1) Anlage 6
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7851
(A) )
(B) )
ziert. Und trotzdem verhungern Menschen.Riester, Walter SPD 29.01.2004
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esichert. Nahrungsmittel werden ausreichend produ-
lung. Das zu lösende Problem ist doch nicht die Welt-
ernährung. Die ist – statistisch gesehen – bereits heuteRehbock-Zureich, Karin SPD 29.01.2004
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.01.2004
Bindig, Rudolf SPD 29.01.2004*
Bonde, Alexander BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.01.2004
Büttner (Ingolstadt),
Hans
SPD 29.01.2004
Caesar, Cajus CDU/CSU 29.01.2004
Deittert, Hubert CDU/CSU 29.01.2004*
Göppel, Josef CDU/CSU 29.01.2004
Götz, Peter CDU/CSU 29.01.2004
Hartnagel, Anke SPD 29.01.2004
Hermenau, Antje BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.01.2004
Höfer, Gerd SPD 29.01.2004*
Hörster, Joachim CDU/CSU 29.01.2004*
Jäger, Renate SPD 29.01.2004*
Jonas, Klaus Werner SPD 29.01.2004*
Lehder, Christine SPD 29.01.2004
Letzgus, Peter CDU/CSU 29.01.2004*
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 29.01.2004*
Lintner, Eduard CDU/CSU 29.01.2004*
Mayer, Conny
(Baiersbronn)
CDU/CSU 29.01.2004
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.01.2004
Raidel, Hans CDU/CSU 29.01.2004**
Rauber, Helmut CDU/CSU 29.01.2004*
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(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO
nlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Anträge:
– Verbesserung der Welternährung und Ver-
wirklichung des Rechts auf Nahrung
– Verantwortung für die Sicherheit der Welt-
ernährung übernehmen – Chancen der Grü-
nen Gentechnik nutzen
(Tagesordnungspunkt 5)
Petra Pau (fraktionslos): Bei mir hinterlassen die vor-
egenden Anträge und Reden den faden Beigeschmack
iner Alibi-Veranstaltung, inszeniert zur Beruhigung des
chlechten Gewissens – in Anbetracht hunderttausendfa-
hen Hungers und unzähliger Verhungerter, die keine Sta-
stik erfasst.
Auch ist der Debattenbegriff „Welternährung“ ein
bstraktum. Er dient mehr der Verschleierung als Erhel-
öspel, René SPD 29.01.2004
oth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.01.2004
übenkönig, Gerhard SPD 29.01.2004
auer, Thomas SPD 29.01.2004
charping, Rudolf SPD 29.01.2004
r. Scheer, Hermann SPD 29.01.2004*
chmidbauer, Bernd CDU/CSU 29.01.2004
r. Stadler, Max FDP 29.01.2004
r. Wissing, Volker FDP 29.01.2004
r. Wodarg, Wolfgang SPD 29.01.2004*
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
7852 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
Die eigentliche Frage ist also eine ganz konkrete, die
nach dem deutschen und EU-Beitrag zur Überwindung
des Hungers, dieser Geisel vieler Entwicklungsländer.
Weder der zur Annahme empfohlene Koalitionsantrag
noch der CDU/CSU-Antrag geben darauf ausreichend
Antwort. Der Antrag der Koalition belässt es dabei, fest-
zustellen, dass die Zahl der Hungernden jährlich um
durchschnittlich 2,5 Millionen abgenommen habe anstatt
um 24 Millionen, die notwendig wären, um bis 2015 die
vom Welternährungsgipfel 1996 beschlossene Halbie-
rung der Zahl der in dieser Welt hungernden Menschen
zu erreichen. Hier macht die Koalition einen Punkt. Es
gibt keine Wertung geschweige denn eine Schlussfolge-
rung. Dabei ergibt sich aus diesen Zahlen, dass das Hal-
bierungsziel erst 2060 – also mit 45 Jahren Verspätung –
erreicht würde.
Der Antrag der CDU/CSU beruhigt damit, dass – ich
zitiere – „sich die Versorgung der Menschen in den letz-
ten Jahrzehnten enorm verbessert hat“. Mit dieser For-
mulierung wird einfach ausgeblendet, dass die Zahl der
Hungernden seit Mitte der 90er-Jahre wieder angestie-
gen ist. Dies besagt der Bericht zu Hunger und Unter-
ernährung 2003 der FAO. Darin steht wörtlich: „Die
Bekämpfung des Hungers hat … einen Rückschlag erlit-
ten.“
Besonders schlimm finde ich den Missbrauch dieses
ernsten Themas durch die CDU/CSU. Ihr Antrag ist ein
reiner Pro-Gentechnik-Antrag im Interesse der Kapital-
verwertungsinteressen der Industrie. Er geht glatt an den
Bedürfnissen und Bedingungen der Entwicklungsländer
vorbei. Außer dem „Wundermittel“ Gentechnik wird da-
rin nichts zur Überwindung von Hunger und Unterernäh-
rung angeboten. Damit schließe ich nicht aus, dass die
Grüne Gentechnik – sollten sich heutige Bedenken als
gegenstandslos erweisen – früher oder später ein Mittel
zur Steigerung der Agrarproduktion sein kann.
Fakt ist, dass Deutschland, die EU, USA und andere
Industrienationen durch ihre Politik der Agrarsubven-
tionen, des erschwerten Marktzugangs für landwirt-
schaftliche Produkte, der Waffenlieferungen, des Abbaus
landwirtschaftlicher Entwicklungshilfe, des Verfalls von
Weltmarktpreisen für landwirtschaftliche Exportpro-
dukte der Länder der Dritten Welt zur weltweiten Aus-
breitung von Hunger und zu den bisher unzureichenden
Ergebnissen bei der Bekämpfung des Hungers beitragen.
Die Lösung der Ernährungsfrage ist deshalb untrenn-
bar mit dem Kampf um eine gerechte Weltwirtschafts-
ordnung verbunden.
Für die PDS hat die Sicherung der Ernährung und der
Erhalt ländlicher Wirtschaftskraft Vorrang vor handels-
politischen Interessen. Sie vertritt deshalb folgende Posi-
tionen:
Erstens. Die Exportsubventionen, die Millionen von
Landwirten in den Ländern des Südens in den Ruin trei-
ben, müssen abgeschafft werden. Anstatt die Entwick-
lungsländer mit europäischen Agrarprodukten zu Dum-
pingpreisen zu überschütten, muss die EU diesen
Ländern helfen, gesunde Binnenmärkte aufzubauen und
regionale Wirtschaftskreisläufe herauszubilden.
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Zweitens. Importe agrarischer Billig-Rohstoffe, die
u Lasten der Nahrungsproduktion in den Entwicklungs-
ändern erzeugt werden, sind zu drosseln und durch
igenprodukte zu ersetzen, Eiweißfutter, Edelhölzer.
Drittens. Erforderlich ist eine differenzierte Sonder-
nd Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer. Unsere
nterstützung hat deshalb die auch in Cancun erhobene
orderung auf Einrichtung einer „Development-Box“ im
TO-Regelwerk. Ohne Außenschutz sind keine Stär-
ung lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe und
ie Sicherung der Eigenversorgung mit Grundnahrungs-
itteln möglich.
Viertens. Deutschland sollte das von der FAO vorge-
chlagene Anti-Hungerprogramm kräftig unterstützen.
it Nahrungsmittelnothilfe für die Ärmsten, sowie In-
estitionen in Landwirtschaft, natürliche Ressourcen,
nfrastruktur und Ausbildung könnten die Lebensbedin-
ungen von Millionen armer Menschen in den ländli-
hen Gebieten der Dritten Welt entscheidend verbessert
nd Hunger verringert werden. Das setzt voraus, dass
eutschland endlich seiner Verpflichtung bei der Ent-
icklungshilfe voll nachkommt. Immerhin haben die
U-Mitgliedstaaten zugesagt, 0,7 Prozent ihres Brutto-
nlandprodukts für die Finanzierung von Entwicklungs-
ilfe bereitzustellen. Aber elf von 15 Mitgliedstaaten ha-
en dieses Versprechen nicht erfüllt. Darunter ist nach
ie vor auch Deutschland.
Es reicht also nicht, im Bundestag Betroffenheit zu
elebrieren und anschließend den Tagesordnungspunkt
bzuhaken. Die Koalition sollte handeln und nicht bloß
eden.
nlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung der Bundesärzteordnung und ande-
rer Gesetze (Tagesordnungspunkt 13)
Dr. Erika Ober (SPD): Das AiP wurde Mitte der
0er-Jahre eingeführt, um in Zeiten hoher Studierenden-
ahlen im Fach Humanmedizin die praktische Qualifika-
ion junger Ärzte und Ärztinnen zu verbessern. Das
anko an praktischer Erfahrung während des Studiums
ollte durch die dem dritten Examen nachgelagerte prak-
ische Ausbildung ausgeglichen werden.
Mit der Änderung der Approbationsordnung im Früh-
ahr 2003 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bun-
esrates die ärztliche Ausbildung reformiert und klini-
chen Unterricht stärker in die medizinische Ausbildung
inbezogen. Daraus ist zu folgern: Da die praktische
usbildung junger Ärzte sich verbessert hat, geht es im
ächsten Schritt darum, die Arbeitssituation insofern zu
erbessern, dass gleicher Qualifikationsstand auch glei-
he Verantwortung nach sich zieht. Der uns vorliegende
esetzentwurf dient diesem Ziel: Die „Arzt-im-Prak-
ikum“-Phase soll zum 1. Oktober 2004 entfallen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7853
(A) )
(B) )
Ärztinnen und Ärzte, die nach diesem Stichtag ihr
Medizinstudium mit dem dritten Staatsexamen beenden,
gehen nicht mehr in die AiP-Phase. Diejenigen, die nach
diesem Stichtag noch einen AiP-Vertrag erfüllen, sollen
aber die gleiche Vergütung wie künftige Assistenzärzte
erhalten. Das ist vernünftig, weil auf diese Weise ver-
mieden wird, dass denjenigen finanzielle Nachteile ent-
stehen, die zufällig einen Prüfungstermin kurz vor und
nicht nach dem Stichtag zugewiesen bekommen. Der
Entwurf der Bundesregierung setzt auch die EU-Richtli-
nie, 2001/19/EG, zur Anerkennung beruflicher Befähi-
gungsnachweise um und passt Gesetze und Verordnun-
gen an die Neuerungen an. Er verbessert somit die
Rechtsstellung von nicht deutschen Staatsangehörigen,
die hierzulande tätig werden wollen. Außerdem wird ein
zweimonatiger Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung
geschaffen, in dem keine praktische Arbeit geleistet wer-
den soll. Das verbessert die Situation der Studierenden
vor einer abzuleistenden Prüfung.
Dieser Entwurf trägt notwendig gewordenen Anpas-
sungen und der Humanisierung der Arbeitszeiten Rech-
nung. Er modernisiert die ärztliche Ausbildung und stellt
eine bundesweit einheitliche Grundqualifikation sicher.
Der Arztberuf wird attraktiver, auch weil ärztliche Tätig-
keiten in dieser Phase der Weiterbildung angemessen be-
zahlt werden. Die Abschaffung des AiP sorgt dafür, dass
voll ausgebildete und mehrfach staatlich examinierte
Ärzte und Ärztinnen nun auch angemessen entlohnt wer-
den. Dies ist eine Forderung, die schon lange gestellt
wird und der mit diesem Gesetzentwurf nun nachgekom-
men wird.
Die Differenz der Bezahlung von AIP und Assistenz-
ärzten liegt bei 29 000 Euro pro Kopf im Jahr. Bei anzu-
nehmenden 10 000 Studienabschlüssen ergibt sich ein
Finanzbedarf von 300 Millionen Euro innerhalb eines
Jahres. Circa 3 Millionen Euro, also 1 Prozent, davon
kommen auf den Bundeshaushalt zu. Sie resultieren aus
der Ausbildung von circa 200 Ärzten und Ärztinnen in
der Bundeswehr. Die anderen durch die Abschaffung des
AiP anfallenden Kosten werden durch das GKV-Moder-
nisierungsgesetz mit Änderungen zur Bundespflegesatz-
verordnung und des Krankenhausentgeltgesetzes aufge-
fangen. Nach dem Stichtag 1. Oktober 2004 wird es eine
Übergangsphase geben. Die finanzielle Gleichgestellt-
heit von AiP und Assistenzärzten geht dann bis zum
Auslaufen der letzten AiP-Verträge mit unterschiedli-
chen arbeitsrechtlichen Bedingungen für beide Gruppen
einher.
Assistenzärzte sind vollapprobiert. AiP erhalten eine
Teilapprobation. Das bedeutet in der Praxis, dass sie im
Gegensatz zu Assistenzärzten anderen Haftungsregeln
unterliegen. Sie müssen stets unter Anleitung arbeiten.
Die Verantwortung für ihr Handeln übernimmt ihr voll-
approbierter Anleiter.
Es gibt Ideen zur Behebung dieser unterschiedlichen
Stellung von Ärzten und Ärztinnen, die grundsätzlich
über die gleiche Qualifikation verfügen. Zur Diskussion
steht beispielsweise eine Optionslösung während der
Übergangsphase. Sie ermöglicht es Ärzten und Ärztin-
nen mit AiP-Verträgen nach dem 1. Oktober, einen An-
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rag auf Erteilung einer Vollapprobation zu stellen. Da-
it wäre nicht nur die finanzielle, sondern auch die
echtliche Gleichstellung von AiP möglich. Ob aller-
ings eine solche Möglichkeit rechtlich umsetzbar ist,
uss noch geprüft werden.
Dennoch – es ist sinnvoll, den Ärzten und Ärztinnen
egen unterschiedlicher haftungsrechtlich relevanter
erantwortung von jungen Ärzten und Ärztinnen wäh-
end der Übergangsphase zu erlauben, sich um eine Voll-
pprobation zu bemühen. Damit würde vermieden, dass
rzte und Ärztinnen mit gleichem praktischen wie theo-
etischem Ausbildungsstand nicht unterschiedlichen ar-
eitsrechtlichen Bedingungen unterliegen.
Monika Brüning (CDU/CSU): Das Gesetz zur Än-
erung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze,
as wir heute in erster Lesung beraten, dient an erster
telle der Abschaffung der so genannten Arzt-im-Prakti-
um-Phase. Dies ist sinnvoll und auch notwendig! Aber
ie Veränderung muss mit Augenmaß durchgeführt wer-
en. Darauf werden CDU/CSU im Ausschuss dringen.
ie Abschaffung darf vor allem nicht zulasten derjeni-
en gehen, die sich dann noch in der AiP-Phase befin-
en.
Als diese zweijährige Praxisphase mit dem Vierten
esetz zur Änderung der Bundesärzteordnung in der
weiten Hälfte der 1980er-Jahre eingeführt wurde, gab
s dafür gute Gründe. Damals war man sich einig, dass
as Studium die angehenden Ärzte nicht ausreichend auf
ie praktische Tätigkeit vorbereitet. Ärztevertreter und
rankenkassen hielten eine Verbesserung der prakti-
chen Ausbildung für unbedingt erforderlich. Angesichts
er hohen Studierendenzahlen erschien eine Verände-
ung des Studiums allein als nicht ausreichend. Das AiP
rschien allen damals als gute Lösung. Die Medizinstu-
enten sollten im Anschluss an das Studium praktische
rfahrungen unter der Aufsicht erfahrener Ärzte sam-
eln. Erst danach wurde ihnen die Approbation erteilt,
it der sie den ärztlichen Beruf uneingeschränkt aus-
ben dürfen.
1997 hat Horst Seehofer als damaliger Gesundheits-
inister dem Bundesrat eine neue Approbationsordnung
ür Ärzte vorgelegt. Damals hat die SPD den Entwurf im
undesrat blockiert. Nun hat Gesundheitsministerin
chmidt diesen Entwurf wieder zum Leben erweckt und
hne wesentliche Änderungen übernommen. Wir freuen
ns ja, dass die SPD die Qualität der Arbeiten von Herrn
eehofer zu schätzen weiß. Allerdings sind sechs lange
ahre vergangen, in denen diese wichtige Änderung blo-
kiert wurde. Das bedeutet – bei einer Studiendauer von
napp sechs Jahren –, dass eine ganze Studiengeneration
on der neuen Approbationsordnung hätte profitieren
önnen. Es ist wirklich bedauerlich, dass die neue Rege-
ung erst jetzt umgesetzt wird. Aber besser spät als nie!
Nach den jahrelangen Widerständen ist die neue Ap-
robationsordnung nun seit dem Wintersemester 2003/
004 in Kraft und ermöglicht die Abschaffung der AiP-
hase. Denn ein integrierendes Studium und ein stärke-
er Praxisbezug machen die 18-monatige Praktikums-
hase überflüssig. Junge Mediziner sollten am Ende
7854 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
ihres Studiums in der Lage sein, im ärztlichen Alltag zu
bestehen. Die neue Approbationsordnung schafft unter
anderem Erleichterungen für die Prüfungsvorbereitun-
gen, indem eine zweimonatige Vorbereitungsphase ein-
geführt wird.
Bei der Einführung des AiP rechnete man mit einer
Ärzteschwemme. Heute, im Jahr 2004, ist das Gegenteil
der Fall. Dem deutschen Gesundheitswesen gehen die
Ärzte aus! Insbesondere in der ambulanten Versorgung
in den östlichen Bundesländern ist ein Ärztemangel zu
befürchten. Aufgrund der Altersstruktur dort ist mit ei-
nem verstärkten Ausscheiden von Hausärzten zu rech-
nen. Lokale Versorgungsengpässe drohen. Das darf nicht
sein. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Alle Patien-
ten haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ge-
sundheitsversorgung, egal wo sie wohnen.
Wie kann dies gelingen? Die Antwort liegt auf der
Hand: Der Arztberuf muss wieder attraktiver werden,
damit junge Menschen sich für das Studium und die
Arzttätigkeit entscheiden. Gerade zu Beginn der Berufs-
tätigkeit muss die Attraktivität gesteigert werden. Eine
Abwanderung junger Ärzte in andere Berufszweige ver-
stärkt den Ärztemangel und muss verhindert werden.
Die Abschaffung des AiP ist ein wichtiger Schritt.
Denn die Bedingungen waren für die jungen AiPler viel-
fach ungenügend. Sie haben die Aufgaben eines Assis-
tenzarztes wahrgenommen, ohne entsprechend eigenver-
antwortlich zu sein. Hinzu kam die schlechte Bezahlung
und die extrem hohe Arbeitsbelastung. Ich kenne die
Worte von Betroffenen: „Wenn ich gewusst hätte, was
nach dem Studium auf mich zukommt, hätte ich nicht
Medizin studiert.“ Dass junge Menschen, die mit viel
Enthusiasmus ins Studium gestartet sind, sich so demoti-
viert fühlen, müssen wir mit den richtigen Entscheidun-
gen verhindern.
Die vorliegenden Änderungen reichen aber nicht aus.
Was also tun? Studienbedingungen, Vergütung, Arbeits-
zeiten und Berufsperspektiven sind die Stellschrauben,
an denen wir drehen können, um die Attraktivität des
Arztberufes zu erhöhen.
Die Gesundheitsreform, die wir im vergangenen Jahr
verabschiedet haben, bietet jungen Ärzten neue Berufs-
chancen. Durch die Neuregelungen zur Integrierten
Versorgung werden nämlich zunehmend neue Versor-
gungsformen entstehen – wie etwa Gesundheitszentren
an Krankenhäusern. Solche Zentren sind für junge Ärzte
und Ärztinnen sowohl ökonomisch als auch von der Ge-
staltung der Arbeitszeiten her sicherlich attraktiv.
Wie wir wissen, liegt etwa bei den Arbeitszeiten eini-
ges im Argen. Hier ist seit dem vergangenen Herbst vie-
les im Umbruch. Das Urteil des EuGH, wonach Bereit-
schaftsdienste als Arbeitszeiten zu werten sind, stellt die
Krankenhäuser vor große finanzielle Herausforderun-
gen. Eigentlich müssten aufgrund der EuGH-Entschei-
dung in Deutschland nach Angaben der Deutschen Kran-
kenhausgesellschaft 41 000 neue Klinikärzte eingestellt
werden, was Personalmehrkosten in Höhe von 1,75 Mil-
liarden Euro pro Jahr bedeuten würde. Vielen Kliniken
fehlt jedoch hierfür das Geld. Außerdem gibt es derzeit
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ar nicht genügend Arbeit suchende Ärzte, um so viele
tellen zu besetzen. Denn lediglich 6 300 Ärzte, davon
700 Fachärzte, sind auf der Suche.
Dass nun die zuständige Europäische Kommissarin
ngekündigt hat, möglicherweise den Mitgliedstaaten zu
berlassen, wie sie Bereitschaftsdienste bewerten, sorgt
ollends für Verwirrung. Zwar gilt seit Anfang des Jah-
es mit einer Übergangsfrist bis 2006 das revidierte Ar-
eitszeitgesetz, wonach Bereitschaftsdienste als Arbeits-
eit einzustufen sind. Aber trotzdem müssen viele
rankenhausärzte weiterhin mehr als 48 Stunden pro
oche ohne Zeitausgleich arbeiten. Dies wäre nach dem
esetz eigentlich nicht mehr möglich. Solche Arbeits-
eiten tragen sicherlich nicht zur Attraktivität des Arzt-
erufes bei. Hier brauchen wir bald Klarheit.
Auch die möglichen finanziellen Auswirkungen der
üngsten Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass
ereitschaftsdienst geringer vergütet werden kann als
ormale Arbeitszeit, müssen wir einbeziehen. Keinen
ieser Punkte dürfen wir aus dem Blick verlieren, wenn
ir über das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteord-
ung und anderer Gesetze beraten.
Lassen Sie mich hier auf ein wichtiges Detail bei der
bschaffung des AiP zu sprechen kommen: die Frage
er Übergangsfrist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist in Art. 7
es Entwurfs eine Stichtagsregelung vorgesehen. Das
eißt, ab dem 1. Oktober 2004 soll es keine AiPler mehr
eben. Studenten, die vorher ihr Studium beenden, müs-
en das AiP ableisten. Diejenigen, die es danach ab-
chließen, erhalten ohne AiP die Vollapprobation als
rztin oder Arzt.
Das führt zu der absurden Situation, dass beispiels-
eise die Berliner Ärztekammer Jungärzten empfiehlt,
it der Aufnahme der praktischen Tätigkeit bis zum Ok-
ber zu warten. Die Wahl ist schwierig: entweder je-
and tritt jetzt in die praktische Phase ein und muss be-
ürchten, noch die vollen 18 Monate des AiP bei
chlechter Bezahlung abzuleisten – aber er hat in dieser
eit immerhin eine Stelle – oder wartet bis Oktober, um
ls vollwertiger Assistenzarzt eingestellt zu werden, mit
em Risiko, dass er keine Stelle findet, weil die Kran-
enhäuser aufgrund knapper Mittel in vielen Orten weni-
er Stellen anbieten.
Zu verlangen, dass Studentinnen und Studenten, die
eispielsweise noch am 30. September 2004 ihre Prüfun-
en ablegen, noch eine 18-monatige AiP-Phase ableis-
n, während die anderen sofort ihre vollberufliche Tä-
gkeit aufnehmen können, benachteiligt diese Personen.
ach Berechnungen des Hartmann-Bundes liegen die
inanziellen Nachteile im Vergleich zu einem Assistenz-
rzt mit der Vergütungsgruppe BAT II a bei gleichen per-
önlichen Verhältnissen bei knapp 40 000 Euro! Das
inisterium geht bei einer Einstellung aller Ärzte im
raktikum als Assistenzärzte von nur 29 000 Euro aus.
usgehend von circa 10 000 Anfängern für die AiP-
hase bzw. die Assistenzarzttätigkeit liegen die Mehr-
osten nach Angaben des Ministeriums bei rund
00 Millionen Euro pro Jahr. Die Finanzierung dieser
osten soll durch die finanziellen Festlegungen des
KV-Modernisierungsgesetzes erfolgen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7855
(A) )
(B) )
Nach Aussage der Regierung soll sichergestellt wer-
den, dass ab dem Stichtag auch die im AiP befindlichen
Ärzte die gleiche Vergütung erhalten können wie künf-
tige Assistenzärzte. Es ist hier von einer Möglichkeit die
Rede. Über die Ausgestaltung im Sinne aller Beteiligten
ebenso wie über die von der Regierung erwähnten Alter-
nativen werden wir im Ausschuss reden müssen.
Ebenfalls klären müssen wir das Nebeneinander von
erfahrenen AiPlern und in der Praxis noch unerfahrenen
vollapprobierten Ärzten in der Übergangszeit. Denn es
kann passieren, dass ein AiPler, der schon zehn Monate
arbeitet, plötzlich Ärzten gegenüber weisungsgebunden
wäre, die frisch von der Uni kommen und keine prakti-
sche Erfahrung haben. Dabei war doch gerade der Sinn
des Gesetzes, dass junge Ärzte Praxiserfahrung erwer-
ben sollten, bevor sie selbst größere Verantwortung
übernehmen.
Es muss dafür Sorge getragen werden, dass eine Re-
gelung im Sinne der Betroffenen gefunden wird. Dafür
werden wir uns im Ausschuss einsetzen.
Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach wie
vor erfreut sich das Medizinstudium in Deutschland gro-
ßer Beliebtheit. Regelmäßig gibt es mehr Bewerber als
Studienplätze. Trotzdem berichten immer mehr Kran-
kenhäuser von Problemen, ihren Nachwuchs zu rekrutie-
ren. Immer häufiger wird vor einem bevorstehenden
Ärztemangel in Deutschland gewarnt. Der Grund für
diesen scheinbaren Widerspruch: Zwar gibt es genug
Studienanfänger. Aber immer weniger Studenten been-
den ihr Medizinstudium oder sie entscheiden sich nach
dem Ende ihres Studiums gegen die klassische ärztliche
Tätigkeit am Patienten im Krankenhaus und für gut be-
zahlte Positionen in der Pharmaindustrie, in Unterneh-
mensberatungen etc.
Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung be-
seitigen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf: die
AiP-Phase. Derzeit müssen alle Absolventen des Medi-
zinstudiums, die sich für die ärztliche Tätigkeit im Kran-
kenhaus entscheiden, im Anschluss an ihr Studium ein-
einhalb Jahre als Arzt im Praktikum, arbeiten. Grund
dafür ist, dass sie nach ihrem Studium zunächst einmal
praktische Erfahrung sammeln sollen, bevor sie als voll-
wertige Ärzte eingesetzt werden. In der Theorie heißt
das: Die angehenden Ärztinnen arbeiten unter Aufsicht,
ohne selbst in größerem Umfang Verantwortung tragen
zu müssen. So sollen sie von erfahreneren Kolleginnen
allmählich an die praktische Arbeit im Krankenhaus he-
rangeführt werden.
Die Praxis sieht jedoch anders aus. Ich habe über
20 Jahre als Krankenschwester im Krankenhaus gearbei-
tet. In der Realität sind die AiPler mit ihren Sorgen und
Nöten häufig allein gelassen. Sie werden ins kalte Was-
ser geworfen. Ihre tägliche Arbeit unterscheidet sich
praktisch nicht von der eines Assistenzarztes. Oft müs-
sen sie selbstständig ohne Anleitung arbeiten. Entspre-
chend hoch sind die Anforderungen und der Druck.
Gleichzeitig ist jedoch die Bezahlung miserabel. Außer-
dem sind die AiPler in der krankenhausinternen Hack-
ordnung ganz unten. Kein Wunder also, dass immer
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ehr junge Ärztinnen die Arbeit im Krankenhaus
cheuen.
Mit der in diesem Gesetz vorgesehenen Abschaffung
es AiP machen wir die klassische ärztliche Tätigkeit im
rankenhaus für Absolventen wieder attraktiver. Es ist
icht länger hinnehmbar, dass junge Ärztinnen als Billig-
rbeitskräfte ausgebeutet werden. Das gilt umso mehr,
a im Frühjahr 2003 die Approbationsordnung geändert
urde. Die universitäre Ausbildung wurde dadurch
eutlich praxisnäher gestaltet. Deshalb werden Absol-
enten künftig im Krankenhaus sofort als Assistenzärzte
ingestellt. Die für die Gegenfinanzierung notwendigen
und 300 Millionen Euro haben wir bereits im Rahmen
er Gesundheitsreform bereitgestellt, sodass die Kran-
enhäuser nicht zusätzlich belastet werden.
Uns Grünen war wichtig, dass diese Neuregelung
chnell greift. Stichtag ist jetzt der l. Oktober 2004.
och schneller ging es nicht. Damit sendet die Bundes-
egierung ein klares Signal an junge Menschen, die den
rztberuf ergreifen wollen. Ich bin überzeugt, dass sich
ngesichts dieser Entwicklung wieder mehr Absolventen
ür den Dienst am Patienten im Krankenhaus entschei-
en werden.
Mit diesem Gesetzentwurf geht Rot-Grün somit zum
inen die Frage der Nachwuchsgewinnung in unserem
igenen Land an. Zum anderen machen wir es aber auch
rztinnen aus anderen EU-Ländern leichter, in Deutsch-
and zu arbeiten. Durch die im Gesetzentwurf angelegte
msetzung der EU-Richtlinie zur Harmonisierung der
rztlichen Berufe verbessern wir die Rechtsstellung von
ichtdeutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland
rztlich tätig werden wollen. Damit reagieren wir auf die
bsehbare demographische Entwicklung in unserem
and und das Problem, dass immer weniger junge Men-
chen für den ärztlichen Nachwuchs zur Verfügung ste-
en werden.
Dennoch ist klar, dass die Abschaffung des AiP nur
in Baustein in einer Gesamtstrategie zur Attraktivitäts-
teigerung des Arztberufs ist; denn nur, wenn die Ar-
eitsbedingungen im Krankenhaus insgesamt attraktiv
ind, werden Ärztinnen auch dauerhaft dort bleiben wol-
en. Mit anderen Worten: Es geht nicht nur um die Be-
ufsanfänger, es geht auch um die Ärztinnen, die über
iele Jahre im Krankenhaus arbeiten wollen.
Mit dem im Dezember beschlossenen Arbeitszeitge-
etz zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Bereit-
chaftsdienst haben wir in dieser Hinsicht viel erreicht.
ünftig werden Ärztinnen humanere Arbeitszeiten ha-
en. Dienste bis zur vollständigen physischen und psy-
hischen Erschöpfung gehören dann hoffentlich der Ver-
angenheit an. Gleichzeitig machen wir es Ärztinnen
nd natürlich auch Ärzten leichter, sich neben ihrem Be-
uf auch für eine Familie zu entscheiden.
In einem weiteren Schritt wird es darauf ankommen,
ie ärztliche Tätigkeit zu entbürokratisieren. Immer wie-
er wird die hohe Belastung der Krankenhausärztinnen
it bürokratischen Tätigkeiten beklagt. Es heißt, dass zu
enig Zeit für die Arbeit mit den Patientinnen bliebe
und damit für das, was den Arztberuf ausmachen
7856 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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sollte. Hier sind wir gemeinsam mit den Krankenhäusern
gefragt, Lösungen zu entwickeln. Wir können es uns
nicht länger leisten, ärztliche Kompetenz durch unnöti-
gen bürokratischen Aufwand zu binden; denn dann
bleibt weniger Zeit für die Patientinnen und die Motiva-
tion der Ärztinnen sinkt. Allerdings fehlen bisher kon-
krete Vorschläge seitens der Betroffenen, wo diesbezüg-
lich politische Eingriffe erforderlich sind.
Insgesamt gesehen sind wir also auf einem guten
Weg, für Ärztinnen deutliche Verbesserungen ihrer Ar-
beitsbedingungen zu erreichen. Der vorliegende Gesetz-
entwurf wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass
sich in Zukunft in Deutschland genügend junge Men-
schen für die Arbeit mit den Patientinnen entscheiden.
Detlef Parr (FDP): Der Arzt im Praktikum wird ab-
geschafft! Das ist lange geplant und von uns allen ge-
wollt. Hierzu möchte ich jedoch gerne aus dem Begrün-
dungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs etwas
zitieren, was ich bemerkenswert fand:
Aufgrund des prognostizierten Zuwachses von Stu-
dierenden, die ihr Studium nicht abschließen oder
nicht in die kurative Tätigkeit gehen, war infolge
des in bestimmten Regionen zu erwartenden
Ärztemangels ein möglichst schneller Wegfall der
„AiP“-Phase vorzusehen, um die Attraktivität der
kurativen ärztlichen Berufsausübung gerade zu Be-
ginn, der praktischen ärztlichen Tätigkeit zu ver-
bessern.
Es freut mich zu hören, dass auch die Bundesregie-
rung endlich eingesehen hat, dass wir auf einen Ärzte-
mangel in der kurativen Versorgung zulaufen und die
Ursache hierfür in den schwierigen Arbeitsbedingungen
der Ärzte liegen. Bis heute wurde das Ihrerseits konse-
quent ignoriert.
Sicherlich ist die Abschaffung des AiPs ein wichtiger
erster Schritt. Darüber herrscht Einigkeit, und wir haben
es daher hier und heute mit einem Gesetzentwurf zu tun,
der erfreulicherweise recht unstrittig ist. Mit der prinzi-
piellen Zustimmung meiner Partei dürfen Sie jedenfalls
rechnen.
Ob einzelne Regelungen wie beispielsweise die der
Übergangsbestimmungen noch verbesserungsfähig sind,
werden die voraussichtliche Anhörung sowie die Dis-
kussion im Ausschuss sicherlich noch klären. Auch er-
laube ich mir den Zweifel, dass die im GKV-Modernisie-
rungsgesetz GMG, gefundene Regelung, die Mehrkosten
aufzufangen, den Krankenhäusern tatsächlich eine finan-
zielle Erleichterung bringen wird. Das wird ebenfalls
noch zu prüfen sein. Denn auf keinen Fall darf passieren,
dass Krankenhäuser zwei bis drei AiP-Stellen auf eine
Assistenzarztstelle zusammenzuziehen. Damit wäre we-
der den Ärzten noch den Patienten geholfen.
Der Arzt im Praktikum war für die jungen angehen-
den Ärzte ein wahrlich unerfreulicher Zustand.
Schlechte Bezahlung, Überstunden über Überstunden
und meist schon ein Arbeiten in höchster Verantwortung.
Von der Arbeit unter Aufsicht und Anleitung durch einen
erfahrenen Arzt war wenig zu hören. So sind wir uns ei-
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ig, dass ein Instrument, das vor allem mit dem Stigma
er Ausbeutung der Ärzte versehen ist, bald ausgedient
at. Hoffen wir, dass so die Abwanderung dieser jungen
rzte ins Ausland, wo sie bessere Bezahlung und bes-
ere Arbeitsbedingungen vorfinden können, durch dieses
esetz eingedämmt werden kann. Denn wertvolle, quali-
iziert ausgebildete Ärzte gehen dem deutschen Gesund-
eitswesen seit Jahren zum Teil dauerhaft verloren.
och ich bezweifle, dass diese Maßnahme ausreichen
ird, um dem Ärztemangel in Deutschland Herr zu wer-
en. Die lebenslange Perspektive fehlt den Ärzten!
Wie sieht es mit der Weiterbildung der Ärzte zukünf-
ig aus? Werden Krankenhäuser nach Umstellung auf die
iagnosebezogenen Fallpauschalen noch genauso bereit
ein, Ärzte weiterzubilden wie heute? Weiterbildung
ostet Geld. Und einfacher ist es für ein Krankenhaus
llemal, auf ausgebildete Fachärzte zurückzugreifen.
ies müssen wir sorgfältig beobachten, um die jungen
rzte nicht gleich in die nächste Falle zu jagen.
Was für Chancen haben die Ärzte nach ihrer Weiter-
ildung? Unter den schwierigen Arbeitsbedingungen im
rankenhaus bleiben? Oder den Weg in die Niederlas-
ung suchen? Auch dieser wird den Ärzten seit Jahren
mmer unattraktiver gemacht. Budgetbedingungen, Null-
unden, Verdrängung des freiberuflich niedergelassenen
rztes. Ganz zu schweigen das tiefe Mißtrauen, das die
undesregierung mit der letzten Gesundheitsreform ge-
enüber der Arbeit und den Leistungen der deutschen
rzteschaft demonstriert hat: Wirtschaftlichkeitsprüfun-
en, umfangreiche Verordnungskontrollen, Regressan-
rohungen, Fortbildungskontrollen, der Korruptionsbe-
uftragte.
Die Abschaffung des AiPs alleine hilft nicht, den
rztberuf wieder attraktiver zu machen. Dem drohenden
rztemangel muss sicherlich noch stärker entgegenge-
irkt werden. Als weiteren Schritt empfehlen wir Ihnen,
ich auch gemeinsam mit uns an das andere Ende des
rztlichen Lebenslaufs zu begeben und sich unserem An-
rag zur Aufhebung der Altersgrenze für die Vertrags-
renze anzuschließen. Denn der Versorgungsengpass im
mbulanten, niedergelassenen Bereich besonders in den
euen Bundesländern ist schon längst da. Wenn man sich
ie Altersstruktur gerade der Hausärzte anschaut, dann
ird man feststellen, dass immer mehr Ärzte Praxen aus
ltersgründen verlassen müssen, für die es keine Nach-
olger gibt. Sicherlich muss die Lösung in der Frage lie-
en, wie wir junge Ärzte in diese Gebiete locken, doch
em 68-jährigen Arzt, der noch willens und motiviert ist,
eine Patienten zu versorgen und zu behandeln, sollten
ir wieder die Chance dazu geben.
Lassen wir dies heute als einen ersten Schritt sehen,
ie Ärzte zurück in ihren Beruf zu holen, aber bitte nicht
ls den letzten.
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin bei
er Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Siche-
ung: Mehr Qualität im Gesundheitswesen lautet das
iel, das wir uns gesetzt haben. Dazu gehört auch, dass
ie Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte verbessert
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7857
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werden und dass hohe Verantwortung und hohe Arbeits-
belastung honoriert werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die
Abschaffung des „Arztes im Praktikum“, kurz AiP, auf
den Weg bringen. Dies ist ein Anreiz für alle jungen Me-
diziner, den Beruf, für den sie sich mit dem Medizinstu-
dium entschieden haben, auch wirklich auszuüben. Denn
der AiP – und vor allem die vergleichsweise schlechte
Bezahlung in dieser Zeit – war einer der Gründe dafür,
dass immer mehr junge Ärztinnen und Ärzte nach Alter-
nativen zum Arztberuf gesucht haben. Vor diesem Hin-
tergrund haben wir uns entschlossen, mit der Abschaf-
fung des Arztes im Praktikum nicht länger zu warten,
sondern den erstmöglichen Zeitpunkt für die Abschaf-
fung zu wählen, nämlich den 1. Oktober 2004. Mit
diesem Schritt tragen wir dem Strukturwandel von der
Ärzteschwemme zum Ärztemangel Rechnung, der sich
insbesondere in den Krankenhäusern abzeichnet.
Mit der auf mehr Praxisnähe ausgerichteten Reform
der ärztlichen Ausbildung haben wir eine wichtige Vo-
raussetzung dafür geschaffen, dass der Arzt im Prakti-
kum entfallen kann. Für eine schnellstmögliche Ab-
schaffung des AiP spricht auch die Tatsache, dass auf-
grund von Rechtsänderungen im Sozialgesetzbuch V
junge Ärztinnen und Ärzte nur dann zugelassen werden,
wenn sie eine Weiterbildung nachweisen können. Dies
gibt den Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass
nur Ärztinnen und Ärzte mit einer mehrjährigen prakti-
schen Erfahrung sich niederlassen können.
Was bedeutet nun die Neuregelung für die jungen Me-
diziner konkret? Alle jungen Mediziner, die ihr Studium
nach dem Stichtag 1. Oktober 2004 abschließen, müssen
den Arzt im Praktikum nicht mehr ableisten. Damit wer-
den sie nach Abschluss des Studiums ihre Berufslauf-
bahn als Assistenzarzt und mit der entsprechenden Be-
zahlung beginnen können.
Wir werden alles dafür tun, um die Situation für die
Ärzte im Praktikum in der Übergangszeit zu verbessern.
Diejenigen, die ihren Arzt im Praktikum noch ganz oder
teilweise ableisten müssen, erhalten ab dem 1. Oktober
2004 die höhere Assistenzarztvergütung. Eine Verschie-
bung des Abschlussexamens macht durch diese finan-
zielle Gleichstellung keinen Sinn.
Noch ein kurzes Wort zur Finanzierung: Der Finanz-
bedarf für die Abschaffung des Arztes im Praktikum
wird mit jährlich 300 Millionen Euro anzusetzen sein.
Trotz schwieriger Finanzsituation und massiver Einspa-
rungen im gesamten Gesundheitsbereich ist es uns ge-
lungen, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stel-
len.
Zukünftig können junge Ärztinnen und Ärzte direkt
nach ihrer Ausbildung an der Universität als approbierte
Ärzte mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Da-
durch werden der Arztberuf und der Arbeitsplatz Kran-
kenhaus wieder attraktiver.
Junge, gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte wieder
für die Patientenversorgung zu gewinnen – das ist das
Ziel dieses Gesetzentwurfes.
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Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-
Erweiterung (Tagesordnungspunkt 15)
Angelika Krüger-Leißner (SPD): Der heute vorlie-
ende Entwurf eines Gesetzes über den Arbeitsmarktzu-
ang im Rahmen der EU-Osterweiterung ist die Umset-
ung einer wichtigen Regelung des Beitrittsvertrages.
aher gehe ich davon aus, dass dieses Gesetz im Großen
nd Ganzen unstrittig sein dürfte.
Fast alle Mitglieder dieses Hauses sind Anhänger der
uropäischen Idee, und das über die Parteigrenzen hin-
eg. Wir alle wissen, dass Europa nicht an der Oder en-
et. Auch die EU darf dort nicht enden, wenn wir den
uropäischen Gedanken umsetzen wollen.
Ich will an dieser Stelle nicht viele Worte über die
deale der europäischen Einigung und die sicherheits-
olitische Relevanz der Osterweiterung verlieren. Wie
esagt: Es herrscht Einigkeit im Deutschen Bundestag
arüber, dass eine größere EU den Bestand des Friedens
n Europa sichern hilft.
Wirtschaftspolitisch wird Deutschland vor allem pro-
itieren. Qualifikation und Infrastruktur sind deutsche
ettbewerbsvorteile, die für einen offenen Markt spre-
hen. Auch in diesem Bereich spricht also mehr für eine
sterweiterung als dagegen.
Die Osterweiterung ist für beide Seiten wichtig. Die
eitrittsländer und Deutschland können die Märkte nut-
en und davon profitieren. Das Gleiche gilt mittel- und
angfristig auch für die soziale Absicherung. Der Beitritt
ur EU wird dazu führen, dass die Standards in den ent-
prechenden Ländern gehoben werden.
Etwas schwieriger verhält sich dies im Bereich der
rbeitsmarktpolitik. Hier gibt es viele Ängste und Sor-
en. Bei den Bürgern der Beitrittsländer wie bei uns.
ber diese Sorgen gab es früher auch. Beispielsweise
ei der Aufnahme Spaniens und Portugals. Das befürch-
ete Lohndumping und der Sozialabbau haben nicht
tattgefunden.
In der EU herrscht Freizügigkeit der Arbeitnehmerin-
en und Arbeitnehmer. Von dieser Situation hat
eutschland ebenfalls profitieren können. Gerade unsere
esetzeslage verhindert immer noch den Zuzug qualifi-
ierter Arbeitskräfte. An dem Wettbewerb um die besten
öpfe nimmt Deutschland praktisch nicht teil.
Dennoch ist die Situation im Falle der meisten Bei-
rittsländer eine andere als bei den aktuellen Mitglied-
taaten der EU. Zwischen Deutschland und den mittel-
nd osteuropäischen Staaten bestehen seit Anfang der
0er-Jahre starke Migrationsbeziehungen. Schon allein
egen seiner geographischen Lage kann davon ausge-
angen werden, dass Deutschland Hauptzielland der
inwohner der Beitrittsstaaten sein wird. Insbesondere
olen und Ungarn werden voraussichtlich die Länder
it den höchsten Zuzugszahlen nach Deutschland sein.
7858 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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Angesichts der immer noch hohen Lohndifferenzen
ist es also geboten, die Übergangsregelung, die die EU
vorgesehen hat, zu nutzen. Auch um den mittel- und ost-
europäischen Ländern die Möglichkeit zu geben, ihre
Sozialsysteme und Arbeitssicherung an die Standards
der EU weiter anzupassen.
Nicht alle Beitrittsländer werden – was Deutschland
betrifft – davon betroffen sein. Zypern und Malta erhal-
ten von Beginn an volle Freizügigkeit. Schon aufgrund
der geringen Einwohnerzahl dieser beiden Länder wäre
die Nutzung der Übergangsregelung hier absolut kontra-
produktiv.
Für die anderen acht Beitrittsstaaten wollen wir die
Übergangsregelung hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizü-
gigkeit nutzen. In groben Zügen bedeutet dies, dass wir
in den nächsten sieben Jahren die Möglichkeit haben, die
Freizügigkeit einzuschränken. Allerdings nicht in dem
bisherigen Maße.
Die Staatsbürger aus den Beitrittsländern müssen auf
jeden Fall Vorrang vor nicht EU-Ausländern haben,
wenn es um die Erteilung einer Arbeitserlaubnis geht.
Zudem beinhaltet die Übergangsregelung die Pflicht,
Bürgern dieser Staaten eine Arbeitsgenehmigung zu er-
teilen, wenn sie für einen ununterbrochenen Zeitraum
von zwölf Monaten zum deutschen Arbeitsmarkt Zu-
gang hatten. Familienangehörigen muss ebenfalls eine
Zulassung erteilt werden.
Hinzu kommt die Möglichkeit der Dienstleistungs-
freiheit. Die Bürger der Beitrittsstaaten werden zukünf-
tig die Möglichkeit haben, entsprechende Unternehmen
in Deutschland zu gründen. Hier ist eine sektorale Über-
gangsregelung für die Baubranche angedacht.
Die Regelung muss nach zwei und nach fünf Jahren
nochmals überprüft werden. Nach sieben Jahren erhalten
die Mitglieder der Beitrittsländer die volle Freizügigkeit
wie andere EU-Bürger auch.
Ich meine: Wir müssen diese Übergangsregelung
nutzen. Denn es ist dringend erforderlich, dass der wirt-
schaftliche und soziale Aufholprozess in den Beitritts-
ländern weiter voranschreitet, bevor die volle Freizügig-
keit ermöglicht wird.
Es sieht zurzeit so aus, dass die Lohnentwicklung in
den betroffenen Staaten schneller voranschreitet als bei
uns. Aber: Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass
2011 die Löhne und Gehälter auch in Deutschland höher
sein werden. Daher gilt es besonders für die Regionen
Deutschlands, die im Grenzgebiet liegen, auf diese Si-
tuation vorbereitet zu sein.
Die zu erwartende Lohnentwicklung und die demo-
graphische Entwicklung sprechen dafür, dass die Situa-
tion 2011 weniger dramatisch ausfallen wird, als sie es
jetzt bei voller Freizügigkeit täte. So hat das ifo-Institut
im Auftrag des Sächsischen Wirtschaftsministeriums er-
rechnet, dass das Arbeitskräfteangebot im Freistaat bis
zum Ende dieser Dekade um 250 000 Personen zurück-
gehen wird.
Das Potenzial an Zuströmen aus Mittel- und Ost-
europa liegt weit unter diesem Wert. Maximal
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5 000 Zuwanderer und 30 000 Einpendler sind hier zu
rwarten. Quantitativ kann also auch dieser Zustrom den
ückgang an Arbeitskräften nicht ausgleichen. Und wir
prechen hier von einer Grenzregion, die von der Freizü-
igkeit am ehesten betroffen wäre.
Sicherlich werden die verschiedenen Sektoren unter-
chiedlich betroffen sein. Und es werden Anstrengungen
nternommen werden müssen, das Arbeitskräftepoten-
ial besonders in den Grenzregionen weiter zu qualifi-
ieren, um eine Verdrängung inländischer Arbeitnehme-
innen und Arbeitnehmer zu verhindern.
Dennoch empfiehlt das ifo-Institut eine frühzeitige
ffnung des Arbeitsmarktes, um das Nachwuchspro-
lem zu lösen, das die demographische Entwicklung mit
ich bringt.
Hier kommen wir zum Kern des Problems. Wir brau-
hen in Deutschland dringend und zwingend Regelun-
en zur Zuwanderung. Die EU-Osterweiterung klärt
iese Problematik keinesfalls.
Ich weiß, dass es momentan sehr populär ist, gegen
uwanderung zu sein. Die aktuelle wirtschaftliche Situa-
ion mit weiterhin vielen Arbeitslosen scheint jegliche
orm der Arbeitsmigration zu verbieten. Aber auch Sie,
eine Damen und Herren von der Opposition, wissen
ur zu gut, dass das nicht richtig ist.
Im „Wettbewerb um die besten Köpfe“ – die qualifi-
iertesten Arbeitskräfte für unsere Unternehmen – haben
ir in Deutschland ein deutliches strukturelles Problem,
as in der heutigen Gesetzgebung begründet ist.
Wir haben keine Möglichkeit, die Menschen, die un-
er Wirtschaftssystem auf dem Arbeitsmarkt fordert,
uszusuchen. Wir haben keine Möglichkeit, Einwande-
ung in unser Land zu begrenzen und zu steuern.
Das ist umso bedauerlicher, als mit dem Zuwande-
ungsgesetz der Bundesregierung ein entsprechendes
esetz vorliegt. Ein Gesetz, das Sie, insbesondere was
ie Arbeitsmigration betrifft, im Bundesrat blockieren.
Das tun sie, obwohl sie von allen Seiten aufs
chärfste für Ihre populistische Politik in dieser Sache
erügt werden: Gewerkschaften, Wirtschaft, Kirchen
nd Wirtschaftswissenschaftler erwarten, dass wir uns
uch und gerade in diesem Punkt einigen.
Denn die heutige Gesetzeslage führt zu einem hohen
uzug an gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und
rbeitnehmern. Spitzenkräfte haben hingegen große
chwierigkeiten, Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
u finden.
Das wird unseren Erfordernissen aber in keiner Weise
erecht. Was sie veranstalten, ist wirklich der reine Po-
ulismus auf Kosten der deutschen Wirtschaft und letzt-
ich auch auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerin-
en und Arbeitnehmer.
Denn wenn man die demographische Entwicklung
etrachtet, dann muss man zu dem Schluss kommen,
ass unsere Sozialsysteme ohne weitere Zuwanderung
icht mehr lange funktionsfähig sein können.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7859
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Hinzu kommt ein weiteres Problem: Sie tun ja gera-
dezu so, als ob die deutschen Unternehmen eine Rege-
lung, wie wir sie beispielsweise mit dem Punktesystem
vorgeschlagen haben, als Methode zum Lohndumping
nutzen wollten. Das ist aber bei der von uns vorgeschla-
genen Regelung gar nicht möglich und auch von der
Wirtschaft nicht gewollt.
Es geht nicht um ungebremste, sondern eben um ge-
bremste und kontrollierte Zuwanderung. Und was für ein
Standortvorteil soll es bitte sein, wenn Unternehmen zur
Abwanderung gezwungen werden, weil sie die nötigen
Arbeitskräfte auf dem deutschen Markt nicht mehr fin-
den können? Das wäre in der Tat ein verheerendes Si-
gnal für den Standort Deutschland.
Ich war erfreut zu hören, dass nicht nur die FDP diese
Politik ablehnt. Auch aus ihren eigenen Reihen mehren
sich die Stimmen, das Punktesystem zu unterstützen.
Gerade erst hat der Hamburger Noch-Bürgermeister Ole
von Beust die CDU aufgefordert, einer Zuwanderung,
wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, zuzustimmen.
Dem sollten Sie als CDU im Deutschen Bundestag fol-
gen.
Heute mag es noch populär sein, das Gesetz zu blo-
ckieren und Ängste zu schüren. Aber schon in wenigen
Jahren, wenn der Druck durch die demographische Ent-
wicklung immer größer wird, werden auch die Rufe
nach einer Regelung der Arbeitsmigration immer größer
werden.
Auch die CDU sollte in diesem Zusammenhang be-
greifen, dass es keinen Sinn macht, Gesetze nur für kurz-
fristige Zeiträume zu schaffen. Nachhaltiges Denken ist
gefragt.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit
der Osterweiterung spricht für Fortschritte beim Zuwan-
derungsgesetz: die Integration.
Sie alle wissen, dass wir bei der Integration von Mi-
grantinnen und Migranten in Deutschland große Pro-
bleme haben. Gerade bei den Menschen aus Ost- und
Mitteleuropa zeigt sich dies sehr deutlich. Durch die
Aussiedler der vergangenen Jahrzehnte ist uns das klar
vor Augen geführt worden. Die späteren Generationen,
die oft gar kein Deutsch mehr sprechen, hatten große
Probleme sich hier einzuleben.
Integrationsmaßnahmen gab es einfach viel zu we-
nige. Die hohe Kriminalitätsrate gerade bei dieser
Gruppe spricht hier Bände.
Jetzt werden wieder Menschen aus diesen Regionen
kommen. Wenn wir deren Potenzial nutzen wollen, ohne
Abgrenzung und Ausländerfeindlichkeit zu schaffen,
brauchen wir mehr vernünftige Integrationsmaßnah-
men, wie sie in unserem Gesetz vorgeschlagen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich
gehe davon aus, dass die Umsetzung der Richtlinien mit
Ihrer Unterstützung erfolgen wird. Wir brauchen dieses
größere Europa, um Zusammenarbeit, Zukunft und Frie-
den zu sichern. Und wir brauchen die Übergangsfrist,
damit die Beitrittsländer weitere Fortschritte im Sozial-
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nd Arbeitsmarktbereich machen können. Vor der Ost-
rweiterung braucht keiner Angst zu haben.
Aber ich fordere sie auf, auch die weiteren Folgen zu
eachten, die sich hieraus ergeben.
Dazu gehören Integration und Steuerung der Zuwan-
erung. Geben Sie sich einen Ruck, und unterstützen Sie
iejenigen in Ihren Reihen, die die Zeichen der Zeit bei
iesem Thema erkannt haben.
Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Die Erweiterung Euro-
as wird in nur mehr 93 Tagen in Kraft treten. Mit dem
eitritt von zehn weiteren Ländern erfolgt ein gewaltiger
chritt, die Einigung Europas zu vollenden. Es steht fest:
amit sind Chancen und Risiken verbunden. Wir müssen
uch auf die vielfachen Ängste der Menschen – ob be-
echtigt oder unberechtigt – reagieren und sie ernst neh-
en. Es ist meine – und sicherlich auch unsere – feste
berzeugung, dass mittel- und langfristig die Chancen
berwiegen. Es gibt keine Alternative, in Europa Frie-
en, Freiheit und Wohlstand zu sichern. Größtes Pro-
lem bei der jetzigen Erweiterung ist der erhebliche
ohnunterschied und das Wohlstandsgefälle zwischen
en Beitrittsländern und Deutschland. Selbst bei einem
ohngefälle von l : 3 wird es insgesamt bei uns – vor al-
m in den Grenzregionen – zu Verwerfungen kommen.
Im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
ehmer ist deshalb die im Rahmen der Beitrittsverhand-
ungen vereinbarte Übergangszeit notwendig. Es ist fest-
elegt, dass Übergangsregelungen von bis zu sieben
ahren für die Herstellung des uneingeschränkten Rechts
uf Freizügigkeit der Arbeitnehmer getroffen werden.
it dem Gesetzentwurf über den Arbeitsmarktzugang
m Rahmen der Erweiterung muss dies nun rechtlich ab-
esichert werden. Solche Fristen dürfen nicht dazu füh-
en, dass ein Zusammenführen der Arbeitsmärkte behin-
ert oder sogar blockiert wird. Die jetzt vereinbarten
bergangsfristen müssen genutzt werden, das Zusam-
enführen der Arbeitsmärkte zu gestalten. Wir sollten
uch offen mit dieser Frage umgehen.
Die Übergangsregelungen sind für längstens sieben
ahre möglich. Schon nach zwei Jahren könnte beantragt
erden, diese Regelung nicht mehr fortzuführen. Wir
lle kennen den Druck aus Tschechien und Polen, aber
uch aus der Wirtschaft, die solche Regelungen nicht
ünschen oder darin Behinderungen sehen. Da nur we-
ige Länder solche Fristen haben, müssen die Auswir-
ungen insgesamt in Europa genau beobachtet und ge-
ürdigt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt den vorlie-
enden Entwurf des Gesetzes über den Arbeitsmarktzu-
ang im Rahmen der EU-Erweiterung mit. Es ist not-
endig, im weiteren Verlauf der Beratungen noch
erschiedene Fragen zu klären.
In dieser Woche hat die AG Wirtschaft und Arbeit der
DU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Leitung der
ollegin Dagmar Wöhrl und des Kollegen Karl-Josef
aumann mittelständische Unternehmen in den Grenz-
egionen besucht. Wir haben eindrucksvoll erfahren,
elche Chancen und Risiken die mittelständischen
7860 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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Unternehmer bzw. das Handwerk konkret sehen. Einer
der Unternehmer stellte klar fest, dass er für seine Bran-
che durch die Osterweiterung keine Chance sieht. Ein
anderer hat sich schon voll auf diese Situation einge-
stellt. Der Unternehmer hat seinen Betrieb nur wenige
100 Meter von der tschechischen Grenze entfernt. Durch
die vorbildliche Initiative der ARGE 28 unserer Grenz-
landkammern hat er im Nachbarland Tschechien Markt-
forschung betrieben und Kooperationspartner in
Tschechien gesucht. Er sieht für seine Produkte im
Nachbarland einen Absatzmarkt. Seine Bemühungen
könnten unterstützt werden, wenn er einen tschechischen
Arbeitnehmer beschäftigen dürfte. Dieser würde die
Sprachbarriere reduzieren, kennt den Markt in Tsche-
chien usw. Diesem zukunftsorientierten Unternehmen
kann mit diesem Gesetzentwurf nicht geholfen werden.
Da ein Schreiner aus Prag oder Pilsen weder Grenzgän-
ger oder Saisonarbeiter ist, fällt er unter die Regelungen
der Werkvertragskontingente. Nach meiner Auffassung
blockiert das deutsche Arbeitsmarktrecht die Vorberei-
tungsbemühungen eines Mittelständlers, die Chancen
der Osterweiterung zu nutzen.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird seit
Anfang der 90er-Jahre durch die Grenzgängerregelung
bereits praktiziert. Unter ganz bestimmten Voraussetzun-
gen erhält ein tschechischer Arbeitnehmer aus der
Grenzregion die Möglichkeit, bei uns zu arbeiten. Dazu
braucht er eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Ar-
beitserlaubnis.
Nun sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass ein Ar-
beitnehmer, der mindestens zwölf Monate ununterbro-
chen im Bundesgebiet gearbeitet hat, eine Arbeitserlaub-
nis auf Dauer erhält. Es ist zu klären, ob die Grenzgänger
dann eine unbeschränkte Arbeitsgenehmigung für das
gesamte Bundesgebiet erhalten. Bisher hatten diese Per-
sonen in der Regel eine befristete Arbeitserlaubnis, die
auf den Grenzlandkreis oder ein bestimmtes Unterneh-
men beschränkt war. Daraus folgend stellt sich die
Frage, ob der Familiennachzug mit dem unbeschränkten
Arbeitsmarktzugang auch für Grenzgänger gilt.
Nicht zuletzt ist auf einen weiteren wesentlichen
Punkt hinzuweisen: Bisher wurden Arbeitserlaubnisse in
der Regel befristet erteilt. Die Arbeitsämter hatten damit
die Möglichkeit, in bestimmten Zeitabschnitten die Ver-
einbarkeit mit dem deutschen Arbeitsmarkt zu prüfen.
Diese Kompetenz der Arbeitsverwaltungen entfällt mit
der unbefristeten Erteilung nach zwölf Monaten. Welche
Auswirkungen dies auf die regionalen Arbeitsmärkte
hat, muss in den Monaten nach dem Beitritt genau beob-
achtet werden.
Mit der Grenzgängerregelung haben wir mehr als ein
Jahrzehnt praktische Erfahrung. Es wäre sinnvoll und
wünschenswert, wenn uns die Bundesregierung darüber
berichten könnte, wie sich die Grenzgängerregelung in
der Praxis ausgewirkt hat, welche Erfolge erzielt wur-
den, was an der Umsetzung dieser Regelung verbessert
werden kann und ob vielleicht eine Ausweitung möglich
ist.
Zusammenfassend darf ich für die CDU/CSU-Frak-
tion feststellen:
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Erstens. Aufgrund der beschriebenen Tatsachen wird
ie Übergangsregelung begrüßt. Dem Gesetzestext kann
ach der Beratung zugestimmt werden.
Zweitens. Es ist eine aktive Gestaltung des Über-
angsprozesses notwendig, um die Arbeitsmärkte zu-
ammenzuführen. Dazu soll die Bundesregierung ent-
prechende Vorschläge unterbreiten. Wir bitten, die
ufgeworfenen Fragen im Rahmen des weiteren Bera-
ungsverfahrens zu beantworten. Nutzen wir auch dieses
esetz als Chance, die Osterweiterung zu gestalten.
Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Zum 1. Mai 2004 werden zehn weitere Mitglied-
taaten der Europäischen Union beitreten. Mit dem Bei-
rittsvertrag wurde festgelegt, dass das Recht von
rbeitnehmern auf Freizügigkeit innerhalb der Union
ür die Beitrittsstaaten mit Ausnahme von Zypern und
alta für einen Übergangszeitraum eingeschränkt wer-
en kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht
ie Bundesregierung von dieser Klausel Gebrauch. In
en ersten beiden Jahren nach dem Beitritt wird
eutschland aufgrund der angespannten Arbeitsmarkt-
age die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mit-
liedstaaten beschränken. Inwieweit nach diesem Zeit-
aum weitere Beschränkungen vorgenommen werden,
ird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Arbeits-
arktes entschieden werden.
Der freie Personenverkehr ist eine der durch das Ge-
einschaftsrecht garantierten Grundfreiheiten. Es ist
ielleicht das wichtigste Recht des Einzelnen in der
nion. Dieses Recht besitzen nicht nur Arbeitnehmer,
ondern auch andere Personengruppen wie etwa Studen-
en oder Rentner, im Grunde genommen alle EU-Bürger.
erade weil es um eines der wesentlichsten Grundrechte
eht, ist jegliche Einschränkung oder Beschränkung mit
roßer Sensibilität vorzunehmen. Dies gilt auch für die
enannten Übergangsbestimmungen.
Im Vertrag ist deshalb auch festgelegt, dass die EU-
ommission zwei Jahre nach dem Beitritt, also im Jahre
006, einen Bericht ausarbeiten wird, auf dessen Grund-
age der Rat eine Überprüfung der bestehenden Über-
angsregelungen vornimmt. Bis dahin wird auch in
eutschland zu entscheiden sein, ob für weitere drei
ahre Beschränkungen beibehalten werden sollen.
Die Übergangsregelungen sind kompliziert, was si-
her auch daran lag, dass man sie möglichst flexibel ge-
talten wollte. Das hat aber auch zur Folge, dass es für
rbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten ziemlich schwie-
ig wird, die Übersicht über die jeweilige Rechtslage zu
ehalten, weil jeder einzelne der derzeitigen Mitglied-
taaten jeweils eigene Regelungsmöglichkeiten hat.
nd: Die Einschränkung der Freizügigkeit betrifft nur
rbeitnehmer. Sie gilt nicht für Selbstständige, Studen-
en, Rentner oder Touristen. So können Selbstständige
us den Beitrittsländern schon ab Mai dieses Jahres in
eutschland einen Betrieb eröffnen. Auch aus diesen
ründen plädiere ich dafür, möglichst zügig auf diese
bergangsregelungen zu verzichten.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7861
(A) )
(B) )
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eines hinwei-
sen. Die Erweiterung der Europäischen Union ist auch
ein Signal an die mittel- und osteuropäischen Länder,
dass die künstliche Grenze des Kalten Krieges endgültig
überwunden ist. Die Erweiterung stabilisiert die enor-
men wirtschaftlichen und politischen Anpassungspro-
zesse der Beitrittsstaaten, die sie teilweise unter erhebli-
chen Belastungen ihrer Bürger durchgeführt haben.
Freiheit und Freizügigkeit waren dafür Triebfedern. Ge-
rade auch deshalb dürfen wir die Hoffnungen der Men-
schen nicht enttäuschen. Die Gemeinschaft wird erst
dann zu einer Gemeinschaft aller, wenn die Rechte und
Pflichten für alle gleich sind.
Dr. Claudia Winterstein (FDP): Prinzipiell haben
EU-Bürger in der Europäischen Union die freie Wahl
beim Ort des Arbeitsplatzes. Aber die alten Mitglied-
staaten können die Zuwanderung von Arbeitskräften aus
den neuen Beitrittsländern für zwei, nach Überprüfung
für fünf, insgesamt für maximal sieben Jahre begrenzen.
Das bedeutet, dass Bürger aus diesen Staaten in jedem
Fall eine Arbeitserlaubnis brauchen, die ihnen auch ver-
wehrt werden kann.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bun-
desregierung diese Möglichkeit nutzen. Die Beitrittsver-
träge mit den neuen Mitgliedstaaten erlauben allen bis-
herigen Mitgliedstaaten eine solche Beschränkung durch
Anwendung nationalen Rechts. Interessant ist aber, dass
längst nicht alle alten Mitgliedstaaten von dieser Mög-
lichkeit Gebrauch machen. In Großbritannien und Irland
beispielsweise wird die Freizügigkeit für Arbeitnehmer
sofort gelten, andere Mitgliedstaaten diskutieren die
Frage noch. Festgelegt auf eine zweijährige Schließung
des Arbeitsmarktes haben sich nur Deutschland, Öster-
reich, Frankreich und Finnland.
Für diejenigen Staaten, die ihren Arbeitsmarkt öffnen,
enthalten die Verträge eine Sicherheitsklausel, dass sie
die Beschränkung wieder einführen können, wenn es zu
ernsthaften Störungen des Arbeitsmarktes kommt. Man
sieht also: Es geht auch anders.
Die FDP hat sich immer, ob als Regierungspartei oder
in der Opposition, für den Beitritt unserer osteuropäi-
schen Nachbarn eingesetzt. Die Osterweiterung bietet
Chancen für Deutschland. Es ist Aufgabe der Politik, die
vorhandenen Ängste in der Bevölkerung aufzugreifen.
Natürlich wird es wird zu Strukturveränderungen kom-
men, und die sind auch mit Risiken verbunden.
Es wäre aber nicht richtig, die Ängste noch zu schü-
ren. Ich verweise auf die Erfahrungen mit der Süderwei-
terung der EU in den 80er-Jahren. Nach dem Beitritt
Griechenlands, Spaniens und Portugals wurde der deut-
sche Arbeitsmarkt nicht überschwemmt. Im Gegenteil,
heute leben und arbeiten mehr Deutsche in Spanien als
Spanier in Deutschland.
Wichtig ist, dass wir bei jeder Art von Übergangsfris-
ten unbedingt darauf achten, dass solche Regelungen fle-
xibel genug gehandhabt werden und dass sie so schnell
wie möglich auslaufen. Deshalb will ich hier schon ein-
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al deutlich machen: Sieben Jahre sind auf jeden Fall zu
ang!
Übergangsregelungen haben ihre Probleme. So sind
ie zum Beispiel alles andere als ein Beitrag zur Be-
ämpfung der Schwarzarbeit, im Gegenteil. Außerdem
ilt die Beschränkung auf Gegenseitigkeit. Alle Ein-
chränkungen, die wir den Beitrittsländern auferlegen,
reffen umgekehrt auch uns selbst. Und es ist auch eine
ffene Frage, ob nicht die vorhandenen Umgehungs-
öglichkeiten die gewollte Beschränkung letztlich ad
bsurdum führen.
Der entscheidende Punkt ist: Eine Übergangsfrist
etzt voraus, dass der Aufschub auch wirklich genutzt
ird, um Reformen durchzusetzen, damit der Arbeits-
arkt in Deutschland flexibler auf die veränderten Wett-
ewerbsverhältnisse reagieren kann. Sonst stecken wir
etztendlich nur den Kopf in den Sand.
Auf eines müssen wir bei dem Gesetzentwurf hier im
arlament auf jeden Fall hinwirken: Deutsche Unterneh-
en dürfen von diesen Einschränkungen nicht unnötig
ehindert werden. In der Anwendung der Erlaubnisrege-
ung brauchen wir Flexibilität. Es muss also auch Aus-
ahmen geben. Zum Beispiel müssen Unternehmen, die
renzüberschreitend tätig sind, die Möglichkeit zum
renzüberschreitenden Arbeitnehmeraustausch haben,
lso ihre ausländischen Arbeitskräfte eine Zeit lang auch
n Deutschland arbeiten lassen können. Ich glaube auch,
ass wir für die Bereiche Haushalt und Pflege Ausnah-
en brauchen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte-
angel herrscht.
Wenn die Bundesregierung schon nicht den Mut hat,
uf Übergangsregelungen zu verzichten, dann müssen
ie zumindest flexibel und von kurzer Dauer sein. Angst-
tarre statt Flexibilität bringt Deutschland nicht weiter.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Investitionszu-
lagengesetzes 2005 (Tagesordnungspunkt 16)
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Mit dem Investitionszulagengesetz 1999
erden bis Ende 2004 in den ostdeutschen Ländern in
esonderer Weise gefördert: erstens die Anschaffungs-
nd Herstellungskosten von Gebäuden und Ausrüstun-
en von Betrieben und zweitens Modernisierungsmaß-
ahmen und teilweise Neubauten von Mietwohnungen.
Das neue Investitionszulagengesetz klammert den
ietwohnungsbau völlig aus und konzentriert im Ge-
erbebereich die Investitionszulagen auf Erstinvestitio-
en von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und von
roduktionsnahen Dienstleistungen. Die Fördersätze
ind differenziert nach der Lage der Betriebsstätten. För-
erfähig sind 12,5 Prozent der Anschaffungs- und Her-
tellungskosten der begünstigten Investition der großen
etriebe – 15 Prozent im Förderrandgebiet – und 25 Pro-
ent für kleine und mittlere Unternehmen – 27 Prozent
7862 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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(B) )
im Förderrandgebiet, 20 Prozent in der Arbeitsmarktre-
gion Berlin. Außerdem werden Betriebsneubauten mit
12,5 Prozent – 15 Prozent im Förderrandgebiet – geför-
dert.
Prinzipiell geht es bei dem Gesetz um eine Fortfüh-
rung der Investitionszulage um zwei Jahre, bis Ende
2006. Danach findet keine Förderung statt, das heißt,
entweder müssen Investitionen in den Jahren 2005 und
2006 vollständig abgewickelt werden, um förderfähig zu
sein, oder es können nur Teilherstellungskosten geltend
gemacht werden.
Ich unterstütze die Fortsetzung der gewerblichen In-
vestitionszulage für zwei weitere Jahre. Allerdings
werde ich mich dafür einsetzen, dass sich die Förderung
der Gebäudeinvestitionen nicht nur auf Neubau bezieht,
sondern auch auf die Nutzbarmachung der vielen leer
stehenden, teilweise denkmalwerten Bestandsgebäude
im Osten. Die Förderung von Eigentumswohnungen im
Rahmen der Betriebsförderung halte ich nicht für not-
wendig.
Längerfristig halte ich für die betriebliche Investi-
tionszulage Folgendes für notwendig: Nicht mehr Ost-
deutschland, sondern Regionen mit mehr als 15 Prozent
Arbeitslosigkeit sollten besonders gefördert werden,
egal ob Ost oder West. Investitionszulage und die Ge-
meinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur sollten zu einem Instrument der direkten
Förderung zusammengeführt werden. Die Zulage oder
direkte Förderung muss stärker mit der Schaffung von
Arbeitsplätzen verknüpft werden. Sie muss mit der künf-
tigen, ab 2007 wirksamen Strukturfondsförderung der
EU harmonieren.
Lassen Sie mich aber noch etwas zur Investitionszu-
lage für Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnun-
gen in Ostdeutschland sagen. Diese sind mit dem Stadt-
umbauprogramm ab 2002 für die Altbausanierung und
die Denkmalsanierung in Kern-, Sanierungs- und Er-
haltungsgebieten auf 22 Prozent für Baukosten bis zu
1 200 Euro/m2 erhöht worden. Derzeit lassen das Fi-
nanz- und das Bauministerium gemeinsam eine Wir-
kungsanalyse über die Effekte der baubezogenen Inves-
titionszulage erstellen. Die Ergebnisse werden im April
vorliegen. Ich sehe die Abkoppelung der rein gewerbli-
chen) Zulage von der baulichen mit großer Sorge. Als
Haushälterin weiß ich auch, dass wir jeden Euro umdre-
hen müssen. Im Interesse der Stärkung der Innenstädte
halte ich das Instrument aber auch in den nächsten Jah-
ren für sehr wichtig. Die bauliche Investitionszulage ist
wesentlich sinnvoller als die Eigenheimzulage in der
Form, wie sie im Dezember im Vermittlungsausschuss
beschlossen wurde.
Die Eigenheimzulage stellt jetzt zwar Bestand und
Neubau gleich. Sie enthält als Bestandsförderung aber
keine Investitionsbindung. Gefördert wird auch der reine
Bestandserwerb, und das an jedem beliebigen Standort.
Ich meine, hier müssen wir wieder ran. Es kann nicht
das letzte Wort in Sachen Eigenheimzulage gesprochen
worden sein. Die Bauinvestitionsförderung muss kon-
zentriert werden auf die Eigenheimbildung in Innenstäd-
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en und die ökologisch und energetisch optimierte Er-
euerung der Altbaubestände – in Ost und in West.
afür müssen wir die Diskussion um die bauliche Inves-
itionszulage in den nächsten Wochen nutzen.
nlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
Zur Beratung des Antrags: Konzeption zur
Struktur und zur Finanzierung eines Osteuro-
pazentrums für Wirtschaft und Kultur jetzt
vorlegen (Tagesordnungspunkt 17)
Andrea Wicklein (SPD): Der Aufbau eines Osteuro-
azentrums für Wirtschaft und Kultur liegt in unser aller
nteresse. Ihr Antrag zeigt mir, dass wir inhaltlich nicht
eit auseinander liegen. Ich denke, wir sind uns darin ei-
ig, dass wir mit dem geplanten Osteuropazentrum für
irtschaft und Kultur eine Brücke schlagen wollen zwi-
chen Ostdeutschland und den neuen mittel- und ost-
uropäischen EU-Mitgliedstaaten. Wir wollen die ge-
einsamen Interessen und Kräfte bündeln und so zu
iner vertieften Integration beitragen. Wir wollen eine
tärkere kulturelle Zusammenarbeit pflegen und uns für
in besseres gegenseitiges Verständnis einsetzen.
Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung vom
6. Oktober 2002 verpflichtet, den europäischen Eini-
ungsprozess weiter voranzutreiben und die Erweiterung
nd Vertiefung der Europäischen Union in den Mittel-
unkt unserer Europapolitik zu stellen. Für Deutschland
ieten sich durch den Erweiterungsprozess große Chan-
en. Uns geht es vor allem darum, die politische und
irtschaftliche Teilung Europas auf Dauer zu überwin-
en und stabile Rahmenbedingungen für Frieden und
reiheit, Wohlstand und Solidarität zu schaffen.
Insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer wird
ie Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai
004 tief greifende Veränderungen mit sich bringen. Die
euen Bundesländer werden aus ihrer europäischen
andlage in das Zentrum des großen europäischen Bin-
enmarktes rücken. Daraus erwachsen enorme Chancen
ür deren wirtschaftliche Entwicklung. Diese Chance
üssen wir ergreifen, damit sich die Entwicklungsrück-
tände Ostdeutschlands weiter verringern und eine selbst
ragende wirtschaftliche Entwicklung in Gang kommt.
nd das ist auch im Interesse ganz Deutschlands.
Ostdeutschland hat das Potenzial, sich zu einer wett-
ewerbsfähigen Wirtschaftsregion in Europa zu ent-
ickeln. Diese Potenziale müssen wir konsequent nut-
en und ausbauen. Nach der EU-Osterweiterung wird
ich unser EU-Binnenmarkt nicht nur um 110 Millionen
eue Konsumenten erweitern, wir werden vor allem
uch kulturell dazugewinnen. Doch die Integration der
euen EU-Mitgliedsländer ist kein Automatismus. Wir
ind aufgefordert, den interkulturellen Dialog der Bürge-
innen und Bürger, der Unternehmer und der Wissen-
chaftler tatkräftig zu fördern. Und sicherlich müssen
ir auch dafür Sorge tragen, dass Vorurteile abgebaut
erden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7863
(A) )
(B) )
Deutschland ist schon heute einer der wichtigsten
Partner der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer,
ob in wirtschaftlicher oder in kultureller Sicht. Und ge-
rade die ostdeutschen Bundesländer werden durch ihre
geographische Nähe in besonderem Maße von der Er-
weiterung profitieren, wenn wir diese auch als Chance
begreifen.
Um die Entwicklung Ostdeutschlands hin zu einer
europäischen Verbindungsregion in besonderem Maße
zu unterstützen, haben wir im Koalitionsvertrag den
Aufbau eines Osteuropazentrums für Wirtschaft und
Kultur mit Sitz in einem der neuen Bundesländer verein-
bart. Diese Entscheidung nehmen wir sehr ernst; denn
wir wollen die bereits bestehenden Kompetenzen in den
Bereichen Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft in einer
solchen Einrichtung bündeln und damit „Ostdeutsch-
land“ mit seiner besonderen Mittel- und Osteuropakom-
petenz stärken. Ich finde, die Entscheidung für den Sitz
des Osteuropazentrums in den neuen Bundesländern ist
ein wichtiges Signal.
Bereits heute gibt es zahlreiche Kooperationen zwi-
schen Kammern und Verbänden, Gebietskörperschaften
und Kommunen, Hochschulen und Forschungseinrich-
tungen beiderseits von Oder und Neiße. Doch erst mit
dem Osteuropazentrum als Kommunikations-, Informa-
tions- und Koordinationsplattform können die vorhan-
denen Aktivitäten aufgegriffen, ausgebaut und weiter
verstärkt werden. Das Osteuropazentrum soll eine An-
laufstelle für all diejenigen sein, die Informationen
brauchen, ein Ort der Begegnung und des kulturellen
Austauschs. Wir wollen mit dem Osteuropazentrum vor
allem Kooperationsformen und Netzwerke gezielt för-
dern und dazu mit den bereits bestehenden Einrichtun-
gen eng kooperieren.
Gerade für die kleine und mittelständische Wirtschaft
in Ostdeutschland ist die Kooperation mit Wissenschaft
und Forschung auch in Richtung Osteuropa von existen-
zieller Notwendigkeit, um ihre Innovationsfähigkeit zu
erhöhen. Es ist daher auch eine wichtige Aufgabe des
Osteuropazentrums, solche Netzwerke und Initiativen zu
unterstützen.
Nun zum Sachstand: Vier ostdeutsche Bundesländer
haben ihr Interesse als Sitzland für das Osteuropazen-
trum bekundet und umfangreiche konzeptionelle Vor-
stellungen eingereicht. Im Rennen sind noch die beiden
Standorte Leipzig – Sachsen – und Frankfurt/Oder,
Brandenburg. Beide Bewerbungen zeichnen sich da-
durch aus, dass die Anbindung an die bestehenden
Hochschulstrukturen gegeben ist. Leipzig kann bereits
auf eine große Anzahl an Kooperationspartnern zurück-
greifen. Das Sitzland Sachsen grenzt zudem sowohl an
Polen als auch an Tschechien. Und Leipzig als Messe-
stadt hat bereits umfangreiche wirtschaftliche und kul-
turelle Erfahrungen mit Partnern aus Mittel- und
Osteuropa. Aber auch Frankfurt/Oder hat ein sehr über-
zeugendes und schlüssiges Konzept vorgelegt, in dem
auf zahlreiche Partner und viel Kooperationserfahrung
mit den mittel- und osteuropäischen Staaten verwiesen
wird, insbesondere auf die historischen Beziehungen in
das polnische Nachbarland hinein.
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Es handelt sich also aus meiner Sicht um wirklich
usgezeichnete und kreative Konzeptionen. Und wir
ollten großen Wert darauf legen, dass die Verhandlun-
en mit den Bewerberländern ernsthaft und fair geführt
erden. Es ist wichtig, sorgfältig das Für und Wider ge-
eneinander abzuwägen. Dieses offene Verfahren findet
m Übrigen auch die ausdrückliche Unterstützung mei-
er Fraktion, zumal es sich um sehr unterschiedliche
onzeptionen handelt. Es ist nachvollziehbar und rich-
ig, diese Entscheidung nicht auf die leichte Schulter zu
ehmen.
Das Ziel muss eine tragfähige und dauerhafte Lösung
ein. Das sage ich auch angesichts der umfangreichen
inanzierung des Osteuropazentrums. Schließlich müs-
en für den Aufbau und die Arbeit des Osteuropa-
entrums auch die entsprechenden finanziellen Mittel
ur Verfügung gestellt werden, vom Bund und dem Sitz-
and.
Doch gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle auch
it Nachdruck deutlich machen, dass der Prozess jetzt
ügig zum Abschluss gebracht werden muss. Die Zeit
rängt, denn der Termin der EU-Osterweiterung am
. Mai 2004 steht unmittelbar vor der Tür. Wir müssen
etzt dafür sorgen, dass das Osteuropazentrum seine
ichtige Arbeit bald aufnehmen kann. Dabei sind wir
uf dem richtigen Weg. Intensive Gespräche zwischen
em Bund und den Bewerberländern haben stattgefun-
en, die konzeptionelle Arbeit ist getan. Jetzt muss das
afür erforderliche Geld bereitgestellt werden, um die
oalitionsvereinbarung mit Leben zu erfüllen.
Wo Menschen grenzüberschreitend zusammenarbei-
en, da findet Begegnung statt, da werden Berüh-
ungsängste abgebaut und da wird letztlich die Teilung
uropas in Ost und West überwunden. Wenn es dem
steuropazentrum gelingt, beispielsweise die Zusam-
enarbeit der ostdeutschen Wissenschafts- und For-
chungseinrichtungen zu unterstützen, wenn es gelingt,
unge Forscherinnen und Forscher aus Mittel- und Ost-
uropa zusammenzubringen, dann wird von diesem Zen-
rum ein wichtiger Impuls insbesondere für die ostdeut-
che Entwicklung ausgehen.
Die Osterweiterung der Europäischen Union steht für
ie Überwindung der Teilung Europas. Den Ostdeut-
chen kommt aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen
ei diesem Prozess eine Schlüsselstellung zu. Jetzt
ommt es darauf an, die aus dem Prozess der europäi-
chen Integration erwachsenden Chancen aktiv wahrzu-
ehmen und sich den neuen Herausforderungen zu stel-
en.
Michael Kretschmer (CDU/CSU): Mit großer Be-
eisterung habe ich seinerzeit die Idee zur Gründung ei-
es „Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur“ in
hrem Koalitionsvertrag gelesen. Die Initiative von Mi-
ister Stolpe habe ich damals als ganz hervorragenden
nsatz für ein konkretes Projekt verstanden, mit dem
ir uns auf die Erweiterung der Europäischen Union
orbereiten und unseren Nachbarn zeigen, wie wichtig
ns die Verbindung mit ihnen ist. Ich war der Meinung,
ass der Bundesverkehrsminister schon aufgrund seiner
7864 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
Herkunft erkannt hat: Dieser Prozess wird kein Spazier-
gang. Und so sehr wir uns über den Beitritt unserer
Nachbarn auch freuen, wir müssen uns noch stärker vor-
bereiten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
von deutscher Seite intensivieren.
Seit einem Jahr verfolgen wir Ihre Arbeit an diesem
Thema. Vier Städte hatten sich als Standort für das ge-
plante Zentrum beim Bundesverkehrsministerium be-
worben. Neben Berlin und Greifswald haben Frankfurt/
Oder sowie Leipzig gute Ideen und überzeugende Kon-
zepte eingereicht.
Doch unsere Neugier und Begeisterung sind längst
gewichen, Ernüchterung ist eingekehrt. Berlin und
Greifswald sind bei einem Bewertungsverfahren ausge-
schieden – wieso, ist nicht nur den beiden Bewerbern
unbekannt.
So bedenklich, wie sich das ganze Verfahren seit bei-
nahe einem Jahr hinzieht, war bereits die Ausschreibung,
wenn man die überhaupt so nennen kann. Denn eine of-
fizielle Ausschreibung hat es nie gegeben. Am
9. Januar 2003 erklärte der ehemalige Staatssekretär
Gerd Harms in der „Lausitzer Rundschau“, er erarbeite
und koordiniere im Auftrag des Landes Brandenburg ein
Konzept für ein „Osteuropazentrum für Wirtschaft und
Kultur“. Erst nachdem auch andere Bundesländer Inte-
resse an der Ansiedlung eines solchen Zentrums geäu-
ßert und sich dafür beworben hatten, wurden die vier
Landesregierungen, aus denen zwischenzeitlich Interes-
senbekundungen vorlagen, im März aufgefordert, Kon-
zepte einzureichen.
Doch statt klare Vorgaben zu machen, las sich die
Aufforderung ungefähr so: Sagt mir mal, was so ein
Zentrum machen könnte, was das kosten würde und wie
viel ihr als Bundesland dazuzugeben bereit seid. Wir
schauen dann mal, was sich dann daraus machen lässt. –
Das ist nicht unbedingt ein übliches Verfahren und vor
allem keines, das Vertrauen schafft.
Außer Willensbekundungen ist in der Zwischenzeit
nicht viel passiert. „Die inhaltliche Aufgabenstellung
des Osteuropazentrums und seine Organisationsstruktur
bedingen einander. Die Bundesregierung befindet sich
hierzu noch in der Abstimmungs- und Planungsphase,
sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen ge-
troffen werden können. Eine Entscheidung über den
Standort wird erst zum Abschluss der Überlegungen ge-
troffen werden“. Das war die Antwort von Frau Staatsse-
kretärin Mertens aus dem Bundesverkehrsministerium
am 12. Februar 2003.
Drei Monate später, im Mai, schrieb uns Frau Staats-
sekretärin Gleicke, das Zentrum solle in Kooperation mit
Einrichtungen der Wirtschaft, kulturellen Vereinigungen
und nicht zuletzt wissenschaftlichen Institutionen zur
Stärkung der Beziehungen Deutschlands mit den mittel-
osteuropäischen Staaten beitragen. „Die Aufgabe des
Zentrums liegt primär also in der Vernetzung und Ver-
mittlung bestehender Aktivitäten an Dritte, ohne diese
Aktivitäten zu doppeln oder dazu in Konkurrenz zu tre-
ten.“
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Am 20. August 2003 hieß es dann in einer Pressemit-
eilung von Staatssekretär Braune: „Die vorbereitenden
rbeiten der Bundesregierung zur Errichtung eines Ost-
uropazentrums für Wirtschaft und Kultur sind bereits
eit vorangeschritten.“ Ziel sei es, durch den Aufbau
ieses Zentrums die Entwicklung Ostdeutschlands zu ei-
er europäischen Verbindungsregion zu unterstützen.
ie Bundesregierung wolle die endgültige Entscheidung
ber einen Standort noch im Herbst 2003 treffen.
Und Ende September, diesmal schrieb wieder Frau
taatssekretärin Gleicke: „Mit Blick auf die anstehende
sterweiterung der Europäischen Union hat die Bundes-
egierung beschlossen, ein Osteuropazentrum für Wirt-
chaft und Kultur einzurichten. Dieses soll als Schnitt-
telle fungieren und als solche die Information,
oordination und Kommunikation übernehmen und aus-
auen. Das Zentrum soll als Netzwerk in den Themen-
eldern Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft Motor und
ienstleister zugleich sein.“
Die Vorstellungen der Bundesregierung sind seit Fe-
ruar 2003 kein bisschen konkreter geworden. Es geht
m „Vernetzung“, hören wir, um eine Verbindungs-
egion Ost. Was sich aber genau hinter den Begriffen
erbirgt, welche konkreten Aufgaben dieses Osteuropa-
entrum übernehmen soll, wie es sich von bereits beste-
enden Einrichtungen unterscheidet, das ist ganz offen-
ar dem Stolpe-Ministerium selbst nicht klar.
So ist dann wohl auch zu erklären, warum eine Stand-
rtentscheidung für Herbst 2003 zwar angekündigt, aber
icht eingehalten worden ist. Und so erklärt sich auch,
arum eine Gründung zwar geplant, aber kein Titel im
aushalt 2004 dafür vorgesehen ist.
Die Bundesregierung hat kein Konzept und diesen
angel versteckt sie auch noch schlecht. Es wird staats-
ragend angekündigt, „die Bundesregierung will“, „die
undesregierung macht“. Aber was sie denn genau will,
ie sie es macht und von welchem Geld sie es bezahlt,
st ihr eben ganz und gar nicht klar. Klar ist hingegen,
ass die Bundesregierung die Osteuropaforschung sträf-
ich vernachlässigt hat. Statt mit Blick auf die Osterwei-
erung mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, hat die
undesregierung seit 1998 die Ausgaben kontinuierlich
urückgefahren: Flossen 1998 noch 11 Millionen Euro
n die Osteuropaforschung, waren es 2002 hingegen nur
och 7 Millionen Euro. Eine Vernetzung der vielen Ak-
eure, die in Deutschland um die Zusammenarbeit mit
ittel- und Osteuropa bemüht sind, ist ihr bis heute
icht gelungen. Hinter dem, was die Bundesregierung
orbereitend auf die Osterweiterung hätte tun müssen,
st sie weit zurückgeblieben. Daran ändert auch der
ille nichts, ein „Osteuropazentrum für Wirtschaft und
ultur“ zu errichten. Bereits der Planungsbeginn er-
olgte zu einem sehr späten Zeitpunkt. Doch in den ver-
angenen Monaten ist immer mehr die Frage zu stellen,
ie ernst es der Bundesregierung und Herrn Minister
tolpe mit dem Osteuropazentrum ist.
Aus meiner Sicht darf es vor allem angesichts der lee-
en Kassen keine Doppelung mit bestehenden Einrich-
ungen geben. Das Leistungsspektrum in diesem Bereich
st reichhaltig. Es gibt thematisch nur wenige Lücken.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7865
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(B) )
Das Problem ist vielmehr das von der Regierung über
Jahre hinweg reduzierte Budget an Projektmitteln. Über
1 000 Menschen arbeiten in der Osteuropaforschung.
Kammern und Verbände, kommerzielle Wirtschaftsbera-
tungen und gemeinnützige Vereine organisieren einen
beispiellosen Informationsaustausch. Die bestehenden
Einrichtungen müssen in neue Konzepte eingebunden
werden, weil sich die Institute nicht gegenseitig Konkur-
renz machen, sondern sich ergänzen und Lücken schlie-
ßen sollen.
Aus meiner Sicht ist deshalb im Hinblick auf die Neu-
gründung des „Osteuropazentrums für Wirtschaft und
Kultur“ vor allem eine Aufstockung der Projektmittel er-
forderlich. Die oft zitierte mangelnde Vernetzung der
verschiedenen Institutionen wird meines Erachtens über-
trieben. Allerdings existiert bis heute nicht eine einzige
wissenschaftlich fundierte Bedarfsanalyse zu so einem
Zentrum!
Die Notwendigkeit vorausgesetzt, macht eine Koordi-
nationsstelle ohne Projektmittel aus meiner Sicht keinen
Sinn. Ihre Überlegungen, so ein Zentrum mit einem Jah-
resbudget von 1,5 Millionen Euro zu führen, wovon
1,2 Millionen allein für Personal- und Verwaltungsaus-
gaben gebunden und lediglich 300 000 Euro für freie
Projektmittel veranschlagt sind, kann doch nicht Ihr
Ernst sein! Damit konstruieren Sie allerhöchstens ein
Callcenter, das nun wirklich niemand braucht.
Eine Relation „1 Million für Personal und 4 Millionen
Euro für Projekte“ wäre dagegen ein substanzieller Bei-
trag für die EU-Erweiterung und die Osteuropafor-
schung in Deutschland.
Und es gibt in der Tat noch einige lohnende Aufga-
ben, deren sich eine solche Einrichtung annehmen
könnte. So gibt es beispielsweise erheblichen Bedarf an
Lexika, an Handbüchern, Atlanten und Enzyklopädien in
der Osteuropaforschung. Ein Osteuropazentrum könnte
die Forschung und Publizierung anregen, koordinieren
und mit Projektmitteln finanzieren. Denkbar ist auch ein
Verzeichnis der kulturellen Leuchttürme in Ost- und
Mitteleuropa. Für die neuen Bundesländer gibt so etwas
schon, ein Blaubuch, das nicht nur die kulturelle Bedeu-
tung etwa der Wörlitzer Gärten belegt, sondern auch
Auskunft gibt über ihren Zustand und etwaigen Finanz-
bedarf.
Ein Novum wäre beispielsweise auch die Initiierung
eines europäischen Geschichtslexikons, in dem tatsäch-
lich in den verschiedenen Sprachen zu ein- und demsel-
bem Sachverhalt identische Beschreibungen und Ein-
schätzungen vermerkt sind. Ein solches gemeinsames
Lexikon wäre nicht nur eine lohnende Aufgabe für ein
Osteuropazentrum. Es wäre auch ein Symbol für das
neue Europa, das solche verbindenden Elemente drin-
gend braucht.
Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Mit der anste-
henden Erweiterung der Europäischen Union bietet sich
eine weitere Chance, die Teilung Europas zu überwinden
und gleichzeitig schrittweise das Wohlstandsgefälle zwi-
schen Ost und West zu verringern. Doch die Erweiterung
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irgt auch Ängste und Risiken für Deutschland in sich.
as ist keine revolutionäre Erkenntnis, das ist eine Tat-
ache.
Deutschland ist bereits jetzt innerhalb der EU der
ichtigste Handelspartner für die Beitrittsländer. Zwi-
chen 1994 und 2001 nahm die Wareneinfuhr um
78 Prozent zu, die Warenausfuhr um 171 Prozent.
aupthandelspartner sind Polen, Tschechien und Un-
arn. Das heißt, dass sich ungeachtet der weltweiten
irtschaftsflaute die wirtschaftlichen Beziehungen mit
en mittel- und osteuropäischen Ländern äußerst dyna-
isch entwickeln. Somit hat hinsichtlich der Im- und
xporte der Beitritt längst stattgefunden.
Problematisch ist das allerdings für viele ostdeutsche
irmen. Sie befinden sich zwar in räumlicher Nähe zu
en Beitrittsländern, werden aber bereits jetzt aufgrund
hres generellen Wettbewerbsrückstandes von der Kon-
urrenz aus den Altbundesländern abgedrängt. Zudem
ird vielen Mittelständlern angesichts des verschärften
ettbewerbs mit einem gewaltigen Lohngefälle sowie
eränderten Absatz-, Beschaffungs- und Arbeitsmärkten
ngst und bange. Gerade in den ostdeutschen Gegenden
ächst die Furcht vor der Billiglohnkonkurrenz aus Mit-
el- und Osteuropa. So macht beispielsweise das polni-
che Durchschnittseinkommen nur etwa ein Drittel der
stdeutschen Löhne und Gehälter aus.
Um solche Fehlentwicklungen und Schwächen insbe-
ondere für unsere ostdeutschen Bundesländer abzufedern
der abzubauen, bedarf es vor allem einer zielgenauen
nd konsequenten Förderung von grenzüberschreitenden
ooperationen auf lokaler und regionaler Ebene sowie
er Unterstützung entsprechender Institutionen und ge-
einsamer Lernprozesse. Denn unsere ostdeutschen Re-
ionen – betroffen sind besonders die Länder Mecklen-
urg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen – sollen
ich zu einer leistungsfähigen europäischen Verbin-
ungsregion entwickeln.
Dazu ist eine wissenschaftliche, qualitativ hochwer-
ige Beratung und Unterstützung notwendig. Dies ist nur
urch eine Institution möglich, die selbst wissenschaft-
ich arbeitet. Ziel muss sein, bestimmte grenzüberschrei-
ende Handlungsfelder so konsequent zu koordinieren,
ass eine gemeinsame Dienstleistungsgesellschaft – für
nternehmen und Kultureinrichtungen – erreicht wird.
Handlungsfelder könnten sein: die Stärkung und
rweiterung vorhandener deutschosteuropäischer Unter-
ehmensnetzwerke, der Aufbau von Kooperationsbezie-
ungen zwischen deutschen und osteuropäischen Messe-
tandorten, die Entwicklung touristischer Themenrouten
nd die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
kteuren auf dem Tourismussektor, ein Standortmarke-
ing und eine gemeinsame Vermarktung von Großvorha-
en mit überregionaler Bedeutung, Hochschulkoopera-
ionen und die Verknüpfung kultureller Angebote.
udem könnte durch die Förderung der Zusammenarbeit
egionaler Akteure die Innovationsfähigkeit und Wirt-
chaftskraft der Grenzregionen gestärkt werden.
Um den Unternehmen und Kultureinrichtungen den
ktuellen wissenschaftlichen Stand und eine qualifi-
ierte, hochwertige Beratung anbieten zu können, ist das
7866 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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Vorhalten eigener wissenschaftlicher Kompetenz unaus-
weichlich. Daher ist es ausgesprochen zu begrüßen, dass
es künftig nach dem Willen der Bundesregierung ein die
vielfältige Osteuropaforschung in Deutschland koordi-
nierendes Osteuropainstitut für Wirtschaft und Kultur
geben soll.
Doch der Wille allein reicht nicht. Es fehlt an Umset-
zung. Inzwischen muss man an der Ernsthaftigkeit
dieses Vorhabens wohl zweifeln, schaut man auf das
halbherzige und inkonsequente Vorgehen der Bundesre-
gierung.
Bis heute gibt es keine Standortentscheidung. Greifs-
wald, Berlin, Frankfurt/Oder und Leipzig hatten sich be-
worben. Frankfurt und Leipzig kämen offenbar in die
engere Wahl, hieß es in einer Mitteilung des Dresdner
Wirtschaftsministeriums aus dem letzten Jahr.
Das Profil eines solchen Zentrums ist nicht klar.
Finanzielle Mittel für ein Osteuropazentrum fehlen
im Bundeshaushalt 2004.
Das ist bedauerlich. Damit hat die Bundesregierung
bereits jetzt ihre Chance vertan, die vielen um Zusam-
menarbeit mit Osteuropa bemühten Akteure zu vernet-
zen, um auf diese Weise einen entscheidenden Beitrag
zur Vorbereitung Deutschlands sowie der Beitrittsländer
auf den Prozess der Osterweiterung zu leisten.
Wir fordern die Bundesregierung auf, zu erklären,
welche Aufgaben sie für eine nachhaltige Entwicklung
der Osterweiterung als wesentlich erachtet und welchen
Beitrag das zu gründende Osteuropazentrum leisten soll.
Weiterhin soll die Bundesregierung darlegen, wie dieses
Institut in das bestehende Netzwerk der Osteuropafor-
schung einbezogen werden und welches Alleinstellungs-
merkmal es haben soll. Schließlich fordern wir, für eine
solide Finanzierung zu sorgen.
Dazu gehört auch, der in Deutschland etablierten Ost-
europaforschung endlich den nötigen Respekt entgegen-
zubringen. Doch auch hier – wie in allen anderen
Forschungsbereichen – zeichnen sich Auswirkungen der
finanziellen Kürzungen ab. Stellen werden gestrichen
oder nicht mehr besetzt, und Instituten droht die Schlie-
ßung.
Damit missachtet die Bundesregierung nicht nur die
wissenschaftliche Leistung ihrer Akteure. Viel verhee-
render ist, dass sie mit ihrer Vorgehensweise den Aufbau
von Kooperationsbeziehungen, von Netzwerken und
führenden Positionen im jeweiligen Fachgebiet gefähr-
det oder gar nicht erst zulässt.
In weniger als 100 Tagen ist die EU-Osterweiterung
praktische Realität. Bringen wir das längst beschlossene
Osteuropazentrum doch bis dahin zumindest endlich auf
den Weg! Wir sollten keine Zeit mehr verlieren.
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu-
nächst möchte ich eine Erweiterung des Namens „Osteu-
ropazentrum“ vorschlagen: Ich erinnere daran, dass sich
einige der Beitrittsstaaten, die ab dem 1. Mai 2004 zum
Europa der 25 gehören werden, wie zum Beispiel Polen
oder die Tschechische Republik, immer der Mitte Euro-
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as zugehörig gefühlt haben und dies hatte sich auch
ährend der Jahre 1945 bis 1989 nicht geändert. Daher
alte ich die Verwendung der Bezeichnung „Mittelosteu-
opazentrum“ für angemessener und historisch korrekter.
Wir reden also heute über die geplante Einrichtung
ines Mittelosteuropazentrums für Wirtschaft und Kul-
ur, das gemäß des Koalitionsvertrages in dieser Wahl-
eriode eingerichtet werden sollte. Im vergangenen Jahr
raf sich hierzu mehrfach eine Arbeitsgruppe aus Vertre-
ern der Koalitionsfraktionen, um eine Konzeption zu er-
rbeiten, die im September 2003 in ein gemeinsames Pa-
ier mündete.
Ich gebe zu, dass ich heute glücklicher wäre, wenn
ir die Einrichtung des Mittelosteuropazentrums bereits
n diesem Jahr feiern könnten, zumal wir am 1. Mai
004 die neuen Mitgliedsstaaten in der EU begrüßen
erden. Zu meinem Bedauern ließ sich jedoch eine fi-
anzielle Absicherung im Haushalt 2004 nicht realisie-
en. Es scheint bis heute offensichtlich ein schwieriges
roblem darzustellen, das „Mittelosteuropazentrum“ ei-
em eindeutigen Haushaltstitel zuordnen zu können.
So wandert es schon seit einiger Zeit als „ungeliebtes
ind“ zwischen den Ressorts hin und her. Für mich ge-
ört es als Querschnittsaufgabe weder zum Bundesmi-
isterium für Wirtschaft und Arbeit noch zum Bundes-
inisterium für Bildung und Forschung, sondern in den
erantwortungsbereich des Bundesministers für Ver-
ehr, Bau- und Wohnungswesen, wo auch die Unterab-
eilung „Aufbau Ost“ angesiedelt ist.
Auch die CDU/CSU war sich offensichtlich noch
icht einig, denn noch vorletzte Woche erklärte sie den
usschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
bschätzung als federführend. Jetzt ist das „Mittelosteu-
opazentrum“ wieder beim Ausschuss für Verkehr, Bau-
nd Wohnungswesen angekommen und hier soll es nach
einer Ansicht auch bleiben.
Die EU-Osterweiterung stellt eine große Herausfor-
erung für unser Land und die neuen Bundesländer dar.
enn ab dem 1. Mai 2004 sind wir schlagartig nicht
ehr Grenzregion, sondern eine entscheidende Verbin-
ungsregion zu bedeutenden Wirtschafts- und Kultur-
egionen. Dies wird zu erheblichen strukturellen Ände-
ungen führen, denen wir uns stellen müssen und
erden.
Ich betrachte die EU-Osterweiterung als eine Chance
ür die neuen Bundesländer, ihre vorhandenen langjähri-
en Kompetenzen und Kontakte zu aktivieren und aus-
ubauen und diese Vorteile in großem Umfang für sich
u nutzen. Und um diesen Prozess der Kooperationen
nd der Entwicklung von Netzwerken zu begleiten und
u unterstützen, soll das „Mittelosteuropazentrum“ eta-
liert werden.
Das Zentrum soll in Zusammarbeit mit ökologisch
erantwortungsbewusst handelnden Einrichtungen der
irtschaft, mit kulturellen Vereinigungen und wissen-
chaftlichen Institutionen zur Stärkung der deutschen
eziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas bei-
ragen. Damit wollen wir die Wissenschaftslandschaft
stdeutschland mit ihren Kompetenzen stärken und der
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7867
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regionalen und lokalen Wirtschaft den Zugang zu den
Märkten des Erweiterungsraumes erleichtern.
Anderseits soll es auch den Beitrittsstaaten als eine
Anlaufstelle dienen, in der die ostdeutschen Erfahrungen
mit den europäischen Strukturen und Kompetenzen er-
fahren und weitergegeben werden können. Wir wollen,
dass das „Mittelosteuropazentrum“ die Entwicklung ei-
nes gemeinsamen Wirtschafts- und Kulturraum fördert
und in dessen Fortentwicklung begleitet. Dabei soll es
Aktivitäten und Informationen bestehender Institute und
wissenschaftlicher Einrichtungen bündeln und als An-
lauf- und Austauschstelle allen Interessierten offen ste-
hen.
Dass an der Einrichtung eines „Mittelosteuropazen-
trums“ großes Interesse besteht, zeigen die kompetenten
Bewerbungen der Standorte Greifswald, Frankfurt/Oder,
Berlin oder Leipzig. Die Überlegungen und Vorschläge
sind von hoher Qualität und fließen mit in unsere Kon-
zeption ein, wie es zu einem attraktiven Anlauf- und
Knotenpunkt entwickelt werden kann.
Auch wenn es noch keine Entscheidungen bezüglich
eines Standortes gibt, so möchte ich an dieser Stelle mei-
nem Wunsch Ausdruck verleihen, dass die besondere
Kompetenz und die besonderen Verdienste der Stadt
Frankfurt/Oder bei der Verwirklichung europäischer
Ideale Berücksichtigung finden mögen. In dieser Stadt
ist nicht erst seit heute konkret erlebbar, wie eine frucht-
bare Zusammenarbeit zwischen dem „alten“ Europa und
dem „neuen“ Europa der 25 aussehen kann.
Darauf freue ich mich und daher werde ich mich mit
meinen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass
das Kind „Mittelosteuropazentrum“ einerseits geliebt
und andererseits im Haushalt 2005 seinen festen Platz
finden wird.
Cornelia Pieper (FDP): Die FDP stimmt dem vor-
liegenden Antrag zu. Wir unterstützen ausdrücklich die
Absicht der Bundesregierung, ein Osteuropazentrum für
Wirtschaft und Kultur aufzubauen und in einem der
neuen Bundesländer anzusiedeln.
Leider ist es jedoch nur die Absicht, die unterstüt-
zenswert ist, nicht aber die Umsetzung. Das bisherige
Vorgehen der Bundesregierung in dieser Sache ist bei-
spielhaft für die Ankündigungspolitik von Rot-Grün.
Erst werden die großen – und manchmal ja auch richti-
gen und vernünftigen Ziele – verkündet und dann ge-
schieht nichts. Oder die Verantwortlichkeit wird erst ein-
mal an eine andere Stelle delegiert – in diesem Falle auf
besonders unverständliche, ja fast schon kuriose Weise:
Wer sich um das Osteuropazentrum bewerben wollte,
musste selber sagen, welche Aufgaben es erfüllen solle,
wie es zu finanzieren sei und welche Struktur es haben
könne. Mittlerweile liegen vier Bewerbungen vor und
die Bundesregierung ist – entgegen Ihrer Ankündung in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU von
Mai 2003 – nicht einmal in der Lage, das Verfahren wei-
ter zu betreuen und die notwendigen Entscheidungen zu
treffen. Ich frage mich: Ist es überhaupt richtig gewesen,
Herrn Bundesminister Manfred Stolpe zum Herrn des
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erfahrens zu machen? Oder hatte der Bundeskanzler
ich von vornherein darauf verlassen, dass auch dieses
orhaben im sprichwörtlichen Sinn „in den märkischen
and“ gesetzt werden sollte?
Aus meiner Sicht ist es jedoch an der Zeit, dass die
undesregierung Antworten auf die im vorliegenden
ntrag formulierten Fragen gibt und vor allem diese
ann auch als Leitlinien ihres Handelns versteht. Es ist
nverantwortlich gegenüber allen, die in der Osteuropa-
orschung tätig sind, und auch gegenüber allen, die von
en Fragestellungen unmittelbar betroffen sind, in dieser
rage keine Stellung zu beziehen.
Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung
or? Warum sind in den Haushaltsplan 2004 keine Mittel
ingestellt? Soll das Osteuropazentrum vollständig vom
und getragen werden oder gibt es weitere Träger? Soll
ich das Sitzland mit an der Finanzierung beteiligen?
ies alles sind Fragen, die eigentlich schon in einer Aus-
chreibung – die es niemals gab – hätten geklärt werden
üssen. Ich hatte das schon im Bildungs- und For-
chungsausschuss kritisiert.
Die FDP fordert, dass – nachdem wir heute über das
steuropazentrum im Parlament sprechen – diese Fra-
en erneut im Ausschuss für Bildung, Forschung und
echnikfolgenabschätzung auf die Tagesordnung gesetzt
erden, spätestens dann, wenn die Antworten der Bun-
esregierung vorliegen. Aber auch schon zuvor sollte
er Ausschuss durch den Staatssekretär, Kollegen
atschie, über die aufgeworfenen Fragen unterrichtet
erden. Was ist denn der aktuelle Stand des Auswahl-
erfahrens? Ist es richtig, dass zwei der Bewerber aufge-
ordert worden sind, ihre Konzepte zu überarbeiten? Wer
rifft die Entscheidung, welches das bessere ist? Ich
mpfinde es als ungeheuerlich, wie intransparent und
ern ab jeder parlamentarischen Mitgestaltung die ange-
ündigte Errichtung des Osteuropazentrums vor sich
eht.
Der Osteuropaforschung kommt mit der EU-Oster-
eiterung eine große Bedeutung zu. Deutschland und
nsbesondere die ostdeutschen Bundesländer nehmen
ierbei eine besondere Brückenfunktion ein, mit der wir
erantwortungsvoll umgehen müssen. Wir hoffen, dass
ir demnächst inhaltlich darüber diskutieren können,
elchen Beitrag ein Osteuropazentrum für Wissenschaft
nd Kultur bei dieser wichtigen Aufgabe leisten kann.
s ist unerlässlich, dass dieser Prozess mit höchstmögli-
her Klarheit und Transparenz vor sich geht.
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-
inisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Die
egierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vom
erbst 2002 die Bundesregierung mit dem Aufbau eines
Osteuropazentrums für Wirtschaft und Kultur“ beauf-
ragt. Diese Aufgabe wurde federführend beim Bundes-
inister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als
eauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundes-
änder angesiedelt.
Wir sind uns der Bedeutung dieser Aufgabe bewusst.
ie Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit den
7868 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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Staaten Mittel- und Osteuropas einen besonderen Stel-
lenwert bei. Mit der Überwindung der Teilung Europas
hat Deutschland eine geostrategische Position als mit-
teleuropäisches Brückenland wiedergewonnen. Die
Integration der mittel- und osteuropäischen Beitrittskan-
didaten in die Europäische Union wird von der Bundes-
regierung nicht nur begrüßt, sondern aktiv begleitet.
Gleichwohl ist nicht zu verkennen, dass die EU-Ost-
erweiterung eine große Herausforderung insbesondere
für die ostdeutschen Bundesländer darstellt. Ostdeutsch-
land hat die Chance, sich zu einer europäischen Verbin-
dungsregion fortzuentwickeln. Diesen Prozess hat die
Bundesregierung in den vergangenen Jahren durch er-
hebliche Investitionen in die Wirtschaftsförderung und
beim Infrastrukturausbau intensiv befördert.
Ein Osteuropazentrum für Wirtschaft und Kultur soll
gemeinsam mit wissenschaftlichen Institutionen, Ein-
richtungen der Wirtschaft und kulturellen Vereinigungen
zur Stärkung der deutschen Beziehungen zu den Staaten
Mittel- und Osteuropas beitragen.
Mit der Gründung des Zentrums soll der Netzwerkge-
danke zur Verknüpfung und Weiterentwicklung vorhan-
dener Aktivitäten aufgegriffen und unter den Stichwör-
tern Information, Kommunikation und Kooperation
umgesetzt werden. Die Aufgabenstellung setzt sich dem-
zufolge aus der Vernetzung und Vermittlung bestehender
Aktivitäten an Dritte zusammen, ohne diese Aktivitäten
zu doppeln und in Konkurrenz zu treten. Das Osteuropa-
zentrum soll als eigenständige Einrichtung etabliert wer-
den. Die Finanzierung ist zwischen Bund, Land und
Sitzort anteilig zu vereinbaren.
Im Sinne der Information soll das Zentrum im Rah-
men des auszuprägenden Netzwerkes über alle Informa-
tionen hinsichtlich der Kontakte zwischen Deutschland
und den MOE-Staaten verfügen beziehungsweise diese
vermitteln. Dazu bedarf es einer technischen Ausstat-
tung, die den Zugriff auf alle relevanten Datenbanken er-
möglicht und die Bereitschaft von deren Trägern, mit
dem Zentrum zusammenzuarbeiten. Denkbar sind auch
vom Osteuropazentrum initiierte und koordinierte Infor-
mationskampagnen beispielsweise zu den wirtschaftli-
chen, sozialen und rechtlichen Folgen der EU-Osterwei-
terung.
Der Kommunikationsgedanke greift die Idee auf, das
Osteuropazentrum als Zentrum der Begegnung zu eta-
blieren, um die im Bereich Mittel- und Osteuropa Tätigen
aus dem In- und Ausland zusammenführen. Die Begeg-
nung schließt Gedankenaustausch, Meinungsbildung,
Projektarbeit sowie Politik- und Unternehmensberatung
in Form von Kolloquien, Seminaren, Workshops, Hea-
rings, Podiumsdiskussionen, wissenschaftlichen Arbei-
ten, Gutachten und Studien ein.
Schließlich soll das Osteuropazentrum durch Koope-
ration Schnittstelle für Geschäftsanbahnungen und Kul-
turaustausch sein. Dazu stellt es einen Kontaktraum für
diejenigen dar, die einen oder mehrere Partner für Zu-
sammenarbeiten im wirtschaftlichen oder kulturellen
Bereich suchen.
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Gestatten Sie mir, Sie über den Stand des Verfahrens
u informieren. Bereits Ende 2002 wurde in meinem
inisterium eine Definition des Anforderungsprofils an
in zukünftiges Osteuropazentrum gestellt. Zugleich
ingen aufgrund der Festlegung im Koalitionsvertrag
nitiativbewerbungen des Freistaates Sachsen sowie der
änder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
nd Berlin ein. Daraufhin wurden die Staatskanzleien
ieser Länder gebeten, ihre Vorstellungen bis Mitte
pril zu präzisieren. Als Kriterien wurden die Aufga-
enstellung des Zentrums, seine Einordnung in den Kon-
ext bestehender nationaler Institutionen im Bereich der
usammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen
taaten, die Verknüpfung mit wissenschaftlichen Ein-
ichtungen innerhalb und außerhalb des Landes, Aufbau
nd Struktur des Zentrums und Finanzierung, insbeson-
ere Angaben zum Leistungsanteil des Bundeslandes
nd des Sitzortes genannt.
Ende April 2003 hat das BMVBW eine interministe-
ielle Arbeitsgruppe aus Bundeskanzleramt, Bundesbe-
uftragtem für Kultur und Medien, Auswärtigem Amt,
undesministerium für Finanzen, Bundesministerium
ür Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium für
ildung und Forschung zur Beratung der Länder-Präsen-
ationen eingeladen. Eine klare Präferenz wurde dabei
och nicht erkennbar. Daraufhin hat das BMVBW die
taatskanzleien Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-
orpommern sowie die Senatskanzlei Berlin um Nach-
esserung ihrer Konzepte gebeten. Zu diesen Vorschlä-
en wurden ausgewählte Experten um Stellungnahme
ebeten. Diese waren die Leitungen der Deutschen Ge-
ellschaft für Osteuropakunde DGO, der Südosteuropa-
esellschaft SOG, des Herder-Instituts Marburg, des Ost-
est-Wissenschaftszentrums Kassel, des Instituts für
egionalentwicklung und Strukturplanung Erkner, des
IHK, des Bundesamts für Bauwesen und Raumpla-
ung, des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der
eutschen im östlichen Europa, der Bundesagentur für
ußenwirtschaft und des Ostausschusses der deutschen
irtschaft. Durch Einbeziehung der genannten Institu-
ionen haben wir deren Integration in Meinungsbildung
nd Entscheidungsfindung sichergestellt.
Das Ergebnis des 10-köpfigen Expertenkreises war
ine Priorisierung der Standorte Frankfurt/Oder und
eipzig. Eine zwischenzeitlich erfolgte interne Mei-
ungsbildung meines Hauses bestätigte die Priorisierung
ieser beiden Standorte, ein Ergebnis, das in einer weite-
en Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe weiter-
egeben wurde.
In einem Round-Table-Gespräch Anfang September
003 wurde dieses Ergebnis mit den genannten Experten
ertieft. Daraufhin wurden die Staatskanzleien Branden-
urgs und Sachsens gebeten, Verhandlungspartner auf
rbeitsebene zu benennen. Zeitgleich wurde Berlin und
ecklenburg-Vorpommern das Ergebnis der Vorauswahl
ekannt gegeben. In einer ersten getrennten Verhand-
ungsrunde mit den Vertretern Brandenburgs und Sach-
ens wurden Konzept und Struktur des Zentrums erör-
ert, in einer weiteren Runde stand die Finanzierung im
ittelpunkt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7869
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Beide Länder wurden abermals zu einer schriftlichen
Präzisierung ihrer Vorstellungen aufgefordert. Hierzu ist
eventuell eine weitere Runde mit dem Expertenkreis ge-
plant. Das Ergebnis der Entscheidung wird dann veröf-
fentlicht. In einem nächsten Schritt erfolgt die Berufung
eines Gründungsbeauftragten.
Das neue Zentrum wird in die bestehende Wissens-
landschaft eingebunden. Mit Blick auf die Vielzahl und
thematische Breite der im Bereich Osteuropa tätigen
Einrichtungen soll das Osteuropazentrum nicht als kon-
kurrierende wissenschaftliche Einrichtung aufgestellt
werden. Vorhandene Kompetenzen bestehender Institute
sind für die Zusammenarbeit zu nutzen. Das Osteuropa-
zentrum ist explizit keine Forschungseinrichtung und
soll auch nicht zu einem „Blaue-Liste-Institut“ ausge-
baut werden.
Es soll an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kul-
tur und Wissenschaft die Chancen der EU-Osterweite-
rung für (Ost-)Deutschland aufspüren, Netzwerke mit
bestehenden Einrichtungen bilden und wirtschaftliche
und kulturelle Möglichkeiten der Kooperation ausloten.
Es soll praktisch den Prozess der EU-Osterweiterung
konstruktiv begleiten, das bestehende Wissen und die
vorhandenen Kontakte bündeln und für die alltägliche
Arbeit der Praktiker aufbereiten. Es soll quasi als Ser-
viceeinrichtung für alle interessierten Ansprechpartner
bereitstehen.
Vorhandene Einrichtungen im wirtschaftlichen und
kulturellen Bereich bilden wichtige Partner und ergän-
zen mit ihren Arbeiten den angestrebten Aufgabenbe-
reich des Osteuropazentrums. Sie bereichern die Arbeit
des Zentrums und sollen im Rahmen des Netzwerkes in-
tensiv eingebunden werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die dringlichen
Fragen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2384, Fragen 1 und 2):
Ist Florian Gerster nach Meinung der Bundesregierung
Opfer einer Kampagne gegen ihn geworden, und wenn ja,
welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammen-
hang die Rolle der Vorsitzenden des Verwaltungsrates der
Bundesagentur für Arbeit und stellvertretenden Vorsitzenden
des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Dr. Ursula
Engelen-Kefer?
Zur dringlichen Frage 1:
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat
in seiner Sitzung vom 24. Januar 2004 festgestellt, dass
sein Vertrauensverhältnis zum Vorsitzenden des Vor-
stands, Florian Gerster, gestört ist. Die Bundesregierung
nimmt zu dem Meinungsbildungsprozess des Verwal-
tungsrates nicht Stellung.
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ur dringlichen Frage 2:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Frau
r. Engelen-Kefer ihre Aufgabe engagiert wahrnimmt
nd über ein hohes Maß an Sachkunde in arbeitsmarkt-
olitischen Fragen verfügt.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerald Thalheim auf die
ragen der Abgeordneten Ursula Heinen (CDU/CSU)
Drucksache 15/2379, Fragen 1 und 2):
Stimmen die Äußerungen im Artikel des „TAGESSPIE-
GEL“ vom Dienstag, dem 20. Januar 2004 mit dem Titel
„Wirtschaft soll für dicke Kinder zahlen“, nach dem die Bun-
desregierung die Einrichtung eines Fonds für dicke Kinder
plant?
Wenn ja, wer soll in diesen Fonds einzahlen, und wer soll
über die Verwendung von Mitteln entscheiden?
u Frage 1:
Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen ist ein zu-
ehmendes Problem in unserem Land. Inzwischen ist je-
es 5. Kind und jeder 3. Jugendliche übergewichtig,
bis 8 Prozent der Kinder sind sogar stark übergewich-
ig. Die WHO spricht in diesem Zusammenhang bereits
on einer Epidemie.
Richtig ist, dass es Gespräche mit der Lebensmittel-
irtschaft und einer Vielzahl von Verbänden aus anderen
ereichen zur Bekämpfung des Übergewichts bei Kin-
ern gibt. Sollte die Lebensmittelwirtschaft bereit sein,
inen freiwilligen Fonds einzurichten, um Ernährungs-
ufklärung zu unterstützen, ist dies eine von vielen denk-
aren gemeinsamen Aktionen.
u Frage 2:
In den Gesprächen mit Wirtschaft und Verbänden
urden noch keine Entscheidungen gefällt.
nlage 9
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Frage
er Abgeordneten Tanja Gönner (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2379, Frage 3):
Welche quantitativen Angaben liegen der Bundesregie-
rung zum Export von werthaltigen Plastikabfällen nach China
vor, und wie werden hier Kontrollen durchgeführt, ob eine
ordnungsgemäße Verwertung im Sinne des Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetzes dieser Abfälle in China vollzogen
wird?
Bei den in Rede stehenden Kunststoffabfällen han-
elt es sich um ungefährliche Abfälle, die entsprechend
en Regelungen des Basler Übereinkommens der Ver-
inten Nationen und der Entscheidung des Rates der
ECD C(2001)107/FINAL in der europäischen Abfall-
erbringungsverordnung im Anhang E (Grüne Liste)
ufgeführt sind. Sie unterliegen damit grundsätzlich
einen besonderen abfallrechtlichen Einschränkungen,
7870 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
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Überwachungen oder Kontrollen; die Pflicht zur Durch-
führung eines Notifizierungsverfahrens wie für Abfälle
zur Beseitigung oder gefährliche Abfälle zur Verwer-
tung besteht deshalb nicht. Alle Abfallexporte werden
im Rahmen der allgemeinen abfallrechtlichen Überwa-
chung stichprobenartig von den zuständigen Behör-
den der Länder und des Bundes kontrolliert. Darüber
hinaus ist nach chinesischem Recht eine so genannte
Pre-Inspektion erforderlich, die von einer in Bremen
ansässigen Firma im Auftrag Chinas vor Abgang der
Lieferung durchgeführt werden muss.
Für nicht grün-gelistete Abfälle, also gefährliche und
andere notifizierungspflichtige Abfälle, besteht gemäß
Art. 16 der EG-Abfallverbringungsverordnung seit Ja-
nuar 1998 ein Exportverbot in Nicht-OECD-Staaten; der
Export solcher Abfälle nach China ist mithin verboten.
Die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fällgesetzes gelten für die Entsorgung von Abfällen in
China nicht; für den Export gilt die EU-Abfallverbrin-
gungsverordnung. Für gebrauchte Verkaufsverpackun-
gen, die zur Verwertung exportiert werden, gelten die
selben hohen Anforderungen an die Verwertung und den
Nachweis der Verwertung, einschließlich der stofflichen
Verwertung, wie für Verpackungen, die in Deutschland
verwertet werden. Unter anderem verlangen die für den
Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Länder
den Nachweis der Eignung der Verwertungsanlage.
Da grün-gelistete Abfälle nicht der abfallrechtlichen
Überwachung unterliegen, kann zur Quantifizierung der
Exportmengen nach China nur auf die Zollstatistik zu-
rückgegriffen werden. Danach wurden im Jahr 2002 ins-
gesamt 51 422,5 Tonnen im Wert von 9 637 000 Euro
nach China exportiert PET-Abfälle sind dem Zoll-Code
3915 90 XX zuzuordnen; für sie ergibt sich für 2002 eine
Exportmenge nach China von 1 700,3 Tonnen im Wert
von 655 000 Euro. Für das Jahr 2003 liegen noch keine
Zahlen vor, deshalb sind über die aktuellen Entwicklun-
gen der Exporte keine statistischen Aussagen möglich.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Klaus Scharioth auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2379, Fragen 6 und 7):
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um bei
einer Geiselnahme von deutschen Staatsbürgern im Ausland
die Betroffenen selbst angemessen an den entstehenden Fol-
gekosten zu beteiligen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zum Beispiel im Rah-
men einer Pflichtversicherung, deutsche Staatsbürger bei Aus-
landsreisen gegen Folgekosten terroristischer Aktivitäten ab-
zusichern?
Zu Frage 6:
Nach dem Konsulargesetz und dem Auslandskosten-
gesetz ist jeder, dem im Ausland in einer Notlage Hilfe
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eleistet worden ist, grundsätzlich zur Rückzahlung der
ntstandenen Kosten verpflichtet. Auch eine Geisel-
ahme kann eine solche Notlage darstellen.
u Frage 7:
Eine Pflichtversicherung gegen terroristische Risiken
m Ausland würde strengen rechtlichen, insbesondere
erfassungsrechtlichen Anforderungen unterliegen.
iese sind aus Sicht der Bundesregierung nicht erfüllt.
Im Übrigen werden am Markt bereits Versicherungs-
rodukte angeboten, die einen erheblichen Teil der als
olge terroristischer Gewalt auf den Einzelnen zukom-
enden Kosten, wie zum Beispiel Kosten für medizini-
che Behandlung und den Rücktransport, abdecken. Es
uss jedem Einzelnen überlassen bleiben, ob er sich ge-
en diese Kosten versichert oder – wenn er dies nicht
ut – gegebenenfalls selbst für sie aufkommen muss.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Fra-
en des Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen)
CDU/CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 8 und 9):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob
es sich bei den Exponaten der Ausstellung „Körperwelten“
von Gunther von Hagens unter anderem um Leichenteile von
Hingerichteten aus der Volksrepublik China handelt (verglei-
che „DER SPIEGEL“ vom 19. Januar 2004)?
Sieht die Bundesregierung ausfüllungsbedürftige Rege-
lungslücken im Strafgesetzbuch hinsichtlich des Schutzes von
Leichenteilen?
u Frage 8:
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über die
erkunft der in der Ausstellung „Körperwelten“ gezeig-
en Leichen beziehungsweise Leichenteile nicht vor.
uch die deutsche Botschaft in Peking hat hierzu keine
rkenntnisse.
u Frage 9:
Nein, derartige Regelungslücken sehe ich nicht. Ei-
em menschenunwürdigen nicht mehr tragbaren Um-
ang mit dem Körper eines verstorbenen Menschen be-
egnet bereits das geltende Recht. In erster Linie ist hier
168 des Strafgesetzbuches (Störung der Totenruhe) zu
ennen. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
der Geldstrafe. Außerdem ist auf § 189 des Strafgesetz-
uches hinzuweisen, der die Verunglimpfung des An-
enkens Verstorbener mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jah-
en oder mit Geldstrafe bestraft. Schutzgut dieser
orschrift sind das allgemeine Pietätempfinden und der
ber den Tod hinaus andauernde Achtungsanspruch ei-
es jeden Menschen. Für eine Absenkung der Strafbar-
eitsschwelle besteht keine Veranlassung.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7871
(A) )
(B) )
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Fragen des Abgeordneten Matthäus Strebl (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2379, Fragen 10 und 11):
Trifft es zu, dass, wie mehrere Zeitungen am 30. Dezem-
ber 2003 berichtet haben, die Bundesregierung plant, die Pfle-
gestufen 1 und 2 bei stationärer Versorgung folgendermaßen
zu kürzen: Pflegestufe 1 von bisher 1 023 Euro auf 500 Euro
und Pflegestufe 2 von bisher 1 279 Euro auf 1 000 Euro?
Ist es weiterhin richtig, dass die Bundesregierung gleich-
zeitig die Pflegestufe 3 in diesem Bereich von 1 432 Euro auf
1 500 Euro anheben wird?
Die Harmonisierung der Sachleistungsbeträge für
häusliche und stationäre Pflege ist Teil der Überlegun-
gen der Regierungskoalition für ein Gesamtkonzept zur
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Die meisten
Pflegebedürftigen wünschen, so lange wie möglich zu
Hause versorgt und betreut zu werden. Um dies zu er-
reichen, sind Maßnahmen zur weiteren Stärkung der
häuslichen Pflege erforderlich. Die Überlegungen der
Bundesregierung, welche Veränderungen in der Pflege-
versicherung notwendig und angemessen sind, sind bis-
her nicht abgeschlossen. Daher entbehren alle Spekula-
tionen, die über Veränderungen in den Zahlbeträgen für
die Pflegestufen 1 bis 3 angestellt werden, einer realen
Entscheidungsgrundlage.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
Frage der Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2379, Frage 12):
Trifft es zu, dass im Rahmen der Gesundheitsreform durch
die Gleichstellung der Sozialhilfeempfänger mit den gesetz-
lich Krankenversicherten rund 17 000 Sozialhilfeempfänger
im Januar eine Chipkarte für ihre Krankenbehandlung erhal-
ten müssen und diese im Rahmen der Ersetzung der Sozial-
hilfe durch das Arbeitslosengeld II Anfang 2005 durch die So-
zialämter wieder eingezogen werden müssen, und wenn ja,
wie hoch ist der finanzielle Mehraufwand, der den öffentli-
chen Kassen hierdurch entsteht?
§ 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes
(GMG) sieht vor, dass die Krankenkassen die Kranken-
behandlung für den dort näher beschriebenen Personen-
kreis übernehmen. Die Betroffenen erhalten eine Kran-
kenversichertenkarte, die sicherstellt, dass sie die
gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können, wie
die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
ohne dass sie selbst Mitglied werden. Um die Über-
nahme der Krankenbehandlung ab 1. Januar 2004 sicher-
zustellen, war die Ausgabe entsprechender Krankenver-
sichertenkarten erforderlich. Soweit ab Januar 2005 ein
Teil des von § 264 SGB V betroffenen Personenkreises
durch den Bezug von Arbeitslosengeld II Mitglied in der
gesetzlichen Krankenversicherung wird und hierdurch
eine Änderung der Statusbezeichnung auf der Kran-
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enversichertenkarte erforderlich wird, müssen die
eteiligten (Spitzenverbände der Krankenkassen und
pitzenorganisationen der Sozialhilfeträger) praktikable
ösungswege zum Austausch der Karten entwickeln.
chätzungen über den möglichen Verwaltungsmehrauf-
and aufgrund einer gegebenenfalls erforderlichen Um-
tellung der Krankenversichertenkarten zum Januar
005 sind derzeit nicht möglich.
nlage 14
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
ragen der Abgeordneten Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Drucksache 15/2379, Fragen 13 und 14):
Wie viele Krankenkassen haben im Jahre 2004 ihre Bei-
tragssätze um welche Prozentsätze gesenkt?
Wie viele Krankenkassen haben im Jahre 2004 ihre Bei-
tragssätze um welche Prozentsätze erhöht?
Die Beitragssätze der Krankenkassen für den Monat
anuar 2004 aus der amtlichen Statistik liegen erst An-
ang Februar vor. Aus anderen öffentlichen Quellen er-
eben sich die folgenden, vorläufigen Tendenzen: Zur
ahreswende 2003/2004 haben die größten, bundesweit
eöffneten Kassen Beitragssatzsenkungen durchgeführt
der beschlossen. Bis zum Frühjahr werden die Bei-
ragssätze bei fast allen Ersatzkassen niedriger liegen als
m vergangenen Jahr. Gleiches gilt für die Bundesknapp-
chaft. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen sind im
esentlichen aktuell stabile Beitragssätze auf dem Ni-
eau des Jahres 2003 zu verzeichnen. Es liegen zwei
eitragssatzsenkungsbeschlüsse zum 1. Januar und zum
. April 2004 von (einer mittleren und einer großen)
rtskrankenkassen vor. Bei den Betriebskrankenkassen
st die Lage sehr heterogen. Insgesamt haben zum 1. Ja-
uar 2004 Kassen mit rund 7 bis 9 Millionen Mit-
liedern (bzw. 9 bis 11 Millionen Versicherten) ihre
eitragssätze gesenkt. Zum 1. April/1. Mai sind bei wei-
eren Kassen mit etwa 9 bis 11 Millionen Mitgliedern
bzw. 13 bis 14 Millionen Versicherten) Beitragssatzsen-
ungen vorgesehen. Nahezu alle mitgliederstarken Kran-
enkassen haben öffentlich angekündigt, Beitragssatz-
enkungen im weiteren Jahresverlauf durchzuführen
zw. zu prüfen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden ha-
en zugesagt, die entsprechenden Vereinbarungen zur
ontrolle der Umsetzung der im GKV-Modernisierungs-
esetz vorgesehenen Einsparvolumina mit Nachdruck zu
eachten.
nlage 15
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die
rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos)
Drucksache 15/2379, Frage 15):
Wie viele Einzelpersonen und Verbände haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher aus welchen Gründen
7872 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
im Hinblick auf das Gesetz zur Modernisierung der gesetzli-
chen Krankenversicherung die Gerichte angerufen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen da-
rüber vor, ob und gegebenenfalls wie viele Einzelperso-
nen und Verbände Gerichte angerufen haben. Statistische
Erhebungen hierüber gibt es nicht.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache
15/2379, Fragen 16 und 17):
Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Berichte im
„FOCUS“ vom 12. Januar 2004 sowie in der „Süddeutschen
Zeitung“ vom 10. Januar 2004, dass bereits begonnene Schie-
neninfrastrukturprojekte eingestellt bzw. geschoben werden
sollen, und um welche konkreten Projekte handelt es sich
hierbei?
Wie geht die Bundesregierung mit der Tatsache um, dass
bei der Bahnreform 1994 die Auflösung der Holdinggesell-
schaften sowie die Bildung völlig voneinander getrennter Ak-
tiengesellschaften für Fahrweg, Personennahverkehr, Perso-
nenfernverkehr und Güterverkehr als zu prüfende Option
vorbehalten worden ist?
Zu Frage 16:
Aussagen zu den verfügbaren Bundesmitteln für
Schienenwegeinvestitionen im Jahr 2004 sind erst mit
der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes möglich. Im
Bereich der Bedarfsplanvorhaben ist eine Priorisierung
hinsichtlich deren Realisierung vorzunehmen. Diese
zwischen der Deutschen Bahn AG und Bund abzustim-
mende Priorisierung ist bisher noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der
möglichen Option einer Holdingauflösung nach § 2
Deutsche Bahn Gründungsgesetz Gebrauch zu machen.
Sie wird die Ergebnisse der von der Task Force „Zukunft
der Schiene“ durchgeführten Prüfung umsetzen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Fragen 18 und 19):
Aus welchen Gründen wurde die Vergabe des Forschungs-
und Entwicklungsvorhabens „Qualitätsoffensive im öffentli-
chen Personenverkehr – Verbraucherschutz und Kundenrechte
stärken“, das das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen auf der Grundlage des Beschlusses des
Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2002 (Bundestagsdruck-
sache 14/9671) ausgeschrieben und bereits vergeben hatte, zu-
rückgezogen?
Wie gedenkt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2002
(Bundestagsdrucksache 14/9671), der eine Bestandsaufnahme
unter anderem mit dem Ziel einer Verbesserung der haftungs-
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rechtlichen Situation von Fahrgästen gegenüber Verkehrs-
unternehmen bei mangelhafter Leistung fordert, umzusetzen?
u Frage 18:
Diskussionen im politischen Raum haben gezeigt,
ass allein die Unterstellung einer möglichen Abhängig-
eit des Auftragnehmers zu dem Arbeitgeber die Ergeb-
isse des Gutachtens diskreditieren bzw. infrage stellen
önnen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
ohnungswesen konnte diese Bedenken, auch um die
achliche Reputation des Auftragnehmers zu wahren und
ie Ergebnisse des Gutachtens nicht zu gefährden, nicht
gnorieren. Es musste davon ausgegangen werden, dass
s auch bei weiteren Arbeitsschritten zu Diskussionen
ommt, die dem mit dem Gutachten verfolgten Zweck
bträglich sind. Vor diesem Hintergrund war kaum noch
ermittelbar, dass das Gutachten im Wesentlichen als
aktensammlung lediglich eine Entscheidungshilfe des
undesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
esen sein soll und die notwendigen Schlussfolgerungen
n dem Bericht der Bundesregierung zu treffen sind.
u Frage 19:
Wegen des in der Antwort zur ersten Frage dargeleg-
en Zusammenhangs wird das Forschungsvorhaben neu
usgeschrieben. Das Forschungsvorhaben wird durch ei-
en Beirat begleitet werden. Auf Grundlage der For-
chungsergebnisse wird die Bestandsaufnahme mit dem
iel eines einheitlichen Verbraucherrechts im öffentli-
hen Personenverkehr erarbeitet werden.
nlage 18
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
bgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/2379, Frage 20):
Beabsichtigt die Bundesregierung – ähnlich wie in der
Schweiz – eine Liste zu veröffentlichen, in der die Airlines
bekannt gemacht werden, die häufiger oder durch besonders
grobe Sicherheitsmängel aufgefallen sind, und wenn nein, wa-
rum nicht?
Die Bundesregierung hat bisher – wie die meisten
U-Staaten auch – keine Listen veröffentlicht, in der
uftfahrtunternehmen bekannt gemacht werden, die
äufiger oder durch besonders grobe Sicherheitsmängel
ufgefallen sind. Die Veröffentlichung einer entspre-
henden Liste verbessert nach Meinung der Bundesre-
ierung nicht die Sicherheit im Luftverkehr und ist kein
eeigneter Weg, die Öffentlichkeit über die Zuverlässig-
eit von Luftfahrtunternehmen zu informieren. Sie birgt
ie Gefahr von Missverständnissen oder Fehlinterpreta-
ionen.
Auf EU-Ebene steht die Verabschiedung einer Richt-
inie über die verbindliche Einführung technischer Kon-
rollen an ausländischen Flugzeugen kurz vor dem
bschluss. In diesem Zusammenhang ist auch eine Re-
elung über Veröffentlichungsmodalitäten und -inhalte
u Fragen der Luftverkehrssicherheit ausländischer Luft-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7873
(A) )
(B) )
fahrtunternehmen vorgesehen, wobei ein Ausgleich so-
wohl der Interessen der Öffentlichkeit als auch der be-
troffenen Luftfahrtunternehmen angestrebt werden soll.
Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht be-
kannt, dass die Schweiz Listen mit auffälligen Luftfahrt-
unternehmen veröffentlicht. Die im Zusammenhang mit
dem Unfall des Luftfahrtunternehmens „Flash Air“ von
der Schweiz im Nachhinein veröffentlichten Untersu-
chungsberichte bezogen sich auf einen Einzelfall, der ein
Jahr zurücklag.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Frage 21):
Wann gedenkt die Bundesregierung nach der Entschei-
dung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 4 A 11.02 vom
15. Januar 2004, wonach der Bau der Bundesautobahn A 73
(Suhl–Lichtenfels) im Abschnitt Ebersdorf bei Coburg bis
Lichtenfels freigegeben wurde, den Bau des vorbenannten
Autobahnabschnitts zu beginnen, und sind hierfür ausrei-
chende Finanzmittel vorhanden?
Über konkrete Baudispositionen kann erst nach In-
Kraft-Treten des Haushaltsgesetzes 2004 und in Abstim-
mung mit dem Land Bayern entschieden werden.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2379, Fragen 22 und 23):
Welche Position vertrat die Bundesregierung auf dem
Treffen der Vertreter der großen EU-Länder am 8. Januar
2004, zu der der britische Wissenschaftsminister Lord David
Sainsbury seine Amtskolleginnen und Kollegen sowie Wis-
senschaftler auf dem Gebiet der Neutronenforschung eingela-
den hatte, um über das Projekt einer Europäischen Neutronen-
spallationsquelle (ESS, European Spallation Source) zu
beraten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich
mit Sitz in Grenoble eine Folgeeinrichtung des „ESS-Coun-
cil“ gründet, um den Bau einer Europäischen Neutronenspal-
lationsquelle vorzubereiten?
Zu Frage 22:
Der britische Forschungsrat CCLRC (Council for the
Central Laboratory of thc Research Councils) hatte im
Auftrag von Lord Sainsbury für den 8. Januar 2004 zu
einem internationalen Forum über Zukunftspläne für
künftige Neutronenquellen in Europa eingeladen, Vertre-
ter der Regierungen bzw. Forschungsräte aus Frankreich,
Italien, Spanien, Großbritannien und Deutschland nah-
men an dieser Sitzung teil. Der Stand der Projekte zum
Bau von Spallations-Neutronenquellen in den USA und
in Japan sowie zum Ausbau der Spallations-Neutronen-
quelle ISIS in Großbritannien wurde ausführlich von den
jeweiligen Projektleitern dargelegt. Außerdem berichte-
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en die Regierungsvertreter über die Situation in ihren
ändern.
Von den deutschen Vertretern wurde die Situation der
eutronenquellen in Deutschland geschildert. Die Ent-
cheidung der Bundesregierung vom Februar 2003 zu
euen Großgeräten, zu denen eine Europäische Spalla-
ions-Neutronenquelle nicht gehört, wurde erläutert.
rundlage dieser Entscheidung waren die Empfehlun-
en des Wissenschaftsrates vom November 2002, in de-
en er die KSS nicht zur Förderung empfohlen hatte.
u Frage 23:
Die ESS-Organisation hat sich im Jahre 2003 aufge-
öst. Der Vorsitzende hat eine Initiative ergriffen, um
ine neue Organisation zu bilden, die Next European
pallation Source Initiative (N-ESS-I). Er hat vorge-
chlagen, das Büro dieser Organisation am Institut Laue-
angevin (ILL) in Grenoble einzurichten. Der Bundesre-
ierung ist diese Initiative bekannt. Es ist nicht bekannt,
elche Einrichtungen konkret hinter dieser Initiative ste-
en und die Organisation finanzieren werden. Es ist in
edem Fall sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten
es ILL und der Initiative N-ESS-I klar abgegrenzt sind.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
en des Abgeordneten Michael Kretzschmer (CDU/
SU) (Drucksache 15/2379, Fragen 24 und 25):
Welche finanziellen Auswirkungen haben die von der
Bundesregierung vorgeschlagenen Neuordnungen im Bereich
Hochschulbau und Finanzierung der Forschungsorganisatio-
nen für den Bund und die einzelnen Bundesländer?
Wie wird der Ausschluss von grundfinanzierten Einrichtun-
gen aus der Projektförderung des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung – BMBF – (zusätzliche Projektförderung
des BMBF an institutionell geförderten Forschungseinrichtun-
gen) im Vergleich der verschiedenen Forschungsorganisationen
umgesetzt (vergleiche Schreiben des Staatssekretärs im Bun-
desministerium für Bildung und Forschung, Dr. Wolf-Dieter
Dudenhausen, vom 6. November 2003 an den Präsidenten der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz,
Prof. Dr.-Ing. E. h. Hans-Olaf Henkel)?
u Frage 24:
In der Antwort vom 4. Juni 2003 auf Ihre damalige
leich lautende Frage hat der Parlamentarische Staatsse-
retär Herr Christoph Matschie bereits ausgeführt, dass
ie einzelnen von der Bundesregierung vorgeschlagenen
aßnahmen zur Modernisierung der bundesstaatlichen
rdnung im Bereich von Bildung und Forschung im Zu-
ammenhang mit allen zur Föderalismusreform vorgese-
enen Maßnahmen gesehen werden müssen. Dabei geht
ie Bundesregierung davon aus, dass in der vom Deut-
chen Bundestag und vom Bundesrat im Oktober 2003
ingesetzten gemeinsamen Kommission zur Modernisie-
ung der bundesstaatlichen Ordnung eine Gesamtlösung
er Aufgaben- und Finanzierungskompetenzen erreicht
ird, die den Interessen sowohl des Bundes als auch der
7874 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
Länder Rechnung trägt. Insofern lassen sich beim gegen-
wärtigen Stand der Verhandlungen die finanziellen Aus-
wirkungen für den Bund einerseits und die Länder ande-
rerseits nicht bestimmen.
Zu Frage 25:
In dem von Ihnen genannten Schreiben von Herrn
Staatssekretär Dr. Dudenhausen werden institutionell ge-
förderte Forschungseinrichtungen nicht von einer Pro-
jektförderung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) ausgeschlossen. Hier wird vielmehr
klargestellt, dass zusätzliche Projektförderung an Helm-
holtz-Zentren, die Max-Planck-Gesellschaft und Blaue-
Liste-Einrichtungen weiterhin nur in besonders definier-
ten Einzelfällen gewährt wird. Um klare Leitlinien für
die Bewilligungspraxis zu schaffen, wurde im Einzelnen
definiert, wann eine BMBF-Projektförderung an diese
Einrichtungen begründet sein kann. Danach kann grund-
sätzlich Projektförderung an die genannten institutionell
geförderten Forschungseinrichtungcn in folgenden Fäl-
len bewilligt werden: Verbundprojekte mit Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft zur Erschließung der Res-
sourcen der Forschungseinrichtungen, wenn sie eine
erhebliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort
Deutschland haben; Beteiligung an Programmthemen in
Forschungsfeldern mit hoher Aktualität und Priorität; in
den Bereichen der Innovations- und Gründungsförde-
rung.
Die Projektförderung bei der Fraunhofer-Gesellschaft
wird als Teil des dortigen Finanzierungsmix im bisheri-
gen Umfang weitergeführt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christoph Matschie auf die Fra-
gen des Abgeordneten Werner Lensing (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2379, Fragen 26 und 27):
Wie ist der derzeitige Stand der Planungen der Bundesre-
gierung zur Einführung einer so genannten Ausbildungsplatz-
abgabe?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung unter Berücksichti-
gung der derzeitigen Sachlage den personellen Aufwand bzw.
die Kosten für die Verwaltung einer derartigen Ausbildungs-
platzabgabe ein?
Zu Frage 26:
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN, Franz Müntefering und
Krista Sager, haben mit Schreiben vom 19. Dezember
2003 die Bundesministerin für Bildung und Forschung
gebeten, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz über
eine Ausbildungsplatzabgabe zu erstellen, das sich an
mit diesem Schreiben übersandten Eckpunkten orientie-
ren soll. Ein ähnlich lautendes Schreiben mit der Bitte
um Unterstützung ging mit gleichem Datum an den Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit.
Der Entwurf einer Formulierungshilfe wird zurzeit im
BMBF erarbeitet. Die Bearbeitung ist angesichts der da-
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it verbundenen rechtlichen Probleme jedoch noch in
inem frühen Stadium. Im weiteren Verfahren wird in-
erhalb der Bundesregierung das Abstimmungsverfah-
en eingeleitet, um eine Klärung noch offener Rechts-
nd Sachfragen zu erreichen.
u Frage 27:
Zu den in der Frage angesprochenen Themen Verwal-
ungsaufwand und Kosten kann derzeit noch keine An-
abe erfolgen, da die Erarbeitung der zur Umsetzung der
ckpunkte der Koalitionsfraktionen erforderlichen mate-
iellen und verfahrensmäßigen Regelungen noch nicht
bgeschlossen ist. Da die Bundesregierung lediglich eine
ormulierungshilfe erarbeitet, kann die Frage im Übri-
en erst abschließend beantwortet werden, wenn der Ge-
etzentwurf der Koalitionsfraktionen vorliegt.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
bgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
Drucksache 15/2379, Frage 28):
Beabsichtigt die Bundesregierung in größerem Umfang
bundeseigene Wohnungen zu veräußern, und wenn ja, kann
sie ausschließen, dass es zu Verkäufen von bundeseigenen
Wohnanlagen, Teilstücken von bundeseigenen Wohnanlagen
oder auch einzelnen bundeseigenen Wohnungen im Bereich
der Landeshauptstadt München kommen wird?
Die Bundesvermögensverwaltung wird die Veräuße-
ung von bundeseigenen Mietwohnungen – auch in der
andeshauptstadt München – fortsetzen.
Den Interessen der Mieter trägt die Bundesregierung
urch folgendes Verfahren Rechnung: Eigentumsbildung
ür die Mieter hat in geeigneten Fällen Vorrang. Dies gilt
nsbesondere für den Verkauf von Einfamilienhäusern,
ber auch für geeignete Mehrfamilienhäuser. Den Mie-
erinteressen wird durch die mieterschützenden Regelun-
en des sozialen Mietrechts Rechnung getragen. Da-
über hinaus werden mit dem Käufer einzelfallabhängige
bergangsregelungen zum Schutz der Mieter vereinbart.
ie können einen zusätzlichen Kündigungsschutz sowie
inen Schutz vor Luxusmodernisierungen beeinhalten.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
bgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
Drucksache 15/2379, Frage 29):
Was hat die Bundesregierung veranlasst, im Februar 1999
die Verwaltungsvorschrift aus der Vorschriftensammlung
Bundesfinanzverwaltung Abschnitt VV 1032, wonach sich
die Mieten in bundeseigenen Wohnungen an der unteren
Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren haben,
aufzuheben?
Die angesprochene Verwaltungsvorschrift sah eine
eranführung der Mieten der bundeseigenen Wohnun-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7875
(A) )
(B) )
gen bis zur unteren Grenze der ortsüblichen Vergleichs-
miete vor. Diese Grenze wurde mit dem Erlass des Bun-
desministeriums der Finanzen vom 26. Februar 1999 aus
folgenden Gründen aufgehoben: Der weitaus größte Teil
der Bundesbediensteten muss sich, da der Bestand von
bundeseigenen oder von Bundesdarlehenswohnungen
nicht ausreicht, auf dem freien Wohnungsmarkt mit zum
Teil erheblich teurerem Wohnraum versorgen. Für mit
Bundesdarlehen geförderte Wohnungsfürsorgewohnun-
gen wurden mittlerweile überwiegend höhere Mieten
verlangt als für Bundesmietwohnungen. Mit dem Über-
gang zur ortsüblichen Vergleichsmiete wurde im Übri-
gen eine schon von der früheren Bundesregierung
getroffene Entscheidung umgesetzt. Der Bundesrech-
nungshof sowie der Rechnungsprüfungsausschuss des
Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages haben
diese Entscheidung begrüßt.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage der
Abgeordneten Hannelore Roedel (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Frage 30):
Wird die Bundesregierung die Verwaltungsvorschrift
aus der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung
Abschnitt VV 1032 für Ballungsräume mit extrem hohem
Mietniveau vor dem Hintergrund der bereits erfolgten
Mietpreissteigerungen wie zum Beispiel in München wie-
der in Kraft setzen, oder welche anderen Maßnahmen plant
die Bundesregierung zur Entlastung der betroffenen Mie-
ter?
Eine gesonderte Verwaltungsvorschrift des Bundes für
die Durchführung von Mietbildung und Mietanhebung
im Bestand der bundeseigenen Wohnungen in Ballungs-
räumen gibt es nicht Der angesprochene Abschnitt
VV 1032 der Vorschriftensammlung Bundesfinanzver-
waltung hat allgemeine Gültigkeit für die Verwaltung al-
ler Mietwohnungen des Bundes. Die Bundesregierung
plant keine Maßnahmen zur Entlastung der Mieter, deren
derzeitige Grundmiete des ortsübliche Niveau durch die
aktuelle Mietanhebung erreicht oder noch nicht erreicht
hat.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) (Drucksa-
che 15/2379, Fragen 31 und 32):
Welches Spendenaufkommen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Verkauf der Zuschlagsmarke
„50. Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ bis zum
31. Dezember 2003 erzielt, und mit welchem Spendenauf-
kommen wird im Jahr 2004 noch durch den Verkauf der Zu-
schlagsmarke gerechnet?
Welche Institutionen werden in welcher Höhe Finanz-
mittel aus den erwarteten Zuschlagserlösen aus dem Verkauf
der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksaufstandes am
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17. Juni 1953“ nach Kenntnis der Bundesregierung empfan-
gen?
u Frage 31:
Bis zum 31. Dezember 2003 wurde durch den Ver-
auf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksauf-
tandes am 17. Juni 1953“ ein Spendenaufkommen in
öhe von 918 175,55 Euro erzielt. Für das Jahr 2004
ind keine nennenswerten Einnahmen zu erwarten, da
er Großteil der Zuschlagsmarke bereits verkauft ist.
u Frage 32:
Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit dem
undespräsidialamt entschieden, dass die Zuschlagser-
öse aus dem Verkauf der Sonderbriefmarke „50. Jahres-
ag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ für die Bera-
ung und Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur
ingesetzt werden sollen. Die Mittel werden daher der
tiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur als zweck-
ebundene Spende zugewiesen, damit diese sie – zum
leineren Teil – für ihr Programm zur Förderung der Op-
erberatung einsetzt, zum größeren Teil mit dem Zweck
er Beratung und Unterstützung von Diktaturopfern an
ntsprechende Vereine weiterreicht. Die Stiftung zur
ufarbeitung der SED-Diktatur wird rund 65 Prozent
er Mittel an den Dachverband „Union der Opferver-
ände Kommunistischer Gewaltherrschaft“ (UOKG)
eiterreichen mit der Maßgabe, diese Mittel insbeson-
ere über die entsprechenden der UOKG angehörenden
ereine für die Beratung und Unterstützung von Opfern
er SED-Diktatur einsetzen zu lassen. Die Weiterver-
abe an die einzelnen Vereine von Diktaturopfern ob-
iegt dann der UOKG.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
bgeordneten Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU)
Drucksache 15/2379, Fragen 33 und 34):
Welche Institutionen haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung beantragt, Zuwendungen aus den Zuschlagserlösen des
Verkaufs der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksauf-
standes am 17. Juni 1953“ zu erhalten, und nach welchen Kri-
terien hat bzw. wird die Bundesregierung über die Verwen-
dung der Zuschlagerlöse entscheiden?
Welche Institutionen bzw. Personen waren außerhalb der
Bundesregierung an der Beratung über den Empfängerkreis
und die Verwendung der erwarteten Zuschlagserlöse aus dem
Verkauf der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des Volksaufstan-
des am 17. Juni 1953“ beteiligt?
u Frage 33:
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende
nstitutionen Zuwendungen aus den Zuschlagserlösen
es Verkaufs der Zuschlagsmarke „50. Jahrestag des
olksaufstandes am 17. Juni 1953“ beantragt: Vereini-
ung der Opfer des Stalinismus e. V. (VOS), Hilfsorga-
isation für die Opfer politischer Gewalt in Europa e. V.
HELP).
7876 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit dem
Bundespräsidialamt entschieden, dass die Zuschlagser-
löse aus dem Verkauf der Sonderbriefmarke „50. Jahres-
tag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953“ für die Bera-
tung und Unterstützung von Opfern der SED-Diktatur
eingesetzt werden sollen. Die Mittel werden daher der
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur als zweck-
gebundene Spende zugewiesen, damit diese sie – zum
kleineren Teil – für ihr Programm zur Förderung der Op-
ferberatung einsetzt, zum größeren Teil mit dem Zweck
der Beratung und Unterstützung von Diktaturopfern an
entsprechende Vereine weiterreicht. Die Stiftung zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur wird rund 65 Prozent
der Mittel an den Dachverband „Union der Opferver-
bände Kommunistischer Gewaltherrschaft“ (UOKG)
weiterreichen mit der Maßgabe, diese Mittel insbeson-
dere über die entsprechenden der UOKG angehörenden
Vereine für die Beratung und Unterstützung von Opfern
der SED-Diktatur einsetzen zu lassen. Die Weiterver-
gabe an die einzelnen Vereine von Diktaturopfern ob-
liegt dann der UOKG.
Zu Frage 34:
Außerhalb der Bundesregierung war an der Beratung
über die Vergabe der Mittel das Bundespräsidialamt be-
teiligt, das sich für die Herausgabe dieser Sonderbrief-
marke als Zuschlagsmarke besonders eingesetzt hat. Da-
neben wurde die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur beratend herangezogen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2379, Fragen 35 und 36):
Trifft es zu, dass Finanzdienstleister nach der neuen Ver-
gabeordnung über die Erhebung der Gebühren nach dem
Finanzdienstleistungsauffsichtsgesetz vom 17. Dezember
2003 eine jährliche Gebühr praktisch unabhängig von der
Größe eines Betriebes und des Umsatzes leisten müssen?
Wenn ja, wie rechtfertigt sich die Gebührensteigerung in-
nerhalb von 1,5 Jahren?
Zu Frage 35:
Die nicht durch Gebühren oder gesonderte Erstattung
gedeckten Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin) werden gemäß § 16 Finanz-
dienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) in Verbindung
mit § 5 ff. der Verordnung über die Erhebung von Ge-
bühren und Umlegung von Kosten nach dem Finanz-
dienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV) auf die
Aufsichtspflichtigen der drei Aufsichtsbereiche Versi-
cherungswesen, Kredit- und Finanzdienstleistungswesen
sowie Wertpapierhandel umgelegt. Für den Bereich Kre-
dit- und Finanzdienstleistungswesen erfolgt die Umlage
auf das einzelne Institut grundsätzlich nach dem Verhält-
nis zwischen seiner Bilanzsumme und der Summe aller
Bilanzsummen (§ 8 Abs. l Nr. l FinDAGKostV). Gleich-
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eitig werden Mindestbeträge erhoben, die sicherstellen
ollen, dass sowohl der Verursachergerechtigkeit als
uch der Leistungsfähigkeit der Institute Rechnung ge-
ragen wird. Die Mindestumlage der Finanzdienstleis-
ungsinstitute richtet sich zunächst nach der Art ihrer Er-
aubnis (3 500 Euro, 2 500 Euro bzw. 1 300 Euro gemäß
6 Abs. 4 FinDAGKostV). Dieser Betrag wird bei sehr
leinen Unternehmen mit einer Bilanzsumme unter
00 000 Euro auf die Hälfte reduziert (§ 6 Abs. 4 Buch-
tabe e FinDAGKostV). Ab einer Bilanzsumme von
50 000 Euro erhöhen sich diese Beiträge in Abhängig-
eit von der Höhe der Bilanzsumme des Finanzdienst-
eistungsinstitutes (§ 6 Abs. 5 FinDAGKostV).
Dieses Regelungssystem wurde nach Anhörung der
erbände und des Verwaltungsrates der BaFin bereits
it der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verord-
ung über die Erhebung von Gebühren und die Umle-
ung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungs-
ufsichtsgesetz vom 4. Juli 2003 (BGBl. I S. 1105)
ingeführt. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung
er Verordnung über die Erhebung von Gebühren und
ie Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleis-
ungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I
. 2745) wurden die Regelungen zwecks Vermeidung
on Härten bei kleinen Finanzdienstleistern dahin ge-
end modifiziert, dass die Halbierung der Mindestbei-
räge bei einer Bilanzsumme unter 100 000 Euro neu
nd weitere gestaffelte Mindestbeträge in Abhängigkeit
on der Bilanzsumme eingeführt wurden. Die neuen
wischenstufen greifen jetzt bei Bilanzsummen in Höhe
on 750 000 Euro bzw. 1 Million Euro.
Die BaFin hat die Vorauszahlungsbeträge für die Um-
age des Haushaltsjahres 2004 erstmals auf dieser
rundlage angefordert. Hierbei wurden auf 205 von
01 Finanzdienstleistungsinstituten die niedrigsten Min-
estbeiträge angewendet. Die Beiträge sind somit abhän-
ig von der Größe des Unternehmens.
u Frage 36:
Wie bereits ausgeführt, ist die Umlage der Finanz-
ienstleistungsinstitute abhängig von der Größe des Un-
ernehmens, weil diese an deren Bilanzsumme anknüpft.
nbeschadet dessen möchte ich Folgendes anmerken:
or der Neuregelung wurden die Kosten im Aufsichtsbe-
eich Kredit- und Finanzdienstleistungswesen im Ver-
ältnis 91 zu 9 Prozent auf die Kredit- und die Finanz-
ienstleistungsinstitute aufgeteilt. Der Mindestbetrag
elief sich auf 250 Euro. Diese in der Verordnung vorge-
ebene Kostenaufteilung zwischen Finanzdienstleis-
ungs- und Kreditinstituten wurde unter anderem
ufgegeben, da sie sich weder für die größeren Finanz-
ienstleistungsinstitute noch bei kleineren Finanzdienst-
eistungsinstituten im Hinblick auf den verursachten
ufsichtsaufwand als angemessen erwiesen hatte.
Durch die jetzige Anpassung der Mindestbeiträge soll
ewährleistet werden, dass die Finanzdienstleistungs-
nstitute möglichst ihren Anteil an den ihnen zuzuschrei-
enden Aufsichtskosten tragen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7877
(A) )
(B) )
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Frage 37):
Gedenkt die Bundesregierung in diesem Frühjahr einen
Gesetzentwurf für eine große Steuerreform mit radikaler Steu-
ervereinfachung vorzulegen?
Nein.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Frage des
Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Frage 38):
Lehnt die Bundesregierung weiterhin die Einführung eines
reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die von starken Umsatz-
einbrüchen betroffene deutsche Gastronomie ab, obwohl die
Europäische Kommission empfohlen hat, den Mitgliedstaaten
die Möglichkeit einzuräumen, den reduzierten Mehrwertsteu-
ersatz für die Gastronomie anwenden zu können, andere Mit-
gliedstaaten, wie zum Beispiel Frankreich, dies vehement be-
fürworten und im Hinblick auf die EU-Osterweiterung eine
weitere Verschärfung der Wettbewerbssituation zu erwarten
ist, und wenn ja, warum?
Ja. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung
durch den Bericht der Europäischen Kommission zu
dem Experiment „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf
arbeitsintensive Dienstleistungen“ bestätigt, aus dem
sich eindeutig ergibt, dass durch die Einführung ermä-
ßigter Umsatzsteuersätze weder positive Effekte im Hin-
blick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze noch auf die
Eindämmung der Schwarzarbeit erzielt werden können.
Vielmehr wird deutlich, dass der ermäßigte Umsatzsteu-
ersatz eine Steuersubvention ist. Die Bundesregierung
lehnt deshalb die Einführung eines ermäßigten Umsatz-
steuersatzes für Restaurationsumsätze auch weiterhin ab.
Bei Einführung des ermäßigten Steuersatzes in diesem
Bereich ergäbe sich im Übrigen ein Steuerausfall in
Höhe von 1,9 Milliarden Euro, der haushaltsmäßig nicht
zu verkraften wäre.
Das Umsatzsteuerrecht ist innerhalb der EU insbeson-
dere durch die Regelungen der 6. EG-Richtlinie weitest-
gehend harmonisiert. Umsätze im Gaststättengewerbe
(Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort
und Stelle) unterliegen EU-weit nach den derzeit gelten-
den Regelungen grundsätzlich dem allgemeinen Um-
satzsteuersatz. Allerdings können einige Mitgliedstaa-
ten – nicht aber Deutschland – und einige der zum
1. Mai 2004 der EU beitretenden zukünftigen Mitglied-
staaten übergangsweise für die Umsätze im Gaststätten-
gewerbe einen ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden.
Die Bundesregierung sieht – ebenso wie die ehema-
lige Regierung aus CDU/CSU und FDP – durch die un-
terschiedlichen Umsatzsteuersätze innerhalb der EU
keine Wettbewerbsnachteile zulasten der einheimischen
Gastronomiewirtschaft.
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nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
bgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
Drucksache 15/2379, Fragen 39 und 40):
Mit welcher Argumentation vertritt die Bundesregierung
gegenüber der EU-Kommission ihre Position, die EU-Erwei-
terung stringent vorantreiben zu wollen und zugleich das EU-
Ausgabenvolumen auf 1 Prozent der Wirtschaftsleistungen
(BNE) zu beschränken?
Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts des mehrfa-
chen Verfehlens der EU-Stabililtätskriterien hintereinander
und angesichts der diesbezüglich wiederholten Fehleinschät-
zungen, nun für die Folgejahre Einschätzungen fundierter
treffen zu können?
u Frage 39:
Die Bundesregierung sieht bei den Verhandlungen
ber den künftigen Finanzrahmen der erweiterten Union
b 2007 die Notwendigkeit, eine Kohärenz zwischen den
inanzpolitischen Spielräumen auf nationaler Ebene und
iner verantwortungsvollen Ausgabenpolitik auf Ge-
einschaftsebene herzustellen.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt erfordert von den
itgliedstaaten auf nationaler Ebene weitreichende
onsolidierungsrnaßnahmen und ist mit erheblichen
inschnitten verbunden.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Bundesre-
ierung unabdingbar, dass der künftige Finanzrahmen
er Union nicht vom Konsolidierungsprozess in den
itgliedstaaten ausgenommen werden kann. Vielmehr
uss sich das künftige Ausgabevolumen der EU ver-
tärkt an der Leistungsfähigkeit ihrer Mitgliedstaaten
usrichten.
Mit einem Finanzrahmen von nicht mehr als l Prozent
er Wirtschaftsleistung der erweiterten Union (Bruttona-
ionaleinkommen – BNE) stehen aus Sicht der Bundesre-
ierung ausreichend Finanzmittel für eine zukunftsfähige
eue Politikausrichtung in der Union zur Verfügung.
Die Begrenzung auf 1 Prozent der Wirtschaftsleistung
edeutet nämlich kein Einfrieren des Finanzvolumens,
ondern einen Anstieg gegenüber einem EU-Haushalt
on heute rund 100 Milliarden Euro auf rund 150 Mil-
iarden Euro im Jahr 2013. Künftige EU-Haushalte neh-
en damit in vollem Urnfang am wirtschaftlichen
achstum der erweiterten Union teil.
Selbst bei einer Begrenzung auf l Prozent des EU-
NE würden die deutschen Abführungen an den EU-
aushalt von derzeit rund 22 Milliarden Euro auf rund
3 Milliarden Euro im Jahr 2013 steigen. Dies verdeut-
icht die Bereitschaft der Bundesregierung, ihren Beitrag
u einer zukunfts- und wachstumsorientierten Union zu
eisten.
u Frage 40:
Den Projektionen für die Entwicklung der Referenz-
erte nach dem Europäischen Stabilitäts- und Wachs-
umspakt liegt die jeweils aktuelle Projektion der
7878 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) )
(B) )
Bundesregierung über die gesamtwirtschaftliche Ent-
wicklung zugrunde.
Die Schätzung der Bundesregierung ist im Kontext
mit den Prognosen der führenden Wirtschaftsfor-
schungsinstitute und des Sachverständigenrates und in-
ternationaler Organisationen zu sehen. Die Projektionen
liegen im Allgemeinen nahe beieinander und unterstel-
len eine ähnliche konjunkturelle Entwicklung.
Für die jüngste Vergangenheit gilt dabei generell: Die
Abweichungen bei der Schätzung des realen Bruttoin-
landsprodukts waren relativ gering. Für die Haushalts-
aufstellung ist aber die Entwicklung des nominalen In-
landsprodukts wichtiger. Alle Prognostiker haben dabei
die Stabilität der Preise unterschätzt, also die Inflation
überschätzt. Die Bundesregierung bewegt sich mit ihren
Projektionen üblicherweise innerhalb des Prognose-
spektrums der anderen Institutionen. Die größten Abwei-
chungen zwischen Schätz- und Ist-Ergebnis zeigen sich
vor allem in Rezessionsjahren. Hier zeigt sich, dass alle
Institutionen Rezessionen und anhaltende Stagnations-
phasen im Allgemeinen nicht oder nicht in vollem Aus-
maß vorhersehen. Insofern stehen auch die Projektionen
zur Entwicklung des Maastricht-Defizits immer unter
Konjunkturvorbehalt. Die gesamtwirtschaftliche Voraus-
schätzung liefert auch die entscheidende Basis für die
Projektionen des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Da-
mit sind – neben der Bundesregierung – alle wesentli-
chen Institutionen vertreten, die fachlich fundierte Vor-
hersagen zur Entwicklung des Steueraufkommens
erstellen können: Vertreter aller führenden Wirtschafts-
forschungsmstitute, des Sachverständigenrates, der Bun-
desbank, aller Bundesländer und der kommunalen Spit-
zenverbände. Die im Konsens der Mitglieder erzielten
Ergebnisse beeinflussen die Schätzung zum Maastricht-
Defizit wesentlich; die Schätzung erfolgt somit auf einer
abgestimmten und fundierten Basis.
Die Bundesregierung wird ihre Projektionen auch in
Zukunft auf fachlich fundierte Voraussagen über die
konjunkturelle Entwicklung stützen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen
des Abgeordneten Georg Girisch (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Fragen 41 und 42):
Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu, die nördli-
che Oberpfalz (Stadt Weiden, Landkreise Neustadt/WN und
Tirschenreuth) als eine „Innovationsregion“ zu benennen,
nachdem die Bayerische Staatsregierung (zum Beispiel in den
Oberpfälzer Nachrichten vom 19. Januar 2004) öffentlich an-
gekündigt hat, die Bewerbung dieses Gebietes als Modellre-
gion gegenüber der Bundesregierung zu unterstützen?
Nach welchen Kriterien soll die Festlegung der „Innova-
tionsregionen“ erfolgen, und welches Gewicht hat in diesem
Zusammenhang die Zusicherung des Bundeskanzlers Gerhard
Schröder vom Dezember 2000 in Weiden, ein Grenzgürtelpro-
gramm für die bayerischen Gebiete entlang der EU-Erweite-
rungsgrenze aufzulegen?
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u Frage 41:
Die Bundesregierung begrüßt generell die Bereit-
chaft von Regionen, sich als Innovationsregion zu be-
erben. Das gilt auch für die nördliche Oberfalz.
u Frage 42:
Die Kriterien für die Teilnahme werden derzeit erar-
eitet. Sie werden mit der Aufforderung zur Teilnahme
eröffentlicht werden. Das Projekt „Innovationsregio-
en“ ist von anderen Programmen gesondert zu beach-
en, insbesondere auch von den ergriffenen Maßnahmen
ur regionalpolitischen Flankierung der EU-Osterweite-
ung.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage des
bgeordneten Uwe Schummer (CDU/CSU) (Drucksa-
he 15/2379, Frage 43):
Gedenkt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Bezie-
hungen zu China auszuweiten, und welchen Stellenwert haben
dabei die grundlegenden Menschenrechte wie das Verbot von
Kinderarbeit und Zwangsarbeit?
Deutschland und China verbinden lange und tradi-
ionsreiche Wirtschaftsbeziehungen. Dabei genießt die
eutsche Wirtschaft in China einen besonders guten Ruf
ls kompetenter Partner in wichtigen Technologie-,
mwelt- und Infrastrukturbereichen. Die dynamische
ntwicklung des deutschen Exports in den letzten Jah-
en mit zweistelligen Steigerungsraten (zum Beispiel
002 mit + 19,6 Prozent, 1. Halbjahr 2003 mit
29,9 Prozent) hat dazu geführt, dass China unser
rößter Handelspartner im asiatisch-pazifischen Raum
och vor Japan geworden ist. Andererseits ist Deutsch-
and mit Abstand Chinas wichtigster Handelspartner in
uropa und im Technologie- und Investitionsgüterbe-
eich zugleich eine strategische Alternative zu Chinas
aupthandelspartnern Japan und USA. Die Bundesre-
ierung gedenkt, die deutsche Wirtschaft bei ihren Akti-
itäten auf dem dynamischen und stark wachsenden
hinesischen Markt weiter und verstärkt zu unterstüt-
en. Dabei geht die Bundesregierung von der Prämisse
us, dass weltweiter Handel und grenzüberschreitende
nvestitionen zu den wichtigsten Voraussetzungen für
achstum, Beschäftigung und Wohlstand in Deutsch-
and gehören. Unsere strategischen Überlegungen kon-
entrieren sich dabei auf folgende Prioritäten: Erhal-
ung und Ausbau des ersten Ranges Deutschlands als
uropäischer Wirtschaftspartner Chinas; Verbesserung
er Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmensak-
ivitäten in China; Förderung marktwirtschaftlicher Re-
ormen in China; Unterstützung der Tendenzen zu wirt-
chaftlicher Integration in Ostasien. Auf diesem
intergrund verfolgt die Bundesregierung – kurz-, mit-
el- und langfristig – fünf Ziele. 1. Wir wollen in China
eue Partner finden und dadurch unsere Wirtschafts-
eziehungen auf eine breitere Grundlage stellen. Des-
alb messen wir der Entstehung eines wettbewerbsfähi-
en Privatsektors große Bedeutung bei. 2. Deutsche
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004 7879
(A) )
(B) )
Unternehmen sind bereit, an der nach dem WTO-Bei-
tritt Chinas notwendigen Modernisierung der chinesi-
schen Industrie mitzuwirken. 3. Die deutsche Wirt-
schaft ist daran interessiert, in China am Aufbau eines
leistungsfähigen Dienstleistungswesens teilzunehmen,
insbesondere in den Bereichen Handel, Banken, Versi-
cherungen, Telekommunikation, Logistik. 4. Die deut-
sche Wirtschaft ist ein kompetenter Partner für die Ent-
wicklung der Infrastruktur, des Umweltschutzes und
kommunaler Versorgungsleistungen. 5. Ein bedeuten-
des Potenzial für die Entwicklung unserer bilateralen
Wirtschaftsbeziehungen eröffnen moderne Hochtechno-
logien. Diese Strategie und Ziele der deutsch-chinesi-
schen Wirtschaftsbeziehungen sind durch die Reise des
Bundeskanzlers nach China vom Dezember 2003 bestä-
tigt worden.
Die Achtung der Menschenrechte in der VR China
ist für die Bundesregierung in ihren Beziehungen zu
China von großer Bedeutung. Sie misst der Ächtung
der Kinderarbeit sowie der Abschaffung der Adminis-
trativhaft hohen Stellenwert bei. Eine Form dieser Ad-
ministrativhaft – „Umerziehung durch Arbeit“ – sieht
explizit vor, dass politische Dissidenten als „antisozia-
listische“ und „parteifeindliche“ Elemente bis zu vier
Jahre in ein Arbeitslager geschickt werden können,
ohne dass ein Gericht die Vorwürfe geprüft hat, Die
andauernd schwierige Lage der Menschenrechte in der
VR China ist Gegenstand genauer Beobachtung der
Bundesregierung. Trotz feststellbarer Fortschritte wer-
den die Menschenrechte nicht hinreichend beachtet.
Hier setzt die Bundesregierung mit ihrem Menschen-
rechtsdialog im bilateralen und ebenso im EU-Rah-
men an. Auch der 1999 initiierte Rechtsstaatsdialog
trägt dazu bei, rechtsstaatliche Strukturen zu stärken
und damit Defizite im Bereich der Menschenrechte
abzubauen. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung
alle Foren, um ihre Menschenrechts-Positionen chine-
sischen Gesprächspartnern gegenüber deutlich zu ma-
chen.
Kinderarbeit ist in der VR China seit dem Jahr
1991 offiziell verboten. Ab dem 1. Dezember 2002
wurden in einem Erlass des chinesischen Staatsrates
die Tatbestände sowie das Strafmaß bei Verstößen ge-
gen das Kinderarbeitsverbot deutlicher beschrieben
und verschärft. Im Jahre 2003 erließ der Oberste
Volksgerichtshof die für nachgeordnete Justizbehör-
den bindenden neuen juristischen Auslegungen des
Tatbestandes von „gefährlicher Kinderarbeit“. Arbeit-
geber, die Jugendliche unter 16 Jahren für schwere
körperliche Arbeit oder Tätigkeiten heranziehen, wer-
den künftig mit bis zu sieben Jahren Gefängnis be-
straft. Die VR China hat die ILO-Konvention 138, die
das Mindestalter von 16 Jahren vorschreibt, und die
ILO-Konvention 182, die die schlimmsten Formen der
Kinderarbeit verbietet, ratifiziert. Der Erfolg der Um-
setzung hängt allerdings von den Arbeitsbehörden und
deren Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen
ab. Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren ist
in China verboten, jedoch ist es in ländlichen Provin-
zen zulässig, Kinder ab dem Alter von 13 Jahren le-
gal zu beschäftigen, wenn für diese keine Möglichkeit
des Schulbesuches gegeben ist.
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nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
bgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksa-
he 15/2379, Fragen 44 und 45):
Welche Auswirkungen der EU-Osterweiterung sieht die
Bundesregierung auf die Chancen deutscher Busunternehmen,
insbesondere des Mittelstandes, bei öffentlichen Ausschrei-
bungen auf europäischer Ebene?
In welchem Umfang werden nach Auffassung der Bundes-
regierung deutsche Busunternehmen nach der EU-Osterweite-
rung durch die Tätigkeit von Busunternehmen aus den EU-
Beitrittsländern in Deutschland vom Markt verdrängt werden?
u Frage 44:
Die EU-Osterweiterung ist für die gesamte deutsche
irtschaft mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen
rgeben sich für Busunternehmen insbesondere des Mit-
lstandes durch den ungehinderten Zugang zu den Märk-
n der erweiterten Gemeinschaft. Ab 1. Mai 2004 werden
ie Unternehmen noch stärker als bisher, zum Beispiel
ach der Dienstleistungsrichtlinie, die keine Übergangs-
risten kennt, sich an öffentlichen Ausschreibungen betei-
gen können, so wie dies bislang auch schon in den bishe-
igen Mitgliedstaaten der Fall war. Dass die deutsche
irtschaft ihre Vorteile auf diesen neuen Märkten zu nut-
en weiß, zeigt das stetige Exportwachstum im Handel
it den MOEL. Zu berücksichtigen ist dabei, dass das
achstum in den Beitrittsländern sich im Zuge der An-
leichung der Lebensbedingungen stärker entwickeln und
ich dadurch auch im Verkehrssektor zusätzliche Nach-
rage ergeben wird, die allen Betrieben zugute kommen
ann. In der Übergangsphase bestehen die Risiken insbe-
ondere in dem Lohnkostengefälle zwischen den derzeiti-
en mitteleuropäischen EU-Mitgliedstaaten und den
eitrittsländern. Hier kommt es insbesondere für die mit-
lständische Wirtschaft darauf an, ihre Kostenvorteile
nd ihre Flexibilität gegenüber Großunternehmen zur
eltung zu bringen. Eine Kooperation mit Betrieben aus
en Beitrittsländern kann insbesondere bei öffentlichen
usschreibungen helfen, die auf den jeweiligen Seiten be-
tehenden Vorteile (Kosten, Marktkenntnis, Management-
ompetenz, Kapitalsausstattung etcetera) zu einem wett-
ewerbsfähigen Gesamtpaket zusammenzuführen.
u Frage 45:
Die EU-Osterweiterung eröffnet den Betrieben der
eitrittsländer die gleichen Chancen in Deutschland wie
en oben angeführten Chancen deutscher Unternehmen
n den Beitrittsländern. Konkurrenz wird den deutschen
usunternehmen in den Bereichen erwachsen, in denen
in Marktzugang rechtlich und faktisch möglich ist. Dies
st insbesondere beim Gelegenheitsverkehr und bei der
rbringung von Subunternehmerleistungen im öffentli-
hen Nahverkehr der Fall. Die Bundesregierung ist aber
icht der Auffassung, dass mit der EU-Osterweiterung
ine Verdrängung der deutschen Busunternehmen ein-
ergehen muss. Es kommt darauf an, dass die deutschen
nternehmen die durch die EU-Osterweiterung sich bie-
enden Chancen nutzen. Auf die Antwort zu Frage 44
ird im Übrigen verwiesen.
7880 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 88. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
(A) (C)
(B) )
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Frage
der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache
15/2379, Frage 46):
Welche Projekte im Ausland sind der Bundesregierung be-
kannt, für die die Westdeutsche Landesbank (WestLB) eine
Hermes-Bürgschaft beantragt hat, und inwieweit unterstützen
diese Projekte die Grundsätze und Interessen der Bundesrepu-
blik Deutschland?
Die WestLB – wie andere Banken auch – stellt als ex-
portfinanzierende Bank bei vielen Projekten bzw. Ge-
schäften Anträge auf die Übernahme einer Exportkredit-
garantie. Aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen können keine Angaben über die
laufenden Deckungsanträge der WestLB gemacht werden.
Zu Frage 47:
Die Zugriffszahlen auf den Virtuellen Arbeitsmarkt
(VAM) waren in den ersten drei Tagen seit seiner Ein-
führung am 1. Dezember 2003 sehr hoch. Bis zu einer
Million Nutzer griffen in der Anfangszeit parallel auf die
Seiten arbeitsagentur.de zu. Aufgrund der hohen Zu-
griffszahlen kam es in den ersten Tagen in der Tat zu
Verzögerungen. Inzwischen hat sich die Nachfrage stabi-
lisiert. In den letzten fünf Wochen lag die Systemverfüg-
barkeit laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA)
zwischen 99 und 100 Prozent. Ein Vergleich der Vermitt-
lungsergebnisse zwischen dem VAM und dem „System
Wimmi“ kann nicht gezogen werden. Beim VAM han-
delt es sich um eine Datenbank, in der alle der BA ge-
meldeten Stellen und Bewerberangebote originär gespei-
chert sind und in die Interessierte ihre Bewerber- und
Stellenangebote frei eingeben und verwalten können.
Die Bundesregierung übernimmt Exportkreditgarantien
nur, wenn neben der risikomäßigen Vertretbarkeit auch
die Förderungswürdigkeit eines Exportgeschäfts gegeben
ist. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist die Sicherung von Ar-
beitsplätzen in Deutschland. Zudem wird ein Projekt ent-
sprechend der „Leitlinien für die Berücksichtigung von
ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Ge-
sichtspunkten bei der Vergabe von Exportkreditgarantien“
geprüft.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des
Abgeordneten Hartmut Schauerte (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2379, Fragen 47 und 48):
Trifft es zu, dass der Virtuelle Arbeitsmarkt (VAM) techni-
sche Probleme hat, die den Betrieb und die im Dezember
2003 der Öffentlichkeit vorgestellten Funktionalitäten massiv
beeinträchtigen (vergleiche DIE WELT vom 23. Januar 2004,
Handelsblatt vom 21. Januar 2004), und trifft es zu, dass die
Vermittlungsergebnisse des VAM schlechter sind, als bei dem
von der Bundesagentur für Arbeit geförderten System
Wimmi?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Vergabe von externen Beratungsleistungen im Zusammen-
hang mit dem VAM vor, und gibt es hier Auffälligkeiten?
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sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
(D
in so genanntes Matchingsystem ermöglicht einen Ab-
leich von vorhandenen Stellenangeboten und potenziel-
en Bewerbern; über ein internes Mailsystem kann die
irekte Kontaktaufnahme erfolgen. Bei dem „System
immi“ handelt es sich dagegen um einen Job-Roboter,
er Stellenausschreibungen im Internet sucht und dann
uf die Homepage des Anbieters verweist. Der Job-Ro-
oter Wimmi wurde von der BA zwar erprobt, jedoch
icht weiter eingesetzt, weil sie sich für die Einführung
ines technisch überlegenen und zugleich kostengünsti-
eren anderen Job-Roboter entschieden hat, der eben-
alls ab dem 1. Dezember 2003 in Ergänzung des VAM
lächendeckend eingeführt wurde. Grundsätzlich ist die
essung von Vermittlungsergebnissen weder bei einer
elbstbedienungsplattform wie dem VAM noch bei
inem Job-Roboter wie „Wimmi“ möglich.
u Frage 48:
Die Erkenntnisse der Bundesregierung über die Ver-
abe von externen Beratungsleistungen im Zusammen-
ang mit dem VAM beruhen auf Stellungnahmen der
A. Die BA handelt bei der Vergabe von diesen Bera-
ungsleistungen als bundesunmittelbare Körperschaft
es öffentlichen Rechts eigenverantwortlich. Im Übrigen
rüft der BRH seit Augsut 2003 das Projekt VAM um-
änglich. Ergebnisse dieser Prüfung liegen nach Aus-
unft der BA derzeit noch nicht vor.
91, 1
2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
88. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36