Rede:
ID1508703500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. jetzt: 1
    5. der: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Hubert: 1
    8. Hüppe.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/87 Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Men- schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546 Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, 7665 A 7667 B 7669 C 7671 B 7673 B 7673 D 7674 B 7675 C 7676 C 7677 D 7679 A 7681 B Deutscher B Stenografisch 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksache 15/ 2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Han- del mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz – TEHG) (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . T 7663 A 7663 B 7663 C Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 7680 B 7680 D undestag er Bericht ung 6. Januar 2004 t : agesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/1783, 15/2357) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/2318, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 A 7681 B weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Reisen ohne Handicap – Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 ein barrierefreies Reisen und Na- turerleben in unserem Land (Druck- sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 C 7681 C 7683 C 7685 B 7687 A 7689 C 7691 C 7691 D 7693 A 7694 A 7695 B 7696 A 7697 D 7699 C 7701 A 7701 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663 (A) ) (B) ) 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701 (A) ) (B) ) Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004 der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A z z G m – – – Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 16.01.2004 Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004 Lehder, Christine SPD 16.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 16.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 16.01.2004 Mogg, Ursula SPD 16.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.01.2004 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004 R R R S S D S D W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De- ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än- derung des Bundesgrenzschutzgesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 16.01.2004* auer, Thomas SPD 16.01.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 16.01.2004 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 16.01.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004 r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004 anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 16.01.2004 r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über- einkommens von 1974 zum Schutz des menschli- chen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa- men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzab- schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Europäischen Systems der Zentral- banken und der Europäischen Zentralbank – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge- setz 2004 – HbeglG 2004) – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: h r ( t d z t K d E M l J g s z w g l d v d d d E b – – – – – – – E 1 (C (D Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe- eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol- aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein- elner Regelungen nicht für ausgereift. Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei- ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EG-Förderung insgesamt sein muss. Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus- aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die- er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung u erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterent- icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor- iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je- och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför- erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies etrifft zum Beispiel: eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke- lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei- sung insgesamt, die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Fotovoltaik-Anlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde- rung für so genannte Fassadenanlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen, die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun- gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da- mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im EEG, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be- seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende ntschließung zu fassen: . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor- liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703 (A) ) (B) ) Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw. im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge- hensweise auch zukünftig möglich ist. Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls hierzu eine nationale Regelung zu treffen. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen- händig sach- und fachkundig zu präparieren und – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab- fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei- terhin möglich ist. Begründung: Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild- tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu behandeln. Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl- len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich. Beide Regelungen sind auf Grund des geringen seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes- sen. – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo- senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz- geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs- systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam- menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun- den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu- ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit- suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher- stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes- t d b ( ( ( ( ( ( (C (D ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen- en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da- ei Folgendes zu berücksichtigen: 1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver- pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an- stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009 wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön- nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen. 2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom- menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un- terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind. Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes- agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli- chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes- einheitlich erfüllt werden können. 3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam- menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu- nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein- barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten. 4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei- fen. 5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun- gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun- gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, deren zuständigen obersten Landesbehör- den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen) abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be- richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die Länder statt; die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen- über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- beit auskunfts- und berichtspflichtig. 6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an- stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre- chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis- tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die 7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial- geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente Leistungserbringung vorsehen. (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf- gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln. (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der Option ist durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe- Drucksache 15/1948 Nr. 1.41 Drucksache 15/1948 Nr. 1.42 Drucksache 15/2028 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 15/2028 Nr. 2.4 Drucksache 15/2104 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/173 Nr. 2.20 Drucksache 15/173 Nr. 2.89 rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie- hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen und Erfahrungen mit den beiden Organisations- modellen, die das SGB II vorsieht, vor. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1765 Nr. 2.2 Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.36 Drucksache 15/1547 Nr. 2.129 Drucksache 15/1613 Nr. 1.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.32 Drucksache 15/1765 Nr. 2.8 Rechtsausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.9 Drucksache 15/1547 Nr. 2.48 Drucksache 15/1547 Nr. 2.82 Drucksache 15/1765 Nr. 2.1 Drucksache 15/1765 Nr. 2.23 Finanzausschuss Drucksache 15/1948 Nr. 1.16 Drucksache 15/1948 Nr. 1.31 Drucksache 15/1948 Nr. 1.38 Drucksache 15/1948 Nr. 1.39 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1948 Nr. 1.4 Drucksache 15/1948 Nr. 1.5 Drucksache 15/1948 Nr. 1.6 Drucksache 15/1948 Nr. 1.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.12 Drucksache 15/1948 Nr. 1.13 Drucksache 15/1948 Nr. 1.14 Drucksache 15/1948 Nr. 1.19 Drucksache 15/1948 Nr. 1.23 Drucksache 15/1948 Nr. 1.26 Drucksache 15/1948 Nr. 1.28 Drucksache 15/1948 Nr. 1.30 Drucksache 15/1948 Nr. 1.32 Drucksache 15/1948 Nr. 1.35 Drucksache 15/1948 Nr. 1.36 Drucksache 15/1948 Nr. 1.37 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/1765 Nr. 2.21 Drucksache 15/1834 Nr. 2.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.11 Drucksache 15/1948 Nr. 1.21 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.87 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1765 Nr. 2.14 Drucksache 15/1765 Nr. 2.24 Drucksache 15/1834 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1613 Nr. 1.26 Drucksache 15/1834 Nr. 2.4 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 87. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Markus Kurth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    der vorgelegten Änderung des Sozialgesetzbuches IX
    gehen wir drei wichtige Bereiche an: Zum Ersten lösen
    wir eine ganze Reihe von konkreten Problemen, die sich
    für Menschen mit Behinderungen ergeben haben. Zum
    Zweiten gehen wir mit harten Anreizen deutlich auf die
    Arbeitgeber und Unternehmen zu. Damit meine ich ins-
    besondere die Ausgleichsabgabe bzw. die Beschäfti-
    gungspflichtquote. Zum Dritten erweitern wir die so ge-
    nannten weichen Maßnahmen. Staatssekretär Thönnes
    hat bereits die Präventionspläne und die betrieblichen
    Eingliederungspläne angesprochen.

    Lassen Sie mich zunächst etwas Wichtiges zu dem
    vielleicht drängendsten konkreten Problem sagen, das
    Menschen mit Behinderungen, aber auch die Träger von
    Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in der

    V
    E
    r
    B
    M
    s
    s
    R

    W
    n
    d
    d
    v

    f
    d
    d
    E
    b
    f
    u
    d
    l
    B
    d
    c
    W

    d
    l
    B
    d
    k
    r
    s
    w
    f
    i
    m
    n
    b
    n
    k

    m
    J
    a
    c
    i
    s
    g
    N
    d

    i
    s

    (C (D ergangenheit besonders betroffen und beschäftigt hat. s geht hier um das Eingangsverfahren, um den Beufsbildungsbereich in Werkstätten für Menschen mit ehinderungen. Wir wissen, dass für viele nur diese öglichkeit infrage kommt, um berufliche Erfahrung zu ammeln, um aber auch dort in angepasster Weise langam integriert zu werden und nicht zuletzt auch einen entenanspruch zu erwerben. Das Eingangsverfahren dient der Feststellung, ob die erkstatt für Menschen mit Behinderungen die geeigete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Es ient auch der Feststellung, in welcher Art und Weise er betriebliche Prozess der Integration in die Werkstatt orgenommen werden kann. Bislang wurden diese Leistungen nur im Einzelfall ür drei Monate erbracht, obwohl die Praxis gezeigt hat, ass drei Monate der Regelfall hätten sein müssen und ass vier oder sechs Wochen viel zu kurz sind. Wer diese inrichtungen einmal in Ruhe und ohne großen Tross esucht und sich dort alles genau angeschaut hat, der hat estgestellt, dass sich die Menschen mit Behinderungen nd hier insbesondere diejenigen mit starken Lernbehinerungen nach vier oder sechs Wochen überhaupt erst angsam an die Einrichtung gewöhnt, ihre Anleiter sowie etreuerinnen und Betreuer kennen gelernt haben und ann auch erst auf dem Sprung waren, mit der eigentlihen beruflichen oder handwerklichen Tätigkeit in der erkstatt zu beginnen. In der Vergangenheit war es häufig so, dass genau ann das Eingangsverfahren gestoppt wurde, die Bewiligung vom Arbeitsamt nicht kam und dann erst lange riefwechsel oder sogar Gerichtsverfahren geführt weren mussten, bis das Verfahren fortgesetzt werden onnte. Ergebnis war, dass die Menschen mit Behindeungen die Werkstatt zunächst verlassen mussten, die geamten Erfolge der ersten vier bis sechs Wochen weggeischt waren und man dann, wenn das Verfahren denn ortgesetzt wurde, wieder bei null anfangen musste. Das st gesamtgesellschaftlich betrachtet nicht nur ökonoisch unsinnig, sondern das trägt auch nicht zur Plaungssicherheit für die Träger der Werkstätten bei. Ich in sehr froh, dass alle Fraktionen dieses Hauses einverehmlich gesagt haben, dass es so nicht weitergehen ann. Wir haben auch im Berufsbildungsbereich im Allgeeinen festgestellt, dass der notwendige Zeitraum zwei ahre und nicht nur ein Jahr beträgt. Ich denke, dass wir uch der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam klar mahen müssen, dass sektorales Denken hier nur schädlich st und daher dringend überwunden werden muss. Dieem Denken begegnen wir auch im Bereich der Rehaträer. Wir müssen hier endlich vernetzt und auch an die achhaltigkeit sowie die langfristigen Konsequenzen enken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir nehmen die Bundesagentur für Arbeit auch nicht
    m Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung für Men-
    chen mit Behinderung aus der Verantwortung. Mit






    (A) )



    (B) )


    Markus Kurth

    diesem Gesetzentwurf verlegen wir aber insgesamt die
    Strukturveranwortung für die Eingliederung in den ers-
    ten Arbeitsmarkt stärker auf Integrationsämter und Inte-
    grationsfachdienste, die durch die Rechtsverordnung
    mit höheren Mitteln aus der Ausgleichsabgabe bedacht
    werden. Es geht darum, jetzt einen einheitlichen und
    kompetenten Ansprechpartner für Arbeitgeber zu schaf-
    fen, damit die Beratung dazu, wie der Arbeitsplatz um-
    gestaltet werden kann, welche Förderinstrumente, Prä-
    mien und Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sowie
    die Beratung über geeignete Bewerberinnen und Bewer-
    ber aus einer Hand kommen. So viel zu den konkreten
    Problemen.

    Wir schaffen aber auch eine ganze Reihe von harten
    Anreizen. Der wichtigste ist sicherlich, dass die Be-
    schäftigungspflichtquote erst einmal auf 5 Prozent der
    Beschäftigten festgeschrieben und nicht auf 6 Prozent
    erhöht wird, wie das ursprünglich vorgesehen war. Ich
    glaube, hiermit senden wir schon ein deutliches Signal
    an die Wirtschaft, das lautet: Wir kommen ihnen einen
    großen Schritt entgegen. Sie sparen dadurch 340 Millio-
    nen Euro pro Jahr. – Es sind 340 Millionen Euro, die da-
    durch nicht als Mehrbelastung auf die Arbeitgeberinnen
    und Arbeitgeber zukommen.


    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Ergänzend leiten wir bei der Gestaltung der Be-

    schäftigungspflichtquote und der Ausgleichsabgabe
    weitere Schritte ein. Wir bieten ein ganzes Set von Maß-
    nahmen an. So werden zum Beispiel Beschäftigte, die
    aus der Behindertenwerkstatt in den ersten Arbeitsmarkt
    kommen, doppelt auf die Beschäftigungspflichtquote an-
    gerechnet, ebenso wie entsprechende Personen, die nach
    der Ausbildung in ein reguläres Beschäftigungsverhält-
    nis übernommen werden. Wenn eine Zeitarbeitsfirma
    eine schwerbehinderte Person beschäftigt, die im Rah-
    men einer Arbeitnehmerüberlassung für einen Betrieb
    arbeitet, wird jetzt auch diese Person auf die Beschäfti-
    gungspflichtquote angerechnet.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn die Wirtschaft nicht wächst, können Sie das alles vergessen! Dann ist das alles nichts!)


    Die Unterstellungen, die Herr Bahr hier geäußert hat, in-
    dem er gesagt hat, wir kämen der Wirtschaft nicht genug
    entgegen, hier würden Schwierigkeiten gemacht, sind
    also einfach nicht richtig.


    (Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Natürlich ist das richtig! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Minus 0,1!)


    Wir bieten eine ganze Reihe von Maßnahmen an. Das
    muss man gegenüber der Wirtschaft auch vertreten.

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, wenn
    Arbeitgeber versuchen, Arbeitsplätze aus der Beschäfti-
    gungspflichtquote herauszurechnen, indem sie sagen:
    Für diesen Arbeitsplatz sind Schwerbehinderte gar nicht
    geeignet. – Sollte sich dies durchsetzen, würde dies un-
    serem Politikansatz, den wir hier bisher gemeinsam


    b

    r
    k
    z
    b
    A
    g
    p
    b

    s
    F
    i
    s
    n
    E
    d
    d
    C

    a
    r
    ü
    S
    d
    b
    d
    e
    T
    u

    ö
    W
    b
    s
    h
    k

    g
    M
    n
    w
    M
    s
    H
    s

    t
    d

    (C (D vor allen Dingen die rot-grüne Koalition – verfolgt haen, diametral entgegenstehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir versuchen doch gerade, Arbeitgeber zu motivie-
    en, sich zu überlegen, wie sie Arbeitsplätze gestalten
    önnen, um schwerbehinderte Menschen beschäftigen
    u können. Daher kann es nicht sein, dass wir jetzt Ar-
    eitgebern die Möglichkeit eröffnen, zu schauen, wie sie
    rbeitsplätze so definieren können, dass sie zum Inte-
    rationsamt gehen und sagen können: Diesen Arbeits-
    latz kann ich gar nicht mit einem Schwerbehinderten
    esetzen.
    Man kann sich dies am Beispiel der Lufthansa an-

    chauen. Die Lufthansa beschäftigt sogar im Bereich des
    lugpersonals Menschen mit Behinderungen. Man kann
    n der Statistik nachlesen, dass von den dort 71 000 Be-
    chäftigten gerade einmal 4 000 zum fliegenden Perso-
    al, also zu den Piloten, zu dem Crewpersonal, gehören.
    s gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten innerhalb
    es Konzerns der Lufthansa, wie Menschen mit Behin-
    erungen beschäftigt werden können, zum Beispiel im
    atering und in der Abfertigung.
    Außerdem wird von einem sehr verengten Begriff

    usgegangen, wer eigentlich ein Mensch mit Behinde-
    ung ist. Jemand, der eine schwere Krebserkrankung
    berstanden hat, verfügt in aller Regel über einen
    chwerbehindertenausweis. Niemand aber sagt doch,
    ass eine ehemals krebskranke Person nicht auch Flug-
    egleiter werden kann. Wir müssen hier also sehr genau
    ifferenzieren und versuchen, uns einer Argumentation
    ntgegenzustellen, die nur dazu führen würde, Tür und
    or zu öffnen, um die Ausgleichsabgabe zu unterhöhlen
    nd sie letzten Endes vollkommen zu demontieren.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Das führt mich zu einem weiteren Aspekt, der in der
    ffentlichen Debatte viel zu wenig Beachtung findet.
    ir sollten Menschen mit Behinderungen – natürlich ha-
    en sie Handicaps – nicht als Behinderer der Gesell-
    chaft, der Arbeitgeber oder unserer Sozialsysteme se-
    en. Das ist aus meiner Sicht ein außerordentlich
    urzfristiger Wachstumsbegriff.
    Wir sollten auch die Chancen und das Potenzial an

    esellschaftlichen und technologischen Innovationen für
    enschen mit Behinderungen sehen. Man braucht sich
    ur einmal die Möglichkeiten anzuschauen, die mittler-
    eile allein im Bereich der Telekommunikation und der
    edienkompetenz existieren, zum Beispiel die techni-
    chen Hilfen für Sehbehinderte und für Menschen mit
    örstörungen. Es gibt eine große Produktpalette, die
    ich immer weiter entwickelt.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da sehen Sie, was technischer Fortschritt alles bewirken kann!)


    Auf diesen Märkten sollten wir ebenfalls eine Innova-
    ionsoffensive starten. Es wird viel von Innovation gere-
    et. Aber das Innovationspotenzial im Bereich der






    (A) )



    (B) )


    Markus Kurth

    Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behin-
    derungen liegt brach. Wir haben die Möglichkeit, zu ge-
    sellschaftlichen Innovationen zu kommen und dort end-
    lich einen qualitativen Wachstumsbegriff anzulegen.
    Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz Möglichkeiten
    schaffen, weiter in diese Richtung zu denken und den
    Begriff der Innovation in Zukunft gesellschaftlich wie
    technologisch auch im Bereich der Menschen mit Behin-
    derungen zu entfalten.

    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Rede von Dr. Antje Vollmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hubert Hüppe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hubert Hüppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor we-

    nigen Wochen endete das Europäische Jahr der Men-
    schen mit Behinderungen. Ein Jahr lang haben Tau-
    sende von Menschen in zahlreichen Veranstaltungen auf
    kreative Weise auf ihre Situation aufmerksam gemacht.
    Unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ haben sie
    sich für Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestim-
    mung eingesetzt. Ihr Engagement und eine erfolgreiche
    Öffentlichkeitsarbeit haben sicher einiges an positiver
    Bewusstseinsänderung angestoßen.

    Dennoch, meine Damen und Herren, bleibt der trau-
    rige Beigeschmack, dass auf der politischen Habenseite
    nicht viel zu verbuchen ist. Herr Thönnes, eines muss ich
    jetzt, weil Sie ja voll des Lobes für die Bundesregierung,
    also für sich selbst, waren, schon festhalten: Wenn man
    die Situation in Deutschland betrachtet, muss man realis-
    tischerweise sagen, dass es vielen betroffenen Menschen
    mit Behinderungen heute schlechter geht als noch vor ei-
    nem Jahr. Das ist nun mal so.


    (Zuruf von der SPD: Ach was!)

    – Doch, das ist so, schon allein deshalb, weil mehr Be-
    hinderte arbeitslos sind. Darauf komme ich gleich noch
    zu sprechen.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist das entscheidende Problem! Wenn die Wirtschaft nicht mehr läuft, kann man machen, was man will!)


    Dabei sind wir uns im Ziel doch tatsächlich einig.
    Wir wollen eine Gesellschaft, in der auch Menschen mit
    Beeinträchtigung gleichberechtigt am Alltagsleben teil-
    nehmen können. Jede und jeder von uns will doch im
    Leben seine Frau bzw. seinen Mann stehen, den Le-
    bensunterhalt selbst verdienen, statt von Fürsorge abzu-
    hängen, will seine Begabungen, so gut es geht, auch im
    Beruf verwirklichen, Anerkennung für die eigene Leis-
    tung bekommen und am gesellschaftlichen Leben teil-
    nehmen.

    Beruf und Beschäftigung sind wichtige Elemente, den
    Menschen mit Behinderungen Teilhabe, Gleichstellung
    und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Deshalb ist es so
    bedauerlich, dass die Bundesregierung positive und für

    u
    d
    w
    l
    v
    b
    e
    b
    m
    d

    w
    g
    A
    s
    f
    g
    d
    S

    f
    e
    s
    t

    D
    b
    S
    h
    g
    b
    e

    d
    S
    L

    A
    u
    s
    c
    d
    d
    w

    d
    g
    b
    h
    d
    a
    d
    a
    b
    z

    (C (D ns entscheidende Punkte aus ihrem Referentenentwurf, en sie vorgelegt hatte, gestrichen hat. Dieser Entwurf ar ja gut. Wir haben unsere Zustimmung zu ihm signaisiert. Hätten Sie die Punkte, die uns wichtig sind, nicht erändert, würden wir zustimmen. Sie waren aber nicht ereit, auf die Punkte, die uns, der Union, wichtig sind, inzugehen. Dies hätte ich mir gewünscht, weil die Aufruchsstimmung des Europäischen Jahres der Menschen it Behinderungen dann auch in die Tat umgesetzt woren wäre. Meine Damen und Herren, der Titel Ihres Gesetzenturfes lautet – Sie haben ihn ja eben gerade selbst enannt –: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der usbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menchen. Wenn man sich diesen Titel anschaut, muss man eststellen, dass der Inhalt diesem hohen Anspruch nicht enügt. Im Gegenteil: Ich hätte es viel ehrlicher gefunen, wenn Sie den Gesetzentwurf „Änderungen zum GB IX“ genannt hätten. Unsere Zusage gilt weiterhin: Die CDU/CSU ist zur raktionsübergreifenden Zusammenarbeit bereit, wenn s wirklich darum geht, die Integration behinderter Menchen wirksam zu fördern und vor allen Dingen nachhalige Verbesserungen zu schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Dann könnt ihr ja zustimmen!)


    iese Bereitschaft haben wir übrigens schon häufiger
    ewiesen. Ich erinnere nur an die Verabschiedung des
    GB IX und des Bundesgleichstellungsgesetzes. Hier
    aben wir Ihnen unsere Zustimmung gegeben. Im vorlie-
    enden Gesetzentwurf sind solche Verbesserungen für
    ehinderte Menschen aus unserer Sicht jedoch nicht zu
    rkennen.
    Meine Damen und Herren, im Juni 2003 hat die Bun-

    esregierung ihren Bericht zur Beschäftigungssituation
    chwerbehinderter vorgelegt. Auch hier hatte sie viel
    ob für sich übrig.


    (Zuruf von der SPD: Was wahr ist, ist wahr! Das muss man auch sagen!)


    ngesichts des desolaten Zustands des Arbeitsmarktes
    nd der noch ungünstigeren Situation für Behinderte war
    o viel Lob jedoch unangemessen. Dennoch ist ein sol-
    her Bericht notwendig. Wir hätten uns gewünscht, dass
    er nächste Bericht nicht erst im Jahr 2007 erstellt wer-
    en soll, sondern dass dies, wie es auch jetzt der Fall
    ar, regelmäßig alle zwei Jahre geschieht.
    In dem Bericht wird geschildert, wie sich die Zahl

    er schwerbehinderten Arbeitslosen nach der Kampa-
    ne „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“ zwischen Okto-
    er 1999 und 2002 verringert hat. Wenn man aber genau
    inschaut, stellt man fest, dass diese Zahlen nicht da-
    urch zu erklären sind, dass die Menschen tatsächlich
    uf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz gefun-
    en haben. Vielmehr beruht der Rückgang hauptsächlich
    uf Frühverrentung. Der größte Rückgang überhaupt ist
    ei den über 55-jährigen Schwerbehinderten zu ver-
    eichnen. Sie wollen uns hier ja wohl nicht erklären,






    (A) )



    (B) )


    Hubert Hüppe

    dass ausgerechnet bei den über 55-jährigen Behinderten
    die erfolgreichste Eingliederung gelungen ist.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das wäre überraschend!)


    Die Zahlen vom Dezember 2003 sind deswegen so er-
    schreckend, weil an ihnen deutlich wird, dass hier kein
    nachhaltiger Erfolg erzielt wurde. Im Dezember 2003
    waren 168 951 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet.
    Das sind fast 13 000 Personen mehr als ein Jahr zuvor.
    Das ist eine Zunahme von 8,1 Prozent. Von einer Ver-
    besserung der Situation kann also nicht die Rede sein.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist leider wahr! – Widerspruch bei der SPD!)


    Wir haben vor einem Jahr der Absenkung der
    Pflichtquote zugestimmt und würden ihr auch heute
    wieder zustimmen. Grund für uns war nicht, dass wir ge-
    glaubt haben, dass dadurch mehr Arbeitsplätze für be-
    hinderte Menschen geschaffen würden – so schön das
    auch wäre –, sondern dass den meisten Betrieben auf-
    grund der Arbeitsmarktpolitik dieser Bundesregierung
    das Wasser bis zum Hals steht. Das ist der eigentliche
    Grund. Das muss ich so deutlich sagen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Volle Zustimmung!)


    Herr Thönnes, wenn Sie wirklich der Auffassung sind,
    dass durch die Absenkung der Pflichtquote Arbeitsplätze
    geschaffen werden – das haben Sie behauptet –, dann
    frage ich mich, wie die SPD auf die Idee kommen
    konnte, dass eine Ausbildungsplatzabgabe zur Schaf-
    fung von mehr Arbeitsplätzen führen werde.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das wollen die doch gar nicht mehr! Das ist doch zu den Akten gelegt! Das brauchten sie nur auf dem Parteitag!)


    Das ist ein Widerspruch in sich, den ich nicht verstehe.
    Ich verkenne nicht die Probleme; das möchte ich an

    dieser Stelle deutlich sagen. Wir alle wissen, dass die Si-
    tuation nicht einfach ist. Deswegen danke ich an dieser
    Stelle den vielen Unternehmen, besonders den kleinen
    und mittleren Unternehmen, den Gewerkschaften und
    den Verbänden, die einen Beitrag dazu geleistet haben,
    dass die Situation nicht noch schlimmer geworden ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Wer Missstände beheben will, der muss bereit sein,
    sie auch zu erkennen. Dazu sind Sie nicht bereit. Der
    vorliegende Gesetzentwurf wird Ihrer Intention, die Sie
    eben dargestellt haben, nicht gerecht. Ich teile die Ziele,
    die Sie genannt haben; das gilt auch für meine Fraktion.
    Von diesen Zielen ist aber in Ihrem Gesetzentwurf nichts
    zu lesen. Er enthält hauptsächlich Soll- und Kannvor-
    schriften und Verfahrensänderungen, die sich aus der
    praktischen Umsetzung des SGB IX ergeben. Ich be-
    haupte nicht, dass alle Regelungen falsch wären; wir ha-

    b
    b

    k
    s
    m
    d
    d
    l
    w
    d
    K
    s
    w
    d
    i
    m

    s
    r

    D
    a
    B
    w
    m
    A
    a

    w
    R
    w

    W
    h
    w

    u
    f
    S
    w
    h
    m
    g
    n
    J

    A
    h
    v
    s
    s
    g

    (C (D en uns ja auch nur auf drei Punkte konzentriert. Das haen wir im Ausschuss auch dargestellt. Durch dieses Gesetz wird unter anderem die Möglich eit des Missbrauchs des Kündigungsschutzes eingechränkt. Das ist ein gutes Beispiel. Jeder, der schon einal mit Behindertenvertretern gesprochen hat, weiß, ass es in der Tat Menschen gibt, die bei einer drohenen Kündigung noch schnell einen Antrag auf Feststelung einer Schwerbehinderung stellen, obwohl sie issen, dass nicht der geringste Grad von Schwerbehinerung anerkannt wird. Dadurch genießen sie einen ündigungsschutz, der eigentlich anderen Menschen zuteht. Dass dieser Missbrauch eingegrenzt wird, finden ir in Ordnung. Damit ist nicht nur den Betrieben geient; Missbrauch bringt ja auch den Kündigungsschutz nsgesamt in Verruf. Der Vorschlag, der jetzt aufgenomen worden ist, kam übrigens vom Bundesrat. Hinsichtlich der Frage, ob man den Kündigungs chutz für diese Menschen aufheben sollte, bin ich andeer Meinung als die FDP. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Den besonderen!)


    ieser Kündigungsschutz ist kein Einstellungshindernis,
    uch wenn er in manchen Fällen problematisch für einen
    etrieb ist. Er dient hauptsächlich den Menschen, die
    ährend des Erwerbslebens eine Behinderung bekom-
    en. Ziel ist also, dass diese Menschen einen sicheren
    rbeitsplatz haben. Deswegen bin ich nicht dafür, ihn
    ufzuheben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es wurden hier schon die Punkte genannt, die uns
    ichtig sind. Ich hätte Herrn Kurth während der ganzen
    ede Beifall zollen können, weil er das vertreten hat,
    as in unseren Anträgen steht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    enn er unserem Antrag dann noch zugestimmt hätte,
    ätte ich noch mehr geklatscht. Das wird heute aber
    ohl nicht mehr eintreten.
    Wir wollten die Leistungsdauer im Eingangsverfahren

    nd bei der Berufsbildung grundsätzlich ohne Ausnahme
    estschreiben. Das hätte nicht zu höheren Kosten geführt.
    ie wissen, dass für das zweite Jahr der Berufsbildung,
    enn es nicht vom Arbeitsamt bezahlt wird, die Sozial-
    ilfeträger und somit letztlich die Kommunen aufkom-
    en. Diese Regelung hätte sogar zu niedrigeren Kosten
    eführt, da die Bürokratie hätte abgeschafft werden kön-
    en, die notwendig ist, um festzustellen, ob das zweite
    ahr der Berufsbildung noch gewährt werden kann.


    (Klaus Brähmig [CDU/CSU]: So ist es! Ganz wichtig!)


    ußerdem hätten wir damit vermieden, dass Klagen er-
    oben werden und es zu teuren und schwierigen Rechts-
    erfahren kommt. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass
    ie uns zugestimmt hätten. Dann hätten Sie uns viel er-
    part. Vor allem hätten Sie allen Betroffenen Sicherheit
    egeben, den Einrichtungen und den Behinderten selbst.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







    (A) )



    (B) )


    Hubert Hüppe

    Meine Damen und Herren, ich will noch etwas zu der

    Regelung des Anhörungsrechts der Schwerbehinder-
    tenvertretung sagen. Auch hier muss ich der FDP wi-
    dersprechen.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Na, na, Herr Hüppe!)


    Sie sagt, sie sei gegen dieses Anhörungsrecht. Da das
    Anhörungsrecht im SGB IX schon längst verankert ist,
    hätten Sie dann den Antrag stellen müssen, dieses Ge-
    setz zu ändern. Die Frage ist aber, wie es in der Praxis
    umgesetzt wird.

    Wir haben gesagt: Da das Anhörungsrecht gesetzlich
    schon zementiert ist, muss auch gefordert werden, dass
    bei seiner Verletzung eine in einem Betrieb getroffene
    Maßnahme, die einen Behinderten besonders betrifft,
    ungültig ist. Sie haben dieses Problem wahrscheinlich
    erkannt, weil dies auch in Ihrem Referentenentwurf
    stand und weil Sie jetzt das Bußgeld, das bei Nichtbe-
    achtung zu zahlen ist, erhöhen wollen. Das schlichte Er-
    höhen des Bußgeldes würde aber längst nicht ausrei-
    chen, um das Ergebnis zu erzielen, das wir anstreben.

    Ich frage Sie: Wie soll eine Schwerbehindertenvertre-
    tung überhaupt mitwirken, wenn sie noch nicht einmal
    die Chance hat, sich dort zu informieren, wo die Pro-
    bleme entstanden sind? Das könnte ja auch dem Betrieb
    dienen. Vielleicht hat dieser zusammen mit dem Integra-
    tionsamt und den Integrationsfachdiensten neue Lösun-
    gen entwickelt, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Herr
    Kurth, es gibt heute in der Tat mehr technische Möglich-
    keiten, als so mancher denkt. Da man vom Integrations-
    amt Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe erhält, könnte
    man den entsprechenden Arbeitsplatz möglicherweise
    sogar derart optimieren, dass der Behinderte leistungsfä-
    higer ist als jemand, der diese Arbeit ohne Behinderung
    leisten würde.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zum Abschluss: Ich hätte mir gewünscht, dass wir

    dem Antrag zustimmen könnten.

    (Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Können Sie doch machen!)

    Wir konnten Sie leider nicht von Ihren eigenen Anlie-
    gen, die im Referentenentwurf noch enthalten waren,
    überzeugen. Trotzdem erkläre ich natürlich unsere wei-
    tere Bereitschaft, an echten und wirklich konkreten Ver-
    besserungen für die Behinderten mitzuarbeiten. Ich sage
    aber: Dies fängt nicht erst im Erwerbsleben an. Mein
    Wunsch ist es, dass Menschen mit und ohne Behinde-
    rung gemeinsam leben und lernen. Das heißt, ich wün-
    sche mir integrative Einrichtungen nicht erst im Berufs-
    leben, sondern bereits viel früher, nämlich in den
    Schulen und Universitäten.


    (Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Das sagen Sie mal Roland Koch in Hessen!)


    Ich bedauere zum Beispiel, dass all diese Bereiche im
    Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
    – es bestand die Möglichkeit, dort so etwas festzuschrei-
    ben – nicht enthalten sind. Ich hätte es mir anders ge-

    w
    d

    g

    s
    d
    l
    f
    m



    d

    D
    l

    f
    f
    g
    d
    g
    d
    m
    m

    h
    d
    d
    b
    l
    I

    f

    m
    a
    t
    w
    r

    (C (D ünscht; denn nun haben die Sonderschulen und Sonereinrichtungen wieder einen erhöhten Zulauf. Herr Kollege, Sie haben Ihre Redezeit bereits überzo en. Wenn man vom Kindesalter an mit behinderten Men chen zusammenlebt, dann schafft dies das Bewusstsein afür, dass Behinderte in manchen Bereichen viel mehr eisten können, als sich das so mancher schwerst mehrach Normaler, wie ich ihn jetzt einmal bezeichnen öchte, vorstellen kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Gudrun SchaichWalch [SPD]: Herr Hüppe, Sie dürfen zustimmen! – Erika Lotz [SPD]: War das jetzt eine Zustimmung?)