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    Plenarprotokoll 15/106 und der Fraktion der FDP: Die Chancen der EU-Erweiterung für Deutschland nutzen (Drucksache 15/2774) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die EU-Erweiterung als Gewinn begreifen – Sicherheit, Wohlstand und Stabilität in ganz Europa stärken (Drucksache 15/2973) . . . . . . . . . . . . . . . . Gerhard Schröder, Bundeskanzler . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches – § 246 – (Drucksachen 15/360, 15/2996) . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Marita Sehn, Manfred Grund und weiteren Abgeordneten eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Baugesetzbuches (Kommu- nale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) (Drucksachen 15/513, 15/2996) . . . . . . 9581 D 9582 A 9582 B 9588 B 9592 D 9596 A 9598 B 9610 B 9610 B Deutscher B Stenografisch 106. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Begrüßung der Botschafter der neuen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Abgabe einer Erklärung durch den Bun- deskanzler: Erweiterung der Europäischen Union . c) Antrag der Abgeordneten Michael Kretschmer, Albert Rupprecht (Weiden), Peter Hintze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die EU-Er- weiterung als Chance und Aufgabe (Drucksache 15/2748) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter D D G D G T a 9581 A 9581 C 9581 D Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9601 A undestag er Bericht ung 30. April 2004 t : r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ünter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) . . . . . . . . . ert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . . . agesordnungspunkt 20: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtli- nien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) (Drucksachen 15/2250, 15/2996) . . . . . 9605 A 9605 B 9605 D 9607 D 9608 C 9610 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungs- wesen zu dem Antrag der Abgeordneten II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weitgehende Planungserleich- terungen bei Anpassung des Baugesetz- buches an EU-Richtlinien (Drucksachen 15/2346, 15/2996) . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. h. c. Manfred Stolpe, Bundesminister BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Hermann Gröhe, Dr. Ralf Brauksiepe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die Berliner Afghanis- tankonferenz – eine neue Chance für mehr Kohärenz und Koordinierung beim Wiederaufbau (Drucksachen 15/2578, 15/2991) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Fortsetzung des Engagements der Bundesregierung für den Wiederaufbau- und Stabilisie- rungsprozess in Afghanistan (Drucksachen 15/2757, 15/3006) . . . . . . . Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Christian Ruck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Schmidbauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in d t ( T U B s l ( Z A d A f H H C W I D U J W U P K J A A N A L A E U D E B o 9610 C 9610 C 9612 B 9615 B 9616 B 9617 C 9619 C 9619 D 9619 D 9621 D 9623 C 9625 C 9627 A 9629 A 9630 C 9631 A er Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zu- eilungsgesetz – NAPG) Drucksache 15/2966) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: nterrichtung durch die Bundesregierung: ericht zur Entwicklung von Qualitäts- tandards in der privaten Arbeitsvermitt- ung Drucksache 15/2521) . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er FDP: Haltung der Bundesregierung zur llgemeinen Wehrpflicht und zu Plänen ür ein soziales Pflichtjahr . . . . . . . . . . . . . . elga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Georg Wagner, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . infried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . rsula Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . utta Dümpe-Krüger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . illi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . rsula Mogg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) zur Abstimmung über den ntwurf eines Gesetzes zur Anpassung des augesetzbuches an EU-Richtlinien (Tages- rdnungspunkt 20 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9632 C 9632 D 9633 A 9633 A 9634 A 9635 C 9636 D 9637 D 9638 D 9640 A 9641 A 9642 B 9642 D 9644 A 9644 D 9646 A 9647 B 9648 C 9649 D 9651 A 9651 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 III Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches – § 246 – – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) – Beschlussempfehlung und Bericht: Weit- gehende Planungserleichterungen bei Anpassung des Baugesetzbuches an EU- Richtlinien (Tagesordnungspunkt 20) Petra Pau (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Natio- nalen Zuteilungsplan für Treibhausgas- Emissionsberechtigungen in der Zutei- lungsperiode 2005 bis 2007 (Tagesordnungs- punkt 22) Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD) . . . . . Georg Girisch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Bericht zur Entwick- lung von Qualitätsstandards in der priva- ten Arbeitsvermittlung (Tagesordnungs- punkt 23) Hans-Werner Bertl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rezzo Schlauch, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9652 C 9653 B 9654 D 9656 A 9657 A 9658 A 9658 D 9659 D 9660 B 9661 A 9662 B 9663 D 9664 C 9665 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9581 (A) ) (B) ) 106. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9651 (A) ) (B) ) zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf eine Änderung Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.04.2004 Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf enthält der nien (Tagesordnungspunkt 20 a)Meckel, Markus SPD 30.04.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigte * ** A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 30.04.2004 Bachmaier, Hermann SPD 30.04.2004 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 30.04.2004 Berg, Ute SPD 30.04.2004 Bindig, Rudolf SPD 30.04.2004* Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 30.04.2004 Dzembritzki, Detlef SPD 30.04.2004 Dr. Faust, Hans Georg CDU/CSU 30.04.2004 Flach, Ulrike FDP 30.04.2004 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 30.04.2004* Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 30.04.2004 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.04.2004 Granold, Ute CDU/CSU 30.04.2004 Höfer, Gerd SPD 30.04.2004* Hörster, Joachim CDU/CSU 30.04.2004* Dr. Hoyer, Werner FDP 30.04.2004 Jäger, Renate SPD 30.04.2004* Jonas, Klaus Werner SPD 30.04.2004* Kampeter, Steffen CDU/CSU 30.04.2004 Kelber, Ulrich SPD 30.04.2004 Kopp, Gudrun FDP 30.04.2004 Kortmann, Karin SPD 30.04.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 30.04.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 30.04.2004* Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 30.04.2004 Lintner, Eduard CDU/CSU 30.04.2004* Matschie, Christoph SPD 30.04.2004 M O D R R S S D S S D D D T W W D W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur An- passung des Baugesetzbuches an EU-Richtli- ulthaupt, Gesine SPD 30.04.2004 tto (Godern), Eberhard FDP 30.04.2004 r. Pinkwart, Andreas FDP 30.04.2004 achel, Thomas CDU/CSU 30.04.2004 aidel, Hans CDU/CSU 30.04.2004** ager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.04.2004 charping, Rudolf SPD 30.04.2004 r. Scheer, Hermann SPD 30.04.2004* cholz, Olaf SPD 30.04.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 30.04.2004 r. Schwanholz, Martin SPD 30.04.2004 r. Stinner, Rainer FDP 30.04.2004 r. Thomae, Dieter FDP 30.04.2004 rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.04.2004 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 30.04.2004 ettig-Danielmeier, Inge SPD 30.04.2004 r. Wodarg, Wolfgang SPD 30.04.2004* ohlleben, Verena SPD 30.04.2004 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 9652 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) des § 18 a Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes. War bisher vorgesehen, in der Ausschließlichen Wirtschafts- zone (AWZ) das Bundesamt für Bauwesen und Raum- ordnung (BBR) mit der Durchführung der vorbereiten- den Verfahrensschritte zur Aufstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung, einschließlich der Um- weltprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung, zu be- trauen, so soll nunmehr hierfür das Bundesamt für See- schifffahrt und Hydrologie (BSH) zuständig sein, das dann gleichzeitig planende und genehmigende Behörde wäre. Diese Regelung halte ich für äußerst bedenklich. Eine planungsrechtliche Abwägung muss von einem Höchst- maß an Objektivität der mit der Raumordnung beauftrag- ten Stelle ausgehen. Die für Raumordnung zuständige Behörde sollte nicht zugleich Genehmigungsbehörde für an Vorgaben der Raumordnung gebundene Entscheidun- gen sein. Die Unabhängigkeit der Raumordnungsbe- hörde wäre nicht gegeben und die Kontrollfunktion ginge weitgehend verloren, wenn verpflichtende und verpflich- tete Behörde identisch wären. Sicherlich hat das BSH eine größere fachliche Nähe zum Thema Schutz der Meeresumwelt und Gewährleis- tung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt. Jedoch hat das BBR – im Gegensatz zum BSH – unbe- streitbar die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Raumordnung und Raumforschung. Zudem engagiert es sich bereits im IKZM-Prozess (Integriertes Küstenzo- nenmanagement) und kann dadurch durchaus auf Erfah- rungen im Meeres- und Küstenbereich zurückgreifen. Im Interesse einer übergeordneten und koordinieren- den Planung ist die geringere sektorale Kompetenz des BBR auch gar nicht entscheidend. Dies ergibt sich aus dem Vorrang der Koordinationsziele vor den zu koordi- nierenden Aufgaben. Fachspezifische Erfordernisse kön- nen die Fachbehörden in ihren Planungen darlegen und von der Raumordnungsbehörde angemessen berücksich- tigt werden. Ich halte es für eine demokratietheoretisch und demo- kratiepraktisch fatale Entscheidung, dass die Trennung von Raumordnungsbehörde (BBR) und Fachplanungs- und Genehmigungsbehörde (BSH) aufgehoben wird, und lehne sie nachdrücklich ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches – § 246 – – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) – Beschlussempfehlung und Bericht: Weitge- hende Planungserleichterungen bei Anpas- g s z d l r m z a u b n s g E k g p n u k d t i t u l B r u B z b R b g o n d p m u s u K t e (C (D sung des Baugesetzbuches an EU-Richtli- nien (Tagesordnungspunkt 20) Petra Pau (fraktionslos): Mit dem EAG sollten drei rundlegende Ziele verfolgt werden: erstens die Anpas- ung des nationalen Baurechts an die EU-Richtlinien, weitens die weitere Vereinfachungen im Baurecht und rittens die Aufnahme des Stadtumbaus und der Sozia- en Stadt in das Baugesetzbuch. Es ist selten, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregie- ung, wenn auch in einer veränderten Fassung, einstim- ig im Bauausschuss beschlossen wird. Auch im Plenum eichnet sich eine fraktionsübergreifende Zustimmung b. Ein Grund dafür sind sicher die langfristige Vorarbeit nter Einbeziehung der Länder und Kommunen, die Ar- eit einer Expertenkommission und die Durchführung ei- es Planspiels. Die Positionen der PDS zur Baurechtsnovelle lassen ich in acht Punkten zusammenfassen. Erstens. Die vor- esehenen Anpassungen des nationalen Baurechts an die U-Richtlinien zur Umweltprüfung und zur Öffentlich- eitsbeteiligung sind notwendig, sinnvoll, im Kern gut elungen und unterstützenswert. Positiv ist die Ver- flichtung, grundsätzlich alle Raumordnungs-, Flächen- utzungs- und Bebauungspläne einer Umweltprüfung zu nterziehen. Zweitens. Die stärkere Betonung der Sozialpflichtig- eit, der Nachhaltigkeit und des Bodenschutzes sowie ie Aufnahme der Verkehrsproblematik mit der Ausrich- ung auf die Vermeidung und Verringerung von Verkehr n die Bauplanung wird ausdrücklich begrüßt. Drittens. Künftig sind alle Flächennutzungspläne spä- estens 15 Jahre nach ihrer Aufstellung zu überprüfen nd, wenn notwendig, an neue städtebauliche Entwick- ungen anzupassen. Diese von der PDS bereits bei der aurechtsnovelle im Jahr 1997 vorgeschlagene Ände- ung wird zu einer besseren Beteiligung der Bürgerinnen nd Bürger, zu mehr Transparenz und Klarheit führen. Viertens. Hervorzuheben ist die Konkretisierung der odenschutzklausel mit dem Ziel der Verringerung der usätzlichen Inanspruchnahme von neuen Flächen für auliche Nutzungen. Dies ist ein Schritt in die richtige ichtung, reicht aber nicht. Angesichts stagnierender zw. rückläufiger Bevölkerungszahlen, zunehmend un- enutzter (versiegelter) Flächen, welche zum Wohnen der für das Gewerbe geeignet sind, steht die Frage, ob icht ein im Grundsatz genereller Stopp weiterer Zersie- elungen und Baulandausweisungen nicht nur umwelt- olitisch notwendig, sondern auch möglich ist. Fünftens. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die de- okratischen Mitbestimmungsrechte für Bürgerinnen nd Bürger werden mit dem Gesetz gestärkt. Nicht ge- ondert thematisiert wurden mit Bezug auf das Kinder- nd Jugendhilfegesetz die Mitbestimmungsrechte für inder und Jugendliche. Erklärtes Ziel der PDS ist, Be- roffene zu Beteiligten zu machen. Mit dem neuen EAG rweitern sich ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9653 (A) ) (B) ) Entwicklung der Städte und Gemeinden und des Umlan- des. Eine Voraussetzung ist, dass die Beteiligungsrechte bekannt und genutzt werden. Dies sollte auch der Bund mit geeigneten Maßnahmen fördern. Sechstens. In Art. 3 GG heißt es, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Des- wegen ist eine Verpflichtung zum barrierefreien Bauen im Baugesetzbuch überfällig. Die Praxis beweist tagtäg- lich, dass es nicht genügt, wenn sich der Bund lediglich für seine eigenen Bauvorhaben verantwortlich fühlt. Gummiparagraphen in den Landesbauordnungen bieten immer wieder Bauherren die Möglichkeit, Neubauten mit Barrieren zu bauen. Hier wäre einmal eine geeignete Gelegenheit, sich die USA zum Vorbild zu nehmen. Dass es auch in der Bundesrepublik anders geht, belegt der vorliegende Gesetzentwurf: Umweltstandards sind trotz Föderalismus durch Bundesrecht festgelegt. Siebtens. Problematisch ist die Streichung der Tei- lungsgenehmigungen für Grundstücke. Hier besteht ernsthaft die Gefahr, dass der beabsichtigte Bürokratie- abbau zulasten der Rechtssicherheit der Betroffenen ge- hen wird. Achtens. Erstmals seit 200 Jahren schrumpfen die Städte – im Osten und zunehmend auch im Westen. Die Folgen dieser Städteschrumpfung und der stellenweise regelrechten Entsiedelung im ländlichen Raum sind zu- nehmender Wohnungsleerstand, aber auch Überkapazitä- ten bei Gemeinde- und Infrastruktureinrichtungen. Durch die Unterschreitung erforderlicher Mindestfrequenzen müssen Schulen und Kultureinrichtungen, aber auch Arztpraxen und Geschäfte schließen. Dadurch sinkt die Lebensqualität und noch mehr Menschen ziehen fort. Die Aufnahme des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt in das Baurecht wird begrüßt. Davon unbenommen müssen die Programme zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt an- gesichts der Situation vor allem in ostdeutschen Städten und Gemeinden fortgeführt und ausgebaut werden. Eine Reihe von Problemen der Bauplanung werden mit dieser Baurechtsnovelle nicht oder nur unzureichend gelöst. Trotzdem wird das Baurecht mit dem vorliegen- den Gesetzentwurf in vielen Bestandteilen besser als das bestehende Baugesetzbuch. Die drei selbst gesetzten Ziele wurden überwiegend umgesetzt. Gestärkt werden die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern und ihren Vertretungen sowie die Belange der Umwelt und Natur. Deswegen werden die PDS-Abge- ordneten dem Gesetzentwurf zustimmen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhaus- gas-Emissionsberechtigungen in der Zutei- lungsperiode 2005 bis 2007 (Tagesordnungs- punkt 22) Wolfgang Grotthaus (SPD): Die Bundesregierung ist ihrer Verpflichtung aus der europäischen Richtlinie z K k w e V b e s u d l l d l o 5 w z z t B l m s r i d d d l w d B D s r a A 2 s a I I p u l d d Z l z E z n (C (D um Emissionshandel nachgekommen und hat der EU- ommission pünktlich den deutschen Nationalen Allo- ationsplan (NAP) übermittelt. Es ist nicht zu kritisieren, enn die Bundesregierung Termine einhält, auch wenn tliche Akteure in Europa, aber auch in Deutschland eine erzögerung der Lieferung des NAP einkalkuliert ha- en. Allein damit signalisieren wir, dass Deutschland die uropäischen Vereinbarungen einhalten wird und Klima- chutz weiterhin auf der Agenda der deutschen Umwelt- nd auch Wirtschaftspolitik steht. Wir erwarten nun von er EU-Kommission, dass sie die Umsetzung der Richt- inie in allen Mitgliedstaaten durchsetzen und sicherstel- en wird, dass keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen en Mitgliedstaaten entstehen. Die Erstellung des NAP war von heftigen Vertei- ungskonflikten begleitet. Immerhin besitzen die Emissi- nsrechte einen monetären Wert (laut Öko-Institut: 4 bis Milliarden Euro pro Jahr) und können frei gehandelt erden. Andererseits sind die Potenziale zur Begren- ung der Emissionen sehr unterschiedlich verteilt sowie um Teil (zum Beispiel Stahl-, Zement- und Glasindus- rie) nur unter Produktionsrücknahme zu erzielen. Jede ranche und jede Anlage war daher bestrebt, ein mög- ichst großes Stück vom Zertifikate-Kuchen zu bekom- en. Viele Anlagenbetreiber, insbesondere aus der ostdeut- chen Energiewirtschaft, erheben Ansprüche auf An- echnung von „early actions“ (frühzeitige Vorleistungen n Form von Investitionen in moderne Technik). Aller- ings reduziert jede Tonne anerkannter „early action“ ie Menge für die anderen Marktteilnehmer. Alle Son- erzuteilungen für „early action“, Kraft-Wärme-Kopp- ung (KWK), Stilllegung von Kernkraftwerken usw. erden einer Reserve zugeordnet, deren Höhe wiederum ie Gesamtmenge an freien Zertifikaten schmälert. Eine erücksichtigung aller Emissionsreduktionen in eutschland seit 1990 würde den Gesamttopf vermutlich prengen und zu einer Verfehlung des Emissionsminde- ungszieles von 21 Prozent führen. Mit dem NAP wird Deutschland seine Verpflichtung us den europäischen Burden Sharing einhalten, seinen usstoß von Kohlendioxid bis 2012 um insgesamt 1 Prozent unter den Wert von 1990 zu senken. Das ent- pricht dann einer jährlichen CO2-Emissionsminderunguf insgesamt 846 Millionen in den Sektoren Energie, ndustrie, Gewerbe, Verkehr und Haushalte. Diese Absenkung wird in zwei Schritten geschehen: m ersten Schritt, das heißt in der ersten Verpflichtungs- eriode 2005 bis 2007 wird es in den Sektoren Energie nd Industrie eine Minderung vom Basiswert 505 Mil- ionen Tonnen auf 503 Millionen Tonnen geben und in er zweiten Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 wer- en 495 Millionen Tonnen erreicht sein. Das allgemeine iel für die Sektoren Gewerbe, Verkehr und Haushalte iegt dann bei 356 Millionen Tonnen CO2. Mit der heutigen Einbringung des Zuteilungsgesetzes um Nationalen Allokationsplan wird es gelingen, den missionshandel am l. Januar 2005 in Deutschland ein- uführen. Ich bin optimistisch, dass die Prüfung des Pla- es durch die EU-Kommission auf Kompatibilität mit 9654 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) der europäischen Emissionshandelsrichtlinie und seine Vereinbarkeit mit den Zielen des Kiotoprotokolls mit ei- nem positiven Ergebnis enden wird, weil wir unsere Hausaufgaben sorgfältig gemacht haben. Zugleich stel- len wir mit dem Parlamentsvorbehalt sicher, dass wir auf die Vorschläge unserer europäischen Nachbarn noch an- gemessen reagieren können. Wir wollen, dass dieses neue Instrument des Klimaschutzes einen hohen und harmonisierten Qualitätsstandard aufweist. In diesem Gesetz verbinden wir die Erfüllung unserer Klimaschutzverpflichtung, haben aber auch die indus- triepolitischen Aspekte und Standortfragen in dieser kri- tischen Wirtschaftslage im Auge. In den Festlegungen der Regeln für die Zuteilung sowohl an bestehende An- lagen, aber auch für die Neu- und Ersatzinvestitionen spiegelt sich Augenmaß wieder. Die Unternehmen haben Freiraum für ihre unternehmerischen Entscheidungen und Anreize für Investitionen erhalten. Alle Anlagen erhalten ihre Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt. Die Bestandsanlagen erhalten ihre Emissionsberechti- gungen auf der Basis ihrer früheren Emissionen nach dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2002. Dabei ist auch an besondere Härtefälle gedacht, auf die flexibel reagiert werden kann. Werden alte Anlagen durch neue ersetzt, greift die Übertragungsregelung, nach der die Emissionsberechtigungen in der Höhe, wie sie für die Altanlage zugeteilt wurden, für die Dauer von vier Jah- ren auf die Neuanlage übertragen werden können. An- schließend erfolgt die Zuteilung für diese Anlage 14 Jahre lang mit einem Erfüllungsfaktor von l, das heißt, es gibt für diese Zeit keine Minderungsverpflich- tungen. Das ist ein echter Anreiz zur Modernisierung alter und nicht mehr effizienter Anlagen und trägt dazu bei, eine nachhaltige Energiepolitik einzuleiten. Für Neuanlagen gelten Benchmarks, also Bezugs- werte, die sich an der besten jeweilig verfügbaren Tech- nik (Stand der Technik) orientieren. Auch gilt eine un- veränderte Zuteilung für 14 Jahre. Damit erhalten alle Energieträger die gleichen Chancen, wenn sie in die Zu- kunft investieren wollen. Wir hoffen, den Anreiz zur Modernisierung dadurch zu erhöhen, dass sehr alte Kraftwerke mit einem sehr ge- ringen Wirkungsgrad einer Malusregelung unterliegen, die die fortdauernde Emission von Kohlendioxid teurer macht. Nicht unwichtig sind die Sonderregelungen, auf deren Durchsetzung bei den Verhandlungen über die Inhalte der europäischen Richtlinie Deutschland besonders Wert gelegt hat. So werden frühzeitig, das heißt ab 1994 er- brachte Klimaschutzleistungen berücksichtigt. Mit ei- nem Topf von 110 Millionen Tonnen CO2-Berechtigun-gen soll schnelles und frühzeitiges Reagieren bei der Erbringung von Klimaschutzleistungen belohnt werden. Gesondert behandelt werden auch die hoch modernen und effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, deren Beitrag zum Klimaschutz immer wichtiger werden wird. n b e z a e V w t m m d s C m a v v u q i s e s V g S g k j d p z g n g ü d b R m B d s R w S V j d (C (D Meine Fraktion glaubt aber, dass in diesem Punkt och Klarstellungen nötig werden. Die KWK-Technik raucht unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, ine sichere und umweltverträgliche Energieversorgung u schaffen. Kraft-Wärme-Kopplung kann als größenun- bhängige Technologie dezentral und verbrauchsnah ingesetzt werden und bietet in vernetzten Strukturen die orteile so genannter hoch effizienter virtueller Kraft- erke. Nicht ganz unwichtig ist auch die Berücksichtigung echnisch nicht möglicher Minderungen bei Prozesse- issionen. Auch dafür wird ein Topf vorgehalten, der it 61 Millionen Tonnen CO2 ausreichend gefüllt seinürfte. Insgesamt ist also festzustellen, dass die Energiever- orgung in Deutschland und die deutsche Industrie gute hancen hat, erfolgreich am Emissionshandel teilzuneh- en. Mit den Festlegungen zur Prozessenergie, zu „early ction“, aber auch in den für den Energieträgermix rele- anten Kriterien für die Zertifikatezuteilung bei Neuin- estitionen finden im NAP industriepolitische Aspekte nd Standortfragen in dieser sensiblen Wirtschaftslage in ualifizierter Form Berücksichtigung. Umso wichtiger st es nun, dass die Unternehmen die Chance des Emis- ionshandels, kostengünstig Klimaschutz zu betreiben, rgreifen. Am Ende bleibt aber auch festzustellen, dass mit die- em Mengengerüst die anderen Sektoren, Haushalte und erkehr, deutlich mehr zum Klimaschutz werden beitra- en müssen, nachdem die bisherigen Erfolge mehr auf eiten der Industrie erzielt wurden. Maßnahmen gibt es enug. Die Bundesregierung hat in ihrer Nachhaltig- eitsstrategie anspruchsvolle Ziele formuliert, das muss etzt angepackt werden. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD): Das Bun- eskabinett hat Ende März den Nationalen Zuteilungs- lan für die kostenlose Verteilung von Emissionslizen- en beschlossen und an die Europäische Kommission eschickt. Am 21. April hat dann das Bundeskabinett ei- en dazugehörigen Gesetzentwurf beschlossen. Die Re- ierungsfraktionen haben diesen Entwurf als den ihrigen bernommen, um ein Verfahren zu ermöglichen, bei dem ie Zuteilung von Lizenzen noch vor der Sommerpause eschlossen werden kann. Das hat den Vorteil, dass wir echtssicherheit rechtzeitig vor dem 1. Januar haben. Der Nachteil des Verfahrens ist bekannt: Die parla- entarische Beratung einschließlich der Anhörung von etroffenen leidet unter diesem Zeitdruck. Als Klimaschützer müssen wir uns andererseits über as Tempo freuen. Dieses ist nötig, damit der europäi- che Geleitzug nicht zu langsam wird. Die derzeitigen egierungen der USA, Australiens und anderer Bremser ürden nichts lieber sehen, als wenn der Geleitzug ins tocken käme. Deutschland hat dabei eine besondere erpflichtung zum Tempo. Ein wenig neidisch schauen a Österreicher und Dänen und andere auf uns, weil wir urch die industrielle Modernisierung Ostdeutschlands Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9655 (A) ) (B) ) einen sehr komfortablen Vorsprung bei der Reduktion der Treibhausgabe haben. Lassen sie mich ein paar Fakten zum Gesetzentwurf nennen: Das NAP-Gesetz enthält absolute CO2-Obergrenzenfür die erste und für die zweite Handelsperiode. In den Jahren 2005 bis 2007 beträgt das Budget für die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft 503 Millio- nen Tonnen CO2 pro Jahr. Für die zweite Abrechnungs-periode 2008 bis 2012 sind es 495 Millionen Tonnen CO2 – das sind immerhin 2 bzw. 10 Millionen Tonnenweniger als im Jahresdurchschnitt 2000 bis 2002 emit- tiert wurden. Die anderen Sektoren – Haushalte, Verkehr, Handel/ Kleingewerbe und Dienstleistungen – dürfen 2005 bis 2007 jährlich 356 Millionen Tonnen CO2 und 2008 bis2012 351 Millionen Tonnen CO2 emittieren – 2 bzw.7 Tonnen CO2 weniger als im Jahresdurchschnitt 2000bis 2002. Besonders hervorzuheben ist, dass im Entwurf des NAP-Gesetzes bereits Ziele für die zweite Handelsperio- de enthalten sind. Die Vorgaben der EU-Richtlinie ver- langen lediglich Angaben für die erste Handelsperiode bis 2007. Der Vorteil des deutschen Vorgehens ist, dass es Planungssicherheit für Investoren bis 2012 schafft. Die CO2-Ziele für die zweite Handelsperiode sind imÜbrigen identisch mit den deutschen Kiotozielen bzw. mit unserem Anteil am „EU burden sharing“. Zurück zum NAP-Gesetz: Prozessbedingte CO2-Emissionen werden ohne zeitliche Befristung mit einem Erfüllungsfaktor 1 ausgestattet. Diese Anlagen, die na- turgemäß CO2-Reduktionen nur durch Produktionsrück-gang bewirken können, bekommen demnach durch den Emissionshandel keine CO2-Reduktionsverpflichtungen. Für die Kompensation des Atomausstiegs und für Mehrzuteilungen an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stehen in der ersten Handelsperiode jeweils Emissions- zertifikate in Höhe von 1,5 Millionen Tonnen CO2 jähr-lich zu Verfügung. Ein besonderer Anreiz zur Modernisierung und damit zur CO2-Einsparung ist die Übertragungsregelung. Neu-anlagen, die Altanlagen mit gleicher Leistung ersetzen, bekommen vier Jahre lang die Emissionszertifikate der alten Anlage in voller Höhe, danach erhalten sie 14 Jahre lang einen Erfüllungsfaktor von 1. Man hätte sich aller- dings, wie es die Zementindustrie fordert, eine analoge Vergünstigung für modernisierte – anstatt neue – Anla- gen vorstellen können. Den hier skizzierten Beschlüssen sind schwierige Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien und nicht weniger schwierige Gespräche mit den hauptbe- troffenen Industriebranchen vorausgegangen. Man kann nicht sagen, dass alle Seiten zufrieden sind. Das ist aber bei Verteilungsfragen immer so. Unbestreitbar gibt es ein sehr positives Ergebnis. Die deutsche Wirtschaft, die zeitenweise große Sorgen im Zusammenhang mit dem Emissionshandel hatte, kann im Wesentlichen zufrieden s g z f a I v d R l to E s z d g E ü r t S n K h r s D e b t D l d B z e r r h O S v m l f n w S l s E i e (C (D ein: Die Zuteilung von Lizenzen an Industrie und Ener- iewirtschaft war unerwartet großzügig. Allerdings hat diese großzügige Zuteilung der Lizen- en auch Nachteile: Erstens bleibt damit der Marktpreis ür die Lizenzen sehr niedrig, was den Modernisierungs- nreiz verringert. Zweitens müssen die nun nicht von der ndustrie und Energiewirtschaft erbrachten Reduktionen on den Sektoren Verkehr und Haushalte erbracht wer- en, was vielleicht nicht einfach wird. Drittens bleibt die eserve für Neueinsteiger sehr gering, was sich viel- eicht als Fehler herausstellen könnte. Die europäische Richtlinie ebenso wie das Kiotopro- koll enthalten ein – politisch wohl unvermeidliches – lement des Strukturkonservativismus. Dieses findet ich auch im NAP wieder; denn bei der Zuteilung der Li- enzen kommen die CO2-intensivsten Betriebe beson-ers gut weg! Ihr innerer Wert nimmt durch den NAP so- ar zu. Das liegt daran, dass ihnen die Lizenzen für die missionen der Bezugsperiode 2000 bis 2002 kostenlos berreicht werden. Wenn sie nun aus reinen Modernisie- ungsgründen alte Anlagen stilllegen und neue, effizien- ere an ihre Stelle setzen, dann bleibt ihnen ein gutes tück Geld in der Hand, in der Form von nicht mehr be- ötigten Lizenzen. Dass sich die Betriebe, bei denen das Verbrennen von ohle zum Kerngeschäft gehört, gut stellen, hat immer- in auch einen politischen Vorteil. Es bewirkt, dass ge- ade diese Betriebe, die natürlich im Scheinwerferlicht tehen, mit dem Emissionshandel Positives verbinden. as kann in der Wirtschaft insgesamt die Akzeptanz für in ansonsten noch fremdartiges Instrument erhöhen. Im Sinne des Modernisierungsanreizes wäre es noch esser gewesen, wenn die Lizenzen gerade für die Indus- rie etwas weniger großzügig verteilt worden wären. ann wäre die ohnehin langfristig unvermeidliche öko- ogische Modernisierung schon jetzt lukrativer gewor- en und wir hätten größere Reserven für neu auftretende etriebe sowie für den Ausstieg aus der Atomenergie ur Verfügung. All dies hätte der deutschen Wirtschaft inen mittelfristig äußerst segensreichen Modernisie- ungsschub gegeben. Aber die Mehrzahl der real existie- enden Betriebe denkt wohl eher strukturkonservativ und at die Politik – im Regierungslager ebenso wie in der pposition – entsprechend zu beeinflussen versucht. chade! Einen wichtigen Unterschied zwischen dem im März orgelegten NAP und dem neueren Gesetzentwurf öchte ich noch hervorheben. Zugunsten Ostdeutsch- ands haben wir das Stichjahr für die Anerkennung von rühzeitigen Modernisierungsinvestitionen, die so ge- annte early action, noch auf 1994 vorverlegt. Damit erden Anlagen in Oranienburg, Zittau, Halle, Stendal, chwerin, Dresden, Zeitz, Chemnitz, Dessau, Neustre- itz, Potsdam, Jänschwalde und Boxberg einbezogen, ehr zur Freude ihrer Betreiber. Am 24. Mai werden wir noch eine Anhörung zum ntwurf des NAP-Gesetzes haben. Mir ist klar, dass das m Gesamtverfahren reichlich spät ist, aber es ist der rste praktikable Termin. Ich fühle mich umso mehr 9656 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) verpflichtet, mich dafür einzusetzen, dass der Bundestag noch einzelne Modifikationen um Zuteilungsplan vor- nimmt, falls sich aus der Anhörung klar ergibt, dass der jetzt vorgelegte Plan noch eklatante Fehler oder grobe Ungerechtigkeiten enthält. Georg Girisch (CDU/CSU): Eines muss ich der Bun- desregierung bei der Umsetzung der EU-Emissionshan- delsrichtlinie in nationales Recht zugestehen: Sie hat sehr konsequent gearbeitet – nämlich konsequent am Deutschen Bundestag vorbei! Der Auftakt zum Drama dieser Desinformationspolitik bildete das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG). Nur wenige Stunden, bevor das TEHG abschließend im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurde, stellte die Bundesregierung den bisherigen Ge- setzentwurf auf den Kopf: Das Umweltbundesamt rückte an die Stelle der Bundesländer bei der Erteilung der Emissionszertifikate und der Überwachung der Emissio- nen. Die entsprechenden Änderungsanträge erhielten die Abgeordneten erst um 19 Uhr abends vor der abschlie- ßenden Sitzung. Damit wurde eine angemessene und ausreichende inhaltliche Befassung des Umweltaus- schusses mit diesem wichtigen Regelwerk verhindert. Anstatt aus ihren Fehlern zu lernen, setzte die Bun- desregierung diese Taktik jedoch auch bei den weiteren Bausteinen für die nationale Umsetzung der EU-Emis- sionshandelsrichtlinie fort: Am 31. März 2004 hat das Bundeskabinett den Nationalen Allokationsplan im Ka- binett beschlossen und diesen mit einem Parlamentsvor- behalt nach Brüssel gemeldet. Erst drei Wochen später verabschiedete die Bundesregierung das NAP-Gesetz. Den Allokationsplan mit einem Parlamentsvorbehalt zu versehen ist doch in Wirklichkeit nur Augenwische- rei. Sie wollen damit den Schein wahren, das Parlament habe noch die Möglichkeit, Korrekturen am vorliegen- den Gesetzentwurf vorzunehmen. Wieder einmal ist es Ihnen gelungen, die Abgeordneten außen vor zu lassen und diese durch den zeitlichen Druck zum Durchwinken des Gesetzes zu verurteilen. Denn wie wir alle wissen, bedeutet jeder Änderungswunsch eine Verzögerung des Zuteilungsverfahrens in unserem Land. Es handelt sich hier nicht um ein Planspiel, das wir beim Scheitern noch einmal von vorne beginnen können. Im Gegenteil: Mit der Einführung des Europäischen Emissionshandels am l. Januar 2005 steht eine der wich- tigsten umwelt- und wirtschaftspolitischen Entscheidun- gen der vergangenen Jahre an. Die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels in Deutschland wird entschei- denden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes haben. Das Regelwerk zum Emissionshandel muss also von Anfang an sitzen, wenn wir einen weite- ren Export von deutschen Arbeitsplätzen verhindern wollen. Die über 2 400 betroffenen Anlagen brauchen endlich Planungssicherheit. Davon hängen schließlich auch In- vestitionsentscheidungen ab. Ich kann mir nicht vorstel- len, dass die Bundesregierung besonders glücklich über die Korrektur des prognostizierten Wirtschaftswachs- t u U s e e n G d g D E S N d t r m v E D d t f g E L d n a s k D a h t 7 E b d g a m i e S m D d B D w a (C (D ums auf nur noch 1,5 Prozent in diesem Jahr ist. Dann nternehmen Sie doch endlich etwas im Sinne unserer nternehmer! An dieser Stelle darf ich den RWE-Vor- tandschef Harry Roels zitieren: „Konkrete Investitions- ntscheidungen können wir erst dann treffen, wenn das ntsprechende Gesetz vorliegt und die EU den Plan ge- ehmigt hat.“ Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden NAP- esetz, dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz und em Nationalen Allokationsplan liegen endlich alle Re- elwerke zur Einführung des Emissionshandels in eutschland vor. Das Gesetz als letzter Baustein zur Umsetzung der U-Emissionshandelsrichtlinie stellt jedoch keinen chlussstrich dar, denn es lässt noch viele Fragen offen: Über eine Woche, nachdem das Bundeskabinett das AP-Gesetz beschlossen hat, wurde gestern die Liste er am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen im In- ernet veröffentlicht. Die Aufstellung enthält unter ande- em die voraussichtliche Zuteilungs- und Ausgaben- enge. Allerdings fehlen in der Tabelle noch die orgesehenen Zuteilungen gemäß den Sonderregeln für arly Action, KWK und prozessbedingte Emissionen. as Bundesumweltministerium begründet dieses Manko amit, dass diese auf der Grundlage der verfügbaren Da- enbasis noch nicht einbezogen werden konnten. Jetzt rage ich die Bundesregierung: Wann erhalten die Anla- enbetreiber endlich die Gewissheit darüber, wie viele missionsrechte sie erhalten? Die Veröffentlichung einer iste mit Stand vom 11. Februar 2004 kann nicht die ringend notwendige Planungssicherheit für die Unter- ehmen herstellen. Die historischen Emissionen von 2000 bis 2002, die ls Grundlage für die Ausgabemenge pro Jahr dienten, ind allerdings bislang nicht verifiziert worden. Staatsse- retär Baake hatte im Umweltausschuss verkündet, die eutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundes- mt (UBA) komme mit 39 Stellen aus. Lassen Sie mich ier ergänzen, dass der Präsident des Umweltbundesam- es, Andreas Troge, in diesem Zusammenhang von 5 Stellen spricht. So oder so frage ich mich, wie die missionshandelsstelle die Daten in den noch verblei- enden Monaten verifizieren möchte. Denn der Leiter er Emissionshandelsstelle, Dr. Hans-Jürgen Nantke, eht von einer Fehlerquote in Höhe von etwa 2 Prozent us. 2 Prozent von 503 Millionen Tonnen CO2 sind im-erhin 10 Millionen! Hier sind die Landesbehörden mit hrem jahrelangen Erfahrungsschatz gefragt und nicht ine Behörde, die sich gerade im Aufbau befindet. Ich sagte vorhin, das NAP-Gesetz bilde noch keinen chlussstrich. Bislang fehlen nämlich noch die Bench- arks für Neuanlagen in Bereichen wie Zementklinker, achziegel und Behälterglas. Auch hier zeigt sich wie- er: Die Regierung hält mit wichtigen Zahlen hinter dem erg und kommt erst in letzter Minute damit aus der eckung. Weitere Fragen ergeben sich für die Sektoren Ge- erbe, Handel, Dienstleistungen und Verkehr, die nicht m Emissionshandel teilnehmen. Im Vergleich zum Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9657 (A) ) (B) ) NAP-Entwurf vom 29. Januar 2004 dürfen diese Sekto- ren anstatt 363 Millionen Tonnen CO2 nur noch 356 Mil-lionen Tonnen emittieren. Leider hat die Bundesregie- rung bislang noch keine Lösung präsentiert, wie denn diese Einsparziele erreicht werden sollen. Haben wir in Zukunft wieder mit Sonntagsfahrverboten zu rechnen wie in den 70er-Jahren während der Ölkrise oder plant die Bundesregierung gar, die Ökosteuer noch weiter in die Höhe zu treiben? Die Ungereimtheiten bei der nationalen Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie lassen sich auf eine ganz einfache Formel bringen: Die Bundesregierung war bislang nicht in der Lage, ein Gesamtkonzept für eine sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Energiever- sorgung vorzulegen. Dieses Defizit trat schon beim Atomkonsens auf, setzte sich bei der Diskussion zur EEG-Novelle fort und findet seinen traurigen Höhepunkt bei der Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie. Beenden Sie diesen unhaltbaren Zustand und legen Sie endlich ein energiepolitisches Konzept zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland vor! Ulrich Petzold (CDU/CSU): Kleine Schönheitsrepa- raturen machen aus einem Wrack nicht umgehend einen Flitzer und das Wegkratzen eines Rostflecks behebt nicht den Schaden. So und kaum anders sind die „Ver- besserungen“ aus der Sicht der neuen Bundesländer zu bewerten, die die Bundesregierung noch kurz vor Tores- schluss in das Allokationsplangesetz geschrieben hat. Für die Weiterführung des Aufbaus Ost, ja selbst für des- sen Stabilisierung auf niedrigem Niveau, ist das, was hier vorliegt, zu wenig und zu kurz! Immer wieder, schon beim TEHG, habe ich darauf hingewiesen, dass eine gerechte Lösung bei den „early actions“, den frühzeitigen Emissionsminderungen, für die neuen Bundesländer unbedingt und zwingend not- wendig ist. Nun hat sich der Umweltbundesminister zwar bewegt und das Inbetriebnahmejahr zur Anerken- nung von „early actions“ von 1996 auf 1994 vorverlegt. Doch was ist davon wirklich zu halten? Lassen sie mich dieses anhand eines praktischen Bei- spiels erläutern, denn die Praxis ist das Kriterium der Wahrheit. Das Beispiel sollen zwei Braunkohlekraft- werke sein: auf der einen Seite ein Kraftwerk eines ver- antwortungsbewussten Betreibers, der die internationa- len Klimavereinbarungen ernst genommen hat, 1990 mit den Planungen für ein modernes Braunkohlekraftwerk begonnen hat und dieses Kraftwerk mit einem Wir- kungsgrad von 46 Prozent – wie das Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ – dann 1995 an das Netz genommen hat; auf der anderen Seite ein Kraftwerksbetreiber, der seine abgeschriebene Dreckschleuder aus den 50er- oder 60er-Jahren mit einem Wirkungsgrad von knapp über 31 Prozent immer noch betreibt und darauf wartet, dass er mit seinen Emissionsrechten Geld verdienen kann. Der umweltbewusst handelnde Betreiber erhält nun, für zwölf Jahre, also bis zum Jahr 2007, einen Erfül- lungsfaktor 1, der die Minderungsverpflichtung auf Null setzt. Dieses ist aber genau das Ende der ersten Zutei- lungsperiode, dem so genannten Probelauf. Erst an- s w w s e o g o D ü v s D K A v t d i k 1 d r e g s 3 e n B S l a P d d g w u a s D d d B K w w A G v d F t K (C (D chließend soll die heiße Phase einsetzen, in der es dann irklich um Geld geht. Und dann? Dann hat dieses um- eltbewusste Unternehmen kein Guthaben mehr, ihm teht dann kein Erfüllungsfaktor 1 mehr zu. Dann heißt s für dieses umweltbewusste Unternehmen: drosseln der blechen, also den Ausstoß trotz hohen Wirkungs- rades erneut senken oder Emissionsrechte zukaufen. Wie viel besser sieht es da für die bequemen, gewinn- rientierten Unternehmen aus: Die mehr als 30 Jahre alte reckschleuder mit einem Wirkungsgrad von knapp ber 31 Prozent erhält erst einmal einen Erfüllungsfaktor on 0,9755 und müsste damit 2,45 Prozent ihrer Emis- ionen dazukaufen. Aber dann fängt das Geschäft an. ie Faulen werden fleißig und beginnen endlich, ihre raftwerksanlage zu erneuern. Sie nehmen die neuen nlagen auf neuestem Stand, mit einem Wirkungsgrad on circa 47 Prozent, zum Jahreswechsel 2007/08 in Be- rieb. Dafür erhalten sie für vier Jahre die Genehmigung, ie eingesparten CO2-Emissionen, also circa 30 Prozenthrer ehemaligen Emissionen, mit gutem Gewinn zu ver- aufen und anschließend brauchen diese Unternehmen 4 Jahre keine Emissionsminderung vorzunehmen. Mit zusammengenommen 18 Jahren erhalten somit ie Nachzügler eine um ein Drittel verlängerte minde- ungsfreie Zeit gegenüber den Vorreitern, denen, wie ben beschrieben, nur zwölf minderungsfreie Jahre zu- estanden werden. Drei Jahre knapp 2,5 Prozent Emis- ionsrechte hinzukaufen und anschließend vier Jahre 0 Prozent der Emissionsrechte verkaufen, das nenne ich in gutes Geschäft. Anschließend kann der Betreiber och sechs Jahre länger minderungsfrei bleiben, etwas esseres kann einem kaum passieren. Der einzige chluss, den ich hieraus ziehen kann, ist: Eigeninitiative ohnt sich bei dieser Bundesregierung nicht! Nun könnte man dieses noch unter „dumm gelaufen“ btun, doch dieses ist ein gravierendes wirtschaftliches roblem, da es bedeutende regionale Unterschiede bei er bisherigen Emissionsminderung gibt. – Während in en neuen Bundesländern die Vorreiter überwiegen und roße Minderungsvorleistungen erbracht wurden, über- iegen im Rest Deutschlands die Nachzügler. Ich gebe nserem Ausschussvorsitzenden, Dr. von Weizsäcker, bsolut Recht, wenn er im Gespräch mit der „Mitteldeut- chen Zeitung“ von einer Bequemlichkeit im Rest eutschlands spricht. Diese Bequemlichkeit hat jedoch die Auswirkung, ass spätestens ab 2008, dem Beginn der Handelsperio- e, in der Emissionsrechte richtig an Wert gewinnen, die etriebe in den neuen Bundesländern vorwiegend als äufer und die Betriebe in den alten Bundesländern vor- iegend als Verkäufer von Emissionsrechten auftreten erden. Das hat dann aber auch gar nichts mehr mit dem ufbau Ost zu tun. Lebt die Bundesrepublik auf dem ebiet der Emissionsminderung jetzt noch nur moralisch on den erbrachten Vorleistungen der neuen Bundeslän- er, so wird es dann ab 2008 eine regelrechte finanzielle örderung des Aufbaus West aus den Betrieben im Os- en geben. Liebe Kollegen aus den neuen Bundesländern in den oalitionsfraktionen, wollen Sie das? Sollten wir nicht 9658 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) schleunigst daran gehen, die von Ernst Ulrich von Weizsäcker in seinem Pressegespräch aufgeworfene Frage der Fairness noch einmal zu überdenken und neue Lösungsansätze in Richtung des Benchmarking aufneh- men? Birgit Homburger (FDP): Die FDP engagiert sich seit langem für eine aktive Klimapolitik und bekennt sich zu den internationalen Vereinbarungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention und des Kiotoprotokolls. Um verbindliche und anspruchsvolle ökologische Ziele zu erreichen, verlangt eine nachhaltige Klimapolitik, dass pro eingesetztem Euro so viel Treibhausgase wie möglich vermieden werden. Genau dazu kann der Emis- sionshandel einen wesentlichen Beitrag leisten. Deshalb hat die FDP die Bundesregierung immer wieder dazu aufgefordert, endlich auch in Deutschland die Vorausset- zungen dafür zu schaffen. Die FDP war die erste Frak-tion, die dazu konkrete Vorschläge gemacht hat. Ver- nünftig ausgestaltet ist der Emissionshandel gut für die Umwelt und gut für den Wirtschaftsstandort und damit für die Arbeitsplätze in Deutschland. Dass der Deutsche Bundestag heute endlich über den Allokationsplan, also über das Herzstück des Emissions- handels in Deutschland beraten kann, müsste also ei- gentlich ein Tag sein, auf den die deutsche Klimapolitik lange und voller Sehnsucht gewartet hat. Dazu müsste allerdings das Potenzial des Emissionshandels optimal genutzt werden. Oder bescheidener; Es müssten sich zu- mindest einige Hinweise darauf finden, die die Hoffnung begründen, dass das von Rot-Grün jetzt vorgelegte Ge- setzespaket aus Emissionshandelsgesetz und Alloka- tionsplan die mit dem Emissionshandel verbundenen ökologischen und ökonomischen Chancen nutzt, und zwar zum Vorteil Deutschlands. Leider ist das Gegenteil der Fall. Das ist kein Neube- ginn für einen effizienten und zugleich wirksamen Kli- maschutz. Ausgerechnet unter der Ressortverantwortung eines grünen Umweltministers hat die Bundesregierung das wirtschaftliche und ökologische Potenzial des Emis- sionshandels für den Klimaschutz verspielt. Was aus dem leistungsfähigsten Instrument moderner Klimapoli- tik gemacht wurde, ist eine einzige Enttäuschung. An- statt die mit dem Emissionshandel verbundenen Chan- cen zu nutzen, wurde auf der Grundlage unsicherer Daten ein Vertrag zulasten Dritter geschlossen. Unausgesprochen werden die Belastungen wieder einmal an denen hängen bleiben, die sich am wenigsten wehren können, nämlich an den kleinen und mittelstän- dischen Unternehmen. Wer das nicht glauben will, sehe sich die „Windhund-Regel“ beim so genannten Reserve- fonds an. Eine Zuteilung der Emissionsrechte entspre- chend der Reihenfolge der eingegangenen Zuteilungsan- träge wird dazu führen, dass Anlagenbetreiber, die später noch Anträge stellen, keine kostenlosen Rechte mehr er- halten und sie stattdessen teuer am Markt erwerben müs- sen. Großanlagen, die einen längeren Entscheidungsvor- lauf besitzen als kleine, werden also bevorzugt, weil die Investitionsplane beispielsweise für viele Kraftwerksan- lagen längst bekannt sind. Die Investoren werden daher m r K N W f n g a h r w M s g D f z w w z r N g b w s d g P g E d r E W d e E D l s R R s F t K C t l D C (C (D it In-Kraft-Treten des Gesetzes Anträge stellen und ih- en Rechtebedarf vollständig kostenlos decken. Die leinen beißen die Hunde. Ähnlich wird es den privaten Haushalten ergehen. iemand anders als die Steuerzahler, Autofahrer und ohnungsnutzer werden es sein, die schon bald emp- indlich zur Kasse gebeten werden. Das allein wäre noch ichts Neues, daran hat man sich im Lauf der Jahre rot- rüner Regierung fast gewöhnt. Schlimm ist daran, dass uf diese Weise der eigentliche Vorteil des Emissions- andels, nämlich Klimaschutz zu minimalen Kosten er- eichen, ausgehebelt wird. Das ist Herrn Trittin natürlich genauso gleichgültig ie die Doppelbelastungen, die insbesondere für den ittelstand zum Beispiel aus dem KWK-Gesetz und der o genannten Ökosteuer entstehen, weil die Ausnahmere- elungen eben vor allem Großunternehmen begünstigen. eshalb fordert die FDP, diese Instrumente zumindest ür die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen ab- uschaffen, sobald der Handel funktioniert. Aber davon ill Rot-Grün nichts wissen, und zwar deshalb nicht, eil es Ihnen beim Emissionshandel gar nicht um effi- iente Klimapolitik geht, sondern um die Ausweitung Ih- er Industrie- und strukturpolitischen Machtposition. icht von ungefähr ist der ganze Emissionshandel so an- elegt, dass auch in die föderale Kompetenzverteilung ei der Zulassung von Industrieanlagen eingegriffen ird. Sie wollen den Emissionshandel – eigentlich ein taatsfernes, dezentrales, eben ein liberales Instrument er Umweltpolitik – zum Instrument grüner Machtver- rößerung umfunktionieren. Das ist eine bürokratische erversion, für die es die Zustimmung der FDP niemals eben wird. Nachdem man jetzt sieht, was Rot-Grün sich unter missionshandel vorstellt, wundert es nicht, weshalb iese Bundesregierung jahrelang so wenig Interesse da- an hatte, Einfluss auf die Spielregeln des europäischen missionshandels zum Vorteil Deutschlands zu nehmen. as Sie wollen, ist etwas ganz anderes als das, wofür er Emissionshandel eigentlich gedacht war. Ihnen geht s auch beim Klimaschutz nicht um Wirksamkeit und ffizienz, sondern um ein weiteres Machtinstrument. ie FDP lehnt Ihren Gesetzentwurf zum Nationalen Al- okationsplan ab. Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit: Es gibt neue Signale aus ussland: Das Kiotoprotokoll ist auf gutem Weg zur atifizierung. Das sollte alle europäischen Staaten zu- ätzlich motivieren, innerhalb der von der EU gesetzten risten den Emissionshandel einzuführen. Das Kiotopro- okoll hat eine absolute Emissionsobergrenze neu in die limapolitik eingeführt. Der Emissionshandel – das ap-and-trade-System – ist die Konsequenz dieser mul- ilateralen Entscheidung. Der Nationale Allokationsplan egt die Grundlage für den Handel. Erstmals gibt es im Klimaschutz Obergrenzen: eutschland darf 2010 nur noch 846 Millionen Tonnen O2 ausstoßen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9659 (A) ) (B) ) Wir haben bereits einen großen Teil unserer Reduk- tionsverpflichtung erfüllt: 19 von 21 Prozent. Um die 21 Prozent zu erreichen, müssen wir noch 17 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Energiewirtschaft und Industriemüssen davon 10 Millionen Tonnen erbringen. Industrie und Energiewirtschaft müssen und werden weiterhin ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das stellt der Emissionshandel sicher. Zurzeit emittieren diese beiden Sektoren 505 Millionen Tonnen CO2 jähr-lich – mit leider steigender Tendenz. Im Zeitraum 2005 bis 2007 müssen sie auf 503 Millionen Tonnen reduzie- ren und in der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 auf 495 Millionen Tonnen. Der Emissionshandel macht es für Industrie und Energiewirtschaft kostengünstig, ihre Selbstverpflich- tung zum Klimaschutz zu erfüllen. Experten zufolge können die Unternehmen durch den Emissionshandel bis zu 500 Millionen Euro einsparen. Wenn die Wirtschaft ihre freiwillige Selbstverpflich- tung zum Klimaschutz – Minderung der CO2-Emissio-nen um 20 Millionen Tonnen bis 2005 gegenüber 1990 – umsetzt, kann sie in erheblichem Umfang Zertifikate verkaufen. Der Allokationsplan belastet Industrie und Energiewirtschaft keinesfalls über Gebühr. Wir erwarten von der Kommission, dass sie wettbe- werbsverzerrende Überallokationen in EU-Mitgliedstaa- ten nicht toleriert, Deutschland wird seinen Einfluss in Brüssel dafür geltend machen. Ich werde dem Bundestag im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens über die Ver- handlungen in Brüssel berichten. Allerdings hat Deutschlands Stimme in Brüssel nur Gewicht, wenn wir selbst die von Brüssel gesetzten Fristen für die Einfüh- rung des Emissionshandels einhalten. Und das versuchen Opposition und Bundesratsmehr- heit zu hintertreiben. Sie haben nur Obstruktion zu bie- ten. Sie haben versucht, das Treibhausgashandelsgesetz zu verzögern und zu einem bürokratischen Sperrriegel zu machen. Der Bundesrat hat die Chance vergeben, zum Regierungsentwurf des Allokationsplans Stellung zu nehmen. Den Vogel aber schießt Ministerpräsident Teufel ab, der jetzt den Anwalt der kleinen Leute geben will: Der Emissionshandel führe zu einer Kostenexplosion für Pri- vatleute, sagt Herr Teufel, jetzt, nachdem er zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 15 Monate lang als Lautsprecher des BDI fungiert hat. Wo war während dieser 15 Monate Herrn Teufels Sorge um die kleinen Leute? Herr Teufel betreibt Politik nach dem Motto: Was schert mich mein Geschwätz von gestern? Morgen meine ich sowieso das Gegenteil von heute. Die Bundesregierung macht dagegen Nägel mit Köp- fen: Wir führen mit dem Emissionshandel ein neues, zentrales Element des Klimaschutzes ein. Wir sorgen mit der Übertragungsregel für Modernisierung: Wer alte An- lagen durch neue ersetzt, wird belohnt. Er darf vier Jahre lang die Zertifikate der Altanlage behalten. Danach gilt 14 Jahre Erfüllungsfaktor 1. 3 t s E l e D f n h f Z s t s i A s r r t t A f d s w H p d e b z m w m B Q i w b z (C (D Ineffiziente Kraftwerke mit Wirkungsgraden unter 1 Prozent/36 Prozent werden mit zusätzlichen Reduk- ionspflichten – minus 15 Prozent – belegt. Der Emissionshandel sorgt nicht nur für Klimaschutz, ondern er reizt auch Investitionen in eine moderne nergieversorgung an. Der Emissionshandel macht es ohnend, alte Kohlekraftwerke durch neue Anlagen zu rsetzen. Das ist zugleich ein Impuls für die Wirtschaft! ie ökologische Modernisierung schafft Arbeitsplätze. Mit dem Emissionshandel wird, der Grundstein gelegt ür die Fortsetzung .des Klimaschutzes über 2012 hi- aus. 2005, im nächsten Jahr, beginnen bereits die Ver- andlungen zur zweiten Verpflichtungsperiode. Das Kiotosystem der absoluten Obergrenze soll lang- ristig nicht nur für Industriestaaten gelten. Sondern das iel ist, Schwellenländer einzubeziehen. Das zweite Ziel ind ehrgeizigere Reduktionsverpflichtungen für Indus- rieländer. Auch der internationale Flugverkehr muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Klimaschutz wird zur globalen Aufgabe. Deutschland st Vorreiter – und profitiert von seiner Vorreiterrolle. ber wir machen keinen Alleingang. Deutschland chlägt vor, seine Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu eduzieren, wenn die EU insgesamt im gleichen Zeit- aum um 30 Prozent reduziert. Damit und mit dem Gesetz zum Emissionshandel un- erstreicht Deutschland seine Vorreiterrolle beim interna- ionalen Klimaschutz. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Unterrichtung: Bericht zur Entwicklung von Qualitätsstandards in der privaten Arbeitsvermittlung (Tagesordnungs- punkt 23) Hans-Werner Bertl (SPD): Bürokratieabbau, Viel- alt von Dienstleistungen und Entwicklungsfreiheit für ie Bürgerinnen und Bürger stehen heute im Blickfeld taatlicher Handlungsmonopole. Die Arbeitsvermittlung ar lange Zeit ein geschlossenes System staatlichen andelns. Mit der Entscheidung vom 1. August 1994, rivate Arbeitsvermittlung auf Antrag und mit Erlaubnis er damaligen Bundesanstalt für Arbeit zuzulassen war in damals noch zögerlicher und nicht von allen Seiten egrüßter Beginn, den Arbeitsmarkt für weitere Akteure u öffnen. Die Erlaubnisverpflichtung für private Arbeitsver- ittlung wurde am 23. Mai 2002 aufgehoben. Fortan ar es für jedermann mit der entsprechenden Erlaubnis öglich, privat Arbeit zu vermitteln. Dass der Deutsche undestag in seinem Beschluss vom 15. März 2002 ualitätsstandards und Transparenz auf diesem Sektor m Interesse der Bürgerinnen und Bürger einforderte, ar folgerichtig. Schließlich wird die Dienstleistung Ar- eitsvermittlung nach wie vor aus Beitragsmitteln finan- iert. 9660 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) Auch diejenigen, die als Privatunternehmen tätig sind, haben ein Interesse daran, ihren Kunden fachliche Kompetenz und Qualitätsstandards zu dokumentieren. Dies ist ein Garant für eine vertrauensvolle und erfolgs- orientierte Zusammenarbeit auf beiden Seiten. Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung ge- meinsam mit den Fachverbänden der privaten Arbeits- vermittlung, dem Deutschen Industrie- und Handels- kammertag und der Bundesagentur für Arbeit auf ein Verfahren von qualitativen Mindeststandards verständigt hat. Das Verfahren wurde ohne bürokratischen Zertifi- zierungsaufwand und ohne extreme Kostenbelastung so angelegt, dass sich veränderte Bedingungen in einem fortwährenden Prozess und in der Selbstverpflichtung al- ler Akteure für die Kunden der privaten Arbeitsvermitt- lungen letztendlich als erkennbares und sicheres Quali- tätsmerkmal deuten lässt. Alle Beteiligten sehen die zukünftige Entwicklung der privaten Arbeitsvermittlung positiv. Sie leistet einen Beitrag zur beschleunigten Vermittlung auf dem Arbeits- markt, bietet in ihrer Qualität von Beratung und Profi- ling und in der Zusammenarbeit mit anderen Beratungs- stellen ein komplexes und umfassendes Angebot für Bürgerinnen und Bürger. Aus diesen Gründen bitte ich die Bundesregierung, den begonnenen Weg zur Siche- rung der Qualität in diesem noch relativ neuen und sich zunehmend entwickelnden Bereich unter der jetzt ver- einbarten Verfahrensweise fortzusetzen und dem Parla- ment weiterhin zu berichten. Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Festzuhalten ist, dass die private Arbeitsvermittlung nicht die erwartete Wirkung auf die Arbeitslosenstatistik hat, die sich man- che davon versprochen haben. Das Beschäftigungsge- setz mit der Aufhebung des Alleinvermittlungsrechts der Arbeitsämter hatte die Hoffnung geschürt, dass Arbeits- lose mehr Chancen auf Vermittlung in Arbeit bekom- men. Dies hat sich leider nur zu einem geringen Teil so eingestellt; die große Alternative zur Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit ist daraus zumindest bis jetzt nicht geworden. Dennoch war die Deregulierung der privaten Arbeits- vermittlung ein richtiger Schritt, der in seiner Fort- führung bedeutet, dass die Entwicklung des Vermitt- lungsmarktes politisch begleitet werden muss, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern und korrigierend einzugreifen, wenn festzustellen ist, dass der Markt- mechanismus nicht ausreichend funktioniert. Deshalb war es eine berechtigte Forderung an dieses Haus, zu prüfen, inwieweit sich bei der privaten Arbeits- vermittlung Qualitätsstandards etabliert haben bzw. ge- gebenenfalls dafür zu sorgen, dass solche entstehen. Eines darf man bei allen Liberalisierungsgedanken der Arbeitsvermittlung nicht vergessen: Es handelt sich um einen höchst sensiblen Bereich. Dabei meine ich nicht die Vermittlung von jungen, höchst qualifizierten IT-Fachkräften. Aber beim Großteil der Arbeitslosen stellen sich Fragen der zukünftigen Existenz. Und alles w h f i v e ü m d s d d D w S b l p t a l t b n z h f D v M B F s m n s a n d o c F s v f d n m l A i r (C (D as mit der persönlichen Existenz von Menschen zu tun at, muss eine besondere Verantwortlichkeit haben. Dass eine hohe Verantwortlichkeit in jedem Falle mit reiwillig verbindlichen Qualitätsstandards gesichert ist, st zu bezweifeln. Aber es ist ein Richtlinienrahmen und or allem auch ein Bewertungsgerüst, dass überhaupt rst die Möglichkeit schafft, angelegte Maßstäbe zu berprüfen. Deswegen ist die im Dezember letzten Jahres ge- achte Vereinbarung zwischen der Bundesregierung mit en Verbänden der Arbeitsvermittler bezüglich Mindest- tandards zu begrüßen. Notwendig ist es allerdings, dass ie Umsetzung dieser Standards beobachtet wird und ass auf zukünftige Marktveränderungen reagiert wird. iese Verantwortung kommt der Bundesregierung zu, enn sie diese Art der freiwilligen Vereinbarung trifft. chließlich hat diese Bundesregierung die private Ar- eitsvermittlung auch durch das Instrument der Vermitt- ungsgutscheine stärker in die Steuerung von Arbeits- latzbeschaffung einbezogen. Gleichwohl ist dieses Instrument in der Summe be- rachtet nicht richtig erfolgreich. Lediglich 7 Prozent der usgegebenen Vermittlungsgutscheine sind bisher einge- öst worden. Regional betrachtet sind hierbei starke Un- erschiede zu erkennen. In meinen Arbeitsamtsbezirks eträgt die Quote zum Beispiel über 12 Prozent. Den- och liegt man hier wohl weit hinter den Erwartungen urück. Ein Blick in die Mitteilungen des Bundesrechnungs- ofes über die Prüfung des Vermittlungsgutscheinver- ahrens lässt die Sachlage noch kritischer erscheinen. er Bundesrechnungshof stellt fest, dass die Hälfte der ermittelten Arbeitsverhältnisse gerade einmal sechs onate bestanden haben. Was noch bedenklich ist: Laut undesrechnungshof liegen in knapp einem Drittel der älle Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inan- pruchnahme oder für Mitnahmefälle vor. Das wirft kein wirklich gutes Licht auf dieses Instru- ent. Insgesamt sind bereits im ersten Jahr 12,5 Millio- en Euro für die Herstellung von nicht eingelösten Gut- cheinen und missbräuchlicher Verwendung von der BA ufgewendet worden. Es wäre also dringend geboten, abschließend darüber achzudenken, ob dieses Arbeitsmarktinstrument über en 31. Dezember 2004 hinaus verlängert werden soll der ob andere Instrumente mit diesem Geld erfolgrei- her wären. Eine schnelle Entscheidung wäre auf jeden all wünschenswert, um den privaten Vermittlern ent- prechende Planungssicherheit zu geben. Unserer Einschätzung nach ist dieses Instrument nicht ollkommen unberechtigt. Die Bundesregierung ist ge- ordert, eine echte Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen, ie aussagekräftig ist, verbunden mit Vorschlägen zu ei- er Verbesserung des Qualitätsstandards dieses Instru- ents. Dass beispielsweise die Staffelung der Vermitt- ungsvergütung nach der Länge der Arbeitslosigkeit kein nreiz zu schneller Vermittlung ist, hat sich in der Praxis nzwischen gezeigt. Hier ist eindeutig ein Nachbesse- ungsbedarf gegeben. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9661 (A) ) (B) ) Was ich im Bericht der Bundesregierung ausdrücklich vermisst habe, ist eine Beschreibung der Situation im Aupairbereich. Die Bundesregierung ist mit Drucksache 15/1315 vom ganzen Haus aufgefordert, die auftreten- den Probleme in diesem Bereich seit Aufhebung der Er- laubnispflicht zu beobachten und eine Reihe von Maß- nahmen einzuleiten. Unter anderem wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein gemeinsames Güte- siegel für Aupairvermittler zu initiieren und besondere Qualitätsstandards für diesen Vermittlungsbereich zu in- stallieren. Ich fordere die Bundesregierung auf, dies schnellstens nachzuliefern. Marie-Luise Dött (CDU/CSU): In einem Punkt sind wir uns wohl alle einig: Wir wollen Arbeitsplätze in Deutschland schaffen und erhalten! Deshalb müssen wir den Weg für Investitionen und Unternehmensansiedlun- gen frei machen. Den Unternehmen, die Deutschland als Standort für ihre Produktion auswählen, sollen nach Möglichkeit keine Steine in den Weg gelegt werden. Sie sollen vielmehr motiviert werden, diesen Schritt zu ge- hen. Wie wir das schaffen können? Indem wir Wettbe- werbsvorteile nutzen, Standortnachteile möglichst aus- gleichen und Wettbewerbsverzerrungen vorbeugen. Im Falle des Emissionshandels wären dafür zunächst einmal klare Vorgaben aus Europa notwendig gewesen. Für die Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie fehlen diese leider fast vollständig. Die Bundesregierung war in der Pflicht, sich auf europäischer Ebene für prak- tikable Umsetzungsrichtlinien für die EU-Mitgliedstaa- ten einzusetzen. Die Gelegenheit dazu hatten Sie: Zehn Mal hat der EU-Ministerrat für Wettbewerbsfragen zum Thema Emissionshandel getagt. Neun Mal hat der Deut- sche Wirtschaftsminister durch Abwesenheit geglänzt. Damit hat er Deutschland einen wahren Bärendienst er- wiesen. Dadurch, dass verbindliche Standards fehlen, sind wir von einer einheitlichen Umsetzung in den europäischen Mitgliedstaaten weit entfernt: Frankreich entlässt seine chemische Industrie aus dem Regiment des Emissions- handels. Die Niederlande und Österreich statten ihre An- lagen mehr als großzügig aus. In Deutschland dagegen wird verknappt. Die Wettbewerbsverzerrungen, die da- durch im europäischen Markt entstehen, liegen auf der Hand. Die Verlierer in diesem Spiel drohen ein weiteres Mal die Unternehmen zu sein, die sich für den Standort Deutschland entscheiden. Ich frage mich also, warum die Bundesregierung je- den Weitblick hat vermissen lassen und nicht frühzeitig Engagement zeigte. Es mag wohl daran liegen, dass sich das Kabinett selbst nicht einig war. Das Chaos, das Sie uns in der Planungsphase präsen- tiert haben, spottet jeder Beschreibung. Mal ganz abge- sehen davon, dass Sie das Parlament und die Parlamen- tarier fast völlig übergehen, haben Sie auch bei den betroffenen Unternehmen mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen. w D g s d t E 0 m ( s v i d v e m n z g s p r 2 g g f s d g t N B h g g s s 3 n r l d A a w i r h n v s d t (C (D Mit dem Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan ollten Sie die dringend benötigten Antworten liefern. och Ihr Gesetzentwurf führt die Irrungen und Wirrun- en lediglich auf anderer Ebene fort. In dem nach Brüs- el gemeldeten Nationalen Allokationsplan (NAP) und em heute diskutierten Gesetzesentwurf (NAP-Gesetz) auchen völlig widersprüchliche Aussagen auf. Die interessierte Öffentlichkeit fragt sich: Liegt der rfüllungsfaktor nun bei 0,9765 (NAP) oder bei ,9775 (NAP-Gesetz)? Werden frühzeitige Emissions- inderungen ab dem Jahr 1996 (NAP) oder ab 1994 NAP-Gesetz) anerkannt? Wie wollen Sie denn der deut- chen Wirtschaft Planungssicherheit und Bestandsschutz ermitteln, wenn Sie sich innerhalb der Regierung und n den verschiedenen Kabinettsdokumenten ständig wi- ersprechen? Was wir benötigen, sind klare Aussagen und ein in- estitionsfreundliches Klima. Die Gesetzgebung zum uropäischen Emissionshandel darf da keine Ausnahme achen. Die Abschreibung einer Anlage dauert nicht ur ein paar Jahre. Um positive Standortentscheidungen u forcieren, muss die Bundesregierung verlässliche Re- eln gewährleisten. Nicht nur in der Einführungsphase, ondern auch und vor allem für die zweite Handels- eriode und über 2015 hinaus. Eine Vision der Bundes- egierung, in welche Richtung der Emissionshandel nach 012 steuert, ist mir bisher aber nicht bekannt. Auch in anderen Fragen der Umsetzung hätten günsti- ere Entscheidungen für den Standort Deutschland etroffen werden können. Die CDU/CSU-Bundestags- raktion hat in den gesamten Verhandlungen und im ge- amten Gesetzgebungsverfahren zum Emissionshandel arauf gedrungen, neuen Marktteilnehmern einen unein- eschränkten und kostenlosen Zugang zum Handelssys- em zu ermöglichen. Die Bundesregierung hatte noch im ationalen Allokationsplan, den Sie am 31. März nach rüssel gemeldet hat, die gleiche Stoßrichtung. Hier ieß es, „dass für alle zu erwartenden Newcomer-Anla- en eine hinreichende Menge an Emissionsberechtigun- en zur Verfügung stehen wird“. Diese Aussage unter- tütze ich. Im NAP-Gesetz hingegen findet sich nun eine Be- chränkung der Zertifikate für neue Marktteilnehmer auf Millionen Tonnen pro Jahr. Da die Bundesregierung icht offen legt, auf welcher Datenbasis diese Zahl be- uht und welche Berechnungen dieser Zahl zugrunde ge- egt wurden, muss ich davon ausgehen, dass es sich le- iglich um eine mehr oder weniger willkürliche nnahme handelt. Sowohl für die Öffentlichkeit als uch für den Gesetzgeber ist in keiner Weise erkennbar, ie belastbar die Zahl von 3 Millionen Tonnen pro Jahr st und ob die Menge ausreichen wird. Es versteht sich von selbst, dass die beteiligten Inte- essengruppen sich hierzu nicht einlassen, da eine Erhö- ung der Reserve zulasten der Verteilmenge ginge. Nicht ur um die Verquickung der verschiedenen Interessen zu ermeiden, sondern auch aus Gründen des Bestands- chutzes haben wir immer gefordert, die Reserven von er Zuteilungsmenge loszulösen. In der jetzigen Situa- ion besteht die Gefahr, dass die Reserve-Regelung 9662 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) zulasten derer ausgestaltet wurde, die noch keine Lobby haben, weil es sie noch nicht gibt – die neuen Marktteil- nehmer. Wenn sich herausstellt, dass die Reserve zu knapp be- messen wurde, dann gleicht das einem Zulassungsstopp für Neuinvestitionen. Ist die Reserve einmal erschöpft, dann wird es in dieser Handelsperiode keine Anlagen- neuzulassungen mehr geben. Denn welcher Betreiber baut eine Anlage, wenn er noch vor der Inbetriebnahme Geld für Zertifikate ausgeben muss, die seine Mitbewer- ber kostenlos zugeteilt bekommen haben? Damit ist sein Wettbewerbsnachteil doch schon vorprogrammiert. Wer garantiert, dass die Zertifikate zu einem akzeptablen Preis zu erwerben sind, der nicht unverhältnismäßig ist? Und wer garantiert darüber hinaus, dass zu diesem Zeit- punkt überhaupt Zertifikate auf dem Markt vorhanden sind, dass sich also ein Betreiber findet, der bereit ist zu verkaufen? Im NAP-Gesetz finden sich solche Zusagen nicht. Ich möchte hier deshalb ganz stark für eine andere als die im NAP-Gesetz vorgeschlagene Regelung plädieren. Wir brauchen eine Auffanglösung, mit der ausnahmslos alle Neuanlagen kostenlos mit Zertifikaten ausgestattet werden, auch wenn die Reserve bereits erschöpft ist. Stehen Sie nicht weiter auf der Wachstumsbremse, sondern ändern Sie das NAP-Gesetz und sorgen Sie da- für, dass die sich abzeichnende Konjunkturbelebung nicht im Keim wieder erstickt wird! Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): Wir haben heute ein kleines Jubiläum. Ziemlich auf den Tag vor genau zehn Jahren brachte die damals unionsgeführte Bundes- regierung nämlich das Beschäftigungsförderungsgesetz durch den Bundestag; erst im zweiten Anlauf zwar, denn zuvor war es dem SPD-dominierten Bundesrat mit den Ministerpräsidenten Lafontaine und Schröder an der Spitze gelungen, jeden noch so kleinen Fortschritt auf diesem Gebiet auszubremsen. Ich rufe das deshalb ins Gedächtnis, erstens weil diese Geschichte die ungewöhnliche Methamorphose der an- geblichen Arbeiternehmerpartei SPD zur Hartz-light- Partei verdeutlicht und zweitens weil in dem damaligen Gesetz der privaten Vermittlung von Arbeitslosen zum Durchbruch verholfen wurde. Das ideologisch geprägte Klassenkampfvokabular aus Ihrer Oppositionszeit nannte das ganze damals „Menschenhandel“, was übrigens im Umkehrschluss ja hieße, dass die BA staatlichen Menschenhandel betreibe. Die damalige Opposition prophezeite, den „Menschen werde das Rückgrat gebrochen“. In einem Ent- schließungsantrag der SPD zu diesem Gesetz hieß es da- mals: „Die Zulassung gewerblicher Arbeitsvermittlung ist arbeitsmarktpolitisch unsinnig.“ Wie gesagt: Das ist erst zehn Jahre her. Von diesem Geist ist in der vorliegenden Drucksache heute nichts mehr zu spüren. Die Koalition klopft sich an die Brust, in der Überzeugung, Neuland betreten zu haben. Wir waren allerdings immer der Meinung, dass Wettbewerb durch Private der BA gut tun würde. Das haben wir bei- s b u I k 1 l s A 3 g d w m g w d m d t f v v s z t r O w i d m r b m N E w v s b d r l s b d w a l n k t z (C (D pielsweise schon sehr früh mit Pilotprojekten zur Ein- eziehung Dritter in die Vermittlung von Arbeitslosen mgesetzt. Die Erfolge dieser Projekte sprechen für sich. n meiner Region, dem Emsland, klappte das vom Land- reis getragene Projekt hervorragend! Der Jahresbericht 999 der ESBA – das war eine kommunale Vermitt- ungsagentur – weist aus: Aus einem Pool von 750 Per- onen wurden 605 Langzeitarbeitslose in den ersten rbeitsmarkt integriert, davon 416 auf Dauer. Über Millionen DM an staatlichen Leistungen konnten ein- espart werden. Das sind Zahlen, von denen die Bun- esagentur nur träumen kann. Dass wir das heute hier debattieren dürfen, verdanken ir der grundsätzlichen Arbeitsweise der Koalition, die al mit Hü und Hott, dann wieder im Schweinsgalopp erade das in irgendwelche Gesetze hineinformuliert, as ihr gerade so einfällt. Ich erinnere nur an den Zeit- ruck vor Weihnachten im vergangenen Jahr. So kann an keine solide Politik machen. Die Aufforderung an ie Regierung, einen Bericht zur Umsetzung von Quali- ätsmaßstäben für die private Vermittlung vorzulegen, indet man bezeichnenderweise in einem Gesetz mit dem ielsagenden Titel „Gesetz zur Vereinfachung der Wahl on Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat“ ver- teckt. Es gibt bei Ihnen kein erkennbares langfristiges Kon- ept in der Arbeitsmarktpolitik, sondern nur zentralis- ische Reparaturanleitungen für nicht mehr schönzu- edende Mängel. Neuester Beleg dafür ist das ptionsgesetz, bei dem der Titel ja schon nicht stimmt, eil es gar keine wirkliche Option für die Kommunen st. Das wurde in dieser Woche hier schon ausreichend iskutiert. Die damit einhergehende Belastung der Kom- unen wird zu einer finanzpolitischen Katastrophe füh- en. Der Landkreis Emsland, aus dem ich komme, wird eispielsweise nicht etwa entlastet, sondern zusätzlich it über 17 Millionen Euro im Jahr belastet. In ganz iedersachsen summiert das sich auf 510 Millionen uro. Die pünktliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes II ird inzwischen massiv in Frage gestellt, von einer sinn- ollen Betreuung bzw. Vermittlung der Betroffenen wird chon gar nicht mehr geredet. So sieht letztlich Ihre Ar- eitsmarktpolitik für die Kommunen aus! Ich sage Ihnen auch, wie die Kommunen jetzt, nach em Scheitern des so genannten Optionsmodells, reagie- en werden. Die Tendenz geht jetzt zur Variante „Gesetz- iche Mindestleistung“. Der Variante „Arbeitsgemein- chaft“ steht man mehr als skeptisch gegenüber. Man efürchtet, sich dort in den Verträgen nicht wiederzufin- en und lediglich zum Befehlsempfänger degradiert zu erden. Der DIHT-Hauptgeschäftsführer Wansleben spricht us, was die Union zu verhindern suchte: Es ist bedauer- ich, dass sich die Politik nicht auf eine Trägerschaft der euen Leistung hat einigen können, die – und jetzt ommt der entscheidende Passus – aus arbeitsmarktpoli- ischer Sicht am sinnvollsten wäre. Dem ist nichts hinzu- ufügen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9663 (A) ) (B) ) In der gegenwärtigen Ausgestaltung erweisen sich die Vermittlungsgutscheine als zweifelhaftes Instrument. Sie öffnen dem Missbrauch weite Tore. So wurden Gut- scheine bereits unmittelbar nach der Ausgabe eingelöst. Sie sind nach Ansicht der Arbeitsämter nur für Arbeits- suchende geeignet, die ohnehin mit komplizierten Ab- läufen alleine fertig werden, sich in aller Regel also selbst kümmern. Aus einem AA wurde mir berichtet, dass man dort regelmäßig Scheine abends beim Sauber- machen in den Papierkörben wiederfindet, weil die, die sie nutzen sollen, nichts damit anfangen können. In länd- lich strukturierten Gegenden fehlt für Agenturen der wirtschaftliche Anreiz. Der Aufwand, der für eine schwer vermittelbare Klientel getrieben werden muss, ist oft einfach zu hoch und die Vergütung von maximal 2 500 Euro dafür zu niedrig. Die im Bericht der Bundes- regierung genannten Zahlen zu den eingelösten Vermitt- lungsgutscheinen belegen dies eindrucksvoll. Bei einer Einlösequote von noch nicht einmal 10 Prozent kann man auch unter Berücksichtigung der Einführungsphase noch nicht von einem effizienten und effektiven Instru- ment sprechen. Dies bestätigen auch die Verbände der privaten Ver- mittler. Sie sagen aber mit uns: Der eingeschlagene Weg ist richtig. Kritisiert wird die Befristung. Sie verlangen aus meiner Sicht berechtigterweise einen Abschlag, wenn ein Arbeitsplatz nachgewiesen worden ist, der Klient ihn aber nicht annimmt. Bei der BA gibt es für diesen Fall Sanktionen, die privaten Vermittler müssen dieses Verhaltensrisiko allein tragen. Die Befristung der Geltungsdauer auf drei Monate bringt den Arbeitsagen- turen nur zusätzliche Arbeit. Die Statistik muss auf Per- sonen umgestellt werden, denn nur eine solche Statistik ist aussagekräftig. Die Ausgabe von Vermittlungsgut- scheinen sollte beibehalten werden, denn die bisherigen Erfahrungen reichen für ein endgültiges Urteil noch nicht aus. Sie bleibt allerdings nur ein bescheidenes Seg- ment bei der Vermittlung von Arbeitslosen. Durchgrei- fende Erfolge bei der Senkung der Arbeitslosenzahl sind damit nicht zu erreichen. Das gerade ein paar Tage alte Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen nennt die wesentlichen Ursachen für die hohe Arbeitslosigkeit beim Namen: die zu geringe Wachstumsdynamik, die hohe Regulierungsdichte, Qua- lifikationsmängel beim Arbeitsangebot und zu geringe Lohnspreizung. Auf allen diesen Feldern hat die Bun- desregierung die Zügel schleifen lassen. Die nach unten korrigierten Wachstumszahlen lassen nichts Gutes er- warten. In den letzten Jahren war das jeweils der Beginn einer Abwärtsbewegung. Wenn man die 2004er Sonder- effekte rausrechnet, sind es ja noch nicht einmal 1 Prozent. Die Zahl der Erwerbstätigen wird in diesem Jahr noch einmal um 80 000 zurückgehen. Jedes Zehntel weniger Wachstum bedeutet Zehntausende mehr an Ar- beitslosen, bedeutet Tausende wegfallende Arbeits- plätze. Die bisherigen „Erfolge“ Ihrer halbherzigen Arbeits- marktreformen beschränken sich auf eine etwas effek- tivere Vermittlungstätigkeit und die restriktivere Hand- habung von Sanktionen. Das vergangene Jahr haben Sie sich im Wesentlichen damit beschäftigt, Ihre innerpartei- l z s a d g w c B W t s I M M m Z J s r g g m v m d s m d P u f B L h s B a s D 5 D g s b A C m n l u c (C (D iche Willensbildung zu organisieren. Nach wenigen aghaften Anläufen wird jetzt schon wieder ein Reform- topp in Aussicht gestellt. Die Regierung tummelt sich uf Nebenschauplätzen wie der Ausbildungsabgabe oder er Erbschaftssteuer, um die eigene Klientel zu beruhi- en. Dieses Hin und Her kann sich ein Land, das vorne- eg mitmarschieren möchte, nicht leisten. Wir brauchen keine halbherzigen Reformen, wir brau- hen keine Schauveranstaltungen, wir brauchen keine remsmanöver, sondern wir brauchen eine Politik, die achstumskräfte stärkt! Wenn eine große Berliner Tageszeitung titelt „Insti- ute: Rot-grüne Reformen ohne Wirkung“ (Der Tages- piegel), dann fasst das die Erkenntnis zusammen, dass hre Reformanstrengungen gescheitert sind. Die letzten onatszahlen belegen dies in beängstigender Weise: Im ärz gab es nach alter Zählweise 14 100 Arbeitslose ehr als im Vorjahresmonat. Saisonbereinigt stieg ihre ahl um 44 000. Die Zahl der Erwerbstätigen sank im anuar um weitere 15 000. Damit gab es 134 000 Be- chäftigte weniger als ein Jahr zuvor. Sozialversiche- ungspflichtige Beschäftigte gab es sogar 520 000 weni- er als im Vorjahr. Beim Wachstum kann man mit etwas utem Wille noch von Stagnation reden, bei den Arbeits- arktzahlen geht es eindeutig bergab! Wenn in diesen Monaten viel über die Zumutbarkeit on Arbeit geredet wird, so ist eines klar: Über die Zu- utbarkeit von Arbeit kann man geteilter Meinung sein, ie Arbeit dieser Regierung in der Arbeitsmarkt-, Wirt- chafts- und Finanzpolitik ist allerdings eine einzige Zu- utung. „Für einen wirklichen Aufschwung fehlt nach wie vor as Vertrauen der Bürger in die Zukunft“, konstatiert der räsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- nd Außenhandels Anton Börner, und er ergänzt zutref- end: „Das Vertrauen fehlt deshalb, weil niemand der undesregierung zutraut, dass sie die Zukunft unseres andes zum Besseren gestalten kann.“ Dem ist nichts inzuzufügen! Dirk Niebel (FDP): Die Bilanz der Vermittlungsgut- cheine ist nicht so erfolgreich, wie es die rot-grüne undesregierung bei ihrer Einführung vor zwei Jahren ngekündigt hatte. Mehr als 800 000 Vermittlungsgut- cheine sind bis Ende Februar 2004 ausgegeben worden. eutlich weniger als 10 Prozent, nämlich gerade mal 4 000 Vermittlungsgutscheine sind eingelöst worden. ies führt die Bundesregierung darauf zurück, dass we- en der Befristung auf drei Monate bei länger arbeitslo- en Personen mehrere Vermittlungsgutscheine ausgege- en werden. Zudem bemühen viele Arbeitslose keinen rbeitsvermittler und suchen sich selbst eine Stelle. Der DU-Wirtschaftsexperte Rauen wollte die Selbstver- ittlung sogar mit einer Prämie belohnen. Aber das geht ach meiner Auffassung zu weit. Es ist selbstverständ- ich, dass sich ein Arbeitsloser auch in Eigeninitiative m eine Stelle bemüht. Die Erklärungen der Bundesregierung sind hanebü- hen. Ursprünglich sollten die Vermittlungsgutscheine 9664 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) den Wettbewerb zwischen den privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern zum Vorteil der Arbeitsuchenden stärken. Wie so oft bei Rot-Grün, wurden die Vermitt- lungsgutscheine handwerklich schlecht ausgeführt. Die FDP hat immer kritisiert, dass die Honorare weit unter den marktüblichen Prämien der privaten Arbeitsvermitt- ler liegen. Sie berechnen sich nur nach der Dauer der Ar- beitslosigkeit und berücksichtigen weder vermittlungs- hemmende noch vermittlungsbestimmende Merkmale wie Qualifikation, Alter und Gesundheit. Die auf drei Monate begrenzte Gültigkeitsdauer bedeutet zusätzli- chen bürokratischen Aufwand. Deshalb sind sie unat- traktiv und ineffektiv. Es findet kein echter Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern statt. Die Einlösung der Vermittlungsgutscheine hätte auch bei staatlichen Arbeitsvermittlern erfolgen müssen. Erfolgsprämien für staatliche wie für private Arbeitsvermittler wären eine zusätzliche Motivation gewesen, die Chancen von Ar- beitsuchenden zu verbessern. Auch bei den staatlichen Arbeitsvermittlern hätte ein erfolgsabhängiger Lohnan- teil durch das Gutscheinsystem finanziert werden kön- nen. So hätten Arbeitsuchende echte Wahlmöglichkeiten erhalten. Diese Chance wurde vertan. Das System der Vermittlungsgutscheine war gut gedacht und ist schlecht gemacht worden. Wir sind es von Rot-Grün nicht anders gewöhnt. Darüber hinaus hat es Missbrauchsfälle gegeben. Es gibt schwarze Schafe, die mit krimineller Energie Scheinarbeitsverhältnisse begründen, wobei ein Arbeits- verhältnis nach Auszahlung der Prämie wieder gekün- digt wird, oder Scheinvermittlungen arrangieren, wobei sich Arbeitgeber und Vermittler die Prämie teilen, oder Arbeitgeber betreiben eine eigene Agentur und agieren als Scheinvermittler. Qualitätssicherung ist also notwendig, damit diese Dienstleistung und seriöse Anbieter nicht in Verruf gera- ten. Die Arbeitsvermittlungen setzen sich ihre Qualitäts- standards selbst und bemühen sich, schwarze Schafe auszuschalten. Dieser Selbstregulierungsmechanismus funktioniert erfolgreich; da sollte sich der Staat nicht einmischen. Die rot-grüne Koalition ist mit ihrem Anspruch ge- scheitert und muss nachbessern. Das Instrument der Ver- mittlungsgutscheine soll Ende Dezember auslaufen. Rot- Grün muss die notwendige Nachbesserung sofort ein- leiten. Echten Wettbewerb könnte Rot-Grün schaffen, wenn Arbeitslose mit echter Nachfragemacht ausgestat- tet werden und sie bei drohender Arbeitslosigkeit sofort den privaten oder staatlichen Arbeitsvermittler ihres Ver- trauens aufsuchen dürfen. Die FDP fordert weiterhin die Auflösung der BA, weil sie in ihrer jetzigen Struktur nicht reformierbar ist. Die Arbeitslosen sollen in den Jobcentern der Kommu- nen aus einer Hand betreut werden. Alle notwendigen Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Hilfeangebote sol- len dort verfügbar sein. Dazu gehören auch private Ar- beitsvermittler. Die kommunale Arbeitsvermittlung könnte sich bei einer erfolgsabhängigen Finanzierung d f m b A A m G f a n P a l v A d s h S z b d l d i l v u d d B a u l n b d w T m A s D d z a M d (C (D urch die Gutscheineinnahmen wenigstens teilweise re- inanzieren. Rezzo Schlauch (Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit): Konkurrenz belebt ekanntlich das Geschäft. Je mehr Akteure auf dem rbeitsmarkt tätig sind, desto schneller können auch die usgleichsprozesse ablaufen, desto größer sind die Ver- ittlungschancen der Arbeitsuchenden. Aus diesem rund ist es seit Mitte 2002 für Arbeitslose sehr viel ein- acher, außer den Vermittlungsleistungen des Arbeits- mtes auch private Arbeitsvermittler in Anspruch zu ehmen. Ende März 2002 wurde die bis dahin noch bestehende flicht zur Erlaubnis für die private Arbeitsvermittlung ufgehoben. Private Arbeitsvermittler benötigen seitdem ediglich eine Gewerbeanmeldung, bei der sie ihre Zu- erlässigkeit nachweisen müssen. Sie können auch vom rbeitnehmer im Erfolgsfall eine Vergütung verlangen, eren Höhe jedoch gesetzlich begrenzt ist. Auch wenn wir im internationalen Vergleich auf die- em Gebiet jetzt sogar zu den Staaten mit der weitge- endsten Liberalisierung gehören, wurden ganz bewusst chutzvorschriften aufrechterhalten, die die Rechtsbe- iehungen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Ar- eitsvermittlern regeln, so zum Beispiel die Begrenzung es vom Arbeitnehmer zu tragenden Honorars. Ferner haben wir durch die Einführung des Vermitt- ungsgutscheins die Voraussetzungen geschaffen, dass ie arbeitslosen Menschen tatsächlich in der Lage sind, hren selbst ausgesuchten privaten Vermittler zu bezah- en. Mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht und der damit erbundenen Deregulierung wurde Bürokratie abgebaut nd der Marktzugang zu einer – jedenfalls aus der Sicht er Arbeitsuchenden neuen – Dienstleistung erleichtert. Jedoch entfiel durch diesen Schritt auch weitgehend ie Kontrolle der privaten Arbeitsvermittlung durch die undesagentur für Arbeit. Die Arbeitsvermittlung ist ber eine sensible Dienstleistung, die einen sorgsamen nd verantwortungsbewussten Umgang mit den persön- ichen Anliegen der Arbeitsuchenden einerseits und de- en der Stellenanbieter andererseits erfordert. Deshalb haben wir mit der Freigabe der privaten Ar- eitsvermittlung die Vorstellung verbunden, dass sich ie Branche Qualitätsstandards gibt, um Missbrauch so eit wie möglich zu verhindern und die notwendige ransparenz über die Arbeit professioneller Arbeitsver- ittler für Arbeitsuchende herzustellen. Die Bundesregierung hat Gespräche mit den privaten rbeitsvermittlern und ihren Verbänden geführt. In die- em Rahmen sind Qualitätsstandards entwickelt worden. ie Bundesregierung hat in dem vorliegenden Bericht iesen Prozess näher erläutert. Da es zunächst keinen einheitlichen Mindeststandard ur Qualität der Dienstleistung Arbeitsvermittlung gab, uf den man hätte zurückgreifen können, waren sich die itwirkenden in dem Bestreben einig, zu Qualitätsstan- ards im Wege der Selbstregulierung zu finden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9665 (A) ) (B) ) An der Erarbeitung der Qualitätsstandards haben nicht nur die unterzeichnenden Verbände engagiert und aktiv mitgewirkt, sondern auch weitere Arbeitsmarkt- akteure wie zum Beispiel der DIHK. Insoweit können wir hinsichtlich des Erreichten von einem breiten Kon- sens ausgehen. Am 12. Dezember 2003 wurden von 13 Verbänden, die sich an der Entwicklung beteiligt hatten, Qualitäts- standards unterzeichnet. Weitere Interessenten haben in- zwischen ihre Unterzeichnung nachgeholt oder angekün- digt. Zwar haben sich die Verbände gegen die Einführung eines Gütesiegels ausgesprochen. Ausschlaggebend da- für waren vor allem die verhältnismäßig hohen Kosten eines formalisierten Verfahrens und die geringe Flexibi- lität bei der Anpassung an veränderte Gegebenheiten. Stattdessen haben die Teilnehmer der Gesprächsrunden Qualitätsstandards in Form von gemeinsamen Mindest- standards definiert, die von den Verbänden, die sich die- sen Standards durch ihre Unterschrift anschließen, intern durchzusetzen sind. Aus diesem Grund haben die unter- zeichnenden Verbände zugesagt, die Qualitätsstandards zu ihren Verbandsstatuten zu machen und darauf zu ach- ten, dass alle ihre Mitglieder die Standards einhalten. Insbesondere das in den Qualitätsstandards vorgese- hene Beschwerdemanagement richtet sich an die Ver- bandsorganisationen. Sie sollen innerhalb ihrer Struktu- ren ein Verfahren installieren, um die Einhaltung der Mindeststandards zu gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Konsequenzen einleiten. Wer als Mitglied eines Verbandes nicht bereit ist, sich an die Qualitätsstandards zu halten, wird von den Ver- bandsorganen abgemahnt und notfalls ausgeschlossen. Wer jedoch im Einklang mit den Qualitätsstandards ar- beitet, kann dies werbewirksam einsetzen und den Ar- beitsuchenden helfen, sich auf diesem neuen Markt zu orientieren. Auf diese Weise können sich diejenigen, die die Standards anwenden, gegenüber solchen Vermittlern am Markt behaupten, denen es nur auf den kurzfristigen finanziellen Erfolg ankommt. Die Standards sehen nämlich vor, dass der private Ar- beitsvermittler dem Kunden eine präzise Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung gibt und damit Miss- verständnisse vermieden werden, die sich im Verlauf der Vertragsabwicklung einstellen könnten. Mit diesen Stan- dards wird aber nicht nur den Kunden die Auswahl eines geeigneten privaten Arbeitsvermittlers erleichtert. Viel- mehr werden den Agenturen für ihre Arbeit auch Hin- weise gegeben, wer für sie als Partner infrage kommt. Wir wollen nicht nur den Wettbewerb zwischen der Bundesagentur für Arbeit und privaten Vermittlern för- dern. Wir wollen auch die Bedingungen für eine ver- stärkte Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und privaten Arbeitsvermittlern verbessern. Wenn die Bundesagentur im Wege der Public Private Partner- ship mit den am Markt auftretenden Arbeitsvermittlern erfolgreich kooperieren soll, muss sie sicher sein, dass ihre Partner vertrauenswürdig sind. d e w d f I S h k F z s V h x s e ä s p n D p s p f d l K a w v d g A 2 s G m – – – – – (C (D Mit der Verabschiedung und Anwendung der Min- eststandards für die Arbeitsvermittlung ist somit ein ntscheidender Schritt zu mehr Transparenz geleistet orden. Hinsichtlich ihrer Anforderungen sind die Stan- ards sogar strenger, als es früher die Voraussetzungen ür die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung waren. nsofern können wir sicher sein, dass wir ein höheres chutzniveau als durch die gesetzlichen Regeln erreicht aben und somit mehr als früher zur Missbrauchsbe- ämpfung tun. Darüber hinaus eröffnen die Qualitätsmaßstäbe in orm von gemeinsamen Mindeststandards die Option, usätzliche Qualitätskriterien aufzunehmen, und können omit auf die besonderen Gegebenheiten des einzelnen ermittlers oder Verbandes zugeschnitten werden. Es andelt sich somit bei den Mindeststandards um ein fle- ibles Instrument zur Qualitätssicherung, das im Gegen- atz zum Verfahren der Vergabe eines Gütesiegels oder iner Zertifizierung eine rasche Anpassung an sich ver- ndernde Rahmenbedingungen zulässt. Diese kann chon deswegen erforderlich sein, weil es sich bei der rivaten Arbeitsvermittlung um einen relativ neuen und och in der Entwicklung befindlichen Markt handelt. er Entwicklungsprozess der Qualitätskriterien für die rivate Arbeitsvermittlung ist somit nicht abgeschlossen, ondern wird mit dem Ziel der Fortentwicklung und An- assung der Mindeststandards an künftige Erfordernisse ortgesetzt. Im Ergebnis wird den Kunden mit den Qualitätsstan- ards eine Orientierung über den von ihnen nicht immer eicht zu überschauenden Markt gegeben. Nur wenn der unde die Wahlfreiheit, die wir ihm gegeben haben, uch aktiv nutzt, haben wir erreicht, was wir erreichen ollten: Menschen, die Arbeit suchen, in freier Selbst- erantwortung entscheiden lassen, welche Wege sie bei en von ihnen geforderten Eigenbemühungen einschla- en. nlage 6 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 798. Sitzung am 2. April 004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe … Gesetz zur Änderung des Deutschen Richterge- setzes Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des di- gitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (Kontrollgerätebegleitgesetz – Kontr- GerätBeglG) Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen 9666 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangs- recht von Bezugspersonen des Kindes, zur Regis- trierung von Vorsorgeverfügungen und zur Ein- führung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern – Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/ JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Er- richtung von Eurojust zur Verstärkung der Be- kämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust- Gesetz – EJG) Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 1. April 2004 mitgeteilt, das sie den Antrag Steuern: Niedriger – Einfacher – Gerechter auf Druck- sache 15/1231 zurückzieht. Damit ist die darauf bezogene Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 15/1741 hinfällig geworden. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (17. Ausschuss) gemäß § 56 a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring – „Militärische Nutzung des Welt- raums und Möglichkeiten der Rüstungskontrolle im Weltraum“ – Drucksachen 15/1371 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- politik 2001 – Drucksachen 14/9760 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- politik 2002 – Drucksachen 15/2258 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/2447 Nr. 2.2 Drucksache 15/2447 Nr. 2.3 Drucksache 15/2447 Nr. 2.4 Drucksache 15/2447 Nr. 2.6 Drucksache 15/2447 Nr. 2.13 Drucksache 15/2447 Nr. 2.25 Drucksache 15/2519 Nr. 1.1 (C (D Finanzausschuss Drucksache 15/2636 Nr. 2.14 Drucksache 15/2636 Nr. 2.21 Drucksache 15/2636 Nr. 2.32 Drucksache 15/2636 Nr. 2.37 Drucksache 15/2636 Nr. 2.49 Drucksache 15/2636 Nr. 2.51 Drucksache 15/2636 Nr. 2.55 Drucksache 15/2636 Nr. 2.56 Drucksache 15/2711 Nr. 2.1 Drucksache 15/2711 Nr. 2.15 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/2636 Nr. 2.8 Drucksache 15/2636 Nr. 2.17 Drucksache 15/2636 Nr. 2.20 Drucksache 15/2636 Nr. 2.22 Drucksache 15/2636 Nr. 2.23 Drucksache 15/2636 Nr. 2.26 Drucksache 15/2636 Nr. 2.27 Drucksache 15/2636 Nr. 2.28 Drucksache 15/2636 Nr. 2.34 Drucksache 15/2636 Nr. 2.35 Drucksache 15/2636 Nr. 2.52 Drucksache 15/2636 Nr. 2.53 Drucksache 15/2636 Nr. 2.54 Drucksache 15/2636 Nr. 2.57 Drucksache 15/2711 Nr. 1.2 Drucksache 15/2711 Nr. 1.3 Drucksache 15/2711 Nr. 1.4 Drucksache 15/2711 Nr. 2.5 Drucksache 15/2711 Nr. 2.6 Drucksache 15/2711 Nr. 2.7 Drucksache 15/2711 Nr. 2.8 Drucksache 15/2711 Nr. 2.11 Drucksache 15/2711 Nr. 2.12 Drucksache 15/2711 Nr. 2.13 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/2636 Nr. 1.3 Drucksache 15/2636 Nr. 2.41 Drucksache 15/2711 Nr. 1.1 Drucksache 15/2711 Nr. 2.2 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/2636 Nr. 2.4 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 15/2636 Nr. 2.43 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/2447 Nr. 1.4 Drucksache 15/2447 Nr. 2.39 Drucksache 15/2447 Nr. 2.50 Drucksache 15/2519 Nr. 2.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/2447 Nr. 1.3 Drucksache 15/2447 Nr. 2.16 Drucksache 15/2447 Nr. 2.51 Drucksache 15/2636 Nr. 2.12 Drucksache 15/2636 Nr. 2.19 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Freitag, den 30. April 2004 9667 (A) (C) (B) (D) Drucksache 15/2636 Nr. 2.36 Drucksache 15/2711 Nr. 2.3 Drucksache 15/2711 Nr. 2.4 Drucksache 15/2711 Nr. 2.10 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1948 Nr. 1.43 Drucksache 15/2373 Nr. 2.35 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/2373 Nr. 2.3 Drucksache 15/2447 Nr. 1.9 Drucksache 15/2519 Nr. 1.4 Drucksache 15/2519 Nr. 1.7 Drucksache 15/2519 Nr. 1.8 Drucksache 15/2519 Nr. 2.6 Drucksache 15/2636 Nr. 1.1 Drucksache 15/2636 Nr. 1.2 Drucksache 15/2636 Nr. 2.25 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 106. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. April 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Georg Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nicht nur derjenige, der die Wehrpflicht ab-
    chaffen will, sondern auch derjenige, der die
    ehrpflicht erhalten will, muss für die Finanzierung sor-
    en.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wenn wir hier nicht diese Sorgen hätten, die durch die

    etzige Situation des Bundeshaushaltes entstanden sind,
    ann würden wir über dieses Thema möglicherweise so
    icht reden. Es hat in den letzten Jahren offensichtlich
    nspirationen gegeben. Ich verweise auf den außeror-
    entlich geschätzten Kollegen Nolting.


    (Günther Friedrich Nolting [FDP]: Das hätte ich gern schriftlich!)


    it ihm bin ich in vielen Punkten immer gern einig. Er
    nd auch die FDP haben sich noch im Jahr 2000 für die
    eibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen.


    (Ulrich Heinrich [FDP]: Das ist Jahre her, Herr Kollege! – Ina Lenke [FDP]: Wie gut, dass wir nachdenken und neu entscheiden können!)


    nsofern kann diese Frage doch nicht so grundlegend
    ein.
    Das soll uns helfen, wenn wir darüber nachdenken, ob
    ir „ad radices gehen“ und diese Angelegenheit wie eine
    undamentale Frage behandeln oder ob wir nur das tun,
    as man alle Jahre tun muss, nämlich neu begründen,
    ie sich Wehrpflicht legitimieren kann. Sie ist nach un-
    erer Meinung eine auch heute noch durchaus legitimier-
    are, wenn auch neu zu legitimierende Wehrform, näm-
    ich insofern, als es eben Aufgaben der Verteidigung
    ibt, die den Soldaten zugewiesen sind, welche noch
    eute die Wehrpflicht nach Art. 12 a unseres Grund-
    esetzes erfordern.






    (A) )



    (B) )


    Christian Schmidt (Fürth)


    Die Wehrpflicht geht übrigens sehr viel weiter als der

    reine Dienst mit der Waffe. Es gibt in den Katastrophen-
    schutzorganisationen – darauf wurde bereits hingewie-
    sen – eine ganze Reihe von Verpflichteten, auf die sie
    weitest gehend angewiesen sind. Es gibt auch eine ganze
    Reihe von Verhaltensweisen, die, was die Dienstleistung
    betrifft, fast eine soziale Struktur darstellen.

    Ich will allerdings klar hinzufügen: Diejenigen, die
    im sozialen Pflichtjahr einen rettenden Anker sehen
    – dazu gehören sogar der Verfassungsminister Otto
    Schily und, für mich überraschenderweise, die Bundes-
    justizministerin, die in Ihrem Hause genügend Sach-
    kenntnis haben könnte, sowie der eine oder andere in
    verschiedenen Parteien –, sollten sich vorher mit der
    Frage auseinander setzen, wie dieses Vorhaben mit dem
    internationalen Recht vereinbar ist und ob es bei uns ge-
    sellschaftlich akzeptiert wird.


    (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie Recht!)


    Wir reden jetzt über die Wehrpflicht. Wenn wir das
    tun, dann müssen wir auch über die Begründung der
    Form für den Inhalt des zu leistenden Dienstes sprechen.
    Ich behaupte: Eine gewisse Ausdehnung – man schaue
    nach in Art. 12 a Grundgesetz – ist durchaus möglich.


    (Ina Lenke [FDP]: Wohin denn?)

    Ich glaube, wir haben noch nicht alles ausgelotet, was
    möglich ist. Aber das kann nach meiner Überzeugung
    nicht zu einem sozialen Pflichtjahr führen.

    Wir müssen uns in der Begründung der Wehrpflicht
    im Hinblick auf die Notwendigkeit der Verteidigung
    auch mit der Beantwortung asymmetrischer Fragen be-
    schäftigen. Wir müssen klarstellen, dass sich eine Bun-
    deswehr, die nur im Ausland Dienst tut, schwerer tun
    wird, die Wehrpflicht zu legitimieren. Wir müssen aber
    auch mit der Idee aufräumen, eine professionellere Ar-
    mee ohne Wehrpflicht sei besser.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich empfehle all denen, die das meinen, und all denen,
    die noch dazu meinen, das wäre billiger, die Erfahrungs-
    werte unserer NATO-Partnerstaaten, die die Wehrpflicht
    abgeschafft haben, zu studieren, nicht nur zu der not-
    wendigen Attraktivitätssteigerung – es wurde schon da-
    rauf hingewiesen: Das kostet etwas; man ist dann im
    freien Wettbewerb –, sondern auch zu der Frage der In-
    telligenz. Dass eine professionelle Armee klüger, besser
    und intelligenter wäre, habe ich bisher nirgendwo fest-
    stellen können. Die Bundeswehr, so wie sie bisher ist, ist
    eine außerordentlich intelligente Armee. Was von den
    Wehrpflichtigen von außen an Input hineinkommt, tut
    der Bundeswehr durchaus gut. Wir sollten und dürfen
    nicht vergessen, dass nahezu die Hälfte derer, die als
    Wehrpflichtige anfangen, als Soldaten auf Zeit oder Be-
    rufssoldaten enden, und das ist wirklich gut so.


    (Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie enden doch nicht!)


    Es bleibt das Gerechtigkeitsproblem. Natürlich muss
    klar sein, dass nicht eine Auswahlwehrpflicht, sondern

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    (C (D ine bindende Wehrpflicht für alle praktiziert wird, dass ie Zahl derer, die zur Verfügung stehen, nicht künstlich leingerechnet wird, dass dann eben Verwendungsmögichkeiten gefunden werden müssen. Da gibt es Grenzereiche und Schnittmengen. Das ist nicht mehr ohne eiteres zu schaffen. Darüber muss man dann reden. Man kann die Wehrpflicht nicht nur deswegen beibe alten, um die Bundeswehr in ihrem Umfang zu erhalen. Genauso wenig kann man die Wehrpflicht abschafen, nur um einen geringeren Umfang der Bundeswehr u erreichen. Allein die Aufgabe bestimmt das, was wir on unseren jungen Männern als Staatsbürger verlangen ürfen. Diese Aufgabe ist, glaube ich, wichtig genug. erade nach dem 11. September 2001 und nach dem 1. März dieses Jahres hat sich gezeigt, dass wir auch erlangen können, dass jemand den Dienst an der Geellschaft und der Gemeinschaft im Sinne der Erhöhung er Sicherheit leistet. (Beifall bei der CDU/CSU – Ina Lenke [FDP]: Also Terrorabwehr mit Wehrpflichtigen!)




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat der Kollege Winfried Nachtwei, Bünd-

is 90/Die Grünen.

(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Jetzt kriegen wir einen Eiertanz! – Weitere Zurufe von der FDP: Butter bei die Fische! – Hic Rhodus, hic salta!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Winfried Nachtwei


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    ie Debatte um die Zukunft der Wehrpflicht bricht im-
    er wieder auf, geradezu in regelmäßigen Abständen,
    etzt erneut nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts
    öln, dessen Tenor wir voll zustimmen. Bei dieser De-
    atte um die Wehrpflicht ist zweierlei klarzustellen:
    Erstens. Die Frage der Wehrpflicht ist sehr bedeut-

    am, aber sie ist eine abgeleitete Frage, nämlich abgelei-
    et aus den Aufgaben und den Anforderungen an die
    treitkräfte überhaupt. Das gerät in der Öffentlichkeit
    anchmal durcheinander. Man hat zum Teil den Ein-
    ruck, als sei das zentrale Thema der Bundeswehrreform
    ie Wehrpflicht. Das ist es nicht. Die Wehrpflicht ist ein
    ichtiges Thema, aber erst in zweiter Linie.
    Zweitens. Die Wehrpflichtfrage ist völlig ungeeignet,

    m einen Spalt in die Koalitionsfraktionen zu treiben.

    (Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)


    ir haben dazu bekanntermaßen unterschiedliche Auf-
    assungen. Das geht zum Teil auch quer durch die Frak-
    ionen. Wir haben selbst ein Verfahren dafür vereinbart.
    as halten wir durch. In diesem Rahmen führen wir die
    achliche Diskussion und den Klärungsprozess durch.
    o machen wir das nach unserem eigenen Zeitplan, den
    ir für notwendig halten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)







    (A) )



    (B) )


    Winfried Nachtwei

    Um dieses Verfahren zu wahren, gehe ich auch nicht

    direkt auf Ihre Argumente ein, Kollege Wagner. Das
    könnte als Streit in der Koalition missverstanden wer-
    den.


    (Christian Schmidt [Fürth] [CDU/CSU]: Das hätten wir uns nie vorgestellt!)


    Wir wollen einen Klärungsprozess.
    Sehen wir uns die faktische Entwicklung der Wehr-

    pflicht an, kommen wir nicht umhin, festzustellen: Es
    gibt schon seit einigen Jahren einen stillen Ausstieg aus
    der Wehrpflicht; denn es wurde richtigerweise von der
    traditionellen Landesverteidigung als strukturbestim-
    mender Aufgabe der Bundeswehr Abschied genommen.
    Damit entfiel die zentrale traditionelle Legitimation für
    die Wehrpflicht. Auch der neuere Begriff einer erweiter-
    ten Verteidigung kann diese Legitimationslücke, glaube
    ich, nicht schließen.

    Die Zahl der Einberufungen zum Wehrdienst geht im-
    mer mehr herunter, allein im letzten Jahr, im Jahr 2003,
    um 25 Prozent. Für die Zukunft sind noch erhebliche
    weitere Reduzierungen geplant. Man kommt nicht um-
    hin, die heute real bestehende Wehrpflicht als Restwehr-
    pflicht zu bezeichnen.

    Verständlicherweise gibt es einige Rettungsbemühun-
    gen für die Wehrpflicht. Sie scheint gerade hohen Offi-
    zieren emotional regelrecht ans Herz gewachsen zu sein.
    Von daher sind diese Rettungsbemühungen wie zum
    Beispiel der Vorschlag, Grundwehrdienstleistende auf
    freiwilliger Grundlage bei Auslandseinsätzen oder im
    Landesinneren zum Schutz gegen Terrorismus einzuset-
    zen, verständlich.


    (Helga Daub [FDP]: Unverantwortlich!)

    Beides, so meinen wir, ist nicht zu verantworten. Wäh-
    rend einer Dienstzeit von neun Monaten können Wehr-
    dienstleistende nicht ausreichend dafür ausgebildet und
    dann noch sinnvoll verwendet werden.

    Nehmen wir den Vorschlag einer weiteren Verkür-
    zung des Wehrdienstes: Es würden damit vielleicht kurz-
    fristig die Gerechtigkeitsdefizite etwas reduziert oder
    ausgeglichen werden, für die Bundeswehr käme dabei
    aber nur mehr Ausbildungslast und kein Verwendungs-
    nutzen heraus.


    (Helga Daub [FDP]: Genau!)

    Obendrein – auch das sollte man bedenken – bedeutete
    ein sechsmonatiger Wehrdienst den Todesstoß für den
    Zivildienst. In einem so kurzen Zeitraum sind Zivil-
    dienstleistende nicht mehr sinnvoll einzusetzen.


    (Ulrich Heinrich [FDP]: Warum haben Sie vorhin nicht geklatscht, als die Kollegin das gesagt hat?)


    Wir müssen nüchtern darüber diskutieren und dabei
    abklären, durch welche Wehrform die Hauptanforderun-
    gen am besten erfüllt werden können, wie hoch der Per-
    sonalbedarf ist und wie quantitativ ausreichender und
    qualitativ guter Nachwuchs für die Zeit- oder Berufssol-
    daten gewonnen werden kann. Wir müssen erreichen,

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    (C (D ass die verfassungsrechtlichen Anforderungen des geingstmöglichen Grundrechtseingriffs und einer gleichäßigen Belastung durch die Wehrpflicht eingelöst weren. Es darf nicht so weitergehen, dass man sich immer ehr davon entfernt. Schließlich muss man sehen, wie nter den Bedingungen, die die Einsätze der Bundesehr auferlegen, die Einbindung in die Gesellschaft verünftig weiter aufrechterhalten werden kann. Das hängt anz entscheidend von einer Weiterentwicklung der ineren Führung ab und ist immer weniger eine Frage der ehrpflicht. Unserer Auffassung nach spielt die Wehrpflicht bei er Erfüllung all dieser Anforderungen, über die wir uns inig sind – es ist ja wichtig, bei dieser Diskussion festustellen, wo wir uns einig sind –, eine immer geringere olle. Auf jeden Fall ist die Wehrpflicht nicht mehr ganz nd gar unverzichtbar. Da jetzt die Tage der Wehrpflicht ichtbar gezählt sind, kommt es unserer Auffassung nach anz entscheidend darauf an, endlich auch viel offener arüber zu sprechen, wie der Umstieg auf eine vollstänige Freiwilligenarmee verantwortlich gestaltet werden ann. Das Parlament insgesamt hat schon reichlich Erahrung mit verschleppten Reformen gesammelt. Herr Kollege! Ich komme zum Schluss. – Wir sollten es in diesem ereich nicht auch so weit kommen lassen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Helga Daub [FDP]: Sehen Sie, an der Stelle klatschen Sie!)