Plenarprotokoll 15/103
von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuregelung des Rechts der
erneuerbaren Energien im
Strombereich
(Drucksachen 15/2539, 15/2593,
15/2845, 15/2864) . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit zu dem
Bericht des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschät-
zung gemäß § 56 a der Geschäftsord-
nung: Technikfolgenabschätzung
hier: Monitoring – „Möglichkeiten
geothermischer Stromerzeu-
Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . .
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . .
Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung: Immunität von
Mitgliedern der Bundesversammlung
hier: Anträge auf Genehmigung zur
Durchführung der Strafverfol-
9317 B
9329 B
9330 D
9332 A
9333 A
9334 A
9335 A
Deutscher B
Stenografisch
103. Sitz
Berlin, Freitag, den
I n h a l
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . .
Begrüßung des Vizepräsidenten des ungari-
schen Parlaments und seiner Delegation . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Neuregelung des
Rechts der erneuerbaren Ener-
gien im Strombereich
(Drucksachen 15/2327, 15/2845,
15/2864) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des
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9336 D
9345 C
9317 A
gung in Deutschland“
(Drucksachen 15/1835, 15/2797) 9317 B
undestag
er Bericht
ung
2. April 2004
t :
arco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
ichaele Hustedt BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
ngelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
oris Meyer (Tapfheim)
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9317 D
9319 C
9321 C
9322 B
9323 B
9324 C
9326 A
9327 A
9328 B
9328 D
gung
(Drucksache 15/2879) . . . . . . . . . . . . . . .
9336 D
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004
Tagesordnungspunkt 18:
a) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter
Paziorek, Marie-Luise Dött, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU: Unabhängige Folgen-
abschätzung der neuen EU-Chemi-
kalienpolitik
(Drucksache 15/2654) . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Heinz
Schmitt (Landau), Ulrike Mehl, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten
Dr. Antje Vogel-Sperl, Dr. Reinhard
Loske, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Eine nachhaltige Che-
miepolitik in Europa – Innovation
fördern, Umwelt und Gesundheit
schützen und Verbraucherschutz
stärken
(Drucksache 15/2666) . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Peter Paziorek, Katherina
Reiche, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU: Stra-
tegie für eine nachhaltige Che-
miepolitik in Deutschland und
Europa
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Birgit Homburger, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP:
Leistungsfähigkeit der deut-
schen Chemiewirtschaft im euro-
päischen Rahmen sichern
(Drucksachen 15/1356, 15/1332,
15/2775) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Heinz Schmitt (Landau) SPD . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Antje Vogel-Sperl BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . .
Helge Braun CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
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9337 A
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9339 A
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9344 B
9345 C
9346 D
9347 D
9348 C
usatztagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur optionalen
Trägerschaft von Kommunen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch (Kommunales Optionsgesetz)
(Drucksache 15/2816) . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Fraktionen der SPD und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Verabschiedung eines Optionsgeset-
zes
(Drucksache 15/2817) . . . . . . . . . . . . .
olfgang Clement, Bundesminister
MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
oland Koch, Ministerpräsident (Hessen) . . .
r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
tto Fricke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . .
arl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . .
ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 21:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Zwölften Gesetzes zur Änderung
des Arzneimittelgesetzes
(Drucksachen 15/2109, 15/2360, 15/2849,
15/2850) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Marlies Volkmer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolf Bauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
irgitt Bender BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
9350 A
9350 B
9350 C
9353 B
9356 B
9358 D
9359 C
9359 D
9361 C
9362 C
9364 D
9365 D
9366 A
9367 B
9368 D
9369 D
9370 C
9371 D
9373 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 III
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des
Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Ände-
rung des Arzneimittelgesetzes (Tagesord-
nungspunkt 21)
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Hans-Michael Goldmann (FDP) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechts der erneuerbaren
Energien im Strombereich (Tagesordnungs-
punkt 19 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) zur Abstimmung
über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes
zur Änderung des Arzneimittelmittelgeset-
zes (Tagesordnungspunkt 21) . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9373 D
9374 D
9375 A
9375 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9317
(A) )
(B) )
103. Sitz
Berlin, Freitag, den
Beginn: 9.0
Anlage 2
Anlage 4
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9373
(A) )
(B) )
entwurf über Bord werfen. Die fremdnützige ForschungDr. Schwanholz, Martin SPD 02.04.2004
w
ill die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzes-
gen mit den unmenschlichen medizinischen Versuchen
in den Jahren der NS-Diktatur. Doch diese Grundsätze
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 02.04.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigt
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Büttner (Ingolstadt),
Hans
SPD 02.04.2004
Deß, Albert CDU/CSU 02.04.2004
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.04.2004
Gönner, Tanja CDU/CSU 02.04.2004
Griese, Kerstin SPD 02.04.2004
Freiherr von und zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 02.04.2004
Hartnagel, Anke SPD 02.04.2004
Heinen, Ursula CDU/CSU 02.04.2004
Hilbrecht, Gisela SPD 02.04.2004
Irber, Brunhilde SPD 02.04.2004
Koppelin, Jürgen FDP 02.04.2004
Laurischk, Sibylle FDP 02.04.2004
Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 02.04.2004
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 02.04.2004
Lips, Patricia CDU/CSU 02.04.2004
Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2004
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 02.04.2004
Dr. Rexrodt, Günter FDP 02.04.2004
Romer, Franz CDU/CSU 02.04.2004
Rühe, Volker CDU/CSU 02.04.2004
Scharping, Rudolf SPD 02.04.2004
Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.04.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Zwölften Ge-
setzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(Tagesordnungspunkt 21)
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): „Niemand darf
er Folter oder grausamer, unmenschlicher oder ernied-
igender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
nsbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zu-
timmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versu-
hen unterworfen werden.“
So lautet Art. 7 des Internationalen Paktes über bür-
erliche und politische Rechte. Er erklärt damit die
orschung ohne Einwilligung der betroffenen Versuchs-
ersonen zum Musterfall unmenschlicher und erniedri-
ender Behandlung. Weil aber nur Personen, die aus
ristischer Sicht geschäftsfähig sind, eine solche Ein-
illigung rechtmäßig erteilen können, sind zum Beispiel
inderjährige von einer Versuchsteilnahme grundsätz-
ich ausgeschlossen. Eine allgemein akzeptierte Aus-
ahme liegt nur dann vor, wenn der Minderjährige einen
oraussichtlichen, individuellen Nutzen aus der Studien-
eilnahme hat, den er ohne die Studienteilnahme nicht
aben könnte. Nur in diesem Fall dürfen die Sorgebe-
echtigten des minderjährigen Patienten in ein solches
orschungsvorhaben einwilligen.
Diese klare völkerrechtlich verbindliche Regelung,
ie sie sich auch in der geltenden Fassung des Arznei-
ittelgesetzes wiederfindet, entstand aus den Erfahrun-
imm, Erika SPD 02.04.2004
r. Stadler, Max FDP 02.04.2004
hiele, Carl-Ludwig FDP 02.04.2004
r. Thomae, Dieter FDP 02.04.2004
ogt (Pforzheim), Ute SPD 02.04.2004
eiß (Groß-Gerau),
Gerald
CDU/CSU 02.04.2004
eisskirchen
(Wiesloch), Gert
SPD 02.04.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
9374 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004
(A) )
(B) )
mit Minderjährigen soll erlaubt werden. Unisono mit
den Pharmakonzernen versucht sie mit Tarnung, Tricks
und Täuschung, die Entrechtung minderjähriger Proban-
den durchzusetzen. Erster Trick: Die fremdnützige For-
schung wird mit dem Attribut „gruppennützig“ belegt.
Das soll wohl suggerieren, es handele sich um etwas
vollkommen anderes. Doch die unter anderem von dem
BPI-Sachverständigen Rechtsanwalt Sträter, einem be-
rüchtigten Pharmalobbyisten, vor dem Gesundheitsaus-
schuss gebrauchte Definition der „Gruppennützigkeit“
dient nur der Augenwischerei. Richtig ist vielmehr:
„Gruppennützige“ Forschung ist fremdnützige For-
schung mit der Einschränkung, dass Versuchsperson und
diejenigen, denen die Forschung einmal nützen soll, der-
selben Gruppe von Patienten angehören. Doch einen in-
dividuellen Nutzen haben die kindlichen Probanden aus
der Versuchsteilnahme nicht. Sonst bräuchten wir ja, wie
bereits gesagt, in diesem Punkt keine Gesetzesänderung,
weil die Forschung mit individuellem Nutzen auch bei
Minderjährigen bereits jetzt legal ist.
Offenbar schrecken die Verbände der Pharmaindustrie
wieder einmal auch vor unlauteren Methoden nicht zu-
rück, was ihr Interesse an der Aufweichung des Patien-
tenschutzes hinreichend charakterisiert. Und die Bun-
desregierung ist zwar nicht in Fragen der sozialen
Absicherung, wohl aber, wenn sie einigen Großkonzer-
nen zu Diensten sein kann, zum Kollektivismus in jeder
Form bereit.
Auch der Verweis der Bundesregierung, die Einfüh-
rung fremdnütziger Forschung an Minderjährigen sei
aufgrund der europäischen Richtlinie 2001/20/EC erfor-
derlich, dient nur der Tarnung des Vorhabens. Diese
Richtlinie verfügt in § 3, dass strengere Schutzbestim-
mungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unberührt blei-
ben. Sie will und darf nicht zur Absenkung des bestehen-
den Schutzniveaus für Studienteilnehmer herangezogen
werden.
Das perfideste Täuschungsmanöver liegt jedoch in
der offiziellen Begründung für die Freigabe fremdnützi-
ger Forschung an Kindern. Dass die Kinderheilkunde
vielfach auf Pharmaka angewiesen ist, deren Wirksam-
keit und Sicherheit nicht an Kindern geprüft wurde und
die somit bei Kindern gar keinen Einsatz finden dürften,
ist in der Tat ein Skandal. Doch die daraus abgeleitete
Folgerung, das Schutzniveau für kindliche Versuchsper-
sonen müsste deshalb abgesenkt werden, hält der Über-
prüfung nicht stand. Die Europäische Kommission
macht in ihrem Positionspapier „Better Medicines for
Children“ vom 28. Februar 2002 vielmehr das Desinte-
resse der pharmazeutischen Industrie für die Misere ver-
antwortlich. Der Markt, den die Kinderheilkunde bietet,
sei zu klein und die Amortisation pädiatrischer Entwick-
lungskosten schwierig.
Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren,
mögen die Gewinne der Pharmabranche auch noch so
astronomisch sein: Eine Verpflichtung, die Arzneimittel
auch für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen,
wird von den Unternehmen wegen mangelnder Rentabi-
lität negiert. Und die Zulassungsbehörden schweigen
dazu. Dabei bestünden ausreichende Möglichkeiten,
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(D
uch ohne fremdnützige Forschung die notwendigen
issenschaftlichen Daten für die Kinderheilkunde zu ge-
erieren. Hierzu nur ein Beispiel: Gerade die Kenntnisse
ber die Wirkstoffkonzentration im kindlichen Körper
ind oft mangelhaft. Doch selbst für das in dieser Hin-
icht sehr schwierig zu charakterisierende Antibiotikum
obramycin konnten mit einer speziell für nicht einwilli-
ungsfähige Patienten entwickelten Methodik mehrfach
rfolgreich die notwendigen Ergebnisse beschafft wer-
en. Es geht also auch unter den derzeitigen rechtlichen
edingungen.
Statt Menschenrechte zu unterminieren, wäre es also
as Gebot der Stunde, den Herstellern im Rahmen der
rzneimittelzulassung oder der Zulassungsverlängerung
ie Beschaffung des erforderlichen wissenschaftlichen
rkenntnismaterials aufzuerlegen. Dies kann mittels le-
aler Studien, bei denen minderjährige Studienteilneh-
er einen individuellen Nutzen erfahren, und aufgrund
er Auflagenbefugnis gemäß § 28 AMG geschehen. Spä-
estens in fünf Jahren sehen wir dann, ob noch relevante
efizite in der pädiatrischen Arzneitherapie bestehen
der nicht.
Fassen wir zusammen: Die Freigabe der fremdnützi-
en Forschung an Kindern und Jugendlichen ist men-
chenrechtsverletzend, sie ist keine Umsetzung europäi-
chen Rechts, und es gibt keine inhaltliche Notwendigkeit
afür.
Gestatten Sie mir noch diesen Nachsatz: Erklärtes
iel dieser AMG-Novelle ist auch die Verbesserung der
harmakovigilanz, also der Erfassung von Nebenwir-
ungen. Gleichzeitig soll die Voraussetzung, dass eine
rzneimittelstudie von einem Arzt geleitet wird, wegfal-
en. Gerade in der wichtigsten Erhebungsphase für Ne-
enwirkungen, der Phase der klinischen Prüfung, meint
ie Bundesregierung also, auf Ärzte verzichten zu kön-
en. Dies zeigt den unbeschreiblichen Dilettantismus,
it dem diese AMG-Novelle vorbereitet wurde. Die
DS wird sich beidem, der Einführung fremdnütziger
orschung bei Minderjährigen und dem Wegfall des
rztvorbehaltes, in Bundestag und Bundesrat widerset-
en.
nlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
(FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneu-
erbaren Energien im Strombereich (Tagesord-
nungspunkt 19 a)
Ich erkläre, dass ich mich entgegen dem Votum mei-
er Fraktion enthalte.
Mein Abstimmungsverhalten möchte ich kurz wie
olgt begründen: Das EEG wird grundsätzlich der Be-
eutung der erneuerbaren Energien gerecht und geht in
ie richtige Richtung; aber im Detail werden die Pro-
leme der erneuerbaren Energien nur unzureichend gere-
elt. Der Bioenergiebereich wird mangelhaft begleitet,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004 9375
(A) )
(B) )
der Forschungsansatz kommt zu kurz und der Windener-
giebereich bleibt teilweise überfördert.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg (SPD)
zur Abstimmung über den Entwurf eines
Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arznei-
mittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 21)
Ich stimme dem Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes nicht zu. Dies tue
ich, obwohl ich anerkenne, dass es Regelungen enthält,
die den Schutz von Kindern bei der Erforschung von
Medikamenten verbessern und Nichtzustimmungsfä-
hige vor fremdnütziger Forschung schützen. Trotzdem
schwächt dieses Gesetz an anderer Stelle in für mich
nicht hinnehmbarer Weise den Probandenschutz.
Das vorliegende Gesetz ermöglicht, dass auch solche
Wissenschaftler klinische Forschungen konzipieren, lei-
ten und über deren Fortführung entscheiden dürfen, die
nicht Ärzte sind. Dabei ist von Belang, dass der Schutz
der Patienten vor unsachgemäßer Behandlung in
Deutschland weitestgehend durch das Berufsrecht für
Ärzte geregelt ist. Das hat zur Folge, dass nach diesem
Gesetz die große Verantwortung für klinische Versuche
auch solchen Personen übertragen werden darf, für die
die berufsrechtlichen und ethischen Schranken, welche
in Deutschland die Ausübung der Heilkunde regeln,
nicht gelten.
Obwohl die Europäische Union in ihrer Richtlinie die
Mitgliedstaaten auffordert, hier ihre nationalen Regelun-
gen zur Geltung zu bringen, und zum Beispiel Österreich
und weitere Länder das Wohl von Probanden durch
einen solchen Arztvorbehalt rechtlich gewährleisten,
schafft das vorliegende Gesetz hier einen Freiraum
zulasten der Teilnehmer von klinischen Studien, der mei-
nes Erachtens nicht hinnehmbar ist. Es kann danach
verantwortliche Leiter einer klinischen Studie zur Erpro-
bung von Arzneimitteln geben, die nicht an das für Ärzte
geltende Berufsrecht gebunden sind, und dies wird hin-
genommen, obwohl von ihnen nach dem Gesetz Tätig-
keiten erwartet werden, die der rechtlichen Definition
der „Ausübung der Heilkunde“ entsprechen. Die Kon-
trolle der Ausübung der Heilkunde liegt in der Zustän-
digkeit der Länder.
Mit der 12. AMG-Novelle werden die zuständigen
Bundesoberbehörden ermächtigt, auf Antrag von Spon-
soren – zum Beispiel Pharmaunternehmen – Patienten
schützendes Berufsrecht außer Kraft zu setzen. Weder
die zuständige Ethik-Kommission noch das BfArM und
das Paul-Ehrlich-lnstitut als zuständige Behörden sind
bisher berechtigt, über die in der Gesetzesnovelle impli-
zit vorgeschriebene Befähigung zur Ausübung der Heil-
kunde im Einzelfall zu entscheiden.
Hinzu kommt, dass durch eine weitere Neuregelung
des AMG Druck von antragstellenden Sponsoren auf die
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euerdings mit Genehmigungszuständigkeit ausgestat-
te Ethikkommission ausgeübt werden kann. Pharmaun-
ernehmen können jetzt die genehmigende Ethikkommis-
ion gegebenenfalls bei Versagen einer Genehmigung für
irtschaftliche Nachteile in Millionenhöhe haftbar ma-
hen, während die Probanden einer Studie wohl kaum ih-
en Schutz in gleicher Weise bei einer Ethikkommission
inzufordern in der Lage sind.
Die beiden vorgenannten Schwachpunkte der
2. AMG-Novelle bieten besonders in ihrer Kombina-
ion Fehlanreize für die Beteiligten, welche zu einer ge-
ährlichen Absenkung des Schutzniveaus für die Teil-
ehmer an klinischen Studien in Deutschland führen
önnen. Da es mir leider trotz erheblicher Anstrengun-
en im Rahmen der Ausschussberatungen nicht gelun-
en ist, die hier vorgetragenen Argumente zur Geltung
u bringen, möchte ich mit dieser Zusatzerklärung mei-
er Verantwortung als fachkundiger Abgeordneter nach-
ommen.
nlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
achstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Tourismus
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über Prüfungsergebnisse
zur Tourismusstatistik
– Drucksachen 15/1167, 15/1272 Nr. 1.5 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 15/173 Nr. 2.92
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/2447 Nr. 1.2
Drucksache 15/2636 Nr. 2.29
Drucksache 15/2636 Nr. 2.31
Drucksache 15/2636 Nr. 2.33
Drucksache 15/2636 Nr. 2.45
Drucksache 15/2636 Nr. 2.46
Drucksache 15/2636 Nr. 2.48
Drucksache 15/2636 Nr. 2.50
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 15/1547 Nr. 1.9
Drucksache 15/1547 Nr. 1.16
Drucksache 15/1613 Nr. 1.2
9376 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103. Sitzung. Berlin, Freitag, den 2. April 2004
(A) (C)
(B) (D)
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/2636 Nr. 2.24
Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Drucksache 15/2447 Nr. 2.7
Drucksache 15/2447 Nr. 2.32
Drucksache 15/2447 Nr. 2.33
Drucksache 15/2447 Nr. 2.34
Drucksache 15/2519 Nr. 2.32
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 15/2636 Nr. 2.30
sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
2
91, 1
, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
103. Sitzung
Berlin, Freitag, den 2. April 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5