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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/99 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . SchrAnfr 2 (Drucksache 15/2738) Matthias Sehling CDU/CSU Antw Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . Meldepflicht für mit Schengen-Visum aus der Ukraine eingereiste Personen MdlAnfr 4 Günter Baumann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . Äußerungen von Touristikunternehmen über Probleme bei Reisen aus der Ukraine nach Deutschland MdlAnfr 5 8830 C 8830 D 8831 A 8831 B 8831 C 8831 D 8832 A 8832 B 8832 C 8832 D 8833 A 8833 A 8834 B 8834 C 8834 D Deutscher B Stenografisch 99. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deut- sche-Welle-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . Monika Griefahn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . T E s B S M A Z A e s 8827 A 8827 B 8828 B 8828 D 8829 A 8829 C 8829 D 8830 A 8830 A 8830 B Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . 8833 B 8833 B undestag er Bericht ung n 24. März 2004 t : agesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 15/2726, 15/2738) . . . . . . . ventuelle persönliche Kontakte des Ge- chäftsführers der RS Reise-Schutz AG zum undesminister des Auswärtigen chrAnfr 1 (Drucksache 15/2738) atthias Sehling CDU/CSU ntw Kerstin Müller, Staatsministerin AA . . usFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . lters- und Geschlechtsverteilung der mittels ines Dreimonatsvisums und eines Reise- chutzpasses eingereisten Ukrainer 8833 C 8833 D 8833 D Günter Baumann CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 8835 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 ZusFr Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . Herausgabe des so genannten Volmer-Erlas- ses durch das Auswärtige Amt ohne vorherige Beteiligung des Bundesinnenministeriums oder der Länder MdlAnfr 6 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . Registrierung der erteilten Schengen-Visa MdlAnfr 7 Clemens Binninger CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . Statistiken bezüglich nach Deutschland einge- reister ukrainischer Staatsbürger MdlAnfr 8 Clemens Binninger CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . Maßnahmen gegen Unternehmen der Touris- musbranche in Deutschland wegen des Ver- dachts der Mitwirkung bei Schleusungen von ukrainischen Staatsbürgern in die Schengen- Staaten MdlAnfr 9 Ralf Göbel CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . Vereinbarkeit der Antwort des Bundesinnen- ministeriums mit den Antworten des Auswär- t m M S A Z Z Z D Z Z Z S d Z M R A Z N E K M E A Z Z A f l M M A Z Z Z M d s M M A Z Z Z D 8835 B 8835 C 8836 A 8836 B 8836 D 8837 A 8837 B 8837 C 8837 D 8838 A 8838 B 8838 C 8838 C 8838 D 8839 B 8839 C 8839 D 8840 A 8840 B igen Amtes auf Fragen im Zusammenhang it dem so genannten Volmer-Erlass dlAnfr 10 tephan Mayer (Altötting) CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . usFr Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . usFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . wischen 1998 und 2003 aufgegriffene chwarzarbeiter mit ukrainischem Pass; Zahl er Arbeitserlaubnisse für Saisonarbeiter im eitraum von 1998 bis 2003 dlAnfr 28, 27 einhard Grindel CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . usFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ichtherausgabe des so genannten Volmer- rlasses an den Abgeordneten Eckart von laeden dlAnfr 95 ckart von Klaeden CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . usFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . kzeptanz des Reiseschutzpasses als Ersatz ür Verpflichtungserklärungen nach § 84 Aus- ändergesetz dlAnfr 96 atthias Sehling CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . usFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ögliche Beratung von Visumantragstellern urch Sachbearbeiter in den deutschen Bot- chaften dlAnfr 97 atthias Sehling CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . usFr Matthias Sehling CDU/CSU . . . . . . . usFr Michael Grosse-Brömer CDU/CSU . . usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8840 D 8841 A 8841 C 8842 A 8842 B 8842 C 8843 B 8843 C 8844 A 8844 B 8844 C 8844 D 8844 D 8845 A 8845 C 8845 D 8846 B 8846 C 8847 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 III ZusFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In den deutschen Botschaften in Tirana und Sofia 1998 bis 2003 erteilte Visa MdlAnfr 98 Ralf Göbel CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . Visumerteilung bei Verdacht auf terroristische Tätigkeit MdlAnfr 99 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens der Reiseschutzpässe in Kiew und den anderen deutschen Auslandsvertretungen MdlAnfr 100 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . Einschaltung des Bundeskanzleramts in die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundes- innenministerium und Auswärtigem Amt be- züglich des Volmer-Erlasses MdlAnfr 101 Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . Haltung zur Auffassung des ehemaligen Staatsministers Ludger Volmer über den Vor- sitzenden Richter U. H. am Landgericht Köln MdlAnfr 102 Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Kristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . E z z M K A Z Z Z V g U s g M U A A u 1 M D A Z Z A p d M D A Z Z A p M P A Z E g M J A Z 8847 B 8847 D 8848 A 8848 B 8848 D 8849 A 8849 B 8849 D 8849 D 8850 C 8850 D 8851 A 8851 B 8851 B 8851 C 8851 C 8851 D ventuelle vertragliche Beziehung des Vorsit- enden Richters U. H. am Landgericht Köln um Auswärtigem Amt dlAnfr 103 ristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . usFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . usammenhang zwischen der Beendigung der ertragsbeziehung zwischen dem Auswärti- en Amt und U. H. und der von U. H. bei der rteilsverkündung im so genannten Schleu- erprozess geäußerten Kritik an der Bundesre- ierung und dem Auswärtigen Amt dlAnfr 104 lrich Petzold CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . nzahl der Visaerteilungen in Saudi-Arabien nd den Vereinigten Arabischen Emiraten seit 998 dlAnfr 107 r. Ole Schröder CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . usFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . usFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . nwendung des Reisebüroverfahrens ohne ersönliche Vorsprache des Ausländers bei er deutschen Botschaft in Moskau dlAnfr 108 r. Ole Schröder CDU/CSU ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . usFr Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . nfechtung des „Neubauernurteils“ des Euro- äischen Gerichtshofes für Menschenrechte dlAnfr 1 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Alfred Hartenbach BMJ . . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . rrichtung eines Brennelementezwischenla- ers in Rossendorf dlAnfr 2 ens Spahn CDU/CSU ntw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . usFr Jens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 8852 B 8852 B 8852 C 8852 D 8853 A 8853 A 8853 C 8853 D 8854 A 8854 B 8854 C 8854 D 8855 C 8855 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 Genehmigung des Transports von Brennele- mentebehältern von Rossendorf nach Ahaus MdlAnfr 3 Jens Spahn CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst BMU . . . . . ZusFr Jens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Reaktion des Bundeskriminalamtes oder des Bundesinnenministeriums auf Drohbriefe der baskischen Untergrundorganisation ETA MdlAnfr 13 Rita Pawelski CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Rita Pawelski CDU/CSU . . . . . . . . . . Zusammenarbeit deutscher Reiseveranstalter mit dem Bundeskriminalamt, dem Bundesin- nenministerium und den deutschen Botschaf- ten bei Terrorwarnungen MdlAnfr 14 Rita Pawelski CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . ZusFr Rita Pawelski CDU/CSU . . . . . . . . . . Jährliche Steuerausfälle durch den so genann- ten Tanktourismus MdlAnfr 18 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Andreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . ZusFr Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU ZusFr Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der CDU/ CSU: Unterschiedliche Auffassungen im Bundeskabinett zum Emissionshandel und zur Ökosteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D D F D H W D P M K N A L A E V m m d a z A N d W ( R P M G S S W R W z s F R g A U § t t 8856 A 8856 B 8856 D 8857 A 8857 C 8857 C 8858 A 8858 B 8858 D 8859 B 8859 C 8859 D 8860 A 8860 B 8861 B 8862 B 8862 C 8864 D 8865 D 8867 C r. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . r. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . infried Hermann BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . urt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung der Abgeordneten Dr. Marlies olkmer (SPD) zur namentlichen Abstim- ung über die Beschlussempfehlung des Ver- ittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Än- erung des Tabaksteuergesetzes und nderer Verbrauchsteuergesetze (84. Sit- ung, Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . nlage 3 euabdruck einer Erklärung nach § 31 GO er Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), illi Brase, Elke Ferner, Jelena Hoffmann Chemnitz), Walter Hoffmann (Darmstadt), einhold Hemker, Horst Kubatschka, Götz- eter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Hilde attheis, Florian Pronold, René Röspel, erhard Rübenkönig, Thomas Sauer, Anton chaaf, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz chösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, olfgang Spanier, Christoph Strässer, üdiger Veit, Dr. Marlies Volkmer und altraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) ur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- etzes zur Sicherung der nachhaltigen inanzierungsgrundlagen der gesetzlichen entenversicherung (RV-Nachhaltigkeits- esetz) (97. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5) nlage 4 msetzung der Entgeltumwandlung gemäß 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der be- rieblichen Altersversorgung für die Beschäf- igten im öffentlichen Dienst des Bundes 8868 D 8870 A 8871 B 8872 A 8873 B 8874 C 8875 A 8876 B 8877 D 8879 A 8879 B 8879 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 V MdlAnfr 15 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Anlage 5 Verlängerung der Erteilungsfrist für GVO- Genehmigungen seit Übertragung der Zustän- digkeit für die Prüfung und Erteilung der Ge- nehmigungen nach dem Grundstückverkehrs- gesetz und der Grundstücksverkehrsordnung auf das Bundesamt zur Regelung offener Ver- mögensfragen; eventuelle Auswirkungen auf die Immobilienbranche in den neuen Bundes- ländern MdlAnfr 16, 17 Dr. Hermann Otto Solms FDP Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mineralölsteuersätze unter dem gemein- schaftsrechtlichen Minimalsteuersatz bis 2010 und darüber hinaus für die EU-Beitritts- länder MdlAnfr 19 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 7 Wirtschaftliche Entwicklung der neuen Bun- desländer im kommenden Förderzeitraum der Europäischen Union 2007 bis 2013 sowie be- nötigte nationale und europäische Fördermit- tel; Einsparungen bei den EU-Ausgaben nach der Begrenzung der nationalen Zahlungen an den EU-Haushalt MdlAnfr 20, 21 Veronika Bellmann CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 8 Eventuelle Lockerung des Bankgeheimnisses MdlAnfr 22, 23 Stefan Müller (Erlangen) CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . . . . . Anlage 9 Maßnahmen zur Begrenzung des so genann- ten Tanktourismus in den Grenzregionen M K A A V b T s R M G A B A A t b d P P M M G A A S A p M D A A B l H M G A A Z B m 8880 C 8880 D 8881 C 8881 D 8882 B dlAnfr 24 laus Hofbauer CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . nlage 10 erdrängung deutscher Tankstellen und Ar- eitsplatzverluste durch den so genannten anktourismus in die Nachbarstaaten, insbe- ondere nach Polen und in die Tschechische epublik dlAnfr 25, 26 erlinde Kaupa CDU/CSU ntw Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 uswirkungen der Kabinettsvorlage zur Sieb- en Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbs- eschränkungen, insbesondere hinsichtlich er so genannten Altverlegerklausel, auf die ressefusionskontrolle; Neuregelung der ressefusionskontrolle gemeinsam mit den inisterpräsidenten der Länder dlAnfr 29, 30 ünter Nooke CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . nlage 12 chließung des Waggonbaustandorts Halle- mmendorf; Förderung von Ersatzarbeits- lätzen am Standort dlAnfr 31, 32 r. Christoph Bergner CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . nlage 13 erechnung der zusätzlichen finanziellen Be- astung für den Landkreis Leer durch das artz-IV-Gesetz dlAnfr 33, 34 itta Connemann CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . nlage 14 ahl der Personen mit einer anerkannten erufskrankheit der Berufskrankheitsnum- er 1317 8882 C 8882 D 8883 A 8883 B 8883 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 MdlAnfr 35 Petra Pau fraktionslos Antw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt BMWA . . . Anlage 15 Auswahlkriterien des Bundeslandwirtschafts- ministeriums für mit Werbekampagnen be- traute Firmen; Zahl der noch im Umlauf befindlichen Postkarten des Bundeslandwirt- schaftsministeriums mit der Aufschrift „Ver- nasch mich“ MdlAnfr 36, 37 Julia Klöckner CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL . Anlage 16 Kosten der im Rahmen der Werbekampagne des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das Biosiegel herausgegebenen und wieder zurückgeholten Postkarten mit der Aufschrift „Vernasch mich“; Benennung der für diese Kampagne Verantwortlichen MdlAnfr 38, 39 Tanja Gönner CDU/CSU Antw PStSekr Matthias Berninger BMVEL . Anlage 17 Absprachen mit lokalen Machthabern bezüg- lich der Sicherheit von Bundeswehrsoldaten und Entwicklungshelfern im Einsatzbereich Kunduz MdlAnfr 40 Markus Löning FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . Anlage 18 Reaktion der Bundeswehr auf eine mögliche Bedrohung durch die örtlichen Verantwortli- chen aufgrund des Kampfes gegen den Dro- genanbau in Afghanistan MdlAnfr 41 Harald Leibrecht FDP Antw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . Anlage 19 Versorgungslage der Bundeswehrsoldaten bei Ausfall des Flughafens Kunduz; Ausstattung der in Kunduz stationierten Soldaten mit ge- panzerten Fahrzeugen M H A A A d f w M G A A V H B u h M D A A L u t c M H A A D F d h M D A A A d a s e d l K 8884 A 8884 B 8884 D 8885 A 8885 B dlAnfr 42, 43 elga Daub FDP ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . nlage 20 usländische Verbindungsoffiziere bei der eutschen Kunduz-Mission; Voraussetzungen ür einen eventuellen Rückzug der Bundes- ehr aus Kunduz dlAnfr 44, 45 ünther Friedrich Nolting FDP ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . nlage 21 erhältnis von militärischer und humanitärer ilfe bei derzeitigen Auslandseinsätzen der undeswehr; Zahl der bei Auslandseinsätzen ms Leben gekommenen Bundeswehrange- örigen dlAnfr 46, 47 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . nlage 22 eistungsbezogene Besoldung für Beamte nd Soldaten im Bundesministerium der Ver- eidigung und dessen nachgeordneten Berei- hen dlAnfr 48 artmut Koschyk CDU/CSU ntw PStSekr Hans Georg Wagner BMVg . . nlage 23 oppelbezahlungen bei im Ausland lebenden amilienangehörigen durch die deutsche und ie ausländische Krankenversicherung; Hand- abung in anderen EU-Mitgliedstaaten dlAnfr 49, 50 r. Klaus Rose CDU/CSU ntw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . nlage 24 bschaffung der deutsch-türkischen und eutsch-jugoslawischen Sozialversicherungs- bkommen sowie von Regelungen des über- taatlichen EU-Sozialversicherungsrechts mit iner Mitversicherung von im Ausland leben- en Familienangehörigen für in Deutschland ebende Ausländer; Kosten der gesetzlichen rankenkassen für eine Mitversicherung 8885 C 8886 A 8886 C 8886 D 8887 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 VII ausländischer Familienangehöriger bei in Deutschland lebenden Ausländern MdlAnfr 51, 52 Matthäus Strebl CDU/CSU Antw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . Anlage 25 Varianten für den Ausbau der Donau zwi- schen Straubing und Vilshofen; eventuelle Übertragung der Projektträgerschaft für das Raumordnungsverfahren an Bayern MdlAnfr 53, 54 Brunhilde Irber SPD Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 26 Anwendung der Bürgschaftsrichtlinie des Bundes auf Ersatzsicherheiten von Woh- nungsbauunternehmen MdlAnfr 55 Henry Nitzsche CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 27 Verfahren zur Abstimmung von Planung und Priorisierung von Schieneninvestitionsvorha- ben zwischen der DB AG und dem Bundes- verkehrsministerium, unter anderem bei der Einstufung der Neu- und Ausbaumaßnahme Offenburg–Buggingen MdlAnfr 56, 57 Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Gefährdung der Realisierung des TGV/ICE- Anschlusses bei Appenweier MdlAnfr 58, 59 Sibylle Laurischk FDP Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Auswirkungen der verzögerten Einführung der LKW-Maut auf die Realisierung von pri- vatwirtschaftlichen Betreibermodellen und von mit Public Privat Partnership finanzierten Projekten M V A B A N v d b M P A B A V p A E M U A A E u K a M M P A K p M L A A D d p a M K A 8887 C 8888 A 8888 C 8888 C 8889 B dlAnfr 60, 61 olkmar Uwe Vogel CDU/CSU ntw PStSekr’in Angelika Mertens MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 eue Priorisierung von Schieneninvestitions- orhaben durch die DB AG, wie zum Beispiel er Rheintalbahn im Streckenabschnitt Offen- urg–Buggingen dlAnfr 62, 63 eter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU ntw PStSekr’in Angelika Mertens MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 erwendung eines Anteils der Ausbildungs- latzabgabemittel für den Erhalt gefährdeter usbildungsplätze; Stichtagsregelung für die rhebung einer Ausbildungsplatzabgabe dlAnfr 64, 65 we Schummer CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . nlage 32 inrichtung einer Behörde für die Erhebung nd Verwaltung der Ausbildungsplatzabgabe; riterien für die Höhe der Ausbildungsplatz- bgabe dlAnfr 66, 67 ichael Kretschmer CDU/CSU StSekr Christoph Matschie BMBF . . . . . . . nlage 33 riterien für die Erhebung der Ausbildungs- latzabgabe dlAnfr 68, 69 ena Strothmann CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . nlage 34 emographische Faktoren bei der Erhebung er Ausbildungsplatzabgabe; Zustimmungs- flichtigkeit des geplanten Ausbildungsplatz- bgabegesetzes dlAnfr 70, 71 atherina Reiche CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . 8889 C 8889 D 8890 A 8890 C 8890 D 8891 B VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 Anlage 35 Zahl zusätzlicher Lehrstellen durch die Ein- führung einer Ausbildungsplatzabgabe; Ab- lehnung der Ausbildungsplatzabgabe durch die Länder MdlAnfr 72, 73 Dagmar Wöhrl CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Anlage 36 Anzahl der zusätzlich von den Bundesminis- terien zu schaffenden Lehrstellen bei Umge- hung der Ausbildungsplatzabgabe und einer anderen als der 7-Prozent-Quote MdlAnfr 74, 75 Albrecht Feibel CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Anlage 37 Belastung der deutschen Wirtschaft durch die Einführung der Ausbildungsplatzabgabe; Pro- blematik der unbesetzten Lehrstellen MdlAnfr 76, 77 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Anlage 38 Anzahl der zusätzlich in den Bundesministe- rien einzurichtenden Lehrstellen bei einer 7-prozentigen Besetzung der Arbeitsstellen mit Azubis; Kosten MdlAnfr 78, 79 Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Anlage 39 Kosten für die Länder im Zusammenhang mit der Einführung der Ausbildungsplatzabgabe MdlAnfr 80, 81 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . Anlage 40 Bürokratiekosten für die Ausbildungsplatzab- gabe MdlAnfr 82 Dr. Georg Nüßlein CDU/CSU Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . A S c L M D A A A p s s M D A A Z z B s M D A A Z l B M M A A A d i g r g K M U A 8891 D 8892 D 8893 B 8893 D 8894 A 8894 B nlage 41 chaffung zusätzlicher Lehrstellen zur Errei- hung der 7-Prozent-Quote; Kosten für die änder dlAnfr 83, 84 r. Rolf Bietmann CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . nlage 42 usnahmeregelungen bei der Ausbildungs- latzabgabe für Betriebe ohne betriebswirt- chaftlichen Gewinn; Höhe der Gewinn- chwelle für eine Ausbildungsplatzabgabe dlAnfr 85, 86 r. Ralf Brauksiepe CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . nlage 43 ahl der widerrufenen Absichtserklärungen ur Projektförderung von im Auftrag des undesministerium für Bildung und For- chung tätigen Projektträgern im Jahr 2003 dlAnfr 87, 88 ietrich Austermann CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . nlage 44 ahl der deutschen und internationalen zivi- en Aufbauhelfer seit der Anwesenheit der undeswehr in der Region Kunduz dlAnfr 89 arkus Löning FDP ntw StSekr Erich Stather BMZ . . . . . . . . . nlage 45 lternative Einkommensmöglichkeiten für ie im Einsatzbereich Kunduz in Afghanistan m Drogenanbau tätigen Bauern; Auswirkun- en der Nahrungsmittellieferungen aus ande- en Ländern auf den ländlichen Raum in Af- hanistan und insbesondere auf die Region unduz dlAnfr 90, 91 lrich Heinrich FDP ntw StSekr Erich Stather BMZ . . . . . . . . . 8894 C 8895 A 8895 C 8896 A 8896 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 IX Anlage 46 Beteiligung Deutschlands an den von der EU angekündigten 100 Millionen Euro zur Dro- genbekämpfung MdlAnfr 92 Harald Leibrecht FDP Antw StSekr Erich Stather BMZ . . . . . . . . . . Anlage 47 Zahl der bei Umwandlungsprozessen inner- halb des Auswärtigen Amtes von 1990 bis 1998 in Anspruch genommenen externen Be- rater- und Unterstützungsleistungsaufträge; Auswirkungen der Ergebnisse der Erfolgs- kontrollen auf die Gesamtentlastung des Bun- deshaushalts MdlAnfr 93, 94 Dr. Elke Leonhard SPD MdlAnfr 109 Thomas Dörflinger CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . Anlage 50 Abschluss einer SPÖ/FPÖ-Koalition in Kärn- ten MdlAnfr 110 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . Anlage 51 Unterrichtung über die gemeinsame Übung der französischen Marine mit der chinesi- schen Marine durch Frankreich; Bewertung dieser Übung MdlAnfr 111, 112 Dr. Rainer Stinner FDP 8897 B 8898 B 8898 C Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . Anlage 48 Abstimmung des Volmer-Erlasses mit den Schengen-Partnern MdlAnfr 105, 106 Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . Anlage 49 Sanktionen gegen Kärnten bei einer Koali- tionsregierung aus FPÖ und SPÖ A A Ü l d l m l a n M H A 8897 C 8898 A ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . nlage 52 bermittlung amtlicher Bekanntmachungen ediglich als Pressemitteilung an die auslands- eutschen Medien in Kanada; Bedeutung aus- andsdeutscher Medien hinsichtlich der Infor- ation und Meinungsbildung der im Ausland ebenden Deutschen, deutschstämmiger und nderer an Deutschland interessierter Perso- en dlAnfr 113, 114 ans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP ntw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . 8898 C 8899 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8827 (A) ) (B) ) 99. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8879 (A) ) (B) ) Reinhold Hemker, Horst Kubatschka, Götz- sicherung von Lebensrisiken haben sie trotz der von der (Chemnitz), Walter Hoffmann (Darmstadt), k önnen zwar als Ergänzung sinnvoll sein, als Ab- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Vermittlungsausschus- ses zu dem Gesetz zur Änderung des Tabaksteu- ergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze (84. Sitzung, Tagesordnungspunkt 6) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Neuabdruck einer Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Willi Brase, Elke Ferner, Jelena Hoffmann z r v Ü s w g h R t d m R A s w n d g d d s Z S s J a g a w L b n Z g d E Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 24.03.2004 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 24.03.2004 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 24.03.2004 Hartnagel, Anke SPD 24.03.2004 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.03.2004 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 24.03.2004 Lotz, Erika SPD 24.03.2004 Riemann-Hanewinckel, Christel SPD 24.03.2004 Scharping, Rudolf SPD 24.03.2004 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 24.03.2004 Schröder, Gerhard SPD 24.03.2004 Tritz, Marianne BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.03.2004 Welt, Jochen SPD 24.03.2004 Wolf (Frankfurt), Margareta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.03.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Hilde Mattheis, Florian Pronold, René Röspel, Gerhard Rübenkönig, Thomas Sauer, Anton Schaaf, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wolfgang Spanier, Christoph Strässer, Rüdiger Veit, Dr. Marlies Volkmer und Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nach- haltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzli- chen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeits- gesetz) (97. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5) Das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finan- ierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversiche- ung“ greift tief in das System der gesetzlichen Alters- orsorge ein. Wir stimmen ihm nur unter folgenden berlegungen zu: Für uns ist und bleibt die lebensstandardsichernde ge- etzliche Rente ein zentrales Ziel unserer Politik. Gegen- ärtig deckt die gesetzliche Rente etwa 85 Prozent der esamten Altersbezüge eines westdeutschen Rentner- aushalts ab. In den neuen Ländern ist die gesetzliche ente nahezu die einzige Einkommensquelle für das Al- er. Die derzeitige Entwicklung in der Wirtschaft und auf em Arbeitsmarkt, die niedrigen Lohn- und Einkom- enszuwächse und die aktuellen Gesetzesvorlagen zur entenreform und Rentenbesteuerung bewirken eine bsenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente. Damit ollen Beitragssatzsteigerungen in Grenzen gehalten erden. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf demgegenüber unmehr eine Niveausicherung vorsieht. Somit bleibt ie Beitragshöhe nicht der alleinige Maßstab der künfti- en Entwicklung der Renten. Wir begrüßen auch, dass ie Koalition die Transparenz im Berechnungssystem urch das Konzept „Rentenniveau vor Steuern“ sicher- tellen will. Dieses gestattet, dass das Rentenniveau der ukunft mit dem der Vergangenheit vergleichbar bleibt. o wird sichtbar, dass es nach den derzeitigen Planungen chrittweise von jetzt 53,3 Prozent über 46 Prozent zum ahr 2020 auf 43 Prozent zum Jahr 2030 sinken würde, lso auf den Rentenwert bezogen um 20 Prozent! Transparenz und Revisionsklausel sind umso wichti- er, weil alle derzeit zugrunde liegenden Berechnungen uf Prognosewerten beruhen, die durch die reale Ent- icklung schnell überholt sein können. Durch die Kombination der Auswirkungen mehrerer eistungskürzungen im Bereich der sozialen Gesetzge- ung werden in den nächsten Jahren auf ältere Menschen ominale und reale Einkommensverluste zukommen. usätzliche betriebliche und/oder private Altersvorsor- emodelle sollen künftig die angemessene Beteiligung er Arbeitnehmerinnen an der gesamtwirtschaftlichen ntwicklung ermöglichen. Solche weiteren Standbeine 8880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) Koalition geschaffenen kräftigen staatlichen Förderung nur begrenzte Wirkung, weil sie für Bezieherinnen nied- riger Einkommen und Arbeitslose kaum finanzierbar sind, sie die erheblichen, teilweise heute schon erkenn- baren Kapitalmarktrisiken mit auf die Einzelnen und Schwächeren verlagern und nicht allgemeinverbindlich und unter Beteiligung aller Unternehmen vorgesehen sind. Deshalb fordern wir auch in Zukunft folgende Ziele zu beachten: Erstens. Die Sicherung eines Mindestrentenniveaus als zuverlässige Teilhabe der jeweiligen Rentnergenera- tion an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Wir wollen den Menschen Vertrauen durch Sicherheit im ge- setzlichen Rentensystem geben. Dazu gehört, dass auch bei immer unstetigeren Erwerbsbiografien Menschen, die viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben, ein Altersein- kommen haben, das über dem Sozialhilfe- oder Grund- versorgungsniveau liegt. Deshalb braucht die gesetzliche Rentenversicherung auch und erst recht in Zukunft ein überprüfbares, dauerhaft garantiertes und rechtsverbind- liches Mindestniveau, das deutlich über den jetzigen Pla- nungen liegt. Die heutige junge Generation muss wissen, dass es für die heutige Beitragsleistung auch eine adä- quate Gegenleistung im Rentenfall gibt. Zweitens. Der Bund muss weiterhin voll zu seiner Verantwortung für die Rente stehen. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt viele gesellschaftliche und po- litische Lasten im Interesse der Allgemeinheit. Diese und die Gewährleistungspflicht für die Rentensicherheit müssen weiterhin in dem erforderlichen Umfang durch den Bundeszuschuss getragen werden. Der Bundeszu- schuss darf nicht zum Spielball kurzfristiger, konjunk- turabhängiger Haushaltspolitik werden. Drittens. Die Erwerbstätigenversicherung muss auf der Tagesordnung bleiben! Derzeit werden die Weichen für eine nachhaltige Sicherung unseres Altersversor- gungssystems gestellt. Dabei darf die Frage einer Ver- breiterung der personellen und finanziellen Basis der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgeklammert bleiben. Deshalb sind schon jetzt Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversiche- rung einzuleiten. Alterssicherung ist ein gesamtgesellschaftliches Pro- blem und darf nicht zum Generationenkonflikt umge- deutet werden. Dies ist schon darin erkennbar, dass die jüngere, aktuell erwerbstätige Bevölkerung mit relativ hohen Beiträgen selbst vom künftig niedrigeren Renten- niveau betroffen sein wird. Beiträge zur Rentenversicherung sind Pflichtbeiträge, für die entsprechende Leistungen zu garantieren sind. Staat und Politik dürfen nicht unter dem Stichwort „mehr Eigenverantwortung“ Lasten und Risiken auf die einzelnen Menschen verlagern, von denen sie behaupten, sie seien selbst unter größter Anstrengung gemeinschaft- lich nicht mehr tragbar. Im Gegenteil: Der Sozialstaat muss auch weiterhin die materielle Garantie für die Ab- sicherung gerade einer wachsenden Zahl älterer Men- s i c z t d f v s m A d g ( e d c d J s L b s D l v t e z r z d k v t E A d A s (C (D chen erbringen, da sonst seine politische Legitimation n höchster Gefahr ist. Trotz weitergehender Forderungen für eine Alterssi- herung stimmen wir dem Gesetz vor dem Hintergrund u, dass derzeit für sinnvolle Alternativen die parlamen- arischen Mehrheiten fehlen und Opposition und Bun- esratsmehrheit den Sozialstaat vom Grundsatz her in- rage stellen und teilweise sogar massiv bekämpfen. Wir sind entschlossen, der Politik von Arbeitgeber- erbänden, der CDU/CSU und der FDP, die den Sozial- taat letztlich zur Armenfürsorge degenerieren wollen, assiv entgegenzutreten. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- e des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Frage 15): Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unter- nommen, um in ihrem eigenen Bereich als Arbeitgeber bzw. Dienstherr der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bun- des das Instrument der Entgeltumwandlung (§ 1 a des Geset- zes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) wir- kungsvoll umzusetzen, und welche Erfahrungen mit der Entgeltumwandlung sind der Bundesregierung aus dem Be- reich der Länder und ihrer Kommunen bekannt? Mit dem mit § 1 a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ingeführten Anspruch auf Entgeltumwandlung verfolgt er Gesetzgeber das Ziel, die Verbreitung der betriebli- hen Altersversorgung zu fördern. Für die Beschäftigten es öffentlichen Dienstes besteht allerdings schon seit ahrzehnten ein durch Tarifvertrag begründeter An- pruch auf eine betriebliche Altersversorgung, deren eistungen oberhalb des durchschnittlichen Niveaus der etrieblichen Altersversorgung in dergewerblichen Wirt- chaft liegen. Für den (unmittelbaren) öffentlichen ienst schließt der Altersvorsorgeplan 2001 die Mög- ichkeit der Entgeltumwandlung derzeit aus. Das gilt un- erändert für Bund und Länder. Die Tarifvertragspar- eien haben sich allerdings eine Zusage gegeben, über ine tarifvertragliche Regelung der Entgeltumwandlung u verhandeln. Die VKA hat für den kommunalen Be- eich am 18. Februar 2003 einen eigenen Tarifvertrag ur Entgeltumwandlung abgeschlossen. Kenntnisse über ie Erfahrungen mit der Entgeltumwandlung aus dem ommunalen Bereich liegen der Bundesregierung nicht or. Für Beamtinnen und Beamte gilt das Betriebsren- engesetz nicht; deshalb besteht auch kein Anspruch auf ntgeltumwandlung. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Hermann Otto Solms (FDP) (Druck- ache 15/2726, Fragen 16 und 17): Ist der Bundesregierung bekannt, dass seit der Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung und Erteilung der Genehmi- gungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8881 (A) ) (B) ) der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) (so genannte Nega- tivatteste) auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermö- gensfragen sich die Bearbeitungszeit von zwei Wochen auf mehr als sechs Monate verlängert hat, und wenn ja, plant die Bundesregierung deshalb, die Zuständigkeiten wieder auf die Oberfinanzdirektionen zurückzuverlagern? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ursachen der er- heblichen Verlängerung der Erteilungsfrist für GVO-Geneh- migungen zugrunde liegen und welche Auswirkungen dies auf die Immobilienbranche in den neuen Bundesländern hat? Zu Frage 16: Die für Grundstücksveräußerungen im Beitrittsgebiet erforderlichen Genehmigungen nach der GVO können für ein Grundstück nur dann erteilt werden, wenn es nicht Gegenstand vermögensrechtlicher Anträge ist. Dies wird von den örtlich zuständigen Ämtern und Landesämtern jeweils durch ein so genanntes Negativattest bestätigt. Mit der Übernahme der Zuständigkeit für die vermögens- rechtlichen Verfahren gemäß § l Abs. 6 VermG – betref- fend die Ansprüche von NS-Verfolgten – muss der zu- ständigen Genehmigungsbehörde nunmehr auch ein Negativattest des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) vorliegen. Zugleich ist in be- stimmten Fällen auch das Bundesamt zur Regelung offe- ner Vermögensfragen selbst für die Erteilung von Grund- stücksverkehrsgenehmigungen zuständig. Zeit- und arbeitsaufwendig ist nicht die Erteilung einer Grund- stücksverkehrsgenehmigung selbst, sondern die Erstel- lung der erforderlichen Negativatteste. Je nach Bearbei- tungsaufwand bei Ermittlung der Grundstückshistorie hat dies auch in der Vergangenheit schon deutlich mehr als zwei Wochen in Anspruch genommen. Ob sich die Bear- beitung durch das Bundesamt zur Regelung offener Ver- mögensfragen im Einzelfall über sechs Monate erstre- cken kann, ist zurzeit nicht abzuschätzen, da die Zuständigkeit des Bundesamtes seit weniger als drei Mo- naten besteht. Eine Änderung der gesetzlichen Zuständig- keiten ist nicht geplant. Zu Frage 17: Verzögerungen bei der Erstellung von Negativattesten und damit auch bei der Erteilung von Grundstücksver- kehrsgenehmigungen können sich im Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen insbesondere beim Datenabgleich im Hinblick auf die vorliegenden vermö- gensrechtlichen Anträge gemäß § l Abs. 6 VermG, die sich auf zwischen 1933 und 1945 entzogene Vermögens- werte beziehen, ergeben. Dies ist immer dann der Fall, wenn die den Anträgen auf Erteilung eines Negativattes- tes beigefügten Unterlagen nicht alle unterschiedlichen Grundstücksbezeichnungen seit dem Jahr 1933 enthalten und daher eine entsprechende behördliche Recherche notwendig ist. Weitere Verzögerungen bei der Erstellung von Negativattesten können sich dann ergeben, wenn der mit dem gesetzlichen Zuständigkeitswechsel notwendige Akten- und Datentransfer zu den Verfahren gemäß § l Abs. 6 VermG zwischen Bund und Ländern mängelbe- haftet ist. Hier hat es in den vergangenen Monaten uner- wartete Probleme gegeben, die zu einem anfänglichen Bearbeitungsrückstand bei den Negativattesten geführt haben. Die Bundesregierung hat Maßnahmen eingeleitet, um diesen Bearbeitungsrückstand möglichst schnell auf- z n A d A s s M w e r u ,, t e d d d b B L z s F v A d A ( Z D t a L D D (C (D ulösen und den Grundstücksverkehr im Beitrittsgebiet icht zu belasten. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2726, Frage 19): Befürwortet die Bundesregierung Ausnahmeregelungen, die den EU-Beitrittsländern Mineralölsteuersätze unter dem gemeinschaftsrechtlichen Minimalsteuersatz bis 2010 und da- rüber hinaus erlauben? Die Bundesregierung erkennt die dem Richtlinienvor- chlag zugrunde liegende Erwägung an, dass die neuen itgliedstaaten grundsätzlich nicht schlechter gestellt erden sollten als die bisherigen Mitgliedstaaten. Auf ngeren Übergangsfristen zu bestehen, als sie den bishe- igen Mitgliedstaaten gewährt wurden, erscheint daher nbillig. Andererseits sind weitergehende als die den Alt“-mitgliedern bereits großzügig eingeräumten Fris- en – zumindest für den Bereich der Kraftstoffbesteu- rung – fachlich grundsätzlich nicht erforderlich und mit em Wesen des Binnenmarktes nicht vereinbar. Aus iesem Grund orientiert sich die Bundesregierung bei er Frage der Übergangsfristen an den Fristen, die den isherigen Mitgliedstaaten gewährt wurden. Was zum eispiel die Dieselbesteuerung anbelangt, so wurde uxemburg – ähnlich auch Österreich – eine Frist bis um l. Januar 2009 eingeräumt, um den Mindeststeuer- atz von 302 Euro/1 000 l anzuwenden, und eine weitere rist bis zum 1. Januar 2012, um den Mindeststeuersatz on 330 Euro/1 000 l anzuwenden. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen der bgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 20 und 21): Welche Prognose stellt die Bundesregierung für die wirt- schaftliche Entwicklung der neuen Bundesländer im kom- menden Förderzeitraum der Europäischen Union (2007 bis 2013), und wie wird der Bedarf an nationalen und europäi- schen Fördermitteln zugunsten der neuen Bundesländer für den genannten Zeitraum anhand dieser Prognose einge- schätzt? In welchen Bereichen strebt die Bundesregierung, bedingt durch die beabsichtigte Deckelung der nationalen Zahlungen an den EU-Haushalt auf 1,0 Prozent des Bruttonationalein- kommens (BNE), in den Verhandlungen zur künftigen Finanzplanung der Europäischen Union (Finanzielle Voraus- schau) Einsparungen bei den EU-Ausgaben an? u Frage 20: Die Bundesregierung nimmt – mangels geeigneter atengrundlagen – keine nach Bundesländern getrenn- en gesamtwirtschaftlichen Projektionen vor. Daher sind uch keine diesbezüglichen Zahlenangaben für die neuen änder möglich. Jedoch führt die Bundesregierung für eutschland insgesamt mittelfristige Projektionen durch. er Prognosehorizont bezieht sich dabei auf den Finanz- 8882 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) planungszeitraum, der derzeit bis 2007 reicht. Die jah- resdurchschnittliche reale Wachstumsrate des Bruttoin- landsprodukts beträgt für diesen Zeitraum nach der noch gültigen offiziellen Mittelfristschätzung vom April letz- ten Jahres knapp 2 Prozent pro Jahr. Mit dem Solidar- pakt II hat die Bundesregierung den Aufbau Ost auf eine langfristige und verlässliche finanzielle Grundlage ge- stellt. In diesem Rahmen erhalten die ostdeutschen Län- der vom Bund im Zeitraum 2005 bis 2019 insgesamt 105 Milliarden Euro in Form von ungebundenen Son- derbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau des infrastrukturellen Nachholbedarfs und zum Aus- gleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft. Die Mittel knüpfen im Jahr 2006 mit 10,5 Milliarden Euro nahtlos an das bisherige Leistungsniveau an und werden bis zum Jahr 2019 degressiv abgeschmolzen (so genannter Korb I). Seit dem Jahr 2002 erhalten die ost- deutschen Länder die bislang zweckgebundenen Mittel des „Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost“ in Höhe von jährlich 3,37 Milliarden Euro ebenfalls als un- gebundene Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisun- gen. Zusätzlich hat sich der Bund bereit erklärt, über die Laufzeit des Solidarpakts II als Zielgröße weitere 51 Milliarden Euro als „überproportionale Leistungen für die ostdeutschen Länder“ einzusetzen (so genannter Korb II). Hierzu zählen unter anderem die Gemein- schaftsaufgaben und Finanzhilfen. In der Diskussion über die zukünftige EU-Strukturpolitik setzt sich die Bundesregierung entschieden für eine Gleichbehandlung vergleichbarer Regionen ein. Zu Frage 21: Die Stabilisierung der durchschnittlichen Ausgaben in der kommenden Finanziellen Vorausschau auf nicht mehr als 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens führt dazu, dass die der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Finanzmittel von heute rund 100 Milliarden Euro auf voraussichtlich rund 150 Milliarden Euro im Jahr 2013 ansteigen. Damit stehen ausreichende Mittel für eine zukunftsfähige Ausrichtung der EU-Politiken zur Verfügung. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe hierzu auch Einsparungen bei einzelnen EU-Politiken notwendig sein werden, kann erst in einem späteren Sta- dium des Verhandlungsprozesses entschieden werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 22 und 23): Beabsichtigt die Bundesregierung die Lockerung des Bankgeheimnisses, so wie es die Parlamentarische Staats- sekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, kürzlich in einem Handelsblatt-Interview vom 10. März 2004 angekündigt hatte? Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 (2 BvL 17/02), wonach die Besteuerung von privaten Speku- lationsgeschäften bei Wertpapieren in den Veranlagungszeit- räumen 1997 und 1998 verfassungswidrig ist, die Notwendig- keit, das Bankgeheimnis zu lockern? u s n g d v s d n n g V z B r M g p d t A d d ( n d G E A d g ( Z z M v s J L (C (D Das Bundesverfassungsgericht hat für die Jahre 1997 nd 1998 ein strukturelles Erhebungsdefizit bei der Be- teuerung von privaten Wertpapier-Veräußerungsgewin- en festgestellt, zugleich aber in den Entscheidungs- ründen deutlich gemacht, dass sich die Situation durch ie gesetzgeberischen Maßnahmen seit 1999 deutlich erbessert hat. Allerdings hat sich das Bundesverfas- ungsgericht sehr kritisch mit der Regelung des § 30 a er Abgabenordnung – dem so genannten Bankgeheim- is – auseinander gesetzt. Es hat diese Vorschrift zwar icht für verfassungswidrig erklärt, aber klar darauf hin- ewiesen, dass sie ein Hindernis für eine sachgerechte erifikation darstellt. Die Bundesregierung prüft deshalb urzeit eingehend, ob aufgrund der Entscheidung des undesverfassungsgrichts über die von der Bundesregie- ung seit 1999 initiierten Maßnahmen hinaus weitere aßnahmen zur Verbesserung der verfassungsrechtlich ebotenen Verifikation der Einkünfte aus privaten Wert- apier-Veräußerungsgeschäften erforderlich sind. In iese Prüfung einbezogen sind auch Einkünfte aus Kapi- alvermögen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Frage 24): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Begrenzung des Tanktourismus in den deutschen Grenzregio- nen, um die Existenz von deutschen Tankstellen in diesen Ge- bieten zu sichern? Die Bundesregierung setzt weiterhin auf die Harmo- isierung der EU-Steuersätze, um die Auswirkungen aus em „Tanktourismus“ für die betroffenen deutschen renzregionen zu mindern. Dazu muss die geltende nergiesteuerrichtlinie weiterentwickelt werden. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en der Abgeordneten Gerlinde Kaupa (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 25 und 26): In welchem Umfang werden nach Auffassung der Bundes- regierung deutsche Tankstellen durch den „Tanktourismus“ in die Nachbarstaaten, insbesondere nach Polen und in die Tschechische Republik, jährlich vom Markt verdrängt? Wie viele Arbeitsplätze in der deutschen Mineralölbran- che, insbesondere im Tankstellengewerbe, gehen jährlich durch den „Tanktourismus“ in die Nachbarstaaten verloren? u Frage 25: Der Bundesregierung liegen über die an den Grenzen u Polen und der Tschechischen Republik aus dem arkt verdrängten Tankstellen keine konkreten Zahlen or. Die Verbände der mittelständischen Mineralölwirt- chaft schätzen ein, dass in den Grenzlandkreisen in den ahren 2000 bis 2002 circa vier bis sechs Tankstellen pro andkreis schließen mussten. Die Gesamtzahl für alle Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8883 (A) ) (B) ) im genannten Zeitraum geschlossenen Grenztankstellen wird mit circa 340 Stationen beziffert. Zu Frage 26: Auch hier liegen der Bundesregierung keine konkre- ten Zahlen vor. Die Verbände der mittelständischen Mineralöl Wirtschaft schätzen die im Zusammenhang mit dem „Tanktourismus“ verloren gegangenen Arbeits- plätze im Tankstellengewerbe im Zeitraum 2000 bis 2003 auf 3 200. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Günter Nooke (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 29 und 30): Welche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf werden mit der Kabinettsvorlage der Siebten Novelle des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach der diesbe- züglichen Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, insbesondere – hinsichtlich der so genannten Altverlegerklausel – für das Gebiet der Pres- sefusionskontrolle verbunden sein (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. März 2004), und wann ist mit einer Einbrin- gung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren zu rechnen? Hält die Bundesregierung weiterhin an dem in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bun- destages am 12. November 2003 geäußerten Standpunkt ihres Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, fest, eine Neuregelung der Pressefusionskontrolle einvernehmlich mit den Ministerpräsidenten der Länder vor- nehmen zu wollen? Zu Frage 29: Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Res- sortabstimmung. Über definitive Änderungen des Refe- rentenentwurfs ist daher noch nicht entschieden. Die Bundesregierung strebt eine zügige Einbringung des Ge- setzentwurfs in das parlamentarische Verfahren an. Zu Frage 30: Die Änderungen der Pressefusionskontrolle sind Teil der GWB-Novelle. Die GWB-Novelle bedarf der Zu- stimmung des Bundesrats. Dementsprechend strebt die Bundesregierung Einvernehmen mit den Ländern an. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 31 und 32): Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der Kon- zernführung von Bombardier, den Waggonbaustandort Halle- Ammendorf zu schließen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Gespräche, die der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, im Januar 2002 mit der Unternehmensführung von Bombardier geführt hat (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Absprachen und Vereinbarungen des Bundeskanzlers zur „Zukunft des Bom- bardier-Waggonbaubetriebes in Halle-Ammendorf“, Bundes- tagsdrucksache 15/2548)? Z l b W v k f d H h Z M 2 L n z t ( W s A d g ( f d A (C (D Sieht die Bundesregierung im Falle einer Schließung des Waggonbaubetriebes Halle-Ammendorf Möglichkeiten der Förderung von Ersatzarbeitsplätzen am Standort? u Frage 31: Die Bundesregierung bedauert ausdrücklich den Ver- ust von Arbeitsplätzen, der mit der von Bombardier ekannt gegebenen Entscheidung zur Schließung des aggonbauwerkes in Ammendorf zum Jahresende 2005 erbunden ist. Die unternehmerische Entscheidung des anadischen Konzerns zur Standortschließung nach Prü- ung betriebswirtschaftlicher Kriterien kann allein von essen Führung getroffen werden. Sie ist auch vor dem intergrund der Gesamtsituation von Bombardier zu se- en. u Frage 32: Die Bundesregierung hat bereits vor dem Treffen von inisterpräsident Böhmer mit Bombardier am 19. März 004 in Magdeburg angekündigt, gemeinsam mit der andesregierung von Sachsen-Anhalt an einem Regio- alkonzept zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen mit- uwirken. Hierbei werden auch Möglichkeiten ausgelo- et, die bewährten Instrumente der Wirtschaftsförderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen irtschaftstruktur“, Investitionszulage et cetera) für Er- atzarbeitsplätze in der Region zu nutzen. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 33 und 34): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Land- rates des Landkreises Leer (vergleiche Berichterstattung in der Rheiderland-Zeitung vom 13. März 2004), wonach die von der Bundesregierung in der Antwort des Parlamentarischen Staats- sekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Gerd Andres, auf meine mündlichen Fragen 46 und 47 in der Fragestunde am 10. März 2004 (Plenarprotokoll 15/96, Seite 8594 D) ermittelte Belastung von 4,5 Millionen Euro für den Landkreis Leer, statt der von der Kreisverwaltung errech- neten 12,6 Millionen Euro, zu einem großen Teil von nicht nachvollziehbaren Prognosen und von unsicheren Hoffnungen getragen sei, da es zum einen angesichts fehlender Arbeits- plätze zu bezweifeln sei, dass eine intensive Betreuung von Arbeitslosen zu besseren Vermittlungsergebnissen führen würde, zum anderen die Hoffnung auf eine spürbare Verbesse- rung der wirtschaftlichen Lage und damit auf mehr Arbeits- plätze keine realistische Rechengröße sei und schließlich die Zugrundelegung geänderter Einkommensanrechnungen, der- zufolge ein Teil der bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe in Zukunft keine Leistungen mehr bekommen und dadurch er- hebliche Einsparungen eintreten würden, nicht nachvollzieh- bar sei? Welches Zahlen- und Datenmaterial hat die Bundesregie- rung ihrer Berechnung der zusätzlichen Belastung für den Landkreis Leer in Höhe von 4,5 Millionen Euro zugrunde ge- legt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit be- indet sich in einem intensiven Dialog mit dem Landrat es Landkreises Leer. Aufgrund einer Initiative des bgeordneten Reinhold Robbe fand am 8. März 2004 in 8884 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) Berlin ein Treffen der Landräte und Oberbürgermeister aus dem Regierungsbezirk Weser/Ems statt, an dem Staatssekretär Rudolf Anzinger vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit teilnahm. Ergebnis dieses Treffens war, dass am Beispiel des Landkreises Leer geprüft werden soll, an welchen Schnittstellen unter- schiedliche Auffassungen mit Blick auf finanzielle Aus- wirkungen entstanden sind. Am 29. März 2004 wird ein weiteres Gespräch mit den Beteiligten stattfinden, um die Ergebnisse der stattgefundenen Überprüfungen zu erörtern. Das Ergebnis wird Ihnen auf Wunsch gerne zu Verfügung gestellt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck- sache 15/2726, Frage 35): Wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung berufsbedingt Lö- sungsmitteln ausgesetzt, und wie viele Menschen dieser Ex- positionsgruppe haben eine anerkannte Berufskrankheit mit der Berufskrankheitsnummer 1317 entwickelt? Lösungsmittel kommen in nahezu allen Branchen der gewerblichen Industrie einzeln oder in Gemischen mit anderen Lösungsmitteln zur Anwendung, zum Beispiel beim Reinigen und Entfetten in der Metall-, Textil- und Kunststoffindustrie, als Lösungsmittel für Farben, La- cke, Klebstoffe, Holzschutzmittel, Gummilösungen und zum Abbeizen, bei zahlreichen chemischen Reaktionen als Ausgangs- oder Zwischenprodukt oder als Lösungs- vermittler. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die genaue Zahl der Menschen, die Lösungsmitteln be- rufsbedingt ausgesetzt sind; aufgrund des breiten An- wendungsspektrums ist jedoch von einer großen Zahl exponierter Menschen auszugehen. Die Zahl der Aner- kennungen von Berufskrankheiten mit der Berufskrank- heitensnummer 1317 (Polyneuropathie oder Enzephalo- pathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemi- sche) beträgt für das Jahr 2000: 18 Fälle, für das Jahr 2001: 15 Fälle, für das Jahr 2002: 10 Fälle. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 36 und 37): Nach welchen Kriterien wählt das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die für Werbekampagnen, wie zum Beispiel für das Biosiegel, zuständigen Werbefirmen aus? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Postkarten mit der Aufschrift „Vernasch mich“ – welche im Rahmen der Werbekampagne des BMVEL für das Biosiegel zunächst herausgegeben und dann zurückgeholt wurden – noch immer im Umlauf sind bzw. nicht mehr zurückgeholt werden konnten? Z n b s d g t g n g t s d f F j g n d Z B e A p r m 2 t V ( D A n g G b B t f N g R m A d g ( (C (D u Frage 36: Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Er- ährung und Landwirtschaft (BMVEL) gibt keine Wer- ekampagnen in Auftrag. Bei dem angesprochenen Bei- piel handelt es sich um eine Maßnahme zur Information er Verbraucher. Das BMVEL vergibt Aufträge nach den eltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Den Auf- rägen für Informationsmaßnahmen des BMVEL gehen rundsätzlich Ausschreibungsverfahren voraus, soweit icht durch besondere Umstände eine Freihändige Ver- abe angezeigt ist. Den Zuschlag erhält jeweils das Un- ernehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die Zu- chlagskriterien werden bezogen auf den Einzelfall in er öffentlichen Bekanntmachung der Ausschreibung estgelegt. In jedem Falle zugrunde gelegt werden achkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pro- ekterfahrung sowie Qualität der Konzeption. In dem an- esprochenen Beispiel der Biosiegel-Informationsmaß- ahme wurde ein EU-weites Ausschreibungsverfahren urchgeführt. u Frage 37: Das BMVEL gibt keine Werbekampagne in Auftrag. ei dem angesprochenen Beispiel handelt es sich um ine Maßnahme zur Information der Verbraucher. Die uflage der Karten betrug 526 000 Stück. Bis zum Zeit- unkt der Rückholaktion am 13. Februar 2004 waren be- eits 316 000 Karten verteilt. Diese Karten konnten so- it nicht mehr zurückgeholt werden. Die verbleibenden 10 000 Stück wurden vernichtet. Die in der Frage ge- roffene Feststellung, dass das Bundesministerium für erbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft BMVEL) die Postkarte herausgegeben habe, ist falsch. ie Erstellung und Distribution der Karten erfolgte im uftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er- ährung (BLE) und wurde mit Mitteln des Bundespro- ramms Ökologischer Landbau (BÖL) finanziert. Die eschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Land- au in der BLE ist zuständig für die Umsetzung des undesprogramms Ökologischer Landbau. Die Beauf- ragung und Veröffentlichung dieses Kartenmotivs er- olgte ohne vorherige Abstimmung mit dem BMVEL. ach diesem Vorfall hat das BMVEL die BLE erneut an- ewiesen, zukünftig entsprechende Materialien, die im ahmen des BÖLs erstellt werden, vor einer Freigabe it dem BMVEL abzustimmen. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- en der Abgeordneten Tanja Gönner (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 38 und 39): Welche Kosten hat die Produktion, Verteilung und Rück- holung der Postkarten mit der Aufschrift „Vernasch mich“, welche im Rahmen der Werbekampagne des BMVEL für das Biosiegel zunächst herausgegeben und dann zurückgeholt wurden, verursacht? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wer für die Erstellung und Verbreitung der Postkarten mit der Auf- schrift „Vernasch mich“, welche im Rahmen der Werbekam- pagne des BMVEL für das Biosiegel zunächst herausgegeben und dann zurückgeholt wurde, verantwortlich ist? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8885 (A) ) (B) ) Zu Frage 38: Das BMVEL gibt keine Werbekampagne in Auftrag. Bei dem angesprochenen Beispiel handelt es sich um eine Maßnahme zur Information der Verbraucher. Die Kosten für die Produktion, Verteilung und Rück- holung der Karten mit besagtem Motiv beliefen sich auf 30 340,98 Euro. Die in der Frage getroffene Feststel- lung, dass das Bundesministerium für Verbraucher- schutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) die Postkarte herausgegeben habe, ist falsch. Zu Frage 39: Die Erstellung und Distribution der Karten erfolgte im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er- nährung (BLE) und wurde mit Mitteln des Bundespro- gramms Ökologischer Landbau (BÖL) finanziert. Die Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Land- bau in der BLE ist zuständig für die Umsetzung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau. Die Beauf- tragung und Veröffentlichung dieses Kartenmotivs er- folgte ohne vorherige Abstimmung mit dem BMVEL. Nach diesem Vorfall hat das BMVEL die BLE erneut an- gewiesen, zukünftig entsprechende Materialien, die im Rahmen des BÖLs erstellt werden, vor einer Freigabe mit dem BMVEL abzustimmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Markus Löning (FDP) (Drucksache 15/2726, Frage 40): Gibt es im Einsatzbereich Kunduz der Bundeswehr Ab- sprachen mit lokalen Machthabern/Verantwortlichen bezüg- lich der Sicherheit von Bundeswehrsoldaten und Entwick- lungshelfern? Im Einsatzbereich Kunduz (Provinzen Kunduz, Ba- dakhstan, Taqar und Baghlan) der Bundeswehr gibt es keine Absprachen mit lokalen Machthabern/Verantwort- lichen bezüglich der Gewährleistung der Sicherheit von Bundeswehrsoldaten und Entwicklungshelfern durch af- ghanische Behörden oder Organisationen. Die zahlrei- chen Kontakte des Provincial Reconstruction Teams (PRT) mit offiziellen afghanischen Vertretern dienen der Informationsgewinnung, der Vertrauensbildung und der Abstimmung über die Absicherung des Wiederaufbaus im Einsatzgebiet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Frage des Abgeordneten Harald Leibrecht (FDP) (Drucksache 15/2726, Frage 41): Wie reagiert die Bundesregierung auf eine mögliche er- höhte Bedrohung durch die örtlichen Verantwortlichen nach dem angekündigten verstärkten Kampf britischer Truppen ge- gen den Drogenanbau? l K s K u m v ö I s B g s s A d F s Z A r P ü p T g ü d S t g b B Z m w w z f M 0 s d N S Z d (C (D Es liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ört- ich Verantwortliche im Einsatzgebiet des ISAF PRT unduz eine erhöhte Bedrohung für das deutsche Ein- atzkontingent für den Fall darstellen, wenn britische räfte einen verstärkten Kampf gegen den Drogenanbau nterstützen. Es liegen dagegen Äußerungen des Kom- andeurs des IV. Korps, General Daoud, vor, der einen erstärkten Kampf gegen den Drogenanbau fordert. Für den Fall, dass in Drogengeschäfte verwickelte rtliche Akteure eine Bedrohung für Angehörige der SAF-Mission darstellen sollten, wird das deutsche Ein- atzkontingent in Übereinstimmung mit den örtlichen ehörden die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen er- reifen. Im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsvor- orge sind sowohl infrastrukturelle als auch organisatori- che Absicherungsmaßnahmen getroffen worden. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen der Abgeordneten Helga Daub (FDP) (Druck- ache 15/2726, Fragen 42 und 43): Wie ist die Versorgungslage der Bundeswehrsoldaten, wenn der Flughafen Kunduz nicht angeflogen werden kann? Ist eine Ausstattung der in Kunduz stationierten Soldaten mit gepanzerten Fahrzeugen geplant? u Frage 42: Im ISAF PRT Kunduz werden Versorgungsgüter aller rt für mindestens zwei Wochen bevorratet. Die Zufüh- ung des Ergänzungsbedarfs zur Versorgung des ISAF RT Kunduz erfolgt vorzugsweise im Straßentransport ber Kabul und – nur wenn erforderlich – mit Lufttrans- ort über die Lufttransportstützpunkte Kabul oder ermez in Usbekistan. Lediglich Personen- und Gefahr- uttransporte erfolgen ausschließlich im Lufttransport ber den Lufttransportstützpunkt Termez. Insofern ist as Personal des ISAF PRT Kunduz von kurzfristigen chließungen des Behelfsflugplatzes Kunduz nicht be- roffen. Die Evakuierung erkrankter oder verletzter An- ehöriger des ISAF PRT Kunduz erfolgt mit Hubschrau- ern, die nicht zwingend auf die Nutzung des ehelfsflugplatzes Kunduz angewiesen sind. u Frage 43: Für das ISAF PRT Kunduz ist die Ausstattung sowohl it gepanzerten als auch mit geschützten Fahrzeugen eitgehend realisiert. Die Zuführung oder Beschaffung eiterer geschützter Fahrzeuge ist eingeleitet. Im Ein- elnen befinden sich derzeit sechs Allschutz-Transport- ahrzeuge Dingo, drei Einsatzfahrzeuge Spezialkräfte ungo, drei Transportpanzer Fuchs und zwei LKW ,9 to Wolf mit Splitterschutzausstattung beim deut- chen Einsatzkontingent ISAF PRT Kunduz. Im Rahmen es Einsatzbedingten Sofortbedarfes erfolgt derzeit die achrüstung von 55 LKW 0,9 to Wolf mit modularem plitterschutz (MSS) zum Schutz gegen Minen. Die zur eit noch genutzten, zivil angemieteten Geländefahrzeuge es Typs Toyota Landcruiser werden voraussichtlich bis 8886 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) Ende April durch die dann umgerüsteten LKW 0,9 to mit MSS ersetzt. Darüber hinaus sollen, wenn der Haus- haltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmt, im Rahmen des Einsatzbedingten Sofortbedarfes 55 Dingo 2 beschafft werden, von denen 14 für Kunduz vorgesehen sind. Zusätzlich stehen in Deutschland unter Führungsvorbehalt des Generalinspekteurs der Bundes- wehr acht Luftlandepanzer/Waffenträger Wiesel bereit, die dem ISAF PRT Kunduz im Bedarfsfall zur Verstär- kung zugeführt werden können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting (FDP) (Drucksache 15/2726, Fragen 44 und 45): Welche befreundeten Nationen beteiligen sich mit Verbin- dungsoffizieren oder ähnlichen Ansprechpartnern zurzeit an der deutschen Kunduz-Mission, und wie sieht diesbezüglich die Planung für die nähere Zukunft aus? Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, bei welchem Rekonstruktionsstand bzw. bei welcher Sicherheits- lage in der Region die Bundeswehr Kunduz verlassen kann? Zu Frage 44: Im Rahmen der Multinationalisierung des Provincial Reconstruction Teams (PRT) gibt es konkrete Zusagen durch Belgien (zur Unterstützung des Flugbetriebes am Behelfsflugplatz Kunduz sowie Stabsoffiziere; insge- samt zehn Soldaten ab März 2004), die Schweiz (ein Arzt sowie zwei Militärbeobachter), Frankreich (Unter- stützung im Rahmen zweier Versorgungsflüge pro Wo- che aus Duchanbe/Tadschikistan sowie mit zwei Offizie- ren ab März 2004), Ungarn (Unterstützungspersonal sowie Militärpolizisten) sowie Rumänien (Logistik- und Stabspersonal). Als erste internationale Vertreter haben zwei schweizer Offiziere bis Anfang Februar 2004 ihren Dienst im PRT aufgenommen. Seit 17. März 2004 befin- den sich auch die belgischen Soldaten vor Ort. Die zwei französischen Offiziere sollen heute eintreffen. Die un- garischen Soldaten haben Anfang März an einer einsatz- vorbereitenden Ausbildung in Deutschland teilgenom- men. Zu Frage 45: Das von Deutschland geleitete und seit dem 30. De- zember 2003 der NATO-geführten Internationalen Stabi- lisierungsunterstützungstruppe (ISAF) unterstellte „Pro- vincial Reconstruction Team (PRT)“ in Kunduz ist Teil der Bemühungen der Internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Stabilität und des Wiederaufbaus in Afghanistan. Mit der Resolution 1510 (2003) des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2003 wurde die Grundlage für diese Ausweitung von ISAF geschaffen. Gemeinsames Ziel der Bundesregierung und der NATO ist die Unterstützung der Entwicklung von professionellen und der afghanischen Zentralregierung unterstehenden Sicherheitsstrukturen. Die Verbesserung der Sicherheitslage soll vor allem durch eine Reform des Sicherheitssektors erfolgen, die die Zentralregierung in die Lage versetzt, das staatliche Gewaltmonopol in der F B n f ü E g w L G A d F t Z r v j v o C u B w b h Z i g 1 1 d 1 H K A A d F C (C (D läche durchzusetzen. In beiden Bereichen sieht es die undesregierung als wesentlich an, dass die Internatio- ale Gemeinschaft der Zentralregierung weitgehend und rühzeitig die Verantwortung für alle Aufbauprozesse berlässt. Der Zeitpunkt zur Beendigung des deutschen ngagements in Kunduz ist gekommen, sobald die af- hanische Zentralregierung in der Lage ist, die Verant- ortung für Wiederaufbau und Sicherheit im ganzen and ohne Unterstützung und Hilfe der internationalen emeinschaft zu übernehmen. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die ragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (frak- ionslos) (Drucksache 15/2726, Fragen 46 und 47): Wie ist das finanzielle, materielle und personelle Verhält- nis von militärischer und humanitärer Hilfe insgesamt bei den zurzeit laufenden Auslandseinsätzen der Bundeswehr (Anga- ben auf der Grundlage der Ist-Zahlen 2003)? Wie viele Bundeswehrangehörige kamen in welchen Aus- landseinsätzen ums Leben? u Frage 46: Im Kalenderjahr 2003 wurden im Rahmen der militä- ischen Hilfe mit circa 2,5 Millionen Euro unter Einsatz on annähernd 120 CIMIC-Soldaten etwa 230 Hilfspro- ekte realisiert. Hierbei werden finanzielle Mittel, die on anderen Ressorts (vorzugsweise von AA und BMZ) der aus Spenden Dritter bereitgestellt werden, durch IMIC-Kräfte der EinsKtgt in konkrete Hilfsprojekte mgesetzt. Darüber hinaus wurde aus den Beständen der undeswehr insbesondere Sanitätsmaterial im Abgabe- ert von etwa 92 000 Euro in die Einsatzgebiete abgege- en und dort durch Hilfsorganisationen im Rahmen der umanitären Hilfe verteilt. u Frag 47: In besonderen Auslandsverwendungen kamen bisher nsgesamt 56 Bundeswehrangehörige ums Leben. Bezo- en auf die unterschiedlichen Auslandseinsätze verloren Soldat im Rahmen von UNTAC in Kambodscha, Soldat im Rahmen von UNOMIG in Georgien, 1 Sol- at im Rahmen von SHARP GUARD in der Adria, 6 Soldaten im Rahmen von SFOR in Bosnien und erzegowina, 21 Soldaten im Rahmen von KFOR im osovo und 16 Soldaten im Rahmen von ISAF in fghanistan ihr Leben. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die rage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ SU) (Drucksache 15/2726, Frage 48): Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Verteidigung und in dessen nachgeordneten Bereichen derzeit für neue Fälle kein Gebrauch mehr von der Möglichkeit leistungsbezo- gener Besoldung für Beamte und Soldaten gemacht wird, und wenn ja, was sind die Gründe dafür? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8887 (A) ) (B) ) Es trifft zu, dass im Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums der Verteidigung die Ausgaben für die leis- tungsbezogene Bezahlung zurzeit ausgesetzt sind. Dies betrifft sowohl die zivilen Beschäftigten – Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – als auch Soldatinnen und Soldaten und bezieht sich auf Neuvergaben im Jahre 2004, nicht auf bereits in den früheren Jahren beschlossene Maßnahmen. Grund für das vorläufige Aussetzen der leistungsbezogenen Be- zahlung ist die Notwendigkeit, im Einzelplan 14 im Haushaltsjahr 2004 globale Minderausgaben zur Haus- haltskonsolidierung und zur Finanzierung der Renten- versicherung von insgesamt rund 400 Millionen Euro einzusparen. Davon können auch die Personalausgaben für ziviles und militärisches Personal nicht ausgenom- men werden. Da die Personalausgaben im Einzelplan 14 nach der Ressortvereinbarung mit dem Bundesministe- rium der Finanzen vom 4. Juli 2001 für die Jahre 2002 bis 2006 mit je 12,53 Milliarden Euro plafondiert sind und über 90 von Hundert der Ausgaben aufgrund gesetz- licher oder tarifvertraglicher Verpflichtung geleistet wer- den und in der Höhe nicht beeinflusst werden können, verbleibt nur ein geringer Handlungsspielraum für Ein- sparungen. Zur kurzfristigen Senkung der Personalaus- gaben kommen neben dem Aussetzen der leistungsbezo- genen Besoldung vor allem ein Einstellungs- und Beförderungsstopp, aber auch ein Verzicht auf die Aus- bildung von Berufsnachwuchs in Betracht. Diese Instru- mente haben aber schwerwiegende Auswirkungen auf die dringend notwendige Nachwuchsgewinnung, die Aufgabenwahrnehmung und die innere Motivationslage in der Bundeswehr. Daher wurde entschieden, die leis- tungsbezogene Bezahlung zunächst auszusetzen, ver- bunden mit einem zeitlich befristeten Einstellungsstopp beim Zivilpersonal, und die weitere Entwicklung vom Haushaltsvollzug bei den Personalausgaben abhängig zu machen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2726, Fragen 49 und 50): Kann es aufgrund der bestehenden Sozialversicherungs- abkommen zu Doppelbezahlungen bei im Ausland lebenden Familienangehörigen kommen, wenn die deutsche Kranken- versicherung und auch die ausländische Krankenversicherung für dieselbe Leistung zahlen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie derar- tige Fälle in anderen EU-Mitgliedstaaten gehandhabt werden? Zu Frage 49: Nein. Zu Frage 50: Der Bundesregierung ist bekannt, dass andere EU- Mitgliedstaaten ebenfalls Sozialversicherungsabkom- men mit Staaten außerhalb der EU abgeschlossen haben. Nicht bekannt ist aber, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Versicherungsabkommen eine Mitversi- c h A d d ( Z s E A R K e b z t H g S l w s I s c t d t i M b s s g k n g r k d a t s d M (C (D herung von im EU-Ausland wohnenden Familienange- örigen vorsehen. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Franz Thönnes auf die Fragen es Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 51 und 52): Plant die Bundesregierung, die Sozialversicherungsab- kommen, insbesondere das deutsch-türkische Sozialversiche- rungsabkommen vom 30. April 1964 und das deutsch-jugosla- wische Abkommen vom 12. Oktober 1968 sowie Regelungen des überstaatlichen EU-Sozialversicherungsrechts, welche eine Mitversicherung von im Ausland lebenden Familienange- hörigen über in Deutschland lebende Ausländer vorsehen, aus Gründen der Gleichbehandlung abzuschaffen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Kosten den gesetzlichen Krankenkassen entstehen durch eine solche Mitversicherung ausländischer Familienangehöriger? u Frage 51: Nein. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die ich aus den Sozialversicherungsabkommen und dem U-Sozialversicherungsrecht insbesondere für deutsche rbeitnehmer und Arbeitgeber ergebenden vorteilhaften egelungen zu beseitigen. Eine „Abschaffung“, die eine ündigung der Abkommen voraussetzt, hätte zunächst rhebliche nachteilige Auswirkungen auf die jeweiligen ilateralen außenpolitischen Beziehungen im Verhältnis wischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ver- ragspartnern (hier insbesondere Türkei, Bosnien und erzegowina, Mazedonien sowie Serbien und Montene- ro) zur Folge. Zudem würde im Verhältnis zu diesen taaten im Bereich der sozialen Sicherheit ein vertrags- oser Zustand entstehen, der auch für die deutsche Seite esentliche Nachteile nach sich ziehen würde. Ein Bei- piel hierfür ist die Vermeidung der Doppelversicherung: n diese Staaten von ihren Arbeitgebern entsandte deut- che Arbeitnehmer würden wieder der dortigen Versi- herungspflicht unterliegen mit der Folge, dass die be- roffenen deutschen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oppelte Beitragslasten (in Deutschland und im Beschäf- igungsstaat) tragen müssten. In diesem Zusammenhang st besonders hervorzuheben, dass durch die kostenfreie itversicherung von Familienangehörigen der Gleich- ehandlungsgrundsatz nicht verletzt wird: Dies ergibt ich schon daraus, dass beispielsweise der deutsche ver- icherungsrechtliche Familienbegriff unterschiedslos ilt. Türkische Eltern, die sich in Deutschland aufhalten, önnen hier über ihr in Deutschland versichertes Kind icht mitversichert sein. In Bezug auf das EU-Recht ist im Übrigen auf Fol- endes hinzuweisen: Das EU-Recht beruht unter ande- em auf dem strikten Verbot, nach der Staatsangehörig- eit zu differenzieren. Danach wäre eine Abschaffung er Mitversicherung von im Ausland lebenden Familien- ngehörigen von in Deutschland wohnenden versicher- en Ausländern unzulässig, da dies eine Verletzung des tets zu wahrenden Grundsatzes der Gleichbehandlung er Staatsangehörigen bedeuten würde. Würde man die itversicherung generell abschaffen, so würde dies im 8888 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) Ergebnis darauf hinauslaufen, den Familien von zehn- tausenden in Deutschland wohnenden Grenzgängern, die in einem benachbarten EU-Staat tätig sind, den Kran- kenversicherungsschutz zu nehmen. Dieses Ergebnis dürfte von niemandem gewollt sein. Zu Frage 52: Für das Jahr 1999 (letzter vollständig abgerechneter Zeitraum) belief sich beispielsweise der vereinbarte Mo- natspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet 17,75 Euro. Der türkischen Krankenversicherung wurden für die Betreuung von durchschnittlich 33 630 Familien in 1999 insgesamt um- gerechnet circa 7,1 Millionen Euro von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Die gegenüber den übri- gen genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszah- lungen (jeweils letzte abgerechnete Zeiträume) betrugen in 1999 für Bosnien und Herzegowina und Mazedonien zusammen circa 1,22 Millionen Euro in 2000 für Serbien und Montenegro circa 210 000 Euro für Kroatien und Slowenien in 2000 zusammen 1,87 Millionen Euro. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Brunhilde Irber (SPD) (Druck- sache 15/2726, Fragen 53 und 54): In welcher Weise hat die Bundesregierung ihr Ein- verständnis zur Ausarbeitung von Projektunterlagen für die Varianten C und D2 im Rahmen des Ausbaus der Donau zwi- schen Straubing und Vilshofen gegeben unter der Berücksich- tigung der Tatsache, dass sich der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2002 für einen „sanften Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen“ (Bundestagsdrucksache 14/8589) ausgesprochen hat, somit also ein Bundestagsbeschluss für die Ausbauvariante A (ohne Staustufen) vorliegt? Hat der Bund dem Freistaat Bayern die Projektträgerschaft über das Raumordnungsverfahren zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen übertragen, angetragen oder die Übertragung in Aussicht gestellt? Die Bundesregierung hat weder ihr Einverständnis zur Ausarbeitung von Projektunterlagen für die Varian- ten C und D2 gegeben noch dem Freistaat Bayern die Projektträgerschaft über das Raumordnungsverfahren zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilsho- fen übertragen, angetragen oder in Aussicht gestellt. Der von der Rhein-Main-Donau AG für den Bund mit Schreiben vom 12. November 2003 bei der Regierung von Niederbayern förmlich gestellte Antrag auf Einlei- tung eines Raumordnungsverfahrens beschränkt sich ausschließlich auf das Vorhaben „Donauausbau und Hochwasserschutz nach Variante A“. Bei einem Raum- ordnungsverfahren handelt es sich aber um ein Verfah- ren, das sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen eingeleitet werden kann und das in die alleinige Zustän- digkeit des Landes fällt. Die Ausgestaltung des Ver- fahrens, einschließlich der Festlegung von Inhalt und Umfang der vorzulegenden Unterlagen, obliegt der zu- ständigen Raumordnungsbehörde. Die Raumordnungs- behörde kann somit von Amts wegen auch Varianten raumordnerisch untersuchen. Dementsprechend konnte u t A d A s L m B in s w e E n W H 1 c u ti g 3 B e R n k E w B v w ( e f A t u L B b B A d g ( (C (D nd hat Bayern von Amts wegen auch für die Varian- en C und D2 eine raumordnerische Prüfung eingeleitet. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Henry Nitzsche (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2726, Frage 55): Inwieweit ist es vorgesehen, die Bürgschaftsrichtlinie des Bundes für Ersatzsicherheiten von Wohnungsbauunternehmen zu verwenden, welche bei Abrissen von Gebäuden keinerlei Ersatzsicherheiten für dingliche Darlehen bekommen? Der Bund hat die Wohnungswirtschaft in den neuen ändern massiv unterstützt. Neben dem KfW-Wohnraum- odernisierungsprogramm mit Zinszuschüssen aus dem undeshaushalt in Höhe von rund 7 Milliarden Euro hat sbesondere auch die Altschuldenhilfe nach dem Alt- chuldenhilfe-Gesetz zu einer nachhaltigen wohnungs- irtschaftlichen Entlastung geführt: Im Rahmen von Teil- ntlastung und Zinshilfe haben Bundeshaushalt bzw. rblastentilgungsfonds rund 15,5 Milliarden Euro über- ommen. Außerdem wird der Rückbau leer stehenden ohnraums mit insgesamt 658 Millionen Euro nach der ärtefallregelung der Altschuldenhilfeverordnung vom . Januar 2001 gezielt unterstützt. Eine weitere Aufsto- kung ist vorgesehen. Im Rahmen des Programms „Stadt- mbau Ost“ wird der Rückbau auf Dauer nicht mehr benö- gter Wohnungen und die Aufwertung von Stadtquartieren efördert. Insgesamt soll bis 2009 der Rückbau von circa 50 000 Wohnungen unterstützt werden. Was etwaige Beleihungsprobleme betrifft, hat die undesregierung aus Gesprächen mit der Bankenseite ntnehmen können, dass diese Frage in aller Regel im ahmen der Bewertung des Gesamtbestandes der Woh- ungsunternehmen gelöst werden kann. Schwierigkeiten ann es allenfalls im Einzelfall geben. Der zusätzliche insatz von Bürgschaften ist daher nicht notwendig und äre darüber hinaus haushaltsrechtlich unzulässig. ürgschaften sind keine Ersatzsicherheiten, sondern sie erstärken lediglich vorhandene dingliche Sicherheiten, enn in der Person der Darlehensnehmer oder Mieter soziale Wohnraumförderung) oder im Objekt selbst ein rhöhtes Kreditrisiko besteht. Bei rückbaubedingt fort- allenden Sicherungsobjekten wäre es wegen des hohen usfallrisikos gemäß Ziffer 5 der Verwaltungsvorschrif- en zu § 39 Bundeshaushaltsordnung haushaltsrechtlich nzulässig, Bürgschaften zu gewähren. Dies gilt für die änder entsprechend. Die Verwendung von (Rück-) ürgschaften im Zusammenhang mit Wohnungsrück- au ist daher nicht möglich. Die Einführung durch die undesregierung ist auch nicht beabsichtigt. nlage 27 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 56 und 57): Welches Verfahren zur Abstimmung von Planung und Priorisierung von Schieneninvestitionsprojekten zwischen der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8889 (A) ) (B) ) Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) kommt re- gelmäßig zur Anwendung? Inwiefern war die Bundesregierung in die Einstufung der Neu- und Ausbaumaßnahme Offenburg–Buggingen in die Entscheidungsliste“ des Vorstandes der DB AG einbezogen mit dem Ziel, den bisher einerseits in der Öffentlichkeit und andererseits zwischen politischen Entscheidungsträgern auf regionaler, Landes- und Bundesebene herrschenden Konsens über die Notwendigkeit des Neu- und Ausbaus der Strecke Offenburg–Buggingen zu berücksichtigen? Zu Frage 56: Auf Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes für die Schienenwege unter Berücksichtigung der jewei- lig verfügbaren Haushaltsmittel werden die Vorhaben entsprechend ihrer Dringlichkeit realisiert. Die notwen- digen Priorisierungen werden im Rahmen der Fünfjah- respläne gemäß § 5 Abs. l Bundesschienenwegeausbau- gesetz und der jährlichen Abstimmungen zu der Investitionsplanung für Schienenwegeinvestitionen vor- genommen. Zu Frage 57: Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen (BMVBW) ist vor kurzem auf Arbeitsebene vom Vorstand der Deutsche Bahn AG verabschiedeter Vorschlag zur Investitionspriorisierung übergeben wor- den. An der Erstellung dieser Liste war das BMVBW nicht beteiligt. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen der Abgeordneten Sibylle Laurischk (FDP) (Druck- sache 15/2726, Fragen 58 und 59): Stimmt es, dass der TGV/ICE-Anschluss bei Appenweier – im Bundesverkehrswegeplan 2003 im Vordringlichen Be- darf berücksichtigt – nun in einer „Prioritätenliste“ der DB AG (zur Abstimmung beim BMVBW) für Aus- und Neu- bauvorhaben des Schienenverkehrs als nicht realisierungs- würdig eingestuft ist? Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung gegenüber ihren französischen Partnern (Regierung und SNCF), dass die gemeinsam eingegangene Verpflichtung für eine schnelle An- bindung des TGV/ICE gefährdet ist? Zu Frage 58: Die Einstufungsvorschläge der Deutschen Bahn AG enthalten keine Aussagen über die Frage der Realisie- rungswürdigkeit eines Vorhabens. Zu Frage 59: Bund und Deutsche Bahn AG werden sich über die Priorisierung der einzelnen Vorhaben in naher Zukunft abstimmen und über den weiteren Fortgang der jeweili- gen Vorhaben entscheiden. Die Anbindung TGV/ICE ist unabhängig davon bereits jetzt möglich. A d g C t b v A t n 2 a u z b F n M m b A d g ( Z ( (C (D nlage 29 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Volkmar Uwe Vogel (CDU/ SU) (Drucksache 15/2726, Fragen 60 und 61): Werden aufgrund der verzögerten Einführung der LKW- Maut und der damit verbundenen Finanzierungsprobleme pri- vatwirtschaftliche Betreibermodelle (A-& F-Modelle) nicht realisiert, und wenn ja, welche? Führt die verspätete Mauteinführung bei der Realisierung geplanter Projekte, die über eine so genannte Public Private Partnership (PPP) finanziert werden, zu zeitlichen Verzöge- rungen, und wenn ja, bei welchen? Bei den geplanten Public-Private-Partnership-Projek- en (PPP-Projekte) nach dem so genannten A-Modell, ei denen die Einnahmen aus der LKW-Maut an den pri- aten Betreiber weitergeleitet werden, ist aufgrund der usschreibungsfristen und des mit den potenziellen Bie- ern durchzuführenden Verhandlungsverfahrens mit ei- em Vertragsabschluss frühestens im zweiten Halbjahr 005 zu rechnen. Es werden daher die zur Realisierung ls A-Modell vorgesehenen Projekte für Ausschreibung nd Vergabe der Betreibermodelle – ohne zeitliche Ver- ögerung durch den späteren Beginn der Mauterhe- ung – weiter vorbereitet. Die PPP-Projekte nach dem ernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, die so ge- annten F-Modelle, sind von der Erhebung der LKW- aut unabhängig. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer ge- äß der zu erlassenden Mautgebührenverordnung ge- ührenpflichtig. nlage 30 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 62 und 63): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Streckenabschnitt Offen- burg–Buggingen (3. und 4. Gleis) nach einer Liste des Vor- standes der DB AG in eine so genannte Entscheidungsliste eingestuft wurde, nach der die Realisierung des Vorhabens weiteren Prüfungen unterworfen werden soll, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Befugnis der DB AG, eine solche neue Priorisierung von Schieneninvestitionsvor- haben vorzunehmen, vor dem Hintergrund der in Artikel 1 des von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs eines Ers- ten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeaus- baugesetzes (Bundestagsdrucksache 15/1656) unter Nummer 1 Buchstabe b, laufende Nummer 15, vorgenommenen Einstu- fung des Projekts Ausbaustrecke/Neubaustrecke Karls- ruhe–Offenburg–Basel in den Vordringlichen Bedarf des Be- darfsplans für die Bundesschienenwege? Welche Erwägungen waren nach den Erkenntnissen der Bundesregierung für die DB AG dafür ausschlaggebend, die Ertüchtigung der bestehenden Rheintalbahnstrecke im Ab- schnitt Kenzingen–Buggingen in die so genannte Negativliste einzustufen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ein- stufung? u Frage 62: Die angesprochene Liste der Deutschen Bahn AG DB AG) enthält unter anderem auch für das oben 8890 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) genannte Vorhaben Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Streckenabschnitt Offenburg–Buggingen einen Vor- behalt. Die Bundesregierung beurteilt das Vorgehen der DB AG dahingehend, dass hier eine unternehmerische Bewertung über den Zeitpunkt der Realisierung von In- vestitionen des Bedarfsplanes für die Bundesschienen- wege vorgenommen worden ist. Letztlich sind die Vor- stellungen der Bahn mit dem Bund abzustimmen; dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 63: Die Bundesregierung war nicht an der Erstellung der erwähnten Liste der DB AG beteiligt und kann so auch keine Auskünfte über die Erwägungen der DB AG hin- sichtlich der Bewertung von einzelnen Vorhaben abge- ben. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 64 und 65): Bis zu welchem Anteil dürfen – wenn überhaupt – die Mittel einer Ausbildungsplatzabgabe auch für den Erhalt ge- fährdeter Ausbildungsplätze verwendet werden? Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine Ausbildungsplatzabgabe, die aufgrund der Daten eines Stich- tages erhoben werden soll, den Gleichheitsgrundsatz zwi- schen denjenigen Betrieben tangiert, die vor und nach diesem Stichtag Auszubildende einstellen? Zu Frage 64: Das Gesetz zur Förderung des Angebots an Ausbil- dungsplätzen in der Berufsausbildung (Ausbildungs- platzförderungsgesetz) vom 7. September 1976 sah in § 2 Abs. l Satz 2 Nr. 3 die Möglichkeit der Gewährung besonderer Hilfen zur Erhaltung gefährdeter betrieb- licher Ausbildungsplätze vor. Der vom Bundesminis- terium für Bildung und Forschung auf Bitte der Frak- tionsvorsitzenden der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und Krista Sager, erarbei- tete Entwurf der Formulierungshilfe für ein Berufsaus- bildungssicherungsgesetz (BerASichG), der sich gegen- wärtig in der Ressortbefassung befindet, enthält keine entsprechende Regelung. Zu Frage 65: Nach dem Entwurf der Formulierungshilfe für ein BerASichG wird die Ausbildungsleistung eines Arbeit- gebers nicht anhand einer Stichtagsquote bemessen, son- dern im Wege einer Durchschnittsbetrachtung bewertet, die sich auf ein ganzes Jahr bezieht (so genanntes Be- zugsjahr). Die Durchschnittsbetrachtung über das Be- zugsjahr hat gegenüber einer Stichtagsquote den Vorteil, dass saisonal unter Umständen stark schwankende Be- schäftigtenzahlen berücksichtigt werden und nicht eine nur punktuell festgestellte Ausbildungsleistung zu- grunde gelegt wird. A d g C Z s B K f d s N b D l b d E g Z B a d w f s l b b d B w t A d g ( (C (D nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/ SU) (Drucksache 15/2726, Fragen 66 und 67): Soll für die Erhebung und Verwaltung der Ausbildungs- platzabgabe eine neu einzurichtende oder eine bereits beste- hende Behörde zuständig sein, und mit welchem zusätzlichen Personalaufwand rechnet die Bundesregierung bei der Ver- waltung der Ausbildungsplatzabgabe? Ist vorgesehen, dass die Höhe der Ausbildungsplatzabgabe nach Betriebsgrößen differenziert wird? u Frage 66: Der vom Bundesministerium für Bildung und For- chung auf Bitte der Fraktionsvorsitzenden der SPD und ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und rista Sager, erarbeitetet Entwurf der Formulierungshilfe ür ein Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG), er sich gegenwärtig in der Ressortbefassung befindet, ieht vor, dass eine bestehende Behörde zuständig ist. ach dem Entwurf wird das Bundesverwaltungsamt da- ei vom Bundesinstitut für Berufsbildung unterstützt. er zusätzliche Personalaufwand wird im weiteren Ver- auf des Verfahrens, insbesondere im Rahmen der Erar- eitung der nach der Formulierungshilfe von der Bun- esregierung zu erlassenden Rechtsverordnungen zu den inzelheiten des Verfahrens der Förderung und der Ab- abeerhebung, zu bestimmen sein. u Frage 67: Nach dem Entwurf der Formulierungshilfe für ein erASichG sind kraft Gesetz Arbeitgeber mit weniger ls zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von er Entrichtung der Abgabe befreit. Kleinunternehmen erden also im Hinblick auf ihre regelmäßig geringere inanzielle Leistungsfähigkeit und häufig nur einge- chränkt bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten privi- egiert. Im Übrigen hängt die Höhe der von einem abga- epflichtigen Arbeitgeber zu entrichtenden Berufsaus- ildungssicherungsabgabe insbesondere von der Anzahl er bei ihm durchschnittlich sozialversicherungspflichtig eschäftigten und seiner Ausbildungsleistung ab. Inso- eit erfolgt demnach eine Differenzierung nach Be- riebsgrößen. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en der Abgeordneten Lena Strothmann (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 68 und 69): Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der Ausbil- dungsplatzabgabe mit denjenigen Betrieben zu verfahren, die bereits jetzt an verbandseigenen oder regionalen Umlagever- fahren beteiligt sind (zum Beispiel im Baugewerbe)? Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit denjenigen Be- trieben zu verfahren, denen trotz nachweislichen Bemühens keine ausbildungswilligen oder nur unzureichend ausbil- dungsfähige Bewerber zur Verfügung stehen? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8891 (A) ) (B) ) Zu Frage 68: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem- ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For- schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien- tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio- nen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche Problempunkte zu klären. Der Entwurf der Formulie- rungshilfe für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG) des BMBF beinhaltet einen Vorrang für Tarifverträge, die der Zielsetzung und dem Inhalt des Gesetzes gleichkommen. Vor dem Hintergrund der spe- zifischen Verantwortung der Wirtschaft für den künftig benötigten Fachkräftenachwuchs wird als Ausnahme vom Geltungsbereich des Gesetzes der Vorrang tarifver- traglicher Regelungen postuliert, der an bestimmte Be- dingungen geknüpft wird. Die in der Frage angesproche- nen regionalen Umlageverfahren sind hingegen nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Zu Frage 69: Es ist wohl nur schwer abzugrenzen, was aus Sicht der Unternehmen „nicht ausbildungswillige oder nur un- zureichend ausbildungsfähige Bewerber“ sein sollen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft jedoch Interessenten an einer Ausbildung im dualen Berufsausbildungssys- tem, ob sie bestimmten Anforderungen entsprechen. So- fern dies der Fall ist, werden die Interessenten als „Be- werber“ erfasst. Insofern wird quantitativen und auch qualitativen Aspekten Rechnung getragen. Der Entwurf stellt somit konsequent in den Rechtsfol- gen auf die bei dem jeweiligen Arbeitgeber vorhandenen Auszubildenden ab. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen der Abgeordneten Katherina Reiche (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 70 und 71): Inwieweit sollen demographische Faktoren bei der Erhe- bung einer Ausbildungsplatzabgabe eine Rolle spielen? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetz zur Einfüh- rung der Ausbildungsplatzabgabe so zu gestalten, dass es nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, und wenn ja, welche verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen hierzu ge- gebenenfalls? Zu Frage 70: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und F b s ü a ti u d s e w g P r ( A p o m B d u n l l h d n b Z d 3 A l b Z l D m A d g ( Z N F (C (D rau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem- er 2003 die Bundesministerin für Bildung und For- chung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz ber eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich n mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien- eren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte m Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- esminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es ich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF rarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts urde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- ebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche roblempunkte zu klären. Der Entwurf der Formulie- ungshilfe für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz BerASichG) des BMBF beinhaltet für die Erhebung der bgabe und die Förderung zusätzlicher Ausbildungs- lätze und eines Leistungsausgleichs zwischen nicht der zu wenig ausbildenden Arbeitgebern und solchen it überdurchschnittlicher Ausbildungsleistung, dass die undesregierung durch Kabinettsbeschluss feststellt, ass am Stichtag die Anzahl der bundesweit gemeldeten nbesetzten Berufsausbildungsstellen diejenige der noch icht vermittelten Bewerber für Berufsausbildungsstel- en um weniger als 15 Prozent übersteigt. Insofern unter- iegt er mit Blick auf das überhaupt in Deutschland vor- andene zukünftige Fachkräftepotential auch der emographischen Entwicklung, die ab dem Jahr 2010 ach einem vorangegangenen leichten Anstieg der Aus- ildungsplatzbewerber wieder ein Absinken bei deren ahl erwarten lässt. Dem Rechnung tragend beinhaltet er Entwurf ein Außerkrafttreten des Gesetzes zum 1. Dezember 2013 und eine letztmalige Auslösung der bgabe innerhalb von sechs Wochen nach Veröffent- ichung der Statistik für den Berichtsmonat Septem- er 2009. u Frage 71: Wie oben dargestellt handelt es sich um eine Formu- ierungshilfe für eine Initiative der Koalitionsfraktionen. er genannte Entwurf geht davon aus, dass eine Zustim- ung des Bundesrats nicht erforderlich ist. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en der Abgeordneten Dagmar Wöhrl (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 72 und 73): In welcher Größenordnung werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Einführung einer Ausbildungs- platzabgabe per saldo zusätzliche Lehrstellen geschaffen? Wie bewertet die Bundesregierung die gemeinsame Stel- lungnahme aller 16 Länder, die die Einführung einer Ausbil- dungsplatzabgabe ablehnen? u Frage 72: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und rau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 8892 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) 19. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunk- ten orientieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitions- fraktionen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche Problempunkte zu klären. Der Entwurf beinhaltet für die Erhebung der Abgabe und die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze und eines Leistungsausgleichs zwi- schen nicht oder zu wenig ausbildenden Arbeitgebern und solchen mit überdurchschnittlicher Ausbildungsleis- tung, dass die Bundesregierung durch Kabinetts- beschluss feststellt, dass erstens am Stichtag die Anzahl der bundesweit gemeldeten unbesetzten Berufsausbil- dungsstellen diejenige der noch nicht vermittelten Be- werber für Berufsausbildungsstellen um weniger als 15 Prozent übersteigt, zweitens kurzfristig eine wesentli- che Verbesserung auf dem Ausbildungsstellenmarkt durch Bereitstellung der erforderlichen Anzahl zusätzli- cher Ausbildungsplätze nicht zu erwarten ist und drittens der mit der Förderung und Finanzierung nach diesem Gesetz verbundene Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die erforderliche Anzahl zusätzlicher Ausbildungs- plätze angemessen ist. Insofern ist die Zielrichtung eine spezifische Förderung der für das Potenzial an künftigen Fachkräften notwendigen Zahl von Ausbildungsplätzen. Darüber hinaus ist im Rahmen des Leistungsausgleichs vorgesehen, dass Finanzmittel aus dem Aufkommen der Abgabe auch diejenigen Arbeitgeber unterstützen, die zugunsten der nicht oder zu wenig ausbildenden Unter- nehmen auf diesem Gebiet erhöhte Anstrengungen un- ternehmen. Zu Frage 73: Im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbil- dung haben die Länderbeauftragten des Hauptausschus- ses sich gegen die Einführung von gesetzlichen Regelun- gen zur Einrichtung von Kammerfonds oder eines umlagefinanzierten zentralen Fonds oder einer Stiftung ausgesprochen. Darüber hinaus haben einige der Länderbeauftragten Protokollerklärungen abgegeben. So heißt es in der Pro- tokollerklärung Berlin: Der Vertreter des Landes Berlin erklärt, dass die Aussagen im Abschnitt 6 nicht mitgetra- gen werden können und seiner Auffassung nach das De- fizit an betrieblichen Ausbildungsplätzen höher ist als in den Daten der Berufsberatungsstatistik der Bundesagen- tur für Arbeit zum Ausdruck kommt. Berlin begrüßt aus- drücklich die Erfolge der Ausbildungsoffensive, die in erheblichem Maße zu einer Verringerung des Ausbil- dungsplatzdefizits beigetragen haben. Berlin ist der Auf- fassung, dass die Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots in erster Linie Aufgabe der Wirtschaft ist und primär von ihr auch in finanzieller Hinsicht eigenverantwortlich gelöst werden muss. Wenn d d f a B d D a B z w n f b w z d g A a n s s s c u L F e h b l s l u s H f m h s d A D L m A d g ( (C (D ie einzelbetriebliche Finanzierung der Berufsausbil- ung zu keinem ausreichenden Ausbildungsplatzangebot ührt, und an dem Ziel, allen ausbildungsfähigen und usbildungswilligen Jugendlichen die Aufnahme einer erufsausbildung zu ermöglichen, festgehalten wird, ann ist eine ergänzende Finanzierung erforderlich. iese ergänzende Finanzierung erfolgt derzeit einerseits us dem Steueraufkommen. Sie erfolgt andererseits aus eitragsmitteln von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ur Arbeitslosenversicherung. Berlin würde es begrüßen, enn es gelänge, die Inanspruchnahme dieser beiden Fi- anzierungssysteme nachhaltig zu reduzieren. Berlin be- ürwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung von ranchenbezogenen und regionalen Netzwerken zur Ent- icklung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebotes, um Ausbau der Verbundausbildung und zur Nutzung es externen Ausbildungsmanagements möglichst in Re- ie und mit anteiliger Finanzierung der Tarifpartner. Es heißt in der Protokollerklärung Brandenburg: „Die usbildungsplatzabgabe wird als Notlösung für den Fall ngesehen, dass die Wirtschaft auf freiwilliger Basis die otwendigen zusätzlichen betrieblichen Ausbildungs- tellen nicht bereitzustellen vermag. Tarifliche Lösungen ollten Vorrang haben.“ Es heißt in der Protokollerklärung Schleswig-Hol- tein: „Minister Dr. Rohwer verweist auf die ausgegli- hene Ausbildungsplatzsituation in Schleswig-Holstein nd gibt zu Protokoll, dass der Schleswig-Holsteinische andtag in seiner September-Sitzung auf Antrag der raktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inen Beschluss zur Ausbildungsplatzabgabe gefasst abe. Darin heißt es unter anderem, dass der Landtag es egrüßen würde, wenn es auch auf Bundesebene ge- inge, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu tellen, damit die Erhebung einer Ausbildungsplatzum- age nicht erforderlich werde. Falls dies nicht gelinge nd daher eine Ausbildungsplatzumlage unvermeidlich ei, habe der Landtag die Landesregierung Schleswig- olstein aufgefordert, sich bei der Bundesregierung da- ür einzusetzen, dass eine solche Umlage in Regionen it ausgeglichener Ausbildungsplatzsituation nicht er- oben werde. Dies sei auch Position der schleswig-hol- teinischen Landesregierung.“ Insofern wurden seitens er Länder durchaus unterschiedliche Auffassungen und spekte bei der Diskussion über dieses Thema vertreten. ie Bundesregierung sieht die obigen Äußerungen der änder deshalb als einen Beitrag zu dem in den kom- enden Wochen zu erwartenden Diskussionsprozess an. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en des Abgeordneten Albrecht Feibel (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 74 und 75): Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten die Bundesmi- nisterien schaffen, um einer Ausbildungsplatzabgabe zu ent- gehen, wenn die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf zur Einführung der Ausbildungsplatzabgabe eine andere Quote (Beschäftigte/Auszubildende) als sieben Prozent fest- setzen sollte? Welche Kosten wären auf Bundesebene damit verbunden? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8893 (A) ) (B) ) Zu Frage 74: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem- ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For- schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien- tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio- nen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche Problempunkte zu klären. Der Entwurf der Formulie- rungshilfe für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG) des BMBF beinhaltet eine so genannte notwendige Ausbildungsquote von sieben Prozent. Es ist nicht daran gedacht, eine davon abweichende Quote festzulegen. Allerdings ist eine konkrete Abschätzung der zusätzlich einzurichtenden Lehrstellen in den jewei- ligen Bundesministerien in der Kürze der zur Beantwor- tung dieser Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 75: Im zuvor genannten Sinne ist auch hierzu eine kon- krete Abschätzung nicht möglich. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 76 und 77): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastung der deutschen Wirtschaft insgesamt durch die Einführung der Ausbildungsplatzabgabe ein? Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass Betriebe gegebenenfalls aufgrund einer unzureichenden Be- werberlage nicht ausreichend Lehrstellen zur Verfügung stel- len können? Zu Frage 76: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem- ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For- schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien- tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio- nen. a a f p e B ti a s b te A g g a d d d d k d Z r q s d d h A d g C Z N F 1 u G d t d d h f e w g (C (D Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF er- rbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde m 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um gegebenen- alls noch bestehende rechtliche und sachliche Problem- unkte zu klären. Der Entwurf der Formulierungshilfe für in Berufsausbildungssicherungsgesetz (BerASichG) des MBF geht auf der Grundlage der Eckpunkte der Koali- onsfraktionen davon aus, dass bei Auslösung der Berufs- usbildungssicherungsabgabe einerseits erforderliche zu- ätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden sollen, die enötigt werden, um allen Jugendlichen, die am 30. Sep- mber noch nicht in Ausbildung vermittelt sind, eine usbildungschance zu geben. Andererseits sollen Arbeit- eber, die im Bezugsjahr besondere Ausbildungsleistun- en erbracht haben, durch einen so genannten Leistungs- usgleich gefördert werden. Da die Gesamtbelastung von er jeweiligen Zahl erforderlicher zusätzlicher Ausbil- ungsplätze und der Zahl der Ausbildungsplätze, die über en Bedarf eines Unternehmens hinaus angeboten wer- en, abhängt, lässt sich diese Frage nur in Kenntnis der onkreten Umstände bei der Auslösung der Berufsausbil- ungssicherungsabgabe beantworten. u Frage 77: Es ist wohl nur schwer abzugrenzen, was eine „unzu- eichende Bewerberlage“ sein soll. Dies kann sich auf uantitative oder auch qualitative Aspekte beziehen. In- ofern stellt der Entwurf in den Rechtsfolgen auf die bei em jeweiligen Arbeitgeber vorhandenen Auszubilden- en ab. Zugleich ist aber eine Härtefallklausel vorgese- en, die zulässt, besondere Umstände zu würdigen. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/ SU) (Drucksache 15/2726, Fragen 78 und 79): Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten nach Einschät- zung der Bundesregierung in den Bundesministerien einge- richtet werden, um insgesamt sieben Prozent der Arbeits- plätze mit Auszubildenden zu besetzen? Welche Kosten wären auf Bundesebene damit verbunden? u Frage 78: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und rau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 9. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung nd Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein esetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, as sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunk- en orientieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit er Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an en Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern andelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitions- raktionen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF rarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts urde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- ebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche 8894 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) Problempunkte zu klären. Eine konkrete Abschätzung der zusätzlich einzurichtenden Lehrstellen in den jewei- ligen Bundesministerien ist in der Kürze der zur Verfü- gung stehenden Zeit zur Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Die Kriterien für die konkrete Berech- nung der Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst wer- den derzeit geprüft. Zu Frage 79: Im zuvor genannten Sinne ist auch hierzu eine kon- krete Abschätzung nicht möglich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 80 und 81): Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten nach Einschät- zung der Bundesregierung die Länder schaffen, um einer Aus- bildungsplatzabgabe zu entgehen, wenn die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf zur Einführung der Ausbildungs- platzabgabe eine andere Quote (Beschäftigte/Auszubildende) als sieben Prozent festsetzen sollte? Welche Kosten wären in den jeweiligen Ländern damit verbunden? Zu Frage 80: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Herr Franz Müntefering und Frau Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezem- ber 2003 die Bundesministerin für Bildung und For- schung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orien- tieren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche Problempunkte zu klären. Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich für die Bundesregierung nicht. Zu Frage 81: Da eine Abschätzung der erforderlichen Anzahl zu- sätzlicher Ausbildungsplätze bei den Ländern nicht möglich ist, ist auch eine Abschätzung der Kosten un- möglich. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Frage des Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2726, Frage 82): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekos- ten der Ausbildungsplatzabgabe ein? z d n ( r s o e d b s f R r A d t z L w s n R i s A d g ( Z N K 2 g e m r u d e n e w g P d P e (C (D Der Begriff „Bürokratiekosten“ ist als solcher schwer u fassen. Einerseits könnte mit der Frage auf die Kosten es Vollzugs eines entsprechenden Gesetzes durch die ach dem für ein Berufsausbildungssicherungsgesetz BerASichG) zuständige Behörde abgestellt sein. Ande- erseits könnten aber auch diejenigen Kosten mit ange- prochen sein, die für die mit der Abgabe zu belastenden der durch die Förderung profitierenden Arbeitgeber ntstehen würden. Beides ist aber abhängig von den in en vorgeschriebenen Verfahren zu bewältigenden Ar- eitsvorgängen. Deren Umfang wird auch durch die ent- prechend dem BMBF-Entwurf der Formulierungshilfe ür ein BerASichG von der Bundesregierung durch echtsverordnung im Einzelnen festzulegenden Verfah- en und den Inhalten der Erklärungen bestimmt, die die rbeitgeber abgeben müssen. Auf dieser Basis ergehen ann Abgabebescheide im Rahmen der üblichen verwal- ungsrechtlichen Verfahren. Ebenso sind Förderungen usätzlicher Ausbildungsplätze oder im Rahmen des eistungsausgleichs zu beantragen. Über diese Anträge ird dann nach verwaltungsrechtlichen Verfahren ent- chieden und Zuwendungsbescheide erstellt. Da die ge- aue Ausgestaltung dieses Verwaltungsablaufs durch echtsverordnung der Bundesregierung geregelt wird, st dies im weiteren Verlauf der Diskussion über das Ge- etz spezifisch zu prüfen. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Rolf Bietmann (CDU/CSU) Drucksache 15/2726, Fragen 83 und 84): Wie viele zusätzliche Lehrstellen müssten nach Einschät- zung der Bundesregierung jeweils in den einzelnen Ländern eingerichtet werden, um insgesamt sieben Prozent der Ar- beitsplätze mit Auszubildenden zu besetzen? Welche Kosten wären in den jeweiligen Ländern damit verbunden? u Frage 83: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- ISSES 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und rista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember 003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung ebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über ine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an it diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientie- en soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte m Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- esminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt s sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio- en. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF rarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts urde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- ebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche roblempunkte zu klären. Eine konkrete Abschätzung er für die Erfüllung einer Ausbildungsquote von sieben rozent zusätzlich einzurichtenden Lehrstellen in den inzelnen Ländern ist in der Kürze der für die Beantwor- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8895 (A) ) (B) ) tung dieser Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 84: Aus dem oben genannten Grund ist auch hierzu eine konkrete Abschätzung nicht möglich. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 85 und 86): Ist bei der geplanten Ausbildungsplatzabgabe für Betriebe, die keinen betriebswirtschaftlichen Gewinn erwirtschaften, eine Ausnahmeregelung vorgesehen? Ab welcher Gewinnschwelle soll die Ausbildungsplatzab- gabe greifen? Zu Frage 85: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientie- ren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit. Insofern handelt es sich hierbei um eine Initiative der Koalitionsfraktio- nen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe ist im BMBF erarbeitet worden. Die Befassung der Bundesressorts wurde am 19. März 2004 auf den Weg gebracht, um ge- gebenenfalls noch bestehende rechtliche und sachliche Problempunkte zu klären. Der Entwurf enthält eine Här- tefallklausel, nach der Arbeitgeber von der Entrichtung der Berufsausbildungssicherungsabgabe befreit werden können, wenn die Höhe des zu leistenden Abgabebetrags für den betreffenden Arbeitgeber unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine unzumut- bare Härte darstellen würde. Zu Frage 86: Für die Abgabepflicht eines Arbeitgebers ist der von diesem erzielte Gewinn nach dem Entwurf der Formulie- rungshilfe nicht maßgeblich. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 87 und 88): Wie viele Absichtserklärungen zur Projektförderung wur- den im Jahre 2003 von im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tätigen Projektträgern, Z a B E u d S w k F A b s d v z N d s V w I D W F n w r d f Z A s P W d h u E d n B c n w (C (D nach Sachbereichen und Projektträgern gegliedert, widerru- fen? Wie beurteilt das BMBF selbst seine Verlässlichkeit als Vertragspartner der Wirtschaft, wenn Absichtserklärungen zur Projektförderung, die früher äußerst selten widerrufen wur- den, gegenwärtig sehr oft widerrufen werden? u Frage 87: Eine Absichtserklärung, die keinen Rechtsanspruch uf Förderung begründet, wird im Geschäftsbereich des MBF als unverbindliche Inaussichtstellung bezeichnet. in Vertrauensschutz des Antragstellers wird bei einer nverbindlichen Inaussichtstellung nicht begründet, da er unverbindliche Charakter in den entsprechenden chreiben deutlich kenntlich gemacht wird. Eine unverbindliche Inaussichtstellung darf nur erteilt erden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Eine urzfristige Bewilligung ist nicht möglich, weil für die örderentscheidung maßgebliche Fragen offen sind; der ntragsteller kann das Vorhaben nicht länger aufschie- en, weil ihm andernfalls unzumutbare Nachteile ent- tünden. Das Instrument hat Ausnahmecharakter und dient azu, den Antragstellern auch bei Beginn des Vorhabens or Bewilligung die Chance auf eine spätere Förderung u erhalten. In diesem Zusammenhang sind die VV r. 1.3 und 4 zu § 44 BHO zu berücksichtigen. Danach ürfen Zuwendungen nur aufgrund eines Antrags durch chriftlichen Zuwendungsbescheid und nur für solche orhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen orden sind. Folgende Fälle der Rücknahme einer unverbindlichen naussichtstellung wurden für 2003 insgesamt ermittelt: er Projektträger „Mobilität und Verkehr, Bauen und ohnen“, TüV Akademie Rheinland GmbH hat in vier ällen eine unverbindliche Inaussichtstellung zurückge- ommen, da notwendige Voraussetzungen für eine Be- illigung nicht erfüllt wurden. Hinzu kommt ein weite- er Fall im Programm „InnoRegio“ des BMBF, bei dem er Antragsteller Probleme hatte, seinen Eigenanteil zu inanzieren. u Frage 88: Zu dem Thema „Absichtserklärungen“ wird auf die ntwort zu Frage 87 verwiesen. Zur Verlässlichkeit des BMBF gegenüber der Wirt- chaft ist Folgendes anzumerken: Soweit im Rahmen der rojektförderung verbindliche Rechtsansprüche der irtschaft bestehen, werden diese im Geschäftsbereich es BMBF – nach Maßgabe des Haushalts – erfüllt. Da- er ist das BMBF ein verlässlicher Zuwendungsgeber nd bei Verträgen auch ein verlässlicher Vertragspartner. s ist allerdings nicht auszuschließen, dass Zuwen- ungsempfänger und Vertragspartner des BMBF zu ei- er anderen subjektiven Einschätzung gelangen, da dem MBF ein breites zuwendungsrechtliches und vertragli- hes Handlungsspektrum zur Verfügung steht, das je ach Einzelfallkonstellation auch geprüft und eingesetzt ird (zum Beispiel Widerruf einer Zuwendung wegen 8896 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) nicht zweckentsprechender Mittelverwendung oder Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund). Anlage 44 Antwort des Staatssekretärs Erich Stather auf die Frage des Abge- ordneten Markus Löning (FDP) (Drucksache 15/2726, Frage 89): Um wie viel ist die Zahl der deutschen/internationalen zi- vilen Aufbauhelfer seit der Anwesenheit der Bundeswehr in der Region gestiegen? Für die zivilen Aufbauhelfer in der Region Kunduz gibt es keine Verpflichtung zur Kontaktaufnahme mit dem PRT oder zur Meldung der Personalstärken. Nach hiesiger Kenntnis waren vor Eintreffen des deutschen Einsatzkontingentes fünf Experten der Deutschen Welt- hungerhilfe, der Arbeitsgemeinschaft Entwicklung und Fachkräfte (AGEF) und KATACHEL e. V. im Raum Kunduz tätig. Seitdem ist die Zahl der bekannten Exper- tinnen und Experten (BMI, BMZ, GTZ, DED, KfW Consultants plus zusätzliches AGEF-Personal) um 28 auf nun insgesamt 33 gestiegen. Anlage 45 Antwort des Staatssekretärs Erich Stather auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Heinrich (FDP) (Druck- sache 15/2726, Fragen 90 und 91): Welche alternativen Einkommensmöglichkeiten bietet die Bundesregierung im Einsatzbereich Kunduz in Afghanistan, in Abstimmung mit den Partnerländern, die ebenfalls in Af- ghanistan tätig sind, den im Drogenanbau tätigen Bauern an? Welche Auswirkungen haben die massiven Nahrungsmit- tellieferungen aus anderen Ländern (vor allem Getreide) auf den ländlichen Raum in Afghanistan und insbesondere auf die Region Kunduz? Zu Frage 90: Die Bundesregierung verfolgt ein ganzheitliches Konzept, das darauf abzielt, Beiträge zur Beseitigung der wirtschaftlichen und sozialen Ursachen des illegalen Anbaus von Drogenpflanzen und des problematischen (gesundheitsschädigenden) Drogenkonsums zu leisten bei gleichzeitiger Schaffung der gesetzlichen und ver- waltungsmäßigen Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene (Stärkung des Justizwesens). In- strumente dieses Konzepts sind „Alternative Entwick- lung“, „Drogenkonsumprävention und Suchthilfe“ sowie „Good Governance“. Ausgehend vom sozio-ökonomischen Charakter des Opiumanbaus wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Bereitstellung alternativer Einkommensquellen für die Opiumbauern und Landarbeiter gelegt. Dies bedeutet so- wohl die Schaffung alternativer landwirtschaftlicher als auch nicht landwirtschaftlicher Einkommensquellen. Vor dem Hintergrund der spezifischen Situation in der Region Kunduz fallen darunter konkret unter anderem die Her- stellung von Rosenöl, die Produktion von Trockenfrüch- te A F in n te N d e d S F m k B je le G D f f ( d P n w r V w A r E s b l V p E k S K r v B d e u c R w d g u w in s k g m (C (D n oder auch der Anbau von Weizen bei gleichzeitigem usbau beispielsweise der traditionell handwerklichen ertigkeiten. Die Erfahrungen in der Drogenbekämpfung Ländern wie Thailand oder Laos bestätigen darüber hi- aus, dass „Alternative Entwicklung“ einem weit gefass- n Verständnis folgen muss, um nachhaltig zu wirken. eben der Förderung besagter alternativer Produkte muss eshalb auch die materielle und soziale Infrastruktur in inem integrierten Ansatz verbessert werden, das heißt ie arbeitsintensive Errichtung/Rehabilitierung von chulen, Basisgesundheitseinrichtungen einschließlich inanzierung von Kleinmaßnahmen lokaler Initiativen it Fokus auf Bildung, Beschäftigungsförderung/Ein- ommensgenerierung. Darüber hinaus unterstützt das MZ ein Mainstreaming der Drogenkontrolle in den Pro- kten und Programmen aller Geber innerhalb anderer re- vanter Sektoren – das heißt vor allem Landwirtschaft, esundheit, Bildung, Governance. Folgende Vorhaben werden vom BMZ im Bereich der rogenkontrolle in der Region Kunduz unterstützt/ge- ördert: Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem VN-Büro ür Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung UNODC) unterstützt die Bundesregierung ein Projekt er Alternativen Entwicklung in fünf Distrikten der rovinz Badakhshan. Mit dem Vorhaben werden Maß- ahmen des Straßenbaus, der Bewässerung, der Trink- asserversorgung, der Förderung von Gesundheitsein- ichtungen und Schulen sowie der Schaffung und erbesserung legaler landwirtschaftlicher und nichtland- irtschaftlicher Einkommensmöglichkeiten gefördert. us Mitteln des Bundeshaushaltes geförderte Ernäh- ungssicherungsprogramme tragen auch zu alternativer ntwicklung bei: Das BMZ führt durch die GTZ bereits eit Herbst 2002 in der Provinz Badakhshan ein Vorha- en zur „Förderung von Ernährungssicherheit, regiona- er Kooperation und Stabilität“ durch. Schwerpunkte des orhabens sind die Wiederherstellung von sozialer und roduktiver Infrastruktur, Landwirtschaftsberatung zur rhöhung der landwirtschaftlichen Produktion und Ein- ommensschaffung sowie Stärkung von dörflichen trukturen mit dem Ziel, diese in die Lage zu versetzen, leinvorhaben in Eigenregie durchzuführen. Des weite- en hat das Vorhaben eine Konfliktanalyse für die Pro- inz Badakhshan durchgeführt, die unter anderen auch in ezug auf den Drogenanbau und die damit ein hergehen- en Probleme Handlungsoptionen ableitet. Im Rahmen ines bilateralen Fonds mit der FAO unterstützen BMZ nd BMVEL Vorhaben mit dem Ziel der Ernährungssi- herung auch in Afghanistan. Die Vorhaben in der egion Kunduz beziehen sich auf die Förderung land- irtschaftlicher Aktivitäten (zum Beispiel Saatgutpro- uktion, Bewässerung), die Verbesserung sowohl des Zu- angs zu Nahrungsmitteln wie auch ihrer Verwertung nd Nutzung. Mit der Förderung dieser beiden Vorhaben ird die Drogenkontrolle in die ländliche Entwicklung tegriert, die Existenz der bäuerlichen Familien legali- iert und stabilisiert. Dadurch und durch zusätzliche Stär- ung sozialer Infrastruktur werden die Lebensbedingun- en der Betroffenen verbessert und Armut gemindert. Reduzierung des Verbrauchs: Schaffung von Einkom- en und neuen Zukunftsperspektiven: Schaffung neuer Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8897 (A) ) (B) ) Zukunftsperspektiven insbesondere für Rückkehrer, ar- beitslose Jugendliche und zu demobilisierende Ex-Kom- battanten: Die deutsche NRO AGEF, die bereits seit eini- gen Monaten in Kunduz präsent ist, hat ihre erfolgreiche Kombination von Aus- und Fortbildung, Arbeitsplatz- vermittlung und Investitionsförderung jetzt auch auf Kunduz und Faizabad ausgeweitet. Auf Grundlage der Erfahrung von AGEF in Kabul könnte bis zu 1 100 Per- sonen eine Beschäftigung ermöglicht werden. Diese rasch beschäftigungswirksamen Maßnahmen schaffen unmittelbar Arbeit und Einkommen für die große Zahl zurückgekehrter Flüchtlinge in der Region und die zu demobilisierenden Soldaten; hiermit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Prävention weiterer Konflikte und damit im Vorfeld der allgemeinen Wahlen ein wirksamer Bei- trag zur politischen Stabilisierung geleistet. Die Deutsche Welthungerhilfe finanziert Vorhaben der ländlichen Entwicklung und Trinkwasserversorgung im Nordosten Afghanistans (finanziert durch EU und BMZ); auch die deutsche NRO Katachel ist in Kunduz und Umgebung mit deutscher Unterstützung aktiv, vieles andere in den Bereichen Schulbau und -rehabilitierung, kleinere Infrastrukturmaßnahmen (Brücken) sowie Aus- bildungskursen (zum Beispiel Schusterei). Über die FZ werden in diesem Jahr insgesamt 6 Millionen Euro für Instandsetzung und Verbesserung der Trinkwasserver- und -entsorgung sowie die Rehabilitierung von Straßen in der Region Kunduz bereitgestellt. Auch diese arbeits- intensiven Wiederaufbaumaßnahmen wirken einkom- mensschaffendend und stellen dementsprechend Alter- nativen zum Drogenanbau/-verarbeitung dar. Die vorgesehenen Maßnahmen stärken durch ihre produkti- vitätswirksamen Effekte darüber hinaus unmittelbar die Wirtschaftskraft der Region und ergänzen sinnvoll die vorgesehenen Projekte zur Stärkung der Wirtschaftstä- tigkeit in der Region. Die Bereitstellung des von den Menschen außerordentlich geschätzten sauberen Trink- wassers wird darüber hinaus einen raschen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und Prävention von Krankheiten leisten. Zu Frage 91: In den beiden letzten Jahren war ein Preisverfall für Getreide zu beobachten, der den ländlichen Raum auch in der Region Kunduz erfasste. Lieferungen von Nah- rungsmittelhilfe vor dem Hintergrund außerordentlich guter Ernten nach einer Dürreperiode haben dazu beige- tragen. Die Bundesregierung setzt sich in den relevanten internationalen Gremien dafür ein, Lieferungen von Nahrungsmittelhilfe zu flexibilisieren und besser der Be- darfssituation anzupassen, um negative Auswirkungen auf lokale Märkte zu vermeiden. Anlage 46 Antwort des Staatssekretärs Erich Stather auf die Frage des Ab- geordneten Harald Leibrecht (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2726, Frage 92): Beteiligt sich Deutschland an den von der EU angekün- digten 100 Millionen Euro zur Drogenbekämpfung? a h d w V g l n t p s G s A d d s Z 1 I s v R t d g n w P w E d t r Z F t s e d a d g r a w (C (D Deutschland ist grundsätzlich finanziell zu 23 Prozent n Aktivitäten der EU-Kommission beteiligt. Darüber- inaus hat die GTZ im Auftrag der EU-Kommission mit er Umsetzung eines Vorhabens der Alternativen Ent- icklung in den östlichen Landesteilen begonnen. Das orhaben hat zum Ziel, durch verbesserte Rahmenbedin- ungen illegalen Schlafmohnanbau durch die Produktion egaler Nahrungskulturen zu ersetzen und damit zur Er- ährungssicherung der afghanischen Bevölkerung beizu- ragen. Das Vorhaben arbeitet gezielt mit staatlichen und rivaten Stellen sowie Organisationen der Zivilgesell- chaft zusammen, also zum Beispiel auch mit Schulen, esundheitsstationen und landwirtschaftlichen Genos- enschaften. nlage 47 Antwort er Parl. Staatssekretärin Kerstin Müller auf die Fragen er Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck- ache 15/2726, Fragen 93 und 94): Wie viele externe Beraterverträge und Unterstützungsleis- tungsaufträge hat die Bundesregierung bei Umwandlungspro- zessen innerhalb des Auswärtigen Amts (AA) im Zeitraum 1990 bis 1998 in Anspruch genommen? Wie wirkten sich die Ergebnisse der durchgeführten Er- folgskontrollen auf die Gesamtentlastung des Bundeshaushal- tes aus? u Frage 93: Das Auswärtige Amt hat im Zeitraum von 1990 bis 998 insgesamt zwei Beraterverträge zur Initiierung und mplementierung von Umwandlungsprozessen in An- pruch genommen. Ein Vertrag mit einem Gesamtwert on 1,16 Millionen Euro wurde vom BMF mit der Firma oland Berger am 5. Dezember 1995 geschlossen. Auf- ragsgegenstand war die Entwicklung eines Konzepts für ie Einführung eines Controlling-Systems im auswärti- en Dienst (Kosten- und Leistungsrechnung [KLR], Pla- ungsprozess, Berichtswesen). Der zweite Vertrag urde vom Auswärtigen Amt mit der Firma Horváth & artners am 14. Januar 1998 geschlossen. Der Auftrags- ert betrug 937 000 Euro. Auftragsgegenstand war die rarbeitung eines Pilotierungskonzeptes Controlling auf er Grundlage des von der Firma Roland Berger erstell- en Grobkonzeptes (KLR-Konzept, Planung und Steue- ung, Controlling-Organisation). u Frage 94: Auf Grundlage der in meiner Antwort auf Ihre erste rage genannten Beratungsleistungen hat das Auswär- ige Amt seit dem 1. Januar 2002 ein Kostenrechnungs- ystem in der Zentrale und allen Auslandsvertretungen tabliert. Die Einbeziehung einer Leistungsrechnung, ort wo sie sinnvoll ist, wird voraussichtlich noch 2004 bgeschlossen werden. Zudem wird seit Sommer 2002 er schrittweise Aufbau eines Controlling-Systems vor- enommen. Auch die Entwicklung und Implementie- ung des Controllings ist noch nicht abgeschlossen. Die uf Grundlage der Beratungsverträge initiierten Um- andlungsprozesse lassen sich daher noch nicht 8898 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 (A) ) (B) ) abschließend evaluieren und auch Aussagen hinsichtlich einer Gesamtentlastung des Bundeshaushaltes sind noch nicht möglich. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) (Drucksache 15/2726, Fragen 105 und 106): Hat das AA den so genannten Volmer-Erlass vor der He- rausgabe an die Auslandsvertretungen mit den Schengen-Part- nern abgestimmt, und wenn nein, warum nicht? Wie sah die Zusicherung des AA, wonach „sich auch die zukünftige Visaerteilungspraxis im Rahmen der Schengen- Regelungen halten werde“ (so die Antwort des Staatssekretärs im BMI, Dr. Göttrik Wewer, vom 27. Februar 2004 auf die schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Norbert Geis auf Bun- destagsdrucksache 15/2635), konkret aus? Zu Frage 105: Nach dem im EU-Recht herrschenden Grundsatz der Subsidiarität verbleibt es in der Kompetenz der Mit- gliedstaaten, alle Belange, die europarechtlich nicht ge- regelt sind, in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen. Der Erlass vom 3. März 2000 bewegt sich im Rahmen des geltenden Rechts. Die Vereinbarungen der Schengen- Partner werden darin als unverrückbarer Rahmen der Visumpraxis bekräftigt. Daher war eine Abstimmung mit den Schengen-Partnern im Vorfeld nicht erforder- lich. Der Runderlass wurde allerdings im Rahmen der lokalen konsularischen Zusammenarbeit an den Aus- landsdienstorten thematisiert und mit den Partnern be- sprochen. Zu Frage 106: Der damalige Staatssekretär im AA, Dr. Gunter Pleuger, hat gegenüber seinem damaligen Amtskollegen im BMI, Claus Henning Schapper, mit Schreiben vom 17. April 2000 zugesichert, dass der Erlass vom 3. März 2000 in keiner Weise die geltende ausländerrechtliche Lage be- rührt. Das deutsche Ausländerrecht und die Vereinbarun- gen der Schengen-Partner werden vielmehr als unver- rückbarer Rahmen der Visumspraxis bekräftigt. Anlage 49 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Thomas Dörflinger (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2726, Frage 109): Denkt die Bundesregierung daran, für den Fall, dass es im österreichischen Bundesland Kärnten eine Koalitionsregie- rung aus FPÖ und SPÖ geben wird, gegen Kärnten Sanktio- nen zu verhängen oder sich an solchen zu beteiligen, wie dies nach der Bildung der österreichischen Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ der Fall war? Nein. A d A c r b A d A 1 Z R Z b s h W t D z M a g z 1 d S f b s n s z l (C (D nlage 50 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksa- he 15/2726, Frage 110): Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Ab- schluss einer SPÖ/FPÖ-Koalition in Kärnten im Lichte ihrer Abgrenzungspolitik gegenüber Österreich, insbesondere auf europäischer Ebene, als 2000 in Österreich eine ÖVP/FPÖ- Regierung gebildet wurde? Die Bundesregierung hat keinen Anlass, die Regie- ungsbildung in einem österreichischen Bundesland zu ewerten. nlage 51 Antwort er Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rainer Stinner (FDP) (Drucksache 5/2726, Fragen 111 und 112): Ist die Bundesregierung von der französischen Regierung vor der gemeinsamen Übung der französischen Marine mit der chinesischen Marine über diese Übung unterrichtet wor- den, und wenn ja, in welcher Form? Wie beurteilt die Bundesregierung diese gemeinsame Übung vor dem Hintergrund der Spannungen um die Volks- befragung in Taiwan und der Kritik des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, an der Menschenrechtssituation in China bei der UN-Menschenrechtskonferenz? u Frage 111: Das BMVg war über diese Übung im Rahmen der outineberichterstattung vorab unterrichtet. u Frage 112: Bilaterale Manöver fallen in den Verantwortungs- ereich der betroffenen Staaten. Die Bundesregierung etzt sich von jeher dafür ein, dass alle Fragen des Ver- ältnisses zwischen China und Taiwan auf friedlichem ege gelöst werden und appelliert bei jeder sich bie- enden Gelegenheit an beide Seiten, einen konstruktiven ialog zu führen und sich jeglicher militärischer Option u enthalten. Trotz feststellbarer Fortschritte werden die enschenrechte in der VR China nicht hinreichend be- chtet. Fälle von Folter, die hohe Zahl von Hinrichtun- en und politischen Häftlingen geben weiterhin Anlass ur Besorgnis. Hier setzt die Bundesregierung mit ihrem 999 initiierten Rechtsstaatsdialog an. Mit ihm verfolgt ie Bundesregierung das Ziel, die rechtsstaatlichen trukturen zur Abhilfe bestehender rechtsstaatlicher De- izite zu stärken. Auch der Menschenrechtsdialog im ilateralen als auch EU-Rahmen dient dem Ziel, men- chenrechtliche Defizite abzubauen. Darüber hinaus utzt die Bundesregierung alle Foren, um ihre Men- chenrechtspositionen aktiv zur Geltung zu bringen. So uletzt Bundesminister Fischer bei seiner Rede aus An- ass der MRK in Genf. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 8899 (A) (C) (B) (D) Anlage 52 Antwort des Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 15/2726, Fragen 113 und 114): Sind die Aussagen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 18. März 2004 zutreffend, dass die auslandsdeutschen Medien in Kanada amtliche Bekanntmachungen zukünftig le- diglich als Pressemitteilungen erhalten sollen, während die- selben regierungsamtlichen Hinweise in kanadischen Medien als Anzeigen geschaltet werden, und wenn ja, aus welchen Gründen geschieht dies? Welche Bedeutung misst die Bundesregierung generell den auslandsdeutschen Medien hinsichtlich der Information und Meinungsbildung der im Ausland lebenden Deutschen, der deutschstämmigen und anderen an Deutschland interes- sierten Personen zu, und ist sie der Auffassung, dass der be- sagte Vorgang geeignet ist, diese Aufgabe zu befördern? Zu Frage 113: Nein, diese Aussagen sind nicht richtig. Vielmehr werden auch in Zukunft die deutschsprachigen Medien in Kanada in Anzeigenschaltungen mit einbezogen wer- den, wenn dies von der Relation Kostenaufwand einer- seits und Öffentlichkeitswirksamkeit andererseits gebo- ten erscheint. Zu Frage 114: Die Bundesregierung fördert und unterstützt aktiv, zum Beispiel im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik, die Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland. Deutschsprachige Medien im Ausland werden von den Auslandsvertretungen laufend kostenfrei mit aktuellen Informationen über das politische, kulturelle und gesell- schaftliche Leben in Deutschland versorgt. Die Aus- landsvertretungen stehen den genannten Medien stets als Ansprechpartner zur Verfügung und werden von ihnen auch in diesem Sinne in Anspruch genommen. Eine be- deutende Rolle für den Informationsauftrag im Ausland kommt der Deutschen Welle zu. Zu nennen sind in die- sem Zusammenhang auch die Aktivitäten der politischen Öffentlichkeitsarbeit an den Auslandsvertretungen und solche der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (Goethe-Institute). In letzter Zeit wurden insbesondere die Informationen im Internet verstärkt. Die Bundesre- gierung wird sich auch weiterhin bemühen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den Ein- satz der jeweils am besten geeigneten Medien in der Zielregion sicherzustellen. Eine sachlich nicht gerecht- fertigte Subvention ausländischer Unternehmer durch Anzeigenschaltung wird vom Informationsauftrag nicht umfasst. 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 99. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. März 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52

    Rede von Kerstin Müller
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)