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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/83 der nachhaltigen Finanzierungs- grundlagen der gesetzlichen Renten- versicherung (RV-Nachhaltigkeits- gesetz) (Drucksache 15/2149) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeauf- wendungen und Altersbezügen (Al- terseinkünftegesetz – AltEinkG) (Drucksache 15/2150) . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . a) Beratung der Großen Anfrage der Ab- geordneten Dr. Peter Paziorek, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zu- kunftsorientierte und effiziente Ge- staltung der Novelle des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes (Drucksache 15/818) . . . . . . . . . . . . . . b) Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät- zung gemäß § 56 a der Geschäftsord- nung: Technikfolgenabschätzung; hier: Monitoring – „Möglichkeiten geothermischer Stromerzeugung in Deutschland“ (Drucksache 15/1835) . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Bietmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 7283 B 7283 B 7283 D 7285 C 7302 A 7302 A 7302 B Deutscher B Stenografisc 83. Sit Berlin, Freitag, den I n h a Benennung des Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . Benennung des Abgeordneten Franz Müntefering als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . Gratulation zum heutigen 60. Geburtstag der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Schmidt . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Sicherung 7283 A 7283 B 7287 C Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7286 B 7287 C undestag her Bericht zung 12. Dezember 2003 l t : Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . Horst Schild SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach CDU/CSU . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: 7289 C 7290 D 7292 C 7293 D 7295 B 7296 A 7296 D 7298 A 7299 D Dr. Hermann Scheer SPD . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . . . 7304 B 7306 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 Margareta Wolf, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Obermeier CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Ge- schmacksmusterrechts (Geschmacks- musterreformgesetz) (Drucksachen 15/1075, 15/2191) . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Stär- kung der dualen Berufsausbildung in Deutschland durch Novellierung des Berufsbildungsrechts (Drucksachen 15/1348, 15/1957) . . . . . . . Christoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Lensing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . Klaus Barthel (Starnberg) SPD . . . . . . . . . . . Uwe Schummer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Seib CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 7308 A 7309 A 7310 D 7312 D 7313 D 7315 B 7315 B 7316 C 7319 A 7319 D 7320 C 7322 B 7322 C 7324 A 7325 B 7326 B 7327 C 7329 B 7330 D 7332 A 7332 D Tagesordnungspunkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Kahrs, Eckhardt Barthel (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Denk- mal für die im Nationalsozialismus ver- folgten Homosexuellen (Drucksachen 15/1320, 15/2101) . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . Johannes Kahrs SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vera Lengsfeld CDU/CSU . . . . . . . . . . . Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Schutz vor illegalen und jugendgefähr- denden Internetinhalten – Filtern statt Sperren (Drucksache 15/1009) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Antrag: Schutz vor illegalen und ju- gendgefährdenden Internetinhalten – Fil- tern statt Sperren (Tagesordnungspunkt 19) Sabine Bätzing SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7334 B 7334 C 7335 C 7336 C 7338 A 7339 C 7340 C 7341 C 7342 C 7343 B 7344 D 7345 A 7346 C 7347 A 7347 D 7347 D 7350 A 7352 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 III Anlage 3 Neuabdruck der zu Protokoll gegebenen Re- den zur Beratung des Antrags: Tagespflege als Baustein zum bedarfsgerechten Kinder- betreuungsangebot – Bessere Rahmenbe- dingungen für Tagesmütter und -väter, Eltern und Kinder (82. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7353 A 7353 A 7353 D 7355 C 7357 B 7358 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7283 (A) (C) (B) (D) 83. Sit Berlin, Freitag, den Beginn: 9
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7347 (A) (C) (B) (D) gelungen ist, einen interfraktionellen Antrag zu entwer- fen, obwohl unser Angebot stand, gemeinsam dieses wichtige Thema einzubringen. Aber Sie haben sich für Schultz (Everswinkel), Reinhard SPD 12.12.2003 Fraktionen hier im Hohen Hause unterstützenswert fän- den. Von daher ist es wirklich schade, dass es uns nichtSchröder, Gerhard SPD 12.12.2003 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Berg, Axel SPD 12.12.2003 Bollmann, Gerd Friedrich SPD 12.12.2003 Dautzenberg, Leo CDU/CSU 12.12.2003 Eichel, Hans SPD 12.12.2003 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.12.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.12.2003 Glos, Michael CDU/CSU 12.12.2003 Göppel, Josef CDU/CSU 12.12.2003 Hartnagel, Anke SPD 12.12.2003 Heiderich, Helmut CDU/CSU 12.12.2003 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 12.12.2003 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.12.2003 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.12.2003 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 12.12.2003 Michelbach, Hans CDU/CSU 12.12.2003 Dr. Mützenich, Rolf SPD 12.12.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 12.12.2003 Oßwald, Melanie CDU/CSU 12.12.2003 Otto (Godern), Eberhard FDP 12.12.2003 Rauber, Helmut CDU/CSU 12.12.2003* Rupprecht (Tuchen-bach), Marlene SPD 12.12.2003 * Sauer, Thomas SPD 12.12.2003 Schösser, Fritz SPD 12.12.2003 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung über den Antrag: Schutz vor ille- galen und jugendgefährdenden Internetinhal- ten – Filtern statt Sperren (Tagesordnungs- punkt 19) Sabine Bätzing (SPD): Mit der zunehmenden Verbrei- tung und Nutzung neuer digitaler IuK-Dienste und -Ange- bote wie Internet, Mehrwert-Erotikdiensten oder Video- und Computerspielen entstehen auch neue Fragen zu den Rahmenbedingungen und Instrumenten eines einheitli- chen und effektiven Jugendschutzes in den elektroni- schen Medien. Eine erste Antwort auf diese doppelte di- gitale Herausforderung haben Bund und Länder mit der Reform des Jugendschutzrechts 2002/03 und der Neu- schaffung einer gemeinsamen Kommission für den Ju- gendmedienschutz gegeben. Der Anfang ist also ge- macht. Jetzt liegt uns ein FDP-Antrag zur Beratung vor, den – so ist meine Einschätzung – in den Grundzügen alle Dr. Stadler, Max FDP 12.12.2003 Steinbach, Erika CDU/CSU 12.12.2003 Thierse, Wolfgang SPD 12.12.2003 Dr. Thomae, Dieter FDP 12.12.2003 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.12.2003 Türk, Jürgen FDP 12.12.2003 Weiß (Emmendingen), Peter CDU/CSU 12.12.2003 Weisskirchen (Wiesloch), Gert SPD 12.12.2003 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 12.12.2003 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich 7348 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 (A) (C) (B) (D) den Alleingang entschieden. Sei’s drum – wir haben ja noch Zeit, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Im Rahmen der Formulierung Ihres Antrages haben Sie sich intensiv mit dem Thema „Surfen“ beschäftigt. Von daher würde ich Ihnen gerne vorschlagen, doch ein- mal in den eigenen Gewässern zu surfen. Denn auf der Internetseite des Deutschen Bundestages könnten Sie dann zum Beispiel unseren Antrag zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft finden. Leider haben Sie diesen vollkommen ignoriert. Wesentliche Punkte daraus bleiben in Ihrem Antrag unerwähnt; freundlicherweise haben Sie unserem Antrag aber im Ausschuss wenigs- tens zugestimmt. Auch unser eingangs erwähntes Jugendschutzgesetz scheint von Ihnen noch nicht zur Kenntnis genommen worden zu sein. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Forde- rungen sind zwar im Großen und Ganzen unterstützens- wert, allerdings vergessen Sie völlig und Sie erwähnen es nicht mit einem Satz, dass die neue Rechtslage im Ju- gendschutz bereits zu Verbesserungen geführt hat. Statt- dessen erfolgt Ihrerseits hartnäckige Kritik an den neuen Instrumenten und Sie erklären diese in der Anfangsphase bereits als „gescheitert“. Vergessen Sie bitte nicht, dass das Jugendschutzge- setz, der damit verbundene Jugendmedienschutzstaats- vertrag und auch die KJM erst seit April 2003 in Kraft sind. Bereits jetzt in diesem frühen Stadium die großen Erfolge zu vermelden zu wollen ist sicherlich verfrüht. Nichtsdestoweniger bleibt festzustellen, dass sich die an- fänglich sehr in die Kritik geratene KJM in den ersten Monaten ihres Wirkens fast ausschließlich auf das Inter- net konzentriert und sich auch trotz der Anfangsschwie- rigkeiten gut freigeschwommen hat. Von daher ist der eingeschlagene Weg mit unserem Jugendschutzgesetz und auch mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag der richtige Weg. Mit dem Jugendschutzgesetz haben wir unter ande- rem die jugendschutzrechtliche Zusammenfassung von Telediensten und Mediendiensten unter dem Begriff „Telemedien“, eine Alterskennzeichnungspflicht für Computerspiele und eine erneuerte, nun differenzierte Liste jugendgefährdender Medien eingeführt. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag sah zusätzlich zur KJM die Einbindung und Stärkung der Selbstkon- trolleinrichtungen sowie die Möglichkeiten technischer Zugangskontrollen vor. Natürlich weiß ich, dass diese Einschätzung nicht von allen Fraktionen hier im Hohen Haus geteilt wird. Aber wir haben auch mit der Neuver- teilung der Bund-Länder-Kompetenzen im Jugend- schutzgesetz und der zentralen Kommission für den Ju- gendmedienschutz Neuland betreten und werden nach fünf Jahren evaluieren, wie praxistauglich das neue Sys- tem ist. Aber bis dahin sollten wir diesem eine Chance geben, seine Funktionstüchtigkeit unter Beweis zu stel- len. Dass das Jugendmedienschutzgesetz in Ihrem Antrag fehlt, ist doppelt schade, weil wir uns ja durchaus einig darüber sind, dass es eine überaus wichtige Aufgabe ist, Jugendliche vor gefährdenden Internetinhalten zu schüt- zen, ohne sie dabei vom Internet abzuschotten. Filtern ist auch für uns die bessere Alternative zum Sperren. Von daher können wir die im FDP-Antrag enthaltene Kritik zu den Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirks- regierung sicherlich in Teilen nachvollziehen. Es ist auch kein Geheimnis, dass die Koalitionsfrak- tionen im Deutschen Bundestag wiederholt in mehreren Anträgen – zum Beispiel zur Medienordnung oder zur digitalen Spaltung (DNS) – Sperrungsverfügungen ge- gen Zugangsvermittler als ineffektiven nationalen Son- derweg kritisiert haben. Dazu stehen wir auch nach wie vor. Denn die Sperrungsverfügungen belasten die Unter- nehmen in einem erheblichen Maße. Sie sind weder zweckmäßig noch durch ihre Effektivität gerechtfertigt. Wir stehen den Sperrungsverfügungen aber auch skeptisch wegen ihrer technischen Ineffektivität gegen- über, vor allem aber auch aufgrund ihrer politischen Fehlleitung. Aber wir sind ja Optimisten. Somit könnte man bei aller Kritik vielleicht noch ein Auge zu drücken, wenn sich die Sperrfügungen in der Praxis problemlos umsetzen ließen und zum Ziel führen würden. Aber auch hier: Fehlanzeige! Eine empirische Untersuchung der Universität Bonn hat ergeben, dass die praktische Umsetzung der Verfü- gungen extrem uneinheitlich, fehlerhaft, datenschutz- rechtlich bedenklich und für den Nutzer irreführend er- folgt. Die Unternehmen waren ganz einfach unsicher, wie sie die Verfügung tatsächlich umzusetzen hatten. Dies zeigt das Beispiel, dass 100 Prozent der betroffenen Provider zwar mehr Inhalte als verlangt filterten, aber 43 Prozent die verlangten Inhalte nicht vollständig er- fassten. Das heißt, hier wurden aus Vorsicht, aber auch aus Unkenntnis und Unsicherheit Seiten gesperrt, bei de- nen es laut Verfügung nicht erforderlich gewesen wäre. Im Gegenzug ist es aber nicht gelungen, die Seiten, de- ren Sperrung verfügt wurde, vollständig unzugänglich zu gestalten. Von daher war es möglich, dass auf immer- hin noch 43 Prozent der sperrverfügten und betroffenen Inhalte nach wie vor zugegriffen werden konnte. Ein klassisches Beispiel für die Überschrift „Thema ver- fehlt“. Damit aber kein falscher Zungenschlag in die Diskus- sion kommt, lassen Sie mich klarstellen: Wir wehren uns ausdrücklich gegen Gewalt oder illegale und jugendge- fährdende Inhalte im World Wide Web. Wir wollen und müssen diese Inhalte und die unerlaubten Zugriffe ver- hindern oder, wenn uns dieses nicht gelingt, versuchen, sie zu erschweren. Aber wir haben unsere, wie ich meine, berechtigten Zweifel, ob dieses Ziel durch Sper- rungsverfügungen effektiv und verhältnismäßig erreicht werden kann. Sich nun aber im Gegenzug ausschließlich auf „Fil- tern statt Sperren“ zu konzentrieren, würde uns in der Diskussion über den Schutz der Jugendlichen vor illega- len und jugendgefährdenden Internetinhalten nicht wei- terbringen. Denn Sie wissen doch genauso gut wie wir, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine technische Lösung gibt, die so funktioniert, dass wir laut „Hurra“ schreien würden. Wenn Sie uns eine präsentieren, sind wir die Ersten, die Ihren Antrag unterstützen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7349 (A) (C) (B) (D) Von daher empfinden wir es schon als etwas befremd- lich, dass die Internet Content Rating Association in Ih- rem Antrag in den Himmel gelobt wird, ohne auch nur im Geringsten auf die – Sie können diese doch wirklich nicht verschweigen – Schwächen von ICRA hinzuwei- sen. Es gehört zu einem realistischen und ernst zu neh- menden Antrag dazu, dass man das Pro und Kontra dar- stellt. Dies haben Sie leider versäumt. Oder glauben Sie tatsächlich: Wir führen ICRA ein und alles wird gut? Ist es nicht eher realistischer, wenn wir uns eingestehen, dass wir nach wie vor einerseits mit einer sehr geringen Verbreitung der Programme zu kämpfen haben und an- dererseits auf das Self-Rating, also auf die Kooperation der Anbieter zur Kennzeichnung der eigenen Angebote angewiesen sind? Wenn Sie nun an dieser Stelle das Fremdrating als Al- ternative aus dem Hut zaubern, erscheint uns dies auf- grund des enormen Angebotswachstums im Internet kaum erfolgversprechend. Das Einzige, was in diesem Bereich einen Fortschritt darstellen würde, wäre eine international durchsetzbare Anbieterkennzeichnungs- pflicht. Aber auch diese ist, aufgrund der unterschiedli- chen Wertvorstellungen und Rechtsordnungen, noch in weiter Ferne. Von daher ist es sicher richtig – auch die KJM bezieht diese Position –, ICRA zunächst weiterzu- entwickeln und weiter zu fördern. Aber es ist auch rich- tig und wichtig, die rosarote Brille abzusetzen und sich von dem Motto „Alles wird gut“ zu verabschieden. Denn ICRA stellt alleine noch keine hinreichende Lösung für die neuen Herausforderungen des Jugendschutzes dar. Es tut mir ja sehr leid, aber ich muss noch ein biss- chen Wasser in den Wein gießen, denn auch bei Ihren Ausführungen zur effektiven Selbstkontrolle blenden Sie zwei wichtige Aspekte aus. Zum einen erwähnen Sie an keiner Stelle die Stärkung und vor allem die konzeptio- nelle Einbindung von Selbstkontrolleinrichtungen im Ju- gendmedienschutzstaatsvertrag. Schade, denn dort sind bereits erste Fortschritte zu verzeichnen. Zum anderen setzt die Einbindung privater Einrichtungen zur Erfül- lung hoheitlicher Aufgaben – Jugendschutz ist eine ho- heitliche Aufgabe – die Gewährleistung eines hinrei- chenden Leistungs- oder Schutzniveaus voraus. Selbstkontrolle wird von daher in neueren Ansätzen zumeist zweistufig organisiert, indem die private Selbst- regulierung auf staatliche Rahmenvorgaben aufsetzt. Das Was wird als Mindestmaßstab staatlich gesetzt und über das Wie entscheiden die Selbstkontrolleinrichtun- gen autonom. Diese „regulierte Selbstregulierung“ diente bereits für das Jugendschutzgesetz und den Ju- gendmedienschutzstaatsvertrag als konzeptionelles Vor- bild. Eine frei schwebende Selbstkontrolle ohne flankie- rende gesetzliche Maßnahmen würde hingegen keinerlei Druck gegenüber ihren Mitgliedern erzeugen. Von daher ist die „regulierte Selbstregulierung“ die richtige Ent- scheidung und gehört unseres Erachtens auch in den An- trag aufgenommen. Gerade im Zusammenhang mit einem Antrag, der sich mit dem World Wide Web auseinander setzt, hätten wir uns noch einige Aussagen zur Notwendigkeit einer gemeinsamen internationalen Perspektive versprochen. Denn schon europaweit stellen uns die Rechtsunter- schiede, etwa hinsichtlich der Kriterien für jugendge- fährdende Inhalte bzw. hinsichtlich der Beurteilung rechtsextremistischer Inhalte, vor scheinbar unlösbare Aufgaben. Beim Internet haben wir es mit einem globalen und dezentralen Medium zu tun. Eine internationale Perspek- tive ist von daher erforderlich, in deren Rahmen ein- heitliche Mindeststandards vereinbart und effektive Durchsetzungsinstrumente zum Zwecke eines Jugend- medienschutzes geschaffen werden. Hier sind internatio- nale Lösungen nötig. Internationale Verpflichtungen müssen dazu beitragen, einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz rechtlich und technisch auch bei Anbietern von Netzinhalten zu verwirklichen. Nur wenn wir gemeinsam auf internationaler Ebene nach Lösungen suchen, damit Rassismus und Gewalt- verherrlichung im Internet verhindert werden können, werden wir erfolgreich damit sein. Wir könnten uns vorstellen, dass zumindest ein Aspekt bei solchen inter- nationalen Vereinbarungen die bereits erwähnte Pflicht zur automatisiert verarbeitbaren Kennzeichnung aller In- halte und Dienste durch die jeweiligen Anbieter sein könnte. Weitergehende Überlegungen dazu haben wir in unserem Antrag zum UN-Weltgipfel zur Informations- gesellschaft formuliert. Wir laden Sie von der Opposition gerne ein, sich in den weiteren Antragsberatungen mit diesen zukunfts- weisenden Forderungen aus dem Antrag der Koalitions- fraktionen zu beschäftigen. Eines möchte ich – gerade als Familien- und Jugend- politikerin – festhalten und betonen: Unabhängig von Filtern oder Sperren, ICRA oder Sperrverfügungen und Selbstkontrollen müssen wir unser Augenmerk auf einen Bereich lenken, dem insbesondere im neuen Jugend- schutzgesetz eine herausragende Bedeutung zukommt: der Medienkompetenz der Jugendlichen, aber auch der Medienkompetenz der Erwachsenen. Miteinander spre- chen ist besser als Filtern oder Sperren. Aber leider funktioniert das nicht immer so, wie wir uns das wün- schen. Oftmals ist es ja so, dass der Nachwuchs den Rechner beherrscht und die Eltern das Nutzerverhalten ihrer Kin- der nicht kennen und auch gar keine Möglichkeit haben, dieses zu kontrollieren. Auch bei der Anwendung von Filterprogrammen sollten sich die Eltern nicht in Sicher- heit wiegen. Dieses Gefühl könnte trügerisch sein. Von daher gilt es, Eltern zu sensibilisieren, zu informieren, zu schulen und ihnen die Realität im World Wide Web zu erklären. Eine Studie in Norwegen, Schweden, Dänemark, Is- land und Irland zeigt, dass Eltern ein sehr ungenaues Bild davon haben, was ihre Kinder im Netz anstellen. 22 Prozent der befragten 3 200 Eltern gingen davon aus, dass ihre Kinder nie im Netz sind. Weit gefehlt. Denn nur 3 Prozent der 4 700 Kinder bestätigten dies. 8 Pro- zent, also immerhin 376 Kinder, gaben an, sich auch por- nographische Seiten anzusehen. Ihre Eltern haben dieses nicht für möglich gehalten. Niemand von den Müttern 7350 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 (A) (C) (B) (D) oder Vätern hat an diese Nutzungsvariante durch ihr Kind auch nur einen Gedanken verschwendet. Hier klafft eine riesige Lücke zwischen Realität und Annahme. Warum? Es fehlt am Dialog zwischen den El- tern und Kindern. Deshalb gilt: Wir müssen mit unseren Kindern sprechen, sie sensibilisieren für die Möglichkei- ten, die der Umgang im Internet – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne – für sie bietet. Kinder und Jugendliche wollen und sie sollen online sein. Daher muss unser Ansatz die Aufklärung, die Befä- higung zum Selbstschutz, kurz: die Medienkompetenz sein. Deshalb haben wir die Stärkung der Medienkompe- tenz bereits zum Schwerpunkt unserer medien- und ju- gendpolitischen Arbeit gemacht. So unterstützt und initi- iert die Bundesregierung zahlreiche Projekte in diesem Bereich – von Schulen ans Netz über Internet für alle, Jugendarbeit ans Netz bis hin zu Mediageneration. Da- mit geben wir allen Jugendlichen eine Chance, den ver- antwortlichen Umgang mit neuen Medien zu lernen. Al- les andere, ob Filter oder Sperrverfügung, ICRA oder regulierte Selbstregulierung, sind ergänzende Maßnah- men. Antje Blumenthal (CDU/CSU): Das Internet bietet Kindern und Jugendlichen eine Fülle von Anregungen, Ideen und Informationsangeboten, die ihre geistige und soziale Entwicklung fördern. Daneben existiert eine ganze Reihe von spannenden Angeboten, die Jugendli- che zur Freizeitgestaltung nutzen. Beispielsweise Spiele, Chatrooms und Seiten mit interaktiven Angeboten. Und es sind auch genau diese Angebote, die von der überwie- genden Mehrheit jugendlicher Internetnutzer in An- spruch genommen werden. Darüber hinaus erleichtert das Internet den Austausch von Gedanken und Ansich- ten, vermittelt Kontakt unter Gleichgesinnten und er- möglicht den Zugang zu einem weltumspannenden Kommunikationsnetzwerk. Auf diese Art dient es dem interkulturellen Austausch und fördert das Verständnis für fremde Kulturen. Es ist nicht verwunderlich und auch überaus wünschenswert, dass immer mehr Kinder und Jugendliche – nach der ARD/ZDF-Studie aus dem vergangenen Jahr immerhin 77 Prozent – regelmäßig on- line sind. Aber wie es nun mal so ist, hat auch diese Medaille zwei Seiten: Neben den positiven Aspekten hat das In- ternet auch etliche problematische, gefährliche und ille- gale Angebote, die für Kinder und Jugendliche oft ein hohes und kaum einzuschätzendes Risiko darstellen und die den Jugendmedienschutz vor völlig neue und bislang kaum gelöste Herausforderungen stellen. Wo die her- kömmlichen Medien als Gegenstände noch greifbar sind, unter Umständen weggesperrt oder notfalls maku- liert werden können, da entziehen sich die neuen elektro- nisch verbreiteten Medien weitgehend einem solchen Zugriff. Bisher eingesetzte Mittel der nachträglichen Prüfung oder Vertriebsbeschränkung erweisen sich bei diesen neuen Medien – insbesondere beim Internet – als nahezu wirkungslos. Es sind vor allem die Schnelllebig- keit und der grenzüberschreitende Charakter des Medi- ums, die die Risiken nur bedingt durch staatliche Maß- nahmen, wie zum Beispiel neue Gesetze, vermeidbar machen. Das Problem liegt also auf der Hand: Die vermehrte Nutzung des Internet durch Jugendliche und der dadurch erleichterte Zugang zu jugendgefährdenden und auch illegalen Inhalten stehen im Kontrast zum positiven und erwünschten Potenzial des Internet. Diese Situation for- dert neue Konzepte vom Jugendschutz und keinen Auf- guss alter rot-grüner Maßnahmen, die vielleicht bei her- kömmlichen Medien greifen, aber angesichts der Besonderheiten des Netzes völlig fehl am Platze sind. Aus internationaler Perspektive führen kulturelle Dif- ferenzen, unterschiedliche Rechtssysteme und -auffas- sungen sowie divergierende Verständnisse von Jugend- schutz zu massiven Unterschieden in der Einschätzung bestimmter Inhalte. So können deutsche Jugendliche auf Webseiten aus dem Ausland zugreifen, die hierzulande nicht nur als jugendgefährdend, sondern womöglich auch als illegal eingestuft werden – beispielsweise mit volksverhetzendem Inhalt –, hingegen im Ursprungsland völlig legal sind. Diese Konstellation birgt natürlich Interessenkon- flikte vor allem zwischen drei Parteien, nämlich dem Staat, der durch den Jugendschutzauftrag verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Jugend zu tref- fen; zwischen den Nutzern von Internetangeboten bzw. deren Erziehungsberechtigten, die den Wunsch nach Ju- gendschutz äußern, gleichzeitig aber den Zugang für Er- wachsene nicht eingeschränkt sehen wollen, und schließlich zwischen den Anbietern, die Internetange- bote den berechtigten Zielgruppen uneingeschränkt zu- gängig machen möchten, aber an einer Klärung der Ver- antwortlichkeiten sowie an Rechtssicherheit interessiert sind. Um diesen Besonderheiten und der damit verbunde- nen Gefahrenlage im Hinblick auf Kinder und Jugendli- che gerecht zu werden, wird zwischen den verschiede- nen Beteiligten im Internet nach dem System gestufter Verantwortlichkeit unterschieden, wie es im Deutschen Teledienstegesetz, im Mehrwertdienste-Staatsvertrag und auch im europäischen Recht festgeschrieben ist. Dieses differenzierte Unterscheidungssystem von Ver- antwortlichkeit zwischen Content Provider, Host Provi- der und Access Provider impliziert auch eine Verant- wortbarkeits-Hierarchie, bei der zuallererst diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die jugendgefähr- dende oder illegale Inhalte bereitstellen. Erst danach sind die Anbieter von Speicherplatz für problematische Inhalte sowie Zugangsprovider zum Internet in die Ver- antwortung zu nehmen – so sieht es im Übrigen auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vor. In vielen Fällen sieht die Realität allerdings so aus, dass die Anbieter illegaler oder jugendgefährdender In- halte – also die Content Provider – nicht im Inland an- sässig sind und deshalb erstens nicht unter die bundes- deutsche Gerichtsbarkeit fallen und strafrechtlich verfolgt werden können und zweitens nicht zur Aufgabe ihres Angebots gezwungen werden können. Die Rege- lungen im Mediendienste- und im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag sehen vor, dass nur dann, wenn Maßnah- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7351 (A) (C) (B) (D) men gegen den Anbieter von Inhalten keinen Erfolg ver- sprechen, die Zugangsvermittler in die Pflicht genom- men werden können. Angesichts dieser Interessenlage und den nationalen Differenzen in der Rechtssprechung ist es überaus sinn- voll, über flankierende Schutzmöglichkeiten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen nachzudenken und Al- ternativen zu entwickeln, die auch die Möglichkeit bie- ten, Kinder und Jugendliche vor Inhalten ausländischer Anbieter zu schützen. Hier bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Zum einen sind dies Maßnahmen, die sich auf den nicht technischen Bereich beziehen, wie etwa die Stär- kung von Medienkompetenz, die Sensibilisierung der Eltern und die soziale Ächtung der Benutzung illegaler Angebote. Wir sind der Ansicht, dass dies keine Entwe- der-oder-Option, sondern ein Bereich ist, der in jedem Fall, das heißt völlig unabhängig vom Einsatz techni- scher Mittel, zu erfolgen hat! Zweitens besteht die Möglichkeit, den technischen Zugang zu illegalen oder jugendgefährdenden Angebo- ten zu sperren, indem man die Zugangsprovider ver- pflichtet, deutsche Benutzer vom Zugriff auf diese An- gebote auszuschließen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, Kontroll- und Selbstkontrollsysteme ähnlich dem FSK in der Film- branche einzuführen, sodass die Content Provider ihre Inhalte klassifizieren und Anwender nach Bedarf filtern können. Flankierend sind außerdem staatliche Maßnah- men für den Aufbau und die Regulierung eines Klassifi- kationssystems denkbar. Lassen Sie mich auf die beiden letzten Punkte im De- tail eingehen, da sich genau hier die Geister scheiden, wie ein geeigneter Jugendschutz im Internet erreicht werden kann: Der erste Punkt. Eine Sperrung von bestimmten In- halten, wie sie in der Vergangenheit beispielsweise von der Düsseldorfer Bezirksregierung verfügt wurde, so- dass man die Zugangsanbieter verpflichtet, Benutzer vom Zugriff auf diese Angebote auszuschließen, ist aus unserer Sicht in vielerlei Hinsicht hoch problematisch: Zum einen müsste das weltweite Internet ständig nach strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten durchsucht werden, um dem Anspruch auf Vollständigkeit gerecht zu werden. Bei weit über 3 Milliarden Seiten kann dieser Anspruch nicht seriös verfolgt werden. Zum anderen müsste jede dieser Seiten nicht nur gefunden, sondern auch noch individuell durch ein Gericht überprüft wer- den, damit keine willkürliche Zensurmaßnahme des Staa- tes oder des Netzzugangsanbieters vorliegt. Die Einrich- tung und Wartung solcher Sperren verursachen erhebliche Kosten bei den Zugangsanbietern und im Hin- blick auf jugendgefährdende Inhalte ist eine differen- zierte Sperrung nicht möglich, sodass auch erwachsene Nutzer vom Zugriff auf die Inhalte ausgeschlossen wer- den – es kommt notwendigerweise zu Freiheitseingriffen. Schließlich bestehen darüber hinaus auch offensichtli- che technische Probleme, die die Ausfallsicherheit der technischen Infrastruktur des Internet gefährden. Darüber hinaus hält es das Europäische Parlament für außerordentlich bedenklich, durch netzseitige Filtertech- nologien die technische Möglichkeit zur Unterdrückung unerwünschter Meinungen zu schaffen. Der Fall des französischen Yahoo-Portals im Jahr 2000 zeigt die geringen Erfolgsaussichten von Sperrun- gen bestimmter Seiten ganz deutlich. Kategorische Sper- rungen von bestimmten Internetangeboten entsprechen nicht unserer Vorstellung von verantwortungsbewusstem Jugendschutz. Solche Maßnahmen führen zu einer nicht mehr überschaubaren Regulationsdichte und hemmen ei- genverantwortliches Handeln viel mehr, als dass sie es fördern. Der zweite Punkt. Die Möglichkeit, Kinder und Ju- gendliche im Internet zu schützen, die bei weitem die größte Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist die Filtertech- nologie, die nach einem festgelegten Kriterienkatalog problematische, jugendgefährdende und illegale Inter- netangebote herausfiltern soll. Auch bei der Filtertech- nologie existieren Verfahren, die dem Benutzer unter- schiedliche Freiheitsgrade einräumen, beispielsweise Filter beim Zugangsanbieter, auf den Servern von Insti- tutionen oder auf dem heimischen Rechner. Unserer An- sicht nach sind vor allem diejenigen Filter sinnvoll, die auf freiwilliger und eigenverantwortlicher Basis instal- liert werden können, und so ein Maximum an Flexibilität gewährleisten. Die Filtertechnologie ist im Gegensatz zur Sperrung bei weitem die bessere Methode, um Kinder und Jugend- liche von gefährlichen Internetinhalten fernzuhalten. Aber über eines sollten wir uns auch bei diesem Antrag eindeutig im Klaren sein: Auch Filter sind kein Allheil- mittel. Filtersoftware – ganz gleich, ob aufseiten der Zu- gangsanbieter oder der Benutzer – ist auch heute noch keine technisch ausgereifte Lösung. Nach wie vor gilt die Einschätzung der vom Bundeswirtschaftsministe- rium 1999 in Auftrag gegebenen Studie „Internet und Ju- gendschutz“. Ich zitiere: „Technische Lösungen zur Filterung bieten bisher keinen adäquaten Schutz und können prinzipiell keinen adäquaten Schutz bieten. Verfügbare Filterprogramme zeigen wenig Treffsicherheit und sind leicht zu manipu- lieren.“ Dazu passt auch, dass der mit vielen Vorschusslorbee- ren bedachte und von der EU-Kommission unterstützte ICRA-Filter – dessen Einsatz im Antrag der FDP emp- fohlen wird – in einer Studie von „jugendschutz.net“ als „intransparent“ bewertet wird und ihm „technische Mängel“ attestiert werden. Eine neue ICRA-Version, ICRAplus, verspricht zwar eine bessere Filterwirkung, verabschiedet sich aber aufgrund von Filterangeboten Dritter vom Konzept der benutzerautonomen und frei- willigen Filterung. 7352 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 (A) (C) (B) (D) Filter sind trotz aller technischer Mängel sicherlich die bessere Alternative zum Sperren von Internetseiten. Aber sie genügen bei weitem noch nicht unseren Vorstel- lungen eines adäquaten und sicheren Jugendschutzes. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, endlich ge- eignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz von Filtertechnologie sinnvoll zu flankieren, etwa gemein- sam mit den Ländern die Entwicklung einer Filtersoft- ware zu forcieren und sich an den Aktivitäten von „jugendschutz.net“ als länderübergreifender Stelle der Landesjustizbehörden finanziell stärker zu beteiligen. Dabei sollte stets die Information der Eltern an erster Stelle stehen, denn keine Technologie ist perfekt. So- lange Eltern sich nicht mit den Interessen und vor allem den Internetsitzungen ihrer Kinder beschäftigen, nützen Filterprogramme wenig. Gesetze und Filter nützen nur dann, wenn wir auch gleichzeitig die Medienkompetenz von Eltern und Jugendlichen fördern. Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Schutz vor illegalen und jugendgefährdenden Internet- inhalten – filtern statt sperren“, das ist grundsätzlich ein schöner Titel für einen Antrag; „schön“ sage ich deshalb, weil ich grundsätzlich die Intention des Antrages teile, aber „filtern“ muss nicht unbedingt besser sein als „sper- ren“. Es kommt auf die Methoden an, die man einsetzt, und natürlich kommen wir damit auch ganz schnell zu einer Grundsatzfrage: Welche Kontrollmöglichkeiten haben wir im weltumspannenden Internet überhaupt. Sperren und filtern von Internetseiten, das ist ein heikles Thema. Der FDP-Antrag spielt unverhohlen auf Versuche der Bezirksregierung Düsseldorf unter ihrem Präsidenten Büssow an, rechtsradikale Internetseiten aus dem Ausland mittels so genannter Sperrverfügungen durch nordrhein-westfälische Provider aus Teilen des Netzes zu verbannen. Ich will mich hier nur kurz zu die- sem Fall äußern: So lobenswert auch der Kampf gegen Rechtsradikalismus ist, hat gerade der „Fall Büssow“ ge- zeigt, wie leicht man auf die Gesetzmäßigkeiten des Net- zes hereinfallen kann. Aufwand und Ertrag stehen hier in keinerlei Verhältnis: Manche Provider haben gesperrt, andere nicht, einige haben geklagt, andere nicht, findige User tricksen die Sperrmaßnahmen in Sekunden aus, kurzum: Das war nichts, Herr Büssow! Mit simplen technischen Maßnahmen und fragwürdigen Verfügungen bekommen wir illegale und jugendgefährdende Inhalte im Internet nicht in den Griff. Intelligentere Lösungen sind gefragt. Und grundsätzlich gilt ja bereits, dass alles, was in der „Offline-Welt“ verboten ist, auch im Netz ge- nauso wenig erlaubt ist. Wir Grünen haben uns immer für internationale Ab- kommen in Sachen Jugendschutz oder rechtsradikaler Propaganda ausgesprochen, denn ein globales Medium kann letztendlich auch nur global kontrolliert werden. Nichtsdestotrotz dürfen wir natürlich nicht die Augen vor dem verschließen, was im Netz passiert. Der Gesetzgeber in Deutschland hat entsprechend reagiert: Mit dem neuen Jugendschutzgesetz und dem entsprechenden Staatsvertrag wurde die „Kommission für Jugendmedienschutz“ – kurz KJM – eingerichtet. Die Kommission hat die Aufgabe übertragen bekom- men, gemeinsam mit den Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft den Jugendschutz auch bei Online-Me- dien sicherzustellen. Die KJM hat bereits in einer Pres- semitteilung vom 14. November angekündigt, gegen un- zulässige Internetangebote vorgehen zu wollen. Außerdem evaluiert sie Verfahren, mit denen der Ju- gendschutz im Internet sichergestellt werden soll, darun- ter auch die Entwicklung von Filterprogrammen. Wir haben immer die Überzeugung vertreten, dass nur so genannte teilnehmerautonome Filterprogramme erfolgreich sein können: Wenn Eltern ihre Kinder vor bestimmten Inhalten schützen wollen, müssen wir ihnen die besten Instrumente in die Hand geben, um Kinder bestimmte Seiten nicht anschauen zu lassen. Gleiches gilt aber beispielsweise für unser Bildungssystem: Wenn Unis oder Forschungseinrichtungen zu Rechtsradikalis- mus – auch mithilfe des Netzes – recherchieren wollen, brauchen auch sie die besten Suchinstrumente und keine gesperrten oder unzugänglichen Seiten. Mit der zunehmenden Verbreitung und Nutzung neuer digitaler Dienste entstehen permanent neue Fragen zu den Rahmenbedingungen und Instrumenten eines ein- heitlichen und effektiven Jugendschutzes in sämtlichen elektronischen Medien. Beim Jugendmedienschutz haben wir es sogar mit ei- ner doppelten Herausforderung zu tun: Zum Problem, internationale einheitliche und vergleichbare Mindest- standards zu schaffen und durchzusetzen, kommt noch das nationale wie internationale Problem der Rechts- durchsetzung hinzu. Der europäische Gesetzgeber hat in dieser Frage nach Abwägung von technischer Machbarkeit und Verhältnis- mäßigkeit mit der e-Commerce-Richtlinie eine qualitativ abgestufte Verantwortlichkeit der verschiedenen Inter- netdienste festgeschrieben. Diese abgestufte Verantwort- lichkeit – insbesondere bei der Providerhaftung – haben wir dann im Teledienstegesetz und Mediendienstestaats- vertrag auch so umgesetzt. Wir halten diese Vorgehens- weise für angemessen und effektiv: Das Netz wird in sei- ner Komplexheit verstanden und beurteilt. „Holzhammerlösungen“ wie „Seiten blockieren“ oder „Eben mal vom Netz nehmen“, funktionieren eben nicht so einfach, und die Uhr kann man im Internet auch nicht stellen: Nachmittags Kinderprogramm und ab 23 Uhr In- ternetseiten für Erwachsene, wie es einige gerne hätten, geht nicht. Also noch einmal ganz deutlich: Das Internet kennt keine Uhrzeiten, höchstens rund um die Uhr die gleiche. Mit dem von uns favorisierten und umgesetzten Mo- dell einer „regulierten Selbstregulierung“ – also Eigen- kontrolle als einvernehmliche Maßnahme in Verbindung mit einer staatlichen Aufsicht, die nur dann einschreitet, wenn anders keine Lösung zu finden ist – haben wir die Grundlage für eine angemessene und effektive Medien- kontrolle geschaffen. Damit sind wir bestens für die Auseinandersetzung mit illegalen und jugendgefährden- den Internetinhalten gerüstet, ohne die Illusion eines Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7353 (A) (C) (B) (D) „sauberen“ Netzes zu erzeugen. Dafür hätte es keinen Antrag der FDP gebraucht. Aber es handelt sich schließlich um ein wichtiges Thema und ich möchte an dieser Stelle abschließend be- tonen: Einen hundertprozentigen Schutz vor dem, was uns und andere zu Recht stört, werden wir im Internet nicht erreichen können, nicht mal zu einem Preis, der un- ser Informationsangebot so einschränken würde, dass man nicht mehr von einem freien Netz sprechen könnte. Wir müssen vielfältige Mittel und Wege zur Bekämp- fung rechtsradikaler Propaganda und Diskriminierungen aller Art entwickeln. Pauschale Filtersysteme jedoch werden die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen kön- nen. Da müssen wir uns etwas Besseres einfallen lassen. Anlage 3 Neuabdruck der zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Tagespflege als Bau- stein zum bedarfsgerechten Kinderbetreuungs- angebot – Bessere Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter, Eltern und Kinder (82. Sitzung, Tagesordnungspunkt 13) Ina Lenke (FDP): Nach den Bundestagswahlen 1998 und 2002 versprach die rot-grüne Bundesregierung den Wählern und Wählerinnen mehr Kinderbetreuung. Bis heute hat sie das Versprechen nicht umgesetzt. Um die Bundesregierung aufzufordern, die fatale Kinderbetreuungssituation in Deutschland zu verbes- sern, hat die FDP-Bundestagsfraktion schon im Jahr 2001 Antworten zur „Einkommensteuerlichen und ren- tenversicherungsrechtlichen Situation von Müttern und Vätern in der Tagespflege“ (Drucksache 14/7725) ver- langt und in einer Kleinen Anfrage Ende 2002 Antwor- ten gefordert, wie die „Realisierung einer bedarfsgerech- ten Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren“ (Drucksache 15/338) aussehen soll. Die Bundesregie- rung hat bisher kein Gesamtkonzept vorgelegt, nur Ab- sichtserklärungen. Die Familienministerin will nun für Kinder unter drei Jahren 121 000 Krippenplätze, für 142 000 Kinder indi- viduelle Tagespflegeplätze schaffen. Das ist bisher ein ungedeckter Scheck. Zeithorizont: Erst bis zum Jahr 2010. Die Ankündigung, qualifizierte Tagesmütter in das Gesamtkonzept einzubinden, begrüßt die FDP ausdrück- lich. Mit einer Tagesmutter können die Eltern flexible Betreuungszeiten aushandeln, zum Beispiel unabhängig von Öffnungszeiten staatlicher Kindergärten. Die Kinder leben in familienähnlichen Strukturen und haben eine Kontinuität der Bezugsperson. Für viele Eltern und Al- leinerziehende ist eine qualifizierte Tagesmutter oft die einzige Lösung. Die FDP will das auch, aber nicht zu den heutigen schlechten Rahmenbedingungen. Meines Erachtens hat der Staat in der Tagespflege ordnungspolitisch versagt. Die Rahmenbedingungen sind ein Horror. Für die Tagesmütter und -väter heißt es heute: Vorsicht, Falle! Undurchschaubare Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen schaffen fi- nanzielle Unsicherheit. Deshalb legt die FDP-Bundestagsfraktion heute ein Zukunftskonzept für die Tagespflege vor. Was sind die zentralen Ziele der FDP? Wir wollen die Tagespflege als zweite Säule neben der institutionellen Kinderbetreuung. Wir wollen die Tagespflege als qualitativ hochwertiges und gleichrangiges Kinderbetreuungsangebot. Wir wol- len einheitliche, einfache und unbürokratische rechtliche Regelungen, für Eltern und Tagesmütter verständlich und attraktiv. Wir wollen eine Pflicht zur Altersvorsorge für selbstständige Tagesmütter und die Wahlfreiheit zwi- schen staatlicher und privater Rentenversicherung. Wo sind die Defizite? Die Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht für eine selbstständige Tages- mutter oder einen selbstständigen Tagesvater, aber auch bei einer Arbeitnehmertätigkeit sind undurchschaubar. Die finanziellen Folgen sind zum Beispiel hohe Nach- forderungen bei Rentenbeiträgen. Rechtliche Unsicher- heit verursacht Schwarzarbeit. Die Nachfrage ist größer als das Angebot an qualifizierten Tagesmüttern. Es gibt keine umfassende Professionalisierung und bundesweite Qualitätssicherung. Wie können Defizite beseitigt werden? Die Tages- pflege für Kinder unter drei Jahren wird als gleichran- gige Betreuungsform in die neue öffentliche Förderung einbezogen. Die Bundesregierung stellt mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden sicher, dass bei der Umsetzung des Betreuungskonzeptes den Kommu- nen dauerhaft Finanzmittel zur Verfügung gestellt wer- den. Die Bundesregierung lässt von Fachleuten aus Wis- senschaft und Praxis gemeinsame Qualitätsstandards und bundeseinheitliche Mindestvorgaben für die öffent- lich geförderte Tagespflege erarbeiten. Die Zahlung des Jugendamtes oder privater Auftraggeber an Tagesmütter oder -väter sollen steuerlich gleich behandelt werden. Wiedereinführung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von legalen Beschäftigungsverhältnissen im Privathaushalt. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten absetzbar für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen als Werbungs- kosten und für Selbstständige als Betriebsausgaben. Die Zahl der Tagespflegestellen wird in Deutschland auf circa 300 000 geschätzt. Wenn wir eine Weiterent- wicklung der Tagespflege politisch wollen, müssen wir handeln, und zwar jetzt. Junge Frauen und Männer su- chen Familie und Beruf zu vereinbaren. Eltern brauchen eine verlässliche Lebensperspektive von Erwerbstätig- keit und zuverlässiger Tagesbetreuung. Für die Beratungen im Familienausschuss schlage ich jetzt schon eine öffentliche Anhörung dazu vor. Ich freue mich auf eine produktive und konstruktive Beratung. Caren Marks (SPD): Die Balance von Familien- und Erwerbsarbeit gehört zu den vorrangigen familienpoliti- schen Zielen der Bundesregierung in dieser Legislaturpe- riode. Die SPD legt dabei den Schwerpunkt auf den Aus- bau qualitativ hochwertiger, bedarfsdeckender und zeitlich flexibler Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, 7354 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 (A) (C) (B) (D) um unserem Ziel einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft näher zu kommen. Der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung spielt eine herausragende Rolle, da insbesondere in den westlichen Bundesländern noch erhebliche Lücken im Betreuungsangebot beste- hen. In den westlichen Bundesländern liegt der Versor- gungsgrad bei unter Dreijährigen lediglich bei 2,8 Pro- zent, in den östlichen bei 36,3 Prozent. Die Zahl der Kinderbetreuungsplätze für über 6-Jährige verhält sich mit 5,9 Prozent (alte Bundesländer) und 47,7 Prozent (neue Bundesländer) nur unerheblich besser. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ist dieSchaffung und Finanzierung von Angeboten der Ta- gesbetreuung Aufgabe der kommunalen Gebietskörper- schaften auf der Grundlage des Achten Buches Sozialge- setzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – und der Kindertagesstättengesetze der Länder. Die Kreise und Städte werden dabei im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung tätig und unterliegen der Rechtsauf- sicht der zuständigen Landesbehörden. Der Bund hat nur begrenzt Möglichkeiten, ihnen Weisungen zu erteilen oder in sonstiger Weise auf ihre Entscheidungen Einfluss zu nehmen, dies gilt auchinsbesondere für den schuli- schen Bereich, der den Kultusministerien der Länder ob- liegt. Aber fehlende Zuständigkeit ist für uns kein Grund für Untätigkeit. Die Regierung beteiligt sich daher am Aus- bau der Tagesbetreuung durch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen im Achten Buch Sozialgesetz- buch durch Finanzhilfen für Länder und Kommunen so- wie durch Modellprojekte. So wurde am 12. Mai 2003 die Bund-Länder-Vereinbarung zum Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen unterzeichnet (Investitionspro- gramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“). Den Län- dern und Kommunen werden bis 2007 insgesamt 4 Milli- arden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung gestellt. Wir arbeiten an einem spürbaren Ausbau der Betreu- ung im Elementarbereich, in erster Linie bei den Kindern unter drei Jahren. Daher wird die Bundesregierung als zentrales Projekt in dieser Legislaturperiode das Angebot in der Tagesbetreuung bedarfsgerecht ausbauen und da- für eine gesetzliche Regelung schaffen. Ein vielfältiges und qualifiziertes Angebot ist neben dem Ausbau von Ta- geseinrichtungen aber ohne eine Erweiterung der Tages- pflege durch Tagesmütter und Tagesväter nicht zu leisten. Der FDP-Antrag enthält durchaus richtige Ansätze. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Thema Bildung und Betreuung auch bei der Opposition angekommen ist. Der Antrag fokussiert sich allerdings zu einseitig auf die Tagespflege und übersieht die zahlreichen Maßnahmen, die die rot-grüne Koalition auf diesem Gebiet bereits ini- tiiert hat und gleichwertig neben alternativen Kinderbe- treuungsmöglichkeiten auch in der Zukunft unterstützen wird. Eltern brauchen eine Vielfalt an Betreuungsmög- lichkeiten; sie wollen keine Einheitslösung, sondern Al- ternativen, aus denen sie das für sie passende Angebot aussuchen können. Eine erste Verbesserung für die Ta- gespflege wurde so mit der Umsetzung des Hartz-Kon- zeptes erreicht, in dem Kinderbetreuung in die Liste der geförderten Tätigkeiten im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen aufgenommen wurde. Der Antrag vernachlässigt ebenso, dass die Tages- pflege in die Zuständigkeit der Kommunen fällt, das heißt die Einflussmöglichkeiten des Bundes begrenzt sind. Zur Finanzierung dieser Aufgabe werden den Kom- munen Einspargewinne verbleiben, die durch die Zusam- menlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entste- hen. Ab 2005 sollen davon 1,5 Milliarden Euro jährlich für den Betreuungsausbau der unter 3-Jährigen verwen- det werden. Die rechtlichen Grundlagen der Finanzie- rung werden in Art. 29 und 30 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt geschaffen. Hier appelliere ich eindringlich an die Opposition, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Vermittlungsausschuss nicht scheitern zu lassen. Hervorzuheben ist, dass eine gute Kinderbetreuung wirtschaftliche und finanzielle Vorteile für eine Kom- mune bietet. Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind Wettbewerbs- bzw. Standortvorteile. Deutschland liegt bei der Betreuung aller Altersgruppen im interna- tionalen Vergleich deutlich zurück. Darin begründet sich auch die international vergleichbar niedrigere Erwerbs- tätigkeit von Frauen mit Kindern. Betonen möchte ich, dass dies im Wesentlichen auf die eklatante Vernachläs- sigung dieses Bereichs durch die damalige CDU/CSU- FDP-Regierung zurückzuführen ist. 16 Jahre wurde die gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitische Bedeu- tung der qualitativen und quantitativen Kinderbetreuung in ihrer Regierungszeit ignoriert, meine Damen und Her- ren von der Opposition. Der Ausbau der Kinderbetreuung soll ab 2005 schritt- weise bis 2010 erreicht werden. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wird es keine starre Ver- sorgungsquote pro Kommune oder Bundesland geben. Die Bundesregierung strebt Zielvereinbarungen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden an, die einen an Kriterien orientierten bedarfsgerechten Ausbau qualifizierter Angebote und die Umwidmung frei- werdender Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jah- ren regelt. Die Vereinbarungen werden die gesetzliche Regelung begleiten, die im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kin- der- und Jugendhilfe (SGB VIII) – aufgenommen wird. Schon heute gibt es dort – neben dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren – die Verpflichtung, für Kinder auch anderer Altersgrup- pen ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten (§ 24 Satz 2 SGB VIII). Diese Vorhaltepflicht wird durch die Beschreibung von Ausbauschritten konkretisiert. Im Zeithorizont bis 2010 sollen für die in Kommunen ermit- telten Bedarfe Betreuungsangebote vorhanden sein. Da- neben wird die gesetzliche Regelung über die Tages- pflege (§ 23 SGB VIII) mit dem Ziel geändert, die Fachkräfte der Tagespflege zu qualifizieren und sie zu einem gleichwertigen Angebot für Kinder unter drei Jah- ren auszubauen. Die Tagespflege wird in den nächsten Jahren an Be- deutung deutlich gewinnen. Das heißt aber auch, dass sich manche Länder und Kommunen mehr bewegen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7355 (A) (C) (B) (D) müssen als bisher. Wir erwarten, dass die Tagespflege auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt wird. Sie- ben Bundesländer haben die Tagespflege in ihren Aus- führungsgesetzen zum KJHG berücksichtigt; in neun Länder ist das noch nicht der Fall. Die Tagespflege muss ein selbstverständlicher Teil der Jugendhilfeplanung werden. Internationale Untersuchungen zeigen, dass die Be- treuungsqualität deutlich steigt, wenn Tagesmütter regis- triert sind, einen Austausch mit Kolleginnen haben und fachlich beraten und betreut werden. Unsere Regierung unterstützt die Qualitätsentwick- lung in der Tagespflege durch wissenschaftliche Unter- suchungen und Projekte. Einen großen Schritt hin zu einheitlichen Ausbildungsstandards für Tagesmütter und -väter stellt das neue Curriculum „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ dar, welches vom Deutschen Ju- gendinstitut im Regierungsauftrag erstellt wurde und Erkenntnisse aus vielen Wissenschaftszweigen, wie Ent- wicklungspsychologie über Kleinkindpädagogik berück- sichtigt. Es wird bereits von vielen Fortbildungsträgern erfolgreich eingesetzt. Es verwundert mich jedoch, dass wir gerade von der FDP einen Antrag zur Tagespflege für eine bedarfsge- rechte Kinderbetreuung zu beraten haben. In Hamburg, wo die FDP Regierungsverantwortung im mittlerweile gescheiterten Mitte-Rechts-Senat hatte, ist sie im Be- reich Bildung und Betreuung kläglich gescheitert. Der FDP-Bildungssenator Lange musste auf Grund seiner mangelnden Kompetenz in der Vermittlung von Kinder- betreuungsplätzen zurücktreten. Senator Lange stand seit Monaten wegen des von ihm eingeführten Gut- scheinsystems für Kindertagesstätten und der Defizite bei der Finanzierung der Kinderbetreuung in der Kritik. Lange hinterlässt in seinem Hamburger Bildungsressort eine Finanzlücke von circa 18 Millionen Euro und Tau- sende geprellter Eltern, die vergeblich auf eine Betreu- ung für ihre Kinder gewartet haben. Das von der SPD initiierte Volksbegehren der Initia- tive „mehr Zeit für Kinder“ sammelte innerhalb von 14 Tagen knapp 170 000 Unterschriften. Zur Abstim- mung steht ein neues Kita-Gesetz, für das mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten von Hamburg votieren müssen, damit der Volksentscheid erfolgreich wird. Ein Kernpunkt ist die Ausweitung des Rechtsanspruches für den Kindergartenbesuch der Drei- bis Sechsjährigen von vier auf fünf Stunden. Auf kommunaler Ebene bauen wir seit Herbst 2003 „Lokale Bündnisse für Familien“ auf, die unter Beteili- gung gesellschaftlich wichtiger Partner, insbesondere der Wirtschaft, der Gewerkschaften, aber auch sozialer Verbände, die Rahmenbedingungen für Familien verbes- sern helfen und unter anderem den Ausbau einer guten Kinderbetreuung begleiten werden. Ebenso benötigen wir eine umfassende Weiterentwicklung des Bildungsan- gebotes, das heißt eine Steigerung der Bildungsqualität in der frühkindlichen Erziehung. Wir verfolgen eine län- derübergreifende Verständigung über Bildungsstandards für Kindertageseinrichtungen und fördern Maßnahmen zur Erstellung von nationalen Qualitäts- und Bildungs- standards. Der Ausbau qualifizierter Betreuungsangebote bedeu- tet zusammengefasst: bessere Balance von Familien- und Erwerbsarbeit, mehr Bildung, gemeinsame Verant- wortung für Erziehung, eine höhere Frauenerwerbstätig- keit und mehr Wirtschaftskraft. Die SPD-Politik stärkt die Kooperation und Kommunikation zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Eltern, Kitas, Schulen, Wirtschaft und sozialen Verbänden, um ein kinder- und familien- freundlicheres Klima in unserem Land zu schaffen. Die von uns erfolgreich initiierte „Allianz für die Familie“ ist gesellschaftlich breit verankert, Familienpolitik ist Zu- kunftspolitik. Ingrid Fischbach (CDU/CSU): Familienpolitik ist in aller Munde. Parteiübergreifend wird festgestellt, dass neben der Familienförderung auch ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen vorhanden sein muss. Die Notwendigkeit wird von niemandem bestrit- ten, der Ausbau der Betreuungsplätze steht oben auf der Prioritätenliste. Deutschland gehört im europäischen Vergleich zu den Ländern, in denen das Betreuungsangebot von Kindern insgesamt, insbesondere jedoch der unter Dreijährigen, nur unzureichend vorhanden und ausgebaut ist. Auch ein deutliches Gefälle zwischen dem Versorgungsgrad der neuen, Versorgungsgrad 36 Prozent, zu den alten Bun- desländern, Versorgungsgrad 2,8 Prozent, macht auf das Problem aufmerksam. Eine Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsplätze zu gewinnen, besteht durch den Ausbau der Tagespflege als qualifiziertes Angebot der Erziehung, Bildung und Be- treuung von Kindern. Die Tagespflege ist in der Bundesrepublik Deutsch- land – besonders in den alten Bundesländern – seit vie- len Jahrzehnten eine bewährte und anerkannte Betreu- ungsform für Kinder. Sie ist eine familiäre Form der Kinderbetreuung, welche die elterliche Erziehung er- gänzt. In den letzten Jahren gewann die Tagespflege immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der flexiblen Betreuungs- zeiten trägt sie dazu bei, dass Eltern, insbesondere allein erziehende Elternteile, Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Beispiele sind die Krankenschwestern oder Busfahrerinnen, die – trotz Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz – aufgrund ihrer besonderen Arbeitszeiten, – nachts, frühmorgens, am Wochenende – eine ergänzende Kinderbetreuung brau- chen. Hier zeigt sich gerade ein besonderer Vorteil der Tagespflege: die flexible Betreuungszeit. Für die Eltern des Tagespflegekindes ist diese Betreu- ungssituation überschaubar und verbindlich. Es gibt in der Regel nur eine Betreuungsperson, die für die Eltern Ansprechpartner ist. Sie ist grundsätzlich in der Lage, auf die Wünsche der Eltern einzugehen, zum Beispiel in Bezug auf die Erziehung des Kindes und die Betreu- ungszeiten. Insbesondere bei unregelmäßigen Betreu- ungszeiten oder einem Betreuungsbedarf außerhalb der 7356 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 (A) (C) (B) (D) Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen sowie bei gesundheitlicher Beeinträchtigung des Kindes, wenn zum Beispiel eine besondere Diät oder Pflege nötig ist, schätzen Eltern die Tagespflege sehr. Für die Arbeit der Tagespflegepersonen bildet die fle- xiblere Gestaltungsmöglichkeit der zeitlichen Einteilung und der pädagogischen Arbeit eine wichtige Rahmenbe- dingung. Auch die individuellen Ausgestaltungsmög- lichkeiten, wie zum Beispiel das Treffen bestimmter Er- ziehungsabsprachen zwischen der Tagesfamilie und den Eltern, sind Kennzeichen der Arbeitsbedingungen in der Tagespflege. Tagespflegepersonen haben den Auftrag, Kinder in ihrer Entwicklung und Bildung zu fördern. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist nach entwicklungspsycholo- gischen Erkenntnissen die Erziehung durch eine Tages- pflegeperson förderlich. Die kontinuierliche Beziehung durch eine/n Tagesmutter/-vater eröffnet dem Kind mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung nach individuellen Er- fordernissen. Das Wohl des Kindes sollte immer im Mit- telpunkt stehen. Durch Betreuung, Bildung und Erziehung ist die För- derung der Entwicklung der Tageskinder zu eigenständi- gen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu leis- ten. Für die pädagogische Praxis ist es erforderlich, dass Tagespflegepersonen sich darüber bewusst sind, welches Bildungsangebot zeitgemäß und für Kinder wichtig ist und wie sie als Tagesmutter/Tagesvater die Kinder in ih- ren Bildungsprozessen unterstützen können. Dieser An- spruch kann nur über die Qualifizierung der Tagespfle- gepersonen geleistet werden. Notwendig ist eine Verbesserung der Rahmenbedin- gungen der Tagespflege insgesamt, speziell wünsche ich mir erst einmal eine einheitliche Bewertung der Beschäf- tigungssituation der Tagesmütter. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute die Möglichkeit haben, uns in ersten Lesung mit dem Bereich der Tagespflege zu be- schäftigen. Obgleich die Kindertagespflege in § 23 SGB VIII als gleichrangiges Angebot der Kindertagesbetreuung neben institutioneilen Angeboten verankert ist und diese zum Teil auch öffentlich vermittelt und gefördert wird, be- steht ein großer Teil der Tagespflege aus privat organi- sierten Betreuungsverhältnissen. Vor diesem Hintergrund ist die Situation bezüglich der Mindeststandards in der Tagespflege sowie die Bera- tung über Tagespflege sowohl für Tagesmütter und -vä- ter als auch für betroffene Familien teilweise unbefriedi- gend. Eine Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist bis- lang nicht obligatorisch, sondern wird lediglich empfoh- len. Außerdem gelten die Rahmenbedingungen für Ta- gesmütter und -väter beispielsweise in Bezug auf Sozialversicherung und Besteuerung in mancher Hin- sicht als zu kompliziert, uneinheitlich und zu bürokra- tisch. Dies ist leider so: Die Situation der Tagespflege ist durch die bundesweit unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Qualifizierung, Finanzierung, Fachberatung und Vermittlung sowohl für die Familien als auch die Tagespflegepersonen unbefriedigend. Deshalb ist es für die Tagespflege dringend notwendig, einheitliche Rah- menbedingungen zu schaffen, die die Tagespflege als gleichwertige, flexible Form neben den institutionellen Betreuungseinrichtungen weiter etabliert und stärkt. Da- rin sind wir uns einig. Wir sind uns auch einig, dass die geltende Rechtslage mehr verwirrt als Aufklärung und Rechtssicherheit ver- mittelt, im Gegenteil. Ist die Tagesmutter selbstständig tätig oder liegt ein Arbeitsverhältnis vor? Kann sie eine Ich-AG gründen? Was muss sie beachten: Muss sie eine zusätzliche Krankenversicherung haben oder reicht die Familienversicherung? Welche Steuern muss sie worauf zahlen, was ist steuerfrei? Die Liste ließe sich endlos verlängern. Praxisberichte zeigen, dass sehr unterschiedliche Aussagen zur Sozialversicherungspflicht und zu Steuer- fragen existieren. Es kann nicht sein, dass Tagesmütter, je nach Sichtweise und Interpretation des Sachbearbei- ters der Krankenkasse, Rentenversicherungsanstalt oder auch des Finanzamtes ganz unterschiedliche Bescheide erhalten. Deshalb muss die Regelung des sozial- und steuer- rechtlichen Status von Tagespflegeeltern grundsätzlich neu gefasst werden. Die Ungleichbehandlung derjenigen zum Beispiel, die auf privater Basis, und denen, die im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe Tageskinder be- treuen, sollte aufgehoben werden. Alle Tagespflegepersonen leisten im öffentlichen In- teresse eine Dienstleistung. Sie sollten ein leistungsge- rechtes Entgelt nach Steuern erhalten. Die Höhe der Ent- gelte muss vergleichbar sein. Die im Entgelt enthaltenen Beträge zur Sozialversi- cherung müssen in jedem Fall so hoch sein, dass damit eine eigenständige Absicherung gewährleistet ist. Es ist zu klären, inwieweit Beiträge in die gesetzliche Renten- versicherung oder in eine private Versicherung zu zahlen sind. Frau Lenke hat in ihrem Antrag sehr ausführlich auf die unzureichende Rechtslage hingewiesen, sodass ich an dieser Stelle nur darauf verweisen möchte. Aber ich möchte im Folgenden auf einige andere Punkte eingehen, die ebenso einer Regelung bedürfen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch deutlich ma- chen, dass die Neuregelungen nur in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bzw. kommunalen Spitzenverbänden erfolgen können und müssen, denn gerade die desolate finanzielle Situation unserer Kom- munen ist uns bewusst. Deshalb sollten wir auch hier an dem Konnexitätsprinzip festhalten: Wer bestellt, muss auch bezahlen!! Im Folgenden weitere Eckpunkte: Mindeststandards. Zur Sicherstellung bundeseinheit- licher Mindeststandards bei den Tagespflegepersonen wird eine verbindliche Grundqualifizierung empfohlen. Diese könnte sich beispielsweise an den Empfehlungen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7357 (A) (C) (B) (D) des DJI oder des Curriculums des Bundesverbandes Ta- gesmütter orientieren. Zur Zuverlässigkeit. Um die Zuverlässigkeit des Be- treuungsangebotes im Sinne einer verbesserten Qualifi- zierung, Beratung, Vermittlung und Praxisbegleitung zu gewährleisten, sind die strukturellen Rahmenbedingun- gen zu schaffen. Dies könnte zum Beispiel in Form von Tagespflegestützpunkten erfolgen, wie sie in dem in die- sem Jahr gestarteten bayerischen Modell „Modellprojekt zur Förderung der qualifizierten Tagespflege“ vorgese- hen sind. Tagespflegestützpunkte, die mit mindestens ei- ner sozialpädagogischen Fachkraft und Verwaltungs- kräften besetzt sind, können entweder am Jugendamt, aber auch an einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Mütterzentrum errichtet werden. Sie sollen die Gewinnung, Qualifizierung und Beratung der Tages- pflegekräfte sicherstellen sowie die Vermittlung der Ta- gespflegekräfte übernehmen. Bei Bedarf können sie die aushilfsweise Mitbetreuung durch eine andere Tages- mutter organisieren, gegebenenfalls die Kinder im Er- satzdienst betreuen sowie Verwaltungsaufgaben über- nehmen. Zur Begrifflichkeit „Tagespflege“. Gemäß den Emp- fehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen sollte in diesem Zusammenhang über eine neue Begrifflichkeit, „Tagesbetreuung in Familien“ nachgedacht werden. Der Begriff „Tagespflege“ beinhaltet mehr die Pflege als die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. Lang- fristiges Ziel sollte die Anerkennung der Kinderbetreu- ung in Tagespflege als neues Berufsfeld werden. Als letzten Punkt möchte ich kurz auf das Thema Eu- ropa eingehen. Tagespflege ist europaweit eine alternati- ves und ergänzendes Kinderbetreuungsangebot. Im Rah- men des Zusammenwachsens der Europäischen Union sollten daher die Qualitätsmerkmale für die strukturelle und inhaltlich-fachliche Umsetzung der Kinderbetreu- ung in Tagespflege in einer EU-Richtlinie verankert wer- den. Die Tagesbetreuung von Kindern ist ein entscheiden- der Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihre Stärken und Vorzüge sollten weiter ausgebaut und gefördert werden. Nur so haben Eltern die Wahl zwi- schen verschiedenen Betreuungsangeboten, die in Quali- tät und Kosten vergleichbar sind. Die Bundesministerin hat in den vergangenen Tagen die große Bedeutung der Tagespflege für den Ausbau der Kinderbetreuung hervorgehoben und für den Aufbau ei- nes bedarfsgerechten Betreuungsnetzes und einer besse- ren Infrastruktur für die Tagespflege plädiert. Ziel müsse es sein, die Tagespflege zu einem gleichwertigen Ange- bot für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Dem kann ich nur zustimmen, und bei dieser großen Übereinstim- mung freue ich mich auf die anstehenden Beratungen. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Schaffung einer hochwertigen und bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung ist eine zentrale Aufgabe für die- ses Jahrzehnt. Daran führt kein Weg vorbei, und zwar aus ganz unterschiedlichen Gründen. Vorneweg möchte ich jedoch bereits sagen: Die Ta- gespflege spielt eine wesentliche Rolle bei der Schaf- fung einer besseren Kinderbetreuungsstruktur. Daran ha- ben wir keinen Zweifel gelassen. Auch und gerade das Familienministerium hat diesen Aspekt betont und in seinen Planungen entsprechend berücksichtigt. Völlig klar ist aber auch: Das Kinderbetreuungssys- tem muss insgesamt ausgeweitet und, wo nötig, verbes- sert werden. Die rot-grüne Koalition ist hier auf dem richtigen Weg. Es macht derzeit keinen Sinn, Einzelas- pekte isoliert herauszugreifen und den Gesamtkomplex dabei aus dem Auge zu verlieren. Wir benötigen ein Ge- samtkonzept, an dem alle politischen Ebenen und alle Akteure gemeinsam arbeiten. Genau daran arbeitet die Bundesregierung. Münden wird das dann in einen Be- treuungsgipfel, der eine klare Richtung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in den kommenden Jahren be- siegeln soll. Bei der FDP ist von einem solchen Gesamtkonzept je- doch nichts zu erkennen. Als Oppositionspartei mag man ihr das noch durchgehen lassen. Verantwortliches Regierungshandeln verlangt aber einiges mehr. Ein Blick nach Hamburg zeigt, wie es um die liberale Kom- petenz bei Betreuung, Erziehung und Bildung bestellt ist. Die dort zuständige FDP hat das Hamburger Kita- System sehenden Auges an die Wand fahren lassen. Und das ist nicht mal soeben über Nacht gekommen. Die Ent- wicklung hatte sich schon lange abgezeichnet. FDP und die gesamte Senatsregierung waren dem fachlich nicht gewachsen. Ein solches Desaster ist wohl beispiellos in Deutschland. Und das Schlimme daran ist das müssen zahllose Hamburger Kinder und ihre Eltern ausbaden. Und dabei brauchten gerade Familien verlässliche Rah- menbedingungen. Dennoch will ich Ihren guten Willen anerkennen, dass wir in Deutschland ein gutes, ein hochklassiges System der Kindertagesbetreuung etablieren können. Unsere Nachbarländer demonstrieren, dass das durchaus zu machen ist. Und wir sehen bei ihnen auch, wie sehr sie davon profitieren. Deshalb mein Appell an die FDP im Bund, besonders aber in den Ländern: Beteiligen Sie sich an unserem Ausbauprojekt. Selbstverständlich werden wir ihre Anregungen prüfen. Im Bereich der Ta- gespflege gibt es natürlich Raum für Verbesserungen. Ich denke da beispielsweise an das Qualitätsmanage- ment. Hier gibt es gute Verbesserungsansätze. Die Ta- gespflege muss mit Nachdruck aus der Grauzone heraus- geholt werden. Sie hat besondere Vorzüge, die ihr auch zukünftig einen wichtigen Stellenwert einräumen. Hier muss aber ein schlüssiges Gesamtkonzept umge- setzt werden. Das ist eine große Herausforderung für uns alle. Wenn wir unsere Gesellschaft innovativ umgestal- ten wollen, müssen wir auch diese Aufgabe lösen. Wir schaffen damit mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder. Wir führen sie an Bildung heran, sodass sie ihr Leben im 21. Jahrhundert meistern können. Wir ermög- lichen eine Balance zwischen Familie und Beruf, die sich schon heute so viele Eltern – vor allem Mütter – herbeisehnen. Und wir entkommen so vielleicht der demographischen Falle, in der wir fast schon gefangen sind. 7358 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 794. Sitzung am 28. No- vember 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- mäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: – Drittes Gesetz zur Änderung des Saatgutver- kehrsgesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von tech- nischen Arbeitsmitteln und Verbraucherproduk- ten – Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädi- gungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädi- gungsrechtsänderungsgesetz – EntschRÄndG) – Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschrif- ten (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) – Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (In- – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes – Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verkehrs- statistik – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrs- gesetzes – Gesetz zu dem Vertrag vom 5. März 2002 zwichen der Bundesrepublik Deutschland und der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/ Blumberg, Barzheim/Hilzingen, Dörflingen/Bü- singen, Hüntwangen/Hohentengen und Waster- kingen/Hohentengen – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderver- waltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der vestmentmodernisierungsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Be- stimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten – Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikel 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäi- scher Patente – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über interna- tionale Patentübereinkommen – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesverfas- sungsgerichtsgesetzes Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitä- ten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terroris- mus – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll Nr. 7 vom 27. No- vember 2002 zu der Revidierten Rheinschiff- fahrtsakte vom 17. Oktober 1868 nd 91, 1 22 83. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin

    Dr. Barbara Hendricks.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    D

Rede von Dr. Barbara Hendricks
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-
legen! Deutschland braucht ein zukunftsfähiges Alterssi-
cherungssystem. Dazu gehört eine nachhaltige Regelung
zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge und der
Alterseinkünfte. Hierzu dient der vorliegende Koalitions-
entwurf eines Alterseinkünftegesetzes, der dem Regie-
rungsentwurf entspricht.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind
zwar seit jeher steuerpflichtig – auch wenn viele Men-
schen das nicht immer so wahrgenommen haben –, aber
sie werden nur teilweise, und zwar mit dem so genann-
ten Ertragsanteil, zur Einkommensteuer herangezogen.
Demgegenüber müssen Beamten- und Werkspensionen
in voller Höhe versteuert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil
vom März des vergangenen Jahres entschieden, dass
diese unterschiedliche steuerliche Behandlung nicht mit
dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist,
und hat daher den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens
mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine verfassungskon-
forme Neuregelung zu treffen. Dem dient der vorlie-
gende Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung hat daraufhin eine Sachverstän-
digenkommission eingesetzt, deren Vorschläge in dem
Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes aufgegangen sind,
worüber wir heute in erster Lesung beraten. Im Ergebnis
soll eine systematisch schlüssige und folgerichtige

(B)


7294 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003


(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks

Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Al-
tersbezügen erreicht werden. Das wird auf jeden Fall ge-
samtwirtschaftlich vorteilhaft sein. Es ist gewiss auch so-
zial tragfähig. Das Besteuerungssystem soll dadurch
auch transparenter und einfacher werden. Es entspricht
übrigens vom Prinzip her den Vorschlägen, die Ihr stell-
vertretender Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz zu
diesem Themenkreis gemacht hat.

Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist der schrittweise
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Alters-
einkünften mit dem Kernelement des steuerlichen Ab-
zugs von Altersvorsorgebeiträgen bei den aktiv Erwerbs-
tätigen. Für die im Erwerbsleben stehenden Bürgerinnen
und Bürger bietet die Überleitung auf das nachgelagerte
Verfahren die Chance, das Altersvorsorgeniveau länger-
fristig noch zu verbessern.

Durch die schrittweise ansteigende steuerliche Be-
rücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen – also
durch positive Berücksichtigung – erweitert sich der
Spielraum für die Zukunftsvorsorge. Da die Steuersätze
in der aktiven Lebensphase typischerweise höher als im
Alter sind, führt der Übergang auf das nachgelagerte
Verfahren unter dem Strich zu einer Entlastung für die
Steuerzahler.

Es besteht aber auch für die Rentner keinerlei Grund
zu Befürchtungen. Die große Masse der Rentner muss
auch in Zukunft keine Steuern auf die Rente zahlen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Erika Lotz [SPD]: Das ist doch ein Wort!)


Insgesamt gibt es 14,2 Millionen Steuerpflichtige mit
Rentenbezügen. Die Zahl von 14,2 Millionen ergibt
sich, weil Rentnerehepaare als ein Steuerpflichtiger ge-
zählt werden; es gibt in der Bundesrepublik, wie Sie
wissen, circa 19 Millionen Rentner. Drei Viertel der
steuerpflichtigen Rentenbezieher werden auch nach
neuem Recht nicht steuerbelastet. Rund 3,3 Millionen
steuerpflichtige Rentenempfänger – das sind 23 Prozent
aller derzeitigen Rentenempfänger – werden nach dem
neuen Steuerrecht steuerbelastet sein. Nach geltendem
Recht sind bereits 2 Millionen Rentner steuerbelastet.
Es stimmt, was Frau Kollegin Bender eben gesagt hat:
1,3 Millionen Rentner werden zusätzlich steuerbelastet
sein.

Nach dem Gesetzentwurf werden die Rentenbezüge
bei den Alleinstehenden unter den so genannten Be-
standsrentnern – das sind diejenigen, die schon heute
Rentenbezieher sind – und den so genannten Neufällen
des Jahres 2005 bis zu einer Höhe von rund 18 900 Euro
pro Jahr – das sind 1 575 Euro pro Monat – weiterhin
steuerlich nicht belastet, wenn neben der Rente keine an-
deren Einkünfte vorliegen. Dies bezieht sich auf Allein-
stehende; für Verheiratete gelten natürlich entsprechend
höhere Beträge.

Bei alleinstehenden Beamtenpensionären beginnt die
Steuerbelastung übrigens bei jährlichen Versorgungsbe-
zügen von rund 12 900 Euro. Es gibt also zu Beginn im-
mer noch eine Ungleichbehandlung von Rentnern und
Pensionären. Erst nach einem sehr langen Übergang
wird es zu einer Gleichbehandlung kommen, wie sie das
Bundesverfassungsgericht uns vorgeschrieben hat.

Durchschnittsrenten bleiben auch künftig steuerunbe-
lastet. Das gilt auch dann, wenn eine normale Betriebs-
rente hinzukommt.

Eine steuerliche Mehrbelastung wird überwiegend
nur in den Fällen entstehen, in denen neben der Rente
noch andere nennenswerte Einkünfte aus Werkspensio-
nen, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalver-
mögen oder von noch erwerbstätigen Ehepartnern hinzu-
kommen. In diesen Fällen ist die Rente übrigens oft als
Nebeneinkommen anzusehen.

Die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten zuguns-
ten der Rentenempfänger sind aus verfassungsrechtli-
cher Sicht durch den vorgelegten Gesetzentwurf ausge-
schöpft. Deshalb ist der Übergang so langfristig
angelegt. Es bleibt – ich sagte es eben schon – bei einer
Ungleichbehandlung, die erst langfristig aufgehoben
wird. Eine weiter gehende und länger fortgesetzte Privi-
legierung von Rentenempfängern gegenüber den noch
aktiv Erwerbstätigen wäre verfassungsrechtlich kaum
noch vertretbar.

Ich möchte Ihnen nun kurz die wichtigsten Elemente
des Gesetzentwurfes darstellen.

Erstens: schrittweiser Übergang zur nachgelagerten
Besteuerung von Leibrenten. Die Altersvorsorgebeiträge
in der aktiven Zeit werden also steuerentlastet und die
darauf beruhenden Renten in der nicht mehr aktiven Zeit
werden besteuert.

Und zweitens: beschränkte Abziehbarkeit der Beiträge
zur Leibrentenversicherung. Sie wird folgendermaßen
ausgestaltet sein: Beiträge zu Leibrentenversicherungen
sind als Sonderausgaben beschränkt abziehbar. Dafür
müssen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar,
nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und
nicht kapitalisierbar sein. Diese Regelung haben nicht
wir erfunden, sondern sie gilt schon für die gesetzliche
Rentenversicherung und die berufsständischen Versor-
gungen, so wie sie heute ausgestaltet sind, und für neu
zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenver-
sicherungen.

Beim Sonderausgabenabzug gilt für alle Steuerpflich-
tigen ein einheitlicher Höchstbetrag, der im Jahre 2025,
in der Endstufe, 20 000 Euro beträgt. Das ermöglicht
eine angemessene steuerlich geförderte Altersvorsorge
auch außerhalb der gesetzlichen Pflichtversicherungs-
systeme.

Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge, also die Ar-
beitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge, werden ab
dem Jahr 2005, beginnend mit einem Prozentsatz von
60 Prozent, jährlich um 2 Punkte ansteigend, abziehbar
sein. Zur Vermeidung von Schlechterstellungen bleibt
der Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach bisherigem
Recht jedenfalls für einen Übergangszeitraum gewähr-
leistet. Er wird durch eine automatische Günstigerprü-
fung im Besteuerungsverfahren sichergestellt werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Dezember 2003 7295


(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks

Im Jahr 2025 werden Altersvorsorgebeiträge in vollem
Umfang, also dann zu 100 Prozent, von der Steuer ab-
ziehbar sein.

Leibrenten, die auf abziehbaren Altersvorsorgebeiträ-
gen beruhen, werden ab dem Jahre 2005 einheitlich
– auch bei Selbstständigen – zu 50 Prozent der Besteue-
rung unterliegen. Dies gilt für alle Bestandsrenten und
die in diesem Jahr erstmals gezahlten Renten. Der steu-
erbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukom-
menden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2040 in Schritten
angehoben. Erst bei Personen, die im Jahre 2040 in
Rente gehen, wird die Rente zu 100 Prozent besteuert.

Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu
hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020
in Schritten von 2 Prozent auf 80 Prozent und anschlie-
ßend in Schritten von 1 Prozent bis zum Jahre 2040 auf
100 Prozent angehoben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist nicht die
Gelegenheit, auf alle Einzelheiten des Gesetzentwurfes
einzugehen. Dazu wird es sicherlich in den Ausschüssen
vertiefte Gelegenheit geben. Die Bürgerinnen und Bür-
ger können sich jedenfalls darauf verlassen: Das Gesetz
führt zu deutlichen Mindereinnahmen für den Gesamt-
haushalt. Anders ausgedrückt: Es verbleibt Geld bei den
Bürgerinnen und Bürgern.

Das Gesetz entspricht den Anforderungen des Bun-
desverfassungsgerichts. Es sorgt für Gleichbehandlung
von Rentnern und Pensionären und es sorgt für Gleich-
behandlung der Aktiven und der nicht mehr Aktiven.
Ganz wichtig ist: Die aktiv Beschäftigten erhalten mehr
Spielraum zu weiterer privater Vorsorge.

Ich hoffe, wir können dieses Gesetz in diesem Hause
mit großem Einvernehmen verabschieden, weil es der
steuerpolitischen Linie von uns allen entspricht. Ich
denke, dies wird möglich sein. Ich glaube, dass es sich
sehr gut in eine gesamte Nachhaltigkeitsstrategie ein-
passt. Die Hauptaufgabe, die vor uns liegt, ist es, die Ak-
tiven in den Stand zu versetzen, auch selbst für ihren Le-
bensabend vorzusorgen und gleichzeitig auch für ihre
Familien zu sorgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat der Kollege Professor Andreas

    Pinkwart, FDP-Fraktion.