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ID1508701900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/87 Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Men- schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546 Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, 7665 A 7667 B 7669 C 7671 B 7673 B 7673 D 7674 B 7675 C 7676 C 7677 D 7679 A 7681 B Deutscher B Stenografisch 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksache 15/ 2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Han- del mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz – TEHG) (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . T 7663 A 7663 B 7663 C Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 7680 B 7680 D undestag er Bericht ung 6. Januar 2004 t : agesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/1783, 15/2357) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/2318, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 A 7681 B weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Reisen ohne Handicap – Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 ein barrierefreies Reisen und Na- turerleben in unserem Land (Druck- sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 C 7681 C 7683 C 7685 B 7687 A 7689 C 7691 C 7691 D 7693 A 7694 A 7695 B 7696 A 7697 D 7699 C 7701 A 7701 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663 (A) ) (B) ) 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701 (A) ) (B) ) Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004 der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A z z G m – – – Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 16.01.2004 Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004 Lehder, Christine SPD 16.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 16.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 16.01.2004 Mogg, Ursula SPD 16.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.01.2004 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004 R R R S S D S D W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De- ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än- derung des Bundesgrenzschutzgesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 16.01.2004* auer, Thomas SPD 16.01.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 16.01.2004 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 16.01.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004 r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004 anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 16.01.2004 r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über- einkommens von 1974 zum Schutz des menschli- chen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa- men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzab- schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Europäischen Systems der Zentral- banken und der Europäischen Zentralbank – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge- setz 2004 – HbeglG 2004) – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: h r ( t d z t K d E M l J g s z w g l d v d d d E b – – – – – – – E 1 (C (D Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe- eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol- aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein- elner Regelungen nicht für ausgereift. Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei- ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EG-Förderung insgesamt sein muss. Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus- aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die- er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung u erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterent- icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor- iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je- och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför- erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies etrifft zum Beispiel: eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke- lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei- sung insgesamt, die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Fotovoltaik-Anlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde- rung für so genannte Fassadenanlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen, die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun- gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da- mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im EEG, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be- seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende ntschließung zu fassen: . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor- liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703 (A) ) (B) ) Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw. im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge- hensweise auch zukünftig möglich ist. Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls hierzu eine nationale Regelung zu treffen. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen- händig sach- und fachkundig zu präparieren und – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab- fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei- terhin möglich ist. Begründung: Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild- tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu behandeln. Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl- len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich. Beide Regelungen sind auf Grund des geringen seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes- sen. – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo- senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz- geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs- systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam- menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun- den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu- ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit- suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher- stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes- t d b ( ( ( ( ( ( (C (D ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen- en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da- ei Folgendes zu berücksichtigen: 1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver- pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an- stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009 wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön- nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen. 2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom- menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un- terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind. Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes- agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli- chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes- einheitlich erfüllt werden können. 3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam- menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu- nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein- barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten. 4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei- fen. 5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun- gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun- gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, deren zuständigen obersten Landesbehör- den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen) abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be- richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die Länder statt; die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen- über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- beit auskunfts- und berichtspflichtig. 6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an- stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre- chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis- tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die 7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial- geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente Leistungserbringung vorsehen. (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf- gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln. (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der Option ist durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe- Drucksache 15/1948 Nr. 1.41 Drucksache 15/1948 Nr. 1.42 Drucksache 15/2028 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 15/2028 Nr. 2.4 Drucksache 15/2104 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/173 Nr. 2.20 Drucksache 15/173 Nr. 2.89 rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie- hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen und Erfahrungen mit den beiden Organisations- modellen, die das SGB II vorsieht, vor. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1765 Nr. 2.2 Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.36 Drucksache 15/1547 Nr. 2.129 Drucksache 15/1613 Nr. 1.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.32 Drucksache 15/1765 Nr. 2.8 Rechtsausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.9 Drucksache 15/1547 Nr. 2.48 Drucksache 15/1547 Nr. 2.82 Drucksache 15/1765 Nr. 2.1 Drucksache 15/1765 Nr. 2.23 Finanzausschuss Drucksache 15/1948 Nr. 1.16 Drucksache 15/1948 Nr. 1.31 Drucksache 15/1948 Nr. 1.38 Drucksache 15/1948 Nr. 1.39 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1948 Nr. 1.4 Drucksache 15/1948 Nr. 1.5 Drucksache 15/1948 Nr. 1.6 Drucksache 15/1948 Nr. 1.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.12 Drucksache 15/1948 Nr. 1.13 Drucksache 15/1948 Nr. 1.14 Drucksache 15/1948 Nr. 1.19 Drucksache 15/1948 Nr. 1.23 Drucksache 15/1948 Nr. 1.26 Drucksache 15/1948 Nr. 1.28 Drucksache 15/1948 Nr. 1.30 Drucksache 15/1948 Nr. 1.32 Drucksache 15/1948 Nr. 1.35 Drucksache 15/1948 Nr. 1.36 Drucksache 15/1948 Nr. 1.37 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/1765 Nr. 2.21 Drucksache 15/1834 Nr. 2.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.11 Drucksache 15/1948 Nr. 1.21 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.87 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1765 Nr. 2.14 Drucksache 15/1765 Nr. 2.24 Drucksache 15/1834 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1613 Nr. 1.26 Drucksache 15/1834 Nr. 2.4 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 87. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marie-Luise Dött


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)


    iese Problematik wollen Sie hier in ganzen 75 Mi-
    uten, die zur Hälfte auch noch für die EEG-Lesung
    estimmt sind, über das Parkett bringen. Diese unbe-
    ründete Eile, die sich durch das gesamte Gesetz-
    ebungsverfahren zum Emissionshandel zieht, geht
    and in Hand mit der mangelhaften Informationspolitik
    hres Hauses, Herr Trittin.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP])


    as Ergebnis haben wir heute auf dem Tisch und das ist
    n der Folge nur konsequent. Der Gesetzentwurf, den Sie
    ns vorgelegt haben, ist sowohl inhaltlich als auch for-
    al absolut unzureichend. Man muss sich beim Lesen
    es TEHG schon auf die Suche nach den Inhalten ma-
    hen. Zunächst stellt sich doch die Frage, wo der An-
    endungsbereich liegt, der über bereits bestehende
    esetze wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz hi-
    ausgeht.


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Genau das ist es!)


    icher, das Gesetz schreibt vor, dass die Freisetzung von
    reibhausgasen jetzt einer Genehmigung bedarf. Aber
    st das tatsächlich etwas Neues? Die Freisetzung von
    reibhausgasen, so erklärt uns das TEHG, ist eine Tätig-
    eit, die schon dem Bundes-Immissionsschutzgesetz un-
    erliegt – Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anla-
    en. Wo also ist der eigenständige Regelungsgehalt der
    § 4 und 5 und in welchem Verhältnis steht die Emis-
    ionsgenehmigung des TEHG zu der bestehenden Ge-
    ehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz?
    Auch dazu, nach welchen Regeln die Emissionszer-

    ifikate verteilt werden sollen, schweigt sich das TEHG
    us. Es trifft keine Aussage zur Kostenpflichtigkeit der
    uteilung. Es trifft keine abschließende Aussage zu Ban-
    ing und Borrowing. Auch die für die neuen Bundeslän-
    er vordringliche Frage, ob und wie Vorleistungen an-
    rkannt werden – Stichwort: Early Actions –, ist nicht
    eklärt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    uch ob und wie die notwendigen Rückstellungen für
    en Atomausstieg und für wirtschaftlichen Aufschwung
    etätigt werden, bleibt im Bereich der Spekulation.






    (A) )



    (B) )


    Marie-Luise Dött


    (Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)


    Die Gesamtheit der essenziellen Fragen wurde im TEHG
    ausgespart und dem Nationalen Allokationsplan vorbe-
    halten. Dass der parlamentarische Gesetzgeber an der
    Aufstellung der Regeln der Allokation beteiligt werden
    muss, haben Sie inzwischen Gott sei Dank erkannt, Herr
    Trittin. An der Rechtmäßigkeit des von Ihnen vorge-
    schlagenen Weges bleibt jedoch nach wie vor ein erheb-
    licher Zweifel.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP] – Ulrich Kelber [SPD]: Kommen Sie doch mal auf Inhalte!)


    Nach Ihrem Willen soll der Nationale Allokationsplan
    zunächst vom Bundesumweltministerium als Plan be-
    schlossen, der EU-Kommission vorgelegt und im Bun-
    desanzeiger veröffentlicht werden.


    (Ulrich Kelber [SPD]: Formales Abtauchen ist das! – Gegenruf des Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das ist doch nicht wahr! Sie kneifen hier!)


    Erst danach soll dann dieser Plan als Grundlage für ein
    Gesetz über den Nationalen Allokationsplan dienen.
    Bleibt denn dann noch Platz für eine wirkliche inhalt-
    liche Beratung der Allokationsregeln im Parlament oder
    soll das Parlament Ihren Plan nur noch abnicken und
    durchwinken? Ich denke, bei dieser Konstellation be-
    steht die Gefahr, dass die Entscheidung der Parlamenta-
    rier durch das vorgelegte Planungsverfahren in großem
    Umfang präjudiziert wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Sorge!)


    Das Einzige, was in Ihrem Entwurf zum TEHG wirk-
    lich erkennbar ist, ist ein erheblicher Zuwachs an Büro-
    kratie.


    (Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein! – Ulrich Kelber [SPD]: Wir warten immer noch auf Ihre Vorschläge!)


    Auf die teilnehmenden Unternehmen kommt ein bunter
    Strauß an zusätzlichem administrativen Aufwand hinzu:
    Genehmigungen, Anträge, Sachverständigengutachten,
    Nachweise, Bilanzierungen und Prüfberichte, um nur ei-
    niges zu nennen. Die Kosten hierfür wie auch für den
    Aufbau neuer behördlicher Strukturen wollen Sie voll-
    ständig auf die Unternehmer abwälzen.


    (Ulrich Kelber [SPD]: Zu Recht! – Gegenruf des Abg. Georg Girisch [CDU/CSU]: Der Gewerkschafter!)


    – Das ist ein sehr schöner Zwischenruf, Herr Kelber.
    Noch im vergangenen Jahr hat sich die Bundesregie-

    rung mit der Aussage geschmückt, Kompetenz in Sa-
    chen Bürokratieabbau zu verkörpern. Bundesminister
    Clement hat damals seinen Masterplan Bürokratieabbau
    vorgestellt. Nach meinem Verständnis sollte dieser für
    alle Ressorts Gültigkeit haben. Nach einigen Monaten

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    (C (D ird nun deutlich, dass das Vorhaben zumindest in der mweltpolitik im Planungsstadium stecken bleibt. Der on Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf passt in keinem Fall u einem Konzept der schlanken Strukturen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP])


    Unter formalen Gesichtspunkten stellt sich Ihr TEHG
    hnlich schwach dar wie unter inhaltlichen. So finden
    ich beispielsweise Zirkelschlüsse. Die Freisetzung von
    reibhausgasen wird – wenn man die §§ 2 bis 4 im Zu-
    ammenhang liest – schlussendlich mit der Freisetzung
    on Treibhausgasen definiert.
    Auch Doppelregelungen finden sich wieder. So bleibt

    nklar, nach welcher Norm der Anlagenbetreiber die
    nzahl Zertifikate zurückzugeben hat, die seinen Emis-
    ionen entspricht: nach § 6 TEHG oder nach § 2 der
    4. Bundes-Immissionsschutzverordnung? Die Rück-
    abe ist an beiden Stellen geregelt.
    Dass sich Ihr Ministerium selber auch noch nicht

    ichtig schlüssig ist, wie es diesen Gesetzentwurf erklä-
    en soll, wird in der Gesetzesbegründung deutlich. Oder
    ibt es eine andere Erklärung für den folgenden verbalen
    nsinn? Ich zitiere aus der Begründung zu § 4:

    Im Hinblick auf eine Verzahnung von Emissions-
    handelsrecht und Immissionsschutzrecht werden
    die diese Genehmigungspflicht umsetzenden Re-
    gelungen für die derzeit in den Anwendungsbereich
    des Gesetzes fallenden Tätigkeiten Anlagen,
    ausschließlich der Betrieb von nach dem Bundes-
    immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftige
    Anlage, ausschließlich im Rahmen des Bundesim-
    missionsschutzrechts getroffen.

    Der Nachbesserungsbedarf ist überdeutlich. Legen
    ie uns einen Gesetzentwurf vor, Herr Trittin, der zum
    inen tatsächlich etwas regelt und der zum anderen be-
    astbar ist! Dann können wir in die Beratungen eintreten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP] – Ulrich Kelber [SPD]: Von Ihren eigenen Vorschlägen haben wir wieder nichts gehört!)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile dem Kollegen Dr. Hermann Scheer, SPD-

raktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Scheer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor

    ielleicht ein weiterer Redner der Union an dem guten
    illen seiner Fraktion zweifeln lässt, möchte ich auf ei-
    ige Punkte in dieser Debatte aus meiner Sicht eingehen.
    Wir sollten bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

    eine Angst vor der eigenen Courage haben. In den ver-
    angenen beiden Jahren waren Steigerungsraten von
    ber 1 Prozent im Jahr zu verzeichnen. Derzeit sind
    ereits 8,5 Prozent erreicht worden; bis 2010 werden es
    oraussichtlich 14 bis 15 Prozent sein, sofern kein






    (A) )



    (B) )


    Marie-Luise Dött

    Kurswechsel in der Politik erfolgt. Einen solchen Kurs-
    wechsel beabsichtigen wir jedoch nicht, im Gegenteil.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das bedeutet: Zwischen 2000 und 2010 würde die Stei-
    gerungsrate insgesamt mehr als 10 Prozent betragen.
    Wer meint, Herr Kollege Paziorek, dass die im Gesetz-
    entwurf für den Zeitraum 2010 und 2020 vorgesehenen
    7,5 Prozent ein überdimensioniertes Ziel auf dem Etap-
    penweg hin zur großen, historisch notwendigen Ener-
    giewende seien, dem ist entgegenzuhalten, dass es
    – wenn wir die Relation im Blick behalten – realistischer
    ist, dass bei Fortführung unseres Kurses, den wir hof-
    fentlich gemeinsam verfolgen werden, bis zum
    Jahr 2020 25 bis 30 Prozent erreicht sein könnten. Das
    wäre für alle Beteiligten positiv.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Das EEG geht wie sein Vorgänger, das Stromeinspei-
    sungsgesetz, auf eine Initiative des Parlaments zurück.
    Wir haben es jetzt erstmals mit einem Regierungsent-
    wurf zu tun. Es kann sicherlich nicht überraschen, wenn
    vonseiten des Parlaments Verbesserungsvorschläge
    kommen. Es wird auch nicht überraschen, wenn einige
    es möglicherweise verwässern wollen; aber die heutige
    Debatte hat nicht den Anschein erweckt.

    Auch ich befürworte selbstverständlich einige Ver-
    besserungsvorschläge, die unter anderem den Bereich
    Kleinwasserkraft betreffen. Es ist nicht einsehbar, wa-
    rum – das wäre die Folge der Verabschiedung des jetzi-
    gen Gesetzentwurfs – die Kleinwasserkraft praktisch
    zum Stillstand kommen soll.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Es ist auch nicht einsehbar – das mag der Union, ge-
    messen an den heutigen Reden, vielleicht etwas weniger
    gefallen –, warum der Ausbau der Windenergienut-
    zung im Binnenland gebremst werden soll. Die Fixie-
    rung auf Offshore in der öffentlichen Debatte ist proble-
    matisch. Offshore-Windenergieanlagen können teurer
    werden als Windenergie im Binnenland. Niemand kann
    das gegenwärtig argumentativ widerlegen. Wir haben er-
    hebliche Möglichkeiten, die Windenergie im Binnenland
    weiter auszubauen. Das ist auch notwendig und wahr-
    scheinlich kosteneffektiver.

    Wir dürfen hinsichtlich der Kosteneffektivität nicht
    nur die Kosten der Anlagen betrachten. Dazu gehören
    noch sehr viele andere Faktoren. Wenn man auch noch
    an das Repowering denkt, dann weiß man: Windenergie
    im Binnenland hat in der Perspektive ein enormes Poten-
    zial; wir sollten das nicht kleinreden. Wir sollten in die-
    ser Beziehung auch nicht mit dem Naturschutz argumen-
    tieren.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Nach dem neuen Naturschutzgesetz sind erneuerbare
    Energien aktiver Bestandteil des Naturschutzes, und

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    (C (D war zu Recht. Fast alle Emissionen sind Folgen der mwandlung fossiler Ressourcen. Die Emissionen aus olchen Umwandlungsprozessen beeinträchtigen welteit schwerwiegend die Natur. Die Vermeidung solcher missionen ist deshalb aktiver Naturschutz. Das sollten ir bei all diesen Debatten nicht vergessen. as EEG beinhaltet eine Vergütungsregelung, die angeessene Relationen schaffen soll, um Investitionen zu rmöglichen. Die Angelegenheiten des Naturschutzes erden in diesbezüglichen Gesetzgebungsprozessen beandelt oder in vorhandenen anderen Gesetzen geregelt. Ich komme zur Biomasse. Natürlich sehe auch ich ierbei – das ist auch in den Verlautbarungen aus den egierungsfraktionen deutlich geworden – einen Verbeserungsbedarf: Es ist nicht einsehbar, warum es einen ürzeren Vergütungszeitraum als bei der Windenergie der bei der Photovoltaik geben soll. Gerade die Bionergie wird eine wesentliche, eine verstärkte Rolle pielen müssen, weil sie die große Möglichkeit bietet, im ereich der erneuerbaren Energien einen zunehmenden nteil an Regelenergie bereitzustellen. Im Mix aus ereuerbaren Energien wird die Biomasse eine Schlüsselolle spielen. Darüber hinaus wird so das Ziel erreicht, er Landwirtschaft eine neue, dauerhafte, wirtschaftlihe Perspektive neben der Nahrungsmittelproduktion zu eben. Auch das liegt in unser aller Interesse. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Damit komme ich zum Thema Transparenz. Wir
    rauchen bei den tatsächlichen Mehrkosten für erneuer-
    are Energien – sie werden von der Gesellschaft akzep-
    iert – Transparenz. Deswegen entspricht es meiner
    unschvorstellung, dass in jeder Stromrechnung die tat-

    ächlich ermittelten, nicht die denunziatorisch behaupte-
    en Mehrkosten der erneuerbaren Energien offenkundig
    erden und für jeden einsichtig sind. Auf diesem Wege
    ürde sich eine sehr viel maßstabsgerechtere Debatte
    ber die Mehrkosten, die deutlich niedriger sind als oft
    ehauptet wird, ergeben. Ich glaube, diese Kosten wer-
    en von der Allgemeinheit akzeptiert, weil sie sehr viel
    eiter denkt als viele Interessenvertreter der Energie-
    irtschaft, die nur ihre eigenen Strukturen und deren Er-
    altung im Auge haben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: So wie du!)

    Ich komme zu meinem letzten Punkt. Ich halte es für

    ine parlamentarische Selbstverständlichkeit – es geht
    m das Prinzip –, dass das, was wir im Gesetzgebungs-
    rozess behandeln sollen – das gilt auch für das Treib-
    ausgas-Emissionshandelsgesetz –, dem Parlament vor-
    iegen muss, bevor der EU-Kommissar seine Prüfungen
    azu vornimmt.
    enn de facto ist damit – das habe ich schon bei vielen
    nderen Gesetzen erlebt – eine Vorentscheidung gefal-
    en. Es wird sehr schwer sein, im Nachhinein Änderun-
    en vorzunehmen. Es besteht die Gefahr, dass dann,
    enn wir später Korrekturen anbringen, nochmalige
    rüfungen notwendig sind.






    (A) )



    (B) )