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ID1509117600

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 12. Februar 2004

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    Plenarprotokoll 15/91 rung: Jahreswirtschaftsbericht 2004 der Bundesregierung: Leistung, In- novation, Wachstum (Drucksache 15/2405) . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahresgutachten 2003/2004 des Sachverständigenrates zur Begut- achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 15/2000) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Friedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zes zur Einführung einer neuen Ein- kommensteuer und zur Abschaffung der Gewerbesteuer (Drucksache 15/2349) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . . . Hans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . Dr. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Michelbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . Christine Scheel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8008 B 8008 C 8008 C 8011 D 8015 D 8017 D 8034 A 8034 B 8037 A 8039 C 8041 D 8044 D 8046 C 8048 D 8049 C Deutscher B Stenografisch 91. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Gratulation zum 60. Geburtstag des Abgeord- neten Ortwin Runde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Antje Hermenau als ordentliches Mitglied und der Abgeordneten Kerstin Andreae als stellver- tretendes Mitglied in den Verwaltungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 10 b . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- F D V F L P K T 8007 A 8007 B 8007 B 8008 A 8008 A Ludwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Reinholz, Minister (Thüringen) . . . . . 8020 D 8022 D undestag er Bericht ung 12. Februar 2004 t : ritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . agmar Wöhrl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . olker Kauder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . othar Binding (Heidelberg) SPD . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeord- neten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Geset- 8024 B 8025 D 8028 D 8028 D 8029 B 8030 D 8031 D Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . 8050 B 8051 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 Bartholomäus Kalb CDU/CSU. . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms FDP . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Kerstin Andreae BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Rzepka CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Dirk Manzewski, Joachim Stünker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD, den Abgeordne- ten Siegfried Kauder (Bad Dürrheim), Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der CDU/ CSU, den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), weite- ren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – § 201 a StGB ( … StrÄndG) (Drucksache 15/2466) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll betref- fend die Verringerung von Versaue- rung, Eutrophierung und boden- nahem Ozon (Multikomponenten- Protokoll) vom 30. November 1999 im Rahmen des Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenz- überschreitende Luftverunreinigung (Drucksache 15/2410) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Dirk Fischer (Hamburg), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Planung und städte- bauliche Zielvorstellungen des Bun- des für den Bereich beiderseits der Spree zwischen Marschall- und Wei- dendammer Brücke vorlegen (Drucksache 15/2157) . . . . . . . . . . . . . d) Unterrichtung durch den Bundesrech- nungshof: Bemerkungen des Bundes- rechnungshofes 2003 zur Haus- halts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 2002) (Drucksache 15/2020) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Z T 8052 D 8053 D 8055 A 8055 D 8056 C 8058 D 8059 B 8059 C 8059 C 8059 D usatztagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Hans-Michael Goldmann, Jürgen Türk, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur end- gültigen Regelung über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen (LandwirtschaftsEnd-Altschulden- gesetz – LwEndAltschG) (Drucksache 15/2468) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dirk Niebel, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Genfer Abkommen als Ausdruck zivilgesellschaftlicher Friedensinitia- tive unterstützen (Drucksache 15/2195) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Ge- flügelfleischhygienegesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegen- ständegesetzes und sonstiger Vor- schriften (Drucksachen 15/2293, 15/2480) . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Seeverkehrsabkommen vom 10. Dezember 2002 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (Drucksachen 15/2284, 15/2444) . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechts- hilfe in Strafsachen und die Erleich- terung seiner Anwendung (Drucksachen 15/2254, 15/2445) . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Po- len über die Ergänzung des Euro- päischen Auslieferungsübereinkom- 8059 D 8059 D 8060 A 8060 B 8060 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 III mens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwen- dung (Drucksachen 15/2255, 15/2446) . . . . e) Beratung der Dritten Beschlussemp- fehlung des Wahlprüfungsausschusses zu 20 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag einge- gangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 15/ 2400) . . . . . . . . . . . . f) – j) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 90, 91, 92, 93 und 94 zu Petitionen (Drucksachen 15/2449, 15/2450, 15/2451, 15/2452, 15/2453) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Über- einkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vor- schriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Mon- trealer Übereinkommen) (Drucksachen 15/2285, 15/2486) . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Harmoni- sierung des Haftungsrechts im Luft- verkehr (Drucksachen 15/2359, 15/2486) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU: Welche Kon- sequenz zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts zur nachträglichen Si- cherungsverwahrung . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU Klaus Uwe Benneter SPD . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dorothee Mantel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . K E N J T in Z 8060 D 8061 A 8061 C 8061 D 8062 B 8062 B 8062 C 8063 D 8066 A 8067 A 8068 A 8068 D 8069 C 8070 C 8070 C 8073 C ristina Köhler (Wiesbaden) CDU/CSU . . . rika Simm SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orbert Geis CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Erika Ober, Karin Kortmann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Globale Bekämpfung von HIV/Aids intensivieren (Drucksache 15/2408) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Ulrich Kelber, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Das Center for International Coope- ration (CIC) stärken und weiter aus- bauen (Drucksache 15/2396) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dagmar Schmidt (Meschede), Karin Kortmann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Wüstenbildung wirksam be- kämpfen – Armut überwinden, Ernährung sichern, Konflikte ver- hindern (Drucksache 15/2395) . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Umdenken in der Kon- gopolitik (Drucksache 15/2335) . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Conny Mayer (Baiersbronn), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Entwick- lungspolitik muss Bekämpfung von HIV/Aids verstärken (Drucksache 15/2465) . . . . . . . . . . . . . 8074 C 8075 C 8076 C 8077 B 8078 B 8078 C 8078 C 8078 D 8078 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Markus Löning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bekämpfung von HIV/Aids zu einem Hauptanliegen in der Ent- wicklungspolitik machen (Drucksache 15/2469) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Hans Büttner (Ingolstadt), Brigitte Wimmer (Karlsruhe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Marianne Tritz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Den Stabili- sierungsprozess in der Demo- kratischen Republik Kongo nach- haltig unterstützen (Drucksache 15/2479) . . . . . . . . . . . . . Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Uschi Eid, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Wimmer (Karlsruhe) SPD . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . . . . . . . Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU . . . Dagmar Schmidt (Meschede) SPD . . . . . . . . Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP: Zulas- sung aller Kandidaten und Kandi- datinnen zu den Wahlen im Iran (Drucksache 15/2481) . . . . . . . . . . . . . Rudolf Bindig SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . C D M H T D D F G C B A K T 8079 A 8079 A 8079 B 8081 A 8082 C 8083 D 8084 C 8085 C 8086 A 8086 B 8087 D 8089 D 8090 B 8091 B 8092 D 8093 D 8094 A 8095 B laudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Für eine neue Beteiligungskultur – Eigenka- pitalsituation von jungen Technolo- gieunternehmen durch Mobilisie- rung von Beteiligungskapital und Mitarbeiterbeteiligungen verbessern (Drucksachen 15/815, 15/2367) . . . . . r. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . ritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . udrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Matschie, Parl. Staatssekretär MBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . lexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) SPD . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Jörg Tauss, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD so- wie der Abgeordneten Peter Hettlich, Volker Beck (Köln), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN: Deutsche und europäische Raumfahrtpolitik zukunftsorientiert gestalten (Drucksache 15/2394) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stärkung der wissen- schaftlichen Zukunfts- und wirt- schaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Raumfahrtstandorts Deutsch- land in Europa (Drucksache 15/2334) . . . . . . . . . . . . . c) Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung: Technikfolgenabschätzung – Militärische Nutzung des Weltraums 8096 C 8097 C 8098 A 8099 A 8099 B 8100 D 8103 A 8104 B 8105 D 8106 A 8107 C 8109 A 8110 B 8110 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 V und Möglichkeiten der Rüstungs- kontrolle im Weltraum – Sach- standsbericht (Drucksache 15/1371) . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) SPD . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Großen Anfrage der Ab- geordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künst- lerischen Berufe und des Kunstbe- triebs in Deutschland (Drucksachen 15/1402, 15/2275 (neu)) Gitta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . Heinrich-Wilhelm Ronsöhr CDU/CSU . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Tierschutzbericht 2003 – Be- richt über den Stand der Entwick- lung des Tierschutzes (Drucksachen 15/723, 15/2231) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu dem D P U D H G G D G M B J T 8110 D 8110 D 8112 B 8114 D 8116 C 8117 C 8119 A 8120 B 8121 A 8122 A 8122 A 8123 B 8123 D 8125 B 8126 B 8127 C 8129 B 8131 A 8132 B Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann, Peter H. Carstensen (Nordstrand), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wirksamere Tierseuchenbekämp- fung ermöglichen (Drucksachen 15/1210, 15/2233) . . . . c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines … Geset- zes zur Änderung des Arzneimittel- gesetzes (Drucksache 15/1494) . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Praxis- gerechte Novelle des Tierarzneimit- telgesetzes verbessert Tier- und Verbraucherschutz (Drucksache 15/1596) . . . . . . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier SPD . . . . . . . . . . . . eter Bleser CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . r. Wilhelm Priesmeier SPD . . . . . . . . . . . . itta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Kosten- rechts (Kostenrechtsmodernisie- rungsgesetz – KostRMoG) (Drucksachen 15/1971, 15/2487, 15/2488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Mo- dernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungs- gesetz – KostRMoG) (Drucksache 15/2403, 15/2487, 15/2488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8132 B 8132 C 8132 C 8132 D 8134 B 8135 C 8136 B 8137 D 8139 A 8140 C 8141 A 8141 C 8142 D 8144 C 8144 C VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherhei- ten und zur Änderung des Hypothe- kenbankgesetzes und anderer Ge- setze (Drucksachen 15/1853, 15/2485) . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfech- tung der Vaterschaft und das Um- gangsrecht von Bezugspersonen des Kindes (Drucksachen 15/2253, 15/....) . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Mögliche Interessenüberschneidun- gen bei der Vergabe öffentlicher Mittel über die Bundesanstalt für Arbeit auf allen Ebenen nachhaltig vermeiden (Drucksachen 15/771, 15/2483) . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Verena Butalikakis, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Früherkennung, Behandlung und Pflege bei Demenz verbessern (Drucksache 15/2336) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Hilde Mattheis, Gudrun Schaich-Walch, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Petra Selg, Irmingard Schewe-Gerigk, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Demenz früh erkennen und behan- deln – für eine Vernetzung von Strukturen, die Intensivierung von Forschung und Unterstützung von Projekten (Drucksache 15/2372) . . . . . . . . . . . . . T T T T K H D M P N A L A Z G le u g D 8145 A 8145 C 8145 D 8146 A 8147 A 8147 A agesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Konsequenzen aus Dres- dener Bombenfund ziehen (Drucksache 15/1238) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Deutsch-Polnische Wirtschaftsför- derungsgesellschaft AG erhalten (Drucksache 15/817) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jürgen Klimke, Klaus Brähmig, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Den Fahrradtourismus in Deutschland umfassend fördern (Drucksache 15/2155) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Klaus- Jürgen Hedrich, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela un- terstützen – Freiheit der Medien und wirtschaftliche Prosperität wie- derherstellen (Drucksache 15/2389) . . . . . . . . . . . . . laus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der roßen Anfrage: Wirtschaftliche und sozia- Entwicklung der künstlerischen Berufe nd des Kunstbetriebs in Deutschland (Ta- esordnungspunkt 6) r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . 8147 B 8147 C 8147 D 8148 A 8148 B 8149 C 8150 D 8151 C 8152 D 8153 A 8153 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 VII Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe eines Gesetzes zur Moderni- sierung des Kostenrechts (KostRMoG) (Ta- gesordnungspunkt 10) Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Ände- rung des Hypothekenbankgesetzes und an- derer Gesetze (Tagesordnungspunkt 11) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) SPD . . . Marco Wanderwitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Be- zugspersonen des Kindes (Tagesordnungs- punkt 12) Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Mögliche Interessenüberschneidungen bei d B n p H D M G A Z d ( V H P D A Z d n p F G S D D F B A Z d s ( J C K W D 8154 A 8155 B 8156 B 8157 C 8158 A 8159 A 8159 C 8160 C 8161 B 8161 D 8162 C 8163 D 8164 C 8165 C 8166 C 8167 A 8167 D er Vergabe öffentlicher Mittel über die undesanstalt für Arbeit auf allen Ebe- en nachhaltig vermeiden (Tagesordnungs- unkt 13) ans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Kues CDU/CSU . . . . . . . . . . . arkus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erd Andres, Parl. Staatssekretär BMWA . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Anträge: – Früherkennung, Behandlung und Pflege bei Demenz verbessern – Demenz früh erkennen und behan- deln – für eine Vernetzung von Strukturen, die Intensivierung von Forschung und Unterstützung von Projekten Tagesordnungspunkt 14 a und b) erena Butalikakis CDU/CSU . . . . . . . . . . . ilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . etlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Konsequenzen aus Dresde- er Bombenfund ziehen (Tagesordnungs- unkt 15) rank Hofmann (Volkach) SPD . . . . . . . . . . ünter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .Frank ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär MI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Deutsch-Polnische Wirt- chaftsförderungsgesellschaft AG erhalten Tagesordnungspunkt 16) ürgen Türk FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Müller (Zittau) SPD . . . . . . . . . . . laus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . erner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8168 C 8169 B 8171 C 8172 C 8173 D 8175 C 8177 C 8178 D 8179 D 8180 B 8181 C 8182 A 8182 C 8183 A 8183 D 8184 C 8185 B VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Fahrradtourismus in Deutschland umfassend fördern (Tagesord- nungspunkt 17) Jürgen Klimke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Annette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Demokratie und Rechtsstaatlich- keit in Venezuela unterstützen – Freiheit der Medien und wirtschaftliche Prosperität wiederherstellen (Tagesordnungspunkt 18) Lothar Mark SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8185 D 8186 C 8188 A 8189 A 8190 B 8191 A 8191 D 8192 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8007 (A) ) (B) ) 91. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8153 (A) ) (B) ) Kunstbetriebs in Deutschland, noch werden Perspekti- in Größenordnungen zu tun haben, geworfen, zugleich und soziale Situation der künstlerischen Berufe und des K ommunen, die mit Abwanderung und „Schrumpfung“ Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Großen Anfrage: Wirtschaft- liche und soziale Entwicklung der künstleri- schen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutsch- land (Tagesordnungspunkt 6) Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): Der Deutsche Kulturrat ist enttäuscht über die Antwort der Bundesre- gierung zur Großen Anfrage. Die Reaktion des Kultur- rats ist nur zu verständlich – gibt die Antwort doch weder einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche v d d n K T t P n – u g s t c g z r M s G k p f v O w r u V A t t A b m b f E u g z K z V z u d „ s Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 12.02.2004 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 12.02.2004 Hartnagel, Anke SPD 12.02.2004 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2004 Hintze, Peter CDU/CSU 12.02.2004 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 12.02.2004 Leibrecht, Harald FDP 12.02.2004 Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 12.02.2004 Otto (Godern), Eberhard FDP 12.02.2004 Rauber, Helmut CDU/CSU 12.02.2004* Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.02.2004 Weisskirchen (Wiesloche), Gert SPD 12.02.2004 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 12.02.2004 Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 12.02.2004 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en deutlich, wie die Bundesregierung zur Verbesserung er sozialen Lage von Künstlern und zur Bewältigung er kulturellen Probleme in den Ländern und Kommu- en beitragen kann. Wie die derzeit zur Verfügung stehenden Daten der ünstlersozialkasse belegen, befindet sich ein großer eil der in der Bundesrepublik Deutschland freiberuflich ätigen Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und ublizisten in einer prekären sozialen Situation. Mit ei- em Durchschnittseinkommen von 11 144 Euro pro Jahr Frauen 9 355, Männer 12 503 Euro – liegen sie weit nter dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der in der esetzlichen Rentenversicherung Versicherten. Im Osten ind die Einkommen noch geringer. Im Jahre 2001 be- rug das Durchschnittseinkommen der in der KSK Versi- herten in den neuen Bundesländern 17 439 DM im Ver- leich zu 22 164 DM im Bundesdurchschnitt. Das ist um Leben zu wenig. Es ist auch zu wenig, um eine aus- eichende Altersversicherung zu erreichen. So wird die ehrzahl der freiberuflichen Künstler im Alter nur eine ehr geringe Rente erhalten. Viele werden auf die soziale rundsicherung angewiesen sein. Es ist anzunehmen, dass sich die Situation in den ommenden Jahren – nicht zuletzt aufgrund der Spar- olitik in den Ländern und Kommunen – noch verschär- en wird. Die Zahl der Freiberufler dürfte sich infolge on Personalabbau im öffentlichen Kulturbereich und utsourcing von vormals in Unternehmen der Kultur- irtschaft angesiedelten Arbeiten eher erhöhen als ver- ingern. Es besteht deshalb aus Sicht der Kulturverbände nd unserer Auffassung nach weiterer Reformbedarf zur erbesserung der Einkommenssituation und sozialen bsicherung freiberuflich tätiger Künstler und Publizis- en. Die Bundesjustizministerin allein wird es nicht rich- en können – so wichtig die von der Bundesregierung in ussicht gestellten Veränderungen im Bereich des Urhe- er- und Leistungsschutzrechtes sind. Hinzukommen üssen weitere Verbesserungen in der Sozialgesetzge- ung. Das Künstlersozialversicherungsgesetz gehört zwei- ellos zu den wichtigsten kultur- und sozialpolitischen rrungenschaften der Bundesrepublik, die es zu sichern nd weiter auszubauen gilt. Bei der Fortentwicklung eht es aus Sicht der PDS vor allem darum, alle Lücken u schließen, durch die nach wie vor freischaffende ünstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publi- isten aus der Sozialversicherung herausfallen, einen ersicherungsschutz für Zeiten ohne Einkommen sicher- ustellen, eine Arbeitslosenversicherung einzuführen nd eine angemessene Rentenregelung zu erreichen. Was die Situation in Ostdeutschland betrifft, so hat ie jüngst erschienene Studie der Bundeskulturstiftung Labor Ostdeutschland“ ein Schlaglicht auf die spezifi- chen Problemlagen in den östlichen Bundesländern und 8154 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) aber auch verdeutlicht, welche Chancen in der Entwick- lung der kulturellen Infrastruktur und der Kulturwirt- schaft liegen – gerade auch in solchen Problemregionen. Wir meinen: Kultur ist eine besondere Stärke des Os- tens und eine Zukunftschance für diese Region. Wir set- zen uns deshalb nachdrücklich für den Erhalt der öffent- lichen Infrastruktur und die Sicherung der so genannten „freien Szene“ in ihrer Vielgestaltigkeit ein und fordern hier auch das Engagement des Bundes zum Erhalt der kulturellen Substanz in Ostdeutschland ein. Die Stär- kung der Finanzkraft der Kommunen und ein prinzipiel- les Umsteuern in Bezug auf die Wirtschafts- und Be- schäftigungspolitik in den neuen Ländern sehen wir als Voraussetzung dafür, das kreative Potenzial zu sichern. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) (Tagesordnungspunkt 10) Christoph Strässer (SPD): Was lange währt, wird endlich gut. Zehn Jahre sind vergangen – zehn Jahre, in denen die Gerichts- und Anwaltsgebühren, die Entschä- digungen für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehren- amtliche Richterinnen und Richter, aber auch Zeuginnen und Zeugen nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt gehalten haben. Um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Zu- kunft weiter sichern zu können, ist die Reform des Kos- ten- und Gebührenrechts daher notwendig. Eine echte Reform bedeutet aber mehr als eine bloße lineare Anhebung von Gebührensätzen. Eine Reform ist eine Neugestaltung, eine Umgestaltung, eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und Voraussetzun- gen. Und genau das ist unsere Gesetzesnovelle. Wir ha- ben die Chance genutzt, eine Strukturreform auf den Weg zu bringen. Die Novelle des Kostenrechtsmoderni- sierungsgesetzes – die wir heute beschließen werden – ist modern, weil zeitgemäß. Sie fördert moderne Formen der Konfliktlösung. Sie honoriert die außergerichtliche Erledigung von Streitfällen und entlastet – ebenso wie das Justizmodernisierungsgesetz, das ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen möchte – die Gerichte. Sie ist ein Stück weit dienstleistungsorientierter, wettbewerbs- orientierter, europafester und reagiert gleichzeitig so- wohl auf den Kostendruck der Länder als auch der an den Rechtsstreitigkeiten beteiligten Personen. Das Reformpaket ist – so denke ich – insgesamt sehr ausgewogen, nicht zuletzt deshalb, weil alle relevanten Gruppen an den Verhandlungen beteiligt waren. Ihnen allen sei gedankt für die teilweise überstrapazierte Ge- duld anlässlich der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens! Es ist erfreulich, dass die Ergebnisse der Reform im Großen und Ganzen von allen Beteiligten – sei es der Anwaltschaft, der Richterschaft oder anderen – begrüßt werden. S v s V n w d l s r a n E M e s R D H f s l d g s d G s l t s S a g „ n d r Z D i A l n d R e g e c u (C (D Natürlich hätte jeder gerne an der einen oder anderen telle noch Veränderungen gesehen – zu seinen Gunsten, ersteht sich. Aber es war und ist gerade unsere Aufgabe, dafür zu orgen, dass das Reformpaket, so wie wir es in langen erhandlungen mit allen Beteiligten geschnürt haben, icht kleingeredet, zerredet oder wieder aufgeschnürt ird. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, ie wir jetzt beraten, beherzigt genau dies. In der Stel- ungnahme des Bundesrates gab es 50 Änderungswün- che. Allein 42 Punkte betrafen Änderungen des Ge- ichtskostengesetzes. Sie bezogen sich zum größten Teil uf die Erhöhung einzelner Gebühren. Die vorgeschlage- en Änderungen hätten ein Volumen von 120 Millionen uro gehabt. Nun, es ist zwar verständlich, dass die zu erwartenden ehrausgaben der Länder durch entsprechende Mehr- innahmen an Gerichtsgebühren ausgeglichen werden ollen. Auch entsprechende Risikofaktoren bei der ückflussquote sollten nicht zulasten der Länder gehen. ie Länder stehen ohnehin schon vor einer schwierigen aushaltslage. Aber wir können es nicht verantworten, dass die Re- orm des Kostenrechts die Länderhaushalte sanieren oll. Da müssten wir alle übereinstimmen. Denn die Ver- ierer wären die Rechtsuchenden. In der Gegenäußerung er Bundesregierung heißt es daher zu Recht: „Der Zu- ang zum Recht ist ein hohes Gut eines jeden Rechts- taates und darf nicht über das unabdingbare Notwen- ige hinaus mit Kostenbelastungen erschwert werden.“ enau so ist es. Das Rechtssystem muss für die Rechtsuchenden da ein – nicht umgekehrt: Die Justiz ist keine Unterabtei- ung der Finanzminister! Daher haben wir darauf zu ach- en, dass dem moderaten Anstieg der Honorare und Ent- chädigungen für Anwälte, Dolmetscher, Übersetzer, achverständige, ehrenamtliche Richter und Zeugen uch ein nur moderater Anstieg der Gerichtsgebühren egenübersteht. Am Ende soll für die Länder eine schwarze Null“ stehen, nicht mehr und auch nicht we- iger. Wir haben uns daher im Wesentlichen auf drei Verän- erungen im Vergleich zur ersten Lesung verständigt: Erstens. Wir haben uns darauf verständigt, die Gebüh- en des einstweiligen Rechtsschutzes in erstinstanzlichen ivilverfahren von 1,0 auf 1,5 Gebühren zu erhöhen. as macht Sinn, denn der Arbeitsaufwand der Gerichte st in diesem Bereich erheblich. Im Übrigen stellt die nhebung eine Angleichung der verschiedenen gericht- ichen Verfahren dar. Insgesamt bedeutet diese Maß- ahme Mehreinnahmen von circa 17 Millionen Euro für ie Länder. Um den Bedenken der Bundesregierung echnung zu tragen, soll ein Ermäßigungstatbestand ingefügt werden. Zweitens. Die Wegstreckenentschädigung für Zeu- en wird von 0,21 Euro auf 0,25 Euro erhöht. Das ist ine Erhöhung von 19 Prozent und, wie ich finde, ausrei- hend, aber auch angemessen. Damit bleibt es bei einer nterschiedlich hohen Entschädigung für Zeugen und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8155 (A) ) (B) ) die anderen am Verfahren Beteiligten, die mit 0,30 Euro entschädigt werden. Das neue Leitbild geht ja gerade von in der Regel hauptberuflich für die Gerichte tätigen Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern aus. Die unterschiedliche Häufigkeit der Heranziehung recht- fertigt eine sachliche Differenzierung. Im Vergleich zum Vorentwurf des Gesetzes bedeutet dies Minderausgaben von etwa 6 Millionen Euro. Drittens. Um schließlich die Kosten der Gerichte im Mahnverfahren zu decken, sollen die Mindestgebühren bei Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbe- scheides von jeweils 18 Euro auf 23 Euro und von 15 Euro auf 18 Euro in der Arbeitsgerichtsbarkeit ange- hoben werden. Hier geht man von Mehreinnahmen von in etwa 25 Millionen Euro aus. Um derzeit aber weitere Mehrbelastungen der Rechtsuchenden zu vermeiden, soll diese Änderung erst zum l. Juli 2006 in Kraft treten. Ich gehe davon aus, dass dem nun vorliegendem Ent- wurf der Bundesrat zustimmen wird. Ja, ich gehe sogar so weit, zu behaupten, dass er seine Zustimmung geben müsste. Damit wäre dann eine notwendige Reform auf den Weg gebracht, eine Reform, auf die alle zu Recht gewar- tet haben. Und wenn auch der eine oder andere Verhand- lungspartner für seine Seite gerne noch etwas mehr raus- geholt hätte: Das Gesamtpaket ist ausgewogen. Ich bin froh, dass eine Baustelle abgeräumt werden kann und das erstellte Gebäude allen nutzt. Ich danke nochmals allen Beteiligten, insbesondere auch unserer Justizministerin, für die konstruktive Zu- sammenarbeit der letzten Monate, die zu einem sehens- werten Ergebnis geführt hat. Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Zur De- batte und zur Abstimmung in zweiter und dritter Lesung steht heute das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Es kommt in diesem Hause nicht sehr häufig vor, dass Ge- setzentwürfe von allen Fraktionen gemeinsam einge- bracht werden. Dass dies hier der Fall ist, zeigt, dass es offensichtlich für keinen politischen Standpunkt länger hinnehmbar ist, dass sich die Stagnation der Rechtsan- waltsvergütung auch weiterhin in die Zukunft fortsetzt. Dieser Gesetzentwurf ist kein Traumergebnis. Er ist ein Kompromiss, aber er ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der längst überfällig ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bei diesem Gesetzgebungsverfahren in enger Abstimmung mit BRAK und DAV den Konsens mit der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen gesucht –, nicht, weil uns kein eigener Gesetzentwurf eingefallen wäre, nein, nur ein Konsens in diesem Parlament konnte den notwendi- gen Druck auf die Bundesregierung erzeugen, um zu verhindern, dass es – wie in der letzten Legislaturperio- de – nur bei Versprechungen und Ankündigungen einer Gesetzesnovelle bleibt. Das Plädoyer für die Reform der Rechtsanwaltsvergü- tung ist kein dumpfer Lobbyismus für die Anwaltschaft in Deutschland. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsan- w i e w a s a E u w s c Ü M z d i ü s R r L M t 1 t D d d D l n u T T f g a n 1 S a d n s f a f B W i r j V s r g V (C (D älte sind ein wesentlicher Bestandteil der Rechtspflege n unserem demokratischen Rechtsstaat. Da wir bewusst inen Gebührenrahmen für freiberuflich tätige Rechtsan- ältinnen und Rechtsanwälte vorgeben wollen, sind wir ls Gesetzgeber aber auch in der Pflicht, dem Berufs- tand der Rechtsanwälte die Chance auf finanzielle Un- bhängigkeit für ihre berufliche Tätigkeit einzuräumen. s ist völlig inakzeptabel, dass die Rechtsanwältinnen nd Rechtsanwälte seit nunmehr zehn Jahren von der irtschaftlichen Entwicklung vollständig abgekoppelt ind. Seit zehn Jahren stagnieren die Vergütungsansprü- he für Anwälte, Sachverständige, Dolmetscher und bersetzer. In diesen zehn Jahren sind die Lohnkosten, ieten und Sachkosten drastisch gestiegen. In dieser ehnjährigen Vergütungsstagnationsphase verzeichnete ie gewerbliche Wirtschaft einen Einkommenszuwachs n Höhe von 26 Prozent. Ich finde: Mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf bernehmen wir auch die Verantwortung dafür, dass es ich nicht wiederholt, dass die Rechtsanwältinnen und echtsanwälte in Deutschland über einen so langen Zeit- aum von der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem and vollständig ausgeschlossen werden. Nach seriösen odellrechnungen wird die Reform der Anwaltsvergü- ung der Anwaltschaft Mehreinnahmen in Höhe von 4 Prozent erbringen. Diese Steigerung ist vor dem Hin- ergrund der zehnjährigen Nullrunde mehr als moderat. iese Mehreinnahmen werden nicht in erster Linie urch eine lineare Erhöhung der Gebühren, sondern urch eine Strukturreform des Gebührenrechts erreicht. er anwaltliche Einsatz für außergerichtliche Streitbei- egungen wird durch das neue Gesetz künftig besser ho- oriert. Diese Strukturreform wird dem Rechtsfrieden dienen nd die Gerichte entlasten. Dieser Ansatz trägt auch der atsache Rechnung, dass bereits heute die anwaltliche ätigkeit zu 70 Prozent außerhalb der Gerichtssäle statt- indet. Der aufgrund des Einigungsvertrages bis heute ültige Gebührenabschlag Ost in Höhe von 10 Prozent uf Anwaltsgebühren und Entschädigungssätze in den euen Bundesländern wird durch diese Reform ab dem . Juni 2004 entfallen. Wir gehen damit einen weiteren chritt zur Angleichung der Lebensverhältnisse in den lten und neuen Bundesländern und setzen gleichzeitig as Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Ja- uar 2003 um. Es ist ein Gebot der Ehrlichkeit, zuzugeben, dass die trukturellen Änderungen im Vergütungssystem dazu ühren werden, dass die Rechtsanwältinnen und Rechts- nwälte je nach Tätigkeitsschwerpunkten von der Re- orm unterschiedlich profitieren werden. Insbesondere aurechtler und Familienrechtler werden durch den egfall der Beweisgebühr negativ betroffen sein, denn n diesen Rechtsgebieten wird bei gerichtlichen Verfah- en fast immer Beweis erhoben. Diese Einbußen können edoch teilweise dadurch kompensiert werden, dass die orschrift über Ausgleich und Verrechnung der ver- chiedenen Gebühren im vorgerichtlichen und im ge- ichtlichen Verfahren geändert werden. Zu berücksichti- en ist auch, dass künftig bei jedem gerichtlichen erfahren, in dem es eine mündliche Verhandlung 8156 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) gegeben hat, immer 2,5 Gebühren anfallen werden. Die Gerichtskosten, die aus verständlichen Gründen für je- den Landesjustizminister einen Interessensschwerpunkt darstellen, werden ebenfalls nur moderat erhöht. Diese Zurückhaltung bei der Erhöhung der Gerichtskosten ist von entscheidender Bedeutung. In einem Rechtsstaat darf die Durchsetzung des Rechtes durch ein gericht- liches Verfahren nicht durch eine zu hohe Kosten- schwelle erschwert oder unmöglich gemacht werden. Ich begrüße es sehr, dass die Spitzenvertreter der Standesorganisationen der Anwaltschaft in Deutschland diesen gemeinsamen Gesetzentwurf als wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt haben. Mit der Unterstützung dieses Gesetzentwurfes sprechen wir uns alle, die Standesorganisationen der Anwaltschaft und alle Fraktionen dafür aus, dass auch in Zukunft klare ge- setzlich festgelegte Gebührenstrukturen für freiberuflich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten sol- len. Dies ist ein wichtiges Signal an die Europäische Kommission in Brüssel, insbesondere an den Wettbe- werbskommissar Mario Monti. Ich sage dies vor einem aktuellen Hintergrund: Am letzten Montag, also vor nur vier Tagen, hat die Europäi- sche Kommission auf Initiative des Herrn Monti einen Bericht verabschiedet, in dem auch Deutschland aufge- fordert wird, die bei uns gesetzlich geregelten Gebühren- vorschriften für Freiberufler, insbesondere für Rechtsan- wälte, abzubauen und ganz abzuschaffen. Ich bin zwar überzeugter Europäer, aber diese Position des Wettbe- werbskommissars ist im Hinblick auf die Bedeutung der freien Berufe für unser Land und unsere Wirtschafts- struktur nicht akzeptabel. Die Besonderheit und das Ethos der freien Berufe gründen in dem vom Staat über- tragenen Aufgaben. Das gesetzlich geregelte Gebührenrecht für die freien Berufe, dient nicht – wie es Herr Monti unterstellt – der Marktabschottung, sondern der Sicherung geordneter Verfahren, der Qualitätssicherung und damit den Ver- braucherinteressen. Ein zentrales Element des deutschen Rechtssystems ist die Kostenerstattung durch die unter- legene Partei und die Prozesskostenhilfe für wirtschaft- lich Schwächere. Bei einer vollständigen Liberalisierung des Gebührenrechts wären diese Grundelemente unseres Rechtssystems nicht haltbar. Da die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf aus Überzeugung mitträgt, gehe ich davon aus, dass die zuständigen Minister dieser Bun- desregierung Herrn Monti in diesem Punkt klar und deutlich widersprechen werden. Hans-Chistian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts im Justizbereich war fürwahr eine „schwierige Geburt“. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir uns viel Mühe jahrelang damit gegeben. Wir hatten es fast verabschiedet, aber dann ging es unter im Dickicht der Bedenken und Bedenkenträger aus Parteien, Bundeslän- dern und Interessengruppen. Wir machen einen neuen Anlauf. Fast alle sind sich einig und können mit dem Ergebnis leben. Die vielen Menschen, die beruflich – oder auch p R Z r d z n u A w t u v G t s t a a a a B m n D i u e E v z n h B p B D K z n m f m d z r s H d (C (D rivat als Rechtsuchende – mit Justiz zu haben. Die echtsuchenden, ihre Anwälte, die Rechtsberater, die eugen, die Sachverständigen, die Schöffen und Laien- ichter, die Justiz. Und sogar die Bundesländer, die auf ie enge Finanzlage vor allem ihrer Haushalte Rücksicht u nehmen haben. Sie haben darauf bestanden, dass sie icht drauflegen müssen. Wie trotzdem die Honorare nd Entgelte erhöht werden können, das war die große ufgabe. Seit zehn Jahren gab es keine Anpassungen mehr, ob- ohl Kosten und Gehälter sich erheblich verändert hat- en. Rechtsanwaltskollegen haben mich angesprochen nd erklärt: Wir übernehmen keine Mandate als Pflicht- erteidiger in Strafverfahren mehr. Wir können von den ebühren unsere Büros nicht mehr bezahlen. Wir legen ein Gesetzesgesamtwerk vor, das das Kos- en- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter ge- taltet, die Gerichte entlastet und die am Verfahren Be- eiligten zeitgemäß vergütet. Bürgerinnen sollen zu ußergerichtlichen, Geld sparenden Streitbeilegungen nimiert werden; Rechtsanwälte sollen durch Gebühren- nreize motiviert werden, dies zu unterstützen. Nicht zuletzt der bisherige 10-prozentige Ostabschlag uf die Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen undesländern wird endlich abgeschafft. Wir leisten da- it einen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhält- isse in Ost- und Westdeutschland. Die Vergütungen für Rechtsanwälte, Sachverständige, olmetscher und Übersetzer werden maßvoll angehoben n Höhe der Kostensteigerungen seither etwa für Mieten nd Gehälter mit jährlich circa 1,4 Prozent. Damit liegen twa Honorare für Rechtsanwälte deutlich hinter dem inkommenszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft on durchschnittlich 2,6 Prozent jährlich im Vergleichs- eitraum. Gleichzeitig vermeidet der Gesetzentwurf fi- anzielle Mehrbelastungen der Bundesländer. Das Gesetz ist das fragile Ergebnis jahrelanger Ver- andlungen von Bund und Ländern und den betroffenen erufsverbänden und Standesorganisationen, ein Kom- romiss eben. Viele haben mich in den letzten Monaten gedrängelt: itte keine weitere Verzögerung bei der Verabschiedung. as In-Kraft-Treten zum 1. Juli ist schon viel zu spät. önnt ihr nicht Teile des Gesetzes früher in Kraft set- en? Sie hatten Recht. Weiteres Hinausschieben war icht zu verantworten. Deshalb waren Änderungen nicht ehr drin. Sie hätte zu einer erneuten Verzögerung ge- ührt. Eine unerträgliche Vorstellung. Die vielen Wünsche nach weiteren Verbesserungen üssen jedenfalls im Moment leider zurückstehen, um as vorrangige Ziel der schnellen Verabschiedung nicht u gefährden. Wir haben zahlreiche Briefe mit Ände- ungsvorstellungen erhalten. Viele sind vernünftig, tat- ächlich wünschenswert oder jedenfalls überlegenswert. Nur einige Beispiele: Der Deutsche Industrie- und andelskammertag möchte zum Beispiel die Vergütung er gerichtlichen Sachverständigen noch flexibler nach Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8157 (A) ) (B) ) fortschreitenden Marktpreisen gestalten statt durch stati- sche Zuordnung von Sachgebieten zu bestimmten Hono- rargruppen. Ein Berliner Rentenberater beklagt gegenüber dem Petitionsausschuss ein Sonderopfer seines Berufsstandes durch einen drohenden Gebührenrückgang um 20 Pro- zent infolge der Neuregelung. Ein Berliner Fachanwalt für Sozialrecht weist mich auf ein drohendes „Unrecht“ hin, wenn dort sowie im verwaltungsrechtlichen Verfahren die Vorverfahrens- auf die Gebühr im Klageverfahren angerechnet wird, statt die Gebühren insgesamt anzuheben. Ein Hannoveraner Fachbuchautor regt an, die An- rechnungsregeln anwaltlicher Verfahrens- und Ge- schäftsgebühren je nach erteiltem Auftrag sowie unter- schiedliche Gebührenerhöhungen bei mehreren Auftraggebern zu harmonisieren. Der Notarausschuss im Deutschen Anwaltverein wendet sich gegen Fest- und Höchstgebühren und regt andere Wertbemessungen unter anderem bei der Bear- beitung von Eheverträgen an. Die AG Ausländer- und Asylrecht im DAV hält die Streitwertbestimmung im Asylverfahren für unzurei- chend. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert Gleichstellung ihrer Mitglieder mit ärztlichen Sachver- ständigen bei den Vergütungen und Auslagen für ge- richtliche Gutachten. Eine überörtliche Anwaltssozietät wendet sich gegen die geplante Abschaffung der anwaltlichen Beweisge- bühr, was sich besonders einkommensmindernd in Arzt- haftungs-, Ehescheidungs- und Bauprozessen auswirken werde. Ein Kommentator zum Zeugenentschädigungsrecht fordert höhere Reisekosten- und Auslagenerstattung in diesem Bereich. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins hat da- rauf hingewiesen, dass die „Gebührenordnung als Gan- zes in Frage gestellt werden“ könnte und der erzielte „Kompromiß scheitern“ könnte, wollte man jetzt ein- zelne „Übelstände“ noch begradigen. Er hat Recht, wir haben in mehreren abschließenden Runden versucht, das eine oder andere doch noch aufzu- greifen und anders zu regeln. Es stellte sich schnell he- raus: Jede Fraktion hat andere Prioritäten. Die eine will für die Asylverfahren Veränderungen, die andere bei der Beweisgebühr eine Ergänzung usw. Änderungen wären mit Kosten verbunden, die Länder sind misstrauisch, der Kompromiss würde aufgeschnürt, es gäbe vielleicht eine neue Anhörung und schon wäre der Terminplan nicht mehr zu halten. Deshalb bleibt nur: Nicht mehr dran rühren, bloß nicht das Konsenspaket wieder öffnen. Meine Fraktion ist auch künftig weiter offen für alle zusätzlichen Verbesserungen, möglichst kostensparende und gerechte Ausgestaltung des Kostenrechts. Solche V f f R s s r I l r r g g m g k a t L t w e b d a G g v d L f K m N w n s a s B s n f f r S i v p z n n Z b (C (D orschläge sollten wir, auch im Lichte erster Praxiser- ahrungen mit der jetzigen Reform, sukzessive aufgrei- en, wo immer dafür Raum ist. Wir tun das Notwendige für das Funktionieren des echtsstaates. Verabschiedet wird jetzt und in Kraft ge- etzt zum l. Juli 2004. Dann sehen wir weiter: Wie hat ich was bewährt und was nicht? Rainer Funke (FDP): Das Kostenrechtsmodernisie- ungsgesetz kommt spät, aber hoffentlich nicht zu spät. ch erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die etzte strukturelle Veränderung des anwaltlichen Kosten- echts 1986 und die letzte lineare Anpassung der Gebüh- en 1994 erfolgt ist. Die Bundesregierung hatte bereits in der letzten Le- islaturperiode angekündigt, dass ein Rechtsanwaltsver- ütungsgesetz vorgelegt werde und die damalige Justiz- inisterin hatte den Anwälten entsprechende Zusagen emacht. Zu diesem Zweck war eine Sachverständigen- ommission eingesetzt worden, um nicht nur eine line- re Erhöhung der Anwaltsgebühren, sondern auch struk- urelle Veränderungen vorzusehen. Als in der letzten egislaturperiode erkennbar wurde, dass die Bundesjus- izministerin ihre Versprechungen gegenüber der An- altschaft nicht einhalten wollte, hat die FDP-Fraktion inen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einge- racht, der sich in wesentlichen Zügen auf das Ergebnis er Sachverständigenkommission bezog. Die FDP hatte uch in dieser Legislaturperiode angekündigt, diesen esetzentwurf erneut einzubringen, wenn die Bundesre- ierung erneut das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erzögern würde. Ich danke der Bundesjustizministerin afür, dass sie im Konsens mit den Verbänden und den ändern, aber auch im Konsens mit allen Bundestags- raktionen einen verabschiedungsreifen Entwurf einer ostenrechtsmodernisierung vorgelegt hat. Kompromisse haben die Eigenschaft, dass man nicht it allem zufrieden sein kann und gegebenenfalls auch achbesserungen notwendig sind. Mir ist jedoch be- usst, dass ein Aufschnüren des Gesamtpaketes auch egative Folgen für positiv erkannte Regelungen mit ich bringen könnte. Deswegen hat die FDP-Fraktion uch in den Vorberatungen dieser Paketlösung zuge- timmt. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass auch der undesrat dieser Lösung zustimmen wird. Die Länder ind hinsichtlich der Gerichtskosten um rund 50 Millio- en günstiger gestellt worden, als von uns ursprünglich ür angemessen und richtig gehalten wurde. Wir waren ür eine Kompensation der Belastungen durch den höhe- en Anfall der Prozesskostenhilfe und der Zeugen- und achverständigenentschädigung ausgegangen. Jetzt ist n diesem Paket eine Überkompensation für die Länder orgesehen, der wir unter dem Gesichtspunkt der Kom- romisslösungen aber, wenn auch schweren Herzens, ustimmen. Diese kritische Anmerkung machen wir icht etwa um die Länder zu ärgern, sondern weil in ei- em funktionierenden Rechtsstaat für jeden Bürger der ugang zu den Gerichten ohne zu hohe Gerichtskosten- elastung möglich sein muss. 8158 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Hinsichtlich der Rechtsanwaltsvergütung begrüßen wir die strukturellen Veränderungen. Wir wissen, dass einige Anwälte hiervon auch negativ betroffen sind. Wir werden dies genau beobachten und, falls dies zu nicht mehr vertretbaren Belastungen führt, Änderungsvor- schläge einbringen. Alles in allem halten wir dieses Kos- tenrechtsmodernisierungsgesetz für gelungen und stim- men diesem Gesetz zu. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Heute ist ein guter Tag für alle, die die nötigen Reformen in un- serem Land auch für machbar halten. Gerade einmal drei Monate nach der ersten Lesung verabschiedet der Bun- destag heute den umfangreichen und sensiblen Gesetz- entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes. Wie bei allen großen Reformen liegen auch beim Kostenrechtsmodernisierungsgesetz intensive Diskus- sionen hinter uns. Ich nenne die Stichworte Rechts- anwaltsvergütung und künftige Bemessung der Gerichts- gebühren. In beiden Fällen haben wir mit den Ländern sowie den verschiedenen Verbänden und Interessengrup- pen intensiv um eine faire Lösung gerungen. Wir haben die verschiedenen Interessen ausbalanciert in einem Regierungsentwurf und einem wortgleich von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages einge- brachten Entwurf. Die hierbei erzielte breite Überein- stimmung hat die zügige Beratung erst möglich ge- macht. Ich möchte an dieser Stelle allen Berichterstattern für die gute und wirklich konstruktive Zusammenarbeit ganz herzlich danken. Ich möchte auch meinen Dank an die Vertreter der im Rahmen der Erarbeitung des Gesetz- entwurfs angehörten Verbände für die konstruktive Mit- arbeit wiederholen. Gleiches gilt für die engagierte Mit- arbeit der Landesjustizverwaltungen. Das Ergebnis unserer Mühe und konzentrierten An- strengung kann sich sehen lassen: Wir machen das Kos- ten- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter, entlasten die Gerichte und vergüten die am Verfahren Beteiligten zeitgemäß. Mit dem Gesetz werden zum 1. Juli 2004 die Rege- lungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Vergütung der Sachverständigen, die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter grundlegend neu gestaltet. Von der altehrwürdigen Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte werden wir Abschied nehmen. Sie wird durch ein neues, modernes Rechtsanwaltsvergütungsge- setz ersetzt. Der Ostabschlag in Höhe von derzeit 10 Prozent auf die Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern wird – ebenfalls ab 1. Juli 2004 – der Vergangenheit angehören. Lassen Sie mich noch einmal die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs zusammenfassen. Im Bereich der Ge- richtskosten sind dies: Das 1994 für bestimmte Zivilpro- zessverfahren bei den Gerichtskosten eingeführte Pau- schalgebührensystem wird auf alle Rechtszüge und auf die Verfahren aller Zweige der Gerichtsbarkeit ausge- dehnt. Die bisher zum Teil im Arbeitsgerichtsgesetz ge- r t w m m g d l s w u G t M s A i d B e S f R u g s r v s h t t M g d c k d e N g g b e m u v (C (D egelten Gerichtsgebühren werden in das Gerichtskos- engesetz übernommen. Im Rahmen des Vertretbaren ird von Wert- auf Festgebühren umgestellt werden; da- it entfallen Schwierigkeiten bei der Streitwertbestim- ung. Das neue Justizvergütungs- und -entschädigungs- esetz löst das Entschädigungsprinzip bei Sachverstän- igen, Dolmetschern und Übersetzern durch ein neues eistungsgerechtes Vergütungsmodell ab. Das neue Rechtsanwaltsvergütungsrecht sieht insbe- ondere vor: Es gibt Vereinfachung, weil erstens die Be- eisgebühr bei gleichzeitiger Erhöhung der Verfahrens- nd der Terminsgebühr wegfällt und wir zweitens die ebühren- und Auslagentatbestände in einem Vergü- ungsverzeichnis zusammenstellen. Erstmalig sind wichtige anwaltliche Tätigkeiten wie ediation, Hilfeleistung in Steuersachen und Zeugenbei- tand erfasst! Wir kommen zu einer leistungsorientierten usgestaltung, zum Beispiel für die Anwaltstätigkeiten m Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, es Bußgeldverfahrens und der Pflichtverteidigung. Wir fördern die außergerichtliche Erledigung, zum eispiel durch Umgestaltung der Vergleichsgebühr zu iner Einigungsgebühr für jede Form der vertraglichen treitbeilegung und durch Verbesserung der Vergütung ür außergerichtliche Tätigkeiten. Damit werden die echtsanwälte noch mehr motiviert, die Bürgerinnen nd Bürger im Bestreben, sich außergerichtlich zu eini- en, zu unterstützen. Die Förderung des „Schlichten, tatt richten“ wird auch die Gerichte entlasten. Wir fördern den Abschluss von Gebührenvereinba- ungen durch Verzicht auf eine gesetzliche Festlegung on Gebühren für die Beratungstätigkeit ab 1. Juli 2006. Es kommen Gebührenregelungen für den Zeugenbei- tand und die Schaffung einer Terminsgebühr für Ver- andlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die rund zehn Jahre unverändert gebliebenen Vergü- ungen für Rechtsanwälte passen wir der seither einge- retenen wirtschaftlichen Entwicklung an. Dabei sind ehreinnahmen der Rechtsanwälte aufgrund der gestie- enen Streitwerte bereits berücksichtigt. Auch die Erhöhung der Vergütung für Sachverstän- ige, Dolmetscher und Übersetzer trägt der wirtschaftli- hen Entwicklung Rechnung. Im Vergleich zum Ein- ommenszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft ist abei der im Entwurf vorgesehene Einkommenszuwachs her moderat. Die Justizhaushalte der Länder werden durch die euregelungen nicht belastet, stehen doch den Mehraus- aben für Rechtsanwalts- und Sachverständigenver- ütungen deutliche Mehreinnahmen im Gerichtskosten- ereich gegenüber. Wir kommen damit einem indringlichen Wunsch der Länder nach, ohne unsere ge- einsame Verantwortung für einen für die Bürgerinnen nd Bürger bezahlbaren Rechtsschutz aus den Augen zu erlieren. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8159 (A) ) (B) ) Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Anderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze (Tagesordnungspunkt 11) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD): Mit der Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 und der Verabschiedung des hierfür erforderlichen Gesetzentwurfs wird der Finanzplatz Deutschland ge- stärkt, sodass unser Land im europäischen Markt wettbe- werbsfähig ist und dass die Derivate und Ähnliches auch in Frankfurt handelbar sind und die Banken nicht auf Plätze wie Luxemburg und London ausweichen müssen. Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Anliegen. Zum einen wird die genannte Richtlinie über Finanzsicherheiten in das deutsche Recht überführt, zum anderen soll das Hypothekenbankgesetz vor allem in sei- nen insolvenzrechtlichen Regelungen präzisiert werden. Die Finanzsicherheitenrichtlinie zielt darauf ab, den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im Finanz- binnenmarkt zu fördern und zur Stabilität des Finanzsys- tems in der Gemeinschaft und zur höheren Kostenwirk- samkeit des Finanzmarktes beizutragen. Damit die Geschäfte gemeinschaftsweit möglichst störungsfrei ab- gewickelt werden können, bestimmt die Richtlinie, Fi- nanzsicherheiten von bestimmten Vorschriften des natio- nalen Insolvenzrechts auszunehmen, soweit sie die effektive Verwertung einer Sicherheit behindern oder im Bankenverkehr häufig praktizierte Verfahren, wie etwa die Verrechnung gegenseitiger Positionen, infrage stellen. Im Bereich des Insolvenzrechts sieht der Gesetzentwurf deshalb vor, dass die Verwertung von Finanzsicherheiten nicht durch die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beeinträchtigt werden darf. Weiter werden Erleichterungen bei der Pfandverwer- tung vorgesehen. So soll etwa der freihändige Verkauf erleichtert und auch eine Verwertung im Wege der An- eignung zugelassen werden. Hierzu noch folgende Feststellung: Finanzsicherheiten im Sinne des Gesetzes sind Bar- guthaben, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente so- wie sonstige Schuldscheindarlehen einschließlich jeglicher damit im Zusammenhang stehender Rechte oder Ansprüche. Die komplette Formulierung ist im gemeinsamen Än- derungsantrag aller Fraktionen des Deutschen Bundesta- ges vom 11. Februar 2004 festgehalten. Die Änderungen des Hypothekenbankgesetzes zielen darauf ab, den inter- nationalen Kapitalmarkt auch weiterhin von der hohen Sicherheit und Qualität des deutschen Pfandbriefrechts zu überzeugen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür Rege- lungen vor, die eine zeitgerechte Bedienung der Pfand- briefe auch in der Krise der Hypothekenbank gewähr- leisten sollen. d b f b d m F e f e s G u K s f R d g b d F z n R G B d a U s e c G w d z d n f l D s r H w i o t G b v (C (D Die Zusammenarbeit aller Fraktionen mit dem Bun- esjustizministerium und die äußerst sachbezogene De- atte in den Berichterstattergesprächen hat auch dazu ge- ührt, dass kleine und mittelständische Betriebe nicht enachteiligt werden. Das war ein besonderes Anliegen er Koalition. Ich möchte mich bei den Verantwortlichen des Justiz- inisteriums, bei den Berichterstatterkollegen aller raktionen und bei den Sachverständigen bedanken. Die rforderlichen Gespräche haben zu dem Ergebnis ge- ührt, dass dieser für den Finanzplatz Deutschland ganz ntscheidende Gesetzentwurf durch das Hohe Haus ein- timmig verabschiedet werden kann. Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Nach intensiven esprächen – auch mit Sachverständigen – konnten wir ns im federführenden Rechtsausschuss gestern im reise der Berichterstatter auf Veränderungen zum ur- prünglichen Regierungsvorschlag einigen. Der inter- raktionelle Änderungsantrag hat die Umsetzung der ichtlinie in nicht unwesentlichen Teilen deutlich verän- ert. Meine Fraktion hat von Beginn der Berichterstatter- espräche an klargemacht, dass wir nicht bereit sind, die erechtigten Einwände des Bundesrates, insbesondere ie eigentliche Umsetzung der Richtlinie im Bereich inanzsicherheiten betreffend, mit einem Federstrich ab- utun, wie dies die Bundesregierung in ihrer Stellung- ahme getan hat. Nach und nach wurde die Kritik am egierungsentwurf lauter: BGA, BDI, CDH, DIHK, DV und die Insolvenzverwalter auf der einen Seite, die anken, namentlich der BdB, auf der anderen Seite. Für ie CDU/CSU-Bundestagsfraktion stand von Beginn an ußer Frage, dass der Finanzplatz Deutschland durch die msetzung der Richtlinie keine Nachteile im europäi- chen Wettbewerb erleiden darf. Andererseits aber gilt s, den Wirtschaftsplatz Deutschland nicht zu schwä- hen. Das deutsche Insolvenzrecht ist von zwei zentralen edanken getragen, die sich in § l der Insolvenzordnung iederfinden. Erstens: „Das Insolvenzverfahren dient azu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich u befriedigen“. Zweitens. Dies soll insbesondere durch en Erhalt des Unternehmens geschehen. Entzieht man un der Masse frühzeitig weitere Teile, so steht zu be- ürchten, dass zukünftig weniger saniert und mehr zer- egt wird, und dass verstärkt in eine Richtung abfließt. as führt aber nahezu zwangsläufig zu einer Schlechter- tellung der ungesicherten Gläubiger, gerade der kleine- en Gläubiger. Die Auswirkungen auf Arbeitsplätze in andwerk und Mittelstand sind leicht vorstellbar. Eine Aussage eines sachverständigen Insolvenzver- alters blieb mir besonders im Gedächtnis: „Man kann m Falle der Insolvenz keinem Gläubiger etwas geben, hne einem anderen etwas wegzunehmen.“ Einleuch- end, da die Masse begrenzt ist. Den dahinter stehenden edanken halte ich allerdings für entscheidend: Sind wir ereit die Stellung der Banken als Gläubiger im Insol- enzfall durch die Umsetzung der Richtlinie weiter zu 8160 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) stärken, gegebenfalls zulasten der kleinen Gläubiger, zum Beispiel der Lieferanten? Die Antwort der CDU/CSU lautet: Soweit es nötig ist ja – die zwingende Richtlinienumsetzung im Interban- kenverkehr hat derartige Auswirkungen auch nicht. Be- reits heute verfügen Kreditinstitute im Insolvenzfall ob der meist umfangreichen bestellten Sicherheiten als Aus- und Absonderungsberechtigte über eine starke Position, und das ist durchaus gewollt. Das gewachsene deutsche Insolvenzrecht hat aber immer vermieden, diese Position zu einseitig überzubetonen; daran wollen wir festhalten. Zunächst war es wichtig, den Begriff der Finanzsi- cherheit klarzustellen. Zur Rechtsklarheit darf gern ein- mal ein Satz mehr Gesetzestext sein, hier mit Sicherheit an der richtigen Stelle. Der gefundene Konsens des „Teil-Opt-Out“, des teilweisen Abweichens von der Richtlinie bei deren Umsetzung, der im Übrigen auch im ersten Entwurf des BMJ in ähnlicher Form enthalten war, ist tragfähig und berücksichtigt die verschiedenen Interessen. Die Umsetzung der Maximalforderungen, auf denen leider hier und da bis zuletzt beharrt wurde, wäre ohne Zweifel volkswirtschaftlich schädlich gewe- sen. Die ins Feld geführten Behauptungen zur angebli- chen Schwächung des Finanzplatzes Deutschland bei Ausübung des „Opt-Out“ waren wenig überzeugend vor- getragen. Gerade die Tatsache, dass andererseits einige Mitgliedstaaten sogar über die Richtlinie hinausgehen, führt das enge Umsetzungsargument ad absurdum. Ich freue mich, dass die Koalition, insbesondere durch die objektive Befassung des Kollegen Montag, wie man so schön sagt, noch die Kurve gekriegt hat. Die im Ausschuss getätigten Aussagen hinsichtlich der Bun- desratsstellungnahme, insbesondere der Einlassungen des Freistaates Bayern im Verfahren, weise ich aller- dings auf das Schärfste zurück. Wenn man beispiels- weise die Presseerklärung der Bayerischen Staatsminis- terin der Justiz Frau Dr. Merk vom 8. Dezember 2003 liest, findet sich eine objektive Darstellung. Nachdem sich die Fraktionen nun in diese Richtung geeinigt ha- ben, stellt sich mir schon die Frage, weshalb gerade die SPD nun ausdrücklich betont, ich zitiere aus dem Be- richterstatterbericht – dafür sollten wir wohl noch einen anderen Terminus finden –: Es sei ein besonderes Anlie- gen der Koalition gewesen, die tragende Säule der deut- schen Wirtschaft, nämlich Handwerk und Mittelstand, nicht – wie es die Banken gefordert hätten – in die fal- sche Richtung zu leiten. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2003 dazu ausgeführt, ich zitiere: „... die Richtlinie bewirkt die Privilegierung einer bestimmten Gruppe von Sicherungsgebern ... Die Begünstigung der ... Kreditwirtschaft geht jedoch notwendig zulasten anderer Wirtschaftszweige bzw. Gläubiger – etwa einfachen Handwerksbetrieben.“ Die Bundesregierung ihrerseits führt noch in ihrer Gegenäußerung darauf aus, ich zitiere: „In den Prüfbitten ... moniert der Bundesrat eine Privilegierung der Kreditwirtschaft... Die Bundesregie- rung teilt nicht die Einschätzung der Prüfbitte.“ „Heute hü, morgen hott“ könnte man sagen. Am Ende hat die Koalition ja noch den besten Weg gefunden. Das darf m W f u Ä i b S P t B b v 4 P M e t h r M t t W k t 2 m w v A z L d s I T l h Z t S g s w c S h ü d l f (C (D an auch sagen, unredlich ist allerdings die Art und eise, wie sie ihn gefunden hat. Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Auch wenn die öf- entliche Debatte zum vorliegenden Gesetzentwurf sich nter dem Stichwort „Bankenprivileg“ vor allem auf die nderungen im Insolvenzrecht konzentriert hat, möchte ch einiges zu den Änderungen im Bereich des Pfand- riefrechts sagen. Ziel dieser Änderungen war es, die herausragende tellung des Finanzplatzes Deutschland im Bereich der fandbriefe gegen die zunehmend erstarkende interna- ionale Konkurrenz zu verteidigen und auszubauen. Die edeutung der Pfandbriefe zeigt sich sofort, wenn man edenkt, dass vom Gesamtumlauf inländischer Schuld- erschreibungen am deutschen Kapitalmarkt rund 0 Prozent auf dieses Kapitalmarktinstrument entfallen. fandbriefe sind damit sowohl aufgrund der hohen arktliquidität als auch wegen ihrer hohen Sicherheit in herausragendes Merkmal des deutschen Finanzmark- es und bilden gerade für internationale Investoren eine ohe Attraktivität. Um diese Stellung zu verteidigen, war es nötig, die echtlichen Regelungen für Pfandbriefe anzupassen. Im ittelpunkt standen die folgenden Fragen: Wer verwal- et die im Hypothekenregister eingetragenen Werte? Wer rägt die Kosten der Verwaltung der Deckungsmasse? ie können Deckungswerte und Pfandbriefverbindlich- eiten auf andere, solvente Pfandbriefemittenten über- ragen werden? Mit der verpflichtend eingeführten Überdeckung von Prozent, mit der Installation eines Sachverwalters und it den Neuregelungen zur Übertragung von Deckungs- erten und Pfandbriefverbindlichkeiten durch den Sach- erwalter im Insolvenzfall wurden diese Fragen meiner nsicht nach gut und sachgerecht gelöst. Die zweipro- entige Überdeckung dient einerseits dem Ausgleich von iquiditätsschwankungen, andererseits werden mit ihr ie im Insolvenzfall entstehenden Kosten gedeckt. Die neu geschaffene Position des Sachverwalters tärkt die Position der Pfandbriefgläubiger im Falle der nsolvenz des Emittenten. Da die Pfandbriefmasse nicht eil der Insolvenzmasse ist – was übrigens in der gesetz- ichen Neufassung noch einmal deutlicher hervorge- oben wird – ist es wichtig, dass sie nicht in die uständigkeit des Insolvenzverwalters fällt, da sonst In- eressenkonflikte vorprogrammiert sind. Hier stellt der achverwalter eine sehr gute Lösung dar, da er unabhän- ig für eine schnelle Abwicklung der Deckungsmasse orgen kann. Zu diesem Zweck werden dem Sachver- alter im Insolvenzfall schnellere Möglichkeiten, De- kungswerte und Pfandbriefverbindlichkeiten auf andere pezialinstitute zu übertragen, gegeben. Der Ansatz, ierzu die Regelungen des Umwandlungsgesetzes zu bernehmen, sie aber an die Besonderheiten des Anwen- ungsbereiches anzupassen, scheint mir hier sehr gut ge- ungen. Besonders betont werden sollte, dass es in guter inter- raktioneller Zusammenarbeit gelungen ist, die Regelun- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8161 (A) ) (B) ) gen, die im ursprünglichen Gesetzentwurf nur für das Hypothekenbankengesetz geplant waren, auch auf das ÖPG und das Schiffsbankgesetz sinngemäß zu übertra- gen. Damit ist sichergestellt, dass im Insolvenzfall für alle Arten von Pfandbriefen dieselben rechtlichen Bedin- gungen gelten. Eine rechtliche Spaltung des Pfandbrief- marktes konnte so vermieden werden. Dies wird die in- ternationale Akzeptanz von Pfandbriefen sicherlich noch weiter steigern. In diesem Zusammenhang gilt es auch, die weitere Entwicklung im Rating der Emittenten öf- fentlicher Pfandbriefe im Auge zu behalten, wenn im Jahre 2005 Anstaltslast und Gewährträgerhaftung entfal- len. Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung möchte ich abschließend doch noch einmal auf den Kompromiss zu- rückkommen, der fraktionsübergreifend im Bereich der Finanzsicherheiten gefunden wurde. Kern des Problems waren die divergierenden Interessen der Banken und der anderen Unternehmen hinsichtlich der Frage, welche Vermögensbestandteile Gegenstand des Insolvenzver- fahrens sein und welche den Banken zur Sicherung ihrer Forderungen vorbehalten sein sollten. Ich bin der Auf- fassung, dass die gefundene Lösung ein zwar tragfähi- ger, aber doch stark theoretisch geprägter Kompromiss ist. Wir sollten uns ausgehend von dieser Regelung nach etwas Zeitablauf genau ansehen, wie sie sich einerseits auf den Finanzplatz Deutschland und andererseits auf die Situation der Unternehmen ausgewirkt hat. Völlig er- gebnisoffen sollten wir dann gegebenenfalls bereit sein, das Gesetz in die eine oder in die andere Richtung zu überarbeiten. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ziel der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Ra- tes über Finanzsicherheiten vom 6. Juni 2002 ist die Si- cherung des europäischen Finanzmarkts im weltweiten Wettbewerb. Dies soll unter anderem erreicht werden durch rasche und unbürokratische Verwertungsverfah- ren, um die finanzielle Stabilität der europäischen Finanzmärkte zu sichern und Dominoeffekte bei Insol- venzen im Bereich der Interbanken- und Wertpapierhan- delshäuser zu verhindern. Finanzsicherheiten der Fi- nanzinstitute sollen danach einen Schutz genießen, der sie international wettbewerbsfähig hält. Im Wesentlichen – aber genau hier liegt das Problem – berührt dieser Schutz nur den so genannten Interbankenverkehr. Mit den geschützten Finanzsicherheiten sollen eigentlich nur Bargeldbeträge auf Bankkonten, Aktien und ihnen gleich zu stellende Wertpapiere umfasst werden. Bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie stand und steht im Mittelpunkt der fachöffentlichen Debatte, dass unter Durchbrechung des Grundsatzes des deut- schen Insolvenzrechts, wonach Gläubiger mit gleichen Rechten anteilig gleich zu behandeln sind, Finanzinsti- tute bezüglich von ihnen gehaltener Finanzsicherheiten bevorzugt werden. Die Besserstellung liegt konkret da- rin, dass diese Gläubiger ihre Sicherheiten ohne Einfluss des Insolvenzverwalters und ohne Rücksicht auf andere Gläubiger und die Insolvenzmasse verwerten können, um nicht von Insolvenzen ihrer Schuldner tangiert zu werden; jedenfalls insoweit nicht tangiert zu werden, w c n u r A i t t s a g v s M n p u i d d d W u D B s – k i u A s B d s § P A n c w m U l d g m g e d w i s (C (D ie die von ihnen gehaltenen Finanzsicherheiten rei- hen. Soweit sich die Ausnahmen von der Insolvenzord- ung auf den Verkehr der Banken und Wertpapierhäuser ntereinander beschränken, sind sie in jedem Fall ge- echtfertigt und haben keine unmittelbaren negativen uswirkungen auf die Sicherung von Unternehmen auch n der Insolvenz und auf Insolvenzverfahren, die berech- igte Forderungen der mittelständischen Wirtschaft un- ereinander gerecht schützen sollen. Die Richtlinie sieht jedoch in Art. 1 Abs. 2 Buch- tabe e die Möglichkeit vor, ihren Geltungsbereich auch uf natürliche Personen, Einzelkaufleute und Personen- esellschaften zu erstrecken, sofern sie Vertragsparteien on Banken oder Wertpapierhäusern sind. Es war im Ge- etzgebungsverfahren sehr umstritten, ob von dieser öglichkeit Gebrauch gemacht werden sollte. Im Ergeb- is haben wir uns dafür entschieden, weil alle finanz- latzstarken Länder der EU dies ebenfalls so machen nd wir eine Benachteiligung deutscher Finanzinstitute m internationalen Ranking vermeiden wollten. Aus schlichtem Unverständnis und teilweise aus urchsichtigen politischen Gründen ist diese Entschei- ung dazu benutzt worden, der Bundesregierung und en Regierungsfraktionen vorzuwerfen, „die Axt an die urzeln erfolgreicher Sanierungsverfahren“ zu legen nd die gerechte Behandlung aller Gläubiger „dem ruck der Kreditwirtschaft zu opfern“. Besonders die ayerische Staatsregierung hat sich hier der Falschdar- tellung in der Öffentlichkeit schuldig gemacht. Den wenn auch diskreten – Druck aus dem Lager der Ban- en konnte man tatsächlich spüren; die Koalition hat hm aber widerstanden. Gespräche der Berichterstatter mit Sachverständigen nd untereinander haben dazu geführt, dass in § 1 bs. 17 Satz 2 und 3 KWG in Bezug auf natürliche Per- onen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften der egriff der Finanzsicherheiten so exakt gefasst wurde, ass Durchgriffe der Gläubiger auf Warenlager und Ma- chinenparks in der Insolvenz ausgeschlossen sind. In 1 Abs. 17 Satz 4 KWG sind in Bezug auf natürliche ersonen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften nteile des Sicherungsgebers und Anteile an verbunde- en Unternehmen ausdrücklich als nicht zu Finanzsi- herheiten gehörend ausgeschieden worden. Schließlich urde eine ebenfalls einengende und klarstellende For- ulierung in § 130 Abs. Satz 2 InsO aufgenommen. Damit konnten wir erreichen, dass das Gesetz zur msetzung der Finanzrichtlinie der EU nunmehr von al- en Fraktionen dieses Hauses getragen wird. Ich werte ies als Zeichen, dass es im vorliegenden Gesetz gelun- en ist, die Interessen aller Wirtschaftsgruppen ange- essen zur Geltung zu bringen. Rainer Funke (FDP): Was lange währt, wird endlich ut! Das jetzt gefundene Ergebnis ist gut. Doch es war in langer, nach meinem Geschmack zu langer Weg orthin. Denn bereits der ursprüngliche Regierungsent- urf hatte die Vorgaben der Finanzsicherheitenrichtlinie n zutreffender Weise umgesetzt. Es waren weniger ubstanzielle Einwendungen, sondern vielmehr 8162 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Missverständnisse, die in vier Berichterstattergesprächen in mühevoller Kleinarbeit ausgeräumt werden mussten. Das, was von interessierter Seite, von Insolvenzver- waltern und Industrie, gegen die Umsetzung der Finanz- sicherheitenrichtlinie angeführt wurde, war in ihr, war in dem überzeugenden Regierungsentwurf, für den ich dem Bundesministerium der Justiz danke, gar nicht angelegt: eine Ungleichbehandlung von Gläubigern – anders for- muliert – eine Privilegierung von Banken bei Unterneh- mensinsolvenzen. Die Kritiker beriefen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger. Einen solchen Grundsatz gibt es nicht. Ihn gab es auch nie. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben nur die Insolvenzgläubiger. Hiervon zu unterscheiden sind die Sicherungsgläubiger. Diese haben bereits nach gelten- dem Insolvenzrecht ein Absonderungsrecht. Einschrän- kungen des Absonderungsrechts ergeben sich nur für Mobiliarsicherungsgläubiger. Hierdurch soll ein Heraus- lösen der Sicherungsgegenstände zur Unzeit verhindert werden, um Sanierungschancen nicht zu gefährden. Die- ser Gedanke kommt jedoch bei Finanzsicherheiten ge- rade nicht zum Tragen, denn diese sind entweder ver- pfändet oder im Wege der Vollübereignung bestellt. In der ganzen Diskussion konnte kein Fall glaubhaft ge- schildert werden, bei dem auch bei Finanzsicherheiten ein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters zum Tra- gen gekommen wäre. Die ins Felde geführten Beispiele betrafen ganz andere Fälle. Das gilt auch für den Fall des Insolvenzverwalters eines Großhandelsunternehmens für Anglerbedarf, der seinen dramatischen Auftritt in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ am 18. November 2003 hatte und, zwischen Angeln und Ködern stehend, die Auffassung vertrat, wäre die Finanzsicherheitenrichtlinie schon umgesetzt worden, hätte die Bank den Betrieb ausgeplündert und die Arbeitsplätze wären nicht mehr zu retten gewesen. Nein, das normale Kreditgeschäft fiel von Anfang an nicht in den Anwendungsbereich der Finanzsicherhei- tenrichtlinie. Da jedoch viele Stellen – die Bayerische Staatsregie- rung eingeschlossen – sich, um im Bild zu bleiben, vom Insolvenzverwalter ködern ließen und ihm an die Angel gingen, war viel Überzeugungsarbeit notwendig, um bei der Umsetzung der Finanzsicherheitenrichtlinie Fehler zu vermeiden, die zu einer entscheidenden Schwächung des Finanzplatzes Frankfurt geführt und das scheue Reh Kapital nach London oder Luxemburg vertrieben hätten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei- sen, dass die Umsetzung der Finanzsicherheitenrichtlinie nicht der geeignete Ort ist, Änderungen im Regelinsol- venzverfahren zu erreichen, wie sie die Insolvenzver- walter wünschen. Vorrangige Ziele der Finanzsicherhei- tenrichtlinie sind und bleiben die Stärkung des Finanzplatzes, die Integration des Finanzmarktes und die Stabilisierung des Finanzsystems. Leider drohten diese Ziele bei der weiteren Diskus- sion zumindest kurzfristig aus dem Blick zu geraten. Umso erfreulicher ist es, dass nunmehr eine Lösung ge- funden werden konnte, die die durch Missverständnisse h m D t g l s t G s w A G d n g B s w s n E g s D s p w h g v f V e t v d s z n a g e S n b s a m S d a w d (C (D ervorgerufenen Bedenken durch Klarstellungen ausräu- en, ohne die Richtlinie in ihrer Substanz zu verändern. adurch ist es in letzter Minute gelungen, einen gerech- en und von allen Parteien getragenen Interessenaus- leich zu finden. Dies stärkt den Finanzplatz Deutsch- and, ohne den Unternehmensstandort Deutschland zu chwächen. In diesem Sinne wird auch die FDP-Bundes- agsfraktion dem vorliegenden Gesetz zustimmen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das esetz nicht nur den europäischen Finanzplatz stärken, ondern auch das Rating von Pfandbriefen verbessern ird. Hinsichtlich der offen gebliebenen insolvenzfesten usgestaltung des Anspruchs auf Übertragung des rundpfandrechts im Falle einer Treuhand werden wir ie Bundesregierung beim Wort nehmen und zu gegebe- er Zeit an ihre Zusage, hier für eine überzeugende Re- elung zu sorgen, erinnern. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Mit dem vorliegenden Ge- etzentwurf stärken wir den Finanzplatz Deutschland eiter. Wir setzen zum einen die Richtlinie über Finanz- icherheiten vom 6. Juni 2002 um und leisten damit ei- en wichtigen Beitrag zum Finanzbinnenmarkt in der U. Zum anderen verbessern wir im Hypothekenbank- esetz die Absicherung der Pfandbriefgläubiger bei In- olvenz der Hypothekenbank. Lassen Sie mich zunächst auf die Richtlinie eingehen. urch die Finanzsicherheitenrichtlinie soll eine gemein- chaftsweite Regelung für die Bereitstellung von Wert- apieren und Kontoguthaben als Sicherheit geschaffen erden, um dadurch zu einer weiteren Integration und öheren Kostenwirksamkeit des Finanzmarkts beizutra- en. Dies soll den freien Dienstleistungs- und Kapital- erkehr im Finanzbinnenmarkt fördern. Dafür ist es er- orderlich, dass wir die Finanzsicherheiten von solchen orschriften des Insolvenzrechts ausnehmen, die ihrer ffektiven Verwertung im Wege stehen. Diese Sicherhei- en sollen vielmehr möglichst rasch und unbürokratisch erwertet werden können.Dabei mussten wir sorgfältig arauf achten, die bewährte Architektur des Gläubiger- chutzes in unserer Insolvenzordnung zu bewahren. Wir durften und wollten uns die Arbeit an den Umset- ungsvorschriften nicht leicht machen und haben es auch icht getan. Dabei war die in einzelnen Punkten durch- us konträre Diskussion stets fair und von dem Wunsch etragen, im Interesse des Finanzplatzes Deutschland ine Regelung zu finden, die den Finanzmärkten genug pielraum gibt, um für die Zukunft offen für neue Fi- anzprodukte zu sein. Wir wollen keine Anreize bieten, estimmte Geschäfte ins Ausland zu verlagern. Anderer- eits mussten wir stets im Blick behalten, dass das wohl- ustarierte Gefüge der Insolvenzordnung nicht durch assive Eingriffe aus dem Gleichgewicht gerät. Lassen ie mich die Gelegenheit nutzen, meinen Kollegen für ie überaus sachliche Atmosphäre im Ringen um eine usgewogene Lösung zu danken. Leider bestanden in der Öffentlichkeit zunächst ge- isse Fehlvorstellungen über den Regelungsgegenstand er Richtlinie. Deshalb sollte – entgegen mancher anders Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8163 (A) ) (B) ) lautender Kommentare in der Presse – Klarheit darüber bestehen, dass es bei der Umsetzung der Richtlinie wirk- lich nur um Finanzsicherheiten geht. Wir reden also von Wertpapieren und Kontoguthaben und nicht auch von Maschinen oder Forderungen. Wertpapiere und Konto- guthaben werden nur bei ganz bestimmten Transaktio- nen als Sicherheiten eingesetzt, etwa bei Wertpapierdar- lehens- oder Wertpapierpensionsgeschäften. Solche Transaktionen werden von einem Großteil der Unterneh- men überhaupt nicht getätigt. Befindet sich ein Unter- nehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so werden Wertpapiere und Kontoguthaben wohl als Erstes einge- setzt, um neue Liquidität zu schaffen. Ich gehe deshalb davon aus, dass im Normalfall der Insolvenz der Insol- venzverwalter überhaupt nicht mit Finanzsicherheiten konfrontiert wird. Die geplante Änderung von § 166 InsO, die eine schnelle und unbürokratische Realisierung der Finanzsi- cherheiten gewährleistet, wird deshalb im Normalfall der Insolvenzabwicklung wohl keine praktischen Aus- wirkungen haben. Ein Verwertungsrecht des Insolvenz- verwalters ist bereits nach geltendem Recht nur gegeben, wenn der Verwalter sich im Besitz des Sicherungsgegen- standes befindet. Da in Deutschland jedoch bei Wertpa- pieren meistens der Weg über eine Verpfändung oder eine Übereignung und Lieferung der Wertpapiere ge- wählt wird, besteht bereits jetzt regelmäßig kein Verwer- tungsrecht des Verwalters. Insofern konnten wir auch mit der Mehrzahl der anderen Mitgliedstaaten die Richt- linie gemäß ihrer Grundkonzeption umsetzen und muss- ten nicht von der so genannten Opt out-Lösung Ge- brauch machen. Opt-out hätte bedeutet, alle nicht dem Finanzsektor zugehörige Unternehmen von der Umset- zung der Richtlinie auszuschließen. Allerdings haben wir im Gesetzestext alles getan, um das normale Kreditgeschäft der Banken gegenüber den übrigen Unternehmen außerhalb des Normbereichs der Umsetzungsvorschriften zu halten. Die Banken als Gläu- biger sollen auch in Zukunft nicht über das durch die Richtlinie zwingend vorgegebene Maß hinaus gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt werden. Sollten doch einmal Konstellationen auftreten, in denen das Verwer- tungsrecht des Verwalters berührt ist, so sind diese maßvollen Einschränkungen des Grundsatzes der Gläu- bigergleichbehandlung im Interesse des Finanzplatzes Deutschland hinzunehmen. Anderenfalls hätte die Ge- fahr bestanden, dass bestimmte Geschäfte künftig nur noch auf ausländischen Finanzplätzen getätigt werden. Damit hätte der deutsche Finanzplatz Schaden genom- men, ohne dass dies potenziellen Insolvenzgläubigern zum Vorteil gereicht hätte. Ich komme zum zweiten großen Komplex: Die Ände- rungen im Hypothekenbankgesetz sollen das Vertrauen in unser bewährtes Pfandbriefsystem weiter festigen. Die Position der Pfandbriefgläubiger in der Insolvenz der Hypothekenbank wird durch Regelung einiger offe- ner Fragen noch einmal deutlich gestärkt: Bereits jetzt gilt, dass die so genannte Deckungsmasse, die der Siche- rung der von der Hypothekenbank ausgegebenen Pfand- briefe dient, im Fall der Insolvenz einer Hypotheken- bank nicht in die Insolvenzmasse fällt. Offen sind aber i i w D b d g t d t z t g T g a t d d Ä Ö R s A v f e n n K a g B w t V z h s 3 d H d d (C (D nsbesondere die Folgefragen, wer die Deckungsmasse m Fall der Insolvenz verwaltet, wer die Kosten der Ver- altung bezahlt und wie eine rasche Übertragung der eckungswerte auf eine übernahmebereite Hypotheken- ank gewährleistet werden kann. Diese Fragen werden urch den Gesetzentwurf beantwortet. So wird nun klar- estellt, dass die Deckungsmasse durch einen Sachwal- er verwaltet wird, der für die geordnete Befriedigung er Pfandbriefgläubiger sorgt. Die Kosten der Verwal- ung werden durch eine sichernde Überdeckung finan- iert. Als weitere Änderung ist vorgesehen, die im Hypo- hekenregister eingetragenen Werte zusammen mit den edeckten Pfandbriefverbindlichkeiten im Wege einer eilvermögensübertragung, die der Vermögensübertra- ung nach dem Umwandlungsgesetz nachgebildet ist, uf eine andere Hypothekenbank zu übertragen. Eine vergleichbare Interessenlage wie bei den Hypo- hekenbanken besteht bei den öffentlich-rechtlichen Kre- itanstalten, die ebenfalls Pfandbriefe begeben, und bei en Schiffsbanken. Insofern ist es konsequent, wenn die nderungen des Hypothekenbankgesetzes auch in das PG und das Schiffsbankgesetz übernommen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den genannten egelungen zu einer weiteren Verbesserung des Wirt- chaftsstandortes Deutschland beitragen können. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfech- tung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes (Tagesord- nungspunkt 12) Christine Lambrecht (SPD): In seinem Beschluss om 9. April 2003 hat das Bundesverfassungsgericht olgende Vorschriften teilweise für verfassungswidrig rklärt: § 1600 BGB sei insoweit mit Art. 6 Abs. 2 GG icht vereinbar, als dass der leibliche, aber rechtlich icht anerkannte – also der biologische –, Vater eines indes ausnahmslos von der Anfechtung der Vaterschaft usgeschlossen ist. Das in § 1685 BGB geregelte Um- angsrecht ist nach der genannten Entscheidung des undesverfassungsgerichts mit Art. 6 Abs. 1 GG inso- eit unvereinbar, als dass der Kreis der Umgangsberech- igten den leiblichen aber rechtlich nicht anerkannten ater eines Kindes auch dann nicht mit einbezieht, wenn wischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Bezie- ung besteht oder bestanden hat. Das Bundesverfas- ungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 0. April 2004 Abhilfe zu schaffen. Dieser Aufforderung wird durch den heute vorliegen- en Gesetzentwurf Rechnung getragen. Der vor diesem intergrund entstandene Gesetzentwurf, bei dem sowohl er Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als auch ie Rechtssystematik und die Wertentscheidungen des 8164 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Kindschaftsrechts, also das Wohl des Kindes, zu beach- ten war, sieht im Kern folgende Änderungen vor: Änderung des § 1600 BGB. Nach gültiger Rechtslage steht das Anfechtungsrecht nur dem Kind, der Mutter und dem rechtlichen Vater zu. Der rechtliche Vater eines Kindes ist nach § 1592 BGB der Mann, der zum Zeit- punkt der Geburt mit der Mutter des Kindes ver- heiratet ist, oder die Vaterschaft anerkannt hat, oder des- sen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. Durch die Änderung des § 1600 BGB wird nunmehr auch dem leiblichen Vater die Möglichkeit eingeräumt, die Vaterschaft eines nach dem geltenden Abstam- mungsrecht legitimierten Mannes anzufechten. Zu Recht wird die Stellung von biologischen Vätern gestärkt. Vo- raussetzung für die Anfechtung des leiblichen Vaters ist, dass zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Bindung besteht oder bestanden hat. Sofern eine solche Beziehung positiv festgestellt wird, ist die Anfechtung durch den leiblichen Vater aus- geschlossen. Die vom Bundesverfassungsgericht neu eingeführte Begriffskategorie „sozial-familiäre Bindung“ wird von dem Gesetzentwurf aufgegriffen. Konkret heißt es da im neuen § 1685 Abs. 2 BGB, dass dann eine so- zial-familiäre Beziehung besteht, wenn der Vater für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Weitere Voraussetzung für die Anfechtung ist, dass der anfechtende Mann an Eides statt versichert, der Mut- ter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. So soll auf der materiellrechtlichen Ebene eine Anfechtung des leiblichen Vaters „ins Blaue hinein“ ver- hindert werden. Dadurch wird neben der Prozesshäufung insbesondere vermieden, dass eine Frage des materiellen Rechts mit der Zulässigkeitsprüfung „vermengt“ wird. Dadurch, dass sich die eidesstattliche Versicherung auf die Tatsache der „Beiwohnung“ erstreckt, wird zugleich verhindert, dass ein samenspendender Dritter als „biolo- gischer“ Vater sein Anfechtungsrecht erhält. Ein weiterer wichtiger Aspekt des vorliegenden Ge- setzentwurf ist die Änderung des § 1685 BGB. Nach gültiger Rechtslage sind die umgangsberechtigten Perso- nen in § 1685 BGB einzeln aufgelistet. Der Kreis der Umgangsberechtigten bezieht derzeit den leiblichen aber rechtlich nicht anerkannten Vater eines Kindes auch dann nicht mit ein, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. Im Umgangsrecht wird nun eine Ausdehnung auf Be- zugspersonen des Kindes mit sozial-familiärer Bezie- hung vorgesehen, die auch im Hinblick auf die europäi- sche Rechtsentwicklung geboten ist. Durch diese Regelung wird es auch nicht zu einem „Umgangstouris- mus“ kommen, weil über allem das Wohl des Kindes steht und auch stehen muss. Es macht aber keinen Sinn, jetzt wieder eine Aufzählung der Personen vorzuneh- men, die vielleicht in der Realität den jeweiligen Fami- lienmodellen nicht entspricht und damit auch nicht dem Wohl des Kindes genügen kann. Was passiert, wenn die Bezugsperson, die mit dem Kind in einer sozial-familiä- ren Beziehung gelebt hat, in der Liste nicht genannt ist? Es würde dem Wohl des Kindes wohl eher schaden, w V F V s g l d e p K B g f a R k v E g d r s d R c b d b w n c r d r t l v v R t z G d s w Z z v (C (D enn zu einer Bezugsperson, die dauerhaft für das Kind erantwortung übernommen hat, – das steht hinter der ormulierung „sozial-familiäre Beziehung“, aus einer erantwortungsbeziehung kein Umgangsrecht erwach- en könnte, nur weil diese Bezugsperson nicht in ir- endeiner Liste erscheint. Hier ist es sinnvoller der Rea- ität ins Auge zu schauen und zu akzeptieren, dass es ie unterschiedlichsten Familienmodelle gibt. Bei jeder inzelnen Umgangsrechtentscheidung muss deshalb ge- rüft werden, ob der beantragte Umgang dem Wohl des indes dient, das alleine ist entscheidend. Es war auch erforderlich, diese Neuerung im § 1685 GB zu regeln. Der § 1626 BGB ist hier nicht einschlä- ig. Die Vorschrift ordnet selbst keine konkreten Rechts- olgen an. Weder ergibt sich daraus ein Recht des Kindes uf Umgang noch begründet die Vorschrift ein solches echt für die Eltern bzw. andere Bezugspersonen. Die onkreten Umgangsrechte und -pflichten ergeben sich ielmehr aus §§ 1684 ff. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der ntscheidung des Bundesverfassungsgerichts Genüge etan, aber was viel wichtiger ist, die Gesetzeslage wird en Realitäten angepasst, was zu einer wichtigen Be- ücksichtigung der berechtigten Interessen vieler Men- chen führt. Ute Granold (CDU/CSU): Einmal mehr hat das Bun- esverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die echtslage mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Heute Nachmittag haben wir uns mit der nachträgli- hen Sicherungsverwahrung von Schwerstkriminellen efasst. Jetzt geht es um Väter, genauer gesagt darum, ie Rechte biologischer oder leiblicher Väter zu stärken zw. überhaupt zu regeln. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzesent- urf vorgelegt, der – und das ist mittlerweile leider ichts Außergewöhnliches mehr – nicht nur handwerkli- he, sondern auch inhaltliche Mängel aufweist. Nach einer umfassenden Stellungnahme des Bundes- ates zu diesem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung em Rechtsausschuss eine überarbeitete Fassung zur Be- atung vorgelegt. Ein Teil der vorgenommenen Korrek- uren haben auch unsere Zustimmung gefunden. Aber eider hat die Bundesregierung daneben Kompromiss- orschläge unterbreitet, die wir nicht mittragen können. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes om April letzten Jahres ist dem leiblichen Vater das echt einzuräumen, die rechtliche Vaterschaft anzufech- en, wenn die rechtlichen Eltern mit dem Kind keine so- iale Familie bilden, die es nach Artikel 6 Abs. 1 des rundgesetzes zu schützen gilt. Der Bundesrat hat der Regierung den richtigen Weg ahin aufgezeigt: Der leibliche Vater erklärt an Eides tatt, der Mutter während der Empfängniszeit beige- ohnt zu haben. Das Gericht hat dabei im Rahmen der ulässigkeit der Klage die eidesstattliche Versicherung u prüfen, um so auch Anfechtungen ins Blaue hinein zu ermeiden. Ob der Kläger dann tatsächlich auch der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8165 (A) ) (B) ) leibliche Vater ist, entscheidet sich durch ein Gutachten bei der Begründetheitsprüfung. Der Entwurf der Regierung vermischt beides, ist dog- matisch systemwidrig. Dies hat aber in der Praxis nur geringe Bedeutung. Deshalb können wir darüber noch hinwegsehen. Allerdings ist die beabsichtigte Erweite- rung des umgangsberechtigten Personenkreises derart gravierend, dass diese von uns nicht mehr mitgetragen werden kann. Die Bundesregierung hat zwar auf Drän- gen des Bundesrates auf eine Ausweitung des Umgang- rechts auf alle Verwandten dritten Grades – § 1685 Abs. 1 BGB – verzichtet, jedoch in § 1685 Abs. 2 BGB den Kreis der umgangsberechtigen Personen auf sämtli- che Bezugspersonen des Kindes erstreckt, die zu ihm in einer sozial-familiären Beziehung stehen. Das geht zu weit und führt quasi zu einem Umgangstourismus. Ent- sprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes soll neben den bereits in § 1685 Abs. 2 BGB Benannten lediglich noch dem leiblichen Vater ein solches Um- gangsrecht zustehen. Dem stimmen wir auch ausdrück- lich zu. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht nur über- flüssig, sondern auch schädlich für das Kind. Mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde ein wichtiger und richtiger Schritt vollzogen: Die Rechtstel- lung des Kindes wurde deutlich verbessert. Das Kind und mit ihm das Kindeswohl steht fortan im Mittelpunkt. Das Umgangsrecht ist als subjektives Recht des Kindes ausgestaltet. Diesbezügliche Rechte Dritter sind nicht nur eng ausgestaltet, sondern auch nachrangig. So wurde für Großeltern und Geschwister ein Um- gangsrecht eingeführt, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Gleiches gilt für Ehegatten und frühere Ehegatten, Lebenspartner und frühere Lebenspartner eines Eltern- teils, sofern eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind bestand und auch für Pflegefamilien. Anderen Personen sollte ein Recht auf Umgang ausdrücklich nicht einge- räumt werden. Diesen Personen, zum Beispiel Tanten, Onkeln, Nachbarn, Lehrern, kann allerdings auch schon heute Umgang über §§ 1666, 1626 III 2 BGB gewährt werden. Diese Begrenzung von Umgangsrechten Dritter hielt man bei der Reform vor sechs Jahren auch mit Blick auf das Kindeswohl für angemessen und gerecht- fertigt. Bis heute hat sich daran nichts geändert. Dies bestätigen im Übrigen nicht nur die Ergebnisse der Be- gleitforschung zur Umsetzung des Kindschaftsrechtsre- formgesetzes, sondern auch Experten, die wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hierzu im vergangenen Jahr angehört haben. Bei der Ausweitung des Umgangsrechts in einem Umfang, wie es jetzt beschlossen werden soll, steht zu befürchten, dass dem Kind zu wenig Zeit für sich und seine Interessen bleibt. Dieser Gefahr kann auch durch das Tatbestandsmerkmal des Kindeswohles nicht hinrei- chend Rechnung getragen werden. Nach den Erkenntnis- sen der Praxis ist bereits jetzt die Aufteilung der Zeit mit dem Kind zur Gewährung des Umgangsrechts ein schwieriger Balanceakt. Ob und wieweit dem Kindes- wohl dabei Rechnung getragen wird, lässt sich vielfach erst mittels aufwendiger Anhörungen vor dem Familien- gericht überprüfen, die ihrerseits nicht selten mit erhebli- c k V u g g R t U h k I s E k f f s w s m w g t s A B s 2 b u m g v s s d r B D s N t w e g P r s a v s s d (C (D hen Belastungen für das Kind verbunden sind. Hinzu ommt, dass in derartigen Verfahren Streitigkeiten unter erwandten auf dem Umweg über das Umgangsrecht nd letztendlich auf dem Rücken des Kindes ausgetra- en werden. Aus diesen Gründen sollte der Personenkreis der Um- angsberechtigten – ausgestattet mit einem subjektiven echt auf Umgang – eng gefasst sein. Auch die interna- ionale Entwicklung gibt keinen Anlass, den Kreis der mgangsberechtigten auszudehnen. Die Vertragsstaaten aben einen Ermessenspielraum, welchen Personen- reis sie als solchen mit familiären Bindungen ansehen. m Übrigen wird kein subjektives Recht für Personen tatuiert, die zu dem Kind familiäre Beziehungen haben. s wird lediglich geregelt, dass Umgang stattfinden ann, soweit es dem Kindeswohl dient. Die von uns be- ürworteten Regelungen entsprechen dem in vollem Um- ang. Mit der von der Regierung jetzt vorgeschlagenen, ehr umfassenden Gewährung von Umgangsrechten ird den Kindern ein Bärendienst erwiesen. Ohnehin chon durch die Trennung der Eltern belastet, sollen sie ehr denn je verplant und zum Spielball von Interessen erden, die nicht immer ihre eigenen sind. Der Gesetz- eber sollte sich in der Regelung dieses doch sehr priva- en Lebensbereiches Zurückhaltung auferlegen. Michaela Noll (CDU/CSU): Der hier zur Diskussion tehende Gesetzentwurf der Bundesregierung über die nfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von ezugspersonen des Kindes soll der Umsetzung des Be- chlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. April 003 dienen. Wir alle wissen: Scheiden tut weh – zurück leiben allein erziehende Mütter, traumatisierte Männer nd die Opfer der Scheidungsdramen sind die Kinder. Es uss uns allen daher daran gelegen sein, ein befriedi- endes Ergebnis zu erzielen. Das wird uns aber mit der orliegenden Fassung nicht gelingen. Bei der Vater- chaftsanfechtung und dem Umgangsrecht des biologi- chen Vaters gibt es in der Tat dringenden Handlungsbe- arf. Dem stimmen wir zu. Die Frage des Anfechtungsrechts und des Umgangs- echts für den biologischen Vater ist nach dem Urteil des undesverfassungsgerichts nicht ausreichend geregelt. ies war jedoch der Gesetzesauftrag aus Karlsruhe. In- oweit sind die Vorgaben nicht eingehalten worden. ach dem Gesetzentwurf soll das Umgangsrecht erwei- ert werden. Doch die Bundesregierung ist in ihrem Ent- urf deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht ntschiedene Fallgruppe der biologischen Väter hinaus- egangen. Dies ist abzulehnen. Meines Erachtens hat das ersönlichkeitsrecht des Kindes in den Augen der Regie- ung nicht die gebotene Rolle gespielt. Wo ist das eigen- tändige Besuchsrecht des Kindes? Man weiß, dass fast lle Menschen, die Besuchsrechtsprozesse anstreben, on unterschiedlichen Motiven geprägt sind. Kinder sind keine Gegenstände. Kinder sind Men- chen mit eigenen Grundrechten. Das muss in dem Ge- etz zum Ausdruck kommen. § 1685 BGB verleiht den ort genannten Personen ein eigenes subjektives Recht. 8166 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Ein eigenes Recht des Kindes fehlt aber. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht weitere Besuchsberechtigte, denn diese haben kein Recht am Kind, sondern das Kind hat ein Recht auf sie. Der Alltag der Kinder ist schon voll gepackt mit Ter- minen. Während der Woche sind die Kinder in ihren schulischen Verpflichtungen eingebunden und am Wo- chenende, wenn Zeit für Freizeit bleibt, sollten die Kin- der dann den Umgangswünschen des weiten Personen- kreises genügen. Wo bleibt da die Zeit für die Interessen der Kinder? Die Erwachsenen verfügen und ordnen an, aber auf die Bedürfnisse der Sprösslinge achtet niemand. Wenn nun gefordert wird, das Umgangsrecht auch für sonstige Bezugspersonen des Kindes auszudehnen, stellt sich wirklich die Frage, wessen Bedürfnisse werden da ei- gentlich befriedigt. Geht es hier nicht viel mehr um das Anspruchsdenken der Erwachsenen, um ihre eigenen Bedürfnisse. Haben Sie überhaupt eine Vorstellung da- von, wie häufig die Besuchsregelungen nach den Wün- schen der Erwachsenen geregelt sind? Die Bedürfnisse und die Wünsche der Kinder werden oftmals nicht er- fragt oder in Betracht gezogen. Es ist auch für mich im- mer wieder erschreckend festzustellen, wie in unserem Land nach diesem Muster verfahren wird. In der Regel werden die Kinder erst gar nicht aufgefordert, sich zu der Besuchsregel zu äußern, die doch für viele sehr radi- kal in ihr Leben eingreift. Wo bleiben da die Kinder? Wenn Sie das Kindeswohl ernst nehmen, dann lassen Sie den Kindern das Recht, mitzubestimmen, mit wem sie ihre Freizeit verbringen wollen. Warum können die Erwachsenen nicht mehr Sensibi- lität für Kinder entwickeln, anstatt ihnen permanent ihre eigenen Vorstellungen aufzuzwingen. Jeder, dem das Kindeswohl am Herzen liegt, sollte die Langzeitstudie von Judith Wallerstein über Scheidungs- folgen lesen. Danach tragen die Kinder die Last, vor al- lem auch durch ein gerichtlich festgelegtes Besuchs- schema. Wenn das Umgangsrecht in der Form, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, erweitert wird, wird es wieder Sache der Gerichte sein, im Rahmen der Kindeswohlprüfung besondere Sorgfalt an den Tag zu legen, bei den zu erwartenden Konflikten zwischen leib- lichem Vater, Ehemann, Mutter und Kind und anderen Bezugspersonen. Man stelle sich nur einmal vor, dass alle gerade genannten Personen ihr Umgangsrecht ein- klagen würden. Auch der vom Bundesverfassungsge- richt etablierte Begriff der sozialfamiliären Beziehung erscheint noch ausfüllungsbedürftig und dürfte auch er- heblichen Streitstoff in sich bergen. Und wer wird das zum großen Teil ausbaden? Wieder die Kinder. Einzelne Punkte des Entwurfes bedürfen daher der Überprüfung; dennoch sollten wir das Vorhaben zügig anpacken, aber ohne Schnellschüsse – zum Wohle der Kinder. G s U z p s G d b s d e b s t s e n l z m v I z d s v d e b s d G d n b t d d l g l R g z p B A d m n d k a D k n (C (D Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Der ausnahmslose Ausschluss des biologi- chen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung und vom mgangsrecht ist verfassungswidrig, sofern er eine so- iale Beziehungen zu seinem Kind aufgebaut und ge- flegt hat. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 9. April 2003 fest. Der vorliegende esetzentwurf dient der Umsetzung dieses Beschlusses es Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsstellung des iologischen Vaters. Wir stärken damit die rechtliche Position des biologi- chen Vaters, ohne den Schutz für die soziale Familie, in er das Kind aufwächst, aufzugeben. Die Einführung iner Anfechtungsmöglichkeit für den leiblichen Vater edeutet aber auch einen Eingriff in die Persönlichkeits- phäre von Mutter und Kind sowie des rechtlichen Va- ers. Aus diesem Grunde wurde das Recht auf Vater- chaftsanfechtung durch den biologischen Vater mit iner Hürde versehen. Vaterschaftsanfechtungen werden unmehr dann möglich sein, wenn zwischen dem recht- ichen Vater des Kindes und dem Kind selbst keine so- ial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. So- it wird klargestellt, dass dem biologischen Vater nicht orrangig die Vaterschaft eingeräumt wird, sondern die nteressen aller Beteiligten sorgfältig gegeneinander ab- uwägen sind. Zudem wurde die Position der Länder bei er Ausgestaltung der Anfechtungsberechtigung berück- ichtigt, indem der anfechtende Mann „an Eides statt“ ersichern muss, dass er der Mutter des Kindes während er Empfängniszeit beigewohnt hat. Mit dem Bezug der idesstattlichen Erklärung zur tatsächlichen Beiwohnung leibt auch weiterhin ausgeschlossen, dass ein samen- pendender Dritter ein Anfechtungsrecht erhält. Durch iese Regelung werden zum einen Anfechtungen aufs eratewohl vermieden und zum anderen der Rechtsfrie- en mit Blick auf das Kindeswohl erhalten. Gleichzeitig beinhaltet die Neuregelung im Falle ei- er erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft durch den iologischen Vater die Feststellung seiner leiblichen Va- erschaft. Das ist insofern von großer Bedeutung, als ass das Kind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung er Vaterschaft durch den biologischen Vater nicht vater- os dastehen soll. Auch diesem Umstand trägt der vorlie- ende Gesetzentwurf durch eine automatische Feststel- ungswirkung des erfolgreichen Anfechtungsurteils echnung. Darüber hinaus ist es mit dem vorliegenden Entwurf elungen, das Umgangsrecht im Sinne des Kindeswohls u erweitern. Künftig sollen weitere, „sonstige“ Bezugs- ersonen des Kindes kraft bestehender sozial-familiärer eziehung ein Recht auf Umgang erhalten. Eine solche usdehnung des Umgangsrechts entspricht zum einen em Übereinkommen des Europarates über den Umgang it Kindern, das ein Umgangsrecht für Personen, die icht Eltern des Kindes sind, allein an die Kindeswohl- ienlichkeit und das Bestehen familiärer Bindungen nüpft. Zum anderen berücksichtigt der Entwurf damit uch die veränderten Lebensbedingungen der Familien. er Begriff der sozial-familiären Bindung schafft eine lare Regelung, denn er knüpft an die tatsächliche Über- ahme von Verantwortung, beruhend auf dem Bestehen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8167 (A) ) (B) ) einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Kind an. Das schließt sowohl den biologischen Vater als auch ehema- lige Lebensgefährten der Mutter und Stiefgeschwister ein, zu denen das Kind eine Bindung aufgebaut hat. Ein „Umgangstourismus“, den argwöhnische Stimmen bei einer Erweiterung des Umgangsrechts befürchteten, wird sich damit für die Kinder nicht ergeben. Wir brauchen ein klares gesellschaftliches Bewusst- sein dafür, dass Kinder keine Objekte sind, über die Er- wachsene beliebig verfügen können. Wir tragen die Ver- antwortung dafür, dass wir in einer Gesellschaft leben, die Kindern Rechte zugesteht, die ihre Würde respektiert und Gewalt gegen Kinder verhindert. So ist es selbstver- ständlich, dass wir in unseren zukünftigen Bemühungen, gerade im Kindschaftsrecht, den Blickwinkel des Kindes deutlich berücksichtigen. Die im Entwurf verankerten Rechte auf Umgang mit dem Kind sind ein Schritt in die richtige Richtung. Im Sinne des Kindeswohls sollten wir jedoch darüber hinaus diskutieren, inwiefern Verwand- ten dritten Grades ein Recht auf Umgang eingeräumt werden kann. Dies würde dem Sachverhalt Rechnung tragen, dass auch Tanten und Cousins, die eben nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt haben, wichtige Bezugspersonen des Kindes sein können und die sozialen Beziehungen auch nach der Trennung im In- teresse des Kindes erhalten bleiben könnten. Sibylle Laurischk (FDP): Pater semper incertus – dies gilt heute so nicht mehr, eine eindeutige biologische Zuordnung ist heutzutage zwar möglich, macht die Sa- che aber auch nicht einfacher, wie die vorliegende The- matik zeigt. Mit diesem Gesetzentwurf wird die sich ändernde fa- milienrechtliche Realität nachvollzogen, nicht auf Initia- tive der Bundesregierung, wie die Überschrift glauben machen möchte, sondern auf Initiative des Bundesver- fassungsgerichts, das in seinem Urteil vom 9. April 2003 die Rechte der leiblichen Väter gestärkt hat. Das BVerfG wägt das Verhältnis zwischen biologischer Vaterschaft und der gelebten sozial-familiären Bindung ab und räumt der gelebten sozial-familiären Bindung eine zen- trale Bedeutung ein. Damit wird auch das Verhältnis von der Mutter zum biologischen Vater neu geordnet, was si- cher in der Praxis beobachtet werden muss, immer vor dem Hintergrund des Kindeswohles. Zum einen wird leiblichen Vätern die Möglichkeit er- öffnet, die Vaterschaft anzufechten und für sich selbst zu reklamieren auch gegen den Willen der Mutter, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine so- zial-familiäre Bindung besteht oder bestanden hat. Ein Einbrechen in intakte Familiensituationen ist daher we- der möglich noch gewollt, mit dem Erfordernis der Glaubhaftmachung der Vaterschaft in § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB neue Fassung, das auch durch die Abgabe ei- ner strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung erfüllt ist, ist ein unqualifiziertes Berühmen der Vaterstellung nicht zu befürchten. Außerdem dient eine Befristung der Berechtigung zur Antragstellung auf zwei Jahre der Rechtssicherheit in dieser sensiblen abstammungsrecht- lichen Frage. Der biologische Vater hat jetzt die Mög- li g V W z r u f § t U f h d V e e t d e D d Z r E w f F n R i o d l k t l s F s b ü w w z B e W b M s J r g (C (D chkeit, in die Stellung des rechtlichen Vaters zu gelan- en, wenn der rechtliche Vater nicht die sozial-familiäre erantwortung übernimmt, er selbst aber dazu bereit ist. ie dies allerdings im Alltag umgesetzt wird, ist kritisch u beleuchten; es ist wesentlich von der Kooperationsbe- eitschaft der Eltern zum Wohle des Kindes abhängig nd daran fehlt es in vielen Fällen, wie ich aus meiner amilienrechtlichen Praxis als Anwältin weiß. Die Änderung der Umgangsberechtigung in 1685 BGB stellt ebenfalls das Kindeswohl in den Mit- elpunkt der Entscheidung darüber, wer mit dem Kind mgang pflegen darf. Kriterium ist auch hier die sozial- amiliäre Beziehung, die in der Vergangenheit bestanden aben oder andauern muss, soll der Umgang dem Kin- eswohl dienen. Die Bedürfnisse oder Verdienste von erwandten oder anderen Bezugspersonen sind nicht ntscheidend. Die weite Fassung und der Verzicht auf ine enummerative Einschränkung der Umgangsberech- igten ist aus unserer Sicht richtig, da der Maßstab für ie Umgangsbewilligung immer das Kindeswohl ist, und in Umgangstourismus daher nicht zu befürchten ist. em Wohl des Kindes beim Aufwachsen in unvollstän- igen oder Patchworkfamilien wird Rechnung getragen. entrale Entscheidungsträger hinsichtlich des Umgangs- echts für die Kinder bleiben aber die sorgeberechtigten ltern oder Elternteile, die umgangsbegehrende Ver- andtschaft oder andere Personen aus dem sozialen Um- eld müssen zur Einräumung des Umgangs durch das amiliengericht die Bedeutung für das Kindeswohl achweisen. Diese Gesetzesänderung ist nur ein Steinchen bei der enovierung des Gebäudes Familienrecht, so findet sich n dem Verfassungsgerichtsurteil ein richtungsweisendes biter dictum auf ein weiteres Erstarken der Väterrechte, as im Zusammenhang mit den gendiagnostischen Mög- ichkeiten zu ungeahnten Konfliktsituationen führen ann, ich erinnere an die Möglichkeiten der so genann- en heimlichen Gendiagnostik zur Vaterschaftsfeststel- ung, worauf der Gesetzgeber zu reagieren haben wird. Vor dem Hintergrund, dass die demographische Kata- trophe, auf die wir uns zu bewegen, nicht allein von den rauen, die nicht mehr Mutter werden, sondern in noch tärkerem Maße von Männern verursacht wird, die nicht ereit sind, Vater zu werden und Elternverantwortung zu bernehmen, ist die Stärkung der Väter, die zur Verant- ortungsübernahme bereit sind, zu begrüßen, vielleicht eist dies einen Weg aus der vaterlosen Gesellschaft um Wohle unserer Kinder. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Auch das Familienrecht ist iner permanenten Reformdiskussion unterworfen. Der andel der Werte und Lebensentwürfe findet hier ganz esonders seinen Niederschlag. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir ein weiteres al einen Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfas- ungsgerichts um. Nachdem zum 31. Dezember letzten ahres fristgerecht eine Übergangsregelung zum Sorge- echt für nicht miteinander verheiratete Eltern in Kraft etreten ist, geht es jetzt darum, die Rechtsstellung des 8168 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) so genannten „biologischen“ Vaters zu verbessern. Als „biologischen“ oder lediglich leiblichen Vater bezeich- nen wir den Mann, der weder aufgrund bestehender Ehe, kraft eigener Anerkennung noch mittels Vaterschafts- feststellungsklage als rechtlicher Kindesvater legitimiert ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden diesem ledig- lich „biologischen“ Vater seit dem Jahre 1900 bis heute keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zuer- kannt. Bereits die begriffliche Differenzierung zwischen rechtlichem, nur „biologischem“ sowie – als wäre das nicht schon kompliziert genug – auch „sozialem“ Vater verdeutlicht den Wandel gesellschaftlicher Strukturen. Die Fülle der Begrifflichkeiten führt uns die Palette fa- milienpolitischer Themen vor Augen, denen wir uns stellen müssen. Die Stärkung der Rechtsposition des leiblichen Vaters hat das Bundesverfassungsgericht im April 2003 dem Gesetzgeber aufgetragen. Das Gericht hat sowohl die Regelungen zum Umgangsrecht gemäß § 1685 des Bür- gerlichen Gesetzbuchs als auch zur Vaterschaftsanfech- tung nach § 1600 BGB insoweit für verfassungswidrig erklärt, als der „biologische“ Vater ausnahmslos von bei- den Rechten ausgeschlossen ist. Diese Ausnahmslosig- keit verstößt gegen den in Art. 6 GG verankerten Schutz der Familie und des Elternrechts. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. April 2004 Abhilfe schaffen. Der Entwurf der Bundesregierung, über den heute be- schlossen wird, enthält einen Vorschlag zur Beseitigung dieser Verfassungswidrigkeit. Zusammen mit den Ände- rungsvorschlägen des Rechtsausschusses haben wir eine gute Grundlage, um auch mit den Ländern zu einem Konsens zu kommen. Im Einzelnen: Nach der geplanten Gesetzesänderung kann der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht als Vater legi- timierten Mannes, also des „rechtlichen“ Vaters, unter einer Voraussetzung anfechten: Zwischen dem rechtli- chen Vater und dem Kind bestand oder besteht keine sozial-familiäre Beziehung. Das Verhältnis zwischen den beiden besteht im wahrsten Sinne des Wortes nur auf dem Papier. Das rechtskräftige Anfechtungsurteil stellt die leibliche Vaterschaft des Anfechtenden fest und der leibliche Vater rückt kraft Gesetzes in die rechtliche Va- terposition ein. Zudem sollen Personen, insbesondere der leibliche Vater, zu denen das Kind eine sozial-familiäre Bezie- hung hat oder gehabt hat, ein Recht auf Umgang mit dem Kind erhalten, wenn das dem Wohl des Kindes dient. Das Kindeswohl bleibt also weiterhin oberste Richtschnur für Entscheidungen des Familiengerichts. Mit der Ausdehnung des Umgangsrechts auf „Be- zugspersonen“ des Kindes – ohne abschließende Auflis- tung dieser Personen – tragen wir nicht nur den Bedürf- nissen der Kinder Rechnung, sondern berücksichtigen auch die europäische Rechtsentwicklung: In der Recht- sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte und in dem zur Zeichnung aufgelegten Europa- ratsübereinkommen über den Umgang mit Kindern z a g B t a m s f A 2 s A F a t t M n s s R m t Z F b t f d d i w i s g f g z b z W l s t k (C (D eichnet sich die Stärkung der Rolle der Bezugspersonen b. Weiteren, bereits jetzt absehbaren Änderungen des eltenden Umgangsrechts beugen wir damit vor. Die vom Bundesverfassungsgericht neu eingeführte egriffskategorie „sozial-familiäre Beziehung“ interpre- ieren wir mit dem Gesetzentwurf als tatsächliche Ver- ntwortungsübernahme für das Kind und unterfüttern sie it Regelbeispielen für die Rechtspraxis. Sie ist gleich- am Sinnbild für die eingangs erwähnte Fortentwicklung amiliärer Strukturen. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes: Mögliche Interessenüberschneidun- gen bei der Vergabe öffentlicher Mittel über die Bundesanstalt für Arbeit auf allen Ebenen nachhaltig vermeiden (Tagesordnungspunkt 13) Hans-Werner Bertl (SPD): Irgendwann vor dem . April 2003 geschrieben, dann weggelegt und verges- en, am 11. Dezember 2003, 11. Februar 2004 und heute bend zum dritten Mal der untaugliche Versuch der DP, die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundes- gentur für Arbeit mit durch nichts bewiesenen Behaup- ungen zu verdächtigen, zu diskreditieren, sie der Vor- eilsnahme zu bezichtigen. Und gleichzeitig werden die itarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur ge- erell als Verweigerer der notwendigen und von uns be- chlossenen Reformen beschrieben. Es ist schon tragisch, mit welch verzweifelter Verbis- enheit die FDP und ihr Arbeitsmarktexperte den eformprozess der wichtigsten Sozial- und Arbeits- arktinstitution „Bundesagentur für Arbeit“ diskredi- iert und skandalisiert. Unerträglich ist auch, dass die FDP diesem Parlament eit stiehlt und die einhellige Ablehnung aller anderen raktionen gestern im Ausschuss für Wirtschaft und Ar- eit zeigt, dass Sie ganz einsam und allein mit ihrer abs- rusen Forderung steht. Mal ist es die Auflösung, die Sie ordern, dann soll es die Abberufung eines Mitgliedes es Verwaltungsrates sein, dann fabulieren Sie über eine eutsche Arbeitslosenindustrie, die sich wie eine Krake n die Bundesagentur eingenistet haben soll, und dann ieder ist es die Intrige, die von wem und wann auch mmer gegen wen auch immer ihren Antrag legitimieren oll. Tragisch ist die pathologische Verbissenheit, die Sie egen jedes bessere Wissen zu solchen Anträgen ver- uhrt. Die im Vermittlungsverfahren beschlossenen Er- ebnisse – wie die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit ukünftig strukturiert sein soll, wie sie in Zusammenar- eit mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe aktiv und ielgerichtet Hilfe aus einer Hand geben soll, wie sie den eg in Ausbildung und Arbeit, in Fortbildung und Qua- ifikation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ge- taltet, wie sie das Problem der beruflichen Rehabilita- ion für die Betroffenen regelt und wie sie als ompetente Partnerin für die Unternehmen arbeitet, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8169 (A) ) (B) ) zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und aus ei- nem undurchsichtigen Gewirr sozialer Dienstleistungen ein durchschaubares und transparentes System für Wirt- schafts- und Arbeitsmarktpolitik gestaltet haben. Es ist ja noch nachvollziehbar, dass eine kleine Oppo- sitionsfraktion nach Aufmerksamkeit, nach Profilierung sucht. Aber machen Sie das doch so, dass man Sie we- nigstens ein kleines bisschen ernst nehmen kann. Sie hätten doch in den letzten Wochen des Jahres 2003 lernen können, dass es in parlamentarischen Ver- fahren auch für die Opposition eine reale Möglichkeit der Mitwirkung, ja Mitgestaltung gibt. Und genau das macht doch Parlamentarismus aus. Mitverantwortung, Mitgestaltung, selbst Konzepte einbringen, das alles anstelle von abstrusen Verdächti- gungen, das wäre für die FDP ein Sprung aus politischer Bedeutungslosigkeit gewesen und hätte aus ihrem Spre- cher vielleicht einen ernst zu nehmenden Arbeitsmarkt- experten machen können. Und sie waren doch dabei, als wir die Struktur der Selbstverwaltungsorgane neu definiert haben. Die Ver- antwortlichkeiten und Einwirkungsmöglichkeiten des Verwaltungsrates sind klar und eindeutig geregelt, und das Verhalten seiner Mitglieder auf allen drei Seiten, Ar- beitgeber, Arbeitnehmer und öffentliche Hand, gibt nicht den geringsten Verdacht der Vorteilsnahme oder Befan- genheit her, der ihren Antrag zu einem Gegenstand ernsthafter Betrachtung machen könnte. Kolleginnen und Kollegen der FDP, lassen Sie die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit ihre Arbeit machen, fördern Sie den notwendigen Umbau und ich verspreche Ihnen, wenn Sie sich produktiv und kreativ in diesen Prozess einbringen wollen, werden Ihnen die Mit- glieder des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit mit Sicherheit zuhören und das nicht als gestohlene Zeit werten, was wir hier heute allerdings tun müssen. Wir hoffen jetzt, mit der Ablehnung Ihres Antrages zukünftig Zeit für die wirklich wichtigen Reformprozesse zu ha- ben. Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): Eigentlich hatte ich erwartet, dass der Antrag, über den wir hier debattie- ren, zurückgezogen wird. Nach den sehr ausführlichen Diskussionen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu den Vorgängen um die Auftragsvergaben in der Bun- desagentur ist mittlerweile nun allen klar, worauf es an- kommt. Wir sollten, und da sind wir uns wohl weitgehend ei- nig, die Bundesagentur unter der neuen Führung von Herrn Weise in Ruhe die Fehler der Vergangenheit aufar- beiten lassen. Es stehen vor ihm wahrlich anspruchsvolle Aufgaben. Eine davon betrifft auch das Thema der Auf- tragsvergabe. In diesem Falle geht es aber nicht um die Auftragsvergabe an PR-Unternehmen, sondern die auf dem Weiterbildungssektor. Hier gibt es nämlich große Probleme. Der Antrag der FDP hat einen ganz bestimmten Hin- tergrund: Es wird in ihm unterstellt, bestimmte große B E s w e G g t e i T z m n k s D z s A s r c P d v b d t t s t v M a m z f a w d e d z g H d e s D b d d W e (C (D ildungsträger nähmen über den Verwaltungsrat der BA influss auf die Mittelvergabe für den Weiterbildungs- ektor, den die Bundesagentur verantwortet, und dabei äre eine Person besonders aktiv. Die FDP konstatiert ine unzulässige Interessenüberschneidung aus drei ründen: Erstens wird mit Mitgliedsgeldern umgegan- en, also mit Zwangsbeiträgen der Versicherten, zwei- ens stehen große Summen zur Debatte und drittens sind inzelne Vertreter des Verwaltungsrates in Personalunion n überregionalen Bildungsträgern tätig. Darüber muss man reden. Was notwendig ist, das ist ransparenz. Was notwendig ist, das ist auch Fingerspit- engefühl. Dort, wo es Interessenüberschneidungen gibt, uss man sich zurückzunehmen. Das gilt allerdings icht nur für die Bundesagentur für Arbeit. Darauf ommt es an. Eine „Lex XY“ als Parlament zu verab- chieden, das kann nicht die Lösung des Problems sein. er Antrag bildet allenfalls einen Randaspekt der gan- en Problematik ab. Meine Fraktion wird deshalb dem Antrag nicht zu- timmen. Den Antrag könnten wir also getrost zu den kten legen, wenn er nicht – und das war ursprünglich icher auch gar nicht so beabsichtigt – indirekt die Unge- eimtheiten und Probleme auf dem Sektor der berufli- hen Weiterbildung in den Vordergrund geschoben hätte, robleme, die durch die Art und Weise der Umsetzung er Hartz-Gesetze durch die jetzige Bundesagentur sehr irulent geworden sind. In der ersten Lesung zu diesem Antrag am 11. Dezem- er wurde meines Erachtens klar, dass es unabhängig von en im FDP-Antrag angesprochenen Interessenkonflik- en große Probleme auf dem Sektor der beruflichen Wei- erbildung gibt. Die müssen angesprochen werden. Das ind, wenn man die gegenwärtige Situation auf dem Wei- erbildungsmarkt sieht, gravierendere Probleme, als die ermeintliche Interessensüberschneidung bei einzelnen itgliedern des Verwaltungsrates. Mein Kollege Straubinger hat im Dezember Beispiele ngeführt, bei denen einem die Haare zu Berge stehen üssen. Da wurde offensichtlich tatsächlich das Geld um Fenster rausgeworfen, Geld, das an anderer Stelle ehlt. Es gibt ganz offenkundig Wildwuchs, vielleicht uch Seilschaften in der Branche. Aber mir scheint doch ichtig, festzustellen, dass die ganz überwiegende Zahl er Träger von beruflicher Weiterbildung solide, effizi- nt und ergebnisorientiert ihre Arbeit macht. Ich kenne ie Weiterbildungslandschaft in meinem Wahlkreis iemlich genau. Es bestätigt meinen Eindruck, dass sie egenwärtig schwere Zeiten durchmacht, da mit den artz-Gesetzen und deren Umsetzung durch die Bun- esagentur über Nacht ganz neue Rahmenbedingungen ntstanden sind, denen sie teilweise nicht gewachsen ind, auch nicht gewachsen sein können. Ich möchte die ebatte zu diesem Antrag deshalb nutzen, diese Pro- leme anzusprechen. Es ist wohl hier im Hause politischer Konsens, dass ie berufliche Weiterbildung ein wichtiger Aspekt bei er Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit ist. Alle elt weiß es, wir haben auf dem Arbeitsmarkt nicht nur in Struktur-, sondern auch ein Bildungsproblem. Wir 8170 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) haben Lehrstellenbewerber, die nur rudimentär deutsch können, Schulabgänger, die kaum das kleine Einmaleins beherrschen, Arbeitslose, die nicht das geforderte Quali- fikationsniveau in ihrem Beruf oder Arbeitslose, die keine marktgerechte Ausbildung haben. Dazu kommen dann noch die Menschen, die behindert sind oder andere von ihnen nicht zu vertretende Einschränkungen haben, die also einer besonderen beruflichen Förderung bedür- fen. Der Anteil ungelernter Arbeitsloser ist signifikant höher als der von Facharbeitern. Bei den Langzeitar- beitslosen stellt sich das noch gravierender dar. Allen diesen Menschen kann der Einstieg oder auch Verbleib im Arbeitsmarkt erleichtert werden, wenn eine passgenaue Bildungsmaßnahme zur Verfügung stünde. Ich argumentiere seit Jahren mit dem „Maßanzug“, den der Arbeitslose in vielen Fällen braucht, um wieder Fuß zu fassen. Dabei habe ich natürlich in erster Linie den Langzeitarbeitslosen im Auge, der ja das eigentliche Problem für den Arbeitsmarkt darstellt. Ich denke aber, das gilt auch generell. Es stellt sich die Frage: Wer kann diesen Maßanzug liefern? Und ich antworte darauf: Der „regionale Schneider“, der die Verhältnisse vor Ort bes- tens kennt. Es gab und gibt viele Projekte in unserem Land, die diesen Grundsatz umsetzen und danach handeln. Die Er- folge sprechen für sich. Als emsländischer Abgeordneter kann ich auf meine Region in dieser Beziehung durchaus stolz sein. Das setzt allerdings voraus, dass es eine örtli- che Bildungslandschaft gibt, die einen starken regiona- len Bezug hat. Die gab es bisher. Aber gerade diese ist es, der durch die neue Ausschreibepraxis der Bundes- agentur der Boden unter den Füßen weggezogen wird. Das sind meist kleinere qualifizierte Bildungsträger mit einer langen Tradition. Die neue Praxis sieht jetzt so aus: Von den Agenturen vor Ort wird der konkrete Bedarf, ausgerichtet an den re- gionalen Bedürfnissen, entwickelt. Ausgeschrieben aber wird nur in großen Losen überregional. Konkret für mei- nen Wahlkreis im Emsland sieht das dann so aus, dass beispielsweise im IT Bereich der Bedarf für einen be- stimmten Ausbildungsgang festgestellt wird, der aber an Bildungsträger nach NRW oder in die neuen Bundeslän- der vergeben wird, nur weil sie ein paar Cent billiger an- bieten können als heimische Bildungsträger. Hinzu kom- men Modalitäten der Ausschreibung, die es nur großen Trägern ermöglicht, daran teilzunehmen. Kennzeichen dieser Ausschreibungen sind: Potenzielle Bewerber ha- ben nur wenig Zeit, Angebote zu entwickeln. Die Leis- tungsbeschreibungen umfassen zum Teil über 100 Seiten mit detaillierten Vorgaben für Werkstätten. Die Leis- tungsbeschreibungen werden während der Ausschrei- bung ständig aktualisiert (definiert) und erklärt. Bei der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen beispiels- weise beläuft sich das bereits auf 66 Internetseiten. Kenner der Weiterbildungsszene weisen darauf hin, dass insbesondere gewerkschaftliche Weiterbildungsträ- ger von diesen Bedingungen profitieren. Diese Praxis führt letztlich zur Zerschlagung der regionalen Träger- struktur. Insbesondere kleine und vor Ort tätige Bil- dungseinrichtungen können bei dieser Art Ausschrei- b s m h h M l d W a s s n d e f b r b d p d 3 n t m t w s d l 7 s A M ü d v t a D t d W S s e b D l t r (C (D ung, bei der offensichtlich nur noch der Preis eine Rolle pielt und Qualität und Kenntnisse des lokalen Arbeits- arktes keine Bedeutung mehr haben, nicht mehr beste- en. Aber gerade diese Träger haben in der Vergangen- eit auf der Basis der Erfahrungen der laufenden aßnahmen diese weiterentwickelt und an den (regiona- en) Arbeitsmarkt angepasst. Dieser Innovationsprozess roht verloren zu gehen. Niemand wird bestreiten wollen, dass auch auf dem eiterbildungssektor Wettbewerb nicht schadet. Es gibt uch sicher den einen oder anderen Bildungsträger, des- en Maßnahmen ineffizient, also im Klartext überflüssig ind. Wettbewerb muss aber alle einschließen und darf icht von vornherein eine ganze Gruppe von Anbietern urch eine gezielte Ausschreibepraxis ausschließen bzw. ine andere bevorzugen. Nicht nur die zentralistische Ausschreibepraxis ist ragwürdig, auch inhaltlich verzichtet man auf Vorga- en, die an anderer Stelle zum Beispiel für die Zertifizie- ung von Trägern verlangt werden. Es fehlen Zielvorga- en für die Vermittlung, Anforderungen an die Qualität es Personals, Verpflichtung zur Sozialversicherungs- flichtigen Beschäftigung. Unter der Hand werden von dubiosen Anbietern Stun- ensätze pro Teilnehmer von 98 Cent in den alten und 5 Cent in den neuen Bundesländern bei Trainingsmaß- ahmen als „Angebot“ gehandelt. Der Selbstkostensatz raditioneller Träger liegt bei 3 Euro. Für solche Sum- en können sie höchstens auf der grünen Wiese vermit- eln und trainieren, nicht aber in geheizten Räumen mit enigstens einem Computer. Diese Träger konzentrieren ich vor allem auf Teilnehmer, von denen sie annehmen, ass sie leichter integrierbar sind und mit denen sie eichter die verlangte Verbleibsquote von mindestens 0 Prozent erreichen. Dies lässt sich an der Weiterbildungsstruktur inzwi- chen ablesen. Im Vergleich zum Vorjahr hat in 2003 der nteil von Langzeitarbeitslosen, Schwerbehinderten, enschen ohne vorherige Berufsausbildung und Älteren ber 50 Jahre deutlich abgenommen. Letztlich ist diese Regel auch frauenfeindlich; denn ie Verbleibsquote von Frauen liegt signifikant unter der on Männern. Es wird einer Selektion der Boden berei- et, die sich noch verschärfen wird, wenn die Bundes- gentur die Verbleibsquote auf 80 Prozent anheben wird. as wurde zwar inzwischen dementiert, jeder Beobach- er der Szene weiß aber, dass diese Anhebung bereits in er Schublade liegt. Die jetzige durchschnittliche Verbleibsquote liegt im esten bei 61,5 Prozent, im Osten nur bei 52,9 Prozent. ie lässt sich nach meiner Überzeugung nur deutlich teigern, wenn passgenauer qualifiziert wird. Ich habe ingangs schon etwas dazu gesagt. Dies schaffen am esten im regionalen Arbeitsmarkt verwurzelte Anbieter. ie Hartz-Gesetze verschieben die Priorität in der beruf- ichen Weiterbildung von langfristig angelegter Kompe- enzentwicklung hin zu kurzfristigen Wiedereingliede- ungseffekten. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8171 (A) ) (B) ) Zentrale Instrumente der Hartz-Vorschläge auf dem Feld der beruflichen Weiterbildung sind Bildungsgut- schein und Verbleibsquote. Alle Evaluationsstudien be- legen, dass der Eingliederungserfolg im Wesentlichen abhängig ist vom regionalen Arbeitsmarkt, von der an- gestrebten und verwirklichten Qualifikation, von der Teilnehmerzusammensetzung. Die inzwischen eingeführten Bildungsgutscheine ent- falten diesbezüglich leider nur eine zweifelhafte Wir- kung. Die, die der Weiterbildung am dringendsten be- dürfen, sind mit der neuen „Wahlfreiheit“ häufig überfordert. Sie können ja auch nur zwischen Trägern wählen, nicht zu den Inhalten. Statt der erhofften Trans- parenz entsteht für sie eine neue Unübersichtlichkeit. Häufig befinden sich auch infrage kommende Träger nicht in der Region. Mit dem Wegfall des Unterhaltsgel- des wird es äußerst problematisch, einen zusätzlichen Nebenwohnsitz zu finanzieren. Für die Anbieter entsteht eine Unplanbarkeit. Und auch für den Arbeitslosen, denn er weiß praktisch bis zum Beginn der Maßnahme nicht, ob sie überhaupt zustande kommt. Die hohe Zahl an verfallenen Bildungsgutscheinen belegt diese Schwierigkeiten: Von den zwischen 1. März und 30. September 2003 bundesweit ausgegebenen 147 400 Bildungsgutscheinen sind 21 400 nach abgelau- fener Gültigkeit storniert worden. Was bedeutet das alles? Es wird nur mehr unterschie- den danach, was der Einzelne weiterbildungsmäßig kos- tet, und nicht, ob durch eine aufwendigere Maßnahme erfolgreich vermittelt werden könnte. Kurzfristig spart das natürlich Geld, langfristig wird es bestimmt nicht billiger. Die berufliche Weiterbildung genießt zu Recht einen hohen Stellenwert. „Wissensgesellschaft“, „lebenslanges Lernen“ sind Stichworte für die wohl von allen Seiten des Hauses anerkannte Bedeutung der beruflichen Wei- terbildung. Dies muss sich auch am Arbeitsmarkt ange- messen widerspiegeln. Es ist klar, dass die berufliche Weiterbildung zu allererst dazu dienen muss, eine Ver- mittlung oder den Verbleib im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Weiterbildung heißt aber auch Kompetenz- entwicklung und Kompetenzentwicklung heißt wie- derum, dass dies gegebenenfalls in Abschnitten erfolgen muss. Die Entwicklung im vergangenen Jahr lässt aber auf- horchen: Die Zahl der Neueintritte in nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch geförderte berufliche Weiterbil- dungsmaßnahmen hat sich von 456 301 im Jahre 2002 auf nur noch 246 245 im Jahr 2003 fast halbiert. Und dieser Prozess setzt sich fort. Im Bereich der Agentur Nordhorn – der umfasst das südliche und mittlere Emsland und die Grafschaft Bentheim – ist die Zahl der Weiterbildungsmaßnahmen 2003 um 35 Prozent zurückgegangen, in erster Linie zu- lasten der Problemgruppen des Arbeitsmarktes. Die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz beträgt 3 184. Das sind Menschen, denen mit beruflichen Bildungsan- geboten geholfen werden könnte, den Einstieg noch zu schaffen. Wollen wir die mit Bildungsgutscheinen ab- s t a l w M r H l n l w l p w e F i ü Ä l t d n t f s s s t I w z d d v l t d a a d d h d g t n d a I b E B (C (D peisen? Der Personalabbau bei den Bildungsträgern be- rägt teilweise bis zu 50 Prozent. Einzelne haben bereits ufgegeben, die Existenz einer ganzen Branche ist letzt- ich bedroht. Wir müssen uns fragen, was wir politisch ollen. Betrachten wir die berufliche Weiterbildung nur als ittel, vordergründig die Arbeitslosenzahlen zu reduzie- en, oder wollen wir dieses Instrument auch nutzen als ilfe für ein gelingendes Leben? Jugendliche, die jahre- ang keine Struktur in ihrem Tagesablauf hatten, werden ur sehr schwer zurückfinden in ein geregeltes Arbeits- eben. Schreiben wir diese Menschen ab? Oder sollten ir nicht versuchen, sie über Bildungsangebote reifen zu assen? Ich weiß, das ist in Zeiten knapper Kassen eine rovozierende Frage. Uns wird sie aber einholen, wenn ir heute darauf keine Antwort finden. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um s noch einmal vorauszuschicken: Der Antrag der FDP- raktion ist inhaltlich völlig überholt; dies ist ja gestern m Ausschuss noch einmal deutlich geworden. Er ist berholt, weil seit dem 1. Januar dieses Jahres mit den nderungen des Dritten Gesetzes für moderne Dienst- eistungen am Arbeitsmarkt die Aufgaben des Verwal- ungsrates innerhalb der Bundesagentur für Arbeit neu efiniert worden sind: Der Verwaltungsrat der BA hat un keinerlei Aufgaben in der Ausgestaltung des opera- iven Geschäfts mehr und ist auf eine reine Kontroll- unktion gegenüber dem Vorstand beschränkt. Damit ind die von der FDP-Fraktion angesprochenen Interes- enkonflikte zwischen der Gestaltung des operativen Ge- chäfts des Vorstands und den Interessen der Verwal- ungsratsmitglieder in Zukunft ausgeschlossen. Des Weiteren sehe ich den von Ihnen angesprochenen nteressenkonflikt auf Gewerkschaftsseite nicht und erte den hier vorgelegten Antrag vielmehr als einen un- ulässigen Versuch, in die Selbstverwaltung der Bun- esagentur einzugreifen. Die Absetzung eines Mitglieds es BA-Vorstandes ist nur im Falle einer groben Amts- erletzung nach § 377 Abs. 3 SGB III möglich. Diese iegt hier aber nicht vor. Frau Engelen-Kefer ist die legi- ime Vertreterin der Arbeitnehmerseite und wurde durch en vorschlagsberechtigten DGB benannt. Dies sollte uch die FDP-Fraktion im Bundestag respektieren. Ich meine, mit diesen Ausführungen ist nun wirklich lles zum Antrag der FDP gesagt und wir sollten nun azu übergehen, uns um die wirklichen Probleme mit er aktiven Arbeitsmarktpolitik zu kümmern. Der Haus- alt der BA für das Jahr 2004 sieht eine gravierende Re- uzierung des Eingliederungstitels um 18 Prozent egenüber dem Jahr 2003 vor. Bei genauerer Betrach- ung fällt zwar auf, dass es auch zu Verschiebungen in- erhalb der einzelnen Haushaltstitel gekommen ist, die iese absolute Kürzung teilweise kompensieren, sodass m Ende ein Minus von 12 Prozent zu Buche schlägt. nsgesamt stehen jedoch für Maßnahmen der aktiven Ar- eitsmarktpolitik im kommenden Jahr 1,4 Milliarden uro weniger zur Verfügung. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass ündnis 90/Die Grünen diese Schwerpunktsetzung der 8172 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) BA skeptisch betrachten. Gerade die geplanten Kürzun- gen von Leistungen für Berufsrückkehrerinnen und äl- tere Arbeitnehmer sowie ein Zusammenstreichen des JUMP-Programms werfen Fragen auf. An die Stelle des Zusammenstreichens von Haushaltstiteln setzten wir eine Geschäftspolitik, die sinnvolle Strukturen effi- zienter und gerne auch schlanker macht, aber in ihrer Substanz erhält. Als behindertenpolitischer Sprecher meiner Fraktion beobachte ich besonders aufmerksam, wie die Ge- schäftspolitik der Bundesagentur für Menschen mit Be- hinderungen in den letzten Monaten geändert wurde. Ich möchte hier nur ein paar Beispiele nennen: In einem Weisungspapier der BA an die Landesarbeitsämter wur- den diese angewiesen, durch eine ganze Reihe von Maß- nahmen die Ausgaben für Berufsbildungswerke zu drü- cken. Da sollen nun alle Berufsbildungswerke auf einen Durchschnittskostenwert gedrückt werden, ungeachtet ihrer spezifischen Ausstattung, ihrer individuellen Ange- botsstruktur und ihrer Leistungsfähigkeit. Diese Anwei- sung verkennt, dass Berufsbildungswerken eine ent- scheidende Rolle bei der Eingliederung benachteiligter Jugendlicher in das Erwerbsleben zukommt. Für viele Jugendliche ist eine individuelle Förderung in diesen Einrichtungen die einzige Möglichkeit, den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und den dauerhaften Ausstieg aus der Sozialhilfe zu schaffen. Hinzu kommt die neue Ausschreibungspraxis: Seit Sommer 2003 werden Leistungen der aktiven Arbeits- marktpolitik von der Bundesanstalt für Arbeit zentral in ihren Leistungsmerkmalen definiert und zur Aus- schreibung freigegeben. Dazu gehören im Moment Trai- ningsmaßnahmen, Vermittlungsleistungen nach § 37 a SGB III und berufsvorbereitende Maßnahmen. In den nächsten Ausschreibungsrunden sollen alle weiteren In- strumente zu diesem Katalog hinzukommen. Langfristig ist vorgesehen, dass 75 Prozent aller Maßnahmen in ih- ren Leistungscharakteristika von der Zentrale vorgege- ben werden und dann auf Ebene der Landesarbeitsämter bzw. der neuen Regionaldirektionen ausgeschrieben werden. Nur noch 25 Prozent der Leistungen sollen auch in ihrem spezifischen Zuschnitt in der Verantwortung der örtlichen Arbeitsagenturen bleiben. Diese Praxis verkennt völlig die Bedeutung gewach- sener Strukturen: Gerade für die Integration von schwer vermittelbaren Menschen mit Behinderungen ist das Zu- sammenwirken der Akteure vor Ort unerlässlich, um erfolgreich zu sein. In der Vergangenheit konnten be- hinderte Jugendliche nur deswegen in den ersten Ar- beitsmarkt integriert werden, weil engagierte Mitarbeiter der Berufsförderungswerke vor Ort langjährige Verbin- dungen mit den lokalen Betrieben und Handwerkskam- mern aufgebaut haben und sich persönlich für die Ein- stellung ihrer Absolventen eingesetzt haben. Es ist überhaupt nicht verständlich, dass nun solche berufsvorbereitenden Maßnahmen nach den Grundsät- zen des deutschen Vergaberechts bundesweit ausge- schrieben werden sollen und dass sich die Vergabe nur noch nach dem günstigsten Angebot richten soll. Hier werden funktionierende Strukturen dem kurzfristigen K f b J d A G M u c e b h d t u T K n e W a S l s A m e s d t l w l n d m A v d z j g v d r s s n – d n r S (C (D ostendiktat geopfert, und zwar mit gravierenden lang- ristigen Folgen, deren Kosten zurzeit überhaupt nicht eachtet werden. Davon betroffen sind behinderte ugendliche mit Lern- oder Körperbehinderungen, für ie ohnehin kaum Chancen auf dem Ausbildungs- und rbeitsmarkt bestehen. Wir können eine solche eschäftspolitik nicht mittragen, mit der diese jungen enschen von der Schulbank in die Perspektivlosigkeit nd in den Sozialhilfebezug entlassen werden. Erfolgrei- hes, ganzheitliches Profiling, Fallmanagement und eine rfolgreiche Vermittlung brauchen örtliche Bezüge, ins- esondere bei Arbeitslosen mit multiplen Vermittlungs- emmnissen. Diese Ausschreibungspraxis der BA widerspricht klar em durch die rot-grüne Koalition im SGB II formulier- en Anliegen, die vorhandenen Strukturen zu erhalten nd im Interesse der Arbeitslosen zu nutzen. Es sind die räger vor Ort, die das größte Know-how und die besten ontakte haben, gerade weil sie lokal arbeiten und regio- al vernetzt sind. Wir haben uns von Anfang an dafür ingesetzt, bestehende Strukturen nicht zu zerschlagen. ir brauchen deren Erfahrung, um die neuen Jobcenter ufbauen und erfolgreich betreiben zu können. Hätten ie, Herr Niebel, einen ernst zu nehmenden Antrag stel- en wollen, hätten Sie diese Probleme aufgegriffen, an- tatt einem kläglichen Populismus mit Schlagworten wie rbeitslosenindustrie zu frönen. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inister für Wirtschaft und Arbeit: Wir beraten hier über inen Antrag der FDP-Fraktion, der im Dezember 2003 ehr kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen wor- en war. Dieser Antrag stammt, wie Sie alle der Bundes- agsdrucksache entnehmen können, vom 2. April des etzten Jahres. Der Zeitpunkt der Wiederbelebung dieses Antrags ar übrigens nicht zufällig. Im Dezember war der dama- ige Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt wegen ei- es Beratervertrages mit der Firma WMP im Zentrum er öffentlichen Kritik. Die FDP nahm dies als willkom- enen Anlass, sich mit der Auferweckung dieses Uralt- ntrages sozusagen in den Windschatten zu setzen und ersucht von da aus einmal mehr, Sand in das Getriebe er Reformbemühungen der Bundesagentur für Arbeit u streuen. Das ist ja nichts Neues. Dieses Mal hat sie die Selbstverwaltung als Zielob- ekt entdeckt und versucht, völlig grundlos Misstrauen egen das seit Jahrzehnten bewährte System der Selbst- erwaltung aufzubauen. Und da der FDP die Vertreter er Gewerkschaften schon immer ein Dorn im Auge wa- en, will sie Frau Engelen-Kefer gleichsam im Hand- treich als Mitglied der Selbstverwaltung abberufen wis- en. Das ist einfach lächerlich und das nimmt hier auch iemand ernst. Aber wenigstens scheint die FDP von ihrer bisherigen meines Erachtens im Übrigen absurden – Forderung, ie Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen, Abstand ge- ommen zu haben. Anders kann ich es mir nicht erklä- en, dass sie zukünftig eine grundlegende Reform der elbstverwaltungsstrukturen in Angriff nehmen will. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8173 (A) ) (B) ) Mit diesem Antrag hat sich die FDP selbst ein Ar- mutszeugnis ausgestellt. Die einzig richtige Handlung wäre gewesen, diesen Antrag zurückzuziehen oder ihn dort zu belassen, wo er sich anscheinend vorher befun- den hat, nämlich in der Versenkung. Ich will nur kurz auf die bestehenden Forderungen eingehen. Die von Ihnen angesprochene Vorschrift § 16 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist in ihrer jetzigen Form ausreichend. Diese Regelung schließt ausdrücklich und ausnahmslos Personen vom Tätigwerden in einem Verwaltungsverfahren aus, bei dem die Beteiligten – zum Beispiel ein Antragsteller oder ein Geforderter – gegen Entgelt beschäftigt sind oder bei ihm als Mitglied des Vorstands, Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Or- gans tätig sind. Bereits im März 2002 hat die Bundesanstalt einen entsprechenden Runderlass zum Abstimmungsverhalten von Mitgliedern der Selbstverwaltung herausgegeben, um dort ein besonderes Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schaffen. Doch dabei ist die Bundesanstalt nicht stehen geblieben. Der Bundesanstalt war bewusst, dass auch schon im Rahmen von Beratungen und Ge- sprächen ein Interessenkonflikt entstehen oder auch nur der Anschein eines solchen Konflikts erweckt werden kann, was sich wiederum negativ auf das Ansehen der Bundesanstalt auswirken könnte. Um in diesem sensi- blen Bereich das Ansehen der Bundesanstalt und der Mitglieder der Selbstverwaltung zu stärken, hat der Verwaltungsrat Ende Juni dieses Jahres eine Art „Ehren- kodex“ beschlossen. Darin wird den Selbstverwaltungs- mitgliedern nahe gelegt, die Gefahr möglicher Interes- senkonflikte und die möglichen Ansehensverluste der Bundesanstalt – wie sie insbesondere durch die parallele Mitgliedschaft in der Selbstverwaltung und in externen Gremien entstehen können – stärker als bisher zu ge- wichten. Nach individueller Prüfling des Einzelfalls ist auch die Beendigung der Mitarbeit in einem externen Gremium in Betracht zu ziehen. Eine Verpflichtung zur Beendigung der Mitarbeit in entsprechenden Gremien ist allerdings aus dem Grund nicht ausgesprochen worden, da die strikte Beachtung des § 16 SGB X grundsätzlich für ausreichend erachtet wurde. Den Verwaltungsausschüssen der damaligen Landes- arbeitsämter und Arbeitsämter hat der Verwaltungsrat im Übrigen empfohlen, entsprechende Beschlüsse zu fas- sen. So viel zu den im Antrag aufgestellten Forderungen. Sie entbehren also jeglicher Grundlage. Aber das ist noch nicht alles. Besonders beschämend ist, dass die Mitglieder der FDP überhaupt nicht am Re- formprozess der Bundesagentur interessiert sind. Wäre dies anders, wäre ihnen nämlich aufgefallen, dass bereits im letzten Jahr die Aufgaben des Verwaltungsrates auf reine Kontrollaufgaben ausgerichtet worden sind. Auch und schon aus diesem Grund geht der Antrag ins Leere. Die ihm eingeräumte Kontrolltätigkeit nimmt der Verwaltungsrat auch aktiv wahr. Das konnten wir gerade bei den Ereignissen in den letzten Tagen und Wochen s d m d B d a d S ü b d t l r u s m B k g A i s L B w m a A M m m T s k h R F e (C (D ehr gut beobachten. Die Selbstverwaltung bei der Bun- esagentur für Arbeit hat sich dabei in sicherlich proble- atischen Situationen bewährt und ist ihrer neuen Rolle urchaus gerecht geworden. Ebenfalls entgangen ist der FDP-Fraktion, dass die undesregierung die neue Rolle der Selbstverwaltung urch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen m Arbeitsmarkt fortgeschrieben hat. Die auf der Ebene es Verwaltungsrates begonnene Neustrukturierung der elbstverwaltung ist konsequent auf die untere Ebene bertragen worden. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse ei den Agenturen für Arbeit können nicht mehr – wie as früher der Fall war – über Mittel des Eingliederungs- itels oder der freien Förderung entscheiden. Sie kontrol- ieren nur noch die Entscheidungen der Geschäftsfüh- ung. Und dazu sind sie auch mit stärkeren Informations- nd Beratungsrechten ausgestattet worden. Damit existieren die von Ihnen so überzogen darge- tellten Interessenüberschneidungen überhaupt nicht ehr. Meine Rede beenden möchte ich mit einem kleinen eispiel aus der Praxis: Seit Anfang dieses Jahres ist be- anntlich der Verwaltungsrat für die Berufung der Mit- lieder der örtlichen Verwaltungsausschüsse zuständig. uf der Sitzung des Verwaltungsrates am letzten Freitag st die Berufung einer Person in einen Verwaltungsaus- chuss abgelehnt worden. Der Grund: Diese Person war eiter eines örtlichen Bildungsträgers. An diesem eispiel wird einmal mehr deutlich, dass die Selbstver- altung ihrer neuen Rolle gerecht wird und dass die Ver- eidung von Interessenkonflikten innerhalb der Bundes- gentur ernst genommen wird. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Früherkennung, Behandlung und Pflege bei Demenz verbessern – Demenz früh erkennen und behandeln – für eine Vernetzung von Strukturen, die Intensi- vierung von Forschung und Unterstützung von Projekten (Tagesordnungspunkt 14 a und b) Verena Butalikakis (CDU/CSU): 1,2 Millionen enschen mit einer demenziellen Erkrankung und die itbetroffenen Familien erwarten zu Recht Hilfe. Umso ehr bedaure ich, dass ich angesichts dieser ernsthaften hematik zunächst gezwungen bin, gleich zu Beginn fal- che Behauptungen, die von der rot-grünen Regierungs- oalition hinsichtlich des Zeitablaufs in Bezug auf die eute zu behandelnden Anträge immer wieder in den aum gestellt werden, zu widerlegen. Die Wahrheit ist, dass die SPD-Fraktion den von der DP eingebrachten Antrag mit dem Schwerpunkt „Früh- rkennung und Behandlung“ bei der 1. Beratung im 8174 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Februar 2003 abgelehnt hat. Bündnis 90/Die Grünen ha- ben Beratungsbedarf angekündigt und die CDU/CSU hat bei grundsätzlicher Zustimmung Änderungen und Er- gänzungen angemeldet. Zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Ge- sundheit und soziale Sicherung – nach der Anhörung im Mai am 4. Juni 2003 – legte die CDU/CSU-Fraktion den angekündigten fundierten Änderungsantrag vor. Jetzt wäre eine interfraktionelle Einigung möglich gewesen. Aber die rot-grüne Regierungskoalition erklärte deut- lich, dass sie bei einer Abstimmung auch den verbesser- ten Antrag ablehnen werde und schlug vor, den Entwurf für einen interfraktionellen Antrag zu erarbeiten. Die Abstimmung wurde daraufhin ausgesetzt. Nach 5 Monaten, am 5. November 2003, und nach mehreren Nachfragen vonseiten der Opposition, ging dann der Antragsentwurf per E-Mail ein. In der CDU/ CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziales wurde der Antrag sofort in den nächsten beiden Sitzungen am 11. November und abschließend am 25. November be- handelt. Seit Anfang Dezember war der rot-grünen Re- gierungskoalition bekannt, dass wir – wie im Übrigen auch die FDP-Fraktion – den Antrag angesichts grundle- gender Unterschiede in entscheidenden Fragen die rot- grüne Vorlage ablehnen und einen eigenen Antrag zur Verdeutlichung der Unterschiede einbringen werden. Das ist dann auch auf dem normalen parlamentarischen Weg geschehen. Die von mir dargestellten Zeitabläufe – auch die fünf Monate Verzögerung durch die Regierungskoalition – sind belegbar, weiteres Lügen in diesem Zusammenhang somit obsolet. Die betroffenen Menschen interessiert dieses von rot-grün angezettelte Ablenkungsmanöver natürlich überhaupt nicht, denn für sie kommt es auf schnelles Handeln und vor allem auf die Inhalte an. Die heute zur Beratung anstehenden Anträge greifen auf den ersten Blick gleichartige Punkte auf. Der Kol- lege Parr hatte ja schon darauf hingewiesen, dass sie weit über den Schwerpunkt im FDP-Antrag hinausge- hen. Diese Gleichartigkeit der Punkte ist nicht überra- schend, denn die Anregungen und Forderungen von Experten verschiedener Disziplinen und von Betroffe- nenvertretern sind nicht neu. Spätestens als die Sachver- ständigenkommission im April 2002 ihren 4. Alten- bericht zum Thema „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksich- tigung demenzieller Erkrankungen“ vorlegte, waren alle Mängel bei der Erkennung und Versorgung von De- menzkrankheiten zusammengefasst dokumentiert und alle Handlungserfordernisse konkret benannt. Auf den zweiten Blick wird somit offenbar, dass der Antrag der rot-grünen Regierungskoalition eine schal- lende Ohrfeige für die rot-grüne Bundesregierung, ins- besondere für die zuständige Ministerin, ist, denn er do- kumentiert bei der Feststellung der Ist-Situation, dass in den letzten zwei Jahren offensichtlich nichts passiert ist. Das beklagen wir als Opposition seit langem. Das kriti- sieren Ärzte, Selbsthilfegruppen, Pflegekräfte und Ex- p h e P d g u w d P B U d s E s 3 t d U v K m F v l n d d b r S M s D g w m a d n f s F b k i – T S h s F l m l (C (D erten. Für die Betroffenen ist die durch Handlungsunfä- igkeit verlorene Zeit eine Katastrophe. Wie richtig es war, dass die CDU/CSU-Fraktion ihren igenen Antrag „Früherkennung, Behandlung und flege bei Demenz verbessern“ eingebracht hat, wird auf en dritten Blick – bei differenzierter Betrachtung – end- ültig deutlich, wenn es um die Art und Weise geht, wer nd wie konkret zum Handeln aufgefordert wird. Hier ill ich zunächst drei thematische Schwerpunkte beson- ers herausgreifen: Erstens. Die Erweiterung des verrichtungsbezogenen flegebegriffs um den Hilfebedarf für die allgemeine eaufsichtigung und Betreuung in zeitlich begrenztem mfang. Bundesministerin Ulla Schmidt hatte – wie von er durch die Regierung eingesetzten Rürup-Kommis- ion gefordert – in den im Oktober 2003 vorgestellten ckpunkten zur Reform der Pflegeversicherung für die- en Hilfebedarf einen pauschalen Zeitzuschlag von 0 Minuten geplant. In der von der CDU/CSU beantrag- en Aktuellen Stunde am vorletzten Freitag „Zur Zukunft er Pflegeversicherung“ versicherten sowohl Ministerin lla Schmidt wie mehrere Abgeordnete der SPD und on Bündnis 90/Die Grünen, dass trotz Machtwort des anzlers noch in diesem Jahr Verbesserungen für De- enzerkrankte kommen werden. Meine Frage, wie die inanzierung bei der desolaten Kassenlage der Pflege- ersicherung ohne grundlegende Reform, die der Kanz- er ja verboten hatte, gesichert werden soll, wurde aber icht beantwortet. In dem heute zu beratenden Antrag er Regierungskoalition vom 16. Januar 2004 – also vor em „Kanzlermachtwort“ – heißt es: „bedarf der Pflege- egriff … mittelfristig einer Überarbeitung und Erweite- ung.“ Das Chaos dieser Aussagen bestätigt aus meiner icht die Unredlichkeit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im ärz 2001 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbes- erung der Leistungen in der Pflege die Versorgung von emenzkranken durch zusätzliche 30 Minuten beim all- emeinen Hilfe- und Betreuungsaufwand verbessern ollen. Die rot-grüne Regierungskoalition hatte dies da- als mit Hinweis auf den fehlenden Finanzspielraum bgelehnt. Heute fordern wir in unserem Antrag wie- erum diese Leistungsverbesserung für Demenzkranke, icht „mittelfristig“ sondern unmittelbar; und genauso ordern wir auch die notwendige Reform der Pflegever- icherung ein. Zweitens. Die Früherkennung und Behandlung im rühstadium von Demenz. Demenzerkrankungen sind isher zwar noch nicht heilbar, aber der Verlauf der Er- rankung kann – wie Studien belegen – bei Erkennung m frühen Stadium durch eine gezielte medikamentöse so genannte Antidementiva – und nichtmedikamentöse herapie – aktivierende Hilfe – verzögert werden. Die achverständigenkommission zum 4. Altenbericht stellt ierzu fest, dass es gerade gegenüber der Grundlagenfor- chung erhebliche Defizite in der anwendungsbezogenen orschung gibt. Ebenso müssen Erkenntnisse der Grund- agenforschung stärker in praxisbezogene Behandlungs- aßnahmen umgesetzt werden. Der dringende Hand- ungsbedarf in diesem Bereich wird durch zwei Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8175 (A) ) (B) ) statistische Zahlen belegt: Erkannt werden nach Exper- tenschätzungen derzeit nur circa 50 Prozent der De- menzerkrankungen in einem frühen Stadium, beim Ein- setzen einer effizienten Medikation im Frühstadium wird der Krankheitsverlauf um etwa ein Jahr verzögert. Entsprechend der dargelegten Handlungsnotwendig- keit fordern wir in unserem Antrag, verstärkt For- schungsvorhaben zu initiieren und Früherkennungs- und Frühbehandlungskonzepte zu entwickeln und zu fördern. Im Antrag der rot-grünen Regierungskoalition findet sich zu der gesamten Thematik dagegen der lapidare Satz: „Die bereits ergriffenen Initiativen … sind zügig weiterzuführen.“ Eine konkrete Aufforderung direkt an die Bundesregierung zum Handeln findet sich dagegen in diesem Antrag nur an einer Stelle – und damit sind wir beim dritten thematischen Schwerpunkt, den ich geson- dert herausstellen möchte. Drittens. Die wohnortnahen Beratungs- und Versor- gungsangebote. Die Wichtigkeit einer vielfältigen Struktur dieser Hilfeangebote vor Ort sowohl für die Erkrankten als auch besonders für die pflegenden Angehörigen ist un- umstritten. Im rot-grünen Antrag wird die Bundesregie- rung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Länder und Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen und die Angebote ausbauen. Den schwarzen Peter direkt den Ländern und Kommunen zuzuschieben, bringt uns ange- sichts ihrer bekanntermaßen kastastrophalen Finanzlage keinen Schritt weiter. Der Hinweis auf das Pflegeleistungs-Ergänzungsge- setz, durch das die Kommunen finanziell stärker unter- stützt werden sollen, unterstreicht die Unredlichkeit der Regierungskoalition an diesem Punkt. „20 Millionen Euro stehen ab 1. Januar 2002 für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte zu- sätzlich zur Verfügung, lautete damals die Ankündigung. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Während die Länder und Kommunen aus ihren leeren Kassen zusätzlich 10 Millionen Euro bereitstellen sollen, damit im Rahmen der paritätischen Finanzierung die 10 Millionen Euro der Pflegekassen eingebracht werden, strich das zuständige Ministerium genau in diesem Be- reich in den Haushaltsjahren 2002 bis 2004 insgesamt 9 Millionen Euro, wie ein Blick in den Bundeshaushalts- plan bei Kapitel 15 02, Titel 684 11 und 893 11 beweist. Das ist rot-grüne Politik: Der Bund stiehlt sich aus der Verantwortung und spart; die Länder und Kommunen sollen zahlen. Für die CDU/CSU-Fraktion ist der weitere Ausbau der wohnortnahen Angebotsstruktur verbunden mit der Forderung nach einer fairen Finanzierung unter Beteiligung des Bundes. So steht es in unserem Antrag. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, endlich umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Früherkennung, Forschung, Prävention und Pflege im Bereich der Demenzerkrankungen voranzutreiben; denn für die im Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen vorgebrachten Lobeshymnen auf die bereits erfolgten so g r M f u r d s o t s g s w T a l s o A i b S s k l s g I d k k g b v s 8 d g r u w D d H z z l n d e (C (D enannten Anstrengungen und Initiativen der Regie- ungskoalition ist wirklich keine Zeit mehr. Hilde Mattheis (SPD): Niemand bezweifelt, dass enschen, die an Demenz erkrankt sind, besonderer Hil- en bedürfen. Niemand bezweifelt, dass die Betreuung nd Versorgung eine besondere gesellschaftliche He- ausforderung ist. Und niemand bezweifelt, dass wir uns ieser Herausforderung in Zukunft verstärkt stellen müs- en. Jeder von uns, der in seiner Familie, im Freundes- der Bekanntenkreis Menschen begleitet hat oder beglei- et, die sich immer weiter von der Person entfernen, die ie einmal waren, kann dies in besonderer Weise bestäti- en. Der gesamte Tag wird bestimmt von den Bedürfnis- en dieser Pflegebedürftigen, der Tag läuft nicht so ab, ie wir, die wir nicht an Demenz erkrankt sind, uns den ag einteilen. Der Prozess ist oft schleichend. Was für Angehörige nfangs aussehen mag wie eine leichte Altersvergess- ichkeit kann sich rasant verschlimmern. Demente unter- cheiden dann oft nicht zwischen Tag und Nacht, haben ft einen starken Bewegungsdrang, kennen die nächsten ngehörigen nicht mehr, wollen nach Hause, obwohl sie n der Wohnung sind, in der sie seit 30 oder 40 Jahren le- en. Beim Anziehen „vergessen“ sie, was sie mit dem trumpf, der in ihrer Hand ist, tun wollten. Selbstver- tändlichkeiten werden zu unüberbrückbaren Schwierig- eiten – eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist erforder- ich. Demente können nicht mehr selbstständig am gesell- chaftlichen Leben teilnehmen. Auch ihre Angehörigen eraten durch den ständigen Betreuungsbedarf in soziale solation. Oft ist die extreme Belastung so groß, dass nur ie stationäre Betreuung übrigbleibt, und oft gibt es gar eine nahen Angehörigen, die die Pflege übernehmen önnten. Unser medizinischer Fortschritt macht ein immer län- eres Leben möglich. Lag vor hundert Jahren die Le- enserwartung bei nur 46 Jahren, werden wir heute sehr iel älter. 2050 wird die Lebenserwartung um weitere ieben Jahre steigen, das heißt Frauen werden im Schnitt 7 Jahre, Männer 82 Jahre alt. Mit der steigende Zahl der Hochbetagten steigt auch ie Zahl der Demenzerkrankten. Bei den über 80-Jähri- en ist heute jeder fünfte betroffen, bei den über 90-Jäh- igen jeder dritte. Bis zum Jahr 2020 wird ihre Zahl von nter 1 Million auf über 1,2 Millionen Menschen an- achsen, die an Demenz leiden. Sie werden zu zwei ritteln von ihren Angehörigen versorgt. Sie leben aller- ings mit zunehmendem Alter häufig allein in ihrem aushalt. Von den 70- bis 75-Jährigen sind es 31,8 Pro- ent, von den 75- bis 80-Jährigen sind es bereits 46 Pro- ent. Und 60,1 Prozent der über 80-Jährigen wohnen al- ein, meist unter ungünstigen Wohnbedingungen, die icht flexibel genug sind, um dem Hilfe- und Pflegebe- arf entsprechend umgestaltet zu werden. Diese demografische Entwicklung beinhaltet also ine große gesellschaftliche Herausforderung. Wir 8176 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) müssen entscheiden, wie wir mit den älteren und hoch- betagten Menschen in unserer Gesellschaft umgehen, welche Unterstützung, Beratung und Angebote wir bie- ten, um das Leben in der dritten Lebensphase so zu ge- stalten, dass ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben innerhalb und nicht nur am Rand der Gesellschaft möglich ist. Die Herausforderungen sind nicht nur erkannt, es sind bereits wichtige Schritte unternommen worden. Ich nenne zum Beispiel das Pflegeleistungs-Ergänzungsge- setz und das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege, die unter der Regierung von Rot-Grün auf den Weg ge- bracht wurden. Trotzdem besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Diese Einsicht besteht parteiübergreifend. Denn, das sollte damit auch klar sein, das Thema eignet sich nicht für parteipolitische Spielchen. Dafür ist die Situation der Menschen, die von Demenz betroffen sind, zu ernst. Wem es bei dem Thema allein auf eine Schlagzeile an- kommt oder wer durch Tricksereien den Eindruck ver- mitteln möchte, allein nur die Problematik zu sehen, handelt unseriös. Vor ungefähr einem Jahr gab es bereits eine Debatte zu diesem Thema in diesem Hohen Haus. Dabei wurde von allen Parteien die Wichtigkeit des Themas bekundet. Es wurde vereinbart, interfraktionell an dem Thema weiter zu arbeiten. Wir, SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen, sollten einen ersten Antragsentwurf vorlegen. Das haben wir gemacht. Schon im letzten Jahr lag der Entwurf vor. Die FDP hat sich sofort ausgeklinkt, die Berichterstatterin der CDU signalisierte zunächst ihre Bereitschaft, Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Dann entschloss sich die CDU, einen eigenen Antrag vorzulegen. Wenn jetzt platt behauptet wird, wir hätten den Antrag von der CDU „abgeschrieben“, entspricht das weder dem tatsächlichen Ablauf, noch ist eine solche Behauptung der Ernsthaftigkeit der Sache angemessen. Ich halte fest: Der Entwurf der Regierungskoalition war der Opposition lange bekannt. Welches sind jetzt die zentralen Forderungen unseres Antrags, des Koalitionsantrags, und welche Forderungen erhebt die CDU? Im Großen und Ganzen schließt sich die CDU dem an, was meine Kollegin von Bündnis 90/Die Grünen und ich vorgearbeitet hatten: Wir sind uns einig: In Sachen Forschung, Prävention und Unterstützung der Angehöri- gen brauchen wir Verbesserungen. In diesen Bereichen muss mehr getan werden. Wir sind uns einig, dass die bereits ergriffenen Initiativen zur Verbesserung der Früherkennung und Therapie von Demenzerkrankungen zügig weiterzuführen sind. In die Aus-, Fort- und Wei- terbildung der Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegekräfte sollten demenzbezogene Pflichtbausteine aufgenommen werden. Wir sind uns ei- nig, dass kostenträgerübergreifende finanzielle Anreiz- strukturen geschaffen werden, um Prävention und Reha- bilitation zu fördern. Die Bevölkerung muss mithilfe von Aufklärungskampagnen mehr Informationen über das Krankheitsbild erhalten. Neben der Aufklärung muss die Enttabuisierung der Demenzkrankheiten im Mittelpunkt stehen. Wir sind uns einig, dass für pflegende Angehö- r s W h u e K c g s c b W B A m g E t M t d z e d b l u A b c b t g w e d c g d p b M d D f D t c m c t b d (C (D ige demenzkranker Menschen Informations-, Supervi- ions- und Ausbildungsangebote bereitstehen müssen. ir sind uns einig, dass Familien und pflegende Ange- örige eines Netzes abgestufter, bedürfnisorientierter nd gemeindenaher Hilfen und Versorgungsangebote inschließlich niedrigschwelliger Angebote bedürfen. Sie brauchen Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, urzzeitpflegeangebote und unterstützende ehrenamtli- he Hilfe. Selbsthilfeorganisationen müssen vor Ort ein- erichtet und bekannt gemacht werden. Als Alternative zum traditionellen Wohnen im Heim ind in der Pflegeversicherung und in den heimrechtli- hen Vorschriften – hier insbesondere der Heimmindest- auverordnung – neue Wohnformen wie zum Beispiel ohn- oder Hausgemeinschaften zu fördern. Wir wissen, Länder und Kommunen müssen mit ins oot, müssen ihrer Verantwortung nachkommen und die ngebote, die den Verbleib im häuslichen Umfeld er- öglichen, ausbauen. Das geht nicht ohne Geld, das eht nicht von heute auf morgen, aber alle politischen benen müssen auch wissen: Stationäre Angebote sind eurer und für die Menschen immer nur die zweitbeste öglichkeit. Wir fordern darüber hinaus – und sind bei den Punk- en, die ich schon genannt habe, auch präziser –, die von en einzelnen Bundesministerien geplanten Maßnahmen ur Verbesserung der Versorgungssituation demenziell rkrankter Menschen aufeinander abzustimmen und mit en Bundesländern eine Querschnittsarbeitsgruppe zu ilden. Die Förderung einer vergleichenden internationa- en Zusammenarbeit soll die Erstellung von Evaluations- nd Wirksamkeitsstudien erleichtern und verbessern. ls Basis für ein qualitätsgesichertes Versorgungsange- ot müssen bundeseinheitliche Pflegeleitlinien entwi- kelt werden. Eine weitere zentrale Forderung ist, dass der Pflege- egriff in der Pflegeversicherung mittelfristig überarbei- et und erweitert wird. Das wird im CDU-Antrag auch efordert. Wir sind darüber hinaus wieder viel genauer, enn es um weitere Schritte geht. Wir fordern, im Zuge ines ausführlichen, qualitätsgesicherten Assessments ie Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen verbindli- hen Hilfe- bzw. Maßnahmenplan festzulegen. Das Be- utachtungsverfahren muss so weiterentwickelt werden, ass auch präventive, rehabilitative und aktivierende As- ekte stärker berücksichtigt werden. Pflegebedürftige rauchen einen individuell zugeschnittenen Hilfe- bzw. aßnahmenplan, da sie keine einheitliche Gruppe, son- ern Individuen mit unterschiedlichen Kompetenzen und efiziten sind. Daraus ergeben sich unterschiedliche An- orderungen an Betreuung, Pflege und Therapie. In der emenzdiagnostik und -behandlung sowie bei der Be- reuung Demenzkranker ist eine Qualitätskontrolle si- herzustellen. Die Ergebnisse dieser Qualitätskontrolle üssen der Öffentlichkeit in leicht verständlicher Spra- he zugänglich gemacht werden. Die bewertende Institu- ion sollte auch Beratungsfunktion vor Ort haben. Sofern estehende Institutionen dies nicht leisten können, ist er Aufbau neuer Strukturen erforderlich. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8177 (A) ) (B) ) Wir wollen auf die Situation der jeweiligen Einrich- tung und ihrer Bewohner bezogene Instrumente zur Per- sonalbemessung flexibel gestalten. Außerdem sind wir uns einig, dass die Gesetze zur Reform der Alten- und Krankenpflegeausbildung so umgesetzt werden müssen, dass die besonderen Belange Demenzkranker in der Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden. Kennt- nisse, Zusatzqualifikationen oder Spezialisierungen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Palliativ- pflege sind notwendig. In Aus- und Weiterbildung sollen insbesondere solche Pflegekonzepte vermittelt werden, die die Möglichkeit der aktiven Teilhabe am täglichen Leben eröffnen. In diesen Dingen sind wir uns also größtenteils einig. Warum, fragt sich also der vernunftbegabte Mensch, wa- rum nur macht die CDU einen eigenen Antrag? Wenn das Thema nicht so bitterernst wäre, könnte man hier sa- gen, dass der CDU-Antrag zur Förderung der Demenz- kranken eine Betroffeneninitiative ist. Die CDU zeigt nämlich erstaunliche Gedächtnislücken, was ihre frühere Haltung zu Initiativen zur Verbesserung der Lebenssitua- tion von Demenzkranken betrifft. Auf alle Fälle ist die- ser Antrag der Opposition überflüssig und rein taktisch motiviert. Wie eingangs erwähnt, ist nach anfänglicher konstruktiver Mitarbeit die Opposition Ende letzten Jah- res aus dem Projekt ausgestiegen. Was unterscheidet nun also die beiden Anträge? Außer, dass im Antrag sehr unfachlich Demenz mit Alz- heimer gleichgesetzt wird, geht es auch um medikamen- töse Behandlungsmaßnahmen. Was sich hinter der gefor- derten optimalen medikamentösen Behandlung von Alzheimer im Frühstadium verbirgt, ist dasselbe, was die FDP forderte, als sie im letzten Jahr die Aufhebung der Deckelung der Behandlung von Demenzkranken ver- langt hat: Wertschöpfung auf Kosten der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft! Niemand wird generell gegen die Verabreichung von Medikamenten sein, wenn sie den Patienten helfen. Das ist selbstverständlich. Wenn wir hier aber von Cholinesterasehemmern und Actylcholinesterasehemmern reden, empfehle ich, ein solches Präparat zu beschaffen und sich den Beipackzet- tel durchzulesen: Abdominale Beschwerden, Verwirrt- heit, verstärkter Bewegungsdrang und Gedächtnis- störungen. Das liest sich, als wollten FDP und CDU vor allem bei Alzheimerpatienten den Teufel mit dem Belze- bub austreiben. Und dabei wissen sie es eigentlich besser: In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD zum Thema „Lage der Demenzkranken in Deutschland“ hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung 1996 auf die Frage nach medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten Cholin- esterasehemmer ausdrücklich abgelehnt. Begründung: „Von einem Teil der Patienten wird das Präparat wegen Übelkeit und Erbrechen nicht vertragen. Es kann abdo- minale Beschwerden, Appetitverlust und gelegentliche vorübergehende Verwirrtheitszustände auslösen. Aus den bisherigen Untersuchungen geht zudem hervor, dass es zu Leberfunktionsstörungen führen kann.“ Der thera- peutische Nutzen für eine kleine Gruppe von Patienten wird in dieser Antwort nicht bestritten – das tun wir auch nicht. Wir müssen aber sehr darauf Acht geben, dass De- m e D T A P V r m m D g t L i i w r B Z l H r S v A w b w g B l t r A U u u s z k g t A b r g D g a l w v r (C (D enzkranke nicht zum Spielball einer einseitigen inter- ssensgeleiteten Politik werden. Natürlich wollen und werden wir die Situation der emenzkranken verbessern, wir werden alle Hilfs-, und herapiemöglichkeiten vorurteilsfrei prüfen. Aber eine ufhebung der Deckelung ist ein Signal, das kreative otenziale untergräbt. Wir brauchen eine stärkere ernetzung der Hilfsangebote, eine Förderung des eh- enamtlichen Engagements, die Verknüpfung von nicht edikamentösen und medikamentösen Behandlungsfor- en, aber wir brauchen keine einseitige Aufhebung der eckelung, die nur signalisiert, dass hemmungslos zuge- riffen werden kann. Demenzkranke brauchen insbesondere soziale Be- reuung und Ansprache, Annahme in ihrer besonderen ebenssituation, die nicht durch Sturzhelme, wie auch m CDU-Antrag gefordert, „aufgefangen“ wird, sondern nsbesondere durch menschliche Zuwendung geleistet erden kann. Das ist die gesellschaftliche Herausforde- ung, vor der wir stehen. Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die undesregierung weiß, dass angesichts der erwarteten unahme demenzieller Erkrankungen großer Hand- ungsbedarf besteht, um unsere Gesellschaft auf diese erausforderung vorzubereiten. Deshalb ist die Bundes- egierung bereits heute auf vielen Gebieten aktiv, um die ituation demenzkranker Menschen in Deutschland zu erbessern. So beschreibt der 2002 erschienene Vierte ltenbericht der Bundesregierung die Probleme, denen ir in Zukunft gegenüberstehen werden bzw. zum Teil ereits gegenüberstehen. Außerdem zeigt er Wege auf, ie wir als Gesellschaft mit dieser Herausforderung um- ehen können. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse arbeitet das MGS an Verbesserungen hinsichtlich der Frühbehand- ung und Früherkennung von Demenz. In einem ak- uellen Forschungsprojekt des BMGS wird eine „Ge- ontopsychiatrische Handreichung für Hausärzte und llgemeinmediziner“ erarbeitet. Sie soll die Ärzte beim mgang mit demenzkranken Menschen unterstützen nd vorhandenes Wissen besser vermitteln. Weiterhin fördert das Bundesministerium für Bildung nd Forschung das „Kompetenznetz Demenzen“, in dem ich 13 universitäre, vor allem psychiatrische Zentren usammengeschlossen haben. Beteiligt sind auch Kran- enhäuser, niedergelassene Ärzte, insbesondere All- emeinmediziner, Industrieunternehmen und Patien- enorganisationen wie beispielsweise die Deutsche lzheimer Gesellschaft. Dieses Kompetenznetzwerk ar- eitet gegenwärtig an Leitlinien für Diagnostik und The- apie demenzieller Erkrankungen. Ziel ist, die Versor- ungsqualität bei Demenz deutlich zu verbessern. iesem Ziel, nämlich der Verbesserung der Versor- ungsqualität unter anderem bei Demenzkranken, dient uch die Neuregelung der Altenpflegeausbildung, die etztes Jahr in Kraft trat. Für die betroffenen demenzkranken Menschen haben ir hinsichtlich ihrer Leistungsansprüche in der Pflege- ersicherung bereits einen ersten Schritt zur Verbesse- ung der Lage getan. Am 1. Januar 2002 trat das 8178 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Pflegeleistungsergänzungsgesetz in Kraft. Seitdem ste- hen rund 550 000 Pflegebedürftigen mit erheblichem all- gemeinen Betreuungsbedarf zusätzlich 225 Millionen Euro zur Verfügung. Die Neuregelung ermöglicht erst- mals die finanzielle Förderung zusätzlicher Versorgungs- angebote und Hilfen für demenzkranke Pflegebedürftige aus Mitteln der Pflegeversicherung. Diese Beispiele zeigen, dass wir den Handlungsbe- darf bei demenziellen Erkrankungen erkannt haben und bereits heute daran arbeiten, die Situation zu verbessern. Das kann und darf natürlich nicht heißen, dass wir bei dem bisher Erreichten stehen bleiben. Im Gegenteil: Wir werden diese Anstrengungen noch weiter vorantreiben; denn wir wissen, dass Demenz eine der großen Heraus- forderungen der Zukunft für unser Gesundheitswesen sein wird. Deshalb haben wir hier heute diesen Antrag vorge- legt. Er beschreibt die Ziele, welche die Bundesregie- rung beim Umgang mit dem Thema Demenz verfolgt. Außerdem skizziert der Antrag die Maßnahmen, die wir Schritt für Schritt ergreifen werden, um der gesellschaft- lichen Herausforderung durch Demenzerkrankungen ge- recht zu werden. Ein zentrales Ziel rot-grüner Politik ist es, die Präven- tion und Rehabilitation von Pflegebedürftigkeit zu fördern. Bezogen auf die Demenzerkrankungen heißt das: Die Krankheit muss möglichst früh erkannt und be- handelt werden. Außerdem müssen die betroffenen Men- schen möglichst stark aktiviert werden, um das Fort- schreiten der Krankheit zu verhindern. Dazu gehört, dass sie in einem Umfeld wohnen und leben können, in dem sie ihre verbliebenen Potentziale voll ausschöpfen kön- nen. In diesem Zusammenhang existieren mittlerweile zahlreiche viel versprechende Projekte zu neuen Wohn- formen, die auch von der Bundesregierung gefördert werden. Jetzt kommt es darauf an, diese Angebote in der Breite zu entwickeln. Dabei wollen wir den ambulanten Bereich stärken. Niedrigschwellige Angebote und die Einbindung von Selbsthilfegruppen sind aus unserer Sicht unerlässlich, wenn die Versorgungsqualität verbes- sert werden soll. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, Ange- hörige von demenzkranken Menschen zu unterstützen. Sie werden durch Pflege und Betreuung oft bis an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit gefordert. Deshalb ist es wichtig, dass entlastende Ver- sorgungsangebote wie zum Beispiel Tages- oder Nacht- pflegeeinrichtungen flächendeckend verfügbar gemacht werden. Außerdem brauchen wir gerade im Pflegebe- reich bessere Informations- und Beratungsangebote. Bei diesen Fragen kann die Bundesregierung jedoch allen- falls günstige Rahmenbedingungen setzen. Für die kon- krete Umsetzung sind die Länder bzw. die Kommunen verantwortlich. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Pflegebegriff in der Pflegeversicherung erweitert wird. Bisher konzen- triert sich die Pflegeversicherung auf die Unterstützung bei körperlichen Verrichtungen, also auf den Ausgleich von körperlichen Defiziten. Menschen, die nur kontinu- ierliche Aufsicht oder Anleitung brauchen, werden von d b M s te f g L e s c g b r a E s k P d R m d w V d R e w h n P r B d a n s m 1 u n z d t K e i m A s u g (C (D er Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasst. Die esonderen Bedürfnisse zum Beispiel demenzkranker enschen werden folglich nicht ausreichend berück- ichtigt. Das wollen wir ändern. Deshalb ruhen wir uns nicht auf dem bisher Erreich- n aus. Bei der bevorstehenden Pflegeversicherungsre- orm werden wir weitere Schritte unternehmen, um die enannten Ziele zu erreichen. Wir werden zusätzliche eistungen unter anderem für Menschen mit Demenz inführen. Das wird dazu führen, dass circa 60 000 Men- chen erstmals Leistungen aus der sozialen Pflegeversi- herung erhalten. Zahlreiche andere werden höher ein- estuft werden als bisher. Dabei soll es jedoch nicht leiben. Mittelfristig wollen wir das Einstufungsverfah- en so verändern, dass der gesamte Unterstützungsbedarf bgebildet wird. Grundlage eines solchen ganzheitlichen instufungsverfahrens soll ein erweiterter Pflegebegriff ein. Außerdem wollen wir den ambulanten Bereich stär- en, indem wir die ambulanten Leistungssätze in der flegeversicherung spürbar anheben. Parallel dazu wer- en wir überprüfen, inwieweit bestehende gesetzliche egelungen die Entstehung neuer, innovativer Wohnfor- en gerade auch für demenzkranke Menschen behin- ern. Sollte es hier rechtliche Hindernisse geben, dann erden wir diese beseitigen. Sie sehen also: Wir arbeiten konsequent weiter an der erbesserung der Situation demenzkranker Menschen in iesem Land. Von einem Ende der Reformen kann keine ede sein. Die Pflegeversicherungsreform wird auch ine Reform für demenzkranke Menschen sein und sie ird definitiv in dieser Legislaturperiode kommen. Da- er appelliere ich an die Opposition: Verweigern Sie sich icht! Die Menschen in diesem Land brauchen keinen arteienstreit beim Thema Pflege. Für taktische Spiele- eien taugt dieses Thema nicht. Detlef Parr (FDP): Vor über einem Jahr hat die FDP- undestagsfraktion einen Antrag zum Thema Demenz in en Bundestag eingebracht. Jetzt endlich haben auch die nderen Fraktionen erkannt, dass im Sinne der betroffe- en Erkrankten und Angehörigen dringend eine Verbes- erung von Früherkennung und Behandlung von De- enz erreicht werden muss. Besser spät als nie. In Deutschland leiden schätzungsweise mehr als ,2 Millionen Menschen unter der Alzheimer Krankheit nd anderen Demenzkrankheiten. Mit steigendem Alter immt das Erkrankungsrisiko zu. Weltweit sind 5 Pro- ent der Männer und 6 Prozent der Frauen über 60 davon irekt betroffen. Über 20 Prozent der Menschen, die äl- er als 80 Jahre sind, sind allein von der Alzheimer rankheit betroffen. Die Last für unser Pflegesystem ist norm. Die Behandlung eines Patienten, der nicht mehr n der Lage ist, die Alltagsaufgaben zu bewältigen, ist it großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Die uswirkungen der Krankheit spüren nicht nur das Ge- undheitssystem, sondern vor allem auch die Familien nd Freunde der Betroffenen. Es ist absehbar, dass auf- rund der bekannten demographischen Entwicklung in Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8179 (A) ) (B) ) unserem Land diese Krankheiten eine zunehmende Rolle in unserer Gesellschaft spielen werden. Dabei ist man schon heute mit einfach handhabbaren und für den Patienten nicht belastenden diagnostischen Werkzeugen in der Lage, normale Leistungseinbußen des Gehirns von krankhaften Störungen zu unterschei- den. Insbesondere ist die Früherkennung der Alzheimer Krankheit heute ambulant mit einer Trefferquote von über 90 Prozent möglich. Dabei spielen als erste Anlauf- stelle für Patienten häufig die Hausärzte eine wichtige Rolle. Sie sind am ehesten in der Lage, bei langjährigen Patienten auch kleinere Veränderungen wahrzunehmen, die dann von hierauf spezialisierten Fachärzten auf ihre Ursachen hin untersucht werden müssen. Diese Früher- kennung ermöglicht individuell zugeschnittene Maßnah- men, die für den Patienten einen spürbaren Behand- lungserfolg bewirken können. In der Frühphase und der mittleren Phase kann eine kombinierte Behandlung mit Antidementiva und aktivierenden Maßnahmen im Hin- blick auf die Hirnleistung, also eine Kombination von medikamentöser und nicht medikamentöser Behand- lung, das weitere Fortschreiten der Krankheit deutlich hinauszögern. Dass dies möglichst gut gelingt, ist nicht nur für die Familie wichtig, sondern könnte auch unser Pflegesystem entlasten. Aber in Deutschland ist in naher Zukunft ein flächen- deckender Pflegepersonalmangel zu erwarten. Die pfle- gerische Versorgung der Bürger und Bürgerinnen ist ge- fährlich infrage gestellt. Personelle Engpässe, steigende Arbeitsbelastung und abnehmende Eignung der Bewer- ber werden vorausgesagt. Die Früherkennung und Frühbehandlung von De- menzkrankheiten kann helfen, diese Probleme zu ver- mindern. Wenn die Betroffenen länger in ihren Familien oder auch allein leben können, ist das mit einem deutli- chen Zuwachs an Lebensqualität bei gleichzeitiger Re- duzierung von Pflegekosten verbunden. Die Demenzfrüherkennung muss optimiert werden, um den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes die Möglichkeit zu geben, selbst etwas für ihre Gesunder- haltung zu tun, über eine frühzeitige Behandlung mög- lichst lange ein eigenständiges Leben zu führen und die eigene Lebensqualität zu verbessern. Die Forderungen der FDP sind klar, präzise und im Sinne der Demenzkranken und derjenigen, die diese Krankheit in Zukunft erleiden müssen: Wir brauchen eine Intensivierung der Versorgungs- und Ursachenfor- schung auf dem Gebiet der Demenzerkrankung. Bereits vorhandene Behandlungsansätze müssen weiter unter- sucht und die Entwicklung von Methoden zur Verhinde- rung bzw. zum Hinauszögern von Demenzerkrankungen gefördert werden. Ein flächendeckendes und qualitätsgesichertes Früh- erkennungsprogramm muss aufgebaut, etabliert und fi- nanziert werden. Validierte Früherkennungsuntersu- chungen vermeiden spätere hohe Kosten. Es ist sinnvoll für die Kassen, rechtzeitig zu investieren. Wir brauchen eine Unterstützung und Förderung nicht medikamentö- ser Behandlungsmaßnahmen für Demenzerkrankte auch i m H S W B r u tr F D ä K c D D d f b r h w e m d r m R d d s g V k A w t g B l j r r v V l b (C (D m Frühstadium. Die Rehabilitation für Demenzkranke it dem Ziel einer Verbesserung des selbstständigen andelns muss weiterentwickelt werden. Größtmögliche elbstbestimmung ist ein Kernziel unserer Bemühungen. ir müssen einen Konsens über einen evidenzbasierten ehandlungskorridor für eine Diagnosekette zur Siche- ung einer qualitätsgesicherten Demenzfrüherkennung nd -behandlung finden. Eine Verbesserung der Ausbildung im gerontopsychia- ischen Bereich und die Entwicklung entsprechender ort- und Weiterbildungsangebote für Hausärzte und auf emenzdiagnose und -behandlung spezialisierte Fach- rzte ist dringend geboten. Eine enge Verzahnung und ooperation zwischen den einzelnen Versorgungsberei- hen einschließlich der Pflegeeinrichtungen, in denen emenzkranke behandelt werden, muss geschaffen werden. ie Finanzierung der ärztlichen Leistungen außerhalb er gedeckelten Gesamtvergütung und Herausnahme der ür Vorsorge und Therapie von Demenzerkrankungen enötigten Arzneimittel aus den Richtgrößenvereinba- ungen muss sichergestellt werden. Dass diese Forderungen berechtigt sind, hat die An- örung im letzten Jahr bestätigt. Der SPD-Antrag be- eist, dass die Regierungspartei zwar die Notwendigkeit rkennt, dass wir uns um die Demenzkranken kümmern üssen, sie aber die Frage der Finanzierung der notwen- igen medikamentösen und nicht medikamentösen The- apie nicht löst. Mehr Kontrolle, Qualitätszirkel, Assess- ents sind ihre Forderungen. Kurz: Wieder einmal mehr egulierung und Bürokratie sind ihre für mich unbefrie- igenden Antworten. Die Anhörung und die Debatten im Ausschuss wer- en zeigen, wie unsere jeweiligen Anträge zu werten ind und wie wir im Sinne der Patienten und Angehöri- en zu einem Abschluss kommen, der tatsächlich eine erbesserung der Situation der Demenzkranken bewir- en kann. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Konsequenzen aus Dresdener Bombenfund ziehen (Tagesord- nungspunkt 15) Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Ich frage mich, ieso man diesen Antrag überhaupt im Plenum debat- iert. Da werden Forderungen an die Bundesregierung erichtet, über die ich nur den Kopf schütteln kann: zum eispiel eine spezifizierte Gefährdungsanalyse zu erstel- en. Diese Arbeit ist das tägliche Brot jeder Polizei auf eder Ebene. Zu der Aufforderung an die Bundesregie- ung, für eine umfassende Aufklärung und Sensibilisie- ung zu sorgen, die Mitarbeit der Bevölkerung zu akti- ieren: Das gehört zum täglichen Brot von Polizei, von erantwortlichen in der Bundespolitik, in der Landespo- itik, in der Kommunalpolitik. Am 6. Juni 2003 wurde auf dem Dresdner Haupt- ahnhof eine Kofferbombe aufgefunden und entschärft. 8180 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Am 24. Juni 2003 stellt die CDU diesen Antrag und bringt ihn in Zusammenhang damit, dass Deutschland offensichtlich Zielland von Terroristen sei. Das einzige, was zu diesem Zeitpunkt feststand, war, dass ein terro- ristischer Hintergrund nicht auszuschließen ist. Im September wurde als Täter für diese Kofferbombe ein 62-jähriger Finanz- und Immobilienmakler aus dem Vogtland verhaftet. Der Tat lag ein Erpressungsversuch gegen die Deutsche Bank zugrunde. Das alles interessiert die CDU/CSU-Fraktion aber nicht. Ihr geht es darum: Angst schüren, die Bevölke- rung verunsichern, die Bundesregierung verunglimpfen und absolute Sicherheit fordern. So tönt es aus ihren Rei- hen. Wir sagen: Abklären, analysieren, das Richtige tun. Das haben wir gemacht, das hat die Bundesregierung ge- macht. Das ist ihr täglich Brot. Der Bundesgrenzschutz hat gemäß § 27 Bundes- grenzschutzgesetz die rechtliche Möglichkeit, selbst- tätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte auf Bahnhöfen und Flughäfen einzusetzen, um Gefahren von Benutzern der Anlagen oder Einrichtungen der Ei- senbahnen des Bundes abzuwehren. Diese Möglichkeit nutzt der Bundesgrenzschutz zum Beispiel in enger Zu- sammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG. Auf nahezu allen großen Bahnhöfen befinden sich erkennbar instal- lierte Kameras. Nach dem Auffinden des Sprengsatzes auf dem Hauptbahnhof Dresden wurde die Überwa- chung der einzelnen Bahnhöfe nochmals intensiviert. Auch in Zukunft wird der Bundesgrenzschutz selbst- tätige Bildaufnahmegeräte einsetzen und die Aufnah- men, soweit zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung notwendig und erforderlich, auch aufzeichnen. Der Bundesgrenzschutz leistet hier gute und professi- onelle Arbeit. Ihre Forderung an die Bundesregierung ist eine verklausulierte Kritik am Bundesgrenzschutz, die jeder Grundlage entbehrt und die ich zurückweise. Die Forderung der Union an die Bundesregierung, Gefähr- dungsanalysen zu erstellen, bei risikosensiblen Orten, wie Bahnhöfen, Flughäfen und Seehäfen, Videoauf- zeichnungen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung rund um die Uhr zu betreiben und für einen Datenaus- tausch zu sorgen, geht ins Leere. Ihr Antrag ist lediglich geeignet gewesen, um Presse- erklärungen absetzen zu können, aber völlig ungeeignet für Aktivitäten des Deutschen Bundestages und der Bun- desregierung. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Günter Baumann (CDU/CSU): Am Freitag vor Pfingsten vergangenen Jahres sind Hunderte von Men- schen im Dresdener Hauptbahnhof knapp einer Katastro- phe entgangen. Auf einem Bahnsteig war ein herrenloser Koffer aufgefallen. Wie sich später herausstellte, enthielt er eine Kofferbombe mit TNT-Sprengstoff. Wäre er ge- zündet worden, hätte es ein furchtbares Blutbad gege- ben. Nur die Wachsamkeit eines Bahnangestellten und der professionelle Einsatz des Bundesgrenzschutzes hat uns davor bewahrt. g r s n s n K m u z u w V w V l D s d f d a c s k i s d h a A w c s g b j h i F d i I t Ü 4 d e a f B d p z Ü (C (D Der Bombenfund von Dresden hat uns allen deutlich emacht: Deutschland ist nicht länger nur Zuschauer ter- oristischer Greueltaten in aller Welt. Deutschland ist elbst ein Ziel terroristischer Aktivitäten. Wir sind hier icht eine Insel der Seligen, nicht abseits vom Weltge- chehen, sondern mittendrin. Dieser Einsicht in die euen Risiken müssen aber auch sicherheitspolitische onsequenzen folgen. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits im Juni 2003, un- ittelbar nach dem Dresdener Bombenfund, reagiert nd den heute zu beratenden Antrag eingebracht. Unsere entrale Forderung lautet, dass an allen risikosensiblen nd gefährdeten Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr ie Flughäfen, Bahnhöfen und Seehäfen unverzüglich ideoanlagen mit Tag- und Nachtbetrieb eingerichtet erden. Die Aufzeichnungen sollen der Aufklärung und erhinderung von Straftaten dienen. Sie sind unverzüg- ich zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. abei ist der Austausch der Daten mit Bundesgrenz- chutz und Landespolizeien zu gewährleisten. Außer- em fordern wir die Bundesregierung auf, über eine um- assende Aufklärung und Sensibilisierung die Mitarbeit er Bevölkerung zu aktivieren und eine Gefährdungs- nalyse vorzulegen. Im Zentrum unserer Forderungen steht die flächende- kende und permanente Videoüberwachung an an- chlagsrelevanten Orten. Sie hat zwei Vorteile. Erstens önnte der BGS bei Verdacht die Bänder anfordern und nnerhalb kürzester Zeit den Täter ermitteln. Wie Sie ich erinnern, nahm die Ermittlung des Täters von Dres- en damals über zwei Wochen in Anspruch. Zweitens ätte die Installierung von Videokameras aber auch eine bschreckende Wirkung – nicht nur für terroristische ktivitäten, sondern auch für kriminelle Aktivitäten jed- eder Art. Die sächsische Polizei hat mit der Überwa- hung des Bahnhofsvorplatzes in Leipzig dort inzwi- chen auch die Klein- und Drogenkriminalität völlig ebannt. Zweifellos ist dabei das Bundesdatenschutzgesetz zu eachten. Es sind allerdings in der Zwischenzeit all die- enigen Lügen gestraft worden, die von Anfang an be- aupteten, unser Antrag sei mit dem Datenschutz nicht n Übereinstimmung zu bringen. Das Gegenteil ist der all: Der Dresdener Bahnhof wird bereits seit kurzem vi- eoüberwacht. Am vergangenen Freitag hat der Bundes- nnenminister Schily gemeinsam mit dem sächsischen nnenminister Rasch die Anlage inspiziert. Beide bekräf- igten, dass eine permanente Bildaufzeichnung mit berschreibung der Bilder in einem Zeitraum von 8 Stunden rechtlich zulässig und sicherheitspolitisch ringend geboten ist. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt s, daß gerade in Dresden eben jene Sicherheitsstandards uf den Weg gebracht worden sind, die wir seit langem ordern. Und dennoch fragen wir uns – und mit uns die ürger in unserem Land –, warum es ein Dreivierteljahr auert, bis die Politik endlich Maßnahmen ergreift. Möglicherweise liegt das auch an den rechtlich kom- lizierten Befugnissen von Landespolizei, Bundespoli- ei und Bahn AG. Die Landespolizeien haben nur die berwachungskompetenz für die Bahnhofsvorplätze. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8181 (A) ) (B) ) Der BGS dagegen hat Kontrollbefugnisse in den Bahn- hofsgebäuden. Punktuell, etwa bei Bahnreisen gewaltbe- reiter Fußballfans, übt der BGS diese Befugnis schon seit langem auch mit Videokameras aus. Der Bund kann aber nicht die Installierung permanenter Videoüberwa- chungsanlagen im Bahnhofsgebäude verordnen. Denn im Gebäude gilt das Hausrecht der Deutschen Bahn AG. Wir müssen daher heute fragen, wie kooperativ sich die Deutsche Bahn AG in den vergangenen Monaten verhalten hat. Die Antwort lautet, daß die Bahn AG lange Zeit als Bremser aufgetreten ist und kategorisch die Videoüberwachung aus Datenschutzgründen abge- lehnt hat. Erst in jüngerer Zeit gibt sie zu, dass die si- cherheitspolitische Notwendigkeit der Videoüberwa- chung auch mit den Erfordernissen des Datenschutzes vereinbart werden kann. Es liegt mir aber fern, der Deutschen Bahn, die das Hausrecht in den Bahnhöfen ausübt, allein den schwar- zen Peter zuzuschieben. Schließlich ist der Bund Mehr- heitsaktionär der Deutschen Bahn. Mir scheint, dass er seinen Einfluss alles andere als optimal ausgenutzt hat. Sicherheitspolitisch haben wir wieder viel Zeit verloren. Es ist zudem äußerst unbefriedigend, wenn Innenmi- nister Schily neun Monate nach dem Dresdener Bom- benfund in einer Pressemitteilung verkündet „Videoauf- zeichnung verbessert Sicherheit auf Bahnhöfen“, er aber keinerlei Auskunft darüber gibt, ob an den großen Bahn- höfen in Deutschland von dieser Möglichkeit bereits flä- chendeckend Gebrauch gemacht wird. Dies ist ganz of- fensichtlich nicht der Fall. Bei Dresden dürfte es sich vielmehr um ein Pilotprojekt handeln. Aus diesem Grund fordert die CDU/CSU einen Be- richt über die Gefährdungslage und eine systematische Auflistung aller bereits eingeleiteten und noch einzulei- tenden Maßnahmen. In diesem Zusammenhang muß der Bundesinnenminister das Parlament auch über die Gründe der Verzögerung aufklären. Rechtlicher Art dürften diese Gründe nicht sein: Der Deutschen Bahn ist die die permanente Videoüberwachung ebenso erlaubt wie jeder Tankstelle. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher den Bundesin- nenminister auf, in Kooperation mit der Bahn das recht- lich Mögliche umzusetzen. Sollte sich dabei herausstel- len, daß die Verhandlungen am Unwillen der Deutschen Bahn scheitern, bliebe dem Bund nur eine Alternative: Dann müsste das Bundesgrenzschutzgesetz den Risiken unserer Zeit angepasst und der Bund zu den erforderli- chen Maßnahmen ermächtigt werden. Sollte der Innen- minister an einem besseren Bevölkerungsschutz wirklich interessiert sein, wird sich die Union ihrer staatspoliti- scher Verantwortung nicht verschließen und ihm volle Rückendeckung geben. Die Union ist die Partei des Rechtsstaates und der inneren Sicherheit. Dazu gehört für uns das Grundrecht der Bürger auf Sicherheit und Schutz vor Kriminalität und Terrorismus in allen Er- scheinungsformen. G h D w s m d f s n M S l g d t c u l w d g f w l a l d c ö o f s ü t m w m B g v f g u i r S B T O (C (D Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Der Bombenfund auf dem Dresdener Bahn- of hat uns vor Augen geführt: Wir sind auch in eutschland vor Anschlägen nicht sicher. Deutlich ge- orden ist allerdings auch, Videokameras verhindern olche Anschläge nicht. Es waren die wachsamen enschlichen Augen, die den verdächtigen Koffer ent- eckten. Die CDU kommt heute mit einem Antrag, der Dinge ordert, die längst gemacht werden oder die sich zwar chön anhören, aber nicht mehr Sicherheit bringen. Ih- en ist offensichtlich jedes Ereignis recht, schärfere aßnahmen zu fordern. Mit Ihren Anträgen produzieren ie hier am laufenden Band Scheinsicherheit. In Wirk- ichkeit geht es Ihnen um nichts anderes als um die ei- ene Profilierung. Nehmen Sie einmal zur Kenntnis, was bereits Stan- ard ist: Es gibt bereits eine ständige Bewertung der ak- uellen Gefährdungssituation mit allen beteiligten Si- herheitsbehörden. Die technischen Voraussetzungen, m die Bilddaten aller Kameras an den gesetzlich er- aubten Orten aufzuzeichnen, sind bereits geschaffen orden. Diese Bilddaten werden bereits anlassbezogen en Länderpolizeien zur Strafverfolgung zur Verfügung estellt. Wenn Sie sich einmal die Mühe machten, sich zu in- ormieren, dann könnten Sie vielleicht einsehen, dass ir solche Anträge der Union nicht brauchen. Sie steh- en uns die Zeit und sie halten uns von sinnvoller Arbeit b. Ich komme jetzt noch einmal zu Ihrem Lieb- ingsthema, die Videoüberwachung. In Bund und Län- ern boomt derzeit die Ausdehnung der Videoüberwa- hung. An allen möglichen und unmöglichen Orten im ffentlichen Raum werden Kameras installiert – meist hne Sinn und Verstand, meist ohne Konzept. Auf der ersten internationalen Konferenz des Center or Criminological Research in Sheffield im Januar die- es Jahres wurden die Forschungsergebnisse zur Video- berwachung in England vorgestellt. Sie sind ernüch- ernd und ich wünsche mir auch hier in Deutschland ehr wissenschaftliche Untersuchungen zur Videoüber- achung. Die Forschung kommt zu dem Ergebnis: Eine Kamera acht nur Sinn, wenn hinter ihr auch ein sachkundiger eamter sitzt, der angemessen und situationsgerecht rea- ieren kann. Kameras machen nur an ganz bestimmten, orsichtig ausgewählten Orten Sinn, wenn sie in ein um- assendes Sicherheitskonzept integriert sind. „Technolo- ie als Lösung“ heißt in vielen Fällen: Viel Geld wird nsinnig ausgegeben, der Zweck wird nicht erfüllt. Über das Thema Sicherheit in Seehäfen werden wir ntensiv zu reden haben. Es ist viel komplexer als in Ih- em Antrag angesprochen. Hier ist es nicht mit ein paar piegelstrichen getan. Ich kann Ihnen versichern, die undesregierung arbeitet auch intensiv an diesem hema. Wir brauchen auch hier keine Nachhilfe von der pposition. 8182 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Dr. Max Stadler (FDP): Der heute zu beratende An- trag der CDU/CSU befasst sich mit dem Bombenfund im Dresdener Hauptbahnhof an Pfingsten 2002. Es wird ge- fordert, die Sicherheit auf Bahnhöfen zu verbessern und insgesamt die Videoüberwachung gefährdeter öffentli- cher Plätze auszuweiten. Glücklicherweise wurde der Koffer mit Sprengstoff in Dresden noch rechtzeitig ge- funden, bevor eine Katastrophe eingetreten ist. Es stellt sich allerdings die Frage, ob mit einer besseren Video- überwachung dieser Vorfall tatsächlich hätte verhindert werden können. Dies müsste erst einmal näher unter- sucht werden. Unabhängig davon hat die FDP-Bundestagsfraktion zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze stets nicht etwa eine grundsätzlich ablehnende Position vertreten, sondern schon immer eine differenzierte Meinung ge- habt. Bahnhöfe wie der Dresdener Hauptbahnhof gehö- ren ohne Zweifel zu den besonders gefährdeten Objek- ten. Dies gilt sowohl in Bezug auf Anschläge als auch hinsichtlich sonstiger Kriminalität wie zum Beispiel Ta- schendiebstähle. Deshalb ist die Videoüberwachung sol- cher Bahnhöfe längst Alltagspraxis. Das Bundesdaten- schutzgesetz regelt in ausreichender Weise Zulässigkeit und Modalitäten. Eine Gesetzesänderung ist nicht erfor- derlich. Ebenso ist beispielsweise die Überwachung von U-Bahnhöfen längst eine Routinemaßnahme und trägt zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger und der objektiven Sicherheit bei. Umgekehrt muss aber wesentlich sensibler, als dies im Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Aus- druck kommt, auch über die Grenzen von Videoüberwa- chungen in einem Rechtsstaat nachgedacht werden. Die FDP hat daher stets eine flächendeckende Videoüberwa- chung abgelehnt. Ein übertriebener Einsatz dieser Tech- nik ist für uns in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vorstellbar. Zudem stellen sich auch praktische Probleme. In einer Anhörung des Innenausschusses aus der letzten Legisla- turperiode hat sich eindeutig gezeigt, dass als Ergebnis von Videoüberwachungen häufig nur die Verlagerung von Kriminalität auf andere Tatorte stattfindet. Gerade ein Modellversuch in Bayern, dessen CSU-geführte Staatsregierung sehr auf die Ausdehnung der Videoüber- wachung setzt, hat in Regensburg keine besonders guten praktischen Erfahrungen gebracht. Deshalb ist es der richtige Weg, diejenigen öffentli- chen Plätze, bei denen wegen einer besonderen Gefähr- dungslage oder wegen einer besonderen Häufung von Straftaten eine Videoüberwachung in Betracht kommt, sehr sorgfältig auszuwählen. Selbstverständlich sind hin- sichtlich der Datenspeicherung und Datenverwertung die hohen Schutzstandards des deutschen Datenschutzrech- tes zu beachten. Insgesamt gilt aber: Die Videoüberwachung ist in manchen Fällen eine nützliche ergänzende polizeiliche Maßnahme. Noch besser als der Einsatz von Technik ist aber die persönliche Präsenz von Polizeibeamten an Ge- fährdungs- und Kriminalitätsschwerpunkten. d i f m n h u h d c f k S p z v u d S a D n L v z H s u s d w S f g m a w B B g f s e v m V d h B h d (C (D Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- esminister des Innern: Die Sicherheit der Bevölkerung, nsbesondere an exponierten Orten wie Bahnhöfen, ist ür die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Im Rah- en der bundespolizeilichen Zuständigkeit haben wir icht erst seit dem Fund der Bombe auf dem Hauptbahn- of Dresden vielfältige Anstrengungen unternommen, m mögliche Gefahren abzuwehren oder zu verhindern. Noch vor dem Fund der Bombe auf dem Hauptbahn- of Dresden hat der Bundesgrenzschutz gemeinsam mit er Konzernsicherheit der DB AG ein Verfahren entwi- kelt, das zusätzlich auch die Angestellten der DB AG ür dieses Thema sensibilisiert und ein gemeinsames und lar strukturiertes Verfahren zur Behandlung derartiger ituationen vorgibt. Der Videoüberwachung kommt im Rahmen der bahn- olizeilichen Arbeit des BGS eine besondere Bedeutung u. Sie ist ein wichtiges Unterstützungsinstrument prä- entiver und ermittlungstaktischer Arbeit. Beamtinnen nd Beamte des BGS sind bereits seit 1998 im Rahmen es Sicherheitskonzepts „Sauberkeit – Sicherheit – ervice“ der DB AG in den so genannten 3-S-Zentralen n Großbahnhöfen zur Videoüberwachung eingesetzt. Nach dem Fund der Bombe auf dem Hauptbahnhof resden im Juni 2003 hat der BGS verschiedene Maß- ahmen in enger Abstimmung mit den Polizeien der änder sowie der DB AG intensiviert. Dazu gehören erbesserte Verfahrensabsprachen mit den Landespoli- eien, vor allem aber der Einsatz moderner Technik. ierdurch können mögliche Gefahren, zum Beispiel bei prengstoffverdächtigen Gegenständen, eher erkannt und mgehend abgewehrt werden. Dazu gehört auch eine tändige Bewertung der aktuellen Gefährdungssituation urch alle beteiligten Sicherheitsbehörden. Die Kamerabilder, die in den 3-S-Zentralen auflaufen, erden rund um die Uhr für den BGS aufgezeichnet. elbstverständlich werden diese Bilder, sofern sie nicht ür polizeiliche Ermittlungen benötigt werden, wieder elöscht. Die Aufzeichnungen helfen dem BGS, ver- eintliche oder tatsächliche Gefahrensituationen, aber uch Straftaten schnellstmöglich aufzuklären. Mittler- eile kann der BGS nicht nur auf nahezu allen großen ahnhöfen, sondern auch auf zahlreichen kleineren ahnhöfen und Haltepunkten auf solche Aufzeichnun- en zurückgreifen. Auch dies ist ein weiteres Beispiel ür die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwi- chen der DB AG und dem BGS. Der Landespolizei wird darüber hinaus anlassbezogen ntsprechendes Datenmaterial, insbesondere zur Straf- erfolgung, zur Verfügung gestellt. Herr Minister Schily hat sich am 6. Februar 2004 ge- einsam mit seinem Amtskollegen aus Sachsen und ertretern der DB AG vor Ort in Dresden ein Bild von er Leistungsfähigkeit der Videoüberwachung auf Bahn- öfen machen können. Sie können sicher sein, dass der GS mit diesem technischen Hilfsmittel einen sehr ho- en Sicherheitsstandard setzt. Die in dem Antrag der CDU/CSU aufgestellten For- erungen gehen ins Leere. Auf den Verkehrsflughäfen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8183 (A) ) (B) ) findet Videoüberwachung in den Bereichen, für die das Bundesministerium des Innern im Rahmen der Luftsi- cherheit Verantwortung trägt, schon lange statt. Auch die Forderungen zur Erstellung von Gefährdungsanalysen, der Gewährleistung eines Datenaustausches und einer regelmäßigen Information der Bevölkerung über aktu- elle Erkenntnisse sind überholt. Für die Forderung nach Videoüberwachung in den Seehäfen ist die Bundesregie- rung hingegen der falsche Adressat. Sie können versichert sein, dass sowohl der Bundes- innenminister selbst als auch die Sicherheitsbehörden des Bundes alle Anstrengungen unternehmen, um unse- rer Bevölkerung den größtmöglichen Schutz zu gewäh- ren. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG erhalten (Tagesordnungspunkt 16) Jürgen Türk (FDP): Aus Sicht der Wirtschaft, bei- spielsweise eines bedeutenden Arbeitgebers in Branden- burg, der Raffinerie in Schwedt, ist es ein völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt, die Deutsch-polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft AG, kurz TWG, Ende dieses Jahres zu liquidieren. Der Geschäftsführer der Raffinerie hat dies dem brandenburgischen Wirtschafts- minister auch schwarz auf weiß mitgeteilt. Ergebnis: Keine Reaktion. Die TWG, die von den Ländern Brandenburg, Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bun- desregierung und Polen finanziert wird, hat seit ihrer Gründung 1994 rund 9 400 mittelständische Unterneh- men in ihren grenzüberschreitenden Vorhaben unter- stützt. Sie hat zahlreiche Ex- und Importgeschäfte, gewerbliche Kooperationen sowie Joint Ventures vermit- telt, ferner hunderte Kooperationsreisen, Unternehmer- reisen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Sie betreibt zudem ein viel genutztes Internetportal für deutsche Unternehmer über den Wirtschaftsstandort Po- len. Jetzt meinen einige Kritiker, die vor allem in den no- torisch klammen und wirtschaftlich nicht eben erfolg- reich agierenden Ländern Brandenburg und Berlin sitzen, dass dies alles nicht mehr nötig sei, weil Polen bald Teil der EU sei, weil in letzter Zeit nicht mehr ganz so viele Joint Ventures zustande gekommen seien wie in den Anfangsjahren der TWG und weil sich neue Institu- tionen der deutsch-polnischen Wirtschaftsförderung in Brandenburg und Berlin etabliert haben. Dass im Vorfeld der Osterweiterung die Zahl der Rat und Hilfe suchenden Firmen bei der TWG beständig ge- stiegen ist – statt durchschnittlich 100 Unternehmen pro Monat melden sich derzeit rund 140 Unternehmen –, ignorieren sie. Ebenso können oder wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Ursache für die geringere Zahl an zustande gekommenen Joint Ventures in der re- z D g r s g t H l w s b s z M d B z b s d d d z 3 d m d t s w w r h d s E h l u 6 a s n t E r l U A a (C (D essiven wirtschaftlichen Entwicklung in Polen und eutschland liegt. Was die ins Feld geführten neuen Institutionen an- eht, so sind sie noch nicht einmal ansatzweise so erfah- en und schlagkräftig wie die TWG und greifen häufig ogar auf deren Unterstützung zurück. Weder honoriert noch anerkannt wird zudem das An- ebot der TWG, künftig einen erheblichen Teil ihrer Mit- el selbst zu erwirtschaften und dadurch ab 2005 mit der älfte der bisherigen Fördermittel auskommen zu wol- en. Während Brandenburg und Berlin einerseits für frag- ürdige Investitionen viele Millionen Euro in den Sand etzen, stellen sie sich andererseits bei vergleichsweise escheidenen 70 000 Euro pro Jahr, die nachweislich für ie einen Mehrwert bringen, quer. Das ist nicht nachvoll- iehbar. Ich halte es für sehr bedauerlich, dass sich die Länder ecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie die Bun- esregierung aufgrund der Verweigerungshaltung von randenburg und Berlin ebenfalls aus der Finanzierung urückziehen wollen, womit das Ende der Gesellschaft esiegelt sein dürfte – wenn nicht noch ein Wunder ge- chieht, auf das, wie mir bekannt ist, auch Kollegen bei er SPD hoffen. Das Wunder könnte zum Beispiel darin bestehen, ass Brandenburg und Berlin doch noch einlenken, oder arin, dass sich die Bundesregierung nicht hinter den ahlungsunwilligen Ländern versteckt und die 07 000 Euro, die sie für die TWG ohnehin bereits für ie Haushalte 2005 und 2006 eingeplant hat, locker- acht. Auf diese Weise würde sie auch verhindern, dass ie polnische Regierung, die die einzige binational be- riebene und unterhaltene Wirtschaftsförderungsgesell- chaft gern fortgeführt sähe, vor den Kopf gestoßen ird. Und das dürfte im Zeichen der Erweiterung nun ahrlich kein gutes Signal sein. Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie darum, unse- em Antrag zuzustimmen. Christian Müller (Zittau) (SPD): Jenseits der Be- andlung des vorliegenden Antrags steht außer Zweifel, ass die TWG in den zurückliegenden zehn Jahren, also eit ihrer Gründung, sehr erfolgreich war. Dies wird im ingangsteil des Antrags zu Recht gewürdigt. Darüber inausreichende positive Referenzen seitens der regiona- en Kammern und einzelner Unternehmer sind bekannt nd sollen hiermit erwähnt werden. Derzeit nehmen mit 8 Prozent des gesamten Aufkommens die Anfragen aus nderen, also den Nicht-Aktionärsländern der Gesell- chaft zu, während die aus den ostdeutschen Ländern icht abnehmen. Darin spiegelt sich das zunehmende In- eresse am polnischen Markt und an der bevorstehenden rweiterung der EU wider. Dabei erstrecken sich die Be- atungsleistungen der TWG nicht nur auf das wirtschaft- iche Umfeld, sondern auch auf zu beachtende kulturelle nterschiede, die für ein erfolgreiches geschäftliches gieren nicht unwesentlich sind. Also gäbe es, gerade uch wegen der EU-Erweiterung, genügend gute 8184 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Gründe, dieses mittelstandsfreundliche und vergleichs- weise billige Instrument einer gezielten Beratung für ei- nen interessanten Markt beizubehalten. Dies setzt allerdings voraus, dass die Anteilseigner dazu auch bereit sind. Auf polnischer Seite scheint dies grundsätzlich der Fall zu sein. Der polnische Staat hält 50 Prozent der Anteile an der Gesellschaft und hat wohl angeboten, seinen Anteil an der Finanzierung auch über das Jahr 2004 hinaus beizubringen. Demgegenüber stellt sich die Situation auf der deutschen Seite, schon wegen der Zusammensetzung der Anteilseigner und der Finan- zierungsstruktur, anders dar. Anteilseigner sind die Bun- desländer Brandenburg mit 24,69 Prozent, Berlin mit 24,69 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit 0,31 Pro- zent und Sachsen mit 0,31 Prozent. Der Bund hatte, ob- wohl er nicht an der Gesellschaft beteiligt ist, bei deren Gründung im Sinne einer Vorbeitrittshilfe bis 2004 eine degressive und befristete Mitfinanzierung zur Verfügung gestellt – 32 Prozent, 2003 und 2004 je 307 000 Euro – und war prinzipiell offen für eine Fortsetzung. Leider sind die Anteilseigner, offenbar aufgrund ver- änderter eigener Prioritäten, zu der Auffassung gelangt, Ende 2004 ihrerseits die Finanzierung der Gesellschaft einzustellen. Bereits am 9. Januar haben sie im Auf- sichtsrat der TWG einen Kompromissvorschlag zur Re- duzierung der Länderanteile auf jeweils 70 000 Euro bei Verlängerung des Zuwendungszeitraumes um zwei Jahre abgelehnt und dies am 5. Februar nochmals bekräftigt. Nach den Vorstellungen der Anteilseigner soll die TWG künftig bei Ausschreibungen für Projekte berücksichtigt werden. Damit solle insgesamt eine Umstellung der TWG auf Projektfinanzierung erfolgen. Der vorliegende FDP-Antrag fordert demgegenüber, der Bund möge ab 2005 den gesamten deutschen Anteil an der Finanzierung der Gesellschaft in Höhe von 950 000 Euro übernehmen und die Finanzierung der TWG bis 2010 bei Erhöhung der eigenen Einnahmen auf 20 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs sichern. Dies ist angesichts der klaren, allerdings bedauerli- chen Position der deutschen Anteilseigner nicht mög- lich. Der Bund hatte immer zu Recht darauf hingewie- sen, dass er bei einem Ausstieg der Länder aus der Finanzierung der TWG nicht an deren Stelle treten würde. Angesichts der mittelständischen Interessen hinsicht- lich des polnischen Marktes ist die entstandene Situation tatsächlich zu bedauern, aber eindeutig auf die nicht vor- handene Bereitschaft zur Finanzierung – 70 000 Euro – sollten auch bei einem engen Landeshaushalt für den ei- genen Mittelstand ausgegeben werden können – der vier deutschen Gesellschafter der TWG zurückzuführen. In- sofern kann der Antrag der FDP-Fraktion nur abgelehnt werden. Gewarnt seien diejenigen in der Opposition, die ange- sichts dieses Sachverhalts in die Versuchung geraten könnten, ein „Versagen der Bundesregierung“ zu kon- struieren und eine Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses herbeizureden. Dies wäre unverantwort- lich. Der Wirtschaftsminister hat den Sachverhalt in ei- n i h 7 b i F A I r d n w G a h L s F w g B b w g s b m m T s A D v m B s O g m k H W i b m s V b d d M c O (C (D em Antwortschreiben an seinen zuständigen Kollegen n Warschau erläutert. Damit ist die nötige Klarheit vor- anden. Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Heute sind es noch 8 Tage bis zur Osterweiterung der Europäischen Union zw. Einigung Europas. Für Deutschland und für Europa st dies ein historischer Schritt, der zur Sicherung von rieden und Freiheit beiträgt. Die EU-Erweiterung hat uswirkungen auf alle Bereiche unserer Gesellschaft. nsbesondere der Wirtschaft bietet dieser Prozess zahl- eiche Chancen. Neue Märkte können erschlossen wer- en, Kooperations- und Handelspartner sind zu gewin- en und Joint Ventures sollen verstärkt abgeschlossen erden. Die EU-Erweiterung birgt aber auch Risiken. erade kleine und mittelständische Unternehmen, vor llem in den Grenzregionen zu den Beitrittsländern, ste- en vor großen Herausforderungen. Das anhaltende ohn- und Wohlstandsgefälle zu den neuen Mitglied- taaten schafft einen erheblichen Konkurrenzdruck. Das ördergefalle von Ost nach West wird die schwierige irtschaftliche Situation verschärfen. In den brisanten Bereichen der Arbeitnehmerfreizü- igkeit und der Dienstleistungsfreiheit wurden mit den eitrittsstaaten Übergangsfristen vereinbart. Sie können is zu sieben Jahren gelten. Ob diese voll ausgeschöpft erden, ist heute noch nicht abzusehen. Solche Regelun- en dürfen jedoch nicht zur Folge haben, dass ein Zu- ammenführen der Arbeitsmärkte behindert oder sogar lockiert wird. Die jetzt vereinbarten Übergangsfristen üssen genutzt werden, das Verbinden der Arbeits- ärkte zu gestalten. Wir alle kennen den Druck aus schechien und Polen, aber auch aus der Wirtschaft, die olche Regelungen nicht wünscht. Das Lohn- und Wohlstandsgefälle wird auch nach blauf der Fristen nicht vollständig überwunden sein. ie Unternehmen müssen sich auf die EU-Erweiterung orbereiten, soweit dies bis jetzt nicht geschehen ist. Die ittelständischen Unternehmen, vorwiegend aus dem ereich des Handwerks in den Grenzregionen, sind be- onders gefordert. Die Markterschließung in Richtung sten stellt viele Betriebe vor enorme Herausforderun- en. Neue Vertriebswege, andere gesetzliche Bestim- ungen und vor allem die Sprachbarriere sind gerade für leine und mittelständische Unternehmen erhebliche indernisse. Einrichtungen wie die Deutsch-Polnische irtschaftsförderungsgesellschaft geben den Betrieben n diesem Prozess entscheidende Hilfestellungen. Diese Gesellschaft kann in den letzten Jahren auf eine eachtliche Erfolgsbilanz verweisen. 9 300 Unterneh- en, Institutionen und Kommunen haben bei der Gesell- chaft Rat und Unterstützung gefunden. Sie hat 180 Joint entures befördert und war an 170 Kooperationsverein- arungen beteiligt. Mehr als 1 000 Arbeitsplätze konnten adurch geschaffen bzw. gesichert werden. Das Leistungsangebot der Gesellschaft ist auf die Be- ürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, um ihnen den arkteinstieg im Nachbarland zu erleichtern: Zweispra- hige, branchenspezialisierte Mitarbeiter sind direkt vor rt. Die Mitarbeiter sind mit den polnischen Standorten, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8185 (A) ) (B) ) Marktbedingungen und den polnischen Gesetzen bestens vertraut. Die Gesellschaft verfügt über bewährte Kon- takte zu den polnischen Behörden und Einrichtungen. Nicht zuletzt kennt die Gesellschaft auch die Marketing- konzepte, die in Polen am besten greifen. Sie hilft beson- ders kleinen und mittleren Unternehmen, den Marktein- stieg im jeweiligen Nachbarland zu bewältigen. Die Gesellschaft betreut ihre Kunden individuell, erarbeitet für jeden einen konkreten Maßnahmeplan und hilft bei dessen Umsetzung. Die wichtige Aufgabe ist mit dem l. Mai 2004 nicht beendet, sondern muss sogar verstärkt fortgesetzt werden. Einrichtungen wie die Deutsch-Polnische Wirt- schaftsförderungsgesellschaft sind auch aus einem ande- ren Grund dringend notwendig. Ich habe vor einigen Monaten in meinem Wahlkreis in Ostbayern eine Um- frage zur EU-Erweiterung durchgeführt. Über 1 300 Per- sonen haben sich daran beteiligt. 57 Prozent der Be- fragten stehen der Osterweiterung eher pessimistisch gegenüber. 60 Prozent sehen sie eher als Risiko und die Mehrzahl der Befragten sieht beim Arbeitsmarkt und bei der Wirtschaft den größten Handlungsbedarf. Besonde- res Augenmerk verdient, dass 72 Prozent aller Befrag- ten, die Informationen über die EU-Osterweiterung als nicht ausreichend empfinden. Diese Ängste müssen durch gezielte Informationskampagnen abgebaut wer- den. Die Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesell- schaft ist eine Einrichtung, die aktiv zum Erfolg der Osterweiterung beiträgt. Das Zusammenwachsen der Wirtschaft und der Arbeitsmärkte, gerade in den Grenz- regionen, kann durch sie entscheidend gefördert werden. Die CDU/CSU-Fraktion sieht in dem vorliegenden An- trag eine wichtige Initiative, die in der Ausschussbera- tung näher erörtert werden sollte. Die Gesellschaft unterstützt vorwiegend mittelständi- sche Unternehmen, die Herausforderungen und Chancen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Unter- nehmen zu bewältigen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, die Erweiterung mit Leben zu erfüllen. Die Aufgaben- stellung endet nicht zum 1. Mai 2004. Ihre Arbeit muss sogar verstärkt fortgesetzt werden. Dazu müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Deshalb unterstützt die CDU/CSU-Fraktion den An- trag der FDP. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Uns allen ist bewusst, dass ein wichtiger Bereich in der Entwicklung der deutsch-polnischen Kontakte die grenzüberschreitende wirtschaftliche Kooperation ist. Mit der Schaffung der Deutsch-Polnischen Wirtschafts- förderungsgesellschaft AG (TWG) vor ziemlich genau zehn Jahren wurde ein wichtiger Schritt in diese Rich- tung getan. Aktionäre der Gesellschaft auf deutscher Seite sind die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Meck- lenburg-Vorpommern und Sachsen. Der Bund ist nicht Gesellschafter; dies ist bei der Gründung bewusst festge- legt worden. Trotzdem hat er sich finanziell mit rund ei- nem Drittel der Mittel an der TWG beteiligt. m A u s W T u k n B w f z c J B e h v A A j a G I r a a F S t s n s e p d s n W i d b g d T d g B V l w (C (D Die TWG hat in den vergangenen Jahren Unterneh- en informiert und beraten, Kontakte vermittelt sowie ktivitäten begleitet. Darüber hinaus hat sie sich etwa m potenzielle Investoren bemüht, Ausstellungen, Mes- en, Schulungen und Konferenzen veranstaltet sowie in irtschaftsförderungsinstitutionen mitgewirkt. Die WG hat somit sicher auch einen Beitrag dafür geleistet, m den Beitritt Polens zur EU vorzubereiten. Spätestens seit Frühjahr 2002 ist allen Beteiligten lar, dass mit dem Beitritt Polens zur EU die institutio- elle Förderung der Gesellschaft durch die beteiligten undesländer und den Bund enden wird. Schon damals urde der Vorstand aufgefordert, Alternativen zur Fort- ührung der TWG auch ohne institutionelle Förderung u entwickeln. Die Länder haben mehrfach unterstri- hen, dass sie ihre bisherige Förderung mit Ablauf des ahres 2004 einstellen werden. Erst daraufhin hat der und entschieden, seinerseits die Finanzierung ebenfalls inzustellen. Seitens des Bundes hat es bereits in der Vergangen- eit neben der institutionellen Förderung die Förderung on Projekten gegeben. Dies soll fortgesetzt werden. uch die Länder haben angeboten, die TWG bei der usschreibung von Projekten zu beteiligen. Diese Pro- ektfördermaßnahmen dienen auch dem Wettbewerb mit nderen privaten Dienstleistern. Schon allein aus diesem runde ist der Antrag der FDP so nicht nachvollziehbar. m Übrigen sei daran erinnert, dass die Wirtschaftsförde- ung vorrangig Sache der Länder ist. Dies ist natürlich uch der FDP bekannt. Wir jedenfalls sehen keine Ver- nlassung, diesem Antrag zuzustimmen. Trotzdem hoffen wir, dass auch ohne institutionelle örderung eine Weiterexistenz der TWG möglich ist. eitens des deutschen Vorstandsvertreters wird dies un- er bestimmten Umständen jedenfalls nicht ausgeschlos- en. Wir würden es begrüßen, wenn sich dafür in den ächsten Wochen und Monaten eine konsensuale Lö- ung finden würde. Hierfür könnte sicher auch die FDP inen Beitrag leisten, indem sie ihre Kontakte nutzt, um rivates Kapital zu mobilisieren und damit den Anteil er Eigeneinnahmen der TWG auf eine solide Basis zu tellen. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- ister für Wirtschaft und Arbeit: „Die Deutsch-Polnische irtschaftsförderungsgesellschaft AG, TWG, leistet seit hrer Gründung im Jahr 1994 einen wichtigen Beitrag für ie grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenar- eit und damit für die EU-Osterweiterung.“ Dieser zusammenfassenden Feststellung im vorlie- enden Antrag der FDP-Fraktion kann ich für die Bun- esregierung durchaus zustimmen. Die Ergebnisse der WG rechtfertigen die finanziellen Mittel, die die Bun- esregierung seit 1994 für diese Arbeit zur Verfügung estellt hat. Mit dieser finanziellen Unterstützung hat die undesregierung ihren Beitrag dazu geleistet, dass in der orbeitrittsphase diese insbesondere für kleine und mitt- ere Unternehmen wichtige Arbeit überhaupt geleistet erden konnte. 8186 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Die Frage ist also nicht, ob die Bundesregierung hier eine sinnvolle Finanzierungshilfe geleistet hat. Hier sind wir uns ja einig. Zu erörtern haben wir heute, ob es – wie im Antrag der FDP gefordert –, Aufgabe der Bundesre- gierung ist, bis 2010 den gesamten deutschen Anteil für eine weitere institutioneile Finanzierung dieser Einrich- tung zu übernehmen. Über dieses Ansinnen der FDP- Fraktion kann ich mich nur wundern. Ich darf Sie erinnern: Die TWG wurde 1994 als Ge- meinschaftsunternehmen zur Wirtschaftsförderung mit dem regionalen Schwerpunkt in der deutsch-polnischen Grenzregion gegründet. Gründungsgesellschafter waren der polnische Staat und die Bundesländer Berlin, Bran- denburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Der Bund ist bewusst nicht Mitgesellschafter geworden, hat aber dieses Projekt der regionalen Wirtschaftsförderung der Länder mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Von Anfang an bestand zwischen allen Beteiligten Einvernehmen, dass eine institutioneile Finanzierung nur befristet möglich ist. Die deutsche und polnische Seite haben im Jahr 2001 in einem Notenwechsel festge- legt, dass sie sechs Monate vor dem EU-Beitritt Polens eine Vereinbarung über die Art und Weise der Beendi- gung oder Umwandlung der TWG schließen werden. Im Frühjahr 2002 hat der Aufsichtsrat eingehend die Zukunft der TWG erörtert. Seitdem ist allen Beteiligten bewusst, dass mit dem Beitritt Polens zur EU die institu- tionelle Förderung der Gesellschaft durch die vier betei- ligten Bundesländer und den Bund enden wird. Nach- dem sich die Bundesländer entschieden haben, ihre Finanzierung Ende 2004 zu beenden, wird der Bund sei- nerseits die weitere anteilige Finanzierung einstellen. Eine Übernahme des Finanzierungsanteils der Länder durch den Bund scheidet aus. Ich sehe keinen Grund, der dies rechtfertigen würde. Kooperationswillige Unternehmen finden heute ein breites, oftmals mit EU- und Landesmitteln gefördertes Beratungsnetz in den Grenzregionen. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Euro-Info-Cen- tren, die vier Euroregionen an der deutsch-polnischen Grenze und eine Vielzahl anderer regionaler Institutio- nen, aber auch private Beratungsunternehmen sind zu- nehmend auf dem Gebiet der grenzübergreifenden Wirt- schaftskooperation mit Polen tätig. Dabei setzen die Grenzländer mehr und mehr auf die bilaterale Zusam- menarbeit mit den benachbarten polnischen Regionen: In Brandenburg wird unter der Dachmarke „2win-eine Region, doppelter Vorteil“ das Konzept der länderüber- greifenden Wirtschaftskooperation durch eine eigens da- für eingerichtete Koordinierungsstelle bei der Zukunfts- agentur BB in Frankfurt an der Oder vermarktet; Mecklenburg-Vorpommern fördert das Haus der Wirt- schaft in Stettin; Sachsen hat zur Stärkung der unterneh- merischen Tätigkeit in den Grenzgebieten die „Stiftung für Innovation und Arbeit Sachsen“ gegründet und in Berlin bietet die BAO Berlin International GmbH ko- operationswilligen Unternehmen ein umfassendes Ser- viceangebot. Um das noch einmal zu unterstreichen: Der Rückzug von Ländern und Bund aus der institutionellen Finanzie- r d c W t s g F t b t r v d d A b m s K n d d h D E E w w r b g r F K r 2 (C (D ung der TWG bedeutet nicht automatisch das Aus für ie Gesellschaft. Es ist in dieser Situation vielmehr Sa- he des Vorstands und Aufsichtsrates, ein Konzept zur eiterfuhrung der TWG ab 2005 ohne deutsche institu- ionelle Förderung zu verabschieden. Die betroffenen deutschen Bundesländer als Mitge- ellschafter haben ihre Bereitschaft geäußert, an einer esellschaftsrechtlichen Lösung mitzuwirken, die eine ortsetzung der Tätigkeit der TWG ermöglicht. Sie bie- en an, die TWG bei Ausschreibungen von Projekten zu erücksichtigen und damit ihren Beitrag zu einem Wei- erbestand der Gesellschaft zu leisten. Der Bund hat be- eits in der Vergangenheit Projektaufträge an die TWG ergeben. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den Beratungen mit er polnischen Seite eine einvernehmliche Lösung fin- en, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Den Fahrradtouris- mus in Deutschland umfassend fördern (Tages- ordnungspunkt 17) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Oh wie liebe ich mein Fahrrad Warum, das weiß ich nicht genau Meinem Fahrrad werd’ ich treu sein Im Gegensatz zu meiner Frau Niemals werd’ ich es verlassen Niemals werd’ ich von ihm geh’n Denn wir fliegen wie auf Wolken Weil wir uns so gut versteh’n Ganz so extrem wie die Popgruppe „Die Prinzen“ ha- en wir von der Union es nicht mit dem Fahrrad. Und it der Untreue schon gar nicht. Aber wir schenken die- em Verkehrsmittel deutlich mehr Zuneigung als die ollegen und Kolleginnen von SPD und sogar die Grü- en. Und das basiert nicht auf einer kurzfristigen Lei- enschaft, sondern einer Vielzahl von Gründen: Wer mit em Fahrrad unterwegs ist, tut etwas für seine Gesund- eit. Er baut zudem eine enge Beziehung zur Natur auf. as führt Mensch und Natur zusammen und stärkt die insicht, dass Umweltschutz notwendig und lohnend ist. in weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung des Rad- anderns. Diese Form des Tourismus ist nicht nur um- eltfreundlich, sondern stellt zugleich einen wichtigen egionalen Wirtschaftsfaktor dar, der erhalten und ausge- aut werden muss. Kurz auf den Punkt gebracht lauten unsere Beweg- ründe also: Rad fahren dient der Gesundheit, Rad fah- en nützt der Umwelt, Rad fahren und insbesondere ahrradtourismus bringen die deutsche Wirtschaft voran. Und extra für Sie, liebe rot-grünen Kolleginnen und ollegen, damit Sie sehen, dass in Deutschland trotz Ih- er Politik noch was wächst, ein paar Zahlen: Im Jahr 002 haben mehr als zwei Millionen Menschen Urlaub Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8187 (A) ) (B) ) mit dem Rad gemacht, was ein Plus von 12 Prozent ge- genüber dem Vorjahr bedeutet. Damit ist der Fahrradtou- rismus nicht nur ein wichtiger, sondern auch ein wach- sender Wirtschaftsbereich in Deutschland mit großem Wachstumspotenzial. Angesichts der Perspektiven und Chancen, die sich der deutschen Wirtschaft durch das Ausschöpfen des Po- tenzials des Fahrradtourismus eröffnen, muss Deutsch- land noch fahrradfreundlicher werden. Nun höre ich geistig schon den Widerspruch der Re- gierungskoalition: Ja, wir stärken doch den Fahrradtou- rismus, wo wir nur können – schauen Sie sich doch nur unseren schönen „nationalen Radverkehrsplan“ an! Ja, liebe Kollegen, aber das war’s auch schon. Eine Recher- che bringt es an den Tag: In den letzen Jahren war das Ihre einzige Initiative in Sachen Rad. Wir sehen: Fahr- radpolitisch ist bei Ihnen schon lange die Kette abgelau- fen! Um den Fahrradtourismus in Deutschland zu fördern, müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Deutlich verbes- sern müssen wir aber die Rahmenbedingungen. Dazu gehören: Erstens. Verlässliche Angaben. Zweitens. Aus- gebaute Verkehrswege. Drittens. Innovative Verkehrs- sicherheit. Viertens. Kooperation mit der Deutschen Bahn AG. Aber schon beim ersten Punkt hapert es. So verfügt die Bundesregierung weder über Erkenntnisse über den prozentualen Anteil des Fahrradtourismus am gesamten deutschen Tourismus, noch kann sie Zahlen über die An- zahl der Übernachtungen von Radtouristen in Deutsch- land vorlegen. Bei solchen Defiziten im Forschungs- und Statistikbereich kann der Fahrradtourismus in Deutschland gar nicht zielgerichtet gefördert werden. Diese Lücken müssen in Zusammenarbeit mit der Tou- rismuswirtschaft, wie beispielsweise der Forschungsge- meinschaft Urlaub und Reisen oder dem Tourismusbaro- meter des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, geschlossen werden, damit wir gezielter und effektiver fördern können. Schließlich fährt Jan Ulrich die Tour de France auch nicht mit verbundenen Augen. Bei den Verkehrswegen müssen vor allem der zusam- menhängende Ausbau überregionaler Radwege und die Wegweisung der Routen vorangebracht werden. Dabei ist die Anbindung an die europäischen Routen – ich erin- nere nur an das EuroVeloNetz – zu berücksichtigen. So- lange aber der Verkehrsminister über die Maut stolpert, ist hier wohl nichts zu machen, befürchte ich. Wenn wir schon bei den Problemzonen der Regierung sind: Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Fahrrad- mitnahme durch die Deutsche Bahn AG. Denn trotz wachsendem Fahrradtourismus ist die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der DB AG zwischen 1998 und 2002 um über 40 Prozent zurückgegangen. Wir müssen mit der DB zusammen Lösungsvorschläge erarbeiten, wie der Rückgang bei der Fahrradbeförderung gestoppt werden kann. Hier muss endlich Schluss sein mit selbstherrli- chen und vor allem falschen Entscheidungen gegenüber dem Kunden. Die Regierung als Hauptaktionär ist gera- dezu verpflichtet, ihren Einfluss bei Herr Mehdorn gel- t e d u v K C A d F A B B z r d u d n d F w F F w R b e c u n l g w F h D t e s F a M e z u h V s r E N s (C (D end zu machen. Und wenn wir schon dabei sind, noch in paar zusätzliche Überlegungen: Setzen Sie sich bei er Bahn für eine Fahrradmitnahme in ICE-Zügen ein, m die Erreichbarkeit deutscher Ferienregionen im Fern- erkehr für Radtouristen deutlich zu verbessern. Wer kritisiert, der muss auch mal loben: Das gute onzept der 2002 in drei deutschen Städten eingeführten allbikes der DB AG sollten wir unterstützen und die usbreitung dieses Konzepts in weiteren Städten för- ern. Zur Entwicklung eines umfassenden Angebotes für ahrradtouristen zählt auch das bequeme und sichere bstellen der Fahrräder. Dadurch leisten wir auch einen eitrag zur Eindämmung des Fahrraddiebstahls. Bauliche Maßnahmen an Fahrradabstellplätzen wie oxen eignen sich hier ebenso wie eine bessere Kenn- eichnung der Fahrräder beispielsweise durch Codie- ung. Dies hätte auch den zusätzlichen Effekt, dass hier- urch der Kauf und Gebrauch hochwertiger Fahrräder nterstützt würden, da die Codierung die Identifizierung er Fahrrad-Eigentümer erleichtert. Endlich mal eine In- ovation, die kein Luftschloss ist. Mein Damen und Herren, alle drei Jahre kaufen sich ie Deutschen – rein statistisch – ein Auto. Aber ein ahrrad muss ein Leben lang halten. Das ist schon ein enig schizophren, oder? Denn auch im wirtschaftlichen Bereich bietet das ahrrad erhebliche Arbeitsmarktpotenziale, nicht nur bei ahrradproduktion und -handel und im Reparaturge- erbe, sondern auch bei Folgeprodukten wie spezieller adfahrerkleidung bis hin zu völlig neuen Serviceange- oten. Neue Arbeitsplätze können im Servicebereich ntstehen, zum Beispiel bei Fahrradstationen mit Bewa- hung, Vermietung, Kleinreparaturen, Zubehörhandel nd Information. Das Fahrrad ist nicht, wie häufig ange- ommen, ein „Low-Tech-Produkt“, sondern muss erheb- ichen Anforderungen bei möglichst geringem Gewicht erecht werden: Das bedeutet, dass die technische Ent- icklung des Fahrrades – unter anderem bei innovativen ederungs-, Licht- und Bremssystemen, aber auch schon insichtlich des Designs – längst nicht abgeschlossen ist. er Gesamtumsatz des deutschen Fahrradhandels be- rägt gegenwärtig rund acht Milliarden DM pro Jahr und s gibt 6 800 Fachhandelsbetriebe mit rund 50 000 Be- chäftigten sowie mehr als 4 000 Ausbildungsplätzen. ahrradförderung ist angesichts dieser Zahlen immer uch vor allem eine aktive Mittelstandsförderung. Neben diesen doch recht einfach zu realisierenden aßnahmen ist es in meinen Augen weitaus schwieriger, in fahrradfreundlicheres Klima im Verkehrsgeschehen u schaffen, das ein Miteinander der Verkehrsteilnehmer nd die gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert. Leider aben wir es in diesem Bereich mit einer schleichenden errohung zu tun. Kein Tag ohne Horrormeldung. Ein innvoller Ansatz wäre die Ausgestaltung eines Rechts- ahmens, der regelkonformes Verhalten fördert. Positive rfahrungen mit der Verkehrssicherheitsphilosophie von achbarländern – zum Beispiel Niederlande, Dänemark – ollten hier einfließen. 8188 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Deutschland ist fahrradtouristisch ein interessantes Ziel für Gäste aus dem Ausland. In den Nachbarländern wie zum Beispiel den Niederlanden und Dänemark be- steht ein großes Interesse, Deutschland mit dem Fahrrad zu erkunden. Sogar die Nachfrage aus Übersee steigt Jahr für Jahr. Mit attraktiven Angeboten gewinnen wir ein interessiertes, junges, ausländisches Publikum für den Urlaub in Deutschland. Mit unserem Antrag wollen wir diese Entwicklung fördern. Übrigens liegen wir mit unserer Forderung, den Fahrradtourismus zu fördern, gar nicht so weit auseinander, wenn ich Ihren Antrag „Fahr- Rad – für ein fahrradfreundliches Deutschland“ aus 2001 mit unserer Initiative vergleiche. Daher bitte ich Sie um Unterstützung für unseren An- trag. Bei einer Ablehnung ist es doch ziemlich offen- sichtlich, dass es Ihnen nicht um die Sache, sondern ein- fach nur um die Ablehnung eines Oppositionsantrages geht. Deshalb noch einmal mein Appell an Sie: Unter- stützen Sie unseren Antrag, damit der Fahrradtourismus in Deutschland nicht auf dem Schlauch steht. Annette Faße (SPD): Ich freue mich, dass die Da- men und Herren von der Opposition jetzt endlich auch den Fahrradtourismus entdeckt haben! Hätten sie aller- dings die Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage vom Oktober vergangenen Jahres auch gelesen, hätten sie dem Bundestag diesen Antrag ersparen können. Hier wird lediglich Bekanntes wiederholt und bereits Umge- setzes gefordert! Offensichtlich wollten Sie auch einmal etwas für Ihre umweltbewussten Wähler tun! Seit Jahren ist es Ziel der SPD-Fraktion, Deutschland fahrradfreundlicher zu gestalten. Bereits vor zwei Jahren hat die Bundesregierung den Nationalen Radverkehrs- plan 2002 bis 2012 herausgegeben, um die Chancen des Fahrradverkehrs im Rahmen einer integrierten Verkehrs- politik auszubauen. Es ist sowohl der SPD-Fraktion als auch der Bundesregierung bekannt, dass sich der Fahrradtourismus in Deutschland bereits seit Beginn der 80er-Jahre in ländlichen Regionen zu einem wichtigen Wirtschaftszweig mit einem jährlichen Umsatz von 5 Milliarden Euro entwickelt hat. Nach dem Ergebnis der Reiseanalyse von 2003 haben im Jahr 2002 mehr als 2 Millionen Menschen Urlaub mit dem Rad gemacht. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von über 12 Prozent! Knapp die Hälfte der Fahrradtouristen ver- brachte ihren Urlaub in Deutschland. Bekannt ist eben- falls, dass es hier noch ein ausbaufähiges Potenzial gibt. Was sagen Sie uns also Neues? Erstens, dass Radfah- ren gesund ist – wie auch eine aktuelle Studie des Robert Koch-Instituts beweist – vielen Dank für diese beachtenswerte Information! –, und zweitens, dass das Fahrrad das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist. Auch das wussten wir doch wohl schon! Wenn man Ihren Antrag liest, kommt einem schon der Verdacht, dass alle bisherigen Maßnahmen zur Förde- rung des Fahrradtourismus an der Opposition vorbeige- gangen sind. Zumindest stellen Sie ja fest, dass es „eine erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre“ gibt und dass die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage die „ h E b f e a d t d f f W b f g D r s r i z s B V g M B ß R d u B f U d B h e g a m g te t m z z o H (C (D Bundeskompetenz in diesem Bereich unterstrichen“ at. Immerhin! Sehen wir uns jetzt einen Teil Ihrer Forderungen im inzelnen an: Der Fahrradtourismus soll in bestehenden Umfragen erücksichtigt werden: das geschieht bereits durch Um- ragen des Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen . V. Die Voraussagen für die nächsten drei Jahre weisen uf eine Steigerung von 42,3 Prozent hin! Sie fordern, Erhebungen zu den von Radtouristen auf em Weg zu ihrem Urlaubsziel genutzten Verkehrsmit- eln durchzuführen. Befragungsergebnisse hierzu gibt es urchaus, diese können allerdings aufgrund von Mehr- achnennungen und unterschiedlichen Verkehrsträgern ür Hin- und Rückreisen nur bedingt aussagekräftig sein. as sollen Aussagen hierzu auch an weiterer Erkenntnis ringen? Das erklären Sie uns leider nicht. Gleiches gilt ür Ihre Forderung nach Erhebungsparametern, die zei- en sollen, wie hoch der Anteil des Fahrradtourismus am eutschlandtourismus ist. Für die Steigerung des Fahr- adtourismus in Deutschland ist nicht die Datenlage ent- cheidend! Der Ausbau des Bundesradroutennetzes geschieht be- eits und wird seit 2002 mit jährlich 100 Millionen Euro n einem gesondert eingerichteten Haushaltstitel finan- iert. Weitere 10 Millionen Euro jährlich sind zweckbe- timmt für den Bau von Radwegen auf Betriebswegen an undeswasserstraßen. Der Nationale Radverkehrsplan NRVP enthält eine ielzahl von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, egliedert nach Handlungsfeld, Maßnahme, Akteure und engengerüst. Im Rahmen des föderativen Aufbaus der undesrepublik Deutschland und der verfassungsgemä- en Rechtsordnung liegt die Hauptverantwortung des adverkehrs bei Ländern und Kommunen. Eine Reihe er Forderungen aus Ihrem Antrag sind somit schlicht nd einfach überflüssig, weil sich die Mitglieder des und-Länder-Arbeitskreises „Fahrradverkehr“ bereits in ünf Unterarbeitskreisen intensiv um die Begleitung und msetzung des NRVP kümmern. Die Fahrradmitnahme in ICE-Zügen ist ein Thema, as die SPD-Fraktion in zahlreichen Gesprächen mit der ahn angesprochen hat. Letztendlich handelt die DB AG ier aber als privatrechtlich organisiertes Unternehmen igenverantwortlich. Die DB AG bietet aber in allen Zü- en des Fernverkehrs eine Mitnahme von Fahrrädern an, ußerdem Verschickung von Fahrrädern und Fahrradver- ietung sowie Call-Bikes. Sie sehen, hier ist schon eine anze Menge erreicht worden! Und wir stehen hier wei- rhin in intensiven Gesprächen. Lassen Sie mich zum Schluss noch weitere bereits ge- roffene Maßnahmen zur Förderung des Fahrradtouris- us erwähnen: Im Haushaltsplan für dieses Jahr sind für Maßnahmen ur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes, wie um Beispiel die Durchführung von Fachkonferenzen der gezielte Öffentlichkeitsarbeit Mittel bis zu einer öhe von 2 Millionen Euro eingestellt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8189 (A) ) (B) ) Im Jahr 2002 wurden für die Durchführung des bundesweiten Fahrradwettbewerbs „Best for bike“ 30 000 Euro bereitgestellt, ab 2003 werden jährlich 50 000 Euro dafür zur Verfügung stehen. Das zuständige Referat des Bundesverkehrsministeri- ums wurde ab diesem Frühjahr mit einer Mitarbeiterin verstärkt, die sich schwerpunktmäßig mit der Koordinie- rung der Umsetzung des NRVP befasst. Das begrüßen wir ausdrücklich! Für die Umsetzung des NRVP soll ein Fahrradportal als Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverkehrs- ministeriums eingerichtet werden. Das Fahrradportal in- formiert über Planungs- und Rechtsvorschriften, For- schungsergebnisse, Fachliteratur, gute Beispiele und Ähnliches und dient als Arbeitsplattform für den Bund- Länder-Arbeitskreis „Fahrradverkehr“ und seine Unter- arbeitskreise sowie für die Fahrradbeauftragten auf Län- derebene und kommunaler Ebene. Die Installation kann nach Freigabe der Haushaltsmittel durch das Parlament erfolgen. Die Damen und Herren von der Opposition wollen den Fahrradtourismus in Deutschland umfassend fördern und haben leider nicht erkannt, dass das bereits ge- schieht! Ein überflüssiger Antrag mehr! Heidi Wright (SPD): Der vorliegende Antrag, der heute beraten und dann an den Fachausschuss überwie- sen wird, zielt darauf ab, dass Deutschland noch fahrrad- freundlicher werden soll. Die umwelt-, verkehrs-, ge- sundheits- und tourismuspolitische Bedeutung des Fahrrads soll noch stärker hervorgehoben werden. Ganz grundsätzlich stimme ich hier natürlich zu. Doch bei näherem Blick auf den 16 Punkte umfassen- den Forderungskatalog wird schnell deutlich, dass der größte Teil der Forderungen längst Gegenstand der rot- grünen Radverkehrspolitik ist. Einige Maßnahmen sind von der Bundesregierung, von den Ländern oder Kom- munen teilweise bereits realisiert, einige befinden sich in der aktiven Planungsphase. Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen: Es gibt keineswegs einen Stillstand bei der Umsetzung des Nati- onalen Radverkehrsplans 2002 bis 2012 (NRVP) – ganz im Gegenteil: Die rot-grüne Verkehrspolitik hat einiges auf die Beine gestellt und kann handfeste Erfolge benen- nen. Von zentraler Bedeutung ist zunächst die Tatsache, dass seit 2002 ein gesondert eingerichteter Haushaltstitel mit 100 Millionen Euro pro Jahr – vorher waren es nur 50 Millionen Euro gewesen – zur Finanzierung von Rad- wegen an Bundesstraßen zur Verfügung steht. Weitere 10 Millionen Euro pro Jahr sind zweckbestimmt für den Bau von Radwegen auf Betriebswegen an Bundeswas- serstraßen. Ein weiterer Erfolg ist, dass es uns trotz angespannter Haushaltslage gelungen ist, für den Haushalt 2004 Fi- nanzmittel in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem Rad- wegebautitel für nicht investive Maßnahmen zur Umset- zung des NRVP zur Verfügung zu stellen. Darüber freue i M t g Ü k z g v v E m n 1 h R G v Z s d d D t z z F d e s t k d v z v n a a h S ( k f h s Z v m d d k t (C (D ch mich besonders, denn mit diesen nicht investiven itteln leistet die Bundesregierung einen weiteren Bei- rag für eine effiziente Umsetzung des NRVP. Bevor ich auf einzelne Forderungen des Antrages ein- ehe, will ich nochmals konkretisieren, an welchen berlegungen und Fragen wir uns als rot-grüne Ver- ehrspolitiker bei der Umsetzung des NRVP vorrangig u orientieren haben. Diese sind: Werden mit der jeweili- en Maßnahme die Rahmenbedingungen für den Rad- erkehr und den Radtourismus insgesamt und umfassend erbessert? Werden die Chancen und damit auch die ntwicklungspotenziale, die der Fahrradverkehr im Rah- en einer integrierten Verkehrspolitik bietet, optimal ge- utzt? Vor diesem Hintergrund möchte ich zunächst aus dem 6 Punkte umfassenden Forderungskatalog einen Punkt erausgreifen, der mir schon lange am Herzen liegt: die admitnahme im DB-Fernverkehr. Dies aus zweierlei ründen: Einerseits halte ich die Radmitnahme im Fern- erkehr für eine wichtige Voraussetzung dafür, dass alle ielgebiete in Deutschland, insbesondere auch touristi- che, von Radtouristen erreicht werden können. Ohne ieses Angebot ist der Radtourismus gefährdet. Zum an- eren sehe ich gerade bei der Frage Radmitnahme im B-Fernverkehr Klärungsbedarf zwischen den beteilig- en Akteuren und erheblichen Handlungsbedarf. Das Gute vorab: Wie aktuell von der DB Rent GmbH u hören ist, hat der Vorstand der DB AG auf seiner Sit- ung im Dezember 2003 die Entwicklung eines neuen ahrradkonzeptes beschlossen; die Einzelheiten sind in er Abstimmung und interessieren uns brennend. Die Argumentationsweise der DB AG entspricht der ines privatrechtlich organisierten Unternehmens, das ich von (betriebs-)wirtschaftlichen Gesichtspunkten lei- en lässt: Die Fahrradmitnahme im Hochgeschwindig- eitsverkehr lasse sich nicht wirtschaftlich realisieren, a Umsteigezeiten verlängert würden und das Vorhalten on Fahrradabstellplätzen Kapazitäten binde, die dann ulasten der Fahrgastbeförderung gingen. Das Bundes- erkehrsministerium als Dialogpartner führt an, es könne icht in Planung und Durchführung der Leistungs- ngebote eingreifen und demzufolge auf die DB AG uch nicht Einfluss nehmen. Dem halte ich Zahlen entgegen, die die Bahn selbst at erheben lassen – und ich beziehe mich hier auf ein chreiben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC) vom 20. August 2003: Diese Zahlen weisen lar aus, dass in der Vergangenheit die Bahn davon pro- itiert hat, dass gerade der Fahrradtourismus anhaltend öhere Wachstumsraten aufweist als alle anderen Reise- parten; in 2002 erneut ein Plus von 12,7 Prozent. Die ahlen weisen aus, dass Fahrrad fahrende Bahnkunden iel öfter den Zug benutzen als andere Personen und da- it zu den besonders treuen Kunden gehören. Es braucht eine baldige und eine kluge Entscheidung er DB AG, die den Fahrradtourismus stärkt. Ich werde eshalb die weitere Entwicklung forcieren und den Ab- lärungsprozess zwischen den beteiligten Akteuren kri- isch begleiten. 8190 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Noch ein paar Anmerkungen zu den Forderungen 13 und 14 des Antrages: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften der StVO sollen zu- gunsten eines noch sichereren und attraktiveren Fahrrad- verkehrs überarbeitet werden; ein entsprechender Refe- rentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums ist erarbeitet. Der Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradver- kehr wird Anfang dieses Jahres in die Beratungen miteinbezogen werden, nachdem der zuständige Bund- Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei der Länder sich auf voraussichtlich im Bundesrat mehrheitsfähige Vorschläge zu einigen sehr streitig diskutierten Detailregelungen verständigt haben. Gut, dass wir jetzt die Koordinierungsstelle im Bundes- ministerium haben – also, los jetzt. Auch diese Sache darf nicht weiter verschleppt werden. Ein Wort noch zu einer erfreulichen Entwicklung beim Versicherungsschutz der Radfahrerinnen und Rad- fahrer: Die fünfte Autoversicherungs-Direktive der EU zur Haftpflichtversicherung sieht vor, dass künftig Ver- letzungen von Radfahrern bei Unfällen mit Kraftfahr- zeugen grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung der Autofahrer abgesichert werden, und zwar unabhän- gig von der Schuldfrage. Diese Regelung bringt mehr Rechtssicherheit für die Radfahrer, sie wird die Schadensregulierung vereinfa- chen und das allgemeine Gesundheits- und Sozialversi- cherungssystem entlasten. Der Bundesverkehrsminister ist nun gefordert, die Umsetzung der Regelung in Deutschland vorzunehmen – und somit eine weitere For- derung aus dem NRVP zu erfüllen. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Dass die CDU/CSU- Bundestagsfraktion heute einen Antrag mit dem Titel „Den Fahrradtourismus in Deutschland umfassend för- dern“ in den Deutschen Bundestag einbringt, zeigt eines sehr deutlich: Die rot-grüne Bundesregierung versäumt es nach wie vor, zentrale Probleme des Fahrradtourismus in Deutschland endlich tatkräftig anzupacken. Mit dem Nationalen Radverkehrswegeplan aus dem Jahr 2002 wollte die Regierung zwar Handlungskompe- tenz beweisen, scheitert aber eklatant bei der praktischen Umsetzung. Sie verfügt weder über strategische Planun- gen noch kann sie konkrete Arbeitspläne präsentieren. Weiterhin ist es völlig inakzeptabel, dass wesentliche Fragen der Verantwortung und Finanzierung den Län- dern und Kommunen zugewiesen werden. Der Bund muss hier seiner Aufgabe gerecht werden, den Ausbau des Bundesradroutennetzes voranzutreiben und regio- nale und touristische Belange zu koordinieren. Insbeson- dere bei der Aufgabe der Beschilderung versagt der Bund; denn er stellt hierfür keine Finanzmittel zur Verfü- gung. Auch hier gilt das bewährte rot-grüne Motto: Die vollmundigen Versprechungen übernimmt der Bund, die Länder und Kommunen dürfen die Finanzierung sicher- stellen. Neben dem Ausbau des Radwegenetzes ist es die tou- ristische Vermarktung des Projektes „Fahrradtourismus in Deutschland“, die einen wichtigen Ansatzpunkt für ein fahrradfreundliches Land darstellt. Die Bundesregie- r s d e d G F D te z s n o r f r d G T A a S a d d v K F m A B c O a A n w p d p u n r a li z s k li e g n Z d s (C (D ung preist hier zu Recht den Angebotskatalog der Deut- chen Zentrale für Tourismus „Deutschland per Rad ent- ecken“ und lobt die weltweite Verbreitung mittels einer nglischsprachigen Fassung. Dabei verschweigt sie aber, ass die DZT die finanzielle Unterstützung für dieses emeinschaftsprojekt mit dem Allgemeinen Deutschen ahrrad-Club im Jahr 2004 um 10 Prozent kürzen will. ie Fortführung des gesamten Projektes ist damit exis- nziell gefährdet. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, diesen finan- iellen Engpass schnell zu beheben. Wir werden bei die- er Forderung nicht locker lassen, denn am Geld liegt es icht. Es wäre genug Geld für die DZT und das Stand- rtmarketing vorhanden. Leider setzt die Bundesregie- ung das Geld allerdings falsch ein. Anstatt teilweise ragwürdige Beraterverträge abzuschließen und mit teu- en Werbekampagnen die Korrektur der selbstverschul- eten Imageschäden zu betreiben, sollten durch die enerierung zusätzlicher Kaufkraft Arbeitsplätze im ourismus gesichert bzw. neu geschaffen werden. Die kquisition von kaufkräftigen Touristen muss endlich ls aktive Wirtschaftsförderung verstanden werden. chon Henry Ford hat gewusst: Enten legen ihre Eier in ller Stille. Hühner gackern dabei wie verrückt. Was ist ie Folge? Alle Welt isst Hühnereier. Voraussetzung für en Erfolg des Fahrradtourismus ist also neben einer ernünftigen Infrastruktur die Anfangsinvestition, um unden auf das Produkt aufmerksam zu machen. Ein Beispiel aus dem Freistaat Sachsen zeigt, dass der ahrradtourismus ein hohes Potenzial für die Gastrono- ie- und Beherbergungsunternehmen entwickeln kann. llein im sächsischen Teil des Elberadweges, zwischen ad Schandau in meinem Wahlkreis und Torgau, setzten irca 70 000 Radtouristen in der Zeit zwischen April und ktober 2003 rund 28 Millionen Euro um. An diesen Zahlen kann man erkennen, dass ein gut ufbereitetes Branchennetzwerk zum Erfolg beiträgt. uf dem Elberadweg werden neben Hotel- und Gastro- omie auch Fahrradhersteller, Händler und Reparatur- erkstätten in die Vermarktungsstrategie integriert. Der otenzielle Besucher erhält auf einen Blick alle notwen- igen Informationen für seinen Fahrradurlaub. Diesem ositiven Beispiel sollten auch andere Regionen folgen, m dieses attraktive Segment des Deutschlandtourismus och weiter zu stärken. Gerade wegen der bevorstehenden EU-Osterweite- ung ist es auch notwendig, dass die Bundesregierung uf die EU-Kommission einwirkt, Finanzmittel zur Rea- sierung eines europäischen Radfernwegenetzes bereit- ustellen. Die transeuropäischen Verkehrsnetze dürfen ich nicht allein auf den Ausbau von Straße und Schiene onzentrieren, sondern müssen auch das umweltfreund- che und gesundheitsfördernde Verkehrsmittel Fahrrad inbeziehen. Analog zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs- esetz sollten wir ernsthaft darüber nachdenken, ob wir icht ein Fahrradwegebeschleunigungsgesetz brauchen. urzeit ist es nämlich vielfach ein Problem, die vorhan- enen Finanzmittel schnell in konkrete Baupläne umzu- etzen. Beispielsweise hapert es aufgrund der finanziel- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8191 (A) ) (B) ) len Situation einiger Kommunen daran, bestehende Lücken im nationalen Radwegenetz schließen zu kön- nen. Ich hoffe, dass wir in den vor uns liegenden Aus- schussberatungen gemeinsam für die Förderung des Fahrradtourismus in Deutschland und Europa in die Pe- dale treten. Ideologische Auseinandersetzungen sind an dieser Stelle nicht angebracht. Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn vor 20 Jahren ein Antrag gestellt worden wäre, über Fahrradtourismus in Deutschland im Deutschen Bundestag zu debattieren, dann hätte wohl die Mehrheit in und außerhalb des Hohen Hauses gesagt: „Jetzt spin- nen sie, diese Grünen-Ökos!“ Heute kommt ein solcher Antrag von der CDU/CSU. Mein augenzwinkerndes Kompliment an die Antragstel- lerinnen und Antragsteller, denn Sie haben endlich – we- nigstens verbal und vielleicht auch nur kurz – das Steuer weggelegt und den Fahrradlenker entdeckt. Jetzt freuen sich endlich auch mal alle Fraktionen über die beeindru- ckende Erfolgsgeschichte des Radtourismus in den letz- ten Jahren. Die Zeiten haben sich verändert: Radfahren und Rad- tourismus sind keine Exotenthemen mehr, sondern das Rad ist quasi ein boomender „Volkssport“ geworden. Die Reiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad- Clubs (ADFC) für das Jahr 2002 belegt diesen Wachs- tumstrend in Zahlen. Bei den Radreisen in Deutschland verbrachten mehr als 2 Millionen Menschen ihren Ur- laub auf dem Fahrradsattel – das ist eine zweistellige Zu- wachsrate von knapp 13 Prozent im Vergleich zum Vor- jahr. Für jeden zweiten Urlauber gehört das Radfahren zur Urlaubsaktivität dazu. Die Zukunftsaussichten sind gut, denn Radurlaub wächst kontinuierlich weiter. Über 11 Prozent der Bürgerinnen und Bürger planen nach ADFC-Angaben in nächster Zeit „ziemlich sicher“ eine Radreise. Damit zeigt sich, dass mit dem Fahrradtourismus ein stabiles Marktsegment entstanden ist. Die Zuwachsraten für die Beherbergungsbetriebe mit dem bekannten Na- men „Bett & Bike“ sind enorm. Längst setzen kleine Gasthöfe und Hotels auf Einzelradler, Familienurlaub oder auch auf die organisierte Radlergruppe. Von 1995 bis zum Jahr 2003 hat sich die Zahl der fahrradfreundli- chen Beherbergungsbetriebe mehr als verfünfzehnfacht! Es ist beeindruckend, dass die Radlerinnen und Radler nicht nur Deutschland entdecken, sondern dass umge- kehrt auch gilt: Deutschland entdeckt die Radfahrerin- nen und Radfahrer. Die Bundesregierung bestätigt diese positive Ent- wicklung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU, und auch die heutigen Antragsteller verwei- sen auf die vom ADFC vorgelegten Umfragen. Diese Er- folgsgeschichte ist maßgeblich mitgestaltet worden durch einen verstärkten Ausbau der Radinfrastruktur in Deutschland in letzter Zeit. Wir haben im Jahr 2002 die Mittel für den Radwegebau an Bundesstraßen auf 100 Millionen Euro verdoppelt. Weitere 10 Millionen E v a b D e D k s l b g d l b i a v N ü d m n L w L s e z d m p c m B u d W t w E s e g d e N E w g e n g z L (C (D uro sind für den Radwegebau an Bundeswasserstraßen orgesehen. Wir haben dieses hohe Niveau übrigens uch in der jetzigen Phase knapper finanzieller Mittel eibehalten. Wir wollen als Regierungskoalition da weitermachen. enn wir wissen, dass Radverkehr und Radtourismus ine deutschlandweit bessere Radinfrastruktur brauchen. azu haben wir im Jahr 2002 den Nationalen Radver- ehrsplan erarbeitet, mit dem wir uns auch selbst politi- che Vorgaben bis zum Jahr 2012 für ein fahrradfreund- iches Deutschland machen. Denn Fahrradtourismus oomt besonders dort, wo es durchgängige Verbindun- en zum Beispiel entlang größerer Flüsse gibt. Es darf in er Frage eines überregionalen Radverkehrsnetzes nicht änger eine kleinkarierte und unkoordinierte Politik ge- en. Für diesen übergreifenden Teil der Verkehrspolitik st daher auch der Bund in der Pflicht, es müssen aber uch andere staatliche Ebenen mitziehen. So sollten sich iele Bundesländer an der guten Radverkehrspolitik in ordrhein-Westfalen ein Beispiel nehmen. Wir müssen Klarheit bekommen über den Ausbau des berregionalen Fahrradnetzes. Ich halte dies auch vor em Hintergrund des touristischen Zusammenwachsens it unseren Nachbarländern für unverzichtbar. So kön- en auch Randregionen attraktiver werden. In unserem and müssen die auf regionaler Ebene bestehenden Rad- ege besser vernetzt werden, und es müssen ärgerliche ücken endlich geschlossen werden. Vielfach ist die Be- childerung nach wie vor verbesserungsbedürftig. Es ist in offenes Geheimnis, dass wir mit der ständigen Redu- ierung der Radmitnahmemöglichkeiten im Fernverkehr er Deutschen Bahn nicht einverstanden sind. Die Rad- itnahme im IC-Zug ist zwar erlaubt, aber ziemlich un- raktisch. Die Interregio-Züge sind weitgehend gestri- hen worden. Im ICE ist leider keine Radmitnahme öglich. Die Unternehmensvorstände der Deutschen ahn müssen endlich verstehen, dass Radfahrerinnen nd Radfahrer nicht nur am Urlaubsort treue Bahnkun- en sein wollen, sondern auch bei An- und Abreise. enn die Deutsche Bahn in dieser Frage an ihrer restrik- iven Politik festhält, wird sie nicht nur für sich selbst ein ichtiges Kundenpotenzial vergraulen, sondern auch die ntwicklung des Radtourismus in Deutschland insge- amt beeinträchtigen. Der Radtourismus ist unter ökologischen Aspekten ine vernünftige Form des Tourismus. Er ist auch wichti- er Teil eines nachhaltigen Tourismus. Es freut mich, ass immer mehr Menschen sagen können: Er ist auch in gutes Geschäft geworden. Denn damit ist auch ein achweis erbracht, dass die belächelten, ehemaligen xoten von einst heute als seriöse Experten anerkannt erden können. In diesem Sinne verstehe ich den vorlie- enden Antrag als Ermunterung und Unterstützung, den rfolgreichen Weg der letzten Jahre fortzusetzen. Ernst Burgbacher (FDP): Die Ausgangslage für ei- en erfolgreichen Fahrradtourismus in unserem Land ist ut. Deutschland bietet geeignete klimatische Vorausset- ungen für den Fahrradtourismus. Welcher Radler hätte ust und Laune, unter sengender Sonne und in brütender 8192 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) ) (B) ) Hitze etliche Kilometer abzustrampeln? – Ich nicht! Hier ist Deutschland mit seinen eher gemäßigten Temperatu- ren begünstigt. Hinzu kommt das reizvolle landschaftli- che und kulturelle Angebot, das sich dem Radtouristen, aber nicht nur diesem, erschließt. Ich jedenfalls genieße Radtouren durch verschiedene deutsche Regionen im- mer ganz besonders. Der Radtourismus trägt insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Gebieten zu einer Verbesserung der Infrastruktur bei und kommt diesen Regionen wirt- schaftlich zugute. Radler, egal ob auf Tagestouren oder auf mehrtägigen oder gar mehrwöchigen Touren, kehren in einem Gasthaus oder Restaurant ein, brauchen Über- nachtungsmöglichkeiten und kaufen Dinge des täglichen Bedarfs. Mehr als 2 Millionen Menschen haben im Jahr 2002 Urlaub mit dem Rad gemacht, knapp die Hälfte da- von in Deutschland. Ein ausbaufähiges Potenzial ist vor- handen. Für die nächsten Jahre werden weitere deutliche Zuwachsraten prognostiziert. Daher ist es wichtig, den Fahrradtourismus in Deutschland zu fördern. Allerdings warne ich davor, dort regulieren zu wollen, wo die Verantwortung bei den Ländern und Kommunen liegt. Ich trete in und außerhalb der Föderalismuskommission von Bundestag und Bun- desrat, deren Mitglied ich bin, für eine klare Kompetenz- trennung zwischen Bund und Ländern und die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ein. Deshalb halte ich den Punkt vier des Unionsantrags, den Ausbau des Bundesradroutennetzes voranzutreiben und hier regionale und touristische Belange zu koordi- nieren, für ungeeignet. Dies gehört – bis auf Radwege an Bundesstraßen – nicht in Bundeskompetenz. Tourismus allgemein und die Förderung des Radverkehrs im Beson- deren sind Sache der Länder und Kommunen. Was die Beschilderung von Radwegen angeht, so verweise ich auf die Ergebnisse der von der FDP-Fraktion beantrag- ten Anhörung im Tourismusausschuss zur touristischen Beschilderung. Wir müssen ein System für die touristi- sche Beschilderung entwickeln, in das auch die Beschil- derung von Radwegen einbezogen wird. Zu den anderen Punkten des Antrags: Die FDP-Bun- destagsfraktion unterstützt die Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung des Segments Radtourismus bei Umfragen und statistischen Erhebungen, um auf diese Weise mehr und verlässliches Zahlenmaterial über Umfang und Bedeutung des Fahrradtourismus zu gewin- nen. Wichtig ist auch, dass von den zuständigen Touris- musorganisationen stimmige Angebotspakete für Rad- touristen geschnürt und professionell vermarktet werden. Denn obwohl noch immer die Mehrzahl der Radtouristen ihre Touren selbst organisiert, wächst die Nachfrage nach „maßgeschneiderten Pauschalangebo- ten“. Hier bieten sich Chancen, dieser Nachfrage zu ent- sprechen und neue Kunden zu gewinnen. Die Vernetzung der Verkehrsträger halte ich ebenfalls für wichtig. Wir alle kennen die berechtigten Klagen über die Probleme bei der Fahrradmitnahme im ICE. Hier muss sich die Bahn bewegen. Es müsste meines Er- achtens im Interesse der DB liegen, Kunden zu gewin- n s r g g s w n d h e A r j p K e t D A „ s p d E n n d t r e p u g D S d M S – w g (C (D en, nicht noch weitere zu verlieren. Ferienregionen ollten gerade auch per Bahn erreichbar sein. Bei Punkt 13, in dem es um die Schaffung eines fahr- adfreundlichen Klimas im Verkehrsgeschehen und die egenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer eht – ohne Zweifel ein sehr wichtiger Aspekt ange- ichts der Verkehrsunfallstatistiken –, interessiert mich, ie die Union sich dies konkret vorstellt. Welche Maß- ahmen sollen hier ergriffen werden? Was die Forderung nach einer Codierung aller Fahrrä- er und die Unterstützung des Kaufs und Gebrauchs ochwertiger Fahrräder angeht, um den Raddiebstahl inzudämmen, so sage ich hier ganz klar: Das ist nicht ufgabe der Politik und das soll es auch nicht sein. Fahr- adkauf und -nutzung sind eine Sache des Marktes. Ob emand ein hochwertiges codiertes Fahrrad oder ein reisgünstigeres, nicht codiertes Rad kauft, sollte jedem äufer selbst überlassen bleiben. Von diesen Einzelpunkten einmal abgesehen gilt, wie ingangs bereits gesagt, dass die FDP-Bundestagsfrak- ion den Antrag zur Förderung des Fahrradtourismus in eutschland im Grundsatz begrüßt und unterstützt. nlage 11 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela unterstützen – Freiheit der Medien und wirtschaftliche Pros- perität wiederherstellen“ (Tagesordnungs- punkt 18) Lothar Mark (SPD): Der hier zu beratende Antrag Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela unter- tützen – Freiheit der Medien und wirtschaftliche Pros- erität wiederherstellen“ findet nicht die Zustimmung er SPD-Bundestagsfraktion. Dies hat folgende Gründe: Der Antrag weist unseres rachtens erhebliche Mängel auf, denn er lässt von sei- em Grundtenor her wesentliche Aspekte der venezola- ischen Krise außer Acht. In seiner Konzentration auf ie Freiheit der Medien und die wirtschaftliche Prosperi- ät Venezuelas greift er unserer Ansicht nach zu kurz. Entsprechend eindimensional sind die daraus resultie- enden Schlussfolgerungen. Sie zeugen zudem von einer inseitigen Haltung zugunsten der venezolanischen Op- osition. Damit beteiligen Sie sich, liebe Kolleginnen nd Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, kräftig am leichen Spiel, das Venezuela seit Monaten paralysiert. urch ein solches parteiisches Verhalten unterstützen ie die dort herrschende Polarisierung noch. Sie nehmen abei in Kauf, dass Deutschland seine Rolle als ehrlicher akler und damit seine Einflussmöglichkeiten aufs piel setzt. Die Krise in Venezuela hat nicht erst 1998 mit der demokratischen – Wahl von Hugo Chávez begonnen, ie der Antrag richtig bemerkt. Als allgemein anerkannt ilt, dass das Scheitern der paktierten Elitendemokratie Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 8193 (A) ) (B) ) zu Beginn der 90er-Jahre die tiefer liegende Ursache der heutigen Krise ist, die sich in einem hohen Maß an poli- tischer und sozialer Gewalt und dem Glaubwürdigkeits- verlust der tragenden politischen Institutionen, vor allem der Parteien und dem Parlament manifestiert. Das derzeitige politische Tauziehen zwischen der Re- gierung und der Oppositionsbewegung hat das Land po- larisiert und das staatliche und wirtschaftliche Gefüge ausgehöhlt. Ein Plebiszit kann in dieser Situation zwar die Mehrheitsverhältnisse ändern, nicht aber die Patt- situation zwischen beiden Kräften aufheben. Die Grund- lage für eine Rekonsolidierung des Staates liegt daher unserer Auffassung nach in einer dauerhaften demokrati- schen Konsensfindung, was mit der ebenso heterogenen wie konzeptionslosen venezolanischen Opposition nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Führen wir uns einmal vor Augen, um welche politi- schen Kräfte es sich hier handelt und welche zweifelhaf- ten Meriten sie sich bislang im Dienste einer konstrukti- ven Lösungsfindung erworben haben. Einziger gemeinsamer Nenner dieser ein breites politisches Spek- trum abdeckenden Bewegung ist die Absetzung der rechtmäßig gewählten Regierung bzw. des Präsidenten. Der Staatsstreich vom April 2002, der antidemokratische Bruch der verfassungsmäßigen Ordnung, sowie das un- verantwortliche Vorgehen bei der Ausrufung des Gene- ralstreiks im Dezember 2002 zeugen nicht gerade von dem verantwortungsvollen Handeln einer demokratisch gesinnten Opposition, so wie es der vorliegende Antrag annimmt. Zur Beurteilung der Situation der Medienfreiheit in Venezuela muss man dies und noch einige weitere Fakten im Hinterkopf behalten, die im Antrag nicht genannt wer- den: Die venezolanischen Massenmedien haben sich längst zu einem entscheidenden Macht- und Mobilisie- rungsfaktor mit enormem Einfluss auf die öffentliche Meinung entwickelt. Sie sind in einem Ausmaß selbst zum politischen Akteur geworden, das für unsere Verhält- nisse schwer vorstellbar ist. Vier der fünf landesweit aus- strahlenden TV-Sender sind privat und de facto von der Opposition dominiert. Sie sind damit ebenso sehr „Agita- tionsinstrument“, wie dies zweifellos der staatliche Kanal für die Regierung ist. Bei meiner letzten Reise nach Ve- nezuela konnte ich mich selbst vom weitreichenden Ein- fluss der privaten Sender überzeugen, als mir deren Di- rektoren unverblümt sagten, dass die privaten Medien einen Gegenkandidaten für mögliche Präsidentschafts- wahlen aufbauen würden, wenn die Opposition dazu wei- terhin nicht im Stande sei. Ähnlich sehe man es mit dem Wahlprogramm der Opposition. Die Medien bieten also ein genaues Abbild der ex- trem gespaltenen venezolanischen Gesellschaft. Sie sind einer der wichtigsten Austragungsorte, an dem sich die Auseinandersetzung zwischen Chavisten und der Oppo- sition abspielt. Beide Seiten kämpfen offensichtlich mit harten Bandagen; dies ist nicht schön zu reden, aber eben auch nicht einseitig der Regierung anzulasten. Im Antrag wird weiterhin zu Recht die wirtschaftlich desolate Situation Venezuelas aufgezeigt. In der Tat hat die venezolanische Wirtschaft nicht erst durch den Ge- n s l V O r A s t r f a A c n k d z A d s Ä d k k d m w is o n s g n M g e s z f r w w w f V b e e w g s d i g (C (D eralstreik im Dezember 2002, aber durch diesen we- entlich beschleunigt, eine besorgniserregende Entwick- ung genommen. Insofern muss auch hier wieder die erantwortung beider Seiten benannt werden, denn die pposition hat diese wirtschaftlichen Schäden durch ih- en Streikaufruf billigend in Kauf genommen. Die im ntrag kritisierten Maßnahmen zur Kontrolle des Devi- enabflusses, die Präsident Chávez nach dem zweimona- igen Streik der Opposition verordnet hat, sollen im Üb- igen offiziellen Angaben zu Folge gelockert werden. Es ist richtig, dass an Präsident Chávez’ Regierungs- ührung in vielen Punkten Kritik zu üben ist. Anstatt ber ausschließlich mit objektiv belegbaren Daten und rgumenten zu arbeiten, spielt der Antrag mit ungesi- herten Erkenntnissen und beteiligt sich an Spekulatio- en, wie zum Beispiel über die spionageverdächtigen ubanischen Ärzte. Diese wurden im Rahmen eines von er Regierung ins Leben gerufenen Sozialprogramms ur Verbesserung der medizinischen Versorgung in den rmenvierteln eingesetzt. In die Kritik gekommen ist as Programm in Venezuela vor allem durch die Be- chäftigung kubanischer und nicht venezolanischer rzte. Für den Verdacht, es handele sich um Geheim- ienstmitarbeiter, der aus venezolanischen Oppositions- reisen lanciert wurde, gibt es meines Wissens bisher einerlei Beweise. Vielmehr scheint es, als solle hier mit dem Schüren er Angst vor dem Abgleiten Venezuelas in den Sozialis- us/Kommunismus die Regierung Chávez diskreditiert erden, was ebenso unberechtigt wie unverantwortlich t. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine Be- bachtung im internationalen Kontext: Das Schüren ei- er Eskalation der Auseinandersetzungen bzw. die De- tabilisierung Venezuelas aus wirtschaftlichen und eopolitischen Gesichtspunkten scheint im Interesse ei- iger Länder zu liegen, die sich nicht im zu erwartenden aß für eine konstruktive Lösung des Konflikts enga- ieren. Wie sonst wäre zum Beispiel die vorschnelle An- rkennung der nach dem Putsch gegen Chávez einge- etzten Carmona-Regierung durch die USA und Spanien u erklären? Trotz kritischer Haltung zum „Bolivarianischen Re- ormprojekt“ Chávez’, das in der Tat bislang eine ge- inge Ergebnisorientierung in Bezug auf die drängenden irtschaftlichen und sozialen Probleme Venezuelas auf- eist, scheint es mir vorrangig, einen rechtmäßig ge- ählten Präsidenten anzuerkennen. Ebenso hat die neue, ünfte venezolanische Verfassung – bei aller Kritik an erfahrensfehlern und Verweisen auf die geringe Wahl- eteiligung – im Megawahljahr 2000 die Zustimmung iner Mehrheit der Bevölkerung erhalten. Diese Wahl- ntscheidungen müssen von allen Parteien akzeptiert erden und jeglichem Lösungsansatz des Konflikts zu- runde liegen. Insofern sollte das Hinwirken auf einen demokrati- chen Minimalkonsens alle politischen Kräfte des Lan- es einschließen und von einem echten, glaubwürdigen nternationalen Engagement zur Einbindung Venezuelas etragen werden. Die Forderung des Antrags nach einem 8194 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 (A) (C) (B) ) aktiveren politischen Krisenmanagement in Koordina- tion mit der OAS und dem Carter-Center ist somit sehr zu begrüßen. Den sozio-ökonomischen Ursachen des Konfliktes und seinen das gesamtgesellschaftliche Gefüge betref- fenden Auswirkungen sollte dabei aber stärker Rech- nung getragen werden, als im Antrag formuliert. Für die SPD-Fraktion ergeben sich folgende Schwer- punkte: Einer sowohl politischen wie auch wirtschaftli- chen Isolierung Venezuelas muss unbedingt entgegenge- wirkt werden. Bestehende Initiativen zur Einbindung von Venezuela in das internationale System begrüßen wir. Insbesondere die wirtschaftliche Einbindung des Landes in die existierenden südamerikanischen Integra- tionssysteme halten wir für wichtig. Wir begrüßen – wie zurzeit beantragt – eine Aufnahme Venezuelas als asso- ziiertes Mitglied in einem von neuer Dynamik gekenn- zeichneten Mercosur. Hervorzuheben ist auch eine stär- kere Zusammenarbeit mit dem großen Nachbarn im Süden, Brasilien, wie sie im jüngsten Abkommen von Wandel der politischen Kultur abzielen können. Die po- litischen Stiftungen leisten hier schon sehr gute Arbeit, die noch ausgebaut werden könnte. Ob allerdings die einseitige Einmischung der KAS in Caracas dienlich ist, bleibt mehr als fragwürdig. Wir müssen ein großes Interesse daran haben, dass dem Legitimationsverlust des politischen Systems in der Bevölkerung entgegengewirkt wird. Das Beispiel Vene- zuelas hat aufgrund seiner als Maßstab für andere Län- der der Region geltenden demokratischen Tradition und Stabilität eine große Ausstrahlung in den Andenraum hi- nein und auf Gesamtlateinamerika. Das schwierige Verhältnis zu Kolumbien aufgrund des oft geäußerten Vorwurfs der fehlenden Unterstüt- zung beim Anti-Terrorkampf bzw. der Unterstützung von Guerillatruppen auf venezolanischem Gebiet zeigt die regionale Dimension der Problematik. Wer die geo- graphische Situation dort kennt, weiß allerdings auch, dass diese Grenzen nicht 100 Prozent kontrollierbar sind. Recife zwischen beiden Staaten für den Erdölsektor ver- einbart wurde. Diese Initiativen zeigen, dass Venezuela handlungsfähig ist, sich stärker in den südamerikani- schen Markt einbringen wird und wecken die Hoffnung auf – zumindest mittel- bis langfristig – stabilisierende Wirkung. Von deutscher bzw. europäischer Seite aus sollten die Bemühungen um eine Wiederbelebung der wirtschaftli- chen Beziehungen im Vordergrund stehen. Deutsche Un- ternehmen haben sich in Reaktion auf die Entwicklun- gen in Venezuela vergleichsweise zurückhaltend verhalten. Einige Schlaglichter, wie beispielsweise das Engagement von Siemens im Nahverkehrsbereich in Maracaibo, hellen das Dunkel etwas auf, müssten aber weitere Aktivitäten auch von KMU nach sich ziehen. Ein weiterer Schwerpunkt sollte bei der Zusammenar- beit im Bereich der Heranbildung von Humankapital so- wie der Vorstellung von wirtschafts- und sozialpoliti- schen Initiativen liegen, die bei der Entwicklung von eigenen Erfahrungen in Venezuela nützen und auf einen z t m n s a r n z f b s n v r L u s sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Abschließend würde ich mir insgesamt eine differen- iertere Herangehensweise an die Diskussion um die ak- uellen Entwicklungen in Venezuela wünschen. Wir üssen uns mit der Tatsache auseinandersetzen, dass eopopulistische Politikprofile in Lateinamerika insge- amt an Bedeutung gewinnen, was unter anderem auch n bestimmten historischen und gesellschaftlichen Vo- aussetzungen in der Region liegt. Wir sollten uns zu- ächst fragen, welche internen und externen Faktoren ur Erosion traditioneller repräsentativer Politiksysteme ühren, bevor wir versuchen, einfache Antworten zu ge- en. Im Fall Venezuelas scheint es besonders schwer, zwi- chen Schwarz und Weiß auch noch Grautöne wahrzu- ehmen. Aber gerade hier ist es besonders wichtig. Der orliegende Antrag versucht nicht, sich diesen Schattie- ungen anzunähern und kann daher keine differenzierten ösungsansätze entwickeln. Aus diesem Grund ist er für ns eine nicht akzeptable Betrachtung der venezolani- chen Realität. 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 91. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 12. Februar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär
    hristoph Matschie.
    C

Rede von Christoph Matschie
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
ei Ihnen von der FDP ist es ja so, dass Sie immer dann
on der großen Steuervereinfachung reden, wenn Sie ge-
ade nicht regieren. Ich kann mich an Zeiten erinnern, in
enen Sie mehr Möglichkeiten hatten, so etwas durchzu-
etzen. Wir haben die Steuervereinfachung damals
icht erlebt.
Im Übrigen haben wir hier eine interessante Ausei-

andersetzung – Herr Riesenhuber und Herr Wend ha-
en das schon angesprochen –, nämlich zwischen den
roßen Steuervereinfachern und denen, die sagen: Wir
ollen aber auch ganz gezielt Vorteile für bestimmte
nternehmen oder Kapitalbeteiligungen vorhalten.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Herr Riesenhuber, es war aber schon eine etwas selt-

ame Steuerlogik, die Sie hier vorgetragen haben. Das
ar nach dem Motto: Wir wollen zwar alle Subventio-
en abschaffen, aber weil es halt ein paar gibt, schaffen






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Christoph Matschie

wir noch ein paar mehr; dann können wir nachher umso
mehr abschaffen. – Die Logik erschließt sich mir nicht
ganz.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hubert Ulrich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen

    Riesenhuber?

    (Jörg Tauss [SPD]: Das haben Sie provoziert!)


    C