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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/93 Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth CDU/CSU . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 15/2564) . . . . . . . . . . . . . . . . Äußerung des Bundeskanzlers zur Beteili- gung Deutschlands an der europäischen Groß- geräteforschung, unter anderem an ITER MdlAnfr 3 Michael Kretschmer CDU/CSU Maßnahmen der in Afghanistan stationierten Bundeswehrtruppen gegen den Rohopiuman- bau MdlAnfr 7 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . ZusFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 25. Juni 2003 hinsichtlich Gruppenreisen aus der Ukraine in die EU MdlAnfr 8 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . 8277 A 8277 B 8278 C 8278 C 8279 C 8282 A 8282 C 8283 B 8284 A Deutscher B Stenografisch 93. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) (Drucksache 15/2536) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . A 2 M P A Z V A M P A Z Z 8275 B 8275 B 8275 C 8276 C 8276 D Antw PStSekr Christoph Matschie BMBF . . . ZusFr Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . 8279 D 8280 A undestag er Bericht ung n 3. März 2004 t : ntisemitische Staftaten im vierten Quartal 003 dlAnfr 14 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . on deutschen Flughäfen aus durchgeführte bschiebungen 2002 und 2003 dlAnfr 15 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . 8280 C 8280 D 8281 A 8281 B 8281 D ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 8285 A 8286 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 ZusFr Marianne Tritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . . Inhalt des Erlasses Nr. 519 des Auswärtigen Amtes MdlAnfr 9 Eckart von Klaeden CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an den vorbestraften A. B. MdlAnfr 16 Matthias Sehling CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . Behauptete Wirkungen des so genannten Volmer-Erlasses betreffend Visumverfahren MdlAnfr 10 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . ZusFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . ZusFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Marianne Tritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . Unterschiedliche Aussagen des Auswärtigen Amtes betreffend den Erwerb eines Visums im Rahmen des so genannten Reisebürover- fahrens MdlAnfr 11 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . Z Z Z E n E M C A Z E f W M C A B B d F M D A Z G d A M M A Ü M G A Z Z H F D S D 8287 A 8287 B 8287 C 8288 A 8288 D 8289 B 8289 D 8290 B 8290 C 8290 C 8291 C 8291 D 8292 A 8292 C 8292 D 8293 A 8293 D 8294 D 8295 B 8295 C 8296 A 8296 A usFr Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . usFr Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . usFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . ventuelle Beschwerden der Schengen-Part- er über die durch den so genannten Volmer- rlass veränderte Visaerteilungspraxis dlAnfr 12 lemens Binninger CDU/CSU ntw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . usFr Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . rteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ür die Reise-Schutz-Versicherungs-AG in einsberg dlAnfr 22 lemens Binninger CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erücksichtigung der Zuzahlungen aufgrund es GKV-Modernisierungsgesetzes bei der estlegung der Regelsätze für die Sozialhilfe dlAnfr 39 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . usFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . esamtbetrag der Sozialhilfeleistungen für en im Kölner Schleuserprozess verurteilten . B. und seine Familie seit 1992 dlAnfr 40 atthias Sehling CDU/CSU ntw PStSekr Franz Thönnes BMGS . . . . . . berarbeitung des Wohngeldrechts dlAnfr 47 ero Storjohann CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . usFr Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der CDU/ CSU: Haltung der Bundesregierung zur Erleichterung von Einschleusungen und illegalen Einreisen aufgrund von Kon- trolllücken an deutschen Flughäfen . . . artmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) SPD . . . . . . . . . . r. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8297 A 8297 C 8297 D 8298 A 8298 B 8298 C 8298 D 8299 B 8299 D 8300 A 8300 B 8300 C 8300 C 8301 D 8303 A 8304 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 III Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . . . . Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Michael Bürsch SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) zur Abstimmung über den Antrag: Gottesbezug im europäischen Ver- fassungsvertrag (82. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 3 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur Abstimmung über den Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs des Bun- desrates gegen das Nachtragshaushaltsge- setz 2003 (92. Sitzung, Zusatztagesordnungs- punkt 7 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung der Abgeordneten Ursula Mogg (SPD) zur Abstimmung über den Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs des Bun- desrates gegen das Nachtragshaushaltsge- setz 2003 (92. Sitzung, Zusatztagesordnungs- punkt 7 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Umsetzung des Beschlusses des Bundesge- richtshofes vom 25. Februar 2004 zur Min- destvergütung für Insolvenzverwalter MdlAnfr 1, 2 Tanja Gönner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hansjörg Geiger BMJ . . . . . A A t G s M D A A E T M D A A B m B D M A A A M z s t M M A B A A p S B E d S M R A B 8305 A 8306 C 8307 D 8308 D 8310 A 8311 C 8312 D 8314 A 8315 D 8316 D 8318 C 8319 A 8319 B 8319 B 8319 C 8319 C nlage 6 nzahl der täglich in der deutschen Vertre- ung in Pristina (Kosovo) ausgestellten Visa; rund für die Schaffung der dortigen Visa- telle dlAnfr 4, 5 r. Ole Schröder CDU/CSU ntw StMin für Europa Hans Martin Bury . . nlage 7 ntwicklung der Menschenrechtslage in schetschenien dlAnfr 6 r. Egon Jüttner CDU/CSU ntw StMin für Europa Hans Martin Bury . . nlage 8 ewertung der von der Europäischen Kom- ission prognostizierten Kosten eines EU- eitritts der Türkei für die EU und für eutschland dlAnfr 13 lbert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU ntw StM’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . . . nlage 9 aßnahmen zur Unterstützung der Projekte ur europäischen Wachstumsinitiative, insbe- ondere der Bereiche Galileo und Nanoelek- ronik dlAnfr 17 ichael Kretschmer CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ufwendige Gesundheits- und Sicherheits- rüfungen bei den zur Bekämpfung der chwarzarbeit freigestellten Mitarbeitern der undesagentur für Arbeit; Weiterleitung der rmittlungsergebnisse bei der Bekämpfung er Schwarzarbeit an die Polizeibehörden und taatsanwaltschaften dlAnfr 19, 20 oland Gewalt CDU/CSU ntw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8320 A 8320 C 8321 A 8321 B 8321 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 Anlage 11 Einfluss der unterschiedlichen Unterneh- mensspitzenbesteuerung in Deutschland, Tschechien und der Slowakei 2004 und 2006 auf mögliche steuerbelastungsmotivierte Ver- lagerungen von Unternehmen in diese Länder MdlAnfr 21 Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Barbara Hendricks BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Ausweitung der so genannten Entsenderichtli- nie auf das Busgewerbe vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung MdlAnfr 23 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . Anlage 13 Belastungen für den Bundeshaushalt aufgrund des nicht zustande gekommenen TV-Sat-1- Vorhabens im Zeitraum 1983 bis 1989 MdlAnfr 24 Dr. Elke Leonhard SPD Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . Anlage 14 Durchführung der ausgeschriebenen Trai- ningsmaßnahmen nach § 48 SGB III durch Subunternehmen und Honorarkräfte MdlAnfr 25, 26 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . Anlage 15 Kostenentwicklung beim „Virtuellen Arbeits- markt“ der BA MdlAnfr 27, 28 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A S „ M D A B A E C b B M H A B A W M r z L s U A A f M A A B A N S J R m M W A B 8322 C 8322 C 8323 A 8323 B 8323 C nlage 16 chadenersatz für das gescheiterte Projekt Virtueller Arbeitsmarkt“ der BA dlAnfr 29, 30 r. Hermann Kues CDU/CSU ntw PStSekr Gerd Andres MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 rkenntnisse des Bundesministers Wolfgang lement hinsichtlich der Kostenentwicklung eim Virtuellen Arbeitsmarkt und des aus der A angedeuteten Korruptionsvorwurfs dlAnfr 31, 32 artmut Schauerte CDU/CSU ntw PStSekr Gerd Andres MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 arnung des EU-Kommissars vor einem issbrauch der Beschlüsse zur EU-Agrar- eform vom 26. Juni 2003 zur Umverteilung wischen den Regionen und zwischen den andwirten; Empfehlung des EU-Kommis- ars zur Änderung des Gesetzentwurfs zur msetzung der Reform der Gemeinsamen grarpolitik hinsichtlich der Verwendung des rt. 58 Abs. 1 der EG-Verordnung 1782/2003 ür die Betriebsprämienregelung dlAnfr 34 lbert Deß CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Gerald Thalheim MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ationale Höchstgrenze zur Gewährung von onderprämien für männliche Rinder für die ahre 2002 und 2003; Zahl der gemeldeten inder, für die ein Anspruch auf Sonderprä- ie besteht dlAnfr 35, 36 erner Lensing CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Gerald Thalheim MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8323 D 8324 A 8324 C, 8325 A 8325 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 V Anlage 20 Abrechnung von „Geschiebe“ als Halteele- ment für Zahnersatz nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leis- tungen mit den Krankenkassen; Abgrenzung der Kostenträgerschaft für die akute Kranken- hausbehandlung von jener der Rehabilitation MdlAnfr 38 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Unterzeichnung des Bau- und Finanzierungs- vertrages für die S-Bahn-Strecke Nürnberg– Erlangen–Forchheim MdlAnfr 45, 46 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 25 8326 A, 8326 B 8327 D Anlage 21 Gesamtverluste für Spediteure nach Kündi- gung der Verträge mit Toll Collect; Erhebung einer Sammelklage MdlAnfr 41, 42 Dr. Maria Flachsbarth CDU/CSU Antw PStSekr’in Angelika Mertens BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Einbeziehung des Bundes der Vertriebenen und der Landsmannschaften der deutschen Heimatvertriebenen in die geplante Errich- tung eines Osteuropazentrums MdlAnfr 43 Dr. Egon Jüttner CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . Anlage 23 Eventueller Gesetzentwurf zur Einführung ei- ner Maut für Sportboote MdlAnfr 44 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . B E M H A A K M H A A E g Ä d s M H A A N l 8326 D 8327 B 8327 C au der A 73 (Suhl–Lichtenfels) im Abschnitt bersdorf bei Coburg bis Lichtenfels dlAnfr 48 ans Michelbach CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . . . . nlage 26 osten der Broschüre „Agenda 2010“ dlAnfr 49, 50 elmut Heiderich CDU/CSU ntw StSekr Béla Anda BPA . . . . . . . . . . . . . nlage 27 inwände der Staatsministerin Dr. Weiss ge- en den Referentenentwurf des BMWA zur nderung des Pressefusionrechts; Bewertung es von Staatsministerin Dr. Weiss vorge- chlagenen Modells dlAnfr 51, 52 ans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP ntw StM’in Dr. Christina Weiss BK . . . . . . nlage 28 achträglicher Abdruck der amtlichen Mittei- ungen zur 89. Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8328 A 8328 A 8328 C 8328 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8275 (A) ) (B) ) 93. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8319 (A) ) (B) ) des Einspruchs des Bundesrates gegen das den Verordnungsgeber als verpflichtet an, bis zum stimmung über den Antrag auf Zurückweisung a ngenommen. Gleichzeitig sieht der Bundesgerichtshof Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Ernst Bahr (Neuruppin) (SPD) zur Abstimmung über den Antrag: Got- tesbezug im europäischen Verfassungsvertrag (82. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3 b) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet Nein. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur Ab- f A f A d d s s a M d h u s f v e a I d z t v f e d I H n u Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2004 Connemann, Gitta CDU/CSU 03.03.2004 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2004 Flach, Ulrike FDP 03.03.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 03.03.2004 Hartnagel, Anke SPD 03.03.2004 Höfer, Gerd SPD 03.03.2004* Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2004 Kramme, Anette SPD 03.03.2004 Dr. Küster, Uwe SPD 03.03.2004 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 03.03.2004 Lehder, Christine SPD 03.03.2004 Röspel, René SPD 03.03.2004 Rupprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 03.03.2004 Welt, Jochen SPD 03.03.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Nachtragshaushaltsgesetz 2003 (92. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 7 b) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Ja. nlage 4 Erklärung der Abgeordneten Ursula Mogg (SPD) zur Ab- stimmung über den Antrag auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Nachtragshaushaltsgesetz 2003 (92. Sitzung, Zusatztagesordnungspunkt 7 b) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- ührt. Mein Votum lautet Ja. nlage 5 Antwort es Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger auf die Fragen er Abgeordneten Tanja Gönner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2564, Fragen 1 und 2): Wie gedenkt die Bundesregierung den Beschluss des Bun- desgerichtshofes vom 25. Februar 2004 zur Mindestvergütung für Insolvenzverwalter umzusetzen? Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, und welchen Inhalt wird er haben? Ich gehe davon aus, dass in den Fragen die beiden Be- chlüsse des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2004 ngesprochen sind, in denen der Bundesgerichtshof indestvergütung für den Insolvenzverwalter und für en Treuhänder in masselosen Verfahren entschieden at. Mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung nd anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 wurden aus ozialpolitischen Überlegungen die Grundlagen geschaf- en, damit auch völlig mittellose Schuldner ein Insol- enzverfahren durchlaufen können, um in den Genuss iner Restschuldbefreiung zu gelangen. Dies bedeutet ber, dass zunächst die Staatskasse für die Vergütung des nsolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren und es Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren auf- ukommen hat und somit diese Kosten zulasten der Jus- izhaushalte der Länder gehen. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach der Insol- enzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). So ist ür das Regelinsolvenzverfahren in § 2 Abs. 2 InsVV ine Mindestvergütung von 500 Euro vorgesehen. Für as vereinfachte Insolvenzverfahren schreibt § 13 Abs. 1 nsVV eine Mindestvergütung von 250 Euro vor. Die öhe dieser Vergütung wurde vom BGH in den ge- annten Entscheidungen als nicht zureichend kritisiert nd insofern ein Verstoß gegen Artikel 12 Abs. 1 GG 8320 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 (A) ) (B) ) 1. Oktober 2004 eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung zum 1. Januar 2004 zu treffen. Vor dem Hintergrund, dass bereits in der Vergangen- heit mehrere Gerichte von den genannten Vergütungs- sätzen für masselose Verfahren abgewichen sind und deutlich höhere Vergütungen gewährt haben, hat das Bundesministerium der Justiz bereits im November let- zen Jahres das Gespräch mit den Ländern gesucht, um für eine maßvolle Erhöhung der Vergütung zu werben. Dieser Meinungsfindungsprozess ist innerhalb der Län- der noch nicht abgeschlossen. Ich möchte Sie deshalb um Verständnis bitten, dass ich noch keine Einzelheiten zur notwendigen Erhöhung der Vergütung nennen kann. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das Bundes- ministerium der Justiz als Verordnungsgeber die vom Bundesgerichtshof genannte Frist zur Anpassung der Vergütung einhalten wird. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2564, Fragen 4 und 5): Wie viele Visa werden in Deutschland pro Tag in der deut- schen Vertretung in Pristina (Kosovo) ausgestellt? Was ist der Hintergrund dafür, dort eine Visa-Stelle einzu- richten? Zu Frage 4: Die Visastelle in Pristina hat seit Eröffnung im Fe- bruar 2003 bis 31. Dezember 2003 23 198 Visaanträge bearbeitet; davon 20 644 Visa erteilt. Dies entspricht ei- nem Durchschnitt von 108 Visa pro Arbeitstag. In der Visastelle arbeiten derzeit drei Entscheider und sieben Ortskräfte. Zu Frage 5: Die Entscheidung, eine Visastelle in Pristina zu eröff- nen, hat rechtliche, politische und wirtschaftliche Gründe: Die Sicherheitsratsresolution 1244 vom 10. Juni 1999 verpflichtet die Vereinten Nationen, im Kosovo eine funktionierende, autonome Zivilverwaltung zu schaffen. In dem Maße, wie diese Aufgabe erfüllt wird, sind auch die Anforderungen an das Deutsche Verbin- dungsbüro im Kosovo gestiegen, was die Ermöglichung politischer, wirtschaftlicher und persönlicher Kontakte umfasst. Deutschland beheimatet neben der Schweiz eine große Gruppe von Auslands-Kosovo-Albanern; die VN-Übergangsverwaltung im Kosovo, UNMIK, stellt Reisedokumente für Angehörige des Kosovo aus. Eine Visaantragstellung in Belgrad ist für Inhaber von UNMIK-Pässen bzw. im Kosovo wohnhaften Personen albanischer Volkszugehörigkeit nicht zumutbar; vor Öff- nung der Visastelle mussten die Antragsteller Anträge bei den Visastellen in Skopje (Mazedonien) oder Tirana (Albanien) einreichen; dies war mit beschwerlicher An- reise und großem Andrang auf die genannten Visastellen in Albanien und Mazedonien verbunden und auf Dauer für Antragsteller sowohl aus dem Kosovo als aus den ge- n s A d A s l f r B V m s d e d s v g g k s g Z n o v a r t s r m F t N s e i l M d m P B o b V (C (D annten Gastländern und Bedienstete der dortigen Visa- tellen nicht länger zumutbar. nlage 7 Antwort es Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage des bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2564, Frage 6): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Menschenrechtslage in Tschetschenien seit der Abschaffung des Amtes des Menschenrechtsbeauftragten für Tschetschenien, und inwieweit unterstützt die Bundes- regierung tschetschenische beziehungsweise russische Men- schenrechtler und Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Menschenrechte in Tschetschenien einsetzen (DIE WELT vom 23. Januar 2004)? Die Menschenrechtslage in Tschetschenien gibt An- ass zur Sorge. Das Auswärtige Amt hat hierüber mehr- ach im Menschenrechtsausschuss des Bundestages be- ichtet, zuletzt ausführlich am 5. November 2003. Der undesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine eränderung der Menschenrechtslage in Zusammenhang it der Abschaffung des Amtes des Menschenrechts- onderbeauftragten am 20. Januar vor. Dies mag auch amit zusammenhängen, dass der Einfluss des Amtes her beschränkt war. Generell hat sich, nach Angaben er Menschenrechtsorganisation Memorial, die Men- chenrechtslage in Tschetschenien in letzter Zeit eher erschlechtert. Zwar gingen flächendeckende Säuberun- en zurück, die Zahl der Verschwundenen sei aber nicht esunken. Laut der Vorsitzenden der Menschenrechts- ommission beim Präsidenten, Ella Pamfilowa, habe ich das Verhalten russischer Truppen gebessert, Über- riffe würden strenger geahndet, dafür stiege jedoch die ahl der Übergriffe durch die Leibwache des tschetsche- ischen Präsidenten Kadyrow. Die Bundesregierung be- bachtet die Menschenrechtslage in Tschetschenien und on Tschetschenen in anderen Landesteilen Russlands ufmerksam und steht dazu in ständigem Kontakt mit ussischen und internationalen Nichtregierungsorganisa- ionen wie etwa Memorial. Vom 23. bis 27. Februar be- uchte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregie- ung, Claudia Roth, Inguschetien und Moskau. Sie achte sich ein Bild von der Menschenrechtslage in lüchtlingslagern in Inguschetien und traf mit vor Ort tä- igen Menschenrechtlern und Vertretern internationaler ichtregierungsorganisationen und VN-Agenturen zu- ammen. Im Auswärtigen Amt findet zudem regelmäßig in Informationsaustausch mit Vertretern russischer und nternationaler Menschenrechtsorganisationen statt, zu- etzt am 17. Februar 2004. Die Bundesregierung spricht ihre Sorge über die enschenrechtslage in Tschetschenien regelmäßig in er gebotenen Deutlichkeit an, zuletzt hat dies Bundes- inister Fischer am 12. Februar in Moskau gegenüber räsident Putin und Außenminister Iwanow getan. Die undesregierung fördert Projekte von Nichtregierungs- rganisationen zur Unterstützung der Menschenrechtsar- eit in Tschetschenien. Im Vordergrund stehen dabei orhaben zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und ins- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8321 (A) ) (B) ) besondere zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Men- schenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung steht vor dem Abschluss der Prüfung mehrerer Projektanträge rus- sischer Nichtregierungsorganisationen, die 2004 geför- dert werden könnten. Hinzu kommen Projekte humanitä- rer Hilfe im Nordkaukasus (2003: 1,8 Milliarden Euro). Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten interna- tionaler Organisationen zur Verbesserung der Menschen- rechtslage in Tschetschenien. Sie begrüßt die Verhand- lungsbemühungen des OSZE-Vorsitzes Bulgarien mit Russland über die Durchführung entsprechender Pro- jekte in Tschetschenien. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 15/2564, Frage 13): Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die von der Eu- ropäischen Kommission bei unveränderter Fortführung der Subventionspolitik prognostizierten Kosten eines Beitritts der Türkei von 20 Milliarden Euro für die Europäische Union pro Jahr und einem entsprechenden Anteil von 5 Milliarden Euro pro Jahr für Deutschland korrekt sind (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. November 2002)? Die Kosten eines Beitritts der Türkei zur EU lassen sich heute nicht seriös beziffern. Aus diesem Grund hat auch die Europäische Kommission bislang keine derar- tigen Prognosen abgegeben. Die Kosten hängen im We- sentlichen von drei zum Teil nicht vorhersagbaren Fak- toren ab: von der weiteren Wirtschaftsentwicklung der EU wie auch der Türkei; vom Ergebnis künftiger Bei- trittsverhandlungen, insbesondere vom Tempo der Ein- beziehung in EU-Politiken; vom zukünftig geltenden Acquis, insbesondere der dann geltenden Gemeinsamen Agrar- sowie der Strukturpolitik. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2564, Frage 17): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bis- lang unternommen, um die im Sofortmaßnahmenprogramm zur europäischen Wachstumsinitiative genannten Projekte – im Sinne der Erzielung der Lissabon-Vereinbarung unter be- sonderer Berücksichtigung der Bereiche Galileo und Nano- elektronik – von nationaler Seite zu unterstützen? Die Bundesregierung hat dem Generalsekretariat des Rates eine Reihe von Projekten gemeldet, die sie für wachstumsfördernd und von grenzüberschreitendem europäischem Interesse hält. Diese sind auch in nennens- wertem Umfang in das Sofortmaßnahmenprogramm der Kommission einbezogen worden. Zu diesen Projekten gehören auch Galileo und Nanoelektronik. Die Europäische Union hat die Förderung einer euro- päischen Forschungsplattform „Nanoelektonics 2020“ in A r d b m C r w s F t L g d V w b a e s P i g d l R l A d F ( Z B t s 2 B v (C (D ussicht gestellt, basierend auf einem zwischen Frank- eich, Belgien und Deutschland abgestimmten Konzept er mitwirkenden Forschungseinrichtungen LETI (La- oratoire d’Electronique, de Technologie et d’Instru- entation), IMEC (Interuniversity Micro Electronics enter) und FhG (Fraunhofer Gesellschaft zur Förde- ung der angewandten Forschung e.V). Zur Realisierung urden Gespräche mit der Industrie, FhG und der säch- ischen Landesregierung geführt. Das vorgeschlagene inanzierungsmodell sieht Invest-Beihilfen, EFRE-Mit- el (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und andesmittel vor. Die FhG hat einen eigenen Beitrag zu- esagt. Kurzfristig soll ein Memorandum of Understan- ing abgestimmt werden. Zur weiteren Ausgestaltung dieser und weiterer FuE- orhaben, die in die Wachstumsinitiative aufgenommen erden könnten, wurde die Europäische Investitions- ank zu einer für Mitte März geplanten Informationsver- nstaltung ins BMBF eingeladen. Die Bundesregierung ngagiert sich stark für die Realisierung des europäi- chen Satellitennavigationssystems Galileo. Sie hat das rojekt nicht nur maßgeblich auf europäischer Ebene mit nitiiert, sondern unterstützt die Arbeit in den zuständi- en Gremien nachhaltig. Die Bundesregierung hat für ie Entwicklung des Vorhabens insgesamt über 100 Mil- ionen Euro bereit gestellt und erreicht, dass die deutsche aumfahrtindustrie führend an der Entwicklung von Ga- ileo beteiligt ist. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die ragen des Abgeordneten Roland Gewalt (CDU/CSU) Drucksache 15/2564, Fragen 19 und 20): Trifft die Pressemeldung zu (Frankfurter Rundschau vom 29. Januar 2004), wonach Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, die zusammen mit dem Zoll Schwarzarbeit verfolgen sollen, zunächst aufwendige Gesundheits- und Sicherheits- prüfungen durchlaufen, die so organisiert sind, dass weder in diesem noch im nächsten Jahr alle Mitarbeiter geprüft und einsatzfähig sein werden? Wie soll das Ziel der Bundesregierung, organisierte Krimi- nalität intensiver zu bekämpfen, erreicht werden, wenn der Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhin- terziehung nicht vorsieht, dass Ermittlungsergebnisse der Zollverwaltung zu typischen „Begleit“-Straftaten in diesem Bereich, wie etwa Menschenraub, Geldwäsche, Urkundenfäl- schung etc., an die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden dürfen (§ 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 des oben genannten Gesetzentwurfs)? u Frage 19: Im Rahmen der Bündelung der Zuständigkeit für die ekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäf- igung bei der Zollverwaltung sind durch das Dritte Ge- etz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt rund 600 Beschäftigte der Arbeitsmarktinspektionen der undesanstalt für Arbeit zum 1. Januar 2004 in die Zoll- erwaltung übergeleitet worden. 8322 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 (A) ) (B) ) Die Beschäftigten können aufgrund ihrer umfangrei- chen Erfahrungen und Kenntnisse die bisher wahrgenom- menen Tätigkeiten – Prüfungen und Ermittlungen ohne vollzugspolizeiliche Aufgaben – auch weiterhin in der Zollverwaltung wahrnehmen. Sie sind einsatzfähig. Für die Zollverwaltung steht die Bekämpfung krimineller ge- werblicher Strukturen im Bereich der Schwarzarbeit im Vordergrund. Diese Ausrichtung bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Bediensteten mit gewaltbereiten Täter- gruppen konfrontiert werden. Um den Belangen der Eigensicherung gerecht zu werden, sollen deshalb die bisherigen Beschäftigten der BA eine Gesundheitsunter- suchung zur Außendiensttauglichkeit durch den arbeits- medizinischen Dienst und einen zweiwöchigen Lehrgang „Einführung in die vereinfachte Eigensicherung, verein- fachtes Einsatztraining, Waffenlose Selbstverteidigung und Einsatztechniken in vereinfachter Form und Einfüh- rung in das Vollzugsrecht“ absolvieren. Bis Ende Juni werden voraussichtlich alle Betroffe- nen untersucht sein und am Eigensicherungslehrgang teilgenommen haben. Um keine Prüflücken entstehen zu lassen, erstreckt sich die gesamte Schulungsmaßnahme über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Eine Ei- gensicherungsschulung vor Einsatz im Außenbereich – wie ursprünglich vorgesehen (siehe Artikel in der Frankfurter Rundschau) – konnte wegen der Kürze der Vorbereitungszeit nicht erfolgen. Die neuen Beschäftig- ten müssen allerdings weitergebildet werden, wenn sie Polizeivollzugsaufgaben oder sonstige spezielle Aufga- ben, wie die Sicherung von Daten auf Computern, Vermögensabschöpfung usw. übernehmen sollen. Auch die hierfür erforderlichen Fortbildungen werden über ei- nen längeren Zeitraum durchgeführt. Damit bleibt die Funktionsfähigkeit des Arbeitsbereichs sichergestellt. Auf Bitten von Kollegen Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat das BMF am 17. Februar 2004 einen Sachstandsbericht zum Stand der Bündelung der Zuständigkeiten für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäfti- gung bei der Zollverwaltung, der auch auf diese Fragen eingeht, an den Finanzausschuss des Deutschen Bundes- tages übersandt. Zu Frage 20: Es ist nicht richtig, dass die Behörden der Zollverwal- tung die Ermittlungsergebnisse zu „Begleit“-Straftaten nach dem genannten Gesetzentwurf nicht an die zustän- digen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen. Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzentwurfs übermitteln die Be- hörden der Zollverwaltung den Strafverfolgungsbehör- den die erforderlichen Informationen für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in unmit- telbarem Zusammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 des Entwurfs genannten Prüfgegenstände stehen. Dazu kön- nen auch Straftaten wie Geldwäsche und Urkundenfäl- schung gehören. Ermittlungsergebnisse, die nicht im un- mittelbaren Zusammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfs genannten Prüfgegenstände stehen, leiten die Behörden der Zollverwaltung nach wie vor auf Grundlage des § 163 StPO der Staatsanwaltschaft zu. A d F ( A b m m F f U B n A d A 1 s g a h g n d B t d e w e w a d v M c g l d z d v (C (D nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die rage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU) (Drucksache 15/2564, Frage 21): Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der unter- schiedlichen effektiven Unternehmensspitzenbesteuerung in Deutschland, Tschechien und der Slowakei in den Jahren 2004 und 2006 in Bezug auf mögliche steuerbelastungsmoti- vierte Verlagerungen von Unternehmen in diese Länder ein? Eine wissenschaftlich-exakte Einschätzung, welche uswirkungen Unterschiede in der Unternehmenssteuer- elastung auf die Standortentscheidungen von Unterneh- en haben, ist nicht möglich. Repräsentative Unterneh- ensbefragungen – wie sie beispielsweise das raunhofer Institut für Systemtechnik und Innovations- orschung regelmäßig durchführt – zeigen aber, dass die nternehmenssteuerbelastung nicht zu den wichtigsten eweggründen für die Auslandsansiedlung von Unter- ehmen zählt. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 5/2564, Frage 23): Wird die Bundesregierung, um katastrophale wirtschaftli- che Schwierigkeiten abzuwenden, auf die EU-Kommission einwirken, eine Ausweitung der so genannte Entsenderichtli- nie auf das Busgewerbe durch die bevorstehende EU-Ost- erweiterung im Grenzland noch zu erreichen, oder welche an- deren Schritte prüft sie, um dem Busgewerbe zu helfen? Die EU-Entsender Richtlinie erlaubt es den Mitglied- taaten schon jetzt, in ihren nationalen Entsenderegelun- en bezüglich tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen uch andere Branchen als die Bauwirtschaft einzubezie- en. Eine Änderung der Entsenderichtlinie wäre daher emeinschaftsrechtlich nicht erforderlich. Eine Ausdeh- ung des bestehenden deutschen Arbeitnehmer-Entsen- egesetzes würde allerdings wegen der Strukturen des usgewerbes keine nennenswerte Hilfestellung zuguns- en der deutschen Busunternehmen leisten können: Denn ie beiden wesentlichen Voraussetzungen für eine effizi- nte Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ären im Busgewerbe nach meiner Einschätzung nicht rfüllbar: Zum einen ist die Tariflandschaft im Busge- erbe zu sehr zersplittert. Es kann daher nicht davon usgegangen werden, dass in dieser Branche der erfor- erliche bundesweite Mindestlohntarifvertrag oder eine ergleichbare Lösung mit einem sinnvoll austarierten indestlohn zustande käme. Zum anderen wäre ein sol- her Tarifvertrag, selbst wenn er geschlossen würde, we- en des mobilen Einsatzes der Busfahrer kaum kontrol- ierbar. Im Bereich anderer wettbewerbsrelevanter Arbeitsbe- ingungen, wie zum Beispiel bei den Lenk- und Ruhe- eiten, bestehen bereits jetzt einschlägige EU-Normen, ie mit dem Beitritt auch für die neuen Mitgliedstaaten erbindlich sein werden. Eine Kontrolle dieser Arbeits- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8323 (A) ) (B) ) bedingungen wird über das vorgeschriebene EG-Kon- trollgerät ermöglicht. Auch für eine Prüfung des techni- schen Zustands der eingesetzten Fahrzeuge steht der erforderliche Rechtsrahmen mit der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße vom 21. März 2003 zur Verfügung. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache 15/2564, Frage 24): Welche Belastungen entstanden dem Bundeshaushalt durch das nicht zustande gekommene TV-Sat 1-Vorhaben in dem Zeitraum 1983 bis 1989? Das TV-Sat l-Vorhaben (Direktrundfunksatellit) war ein Vorhaben des Forschungsministers. Vorgesehen war, dass die damalige Deutsche Bundespost den Betrieb des Satelliten übernehmen sollte. Bau und Start des Satelli- ten wurden im Wesentlichen aus Forschungsmitteln des Bundeshaushalts und die notwendigen technischen Ein- richtungen am Boden aus dem Sondervermögen Deut- sche Bundespost finanziert. In der Kürze der Zeit durch- geführte Nachforschungen des BMBF ergaben folgendes Bild: Die Akten zum Projekt TV-Sat lagern bereits im Archiv; daher war keine Akteneinsicht möglich, sondern lediglich eine Abfrage der Datenbank „profi“, die die vom BMBF geförderten Projekte enthält. Bei dieser Suche ergaben sich für den Zeitraum 1978 bis 1990 26 Vorhaben mit einem Gesamtfördervolumen von 230 889 679,98 Euro, die nach der jeweiligen Vorha- bensbeschreibung mit großer Wahrscheinlichkeit dem Projekt „TV-Sat“ zuzuordnen sind. Auf die in der Frage explizit erwähnten Jahre 1983 bis 1989 entfiel davon ein Betrag von 113 415 272,10 Euro. Ferner findet sich im Bundesbericht Forschung 1988 (Teil III, Seite 132, 4. Absatz) folgender Hinweis: „Aus dem Sondervermögen der Deutschen Bundespost sind zusätzlich für den Rundfunksatelliten TV-SAT folgende Mittel anzusetzen: 1984 bis 1987 ca. 80 Mio. DM für terrestrische Einrichtungen. Und 1984 bis 1987 rund 140 Mio. DM für das Raumsegment.“ Ein vergleichbarer Hinweis findet sich im Bundesbericht Forschung 1984; die Zahlen lauten dort: „1982 bis 1984 ca. 40 Mio. DM für terrestrische Einrichtungen, 1984 und 1985 je 70 Mio. DM für das Raumsegment“. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2564, Fragen 25 und 26): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass bei Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Ar- beit zu Trainingsmaßnahmen gemäß § 48 Drittes Buch Sozial- gesetzbuch (SGB III) der Auftragnehmer die Maßnahme gar nicht selbst durchführt, sondern komplett an ein Subunterneh- men vergibt, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen? Z v g g g s v g Z D n s a A d A ( Z b A t d g 5 V Z g Z b A d A s (C (D Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass bei solchen Ausschreibungen der Auftragnehmer Hono- rarkräfte einsetzt und im Rahmen der Maßnahmen abrechnet, die zugleich als Ich-AG durch das Arbeitsamt gefördert wer- den, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen? u Frage 25: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu or. Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Beauftra- ung von Trägern mit Trainingsmaßnahmen an das Ver- aberecht gebunden. Die Allgemeinen Vertragsbedin- ungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ind dabei Bestandteil jedes Vertrages. Sie schreiben erbindlich vor, dass der Auftragnehmer die Leistungen rundsätzlich im eigenen Unternehmen durchführt. u Frage 26: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. ie BA hat durch das Ausschreibungsverfahren Kennt- isse über das zahlenmäßige Verhältnis von fest ange- tellten Lehrkräften zu Honorarkräften, erfasst diese ber nicht. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des bgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) Drucksache 15/2564, Fragen 27 und 28): Wie bewertet der Bundesminister für Wirtschaft und Ar- beit, Wolfgang Clement, die Kostenentwicklung beim Virtuel- len Arbeitsmarkt insgesamt? Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine Kostenober- grenze, ab der das Projekt endgültig eingestellt werden sollte? u Frage 27: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit egrüßt grundsätzlich die Einführung des Virtuellen rbeitsmarktes. Die Frage nach Einschätzung der Kos- enentwicklung werden zurzeit vom Vorstand der Bun- esagentur für Arbeit geprüft. Das zuständige Kontroll- remium, der Verwaltungsrat, hat um Bericht bis zum . März 2004 gebeten. Erst dann wird über das weitere erfahren entschieden werden können. u Frage 28: Es ist im Rahmen des genehmigten Haushalts Auf- abe des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, über weckmäßigkeit und Angemessenheit des Virtuellen Ar- eitsmarktes zu entscheiden. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des bgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2564, Fragen 29 und 30): Ist das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ gescheitert, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, die in Ansatz gebrachten Mittel sicherzustellen? 8324 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 (A) ) (B) ) Inwiefern stellt sich für die Bundesregierung die Frage des Schadensersatzes? Zu Frage 29: Nein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die erste Stufe des Projektes „Virtueller Arbeitsmarkt“, die den Kunden der BA über das Internet zugänglich ist, wie ge- plant zum 1. Dezember 2003 eingeführt. Der Vorstand der BA hat derzeit die zweite Stufe des Projektes, die in erster Linie die Arbeitsabläufe der Bediensteten der BA betrifft, ausgesetzt, da insbesondere zu prüfen ist, ob im Zusammenhang mit zusätzlichen Anforderungen an das Projekt und der damit verbundenen Kostenentwicklung Aufträge neu ausgeschrieben werden müssen. Zu Frage 30: Wie in der Antwort auf Ihre erste Frage deutlich wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einem Scheitern des Projektes gesprochen werden. Durch den vom Vor- stand der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Stopp der zweiten Stufe des Projektes wird sich die da- mit angestrebte und wünschenswerte Optimierung des Vermittlungsprozesses verschieben. Zurzeit arbeitet die BA daran, die Grundprobleme zu analysieren und mögli- che Handlungsalternativen darzustellen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) (Drucksache 15/2564, Fragen 31 und 32): Welche Erkenntnisse lagen dem Bundesminister für Wirt- schaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hinsichtlich der Kos- tenentwicklung beim Virtuellen Arbeitsmarkt wann vor, vor dem Hintergrund, dass der Abteilungsleiter aus dem Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bernd Buchheit, nicht nur als Vertreter der Bundesregierung im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern auch in dessen Präsi- dium vertreten ist? Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesminister für Wirt- schaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hinsichtlich des aus der BA angedeuteten Vorwurfs der Korruption vor (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 27. Februar 2004), und was wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Cle- ment, dagegen unternehmen? Zu Frage 31: Herrn Bundesminister Wolfgang Clement lagen die gleichen Erkenntnisse vor, die auch den Mitgliedern des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor- lagen. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung betrug das Auftragsvolumen für den Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) 65,5 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Verwaltungsrat der BA wurde durch eine Vorlage des Vorstands der BA vom 18. Dezember 2003 sowohl über das ursprüngliche Auftragsvolumen des VAM in Höhe von 65,5 Millionen Euro als auch über die Erhö- hung des Auftragsvolumens auf knapp 77 Millionen Euro aufgrund erhöhter technischer Anforderungen der BA informiert. 1 s E 2 2 l F A f w v V K m z Z i a A s A d F ( Z S t g s b t t S d (C (D Die BA hat in ihrer Pressemitteilung Nr. 28 vom 1. Februar 2004 eine Kostenexplosion beim VAM be- tritten, gleichwohl aber darauf hingewiesen, dass sie rweiterungswünsche mit einem Volumen von zirka 2 Millionen Euro prüft. In der Presseinformation vom 5. Februar 2004 teilte die BA mit, dass eine Risikoana- yse des Projektes erhebliche Risiken bei Kosten und unktionsfähigkeit des VAM ergeben habe, die zu einem nstieg der Gesamtkosten auf zirka 165 Millionen Euro ühren könnten. Die BA hat daraufhin die geplanten Er- eiterungsstufen des VAM verschoben und die Innenre- ision mit der Prüfung des gesamten Projekts beauftragt. Das Präsidium des Verwaltungsrates der BA hat den orstand der BA am 25. März 2004 aufgefordert, die ostenentwicklung des Projektes Virtueller Arbeits- arkt aufzuklären und den Verwaltungsrat hierüber bis um 5. März 2004 umfassend zu informieren. u Frage 32: Der in der Frage angesprochene Korruptionsvorwurf st im Rahmen der Dienstaufsicht zu prüfen. Die Dienst- ufsicht über die Beschäftigten der Bundesagentur für rbeit wird gemäß § 387 Abs. 2 Drittes Buch Sozialge- etzbuch vom Vorstand ausgeübt. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) Drucksache 15/2564, Fragen 33 und 34): Trifft ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 5. Februar 2004 zu, wonach EU-Kommissar Franz Fischler in einem Brief an die Bundesministerin für Verbrau- cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, und an die anderen EU-Regierungen davor gewarnt hat, die Beschlüsse der EU-Agrarreform vom 26. Juni 2003 zur Um- verteilung zwischen den Regionen und zwischen den Land- wirten zu missbrauchen? Legt dieser Brief zwingend nahe, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsa- men Agrarpolitik (Bundesratsdrucksache 80/04 vom 30. Ja- nuar 2004) dahin gehend zu ändern, dass für Deutschland der Regelfall der Betriebsprämienregelung nach Artikel 58 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. Sep- tember 2003 (ABl. EG Nr. L 270/1) gewählt wird, und wenn nein, welche hinreichenden Begründungen und objektiven Kriterien nach Artikel 59 Abs. 1 und Artikel 63 Abs. 3 der oben genannten Verordnung kann die Bundesregierung für ihr Modell der regionalen und betrieblichen Umverteilung in ih- rem oben genannten Gesetzentwurf anführen? u Frage 33: EU-Kommissar Fischler hat ein gleich lautendes chreiben an die zuständigen Ministerinnen und Minis- er aller Mitgliedstaaten geschickt. Vor dem Hinter- rund, dass derzeit in den Mitgliedstaaten über die Um- etzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik eraten wird, nimmt er grundsätzlich zu dem neuen Sys- em der Direktzahlungen Stellung und erläutert die In- ention des von der EU-Kommission vorgeschlagenen tandardmodells der Entkopplung. Er erkennt dabei aus- rücklich an, dass in Übereinstimmung mit Artikel 59 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8325 (A) ) (B) ) der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 von dem Standard- modell in hinreichend begründeten Fällen abgewichen werden kann und die Mitgliedstaaten den Gesamtbetrag der festgelegten regionalen Obergrenze nach objektiven Kriterien ganz oder teilweise auf alle Betriebsinhaber aufteilen können, deren Betriebe in der betreffenden Re- gion gelegen sind. Die Entscheidung des Mitgliedstaates sowohl für eine volle Regionalisierung als auch für ein Kombinationsmodell müsse in voller Transparenz und in Übereinstimmung mit dieser Regelung erfolgen. Zu Frage 34: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht er- forderlich, den Gesetzentwurf zur Durchführung der ein- heitlichen Betriebsprämie dahin gehend zu ändern, dass für Deutschland der Regelfall der Betriebsprämienrege- lung zur Anwendung kommt. Für die Wahl des im Gesetzentwurf zur Durchführung der einheitlichen Be- triebsprämie gewählten Kombinationsmodells sind ins- besondere nachfolgende Gründe ausschlaggebend. Durch die Einführung der Betriebsprämienregelung (Entkopplung) sind die einbezogenen Direktzahlungen nicht mehr an eine bestimmte Produktion gebunden. Alle Betriebsinhaber unterliegen insoweit künftig von der Produktionsseite her den gleichen Markt- und Wett- bewerbsbedingungen. Für alle Betriebsinhaber, die Di- rektzahlungen erhalten, gelten zudem einheitlich für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen die Vorschriften zur Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit sowie zur Er- haltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Die Direktzahlungen sind inso- weit immer weniger ein Preisausgleich, sondern zuneh- mend eine allgemeine Einkommensstützung, die auch den vielfältigen Gemeinwohlleistungen der Landwirt- schaft Rechnung trägt. Dieser geänderten Zielsetzung der Direktzahlungen, den einheitlichen Anforderungen an ihre Gewährung und dem Ziel einheitlicher Wettbe- werbsbedingungen tragen ein einheitlich hoher Zah- lungsanspruch und damit eine einheitliche hektarbezo- gene Einkommensstützung angemessen Rechnung. Daher soll in Deutschland ein Regionalmodell zur An- wendung kommen. Die Umsetzung der Entkopplung über ein reines Sys- tem gleich hoher flächenbezogener Zahlungsansprüche bereits zu Beginn der Neuregelung würde jedoch zu ei- ner abrupten Umverteilung von Prämienvolumen zwi- schen den Betriebsinhabern fuhren. Dies würde die An- passungsfähigkeit vieler Betriebe mit teilweise erheblich über dem Durchschnitt liegenden Prämienzahlungen je Hektar bewirtschafteter Fläche überfordern und die Ge- fahr struktureller Brüche beinhalten. Deswegen soll von der Option Gebrauch gemacht werden, die Betriebsprä- mienregelung über ein Kombinationsmodell umzuset- zen, in dem bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche bzw. der zugrunde liegenden Referenzbeträge für be- stimmte Prämienanteile die Vorschriften des Standard- modells (das heißt Orientierung an den gewährten Zah- lungen in einem Bezugszeitraum) zugrunde gelegt w s m d a a c A n t l r g v v Z z a a u u K d D a A d F ( Z s l d h h 1 Z B ü u E d n (C (D erden. Um zu große Umverteilungen zu vermeiden, oll ebenso im Rahmen der Verteilung des Prämienvolu- ens auf die Regionen nur ein Teil der historisch be- ingten Unterschiede zwischen den Regionen (bezogen uf das durchschnittliche Prämienvolumen je Hektar) usgeglichen werden, die bisher aufgrund unterschiedli- her Produktionsstrukturen und Referenzerträge bei den ckerkulturen bestehen. Bei Umsetzung eines Kombi- ationsmodells ergeben sich grundsätzlich für jeden Be- rieb sehr unterschiedliche Werte je Einheit für die Zah- ungsansprüche. Diese sollen dann schrittweise zu egional einheitlichen Werten je Zahlungsanspruch an- eglichen werden. Die Umsetzung der Betriebsprämienregelung in der orgeschlagenen Form soll auch deswegen erfolgen, um on Beginn an eine möglichst gleich hohe Zahl von ahlungsansprüchen und begünstigungsfähiger Fläche u erreichen. Damit wird das Ziel verfolgt, ein möglichst usgewogenes Verhältnis auf den Märkten für Zahlungs- nsprüche und landwirtschaftliche Flächen zu erreichen nd abrupte Änderungen oder Brüche auf den Pacht- nd Bodenmärkten zu vermeiden. Die Eckpunkte dieses ombinationsmodells, die im Gesetzentwurf ihren Nie- erschlag gefunden haben, sind auch ausführlich mit den ienststellen der Kommission erörtert worden und dabei uf keine Bedenken gestoßen. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) Drucksache 15/2564, Fragen 35 und 36): Wie wurde die nationale Höchstgrenze zur Gewährung von Sonderprämien für männliche Rinder von 1 536 113 Tie- ren für die Jahre 2002 und 2003 errechnet? Wie viele männliche Rinder mit Anspruch auf die Sonder- prämie wurden von den einzelnen Bundesländern an das Bun- desmisterium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land- wirtschaft für die Jahre 2003 und 2003 gemeldet? u Frage 35: Im Zuge der BSE-Krise ist der für Deutschland vorge- ehene Prämienplafond für die Sonderprämie für männ- iche Rinder im Juni 2001 durch den EU-Ministerrat für ie Jahre 2002 und 2003 auf 1 536 113 Tiere vorüberge- end abgesenkt worden. Bei der Berechnung wurden ierbei die tatsächlich geförderten Prämien in den Jahren 997 bis 2000 berücksichtigt. u Frage 36: Im Rahmen des föderalen Staatsaufbaues sind die undesländer für die Durchführung der EU-Vorschriften ber die Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch nd damit auch für die Rinderprämien zuständig. Die inzeldaten der Bundesländer können daher aus Grün- en des Vertrauensschutzes seitens der Bundesregierung icht veröffentlicht werden. 8326 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 (A) ) (B) ) Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2564, Fragen 37 und 38): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neben von Zahntechnikern gefertigten Klammern und Teleskop-Kronen auch „Geschiebe“ als Halteelemente für Zahnersatz nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistun- gen (BEMA) mit den Krankenkassen abgerechnet werden können? Nach welcher Definition grenzt die Bundesregierung die Kostenträgerschaft für akute Krankenhausbehandlung (Kran- kenkasse) der Rehabilitation (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) ab? Zu Frage 37: Nach den zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen können Geschiebe gemäß Nummer 29 Satz 4 „… bei einem Lückenschluss durch eine geteilte Brücke bei disparallelen Pfeilerzähnen“ für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ange- zeigt sein. Die Abrechenbarkeit dieser Maßnahmen hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemäß § 87 Fünf- tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ver- einbart. Der geltende Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen sieht bei Verwendung die- ser Verbindungselemente eine Abrechenbarkeit durch die Ziffer 91 e) vor. Vor diesem Hintergrund dürfte es über die Abrechenbarkeit dieser Leistungen in der Praxis keine unterschiedlichen Auffassungen geben. Durch die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung der Richtlinien und Neubewertung des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelungen der gemeinsamen Selbstverwaltung gehören Geschiebe al- lerdings nur in den genannten Fällen, also bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilerzähnen, zur vertrags- zahnärztlichen Leistung. Geschiebe bei anderen Indika- tionen sowie andere Verbindungselemente wie Stege, Riegel, Anker und dergleichen gehören – mit Ausnahme der Indikationen nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V – aus Gründen von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versor- gung nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung. In diesen Fällen gibt es Behandlungsalternativen, die weiterhin zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehö- ren. Zu Frage 38: Die Frage zielt offenbar ab auf eine definitorische Ab- grenzung der gebotenen Frührehabilitation, die – zulas- ten der Gesetzlichen Krankenversicherung – von der akutstationären Krankenhausbehandlung umfasst ist, von der medizinischen Rehabilitation im Übrigen, die gegebenenfalls im Anschluss an die Krankenhausbe- handlung insbesondere auch von den Trägern der Ge- s m d l F n s Z f d m S l B h h V R l v s m h s A t d s K S t T d h s A d g C Z f d E s d d (C (D etzlichen Rentenversicherung erbracht wird. Jegliche edizinische Rehabilitation ist grundsätzlich Bestandteil er gesamten medizinischen Versorgung. Eine ausdrück- iche Definition der medizinischen Rehabilitation oder rührehabilitation ist weder im Fünften und Sechsten och im Neunten Buch Sozialgesetzbuch enthalten. Be- chrieben werden demzufolge nur Leistungen nach ihren ielen und Inhalten entsprechend dem erforderlichen aktischen Versorgungsgeschehen. Der Gesetzgeber hat urch die Einbeziehung der Frührehabilitationsmaßnah- en in die allgemeine Krankenhausleistung (§ 39 Abs. 1 atz 3 SGB V) deutlich gemacht, dass auch Frührehabi- itationsanteile Krankenhausleistungen sind, die unter erücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Kranken- auses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krank- eit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende ersorgung des Patienten notwendig sind. Sie sind im ahmen der für die jeweilige Akutbehandlung erforder- ichen Verweildauer zulasten der Gesetzlichen Kranken- ersicherung zu erbringen. Entsprechend ist es der Ge- etzlichen Rentenversicherung untersagt, Leistungen zur edizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Be- andlungsbedürftigkeit einer Krankheit zu erbringen, es ei denn, die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der usführung von Leistungen zur medizinischen Rehabili- ation ein. Zugleich hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, ass die Rentenversicherung Leistungen zur medizini- chen Rehabilitation anstelle einer sonst erforderlichen rankenhausbehandlung erbringt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 GB VI). Im Übrigen erfordert die Erbringung von Leis- ungen zur medizinischen Rehabilitation durch einen räger der Gesetzlichen Rentenversicherung insbeson- ere Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfä- igkeit. Beides unterliegt ausschließlich der medizini- chen Beurteilung im Einzelfall. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- en der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/ SU) (Drucksache 15/2564, Fragen 41 und 42): Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach Kündigung der Verträge mit dem Toll-Collect-Konsortium die Gesamt- verluste für Spediteure durch den Nutzungsausfall von Last- kraftwagen ein, die infolge des bis zu einen Tag dauernden Einbaus der On-Board-Unit-Maut-Zahlgeräte (OBU), der häufigen Reparaturaufenthalte sowie des nunmehr notwendi- gen Ausbaus dieser Geräte entstehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer diesbezüglichen Sammelklage der deutschen Spediteure ge- gen die Bundesregierung? u Frage 41: Die Bundesregierung kann keine Aussage dazu tref- en, wie hoch die Gesamtverluste für Spediteure durch en Nutzungsausfall von Lastkraftwagen infolge des inbaus und eventuell Austausches von Fahrzeuggeräten ind. Der Einbau einer On-Board-Unit (OBU) dauert in er Regel zwischen zwei und vier Stunden. Wie hoch der abei entstehende Nutzungsausfall ist, kann nicht ein- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8327 (A) ) (B) ) deutig ermittelt werden, da dieser zwischen den Spedi- tionen und Fahrzeugen differiert. Zu berücksichtigen ist ferner, dass viele Werkstätten die OBU’s auch an Wo- chenenden einbauen. An Sonntagen unterfallen die meisten LKWs dem Sonntagsfahrverbot, sodass dann keine Nutzungsausfälle entstehen. Zu Frage 42: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Klage gegen die Bundesregierung keine Aussicht auf Er- folg haben wird. Maßgeblich für die Kostentragung auch der den Spediteuren entstehenden Kosten sind die Rege- lungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Toll Collect GmbH. Danach hat der Benutzer alle Kos- ten zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Ein- oder Ausbau des Fahrzeuggerätes oder für Arbeiten am Fahr- zeuggerät, bei Kennzeichenwechsel sowie für andere vom Benutzer im Verhältnis zum Servicepartner veran- lasste Arbeiten entstehen. Ausgenommen sind die Kos- ten, die durch von Toll Collect zu erbringende oder ver- anlasste Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrzeuggerät sowie betriebsnotwendige Anpassungsarbeiten der Hard- oder Software des Fahrzeuggerätes entstehen und ihre Ursache im Verantwortungsbereich von Toll Collect haben. Die Spediteure haben sich somit zur Klärung von Schadensersatzansprüchen an die Firma Toll Collect zu wenden. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/2564, Frage 43): Inwieweit bezieht die Bundesregierung den Bund der Ver- triebenen und die Landsmannschaften der deutschen Heimat- vertriebenen in die geplante Errichtung eines Osteuropazen- trums ein (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Februar 2004)? Die Bundesregierung beabsichtigt die Einrichtung ei- nes Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur. Zur Entscheidungsfindung stützt sich die Bundesregierung dabei auf die Fachkompetenz der folgenden Einrichtun- gen: Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deut- schen im östlichen Europa; Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde; Südosteuropa-Gesellschaft; Herder- Institut Marburg; Ost-West-Wissenschaftszentrum Kas- sel; Institut für Regionalentwicklung und Strukturpla- nung; Deutsche Industrie- und Handelskammer; Bundes- amt für Bauwesen und Raumordnung; Bundesagentur für Außenwirtschaft und Ostausschuss der deutschen Wirtschaft. Die Vielzahl der Einrichtungen spiegelt gesellschaft- liche und fachliche Vielfalt der in Deutschland gebün- delten Kompetenz in Osteuropafragen wieder. Im Übri- gen können auch der Bund der Vertriebenen und die Landsmannschaften der deutschen Heimatvertriebenen i e A d A 1 b i b h n W b w h l b 2 d V A d A 1 N L s F s g g d b d d l (C (D hre Sachkunde in die Arbeit des Osteuropazentrums inbringen. nlage 23 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 5/2564, Frage 44): Treffen Informationen zu, wonach das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der für die Benutzung deutscher Wasserstraßen durch Sportboote eine Maut (Sportboot-Vignette) vorsieht? Der Bundesrechnungshof hat in seinen Prüfungs- emerkungen 2000 den niedrigen Kostendeckungsgrad n der Freizeitschifffahrt gerügt und eine höhere Kosten- eteiligung angeregt. Der Rechnungsprüfungsausschuss at in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 einver- ehmlich das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und ohnungswesen aufgefordert, aufgrund der Prüfungs- emerkungen des Bundesrechnungshofes nunmehr ohne eitere Verzögerungen: eine Rechtsgrundlage für die Er- ebung von Schifffahrtsabgaben zu schaffen, die Rea- isierung einer Vignettenlösung für Sportfahrzeuge zu etreiben und über das Erreichte bis zum 1. Oktober 004 zu berichten. Derzeit wird ein Gesetz erarbeitet, as eine Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer ignette im Bereich der Freizeitschifffahrt enthält. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der bgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 5/2564, Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, nachdem der bayerische Wirtschafts- und Verkehrsminister, Dr. Otto Wiesheu, den Bau- und Finanzierungsvertrag für die S-Bahn-Strecke Nürn- berg–Erlangen–Forchheim für den Freistaat unterzeichnet hat, ebenfalls den Bau- und Finanzierungsvertrag zu unterzeich- nen und im Rahmen der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmit- tel die Strecke mit 60 Prozent, wie im Anti-Stau-Programm aus dem Jahr 2000 vorgesehen, zu finanzieren? Wenn ja, wann wird die Bundesregierung den Bau- und Finanzierungsvertrag für die S-Bahn-Strecke Nürnberg–Erlan- gen–Forchheim unterzeichnen? Der Bau- und Finanzierungsvertrag für die S-Bahn ürnberg–Erlangen–Forchheim wird zwischen dem and und der Deutschen Bahn AG (DB AG) abgeschlos- en. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Der Bau- und inanzierungsvertrag erfüllt eine notwendige Voraus- etzung für eine Förderung der S-Bahn Nürnberg–Erlan- en–Forchheim mit Mitteln aus dem Bundesprogramm emäß § 6 (1) Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, in- em damit die Gesamtfinanzierung des S-Bahn-Vorha- ens abgesichert wird. Maßgeblich für die Finanzierung es Vorhabens mit Bundesmitteln ist ein Förderantrag, er von der DB AG mit Zustimmung des Landes zu stel- en ist. Dies ist bisher nicht geschehen. 8328 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 (A) ) (B) ) Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2564, Frage 48): Wann gedenkt die Bundesregierung nach der Entschei- dung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 4 A 11.02 vom 15. Januar 2004, wonach der Bau der Bundesautobahn A 73 (Suhl–Lichtenfels) im Abschnitt Ebersdorf bei Coburg bis Lichtenfels freigegeben wurde, und nachdem zudem das Haushaltsgesetz 2004 in Kraft getreten ist, den Bau des vorbe- nannten Autobahnabschnitts zu beginnen, und sind hierfür ausreichende Finanzmittel vorhanden? Abschließende Entscheidungen über Baubeginne 2004 können erst nach Abschluss der Bund-Länder-Ge- spräche getroffen werden. Dies schließt auch den süd- lichsten Abschnitt der Bundesautobahn A 73 von Ebers- dorf nach Lichtenfels ein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Béla Anda auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2564, Fragen 49 und 50): In welchen Mengen und unterschiedlichen Auflagen hat die Bundesregierung bisher das Werbeheft „Agenda 2010“ drucken lassen, und welche Kosten sind dabei insgesamt – einschließlich Beratung und Entwurf – entstanden? In welcher Weise und zu welchen Kosten ist diese Bro- schüre bisher verteilt worden? Zu Frage 49: Die Auflagenhöhe für die 1. Auflage (Stand: Novem- ber 2003) beträgt 2,623 Millionen Exemplare. Die Pro- duktionskosten – einschließlich Beratung und Entwurf – belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 586 653 Euro. Die Auflagenhöhe für die 2. Auflage (Aktualisierte Neu- auflage, Stand: Februar 2004) beträgt 3,2 Millionen Exemplare. Die Produktionskosten – einschließlich Be- ratung und Entwurf – belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 392 902 Euro. Zu Frage 50: Die Verteilung der 1. Auflage erfolgte als Beileger in „Die ZEIT“, in der „Süddeutschen Zeitung“, der „Frank- furter Allgemeinen Sonntagszeitung“ sowie durch Ver- teilung auf Bahnhöfen und im Rahmen der Bustour Ad- lerauge; weiter durch Auslage in Dinamix-displays in Restaurants etc. sowie durch Direktvertrieb des BPA un- ter anderem an alle Mitglieder des Bundestages sowie an die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Onlinebestel- lungen oder telefonischen Anfragen. Die Kosten dafür belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 907 130 Euro. Die Verteilung der 2. Auflage erfolgte als Beileger in der „BILD am Sonntag“ und „Die ZEIT“ sowie durch Direktvertrieb des BPA unter anderem an alle Mitglieder des Bundestages sowie an die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Onlinebestellungen oder telefonischen An- f S A d d ( Z b d g P r w r i Z A m V P t (C (D ragen. Die Kosten dafür belaufen sich nach derzeitigem tand auf 342 581 Euro. nlage 27 Antwort er Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Fragen es Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP) (Drucksache 15/2564, Fragen 51 und 52): Was sind die „massiven Einwände“, die die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss, laut einem Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 18. Februar 2004 gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Ände- rung des Pressefusionsrechts hat, und welche „Bedenken des Bundeskartellamtes“ teilt die Staatsministerin Dr. Christina Weiss? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von der Staatsministerin Dr. Christina Weiss vorgeschlagene Modell einer „Stiftung samt Aufsichtsgremium“ geeignet ist, die publizistische Selbstständigkeit von Verlagen oder Zeitungen zu wahren, und inwieweit decken sich die diesbe- züglichen Vorstellungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, mit denen der Staatsministe- rin Dr. Christina Weiss? u Frage 52: Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- eit vorgelegte Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Än- erung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- en, der unter anderem Vorschläge zur Änderung des ressekartellrechts enthält, befindet sich derzeit in der egierungsinternen Abstimmung. Die Bundesregierung ird sich zur Frage der Neuordnung des Pressekartell- echts äußern, sobald diese Abstimmung abgeschlossen st. u Frage 52: Es wird auf die Antwort auf Frage 51 verwiesen. nlage 28 Nachträglicher Abdruck der amtlichen Mitteilungen zur 89. Sitzung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 15/345 Nr. 6 Drucksache 15/713 Nr. 1.3 Rechtsausschuss Drucksache 15/345 Nr. 33 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/1280 Nr. 2.38 Drucksache 15/1765 Nr. 2.18 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8329 (A) (C) (B) (D) Drucksache 15/1948 Nr. 1.3 Drucksache 15/1948 Nr. 1.10 Drucksache 15/1948 Nr. l. 18 Drucksache 15/1948 Nr. 1.34 Drucksache 15/2028 Nr. 2.9 Drucksache 15/2028 Nr. 2.12 Drucksache 15/2028 Nr. 2.13 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/2104 Nr. 1.7 Drucksache 15/2104 Nr. 2.14 Drucksache 15/2104 Nr. 2.20 Drucksache 15/2104 Nr. 2.21 Drucksache 15/2104 Nr. 2.22 Drucksache 15/2104 Nr. 2.27 Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung Drucksache 15/1547 Nr. 1.10 Drucksache 15/1547 Nr. 2.72 Drucksache 15/1547 Nr. 2.76 Drucksache 15/1948 Nr. 1.1 Drucksache 15/1948 Nr. 1.29 Drucksache 15/2217 Nr. 2.6 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1948 Nr. 1.25 Drucksache 15/2104 Nr. 2.8 Drucksache 15/2217 Nr. 2.21 Drucksache 15/2217 Nr. 2.23 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/2217 Nr. 2.28 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/2104 Nr. 2.2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1765 Nr. 1.1 Drucksache 15/2104 Nr. 1.2 Drucksache 15/2217 Nr. 2.14 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 93. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28

    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)