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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/87 Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Men- schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546 Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, 7665 A 7667 B 7669 C 7671 B 7673 B 7673 D 7674 B 7675 C 7676 C 7677 D 7679 A 7681 B Deutscher B Stenografisch 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksache 15/ 2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Han- del mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz – TEHG) (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . T 7663 A 7663 B 7663 C Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 7680 B 7680 D undestag er Bericht ung 6. Januar 2004 t : agesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/1783, 15/2357) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/2318, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 A 7681 B weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Reisen ohne Handicap – Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 ein barrierefreies Reisen und Na- turerleben in unserem Land (Druck- sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 C 7681 C 7683 C 7685 B 7687 A 7689 C 7691 C 7691 D 7693 A 7694 A 7695 B 7696 A 7697 D 7699 C 7701 A 7701 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663 (A) ) (B) ) 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701 (A) ) (B) ) Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004 der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A z z G m – – – Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 16.01.2004 Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004 Lehder, Christine SPD 16.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 16.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 16.01.2004 Mogg, Ursula SPD 16.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.01.2004 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004 R R R S S D S D W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De- ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än- derung des Bundesgrenzschutzgesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 16.01.2004* auer, Thomas SPD 16.01.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 16.01.2004 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 16.01.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004 r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004 anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 16.01.2004 r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über- einkommens von 1974 zum Schutz des menschli- chen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa- men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzab- schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Europäischen Systems der Zentral- banken und der Europäischen Zentralbank – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge- setz 2004 – HbeglG 2004) – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: h r ( t d z t K d E M l J g s z w g l d v d d d E b – – – – – – – E 1 (C (D Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe- eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol- aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein- elner Regelungen nicht für ausgereift. Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei- ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EG-Förderung insgesamt sein muss. Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus- aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die- er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung u erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterent- icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor- iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je- och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför- erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies etrifft zum Beispiel: eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke- lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei- sung insgesamt, die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Fotovoltaik-Anlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde- rung für so genannte Fassadenanlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen, die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun- gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da- mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im EEG, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be- seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende ntschließung zu fassen: . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor- liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703 (A) ) (B) ) Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw. im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge- hensweise auch zukünftig möglich ist. Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls hierzu eine nationale Regelung zu treffen. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen- händig sach- und fachkundig zu präparieren und – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab- fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei- terhin möglich ist. Begründung: Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild- tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu behandeln. Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl- len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich. Beide Regelungen sind auf Grund des geringen seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes- sen. – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo- senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz- geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs- systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam- menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun- den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu- ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit- suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher- stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes- t d b ( ( ( ( ( ( (C (D ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen- en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da- ei Folgendes zu berücksichtigen: 1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver- pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an- stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009 wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön- nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen. 2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom- menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un- terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind. Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes- agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli- chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes- einheitlich erfüllt werden können. 3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam- menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu- nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein- barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten. 4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei- fen. 5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun- gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun- gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, deren zuständigen obersten Landesbehör- den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen) abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be- richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die Länder statt; die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen- über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- beit auskunfts- und berichtspflichtig. 6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an- stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre- chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis- tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die 7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial- geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente Leistungserbringung vorsehen. (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf- gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln. (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der Option ist durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe- Drucksache 15/1948 Nr. 1.41 Drucksache 15/1948 Nr. 1.42 Drucksache 15/2028 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 15/2028 Nr. 2.4 Drucksache 15/2104 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/173 Nr. 2.20 Drucksache 15/173 Nr. 2.89 rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie- hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen und Erfahrungen mit den beiden Organisations- modellen, die das SGB II vorsieht, vor. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1765 Nr. 2.2 Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.36 Drucksache 15/1547 Nr. 2.129 Drucksache 15/1613 Nr. 1.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.32 Drucksache 15/1765 Nr. 2.8 Rechtsausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.9 Drucksache 15/1547 Nr. 2.48 Drucksache 15/1547 Nr. 2.82 Drucksache 15/1765 Nr. 2.1 Drucksache 15/1765 Nr. 2.23 Finanzausschuss Drucksache 15/1948 Nr. 1.16 Drucksache 15/1948 Nr. 1.31 Drucksache 15/1948 Nr. 1.38 Drucksache 15/1948 Nr. 1.39 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1948 Nr. 1.4 Drucksache 15/1948 Nr. 1.5 Drucksache 15/1948 Nr. 1.6 Drucksache 15/1948 Nr. 1.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.12 Drucksache 15/1948 Nr. 1.13 Drucksache 15/1948 Nr. 1.14 Drucksache 15/1948 Nr. 1.19 Drucksache 15/1948 Nr. 1.23 Drucksache 15/1948 Nr. 1.26 Drucksache 15/1948 Nr. 1.28 Drucksache 15/1948 Nr. 1.30 Drucksache 15/1948 Nr. 1.32 Drucksache 15/1948 Nr. 1.35 Drucksache 15/1948 Nr. 1.36 Drucksache 15/1948 Nr. 1.37 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/1765 Nr. 2.21 Drucksache 15/1834 Nr. 2.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.11 Drucksache 15/1948 Nr. 1.21 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.87 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1765 Nr. 2.14 Drucksache 15/1765 Nr. 2.24 Drucksache 15/1834 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1613 Nr. 1.26 Drucksache 15/1834 Nr. 2.4 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 87. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
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      Rede von Franz Thönnes


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      as haben wir auch den vielen Initiativen von Wohl-
      ahrts- und Behindertenverbänden, Gewerkschaften und
      rbeitgebern zu verdanken, die sich hier wirklich über
      lle Maßen engagiert haben.
      Viele von uns haben auch an Aktivitäten teilgenom-
      en. Ich selbst habe Tagungen bei der Metro Group und
      er VWAG besucht, wo ich beispielhafte Projekte der
      uten Zusammenarbeit von Wirtschaft und Arbeit von
      ewerkschaften, Belegschaftsvertretungen und Schwer-
      ehindertenvertretungen sehen konnte. Ich denke auch
      n die Besuche in Rehabilitationseinrichtungen und
      erkstätten, wo durch das Engagement aller Beteiligten
      enschen mit Schwerbehinderungen ein guter Weg in
      rbeit und Beschäftigung geebnet wird. Mit dieser Ar-
      eit für Menschen mit Behinderung werden unschätz-
      are Beiträge zur Integration geleistet und hervorra-
      ende Beispiele für den lebendigen Sozialstaat gegeben.
      llen, die bei diesen vielfältigen Aktivitäten mitgewirkt
      aben, gebührt, wie ich denke, von dieser Stelle aus ein
      roßes Dankeschön.


      (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)







      (A) )



      (B) )


      Parl. Staatssekretär Franz Thönnes

      Teilhabe, Chancengleichheit, das Recht auf ein selbst-

      bestimmtes Leben – das sind Ziele, die sich diese Bun-
      desregierung für ihre Behindertenpolitik gesetzt hat.
      Dazu gehört auch, dass behinderten Menschen verbes-
      serte Chancen auf dem Arbeitsmarkt gegeben werden
      müssen. Sie fordern zu Recht: Wir wollen, dass nicht
      mehr über uns, sondern mit uns entschieden wird. Sie
      wollen ihr Leben in freier Selbstbestimmung gestalten
      und gleichberechtigt wie andere an der Gesellschaft teil-
      haben. Das können sie aber nur, wenn sie eine Arbeit
      finden, mit der sie ihren Lebensunterhalt aus eigener
      Kraft bestreiten können. Denn wer arbeitet, ist unabhän-
      gig von staatlicher Hilfe; wer arbeitet, nutzt und entwi-
      ckelt seine Fähigkeiten, findet Anerkennung und damit
      auch seinen Platz in der Gesellschaft.

      Die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen
      an Arbeit und Ausbildung muss daher oberstes Ziel der
      Behindertenpolitik sein. Dieses Ziel können wir nur ge-
      meinsam mit den Behinderten und mit den Unternehmen
      erreichen.


      (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


      Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
      Schwerbehinderter haben wir in der letzten Legislatur-
      periode einen sehr guten Grundstein für die Verwirk-
      lichung dieses Ziels gelegt. Es ist dank gemeinsamer
      Anstrengungen von Wirtschaft, von Gewerkschaften,
      von Verbänden, von Schwerbehindertenvertretungen
      und den Belegschaftsvertretungen in den Betrieben ge-
      lungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Men-
      schen binnen dreier Jahre um 24 Prozent zu senken.


      (Beifall bei der SPD)

      Wir müssen allerdings ehrlich sagen: Die konjunk-

      turelle Entwicklung und die Lage auf dem Arbeitsmarkt
      haben dieses gute Ergebnis zwischenzeitlich wieder er-
      heblich geschmälert. Umso mehr war es für uns An-
      sporn, diese Entwicklung mit einer neuen Gesetzesinitia-
      tive wieder umzukehren. Es ist noch immer so, dass ein
      Drittel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen in
      Deutschland keinen einzigen Schwerbehinderten be-
      schäftigt. Das kann so nicht weitergehen.


      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


      Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Ausbildung
      und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wollen
      wir Arbeitgeber motivieren, mehr Menschen mit Behin-
      derungen einzustellen. Ich war über die weitgehend in
      guter Übereinstimmung stattfindenden Beratungen im
      Ausschuss sehr erfreut. Ich hoffe auch, dass die CDU/
      CSU-Fraktion ihre Position noch einmal überdenkt, sich
      dem breiten Votum von SPD, Bündnis 90/Die Grünen
      und FDP anschließt und zu einer gemeinsamen guten
      Beschlussfassung beiträgt, statt Nein zu sagen, wie es im
      Ausschuss geschehen ist. Manche Punkte sind aufge-
      nommen worden; andere, auf denen Sie noch beharren,
      sind nicht einmal von der Ländermehrheit im Bundesrat
      unterstützt worden. Es wäre wirklich ein gutes Signal,

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      (C (D enn Sie sich heute im Interesse der gemeinsamen Sahe und auch der Behinderten dem breiten Votum anchließen würden. (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


      Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Rege-
      ung, dass, wo in Unternehmen mit mindestens 100 Be-
      chäftigten Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt
      erden, 5 Prozent dieser Ausbildungsplätze für junge
      enschen mit Behinderung angeboten werden sollen.
      ir glauben, dass es ganz wichtig ist, gerade diesem
      ersonenkreis zusätzliche Chancen zu geben. Ein Aus-
      ildungsplatz ist entscheidend für die Entwicklung jun-
      er Menschen, behinderter wie nicht behinderter. Sie
      ürfen nicht das Gefühl haben, nicht gebraucht zu wer-
      en. Deshalb muss die Ausbildungsbereitschaft in den
      etrieben erhöht werden.
      Möglichst viele Jugendliche sollen, wenn sie sich in

      berbetrieblicher Ausbildung befinden, zum Beispiel in
      inem Berufsbildungswerk, in Zukunft Teile ihrer Aus-
      ildung in den Betrieben absolvieren. Im Jahr 2000 gab
      s circa 1,1 Millionen Plätze, auf denen schwerbehin-
      erte Jugendliche hätten ausgebildet werden können.
      ur rund 5 300 wurden tatsächlich ausgebildet; das ist
      ur ein Bruchteil. Auch diese Situation darf sich so nicht
      eiterentwickeln. Wenn junge Menschen in Deutschland
      ie Schule beenden, dann darf ihnen die Tür zum Ein-
      tieg in das Beschäftigungsleben, in das Wirtschafts-
      eben nicht vor der Nase zugeschlagen werden!


      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


      Weiterhin haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Be-
      chäftigung behinderter Menschen in kleinen und
      ittleren Betrieben zu verbessern. Häufig finden wir
      erade in diesen Betrieben bei den Arbeitgebern erheb-
      iche Informationslücken. Oft ist das auch der Grund für
      ehlende Beschäftigungsbereitschaft. Vielen Betrieben
      ind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt.
      iele wissen nicht, welcher Träger für die Leistung zu-
      tändig ist. Hier sollen in Zukunft die Integrationsfach-
      ienste als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur
      erfügung stehen und stärker in einer Verzahnung mit
      andwerkskammern und Industrie- und Handelskam-
      ern daran mitwirken, dass der Informationsfluss ver-
      essert wird und die Menschen eher Beschäftigung fin-
      en können.
      Wir wissen, dass die Entwicklung der Beschäftigungs-
      öglichkeiten für Menschen mit Behinderung auch von
      er allgemeinen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ab-
      ängt. Aber die Einstellung hängt auch von der Einstel-
      ung ab, und zwar von der Einstellung im Kopf. Auch da
      ibt es viel zu tun, um, wie wir es mit unserem Gleich-
      tellungsgesetz vorgesehen haben, Barrierefreiheit zu er-
      eichen, und zwar im Denken und im Handeln, im Zu-
      ammenarbeiten und Zusammenleben mit Behinderten.
      uch hier muss sich in den Betrieben einiges ändern.
      Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
      rbeitsmedizin aus dem Jahre 1998 zeigt: Körperliche
      nd seelische Belastungen in der Arbeitswelt führen in






      (A) )



      (B) )


      Parl. Staatssekretär Franz Thönnes

      Deutschland zu direkten und indirekten Krankenkosten
      von mehr als 50 Milliarden Euro. Dabei könnte ein
      Großteil der Arbeitsunfähigkeit durch betrieblichen Ar-
      beitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung ver-
      mieden werden.

      Deshalb ist die betriebliche Prävention ein weiterer
      Schwerpunkt unseres neuen Gesetzes. „Rehabilitation
      statt Entlassung“, das muss das Motto sein. Hierzu wol-
      len wir ein umfassendes Eingliederungsmanagement in
      den Betrieben vorsehen. Denn viele Abgänge in die Ar-
      beitslosigkeit erfolgen noch immer aus Krankheitsgrün-
      den. Auch werden die Integrationsämter vor einer Kün-
      digung noch zu wenig eingeschaltet. Hier müssen
      rechtzeitig präventive Maßnahmen ergriffen werden. Die
      Integrationsvereinbarung kann hierbei eine wichtige
      Rolle spielen; auch sie muss gestärkt werden. Wir wol-
      len die Situation auch durch zusätzliche Prämien für die
      Unternehmen verbessern. Sie sollen Mittel aus dem Aus-
      gleichsfonds erhalten können. Darüber hinaus sollen
      Modellprojekte geschaffen werden.

      Wir wollen aber auch die Rechte der Schwerbehin-
      dertenvertretung verbessern. Diese Vertretung muss
      von den Arbeitgebern als ein ernst zu nehmendes Mit-
      wirkungsinstrument in den Betrieben begriffen werden.
      Deswegen werden wir die Voraussetzungen für die Ein-
      beziehung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter ver-
      bessern.

      Wir werden auch dafür sorgen, dass die Bußgelder an
      die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes an-
      geglichen werden. Eine Erhöhung der möglichen Geld-
      buße von 2 500 auf 10 000 Euro wird mit dazu beitra-
      gen, dass die Arbeitgeber, die ihren Informations- und
      Anhörungspflichten gegenüber der Schwerbehinderten-
      vertretung nicht im Sinne des Gesetzes nachkommen, ihr
      Verhalten überdenken werden und die Zusammenarbeit
      so suchen, wie sie in der Mehrzahl der Betriebe in
      Deutschland heute schon stattfindet.


      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


      Verantwortung und Pflichten gehören zusammen. Wir
      erleichtern Verantwortung durch ein Stück Entbürokrati-
      sierung in einigen Bereichen der Vorschriften, durch ver-
      besserte Förderungen und auch dadurch, dass wir die
      Beschäftigungspflichtquote bei 5 Prozent gesetzlich
      festschreiben. Auch dies wird Teilhabe und Mitwirkung
      verbessern.

      Werte Kolleginnen und Kollegen, natürlich kommt es
      darauf an, die gesamten Bedingungen für Arbeit, Wohl-
      stand und Fortschritt zu verbessern. Das ist der Prozess
      der Agenda 2010. Aber gerade die Integration von Men-
      schen mit Behinderung in Arbeit sollte den lebendigen
      und den aktivierenden Sozialstaat erfahrbar machen.
      Lassen Sie uns daher heute mit einer breiten Mehrheit in
      diesem Haus den Startschuss für eine weitere Verbesse-
      rung der Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von
      Menschen mit Behinderung in Deutschland geben.

      Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

      (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


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      (C (D Ich erteile das Wort Kollegen Daniel Bahr, FDP-Frak ion. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für ns Liberale ist Behindertenpolitik keine Sparten-, sonern Bürgerrechtspolitik. Gerade die FDP will stets soohl die größtmögliche Freiheit als auch ein höchstmögiches Maß an Eigenverantwortung für jeden einzelnen enschen. Es geht um Teilhabe und Selbstbestimmung ür Menschen mit Behinderung. Es gibt keine behinderen Menschen. Es gibt nur Menschen, die behindert weren. Herr Staatssekretär Thönnes, Sie haben eben gesagt, s sei noch zu früh, eine Bilanz über das Europäische ahr der Menschen mit Behinderung zu ziehen. Aber anesichts der Erwartungen, die in dieses Jahr gesetzt wuren, und angesichts der vollmundigen Ankündigungen iehen die Verbände, die sich besonders engagiert haben, atürlich ein ernüchterndes und zum Teil auch enttäuchendes Fazit. Bundesministerin Ulla Schmidt betonte am 19. Feb uar 2003 in einer Pressemitteilung zum Europäischen ahr der Menschen mit Behinderung – und ich zitiere die ressemitteilung wörtlich –, „die Bundesregierung habe ich zur Aufgabe gemacht, die völlig gleichberechtigte eilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellchaftlichen Leben sowie in der Arbeitswelt zu erreihen.“ Daran wollen wir die Bundesregierung auch im ahmen der Debatte über die vorliegenden Gesetzentürfe messen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da ist im letzten Jahr nicht viel passiert!)


    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Daniel Bahr


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (Beifall bei der FDP)


      In dieser Pressemitteilung wurde als ein Schwerpunkt
      enannt, „die Gesundheitsleistung für chronisch Kranke
      nd für Behinderte zu verbessern“. Ich möchte an dieser
      telle gar nicht näher ausführen, was die Regelungen des
      esundheitssystemmodernisierungsgesetzes seit dem
      . Januar dieses Jahres gerade für die Behinderten und
      ür die chronisch Kranken bedeuten.


      (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sehr wahr!)

      as gesetzte Ziel ist jedenfalls konterkariert worden.


      (Beifall bei der FDP)

      Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Bun-

      esregierung zur Förderung der Ausbildung und Be-
      chäftigung schwerbehinderter Menschen. Ich sage ganz
      eutlich: Dieses Thema eignet sich nicht für gegensei-
      ige Unterstellungen. Dafür stehen viel zu viele Einzel-
      chicksale auf dem Spiel. Ziel für uns alle muss es doch
      ein, dass die Rahmenbedingungen für Menschen mit
      ehinderung in Beschäftigung und Ausbildung merklich
      esser werden.


      (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Genau!)







      (A) )



      (B) )


      Daniel Bahr (Münster)


      Wir stimmen dem Gesetzentwurf und den Änderungs-

      anträgen zu, weil wir der Meinung sind, dass das Gesetz
      eine Verbesserung für die Betroffenen mit sich bringt.


      (Beifall bei der FDP)

      Es ist zwar mehr nötig; aber auch kleine Verbesserungen
      sind Verbesserungen.

      Mit dem In-Kraft-Treten des SGB IX vom 1. Juli
      2001 ist es gelungen, einen wegweisenden Richtungs-
      wechsel in der Behindertenpolitik zu vollziehen. Erst-
      mals ist die Förderung der Eigenkompetenz und Selbst-
      verantwortung der behinderten Menschen klares Ziel
      und Aufgabe des neuen Rechts. Es geht nicht mehr um
      Fürsorge, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Wir unter-
      stützen dies nachdrücklich.


      (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Walter Riester [SPD])


      Wir hätten uns allerdings bei der Erstellung dieses
      Gesetzentwurfs weniger Fehler gewünscht. Dann wären
      auch nicht so viele Änderungsanträge vonnöten gewe-
      sen. Die Anhörung hat uns in der Auffassung bestätigt,
      dass der Gesetzentwurf noch einen erheblichen Nach-
      besserungsbedarf hatte. Deswegen waren, wie gesagt,
      viele Änderungsanträge nötig. Daher ist es gut, dass wir
      sie berücksichtigt haben.

      Ausdrücklich begrüßen wir die Festschreibung der
      Beschäftigungspflichtquote auf 5 Prozent bis Juni
      2007. Das schafft Planungssicherheit in den Betrieben.
      Ich glaube, da sind wir uns alle in diesem Hause einig.

      Ich darf an dieser Stelle aus einer Stellungnahme des
      Sozialverbandes VdK zitieren:

      Durch eine ... Anhebung würde, wie alle bisherigen
      Erfahrungen beweisen, die Beschäftigungssituation
      behinderter Menschen nicht verbessert.


      (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist das!)

      Stattdessen würden die ... positiven Rahmenbedin-
      gungen des SGB IX empfindlich gestört, da die Ar-
      beitgeber dies als kollektive, ungerechte Strafe
      empfinden.

      Der VdK, die Koalitionsparteien und auch andere
      Verbände schließen sich damit der langjährigen Position
      der FDP an.


      (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Lieber spät als nie!)


      Wir begrüßen dies nachdrücklich und wollen auch in
      anderen Bereichen Initiativen starten. Die betriebliche
      Praxis zeigt nämlich, dass vor Ort durch eine enge Zu-
      sammenarbeit der Unternehmensleitung, der Schwerbe-
      hindertenvertretung, des Betriebsrates und der Sozial-
      verbände größere Verbesserungen erzielt werden können
      als durch regulierende Gesetzentwürfe, durch Vorgaben
      von oben.


      (Beifall bei der FDP)

      Beispielsweise konnte durch eine kontinuierliche

      Schulung von Führungskräften und Arbeitnehmervertre-
      tern innerhalb von vier Jahren bei der Real SB Waren-

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      (C (D aus GmbH die Schwerbehindertenquote von 2,6 auf ast 4,4 Prozent erhöht werden. Dieses Beispiel steht icht allein. Das sind ganz konkrete Verbesserungen für ie Betroffenen, für die, die aktiv in den Betrieben sind nd die vor Ort ein Interesse haben, sich zu engagieren. Meine Damen und Herren, haben Sie doch endlich en Mut, der deutschen Wirtschaft zu vertrauen, anstatt mmer wieder durch Vorgaben und Regelungen zu gäneln! Verbesserungen müssen gelebt und nicht verordnet erden. Umfangreiche Sonderregelungen für schwerbeinderte Arbeitnehmer laufen manchmal – nicht immer – en eigentlichen Zielen zuwider. Wir müssen den Mut aben, Einstellungsbarrieren und betriebliche Hemmisse vorbehaltlos auf den Prüfstand zu stellen, um die eschäftigungschancen von Menschen mit Behinderunen zu erhöhen. Dazu gehört vor allem eine Diskussion über den be onderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub für chwerbehinderte Arbeitnehmer dort, wo sie eine Eintellungsbarriere und ein betriebliches Hemmnis darstelen, weil sie für die Betriebe höhere finanzielle und büokratische Belastungen bedeuten. Solche Regelungen ienen möglicherweise den Menschen, die einen Areitsplatz haben. Für diejenigen, die einen Arbeitsplatz uchen, sind sie oft ein Einstellungshemmnis. Deswegen üssen wir darüber eine Diskussion führen. Es kann einfach nicht im Sinne der Betroffenen sein, ie deutsche Wirtschaft durch unrealistische Ansprüche u überfordern. In Zeiten der Globalisierung müssen wir ine verantwortungsvolle Politik machen und die Stelung der Wirtschaft im weltweiten Wettbewerb berückichtigen. Es ist eben ein unbestreitbarer Wettbewerbsachteil, wenn die Lufthansa als Einzige der großen uftfahrtgesellschaften nach eigenen Angaben eine jähriche Kompensationszahlung von circa 3 Millionen USollar zahlen muss, während die anderen internationalen uftfahrtgesellschaften das nicht tun müssen. Es ist nicht o, dass Unternehmen keine Menschen mit Behinderunen einstellen möchten. Aufgrund bestehender Verordungen und Vorschriften dürfen aber manche Arbeitslätze nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt erden. Dennoch werden diese Arbeitsplätze zum Geamtpersonal addiert. Wir finden es nicht richtig, dass iese Arbeitsplätze eingerechnet werden. Deswegen haen wir gegen den entsprechenden Änderungsantrag getimmt und wollen hierüber eine weitere Diskussion fühen. Wie gesagt, der FDP kommt es auf praktische Hilfen m betrieblichen Alltag an, die die Beschäftigungsund usbildungssituation von Menschen mit Behinderungen onkret verbessern. Nach unserer Meinung führt eine itbestimmung mit Wirksamkeitsvoraussetzung der chwerbehindertenvertretung, so wie die CDU/CSU sie eantragt hat, nicht zu konkreten Verbesserungen. Beeits nach geltendem Recht kann ein stellvertretendes itglied zur Unterstützung der Vertrauensperson für einelne Aufgaben hinzugezogen und dafür freigestellt Daniel Bahr werden. Eine weitere Ausweitung führt nur zu finanziellen Zusatzbelastungen, mit denen Beschäftigung verhindert und nicht gefördert wird. Für uns ist und bleibt der Betriebsrat das zentrale Organ der Mitbestimmung. Wir wollen keinen Nebenbetriebsrat. Ein weiterer Schwerpunkt, der in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums seinerzeit angeführt wurde, heißt: „Barrierefreiheit beim Bauen, im Verkehr und bei den Informationsangeboten umsetzen.“ Wir unterstützen den Antrag „Reisen ohne Handicap – Für ein barrierefreies Reisen und Naturerleben in unserem Land“ ausdrücklich. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


      (Beifall bei der FDP)


      (Beifall bei der FDP)





      (A) )


      (B) )


      Aber es muss doch unser gemeinsames Ziel sein, uns zu-
      nächst Gedanken darüber zu machen, wie im alltägli-
      chen Leben, beim Gang zur Arbeit und beim Einkaufen,
      Barrierefreiheit gewährleistet wird, bevor wir uns als
      Schwerpunkt um Naturerlebnisse Gedanken machen.


      (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Beides muss getan werden!)


      Natürlich muss es auch darum gehen, den Tourismus in
      Deutschland barrierefrei zu gestalten. Aber unser erstes
      Interesse muss sein, uns für Barrierefreiheit im Alltag zu
      engagieren. Wir können uns überall ein Bild davon ma-
      chen, dass dies leider noch nicht erreicht ist.

      Im Sinne der Menschen mit Behinderungen dürfen
      wir nicht nachlassen, für die Verbesserung ihrer Lebens-
      situation zu kämpfen. Ich hoffe, dass wir in diesem
      Punkt gemeinsam nach praxistauglichen und vernünfti-
      gen Regelungen suchen können. Ich freue mich auf die
      weitere Debatte.

      Herzlichen Dank.

      (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)