Plenarprotokoll 15/81
ZusFr Jens Spahn CDU/CSU. . . . . . . . . . . . . 7075 B
Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Marco Wanderwitz CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Voraussichtliche Castortransporte aus dem
Forschungsreaktor Rossendorf
MdlAnfr 6
Jens Spahn CDU/CSU
Antw PStSekr’in Simone Probst, BMU . . . . .
ZusFr Jens Spahn CDU/CSU. . . . . . . . . . . . .
Konsequenzen aus dem 3. Monitoring-Bericht
Bauabfälle; Maßnahmen zum Erhalt des Bau-
stoffrecyclings
MdlAnfr 9, 10
Tanja Gönner CDU/CSU
7071 D
7072 A
7072 B
7072 C
7073 A
7073 A
7073 C
7073 C
7074 C
7074 C
7076 C
7076 C
Deutscher B
Stenografisch
81. Sitz
Berlin, Mittwoch, den 1
I n h a l
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung Entwurf
eines Gesetzes zur Reform des Sanktio-
nenrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
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7067 A
7067 B
7068 A
7068 B
7069 A
7069 C
7070 B
7070 C
7071 B
7071 C
Fragestunde
(Drucksache 15/2140) . . . . . . . . . . . . . . . . 7074 D
undestag
er Bericht
ung
0. Dezember 2003
t :
rioritätszuweisungen für Vorhaben des
MBF neben dem in Drucksache 15/2022
r. 64 genannten Projekt
dlAnfr 1
r. Hans Georg Faust CDU/CSU
ntw PStSekr Christoph Matschie, BMBF . .
usFr Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU . . . .
nkündigung von Castortransporten aus dem
orschungsreaktor Rossendorf im Jahre 2004
dlAnfr 5
ens Spahn CDU/CSU
ntw PstSekr’in Simone Probst, BMU . . . . .
7075 A
7075 A
7075 C
Antw PStSekr’in Simone Probst, BMU . . . . .
ZusFr Tanja Gönner CDU/CSU . . . . . . . . . .
7077 A
7077 C
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
Kriterien zur Berechnung der Mittel zur HIV-/
Aids-Bekämpfung
MdlAnfr 13
Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . .
ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU
Veränderung in der Höhe der Mittel zur HIV-/
Aids-Bekämpfung
MdlAnfr 14
Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . .
ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU
Mittel für die HIV-/Aids-Bekämpfung im bi-
lateralen bzw. multilateralen Rahmen im Ver-
gleich zu 1999
MdlAnfr 15
Sibylle Pfeiffer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . .
ZusFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . .
ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU
Mittel zur Bekämpfung von Malaria und Tu-
berkulose innerhalb des Globalen Fonds zur
HIV-/Aids-Bekämpfung
MdlAnfr 16
Sibylle Pfeiffer CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . .
ZusFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . .
ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU
An der Vorbereitung der Chinareise des Bun-
deskanzlers beteiligte Ministerien
MdlAnfr 17
Jürgen Koppelin FDP
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . .
ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . .
Initiativen zur Aufhebung des Rüstungsem-
bargos gegenüber der Volksrepublik China
MdlAnfr 18
Jürgen Koppelin FDP
Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . .
ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . .
ZusFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . .
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7078 B
7078 C
7079 A
7079 A
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7079 D
7080 A
7080 B
7080 C
7081 A
7081 B
7081 C
7081 D
7082 A
7082 D
7083 B
ur Geschäftsordnung:
ürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . .
kin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
lse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ntw Bundesminister Joseph Fischer, AA . .
usFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . .
usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usFr Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . .
usFr Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . .
usFr Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . .
usFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . .
usFr Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
usFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . .
usFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU
usFr Karl-Theodor Freiherr von und zu
uttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . .
usFr Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . .
rmächtigung des Europäischen Rats zur
estlegung bestimmter Elemente der Wäh-
ungsverfassung
dlAnfr 19
arl-Theodor Freiherr von und zu
uttenberg CDU/CSU
ntw Bundesminister Joseph Fischer, AA . .
usFr Karl-Theodor Freiherr von und zu
uttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . .
usFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . .
usFr Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . .
usFr Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . .
usFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU
usFr Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . .
usFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . .
usFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . .
usFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . .
usFr Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU
usFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . .
berprüfung der Altersversorgung von
taatssekretären und Bundesministern
dlAnfr 22
etra Pau fraktionslos
ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper, BMI . . .
usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . .
7083 C
7083 C
7083 C
7084 A
7084 B
7085 A
7085 B
7085 C
7085 D
7086 C
7086 D
7087 A
7087 B
7087 C
7087 D
7088 A
7088 A
7088 C
7089 A
7089 C
7089 D
7090 A
7090 B
7090 C
7091 B
7091 C
7092 A
7092 D
7093 A
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 III
Haltung des BMVEL zu der vom Bundesrat
beschlossenen Tierschutz-Nutztierhaltungs-
verordnung
MdlAnfr 34
Hans-Michael Goldmann FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . .
Haltung der Bundesministerin Künast zu der
vom Bundesrat beschlossenen Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung
MdlAnfr 35
Hans-Michael Goldmann FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . .
Eventuelle Nachteile der Boden- und Frei-
landhaltung von Legehennen
MdlAnfr 36
Dr. Christel Happach-Kasan FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
ZusFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . .
ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . .
ZusFr Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Angelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . .
Bewertung der These von Nachteilen der Bo-
den- und Freilandhaltung von Legehennen
MdlAnfr 37
Dr. Christel Happach-Kasan FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
ZusFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . .
ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . .
Informationskampagne gegen Käfigbatterie-
haltung
MdlAnfr 38
Marita Sehn FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL .
ZusFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . .
ZusFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . .
ZusFr Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . .
Auswirkungen einer unverzüglich erlassenen
Verordnung zur Käfigbatteriehaltung
MdlAnfr 39
Marita Sehn FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL .
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7093 C
7093 C
7094 A
7094 A
7094 C
7094 D
7095 B
7095 D
7096 A
7096 B
7096 C
7097 A
7097 C
7097 D
7098 A
7098 B
7098 C
usFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . .
usFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . .
usFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . .
usatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak-
tion der FDP: Haltung der Bundesregie-
rung zu einem geplanten Verkauf der
Hanauer Plutoniumanlage an die Volks-
republik China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . .
r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär
MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aurenz Meyer (Hamm) CDU/CSU . . . . . . .
r. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ans-Ulrich Klose SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . . . . . .
r. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Klaus W. Lippold (Offenbach)
DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
uprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
hristian Müller (Zittau) SPD . . . . . . . . . . .
etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . .
urt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
ulassung von Zusammenschlüssen zwischen
rivaten Banken und öffentlich-rechtlichen
reditinstituten; Lockerung des Regionalprin-
ips bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten
dlAnfr 2, 3
laus Hofbauer CDU/CSU
ntw PStSekr Karl Diller, BMF . . . . . . . . . .
7098 D
7099 A
7099 D
7100 A
7100 A
7101 B
7102 C
7104 A
7105 D
7106 D
7108 B
7109 B
7110 D
7112 A
7112 D
7114 A
7114 D
7115 C
7116 D
7118 C
7119 A
7119 B
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
Anlage 3
Anstieg der Zahl der Schwangerschaftsabbrü-
che bei Mädchen unter 18 Jahren
MdlAnfr 4
Hannelore Roedel CDU/CSU
Antw PStSekr’in Christel
Riemann-Hanewinckel, BMFSFJ . . . . . . . . . .
Anlage 4
Ausweisung des Seegebiets Borkum-Riff-
grund als Natura-2000-Schutzgebiet; Förde-
rung der Bereitschaft zum Naturschutz durch
Ausweisung des Seegebiets Borkum-Riff-
grund als Schutzgebiet
MdlAnfr 7, 8
Gitta Connemann CDU/CSU
Antw PStSekr’in Simone Probst, BMU . . . . .
Anlage 5
Vergabekriterien bei EU-Geldern für die wirt-
schaftliche Zusammenarbeit mit der Demo-
kratischen Republik Kongo; Kriterien bei der
Vergabe von EU-Mitteln für ein Straßenbau-
projekt in der Demokratischen Republik
Kongo
MdlAnfr 11, 12
Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . .
Anlage 6
Ermächtigung des Europäischen Rats zur
Festlegung bestimmter Elemente der Wäh-
rungsverfassung unter Wegfall einer Ratifika-
tion durch den Deutschen Bundestag
MdlAnfr 20, 21
Georg Fahrenschon CDU/CSU
Antw PStSekr’in Kerstin Müller, AA . . . . . . .
Anlage 7
Einvernehmen irakischer Stellen beim Einsatz
der GSG 9; Schutz von THW-Mitarbeitern
und Selbstschutz
MdlAnfr 23, 24
Ralf Göbel CDU/CSU
Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper, BMI . . . .
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A
7119 D
7120 B
7120 D
7121 A
7121 B
nlage 8
elastung von Beamten durch angekündigte
eitragserhöhungen der privaten Krankenver-
icherungen; Regelungen zur beamtenrechtli-
hen Altersteilzeit analog zum RV-Nachhal-
igkeitsgesetz
dlAnfr 25, 26
artmut Koschyk CDU/CSU
ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper, BMI . . .
nlage 9
ntwicklungskosten der Bundesanstalt für
rbeit für den virtuellen Arbeitsmarkt; Studie
ur Erforschung der Akzeptanz der Bundes-
nstalt für Arbeit
dlAnfr 27, 28
ckart von Klaeden CDU/CSU
ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . .
nlage 10
erteilung der Mittel für den zweiten Arbeits-
arkt auf die einzelnen Bundesländer
dlAnfr 29, 30
ornelia Pieper FDP
ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . .
nlage 11
erkauf der Hanauer Plutoniumanlage an die
olksrepublik China
dlAnfr 31
arl-Theodor Freiherr von und
u Guttenberg CDU/CSU
ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . .
nlage 12
mpfängerstaaten von Hermesbürgschaften
ür Rüstungsgüter; Bemühungen des Bundes-
irtschaftsministers um den Erhalt von Ar-
eitsplätzen bei der KBA-Berlin GmbH
dlAnfr 32, 33
r. Gesine Lötzsch fraktionslos
ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . .
7121 C
7122 A
7123 A
7123 C
7123 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 V
Anlage 13
Nationale Alleingänge bei der Regelung der
Legehennenhaltung als Wettbewerbsnachteil;
Ganzheitliche Betrachtungsweise bei der Be-
wertung von Haltungssystemen für Legehen-
nen
MdlAnfr 40, 41
Gisela Piltz FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
Anlage 14
Zusätzliche nationale Vorschriften zur
Schweinehaltung als Wettbewerbsnachteil
MdlAnfr 42, 43
Angelika Brunkhorst FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
Anlage 15
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kom-
mission wegen Nichteinhaltung von Richtli-
nien zur Schweine- und Nutztierhaltung
MdlAnfr 44, 45
Horst Friedrich (Bayreuth) FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
Anlage 16
Wettbewerbsnachteil durch nationale Allein-
gänge bei der Regelung der Legehennenhal-
tung
MdlAnfr 46, 47
Jürgen Türk FDP
Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL
Anlage 17
Zahl der zum Schutz der Deutschen See im
Ostseeraum eingesetzten Einheiten der deut-
schen Marine; Auswirkungen der Reduzie-
rung der Einheiten ab 2004 auf die Hilfeleis-
tung auf See
MdlAnfr 48, 49
Ulrich Adam CDU/CSU
Antw PStSekr Hans Georg Wagner, BMVg
A
A
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P
A
7124 B
7124 C
7124 D
7125 A
7125 B
nlage 18
nzahl der bei der Bundeswehr in Luftwaffe
nd Heer vorhandenen Streubomben
dlAnfr 50
etra Pau fraktionslos
ntw PStSekr Hans Georg Wagner, BMVg
nlage 19
ngemessene Versorgung aller Regionen
eutschlands mit Fernverkehrsleistungen
urch die Deutsche Bahn AG sowie Auswei-
ung des Schienenfernverkehrs innerhalb der
U
dlAnfr 51, 52
r. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU
ntw PStSekr’in Angelika Mertens, BMVBW
nlage 20
inanzierungsvereinbarung mit der Deut-
chen Bahn AG für die ICE-Strecke Nürn-
erg–Erfurt; Auswirkungen eines eventuellen
austopps bei der ICE-Trasse Nürnberg–Er-
urt auf den Ausbau der S-Bahn Nürnberg–
rlangen–Forchheim
dlAnfr 53, 54
enate Blank CDU/CSU
ntw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . .
nlage 21
treckung bzw. Verschiebung von Maßnah-
en aus dem vordringlichen Bedarf des
undesverkehrswegeplanes wegen fehlender
auteinnahmen, insbesondere des Baus der
72 (Chemnitz–Borna)
dlAnfr 55
r. Peter Jahr CDU/CSU
ntw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . .
nlage 22
echsspuriger Ausbau der A 5 zwischen Of-
enburg und Baden-Baden; Finanzierung
dlAnfr 56, 57
eter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU
ntw PStSekr Achim Großmann, BMVBW 0000 A
7125 D
7126 A
7126 C
7126 D
7127 A
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
Anlage 23
Finanzierung der Verkehrsprojekte „Deut-
sche Einheit“ angesichts der Mautausfälle
MdlAnfr 58
Hans Michelbach CDU/CSU
Antw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . .
Anlage 24
Kompensation von Mindereinnahmen durch
Ausfall der LKW-Maut; Fertigstellung der
A 6 zwischen Pfreimd und Amberg
MdlAnfr 59, 60
Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . .7127 B 7127 C
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7067
(A) )
(B) )
81. Sitz
Berlin, Mittwoch, den 1
Beginn: 13.0
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7119
(A) )
(B) )
des ländlichen Raumes mit Bankdienstleistungen? vorgenommen.
wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung
7
61 Schwangerschaftsabbrüche bei unter 15-Jährigen
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2140, Fragen 2 und 3):
Befürwortet die Bundesregierung eine Zulassung von Zu-
sammenschlüssen zwischen privaten Banken und öffentlich-
rechtlichen Kreditinstituten und, wenn ja, welche Auswirkun-
gen hätte eine Zulassung solcher Fusionen nach Auffassung
der Bundesregierung auf die Zahl der Arbeitsplätze bei den
fusionierten Kreditinstituten, insbesondere im ländlichen
Raum?
Befürwortet die Bundesregierung eine Lockerung des Re-
gionalprinzips bei öffentlich-rechtlichen Kreditinsituten und,
Z
W
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B
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A
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v
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Berg, Axel SPD 10.12.2003
Bollmann, Gerd Friedrich SPD 10.12.2003
Göppel, Josef CDU/CSU 10.12.2003
Hartnagel, Anke SPD 10.12.2003
Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 10.12.2003
Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.12.2003
Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 10.12.2003
Dr. Mützenich, Rolf SPD 10.12.2003
Nitzsche, Henry CDU/CSU 10.12.2003
Sauer, Thomas SPD 10.12.2003
Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.12.2003
Steinbach, Erika CDU/CSU 10.12.2003
Dr. Thomae, Dieter FDP 10.12.2003
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.12.2003
Türk, Jürgen FDP 10.12.2003
Welt, Jochen SPD 10.12.2003
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
u Frage 2:
Das deutsche Bankensystem zeichnet sich durch einen
ettbewerb verschiedener Institutsgruppen aus. Dieses
ystem hat sich auch in schwierigen Zeiten bewährt,
eil es auf die realwirtschaftlichen Strukturen in
eutschland zugeschnitten ist. Die öffentlich-rechtlichen
reditinstitute sind deshalb aus Sicht der Bundesregie-
ung auch für die Zukunft fester Bestandteil des deut-
chen Kreditwesens. Die Entscheidung über mögliche
usammenschlüsse von Banken, ob privat oder öffent-
ich-rechtlich, liegt bei den jeweiligen Eigentümern. Die
undesregierung kann hierauf keinen Einfluss nehmen.
Inwieweit mögliche künftige Institutszusammen-
chlüsse Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze
aben, kann von der Bundesregierung nicht abgeschätzt
erden.
u Frage 3:
Die flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleis-
ngen ist in Deutschland sichergestellt. Dies ist nicht
uletzt eine Folge der dezentralen Strukturen des deut-
chen Bankensystems. Gemeinsam mit der Gruppe der
enossenschaftlichen Banken leistet die Sparkassen-
inanzgruppe einen wichtigen Beitrag für die Versor-
ung des ländlichen Raums mit Bankdienstleistungen
nd für die Mittelstandsfinanzierung. Die Möglichkeiten
es Online- und Internet-Banking liefern hierbei einen
ertvollen zusätzlichen Beitrag.
Über Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingun-
en des öffentlich-rechtlichen Bankensektors, wie z. B.
es Regionalprinzips, haben allein die Landesgesetz-
eber zu befinden. Die Bundesregierung geht davon aus,
ass diese bei ihren zukünftigen Entscheidungen die Si-
herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit
ankdienstleistungen angemessen berücksichtigen wer-
en.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-
anewinckel auf die Frage der Abgeordneten
annelore Roedel (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140,
rage 4):
Trifft es zu, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche
bei Mädchen unter 18 Jahren seit 1996 von 4 724 auf 7 443
drastisch gestiegen ist und dass davon rund 745 Abtreibungen
auf 10- bis 14-Jährige entfallen, und, wenn ja, was gedenkt
die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Trend zu
stoppen?
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes ist
ie Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche bei
ädchen unter 18 Jahren in den Jahren 1996 bis 2002
on 4 724 auf 7 443 gestiegen. Im Jahr 2002 wurden
7120 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
(A) )
(B) )
Allerdings ist festzustellen, dass die Zahl der gemel-
deten Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen im
Jahr 2002 gegenüber 2001 um rund 2 Prozent zurück-
gegangen ist, der in den Jahren 1997 bis 2001 beobach-
tete Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen bei Min-
derjährigen hat sich insoweit im Jahr 2002 nicht
fortgesetzt. Nach wie vor ist jedoch ein Anstieg bei den
unter 15-Jährigen zu verzeichnen.
Insgesamt gilt es zu berücksichtigen, dass die absolu-
ten Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche bei Minder-
jährigen gegenüber den Zahlen der Schwangerschaftsab-
brüche bei Volljährigen sehr niedrig sind. So betrug die
Quote der Abbrüche bei Minderjährigen unter 15 Jahren
0,6 Prozent aller gemeldeter Abbrüche (seit 1996 rund
130 000 pro Jahr) und bei den Minderjährigen im Alter
von 15 bis 18 Jahren 5,1 Prozent.
Um einem weiteren Anstieg entgegenzuwirken, wird
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend gemeinsam mit der Bundeszentrale für ge-
sundheitliche Aufklärung im Rahmen des gesetzlichen
Auftrags nach § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz die
sexualpädagogischen Maßnahmen verstärkt mit dem
Blick auf die Vermeidung sehr früher Schwangerschaf-
ten fortführen. Ziel ist eine möglichst frühzeitige Sexual-
aufklärung, die in gemeinsamer Verantwortung mit El-
tern und Schulen erfolgen muss. Hierzu wurden kürzlich
umfangreiche sexualpädagogische Materialien für den
Kindergarten zur Verfügung gestellt. Angesicht der im-
mer früher einsetzenden Geschlechtsreife von Jugendli-
chen werden Mädchen und Jungen bereits vor der Puber-
tät stärker berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund liegt
seit kurzem ein Medienpaket für Kinder im Grundschul-
alter vor.
Weiterhin müssen die zugrunde liegenden Ursachen
für die gestiegene Zahl von Schwangerschaften Minder-
jähriger gezielt ermittelt werden. Hierfür wurde von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Ex-
pertise in Auftrag gegeben, die unter anderem klären soll,
welche Angebote und Hilfen für jugendliche Schwan-
gere zur Verfügung stehen und angenommen werden.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen
der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2140, Fragen 7 und 8):
Welche Lebensraumtypen beabsichtigt die Bundesregie-
rung durch die Ausweisung des Seegebietes Borkum-Riff-
grund als Natura-2000-Schutzgebiet zu erhalten und welche
Maßnahmen will sie zu diesem Zweck ergreifen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine
in Abstimmung mit dem betroffenen Bundesland und den
möglichen Nutzern des Seegebietes Borkum-Riffgrund er-
folgte Bestimmung von Schutzzielen und -maßnahmen eine
dem Sinn der EU-Richtlinie „Natura 2000“ entsprechende Be-
reitschaft zum Naturschutz gefördert wird, und wie begründet
sie ihre Haltung?
Zu Frage 7:
Mit dem FFH-Gebietsvorschlag „Borkum-Riffgrund“
sollen die Lebensraumtypen „Sandbank“ (Code 1110)
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nd „Riff“ (Code 1170) geschützt werden. Dieser
ebietsvorschlag befindet sich zurzeit mit weiteren
ebietesvorschlägen im Abstimmungsverfahren nach
38 BNatSchG.
Die im Rahmen der Ausweisung zum Schutz des Ge-
ietes zu ergreifenden Maßnahmen stehen noch nicht
est. Sie werden erst im Zuge der späteren Erklärung des
ebietes zu geschützten Teilen von Natur und Land-
chaft gemäß § 38 Abs. 3 BNatSchG festgelegt.
u Frage 8:
Die FFH- und Vogelschutzrichtlinie geben die allge-
einen Schutzziele vor, nämlich die Gewährleistung des
ortbestands oder gegebenenfalls die Wiederherstellung
ines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Le-
ensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natür-
ichen Verbreitungsgebiet (vergleiche Art. 3 Abs. l FFH-
ichtlinie).
Im Zuge der Vorbereitung der Erklärung des Gebietes
u geschützten Teilen von Natur und Landschaft gemäß
38 Abs. 3 BNatSchG wird das Bundesamt für Natur-
chutz die Schutzziele der FFH-Richtlinie gebietsspezi-
isch konkretisieren. Dabei werden auch Erfahrungen
nd Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden
er Küstenländer sowie der betroffenen Ressorts mitbe-
ücksichtigt. Im Übrigen gibt das BMU allen Interessier-
en im Rahmen der vorgeschriebenen Einbeziehung der
ffentlichkeit die Gelegenheit, Kommentare zur Aus-
ahl der Gebiete abzugeben.
In Bezug auf die Bestimmung von Schutzmaßnahmen
erweise sich auf die Antwort zu Frage Nr. 7.
nlage 5
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen
es Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/
SU) (Drucksache 15/2140, Fragen 11 und 12):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
die allgemeinen Vergabekriterien der EU-Gelder für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik
Kongo vor?
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung
– vergleiche die „tageszeitung“ vom 4. November 2003 – be-
züglich der Vergabekriterien von EU-Haushaltsmitteln bei ei-
nem Auftrag in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar an die
US-Firma Louis Berger International für den Straßenbau in
der Demokratischen Republik Kongo?
u Frage 11:
Die Mittel der EU für wirtschaftliche Zusammenar-
eit an die Demokratische Republik Kongo werden im
ahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
ergeben. Die entsprechenden Vergabebedingungen sind
urch Beschluss des AKP-EG-Ministerrates vom 7. Ok-
ober 2002 bezüglich der Durchführung der Artikel 28
is 30 des Anhangs IV zum Cotonou-Abkommen ver-
indlich geregelt, so also auch für die Demokratische
epublik Kongo.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7121
(A) )
(B) )
Zu Frage 12:
Eine Auftragsvergabe mit EU-Mitteln an eine US-
Baufirma mit der Bezeichnung Louis Berger Internatio-
nal in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar kann nicht be-
stätigt werden. Vielmehr scheint es sich um eine Ver-
wechselung mit dem Consulting-Unternehmen Louis
Berger SA (Frankreich) zu handeln, welches nach einer
Weltbankausschreibung mit der Erstellung von Aus-
schreibungen für den Infrastruktursektor in der Demo-
kratischen Republik Kongo beauftragt wurde. Hinweise
auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe sind hier nicht
bekannt.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des
Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2140, Fragen 20 und 21):
Wie schätzt die Bundesregierung die jetzt vorliegenden
Vorschläge des Konvents bezüglich der europäischen Wäh-
rungsordnung und insbesondere die Vorschläge der EU-Kom-
mission an die Regierungskonferenz ein, eine Art „Ermächti-
gungsklausel“ einzuführen, wonach der Europäische Rat
einstimmig bestimmte Elemente der Währungsverfassung mit
Zustimmung des Europäischen Parlaments ändern können
soll?
Wie wird sich die Bundesregierung in der Regierungskon-
ferenz zu diesem Thema verhalten und teilt die Bundesregie-
rung die Auffassung, dass es aus deutscher Sicht nicht akzep-
tabel ist, dass die Ratifikation von Vertragsänderungen im
Kernbereich der Währungsordnung durch den Deutschen
Bundestag nicht mehr erfolgen soll?
Zu Frage 20:
Der vom Konvent konsentierte Verfassungsentwurf
sieht keine Klausel vor, die Änderungen der Währungs-
verfassung durch den Europäischen Rat ermöglicht. Die
Bundesregierung tritt dafür ein, dass die Regierungskon-
ferenz dies nicht verändert.
Zu Frage 21:
Wir sind gegen Änderungen am Verfassungsentwurf
und daher auch gegen den Kommissionsvorschlag zur
„Ermächtigungsklausel“.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2140, Fragen 23 und 24):
Mit welchem Staat bzw. mit welcher zuständigen Stelle im
Irak, auf dessen Territorium der Einsatz der Beamten der
Grenzschutzgruppe, GSG 9 des Bundesgrenzschutzes stattfin-
det, hat die Bundesregierung bzw. der Bundesminister des In-
nern das nach dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz erfor-
derliche Einvernehmen hergestellt?
Welche Rechte zur Anwendung von Waffengewalt durch
Beamte der GSG 9 zum Eigenschutz und zum Schutz der Mit-
arbeiter des Technischen Hilfswerks bestehen derzeit im Irak
und auf welcher Rechtsgrundlage beruhen gegebenenfalls
diese Rechte?
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u Frage 23:
Die Bundesregierung erzielte das nach § 8 Abs. 2
GSG erforderliche Einvernehmen mit der gemäß
N-SR-Resolution 1483 für die Besatzungsmächte agie-
enden Behörde „Coalition Provisional Authority“
CPA) sowie mit den irakischen Behörden.
u Frage 24:
Die BGS-Beamten haben im Irak die so genannten
Jedermannrechte“, insbesondere also die Notwehr- und
othilfebefugnisse. Der Umstand der Bewaffnung der
GS-Beamten ist mit der CPA sowie mit den irakischen
ehörden abgestimmt.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
Drucksache 15/2140, Fragen 25 und 26):
Welche Belastungen kommen auf die Beamten, Richter
und Versorgungsempfänger des Bundes durch die von den
privaten Krankenversicherungen angekündigten beträchtli-
chen Beitragssteigerungen zu – siehe zum Beispiel die „Welt“
vom 26. November 2003 – und wie wird die Bundesregierung
diese Zusatzbelastungen bei der von ihr angekündigten Über-
tragung der Gesundheitsreformmaßnahmen ins Beihilferecht
berücksichtigen?
Wird die Bundesregierung infolge ihres Beschlusses vom
3. Dezember 2003 zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung
der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung, RV-Nachhaltigkeitsgesetz, auch eine
Änderung der Regelungen zur beamtenrechtlichen Altersteil-
zeit nach dem Beamtenrechtsrahmen- bzw. dem Bundesbeam-
tengesetz vornehmen und wie will sie das Institut der beam-
tenrechtlichen Altersteilzeit weiterentwickeln?
u Frage 25:
Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversiche-
ung erfolgen von Unternehmen zu Unternehmen und
uch innerhalb der einzelnen Tarife sehr unterschiedlich.
er Bundesregierung liegen hierüber keine eigenen Er-
enntnisse vor.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung
om 26. September 2003 die Bundesregierung aufgefor-
ert, die sich durch das GKV-Modernisierungsgesetz er-
ebenden Be- und Entlastungen in das Beihilferecht der
eamten zu übertragen. Diese Aufforderung entspricht
er Absicht der Bundesregierung, die Maßnahmen der
esundheitsreform wirkungsgleich in das Beihilferecht
u übertragen. Eine Übertragung der Maßnahmen des
KV-Modernisierungsgesetzes auf die privaten Kran-
enversicherungen ist nicht Gegenstand des zitierten Be-
chlusses des Deutschen Bundestages. Hierzu bedürfte
s gesetzlicher Maßnahmen, die nicht Gegenstand des
bgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens waren.
u Frage 26:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nach-
altigen Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen
entenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) sieht
7122 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
(A) )
(B) )
die Anhebung der Altersgrenzen für den frühestmögli-
chen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeits-
losigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vom 60. auf das
63. Lebensjahr vor. Es geht also nicht um eine Änderung
der Altersteilzeitregelung. Im Beamtenbereich gibt es
keine vergleichbare Regelung für vorzeitigen Ruhestand
nach Altersteilzeit. Die Antragsaltersgrenze für einen
vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand liegt bei 63 Jahren,
unabhängig davon, ob Altersteilzeit in Anspruch ge-
nommen worden ist oder nicht. Die im Entwurf eines
RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vorgesehenen Regelungen
zur Anhebung des Renteneintrittsalters geben keinen
Anlass zur Weiterentwicklung der beamtenrechtlichen
Altersteilzeit.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/
CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 27 und 28):
Trifft die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin
„Focus“ Nr. 49 vom 1. Dezember 2003 zu, dass die Entwick-
lungskosten der Bundesanstalt für Arbeit, BA, für den so ge-
nannten Virtuellen Arbeitsmarkt 77 Millionen Euro betragen
und dass ein im Arbeitsamt München erprobtes System zur
Internetsuche von Arbeitsangeboten auf Weisung der BA ein-
gestellt wird?
Trifft die Meldung in der „Bild“-Zeitung vom 3. Dezem-
ber 2003 zu, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Ar-
beit, Wolfgang Clement, innerhalb von zwei Jahren mehr als
11 Millionen Euro für eine Studie zur Erforschung der Akzep-
tanz der BA ausgeben will, und, wenn ja, wie verträgt sich
dies mit der von der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Finanzierung der
Öffentlichkeitsarbeit und Imageanalyse der Bundesanstalt für
Arbeit“ auf Bundestagsdrucksache 15/2108 behaupteten Eigen-
verantwortlichkeit der BA?
Zu Frage 27:
In der Tat fallen nach Auskunft der Bundesanstalt für
Arbeit für die Entwicklung des Virtuellen Arbeitsmark-
tes Kosten in Höhe von 77 Millionen Euro an. Dabei ent-
fallen 15 Millionen Euro auf die zum 1. Dezember 2003
eingeführte Stufe l des neuen Onlineangebotes, 14 Mil-
lionen Euro auf weitere Ausbaustufen und cirka 48 Mil-
lionen Euro auf die Neuentwicklung der IT- Verfahrens
„Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem“
(Ver-BIS) für circa 35 000 Mitarbeiter in den Arbeitsäm-
tern.
Die zitierte Aussage im Nachrichtenmagazin „Focus“
zu dem im Arbeitsamt München erprobten System eines
Job-Roboters trifft nach Auskunft der Bundesanstalt für
Arbeit so nicht zu. Vielmehr handelte es sich bei dem
Vorhaben in München um ein von vorneherein vom
1. Juli 2002 bis 30. Juni 2003 befristetes lokales Projekt
des Arbeitsamtes München zur Erprobung eines Job-
roboters. In Abstimmung mit der Hauptstelle der Bun-
desanstalt für Arbeit wurde dieses Projekt sogar noch bis
zum 30. November 2003 verlängert. Eine Weisung der
Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit zur Einstellung
des Projektes hat es nicht gegeben.
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Wie die Bundesanstalt für Arbeit weiter mitteilt, hat
ie nach einer Markterkundung ein kostengünstigeres
nd fachlich deutlich besser geeignetes Produkt zunächst
n fünfzehn Arbeitsämtern erprobt und ab dem l. Dezem-
er 2003 flächendeckend zur Nutzung für alle Mitarbei-
erinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit
ingeführt. Bei diesem Produkt handelt es sich im Ge-
ensatz zum Virtuellen Arbeitsmarkt – genau so wie bei
em in München erprobten System – um eine Such-
aschine (Jobroboter) die darauf spezialisiert ist, Stel-
enangebote im Internet zu suchen. Dieses System stellt
ine Ergänzung zum Virtuellen Arbeitsmarktes dar, ist
ber ein eigenständiges Produkt. Jobroboter suchen das
nternet nach vorhandenen Stellenangeboten ab und lie-
ern als Suchergebnis Verweislisten, die bei Aufruf wie-
er auf die Originalseite des Stellenanbieters führen.
Beim Virtuellen Arbeitsmarkt handelt es sich dagegen
nter anderem um eine Datenbank, in der alle dem
rbeitsamt gemeldeten Stellen- und Bewerberangebote
riginär gespeichert sind und in die Interessierte ihre Be-
erber- oder Stellenangebote frei eingeben und
erwalten können. Ein Matchingsystem ermöglicht ei-
en präzisen Abgleich von vorhandenen Stellenangebo-
en und potenziellen Bewerbern, über ein internes Mail-
ystem kann die direkte Kontaktaufnahme erfolgen. Für
rbeitgeber besteht zudem die Möglichkeit, Stellenan-
ebote direkt aus dem eigenen Bewerbermanagement-
ystem über eine Schnittstelle an das Portal weiterzulei-
en. Zusätzlich zu Stellenangeboten von Arbeitgebern
ollen über Kooperationen Internetstellenbörsen und
eitarbeitsfirmen von den Vorteilen des neuen Portals
rofitieren. Durch eine unmittelbare Anbindung von
obbörsen soll Transparenz auf dem Arbeitsmarkt herge-
tellt und die Vermittlung in Arbeit beschleunigt werden.
u Frage 28:
Die Meldung in der „Bild“ vom 3 . Dezember 2003 ist
o nicht zutreffend.
Richtig ist, dass das Bundesministerium für Wirt-
chaft und Arbeit im Rahmen der Gesamtevaluation der
msetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission unter
nderem auch die Entwicklung der Akzeptanz der Bun-
esanstalt für Arbeit im zeitlichen Verlauf ermitteln
ird.
Nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfah-
ens sind derzeit sechs Institute um Abgabe eines Ange-
otes zur Durchführung des Forschungsvorhabens „Ak-
eptanz der Bundesanstalt für Arbeit“ gebeten worden.
ie Auftragsvergabe selbst soll zu Beginn des Jahres
004 erfolgen. Das Projekt wird im Jahr 2006 abge-
chlossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Angabe zu
en Kosten des Vorhabens derzeit nicht möglich. Im
ahmen der Gesamtevaluation (Laufzeit von 2003 bis
006) kommt diesem Forschungsvorhaben aber nur un-
ergeordnete Bedeutung zu, denn im Zentrum steht die
irkungsforschung im Bereich der arbeitsmarktpoliti-
chen Instrumente und der Arbeitsmarktpolitik insge-
amt. Dafür wird der weitaus größte Anteil der Mittel
ufgewandt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7123
(A) )
(B) )
Die Bundesanstalt für Arbeit gestaltet ihre Öffentlich-
keitsarbeit in eigener Verantwortung. Die Bundesregie-
rung muss demgegenüber in ihrer Verantwortung gegen-
über dem Gesetzgeber bewerten, ob der Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleis-
ter gelingt, die Zufriedenheit der Kunden der Bundes-
agentur für Arbeit steigt und sich deren Akzeptanz bei
der Bevölkerung entwickelt. Damit kommt Sie einem
Auftrag des Deutschen Bundestages nach, der am
14. November 2002 einen Entschließungsantrag (Bun-
destagsdrucksache 15/98) verabschiedet hat, in dem die
Bundesregierung aufgefordert wird, „ ... die Umsetzung
der Hartz-Vorschläge sowie des Zweistufenplans der
Bundesregierung insgesamt zeitnah evaluieren zu lassen.
Neben der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit
muss auch die Weiterentwicklung der arbeitsmarktpoliti-
schen Instrumente, die Änderung des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes, die Auslagerungen von Aufgaben auf
Dritte und die Akzeptanz der Bundesanstalt für Arbeit
bei den Kunden umfassend untersucht werden. Erste be-
lastbare Ergebnisse der Untersuchungen sollen nach drei
Jahren vorliegen.“
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
gen der Abgeordneten Cornelia Pieper (FDP) (Druck-
sache 15/2140, Fragen 29 und 30):
Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelzuweisung für
den zweiten Arbeitsmarkt durch die BA zwischen den Bun-
desländern?
Wieso ergibt sich eine unterschiedliche Quote bei der Ver-
teilung der Mittel für den zweiten Arbeitsmarkt zwischen den
einzelnen Bundesländern vor allem im Oktober 2003, obwohl
die BA als Aufsichtsbehörde über die Mittelzuweisung eine
lineare Kürzung beschlossen hat?
Zu Frage 29:
Die in dem Eingliederungstitel veranschlagten Mittel
– dazu gehören auch die Mittel für Beschäftigung schaf-
fende Maßnahmen – werden gemäß § 71 b des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch den Arbeitsämtern zur Bewirt-
schaftung zugewiesen. Die Aufteilung erfolgt nach dem
so genannte Arbeitsmarktindikator, der insbesondere die
regionale Entwicklung der Beschäftigung, die Nachfrage
nach Arbeitskräften, Art und Umfang der Arbeitslosig-
keit sowie die jeweilige Ausgabenentwicklung im abge-
laufenen Haushaltsjahr berücksichtigt.
Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter ent-
scheiden in eigener Zuständigkeit über das regionale Ar-
beitsmarktprogramm und damit auch über die Höhe der
Mittel, die sich auf Beschäftigung schaffende Maßnah-
men beziehen. Die Summe der in einem Bundesland für
die Förderung des so genannten zweiten Arbeitsmarktes
verfügbaren Haushaltsmittel ergibt sich somit aus der
Summe der in den einzelnen Arbeitsämtern eines Bun-
deslandes hierfür vorgesehenen Mittel.
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u Frage 30:
Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Instru-
ente des Eingliederungstitels und somit auch auf die
eschäftigung schaffenden Maßnahmen erfolgt dezen-
ral entsprechend den regionalen Erfordernissen auf Ba-
is der Arbeitsmarktprogramme. Im Jahresverlauf 2003
erden die Arbeitsmarktprogramme der Arbeitsämter
egebenenfalls geänderten Erfordernissen angepasst.
ierdurch wird auch das für die einzelnen Leistungen
es Eingliederungstitels bereitgestellte Mittelvolumen
nter Umständen verändert. Dies kann auch Leistungen
ur Förderung Beschäftigung schaffender Maßnahmen
etreffen. Eine lineare Kürzung der Mittelzuteilung für
iesen Bereich hat es nicht gegeben und ist vor dem Hin-
ergrund des geltenden Rechts auch nicht möglich.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die
rage des Abgeordneten Karl-Theodor Freiher von
nd zu Guttenberg (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140,
rage 31):
Gibt es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens
über den Verkauf der Hanauer Plutoniumanlage an die Volks-
republik China?
Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für
ual-use-Güter oder Voranfragen, in denen es um die
enehmigungsaussichten eines solchen Exportvorha-
ens geht, werden von einem interministeriellen Aus-
uhrausschuss entschieden. Diesem Ausschuss gehören
ertreter des AA, des Bundesamtes für Wirtschaft und
usfuhrkontrolle sowie des Bundesnachrichtendienstes
n; die Leitung hat das BMWA. Entscheidungen kom-
en durch einheitliche Voten der Ressorts zustande. Die
eratungen über eine mögliche Ausfuhr der MOX-An-
age sind noch nicht abgeschlossen.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos)
Drucksache 15/2140, Fragen 32 und 33):
Wie hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
Wolfgang Clement, seine Zusage umgesetzt, sich für den Er-
halt von circa 100 Arbeitsplätzen bei der KBA-Berlin GmbH,
Unternehmensgruppe Koenig & Bauer AG, in Berlin-Spandau
einzusetzen, und was ist das Ergebnis seiner Bemühungen?
In welche Empfängerstaaten sind im Jahr 2002 Hermes-
bürgschaften für Rüstungsgüter gegeben worden und auf wel-
che Höhe belaufen sich die jeweiligen Deckungen?
u Frage 32:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,
olfgang Clement, hat ein Schreiben des Vorsitzenden
es Betriebsrats der KBA-Berlin GmbH zum Anlass
enommen, den Vorsitzenden des Vorstandes der
oenig & Bauer Aktiengesellschaft zu bitten, die Ent-
cheidung des Vorstands, den Berliner Betrieb zu schlie-
en, zu überprüfen. Er hat dies vor allem damit begründet,
7124 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
(A) )
(B) )
dass er angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage die
Befürchtungen der betroffenen Menschen um ihre Ar-
beitsplätze und – damit verbunden – um ihre weitere be-
rufliche und soziale Zukunft sehr gut verstehen kann.
Herr Albrecht Bolza-Schünemann, Vorsitzender des
Vorstandes der KBA – Koenig & Bauer AG, hat Bundes-
minister Clement schriftlich geantwortet, angesichts der
schlechten wirtschaftlichen Daten in der Druckmaschi-
nenbranche und der mittelfristig ungünstigen Prognosen,
sehe sich der Vorstand gezwungen, die Werke Berlin und
Kusel zu schließen und die Produktionsstandorte zu kon-
zentrieren.
Das Unternehmen versucht, den Verlust von Arbeits-
plätzen durch Angebote zu einem Interessenausgleich
und einem Sozialplan so weit wie möglich zu kompen-
sieren. Dazu gehört einmal die Verschiebung der Schlie-
ßung des Standortes Berlin um ein Jahr auf den 31. De-
zember 2004. Zum anderen wurden umfangreiche
Zusagen gemacht, um eine mögliche Investorenlösung
zu unterstützen. Dazu gehört das Angebot, einem Inves-
tor das Anlagevermögen zu einem symbolischen Preis
von l,00 Euro zu überlassen und zusätzlich für die Über-
nahme der Beschäftigten eine einmalige Anschubfinan-
zierung von l Million Euro bereitzustellen. Dabei sollen
alle betroffenen Mitarbeiter in die neue Firma wechseln
und durch die vollen Sozialplanleistungen gegen eine
möglicherweise später eintretende Insolvenz abgesichert
werden.
Diese Aussagen des Vorsitzenden des Vorstands hat
Bundesminister Clement dem Vorsitzenden des Berliner
Betriebsrats schriftlich übermitteln lassen.
Zu Frage 33:
Im Jahr 2002 wurden Rüstungsgüter mit einem Ge-
samtvolumen in Höhe von rund 37,7 Millionen US-
Dollar in Deckung genommen. Dies sind 0,2 Prozent der
von der Bundesregierung in 2002 insgesamt übernom-
menen Exportkreditgarantien. Weiter gehende Einzel-
auskünfte zu Deckungsantragen sind im Rahmen der
geltenden rechtlichen Regelungen nicht möglich.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gisela Piltz (FDP) (Drucksache
15/2140, Fragen 40 und 41):
Wie bewertet die Bundesregierung die These, wonach na-
tionale Alleingänge bei der Nicht-eins-zu-eins-Umsetzung der
EU-Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG über Min-
destanforderungen für den Schutz von Schweinen keine Ver-
besserungen für den Tierschutz mit sich bringen, sondern le-
diglich die Produktion ins benachbarte Ausland vertreiben?
Wird sich die Bundesregierung bei der Bewertung von
Haltungssystemen für Legehennen einer ganzheitlichen Be-
trachtungsweise, die ökologische, ökonomische und soziale
Kriterien umfasst, anschließen?
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u Frage 40:
Die vorgesehenen Regelungen der Verordnung in der
orm, wie sie dem Bundesrat zugeleitet wurde, sind aus
ierschutzsicht sinnvoll und erforderlich. Im Übrigen
ind die Bestimmungen des EG-Rechts für die Haltung
on Ferkeln und Mastschweinen überholt und sollen
005 überarbeitet werden.
Zu Frage 41:
Bereits bei der Erstellung des Verordnungsentwurfs
ind die aus Tierschutzsicht sinnvollen und erforder-
ichen Mindestanforderungen sowie ökonomische, öko-
ogische und soziale Argumente gegeneinander abgewo-
en worden.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
en der Abgeordneten Angelika Brunkhorst (FDP)
Drucksache 15/2140, Fragen 42 und 43):
In welchen Bereichen geht der Beschluss des Bundesrates
für die Schweinehaltung vom 28. November 2003 nach An-
sicht der Bundesregierung über eine Eins-zu-eins-Umsetzung
der EU-Schweinehaltungsrichtlinie – Richtlinie 91/630/EWG
des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderun-
gen für den Schutz von Schweinen, geändert durch die Richt-
linie 2001/88/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 und die
Richtlinie 2001/93/EG der Kommission – hinaus?
Kann die Bundesregierung bei der Umsetzung der Tier-
schutz-Nutztierhaltungsverordnung im Schweinebereich Wett-
bewerbsnachteile und die damit verbundenen Produktionsver-
lagerungen ins benachbarte Ausland ausschließen?
u Frage 42:
Die Verordnung sah in der Form, wie sie dem Bun-
esrat zugeleitet wurde, tiergerechtere Haltungsbedin-
ungen als das EG-Recht vor. Dies betraf insbesondere
ie Mindestflächen für Ferkel und Mastschweine.
u Frage 43:
Wettbewerbsfähigkeit bedeutet mehr als nur kosten-
ünstige Produktion sondern auch Orientierung an ge-
enwärtigen und zukünftigen Verbraucherwünschen.
ie andauernde Rechts- und Planungsunsicherheit für
ie deutschen Schweinehalter ist ein erheblicher Wettbe-
erbsnachteil. Die Entscheidung des Bundesrates ver-
ängert dieses Wettbewerbshemmnis unnötigerweise.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
en des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)
CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 44 und 45):
Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung we-
gen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Haltung von
Nutztieren – Änderung der EU-Kommission vom 9. Novem-
ber 2001 des Anhangs der Richtlinie des Rates vom 19. No-
vember 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von
Schweinen, 91/630/EWG – und des damit möglicherweise
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7125
(A) )
(B) )
verbundenen Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen
Kommission?
Welche Strafen drohen in welcher Höhe im Falle eines
Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen
Deutschland?
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverlet-
zungsverfahren eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof
hat die Möglichkeit ein Zwangsgeld zu verhängen. Dies
ist jedoch bislang in der Praxis nicht geschehen. Diskus-
sionen über die Höhe solcher Strafen wären deshalb
reine Spekulation.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen des Abgeordneten Jürgen Türk (FDP) (Drucksache
15/2140, Fragen 46 und 47):
Welche wirtschaftlichen Konsequenzen erwartet die Bun-
desregierung für die deutschen Legehennenhalter, deren In-
vestitionen in ihre Haltungssysteme, insbesondere in den
neuen Ländern, noch nicht abgeschrieben sind, durch die Vor-
schriften der Bundesregierung, die deutlich über das hinaus-
gehen, was die EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren vor-
schreibt?
Kann die Bundesregierung Insolvenzen und die Vernich-
tung von Arbeitsplätzen in Brandenburg und anderen Ländern
durch diesen nationalen Alleingang ausschließen?
Zu Frage 46:
Die Übergangsfristen für die konventionelle Käfig-
haltung sind auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens
und mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt worden.
Aus dem Vergleich mit den entsprechenden Vorschriften
des EG-Rechts ergibt sich als Konsequenz eine um fünf
Jahre kürzere Übergangsfrist für die Haltung von Lege-
hennen in konventionellen Käfigen.
Zu Fragen 47:
Die Verlagerung von Produktionskapazitäten für Eier
im Niedrigpreissektor hat bereits in den 90er-Jahren be-
gonnen und hängt mit dem niedrigeren Lohnniveau in
einigen konkurrierenden Produktionsländern zusammen.
Durch die Umstellung auf alternative Haltungsverfahren
können zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Al-
lerdings hat die Geflügelwirtschaft die erheblichen Mit-
tel, die die Bundesregierung dafür im Bundesprogramm
Tiergerechte Haltungsverfahren bereitgestellt hat, nicht
in vollem Umfang in Anspruch genommen.
Bereitgestellt wurden hierfür 31 Millionen Euro im
Jahr 2003, bis heute abgerufen wurden weniger als
1 Million Euro.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
Fragen des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU)
(Drucksache 15/2140, Fragen 48 und 49):
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Wie viele Einheiten der deutschen Marine leisten Hilfe
und Unterstützung zum Schutz der deutschen See und werden
hierzu im Ostseeraum eingesetzt?
Wie wirkt sich die Reduzierung von Einheiten ab 2004 auf
die Einsatzfähigkeit, insbesondere bei der Hilfeleistung in
See, aus und inwieweit ist unter Berücksichtigung des Jahres-
übungsplanes, JÜP, 2004 und der aus Bündnis- und Einsatz-
verpflichtungen resultierenden Nichtverfügbarkeit von Ein-
heiten eine Unterstützung bei Hilfeleistungen in See durch die
Marine gewährleistet?
u Frage 48:
Die Unterstützungsleistungen der Deutschen Marine
n Nord- und Ostsee beziehen sich im Kern auf drei Be-
eiche: Beitrag zur maritimen Notfallvorsorge auf An-
orderung durch das Havariekommando im Rahmen der
erfügbaren Fähigkeiten und Mittel. Die Unterstützung
urch die Marine erfolgt grundsätzlich durch alle dann
erfügbaren Marineeinheiten, insbesondere aber durch
ie für die jeweilige Situation geeigneten See- und See-
uftstreitkräfte.
Durchführen von Such- und Rettungseinsätzen (Search
nd Rescue (SAR)) über See durch Seeluftstreitkräfte
es Marinefliegergeschwaders 5 (Hubschrauber Typ
EA KING) und des Marinefliegergeschwaders 3 (See-
ernaufklärer Typ BREGUET ATLANTIC). Jeweils ein
insatzbereiter SEA KING ist auf den Außenplätzen in
arnemünde und Helgoland sowie als Reserve in Kiel
tationiert. Eine BREGUET ATLANTIC steht in einer
-Stunden Bereitschaft in Nordholz/Cuxhaven. Die
ahrnehmung dieser Aufgaben ist trotz Abstellung für
ie laufenden Einsätze ohne Einschränkungen weiterhin
ewährleistet.
Durchführen von Umweltschutzaufgaben in See und
us der Luft. Dazu setzt die Marine zwei Ölüberwa-
hungsflugzeuge vom Typ DO 228 LM und zwei Spe-
ialschiffe zur Bekämpfung von Ölverunreinigungen auf
ee (BOTTSAND, EWERSAND) ein.
Zur unmittelbaren Reaktion auf oben angeführte Vor-
älle hält die Marine in der Nordsee eine Fregatte und in
er Ostsee ein Schnellboot bzw. Minensuch-/-jagdboot
tändig in kurzfristiger Einsatzbereitschaft.
u Frage 49:
Die Unterstützung durch die Marine – insbesondere
m Rahmen der Hilfeleistung in See wird unter Berück-
ichtigung der abzusehenden Einsatz- und Bündnisver-
flichtungen auch zukünftig gewährleistet sein.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die
rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos)
Drucksache 15/2140, Frage 50):
Über wie viele Streubomben verfügt die Bundeswehr ge-
gebenenfalls gegenwärtig in Luftwaffe und Heer und beab-
sichtigt die Bundesregierung, die Waffen aus dem Bestand zu
entfernen?
7126 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
(A) )
(B) )
Die Bundeswehr verfügt sowohl im Bereich der Luft-
waffe als auch des Heeres über Streumunition. Be-
stimmte denkbare Einsatzszenarien der Bundeswehr,
zum Beispiel im Rahmen der Landes- und Bündnisver-
teidigung, lassen einen vollständigen Verzicht auf diese
Munition derzeit nicht zu.
Es besteht kein völkerrechtliches Verbot von Streu-
munition. Im Falle eines Einsatzes sind jedoch die Ein-
satzbeschränkung des humanitären Völkerrechts zu be-
achten. An diese wäre selbstverständlich auch die
Bundeswehr gebunden.
Zum verbesserten Schutz der Zivilbevölkerung wurde
im vergangenen Monat das 5. Protokoll des VN-Waffen-
übereinkommens zu explosiven Kampfmittelrückstän-
den verabschiedet.
Deutschland war maßgeblich daran beteiligt, dass ein
rechtlich verbindlicher Rahmen zustande kam. Darüber
hinaus hat sich die Bundesregierung mit Erfolg dafür
eingesetzt, dass im nächsten Jahr im Rahmen des VN-
Waffenübereinkommens über konkrete Verbesserungen
der technischen Ausgestaltung und Konstruktion speziell
von Streumunition diskutiert werden soll, um Gefähr-
dungen für die zivile Bevölkerung beim Einsatz von
Streumunition weitestmöglich auszuschließen.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
(CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 51 und 52):
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Gemein-
wohlverpflichtung gemäß Art. 87 e Abs. 4 Grundgesetz ge-
genüber der Deutschen Bahn AG, DB AG, dafür zu sorgen,
dass durch die DB AG eine angemessene Versorgung aller
Regionen Deutschlands mit Fernverkehrsleistungen erfolgt?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen,
dass im Schienenfernverkehr jenseits kurzfristiger betriebs-
wirtschaftlicher Erwägungen langfristige strategische Ent-
scheidungen zur Erschließung der Räume im zusammenwach-
senden Europa umgesetzt werden?
Der Bund wird auch zukünftig gemäß Art. 87 e Abs. 4
des Grundgesetzes gewährleisten, dass dem Wohl der
Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen,
beim Ausbau und Erhalt des Schienenetzes der Eisen-
bahnen des Bundes sowie bei deren Angeboten im
Schienenpersonenfernverkehr auf diesem Schienennetz
Rechnung getragen wird.
Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2003 den Bundes-
verkehrswegeplan 2003 (BVWP 2003) beschlossen.
Dieser bildet den Rahmen für die langfristigen Investit-
ionen in die Verkehrswege des Bundes. Der Zeithorizont
für die zugrunde gelegten Verkehrsprognosen und die
Bewertungen der Projekte ist das Jahr 2015. Die Ver-
kehrsprojekte werden im Rahmen der Bundesverkehrs-
wegeplanung in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht bewer-
tet, während die unternehmerischen Entscheidungen der
Deutschen Bahn AG auf betriebswirtschaftlichen Erwä-
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ungen beruhen. Im BVWP 2003 wurde das zusammen-
achsende Europa – insbesondere hinsichtlich der EU-
sterweiterung – berücksichtigt. Die abschließende
estlegung des Investitionsbedarfs für die Bundesschie-
enwege erfolgt im Bedarfsplan Schiene. Dieser wird
urch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschie-
enwegeausbaugesetzes an den neuen BVWP 2003 an-
epasst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das
ntsprechende Gesetzgebungsverfahren im ersten Halb-
ahr 2004 abgeschlossen werden kann.
nlage 20
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
bgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache
5/2140, Fragen 53 und 54):
Hat die Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG die
Finanzierungsvereinbarung für die ICE-Strecke Nürnberg–Er-
furt mittlerweile abgeschlossen?
Wenn nein, ist von dem beabsichtigten Baustopp der ICE-
Trasse Nürnberg–Erfurt auch der S-Bahn-Ausbau Nürn-
berg–Erlangen–Forchheim betroffen?
u Frage 53:
Für die Neubaustrecke des VDE 8.1 zwischen Erfurt
nd Ebensfeld besteht seit 1997 eine Finanzierungsver-
inbarung mit der Deutschen Bahn AG. Sie wurde im
ommer an die Laufzeit des Projektes angepasst.
Hinsichtlich der Ausbaustrecke Ebensfeld–Nürnberg
esteht noch keine Notwendigkeit zum Abschluss einer
inanzierungsvereinbarung.
u Frage 54:
Der Bundesregierung plant keinen Baustopp der ICE-
rasse Nürnberg–Erfurt.
nlage 21
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
bgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache
5/2140, Frage 55):
Werden Projekte im Bundesland Sachsen, insbesondere
laufende Maßnahmen bzw. Projekte aus dem vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes, durch die fehlenden
Mauteinnahmen zeitlich gestreckt bzw. verschoben und wie
wirkt sich diese Streckung bzw. Verschiebung auf den Bau der
Bundesautobahn A 72, Chemnitz–Borna, aus?
Die zeitliche Verschiebung der Erhebung der LKW-
aut soll nicht zulasten der Realisierung von Verkehrs-
nfrastruktur gehen. Über konkrete Baudispositionen
ann erst nach In-Kraft-Treten des Haushaltsgesetzes
004 und in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen ent-
chieden werden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7127
(A) (C)
(B) )
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra-
gen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen)
(CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 56 und 57):
Werden bei dem im Rahmen des Anti-Stau-Programmes
geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 5
zwischen Offenburg und Baden-Baden Verzögerungen auftre-
ten, nachdem aufgrund der Einnahmeausfälle der LKW-Maut
im Bundeshaushalt 2004 Investitionsmittel aus dem Etat des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gesperrt worden sind, und,
wenn ja, wie wird sich dies auf Baubeginn und Baufortschritt
der Maßnahme auswirken?
Aktenzeichen S11/06.26.10/3 BT 03, dass die Projekte des
Bundesverkehrswegeplans Deutsche Einheit, mithin zum Bei-
spiel die ICE-Trasse Nürnberg–Coburg–Erfurt, vorrangig und
unabhängig von der Mauterhebung finanziert würden, mithin
somit kein Zusammenhang zwischen Mauteinnahmen und
den VDE-Projekten bestehe, und den Meldungen aus der
„Süddeutschen Zeitung“, dort abgedruckt am 28. November
2003, Seite 21, wonach der Bundesminister für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, zur Kompensation
der aufgrund der Mautausfälle entstandenen Haushaltslücke
über eine neue staatliche Gesellschaft Milliardenkredite für
Verkehrsinvestitionen aufzunehmen gedenkt?
Die von Ihnen behauptete Diskrepanz gibt es nicht.
Die Bundesregierung hat sich mit dem im Bundesver-
Ist vor dem Hintergrund der Sperrung von Investitionsmit-
teln mit einer Vergabe des sechsstreifigen Ausbaus der Bun-
desautobahn A 5 zwischen Offenburg und Baden-Baden an
ein Betreiberkonsortium im Wege der privat-öffentlichen Zu-
sammenarbeit, Public Private Partnership, noch im Jahr 2004
zu rechnen?
Der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn A 5
zwischen Baden-Baden und Offenburg/Süd ist zur Ver-
wirklichung als einer der Pilotabschnitte für Betreiber-
modelle des mehrstreifigen BAB-Ausbaus (A-Modell)
und nicht im Rahmen des Anti-Stau-Programms vorge-
sehen. Die zeitliche Verschiebung der Erhebung der
LKW-Maut soll nicht zulasten der Realisierung von Ver-
kehrsinfrastruktur gehen. Über konkrete Baudispositio-
nen kann erst nach In-Kraft-Treten des Haushaltsgeset-
zes 2004 und in Abstimmung mit dem Land Baden-
Württemberg entschieden werden.
Die Erarbeitung der projektspezifischen Konzessions-
verträge bis hin zur Vergabe kann allein von den Zeit-
abläufen her nicht im Jahr 2004 realisiert werden. Im
Übrigen sind für die Gesamtstrecke die Planfeststel-
lungsverfahren noch nicht bestandskräftig abgeschlos-
sen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck-
sache 15/2140, Frage 58):
Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen
der schriftlichen Stellungnahme der Parlamentarischen Staats-
sekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen Angelika Mertens vom 23. September 2003,
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ehrswegeplan 2003 festgeschriebenen Vorrang der Ver-
ehrsprojekte Deutsche Einheit wiederholt zu deren prio-
itärer Realisierung bekannt. Ihre Finanzierung erfolgt
nabhängig von den Mauteinnahmen aus Haushaltsmit-
eln.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
bgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU)
Drucksache 15/2140, Fragen 59 und 60):
Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundes-
regierung die Mindereinnnahmen durch die Verzögerung der
LKW-Maut-Einführung zu kompensieren?
Ist bei der Fertigstellung der Bundesautobahn A 6 zwi-
schen Pfreimd und Amberg eine Verzögerung bis spätestens
2009 zu erwarten?
u Frage 59:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
ungswesen (BMVBW) macht gegenüber dem Konsor-
ium die Mautausfälle geltend. Darüber hinaus prüft das
MVBW alle Optionen, um zu verhindern, dass die Ver-
ögerung bei der Erhebung der LKW-Maut zu Lasten
er Verkehrsinfrastruktur geht.
u Frage 60:
Die bisherigen Dispositionen für den Bau der Bun-
esautobahn A 6 zwischen Amberg und Pfreimd gehen
on einer 5-jährigen Bauzeit mit einem Baubeginn 2004
nd einem Fertigstellungstermin Ende 2008/Anfang
009 aus.
81. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24