellen und damit die Front der aktiv gegen Spam angehenden Länder verstärken. Diese Regelungen können damit letztlich zu deutlich mehr Transparenz führen. Denn nur hohe Bußgelder werden Spammer vom Verfälschen und Verstecken und damit vom Handeln selbst abhalten können. Bundesverbraucherministerin Künast ist sonst immer bestrebt, die Verbraucher vor möglichst vielem zu schüt- zen. Sie ist auch regelmäßg bestrebt, möglichst viel Transparenz herbeizuführen. Sie hat deshalb zum Bei- spiel in der Gentechnik hohe Bußgelder für Verstöße ge- gen die Kennzeichnungspflich bei Lebensmitteln festge- legt. Hier geht es auch um einen Bereich, der für die Ver- braucher im Alltag von hoher Bedeutung ist. Hier könnte Frau Künast ihr Initiativrecht endlich einmal nutzen. Die Verbraucher würden es ihr danken, mehr als manch an- dere Aktion. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Elektronischer Werbemüll belästigt die Verbraucher und schädigt die Wirtschaft. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Es sollte klar sein, dass hier Handlungsbedarf besteht: Die Zahl der unverlangt zugesandten Werbe-E-Mails wächst derzeit exponentiell. Im Jahr 2000 waren Schät- zungen zufolge lediglich circa acht Prozent aller Mails unverlangte Werbe-Mails, Ende 2002 ging man von 40 Prozent aus, derzeit ist mehr als jede zweite Mail Spam. Täglich sind dies 13 Milliarden Mails. Dies wären für jeden 13 Milliarden Gründe, gegen dieses Unwesen vorzugehen. Die Bundesregierung tut nichts. Dabei wächst der Druck täglich: Die Zahl der ver- schickten Spam-Mails verdoppelt sich alle 18 Monate. Inzwischen gibt es sogar Schätzungen, wonach Anfang 2005 bereits bis zu 90 Prozent aller E-Mails Spam sein werden. Ohne Gegenmaßnahmen würde die Kommuni- kation via E-Mail gefährdet. Amerikanische Studien be- legen inzwischen, dass sich das Nutzerverhalten zu än- dern beginnt: Die Menschen nutzen E-Mails weniger, weil sie sich von der Werbeflut überrollt fühlen. Der Müll diskreditiert das Medium. Mit der Zahl der verschickten Spam-Mails steigen auch die Schäden bei Unternehmen, Bildungseinrichtun- gen, gemeinnützigen Organisationen und Behörden. S w A c d 2 l I V s d W d u g s t w V d V l P w d n E W v w b a t m s n g d l s u F h P n E t z w D d h d (C (D pam-Mails erfordern entweder kostenträchtige Ab- ehrmaßnahmen oder absorbieren die ebenfalls teure rbeitszeit der Mitarbeiter. Die Zahlen sind erschre- kend: Die EU-Kommission nimmt für 2002 einen Pro- uktivitätsverlust von 2,5 Milliarden Euro an. Das sind ,5 Milliarden Euro, die Innovation und Fortschritt feh- en. Darüber hinaus schädigen Spammer insbesondere die nternetserviceprovider, die ihren Kunden jederzeit den ersand oder Empfang von E-Mails ermöglichen müs- en. Diese Unternehmen werden durch die Spammer azu gezwungen, eine Infrastruktur vorzuhalten, die der elle des elektronischen Mülls gewachsen ist. Sie wer- en also gezwungen, teure Investitionen vorzunehmen, m ihren Kunden Botschaften zu übermitteln, die diese ar nicht haben wollen. Investieren sie aber nicht, ver- topft Spam ihre Infrastruktur und sie können die Leis- ungen für ihre Kunden nicht erbringen – und dies nur egen der Aktivitäten einiger krimineller Spammer. Die wahrscheinlich gefährlichste Folge aber ist der erlust der Nutzer in die Vertrauenswürdigkeit des Me- iums. Es besteht die Gefahr, dass E-Mails nur noch als erbreiter obskurer Angebote, als Werbung für angeb- ich erotische Produkte und Dienstleistungen oder als lattform für die Anbahnung betrügerischer Geschäfte ahrgenommen werden. Die Folge ist, dass private oder ienstliche E-Mails in der Masse der Spam-Mails gar icht mehr wahrgenommen werden. Am Ende dieser ntwicklung werden wichtige Nachrichten auf anderen egen als der elektronischen Post verschickt. Dadurch erlöre die E-Mail als schnelles und preiswertes welt- eites Kommunikationsmittel – und damit auch als Trei- er für die Wirtschaft – an Bedeutung. Spam erweist sich uch unter diesem Aspekt als Hemmschuh der Innova- ion. Wirtschaftliche Entwicklung setzt vernünftige Rah- enbedingungen voraus. Dazu gehört auch ein energi- ches Vorgehen gegen Spam. Die Bundesregierung hat die UWG-Novelle leider icht genutzt, um Spam effektiv zu bekämpfen. Im Ge- ensatz zu anderen europäischen Ländern hat die Bun- esregierung bisher keinerlei straf- oder ordnungsrecht- iche Maßnahmen gegen Spam ergriffen. Sie beschränkt ich darauf, im UWG Art. 13 der Richtlinie 2002/58/EG mzusetzen. Demnach ist die Werbung mittels E-Mail nur in zwei ällen zulässig: Grundsätzlich muss der Empfänger vor- er sein Einverständnis erklärt haben. Im Interesse der flege bestehender Geschäftsbeziehungen dürfen Unter- ehmen ihre Kunden informieren. Alle anderen Werbe- -Mails sind unzulässig. Dies ist zu begrüßen. Weniger erfreulich ist, dass es keine geeignete Sank- ionsmöglichkeit gibt. BGB und UWG sehen lediglich ivilrechtliche Maßnahmen wie Schadensersatz, Ge- innabschöpfung und Klage auf Unterlassung vor. iese Ansprüche sind bei Spam aber nur theoretisch urchsetzbar: Sehr viele kommerzielle Spammer verstecken sich inter gefälschten oder nicht existenten IP- oder Absen- eradressen. Sie können in der Regel von Privatleuten 9886 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) nicht oder nicht mit einem vertretbaren Kostenaufwand ermittelt werden. Praktische Auswirkungen auf die Be- kämpfung von Spam hat dies alles nicht. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt die Auffassung, dass es keinen Königsweg bei der Abwehr von Spam gibt. Sie fordert daher ein Bündel von Maßnahmen, die zusammen geeignet sind, diesem Missstand zu begegnen. Erstens. Wer Werbe-E-Mails mit nicht existenten IP- oder Absenderangaben oder sonstigen Header-Manipu- lationen ohne vorherige Einwilligung der Empfänger verschickt, muss bußgeldpflichtig werden. Wir wollen nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Gegen Perso- nen oder Unternehmen, die – aus welchen Gründen auch immer – mit offenem Visier spammen, müssen wir nicht das Ordnungswidrigkeitenrecht einsetzen. In diesen Fäl- len ist der Absender ja erkennbar, sodass die zivilrechtli- chen Ansprüche nicht ins Leere laufen. Hier reichen die Regelungen im BGB und UWG aus. Das Ordnungswid- rigkeitenrecht soll nur gegen diejenigen Spammer einge- setzt werden, die durch die oben angesprochenen Mani- pulationen ihre kriminelle Energie zutage treten lassen. Für eine Qualifikation als Ordnungswidrigkeit spricht, dass die verfolgende Behörde nicht durch das Legalitätsprinzip – wie bei Straftaten – verpflichtet ist, jeder einzelnen Straftat nachzugehen, sondern in eige- nem Ermessen entscheiden kann, ob und wie sie vorgeht. Man stelle sich nur vor, die Staatsanwaltschaft müsste gegen jeden Spammer, der ihr angezeigt wird, erst ein Verfahren eröffnen und dann in den meisten Fällen wie- der einstellen. Solch eine kafkaeske Bürokratie wollen wir nicht. Die verfolgende Behörde soll selbstständig und ohne formales Verfahren entscheiden können, gegen wen sie tätig wird. Zweitens. Wir fordern, dass auch derjenige, der für sich durch Spam werben lässt, bußgeldpflichtig wird. Hier obliegt den Behörden bzw. Gerichten die im Einzel- fall sicher nicht leichte Unterscheidung zwischen denje- nigen, die willentlich Spam als Werbemedium nutzen, deren Erzeugnisse ohne ihren Willen beworben werden, um das Unternehmen zu diskreditieren. § 8 II UWG zeigt, dass dies durchaus möglich ist. Drittens. Die Bundesrepublik muss endlich eine Vor- reiterrolle bei der Eindämmung von Spam auf internatio- naler Ebene durch Förderung multilateraler Abkommen einnehmen. Uns ist völlig klar, dass ein Anti-Spam-Ge- setz, das sich auf die Bundesrepublik beschränkt, allein dem weltweiten Spam-Phänomen wenig entgegensetzen kann. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass auch wir Teil einer internationalen Koalition gegen Spam werden müssen. Niemand kann auf internationaler Ebene glaub- würdig gegen Spam vorgehen, wenn er auf nationaler Ebene in Tatenlosigkeit verharrt. Oft wird gesagt, dass man gegen Spam sowieso nichts machen könne, weil die Werbe-E-Mails aus Ländern kä- men, die sich bisher nicht als besonders kooperativ er- wiesen hätten. Dies ist richtig und falsch zugleich. Rich- tig ist, dass die Mails vorrangig von Servern aus b A a S A r i w K w D n d v s g s z v e r n M W h ü B w a M g M d W w l A l U P b l p e s c u r a n (C (D estimmten Ländern ausgehen. Falsch ist dagegen die nnahme, dass sich die Urheber dieser Spam-Mails dort ufhielten: Mehr als drei Viertel der Urheber halten sich chätzungen zufolge in den Vereinigten Staaten von merika auf. Zwei oder drei der 50 größten Spammer esidieren in der Bundesrepublik. Ebenso unzutreffend st auch die Vorstellung, man habe es mit einer Unzahl eltweit tätiger Profi-Spammer zu tun, gegen die ein ampf von vornherein sinnlos sei: 90 Prozent des welt- eiten Spams kommen von weniger als 200 Personen. er Kampf gegen Spam ist ein Kampf, der durch inter- ationale Übereinkommen erst möglich wird. Viertens. In Ergänzung des Opportunitätsprinzips for- ern wir, dass in Zusammenarbeit mit den Internet-Ser- ice-Providern eine zentrale Melde- und Beschwerde- telle eingerichtet wird, damit gegen Spam-Attacken ebündelt und unverzüglich vorgegangen und diese chnellstmöglich sanktioniert werden können. Auf diese Weise wird eine effektive Zusammenarbeit wischen staatlichen Stellen und der interessierten Pri- atwirtschaft zum Nutzen der Bürger und Unternehmen tabliert. Fünftens. Wir fordern ferner, dass die Bundesregie- ung in Zusammenarbeit mit der IT-Wirtschaft Unter- ehmen und Verbraucher über den Umgang mit Spam- ails, Schutzsoftware und Filtertechniken informiert. ir sind der festen Überzeugung, dass Hilfe zur Selbst- ilfe eine entscheidende Voraussetzung für den Sieg ber Spam ist. Die Erfüllung dieser Forderungen wird uns bei der ewältigung des Spam-Problems einen großen Schritt eiterbringen. Mehr staatliche Einmischung lehnen wir us grundsätzlichen Erwägungen ab: Die grundsätzliche öglichkeit der freien Kommunikation per E-Mail muss ewährleistet bleiben; der Versand oder Empfang von E- ails darf nicht durch Überregulierung erschwert wer- en. Wir dürfen auch nicht die Innovationskraft der irtschaft unterschätzen, die diesem Übel auch bald mit irksamen Gegenmaßnahmen begegnen wird. Die Politik muss aber auf jeden Fall eines tun – end- ich anfangen! Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ntrag der Union zur Bekämpfung von Spam ist recht- ich bedenklich und heuchlerisch. Ich bestreite, dass die nion hier den ernsthaften Willen hat, das Spam- roblem, das ein zutiefst wirtschaftliches ist, effektiv zu ekämpfen. Angesichts von Poduktivitätsverlusten al- ein in den Unternehmen von 11,5 Milliarden US-Dollar ro Jahr in den USA und der Europäischen Union geht s hier nicht mehr um Kavaliersdelikte oder lästige Post, ondern um erhebliche finanzielle Schäden bei Verbrau- hern und Unternehmen. Der Antrag der Union empfiehlt nun Maßnahmen, die nzureichend und rechtlich bedenklich sind. Im Forde- ungskatalog heißt es unter 2.: ordnungsrechtliche Ver- ntwortung und Bußgeldpflicht auch für den Beworbe- en. Diese Forderung ist rechtsstaatlich völlig unhaltbar. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9887 (A) ) (B) ) Die Verhängung eines Bußgeldes ist nur zulässig bei ei- genem Handeln oder bei Verletzung einer Handlungs- pflicht. Nach dem, was die Union hier fordert, wären Bußgeldverfahren zulasten von Dritten denkbar. Das heißt: Unbeteiligte, die ohne ihr Wissen als Anbieter der beworbenen Ware benannt werden, müssten mit einem Bußgeld rechnen. Hintergrund ist wohl die nicht von der Hand zu weisende Vermutung, dass der Beworbene mit dem Werber in Verbindung steht oder sogar identisch ist, da anderenfalls das Handeln des Werbers nicht sinnvoll erscheint. So einfach und auf der Grundlage reiner Vermutung können wir aber nicht sanktionieren, auch wenn die Union dies zur neuen Maxime erheben sollte, siehe Zu- wanderungsrecht. Die Position der Grünen ist: Im Rah- men eines rechtsstaatlichen Verfahrens soll die Abschie- bung in diesen besonderen Fällen und auf der Grundlage einer tatsachengestützten, gerichtlich überprüfbaren Ge- fahrenprognose beschleunigt und vereinfacht werden. Statt einzelne Details herauszuheben und dafür un- taugliche Lösungen vorzuschlagen brauchen wir einen Instrumentenmix. Wir brauchen staatliche, gesetzliche Maßnahmen, die verbesserten technischen Filter der In- ternetwirtschaft und die Aufklärung der Verbraucher in Richtung eines sorgsamen Umgangs mit der eige- nen E-Mail-Adresse. Hier ist immer noch der beste Tipp, auf keinen Fall auf Spam zu antworten und für private E-Mails eine gesonderte Adresse zu verwenden. Unsere UWG-Novelle sieht in § 7 UWG-E ein aus- drückliches Verbot der unverlangten Zusendung elektro- nischer Werbebotschaften vor, es sei denn, der Adressat hat eingewilligt. Das ist das so genannte Opt-in-Verfah- ren. Außerdem soll die Möglichkeit einer Gewinnab- schöpfung eingeführt werden, § 10 UWG-E. Damit wird dem Versender der wirtschaftliche Anreiz für seine Tätigkeit genommen. Solange Spam sich lohnt, wird das Problem auch wei- terhin aktuell bleiben. Die Kosten für das Versenden sind so minimal, das Spamming ein sicheres Geschäft ist. Dreh- und Angelpunkt sind dabei Adressen. Die Urheber von Spams durchforsten Newsgroups, Homepages oder E-Mail-Verzeichnisse und legen sich Adressdatenbanken an. EU-Kommissar Erkki Liikanen hat Anfang des Jah- res berichtet, dass ihm elektronische Versandprogramme mit 450 Millionen elektronischen Adressen schon für 99 Dollar angeboten wurden. Nun ist es ungeheuerlich, dass die Union das Opt-in- Verfahren und die Gewinnabschöpfung, beides effiziente und unbürokratische Maßnahmen zur Bekämpfung von Werbe-Spam, im Bundesrat blockieren und mit der For- derung nach Streichung dieser Maßnahmen morgen den Vermittlungsausschuss anrufen will. Auch im Telekom- munikationsgesetz fordern die Unionsländer das Opt- out-Verfahren bei der Revers-Suche, also der Suche und damit natürlich der Verwendung für geschäftliche Zwe- cke von Adressen, die auf Grundlage der Telefonnum- mer ermittelt werden. Das nenne ich heuchlerisch. Vielleicht weiß ja auch die eine Hand nicht, was die andere tut. Aber hier kostspielige straf- und ordnungs- r p s g s s d w m w s d h e u e s d p p e m a d g d s G j S b v g G f l d v f d 2 2 d b ü z d s P d d m t I (C (D echtliche Maßnahmen zu fordern, wenn durch ein euro- aweit akzeptiertes Opt-in-Verfahren und die Gewinnab- chöpfung das Problem in seinem wirtschaftlichen Kern etroffen werden kann, ist mir unverständlich. Das ent- pricht nicht gerade der Vorstellung einer unbürokrati- chen und sparsamen Regierungsführung. Wir wollen aber noch mehr erreichen, nämlich dass as Versenden von Werbe-Spam als unlautere Wettbe- erbshandlung nicht nur untersagt, sondern zusätzlich it einem Bußgeld belegt werden kann, damit auch klar ird, dass Spam ein schlechtes Geschäft ist. Eine ent- prechende Ergänzung im Teledienstegesetz wird von er Bundesregierung derzeit erarbeitet. Wir würden es ierbei begrüßen, wenn die in Internetangelegenheiten rfahrene Regulierungsbehörde für Telekommunikation nd Post hier die Zuständigkeit als Verfolgungsbehörde rhielte. Auch der Vorschlag aus der SPD, einen Straftatbe- tand für kriminelle Verschleierungstechniken wie Än- erung der Adresszeilen oder die Nutzung fremder Com- uter für den Spamversand einzuführen, halte ich für rüfungswürdig. Wichtig ist jedoch vor allem, dass die rzielten Unrechtsgewinne nicht mehr beim Unterneh- en verbleiben dürfen und – da stimme ich der Union usnahmsweise einmal zu – dass wir international koor- iniert vorgehen; denn das Internet kennt keine Landes- renzen. Die ersten Schritte auf europäischer Ebene ist ie Bundesregierung mit der Umsetzung der Daten- chutz-Richtlinie bereits gegangen. Gudrun Kopp (FDP): Es steht außer Frage, dass der egenstand des heutigen Antrags von CDU und CSU ede Beachtung verdient. Die extreme Zunahme von pam-Mails via Internet ist in der Tat ein ernstes Pro- lem. Jeder Abgeordnete dieses Hauses wird dies nach- ollziehen können, wenn er sich nur einmal jeden Mor- en den Posteingang seines E-Mail-Accounts ansieht. ut die Hälfte aller eingehenden Mails enthält Werbung ür Medikamente, pornographische Produkte oder Ähn- iches. Dies ist nicht nur meist ärgerlich, es bindet auch ie wertvolle Zeit unserer Mitarbeiter. Experten gehen on gut 30 Minuten täglich aufgewendeter Arbeitszeit ür die Bearbeitung von Spam-Mails aus. Insofern sind ie Schätzungen, wonach den Unternehmen in der EU 002 allein durch Spam ein Produktivitätsverlust von ,5 Milliarden Euro entstanden ist, durchaus glaubwür- ig und unterstreichen die Bedeutung des Problems. Aus diesem Grunde stimme ich auch mit der Pro- lembeschreibung des vorliegenden Antrags absolut berein und erkenne an, dass die grundlegende Zielset- ung richtig und berechtigt ist. Jedoch bezweifle ich, ob ie hier vorgeschlagenen dirigistischen und bürokrati- chen Instrumente tauglich und angemessen sind, das roblem Spam wirklich in den Griff zu bekommen. Wenn Sie hier, liebe Kollegen und Kolleginnen von er CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auffor- ern, international eine Vorreiterrolle bei der Eindäm- ung von Spam einzunehmen und insbesondere multila- erale Abkommen zu fördern, dann finden Sie uns an hrer Seite. Denn dies ist doch der Kern des Problems. 9888 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Es handelt sich bei Spam um ein Phänomen, das sich global niederschlägt. Die Verhängung von Bußgeldern jedoch ist eben darum aber höchst problematisch. Man kann kein Problem mit internationalem Hintergrund – und das trifft in diesem Bereich auf 80 bis 90 Prozent der Fälle zu – mit nationalen Rechtsänderungen bekämp- fen. Vielmehr ist hier zumindest auf europäische Initiati- ven hinzuwirken. Im Besonderen aber kann ich Ihre Forderung nach ei- ner neuen, zentralen Melde- und Beschwerdestelle nicht nachvollziehen, und sei diese auch in Kooperation mit der Wirtschaft beabsichtigt. Wir brauchen in Deutsch- land sicher keine zusätzlichen Bürokratien, die entspre- chende Kosten nach sich ziehen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass das Problem Spam im Wege der Selbstbefassung der Industrie zu lö- sen ist. Die FDP setzt hierbei insbesondere auf die zu- sätzliche Installation von Spam-Filtern. Denn letzten En- des haben wir es mit einem technischen Problem zu tun, das auch eine technische Lösung erfordert. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, diese Schwierigkeiten zu be- seitigen, hier muss die private Wirtschaft technische Lö- sungen anbieten. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf die Arbeit des eco-Forums des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, das hierzu verschiedene technische Lösungsansätze diskutiert hat. Alles in allem also begrüßen wir, dass die Fraktion der CDU/CSU das Problem Spam mit dem vorliegenden Antrag thematisiert hat und stimmen auch mit der grund- sätzlichen Zielsetzung überein. Womit wir jedoch nicht übereinstimmen, sind die hier angedachten Instrumente. Wir als Liberale setzen verstärkt auf internationale Ko- operation und Abstimmung, um der lästigen Spamflut Herr zu werden. Nationale Lösungen durch Rechtsände- rungen und die Schaffung weiterer Behörden jedoch leh- nen wir ab und können deshalb dem vorliegenden An- trag nicht zustimmen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Tierseuchengesetzes (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Mit dem Begriff „Meilenstein“ sollte man vorsichtig sein – das gebietet die sprachliche Sorgfalt ebenso wie die politische Red- lichkeit. Doch im Falle des neuen Tierseuchengesetzes, über das wir heute beraten, ist dieser Begriff durchaus nicht fehl am Platze: Wir haben unser nationales Tier- seuchenrecht auf den aktuellen Stand der Erkenntnis ge- bracht und die Grundlagen für eine effiziente und umfas- sende Tierseuchenbekämpfung gelegt. Ich denke, dass schon überzeugend dargelegt wurde, welche grundlegenden Defizite des bisher geltenden Rechts beseitigt worden sind. Wir haben aus den leidvol- len Erfahrungen vergangener Seuchenzüge wie jenen der Schweinepest und der Maul- und Klauenseuche unsere L t v G K t z a g u s s d t a s v m f n v M b k 3 n c B w I V g z w d d n v k „ d w w G e d g K e s w n n f r b (C (D ehren gezogen und einschlägige EU-Richtlinien in na- ionales Recht umgesetzt. Um einmal die Dimension ergangener Seuchenzüge zu illustrieren: Allein in roßbritannien wurden beim Ausbruch der Maul- und lauenseuche im Jahre 2001 zehn Millionen Tiere getö- et. Das Tierseuchengesetz in seiner bisherigen Form ielte vor allem auf die Bekämpfung von Erkrankungen b, die ausschließlich Tiere befallen können. Doch es ibt verschiedene Krankheiten, die bei Tieren auftreten nd auch auf Menschen übertragen werden können, die o genannten Zoonosen. Die Bekämpfung dieser Zoono- en auch am lebenden Tier hat in den letzten Jahren eutlich an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung rägt das neue Recht angemessen Rechnung. Um es kurz, ber nicht verkürzt zu sagen: Das neue Tierseuchenge- etz dient dem unmittelbaren Schutz der Bevölkerung or Infektionen wie beispielsweise der Salmonellose. Als positives Beispiel möchte ich in diesem Zusam- enhang unseren nördlichen Nachbarn Dänemark an- ühren: Durch ein umfassendes Überwachungs- und Sa- ierungsprogramm für Schweine haltende und erarbeitende Betriebe ist es dort gelungen, die für den enschen nicht ungefährliche Salmonellose effektiv zu ekämpfen. Die Zahl der jährlich erkrankten Bürger onnte durch das nationale Monitoring-Programm von 800 auf 680 gesenkt werden – das entspricht einer Ab- ahme von mehr als 80 Prozent. Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, Tierseu- hen im Ausbruchsfall effektiv einzudämmen. Dem und, den Ländern sowie den Städten und Landkreisen ird durch das neue Tierseuchenrecht ein umfassendes nstrumentarium an die Hand gegeben, im begründeten erdachts- und im akuten Seuchenfalle schnell zu rea- ieren. Die möglichen Sofortmaßnahmen reichen bis hin u Eingriffen in elementare Grundrechte wie beispiels- eise jenes der Freizügigkeit durch ein völliges Verbot es Personenverkehrs – völlig zu recht, wie ich hier aus- rücklich betonen möchte. Auch können Transportunter- ehmen und Schlachthöfe in Zukunft von den Behörden erpflichtet werden, sich an Maßnahmen zur Seuchenbe- ämpfung zu beteiligen. Ein behördlich angeordneter stand-still“ kann zudem bereits dadurch in Kraft treten, ass er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ird – ein unnötiger Zeitverlust kann also vermieden erden. Wie wir alle wissen, machen Tierseuchen nicht vor renzen halt, dies gilt für Kreise und Bundesländer benso wie für Staaten. Daher müssen möglichst rasch ie Voraussetzungen geschaffen werden für ein inte- riertes Krisenmanagement. Analog zum „klassischen“ atastrophenschutz müssen grenzüberschreitend Pläne ntwickelt werden, wer im Krisenfalle wann und wo zu- ammentrifft, müssen Einsatzpläne für Polizei, Feuer- ehr und Technisches Hilfswerk erarbeitet werden. Der eu gefasste § 79 des Tierseuchengesetzes sieht vor, dass ach Maßgabe europäischer Bestimmungen im Seuchen- alle Bekämpfungszentren gebildet werden, um effizient eagieren zu können. Das Bundesministerium für Ver- raucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird er- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9889 (A) ) (B) ) mächtigt, auf dem Verordnungswege das Nähere zur Einrichtung dieser Zentren zu regeln. Ich möchte an die- ser Stelle appellieren, dass man möglichst rasch von die- ser Ermächtigung Gebrauch macht und so die Grundla- gen für eine reibungslose Zusammenarbeit im Krisenfalle schafft. Planung ist wichtig, doch sie ist nicht alles. Daher halte ich es für dringend geboten, die entsprechenden Krisenpläne in umfassenden praktischen Übungen mit allen Beteiligten zu erproben und zu evaluieren. Solche Übungen dürfen ebenso wie die Seuchen nicht an Gren- zen halt machen. Sie müssen, wo es die regionalen Ge- gebenheiten nahe legen, Kreis-, Länder- und sogar Staatsgrenzen überschreitend durchgeführt werden. In meinem Heimatland Niedersachsen hat es bereits im ver- gangenen Jahr eine zumindest Kreisgrenzen überschrei- tende Übung gegeben. Ich appelliere an alle Verantwort- lichen, solche praktische Erprobungen in Zukunft in vermehrtem Umfang durchzuführen. Lassen Sie mich abschließend noch eines anmerken: Die Gefahr der überregionalen Ausbreitung von Tierseu- chen ließe sich deutlich verringern, wenn Zahl und Um- fang von Tiertransporten über lange Distanzen deutlich vermindert würden. Zu meinem größten Bedauern sind erst vor wenigen Tagen entsprechende Verhandlungen auf europäischer Ebene gescheitert. Das bringt uns je- doch nicht davon ab, unsere Forderungen aufrecht zu er- halten: Wir wollen und werden uns weiterhin dafür ein- setzen, dass die Transportzeiten EU-weit generell begrenzt werden. Ferner ist eine obligatorische tierärztli- che Untersuchung vor Langzeittransporten für uns un- verzichtbar. Auch bleibt unsere Forderung bestehen, dass die Exporterstattungen für lebende Tiere EU-weit abgeschafft werden müssen. All dies wäre ein großer Fortschritt nicht nur für den Tierschutz, sondern auch für die internationale Tierseuchenbekämpfung. Gitta Connemann (CDU/CSU): Von Johann Wolfgang von Goethe stammt die Feststellung, „Das Außerordentliche geschieht nicht auf glattem, gewöhnli- chem Weg.“ Wie wahr, auch heute noch! Das Außerordentliche ist in diesem Fall die heutige einstimmige Verabschiedung der Änderung des Tierseu- chengesetzes. Leider ging auch sie nicht den glatten, ge- wöhnlichen, also den besten und kürzesten Weg, sondern wurde von der Bundesregierung auf Umwege geschickt. Bereits 2001 wurde die Bundesregierung vom Bun- desrat parteiübergreifend aufgefordert, die Lücken des Tierseuchenrechts kurzfristig zu schließen. Die Bundes- regierung reagierte nicht. Mehrere Mahnungen des Bundesrates folgten. Die Bundesregierung reagierte nicht. Daraufhin brachte die CDU/CSU-Fraktion im Juni 2003 einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag ein. Die Bundesregierung reagierte nicht, sondern ließ den Antrag mit den Stimmen ihrer Koali- tionsfraktionen ablehnen. r T s t k e W d z w t t r d s S U d a d m k t e ß J a k g p t u w z f V s g g S a T z s j n p S k T I (C (D Unseren Antrag hatten wir damit begründet, dass ge- ade bei hoch ansteckenden Tierseuchen das bisherige ierseuchengesetz keine ausreichende Grundlage für ein chnelles, länderübergreifendes Handeln bietet. Wir hiel- en es deshalb unter anderem für notwendig, bei der Be- ämpfung von Tierseuchen den Viehverkehr bundesweit inschränken zu können. Der außerlandwirtschaftliche irtschaftsgüter- und Personenverkehr in Vieh halten- en Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken, Sperrbe- irken und Beobachtungsgebieten sollte reglementiert erden. Wir sahen Bedarf, Reinigungs- und Desinfek- ionsmaßnahmen an Flug- und Seehäfen sowie im sons- igen Reiseverkehr anordnen zu können. Mit ebenjener Begründung möchte die Bundesregie- ung jetzt das Tierseuchengesetz in ebenjenem Sinne än- ern und hat dazu im April 2004 den vorliegenden Ge- etzesentwurf eingebracht. Musste dieser Umweg, dieses pielchen wirklich sein? Mir, uns, geht es nicht um die Geltendmachung von rheberrechten, obwohl das Urhebergesetz für einen so reisten Fall der Verletzung geistigen Eigentums durch- us nennenswerte Sanktionen bereithält. Uns ging und geht es um die Sache. Es ging und geht arum, eine wirksamere Tierseuchenbekämpfung zu er- öglichen. Und diese duldete keinen Aufschub und eine Verzögerung. Durch Ihre offensichtlich parteipoli- isch getragene Verweigerungshaltung haben Sie aber ine solche Verzögerung zu verantworten. Dies ist au- erordentlich bedenklich, denn wie wir alle im letzten ahr erleben mussten, kann eine Seuche von einem Tag uf den anderen ausbrechen. Es kann auf Stunden an- ommen. Seuchen nehmen keine Rücksicht auf zögerliches Re- ierungshandeln. Bei Seuchen geht es um mehr als um olitisches Kalkül. Bei Seuchen geht es um Tiere, Be- riebe und Existenzen. Wir wissen darum. Wir stellen ns anders als die Regierungsfraktionen unserer Verant- ortung. Deshalb werden wir dem vorliegenden Antrag ustimmen. Unsere Anstrengungen haben damit schließlich ge- ruchtet. Mit dem vorliegenden Gesetz werden unsere orstellungen von einem wirksameren Tierseuchen- chutz größtenteils umgesetzt. Der erste Schritt ist damit etan. Wir hoffen, dass die Damen und Herren von der Re- ierungskoalition darüber den nächsten notwendigen chritt nicht vergessen. Dieser besteht darin, sich stärker ls bisher in Brüssel für eine Politik der vorbeugenden ierseuchenbekämpfung einzusetzen. Und dazu gehört wingend eine Änderung der Impfpolitik auf europäi- cher Ebene. Hier besteht Handlungsbedarf und zwar etzt. Es darf nicht der hoffentlich nie eintretende ächste Seuchenausbruch abgewartet werden. Bislang gilt in Europa das Gebot der Nichtimpfungs- olitik. Bislang wird also nur reagiert und im Fall eines euchenausbruchs getötet. Zurzeit heißt das, Seuchenbe- ämpfung durch Tötung verdächtiger und infizierter iere. Es sollte aber heißen Seuchenvorbeugung durch mpfung. 9890 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Diese Forderung des Impfens statt Tötens wird von der CDU/CSU-Fraktion bereits seit längerem erhoben. Die wissenschaftlichen Grundlagen dafür sind gegeben. Die Europäische Kommission hat einen Test zugelas- sen, mit dem es möglich ist, geimpfte von infizierten Schweinen zu unterscheiden. Dem Einsatz von Marker- impfstoffen steht nichts mehr entgegen. Damit gibt es endlich ein Instrument, die klassische Schweinepest zu bekämpfen, ohne zu töten. Zu einer Politik des Impfens statt Tötens gibt es keine Alternative. Eine Seuchenbekämpfung durch Tötung ist nicht nur mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die betroffenen Betriebe verbunden. Vielmehr ist sie aus ethischer Sicht nicht tragbar. Denn Massenkeulungen bedeuten Leid insbesondere für die betroffenen Tiere. Das Wohl der Tiere liegt uns am Herzen. Wenn es Ih- nen genauso geht, dann lassen Sie uns den zweiten Schritt zusammentun. Kämpfen Sie für eine Änderung der Impfpolitik und damit für die Tiere. Dann wird zukünftig der Gesang der Studenten in Auerbachs Keller wieder seine Berechtigung erhalten – ich zitiere erneut Goethe „Uns ist ganz kannibalisch wohl, als wie fünfhundert Säuen.“ Marlene Mortler (CDU/CSU): Heute diskutieren wir in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierseuchengesetzes. Zwei erfreuliche Nachrichten vorweg: Erstens. Meine Rede ist kürzer. Zweitens. Es gibt Zustimmung der CDU/CSU. Nur muss ich fragen: Hätten wir die vorge- sehenen Änderungen nicht auch schneller haben kön- nen? Der Weg bis zur heutigen 2. und 3. Lesung war wirklich lang! Denn bereits im Juni 2003 hatten wir einen Antrag eingebracht, der eine wirksamere Tierseuchenbekämp- fung ermöglichen sollte. Dieser wurde von den Regie- rungsfraktionen Anfang Februar dieses Jahres abgelehnt. Keine acht Tage nach dieser Debatte brachte die Bundes- regierung dann ihren eigenen Entwurf zur Verschärfung des Tierseuchengesetzes in das Gesetzgebungsverfahren ein. Besser gut kopiert, als schlecht selber gemacht, könnte man zu Ihrem Gesetzesänderungsentwurf sagen. Das heißt, Sie haben die wesentlichen Forderungen aus unserem Antrag aufgenommen. Die Bundesregierung ist bei diesem Gesetzentwurf also der Opposition und den unionsgeführten Bundesländern entgegengekommen. Lassen Sie mich nur drei Punkte hervorheben, die ich ausdrücklich befürworte: Erstens: die Einschränkung des Verbringens von Tieren, die selbst nicht empfänglich sind, aber über deren Verbringen der Erreger verbreitet werden kann. Dies bedeutet erstens: Bricht in einem Ge- biet die Geflügelpest aus, kann auch die Verbringung von Schweinen aus diesem Gebiet eingeschränkt wer- den. Zweitens: dass auch bestellte Tiere nicht mehr ver- bracht werden dürfen. Das heißt, wenn Viehmärkte ver- b g p T P c d n L d W z G a h s a w a u u d „ e ü k Ü r n Z z w S w S a d f e d D s a d E f g (C (D oten werden, wird und muss das auch für bestellte Tiere elten. Drittens: die Verhängung eines großräumigen kom- letten Stillstands, bis geklärt worden ist, wo eingeführte iere aus betroffenen Mitgliedsstaaten verblieben sind. Kritisch hinterfragen muss ich allerdings folgende unkte: Im Gesetzentwurf wird die Definition von Tierseu- hen auf Krankheiten erweitert, die von den Tieren auf en Menschen übertragen werden können, die so ge- annten Zoonosen. Das Tierseuchengesetz dient in erster inie der Tierseuchenbekämpfung und nicht der Verhin- erung der Krankheitsübertragung auf den Menschen. ird hier nicht zu weit gegriffen? Zoonosen nehmen war zu, aber hinterfragt man, warum, erkennt man: Die ründe liegen nicht bei den Tieren, sondern sie treten vor llem im nachgelagerten Bereich auf. Und Salmonellen aben gehäuft nach der Urlaubszeit „Saison“. Das Wissen um den sachgerechten Umgang mit fri- chen und verarbeiteten Nahrungsmitteln nimmt weiter b. Auch mangelt es an Hygiene. Das sind Hauptgründe, arum jährlich über 70 000 Menschen in Deutschland n Salmonellose erkranken. Deshalb unterstütze ich die mfangreiche Initiative des DLV, dass Hauswirtschaft nd Ernährung in den Lehrplänen der allgemeinbilden- en Schulen verankert werden. Die EU-Kommission äußert sich folgendermaßen: Zoonosen sind bekanntlich schwer einzudämmen, da ine gewisse Anzahl der betreffenden Mikroorganismen berall vorkommt und nicht leicht aus der Lebensmittel- ette auszuschließen ist.“ Zum anderen liegen entsprechende Richtlinien zur berwachung der Zoonosen von europäischer Seite be- eits vor. Experten meinen, diese würden nicht weit ge- ug greifen. Und trotzdem stellt sich für mich in diesem usammenhang die Frage der Verhältnismäßigkeit in weierlei Hinsicht: Zum einen: Wie wird die Öffentlichkeit reagieren, enn Salmonellen der Schweinepest oder MKS im inne des neuen Gesetzes „gleichgestellt“ sind und dann omöglich Bestände gekeult und ganze Gebiete zu perr- und Beobachtungsgebieten erklärt werden? Zum nderen: Wie stellt sich das Kosten-/Nutzenverhältnis ar? Mir scheint, dass überhaupt zu wenig danach ge- ragt wird und das Motto regiert: Jede neue Vorschrift ist ine gute Vorschrift, koste es, was es wolle. Um es bezüglich der Kosten deutlich zu sagen: Viele eutsche Landwirte kämpfen derzeit um ihre Existenz. ie Erzeugerpreise für Milch sind so niedrig wie 1977. Eine klare Regelung bezüglich einer zusätzlichen Er- tattung der Kosten für Desinfektionsmaßnahmen wäre us meiner Sicht sinnvoll gewesen. Hier haben die Län- er mehrheitlich leider anders entschieden. Erfreulich anzumerken bleibt mir noch, dass es im invernehmen gelungen ist, klarzustellen, dass die Frist ür den Zeitrahmen zur Antragstellung auf Entschädi- ung nicht mit dem Datum der Tötungsanordnung, son- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9891 (A) ) (B) ) dern mit Datum der ersten Tötung beginnt. In besonders schlimmen Seuchenfällen wird diese Erleichterung mei- nes Erachtens jedoch nicht ausreichen. Wie zu Beginn meiner Rede geäußert, werden wir trotz einiger Bedenken dem Gesetzentwurf zustimmen. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Gesetzesnovelle, die wir heute Abend ver- handeln, wird in der Öffentlichkeit wahrscheinlich nur von wenigen wahrgenommen werden. Aber sie steht in einem Zusammenhang, der in den vergangenen Jahren die Landwirtschaft leider immer wieder in den Mittel- punkt der öffentlichen Diskussion gerückt hat: Immer dann, wenn Tierseuchen um sich greifen und Bilder von der Tötung Tausender Tiere durch die Medien gehen, seien es die englischen Scheiterhaufen während der Maul- und Klauenseuche oder die Bilder von der Geflü- gelgrippe in Südostasien mit lebendigem Geflügel in zu- gebundenen Plastiksäcken, steht die Landwirtschaft lei- der im Mittelpunkt des medialen Interesses. Die Gefahr großer Tierseuchen hat vor allem durch den weltweiten Handel in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Internationale Organisationen wie die FAO warnen vor der weltweiten Verbreitung gefährli- cher Tierseuchen. Immer schnellerer Transport, Touris- mus, grenzenlose Mobilität, offene Grenzen, aber auch veränderte Klimabedingungen begünstigen die Ausbrei- tung von Krankheitserregern. Infektionserreger können heute innerhalb weniger Stunden von einem Kontinent zum anderen gelangen. Gefährdet sind nicht nur Schweine-, Rinder- und Hüh- nerbestände, sondern selbst die Bienen sind neuen Ge- fahren ausgesetzt. Dieses Beispiel ist schon sehr interes- sant. So ist der Hauptbienenschädling, die Varroa-Milbe, nicht bei uns heimisch, sondern eingeschleppt worden. Die noch größere Gefahr, der Bienenstockkäfer, konnte bislang offenbar erfolgreich von Europa fern gehalten werden. Wir haben, vor allem auf Druck der Bundesre- gierung, seit diesem Jahr ein EU-weites Importverbot für Bienen, um die Einschleppung des Bienenstockkäfers über Importbienen zu verhindern. Das Tierseuchengeschehen der vergangenen Jahre, angefangen bei der BSE-Krise über die Maul- und Klau- enseuche in Großbritannien 2001, die Geflügelpest in Europa 2003 und schließlich die Geflügelgrippe in Süd- ostasien, stellt uns vor neue Herausforderungen. Wir müssen einerseits darüber nachdenken, wie wir die Ursa- chen wirksam bekämpfen, damit aus Tierkrankheiten gar nicht erst Seuchen werden. Zum Zweiten müssen wir wirksam die Ausbreitung bremsen und Einschleppung vermeiden. Die Agrarpolitik von Rot-Grün hat diese neuen He- rausforderungen von Anfang an offensiv angepackt, als andere noch meinten, man könne das eigene Bundesland einfach für BSE-frei erklären, um vor Seuchen verschont zu bleiben. Wir haben heute ein System der Krisenintervention, das sich, denke ich, sehen lassen kann. Wenn wir an die Maul- und Klauenseuche, wenn wir an die Geflügelpest d w f t s o n p H u l s r b k e u k u s s b B f d u b S u z F z z v d k u e l u s d w g m i e n s s (C (D enken, so haben wir sicher auch viel Glück gehabt, aber ir haben auch ein Krisenmanagement gehabt, das ef- ektiv, zuverlässig und schnell arbeitet und eine Ausbrei- ung in Deutschland verhindert hat. Die Opposition hat ja immer wieder vergeblich ver- ucht, den rot-grünen Regierungen, sei es in Düsseldorf der Berlin, Versäumnisse nachzuweisen. Ich erinnere ur an das Geschrei, das beim Auftreten der Geflügel- est in Deutschland gemacht wurde. Dilettantismus hat err Carstensen von der CDU den Ministerinnen Künast nd Höhn öffentlich, lauthals und unreflektiert, wie das eider so seine Art ist, vorgeworfen. Und dann? Ange- ichts des professionellen Vorgehens der Bundesregie- ung und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen lieb der CDU/CSU am Ende nichts anderes übrig, als leinlaut zuzugeben, dass hier besonnen, fachkundig und rfolgreich die Ausbreitung der Seuche verhindert wurde nd von Dilettantismus keine Rede sein konnte. Als es Anfang dieses Jahres scheinbare Unstimmig- eiten bei BSE-Tests gab, war es besonders die FDP, die ngetrübt von Sachkenntnis so lange Skandal schrie, bis ie es endlich auf die erste Seite der „Bild“-Zeitung ge- chafft hatte. Nur eines ist Ihnen auch mithilfe der knapp ekleideten Damen von Seite eins nicht gelungen: Der undesregierung Versäumnisse bei der BSE-Bekämp- ung nachzuweisen. Der Vorfall hat vielmehr gezeigt, ass unser Kontrollsystem äußerst zuverlässig arbeitet nd jegliche Ungenauigkeiten sofort zu Tage fördert. Die Novelle des Tierseuchengesetzes, die wir heute eraten, war notwendig. Sie wird die Möglichkeiten der euchenbekämpfung noch einmal verbessern. In Zukunft sollen Ermächtigungen ermöglicht werden, m erstens den Viehverkehr einschränken zu können, weitens den außerlandwirtschaftlichen Personen- und ahrzeugverkehr in den betroffenen Gebieten begrenzen u können, drittens Tiere und von ihnen stammende Er- eugnisse aus Seuchengebieten zu reglementieren und iertens Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an en Außengrenzen anordnen zu können. Außerdem wird das Tierseuchengesetz auf die Be- ämpfung von Zoonosen am lebenden Tier ausgeweitet nd Schafe und Ziegen werden in die Tierseuchenkasse inbezogen. Das sind notwendige Maßnahmen und es ist erfreu- ich, dass darüber zwischen Bundesregierung, Bundesrat nd den Fraktionen im Bundestag offenbar Einigkeit be- teht. Es ist der Vorteil solcher eher unauffälliger Gesetze, ass sie sich nicht zum Populismus eignen. Allerdings äre es schön, wenn die Opposition auch bei zukünfti- en Seuchenfällen etwas weniger aufgeregt und etwas ehr an der Sache orientiert mitarbeiten würde, als das n der Vergangenheit häufig der Fall war. Ich denke, dass in solcher Umgang vor allem im Interesse der Betroffe- en wäre, für die solche Situationen äußerst schwierig ind und die verdient haben, dass wir sie mit parteipoliti- chem Gezänk verschonen. 9892 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 (A) ) (B) ) Hans-Michael Goldmann (FDP): Die FDP begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierseuchengesetzes. Er behebt einige Probleme, die sich durch unzureichende Ermächtigungen zur Bekämp- fung von Tierseuchen ergeben haben. Es ist unser aller Anliegen den Schutz vor hoch ansteckenden Tierseu- chen so sicher wie möglich zu machen, um unübersehba- ren Schaden von der Landwirtschaft fernzuhalten. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die inhaltli- chen Anregungen des Bundesrates weitgehend übernom- men hat. Damit kommen wir zügig zu den notwendigen Verbesserungen. Insbesondere die Forderung des Bun- desrates, die sachgerechte Lagerung von Futtermitteln auch anordnen zu können, ist sehr sinnvoll. Die FDP-Bundestagsfraktion schließt sich in der Frage der Forderung des Bundesrates, in Art. 1 Nr. 59, § 84 Tierseuchengesetz, zu streichen, grundsätzlich der Auffassung der Bundesregierung an. In der Tat gilt es, dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil aus dem Jahr 1999 Rechnung zu tragen. Es ist auch nicht einsichtig, warum Verwaltungsvorschriften, die sich ausschließlich an Behörden des Bundes richten, mit der Zustimmung des Bundesrates erlassen werden sollten. Auch dem Wunsch des Bundesrates, eine Ermächti- gung zur Beauftragung Dritter zur Durchführung des Tierseuchengesetzes in das Tierseuchengesetz aufzuneh- men, kann sich die FDP nicht anschließen. Die Bundes- regierung hat Recht mit ihrer Feststellung, dass dies in die Organisationshoheit der Länder eingreifen würde und dass deshalb eine entsprechende Regelung den Lan- desparlamenten vorbehalten bleiben sollte. Mir ist nicht klar, wieso hier auf einmal etwas zentral geregelt werden soll, für das die Länder zuständig sind. Wir begrüßen auch, dass der Gesetzentwurf besseren Schutz lebender Tiere bei der Bekämpfung von auf den Menschen übertragbaren Tierkrankheiten bietet. Bislang ist das Tierseuchengesetz zu stark auf den Schutz der Tierbestände ausgerichtet. Insgesamt wird es durch das Gesetz deutliche Verbes- serungen bei hoch ansteckenden Tierseuchen geben, des- halb stimmt die FDP dem Gesetz zu. Dr. Gerald Thalheim (Parl. Staatsekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft): Nach den bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung insbesondere hoch- kontagiöser Tierseuchen haben wir festgestellt, dass das Tierseuchengesetz nicht unter allen Gesichtspunkten aus- reichende Ermächtigungen zum Erlass der notwendigen Maßregeln beinhaltet. Insbesondere fehlen Ermächtigun- gen, um den Viehverkehr unter bestimmten Vorausset- zungen und für eine bestimmte Zeit bundesweit zu regle- mentieren, den außerlandwirtschaftlichen Personen- und Fahrzeugverkehr in Vieh haltenden Betrieben sowie in Verdachtssperrbezirken, Sperrbezirken und Beobach- tungsgebieten zu reglementieren, Tiere vorsorglich, auch wenn sie als Seuchenüberträger fungieren, töten zu kön- nen, Tiere und von ihnen stammende Erzeugnisse, die während der Inkubationszeit aus Ländern verbracht oder e u t d F g m k b T r D e R L g r c z e d T u s k s „ l s a b o s v ( g s R r k B ü c n u d t i k B i t (C (D ingeführt worden sind, in denen zum Beispiel Maul- nd Klauenseuche (MKS) aufgetreten ist, zu reglemen- ieren und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an en Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland, an lug- und Schiffshäfen sowie bei bestimmten Fahrzeu- en (Tierkörperbeseitigungsanstalten-Fahrzeuge, Futter- itteltransportfahrzeuge, Milchfahrzeuge) anordnen zu önnen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Änderungs- edarf gesehen im Hinblick auf die Bekämpfung von bei ieren auftretenden und auf den Menschen übertragba- en Krankheiten, den Zoonosen. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines ritten Gesetzes zur Änderung des Tierseuchengesetzes ingebracht. Mit dem Änderungsgesetz werden unter anderem echtsgrundlagen für ein „stand-still“ – bezogen auf ein and oder bezogen auf die gesamte Bundesrepublik – eschaffen. Darüber hinaus will die Bundesregierung die echtliche Grundlage schaffen, um Tötungen empfängli- her sowie solcher Tiere, die geeignet sind, eine Seuche u verschleppen, anordnen zu können. Mit dieser Erweiterung des Tierseuchengesetzes wäre s auch möglich, „Präventivtötungen“ anzuordnen, wenn ies erstens zum Schutz gegen die Ausbreitung einer ierseuche, die ihrer Beschaffenheit nach eine größere nd allgemeinere Gefahr darstellt, oder zweitens zur Be- eitigung von Infektionsherden erforderlich ist. Dabei ann die Tötungsanordnung der zuständigen Behörde chon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein blanker Automatismus“ sein. Vielmehr hat die Behörde vor Er- ass einer Tötungsanordnung im Rahmen ihres Ermes- ens die in Rede stehenden Rechtsgüter (zum Beispiel uch Tierschutzbelange) gegeneinander abzuwägen. Im Einzelnen bedeutet das, nach Deutschland ver- rachte Tiere und Erzeugnisse aus einem Mitgliedstaat der einem Drittland, in dem eine anzeigepflichtige Tier- euche aufgetreten ist, zu reglementieren; den Personen- erkehr, und somit auch Veranstaltungen mit Personen zum Beispiel Sport- oder Konzertveranstaltungen), die egebenenfalls zur Seuchenverbreitung beitragen, in be- timmten Gebieten zu verbieten oder zu beschränken; einigungs- und Desinfektionsmaßnahmen unter ande- em auch an Flughäfen oder Schiffshäfen durchführen zu önnen. Als Veröffentlichungsmedium ist der elektronische undesanzeiger neu vorgesehen. Eine Veröffentlichung ber Rundfunk und Fernsehen, begegnet rechtsstaatli- hen Bedenken, weil sie die grundgesetzlich vorgesehe- en Rechtsschutzmöglichkeiten unzulässig einschränkt nd weil sich zudem die Frage stellt, wer die Gewähr für ie Richtigkeit der über Rundfunk/Fernsehen verbreite- en „Anordnung“ übernehmen würde. Weiterhin – und ich erinnere mich, dass dieser Punkt n der Sitzung am 12. Februar 2004 etwas scherzhaft dis- utiert wurde – wird die Umbenennung der bisherigen undesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere n „Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinsti- ut für Tiergesundheit“ gesetzlich verankert. Das Kolle- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 108. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 9893 (A) (C) (B) (D) gium der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV), Hauptsitz Insel Riems, hat in seiner Sitzung vom 18. November 2002 die Umbenennung ein- stimmig beschlossen. Die Einrichtung entstand im Jahr 1910, als Friedrich Loeffler seine Forschungsarbeiten an dem Erregervirus der MKS auf die Insel Riems verlegte, um Virusverschleppungen zu vermeiden. Es entstand das weltweit älteste Virusforschungsinstitut. Der heutige Anstaltsteil auf Riems erhielt 1952 den Namen seines Gründers, nämlich „Friedrich-Loeffler-lnstitut Riems“. Nach der Wiedervereinigung wurde das „Friedrich- Loeffler-Institut Insel Riems“ Bestandteil der BFAV. Der Namensbestandteil „Friedrich Loeffler“ verkör- pert sowohl den Fachbereich der Virologie (durch Loefflers Entdeckung des MKS-Virus), als auch den Fachbereich der Bakteriologie (Entdeckung des Diph- therie-Erregers „Klebs-Loeffler Bakterie“). Daneben ist der Name „Friedrich Loeffler“ auch im internationalen Bereich eng mit der Tierseuchenforschung verbunden. Insgesamt wird mit der Änderung des Tierseuchenge- setzes die Zielrichtung verfolgt, den für die Tierseuchen- bekämpfung zuständigen Behörden ein Instrumentarium an die Hand zu geben, das eine effektive Tierseuchenbe- kämpfung ermöglicht. Das Tierseuchengesetz wird an die Realitäten des globalen Personen- und Güterverkehrs angepasst. Mit der Umbenennung des Instituts würdigen wir die Leistungen der deutschen Virenforschung. Gleichzeitig erhält das Institut mit dem international be- kannten und anerkannten Namen Loefflers einen hohen Identifikationswert. 108. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 6. Mai 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8

    Rede von Andreas Scheuer
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)