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    Plenarprotokoll 15/87 Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Girisch CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungs- situation schwerbehinderter Men- schen (Drucksachen 15/1295, 15/1546 Nr. 1.3, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Brunhilde Irber, Annette Faße, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, 7665 A 7667 B 7669 C 7671 B 7673 B 7673 D 7674 B 7675 C 7676 C 7677 D 7679 A 7681 B Deutscher B Stenografisch 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (Drucksache 15/ 2327) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Han- del mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz – TEHG) (Drucksache 15/2328) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . T 7663 A 7663 B 7663 C Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . 7680 B 7680 D undestag er Bericht ung 6. Januar 2004 t : agesordnungspunkt 18: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Aus- bildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/1783, 15/2357) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur För- derung der Ausbildung und Be- schäftigung schwerbehinderter Menschen (Drucksachen 15/2318, 15/2357) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 A 7681 B weiterer Abgeordneter und der Frak- tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN: Reisen ohne Handicap – Für II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 ein barrierefreies Reisen und Na- turerleben in unserem Land (Druck- sachen 15/1306, 15/2292) . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Daniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7681 C 7681 C 7683 C 7685 B 7687 A 7689 C 7691 C 7691 D 7693 A 7694 A 7695 B 7696 A 7697 D 7699 C 7701 A 7701 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7663 (A) ) (B) ) 87. Sitz Berlin, Freitag, den 1 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7701 (A) ) (B) ) Bekämpfung von Betrug und Fälschung imRepnik, Hans-Peter CDU/CSU 16.01.2004 der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur – Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des RatesRauber, Helmut CDU/CSU 16.01.2004* Anlage 1 Liste der entschuldigte * A z z G m – – – Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 16.01.2004 Austermann, Dietrich CDU/CSU 16.01.2004 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 16.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 16.01.2004 Eymer (Lübeck), Anke CDU/CSU 16.01.2004 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Gehb, Jürgen CDU/CSU 16.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 16.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 16.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 16.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 16.01.2004 Dr. Hoyer, Werner FDP 16.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 16.01.2004 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 16.01.2004 Lehder, Christine SPD 16.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 16.01.2004 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 16.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 16.01.2004 Mogg, Ursula SPD 16.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.01.2004 Dr. Pinkwart, Andreas FDP 16.01.2004 Rachel, Thomas CDU/CSU 16.01.2004 R R R S S D S D W W D A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates nlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung am 19. De- ember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Än- derung des Bundesgrenzschutzgesetzes Viertes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes … Gesetz zur Änderung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften onsöhr, Heinrich- Wilhelm CDU/CSU 16.01.2004 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2004 upprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 16.01.2004* auer, Thomas SPD 16.01.2004 chultz (Everswinkel), Reinhard SPD 16.01.2004 r. Skarpelis-Sperk, Sigrid SPD 16.01.2004 tübgen, Michael CDU/CSU 16.01.2004 r. Thomae, Dieter FDP 16.01.2004 anderwitz, Marko CDU/CSU 16.01.2004 idmann-Mauz, Annette CDU/CSU 16.01.2004 r. Zöpel, Christoph SPD 16.01.2004 bgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7702 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) ) (B) ) Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) – Gesetz zur Änderung des Internationalen Über- einkommens von 1974 zum Schutz des menschli- chen Lebens auf See und zum Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004) – Gesetz zur Neuordnung der Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) – Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu- blik Österreich über den Verlauf der gemeinsa- men Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzab- schnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ – Gesetz über die Zustimmung zur Änderung der Satzung des Europäischen Systems der Zentral- banken und der Europäischen Zentralbank – Gesetz zu dem Abkommen vom 18. September 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens – Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitge- setz 2004 – HbeglG 2004) – Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfeh- lung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz – Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze – Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt – Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen – Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: h r ( t d z t K d E M l J g s z w g l d v d d d E b – – – – – – – E 1 (C (D Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl insichtlich des Verfahrens (Vorschaltgesetz zu Teilbe- eich der EEG-Gesamtnovelle), als auch in der Sache Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Fotovol- aik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung es EEG) für problematisch und auch hinsichtlich ein- elner Regelungen nicht für ausgereift. Er ist der Auffassung, dass die vorgesehene Auswei- ung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im ontext mit der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, eren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EG-Förderung insgesamt sein muss. Er sieht andererseits die Notwendigkeit, für die arktbeteiligten im Bereich der Fotovoltaik nach Aus- aufen des 100 000-Dächer-Programms seit Mitte dieses ahres schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung rundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu die- er Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung u erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterent- icklung der noch jungen Fotovoltaikindustrie nicht zu efährden, stellt der Bundesrat Bedenken gegen das vor- iegende Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung es Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit erbundene Verfahrensverzögerung ab. Er behält sich je- och vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung es EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikför- erung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im inzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies etrifft zum Beispiel: eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Decke- lung der EEG-geförderten Fotovoltaik-Stromeinspei- sung insgesamt, die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Fotovoltaik-Anlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförde- rung für so genannte Fassadenanlagen, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Fotovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen, die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderun- gen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen, die die Förderfähigkeit von Fotovoltaik-Anlagen und da- mit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen, im EEG, die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression in 2004. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtli- cher Vorschriften über die Verarbeitung und Be- seitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Der Bundesrat hat ferner beschlossen, nachstehende ntschließung zu fassen: . Der Bundesrat geht hinsichtlich der Verfütterung des Aufbruchs von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vor- liegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 7703 (A) ) (B) ) Krankheit besteht, an den Jagdgebrauchshund bzw. im Rahmen der Klärung davon aus, dass diese Vorge- hensweise auch zukünftig möglich ist. Die Bundesregierung wird gebeten, gegebenenfalls hierzu eine nationale Regelung zu treffen. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, – dass für Jagdausübungsberechtigte wie bisher die Möglichkeit bestehen bleibt, Jagdtrophäen eigen- händig sach- und fachkundig zu präparieren und – dass die Verfütterung von Küchen- und Speiseab- fällen auch an einzelne Jagdgebrauchshunde wei- terhin möglich ist. Begründung: Gemäß den Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sind ganze Körper und Teile von Wild- tieren zur Herstellung von Jagdtrophäen nur in nach der Verordnung zugelassenen technischen Anlagen zu behandeln. Des weiteren ist die Verfütterung von Speiseabfäl- len im Rahmen der Ausnahmetatbestände in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 nur für Hunde aus anerkannten Zwingern und Jagdmeuten möglich. Beide Regelungen sind auf Grund des geringen seuchenhygienischen Risikos sowie der Erfahrungen aus jahrzehntelang ausgeübter Praxis nicht angemes- sen. – Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Entschließung zur Zusammenführung von Arbeitslo- senhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistun- gen am Arbeitsmarkt (SGB H) führt der Bundesgesetz- geber die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Leistungs- systems wird nur gelingen, wenn die Kapazitäten und Kompetenzen sowohl der Agenturen für Arbeit als auch der kreisfreien Städte und Kreise im Wege der Zusam- menarbeit in die Durchführung der Aufgaben eingebun- den werden. Das Gesetz sieht hierfür die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern vor. Darüber hinaus räumt es den kreisfreien Städten und Kreisen die Option ein, ab dem 1. Januar 2005 anstelle der Agentu- ren für Arbeit auch deren Aufgaben – und damit alle Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit- suchende – wahrzunehmen. Hierzu soll eine faire und gleichberechtigte Lösung entwickelt werden, die sicher- stellt, dass die optierenden Kommunen nicht gegenüber den Agenturen für Arbeit benachteiligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Bundesrat und in einer gleich lautenden Entschließung der Bundes- t d b ( ( ( ( ( ( (C (D ag fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechen- en Entwurf bis Ende Februar 2004 vorzulegen und da- ei Folgendes zu berücksichtigen: 1) Von der Option soll von den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunalen Trägern) gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bis spätestens zum 31. August 2004 Gebrauch gemacht werden. Falls das Bundesgesetz nicht bis Ende April in Kraft getreten ist, sind die Fristen entsprechend anzupassen. Die Erklärung zur Option muss die Ver- pflichtung des kommunalen Trägers enthalten, an- stelle der Agentur für Arbeit alle Aufgaben nach dem SGB II bis mindestens 31. Dezember 2009 wahrzunehmen. Zukünftig, erstmals in 2006, kön- nen die kommunalen Träger alle drei Jahre jeweils zum 31. März mit Wirkung ab dem 1. Januar des Folgejahres und mit Bindung für fünf Jahre von der Option Gebrauch machen. 2) Die Bundesagentur stellt den kommunalen Trägern für die anstelle der Agentur für Arbeit wahrgenom- menen Aufgaben alle notwendigen Daten und Un- terlagen zur Verfügung, soweit sie verfügbar sind. Die kommunalen Träger übermitteln der Bundes- agentur die notwendigen Daten, damit die gesetzli- chen Regelungen zu Statistik, Eingliederungsbilanz und Wirkungsforschung (§§ 53 ff SGB II) bundes- einheitlich erfüllt werden können. 3) Die Agenturen für Arbeit sind zu einer engen Zusam- menarbeit mit den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, verpflichtet. Der kommu- nale Träger kann mit der Agentur für Arbeit Verein- barungen zur Zusammenarbeit abschließen. Die Agentur für Arbeit kann für den kommunalen Träger Leistungen erbringen. Kosten sind zu erstatten. 4) Die Länder können in eigener Finanzverantwortung ergänzende arbeitsmarktpolitische Initiativen ergrei- fen. 5) Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarun- gen ab. Die Bestimmungen zu den Zielvereinbarun- gen sind derart anzupassen, dass sie zwischen den kommunalen Trägern, die von der Option Gebrauch machen, deren zuständigen obersten Landesbehör- den und der Bundesagentur (Regionaldirektionen) abgeschlossen werden. Die kommunalen Träger sind gegenüber dem Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit soweit sie Aufgaben anstelle der Agentur für Arbeit wahrnehmen, auskunfts- und be- richtspflichtig. Im Übrigen findet die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die Länder statt; die jeweils zuständige oberste Landesbehörde ist gegen- über dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar- beit auskunfts- und berichtspflichtig. 6) Der Bund zahlt den kommunalen Trägern für die an- stelle der Agentur für Arbeit wahrgenommenen Aufgaben für die Bedarfsgemeinschaften entspre- chende Fallpauschalen für die Eingliederungsleis- tungen und die Verwaltungskosten. Er erstattet die 7704 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 (A) (C) (B) ) Kosten für das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozial- geld. Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. (7) Das Bundesgesetz wird Anreizsysteme für effiziente Leistungserbringung vorsehen. (8) Für den Fall, dass ein kommunaler Träger die Auf- gaben zurückgeben will, sind Anzeigefristen und Rückabwicklungsmodalitäten gesetzlich zu regeln. (9) Die Wahrnehmung von Aufgaben durch kommunale Träger auf der Grundlage der Zulassung nach der Option ist durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit zu evaluieren. Das Bundesministe- Drucksache 15/1948 Nr. 1.41 Drucksache 15/1948 Nr. 1.42 Drucksache 15/2028 Nr. 2.6 Haushaltsausschuss Drucksache 15/2028 Nr. 2.4 Drucksache 15/2104 Nr. 2.10 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/173 Nr. 2.20 Drucksache 15/173 Nr. 2.89 rium für Wirtschaft und Arbeit legt unter Einbezie- hung der zuständigen obersten Landesbehörden bis Ende 2008 einen Bericht über die Auswirkungen und Erfahrungen mit den beiden Organisations- modellen, die das SGB II vorsieht, vor. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1765 Nr. 2.2 Innenausschuss Drucksache 15/713 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.36 Drucksache 15/1547 Nr. 2.129 Drucksache 15/1613 Nr. 1.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.16 Drucksache 15/1613 Nr. 1.32 Drucksache 15/1765 Nr. 2.8 Rechtsausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.9 Drucksache 15/1547 Nr. 2.48 Drucksache 15/1547 Nr. 2.82 Drucksache 15/1765 Nr. 2.1 Drucksache 15/1765 Nr. 2.23 Finanzausschuss Drucksache 15/1948 Nr. 1.16 Drucksache 15/1948 Nr. 1.31 Drucksache 15/1948 Nr. 1.38 Drucksache 15/1948 Nr. 1.39 sellschaft mbH, Amsterdamer Str. 19 (D Ausschuss für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1948 Nr. 1.4 Drucksache 15/1948 Nr. 1.5 Drucksache 15/1948 Nr. 1.6 Drucksache 15/1948 Nr. 1.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.12 Drucksache 15/1948 Nr. 1.13 Drucksache 15/1948 Nr. 1.14 Drucksache 15/1948 Nr. 1.19 Drucksache 15/1948 Nr. 1.23 Drucksache 15/1948 Nr. 1.26 Drucksache 15/1948 Nr. 1.28 Drucksache 15/1948 Nr. 1.30 Drucksache 15/1948 Nr. 1.32 Drucksache 15/1948 Nr. 1.35 Drucksache 15/1948 Nr. 1.36 Drucksache 15/1948 Nr. 1.37 Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Drucksache 15/1765 Nr. 2.21 Drucksache 15/1834 Nr. 2.7 Drucksache 15/1948 Nr. 1.11 Drucksache 15/1948 Nr. 1.21 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.87 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 15/1765 Nr. 2.14 Drucksache 15/1765 Nr. 2.24 Drucksache 15/1834 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1613 Nr. 1.26 Drucksache 15/1834 Nr. 2.4 91, 1 2, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 87. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

    Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe die Zusatzpunkte 8 a und b auf:
    a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD

    und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge-
    brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neurege-
    lung des Rechts der erneuerbaren Energien im
    Strombereich
    – Drucksache 15/2327 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

    Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
    Landwirtschaft
    Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
    Ausschuss für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung
    Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

    b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD
    und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den
    Handel mit Berechtigungen zur Emission von

    (Treibhausgas-Emissionshan s T r d r H e b d h v d E u B m s s W I Redet delsgesetz – TEHG)

    – Drucksache 15/2328 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

    Innenausschuss
    Rechtsausschuss
    Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
    Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
    Landwirtschaft
    Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
    Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich
    höre keinen Widerspruch. Dann ist das so bes

    Ich eröffne die Aussprache und erteile de
    minister Jürgen Trittin das Wort.

    (C (D ung 6. Januar 2004 0 Uhr Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Naturchutz und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesen agen reden wir viel über Innovationen. Dabei bleibt ichtig, dass Stillstand vielfach Rückschritt ist. Wer an er Spitze bleiben will, muss die richtigen Innovationen echtzeitig einführen und diese müssen den zentralen erausforderungen gerecht werden. Wir brauchen Innovationen, die dem Klimawandel ntgegenwirken. Wir brauchen Innovationen, die dazu eitragen, dass Armut und Unterentwicklung überwunen werden, und sie sollten tunlichst die Wettbewerbsfäigkeit und die Technologieführerschaft Deutschlands oranbringen. Wir legen Ihnen heute zwei Gesetzentwürfe vor, die er Innovation in der Energieversorgung dienen: den ntwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes nd die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. eide Gesetze machen es wirtschaftlich attraktiv, in kliaschonende Innovationen zu investieren. Klimachutz wird belohnt, klimapolitische Abstinenz aber betraft. Beide Gesetze schaffen Arbeitsplätze und irtschaftswachstum. Der Emissionshandel selber ist schon als politisches nstrument eine Innovation. Es ist eine Alternative zum ext Ordnungsrecht. Künftig regelt der Markt, wo CO2 amkostengünstigsten eingespart wird. Gegenüber der Selbstverpflichtung der deutschen Industrie bringt der Emissionshandel den Unternehmen Einsparungen von bis zu 500 Millionen Euro jährlich. Ab 1. Januar nächsten Jahres soll der Emissionshandel in ganz Europa starten. Das ist ein sehr knapper Zeitplan. Wir sind, glaube ich, mit der Vorlage dieses Gesetzes diesem Zeitplan gerecht geworden. Mittlerweile wissen wir: Wir haben 2 629 Anlagen, die vom Emissionshandel betroffen sind. Wir müssen alles tun, damit zum 1. April der so genannte Nationale Allokationsplan der EU zur Notifizierung vorgelegt werden kann. ie zum Emissionshandel ist eigenständis Recht. Wir haben dieses Recht mit dem esetzentwurf unbürokratisch in nationales chlossen. m Bundes Die Richtlin ges europäische vorliegenden G Bundesminister Jürgen Trittin Recht umgesetzt. Es bedarf für die Unternehmen keines neuen Genehmigungsverfahrens. Die Zertifikate werden kostenlos vergeben. Die Emissionserklärungen der Unternehmen werden nicht umständlich überprüft, sondern durch Gutachter zertifiziert. Auch deshalb ist dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Der Emissionshandel funktioniert nur nach dem Prinzip „cap and trade“. Der „cap“ – also der Deckel – ist vorgegeben. Deutschland insgesamt – private Haushalte, Verkehr, Gewerbe, Industrie und Energiewirtschaft – darf zwischen 2008 und 2012 nur noch 846 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen. Diese Obergrenze müs-sen alle Sektoren gemeinsam einhalten. Über die Verteilung unterhalb dieses Deckels entscheiden zunächst Sie, also der Deutsche Bundestag. Dabei ist zu beachten: Der Emissionshandel ist ein System kommunizierender Röhren. Anders gesagt: Was der eine Sektor, was die eine Branche nicht schafft, das müssen andere zusätzlich erbringen. Kommt zum Beispiel insgesamt mehr Braunkohle zum Einsatz, so muss etwa die Autoindustrie schneller verbrauchsärmere Fahrzeuge auf den Markt bringen. Was man dem Verband der Elektrizitätswirtschaft Gutes gibt, das muss der VDA bezahlen oder umgekehrt. Das hört sich gelegentlich dramatischer an, als es ist, insbesondere für Deutschland. Wir sind nämlich Spitzenreiter im Bereich des Klimaschutzes. Wir haben mit 21 Prozent zwar die höchste Reduktionsverpflichtung; allerdings haben wir dieses Ziel mit 19,1 Prozent im Jahre 2002 schon fast erreicht. Der Emissionshandel wird es uns erleichtern, dieses Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung wird der Wirtschaft im Rahmen des Emissionshandels nicht mehr und nicht weniger abfordern, als die Wirtschaft selbst in der Vereinbarung zur Kraft-Wärme-Kopplung zugesagt hat. Danach will sie gegenüber dem Jahre 1998 – damals haben diese Sektoren 508 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen – 45 Millio-nen Tonnen CO2 einsparen. Die Wirtschaft hat damalszugesagt, 35 Millionen Tonnen CO2 in den BereichenEnergie und Industrie einzusparen und eine Minderung von 10 Millionen Tonnen CO2 durch eigene Maßnahmenin den Bereichen Haushalt und Verkehr nachprüfbar zu realisieren. Auf dieser Geschäftsgrundlage werden der Emissionshandel und die Verteilung der Rechte hier ablaufen. Sie, der Bundestag, werden im Rahmen des Gesetzes über den Nationalen Allokationsplan auch über die Allokationsregeln entscheiden. Wir wollen gerade bei diesen Regeln dem Grundsatz folgen, dass Wachstum nicht durch Konsum der Bürger, sondern vor allem durch Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen erzeugt wird. Der Emissionshandel soll Impulse für ein nachhaltiges Wachstum geben. Wir werden deswegen Regeln vorschlagen, wie mit bestehenden Anlagen und mit dem Ersatz bestehender Anlagen umzugehen ist, wie Early Action, wie Kraft-Wärme-Kopplung zu berücksichtigen ist und wie mit neuen Anlagen umzugehen ist. Wir wol l S f z d V u B r z s d a n s r E l K w s W z u A t z l „ i z B g d m d w d a v i d e g g h g a n w w u b D S (C (D en beispielsweise prozessbedingte Emissionen aus tahlwerken und Zementöfen ohne jeden Reduktionsaktor übernehmen. Über diese Regeln sprechen wir zureit noch mit der Wirtschaft. Wir streben mit ihr ausrücklich einen Konsens an. Wir sind da offen für orschläge. Aber auch hierbei gilt der Grundsatz: Es handelt sich m ein System kommunizierender Röhren. Wer zum eispiel eine größere Reserve für Neuanlagen installieen muss, der muss wissen, dass dies notwendigerweise ur Konsequenz hat, dass bei den bestehenden Anlagen chärfere Reduktionsverpflichtungen bestehen. Das ist ie Folge dieses „cap“. Wachstum durch Innovationen im Umweltbereich ist uch ein Ziel des zweiten Gesetzes: der Novelle des Ereuerbare-Energien-Gesetzes. Durch dieses Gesetz beteht bereits heute eine wichtige Branche; die erneuerbaen Energien sind eine Boombranche – 10 Milliarden uro Jahresumsatz, 135 000 Arbeitsplätze und 50 Milionen Tonnen CO2-Einsparungen jährlich –, die daslima schützt. Diese Zahlen schlagen sich übrigens auch in einem achsenden Export nieder. Deutschland ist heute, beipielsweise was die Stromerzeugung aus Wind angeht, eltmarktführer. Wir sind mittlerweile die Nummer wei in der Solartechnologie. Wir liegen vor den USA nd knapp hinter Japan. Diese Novelle zielt darauf, den nteil der erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindesens 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Proent der heutigen Stromversorgung zu erhöhen. Wir wolen damit auch eine Vorlage für die große Konferenz Renewables 2004“ geben, zu der Deutschland die Welt m Juni dieses Jahres nach Bonn eingeladen hat. Mit der vorliegenden Novelle wollen wir die Poten iale aller erneuerbarer Energien optimal erschließen. ei der Windkraft setzen wir Anreize, neue Anlagen an uten Standorten aufzubauen und ältere Anlagen zu moernisieren. Windschwache Standorte werden nicht ehr in dem Maße wie bisher gefördert. Die Degression, as heißt der Druck, zur Marktfähigkeit zu kommen, ird erhöht. Wir wollen Offshorewindparks gezielt förern. Wir heben die Vergütung für Strom aus Biomassenlagen an und verbessern die Förderung des Einsatzes on hochmodernen Technologien wie Brennstoffzellen n diesem Bereich. Mit der Härtefallregelung tragen wir afür Sorge, dass stromintensive Betriebe künftig stärker ntlastet werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bleibt ein kosten ünstiges Instrument zur Förderung erneuerbarer Enerien. Die Stromumlage beträgt für einen privaten Hausalt etwa 1 Euro pro Monat. Wir haben aber auch esetzlich festgelegt, dass künftig nur noch die Kosten uf die Stromverbraucher umgelegt werden dürfen, die achweislich von den erneuerbaren Energien verursacht erden. Es kann nicht sein, dass einige Netzbetreiber, ie das heute der Fall ist, 0,25 Cent, andere 0,42 Cent nd manche sogar mehr als 0,60 Cent umlegen. Das ist loße Abzockerei, die durch nichts zu rechtfertigen ist. em schieben wir mit dem neuen EEG einen Riegel vor. o etwas ist künftig illegal. Die neu zu schaffende Bundesminister Jürgen Trittin Wettbewerbsbehörde wird die Einhaltung der Regelungen genau überwachen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)





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    (Dr. Angela Merkel [CDU/CSU]: Quatsch!)





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    (B) )


    Wir machen mit den beiden Gesetzen den Weg frei
    für eine umfassende Modernisierung der Energieversor-
    gung in Deutschland. Das hilft dem Klima, stärkt die
    Wettbewerbsfähigkeit und sorgt massiv für Innovationen
    in Deutschland.

    Vielen Dank.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich erteile das Wort Kollegen Dr. Peter Paziorek,

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Peter Paziorek


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit

    der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Emis-
    sionshandel und der Novelle zum EEG stehen wichtige
    Weichenstellungen in der Umwelt- und der Energiepoli-
    tik in Deutschland bevor, Weichenstellungen, die in ihrer
    Bedeutung und in ihren Auswirkungen auf den Indus-
    triestandort Deutschland nicht unterschätzt werden dür-
    fen. Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, wir seien
    bei der Meldung der Regelungen betreffend den Emis-
    sionshandel gemäß der europäischen Richtlinie im Zeit-
    plan. Herr Minister, für die CDU/CSU-Fraktion bestreite
    ich dies ausdrücklich.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Denn spätestens Ende März dieses Jahres müssen die
    wesentlichen Regelungen betreffend die Zuteilung der
    Emissionsberechtigungen für die 2 600 Anlagen in
    Deutschland nach Brüssel gemeldet werden.

    Wir hatten erwartet, dass die Bundesregierung heute
    ein Konzept vorlegt, aufgrund dessen der Deutsche Bun-
    destag beurteilen kann, nach welchen Grundregeln die
    Emissionsberechtigungen den Industrieanlagen zuge-
    teilt werden. Aber der Entwurf eines TEHG, das Sie
    heute in erster Lesung vorgelegt haben, ist nichts ande-
    res als der Entwurf eines reinen Verfahrens-, Zuständig-
    keits- und Organisationsgesetzes. Sie wollen lediglich
    aufgrund einer Kabinettsentscheidung die Regelungen
    betreffend die Zuteilung der Emissionsberechtigungen
    nach Brüssel melden, ohne dem Parlament vorher die
    Möglichkeit zu geben, Einfluss zu nehmen. Das halten
    wir mit der Stellung des Parlaments für nicht vereinbar.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Dr. Hermann Scheer [SPD])


    Herr Minister, wenn ich mir das Verfahren zur Härte-
    fallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das
    Verfahren zum EEG-Vorschaltgesetz und den Termin-
    plan für die Einführung des so genannten Dosenpfands
    anschaue, dann habe ich den Eindruck, dass Sie immer

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    (C (D ach dem gleichen Prinzip arbeiten: Zuerst werden Inormationen gegeben. Dann wird plötzlich ein Fahrplan uf den Tisch gelegt, der für Zeitdruck sorgt, sodass im usschuss oder im Bundestag kurzfristig entschieden erden muss, auch wenn es sich um wichtige parlamenarische Fragen handelt. Wir haben den Eindruck, dass ei Ihnen Zeitdruck inzwischen auch Methode ist, um in ichtigen politischen Fragen Ihre Weichenstellungen urchzusetzen. Das werden wir bei dieser wichtigen rage unter keinem Gesichtspunkt mehr akzeptieren. Sie haben Recht, wir stehen hinter der Sache: Emis ionshandel, wenn man ihn richtig macht, bedeutet ein berzeugendes marktwirtschaftliches Programm, nicht ur reines Ordnungsrecht. Aber hierbei geht es auch um ie Frage, welchen Sektoren, welchen Bereichen der irtschaft – das geht von der Zement-, Stahl-, Alu-Inustrie bis hin zu Kraftwerken zur Stromerzeugung – erechtigungen zugeteilt werden. Die Menge der Beechtigungen entscheidet später darüber, welche wirtchaftlichen Produktionen in welchem Umfang in einem ereich tatsächlich noch realisiert werden können. Sie sagen ganz einfach: Wir können in dieser Hinsicht etzt erst einmal unter Vorbehalt Meldungen nach Brüsel geben. Wenn sich Brüssel zurückmeldet, dann soll in inem Gesetz zum Nationalen Allokationsplan dieses arlament über diese wichtigen Weichenstellungen entcheiden. – So können Sie das doch nicht machen! Die osition der Unionsfraktion ist klar und eindeutig: Beies gehört zusammen. Sie müssen das Verfahrensgesetz orstellen und Sie müssen sagen, nach welchen Prinziien und Regeln Sie welche Mengen den einzelnen Sekoren zuteilen wollen. Erst danach kann das Parlament berhaupt darüber entscheiden, ob ihr Vorschlag richtig st. Das tun Sie nicht. Damit versagen Sie auch in dieser rage. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Formalien statt Inhalte!)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Eines ist ebenfalls klar: Die Europäische Union gibt
    en einzelnen Staaten in dieser Angelegenheit ganz ge-
    altige Entscheidungsmöglichkeiten. Jeder Staat kann
    ie Schwerpunkte anders setzen. Aus dem Grunde muss
    as Parlament natürlich wissen, welche Schwerpunkte
    ie Regierung wirklich setzt. Um auf Ihren Zwischenruf
    inzugehen, Herr Kelber: Ich habe solche Schwerpunkte
    eute nicht gehört, obwohl ich dem Minister sehr kon-
    entriert zugehört habe. Der Minister hat vorhin erklärt,
    arum das bei den Gesprächen mit der Wirtschaft im
    ugenblick noch ein offener Streitpunkt ist. Dazu hat
    er Staatssekretär im Ausschuss zwei Stunden lang sehr
    uhig im Detail und umfassend berichtet, wie ich zugebe.
    ber die von mir im Ausschuss gestellte entscheidende
    rage, nämlich wie das Mengengerüst tatsächlich aus-
    ehen soll, konnte er nicht beantworten.


    (Birgit Homburger [FDP]: Er wollte nicht!)

    Herr Minister, auch eben haben Sie zu dem Mengen-

    erüst im Konkreten nichts gesagt. Sie haben erklärt,
    ass das alles gar nicht so dramatisch sei und dass






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    Dr. Peter Paziorek

    Grundlage der Selbstverpflichtungserklärung der Wirt-
    schaft die KWK-Vereinbarung aus den Jahren 2000/01
    sei. Dabei geht es um eine Reduktion der CO2-Emissio-nen um 45 Millionen Tonnen. Aber es ist bekannt, dass
    strittig ist, wie viel von diesen 45 Millionen Tonnen CO2einer Regelung über Emissionshandel oder dem sonsti-
    gen gesetzlichen Regelwerk zuzurechnen ist. Da beste-
    hen unterschiedliche Vorstellungen. Da gibt es eine Ba-
    sisvorstellung von 21 Millionen Tonnen CO2 sowiemittlere Vorstellungen – selbst die Regierung sagt, alles
    über 45 Millionen Tonnen CO2 brauche nicht abgerech-net zu werden – und nach Ihren Vorstellungen sollen es
    36 Millionen bis 37 Millionen Tonnen CO2 sein. Warumsagen Sie das dem Parlament nicht? Warum sagen Sie
    nicht, dass es noch ganz gewaltige Unterschiede zwi-
    schen den beiden Grundpositionen gibt? Diese Grund-
    satzpositionen sind ganz interessant. Da kann man doch
    nicht sagen: Wenn die sich in der Wirtschaft insgesamt
    nicht einigen, dann sollen sich die Stahl- und Zementin-
    dustrie oder die Zement- und Alu-Industrie an einen
    Tisch setzen, vielleicht irgendwo am schönen Rhein, und
    sich darüber unterhalten, wer was übernimmt.

    Ich sage Ihnen ganz klar: Diese Regierung ist dafür
    gewählt, dass sie ihre Hausaufgaben macht. Wenn Sie
    von der Regierung ihre Hausaufgaben nicht machen,
    dann sollten Sie zurücktreten; dann haben Sie ihre Auf-
    gabe nicht erfüllt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer redet denn immer von Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung? Sie!)


    Unter diesem Gesichtspunkt wäre es wirklich gut ge-
    wesen, Herr Minister, wenn uns heute alles zusammen in
    einem Konzept vorgelegt worden wäre. Für uns als
    CDU/CSU-Bundestagsfraktion bilden das TEHG – nur
    den Entwurf dazu haben Sie heute vorgelegt – und der
    Nationale Allokationsplan eine untrennbare Einheit.
    Beide können nicht losgelöst voneinander behandelt
    werden. Beide sind inhaltlich eng verzahnt. Deshalb
    müssen auch beide gemeinsam im Parlament behandelt
    werden. Wir lehnen Ihren Vorschlag ab, TEHG und Na-
    tionalen Allokationsplan getrennt zu behandeln.

    Deshalb fordern wir Sie auf, Herr Minister, jetzt
    schnellstens, noch in der nächsten Sitzungswoche im Ja-
    nuar, Ihre Vorstellungen zum Nationalen Allokations-
    plan konkret vorzulegen, damit dieses Parlament beur-
    teilen kann, wie sich Ihre umweltpolitischen
    Vorstellungen auf den Arbeitsmarkt, auf die Arbeits-
    plätze, auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und
    auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirt-
    schaft auswirken können. Sie sind verpflichtet, dies so
    schnell wie möglich vorzulegen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – CarlLudwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


    – Wenn offenbar von der Regierungsbank gerufen wird
    „Sehr richtig!“, dann sollte das – so meine Bitte – proto-
    kollarisch festgehalten werden; denn das werden wir bei
    der Debatte sicherlich noch einmal gebrauchen können.

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    (C (D Nur eines ist klar: Wer von uns verlangt, heute A zu agen, der muss auch sagen, was auf uns noch zukommt, evor er von uns verlangt, auch B zu sagen. (Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie auch inhaltliche Positionen?)


    iese Emissionsberechtigungen sind nämlich nichts an-
    eres als Lebensmittelmarken für die deutsche Wirt-
    chaft. Somit entscheidet sich hierdurch, welche Berei-
    he in Deutschland zukünftig noch einen produktiven
    nd positiven Beitrag für den Arbeitsmarkt leisten kön-
    en. Deshalb müssen Sie in dieser Frage alle Fakten auf
    en Tisch legen; sonst können wir als Opposition dieser
    orlage nicht zustimmen. Es geht nicht an, von uns zu
    ordern, einem Gesetz zuzustimmen, in dessen § 7 die
    ompetenz zur Erarbeitung weiterer Regelungen an
    undestag und Bundesrat sowie die Bundesregierung
    egeben wird. Sie müssen uns schon bei der Beratung
    ieses Gesetzes sagen, welche Regeln Sie uns tatsäch-
    ich vorlegen wollen; sonst können Sie nicht erwarten,
    ass wir dem TEHG zustimmen.
    Noch einige kurze Ausführungen zum Erneuerbare-

    nergien-Gesetz: Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU
    ekennt sich zu dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren
    nergien in Deutschland zu erhöhen.


    (Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Aber?)

    as haben wir im Wahlprogramm festgeschrieben. Wir
    ekennen uns auch zu dem Ziel, die EU-Richtlinie um-
    usetzen und bis zum Jahre 2010 den Anteil der erneuer-
    aren Energien auf 12,5 Prozent zu erhöhen. So lautet
    nsere klare Aussage.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Genauso treffen wir aber auch die klare Aussage:
    enn Sie an dem Gesetzesentwurf zum EEG festhalten
    nd keinen Kompromiss anstreben, wird die Union die-
    em Gesetzesentwurf nicht zustimmen. Sie verschlech-
    ern die Situation für die Biomasse; Sie verschlechtern
    ie Situation für die Wasserkraft. Sie setzen zwar durch-
    us interessante und richtige Schwerpunkte beim so ge-
    annten Repowering, der Erneuerung bestehender
    indkraftanlagen, und wir sind auch durchaus offen

    ür Beratungen über Offshore-Windenergieanlagen, zum
    eispiel im Bereich von Nord- und Ostsee. Es geht aber
    icht an, dass Sie das allgemeine Bekenntnis zur Wind-
    nergie so ausgestalten, dass weiterhin Mitnahmeeffekte
    eim Bau von Windenergieanlagen an windungünstigen
    tandorten im Binnenland möglich sind. Das wollen wir
    icht.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    ir wollen, dass die Schwerpunkte bei der Windenergie

    m Binnenland anders gesetzt werden.
    Im gleichen Atemzug weise ich auch darauf hin, dass

    ie Unionsfraktion dem Vorschaltgesetz trotz großer Be-
    enken zum Verfahren in Sachen Photovoltaik bzw. So-
    ar – ich habe das vorhin geschildert – vor Weihnachten
    ugestimmt hat. Wir haben damit deutlich gemacht, dass
    uch wir die erneuerbaren Energien ernst nehmen und






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    Dr. Peter Paziorek

    sie stärken wollen. Es kann aber nicht sein, dass Sie, um
    Ihr Klientel zu streicheln, ganz bestimmte Sektoren im
    Bereich der erneuerbaren Energien weiter stützen und
    zum Beispiel die Chancen, die die Biomasse bietet, ver-
    nachlässigen. Das ist nicht richtig. Gerade die Biomasse
    bietet die Chance, die Konflikte, die im Binnenland teil-
    weise bei Windkraftanlagen entstehen, zu vermeiden
    oder zu lösen. Deshalb sagen wir: Wenn die Schwer-
    punkte nicht anders gesetzt werden als in Ihrer Vorlage,
    dann kann eine Zustimmung nicht erfolgen.

    Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch etwas
    Grundsätzliches sagen: Die Unionsfraktion bekennt sich
    zu dem Verdopplungsziel bis zum Jahr 2010. Sie aber
    schreiben in diesem Gesetzentwurf schon eine weitere
    Zielvorstellung fest, nämlich bis zum Jahre 2020 den
    Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent zu
    steigern. Wir waren doch gemeinsam der Auffassung,
    dass die derzeitigen Umlagen – Sie sagen immer, es han-
    dele sich nicht um Subventionen; ich würde sie als indi-
    rekte Subventionen bezeichnen – daraufhin geprüft wer-
    den müssen, ob sie tatsächlich den erneuerbaren
    Energien zur Marktreife verhelfen; denn irgendwann
    müssen die erneuerbaren Energien im Vergleich zu den
    bisherigen Energieangeboten konkurrenzfähig sein.


    (Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Trotz Ihres Widerstands!)


    Aus dem Grunde muss geprüft werden, ob die erneuer-
    baren Energien eines Tages tatsächlich ohne Umlagen,
    also ohne indirekte Subventionen, auskommen. Deshalb
    ist es richtig, dass man die gesetzliche Förderung auf das
    Jahr 2010 begrenzt. Wenn Sie aber heute schon davon
    reden, dass Ihre Zielvorstellungen bis zum Jahr 2020 rei-
    chen, dann bedeutet das doch im Klartext, dass die Prü-
    fung im Jahre 2010 keinerlei Bedeutung hat.


    (Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Quatsch!)


    Das wollen wir nicht.
    Wir sind bereit, das Verdopplungsziel bis zum Jahre

    2010 mitzutragen. Wir machen aber nicht mehr mit,
    wenn Sie heute schon gesetzgeberische Vorgaben für die
    Jahre 2020 ff. erlassen. Das wäre nämlich ein Verstoß
    gegen den Grundsatz, dass immer wieder überprüft wer-
    den muss, ob erneuerbare Energien konkurrenzfähig
    sind. Aus dem Grunde richten wir die dringende Auffor-
    derung an Sie, auch in diesem Punkt das Gesetz zu än-
    dern; sonst können wir nicht zustimmen.

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)