Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9651
(A) )
(B) )
zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf eine Änderung
Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.04.2004
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf enthält der
nien (Tagesordnungspunkt 20 a)Meckel, Markus SPD 30.04.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigte
*
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A
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andres, Gerd SPD 30.04.2004
Bachmaier, Hermann SPD 30.04.2004
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 30.04.2004
Berg, Ute SPD 30.04.2004
Bindig, Rudolf SPD 30.04.2004*
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 30.04.2004
Dzembritzki, Detlef SPD 30.04.2004
Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 30.04.2004
Flach, Ulrike FDP 30.04.2004
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 30.04.2004*
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 30.04.2004
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.04.2004
Granold, Ute CDU/CSU 30.04.2004
Höfer, Gerd SPD 30.04.2004*
Hörster, Joachim CDU/CSU 30.04.2004*
Dr. Hoyer, Werner FDP 30.04.2004
Jäger, Renate SPD 30.04.2004*
Jonas, Klaus Werner SPD 30.04.2004*
Kampeter, Steffen CDU/CSU 30.04.2004
Kelber, Ulrich SPD 30.04.2004
Kopp, Gudrun FDP 30.04.2004
Kortmann, Karin SPD 30.04.2004
Dr. Leonhard, Elke SPD 30.04.2004
Letzgus, Peter CDU/CSU 30.04.2004*
Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 30.04.2004
Lintner, Eduard CDU/CSU 30.04.2004*
Matschie, Christoph SPD 30.04.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur An-
passung des Baugesetzbuches an EU-Richtli-
ulthaupt, Gesine SPD 30.04.2004
tto (Godern), Eberhard FDP 30.04.2004
r. Pinkwart, Andreas FDP 30.04.2004
achel, Thomas CDU/CSU 30.04.2004
aidel, Hans CDU/CSU 30.04.2004**
ager, Krista BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.04.2004
charping, Rudolf SPD 30.04.2004
r. Scheer, Hermann SPD 30.04.2004*
cholz, Olaf SPD 30.04.2004
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 30.04.2004
r. Schwanholz, Martin SPD 30.04.2004
r. Stinner, Rainer FDP 30.04.2004
r. Thomae, Dieter FDP 30.04.2004
rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.04.2004
ellenreuther, Ingo CDU/CSU 30.04.2004
ettig-Danielmeier,
Inge
SPD 30.04.2004
r. Wodarg, Wolfgang SPD 30.04.2004*
ohlleben, Verena SPD 30.04.2004
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
9652 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
(A) )
(B) )
des § 18 a Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes. War
bisher vorgesehen, in der Ausschließlichen Wirtschafts-
zone (AWZ) das Bundesamt für Bauwesen und Raum-
ordnung (BBR) mit der Durchführung der vorbereiten-
den Verfahrensschritte zur Aufstellung der Ziele und
Grundsätze der Raumordnung, einschließlich der Um-
weltprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu be-
trauen, so soll nunmehr hierfür das Bundesamt für See-
schifffahrt und Hydrologie (BSH) zuständig sein, das
dann gleichzeitig planende und genehmigende Behörde
wäre.
Diese Regelung halte ich für äußerst bedenklich. Eine
planungsrechtliche Abwägung muss von einem Höchst-
maß an Objektivität der mit der Raumordnung beauftrag-
ten Stelle ausgehen. Die für Raumordnung zuständige
Behörde sollte nicht zugleich Genehmigungsbehörde für
an Vorgaben der Raumordnung gebundene Entscheidun-
gen sein. Die Unabhängigkeit der Raumordnungsbe-
hörde wäre nicht gegeben und die Kontrollfunktion ginge
weitgehend verloren, wenn verpflichtende und verpflich-
tete Behörde identisch wären.
Sicherlich hat das BSH eine größere fachliche Nähe
zum Thema Schutz der Meeresumwelt und Gewährleis-
tung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt.
Jedoch hat das BBR – im Gegensatz zum BSH – unbe-
streitbar die notwendigen Kenntnisse im Bereich der
Raumordnung und Raumforschung. Zudem engagiert es
sich bereits im IKZM-Prozess (Integriertes Küstenzo-
nenmanagement) und kann dadurch durchaus auf Erfah-
rungen im Meeres- und Küstenbereich zurückgreifen.
Im Interesse einer übergeordneten und koordinieren-
den Planung ist die geringere sektorale Kompetenz des
BBR auch gar nicht entscheidend. Dies ergibt sich aus
dem Vorrang der Koordinationsziele vor den zu koordi-
nierenden Aufgaben. Fachspezifische Erfordernisse kön-
nen die Fachbehörden in ihren Planungen darlegen und
von der Raumordnungsbehörde angemessen berücksich-
tigt werden.
Ich halte es für eine demokratietheoretisch und demo-
kratiepraktisch fatale Entscheidung, dass die Trennung
von Raumordnungsbehörde (BBR) und Fachplanungs-
und Genehmigungsbehörde (BSH) aufgehoben wird,
und lehne sie nachdrücklich ab.
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Baugesetzbuches an EU-Richtlinien
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuches – § 246 –
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuches (Kommunale Rechte bei
Windkraftanlagen stärken)
– Beschlussempfehlung und Bericht: Weitge-
hende Planungserleichterungen bei Anpas-
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sung des Baugesetzbuches an EU-Richtli-
nien
(Tagesordnungspunkt 20)
Petra Pau (fraktionslos): Mit dem EAG sollten drei
rundlegende Ziele verfolgt werden: erstens die Anpas-
ung des nationalen Baurechts an die EU-Richtlinien,
weitens die weitere Vereinfachungen im Baurecht und
rittens die Aufnahme des Stadtumbaus und der Sozia-
en Stadt in das Baugesetzbuch.
Es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregie-
ung, wenn auch in einer veränderten Fassung, einstim-
ig im Bauausschuss beschlossen wird. Auch im Plenum
eichnet sich eine fraktionsübergreifende Zustimmung
b. Ein Grund dafür sind sicher die langfristige Vorarbeit
nter Einbeziehung der Länder und Kommunen, die Ar-
eit einer Expertenkommission und die Durchführung ei-
es Planspiels.
Die Positionen der PDS zur Baurechtsnovelle lassen
ich in acht Punkten zusammenfassen. Erstens. Die vor-
esehenen Anpassungen des nationalen Baurechts an die
U-Richtlinien zur Umweltprüfung und zur Öffentlich-
eitsbeteiligung sind notwendig, sinnvoll, im Kern gut
elungen und unterstützenswert. Positiv ist die Ver-
flichtung, grundsätzlich alle Raumordnungs-, Flächen-
utzungs- und Bebauungspläne einer Umweltprüfung zu
nterziehen.
Zweitens. Die stärkere Betonung der Sozialpflichtig-
eit, der Nachhaltigkeit und des Bodenschutzes sowie
ie Aufnahme der Verkehrsproblematik mit der Ausrich-
ung auf die Vermeidung und Verringerung von Verkehr
n die Bauplanung wird ausdrücklich begrüßt.
Drittens. Künftig sind alle Flächennutzungspläne spä-
estens 15 Jahre nach ihrer Aufstellung zu überprüfen
nd, wenn notwendig, an neue städtebauliche Entwick-
ungen anzupassen. Diese von der PDS bereits bei der
aurechtsnovelle im Jahr 1997 vorgeschlagene Ände-
ung wird zu einer besseren Beteiligung der Bürgerinnen
nd Bürger, zu mehr Transparenz und Klarheit führen.
Viertens. Hervorzuheben ist die Konkretisierung der
odenschutzklausel mit dem Ziel der Verringerung der
usätzlichen Inanspruchnahme von neuen Flächen für
auliche Nutzungen. Dies ist ein Schritt in die richtige
ichtung, reicht aber nicht. Angesichts stagnierender
zw. rückläufiger Bevölkerungszahlen, zunehmend un-
enutzter (versiegelter) Flächen, welche zum Wohnen
der für das Gewerbe geeignet sind, steht die Frage, ob
icht ein im Grundsatz genereller Stopp weiterer Zersie-
elungen und Baulandausweisungen nicht nur umwelt-
olitisch notwendig, sondern auch möglich ist.
Fünftens. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die de-
okratischen Mitbestimmungsrechte für Bürgerinnen
nd Bürger werden mit dem Gesetz gestärkt. Nicht ge-
ondert thematisiert wurden mit Bezug auf das Kinder-
nd Jugendhilfegesetz die Mitbestimmungsrechte für
inder und Jugendliche. Erklärtes Ziel der PDS ist, Be-
roffene zu Beteiligten zu machen. Mit dem neuen EAG
rweitern sich ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung an der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9653
(A) )
(B) )
Entwicklung der Städte und Gemeinden und des Umlan-
des. Eine Voraussetzung ist, dass die Beteiligungsrechte
bekannt und genutzt werden. Dies sollte auch der Bund
mit geeigneten Maßnahmen fördern.
Sechstens. In Art. 3 GG heißt es, dass niemand wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Des-
wegen ist eine Verpflichtung zum barrierefreien Bauen
im Baugesetzbuch überfällig. Die Praxis beweist tagtäg-
lich, dass es nicht genügt, wenn sich der Bund lediglich
für seine eigenen Bauvorhaben verantwortlich fühlt.
Gummiparagraphen in den Landesbauordnungen bieten
immer wieder Bauherren die Möglichkeit, Neubauten
mit Barrieren zu bauen. Hier wäre einmal eine geeignete
Gelegenheit, sich die USA zum Vorbild zu nehmen.
Dass es auch in der Bundesrepublik anders geht, belegt
der vorliegende Gesetzentwurf: Umweltstandards sind
trotz Föderalismus durch Bundesrecht festgelegt.
Siebtens. Problematisch ist die Streichung der Tei-
lungsgenehmigungen für Grundstücke. Hier besteht
ernsthaft die Gefahr, dass der beabsichtigte Bürokratie-
abbau zulasten der Rechtssicherheit der Betroffenen ge-
hen wird.
Achtens. Erstmals seit 200 Jahren schrumpfen die
Städte – im Osten und zunehmend auch im Westen. Die
Folgen dieser Städteschrumpfung und der stellenweise
regelrechten Entsiedelung im ländlichen Raum sind zu-
nehmender Wohnungsleerstand, aber auch Überkapazitä-
ten bei Gemeinde- und Infrastruktureinrichtungen. Durch
die Unterschreitung erforderlicher Mindestfrequenzen
müssen Schulen und Kultureinrichtungen, aber auch
Arztpraxen und Geschäfte schließen. Dadurch sinkt die
Lebensqualität und noch mehr Menschen ziehen fort. Die
Aufnahme des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt in das
Baurecht wird begrüßt. Davon unbenommen müssen die
Programme zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt an-
gesichts der Situation vor allem in ostdeutschen Städten
und Gemeinden fortgeführt und ausgebaut werden.
Eine Reihe von Problemen der Bauplanung werden
mit dieser Baurechtsnovelle nicht oder nur unzureichend
gelöst. Trotzdem wird das Baurecht mit dem vorliegen-
den Gesetzentwurf in vielen Bestandteilen besser als das
bestehende Baugesetzbuch. Die drei selbst gesetzten
Ziele wurden überwiegend umgesetzt. Gestärkt werden
die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und
Bürgern und ihren Vertretungen sowie die Belange der
Umwelt und Natur. Deswegen werden die PDS-Abge-
ordneten dem Gesetzentwurf zustimmen.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhaus-
gas-Emissionsberechtigungen in der Zutei-
lungsperiode 2005 bis 2007 (Tagesordnungs-
punkt 22)
Wolfgang Grotthaus (SPD): Die Bundesregierung
ist ihrer Verpflichtung aus der europäischen Richtlinie
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um Emissionshandel nachgekommen und hat der EU-
ommission pünktlich den deutschen Nationalen Allo-
ationsplan (NAP) übermittelt. Es ist nicht zu kritisieren,
enn die Bundesregierung Termine einhält, auch wenn
tliche Akteure in Europa, aber auch in Deutschland eine
erzögerung der Lieferung des NAP einkalkuliert ha-
en. Allein damit signalisieren wir, dass Deutschland die
uropäischen Vereinbarungen einhalten wird und Klima-
chutz weiterhin auf der Agenda der deutschen Umwelt-
nd auch Wirtschaftspolitik steht. Wir erwarten nun von
er EU-Kommission, dass sie die Umsetzung der Richt-
inie in allen Mitgliedstaaten durchsetzen und sicherstel-
en wird, dass keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen
en Mitgliedstaaten entstehen.
Die Erstellung des NAP war von heftigen Vertei-
ungskonflikten begleitet. Immerhin besitzen die Emissi-
nsrechte einen monetären Wert (laut Öko-Institut: 4 bis
Milliarden Euro pro Jahr) und können frei gehandelt
erden. Andererseits sind die Potenziale zur Begren-
ung der Emissionen sehr unterschiedlich verteilt sowie
um Teil (zum Beispiel Stahl-, Zement- und Glasindus-
rie) nur unter Produktionsrücknahme zu erzielen. Jede
ranche und jede Anlage war daher bestrebt, ein mög-
ichst großes Stück vom Zertifikate-Kuchen zu bekom-
en.
Viele Anlagenbetreiber, insbesondere aus der ostdeut-
chen Energiewirtschaft, erheben Ansprüche auf An-
echnung von „early actions“ (frühzeitige Vorleistungen
n Form von Investitionen in moderne Technik). Aller-
ings reduziert jede Tonne anerkannter „early action“
ie Menge für die anderen Marktteilnehmer. Alle Son-
erzuteilungen für „early action“, Kraft-Wärme-Kopp-
ung (KWK), Stilllegung von Kernkraftwerken usw.
erden einer Reserve zugeordnet, deren Höhe wiederum
ie Gesamtmenge an freien Zertifikaten schmälert. Eine
erücksichtigung aller Emissionsreduktionen in
eutschland seit 1990 würde den Gesamttopf vermutlich
prengen und zu einer Verfehlung des Emissionsminde-
ungszieles von 21 Prozent führen.
Mit dem NAP wird Deutschland seine Verpflichtung
us den europäischen Burden Sharing einhalten, seinen
usstoß von Kohlendioxid bis 2012 um insgesamt
1 Prozent unter den Wert von 1990 zu senken. Das ent-
pricht dann einer jährlichen CO2-Emissionsminderunguf insgesamt 846 Millionen in den Sektoren Energie,
ndustrie, Gewerbe, Verkehr und Haushalte.
Diese Absenkung wird in zwei Schritten geschehen:
m ersten Schritt, das heißt in der ersten Verpflichtungs-
eriode 2005 bis 2007 wird es in den Sektoren Energie
nd Industrie eine Minderung vom Basiswert 505 Mil-
ionen Tonnen auf 503 Millionen Tonnen geben und in
er zweiten Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 wer-
en 495 Millionen Tonnen erreicht sein. Das allgemeine
iel für die Sektoren Gewerbe, Verkehr und Haushalte
iegt dann bei 356 Millionen Tonnen CO2.
Mit der heutigen Einbringung des Zuteilungsgesetzes
um Nationalen Allokationsplan wird es gelingen, den
missionshandel am l. Januar 2005 in Deutschland ein-
uführen. Ich bin optimistisch, dass die Prüfung des Pla-
es durch die EU-Kommission auf Kompatibilität mit
9654 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
(A) )
(B) )
der europäischen Emissionshandelsrichtlinie und seine
Vereinbarkeit mit den Zielen des Kiotoprotokolls mit ei-
nem positiven Ergebnis enden wird, weil wir unsere
Hausaufgaben sorgfältig gemacht haben. Zugleich stel-
len wir mit dem Parlamentsvorbehalt sicher, dass wir auf
die Vorschläge unserer europäischen Nachbarn noch an-
gemessen reagieren können. Wir wollen, dass dieses
neue Instrument des Klimaschutzes einen hohen und
harmonisierten Qualitätsstandard aufweist.
In diesem Gesetz verbinden wir die Erfüllung unserer
Klimaschutzverpflichtung, haben aber auch die indus-
triepolitischen Aspekte und Standortfragen in dieser kri-
tischen Wirtschaftslage im Auge. In den Festlegungen
der Regeln für die Zuteilung sowohl an bestehende An-
lagen, aber auch für die Neu- und Ersatzinvestitionen
spiegelt sich Augenmaß wieder. Die Unternehmen haben
Freiraum für ihre unternehmerischen Entscheidungen
und Anreize für Investitionen erhalten.
Alle Anlagen erhalten ihre Emissionsberechtigungen
kostenlos zugeteilt.
Die Bestandsanlagen erhalten ihre Emissionsberechti-
gungen auf der Basis ihrer früheren Emissionen nach
dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2002. Dabei ist
auch an besondere Härtefälle gedacht, auf die flexibel
reagiert werden kann. Werden alte Anlagen durch neue
ersetzt, greift die Übertragungsregelung, nach der die
Emissionsberechtigungen in der Höhe, wie sie für die
Altanlage zugeteilt wurden, für die Dauer von vier Jah-
ren auf die Neuanlage übertragen werden können. An-
schließend erfolgt die Zuteilung für diese Anlage
14 Jahre lang mit einem Erfüllungsfaktor von l, das
heißt, es gibt für diese Zeit keine Minderungsverpflich-
tungen.
Das ist ein echter Anreiz zur Modernisierung alter
und nicht mehr effizienter Anlagen und trägt dazu bei,
eine nachhaltige Energiepolitik einzuleiten.
Für Neuanlagen gelten Benchmarks, also Bezugs-
werte, die sich an der besten jeweilig verfügbaren Tech-
nik (Stand der Technik) orientieren. Auch gilt eine un-
veränderte Zuteilung für 14 Jahre. Damit erhalten alle
Energieträger die gleichen Chancen, wenn sie in die Zu-
kunft investieren wollen.
Wir hoffen, den Anreiz zur Modernisierung dadurch
zu erhöhen, dass sehr alte Kraftwerke mit einem sehr ge-
ringen Wirkungsgrad einer Malusregelung unterliegen,
die die fortdauernde Emission von Kohlendioxid teurer
macht.
Nicht unwichtig sind die Sonderregelungen, auf deren
Durchsetzung bei den Verhandlungen über die Inhalte
der europäischen Richtlinie Deutschland besonders Wert
gelegt hat. So werden frühzeitig, das heißt ab 1994 er-
brachte Klimaschutzleistungen berücksichtigt. Mit ei-
nem Topf von 110 Millionen Tonnen CO2-Berechtigun-gen soll schnelles und frühzeitiges Reagieren bei der
Erbringung von Klimaschutzleistungen belohnt werden.
Gesondert behandelt werden auch die hoch modernen
und effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, deren
Beitrag zum Klimaschutz immer wichtiger werden wird.
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Meine Fraktion glaubt aber, dass in diesem Punkt
och Klarstellungen nötig werden. Die KWK-Technik
raucht unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht,
ine sichere und umweltverträgliche Energieversorgung
u schaffen. Kraft-Wärme-Kopplung kann als größenun-
bhängige Technologie dezentral und verbrauchsnah
ingesetzt werden und bietet in vernetzten Strukturen die
orteile so genannter hoch effizienter virtueller Kraft-
erke.
Nicht ganz unwichtig ist auch die Berücksichtigung
echnisch nicht möglicher Minderungen bei Prozesse-
issionen. Auch dafür wird ein Topf vorgehalten, der
it 61 Millionen Tonnen CO2 ausreichend gefüllt seinürfte.
Insgesamt ist also festzustellen, dass die Energiever-
orgung in Deutschland und die deutsche Industrie gute
hancen hat, erfolgreich am Emissionshandel teilzuneh-
en.
Mit den Festlegungen zur Prozessenergie, zu „early
ction“, aber auch in den für den Energieträgermix rele-
anten Kriterien für die Zertifikatezuteilung bei Neuin-
estitionen finden im NAP industriepolitische Aspekte
nd Standortfragen in dieser sensiblen Wirtschaftslage in
ualifizierter Form Berücksichtigung. Umso wichtiger
st es nun, dass die Unternehmen die Chance des Emis-
ionshandels, kostengünstig Klimaschutz zu betreiben,
rgreifen.
Am Ende bleibt aber auch festzustellen, dass mit die-
em Mengengerüst die anderen Sektoren, Haushalte und
erkehr, deutlich mehr zum Klimaschutz werden beitra-
en müssen, nachdem die bisherigen Erfolge mehr auf
eiten der Industrie erzielt wurden. Maßnahmen gibt es
enug. Die Bundesregierung hat in ihrer Nachhaltig-
eitsstrategie anspruchsvolle Ziele formuliert, das muss
etzt angepackt werden.
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD): Das Bun-
eskabinett hat Ende März den Nationalen Zuteilungs-
lan für die kostenlose Verteilung von Emissionslizen-
en beschlossen und an die Europäische Kommission
eschickt. Am 21. April hat dann das Bundeskabinett ei-
en dazugehörigen Gesetzentwurf beschlossen. Die Re-
ierungsfraktionen haben diesen Entwurf als den ihrigen
bernommen, um ein Verfahren zu ermöglichen, bei dem
ie Zuteilung von Lizenzen noch vor der Sommerpause
eschlossen werden kann. Das hat den Vorteil, dass wir
echtssicherheit rechtzeitig vor dem 1. Januar haben.
Der Nachteil des Verfahrens ist bekannt: Die parla-
entarische Beratung einschließlich der Anhörung von
etroffenen leidet unter diesem Zeitdruck.
Als Klimaschützer müssen wir uns andererseits über
as Tempo freuen. Dieses ist nötig, damit der europäi-
che Geleitzug nicht zu langsam wird. Die derzeitigen
egierungen der USA, Australiens und anderer Bremser
ürden nichts lieber sehen, als wenn der Geleitzug ins
tocken käme. Deutschland hat dabei eine besondere
erpflichtung zum Tempo. Ein wenig neidisch schauen
a Österreicher und Dänen und andere auf uns, weil wir
urch die industrielle Modernisierung Ostdeutschlands
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9655
(A) )
(B) )
einen sehr komfortablen Vorsprung bei der Reduktion
der Treibhausgabe haben.
Lassen sie mich ein paar Fakten zum Gesetzentwurf
nennen:
Das NAP-Gesetz enthält absolute CO2-Obergrenzenfür die erste und für die zweite Handelsperiode.
In den Jahren 2005 bis 2007 beträgt das Budget für
die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft 503 Millio-
nen Tonnen CO2 pro Jahr. Für die zweite Abrechnungs-periode 2008 bis 2012 sind es 495 Millionen Tonnen
CO2 – das sind immerhin 2 bzw. 10 Millionen Tonnenweniger als im Jahresdurchschnitt 2000 bis 2002 emit-
tiert wurden.
Die anderen Sektoren – Haushalte, Verkehr, Handel/
Kleingewerbe und Dienstleistungen – dürfen 2005 bis
2007 jährlich 356 Millionen Tonnen CO2 und 2008 bis2012 351 Millionen Tonnen CO2 emittieren – 2 bzw.7 Tonnen CO2 weniger als im Jahresdurchschnitt 2000bis 2002.
Besonders hervorzuheben ist, dass im Entwurf des
NAP-Gesetzes bereits Ziele für die zweite Handelsperio-
de enthalten sind. Die Vorgaben der EU-Richtlinie ver-
langen lediglich Angaben für die erste Handelsperiode
bis 2007. Der Vorteil des deutschen Vorgehens ist, dass
es Planungssicherheit für Investoren bis 2012 schafft.
Die CO2-Ziele für die zweite Handelsperiode sind imÜbrigen identisch mit den deutschen Kiotozielen bzw.
mit unserem Anteil am „EU burden sharing“.
Zurück zum NAP-Gesetz: Prozessbedingte CO2-Emissionen werden ohne zeitliche Befristung mit einem
Erfüllungsfaktor 1 ausgestattet. Diese Anlagen, die na-
turgemäß CO2-Reduktionen nur durch Produktionsrück-gang bewirken können, bekommen demnach durch den
Emissionshandel keine CO2-Reduktionsverpflichtungen.
Für die Kompensation des Atomausstiegs und für
Mehrzuteilungen an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
stehen in der ersten Handelsperiode jeweils Emissions-
zertifikate in Höhe von 1,5 Millionen Tonnen CO2 jähr-lich zu Verfügung.
Ein besonderer Anreiz zur Modernisierung und damit
zur CO2-Einsparung ist die Übertragungsregelung. Neu-anlagen, die Altanlagen mit gleicher Leistung ersetzen,
bekommen vier Jahre lang die Emissionszertifikate der
alten Anlage in voller Höhe, danach erhalten sie 14 Jahre
lang einen Erfüllungsfaktor von 1. Man hätte sich aller-
dings, wie es die Zementindustrie fordert, eine analoge
Vergünstigung für modernisierte – anstatt neue – Anla-
gen vorstellen können.
Den hier skizzierten Beschlüssen sind schwierige
Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien und
nicht weniger schwierige Gespräche mit den hauptbe-
troffenen Industriebranchen vorausgegangen. Man kann
nicht sagen, dass alle Seiten zufrieden sind. Das ist aber
bei Verteilungsfragen immer so. Unbestreitbar gibt es
ein sehr positives Ergebnis. Die deutsche Wirtschaft, die
zeitenweise große Sorgen im Zusammenhang mit dem
Emissionshandel hatte, kann im Wesentlichen zufrieden
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ein: Die Zuteilung von Lizenzen an Industrie und Ener-
iewirtschaft war unerwartet großzügig.
Allerdings hat diese großzügige Zuteilung der Lizen-
en auch Nachteile: Erstens bleibt damit der Marktpreis
ür die Lizenzen sehr niedrig, was den Modernisierungs-
nreiz verringert. Zweitens müssen die nun nicht von der
ndustrie und Energiewirtschaft erbrachten Reduktionen
on den Sektoren Verkehr und Haushalte erbracht wer-
en, was vielleicht nicht einfach wird. Drittens bleibt die
eserve für Neueinsteiger sehr gering, was sich viel-
eicht als Fehler herausstellen könnte.
Die europäische Richtlinie ebenso wie das Kiotopro-
koll enthalten ein – politisch wohl unvermeidliches –
lement des Strukturkonservativismus. Dieses findet
ich auch im NAP wieder; denn bei der Zuteilung der Li-
enzen kommen die CO2-intensivsten Betriebe beson-ers gut weg! Ihr innerer Wert nimmt durch den NAP so-
ar zu. Das liegt daran, dass ihnen die Lizenzen für die
missionen der Bezugsperiode 2000 bis 2002 kostenlos
berreicht werden. Wenn sie nun aus reinen Modernisie-
ungsgründen alte Anlagen stilllegen und neue, effizien-
ere an ihre Stelle setzen, dann bleibt ihnen ein gutes
tück Geld in der Hand, in der Form von nicht mehr be-
ötigten Lizenzen.
Dass sich die Betriebe, bei denen das Verbrennen von
ohle zum Kerngeschäft gehört, gut stellen, hat immer-
in auch einen politischen Vorteil. Es bewirkt, dass ge-
ade diese Betriebe, die natürlich im Scheinwerferlicht
tehen, mit dem Emissionshandel Positives verbinden.
as kann in der Wirtschaft insgesamt die Akzeptanz für
in ansonsten noch fremdartiges Instrument erhöhen.
Im Sinne des Modernisierungsanreizes wäre es noch
esser gewesen, wenn die Lizenzen gerade für die Indus-
rie etwas weniger großzügig verteilt worden wären.
ann wäre die ohnehin langfristig unvermeidliche öko-
ogische Modernisierung schon jetzt lukrativer gewor-
en und wir hätten größere Reserven für neu auftretende
etriebe sowie für den Ausstieg aus der Atomenergie
ur Verfügung. All dies hätte der deutschen Wirtschaft
inen mittelfristig äußerst segensreichen Modernisie-
ungsschub gegeben. Aber die Mehrzahl der real existie-
enden Betriebe denkt wohl eher strukturkonservativ und
at die Politik – im Regierungslager ebenso wie in der
pposition – entsprechend zu beeinflussen versucht.
chade!
Einen wichtigen Unterschied zwischen dem im März
orgelegten NAP und dem neueren Gesetzentwurf
öchte ich noch hervorheben. Zugunsten Ostdeutsch-
ands haben wir das Stichjahr für die Anerkennung von
rühzeitigen Modernisierungsinvestitionen, die so ge-
annte early action, noch auf 1994 vorverlegt. Damit
erden Anlagen in Oranienburg, Zittau, Halle, Stendal,
chwerin, Dresden, Zeitz, Chemnitz, Dessau, Neustre-
itz, Potsdam, Jänschwalde und Boxberg einbezogen,
ehr zur Freude ihrer Betreiber.
Am 24. Mai werden wir noch eine Anhörung zum
ntwurf des NAP-Gesetzes haben. Mir ist klar, dass das
m Gesamtverfahren reichlich spät ist, aber es ist der
rste praktikable Termin. Ich fühle mich umso mehr
9656 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
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verpflichtet, mich dafür einzusetzen, dass der Bundestag
noch einzelne Modifikationen um Zuteilungsplan vor-
nimmt, falls sich aus der Anhörung klar ergibt, dass der
jetzt vorgelegte Plan noch eklatante Fehler oder grobe
Ungerechtigkeiten enthält.
Georg Girisch (CDU/CSU): Eines muss ich der Bun-
desregierung bei der Umsetzung der EU-Emissionshan-
delsrichtlinie in nationales Recht zugestehen: Sie hat
sehr konsequent gearbeitet – nämlich konsequent am
Deutschen Bundestag vorbei!
Der Auftakt zum Drama dieser Desinformationspolitik
bildete das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG).
Nur wenige Stunden, bevor das TEHG abschließend im
Umweltausschuss des Deutschen Bundestages beraten
wurde, stellte die Bundesregierung den bisherigen Ge-
setzentwurf auf den Kopf: Das Umweltbundesamt rückte
an die Stelle der Bundesländer bei der Erteilung der
Emissionszertifikate und der Überwachung der Emissio-
nen. Die entsprechenden Änderungsanträge erhielten die
Abgeordneten erst um 19 Uhr abends vor der abschlie-
ßenden Sitzung. Damit wurde eine angemessene und
ausreichende inhaltliche Befassung des Umweltaus-
schusses mit diesem wichtigen Regelwerk verhindert.
Anstatt aus ihren Fehlern zu lernen, setzte die Bun-
desregierung diese Taktik jedoch auch bei den weiteren
Bausteinen für die nationale Umsetzung der EU-Emis-
sionshandelsrichtlinie fort: Am 31. März 2004 hat das
Bundeskabinett den Nationalen Allokationsplan im Ka-
binett beschlossen und diesen mit einem Parlamentsvor-
behalt nach Brüssel gemeldet. Erst drei Wochen später
verabschiedete die Bundesregierung das NAP-Gesetz.
Den Allokationsplan mit einem Parlamentsvorbehalt
zu versehen ist doch in Wirklichkeit nur Augenwische-
rei. Sie wollen damit den Schein wahren, das Parlament
habe noch die Möglichkeit, Korrekturen am vorliegen-
den Gesetzentwurf vorzunehmen. Wieder einmal ist es
Ihnen gelungen, die Abgeordneten außen vor zu lassen
und diese durch den zeitlichen Druck zum Durchwinken
des Gesetzes zu verurteilen. Denn wie wir alle wissen,
bedeutet jeder Änderungswunsch eine Verzögerung des
Zuteilungsverfahrens in unserem Land.
Es handelt sich hier nicht um ein Planspiel, das wir
beim Scheitern noch einmal von vorne beginnen können.
Im Gegenteil: Mit der Einführung des Europäischen
Emissionshandels am l. Januar 2005 steht eine der wich-
tigsten umwelt- und wirtschaftspolitischen Entscheidun-
gen der vergangenen Jahre an. Die Ausgestaltung des
Emissionsrechtehandels in Deutschland wird entschei-
denden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres
Landes haben. Das Regelwerk zum Emissionshandel
muss also von Anfang an sitzen, wenn wir einen weite-
ren Export von deutschen Arbeitsplätzen verhindern
wollen.
Die über 2 400 betroffenen Anlagen brauchen endlich
Planungssicherheit. Davon hängen schließlich auch In-
vestitionsentscheidungen ab. Ich kann mir nicht vorstel-
len, dass die Bundesregierung besonders glücklich über
die Korrektur des prognostizierten Wirtschaftswachs-
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ums auf nur noch 1,5 Prozent in diesem Jahr ist. Dann
nternehmen Sie doch endlich etwas im Sinne unserer
nternehmer! An dieser Stelle darf ich den RWE-Vor-
tandschef Harry Roels zitieren: „Konkrete Investitions-
ntscheidungen können wir erst dann treffen, wenn das
ntsprechende Gesetz vorliegt und die EU den Plan ge-
ehmigt hat.“
Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden NAP-
esetz, dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz und
em Nationalen Allokationsplan liegen endlich alle Re-
elwerke zur Einführung des Emissionshandels in
eutschland vor.
Das Gesetz als letzter Baustein zur Umsetzung der
U-Emissionshandelsrichtlinie stellt jedoch keinen
chlussstrich dar, denn es lässt noch viele Fragen offen:
Über eine Woche, nachdem das Bundeskabinett das
AP-Gesetz beschlossen hat, wurde gestern die Liste
er am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen im In-
ernet veröffentlicht. Die Aufstellung enthält unter ande-
em die voraussichtliche Zuteilungs- und Ausgaben-
enge. Allerdings fehlen in der Tabelle noch die
orgesehenen Zuteilungen gemäß den Sonderregeln für
arly Action, KWK und prozessbedingte Emissionen.
as Bundesumweltministerium begründet dieses Manko
amit, dass diese auf der Grundlage der verfügbaren Da-
enbasis noch nicht einbezogen werden konnten. Jetzt
rage ich die Bundesregierung: Wann erhalten die Anla-
enbetreiber endlich die Gewissheit darüber, wie viele
missionsrechte sie erhalten? Die Veröffentlichung einer
iste mit Stand vom 11. Februar 2004 kann nicht die
ringend notwendige Planungssicherheit für die Unter-
ehmen herstellen.
Die historischen Emissionen von 2000 bis 2002, die
ls Grundlage für die Ausgabemenge pro Jahr dienten,
ind allerdings bislang nicht verifiziert worden. Staatsse-
retär Baake hatte im Umweltausschuss verkündet, die
eutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundes-
mt (UBA) komme mit 39 Stellen aus. Lassen Sie mich
ier ergänzen, dass der Präsident des Umweltbundesam-
es, Andreas Troge, in diesem Zusammenhang von
5 Stellen spricht. So oder so frage ich mich, wie die
missionshandelsstelle die Daten in den noch verblei-
enden Monaten verifizieren möchte. Denn der Leiter
er Emissionshandelsstelle, Dr. Hans-Jürgen Nantke,
eht von einer Fehlerquote in Höhe von etwa 2 Prozent
us. 2 Prozent von 503 Millionen Tonnen CO2 sind im-erhin 10 Millionen! Hier sind die Landesbehörden mit
hrem jahrelangen Erfahrungsschatz gefragt und nicht
ine Behörde, die sich gerade im Aufbau befindet.
Ich sagte vorhin, das NAP-Gesetz bilde noch keinen
chlussstrich. Bislang fehlen nämlich noch die Bench-
arks für Neuanlagen in Bereichen wie Zementklinker,
achziegel und Behälterglas. Auch hier zeigt sich wie-
er: Die Regierung hält mit wichtigen Zahlen hinter dem
erg und kommt erst in letzter Minute damit aus der
eckung.
Weitere Fragen ergeben sich für die Sektoren Ge-
erbe, Handel, Dienstleistungen und Verkehr, die nicht
m Emissionshandel teilnehmen. Im Vergleich zum
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9657
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NAP-Entwurf vom 29. Januar 2004 dürfen diese Sekto-
ren anstatt 363 Millionen Tonnen CO2 nur noch 356 Mil-lionen Tonnen emittieren. Leider hat die Bundesregie-
rung bislang noch keine Lösung präsentiert, wie denn
diese Einsparziele erreicht werden sollen. Haben wir in
Zukunft wieder mit Sonntagsfahrverboten zu rechnen
wie in den 70er-Jahren während der Ölkrise oder plant
die Bundesregierung gar, die Ökosteuer noch weiter in
die Höhe zu treiben?
Die Ungereimtheiten bei der nationalen Umsetzung
der EU-Emissionshandelsrichtlinie lassen sich auf eine
ganz einfache Formel bringen: Die Bundesregierung war
bislang nicht in der Lage, ein Gesamtkonzept für eine
sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Energiever-
sorgung vorzulegen. Dieses Defizit trat schon beim
Atomkonsens auf, setzte sich bei der Diskussion zur
EEG-Novelle fort und findet seinen traurigen Höhepunkt
bei der Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie.
Beenden Sie diesen unhaltbaren Zustand und legen Sie
endlich ein energiepolitisches Konzept zur Sicherung
des Wirtschaftsstandortes Deutschland vor!
Ulrich Petzold (CDU/CSU): Kleine Schönheitsrepa-
raturen machen aus einem Wrack nicht umgehend einen
Flitzer und das Wegkratzen eines Rostflecks behebt
nicht den Schaden. So und kaum anders sind die „Ver-
besserungen“ aus der Sicht der neuen Bundesländer zu
bewerten, die die Bundesregierung noch kurz vor Tores-
schluss in das Allokationsplangesetz geschrieben hat.
Für die Weiterführung des Aufbaus Ost, ja selbst für des-
sen Stabilisierung auf niedrigem Niveau, ist das, was
hier vorliegt, zu wenig und zu kurz!
Immer wieder, schon beim TEHG, habe ich darauf
hingewiesen, dass eine gerechte Lösung bei den „early
actions“, den frühzeitigen Emissionsminderungen, für
die neuen Bundesländer unbedingt und zwingend not-
wendig ist. Nun hat sich der Umweltbundesminister
zwar bewegt und das Inbetriebnahmejahr zur Anerken-
nung von „early actions“ von 1996 auf 1994 vorverlegt.
Doch was ist davon wirklich zu halten?
Lassen sie mich dieses anhand eines praktischen Bei-
spiels erläutern, denn die Praxis ist das Kriterium der
Wahrheit. Das Beispiel sollen zwei Braunkohlekraft-
werke sein: auf der einen Seite ein Kraftwerk eines ver-
antwortungsbewussten Betreibers, der die internationa-
len Klimavereinbarungen ernst genommen hat, 1990 mit
den Planungen für ein modernes Braunkohlekraftwerk
begonnen hat und dieses Kraftwerk mit einem Wir-
kungsgrad von 46 Prozent – wie das Kraftwerk
„Schwarze Pumpe“ – dann 1995 an das Netz genommen
hat; auf der anderen Seite ein Kraftwerksbetreiber, der
seine abgeschriebene Dreckschleuder aus den 50er- oder
60er-Jahren mit einem Wirkungsgrad von knapp über
31 Prozent immer noch betreibt und darauf wartet, dass
er mit seinen Emissionsrechten Geld verdienen kann.
Der umweltbewusst handelnde Betreiber erhält nun,
für zwölf Jahre, also bis zum Jahr 2007, einen Erfül-
lungsfaktor 1, der die Minderungsverpflichtung auf Null
setzt. Dieses ist aber genau das Ende der ersten Zutei-
lungsperiode, dem so genannten Probelauf. Erst an-
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chließend soll die heiße Phase einsetzen, in der es dann
irklich um Geld geht. Und dann? Dann hat dieses um-
eltbewusste Unternehmen kein Guthaben mehr, ihm
teht dann kein Erfüllungsfaktor 1 mehr zu. Dann heißt
s für dieses umweltbewusste Unternehmen: drosseln
der blechen, also den Ausstoß trotz hohen Wirkungs-
rades erneut senken oder Emissionsrechte zukaufen.
Wie viel besser sieht es da für die bequemen, gewinn-
rientierten Unternehmen aus: Die mehr als 30 Jahre alte
reckschleuder mit einem Wirkungsgrad von knapp
ber 31 Prozent erhält erst einmal einen Erfüllungsfaktor
on 0,9755 und müsste damit 2,45 Prozent ihrer Emis-
ionen dazukaufen. Aber dann fängt das Geschäft an.
ie Faulen werden fleißig und beginnen endlich, ihre
raftwerksanlage zu erneuern. Sie nehmen die neuen
nlagen auf neuestem Stand, mit einem Wirkungsgrad
on circa 47 Prozent, zum Jahreswechsel 2007/08 in Be-
rieb. Dafür erhalten sie für vier Jahre die Genehmigung,
ie eingesparten CO2-Emissionen, also circa 30 Prozenthrer ehemaligen Emissionen, mit gutem Gewinn zu ver-
aufen und anschließend brauchen diese Unternehmen
4 Jahre keine Emissionsminderung vorzunehmen.
Mit zusammengenommen 18 Jahren erhalten somit
ie Nachzügler eine um ein Drittel verlängerte minde-
ungsfreie Zeit gegenüber den Vorreitern, denen, wie
ben beschrieben, nur zwölf minderungsfreie Jahre zu-
estanden werden. Drei Jahre knapp 2,5 Prozent Emis-
ionsrechte hinzukaufen und anschließend vier Jahre
0 Prozent der Emissionsrechte verkaufen, das nenne ich
in gutes Geschäft. Anschließend kann der Betreiber
och sechs Jahre länger minderungsfrei bleiben, etwas
esseres kann einem kaum passieren. Der einzige
chluss, den ich hieraus ziehen kann, ist: Eigeninitiative
ohnt sich bei dieser Bundesregierung nicht!
Nun könnte man dieses noch unter „dumm gelaufen“
btun, doch dieses ist ein gravierendes wirtschaftliches
roblem, da es bedeutende regionale Unterschiede bei
er bisherigen Emissionsminderung gibt. – Während in
en neuen Bundesländern die Vorreiter überwiegen und
roße Minderungsvorleistungen erbracht wurden, über-
iegen im Rest Deutschlands die Nachzügler. Ich gebe
nserem Ausschussvorsitzenden, Dr. von Weizsäcker,
bsolut Recht, wenn er im Gespräch mit der „Mitteldeut-
chen Zeitung“ von einer Bequemlichkeit im Rest
eutschlands spricht.
Diese Bequemlichkeit hat jedoch die Auswirkung,
ass spätestens ab 2008, dem Beginn der Handelsperio-
e, in der Emissionsrechte richtig an Wert gewinnen, die
etriebe in den neuen Bundesländern vorwiegend als
äufer und die Betriebe in den alten Bundesländern vor-
iegend als Verkäufer von Emissionsrechten auftreten
erden. Das hat dann aber auch gar nichts mehr mit dem
ufbau Ost zu tun. Lebt die Bundesrepublik auf dem
ebiet der Emissionsminderung jetzt noch nur moralisch
on den erbrachten Vorleistungen der neuen Bundeslän-
er, so wird es dann ab 2008 eine regelrechte finanzielle
örderung des Aufbaus West aus den Betrieben im Os-
en geben.
Liebe Kollegen aus den neuen Bundesländern in den
oalitionsfraktionen, wollen Sie das? Sollten wir nicht
9658 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
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schleunigst daran gehen, die von Ernst Ulrich von
Weizsäcker in seinem Pressegespräch aufgeworfene
Frage der Fairness noch einmal zu überdenken und neue
Lösungsansätze in Richtung des Benchmarking aufneh-
men?
Birgit Homburger (FDP): Die FDP engagiert sich
seit langem für eine aktive Klimapolitik und bekennt
sich zu den internationalen Vereinbarungen im Rahmen
der Klimarahmenkonvention und des Kiotoprotokolls.
Um verbindliche und anspruchsvolle ökologische Ziele
zu erreichen, verlangt eine nachhaltige Klimapolitik,
dass pro eingesetztem Euro so viel Treibhausgase wie
möglich vermieden werden. Genau dazu kann der Emis-
sionshandel einen wesentlichen Beitrag leisten. Deshalb
hat die FDP die Bundesregierung immer wieder dazu
aufgefordert, endlich auch in Deutschland die Vorausset-
zungen dafür zu schaffen. Die FDP war die erste Frak-tion, die dazu konkrete Vorschläge gemacht hat. Ver-
nünftig ausgestaltet ist der Emissionshandel gut für die
Umwelt und gut für den Wirtschaftsstandort und damit
für die Arbeitsplätze in Deutschland.
Dass der Deutsche Bundestag heute endlich über den
Allokationsplan, also über das Herzstück des Emissions-
handels in Deutschland beraten kann, müsste also ei-
gentlich ein Tag sein, auf den die deutsche Klimapolitik
lange und voller Sehnsucht gewartet hat. Dazu müsste
allerdings das Potenzial des Emissionshandels optimal
genutzt werden. Oder bescheidener; Es müssten sich zu-
mindest einige Hinweise darauf finden, die die Hoffnung
begründen, dass das von Rot-Grün jetzt vorgelegte Ge-
setzespaket aus Emissionshandelsgesetz und Alloka-
tionsplan die mit dem Emissionshandel verbundenen
ökologischen und ökonomischen Chancen nutzt, und
zwar zum Vorteil Deutschlands.
Leider ist das Gegenteil der Fall. Das ist kein Neube-
ginn für einen effizienten und zugleich wirksamen Kli-
maschutz. Ausgerechnet unter der Ressortverantwortung
eines grünen Umweltministers hat die Bundesregierung
das wirtschaftliche und ökologische Potenzial des Emis-
sionshandels für den Klimaschutz verspielt. Was aus
dem leistungsfähigsten Instrument moderner Klimapoli-
tik gemacht wurde, ist eine einzige Enttäuschung. An-
statt die mit dem Emissionshandel verbundenen Chan-
cen zu nutzen, wurde auf der Grundlage unsicherer
Daten ein Vertrag zulasten Dritter geschlossen.
Unausgesprochen werden die Belastungen wieder
einmal an denen hängen bleiben, die sich am wenigsten
wehren können, nämlich an den kleinen und mittelstän-
dischen Unternehmen. Wer das nicht glauben will, sehe
sich die „Windhund-Regel“ beim so genannten Reserve-
fonds an. Eine Zuteilung der Emissionsrechte entspre-
chend der Reihenfolge der eingegangenen Zuteilungsan-
träge wird dazu führen, dass Anlagenbetreiber, die später
noch Anträge stellen, keine kostenlosen Rechte mehr er-
halten und sie stattdessen teuer am Markt erwerben müs-
sen. Großanlagen, die einen längeren Entscheidungsvor-
lauf besitzen als kleine, werden also bevorzugt, weil die
Investitionsplane beispielsweise für viele Kraftwerksan-
lagen längst bekannt sind. Die Investoren werden daher
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it In-Kraft-Treten des Gesetzes Anträge stellen und ih-
en Rechtebedarf vollständig kostenlos decken. Die
leinen beißen die Hunde.
Ähnlich wird es den privaten Haushalten ergehen.
iemand anders als die Steuerzahler, Autofahrer und
ohnungsnutzer werden es sein, die schon bald emp-
indlich zur Kasse gebeten werden. Das allein wäre noch
ichts Neues, daran hat man sich im Lauf der Jahre rot-
rüner Regierung fast gewöhnt. Schlimm ist daran, dass
uf diese Weise der eigentliche Vorteil des Emissions-
andels, nämlich Klimaschutz zu minimalen Kosten er-
eichen, ausgehebelt wird.
Das ist Herrn Trittin natürlich genauso gleichgültig
ie die Doppelbelastungen, die insbesondere für den
ittelstand zum Beispiel aus dem KWK-Gesetz und der
o genannten Ökosteuer entstehen, weil die Ausnahmere-
elungen eben vor allem Großunternehmen begünstigen.
eshalb fordert die FDP, diese Instrumente zumindest
ür die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen ab-
uschaffen, sobald der Handel funktioniert. Aber davon
ill Rot-Grün nichts wissen, und zwar deshalb nicht,
eil es Ihnen beim Emissionshandel gar nicht um effi-
iente Klimapolitik geht, sondern um die Ausweitung Ih-
er Industrie- und strukturpolitischen Machtposition.
icht von ungefähr ist der ganze Emissionshandel so an-
elegt, dass auch in die föderale Kompetenzverteilung
ei der Zulassung von Industrieanlagen eingegriffen
ird. Sie wollen den Emissionshandel – eigentlich ein
taatsfernes, dezentrales, eben ein liberales Instrument
er Umweltpolitik – zum Instrument grüner Machtver-
rößerung umfunktionieren. Das ist eine bürokratische
erversion, für die es die Zustimmung der FDP niemals
eben wird.
Nachdem man jetzt sieht, was Rot-Grün sich unter
missionshandel vorstellt, wundert es nicht, weshalb
iese Bundesregierung jahrelang so wenig Interesse da-
an hatte, Einfluss auf die Spielregeln des europäischen
missionshandels zum Vorteil Deutschlands zu nehmen.
as Sie wollen, ist etwas ganz anderes als das, wofür
er Emissionshandel eigentlich gedacht war. Ihnen geht
s auch beim Klimaschutz nicht um Wirksamkeit und
ffizienz, sondern um ein weiteres Machtinstrument.
ie FDP lehnt Ihren Gesetzentwurf zum Nationalen Al-
okationsplan ab.
Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
chutz und Reaktorsicherheit: Es gibt neue Signale aus
ussland: Das Kiotoprotokoll ist auf gutem Weg zur
atifizierung. Das sollte alle europäischen Staaten zu-
ätzlich motivieren, innerhalb der von der EU gesetzten
risten den Emissionshandel einzuführen. Das Kiotopro-
okoll hat eine absolute Emissionsobergrenze neu in die
limapolitik eingeführt. Der Emissionshandel – das
ap-and-trade-System – ist die Konsequenz dieser mul-
ilateralen Entscheidung. Der Nationale Allokationsplan
egt die Grundlage für den Handel.
Erstmals gibt es im Klimaschutz Obergrenzen:
eutschland darf 2010 nur noch 846 Millionen Tonnen
O2 ausstoßen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9659
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Wir haben bereits einen großen Teil unserer Reduk-
tionsverpflichtung erfüllt: 19 von 21 Prozent. Um die
21 Prozent zu erreichen, müssen wir noch 17 Millionen
Tonnen CO2 einsparen. Energiewirtschaft und Industriemüssen davon 10 Millionen Tonnen erbringen.
Industrie und Energiewirtschaft müssen und werden
weiterhin ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das
stellt der Emissionshandel sicher. Zurzeit emittieren
diese beiden Sektoren 505 Millionen Tonnen CO2 jähr-lich – mit leider steigender Tendenz. Im Zeitraum 2005
bis 2007 müssen sie auf 503 Millionen Tonnen reduzie-
ren und in der zweiten Handelsperiode von 2008 bis
2012 auf 495 Millionen Tonnen.
Der Emissionshandel macht es für Industrie und
Energiewirtschaft kostengünstig, ihre Selbstverpflich-
tung zum Klimaschutz zu erfüllen. Experten zufolge
können die Unternehmen durch den Emissionshandel bis
zu 500 Millionen Euro einsparen.
Wenn die Wirtschaft ihre freiwillige Selbstverpflich-
tung zum Klimaschutz – Minderung der CO2-Emissio-nen um 20 Millionen Tonnen bis 2005 gegenüber 1990 –
umsetzt, kann sie in erheblichem Umfang Zertifikate
verkaufen. Der Allokationsplan belastet Industrie und
Energiewirtschaft keinesfalls über Gebühr.
Wir erwarten von der Kommission, dass sie wettbe-
werbsverzerrende Überallokationen in EU-Mitgliedstaa-
ten nicht toleriert, Deutschland wird seinen Einfluss in
Brüssel dafür geltend machen. Ich werde dem Bundestag
im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens über die Ver-
handlungen in Brüssel berichten. Allerdings hat
Deutschlands Stimme in Brüssel nur Gewicht, wenn wir
selbst die von Brüssel gesetzten Fristen für die Einfüh-
rung des Emissionshandels einhalten.
Und das versuchen Opposition und Bundesratsmehr-
heit zu hintertreiben. Sie haben nur Obstruktion zu bie-
ten. Sie haben versucht, das Treibhausgashandelsgesetz
zu verzögern und zu einem bürokratischen Sperrriegel
zu machen. Der Bundesrat hat die Chance vergeben,
zum Regierungsentwurf des Allokationsplans Stellung
zu nehmen.
Den Vogel aber schießt Ministerpräsident Teufel ab,
der jetzt den Anwalt der kleinen Leute geben will: Der
Emissionshandel führe zu einer Kostenexplosion für Pri-
vatleute, sagt Herr Teufel, jetzt, nachdem er zusammen
mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 15 Monate lang
als Lautsprecher des BDI fungiert hat. Wo war während
dieser 15 Monate Herrn Teufels Sorge um die kleinen
Leute? Herr Teufel betreibt Politik nach dem Motto: Was
schert mich mein Geschwätz von gestern? Morgen
meine ich sowieso das Gegenteil von heute.
Die Bundesregierung macht dagegen Nägel mit Köp-
fen: Wir führen mit dem Emissionshandel ein neues,
zentrales Element des Klimaschutzes ein. Wir sorgen mit
der Übertragungsregel für Modernisierung: Wer alte An-
lagen durch neue ersetzt, wird belohnt. Er darf vier Jahre
lang die Zertifikate der Altanlage behalten. Danach gilt
14 Jahre Erfüllungsfaktor 1.
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Ineffiziente Kraftwerke mit Wirkungsgraden unter
1 Prozent/36 Prozent werden mit zusätzlichen Reduk-
ionspflichten – minus 15 Prozent – belegt.
Der Emissionshandel sorgt nicht nur für Klimaschutz,
ondern er reizt auch Investitionen in eine moderne
nergieversorgung an. Der Emissionshandel macht es
ohnend, alte Kohlekraftwerke durch neue Anlagen zu
rsetzen. Das ist zugleich ein Impuls für die Wirtschaft!
ie ökologische Modernisierung schafft Arbeitsplätze.
Mit dem Emissionshandel wird, der Grundstein gelegt
ür die Fortsetzung .des Klimaschutzes über 2012 hi-
aus. 2005, im nächsten Jahr, beginnen bereits die Ver-
andlungen zur zweiten Verpflichtungsperiode.
Das Kiotosystem der absoluten Obergrenze soll lang-
ristig nicht nur für Industriestaaten gelten. Sondern das
iel ist, Schwellenländer einzubeziehen. Das zweite Ziel
ind ehrgeizigere Reduktionsverpflichtungen für Indus-
rieländer. Auch der internationale Flugverkehr muss
einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Klimaschutz wird zur globalen Aufgabe. Deutschland
st Vorreiter – und profitiert von seiner Vorreiterrolle.
ber wir machen keinen Alleingang. Deutschland
chlägt vor, seine Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu
eduzieren, wenn die EU insgesamt im gleichen Zeit-
aum um 30 Prozent reduziert.
Damit und mit dem Gesetz zum Emissionshandel un-
erstreicht Deutschland seine Vorreiterrolle beim interna-
ionalen Klimaschutz.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Unterrichtung: Bericht zur
Entwicklung von Qualitätsstandards in der
privaten Arbeitsvermittlung (Tagesordnungs-
punkt 23)
Hans-Werner Bertl (SPD): Bürokratieabbau, Viel-
alt von Dienstleistungen und Entwicklungsfreiheit für
ie Bürgerinnen und Bürger stehen heute im Blickfeld
taatlicher Handlungsmonopole. Die Arbeitsvermittlung
ar lange Zeit ein geschlossenes System staatlichen
andelns. Mit der Entscheidung vom 1. August 1994,
rivate Arbeitsvermittlung auf Antrag und mit Erlaubnis
er damaligen Bundesanstalt für Arbeit zuzulassen war
in damals noch zögerlicher und nicht von allen Seiten
egrüßter Beginn, den Arbeitsmarkt für weitere Akteure
u öffnen.
Die Erlaubnisverpflichtung für private Arbeitsver-
ittlung wurde am 23. Mai 2002 aufgehoben. Fortan
ar es für jedermann mit der entsprechenden Erlaubnis
öglich, privat Arbeit zu vermitteln. Dass der Deutsche
undestag in seinem Beschluss vom 15. März 2002
ualitätsstandards und Transparenz auf diesem Sektor
m Interesse der Bürgerinnen und Bürger einforderte,
ar folgerichtig. Schließlich wird die Dienstleistung Ar-
eitsvermittlung nach wie vor aus Beitragsmitteln finan-
iert.
9660 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
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Auch diejenigen, die als Privatunternehmen tätig
sind, haben ein Interesse daran, ihren Kunden fachliche
Kompetenz und Qualitätsstandards zu dokumentieren.
Dies ist ein Garant für eine vertrauensvolle und erfolgs-
orientierte Zusammenarbeit auf beiden Seiten.
Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung ge-
meinsam mit den Fachverbänden der privaten Arbeits-
vermittlung, dem Deutschen Industrie- und Handels-
kammertag und der Bundesagentur für Arbeit auf ein
Verfahren von qualitativen Mindeststandards verständigt
hat. Das Verfahren wurde ohne bürokratischen Zertifi-
zierungsaufwand und ohne extreme Kostenbelastung so
angelegt, dass sich veränderte Bedingungen in einem
fortwährenden Prozess und in der Selbstverpflichtung al-
ler Akteure für die Kunden der privaten Arbeitsvermitt-
lungen letztendlich als erkennbares und sicheres Quali-
tätsmerkmal deuten lässt.
Alle Beteiligten sehen die zukünftige Entwicklung
der privaten Arbeitsvermittlung positiv. Sie leistet einen
Beitrag zur beschleunigten Vermittlung auf dem Arbeits-
markt, bietet in ihrer Qualität von Beratung und Profi-
ling und in der Zusammenarbeit mit anderen Beratungs-
stellen ein komplexes und umfassendes Angebot für
Bürgerinnen und Bürger. Aus diesen Gründen bitte ich
die Bundesregierung, den begonnenen Weg zur Siche-
rung der Qualität in diesem noch relativ neuen und sich
zunehmend entwickelnden Bereich unter der jetzt ver-
einbarten Verfahrensweise fortzusetzen und dem Parla-
ment weiterhin zu berichten.
Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Festzuhalten ist,
dass die private Arbeitsvermittlung nicht die erwartete
Wirkung auf die Arbeitslosenstatistik hat, die sich man-
che davon versprochen haben. Das Beschäftigungsge-
setz mit der Aufhebung des Alleinvermittlungsrechts der
Arbeitsämter hatte die Hoffnung geschürt, dass Arbeits-
lose mehr Chancen auf Vermittlung in Arbeit bekom-
men. Dies hat sich leider nur zu einem geringen Teil so
eingestellt; die große Alternative zur Vermittlung über
die Bundesagentur für Arbeit ist daraus zumindest bis
jetzt nicht geworden.
Dennoch war die Deregulierung der privaten Arbeits-
vermittlung ein richtiger Schritt, der in seiner Fort-
führung bedeutet, dass die Entwicklung des Vermitt-
lungsmarktes politisch begleitet werden muss, um
Fehlentwicklungen entgegenzusteuern und korrigierend
einzugreifen, wenn festzustellen ist, dass der Markt-
mechanismus nicht ausreichend funktioniert.
Deshalb war es eine berechtigte Forderung an dieses
Haus, zu prüfen, inwieweit sich bei der privaten Arbeits-
vermittlung Qualitätsstandards etabliert haben bzw. ge-
gebenenfalls dafür zu sorgen, dass solche entstehen.
Eines darf man bei allen Liberalisierungsgedanken
der Arbeitsvermittlung nicht vergessen: Es handelt sich
um einen höchst sensiblen Bereich. Dabei meine ich
nicht die Vermittlung von jungen, höchst qualifizierten
IT-Fachkräften. Aber beim Großteil der Arbeitslosen
stellen sich Fragen der zukünftigen Existenz. Und alles
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as mit der persönlichen Existenz von Menschen zu tun
at, muss eine besondere Verantwortlichkeit haben.
Dass eine hohe Verantwortlichkeit in jedem Falle mit
reiwillig verbindlichen Qualitätsstandards gesichert ist,
st zu bezweifeln. Aber es ist ein Richtlinienrahmen und
or allem auch ein Bewertungsgerüst, dass überhaupt
rst die Möglichkeit schafft, angelegte Maßstäbe zu
berprüfen.
Deswegen ist die im Dezember letzten Jahres ge-
achte Vereinbarung zwischen der Bundesregierung mit
en Verbänden der Arbeitsvermittler bezüglich Mindest-
tandards zu begrüßen. Notwendig ist es allerdings, dass
ie Umsetzung dieser Standards beobachtet wird und
ass auf zukünftige Marktveränderungen reagiert wird.
iese Verantwortung kommt der Bundesregierung zu,
enn sie diese Art der freiwilligen Vereinbarung trifft.
chließlich hat diese Bundesregierung die private Ar-
eitsvermittlung auch durch das Instrument der Vermitt-
ungsgutscheine stärker in die Steuerung von Arbeits-
latzbeschaffung einbezogen.
Gleichwohl ist dieses Instrument in der Summe be-
rachtet nicht richtig erfolgreich. Lediglich 7 Prozent der
usgegebenen Vermittlungsgutscheine sind bisher einge-
öst worden. Regional betrachtet sind hierbei starke Un-
erschiede zu erkennen. In meinen Arbeitsamtsbezirks
eträgt die Quote zum Beispiel über 12 Prozent. Den-
och liegt man hier wohl weit hinter den Erwartungen
urück.
Ein Blick in die Mitteilungen des Bundesrechnungs-
ofes über die Prüfung des Vermittlungsgutscheinver-
ahrens lässt die Sachlage noch kritischer erscheinen.
er Bundesrechnungshof stellt fest, dass die Hälfte der
ermittelten Arbeitsverhältnisse gerade einmal sechs
onate bestanden haben. Was noch bedenklich ist: Laut
undesrechnungshof liegen in knapp einem Drittel der
älle Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inan-
pruchnahme oder für Mitnahmefälle vor.
Das wirft kein wirklich gutes Licht auf dieses Instru-
ent. Insgesamt sind bereits im ersten Jahr 12,5 Millio-
en Euro für die Herstellung von nicht eingelösten Gut-
cheinen und missbräuchlicher Verwendung von der BA
ufgewendet worden.
Es wäre also dringend geboten, abschließend darüber
achzudenken, ob dieses Arbeitsmarktinstrument über
en 31. Dezember 2004 hinaus verlängert werden soll
der ob andere Instrumente mit diesem Geld erfolgrei-
her wären. Eine schnelle Entscheidung wäre auf jeden
all wünschenswert, um den privaten Vermittlern ent-
prechende Planungssicherheit zu geben.
Unserer Einschätzung nach ist dieses Instrument nicht
ollkommen unberechtigt. Die Bundesregierung ist ge-
ordert, eine echte Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen,
ie aussagekräftig ist, verbunden mit Vorschlägen zu ei-
er Verbesserung des Qualitätsstandards dieses Instru-
ents. Dass beispielsweise die Staffelung der Vermitt-
ungsvergütung nach der Länge der Arbeitslosigkeit kein
nreiz zu schneller Vermittlung ist, hat sich in der Praxis
nzwischen gezeigt. Hier ist eindeutig ein Nachbesse-
ungsbedarf gegeben.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9661
(A) )
(B) )
Was ich im Bericht der Bundesregierung ausdrücklich
vermisst habe, ist eine Beschreibung der Situation im
Aupairbereich. Die Bundesregierung ist mit Drucksache
15/1315 vom ganzen Haus aufgefordert, die auftreten-
den Probleme in diesem Bereich seit Aufhebung der Er-
laubnispflicht zu beobachten und eine Reihe von Maß-
nahmen einzuleiten. Unter anderem wurde die
Bundesregierung aufgefordert, ein gemeinsames Güte-
siegel für Aupairvermittler zu initiieren und besondere
Qualitätsstandards für diesen Vermittlungsbereich zu in-
stallieren. Ich fordere die Bundesregierung auf, dies
schnellstens nachzuliefern.
Marie-Luise Dött (CDU/CSU): In einem Punkt sind
wir uns wohl alle einig: Wir wollen Arbeitsplätze in
Deutschland schaffen und erhalten! Deshalb müssen wir
den Weg für Investitionen und Unternehmensansiedlun-
gen frei machen. Den Unternehmen, die Deutschland als
Standort für ihre Produktion auswählen, sollen nach
Möglichkeit keine Steine in den Weg gelegt werden. Sie
sollen vielmehr motiviert werden, diesen Schritt zu ge-
hen.
Wie wir das schaffen können? Indem wir Wettbe-
werbsvorteile nutzen, Standortnachteile möglichst aus-
gleichen und Wettbewerbsverzerrungen vorbeugen.
Im Falle des Emissionshandels wären dafür zunächst
einmal klare Vorgaben aus Europa notwendig gewesen.
Für die Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie
fehlen diese leider fast vollständig. Die Bundesregierung
war in der Pflicht, sich auf europäischer Ebene für prak-
tikable Umsetzungsrichtlinien für die EU-Mitgliedstaa-
ten einzusetzen. Die Gelegenheit dazu hatten Sie: Zehn
Mal hat der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfragen zum
Thema Emissionshandel getagt. Neun Mal hat der Deut-
sche Wirtschaftsminister durch Abwesenheit geglänzt.
Damit hat er Deutschland einen wahren Bärendienst er-
wiesen.
Dadurch, dass verbindliche Standards fehlen, sind wir
von einer einheitlichen Umsetzung in den europäischen
Mitgliedstaaten weit entfernt: Frankreich entlässt seine
chemische Industrie aus dem Regiment des Emissions-
handels. Die Niederlande und Österreich statten ihre An-
lagen mehr als großzügig aus. In Deutschland dagegen
wird verknappt. Die Wettbewerbsverzerrungen, die da-
durch im europäischen Markt entstehen, liegen auf der
Hand. Die Verlierer in diesem Spiel drohen ein weiteres
Mal die Unternehmen zu sein, die sich für den Standort
Deutschland entscheiden.
Ich frage mich also, warum die Bundesregierung je-
den Weitblick hat vermissen lassen und nicht frühzeitig
Engagement zeigte. Es mag wohl daran liegen, dass sich
das Kabinett selbst nicht einig war.
Das Chaos, das Sie uns in der Planungsphase präsen-
tiert haben, spottet jeder Beschreibung. Mal ganz abge-
sehen davon, dass Sie das Parlament und die Parlamen-
tarier fast völlig übergehen, haben Sie auch bei den
betroffenen Unternehmen mehr Verwirrung gestiftet als
Klarheit geschaffen.
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Mit dem Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan
ollten Sie die dringend benötigten Antworten liefern.
och Ihr Gesetzentwurf führt die Irrungen und Wirrun-
en lediglich auf anderer Ebene fort. In dem nach Brüs-
el gemeldeten Nationalen Allokationsplan (NAP) und
em heute diskutierten Gesetzesentwurf (NAP-Gesetz)
auchen völlig widersprüchliche Aussagen auf.
Die interessierte Öffentlichkeit fragt sich: Liegt der
rfüllungsfaktor nun bei 0,9765 (NAP) oder bei
,9775 (NAP-Gesetz)? Werden frühzeitige Emissions-
inderungen ab dem Jahr 1996 (NAP) oder ab 1994
NAP-Gesetz) anerkannt? Wie wollen Sie denn der deut-
chen Wirtschaft Planungssicherheit und Bestandsschutz
ermitteln, wenn Sie sich innerhalb der Regierung und
n den verschiedenen Kabinettsdokumenten ständig wi-
ersprechen?
Was wir benötigen, sind klare Aussagen und ein in-
estitionsfreundliches Klima. Die Gesetzgebung zum
uropäischen Emissionshandel darf da keine Ausnahme
achen. Die Abschreibung einer Anlage dauert nicht
ur ein paar Jahre. Um positive Standortentscheidungen
u forcieren, muss die Bundesregierung verlässliche Re-
eln gewährleisten. Nicht nur in der Einführungsphase,
ondern auch und vor allem für die zweite Handels-
eriode und über 2015 hinaus. Eine Vision der Bundes-
egierung, in welche Richtung der Emissionshandel nach
012 steuert, ist mir bisher aber nicht bekannt.
Auch in anderen Fragen der Umsetzung hätten günsti-
ere Entscheidungen für den Standort Deutschland
etroffen werden können. Die CDU/CSU-Bundestags-
raktion hat in den gesamten Verhandlungen und im ge-
amten Gesetzgebungsverfahren zum Emissionshandel
arauf gedrungen, neuen Marktteilnehmern einen unein-
eschränkten und kostenlosen Zugang zum Handelssys-
em zu ermöglichen. Die Bundesregierung hatte noch im
ationalen Allokationsplan, den Sie am 31. März nach
rüssel gemeldet hat, die gleiche Stoßrichtung. Hier
ieß es, „dass für alle zu erwartenden Newcomer-Anla-
en eine hinreichende Menge an Emissionsberechtigun-
en zur Verfügung stehen wird“. Diese Aussage unter-
tütze ich.
Im NAP-Gesetz hingegen findet sich nun eine Be-
chränkung der Zertifikate für neue Marktteilnehmer auf
Millionen Tonnen pro Jahr. Da die Bundesregierung
icht offen legt, auf welcher Datenbasis diese Zahl be-
uht und welche Berechnungen dieser Zahl zugrunde ge-
egt wurden, muss ich davon ausgehen, dass es sich le-
iglich um eine mehr oder weniger willkürliche
nnahme handelt. Sowohl für die Öffentlichkeit als
uch für den Gesetzgeber ist in keiner Weise erkennbar,
ie belastbar die Zahl von 3 Millionen Tonnen pro Jahr
st und ob die Menge ausreichen wird.
Es versteht sich von selbst, dass die beteiligten Inte-
essengruppen sich hierzu nicht einlassen, da eine Erhö-
ung der Reserve zulasten der Verteilmenge ginge. Nicht
ur um die Verquickung der verschiedenen Interessen zu
ermeiden, sondern auch aus Gründen des Bestands-
chutzes haben wir immer gefordert, die Reserven von
er Zuteilungsmenge loszulösen. In der jetzigen Situa-
ion besteht die Gefahr, dass die Reserve-Regelung
9662 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
(A) )
(B) )
zulasten derer ausgestaltet wurde, die noch keine Lobby
haben, weil es sie noch nicht gibt – die neuen Marktteil-
nehmer.
Wenn sich herausstellt, dass die Reserve zu knapp be-
messen wurde, dann gleicht das einem Zulassungsstopp
für Neuinvestitionen. Ist die Reserve einmal erschöpft,
dann wird es in dieser Handelsperiode keine Anlagen-
neuzulassungen mehr geben. Denn welcher Betreiber
baut eine Anlage, wenn er noch vor der Inbetriebnahme
Geld für Zertifikate ausgeben muss, die seine Mitbewer-
ber kostenlos zugeteilt bekommen haben? Damit ist sein
Wettbewerbsnachteil doch schon vorprogrammiert. Wer
garantiert, dass die Zertifikate zu einem akzeptablen
Preis zu erwerben sind, der nicht unverhältnismäßig ist?
Und wer garantiert darüber hinaus, dass zu diesem Zeit-
punkt überhaupt Zertifikate auf dem Markt vorhanden
sind, dass sich also ein Betreiber findet, der bereit ist zu
verkaufen? Im NAP-Gesetz finden sich solche Zusagen
nicht.
Ich möchte hier deshalb ganz stark für eine andere als
die im NAP-Gesetz vorgeschlagene Regelung plädieren.
Wir brauchen eine Auffanglösung, mit der ausnahmslos
alle Neuanlagen kostenlos mit Zertifikaten ausgestattet
werden, auch wenn die Reserve bereits erschöpft ist.
Stehen Sie nicht weiter auf der Wachstumsbremse,
sondern ändern Sie das NAP-Gesetz und sorgen Sie da-
für, dass die sich abzeichnende Konjunkturbelebung
nicht im Keim wieder erstickt wird!
Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): Wir haben heute
ein kleines Jubiläum. Ziemlich auf den Tag vor genau
zehn Jahren brachte die damals unionsgeführte Bundes-
regierung nämlich das Beschäftigungsförderungsgesetz
durch den Bundestag; erst im zweiten Anlauf zwar, denn
zuvor war es dem SPD-dominierten Bundesrat mit den
Ministerpräsidenten Lafontaine und Schröder an der
Spitze gelungen, jeden noch so kleinen Fortschritt auf
diesem Gebiet auszubremsen.
Ich rufe das deshalb ins Gedächtnis, erstens weil diese
Geschichte die ungewöhnliche Methamorphose der an-
geblichen Arbeiternehmerpartei SPD zur Hartz-light-
Partei verdeutlicht und zweitens weil in dem damaligen
Gesetz der privaten Vermittlung von Arbeitslosen zum
Durchbruch verholfen wurde.
Das ideologisch geprägte Klassenkampfvokabular
aus Ihrer Oppositionszeit nannte das ganze damals
„Menschenhandel“, was übrigens im Umkehrschluss ja
hieße, dass die BA staatlichen Menschenhandel betreibe.
Die damalige Opposition prophezeite, den „Menschen
werde das Rückgrat gebrochen“. In einem Ent-
schließungsantrag der SPD zu diesem Gesetz hieß es da-
mals: „Die Zulassung gewerblicher Arbeitsvermittlung
ist arbeitsmarktpolitisch unsinnig.“
Wie gesagt: Das ist erst zehn Jahre her. Von diesem
Geist ist in der vorliegenden Drucksache heute nichts
mehr zu spüren. Die Koalition klopft sich an die Brust,
in der Überzeugung, Neuland betreten zu haben. Wir
waren allerdings immer der Meinung, dass Wettbewerb
durch Private der BA gut tun würde. Das haben wir bei-
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pielsweise schon sehr früh mit Pilotprojekten zur Ein-
eziehung Dritter in die Vermittlung von Arbeitslosen
mgesetzt. Die Erfolge dieser Projekte sprechen für sich.
n meiner Region, dem Emsland, klappte das vom Land-
reis getragene Projekt hervorragend! Der Jahresbericht
999 der ESBA – das war eine kommunale Vermitt-
ungsagentur – weist aus: Aus einem Pool von 750 Per-
onen wurden 605 Langzeitarbeitslose in den ersten
rbeitsmarkt integriert, davon 416 auf Dauer. Über
Millionen DM an staatlichen Leistungen konnten ein-
espart werden. Das sind Zahlen, von denen die Bun-
esagentur nur träumen kann.
Dass wir das heute hier debattieren dürfen, verdanken
ir der grundsätzlichen Arbeitsweise der Koalition, die
al mit Hü und Hott, dann wieder im Schweinsgalopp
erade das in irgendwelche Gesetze hineinformuliert,
as ihr gerade so einfällt. Ich erinnere nur an den Zeit-
ruck vor Weihnachten im vergangenen Jahr. So kann
an keine solide Politik machen. Die Aufforderung an
ie Regierung, einen Bericht zur Umsetzung von Quali-
ätsmaßstäben für die private Vermittlung vorzulegen,
indet man bezeichnenderweise in einem Gesetz mit dem
ielsagenden Titel „Gesetz zur Vereinfachung der Wahl
on Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat“ ver-
teckt.
Es gibt bei Ihnen kein erkennbares langfristiges Kon-
ept in der Arbeitsmarktpolitik, sondern nur zentralis-
ische Reparaturanleitungen für nicht mehr schönzu-
edende Mängel. Neuester Beleg dafür ist das
ptionsgesetz, bei dem der Titel ja schon nicht stimmt,
eil es gar keine wirkliche Option für die Kommunen
st. Das wurde in dieser Woche hier schon ausreichend
iskutiert. Die damit einhergehende Belastung der Kom-
unen wird zu einer finanzpolitischen Katastrophe füh-
en. Der Landkreis Emsland, aus dem ich komme, wird
eispielsweise nicht etwa entlastet, sondern zusätzlich
it über 17 Millionen Euro im Jahr belastet. In ganz
iedersachsen summiert das sich auf 510 Millionen
uro.
Die pünktliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes II
ird inzwischen massiv in Frage gestellt, von einer sinn-
ollen Betreuung bzw. Vermittlung der Betroffenen wird
chon gar nicht mehr geredet. So sieht letztlich Ihre Ar-
eitsmarktpolitik für die Kommunen aus!
Ich sage Ihnen auch, wie die Kommunen jetzt, nach
em Scheitern des so genannten Optionsmodells, reagie-
en werden. Die Tendenz geht jetzt zur Variante „Gesetz-
iche Mindestleistung“. Der Variante „Arbeitsgemein-
chaft“ steht man mehr als skeptisch gegenüber. Man
efürchtet, sich dort in den Verträgen nicht wiederzufin-
en und lediglich zum Befehlsempfänger degradiert zu
erden.
Der DIHT-Hauptgeschäftsführer Wansleben spricht
us, was die Union zu verhindern suchte: Es ist bedauer-
ich, dass sich die Politik nicht auf eine Trägerschaft der
euen Leistung hat einigen können, die – und jetzt
ommt der entscheidende Passus – aus arbeitsmarktpoli-
ischer Sicht am sinnvollsten wäre. Dem ist nichts hinzu-
ufügen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9663
(A) )
(B) )
In der gegenwärtigen Ausgestaltung erweisen sich die
Vermittlungsgutscheine als zweifelhaftes Instrument. Sie
öffnen dem Missbrauch weite Tore. So wurden Gut-
scheine bereits unmittelbar nach der Ausgabe eingelöst.
Sie sind nach Ansicht der Arbeitsämter nur für Arbeits-
suchende geeignet, die ohnehin mit komplizierten Ab-
läufen alleine fertig werden, sich in aller Regel also
selbst kümmern. Aus einem AA wurde mir berichtet,
dass man dort regelmäßig Scheine abends beim Sauber-
machen in den Papierkörben wiederfindet, weil die, die
sie nutzen sollen, nichts damit anfangen können. In länd-
lich strukturierten Gegenden fehlt für Agenturen der
wirtschaftliche Anreiz. Der Aufwand, der für eine
schwer vermittelbare Klientel getrieben werden muss, ist
oft einfach zu hoch und die Vergütung von maximal
2 500 Euro dafür zu niedrig. Die im Bericht der Bundes-
regierung genannten Zahlen zu den eingelösten Vermitt-
lungsgutscheinen belegen dies eindrucksvoll. Bei einer
Einlösequote von noch nicht einmal 10 Prozent kann
man auch unter Berücksichtigung der Einführungsphase
noch nicht von einem effizienten und effektiven Instru-
ment sprechen.
Dies bestätigen auch die Verbände der privaten Ver-
mittler. Sie sagen aber mit uns: Der eingeschlagene Weg
ist richtig. Kritisiert wird die Befristung. Sie verlangen
aus meiner Sicht berechtigterweise einen Abschlag,
wenn ein Arbeitsplatz nachgewiesen worden ist, der
Klient ihn aber nicht annimmt. Bei der BA gibt es für
diesen Fall Sanktionen, die privaten Vermittler müssen
dieses Verhaltensrisiko allein tragen. Die Befristung der
Geltungsdauer auf drei Monate bringt den Arbeitsagen-
turen nur zusätzliche Arbeit. Die Statistik muss auf Per-
sonen umgestellt werden, denn nur eine solche Statistik
ist aussagekräftig. Die Ausgabe von Vermittlungsgut-
scheinen sollte beibehalten werden, denn die bisherigen
Erfahrungen reichen für ein endgültiges Urteil noch
nicht aus. Sie bleibt allerdings nur ein bescheidenes Seg-
ment bei der Vermittlung von Arbeitslosen. Durchgrei-
fende Erfolge bei der Senkung der Arbeitslosenzahl sind
damit nicht zu erreichen.
Das gerade ein paar Tage alte Frühjahrsgutachten der
Wirtschaftsweisen nennt die wesentlichen Ursachen für
die hohe Arbeitslosigkeit beim Namen: die zu geringe
Wachstumsdynamik, die hohe Regulierungsdichte, Qua-
lifikationsmängel beim Arbeitsangebot und zu geringe
Lohnspreizung. Auf allen diesen Feldern hat die Bun-
desregierung die Zügel schleifen lassen. Die nach unten
korrigierten Wachstumszahlen lassen nichts Gutes er-
warten. In den letzten Jahren war das jeweils der Beginn
einer Abwärtsbewegung. Wenn man die 2004er Sonder-
effekte rausrechnet, sind es ja noch nicht einmal
1 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen wird in diesem
Jahr noch einmal um 80 000 zurückgehen. Jedes Zehntel
weniger Wachstum bedeutet Zehntausende mehr an Ar-
beitslosen, bedeutet Tausende wegfallende Arbeits-
plätze.
Die bisherigen „Erfolge“ Ihrer halbherzigen Arbeits-
marktreformen beschränken sich auf eine etwas effek-
tivere Vermittlungstätigkeit und die restriktivere Hand-
habung von Sanktionen. Das vergangene Jahr haben Sie
sich im Wesentlichen damit beschäftigt, Ihre innerpartei-
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iche Willensbildung zu organisieren. Nach wenigen
aghaften Anläufen wird jetzt schon wieder ein Reform-
topp in Aussicht gestellt. Die Regierung tummelt sich
uf Nebenschauplätzen wie der Ausbildungsabgabe oder
er Erbschaftssteuer, um die eigene Klientel zu beruhi-
en. Dieses Hin und Her kann sich ein Land, das vorne-
eg mitmarschieren möchte, nicht leisten.
Wir brauchen keine halbherzigen Reformen, wir brau-
hen keine Schauveranstaltungen, wir brauchen keine
remsmanöver, sondern wir brauchen eine Politik, die
achstumskräfte stärkt!
Wenn eine große Berliner Tageszeitung titelt „Insti-
ute: Rot-grüne Reformen ohne Wirkung“ (Der Tages-
piegel), dann fasst das die Erkenntnis zusammen, dass
hre Reformanstrengungen gescheitert sind. Die letzten
onatszahlen belegen dies in beängstigender Weise: Im
ärz gab es nach alter Zählweise 14 100 Arbeitslose
ehr als im Vorjahresmonat. Saisonbereinigt stieg ihre
ahl um 44 000. Die Zahl der Erwerbstätigen sank im
anuar um weitere 15 000. Damit gab es 134 000 Be-
chäftigte weniger als ein Jahr zuvor. Sozialversiche-
ungspflichtige Beschäftigte gab es sogar 520 000 weni-
er als im Vorjahr. Beim Wachstum kann man mit etwas
utem Wille noch von Stagnation reden, bei den Arbeits-
arktzahlen geht es eindeutig bergab!
Wenn in diesen Monaten viel über die Zumutbarkeit
on Arbeit geredet wird, so ist eines klar: Über die Zu-
utbarkeit von Arbeit kann man geteilter Meinung sein,
ie Arbeit dieser Regierung in der Arbeitsmarkt-, Wirt-
chafts- und Finanzpolitik ist allerdings eine einzige Zu-
utung.
„Für einen wirklichen Aufschwung fehlt nach wie vor
as Vertrauen der Bürger in die Zukunft“, konstatiert der
räsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß-
nd Außenhandels Anton Börner, und er ergänzt zutref-
end: „Das Vertrauen fehlt deshalb, weil niemand der
undesregierung zutraut, dass sie die Zukunft unseres
andes zum Besseren gestalten kann.“ Dem ist nichts
inzuzufügen!
Dirk Niebel (FDP): Die Bilanz der Vermittlungsgut-
cheine ist nicht so erfolgreich, wie es die rot-grüne
undesregierung bei ihrer Einführung vor zwei Jahren
ngekündigt hatte. Mehr als 800 000 Vermittlungsgut-
cheine sind bis Ende Februar 2004 ausgegeben worden.
eutlich weniger als 10 Prozent, nämlich gerade mal
4 000 Vermittlungsgutscheine sind eingelöst worden.
ies führt die Bundesregierung darauf zurück, dass we-
en der Befristung auf drei Monate bei länger arbeitslo-
en Personen mehrere Vermittlungsgutscheine ausgege-
en werden. Zudem bemühen viele Arbeitslose keinen
rbeitsvermittler und suchen sich selbst eine Stelle. Der
DU-Wirtschaftsexperte Rauen wollte die Selbstver-
ittlung sogar mit einer Prämie belohnen. Aber das geht
ach meiner Auffassung zu weit. Es ist selbstverständ-
ich, dass sich ein Arbeitsloser auch in Eigeninitiative
m eine Stelle bemüht.
Die Erklärungen der Bundesregierung sind hanebü-
hen. Ursprünglich sollten die Vermittlungsgutscheine
9664 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
(A) )
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den Wettbewerb zwischen den privaten und staatlichen
Arbeitsvermittlern zum Vorteil der Arbeitsuchenden
stärken. Wie so oft bei Rot-Grün, wurden die Vermitt-
lungsgutscheine handwerklich schlecht ausgeführt. Die
FDP hat immer kritisiert, dass die Honorare weit unter
den marktüblichen Prämien der privaten Arbeitsvermitt-
ler liegen. Sie berechnen sich nur nach der Dauer der Ar-
beitslosigkeit und berücksichtigen weder vermittlungs-
hemmende noch vermittlungsbestimmende Merkmale
wie Qualifikation, Alter und Gesundheit. Die auf drei
Monate begrenzte Gültigkeitsdauer bedeutet zusätzli-
chen bürokratischen Aufwand. Deshalb sind sie unat-
traktiv und ineffektiv.
Es findet kein echter Wettbewerb zwischen privaten
und staatlichen Arbeitsvermittlern statt. Die Einlösung
der Vermittlungsgutscheine hätte auch bei staatlichen
Arbeitsvermittlern erfolgen müssen. Erfolgsprämien für
staatliche wie für private Arbeitsvermittler wären eine
zusätzliche Motivation gewesen, die Chancen von Ar-
beitsuchenden zu verbessern. Auch bei den staatlichen
Arbeitsvermittlern hätte ein erfolgsabhängiger Lohnan-
teil durch das Gutscheinsystem finanziert werden kön-
nen. So hätten Arbeitsuchende echte Wahlmöglichkeiten
erhalten. Diese Chance wurde vertan. Das System der
Vermittlungsgutscheine war gut gedacht und ist schlecht
gemacht worden. Wir sind es von Rot-Grün nicht anders
gewöhnt.
Darüber hinaus hat es Missbrauchsfälle gegeben. Es
gibt schwarze Schafe, die mit krimineller Energie
Scheinarbeitsverhältnisse begründen, wobei ein Arbeits-
verhältnis nach Auszahlung der Prämie wieder gekün-
digt wird, oder Scheinvermittlungen arrangieren, wobei
sich Arbeitgeber und Vermittler die Prämie teilen, oder
Arbeitgeber betreiben eine eigene Agentur und agieren
als Scheinvermittler.
Qualitätssicherung ist also notwendig, damit diese
Dienstleistung und seriöse Anbieter nicht in Verruf gera-
ten. Die Arbeitsvermittlungen setzen sich ihre Qualitäts-
standards selbst und bemühen sich, schwarze Schafe
auszuschalten. Dieser Selbstregulierungsmechanismus
funktioniert erfolgreich; da sollte sich der Staat nicht
einmischen.
Die rot-grüne Koalition ist mit ihrem Anspruch ge-
scheitert und muss nachbessern. Das Instrument der Ver-
mittlungsgutscheine soll Ende Dezember auslaufen. Rot-
Grün muss die notwendige Nachbesserung sofort ein-
leiten. Echten Wettbewerb könnte Rot-Grün schaffen,
wenn Arbeitslose mit echter Nachfragemacht ausgestat-
tet werden und sie bei drohender Arbeitslosigkeit sofort
den privaten oder staatlichen Arbeitsvermittler ihres Ver-
trauens aufsuchen dürfen.
Die FDP fordert weiterhin die Auflösung der BA,
weil sie in ihrer jetzigen Struktur nicht reformierbar ist.
Die Arbeitslosen sollen in den Jobcentern der Kommu-
nen aus einer Hand betreut werden. Alle notwendigen
Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Hilfeangebote sol-
len dort verfügbar sein. Dazu gehören auch private Ar-
beitsvermittler. Die kommunale Arbeitsvermittlung
könnte sich bei einer erfolgsabhängigen Finanzierung
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urch die Gutscheineinnahmen wenigstens teilweise re-
inanzieren.
Rezzo Schlauch (Parl. Staatssekretär beim Bundes-
inister für Wirtschaft und Arbeit): Konkurrenz belebt
ekanntlich das Geschäft. Je mehr Akteure auf dem
rbeitsmarkt tätig sind, desto schneller können auch die
usgleichsprozesse ablaufen, desto größer sind die Ver-
ittlungschancen der Arbeitsuchenden. Aus diesem
rund ist es seit Mitte 2002 für Arbeitslose sehr viel ein-
acher, außer den Vermittlungsleistungen des Arbeits-
mtes auch private Arbeitsvermittler in Anspruch zu
ehmen.
Ende März 2002 wurde die bis dahin noch bestehende
flicht zur Erlaubnis für die private Arbeitsvermittlung
ufgehoben. Private Arbeitsvermittler benötigen seitdem
ediglich eine Gewerbeanmeldung, bei der sie ihre Zu-
erlässigkeit nachweisen müssen. Sie können auch vom
rbeitnehmer im Erfolgsfall eine Vergütung verlangen,
eren Höhe jedoch gesetzlich begrenzt ist.
Auch wenn wir im internationalen Vergleich auf die-
em Gebiet jetzt sogar zu den Staaten mit der weitge-
endsten Liberalisierung gehören, wurden ganz bewusst
chutzvorschriften aufrechterhalten, die die Rechtsbe-
iehungen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Ar-
eitsvermittlern regeln, so zum Beispiel die Begrenzung
es vom Arbeitnehmer zu tragenden Honorars.
Ferner haben wir durch die Einführung des Vermitt-
ungsgutscheins die Voraussetzungen geschaffen, dass
ie arbeitslosen Menschen tatsächlich in der Lage sind,
hren selbst ausgesuchten privaten Vermittler zu bezah-
en. Mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht und der damit
erbundenen Deregulierung wurde Bürokratie abgebaut
nd der Marktzugang zu einer – jedenfalls aus der Sicht
er Arbeitsuchenden neuen – Dienstleistung erleichtert.
Jedoch entfiel durch diesen Schritt auch weitgehend
ie Kontrolle der privaten Arbeitsvermittlung durch die
undesagentur für Arbeit. Die Arbeitsvermittlung ist
ber eine sensible Dienstleistung, die einen sorgsamen
nd verantwortungsbewussten Umgang mit den persön-
ichen Anliegen der Arbeitsuchenden einerseits und de-
en der Stellenanbieter andererseits erfordert.
Deshalb haben wir mit der Freigabe der privaten Ar-
eitsvermittlung die Vorstellung verbunden, dass sich
ie Branche Qualitätsstandards gibt, um Missbrauch so
eit wie möglich zu verhindern und die notwendige
ransparenz über die Arbeit professioneller Arbeitsver-
ittler für Arbeitsuchende herzustellen.
Die Bundesregierung hat Gespräche mit den privaten
rbeitsvermittlern und ihren Verbänden geführt. In die-
em Rahmen sind Qualitätsstandards entwickelt worden.
ie Bundesregierung hat in dem vorliegenden Bericht
iesen Prozess näher erläutert.
Da es zunächst keinen einheitlichen Mindeststandard
ur Qualität der Dienstleistung Arbeitsvermittlung gab,
uf den man hätte zurückgreifen können, waren sich die
itwirkenden in dem Bestreben einig, zu Qualitätsstan-
ards im Wege der Selbstregulierung zu finden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9665
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An der Erarbeitung der Qualitätsstandards haben
nicht nur die unterzeichnenden Verbände engagiert und
aktiv mitgewirkt, sondern auch weitere Arbeitsmarkt-
akteure wie zum Beispiel der DIHK. Insoweit können
wir hinsichtlich des Erreichten von einem breiten Kon-
sens ausgehen.
Am 12. Dezember 2003 wurden von 13 Verbänden,
die sich an der Entwicklung beteiligt hatten, Qualitäts-
standards unterzeichnet. Weitere Interessenten haben in-
zwischen ihre Unterzeichnung nachgeholt oder angekün-
digt.
Zwar haben sich die Verbände gegen die Einführung
eines Gütesiegels ausgesprochen. Ausschlaggebend da-
für waren vor allem die verhältnismäßig hohen Kosten
eines formalisierten Verfahrens und die geringe Flexibi-
lität bei der Anpassung an veränderte Gegebenheiten.
Stattdessen haben die Teilnehmer der Gesprächsrunden
Qualitätsstandards in Form von gemeinsamen Mindest-
standards definiert, die von den Verbänden, die sich die-
sen Standards durch ihre Unterschrift anschließen, intern
durchzusetzen sind. Aus diesem Grund haben die unter-
zeichnenden Verbände zugesagt, die Qualitätsstandards
zu ihren Verbandsstatuten zu machen und darauf zu ach-
ten, dass alle ihre Mitglieder die Standards einhalten.
Insbesondere das in den Qualitätsstandards vorgese-
hene Beschwerdemanagement richtet sich an die Ver-
bandsorganisationen. Sie sollen innerhalb ihrer Struktu-
ren ein Verfahren installieren, um die Einhaltung der
Mindeststandards zu gewährleisten und gegebenenfalls
notwendige Konsequenzen einleiten.
Wer als Mitglied eines Verbandes nicht bereit ist, sich
an die Qualitätsstandards zu halten, wird von den Ver-
bandsorganen abgemahnt und notfalls ausgeschlossen.
Wer jedoch im Einklang mit den Qualitätsstandards ar-
beitet, kann dies werbewirksam einsetzen und den Ar-
beitsuchenden helfen, sich auf diesem neuen Markt zu
orientieren. Auf diese Weise können sich diejenigen, die
die Standards anwenden, gegenüber solchen Vermittlern
am Markt behaupten, denen es nur auf den kurzfristigen
finanziellen Erfolg ankommt.
Die Standards sehen nämlich vor, dass der private Ar-
beitsvermittler dem Kunden eine präzise Beschreibung
der zu erbringenden Dienstleistung gibt und damit Miss-
verständnisse vermieden werden, die sich im Verlauf der
Vertragsabwicklung einstellen könnten. Mit diesen Stan-
dards wird aber nicht nur den Kunden die Auswahl eines
geeigneten privaten Arbeitsvermittlers erleichtert. Viel-
mehr werden den Agenturen für ihre Arbeit auch Hin-
weise gegeben, wer für sie als Partner infrage kommt.
Wir wollen nicht nur den Wettbewerb zwischen der
Bundesagentur für Arbeit und privaten Vermittlern för-
dern. Wir wollen auch die Bedingungen für eine ver-
stärkte Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für
Arbeit und privaten Arbeitsvermittlern verbessern. Wenn
die Bundesagentur im Wege der Public Private Partner-
ship mit den am Markt auftretenden Arbeitsvermittlern
erfolgreich kooperieren soll, muss sie sicher sein, dass
ihre Partner vertrauenswürdig sind.
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Mit der Verabschiedung und Anwendung der Min-
eststandards für die Arbeitsvermittlung ist somit ein
ntscheidender Schritt zu mehr Transparenz geleistet
orden. Hinsichtlich ihrer Anforderungen sind die Stan-
ards sogar strenger, als es früher die Voraussetzungen
ür die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung waren.
nsofern können wir sicher sein, dass wir ein höheres
chutzniveau als durch die gesetzlichen Regeln erreicht
aben und somit mehr als früher zur Missbrauchsbe-
ämpfung tun.
Darüber hinaus eröffnen die Qualitätsmaßstäbe in
orm von gemeinsamen Mindeststandards die Option,
usätzliche Qualitätskriterien aufzunehmen, und können
omit auf die besonderen Gegebenheiten des einzelnen
ermittlers oder Verbandes zugeschnitten werden. Es
andelt sich somit bei den Mindeststandards um ein fle-
ibles Instrument zur Qualitätssicherung, das im Gegen-
atz zum Verfahren der Vergabe eines Gütesiegels oder
iner Zertifizierung eine rasche Anpassung an sich ver-
ndernde Rahmenbedingungen zulässt. Diese kann
chon deswegen erforderlich sein, weil es sich bei der
rivaten Arbeitsvermittlung um einen relativ neuen und
och in der Entwicklung befindlichen Markt handelt.
er Entwicklungsprozess der Qualitätskriterien für die
rivate Arbeitsvermittlung ist somit nicht abgeschlossen,
ondern wird mit dem Ziel der Fortentwicklung und An-
assung der Mindeststandards an künftige Erfordernisse
ortgesetzt.
Im Ergebnis wird den Kunden mit den Qualitätsstan-
ards eine Orientierung über den von ihnen nicht immer
eicht zu überschauenden Markt gegeben. Nur wenn der
unde die Wahlfreiheit, die wir ihm gegeben haben,
uch aktiv nutzt, haben wir erreicht, was wir erreichen
ollten: Menschen, die Arbeit suchen, in freier Selbst-
erantwortung entscheiden lassen, welche Wege sie bei
en von ihnen geforderten Eigenbemühungen einschla-
en.
nlage 6
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 798. Sitzung am 2. April
004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen
der EU-Erweiterung
Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
… Gesetz zur Änderung des Deutschen Richterge-
setzes
Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des di-
gitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und
Ruhezeiten (Kontrollgerätebegleitgesetz – Kontr-
GerätBeglG)
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Be-
schäftigung schwerbehinderter Menschen
9666 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004
(A) )
(B) )
– Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die
Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangs-
recht von Bezugspersonen des Kindes, zur Regis-
trierung von Vorsorgeverfügungen und zur Ein-
führung von Vordrucken für die Vergütung von
Berufsbetreuern
– Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/
JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Er-
richtung von Eurojust zur Verstärkung der Be-
kämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-
Gesetz – EJG)
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom
1. April 2004 mitgeteilt, das sie den Antrag Steuern:
Niedriger – Einfacher – Gerechter auf Druck-
sache 15/1231 zurückzieht. Damit ist die darauf
bezogene Beschlussempfehlung und der Bericht des
Finanzausschusses auf Drucksache 15/1741 hinfällig
geworden.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56 a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: Monitoring – „Militärische Nutzung des Welt-
raums und Möglichkeiten der Rüstungskontrolle im
Weltraum“
– Drucksachen 15/1371 –
Ausschuss für Kultur und Medien
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur-
politik 2001
– Drucksachen 14/9760 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur-
politik 2002
– Drucksachen 15/2258 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/2447 Nr. 2.2
Drucksache 15/2447 Nr. 2.3
Drucksache 15/2447 Nr. 2.4
Drucksache 15/2447 Nr. 2.6
Drucksache 15/2447 Nr. 2.13
Drucksache 15/2447 Nr. 2.25
Drucksache 15/2519 Nr. 1.1
(C
(D
Finanzausschuss
Drucksache 15/2636 Nr. 2.14
Drucksache 15/2636 Nr. 2.21
Drucksache 15/2636 Nr. 2.32
Drucksache 15/2636 Nr. 2.37
Drucksache 15/2636 Nr. 2.49
Drucksache 15/2636 Nr. 2.51
Drucksache 15/2636 Nr. 2.55
Drucksache 15/2636 Nr. 2.56
Drucksache 15/2711 Nr. 2.1
Drucksache 15/2711 Nr. 2.15
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/2636 Nr. 2.8
Drucksache 15/2636 Nr. 2.17
Drucksache 15/2636 Nr. 2.20
Drucksache 15/2636 Nr. 2.22
Drucksache 15/2636 Nr. 2.23
Drucksache 15/2636 Nr. 2.26
Drucksache 15/2636 Nr. 2.27
Drucksache 15/2636 Nr. 2.28
Drucksache 15/2636 Nr. 2.34
Drucksache 15/2636 Nr. 2.35
Drucksache 15/2636 Nr. 2.52
Drucksache 15/2636 Nr. 2.53
Drucksache 15/2636 Nr. 2.54
Drucksache 15/2636 Nr. 2.57
Drucksache 15/2711 Nr. 1.2
Drucksache 15/2711 Nr. 1.3
Drucksache 15/2711 Nr. 1.4
Drucksache 15/2711 Nr. 2.5
Drucksache 15/2711 Nr. 2.6
Drucksache 15/2711 Nr. 2.7
Drucksache 15/2711 Nr. 2.8
Drucksache 15/2711 Nr. 2.11
Drucksache 15/2711 Nr. 2.12
Drucksache 15/2711 Nr. 2.13
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/2636 Nr. 1.3
Drucksache 15/2636 Nr. 2.41
Drucksache 15/2711 Nr. 1.1
Drucksache 15/2711 Nr. 2.2
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/2636 Nr. 2.4
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/2636 Nr. 2.43
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/2447 Nr. 1.4
Drucksache 15/2447 Nr. 2.39
Drucksache 15/2447 Nr. 2.50
Drucksache 15/2519 Nr. 2.3
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/2447 Nr. 1.3
Drucksache 15/2447 Nr. 2.16
Drucksache 15/2447 Nr. 2.51
Drucksache 15/2636 Nr. 2.12
Drucksache 15/2636 Nr. 2.19
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9667
(A) (C)
(B) (D)
Drucksache 15/2636 Nr. 2.36
Drucksache 15/2711 Nr. 2.3
Drucksache 15/2711 Nr. 2.4
Drucksache 15/2711 Nr. 2.10
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/1948 Nr. 1.43
Drucksache 15/2373 Nr. 2.35
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/2373 Nr. 2.3
Drucksache 15/2447 Nr. 1.9
Drucksache 15/2519 Nr. 1.4
Drucksache 15/2519 Nr. 1.7
Drucksache 15/2519 Nr. 1.8
Drucksache 15/2519 Nr. 2.6
Drucksache 15/2636 Nr. 1.1
Drucksache 15/2636 Nr. 1.2
Drucksache 15/2636 Nr. 2.25
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
106. Sitzung
Berlin, Freitag, den 30. April 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6