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ID1510303600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/103 von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksachen 15/2539, 15/2593, 15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung: Technikfolgenabschätzung hier: Monitoring – „Möglichkeiten geothermischer Stromerzeu- Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Immunität von Mitgliedern der Bundesversammlung hier: Anträge auf Genehmigung zur Durchführung der Strafverfol- 9317 B 9329 B 9330 D 9332 A 9333 A 9334 A 9335 A Deutscher B Stenografisch 103. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Begrüßung des Vizepräsidenten des ungari- schen Parlaments und seiner Delegation . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Ener- gien im Strombereich (Drucksachen 15/2327, 15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des M H M D A D D C H D B H D 9336 D 9345 C 9317 A gung in Deutschland“ (Drucksachen 15/1835, 15/2797) 9317 B undestag er Bericht ung 2. April 2004 t : arco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ichaele Hustedt BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ngelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . oris Meyer (Tapfheim) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9317 D 9319 C 9321 C 9322 B 9323 B 9324 C 9326 A 9327 A 9328 B 9328 D gung (Drucksache 15/2879) . . . . . . . . . . . . . . . 9336 D II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Unabhängige Folgen- abschätzung der neuen EU-Chemi- kalienpolitik (Drucksache 15/2654) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Heinz Schmitt (Landau), Ulrike Mehl, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Eine nachhaltige Che- miepolitik in Europa – Innovation fördern, Umwelt und Gesundheit schützen und Verbraucherschutz stärken (Drucksache 15/2666) . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stra- tegie für eine nachhaltige Che- miepolitik in Deutschland und Europa – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Leistungsfähigkeit der deut- schen Chemiewirtschaft im euro- päischen Rahmen sichern (Drucksachen 15/1356, 15/1332, 15/2775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Z W B R D D D D D O K K H T D D B D D H N A L 9337 A 9337 A 9337 B 9337 C 9339 A 9340 D 9342 B 9344 B 9345 C 9346 D 9347 D 9348 C usatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch (Kommunales Optionsgesetz) (Drucksache 15/2816) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verabschiedung eines Optionsgeset- zes (Drucksache 15/2817) . . . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . arl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 15/2109, 15/2360, 15/2849, 15/2850) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9350 A 9350 B 9350 C 9353 B 9356 B 9358 D 9359 C 9359 D 9361 C 9362 C 9364 D 9365 D 9366 A 9367 B 9368 D 9369 D 9370 C 9371 D 9373 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 III Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Ände- rung des Arzneimittelgesetzes (Tagesord- nungspunkt 21) Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Tagesordnungs- punkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelmittelgeset- zes (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9373 D 9374 D 9375 A 9375 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9317 (A) ) (B) ) 103. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Anlage 2 Anlage 4 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9373 (A) ) (B) ) entwurf über Bord werfen. Die fremdnützige ForschungDr. Schwanholz, Martin SPD 02.04.2004 w ill die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzes- gen mit den unmenschlichen medizinischen Versuchen in den Jahren der NS-Diktatur. Doch diese Grundsätze Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 02.04.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d r I s c g F p g ju w M l n v t h r F w m Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 02.04.2004 Deß, Albert CDU/CSU 02.04.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2004 Gönner, Tanja CDU/CSU 02.04.2004 Griese, Kerstin SPD 02.04.2004 Freiherr von und zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 02.04.2004 Hartnagel, Anke SPD 02.04.2004 Heinen, Ursula CDU/CSU 02.04.2004 Hilbrecht, Gisela SPD 02.04.2004 Irber, Brunhilde SPD 02.04.2004 Koppelin, Jürgen FDP 02.04.2004 Laurischk, Sibylle FDP 02.04.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 02.04.2004 Lips, Patricia CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2004 Polenz, Ruprecht CDU/CSU 02.04.2004 Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.04.2004 Romer, Franz CDU/CSU 02.04.2004 Rühe, Volker CDU/CSU 02.04.2004 Scharping, Rudolf SPD 02.04.2004 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.04.2004 S D T D V W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Ge- setzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): „Niemand darf er Folter oder grausamer, unmenschlicher oder ernied- igender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. nsbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zu- timmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versu- hen unterworfen werden.“ So lautet Art. 7 des Internationalen Paktes über bür- erliche und politische Rechte. Er erklärt damit die orschung ohne Einwilligung der betroffenen Versuchs- ersonen zum Musterfall unmenschlicher und erniedri- ender Behandlung. Weil aber nur Personen, die aus ristischer Sicht geschäftsfähig sind, eine solche Ein- illigung rechtmäßig erteilen können, sind zum Beispiel inderjährige von einer Versuchsteilnahme grundsätz- ich ausgeschlossen. Eine allgemein akzeptierte Aus- ahme liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige einen oraussichtlichen, individuellen Nutzen aus der Studien- eilnahme hat, den er ohne die Studienteilnahme nicht aben könnte. Nur in diesem Fall dürfen die Sorgebe- echtigten des minderjährigen Patienten in ein solches orschungsvorhaben einwilligen. Diese klare völkerrechtlich verbindliche Regelung, ie sie sich auch in der geltenden Fassung des Arznei- ittelgesetzes wiederfindet, entstand aus den Erfahrun- imm, Erika SPD 02.04.2004 r. Stadler, Max FDP 02.04.2004 hiele, Carl-Ludwig FDP 02.04.2004 r. Thomae, Dieter FDP 02.04.2004 ogt (Pforzheim), Ute SPD 02.04.2004 eiß (Groß-Gerau), Gerald CDU/CSU 02.04.2004 eisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 02.04.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 9374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 (A) ) (B) ) mit Minderjährigen soll erlaubt werden. Unisono mit den Pharmakonzernen versucht sie mit Tarnung, Tricks und Täuschung, die Entrechtung minderjähriger Proban- den durchzusetzen. Erster Trick: Die fremdnützige For- schung wird mit dem Attribut „gruppennützig“ belegt. Das soll wohl suggerieren, es handele sich um etwas vollkommen anderes. Doch die unter anderem von dem BPI-Sachverständigen Rechtsanwalt Sträter, einem be- rüchtigten Pharmalobbyisten, vor dem Gesundheitsaus- schuss gebrauchte Definition der „Gruppennützigkeit“ dient nur der Augenwischerei. Richtig ist vielmehr: „Gruppennützige“ Forschung ist fremdnützige For- schung mit der Einschränkung, dass Versuchsperson und diejenigen, denen die Forschung einmal nützen soll, der- selben Gruppe von Patienten angehören. Doch einen in- dividuellen Nutzen haben die kindlichen Probanden aus der Versuchsteilnahme nicht. Sonst bräuchten wir ja, wie bereits gesagt, in diesem Punkt keine Gesetzesänderung, weil die Forschung mit individuellem Nutzen auch bei Minderjährigen bereits jetzt legal ist. Offenbar schrecken die Verbände der Pharmaindustrie wieder einmal auch vor unlauteren Methoden nicht zu- rück, was ihr Interesse an der Aufweichung des Patien- tenschutzes hinreichend charakterisiert. Und die Bun- desregierung ist zwar nicht in Fragen der sozialen Absicherung, wohl aber, wenn sie einigen Großkonzer- nen zu Diensten sein kann, zum Kollektivismus in jeder Form bereit. Auch der Verweis der Bundesregierung, die Einfüh- rung fremdnütziger Forschung an Minderjährigen sei aufgrund der europäischen Richtlinie 2001/20/EC erfor- derlich, dient nur der Tarnung des Vorhabens. Diese Richtlinie verfügt in § 3, dass strengere Schutzbestim- mungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unberührt blei- ben. Sie will und darf nicht zur Absenkung des bestehen- den Schutzniveaus für Studienteilnehmer herangezogen werden. Das perfideste Täuschungsmanöver liegt jedoch in der offiziellen Begründung für die Freigabe fremdnützi- ger Forschung an Kindern. Dass die Kinderheilkunde vielfach auf Pharmaka angewiesen ist, deren Wirksam- keit und Sicherheit nicht an Kindern geprüft wurde und die somit bei Kindern gar keinen Einsatz finden dürften, ist in der Tat ein Skandal. Doch die daraus abgeleitete Folgerung, das Schutzniveau für kindliche Versuchsper- sonen müsste deshalb abgesenkt werden, hält der Über- prüfung nicht stand. Die Europäische Kommission macht in ihrem Positionspapier „Better Medicines for Children“ vom 28. Februar 2002 vielmehr das Desinte- resse der pharmazeutischen Industrie für die Misere ver- antwortlich. Der Markt, den die Kinderheilkunde bietet, sei zu klein und die Amortisation pädiatrischer Entwick- lungskosten schwierig. Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren, mögen die Gewinne der Pharmabranche auch noch so astronomisch sein: Eine Verpflichtung, die Arzneimittel auch für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen, wird von den Unternehmen wegen mangelnder Rentabi- lität negiert. Und die Zulassungsbehörden schweigen dazu. Dabei bestünden ausreichende Möglichkeiten, a w n ü s s T g e d B d A d E g m d t D o g s s d Z P k A l b d n m P F A z A n f d d b g (C (D uch ohne fremdnützige Forschung die notwendigen issenschaftlichen Daten für die Kinderheilkunde zu ge- erieren. Hierzu nur ein Beispiel: Gerade die Kenntnisse ber die Wirkstoffkonzentration im kindlichen Körper ind oft mangelhaft. Doch selbst für das in dieser Hin- icht sehr schwierig zu charakterisierende Antibiotikum obramycin konnten mit einer speziell für nicht einwilli- ungsfähige Patienten entwickelten Methodik mehrfach rfolgreich die notwendigen Ergebnisse beschafft wer- en. Es geht also auch unter den derzeitigen rechtlichen edingungen. Statt Menschenrechte zu unterminieren, wäre es also as Gebot der Stunde, den Herstellern im Rahmen der rzneimittelzulassung oder der Zulassungsverlängerung ie Beschaffung des erforderlichen wissenschaftlichen rkenntnismaterials aufzuerlegen. Dies kann mittels le- aler Studien, bei denen minderjährige Studienteilneh- er einen individuellen Nutzen erfahren, und aufgrund er Auflagenbefugnis gemäß § 28 AMG geschehen. Spä- estens in fünf Jahren sehen wir dann, ob noch relevante efizite in der pädiatrischen Arzneitherapie bestehen der nicht. Fassen wir zusammen: Die Freigabe der fremdnützi- en Forschung an Kindern und Jugendlichen ist men- chenrechtsverletzend, sie ist keine Umsetzung europäi- chen Rechts, und es gibt keine inhaltliche Notwendigkeit afür. Gestatten Sie mir noch diesen Nachsatz: Erklärtes iel dieser AMG-Novelle ist auch die Verbesserung der harmakovigilanz, also der Erfassung von Nebenwir- ungen. Gleichzeitig soll die Voraussetzung, dass eine rzneimittelstudie von einem Arzt geleitet wird, wegfal- en. Gerade in der wichtigsten Erhebungsphase für Ne- enwirkungen, der Phase der klinischen Prüfung, meint ie Bundesregierung also, auf Ärzte verzichten zu kön- en. Dies zeigt den unbeschreiblichen Dilettantismus, it dem diese AMG-Novelle vorbereitet wurde. Die DS wird sich beidem, der Einführung fremdnütziger orschung bei Minderjährigen und dem Wegfall des rztvorbehaltes, in Bundestag und Bundesrat widerset- en. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneu- erbaren Energien im Strombereich (Tagesord- nungspunkt 19 a) Ich erkläre, dass ich mich entgegen dem Votum mei- er Fraktion enthalte. Mein Abstimmungsverhalten möchte ich kurz wie olgt begründen: Das EEG wird grundsätzlich der Be- eutung der erneuerbaren Energien gerecht und geht in ie richtige Richtung; aber im Detail werden die Pro- leme der erneuerbaren Energien nur unzureichend gere- elt. Der Bioenergiebereich wird mangelhaft begleitet, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9375 (A) ) (B) ) der Forschungsansatz kommt zu kurz und der Windener- giebereich bleibt teilweise überfördert. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arznei- mittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21) Ich stimme dem Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes nicht zu. Dies tue ich, obwohl ich anerkenne, dass es Regelungen enthält, die den Schutz von Kindern bei der Erforschung von Medikamenten verbessern und Nichtzustimmungsfä- hige vor fremdnütziger Forschung schützen. Trotzdem schwächt dieses Gesetz an anderer Stelle in für mich nicht hinnehmbarer Weise den Probandenschutz. Das vorliegende Gesetz ermöglicht, dass auch solche Wissenschaftler klinische Forschungen konzipieren, lei- ten und über deren Fortführung entscheiden dürfen, die nicht Ärzte sind. Dabei ist von Belang, dass der Schutz der Patienten vor unsachgemäßer Behandlung in Deutschland weitestgehend durch das Berufsrecht für Ärzte geregelt ist. Das hat zur Folge, dass nach diesem Gesetz die große Verantwortung für klinische Versuche auch solchen Personen übertragen werden darf, für die die berufsrechtlichen und ethischen Schranken, welche in Deutschland die Ausübung der Heilkunde regeln, nicht gelten. Obwohl die Europäische Union in ihrer Richtlinie die Mitgliedstaaten auffordert, hier ihre nationalen Regelun- gen zur Geltung zu bringen, und zum Beispiel Österreich und weitere Länder das Wohl von Probanden durch einen solchen Arztvorbehalt rechtlich gewährleisten, schafft das vorliegende Gesetz hier einen Freiraum zulasten der Teilnehmer von klinischen Studien, der mei- nes Erachtens nicht hinnehmbar ist. Es kann danach verantwortliche Leiter einer klinischen Studie zur Erpro- bung von Arzneimitteln geben, die nicht an das für Ärzte geltende Berufsrecht gebunden sind, und dies wird hin- genommen, obwohl von ihnen nach dem Gesetz Tätig- keiten erwartet werden, die der rechtlichen Definition der „Ausübung der Heilkunde“ entsprechen. Die Kon- trolle der Ausübung der Heilkunde liegt in der Zustän- digkeit der Länder. Mit der 12. AMG-Novelle werden die zuständigen Bundesoberbehörden ermächtigt, auf Antrag von Spon- soren – zum Beispiel Pharmaunternehmen – Patienten schützendes Berufsrecht außer Kraft zu setzen. Weder die zuständige Ethik-Kommission noch das BfArM und das Paul-Ehrlich-lnstitut als zuständige Behörden sind bisher berechtigt, über die in der Gesetzesnovelle impli- zit vorgeschriebene Befähigung zur Ausübung der Heil- kunde im Einzelfall zu entscheiden. Hinzu kommt, dass durch eine weitere Neuregelung des AMG Druck von antragstellenden Sponsoren auf die n te t s w c r e 1 t f n k g g z n k A g G n m V P t (C (D euerdings mit Genehmigungszuständigkeit ausgestat- te Ethikkommission ausgeübt werden kann. Pharmaun- ernehmen können jetzt die genehmigende Ethikkommis- ion gegebenenfalls bei Versagen einer Genehmigung für irtschaftliche Nachteile in Millionenhöhe haftbar ma- hen, während die Probanden einer Studie wohl kaum ih- en Schutz in gleicher Weise bei einer Ethikkommission inzufordern in der Lage sind. Die beiden vorgenannten Schwachpunkte der 2. AMG-Novelle bieten besonders in ihrer Kombina- ion Fehlanreize für die Beteiligten, welche zu einer ge- ährlichen Absenkung des Schutzniveaus für die Teil- ehmer an klinischen Studien in Deutschland führen önnen. Da es mir leider trotz erheblicher Anstrengun- en im Rahmen der Ausschussberatungen nicht gelun- en ist, die hier vorgetragenen Argumente zur Geltung u bringen, möchte ich mit dieser Zusatzerklärung mei- er Verantwortung als fachkundiger Abgeordneter nach- ommen. nlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der achstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Tourismus – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Prüfungsergebnisse zur Tourismusstatistik – Drucksachen 15/1167, 15/1272 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/173 Nr. 2.92 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/2447 Nr. 1.2 Drucksache 15/2636 Nr. 2.29 Drucksache 15/2636 Nr. 2.31 Drucksache 15/2636 Nr. 2.33 Drucksache 15/2636 Nr. 2.45 Drucksache 15/2636 Nr. 2.46 Drucksache 15/2636 Nr. 2.48 Drucksache 15/2636 Nr. 2.50 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 15/1547 Nr. 1.9 Drucksache 15/1547 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.2 9376 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/2636 Nr. 2.24 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/2447 Nr. 2.7 Drucksache 15/2447 Nr. 2.32 Drucksache 15/2447 Nr. 2.33 Drucksache 15/2447 Nr. 2.34 Drucksache 15/2519 Nr. 2.32 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 15/2636 Nr. 2.30 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 2 91, 1 , 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 103. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. April 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Kollege Scheer, Sie müssen bitte zum Ende kommen.



Rede von Dr. Hermann Scheer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herkömmliche Energien dagegen können wegen der

negativen Umwelteffekte und der bevorstehenden Er-
schöpfung der konventionellen Energieträger nur teurer
werden. Insofern stehen wir mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf an einer Wasserscheide energiestrategischer
Entscheidungen, die wir heute treffen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung über die von den Frak-

    tionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
    sowie von der Bundesregierung eingebrachten Ge-
    setzentwürfe zur Neuregelung des Rechts der erneuerba-
    ren Energien im Strombereich, Drucksachen 15/2327,
    15/2539 und 15/2593. Der Ausschuss für Umwelt, Na-
    turschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Be-
    schlussempfehlung auf Drucksache 15/2845, die ge-
    nannten Gesetzentwürfe als Gesetz zur Neuregelung des
    Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich in
    der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
    die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
    men wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dage-
    gen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
    zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, des Bünd-
    nisses 90/Die Grünen und einer Stimme aus der CDU/
    CSU-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen Mitglie-
    der der CDU/CSU-Fraktion und die Stimmen der FDP-
    Fraktion angenommen.

    Vor der dritten Beratung und Schlussabstimmung will
    ich mitteilen, dass der Kollege Hans-Michael Goldmann
    von der FDP-Fraktion eine persönliche Erklärung zur
    Abstimmung abgegeben hat und mitteilt, dass er sich der
    Stimme enthalten will.1)


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Dritte Beratung

    und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
    Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
    Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
    wurf ist mit derselben Mehrheit wie bei der Abstimmung
    in der zweiten Beratung angenommen.

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    N1) Anlage 3

    (C (D (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ent-
    chließungsanträge. Wer stimmt für den Entschlie-
    ungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksa-
    he 15/2858? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
    er Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von SPD
    nd Bündnis 90/Die Grünen und einer Stimme aus der
    DU/CSU-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen
    itglieder der CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der
    DP-Fraktion abgelehnt.
    Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-

    ion der FDP auf Drucksache 15/2859? – Wer stimmt da-
    egen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist
    it den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
    egen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU/
    SU-Fraktion abgelehnt.
    Tagesordnungspunkt 19 b: Beschlussempfehlung des
    usschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
    herheit, Drucksache 15/2797, zu dem Bericht des Aus-
    chusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
    chätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung mit dem
    itel: Monitoring – „Möglichkeiten geothermischer
    tromerzeugung in Deutschland“. Der Ausschuss emp-
    iehlt, in Kenntnis des Berichts auf Drucksache 15/1835
    ine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese
    eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
    altungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
    en von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthal-
    ung von CDU/CSU und FDP angenommen.
    Interfraktionell ist vereinbart worden, die heutige Ta-

    esordnung um die Beratung der Beschlussempfehlung
    es Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
    chäftsordnung zu Anträgen auf Genehmigung zur
    urchführung der Strafverfolgung zu erweitern und jetzt
    ofort als Zusatzpunkt 4 aufzurufen. Sind Sie damit ein-
    erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
    Somit rufe ich jetzt den Zusatzpunkt 4 auf:

    Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immu-
    nität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)

    Immunität von Mitgliedern der Bundesver-
    sammlung
    hier: Anträge auf Genehmigung zur Durch-
    führung der Strafverfolgung
    – Drucksache 15/2879 –
    Berichterstattung:
    Abgeordneter Jörg van Essen

    Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Ausschuss
    ür Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
    he 15/2879, die Genehmigung zur Durchführung der
    trafverfolgung zu erteilen. Wer stimmt für diese Be-
    chlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
    ungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
    en von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei
    ichtbeteiligung der CDU/CSU-Fraktion angenommen.






    (A) )



    (B) )


    Präsident Wolfgang Thierse


    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Ihre Abstimmungsfrage, Herr Präsident, war unpräzise! – Gegenruf der Abg. Ute Kumpf [SPD]: Sollen wir sie ins Bayerische übersetzen?)


    – So präzise, wie das in solchen Fällen immer der Fall
    ist. Herr Kollege Ramsauer, darf ich Ihren Einwand so
    verstehen, dass auch die CDU/CSU-Fraktion zustimmt?


    (Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Ja!)

    – Dann nehmen wir das so zu Protokoll. Die Beschluss-
    empfehlung ist also einstimmig angenommen worden.

    Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 18 a bis
    18 c auf:

    a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Peter
    Paziorek, Marie-Luise Dött, Karl-Josef Laumann,
    weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
    CDU/CSU
    Unabhängige Folgenabschätzung der neuen
    EU-Chemikalienpolitik
    – Drucksache 15/2654 –

    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz
    Schmitt (Landau), Ulrike Mehl, Michael Müller

    (Düsseldorf), weiterer Abgeordneter und der

    Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
    Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Reinhard Loske,
    Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und
    der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
    NEN
    Eine nachhaltige Chemiepolitik in Europa –
    Innovation fördern, Umwelt und Gesundheit
    schützen und Verbraucherschutz stärken
    – Drucksache 15/2666 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

    Auswärtiger Ausschuss
    Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
    Landwirtschaft
    Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
    Ausschuss für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung
    Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

    c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
    richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
    und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss)

    – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter
    Paziorek, Katherina Reiche, Marie-Luise Dött,
    weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
    CDU/CSU
    Strategie für eine nachhaltige Chemiepolitik
    in Deutschland und Europa

    – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit
    Homburger, Angelika Brunkhorst, Daniel Bahr

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    (C (D Fraktion der FDP Leistungsfähigkeit der deutschen Chemiewirtschaft im europäischen Rahmen sichern – Drucksachen 15/1356, 15/1332, 15/2775 – Berichterstattung: Abgeordnete Heinz Schmitt Marie-Luise Dött Dr. Antje Vogel-Sperl Birgit Homburger Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen iderspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem ollegen Dr. Peter Paziorek, CDU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die uropäische Chemikalienpolitik ist von weit reichender dustrieund standortpolitischer Bedeutung für Deutschnd; denn unser Land ist mit mehr als 450 000 Beschäfigten der größte Chemiestandort in Europa. Mit der hemiepolitik entscheiden wir somit auch über die Zuunftsfähigkeit unseres Landes. Die EU-Kommission möchte mit ihrem Verordnungs ntwurf das Chemikalienrecht in Europa neu regeln. ehr als 100 000 der derzeit in der Europäischen Union orkommenden Altstoffe sollen nach dem so genannten EACH-System innerhalb von elf Jahren nach In-Kraftreten der Verordnung erfasst werden. Die CDU/CSUundestagsfraktion begrüßt die grundsätzliche Zielsetung des Verordnungsentwurfs. Es besteht kein Zweifel n der Notwendigkeit, zum Schutz von Mensch und Umelt hohe Sicherheitsstandards zu garantieren und Risien zu minimieren. Wir unterstützen ebenfalls die Zielsetzung des Ver rdnungsentwurfs, das heute existierende Chemikalienecht zu vereinheitlichen, zu vereinfachen sowie effiient und von bürokratischen Hemmnissen befreit zu estalten. Doch leider müssen wir feststellen, dass der orgelegte EU-Verordnungsentwurf dieses Ziel verfehlt nd somit aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion icht rechtskräftig werden darf. Die Vorschriften der Verordnung belasten die Unter ehmen durch extreme Bürokratie und massive zusätzlihe Kosten und bewirken wettbewerbsschädliche Zeiterluste auch bei durchaus gewünschten Innovationen. iese Belastungen sind zu groß und insbesondere für ittelständische Unternehmen sowie für weiterverarbeiende und auch kleine Anwender nicht tragbar. Durch die vorgesehenen Regelungen wird nicht nur ür die chemische Industrie massiver wirtschaftlicher chaden hervorgerufen, sondern auch für die gesamte eutsche Wirtschaft. Selbst die verantwortlichen EUommissare schätzen die Folgekosten der EU-Verordung nur für die Chemieindustrie auf 7 Milliarden Euro Dr. Peter Paziorek und für die übrigen Industriezweige, die mit der Chemieindustrie in diesen Fragen in Verbindung stehen, auf insgesamt 26 Milliarden Euro. Dem Kostengesichtspunkt wird häufig entgegengehalten, das neue europäische Chemikalienrecht helfe im Gegenzug, im Gesundheitsbereich zweistellige Milliardenbeträge einzusparen. Dies mag sein. Aber die Frage ist doch, ob dieses Ziel nur mit diesem bürokratischen Monster zu erreichen ist. Dazu sagen wir: Nein, dieses Ziel kann auch durch eine einfachere Regelung erreicht werden. Die Kostenfrage wurde erst vor kurzem in einem Un ternehmen in meiner münsterländischen Heimat, bei BASF Coatings in Münster-Hiltrup, erörtert. Wenn diese EU-Verordnung unverändert in Kraft tritt, bedeutet dies, dass dieses BASF-Werk allein 1 800 Stoffe registrieren muss und dass 25 000 Rezepte neu definiert werden müssen. Ich mache auf die Kostenbelastung aufmerksam, die daraus erwächst, dass man pro registrierten Stoff Kosten in Höhe von 50 000 Euro zugrunde legen muss. Ein Weltkonzern kann das eventuell auffangen, vielleicht nur durch Stellenabbau. Das kann aber nicht das Ziel sein. Für viele kleinere mittelständische Unternehmer, für die kleineren Anwender kann eine Verteuerung der Produkte um 20 Prozent bis 50 Prozent – davon gehen die Schätzungen teilweise aus – das wirtschaftliche Aus bedeuten. Uns macht nicht nur der drohende Wegfall von Arbeitsplätzen große Sorgen; auch die zu erwartende Zunahme von Tierversuchen durch das REACH-Verfahren kann uns alle in diesem Hause nicht kalt lassen. Eine vom britischen Ministerium für Umwelt und Verkehr in Auftrag gegebene Studie der Universität Leicester geht für den schlimmsten Fall davon aus, dass für die notwendigen Untersuchungen 12 Millionen Tiere in Europa benötigt werden. Wir sollten uns ernsthaft fragen, ob wir diesen Preis wirklich zahlen wollen. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommis sion weicht leider der Beantwortung der Fragen aus, wie ein ausreichender Rechtsschutz der Firmen gewährleistet und wie für eine Sicherung des Abflusses von Unternehmensdaten gegen Missbräuche – ganze Informationsblätter müssen weitergegeben werden – Sorge getragen werden soll. Wir stellen an dieser Stelle mit großer Freude fest: In Ihren eigenen Reihen, also in den Reihen von Rot-Grün, wird unsere Ansicht geteilt. Das von der nordrhein-westfälischen Umweltministerin Bärbel Höhn und dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Harald Schartau initiierte Planspiel hat die zahlreichen Schwachstellen dieses Verordnungsentwurfs eindrucksvoll offen gelegt. Dass der Alarmruf aus Nordrhein-Westfalen kommt, ist sicherlich kein Zufall. Es liegt daran, dass man dort genau weiß, was ein Festhalten an diesem Verordnungsentwurf für die Chemieindustrie dieses Bundeslandes bedeutet. N – R N H g w d P s V t i P w C h E B E g P u i n b b C m K Ä W d w P s u p h R w n (C (D Herr Präsident, ich möchte mit Ihrer Zustimmung den RW-Wirtschaftsminister Schartau, SPD, zitieren: Käme sie die Verordnung – in ihrer jetzigen Form, würde sie die Konkurrenzfähigkeit unserer Chemieindustrie stark beeinträchtigen. Das muss auch mit aller Deutlichkeit und auf allen Ebenen klar gemacht werden. echt hat er. Deshalb sagen wir: Diese Position aus ordrhein-Westfalen muss die Mehrheitsposition dieses auses werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Wäre schön, wenn Herr Schartau hier wäre! Dann könnte er das selber deutlich machen!)


    (Münster), weiterer Abgeordneter und der