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ID1510304600

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    Vokabeln: 1
    1. \n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/103 von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksachen 15/2539, 15/2593, 15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring – „Möglichkeiten geothermischer Stromerzeu- Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung hier: Anträge auf Genehmigung zur Durchführung der Strafverfol- 9317 B 9329 B 9330 D 9332 A 9333 A 9334 A 9335 A Deutscher B Stenografisch 103. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Begrüßung des Vizepräsidenten des ungari- schen Parlaments und seiner Delegation . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Ener- gien im Strombereich (Drucksachen 15/2327, 15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des M H M D A D D C H D B H D 9336 D 9345 C 9317 A gung in Deutschland“ (Drucksachen 15/1835, 15/2797) 9317 B undestag er Bericht ung 2. April 2004 t : arco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ichaele Hustedt BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . oris Meyer (Tapfheim) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9317 D 9319 C 9321 C 9322 B 9323 B 9324 C 9326 A 9327 A 9328 B 9328 D gung (Drucksache 15/2879) . . . . . . . . . . . . . . . 9336 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Unabhängige Folgen- abschätzung der neuen EU-Chemi- kalienpolitik (Drucksache 15/2654) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Heinz Schmitt (Landau), Ulrike Mehl, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Eine nachhaltige Che- miepolitik in Europa – Innovation fördern, Umwelt und Gesundheit schützen und Verbraucherschutz stärken (Drucksache 15/2666) . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stra- tegie für eine nachhaltige Che- miepolitik in Deutschland und Europa – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Leistungsfähigkeit der deut- schen Chemiewirtschaft im euro- päischen Rahmen sichern (Drucksachen 15/1356, 15/1332, 15/2775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Z W B R D D D D D O K K H T D D B D D H N A L 9337 A 9337 A 9337 B 9337 C 9339 A 9340 D 9342 B 9344 B 9345 C 9346 D 9347 D 9348 C usatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (Kommunales Optionsgesetz) (Drucksache 15/2816) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verabschiedung eines Optionsgeset- zes (Drucksache 15/2817) . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 15/2109, 15/2360, 15/2849, 15/2850) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9350 A 9350 B 9350 C 9353 B 9356 B 9358 D 9359 C 9359 D 9361 C 9362 C 9364 D 9365 D 9366 A 9367 B 9368 D 9369 D 9370 C 9371 D 9373 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 III Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Ände- rung des Arzneimittelgesetzes (Tagesord- nungspunkt 21) Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Tagesordnungs- punkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelmittelgeset- zes (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9373 D 9374 D 9375 A 9375 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9317 (A) ) (B) ) 103. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 2 Anlage 4 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9373 (A) ) (B) ) entwurf über Bord werfen. Die fremdnützige ForschungDr. Schwanholz, Martin SPD 02.04.2004 w ill die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzes- gen mit den unmenschlichen medizinischen Versuchen in den Jahren der NS-Diktatur. Doch diese Grundsätze Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 02.04.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d r I s c g F p g ju w M l n v t h r F w m Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 02.04.2004 Deß, Albert CDU/CSU 02.04.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2004 Gönner, Tanja CDU/CSU 02.04.2004 Griese, Kerstin SPD 02.04.2004 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 02.04.2004 Hartnagel, Anke SPD 02.04.2004 Heinen, Ursula CDU/CSU 02.04.2004 Hilbrecht, Gisela SPD 02.04.2004 Irber, Brunhilde SPD 02.04.2004 Koppelin, Jürgen FDP 02.04.2004 Laurischk, Sibylle FDP 02.04.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 02.04.2004 Lips, Patricia CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2004 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.04.2004 Romer, Franz CDU/CSU 02.04.2004 Rühe, Volker CDU/CSU 02.04.2004 Scharping, Rudolf SPD 02.04.2004 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2004 S D T D V W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Ge- setzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): „Niemand darf er Folter oder grausamer, unmenschlicher oder ernied- igender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. nsbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zu- timmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versu- hen unterworfen werden.“ So lautet Art. 7 des Internationalen Paktes über bür- erliche und politische Rechte. Er erklärt damit die orschung ohne Einwilligung der betroffenen Versuchs- ersonen zum Musterfall unmenschlicher und erniedri- ender Behandlung. Weil aber nur Personen, die aus ristischer Sicht geschäftsfähig sind, eine solche Ein- illigung rechtmäßig erteilen können, sind zum Beispiel inderjährige von einer Versuchsteilnahme grundsätz- ich ausgeschlossen. Eine allgemein akzeptierte Aus- ahme liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige einen oraussichtlichen, individuellen Nutzen aus der Studien- eilnahme hat, den er ohne die Studienteilnahme nicht aben könnte. Nur in diesem Fall dürfen die Sorgebe- echtigten des minderjährigen Patienten in ein solches orschungsvorhaben einwilligen. Diese klare völkerrechtlich verbindliche Regelung, ie sie sich auch in der geltenden Fassung des Arznei- ittelgesetzes wiederfindet, entstand aus den Erfahrun- imm, Erika SPD 02.04.2004 r. Stadler, Max FDP 02.04.2004 hiele, Carl-Ludwig FDP 02.04.2004 r. Thomae, Dieter FDP 02.04.2004 ogt (Pforzheim), Ute SPD 02.04.2004 eiß (Groß-Gerau), Gerald CDU/CSU 02.04.2004 eisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 02.04.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 9374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 (A) ) (B) ) mit Minderjährigen soll erlaubt werden. Unisono mit den Pharmakonzernen versucht sie mit Tarnung, Tricks und Täuschung, die Entrechtung minderjähriger Proban- den durchzusetzen. Erster Trick: Die fremdnützige For- schung wird mit dem Attribut „gruppennützig“ belegt. Das soll wohl suggerieren, es handele sich um etwas vollkommen anderes. Doch die unter anderem von dem BPI-Sachverständigen Rechtsanwalt Sträter, einem be- rüchtigten Pharmalobbyisten, vor dem Gesundheitsaus- schuss gebrauchte Definition der „Gruppennützigkeit“ dient nur der Augenwischerei. Richtig ist vielmehr: „Gruppennützige“ Forschung ist fremdnützige For- schung mit der Einschränkung, dass Versuchsperson und diejenigen, denen die Forschung einmal nützen soll, der- selben Gruppe von Patienten angehören. Doch einen in- dividuellen Nutzen haben die kindlichen Probanden aus der Versuchsteilnahme nicht. Sonst bräuchten wir ja, wie bereits gesagt, in diesem Punkt keine Gesetzesänderung, weil die Forschung mit individuellem Nutzen auch bei Minderjährigen bereits jetzt legal ist. Offenbar schrecken die Verbände der Pharmaindustrie wieder einmal auch vor unlauteren Methoden nicht zu- rück, was ihr Interesse an der Aufweichung des Patien- tenschutzes hinreichend charakterisiert. Und die Bun- desregierung ist zwar nicht in Fragen der sozialen Absicherung, wohl aber, wenn sie einigen Großkonzer- nen zu Diensten sein kann, zum Kollektivismus in jeder Form bereit. Auch der Verweis der Bundesregierung, die Einfüh- rung fremdnütziger Forschung an Minderjährigen sei aufgrund der europäischen Richtlinie 2001/20/EC erfor- derlich, dient nur der Tarnung des Vorhabens. Diese Richtlinie verfügt in § 3, dass strengere Schutzbestim- mungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unberührt blei- ben. Sie will und darf nicht zur Absenkung des bestehen- den Schutzniveaus für Studienteilnehmer herangezogen werden. Das perfideste Täuschungsmanöver liegt jedoch in der offiziellen Begründung für die Freigabe fremdnützi- ger Forschung an Kindern. Dass die Kinderheilkunde vielfach auf Pharmaka angewiesen ist, deren Wirksam- keit und Sicherheit nicht an Kindern geprüft wurde und die somit bei Kindern gar keinen Einsatz finden dürften, ist in der Tat ein Skandal. Doch die daraus abgeleitete Folgerung, das Schutzniveau für kindliche Versuchsper- sonen müsste deshalb abgesenkt werden, hält der Über- prüfung nicht stand. Die Europäische Kommission macht in ihrem Positionspapier „Better Medicines for Children“ vom 28. Februar 2002 vielmehr das Desinte- resse der pharmazeutischen Industrie für die Misere ver- antwortlich. Der Markt, den die Kinderheilkunde bietet, sei zu klein und die Amortisation pädiatrischer Entwick- lungskosten schwierig. Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren, mögen die Gewinne der Pharmabranche auch noch so astronomisch sein: Eine Verpflichtung, die Arzneimittel auch für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen, wird von den Unternehmen wegen mangelnder Rentabi- lität negiert. Und die Zulassungsbehörden schweigen dazu. Dabei bestünden ausreichende Möglichkeiten, a w n ü s s T g e d B d A d E g m d t D o g s s d Z P k A l b d n m P F A z A n f d d b g (C (D uch ohne fremdnützige Forschung die notwendigen issenschaftlichen Daten für die Kinderheilkunde zu ge- erieren. Hierzu nur ein Beispiel: Gerade die Kenntnisse ber die Wirkstoffkonzentration im kindlichen Körper ind oft mangelhaft. Doch selbst für das in dieser Hin- icht sehr schwierig zu charakterisierende Antibiotikum obramycin konnten mit einer speziell für nicht einwilli- ungsfähige Patienten entwickelten Methodik mehrfach rfolgreich die notwendigen Ergebnisse beschafft wer- en. Es geht also auch unter den derzeitigen rechtlichen edingungen. Statt Menschenrechte zu unterminieren, wäre es also as Gebot der Stunde, den Herstellern im Rahmen der rzneimittelzulassung oder der Zulassungsverlängerung ie Beschaffung des erforderlichen wissenschaftlichen rkenntnismaterials aufzuerlegen. Dies kann mittels le- aler Studien, bei denen minderjährige Studienteilneh- er einen individuellen Nutzen erfahren, und aufgrund er Auflagenbefugnis gemäß § 28 AMG geschehen. Spä- estens in fünf Jahren sehen wir dann, ob noch relevante efizite in der pädiatrischen Arzneitherapie bestehen der nicht. Fassen wir zusammen: Die Freigabe der fremdnützi- en Forschung an Kindern und Jugendlichen ist men- chenrechtsverletzend, sie ist keine Umsetzung europäi- chen Rechts, und es gibt keine inhaltliche Notwendigkeit afür. Gestatten Sie mir noch diesen Nachsatz: Erklärtes iel dieser AMG-Novelle ist auch die Verbesserung der harmakovigilanz, also der Erfassung von Nebenwir- ungen. Gleichzeitig soll die Voraussetzung, dass eine rzneimittelstudie von einem Arzt geleitet wird, wegfal- en. Gerade in der wichtigsten Erhebungsphase für Ne- enwirkungen, der Phase der klinischen Prüfung, meint ie Bundesregierung also, auf Ärzte verzichten zu kön- en. Dies zeigt den unbeschreiblichen Dilettantismus, it dem diese AMG-Novelle vorbereitet wurde. Die DS wird sich beidem, der Einführung fremdnütziger orschung bei Minderjährigen und dem Wegfall des rztvorbehaltes, in Bundestag und Bundesrat widerset- en. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneu- erbaren Energien im Strombereich (Tagesord- nungspunkt 19 a) Ich erkläre, dass ich mich entgegen dem Votum mei- er Fraktion enthalte. Mein Abstimmungsverhalten möchte ich kurz wie olgt begründen: Das EEG wird grundsätzlich der Be- eutung der erneuerbaren Energien gerecht und geht in ie richtige Richtung; aber im Detail werden die Pro- leme der erneuerbaren Energien nur unzureichend gere- elt. Der Bioenergiebereich wird mangelhaft begleitet, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9375 (A) ) (B) ) der Forschungsansatz kommt zu kurz und der Windener- giebereich bleibt teilweise überfördert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arznei- mittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Ich stimme dem Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes nicht zu. Dies tue ich, obwohl ich anerkenne, dass es Regelungen enthält, die den Schutz von Kindern bei der Erforschung von Medikamenten verbessern und Nichtzustimmungsfä- hige vor fremdnütziger Forschung schützen. Trotzdem schwächt dieses Gesetz an anderer Stelle in für mich nicht hinnehmbarer Weise den Probandenschutz. Das vorliegende Gesetz ermöglicht, dass auch solche Wissenschaftler klinische Forschungen konzipieren, lei- ten und über deren Fortführung entscheiden dürfen, die nicht Ärzte sind. Dabei ist von Belang, dass der Schutz der Patienten vor unsachgemäßer Behandlung in Deutschland weitestgehend durch das Berufsrecht für Ärzte geregelt ist. Das hat zur Folge, dass nach diesem Gesetz die große Verantwortung für klinische Versuche auch solchen Personen übertragen werden darf, für die die berufsrechtlichen und ethischen Schranken, welche in Deutschland die Ausübung der Heilkunde regeln, nicht gelten. Obwohl die Europäische Union in ihrer Richtlinie die Mitgliedstaaten auffordert, hier ihre nationalen Regelun- gen zur Geltung zu bringen, und zum Beispiel Österreich und weitere Länder das Wohl von Probanden durch einen solchen Arztvorbehalt rechtlich gewährleisten, schafft das vorliegende Gesetz hier einen Freiraum zulasten der Teilnehmer von klinischen Studien, der mei- nes Erachtens nicht hinnehmbar ist. Es kann danach verantwortliche Leiter einer klinischen Studie zur Erpro- bung von Arzneimitteln geben, die nicht an das für Ärzte geltende Berufsrecht gebunden sind, und dies wird hin- genommen, obwohl von ihnen nach dem Gesetz Tätig- keiten erwartet werden, die der rechtlichen Definition der „Ausübung der Heilkunde“ entsprechen. Die Kon- trolle der Ausübung der Heilkunde liegt in der Zustän- digkeit der Länder. Mit der 12. AMG-Novelle werden die zuständigen Bundesoberbehörden ermächtigt, auf Antrag von Spon- soren – zum Beispiel Pharmaunternehmen – Patienten schützendes Berufsrecht außer Kraft zu setzen. Weder die zuständige Ethik-Kommission noch das BfArM und das Paul-Ehrlich-lnstitut als zuständige Behörden sind bisher berechtigt, über die in der Gesetzesnovelle impli- zit vorgeschriebene Befähigung zur Ausübung der Heil- kunde im Einzelfall zu entscheiden. Hinzu kommt, dass durch eine weitere Neuregelung des AMG Druck von antragstellenden Sponsoren auf die n te t s w c r e 1 t f n k g g z n k A g G n m V P t (C (D euerdings mit Genehmigungszuständigkeit ausgestat- te Ethikkommission ausgeübt werden kann. Pharmaun- ernehmen können jetzt die genehmigende Ethikkommis- ion gegebenenfalls bei Versagen einer Genehmigung für irtschaftliche Nachteile in Millionenhöhe haftbar ma- hen, während die Probanden einer Studie wohl kaum ih- en Schutz in gleicher Weise bei einer Ethikkommission inzufordern in der Lage sind. Die beiden vorgenannten Schwachpunkte der 2. AMG-Novelle bieten besonders in ihrer Kombina- ion Fehlanreize für die Beteiligten, welche zu einer ge- ährlichen Absenkung des Schutzniveaus für die Teil- ehmer an klinischen Studien in Deutschland führen önnen. Da es mir leider trotz erheblicher Anstrengun- en im Rahmen der Ausschussberatungen nicht gelun- en ist, die hier vorgetragenen Argumente zur Geltung u bringen, möchte ich mit dieser Zusatzerklärung mei- er Verantwortung als fachkundiger Abgeordneter nach- ommen. nlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Tourismus – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Prüfungsergebnisse zur Tourismusstatistik – Drucksachen 15/1167, 15/1272 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/173 Nr. 2.92 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/2447 Nr. 1.2 Drucksache 15/2636 Nr. 2.29 Drucksache 15/2636 Nr. 2.31 Drucksache 15/2636 Nr. 2.33 Drucksache 15/2636 Nr. 2.45 Drucksache 15/2636 Nr. 2.46 Drucksache 15/2636 Nr. 2.48 Drucksache 15/2636 Nr. 2.50 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 15/1547 Nr. 1.9 Drucksache 15/1547 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.2 9376 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/2636 Nr. 2.24 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/2447 Nr. 2.7 Drucksache 15/2447 Nr. 2.32 Drucksache 15/2447 Nr. 2.33 Drucksache 15/2447 Nr. 2.34 Drucksache 15/2519 Nr. 2.32 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/2636 Nr. 2.30 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 2 91, 1 , 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 103. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. April 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marie-Luise Dött


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem

    Ziel, das europäische Umweltrecht zu vereinfachen und
    zu straffen, hat die Europäische Kommission einen Ver-
    ordnungsvorschlag zur Neuordnung des europäischen
    Chemikalienrechts verabschiedet. Kernpunkt des Ent-
    wurfs ist ein neues, einheitliches Chemikalienkontroll-
    system mit dem Namen REACH. REACH steht für Re-
    gistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
    chemischer Stoffe.

    Der Verordnungsvorschlag der EU zur Chemikalien-
    politik enthält aber einen solchen bürokratischen Wust,
    dass eines schon jetzt sicher ist: Ohne Änderungen wird
    es mit diesem Bürokratieungetüm keine schlanke Um-
    weltgesetzgebung geben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das hat auch bereits die SPD-geführte Landesregie-

    rung von Nordrhein-Westfalen in einem REACH-
    Praxistest festgestellt. Insbesondere kleinere und mitt-
    lere Unternehmen werden – ob als Hersteller, Importeure
    oder so genannte nachgeschaltete Anwender – durch ein-
    zelne REACH-Anforderungen durch bürokratischen
    Mehraufwand erheblich belastet. Die meisten dieser Un-
    ternehmen können vor allem eine fachliche Stoff- und
    Risikobeurteilung in der nach REACH geforderten De-
    tailtiefe und in dem entsprechenden Umfang derzeit

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    (C (D icht gewährleisten. Die Belastung trifft aber auch Großnternehmen, die als Stoffhersteller die geforderte Risiobewertung entlang der ganzen Wertschöpfungskette ornehmen müssen. Außerdem stellte die NRW-Landesregierung in ihrem raxistest fest, dass die Vorschläge unpraktikabel sind nd dass viele Unternehmen entlang der gesamten Wertchöpfungskette überfordert werden. Diese Ergebnisse eigen den Handlungsbedarf bei der Bundesregierung uf, sich für eine erhebliche Vereinfachung des EU-Enturfs einzusetzen. Insofern reicht der Antrag zur nachhaltigen Chemie olitik von SPD und Grünen nicht aus. Dieser Antrag nthält noch nicht einmal eine realistische und schon gar eine ausgewogene Darstellung des EU-Verordnungsorschlages. Ihr Antrag, verehrte Kollegen, lässt alle beeits zum Vorentwurf erwähnten Mängel einfach unbeücksichtigt und enthält keine der dringend notwendigen erbesserungen. entrale Forderungen, die notwendig sind, um REACH nbürokratisch, praktikabel, kosteneffizient und wettbeerbsgerecht zu machen, haben Sie in Ihrem Antrag nur age formuliert oder komplett vergessen. (Dr. Antje Vogel-Sperl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Sie haben unseren Antrag nicht gelesen!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Verehrte Kollegen von der SPD, Ihr Parteikollege
    arald Schartau, Minister für Wirtschaft und Arbeit in
    ordrhein-Westfalen, hat am 13. Januar 2004 in einer
    resseerklärung zu REACH erklärt – wie auch schon
    r. Paziorek ausgeführt hat; es ist wirklich ganz wich-
    ig –:


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das muss man immer wieder betonen!)


    Chemiestandorte brauchen auch Akzeptanz und
    dazu ist moderner Umwelt- und Verbraucherschutz
    unabdingbar. Deshalb arbeiten wir konstruktiv an
    der Verordnung mit. Aber genauso klar ist auch:
    Käme sie in ihrer jetzigen Form, würde die Konkur-
    renzfähigkeit unserer Chemieindustrie stark beein-
    trächtigt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das muss auch mit aller Deutlichkeit und auf allen
    Ebenen klar gemacht werden.

    So Herr Schartau. Recht hat er! Ich gehe davon aus,
    ass Sie, Herr Minister Clement, dieselbe Ansicht ver-
    reten.


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Der ist für Nordrhein-Westfalen!)


    Insgesamt müssen daher die geltenden Regelungen so
    usgestaltet werden, dass die deutschen und andere euro-
    äische Firmen im globalen Wettbewerb gegenüber
    onkurrenten aus Asien und den USA nicht benachtei-






    (A) )



    (B) )


    Marie-Luise Dött

    ligt werden. Lassen Sie mich darum ganz deutlich sagen:
    Ich unterstütze voll und ganz die Kommission der Euro-
    päischen Union, die das Durcheinander von 40 Richt-
    linien und Verordnungen, die derzeit EU-weit den Um-
    gang mit Chemikalien regeln, durch ein einheitliches
    Regelwerk zusammenfasst, und ich unterstütze das Ziel,
    den Gesundheits- und Umweltschutz weiter zu verbes-
    sern, wobei gleichzeitig die Wettbewerbs- und die Inno-
    vationsfähigkeit der europäischen Unternehmen nicht
    gefährdet werden sollen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn aber das REACH-System das zentrale Element

    des neuen Chemikalienrechts werden soll, dann muss
    auch klar sein, dass REACH erhebliche Auswirkungen
    nicht nur auf die chemische Industrie in Deutschland,
    sondern auch auf alle Industriezweige haben wird, die
    chemische Stoffe verarbeiten oder nutzen. Damit wird
    REACH Einfluss auf die weitere Entwicklung der deut-
    schen Wirtschaft insgesamt haben.

    Ich sehe daher Nachbesserungsbedarf in folgenden
    Bereichen:

    Erstens. Die aufwendige und bürokratische Registrie-
    rung von Stoffen führt zu produktbezogenen Kosten-
    steigerungen von teilweise mehr als 100 Prozent, die
    sich am Markt nicht durchsetzen lassen werden. Die Fol-
    gen sind absehbar: der Wegfall von Stoffen, die Verlage-
    rung ganzer Betriebsteile in Staaten außerhalb der EU
    sowie der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und damit
    von Arbeitsplätzen.

    Zweitens. Das ausgedehnte Autorisierungsverfahren,
    das auf „weitere Besorgnis erregende Stoffe“ ohne klare
    Kriterien erweitert wird, führt zu Rechtsunsicherheit und
    zu einer Überlastung des Systems.

    Drittens. Der vorliegende Verordnungsentwurf regelt
    auch Bereiche, die bereits durch EU- oder nationales
    Recht ausreichend abgedeckt sind, zum Beispiel das Ar-
    beitsschutzrecht, das Abfallrecht und die Vorschriften zu
    Gefahrstoffen und zum Immissionsschutz.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Vergessen wir eines nicht: Gerade für Deutschland

    steht viel auf dem Spiel; denn kein anderes Land in der
    EU macht höhere Umsätze im Bereich der Chemie. Um
    die Relationen deutlich zu machen: 2002 lag der Umsatz
    deutscher Chemieunternehmen immerhin bei 132 Mil-
    liarden Euro; das entspricht rund 7 Prozent des weltwei-
    ten Umsatzes. In der Chemieindustrie arbeiten hierzu-
    lande insgesamt mehr als 460 000 Menschen, in einer
    Branche, die von kleinen und mittleren Unternehmen ge-
    prägt ist. Das heißt konkret, dass über 40 Prozent der
    Chemieunternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäf-
    tigen.


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)

    Es sind vor allem diese Mittelständler, die die Brüsse-

    ler Pläne schnell die Existenz kosten können; denn sie
    stellen meist Spezialchemikalien in geringen Mengen
    her, deren Produktion durch REACH unrentabel wird.
    Daher mein Appell an Sie: Erschlagen Sie unsere mittel-

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    (C (D tändischen Unternehmen nicht mit der bürokratischen erordnungskeule! Danke. Ich begrüße an dieser Stelle recht herzlich den Vize räsidenten des ungarischen Parlaments mit seiner Deleation auf der Tribüne. Herzlich willkommen in unserem eichstag! Das Wort hat die Kollegin Doris Barnett, SPD-Frak ion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ollegin Dött, wir vergessen nichts. Auch wir wissen, ass die chemische Industrie in Europa, erst recht in eutschland eine beherrschende Stellung hat. Fast ein rittel der Wertschöpfung in dieser Branche wird von eutschland erbracht. Auch als Arbeitgeber hat die deutche chemische Industrie eine herausragende Position; enn – das ist auch in diesem Bereich so – ein Drittel aler Arbeitsplätze in der Chemie wird von Deutschland ehalten. Das soll auch so bleiben. Mir ist schon wichtig, die Bedeutung der chemischen ndustrie herauszustellen, nicht zuletzt, weil in meiner eimatstadt Ludwigshafen fast ausschließlich chemiche Unternehmen zu Hause sind. Das prägt auch das ewusstsein von den Leistungen der chemischen Indusrie für mehr Wirtschaftsund Lebensqualität. Nun hat sich die Europäische Union in Lissabon zum iel gesetzt, bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsen und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der elt zu werden. Wachstum, Wohlstand und weitere wirtchaftliche Entwicklung brauchen aber ein wettbewerbsähiges produzierendes Gewerbe in Europa und da spielt ie chemische Industrie nun einmal eine Schlüsselrolle. Allerdings – auch dieses Ziel hat sich Europa gesetzt – oll die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig sein; enn Ökonomie und Ökologie vertragen sich. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Beifall)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Doris Barnett


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    as heißt: Die Herstellung chemischer Produkte soll auf
    inem hohen Niveau an Schutz für die menschliche Ge-
    undheit und die Umwelt erfolgen, ohne das effiziente
    unktionieren des gemeinsamen Marktes zu gefährden.
    m Gegenteil, die Wettbewerbsfähigkeit der europäi-
    chen Chemieindustrie soll gestärkt werden und damit
    uch ihre Innovationsfähigkeit. – Mit dem von der Kom-
    ission im letzten Oktober vorgelegten Entwurf einer
    EACH-Verordnung sollen diese Ziele erreicht werden.
    An dieser Stelle darf ich darauf hinweisen, dass es

    urch das gute Zusammenspiel von Politik, Arbeitge-
    ern und Arbeitnehmern, also von Bundesregierung,
    CI und IG BCE, gelungen ist, Einfluss auf die Ausge-
    taltung der Chemikalienverordnung zu nehmen. Gerade






    (A) )



    (B) )


    Doris Barnett

    weil die chemische Industrie eine so herausragende Stel-
    lung in Deutschland hat, müssen wir darauf achten, dass
    sie diese im globalen Wettbewerb behält und ausbaut.

    Prävention und Substitution dürfen nicht nur bei der
    Medizin Anwendung finden; auch in der Chemie gewin-
    nen sie an Bedeutung. Sichere, möglichst unschädliche
    Produkte, zum Teil ersetzt durch neue Stoffe, werden
    sich gegenüber denjenigen, von denen man eben nicht
    weiß, ob sie gefährlich sind und worin ihre Gefahr be-
    steht, durchsetzen. Darin wird dann auch ihr Wettbe-
    werbsvorteil liegen. Die deutschen Chemieunternehmen
    haben in dieser Richtung schon viel im Wege der freiwil-
    ligen Verpflichtung getan. Dabei vergessen wir nicht,
    dass die Mehrzahl dieser Firmen kleine und mittlere Be-
    triebe mit weniger als 250 Mitarbeitern sind. Deshalb
    darf REACH nicht dazu führen – da haben Sie vollkom-
    men Recht –, dass besonders für diese Unternehmen die
    Kosten und Aufwendungen so hoch sind, dass sich der
    Betrieb nicht mehr lohnt. Darauf wird bei den kommen-
    den Beratungen im Europäischen Parlament zu achten
    sein.

    Lassen Sie mich ein Beispiel aus meiner Heimatstadt
    Ludwigshafen nennen – nicht BASF –: Das Chemie-
    unternehmen Raschig produziert circa 200 Chemikalien
    und erzielt damit ungefähr 65 Millionen Euro Umsatz.
    Diese Summe machte im letzten Jahr zwei Drittel des
    Gesamtumsatzes aus. Der Rest des Umsatzes wird mit
    Kunststoffen und in anderen Bereichen erzielt. Der ge-
    samte Jahresüberschuss nach Steuern betrug letztes Jahr
    0,5 Millionen Euro. Im Unternehmen arbeiten deutsch-
    landweit etwa 500 Menschen.

    Raschig hat auf der Basis des aktuellen REACH-Vor-
    schlages berechnet, dass von den 200 Chemikalien circa
    140 von REACH betroffen wären. Die umfänglichen
    Prüf- und Registrierungsverfahren für diese Stoffe wür-
    den Kosten von bis zu 18,5 Millionen Euro, so sagt die
    Firma, verursachen. Selbst wenn man diese Kosten auf
    eine Zeitachse von zehn Jahren verteilte und man in Be-
    zug auf die Höhe der Kosten Abstriche machte, sie nur
    zur Hälfte akzeptierte, wäre die jährliche Belastung hö-
    her als der gesamte Jahresüberschuss. Ein Unternehmen
    wie Raschig würde das schwerlich stemmen können.

    Hier setzen wir an, wenn wir unser besonderes Au-
    genmerk auf die Kostenseite der Umsetzung der Verord-
    nung richten; denn wir wollen unter keinen Umständen
    die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im glo-
    balen Markt aufs Spiel setzen. So könnte ein wichtiger
    Hebel für ein praktikables Registrierungsverfahren die
    Verständigung auf Expositions- und Verwendungskate-
    gorien sein, wie es von Rheinland-Pfalz, aber auch von
    NRW vorgeschlagen wird. Dieser Ansatz deckt sich mit
    der gemeinsamen Position von Bundesregierung, VCI
    und IG BCE. Wir unterstützen sie.

    Wir unterstützen mit unserem Antrag ebenfalls die
    Bundesregierung in ihrer Forderung, aufgrund der im
    NRW-Planspiel zur Registrierung gewonnenen Erfah-
    rungen eine eingehende Folgenabschätzung auch auf eu-
    ropäischer Ebene durchzuführen. Die Vorbereitungen
    dazu sind nach Gesprächen der Europäischen Kommis-
    sion und der Industrie, die zu einem Memorandum of

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    (C (D nderstanding über Umfang und Verfahren des Impact ssessments führten, auf gutem Wege. Ich bin hier andeer Auffassung als einer meiner Vorredner. Ich sage es nochmals: Arbeits-, Gesundheitsund mweltschutz sind hohe Güter. Das Kostenargument arf ihnen gegenüber nicht zum Totschlagargument weren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    ndererseits müssen die durch REACH verursachten
    osten der Frage nach dem Nutzen, dem realen, notwen-
    igen Mehr an Sicherheit standhalten.
    Wir fordern natürlich auch, dass importierte chemi-

    che Produkte den gleichen strengen Sicherheitsanfor-
    erungen unterliegen wie die in Europa hergestellten;
    enn zum Beispiel für die Arbeitnehmer des erwachen-
    en Wirtschaftsriesen China wären schärfere Sicher-
    eitsbestimmungen zum Beispiel dringend geboten.
    eshalb fordern wir auch die Implementierung des
    EACH-Systems in das der WTO-Abkommen. Nur
    ann hätten wir einen weltweiten fairen Wettbewerb. Bis
    ahin liegt aber noch eine lange Wegstrecke vor uns,
    eshalb wir auf europäischer Ebene mit Bedacht vorge-
    en müssen. Schauen Sie einmal, was wir mit den Poly-
    eren vorhaben.
    Wir stehen zum Wettbewerb, aber wir können es uns

    uch aus Kostengründen nicht mehr leisten, die Gesund-
    eit der Menschen und eine intakte Umwelt zu vernach-
    ässigen. Beides muss uns gleich viel wert sein – Ihnen
    offentlich auch. Deshalb laden wir Sie ein: Stimmen
    ie unserem Antrag zu!
    Die Chemie ist ein starkes Stück Deutschland.