Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8319
(A) )
(B) )
des Einspruchs des Bundesrates gegen das den Verordnungsgeber als verpflichtet an, bis zum
stimmung über den Antrag auf Zurückweisung a
ngenommen. Gleichzeitig sieht der Bundesgerichtshof
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Ernst Bahr (Neuruppin)
(SPD) zur Abstimmung über den Antrag: Got-
tesbezug im europäischen Verfassungsvertrag
(82. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3 b)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
führt. Mein Votum lautet Nein.
Anlage 3
Erklärung
des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur Ab-
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2004
Connemann, Gitta CDU/CSU 03.03.2004
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2004
Flach, Ulrike FDP 03.03.2004
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 03.03.2004
Hartnagel, Anke SPD 03.03.2004
Höfer, Gerd SPD 03.03.2004*
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2004
Kramme, Anette SPD 03.03.2004
Dr. Küster, Uwe SPD 03.03.2004
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 03.03.2004
Lehder, Christine SPD 03.03.2004
Röspel, René SPD 03.03.2004
Rupprecht (Weiden),
Albert
CDU/CSU 03.03.2004
Welt, Jochen SPD 03.03.2004
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Nachtragshaushaltsgesetz 2003 (92. Sitzung,
Zusatztagesordnungspunkt 7 b)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
ührt. Mein Votum lautet Ja.
nlage 4
Erklärung
der Abgeordneten Ursula Mogg (SPD) zur Ab-
stimmung über den Antrag auf Zurückweisung
des Einspruchs des Bundesrates gegen das
Nachtragshaushaltsgesetz 2003 (92. Sitzung,
Zusatztagesordnungspunkt 7 b)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
ührt. Mein Votum lautet Ja.
nlage 5
Antwort
es Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger auf die Fragen
er Abgeordneten Tanja Gönner (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2564, Fragen 1 und 2):
Wie gedenkt die Bundesregierung den Beschluss des Bun-
desgerichtshofes vom 25. Februar 2004 zur Mindestvergütung
für Insolvenzverwalter umzusetzen?
Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorlegen, und welchen Inhalt wird er haben?
Ich gehe davon aus, dass in den Fragen die beiden Be-
chlüsse des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2004
ngesprochen sind, in denen der Bundesgerichtshof
indestvergütung für den Insolvenzverwalter und für
en Treuhänder in masselosen Verfahren entschieden
at.
Mit dem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
nd anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 wurden aus
ozialpolitischen Überlegungen die Grundlagen geschaf-
en, damit auch völlig mittellose Schuldner ein Insol-
enzverfahren durchlaufen können, um in den Genuss
iner Restschuldbefreiung zu gelangen. Dies bedeutet
ber, dass zunächst die Staatskasse für die Vergütung des
nsolvenzverwalters im Regelinsolvenzverfahren und
es Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren auf-
ukommen hat und somit diese Kosten zulasten der Jus-
izhaushalte der Länder gehen.
Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach der Insol-
enzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). So ist
ür das Regelinsolvenzverfahren in § 2 Abs. 2 InsVV
ine Mindestvergütung von 500 Euro vorgesehen. Für
as vereinfachte Insolvenzverfahren schreibt § 13 Abs. 1
nsVV eine Mindestvergütung von 250 Euro vor. Die
öhe dieser Vergütung wurde vom BGH in den ge-
annten Entscheidungen als nicht zureichend kritisiert
nd insofern ein Verstoß gegen Artikel 12 Abs. 1 GG
8320 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004
(A) )
(B) )
1. Oktober 2004 eine verfassungskonforme Neuregelung
mit Rückwirkung zum 1. Januar 2004 zu treffen.
Vor dem Hintergrund, dass bereits in der Vergangen-
heit mehrere Gerichte von den genannten Vergütungs-
sätzen für masselose Verfahren abgewichen sind und
deutlich höhere Vergütungen gewährt haben, hat das
Bundesministerium der Justiz bereits im November let-
zen Jahres das Gespräch mit den Ländern gesucht, um
für eine maßvolle Erhöhung der Vergütung zu werben.
Dieser Meinungsfindungsprozess ist innerhalb der Län-
der noch nicht abgeschlossen. Ich möchte Sie deshalb
um Verständnis bitten, dass ich noch keine Einzelheiten
zur notwendigen Erhöhung der Vergütung nennen kann.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das Bundes-
ministerium der Justiz als Verordnungsgeber die vom
Bundesgerichtshof genannte Frist zur Anpassung der
Vergütung einhalten wird.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2564, Fragen 4 und 5):
Wie viele Visa werden in Deutschland pro Tag in der deut-
schen Vertretung in Pristina (Kosovo) ausgestellt?
Was ist der Hintergrund dafür, dort eine Visa-Stelle einzu-
richten?
Zu Frage 4:
Die Visastelle in Pristina hat seit Eröffnung im Fe-
bruar 2003 bis 31. Dezember 2003 23 198 Visaanträge
bearbeitet; davon 20 644 Visa erteilt. Dies entspricht ei-
nem Durchschnitt von 108 Visa pro Arbeitstag. In der
Visastelle arbeiten derzeit drei Entscheider und sieben
Ortskräfte.
Zu Frage 5:
Die Entscheidung, eine Visastelle in Pristina zu eröff-
nen, hat rechtliche, politische und wirtschaftliche
Gründe: Die Sicherheitsratsresolution 1244 vom 10. Juni
1999 verpflichtet die Vereinten Nationen, im Kosovo
eine funktionierende, autonome Zivilverwaltung zu
schaffen. In dem Maße, wie diese Aufgabe erfüllt wird,
sind auch die Anforderungen an das Deutsche Verbin-
dungsbüro im Kosovo gestiegen, was die Ermöglichung
politischer, wirtschaftlicher und persönlicher Kontakte
umfasst. Deutschland beheimatet neben der Schweiz
eine große Gruppe von Auslands-Kosovo-Albanern; die
VN-Übergangsverwaltung im Kosovo, UNMIK, stellt
Reisedokumente für Angehörige des Kosovo aus. Eine
Visaantragstellung in Belgrad ist für Inhaber von
UNMIK-Pässen bzw. im Kosovo wohnhaften Personen
albanischer Volkszugehörigkeit nicht zumutbar; vor Öff-
nung der Visastelle mussten die Antragsteller Anträge
bei den Visastellen in Skopje (Mazedonien) oder Tirana
(Albanien) einreichen; dies war mit beschwerlicher An-
reise und großem Andrang auf die genannten Visastellen
in Albanien und Mazedonien verbunden und auf Dauer
für Antragsteller sowohl aus dem Kosovo als aus den ge-
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annten Gastländern und Bedienstete der dortigen Visa-
tellen nicht länger zumutbar.
nlage 7
Antwort
es Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage des
bgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2564, Frage 6):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Entwicklung der Menschenrechtslage in Tschetschenien seit
der Abschaffung des Amtes des Menschenrechtsbeauftragten
für Tschetschenien, und inwieweit unterstützt die Bundes-
regierung tschetschenische beziehungsweise russische Men-
schenrechtler und Menschenrechtsorganisationen, die sich für
die Menschenrechte in Tschetschenien einsetzen (DIE WELT
vom 23. Januar 2004)?
Die Menschenrechtslage in Tschetschenien gibt An-
ass zur Sorge. Das Auswärtige Amt hat hierüber mehr-
ach im Menschenrechtsausschuss des Bundestages be-
ichtet, zuletzt ausführlich am 5. November 2003. Der
undesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine
eränderung der Menschenrechtslage in Zusammenhang
it der Abschaffung des Amtes des Menschenrechts-
onderbeauftragten am 20. Januar vor. Dies mag auch
amit zusammenhängen, dass der Einfluss des Amtes
her beschränkt war. Generell hat sich, nach Angaben
er Menschenrechtsorganisation Memorial, die Men-
chenrechtslage in Tschetschenien in letzter Zeit eher
erschlechtert. Zwar gingen flächendeckende Säuberun-
en zurück, die Zahl der Verschwundenen sei aber nicht
esunken. Laut der Vorsitzenden der Menschenrechts-
ommission beim Präsidenten, Ella Pamfilowa, habe
ich das Verhalten russischer Truppen gebessert, Über-
riffe würden strenger geahndet, dafür stiege jedoch die
ahl der Übergriffe durch die Leibwache des tschetsche-
ischen Präsidenten Kadyrow. Die Bundesregierung be-
bachtet die Menschenrechtslage in Tschetschenien und
on Tschetschenen in anderen Landesteilen Russlands
ufmerksam und steht dazu in ständigem Kontakt mit
ussischen und internationalen Nichtregierungsorganisa-
ionen wie etwa Memorial. Vom 23. bis 27. Februar be-
uchte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregie-
ung, Claudia Roth, Inguschetien und Moskau. Sie
achte sich ein Bild von der Menschenrechtslage in
lüchtlingslagern in Inguschetien und traf mit vor Ort tä-
igen Menschenrechtlern und Vertretern internationaler
ichtregierungsorganisationen und VN-Agenturen zu-
ammen. Im Auswärtigen Amt findet zudem regelmäßig
in Informationsaustausch mit Vertretern russischer und
nternationaler Menschenrechtsorganisationen statt, zu-
etzt am 17. Februar 2004.
Die Bundesregierung spricht ihre Sorge über die
enschenrechtslage in Tschetschenien regelmäßig in
er gebotenen Deutlichkeit an, zuletzt hat dies Bundes-
inister Fischer am 12. Februar in Moskau gegenüber
räsident Putin und Außenminister Iwanow getan. Die
undesregierung fördert Projekte von Nichtregierungs-
rganisationen zur Unterstützung der Menschenrechtsar-
eit in Tschetschenien. Im Vordergrund stehen dabei
orhaben zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und ins-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8321
(A) )
(B) )
besondere zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Men-
schenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung steht vor
dem Abschluss der Prüfung mehrerer Projektanträge rus-
sischer Nichtregierungsorganisationen, die 2004 geför-
dert werden könnten. Hinzu kommen Projekte humanitä-
rer Hilfe im Nordkaukasus (2003: 1,8 Milliarden Euro).
Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten interna-
tionaler Organisationen zur Verbesserung der Menschen-
rechtslage in Tschetschenien. Sie begrüßt die Verhand-
lungsbemühungen des OSZE-Vorsitzes Bulgarien mit
Russland über die Durchführung entsprechender Pro-
jekte in Tschetschenien.
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Frage des
Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2564, Frage 13):
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die von der Eu-
ropäischen Kommission bei unveränderter Fortführung der
Subventionspolitik prognostizierten Kosten eines Beitritts der
Türkei von 20 Milliarden Euro für die Europäische Union pro
Jahr und einem entsprechenden Anteil von 5 Milliarden Euro
pro Jahr für Deutschland korrekt sind (vergleiche Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 29. November 2002)?
Die Kosten eines Beitritts der Türkei zur EU lassen
sich heute nicht seriös beziffern. Aus diesem Grund hat
auch die Europäische Kommission bislang keine derar-
tigen Prognosen abgegeben. Die Kosten hängen im We-
sentlichen von drei zum Teil nicht vorhersagbaren Fak-
toren ab: von der weiteren Wirtschaftsentwicklung der
EU wie auch der Türkei; vom Ergebnis künftiger Bei-
trittsverhandlungen, insbesondere vom Tempo der Ein-
beziehung in EU-Politiken; vom zukünftig geltenden
Acquis, insbesondere der dann geltenden Gemeinsamen
Agrar- sowie der Strukturpolitik.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
Frage des Abgeordneten Michael Kretschmer (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2564, Frage 17):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bis-
lang unternommen, um die im Sofortmaßnahmenprogramm
zur europäischen Wachstumsinitiative genannten Projekte
– im Sinne der Erzielung der Lissabon-Vereinbarung unter be-
sonderer Berücksichtigung der Bereiche Galileo und Nano-
elektronik – von nationaler Seite zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat dem Generalsekretariat des
Rates eine Reihe von Projekten gemeldet, die sie für
wachstumsfördernd und von grenzüberschreitendem
europäischem Interesse hält. Diese sind auch in nennens-
wertem Umfang in das Sofortmaßnahmenprogramm der
Kommission einbezogen worden. Zu diesen Projekten
gehören auch Galileo und Nanoelektronik.
Die Europäische Union hat die Förderung einer euro-
päischen Forschungsplattform „Nanoelektonics 2020“ in
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ussicht gestellt, basierend auf einem zwischen Frank-
eich, Belgien und Deutschland abgestimmten Konzept
er mitwirkenden Forschungseinrichtungen LETI (La-
oratoire d’Electronique, de Technologie et d’Instru-
entation), IMEC (Interuniversity Micro Electronics
enter) und FhG (Fraunhofer Gesellschaft zur Förde-
ung der angewandten Forschung e.V). Zur Realisierung
urden Gespräche mit der Industrie, FhG und der säch-
ischen Landesregierung geführt. Das vorgeschlagene
inanzierungsmodell sieht Invest-Beihilfen, EFRE-Mit-
el (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und
andesmittel vor. Die FhG hat einen eigenen Beitrag zu-
esagt. Kurzfristig soll ein Memorandum of Understan-
ing abgestimmt werden.
Zur weiteren Ausgestaltung dieser und weiterer FuE-
orhaben, die in die Wachstumsinitiative aufgenommen
erden könnten, wurde die Europäische Investitions-
ank zu einer für Mitte März geplanten Informationsver-
nstaltung ins BMBF eingeladen. Die Bundesregierung
ngagiert sich stark für die Realisierung des europäi-
chen Satellitennavigationssystems Galileo. Sie hat das
rojekt nicht nur maßgeblich auf europäischer Ebene mit
nitiiert, sondern unterstützt die Arbeit in den zuständi-
en Gremien nachhaltig. Die Bundesregierung hat für
ie Entwicklung des Vorhabens insgesamt über 100 Mil-
ionen Euro bereit gestellt und erreicht, dass die deutsche
aumfahrtindustrie führend an der Entwicklung von Ga-
ileo beteiligt ist.
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
ragen des Abgeordneten Roland Gewalt (CDU/CSU)
Drucksache 15/2564, Fragen 19 und 20):
Trifft die Pressemeldung zu (Frankfurter Rundschau vom
29. Januar 2004), wonach Mitarbeiter der Bundesagentur für
Arbeit, die zusammen mit dem Zoll Schwarzarbeit verfolgen
sollen, zunächst aufwendige Gesundheits- und Sicherheits-
prüfungen durchlaufen, die so organisiert sind, dass weder in
diesem noch im nächsten Jahr alle Mitarbeiter geprüft und
einsatzfähig sein werden?
Wie soll das Ziel der Bundesregierung, organisierte Krimi-
nalität intensiver zu bekämpfen, erreicht werden, wenn der
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung
der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhin-
terziehung nicht vorsieht, dass Ermittlungsergebnisse der
Zollverwaltung zu typischen „Begleit“-Straftaten in diesem
Bereich, wie etwa Menschenraub, Geldwäsche, Urkundenfäl-
schung etc., an die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften
weitergeleitet werden dürfen (§ 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 des oben
genannten Gesetzentwurfs)?
u Frage 19:
Im Rahmen der Bündelung der Zuständigkeit für die
ekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäf-
igung bei der Zollverwaltung sind durch das Dritte Ge-
etz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt rund
600 Beschäftigte der Arbeitsmarktinspektionen der
undesanstalt für Arbeit zum 1. Januar 2004 in die Zoll-
erwaltung übergeleitet worden.
8322 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004
(A) )
(B) )
Die Beschäftigten können aufgrund ihrer umfangrei-
chen Erfahrungen und Kenntnisse die bisher wahrgenom-
menen Tätigkeiten – Prüfungen und Ermittlungen ohne
vollzugspolizeiliche Aufgaben – auch weiterhin in der
Zollverwaltung wahrnehmen. Sie sind einsatzfähig. Für
die Zollverwaltung steht die Bekämpfung krimineller ge-
werblicher Strukturen im Bereich der Schwarzarbeit im
Vordergrund. Diese Ausrichtung bringt es zwangsläufig
mit sich, dass die Bediensteten mit gewaltbereiten Täter-
gruppen konfrontiert werden. Um den Belangen der
Eigensicherung gerecht zu werden, sollen deshalb die
bisherigen Beschäftigten der BA eine Gesundheitsunter-
suchung zur Außendiensttauglichkeit durch den arbeits-
medizinischen Dienst und einen zweiwöchigen Lehrgang
„Einführung in die vereinfachte Eigensicherung, verein-
fachtes Einsatztraining, Waffenlose Selbstverteidigung
und Einsatztechniken in vereinfachter Form und Einfüh-
rung in das Vollzugsrecht“ absolvieren.
Bis Ende Juni werden voraussichtlich alle Betroffe-
nen untersucht sein und am Eigensicherungslehrgang
teilgenommen haben. Um keine Prüflücken entstehen zu
lassen, erstreckt sich die gesamte Schulungsmaßnahme
über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Eine Ei-
gensicherungsschulung vor Einsatz im Außenbereich
– wie ursprünglich vorgesehen (siehe Artikel in der
Frankfurter Rundschau) – konnte wegen der Kürze der
Vorbereitungszeit nicht erfolgen. Die neuen Beschäftig-
ten müssen allerdings weitergebildet werden, wenn sie
Polizeivollzugsaufgaben oder sonstige spezielle Aufga-
ben, wie die Sicherung von Daten auf Computern,
Vermögensabschöpfung usw. übernehmen sollen. Auch
die hierfür erforderlichen Fortbildungen werden über ei-
nen längeren Zeitraum durchgeführt. Damit bleibt die
Funktionsfähigkeit des Arbeitsbereichs sichergestellt.
Auf Bitten von Kollegen Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat
das BMF am 17. Februar 2004 einen Sachstandsbericht
zum Stand der Bündelung der Zuständigkeiten für die
Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäfti-
gung bei der Zollverwaltung, der auch auf diese Fragen
eingeht, an den Finanzausschuss des Deutschen Bundes-
tages übersandt.
Zu Frage 20:
Es ist nicht richtig, dass die Behörden der Zollverwal-
tung die Ermittlungsergebnisse zu „Begleit“-Straftaten
nach dem genannten Gesetzentwurf nicht an die zustän-
digen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten dürfen.
Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzentwurfs übermitteln die Be-
hörden der Zollverwaltung den Strafverfolgungsbehör-
den die erforderlichen Informationen für die Verfolgung
von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in unmit-
telbarem Zusammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1 des
Entwurfs genannten Prüfgegenstände stehen. Dazu kön-
nen auch Straftaten wie Geldwäsche und Urkundenfäl-
schung gehören. Ermittlungsergebnisse, die nicht im un-
mittelbaren Zusammenhang mit einem der in § 2 Abs. 1
des Gesetzentwurfs genannten Prüfgegenstände stehen,
leiten die Behörden der Zollverwaltung nach wie vor auf
Grundlage des § 163 StPO der Staatsanwaltschaft zu.
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nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die
rage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden)
CDU/CSU) (Drucksache 15/2564, Frage 21):
Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der unter-
schiedlichen effektiven Unternehmensspitzenbesteuerung in
Deutschland, Tschechien und der Slowakei in den Jahren
2004 und 2006 in Bezug auf mögliche steuerbelastungsmoti-
vierte Verlagerungen von Unternehmen in diese Länder ein?
Eine wissenschaftlich-exakte Einschätzung, welche
uswirkungen Unterschiede in der Unternehmenssteuer-
elastung auf die Standortentscheidungen von Unterneh-
en haben, ist nicht möglich. Repräsentative Unterneh-
ensbefragungen – wie sie beispielsweise das
raunhofer Institut für Systemtechnik und Innovations-
orschung regelmäßig durchführt – zeigen aber, dass die
nternehmenssteuerbelastung nicht zu den wichtigsten
eweggründen für die Auslandsansiedlung von Unter-
ehmen zählt.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache
5/2564, Frage 23):
Wird die Bundesregierung, um katastrophale wirtschaftli-
che Schwierigkeiten abzuwenden, auf die EU-Kommission
einwirken, eine Ausweitung der so genannte Entsenderichtli-
nie auf das Busgewerbe durch die bevorstehende EU-Ost-
erweiterung im Grenzland noch zu erreichen, oder welche an-
deren Schritte prüft sie, um dem Busgewerbe zu helfen?
Die EU-Entsender Richtlinie erlaubt es den Mitglied-
taaten schon jetzt, in ihren nationalen Entsenderegelun-
en bezüglich tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen
uch andere Branchen als die Bauwirtschaft einzubezie-
en. Eine Änderung der Entsenderichtlinie wäre daher
emeinschaftsrechtlich nicht erforderlich. Eine Ausdeh-
ung des bestehenden deutschen Arbeitnehmer-Entsen-
egesetzes würde allerdings wegen der Strukturen des
usgewerbes keine nennenswerte Hilfestellung zuguns-
en der deutschen Busunternehmen leisten können: Denn
ie beiden wesentlichen Voraussetzungen für eine effizi-
nte Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
ären im Busgewerbe nach meiner Einschätzung nicht
rfüllbar: Zum einen ist die Tariflandschaft im Busge-
erbe zu sehr zersplittert. Es kann daher nicht davon
usgegangen werden, dass in dieser Branche der erfor-
erliche bundesweite Mindestlohntarifvertrag oder eine
ergleichbare Lösung mit einem sinnvoll austarierten
indestlohn zustande käme. Zum anderen wäre ein sol-
her Tarifvertrag, selbst wenn er geschlossen würde, we-
en des mobilen Einsatzes der Busfahrer kaum kontrol-
ierbar.
Im Bereich anderer wettbewerbsrelevanter Arbeitsbe-
ingungen, wie zum Beispiel bei den Lenk- und Ruhe-
eiten, bestehen bereits jetzt einschlägige EU-Normen,
ie mit dem Beitritt auch für die neuen Mitgliedstaaten
erbindlich sein werden. Eine Kontrolle dieser Arbeits-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8323
(A) )
(B) )
bedingungen wird über das vorgeschriebene EG-Kon-
trollgerät ermöglicht. Auch für eine Prüfung des techni-
schen Zustands der eingesetzten Fahrzeuge steht der
erforderliche Rechtsrahmen mit der Verordnung über
technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der
Straße vom 21. März 2003 zur Verfügung.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Elke Leonhard (SPD) (Drucksache
15/2564, Frage 24):
Welche Belastungen entstanden dem Bundeshaushalt
durch das nicht zustande gekommene TV-Sat 1-Vorhaben in
dem Zeitraum 1983 bis 1989?
Das TV-Sat l-Vorhaben (Direktrundfunksatellit) war
ein Vorhaben des Forschungsministers. Vorgesehen war,
dass die damalige Deutsche Bundespost den Betrieb des
Satelliten übernehmen sollte. Bau und Start des Satelli-
ten wurden im Wesentlichen aus Forschungsmitteln des
Bundeshaushalts und die notwendigen technischen Ein-
richtungen am Boden aus dem Sondervermögen Deut-
sche Bundespost finanziert. In der Kürze der Zeit durch-
geführte Nachforschungen des BMBF ergaben folgendes
Bild: Die Akten zum Projekt TV-Sat lagern bereits im
Archiv; daher war keine Akteneinsicht möglich, sondern
lediglich eine Abfrage der Datenbank „profi“, die die
vom BMBF geförderten Projekte enthält. Bei dieser
Suche ergaben sich für den Zeitraum 1978 bis 1990
26 Vorhaben mit einem Gesamtfördervolumen von
230 889 679,98 Euro, die nach der jeweiligen Vorha-
bensbeschreibung mit großer Wahrscheinlichkeit dem
Projekt „TV-Sat“ zuzuordnen sind. Auf die in der Frage
explizit erwähnten Jahre 1983 bis 1989 entfiel davon ein
Betrag von 113 415 272,10 Euro.
Ferner findet sich im Bundesbericht Forschung 1988
(Teil III, Seite 132, 4. Absatz) folgender Hinweis: „Aus
dem Sondervermögen der Deutschen Bundespost sind
zusätzlich für den Rundfunksatelliten TV-SAT folgende
Mittel anzusetzen: 1984 bis 1987 ca. 80 Mio. DM für
terrestrische Einrichtungen. Und 1984 bis 1987 rund
140 Mio. DM für das Raumsegment.“ Ein vergleichbarer
Hinweis findet sich im Bundesbericht Forschung 1984;
die Zahlen lauten dort: „1982 bis 1984 ca. 40 Mio. DM
für terrestrische Einrichtungen, 1984 und 1985 je
70 Mio. DM für das Raumsegment“.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen der
Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2564, Fragen 25 und 26):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
dass bei Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Ar-
beit zu Trainingsmaßnahmen gemäß § 48 Drittes Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB III) der Auftragnehmer die Maßnahme gar
nicht selbst durchführt, sondern komplett an ein Subunterneh-
men vergibt, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen?
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Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
dass bei solchen Ausschreibungen der Auftragnehmer Hono-
rarkräfte einsetzt und im Rahmen der Maßnahmen abrechnet,
die zugleich als Ich-AG durch das Arbeitsamt gefördert wer-
den, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen?
u Frage 25:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu
or. Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Beauftra-
ung von Trägern mit Trainingsmaßnahmen an das Ver-
aberecht gebunden. Die Allgemeinen Vertragsbedin-
ungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
ind dabei Bestandteil jedes Vertrages. Sie schreiben
erbindlich vor, dass der Auftragnehmer die Leistungen
rundsätzlich im eigenen Unternehmen durchführt.
u Frage 26:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
ie BA hat durch das Ausschreibungsverfahren Kennt-
isse über das zahlenmäßige Verhältnis von fest ange-
tellten Lehrkräften zu Honorarkräften, erfasst diese
ber nicht.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
bgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU)
Drucksache 15/2564, Fragen 27 und 28):
Wie bewertet der Bundesminister für Wirtschaft und Ar-
beit, Wolfgang Clement, die Kostenentwicklung beim Virtuel-
len Arbeitsmarkt insgesamt?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine Kostenober-
grenze, ab der das Projekt endgültig eingestellt werden sollte?
u Frage 27:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
egrüßt grundsätzlich die Einführung des Virtuellen
rbeitsmarktes. Die Frage nach Einschätzung der Kos-
enentwicklung werden zurzeit vom Vorstand der Bun-
esagentur für Arbeit geprüft. Das zuständige Kontroll-
remium, der Verwaltungsrat, hat um Bericht bis zum
. März 2004 gebeten. Erst dann wird über das weitere
erfahren entschieden werden können.
u Frage 28:
Es ist im Rahmen des genehmigten Haushalts Auf-
abe des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, über
weckmäßigkeit und Angemessenheit des Virtuellen Ar-
eitsmarktes zu entscheiden.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2564, Fragen 29 und 30):
Ist das Projekt „Virtueller Arbeitsmarkt“ gescheitert, und
wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, die in Ansatz
gebrachten Mittel sicherzustellen?
8324 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004
(A) )
(B) )
Inwiefern stellt sich für die Bundesregierung die Frage des
Schadensersatzes?
Zu Frage 29:
Nein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die erste
Stufe des Projektes „Virtueller Arbeitsmarkt“, die den
Kunden der BA über das Internet zugänglich ist, wie ge-
plant zum 1. Dezember 2003 eingeführt. Der Vorstand
der BA hat derzeit die zweite Stufe des Projektes, die in
erster Linie die Arbeitsabläufe der Bediensteten der BA
betrifft, ausgesetzt, da insbesondere zu prüfen ist, ob im
Zusammenhang mit zusätzlichen Anforderungen an das
Projekt und der damit verbundenen Kostenentwicklung
Aufträge neu ausgeschrieben werden müssen.
Zu Frage 30:
Wie in der Antwort auf Ihre erste Frage deutlich wird,
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einem Scheitern
des Projektes gesprochen werden. Durch den vom Vor-
stand der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen
Stopp der zweiten Stufe des Projektes wird sich die da-
mit angestrebte und wünschenswerte Optimierung des
Vermittlungsprozesses verschieben. Zurzeit arbeitet die
BA daran, die Grundprobleme zu analysieren und mögli-
che Handlungsalternativen darzustellen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2564, Fragen 31 und 32):
Welche Erkenntnisse lagen dem Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hinsichtlich der Kos-
tenentwicklung beim Virtuellen Arbeitsmarkt wann vor, vor
dem Hintergrund, dass der Abteilungsleiter aus dem Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bernd Buchheit, nicht
nur als Vertreter der Bundesregierung im Verwaltungsrat der
Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern auch in dessen Präsi-
dium vertreten ist?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesminister für Wirt-
schaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hinsichtlich des aus der
BA angedeuteten Vorwurfs der Korruption vor (vergleiche
Süddeutsche Zeitung vom 27. Februar 2004), und was wird
der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Cle-
ment, dagegen unternehmen?
Zu Frage 31:
Herrn Bundesminister Wolfgang Clement lagen die
gleichen Erkenntnisse vor, die auch den Mitgliedern des
Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor-
lagen. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung betrug
das Auftragsvolumen für den Virtuellen Arbeitsmarkt
(VAM) 65,5 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Der Verwaltungsrat der BA wurde durch eine Vorlage
des Vorstands der BA vom 18. Dezember 2003 sowohl
über das ursprüngliche Auftragsvolumen des VAM in
Höhe von 65,5 Millionen Euro als auch über die Erhö-
hung des Auftragsvolumens auf knapp 77 Millionen
Euro aufgrund erhöhter technischer Anforderungen der
BA informiert.
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Die BA hat in ihrer Pressemitteilung Nr. 28 vom
1. Februar 2004 eine Kostenexplosion beim VAM be-
tritten, gleichwohl aber darauf hingewiesen, dass sie
rweiterungswünsche mit einem Volumen von zirka
2 Millionen Euro prüft. In der Presseinformation vom
5. Februar 2004 teilte die BA mit, dass eine Risikoana-
yse des Projektes erhebliche Risiken bei Kosten und
unktionsfähigkeit des VAM ergeben habe, die zu einem
nstieg der Gesamtkosten auf zirka 165 Millionen Euro
ühren könnten. Die BA hat daraufhin die geplanten Er-
eiterungsstufen des VAM verschoben und die Innenre-
ision mit der Prüfung des gesamten Projekts beauftragt.
Das Präsidium des Verwaltungsrates der BA hat den
orstand der BA am 25. März 2004 aufgefordert, die
ostenentwicklung des Projektes Virtueller Arbeits-
arkt aufzuklären und den Verwaltungsrat hierüber bis
um 5. März 2004 umfassend zu informieren.
u Frage 32:
Der in der Frage angesprochene Korruptionsvorwurf
st im Rahmen der Dienstaufsicht zu prüfen. Die Dienst-
ufsicht über die Beschäftigten der Bundesagentur für
rbeit wird gemäß § 387 Abs. 2 Drittes Buch Sozialge-
etzbuch vom Vorstand ausgeübt.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
ragen des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU)
Drucksache 15/2564, Fragen 33 und 34):
Trifft ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
vom 5. Februar 2004 zu, wonach EU-Kommissar Franz
Fischler in einem Brief an die Bundesministerin für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast,
und an die anderen EU-Regierungen davor gewarnt hat, die
Beschlüsse der EU-Agrarreform vom 26. Juni 2003 zur Um-
verteilung zwischen den Regionen und zwischen den Land-
wirten zu missbrauchen?
Legt dieser Brief zwingend nahe, den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsa-
men Agrarpolitik (Bundesratsdrucksache 80/04 vom 30. Ja-
nuar 2004) dahin gehend zu ändern, dass für Deutschland der
Regelfall der Betriebsprämienregelung nach Artikel 58 Abs. 1
der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. Sep-
tember 2003 (ABl. EG Nr. L 270/1) gewählt wird, und wenn
nein, welche hinreichenden Begründungen und objektiven
Kriterien nach Artikel 59 Abs. 1 und Artikel 63 Abs. 3 der
oben genannten Verordnung kann die Bundesregierung für ihr
Modell der regionalen und betrieblichen Umverteilung in ih-
rem oben genannten Gesetzentwurf anführen?
u Frage 33:
EU-Kommissar Fischler hat ein gleich lautendes
chreiben an die zuständigen Ministerinnen und Minis-
er aller Mitgliedstaaten geschickt. Vor dem Hinter-
rund, dass derzeit in den Mitgliedstaaten über die Um-
etzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
eraten wird, nimmt er grundsätzlich zu dem neuen Sys-
em der Direktzahlungen Stellung und erläutert die In-
ention des von der EU-Kommission vorgeschlagenen
tandardmodells der Entkopplung. Er erkennt dabei aus-
rücklich an, dass in Übereinstimmung mit Artikel 59
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8325
(A) )
(B) )
der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 von dem Standard-
modell in hinreichend begründeten Fällen abgewichen
werden kann und die Mitgliedstaaten den Gesamtbetrag
der festgelegten regionalen Obergrenze nach objektiven
Kriterien ganz oder teilweise auf alle Betriebsinhaber
aufteilen können, deren Betriebe in der betreffenden Re-
gion gelegen sind. Die Entscheidung des Mitgliedstaates
sowohl für eine volle Regionalisierung als auch für ein
Kombinationsmodell müsse in voller Transparenz und in
Übereinstimmung mit dieser Regelung erfolgen.
Zu Frage 34:
Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht er-
forderlich, den Gesetzentwurf zur Durchführung der ein-
heitlichen Betriebsprämie dahin gehend zu ändern, dass
für Deutschland der Regelfall der Betriebsprämienrege-
lung zur Anwendung kommt. Für die Wahl des im
Gesetzentwurf zur Durchführung der einheitlichen Be-
triebsprämie gewählten Kombinationsmodells sind ins-
besondere nachfolgende Gründe ausschlaggebend.
Durch die Einführung der Betriebsprämienregelung
(Entkopplung) sind die einbezogenen Direktzahlungen
nicht mehr an eine bestimmte Produktion gebunden.
Alle Betriebsinhaber unterliegen insoweit künftig von
der Produktionsseite her den gleichen Markt- und Wett-
bewerbsbedingungen. Für alle Betriebsinhaber, die Di-
rektzahlungen erhalten, gelten zudem einheitlich für alle
landwirtschaftlich genutzten Flächen die Vorschriften
zur Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt,
Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit sowie zur Er-
haltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand. Die Direktzahlungen sind inso-
weit immer weniger ein Preisausgleich, sondern zuneh-
mend eine allgemeine Einkommensstützung, die auch
den vielfältigen Gemeinwohlleistungen der Landwirt-
schaft Rechnung trägt. Dieser geänderten Zielsetzung
der Direktzahlungen, den einheitlichen Anforderungen
an ihre Gewährung und dem Ziel einheitlicher Wettbe-
werbsbedingungen tragen ein einheitlich hoher Zah-
lungsanspruch und damit eine einheitliche hektarbezo-
gene Einkommensstützung angemessen Rechnung.
Daher soll in Deutschland ein Regionalmodell zur An-
wendung kommen.
Die Umsetzung der Entkopplung über ein reines Sys-
tem gleich hoher flächenbezogener Zahlungsansprüche
bereits zu Beginn der Neuregelung würde jedoch zu ei-
ner abrupten Umverteilung von Prämienvolumen zwi-
schen den Betriebsinhabern fuhren. Dies würde die An-
passungsfähigkeit vieler Betriebe mit teilweise erheblich
über dem Durchschnitt liegenden Prämienzahlungen je
Hektar bewirtschafteter Fläche überfordern und die Ge-
fahr struktureller Brüche beinhalten. Deswegen soll von
der Option Gebrauch gemacht werden, die Betriebsprä-
mienregelung über ein Kombinationsmodell umzuset-
zen, in dem bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche
bzw. der zugrunde liegenden Referenzbeträge für be-
stimmte Prämienanteile die Vorschriften des Standard-
modells (das heißt Orientierung an den gewährten Zah-
lungen in einem Bezugszeitraum) zugrunde gelegt
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erden. Um zu große Umverteilungen zu vermeiden,
oll ebenso im Rahmen der Verteilung des Prämienvolu-
ens auf die Regionen nur ein Teil der historisch be-
ingten Unterschiede zwischen den Regionen (bezogen
uf das durchschnittliche Prämienvolumen je Hektar)
usgeglichen werden, die bisher aufgrund unterschiedli-
her Produktionsstrukturen und Referenzerträge bei den
ckerkulturen bestehen. Bei Umsetzung eines Kombi-
ationsmodells ergeben sich grundsätzlich für jeden Be-
rieb sehr unterschiedliche Werte je Einheit für die Zah-
ungsansprüche. Diese sollen dann schrittweise zu
egional einheitlichen Werten je Zahlungsanspruch an-
eglichen werden.
Die Umsetzung der Betriebsprämienregelung in der
orgeschlagenen Form soll auch deswegen erfolgen, um
on Beginn an eine möglichst gleich hohe Zahl von
ahlungsansprüchen und begünstigungsfähiger Fläche
u erreichen. Damit wird das Ziel verfolgt, ein möglichst
usgewogenes Verhältnis auf den Märkten für Zahlungs-
nsprüche und landwirtschaftliche Flächen zu erreichen
nd abrupte Änderungen oder Brüche auf den Pacht-
nd Bodenmärkten zu vermeiden. Die Eckpunkte dieses
ombinationsmodells, die im Gesetzentwurf ihren Nie-
erschlag gefunden haben, sind auch ausführlich mit den
ienststellen der Kommission erörtert worden und dabei
uf keine Bedenken gestoßen.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
ragen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
Drucksache 15/2564, Fragen 35 und 36):
Wie wurde die nationale Höchstgrenze zur Gewährung
von Sonderprämien für männliche Rinder von 1 536 113 Tie-
ren für die Jahre 2002 und 2003 errechnet?
Wie viele männliche Rinder mit Anspruch auf die Sonder-
prämie wurden von den einzelnen Bundesländern an das Bun-
desmisterium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft für die Jahre 2003 und 2003 gemeldet?
u Frage 35:
Im Zuge der BSE-Krise ist der für Deutschland vorge-
ehene Prämienplafond für die Sonderprämie für männ-
iche Rinder im Juni 2001 durch den EU-Ministerrat für
ie Jahre 2002 und 2003 auf 1 536 113 Tiere vorüberge-
end abgesenkt worden. Bei der Berechnung wurden
ierbei die tatsächlich geförderten Prämien in den Jahren
997 bis 2000 berücksichtigt.
u Frage 36:
Im Rahmen des föderalen Staatsaufbaues sind die
undesländer für die Durchführung der EU-Vorschriften
ber die Gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch
nd damit auch für die Rinderprämien zuständig. Die
inzeldaten der Bundesländer können daher aus Grün-
en des Vertrauensschutzes seitens der Bundesregierung
icht veröffentlicht werden.
8326 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004
(A) )
(B) )
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2564, Fragen 37 und 38):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neben von
Zahntechnikern gefertigten Klammern und Teleskop-Kronen
auch „Geschiebe“ als Halteelemente für Zahnersatz nach dem
Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistun-
gen (BEMA) mit den Krankenkassen abgerechnet werden
können?
Nach welcher Definition grenzt die Bundesregierung die
Kostenträgerschaft für akute Krankenhausbehandlung (Kran-
kenkasse) der Rehabilitation (Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte) ab?
Zu Frage 37:
Nach den zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für
eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und
Zahnkronen können Geschiebe gemäß Nummer 29 Satz 4
„… bei einem Lückenschluss durch eine geteilte Brücke
bei disparallelen Pfeilerzähnen“ für eine bedarfsgerechte
und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ange-
zeigt sein. Die Abrechenbarkeit dieser Maßnahmen hat
die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit den
Spitzenverbänden der Krankenkassen gemäß § 87 Fünf-
tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) im Einheitlichen
Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ver-
einbart. Der geltende Einheitliche Bewertungsmaßstab
für zahnärztliche Leistungen sieht bei Verwendung die-
ser Verbindungselemente eine Abrechenbarkeit durch
die Ziffer 91 e) vor. Vor diesem Hintergrund dürfte es
über die Abrechenbarkeit dieser Leistungen in der Praxis
keine unterschiedlichen Auffassungen geben. Durch die
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung
der Richtlinien und Neubewertung des Einheitlichen Be-
wertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen zum
1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelungen der
gemeinsamen Selbstverwaltung gehören Geschiebe al-
lerdings nur in den genannten Fällen, also bei geteilten
Brücken mit disparallelen Pfeilerzähnen, zur vertrags-
zahnärztlichen Leistung. Geschiebe bei anderen Indika-
tionen sowie andere Verbindungselemente wie Stege,
Riegel, Anker und dergleichen gehören – mit Ausnahme
der Indikationen nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V – aus
Gründen von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versor-
gung nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
In diesen Fällen gibt es Behandlungsalternativen, die
weiterhin zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehö-
ren.
Zu Frage 38:
Die Frage zielt offenbar ab auf eine definitorische Ab-
grenzung der gebotenen Frührehabilitation, die – zulas-
ten der Gesetzlichen Krankenversicherung – von der
akutstationären Krankenhausbehandlung umfasst ist,
von der medizinischen Rehabilitation im Übrigen, die
gegebenenfalls im Anschluss an die Krankenhausbe-
handlung insbesondere auch von den Trägern der Ge-
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etzlichen Rentenversicherung erbracht wird. Jegliche
edizinische Rehabilitation ist grundsätzlich Bestandteil
er gesamten medizinischen Versorgung. Eine ausdrück-
iche Definition der medizinischen Rehabilitation oder
rührehabilitation ist weder im Fünften und Sechsten
och im Neunten Buch Sozialgesetzbuch enthalten. Be-
chrieben werden demzufolge nur Leistungen nach ihren
ielen und Inhalten entsprechend dem erforderlichen
aktischen Versorgungsgeschehen. Der Gesetzgeber hat
urch die Einbeziehung der Frührehabilitationsmaßnah-
en in die allgemeine Krankenhausleistung (§ 39 Abs. 1
atz 3 SGB V) deutlich gemacht, dass auch Frührehabi-
itationsanteile Krankenhausleistungen sind, die unter
erücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Kranken-
auses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krank-
eit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende
ersorgung des Patienten notwendig sind. Sie sind im
ahmen der für die jeweilige Akutbehandlung erforder-
ichen Verweildauer zulasten der Gesetzlichen Kranken-
ersicherung zu erbringen. Entsprechend ist es der Ge-
etzlichen Rentenversicherung untersagt, Leistungen zur
edizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Be-
andlungsbedürftigkeit einer Krankheit zu erbringen, es
ei denn, die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der
usführung von Leistungen zur medizinischen Rehabili-
ation ein. Zugleich hat der Gesetzgeber ausgeschlossen,
ass die Rentenversicherung Leistungen zur medizini-
chen Rehabilitation anstelle einer sonst erforderlichen
rankenhausbehandlung erbringt (§ 13 Abs. 2 Nr. 2
GB VI). Im Übrigen erfordert die Erbringung von Leis-
ungen zur medizinischen Rehabilitation durch einen
räger der Gesetzlichen Rentenversicherung insbeson-
ere Rehabilitationsbedürftigkeit und Rehabilitationsfä-
igkeit. Beides unterliegt ausschließlich der medizini-
chen Beurteilung im Einzelfall.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
en der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth (CDU/
SU) (Drucksache 15/2564, Fragen 41 und 42):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach Kündigung
der Verträge mit dem Toll-Collect-Konsortium die Gesamt-
verluste für Spediteure durch den Nutzungsausfall von Last-
kraftwagen ein, die infolge des bis zu einen Tag dauernden
Einbaus der On-Board-Unit-Maut-Zahlgeräte (OBU), der
häufigen Reparaturaufenthalte sowie des nunmehr notwendi-
gen Ausbaus dieser Geräte entstehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer
diesbezüglichen Sammelklage der deutschen Spediteure ge-
gen die Bundesregierung?
u Frage 41:
Die Bundesregierung kann keine Aussage dazu tref-
en, wie hoch die Gesamtverluste für Spediteure durch
en Nutzungsausfall von Lastkraftwagen infolge des
inbaus und eventuell Austausches von Fahrzeuggeräten
ind. Der Einbau einer On-Board-Unit (OBU) dauert in
er Regel zwischen zwei und vier Stunden. Wie hoch der
abei entstehende Nutzungsausfall ist, kann nicht ein-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8327
(A) )
(B) )
deutig ermittelt werden, da dieser zwischen den Spedi-
tionen und Fahrzeugen differiert. Zu berücksichtigen ist
ferner, dass viele Werkstätten die OBU’s auch an Wo-
chenenden einbauen. An Sonntagen unterfallen die
meisten LKWs dem Sonntagsfahrverbot, sodass dann
keine Nutzungsausfälle entstehen.
Zu Frage 42:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine
Klage gegen die Bundesregierung keine Aussicht auf Er-
folg haben wird. Maßgeblich für die Kostentragung auch
der den Spediteuren entstehenden Kosten sind die Rege-
lungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Toll Collect GmbH. Danach hat der Benutzer alle Kos-
ten zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Ein- oder
Ausbau des Fahrzeuggerätes oder für Arbeiten am Fahr-
zeuggerät, bei Kennzeichenwechsel sowie für andere
vom Benutzer im Verhältnis zum Servicepartner veran-
lasste Arbeiten entstehen. Ausgenommen sind die Kos-
ten, die durch von Toll Collect zu erbringende oder ver-
anlasste Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrzeuggerät
sowie betriebsnotwendige Anpassungsarbeiten der
Hard- oder Software des Fahrzeuggerätes entstehen und
ihre Ursache im Verantwortungsbereich von Toll Collect
haben. Die Spediteure haben sich somit zur Klärung von
Schadensersatzansprüchen an die Firma Toll Collect zu
wenden.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) (Drucksa-
che 15/2564, Frage 43):
Inwieweit bezieht die Bundesregierung den Bund der Ver-
triebenen und die Landsmannschaften der deutschen Heimat-
vertriebenen in die geplante Errichtung eines Osteuropazen-
trums ein (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Februar
2004)?
Die Bundesregierung beabsichtigt die Einrichtung ei-
nes Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur. Zur
Entscheidungsfindung stützt sich die Bundesregierung
dabei auf die Fachkompetenz der folgenden Einrichtun-
gen: Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deut-
schen im östlichen Europa; Deutsche Gesellschaft für
Osteuropakunde; Südosteuropa-Gesellschaft; Herder-
Institut Marburg; Ost-West-Wissenschaftszentrum Kas-
sel; Institut für Regionalentwicklung und Strukturpla-
nung; Deutsche Industrie- und Handelskammer; Bundes-
amt für Bauwesen und Raumordnung; Bundesagentur
für Außenwirtschaft und Ostausschuss der deutschen
Wirtschaft.
Die Vielzahl der Einrichtungen spiegelt gesellschaft-
liche und fachliche Vielfalt der in Deutschland gebün-
delten Kompetenz in Osteuropafragen wieder. Im Übri-
gen können auch der Bund der Vertriebenen und die
Landsmannschaften der deutschen Heimatvertriebenen
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hre Sachkunde in die Arbeit des Osteuropazentrums
inbringen.
nlage 23
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache
5/2564, Frage 44):
Treffen Informationen zu, wonach das Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Gesetzentwurf
erarbeitet, der für die Benutzung deutscher Wasserstraßen
durch Sportboote eine Maut (Sportboot-Vignette) vorsieht?
Der Bundesrechnungshof hat in seinen Prüfungs-
emerkungen 2000 den niedrigen Kostendeckungsgrad
n der Freizeitschifffahrt gerügt und eine höhere Kosten-
eteiligung angeregt. Der Rechnungsprüfungsausschuss
at in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 einver-
ehmlich das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
ohnungswesen aufgefordert, aufgrund der Prüfungs-
emerkungen des Bundesrechnungshofes nunmehr ohne
eitere Verzögerungen: eine Rechtsgrundlage für die Er-
ebung von Schifffahrtsabgaben zu schaffen, die Rea-
isierung einer Vignettenlösung für Sportfahrzeuge zu
etreiben und über das Erreichte bis zum 1. Oktober
004 zu berichten. Derzeit wird ein Gesetz erarbeitet,
as eine Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer
ignette im Bereich der Freizeitschifffahrt enthält.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
bgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache
5/2564, Fragen 45 und 46):
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem der bayerische
Wirtschafts- und Verkehrsminister, Dr. Otto Wiesheu, den
Bau- und Finanzierungsvertrag für die S-Bahn-Strecke Nürn-
berg–Erlangen–Forchheim für den Freistaat unterzeichnet hat,
ebenfalls den Bau- und Finanzierungsvertrag zu unterzeich-
nen und im Rahmen der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmit-
tel die Strecke mit 60 Prozent, wie im Anti-Stau-Programm
aus dem Jahr 2000 vorgesehen, zu finanzieren?
Wenn ja, wann wird die Bundesregierung den Bau- und
Finanzierungsvertrag für die S-Bahn-Strecke Nürnberg–Erlan-
gen–Forchheim unterzeichnen?
Der Bau- und Finanzierungsvertrag für die S-Bahn
ürnberg–Erlangen–Forchheim wird zwischen dem
and und der Deutschen Bahn AG (DB AG) abgeschlos-
en. Der Bund ist daran nicht beteiligt. Der Bau- und
inanzierungsvertrag erfüllt eine notwendige Voraus-
etzung für eine Förderung der S-Bahn Nürnberg–Erlan-
en–Forchheim mit Mitteln aus dem Bundesprogramm
emäß § 6 (1) Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, in-
em damit die Gesamtfinanzierung des S-Bahn-Vorha-
ens abgesichert wird. Maßgeblich für die Finanzierung
es Vorhabens mit Bundesmitteln ist ein Förderantrag,
er von der DB AG mit Zustimmung des Landes zu stel-
en ist. Dies ist bisher nicht geschehen.
8328 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004
(A) )
(B) )
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2564, Frage 48):
Wann gedenkt die Bundesregierung nach der Entschei-
dung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 4 A 11.02 vom
15. Januar 2004, wonach der Bau der Bundesautobahn A 73
(Suhl–Lichtenfels) im Abschnitt Ebersdorf bei Coburg bis
Lichtenfels freigegeben wurde, und nachdem zudem das
Haushaltsgesetz 2004 in Kraft getreten ist, den Bau des vorbe-
nannten Autobahnabschnitts zu beginnen, und sind hierfür
ausreichende Finanzmittel vorhanden?
Abschließende Entscheidungen über Baubeginne
2004 können erst nach Abschluss der Bund-Länder-Ge-
spräche getroffen werden. Dies schließt auch den süd-
lichsten Abschnitt der Bundesautobahn A 73 von Ebers-
dorf nach Lichtenfels ein.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Béla Anda auf die Fragen des
Abgeordneten Helmut Heiderich (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2564, Fragen 49 und 50):
In welchen Mengen und unterschiedlichen Auflagen hat
die Bundesregierung bisher das Werbeheft „Agenda 2010“
drucken lassen, und welche Kosten sind dabei insgesamt
– einschließlich Beratung und Entwurf – entstanden?
In welcher Weise und zu welchen Kosten ist diese Bro-
schüre bisher verteilt worden?
Zu Frage 49:
Die Auflagenhöhe für die 1. Auflage (Stand: Novem-
ber 2003) beträgt 2,623 Millionen Exemplare. Die Pro-
duktionskosten – einschließlich Beratung und Entwurf –
belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 586 653 Euro.
Die Auflagenhöhe für die 2. Auflage (Aktualisierte Neu-
auflage, Stand: Februar 2004) beträgt 3,2 Millionen
Exemplare. Die Produktionskosten – einschließlich Be-
ratung und Entwurf – belaufen sich nach derzeitigem
Stand auf 392 902 Euro.
Zu Frage 50:
Die Verteilung der 1. Auflage erfolgte als Beileger in
„Die ZEIT“, in der „Süddeutschen Zeitung“, der „Frank-
furter Allgemeinen Sonntagszeitung“ sowie durch Ver-
teilung auf Bahnhöfen und im Rahmen der Bustour Ad-
lerauge; weiter durch Auslage in Dinamix-displays in
Restaurants etc. sowie durch Direktvertrieb des BPA un-
ter anderem an alle Mitglieder des Bundestages sowie an
die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Onlinebestel-
lungen oder telefonischen Anfragen. Die Kosten dafür
belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 907 130 Euro.
Die Verteilung der 2. Auflage erfolgte als Beileger in
der „BILD am Sonntag“ und „Die ZEIT“ sowie durch
Direktvertrieb des BPA unter anderem an alle Mitglieder
des Bundestages sowie an die Bürgerinnen und Bürger
aufgrund von Onlinebestellungen oder telefonischen An-
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ragen. Die Kosten dafür belaufen sich nach derzeitigem
tand auf 342 581 Euro.
nlage 27
Antwort
er Staatsministerin Dr. Christina Weiss auf die Fragen
es Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
FDP) (Drucksache 15/2564, Fragen 51 und 52):
Was sind die „massiven Einwände“, die die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin
Dr. Christina Weiss, laut einem Artikel in der „Süddeutschen
Zeitung“ vom 18. Februar 2004 gegen den Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Ände-
rung des Pressefusionsrechts hat, und welche „Bedenken des
Bundeskartellamtes“ teilt die Staatsministerin Dr. Christina
Weiss?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das von
der Staatsministerin Dr. Christina Weiss vorgeschlagene
Modell einer „Stiftung samt Aufsichtsgremium“ geeignet
ist, die publizistische Selbstständigkeit von Verlagen oder
Zeitungen zu wahren, und inwieweit decken sich die diesbe-
züglichen Vorstellungen des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit, Wolfgang Clement, mit denen der Staatsministe-
rin Dr. Christina Weiss?
u Frage 52:
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ar-
eit vorgelegte Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Än-
erung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-
en, der unter anderem Vorschläge zur Änderung des
ressekartellrechts enthält, befindet sich derzeit in der
egierungsinternen Abstimmung. Die Bundesregierung
ird sich zur Frage der Neuordnung des Pressekartell-
echts äußern, sobald diese Abstimmung abgeschlossen
st.
u Frage 52:
Es wird auf die Antwort auf Frage 51 verwiesen.
nlage 28
Nachträglicher Abdruck
der amtlichen Mitteilungen zur 89. Sitzung
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
Innenausschuss
Drucksache 15/345 Nr. 6
Drucksache 15/713 Nr. 1.3
Rechtsausschuss
Drucksache 15/345 Nr. 33
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/1280 Nr. 2.38
Drucksache 15/1765 Nr. 2.18
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004 8329
(A) (C)
(B) (D)
Drucksache 15/1948 Nr. 1.3
Drucksache 15/1948 Nr. 1.10
Drucksache 15/1948 Nr. l. 18
Drucksache 15/1948 Nr. 1.34
Drucksache 15/2028 Nr. 2.9
Drucksache 15/2028 Nr. 2.12
Drucksache 15/2028 Nr. 2.13
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
Drucksache 15/2104 Nr. 1.7
Drucksache 15/2104 Nr. 2.14
Drucksache 15/2104 Nr. 2.20
Drucksache 15/2104 Nr. 2.21
Drucksache 15/2104 Nr. 2.22
Drucksache 15/2104 Nr. 2.27
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Drucksache 15/1547 Nr. 1.10
Drucksache 15/1547 Nr. 2.72
Drucksache 15/1547 Nr. 2.76
Drucksache 15/1948 Nr. 1.1
Drucksache 15/1948 Nr. 1.29
Drucksache 15/2217 Nr. 2.6
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/1948 Nr. 1.25
Drucksache 15/2104 Nr. 2.8
Drucksache 15/2217 Nr. 2.21
Drucksache 15/2217 Nr. 2.23
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/2217 Nr. 2.28
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/2104 Nr. 2.2
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/1765 Nr. 1.1
Drucksache 15/2104 Nr. 1.2
Drucksache 15/2217 Nr. 2.14
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
93. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 3. März 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28