Plenarprotokoll 15/87
Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit und So-
ziale Sicherung zu der Unterrichtung
durch die Bundesregierung: Bericht
der Bundesregierung nach § 160 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX) über die Beschäftigungs-
situation schwerbehinderter Men-
schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546
Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Tourismus zu dem
Antrag der Abgeordneten Brunhilde
Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Undine Kurth
(Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske,
7665 A
7667 B
7669 C
7671 B
7673 B
7673 D
7674 B
7675 C
7676 C
7677 D
7679 A
7681 B
Deutscher B
Stenografisch
87. Sitz
Berlin, Freitag, den 1
I n h a l
Zusatztagesordnungspunkt 8:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung
des Rechts der erneuerbaren Energien
im Strombereich (Drucksache 15/
2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Fraktionen
der SPD und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes über den Han-
del mit Berechtigungen zur Emission
von Treibhausgasen (Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz – TEHG)
(Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . .
T
7663 A
7663 B
7663 C
Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . .
7680 B
7680 D
undestag
er Bericht
ung
6. Januar 2004
t :
agesordnungspunkt 18:
a) – Zweite und dritte Beratung des
von den Fraktionen der SPD und
des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Förderung der Aus-
bildung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen
(Drucksachen 15/1783, 15/2357)
– Zweite und dritte Beratung des von
der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur För-
derung der Ausbildung und Be-
schäftigung schwerbehinderter
Menschen (Drucksachen 15/2318,
15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7681 A
7681 B
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Reisen ohne Handicap – Für
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
ein barrierefreies Reisen und Na-
turerleben in unserem Land (Druck-
sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . .
Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . .
Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . .
Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
Karl Hermann Haack, Beauftragter der
Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7681 C
7681 C
7683 C
7685 B
7687 A
7689 C
7691 C
7691 D
7693 A
7694 A
7695 B
7696 A
7697 D
7699 C
7701 A
7701 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663
(A) )
(B) )
87. Sitz
Berlin, Freitag, den 1
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701
(A) )
(B) )
Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004
der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur
– Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz
zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004*
Anlage 1
Liste der entschuldigte
*
A
z
z
G
m
–
–
–
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 16.01.2004
Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004
Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004
Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004
Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004
Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004
Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004
Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004
Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004
Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004
Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004
Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004
Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004
Lehder, Christine SPD 16.01.2004
Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004
Dr. Lippold (Offenbach),
Klaus W.
CDU/CSU 16.01.2004
Meyer (Tapfheim),
Doris
CDU/CSU 16.01.2004
Mogg, Ursula SPD 16.01.2004
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2004
Otto (Frankfurt), Hans-
Joachim
FDP 16.01.2004
Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004
Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004
R
R
R
S
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S
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W
D
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
nlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De-
ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än-
derung des Bundesgrenzschutzgesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs-
gesetzes
… Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli-
cher Vorschriften
onsöhr, Heinrich-
Wilhelm
CDU/CSU 16.01.2004
oth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2004
upprecht
(Tuchenbach),
Marlene
SPD 16.01.2004*
auer, Thomas SPD 16.01.2004
chultz (Everswinkel),
Reinhard
SPD 16.01.2004
r. Skarpelis-Sperk,
Sigrid
SPD 16.01.2004
tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004
r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004
anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004
idmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU 16.01.2004
r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004
bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
(A) )
(B) )
Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
(35. StrÄndG)
– Gesetz zur Änderung des Internationalen Über-
einkommens von 1974 zum Schutz des menschli-
chen Lebens auf See und zum Internationalen
Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in
Hafenanlagen
– Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004)
– Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff-
und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts-
zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG)
– Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Repu-
blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa-
men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“
und in den Sektionen I und II des Grenzab-
schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen
des Grenzabschnitts „Innwinkel“
– Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der
Satzung des Europäischen Systems der Zentral-
banken und der Europäischen Zentralbank
– Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September
2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland, den Vereinten Nationen und dem
Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung
der wandernden wild lebenden Tierarten über
den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens
– Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge-
setz 2004 – HbeglG 2004)
– Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
und anderer Gesetze
– Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
– Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung
der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh-
lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
– Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
und anderer Verbrauchsteuergesetze
– Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
– Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in
das Sozialgesetzbuch
– Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord-
nung und anderer handwerksrechtlicher Vor-
schriften
– Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
und zur Förderung von Kleinunternehmen
– Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
– Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes (EEG)
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
h
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–
–
–
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–
–
E
1
(C
(D
Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl
insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe-
eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache
Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol-
aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung
es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein-
elner Regelungen nicht für ausgereift.
Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei-
ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im
ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert,
eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der
EG-Förderung insgesamt sein muss.
Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die
arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus-
aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses
ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung
rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die-
er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung
u erhalten.
Um in dieser Situation die notwendige Weiterent-
icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu
efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor-
iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung
es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit
erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je-
och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung
es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför-
erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im
inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies
etrifft zum Beispiel:
eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke-
lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei-
sung insgesamt,
die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für
große Fotovoltaik-Anlagen,
die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde-
rung für so genannte Fassadenanlagen,
die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung
der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen
auf gebäudegebundene Anlagen,
die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun-
gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die
die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da-
mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im
EEG,
die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der
Vergütungsdegression in 2004.
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli-
cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be-
seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr
bestimmten tierischen Nebenprodukten
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende
ntschließung zu fassen:
. Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des
Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor-
liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703
(A) )
(B) )
Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw.
im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge-
hensweise auch zukünftig möglich ist.
Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls
hierzu eine nationale Regelung zu treffen.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf
EU-Ebene dafür einzusetzen,
– dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die
Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen-
händig sach- und fachkundig zu präparieren und
– dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab-
fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei-
terhin möglich ist.
Begründung:
Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG)
Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild-
tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach
der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu
behandeln.
Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl-
len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel
23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde
aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich.
Beide Regelungen sind auf Grund des geringen
seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen
aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes-
sen.
– Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
ßung gefasst:
Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo-
senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun-
gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz-
geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe
für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen.
Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs-
systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und
Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch
der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam-
menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun-
den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber
hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die
Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu-
ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle
Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit-
suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und
gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher-
stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber
den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat
und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes-
t
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b
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(
(
(
(C
(D
ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen-
en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da-
ei Folgendes zu berücksichtigen:
1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und
Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis
spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht
werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April
in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend
anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver-
pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an-
stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach
dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009
wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön-
nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils
zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des
Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der
Option Gebrauch machen.
2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern
für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom-
menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un-
terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind.
Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes-
agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli-
chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz
und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes-
einheitlich erfüllt werden können.
3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam-
menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der
Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu-
nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein-
barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die
Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger
Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten.
4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung
ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei-
fen.
5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt
das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun-
gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun-
gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den
kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch
machen, deren zuständigen obersten Landesbehör-
den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen)
abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger
sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der
Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be-
richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über
die kommunalen Träger durch die Länder statt; die
jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen-
über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar-
beit auskunfts- und berichtspflichtig.
6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an-
stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen
Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre-
chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis-
tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die
7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
(A) (C)
(B) )
Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial-
geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen
erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
(7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente
Leistungserbringung vorsehen.
(8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf-
gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und
Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln.
(9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale
Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der
Option ist durch das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe-
Drucksache 15/1948 Nr. 1.41
Drucksache 15/1948 Nr. 1.42
Drucksache 15/2028 Nr. 2.6
Haushaltsausschuss
Drucksache 15/2028 Nr. 2.4
Drucksache 15/2104 Nr. 2.10
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/173 Nr. 2.20
Drucksache 15/173 Nr. 2.89
rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie-
hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis
Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen
und Erfahrungen mit den beiden Organisations-
modellen, die das SGB II vorsieht, vor.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/1765 Nr. 2.2
Innenausschuss
Drucksache 15/713 Nr. 2.11
Drucksache 15/1547 Nr. 2.36
Drucksache 15/1547 Nr. 2.129
Drucksache 15/1613 Nr. 1.15
Drucksache 15/1613 Nr. 1.16
Drucksache 15/1613 Nr. 1.32
Drucksache 15/1765 Nr. 2.8
Rechtsausschuss
Drucksache 15/1547 Nr. 2.9
Drucksache 15/1547 Nr. 2.48
Drucksache 15/1547 Nr. 2.82
Drucksache 15/1765 Nr. 2.1
Drucksache 15/1765 Nr. 2.23
Finanzausschuss
Drucksache 15/1948 Nr. 1.16
Drucksache 15/1948 Nr. 1.31
Drucksache 15/1948 Nr. 1.38
Drucksache 15/1948 Nr. 1.39
sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
(D
Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und
Landwirtschaft
Drucksache 15/1948 Nr. 1.4
Drucksache 15/1948 Nr. 1.5
Drucksache 15/1948 Nr. 1.6
Drucksache 15/1948 Nr. 1.7
Drucksache 15/1948 Nr. 1.12
Drucksache 15/1948 Nr. 1.13
Drucksache 15/1948 Nr. 1.14
Drucksache 15/1948 Nr. 1.19
Drucksache 15/1948 Nr. 1.23
Drucksache 15/1948 Nr. 1.26
Drucksache 15/1948 Nr. 1.28
Drucksache 15/1948 Nr. 1.30
Drucksache 15/1948 Nr. 1.32
Drucksache 15/1948 Nr. 1.35
Drucksache 15/1948 Nr. 1.36
Drucksache 15/1948 Nr. 1.37
Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Drucksache 15/1765 Nr. 2.21
Drucksache 15/1834 Nr. 2.7
Drucksache 15/1948 Nr. 1.11
Drucksache 15/1948 Nr. 1.21
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/1547 Nr. 2.87
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Drucksache 15/1765 Nr. 2.14
Drucksache 15/1765 Nr. 2.24
Drucksache 15/1834 Nr. 2.1
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Drucksache 15/1613 Nr. 1.26
Drucksache 15/1834 Nr. 2.4
91, 1
2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
87. Sitzung
Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2