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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/87 Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Men- schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546 Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, 7665 A 7667 B 7669 C 7671 B 7673 B 7673 D 7674 B 7675 C 7676 C 7677 D 7679 A 7681 B Deutscher B Stenografisch 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksache 15/ 2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Han- del mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz – TEHG) (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . T 7663 A 7663 B 7663 C Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 7680 B 7680 D undestag er Bericht ung 6. Januar 2004 t : agesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/1783, 15/2357) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/2318, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 A 7681 B weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Reisen ohne Handicap – Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 ein barrierefreies Reisen und Na- turerleben in unserem Land (Druck- sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 C 7681 C 7683 C 7685 B 7687 A 7689 C 7691 C 7691 D 7693 A 7694 A 7695 B 7696 A 7697 D 7699 C 7701 A 7701 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663 (A) ) (B) ) 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701 (A) ) (B) ) Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004 der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A z z G m – – – Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 16.01.2004 Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004 Lehder, Christine SPD 16.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 16.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 16.01.2004 Mogg, Ursula SPD 16.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.01.2004 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004 R R R S S D S D W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De- ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än- derung des Bundesgrenzschutzgesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 16.01.2004* auer, Thomas SPD 16.01.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 16.01.2004 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 16.01.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004 r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004 anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 16.01.2004 r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über- einkommens von 1974 zum Schutz des menschli- chen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa- men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzab- schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Europäischen Systems der Zentral- banken und der Europäischen Zentralbank – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge- setz 2004 – HbeglG 2004) – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: h r ( t d z t K d E M l J g s z w g l d v d d d E b – – – – – – – E 1 (C (D Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe- eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol- aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein- elner Regelungen nicht für ausgereift. Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei- ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EG-Förderung insgesamt sein muss. Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus- aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die- er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung u erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterent- icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor- iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je- och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför- erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies etrifft zum Beispiel: eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke- lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei- sung insgesamt, die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Fotovoltaik-Anlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde- rung für so genannte Fassadenanlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen, die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun- gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da- mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im EEG, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be- seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende ntschließung zu fassen: . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor- liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703 (A) ) (B) ) Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw. im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge- hensweise auch zukünftig möglich ist. Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls hierzu eine nationale Regelung zu treffen. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen- händig sach- und fachkundig zu präparieren und – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab- fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei- terhin möglich ist. Begründung: Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild- tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu behandeln. Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl- len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich. Beide Regelungen sind auf Grund des geringen seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes- sen. – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo- senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz- geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs- systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam- menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun- den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu- ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit- suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher- stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes- t d b ( ( ( ( ( ( (C (D ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen- en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da- ei Folgendes zu berücksichtigen: 1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver- pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an- stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009 wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön- nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen. 2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom- menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un- terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind. Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes- agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli- chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes- einheitlich erfüllt werden können. 3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam- menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu- nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein- barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten. 4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei- fen. 5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun- gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun- gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, deren zuständigen obersten Landesbehör- den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen) abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be- richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die Länder statt; die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen- über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- beit auskunfts- und berichtspflichtig. 6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an- stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre- chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis- tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die 7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial- geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente Leistungserbringung vorsehen. (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf- gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln. (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der Option ist durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe- Drucksache 15/1948 Nr. 1.41 Drucksache 15/1948 Nr. 1.42 Drucksache 15/2028 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 15/2028 Nr. 2.4 Drucksache 15/2104 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/173 Nr. 2.20 Drucksache 15/173 Nr. 2.89 rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie- hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen und Erfahrungen mit den beiden Organisations- modellen, die das SGB II vorsieht, vor. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1765 Nr. 2.2 Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.36 Drucksache 15/1547 Nr. 2.129 Drucksache 15/1613 Nr. 1.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.32 Drucksache 15/1765 Nr. 2.8 Rechtsausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.9 Drucksache 15/1547 Nr. 2.48 Drucksache 15/1547 Nr. 2.82 Drucksache 15/1765 Nr. 2.1 Drucksache 15/1765 Nr. 2.23 Finanzausschuss Drucksache 15/1948 Nr. 1.16 Drucksache 15/1948 Nr. 1.31 Drucksache 15/1948 Nr. 1.38 Drucksache 15/1948 Nr. 1.39 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1948 Nr. 1.4 Drucksache 15/1948 Nr. 1.5 Drucksache 15/1948 Nr. 1.6 Drucksache 15/1948 Nr. 1.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.12 Drucksache 15/1948 Nr. 1.13 Drucksache 15/1948 Nr. 1.14 Drucksache 15/1948 Nr. 1.19 Drucksache 15/1948 Nr. 1.23 Drucksache 15/1948 Nr. 1.26 Drucksache 15/1948 Nr. 1.28 Drucksache 15/1948 Nr. 1.30 Drucksache 15/1948 Nr. 1.32 Drucksache 15/1948 Nr. 1.35 Drucksache 15/1948 Nr. 1.36 Drucksache 15/1948 Nr. 1.37 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/1765 Nr. 2.21 Drucksache 15/1834 Nr. 2.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.11 Drucksache 15/1948 Nr. 1.21 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.87 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1765 Nr. 2.14 Drucksache 15/1765 Nr. 2.24 Drucksache 15/1834 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1613 Nr. 1.26 Drucksache 15/1834 Nr. 2.4 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 87. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Kelber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Es ist gut, dass wir am Freitagmorgen, zur so ge-
    nannten Kernzeit, über Klimaschutz sprechen. Das wird

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    (C (D er Bedeutung des Themas durchaus gerecht. Ganz geau geht es heute um ein neues Instrument für den Kliaschutz in Europa und in Deutschland: den Emissionsandel, also den Handel mit einer immer kleiner erdenden Zahl von Berechtigungen für die Emission chädlicher Treibhausgase, um punktgenau klimapolitiche Ziele erreichen zu können. Zum ersten Mal sprechen wir heute über den Emis ionshandel anhand eines konkreten Gesetzentwurfs. uch das macht eine neue Qualität der Diskussion aus. Stichwort Qualität der Diskussion: Herr Paziorek, ich and es überzeugend, wie Sie das entschiedene Jein der DU/CSU zur Förderung der erneuerbaren Energien orgetragen haben und wie Sie wieder einmal einen Spaat geschafft haben, indem Sie einerseits sagen, das Parament solle beim Emissionshandel entscheiden, sich ber andererseits beschweren, dass die Regierung keine chwerpunkte setze. Ich habe darauf gewartet, dass Sie inmal Ihre Position zu den wichtigen Inhalten des missionshandels darstellen. Sind Sie wirklich immer arauf angewiesen, dass Jürgen Trittin und die SPD für ie vordenken? Oder haben Sie auch eine eigene Meiung zu dem Thema? (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der CDU/CSU)


    Bei der Förderung erneuerbarer Energien erkennt
    uch der Laie ziemlich schnell den Zusammenhang zwi-
    chen der Maßnahme selbst und dem Klimaschutz. Beim
    missionshandel ist dieser Zusammenhang für viele Be-
    bachter nicht direkt erkennbar. Mikroallokation, Ma-
    roallokation, Erfüllungsfaktor, Zertifikate, Derivate,
    anking, Borrowing – das sind unglaublich viele neue
    egriffe, die eher verwirren als klar machen, worum es
    eht.
    Bei all diesen neuen Begriffen droht der eigentliche

    weck des Emissionshandels manchmal in den Hinter-
    rund zu geraten. Deswegen noch einmal ganz deutlich:
    er wie viel Geld mit dem Handel von Zertifikaten
    erdienen kann, ist völlig zweitrangig. Entscheidend ist:
    st dieses Instrument geeignet, zu wirtschaftlich vertret-
    aren Kosten unsere Klimaschutzziele punktgenau zu er-
    üllen?


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    chaffen wir es, die Emission von Treibhausgasen zu re-
    uzieren?
    Der Erfolg hängt auch davon ab, ob wir die Funk-

    ionsweise und den Sinn des Emissionshandels einer
    reiten Bevölkerungsschicht deutlich machen können,
    b wir erklären können, dass der Emissionshandel ein
    nstrument ist, um punktgenau ehrgeizige Klimaschutz-
    iele zu erreichen. Dazu werden die knapp 60 Prozent
    es Kohlendioxidausstoßes in Deutschland, für die die
    roßen Kraftwerke und Industrieanlagen verantwortlich
    ind, individuell auf die einzelnen gut 2 500 Anlagen
    ganz genau sind es zurzeit 2 629 Anlagen – aufgeteilt.
    Bis zum Jahr 2012 muss jede Anlage ihre Emission

    on Treibhausgasen um eine bestimmte Menge reduzie-
    en. Das ist der für den Klimaschutz wichtige Teil. Gut






    (A) )



    (B) )


    Ulrich Kelber

    ist, dass jedes Unternehmen den kostengünstigsten Weg
    wählen kann: Es kann entweder die Emissionen wie vor-
    gegeben zum Beispiel durch technische Maßnahmen
    selbst reduzieren, es kann die Klimaschutzziele überer-
    füllen und nicht mehr benötigte Emissionsrechte an an-
    dere verkaufen oder es kann solche Rechte von anderen
    Firmen zukaufen.

    Ohne bürokratischen Aufwand werden wir so unsere
    Klimaschutzziele erreichen. Da die deutschen Firmen als
    Gesamtheit die Klimaschutzziele bis 2012 sogar über-
    erfüllen werden – davon gehe ich aus –, werden sie
    Emissionsrechte an Firmen in anderen europäischen
    Ländern für viel Geld verkaufen können. Wir werden
    also die Klimaschutzziele erfüllen und gleichzeitig als
    Volkswirtschaft Geld verdienen. Mehr kann man von ei-
    nem Gesetz nicht erwarten.

    Ich wiederhole noch einmal: Emissionshandel ist ein
    Instrument für den Klimaschutz. Anstrengungen für den
    Klimaschutz sind wichtiger denn je. Es gibt sehr viele
    negative Entwicklungen und bisher nur wenige positive
    Nachrichten. Wir haben gestern über die Weigerung
    Russlands gesprochen, das Kioto-Protokoll, durch das
    der Klimaschutz erweitert werden soll, zu ratifizieren
    und damit in Kraft zu setzen. Das ist eine negative Nach-
    richt. Die Verweigerungshaltung der USA beim Klima-
    schutz insgesamt ist die größte Negativbotschaft, weil
    dieses Land der Hauptklimakiller ist und auf Kosten an-
    derer Gesellschaften und vor allem künftiger Generatio-
    nen lebt. Negativ sind auch neue Erkenntnisse über das
    Ausmaß bisheriger Klimaveränderungen, die größer sind
    als angenommen. Negativ sind neue Erkenntnisse über
    die Gefahr eines Zusammenbruchs des Golfstroms durch
    eine Veränderung des Salzgehalts im Nordatlantik. Die
    Folge wären drastische, schnelle Klimaveränderungen in
    Europa.

    Negativ sind auch die neuen Erkenntnisse über einen
    schnellen, massiven Anstieg des Meeresspiegels durch
    Eisrutsch. Die Gletscher in Grönland und in der Antark-
    tis sind instabiler als gedacht. Wenn sie einmal abrut-
    schen, können sie innerhalb weniger Jahre einen Anstieg
    des Meeresspiegels um viele Meter bewirken.

    Es gibt aber auch Hoffnungszeichen. Der Emissions-
    handel der EU ist ein solches Hoffnungszeichen. Aber
    auch die Erfolge Deutschlands und Großbritanniens
    bei der Minderung der Emission von Treibhausgasen
    sind positive Signale. Es ist doch nicht seltsam, dass ge-
    rade die beiden großen Länder der EU, die auf diesem
    Gebiet die größten Erfolge aufweisen können, nämlich
    Großbritannien und Deutschland, darauf drängen, dass
    man für die Zeit nach 2012 weitere ehrgeizige Ziele
    steckt. Wir haben bewiesen, dass solche Ziele erreicht
    werden können. Wir haben bewiesen, dass Klimaschutz
    nicht mit Wohlstandsverlust, sondern mit Wohlstandsge-
    winn – Stichwort „Emissionshandel“ – verbunden sein
    kann.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die enormen Wachstumsraten beim Ausbau der er-
    neuerbaren Energien sind ebenfalls ein Pluspunkt für

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    (C (D en Klimaschutz. Natürlich sind wir stolz darauf, dass eutschland auf diesem Gebiet Weltspitze ist. Nach dem Eigenlob für Deutschland möchte ich aber uch darauf hinweisen, dass China, ein Land mit riesien Wirtschaftswachstumsraten, angekündigt hat – das st eine der besten Nachrichten –, mit dem Ziel moderniieren zu wollen, die Kohlendioxidemissionen zu senken nd nicht zu erhöhen. Fazit: Es gibt einige positive Beispiele. Es bieten sich hancen für den Klimaschutz. Zurück zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. eute findet die erste Lesung statt. Am 9. Februar gibt s eine öffentliche Anhörung des Bundestages. Das Geetz wird viele technische und juristische Einzelheiten um Ablauf des Emissionshandels regeln. Das noch pannendere Gesetz, das Gesetz zum Nationalen Allokaionsplan, wird regeln, welche Anlage wie viel emittieen darf und wie stark die Emissionen vermindert weren müssen. Dieses Gesetz wird noch kommen. Nach der Anhörung im Umweltausschuss werden wir atürlich über die Details des Treibhausgas-Emissionsandelsgesetzes diskutieren. Zu drei Grundsätzen öchte ich aber kurz etwas sagen. Ich halte es für richtig, keine neue Bürokratie für die berwachung und Erfassung der Anlagen aufzubauen, ondern auf die bewährten Instrumente der Bundesläner zu setzen. Ich halte es für richtig, keine neue Behörde zur Veraltung der Emissionszertifikate zu schaffen, sondern iese Aufgabe dem Umweltbundesamt anzuvertrauen. Ich halte es ferner für richtig, dass das Parlament die rundsätze festlegt, nach denen die Verteilung stattfinet. Wir sollten uns aber nicht um die Verteilung der missionen auf 2 629 Anlagen kümmern müssen, sonern die Verteilung in einer Verordnung regeln. Das sind drei wichtige Festlegungen, die im Gesetz orgesehen sind, die wir so auch umsetzen sollten. Parallel zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz indet bereits die Diskussion über den Nationalen Alloationsplan statt. In den letzten Tagen wurden frühere ussagen von Wirtschaftsund Oppositionsvertretern ber Ausnahmen und Sonderwünsche im Emissionshanel zurückgenommen oder nur noch sehr leise vertreten. Der Grund dafür ist klar: Jeder dieser Sonderwünsche at eine ganz eindeutige Folge. Die Anzahl der Emisionsberechtigungen ist durch die Klimaschutzziele berenzt. Jeder Sonderwunsch, jede Ausnahme führt dazu, ass anderen Kraftwerken und anderen Industrieanlagen öhere Auflagen auferlegt werden müssten und sie demufolge mit Mehrkosten für den Klimaschutz belegt würen. Das heißt, jede Ausnahme, die Sie fordern, führt azu, dass andere stärker belastet werden. Auch das uss man der Öffentlichkeit deutlich machen. Noch eines muss gelten: Der Emissionshandel darf icht zur Bevorzugung der Anlagen heutiger Marktteil Ulrich Kelber nehmer gegenüber den Anlagen zukünftiger Marktteilnehmer führen. Manche Wirtschaftsverbände vertraten seltsame Vorstellungen, die aus meiner Sicht mit Marktwirtschaft nicht mehr viel zu tun hatten. Letztlich muss auch die freiwillige Klimaschutzvereinbarung der deutschen Industrie erfüllt werden. Sie kann nicht wegdefiniert werden. Gleichzeitig muss die deutsche Wirtschaft aber auch das Signal erhalten, dass sie infolge des Emissionshandels nicht mit Mehrbelastungen belegt wird. Parallel zur Einführung des EU-Emissionshandels müssen wir uns um andere nationale und internationale Instrumente des Klimaschutzes kümmern. Wir brauchen eine Weiterentwicklung des nationalen Klimaschutzprogramms. Wir müssen uns darum kümmern, dass das Kioto-Protokoll in Kraft gesetzt wird, und darum weiterhin Druck auf Russland ausüben; darüber haben wir gestern diskutiert. Erst dann können wir die flexiblen Instrumente im EU-Emissionshandel ebenfalls einsetzen. Erst dann kann der Export von Klimaschutztechnologien erfolgen und eine Kooperation mit anderen Industriestaaten und Entwicklungsländern aufgebaut werden. Über die Zeit nach 2012 müssen wir nachdenken; wir müssen über so etwas wie Kioto II nachdenken. Wir brauchen eine weitere deutliche Senkung der Emission von Treibhausgasen. Diese Koalition hat eine weltweit anerkannte Schrittmacherfunktion übernommen, indem sie gesagt hat: Wenn sich die EU zu einer Minderung um 30 Prozent bekennt, dann schaffen wir in Deutschland auch eine Minderung um 40 Prozent. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)





    (A) )


    (B) )


    Um mit den Schwellen- und Entwicklungsländern
    als Partner im Klimaschutz deutlich zusammenarbeiten
    zu können, braucht es ein klares und bestimmtes Be-
    kenntnis, nämlich dass auf lange Sicht jeder Mensch für
    die gleiche Menge an Emissionen von Treibhausgasen
    verantwortlich sein muss, egal wo er wohnt. Es kann
    nicht sein, dass der Norden mit 20 Prozent der Bevölke-
    rung auf Dauer für 80 Prozent der Emission von Treib-
    hausgasen verantwortlich ist. Jeder hat die gleichen
    Rechte; das ist die einzige demokratische Möglichkeit.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Können wir das schaffen? – Ja. Die dazu notwendigen
    Technologien sind vorhanden bzw. in wenigen Jahren
    entwickelbar. Wir schaffen das!

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile das Wort Kollegin Birgit Homburger, FDP-

Fraktion.

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(C (D Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir eraten heute nach der Debatte, die wir gestern über das ioto-Protokoll geführt haben, die Einführung des reibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und die Noelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Einführung des europäischen Emissionshandels st im Prinzip eine gute Nachricht. Eine nachhaltige Kliapolitik verlangt, dass pro eingesetztem Euro so viel reibhausgase wie möglich vermieden werden. Oder anersherum gesagt: Es geht darum, Treibhausgasemissioen so kostengünstig wie möglich zu verringern. Dazu ann der Emissionshandel einen wesentlichen Beitrag eisten. Ich freue mich, dass diese Erkenntnis, die die DP seit den 80er-Jahren vertritt, in diesem Hause zwichenzeitlich mehrheitsfähig geworden ist. (Beifall bei der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Warum haben Sie das denn nicht eingeführt? Haben Sie das verhindert, Frau Merkel?)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Birgit Homburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Die FDP war die erste Fraktion, die dazu konkrete
    orschläge gemacht hat.


    (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: So ist es!)

    nermüdlich haben wir unsere Vorstellungen zum Emis-
    ionshandel und auch zur Förderung regenerativer Ener-
    ien hier im Deutschen Bundestag eingebracht. Da fragt
    ich natürlich: Was hat eigentlich die Bundesregierung
    n all diesen Jahren getan, Herr Trittin?


    (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Nationale Alleingänge!)


    ie haben vorhin Kriterien formuliert und gesagt, eine
    echtzeitige Einführung sei von großer Bedeutung. Dazu
    ann ich nur feststellen: Noch im letzten Jahr, und zwar
    m Juni 2003, hat nicht nur Ihr Kollege Clement, son-
    ern auch Bundeskanzler Schröder beispielsweise in der
    FAZ“ erklärt, wir brauchten den Emissionshandel nicht.


    (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Da schau her!)


    Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wenn Sie davon
    prechen, man müsse ein solches Instrument rechtzeitig
    inführen, weil es ein völlig neues Instrument sei und
    ich die Beteiligten darauf einstellen müssten, dann ha-
    en Sie, Herr Trittin, an dieser Stelle mit Ihrer Verweige-
    ung in den letzten Jahren großen Schaden angerichtet.
    ie sind schuld daran, dass es hier im Augenblick Un-
    icherheit gibt.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Nun droht also das Kind in den Brunnen zu fallen.
    ie Spielregeln des europäischen Emissionshandels
    urden weitgehend ohne die Bundesrepublik Deutsch-
    and festgelegt. Nun wird mit heißer Nadel und in aller
    ile die Umsetzung vorbereitet. Es gibt durchaus Anlass
    ur Sorge, dass ein Debakel droht und dass ein hocheffi-
    ientes Instrument in einem rot-grünen chaotischen und
    ürokratischen Monster endet.


    (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Richtig!)







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    (B) )


    Birgit Homburger

    Allein die Tatsache, dass die Ökosteuer, die KWK-Rege-
    lungen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Bundes-
    Immissionsschutzgesetz und diverse Selbstverpflichtun-
    gen mit dem Emissionshandel verknüpft werden müs-
    sen, macht das ganze Drama deutscher Regelungswut
    deutlich.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die FDP hat seit langem für die Einführung des Emis-
    sionshandels plädiert. Denn wir halten es für ein überle-
    genes Instrument. Deshalb stellt sich die Frage, warum
    die vorgelegten Regelungsentwürfe im Augenblick
    kaum Freude auslösen. Eine aktuelle Umfrage bei den
    Unternehmen hat jüngst ergeben, dass rund 75 Prozent
    der Unternehmen mit einer Verteuerung ihrer Produkte
    durch den Emissionshandel rechnen und nicht etwa mit
    einer Vergünstigung, um die es hier ja geht. Wir wollen
    doch die Verringerung der Emissionen kostengünstiger
    organisieren. Die Unternehmen gehen nicht davon aus,
    dass das gelingt. Dazu kann ich nur sagen: Das größte
    Problem in diesem Zusammenhang sind rechtliche Un-
    sicherheiten, die dafür sorgen, dass die Unternehmen
    derzeit keine verlässliche Investitionsplanung vorneh-
    men können.


    (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: So ist es!)

    Herr Trittin, Sie haben jüngst geäußert, Sie wollten,

    dass der Kraftwerkspark erneuert werde, weil damit
    1Tonne CO2 deutlich günstiger vermieden werdenkönne als beispielsweise durch die Förderung der Wind-
    energie.


    (Ulrich Kelber [SPD]: Wir wollen beides!)

    Das finde ich lobenswert. Allerdings sind die Bedingun-
    gen natürlich nicht klar. § 12 Ihres Entwurfes eines Ge-
    setzes zum Emissionshandel bietet die Möglichkeit, ge-
    gen die Zuteilung von Emissionsrechten Widerspruch zu
    erheben. Der Widerspruch hat aber keine aufschiebende
    Wirkung. In § 15 wird die Rechtsnatur der Emissions-
    handelsrechte verschwiegen: Es ist völlig unklar, ob es
    sich dabei um Waren handelt, also um handelbare Eigen-
    tumsrechte, oder ob es sich etwa um Wertpapiere handelt
    und deswegen womöglich die Bundesanstalt für Finanz-
    dienstleistungsaufsicht auch noch darüber eine Aufsicht
    ausübt. In diesen Punkten besteht völlige Unklarheit. So-
    lange diese nicht beseitigt ist, Herr Trittin, so lange kann
    die Wirtschaft nicht entscheiden, weil sie keine verläss-
    liche Basis hat. Das ist das Ergebnis schlampiger Vorbe-
    reitung durch Sie.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ohnehin gilt die mit immensem Aufwand ermittelte

    Datenbasis für den Emissionshandel als mangelhaft. Ein
    Sprecher des Bundesumweltministeriums wird mit der
    Aussage zitiert, man habe noch keinen Überblick. Intern
    geht man in Ihrem Hause davon aus, dass die Daten
    schlicht unzutreffend sind. Wer ein Softwarepaket zur
    Ermittlung der Daten mehrfach ändert – in kürzestem
    Zeitraum –, der braucht sich nicht zu wundern, wenn Da-
    ten nicht stimmen, der braucht sich auch nicht zu wun-
    dern, dass es dann zwischen Ihnen, Herr Trittin, und

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    (C (D errn Clement Differenzen gibt in der Frage, wie CO2-inderungen eigentlich zu bewerten sind, die für die nternehmen zum Schluss zwischen 80 und 240 Milionen Euro Kosten ausmachen werden. (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: KlimaMaut!)


    iese Differenzen haben Sie nicht geklärt. Das hängt al-
    es mit der mangelnden Datenbasis zusammen.


    (Ulrich Kelber [SPD]: Wer liefert denn die Daten? Die Bundesländer!)


    an hätte das alles vernünftig vorbereiten können; wir
    aben Sie in den letzten Jahren mehrfach dazu aufgefor-
    ert. Sie haben das alles ignoriert; deswegen haben Sie
    etzt die Verantwortung zu tragen.


    (Beifall bei der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Die schlechtesten Daten kommen aus den FDP-Bundesländern!)


    Nicht zuletzt auch deshalb gibt es Schwierigkeiten,
    eil das wichtigste und entscheidendste Element des
    missionshandels, der so genannte Nationale Alloka-
    ionsplan, vom Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
    etrennt ist. Genau an dieser Stelle werden die Anfangs-
    uteilungen entschieden werden. Wir diskutieren hier
    lso über die – wenn Sie so wollen – berühmte „Dame
    hne Unterleib“, Herr Minister. Wenn man es nicht bes-
    er wüsste, könnte man glauben, das sei eine Parodie auf
    ot-grüne Umweltpolitik. Aber leider ist die Sache un-
    laublich ernst.


    (Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann die nicht einmal in einen anderen Ausschuss wechseln? Außenpolitik?)


    eswegen müssen wir in den Beratungen darauf hinwir-
    en, dass wir die Sache zu einem vernünftigen Ab-
    chluss bringen.
    Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt, nämlich

    em Erneuerbare-Energien-Gesetz. Da sieht es leider
    aum besser aus. Dass heute die EEG-Novelle und das
    reibhausgas-Emissionshandelsgesetz gemeinsam bera-
    en werden, ist ein Produkt parlamentarischer Ablaufpla-
    ung. Eigentlich müsste es viel mehr sein: Es müsste
    ämlich gewollt sein. Ist es denn nicht so, dass der Emis-
    ionshandel ein wichtiges Element des Klimaschutzes ist
    nd dieser wiederum – neben anderen Aspekten – ein
    entrales Argument für die Förderung der erneuerbaren
    nergien ist? Wenn das so ist, dann muss man offen-
    ichtlich die Förderung erneuerbarer Energien mit der
    nternationalen Klimapolitik verbinden.


    (Beifall bei der FDP)

    Nichts liegt näher und nichts anderes wird dringender

    ebraucht. Von nichts anderem, Herr Trittin, ist diese
    undesregierung weiter entfernt, als tatsächlich hier eine
    erknüpfung herzustellen. Sie haben auch das in den
    etzten Jahren vollkommen verschlafen.


    (Beifall bei der FDP – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Leider wahr!)







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    Birgit Homburger

    Sie haben nach wie vor keine langfristige Klimaschutz-
    strategie. Wenn Sie hier von einem Gesamtkonzept re-
    den, kann ich Ihnen nur sagen: Wir wollen die Verknüp-
    fung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem
    Klimaschutz und wir sind der Meinung, dass an dieser
    Stelle das EEG durch ein modernes Instrument ersetzt
    werden muss, nämlich durch ein marktwirtschaftliches
    Fördermodell.

    Wir müssen auch in der Speichertechnologie voran-
    kommen, um zu erreichen, dass die regenerativen Ener-
    gien auf Dauer grundlastfähig werden. Wenn sie grund-
    lastfähig werden, dann müssen wir die Netze nicht mehr
    ausbauen, dann müssen wir die bisherige Regelenergie
    nicht mehr vorhalten, dann haben wir eine große Ent-
    wicklungschance für die erneuerbaren Energien. Das
    will die FDP, meine sehr verehrten Damen und Herren,
    und das kapiert diese Bundesregierung nicht.


    (Beifall bei der FDP – Marco Bülow [SPD]: Gott sei Dank nicht!)


    Die FDP wird sich – wie immer – konstruktiv an den
    Beratungen beteiligen. Die FDP hat einen großen Anteil
    daran, dass das Instrument des Emissionshandels poli-
    tisch mehrheitsfähig wurde. Wir sind überzeugt, dass es
    ein überlegenes Instrument ist, dass man klimapolitische
    Ziele zu den geringsten Kosten realisieren kann. Deshalb
    wird die FDP alles daransetzen, dass dieses Instrument
    funktionsfähig wird, dass wir es vernünftig nutzen kön-
    nen und dass es nicht durch grünen Dilettantismus kaputt
    gemacht wird.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)