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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/87 Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Men- schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546 Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, 7665 A 7667 B 7669 C 7671 B 7673 B 7673 D 7674 B 7675 C 7676 C 7677 D 7679 A 7681 B Deutscher B Stenografisch 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksache 15/ 2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Han- del mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz – TEHG) (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . T 7663 A 7663 B 7663 C Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 7680 B 7680 D undestag er Bericht ung 6. Januar 2004 t : agesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/1783, 15/2357) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/2318, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 A 7681 B weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Reisen ohne Handicap – Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 ein barrierefreies Reisen und Na- turerleben in unserem Land (Druck- sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 C 7681 C 7683 C 7685 B 7687 A 7689 C 7691 C 7691 D 7693 A 7694 A 7695 B 7696 A 7697 D 7699 C 7701 A 7701 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663 (A) ) (B) ) 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701 (A) ) (B) ) Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004 der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A z z G m – – – Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 16.01.2004 Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004 Lehder, Christine SPD 16.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 16.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 16.01.2004 Mogg, Ursula SPD 16.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.01.2004 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004 R R R S S D S D W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De- ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än- derung des Bundesgrenzschutzgesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 16.01.2004* auer, Thomas SPD 16.01.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 16.01.2004 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 16.01.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004 r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004 anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 16.01.2004 r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über- einkommens von 1974 zum Schutz des menschli- chen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa- men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzab- schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Europäischen Systems der Zentral- banken und der Europäischen Zentralbank – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge- setz 2004 – HbeglG 2004) – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: h r ( t d z t K d E M l J g s z w g l d v d d d E b – – – – – – – E 1 (C (D Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe- eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol- aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein- elner Regelungen nicht für ausgereift. Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei- ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EG-Förderung insgesamt sein muss. Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus- aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die- er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung u erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterent- icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor- iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je- och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför- erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies etrifft zum Beispiel: eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke- lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei- sung insgesamt, die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Fotovoltaik-Anlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde- rung für so genannte Fassadenanlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen, die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun- gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da- mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im EEG, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be- seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende ntschließung zu fassen: . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor- liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703 (A) ) (B) ) Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw. im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge- hensweise auch zukünftig möglich ist. Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls hierzu eine nationale Regelung zu treffen. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen- händig sach- und fachkundig zu präparieren und – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab- fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei- terhin möglich ist. Begründung: Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild- tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu behandeln. Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl- len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich. Beide Regelungen sind auf Grund des geringen seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes- sen. – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo- senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz- geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs- systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam- menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun- den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu- ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit- suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher- stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes- t d b ( ( ( ( ( ( (C (D ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen- en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da- ei Folgendes zu berücksichtigen: 1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver- pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an- stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009 wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön- nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen. 2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom- menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un- terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind. Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes- agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli- chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes- einheitlich erfüllt werden können. 3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam- menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu- nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein- barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten. 4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei- fen. 5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun- gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun- gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, deren zuständigen obersten Landesbehör- den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen) abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be- richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die Länder statt; die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen- über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- beit auskunfts- und berichtspflichtig. 6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an- stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre- chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis- tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die 7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial- geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente Leistungserbringung vorsehen. (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf- gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln. (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der Option ist durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe- Drucksache 15/1948 Nr. 1.41 Drucksache 15/1948 Nr. 1.42 Drucksache 15/2028 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 15/2028 Nr. 2.4 Drucksache 15/2104 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/173 Nr. 2.20 Drucksache 15/173 Nr. 2.89 rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie- hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen und Erfahrungen mit den beiden Organisations- modellen, die das SGB II vorsieht, vor. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1765 Nr. 2.2 Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.36 Drucksache 15/1547 Nr. 2.129 Drucksache 15/1613 Nr. 1.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.32 Drucksache 15/1765 Nr. 2.8 Rechtsausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.9 Drucksache 15/1547 Nr. 2.48 Drucksache 15/1547 Nr. 2.82 Drucksache 15/1765 Nr. 2.1 Drucksache 15/1765 Nr. 2.23 Finanzausschuss Drucksache 15/1948 Nr. 1.16 Drucksache 15/1948 Nr. 1.31 Drucksache 15/1948 Nr. 1.38 Drucksache 15/1948 Nr. 1.39 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1948 Nr. 1.4 Drucksache 15/1948 Nr. 1.5 Drucksache 15/1948 Nr. 1.6 Drucksache 15/1948 Nr. 1.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.12 Drucksache 15/1948 Nr. 1.13 Drucksache 15/1948 Nr. 1.14 Drucksache 15/1948 Nr. 1.19 Drucksache 15/1948 Nr. 1.23 Drucksache 15/1948 Nr. 1.26 Drucksache 15/1948 Nr. 1.28 Drucksache 15/1948 Nr. 1.30 Drucksache 15/1948 Nr. 1.32 Drucksache 15/1948 Nr. 1.35 Drucksache 15/1948 Nr. 1.36 Drucksache 15/1948 Nr. 1.37 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/1765 Nr. 2.21 Drucksache 15/1834 Nr. 2.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.11 Drucksache 15/1948 Nr. 1.21 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.87 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1765 Nr. 2.14 Drucksache 15/1765 Nr. 2.24 Drucksache 15/1834 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1613 Nr. 1.26 Drucksache 15/1834 Nr. 2.4 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 87. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Daniel Bahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (Beifall bei der FDP)


    In dieser Pressemitteilung wurde als ein Schwerpunkt
    enannt, „die Gesundheitsleistung für chronisch Kranke
    nd für Behinderte zu verbessern“. Ich möchte an dieser
    telle gar nicht näher ausführen, was die Regelungen des
    esundheitssystemmodernisierungsgesetzes seit dem
    . Januar dieses Jahres gerade für die Behinderten und
    ür die chronisch Kranken bedeuten.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sehr wahr!)

    as gesetzte Ziel ist jedenfalls konterkariert worden.


    (Beifall bei der FDP)

    Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Bun-

    esregierung zur Förderung der Ausbildung und Be-
    chäftigung schwerbehinderter Menschen. Ich sage ganz
    eutlich: Dieses Thema eignet sich nicht für gegensei-
    ige Unterstellungen. Dafür stehen viel zu viele Einzel-
    chicksale auf dem Spiel. Ziel für uns alle muss es doch
    ein, dass die Rahmenbedingungen für Menschen mit
    ehinderung in Beschäftigung und Ausbildung merklich
    esser werden.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau!)







    (A) )



    (B) )


    Daniel Bahr (Münster)


    Wir stimmen dem Gesetzentwurf und den Änderungs-

    anträgen zu, weil wir der Meinung sind, dass das Gesetz
    eine Verbesserung für die Betroffenen mit sich bringt.


    (Beifall bei der FDP)

    Es ist zwar mehr nötig; aber auch kleine Verbesserungen
    sind Verbesserungen.

    Mit dem In-Kraft-Treten des SGB IX vom 1. Juli
    2001 ist es gelungen, einen wegweisenden Richtungs-
    wechsel in der Behindertenpolitik zu vollziehen. Erst-
    mals ist die Förderung der Eigenkompetenz und Selbst-
    verantwortung der behinderten Menschen klares Ziel
    und Aufgabe des neuen Rechts. Es geht nicht mehr um
    Fürsorge, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Wir unter-
    stützen dies nachdrücklich.


    (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Walter Riester [SPD])


    Wir hätten uns allerdings bei der Erstellung dieses
    Gesetzentwurfs weniger Fehler gewünscht. Dann wären
    auch nicht so viele Änderungsanträge vonnöten gewe-
    sen. Die Anhörung hat uns in der Auffassung bestätigt,
    dass der Gesetzentwurf noch einen erheblichen Nach-
    besserungsbedarf hatte. Deswegen waren, wie gesagt,
    viele Änderungsanträge nötig. Daher ist es gut, dass wir
    sie berücksichtigt haben.

    Ausdrücklich begrüßen wir die Festschreibung der
    Beschäftigungspflichtquote auf 5 Prozent bis Juni
    2007. Das schafft Planungssicherheit in den Betrieben.
    Ich glaube, da sind wir uns alle in diesem Hause einig.

    Ich darf an dieser Stelle aus einer Stellungnahme des
    Sozialverbandes VdK zitieren:

    Durch eine ... Anhebung würde, wie alle bisherigen
    Erfahrungen beweisen, die Beschäftigungssituation
    behinderter Menschen nicht verbessert.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist das!)

    Stattdessen würden die ... positiven Rahmenbedin-
    gungen des SGB IX empfindlich gestört, da die Ar-
    beitgeber dies als kollektive, ungerechte Strafe
    empfinden.

    Der VdK, die Koalitionsparteien und auch andere
    Verbände schließen sich damit der langjährigen Position
    der FDP an.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Lieber spät als nie!)


    Wir begrüßen dies nachdrücklich und wollen auch in
    anderen Bereichen Initiativen starten. Die betriebliche
    Praxis zeigt nämlich, dass vor Ort durch eine enge Zu-
    sammenarbeit der Unternehmensleitung, der Schwerbe-
    hindertenvertretung, des Betriebsrates und der Sozial-
    verbände größere Verbesserungen erzielt werden können
    als durch regulierende Gesetzentwürfe, durch Vorgaben
    von oben.


    (Beifall bei der FDP)

    Beispielsweise konnte durch eine kontinuierliche

    Schulung von Führungskräften und Arbeitnehmervertre-
    tern innerhalb von vier Jahren bei der Real SB Waren-

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    (C (D aus GmbH die Schwerbehindertenquote von 2,6 auf ast 4,4 Prozent erhöht werden. Dieses Beispiel steht icht allein. Das sind ganz konkrete Verbesserungen für ie Betroffenen, für die, die aktiv in den Betrieben sind nd die vor Ort ein Interesse haben, sich zu engagieren. Meine Damen und Herren, haben Sie doch endlich en Mut, der deutschen Wirtschaft zu vertrauen, anstatt mmer wieder durch Vorgaben und Regelungen zu gäneln! Verbesserungen müssen gelebt und nicht verordnet erden. Umfangreiche Sonderregelungen für schwerbeinderte Arbeitnehmer laufen manchmal – nicht immer – en eigentlichen Zielen zuwider. Wir müssen den Mut aben, Einstellungsbarrieren und betriebliche Hemmisse vorbehaltlos auf den Prüfstand zu stellen, um die eschäftigungschancen von Menschen mit Behinderunen zu erhöhen. Dazu gehört vor allem eine Diskussion über den be onderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub für chwerbehinderte Arbeitnehmer dort, wo sie eine Eintellungsbarriere und ein betriebliches Hemmnis darstelen, weil sie für die Betriebe höhere finanzielle und büokratische Belastungen bedeuten. Solche Regelungen ienen möglicherweise den Menschen, die einen Areitsplatz haben. Für diejenigen, die einen Arbeitsplatz uchen, sind sie oft ein Einstellungshemmnis. Deswegen üssen wir darüber eine Diskussion führen. Es kann einfach nicht im Sinne der Betroffenen sein, ie deutsche Wirtschaft durch unrealistische Ansprüche u überfordern. In Zeiten der Globalisierung müssen wir ine verantwortungsvolle Politik machen und die Stelung der Wirtschaft im weltweiten Wettbewerb berückichtigen. Es ist eben ein unbestreitbarer Wettbewerbsachteil, wenn die Lufthansa als Einzige der großen uftfahrtgesellschaften nach eigenen Angaben eine jähriche Kompensationszahlung von circa 3 Millionen USollar zahlen muss, während die anderen internationalen uftfahrtgesellschaften das nicht tun müssen. Es ist nicht o, dass Unternehmen keine Menschen mit Behinderunen einstellen möchten. Aufgrund bestehender Verordungen und Vorschriften dürfen aber manche Arbeitslätze nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt erden. Dennoch werden diese Arbeitsplätze zum Geamtpersonal addiert. Wir finden es nicht richtig, dass iese Arbeitsplätze eingerechnet werden. Deswegen haen wir gegen den entsprechenden Änderungsantrag getimmt und wollen hierüber eine weitere Diskussion fühen. Wie gesagt, der FDP kommt es auf praktische Hilfen m betrieblichen Alltag an, die die Beschäftigungsund usbildungssituation von Menschen mit Behinderungen onkret verbessern. Nach unserer Meinung führt eine itbestimmung mit Wirksamkeitsvoraussetzung der chwerbehindertenvertretung, so wie die CDU/CSU sie eantragt hat, nicht zu konkreten Verbesserungen. Beeits nach geltendem Recht kann ein stellvertretendes itglied zur Unterstützung der Vertrauensperson für einelne Aufgaben hinzugezogen und dafür freigestellt Daniel Bahr werden. Eine weitere Ausweitung führt nur zu finanziellen Zusatzbelastungen, mit denen Beschäftigung verhindert und nicht gefördert wird. Für uns ist und bleibt der Betriebsrat das zentrale Organ der Mitbestimmung. Wir wollen keinen Nebenbetriebsrat. Ein weiterer Schwerpunkt, der in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums seinerzeit angeführt wurde, heißt: „Barrierefreiheit beim Bauen, im Verkehr und bei den Informationsangeboten umsetzen.“ Wir unterstützen den Antrag „Reisen ohne Handicap – Für ein barrierefreies Reisen und Naturerleben in unserem Land“ ausdrücklich. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


    (Beifall bei der FDP)


    (Beifall bei der FDP)





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    Aber es muss doch unser gemeinsames Ziel sein, uns zu-
    nächst Gedanken darüber zu machen, wie im alltägli-
    chen Leben, beim Gang zur Arbeit und beim Einkaufen,
    Barrierefreiheit gewährleistet wird, bevor wir uns als
    Schwerpunkt um Naturerlebnisse Gedanken machen.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Beides muss getan werden!)


    Natürlich muss es auch darum gehen, den Tourismus in
    Deutschland barrierefrei zu gestalten. Aber unser erstes
    Interesse muss sein, uns für Barrierefreiheit im Alltag zu
    engagieren. Wir können uns überall ein Bild davon ma-
    chen, dass dies leider noch nicht erreicht ist.

    Im Sinne der Menschen mit Behinderungen dürfen
    wir nicht nachlassen, für die Verbesserung ihrer Lebens-
    situation zu kämpfen. Ich hoffe, dass wir in diesem
    Punkt gemeinsam nach praxistauglichen und vernünfti-
    gen Regelungen suchen können. Ich freue mich auf die
    weitere Debatte.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile das Wort Kollegen Markus Kurth, Fraktion

des Bündnisses 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Markus Kurth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    der vorgelegten Änderung des Sozialgesetzbuches IX
    gehen wir drei wichtige Bereiche an: Zum Ersten lösen
    wir eine ganze Reihe von konkreten Problemen, die sich
    für Menschen mit Behinderungen ergeben haben. Zum
    Zweiten gehen wir mit harten Anreizen deutlich auf die
    Arbeitgeber und Unternehmen zu. Damit meine ich ins-
    besondere die Ausgleichsabgabe bzw. die Beschäfti-
    gungspflichtquote. Zum Dritten erweitern wir die so ge-
    nannten weichen Maßnahmen. Staatssekretär Thönnes
    hat bereits die Präventionspläne und die betrieblichen
    Eingliederungspläne angesprochen.

    Lassen Sie mich zunächst etwas Wichtiges zu dem
    vielleicht drängendsten konkreten Problem sagen, das
    Menschen mit Behinderungen, aber auch die Träger von
    Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in der

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    (C (D ergangenheit besonders betroffen und beschäftigt hat. s geht hier um das Eingangsverfahren, um den Beufsbildungsbereich in Werkstätten für Menschen mit ehinderungen. Wir wissen, dass für viele nur diese öglichkeit infrage kommt, um berufliche Erfahrung zu ammeln, um aber auch dort in angepasster Weise langam integriert zu werden und nicht zuletzt auch einen entenanspruch zu erwerben. Das Eingangsverfahren dient der Feststellung, ob die erkstatt für Menschen mit Behinderungen die geeigete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Es ient auch der Feststellung, in welcher Art und Weise er betriebliche Prozess der Integration in die Werkstatt orgenommen werden kann. Bislang wurden diese Leistungen nur im Einzelfall ür drei Monate erbracht, obwohl die Praxis gezeigt hat, ass drei Monate der Regelfall hätten sein müssen und ass vier oder sechs Wochen viel zu kurz sind. Wer diese inrichtungen einmal in Ruhe und ohne großen Tross esucht und sich dort alles genau angeschaut hat, der hat estgestellt, dass sich die Menschen mit Behinderungen nd hier insbesondere diejenigen mit starken Lernbehinerungen nach vier oder sechs Wochen überhaupt erst angsam an die Einrichtung gewöhnt, ihre Anleiter sowie etreuerinnen und Betreuer kennen gelernt haben und ann auch erst auf dem Sprung waren, mit der eigentlihen beruflichen oder handwerklichen Tätigkeit in der erkstatt zu beginnen. In der Vergangenheit war es häufig so, dass genau ann das Eingangsverfahren gestoppt wurde, die Bewiligung vom Arbeitsamt nicht kam und dann erst lange riefwechsel oder sogar Gerichtsverfahren geführt weren mussten, bis das Verfahren fortgesetzt werden onnte. Ergebnis war, dass die Menschen mit Behindeungen die Werkstatt zunächst verlassen mussten, die geamten Erfolge der ersten vier bis sechs Wochen weggeischt waren und man dann, wenn das Verfahren denn ortgesetzt wurde, wieder bei null anfangen musste. Das st gesamtgesellschaftlich betrachtet nicht nur ökonoisch unsinnig, sondern das trägt auch nicht zur Plaungssicherheit für die Träger der Werkstätten bei. Ich in sehr froh, dass alle Fraktionen dieses Hauses einverehmlich gesagt haben, dass es so nicht weitergehen ann. Wir haben auch im Berufsbildungsbereich im Allgeeinen festgestellt, dass der notwendige Zeitraum zwei ahre und nicht nur ein Jahr beträgt. Ich denke, dass wir uch der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam klar mahen müssen, dass sektorales Denken hier nur schädlich st und daher dringend überwunden werden muss. Dieem Denken begegnen wir auch im Bereich der Rehaträer. Wir müssen hier endlich vernetzt und auch an die achhaltigkeit sowie die langfristigen Konsequenzen enken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir nehmen die Bundesagentur für Arbeit auch nicht
    m Bereich der aktiven Arbeitsmarktförderung für Men-
    chen mit Behinderung aus der Verantwortung. Mit






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    (B) )


    Markus Kurth

    diesem Gesetzentwurf verlegen wir aber insgesamt die
    Strukturveranwortung für die Eingliederung in den ers-
    ten Arbeitsmarkt stärker auf Integrationsämter und Inte-
    grationsfachdienste, die durch die Rechtsverordnung
    mit höheren Mitteln aus der Ausgleichsabgabe bedacht
    werden. Es geht darum, jetzt einen einheitlichen und
    kompetenten Ansprechpartner für Arbeitgeber zu schaf-
    fen, damit die Beratung dazu, wie der Arbeitsplatz um-
    gestaltet werden kann, welche Förderinstrumente, Prä-
    mien und Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sowie
    die Beratung über geeignete Bewerberinnen und Bewer-
    ber aus einer Hand kommen. So viel zu den konkreten
    Problemen.

    Wir schaffen aber auch eine ganze Reihe von harten
    Anreizen. Der wichtigste ist sicherlich, dass die Be-
    schäftigungspflichtquote erst einmal auf 5 Prozent der
    Beschäftigten festgeschrieben und nicht auf 6 Prozent
    erhöht wird, wie das ursprünglich vorgesehen war. Ich
    glaube, hiermit senden wir schon ein deutliches Signal
    an die Wirtschaft, das lautet: Wir kommen ihnen einen
    großen Schritt entgegen. Sie sparen dadurch 340 Millio-
    nen Euro pro Jahr. – Es sind 340 Millionen Euro, die da-
    durch nicht als Mehrbelastung auf die Arbeitgeberinnen
    und Arbeitgeber zukommen.


    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

    Ergänzend leiten wir bei der Gestaltung der Be-

    schäftigungspflichtquote und der Ausgleichsabgabe
    weitere Schritte ein. Wir bieten ein ganzes Set von Maß-
    nahmen an. So werden zum Beispiel Beschäftigte, die
    aus der Behindertenwerkstatt in den ersten Arbeitsmarkt
    kommen, doppelt auf die Beschäftigungspflichtquote an-
    gerechnet, ebenso wie entsprechende Personen, die nach
    der Ausbildung in ein reguläres Beschäftigungsverhält-
    nis übernommen werden. Wenn eine Zeitarbeitsfirma
    eine schwerbehinderte Person beschäftigt, die im Rah-
    men einer Arbeitnehmerüberlassung für einen Betrieb
    arbeitet, wird jetzt auch diese Person auf die Beschäfti-
    gungspflichtquote angerechnet.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn die Wirtschaft nicht wächst, können Sie das alles vergessen! Dann ist das alles nichts!)


    Die Unterstellungen, die Herr Bahr hier geäußert hat, in-
    dem er gesagt hat, wir kämen der Wirtschaft nicht genug
    entgegen, hier würden Schwierigkeiten gemacht, sind
    also einfach nicht richtig.


    (Klaus Brähmig [CDU/CSU]: Natürlich ist das richtig! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Minus 0,1!)


    Wir bieten eine ganze Reihe von Maßnahmen an. Das
    muss man gegenüber der Wirtschaft auch vertreten.

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, wenn
    Arbeitgeber versuchen, Arbeitsplätze aus der Beschäfti-
    gungspflichtquote herauszurechnen, indem sie sagen:
    Für diesen Arbeitsplatz sind Schwerbehinderte gar nicht
    geeignet. – Sollte sich dies durchsetzen, würde dies un-
    serem Politikansatz, den wir hier bisher gemeinsam


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    (C (D vor allen Dingen die rot-grüne Koalition – verfolgt haen, diametral entgegenstehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Wir versuchen doch gerade, Arbeitgeber zu motivie-
    en, sich zu überlegen, wie sie Arbeitsplätze gestalten
    önnen, um schwerbehinderte Menschen beschäftigen
    u können. Daher kann es nicht sein, dass wir jetzt Ar-
    eitgebern die Möglichkeit eröffnen, zu schauen, wie sie
    rbeitsplätze so definieren können, dass sie zum Inte-
    rationsamt gehen und sagen können: Diesen Arbeits-
    latz kann ich gar nicht mit einem Schwerbehinderten
    esetzen.
    Man kann sich dies am Beispiel der Lufthansa an-

    chauen. Die Lufthansa beschäftigt sogar im Bereich des
    lugpersonals Menschen mit Behinderungen. Man kann
    n der Statistik nachlesen, dass von den dort 71 000 Be-
    chäftigten gerade einmal 4 000 zum fliegenden Perso-
    al, also zu den Piloten, zu dem Crewpersonal, gehören.
    s gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten innerhalb
    es Konzerns der Lufthansa, wie Menschen mit Behin-
    erungen beschäftigt werden können, zum Beispiel im
    atering und in der Abfertigung.
    Außerdem wird von einem sehr verengten Begriff

    usgegangen, wer eigentlich ein Mensch mit Behinde-
    ung ist. Jemand, der eine schwere Krebserkrankung
    berstanden hat, verfügt in aller Regel über einen
    chwerbehindertenausweis. Niemand aber sagt doch,
    ass eine ehemals krebskranke Person nicht auch Flug-
    egleiter werden kann. Wir müssen hier also sehr genau
    ifferenzieren und versuchen, uns einer Argumentation
    ntgegenzustellen, die nur dazu führen würde, Tür und
    or zu öffnen, um die Ausgleichsabgabe zu unterhöhlen
    nd sie letzten Endes vollkommen zu demontieren.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Das führt mich zu einem weiteren Aspekt, der in der
    ffentlichen Debatte viel zu wenig Beachtung findet.
    ir sollten Menschen mit Behinderungen – natürlich ha-
    en sie Handicaps – nicht als Behinderer der Gesell-
    chaft, der Arbeitgeber oder unserer Sozialsysteme se-
    en. Das ist aus meiner Sicht ein außerordentlich
    urzfristiger Wachstumsbegriff.
    Wir sollten auch die Chancen und das Potenzial an

    esellschaftlichen und technologischen Innovationen für
    enschen mit Behinderungen sehen. Man braucht sich
    ur einmal die Möglichkeiten anzuschauen, die mittler-
    eile allein im Bereich der Telekommunikation und der
    edienkompetenz existieren, zum Beispiel die techni-
    chen Hilfen für Sehbehinderte und für Menschen mit
    örstörungen. Es gibt eine große Produktpalette, die
    ich immer weiter entwickelt.


    (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da sehen Sie, was technischer Fortschritt alles bewirken kann!)


    Auf diesen Märkten sollten wir ebenfalls eine Innova-
    ionsoffensive starten. Es wird viel von Innovation gere-
    et. Aber das Innovationspotenzial im Bereich der






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    Markus Kurth

    Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behin-
    derungen liegt brach. Wir haben die Möglichkeit, zu ge-
    sellschaftlichen Innovationen zu kommen und dort end-
    lich einen qualitativen Wachstumsbegriff anzulegen.
    Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz Möglichkeiten
    schaffen, weiter in diese Richtung zu denken und den
    Begriff der Innovation in Zukunft gesellschaftlich wie
    technologisch auch im Bereich der Menschen mit Behin-
    derungen zu entfalten.

    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)