Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8879
(A) )
(B) )
Reinhold Hemker, Horst Kubatschka, Götz- sicherung von Lebensrisiken haben sie trotz der von der
(Chemnitz), Walter Hoffmann (Darmstadt), k
önnen zwar als Ergänzung sinnvoll sein, als Ab-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung
der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD)
zur namentlichen Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Vermittlungsausschus-
ses zu dem Gesetz zur Änderung des Tabaksteu-
ergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze
(84. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
führt. Mein Votum lautet Ja.
Anlage 3
Neuabdruck einer Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg),
Willi Brase, Elke Ferner, Jelena Hoffmann
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Andres, Gerd SPD 24.03.2004
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2004
Büttner (Ingolstadt),
Hans
SPD 24.03.2004
Hartnagel, Anke SPD 24.03.2004
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.03.2004
Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 24.03.2004
Lotz, Erika SPD 24.03.2004
Riemann-Hanewinckel,
Christel
SPD 24.03.2004
Scharping, Rudolf SPD 24.03.2004
Schmidt (Aachen), Ulla SPD 24.03.2004
Schröder, Gerhard SPD 24.03.2004
Tritz, Marianne BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.03.2004
Welt, Jochen SPD 24.03.2004
Wolf (Frankfurt),
Margareta
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.03.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Hilde
Mattheis, Florian Pronold, René Röspel,
Gerhard Rübenkönig, Thomas Sauer, Anton
Schaaf, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz
Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wolfgang
Spanier, Christoph Strässer, Rüdiger Veit,
Dr. Marlies Volkmer und Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nach-
haltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzli-
chen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeits-
gesetz) (97. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5)
Das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finan-
ierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversiche-
ung“ greift tief in das System der gesetzlichen Alters-
orsorge ein. Wir stimmen ihm nur unter folgenden
berlegungen zu:
Für uns ist und bleibt die lebensstandardsichernde ge-
etzliche Rente ein zentrales Ziel unserer Politik. Gegen-
ärtig deckt die gesetzliche Rente etwa 85 Prozent der
esamten Altersbezüge eines westdeutschen Rentner-
aushalts ab. In den neuen Ländern ist die gesetzliche
ente nahezu die einzige Einkommensquelle für das Al-
er.
Die derzeitige Entwicklung in der Wirtschaft und auf
em Arbeitsmarkt, die niedrigen Lohn- und Einkom-
enszuwächse und die aktuellen Gesetzesvorlagen zur
entenreform und Rentenbesteuerung bewirken eine
bsenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente. Damit
ollen Beitragssatzsteigerungen in Grenzen gehalten
erden.
Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf demgegenüber
unmehr eine Niveausicherung vorsieht. Somit bleibt
ie Beitragshöhe nicht der alleinige Maßstab der künfti-
en Entwicklung der Renten. Wir begrüßen auch, dass
ie Koalition die Transparenz im Berechnungssystem
urch das Konzept „Rentenniveau vor Steuern“ sicher-
tellen will. Dieses gestattet, dass das Rentenniveau der
ukunft mit dem der Vergangenheit vergleichbar bleibt.
o wird sichtbar, dass es nach den derzeitigen Planungen
chrittweise von jetzt 53,3 Prozent über 46 Prozent zum
ahr 2020 auf 43 Prozent zum Jahr 2030 sinken würde,
lso auf den Rentenwert bezogen um 20 Prozent!
Transparenz und Revisionsklausel sind umso wichti-
er, weil alle derzeit zugrunde liegenden Berechnungen
uf Prognosewerten beruhen, die durch die reale Ent-
icklung schnell überholt sein können.
Durch die Kombination der Auswirkungen mehrerer
eistungskürzungen im Bereich der sozialen Gesetzge-
ung werden in den nächsten Jahren auf ältere Menschen
ominale und reale Einkommensverluste zukommen.
usätzliche betriebliche und/oder private Altersvorsor-
emodelle sollen künftig die angemessene Beteiligung
er Arbeitnehmerinnen an der gesamtwirtschaftlichen
ntwicklung ermöglichen. Solche weiteren Standbeine
8880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
Koalition geschaffenen kräftigen staatlichen Förderung
nur begrenzte Wirkung, weil sie für Bezieherinnen nied-
riger Einkommen und Arbeitslose kaum finanzierbar
sind, sie die erheblichen, teilweise heute schon erkenn-
baren Kapitalmarktrisiken mit auf die Einzelnen und
Schwächeren verlagern und nicht allgemeinverbindlich
und unter Beteiligung aller Unternehmen vorgesehen
sind.
Deshalb fordern wir auch in Zukunft folgende Ziele
zu beachten:
Erstens. Die Sicherung eines Mindestrentenniveaus
als zuverlässige Teilhabe der jeweiligen Rentnergenera-
tion an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Wir
wollen den Menschen Vertrauen durch Sicherheit im ge-
setzlichen Rentensystem geben. Dazu gehört, dass auch
bei immer unstetigeren Erwerbsbiografien Menschen,
die viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben, ein Altersein-
kommen haben, das über dem Sozialhilfe- oder Grund-
versorgungsniveau liegt. Deshalb braucht die gesetzliche
Rentenversicherung auch und erst recht in Zukunft ein
überprüfbares, dauerhaft garantiertes und rechtsverbind-
liches Mindestniveau, das deutlich über den jetzigen Pla-
nungen liegt. Die heutige junge Generation muss wissen,
dass es für die heutige Beitragsleistung auch eine adä-
quate Gegenleistung im Rentenfall gibt.
Zweitens. Der Bund muss weiterhin voll zu seiner
Verantwortung für die Rente stehen. Die gesetzliche
Rentenversicherung trägt viele gesellschaftliche und po-
litische Lasten im Interesse der Allgemeinheit. Diese
und die Gewährleistungspflicht für die Rentensicherheit
müssen weiterhin in dem erforderlichen Umfang durch
den Bundeszuschuss getragen werden. Der Bundeszu-
schuss darf nicht zum Spielball kurzfristiger, konjunk-
turabhängiger Haushaltspolitik werden.
Drittens. Die Erwerbstätigenversicherung muss auf
der Tagesordnung bleiben! Derzeit werden die Weichen
für eine nachhaltige Sicherung unseres Altersversor-
gungssystems gestellt. Dabei darf die Frage einer Ver-
breiterung der personellen und finanziellen Basis der
Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
ausgeklammert bleiben. Deshalb sind schon jetzt
Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversiche-
rung einzuleiten.
Alterssicherung ist ein gesamtgesellschaftliches Pro-
blem und darf nicht zum Generationenkonflikt umge-
deutet werden. Dies ist schon darin erkennbar, dass die
jüngere, aktuell erwerbstätige Bevölkerung mit relativ
hohen Beiträgen selbst vom künftig niedrigeren Renten-
niveau betroffen sein wird.
Beiträge zur Rentenversicherung sind Pflichtbeiträge,
für die entsprechende Leistungen zu garantieren sind.
Staat und Politik dürfen nicht unter dem Stichwort
„mehr Eigenverantwortung“ Lasten und Risiken auf die
einzelnen Menschen verlagern, von denen sie behaupten,
sie seien selbst unter größter Anstrengung gemeinschaft-
lich nicht mehr tragbar. Im Gegenteil: Der Sozialstaat
muss auch weiterhin die materielle Garantie für die Ab-
sicherung gerade einer wachsenden Zahl älterer Men-
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chen erbringen, da sonst seine politische Legitimation
n höchster Gefahr ist.
Trotz weitergehender Forderungen für eine Alterssi-
herung stimmen wir dem Gesetz vor dem Hintergrund
u, dass derzeit für sinnvolle Alternativen die parlamen-
arischen Mehrheiten fehlen und Opposition und Bun-
esratsmehrheit den Sozialstaat vom Grundsatz her in-
rage stellen und teilweise sogar massiv bekämpfen.
Wir sind entschlossen, der Politik von Arbeitgeber-
erbänden, der CDU/CSU und der FDP, die den Sozial-
taat letztlich zur Armenfürsorge degenerieren wollen,
assiv entgegenzutreten.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
e des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Frage 15):
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unter-
nommen, um in ihrem eigenen Bereich als Arbeitgeber bzw.
Dienstherr der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bun-
des das Instrument der Entgeltumwandlung (§ 1 a des Geset-
zes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) wir-
kungsvoll umzusetzen, und welche Erfahrungen mit der
Entgeltumwandlung sind der Bundesregierung aus dem Be-
reich der Länder und ihrer Kommunen bekannt?
Mit dem mit § 1 a Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
ingeführten Anspruch auf Entgeltumwandlung verfolgt
er Gesetzgeber das Ziel, die Verbreitung der betriebli-
hen Altersversorgung zu fördern. Für die Beschäftigten
es öffentlichen Dienstes besteht allerdings schon seit
ahrzehnten ein durch Tarifvertrag begründeter An-
pruch auf eine betriebliche Altersversorgung, deren
eistungen oberhalb des durchschnittlichen Niveaus der
etrieblichen Altersversorgung in dergewerblichen Wirt-
chaft liegen. Für den (unmittelbaren) öffentlichen
ienst schließt der Altersvorsorgeplan 2001 die Mög-
ichkeit der Entgeltumwandlung derzeit aus. Das gilt un-
erändert für Bund und Länder. Die Tarifvertragspar-
eien haben sich allerdings eine Zusage gegeben, über
ine tarifvertragliche Regelung der Entgeltumwandlung
u verhandeln. Die VKA hat für den kommunalen Be-
eich am 18. Februar 2003 einen eigenen Tarifvertrag
ur Entgeltumwandlung abgeschlossen. Kenntnisse über
ie Erfahrungen mit der Entgeltumwandlung aus dem
ommunalen Bereich liegen der Bundesregierung nicht
or. Für Beamtinnen und Beamte gilt das Betriebsren-
engesetz nicht; deshalb besteht auch kein Anspruch auf
ntgeltumwandlung.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) (Druck-
ache 15/2726, Fragen 16 und 17):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass seit der Übertragung
der Zuständigkeit für die Prüfung und Erteilung der Genehmi-
gungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8881
(A) )
(B) )
der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) (so genannte Nega-
tivatteste) auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermö-
gensfragen sich die Bearbeitungszeit von zwei Wochen auf
mehr als sechs Monate verlängert hat, und wenn ja, plant die
Bundesregierung deshalb, die Zuständigkeiten wieder auf die
Oberfinanzdirektionen zurückzuverlagern?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ursachen der er-
heblichen Verlängerung der Erteilungsfrist für GVO-Geneh-
migungen zugrunde liegen und welche Auswirkungen dies
auf die Immobilienbranche in den neuen Bundesländern hat?
Zu Frage 16:
Die für Grundstücksveräußerungen im Beitrittsgebiet
erforderlichen Genehmigungen nach der GVO können
für ein Grundstück nur dann erteilt werden, wenn es nicht
Gegenstand vermögensrechtlicher Anträge ist. Dies wird
von den örtlich zuständigen Ämtern und Landesämtern
jeweils durch ein so genanntes Negativattest bestätigt.
Mit der Übernahme der Zuständigkeit für die vermögens-
rechtlichen Verfahren gemäß § l Abs. 6 VermG – betref-
fend die Ansprüche von NS-Verfolgten – muss der zu-
ständigen Genehmigungsbehörde nunmehr auch ein
Negativattest des Bundesamtes zur Regelung offener
Vermögensfragen (BARoV) vorliegen. Zugleich ist in be-
stimmten Fällen auch das Bundesamt zur Regelung offe-
ner Vermögensfragen selbst für die Erteilung von Grund-
stücksverkehrsgenehmigungen zuständig. Zeit- und
arbeitsaufwendig ist nicht die Erteilung einer Grund-
stücksverkehrsgenehmigung selbst, sondern die Erstel-
lung der erforderlichen Negativatteste. Je nach Bearbei-
tungsaufwand bei Ermittlung der Grundstückshistorie hat
dies auch in der Vergangenheit schon deutlich mehr als
zwei Wochen in Anspruch genommen. Ob sich die Bear-
beitung durch das Bundesamt zur Regelung offener Ver-
mögensfragen im Einzelfall über sechs Monate erstre-
cken kann, ist zurzeit nicht abzuschätzen, da die
Zuständigkeit des Bundesamtes seit weniger als drei Mo-
naten besteht. Eine Änderung der gesetzlichen Zuständig-
keiten ist nicht geplant.
Zu Frage 17:
Verzögerungen bei der Erstellung von Negativattesten
und damit auch bei der Erteilung von Grundstücksver-
kehrsgenehmigungen können sich im Bundesamt zur
Regelung offener Vermögensfragen insbesondere beim
Datenabgleich im Hinblick auf die vorliegenden vermö-
gensrechtlichen Anträge gemäß § l Abs. 6 VermG, die
sich auf zwischen 1933 und 1945 entzogene Vermögens-
werte beziehen, ergeben. Dies ist immer dann der Fall,
wenn die den Anträgen auf Erteilung eines Negativattes-
tes beigefügten Unterlagen nicht alle unterschiedlichen
Grundstücksbezeichnungen seit dem Jahr 1933 enthalten
und daher eine entsprechende behördliche Recherche
notwendig ist. Weitere Verzögerungen bei der Erstellung
von Negativattesten können sich dann ergeben, wenn der
mit dem gesetzlichen Zuständigkeitswechsel notwendige
Akten- und Datentransfer zu den Verfahren gemäß § l
Abs. 6 VermG zwischen Bund und Ländern mängelbe-
haftet ist. Hier hat es in den vergangenen Monaten uner-
wartete Probleme gegeben, die zu einem anfänglichen
Bearbeitungsrückstand bei den Negativattesten geführt
haben. Die Bundesregierung hat Maßnahmen eingeleitet,
um diesen Bearbeitungsrückstand möglichst schnell auf-
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ulösen und den Grundstücksverkehr im Beitrittsgebiet
icht zu belasten.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2726, Frage 19):
Befürwortet die Bundesregierung Ausnahmeregelungen,
die den EU-Beitrittsländern Mineralölsteuersätze unter dem
gemeinschaftsrechtlichen Minimalsteuersatz bis 2010 und da-
rüber hinaus erlauben?
Die Bundesregierung erkennt die dem Richtlinienvor-
chlag zugrunde liegende Erwägung an, dass die neuen
itgliedstaaten grundsätzlich nicht schlechter gestellt
erden sollten als die bisherigen Mitgliedstaaten. Auf
ngeren Übergangsfristen zu bestehen, als sie den bishe-
igen Mitgliedstaaten gewährt wurden, erscheint daher
nbillig. Andererseits sind weitergehende als die den
Alt“-mitgliedern bereits großzügig eingeräumten Fris-
en – zumindest für den Bereich der Kraftstoffbesteu-
rung – fachlich grundsätzlich nicht erforderlich und mit
em Wesen des Binnenmarktes nicht vereinbar. Aus
iesem Grund orientiert sich die Bundesregierung bei
er Frage der Übergangsfristen an den Fristen, die den
isherigen Mitgliedstaaten gewährt wurden. Was zum
eispiel die Dieselbesteuerung anbelangt, so wurde
uxemburg – ähnlich auch Österreich – eine Frist bis
um l. Januar 2009 eingeräumt, um den Mindeststeuer-
atz von 302 Euro/1 000 l anzuwenden, und eine weitere
rist bis zum 1. Januar 2012, um den Mindeststeuersatz
on 330 Euro/1 000 l anzuwenden.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der
bgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 20 und 21):
Welche Prognose stellt die Bundesregierung für die wirt-
schaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer im kom-
menden Förderzeitraum der Europäischen Union (2007 bis
2013), und wie wird der Bedarf an nationalen und europäi-
schen Fördermitteln zugunsten der neuen Bundesländer für
den genannten Zeitraum anhand dieser Prognose einge-
schätzt?
In welchen Bereichen strebt die Bundesregierung, bedingt
durch die beabsichtigte Deckelung der nationalen Zahlungen
an den EU-Haushalt auf 1,0 Prozent des Bruttonationalein-
kommens (BNE), in den Verhandlungen zur künftigen
Finanzplanung der Europäischen Union (Finanzielle Voraus-
schau) Einsparungen bei den EU-Ausgaben an?
u Frage 20:
Die Bundesregierung nimmt – mangels geeigneter
atengrundlagen – keine nach Bundesländern getrenn-
en gesamtwirtschaftlichen Projektionen vor. Daher sind
uch keine diesbezüglichen Zahlenangaben für die neuen
änder möglich. Jedoch führt die Bundesregierung für
eutschland insgesamt mittelfristige Projektionen durch.
er Prognosehorizont bezieht sich dabei auf den Finanz-
8882 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
planungszeitraum, der derzeit bis 2007 reicht. Die jah-
resdurchschnittliche reale Wachstumsrate des Bruttoin-
landsprodukts beträgt für diesen Zeitraum nach der noch
gültigen offiziellen Mittelfristschätzung vom April letz-
ten Jahres knapp 2 Prozent pro Jahr. Mit dem Solidar-
pakt II hat die Bundesregierung den Aufbau Ost auf eine
langfristige und verlässliche finanzielle Grundlage ge-
stellt. In diesem Rahmen erhalten die ostdeutschen Län-
der vom Bund im Zeitraum 2005 bis 2019 insgesamt
105 Milliarden Euro in Form von ungebundenen Son-
derbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau
des infrastrukturellen Nachholbedarfs und zum Aus-
gleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft.
Die Mittel knüpfen im Jahr 2006 mit 10,5 Milliarden
Euro nahtlos an das bisherige Leistungsniveau an und
werden bis zum Jahr 2019 degressiv abgeschmolzen (so
genannter Korb I). Seit dem Jahr 2002 erhalten die ost-
deutschen Länder die bislang zweckgebundenen Mittel
des „Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost“ in
Höhe von jährlich 3,37 Milliarden Euro ebenfalls als un-
gebundene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisun-
gen. Zusätzlich hat sich der Bund bereit erklärt, über die
Laufzeit des Solidarpakts II als Zielgröße weitere
51 Milliarden Euro als „überproportionale Leistungen
für die ostdeutschen Länder“ einzusetzen (so genannter
Korb II). Hierzu zählen unter anderem die Gemein-
schaftsaufgaben und Finanzhilfen. In der Diskussion
über die zukünftige EU-Strukturpolitik setzt sich die
Bundesregierung entschieden für eine Gleichbehandlung
vergleichbarer Regionen ein.
Zu Frage 21:
Die Stabilisierung der durchschnittlichen Ausgaben in
der kommenden Finanziellen Vorausschau auf nicht
mehr als 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens führt
dazu, dass die der Europäischen Union zur Verfügung
stehenden Finanzmittel von heute rund 100 Milliarden
Euro auf voraussichtlich rund 150 Milliarden Euro im
Jahr 2013 ansteigen. Damit stehen ausreichende Mittel
für eine zukunftsfähige Ausrichtung der EU-Politiken
zur Verfügung. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe
hierzu auch Einsparungen bei einzelnen EU-Politiken
notwendig sein werden, kann erst in einem späteren Sta-
dium des Verhandlungsprozesses entschieden werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2726, Fragen 22 und 23):
Beabsichtigt die Bundesregierung die Lockerung des
Bankgeheimnisses, so wie es die Parlamentarische Staats-
sekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara
Hendricks, kürzlich in einem Handelsblatt-Interview vom
10. März 2004 angekündigt hatte?
Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004
(2 BvL 17/02), wonach die Besteuerung von privaten Speku-
lationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeit-
räumen 1997 und 1998 verfassungswidrig ist, die Notwendig-
keit, das Bankgeheimnis zu lockern?
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Das Bundesverfassungsgericht hat für die Jahre 1997
nd 1998 ein strukturelles Erhebungsdefizit bei der Be-
teuerung von privaten Wertpapier-Veräußerungsgewin-
en festgestellt, zugleich aber in den Entscheidungs-
ründen deutlich gemacht, dass sich die Situation durch
ie gesetzgeberischen Maßnahmen seit 1999 deutlich
erbessert hat. Allerdings hat sich das Bundesverfas-
ungsgericht sehr kritisch mit der Regelung des § 30 a
er Abgabenordnung – dem so genannten Bankgeheim-
is – auseinander gesetzt. Es hat diese Vorschrift zwar
icht für verfassungswidrig erklärt, aber klar darauf hin-
ewiesen, dass sie ein Hindernis für eine sachgerechte
erifikation darstellt. Die Bundesregierung prüft deshalb
urzeit eingehend, ob aufgrund der Entscheidung des
undesverfassungsgrichts über die von der Bundesregie-
ung seit 1999 initiierten Maßnahmen hinaus weitere
aßnahmen zur Verbesserung der verfassungsrechtlich
ebotenen Verifikation der Einkünfte aus privaten Wert-
apier-Veräußerungsgeschäften erforderlich sind. In
iese Prüfung einbezogen sind auch Einkünfte aus Kapi-
alvermögen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Frage 24):
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur
Begrenzung des Tanktourismus in den deutschen Grenzregio-
nen, um die Existenz von deutschen Tankstellen in diesen Ge-
bieten zu sichern?
Die Bundesregierung setzt weiterhin auf die Harmo-
isierung der EU-Steuersätze, um die Auswirkungen aus
em „Tanktourismus“ für die betroffenen deutschen
renzregionen zu mindern. Dazu muss die geltende
nergiesteuerrichtlinie weiterentwickelt werden.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en der Abgeordneten Gerlinde Kaupa (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 25 und 26):
In welchem Umfang werden nach Auffassung der Bundes-
regierung deutsche Tankstellen durch den „Tanktourismus“ in
die Nachbarstaaten, insbesondere nach Polen und in die
Tschechische Republik, jährlich vom Markt verdrängt?
Wie viele Arbeitsplätze in der deutschen Mineralölbran-
che, insbesondere im Tankstellengewerbe, gehen jährlich
durch den „Tanktourismus“ in die Nachbarstaaten verloren?
u Frage 25:
Der Bundesregierung liegen über die an den Grenzen
u Polen und der Tschechischen Republik aus dem
arkt verdrängten Tankstellen keine konkreten Zahlen
or. Die Verbände der mittelständischen Mineralölwirt-
chaft schätzen ein, dass in den Grenzlandkreisen in den
ahren 2000 bis 2002 circa vier bis sechs Tankstellen pro
andkreis schließen mussten. Die Gesamtzahl für alle
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8883
(A) )
(B) )
im genannten Zeitraum geschlossenen Grenztankstellen
wird mit circa 340 Stationen beziffert.
Zu Frage 26:
Auch hier liegen der Bundesregierung keine konkre-
ten Zahlen vor. Die Verbände der mittelständischen
Mineralöl Wirtschaft schätzen die im Zusammenhang
mit dem „Tanktourismus“ verloren gegangenen Arbeits-
plätze im Tankstellengewerbe im Zeitraum 2000 bis
2003 auf 3 200.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2726, Fragen 29 und 30):
Welche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
werden mit der Kabinettsvorlage der Siebten Novelle des Ge-
setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach der diesbe-
züglichen Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit, Wolfgang Clement, insbesondere – hinsichtlich
der so genannten Altverlegerklausel – für das Gebiet der Pres-
sefusionskontrolle verbunden sein (Frankfurter Allgemeine
Zeitung vom 1. März 2004), und wann ist mit einer Einbrin-
gung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung in das
parlamentarische Verfahren zu rechnen?
Hält die Bundesregierung weiterhin an dem in der Sitzung
des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bun-
destages am 12. November 2003 geäußerten Standpunkt ihres
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement, fest, eine Neuregelung der Pressefusionskontrolle
einvernehmlich mit den Ministerpräsidenten der Länder vor-
nehmen zu wollen?
Zu Frage 29:
Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Res-
sortabstimmung. Über definitive Änderungen des Refe-
rentenentwurfs ist daher noch nicht entschieden. Die
Bundesregierung strebt eine zügige Einbringung des Ge-
setzentwurfs in das parlamentarische Verfahren an.
Zu Frage 30:
Die Änderungen der Pressefusionskontrolle sind Teil
der GWB-Novelle. Die GWB-Novelle bedarf der Zu-
stimmung des Bundesrats. Dementsprechend strebt die
Bundesregierung Einvernehmen mit den Ländern an.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 31 und 32):
Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der Kon-
zernführung von Bombardier, den Waggonbaustandort Halle-
Ammendorf zu schließen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund
der Gespräche, die der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, im
Januar 2002 mit der Unternehmensführung von Bombardier
geführt hat (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Absprachen und
Vereinbarungen des Bundeskanzlers zur „Zukunft des Bom-
bardier-Waggonbaubetriebes in Halle-Ammendorf“, Bundes-
tagsdrucksache 15/2548)?
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Sieht die Bundesregierung im Falle einer Schließung des
Waggonbaubetriebes Halle-Ammendorf Möglichkeiten der
Förderung von Ersatzarbeitsplätzen am Standort?
u Frage 31:
Die Bundesregierung bedauert ausdrücklich den Ver-
ust von Arbeitsplätzen, der mit der von Bombardier
ekannt gegebenen Entscheidung zur Schließung des
aggonbauwerkes in Ammendorf zum Jahresende 2005
erbunden ist. Die unternehmerische Entscheidung des
anadischen Konzerns zur Standortschließung nach Prü-
ung betriebswirtschaftlicher Kriterien kann allein von
essen Führung getroffen werden. Sie ist auch vor dem
intergrund der Gesamtsituation von Bombardier zu se-
en.
u Frage 32:
Die Bundesregierung hat bereits vor dem Treffen von
inisterpräsident Böhmer mit Bombardier am 19. März
004 in Magdeburg angekündigt, gemeinsam mit der
andesregierung von Sachsen-Anhalt an einem Regio-
alkonzept zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen mit-
uwirken. Hierbei werden auch Möglichkeiten ausgelo-
et, die bewährten Instrumente der Wirtschaftsförderung
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
irtschaftstruktur“, Investitionszulage et cetera) für Er-
atzarbeitsplätze in der Region zu nutzen.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 33 und 34):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Land-
rates des Landkreises Leer (vergleiche Berichterstattung in der
Rheiderland-Zeitung vom 13. März 2004), wonach die von der
Bundesregierung in der Antwort des Parlamentarischen Staats-
sekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Gerd
Andres, auf meine mündlichen Fragen 46 und 47 in der
Fragestunde am 10. März 2004 (Plenarprotokoll 15/96,
Seite 8594 D) ermittelte Belastung von 4,5 Millionen Euro für
den Landkreis Leer, statt der von der Kreisverwaltung errech-
neten 12,6 Millionen Euro, zu einem großen Teil von nicht
nachvollziehbaren Prognosen und von unsicheren Hoffnungen
getragen sei, da es zum einen angesichts fehlender Arbeits-
plätze zu bezweifeln sei, dass eine intensive Betreuung von
Arbeitslosen zu besseren Vermittlungsergebnissen führen
würde, zum anderen die Hoffnung auf eine spürbare Verbesse-
rung der wirtschaftlichen Lage und damit auf mehr Arbeits-
plätze keine realistische Rechengröße sei und schließlich die
Zugrundelegung geänderter Einkommensanrechnungen, der-
zufolge ein Teil der bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe
in Zukunft keine Leistungen mehr bekommen und dadurch er-
hebliche Einsparungen eintreten würden, nicht nachvollzieh-
bar sei?
Welches Zahlen- und Datenmaterial hat die Bundesregie-
rung ihrer Berechnung der zusätzlichen Belastung für den
Landkreis Leer in Höhe von 4,5 Millionen Euro zugrunde ge-
legt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit be-
indet sich in einem intensiven Dialog mit dem Landrat
es Landkreises Leer. Aufgrund einer Initiative des
bgeordneten Reinhold Robbe fand am 8. März 2004 in
8884 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
Berlin ein Treffen der Landräte und Oberbürgermeister
aus dem Regierungsbezirk Weser/Ems statt, an dem
Staatssekretär Rudolf Anzinger vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit teilnahm. Ergebnis dieses
Treffens war, dass am Beispiel des Landkreises Leer
geprüft werden soll, an welchen Schnittstellen unter-
schiedliche Auffassungen mit Blick auf finanzielle Aus-
wirkungen entstanden sind. Am 29. März 2004 wird ein
weiteres Gespräch mit den Beteiligten stattfinden, um
die Ergebnisse der stattgefundenen Überprüfungen zu
erörtern. Das Ergebnis wird Ihnen auf Wunsch gerne zu
Verfügung gestellt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage
der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck-
sache 15/2726, Frage 35):
Wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland
sind nach Kenntnis der Bundesregierung berufsbedingt Lö-
sungsmitteln ausgesetzt, und wie viele Menschen dieser Ex-
positionsgruppe haben eine anerkannte Berufskrankheit mit
der Berufskrankheitsnummer 1317 entwickelt?
Lösungsmittel kommen in nahezu allen Branchen der
gewerblichen Industrie einzeln oder in Gemischen mit
anderen Lösungsmitteln zur Anwendung, zum Beispiel
beim Reinigen und Entfetten in der Metall-, Textil- und
Kunststoffindustrie, als Lösungsmittel für Farben, La-
cke, Klebstoffe, Holzschutzmittel, Gummilösungen und
zum Abbeizen, bei zahlreichen chemischen Reaktionen
als Ausgangs- oder Zwischenprodukt oder als Lösungs-
vermittler. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über
die genaue Zahl der Menschen, die Lösungsmitteln be-
rufsbedingt ausgesetzt sind; aufgrund des breiten An-
wendungsspektrums ist jedoch von einer großen Zahl
exponierter Menschen auszugehen. Die Zahl der Aner-
kennungen von Berufskrankheiten mit der Berufskrank-
heitensnummer 1317 (Polyneuropathie oder Enzephalo-
pathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemi-
sche) beträgt für das Jahr 2000: 18 Fälle, für das Jahr
2001: 15 Fälle, für das Jahr 2002: 10 Fälle.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2726, Fragen 36 und 37):
Nach welchen Kriterien wählt das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
die für Werbekampagnen, wie zum Beispiel für das Biosiegel,
zuständigen Werbefirmen aus?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele
Postkarten mit der Aufschrift „Vernasch mich“ – welche im
Rahmen der Werbekampagne des BMVEL für das Biosiegel
zunächst herausgegeben und dann zurückgeholt wurden –
noch immer im Umlauf sind bzw. nicht mehr zurückgeholt
werden konnten?
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u Frage 36:
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Er-
ährung und Landwirtschaft (BMVEL) gibt keine Wer-
ekampagnen in Auftrag. Bei dem angesprochenen Bei-
piel handelt es sich um eine Maßnahme zur Information
er Verbraucher. Das BMVEL vergibt Aufträge nach den
eltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Den Auf-
rägen für Informationsmaßnahmen des BMVEL gehen
rundsätzlich Ausschreibungsverfahren voraus, soweit
icht durch besondere Umstände eine Freihändige Ver-
abe angezeigt ist. Den Zuschlag erhält jeweils das Un-
ernehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die Zu-
chlagskriterien werden bezogen auf den Einzelfall in
er öffentlichen Bekanntmachung der Ausschreibung
estgelegt. In jedem Falle zugrunde gelegt werden
achkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pro-
ekterfahrung sowie Qualität der Konzeption. In dem an-
esprochenen Beispiel der Biosiegel-Informationsmaß-
ahme wurde ein EU-weites Ausschreibungsverfahren
urchgeführt.
u Frage 37:
Das BMVEL gibt keine Werbekampagne in Auftrag.
ei dem angesprochenen Beispiel handelt es sich um
ine Maßnahme zur Information der Verbraucher. Die
uflage der Karten betrug 526 000 Stück. Bis zum Zeit-
unkt der Rückholaktion am 13. Februar 2004 waren be-
eits 316 000 Karten verteilt. Diese Karten konnten so-
it nicht mehr zurückgeholt werden. Die verbleibenden
10 000 Stück wurden vernichtet. Die in der Frage ge-
roffene Feststellung, dass das Bundesministerium für
erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
BMVEL) die Postkarte herausgegeben habe, ist falsch.
ie Erstellung und Distribution der Karten erfolgte im
uftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-
ährung (BLE) und wurde mit Mitteln des Bundespro-
ramms Ökologischer Landbau (BÖL) finanziert. Die
eschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Land-
au in der BLE ist zuständig für die Umsetzung des
undesprogramms Ökologischer Landbau. Die Beauf-
ragung und Veröffentlichung dieses Kartenmotivs er-
olgte ohne vorherige Abstimmung mit dem BMVEL.
ach diesem Vorfall hat das BMVEL die BLE erneut an-
ewiesen, zukünftig entsprechende Materialien, die im
ahmen des BÖLs erstellt werden, vor einer Freigabe
it dem BMVEL abzustimmen.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
en der Abgeordneten Tanja Gönner (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 38 und 39):
Welche Kosten hat die Produktion, Verteilung und Rück-
holung der Postkarten mit der Aufschrift „Vernasch mich“,
welche im Rahmen der Werbekampagne des BMVEL für das
Biosiegel zunächst herausgegeben und dann zurückgeholt
wurden, verursacht?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wer
für die Erstellung und Verbreitung der Postkarten mit der Auf-
schrift „Vernasch mich“, welche im Rahmen der Werbekam-
pagne des BMVEL für das Biosiegel zunächst herausgegeben
und dann zurückgeholt wurde, verantwortlich ist?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8885
(A) )
(B) )
Zu Frage 38:
Das BMVEL gibt keine Werbekampagne in Auftrag.
Bei dem angesprochenen Beispiel handelt es sich um
eine Maßnahme zur Information der Verbraucher.
Die Kosten für die Produktion, Verteilung und Rück-
holung der Karten mit besagtem Motiv beliefen sich auf
30 340,98 Euro. Die in der Frage getroffene Feststel-
lung, dass das Bundesministerium für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die
Postkarte herausgegeben habe, ist falsch.
Zu Frage 39:
Die Erstellung und Distribution der Karten erfolgte
im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-
nährung (BLE) und wurde mit Mitteln des Bundespro-
gramms Ökologischer Landbau (BÖL) finanziert. Die
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Land-
bau in der BLE ist zuständig für die Umsetzung des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau. Die Beauf-
tragung und Veröffentlichung dieses Kartenmotivs er-
folgte ohne vorherige Abstimmung mit dem BMVEL.
Nach diesem Vorfall hat das BMVEL die BLE erneut an-
gewiesen, zukünftig entsprechende Materialien, die im
Rahmen des BÖLs erstellt werden, vor einer Freigabe
mit dem BMVEL abzustimmen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Frage des Abgeordneten Markus Löning (FDP)
(Drucksache 15/2726, Frage 40):
Gibt es im Einsatzbereich Kunduz der Bundeswehr Ab-
sprachen mit lokalen Machthabern/Verantwortlichen bezüg-
lich der Sicherheit von Bundeswehrsoldaten und Entwick-
lungshelfern?
Im Einsatzbereich Kunduz (Provinzen Kunduz, Ba-
dakhstan, Taqar und Baghlan) der Bundeswehr gibt es
keine Absprachen mit lokalen Machthabern/Verantwort-
lichen bezüglich der Gewährleistung der Sicherheit von
Bundeswehrsoldaten und Entwicklungshelfern durch af-
ghanische Behörden oder Organisationen. Die zahlrei-
chen Kontakte des Provincial Reconstruction Teams
(PRT) mit offiziellen afghanischen Vertretern dienen der
Informationsgewinnung, der Vertrauensbildung und der
Abstimmung über die Absicherung des Wiederaufbaus
im Einsatzgebiet.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Frage des Abgeordneten Harald Leibrecht (FDP)
(Drucksache 15/2726, Frage 41):
Wie reagiert die Bundesregierung auf eine mögliche er-
höhte Bedrohung durch die örtlichen Verantwortlichen nach
dem angekündigten verstärkten Kampf britischer Truppen ge-
gen den Drogenanbau?
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Es liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ört-
ich Verantwortliche im Einsatzgebiet des ISAF PRT
unduz eine erhöhte Bedrohung für das deutsche Ein-
atzkontingent für den Fall darstellen, wenn britische
räfte einen verstärkten Kampf gegen den Drogenanbau
nterstützen. Es liegen dagegen Äußerungen des Kom-
andeurs des IV. Korps, General Daoud, vor, der einen
erstärkten Kampf gegen den Drogenanbau fordert.
Für den Fall, dass in Drogengeschäfte verwickelte
rtliche Akteure eine Bedrohung für Angehörige der
SAF-Mission darstellen sollten, wird das deutsche Ein-
atzkontingent in Übereinstimmung mit den örtlichen
ehörden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen er-
reifen. Im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsvor-
orge sind sowohl infrastrukturelle als auch organisatori-
che Absicherungsmaßnahmen getroffen worden.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
ragen der Abgeordneten Helga Daub (FDP) (Druck-
ache 15/2726, Fragen 42 und 43):
Wie ist die Versorgungslage der Bundeswehrsoldaten,
wenn der Flughafen Kunduz nicht angeflogen werden kann?
Ist eine Ausstattung der in Kunduz stationierten Soldaten
mit gepanzerten Fahrzeugen geplant?
u Frage 42:
Im ISAF PRT Kunduz werden Versorgungsgüter aller
rt für mindestens zwei Wochen bevorratet. Die Zufüh-
ung des Ergänzungsbedarfs zur Versorgung des ISAF
RT Kunduz erfolgt vorzugsweise im Straßentransport
ber Kabul und – nur wenn erforderlich – mit Lufttrans-
ort über die Lufttransportstützpunkte Kabul oder
ermez in Usbekistan. Lediglich Personen- und Gefahr-
uttransporte erfolgen ausschließlich im Lufttransport
ber den Lufttransportstützpunkt Termez. Insofern ist
as Personal des ISAF PRT Kunduz von kurzfristigen
chließungen des Behelfsflugplatzes Kunduz nicht be-
roffen. Die Evakuierung erkrankter oder verletzter An-
ehöriger des ISAF PRT Kunduz erfolgt mit Hubschrau-
ern, die nicht zwingend auf die Nutzung des
ehelfsflugplatzes Kunduz angewiesen sind.
u Frage 43:
Für das ISAF PRT Kunduz ist die Ausstattung sowohl
it gepanzerten als auch mit geschützten Fahrzeugen
eitgehend realisiert. Die Zuführung oder Beschaffung
eiterer geschützter Fahrzeuge ist eingeleitet. Im Ein-
elnen befinden sich derzeit sechs Allschutz-Transport-
ahrzeuge Dingo, drei Einsatzfahrzeuge Spezialkräfte
ungo, drei Transportpanzer Fuchs und zwei LKW
,9 to Wolf mit Splitterschutzausstattung beim deut-
chen Einsatzkontingent ISAF PRT Kunduz. Im Rahmen
es Einsatzbedingten Sofortbedarfes erfolgt derzeit die
achrüstung von 55 LKW 0,9 to Wolf mit modularem
plitterschutz (MSS) zum Schutz gegen Minen. Die zur
eit noch genutzten, zivil angemieteten Geländefahrzeuge
es Typs Toyota Landcruiser werden voraussichtlich bis
8886 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
Ende April durch die dann umgerüsteten LKW 0,9 to mit
MSS ersetzt. Darüber hinaus sollen, wenn der Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmt,
im Rahmen des Einsatzbedingten Sofortbedarfes
55 Dingo 2 beschafft werden, von denen 14 für Kunduz
vorgesehen sind. Zusätzlich stehen in Deutschland unter
Führungsvorbehalt des Generalinspekteurs der Bundes-
wehr acht Luftlandepanzer/Waffenträger Wiesel bereit,
die dem ISAF PRT Kunduz im Bedarfsfall zur Verstär-
kung zugeführt werden können.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting
(FDP) (Drucksache 15/2726, Fragen 44 und 45):
Welche befreundeten Nationen beteiligen sich mit Verbin-
dungsoffizieren oder ähnlichen Ansprechpartnern zurzeit an
der deutschen Kunduz-Mission, und wie sieht diesbezüglich
die Planung für die nähere Zukunft aus?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, bei
welchem Rekonstruktionsstand bzw. bei welcher Sicherheits-
lage in der Region die Bundeswehr Kunduz verlassen kann?
Zu Frage 44:
Im Rahmen der Multinationalisierung des Provincial
Reconstruction Teams (PRT) gibt es konkrete Zusagen
durch Belgien (zur Unterstützung des Flugbetriebes am
Behelfsflugplatz Kunduz sowie Stabsoffiziere; insge-
samt zehn Soldaten ab März 2004), die Schweiz (ein
Arzt sowie zwei Militärbeobachter), Frankreich (Unter-
stützung im Rahmen zweier Versorgungsflüge pro Wo-
che aus Duchanbe/Tadschikistan sowie mit zwei Offizie-
ren ab März 2004), Ungarn (Unterstützungspersonal
sowie Militärpolizisten) sowie Rumänien (Logistik- und
Stabspersonal). Als erste internationale Vertreter haben
zwei schweizer Offiziere bis Anfang Februar 2004 ihren
Dienst im PRT aufgenommen. Seit 17. März 2004 befin-
den sich auch die belgischen Soldaten vor Ort. Die zwei
französischen Offiziere sollen heute eintreffen. Die un-
garischen Soldaten haben Anfang März an einer einsatz-
vorbereitenden Ausbildung in Deutschland teilgenom-
men.
Zu Frage 45:
Das von Deutschland geleitete und seit dem 30. De-
zember 2003 der NATO-geführten Internationalen Stabi-
lisierungsunterstützungstruppe (ISAF) unterstellte „Pro-
vincial Reconstruction Team (PRT)“ in Kunduz ist Teil
der Bemühungen der Internationalen Gemeinschaft zur
Unterstützung der Stabilität und des Wiederaufbaus in
Afghanistan. Mit der Resolution 1510 (2003) des Sicher-
heitsrats der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2003
wurde die Grundlage für diese Ausweitung von ISAF
geschaffen. Gemeinsames Ziel der Bundesregierung und
der NATO ist die Unterstützung der Entwicklung von
professionellen und der afghanischen Zentralregierung
unterstehenden Sicherheitsstrukturen. Die Verbesserung
der Sicherheitslage soll vor allem durch eine Reform des
Sicherheitssektors erfolgen, die die Zentralregierung in
die Lage versetzt, das staatliche Gewaltmonopol in der
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läche durchzusetzen. In beiden Bereichen sieht es die
undesregierung als wesentlich an, dass die Internatio-
ale Gemeinschaft der Zentralregierung weitgehend und
rühzeitig die Verantwortung für alle Aufbauprozesse
berlässt. Der Zeitpunkt zur Beendigung des deutschen
ngagements in Kunduz ist gekommen, sobald die af-
hanische Zentralregierung in der Lage ist, die Verant-
ortung für Wiederaufbau und Sicherheit im ganzen
and ohne Unterstützung und Hilfe der internationalen
emeinschaft zu übernehmen.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
ragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (frak-
ionslos) (Drucksache 15/2726, Fragen 46 und 47):
Wie ist das finanzielle, materielle und personelle Verhält-
nis von militärischer und humanitärer Hilfe insgesamt bei den
zurzeit laufenden Auslandseinsätzen der Bundeswehr (Anga-
ben auf der Grundlage der Ist-Zahlen 2003)?
Wie viele Bundeswehrangehörige kamen in welchen Aus-
landseinsätzen ums Leben?
u Frage 46:
Im Kalenderjahr 2003 wurden im Rahmen der militä-
ischen Hilfe mit circa 2,5 Millionen Euro unter Einsatz
on annähernd 120 CIMIC-Soldaten etwa 230 Hilfspro-
ekte realisiert. Hierbei werden finanzielle Mittel, die
on anderen Ressorts (vorzugsweise von AA und BMZ)
der aus Spenden Dritter bereitgestellt werden, durch
IMIC-Kräfte der EinsKtgt in konkrete Hilfsprojekte
mgesetzt. Darüber hinaus wurde aus den Beständen der
undeswehr insbesondere Sanitätsmaterial im Abgabe-
ert von etwa 92 000 Euro in die Einsatzgebiete abgege-
en und dort durch Hilfsorganisationen im Rahmen der
umanitären Hilfe verteilt.
u Frag 47:
In besonderen Auslandsverwendungen kamen bisher
nsgesamt 56 Bundeswehrangehörige ums Leben. Bezo-
en auf die unterschiedlichen Auslandseinsätze verloren
Soldat im Rahmen von UNTAC in Kambodscha,
Soldat im Rahmen von UNOMIG in Georgien, 1 Sol-
at im Rahmen von SHARP GUARD in der Adria,
6 Soldaten im Rahmen von SFOR in Bosnien und
erzegowina, 21 Soldaten im Rahmen von KFOR im
osovo und 16 Soldaten im Rahmen von ISAF in
fghanistan ihr Leben.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/
SU) (Drucksache 15/2726, Frage 48):
Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Verteidigung
und in dessen nachgeordneten Bereichen derzeit für neue
Fälle kein Gebrauch mehr von der Möglichkeit leistungsbezo-
gener Besoldung für Beamte und Soldaten gemacht wird, und
wenn ja, was sind die Gründe dafür?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8887
(A) )
(B) )
Es trifft zu, dass im Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung die Ausgaben für die leis-
tungsbezogene Bezahlung zurzeit ausgesetzt sind. Dies
betrifft sowohl die zivilen Beschäftigten – Beamtinnen
und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – als
auch Soldatinnen und Soldaten und bezieht sich auf
Neuvergaben im Jahre 2004, nicht auf bereits in den
früheren Jahren beschlossene Maßnahmen. Grund für
das vorläufige Aussetzen der leistungsbezogenen Be-
zahlung ist die Notwendigkeit, im Einzelplan 14 im
Haushaltsjahr 2004 globale Minderausgaben zur Haus-
haltskonsolidierung und zur Finanzierung der Renten-
versicherung von insgesamt rund 400 Millionen Euro
einzusparen. Davon können auch die Personalausgaben
für ziviles und militärisches Personal nicht ausgenom-
men werden. Da die Personalausgaben im Einzelplan 14
nach der Ressortvereinbarung mit dem Bundesministe-
rium der Finanzen vom 4. Juli 2001 für die Jahre 2002
bis 2006 mit je 12,53 Milliarden Euro plafondiert sind
und über 90 von Hundert der Ausgaben aufgrund gesetz-
licher oder tarifvertraglicher Verpflichtung geleistet wer-
den und in der Höhe nicht beeinflusst werden können,
verbleibt nur ein geringer Handlungsspielraum für Ein-
sparungen. Zur kurzfristigen Senkung der Personalaus-
gaben kommen neben dem Aussetzen der leistungsbezo-
genen Besoldung vor allem ein Einstellungs- und
Beförderungsstopp, aber auch ein Verzicht auf die Aus-
bildung von Berufsnachwuchs in Betracht. Diese Instru-
mente haben aber schwerwiegende Auswirkungen auf
die dringend notwendige Nachwuchsgewinnung, die
Aufgabenwahrnehmung und die innere Motivationslage
in der Bundeswehr. Daher wurde entschieden, die leis-
tungsbezogene Bezahlung zunächst auszusetzen, ver-
bunden mit einem zeitlich befristeten Einstellungsstopp
beim Zivilpersonal, und die weitere Entwicklung vom
Haushaltsvollzug bei den Personalausgaben abhängig zu
machen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2726, Fragen 49 und 50):
Kann es aufgrund der bestehenden Sozialversicherungs-
abkommen zu Doppelbezahlungen bei im Ausland lebenden
Familienangehörigen kommen, wenn die deutsche Kranken-
versicherung und auch die ausländische Krankenversicherung
für dieselbe Leistung zahlen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie derar-
tige Fälle in anderen EU-Mitgliedstaaten gehandhabt werden?
Zu Frage 49:
Nein.
Zu Frage 50:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass andere EU-
Mitgliedstaaten ebenfalls Sozialversicherungsabkom-
men mit Staaten außerhalb der EU abgeschlossen haben.
Nicht bekannt ist aber, unter welchen Voraussetzungen
die jeweiligen Versicherungsabkommen eine Mitversi-
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herung von im EU-Ausland wohnenden Familienange-
örigen vorsehen.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen
es Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 51 und 52):
Plant die Bundesregierung, die Sozialversicherungsab-
kommen, insbesondere das deutsch-türkische Sozialversiche-
rungsabkommen vom 30. April 1964 und das deutsch-jugosla-
wische Abkommen vom 12. Oktober 1968 sowie Regelungen
des überstaatlichen EU-Sozialversicherungsrechts, welche
eine Mitversicherung von im Ausland lebenden Familienange-
hörigen über in Deutschland lebende Ausländer vorsehen, aus
Gründen der Gleichbehandlung abzuschaffen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche
Kosten den gesetzlichen Krankenkassen entstehen durch eine
solche Mitversicherung ausländischer Familienangehöriger?
u Frage 51:
Nein. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die
ich aus den Sozialversicherungsabkommen und dem
U-Sozialversicherungsrecht insbesondere für deutsche
rbeitnehmer und Arbeitgeber ergebenden vorteilhaften
egelungen zu beseitigen. Eine „Abschaffung“, die eine
ündigung der Abkommen voraussetzt, hätte zunächst
rhebliche nachteilige Auswirkungen auf die jeweiligen
ilateralen außenpolitischen Beziehungen im Verhältnis
wischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ver-
ragspartnern (hier insbesondere Türkei, Bosnien und
erzegowina, Mazedonien sowie Serbien und Montene-
ro) zur Folge. Zudem würde im Verhältnis zu diesen
taaten im Bereich der sozialen Sicherheit ein vertrags-
oser Zustand entstehen, der auch für die deutsche Seite
esentliche Nachteile nach sich ziehen würde. Ein Bei-
piel hierfür ist die Vermeidung der Doppelversicherung:
n diese Staaten von ihren Arbeitgebern entsandte deut-
che Arbeitnehmer würden wieder der dortigen Versi-
herungspflicht unterliegen mit der Folge, dass die be-
roffenen deutschen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
oppelte Beitragslasten (in Deutschland und im Beschäf-
igungsstaat) tragen müssten. In diesem Zusammenhang
st besonders hervorzuheben, dass durch die kostenfreie
itversicherung von Familienangehörigen der Gleich-
ehandlungsgrundsatz nicht verletzt wird: Dies ergibt
ich schon daraus, dass beispielsweise der deutsche ver-
icherungsrechtliche Familienbegriff unterschiedslos
ilt. Türkische Eltern, die sich in Deutschland aufhalten,
önnen hier über ihr in Deutschland versichertes Kind
icht mitversichert sein.
In Bezug auf das EU-Recht ist im Übrigen auf Fol-
endes hinzuweisen: Das EU-Recht beruht unter ande-
em auf dem strikten Verbot, nach der Staatsangehörig-
eit zu differenzieren. Danach wäre eine Abschaffung
er Mitversicherung von im Ausland lebenden Familien-
ngehörigen von in Deutschland wohnenden versicher-
en Ausländern unzulässig, da dies eine Verletzung des
tets zu wahrenden Grundsatzes der Gleichbehandlung
er Staatsangehörigen bedeuten würde. Würde man die
itversicherung generell abschaffen, so würde dies im
8888 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
Ergebnis darauf hinauslaufen, den Familien von zehn-
tausenden in Deutschland wohnenden Grenzgängern, die
in einem benachbarten EU-Staat tätig sind, den Kran-
kenversicherungsschutz zu nehmen. Dieses Ergebnis
dürfte von niemandem gewollt sein.
Zu Frage 52:
Für das Jahr 1999 (letzter vollständig abgerechneter
Zeitraum) belief sich beispielsweise der vereinbarte Mo-
natspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in
der Türkei auf umgerechnet 17,75 Euro. Der türkischen
Krankenversicherung wurden für die Betreuung von
durchschnittlich 33 630 Familien in 1999 insgesamt um-
gerechnet circa 7,1 Millionen Euro von der deutschen
Krankenversicherung erstattet. Die gegenüber den übri-
gen genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszah-
lungen (jeweils letzte abgerechnete Zeiträume) betrugen
in 1999 für Bosnien und Herzegowina und Mazedonien
zusammen circa 1,22 Millionen Euro in 2000 für Serbien
und Montenegro circa 210 000 Euro für Kroatien und
Slowenien in 2000 zusammen 1,87 Millionen Euro.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen
der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Druck-
sache 15/2726, Fragen 53 und 54):
In welcher Weise hat die Bundesregierung ihr Ein-
verständnis zur Ausarbeitung von Projektunterlagen für die
Varianten C und D2 im Rahmen des Ausbaus der Donau zwi-
schen Straubing und Vilshofen gegeben unter der Berücksich-
tigung der Tatsache, dass sich der Deutsche Bundestag am
7. Juni 2002 für einen „sanften Ausbau der Donau zwischen
Straubing und Vilshofen“ (Bundestagsdrucksache 14/8589)
ausgesprochen hat, somit also ein Bundestagsbeschluss für
die Ausbauvariante A (ohne Staustufen) vorliegt?
Hat der Bund dem Freistaat Bayern die Projektträgerschaft
über das Raumordnungsverfahren zum Ausbau der Donau
zwischen Straubing und Vilshofen übertragen, angetragen
oder die Übertragung in Aussicht gestellt?
Die Bundesregierung hat weder ihr Einverständnis
zur Ausarbeitung von Projektunterlagen für die Varian-
ten C und D2 gegeben noch dem Freistaat Bayern die
Projektträgerschaft über das Raumordnungsverfahren
zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilsho-
fen übertragen, angetragen oder in Aussicht gestellt. Der
von der Rhein-Main-Donau AG für den Bund mit
Schreiben vom 12. November 2003 bei der Regierung
von Niederbayern förmlich gestellte Antrag auf Einlei-
tung eines Raumordnungsverfahrens beschränkt sich
ausschließlich auf das Vorhaben „Donauausbau und
Hochwasserschutz nach Variante A“. Bei einem Raum-
ordnungsverfahren handelt es sich aber um ein Verfah-
ren, das sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen
eingeleitet werden kann und das in die alleinige Zustän-
digkeit des Landes fällt. Die Ausgestaltung des Ver-
fahrens, einschließlich der Festlegung von Inhalt und
Umfang der vorzulegenden Unterlagen, obliegt der zu-
ständigen Raumordnungsbehörde. Die Raumordnungs-
behörde kann somit von Amts wegen auch Varianten
raumordnerisch untersuchen. Dementsprechend konnte
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nd hat Bayern von Amts wegen auch für die Varian-
en C und D2 eine raumordnerische Prüfung eingeleitet.
nlage 26
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
bgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2726, Frage 55):
Inwieweit ist es vorgesehen, die Bürgschaftsrichtlinie des
Bundes für Ersatzsicherheiten von Wohnungsbauunternehmen
zu verwenden, welche bei Abrissen von Gebäuden keinerlei
Ersatzsicherheiten für dingliche Darlehen bekommen?
Der Bund hat die Wohnungswirtschaft in den neuen
ändern massiv unterstützt. Neben dem KfW-Wohnraum-
odernisierungsprogramm mit Zinszuschüssen aus dem
undeshaushalt in Höhe von rund 7 Milliarden Euro hat
sbesondere auch die Altschuldenhilfe nach dem Alt-
chuldenhilfe-Gesetz zu einer nachhaltigen wohnungs-
irtschaftlichen Entlastung geführt: Im Rahmen von Teil-
ntlastung und Zinshilfe haben Bundeshaushalt bzw.
rblastentilgungsfonds rund 15,5 Milliarden Euro über-
ommen. Außerdem wird der Rückbau leer stehenden
ohnraums mit insgesamt 658 Millionen Euro nach der
ärtefallregelung der Altschuldenhilfeverordnung vom
. Januar 2001 gezielt unterstützt. Eine weitere Aufsto-
kung ist vorgesehen. Im Rahmen des Programms „Stadt-
mbau Ost“ wird der Rückbau auf Dauer nicht mehr benö-
gter Wohnungen und die Aufwertung von Stadtquartieren
efördert. Insgesamt soll bis 2009 der Rückbau von circa
50 000 Wohnungen unterstützt werden.
Was etwaige Beleihungsprobleme betrifft, hat die
undesregierung aus Gesprächen mit der Bankenseite
ntnehmen können, dass diese Frage in aller Regel im
ahmen der Bewertung des Gesamtbestandes der Woh-
ungsunternehmen gelöst werden kann. Schwierigkeiten
ann es allenfalls im Einzelfall geben. Der zusätzliche
insatz von Bürgschaften ist daher nicht notwendig und
äre darüber hinaus haushaltsrechtlich unzulässig.
ürgschaften sind keine Ersatzsicherheiten, sondern sie
erstärken lediglich vorhandene dingliche Sicherheiten,
enn in der Person der Darlehensnehmer oder Mieter
soziale Wohnraumförderung) oder im Objekt selbst ein
rhöhtes Kreditrisiko besteht. Bei rückbaubedingt fort-
allenden Sicherungsobjekten wäre es wegen des hohen
usfallrisikos gemäß Ziffer 5 der Verwaltungsvorschrif-
en zu § 39 Bundeshaushaltsordnung haushaltsrechtlich
nzulässig, Bürgschaften zu gewähren. Dies gilt für die
änder entsprechend. Die Verwendung von (Rück-)
ürgschaften im Zusammenhang mit Wohnungsrück-
au ist daher nicht möglich. Die Einführung durch die
undesregierung ist auch nicht beabsichtigt.
nlage 27
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Baiersbronn)
CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 56 und 57):
Welches Verfahren zur Abstimmung von Planung und
Priorisierung von Schieneninvestitionsprojekten zwischen der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8889
(A) )
(B) )
Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) kommt re-
gelmäßig zur Anwendung?
Inwiefern war die Bundesregierung in die Einstufung der
Neu- und Ausbaumaßnahme Offenburg–Buggingen in die
Entscheidungsliste“ des Vorstandes der DB AG einbezogen
mit dem Ziel, den bisher einerseits in der Öffentlichkeit und
andererseits zwischen politischen Entscheidungsträgern auf
regionaler, Landes- und Bundesebene herrschenden Konsens
über die Notwendigkeit des Neu- und Ausbaus der Strecke
Offenburg–Buggingen zu berücksichtigen?
Zu Frage 56:
Auf Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes
für die Schienenwege unter Berücksichtigung der jewei-
lig verfügbaren Haushaltsmittel werden die Vorhaben
entsprechend ihrer Dringlichkeit realisiert. Die notwen-
digen Priorisierungen werden im Rahmen der Fünfjah-
respläne gemäß § 5 Abs. l Bundesschienenwegeausbau-
gesetz und der jährlichen Abstimmungen zu der
Investitionsplanung für Schienenwegeinvestitionen vor-
genommen.
Zu Frage 57:
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen (BMVBW) ist vor kurzem auf Arbeitsebene
vom Vorstand der Deutsche Bahn AG verabschiedeter
Vorschlag zur Investitionspriorisierung übergeben wor-
den. An der Erstellung dieser Liste war das BMVBW
nicht beteiligt.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck-
sache 15/2726, Fragen 58 und 59):
Stimmt es, dass der TGV/ICE-Anschluss bei Appenweier
– im Bundesverkehrswegeplan 2003 im Vordringlichen Be-
darf berücksichtigt – nun in einer „Prioritätenliste“ der
DB AG (zur Abstimmung beim BMVBW) für Aus- und Neu-
bauvorhaben des Schienenverkehrs als nicht realisierungs-
würdig eingestuft ist?
Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber
ihren französischen Partnern (Regierung und SNCF), dass die
gemeinsam eingegangene Verpflichtung für eine schnelle An-
bindung des TGV/ICE gefährdet ist?
Zu Frage 58:
Die Einstufungsvorschläge der Deutschen Bahn AG
enthalten keine Aussagen über die Frage der Realisie-
rungswürdigkeit eines Vorhabens.
Zu Frage 59:
Bund und Deutsche Bahn AG werden sich über die
Priorisierung der einzelnen Vorhaben in naher Zukunft
abstimmen und über den weiteren Fortgang der jeweili-
gen Vorhaben entscheiden. Die Anbindung TGV/ICE ist
unabhängig davon bereits jetzt möglich.
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nlage 29
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en des Abgeordneten Volkmar Uwe Vogel (CDU/
SU) (Drucksache 15/2726, Fragen 60 und 61):
Werden aufgrund der verzögerten Einführung der LKW-
Maut und der damit verbundenen Finanzierungsprobleme pri-
vatwirtschaftliche Betreibermodelle (A-& F-Modelle)
nicht realisiert, und wenn ja, welche?
Führt die verspätete Mauteinführung bei der Realisierung
geplanter Projekte, die über eine so genannte Public Private
Partnership (PPP) finanziert werden, zu zeitlichen Verzöge-
rungen, und wenn ja, bei welchen?
Bei den geplanten Public-Private-Partnership-Projek-
en (PPP-Projekte) nach dem so genannten A-Modell,
ei denen die Einnahmen aus der LKW-Maut an den pri-
aten Betreiber weitergeleitet werden, ist aufgrund der
usschreibungsfristen und des mit den potenziellen Bie-
ern durchzuführenden Verhandlungsverfahrens mit ei-
em Vertragsabschluss frühestens im zweiten Halbjahr
005 zu rechnen. Es werden daher die zur Realisierung
ls A-Modell vorgesehenen Projekte für Ausschreibung
nd Vergabe der Betreibermodelle – ohne zeitliche Ver-
ögerung durch den späteren Beginn der Mauterhe-
ung – weiter vorbereitet. Die PPP-Projekte nach dem
ernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, die so ge-
annten F-Modelle, sind von der Erhebung der LKW-
aut unabhängig. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer ge-
äß der zu erlassenden Mautgebührenverordnung ge-
ührenpflichtig.
nlage 30
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 62 und 63):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Aus- und
Neubau der Rheintalbahn im Streckenabschnitt Offen-
burg–Buggingen (3. und 4. Gleis) nach einer Liste des Vor-
standes der DB AG in eine so genannte Entscheidungsliste
eingestuft wurde, nach der die Realisierung des Vorhabens
weiteren Prüfungen unterworfen werden soll, und wenn ja,
wie bewertet die Bundesregierung die Befugnis der DB AG,
eine solche neue Priorisierung von Schieneninvestitionsvor-
haben vorzunehmen, vor dem Hintergrund der in Artikel 1 des
von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs eines Ers-
ten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeaus-
baugesetzes (Bundestagsdrucksache 15/1656) unter Nummer 1
Buchstabe b, laufende Nummer 15, vorgenommenen Einstu-
fung des Projekts Ausbaustrecke/Neubaustrecke Karls-
ruhe–Offenburg–Basel in den Vordringlichen Bedarf des Be-
darfsplans für die Bundesschienenwege?
Welche Erwägungen waren nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung für die DB AG dafür ausschlaggebend, die
Ertüchtigung der bestehenden Rheintalbahnstrecke im Ab-
schnitt Kenzingen–Buggingen in die so genannte Negativliste
einzustufen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ein-
stufung?
u Frage 62:
Die angesprochene Liste der Deutschen Bahn AG
DB AG) enthält unter anderem auch für das oben
8890 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
genannte Vorhaben Aus- und Neubau der Rheintalbahn
im Streckenabschnitt Offenburg–Buggingen einen Vor-
behalt. Die Bundesregierung beurteilt das Vorgehen der
DB AG dahingehend, dass hier eine unternehmerische
Bewertung über den Zeitpunkt der Realisierung von In-
vestitionen des Bedarfsplanes für die Bundesschienen-
wege vorgenommen worden ist. Letztlich sind die Vor-
stellungen der Bahn mit dem Bund abzustimmen; dieser
Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 63:
Die Bundesregierung war nicht an der Erstellung der
erwähnten Liste der DB AG beteiligt und kann so auch
keine Auskünfte über die Erwägungen der DB AG hin-
sichtlich der Bewertung von einzelnen Vorhaben abge-
ben.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2726, Fragen 64 und 65):
Bis zu welchem Anteil dürfen – wenn überhaupt – die
Mittel einer Ausbildungsplatzabgabe auch für den Erhalt ge-
fährdeter Ausbildungsplätze verwendet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine
Ausbildungsplatzabgabe, die aufgrund der Daten eines Stich-
tages erhoben werden soll, den Gleichheitsgrundsatz zwi-
schen denjenigen Betrieben tangiert, die vor und nach diesem
Stichtag Auszubildende einstellen?
Zu Frage 64:
Das Gesetz zur Förderung des Angebots an Ausbil-
dungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungs-
platzförderungsgesetz) vom 7. September 1976 sah in
§ 2 Abs. l Satz 2 Nr. 3 die Möglichkeit der Gewährung
besonderer Hilfen zur Erhaltung gefährdeter betrieb-
licher Ausbildungsplätze vor. Der vom Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung auf Bitte der Frak-
tionsvorsitzenden der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Franz Müntefering und Krista Sager, erarbei-
tete Entwurf der Formulierungshilfe für ein Berufsaus-
bildungssicherungsgesetz (BerASichG), der sich gegen-
wärtig in der Ressortbefassung befindet, enthält keine
entsprechende Regelung.
Zu Frage 65:
Nach dem Entwurf der Formulierungshilfe für ein
BerASichG wird die Ausbildungsleistung eines Arbeit-
gebers nicht anhand einer Stichtagsquote bemessen, son-
dern im Wege einer Durchschnittsbetrachtung bewertet,
die sich auf ein ganzes Jahr bezieht (so genanntes Be-
zugsjahr). Die Durchschnittsbetrachtung über das Be-
zugsjahr hat gegenüber einer Stichtagsquote den Vorteil,
dass saisonal unter Umständen stark schwankende Be-
schäftigtenzahlen berücksichtigt werden und nicht eine
nur punktuell festgestellte Ausbildungsleistung zu-
grunde gelegt wird.
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nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/
SU) (Drucksache 15/2726, Fragen 66 und 67):
Soll für die Erhebung und Verwaltung der Ausbildungs-
platzabgabe eine neu einzurichtende oder eine bereits beste-
hende Behörde zuständig sein, und mit welchem zusätzlichen
Personalaufwand rechnet die Bundesregierung bei der Ver-
waltung der Ausbildungsplatzabgabe?
Ist vorgesehen, dass die Höhe der Ausbildungsplatzabgabe
nach Betriebsgrößen differenziert wird?
u Frage 66:
Der vom Bundesministerium für Bildung und For-
chung auf Bitte der Fraktionsvorsitzenden der SPD und
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und
rista Sager, erarbeitetet Entwurf der Formulierungshilfe
ür ein Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG),
er sich gegenwärtig in der Ressortbefassung befindet,
ieht vor, dass eine bestehende Behörde zuständig ist.
ach dem Entwurf wird das Bundesverwaltungsamt da-
ei vom Bundesinstitut für Berufsbildung unterstützt.
er zusätzliche Personalaufwand wird im weiteren Ver-
auf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Erar-
eitung der nach der Formulierungshilfe von der Bun-
esregierung zu erlassenden Rechtsverordnungen zu den
inzelheiten des Verfahrens der Förderung und der Ab-
abeerhebung, zu bestimmen sein.
u Frage 67:
Nach dem Entwurf der Formulierungshilfe für ein
erASichG sind kraft Gesetz Arbeitgeber mit weniger
ls zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von
er Entrichtung der Abgabe befreit. Kleinunternehmen
erden also im Hinblick auf ihre regelmäßig geringere
inanzielle Leistungsfähigkeit und häufig nur einge-
chränkt bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten privi-
egiert. Im Übrigen hängt die Höhe der von einem abga-
epflichtigen Arbeitgeber zu entrichtenden Berufsaus-
ildungssicherungsabgabe insbesondere von der Anzahl
er bei ihm durchschnittlich sozialversicherungspflichtig
eschäftigten und seiner Ausbildungsleistung ab. Inso-
eit erfolgt demnach eine Differenzierung nach Be-
riebsgrößen.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en der Abgeordneten Lena Strothmann (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 68 und 69):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der Ausbil-
dungsplatzabgabe mit denjenigen Betrieben zu verfahren, die
bereits jetzt an verbandseigenen oder regionalen Umlagever-
fahren beteiligt sind (zum Beispiel im Baugewerbe)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit denjenigen Be-
trieben zu verfahren, denen trotz nachweislichen Bemühens
keine ausbildungswilligen oder nur unzureichend ausbil-
dungsfähige Bewerber zur Verfügung stehen?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8891
(A) )
(B) )
Zu Frage 68:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem-
ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For-
schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz
über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich
an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien-
tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt
es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio-
nen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
Problempunkte zu klären. Der Entwurf der Formulie-
rungshilfe für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz
(BerASichG) des BMBF beinhaltet einen Vorrang für
Tarifverträge, die der Zielsetzung und dem Inhalt des
Gesetzes gleichkommen. Vor dem Hintergrund der spe-
zifischen Verantwortung der Wirtschaft für den künftig
benötigten Fachkräftenachwuchs wird als Ausnahme
vom Geltungsbereich des Gesetzes der Vorrang tarifver-
traglicher Regelungen postuliert, der an bestimmte Be-
dingungen geknüpft wird. Die in der Frage angesproche-
nen regionalen Umlageverfahren sind hingegen nicht
vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
Zu Frage 69:
Es ist wohl nur schwer abzugrenzen, was aus Sicht
der Unternehmen „nicht ausbildungswillige oder nur un-
zureichend ausbildungsfähige Bewerber“ sein sollen.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft jedoch Interessenten
an einer Ausbildung im dualen Berufsausbildungssys-
tem, ob sie bestimmten Anforderungen entsprechen. So-
fern dies der Fall ist, werden die Interessenten als „Be-
werber“ erfasst. Insofern wird quantitativen und auch
qualitativen Aspekten Rechnung getragen.
Der Entwurf stellt somit konsequent in den Rechtsfol-
gen auf die bei dem jeweiligen Arbeitgeber vorhandenen
Auszubildenden ab.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen der Abgeordneten Katherina Reiche (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2726, Fragen 70 und 71):
Inwieweit sollen demographische Faktoren bei der Erhe-
bung einer Ausbildungsplatzabgabe eine Rolle spielen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetz zur Einfüh-
rung der Ausbildungsplatzabgabe so zu gestalten, dass es
nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, und wenn ja,
welche verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen hierzu ge-
gebenenfalls?
Zu Frage 70:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
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rau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem-
er 2003 die Bundesministerin für Bildung und For-
chung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz
ber eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich
n mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien-
eren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
m Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
esminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es
ich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktionen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
rarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
urde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
ebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
roblempunkte zu klären. Der Entwurf der Formulie-
ungshilfe für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz
BerASichG) des BMBF beinhaltet für die Erhebung der
bgabe und die Förderung zusätzlicher Ausbildungs-
lätze und eines Leistungsausgleichs zwischen nicht
der zu wenig ausbildenden Arbeitgebern und solchen
it überdurchschnittlicher Ausbildungsleistung, dass die
undesregierung durch Kabinettsbeschluss feststellt,
ass am Stichtag die Anzahl der bundesweit gemeldeten
nbesetzten Berufsausbildungsstellen diejenige der noch
icht vermittelten Bewerber für Berufsausbildungsstel-
en um weniger als 15 Prozent übersteigt. Insofern unter-
iegt er mit Blick auf das überhaupt in Deutschland vor-
andene zukünftige Fachkräftepotential auch der
emographischen Entwicklung, die ab dem Jahr 2010
ach einem vorangegangenen leichten Anstieg der Aus-
ildungsplatzbewerber wieder ein Absinken bei deren
ahl erwarten lässt. Dem Rechnung tragend beinhaltet
er Entwurf ein Außerkrafttreten des Gesetzes zum
1. Dezember 2013 und eine letztmalige Auslösung der
bgabe innerhalb von sechs Wochen nach Veröffent-
ichung der Statistik für den Berichtsmonat Septem-
er 2009.
u Frage 71:
Wie oben dargestellt handelt es sich um eine Formu-
ierungshilfe für eine Initiative der Koalitionsfraktionen.
er genannte Entwurf geht davon aus, dass eine Zustim-
ung des Bundesrats nicht erforderlich ist.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 72 und 73):
In welcher Größenordnung werden nach Einschätzung der
Bundesregierung durch die Einführung einer Ausbildungs-
platzabgabe per saldo zusätzliche Lehrstellen geschaffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die gemeinsame Stel-
lungnahme aller 16 Länder, die die Einführung einer Ausbil-
dungsplatzabgabe ablehnen?
u Frage 72:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
ISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
rau Krista Sager, haben mit Schreiben vom
8892 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
19. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung
und Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein
Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen,
das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunk-
ten orientieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit
der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern
handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitions-
fraktionen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
Problempunkte zu klären. Der Entwurf beinhaltet für die
Erhebung der Abgabe und die Förderung zusätzlicher
Ausbildungsplätze und eines Leistungsausgleichs zwi-
schen nicht oder zu wenig ausbildenden Arbeitgebern
und solchen mit überdurchschnittlicher Ausbildungsleis-
tung, dass die Bundesregierung durch Kabinetts-
beschluss feststellt, dass erstens am Stichtag die Anzahl
der bundesweit gemeldeten unbesetzten Berufsausbil-
dungsstellen diejenige der noch nicht vermittelten Be-
werber für Berufsausbildungsstellen um weniger als
15 Prozent übersteigt, zweitens kurzfristig eine wesentli-
che Verbesserung auf dem Ausbildungsstellenmarkt
durch Bereitstellung der erforderlichen Anzahl zusätzli-
cher Ausbildungsplätze nicht zu erwarten ist und drittens
der mit der Förderung und Finanzierung nach diesem
Gesetz verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick
auf die erforderliche Anzahl zusätzlicher Ausbildungs-
plätze angemessen ist. Insofern ist die Zielrichtung eine
spezifische Förderung der für das Potenzial an künftigen
Fachkräften notwendigen Zahl von Ausbildungsplätzen.
Darüber hinaus ist im Rahmen des Leistungsausgleichs
vorgesehen, dass Finanzmittel aus dem Aufkommen der
Abgabe auch diejenigen Arbeitgeber unterstützen, die
zugunsten der nicht oder zu wenig ausbildenden Unter-
nehmen auf diesem Gebiet erhöhte Anstrengungen un-
ternehmen.
Zu Frage 73:
Im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbil-
dung haben die Länderbeauftragten des Hauptausschus-
ses sich gegen die Einführung von gesetzlichen Regelun-
gen zur Einrichtung von Kammerfonds oder eines
umlagefinanzierten zentralen Fonds oder einer Stiftung
ausgesprochen.
Darüber hinaus haben einige der Länderbeauftragten
Protokollerklärungen abgegeben. So heißt es in der Pro-
tokollerklärung Berlin: Der Vertreter des Landes Berlin
erklärt, dass die Aussagen im Abschnitt 6 nicht mitgetra-
gen werden können und seiner Auffassung nach das De-
fizit an betrieblichen Ausbildungsplätzen höher ist als in
den Daten der Berufsberatungsstatistik der Bundesagen-
tur für Arbeit zum Ausdruck kommt. Berlin begrüßt aus-
drücklich die Erfolge der Ausbildungsoffensive, die in
erheblichem Maße zu einer Verringerung des Ausbil-
dungsplatzdefizits beigetragen haben. Berlin ist der Auf-
fassung, dass die Sicherstellung eines ausreichenden
Ausbildungsplatzangebots in erster Linie Aufgabe der
Wirtschaft ist und primär von ihr auch in finanzieller
Hinsicht eigenverantwortlich gelöst werden muss. Wenn
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ie einzelbetriebliche Finanzierung der Berufsausbil-
ung zu keinem ausreichenden Ausbildungsplatzangebot
ührt, und an dem Ziel, allen ausbildungsfähigen und
usbildungswilligen Jugendlichen die Aufnahme einer
erufsausbildung zu ermöglichen, festgehalten wird,
ann ist eine ergänzende Finanzierung erforderlich.
iese ergänzende Finanzierung erfolgt derzeit einerseits
us dem Steueraufkommen. Sie erfolgt andererseits aus
eitragsmitteln von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
ur Arbeitslosenversicherung. Berlin würde es begrüßen,
enn es gelänge, die Inanspruchnahme dieser beiden Fi-
anzierungssysteme nachhaltig zu reduzieren. Berlin be-
ürwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung von
ranchenbezogenen und regionalen Netzwerken zur Ent-
icklung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes,
um Ausbau der Verbundausbildung und zur Nutzung
es externen Ausbildungsmanagements möglichst in Re-
ie und mit anteiliger Finanzierung der Tarifpartner.
Es heißt in der Protokollerklärung Brandenburg: „Die
usbildungsplatzabgabe wird als Notlösung für den Fall
ngesehen, dass die Wirtschaft auf freiwilliger Basis die
otwendigen zusätzlichen betrieblichen Ausbildungs-
tellen nicht bereitzustellen vermag. Tarifliche Lösungen
ollten Vorrang haben.“
Es heißt in der Protokollerklärung Schleswig-Hol-
tein: „Minister Dr. Rohwer verweist auf die ausgegli-
hene Ausbildungsplatzsituation in Schleswig-Holstein
nd gibt zu Protokoll, dass der Schleswig-Holsteinische
andtag in seiner September-Sitzung auf Antrag der
raktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
inen Beschluss zur Ausbildungsplatzabgabe gefasst
abe. Darin heißt es unter anderem, dass der Landtag es
egrüßen würde, wenn es auch auf Bundesebene ge-
inge, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu
tellen, damit die Erhebung einer Ausbildungsplatzum-
age nicht erforderlich werde. Falls dies nicht gelinge
nd daher eine Ausbildungsplatzumlage unvermeidlich
ei, habe der Landtag die Landesregierung Schleswig-
olstein aufgefordert, sich bei der Bundesregierung da-
ür einzusetzen, dass eine solche Umlage in Regionen
it ausgeglichener Ausbildungsplatzsituation nicht er-
oben werde. Dies sei auch Position der schleswig-hol-
teinischen Landesregierung.“ Insofern wurden seitens
er Länder durchaus unterschiedliche Auffassungen und
spekte bei der Diskussion über dieses Thema vertreten.
ie Bundesregierung sieht die obigen Äußerungen der
änder deshalb als einen Beitrag zu dem in den kom-
enden Wochen zu erwartenden Diskussionsprozess an.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 74 und 75):
Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten die Bundesmi-
nisterien schaffen, um einer Ausbildungsplatzabgabe zu ent-
gehen, wenn die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf
zur Einführung der Ausbildungsplatzabgabe eine andere
Quote (Beschäftigte/Auszubildende) als sieben Prozent fest-
setzen sollte?
Welche Kosten wären auf Bundesebene damit verbunden?
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8893
(A) )
(B) )
Zu Frage 74:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem-
ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For-
schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz
über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich
an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien-
tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt
es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio-
nen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
Problempunkte zu klären. Der Entwurf der Formulie-
rungshilfe für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz
(BerASichG) des BMBF beinhaltet eine so genannte
notwendige Ausbildungsquote von sieben Prozent. Es ist
nicht daran gedacht, eine davon abweichende Quote
festzulegen. Allerdings ist eine konkrete Abschätzung
der zusätzlich einzurichtenden Lehrstellen in den jewei-
ligen Bundesministerien in der Kürze der zur Beantwor-
tung dieser Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
Zu Frage 75:
Im zuvor genannten Sinne ist auch hierzu eine kon-
krete Abschätzung nicht möglich.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 76 und 77):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastung der
deutschen Wirtschaft insgesamt durch die Einführung der
Ausbildungsplatzabgabe ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass
Betriebe gegebenenfalls aufgrund einer unzureichenden Be-
werberlage nicht ausreichend Lehrstellen zur Verfügung stel-
len können?
Zu Frage 76:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem-
ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For-
schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz
über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich
an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien-
tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt
es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio-
nen.
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Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF er-
rbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde
m 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um gegebenen-
alls noch bestehende rechtliche und sachliche Problem-
unkte zu klären. Der Entwurf der Formulierungshilfe für
in Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG) des
MBF geht auf der Grundlage der Eckpunkte der Koali-
onsfraktionen davon aus, dass bei Auslösung der Berufs-
usbildungssicherungsabgabe einerseits erforderliche zu-
ätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden sollen, die
enötigt werden, um allen Jugendlichen, die am 30. Sep-
mber noch nicht in Ausbildung vermittelt sind, eine
usbildungschance zu geben. Andererseits sollen Arbeit-
eber, die im Bezugsjahr besondere Ausbildungsleistun-
en erbracht haben, durch einen so genannten Leistungs-
usgleich gefördert werden. Da die Gesamtbelastung von
er jeweiligen Zahl erforderlicher zusätzlicher Ausbil-
ungsplätze und der Zahl der Ausbildungsplätze, die über
en Bedarf eines Unternehmens hinaus angeboten wer-
en, abhängt, lässt sich diese Frage nur in Kenntnis der
onkreten Umstände bei der Auslösung der Berufsausbil-
ungssicherungsabgabe beantworten.
u Frage 77:
Es ist wohl nur schwer abzugrenzen, was eine „unzu-
eichende Bewerberlage“ sein soll. Dies kann sich auf
uantitative oder auch qualitative Aspekte beziehen. In-
ofern stellt der Entwurf in den Rechtsfolgen auf die bei
em jeweiligen Arbeitgeber vorhandenen Auszubilden-
en ab. Zugleich ist aber eine Härtefallklausel vorgese-
en, die zulässt, besondere Umstände zu würdigen.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/
SU) (Drucksache 15/2726, Fragen 78 und 79):
Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten nach Einschät-
zung der Bundesregierung in den Bundesministerien einge-
richtet werden, um insgesamt sieben Prozent der Arbeits-
plätze mit Auszubildenden zu besetzen?
Welche Kosten wären auf Bundesebene damit verbunden?
u Frage 78:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
ISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
rau Krista Sager, haben mit Schreiben vom
9. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung
nd Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein
esetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen,
as sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunk-
en orientieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit
er Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an
en Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern
andelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitions-
raktionen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
rarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
urde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
ebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
8894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
Problempunkte zu klären. Eine konkrete Abschätzung
der zusätzlich einzurichtenden Lehrstellen in den jewei-
ligen Bundesministerien ist in der Kürze der zur Verfü-
gung stehenden Zeit zur Beantwortung dieser Frage
nicht möglich. Die Kriterien für die konkrete Berech-
nung der Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst wer-
den derzeit geprüft.
Zu Frage 79:
Im zuvor genannten Sinne ist auch hierzu eine kon-
krete Abschätzung nicht möglich.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
(CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 80 und 81):
Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten nach Einschät-
zung der Bundesregierung die Länder schaffen, um einer Aus-
bildungsplatzabgabe zu entgehen, wenn die Bundesregierung
in ihrem Referentenentwurf zur Einführung der Ausbildungs-
platzabgabe eine andere Quote (Beschäftigte/Auszubildende)
als sieben Prozent festsetzen sollte?
Welche Kosten wären in den jeweiligen Ländern damit
verbunden?
Zu Frage 80:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und
Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem-
ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For-
schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz
über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich
an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien-
tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es
sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktionen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
Problempunkte zu klären. Die von Ihnen aufgeworfene
Frage stellt sich für die Bundesregierung nicht.
Zu Frage 81:
Da eine Abschätzung der erforderlichen Anzahl zu-
sätzlicher Ausbildungsplätze bei den Ländern nicht
möglich ist, ist auch eine Abschätzung der Kosten un-
möglich.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2726, Frage 82):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekos-
ten der Ausbildungsplatzabgabe ein?
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Der Begriff „Bürokratiekosten“ ist als solcher schwer
u fassen. Einerseits könnte mit der Frage auf die Kosten
es Vollzugs eines entsprechenden Gesetzes durch die
ach dem für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz
BerASichG) zuständige Behörde abgestellt sein. Ande-
erseits könnten aber auch diejenigen Kosten mit ange-
prochen sein, die für die mit der Abgabe zu belastenden
der durch die Förderung profitierenden Arbeitgeber
ntstehen würden. Beides ist aber abhängig von den in
en vorgeschriebenen Verfahren zu bewältigenden Ar-
eitsvorgängen. Deren Umfang wird auch durch die ent-
prechend dem BMBF-Entwurf der Formulierungshilfe
ür ein BerASichG von der Bundesregierung durch
echtsverordnung im Einzelnen festzulegenden Verfah-
en und den Inhalten der Erklärungen bestimmt, die die
rbeitgeber abgeben müssen. Auf dieser Basis ergehen
ann Abgabebescheide im Rahmen der üblichen verwal-
ungsrechtlichen Verfahren. Ebenso sind Förderungen
usätzlicher Ausbildungsplätze oder im Rahmen des
eistungsausgleichs zu beantragen. Über diese Anträge
ird dann nach verwaltungsrechtlichen Verfahren ent-
chieden und Zuwendungsbescheide erstellt. Da die ge-
aue Ausgestaltung dieses Verwaltungsablaufs durch
echtsverordnung der Bundesregierung geregelt wird,
st dies im weiteren Verlauf der Diskussion über das Ge-
etz spezifisch zu prüfen.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Rolf Bietmann (CDU/CSU)
Drucksache 15/2726, Fragen 83 und 84):
Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten nach Einschät-
zung der Bundesregierung jeweils in den einzelnen Ländern
eingerichtet werden, um insgesamt sieben Prozent der Ar-
beitsplätze mit Auszubildenden zu besetzen?
Welche Kosten wären in den jeweiligen Ländern damit
verbunden?
u Frage 83:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
ISSES 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und
rista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember
003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung
ebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über
ine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an
it diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientie-
en soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
m Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
esminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt
s sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio-
en.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
rarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
urde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
ebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
roblempunkte zu klären. Eine konkrete Abschätzung
er für die Erfüllung einer Ausbildungsquote von sieben
rozent zusätzlich einzurichtenden Lehrstellen in den
inzelnen Ländern ist in der Kürze der für die Beantwor-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8895
(A) )
(B) )
tung dieser Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
Zu Frage 84:
Aus dem oben genannten Grund ist auch hierzu eine
konkrete Abschätzung nicht möglich.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 85 und 86):
Ist bei der geplanten Ausbildungsplatzabgabe für Betriebe,
die keinen betriebswirtschaftlichen Gewinn erwirtschaften,
eine Ausnahmeregelung vorgesehen?
Ab welcher Gewinnschwelle soll die Ausbildungsplatzab-
gabe greifen?
Zu Frage 85:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und
Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember
2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung
gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über
eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an
mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientie-
ren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt
es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio-
nen.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF
erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts
wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge-
gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche
Problempunkte zu klären. Der Entwurf enthält eine Här-
tefallklausel, nach der Arbeitgeber von der Entrichtung
der Berufsausbildungssicherungsabgabe befreit werden
können, wenn die Höhe des zu leistenden Abgabebetrags
für den betreffenden Arbeitgeber unter Berücksichtigung
seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine unzumut-
bare Härte darstellen würde.
Zu Frage 86:
Für die Abgabepflicht eines Arbeitgebers ist der von
diesem erzielte Gewinn nach dem Entwurf der Formulie-
rungshilfe nicht maßgeblich.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 87 und 88):
Wie viele Absichtserklärungen zur Projektförderung wur-
den im Jahre 2003 von im Auftrag des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) tätigen Projektträgern,
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nach Sachbereichen und Projektträgern gegliedert, widerru-
fen?
Wie beurteilt das BMBF selbst seine Verlässlichkeit als
Vertragspartner der Wirtschaft, wenn Absichtserklärungen zur
Projektförderung, die früher äußerst selten widerrufen wur-
den, gegenwärtig sehr oft widerrufen werden?
u Frage 87:
Eine Absichtserklärung, die keinen Rechtsanspruch
uf Förderung begründet, wird im Geschäftsbereich des
MBF als unverbindliche Inaussichtstellung bezeichnet.
in Vertrauensschutz des Antragstellers wird bei einer
nverbindlichen Inaussichtstellung nicht begründet, da
er unverbindliche Charakter in den entsprechenden
chreiben deutlich kenntlich gemacht wird.
Eine unverbindliche Inaussichtstellung darf nur erteilt
erden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Eine
urzfristige Bewilligung ist nicht möglich, weil für die
örderentscheidung maßgebliche Fragen offen sind; der
ntragsteller kann das Vorhaben nicht länger aufschie-
en, weil ihm andernfalls unzumutbare Nachteile ent-
tünden.
Das Instrument hat Ausnahmecharakter und dient
azu, den Antragstellern auch bei Beginn des Vorhabens
or Bewilligung die Chance auf eine spätere Förderung
u erhalten. In diesem Zusammenhang sind die VV
r. 1.3 und 4 zu § 44 BHO zu berücksichtigen. Danach
ürfen Zuwendungen nur aufgrund eines Antrags durch
chriftlichen Zuwendungsbescheid und nur für solche
orhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen
orden sind.
Folgende Fälle der Rücknahme einer unverbindlichen
naussichtstellung wurden für 2003 insgesamt ermittelt:
er Projektträger „Mobilität und Verkehr, Bauen und
ohnen“, TüV Akademie Rheinland GmbH hat in vier
ällen eine unverbindliche Inaussichtstellung zurückge-
ommen, da notwendige Voraussetzungen für eine Be-
illigung nicht erfüllt wurden. Hinzu kommt ein weite-
er Fall im Programm „InnoRegio“ des BMBF, bei dem
er Antragsteller Probleme hatte, seinen Eigenanteil zu
inanzieren.
u Frage 88:
Zu dem Thema „Absichtserklärungen“ wird auf die
ntwort zu Frage 87 verwiesen.
Zur Verlässlichkeit des BMBF gegenüber der Wirt-
chaft ist Folgendes anzumerken: Soweit im Rahmen der
rojektförderung verbindliche Rechtsansprüche der
irtschaft bestehen, werden diese im Geschäftsbereich
es BMBF – nach Maßgabe des Haushalts – erfüllt. Da-
er ist das BMBF ein verlässlicher Zuwendungsgeber
nd bei Verträgen auch ein verlässlicher Vertragspartner.
s ist allerdings nicht auszuschließen, dass Zuwen-
ungsempfänger und Vertragspartner des BMBF zu ei-
er anderen subjektiven Einschätzung gelangen, da dem
MBF ein breites zuwendungsrechtliches und vertragli-
hes Handlungsspektrum zur Verfügung steht, das je
ach Einzelfallkonstellation auch geprüft und eingesetzt
ird (zum Beispiel Widerruf einer Zuwendung wegen
8896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
nicht zweckentsprechender Mittelverwendung oder
Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund).
Anlage 44
Antwort
des Staatssekretärs Erich Stather auf die Frage des Abge-
ordneten Markus Löning (FDP) (Drucksache 15/2726,
Frage 89):
Um wie viel ist die Zahl der deutschen/internationalen zi-
vilen Aufbauhelfer seit der Anwesenheit der Bundeswehr in
der Region gestiegen?
Für die zivilen Aufbauhelfer in der Region Kunduz
gibt es keine Verpflichtung zur Kontaktaufnahme mit
dem PRT oder zur Meldung der Personalstärken. Nach
hiesiger Kenntnis waren vor Eintreffen des deutschen
Einsatzkontingentes fünf Experten der Deutschen Welt-
hungerhilfe, der Arbeitsgemeinschaft Entwicklung und
Fachkräfte (AGEF) und KATACHEL e. V. im Raum
Kunduz tätig. Seitdem ist die Zahl der bekannten Exper-
tinnen und Experten (BMI, BMZ, GTZ, DED, KfW
Consultants plus zusätzliches AGEF-Personal) um
28 auf nun insgesamt 33 gestiegen.
Anlage 45
Antwort
des Staatssekretärs Erich Stather auf die Fragen des
Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) (Druck-
sache 15/2726, Fragen 90 und 91):
Welche alternativen Einkommensmöglichkeiten bietet die
Bundesregierung im Einsatzbereich Kunduz in Afghanistan,
in Abstimmung mit den Partnerländern, die ebenfalls in Af-
ghanistan tätig sind, den im Drogenanbau tätigen Bauern an?
Welche Auswirkungen haben die massiven Nahrungsmit-
tellieferungen aus anderen Ländern (vor allem Getreide) auf
den ländlichen Raum in Afghanistan und insbesondere auf die
Region Kunduz?
Zu Frage 90:
Die Bundesregierung verfolgt ein ganzheitliches
Konzept, das darauf abzielt, Beiträge zur Beseitigung
der wirtschaftlichen und sozialen Ursachen des illegalen
Anbaus von Drogenpflanzen und des problematischen
(gesundheitsschädigenden) Drogenkonsums zu leisten
bei gleichzeitiger Schaffung der gesetzlichen und ver-
waltungsmäßigen Rahmenbedingungen auf nationaler
und regionaler Ebene (Stärkung des Justizwesens). In-
strumente dieses Konzepts sind „Alternative Entwick-
lung“, „Drogenkonsumprävention und Suchthilfe“ sowie
„Good Governance“.
Ausgehend vom sozio-ökonomischen Charakter des
Opiumanbaus wird ein besonderer Schwerpunkt auf die
Bereitstellung alternativer Einkommensquellen für die
Opiumbauern und Landarbeiter gelegt. Dies bedeutet so-
wohl die Schaffung alternativer landwirtschaftlicher als
auch nicht landwirtschaftlicher Einkommensquellen. Vor
dem Hintergrund der spezifischen Situation in der Region
Kunduz fallen darunter konkret unter anderem die Her-
stellung von Rosenöl, die Produktion von Trockenfrüch-
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n oder auch der Anbau von Weizen bei gleichzeitigem
usbau beispielsweise der traditionell handwerklichen
ertigkeiten. Die Erfahrungen in der Drogenbekämpfung
Ländern wie Thailand oder Laos bestätigen darüber hi-
aus, dass „Alternative Entwicklung“ einem weit gefass-
n Verständnis folgen muss, um nachhaltig zu wirken.
eben der Förderung besagter alternativer Produkte muss
eshalb auch die materielle und soziale Infrastruktur in
inem integrierten Ansatz verbessert werden, das heißt
ie arbeitsintensive Errichtung/Rehabilitierung von
chulen, Basisgesundheitseinrichtungen einschließlich
inanzierung von Kleinmaßnahmen lokaler Initiativen
it Fokus auf Bildung, Beschäftigungsförderung/Ein-
ommensgenerierung. Darüber hinaus unterstützt das
MZ ein Mainstreaming der Drogenkontrolle in den Pro-
kten und Programmen aller Geber innerhalb anderer re-
vanter Sektoren – das heißt vor allem Landwirtschaft,
esundheit, Bildung, Governance.
Folgende Vorhaben werden vom BMZ im Bereich der
rogenkontrolle in der Region Kunduz unterstützt/ge-
ördert:
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem VN-Büro
ür Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung
UNODC) unterstützt die Bundesregierung ein Projekt
er Alternativen Entwicklung in fünf Distrikten der
rovinz Badakhshan. Mit dem Vorhaben werden Maß-
ahmen des Straßenbaus, der Bewässerung, der Trink-
asserversorgung, der Förderung von Gesundheitsein-
ichtungen und Schulen sowie der Schaffung und
erbesserung legaler landwirtschaftlicher und nichtland-
irtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten gefördert.
us Mitteln des Bundeshaushaltes geförderte Ernäh-
ungssicherungsprogramme tragen auch zu alternativer
ntwicklung bei: Das BMZ führt durch die GTZ bereits
eit Herbst 2002 in der Provinz Badakhshan ein Vorha-
en zur „Förderung von Ernährungssicherheit, regiona-
er Kooperation und Stabilität“ durch. Schwerpunkte des
orhabens sind die Wiederherstellung von sozialer und
roduktiver Infrastruktur, Landwirtschaftsberatung zur
rhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und Ein-
ommensschaffung sowie Stärkung von dörflichen
trukturen mit dem Ziel, diese in die Lage zu versetzen,
leinvorhaben in Eigenregie durchzuführen. Des weite-
en hat das Vorhaben eine Konfliktanalyse für die Pro-
inz Badakhshan durchgeführt, die unter anderen auch in
ezug auf den Drogenanbau und die damit ein hergehen-
en Probleme Handlungsoptionen ableitet. Im Rahmen
ines bilateralen Fonds mit der FAO unterstützen BMZ
nd BMVEL Vorhaben mit dem Ziel der Ernährungssi-
herung auch in Afghanistan. Die Vorhaben in der
egion Kunduz beziehen sich auf die Förderung land-
irtschaftlicher Aktivitäten (zum Beispiel Saatgutpro-
uktion, Bewässerung), die Verbesserung sowohl des Zu-
angs zu Nahrungsmitteln wie auch ihrer Verwertung
nd Nutzung. Mit der Förderung dieser beiden Vorhaben
ird die Drogenkontrolle in die ländliche Entwicklung
tegriert, die Existenz der bäuerlichen Familien legali-
iert und stabilisiert. Dadurch und durch zusätzliche Stär-
ung sozialer Infrastruktur werden die Lebensbedingun-
en der Betroffenen verbessert und Armut gemindert.
Reduzierung des Verbrauchs: Schaffung von Einkom-
en und neuen Zukunftsperspektiven: Schaffung neuer
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8897
(A) )
(B) )
Zukunftsperspektiven insbesondere für Rückkehrer, ar-
beitslose Jugendliche und zu demobilisierende Ex-Kom-
battanten: Die deutsche NRO AGEF, die bereits seit eini-
gen Monaten in Kunduz präsent ist, hat ihre erfolgreiche
Kombination von Aus- und Fortbildung, Arbeitsplatz-
vermittlung und Investitionsförderung jetzt auch auf
Kunduz und Faizabad ausgeweitet. Auf Grundlage der
Erfahrung von AGEF in Kabul könnte bis zu 1 100 Per-
sonen eine Beschäftigung ermöglicht werden. Diese
rasch beschäftigungswirksamen Maßnahmen schaffen
unmittelbar Arbeit und Einkommen für die große Zahl
zurückgekehrter Flüchtlinge in der Region und die zu
demobilisierenden Soldaten; hiermit wird gleichzeitig
ein Beitrag zur Prävention weiterer Konflikte und damit
im Vorfeld der allgemeinen Wahlen ein wirksamer Bei-
trag zur politischen Stabilisierung geleistet.
Die Deutsche Welthungerhilfe finanziert Vorhaben
der ländlichen Entwicklung und Trinkwasserversorgung
im Nordosten Afghanistans (finanziert durch EU und
BMZ); auch die deutsche NRO Katachel ist in Kunduz
und Umgebung mit deutscher Unterstützung aktiv, vieles
andere in den Bereichen Schulbau und -rehabilitierung,
kleinere Infrastrukturmaßnahmen (Brücken) sowie Aus-
bildungskursen (zum Beispiel Schusterei). Über die FZ
werden in diesem Jahr insgesamt 6 Millionen Euro für
Instandsetzung und Verbesserung der Trinkwasserver-
und -entsorgung sowie die Rehabilitierung von Straßen
in der Region Kunduz bereitgestellt. Auch diese arbeits-
intensiven Wiederaufbaumaßnahmen wirken einkom-
mensschaffendend und stellen dementsprechend Alter-
nativen zum Drogenanbau/-verarbeitung dar. Die
vorgesehenen Maßnahmen stärken durch ihre produkti-
vitätswirksamen Effekte darüber hinaus unmittelbar die
Wirtschaftskraft der Region und ergänzen sinnvoll die
vorgesehenen Projekte zur Stärkung der Wirtschaftstä-
tigkeit in der Region. Die Bereitstellung des von den
Menschen außerordentlich geschätzten sauberen Trink-
wassers wird darüber hinaus einen raschen Beitrag zur
Verbesserung der Gesundheit und Prävention von
Krankheiten leisten.
Zu Frage 91:
In den beiden letzten Jahren war ein Preisverfall für
Getreide zu beobachten, der den ländlichen Raum auch
in der Region Kunduz erfasste. Lieferungen von Nah-
rungsmittelhilfe vor dem Hintergrund außerordentlich
guter Ernten nach einer Dürreperiode haben dazu beige-
tragen. Die Bundesregierung setzt sich in den relevanten
internationalen Gremien dafür ein, Lieferungen von
Nahrungsmittelhilfe zu flexibilisieren und besser der Be-
darfssituation anzupassen, um negative Auswirkungen
auf lokale Märkte zu vermeiden.
Anlage 46
Antwort
des Staatssekretärs Erich Stather auf die Frage des Ab-
geordneten Harald Leibrecht (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2726, Frage 92):
Beteiligt sich Deutschland an den von der EU angekün-
digten 100 Millionen Euro zur Drogenbekämpfung?
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Deutschland ist grundsätzlich finanziell zu 23 Prozent
n Aktivitäten der EU-Kommission beteiligt. Darüber-
inaus hat die GTZ im Auftrag der EU-Kommission mit
er Umsetzung eines Vorhabens der Alternativen Ent-
icklung in den östlichen Landesteilen begonnen. Das
orhaben hat zum Ziel, durch verbesserte Rahmenbedin-
ungen illegalen Schlafmohnanbau durch die Produktion
egaler Nahrungskulturen zu ersetzen und damit zur Er-
ährungssicherung der afghanischen Bevölkerung beizu-
ragen. Das Vorhaben arbeitet gezielt mit staatlichen und
rivaten Stellen sowie Organisationen der Zivilgesell-
chaft zusammen, also zum Beispiel auch mit Schulen,
esundheitsstationen und landwirtschaftlichen Genos-
enschaften.
nlage 47
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Kerstin Müller auf die Fragen
er Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck-
ache 15/2726, Fragen 93 und 94):
Wie viele externe Beraterverträge und Unterstützungsleis-
tungsaufträge hat die Bundesregierung bei Umwandlungspro-
zessen innerhalb des Auswärtigen Amts (AA) im Zeitraum
1990 bis 1998 in Anspruch genommen?
Wie wirkten sich die Ergebnisse der durchgeführten Er-
folgskontrollen auf die Gesamtentlastung des Bundeshaushal-
tes aus?
u Frage 93:
Das Auswärtige Amt hat im Zeitraum von 1990 bis
998 insgesamt zwei Beraterverträge zur Initiierung und
mplementierung von Umwandlungsprozessen in An-
pruch genommen. Ein Vertrag mit einem Gesamtwert
on 1,16 Millionen Euro wurde vom BMF mit der Firma
oland Berger am 5. Dezember 1995 geschlossen. Auf-
ragsgegenstand war die Entwicklung eines Konzepts für
ie Einführung eines Controlling-Systems im auswärti-
en Dienst (Kosten- und Leistungsrechnung [KLR], Pla-
ungsprozess, Berichtswesen). Der zweite Vertrag
urde vom Auswärtigen Amt mit der Firma Horváth &
artners am 14. Januar 1998 geschlossen. Der Auftrags-
ert betrug 937 000 Euro. Auftragsgegenstand war die
rarbeitung eines Pilotierungskonzeptes Controlling auf
er Grundlage des von der Firma Roland Berger erstell-
en Grobkonzeptes (KLR-Konzept, Planung und Steue-
ung, Controlling-Organisation).
u Frage 94:
Auf Grundlage der in meiner Antwort auf Ihre erste
rage genannten Beratungsleistungen hat das Auswär-
ige Amt seit dem 1. Januar 2002 ein Kostenrechnungs-
ystem in der Zentrale und allen Auslandsvertretungen
tabliert. Die Einbeziehung einer Leistungsrechnung,
ort wo sie sinnvoll ist, wird voraussichtlich noch 2004
bgeschlossen werden. Zudem wird seit Sommer 2002
er schrittweise Aufbau eines Controlling-Systems vor-
enommen. Auch die Entwicklung und Implementie-
ung des Controllings ist noch nicht abgeschlossen. Die
uf Grundlage der Beratungsverträge initiierten Um-
andlungsprozesse lassen sich daher noch nicht
8898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
(A) )
(B) )
abschließend evaluieren und auch Aussagen hinsichtlich
einer Gesamtentlastung des Bundeshaushaltes sind noch
nicht möglich.
Anlage 48
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2726, Fragen 105 und 106):
Hat das AA den so genannten Volmer-Erlass vor der He-
rausgabe an die Auslandsvertretungen mit den Schengen-Part-
nern abgestimmt, und wenn nein, warum nicht?
Wie sah die Zusicherung des AA, wonach „sich auch die
zukünftige Visaerteilungspraxis im Rahmen der Schengen-
Regelungen halten werde“ (so die Antwort des Staatssekretärs
im BMI, Dr. Göttrik Wewer, vom 27. Februar 2004 auf die
schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Norbert Geis auf Bun-
destagsdrucksache 15/2635), konkret aus?
Zu Frage 105:
Nach dem im EU-Recht herrschenden Grundsatz der
Subsidiarität verbleibt es in der Kompetenz der Mit-
gliedstaaten, alle Belange, die europarechtlich nicht ge-
regelt sind, in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen. Der
Erlass vom 3. März 2000 bewegt sich im Rahmen des
geltenden Rechts. Die Vereinbarungen der Schengen-
Partner werden darin als unverrückbarer Rahmen der
Visumpraxis bekräftigt. Daher war eine Abstimmung
mit den Schengen-Partnern im Vorfeld nicht erforder-
lich. Der Runderlass wurde allerdings im Rahmen der
lokalen konsularischen Zusammenarbeit an den Aus-
landsdienstorten thematisiert und mit den Partnern be-
sprochen.
Zu Frage 106:
Der damalige Staatssekretär im AA, Dr. Gunter Pleuger,
hat gegenüber seinem damaligen Amtskollegen im BMI,
Claus Henning Schapper, mit Schreiben vom 17. April
2000 zugesichert, dass der Erlass vom 3. März 2000 in
keiner Weise die geltende ausländerrechtliche Lage be-
rührt. Das deutsche Ausländerrecht und die Vereinbarun-
gen der Schengen-Partner werden vielmehr als unver-
rückbarer Rahmen der Visumspraxis bekräftigt.
Anlage 49
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2726, Frage 109):
Denkt die Bundesregierung daran, für den Fall, dass es im
österreichischen Bundesland Kärnten eine Koalitionsregie-
rung aus FPÖ und SPÖ geben wird, gegen Kärnten Sanktio-
nen zu verhängen oder sich an solchen zu beteiligen, wie dies
nach der Bildung der österreichischen Bundesregierung aus
ÖVP und FPÖ der Fall war?
Nein.
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nlage 50
Antwort
er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa-
he 15/2726, Frage 110):
Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Ab-
schluss einer SPÖ/FPÖ-Koalition in Kärnten im Lichte ihrer
Abgrenzungspolitik gegenüber Österreich, insbesondere auf
europäischer Ebene, als 2000 in Österreich eine ÖVP/FPÖ-
Regierung gebildet wurde?
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, die Regie-
ungsbildung in einem österreichischen Bundesland zu
ewerten.
nlage 51
Antwort
er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Rainer Stinner (FDP) (Drucksache
5/2726, Fragen 111 und 112):
Ist die Bundesregierung von der französischen Regierung
vor der gemeinsamen Übung der französischen Marine mit
der chinesischen Marine über diese Übung unterrichtet wor-
den, und wenn ja, in welcher Form?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese gemeinsame
Übung vor dem Hintergrund der Spannungen um die Volks-
befragung in Taiwan und der Kritik des Bundesministers des
Auswärtigen, Joseph Fischer, an der Menschenrechtssituation
in China bei der UN-Menschenrechtskonferenz?
u Frage 111:
Das BMVg war über diese Übung im Rahmen der
outineberichterstattung vorab unterrichtet.
u Frage 112:
Bilaterale Manöver fallen in den Verantwortungs-
ereich der betroffenen Staaten. Die Bundesregierung
etzt sich von jeher dafür ein, dass alle Fragen des Ver-
ältnisses zwischen China und Taiwan auf friedlichem
ege gelöst werden und appelliert bei jeder sich bie-
enden Gelegenheit an beide Seiten, einen konstruktiven
ialog zu führen und sich jeglicher militärischer Option
u enthalten. Trotz feststellbarer Fortschritte werden die
enschenrechte in der VR China nicht hinreichend be-
chtet. Fälle von Folter, die hohe Zahl von Hinrichtun-
en und politischen Häftlingen geben weiterhin Anlass
ur Besorgnis. Hier setzt die Bundesregierung mit ihrem
999 initiierten Rechtsstaatsdialog an. Mit ihm verfolgt
ie Bundesregierung das Ziel, die rechtsstaatlichen
trukturen zur Abhilfe bestehender rechtsstaatlicher De-
izite zu stärken. Auch der Menschenrechtsdialog im
ilateralen als auch EU-Rahmen dient dem Ziel, men-
chenrechtliche Defizite abzubauen. Darüber hinaus
utzt die Bundesregierung alle Foren, um ihre Men-
chenrechtspositionen aktiv zur Geltung zu bringen. So
uletzt Bundesminister Fischer bei seiner Rede aus An-
ass der MRK in Genf.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8899
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 52
Antwort
des Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP)
(Drucksache 15/2726, Fragen 113 und 114):
Sind die Aussagen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
vom 18. März 2004 zutreffend, dass die auslandsdeutschen
Medien in Kanada amtliche Bekanntmachungen zukünftig le-
diglich als Pressemitteilungen erhalten sollen, während die-
selben regierungsamtlichen Hinweise in kanadischen Medien
als Anzeigen geschaltet werden, und wenn ja, aus welchen
Gründen geschieht dies?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung generell
den auslandsdeutschen Medien hinsichtlich der Information
und Meinungsbildung der im Ausland lebenden Deutschen,
der deutschstämmigen und anderen an Deutschland interes-
sierten Personen zu, und ist sie der Auffassung, dass der be-
sagte Vorgang geeignet ist, diese Aufgabe zu befördern?
Zu Frage 113:
Nein, diese Aussagen sind nicht richtig. Vielmehr
werden auch in Zukunft die deutschsprachigen Medien
in Kanada in Anzeigenschaltungen mit einbezogen wer-
den, wenn dies von der Relation Kostenaufwand einer-
seits und Öffentlichkeitswirksamkeit andererseits gebo-
ten erscheint.
Zu Frage 114:
Die Bundesregierung fördert und unterstützt aktiv,
zum Beispiel im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik,
die Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland.
Deutschsprachige Medien im Ausland werden von den
Auslandsvertretungen laufend kostenfrei mit aktuellen
Informationen über das politische, kulturelle und gesell-
schaftliche Leben in Deutschland versorgt. Die Aus-
landsvertretungen stehen den genannten Medien stets als
Ansprechpartner zur Verfügung und werden von ihnen
auch in diesem Sinne in Anspruch genommen. Eine be-
deutende Rolle für den Informationsauftrag im Ausland
kommt der Deutschen Welle zu. Zu nennen sind in die-
sem Zusammenhang auch die Aktivitäten der politischen
Öffentlichkeitsarbeit an den Auslandsvertretungen und
solche der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
(Goethe-Institute). In letzter Zeit wurden insbesondere
die Informationen im Internet verstärkt. Die Bundesre-
gierung wird sich auch weiterhin bemühen, im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Ein-
satz der jeweils am besten geeigneten Medien in der
Zielregion sicherzustellen. Eine sachlich nicht gerecht-
fertigte Subvention ausländischer Unternehmer durch
Anzeigenschaltung wird vom Informationsauftrag nicht
umfasst.
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
99. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52