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    Plenarprotokoll 15/97 Bonde, Winfried Nachtwei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Durch Transformation die Bundes- wehr zukunftsfähig gestalten (Drucksache 15/2656) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Für eine moderne Bundeswehr als Pfeiler einer verlässlichen Sicher- heits- und Verteidigungspolitik Deutschlands (Drucksache 15/2388) . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Zukunftsfähigkeit der DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . . Gerd Höfer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- 8600 B 8600 C 8620 A 8621 C 8623 A 8624 D 8625 D 8626 D 8628 B Deutscher B Stenografisch 97. Sitz Berlin, Donnerstag, d I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 b, 12 a und b, 15 und 21 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beileid zu Anschlägen in Spanien . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesre- gierung: Die neue Bundeswehr – auf richtigem Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Rainer Arnold, Reinhold Robbe, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Alexander D B D R D W D C C R T A 8599 A 8600 A 8610 C 8600 B Bundeswehr herstellen – Wehr- pflicht aussetzen (Drucksache 15/2662) . . . . . . . . . . . . . 8600 C undestag er Bericht ung en 11. März 2004 t : r. Peter Struck, Bundesminister MVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . ainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helga Daub FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Schmidt (Fürth) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einhold Robbe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . . lexander Bonde BÜNDNIS 90/ 8600 D 8604 D 8607 B 8608 D 8610 D 8613 B 8614 C 8617 A 8618 C rung: Bericht des Bundeskartellam- tes über seine Tätigkeit in den Jah- ren 2001/2002 sowie über die Lage II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 und Entwicklung auf seinem Aufga- bengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 15/1226) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Für einen wirksamen Wettbewerbsschutz in Deutschland und Europa (Drucksache 15/760) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsvermögen- Gesetzes (Drucksache 15/2135) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. Mai 2002 zwischen der Bundes- republik Deutschland und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 15/2598) . . . . . . . . . . . . . Z T 8629 C 8629 C 8629 D 8631 B 8632 B 8634 C 8634 D 8635 B 8636 C 8637 A 8637 C 8638 A 8639 C 8640 A 8640 D 8641 B 8643 B 8645 A 8645 A c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzvertrag vom 13. Mai 2002 zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und Kanada über die Auslieferung (Drucksache 15/2599) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Karin Rehbock- Zureich, Sören Bartol, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Ingol- stadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Die Bahnreform konsequent weiterführen (Drucksache 15/2658) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Durchfüh- rung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Ar- beitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) (Drucksachen 15/2543, 15/2673) . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu der Verordnung der Bundesregie- rung: Einundsechzigste Verord- nung zur Änderung der Außen- wirtschaftsverordnung (AWV) – zu der Verordnung der Bundesre- gierung: Einhundertzweite Ver- ordnung zur Änderung der Aus- fuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – – zu der Verordnung der Bundes- regierung: Einhundertachtund- vierzigste Verordnung zur Ände- rung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz – (Drucksachen 15/2355, 15/2442 Nr. 2.2, 15/2356, 15/2442 Nr. 2.3, 15/2354, 15/2442 Nr. 2.1, 15/2534) . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Verord- 8645 A 8645 B 8645 C 8645 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 III nung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes (Verord- nung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. BImSchV) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verord- nung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (Ver- ordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten – 23. BImSchV) (Drucksachen 15/2407, 15/2442 Nr. 2.4, 15/2682) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung des Ausschus- ses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz- buch (Drucksachen 15/1672, 15/2176, 15/2555, 15/2607) . . . . . . . . . . . . . . . . e)–h)Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 99, 100, 101 und 102 zu Petitionen (Drucksachen 15/2582, 15/2583, 15/2584, 15/2585) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksachen 15/1471, 15/2676) . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP: Die parlamentarische Dimension des euromediterranen Barcelona-Prozesses mit der Euro- med PV stärken (Drucksache 15/2660) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der ge- setzlichen Rentenversicherung (RV- Nachhaltigkeitsgesetz) (Drucksachen 15/2149, 15/2678) . . . . G H P H B D D E H U B D U B G C P K N E Z K L C D D R 8646 B 8646 C 8646 C 8647 A 8647 B 8647 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Renten- versicherung (RV-Nachhaltigkeits- gesetz) (Drucksachen 15/2562, 15/2591, 15/2678) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . rika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . lla Schmidt, Bundesministerin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erald Weiß (Groß-Gerau) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN: Pläne der CDU/CSU zu Einschränkungen im Arbeits- und Ta- rifrecht laus Uwe Benneter SPD . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8647 C 8647 D 8649 D 8652 D 8653 A 8653 D 8655 D 8657 D 8659 A 8660 C 8661 D 8664 A 8664 B 8665 A 8666 A 8667 A 8667 D 8670 C 8668 C 8672 B 8674 A 8675 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konven- tionelle Rüstungsgüter im Jahre 2002 (Rüstungsexportbericht 2002) (Drucksache 15/2257) . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung zu den Möglichkeiten der Erhöhung der Transparenz des Rüstungs- exportberichts (Drucksache 15/2256) . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Rauber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Christian Müller (Zittau) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Reinhard Schultz (Everswin- kel), Marion Caspers-Merk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Birgitt Bender, Ulrike Höfken, weiteren Ab- in Z S U B D K M B A M B G G T K R 8676 C 8678 A 8679 B 8680 B 8681 A 8683 A 8684 C 8685 D 8686 D 8688 A 8689 B 8690 C 8690 C 8690 D 8692 A 8693 B 8694 C 8695 B 8696 B 8697 B geordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes jun- ger Menschen vor Gefahren des Al- kohol- und Tabakkonsums (Drucksache 15/2587) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Detlef Parr, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der FDP: Besse- rer Schutz von Kindern und Ju- gendlichen vor Missbrauch von Alcopops und anderen alkoholi- schen Ready-to-drink-Getränken (Drucksache 15/2619) . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Gerlinde Kaupa, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Verbesserung der Maßnahmen zum Schutze der Kinder und Ju- gendlichen vor Alkoholsucht (Drucksache 15/2646) . . . . . . . . . . . . . imone Violka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rsula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . irgitt Bender BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erlinde Kaupa CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Helmut Heiderich, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Biotechnologie als Schlüsseltechnologie stärken (Drucksache 15/2160) . . . . . . . . . . . . . . . . atherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ené Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8698 D 8698 D 8699 A 8699 A 8701 A 8702 A 8703 B 8704 B 8705 B 8707 C 8707 D 8708 D 8710 A 8711 A 8711 B 8712 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 V Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Drucksache 15/1709) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Für ein modernes Biopatentrecht (Drucksache 15/2657) . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbei- träge bei Versorgungsbezügen durch das GKV-Modernisierungsgesetz rück- gängig machen (Drucksache 15/2472) . . . . . . . . . . . . . . . . C P M P D M T W S H M B D M A T 8715 A 8715 C 8716 A 8717 A 8718 C 8719 B 8720 C 8721 D 8722 D 8723 D 8724 A 8724 A 8725 A 8726 B 8727 C 8728 B 8729 B 8729 C 8730 D 8731 C arl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . ichael Hennrich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . etra Selg BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Durchfüh- rung von Verordnungen der Euro- päischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmit- tel- und Lebensmittelzutaten-Ver- ordnung (Drucksachen 15/2520, 15/2597, 15/2669). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnun- gen der Europäischen Gemein- schaft auf dem Gebiet der Gentech- nik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Le- bensmittelzutaten-Verordnung (Drucksachen 15/2397, 15/2669) . . . . altraud Wolff (Wolmirstedt) PD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . atthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Arbeitsmarkt- zugang im Rahmen der EU-Erweite- rung (Drucksachen 15/2378, 15/2541, 15/2672) 8731 C 8733 A 8734 B 8735 B 8736 C 8737 D 8739 A 8739 A 8739 B 8740 A 8741 B 8743 C 8743 D 8745 A 8746 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rah- menbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union (Europäisches Haftbe- fehlsgesetz – EuHbG) (Drucksachen 15/1718, 15/2677) . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktionslos) zur namentlichen Schlußabstimmung über das Haushaltsgesetz 2004 (80. Sitzung, Tagesordnungspunkt II) . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Rentenver- sicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Anton Schaaf, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger Veit, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und Wolfgang Spanier (alle SPD) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Rentenver- sicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A E S S m U d Ü s s o A Z U – – ( P A Z d b w A A C W C W D D G B A Z d d 8747 A 8747 B 8749 C 8751 A 8751 A 8751 B 8751 C nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten abine Leutheusser-Schnarrenberger und ibylle Laurischk (beide FDP) zur Abstim- ung über den Entwurf eines Gesetzes zur msetzung des Rahmenbeschlusses über en Europäischen Haftbefehl und die bergabeverfahren zwischen den Mitglied- taaten der Europäischen Union (Europäi- ches Haftbefehlsgesetz – EuHbG) (Tages- rdnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der nterrichtungen: Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüs- tungsgüter im Jahre 2002 (Rüstungs- exportbericht 2002) Bericht der Bundesregierung zu den Möglichkeiten der Erhöhung der Transparenz des Rüstungsexportbe- richts Tagesordnungspunkt 6 a und b) etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes über den Ar- eitsmarktzugang im Rahmen der EU-Er- eiterung (Tagesordnungspunkt 13) ngelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Meckelburg DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erd Andres, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung es Rahmenbeschlusses über den Europäi- 8752 C 8753 A 8753 C 8754 B 8755 B 8756 B 8756 D 8757 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 VII schen Haftbefehl und die Übergabeverfah- ren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haft- befehlsgesetz – EuHbg) (Tagesordnungs- punkt 14) Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8758 C 8759 C 8760 C 8761 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8599 (A) ) (B) ) 97. Sitz Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8751 (A) ) (B) ) ten Gruppen dieses Thema wieder als gemeinsame So wird sichtbar, dass es nach den derzeitigen Planungen reich erreicht werden, wenn die gesellschaftlich relevan- Z ukunft mit dem der Vergangenheit vergleichbar bleibt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktions- los) zur namentlichen Schlussabstimmung über das Haushaltsgesetz 2004 (80. Sitzung, Tages- ordnungspunkt II) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet Nein. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finan- zierungsgrundlagen der gesetzlichen Renten- versicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 5) Das zur Abstimmung stehende Rentenversicherungs- Nachhaltigkeitsgesetz gibt den jetzigen Rentenbeziehern Planungssicherheit angesichts der demographischen Ent- wicklung unserer Gesellschaft. Eine überschaubare Pla- nungssicherheit für die jetzt und künftig arbeitenden Generationen gibt es aber ebenso wenig wie die diversen Vorschläge der Union. Deshalb bleibt eine umfassende Reform der Alterssicherung auch weiter auf der Tages- ordnung. Eine solche Reform kann aber nur dann erfolg- A d s g n r A w f s g ü A z r v Ü s w g h R te d m R A s w n d g d d s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2004 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 11.03.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.03.2004 Hartnagel, Anke SPD 11.03.2004 Lehder, Christine SPD 11.03.2004 Scharping, Rudolf SPD 11.03.2004 Dr. Stadler, Max FDP 11.03.2004 Teuchner, Jella SPD 11.03.2004 Dr. Thomae, Dieter FDP 11.03.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht ufgabe angehen und es nicht in Wahlkampfauseinan- ersetzungen zerreiben lassen. Unter diesen Prämissen timme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf trotz eini- er Bedenken zu, weil es bereits für das Jahr 2008 eine euerliche Befassung vorsieht. Bis dahin besteht die ealistische Möglichkeit, eine wirkliche Reform der lterssicherung im gesellschaftlichen Konsens zu ent- ickeln. Nach der heutigen Entscheidung eröffnet sich ür alle, die wie ich die Notwendigkeit eines gesell- chaftlich notwendigen konsensualen Vorgehens für eine rundsätzliche Reform erkennen, die Chance, mit partei- bergreifenden Gesprächen zu beginnen. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg), Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René Röspel, Anton Schaaf, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis- Sperk, Rüdiger Veit, Waltraud Wolff (Wol- mirstedt) und Wolfgang Spanier (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Rentenversiche- rung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Tagesord- nungspunkt 5) Das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finan- ierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversiche- ung“ greift tief in das System der gesetzlichen Alters- orsorge ein. Wir stimmen ihm nur unter folgenden berlegungen zu: Für uns ist und bleibt die lebensstandardsichernde ge- etzliche Rente ein zentrales Ziel unserer Politik. Gegen- ärtig deckt die gesetzliche Rente etwa 85 Prozent der esamten Altersbezüge eines westdeutschen Rentner- aushalts ab. In den neuen Ländern ist die gesetzliche ente nahezu die einzige Einkommensquelle für das Al- r. Die derzeitige Entwicklung in der Wirtschaft und auf em Arbeitsmarkt, die niedrigen Lohn- und Einkom- enszuwächse und die aktuellen Gesetzesvorlagen zur entenreform und Rentenbesteuerung bewirken eine bsenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente. Damit ollen Beitragssatzsteigerungen in Grenzen gehalten erden. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf demgegenüber unmehr eine Niveausicherung vorsieht. Somit bleibt ie Beitragshöhe nicht der alleinige Maßstab der künfti- en Entwicklung der Renten. Wir begrüßen auch, dass ie Koalition die Transparenz im Berechnungssystem urch das Konzept „Rentenniveau vor Steuern“ sicher- tellen will. Dieses gestattet, dass das Rentenniveau der 8752 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 (A) ) (B) ) schrittweise von jetzt 53,3 Prozent über 46 Prozent zum Jahr 2020 auf 43 Prozent zum Jahr 2030 sinken würde, also auf den Rentenwert bezogen um 20 Prozent! Transparenz und Revisionsklausel sind umso wichti- ger, weil alle derzeit zugrunde liegenden Berechnungen auf Prognosewerten beruhen, die durch die reale Ent- wicklung schnell überholt sein können. Durch die Kombination der Auswirkungen mehrerer Leistungskürzungen im Bereich der sozialen Gesetzge- bung werden in den nächsten Jahren auf ältere Menschen nominale und reale Einkommensverluste zukommen. Zusätzliche betriebliche und/oder private Altersvorsor- gemodelle sollen künftig die angemessene Beteiligung der Arbeitnehmerinnen an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ermöglichen. Solche weiteren Standbeine können zwar als Ergänzung sinnvoll sein, als Absiche- rung von Lebensrisiken haben sie trotz der von der Koa- lition geschaffenen kräftigen staatlichen Förderung nur begrenzte Wirkung, weil sie für Bezieherinnen niedriger Einkommen und Arbeitslose kaum finanzierbar sind, sie die erheblichen, teilweise heute schon erkennbaren Ka- pitalmarktrisiken mit auf die Einzelnen und Schwäche- ren verlagern und nicht allgemeinverbindlich und unter Beteiligung aller Unternehmen vorgesehen sind. Deshalb fordern wir auch in Zukunft folgende Ziele zu beachten: Erstens. Die Sicherung eines Mindestrentenniveaus als zuverlässige Teilhabe der jeweiligen Rentnergenera- tion an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Wir wollen den Menschen Vertrauen durch Sicherheit im ge- setzlichen Rentensystem geben. Dazu gehört, dass auch bei immer unstetigeren Erwerbsbiografien Menschen, die viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben, ein Altersein- kommen haben, das über dem Sozialhilfe- oder Grund- versorgungsniveau liegt. Deshalb braucht die gesetzliche Rentenversicherung auch und erst recht in Zukunft ein überprüfbares, dauerhaft garantiertes und rechtsverbind- liches Mindestniveau, das deutlich über den jetzigen Pla- nungen liegt. Die heutige junge Generation muss wissen, dass es für die heutige Beitragsleistung auch eine adä- quate Gegenleistung im Rentenfall gibt. Zweitens. Der Bund muss weiterhin voll zu seiner Verantwortung für die Rente stehen. Die gesetzliche Rentenversicherung trägt viele gesellschaftliche und po- litische Lasten im Interesse der Allgemeinheit. Diese und die Gewährleistungspflicht für die Rentensicherheit müssen weiterhin in dem erforderlichen Umfang durch den Bundeszuschuss getragen werden. Der Bundeszu- schuss darf nicht zum Spielball kurzfristiger, konjunk- turabhängiger Haushaltspolitik werden. Drittens. Die Erwerbstätigenversicherung muss auf der Tagesordnung bleiben! Derzeit werden die Weichen für eine nachhaltige Sicherung unseres Altersversor- gungssystems gestellt. Dabei darf die Frage einer Ver- breiterung der personellen und finanziellen Basis der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgeklammert bleiben. Deshalb sind schon jetzt Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversiche- rung einzuleiten. b d j h n f S „ e s l m s s i c z t d f v s m A z p E f i A V d f s g B D S s s (C (D Alterssicherung ist ein gesamtgesellschaftliches Pro- lem und darf nicht zum Generationenkonflikt umge- eutet werden. Dies ist schon darin erkennbar, dass die üngere, aktuell erwerbstätige Bevölkerung mit relativ ohen Beiträgen selbst vom künftig niedrigeren Renten- iveau betroffen sein wird. Beiträge zur Rentenversicherung sind Pflichtbeiträge, ür die entsprechende Leistungen zu garantieren sind. taat und Politik dürfen nicht unter dem Stichwort mehr Eigenverantwortung“ Lasten und Risiken auf die inzelnen Menschen verlagern, von denen sie behaupten, ie seien selbst unter größter Anstrengung gemeinschaft- ich nicht mehr tragbar. Im Gegenteil: Der Sozialstaat uss auch weiterhin die materielle Garantie für die Ab- icherung gerade einer wachsenden Zahl älterer Men- chen erbringen, da sonst seine politische Legitimation n höchster Gefahr ist. Trotz weitergehender Forderungen für eine Alterssi- herung stimmen wir dem Gesetz vor dem Hintergrund u, dass derzeit für sinnvolle Alternativen die parlamen- arischen Mehrheiten fehlen und Opposition und Bun- esratsmehrheit den Sozialstaat vom Grundsatz her in- rage stellen und teilweise sogar massiv bekämpfen. Wir sind entschlossen, der Politik von Arbeitgeber- erbänden, der CDU/CSU und der FDP, die den Sozial- taat letztlich zur Armenfürsorge degenerieren wollen, assiv entgegenzutreten. nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sabine Leutheusser- Schnarrenberger und Sibylle Laurischk (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlus- ses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG) (Tagesordnungs- punkt 14) Wir lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Euro- äischen Haftbefehl ab. Dieser Rahmenbeschluss des uropäischen Rates und der Europäischen Kommission ührt zu einer Anerkennung justizieller Entscheidungen nnerhalb der Mitgliedstaaten der EU mit dem Ziel der uslieferung eigener Staatsangehöriger, ohne dass es die ereinbarung von Mindeststandards in Strafverfahren in er EU gibt. In 32 unbestimmt formulierten Delikts- eldern wird zur Auslieferung auf das Prinzip der beider- eitigen Strafbarkeit verzichtet mit der Folge, dass auf- rund eines formulierten Auslieferungsersuchens ein ürger überstellt wird, auch wenn sein Verhalten in eutschland nicht strafbar ist oder die Höhe angedrohter trafen sehr unterschiedlich ist. Vor der gegenseitigen Anerkennung justizieller Ent- cheidungen bedarf es auch in der EU der Schaffung von trafverfahrensrechtlichen Mindeststandards zum Schutz Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8753 (A) ) (B) ) der Bürger. Mit dem Europäischen Haftbefehl wird der zweite Schritt vor dem ersten getan. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Unterrichtungen: – Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungs- güter im Jahre 2002 (Rüstungsexportbericht 2002) – Bericht der Bundesregierung zu den Mög- lichkeiten der Erhöhung der Transparenz des Rüstungsexportberichts (Tagesordnungspunkt 6 a und b) Petra Pau (fraktionslos): Erstens. Wir diskutieren den Bericht über deutsche Rüstungsexporte nicht, weil wir Statistik-Fans sind oder ein Berichts-Faible haben. Wir diskutieren ihn, weil wir das weltweite Geschäft mit Waffen und Kriegsgerät nicht wollen. Jedenfalls ist das die Position der PDS im Bundestag. Für uns hat der Spruch – „Frieden schaffen mit immer weniger Waf- fen“ – noch immer einen aktuellen Sinn. Zweitens. Laut Bericht wurden im Jahre 2002 weni- ger Kriegswaffen und Rüstungsgüter exportiert als im Vorjahr. Zumindest wurden weniger Ausfuhren geneh- migt. Aber Geschäfte im Wert von offiziell 3,26 Milliar- den Euro sind natürlich kein Pappenstil und die Folgen entziehen sich einer Bemessung. Drittens. Nun hatte sich die Bundesregierung eigene Maßstäbe gesetzt. An ihnen muss sich Rot-Grün natür- lich besonders messen lassen. Ein Kriterium schließt den Rüstungsexport in Krisenregionen aus. Dem stehen aber Exporte nach Israel gegenüber und zwar laut Bericht im Gesamtwert von 160 Millionen Euro. Alle Welt weiß, dass der Nahe Osten ein akuter Brandherd ist. Dennoch erteilte die Bundesregierung 157 Exportgenehmigungen. Ich teile daher die Kritik der Kampagnen gegen Rüs- tungsexporte, von Amnesty International und dem Akti- onsnetz gegen Kleinwaffen, die das – Zitat – „men- schenrechtlich unerträglich“ finden. Viertens. Das betrifft auch die Ausfuhr von Waffen und Munition in andere Problemländer, wie Ägypten, Malaysia, Mexiko, Nepal oder Saudi-Arabien. In diesem Zusammenhang vermisse ich übrigens auch eine Auflis- tung der Unternehmen, die an derartigen Geschäften ver- dienen. Fünftens. Schließlich gibt es eine weitere Grauzone, die der Bericht nicht erhellt. Ich meine Exportgüter, die zivil, aber ebenso schnell militärisch eingesetzt werden können. Da wir heute über den Bericht für das Jahr 2002 re- den, kann der geplante Export der Atomanlage von Ha- nau nach China noch nicht enthalten sein. Aber er gehört in diese Kategorie. Deshalb ist es gut, wenn sich immer mehr Rüstungs- und Atomgegner der Initiative „Hanau selber kaufen“ anschließen. Ich habe es auch getan. A r C J S S U E s w B l s a v u m t V b s f d M W w e d s lo b a z l g t D R F g g d e m (C (D nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU- Erweiterung (Tagesordnungspunkt 13) Angelika Krüger-Leißner (SPD): „Die Osterweite- ung der Europäischen Union stellt eine der größten hancen für die Menschen unseres Kontinents in diesem ahrhundert dar. Politisch wird damit die historische paltung Europas überwunden, und es kann dauerhaft tabilität und Frieden gesichert werden.“ – So leitet die nion ihre Große Anfrage zu den Auswirkungen der U-Osterweiterung ein. Ich kann diesen Worten nur zu- timmen. Auch der darüber hinausgehenden Analyse, dass sich irtschaftlich neue Möglichkeiten für Wachstum und eschäftigung bieten und dass die Erweiterung vor al- em in menschlicher und kultureller Hinsicht zum Zu- ammenwachsen Europas beitragen wird, kann ich mich nschließen. Daher ist es auch folgerichtig, dass die Union dem orliegenden Entwurf der Bundesregierung zustimmt nd die Übergangsregelungen beim Arbeitsmarktzugang itträgt. Ich begrüße diese Einigkeit in diesem so wich- igen Thema ausdrücklich. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihr erhalten, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, eim Umgang mit Europa an einigen Stellen wider- prüchlich finde. In ihrem Beschluss „Weichen stellen ür Deutschland“ schüren Sie Ängste und warnen vor en Risiken der Erweiterung, ohne auf die Chancen und öglichkeiten weiter einzugehen. Ihre Antworten auf die neuen Märkte und die neuen ettbewerber liegen im Niedriglohnbereich und in dem eit gehenden Abbau von Arbeitnehmerrechten. Das ist in fahrlässiger Umgang mit der Erweiterung der EU, er zudem nicht den tatsächlichen Gegebenheiten ent- pricht. Die Bedenken in der Bevölkerung, die zweifel- s bestehen, zu benutzen, um Ihre Politik des Sozialab- aus zu begründen – das ist ein wirklich nicht kzeptabler Umgang mit der europäischen Idee. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist die Umset- ung einer EU-Regelung im Beitrittsvertrag; einer Rege- ung im Übrigen, für die sich besonders die Bundesre- ierung immer stark gemacht hat. Die Auslegung der Beitrittsvereinbarung ist sehr res- riktiv. Andere EU-Staaten lassen mehr Freizügigkeit zu. ie Behauptung, wir würden die Möglichkeiten der EU- ichtlinie nicht ausschöpfen und von Beginn an zu viel reizügigkeit zulassen, ist schlicht falsch. Ich möchte in diesem Zusammenhang anmerken: Es eht hier um die Übergangsfrist für Arbeitnehmerfreizü- igkeit bei der EU-Osterweiterung, nicht um das Zuwan- erungsgesetz. Denn die Forderung des Bundesrates, ine Sonderregelung für Haushaltshilfen in Haushalten it Pflegebedürftigen einzuführen, kann nicht nur auf 8754 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 (A) ) (B) ) die Mitglieder der Beitrittsstaaten beschränkt werden. Das ist eindeutig etwas, das in eine Gesamtregelung ge- hört. Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass die Erweite- rung über kurz oder lang zu größeren Migrationsbewe- gungen in Europa führen wird. Genau beziffern lässt sich das noch nicht. Die entsprechenden Schätzungen und Gutachten liegen weit auseinander. Aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei früheren Beitritten wie denen von Griechenland, Spanien und Portugal nicht haben verun- sichern lassen. Die Übergangsregelungen stellen in diesem Zusam- menhang einen guten Weg dar, auf dieses Problem nach und nach zu reagieren. Dienstleistungsfreiheit und Frei- zügigkeit der seit mehr als einem Jahr Ansässigen kom- men hier zunächst. Auch die Wirtschaftsforschungsinsti- tute sprechen sich für eine solche, langsame Öffnung aus. Wenn Wirtschaft, Gesellschaft und Politik hier in den nächsten Jahren die richtigen Weichen stellen, dann wird auch dieser Aspekt der Osterweiterung ein Erfolg. Wir müssen aufpassen, dass die Ängste und Sorgen in der Bevölkerung die Chancen der europäischen Vereini- gung nicht überwiegen. Zwar ist der Mehrheit der Deut- schen sicher, dass die EU zur Sicherung des Friedens und Wohlstandes unabdingbar ist, aber dennoch mehren sich kritische und ängstliche Töne. Dies gilt umso mehr, als die jetzige friedliche Situation in Europa für viele schon nach einem guten Jahrzehnt der Annäherung zur Selbstverständlichkeit wird. Es ist gerade die Bevölkerung in den Staaten, die jetzt neu hinzukommen, die diese Situation zu allererst be- wirkt haben. Ohne die Solidarnosc in Polen beispiels- weise wäre auch die friedliche Revolution in der DDR nicht möglich gewesen. Hinzu kommt, dass Europa durch die Vereinigung als internationaler Akteur noch mehr Gewicht bekommen wird. Die 25 Staaten, die ab Mai die EU bilden, haben 450 Millionen Einwohner und umfassen ein Viertel des globalen Bruttosozialproduk- tes. Deutschland verzeichnet heute schon einen großen Exportüberschuss gegenüber den Beitrittsländern. Allein mit den baltischen Staaten sind das schon 1,5 Milliarden Euro. Das schafft Arbeitsplätze in Deutschland. Die EU-Strukturpolitik, die auch in den Beitrittslän- dern greifen wird, wird auch positive Folgen für die heu- tigen Randgebiete der EU haben. Gerade diese Regio- nen, die jetzt die meiste Furcht vor der Osterweiterung äußern, werden nun nicht mehr am Rande des Wirt- schaftsraumes liegen, sondern mittendrin. Wir müssen die Sorgen ernst nehmen, die besonders kleine und mittlere Unternehmen betreffen. Daher ist der Übergang, den wir mit vorliegender Regelung treffen, so wichtig. Aber die Chancen sind ungleich größer; so groß, dass die EU-Osterweiterung ohne Alternative ist. Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Sicherlich ist es unstrittig, dass die EU-Osterweiterung ein entscheiden- der Beitrag zur weiteren Friedenssicherung in Europa i d f W Z p e m r a w d g h l g s w r f n s g r h s h g W t P a P g g h l l m W o A v B d Ü w w d (C (D st. Dass die Verwirklichung der Europäischen Union in en vergangenen Jahrzehnten eine ausgesprochene Er- olgsgeschichte hat, bezweifelt heute niemand mehr. ohlstand und wirtschaftliche Entwicklung waren lange eit auch in Deutschland eng verbunden mit dem euro- äischen Einigungsprozess. Unsere Aufgabe muss es sein, auch die weitere Fort- ntwicklung der Europäischen Union an dieses Erfolgs- odell anzuknüpfen. Dabei spielt die EU-Osterweite- ung eine herausragende Rolle, die genau deswegen mit ußerordentlicher Sorgfalt beobachtet und entwickelt erden muss. Speziell diese Sorgfalt kann im vorliegen- en Entwurf eines Gesetzes über den Arbeitsmarktzu- ang nicht nachgewiesen werden. Im Gegenteil: Auch ier wurde „schlampig“ gearbeitet; Probleme offensicht- ich nicht ausreichend erkannt bzw. nicht eindeutig gere- elt. Frau Kollegin Krüger-Leißner hat in der ersten Le- ung des Gesetzes davon gesprochen, dass Deutschland irtschaftspolitisch von der EU-Osterweiterung profitie- en wird. Ich hoffe das sehr. Ich sehe aber auch die Ge- ahren und nehme diese im Interesse unserer Bürgerin- en und Bürger außerordentlich ernst. Die Kollegin hat elbst gesagt, dass im Bereich der Arbeitsmarktpolitik roße Herausforderungen bestehen. Ich darf hier zitie- en: Schon allein wegen seiner geographischen Lage kann davon ausgegangen werden, dass Deutschland Hauptzielland der Einwohner der Beitrittsstaaten sein wird. Nicht nur wegen der geografischen Lage sondern auptsächlich auch wegen unseres sozialen Sicherungs- ystems wird Deutschland Hauptzielland werden. Das ohe Leistungsniveau unseres Sozialsystems im Ver- leich zu den Beitrittsländern kann Deutschland zum ohlfahrtsmagnet für Zuwanderer machen. Zum Vergleich: Arbeitslosengeld in Deutschland be- rägt bei Vollzeitarbeit zum Mindestlohn 871 Euro, in olen 92 Euro. Gleichzeitig erhält man einen Anspruch uf Kindergeld, egal ob die Kinder in Deutschland oder olen wohnen. Selbst Erziehungsgeld kann man beantra- en. Deswegen ist es zwingend notwendig, die Über- angsregelung der Freizügigkeit, die die EU vorgegeben at, zu nutzen, und zwar umfassend. Leider ist dies in dem vorliegenden Gesetz nicht in al- en Punkten gelungen. Es gibt keine hinreichende Rege- ung, was Werksvertragsarbeitnehmer, Gastarbeitneh- er, Grenzarbeitnehmer, Aupairs usw. betrifft. Des eiteren wird in § 12 a der Arbeitsgenehmigungsver- rdnung fälschlicherweise von einer „Zulassung zum rbeitsmarkt“ gesprochen und nicht von einer „Sozial- ersicherungspflichtigen Beschäftigung“. Hier hat das MWA auf Nachfrage von mir im Ausschuss erzählt, as dies das Gleiche sei. Die juristische Prüfung hat das Gegenteil ergeben; im brigen mit erheblichen Auswirkungen. Ich frage mich, arum hier keine Klarstellung gemacht wird. Entweder ollen Sie etwas anderes bezwecken oder es ist wieder ie übliche dilettantische Vorbereitung, gepaart mit Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8755 (A) ) (B) ) handwerklichen Fehlern, wie das bei dieser Regierung so üblich ist. Also, warum sind die genannten Regelun- gen nicht hinreichend? Werkvertragsarbeitnehmer sowie Gastarbeitnehmer, Grenzarbeitnehmer, Aupairs oder Pflegekräfte usw. ha- ben einen zeitlich beschränkten Zugang zum Arbeits- markt, der nach Beendigung die Betroffenen dazu veran- lasst, Deutschland wieder zu verlassen. Das war auch bisher die Auffassung der Mehrzahl der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Mit dem vorgelegten Gesetz über den Arbeitsmarkt- zugang machen Sie aus dem zeitlich beschränkten Ar- beitsmarktzugang einen generellen unbefristeten Zugang einschließlich des Rechts auf Familiennachzug in seiner weitesten Fassung. Ich glaube nicht, dass es ernsthaft Ihr Wille ist, wenn wir über Beschränkungen der Arbeitneh- merfreizügigkeit reden, mit diesem Gesetz dafür zu sor- gen, Beschränkungen, die wir mit gutem Grund in beste- hende Arbeitsbereiche eingezogen haben, vollkommen auszuhebeln und somit für mehrere zigtausende Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern den Zugang zu unserem Sozialsystem weitestgehend zu eröffnen. Das sind ganz entscheidende Fehler, die hier gemacht werden. Ich fordere die Bundesregierung auf, zu diesen Problemen Stellung zu nehmen. Korrigieren Sie Ihre un- zureichende Gesetzesvorlage oder fügen Sie zumindest Regelungen ein, wie dies andere EU-Länder tun, zum Beispiel England, die klar definieren, dass die Zuwande- rer während der Übergangsfristen keine Sozialleistungen beanspruchen dürfen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben ordentlich! Ich fordere die Bundesregierung auf, die hier genann- ten Bedenken und Probleme nochmals zu prüfen bzw. die Entwicklungen zu beobachten, um an dieser Stelle Korrekturen vorzunehmen. Der Grundgedanke, der ein gemeinsamer ist, soll hier im Vordergrund stehen. Daher sollten Sie Ihre Fehler im Interesse einer funktionieren- den EU-Osterweiterung verbessern. Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Das Erfolgs- modell EU mit seinen Werten Demokratie, Rechtsstaat- lichkeit, Schutz der Menschenrechte und Minderheiten wird mit der anstehenden Erweiterungsrunde zum 1. Mai 2004 um zehn neue Staaten auf die mittel- und osteuro- päischen Länder ausgedehnt. Damit werden Frieden und Freiheit, Sicherheit und politische Stabilität dauerhaft garantiert. Die Festigung des Friedens und der gegenseitigen Sicherheit dient auch der Entfaltung von Handel und In- vestitionen – die EU wächst nun um 75 Millionen Men- schen zu einem Wirtschaftsraum von 450 Millionen Menschen an. Mit der Erweiterung entsteht der größte Binnenmarkt der westlichen Welt. Der Binnenmarkt bietet vor allem exportorientierten Ländern wie Deutschland Vorteile, weil die Handelskosten sinken. Insgesamt profitieren aber alle EU-Bürger davon. Durch den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verringern sich die Verbrau- c A d h f M m D d B u w g P b H m t M B g w t e s m s b n k d s f s G w n d R w d k d d m Z g e h s w r D e v t (C (D herpreise tendenziell. Schon jetzt wächst der deutsche ußenhandel mit den mittel- und osteuropäischen Län- ern überproportional und hat einen Anteil von annä- ernd 12 Prozent erreicht. Von vielen wird mit dem Beitritt aber auch die Be- ürchtung verbunden, dass viele Arbeitnehmer auf die ärkte der EU, besonders auf den deutschen Arbeits- arkt drängen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in eutschland wird das als zusätzliche Belastung empfun- en. Erfahrungen aus früheren EU-Beitrittsrunden, zum eispiel bei der Einbindung Griechenlands, Spaniens nd Portugals zeigen, dass die Furcht vor einer Zuzugs- elle aus den Beitrittsländern unbegründet ist. Im Ge- enteil: Damals kehrten viele Griechen, Spanier und ortugiesen, die sich ihren Lebensunterhalt als Fremdar- eiter – von uns angeworben – verdient hatten, in ihre eimatländer zurück, sobald diese in der EU waren und it einem wirtschaftlichen Aufschwung rechnen konn- en. EU-Experten gehen davon aus, dass sich auch dieses al eine ähnliche Entwicklung vollziehen wird. EU- eitritte haben bisher immer für Wirtschaftswachstum esorgt und neue Arbeitsplätze geschaffen, und zwar so- ohl in den alten Mitgliedsländern als auch bei den Bei- rittskandidaten. Und je höher die Wirtschaftskraft des igenen Landes ist, desto unattraktiver ist es, sich Be- chäftigung in anderen EU-Ländern zu suchen. Tatsächlich sind nur wenige Menschen bereit, ihr Hei- atland, ihre Familie und Freunde zu verlassen, wenn ie nicht durch politische Konflikte oder schlechte Le- ensumstände dazu gezwungen sind. Gegenwärtig woh- en und arbeiten nur 2 Prozent der europäischen Bevöl- erung in einem anderen als ihrem Heimatland. Aber den Befürchtungen wird Rechnung getragen: er EU-Vertrag zur jetzt anstehenden Osterweiterung ieht flexible Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren ür die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor. Dieser Ge- etzentwurf macht von den Übergangsbestimmungen ebrauch und regelt den Arbeitnehmerzugang zunächst ie vom EU-Recht vorgesehen für zwei Jahre nach den ationalen Gesetzen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt iesem Gesetzentwurf zu. Über die Verlängerung der egelungen um weitere drei bzw. nochmals zwei Jahre ird zum jeweiligen Zeitpunkt zu entscheiden sein. Konkret bedeutet das für die nächsten zwei Jahre, ass die bisherigen Zulassungsregelungen ihre Gültig- eit behalten. Weiterhin gilt also grundsätzlich auch für ie Arbeitnehmer aus Tschechien, Polen, Rumänien und en übrigen Beitrittsstaaten, dass sie eine Arbeitsgeneh- igung vor der Arbeitsaufnahme brauchen. Malta und ypern sind dabei generell von diesen Regelungen aus- enommen. Die Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten rhalten allerdings eine Gemeinschaftspräferenz. Das eißt, wenn ein freier Arbeitsplatz nicht mit einem Deut- chen besetzt werden kann, erhalten sie Vorrang vor Be- erbern aus Drittstaaten. Für Staatsangehörige, die be- eits seit zwölf Monaten bei einem Arbeitgeber in eutschland beschäftigt sind, sieht der Vertrag ein un- ingeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt or. Zeiten, die ein Arbeitnehmer bereits aus Werksver- ragsvereinbarungen in Deutschland verbracht hat, 8756 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 (A) ) (B) ) werden dabei nicht als anspruchsbegründende Zeiten be- rücksichtigt. Das heißt, mit der Entsendung erfolgt keine Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies wird be- sonders von der deutschen Bausindustrie begrüßt. Für Familienangehörige der Arbeitnehmer, die zum Zeit- punkt des Beitritts bei ihm wohnen oder sich mindestens 18 Monate in Deutschland aufhalten, wird eine Arbeits- berechtigung erteilt. Schaut man sich nun einmal die Zahlen an von denen, die nun schon vor dem Beitritt in Deutschland sind – ins- gesamt 600 000. Davon sind 140 000 sozialversiche- rungspflichtig beschäftigt. Die leben und arbeiten bereits heute hier. Für sie gilt ja, dass sie hier bereits Arbeit ge- funden haben und mit ihren Familien hier leben. Auch die Zahl der Grenzgänger wird vielfach dramatisiert. Es handelt sich um 6 500 Grenzpendler und grenznah woh- nende Arbeitnehmer aus Tschechien und 800 aus Polen. Aus dieser Betrachtung der Realität, wie sie sich ei- nem jetzt bereits darbietet, ist wirklich keine dramati- sche Entwicklung zu erwarten. Dennoch muss die Poli- tik die Auswirkung der EU-Osterweiterung in den kommenden Jahren weiter beobachten und kritisch be- gleiten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einer Großen Anfrage die Auswirkungen der EU-Osterweite- rung thematisiert. Es wäre schön gewesen, wenn diese Anfrage vor der heutigen Debatte bereits beantwortet worden wäre. Denn es ist wichtig die Sorgen der Bevöl- kerung, die sich aus der Osterweiterung zwangsläufig er- geben werden, ernst zu nehmen und darauf glaubhafte Antworten zu finden. Die Auswirkungen der Erweite- rung reichen weit über die Veränderung auf dem Arbeits- markt hinaus, es geht auch um die Auswirkungen auf die Sozialsysteme und Fragen des Wettbewerbs und insbe- sondere der Regionalpolitik. Die Antwort der Bundesregierung kann die Basis für eine umfassende Debatte über die Auswirkungen der EU-Osterweiterung sein. Jedenfalls eins ist klar: Wir müssen die Herausforderungen, die sich aus dem größe- ren und offeneren Europa ergeben annehmen, und den Reformprozess in Deutschland weiter vorantreiben. Werner Schulz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum 1. Mai 2004 werden zehn weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union beitreten. Mit dem Beitrittsvertrag wurde festgelegt, dass das Recht von Arbeitnehmern auf Freizügigkeit innerhalb der Union für die Beitrittstaaten mit Ausnahme von Zypern und Malta für einen Über- gangszeitraum eingeschränkt werden kann. Der vorlie- gende Gesetzentwurf regelt die Umsetzung in nationales Recht. In dem Gesetz wird die Arbeitnehmerfreizügig- keit zunächst für zwei Jahre bis 2006 ausgesetzt. In die- ser Zeit können Bürger der Beitrittsländer nicht als Ar- beitnehmer in Deutschland tätig werden. Sie haben aber sehr wohl ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sie können sich auch als Selbstständige niederlassen. Eine Verlänge- rung der Regelung ist bis maximal 2011 möglich. Inwie- weit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Arbeits- marktes entschieden werden. u W V m A n b S d ü m z c F r n e f m v U s t G g g g s A a a A b g B n G c d B b S s b R g u b a g W (C (D Das Gesetz, welches wir heute verabschieden werden, nterscheidet sich nur unwesentlich vom Entwurf. Im esentlichen geht es um redaktionelle und sprachliche eränderungen, die unproblematisch sind. Die einzige aterielle Änderung ermöglicht die Teilnahme junger rbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen an Transfermaß- ahmen nach Abschluss ihrer Berufsausbildung. Dies egrüßen wir ausdrücklich. Die Erweiterung der Europäischen Union ist auch ein ignal an die mittel- und osteuropäischen Länder, dass ie künstliche Grenze des Kalten Krieges endgültig berwunden ist. Die Erweiterung stabilisiert die enor- en wirtschaftlichen und politischen Anpassungspro- esse der Beitrittstaaten, die sie teilweise unter erhebli- hen Belastungen ihrer Bürger durchgeführt haben. reiheit und Freizügigkeit waren dafür Triebfedern. Ge- ade deshalb dürfen wir die Hoffnungen der Menschen icht enttäuschen. Die Gemeinschaft wird erst dann zu iner Gemeinschaft aller, wenn die Rechte und Pflichten ür alle gleich sind. Der freie Personenverkehr ist eine der durch das Ge- einschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten. Es ist ielleicht das wichtigste Recht des Einzelnen in der nion. Dieses Recht besitzen nicht nur Arbeitnehmer, ondern auch andere Personengruppen wie etwa Studen- en oder Rentner, im Grunde genommen alle EU-Bürger. erade weil es um eines der wesentlichsten Grundrechte eht, ist jegliche Einschränkung oder Beschränkung mit roßer Sensibilität vorzunehmen. Dies gilt auch für die enannten Übergangsbestimmungen. Dirk Niebel (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion timmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Die rbeitnehmerfreizügigkeit wird für die Beitrittsländer ußer Zypern und Malta aufgeschoben. In zwei Jahren, lso 2006, wird dann erneut darüber entschieden, ob die rbeitsgenehmigungspflicht verlängert wird. Positiv zu ewerten ist die Dienstleistungsfreiheit der Selbstständi- en, die ab Mai nicht mehr eingeschränkt wird. Die Gewährung der Freizügigkeit hat im Rahmen der eitrittsverhandlungen einen hohen Stellenwert einge- ommen. Auch die Liberalen nehmen die Ängste in den renzregionen ernst. Gerade in arbeitsintensiven Bran- hen und in der Bauwirtschaft wird befürchtet, dass urch die Konkurrenz aus den billigeren Ländern viele eschäftigungsverhältnisse vernichtet werden. Aber gerade in der Bauwirtschaft werden legale Ar- eitsplätze eher durch die schon seit Jahren zunehmende chwarzarbeit gefährdet. Wer illegal arbeiten will, wird chon jetzt nach Deutschland einreisen und nicht noch is Mai warten. Um diese Entwicklung zu stoppen, muss ot-Grün endlich die wirtschaftlichen Rahmenbedin- ungen verbessern, die Steuern und Abgaben senken nd Bürokratie abbauen. Dies würde die Anreize für Ar- eitnehmer und Arbeitgeber reduzieren, Schwarzarbeit ufzunehmen oder anzubieten. Eine noch weitergehende Einschränkung der Freizü- igkeit würde dem Charakter der EU widersprechen. ir brauchen statt starrer und langer Übergangsregelun- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8757 (A) ) (B) ) gen mehr Flexibilität. Berufe, Branchen und Regionen sollten – ihrem Bedarf entsprechend, auch bei der Frei- zügigkeit unterschiedlich handeln können. Nach einer EU-Studie zu Wanderungsbewegungen im erweiterten Europa, die Ende Februar veröffentlicht wurde, wird allenfalls eine Einwanderung von 1 Prozent der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter erwartet. Es wird damit gerechnet, dass nicht mehr als 220 000 Ost- europäer in das bisherige Gebiet der EU wandern wer- den. Das zeigt, dass die Mobilität der Arbeitnehmer in den Beitrittsländern niedriger einzuschätzen ist als er- wartet. Diejenigen, die kommen werden, sind zum größ- ten Teil junge, qualifizierte Kräfte, und das kommt den Anforderungen des Arbeitsmarktes in Deutschland ent- gegen. Denn die Bevölkerung Deutschlands wird sich ohne Zuwanderung verringern und sie wird deutlich al- tern. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit gibt es einen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Die Bundesregierung hat die so genannte Greencard für Pflegekräfte nicht ver- längert mit der Begründung, dass das im Zuwanderungs- gesetz geregelt wird. Aber mit dem Zuwanderungsgesetz kommt sie leider auch nicht voran. Die Zuwanderung aus den Beitrittsländern verspricht auch für diesen Be- reich eher Hilfe als Risiko. Die Bundesregierung muss diese Übergangsfristen jetzt aber auch nutzen, um den Arbeitsmarkt in Deutsch- land zu flexibilisieren. Neben Senkung der Steuern und Abgaben müssen schnellstmöglich das Arbeits- und Ta- rifrecht gelockert werden. Die Union hat diese Diskus- sion jetzt wieder aufgegriffen, sie bleibt aber mit ihrem Beschluss weit hinter dem Notwendigen zurück. Bei bei- den noch großen Volksparteien setzen sich immer wieder die durch, die die Besitzstandswahrer in den Gewerk- schaftszentralen und bei den Arbeitgeberverbänden schützen. Wir fordern Öffnungsklauseln für betriebliche Bündnisse für Arbeit und einen flexibleren Kündigungs- schutz. Die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Senioritätsprinzipien sind zu überprüfen, damit trotz der vorsichtigen Öffnung des Arbeitsmarktes nach Osten Junge eine Chance auf einen Ausbildungsplatz und äl- tere Arbeitnehmer wieder eine Chance auf einen Ar- beitsplatz bekommen. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Wirtschaft und Arbeit: Am l. Mai, dem Tag der Arbeit, treten zehn neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei. Dies sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Weniger als 15 Jahre nach der Wiedervereini- gung gehen wir damit einen weiteren historischen Schritt zur Überwindung der europäischen Teilung. Die EU-Erweiterung bietet den neuen und alten Mit- gliedstaaten der Europäischen Union weit reichende Chancen zu einem politischen, kulturellen und wirt- schaftlichen Zusammenwachsen Europas. Die Men- schen in Deutschland werden vom Beitritt der neuen Mitgliedstaaten profitieren, wenn die Unternehmen die M h e k v s S g S w v s e b B t g i e z t A c s n d z s w d d m b h S – s z d s r b g l r p M F h b v g (C (D arktpotenziale in den Beitrittsstaaten kreativ und be- erzt nutzen. Gewiss gibt es zuweilen auch Unsicherheiten. So gibt s Sorgen vor einer großen Zuwanderung von Arbeits- räften. Diese sind unbegründet. Bereits in den Beitritt- erträgen wurde zwischen den neuen und alten Mitglied- taaten eine einvernehmliche Grundlage für die teuerung der Arbeitskräftewanderung gelegt. Die Sor- en sind keineswegs neu. Sie stellten sich bereits bei der üderweiterung der Europäischen Union. Seinerzeit urde die Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Zeitraum on sieben Jahren eingeschränkt. Aber es stellte sich chon bald heraus, dass eine solche Beschränkung nicht rforderlich war. Sie wurde deshalb vorzeitig aufgeho- en. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrung wurde im eitrittsvertrag zur EU-Osterweiterung auf deutsche Ini- iative hin ein flexibles Übergangsmodell – „2+3+2“ – eschaffen. Danach kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit nsgesamt und die freie Dienstleistungserbringung in inzelnen Sektoren, insbesondere im Baubereich, für bis u sieben Jahren beschränkt werden. Zumindest in den ersten zwei Jahren nach dem Bei- ritt wird Deutschland aufgrund der gegenwärtigen rbeitsmarktlage von dieser Möglichkeit Gebrauch ma- hen. Danach wird dann erstmals geprüft, ob die wirt- chaftliche Entwicklung in Deutschland und in den euen Mitgliedstaaten eine Lockerung zulässt oder ob ie Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere drei und dann wei Jahre ausgesetzt bleiben muss. So lange werden die Arbeitnehmer aus den Beitritts- taaten wie Drittstaatsangehörige behandelt. Für sie gilt eiter das jetzige Arbeitserlaubnisrecht oder auch bald as neue Zuwanderungsgesetz. Staatsangehörige aus den Beitrittsstaaten benötigen amit in der Übergangszeit weiterhin eine Arbeitsgeneh- igung. Sie kann nur erteilt werden, wenn für den Ar- eitsplatz keine inländischen Bewerber oder Staatsange- örige aus den Alt-EU-Staaten zur Verfügung stehen. elbstverständlich bleiben die bilateralen Abkommen etwa über Gast- und Werkvertragsarbeitnehmer – be- tehen. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit wischen alten und neuen Mitgliedstaaten sehen schon ie Beitrittsverträge für Staatsangehörige der Beitritts- taaten eine Privilegierung gegenüber Drittstaatsangehö- igen vor. So ist Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten ei der Neuzulassung zur Arbeitsaufnahme dank der so enannten Gemeinschaftspräferenz Vorrang vor der Zu- assung von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu gewäh- en. Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten, die zum Zeit- unkt des Beitritts oder danach seit mindestens zwölf onaten beschäftigt sind, erhalten außerdem wie ihre amilienangehörigen nach bestimmten Mindestaufent- altszeiten einen uneingeschränkten Zugang zum Ar- eitsmarkt des jeweiligen Altmitgliedstaates. Diese Vorgaben aus dem Beitrittsvertrag werden im orliegenden Gesetzentwurf über den Arbeitsmarktzu- ang im Rahmen der EU-Erweiterung in unser Recht 8758 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 (A) ) (B) ) übernommen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass dieses Gesetz pünktlich zum Zeitpunkt der Erweiterung in Kraft treten kann. Hierzu sind wir verpflichtet. Ich freue mich darüber, dass sich in den Ausschussberatungen eine breite Unterstützung dieses Hauses angekündigt hat. Wir haben in diesem Gesetz sorgfaltig darauf geach- tet, dass wir angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland die Tür im Augenblick nicht weiter öffnen, als in den Verträgen vorgesehen ist. Schließlich haben wir dazu die Übergangsregelung erkämpft. Aber wir dür- fen auch nicht hinter den durch die Verträge vorgesehe- nen Erleichterungen zurückbleiben. Grenzgänger oder Gastarbeitnehmer aus den Regelungen auszuschließen wäre nicht nur kleinkrämerisch, es wäre EU-rechtswid- rig, würde uns Klagen vor dem EuGH einbringen und nicht zuletzt bei unseren neuen Partnerländern großes Unverständnis auslösen. Dort hätte man sich ohnehin eine großzügigere Regelung gewünscht. Die Übergangs- fristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit werden noch vorübergehend den deutschen Arbeitsmarkt schützen, bis er wieder stärker aufnahmefähig ist. In dieser Zeit werden die Volkswirtschaften der neuen Mitgliedstaaten von den Vorteilen des freien Geld-, Waren- und Dienst- leistungsverkehrs profitieren. Das vom erweiterten Markt ausgelöste Wirtschaftswachstum wird in den neuen Mitgliedstaaten das Lohngefälle verringern und den Lebensstandard verbessern, sodass es nicht mehr so attraktiv ist, zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu gehen. Die Chancen des Beitritts müssen auch von deutschen Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern genutzt werden, um die Konkurrenzfähigkeit in der erweiterten Union zu sichern und zu verbessern. Wenn dies gelingt, wird die Erweiterung für alle eine „Erfolgsstory“. Deutschland ist und wird auch nach dem Beitritt kein Niedriglohnstandort. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind daher weiterhin Innovationen, insbeson- dere in der Wirtschaft, notwendig. Die Bundesregierung wird diesen Prozess mit ihrer Innovationsinitiative be- gleiten. Aber auch auf dem Feld der Arbeitsmigration muss Deutschland in einer zunehmend globalisierten Welt in- novative und moderne Lösungen suchen. Der weltweite Wettbewerb um die besten Köpfe findet auch innerhalb der erweiterten Europäischen Union statt. Um Menschen für Deutschland zu gewinnen, ist ein modernes Zuwan- derungsgesetz erforderlich. Dies wäre auch der richtige Ort, um Forderungen aus den Bundesländern nach einer Regelung für die Haushaltshilfen zu erfüllen. Ich bin zu- versichtlich, dass wir im Vermittlungsverfahren einver- nehmlich zu einer bedarfsgerechten Steuerung der Ar- beitsmigration finden werden. Der Beitritt wird für die Menschen in den Beitritts- staaten und in Deutschland ein Erfolg, wenn alle Betei- ligten diese Herausforderung selbstbewusst und ent- schlossen annehmen. Mit dem heute zur Entscheidung stehenden Gesetzentwurf tragen wir mit mehr Rechts- klarheit dazu bei. A ß m H s a d w m w M d a k i J A d D s r t t G O p u – m l f A d e A p h i R a h t M s d B (C (D nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabever- fahren zwischen den Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union (Europäisches Haftbefehlsge- setz – EuHbG) (Tagesordnungspunkt 14) Jochen Stünker (SPD): wir beraten heute abschlie- end einen Regierungsentwurf zur Umsetzung des Rah- enbeschlusses zur Einführung eines Europäischen aftbefehls. Dieser Gesetzentwurf hat seit seiner Vor- tellung im letzten Jahr viel Kritik der Fachwelt und uch in der Praxis hervorgerufen. Dies verwundert nicht; enn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschreiten ir Neuland hinsichtlich des Auslieferungsrechtes. Erst- als in der Geschichte der internationalen Rechtshilfe ird es künftig möglich sein, auch Deutsche an andere itgliedstaaten der Europäischen Union auszuliefern. Bis zum Jahr 2000 war die Auslieferung Deutscher an as Ausland grundsätzlich verboten. Hier musste jedoch ufgrund der internationalen Entwicklung ein Umden- en einsetzen. Mit internationaler Entwicklung meine ch die Einrichtung der internationalen Gerichtshöfe für ugoslawien und Ruanda durch die Vereinten Nationen. ußerdem wurde am 17. Juli 1998 das Römische Statut es Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet. eutschland war am Zustandekommen dieses Statuts ehr interessiert und auch maßgeblich beteiligt. Wir wa- en auch einer der ersten Unterzeichnerstaaten. Das Sta- ut begründete nunmehr eine Pflicht für die Vertragsstaa- en, gegebenenfalls auch eigene Staatsangehörige an den erichtshof zu überstellen. Darüber hinaus wurde durch den Europäischen Rat im ktober 1999 in Tampere das Ziel formuliert, die Euro- äische Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit nd des Rechts zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen ein Ausbau der europäischen Rechtsgemeinschaft – ussten und müssen einige bislang geltenden Regeln fal- en oder angepasst werden. All das eben Dargestellte ührte zu einer sehr wichtigen Grundgesetzänderung. Mit dieser Änderung – nämlich eine Änderung des rt. 16 Abs. 2 – führten wir eine Regelung ein, wonach as grundsätzliche Auslieferungsverbot Deutscher durch in Bundesgesetz eingeschränkt werden kann, wenn es uslieferungsverfahren an einen Mitgliedstaat der Euro- äischen Union oder an einen Internationalen Gerichts- of betrifft. Ein erstes solches Bundesgesetz haben wir m Jahr 2002 erstmals mit dem Umsetzungsgesetz zum ömischen Statut des Internationalen Gerichtshofs ver- bschiedet, wonach auch Deutsche an diesen Gerichts- of ausgeliefert werden können. Ein entsprechendes ers- es von Art. 16 Abs. 2 vorgesehenes Gesetz, auch an itgliedstaaten der Europäischen Union auszuliefern, chaffen wir durch Verabschiedung des heute vorliegen- en Entwurfs. Wir müssen diesen Rahmenbeschluss jetzt umsetzen. ereits am 1. Januar dieses Jahres ist die Umsetzungs- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8759 (A) ) (B) ) frist abgelaufen. Andere Staaten haben diesen Rahmen- beschluss bereits umgesetzt und werden den Ausliefe- rungsverkehr nach diesen Vorschriften vollziehen. Das heißt, dass sie den bislang bekannten klassischen Auslie- ferungsverkehr nicht mehr fortsetzen werden. Solange wir nicht umsetzen, wird an uns nicht mehr ausgeliefert und wir können auch keine Auslieferung aufgrund dieses Rahmenbeschlusses beantragen. Die neuen Regelungen werden eingefügt in das Ge- setz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Der Rahmenbeschluss selbst enthält neue Rege- lungen über das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Er baut auf den bestehenden Verfahren auf und modifiziert diese in wichtigen Bereichen, die im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander an Bedeutung verloren haben und einer effektiven justiziellen Zusam- menarbeit abträglich sind. Er führt damit erstmalig auch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ausländi- scher Entscheidungen in die Zusammenarbeit der Mit- gliedstaaten ein. Die Änderungen in diesem Teil des IRG bewirken, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ledig- lich zur Rechtshilfe gegenüber einem Staat berechtigt ist, sondern vielmehr dass sie gegenüber den Staaten der EU hierzu verpflichtet ist, sofern kein Versagungsgrund eingreift. Wie ich schon erwähnte, ist die bestimmt bedeu- tendste Neuerung, dass Deutsche erstmalig an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeliefert werden können. Die Auslieferung kann nach Art. 5 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses und damit § 80 Abs. 1 des vor- liegenden Gesetzentwurfes jedoch an die Bedingung ge- knüpft werden, den Verfolgten nach rechtskräftiger Ver- urteilung zur Strafvollstreckung an den Heimatstaat zurückzuüberstellen. Die Strafvollstreckung in dem er- suchenden Staat ist nur dann möglich, wenn der Ver- folgte diesem zustimmt. Dies dient der Resozialisierung des Verfolgten. Hat der Verfolgte beispielsweise seinen Lebensmittelpunkt in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er auch nach Verbüßung der Haft leben wird, so soll ihm die Möglichkeit eröffnet werden, sich im Strafvoll- zug dieses Staates auf ein Leben in Freiheit vorzuberei- ten. Bislang war Voraussetzung für eine Auslieferung, dass die dem Betroffenen zur Last gelegte Straftat auch in Deutschland eine rechtswidrige Tat war und eine Strafe im Höchstmaß von mindestens einem Jahr drohte. Diese Regel des § 2 IRG wird zwar beibehalten. In dem Rahmenbeschluss wurde jedoch eine Reihe von Strafta- ten einer Positivliste zusammengefasst, für die die bei- derseitige Strafbarkeit nicht mehr zu prüfen ist. Auf diese Positivliste wird auch in dem Gesetzentwurf ver- wiesen. Der Verzicht der Prüfung auf die beiderseitige Strafbarkeit bei Straftaten, die innerhalb der Mitglied- staaten weitgehend harmonisiert sind, wird die Ausliefe- rungsverfahren wesentlich beschleunigen. Diesem Ziel dienen auch strenge Fristen über die Behandlung von Auslieferungsersuchen. Befürchtungen, dass durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses ein faires gerichtli- ches Verfahren nicht mehr garantiert werden kann, las- s d r O V s s d n l s n v d G u s m A g s a R s d R v d D s b r A s b E p Z s v z k B N s g g m d S ü g (C (D en sich nicht bestätigen. Durch die Ablehnungsgründe er §§ 83 und 83 b IRG – wenn also gewisse Ausliefe- ungshindernisse bestehen, sowie der Möglichkeit der berlandesgerichte, Auslieferungsbegehren mit dem erweis auf vorrangige Rechtsgrundsätze der Europäi- chen Union abzulehnen, wird ein ausreichender Rechts- chutz des Betroffenen gewahrt. Im Rahmen der Rechtsausschussberatungen ist es ann noch zu einigen Änderungen gekommen. Wir ei- igten uns insbesondere darauf, dass auch in Deutsch- and aufgewachsene und hier lebende Ausländer Deut- chen gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass auch sie ur zur Strafverfolgung ausgeliefert werden, zur Straf- ollstreckung jedoch nach Deutschland überstellt wer- en können. Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen ein espräch mit Sachverständigen geführt. Diese haben ns bestätigt, dass wir eine sehr gute Umsetzung beab- ichtigen. Wir halten uns eng an die Vorgaben des Rah- enbeschlusses und gehen über diese nicht hinaus. uch die Einbindung in das IRG wurde weitgehend be- rüßt. Sie sehen also, dass wir die uns gemachten Vorgaben innvoll und maßvoll umsetzen und so ein gutes Gesetz uf den Weg bringen, dass die Europäisierung des echts ausbaut. Ich bitte um Ihre Unterstützung für die- en Entwurf. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em Europäischen Haftbefehlsgesetz setzen wir den ahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl om 13. Juni 2002 in deutsches Recht um. Es ist richtig, ass wir damit seit dem 1. Januar 2004 in Verzug sind. ie Gründe dafür liegen aber beim Rahmenbeschluss elbst. Im Kern zwingt uns dieser Beschluss – und ich edaure dies ganz ausdrücklich –, einige wichtige echtsstaatliche Schutznormen des bewährten deutschen uslieferungsrechts abzusenken. Beidseitige Strafbarkeit ist bisher eine Grundvoraus- etzung des Auslieferungsrechts. Sie soll bestehen blei- en, aber bei Auslieferungsersuchen nach dem Recht des uropäischen Haftbefehls in aller Regel nicht mehr ge- rüft werden. Der Rahmenbeschluss benennt zu diesem weck einen Katalog von 32 Deliktgruppen. Einige die- er Deliktgruppen sind sicherlich unproblematisch, weil ertraut, andere werden in der Praxis jedoch nur schwer u handhaben sein. „Rassismus und Fremdenfeindlich- eit“, „Cyberkriminalität“, aber auch „Sabotage“ sind egriffe, die sich mit dem Grundsatz der Klarheit von ormen, die tief in Grundrechte eingreifen, nur sehr chwer vereinbaren lassen. Nach einer Grundgesetzänderung aus der letzten Le- islaturperiode ist die Auslieferung deutscher Staatsan- ehöriger an das Ausland zu Strafverfolgungszwecken öglich, dies jedoch nur, wenn gewährleistet ist, dass er Betroffene nach einer Verurteilung im Ausland zur trafvollstreckung wieder nach Deutschland zurück- berstellt wird. Wenn nun aber in einem anderen Mit- liedstaat eine Verurteilung wegen einer Tat erfolgt, die 8760 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 (A) ) (B) ) in Deutschland gar nicht strafbar ist, was bei den durch- aus verschiedenen Rechtsordnungen in der Europäischen Union durchaus denkbar ist, dann darf eine solche Strafe in Deutschland gar nicht vollstreckt werden. Die Praxis wird Wege finden müssen, um dieses Dilemma zu über- winden und dabei die sachlich sehr wohl gebotene Bes- serstellung deutscher Staatsangehöriger nicht aufs Spiel zu setzen. Trotz dieser hier angesprochenen Probleme unterstüt- zen wir dieses Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbe- schlusses, und zwar nicht nur, weil wir wegen der Frist zur Umsetzung gezwungen sind. Das Gesetz macht wei- testgehend von dem Spielraum Gebrauch, den der Rah- menbeschluss den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung belässt. Es ist gelungen, den Europäischen Haftbefehl in das bestehende System des Gesetzes über die internatio- nale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) einzugliedern. Das Verfahren lehnt sich weitgehend an das bisher geltende Recht an. Wichtig ist uns, dass in allen Fällen, in denen die Aus- legung des Rahmenbeschlusses und des nationalen Um- setzungsgesetzes schwierig wird, ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt und dem Betroffenen ein Pflicht- verteidiger zu bestellen ist. Dieser soll, wenn möglich, über Kenntnisse des Rechts des ersuchenden Staates ver- fügen. In Deutschland lebende Inländer ohne deutschen Pass werden deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dies ist eine praktische Konsequenz der Tatsache, dass Deutschland seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland ist und wir besondere Schutzverpflichtungen gegenüber den Menschen haben, die bei uns geboren und aufgewachsen sind oder seit vielen Jahren legal bei uns leben. Damit werden auch diese nur ausgeliefert, wenn ihre Rücküber- stellung zur Strafvollstreckung im Inland gewährleistet wird. Nicht zuletzt wegen dieser wichtigen Aspekte ist das vorliegende Umsetzungsgesetz – trotz der grundsätzli- chen Kritik an den Vorgaben des Rahmenbeschlusses – ein gelungenes Gesetz. Es freut mich, dass die Kollegin- nen und Kollegen von der Opposition das auch so sehen und im Rechtsausschuss mit uns gemeinsam für das Ge- setz gestimmt haben. Ich hoffe auch heute auf eine ein- vernehmliche Beschlussfassung des ganzen Hohen Hau- ses. Der Europäische Haftbefehl ist ein weiterer Baustein des europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts, der immer stärker Konturen gewonnen hat. Gegenwärtig ist dieser Raum jedoch noch ein Rohbau, bei dem bisher vor allem die Ingenieure der Sicherheit zu Werke gegangen sind. Die Bauabschnitte im Bereich des Rechts und der gleichen Freiheiten der Unionsbürge- rinnen und -bürger sowie aller Menschen, die in der Union leben, sind dagegen noch kaum über die Pla- nungsphase hinausgekommen. Gemeinsame Standards eines rechtsstaatlichen Strafprozesses sind vorerst nicht in Sicht, von einem vereinheitlichten materiellen Straf- recht ganz zu schweigen. Wahrend Geheimdienste und Polizeibehörden bereits eng und effektiv zusammenar- beiten – das zeigen das Europäische Amt für Betrugsbe- k n F s s t p w V r k e W r H a r e Z a w d 3 D F w n K s s s d S s g s r z v N u t s h c k s z d r n B (C (D ämpfung OLAF und Europol –, sucht man vergebens ach einer Entsprechung auf der rechtlichen Seite in orm eines Europäischen Staatsanwalts, eines Europäi- chen Ermittlungsrichters, einer unabhängigen europäi- chen Justiz und einer effektiven und grenzüberschrei- end agierenden Verteidigung. Hier müssen unsere olitischen Bemühungen ansetzen. Ein erster Schritt ird hoffentlich in naher Zukunft mit der Europäischen erfassung gemacht, die wenigstens prozessuale Grund- echte bringen wird, die den Menschen direkt zugute ommen. Jörg van Essen (FDP): Die FDP wird dem Gesetz- ntwurf zum Europäischen Haftbefehl heute zustimmen. ir tun dies nicht mit Begeisterung, sondern unter Be- ücksichtigung großer Bedenken. Mit dem Europäischen aftbefehl wird ein Rechtsinstrument beschlossen, das uf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung straf- echtlicher Entscheidungen gründet. Mit der Einführung des Europäischen Haftbefehls soll s in Zukunft leichter möglich sein, Straftäter zum weck der Strafverfolgung an einen anderen EU-Staat uszuliefern. Die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit ird künftig wegfallen, wenn es sich um eine Tat han- elt, die unter einer der im Rahmenbeschluss genannten 2 Deliktgruppen fällt. An der Unbestimmtheit dieser eliktgruppen ist zu Recht Kritik geübt worden. Die DP schließt sich dieser ausdrücklich an. Die Befürchtung, dass künftig solche Staatsbürger egen Taten ausgeliefert werden, die in Deutschland icht strafbar sind, müssen ernst genommen werden. Die ritik richtet sich in erster Linie an den EU-Rahmenbe- chluss. Hier wird eine Harmonisierung des europäi- chen Strafrechts bzw. Strafverfahrensrechts vorausge- etzt, die bislang nicht erfolgt ist. Mit der Einführung es Europäischen Haftbefehls wird daher der zweite chritt vor dem ersten gemacht. Die FDP richtet in die- em Zusammenhang schwere Vorwürfe an die Bundesre- ierung. Die Bundesregierung hat dem Rahmenbe- chluss über den Europäischen Haftbefehl zugestimmt. Es ist ein grobes Versäumnis, dass die Bundesregie- ung ihren Einfluss auf europäischer Ebene nicht recht- eitig geltend gemacht hat. Die Bundesregierung hat es ersäumt, die deutschen Interessen frühzeitig und mit achdruck zur Sprache zu bringen. Kritikwürdig ist aus unserer Sicht ebenfalls die völlig nzureichende Einbeziehung des Deutschen Bundes- ages in die Beratungen der EU über den Rahmenbe- chluss zum Europäischen Haftbefehl. Ich hoffe, dass ieraus die nötigen Lehren gezogen werden, damit sol- he misslichen Vorgänge zukünftig vermieden werden önnen. Der Bundestag ist jetzt mit dem Rahmenbe- chluss konfrontiert und hat die Pflicht, diesen umzuset- en. Die Umsetzung ist mit dem Gesetzentwurf der Bun- esregierung gut gelungen. Insbesondere die Formulie- ungshilfen des Bundesjustizministeriums haben zu ei- er weiteren Verbesserung geführt. Die grundsätzlichen edenken bezüglich der Rechtsfolgen, die die Einfüh- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8761 (A) ) (B) ) rung des Europäischen Haftbefehls für das deutsche Strafverfahrensrecht hat, konnten weitgehend in den par- lamentarischen Beratungen, insbesondere in dem erwei- terten Berichterstattergespräch mit den Sachverständi- gen im Rechtsausschuss, ausgeräumt werden. Es ist deutlich gemacht worden, dass bereits heute im deut- schen Straf- und Verfahrensrecht ein breites Instrumen- tarium zur Verfügung steht, um rechtsstaatlich bedenkli- chen Auslieferungsersuchen entgegenzuwirken und zu weitgehende Belastungen abzumildern. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält darüber hi- naus an vielen Stellen zahlreiche Bewilligungshinder- nisse. Bevor eine Auslieferung bewilligt wird, entschei- det ein deutsches Gericht über ihre Zulässigkeit. Die Zu- lässigkeit hängt unter anderem davon ab, ob die Maßnahme mit den in Art. 6 des Vertrages über die Eu- ropäische Union enthaltenen Grundsätzen vereinbar ist. Zu diesen Grundsätzen gehören unter anderem die Ach- tung der Menschenrechte und der Grundrechte. Die un- abdingbaren Grundrechtsstandards müssen daher zwin- gend beachtet werden. Der Wegfall der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit führt daher keineswegs zwin- gend dazu, dass in den Fällen fehlender beiderseitiger Strafbarkeit oder sonstiger Bedenken und des Vorliegens einer Katalogtat immer ausgeliefert werden müsse. Nach intensiver Diskussion hat sich die FDP-Bundes- tagsfraktion unter Berücksichtigung dieser Gesichts- punkte schließlich dazu entschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Bis zu einem gemeinsamen europäischen Straf- und Strafprozessrecht ist es noch ein weiter Weg. Die Einführung des Europäischen Haftbefehls sollte da- her für uns alle ein Anlass sein, uns im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu engagieren und den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken, dieses wichtige Thema in den europäischen Gremien weiter voranzubrin- gen. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Es ist gut und wichtig, dass Europa zusammenwächst und die Grenzkontrollen weit- gehend der Vergangenheit angehören. Grenzen sind da- mit aber auch für Straftäter kein Hindernis mehr. Wir müssen deshalb die Zusammenarbeit auch und gerade im strafrechtlichen Bereich verbessern. Für eine wirksame europäische Verbrechensbekämp- fung brauchen wir die rasche Überstellung von Straf- tätern zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung an einen anderen Mitgliedstaat. Hierbei haben sich die bis- herigen Verfahren zur Auslieferung oftmals als zu schwerfällig erwiesen. Der Europäische Haftbefehl ver- einfacht das bestehende Verfahren erheblich. Er über- nimmt bewährte Mechanismen, etwa aus den beiden EU-Auslieferungsübereinkommen. Gleichzeitig vermei- det er ihre Schwachstellen, die zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt haben. Das dafür geschaffene Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist ein neuer und erfolgreicher Weg. Dabei ist es uns bei den Verhandlungen in Brüssel ge- lungen, eine ausgewogene Balance zwischen den Erfor- dernissen einer modernen Verbrechensbekämpfung ei- n a d w g D h u d n e d f 9 g B h k d d g A g b E I r d h s t m i E s i D s g d a M G s d s u d n g (C (D erseits und einem hohen rechtsstaatlichen Standard ndererseits zu finden. Die Grund- und Menschenrechte er Betroffenen sind beim Europäischen Haftbefehl ge- ahrt. Diese ausgewogene Balance haben wir im vorlie- enden Europäischen Haftbefehlsgesetz aufgegriffen. ie vom Rechtsausschuss befragten Sachverständigen aben ausdrücklich und übereinstimmend begrüßt, dass nser Gesetzentwurf den Rahmenbeschluss behutsam in as bewährte System des Gesetzes über die Internatio- ale Rechtshilfe in Strafsachen einfügt. In diesem Rahmen finden sich wichtige Neuerungen: Wir bekommen durch den Europäischen Haftbefehl in neues Fristenregime. Zukünftig soll eine Entschei- ung über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbe- ehls binnen einer Frist von 60 Tagen ergehen, die auf 0 Tage verlängert werden kann. Ein großer Fortschritt egenüber der jetzigen Praxis, bei der nicht selten ein etroffener ein Jahr oder länger in Auslieferungshaft ge- alten wird, bevor die Entscheidung über die Zulässig- eit der Auslieferung fällt. Dies verträgt sich weder mit er Unschuldsvermutung für den Betroffenen noch mit em Interesse an zügigen Ermittlungen. Zur Beschleunigung der Verfahren wird auch beitra- en, dass der bislang übliche Austausch umfangreicher uslieferungsunterlagen entfällt. In Zukunft genügt re- elmäßig das auf dem jeweiligen nationalen Haftbefehl eruhende und europaweit einheitliche Formular des uropäischen Haftbefehls. Es wird über das Schengener nformationssystem elektronisch zugänglich sein. Bei aller Beschleunigung halten wir an bewährten echtsstaatlichen Grundsätzen fest. Es bleibt dabei: Die Auslieferung setzt grundsätzlich ie beiderseitige Strafbarkeit voraus. Was wir aber auch ier deutlich vereinfachen, ist das Verfahren. Für be- timmte, auf einer Positivliste zusammengefasste Straf- aten ist die gegenseitige Strafbarkeit zukünftig nicht ehr in jedem Einzelfall zu prüfen. Es handelt sich um nsgesamt 32 Deliktsgruppen. Sie sind entweder bereits U-weit harmonisiert oder es handelt sich um solche chweren Straftaten, die aufgrund ihres Unrechtsgehaltes n allen Staaten in vergleichbarer Weise strafbar sind. amit stellen wir die gegenseitige Strafbarkeit zuverläs- ig sicher. Ich möchte auch betonen, dass in einem Europa des emeinsamen Freizügigkeits- und Rechtsraums von je- em verlangt werden kann, sich seiner Verantwortung m Tatort zu stellen. Dies gilt umso mehr, als in allen itgliedstaaten gleichermaßen die rechtstaatlichen rundsätze des Art. 6 des EU-Vertrages gelten – wir prechen hier vom „europäischen ordre public“. Natürlich achten wir darauf, dass dabei der Grundsatz es rechtlichen Gehörs gewährleistet ist: Die Voll- treckung eines Europäischen Haftbefehls kommt nach nserem Entwurf bei bestimmten Erscheinungsformen es Abwesenheitsurteils nicht infrage. Ein weiterer ganz entscheidender Mehrwert des euen Rechts wird die Möglichkeit der Auslieferung ei- ener Staatsangehöriger sein. Dabei stellen wir sicher, 8762 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 (A) (C) (B) (D) dass die Betroffenen nach ihrer Verurteilung im Ausland ihre Strafe in Deutschland verbüßen können. Dies gilt, weil es gerecht und sachgerecht ist, auch für hier wohn- hafte und legal verwurzelte Ausländer. Der für alle Straffälligen gleichermaßen geltende Ge- danke der Resozialisierung gebietet es, den Strafvollzug möglichst in räumlicher Nähe des Lebensmittelpunktes durchzuführen. Mit dem Europäischen Haftbefehl wurde erstmals ein Rechtsinstrument beschlossen, dessen inhaltliche Para- meter auch für zukünftige Rechtsinstrumente der gegen- seitigen Anerkennung von Bedeutung sein werden. Die gegenseitige Anerkennung muss aber als notwendige Voraussetzung von einer verstärkten Harmonisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts begleitet werden, für die sich die Bundesregierung auch zukünftig einset- zen wird. sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 2 - 91, 1 , 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 7980 97. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Brandner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Die betriebliche Altersversorgung, Ausbildungsplätze

    nd Ähnliches sind Themen in den Tarifverträgen.
    Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die kosten-

    reibende Reform der Betriebsverfassung ist das letzte
    tichwort, das ich aufgreifen möchte.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nein, das können Sie nicht mehr aufgreifen. Sie kön-

en nur die Bedeutung dieses Themas hervorheben, um
s vielleicht einem nachfolgenden Kollegen zuzuwerfen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Brandner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident, ich bedanke mich und sage: Der Be-

    riebsrat ist eine Bank in diesem Land, Betriebsräte ste-
    en unentgeltlich für die Steigerung der Produktivität
    ur Verfügung. Dafür sollten wir den Betriebsräten in
    iesem Land danken.


    (Beifall bei der SPD)







    (A) )



    (B) )