Plenarprotokoll 15/97
Bonde, Winfried Nachtwei, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Durch Transformation die Bundes-
wehr zukunftsfähig gestalten
(Drucksache 15/2656) . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU:
Für eine moderne Bundeswehr als
Pfeiler einer verlässlichen Sicher-
heits- und Verteidigungspolitik
Deutschlands
(Drucksache 15/2388) . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Günther
Friedrich Nolting, Jürgen Koppelin,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP: Zukunftsfähigkeit der
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . . .
Gerd Höfer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
Ulrike Merten SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . .
Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 4:
a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
8600 B
8600 C
8620 A
8621 C
8623 A
8624 D
8625 D
8626 D
8628 B
Deutscher B
Stenografisch
97. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
I n h a l
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 4 b, 12 a
und b, 15 und 21 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beileid zu Anschlägen in Spanien . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
a) Abgabe einer Erklärung der Bundesre-
gierung: Die neue Bundeswehr – auf
richtigem Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Rainer
Arnold, Reinhold Robbe, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Alexander
D
B
D
R
D
W
D
C
C
R
T
A
8599 A
8600 A
8610 C
8600 B
Bundeswehr herstellen – Wehr-
pflicht aussetzen
(Drucksache 15/2662) . . . . . . . . . . . . . 8600 C
undestag
er Bericht
ung
en 11. März 2004
t :
r. Peter Struck, Bundesminister
MVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . .
ainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helga Daub FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . .
infried Nachtwei BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristian Schmidt (Fürth)
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
einhold Robbe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . .
homas Kossendey CDU/CSU . . . . . . . . . . .
lexander Bonde BÜNDNIS 90/
8600 D
8604 D
8607 B
8608 D
8610 D
8613 B
8614 C
8617 A
8618 C
rung: Bericht des Bundeskartellam-
tes über seine Tätigkeit in den Jah-
ren 2001/2002 sowie über die Lage
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
und Entwicklung auf seinem Aufga-
bengebiet und Stellungnahme der
Bundesregierung
(Drucksache 15/1226) . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Gudrun Kopp, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der FDP: Für
einen wirksamen Wettbewerbsschutz in
Deutschland und Europa
(Drucksache 15/760) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . .
Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . .
Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 22:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Reichsvermögen-
Gesetzes
(Drucksache 15/2135) . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom
13. Mai 2002 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und Kanada
über die Rechtshilfe in Strafsachen
(Drucksache 15/2598) . . . . . . . . . . . . .
Z
T
8629 C
8629 C
8629 D
8631 B
8632 B
8634 C
8634 D
8635 B
8636 C
8637 A
8637 C
8638 A
8639 C
8640 A
8640 D
8641 B
8643 B
8645 A
8645 A
c) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Zusatzvertrag vom
13. Mai 2002 zu dem Vertrag vom
11. Juli 1977 zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und Kanada
über die Auslieferung
(Drucksache 15/2599) . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 3:
Antrag der Abgeordneten Karin Rehbock-
Zureich, Sören Bartol, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Albert Schmidt (Ingol-
stadt), Volker Beck (Köln), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Die Bahnreform
konsequent weiterführen
(Drucksache 15/2658) . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 23:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Durchfüh-
rung einer Repräsentativstatistik
über die Bevölkerung und den Ar-
beitsmarkt sowie die Wohnsituation
der Haushalte (Mikrozensusgesetz
2005 – MZG 2005)
(Drucksachen 15/2543, 15/2673) . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
– zu der Verordnung der Bundesregie-
rung: Einundsechzigste Verord-
nung zur Änderung der Außen-
wirtschaftsverordnung (AWV)
– zu der Verordnung der Bundesre-
gierung: Einhundertzweite Ver-
ordnung zur Änderung der Aus-
fuhrliste – Anlage AL zur
Außenwirtschaftsverordnung –
– zu der Verordnung der Bundes-
regierung: Einhundertachtund-
vierzigste Verordnung zur Ände-
rung der Einfuhrliste – Anlage
zum Außenwirtschaftsgesetz –
(Drucksachen 15/2355, 15/2442
Nr. 2.2, 15/2356, 15/2442 Nr. 2.3,
15/2354, 15/2442 Nr. 2.1, 15/2534) . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit zu der Verord-
nung der Bundesregierung: Verord-
8645 A
8645 B
8645 C
8645 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 III
nung zur Umsetzung EG-rechtlicher
Vorschriften, zur Novellierung der
Zweiundzwanzigsten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Im-
missionsschutzgesetzes (Verord-
nung über Immissionswerte für
Schadstoffe in der Luft –
22. BImSchV) und zur Aufhebung
der Dreiundzwanzigsten Verord-
nung zur Durchführung des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes (Ver-
ordnung über die Festlegung von
Konzentrationswerten – 23. BImSchV)
(Drucksachen 15/2407, 15/2442 Nr. 2.4,
15/2682) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses nach Art. 77 des Grundgesetzes zu
dem Vierten Gesetz zur Änderung
des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch
(Drucksachen 15/1672, 15/2176,
15/2555, 15/2607) . . . . . . . . . . . . . . . .
e)–h)Beschlussempfehlungen des Petitions-
ausschusses: Sammelübersichten 99,
100, 101 und 102 zu Petitionen
(Drucksachen 15/2582, 15/2583,
15/2584, 15/2585) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Zweite und dritte Beratung des vom
Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei-
nes ... Gesetzes zur Änderung des
Deutschen Richtergesetzes
(Drucksachen 15/1471, 15/2676) . . . .
b) Antrag der Fraktionen der SPD, des
BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN
und der FDP: Die parlamentarische
Dimension des euromediterranen
Barcelona-Prozesses mit der Euro-
med PV stärken
(Drucksache 15/2660) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 5:
– Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Sicherung der nachhaltigen
Finanzierungsgrundlagen der ge-
setzlichen Rentenversicherung (RV-
Nachhaltigkeitsgesetz)
(Drucksachen 15/2149, 15/2678) . . . .
G
H
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B
G
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R
8646 B
8646 C
8646 C
8647 A
8647 B
8647 C
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Sicherung
der nachhaltigen Finanzierungs-
grundlagen der gesetzlichen Renten-
versicherung (RV-Nachhaltigkeits-
gesetz)
(Drucksachen 15/2562, 15/2591,
15/2678) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
udrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . .
orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
irgitt Bender BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . .
rika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Klaus Kirschner SPD . . . . . . . . . . . . . . .
lla Schmidt, Bundesministerin
MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . .
lla Schmidt, Bundesministerin
MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erald Weiß (Groß-Gerau)
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arsten Schönfeld SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak-
tion der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN: Pläne der CDU/CSU zu
Einschränkungen im Arbeits- und Ta-
rifrecht
laus Uwe Benneter SPD . . . . . . . . . . . . . . .
aurenz Meyer (Hamm)
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8647 C
8647 D
8649 D
8652 D
8653 A
8653 D
8655 D
8657 D
8659 A
8660 C
8661 D
8664 A
8664 B
8665 A
8666 A
8667 A
8667 D
8670 C
8668 C
8672 B
8674 A
8675 B
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Scheel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dagmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . .
Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
a) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Bericht der Bundesregierung
über ihre Exportpolitik für konven-
tionelle Rüstungsgüter im Jahre
2002 (Rüstungsexportbericht 2002)
(Drucksache 15/2257) . . . . . . . . . . . . .
b) Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Bericht der Bundesregierung
zu den Möglichkeiten der Erhöhung
der Transparenz des Rüstungs-
exportberichts
(Drucksache 15/2256) . . . . . . . . . . . . .
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helmut Rauber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
Christian Müller (Zittau)
SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 7:
a) Erste Beratung des von den Abgeord-
neten Reinhard Schultz (Everswin-
kel), Marion Caspers-Merk, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der
SPD sowie den Abgeordneten Birgitt
Bender, Ulrike Höfken, weiteren Ab-
in
Z
S
U
B
D
K
M
B
A
M
B
G
G
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K
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8676 C
8678 A
8679 B
8680 B
8681 A
8683 A
8684 C
8685 D
8686 D
8688 A
8689 B
8690 C
8690 C
8690 D
8692 A
8693 B
8694 C
8695 B
8696 B
8697 B
geordneten und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Verbesserung des Schutzes jun-
ger Menschen vor Gefahren des Al-
kohol- und Tabakkonsums
(Drucksache 15/2587) . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Klaus
Haupt, Detlef Parr, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP: Besse-
rer Schutz von Kindern und Ju-
gendlichen vor Missbrauch von
Alcopops und anderen alkoholi-
schen Ready-to-drink-Getränken
(Drucksache 15/2619) . . . . . . . . . . . . .
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Ursula
Heinen, Gerlinde Kaupa, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Verbesserung der Maßnahmen
zum Schutze der Kinder und Ju-
gendlichen vor Alkoholsucht
(Drucksache 15/2646) . . . . . . . . . . . . .
imone Violka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rsula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
irgitt Bender BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ndreas Scheuer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
arion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erlinde Kaupa CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
eorg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Katherina
Reiche, Helmut Heiderich, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/CSU:
Biotechnologie als Schlüsseltechnologie
stärken
(Drucksache 15/2160) . . . . . . . . . . . . . . . .
atherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
ené Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8698 D
8698 D
8699 A
8699 A
8701 A
8702 A
8703 B
8704 B
8705 B
8707 C
8707 D
8708 D
8710 A
8711 A
8711 B
8712 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 V
Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helmut Lamp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carola Reimann SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . .
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 9:
a) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Umsetzung der Richt-
linie über den rechtlichen Schutz
biotechnologischer Erfindungen
(Drucksache 15/1709) . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Fraktionen der SPD und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN:
Für ein modernes Biopatentrecht
(Drucksache 15/2657) . . . . . . . . . . . . .
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 10:
Antrag der Abgeordneten Dr. Dieter
Thomae, Detlef Parr, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der FDP: Zusätzliche
Kranken- und Pflegeversicherungsbei-
träge bei Versorgungsbezügen durch
das GKV-Modernisierungsgesetz rück-
gängig machen
(Drucksache 15/2472) . . . . . . . . . . . . . . . .
C
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8720 C
8721 D
8722 D
8723 D
8724 A
8724 A
8725 A
8726 B
8727 C
8728 B
8729 B
8729 C
8730 D
8731 C
arl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . .
eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Carl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . .
ichael Hennrich CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
etra Selg BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 11:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Durchfüh-
rung von Verordnungen der Euro-
päischen Gemeinschaft auf dem
Gebiet der Gentechnik und zur
Änderung der Neuartige Lebensmit-
tel- und Lebensmittelzutaten-Ver-
ordnung
(Drucksachen 15/2520, 15/2597,
15/2669). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Durchführung von Verordnun-
gen der Europäischen Gemein-
schaft auf dem Gebiet der Gentech-
nik und zur Änderung der
Neuartige Lebensmittel- und Le-
bensmittelzutaten-Verordnung
(Drucksachen 15/2397, 15/2669) . . . .
altraud Wolff (Wolmirstedt)
PD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
elmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
atthias Berninger, Parl. Staatssekretär
MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . .
atthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 13:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über den Arbeitsmarkt-
zugang im Rahmen der EU-Erweite-
rung
(Drucksachen 15/2378, 15/2541, 15/2672)
8731 C
8733 A
8734 B
8735 B
8736 C
8737 D
8739 A
8739 A
8739 B
8740 A
8741 B
8743 C
8743 D
8745 A
8746 D
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
Tagesordnungspunkt 14:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Umsetzung des Rah-
menbeschlusses über den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren
zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union (Europäisches Haftbe-
fehlsgesetz – EuHbG)
(Drucksachen 15/1718, 15/2677) . . . . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung des Abgeordneten Martin
Hohmann (fraktionslos) zur namentlichen
Schlußabstimmung über das Haushaltsgesetz
2004 (80. Sitzung, Tagesordnungspunkt II) . .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Hans Büttner (Ingolstadt) (SPD) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs-
grundlagen der gesetzlichen Rentenver-
sicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Ta-
gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Klaus Barthel (Starnberg), Horst Kubatschka,
Götz-Peter Lohmann, Dr. Christine Lucyga,
Florian Pronold, René Röspel, Anton Schaaf,
Horst Schmidbauer (Nürnberg), Fritz
Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Rüdiger
Veit, Waltraud Wolff (Wolmirstedt) und
Wolfgang Spanier (alle SPD) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs-
grundlagen der gesetzlichen Rentenver-
sicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Ta-
gesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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8747 A
8747 B
8749 C
8751 A
8751 A
8751 B
8751 C
nlage 5
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
abine Leutheusser-Schnarrenberger und
ibylle Laurischk (beide FDP) zur Abstim-
ung über den Entwurf eines Gesetzes zur
msetzung des Rahmenbeschlusses über
en Europäischen Haftbefehl und die
bergabeverfahren zwischen den Mitglied-
taaten der Europäischen Union (Europäi-
ches Haftbefehlsgesetz – EuHbG) (Tages-
rdnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der
nterrichtungen:
Bericht der Bundesregierung über ihre
Exportpolitik für konventionelle Rüs-
tungsgüter im Jahre 2002 (Rüstungs-
exportbericht 2002)
Bericht der Bundesregierung zu den
Möglichkeiten der Erhöhung der
Transparenz des Rüstungsexportbe-
richts
Tagesordnungspunkt 6 a und b)
etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes über den Ar-
eitsmarktzugang im Rahmen der EU-Er-
eiterung (Tagesordnungspunkt 13)
ngelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . .
lexander Dobrindt
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Meckelburg
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
irk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erd Andres, Parl. Staatssekretär
MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 8
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
es Rahmenbeschlusses über den Europäi-
8752 C
8753 A
8753 C
8754 B
8755 B
8756 B
8756 D
8757 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 VII
schen Haftbefehl und die Übergabeverfah-
ren zwischen den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (Europäisches Haft-
befehlsgesetz – EuHbg) (Tagesordnungs-
punkt 14)
Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8758 C
8759 C
8760 C
8761 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8599
(A) )
(B) )
97. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8751
(A) )
(B) )
ten Gruppen dieses Thema wieder als gemeinsame So wird sichtbar, dass es nach den derzeitigen Planungen
reich erreicht werden, wenn die gesellschaftlich relevan- Z
ukunft mit dem der Vergangenheit vergleichbar bleibt.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Martin Hohmann (fraktions-
los) zur namentlichen Schlussabstimmung über
das Haushaltsgesetz 2004 (80. Sitzung, Tages-
ordnungspunkt II)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
führt. Mein Votum lautet Nein.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt)
(SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finan-
zierungsgrundlagen der gesetzlichen Renten-
versicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Ta-
gesordnungspunkt 5)
Das zur Abstimmung stehende Rentenversicherungs-
Nachhaltigkeitsgesetz gibt den jetzigen Rentenbeziehern
Planungssicherheit angesichts der demographischen Ent-
wicklung unserer Gesellschaft. Eine überschaubare Pla-
nungssicherheit für die jetzt und künftig arbeitenden
Generationen gibt es aber ebenso wenig wie die diversen
Vorschläge der Union. Deshalb bleibt eine umfassende
Reform der Alterssicherung auch weiter auf der Tages-
ordnung. Eine solche Reform kann aber nur dann erfolg-
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 11.03.2004
Friedrich (Mettmann),
Lilo
SPD 11.03.2004
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 11.03.2004
Hartnagel, Anke SPD 11.03.2004
Lehder, Christine SPD 11.03.2004
Scharping, Rudolf SPD 11.03.2004
Dr. Stadler, Max FDP 11.03.2004
Teuchner, Jella SPD 11.03.2004
Dr. Thomae, Dieter FDP 11.03.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
ufgabe angehen und es nicht in Wahlkampfauseinan-
ersetzungen zerreiben lassen. Unter diesen Prämissen
timme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf trotz eini-
er Bedenken zu, weil es bereits für das Jahr 2008 eine
euerliche Befassung vorsieht. Bis dahin besteht die
ealistische Möglichkeit, eine wirkliche Reform der
lterssicherung im gesellschaftlichen Konsens zu ent-
ickeln. Nach der heutigen Entscheidung eröffnet sich
ür alle, die wie ich die Notwendigkeit eines gesell-
chaftlich notwendigen konsensualen Vorgehens für eine
rundsätzliche Reform erkennen, die Chance, mit partei-
bergreifenden Gesprächen zu beginnen.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Barthel (Starnberg),
Horst Kubatschka, Götz-Peter Lohmann,
Dr. Christine Lucyga, Florian Pronold, René
Röspel, Anton Schaaf, Horst Schmidbauer
(Nürnberg), Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-
Sperk, Rüdiger Veit, Waltraud Wolff (Wol-
mirstedt) und Wolfgang Spanier (alle SPD) zur
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungs-
grundlagen der gesetzlichen Rentenversiche-
rung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Tagesord-
nungspunkt 5)
Das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finan-
ierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversiche-
ung“ greift tief in das System der gesetzlichen Alters-
orsorge ein. Wir stimmen ihm nur unter folgenden
berlegungen zu:
Für uns ist und bleibt die lebensstandardsichernde ge-
etzliche Rente ein zentrales Ziel unserer Politik. Gegen-
ärtig deckt die gesetzliche Rente etwa 85 Prozent der
esamten Altersbezüge eines westdeutschen Rentner-
aushalts ab. In den neuen Ländern ist die gesetzliche
ente nahezu die einzige Einkommensquelle für das Al-
r.
Die derzeitige Entwicklung in der Wirtschaft und auf
em Arbeitsmarkt, die niedrigen Lohn- und Einkom-
enszuwächse und die aktuellen Gesetzesvorlagen zur
entenreform und Rentenbesteuerung bewirken eine
bsenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente. Damit
ollen Beitragssatzsteigerungen in Grenzen gehalten
erden.
Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf demgegenüber
unmehr eine Niveausicherung vorsieht. Somit bleibt
ie Beitragshöhe nicht der alleinige Maßstab der künfti-
en Entwicklung der Renten. Wir begrüßen auch, dass
ie Koalition die Transparenz im Berechnungssystem
urch das Konzept „Rentenniveau vor Steuern“ sicher-
tellen will. Dieses gestattet, dass das Rentenniveau der
8752 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
(A) )
(B) )
schrittweise von jetzt 53,3 Prozent über 46 Prozent zum
Jahr 2020 auf 43 Prozent zum Jahr 2030 sinken würde,
also auf den Rentenwert bezogen um 20 Prozent!
Transparenz und Revisionsklausel sind umso wichti-
ger, weil alle derzeit zugrunde liegenden Berechnungen
auf Prognosewerten beruhen, die durch die reale Ent-
wicklung schnell überholt sein können.
Durch die Kombination der Auswirkungen mehrerer
Leistungskürzungen im Bereich der sozialen Gesetzge-
bung werden in den nächsten Jahren auf ältere Menschen
nominale und reale Einkommensverluste zukommen.
Zusätzliche betriebliche und/oder private Altersvorsor-
gemodelle sollen künftig die angemessene Beteiligung
der Arbeitnehmerinnen an der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung ermöglichen. Solche weiteren Standbeine
können zwar als Ergänzung sinnvoll sein, als Absiche-
rung von Lebensrisiken haben sie trotz der von der Koa-
lition geschaffenen kräftigen staatlichen Förderung nur
begrenzte Wirkung, weil sie für Bezieherinnen niedriger
Einkommen und Arbeitslose kaum finanzierbar sind, sie
die erheblichen, teilweise heute schon erkennbaren Ka-
pitalmarktrisiken mit auf die Einzelnen und Schwäche-
ren verlagern und nicht allgemeinverbindlich und unter
Beteiligung aller Unternehmen vorgesehen sind.
Deshalb fordern wir auch in Zukunft folgende Ziele
zu beachten:
Erstens. Die Sicherung eines Mindestrentenniveaus
als zuverlässige Teilhabe der jeweiligen Rentnergenera-
tion an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Wir
wollen den Menschen Vertrauen durch Sicherheit im ge-
setzlichen Rentensystem geben. Dazu gehört, dass auch
bei immer unstetigeren Erwerbsbiografien Menschen,
die viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben, ein Altersein-
kommen haben, das über dem Sozialhilfe- oder Grund-
versorgungsniveau liegt. Deshalb braucht die gesetzliche
Rentenversicherung auch und erst recht in Zukunft ein
überprüfbares, dauerhaft garantiertes und rechtsverbind-
liches Mindestniveau, das deutlich über den jetzigen Pla-
nungen liegt. Die heutige junge Generation muss wissen,
dass es für die heutige Beitragsleistung auch eine adä-
quate Gegenleistung im Rentenfall gibt.
Zweitens. Der Bund muss weiterhin voll zu seiner
Verantwortung für die Rente stehen. Die gesetzliche
Rentenversicherung trägt viele gesellschaftliche und po-
litische Lasten im Interesse der Allgemeinheit. Diese
und die Gewährleistungspflicht für die Rentensicherheit
müssen weiterhin in dem erforderlichen Umfang durch
den Bundeszuschuss getragen werden. Der Bundeszu-
schuss darf nicht zum Spielball kurzfristiger, konjunk-
turabhängiger Haushaltspolitik werden.
Drittens. Die Erwerbstätigenversicherung muss auf
der Tagesordnung bleiben! Derzeit werden die Weichen
für eine nachhaltige Sicherung unseres Altersversor-
gungssystems gestellt. Dabei darf die Frage einer Ver-
breiterung der personellen und finanziellen Basis der
Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
ausgeklammert bleiben. Deshalb sind schon jetzt
Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversiche-
rung einzuleiten.
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Alterssicherung ist ein gesamtgesellschaftliches Pro-
lem und darf nicht zum Generationenkonflikt umge-
eutet werden. Dies ist schon darin erkennbar, dass die
üngere, aktuell erwerbstätige Bevölkerung mit relativ
ohen Beiträgen selbst vom künftig niedrigeren Renten-
iveau betroffen sein wird.
Beiträge zur Rentenversicherung sind Pflichtbeiträge,
ür die entsprechende Leistungen zu garantieren sind.
taat und Politik dürfen nicht unter dem Stichwort
mehr Eigenverantwortung“ Lasten und Risiken auf die
inzelnen Menschen verlagern, von denen sie behaupten,
ie seien selbst unter größter Anstrengung gemeinschaft-
ich nicht mehr tragbar. Im Gegenteil: Der Sozialstaat
uss auch weiterhin die materielle Garantie für die Ab-
icherung gerade einer wachsenden Zahl älterer Men-
chen erbringen, da sonst seine politische Legitimation
n höchster Gefahr ist.
Trotz weitergehender Forderungen für eine Alterssi-
herung stimmen wir dem Gesetz vor dem Hintergrund
u, dass derzeit für sinnvolle Alternativen die parlamen-
arischen Mehrheiten fehlen und Opposition und Bun-
esratsmehrheit den Sozialstaat vom Grundsatz her in-
rage stellen und teilweise sogar massiv bekämpfen.
Wir sind entschlossen, der Politik von Arbeitgeber-
erbänden, der CDU/CSU und der FDP, die den Sozial-
taat letztlich zur Armenfürsorge degenerieren wollen,
assiv entgegenzutreten.
nlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger und Sibylle Laurischk (beide
FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlus-
ses über den Europäischen Haftbefehl und die
Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union (Europäisches
Haftbefehlsgesetz – EuHbG) (Tagesordnungs-
punkt 14)
Wir lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung
ur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Euro-
äischen Haftbefehl ab. Dieser Rahmenbeschluss des
uropäischen Rates und der Europäischen Kommission
ührt zu einer Anerkennung justizieller Entscheidungen
nnerhalb der Mitgliedstaaten der EU mit dem Ziel der
uslieferung eigener Staatsangehöriger, ohne dass es die
ereinbarung von Mindeststandards in Strafverfahren in
er EU gibt. In 32 unbestimmt formulierten Delikts-
eldern wird zur Auslieferung auf das Prinzip der beider-
eitigen Strafbarkeit verzichtet mit der Folge, dass auf-
rund eines formulierten Auslieferungsersuchens ein
ürger überstellt wird, auch wenn sein Verhalten in
eutschland nicht strafbar ist oder die Höhe angedrohter
trafen sehr unterschiedlich ist.
Vor der gegenseitigen Anerkennung justizieller Ent-
cheidungen bedarf es auch in der EU der Schaffung von
trafverfahrensrechtlichen Mindeststandards zum Schutz
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8753
(A) )
(B) )
der Bürger. Mit dem Europäischen Haftbefehl wird der
zweite Schritt vor dem ersten getan.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Unterrichtungen:
– Bericht der Bundesregierung über ihre
Exportpolitik für konventionelle Rüstungs-
güter im Jahre 2002 (Rüstungsexportbericht
2002)
– Bericht der Bundesregierung zu den Mög-
lichkeiten der Erhöhung der Transparenz
des Rüstungsexportberichts
(Tagesordnungspunkt 6 a und b)
Petra Pau (fraktionslos): Erstens. Wir diskutieren
den Bericht über deutsche Rüstungsexporte nicht, weil
wir Statistik-Fans sind oder ein Berichts-Faible haben.
Wir diskutieren ihn, weil wir das weltweite Geschäft mit
Waffen und Kriegsgerät nicht wollen. Jedenfalls ist das
die Position der PDS im Bundestag. Für uns hat der
Spruch – „Frieden schaffen mit immer weniger Waf-
fen“ – noch immer einen aktuellen Sinn.
Zweitens. Laut Bericht wurden im Jahre 2002 weni-
ger Kriegswaffen und Rüstungsgüter exportiert als im
Vorjahr. Zumindest wurden weniger Ausfuhren geneh-
migt. Aber Geschäfte im Wert von offiziell 3,26 Milliar-
den Euro sind natürlich kein Pappenstil und die Folgen
entziehen sich einer Bemessung.
Drittens. Nun hatte sich die Bundesregierung eigene
Maßstäbe gesetzt. An ihnen muss sich Rot-Grün natür-
lich besonders messen lassen. Ein Kriterium schließt den
Rüstungsexport in Krisenregionen aus. Dem stehen aber
Exporte nach Israel gegenüber und zwar laut Bericht im
Gesamtwert von 160 Millionen Euro. Alle Welt weiß,
dass der Nahe Osten ein akuter Brandherd ist. Dennoch
erteilte die Bundesregierung 157 Exportgenehmigungen.
Ich teile daher die Kritik der Kampagnen gegen Rüs-
tungsexporte, von Amnesty International und dem Akti-
onsnetz gegen Kleinwaffen, die das – Zitat – „men-
schenrechtlich unerträglich“ finden.
Viertens. Das betrifft auch die Ausfuhr von Waffen
und Munition in andere Problemländer, wie Ägypten,
Malaysia, Mexiko, Nepal oder Saudi-Arabien. In diesem
Zusammenhang vermisse ich übrigens auch eine Auflis-
tung der Unternehmen, die an derartigen Geschäften ver-
dienen.
Fünftens. Schließlich gibt es eine weitere Grauzone,
die der Bericht nicht erhellt. Ich meine Exportgüter, die
zivil, aber ebenso schnell militärisch eingesetzt werden
können.
Da wir heute über den Bericht für das Jahr 2002 re-
den, kann der geplante Export der Atomanlage von Ha-
nau nach China noch nicht enthalten sein. Aber er gehört
in diese Kategorie. Deshalb ist es gut, wenn sich immer
mehr Rüstungs- und Atomgegner der Initiative „Hanau
selber kaufen“ anschließen. Ich habe es auch getan.
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nlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-
Erweiterung (Tagesordnungspunkt 13)
Angelika Krüger-Leißner (SPD): „Die Osterweite-
ung der Europäischen Union stellt eine der größten
hancen für die Menschen unseres Kontinents in diesem
ahrhundert dar. Politisch wird damit die historische
paltung Europas überwunden, und es kann dauerhaft
tabilität und Frieden gesichert werden.“ – So leitet die
nion ihre Große Anfrage zu den Auswirkungen der
U-Osterweiterung ein. Ich kann diesen Worten nur zu-
timmen.
Auch der darüber hinausgehenden Analyse, dass sich
irtschaftlich neue Möglichkeiten für Wachstum und
eschäftigung bieten und dass die Erweiterung vor al-
em in menschlicher und kultureller Hinsicht zum Zu-
ammenwachsen Europas beitragen wird, kann ich mich
nschließen.
Daher ist es auch folgerichtig, dass die Union dem
orliegenden Entwurf der Bundesregierung zustimmt
nd die Übergangsregelungen beim Arbeitsmarktzugang
itträgt. Ich begrüße diese Einigkeit in diesem so wich-
igen Thema ausdrücklich.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ihr
erhalten, meine Damen und Herren von der CDU/CSU,
eim Umgang mit Europa an einigen Stellen wider-
prüchlich finde. In ihrem Beschluss „Weichen stellen
ür Deutschland“ schüren Sie Ängste und warnen vor
en Risiken der Erweiterung, ohne auf die Chancen und
öglichkeiten weiter einzugehen.
Ihre Antworten auf die neuen Märkte und die neuen
ettbewerber liegen im Niedriglohnbereich und in dem
eit gehenden Abbau von Arbeitnehmerrechten. Das ist
in fahrlässiger Umgang mit der Erweiterung der EU,
er zudem nicht den tatsächlichen Gegebenheiten ent-
pricht. Die Bedenken in der Bevölkerung, die zweifel-
s bestehen, zu benutzen, um Ihre Politik des Sozialab-
aus zu begründen – das ist ein wirklich nicht
kzeptabler Umgang mit der europäischen Idee.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist die Umset-
ung einer EU-Regelung im Beitrittsvertrag; einer Rege-
ung im Übrigen, für die sich besonders die Bundesre-
ierung immer stark gemacht hat.
Die Auslegung der Beitrittsvereinbarung ist sehr res-
riktiv. Andere EU-Staaten lassen mehr Freizügigkeit zu.
ie Behauptung, wir würden die Möglichkeiten der EU-
ichtlinie nicht ausschöpfen und von Beginn an zu viel
reizügigkeit zulassen, ist schlicht falsch.
Ich möchte in diesem Zusammenhang anmerken: Es
eht hier um die Übergangsfrist für Arbeitnehmerfreizü-
igkeit bei der EU-Osterweiterung, nicht um das Zuwan-
erungsgesetz. Denn die Forderung des Bundesrates,
ine Sonderregelung für Haushaltshilfen in Haushalten
it Pflegebedürftigen einzuführen, kann nicht nur auf
8754 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
(A) )
(B) )
die Mitglieder der Beitrittsstaaten beschränkt werden.
Das ist eindeutig etwas, das in eine Gesamtregelung ge-
hört.
Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass die Erweite-
rung über kurz oder lang zu größeren Migrationsbewe-
gungen in Europa führen wird. Genau beziffern lässt
sich das noch nicht. Die entsprechenden Schätzungen
und Gutachten liegen weit auseinander. Aber wir dürfen
auch nicht vergessen, dass sich die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer bei früheren Beitritten wie denen von
Griechenland, Spanien und Portugal nicht haben verun-
sichern lassen.
Die Übergangsregelungen stellen in diesem Zusam-
menhang einen guten Weg dar, auf dieses Problem nach
und nach zu reagieren. Dienstleistungsfreiheit und Frei-
zügigkeit der seit mehr als einem Jahr Ansässigen kom-
men hier zunächst. Auch die Wirtschaftsforschungsinsti-
tute sprechen sich für eine solche, langsame Öffnung
aus. Wenn Wirtschaft, Gesellschaft und Politik hier in
den nächsten Jahren die richtigen Weichen stellen, dann
wird auch dieser Aspekt der Osterweiterung ein Erfolg.
Wir müssen aufpassen, dass die Ängste und Sorgen in
der Bevölkerung die Chancen der europäischen Vereini-
gung nicht überwiegen. Zwar ist der Mehrheit der Deut-
schen sicher, dass die EU zur Sicherung des Friedens
und Wohlstandes unabdingbar ist, aber dennoch mehren
sich kritische und ängstliche Töne. Dies gilt umso mehr,
als die jetzige friedliche Situation in Europa für viele
schon nach einem guten Jahrzehnt der Annäherung zur
Selbstverständlichkeit wird.
Es ist gerade die Bevölkerung in den Staaten, die jetzt
neu hinzukommen, die diese Situation zu allererst be-
wirkt haben. Ohne die Solidarnosc in Polen beispiels-
weise wäre auch die friedliche Revolution in der DDR
nicht möglich gewesen. Hinzu kommt, dass Europa
durch die Vereinigung als internationaler Akteur noch
mehr Gewicht bekommen wird. Die 25 Staaten, die ab
Mai die EU bilden, haben 450 Millionen Einwohner und
umfassen ein Viertel des globalen Bruttosozialproduk-
tes.
Deutschland verzeichnet heute schon einen großen
Exportüberschuss gegenüber den Beitrittsländern. Allein
mit den baltischen Staaten sind das schon 1,5 Milliarden
Euro. Das schafft Arbeitsplätze in Deutschland.
Die EU-Strukturpolitik, die auch in den Beitrittslän-
dern greifen wird, wird auch positive Folgen für die heu-
tigen Randgebiete der EU haben. Gerade diese Regio-
nen, die jetzt die meiste Furcht vor der Osterweiterung
äußern, werden nun nicht mehr am Rande des Wirt-
schaftsraumes liegen, sondern mittendrin.
Wir müssen die Sorgen ernst nehmen, die besonders
kleine und mittlere Unternehmen betreffen. Daher ist der
Übergang, den wir mit vorliegender Regelung treffen, so
wichtig. Aber die Chancen sind ungleich größer; so
groß, dass die EU-Osterweiterung ohne Alternative ist.
Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Sicherlich ist es
unstrittig, dass die EU-Osterweiterung ein entscheiden-
der Beitrag zur weiteren Friedenssicherung in Europa
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st. Dass die Verwirklichung der Europäischen Union in
en vergangenen Jahrzehnten eine ausgesprochene Er-
olgsgeschichte hat, bezweifelt heute niemand mehr.
ohlstand und wirtschaftliche Entwicklung waren lange
eit auch in Deutschland eng verbunden mit dem euro-
äischen Einigungsprozess.
Unsere Aufgabe muss es sein, auch die weitere Fort-
ntwicklung der Europäischen Union an dieses Erfolgs-
odell anzuknüpfen. Dabei spielt die EU-Osterweite-
ung eine herausragende Rolle, die genau deswegen mit
ußerordentlicher Sorgfalt beobachtet und entwickelt
erden muss. Speziell diese Sorgfalt kann im vorliegen-
en Entwurf eines Gesetzes über den Arbeitsmarktzu-
ang nicht nachgewiesen werden. Im Gegenteil: Auch
ier wurde „schlampig“ gearbeitet; Probleme offensicht-
ich nicht ausreichend erkannt bzw. nicht eindeutig gere-
elt.
Frau Kollegin Krüger-Leißner hat in der ersten Le-
ung des Gesetzes davon gesprochen, dass Deutschland
irtschaftspolitisch von der EU-Osterweiterung profitie-
en wird. Ich hoffe das sehr. Ich sehe aber auch die Ge-
ahren und nehme diese im Interesse unserer Bürgerin-
en und Bürger außerordentlich ernst. Die Kollegin hat
elbst gesagt, dass im Bereich der Arbeitsmarktpolitik
roße Herausforderungen bestehen. Ich darf hier zitie-
en:
Schon allein wegen seiner geographischen Lage
kann davon ausgegangen werden, dass Deutschland
Hauptzielland der Einwohner der Beitrittsstaaten
sein wird.
Nicht nur wegen der geografischen Lage sondern
auptsächlich auch wegen unseres sozialen Sicherungs-
ystems wird Deutschland Hauptzielland werden. Das
ohe Leistungsniveau unseres Sozialsystems im Ver-
leich zu den Beitrittsländern kann Deutschland zum
ohlfahrtsmagnet für Zuwanderer machen.
Zum Vergleich: Arbeitslosengeld in Deutschland be-
rägt bei Vollzeitarbeit zum Mindestlohn 871 Euro, in
olen 92 Euro. Gleichzeitig erhält man einen Anspruch
uf Kindergeld, egal ob die Kinder in Deutschland oder
olen wohnen. Selbst Erziehungsgeld kann man beantra-
en. Deswegen ist es zwingend notwendig, die Über-
angsregelung der Freizügigkeit, die die EU vorgegeben
at, zu nutzen, und zwar umfassend.
Leider ist dies in dem vorliegenden Gesetz nicht in al-
en Punkten gelungen. Es gibt keine hinreichende Rege-
ung, was Werksvertragsarbeitnehmer, Gastarbeitneh-
er, Grenzarbeitnehmer, Aupairs usw. betrifft. Des
eiteren wird in § 12 a der Arbeitsgenehmigungsver-
rdnung fälschlicherweise von einer „Zulassung zum
rbeitsmarkt“ gesprochen und nicht von einer „Sozial-
ersicherungspflichtigen Beschäftigung“. Hier hat das
MWA auf Nachfrage von mir im Ausschuss erzählt,
as dies das Gleiche sei.
Die juristische Prüfung hat das Gegenteil ergeben; im
brigen mit erheblichen Auswirkungen. Ich frage mich,
arum hier keine Klarstellung gemacht wird. Entweder
ollen Sie etwas anderes bezwecken oder es ist wieder
ie übliche dilettantische Vorbereitung, gepaart mit
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8755
(A) )
(B) )
handwerklichen Fehlern, wie das bei dieser Regierung
so üblich ist. Also, warum sind die genannten Regelun-
gen nicht hinreichend?
Werkvertragsarbeitnehmer sowie Gastarbeitnehmer,
Grenzarbeitnehmer, Aupairs oder Pflegekräfte usw. ha-
ben einen zeitlich beschränkten Zugang zum Arbeits-
markt, der nach Beendigung die Betroffenen dazu veran-
lasst, Deutschland wieder zu verlassen. Das war auch
bisher die Auffassung der Mehrzahl der im Bundestag
vertretenen Fraktionen.
Mit dem vorgelegten Gesetz über den Arbeitsmarkt-
zugang machen Sie aus dem zeitlich beschränkten Ar-
beitsmarktzugang einen generellen unbefristeten Zugang
einschließlich des Rechts auf Familiennachzug in seiner
weitesten Fassung. Ich glaube nicht, dass es ernsthaft Ihr
Wille ist, wenn wir über Beschränkungen der Arbeitneh-
merfreizügigkeit reden, mit diesem Gesetz dafür zu sor-
gen, Beschränkungen, die wir mit gutem Grund in beste-
hende Arbeitsbereiche eingezogen haben, vollkommen
auszuhebeln und somit für mehrere zigtausende Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Beitrittsländern
den Zugang zu unserem Sozialsystem weitestgehend zu
eröffnen.
Das sind ganz entscheidende Fehler, die hier gemacht
werden. Ich fordere die Bundesregierung auf, zu diesen
Problemen Stellung zu nehmen. Korrigieren Sie Ihre un-
zureichende Gesetzesvorlage oder fügen Sie zumindest
Regelungen ein, wie dies andere EU-Länder tun, zum
Beispiel England, die klar definieren, dass die Zuwande-
rer während der Übergangsfristen keine Sozialleistungen
beanspruchen dürfen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben
ordentlich!
Ich fordere die Bundesregierung auf, die hier genann-
ten Bedenken und Probleme nochmals zu prüfen bzw.
die Entwicklungen zu beobachten, um an dieser Stelle
Korrekturen vorzunehmen. Der Grundgedanke, der ein
gemeinsamer ist, soll hier im Vordergrund stehen. Daher
sollten Sie Ihre Fehler im Interesse einer funktionieren-
den EU-Osterweiterung verbessern.
Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Das Erfolgs-
modell EU mit seinen Werten Demokratie, Rechtsstaat-
lichkeit, Schutz der Menschenrechte und Minderheiten
wird mit der anstehenden Erweiterungsrunde zum 1. Mai
2004 um zehn neue Staaten auf die mittel- und osteuro-
päischen Länder ausgedehnt. Damit werden Frieden und
Freiheit, Sicherheit und politische Stabilität dauerhaft
garantiert.
Die Festigung des Friedens und der gegenseitigen
Sicherheit dient auch der Entfaltung von Handel und In-
vestitionen – die EU wächst nun um 75 Millionen Men-
schen zu einem Wirtschaftsraum von 450 Millionen
Menschen an.
Mit der Erweiterung entsteht der größte Binnenmarkt
der westlichen Welt. Der Binnenmarkt bietet vor allem
exportorientierten Ländern wie Deutschland Vorteile,
weil die Handelskosten sinken. Insgesamt profitieren
aber alle EU-Bürger davon. Durch den Wettbewerb im
europäischen Binnenmarkt verringern sich die Verbrau-
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herpreise tendenziell. Schon jetzt wächst der deutsche
ußenhandel mit den mittel- und osteuropäischen Län-
ern überproportional und hat einen Anteil von annä-
ernd 12 Prozent erreicht.
Von vielen wird mit dem Beitritt aber auch die Be-
ürchtung verbunden, dass viele Arbeitnehmer auf die
ärkte der EU, besonders auf den deutschen Arbeits-
arkt drängen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in
eutschland wird das als zusätzliche Belastung empfun-
en. Erfahrungen aus früheren EU-Beitrittsrunden, zum
eispiel bei der Einbindung Griechenlands, Spaniens
nd Portugals zeigen, dass die Furcht vor einer Zuzugs-
elle aus den Beitrittsländern unbegründet ist. Im Ge-
enteil: Damals kehrten viele Griechen, Spanier und
ortugiesen, die sich ihren Lebensunterhalt als Fremdar-
eiter – von uns angeworben – verdient hatten, in ihre
eimatländer zurück, sobald diese in der EU waren und
it einem wirtschaftlichen Aufschwung rechnen konn-
en. EU-Experten gehen davon aus, dass sich auch dieses
al eine ähnliche Entwicklung vollziehen wird. EU-
eitritte haben bisher immer für Wirtschaftswachstum
esorgt und neue Arbeitsplätze geschaffen, und zwar so-
ohl in den alten Mitgliedsländern als auch bei den Bei-
rittskandidaten. Und je höher die Wirtschaftskraft des
igenen Landes ist, desto unattraktiver ist es, sich Be-
chäftigung in anderen EU-Ländern zu suchen.
Tatsächlich sind nur wenige Menschen bereit, ihr Hei-
atland, ihre Familie und Freunde zu verlassen, wenn
ie nicht durch politische Konflikte oder schlechte Le-
ensumstände dazu gezwungen sind. Gegenwärtig woh-
en und arbeiten nur 2 Prozent der europäischen Bevöl-
erung in einem anderen als ihrem Heimatland.
Aber den Befürchtungen wird Rechnung getragen:
er EU-Vertrag zur jetzt anstehenden Osterweiterung
ieht flexible Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren
ür die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor. Dieser Ge-
etzentwurf macht von den Übergangsbestimmungen
ebrauch und regelt den Arbeitnehmerzugang zunächst
ie vom EU-Recht vorgesehen für zwei Jahre nach den
ationalen Gesetzen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt
iesem Gesetzentwurf zu. Über die Verlängerung der
egelungen um weitere drei bzw. nochmals zwei Jahre
ird zum jeweiligen Zeitpunkt zu entscheiden sein.
Konkret bedeutet das für die nächsten zwei Jahre,
ass die bisherigen Zulassungsregelungen ihre Gültig-
eit behalten. Weiterhin gilt also grundsätzlich auch für
ie Arbeitnehmer aus Tschechien, Polen, Rumänien und
en übrigen Beitrittsstaaten, dass sie eine Arbeitsgeneh-
igung vor der Arbeitsaufnahme brauchen. Malta und
ypern sind dabei generell von diesen Regelungen aus-
enommen. Die Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten
rhalten allerdings eine Gemeinschaftspräferenz. Das
eißt, wenn ein freier Arbeitsplatz nicht mit einem Deut-
chen besetzt werden kann, erhalten sie Vorrang vor Be-
erbern aus Drittstaaten. Für Staatsangehörige, die be-
eits seit zwölf Monaten bei einem Arbeitgeber in
eutschland beschäftigt sind, sieht der Vertrag ein un-
ingeschränktes Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt
or. Zeiten, die ein Arbeitnehmer bereits aus Werksver-
ragsvereinbarungen in Deutschland verbracht hat,
8756 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
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werden dabei nicht als anspruchsbegründende Zeiten be-
rücksichtigt. Das heißt, mit der Entsendung erfolgt keine
Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies wird be-
sonders von der deutschen Bausindustrie begrüßt. Für
Familienangehörige der Arbeitnehmer, die zum Zeit-
punkt des Beitritts bei ihm wohnen oder sich mindestens
18 Monate in Deutschland aufhalten, wird eine Arbeits-
berechtigung erteilt.
Schaut man sich nun einmal die Zahlen an von denen,
die nun schon vor dem Beitritt in Deutschland sind – ins-
gesamt 600 000. Davon sind 140 000 sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt. Die leben und arbeiten bereits
heute hier. Für sie gilt ja, dass sie hier bereits Arbeit ge-
funden haben und mit ihren Familien hier leben. Auch
die Zahl der Grenzgänger wird vielfach dramatisiert. Es
handelt sich um 6 500 Grenzpendler und grenznah woh-
nende Arbeitnehmer aus Tschechien und 800 aus Polen.
Aus dieser Betrachtung der Realität, wie sie sich ei-
nem jetzt bereits darbietet, ist wirklich keine dramati-
sche Entwicklung zu erwarten. Dennoch muss die Poli-
tik die Auswirkung der EU-Osterweiterung in den
kommenden Jahren weiter beobachten und kritisch be-
gleiten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einer
Großen Anfrage die Auswirkungen der EU-Osterweite-
rung thematisiert. Es wäre schön gewesen, wenn diese
Anfrage vor der heutigen Debatte bereits beantwortet
worden wäre. Denn es ist wichtig die Sorgen der Bevöl-
kerung, die sich aus der Osterweiterung zwangsläufig er-
geben werden, ernst zu nehmen und darauf glaubhafte
Antworten zu finden. Die Auswirkungen der Erweite-
rung reichen weit über die Veränderung auf dem Arbeits-
markt hinaus, es geht auch um die Auswirkungen auf die
Sozialsysteme und Fragen des Wettbewerbs und insbe-
sondere der Regionalpolitik.
Die Antwort der Bundesregierung kann die Basis für
eine umfassende Debatte über die Auswirkungen der
EU-Osterweiterung sein. Jedenfalls eins ist klar: Wir
müssen die Herausforderungen, die sich aus dem größe-
ren und offeneren Europa ergeben annehmen, und den
Reformprozess in Deutschland weiter vorantreiben.
Werner Schulz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zum
1. Mai 2004 werden zehn weitere Mitgliedstaaten der
Europäischen Union beitreten. Mit dem Beitrittsvertrag
wurde festgelegt, dass das Recht von Arbeitnehmern auf
Freizügigkeit innerhalb der Union für die Beitrittstaaten
mit Ausnahme von Zypern und Malta für einen Über-
gangszeitraum eingeschränkt werden kann. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf regelt die Umsetzung in nationales
Recht. In dem Gesetz wird die Arbeitnehmerfreizügig-
keit zunächst für zwei Jahre bis 2006 ausgesetzt. In die-
ser Zeit können Bürger der Beitrittsländer nicht als Ar-
beitnehmer in Deutschland tätig werden. Sie haben aber
sehr wohl ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sie können
sich auch als Selbstständige niederlassen. Eine Verlänge-
rung der Regelung ist bis maximal 2011 möglich. Inwie-
weit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird,
wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Arbeits-
marktes entschieden werden.
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Das Gesetz, welches wir heute verabschieden werden,
nterscheidet sich nur unwesentlich vom Entwurf. Im
esentlichen geht es um redaktionelle und sprachliche
eränderungen, die unproblematisch sind. Die einzige
aterielle Änderung ermöglicht die Teilnahme junger
rbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen an Transfermaß-
ahmen nach Abschluss ihrer Berufsausbildung. Dies
egrüßen wir ausdrücklich.
Die Erweiterung der Europäischen Union ist auch ein
ignal an die mittel- und osteuropäischen Länder, dass
ie künstliche Grenze des Kalten Krieges endgültig
berwunden ist. Die Erweiterung stabilisiert die enor-
en wirtschaftlichen und politischen Anpassungspro-
esse der Beitrittstaaten, die sie teilweise unter erhebli-
hen Belastungen ihrer Bürger durchgeführt haben.
reiheit und Freizügigkeit waren dafür Triebfedern. Ge-
ade deshalb dürfen wir die Hoffnungen der Menschen
icht enttäuschen. Die Gemeinschaft wird erst dann zu
iner Gemeinschaft aller, wenn die Rechte und Pflichten
ür alle gleich sind.
Der freie Personenverkehr ist eine der durch das Ge-
einschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten. Es ist
ielleicht das wichtigste Recht des Einzelnen in der
nion. Dieses Recht besitzen nicht nur Arbeitnehmer,
ondern auch andere Personengruppen wie etwa Studen-
en oder Rentner, im Grunde genommen alle EU-Bürger.
erade weil es um eines der wesentlichsten Grundrechte
eht, ist jegliche Einschränkung oder Beschränkung mit
roßer Sensibilität vorzunehmen. Dies gilt auch für die
enannten Übergangsbestimmungen.
Dirk Niebel (FDP): Die FDP-Bundestagsfraktion
timmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Die
rbeitnehmerfreizügigkeit wird für die Beitrittsländer
ußer Zypern und Malta aufgeschoben. In zwei Jahren,
lso 2006, wird dann erneut darüber entschieden, ob die
rbeitsgenehmigungspflicht verlängert wird. Positiv zu
ewerten ist die Dienstleistungsfreiheit der Selbstständi-
en, die ab Mai nicht mehr eingeschränkt wird.
Die Gewährung der Freizügigkeit hat im Rahmen der
eitrittsverhandlungen einen hohen Stellenwert einge-
ommen. Auch die Liberalen nehmen die Ängste in den
renzregionen ernst. Gerade in arbeitsintensiven Bran-
hen und in der Bauwirtschaft wird befürchtet, dass
urch die Konkurrenz aus den billigeren Ländern viele
eschäftigungsverhältnisse vernichtet werden.
Aber gerade in der Bauwirtschaft werden legale Ar-
eitsplätze eher durch die schon seit Jahren zunehmende
chwarzarbeit gefährdet. Wer illegal arbeiten will, wird
chon jetzt nach Deutschland einreisen und nicht noch
is Mai warten. Um diese Entwicklung zu stoppen, muss
ot-Grün endlich die wirtschaftlichen Rahmenbedin-
ungen verbessern, die Steuern und Abgaben senken
nd Bürokratie abbauen. Dies würde die Anreize für Ar-
eitnehmer und Arbeitgeber reduzieren, Schwarzarbeit
ufzunehmen oder anzubieten.
Eine noch weitergehende Einschränkung der Freizü-
igkeit würde dem Charakter der EU widersprechen.
ir brauchen statt starrer und langer Übergangsregelun-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8757
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(B) )
gen mehr Flexibilität. Berufe, Branchen und Regionen
sollten – ihrem Bedarf entsprechend, auch bei der Frei-
zügigkeit unterschiedlich handeln können.
Nach einer EU-Studie zu Wanderungsbewegungen im
erweiterten Europa, die Ende Februar veröffentlicht
wurde, wird allenfalls eine Einwanderung von 1 Prozent
der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter erwartet. Es
wird damit gerechnet, dass nicht mehr als 220 000 Ost-
europäer in das bisherige Gebiet der EU wandern wer-
den. Das zeigt, dass die Mobilität der Arbeitnehmer in
den Beitrittsländern niedriger einzuschätzen ist als er-
wartet. Diejenigen, die kommen werden, sind zum größ-
ten Teil junge, qualifizierte Kräfte, und das kommt den
Anforderungen des Arbeitsmarktes in Deutschland ent-
gegen. Denn die Bevölkerung Deutschlands wird sich
ohne Zuwanderung verringern und sie wird deutlich al-
tern.
Trotz der hohen Arbeitslosigkeit gibt es einen Bedarf
an qualifizierten Arbeitskräften. Die Bundesregierung
hat die so genannte Greencard für Pflegekräfte nicht ver-
längert mit der Begründung, dass das im Zuwanderungs-
gesetz geregelt wird. Aber mit dem Zuwanderungsgesetz
kommt sie leider auch nicht voran. Die Zuwanderung
aus den Beitrittsländern verspricht auch für diesen Be-
reich eher Hilfe als Risiko.
Die Bundesregierung muss diese Übergangsfristen
jetzt aber auch nutzen, um den Arbeitsmarkt in Deutsch-
land zu flexibilisieren. Neben Senkung der Steuern und
Abgaben müssen schnellstmöglich das Arbeits- und Ta-
rifrecht gelockert werden. Die Union hat diese Diskus-
sion jetzt wieder aufgegriffen, sie bleibt aber mit ihrem
Beschluss weit hinter dem Notwendigen zurück. Bei bei-
den noch großen Volksparteien setzen sich immer wieder
die durch, die die Besitzstandswahrer in den Gewerk-
schaftszentralen und bei den Arbeitgeberverbänden
schützen. Wir fordern Öffnungsklauseln für betriebliche
Bündnisse für Arbeit und einen flexibleren Kündigungs-
schutz. Die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die
Senioritätsprinzipien sind zu überprüfen, damit trotz der
vorsichtigen Öffnung des Arbeitsmarktes nach Osten
Junge eine Chance auf einen Ausbildungsplatz und äl-
tere Arbeitnehmer wieder eine Chance auf einen Ar-
beitsplatz bekommen.
Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes-
minister für Wirtschaft und Arbeit: Am l. Mai, dem Tag
der Arbeit, treten zehn neue Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bei. Dies sind Estland, Lettland,
Litauen, Malta, Polen, Slowenien, die Slowakische
Republik, die Tschechische Republik, Ungarn und
Zypern. Weniger als 15 Jahre nach der Wiedervereini-
gung gehen wir damit einen weiteren historischen Schritt
zur Überwindung der europäischen Teilung.
Die EU-Erweiterung bietet den neuen und alten Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union weit reichende
Chancen zu einem politischen, kulturellen und wirt-
schaftlichen Zusammenwachsen Europas. Die Men-
schen in Deutschland werden vom Beitritt der neuen
Mitgliedstaaten profitieren, wenn die Unternehmen die
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arktpotenziale in den Beitrittsstaaten kreativ und be-
erzt nutzen.
Gewiss gibt es zuweilen auch Unsicherheiten. So gibt
s Sorgen vor einer großen Zuwanderung von Arbeits-
räften. Diese sind unbegründet. Bereits in den Beitritt-
erträgen wurde zwischen den neuen und alten Mitglied-
taaten eine einvernehmliche Grundlage für die
teuerung der Arbeitskräftewanderung gelegt. Die Sor-
en sind keineswegs neu. Sie stellten sich bereits bei der
üderweiterung der Europäischen Union. Seinerzeit
urde die Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Zeitraum
on sieben Jahren eingeschränkt. Aber es stellte sich
chon bald heraus, dass eine solche Beschränkung nicht
rforderlich war. Sie wurde deshalb vorzeitig aufgeho-
en.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrung wurde im
eitrittsvertrag zur EU-Osterweiterung auf deutsche Ini-
iative hin ein flexibles Übergangsmodell – „2+3+2“ –
eschaffen. Danach kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit
nsgesamt und die freie Dienstleistungserbringung in
inzelnen Sektoren, insbesondere im Baubereich, für bis
u sieben Jahren beschränkt werden.
Zumindest in den ersten zwei Jahren nach dem Bei-
ritt wird Deutschland aufgrund der gegenwärtigen
rbeitsmarktlage von dieser Möglichkeit Gebrauch ma-
hen. Danach wird dann erstmals geprüft, ob die wirt-
chaftliche Entwicklung in Deutschland und in den
euen Mitgliedstaaten eine Lockerung zulässt oder ob
ie Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere drei und dann
wei Jahre ausgesetzt bleiben muss.
So lange werden die Arbeitnehmer aus den Beitritts-
taaten wie Drittstaatsangehörige behandelt. Für sie gilt
eiter das jetzige Arbeitserlaubnisrecht oder auch bald
as neue Zuwanderungsgesetz.
Staatsangehörige aus den Beitrittsstaaten benötigen
amit in der Übergangszeit weiterhin eine Arbeitsgeneh-
igung. Sie kann nur erteilt werden, wenn für den Ar-
eitsplatz keine inländischen Bewerber oder Staatsange-
örige aus den Alt-EU-Staaten zur Verfügung stehen.
elbstverständlich bleiben die bilateralen Abkommen
etwa über Gast- und Werkvertragsarbeitnehmer – be-
tehen.
Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit
wischen alten und neuen Mitgliedstaaten sehen schon
ie Beitrittsverträge für Staatsangehörige der Beitritts-
taaten eine Privilegierung gegenüber Drittstaatsangehö-
igen vor. So ist Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten
ei der Neuzulassung zur Arbeitsaufnahme dank der so
enannten Gemeinschaftspräferenz Vorrang vor der Zu-
assung von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu gewäh-
en. Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten, die zum Zeit-
unkt des Beitritts oder danach seit mindestens zwölf
onaten beschäftigt sind, erhalten außerdem wie ihre
amilienangehörigen nach bestimmten Mindestaufent-
altszeiten einen uneingeschränkten Zugang zum Ar-
eitsmarkt des jeweiligen Altmitgliedstaates.
Diese Vorgaben aus dem Beitrittsvertrag werden im
orliegenden Gesetzentwurf über den Arbeitsmarktzu-
ang im Rahmen der EU-Erweiterung in unser Recht
8758 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
(A) )
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übernommen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass dieses
Gesetz pünktlich zum Zeitpunkt der Erweiterung in
Kraft treten kann. Hierzu sind wir verpflichtet. Ich freue
mich darüber, dass sich in den Ausschussberatungen
eine breite Unterstützung dieses Hauses angekündigt
hat.
Wir haben in diesem Gesetz sorgfaltig darauf geach-
tet, dass wir angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in
Deutschland die Tür im Augenblick nicht weiter öffnen,
als in den Verträgen vorgesehen ist. Schließlich haben
wir dazu die Übergangsregelung erkämpft. Aber wir dür-
fen auch nicht hinter den durch die Verträge vorgesehe-
nen Erleichterungen zurückbleiben. Grenzgänger oder
Gastarbeitnehmer aus den Regelungen auszuschließen
wäre nicht nur kleinkrämerisch, es wäre EU-rechtswid-
rig, würde uns Klagen vor dem EuGH einbringen und
nicht zuletzt bei unseren neuen Partnerländern großes
Unverständnis auslösen. Dort hätte man sich ohnehin
eine großzügigere Regelung gewünscht. Die Übergangs-
fristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit werden noch
vorübergehend den deutschen Arbeitsmarkt schützen,
bis er wieder stärker aufnahmefähig ist. In dieser Zeit
werden die Volkswirtschaften der neuen Mitgliedstaaten
von den Vorteilen des freien Geld-, Waren- und Dienst-
leistungsverkehrs profitieren. Das vom erweiterten
Markt ausgelöste Wirtschaftswachstum wird in den
neuen Mitgliedstaaten das Lohngefälle verringern und
den Lebensstandard verbessern, sodass es nicht mehr so
attraktiv ist, zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu
gehen.
Die Chancen des Beitritts müssen auch von deutschen
Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern genutzt werden, um die Konkurrenzfähigkeit in
der erweiterten Union zu sichern und zu verbessern.
Wenn dies gelingt, wird die Erweiterung für alle eine
„Erfolgsstory“. Deutschland ist und wird auch nach dem
Beitritt kein Niedriglohnstandort. Um wettbewerbsfähig
zu bleiben, sind daher weiterhin Innovationen, insbeson-
dere in der Wirtschaft, notwendig. Die Bundesregierung
wird diesen Prozess mit ihrer Innovationsinitiative be-
gleiten.
Aber auch auf dem Feld der Arbeitsmigration muss
Deutschland in einer zunehmend globalisierten Welt in-
novative und moderne Lösungen suchen. Der weltweite
Wettbewerb um die besten Köpfe findet auch innerhalb
der erweiterten Europäischen Union statt. Um Menschen
für Deutschland zu gewinnen, ist ein modernes Zuwan-
derungsgesetz erforderlich. Dies wäre auch der richtige
Ort, um Forderungen aus den Bundesländern nach einer
Regelung für die Haushaltshilfen zu erfüllen. Ich bin zu-
versichtlich, dass wir im Vermittlungsverfahren einver-
nehmlich zu einer bedarfsgerechten Steuerung der Ar-
beitsmigration finden werden.
Der Beitritt wird für die Menschen in den Beitritts-
staaten und in Deutschland ein Erfolg, wenn alle Betei-
ligten diese Herausforderung selbstbewusst und ent-
schlossen annehmen. Mit dem heute zur Entscheidung
stehenden Gesetzentwurf tragen wir mit mehr Rechts-
klarheit dazu bei.
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nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl und die Übergabever-
fahren zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union (Europäisches Haftbefehlsge-
setz – EuHbG) (Tagesordnungspunkt 14)
Jochen Stünker (SPD): wir beraten heute abschlie-
end einen Regierungsentwurf zur Umsetzung des Rah-
enbeschlusses zur Einführung eines Europäischen
aftbefehls. Dieser Gesetzentwurf hat seit seiner Vor-
tellung im letzten Jahr viel Kritik der Fachwelt und
uch in der Praxis hervorgerufen. Dies verwundert nicht;
enn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschreiten
ir Neuland hinsichtlich des Auslieferungsrechtes. Erst-
als in der Geschichte der internationalen Rechtshilfe
ird es künftig möglich sein, auch Deutsche an andere
itgliedstaaten der Europäischen Union auszuliefern.
Bis zum Jahr 2000 war die Auslieferung Deutscher an
as Ausland grundsätzlich verboten. Hier musste jedoch
ufgrund der internationalen Entwicklung ein Umden-
en einsetzen. Mit internationaler Entwicklung meine
ch die Einrichtung der internationalen Gerichtshöfe für
ugoslawien und Ruanda durch die Vereinten Nationen.
ußerdem wurde am 17. Juli 1998 das Römische Statut
es Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet.
eutschland war am Zustandekommen dieses Statuts
ehr interessiert und auch maßgeblich beteiligt. Wir wa-
en auch einer der ersten Unterzeichnerstaaten. Das Sta-
ut begründete nunmehr eine Pflicht für die Vertragsstaa-
en, gegebenenfalls auch eigene Staatsangehörige an den
erichtshof zu überstellen.
Darüber hinaus wurde durch den Europäischen Rat im
ktober 1999 in Tampere das Ziel formuliert, die Euro-
äische Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit
nd des Rechts zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen
ein Ausbau der europäischen Rechtsgemeinschaft –
ussten und müssen einige bislang geltenden Regeln fal-
en oder angepasst werden. All das eben Dargestellte
ührte zu einer sehr wichtigen Grundgesetzänderung.
Mit dieser Änderung – nämlich eine Änderung des
rt. 16 Abs. 2 – führten wir eine Regelung ein, wonach
as grundsätzliche Auslieferungsverbot Deutscher durch
in Bundesgesetz eingeschränkt werden kann, wenn es
uslieferungsverfahren an einen Mitgliedstaat der Euro-
äischen Union oder an einen Internationalen Gerichts-
of betrifft. Ein erstes solches Bundesgesetz haben wir
m Jahr 2002 erstmals mit dem Umsetzungsgesetz zum
ömischen Statut des Internationalen Gerichtshofs ver-
bschiedet, wonach auch Deutsche an diesen Gerichts-
of ausgeliefert werden können. Ein entsprechendes ers-
es von Art. 16 Abs. 2 vorgesehenes Gesetz, auch an
itgliedstaaten der Europäischen Union auszuliefern,
chaffen wir durch Verabschiedung des heute vorliegen-
en Entwurfs.
Wir müssen diesen Rahmenbeschluss jetzt umsetzen.
ereits am 1. Januar dieses Jahres ist die Umsetzungs-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8759
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frist abgelaufen. Andere Staaten haben diesen Rahmen-
beschluss bereits umgesetzt und werden den Ausliefe-
rungsverkehr nach diesen Vorschriften vollziehen. Das
heißt, dass sie den bislang bekannten klassischen Auslie-
ferungsverkehr nicht mehr fortsetzen werden. Solange
wir nicht umsetzen, wird an uns nicht mehr ausgeliefert
und wir können auch keine Auslieferung aufgrund dieses
Rahmenbeschlusses beantragen.
Die neuen Regelungen werden eingefügt in das Ge-
setz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG). Der Rahmenbeschluss selbst enthält neue Rege-
lungen über das Auslieferungsverfahren zwischen den
Mitgliedstaaten. Er baut auf den bestehenden Verfahren
auf und modifiziert diese in wichtigen Bereichen, die im
Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander an Bedeutung
verloren haben und einer effektiven justiziellen Zusam-
menarbeit abträglich sind. Er führt damit erstmalig auch
das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ausländi-
scher Entscheidungen in die Zusammenarbeit der Mit-
gliedstaaten ein.
Die Änderungen in diesem Teil des IRG bewirken,
dass die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ledig-
lich zur Rechtshilfe gegenüber einem Staat berechtigt
ist, sondern vielmehr dass sie gegenüber den Staaten der
EU hierzu verpflichtet ist, sofern kein Versagungsgrund
eingreift.
Wie ich schon erwähnte, ist die bestimmt bedeu-
tendste Neuerung, dass Deutsche erstmalig an andere
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeliefert
werden können. Die Auslieferung kann nach Art. 5 Nr. 3
des Rahmenbeschlusses und damit § 80 Abs. 1 des vor-
liegenden Gesetzentwurfes jedoch an die Bedingung ge-
knüpft werden, den Verfolgten nach rechtskräftiger Ver-
urteilung zur Strafvollstreckung an den Heimatstaat
zurückzuüberstellen. Die Strafvollstreckung in dem er-
suchenden Staat ist nur dann möglich, wenn der Ver-
folgte diesem zustimmt. Dies dient der Resozialisierung
des Verfolgten. Hat der Verfolgte beispielsweise seinen
Lebensmittelpunkt in einem anderen Mitgliedstaat, in
dem er auch nach Verbüßung der Haft leben wird, so soll
ihm die Möglichkeit eröffnet werden, sich im Strafvoll-
zug dieses Staates auf ein Leben in Freiheit vorzuberei-
ten.
Bislang war Voraussetzung für eine Auslieferung,
dass die dem Betroffenen zur Last gelegte Straftat auch
in Deutschland eine rechtswidrige Tat war und eine
Strafe im Höchstmaß von mindestens einem Jahr drohte.
Diese Regel des § 2 IRG wird zwar beibehalten. In dem
Rahmenbeschluss wurde jedoch eine Reihe von Strafta-
ten einer Positivliste zusammengefasst, für die die bei-
derseitige Strafbarkeit nicht mehr zu prüfen ist. Auf
diese Positivliste wird auch in dem Gesetzentwurf ver-
wiesen. Der Verzicht der Prüfung auf die beiderseitige
Strafbarkeit bei Straftaten, die innerhalb der Mitglied-
staaten weitgehend harmonisiert sind, wird die Ausliefe-
rungsverfahren wesentlich beschleunigen. Diesem Ziel
dienen auch strenge Fristen über die Behandlung von
Auslieferungsersuchen. Befürchtungen, dass durch die
Umsetzung des Rahmenbeschlusses ein faires gerichtli-
ches Verfahren nicht mehr garantiert werden kann, las-
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en sich nicht bestätigen. Durch die Ablehnungsgründe
er §§ 83 und 83 b IRG – wenn also gewisse Ausliefe-
ungshindernisse bestehen, sowie der Möglichkeit der
berlandesgerichte, Auslieferungsbegehren mit dem
erweis auf vorrangige Rechtsgrundsätze der Europäi-
chen Union abzulehnen, wird ein ausreichender Rechts-
chutz des Betroffenen gewahrt.
Im Rahmen der Rechtsausschussberatungen ist es
ann noch zu einigen Änderungen gekommen. Wir ei-
igten uns insbesondere darauf, dass auch in Deutsch-
and aufgewachsene und hier lebende Ausländer Deut-
chen gleichgestellt werden. Dies bedeutet, dass auch sie
ur zur Strafverfolgung ausgeliefert werden, zur Straf-
ollstreckung jedoch nach Deutschland überstellt wer-
en können.
Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen ein
espräch mit Sachverständigen geführt. Diese haben
ns bestätigt, dass wir eine sehr gute Umsetzung beab-
ichtigen. Wir halten uns eng an die Vorgaben des Rah-
enbeschlusses und gehen über diese nicht hinaus.
uch die Einbindung in das IRG wurde weitgehend be-
rüßt.
Sie sehen also, dass wir die uns gemachten Vorgaben
innvoll und maßvoll umsetzen und so ein gutes Gesetz
uf den Weg bringen, dass die Europäisierung des
echts ausbaut. Ich bitte um Ihre Unterstützung für die-
en Entwurf.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
em Europäischen Haftbefehlsgesetz setzen wir den
ahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl
om 13. Juni 2002 in deutsches Recht um. Es ist richtig,
ass wir damit seit dem 1. Januar 2004 in Verzug sind.
ie Gründe dafür liegen aber beim Rahmenbeschluss
elbst. Im Kern zwingt uns dieser Beschluss – und ich
edaure dies ganz ausdrücklich –, einige wichtige
echtsstaatliche Schutznormen des bewährten deutschen
uslieferungsrechts abzusenken.
Beidseitige Strafbarkeit ist bisher eine Grundvoraus-
etzung des Auslieferungsrechts. Sie soll bestehen blei-
en, aber bei Auslieferungsersuchen nach dem Recht des
uropäischen Haftbefehls in aller Regel nicht mehr ge-
rüft werden. Der Rahmenbeschluss benennt zu diesem
weck einen Katalog von 32 Deliktgruppen. Einige die-
er Deliktgruppen sind sicherlich unproblematisch, weil
ertraut, andere werden in der Praxis jedoch nur schwer
u handhaben sein. „Rassismus und Fremdenfeindlich-
eit“, „Cyberkriminalität“, aber auch „Sabotage“ sind
egriffe, die sich mit dem Grundsatz der Klarheit von
ormen, die tief in Grundrechte eingreifen, nur sehr
chwer vereinbaren lassen.
Nach einer Grundgesetzänderung aus der letzten Le-
islaturperiode ist die Auslieferung deutscher Staatsan-
ehöriger an das Ausland zu Strafverfolgungszwecken
öglich, dies jedoch nur, wenn gewährleistet ist, dass
er Betroffene nach einer Verurteilung im Ausland zur
trafvollstreckung wieder nach Deutschland zurück-
berstellt wird. Wenn nun aber in einem anderen Mit-
liedstaat eine Verurteilung wegen einer Tat erfolgt, die
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in Deutschland gar nicht strafbar ist, was bei den durch-
aus verschiedenen Rechtsordnungen in der Europäischen
Union durchaus denkbar ist, dann darf eine solche Strafe
in Deutschland gar nicht vollstreckt werden. Die Praxis
wird Wege finden müssen, um dieses Dilemma zu über-
winden und dabei die sachlich sehr wohl gebotene Bes-
serstellung deutscher Staatsangehöriger nicht aufs Spiel
zu setzen.
Trotz dieser hier angesprochenen Probleme unterstüt-
zen wir dieses Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbe-
schlusses, und zwar nicht nur, weil wir wegen der Frist
zur Umsetzung gezwungen sind. Das Gesetz macht wei-
testgehend von dem Spielraum Gebrauch, den der Rah-
menbeschluss den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung
belässt. Es ist gelungen, den Europäischen Haftbefehl in
das bestehende System des Gesetzes über die internatio-
nale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) einzugliedern. Das
Verfahren lehnt sich weitgehend an das bisher geltende
Recht an.
Wichtig ist uns, dass in allen Fällen, in denen die Aus-
legung des Rahmenbeschlusses und des nationalen Um-
setzungsgesetzes schwierig wird, ein Fall notwendiger
Verteidigung vorliegt und dem Betroffenen ein Pflicht-
verteidiger zu bestellen ist. Dieser soll, wenn möglich,
über Kenntnisse des Rechts des ersuchenden Staates ver-
fügen.
In Deutschland lebende Inländer ohne deutschen Pass
werden deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dies
ist eine praktische Konsequenz der Tatsache, dass
Deutschland seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland ist
und wir besondere Schutzverpflichtungen gegenüber den
Menschen haben, die bei uns geboren und aufgewachsen
sind oder seit vielen Jahren legal bei uns leben. Damit
werden auch diese nur ausgeliefert, wenn ihre Rücküber-
stellung zur Strafvollstreckung im Inland gewährleistet
wird.
Nicht zuletzt wegen dieser wichtigen Aspekte ist das
vorliegende Umsetzungsgesetz – trotz der grundsätzli-
chen Kritik an den Vorgaben des Rahmenbeschlusses –
ein gelungenes Gesetz. Es freut mich, dass die Kollegin-
nen und Kollegen von der Opposition das auch so sehen
und im Rechtsausschuss mit uns gemeinsam für das Ge-
setz gestimmt haben. Ich hoffe auch heute auf eine ein-
vernehmliche Beschlussfassung des ganzen Hohen Hau-
ses.
Der Europäische Haftbefehl ist ein weiterer Baustein
des europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und
des Rechts, der immer stärker Konturen gewonnen hat.
Gegenwärtig ist dieser Raum jedoch noch ein Rohbau,
bei dem bisher vor allem die Ingenieure der Sicherheit
zu Werke gegangen sind. Die Bauabschnitte im Bereich
des Rechts und der gleichen Freiheiten der Unionsbürge-
rinnen und -bürger sowie aller Menschen, die in der
Union leben, sind dagegen noch kaum über die Pla-
nungsphase hinausgekommen. Gemeinsame Standards
eines rechtsstaatlichen Strafprozesses sind vorerst nicht
in Sicht, von einem vereinheitlichten materiellen Straf-
recht ganz zu schweigen. Wahrend Geheimdienste und
Polizeibehörden bereits eng und effektiv zusammenar-
beiten – das zeigen das Europäische Amt für Betrugsbe-
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ämpfung OLAF und Europol –, sucht man vergebens
ach einer Entsprechung auf der rechtlichen Seite in
orm eines Europäischen Staatsanwalts, eines Europäi-
chen Ermittlungsrichters, einer unabhängigen europäi-
chen Justiz und einer effektiven und grenzüberschrei-
end agierenden Verteidigung. Hier müssen unsere
olitischen Bemühungen ansetzen. Ein erster Schritt
ird hoffentlich in naher Zukunft mit der Europäischen
erfassung gemacht, die wenigstens prozessuale Grund-
echte bringen wird, die den Menschen direkt zugute
ommen.
Jörg van Essen (FDP): Die FDP wird dem Gesetz-
ntwurf zum Europäischen Haftbefehl heute zustimmen.
ir tun dies nicht mit Begeisterung, sondern unter Be-
ücksichtigung großer Bedenken. Mit dem Europäischen
aftbefehl wird ein Rechtsinstrument beschlossen, das
uf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung straf-
echtlicher Entscheidungen gründet.
Mit der Einführung des Europäischen Haftbefehls soll
s in Zukunft leichter möglich sein, Straftäter zum
weck der Strafverfolgung an einen anderen EU-Staat
uszuliefern. Die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit
ird künftig wegfallen, wenn es sich um eine Tat han-
elt, die unter einer der im Rahmenbeschluss genannten
2 Deliktgruppen fällt. An der Unbestimmtheit dieser
eliktgruppen ist zu Recht Kritik geübt worden. Die
DP schließt sich dieser ausdrücklich an.
Die Befürchtung, dass künftig solche Staatsbürger
egen Taten ausgeliefert werden, die in Deutschland
icht strafbar sind, müssen ernst genommen werden. Die
ritik richtet sich in erster Linie an den EU-Rahmenbe-
chluss. Hier wird eine Harmonisierung des europäi-
chen Strafrechts bzw. Strafverfahrensrechts vorausge-
etzt, die bislang nicht erfolgt ist. Mit der Einführung
es Europäischen Haftbefehls wird daher der zweite
chritt vor dem ersten gemacht. Die FDP richtet in die-
em Zusammenhang schwere Vorwürfe an die Bundesre-
ierung. Die Bundesregierung hat dem Rahmenbe-
chluss über den Europäischen Haftbefehl zugestimmt.
Es ist ein grobes Versäumnis, dass die Bundesregie-
ung ihren Einfluss auf europäischer Ebene nicht recht-
eitig geltend gemacht hat. Die Bundesregierung hat es
ersäumt, die deutschen Interessen frühzeitig und mit
achdruck zur Sprache zu bringen.
Kritikwürdig ist aus unserer Sicht ebenfalls die völlig
nzureichende Einbeziehung des Deutschen Bundes-
ages in die Beratungen der EU über den Rahmenbe-
chluss zum Europäischen Haftbefehl. Ich hoffe, dass
ieraus die nötigen Lehren gezogen werden, damit sol-
he misslichen Vorgänge zukünftig vermieden werden
önnen. Der Bundestag ist jetzt mit dem Rahmenbe-
chluss konfrontiert und hat die Pflicht, diesen umzuset-
en.
Die Umsetzung ist mit dem Gesetzentwurf der Bun-
esregierung gut gelungen. Insbesondere die Formulie-
ungshilfen des Bundesjustizministeriums haben zu ei-
er weiteren Verbesserung geführt. Die grundsätzlichen
edenken bezüglich der Rechtsfolgen, die die Einfüh-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004 8761
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rung des Europäischen Haftbefehls für das deutsche
Strafverfahrensrecht hat, konnten weitgehend in den par-
lamentarischen Beratungen, insbesondere in dem erwei-
terten Berichterstattergespräch mit den Sachverständi-
gen im Rechtsausschuss, ausgeräumt werden. Es ist
deutlich gemacht worden, dass bereits heute im deut-
schen Straf- und Verfahrensrecht ein breites Instrumen-
tarium zur Verfügung steht, um rechtsstaatlich bedenkli-
chen Auslieferungsersuchen entgegenzuwirken und zu
weitgehende Belastungen abzumildern.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält darüber hi-
naus an vielen Stellen zahlreiche Bewilligungshinder-
nisse. Bevor eine Auslieferung bewilligt wird, entschei-
det ein deutsches Gericht über ihre Zulässigkeit. Die Zu-
lässigkeit hängt unter anderem davon ab, ob die
Maßnahme mit den in Art. 6 des Vertrages über die Eu-
ropäische Union enthaltenen Grundsätzen vereinbar ist.
Zu diesen Grundsätzen gehören unter anderem die Ach-
tung der Menschenrechte und der Grundrechte. Die un-
abdingbaren Grundrechtsstandards müssen daher zwin-
gend beachtet werden. Der Wegfall der Prüfung der
beiderseitigen Strafbarkeit führt daher keineswegs zwin-
gend dazu, dass in den Fällen fehlender beiderseitiger
Strafbarkeit oder sonstiger Bedenken und des Vorliegens
einer Katalogtat immer ausgeliefert werden müsse.
Nach intensiver Diskussion hat sich die FDP-Bundes-
tagsfraktion unter Berücksichtigung dieser Gesichts-
punkte schließlich dazu entschlossen, dem Gesetzentwurf
zuzustimmen. Bis zu einem gemeinsamen europäischen
Straf- und Strafprozessrecht ist es noch ein weiter Weg.
Die Einführung des Europäischen Haftbefehls sollte da-
her für uns alle ein Anlass sein, uns im Hinblick auf dieses
Ziel in besonderer Weise zu engagieren und den Druck
auf die Bundesregierung zu verstärken, dieses wichtige
Thema in den europäischen Gremien weiter voranzubrin-
gen.
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz: Es ist gut und wichtig, dass
Europa zusammenwächst und die Grenzkontrollen weit-
gehend der Vergangenheit angehören. Grenzen sind da-
mit aber auch für Straftäter kein Hindernis mehr. Wir
müssen deshalb die Zusammenarbeit auch und gerade im
strafrechtlichen Bereich verbessern.
Für eine wirksame europäische Verbrechensbekämp-
fung brauchen wir die rasche Überstellung von Straf-
tätern zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung an
einen anderen Mitgliedstaat. Hierbei haben sich die bis-
herigen Verfahren zur Auslieferung oftmals als zu
schwerfällig erwiesen. Der Europäische Haftbefehl ver-
einfacht das bestehende Verfahren erheblich. Er über-
nimmt bewährte Mechanismen, etwa aus den beiden
EU-Auslieferungsübereinkommen. Gleichzeitig vermei-
det er ihre Schwachstellen, die zu erheblichen zeitlichen
Verzögerungen geführt haben. Das dafür geschaffene
Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist ein neuer und
erfolgreicher Weg.
Dabei ist es uns bei den Verhandlungen in Brüssel ge-
lungen, eine ausgewogene Balance zwischen den Erfor-
dernissen einer modernen Verbrechensbekämpfung ei-
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erseits und einem hohen rechtsstaatlichen Standard
ndererseits zu finden. Die Grund- und Menschenrechte
er Betroffenen sind beim Europäischen Haftbefehl ge-
ahrt. Diese ausgewogene Balance haben wir im vorlie-
enden Europäischen Haftbefehlsgesetz aufgegriffen.
ie vom Rechtsausschuss befragten Sachverständigen
aben ausdrücklich und übereinstimmend begrüßt, dass
nser Gesetzentwurf den Rahmenbeschluss behutsam in
as bewährte System des Gesetzes über die Internatio-
ale Rechtshilfe in Strafsachen einfügt.
In diesem Rahmen finden sich wichtige Neuerungen:
Wir bekommen durch den Europäischen Haftbefehl
in neues Fristenregime. Zukünftig soll eine Entschei-
ung über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbe-
ehls binnen einer Frist von 60 Tagen ergehen, die auf
0 Tage verlängert werden kann. Ein großer Fortschritt
egenüber der jetzigen Praxis, bei der nicht selten ein
etroffener ein Jahr oder länger in Auslieferungshaft ge-
alten wird, bevor die Entscheidung über die Zulässig-
eit der Auslieferung fällt. Dies verträgt sich weder mit
er Unschuldsvermutung für den Betroffenen noch mit
em Interesse an zügigen Ermittlungen.
Zur Beschleunigung der Verfahren wird auch beitra-
en, dass der bislang übliche Austausch umfangreicher
uslieferungsunterlagen entfällt. In Zukunft genügt re-
elmäßig das auf dem jeweiligen nationalen Haftbefehl
eruhende und europaweit einheitliche Formular des
uropäischen Haftbefehls. Es wird über das Schengener
nformationssystem elektronisch zugänglich sein.
Bei aller Beschleunigung halten wir an bewährten
echtsstaatlichen Grundsätzen fest.
Es bleibt dabei: Die Auslieferung setzt grundsätzlich
ie beiderseitige Strafbarkeit voraus. Was wir aber auch
ier deutlich vereinfachen, ist das Verfahren. Für be-
timmte, auf einer Positivliste zusammengefasste Straf-
aten ist die gegenseitige Strafbarkeit zukünftig nicht
ehr in jedem Einzelfall zu prüfen. Es handelt sich um
nsgesamt 32 Deliktsgruppen. Sie sind entweder bereits
U-weit harmonisiert oder es handelt sich um solche
chweren Straftaten, die aufgrund ihres Unrechtsgehaltes
n allen Staaten in vergleichbarer Weise strafbar sind.
amit stellen wir die gegenseitige Strafbarkeit zuverläs-
ig sicher.
Ich möchte auch betonen, dass in einem Europa des
emeinsamen Freizügigkeits- und Rechtsraums von je-
em verlangt werden kann, sich seiner Verantwortung
m Tatort zu stellen. Dies gilt umso mehr, als in allen
itgliedstaaten gleichermaßen die rechtstaatlichen
rundsätze des Art. 6 des EU-Vertrages gelten – wir
prechen hier vom „europäischen ordre public“.
Natürlich achten wir darauf, dass dabei der Grundsatz
es rechtlichen Gehörs gewährleistet ist: Die Voll-
treckung eines Europäischen Haftbefehls kommt nach
nserem Entwurf bei bestimmten Erscheinungsformen
es Abwesenheitsurteils nicht infrage.
Ein weiterer ganz entscheidender Mehrwert des
euen Rechts wird die Möglichkeit der Auslieferung ei-
ener Staatsangehöriger sein. Dabei stellen wir sicher,
8762 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
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dass die Betroffenen nach ihrer Verurteilung im Ausland
ihre Strafe in Deutschland verbüßen können. Dies gilt,
weil es gerecht und sachgerecht ist, auch für hier wohn-
hafte und legal verwurzelte Ausländer.
Der für alle Straffälligen gleichermaßen geltende Ge-
danke der Resozialisierung gebietet es, den Strafvollzug
möglichst in räumlicher Nähe des Lebensmittelpunktes
durchzuführen.
Mit dem Europäischen Haftbefehl wurde erstmals ein
Rechtsinstrument beschlossen, dessen inhaltliche Para-
meter auch für zukünftige Rechtsinstrumente der gegen-
seitigen Anerkennung von Bedeutung sein werden. Die
gegenseitige Anerkennung muss aber als notwendige
Voraussetzung von einer verstärkten Harmonisierung
des Straf- und Strafverfahrensrechts begleitet werden,
für die sich die Bundesregierung auch zukünftig einset-
zen wird.
sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
2
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91, 1
, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
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97. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 11. März 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8