1) Anlage 4
Berichtigung
93. Sitzung, Seiten III und 8320, Anlagen 6 und 7:
Der Name „Staatsminister für Europa Hans Martin Bury“
ist durch „Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin
Müller“ zu ersetzen.
94. Sitzung, Seite 8451 (C), der 4. Absatz ist wie folgt
zu lesen: „Erstens. Der Kern des neuen Amtes, die Zen-
tralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt, ist
bereits an Ort und Stelle.“
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004 8545
(A) )
(B) )
Bundeshaushalt nicht vergleichend beziffert werden.
mSchröder, Gerhard SPD 05.03.2004
en können auch die damaligen Auswirkungen auf den
Aufarbeitung gemacht werden. Wegen der komplexen
Veränderungen im Zusammenhang mit den Postrefor-Albert
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.03.2004
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.03.2004
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 05.03.2004
Deittert, Hubert CDU/CSU 05.03.2004*
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.03.2004
Fischer (Frankfurt),
Joseph
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.03.2004
Flach, Ulrike FDP 05.03.2004
Girisch, Georg CDU/CSU 05.03.2004
Glos, Michael CDU/CSU 05.03.2004
Dr. Göhner, Reinhard CDU/CSU 05.03.2004
Hartnagel, Anke SPD 05.03.2004
Hennrich, Michael CDU/CSU 05.03.2004
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.03.2004
Ibrügger, Lothar SPD 05.03.2004
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 05.03.2004
Lehder, Christine SPD 05.03.2004
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 05.03.2004
Multhaupt, Gesine SPD 05.03.2004
Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 05.03.2004
Röspel, René SPD 05.03.2004
Rupprecht (Weiden), CDU/CSU 05.03.2004
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
bgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Druck-
ache 15/2564, Frage 18):
Wie viele externe Berateraufträge und Unterstützungsleis-
tungsaufträge hat die Bundesregierung während des Um-
wandlungsprozesses der Deutschen Bundespost zur Deut-
schen Post AG im Rahmen der Postreformen I und II erteilt,
und wie wirkten sich die Ergebnisse der durchgeführten Er-
folgskontrollen auf die Gesamtentlastung des Bundeshaushal-
tes aus?
Die Postreform I in 1989/1990 und die Postreform II
n 1994/1995 waren das Ergebnis von Überlegungen, die
n den 60er-Jahren begonnen hatten. Ziel war, das Post-
esen effizienter und flexibler zu gestalten und hierfür
ie Deutsche Bundespost umzustrukturieren. Die partei-
bergreifend getragenen Postreformen betrafen sehr
omplexe Vorgänge, etwa die Umwandlung der Deut-
chen Bundespost zunächst in öffentliche und dann in
rivate Unternehmen, die Anpassung des Grundgesetzes
nd die Änderung beamtenrechtlicher Regelungen. Fe-
erführend zuständig für die Postreformen war das Bun-
esministerium für Post und Telekommunikation. Bei
uflösung dieses Ministeriums Anfang 1998 gingen die
uständigkeiten auf das BMF, auf das BMWA und auf
ie Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
ost über. Aussagen zur Anzahl der in dem lange andau-
rnden Umwandlungsprozess vergebenen Beraterauf-
räge und Unterstützungsleistungsaufträge könnten al-
enfalls nach einer sehr zeit- und personalintensiven
r. Stadler, Max FDP 05.03.2004
eisskirchen
(Wiesloch), Gert
SPD 05.03.2004
ittlich, Werner CDU/CSU 05.03.2004
r. Wodarg, Wolfgang SPD 05.03.2004*
apf, Uta SPD 05.03.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
8546 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004
(A) )
(B) )
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Großen Anfrage: Auswirkun-
gen der EU-Osterweiterung auf den Tourismus
und die deutsche Tourismuswirtschaft (Tages-
ordnungspunkt 20)
Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Die vorliegende Antwort der Bundesregie-
rung liefert umfangreiche Informationen über die Di-
mensionen des Tourismus in den Beitrittsländern. Ich
möchte den Autoren dieser Antwort ein großes Lob für
diese sehr aufwendige Recherche aussprechen. Dahinge-
stellt bleibt, ob alle von der CDU/CSU gestellten Fragen
den Aufwand rechtfertigten.
Anliegen der CDU/CSU war es, Antworten zu be-
kommen, die eine Beurteilung darüber zulassen, welcher
Wettbewerbsdruck auf die deutschen Anbieter von den
neuen EU-Mitgliedstaaten ausgehen wird, ob es gar zu
Wettbewerbsverzerrungen kommen wird.
Bezogen auf den Wettbewerbsdruck lässt sich fest-
stellen, dass es keinen wesentlichen Anpassungsdruck
für die deutsche Tourismuswirtschaft geben wird, der
sich aus der Erweiterung der Europäischen Union ergibt.
Bestehende Unterschiede im Besteuerungsniveau führen
nach Einschätzungen der Bundesregierung nicht zu nen-
nenswerten Wettbewerbsverzerrungen. Wie auch umge-
kehrt die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze
in der Europäischen Union auf bestimmte arbeitsinten-
sive Dienstleistungen nicht dazu geführt hat, dass neue
Arbeitsplätze geschaffen wurden. Es gab auch keine
nachweisbare Wirkung der Mehrwertsteuermäßigung
auf die Beschäftigungsquote. Insofern können wir hin-
sichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen sicher-
lich Entwarnung geben, sowohl an die Opposition als
auch an die deutsche Tourismuswirtschaft.
Das heißt aber nicht, sich auf das Ruhekissen zu le-
gen. Sehr wohl müssen sich die verschiedenen Destina-
tionen und die unterschiedlichen Tourismussegmente
darauf einstellen, dass ab Mai Europa größer und das
Reisen noch einfacher wird. Die Entscheidung für einen
neuen Zielort wird enorm erleichtert.
Die Chancen für die deutsche Tourismuswirtschaft
sind jedoch größer als die Fragesteller vermuten. Die
osteuropäischen Beitrittsländer sind bereits heute ein be-
deutender Herkunftsmarkt für den Deutschlandtouris-
mus. Die positive Entwicklung kann sich fortsetzen,
wenn der Blick auf die eigene Leistungsfähigkeit gerich-
tet wird und nicht so sehr auf eventuelle Vorteile des ei-
nen oder des anderen neuen Mitbewerbers. Deutsche
Destinationen müssen ihr eigenes authentisches Profil
stärken, spezielle Angebotsvorteile vermarkten und neue
Trends zielgerichtet besetzen.
Die Frage kann nicht sein: Wo sind die Bedingungen
in einem der Beitrittsländer besser? Sondern: Was haben
die anderen nicht, was machen die anderen nicht? Was
können wir machen, was die anderen nicht haben?
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Die europäische Erweiterung wird die Beliebtheit Eu-
opas als Urlaubsziel weltweit erhöhen, und ich bin si-
her, dass alle 25 Mitgliedstaaten davon profitieren wer-
en.
Für uns Grüne bleibt es für alle touristischen Ent-
icklungen wichtig, dass diese sich nachhaltig vollzie-
en. Gerade auch in den osteuropäischen Ländern brau-
hen wir keine Entwicklung mit Enzensberger-Effekt,
er besagt, dass Touristen von etwas angezogen werden,
as verschwindet, wenn sie kommen.
Die Rahmenbedingungen für das Wachstum des Tou-
ismus müssen frühzeitig in Richtung Nachhaltigkeit
usgestaltet werden. Das Europäische Tourismusforum
002 der Europäischen Kommission hat sich hiermit
mfassend befasst. Zwei Ziele müssen im Vordergrund
tehen: erstens ein Wachstum des europäischen Touris-
us, das nicht mehr mit einer Beeinträchtigung der Um-
elt und mit Ressourcenverbrauch einhergeht und nega-
ive Auswirkungen vermeidet oder auf ein Minimum
eduziert, und zweitens ein Tourismus in Europa, der
irtschaftliche und sozial ausgewogene Vorteile bringt.
ür die Zukunft des erweiterten Tourismus in Europa
ird es unerlässlich sein, in diesem Sinne eine gemein-
ame europäische Strategie zu entwickeln. Denn Europa
st die am meisten besuchte Tourismusregion der Welt
nd hat die größte Tourismusdichte. Die touristische
ntwicklung beeinflusst die wirtschaftliche, soziale und
kologische Situation der Menschen und Regionen.
Gerade hinsichtlich einer natur- und umweltfreund-
ichen Entwicklung des Tourismus in Osteuropa bietet
eutschland Hilfe und Unterstützung an. Die Umwelt-
achmarke „Viabono“ könnte mit jeweiligen Modifizie-
ungen Grundlage für die Entwicklung naturverträglicher
ouristischer Angebote sein. Entsprechende Aktivitäten
onseiten des Bundesumweltministers möchte ich hier
ervorheben und begrüßen. So wird das Bundesamt für
aturschutz in diesem Jahr gemeinsam mit dem Verein
Ökologischer Tourismus in Europa“, ÖTE, jeweils
orkshops auf der Insel Vilm mit Vertretern der Touris-
uswirtschaft Ungarns, Estlands, Lettlands, der Slowa-
ei und Polens durchführen.
Mit Ungarn ist bereits eine Arbeitsgruppe auf Regie-
ungsebene eingerichtet worden, die sich mit der Ent-
icklung und Umsetzung von Umweltqualitätskriterien
m Tourismus in Anlehnung an Viabono befasst. Im slo-
akischen Banska Štiavnica werden bereits in einem
odellprojekt die Kriterien der Umweltdachmarke er-
robt, wiederum in Zusammenarbeit mit dem ÖTE, der
ier eine hervorragende Arbeit leistet.
Große Chancen tun sich durch die EU-Osterweite-
ung vor allem für die dann ehemaligen Grenzregionen
uf. Diese können aus der Randlage herauswachsen und
ich zu prosperierenden Knotenpunkten in Mitteleuropa
ntwickeln. Vor allem für die kleinen und mittelständi-
chen Unternehmen der Tourismuswirtschaft wird es da-
ei wichtig sein, Kooperationspartner zu finden und Al-
ianzen zu schmieden. Hier kann zielgerichtete
örderung schnell zu positiven Effekten für Wirtschaft
nd Arbeitsmarkt führen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004 8547
(A) )
(B) )
Ein sich so entwickelnder Tourismus wird zum Motor
des Integrationsprozesses werden – auch in ideeller Hin-
sicht – denn er trägt zur Verständigung zwischen den
Ländern und Regionen bei. Der Tourismus bietet eine
große Chance, die kulturelle und wirtschaftliche Integra-
tion innerhalb Europas zu unterstützen, aber auch die eu-
ropäische Kultur weiterzuentwickeln und zu bereichern.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf
ihre vielfältigen Aktivitäten im Rahmen ihrer Zuständig-
keiten. Große Anstrengungen unternimmt ebenfalls die
Deutsche Zentrale für Tourismus. Auch viele Vereine
und Verbände verschreiben sich einer zukunftsfähigen
deutschen und erweiterten europäischen Tourismuspoli-
tik. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Beraterverträge auf
den Prüfstand stellen – Transparenz bei Kos-
ten- und Qualitätskontrolle sichern (Tagesord-
nungspunkt 7)
Hans-Werner Bertl (SPD): Mit ihrem Antrag zu den
Beraterverträgen will die FDP mal wieder als Trittbrett-
fahrer auf einen Zug aufspringen, der sich längst in Be-
wegung gesetzt hat. Ausgelöst durch den Beratervertrag,
der zur Ablösung von Florian Gerster als Vorsitzender
der Bundesagentur für Arbeit geführt hat, sowie Behaup-
tungen des Abgeordneten Austermann zu angeblich un-
korrekter Vergabe von Beraterverträgen bei der Bundes-
wehr ist die Prüfung des Komplexes der Beraterverträge
– insbesondere im Haushaltsausschuss – längst angelau-
fen.
Zunächst jedoch einiges Grundsätzliches: Alle Berei-
che der öffentlichen Hand nutzen heute die Möglichkeit,
Experten heranzuziehen, und das ist auch gut so. Dies
gilt nicht nur für die Bundesregierung. Dies gilt zum
Beispiel auch für den Deutschen Bundestag, dessen Aus-
schüsse zur Meinungsbildung selbstverständlich auch
externe Sachverständige in Anspruch nehmen. Bei der
Entscheidung über eine externe Vergabe von Beraterauf-
trägen ist nach der Bundeshaushaltsordnung die Beach-
tung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten
und die günstigste Relation zwischen dem verfolgten
Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben.
Demgemäß ist zu entscheiden, ob der Sachverstand des
Hauses hinreicht oder externer Sachverstand zur Ziel-
erreichung unabdingbar eingekauft werden muss. Dem
Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistun-
gen muss dann gemäß der Bundeshaushaltsordnung eine
öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die
Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Aus-
nahme rechtfertigen.
Die Opposition will nun in völlig unseriöser Weise
schon durch das Hantieren mit relativ großen Zahlen zu
Zahl und Umfang von Beraterverträgen den Eindruck er-
wecken, die Regierung würde unvertretbar viele Berater-
verträge vergeben und Geld zum Fenster herauswerfen.
Es ist aber abwegig, allein aus solchen Zahlen so zu
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chließen und letztlich Rechtsverstöße einzelner Verwal-
ungsstellen zu unterstellen.
Der nicht hinnehmbare Reformstau, den die Bundes-
egierung 1998 beim Regierungswechsel vorgefunden
at, hat nämlich einen erheblichen Nachholbedarf an
nalysen, Gutachten und Abwägungen nach sich gezo-
en. Wenn von jeher alle Bundesregierungen der Politik-
eratung einen hohen Wert beigemessen haben, so war
ngesichts der skizzierten Rahmenbedingungen nach
998 die Einschaltung externer Berater zwangsläufig
mfangreicher als vorher.
Die professionelle Politikberatung hat ihren heutigen
tellenwert erst mit dem Umbau des Staates und der Pri-
atisierung von Aufgaben, die früher durch die öffentli-
he Hand wahrgenommen wurden, erhalten. Aber auch
chon zu Zeiten der alten Bundesregierung wäre zum
eispiel ohne die umfangreiche Einbeziehung externer
eratung die Überführung von Bundesbahn, Bundes-
ost, Telekom und Lufthansa in privatisierte Unterneh-
en oder die Transformation der DDR-Staatswirt-
chaftsbetriebe überhaupt nicht möglich gewesen.
Nun versucht die Opposition und insbesondere Herr
ustermann, gezielt und wider besseres Wissen den Ein-
ruck zu erwecken, die Bundesregierung werfe bei Bera-
erverträgen das Geld zum Fenster heraus bis hin zur Un-
erstellung von Korruptionselementen. Er vermengt dazu
n immer wieder neuer Mixtur unterschiedliche Abgren-
ungen von Beraterdefinitionen, Gutachten usw. mit
nterschiedlichen zeitlichen Abgrenzungen in klarer Ab-
icht. Insbesondere der Haushaltsausschuss hat sich die-
er Thematik längst angenommen. So prüfen die Be-
ichterstatter zum Einzelplan des Bundesministeriums
er Verteidigung exemplarisch den Bereich der Berater-
erträge und sie hatten dort bislang – so selbst einge-
äumt vom dortigen Berichterstatter Austermann – keine
eanstandungen festzustellen. Der Haushaltsausschuss
at das Thema auf der Agenda und wird mit Adleraugen
arüber wachen, dass das Instrument der Beraterverträge
emäß den klaren Regelungen zur wirtschaftlichen und
erfahrensmäßig korrekten Beauftragung externer Bera-
er gemäß der Bundeshaushaltsordnung eingesetzt wird.
Auch der Bundesrechnungshof ist längst eingeschal-
et und aktiv. Wir begrüßen sehr, dass der Präsident des
undesrechnungshofes gemäß einem Schreiben an den
orsitzenden des Haushaltsausschusses angesichts der
iskussion zu den Beraterverträgen die Absicht ange-
ündigt hat, die dem Bundesrechnungshof vorliegenden
rkenntnisse und Schlussfolgerungen aus zahlreichen
inzelfällen in einem Querschnittsbericht an den Haus-
altsausschuss zusammenzufassen. Die Vorlage dieses
uerschnittsberichtes wird die Diskussion um die Be-
ertung der Beraterverträge und die Verbesserung der
andhabung dieses Instrumentes auf eine solide Grund-
age stellen und der Opposition den Boden für ihre Ver-
uche polemisch verzerrter Darstellungen und Interpre-
ationen entziehen.
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Guter Rat ist teuer!
ie Bundesregierung hat seit 1998 – wie der „Tagesspie-
el“ unlängst berichtete – circa 190 Millionen Euro für Be-
ater, Gutachten und Expertenkommissionen ausgegeben.
8548 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004
(A) )
(B) )
Ob dieser Rat für jedes Mitglied des rot-grünen Kabi-
netts aber auch gut war, da habe ich erhebliche Zweifel.
Der jüngste Skandal um die Bundesanstalt für Arbeit
und der Vorgängerskandal, der noch viel größer war, wa-
ren Beispiele wirkungsloser Beratungstätigkeit. Daher
ist das Ziel des heutigen Antrags der FDP, nämlich Bera-
terverträge auf den Prüfstand zu stellen, grundsätzlich
richtig.
Von jeher haben alle Bundesregierungen der Politik-
beratung einen hohen Wert beigemessen. Während die
Politik in früheren Zeiten Expertenwissen nur gelegent-
lich und punktuell in Anspruch nahm, hat die professio-
nelle Politikberatung ihren heutigen Stellenwert mit der
zunehmenden Privatisierung von Aufgaben erhalten.
Gute Politikberatung ist grundsätzlich ein richtiges und
ein wichtiges Instrument. Es kann zu mehr Sachverstand
und zu verbesserter Entscheidungsfindung führen. Doch
es sei Maß zu halten, hört man in den letzten Monaten
vermehrt in allen Medien. Es ist gar die Rede von der
Räte- oder der Beraterrepublik.
Die 190 Millionen Euro, die die Bundesregierung für
Berater, Gutachten und Expertenkommissionen ausgege-
ben hat, stellen eine gewaltige Summe aus Haushalts-
mitteln dar. In den fünf Jahren Regierungszeit wurden
des Weiteren mehr als 1 700 Analysen und Studien für
128 Millionen Euro bestellt und abgeliefert. Hinzu
kommt die Finanzierung der so genannten Beauftragten
des Bundes, für die allein im Haushaltsjahr 2003 gut
108 Millionen Euro eingeplant waren. Dabei sind nach
den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Aufgaben der Verwaltung grundsätzlich durch eigene
Arbeitskräfte zu erledigen.
Diese Aufzählung lässt einen enormen Erfolg dank
bestens beratener Minister und Ministerinnen vermuten.
Bisher ist dies aber sehr zweifelhaft. Mit Blick auf die
Beraterverträge, die zuerst Rudolf Scharping mit
Hunzinger und dann Florian Gerster mit der Medien-
agentur WMP Eurocom abgezeichnet haben, fragt sich
doch der Bürger, ob in der Regierung nur oder überwie-
gend Beamte des höheren Dienstes sitzen, die bessere
Dilettanten sind.
Und für uns als Opposition ist es nicht nachvollzieh-
bar, dass die Bundesregierung dem Parlament nicht die
Namen der diversen Beraterfirmen offen legt. Es geht
hier um das Informationsrecht des Parlaments. Die Hin-
weise auf das Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung der Berater und den Schutzanspruch aus Art. 14
Abs. l GG, mit denen sich die Bundesregierung weigert,
die Namen bekannt zu geben, sind nicht haltbar. Uns
liegt eine Stellungnahme eines renommierten Verfas-
sungsrechtlers, Prof. Battis, vor, die bestätigt, dass die
Berater keinen Schutzanspruch haben und die Bundesre-
gierung die Namen der mit Haushaltsmitteln finanzierten
Berater nennen muss. Ein Schutzbedürfnis für die Auf-
tragnehmer der Bundesregierung besteht insbesondere
dann nicht, wenn es sich um juristische Personen han-
delt. Davon ist hier überwiegend auszugehen.
Stattdessen nährt sich nun der Verdacht, dass sich die
Bundesregierung in einigen Fällen nicht an das Vergabe-
recht gehalten hat, ihren Veröffentlichungspflichten
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icht nachgekommen ist oder eine Verquickung mit ein-
elnen Beraterfirmen besteht. Der Deutsche Bundestag
nd die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, zu
rfahren, an welche Beratungsfirmen Aufträge vergeben
urden. Ich fordere Sie daher auf, dem Deutschen Bun-
estag Auskunft über die Berater zu erteilen, denn dies
ebietet das Informationsrecht des Parlaments.
Die einzelnen Forderungen des Antrags der FDP ha-
en, wie eingangs gesagt, das richtige Ziel. Dennoch er-
chtet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das umfang-
eiche Monitoring, das die Bundesregierung nach den
orschlägen der FDP erfüllen soll, als zu bürokratisch
nd zu kompliziert in der praktischen Handhabe. Viel
esser als diverse neue Pflichten, deren Einhaltung wie-
erum zusätzliche Überwachung erfordert, wäre das ver-
ntwortungsbewusste Umgehen der Bundesregierung
it den jeweiligen Beraterverträgen.
Bei Auffälligkeiten und Verdacht von Missständen
ibt es das grundgesetzliche Recht der Opposition, sol-
he Missstände im Rahmen der Ausschüsse zu klären.
ie Regierung ist verpflichtet, Rede und Antwort zu ste-
en. Ansonsten gibt es noch weitere, schärfere Mittel der
pposition. Wenn sich eine Bundesregierung jedoch
perrt, Beraterverträge so abzuschließen, wie dies Unter-
ehmen der freien Wirtschaft machen würden, dann hilft
ier auch nicht das beste Monitoring. Transparenz, In-
ormation und klare Einhaltung der Vergaberegeln sind
ie Grundsätze, die jede Regierung bei externer Berater-
tigkeit zu beachten hat.
Allerdings frage ich mich auch, warum die Minister
ur noch so wenig Vertrauen in ihre eigenen Leute ha-
en. Da sitzen doch kompetente Mitarbeiter in den Mi-
isterien. Doch Gutachter und Berater sind inzwischen
ur Regel geworden. Steuergelder werden für fragwür-
ige Zwecke verschleudert. Das ist eine Beleidigung der
eamten. Es erscheint beispielsweise sehr zweifelhaft,
arum für die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung
der Zollverwaltung 58 000 Euro aufgewandt werden
ussten. Oder wieso sind 156 000 Euro für die Evalua-
on der Rauchersprechstunde sinnvoll? Wieso war eine
ienstpostenbewertung durch einen externen Berater
otwendig, der für ein Honorar von 200 000 Euro einen
ienstposten bewertet hat? Und warum muss die Aus-
ertung von Stellungnahmen zur Telekommunikations-
ovelle durch externe Berater erfolgen?
Ich fordere die Bundesregierung daher auf, externe
erater auf das absolut Notwendige zu beschränken. Ge-
en Sie Ihren kompetenten Ministeriumsmitarbeitern die
hance und das Vertrauen, die ihnen eigenen Aufgaben
urchzuführen!
Wir brauchen mehr Sorgfalt, ein neues Bewusstsein,
ber auch neue Spielregeln. Und Mittel für externe Bera-
ng sollten eindeutig im Bundeshaushaltsplan ausge-
iesen werden.
Neue Initiative, Kreativität oder gar des Kanzlers er-
ünschte „Innovation“ entstehen nicht auf Kommando
nd nicht per Consulting. Öffentliche Einrichtungen
önnen von externem Sachverstand profitieren, doch
ur, wenn so staatliche Aufgaben besser erledigt werden
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004 8549
(A) )
(B) )
oder die Verwaltung effizienter wird. In Anlehnung an
das Subsidiaritätsprinzip sollte die Entscheidung für
oder gegen Beratung danach ausgerichtet werden.
Beratertätigkeit kann erhebliche Nachteile für den
Bundeshaushalt und den Steuerzahler bedeuten. Es geht
hier um einen sensiblen Bereich, bei dem sich die Regie-
rung der Verantwortung für ihre Aufgaben stets bewusst
sein sollte. Doch die Scheu vor der Verantwortung ist die
Krankheit unserer Zeit. Dass dies schon der Reichskanz-
ler Otto von Bismarck feststellte, zeigt, wo wir heute ste-
hen.
Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Es ist schon interessant, verehrte Kolleginnen und Kolle-
gen von der Opposition, dass sie überhaupt noch einmal
versuchen, das Thema Beraterverträge in den Blickpunkt
des öffentlichen Interesses zu rücken. Dem Antrag der
FDP kann man dabei – im Gegensatz zu den Medienbei-
trägen der CDU – wenigstens die Sachlichkeit nicht ab-
sprechen. Und mehr Sachlichkeit braucht die Debatte
dringend! Die Systematik, dieses Thema „wie die Sau
durch’s Dorf zu treiben“, macht es schwierig, die not-
wendigen staatlichen Modernisierungsprojekte umzuset-
zen. Mit einem antiquierten Verständnis von Verwaltung
kann man kein modernes Verwaltungsmanagement be-
treiben.
Die Gesellschaft und ihre Themen sind komplex ge-
worden. Der Umbau bzw. die Modernisierung staatlicher
Tätigkeit und die sparsame Verwendung von Steuermit-
teln gebieten an vielen Stellen die Zuhilfenahme exter-
ner Beratung. Schauen wir uns doch mal außerhalb des
Parlaments um: kein Mittelständler wandelt seinen Be-
trieb ohne externe Beratung von einer GbR zur GmbH
um. Deshalb ist es falsch, Beraterverträge per se als kri-
tikwürdig darzustellen, wie Sie es in den letzten Mona-
ten getan haben. Was richtig ist: die Vergabe solcher
Aufträge muss in jedem Fall auf ihre Sinnhaftigkeit ge-
prüft und die Einhaltung der Vergaberichtlinien sicher-
gestellt werden. Dabei hat es wohl in Einzelfällen Lü-
cken gegeben, daher kann ich die generelle Überprüfung
durch den Rechnungshof nur begrüßen. Denn ein trans-
parentes und vereinheitlichtes Verfahren wird uns zu-
künftig Debatten dieser Art ersparen.
Wichtig bleibt, dass wir diese Debatten redlich führen
und nicht etwa – wie bewusst geschehen – sachfremd
Beraterverträge und Unterstützungsleistungen vermen-
gen. Die Begriffsdefinition von Beratervertrag in
Abgrenzung zu anderen externen Dienstleistungen ist
von der Bundesregierung klar definiert und vorher nie in
Zweifel gezogen worden.
Das Beispiel der Bundesanstalt zeigt, dass klare Ziel-
vereinbarungen zwischen BMWA und BA notwendig
sind, um zukünftig einen reibungsloseren Ablauf zu ge-
währleisten. Im Zusammenhang mit der BA möchte ich
aber noch gesondert auf die FDP eingehen: Sie haben die
Debatte um die Beraterverträge der BA genutzt, um eine
Kampagne gegen den Fortbestand der Bundesagentur für
Arbeit zu führen. Ihre Vorstellung ist, die BA durch eine
Privatversicherung mit Wahl- und Pflichtleistungen zu
ersetzen. Dabei hat die Klientelpartei FDP nicht unmaß-
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eblich dazu beigetragen, die Strukturen der BA in ihrer
eutigen Form mit aufzubauen. Die Behörde, die Sie
etzt zerschlagen wollen, haben Sie selber aufgebläht.
rbeitslosengeld als eine Art Frührente, gepaart mit
neffektiven Arbeitsmarktprogrammen, das waren die
ezepte von Kohl und Blüm. 1973 hatte die BA noch
2 000 Beschäftigte. 1995 waren es bereits 94 013.
eute arbeiten in den Bundesämtern 86 378 Menschen.
ir haben den Umbau vor zwei Jahren in Gang gesetzt.
ielleicht hätte etwas mehr externe Beratung und etwas
ehr Mut zur Reform zu Ihrer Zeit uns heute einiges er-
part! Die BA braucht Reformen und deshalb auch Bera-
erleistungen, im Interesse der Erwerbslosen.
Nachdem die BA in der Kritik stand, wurde ja dann
leich versucht, andere Bereiche mit zu skandalisieren.
ch spreche da als zuständiger Haushaltspolitiker für den
tat des Verteidigungsministeriums. Hier hat sich der
ollege Austermann einer medialen Auseinanderset-
ung bedient, die dem fairen Bemühen um Aufklärung
onseiten des Ministeriums nicht gerecht wird. Zumal
err Austermann und seine Kollegen der CDU/CSU im
echnungsprüfungsausschuss die jährlichen Berichte
islang immer billigend zur Kenntnis genommen haben.
Seit dem Amtsantritt von Herrn Bundesminister
r. Struck am 19. Juli 2002 wird an einem geordneten
erfahren zur Vergabe von Beratungs- und Unterstüt-
ungsleistungen gearbeitet. Als Berichterstatter konnten
ir uns von der Sinnhaftigkeit dieser Arbeit überzeugen.
rotzdem wird sich auch das BMVg der Überprüfung
urch den Rechnungshof stellen müssen. Ich bin davon
berzeugt, dass das BMVg sich hinsichtlich der erarbei-
eten Selbstkontrolle nicht zu schämen braucht.
Eines möchte ich abschließend mit auf den Weg ge-
en. Die Debatte um die Beraterverträge hat mal wieder
ezeigt, wie sehr Politik und ihre Akteure sich selbst
chaden. Die Bundeswehr befindet sich in einem
chwierigen Reformprozess, bei dem externer Sachver-
tand unbedingt nötig ist. Die mediale Form der Ausein-
dersetzung, wie sie in diesem Fall betrieben wurde,
rägt nicht dazu bei, dass der Reformprozess geordnet
erläuft und die beteiligten Akteure Vertrauen in ihre
ktivitäten entwickeln. Im Gegenteil, diese Form der
useinandersetzung gefährdet den Prozess. Ebenso wie
ie Regierungskoalition hat auch die Opposition Bera-
erverträge abgeschlossen und wird es – sollten sie je-
als wieder an die Regierung kommen – auch wieder
un und tun müssen. Etwas mehr Ehrlichkeit in dieser
ebatte hätte der Politik gut getan.
Gudrun Kopp (FDP): Dass die gegenwärtige Bun-
esregierung gute Ratschläge bitter nötig hat, ich denke,
aran kann kein ernster Zweifel bestehen. Dass jedoch
ie Bürger und Bürgerinnen aus dem Steueraufkommen
ür die Inkompetenz von Rot-Grün bezahlen sollen, das
eht dann doch ein bisschen zu weit. Insofern wäre es im
nteresse unseres Landes geboten, dass die Bundesregie-
ung die Verantwortung für Deutschland abgibt und den
ürgern mittels Neuwahlen die Entscheidung über eine
eue Regierung überlässt.
8550 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004
(A) )
(B) )
Es soll hier nicht bestritten werden, dass es viele Be-
reiche und ebenso viele gute Gründe gibt, die das Heran-
ziehen externen Sachverstandes rechtfertigen; sei es,
weil es sich um hochspezialisiertes Know-how handelt,
das auch die hervorragenden Mitarbeiter des öffentli-
chen Dienstes in Deutschland nicht in jedem Einzelfall
vorhalten können, oder einfach nur um den Gefahren der
Betriebsblindheit zu entgehen, die zwangsläufig in grö-
ßeren Apparaten rein organisationsimmanent immer
auch drohen. Insofern wollen wir nicht die Notwendig-
keit von externer Beratung an sich infrage gestellt wis-
sen, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, zu produktiven
Ergebnissen führt, für jedermann nachvollziehbar ist und
vor allem wenn ihr ein rechtlich nicht zu beanstandendes
Vergabeverfahren vorausging, das jederzeit Transparenz
und Kostenkontrolle sicherstellt.
Nichts anderes fordern wir mit dem vorliegenden An-
trag. Denn eines zeigen doch die vergangenen Monate
mit all den Unregelmäßigkeiten und Skandalen bei der
Vergabe von Beraterverträgen in Ministerien und Bun-
desbehörden wie der Bundesagentur für Arbeit – BA –
überdeutlich: Weder die Bundesregierung – dies ergibt
sich nicht zuletzt auch aus ihrer Antwort auf die diesbe-
zügliche Kleine Anfrage der Union – noch gar das Parla-
ment haben einen wirklichen Überblick darüber, wer
welchen Auftrag zu welchen Konditionen, zu welchem
Zweck und mit welchem Ergebnis erhalten hat. Deshalb
auch gerät das Thema nicht aus den Schlagzeilen, weil
eben immer nur tröpfchenweise hier und da aus den ver-
schiedenen Ressorts Missstände bekannt werden; und
dies auch meist nur, wenn entsprechender Druck von au-
ßen gemacht wird.
Insofern führt an der einfachen Feststellung, dass hier
ein grober Mangel an Transparenz und vor allem an par-
lamentarischer Kontrolle von Kosten und Qualität der
erbrachten Leistungen vorliegt, kein Weg vorbei. Wir
sind in den vergangenen Jahren Zeugen einer regelrech-
ten Inflation von Beratungsaufträgen geworden, die sich
auf nahezu alle Ressorts und Bundesbehörden erstreckt.
Ob Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- oder Vertei-
digungsministerium, überall werden zum Teil sehr volu-
minöse Aufträge vergeben. Niemand scheint hier mehr
den Überblick oder gar die Kontrolle zu haben. Dies
wird dann umso problematischer, wenn sich in bestimm-
ten Ressorts und Bereichen der Eindruck aufdrängt, dass
sich der Kreis der Auftragsempfänger auf wenige Bera-
tungsunternehmen beschränkt.
Um nun genau diesen Eindruck von vorneherein zu
zerstreuen bzw. aber sachlich begründen zu können, ist
es unumgänglich, die Vergabe von Beraterverträgen auf
Gesamtregierungsebene endlich transparent zu gestalten.
Die FDP-Fraktion fordert deshalb einen jährlichen Be-
richt der Bundesregierung, in dem klipp und klar über
die Gesamtheit der vergebenen Beraterverträge unter
Angabe des beratenden Unternehmens, des Beratungs-
zwecks, des Beratungshonorars bzw. der Auftrags-
summe und des auftraggebenden Ministeriums bzw. der
auftraggebenden Behörde dem Deutschen Bundestag
Auskunft erteilt wird. Darüber hinaus aber verlangen wir
einen grundlegenden Prüfbericht des Bundesrechnungs-
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ofes über die Ordnungsmäßigkeit der Vergabe von Gut-
chten und Beraterverträgen für die vergangenen Jahre
eit 1998, um nicht nur sicherzustellen, dass alle Verga-
everfahren ordnungsgemäß eingehalten wurden, son-
ern um insbesondere auch die etwaige Konzentration
ieser Aufträge auf einen bestimmten Empfängerkreis
ffen zu legen.
Vorgänge, wie wir sie leider in den zurückliegenden
ochen und Monaten zum Beispiel bei den von der BA
ergebenen Beraterverträgen erleben mussten, dürfen
ich nicht wiederholen. Deshalb muss auch das gesamte
egelwerk bei der Auftragsvergabe in Ministerien und
ehörden neu überdacht werden, um zu jeder Zeit Trans-
arenz, Kosten- und insbesondere auch Qualitätskont-
olle sicherzustellen. Denn eines ist auch offensichtlich:
n vielen Fällen sind die erbrachten Leistungen der Bera-
ungsunternehmen offenbar reine Beschäftigungsthera-
ie, denn die erteilten Ratschläge verschwinden häufig
ieder in den ministeriellen Schubladen und harren ver-
eblich einer Umsetzung. Ich erinnere hier nur an die
roß angekündigten und für den Wahlkampf massiv
ommunizierten Hartz-Vorschläge. Das allermeiste ist
ie Gesetz geworden, weil die Bundesregierung darin
ohl nur eine PR-Kampagne gesehen hat – auf Kosten
er Bürger!
Es kann aber nicht sein, dass hier, von Öffentlichkeit
nd Parlament unbemerkt, über Jahre hinweg horrende
illionenbeträge für Beratungsleistungen aus dem Fens-
er geworfen werden, deren Nutzen in nicht wenigen
ällen mehr als zweifelhaft ist. Ein solches Vorgehen ist
ngesichts der Belastungen, die wir den Bürgern und
ürgerinnen in Deutschland gegenwärtig und auch in
en nächsten Jahren werden zumuten müssen, völlig in-
kzeptabel. Zwar kann es nicht überraschen, dass die ge-
enwärtige Bundesregierung in der vollständigen Orien-
ierungslosigkeit, in welcher sie sich seit Jahren
räsentiert, Zuflucht sucht zu guten Ratschlägen, aber
ie kann nicht die Steuerzahler in Deutschland zur Geisel
hrer eigenen Inkompetenz machen.
Deshalb fordern wir Sie auf, unserem Antrag zuzu-
timmen und endlich für Transparenz im Beraterdschun-
el zu sorgen.
Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Ich werde jeden
ag beraten und muss dafür kein Geld zahlen. Jeden Tag
rreichen mich Briefe und Mails von Bürgern, die kos-
enlos ihre Meinung und ihren Rat uns Volksvertretern
ur Verfügung stellen. Viele Bürger haben den Eindruck
ewonnen, dass ihr Rat weniger zählt als der Rat von
oland Berger und den anderen hoch bezahlten Unter-
ehmensberatern.
Ich hatte mich für die Firma WMP, in deren Auf-
ichtsrat Herr Rexrodt (FDP) sitzt und Herr Wend (SPD)
aß, beide MdBs, schon zu einer Zeit interessiert, als hier
och keiner über Herrn Gerster und seine Beraterver-
räge sprach. Herr Schiphorst bekam über die Firma
MP einen fetten Millionenvertrag für eine Imagebera-
ung, wo wir heute noch nicht wissen, was Herr
chiphorst eigentlich für das viele Geld machen sollte.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004 8551
(A) )
(B) )
Herr Gerster ist nicht mehr im Amt, Herr Schiphorst
kann nicht beraten, aber Herr Rexrodt und Herr Wend
sind noch in diesem Bundestag. Darüber sollten wir hier
reden.
Natürlich kann ich mich über Herrn Berger aufregen,
dass er in der Hartz-Kommission die Vorarbeit geleistet
hat, damit er dann Millionenaufträge zur Umsetzung der
Hartz-Vorschläge kassieren konnte. Doch das Problem
sind doch nicht die Berater, die Geld verdienen wollen.
Das Problem sind doch die Rexrodts und Wends, die ihr
politisches Amt gebrauchen, um Berateraufträge zu ak-
quirieren. Die Mitglieder des Bundestages sollten sich
hier an ihre eigene Nase fassen.
Ich schlage vor: Erstens. Alle Abgeordneten machen
ihre Beratertätigkeiten umgehend öffentlich. Zweitens.
Alle Abgeordneten verpflichten sich, ihre Befangenheit
anzuzeigen und auf eine Beteiligung an Abstimmungen
zu verzichten, wenn im Bundestag Sachverhalte disku-
tiert werden, die mittel- oder unmittelbar im Zusammen-
hang mit ihrer Beratertätigkeit stehen.
Es kann natürlich passieren, dass dann einige Abge-
ordnete vor lauter Befangenheit gar nicht mehr im
Bundestag zu Wort kommen. Dann wäre es allerdings
angezeigt, die Wähler über ihre eingeschränkte Arbeits-
fähigkeit zu informieren. Lassen Sie uns also weniger
über die Beraterfirmen reden als über uns selbst. Wenn
ich richtig informiert bin, betrifft das Problem außer der
PDS alle im Bundestag vertretenen Parteien. Vielleicht
bekommen Sie in dieser Frage auch einen Allparteien-
konsens zustande, wie Ihnen das bei der Gesundheits-
reform gelungen ist.
Anlage 5
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 796. Sitzung am 13. Fe-
bruar 2004 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
– Gesetz zu dem Übereinkommen auf Grund von
Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische
Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der In-
formationstechnologie im Zollbereich
– Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens auf
Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die
Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den
Einsatz der Informationstechnologie im Zoll-
bereich, zu dem Protokoll gemäß Artikel 34 des
Vertrags über die Europäische Union vom 8. Mai
2003 zur Änderung des Übereinkommens über
den Einsatz der Informationstechnologie im Zoll-
bereich hinsichtlich der Einrichtung eines Akten-
nachweissystems für Zollzwecke sowie zur Ver-
ordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März
1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen
Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und
die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der
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Kommission im Hinblick auf die ordnungs-
gemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarrege-
lung (ZIS-Ausführungsgesetz)
Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fu-
sionen von Wohnungsunternehmen und Woh-
nungsgenossenschaften in den neuen Ländern
Gesetz zur Aufhebung des Artikels 232 § 2 Abs. 2
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge-
setzbuche
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems
und der olympischen Bezeichnungen
(OlympSchG)
Gesetz zur Reform des Geschmacksmusterrechts
(Geschmacksmusterreformgesetz)
Erstes Gesetz zur Änderung des MAD-Gesetzes
(1. MADGÄndG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 13. April 2000 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik über die Festlegung der
Grenze auf den ausgebauten Strecken des Rheins
Gesetz zu dem Vertrag vom 6. März 2002 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Mosambik über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz zu dem Vertrag vom 6. August 2001 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich Marokko über die gegenseitige Förde-
rung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen
Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und Bos-
nien und Herzegowina über die Förderung und
den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Bundesrat hat in seiner 796. Sitzung am 13. Fe-
ruar 2004 beschlossen, der Bundesregierung wegen der
aushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes
ür das Haushaltsjahr 2002 (Jahresrechnung 2002) auf
rund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
ntlastung gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und
114 der Bundeshaushaltsordnung zu erteilen.
Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 2. März
004 mitgeteilt, dass sie folgende Anträge zurückzieht:
Westsaharakonflikt beilegen – UN-Friedensplan
durchsetzen auf Drucksache 15/316
Westsaharakonflikt beilegen – UN-Friedensplan
durchsetzen auf Drucksache 15/1715
Gutachtenvergabe zu Fahrgastrechten revidie-
ren – Neutralen Gutachter beauftragen auf Druck-
sache 15/2279
Die Fraktion der FDP hat mit Schreiben vom 4. März
004 mitgeteilt, dass sie den Antrag Einsatzdauer von
oldaten bei Friedensmissionen verkürzen – Rah-
enbedingungen verbessern auf Drucksache 15/588
urückzieht.
8552 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. März 2004
(A) (C)
(B) )
Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit-
geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der
Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Unabhängigen Kommission zur Überprü-
fung des Vermögens der Parteien und Massenorganisa-
Drucksache 15/2373 Nr. 2.32
Drucksache 15/2373 Nr. 2.33
Drucksache 15/2373 Nr. 2.34
Drucksache 15/2373 Nr. 2.37
Drucksache 15/2373 Nr. 2.38
Drucksache 15/2373 Nr. 2.41
Drucksache 15/2373 Nr. 2.43
Drucksache 15/2373 Nr. 2.44
Drucksache 15/2373 Nr. 2.52
Drucksache 15/2373 Nr. 2.56
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
tionen der DDR
und
Stellungnahme der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1777, 15/1947 Nr. 3 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/2104 Nr. 1.5
Drucksache 15/2104 Nr. 2.3
Drucksache 15/2104 Nr. 2.4
Drucksache 15/2104 Nr. 2.5
Drucksache 15/2104 Nr. 2.6
Drucksache 15/2104 Nr. 2.11
Drucksache 15/2104 Nr. 2.13
Innenausschuss
Drucksache 15/1765 Nr. 2.17
Drucksache 15/1948 Nr. 1.15
Drucksache 15/1948 Nr. 1.24
Drucksache 15/2104 Nr. 2.28
Drucksache 15/2373 Nr. 2.40
Finanzausschuss
Drucksache 15/2217 Nr. 2.32
Drucksache 15/2373 Nr. 1.2
Drucksache 15/2373 Nr. 2.6
Drucksache 15/2373 Nr. 2.13
Drucksache 15/2373 Nr. 2.15
Drucksache 15/2373 Nr. 2.18
Drucksache 15/2373 Nr. 2.28
Drucksache 15/2373 Nr. 2.29
Drucksache 15/2373 Nr. 2.48
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/2373 Nr. 2.11
Drucksache 15/2373 Nr. 2.17
Drucksache 15/2373 Nr. 2.20
Drucksache 15/2373 Nr. 2.21
Drucksache 15/2373 Nr. 2.31
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Landwirtschaft
Drucksache 15/2028 Nr. 1.1
Drucksache 15/2028 Nr. 2.17
Drucksache 15/2373 Nr. 2.7
Drucksache 15/2373 Nr. 2.10
Drucksache 15/2373 Nr. 2.39
Drucksache 15/2373 Nr. 2.42
Drucksache 15/2373 Nr. 2.45
Drucksache 15/2373 Nr. 2.50
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Drucksache 15/345 Nr. 65
Drucksache 15/979 Nr. 2.1
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/1547 Nr. 2.77
Drucksache 15/2104 Nr. 2.12
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Drucksache 15/1948 Nr. 1.9
Drucksache 15/2028 Nr. 2.7
Drucksache 15/2373 Nr. 2.46
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/2104 Nr. 2.7
Drucksache 15/2217 Nr. 2.1
Drucksache 15/2217 Nr. 2.2
Drucksache 15/2217 Nr. 2.3
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 15/1834 Nr. 1.3
Drucksache 15/1834 Nr. 1.4
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/2447 Nr. 1.8
Ausschuss für Kultur und Medien
Drucksache 15/2373 Nr. 2.25
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
95. Sitzung
Berlin, Freitag, den 5. März 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5