Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8819
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        pulation des derzeit noch eingesetzten FahrtenschreibersTürk, Jürgen FDP 12.03.2004
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        eder Fahrer kontrolliert werden. Zudem ist eine Mani-
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten A
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        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Binninger, Clemens CDU/CSU 12.03.2004
        Borchert, Jochen CDU/CSU 12.03.2004
        Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 12.03.2004
        Eichstädt-Bohlig,
        Franziska
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.03.2004
        Friedrich (Mettmann),
        Lilo
        SPD 12.03.2004
        Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 12.03.2004
        Glos, Michael CDU/CSU 12.03.2004
        Hartnagel, Anke SPD 12.03.2004
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.03.2004
        Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 12.03.2004
        Dr. Küster, Uwe SPD 12.03.2004
        Laurischk, Sibylle FDP 12.03.2004
        Lehder, Christine SPD 12.03.2004
        Leutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 12.03.2004
        Mortler, Marlene CDU/CSU 12.03.2004
        Multhaupt, Gesine SPD 12.03.2004
        Rachel, Thomas CDU/CSU 12.03.2004
        Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 12.03.2004
        Scharping, Rudolf SPD 12.03.2004
        Schreiner, Ottmar SPD 12.03.2004
        Schultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 12.03.2004
        Teuchner, Jella SPD 12.03.2004
        Dr. Thomae, Dieter FDP 12.03.2004
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        nlage 2
        Erklärung
        des Abgeordneten Jörg van Essen (FDP) zur
        Abstimmung über den Entschließungsantrag
        des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum
        Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes –
        Drucksache 15/2674, Buchstabe b der Be-
        schlussempfehlung (Tagesordnungspunkt 17 a)
        Namens der Fraktion der FDP erkläre ich: Unser Vo-
        um lautet Ja.
        nlage 3
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        Begleitregelungen zur Einführung des digitalen
        Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ru-
        hezeiten (Kontrollgerätbegleitgesetz – Kontr-
        GerätBgelG) (Tagesordnungspunkt 19)
        Ernst Kranz (SPD): Mit dem Gesetzentwurf der
        undesregierung wird eine seit 1998 diskutierte Ände-
        ung einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft
        mgesetzt. In dieser Verordnung zur Einführung digita-
        er Kontrollgeräte werden die Lenk- und Ruhezeiten für
        ahrer von Güterfahrzeugen mit über 3,5 Tonnen oder
        on Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen
        ünftig besser zu überwachen sein.
        Es wäre eigentlich eine erfreuliche Sache, die der Ver-
        esserung der Sicherheit im Straßenverkehr dient; wir
        ind uns da alle einig. Doch leider sind die terminlichen
        wänge, ausgelöst durch die Europäische Kommission,
        icht durch entsprechende praktische technische Mög-
        ichkeiten abgedeckt.
        Zahlreiche Verstöße in den letzten Jahren haben nicht
        ur Unfälle verursacht, sondern auch zu einer Wettbe-
        erbsverzerrung geführt. Denn die guten Schafe, die
        ich an die vorgegebenen Zeiten halten, kommen natür-
        ich später am Zielort an als die schwarzen Schafe, die
        ine bestellte Ware schneller zum Kunden bringen und
        amit auch weiterhin den Zuschlag bekommen. Mit den
        chafen meine ich nicht etwa die LKW-Fahrer, nein.
        iese sind häufig sogar die Opfer ihrer Arbeitgeber
        weil Liefertermine einzuhalten sind –, die ausrei-
        hende Pausen nicht zulassen. So hat sich beispielsweise
        m vergangenen Jahr ein LKW-Fahrer einer internationa-
        en Spedition sogar selbst der Polizei in Sachsen gestellt,
        eil er von 5 Uhr morgens bis um halb 3 Uhr des nächs-
        en Tages unterwegs war. Das sind 21,5 Stunden, also
        ber das Doppelte der vorgeschriebenen maximalen
        enkzeit von zehn Stunden. Die einzigen Pausen waren
        ss- und Tankpausen, keine Ruhezeiten.
        Kontrollen finden statt, doch kann bei weitem nicht
        8820 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004
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        ohne viel Aufwand möglich. Ein digitales Kontrollgerät
        ist sehr schwer manipulierbar; denn die Manipulation
        wird gespeichert. Damit kann nachvollzogen werden,
        wann und von wem die Manipulation vorgenommen
        wurde. Die Ermittlung eines Manipulators ist nun pro-
        blemlos möglich.
        Bis zur Einführung der digitalen Kontrollgeräte ist al-
        lerdings noch ein enormes Stück Arbeit zu leisten, so-
        wohl bei der Entwicklung der Geräte als auch bei der
        Logistik, was den Einbau der Geräte betrifft, zum Bei-
        spiel die Bereitstellung von ausreichend Karten, die Per-
        sonalisierung der Karten und die Bereitstellung von
        Software.
        Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Ge-
        setzentwurf einige Fragen aufgeworfen, denen wir nun
        unter Zustimmung aller Fraktionen mit einem Ände-
        rungsantrag entgegenkommen: So wird beispielsweise
        die Speicherung der Daten auf zwei Jahre verlängert, um
        eine Angleichung an das Arbeitszeitgesetz zu erreichen.
        Die Forderung, die Speicherung der Daten auch durch
        Dritte erfolgen zu lassen, war nach Meinung der Bun-
        desregierung allerdings schon bisher möglich, wobei die
        Verfügung und Herausgabe der Daten nur durch das Un-
        ternehmen selbst erfolgen darf.
        Weiterhin wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt bereits
        Maßnahmen zur Unterstützung der an der Umstellung
        Beteiligten eingeleitet. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird
        die erforderlichen Karten personalisieren und bereitstel-
        len; an den Ausgabestellen wird es eine Browser-ba-
        sierte Dialoganwendung kostenlos zur Verfügung stel-
        len. Zudem steht das Bundesamt telefonisch für Fragen
        zur Verfügung. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe wer-
        den künftig Vertreter aller Beteiligten – die Ausgabestel-
        len, die Softwareanbieter und das Kraftfahrt-Bundesamt –
        in einem Arbeitskreis ihre Erfahrungen einbringen und
        dort, wo es notwendig ist, Korrekturen vornehmen.
        Der Passus „fahrerlaubnisrechtliche Auskünfte“
        wurde eingefügt. Damit erhalten die beteiligten Behör-
        den und Stellen das Recht, im automatisierten Verfahren
        zu prüfen, ob der Antragsteller einer Karte die erforderli-
        che Fahrerlaubnis besitzt. Darüber hinaus wird eine vom
        Bundesrat geforderte strafrechtliche Verfolgung bei
        künftigen Manipulationen des digitalen Kontrollgerätes
        über eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgeset-
        zes geprüft.
        Allerdings gibt es noch einen besonders großen Stol-
        perstein auf dem Weg zur Einführung, der uns allen Sor-
        gen bereitet: der von der Europäischen Gemeinschaft
        vorgegebene Starttermin „5. August 2004“. Minister
        Manfred Stolpe hat sich deshalb im Dezember 2003 mit
        einem entsprechenden Schreiben an die Vizepräsidentin
        der Kommission, Frau Palacio, gewandt.
        Über die Forderung für die Verschiebung des Startter-
        mins sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Diese
        Forderung bringen wir heute mit einem gemeinsamen
        Änderungsantrag in den Deutschen Bundestag ein. Laut
        Verordnung hätten die Bauartgenehmigungen sowohl für
        das Kontrollgerät als auch für die vier verschiedenen
        Kontrollkarten bereits am 5. August 2003 vorliegen
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        üssen, nämlich zwölf Monate nach Veröffentlichung
        es technischen Anhangs, um den Starttermin „5. Au-
        ust 2004“ einhalten zu können. Dies ist auch deshalb
        ichtig, um eine ausreichende Testzeit zur Verfügung zu
        aben. Bislang liegt allerdings keine Bauartgenehmi-
        ung vor. Die Kommission ist nun laut Verordnung in
        er Pflicht, dem Rat einen Vorschlag für die Verschie-
        ung des Starttermins vorzulegen. Der Termin muss
        folgt man der Logik der EG-Verordnung – um mehr als
        in Jahr verschoben werden, nämlich auf ein Jahr nach
        orliegen der Bauartgenehmigung. Gemeinsam mit den
        nderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft werden
        ir uns weiterhin vehement dafür einsetzen, den Termin
        u verschieben, um das sonst drohende und bereits ab-
        ehbare Debakel zu verhindern.
        Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Am vergangenen
        ienstag tagten die EU-Verkehrsminister in Brüssel. Die
        agesordnung hatte es in sich. Neben der Bahnlibera-
        isierung und dem Richtlinien-Entwurf zur LKW-Maut
        rhitzte der harmlos anmutende Tagesordnungspunkt
        Aufzeichnungsgerät im Straßentransport“ wohl am
        eisten die Gemüter. Worum geht es? In fünf Monaten,
        m 5. August 2004, müssen laut EU-Verordnung alle neu
        ewerblich genutzten Kraftfahrzeuge mit mehr als
        ,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem digita-
        en Fahrtenschreiber zur Kontrolle der Lenk- und Ruhe-
        eiten ausgerüstet sein.
        Dies hat durchaus plausible Gründe:
        Die verbindliche Einführung digitaler Fahrtenschrei-
        er ist die Antwort auf zunehmende Unfallzahlen im
        chwerlastverkehr, vor allem aber auch bei Bussen und
        leinlastern.
        Durch den Wechsel vom handgeschriebenen Fahrten-
        uch zur digitalen Kontrolle sollen die Fahrer zur Ein-
        altung bestimmter Fahrpausen gebracht werden. Die
        enk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern werden
        ünftig fälschungssicherer und zuverlässiger aufgezeich-
        et, dies soll zum Abbau von Missbräuchen des ge-
        enwärtigen Systems und somit zu mehr Sicherheit auf
        uropas Straßen führen.
        Mit der europaweiten Harmonisierung der digitalen
        rfassung der Fahrdaten wird die Arbeitszeit von LKW-
        ahrern leichter überprüfbar und der Beruf sicherer. Für
        uhrunternehmer bietet das System zudem die Chance
        um effizienteren und profitableren Flottenmanagement.
        Das Programm ist so ausgelegt, dass auch vorhandene
        ogistiksysteme eingebunden werden können. Die Digi-
        alisierung ermöglicht dem Spediteur mit Bordcompu-
        ern, Analysesoftware und internetgestütztem Auswer-
        ungsservice eine intelligentere Ausnutzung der
        orhandenen Transportressourcen. Angesichts ständig
        teigender LKW-Zahlen auf unseren Straßen könnte dies
        in willkommener Nebeneffekt des Fahrtenschreibers
        ein.
        Das neue, in das Armaturenbrett eingebaute Gerät soll
        eit, Geschwindigkeit sowie die Entfernung der Fahrten
        egistrieren und diese Informationen anschließend ab-
        peichern.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8821
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        Aber noch immer hat kein Geräteproduzent eine Bau-
        artgenehmigung erhalten. Das hätte eigentlich bis 5. Au-
        gust 2003 geschehen müssen. Dass dies nicht umgesetzt
        werden konnte, ist in Anbetracht der langen Vorlaufzeit
        völlig unverständlich. Die Entscheidung, die mechani-
        schen Geräte auszutauschen, ist bereits im September
        1998 vom Ministerrat getroffen worden.
        Kommt nach der Mautpleite in Deutschland nun also
        die Tachokatastrophe in der EU? Alle Anzeichen spre-
        chen dafür! Meine parlamentarische Anfrage an die
        Bundesregierung hat schwarz auf weiß bestätigt: Frühes-
        tens im 2. Quartal 2004 kann eine Bauartgenehmigung
        für ein digitales Kontrollgerät erteilt werden. Dies hat
        zur Folge, dass am 5. August 2004 weder in Deutschland
        noch in anderen EU-Staaten praxistaugliche digitale
        Kontrollgeräte zur Verfügung stehen. Der Stichtag
        5. August 2004 zur Einführung des digitalen Fahrten-
        schreibers ist definitiv nicht mehr zu halten.
        Die EU-Kommission hat sich bisher geweigert, den
        Forderungen verschiedener Mitgliedsländer nach einer
        Verlängerung der Einführungsfristen nachzugeben. Eine
        Anfrage der CDU-Europaabgeordneten Brigitte Langen-
        hagen an die EU-Kommission ergab, dass die EU-Kom-
        mission offensichtlich mit dem Vorschlag eines neuen
        Einführungstermins so lange warten will, bis der erste
        Hersteller die erforderliche Typengenehmigung für die
        neue „Black Box“ erhält. Auch die eingangs erwähnte
        Sitzung der EU-Verkehrsminister in Brüssel brachte aus
        diesem Grund keine endgültige Entscheidung über eine
        Verschiebung des Termins.
        In Anbetracht des ungewissen Einführungsdatums
        und der Tatsache, dass viele Kritikpunkte und Unge-
        reimtheiten im neuen System nicht nachgebessert bzw.
        ausgeräumt sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass die
        Bundesregierung die Schaffung der Voraussetzungen für
        die Einführung des Systems nun mit solcher Vehemenz
        betreibt. Lassen Sie mich die Kritikpunkte kurz anfüh-
        ren:
        Sowohl das Fahrpersonal als auch die Unternehmen
        werden durch den Zwang, Fahrerkarten – und gegebe-
        nenfalls Kartenführerschein –, Werkstatt- und Unterneh-
        menskarten in periodischen Abständen käuflich erwer-
        ben zu müssen, mit neuen Kosten belastet. Diese können
        je nach Kartenbedarf einen erheblichen Umfang errei-
        chen.
        In Anbetracht der ohnehin dramatisch schlechten wirt-
        schaftlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksich-
        tigung eines offensichtlichen Ausbleibens der verspro-
        chenen „größtmöglichen Harmonisierung“ im Zuge der
        Einführung der streckenbezogenen Maut, ist der Gedanke
        der Deckelung von Kostenfaktoren im Rot-Grünen Ge-
        setzentwurf nicht genügend berücksichtigt worden.
        Denn nach dem Gesetzentwurf drohen den Unterneh-
        mern darüber hinaus weitere Kosten: So ist die vorgese-
        hene Verpflichtung des Unternehmers, im Falle der von
        den zuständigen Behörden veranlassten Datenfernüber-
        tragung dem jeweiligen Stand der Technik entspre-
        chende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz
        und Datensicherheit sowie dem jeweiligen Stand der
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        echnik entsprechende Verschlüsselungsverfahren auf
        eine Kosten anzuwenden, nur schwer nachvollziehbar.
        ine solche Verpflichtung stellt eine Vereinfachung der
        ontrolltätigkeit zulasten des Unternehmers dar, der die
        osten für die Anschaffung und Pflege entsprechender
        aßnahmen allein zu tragen hat. Es ist deshalb erforder-
        ich, die Kosten für die Unternehmen im Rahmen zu hal-
        en.
        Zur Aufrechterhaltung effizienter Betriebskontrollen
        st die Datenspeicherung von Fahrerkarten und Massen-
        peicher von Kontrollgeräten unverzichtbar. Eine solche
        erpflichtung der Betriebe darf jedoch nur im internatio-
        alen Kontext erfolgen, da ansonsten Wettbewerbsver-
        errungen zum Nachteil der Betriebe entstehen, die ge-
        wungen sind, kostenintensive Infrastruktur zur
        atenspeicherung anzuschaffen.
        Eine entsprechende europäische Vorschrift existiert
        islang noch nicht. Es gibt zwar Überlegungen bezüglich
        iner betrieblichen als auch externen Datenspeicherung
        n so genannten Download-Zentren. Dies ist jedoch im
        at der Verkehrsminister heftig umstritten. Ohne eine
        erbindliche europäische Grundlage zur harmonisierten
        inführung einer Speicherverpflichtung sehen sich die
        eutschen Unternehmen durch den Alleingang der rot-
        rünen Bundesregierung mit erheblichen Wettbewerbs-
        achteilen konfrontiert. Dies führt zu einer weiteren Dis-
        riminierung des deutschen Gewerbes, dem durch den
        vorauseilenden Gehorsam“ von Rot-Grün ein Schaden
        u entstehen droht, der der weiteren Beschleunigung von
        etriebsaufgaben Vorschub leistet.
        Wenn der im Augenblick von Frankreich favorisierte
        orschlag einer Beibehaltung des Starttermins am 5. Au-
        ust 2004, bei individueller Einführung des Gerätes
        urch die einzelnen EU-Staaten, umgesetzt würde, wäre
        ie angestrebte EU-weite Harmonisierung obsolet. Ei-
        ige Länder hätten den Fahrtenschreiber, andere noch
        icht. Die Folge ist ein Kontrollchaos im internationalen
        erkehr.
        Die Situation wird zusätzlich verschärft durch die Tat-
        ache, dass eine Nachrüstung älterer Wagen nicht vorge-
        ehen ist. Also wird es selbst bei einer EU-einheitlichen
        achonutzung ein mehrjähriges Nebeneinander von Pa-
        ier- und Elektronikschreiber geben. Das dürfte die Kon-
        rolleure endgültig zur Verzweiflung bringen.
        Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, entspre-
        hend dem vom Ausschuss einstimmig angenommenen
        ntschließungsantrag der Union sich weiterhin und mit
        achdruck bei der Europäischen Kommission für eine
        eränderung des Starttermins und für einen ausreichen-
        en Testzeitraum einzusetzen, um Rechtsunsicherheit,
        efizite bei der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
        nd zusätzliche Kosten für die Ausgabe der Fahrer-, Un-
        ernehmens- und Werkstattkarten zu vermeiden. Darüber
        inaus muss sichergestellt werden, dass eine nationale
        erpflichtung zur Speicherung auf einer EU-einheitli-
        hen Vorgabe beruht und zeitgleich in den Mitgliedstaa-
        en wirksam wird, um Wettbewerbsnachteile für die
        eutschen Unternehmen durch einen nationalen Allein-
        ang zu vermeiden. Die Bundesregierung sollte darauf
        inwirken, das drohende Kontrollchaos aufgrund eines
        8822 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004
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        Nebeneinanders verschiedener Systeme abzuwenden, in-
        dem sie – entgegen den französischen Vorstellungen –
        für einen EU-einheitlichen Starttermin eintritt.
        Die Panne um die deutsche LKW-Maut darf sich nicht
        mit dem digitalen Fahrtenschreiber auf europäischer
        Ebene wiederholen. Was bleibt, ist der erneute Image-
        schaden aufgrund unzureichender Vorbereitung und un-
        realistischer Termine. Dies hätte durch rechtzeitiges Ein-
        greifen der Bundesregierung verhindert werden können.
        Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Ich begrüße diese
        Debatte heute außerordentlich, denn sie könnte helfen,
        ein neues deutsches LKW-Debakel zu verhindern. Es
        geht um das drohende Kontrollchaos im nationalen und
        im internationalen Verkehr.
        Die digitalen Fahrtenschreiber, auch digitale Tacho-
        graphen genannt, stellen die deutsche Industrie nach der
        Maut-Pleite erneut vor riesige Probleme. Etwa zehn
        europäische Unternehmen haben bei der EU-Genehmi-
        gungsbehörde Ispra Geräte abgeliefert, darunter auch
        Siemens. Nur zwei dieser Geräte funktionieren im baby-
        lonischen Sprachdialog. Bei Daimler-Chrysler in Stutt-
        gart heißt es: Für eine seriöse Nutzung müssen die Ge-
        räte mindestens ein Jahr erprobt werden. – Der jetzige
        Stand der Dinge: Eine Bauartgenehmigung kann für die-
        ses digitale Kontrollgerät frühestens im zweiten Quartal
        2004 erteilt werden.
        Der Stichtag 5. August 2004 ist also nicht mehr zu
        halten. Das Rennen um den Titel „Maut II“ wird eng
        zwischen digitalem Fahrtenschreiber und Arbeitslosen-
        geld II.
        Dass der Stichtag in weite Ferne gerückt ist, scheint
        – man glaubt es kaum – auch bei Rot-Grün angekommen
        zu sein: Gestern haben wir im Verkehrsausschuss ge-
        meinsam einem Entschließungsantrag zugestimmt: Die
        Bundesregierung ist aufgefordert, sich bei der Europäi-
        schen Kommission dafür einzusetzen, den Starttermin
        für das digitale Kontrollgerät zu verschieben. Klare
        Worte des deutschen Verkehrsministers in Brüssel sind
        nun unabdingbar. Er ist daran zu messen, eine EU-ein-
        heitliche Lösung zu finden.
        Doch heute beraten und stimmen wir über ein Gesetz
        ab, das die Voraussetzungen für ein System regelt, des-
        sen Koordinaten noch völlig ungewiss sind. Daher for-
        dere ich Sie auf, Ihre politische Energie nun allein auf
        die Verschiebung dieses fatalen und unrealistischen
        Starttermins zu legen. „Starttermin“ ist bei uns sonst
        bald gleichbedeutend mit „Fehlstart-Termin“. Ein zu
        schwaches Auftreten in Brüssel mit dem Ergebnis, dass
        à la Frankreich nun jedes Land unkoordinierte Allein-
        gänge produziert, ist gefährlich und schädlich zugleich.
        Die Situation wird zusätzlich verschärft durch die Tat-
        sache, dass eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge nicht ge-
        plant ist. Also wird es selbst bei einem EU-einheitlichen
        Verfahren ein mehrjähriges Nebeneinander von Papier-
        und Elektronikschreiber geben. Das dürfte alle Beteilig-
        ten endgültig zur Verzweiflung bringen.
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        Digitale Fahrtenschreiber sind notwendig, hier geht es
        m mehr Sicherheit bei LKWs und Omnibussen. Den-
        en wir nur an das letzte tragische Ereignis kurz hinter
        er deutschen Grenze bei Aachen, dann wird die Not-
        endigkeit von kontrollierten Lenk- und Ruhezeiten
        ehr schnell klar.
        Daher ist europaweit, auch in den neuen EU-Staaten,
        ine einheitliche Technik zu entwickeln und einzubauen.
        as neue digitale System sollte so eingerichtet sein, dass
        s Manipulationen, wie sie vorher bei den Papierfahrten-
        chreibern möglich waren, verhindert.
        Auch die Strafen müssen harmonisiert werden. Ich
        ill nun nicht ins Detail gehen, wie viel Euro adäquat
        ären. Doch es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass
        n Deutschland die rigidesten Sanktionen drohen, wäh-
        end in anderen Staaten gerade mal eine Verwarnung er-
        eht. Die Standort- und Wettbewerbsnachteile für
        eutschland wären fatal.
        Ein weiterer Punkt ist die EU-einheitliche Ausrüstung
        er Polizei mit notwendigen Lesegeräten. Denn was
        ützt uns eine nach deutscher Gründlichkeit ausgestat-
        ete Polizei, wenn die Kontrolle nur bei deutschen LKWs
        nd Bussen funktioniert. Was ist mit dem griechischen
        KW auf deutschen Straßen?
        Des Weiteren gilt es auch, die verschieden geregelten
        uhezeiten zu harmonisieren. All das sind neben dem
        roblem des Starttermins noch Punkte, die nur bei euro-
        aweit einheitlicher Regelung funktionieren können.
        Es geht hier um Straßenverkehrssicherheit, zu deren
        asten die Verzögerung gehen wird. Deutschland ist ein
        ransitland und der meiste Güterverkehr wird immer
        och über die Straße abgewickelt. Die Zahl derer, die bei
        nfällen mit LKW-Beteiligung verunglücken, steigt. In
        002 verursachten solche Unfälle im Durchschnitt täg-
        ich 4 Tote und 27 Schwerverletzte. Daher ist hier eine
        trenge Kontrolle unabdingbar, die nur durch eine Har-
        onisierung in Europa erreicht wird.
        Eine Terminverschiebung ist zwingend notwendig.
        afür ist es wichtig, dass die Bundesregierung in Brüs-
        el einem Termin zustimmt, den selbstverständlich auch
        lle anderen EU-Länder befürworten.
        Neben der Sicherheit geht es nämlich noch um Ar-
        eitsplätze in Speditionen, Fuhrunternehmen und ande-
        en Gewerben. Nicht nur der unrealistische Starttermin,
        uch mangelnde vereinheitlichte Vorschriften auf EU-
        bene diskriminieren das deutsche Gewerbe erheblich.
        Wir verabschieden jetzt ein Gesetz, dessen Kritik-
        unkte und Ungereimtheiten auf nationaler und interna-
        ionaler Ebene ein gewaltiges Problem darstellen. Ich
        arne die Bundesregierung, nun mit treudeutschem Ge-
        orsam vorauszueilen und die deutsche Verkehrsindus-
        rie mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu konfron-
        ieren.
        Ich fordere die Bundesregierung vielmehr auf: Erledi-
        en Sie Ihre nationalen Pflichten! Denn noch immer ge-
        en Sie zu, es sei unklar, ob das Kraftfahrtbundesamt
        der Unternehmen die Karten in den Ländern ausgeben
        ollen. Treten Sie mit dem nötigen Nachdruck in Brüssel
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8823
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        für eine Veränderung des Starttermins auf! Und befreien
        Sie Deutschland endlich von seinem Damoklesschwert
        mit dem Namen „Pleiten, Pech und Pannen – made in
        Germany“.
        Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN: Das Kontrollgerätbegleitgesetz haben wir be-
        reits in der vergangenen Woche in erster Lesung behan-
        delt. Darüber hinaus haben wir uns im Ausschuß für Ver-
        kehr, Bau- und Wohnungswesen am 9. März 2004
        nochmals des Themas intensiv angenommen. Nach län-
        gerer Debatte haben wir einen interfraktionellen Ent-
        schließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesre-
        gierung aufgefordert wurde, in ihren Bemühungen um
        die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes nicht
        nachzulassen und sich bei der EU-Kommission insbe-
        sondere für die Einrichtung einer Testphase und die Neu-
        vereinbarung eines realistischen Einführungstermins
        einzusetzen.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren uns am
        Mittwoch auch einig, dass wir aus der leidvollen Erfah-
        rung der vergangenen Monate mit dem LKW-Maut-Er-
        fassungssystem lernen müssen. Daher gilt es, dass wir
        uns den konkreten Problemen, dass es a) noch kein Mit-
        gliedsland der EU gibt, das aufgrund der Komplexität
        eine Bauartgenehmigung für dieses neue System erteilt
        hat und b) auch noch keine funktionierenden Endgeräte
        zur Verfügung stehen, aktiver nähern müssen.
        Konkret: Wenn sich schon heute abzeichnet, dass der
        Einführungstermin am 5. August 2004 ist nicht zu halten
        ist, dann müssen wir bereits heute die Reißleine ziehen!
        Die Lösung kann nur in einer Fristverlängerung liegen,
        die daher auch schnellstmöglich bei der EU-Kommis-
        sion eingeholt werden muß.
        Wenn wir diese neue Kontrolltechnik ohne den ent-
        sprechenden technischen Vorlauf einführen, dann wer-
        den wir garantiert mit so erheblichen Anlaufproblemen
        konfrontiert werden, dass diese schon am ersten Tag die
        Akzeptanz des Systems dauerhaft schädigen würden.
        Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen
        und sollten uns weiterhin befristet auf die vorhandenen
        Lenk- und Ruhezeiterfassungsysteme verlassen. Erst
        wenn das neue System tatsächlich funktionsfähig zur
        Verfügung steht, kann es auch eingeführt werden.
        Dennoch halte ich es für richtig, diesen Gesetzent-
        wurf zum jetzigen Zeitpunkt vorzulegen und auch zu
        verabschieden, da wichtige Gesetzesänderungen zur Ein-
        führung des digitalen Kontrollgerätes Voraussetzung
        sind. Ohne eine Anpassung des Fahrpersonalgesetzes
        (FPersG) und des Gesetzes über die Errichtung eines
        Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA-Gesetz) ist die Umset-
        zung der EG-Verordnungen nicht möglich.
        Die verschiedenen Chipkartentypen müssen persona-
        lisiert und registriert sein, damit Manipulationen ein Rie-
        gel vorgeschoben werden kann. Die Registrierung verlo-
        rener oder defekt gemeldeter Karten sichert vor ihrem
        Missbrauch, durch den Sozialvorschriften umgangen
        werden können. Und Werkstattkarten, mit denen Mani-
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        ulationen der Erfassungsgeräte möglich sind, müssen
        nter strenger Kontrolle bleiben.
        Weitere Fragen sowohl zur Verwendung und Verwal-
        ung der biometrischen als auch administrativen Daten,
        ie Frage der Speicherdauer und des Speicherortes und
        ie Fragen des Datenschutzes müssen geregelt werden.
        chon allein aus diesem Grunde muß die Fahrpersonal-
        erordnung jetzt neu geregelt werden.
        Dem Kraftfahrt-Bundesamt wird mit der Aufgabe der
        ertifizierung der kryptologischen Schlüssel eine große
        erantwortung zugeteilt. Wenn aber ein Schlüsselma-
        agement in dieser Komplexität weltweit so einzigartig
        st, dann müssen wir uns an dieser Stelle vor einer erneu-
        en Blamage in Acht nehmen und dem KBA eine reelle
        hance für eine Einführung geben.
        Die Klärung der Terminfrage ist – wie schon weiter
        ben dargelegt – von zentraler Bedeutung, bevor wir die-
        es Neuland betreten. Die Einfügung einer Testphase
        alten wir ebenfalls nach den Erfahrungen der letzten
        onate für unverzichtbar. Die Bundesregierung sei an
        ieser Stelle auch nochmals eindringlich gebeten, regel-
        äßig über den Sachstand zu informieren, eventuell Pro-
        leme rechtzeitig zu identifizieren und an uns, d. h. die
        eteiligten Fachabgeordneten auch entsprechend zeit-
        ah zu kommunizieren.
        Wir wollen ein fälschungssicheres und effizienteres
        ystem für die Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten, um
        ie Manipulationen zu verringern und damit die Sicher-
        eit im Straßenverkehr weiter zu verbessern. Aber wir
        ollen es nicht um jeden Preis.
        Daher sollten wir jetzt die Voraussetzungen für die
        inführung des Systems schaffen und dafür sorgen, dass
        ieses innovative Kontrollsystem nicht durch übermäßi-
        en Ehrgeiz an einem zu frühen Start scheitert.
        Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
        Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Die Eile, mit der
        er Deutsche Bundestag von der ersten jetzt zur zweiten
        nd dritten Lesung des vorliegenden Gesetzes kommt,
        teht in eklatantem Widerspruch zur tatsächlichen tech-
        ischen Realisierung des Gerätes zur Kontrolle der
        enk- und Ruhezeiten.
        Der ehrgeizige Zeitplan der Kommission ist bereits
        etzt nicht mehr zu halten, da nach dem Zeitplan vom
        . August 2002 zum Beispiel 24 Monate nach Veröffent-
        ichung alle Neufahrzeuge mit dem neuen System auszu-
        üsten sind. Das wäre der 5. August des Jahres 2004.
        ach uns bekannten Unterlagen liegt zwölf Monate nach
        eröffentlichung noch keine einzige Bauartgenehmi-
        ung für ein Kontrollgerät geschweige denn die vier
        ontrollgerätekarten vor, sodass die Kommission nach
        hrem eigenen Zeitplan veranlasst gewesen wäre, einen
        euen Fristenplan vorzulegen.
        Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über
        ie Probleme der Einführung der Maut, insbesondere der
        echnikausstattung, wäre die Kommission gut beraten,
        8824 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004
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        den sicherlich ehrgeizigen Zeitplan neu zu überdenken
        und realistisch anzupassen.
        Die Einführung des digitalen Kontrollgerätes, der so
        genannten Blackbox, ist mit Zustimmung der FDP be-
        schlossen worden. Wir stehen weiterhin dazu, dass die
        Verkehrssicherheit im LKW-Bereich im Wesentlichen
        davon abhängt, ob die Sozialvorschriften, insbesondere
        die Lenk- und Ruhezeiten, eingehalten werden. Dies
        wirft eine entscheidende Frage auch im Hinblick auf die
        neu hinzukommenden Mitgliedstaaten der EU ab 1. Mai
        2004 auf. Der jetzigen Technik zur Überprüfung der Ge-
        schwindigkeit bzw. der Lenk- und Ruhezeiten sind in der
        Manipulation offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Es
        bleibt zu hoffen, dass die mit der Einführung des digita-
        len Kontrollgeräts einhergehende Sicherheit vor Mani-
        pulationen tatsächlich anhält. Deswegen ist und bleibt
        das Ziel richtig.
        Gegenüber der Bundesregierung muss aber deutlich
        gemacht werden, dass die Umsetzung der Einführung in
        Europa gleichzeitig stattfinden muss, zu gleichen Bedin-
        gungen und nicht nach dem bisherigen Spiel, dass
        Deutschland das, was aus Europa vorgeschrieben wird,
        hundertprozentig mit einem gewissen Sicherheitszu-
        schlag umsetzt. Vor dem Hintergrund nach wie vor ekla-
        tanter Wettbewerbsverzerrungen bei der Ausgangssitua-
        tion im europäischen Güterverkehrsmarkt ist ein
        weiteres erschwerendes Signal für das deutsche Ge-
        werbe von dort nicht mehr zu verkraften. Insofern
        schließt sich die FDP-Fraktion der Forderung des Bun-
        desverbandes Güterkraftverkehr und Logistik an, dass
        Deutschland nur an einer gleichzeitigen Einführung des
        Kontrollgeräts in allen Mitgliedstaaten interessiert sein
        kann. Deswegen ist und bleibt die politische Forderung,
        auf die Kommission einzuwirken, einen Zeitplan vorzu-
        legen, der diesem Petitum Rechnung trägt. Diese Auffor-
        derung ist im Verkehrsausschuss einvernehmlich be-
        schlossen worden, über alle Parteigrenzen hinweg. Wir
        sind gespannt, ob die Bundesregierung diesem Wunsch
        des gesamten Verkehrsausschusses Rechnung trägt.
        Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
        desminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen: Es ist
        offenbar nötig, noch einmal über diesen Gesetzentwurf
        zu sprechen; denn ich habe den Eindruck, dass sich der
        Sinn des Kontrollgerätbegleitgesetzes noch nicht allen
        offenbart hat. Diese Kolleginnen und Kollegen kann ich
        beruhigen: Das digitale Kontrollgerät hat aber auch gar
        nichts mit Mauterhebung oder Onboard-Units zu tun.
        Das ist nun wirklich Unsinn. Hier geht es um die Einfüh-
        rung eines neuen Fahrtenschreibers – ein Gerät, das den
        meisten wohl bekannt sein dürfte. Es dient zur Überwa-
        chung der gefahrenen Geschwindigkeiten, und es dient
        zur Überwachung der Einhaltung von Lenk-und Ruhe-
        zeiten. Was bisher mehr schlecht als recht mechanisch
        erfasst wurde, wird in Zukunft digital ausgewertet.
        Daran ist nichts Beunruhigendes oder Zweifelhaftes.
        Das ist der Lauf der Zeit. Wer sich moderne Lastwagen
        einmal genau ansieht, weiß, wie viel Elektronik und
        Software in diesen Fahrzeugen steckt. Der mechanische
        Fahrtenschreiber wirkt da schon fast wie ein Anachro-
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        ismus. Allerdings bietet er schwarzen Schafen einen
        ermeintlichen Vorteil: Er ist manipulierbar!
        Das wollen wir ändern.
        Mit „wir“ meine ich nicht nur die Bundesregierung;
        enn die Einführung des digitalen Kontrollgeräts geht
        uf einen Beschluss der Europäischen Union zurück.
        nd genau darum geht es heute: Mit dem Gesetzentwurf
        ber Begleitregelungen zur Einführung des digitalen
        ontrollgerätes wird ein Beschluss der Europäischen
        nion in nationales Recht umgesetzt. Damit schaffen
        ir die Voraussetzungen für die erforderlichen Ausfüh-
        ungsregelungen.
        Und warum der ganze Aufwand? Weil die Regelun-
        en der betreffenden EG-Verordnung 2135/98 nicht aus-
        eichen, um das neue System zu realisieren. Deshalb
        üssen wir das Fahrpersonalgesetz ergänzen.
        Da geht es um die Kontrollen durch die jeweiligen
        ehörden und um die Überwachung der Einhaltung der
        ozialvorschriften durch den Unternehmer, und es geht
        m die Einführung einer Mitteilungspflicht der Bußgeld-
        ehörden, die für die Sozialvorschriften zuständig sind.
        iese Regelungen werden mit dem vorliegenden Gesetz
        etroffen.
        Hinzu kommen technische Regelungen. Da geht es
        ann zum Beispiel um das so genannte „Herunterladen“
        er Daten aus dem Kontrollgerät oder der Fahrerkarte in
        ie betriebliche Datenverarbeitung. Ohne eine solche
        unktion wären zum Beispiel Betriebsprüfungen nicht
        urchführbar.
        Zu guter Letzt stellen wir mit diesem Gesetzentwurf
        ie Zuständigkeit der Länder klar, was die Ausgabe der
        ontrollgerätekarten anbelangt. Das alles ist nicht strit-
        ig. Das alles ist völlig undramatisch. Trotzdem meinen
        inige, das aufblasen zu müssen, weil es in ganz Europa
        is heute noch keine Bauartgenehmigung für digitale
        ontrollgeräte gibt.
        Deshalb besteht jetzt ein gewisser Zeitdruck: Nach
        en jetzt geltenden Fristen müssen ab August alle
        eufahrzeuge mit einem entsprechenden Gerät ausge-
        tattet werden. Europaweit haben die Gerätehersteller er-
        lärt, dass dieser Zeitplan nicht zu halten ist. Die deut-
        chen Hersteller – Actia, Siemens-VDO – rechnen
        rühestens im zweiten Quartal 2004 mit einer Bauartge-
        ehmigung.
        Die logische Konsequenz: Es wird im August in ganz
        uropa kein einziges praxistaugliches digitales Kontroll-
        erät geben. Das ist bedauerlich, denn nach der jetzigen
        egelung müssen die Mitgliedstaaten schon ab Mai in
        er Lage sein, bauartgenehmigte Kontrollgerätekarten
        uszugeben. Das ist zeitlich einfach nicht zu schaffen.
        etztlich müssen auch die Techniker mit der neuen Tech-
        ik an funktionsfähigen Geräten geschult werden.
        Allerdings ist es unsinnig, der Bundesregierung in
        iesem Zusammenhang Vorwürfe machen zu wollen.
        enn die hat das zeitliche Problem schon lange erkannt.
        s ist ja richtig, dass die EU Druck macht, was die Ein-
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8825
        (A) )
        (B) )
        führung des neuen Gerätes angeht. Allerdings brauchen
        wir einen neuen Zeitplan.
        Deshalb hat Bundesminister Stolpe schon im vergan-
        genen Dezember an die Kommissarin de Palacio ge-
        schrieben. Er hat auf die bestehenden Probleme hinge-
        wiesen und dringend um einen realistischeren Zeitplan
        gebeten. Eine solche Verschiebung wäre EU-rechtlich
        möglich. Bislang lehnt die Kommission sie allerdings
        ab. Wir halten das für falsch, weil ein Festhalten an den
        Fristen allen Beteiligten Probleme bereiten würde. Ich
        bin allerdings sehr optimistisch, dass die Kommission
        hier noch einlenken wird. Denn sie hat entsprechende
        Bemerkungen nicht nur aus Deutschland zu hören be-
        kommen.
        Die Technik steht also noch nicht. Das ist immer un-
        erfreulich, das wissen wir alle. Trotzdem müssen wir
        jetzt den EU-Vorgaben Rechnung tragen, indem wir die
        gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dieser Gesetzentwurf
        tut das.
        Anlage 4
        Amtliche Mitteilungen
        Die Abgeordnete Dr. Angelica Schwall-Düren hat da-
        rum gebeten, bei dem Gesetzentwurf zur Verbesserung
        des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alko-
        hol- und Tabakkonsums auf Drucksache 15/2587 nach-
        träglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu
        werden.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Innenausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die für den Kauf-
        kraftausgleich maßgebende Entwicklung im Wäh-
        rungsgebiet des Euro
        – Drucksachen 15/2320, 15/2442 Nr. 1.1 –
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2003
        Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 09 Titel 681 01
        – Versorgungsbezüge für Beschädigte – Titel 632 51
        – Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leis-
        tungen –
        – Drucksachen 15/2321, 15/2369 Nr. 3 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushalts- und Wirtschaftsführung 2003
        Überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30 Mio.
        Euro bei Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städte-
        bau – Titel 632 01 – Wohngeld nach dem Wohngeldge-
        setz –
        – Drucksachen 15/2376, 15/2442 Nr. 1.2 –
        m
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        (D
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Jahreswirtschaftsbericht 2004 der Bundesregierung
        Leistung, Innovation, Wachstum
        – Drucksache 15/2405 –
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
        rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für
        den Zeitraum 2003 bis 2006
        – Drucksachen 15/1201, 15/2105 Nr. 2 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestal-
        tung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
        Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hier:
        Rahmenplan 2004 bis 2007
        – Drucksachen 15/2035, 15/2105 Nr. 3 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 15/2104 Nr. 2.1
        Drucksache 15/2217 Nr. 1.1
        Drucksache 15/2217 Nr. 2.9
        Innenausschuss
        Drucksache 15/2217 Nr. 2.25
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.26
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/2028 Nr. 2.14
        Drucksache 15/2028 Nr. 2.15
        Drucksache 15/2028 Nr. 2.18
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.14
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.19
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.27
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.51
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.55
        Drucksache 15/2447 Nr. 2.15
        Drucksache 15/2447 Nr. 2.18
        Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
        Drucksache 15/2447 Nr. 2.5
        Drucksache 15/2519 Nr. 2.8
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 15/2104 Nr. 1.4
        Drucksache 15/2373 Nr. 2.9
        50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
        98. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 12. März 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4