Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8819
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pulation des derzeit noch eingesetzten FahrtenschreibersTürk, Jürgen FDP 12.03.2004
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eder Fahrer kontrolliert werden. Zudem ist eine Mani-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten A
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Binninger, Clemens CDU/CSU 12.03.2004
Borchert, Jochen CDU/CSU 12.03.2004
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 12.03.2004
Eichstädt-Bohlig,
Franziska
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.03.2004
Friedrich (Mettmann),
Lilo
SPD 12.03.2004
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 12.03.2004
Glos, Michael CDU/CSU 12.03.2004
Hartnagel, Anke SPD 12.03.2004
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.03.2004
Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 12.03.2004
Dr. Küster, Uwe SPD 12.03.2004
Laurischk, Sibylle FDP 12.03.2004
Lehder, Christine SPD 12.03.2004
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 12.03.2004
Mortler, Marlene CDU/CSU 12.03.2004
Multhaupt, Gesine SPD 12.03.2004
Rachel, Thomas CDU/CSU 12.03.2004
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 12.03.2004
Scharping, Rudolf SPD 12.03.2004
Schreiner, Ottmar SPD 12.03.2004
Schultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 12.03.2004
Teuchner, Jella SPD 12.03.2004
Dr. Thomae, Dieter FDP 12.03.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Jörg van Essen (FDP) zur
Abstimmung über den Entschließungsantrag
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum
Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes –
Drucksache 15/2674, Buchstabe b der Be-
schlussempfehlung (Tagesordnungspunkt 17 a)
Namens der Fraktion der FDP erkläre ich: Unser Vo-
um lautet Ja.
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
Begleitregelungen zur Einführung des digitalen
Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ru-
hezeiten (Kontrollgerätbegleitgesetz – Kontr-
GerätBgelG) (Tagesordnungspunkt 19)
Ernst Kranz (SPD): Mit dem Gesetzentwurf der
undesregierung wird eine seit 1998 diskutierte Ände-
ung einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft
mgesetzt. In dieser Verordnung zur Einführung digita-
er Kontrollgeräte werden die Lenk- und Ruhezeiten für
ahrer von Güterfahrzeugen mit über 3,5 Tonnen oder
on Omnibussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen
ünftig besser zu überwachen sein.
Es wäre eigentlich eine erfreuliche Sache, die der Ver-
esserung der Sicherheit im Straßenverkehr dient; wir
ind uns da alle einig. Doch leider sind die terminlichen
wänge, ausgelöst durch die Europäische Kommission,
icht durch entsprechende praktische technische Mög-
ichkeiten abgedeckt.
Zahlreiche Verstöße in den letzten Jahren haben nicht
ur Unfälle verursacht, sondern auch zu einer Wettbe-
erbsverzerrung geführt. Denn die guten Schafe, die
ich an die vorgegebenen Zeiten halten, kommen natür-
ich später am Zielort an als die schwarzen Schafe, die
ine bestellte Ware schneller zum Kunden bringen und
amit auch weiterhin den Zuschlag bekommen. Mit den
chafen meine ich nicht etwa die LKW-Fahrer, nein.
iese sind häufig sogar die Opfer ihrer Arbeitgeber
weil Liefertermine einzuhalten sind –, die ausrei-
hende Pausen nicht zulassen. So hat sich beispielsweise
m vergangenen Jahr ein LKW-Fahrer einer internationa-
en Spedition sogar selbst der Polizei in Sachsen gestellt,
eil er von 5 Uhr morgens bis um halb 3 Uhr des nächs-
en Tages unterwegs war. Das sind 21,5 Stunden, also
ber das Doppelte der vorgeschriebenen maximalen
enkzeit von zehn Stunden. Die einzigen Pausen waren
ss- und Tankpausen, keine Ruhezeiten.
Kontrollen finden statt, doch kann bei weitem nicht
8820 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004
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ohne viel Aufwand möglich. Ein digitales Kontrollgerät
ist sehr schwer manipulierbar; denn die Manipulation
wird gespeichert. Damit kann nachvollzogen werden,
wann und von wem die Manipulation vorgenommen
wurde. Die Ermittlung eines Manipulators ist nun pro-
blemlos möglich.
Bis zur Einführung der digitalen Kontrollgeräte ist al-
lerdings noch ein enormes Stück Arbeit zu leisten, so-
wohl bei der Entwicklung der Geräte als auch bei der
Logistik, was den Einbau der Geräte betrifft, zum Bei-
spiel die Bereitstellung von ausreichend Karten, die Per-
sonalisierung der Karten und die Bereitstellung von
Software.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Ge-
setzentwurf einige Fragen aufgeworfen, denen wir nun
unter Zustimmung aller Fraktionen mit einem Ände-
rungsantrag entgegenkommen: So wird beispielsweise
die Speicherung der Daten auf zwei Jahre verlängert, um
eine Angleichung an das Arbeitszeitgesetz zu erreichen.
Die Forderung, die Speicherung der Daten auch durch
Dritte erfolgen zu lassen, war nach Meinung der Bun-
desregierung allerdings schon bisher möglich, wobei die
Verfügung und Herausgabe der Daten nur durch das Un-
ternehmen selbst erfolgen darf.
Weiterhin wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt bereits
Maßnahmen zur Unterstützung der an der Umstellung
Beteiligten eingeleitet. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird
die erforderlichen Karten personalisieren und bereitstel-
len; an den Ausgabestellen wird es eine Browser-ba-
sierte Dialoganwendung kostenlos zur Verfügung stel-
len. Zudem steht das Bundesamt telefonisch für Fragen
zur Verfügung. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe wer-
den künftig Vertreter aller Beteiligten – die Ausgabestel-
len, die Softwareanbieter und das Kraftfahrt-Bundesamt –
in einem Arbeitskreis ihre Erfahrungen einbringen und
dort, wo es notwendig ist, Korrekturen vornehmen.
Der Passus „fahrerlaubnisrechtliche Auskünfte“
wurde eingefügt. Damit erhalten die beteiligten Behör-
den und Stellen das Recht, im automatisierten Verfahren
zu prüfen, ob der Antragsteller einer Karte die erforderli-
che Fahrerlaubnis besitzt. Darüber hinaus wird eine vom
Bundesrat geforderte strafrechtliche Verfolgung bei
künftigen Manipulationen des digitalen Kontrollgerätes
über eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgeset-
zes geprüft.
Allerdings gibt es noch einen besonders großen Stol-
perstein auf dem Weg zur Einführung, der uns allen Sor-
gen bereitet: der von der Europäischen Gemeinschaft
vorgegebene Starttermin „5. August 2004“. Minister
Manfred Stolpe hat sich deshalb im Dezember 2003 mit
einem entsprechenden Schreiben an die Vizepräsidentin
der Kommission, Frau Palacio, gewandt.
Über die Forderung für die Verschiebung des Startter-
mins sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Diese
Forderung bringen wir heute mit einem gemeinsamen
Änderungsantrag in den Deutschen Bundestag ein. Laut
Verordnung hätten die Bauartgenehmigungen sowohl für
das Kontrollgerät als auch für die vier verschiedenen
Kontrollkarten bereits am 5. August 2003 vorliegen
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üssen, nämlich zwölf Monate nach Veröffentlichung
es technischen Anhangs, um den Starttermin „5. Au-
ust 2004“ einhalten zu können. Dies ist auch deshalb
ichtig, um eine ausreichende Testzeit zur Verfügung zu
aben. Bislang liegt allerdings keine Bauartgenehmi-
ung vor. Die Kommission ist nun laut Verordnung in
er Pflicht, dem Rat einen Vorschlag für die Verschie-
ung des Starttermins vorzulegen. Der Termin muss
folgt man der Logik der EG-Verordnung – um mehr als
in Jahr verschoben werden, nämlich auf ein Jahr nach
orliegen der Bauartgenehmigung. Gemeinsam mit den
nderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft werden
ir uns weiterhin vehement dafür einsetzen, den Termin
u verschieben, um das sonst drohende und bereits ab-
ehbare Debakel zu verhindern.
Georg Brunnhuber (CDU/CSU): Am vergangenen
ienstag tagten die EU-Verkehrsminister in Brüssel. Die
agesordnung hatte es in sich. Neben der Bahnlibera-
isierung und dem Richtlinien-Entwurf zur LKW-Maut
rhitzte der harmlos anmutende Tagesordnungspunkt
Aufzeichnungsgerät im Straßentransport“ wohl am
eisten die Gemüter. Worum geht es? In fünf Monaten,
m 5. August 2004, müssen laut EU-Verordnung alle neu
ewerblich genutzten Kraftfahrzeuge mit mehr als
,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem digita-
en Fahrtenschreiber zur Kontrolle der Lenk- und Ruhe-
eiten ausgerüstet sein.
Dies hat durchaus plausible Gründe:
Die verbindliche Einführung digitaler Fahrtenschrei-
er ist die Antwort auf zunehmende Unfallzahlen im
chwerlastverkehr, vor allem aber auch bei Bussen und
leinlastern.
Durch den Wechsel vom handgeschriebenen Fahrten-
uch zur digitalen Kontrolle sollen die Fahrer zur Ein-
altung bestimmter Fahrpausen gebracht werden. Die
enk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern werden
ünftig fälschungssicherer und zuverlässiger aufgezeich-
et, dies soll zum Abbau von Missbräuchen des ge-
enwärtigen Systems und somit zu mehr Sicherheit auf
uropas Straßen führen.
Mit der europaweiten Harmonisierung der digitalen
rfassung der Fahrdaten wird die Arbeitszeit von LKW-
ahrern leichter überprüfbar und der Beruf sicherer. Für
uhrunternehmer bietet das System zudem die Chance
um effizienteren und profitableren Flottenmanagement.
Das Programm ist so ausgelegt, dass auch vorhandene
ogistiksysteme eingebunden werden können. Die Digi-
alisierung ermöglicht dem Spediteur mit Bordcompu-
ern, Analysesoftware und internetgestütztem Auswer-
ungsservice eine intelligentere Ausnutzung der
orhandenen Transportressourcen. Angesichts ständig
teigender LKW-Zahlen auf unseren Straßen könnte dies
in willkommener Nebeneffekt des Fahrtenschreibers
ein.
Das neue, in das Armaturenbrett eingebaute Gerät soll
eit, Geschwindigkeit sowie die Entfernung der Fahrten
egistrieren und diese Informationen anschließend ab-
peichern.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8821
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Aber noch immer hat kein Geräteproduzent eine Bau-
artgenehmigung erhalten. Das hätte eigentlich bis 5. Au-
gust 2003 geschehen müssen. Dass dies nicht umgesetzt
werden konnte, ist in Anbetracht der langen Vorlaufzeit
völlig unverständlich. Die Entscheidung, die mechani-
schen Geräte auszutauschen, ist bereits im September
1998 vom Ministerrat getroffen worden.
Kommt nach der Mautpleite in Deutschland nun also
die Tachokatastrophe in der EU? Alle Anzeichen spre-
chen dafür! Meine parlamentarische Anfrage an die
Bundesregierung hat schwarz auf weiß bestätigt: Frühes-
tens im 2. Quartal 2004 kann eine Bauartgenehmigung
für ein digitales Kontrollgerät erteilt werden. Dies hat
zur Folge, dass am 5. August 2004 weder in Deutschland
noch in anderen EU-Staaten praxistaugliche digitale
Kontrollgeräte zur Verfügung stehen. Der Stichtag
5. August 2004 zur Einführung des digitalen Fahrten-
schreibers ist definitiv nicht mehr zu halten.
Die EU-Kommission hat sich bisher geweigert, den
Forderungen verschiedener Mitgliedsländer nach einer
Verlängerung der Einführungsfristen nachzugeben. Eine
Anfrage der CDU-Europaabgeordneten Brigitte Langen-
hagen an die EU-Kommission ergab, dass die EU-Kom-
mission offensichtlich mit dem Vorschlag eines neuen
Einführungstermins so lange warten will, bis der erste
Hersteller die erforderliche Typengenehmigung für die
neue „Black Box“ erhält. Auch die eingangs erwähnte
Sitzung der EU-Verkehrsminister in Brüssel brachte aus
diesem Grund keine endgültige Entscheidung über eine
Verschiebung des Termins.
In Anbetracht des ungewissen Einführungsdatums
und der Tatsache, dass viele Kritikpunkte und Unge-
reimtheiten im neuen System nicht nachgebessert bzw.
ausgeräumt sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass die
Bundesregierung die Schaffung der Voraussetzungen für
die Einführung des Systems nun mit solcher Vehemenz
betreibt. Lassen Sie mich die Kritikpunkte kurz anfüh-
ren:
Sowohl das Fahrpersonal als auch die Unternehmen
werden durch den Zwang, Fahrerkarten – und gegebe-
nenfalls Kartenführerschein –, Werkstatt- und Unterneh-
menskarten in periodischen Abständen käuflich erwer-
ben zu müssen, mit neuen Kosten belastet. Diese können
je nach Kartenbedarf einen erheblichen Umfang errei-
chen.
In Anbetracht der ohnehin dramatisch schlechten wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksich-
tigung eines offensichtlichen Ausbleibens der verspro-
chenen „größtmöglichen Harmonisierung“ im Zuge der
Einführung der streckenbezogenen Maut, ist der Gedanke
der Deckelung von Kostenfaktoren im Rot-Grünen Ge-
setzentwurf nicht genügend berücksichtigt worden.
Denn nach dem Gesetzentwurf drohen den Unterneh-
mern darüber hinaus weitere Kosten: So ist die vorgese-
hene Verpflichtung des Unternehmers, im Falle der von
den zuständigen Behörden veranlassten Datenfernüber-
tragung dem jeweiligen Stand der Technik entspre-
chende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz
und Datensicherheit sowie dem jeweiligen Stand der
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echnik entsprechende Verschlüsselungsverfahren auf
eine Kosten anzuwenden, nur schwer nachvollziehbar.
ine solche Verpflichtung stellt eine Vereinfachung der
ontrolltätigkeit zulasten des Unternehmers dar, der die
osten für die Anschaffung und Pflege entsprechender
aßnahmen allein zu tragen hat. Es ist deshalb erforder-
ich, die Kosten für die Unternehmen im Rahmen zu hal-
en.
Zur Aufrechterhaltung effizienter Betriebskontrollen
st die Datenspeicherung von Fahrerkarten und Massen-
peicher von Kontrollgeräten unverzichtbar. Eine solche
erpflichtung der Betriebe darf jedoch nur im internatio-
alen Kontext erfolgen, da ansonsten Wettbewerbsver-
errungen zum Nachteil der Betriebe entstehen, die ge-
wungen sind, kostenintensive Infrastruktur zur
atenspeicherung anzuschaffen.
Eine entsprechende europäische Vorschrift existiert
islang noch nicht. Es gibt zwar Überlegungen bezüglich
iner betrieblichen als auch externen Datenspeicherung
n so genannten Download-Zentren. Dies ist jedoch im
at der Verkehrsminister heftig umstritten. Ohne eine
erbindliche europäische Grundlage zur harmonisierten
inführung einer Speicherverpflichtung sehen sich die
eutschen Unternehmen durch den Alleingang der rot-
rünen Bundesregierung mit erheblichen Wettbewerbs-
achteilen konfrontiert. Dies führt zu einer weiteren Dis-
riminierung des deutschen Gewerbes, dem durch den
vorauseilenden Gehorsam“ von Rot-Grün ein Schaden
u entstehen droht, der der weiteren Beschleunigung von
etriebsaufgaben Vorschub leistet.
Wenn der im Augenblick von Frankreich favorisierte
orschlag einer Beibehaltung des Starttermins am 5. Au-
ust 2004, bei individueller Einführung des Gerätes
urch die einzelnen EU-Staaten, umgesetzt würde, wäre
ie angestrebte EU-weite Harmonisierung obsolet. Ei-
ige Länder hätten den Fahrtenschreiber, andere noch
icht. Die Folge ist ein Kontrollchaos im internationalen
erkehr.
Die Situation wird zusätzlich verschärft durch die Tat-
ache, dass eine Nachrüstung älterer Wagen nicht vorge-
ehen ist. Also wird es selbst bei einer EU-einheitlichen
achonutzung ein mehrjähriges Nebeneinander von Pa-
ier- und Elektronikschreiber geben. Das dürfte die Kon-
rolleure endgültig zur Verzweiflung bringen.
Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, entspre-
hend dem vom Ausschuss einstimmig angenommenen
ntschließungsantrag der Union sich weiterhin und mit
achdruck bei der Europäischen Kommission für eine
eränderung des Starttermins und für einen ausreichen-
en Testzeitraum einzusetzen, um Rechtsunsicherheit,
efizite bei der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
nd zusätzliche Kosten für die Ausgabe der Fahrer-, Un-
ernehmens- und Werkstattkarten zu vermeiden. Darüber
inaus muss sichergestellt werden, dass eine nationale
erpflichtung zur Speicherung auf einer EU-einheitli-
hen Vorgabe beruht und zeitgleich in den Mitgliedstaa-
en wirksam wird, um Wettbewerbsnachteile für die
eutschen Unternehmen durch einen nationalen Allein-
ang zu vermeiden. Die Bundesregierung sollte darauf
inwirken, das drohende Kontrollchaos aufgrund eines
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Nebeneinanders verschiedener Systeme abzuwenden, in-
dem sie – entgegen den französischen Vorstellungen –
für einen EU-einheitlichen Starttermin eintritt.
Die Panne um die deutsche LKW-Maut darf sich nicht
mit dem digitalen Fahrtenschreiber auf europäischer
Ebene wiederholen. Was bleibt, ist der erneute Image-
schaden aufgrund unzureichender Vorbereitung und un-
realistischer Termine. Dies hätte durch rechtzeitiges Ein-
greifen der Bundesregierung verhindert werden können.
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Ich begrüße diese
Debatte heute außerordentlich, denn sie könnte helfen,
ein neues deutsches LKW-Debakel zu verhindern. Es
geht um das drohende Kontrollchaos im nationalen und
im internationalen Verkehr.
Die digitalen Fahrtenschreiber, auch digitale Tacho-
graphen genannt, stellen die deutsche Industrie nach der
Maut-Pleite erneut vor riesige Probleme. Etwa zehn
europäische Unternehmen haben bei der EU-Genehmi-
gungsbehörde Ispra Geräte abgeliefert, darunter auch
Siemens. Nur zwei dieser Geräte funktionieren im baby-
lonischen Sprachdialog. Bei Daimler-Chrysler in Stutt-
gart heißt es: Für eine seriöse Nutzung müssen die Ge-
räte mindestens ein Jahr erprobt werden. – Der jetzige
Stand der Dinge: Eine Bauartgenehmigung kann für die-
ses digitale Kontrollgerät frühestens im zweiten Quartal
2004 erteilt werden.
Der Stichtag 5. August 2004 ist also nicht mehr zu
halten. Das Rennen um den Titel „Maut II“ wird eng
zwischen digitalem Fahrtenschreiber und Arbeitslosen-
geld II.
Dass der Stichtag in weite Ferne gerückt ist, scheint
– man glaubt es kaum – auch bei Rot-Grün angekommen
zu sein: Gestern haben wir im Verkehrsausschuss ge-
meinsam einem Entschließungsantrag zugestimmt: Die
Bundesregierung ist aufgefordert, sich bei der Europäi-
schen Kommission dafür einzusetzen, den Starttermin
für das digitale Kontrollgerät zu verschieben. Klare
Worte des deutschen Verkehrsministers in Brüssel sind
nun unabdingbar. Er ist daran zu messen, eine EU-ein-
heitliche Lösung zu finden.
Doch heute beraten und stimmen wir über ein Gesetz
ab, das die Voraussetzungen für ein System regelt, des-
sen Koordinaten noch völlig ungewiss sind. Daher for-
dere ich Sie auf, Ihre politische Energie nun allein auf
die Verschiebung dieses fatalen und unrealistischen
Starttermins zu legen. „Starttermin“ ist bei uns sonst
bald gleichbedeutend mit „Fehlstart-Termin“. Ein zu
schwaches Auftreten in Brüssel mit dem Ergebnis, dass
à la Frankreich nun jedes Land unkoordinierte Allein-
gänge produziert, ist gefährlich und schädlich zugleich.
Die Situation wird zusätzlich verschärft durch die Tat-
sache, dass eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge nicht ge-
plant ist. Also wird es selbst bei einem EU-einheitlichen
Verfahren ein mehrjähriges Nebeneinander von Papier-
und Elektronikschreiber geben. Das dürfte alle Beteilig-
ten endgültig zur Verzweiflung bringen.
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Digitale Fahrtenschreiber sind notwendig, hier geht es
m mehr Sicherheit bei LKWs und Omnibussen. Den-
en wir nur an das letzte tragische Ereignis kurz hinter
er deutschen Grenze bei Aachen, dann wird die Not-
endigkeit von kontrollierten Lenk- und Ruhezeiten
ehr schnell klar.
Daher ist europaweit, auch in den neuen EU-Staaten,
ine einheitliche Technik zu entwickeln und einzubauen.
as neue digitale System sollte so eingerichtet sein, dass
s Manipulationen, wie sie vorher bei den Papierfahrten-
chreibern möglich waren, verhindert.
Auch die Strafen müssen harmonisiert werden. Ich
ill nun nicht ins Detail gehen, wie viel Euro adäquat
ären. Doch es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass
n Deutschland die rigidesten Sanktionen drohen, wäh-
end in anderen Staaten gerade mal eine Verwarnung er-
eht. Die Standort- und Wettbewerbsnachteile für
eutschland wären fatal.
Ein weiterer Punkt ist die EU-einheitliche Ausrüstung
er Polizei mit notwendigen Lesegeräten. Denn was
ützt uns eine nach deutscher Gründlichkeit ausgestat-
ete Polizei, wenn die Kontrolle nur bei deutschen LKWs
nd Bussen funktioniert. Was ist mit dem griechischen
KW auf deutschen Straßen?
Des Weiteren gilt es auch, die verschieden geregelten
uhezeiten zu harmonisieren. All das sind neben dem
roblem des Starttermins noch Punkte, die nur bei euro-
aweit einheitlicher Regelung funktionieren können.
Es geht hier um Straßenverkehrssicherheit, zu deren
asten die Verzögerung gehen wird. Deutschland ist ein
ransitland und der meiste Güterverkehr wird immer
och über die Straße abgewickelt. Die Zahl derer, die bei
nfällen mit LKW-Beteiligung verunglücken, steigt. In
002 verursachten solche Unfälle im Durchschnitt täg-
ich 4 Tote und 27 Schwerverletzte. Daher ist hier eine
trenge Kontrolle unabdingbar, die nur durch eine Har-
onisierung in Europa erreicht wird.
Eine Terminverschiebung ist zwingend notwendig.
afür ist es wichtig, dass die Bundesregierung in Brüs-
el einem Termin zustimmt, den selbstverständlich auch
lle anderen EU-Länder befürworten.
Neben der Sicherheit geht es nämlich noch um Ar-
eitsplätze in Speditionen, Fuhrunternehmen und ande-
en Gewerben. Nicht nur der unrealistische Starttermin,
uch mangelnde vereinheitlichte Vorschriften auf EU-
bene diskriminieren das deutsche Gewerbe erheblich.
Wir verabschieden jetzt ein Gesetz, dessen Kritik-
unkte und Ungereimtheiten auf nationaler und interna-
ionaler Ebene ein gewaltiges Problem darstellen. Ich
arne die Bundesregierung, nun mit treudeutschem Ge-
orsam vorauszueilen und die deutsche Verkehrsindus-
rie mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu konfron-
ieren.
Ich fordere die Bundesregierung vielmehr auf: Erledi-
en Sie Ihre nationalen Pflichten! Denn noch immer ge-
en Sie zu, es sei unklar, ob das Kraftfahrtbundesamt
der Unternehmen die Karten in den Ländern ausgeben
ollen. Treten Sie mit dem nötigen Nachdruck in Brüssel
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8823
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für eine Veränderung des Starttermins auf! Und befreien
Sie Deutschland endlich von seinem Damoklesschwert
mit dem Namen „Pleiten, Pech und Pannen – made in
Germany“.
Albert Schmidt (Ingolstadt) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das Kontrollgerätbegleitgesetz haben wir be-
reits in der vergangenen Woche in erster Lesung behan-
delt. Darüber hinaus haben wir uns im Ausschuß für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen am 9. März 2004
nochmals des Themas intensiv angenommen. Nach län-
gerer Debatte haben wir einen interfraktionellen Ent-
schließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesre-
gierung aufgefordert wurde, in ihren Bemühungen um
die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes nicht
nachzulassen und sich bei der EU-Kommission insbe-
sondere für die Einrichtung einer Testphase und die Neu-
vereinbarung eines realistischen Einführungstermins
einzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren uns am
Mittwoch auch einig, dass wir aus der leidvollen Erfah-
rung der vergangenen Monate mit dem LKW-Maut-Er-
fassungssystem lernen müssen. Daher gilt es, dass wir
uns den konkreten Problemen, dass es a) noch kein Mit-
gliedsland der EU gibt, das aufgrund der Komplexität
eine Bauartgenehmigung für dieses neue System erteilt
hat und b) auch noch keine funktionierenden Endgeräte
zur Verfügung stehen, aktiver nähern müssen.
Konkret: Wenn sich schon heute abzeichnet, dass der
Einführungstermin am 5. August 2004 ist nicht zu halten
ist, dann müssen wir bereits heute die Reißleine ziehen!
Die Lösung kann nur in einer Fristverlängerung liegen,
die daher auch schnellstmöglich bei der EU-Kommis-
sion eingeholt werden muß.
Wenn wir diese neue Kontrolltechnik ohne den ent-
sprechenden technischen Vorlauf einführen, dann wer-
den wir garantiert mit so erheblichen Anlaufproblemen
konfrontiert werden, dass diese schon am ersten Tag die
Akzeptanz des Systems dauerhaft schädigen würden.
Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen
und sollten uns weiterhin befristet auf die vorhandenen
Lenk- und Ruhezeiterfassungsysteme verlassen. Erst
wenn das neue System tatsächlich funktionsfähig zur
Verfügung steht, kann es auch eingeführt werden.
Dennoch halte ich es für richtig, diesen Gesetzent-
wurf zum jetzigen Zeitpunkt vorzulegen und auch zu
verabschieden, da wichtige Gesetzesänderungen zur Ein-
führung des digitalen Kontrollgerätes Voraussetzung
sind. Ohne eine Anpassung des Fahrpersonalgesetzes
(FPersG) und des Gesetzes über die Errichtung eines
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA-Gesetz) ist die Umset-
zung der EG-Verordnungen nicht möglich.
Die verschiedenen Chipkartentypen müssen persona-
lisiert und registriert sein, damit Manipulationen ein Rie-
gel vorgeschoben werden kann. Die Registrierung verlo-
rener oder defekt gemeldeter Karten sichert vor ihrem
Missbrauch, durch den Sozialvorschriften umgangen
werden können. Und Werkstattkarten, mit denen Mani-
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ulationen der Erfassungsgeräte möglich sind, müssen
nter strenger Kontrolle bleiben.
Weitere Fragen sowohl zur Verwendung und Verwal-
ung der biometrischen als auch administrativen Daten,
ie Frage der Speicherdauer und des Speicherortes und
ie Fragen des Datenschutzes müssen geregelt werden.
chon allein aus diesem Grunde muß die Fahrpersonal-
erordnung jetzt neu geregelt werden.
Dem Kraftfahrt-Bundesamt wird mit der Aufgabe der
ertifizierung der kryptologischen Schlüssel eine große
erantwortung zugeteilt. Wenn aber ein Schlüsselma-
agement in dieser Komplexität weltweit so einzigartig
st, dann müssen wir uns an dieser Stelle vor einer erneu-
en Blamage in Acht nehmen und dem KBA eine reelle
hance für eine Einführung geben.
Die Klärung der Terminfrage ist – wie schon weiter
ben dargelegt – von zentraler Bedeutung, bevor wir die-
es Neuland betreten. Die Einfügung einer Testphase
alten wir ebenfalls nach den Erfahrungen der letzten
onate für unverzichtbar. Die Bundesregierung sei an
ieser Stelle auch nochmals eindringlich gebeten, regel-
äßig über den Sachstand zu informieren, eventuell Pro-
leme rechtzeitig zu identifizieren und an uns, d. h. die
eteiligten Fachabgeordneten auch entsprechend zeit-
ah zu kommunizieren.
Wir wollen ein fälschungssicheres und effizienteres
ystem für die Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten, um
ie Manipulationen zu verringern und damit die Sicher-
eit im Straßenverkehr weiter zu verbessern. Aber wir
ollen es nicht um jeden Preis.
Daher sollten wir jetzt die Voraussetzungen für die
inführung des Systems schaffen und dafür sorgen, dass
ieses innovative Kontrollsystem nicht durch übermäßi-
en Ehrgeiz an einem zu frühen Start scheitert.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Die Eile, mit der
er Deutsche Bundestag von der ersten jetzt zur zweiten
nd dritten Lesung des vorliegenden Gesetzes kommt,
teht in eklatantem Widerspruch zur tatsächlichen tech-
ischen Realisierung des Gerätes zur Kontrolle der
enk- und Ruhezeiten.
Der ehrgeizige Zeitplan der Kommission ist bereits
etzt nicht mehr zu halten, da nach dem Zeitplan vom
. August 2002 zum Beispiel 24 Monate nach Veröffent-
ichung alle Neufahrzeuge mit dem neuen System auszu-
üsten sind. Das wäre der 5. August des Jahres 2004.
ach uns bekannten Unterlagen liegt zwölf Monate nach
eröffentlichung noch keine einzige Bauartgenehmi-
ung für ein Kontrollgerät geschweige denn die vier
ontrollgerätekarten vor, sodass die Kommission nach
hrem eigenen Zeitplan veranlasst gewesen wäre, einen
euen Fristenplan vorzulegen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über
ie Probleme der Einführung der Maut, insbesondere der
echnikausstattung, wäre die Kommission gut beraten,
8824 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004
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den sicherlich ehrgeizigen Zeitplan neu zu überdenken
und realistisch anzupassen.
Die Einführung des digitalen Kontrollgerätes, der so
genannten Blackbox, ist mit Zustimmung der FDP be-
schlossen worden. Wir stehen weiterhin dazu, dass die
Verkehrssicherheit im LKW-Bereich im Wesentlichen
davon abhängt, ob die Sozialvorschriften, insbesondere
die Lenk- und Ruhezeiten, eingehalten werden. Dies
wirft eine entscheidende Frage auch im Hinblick auf die
neu hinzukommenden Mitgliedstaaten der EU ab 1. Mai
2004 auf. Der jetzigen Technik zur Überprüfung der Ge-
schwindigkeit bzw. der Lenk- und Ruhezeiten sind in der
Manipulation offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Es
bleibt zu hoffen, dass die mit der Einführung des digita-
len Kontrollgeräts einhergehende Sicherheit vor Mani-
pulationen tatsächlich anhält. Deswegen ist und bleibt
das Ziel richtig.
Gegenüber der Bundesregierung muss aber deutlich
gemacht werden, dass die Umsetzung der Einführung in
Europa gleichzeitig stattfinden muss, zu gleichen Bedin-
gungen und nicht nach dem bisherigen Spiel, dass
Deutschland das, was aus Europa vorgeschrieben wird,
hundertprozentig mit einem gewissen Sicherheitszu-
schlag umsetzt. Vor dem Hintergrund nach wie vor ekla-
tanter Wettbewerbsverzerrungen bei der Ausgangssitua-
tion im europäischen Güterverkehrsmarkt ist ein
weiteres erschwerendes Signal für das deutsche Ge-
werbe von dort nicht mehr zu verkraften. Insofern
schließt sich die FDP-Fraktion der Forderung des Bun-
desverbandes Güterkraftverkehr und Logistik an, dass
Deutschland nur an einer gleichzeitigen Einführung des
Kontrollgeräts in allen Mitgliedstaaten interessiert sein
kann. Deswegen ist und bleibt die politische Forderung,
auf die Kommission einzuwirken, einen Zeitplan vorzu-
legen, der diesem Petitum Rechnung trägt. Diese Auffor-
derung ist im Verkehrsausschuss einvernehmlich be-
schlossen worden, über alle Parteigrenzen hinweg. Wir
sind gespannt, ob die Bundesregierung diesem Wunsch
des gesamten Verkehrsausschusses Rechnung trägt.
Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
desminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen: Es ist
offenbar nötig, noch einmal über diesen Gesetzentwurf
zu sprechen; denn ich habe den Eindruck, dass sich der
Sinn des Kontrollgerätbegleitgesetzes noch nicht allen
offenbart hat. Diese Kolleginnen und Kollegen kann ich
beruhigen: Das digitale Kontrollgerät hat aber auch gar
nichts mit Mauterhebung oder Onboard-Units zu tun.
Das ist nun wirklich Unsinn. Hier geht es um die Einfüh-
rung eines neuen Fahrtenschreibers – ein Gerät, das den
meisten wohl bekannt sein dürfte. Es dient zur Überwa-
chung der gefahrenen Geschwindigkeiten, und es dient
zur Überwachung der Einhaltung von Lenk-und Ruhe-
zeiten. Was bisher mehr schlecht als recht mechanisch
erfasst wurde, wird in Zukunft digital ausgewertet.
Daran ist nichts Beunruhigendes oder Zweifelhaftes.
Das ist der Lauf der Zeit. Wer sich moderne Lastwagen
einmal genau ansieht, weiß, wie viel Elektronik und
Software in diesen Fahrzeugen steckt. Der mechanische
Fahrtenschreiber wirkt da schon fast wie ein Anachro-
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ismus. Allerdings bietet er schwarzen Schafen einen
ermeintlichen Vorteil: Er ist manipulierbar!
Das wollen wir ändern.
Mit „wir“ meine ich nicht nur die Bundesregierung;
enn die Einführung des digitalen Kontrollgeräts geht
uf einen Beschluss der Europäischen Union zurück.
nd genau darum geht es heute: Mit dem Gesetzentwurf
ber Begleitregelungen zur Einführung des digitalen
ontrollgerätes wird ein Beschluss der Europäischen
nion in nationales Recht umgesetzt. Damit schaffen
ir die Voraussetzungen für die erforderlichen Ausfüh-
ungsregelungen.
Und warum der ganze Aufwand? Weil die Regelun-
en der betreffenden EG-Verordnung 2135/98 nicht aus-
eichen, um das neue System zu realisieren. Deshalb
üssen wir das Fahrpersonalgesetz ergänzen.
Da geht es um die Kontrollen durch die jeweiligen
ehörden und um die Überwachung der Einhaltung der
ozialvorschriften durch den Unternehmer, und es geht
m die Einführung einer Mitteilungspflicht der Bußgeld-
ehörden, die für die Sozialvorschriften zuständig sind.
iese Regelungen werden mit dem vorliegenden Gesetz
etroffen.
Hinzu kommen technische Regelungen. Da geht es
ann zum Beispiel um das so genannte „Herunterladen“
er Daten aus dem Kontrollgerät oder der Fahrerkarte in
ie betriebliche Datenverarbeitung. Ohne eine solche
unktion wären zum Beispiel Betriebsprüfungen nicht
urchführbar.
Zu guter Letzt stellen wir mit diesem Gesetzentwurf
ie Zuständigkeit der Länder klar, was die Ausgabe der
ontrollgerätekarten anbelangt. Das alles ist nicht strit-
ig. Das alles ist völlig undramatisch. Trotzdem meinen
inige, das aufblasen zu müssen, weil es in ganz Europa
is heute noch keine Bauartgenehmigung für digitale
ontrollgeräte gibt.
Deshalb besteht jetzt ein gewisser Zeitdruck: Nach
en jetzt geltenden Fristen müssen ab August alle
eufahrzeuge mit einem entsprechenden Gerät ausge-
tattet werden. Europaweit haben die Gerätehersteller er-
lärt, dass dieser Zeitplan nicht zu halten ist. Die deut-
chen Hersteller – Actia, Siemens-VDO – rechnen
rühestens im zweiten Quartal 2004 mit einer Bauartge-
ehmigung.
Die logische Konsequenz: Es wird im August in ganz
uropa kein einziges praxistaugliches digitales Kontroll-
erät geben. Das ist bedauerlich, denn nach der jetzigen
egelung müssen die Mitgliedstaaten schon ab Mai in
er Lage sein, bauartgenehmigte Kontrollgerätekarten
uszugeben. Das ist zeitlich einfach nicht zu schaffen.
etztlich müssen auch die Techniker mit der neuen Tech-
ik an funktionsfähigen Geräten geschult werden.
Allerdings ist es unsinnig, der Bundesregierung in
iesem Zusammenhang Vorwürfe machen zu wollen.
enn die hat das zeitliche Problem schon lange erkannt.
s ist ja richtig, dass die EU Druck macht, was die Ein-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 98. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. März 2004 8825
(A) )
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führung des neuen Gerätes angeht. Allerdings brauchen
wir einen neuen Zeitplan.
Deshalb hat Bundesminister Stolpe schon im vergan-
genen Dezember an die Kommissarin de Palacio ge-
schrieben. Er hat auf die bestehenden Probleme hinge-
wiesen und dringend um einen realistischeren Zeitplan
gebeten. Eine solche Verschiebung wäre EU-rechtlich
möglich. Bislang lehnt die Kommission sie allerdings
ab. Wir halten das für falsch, weil ein Festhalten an den
Fristen allen Beteiligten Probleme bereiten würde. Ich
bin allerdings sehr optimistisch, dass die Kommission
hier noch einlenken wird. Denn sie hat entsprechende
Bemerkungen nicht nur aus Deutschland zu hören be-
kommen.
Die Technik steht also noch nicht. Das ist immer un-
erfreulich, das wissen wir alle. Trotzdem müssen wir
jetzt den EU-Vorgaben Rechnung tragen, indem wir die
gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dieser Gesetzentwurf
tut das.
Anlage 4
Amtliche Mitteilungen
Die Abgeordnete Dr. Angelica Schwall-Düren hat da-
rum gebeten, bei dem Gesetzentwurf zur Verbesserung
des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alko-
hol- und Tabakkonsums auf Drucksache 15/2587 nach-
träglich in die Liste der Antragsteller aufgenommen zu
werden.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die für den Kauf-
kraftausgleich maßgebende Entwicklung im Wäh-
rungsgebiet des Euro
– Drucksachen 15/2320, 15/2442 Nr. 1.1 –
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2003
Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 09 Titel 681 01
– Versorgungsbezüge für Beschädigte – Titel 632 51
– Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leis-
tungen –
– Drucksachen 15/2321, 15/2369 Nr. 3 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2003
Überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30 Mio.
Euro bei Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städte-
bau – Titel 632 01 – Wohngeld nach dem Wohngeldge-
setz –
– Drucksachen 15/2376, 15/2442 Nr. 1.2 –
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Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Jahreswirtschaftsbericht 2004 der Bundesregierung
Leistung, Innovation, Wachstum
– Drucksache 15/2405 –
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für
den Zeitraum 2003 bis 2006
– Drucksachen 15/1201, 15/2105 Nr. 2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestal-
tung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hier:
Rahmenplan 2004 bis 2007
– Drucksachen 15/2035, 15/2105 Nr. 3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/2104 Nr. 2.1
Drucksache 15/2217 Nr. 1.1
Drucksache 15/2217 Nr. 2.9
Innenausschuss
Drucksache 15/2217 Nr. 2.25
Drucksache 15/2373 Nr. 2.26
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/2028 Nr. 2.14
Drucksache 15/2028 Nr. 2.15
Drucksache 15/2028 Nr. 2.18
Drucksache 15/2373 Nr. 2.14
Drucksache 15/2373 Nr. 2.19
Drucksache 15/2373 Nr. 2.27
Drucksache 15/2373 Nr. 2.51
Drucksache 15/2373 Nr. 2.55
Drucksache 15/2447 Nr. 2.15
Drucksache 15/2447 Nr. 2.18
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/2447 Nr. 2.5
Drucksache 15/2519 Nr. 2.8
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/2104 Nr. 1.4
Drucksache 15/2373 Nr. 2.9
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
98. Sitzung
Berlin, Freitag, den 12. März 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4