Plenarprotokoll 15/87
            Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
            Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
            Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
            Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Gesundheit und So-
            ziale Sicherung zu der Unterrichtung
            durch die Bundesregierung: Bericht
            der Bundesregierung nach § 160 des
            Neunten Buches Sozialgesetzbuch
            (SGB IX) über die Beschäftigungs-
            situation schwerbehinderter Men-
            schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546
            Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Tourismus zu dem
            Antrag der Abgeordneten Brunhilde
            Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der SPD sowie
            der Abgeordneten Undine Kurth
            (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske,
            7665 A
            7667 B
            7669 C
            7671 B
            7673 B
            7673 D
            7674 B
            7675 C
            7676 C
            7677 D
            7679 A
            7681 B
            Deutscher B
            Stenografisch
            87. Sitz
            Berlin, Freitag, den 1
            I n h a l
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            a) Erste Beratung des von den Fraktionen
            der SPD und des BÜNDNISSES 90/
            DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung
            des Rechts der erneuerbaren Energien
            im Strombereich (Drucksache 15/
            2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von den Fraktionen
            der SPD und des BÜNDNISSES 90/
            DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes über den Han-
            del mit Berechtigungen zur Emission
            von Treibhausgasen (Treibhausgas-
            Emissionshandelsgesetz – TEHG)
            (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . .
            T
            7663 A
            7663 B
            7663 C
            Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . .
            7680 B
            7680 D
            undestag
            er Bericht
            ung
            6. Januar 2004
            t :
            agesordnungspunkt 18:
            a) – Zweite und dritte Beratung des
            von den Fraktionen der SPD und
            des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
            NEN eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Förderung der Aus-
            bildung und Beschäftigung
            schwerbehinderter Menschen
            (Drucksachen 15/1783, 15/2357)
            – Zweite und dritte Beratung des von
            der Bundesregierung eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur För-
            derung der Ausbildung und Be-
            schäftigung schwerbehinderter
            Menschen (Drucksachen 15/2318,
            15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            7681 A
            7681 B
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
            NEN: Reisen ohne Handicap – Für
            II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
            ein barrierefreies Reisen und Na-
            turerleben in unserem Land (Druck-
            sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . .
            Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . .
            Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . .
            Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
            Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . .
            Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
            Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
            Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . .
            Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
            Karl Hermann Haack, Beauftragter der
            Bundesregierung für die Belange
            behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            7681 C
            7681 C
            7683 C
            7685 B
            7687 A
            7689 C
            7691 C
            7691 D
            7693 A
            7694 A
            7695 B
            7696 A
            7697 D
            7699 C
            7701 A
            7701 D
            Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663
            (A) )
            (B) )
            87. Sitz
            Berlin, Freitag, den 1
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701
        (A) )
        (B) )
        Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004
        der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur
        – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz
        zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004*
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        *
        A
        z
        z
        G
        m
        –
        –
        –
        Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        Andres, Gerd SPD 16.01.2004
        Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004
        Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004
        Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004
        Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004
        Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004
        Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004
        Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004
        Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004
        Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004
        Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004
        Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004
        Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004
        Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004
        Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004
        Lehder, Christine SPD 16.01.2004
        Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004
        Dr. Lippold (Offenbach),
        Klaus W.
        CDU/CSU 16.01.2004
        Meyer (Tapfheim),
        Doris
        CDU/CSU 16.01.2004
        Mogg, Ursula SPD 16.01.2004
        Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.01.2004
        Otto (Frankfurt), Hans-
        Joachim
        FDP 16.01.2004
        Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004
        Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004
        R
        R
        R
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        W
        D
        A
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        nlage 2
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De-
        ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
        uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge-
        äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen:
        Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än-
        derung des Bundesgrenzschutzgesetzes
        Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs-
        gesetzes
        … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli-
        cher Vorschriften
        onsöhr, Heinrich-
        Wilhelm
        CDU/CSU 16.01.2004
        oth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.01.2004
        upprecht
        (Tuchenbach),
        Marlene
        SPD 16.01.2004*
        auer, Thomas SPD 16.01.2004
        chultz (Everswinkel),
        Reinhard
        SPD 16.01.2004
        r. Skarpelis-Sperk,
        Sigrid
        SPD 16.01.2004
        tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004
        r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004
        anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004
        idmann-Mauz,
        Annette
        CDU/CSU 16.01.2004
        r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004
        bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
        7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
        (A) )
        (B) )
        Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
        (35. StrÄndG)
        – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über-
        einkommens von 1974 zum Schutz des menschli-
        chen Lebens auf See und zum Internationalen
        Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in
        Hafenanlagen
        – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
        des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004
        (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004)
        – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff-
        und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts-
        zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG)
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen
        der Bundesrepublik Deutschland und der Repu-
        blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa-
        men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“
        und in den Sektionen I und II des Grenzab-
        schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen
        des Grenzabschnitts „Innwinkel“
        – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der
        Satzung des Europäischen Systems der Zentral-
        banken und der Europäischen Zentralbank
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September
        2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
        Deutschland, den Vereinten Nationen und dem
        Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung
        der wandernden wild lebenden Tierarten über
        den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens
        – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge-
        setz 2004 – HbeglG 2004)
        – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes
        und anderer Gesetze
        – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
        – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung
        der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh-
        lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz
        – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
        und anderer Verbrauchsteuergesetze
        – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
        – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in
        das Sozialgesetzbuch
        – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord-
        nung und anderer handwerksrechtlicher Vor-
        schriften
        – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung
        und zur Förderung von Kleinunternehmen
        – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches
        Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
        – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
        Energien-Gesetzes (EEG)
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
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        1
        (C
        (D
        Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl
        insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe-
        eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache
        Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol-
        aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung
        es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein-
        elner Regelungen nicht für ausgereift.
        Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei-
        ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im
        ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert,
        eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der
        EG-Förderung insgesamt sein muss.
        Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die
        arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus-
        aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses
        ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung
        rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die-
        er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung
        u erhalten.
        Um in dieser Situation die notwendige Weiterent-
        icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu
        efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor-
        iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung
        es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit
        erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je-
        och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung
        es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför-
        erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im
        inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies
        etrifft zum Beispiel:
        eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke-
        lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei-
        sung insgesamt,
        die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für
        große Fotovoltaik-Anlagen,
        die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde-
        rung für so genannte Fassadenanlagen,
        die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung
        der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen
        auf gebäudegebundene Anlagen,
        die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun-
        gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die
        die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da-
        mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im
        EEG,
        die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der
        Vergütungsdegression in 2004.
        Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli-
        cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be-
        seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr
        bestimmten tierischen Nebenprodukten
        Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende
        ntschließung zu fassen:
        . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des
        Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor-
        liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703
        (A) )
        (B) )
        Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw.
        im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge-
        hensweise auch zukünftig möglich ist.
        Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls
        hierzu eine nationale Regelung zu treffen.
        2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf
        EU-Ebene dafür einzusetzen,
        – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die
        Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen-
        händig sach- und fachkundig zu präparieren und
        – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab-
        fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei-
        terhin möglich ist.
        Begründung:
        Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG)
        Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild-
        tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach
        der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu
        behandeln.
        Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl-
        len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel
        23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde
        aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich.
        Beide Regelungen sind auf Grund des geringen
        seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen
        aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes-
        sen.
        – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am
        Arbeitsmarkt
        Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie-
        ßung gefasst:
        Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo-
        senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige
        Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun-
        gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz-
        geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe
        für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen.
        Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs-
        systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und
        Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch
        der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam-
        menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun-
        den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von
        Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber
        hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die
        Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu-
        ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle
        Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit-
        suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und
        gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher-
        stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber
        den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden.
        Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat
        und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes-
        t
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        ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen-
        en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da-
        ei Folgendes zu berücksichtigen:
        1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und
        Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem
        Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis
        spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht
        werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April
        in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend
        anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver-
        pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an-
        stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach
        dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009
        wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön-
        nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils
        zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des
        Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der
        Option Gebrauch machen.
        2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern
        für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom-
        menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un-
        terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind.
        Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes-
        agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli-
        chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz
        und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes-
        einheitlich erfüllt werden können.
        3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam-
        menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der
        Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu-
        nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein-
        barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die
        Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger
        Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten.
        4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung
        ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei-
        fen.
        5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt
        das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
        mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun-
        gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun-
        gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den
        kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch
        machen, deren zuständigen obersten Landesbehör-
        den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen)
        abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger
        sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt-
        schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der
        Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be-
        richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über
        die kommunalen Träger durch die Länder statt; die
        jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen-
        über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar-
        beit auskunfts- und berichtspflichtig.
        6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an-
        stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen
        Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre-
        chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis-
        tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die
        7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
        (A) (C)
        (B) )
        Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial-
        geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen
        erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
        (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente
        Leistungserbringung vorsehen.
        (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf-
        gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und
        Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln.
        (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale
        Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der
        Option ist durch das Bundesministerium für Wirt-
        schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe-
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.41
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.42
        Drucksache 15/2028 Nr. 2.6
        Haushaltsausschuss
        Drucksache 15/2028 Nr. 2.4
        Drucksache 15/2104 Nr. 2.10
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        Drucksache 15/173 Nr. 2.20
        Drucksache 15/173 Nr. 2.89
        rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie-
        hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis
        Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen
        und Erfahrungen mit den beiden Organisations-
        modellen, die das SGB II vorsieht, vor.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.2
        Innenausschuss
        Drucksache 15/713 Nr. 2.11
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.36
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.129
        Drucksache 15/1613 Nr. 1.15
        Drucksache 15/1613 Nr. 1.16
        Drucksache 15/1613 Nr. 1.32
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.8
        Rechtsausschuss
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.9
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.48
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.82
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.1
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.23
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.16
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.31
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.38
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.39
        sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19
        (D
        Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und
        Landwirtschaft
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.4
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.5
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.6
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.7
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.12
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.13
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.14
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.19
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.23
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.26
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.28
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.30
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.32
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.35
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.36
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.37
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.21
        Drucksache 15/1834 Nr. 2.7
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.11
        Drucksache 15/1948 Nr. 1.21
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.87
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.14
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.24
        Drucksache 15/1834 Nr. 2.1
        Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
        Union
        Drucksache 15/1613 Nr. 1.26
        Drucksache 15/1834 Nr. 2.4
        91, 1
        2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
        87. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2