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    Plenarprotokoll 15/88 DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7711 D Rainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: tion der FDP: Aktionsplan für freie, effiziente und innovative Forschung (Drucksachen 15/1696, 15/1932, 15/2383) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Siebten Ge- setzes zur Änderung des Hochschul- rahmengesetzes (7. HRGÄndG) (Drucksache 15/2385) . . . . . . . . . . . . . 7713 C 7715 D 7717 C 7720 B 7721 B 7722 A 7723 C 7725 A 7727 B 7727 B Deutscher B Stenografisch 88. Sitz Berlin, Donnerstag, de I n h a l Nachruf auf die Abgeordnete und Vorsitzende des Petitionsausschusses Marita Sehn . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 21 . . . . Tagesordnungspunkt 3: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Aktionsprogramm Informationsgesell- schaft Deutschland 2006 (Drucksache 15/2315) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/ 7705 A 7705 C 7706 B 7706 B 7706 C 7709 B a) Antrag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ undestag er Bericht ung n 29. Januar 2004 t : CSU: Perspektiven schaffen für das Jahr der Technik 2004 (Drucksache 15/2161) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kretschmer, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Die Innovationskraft Deutschlands stärken – Zukunftschancen durch moderne Forschungsför- derung eröffnen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, wei- terer Abgeordneter und der Frak- 7727 A b) Erste Beratung des von den Abge- ordneten Ulrike Flach, Christoph II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 Hartmann (Homburg), weiteren Abge- ordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Hoch- schulrahmengesetzes (7. HRGÄndG) (Drucksache 15/2402) . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Schipanski, Ministerin (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Walter Hoffmann (Darmstadt) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Böhmer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Ge- bühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (Handelsregistergebühren-Neuord- nungsgesetz – HRegGebNeuOG) (Drucksache 15/2251) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitli- chung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Überein- kommen) (Drucksache 15/2285) . . . . . . . . . . . . . Z T Z 7727 C 7727 C 7729 B 7731 B 7732 B 7732 C 7733 D 7735 D 7736 D 7738 C 7738 D 7739 D 7740 C 7743 A 7744 B 7745 C 7746 D 7748 A 7749 D 7752 A 7753 D 7753 D c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Straf- rechtsänderungsgesetzes – Schutz der Intimsphäre (Drucksache 15/1891) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Kos- tenrechts (Kostenrechtsmodernisie- rungsgesetz – KostRMoG) (Drucksache 15/2403) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (Drucksache 15/2359) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP: Wirt- schaftliche und organisatorische Strukturen der Deutschen Flugsi- cherung dauerhaft verbessern (Drucksache 15/2393) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Ände- rungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (Drucksachen 15/2143, 15/2401) . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Europäischen Überein- kommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (Drucksachen 15/2145, 15/2406) . . . . c)–e) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 87, 88 und 89 zu Petitionen (Drucksachen 15/2342, 15/2343, 15/2344) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt- Sportanlagen (Drucksachen 15/2132, 15/2414) . . . . . . . 7754 A 7754 A 7754 A 7754 B 7754 B/C 7754 D 7755 A 7755 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 III Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der SPD: Umbau der Bundesagen- tur für Arbeit zu einem modernen Dienstleister Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Wend SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Bertl SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu dem Antrag der Abgeordneten Reinhold Hemker, Sören Bartol, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Verbesserung der Welternährungs- situation und Verwirklichung des Rechts auf Nahrung – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ver- antwortung für die Sicherheit der Welternährung übernehmen – Chancen der Grünen Gentechnik nutzen (Drucksachen 15/1316, 15/1216, 15/2234) Reinhold Hemker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . D A R B C T A P K S D M F T 7755 C 7758 A 7759 D 7761 B 7762 C 7764 A 7765 B 7767 A 7768 C 7769 C 7770 B 7771 B 7772 C 7773 C 7775 A 7776 B 7776 C 7778 A 7779 B 7780 B r. Sascha Raabe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . lbert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . enate Künast, Bundesministerin MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hrista Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . agesordnungspunkt 6: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU einge- brachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Bereinigung von SED- Unrecht (Drittes SED-Unrechtsbe- reinigungsgesetz – 3. SED-UnBerG) (Drucksachen 15/932, 15/2412, 15/2413) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Bereinigung von SED- Unrecht (Drittes SED-Unrechtsbe- reinigungsgesetz – 3. SED-UnBerG) (Drucksachen 15/1235, 15/2412, 15/2413) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . eter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Haupt FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . agesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Lebensmittelüberwachung effizien- ter gestalten (Drucksache 15/2339) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Peter H. Carstensen (Nord- strand), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wirksamere und breitere Lebensmittelüberwa- chung und -kontrolle in Deutschland (Drucksache 15/2386) . . . . . . . . . . . . . 7781 D 7783 A 7784 B 7785 C 7786 D 7786 D 7787 A 7789 C 7791 B 7792 B 7793 C 7794 D 7796 D 7797 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 c) Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung: Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt – „Potenziale zur Erhöhung der Nahrungsmittel- qualität – Entwicklungsten- denzen bei Nahrungsmittelan- gebot und -nachfrage und ihre Folgen“ (Drucksache 15/1673) . . . . . . . . . . . . . d) Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt – „Potenziale zum Ausbau der regionalen Nah- rungsmittelversorgung – Ent- wicklungstendenzen bei Nahrungsmittelangebot und -nachfrage und ihre Folgen“ (Drucksache 15/1674) . . . . . . . . . . . . . e) Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung Technikfolgenabschätzung hier: TA-Projekt – „Potenziale für eine verbesserte Verbraucher- information – Entwicklungs- tendenzen bei Nahrungsmittel- angebot und -nachfrage und ihre Folgen“ (Drucksache 15/1675) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . Matthias Berninger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . Uda Carmen Freia Heller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Akkreditierte Master- abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten im öffentlichen Dienst gleichstellen (Drucksache 15/1710) . . . . . . . . . . . . . U H T G M U T J H D D H T V D B D C D G L T 7797 A 7797 B 7797 B 7797 C 7799 D 7801 A 7802 B 7803 B 7804 A 7804 C 7805 D b) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Eckpunkte für einen Wissenschafts- tarifvertrag (Drucksache 15/1716) . . . . . . . . . . . . . lrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN arion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . te Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Die deutsch-koreanischen Be- ziehungen dynamisch fortentwickeln (Drucksachen 15/2167, 15/2411) . . . . . . . ohannes Pflug SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . r. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: Große Anfrage der Abgeordneten Peter Hintze, Peter Altmaier, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Strukturveränderungen der Bundes- zollverwaltung sowie Auswirkungen der Beitritte Polens und Tschechiens zur Europäischen Union 2004 (Drucksachen 15/1379, 15/1623) . . . . . . . eronika Bellmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . hristine Scheel BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . ydia Westrich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU/ CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN und der FDP: Eine politische 7806 A 7806 B 7807 B 7808 A 7809 B 7809 D 7810 D 7811 D 7812 D 7814 B 7814 C 7815 C 7817 C 7818 C 7819 C 7819 C 7821 A 7822 B 7823 A 7824 A 7825 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 V Lösung für den Westsaharakonflikt voranbringen – Baker-Plan unterstützen (Drucksache 15/2391) . . . . . . . . . . . . . . . . Jelena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Heinrich FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hermann Gröhe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Claudia Nolte, Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Den Weg zur Einheit und Demokratisie- rung in Moldau unterstützen (Drucksache 15/1987) . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . Dr. Rainer Stinner FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Tritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Bundesärzteord- nung und anderer Gesetze (Drucksache 15/2350) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Ham- burg), Klaus Brähmig, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Sicherheit im Busverkehr (Drucksachen 15/1528, 15/2023) . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gero Storjohann, Gerhard Wächter, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Sicherheit an un- beschrankten Bahnübergängen (Drucksache 15/1984) . . . . . . . . . . . . . Heinz Paula SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel CDU/CSU . . . . . . . . . . Peter Hettlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . Heidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . T T D B M D ( S D T N A L A Z A ( P A Z d 7826 A 7826 A 7827 C 7828 D 7829 D 7831 A 7832 A 7832 B 7834 C 7836 A 7837 A 7837 D 7838 A 7838 B 7838 B 7839 C 7840 C 7841 D 7842 C 7843 C agesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung (Drucksache 15/2378) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Investitionszula- gengesetzes 2005 (InvZulG 2005) (Drucksache 15/2249) . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Heinz Paqué, Minister Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . imone Violka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Luther CDU/CSU . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Michael Kretschmer, Katherina Reiche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Konzeption zur Struktur und zur Finanzierung eines Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur jetzt vorle- gen (Drucksache 15/2162) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der nträge: – Verbesserung der Welternährung und Verwirklichung des Rechts auf Nahrung – Verantwortung für die Sicherheit der Welternährung übernehmen – Chancen der Grünen Gentechnik nutzen Tagesordnungspunkt 5) etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung 7844 B 7844 C 7844 D 7845 B 7846 D 7847 C 7848 D 7849 D 7850 C 7851 A 7851 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 der Bundesärzteordnung und anderer Ge- setze (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Erika Ober SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Brüning CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Petra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ar- beitsmarktzugang im Rahmen der EU-Er- weiterung (Tagesordnungspunkt 15) Angelika Krüger-Leißner SPD . . . . . . . . . . . Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein FDP . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Investitionszulagengesetzes 2005 (Tagesordnungspunkt 16) Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Konzeption zur Struktur und zur Finanzierung eines Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur jetzt vorlegen (Tagesordnungspunkt 17) Andrea Wicklein SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer CDU/CSU . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . Peter Hettlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Vorgänge um die Position des Vorstandsvor- sitzenden der Bundesagentur für Arbeit; Rolle der Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit DringlAnfr 1, 2 Eckart von Klaeden CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . A E K M U S A E C C M T S A K n A M D S A H p s c M H S A K u s M M S B A F c h e d m M H S B 7852 D 7853 C 7855 A 7856 A 7856 D 7857 C 7859 C 7860 C 7861 A 7861 D 7862 C 7863 D 7865 B 7866 B 7867 B 7867 D 7869 B nlage 8 inrichtung eines Fonds für übergewichtige inder dlAnfr 1,2 rsula Heinen CDU/CSU chrAntw PStSekr Dr. Gerald Thalheim BMVEL nlage 9 xport von werthaltigen Plastikabfällen nach hina sowie Kontrolle der Verwertung in hina dlAnfr 3 anja Gönner CDU/CSU chrAntw PStSekr’in Simone Probst BMU . nlage 10 ostenbeteiligung der von einer Geisel- ahme im Ausland betroffenen Deutschen; bsicherung durch eine Pflichtversicherung dlAnfr 6, 7 r. Peter Jahr CDU/CSU chrAntw StSekr Dr. Klaus Scharioth AA . . nlage 11 erkunft der Exponate der Ausstellung „Kör- erwelten“; eventuelle Lücken im Strafge- etzbuch hinsichtlich des Schutzes von Lei- henteilen dlAnfr 8, 9 artwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU chrAntw PStSekr Alfred Hartenbach BMJ . nlage 12 ürzung der Zahlungen in den Pflegestufen I nd II und Anhebung in der Pflegestufe III bei tationärer Versorgung dlAnfr 10, 11 atthäus Strebl CDU/CSU chrAntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 inanzieller Mehraufwand für die öffentli- hen Kassen durch Ausgabe von Krankenbe- andlungs-Chipkarten auch für Sozialhilfe- mpfänger infolge deren Gleichstellung mit en gesetzlich Krankenversicherten im Rah- en der Gesundheitsreform dlAnfr 12 annelore Roedel CDU/CSU chrAntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk MGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 C 7869 D 7870 B 7870 C 7871 A 7871 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 VII Anlage 14 Senkung bzw. Erhöhung der Krankenkassen- beiträge im Jahre 2004 MdlAnfr 13, 14 Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos SchrAntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Klagen gegen das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 15 Petra Pau fraktionslos SchrAntw PStSekr’in Marion Caspers-Merk BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Einstellung bzw. Verschiebung bereits begon- nener Schieneninfrastrukturprojekte; Options- vorbehalt betreffend die Auflösung der Hol- dinggesellschaften sowie die Bildung voneinander getrennter Aktiengesellschaften für Fahrweg, Personennah-, Personenfern- und Güterverkehr MdlAnfr 16, 17 Renate Blank CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW Anlage 17 Umsetzung der Verbesserung der haftungs- rechtlichen Situation von Fahrgästen gegen- über Verkehrsunternehmen bei mangelhafter Leistung vor dem Hintergrund der Rück- nahme des Forschungs- und Entwicklungs- vorhabens „Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr – Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken“ MdlAnfr 18, 19 Gitta Connemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW Anlage 18 Veröffentlichung einer Liste von Luftver- kehrsunternehmen mit besonders groben Si- cherheitsmängeln MdlAnfr 20 Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW Anlage 19 Bau der A 73 (Suhl–Lichtenfels) im Abschnitt Ebersdorf bei Coburg bis Lichtenfels MdlAnfr 21 Hans Michelbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr’in Iris Gleicke BMVBW . A B j q F i e M D S A F n u t d g j v M M S A S a M W S A V W M J S A G v d M J S A E e i M H S 7871 C 7871 D 7872 A 7872 B 7872 D 7873 A nlage 20 eratung der großen EU-Länder über das Pro- ekt einer europäischen Neutronenspallations- uelle am 8. Januar 2004; Gründung einer olgeeinrichtung des „ESS-Council“ mit Sitz n Grenoble zur Vorbereitung des Baus einer uropäischen Neutronenspallationsquelle dlAnfr 22, 23 r. Christoph Bergner CDU/CSU chrAntw PStSekr Christoph Matschie BMBF nlage 21 inanzielle Auswirkungen der vorgeschlage- en Neuordnungen im Bereich Hochschulbau nd Finanzierung der Forschungsorganisa- ionen für den Bund und die einzelnen Bun- esländer; Umsetzung des Ausschlusses rundfinanzierter Einrichtungen aus der Pro- ektförderung des BMBF im Vergleich der erschiedenen Forschungsorganisationen dlAnfr 24, 25 ichael Kretschmer CDU/CSU chrAntw PStSekr Christoph Matschie BMBF nlage 22 tand der Einführung einer Ausbildungsplatz- bgabe und entstehende Kosten dlAnfr 26, 27 erner Lensing CDU/CSU chrAntw PStSekr Christoph Matschie BMBF nlage 23 erkauf von bundeseigenen Wohnungen bzw. ohnanlagen in München dlAnfr 28 ohannes Singhammer CDU/CSU chrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . nlage 24 ründe für die Aufhebung der Verwaltungs- orschrift bezüglich der Mietpreise für bun- eseigene Wohnungen dlAnfr 29 ohannes Singhammer CDU/CSU chrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . nlage 25 ntlastung der Mieter in Ballungsräumen mit xtrem hohem Mietniveau wie beispielsweise n München dlAnfr 30 annelore Roedel CDU/CSU chrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . 7873 B 7873 C 7874 B 7874 C 7824 D 7875 A VIII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 Anlage 26 Höhe und Verwendung des durch den Verkauf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ erzielten Spendenaufkommens MdlAnfr 31, 32 Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . Anlage 27 Kriterien für die Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf der Zuschlagsmarke „50. Jahres- tag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“; Kreis der an entsprechenden Entscheidungen beteiligten Institutionen und Personen MdlAnfr 33, 34 Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . Anlage 28 Berechnung der Gebühren für Finanzdienst- leister nach der Verordnung über die Erhe- bung der Gebühren nach dem Finanzdienst- leistungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2003; Rechtfertigung für Gebührensteigerung MdlAnfr 35, 36 Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . Anlage 29 Vorlage eines Gesetzentwurfs zu einer großen Steuerreform mit radikaler Steuervereinfa- chung vonseiten der Bundesregierung MdlAnfr 37 Hans Michelbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . Anlage 30 Einführung eines reduzierten Mehrwertsteu- ersatzes für die Gastronomie MdlAnfr 38 Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . Anlage 31 Beschleunigung der EU-Erweiterung bei gleichzeitiger Beschränkung des EU-Ausga- bevolumens; Verhinderung des erneuten Ver- fehlens der EU-Stabilitätskriterien MdlAnfr 39, 40 Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Karl Diller BMF . . . . . . . A K r O B c s g M G S A A g M M U S A A C s A K E M K S A A L h M P S A S e d S t M H S 7875 B 7875 D 7876 B 7877 A 7877 A 7877 C nlage 32 riterien für die Festlegung von „Innovations- egionen“ – beispielsweise die nördliche berpfalz – im Zusammenhang mit dem vom undeskanzler im Dezember 2000 zugesi- herten Grenzgürtelprogramm für die bayeri- chen Gebiete entlang der EU-Erweiterungs- renze dlAnfr 41, 42 eorg Girisch CDU/CSU chrAntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . nlage 33 usweitung der wirtschaftlichen Beziehun- en zu China; Stellenwert der grundlegenden enschenrechte dlAnfr 43 we Schummer CDU/CSU chrAntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . nlage 34 uswirkungen der EU-Osterweiterung auf die hancen deutscher Busunternehmen, insbe- ondere des Mittelstandes, bei öffentlichen usschreibungen auf europäischer Ebene; onkurrenz durch Busunternehmen aus den U-Beitrittsländern dlAnfr 44, 45 laus Hofbauer CDU/CSU chrAntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . Anlage 35 nlage 35 uslandsprojekte, für die die Westdeutsche andesbank eine Hermesbürgschaft beantragt at dlAnfr 46 etra Pau fraktionslos chrAntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . nlage 36 chlechtere Vermittlungsergebnisse des Virtu- llen Arbeitsmarktes (VAM) als bei dem von er Bundesagentur für Arbeit geförderten ystem Wimmi; Vergabe von externen Bera- ungsleistungen im Rahmen des VAM dlAnfr 47, 48 artmut Schauerte CDU/CSU chrAntw PStSekr Gerd Andres BMWA . . . . 7878 B 7878 C 7879 C 7880 A 7880 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7705 (A) ) (B) ) 88. Sitz Berlin, Donnerstag, de Beginn: 9.0
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    1) Anlage 6 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7851 (A) ) (B) ) ziert. Und trotzdem verhungern Menschen.Riester, Walter SPD 29.01.2004 g* esichert. Nahrungsmittel werden ausreichend produ- lung. Das zu lösende Problem ist doch nicht die Welt- ernährung. Die ist – statistisch gesehen – bereits heuteRehbock-Zureich, Karin SPD 29.01.2004 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** A li e s c ti A Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2004 Bindig, Rudolf SPD 29.01.2004* Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2004 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 29.01.2004 Caesar, Cajus CDU/CSU 29.01.2004 Deittert, Hubert CDU/CSU 29.01.2004* Göppel, Josef CDU/CSU 29.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 29.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 29.01.2004 Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2004 Höfer, Gerd SPD 29.01.2004* Hörster, Joachim CDU/CSU 29.01.2004* Jäger, Renate SPD 29.01.2004* Jonas, Klaus Werner SPD 29.01.2004* Lehder, Christine SPD 29.01.2004 Letzgus, Peter CDU/CSU 29.01.2004* Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 29.01.2004* Lintner, Eduard CDU/CSU 29.01.2004* Mayer, Conny (Baiersbronn) CDU/CSU 29.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2004 Raidel, Hans CDU/CSU 29.01.2004** Rauber, Helmut CDU/CSU 29.01.2004* R R R S S D S D D D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Anträge: – Verbesserung der Welternährung und Ver- wirklichung des Rechts auf Nahrung – Verantwortung für die Sicherheit der Welt- ernährung übernehmen – Chancen der Grü- nen Gentechnik nutzen (Tagesordnungspunkt 5) Petra Pau (fraktionslos): Bei mir hinterlassen die vor- egenden Anträge und Reden den faden Beigeschmack iner Alibi-Veranstaltung, inszeniert zur Beruhigung des chlechten Gewissens – in Anbetracht hunderttausendfa- hen Hungers und unzähliger Verhungerter, die keine Sta- stik erfasst. Auch ist der Debattenbegriff „Welternährung“ ein bstraktum. Er dient mehr der Verschleierung als Erhel- öspel, René SPD 29.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.01.2004 übenkönig, Gerhard SPD 29.01.2004 auer, Thomas SPD 29.01.2004 charping, Rudolf SPD 29.01.2004 r. Scheer, Hermann SPD 29.01.2004* chmidbauer, Bernd CDU/CSU 29.01.2004 r. Stadler, Max FDP 29.01.2004 r. Wissing, Volker FDP 29.01.2004 r. Wodarg, Wolfgang SPD 29.01.2004* bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7852 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Die eigentliche Frage ist also eine ganz konkrete, die nach dem deutschen und EU-Beitrag zur Überwindung des Hungers, dieser Geisel vieler Entwicklungsländer. Weder der zur Annahme empfohlene Koalitionsantrag noch der CDU/CSU-Antrag geben darauf ausreichend Antwort. Der Antrag der Koalition belässt es dabei, fest- zustellen, dass die Zahl der Hungernden jährlich um durchschnittlich 2,5 Millionen abgenommen habe anstatt um 24 Millionen, die notwendig wären, um bis 2015 die vom Welternährungsgipfel 1996 beschlossene Halbie- rung der Zahl der in dieser Welt hungernden Menschen zu erreichen. Hier macht die Koalition einen Punkt. Es gibt keine Wertung geschweige denn eine Schlussfolge- rung. Dabei ergibt sich aus diesen Zahlen, dass das Hal- bierungsziel erst 2060 – also mit 45 Jahren Verspätung – erreicht würde. Der Antrag der CDU/CSU beruhigt damit, dass – ich zitiere – „sich die Versorgung der Menschen in den letz- ten Jahrzehnten enorm verbessert hat“. Mit dieser For- mulierung wird einfach ausgeblendet, dass die Zahl der Hungernden seit Mitte der 90er-Jahre wieder angestie- gen ist. Dies besagt der Bericht zu Hunger und Unter- ernährung 2003 der FAO. Darin steht wörtlich: „Die Bekämpfung des Hungers hat … einen Rückschlag erlit- ten.“ Besonders schlimm finde ich den Missbrauch dieses ernsten Themas durch die CDU/CSU. Ihr Antrag ist ein reiner Pro-Gentechnik-Antrag im Interesse der Kapital- verwertungsinteressen der Industrie. Er geht glatt an den Bedürfnissen und Bedingungen der Entwicklungsländer vorbei. Außer dem „Wundermittel“ Gentechnik wird da- rin nichts zur Überwindung von Hunger und Unterernäh- rung angeboten. Damit schließe ich nicht aus, dass die Grüne Gentechnik – sollten sich heutige Bedenken als gegenstandslos erweisen – früher oder später ein Mittel zur Steigerung der Agrarproduktion sein kann. Fakt ist, dass Deutschland, die EU, USA und andere Industrienationen durch ihre Politik der Agrarsubven- tionen, des erschwerten Marktzugangs für landwirt- schaftliche Produkte, der Waffenlieferungen, des Abbaus landwirtschaftlicher Entwicklungshilfe, des Verfalls von Weltmarktpreisen für landwirtschaftliche Exportpro- dukte der Länder der Dritten Welt zur weltweiten Aus- breitung von Hunger und zu den bisher unzureichenden Ergebnissen bei der Bekämpfung des Hungers beitragen. Die Lösung der Ernährungsfrage ist deshalb untrenn- bar mit dem Kampf um eine gerechte Weltwirtschafts- ordnung verbunden. Für die PDS hat die Sicherung der Ernährung und der Erhalt ländlicher Wirtschaftskraft Vorrang vor handels- politischen Interessen. Sie vertritt deshalb folgende Posi- tionen: Erstens. Die Exportsubventionen, die Millionen von Landwirten in den Ländern des Südens in den Ruin trei- ben, müssen abgeschafft werden. Anstatt die Entwick- lungsländer mit europäischen Agrarprodukten zu Dum- pingpreisen zu überschütten, muss die EU diesen Ländern helfen, gesunde Binnenmärkte aufzubauen und regionale Wirtschaftskreisläufe herauszubilden. z l E u U F W k d m s M v I g c u D w E i h b w z a r A 8 z t M s t j d s e A n v c G t (C (D Zweitens. Importe agrarischer Billig-Rohstoffe, die u Lasten der Nahrungsproduktion in den Entwicklungs- ändern erzeugt werden, sind zu drosseln und durch igenprodukte zu ersetzen, Eiweißfutter, Edelhölzer. Drittens. Erforderlich ist eine differenzierte Sonder- nd Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer. Unsere nterstützung hat deshalb die auch in Cancun erhobene orderung auf Einrichtung einer „Development-Box“ im TO-Regelwerk. Ohne Außenschutz sind keine Stär- ung lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe und ie Sicherung der Eigenversorgung mit Grundnahrungs- itteln möglich. Viertens. Deutschland sollte das von der FAO vorge- chlagene Anti-Hungerprogramm kräftig unterstützen. it Nahrungsmittelnothilfe für die Ärmsten, sowie In- estitionen in Landwirtschaft, natürliche Ressourcen, nfrastruktur und Ausbildung könnten die Lebensbedin- ungen von Millionen armer Menschen in den ländli- hen Gebieten der Dritten Welt entscheidend verbessert nd Hunger verringert werden. Das setzt voraus, dass eutschland endlich seiner Verpflichtung bei der Ent- icklungshilfe voll nachkommt. Immerhin haben die U-Mitgliedstaaten zugesagt, 0,7 Prozent ihres Brutto- nlandprodukts für die Finanzierung von Entwicklungs- ilfe bereitzustellen. Aber elf von 15 Mitgliedstaaten ha- en dieses Versprechen nicht erfüllt. Darunter ist nach ie vor auch Deutschland. Es reicht also nicht, im Bundestag Betroffenheit zu elebrieren und anschließend den Tagesordnungspunkt bzuhaken. Die Koalition sollte handeln und nicht bloß eden. nlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und ande- rer Gesetze (Tagesordnungspunkt 13) Dr. Erika Ober (SPD): Das AiP wurde Mitte der 0er-Jahre eingeführt, um in Zeiten hoher Studierenden- ahlen im Fach Humanmedizin die praktische Qualifika- ion junger Ärzte und Ärztinnen zu verbessern. Das anko an praktischer Erfahrung während des Studiums ollte durch die dem dritten Examen nachgelagerte prak- ische Ausbildung ausgeglichen werden. Mit der Änderung der Approbationsordnung im Früh- ahr 2003 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bun- esrates die ärztliche Ausbildung reformiert und klini- chen Unterricht stärker in die medizinische Ausbildung inbezogen. Daraus ist zu folgern: Da die praktische usbildung junger Ärzte sich verbessert hat, geht es im ächsten Schritt darum, die Arbeitssituation insofern zu erbessern, dass gleicher Qualifikationsstand auch glei- he Verantwortung nach sich zieht. Der uns vorliegende esetzentwurf dient diesem Ziel: Die „Arzt-im-Prak- ikum“-Phase soll zum 1. Oktober 2004 entfallen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7853 (A) ) (B) ) Ärztinnen und Ärzte, die nach diesem Stichtag ihr Medizinstudium mit dem dritten Staatsexamen beenden, gehen nicht mehr in die AiP-Phase. Diejenigen, die nach diesem Stichtag noch einen AiP-Vertrag erfüllen, sollen aber die gleiche Vergütung wie künftige Assistenzärzte erhalten. Das ist vernünftig, weil auf diese Weise ver- mieden wird, dass denjenigen finanzielle Nachteile ent- stehen, die zufällig einen Prüfungstermin kurz vor und nicht nach dem Stichtag zugewiesen bekommen. Der Entwurf der Bundesregierung setzt auch die EU-Richtli- nie, 2001/19/EG, zur Anerkennung beruflicher Befähi- gungsnachweise um und passt Gesetze und Verordnun- gen an die Neuerungen an. Er verbessert somit die Rechtsstellung von nicht deutschen Staatsangehörigen, die hierzulande tätig werden wollen. Außerdem wird ein zweimonatiger Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung geschaffen, in dem keine praktische Arbeit geleistet wer- den soll. Das verbessert die Situation der Studierenden vor einer abzuleistenden Prüfung. Dieser Entwurf trägt notwendig gewordenen Anpas- sungen und der Humanisierung der Arbeitszeiten Rech- nung. Er modernisiert die ärztliche Ausbildung und stellt eine bundesweit einheitliche Grundqualifikation sicher. Der Arztberuf wird attraktiver, auch weil ärztliche Tätig- keiten in dieser Phase der Weiterbildung angemessen be- zahlt werden. Die Abschaffung des AiP sorgt dafür, dass voll ausgebildete und mehrfach staatlich examinierte Ärzte und Ärztinnen nun auch angemessen entlohnt wer- den. Dies ist eine Forderung, die schon lange gestellt wird und der mit diesem Gesetzentwurf nun nachgekom- men wird. Die Differenz der Bezahlung von AIP und Assistenz- ärzten liegt bei 29 000 Euro pro Kopf im Jahr. Bei anzu- nehmenden 10 000 Studienabschlüssen ergibt sich ein Finanzbedarf von 300 Millionen Euro innerhalb eines Jahres. Circa 3 Millionen Euro, also 1 Prozent, davon kommen auf den Bundeshaushalt zu. Sie resultieren aus der Ausbildung von circa 200 Ärzten und Ärztinnen in der Bundeswehr. Die anderen durch die Abschaffung des AiP anfallenden Kosten werden durch das GKV-Moder- nisierungsgesetz mit Änderungen zur Bundespflegesatz- verordnung und des Krankenhausentgeltgesetzes aufge- fangen. Nach dem Stichtag 1. Oktober 2004 wird es eine Übergangsphase geben. Die finanzielle Gleichgestellt- heit von AiP und Assistenzärzten geht dann bis zum Auslaufen der letzten AiP-Verträge mit unterschiedli- chen arbeitsrechtlichen Bedingungen für beide Gruppen einher. Assistenzärzte sind vollapprobiert. AiP erhalten eine Teilapprobation. Das bedeutet in der Praxis, dass sie im Gegensatz zu Assistenzärzten anderen Haftungsregeln unterliegen. Sie müssen stets unter Anleitung arbeiten. Die Verantwortung für ihr Handeln übernimmt ihr voll- approbierter Anleiter. Es gibt Ideen zur Behebung dieser unterschiedlichen Stellung von Ärzten und Ärztinnen, die grundsätzlich über die gleiche Qualifikation verfügen. Zur Diskussion steht beispielsweise eine Optionslösung während der Übergangsphase. Sie ermöglicht es Ärzten und Ärztin- nen mit AiP-Verträgen nach dem 1. Oktober, einen An- t m r d m w V r a Ä r b d d S k d d D g d G z e d d K s d r e d E m m ü m f B S o u S J c k v k l p 2 P r p (C (D rag auf Erteilung einer Vollapprobation zu stellen. Da- it wäre nicht nur die finanzielle, sondern auch die echtliche Gleichstellung von AiP möglich. Ob aller- ings eine solche Möglichkeit rechtlich umsetzbar ist, uss noch geprüft werden. Dennoch – es ist sinnvoll, den Ärzten und Ärztinnen egen unterschiedlicher haftungsrechtlich relevanter erantwortung von jungen Ärzten und Ärztinnen wäh- end der Übergangsphase zu erlauben, sich um eine Voll- pprobation zu bemühen. Damit würde vermieden, dass rzte und Ärztinnen mit gleichem praktischen wie theo- etischem Ausbildungsstand nicht unterschiedlichen ar- eitsrechtlichen Bedingungen unterliegen. Monika Brüning (CDU/CSU): Das Gesetz zur Än- erung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze, as wir heute in erster Lesung beraten, dient an erster telle der Abschaffung der so genannten Arzt-im-Prakti- um-Phase. Dies ist sinnvoll und auch notwendig! Aber ie Veränderung muss mit Augenmaß durchgeführt wer- en. Darauf werden CDU/CSU im Ausschuss dringen. ie Abschaffung darf vor allem nicht zulasten derjeni- en gehen, die sich dann noch in der AiP-Phase befin- en. Als diese zweijährige Praxisphase mit dem Vierten esetz zur Änderung der Bundesärzteordnung in der weiten Hälfte der 1980er-Jahre eingeführt wurde, gab s dafür gute Gründe. Damals war man sich einig, dass as Studium die angehenden Ärzte nicht ausreichend auf ie praktische Tätigkeit vorbereitet. Ärztevertreter und rankenkassen hielten eine Verbesserung der prakti- chen Ausbildung für unbedingt erforderlich. Angesichts er hohen Studierendenzahlen erschien eine Verände- ung des Studiums allein als nicht ausreichend. Das AiP rschien allen damals als gute Lösung. Die Medizinstu- enten sollten im Anschluss an das Studium praktische rfahrungen unter der Aufsicht erfahrener Ärzte sam- eln. Erst danach wurde ihnen die Approbation erteilt, it der sie den ärztlichen Beruf uneingeschränkt aus- ben dürfen. 1997 hat Horst Seehofer als damaliger Gesundheits- inister dem Bundesrat eine neue Approbationsordnung ür Ärzte vorgelegt. Damals hat die SPD den Entwurf im undesrat blockiert. Nun hat Gesundheitsministerin chmidt diesen Entwurf wieder zum Leben erweckt und hne wesentliche Änderungen übernommen. Wir freuen ns ja, dass die SPD die Qualität der Arbeiten von Herrn eehofer zu schätzen weiß. Allerdings sind sechs lange ahre vergangen, in denen diese wichtige Änderung blo- kiert wurde. Das bedeutet – bei einer Studiendauer von napp sechs Jahren –, dass eine ganze Studiengeneration on der neuen Approbationsordnung hätte profitieren önnen. Es ist wirklich bedauerlich, dass die neue Rege- ung erst jetzt umgesetzt wird. Aber besser spät als nie! Nach den jahrelangen Widerständen ist die neue Ap- robationsordnung nun seit dem Wintersemester 2003/ 004 in Kraft und ermöglicht die Abschaffung der AiP- hase. Denn ein integrierendes Studium und ein stärke- er Praxisbezug machen die 18-monatige Praktikums- hase überflüssig. Junge Mediziner sollten am Ende 7854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) ihres Studiums in der Lage sein, im ärztlichen Alltag zu bestehen. Die neue Approbationsordnung schafft unter anderem Erleichterungen für die Prüfungsvorbereitun- gen, indem eine zweimonatige Vorbereitungsphase ein- geführt wird. Bei der Einführung des AiP rechnete man mit einer Ärzteschwemme. Heute, im Jahr 2004, ist das Gegenteil der Fall. Dem deutschen Gesundheitswesen gehen die Ärzte aus! Insbesondere in der ambulanten Versorgung in den östlichen Bundesländern ist ein Ärztemangel zu befürchten. Aufgrund der Altersstruktur dort ist mit ei- nem verstärkten Ausscheiden von Hausärzten zu rech- nen. Lokale Versorgungsengpässe drohen. Das darf nicht sein. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Alle Patien- ten haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ge- sundheitsversorgung, egal wo sie wohnen. Wie kann dies gelingen? Die Antwort liegt auf der Hand: Der Arztberuf muss wieder attraktiver werden, damit junge Menschen sich für das Studium und die Arzttätigkeit entscheiden. Gerade zu Beginn der Berufs- tätigkeit muss die Attraktivität gesteigert werden. Eine Abwanderung junger Ärzte in andere Berufszweige ver- stärkt den Ärztemangel und muss verhindert werden. Die Abschaffung des AiP ist ein wichtiger Schritt. Denn die Bedingungen waren für die jungen AiPler viel- fach ungenügend. Sie haben die Aufgaben eines Assis- tenzarztes wahrgenommen, ohne entsprechend eigenver- antwortlich zu sein. Hinzu kam die schlechte Bezahlung und die extrem hohe Arbeitsbelastung. Ich kenne die Worte von Betroffenen: „Wenn ich gewusst hätte, was nach dem Studium auf mich zukommt, hätte ich nicht Medizin studiert.“ Dass junge Menschen, die mit viel Enthusiasmus ins Studium gestartet sind, sich so demoti- viert fühlen, müssen wir mit den richtigen Entscheidun- gen verhindern. Die vorliegenden Änderungen reichen aber nicht aus. Was also tun? Studienbedingungen, Vergütung, Arbeits- zeiten und Berufsperspektiven sind die Stellschrauben, an denen wir drehen können, um die Attraktivität des Arztberufes zu erhöhen. Die Gesundheitsreform, die wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben, bietet jungen Ärzten neue Berufs- chancen. Durch die Neuregelungen zur Integrierten Versorgung werden nämlich zunehmend neue Versor- gungsformen entstehen – wie etwa Gesundheitszentren an Krankenhäusern. Solche Zentren sind für junge Ärzte und Ärztinnen sowohl ökonomisch als auch von der Ge- staltung der Arbeitszeiten her sicherlich attraktiv. Wie wir wissen, liegt etwa bei den Arbeitszeiten eini- ges im Argen. Hier ist seit dem vergangenen Herbst vie- les im Umbruch. Das Urteil des EuGH, wonach Bereit- schaftsdienste als Arbeitszeiten zu werten sind, stellt die Krankenhäuser vor große finanzielle Herausforderun- gen. Eigentlich müssten aufgrund der EuGH-Entschei- dung in Deutschland nach Angaben der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft 41 000 neue Klinikärzte eingestellt werden, was Personalmehrkosten in Höhe von 1,75 Mil- liarden Euro pro Jahr bedeuten würde. Vielen Kliniken fehlt jedoch hierfür das Geld. Außerdem gibt es derzeit g S 1 a ü v r b z K W G z b j B n d w n A d d h g s s Ä w m to m f s Z a d k g b g te ti N f a s M P A P k 3 K G (C (D ar nicht genügend Arbeit suchende Ärzte, um so viele tellen zu besetzen. Denn lediglich 6 300 Ärzte, davon 700 Fachärzte, sind auf der Suche. Dass nun die zuständige Europäische Kommissarin ngekündigt hat, möglicherweise den Mitgliedstaaten zu berlassen, wie sie Bereitschaftsdienste bewerten, sorgt ollends für Verwirrung. Zwar gilt seit Anfang des Jah- es mit einer Übergangsfrist bis 2006 das revidierte Ar- eitszeitgesetz, wonach Bereitschaftsdienste als Arbeits- eit einzustufen sind. Aber trotzdem müssen viele rankenhausärzte weiterhin mehr als 48 Stunden pro oche ohne Zeitausgleich arbeiten. Dies wäre nach dem esetz eigentlich nicht mehr möglich. Solche Arbeits- eiten tragen sicherlich nicht zur Attraktivität des Arzt- erufes bei. Hier brauchen wir bald Klarheit. Auch die möglichen finanziellen Auswirkungen der üngsten Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass ereitschaftsdienst geringer vergütet werden kann als ormale Arbeitszeit, müssen wir einbeziehen. Keinen ieser Punkte dürfen wir aus dem Blick verlieren, wenn ir über das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteord- ung und anderer Gesetze beraten. Lassen Sie mich hier auf ein wichtiges Detail bei der bschaffung des AiP zu sprechen kommen: die Frage er Übergangsfrist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist in Art. 7 es Entwurfs eine Stichtagsregelung vorgesehen. Das eißt, ab dem 1. Oktober 2004 soll es keine AiPler mehr eben. Studenten, die vorher ihr Studium beenden, müs- en das AiP ableisten. Diejenigen, die es danach ab- chließen, erhalten ohne AiP die Vollapprobation als rztin oder Arzt. Das führt zu der absurden Situation, dass beispiels- eise die Berliner Ärztekammer Jungärzten empfiehlt, it der Aufnahme der praktischen Tätigkeit bis zum Ok- ber zu warten. Die Wahl ist schwierig: entweder je- and tritt jetzt in die praktische Phase ein und muss be- ürchten, noch die vollen 18 Monate des AiP bei chlechter Bezahlung abzuleisten – aber er hat in dieser eit immerhin eine Stelle – oder wartet bis Oktober, um ls vollwertiger Assistenzarzt eingestellt zu werden, mit em Risiko, dass er keine Stelle findet, weil die Kran- enhäuser aufgrund knapper Mittel in vielen Orten weni- er Stellen anbieten. Zu verlangen, dass Studentinnen und Studenten, die eispielsweise noch am 30. September 2004 ihre Prüfun- en ablegen, noch eine 18-monatige AiP-Phase ableis- n, während die anderen sofort ihre vollberufliche Tä- gkeit aufnehmen können, benachteiligt diese Personen. ach Berechnungen des Hartmann-Bundes liegen die inanziellen Nachteile im Vergleich zu einem Assistenz- rzt mit der Vergütungsgruppe BAT II a bei gleichen per- önlichen Verhältnissen bei knapp 40 000 Euro! Das inisterium geht bei einer Einstellung aller Ärzte im raktikum als Assistenzärzte von nur 29 000 Euro aus. usgehend von circa 10 000 Anfängern für die AiP- hase bzw. die Assistenzarzttätigkeit liegen die Mehr- osten nach Angaben des Ministeriums bei rund 00 Millionen Euro pro Jahr. Die Finanzierung dieser osten soll durch die finanziellen Festlegungen des KV-Modernisierungsgesetzes erfolgen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7855 (A) ) (B) ) Nach Aussage der Regierung soll sichergestellt wer- den, dass ab dem Stichtag auch die im AiP befindlichen Ärzte die gleiche Vergütung erhalten können wie künf- tige Assistenzärzte. Es ist hier von einer Möglichkeit die Rede. Über die Ausgestaltung im Sinne aller Beteiligten ebenso wie über die von der Regierung erwähnten Alter- nativen werden wir im Ausschuss reden müssen. Ebenfalls klären müssen wir das Nebeneinander von erfahrenen AiPlern und in der Praxis noch unerfahrenen vollapprobierten Ärzten in der Übergangszeit. Denn es kann passieren, dass ein AiPler, der schon zehn Monate arbeitet, plötzlich Ärzten gegenüber weisungsgebunden wäre, die frisch von der Uni kommen und keine prakti- sche Erfahrung haben. Dabei war doch gerade der Sinn des Gesetzes, dass junge Ärzte Praxiserfahrung erwer- ben sollten, bevor sie selbst größere Verantwortung übernehmen. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass eine Re- gelung im Sinne der Betroffenen gefunden wird. Dafür werden wir uns im Ausschuss einsetzen. Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach wie vor erfreut sich das Medizinstudium in Deutschland gro- ßer Beliebtheit. Regelmäßig gibt es mehr Bewerber als Studienplätze. Trotzdem berichten immer mehr Kran- kenhäuser von Problemen, ihren Nachwuchs zu rekrutie- ren. Immer häufiger wird vor einem bevorstehenden Ärztemangel in Deutschland gewarnt. Der Grund für diesen scheinbaren Widerspruch: Zwar gibt es genug Studienanfänger. Aber immer weniger Studenten been- den ihr Medizinstudium oder sie entscheiden sich nach dem Ende ihres Studiums gegen die klassische ärztliche Tätigkeit am Patienten im Krankenhaus und für gut be- zahlte Positionen in der Pharmaindustrie, in Unterneh- mensberatungen etc. Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung be- seitigen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf: die AiP-Phase. Derzeit müssen alle Absolventen des Medi- zinstudiums, die sich für die ärztliche Tätigkeit im Kran- kenhaus entscheiden, im Anschluss an ihr Studium ein- einhalb Jahre als Arzt im Praktikum, arbeiten. Grund dafür ist, dass sie nach ihrem Studium zunächst einmal praktische Erfahrung sammeln sollen, bevor sie als voll- wertige Ärzte eingesetzt werden. In der Theorie heißt das: Die angehenden Ärztinnen arbeiten unter Aufsicht, ohne selbst in größerem Umfang Verantwortung tragen zu müssen. So sollen sie von erfahreneren Kolleginnen allmählich an die praktische Arbeit im Krankenhaus he- rangeführt werden. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Ich habe über 20 Jahre als Krankenschwester im Krankenhaus gearbei- tet. In der Realität sind die AiPler mit ihren Sorgen und Nöten häufig allein gelassen. Sie werden ins kalte Was- ser geworfen. Ihre tägliche Arbeit unterscheidet sich praktisch nicht von der eines Assistenzarztes. Oft müs- sen sie selbstständig ohne Anleitung arbeiten. Entspre- chend hoch sind die Anforderungen und der Druck. Gleichzeitig ist jedoch die Bezahlung miserabel. Außer- dem sind die AiPler in der krankenhausinternen Hack- ordnung ganz unten. Kein Wunder also, dass immer m s d K n a d w d v e r d k s N r A a f d e e Ä l U ä n ä a L s h e s b s l r v s s K b c g u r d d m w – (C (D ehr junge Ärztinnen die Arbeit im Krankenhaus cheuen. Mit der in diesem Gesetz vorgesehenen Abschaffung es AiP machen wir die klassische ärztliche Tätigkeit im rankenhaus für Absolventen wieder attraktiver. Es ist icht länger hinnehmbar, dass junge Ärztinnen als Billig- rbeitskräfte ausgebeutet werden. Das gilt umso mehr, a im Frühjahr 2003 die Approbationsordnung geändert urde. Die universitäre Ausbildung wurde dadurch eutlich praxisnäher gestaltet. Deshalb werden Absol- enten künftig im Krankenhaus sofort als Assistenzärzte ingestellt. Die für die Gegenfinanzierung notwendigen und 300 Millionen Euro haben wir bereits im Rahmen er Gesundheitsreform bereitgestellt, sodass die Kran- enhäuser nicht zusätzlich belastet werden. Uns Grünen war wichtig, dass diese Neuregelung chnell greift. Stichtag ist jetzt der l. Oktober 2004. och schneller ging es nicht. Damit sendet die Bundes- egierung ein klares Signal an junge Menschen, die den rztberuf ergreifen wollen. Ich bin überzeugt, dass sich ngesichts dieser Entwicklung wieder mehr Absolventen ür den Dienst am Patienten im Krankenhaus entschei- en werden. Mit diesem Gesetzentwurf geht Rot-Grün somit zum inen die Frage der Nachwuchsgewinnung in unserem igenen Land an. Zum anderen machen wir es aber auch rztinnen aus anderen EU-Ländern leichter, in Deutsch- and zu arbeiten. Durch die im Gesetzentwurf angelegte msetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung der rztlichen Berufe verbessern wir die Rechtsstellung von ichtdeutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland rztlich tätig werden wollen. Damit reagieren wir auf die bsehbare demographische Entwicklung in unserem and und das Problem, dass immer weniger junge Men- chen für den ärztlichen Nachwuchs zur Verfügung ste- en werden. Dennoch ist klar, dass die Abschaffung des AiP nur in Baustein in einer Gesamtstrategie zur Attraktivitäts- teigerung des Arztberufs ist; denn nur, wenn die Ar- eitsbedingungen im Krankenhaus insgesamt attraktiv ind, werden Ärztinnen auch dauerhaft dort bleiben wol- en. Mit anderen Worten: Es geht nicht nur um die Be- ufsanfänger, es geht auch um die Ärztinnen, die über iele Jahre im Krankenhaus arbeiten wollen. Mit dem im Dezember beschlossenen Arbeitszeitge- etz zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bereit- chaftsdienst haben wir in dieser Hinsicht viel erreicht. ünftig werden Ärztinnen humanere Arbeitszeiten ha- en. Dienste bis zur vollständigen physischen und psy- hischen Erschöpfung gehören dann hoffentlich der Ver- angenheit an. Gleichzeitig machen wir es Ärztinnen nd natürlich auch Ärzten leichter, sich neben ihrem Be- uf auch für eine Familie zu entscheiden. In einem weiteren Schritt wird es darauf ankommen, ie ärztliche Tätigkeit zu entbürokratisieren. Immer wie- er wird die hohe Belastung der Krankenhausärztinnen it bürokratischen Tätigkeiten beklagt. Es heißt, dass zu enig Zeit für die Arbeit mit den Patientinnen bliebe und damit für das, was den Arztberuf ausmachen 7856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) sollte. Hier sind wir gemeinsam mit den Krankenhäusern gefragt, Lösungen zu entwickeln. Wir können es uns nicht länger leisten, ärztliche Kompetenz durch unnöti- gen bürokratischen Aufwand zu binden; denn dann bleibt weniger Zeit für die Patientinnen und die Motiva- tion der Ärztinnen sinkt. Allerdings fehlen bisher kon- krete Vorschläge seitens der Betroffenen, wo diesbezüg- lich politische Eingriffe erforderlich sind. Insgesamt gesehen sind wir also auf einem guten Weg, für Ärztinnen deutliche Verbesserungen ihrer Ar- beitsbedingungen zu erreichen. Der vorliegende Gesetz- entwurf wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich in Zukunft in Deutschland genügend junge Men- schen für die Arbeit mit den Patientinnen entscheiden. Detlef Parr (FDP): Der Arzt im Praktikum wird ab- geschafft! Das ist lange geplant und von uns allen ge- wollt. Hierzu möchte ich jedoch gerne aus dem Begrün- dungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs etwas zitieren, was ich bemerkenswert fand: Aufgrund des prognostizierten Zuwachses von Stu- dierenden, die ihr Studium nicht abschließen oder nicht in die kurative Tätigkeit gehen, war infolge des in bestimmten Regionen zu erwartenden Ärztemangels ein möglichst schneller Wegfall der „AiP“-Phase vorzusehen, um die Attraktivität der kurativen ärztlichen Berufsausübung gerade zu Be- ginn, der praktischen ärztlichen Tätigkeit zu ver- bessern. Es freut mich zu hören, dass auch die Bundesregie- rung endlich eingesehen hat, dass wir auf einen Ärzte- mangel in der kurativen Versorgung zulaufen und die Ursache hierfür in den schwierigen Arbeitsbedingungen der Ärzte liegen. Bis heute wurde das Ihrerseits konse- quent ignoriert. Sicherlich ist die Abschaffung des AiPs ein wichtiger erster Schritt. Darüber herrscht Einigkeit, und wir haben es daher hier und heute mit einem Gesetzentwurf zu tun, der erfreulicherweise recht unstrittig ist. Mit der prinzi- piellen Zustimmung meiner Partei dürfen Sie jedenfalls rechnen. Ob einzelne Regelungen wie beispielsweise die der Übergangsbestimmungen noch verbesserungsfähig sind, werden die voraussichtliche Anhörung sowie die Dis- kussion im Ausschuss sicherlich noch klären. Auch er- laube ich mir den Zweifel, dass die im GKV-Modernisie- rungsgesetz GMG, gefundene Regelung, die Mehrkosten aufzufangen, den Krankenhäusern tatsächlich eine finan- zielle Erleichterung bringen wird. Das wird ebenfalls noch zu prüfen sein. Denn auf keinen Fall darf passieren, dass Krankenhäuser zwei bis drei AiP-Stellen auf eine Assistenzarztstelle zusammenzuziehen. Damit wäre we- der den Ärzten noch den Patienten geholfen. Der Arzt im Praktikum war für die jungen angehen- den Ärzte ein wahrlich unerfreulicher Zustand. Schlechte Bezahlung, Überstunden über Überstunden und meist schon ein Arbeiten in höchster Verantwortung. Von der Arbeit unter Aufsicht und Anleitung durch einen erfahrenen Arzt war wenig zu hören. So sind wir uns ei- n d h Ä s G f h D w d t d s k a D Ä b K s i r A B g Ä g d a A Ä w s ä t g a n d w A f g d s w d a d r Z d (C (D ig, dass ein Instrument, das vor allem mit dem Stigma er Ausbeutung der Ärzte versehen ist, bald ausgedient at. Hoffen wir, dass so die Abwanderung dieser jungen rzte ins Ausland, wo sie bessere Bezahlung und bes- ere Arbeitsbedingungen vorfinden können, durch dieses esetz eingedämmt werden kann. Denn wertvolle, quali- iziert ausgebildete Ärzte gehen dem deutschen Gesund- eitswesen seit Jahren zum Teil dauerhaft verloren. och ich bezweifle, dass diese Maßnahme ausreichen ird, um dem Ärztemangel in Deutschland Herr zu wer- en. Die lebenslange Perspektive fehlt den Ärzten! Wie sieht es mit der Weiterbildung der Ärzte zukünf- ig aus? Werden Krankenhäuser nach Umstellung auf die iagnosebezogenen Fallpauschalen noch genauso bereit ein, Ärzte weiterzubilden wie heute? Weiterbildung ostet Geld. Und einfacher ist es für ein Krankenhaus llemal, auf ausgebildete Fachärzte zurückzugreifen. ies müssen wir sorgfältig beobachten, um die jungen rzte nicht gleich in die nächste Falle zu jagen. Was für Chancen haben die Ärzte nach ihrer Weiter- ildung? Unter den schwierigen Arbeitsbedingungen im rankenhaus bleiben? Oder den Weg in die Niederlas- ung suchen? Auch dieser wird den Ärzten seit Jahren mmer unattraktiver gemacht. Budgetbedingungen, Null- unden, Verdrängung des freiberuflich niedergelassenen rztes. Ganz zu schweigen das tiefe Mißtrauen, das die undesregierung mit der letzten Gesundheitsreform ge- enüber der Arbeit und den Leistungen der deutschen rzteschaft demonstriert hat: Wirtschaftlichkeitsprüfun- en, umfangreiche Verordnungskontrollen, Regressan- rohungen, Fortbildungskontrollen, der Korruptionsbe- uftragte. Die Abschaffung des AiPs alleine hilft nicht, den rztberuf wieder attraktiver zu machen. Dem drohenden rztemangel muss sicherlich noch stärker entgegenge- irkt werden. Als weiteren Schritt empfehlen wir Ihnen, ich auch gemeinsam mit uns an das andere Ende des rztlichen Lebenslaufs zu begeben und sich unserem An- rag zur Aufhebung der Altersgrenze für die Vertrags- renze anzuschließen. Denn der Versorgungsengpass im mbulanten, niedergelassenen Bereich besonders in den euen Bundesländern ist schon längst da. Wenn man sich ie Altersstruktur gerade der Hausärzte anschaut, dann ird man feststellen, dass immer mehr Ärzte Praxen aus ltersgründen verlassen müssen, für die es keine Nach- olger gibt. Sicherlich muss die Lösung in der Frage lie- en, wie wir junge Ärzte in diese Gebiete locken, doch em 68-jährigen Arzt, der noch willens und motiviert ist, eine Patienten zu versorgen und zu behandeln, sollten ir wieder die Chance dazu geben. Lassen wir dies heute als einen ersten Schritt sehen, ie Ärzte zurück in ihren Beruf zu holen, aber bitte nicht ls den letzten. Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei er Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Siche- ung: Mehr Qualität im Gesundheitswesen lautet das iel, das wir uns gesetzt haben. Dazu gehört auch, dass ie Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte verbessert Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7857 (A) ) (B) ) werden und dass hohe Verantwortung und hohe Arbeits- belastung honoriert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Abschaffung des „Arztes im Praktikum“, kurz AiP, auf den Weg bringen. Dies ist ein Anreiz für alle jungen Me- diziner, den Beruf, für den sie sich mit dem Medizinstu- dium entschieden haben, auch wirklich auszuüben. Denn der AiP – und vor allem die vergleichsweise schlechte Bezahlung in dieser Zeit – war einer der Gründe dafür, dass immer mehr junge Ärztinnen und Ärzte nach Alter- nativen zum Arztberuf gesucht haben. Vor diesem Hin- tergrund haben wir uns entschlossen, mit der Abschaf- fung des Arztes im Praktikum nicht länger zu warten, sondern den erstmöglichen Zeitpunkt für die Abschaf- fung zu wählen, nämlich den 1. Oktober 2004. Mit diesem Schritt tragen wir dem Strukturwandel von der Ärzteschwemme zum Ärztemangel Rechnung, der sich insbesondere in den Krankenhäusern abzeichnet. Mit der auf mehr Praxisnähe ausgerichteten Reform der ärztlichen Ausbildung haben wir eine wichtige Vo- raussetzung dafür geschaffen, dass der Arzt im Prakti- kum entfallen kann. Für eine schnellstmögliche Ab- schaffung des AiP spricht auch die Tatsache, dass auf- grund von Rechtsänderungen im Sozialgesetzbuch V junge Ärztinnen und Ärzte nur dann zugelassen werden, wenn sie eine Weiterbildung nachweisen können. Dies gibt den Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass nur Ärztinnen und Ärzte mit einer mehrjährigen prakti- schen Erfahrung sich niederlassen können. Was bedeutet nun die Neuregelung für die jungen Me- diziner konkret? Alle jungen Mediziner, die ihr Studium nach dem Stichtag 1. Oktober 2004 abschließen, müssen den Arzt im Praktikum nicht mehr ableisten. Damit wer- den sie nach Abschluss des Studiums ihre Berufslauf- bahn als Assistenzarzt und mit der entsprechenden Be- zahlung beginnen können. Wir werden alles dafür tun, um die Situation für die Ärzte im Praktikum in der Übergangszeit zu verbessern. Diejenigen, die ihren Arzt im Praktikum noch ganz oder teilweise ableisten müssen, erhalten ab dem 1. Oktober 2004 die höhere Assistenzarztvergütung. Eine Verschie- bung des Abschlussexamens macht durch diese finan- zielle Gleichstellung keinen Sinn. Noch ein kurzes Wort zur Finanzierung: Der Finanz- bedarf für die Abschaffung des Arztes im Praktikum wird mit jährlich 300 Millionen Euro anzusetzen sein. Trotz schwieriger Finanzsituation und massiver Einspa- rungen im gesamten Gesundheitsbereich ist es uns ge- lungen, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stel- len. Zukünftig können junge Ärztinnen und Ärzte direkt nach ihrer Ausbildung an der Universität als approbierte Ärzte mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Da- durch werden der Arztberuf und der Arbeitsplatz Kran- kenhaus wieder attraktiver. Junge, gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte wieder für die Patientenversorgung zu gewinnen – das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfes. A g g z D u e w d e I p g d i f W c O B z l z s A g A b t s n D G z K t s u 9 w g E P m (C (D nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU- Erweiterung (Tagesordnungspunkt 15) Angelika Krüger-Leißner (SPD): Der heute vorlie- ende Entwurf eines Gesetzes über den Arbeitsmarktzu- ang im Rahmen der EU-Osterweiterung ist die Umset- ung einer wichtigen Regelung des Beitrittsvertrages. aher gehe ich davon aus, dass dieses Gesetz im Großen nd Ganzen unstrittig sein dürfte. Fast alle Mitglieder dieses Hauses sind Anhänger der uropäischen Idee, und das über die Parteigrenzen hin- eg. Wir alle wissen, dass Europa nicht an der Oder en- et. Auch die EU darf dort nicht enden, wenn wir den uropäischen Gedanken umsetzen wollen. Ich will an dieser Stelle nicht viele Worte über die deale der europäischen Einigung und die sicherheits- olitische Relevanz der Osterweiterung verlieren. Wie esagt: Es herrscht Einigkeit im Deutschen Bundestag arüber, dass eine größere EU den Bestand des Friedens n Europa sichern hilft. Wirtschaftspolitisch wird Deutschland vor allem pro- itieren. Qualifikation und Infrastruktur sind deutsche ettbewerbsvorteile, die für einen offenen Markt spre- hen. Auch in diesem Bereich spricht also mehr für eine sterweiterung als dagegen. Die Osterweiterung ist für beide Seiten wichtig. Die eitrittsländer und Deutschland können die Märkte nut- en und davon profitieren. Das Gleiche gilt mittel- und angfristig auch für die soziale Absicherung. Der Beitritt ur EU wird dazu führen, dass die Standards in den ent- prechenden Ländern gehoben werden. Etwas schwieriger verhält sich dies im Bereich der rbeitsmarktpolitik. Hier gibt es viele Ängste und Sor- en. Bei den Bürgern der Beitrittsländer wie bei uns. ber diese Sorgen gab es früher auch. Beispielsweise ei der Aufnahme Spaniens und Portugals. Das befürch- ete Lohndumping und der Sozialabbau haben nicht tattgefunden. In der EU herrscht Freizügigkeit der Arbeitnehmerin- en und Arbeitnehmer. Von dieser Situation hat eutschland ebenfalls profitieren können. Gerade unsere esetzeslage verhindert immer noch den Zuzug qualifi- ierter Arbeitskräfte. An dem Wettbewerb um die besten öpfe nimmt Deutschland praktisch nicht teil. Dennoch ist die Situation im Falle der meisten Bei- rittsländer eine andere als bei den aktuellen Mitglied- taaten der EU. Zwischen Deutschland und den mittel- nd osteuropäischen Staaten bestehen seit Anfang der 0er-Jahre starke Migrationsbeziehungen. Schon allein egen seiner geographischen Lage kann davon ausge- angen werden, dass Deutschland Hauptzielland der inwohner der Beitrittsstaaten sein wird. Insbesondere olen und Ungarn werden voraussichtlich die Länder it den höchsten Zuzugszahlen nach Deutschland sein. 7858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Angesichts der immer noch hohen Lohndifferenzen ist es also geboten, die Übergangsregelung, die die EU vorgesehen hat, zu nutzen. Auch um den mittel- und ost- europäischen Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre Sozialsysteme und Arbeitssicherung an die Standards der EU weiter anzupassen. Nicht alle Beitrittsländer werden – was Deutschland betrifft – davon betroffen sein. Zypern und Malta erhal- ten von Beginn an volle Freizügigkeit. Schon aufgrund der geringen Einwohnerzahl dieser beiden Länder wäre die Nutzung der Übergangsregelung hier absolut kontra- produktiv. Für die anderen acht Beitrittsstaaten wollen wir die Übergangsregelung hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizü- gigkeit nutzen. In groben Zügen bedeutet dies, dass wir in den nächsten sieben Jahren die Möglichkeit haben, die Freizügigkeit einzuschränken. Allerdings nicht in dem bisherigen Maße. Die Staatsbürger aus den Beitrittsländern müssen auf jeden Fall Vorrang vor nicht EU-Ausländern haben, wenn es um die Erteilung einer Arbeitserlaubnis geht. Zudem beinhaltet die Übergangsregelung die Pflicht, Bürgern dieser Staaten eine Arbeitsgenehmigung zu er- teilen, wenn sie für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwölf Monaten zum deutschen Arbeitsmarkt Zu- gang hatten. Familienangehörigen muss ebenfalls eine Zulassung erteilt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der Dienstleistungs- freiheit. Die Bürger der Beitrittsstaaten werden zukünf- tig die Möglichkeit haben, entsprechende Unternehmen in Deutschland zu gründen. Hier ist eine sektorale Über- gangsregelung für die Baubranche angedacht. Die Regelung muss nach zwei und nach fünf Jahren nochmals überprüft werden. Nach sieben Jahren erhalten die Mitglieder der Beitrittsländer die volle Freizügigkeit wie andere EU-Bürger auch. Ich meine: Wir müssen diese Übergangsregelung nutzen. Denn es ist dringend erforderlich, dass der wirt- schaftliche und soziale Aufholprozess in den Beitritts- ländern weiter voranschreitet, bevor die volle Freizügig- keit ermöglicht wird. Es sieht zurzeit so aus, dass die Lohnentwicklung in den betroffenen Staaten schneller voranschreitet als bei uns. Aber: Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass 2011 die Löhne und Gehälter auch in Deutschland höher sein werden. Daher gilt es besonders für die Regionen Deutschlands, die im Grenzgebiet liegen, auf diese Si- tuation vorbereitet zu sein. Die zu erwartende Lohnentwicklung und die demo- graphische Entwicklung sprechen dafür, dass die Situa- tion 2011 weniger dramatisch ausfallen wird, als sie es jetzt bei voller Freizügigkeit täte. So hat das ifo-Institut im Auftrag des Sächsischen Wirtschaftsministeriums er- rechnet, dass das Arbeitskräfteangebot im Freistaat bis zum Ende dieser Dekade um 250 000 Personen zurück- gehen wird. Das Potenzial an Zuströmen aus Mittel- und Ost- europa liegt weit unter diesem Wert. Maximal 8 e R s g s u z z r Ö b s c g d Z t F m n z w d s a r r G d S g u a Z A S z g p l n b d n (C (D 5 000 Zuwanderer und 30 000 Einpendler sind hier zu rwarten. Quantitativ kann also auch dieser Zustrom den ückgang an Arbeitskräften nicht ausgleichen. Und wir prechen hier von einer Grenzregion, die von der Freizü- igkeit am ehesten betroffen wäre. Sicherlich werden die verschiedenen Sektoren unter- chiedlich betroffen sein. Und es werden Anstrengungen nternommen werden müssen, das Arbeitskräftepoten- ial besonders in den Grenzregionen weiter zu qualifi- ieren, um eine Verdrängung inländischer Arbeitnehme- innen und Arbeitnehmer zu verhindern. Dennoch empfiehlt das ifo-Institut eine frühzeitige ffnung des Arbeitsmarktes, um das Nachwuchspro- lem zu lösen, das die demographische Entwicklung mit ich bringt. Hier kommen wir zum Kern des Problems. Wir brau- hen in Deutschland dringend und zwingend Regelun- en zur Zuwanderung. Die EU-Osterweiterung klärt iese Problematik keinesfalls. Ich weiß, dass es momentan sehr populär ist, gegen uwanderung zu sein. Die aktuelle wirtschaftliche Situa- ion mit weiterhin vielen Arbeitslosen scheint jegliche orm der Arbeitsmigration zu verbieten. Aber auch Sie, eine Damen und Herren von der Opposition, wissen ur zu gut, dass das nicht richtig ist. Im „Wettbewerb um die besten Köpfe“ – die qualifi- iertesten Arbeitskräfte für unsere Unternehmen – haben ir in Deutschland ein deutliches strukturelles Problem, as in der heutigen Gesetzgebung begründet ist. Wir haben keine Möglichkeit, die Menschen, die un- er Wirtschaftssystem auf dem Arbeitsmarkt fordert, uszusuchen. Wir haben keine Möglichkeit, Einwande- ung in unser Land zu begrenzen und zu steuern. Das ist umso bedauerlicher, als mit dem Zuwande- ungsgesetz der Bundesregierung ein entsprechendes esetz vorliegt. Ein Gesetz, das Sie, insbesondere was ie Arbeitsmigration betrifft, im Bundesrat blockieren. Das tun sie, obwohl sie von allen Seiten aufs chärfste für Ihre populistische Politik in dieser Sache erügt werden: Gewerkschaften, Wirtschaft, Kirchen nd Wirtschaftswissenschaftler erwarten, dass wir uns uch und gerade in diesem Punkt einigen. Denn die heutige Gesetzeslage führt zu einem hohen uzug an gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmern. Spitzenkräfte haben hingegen große chwierigkeiten, Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt u finden. Das wird unseren Erfordernissen aber in keiner Weise erecht. Was sie veranstalten, ist wirklich der reine Po- ulismus auf Kosten der deutschen Wirtschaft und letzt- ich auch auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerin- en und Arbeitnehmer. Denn wenn man die demographische Entwicklung etrachtet, dann muss man zu dem Schluss kommen, ass unsere Sozialsysteme ohne weitere Zuwanderung icht mehr lange funktionsfähig sein können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7859 (A) ) (B) ) Hinzu kommt ein weiteres Problem: Sie tun ja gera- dezu so, als ob die deutschen Unternehmen eine Rege- lung, wie wir sie beispielsweise mit dem Punktesystem vorgeschlagen haben, als Methode zum Lohndumping nutzen wollten. Das ist aber bei der von uns vorgeschla- genen Regelung gar nicht möglich und auch von der Wirtschaft nicht gewollt. Es geht nicht um ungebremste, sondern eben um ge- bremste und kontrollierte Zuwanderung. Und was für ein Standortvorteil soll es bitte sein, wenn Unternehmen zur Abwanderung gezwungen werden, weil sie die nötigen Arbeitskräfte auf dem deutschen Markt nicht mehr fin- den können? Das wäre in der Tat ein verheerendes Si- gnal für den Standort Deutschland. Ich war erfreut zu hören, dass nicht nur die FDP diese Politik ablehnt. Auch aus ihren eigenen Reihen mehren sich die Stimmen, das Punktesystem zu unterstützen. Gerade erst hat der Hamburger Noch-Bürgermeister Ole von Beust die CDU aufgefordert, einer Zuwanderung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, zuzustimmen. Dem sollten Sie als CDU im Deutschen Bundestag fol- gen. Heute mag es noch populär sein, das Gesetz zu blo- ckieren und Ängste zu schüren. Aber schon in wenigen Jahren, wenn der Druck durch die demographische Ent- wicklung immer größer wird, werden auch die Rufe nach einer Regelung der Arbeitsmigration immer größer werden. Auch die CDU sollte in diesem Zusammenhang be- greifen, dass es keinen Sinn macht, Gesetze nur für kurz- fristige Zeiträume zu schaffen. Nachhaltiges Denken ist gefragt. Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Osterweiterung spricht für Fortschritte beim Zuwan- derungsgesetz: die Integration. Sie alle wissen, dass wir bei der Integration von Mi- grantinnen und Migranten in Deutschland große Pro- bleme haben. Gerade bei den Menschen aus Ost- und Mitteleuropa zeigt sich dies sehr deutlich. Durch die Aussiedler der vergangenen Jahrzehnte ist uns das klar vor Augen geführt worden. Die späteren Generationen, die oft gar kein Deutsch mehr sprechen, hatten große Probleme sich hier einzuleben. Integrationsmaßnahmen gab es einfach viel zu we- nige. Die hohe Kriminalitätsrate gerade bei dieser Gruppe spricht hier Bände. Jetzt werden wieder Menschen aus diesen Regionen kommen. Wenn wir deren Potenzial nutzen wollen, ohne Abgrenzung und Ausländerfeindlichkeit zu schaffen, brauchen wir mehr vernünftige Integrationsmaßnah- men, wie sie in unserem Gesetz vorgeschlagen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich gehe davon aus, dass die Umsetzung der Richtlinien mit Ihrer Unterstützung erfolgen wird. Wir brauchen dieses größere Europa, um Zusammenarbeit, Zukunft und Frie- den zu sichern. Und wir brauchen die Übergangsfrist, damit die Beitrittsländer weitere Fortschritte im Sozial- u e b d d d p B S D a r m Ü ü d b L d L le n l g J a M i g r d Ü m a J w a a w n k w g g w v C K L r w (C (D nd Arbeitsmarktbereich machen können. Vor der Ost- rweiterung braucht keiner Angst zu haben. Aber ich fordere sie auf, auch die weiteren Folgen zu eachten, die sich hieraus ergeben. Dazu gehören Integration und Steuerung der Zuwan- erung. Geben Sie sich einen Ruck, und unterstützen Sie iejenigen in Ihren Reihen, die die Zeichen der Zeit bei iesem Thema erkannt haben. Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Die Erweiterung Euro- as wird in nur mehr 93 Tagen in Kraft treten. Mit dem eitritt von zehn weiteren Ländern erfolgt ein gewaltiger chritt, die Einigung Europas zu vollenden. Es steht fest: amit sind Chancen und Risiken verbunden. Wir müssen uch auf die vielfachen Ängste der Menschen – ob be- echtigt oder unberechtigt – reagieren und sie ernst neh- en. Es ist meine – und sicherlich auch unsere – feste berzeugung, dass mittel- und langfristig die Chancen berwiegen. Es gibt keine Alternative, in Europa Frie- en, Freiheit und Wohlstand zu sichern. Größtes Pro- lem bei der jetzigen Erweiterung ist der erhebliche ohnunterschied und das Wohlstandsgefälle zwischen en Beitrittsländern und Deutschland. Selbst bei einem ohngefälle von l : 3 wird es insgesamt bei uns – vor al- m in den Grenzregionen – zu Verwerfungen kommen. Im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer ist deshalb die im Rahmen der Beitrittsverhand- ungen vereinbarte Übergangszeit notwendig. Es ist fest- elegt, dass Übergangsregelungen von bis zu sieben ahren für die Herstellung des uneingeschränkten Rechts uf Freizügigkeit der Arbeitnehmer getroffen werden. it dem Gesetzentwurf über den Arbeitsmarktzugang m Rahmen der Erweiterung muss dies nun rechtlich ab- esichert werden. Solche Fristen dürfen nicht dazu füh- en, dass ein Zusammenführen der Arbeitsmärkte behin- ert oder sogar blockiert wird. Die jetzt vereinbarten bergangsfristen müssen genutzt werden, das Zusam- enführen der Arbeitsmärkte zu gestalten. Wir sollten uch offen mit dieser Frage umgehen. Die Übergangsregelungen sind für längstens sieben ahre möglich. Schon nach zwei Jahren könnte beantragt erden, diese Regelung nicht mehr fortzuführen. Wir lle kennen den Druck aus Tschechien und Polen, aber uch aus der Wirtschaft, die solche Regelungen nicht ünschen oder darin Behinderungen sehen. Da nur we- ige Länder solche Fristen haben, müssen die Auswir- ungen insgesamt in Europa genau beobachtet und ge- ürdigt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt den vorlie- enden Entwurf des Gesetzes über den Arbeitsmarktzu- ang im Rahmen der EU-Erweiterung mit. Es ist not- endig, im weiteren Verlauf der Beratungen noch erschiedene Fragen zu klären. In dieser Woche hat die AG Wirtschaft und Arbeit der DU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Leitung der ollegin Dagmar Wöhrl und des Kollegen Karl-Josef aumann mittelständische Unternehmen in den Grenz- egionen besucht. Wir haben eindrucksvoll erfahren, elche Chancen und Risiken die mittelständischen 7860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Unternehmer bzw. das Handwerk konkret sehen. Einer der Unternehmer stellte klar fest, dass er für seine Bran- che durch die Osterweiterung keine Chance sieht. Ein anderer hat sich schon voll auf diese Situation einge- stellt. Der Unternehmer hat seinen Betrieb nur wenige 100 Meter von der tschechischen Grenze entfernt. Durch die vorbildliche Initiative der ARGE 28 unserer Grenz- landkammern hat er im Nachbarland Tschechien Markt- forschung betrieben und Kooperationspartner in Tschechien gesucht. Er sieht für seine Produkte im Nachbarland einen Absatzmarkt. Seine Bemühungen könnten unterstützt werden, wenn er einen tschechischen Arbeitnehmer beschäftigen dürfte. Dieser würde die Sprachbarriere reduzieren, kennt den Markt in Tsche- chien usw. Diesem zukunftsorientierten Unternehmen kann mit diesem Gesetzentwurf nicht geholfen werden. Da ein Schreiner aus Prag oder Pilsen weder Grenzgän- ger oder Saisonarbeiter ist, fällt er unter die Regelungen der Werkvertragskontingente. Nach meiner Auffassung blockiert das deutsche Arbeitsmarktrecht die Vorberei- tungsbemühungen eines Mittelständlers, die Chancen der Osterweiterung zu nutzen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird seit Anfang der 90er-Jahre durch die Grenzgängerregelung bereits praktiziert. Unter ganz bestimmten Voraussetzun- gen erhält ein tschechischer Arbeitnehmer aus der Grenzregion die Möglichkeit, bei uns zu arbeiten. Dazu braucht er eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Ar- beitserlaubnis. Nun sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass ein Ar- beitnehmer, der mindestens zwölf Monate ununterbro- chen im Bundesgebiet gearbeitet hat, eine Arbeitserlaub- nis auf Dauer erhält. Es ist zu klären, ob die Grenzgänger dann eine unbeschränkte Arbeitsgenehmigung für das gesamte Bundesgebiet erhalten. Bisher hatten diese Per- sonen in der Regel eine befristete Arbeitserlaubnis, die auf den Grenzlandkreis oder ein bestimmtes Unterneh- men beschränkt war. Daraus folgend stellt sich die Frage, ob der Familiennachzug mit dem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang auch für Grenzgänger gilt. Nicht zuletzt ist auf einen weiteren wesentlichen Punkt hinzuweisen: Bisher wurden Arbeitserlaubnisse in der Regel befristet erteilt. Die Arbeitsämter hatten damit die Möglichkeit, in bestimmten Zeitabschnitten die Ver- einbarkeit mit dem deutschen Arbeitsmarkt zu prüfen. Diese Kompetenz der Arbeitsverwaltungen entfällt mit der unbefristeten Erteilung nach zwölf Monaten. Welche Auswirkungen dies auf die regionalen Arbeitsmärkte hat, muss in den Monaten nach dem Beitritt genau beob- achtet werden. Mit der Grenzgängerregelung haben wir mehr als ein Jahrzehnt praktische Erfahrung. Es wäre sinnvoll und wünschenswert, wenn uns die Bundesregierung darüber berichten könnte, wie sich die Grenzgängerregelung in der Praxis ausgewirkt hat, welche Erfolge erzielt wur- den, was an der Umsetzung dieser Regelung verbessert werden kann und ob vielleicht eine Ausweitung möglich ist. Zusammenfassend darf ich für die CDU/CSU-Frak- tion feststellen: d n g s s a t G N s t A f M d d d D l g r w m m v U s t G g g g K 2 l g D J c s A r b s U A t a D G Ü (C (D Erstens. Aufgrund der beschriebenen Tatsachen wird ie Übergangsregelung begrüßt. Dem Gesetzestext kann ach der Beratung zugestimmt werden. Zweitens. Es ist eine aktive Gestaltung des Über- angsprozesses notwendig, um die Arbeitsmärkte zu- ammenzuführen. Dazu soll die Bundesregierung ent- prechende Vorschläge unterbreiten. Wir bitten, die ufgeworfenen Fragen im Rahmen des weiteren Bera- ungsverfahrens zu beantworten. Nutzen wir auch dieses esetz als Chance, die Osterweiterung zu gestalten. Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Zum 1. Mai 2004 werden zehn weitere Mitglied- taaten der Europäischen Union beitreten. Mit dem Bei- rittsvertrag wurde festgelegt, dass das Recht von rbeitnehmern auf Freizügigkeit innerhalb der Union ür die Beitrittsstaaten mit Ausnahme von Zypern und alta für einen Übergangszeitraum eingeschränkt wer- en kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht ie Bundesregierung von dieser Klausel Gebrauch. In en ersten beiden Jahren nach dem Beitritt wird eutschland aufgrund der angespannten Arbeitsmarkt- age die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mit- liedstaaten beschränken. Inwieweit nach diesem Zeit- aum weitere Beschränkungen vorgenommen werden, ird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Arbeits- arktes entschieden werden. Der freie Personenverkehr ist eine der durch das Ge- einschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten. Es ist ielleicht das wichtigste Recht des Einzelnen in der nion. Dieses Recht besitzen nicht nur Arbeitnehmer, ondern auch andere Personengruppen wie etwa Studen- en oder Rentner, im Grunde genommen alle EU-Bürger. erade weil es um eines der wesentlichsten Grundrechte eht, ist jegliche Einschränkung oder Beschränkung mit roßer Sensibilität vorzunehmen. Dies gilt auch für die enannten Übergangsbestimmungen. Im Vertrag ist deshalb auch festgelegt, dass die EU- ommission zwei Jahre nach dem Beitritt, also im Jahre 006, einen Bericht ausarbeiten wird, auf dessen Grund- age der Rat eine Überprüfung der bestehenden Über- angsregelungen vornimmt. Bis dahin wird auch in eutschland zu entscheiden sein, ob für weitere drei ahre Beschränkungen beibehalten werden sollen. Die Übergangsregelungen sind kompliziert, was si- her auch daran lag, dass man sie möglichst flexibel ge- talten wollte. Das hat aber auch zur Folge, dass es für rbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten ziemlich schwie- ig wird, die Übersicht über die jeweilige Rechtslage zu ehalten, weil jeder einzelne der derzeitigen Mitglied- taaten jeweils eigene Regelungsmöglichkeiten hat. nd: Die Einschränkung der Freizügigkeit betrifft nur rbeitnehmer. Sie gilt nicht für Selbstständige, Studen- en, Rentner oder Touristen. So können Selbstständige us den Beitrittsländern schon ab Mai dieses Jahres in eutschland einen Betrieb eröffnen. Auch aus diesen ründen plädiere ich dafür, möglichst zügig auf diese bergangsregelungen zu verzichten. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7861 (A) ) (B) ) Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eines hinwei- sen. Die Erweiterung der Europäischen Union ist auch ein Signal an die mittel- und osteuropäischen Länder, dass die künstliche Grenze des Kalten Krieges endgültig überwunden ist. Die Erweiterung stabilisiert die enor- men wirtschaftlichen und politischen Anpassungspro- zesse der Beitrittsstaaten, die sie teilweise unter erhebli- chen Belastungen ihrer Bürger durchgeführt haben. Freiheit und Freizügigkeit waren dafür Triebfedern. Ge- rade auch deshalb dürfen wir die Hoffnungen der Men- schen nicht enttäuschen. Die Gemeinschaft wird erst dann zu einer Gemeinschaft aller, wenn die Rechte und Pflichten für alle gleich sind. Dr. Claudia Winterstein (FDP): Prinzipiell haben EU-Bürger in der Europäischen Union die freie Wahl beim Ort des Arbeitsplatzes. Aber die alten Mitglied- staaten können die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den neuen Beitrittsländern für zwei, nach Überprüfung für fünf, insgesamt für maximal sieben Jahre begrenzen. Das bedeutet, dass Bürger aus diesen Staaten in jedem Fall eine Arbeitserlaubnis brauchen, die ihnen auch ver- wehrt werden kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bun- desregierung diese Möglichkeit nutzen. Die Beitrittsver- träge mit den neuen Mitgliedstaaten erlauben allen bis- herigen Mitgliedstaaten eine solche Beschränkung durch Anwendung nationalen Rechts. Interessant ist aber, dass längst nicht alle alten Mitgliedstaaten von dieser Mög- lichkeit Gebrauch machen. In Großbritannien und Irland beispielsweise wird die Freizügigkeit für Arbeitnehmer sofort gelten, andere Mitgliedstaaten diskutieren die Frage noch. Festgelegt auf eine zweijährige Schließung des Arbeitsmarktes haben sich nur Deutschland, Öster- reich, Frankreich und Finnland. Für diejenigen Staaten, die ihren Arbeitsmarkt öffnen, enthalten die Verträge eine Sicherheitsklausel, dass sie die Beschränkung wieder einführen können, wenn es zu ernsthaften Störungen des Arbeitsmarktes kommt. Man sieht also: Es geht auch anders. Die FDP hat sich immer, ob als Regierungspartei oder in der Opposition, für den Beitritt unserer osteuropäi- schen Nachbarn eingesetzt. Die Osterweiterung bietet Chancen für Deutschland. Es ist Aufgabe der Politik, die vorhandenen Ängste in der Bevölkerung aufzugreifen. Natürlich wird es wird zu Strukturveränderungen kom- men, und die sind auch mit Risiken verbunden. Es wäre aber nicht richtig, die Ängste noch zu schü- ren. Ich verweise auf die Erfahrungen mit der Süderwei- terung der EU in den 80er-Jahren. Nach dem Beitritt Griechenlands, Spaniens und Portugals wurde der deut- sche Arbeitsmarkt nicht überschwemmt. Im Gegenteil, heute leben und arbeiten mehr Deutsche in Spanien als Spanier in Deutschland. Wichtig ist, dass wir bei jeder Art von Übergangsfris- ten unbedingt darauf achten, dass solche Regelungen fle- xibel genug gehandhabt werden und dass sie so schnell wie möglich auslaufen. Deshalb will ich hier schon ein- m l s k g s t o m a s w m b l P m b l n g g a i d m m a s s A G w b u g n M w n p s d s B z (C (D al deutlich machen: Sieben Jahre sind auf jeden Fall zu ang! Übergangsregelungen haben ihre Probleme. So sind ie zum Beispiel alles andere als ein Beitrag zur Be- ämpfung der Schwarzarbeit, im Gegenteil. Außerdem ilt die Beschränkung auf Gegenseitigkeit. Alle Ein- chränkungen, die wir den Beitrittsländern auferlegen, reffen umgekehrt auch uns selbst. Und es ist auch eine ffene Frage, ob nicht die vorhandenen Umgehungs- öglichkeiten die gewollte Beschränkung letztlich ad bsurdum führen. Der entscheidende Punkt ist: Eine Übergangsfrist etzt voraus, dass der Aufschub auch wirklich genutzt ird, um Reformen durchzusetzen, damit der Arbeits- arkt in Deutschland flexibler auf die veränderten Wett- ewerbsverhältnisse reagieren kann. Sonst stecken wir etztendlich nur den Kopf in den Sand. Auf eines müssen wir bei dem Gesetzentwurf hier im arlament auf jeden Fall hinwirken: Deutsche Unterneh- en dürfen von diesen Einschränkungen nicht unnötig ehindert werden. In der Anwendung der Erlaubnisrege- ung brauchen wir Flexibilität. Es muss also auch Aus- ahmen geben. Zum Beispiel müssen Unternehmen, die renzüberschreitend tätig sind, die Möglichkeit zum renzüberschreitenden Arbeitnehmeraustausch haben, lso ihre ausländischen Arbeitskräfte eine Zeit lang auch n Deutschland arbeiten lassen können. Ich glaube auch, ass wir für die Bereiche Haushalt und Pflege Ausnah- en brauchen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte- angel herrscht. Wenn die Bundesregierung schon nicht den Mut hat, uf Übergangsregelungen zu verzichten, dann müssen ie zumindest flexibel und von kurzer Dauer sein. Angst- tarre statt Flexibilität bringt Deutschland nicht weiter. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Investitionszu- lagengesetzes 2005 (Tagesordnungspunkt 16) Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Mit dem Investitionszulagengesetz 1999 erden bis Ende 2004 in den ostdeutschen Ländern in esonderer Weise gefördert: erstens die Anschaffungs- nd Herstellungskosten von Gebäuden und Ausrüstun- en von Betrieben und zweitens Modernisierungsmaß- ahmen und teilweise Neubauten von Mietwohnungen. Das neue Investitionszulagengesetz klammert den ietwohnungsbau völlig aus und konzentriert im Ge- erbebereich die Investitionszulagen auf Erstinvestitio- en von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und von roduktionsnahen Dienstleistungen. Die Fördersätze ind differenziert nach der Lage der Betriebsstätten. För- erfähig sind 12,5 Prozent der Anschaffungs- und Her- tellungskosten der begünstigten Investition der großen etriebe – 15 Prozent im Förderrandgebiet – und 25 Pro- ent für kleine und mittlere Unternehmen – 27 Prozent 7862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) im Förderrandgebiet, 20 Prozent in der Arbeitsmarktre- gion Berlin. Außerdem werden Betriebsneubauten mit 12,5 Prozent – 15 Prozent im Förderrandgebiet – geför- dert. Prinzipiell geht es bei dem Gesetz um eine Fortfüh- rung der Investitionszulage um zwei Jahre, bis Ende 2006. Danach findet keine Förderung statt, das heißt, entweder müssen Investitionen in den Jahren 2005 und 2006 vollständig abgewickelt werden, um förderfähig zu sein, oder es können nur Teilherstellungskosten geltend gemacht werden. Ich unterstütze die Fortsetzung der gewerblichen In- vestitionszulage für zwei weitere Jahre. Allerdings werde ich mich dafür einsetzen, dass sich die Förderung der Gebäudeinvestitionen nicht nur auf Neubau bezieht, sondern auch auf die Nutzbarmachung der vielen leer stehenden, teilweise denkmalwerten Bestandsgebäude im Osten. Die Förderung von Eigentumswohnungen im Rahmen der Betriebsförderung halte ich nicht für not- wendig. Längerfristig halte ich für die betriebliche Investi- tionszulage Folgendes für notwendig: Nicht mehr Ost- deutschland, sondern Regionen mit mehr als 15 Prozent Arbeitslosigkeit sollten besonders gefördert werden, egal ob Ost oder West. Investitionszulage und die Ge- meinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirt- schaftsstruktur sollten zu einem Instrument der direkten Förderung zusammengeführt werden. Die Zulage oder direkte Förderung muss stärker mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verknüpft werden. Sie muss mit der künf- tigen, ab 2007 wirksamen Strukturfondsförderung der EU harmonieren. Lassen Sie mich aber noch etwas zur Investitionszu- lage für Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnun- gen in Ostdeutschland sagen. Diese sind mit dem Stadt- umbauprogramm ab 2002 für die Altbausanierung und die Denkmalsanierung in Kern-, Sanierungs- und Er- haltungsgebieten auf 22 Prozent für Baukosten bis zu 1 200 Euro/m2 erhöht worden. Derzeit lassen das Fi- nanz- und das Bauministerium gemeinsam eine Wir- kungsanalyse über die Effekte der baubezogenen Inves- titionszulage erstellen. Die Ergebnisse werden im April vorliegen. Ich sehe die Abkoppelung der rein gewerbli- chen) Zulage von der baulichen mit großer Sorge. Als Haushälterin weiß ich auch, dass wir jeden Euro umdre- hen müssen. Im Interesse der Stärkung der Innenstädte halte ich das Instrument aber auch in den nächsten Jah- ren für sehr wichtig. Die bauliche Investitionszulage ist wesentlich sinnvoller als die Eigenheimzulage in der Form, wie sie im Dezember im Vermittlungsausschuss beschlossen wurde. Die Eigenheimzulage stellt jetzt zwar Bestand und Neubau gleich. Sie enthält als Bestandsförderung aber keine Investitionsbindung. Gefördert wird auch der reine Bestandserwerb, und das an jedem beliebigen Standort. Ich meine, hier müssen wir wieder ran. Es kann nicht das letzte Wort in Sachen Eigenheimzulage gesprochen worden sein. Die Bauinvestitionsförderung muss kon- zentriert werden auf die Eigenheimbildung in Innenstäd- t n D t A p I w n W s e m e s e 1 g u p b c w d F d 2 n R n f m s t U b w z s n a n s r s w w (C (D en und die ökologisch und energetisch optimierte Er- euerung der Altbaubestände – in Ost und in West. afür müssen wir die Diskussion um die bauliche Inves- itionszulage in den nächsten Wochen nutzen. nlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung des Antrags: Konzeption zur Struktur und zur Finanzierung eines Osteuro- pazentrums für Wirtschaft und Kultur jetzt vorlegen (Tagesordnungspunkt 17) Andrea Wicklein (SPD): Der Aufbau eines Osteuro- azentrums für Wirtschaft und Kultur liegt in unser aller nteresse. Ihr Antrag zeigt mir, dass wir inhaltlich nicht eit auseinander liegen. Ich denke, wir sind uns darin ei- ig, dass wir mit dem geplanten Osteuropazentrum für irtschaft und Kultur eine Brücke schlagen wollen zwi- chen Ostdeutschland und den neuen mittel- und ost- uropäischen EU-Mitgliedstaaten. Wir wollen die ge- einsamen Interessen und Kräfte bündeln und so zu iner vertieften Integration beitragen. Wir wollen eine tärkere kulturelle Zusammenarbeit pflegen und uns für in besseres gegenseitiges Verständnis einsetzen. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung vom 6. Oktober 2002 verpflichtet, den europäischen Eini- ungsprozess weiter voranzutreiben und die Erweiterung nd Vertiefung der Europäischen Union in den Mittel- unkt unserer Europapolitik zu stellen. Für Deutschland ieten sich durch den Erweiterungsprozess große Chan- en. Uns geht es vor allem darum, die politische und irtschaftliche Teilung Europas auf Dauer zu überwin- en und stabile Rahmenbedingungen für Frieden und reiheit, Wohlstand und Solidarität zu schaffen. Insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer wird ie Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai 004 tief greifende Veränderungen mit sich bringen. Die euen Bundesländer werden aus ihrer europäischen andlage in das Zentrum des großen europäischen Bin- enmarktes rücken. Daraus erwachsen enorme Chancen ür deren wirtschaftliche Entwicklung. Diese Chance üssen wir ergreifen, damit sich die Entwicklungsrück- tände Ostdeutschlands weiter verringern und eine selbst ragende wirtschaftliche Entwicklung in Gang kommt. nd das ist auch im Interesse ganz Deutschlands. Ostdeutschland hat das Potenzial, sich zu einer wett- ewerbsfähigen Wirtschaftsregion in Europa zu ent- ickeln. Diese Potenziale müssen wir konsequent nut- en und ausbauen. Nach der EU-Osterweiterung wird ich unser EU-Binnenmarkt nicht nur um 110 Millionen eue Konsumenten erweitern, wir werden vor allem uch kulturell dazugewinnen. Doch die Integration der euen EU-Mitgliedsländer ist kein Automatismus. Wir ind aufgefordert, den interkulturellen Dialog der Bürge- innen und Bürger, der Unternehmer und der Wissen- chaftler tatkräftig zu fördern. Und sicherlich müssen ir auch dafür Sorge tragen, dass Vorurteile abgebaut erden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7863 (A) ) (B) ) Deutschland ist schon heute einer der wichtigsten Partner der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer, ob in wirtschaftlicher oder in kultureller Sicht. Und ge- rade die ostdeutschen Bundesländer werden durch ihre geographische Nähe in besonderem Maße von der Er- weiterung profitieren, wenn wir diese auch als Chance begreifen. Um die Entwicklung Ostdeutschlands hin zu einer europäischen Verbindungsregion in besonderem Maße zu unterstützen, haben wir im Koalitionsvertrag den Aufbau eines Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur mit Sitz in einem der neuen Bundesländer verein- bart. Diese Entscheidung nehmen wir sehr ernst; denn wir wollen die bereits bestehenden Kompetenzen in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft in einer solchen Einrichtung bündeln und damit „Ostdeutsch- land“ mit seiner besonderen Mittel- und Osteuropakom- petenz stärken. Ich finde, die Entscheidung für den Sitz des Osteuropazentrums in den neuen Bundesländern ist ein wichtiges Signal. Bereits heute gibt es zahlreiche Kooperationen zwi- schen Kammern und Verbänden, Gebietskörperschaften und Kommunen, Hochschulen und Forschungseinrich- tungen beiderseits von Oder und Neiße. Doch erst mit dem Osteuropazentrum als Kommunikations-, Informa- tions- und Koordinationsplattform können die vorhan- denen Aktivitäten aufgegriffen, ausgebaut und weiter verstärkt werden. Das Osteuropazentrum soll eine An- laufstelle für all diejenigen sein, die Informationen brauchen, ein Ort der Begegnung und des kulturellen Austauschs. Wir wollen mit dem Osteuropazentrum vor allem Kooperationsformen und Netzwerke gezielt för- dern und dazu mit den bereits bestehenden Einrichtun- gen eng kooperieren. Gerade für die kleine und mittelständische Wirtschaft in Ostdeutschland ist die Kooperation mit Wissenschaft und Forschung auch in Richtung Osteuropa von existen- zieller Notwendigkeit, um ihre Innovationsfähigkeit zu erhöhen. Es ist daher auch eine wichtige Aufgabe des Osteuropazentrums, solche Netzwerke und Initiativen zu unterstützen. Nun zum Sachstand: Vier ostdeutsche Bundesländer haben ihr Interesse als Sitzland für das Osteuropazen- trum bekundet und umfangreiche konzeptionelle Vor- stellungen eingereicht. Im Rennen sind noch die beiden Standorte Leipzig – Sachsen – und Frankfurt/Oder, Brandenburg. Beide Bewerbungen zeichnen sich da- durch aus, dass die Anbindung an die bestehenden Hochschulstrukturen gegeben ist. Leipzig kann bereits auf eine große Anzahl an Kooperationspartnern zurück- greifen. Das Sitzland Sachsen grenzt zudem sowohl an Polen als auch an Tschechien. Und Leipzig als Messe- stadt hat bereits umfangreiche wirtschaftliche und kul- turelle Erfahrungen mit Partnern aus Mittel- und Osteuropa. Aber auch Frankfurt/Oder hat ein sehr über- zeugendes und schlüssiges Konzept vorgelegt, in dem auf zahlreiche Partner und viel Kooperationserfahrung mit den mittel- und osteuropäischen Staaten verwiesen wird, insbesondere auf die historischen Beziehungen in das polnische Nachbarland hinein. a s g w g i n K t n s F s z z l m z d 1 j w a d d d K t r E O m s j e t s d s b k s n l g n I n A w v u d (C (D Es handelt sich also aus meiner Sicht um wirklich usgezeichnete und kreative Konzeptionen. Und wir ollten großen Wert darauf legen, dass die Verhandlun- en mit den Bewerberländern ernsthaft und fair geführt erden. Es ist wichtig, sorgfältig das Für und Wider ge- eneinander abzuwägen. Dieses offene Verfahren findet m Übrigen auch die ausdrückliche Unterstützung mei- er Fraktion, zumal es sich um sehr unterschiedliche onzeptionen handelt. Es ist nachvollziehbar und rich- ig, diese Entscheidung nicht auf die leichte Schulter zu ehmen. Das Ziel muss eine tragfähige und dauerhafte Lösung ein. Das sage ich auch angesichts der umfangreichen inanzierung des Osteuropazentrums. Schließlich müs- en für den Aufbau und die Arbeit des Osteuropa- entrums auch die entsprechenden finanziellen Mittel ur Verfügung gestellt werden, vom Bund und dem Sitz- and. Doch gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle auch it Nachdruck deutlich machen, dass der Prozess jetzt ügig zum Abschluss gebracht werden muss. Die Zeit rängt, denn der Termin der EU-Osterweiterung am . Mai 2004 steht unmittelbar vor der Tür. Wir müssen etzt dafür sorgen, dass das Osteuropazentrum seine ichtige Arbeit bald aufnehmen kann. Dabei sind wir uf dem richtigen Weg. Intensive Gespräche zwischen em Bund und den Bewerberländern haben stattgefun- en, die konzeptionelle Arbeit ist getan. Jetzt muss das afür erforderliche Geld bereitgestellt werden, um die oalitionsvereinbarung mit Leben zu erfüllen. Wo Menschen grenzüberschreitend zusammenarbei- en, da findet Begegnung statt, da werden Berüh- ungsängste abgebaut und da wird letztlich die Teilung uropas in Ost und West überwunden. Wenn es dem steuropazentrum gelingt, beispielsweise die Zusam- enarbeit der ostdeutschen Wissenschafts- und For- chungseinrichtungen zu unterstützen, wenn es gelingt, unge Forscherinnen und Forscher aus Mittel- und Ost- uropa zusammenzubringen, dann wird von diesem Zen- rum ein wichtiger Impuls insbesondere für die ostdeut- che Entwicklung ausgehen. Die Osterweiterung der Europäischen Union steht für ie Überwindung der Teilung Europas. Den Ostdeut- chen kommt aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen ei diesem Prozess eine Schlüsselstellung zu. Jetzt ommt es darauf an, die aus dem Prozess der europäi- chen Integration erwachsenden Chancen aktiv wahrzu- ehmen und sich den neuen Herausforderungen zu stel- en. Michael Kretschmer (CDU/CSU): Mit großer Be- eisterung habe ich seinerzeit die Idee zur Gründung ei- es „Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur“ in hrem Koalitionsvertrag gelesen. Die Initiative von Mi- ister Stolpe habe ich damals als ganz hervorragenden nsatz für ein konkretes Projekt verstanden, mit dem ir uns auf die Erweiterung der Europäischen Union orbereiten und unseren Nachbarn zeigen, wie wichtig ns die Verbindung mit ihnen ist. Ich war der Meinung, ass der Bundesverkehrsminister schon aufgrund seiner 7864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Herkunft erkannt hat: Dieser Prozess wird kein Spazier- gang. Und so sehr wir uns über den Beitritt unserer Nachbarn auch freuen, wir müssen uns noch stärker vor- bereiten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von deutscher Seite intensivieren. Seit einem Jahr verfolgen wir Ihre Arbeit an diesem Thema. Vier Städte hatten sich als Standort für das ge- plante Zentrum beim Bundesverkehrsministerium be- worben. Neben Berlin und Greifswald haben Frankfurt/ Oder sowie Leipzig gute Ideen und überzeugende Kon- zepte eingereicht. Doch unsere Neugier und Begeisterung sind längst gewichen, Ernüchterung ist eingekehrt. Berlin und Greifswald sind bei einem Bewertungsverfahren ausge- schieden – wieso, ist nicht nur den beiden Bewerbern unbekannt. So bedenklich, wie sich das ganze Verfahren seit bei- nahe einem Jahr hinzieht, war bereits die Ausschreibung, wenn man die überhaupt so nennen kann. Denn eine of- fizielle Ausschreibung hat es nie gegeben. Am 9. Januar 2003 erklärte der ehemalige Staatssekretär Gerd Harms in der „Lausitzer Rundschau“, er erarbeite und koordiniere im Auftrag des Landes Brandenburg ein Konzept für ein „Osteuropazentrum für Wirtschaft und Kultur“. Erst nachdem auch andere Bundesländer Inte- resse an der Ansiedlung eines solchen Zentrums geäu- ßert und sich dafür beworben hatten, wurden die vier Landesregierungen, aus denen zwischenzeitlich Interes- senbekundungen vorlagen, im März aufgefordert, Kon- zepte einzureichen. Doch statt klare Vorgaben zu machen, las sich die Aufforderung ungefähr so: Sagt mir mal, was so ein Zentrum machen könnte, was das kosten würde und wie viel ihr als Bundesland dazuzugeben bereit seid. Wir schauen dann mal, was sich dann daraus machen lässt. – Das ist nicht unbedingt ein übliches Verfahren und vor allem keines, das Vertrauen schafft. Außer Willensbekundungen ist in der Zwischenzeit nicht viel passiert. „Die inhaltliche Aufgabenstellung des Osteuropazentrums und seine Organisationsstruktur bedingen einander. Die Bundesregierung befindet sich hierzu noch in der Abstimmungs- und Planungsphase, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen ge- troffen werden können. Eine Entscheidung über den Standort wird erst zum Abschluss der Überlegungen ge- troffen werden“. Das war die Antwort von Frau Staatsse- kretärin Mertens aus dem Bundesverkehrsministerium am 12. Februar 2003. Drei Monate später, im Mai, schrieb uns Frau Staats- sekretärin Gleicke, das Zentrum solle in Kooperation mit Einrichtungen der Wirtschaft, kulturellen Vereinigungen und nicht zuletzt wissenschaftlichen Institutionen zur Stärkung der Beziehungen Deutschlands mit den mittel- osteuropäischen Staaten beitragen. „Die Aufgabe des Zentrums liegt primär also in der Vernetzung und Ver- mittlung bestehender Aktivitäten an Dritte, ohne diese Aktivitäten zu doppeln oder dazu in Konkurrenz zu tre- ten.“ t A e w d n D ü S O r s s K b f D b u r v z h b o n w H M t B w i d l t B z i n t M n v i W K f g w S r t i (C (D Am 20. August 2003 hieß es dann in einer Pressemit- eilung von Staatssekretär Braune: „Die vorbereitenden rbeiten der Bundesregierung zur Errichtung eines Ost- uropazentrums für Wirtschaft und Kultur sind bereits eit vorangeschritten.“ Ziel sei es, durch den Aufbau ieses Zentrums die Entwicklung Ostdeutschlands zu ei- er europäischen Verbindungsregion zu unterstützen. ie Bundesregierung wolle die endgültige Entscheidung ber einen Standort noch im Herbst 2003 treffen. Und Ende September, diesmal schrieb wieder Frau taatssekretärin Gleicke: „Mit Blick auf die anstehende sterweiterung der Europäischen Union hat die Bundes- egierung beschlossen, ein Osteuropazentrum für Wirt- chaft und Kultur einzurichten. Dieses soll als Schnitt- telle fungieren und als solche die Information, oordination und Kommunikation übernehmen und aus- auen. Das Zentrum soll als Netzwerk in den Themen- eldern Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft Motor und ienstleister zugleich sein.“ Die Vorstellungen der Bundesregierung sind seit Fe- ruar 2003 kein bisschen konkreter geworden. Es geht m „Vernetzung“, hören wir, um eine Verbindungs- egion Ost. Was sich aber genau hinter den Begriffen erbirgt, welche konkreten Aufgaben dieses Osteuropa- entrum übernehmen soll, wie es sich von bereits beste- enden Einrichtungen unterscheidet, das ist ganz offen- ar dem Stolpe-Ministerium selbst nicht klar. So ist dann wohl auch zu erklären, warum eine Stand- rtentscheidung für Herbst 2003 zwar angekündigt, aber icht eingehalten worden ist. Und so erklärt sich auch, arum eine Gründung zwar geplant, aber kein Titel im aushalt 2004 dafür vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat kein Konzept und diesen angel versteckt sie auch noch schlecht. Es wird staats- ragend angekündigt, „die Bundesregierung will“, „die undesregierung macht“. Aber was sie denn genau will, ie sie es macht und von welchem Geld sie es bezahlt, st ihr eben ganz und gar nicht klar. Klar ist hingegen, ass die Bundesregierung die Osteuropaforschung sträf- ich vernachlässigt hat. Statt mit Blick auf die Osterwei- erung mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, hat die undesregierung seit 1998 die Ausgaben kontinuierlich urückgefahren: Flossen 1998 noch 11 Millionen Euro n die Osteuropaforschung, waren es 2002 hingegen nur och 7 Millionen Euro. Eine Vernetzung der vielen Ak- eure, die in Deutschland um die Zusammenarbeit mit ittel- und Osteuropa bemüht sind, ist ihr bis heute icht gelungen. Hinter dem, was die Bundesregierung orbereitend auf die Osterweiterung hätte tun müssen, st sie weit zurückgeblieben. Daran ändert auch der ille nichts, ein „Osteuropazentrum für Wirtschaft und ultur“ zu errichten. Bereits der Planungsbeginn er- olgte zu einem sehr späten Zeitpunkt. Doch in den ver- angenen Monaten ist immer mehr die Frage zu stellen, ie ernst es der Bundesregierung und Herrn Minister tolpe mit dem Osteuropazentrum ist. Aus meiner Sicht darf es vor allem angesichts der lee- en Kassen keine Doppelung mit bestehenden Einrich- ungen geben. Das Leistungsspektrum in diesem Bereich st reichhaltig. Es gibt thematisch nur wenige Lücken. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7865 (A) ) (B) ) Das Problem ist vielmehr das von der Regierung über Jahre hinweg reduzierte Budget an Projektmitteln. Über 1 000 Menschen arbeiten in der Osteuropaforschung. Kammern und Verbände, kommerzielle Wirtschaftsbera- tungen und gemeinnützige Vereine organisieren einen beispiellosen Informationsaustausch. Die bestehenden Einrichtungen müssen in neue Konzepte eingebunden werden, weil sich die Institute nicht gegenseitig Konkur- renz machen, sondern sich ergänzen und Lücken schlie- ßen sollen. Aus meiner Sicht ist deshalb im Hinblick auf die Neu- gründung des „Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur“ vor allem eine Aufstockung der Projektmittel er- forderlich. Die oft zitierte mangelnde Vernetzung der verschiedenen Institutionen wird meines Erachtens über- trieben. Allerdings existiert bis heute nicht eine einzige wissenschaftlich fundierte Bedarfsanalyse zu so einem Zentrum! Die Notwendigkeit vorausgesetzt, macht eine Koordi- nationsstelle ohne Projektmittel aus meiner Sicht keinen Sinn. Ihre Überlegungen, so ein Zentrum mit einem Jah- resbudget von 1,5 Millionen Euro zu führen, wovon 1,2 Millionen allein für Personal- und Verwaltungsaus- gaben gebunden und lediglich 300 000 Euro für freie Projektmittel veranschlagt sind, kann doch nicht Ihr Ernst sein! Damit konstruieren Sie allerhöchstens ein Callcenter, das nun wirklich niemand braucht. Eine Relation „1 Million für Personal und 4 Millionen Euro für Projekte“ wäre dagegen ein substanzieller Bei- trag für die EU-Erweiterung und die Osteuropafor- schung in Deutschland. Und es gibt in der Tat noch einige lohnende Aufga- ben, deren sich eine solche Einrichtung annehmen könnte. So gibt es beispielsweise erheblichen Bedarf an Lexika, an Handbüchern, Atlanten und Enzyklopädien in der Osteuropaforschung. Ein Osteuropazentrum könnte die Forschung und Publizierung anregen, koordinieren und mit Projektmitteln finanzieren. Denkbar ist auch ein Verzeichnis der kulturellen Leuchttürme in Ost- und Mitteleuropa. Für die neuen Bundesländer gibt so etwas schon, ein Blaubuch, das nicht nur die kulturelle Bedeu- tung etwa der Wörlitzer Gärten belegt, sondern auch Auskunft gibt über ihren Zustand und etwaigen Finanz- bedarf. Ein Novum wäre beispielsweise auch die Initiierung eines europäischen Geschichtslexikons, in dem tatsäch- lich in den verschiedenen Sprachen zu ein- und demsel- bem Sachverhalt identische Beschreibungen und Ein- schätzungen vermerkt sind. Ein solches gemeinsames Lexikon wäre nicht nur eine lohnende Aufgabe für ein Osteuropazentrum. Es wäre auch ein Symbol für das neue Europa, das solche verbindenden Elemente drin- gend braucht. Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Mit der anste- henden Erweiterung der Europäischen Union bietet sich eine weitere Chance, die Teilung Europas zu überwinden und gleichzeitig schrittweise das Wohlstandsgefälle zwi- schen Ost und West zu verringern. Doch die Erweiterung b D s w s 1 H g W d m E F d i k w W v a w t s o s o u K d m g b s d t d l t d U E n h s u A t b t Z r s a z (C (D irgt auch Ängste und Risiken für Deutschland in sich. as ist keine revolutionäre Erkenntnis, das ist eine Tat- ache. Deutschland ist bereits jetzt innerhalb der EU der ichtigste Handelspartner für die Beitrittsländer. Zwi- chen 1994 und 2001 nahm die Wareneinfuhr um 78 Prozent zu, die Warenausfuhr um 171 Prozent. aupthandelspartner sind Polen, Tschechien und Un- arn. Das heißt, dass sich ungeachtet der weltweiten irtschaftsflaute die wirtschaftlichen Beziehungen mit en mittel- und osteuropäischen Ländern äußerst dyna- isch entwickeln. Somit hat hinsichtlich der Im- und xporte der Beitritt längst stattgefunden. Problematisch ist das allerdings für viele ostdeutsche irmen. Sie befinden sich zwar in räumlicher Nähe zu en Beitrittsländern, werden aber bereits jetzt aufgrund hres generellen Wettbewerbsrückstandes von der Kon- urrenz aus den Altbundesländern abgedrängt. Zudem ird vielen Mittelständlern angesichts des verschärften ettbewerbs mit einem gewaltigen Lohngefälle sowie eränderten Absatz-, Beschaffungs- und Arbeitsmärkten ngst und bange. Gerade in den ostdeutschen Gegenden ächst die Furcht vor der Billiglohnkonkurrenz aus Mit- el- und Osteuropa. So macht beispielsweise das polni- che Durchschnittseinkommen nur etwa ein Drittel der stdeutschen Löhne und Gehälter aus. Um solche Fehlentwicklungen und Schwächen insbe- ondere für unsere ostdeutschen Bundesländer abzufedern der abzubauen, bedarf es vor allem einer zielgenauen nd konsequenten Förderung von grenzüberschreitenden ooperationen auf lokaler und regionaler Ebene sowie er Unterstützung entsprechender Institutionen und ge- einsamer Lernprozesse. Denn unsere ostdeutschen Re- ionen – betroffen sind besonders die Länder Mecklen- urg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen – sollen ich zu einer leistungsfähigen europäischen Verbin- ungsregion entwickeln. Dazu ist eine wissenschaftliche, qualitativ hochwer- ige Beratung und Unterstützung notwendig. Dies ist nur urch eine Institution möglich, die selbst wissenschaft- ich arbeitet. Ziel muss sein, bestimmte grenzüberschrei- ende Handlungsfelder so konsequent zu koordinieren, ass eine gemeinsame Dienstleistungsgesellschaft – für nternehmen und Kultureinrichtungen – erreicht wird. Handlungsfelder könnten sein: die Stärkung und rweiterung vorhandener deutschosteuropäischer Unter- ehmensnetzwerke, der Aufbau von Kooperationsbezie- ungen zwischen deutschen und osteuropäischen Messe- tandorten, die Entwicklung touristischer Themenrouten nd die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen kteuren auf dem Tourismussektor, ein Standortmarke- ing und eine gemeinsame Vermarktung von Großvorha- en mit überregionaler Bedeutung, Hochschulkoopera- ionen und die Verknüpfung kultureller Angebote. udem könnte durch die Förderung der Zusammenarbeit egionaler Akteure die Innovationsfähigkeit und Wirt- chaftskraft der Grenzregionen gestärkt werden. Um den Unternehmen und Kultureinrichtungen den ktuellen wissenschaftlichen Stand und eine qualifi- ierte, hochwertige Beratung anbieten zu können, ist das 7866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Vorhalten eigener wissenschaftlicher Kompetenz unaus- weichlich. Daher ist es ausgesprochen zu begrüßen, dass es künftig nach dem Willen der Bundesregierung ein die vielfältige Osteuropaforschung in Deutschland koordi- nierendes Osteuropainstitut für Wirtschaft und Kultur geben soll. Doch der Wille allein reicht nicht. Es fehlt an Umset- zung. Inzwischen muss man an der Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens wohl zweifeln, schaut man auf das halbherzige und inkonsequente Vorgehen der Bundesre- gierung. Bis heute gibt es keine Standortentscheidung. Greifs- wald, Berlin, Frankfurt/Oder und Leipzig hatten sich be- worben. Frankfurt und Leipzig kämen offenbar in die engere Wahl, hieß es in einer Mitteilung des Dresdner Wirtschaftsministeriums aus dem letzten Jahr. Das Profil eines solchen Zentrums ist nicht klar. Finanzielle Mittel für ein Osteuropazentrum fehlen im Bundeshaushalt 2004. Das ist bedauerlich. Damit hat die Bundesregierung bereits jetzt ihre Chance vertan, die vielen um Zusam- menarbeit mit Osteuropa bemühten Akteure zu vernet- zen, um auf diese Weise einen entscheidenden Beitrag zur Vorbereitung Deutschlands sowie der Beitrittsländer auf den Prozess der Osterweiterung zu leisten. Wir fordern die Bundesregierung auf, zu erklären, welche Aufgaben sie für eine nachhaltige Entwicklung der Osterweiterung als wesentlich erachtet und welchen Beitrag das zu gründende Osteuropazentrum leisten soll. Weiterhin soll die Bundesregierung darlegen, wie dieses Institut in das bestehende Netzwerk der Osteuropafor- schung einbezogen werden und welches Alleinstellungs- merkmal es haben soll. Schließlich fordern wir, für eine solide Finanzierung zu sorgen. Dazu gehört auch, der in Deutschland etablierten Ost- europaforschung endlich den nötigen Respekt entgegen- zubringen. Doch auch hier – wie in allen anderen Forschungsbereichen – zeichnen sich Auswirkungen der finanziellen Kürzungen ab. Stellen werden gestrichen oder nicht mehr besetzt, und Instituten droht die Schlie- ßung. Damit missachtet die Bundesregierung nicht nur die wissenschaftliche Leistung ihrer Akteure. Viel verhee- render ist, dass sie mit ihrer Vorgehensweise den Aufbau von Kooperationsbeziehungen, von Netzwerken und führenden Positionen im jeweiligen Fachgebiet gefähr- det oder gar nicht erst zulässt. In weniger als 100 Tagen ist die EU-Osterweiterung praktische Realität. Bringen wir das längst beschlossene Osteuropazentrum doch bis dahin zumindest endlich auf den Weg! Wir sollten keine Zeit mehr verlieren. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu- nächst möchte ich eine Erweiterung des Namens „Osteu- ropazentrum“ vorschlagen: Ich erinnere daran, dass sich einige der Beitrittsstaaten, die ab dem 1. Mai 2004 zum Europa der 25 gehören werden, wie zum Beispiel Polen oder die Tschechische Republik, immer der Mitte Euro- p w h r e t p t t a p w i 2 w n r P n K h n m V k t n A a r u m d D m d r r w f g z z u z b v W s B t O (C (D as zugehörig gefühlt haben und dies hatte sich auch ährend der Jahre 1945 bis 1989 nicht geändert. Daher alte ich die Verwendung der Bezeichnung „Mittelosteu- opazentrum“ für angemessener und historisch korrekter. Wir reden also heute über die geplante Einrichtung ines Mittelosteuropazentrums für Wirtschaft und Kul- ur, das gemäß des Koalitionsvertrages in dieser Wahl- eriode eingerichtet werden sollte. Im vergangenen Jahr raf sich hierzu mehrfach eine Arbeitsgruppe aus Vertre- ern der Koalitionsfraktionen, um eine Konzeption zu er- rbeiten, die im September 2003 in ein gemeinsames Pa- ier mündete. Ich gebe zu, dass ich heute glücklicher wäre, wenn ir die Einrichtung des Mittelosteuropazentrums bereits n diesem Jahr feiern könnten, zumal wir am 1. Mai 004 die neuen Mitgliedsstaaten in der EU begrüßen erden. Zu meinem Bedauern ließ sich jedoch eine fi- anzielle Absicherung im Haushalt 2004 nicht realisie- en. Es scheint bis heute offensichtlich ein schwieriges roblem darzustellen, das „Mittelosteuropazentrum“ ei- em eindeutigen Haushaltstitel zuordnen zu können. So wandert es schon seit einiger Zeit als „ungeliebtes ind“ zwischen den Ressorts hin und her. Für mich ge- ört es als Querschnittsaufgabe weder zum Bundesmi- isterium für Wirtschaft und Arbeit noch zum Bundes- inisterium für Bildung und Forschung, sondern in den erantwortungsbereich des Bundesministers für Ver- ehr, Bau- und Wohnungswesen, wo auch die Unterab- eilung „Aufbau Ost“ angesiedelt ist. Auch die CDU/CSU war sich offensichtlich noch icht einig, denn noch vorletzte Woche erklärte sie den usschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- bschätzung als federführend. Jetzt ist das „Mittelosteu- opazentrum“ wieder beim Ausschuss für Verkehr, Bau- nd Wohnungswesen angekommen und hier soll es nach einer Ansicht auch bleiben. Die EU-Osterweiterung stellt eine große Herausfor- erung für unser Land und die neuen Bundesländer dar. enn ab dem 1. Mai 2004 sind wir schlagartig nicht ehr Grenzregion, sondern eine entscheidende Verbin- ungsregion zu bedeutenden Wirtschafts- und Kultur- egionen. Dies wird zu erheblichen strukturellen Ände- ungen führen, denen wir uns stellen müssen und erden. Ich betrachte die EU-Osterweiterung als eine Chance ür die neuen Bundesländer, ihre vorhandenen langjähri- en Kompetenzen und Kontakte zu aktivieren und aus- ubauen und diese Vorteile in großem Umfang für sich u nutzen. Und um diesen Prozess der Kooperationen nd der Entwicklung von Netzwerken zu begleiten und u unterstützen, soll das „Mittelosteuropazentrum“ eta- liert werden. Das Zentrum soll in Zusammarbeit mit ökologisch erantwortungsbewusst handelnden Einrichtungen der irtschaft, mit kulturellen Vereinigungen und wissen- chaftlichen Institutionen zur Stärkung der deutschen eziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas bei- ragen. Damit wollen wir die Wissenschaftslandschaft stdeutschland mit ihren Kompetenzen stärken und der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7867 (A) ) (B) ) regionalen und lokalen Wirtschaft den Zugang zu den Märkten des Erweiterungsraumes erleichtern. Anderseits soll es auch den Beitrittsstaaten als eine Anlaufstelle dienen, in der die ostdeutschen Erfahrungen mit den europäischen Strukturen und Kompetenzen er- fahren und weitergegeben werden können. Wir wollen, dass das „Mittelosteuropazentrum“ die Entwicklung ei- nes gemeinsamen Wirtschafts- und Kulturraum fördert und in dessen Fortentwicklung begleitet. Dabei soll es Aktivitäten und Informationen bestehender Institute und wissenschaftlicher Einrichtungen bündeln und als An- lauf- und Austauschstelle allen Interessierten offen ste- hen. Dass an der Einrichtung eines „Mittelosteuropazen- trums“ großes Interesse besteht, zeigen die kompetenten Bewerbungen der Standorte Greifswald, Frankfurt/Oder, Berlin oder Leipzig. Die Überlegungen und Vorschläge sind von hoher Qualität und fließen mit in unsere Kon- zeption ein, wie es zu einem attraktiven Anlauf- und Knotenpunkt entwickelt werden kann. Auch wenn es noch keine Entscheidungen bezüglich eines Standortes gibt, so möchte ich an dieser Stelle mei- nem Wunsch Ausdruck verleihen, dass die besondere Kompetenz und die besonderen Verdienste der Stadt Frankfurt/Oder bei der Verwirklichung europäischer Ideale Berücksichtigung finden mögen. In dieser Stadt ist nicht erst seit heute konkret erlebbar, wie eine frucht- bare Zusammenarbeit zwischen dem „alten“ Europa und dem „neuen“ Europa der 25 aussehen kann. Darauf freue ich mich und daher werde ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass das Kind „Mittelosteuropazentrum“ einerseits geliebt und andererseits im Haushalt 2005 seinen festen Platz finden wird. Cornelia Pieper (FDP): Die FDP stimmt dem vor- liegenden Antrag zu. Wir unterstützen ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, ein Osteuropazentrum für Wirtschaft und Kultur aufzubauen und in einem der neuen Bundesländer anzusiedeln. Leider ist es jedoch nur die Absicht, die unterstüt- zenswert ist, nicht aber die Umsetzung. Das bisherige Vorgehen der Bundesregierung in dieser Sache ist bei- spielhaft für die Ankündigungspolitik von Rot-Grün. Erst werden die großen – und manchmal ja auch richti- gen und vernünftigen Ziele – verkündet und dann ge- schieht nichts. Oder die Verantwortlichkeit wird erst ein- mal an eine andere Stelle delegiert – in diesem Falle auf besonders unverständliche, ja fast schon kuriose Weise: Wer sich um das Osteuropazentrum bewerben wollte, musste selber sagen, welche Aufgaben es erfüllen solle, wie es zu finanzieren sei und welche Struktur es haben könne. Mittlerweile liegen vier Bewerbungen vor und die Bundesregierung ist – entgegen Ihrer Ankündung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU von Mai 2003 – nicht einmal in der Lage, das Verfahren wei- ter zu betreuen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ich frage mich: Ist es überhaupt richtig gewesen, Herrn Bundesminister Manfred Stolpe zum Herrn des V s V S B A d u f d F v e B s D s m s O g T w d d M w v f t e f k g w i h v w w u E c m R H „ t m B l D (C (D erfahrens zu machen? Oder hatte der Bundeskanzler ich von vornherein darauf verlassen, dass auch dieses orhaben im sprichwörtlichen Sinn „in den märkischen and“ gesetzt werden sollte? Aus meiner Sicht ist es jedoch an der Zeit, dass die undesregierung Antworten auf die im vorliegenden ntrag formulierten Fragen gibt und vor allem diese ann auch als Leitlinien ihres Handelns versteht. Es ist nverantwortlich gegenüber allen, die in der Osteuropa- orschung tätig sind, und auch gegenüber allen, die von en Fragestellungen unmittelbar betroffen sind, in dieser rage keine Stellung zu beziehen. Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung or? Warum sind in den Haushaltsplan 2004 keine Mittel ingestellt? Soll das Osteuropazentrum vollständig vom und getragen werden oder gibt es weitere Träger? Soll ich das Sitzland mit an der Finanzierung beteiligen? ies alles sind Fragen, die eigentlich schon in einer Aus- chreibung – die es niemals gab – hätten geklärt werden üssen. Ich hatte das schon im Bildungs- und For- chungsausschuss kritisiert. Die FDP fordert, dass – nachdem wir heute über das steuropazentrum im Parlament sprechen – diese Fra- en erneut im Ausschuss für Bildung, Forschung und echnikfolgenabschätzung auf die Tagesordnung gesetzt erden, spätestens dann, wenn die Antworten der Bun- esregierung vorliegen. Aber auch schon zuvor sollte er Ausschuss durch den Staatssekretär, Kollegen atschie, über die aufgeworfenen Fragen unterrichtet erden. Was ist denn der aktuelle Stand des Auswahl- erfahrens? Ist es richtig, dass zwei der Bewerber aufge- ordert worden sind, ihre Konzepte zu überarbeiten? Wer rifft die Entscheidung, welches das bessere ist? Ich mpfinde es als ungeheuerlich, wie intransparent und ern ab jeder parlamentarischen Mitgestaltung die ange- ündigte Errichtung des Osteuropazentrums vor sich eht. Der Osteuropaforschung kommt mit der EU-Oster- eiterung eine große Bedeutung zu. Deutschland und nsbesondere die ostdeutschen Bundesländer nehmen ierbei eine besondere Brückenfunktion ein, mit der wir erantwortungsvoll umgehen müssen. Wir hoffen, dass ir demnächst inhaltlich darüber diskutieren können, elchen Beitrag ein Osteuropazentrum für Wissenschaft nd Kultur bei dieser wichtigen Aufgabe leisten kann. s ist unerlässlich, dass dieser Prozess mit höchstmögli- her Klarheit und Transparenz vor sich geht. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- inisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Die egierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vom erbst 2002 die Bundesregierung mit dem Aufbau eines Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur“ beauf- ragt. Diese Aufgabe wurde federführend beim Bundes- inister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als eauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundes- änder angesiedelt. Wir sind uns der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst. ie Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit den 7868 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Staaten Mittel- und Osteuropas einen besonderen Stel- lenwert bei. Mit der Überwindung der Teilung Europas hat Deutschland eine geostrategische Position als mit- teleuropäisches Brückenland wiedergewonnen. Die Integration der mittel- und osteuropäischen Beitrittskan- didaten in die Europäische Union wird von der Bundes- regierung nicht nur begrüßt, sondern aktiv begleitet. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, dass die EU-Ost- erweiterung eine große Herausforderung insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer darstellt. Ostdeutsch- land hat die Chance, sich zu einer europäischen Verbin- dungsregion fortzuentwickeln. Diesen Prozess hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch er- hebliche Investitionen in die Wirtschaftsförderung und beim Infrastrukturausbau intensiv befördert. Ein Osteuropazentrum für Wirtschaft und Kultur soll gemeinsam mit wissenschaftlichen Institutionen, Ein- richtungen der Wirtschaft und kulturellen Vereinigungen zur Stärkung der deutschen Beziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas beitragen. Mit der Gründung des Zentrums soll der Netzwerkge- danke zur Verknüpfung und Weiterentwicklung vorhan- dener Aktivitäten aufgegriffen und unter den Stichwör- tern Information, Kommunikation und Kooperation umgesetzt werden. Die Aufgabenstellung setzt sich dem- zufolge aus der Vernetzung und Vermittlung bestehender Aktivitäten an Dritte zusammen, ohne diese Aktivitäten zu doppeln und in Konkurrenz zu treten. Das Osteuropa- zentrum soll als eigenständige Einrichtung etabliert wer- den. Die Finanzierung ist zwischen Bund, Land und Sitzort anteilig zu vereinbaren. Im Sinne der Information soll das Zentrum im Rah- men des auszuprägenden Netzwerkes über alle Informa- tionen hinsichtlich der Kontakte zwischen Deutschland und den MOE-Staaten verfügen beziehungsweise diese vermitteln. Dazu bedarf es einer technischen Ausstat- tung, die den Zugriff auf alle relevanten Datenbanken er- möglicht und die Bereitschaft von deren Trägern, mit dem Zentrum zusammenzuarbeiten. Denkbar sind auch vom Osteuropazentrum initiierte und koordinierte Infor- mationskampagnen beispielsweise zu den wirtschaftli- chen, sozialen und rechtlichen Folgen der EU-Osterwei- terung. Der Kommunikationsgedanke greift die Idee auf, das Osteuropazentrum als Zentrum der Begegnung zu eta- blieren, um die im Bereich Mittel- und Osteuropa Tätigen aus dem In- und Ausland zusammenführen. Die Begeg- nung schließt Gedankenaustausch, Meinungsbildung, Projektarbeit sowie Politik- und Unternehmensberatung in Form von Kolloquien, Seminaren, Workshops, Hea- rings, Podiumsdiskussionen, wissenschaftlichen Arbei- ten, Gutachten und Studien ein. Schließlich soll das Osteuropazentrum durch Koope- ration Schnittstelle für Geschäftsanbahnungen und Kul- turaustausch sein. Dazu stellt es einen Kontaktraum für diejenigen dar, die einen oder mehrere Partner für Zu- sammenarbeiten im wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich suchen. z M e g I L u d A b t Z S r u d u r a B f B t n S V b g g s g W R D n D A W t u e L n d r g 2 v b A M b l s t M (C (D Gestatten Sie mir, Sie über den Stand des Verfahrens u informieren. Bereits Ende 2002 wurde in meinem inisterium eine Definition des Anforderungsprofils an in zukünftiges Osteuropazentrum gestellt. Zugleich ingen aufgrund der Festlegung im Koalitionsvertrag nitiativbewerbungen des Freistaates Sachsen sowie der änder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nd Berlin ein. Daraufhin wurden die Staatskanzleien ieser Länder gebeten, ihre Vorstellungen bis Mitte pril zu präzisieren. Als Kriterien wurden die Aufga- enstellung des Zentrums, seine Einordnung in den Kon- ext bestehender nationaler Institutionen im Bereich der usammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen taaten, die Verknüpfung mit wissenschaftlichen Ein- ichtungen innerhalb und außerhalb des Landes, Aufbau nd Struktur des Zentrums und Finanzierung, insbeson- ere Angaben zum Leistungsanteil des Bundeslandes nd des Sitzortes genannt. Ende April 2003 hat das BMVBW eine interministe- ielle Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Bundesbe- uftragtem für Kultur und Medien, Auswärtigem Amt, undesministerium für Finanzen, Bundesministerium ür Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium für ildung und Forschung zur Beratung der Länder-Präsen- ationen eingeladen. Eine klare Präferenz wurde dabei och nicht erkennbar. Daraufhin hat das BMVBW die taatskanzleien Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg- orpommern sowie die Senatskanzlei Berlin um Nach- esserung ihrer Konzepte gebeten. Zu diesen Vorschlä- en wurden ausgewählte Experten um Stellungnahme ebeten. Diese waren die Leitungen der Deutschen Ge- ellschaft für Osteuropakunde DGO, der Südosteuropa- esellschaft SOG, des Herder-Instituts Marburg, des Ost- est-Wissenschaftszentrums Kassel, des Instituts für egionalentwicklung und Strukturplanung Erkner, des IHK, des Bundesamts für Bauwesen und Raumpla- ung, des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der eutschen im östlichen Europa, der Bundesagentur für ußenwirtschaft und des Ostausschusses der deutschen irtschaft. Durch Einbeziehung der genannten Institu- ionen haben wir deren Integration in Meinungsbildung nd Entscheidungsfindung sichergestellt. Das Ergebnis des 10-köpfigen Expertenkreises war ine Priorisierung der Standorte Frankfurt/Oder und eipzig. Eine zwischenzeitlich erfolgte interne Mei- ungsbildung meines Hauses bestätigte die Priorisierung ieser beiden Standorte, ein Ergebnis, das in einer weite- en Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe weiter- egeben wurde. In einem Round-Table-Gespräch Anfang September 003 wurde dieses Ergebnis mit den genannten Experten ertieft. Daraufhin wurden die Staatskanzleien Branden- urgs und Sachsens gebeten, Verhandlungspartner auf rbeitsebene zu benennen. Zeitgleich wurde Berlin und ecklenburg-Vorpommern das Ergebnis der Vorauswahl ekannt gegeben. In einer ersten getrennten Verhand- ungsrunde mit den Vertretern Brandenburgs und Sach- ens wurden Konzept und Struktur des Zentrums erör- ert, in einer weiteren Runde stand die Finanzierung im ittelpunkt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7869 (A) ) (B) ) Beide Länder wurden abermals zu einer schriftlichen Präzisierung ihrer Vorstellungen aufgefordert. Hierzu ist eventuell eine weitere Runde mit dem Expertenkreis ge- plant. Das Ergebnis der Entscheidung wird dann veröf- fentlicht. In einem nächsten Schritt erfolgt die Berufung eines Gründungsbeauftragten. Das neue Zentrum wird in die bestehende Wissens- landschaft eingebunden. Mit Blick auf die Vielzahl und thematische Breite der im Bereich Osteuropa tätigen Einrichtungen soll das Osteuropazentrum nicht als kon- kurrierende wissenschaftliche Einrichtung aufgestellt werden. Vorhandene Kompetenzen bestehender Institute sind für die Zusammenarbeit zu nutzen. Das Osteuropa- zentrum ist explizit keine Forschungseinrichtung und soll auch nicht zu einem „Blaue-Liste-Institut“ ausge- baut werden. Es soll an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kul- tur und Wissenschaft die Chancen der EU-Osterweite- rung für (Ost-)Deutschland aufspüren, Netzwerke mit bestehenden Einrichtungen bilden und wirtschaftliche und kulturelle Möglichkeiten der Kooperation ausloten. Es soll praktisch den Prozess der EU-Osterweiterung konstruktiv begleiten, das bestehende Wissen und die vorhandenen Kontakte bündeln und für die alltägliche Arbeit der Praktiker aufbereiten. Es soll quasi als Ser- viceeinrichtung für alle interessierten Ansprechpartner bereitstehen. Vorhandene Einrichtungen im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich bilden wichtige Partner und ergän- zen mit ihren Arbeiten den angestrebten Aufgabenbe- reich des Osteuropazentrums. Sie bereichern die Arbeit des Zentrums und sollen im Rahmen des Netzwerkes in- tensiv eingebunden werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2384, Fragen 1 und 2): Ist Florian Gerster nach Meinung der Bundesregierung Opfer einer Kampagne gegen ihn geworden, und wenn ja, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang die Rolle der Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit und stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Dr. Ursula Engelen-Kefer? Zur dringlichen Frage 1: Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2004 festgestellt, dass sein Vertrauensverhältnis zum Vorsitzenden des Vor- stands, Florian Gerster, gestört ist. Die Bundesregierung nimmt zu dem Meinungsbildungsprozess des Verwal- tungsrates nicht Stellung. Z D u p A d F ( Z n d 7 t v w B d e a b Z w A d d s d d e O v a k (C (D ur dringlichen Frage 2: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Frau r. Engelen-Kefer ihre Aufgabe engagiert wahrnimmt nd über ein hohes Maß an Sachkunde in arbeitsmarkt- olitischen Fragen verfügt. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die ragen der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU) Drucksache 15/2379, Fragen 1 und 2): Stimmen die Äußerungen im Artikel des „TAGESSPIE- GEL“ vom Dienstag, dem 20. Januar 2004 mit dem Titel „Wirtschaft soll für dicke Kinder zahlen“, nach dem die Bun- desregierung die Einrichtung eines Fonds für dicke Kinder plant? Wenn ja, wer soll in diesen Fonds einzahlen, und wer soll über die Verwendung von Mitteln entscheiden? u Frage 1: Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen ist ein zu- ehmendes Problem in unserem Land. Inzwischen ist je- es 5. Kind und jeder 3. Jugendliche übergewichtig, bis 8 Prozent der Kinder sind sogar stark übergewich- ig. Die WHO spricht in diesem Zusammenhang bereits on einer Epidemie. Richtig ist, dass es Gespräche mit der Lebensmittel- irtschaft und einer Vielzahl von Verbänden aus anderen ereichen zur Bekämpfung des Übergewichts bei Kin- ern gibt. Sollte die Lebensmittelwirtschaft bereit sein, inen freiwilligen Fonds einzurichten, um Ernährungs- ufklärung zu unterstützen, ist dies eine von vielen denk- aren gemeinsamen Aktionen. u Frage 2: In den Gesprächen mit Wirtschaft und Verbänden urden noch keine Entscheidungen gefällt. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage er Abgeordneten Tanja Gönner (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2379, Frage 3): Welche quantitativen Angaben liegen der Bundesregie- rung zum Export von werthaltigen Plastikabfällen nach China vor, und wie werden hier Kontrollen durchgeführt, ob eine ordnungsgemäße Verwertung im Sinne des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes dieser Abfälle in China vollzogen wird? Bei den in Rede stehenden Kunststoffabfällen han- elt es sich um ungefährliche Abfälle, die entsprechend en Regelungen des Basler Übereinkommens der Ver- inten Nationen und der Entscheidung des Rates der ECD C(2001)107/FINAL in der europäischen Abfall- erbringungsverordnung im Anhang E (Grüne Liste) ufgeführt sind. Sie unterliegen damit grundsätzlich einen besonderen abfallrechtlichen Einschränkungen, 7870 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Überwachungen oder Kontrollen; die Pflicht zur Durch- führung eines Notifizierungsverfahrens wie für Abfälle zur Beseitigung oder gefährliche Abfälle zur Verwer- tung besteht deshalb nicht. Alle Abfallexporte werden im Rahmen der allgemeinen abfallrechtlichen Überwa- chung stichprobenartig von den zuständigen Behör- den der Länder und des Bundes kontrolliert. Darüber hinaus ist nach chinesischem Recht eine so genannte Pre-Inspektion erforderlich, die von einer in Bremen ansässigen Firma im Auftrag Chinas vor Abgang der Lieferung durchgeführt werden muss. Für nicht grün-gelistete Abfälle, also gefährliche und andere notifizierungspflichtige Abfälle, besteht gemäß Art. 16 der EG-Abfallverbringungsverordnung seit Ja- nuar 1998 ein Exportverbot in Nicht-OECD-Staaten; der Export solcher Abfälle nach China ist mithin verboten. Die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fällgesetzes gelten für die Entsorgung von Abfällen in China nicht; für den Export gilt die EU-Abfallverbrin- gungsverordnung. Für gebrauchte Verkaufsverpackun- gen, die zur Verwertung exportiert werden, gelten die selben hohen Anforderungen an die Verwertung und den Nachweis der Verwertung, einschließlich der stofflichen Verwertung, wie für Verpackungen, die in Deutschland verwertet werden. Unter anderem verlangen die für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Länder den Nachweis der Eignung der Verwertungsanlage. Da grün-gelistete Abfälle nicht der abfallrechtlichen Überwachung unterliegen, kann zur Quantifizierung der Exportmengen nach China nur auf die Zollstatistik zu- rückgegriffen werden. Danach wurden im Jahr 2002 ins- gesamt 51 422,5 Tonnen im Wert von 9 637 000 Euro nach China exportiert PET-Abfälle sind dem Zoll-Code 3915 90 XX zuzuordnen; für sie ergibt sich für 2002 eine Exportmenge nach China von 1 700,3 Tonnen im Wert von 655 000 Euro. Für das Jahr 2003 liegen noch keine Zahlen vor, deshalb sind über die aktuellen Entwicklun- gen der Exporte keine statistischen Aussagen möglich. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Scharioth auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 6 und 7): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um bei einer Geiselnahme von deutschen Staatsbürgern im Ausland die Betroffenen selbst angemessen an den entstehenden Fol- gekosten zu beteiligen? Beabsichtigt die Bundesregierung, zum Beispiel im Rah- men einer Pflichtversicherung, deutsche Staatsbürger bei Aus- landsreisen gegen Folgekosten terroristischer Aktivitäten ab- zusichern? Zu Frage 6: Nach dem Konsulargesetz und dem Auslandskosten- gesetz ist jeder, dem im Ausland in einer Notlage Hilfe g e n Z i v D p F m s m g t A d g ( Z H t A E Z n g g § n o b d r V ü n k (C (D eleistet worden ist, grundsätzlich zur Rückzahlung der ntstandenen Kosten verpflichtet. Auch eine Geisel- ahme kann eine solche Notlage darstellen. u Frage 7: Eine Pflichtversicherung gegen terroristische Risiken m Ausland würde strengen rechtlichen, insbesondere erfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegen. iese sind aus Sicht der Bundesregierung nicht erfüllt. Im Übrigen werden am Markt bereits Versicherungs- rodukte angeboten, die einen erheblichen Teil der als olge terroristischer Gewalt auf den Einzelnen zukom- enden Kosten, wie zum Beispiel Kosten für medizini- che Behandlung und den Rücktransport, abdecken. Es uss jedem Einzelnen überlassen bleiben, ob er sich ge- en diese Kosten versichert oder – wenn er dies nicht ut – gegebenenfalls selbst für sie aufkommen muss. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra- en des Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 8 und 9): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es sich bei den Exponaten der Ausstellung „Körperwelten“ von Gunther von Hagens unter anderem um Leichenteile von Hingerichteten aus der Volksrepublik China handelt (verglei- che „DER SPIEGEL“ vom 19. Januar 2004)? Sieht die Bundesregierung ausfüllungsbedürftige Rege- lungslücken im Strafgesetzbuch hinsichtlich des Schutzes von Leichenteilen? u Frage 8: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die erkunft der in der Ausstellung „Körperwelten“ gezeig- en Leichen beziehungsweise Leichenteile nicht vor. uch die deutsche Botschaft in Peking hat hierzu keine rkenntnisse. u Frage 9: Nein, derartige Regelungslücken sehe ich nicht. Ei- em menschenunwürdigen nicht mehr tragbaren Um- ang mit dem Körper eines verstorbenen Menschen be- egnet bereits das geltende Recht. In erster Linie ist hier 168 des Strafgesetzbuches (Störung der Totenruhe) zu ennen. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren der Geldstrafe. Außerdem ist auf § 189 des Strafgesetz- uches hinzuweisen, der die Verunglimpfung des An- enkens Verstorbener mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jah- en oder mit Geldstrafe bestraft. Schutzgut dieser orschrift sind das allgemeine Pietätempfinden und der ber den Tod hinaus andauernde Achtungsanspruch ei- es jeden Menschen. Für eine Absenkung der Strafbar- eitsschwelle besteht keine Veranlassung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7871 (A) ) (B) ) Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Fragen des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 10 und 11): Trifft es zu, dass, wie mehrere Zeitungen am 30. Dezem- ber 2003 berichtet haben, die Bundesregierung plant, die Pfle- gestufen 1 und 2 bei stationärer Versorgung folgendermaßen zu kürzen: Pflegestufe 1 von bisher 1 023 Euro auf 500 Euro und Pflegestufe 2 von bisher 1 279 Euro auf 1 000 Euro? Ist es weiterhin richtig, dass die Bundesregierung gleich- zeitig die Pflegestufe 3 in diesem Bereich von 1 432 Euro auf 1 500 Euro anheben wird? Die Harmonisierung der Sachleistungsbeträge für häusliche und stationäre Pflege ist Teil der Überlegun- gen der Regierungskoalition für ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Die meisten Pflegebedürftigen wünschen, so lange wie möglich zu Hause versorgt und betreut zu werden. Um dies zu er- reichen, sind Maßnahmen zur weiteren Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich. Die Überlegungen der Bundesregierung, welche Veränderungen in der Pflege- versicherung notwendig und angemessen sind, sind bis- her nicht abgeschlossen. Daher entbehren alle Spekula- tionen, die über Veränderungen in den Zahlbeträgen für die Pflegestufen 1 bis 3 angestellt werden, einer realen Entscheidungsgrundlage. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die Frage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2379, Frage 12): Trifft es zu, dass im Rahmen der Gesundheitsreform durch die Gleichstellung der Sozialhilfeempfänger mit den gesetz- lich Krankenversicherten rund 17 000 Sozialhilfeempfänger im Januar eine Chipkarte für ihre Krankenbehandlung erhal- ten müssen und diese im Rahmen der Ersetzung der Sozial- hilfe durch das Arbeitslosengeld II Anfang 2005 durch die So- zialämter wieder eingezogen werden müssen, und wenn ja, wie hoch ist der finanzielle Mehraufwand, der den öffentli- chen Kassen hierdurch entsteht? § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) sieht vor, dass die Krankenkassen die Kranken- behandlung für den dort näher beschriebenen Personen- kreis übernehmen. Die Betroffenen erhalten eine Kran- kenversichertenkarte, die sicherstellt, dass sie die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können, wie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass sie selbst Mitglied werden. Um die Über- nahme der Krankenbehandlung ab 1. Januar 2004 sicher- zustellen, war die Ausgabe entsprechender Krankenver- sichertenkarten erforderlich. Soweit ab Januar 2005 ein Teil des von § 264 SGB V betroffenen Personenkreises durch den Bezug von Arbeitslosengeld II Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung wird und hierdurch eine Änderung der Statusbezeichnung auf der Kran- k B S L S w s 2 A d F ( J f g J g o t i s W v B 1 O i n g B t ( k k s b b K g b A d F ( (C (D enversichertenkarte erforderlich wird, müssen die eteiligten (Spitzenverbände der Krankenkassen und pitzenorganisationen der Sozialhilfeträger) praktikable ösungswege zum Austausch der Karten entwickeln. chätzungen über den möglichen Verwaltungsmehrauf- and aufgrund einer gegebenenfalls erforderlichen Um- tellung der Krankenversichertenkarten zum Januar 005 sind derzeit nicht möglich. nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die ragen der Abgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/2379, Fragen 13 und 14): Wie viele Krankenkassen haben im Jahre 2004 ihre Bei- tragssätze um welche Prozentsätze gesenkt? Wie viele Krankenkassen haben im Jahre 2004 ihre Bei- tragssätze um welche Prozentsätze erhöht? Die Beitragssätze der Krankenkassen für den Monat anuar 2004 aus der amtlichen Statistik liegen erst An- ang Februar vor. Aus anderen öffentlichen Quellen er- eben sich die folgenden, vorläufigen Tendenzen: Zur ahreswende 2003/2004 haben die größten, bundesweit eöffneten Kassen Beitragssatzsenkungen durchgeführt der beschlossen. Bis zum Frühjahr werden die Bei- ragssätze bei fast allen Ersatzkassen niedriger liegen als m vergangenen Jahr. Gleiches gilt für die Bundesknapp- chaft. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen sind im esentlichen aktuell stabile Beitragssätze auf dem Ni- eau des Jahres 2003 zu verzeichnen. Es liegen zwei eitragssatzsenkungsbeschlüsse zum 1. Januar und zum . April 2004 von (einer mittleren und einer großen) rtskrankenkassen vor. Bei den Betriebskrankenkassen st die Lage sehr heterogen. Insgesamt haben zum 1. Ja- uar 2004 Kassen mit rund 7 bis 9 Millionen Mit- liedern (bzw. 9 bis 11 Millionen Versicherten) ihre eitragssätze gesenkt. Zum 1. April/1. Mai sind bei wei- eren Kassen mit etwa 9 bis 11 Millionen Mitgliedern bzw. 13 bis 14 Millionen Versicherten) Beitragssatzsen- ungen vorgesehen. Nahezu alle mitgliederstarken Kran- enkassen haben öffentlich angekündigt, Beitragssatz- enkungen im weiteren Jahresverlauf durchzuführen zw. zu prüfen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden ha- en zugesagt, die entsprechenden Vereinbarungen zur ontrolle der Umsetzung der im GKV-Modernisierungs- esetz vorgesehenen Einsparvolumina mit Nachdruck zu eachten. nlage 15 Antwort er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) Drucksache 15/2379, Frage 15): Wie viele Einzelpersonen und Verbände haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher aus welchen Gründen 7872 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) im Hinblick auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzli- chen Krankenversicherung die Gerichte angerufen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen da- rüber vor, ob und gegebenenfalls wie viele Einzelperso- nen und Verbände Gerichte angerufen haben. Statistische Erhebungen hierüber gibt es nicht. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 16 und 17): Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Berichte im „FOCUS“ vom 12. Januar 2004 sowie in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 10. Januar 2004, dass bereits begonnene Schie- neninfrastrukturprojekte eingestellt bzw. geschoben werden sollen, und um welche konkreten Projekte handelt es sich hierbei? Wie geht die Bundesregierung mit der Tatsache um, dass bei der Bahnreform 1994 die Auflösung der Holdinggesell- schaften sowie die Bildung völlig voneinander getrennter Ak- tiengesellschaften für Fahrweg, Personennahverkehr, Perso- nenfernverkehr und Güterverkehr als zu prüfende Option vorbehalten worden ist? Zu Frage 16: Aussagen zu den verfügbaren Bundesmitteln für Schienenwegeinvestitionen im Jahr 2004 sind erst mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes möglich. Im Bereich der Bedarfsplanvorhaben ist eine Priorisierung hinsichtlich deren Realisierung vorzunehmen. Diese zwischen der Deutschen Bahn AG und Bund abzustim- mende Priorisierung ist bisher noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 17: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der möglichen Option einer Holdingauflösung nach § 2 Deutsche Bahn Gründungsgesetz Gebrauch zu machen. Sie wird die Ergebnisse der von der Task Force „Zukunft der Schiene“ durchgeführten Prüfung umsetzen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Fragen 18 und 19): Aus welchen Gründen wurde die Vergabe des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Qualitätsoffensive im öffentli- chen Personenverkehr – Verbraucherschutz und Kundenrechte stärken“, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf der Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2002 (Bundestagsdruck- sache 14/9671) ausgeschrieben und bereits vergeben hatte, zu- rückgezogen? Wie gedenkt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2002 (Bundestagsdrucksache 14/9671), der eine Bestandsaufnahme unter anderem mit dem Ziel einer Verbesserung der haftungs- Z d k n k W f d i e k a v F B w i Z t a n s Z c A d A s E L h a c g g k d t l t A g z (C (D rechtlichen Situation von Fahrgästen gegenüber Verkehrs- unternehmen bei mangelhafter Leistung fordert, umzusetzen? u Frage 18: Diskussionen im politischen Raum haben gezeigt, ass allein die Unterstellung einer möglichen Abhängig- eit des Auftragnehmers zu dem Arbeitgeber die Ergeb- isse des Gutachtens diskreditieren bzw. infrage stellen önnen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und ohnungswesen konnte diese Bedenken, auch um die achliche Reputation des Auftragnehmers zu wahren und ie Ergebnisse des Gutachtens nicht zu gefährden, nicht gnorieren. Es musste davon ausgegangen werden, dass s auch bei weiteren Arbeitsschritten zu Diskussionen ommt, die dem mit dem Gutachten verfolgten Zweck bträglich sind. Vor diesem Hintergrund war kaum noch ermittelbar, dass das Gutachten im Wesentlichen als aktensammlung lediglich eine Entscheidungshilfe des undesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs- esen sein soll und die notwendigen Schlussfolgerungen n dem Bericht der Bundesregierung zu treffen sind. u Frage 19: Wegen des in der Antwort zur ersten Frage dargeleg- en Zusammenhangs wird das Forschungsvorhaben neu usgeschrieben. Das Forschungsvorhaben wird durch ei- en Beirat begleitet werden. Auf Grundlage der For- chungsergebnisse wird die Bestandsaufnahme mit dem iel eines einheitlichen Verbraucherrechts im öffentli- hen Personenverkehr erarbeitet werden. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- ache 15/2379, Frage 20): Beabsichtigt die Bundesregierung – ähnlich wie in der Schweiz – eine Liste zu veröffentlichen, in der die Airlines bekannt gemacht werden, die häufiger oder durch besonders grobe Sicherheitsmängel aufgefallen sind, und wenn nein, wa- rum nicht? Die Bundesregierung hat bisher – wie die meisten U-Staaten auch – keine Listen veröffentlicht, in der uftfahrtunternehmen bekannt gemacht werden, die äufiger oder durch besonders grobe Sicherheitsmängel ufgefallen sind. Die Veröffentlichung einer entspre- henden Liste verbessert nach Meinung der Bundesre- ierung nicht die Sicherheit im Luftverkehr und ist kein eeigneter Weg, die Öffentlichkeit über die Zuverlässig- eit von Luftfahrtunternehmen zu informieren. Sie birgt ie Gefahr von Missverständnissen oder Fehlinterpreta- ionen. Auf EU-Ebene steht die Verabschiedung einer Richt- inie über die verbindliche Einführung technischer Kon- rollen an ausländischen Flugzeugen kurz vor dem bschluss. In diesem Zusammenhang ist auch eine Re- elung über Veröffentlichungsmodalitäten und -inhalte u Fragen der Luftverkehrssicherheit ausländischer Luft- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7873 (A) ) (B) ) fahrtunternehmen vorgesehen, wobei ein Ausgleich so- wohl der Interessen der Öffentlichkeit als auch der be- troffenen Luftfahrtunternehmen angestrebt werden soll. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht be- kannt, dass die Schweiz Listen mit auffälligen Luftfahrt- unternehmen veröffentlicht. Die im Zusammenhang mit dem Unfall des Luftfahrtunternehmens „Flash Air“ von der Schweiz im Nachhinein veröffentlichten Untersu- chungsberichte bezogen sich auf einen Einzelfall, der ein Jahr zurücklag. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Frage 21): Wann gedenkt die Bundesregierung nach der Entschei- dung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 4 A 11.02 vom 15. Januar 2004, wonach der Bau der Bundesautobahn A 73 (Suhl–Lichtenfels) im Abschnitt Ebersdorf bei Coburg bis Lichtenfels freigegeben wurde, den Bau des vorbenannten Autobahnabschnitts zu beginnen, und sind hierfür ausrei- chende Finanzmittel vorhanden? Über konkrete Baudispositionen kann erst nach In- Kraft-Treten des Haushaltsgesetzes 2004 und in Abstim- mung mit dem Land Bayern entschieden werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 22 und 23): Welche Position vertrat die Bundesregierung auf dem Treffen der Vertreter der großen EU-Länder am 8. Januar 2004, zu der der britische Wissenschaftsminister Lord David Sainsbury seine Amtskolleginnen und Kollegen sowie Wis- senschaftler auf dem Gebiet der Neutronenforschung eingela- den hatte, um über das Projekt einer Europäischen Neutronen- spallationsquelle (ESS, European Spallation Source) zu beraten? Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich mit Sitz in Grenoble eine Folgeeinrichtung des „ESS-Coun- cil“ gründet, um den Bau einer Europäischen Neutronenspal- lationsquelle vorzubereiten? Zu Frage 22: Der britische Forschungsrat CCLRC (Council for the Central Laboratory of thc Research Councils) hatte im Auftrag von Lord Sainsbury für den 8. Januar 2004 zu einem internationalen Forum über Zukunftspläne für künftige Neutronenquellen in Europa eingeladen, Vertre- ter der Regierungen bzw. Forschungsräte aus Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Deutschland nah- men an dieser Sitzung teil. Der Stand der Projekte zum Bau von Spallations-Neutronenquellen in den USA und in Japan sowie zum Ausbau der Spallations-Neutronen- quelle ISIS in Großbritannien wurde ausführlich von den jeweiligen Projektleitern dargelegt. Außerdem berichte- t L N s n t G g n Z l e S s L g w h j d A d g C Z g k d M O s h d s e r d w (C (D en die Regierungsvertreter über die Situation in ihren ändern. Von den deutschen Vertretern wurde die Situation der eutronenquellen in Deutschland geschildert. Die Ent- cheidung der Bundesregierung vom Februar 2003 zu euen Großgeräten, zu denen eine Europäische Spalla- ions-Neutronenquelle nicht gehört, wurde erläutert. rundlage dieser Entscheidung waren die Empfehlun- en des Wissenschaftsrates vom November 2002, in de- en er die KSS nicht zur Förderung empfohlen hatte. u Frage 23: Die ESS-Organisation hat sich im Jahre 2003 aufge- öst. Der Vorsitzende hat eine Initiative ergriffen, um ine neue Organisation zu bilden, die Next European pallation Source Initiative (N-ESS-I). Er hat vorge- chlagen, das Büro dieser Organisation am Institut Laue- angevin (ILL) in Grenoble einzurichten. Der Bundesre- ierung ist diese Initiative bekannt. Es ist nicht bekannt, elche Einrichtungen konkret hinter dieser Initiative ste- en und die Organisation finanzieren werden. Es ist in edem Fall sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten es ILL und der Initiative N-ESS-I klar abgegrenzt sind. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- en des Abgeordneten Michael Kretzschmer (CDU/ SU) (Drucksache 15/2379, Fragen 24 und 25): Welche finanziellen Auswirkungen haben die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuordnungen im Bereich Hochschulbau und Finanzierung der Forschungsorganisatio- nen für den Bund und die einzelnen Bundesländer? Wie wird der Ausschluss von grundfinanzierten Einrichtun- gen aus der Projektförderung des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung – BMBF – (zusätzliche Projektförderung des BMBF an institutionell geförderten Forschungseinrichtun- gen) im Vergleich der verschiedenen Forschungsorganisationen umgesetzt (vergleiche Schreiben des Staatssekretärs im Bun- desministerium für Bildung und Forschung, Dr. Wolf-Dieter Dudenhausen, vom 6. November 2003 an den Präsidenten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Prof. Dr.-Ing. E. h. Hans-Olaf Henkel)? u Frage 24: In der Antwort vom 4. Juni 2003 auf Ihre damalige leich lautende Frage hat der Parlamentarische Staatsse- retär Herr Christoph Matschie bereits ausgeführt, dass ie einzelnen von der Bundesregierung vorgeschlagenen aßnahmen zur Modernisierung der bundesstaatlichen rdnung im Bereich von Bildung und Forschung im Zu- ammenhang mit allen zur Föderalismusreform vorgese- enen Maßnahmen gesehen werden müssen. Dabei geht ie Bundesregierung davon aus, dass in der vom Deut- chen Bundestag und vom Bundesrat im Oktober 2003 ingesetzten gemeinsamen Kommission zur Modernisie- ung der bundesstaatlichen Ordnung eine Gesamtlösung er Aufgaben- und Finanzierungskompetenzen erreicht ird, die den Interessen sowohl des Bundes als auch der 7874 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Länder Rechnung trägt. Insofern lassen sich beim gegen- wärtigen Stand der Verhandlungen die finanziellen Aus- wirkungen für den Bund einerseits und die Länder ande- rerseits nicht bestimmen. Zu Frage 25: In dem von Ihnen genannten Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Dudenhausen werden institutionell ge- förderte Forschungseinrichtungen nicht von einer Pro- jektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschlossen. Hier wird vielmehr klargestellt, dass zusätzliche Projektförderung an Helm- holtz-Zentren, die Max-Planck-Gesellschaft und Blaue- Liste-Einrichtungen weiterhin nur in besonders definier- ten Einzelfällen gewährt wird. Um klare Leitlinien für die Bewilligungspraxis zu schaffen, wurde im Einzelnen definiert, wann eine BMBF-Projektförderung an diese Einrichtungen begründet sein kann. Danach kann grund- sätzlich Projektförderung an die genannten institutionell geförderten Forschungseinrichtungcn in folgenden Fäl- len bewilligt werden: Verbundprojekte mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Erschließung der Res- sourcen der Forschungseinrichtungen, wenn sie eine erhebliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben; Beteiligung an Programmthemen in Forschungsfeldern mit hoher Aktualität und Priorität; in den Bereichen der Innovations- und Gründungsförde- rung. Die Projektförderung bei der Fraunhofer-Gesellschaft wird als Teil des dortigen Finanzierungsmix im bisheri- gen Umfang weitergeführt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra- gen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 26 und 27): Wie ist der derzeitige Stand der Planungen der Bundesre- gierung zur Einführung einer so genannten Ausbildungsplatz- abgabe? Wie hoch schätzt die Bundesregierung unter Berücksichti- gung der derzeitigen Sachlage den personellen Aufwand bzw. die Kosten für die Verwaltung einer derartigen Ausbildungs- platzabgabe ein? Zu Frage 26: Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientie- ren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun- desminister für Wirtschaft und Arbeit. Der Entwurf einer Formulierungshilfe wird zurzeit im BMBF erarbeitet. Die Bearbeitung ist angesichts der da- m e n r u Z t g E r a F g s A d A ( r L d f i a t g r Ü S e A d A ( H (C (D it verbundenen rechtlichen Probleme jedoch noch in inem frühen Stadium. Im weiteren Verfahren wird in- erhalb der Bundesregierung das Abstimmungsverfah- en eingeleitet, um eine Klärung noch offener Rechts- nd Sachfragen zu erreichen. u Frage 27: Zu den in der Frage angesprochenen Themen Verwal- ungsaufwand und Kosten kann derzeit noch keine An- abe erfolgen, da die Erarbeitung der zur Umsetzung der ckpunkte der Koalitionsfraktionen erforderlichen mate- iellen und verfahrensmäßigen Regelungen noch nicht bgeschlossen ist. Da die Bundesregierung lediglich eine ormulierungshilfe erarbeitet, kann die Frage im Übri- en erst abschließend beantwortet werden, wenn der Ge- etzentwurf der Koalitionsfraktionen vorliegt. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) Drucksache 15/2379, Frage 28): Beabsichtigt die Bundesregierung in größerem Umfang bundeseigene Wohnungen zu veräußern, und wenn ja, kann sie ausschließen, dass es zu Verkäufen von bundeseigenen Wohnanlagen, Teilstücken von bundeseigenen Wohnanlagen oder auch einzelnen bundeseigenen Wohnungen im Bereich der Landeshauptstadt München kommen wird? Die Bundesvermögensverwaltung wird die Veräuße- ung von bundeseigenen Mietwohnungen – auch in der andeshauptstadt München – fortsetzen. Den Interessen der Mieter trägt die Bundesregierung urch folgendes Verfahren Rechnung: Eigentumsbildung ür die Mieter hat in geeigneten Fällen Vorrang. Dies gilt nsbesondere für den Verkauf von Einfamilienhäusern, ber auch für geeignete Mehrfamilienhäuser. Den Mie- erinteressen wird durch die mieterschützenden Regelun- en des sozialen Mietrechts Rechnung getragen. Da- über hinaus werden mit dem Käufer einzelfallabhängige bergangsregelungen zum Schutz der Mieter vereinbart. ie können einen zusätzlichen Kündigungsschutz sowie inen Schutz vor Luxusmodernisierungen beeinhalten. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des bgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU) Drucksache 15/2379, Frage 29): Was hat die Bundesregierung veranlasst, im Februar 1999 die Verwaltungsvorschrift aus der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung Abschnitt VV 1032, wonach sich die Mieten in bundeseigenen Wohnungen an der unteren Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren haben, aufzuheben? Die angesprochene Verwaltungsvorschrift sah eine eranführung der Mieten der bundeseigenen Wohnun- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7875 (A) ) (B) ) gen bis zur unteren Grenze der ortsüblichen Vergleichs- miete vor. Diese Grenze wurde mit dem Erlass des Bun- desministeriums der Finanzen vom 26. Februar 1999 aus folgenden Gründen aufgehoben: Der weitaus größte Teil der Bundesbediensteten muss sich, da der Bestand von bundeseigenen oder von Bundesdarlehenswohnungen nicht ausreicht, auf dem freien Wohnungsmarkt mit zum Teil erheblich teurerem Wohnraum versorgen. Für mit Bundesdarlehen geförderte Wohnungsfürsorgewohnun- gen wurden mittlerweile überwiegend höhere Mieten verlangt als für Bundesmietwohnungen. Mit dem Über- gang zur ortsüblichen Vergleichsmiete wurde im Übri- gen eine schon von der früheren Bundesregierung getroffene Entscheidung umgesetzt. Der Bundesrech- nungshof sowie der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages haben diese Entscheidung begrüßt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Frage 30): Wird die Bundesregierung die Verwaltungsvorschrift aus der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung Abschnitt VV 1032 für Ballungsräume mit extrem hohem Mietniveau vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Mietpreissteigerungen wie zum Beispiel in München wie- der in Kraft setzen, oder welche anderen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Entlastung der betroffenen Mie- ter? Eine gesonderte Verwaltungsvorschrift des Bundes für die Durchführung von Mietbildung und Mietanhebung im Bestand der bundeseigenen Wohnungen in Ballungs- räumen gibt es nicht Der angesprochene Abschnitt VV 1032 der Vorschriftensammlung Bundesfinanzver- waltung hat allgemeine Gültigkeit für die Verwaltung al- ler Mietwohnungen des Bundes. Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Entlastung der Mieter, deren derzeitige Grundmiete des ortsübliche Niveau durch die aktuelle Mietanhebung erreicht oder noch nicht erreicht hat. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Drucksa- che 15/2379, Fragen 31 und 32): Welches Spendenaufkommen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Verkauf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ bis zum 31. Dezember 2003 erzielt, und mit welchem Spendenauf- kommen wird im Jahr 2004 noch durch den Verkauf der Zu- schlagsmarke gerechnet? Welche Institutionen werden in welcher Höhe Finanz- mittel aus den erwarteten Zuschlagserlösen aus dem Verkauf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksaufstandes am Z k s H s d Z B l t t e S g k f d e A d b w d V d g l A d A ( Z I d V g n ( (C (D 17. Juni 1953“ nach Kenntnis der Bundesregierung empfan- gen? u Frage 31: Bis zum 31. Dezember 2003 wurde durch den Ver- auf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksauf- tandes am 17. Juni 1953“ ein Spendenaufkommen in öhe von 918 175,55 Euro erzielt. Für das Jahr 2004 ind keine nennenswerten Einnahmen zu erwarten, da er Großteil der Zuschlagsmarke bereits verkauft ist. u Frage 32: Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit dem undespräsidialamt entschieden, dass die Zuschlagser- öse aus dem Verkauf der Sonderbriefmarke „50. Jahres- ag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ für die Bera- ung und Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur ingesetzt werden sollen. Die Mittel werden daher der tiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur als zweck- ebundene Spende zugewiesen, damit diese sie – zum leineren Teil – für ihr Programm zur Förderung der Op- erberatung einsetzt, zum größeren Teil mit dem Zweck er Beratung und Unterstützung von Diktaturopfern an ntsprechende Vereine weiterreicht. Die Stiftung zur ufarbeitung der SED-Diktatur wird rund 65 Prozent er Mittel an den Dachverband „Union der Opferver- ände Kommunistischer Gewaltherrschaft“ (UOKG) eiterreichen mit der Maßgabe, diese Mittel insbeson- ere über die entsprechenden der UOKG angehörenden ereine für die Beratung und Unterstützung von Opfern er SED-Diktatur einsetzen zu lassen. Die Weiterver- abe an die einzelnen Vereine von Diktaturopfern ob- iegt dann der UOKG. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) Drucksache 15/2379, Fragen 33 und 34): Welche Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung beantragt, Zuwendungen aus den Zuschlagserlösen des Verkaufs der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksauf- standes am 17. Juni 1953“ zu erhalten, und nach welchen Kri- terien hat bzw. wird die Bundesregierung über die Verwen- dung der Zuschlagerlöse entscheiden? Welche Institutionen bzw. Personen waren außerhalb der Bundesregierung an der Beratung über den Empfängerkreis und die Verwendung der erwarteten Zuschlagserlöse aus dem Verkauf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksaufstan- des am 17. Juni 1953“ beteiligt? u Frage 33: Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende nstitutionen Zuwendungen aus den Zuschlagserlösen es Verkaufs der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des olksaufstandes am 17. Juni 1953“ beantragt: Vereini- ung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS), Hilfsorga- isation für die Opfer politischer Gewalt in Europa e. V. HELP). 7876 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit dem Bundespräsidialamt entschieden, dass die Zuschlagser- löse aus dem Verkauf der Sonderbriefmarke „50. Jahres- tag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ für die Bera- tung und Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur eingesetzt werden sollen. Die Mittel werden daher der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur als zweck- gebundene Spende zugewiesen, damit diese sie – zum kleineren Teil – für ihr Programm zur Förderung der Op- ferberatung einsetzt, zum größeren Teil mit dem Zweck der Beratung und Unterstützung von Diktaturopfern an entsprechende Vereine weiterreicht. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wird rund 65 Prozent der Mittel an den Dachverband „Union der Opferver- bände Kommunistischer Gewaltherrschaft“ (UOKG) weiterreichen mit der Maßgabe, diese Mittel insbeson- dere über die entsprechenden der UOKG angehörenden Vereine für die Beratung und Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur einsetzen zu lassen. Die Weiterver- gabe an die einzelnen Vereine von Diktaturopfern ob- liegt dann der UOKG. Zu Frage 34: Außerhalb der Bundesregierung war an der Beratung über die Vergabe der Mittel das Bundespräsidialamt be- teiligt, das sich für die Herausgabe dieser Sonderbrief- marke als Zuschlagsmarke besonders eingesetzt hat. Da- neben wurde die Stiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur beratend herangezogen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 35 und 36): Trifft es zu, dass Finanzdienstleister nach der neuen Ver- gabeordnung über die Erhebung der Gebühren nach dem Finanzdienstleistungsauffsichtsgesetz vom 17. Dezember 2003 eine jährliche Gebühr praktisch unabhängig von der Größe eines Betriebes und des Umsatzes leisten müssen? Wenn ja, wie rechtfertigt sich die Gebührensteigerung in- nerhalb von 1,5 Jahren? Zu Frage 35: Die nicht durch Gebühren oder gesonderte Erstattung gedeckten Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) werden gemäß § 16 Finanz- dienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) in Verbindung mit § 5 ff. der Verordnung über die Erhebung von Ge- bühren und Umlegung von Kosten nach dem Finanz- dienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV) auf die Aufsichtspflichtigen der drei Aufsichtsbereiche Versi- cherungswesen, Kredit- und Finanzdienstleistungswesen sowie Wertpapierhandel umgelegt. Für den Bereich Kre- dit- und Finanzdienstleistungswesen erfolgt die Umlage auf das einzelne Institut grundsätzlich nach dem Verhält- nis zwischen seiner Bilanzsumme und der Summe aller Bilanzsummen (§ 8 Abs. l Nr. l FinDAGKostV). Gleich- z s a t t l § k 1 s 7 k l V m n g a e d d t S v h t u v Z v l G 7 d g Z d t U V r h d b g t a d l A g i b (C (D eitig werden Mindestbeträge erhoben, die sicherstellen ollen, dass sowohl der Verursachergerechtigkeit als uch der Leistungsfähigkeit der Institute Rechnung ge- ragen wird. Die Mindestumlage der Finanzdienstleis- ungsinstitute richtet sich zunächst nach der Art ihrer Er- aubnis (3 500 Euro, 2 500 Euro bzw. 1 300 Euro gemäß 6 Abs. 4 FinDAGKostV). Dieser Betrag wird bei sehr leinen Unternehmen mit einer Bilanzsumme unter 00 000 Euro auf die Hälfte reduziert (§ 6 Abs. 4 Buch- tabe e FinDAGKostV). Ab einer Bilanzsumme von 50 000 Euro erhöhen sich diese Beiträge in Abhängig- eit von der Höhe der Bilanzsumme des Finanzdienst- eistungsinstitutes (§ 6 Abs. 5 FinDAGKostV). Dieses Regelungssystem wurde nach Anhörung der erbände und des Verwaltungsrates der BaFin bereits it der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verord- ung über die Erhebung von Gebühren und die Umle- ung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungs- ufsichtsgesetz vom 4. Juli 2003 (BGBl. I S. 1105) ingeführt. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung er Verordnung über die Erhebung von Gebühren und ie Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleis- ungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I . 2745) wurden die Regelungen zwecks Vermeidung on Härten bei kleinen Finanzdienstleistern dahin ge- end modifiziert, dass die Halbierung der Mindestbei- räge bei einer Bilanzsumme unter 100 000 Euro neu nd weitere gestaffelte Mindestbeträge in Abhängigkeit on der Bilanzsumme eingeführt wurden. Die neuen wischenstufen greifen jetzt bei Bilanzsummen in Höhe on 750 000 Euro bzw. 1 Million Euro. Die BaFin hat die Vorauszahlungsbeträge für die Um- age des Haushaltsjahres 2004 erstmals auf dieser rundlage angefordert. Hierbei wurden auf 205 von 01 Finanzdienstleistungsinstituten die niedrigsten Min- estbeiträge angewendet. Die Beiträge sind somit abhän- ig von der Größe des Unternehmens. u Frage 36: Wie bereits ausgeführt, ist die Umlage der Finanz- ienstleistungsinstitute abhängig von der Größe des Un- ernehmens, weil diese an deren Bilanzsumme anknüpft. nbeschadet dessen möchte ich Folgendes anmerken: or der Neuregelung wurden die Kosten im Aufsichtsbe- eich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen im Ver- ältnis 91 zu 9 Prozent auf die Kredit- und die Finanz- ienstleistungsinstitute aufgeteilt. Der Mindestbetrag elief sich auf 250 Euro. Diese in der Verordnung vorge- ebene Kostenaufteilung zwischen Finanzdienstleis- ungs- und Kreditinstituten wurde unter anderem ufgegeben, da sie sich weder für die größeren Finanz- ienstleistungsinstitute noch bei kleineren Finanzdienst- eistungsinstituten im Hinblick auf den verursachten ufsichtsaufwand als angemessen erwiesen hatte. Durch die jetzige Anpassung der Mindestbeiträge soll ewährleistet werden, dass die Finanzdienstleistungs- nstitute möglichst ihren Anteil an den ihnen zuzuschrei- enden Aufsichtskosten tragen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7877 (A) ) (B) ) Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Frage 37): Gedenkt die Bundesregierung in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf für eine große Steuerreform mit radikaler Steu- ervereinfachung vorzulegen? Nein. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Frage 38): Lehnt die Bundesregierung weiterhin die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die von starken Umsatz- einbrüchen betroffene deutsche Gastronomie ab, obwohl die Europäische Kommission empfohlen hat, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, den reduzierten Mehrwertsteu- ersatz für die Gastronomie anwenden zu können, andere Mit- gliedstaaten, wie zum Beispiel Frankreich, dies vehement be- fürworten und im Hinblick auf die EU-Osterweiterung eine weitere Verschärfung der Wettbewerbssituation zu erwarten ist, und wenn ja, warum? Ja. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung durch den Bericht der Europäischen Kommission zu dem Experiment „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen“ bestätigt, aus dem sich eindeutig ergibt, dass durch die Einführung ermä- ßigter Umsatzsteuersätze weder positive Effekte im Hin- blick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze noch auf die Eindämmung der Schwarzarbeit erzielt werden können. Vielmehr wird deutlich, dass der ermäßigte Umsatzsteu- ersatz eine Steuersubvention ist. Die Bundesregierung lehnt deshalb die Einführung eines ermäßigten Umsatz- steuersatzes für Restaurationsumsätze auch weiterhin ab. Bei Einführung des ermäßigten Steuersatzes in diesem Bereich ergäbe sich im Übrigen ein Steuerausfall in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, der haushaltsmäßig nicht zu verkraften wäre. Das Umsatzsteuerrecht ist innerhalb der EU insbeson- dere durch die Regelungen der 6. EG-Richtlinie weitest- gehend harmonisiert. Umsätze im Gaststättengewerbe (Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) unterliegen EU-weit nach den derzeit gelten- den Regelungen grundsätzlich dem allgemeinen Um- satzsteuersatz. Allerdings können einige Mitgliedstaa- ten – nicht aber Deutschland – und einige der zum 1. Mai 2004 der EU beitretenden zukünftigen Mitglied- staaten übergangsweise für die Umsätze im Gaststätten- gewerbe einen ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden. Die Bundesregierung sieht – ebenso wie die ehema- lige Regierung aus CDU/CSU und FDP – durch die un- terschiedlichen Umsatzsteuersätze innerhalb der EU keine Wettbewerbsnachteile zulasten der einheimischen Gastronomiewirtschaft. A d A ( Z ü a f e m M K E g d M m s a d t g n b s v l m W B H 3 l z l Z w t (C (D nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des bgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Drucksache 15/2379, Fragen 39 und 40): Mit welcher Argumentation vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission ihre Position, die EU-Erwei- terung stringent vorantreiben zu wollen und zugleich das EU- Ausgabenvolumen auf 1 Prozent der Wirtschaftsleistungen (BNE) zu beschränken? Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts des mehrfa- chen Verfehlens der EU-Stabililtätskriterien hintereinander und angesichts der diesbezüglich wiederholten Fehleinschät- zungen, nun für die Folgejahre Einschätzungen fundierter treffen zu können? u Frage 39: Die Bundesregierung sieht bei den Verhandlungen ber den künftigen Finanzrahmen der erweiterten Union b 2007 die Notwendigkeit, eine Kohärenz zwischen den inanzpolitischen Spielräumen auf nationaler Ebene und iner verantwortungsvollen Ausgabenpolitik auf Ge- einschaftsebene herzustellen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt erfordert von den itgliedstaaten auf nationaler Ebene weitreichende onsolidierungsrnaßnahmen und ist mit erheblichen inschnitten verbunden. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Bundesre- ierung unabdingbar, dass der künftige Finanzrahmen er Union nicht vom Konsolidierungsprozess in den itgliedstaaten ausgenommen werden kann. Vielmehr uss sich das künftige Ausgabevolumen der EU ver- tärkt an der Leistungsfähigkeit ihrer Mitgliedstaaten usrichten. Mit einem Finanzrahmen von nicht mehr als l Prozent er Wirtschaftsleistung der erweiterten Union (Bruttona- ionaleinkommen – BNE) stehen aus Sicht der Bundesre- ierung ausreichend Finanzmittel für eine zukunftsfähige eue Politikausrichtung in der Union zur Verfügung. Die Begrenzung auf 1 Prozent der Wirtschaftsleistung edeutet nämlich kein Einfrieren des Finanzvolumens, ondern einen Anstieg gegenüber einem EU-Haushalt on heute rund 100 Milliarden Euro auf rund 150 Mil- iarden Euro im Jahr 2013. Künftige EU-Haushalte neh- en damit in vollem Urnfang am wirtschaftlichen achstum der erweiterten Union teil. Selbst bei einer Begrenzung auf l Prozent des EU- NE würden die deutschen Abführungen an den EU- aushalt von derzeit rund 22 Milliarden Euro auf rund 3 Milliarden Euro im Jahr 2013 steigen. Dies verdeut- icht die Bereitschaft der Bundesregierung, ihren Beitrag u einer zukunfts- und wachstumsorientierten Union zu eisten. u Frage 40: Den Projektionen für die Entwicklung der Referenz- erte nach dem Europäischen Stabilitäts- und Wachs- umspakt liegt die jeweils aktuelle Projektion der 7878 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) ) (B) ) Bundesregierung über die gesamtwirtschaftliche Ent- wicklung zugrunde. Die Schätzung der Bundesregierung ist im Kontext mit den Prognosen der führenden Wirtschaftsfor- schungsinstitute und des Sachverständigenrates und in- ternationaler Organisationen zu sehen. Die Projektionen liegen im Allgemeinen nahe beieinander und unterstel- len eine ähnliche konjunkturelle Entwicklung. Für die jüngste Vergangenheit gilt dabei generell: Die Abweichungen bei der Schätzung des realen Bruttoin- landsprodukts waren relativ gering. Für die Haushalts- aufstellung ist aber die Entwicklung des nominalen In- landsprodukts wichtiger. Alle Prognostiker haben dabei die Stabilität der Preise unterschätzt, also die Inflation überschätzt. Die Bundesregierung bewegt sich mit ihren Projektionen üblicherweise innerhalb des Prognose- spektrums der anderen Institutionen. Die größten Abwei- chungen zwischen Schätz- und Ist-Ergebnis zeigen sich vor allem in Rezessionsjahren. Hier zeigt sich, dass alle Institutionen Rezessionen und anhaltende Stagnations- phasen im Allgemeinen nicht oder nicht in vollem Aus- maß vorhersehen. Insofern stehen auch die Projektionen zur Entwicklung des Maastricht-Defizits immer unter Konjunkturvorbehalt. Die gesamtwirtschaftliche Voraus- schätzung liefert auch die entscheidende Basis für die Projektionen des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Da- mit sind – neben der Bundesregierung – alle wesentli- chen Institutionen vertreten, die fachlich fundierte Vor- hersagen zur Entwicklung des Steueraufkommens erstellen können: Vertreter aller führenden Wirtschafts- forschungsmstitute, des Sachverständigenrates, der Bun- desbank, aller Bundesländer und der kommunalen Spit- zenverbände. Die im Konsens der Mitglieder erzielten Ergebnisse beeinflussen die Schätzung zum Maastricht- Defizit wesentlich; die Schätzung erfolgt somit auf einer abgestimmten und fundierten Basis. Die Bundesregierung wird ihre Projektionen auch in Zukunft auf fachlich fundierte Voraussagen über die konjunkturelle Entwicklung stützen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Fragen 41 und 42): Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu, die nördli- che Oberpfalz (Stadt Weiden, Landkreise Neustadt/WN und Tirschenreuth) als eine „Innovationsregion“ zu benennen, nachdem die Bayerische Staatsregierung (zum Beispiel in den Oberpfälzer Nachrichten vom 19. Januar 2004) öffentlich an- gekündigt hat, die Bewerbung dieses Gebietes als Modellre- gion gegenüber der Bundesregierung zu unterstützen? Nach welchen Kriterien soll die Festlegung der „Innova- tionsregionen“ erfolgen, und welches Gewicht hat in diesem Zusammenhang die Zusicherung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder vom Dezember 2000 in Weiden, ein Grenzgürtelpro- gramm für die bayerischen Gebiete entlang der EU-Erweite- rungsgrenze aufzulegen? Z s w Z b v n t z r A d A c t d a U E r 2 + g n l E r H g v c z a I W l z t e d t f s H t n b h g (C (D u Frage 41: Die Bundesregierung begrüßt generell die Bereit- chaft von Regionen, sich als Innovationsregion zu be- erben. Das gilt auch für die nördliche Oberfalz. u Frage 42: Die Kriterien für die Teilnahme werden derzeit erar- eitet. Sie werden mit der Aufforderung zur Teilnahme eröffentlicht werden. Das Projekt „Innovationsregio- en“ ist von anderen Programmen gesondert zu beach- en, insbesondere auch von den ergriffenen Maßnahmen ur regionalpolitischen Flankierung der EU-Osterweite- ung. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des bgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Drucksa- he 15/2379, Frage 43): Gedenkt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Bezie- hungen zu China auszuweiten, und welchen Stellenwert haben dabei die grundlegenden Menschenrechte wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit? Deutschland und China verbinden lange und tradi- ionsreiche Wirtschaftsbeziehungen. Dabei genießt die eutsche Wirtschaft in China einen besonders guten Ruf ls kompetenter Partner in wichtigen Technologie-, mwelt- und Infrastrukturbereichen. Die dynamische ntwicklung des deutschen Exports in den letzten Jah- en mit zweistelligen Steigerungsraten (zum Beispiel 002 mit + 19,6 Prozent, 1. Halbjahr 2003 mit 29,9 Prozent) hat dazu geführt, dass China unser rößter Handelspartner im asiatisch-pazifischen Raum och vor Japan geworden ist. Andererseits ist Deutsch- and mit Abstand Chinas wichtigster Handelspartner in uropa und im Technologie- und Investitionsgüterbe- eich zugleich eine strategische Alternative zu Chinas aupthandelspartnern Japan und USA. Die Bundesre- ierung gedenkt, die deutsche Wirtschaft bei ihren Akti- itäten auf dem dynamischen und stark wachsenden hinesischen Markt weiter und verstärkt zu unterstüt- en. Dabei geht die Bundesregierung von der Prämisse us, dass weltweiter Handel und grenzüberschreitende nvestitionen zu den wichtigsten Voraussetzungen für achstum, Beschäftigung und Wohlstand in Deutsch- and gehören. Unsere strategischen Überlegungen kon- entrieren sich dabei auf folgende Prioritäten: Erhal- ung und Ausbau des ersten Ranges Deutschlands als uropäischer Wirtschaftspartner Chinas; Verbesserung er Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmensak- ivitäten in China; Förderung marktwirtschaftlicher Re- ormen in China; Unterstützung der Tendenzen zu wirt- chaftlicher Integration in Ostasien. Auf diesem intergrund verfolgt die Bundesregierung – kurz-, mit- el- und langfristig – fünf Ziele. 1. Wir wollen in China eue Partner finden und dadurch unsere Wirtschafts- eziehungen auf eine breitere Grundlage stellen. Des- alb messen wir der Entstehung eines wettbewerbsfähi- en Privatsektors große Bedeutung bei. 2. Deutsche Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7879 (A) ) (B) ) Unternehmen sind bereit, an der nach dem WTO-Bei- tritt Chinas notwendigen Modernisierung der chinesi- schen Industrie mitzuwirken. 3. Die deutsche Wirt- schaft ist daran interessiert, in China am Aufbau eines leistungsfähigen Dienstleistungswesens teilzunehmen, insbesondere in den Bereichen Handel, Banken, Versi- cherungen, Telekommunikation, Logistik. 4. Die deut- sche Wirtschaft ist ein kompetenter Partner für die Ent- wicklung der Infrastruktur, des Umweltschutzes und kommunaler Versorgungsleistungen. 5. Ein bedeuten- des Potenzial für die Entwicklung unserer bilateralen Wirtschaftsbeziehungen eröffnen moderne Hochtechno- logien. Diese Strategie und Ziele der deutsch-chinesi- schen Wirtschaftsbeziehungen sind durch die Reise des Bundeskanzlers nach China vom Dezember 2003 bestä- tigt worden. Die Achtung der Menschenrechte in der VR China ist für die Bundesregierung in ihren Beziehungen zu China von großer Bedeutung. Sie misst der Ächtung der Kinderarbeit sowie der Abschaffung der Adminis- trativhaft hohen Stellenwert bei. Eine Form dieser Ad- ministrativhaft – „Umerziehung durch Arbeit“ – sieht explizit vor, dass politische Dissidenten als „antisozia- listische“ und „parteifeindliche“ Elemente bis zu vier Jahre in ein Arbeitslager geschickt werden können, ohne dass ein Gericht die Vorwürfe geprüft hat, Die andauernd schwierige Lage der Menschenrechte in der VR China ist Gegenstand genauer Beobachtung der Bundesregierung. Trotz feststellbarer Fortschritte wer- den die Menschenrechte nicht hinreichend beachtet. Hier setzt die Bundesregierung mit ihrem Menschen- rechtsdialog im bilateralen und ebenso im EU-Rah- men an. Auch der 1999 initiierte Rechtsstaatsdialog trägt dazu bei, rechtsstaatliche Strukturen zu stärken und damit Defizite im Bereich der Menschenrechte abzubauen. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung alle Foren, um ihre Menschenrechts-Positionen chine- sischen Gesprächspartnern gegenüber deutlich zu ma- chen. Kinderarbeit ist in der VR China seit dem Jahr 1991 offiziell verboten. Ab dem 1. Dezember 2002 wurden in einem Erlass des chinesischen Staatsrates die Tatbestände sowie das Strafmaß bei Verstößen ge- gen das Kinderarbeitsverbot deutlicher beschrieben und verschärft. Im Jahre 2003 erließ der Oberste Volksgerichtshof die für nachgeordnete Justizbehör- den bindenden neuen juristischen Auslegungen des Tatbestandes von „gefährlicher Kinderarbeit“. Arbeit- geber, die Jugendliche unter 16 Jahren für schwere körperliche Arbeit oder Tätigkeiten heranziehen, wer- den künftig mit bis zu sieben Jahren Gefängnis be- straft. Die VR China hat die ILO-Konvention 138, die das Mindestalter von 16 Jahren vorschreibt, und die ILO-Konvention 182, die die schlimmsten Formen der Kinderarbeit verbietet, ratifiziert. Der Erfolg der Um- setzung hängt allerdings von den Arbeitsbehörden und deren Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen ab. Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren ist in China verboten, jedoch ist es in ländlichen Provin- zen zulässig, Kinder ab dem Alter von 13 Jahren le- gal zu beschäftigen, wenn für diese keine Möglichkeit des Schulbesuches gegeben ist. A d A c Z W e te te d n f li r W z m W g s f k s g B te u G d A s k b Z B d i B e i E c n e h U t w (C (D nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des bgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa- he 15/2379, Fragen 44 und 45): Welche Auswirkungen der EU-Osterweiterung sieht die Bundesregierung auf die Chancen deutscher Busunternehmen, insbesondere des Mittelstandes, bei öffentlichen Ausschrei- bungen auf europäischer Ebene? In welchem Umfang werden nach Auffassung der Bundes- regierung deutsche Busunternehmen nach der EU-Osterweite- rung durch die Tätigkeit von Busunternehmen aus den EU- Beitrittsländern in Deutschland vom Markt verdrängt werden? u Frage 44: Die EU-Osterweiterung ist für die gesamte deutsche irtschaft mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen rgeben sich für Busunternehmen insbesondere des Mit- lstandes durch den ungehinderten Zugang zu den Märk- n der erweiterten Gemeinschaft. Ab 1. Mai 2004 werden ie Unternehmen noch stärker als bisher, zum Beispiel ach der Dienstleistungsrichtlinie, die keine Übergangs- risten kennt, sich an öffentlichen Ausschreibungen betei- gen können, so wie dies bislang auch schon in den bishe- igen Mitgliedstaaten der Fall war. Dass die deutsche irtschaft ihre Vorteile auf diesen neuen Märkten zu nut- en weiß, zeigt das stetige Exportwachstum im Handel it den MOEL. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das achstum in den Beitrittsländern sich im Zuge der An- leichung der Lebensbedingungen stärker entwickeln und ich dadurch auch im Verkehrssektor zusätzliche Nach- rage ergeben wird, die allen Betrieben zugute kommen ann. In der Übergangsphase bestehen die Risiken insbe- ondere in dem Lohnkostengefälle zwischen den derzeiti- en mitteleuropäischen EU-Mitgliedstaaten und den eitrittsländern. Hier kommt es insbesondere für die mit- lständische Wirtschaft darauf an, ihre Kostenvorteile nd ihre Flexibilität gegenüber Großunternehmen zur eltung zu bringen. Eine Kooperation mit Betrieben aus en Beitrittsländern kann insbesondere bei öffentlichen usschreibungen helfen, die auf den jeweiligen Seiten be- tehenden Vorteile (Kosten, Marktkenntnis, Management- ompetenz, Kapitalsausstattung etcetera) zu einem wett- ewerbsfähigen Gesamtpaket zusammenzuführen. u Frage 45: Die EU-Osterweiterung eröffnet den Betrieben der eitrittsländer die gleichen Chancen in Deutschland wie en oben angeführten Chancen deutscher Unternehmen n den Beitrittsländern. Konkurrenz wird den deutschen usunternehmen in den Bereichen erwachsen, in denen in Marktzugang rechtlich und faktisch möglich ist. Dies st insbesondere beim Gelegenheitsverkehr und bei der rbringung von Subunternehmerleistungen im öffentli- hen Nahverkehr der Fall. Die Bundesregierung ist aber icht der Auffassung, dass mit der EU-Osterweiterung ine Verdrängung der deutschen Busunternehmen ein- ergehen muss. Es kommt darauf an, dass die deutschen nternehmen die durch die EU-Osterweiterung sich bie- enden Chancen nutzen. Auf die Antwort zu Frage 44 ird im Übrigen verwiesen. 7880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache 15/2379, Frage 46): Welche Projekte im Ausland sind der Bundesregierung be- kannt, für die die Westdeutsche Landesbank (WestLB) eine Hermes-Bürgschaft beantragt hat, und inwieweit unterstützen diese Projekte die Grundsätze und Interessen der Bundesrepu- blik Deutschland? Die WestLB – wie andere Banken auch – stellt als ex- portfinanzierende Bank bei vielen Projekten bzw. Ge- schäften Anträge auf die Übernahme einer Exportkredit- garantie. Aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können keine Angaben über die laufenden Deckungsanträge der WestLB gemacht werden. Zu Frage 47: Die Zugriffszahlen auf den Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) waren in den ersten drei Tagen seit seiner Ein- führung am 1. Dezember 2003 sehr hoch. Bis zu einer Million Nutzer griffen in der Anfangszeit parallel auf die Seiten arbeitsagentur.de zu. Aufgrund der hohen Zu- griffszahlen kam es in den ersten Tagen in der Tat zu Verzögerungen. Inzwischen hat sich die Nachfrage stabi- lisiert. In den letzten fünf Wochen lag die Systemverfüg- barkeit laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) zwischen 99 und 100 Prozent. Ein Vergleich der Vermitt- lungsergebnisse zwischen dem VAM und dem „System Wimmi“ kann nicht gezogen werden. Beim VAM han- delt es sich um eine Datenbank, in der alle der BA ge- meldeten Stellen und Bewerberangebote originär gespei- chert sind und in die Interessierte ihre Bewerber- und Stellenangebote frei eingeben und verwalten können. Die Bundesregierung übernimmt Exportkreditgarantien nur, wenn neben der risikomäßigen Vertretbarkeit auch die Förderungswürdigkeit eines Exportgeschäfts gegeben ist. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist die Sicherung von Ar- beitsplätzen in Deutschland. Zudem wird ein Projekt ent- sprechend der „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Ge- sichtspunkten bei der Vergabe von Exportkreditgarantien“ geprüft. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2379, Fragen 47 und 48): Trifft es zu, dass der Virtuelle Arbeitsmarkt (VAM) techni- sche Probleme hat, die den Betrieb und die im Dezember 2003 der Öffentlichkeit vorgestellten Funktionalitäten massiv beeinträchtigen (vergleiche DIE WELT vom 23. Januar 2004, Handelsblatt vom 21. Januar 2004), und trifft es zu, dass die Vermittlungsergebnisse des VAM schlechter sind, als bei dem von der Bundesagentur für Arbeit geförderten System Wimmi? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Vergabe von externen Beratungsleistungen im Zusammen- hang mit dem VAM vor, und gibt es hier Auffälligkeiten? E g l d W d a b n e g f f M S e Z g h B t d p f k sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D in so genanntes Matchingsystem ermöglicht einen Ab- leich von vorhandenen Stellenangeboten und potenziel- en Bewerbern; über ein internes Mailsystem kann die irekte Kontaktaufnahme erfolgen. Bei dem „System immi“ handelt es sich dagegen um einen Job-Roboter, er Stellenausschreibungen im Internet sucht und dann uf die Homepage des Anbieters verweist. Der Job-Ro- oter Wimmi wurde von der BA zwar erprobt, jedoch icht weiter eingesetzt, weil sie sich für die Einführung ines technisch überlegenen und zugleich kostengünsti- eren anderen Job-Roboter entschieden hat, der eben- alls ab dem 1. Dezember 2003 in Ergänzung des VAM lächendeckend eingeführt wurde. Grundsätzlich ist die essung von Vermittlungsergebnissen weder bei einer elbstbedienungsplattform wie dem VAM noch bei inem Job-Roboter wie „Wimmi“ möglich. u Frage 48: Die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Ver- abe von externen Beratungsleistungen im Zusammen- ang mit dem VAM beruhen auf Stellungnahmen der A. Die BA handelt bei der Vergabe von diesen Bera- ungsleistungen als bundesunmittelbare Körperschaft es öffentlichen Rechts eigenverantwortlich. Im Übrigen rüft der BRH seit Augsut 2003 das Projekt VAM um- änglich. Ergebnisse dieser Prüfung liegen nach Aus- unft der BA derzeit noch nicht vor. 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 88. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36

Rede von Dr. Rainer Stinner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
aher müssen wir die Bundesregierung drängen, diese
inge auch in Gesprächen mit Russland anzusprechen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Gert Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Das geschieht!)


Wir hoffen das sehr. Aber das hat bisher jedenfalls
icht zu Folgen geführt. Auch das ist Faktum, Herr
eisskirchen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Kollege, achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre
    edezeit bereits überschritten haben. Auch Ihr Kollege
    at schon vorher sehr viel überzogen.