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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 15/81 ZusFr Jens Spahn CDU/CSU. . . . . . . . . . . . . 7075 B Dr. Jürgen Gehb CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Marco Wanderwitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Tagesordnungspunkt 2: Voraussichtliche Castortransporte aus dem Forschungsreaktor Rossendorf MdlAnfr 6 Jens Spahn CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst, BMU . . . . . ZusFr Jens Spahn CDU/CSU. . . . . . . . . . . . . Konsequenzen aus dem 3. Monitoring-Bericht Bauabfälle; Maßnahmen zum Erhalt des Bau- stoffrecyclings MdlAnfr 9, 10 Tanja Gönner CDU/CSU 7071 D 7072 A 7072 B 7072 C 7073 A 7073 A 7073 C 7073 C 7074 C 7074 C 7076 C 7076 C Deutscher B Stenografisch 81. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktio- nenrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . P B N M D A Z A F M J A 7067 A 7067 B 7068 A 7068 B 7069 A 7069 C 7070 B 7070 C 7071 B 7071 C Fragestunde (Drucksache 15/2140) . . . . . . . . . . . . . . . . 7074 D undestag er Bericht ung 0. Dezember 2003 t : rioritätszuweisungen für Vorhaben des MBF neben dem in Drucksache 15/2022 r. 64 genannten Projekt dlAnfr 1 r. Hans Georg Faust CDU/CSU ntw PStSekr Christoph Matschie, BMBF . . usFr Dr. Hans Georg Faust CDU/CSU . . . . nkündigung von Castortransporten aus dem orschungsreaktor Rossendorf im Jahre 2004 dlAnfr 5 ens Spahn CDU/CSU ntw PstSekr’in Simone Probst, BMU . . . . . 7075 A 7075 A 7075 C Antw PStSekr’in Simone Probst, BMU . . . . . ZusFr Tanja Gönner CDU/CSU . . . . . . . . . . 7077 A 7077 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 Kriterien zur Berechnung der Mittel zur HIV-/ Aids-Bekämpfung MdlAnfr 13 Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . . ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Veränderung in der Höhe der Mittel zur HIV-/ Aids-Bekämpfung MdlAnfr 14 Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . . ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Mittel für die HIV-/Aids-Bekämpfung im bi- lateralen bzw. multilateralen Rahmen im Ver- gleich zu 1999 MdlAnfr 15 Sibylle Pfeiffer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . . ZusFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU Mittel zur Bekämpfung von Malaria und Tu- berkulose innerhalb des Globalen Fonds zur HIV-/Aids-Bekämpfung MdlAnfr 16 Sibylle Pfeiffer CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . . ZusFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . ZusFr Conny Mayer (Baiersbronn) CDU/CSU An der Vorbereitung der Chinareise des Bun- deskanzlers beteiligte Ministerien MdlAnfr 17 Jürgen Koppelin FDP Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . Initiativen zur Aufhebung des Rüstungsem- bargos gegenüber der Volksrepublik China MdlAnfr 18 Jürgen Koppelin FDP Antw StMin’in Kerstin Müller AA . . . . . . . . ZusFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . ZusFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . Z J E I A Z Z D Z Z Z Z Z Z Z Z G Z E F r M K G A Z G Z Z Z Z Z Z Z Z Z Z Ü S M P A Z 7078 B 7078 C 7079 A 7079 A 7079 C 7079 D 7080 A 7080 B 7080 C 7081 A 7081 B 7081 C 7081 D 7082 A 7082 D 7083 B ur Geschäftsordnung: ürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . kin Deligöz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lse Falk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ntw Bundesminister Joseph Fischer, AA . . usFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . usFr Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . usFr Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . usFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . usFr Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . usFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU usFr Karl-Theodor Freiherr von und zu uttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . rmächtigung des Europäischen Rats zur estlegung bestimmter Elemente der Wäh- ungsverfassung dlAnfr 19 arl-Theodor Freiherr von und zu uttenberg CDU/CSU ntw Bundesminister Joseph Fischer, AA . . usFr Karl-Theodor Freiherr von und zu uttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . usFr Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . usFr Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . usFr Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU usFr Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . usFr Ruprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . usFr Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . usFr Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . usFr Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU usFr Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . berprüfung der Altersversorgung von taatssekretären und Bundesministern dlAnfr 22 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper, BMI . . . usFr Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . 7083 C 7083 C 7083 C 7084 A 7084 B 7085 A 7085 B 7085 C 7085 D 7086 C 7086 D 7087 A 7087 B 7087 C 7087 D 7088 A 7088 A 7088 C 7089 A 7089 C 7089 D 7090 A 7090 B 7090 C 7091 B 7091 C 7092 A 7092 D 7093 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 III Haltung des BMVEL zu der vom Bundesrat beschlossenen Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung MdlAnfr 34 Hans-Michael Goldmann FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . Haltung der Bundesministerin Künast zu der vom Bundesrat beschlossenen Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung MdlAnfr 35 Hans-Michael Goldmann FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . Eventuelle Nachteile der Boden- und Frei- landhaltung von Legehennen MdlAnfr 36 Dr. Christel Happach-Kasan FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL ZusFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . ZusFr Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Angelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . Bewertung der These von Nachteilen der Bo- den- und Freilandhaltung von Legehennen MdlAnfr 37 Dr. Christel Happach-Kasan FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL ZusFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . ZusFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . Informationskampagne gegen Käfigbatterie- haltung MdlAnfr 38 Marita Sehn FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL . ZusFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . ZusFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . ZusFr Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . Auswirkungen einer unverzüglich erlassenen Verordnung zur Käfigbatteriehaltung MdlAnfr 39 Marita Sehn FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL . Z Z Z Z D D B L D D R H D D D D C R R C P M K N A L A Z p K z M K A 7093 C 7093 C 7094 A 7094 A 7094 C 7094 D 7095 B 7095 D 7096 A 7096 B 7096 C 7097 A 7097 C 7097 D 7098 A 7098 B 7098 C usFr Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . usFr Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . usFr Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . usatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der FDP: Haltung der Bundesregie- rung zu einem geplanten Verkauf der Hanauer Plutoniumanlage an die Volks- republik China . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Gerhardt FDP . . . . . . . . . . . . . r. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär MWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aurenz Meyer (Hamm) CDU/CSU . . . . . . . r. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Ulrich Klose SPD . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Ramsauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . r. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Klaus W. Lippold (Offenbach) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . hristian Müller (Zittau) SPD . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . urt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ulassung von Zusammenschlüssen zwischen rivaten Banken und öffentlich-rechtlichen reditinstituten; Lockerung des Regionalprin- ips bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten dlAnfr 2, 3 laus Hofbauer CDU/CSU ntw PStSekr Karl Diller, BMF . . . . . . . . . . 7098 D 7099 A 7099 D 7100 A 7100 A 7101 B 7102 C 7104 A 7105 D 7106 D 7108 B 7109 B 7110 D 7112 A 7112 D 7114 A 7114 D 7115 C 7116 D 7118 C 7119 A 7119 B IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 Anlage 3 Anstieg der Zahl der Schwangerschaftsabbrü- che bei Mädchen unter 18 Jahren MdlAnfr 4 Hannelore Roedel CDU/CSU Antw PStSekr’in Christel Riemann-Hanewinckel, BMFSFJ . . . . . . . . . . Anlage 4 Ausweisung des Seegebiets Borkum-Riff- grund als Natura-2000-Schutzgebiet; Förde- rung der Bereitschaft zum Naturschutz durch Ausweisung des Seegebiets Borkum-Riff- grund als Schutzgebiet MdlAnfr 7, 8 Gitta Connemann CDU/CSU Antw PStSekr’in Simone Probst, BMU . . . . . Anlage 5 Vergabekriterien bei EU-Geldern für die wirt- schaftliche Zusammenarbeit mit der Demo- kratischen Republik Kongo; Kriterien bei der Vergabe von EU-Mitteln für ein Straßenbau- projekt in der Demokratischen Republik Kongo MdlAnfr 11, 12 Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr’in Dr. Uschi Eid, BMZ . . . . . . Anlage 6 Ermächtigung des Europäischen Rats zur Festlegung bestimmter Elemente der Wäh- rungsverfassung unter Wegfall einer Ratifika- tion durch den Deutschen Bundestag MdlAnfr 20, 21 Georg Fahrenschon CDU/CSU Antw PStSekr’in Kerstin Müller, AA . . . . . . . Anlage 7 Einvernehmen irakischer Stellen beim Einsatz der GSG 9; Schutz von THW-Mitarbeitern und Selbstschutz MdlAnfr 23, 24 Ralf Göbel CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper, BMI . . . . A B B s c t M H A A E A z a M E A A V m M C A A V V M K z A A E f w b M D A 7119 D 7120 B 7120 D 7121 A 7121 B nlage 8 elastung von Beamten durch angekündigte eitragserhöhungen der privaten Krankenver- icherungen; Regelungen zur beamtenrechtli- hen Altersteilzeit analog zum RV-Nachhal- igkeitsgesetz dlAnfr 25, 26 artmut Koschyk CDU/CSU ntw PStSekr Fritz Rudolf Körper, BMI . . . nlage 9 ntwicklungskosten der Bundesanstalt für rbeit für den virtuellen Arbeitsmarkt; Studie ur Erforschung der Akzeptanz der Bundes- nstalt für Arbeit dlAnfr 27, 28 ckart von Klaeden CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . . nlage 10 erteilung der Mittel für den zweiten Arbeits- arkt auf die einzelnen Bundesländer dlAnfr 29, 30 ornelia Pieper FDP ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . . nlage 11 erkauf der Hanauer Plutoniumanlage an die olksrepublik China dlAnfr 31 arl-Theodor Freiherr von und u Guttenberg CDU/CSU ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . . nlage 12 mpfängerstaaten von Hermesbürgschaften ür Rüstungsgüter; Bemühungen des Bundes- irtschaftsministers um den Erhalt von Ar- eitsplätzen bei der KBA-Berlin GmbH dlAnfr 32, 33 r. Gesine Lötzsch fraktionslos ntw PStSekr Dr. Ditmar Staffelt, BMWA . . 7121 C 7122 A 7123 A 7123 C 7123 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 V Anlage 13 Nationale Alleingänge bei der Regelung der Legehennenhaltung als Wettbewerbsnachteil; Ganzheitliche Betrachtungsweise bei der Be- wertung von Haltungssystemen für Legehen- nen MdlAnfr 40, 41 Gisela Piltz FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL Anlage 14 Zusätzliche nationale Vorschriften zur Schweinehaltung als Wettbewerbsnachteil MdlAnfr 42, 43 Angelika Brunkhorst FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL Anlage 15 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kom- mission wegen Nichteinhaltung von Richtli- nien zur Schweine- und Nutztierhaltung MdlAnfr 44, 45 Horst Friedrich (Bayreuth) FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL Anlage 16 Wettbewerbsnachteil durch nationale Allein- gänge bei der Regelung der Legehennenhal- tung MdlAnfr 46, 47 Jürgen Türk FDP Antw PStSekr Matthias Berninger, BMVEL Anlage 17 Zahl der zum Schutz der Deutschen See im Ostseeraum eingesetzten Einheiten der deut- schen Marine; Auswirkungen der Reduzie- rung der Einheiten ab 2004 auf die Hilfeleis- tung auf See MdlAnfr 48, 49 Ulrich Adam CDU/CSU Antw PStSekr Hans Georg Wagner, BMVg A A u M P A A A D d t E M D A A F s b B f E M R A A S m B M A M D A A S f M P A 7124 B 7124 C 7124 D 7125 A 7125 B nlage 18 nzahl der bei der Bundeswehr in Luftwaffe nd Heer vorhandenen Streubomben dlAnfr 50 etra Pau fraktionslos ntw PStSekr Hans Georg Wagner, BMVg nlage 19 ngemessene Versorgung aller Regionen eutschlands mit Fernverkehrsleistungen urch die Deutsche Bahn AG sowie Auswei- ung des Schienenfernverkehrs innerhalb der U dlAnfr 51, 52 r. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU ntw PStSekr’in Angelika Mertens, BMVBW nlage 20 inanzierungsvereinbarung mit der Deut- chen Bahn AG für die ICE-Strecke Nürn- erg–Erfurt; Auswirkungen eines eventuellen austopps bei der ICE-Trasse Nürnberg–Er- urt auf den Ausbau der S-Bahn Nürnberg– rlangen–Forchheim dlAnfr 53, 54 enate Blank CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . . nlage 21 treckung bzw. Verschiebung von Maßnah- en aus dem vordringlichen Bedarf des undesverkehrswegeplanes wegen fehlender auteinnahmen, insbesondere des Baus der 72 (Chemnitz–Borna) dlAnfr 55 r. Peter Jahr CDU/CSU ntw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . . nlage 22 echsspuriger Ausbau der A 5 zwischen Of- enburg und Baden-Baden; Finanzierung dlAnfr 56, 57 eter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU ntw PStSekr Achim Großmann, BMVBW 0000 A 7125 D 7126 A 7126 C 7126 D 7127 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 Anlage 23 Finanzierung der Verkehrsprojekte „Deut- sche Einheit“ angesichts der Mautausfälle MdlAnfr 58 Hans Michelbach CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . . Anlage 24 Kompensation von Mindereinnahmen durch Ausfall der LKW-Maut; Fertigstellung der A 6 zwischen Pfreimd und Amberg MdlAnfr 59, 60 Albert Rupprecht (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr’in Iris Gleicke, BMVBW . . . .7127 B 7127 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7067 (A) ) (B) ) 81. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7119 (A) ) (B) ) des ländlichen Raumes mit Bankdienstleistungen? vorgenommen. wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung 7 61 Schwangerschaftsabbrüche bei unter 15-Jährigen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2140, Fragen 2 und 3): Befürwortet die Bundesregierung eine Zulassung von Zu- sammenschlüssen zwischen privaten Banken und öffentlich- rechtlichen Kreditinstituten und, wenn ja, welche Auswirkun- gen hätte eine Zulassung solcher Fusionen nach Auffassung der Bundesregierung auf die Zahl der Arbeitsplätze bei den fusionierten Kreditinstituten, insbesondere im ländlichen Raum? Befürwortet die Bundesregierung eine Lockerung des Re- gionalprinzips bei öffentlich-rechtlichen Kreditinsituten und, Z W S w D K r s Z l B s h w Z tu z s g F g u d w g d g d c B d A d H H F d M v Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dr. Berg, Axel SPD 10.12.2003 Bollmann, Gerd Friedrich SPD 10.12.2003 Göppel, Josef CDU/CSU 10.12.2003 Hartnagel, Anke SPD 10.12.2003 Heller, Uda Carmen Freia CDU/CSU 10.12.2003 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.12.2003 Hoffmann (Chemnitz), Jelena SPD 10.12.2003 Dr. Mützenich, Rolf SPD 10.12.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 10.12.2003 Sauer, Thomas SPD 10.12.2003 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.12.2003 Steinbach, Erika CDU/CSU 10.12.2003 Dr. Thomae, Dieter FDP 10.12.2003 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.12.2003 Türk, Jürgen FDP 10.12.2003 Welt, Jochen SPD 10.12.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht u Frage 2: Das deutsche Bankensystem zeichnet sich durch einen ettbewerb verschiedener Institutsgruppen aus. Dieses ystem hat sich auch in schwierigen Zeiten bewährt, eil es auf die realwirtschaftlichen Strukturen in eutschland zugeschnitten ist. Die öffentlich-rechtlichen reditinstitute sind deshalb aus Sicht der Bundesregie- ung auch für die Zukunft fester Bestandteil des deut- chen Kreditwesens. Die Entscheidung über mögliche usammenschlüsse von Banken, ob privat oder öffent- ich-rechtlich, liegt bei den jeweiligen Eigentümern. Die undesregierung kann hierauf keinen Einfluss nehmen. Inwieweit mögliche künftige Institutszusammen- chlüsse Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze aben, kann von der Bundesregierung nicht abgeschätzt erden. u Frage 3: Die flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleis- ngen ist in Deutschland sichergestellt. Dies ist nicht uletzt eine Folge der dezentralen Strukturen des deut- chen Bankensystems. Gemeinsam mit der Gruppe der enossenschaftlichen Banken leistet die Sparkassen- inanzgruppe einen wichtigen Beitrag für die Versor- ung des ländlichen Raums mit Bankdienstleistungen nd für die Mittelstandsfinanzierung. Die Möglichkeiten es Online- und Internet-Banking liefern hierbei einen ertvollen zusätzlichen Beitrag. Über Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingun- en des öffentlich-rechtlichen Bankensektors, wie z. B. es Regionalprinzips, haben allein die Landesgesetz- eber zu befinden. Die Bundesregierung geht davon aus, ass diese bei ihren zukünftigen Entscheidungen die Si- herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit ankdienstleistungen angemessen berücksichtigen wer- en. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Christel Riemann- anewinckel auf die Frage der Abgeordneten annelore Roedel (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, rage 4): Trifft es zu, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei Mädchen unter 18 Jahren seit 1996 von 4 724 auf 7 443 drastisch gestiegen ist und dass davon rund 745 Abtreibungen auf 10- bis 14-Jährige entfallen, und, wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Trend zu stoppen? Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes ist ie Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche bei ädchen unter 18 Jahren in den Jahren 1996 bis 2002 on 4 724 auf 7 443 gestiegen. Im Jahr 2002 wurden 7120 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 (A) ) (B) ) Allerdings ist festzustellen, dass die Zahl der gemel- deten Schwangerschaftsabbrüche bei Minderjährigen im Jahr 2002 gegenüber 2001 um rund 2 Prozent zurück- gegangen ist, der in den Jahren 1997 bis 2001 beobach- tete Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen bei Min- derjährigen hat sich insoweit im Jahr 2002 nicht fortgesetzt. Nach wie vor ist jedoch ein Anstieg bei den unter 15-Jährigen zu verzeichnen. Insgesamt gilt es zu berücksichtigen, dass die absolu- ten Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche bei Minder- jährigen gegenüber den Zahlen der Schwangerschaftsab- brüche bei Volljährigen sehr niedrig sind. So betrug die Quote der Abbrüche bei Minderjährigen unter 15 Jahren 0,6 Prozent aller gemeldeter Abbrüche (seit 1996 rund 130 000 pro Jahr) und bei den Minderjährigen im Alter von 15 bis 18 Jahren 5,1 Prozent. Um einem weiteren Anstieg entgegenzuwirken, wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags nach § 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz die sexualpädagogischen Maßnahmen verstärkt mit dem Blick auf die Vermeidung sehr früher Schwangerschaf- ten fortführen. Ziel ist eine möglichst frühzeitige Sexual- aufklärung, die in gemeinsamer Verantwortung mit El- tern und Schulen erfolgen muss. Hierzu wurden kürzlich umfangreiche sexualpädagogische Materialien für den Kindergarten zur Verfügung gestellt. Angesicht der im- mer früher einsetzenden Geschlechtsreife von Jugendli- chen werden Mädchen und Jungen bereits vor der Puber- tät stärker berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund liegt seit kurzem ein Medienpaket für Kinder im Grundschul- alter vor. Weiterhin müssen die zugrunde liegenden Ursachen für die gestiegene Zahl von Schwangerschaften Minder- jähriger gezielt ermittelt werden. Hierfür wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Ex- pertise in Auftrag gegeben, die unter anderem klären soll, welche Angebote und Hilfen für jugendliche Schwan- gere zur Verfügung stehen und angenommen werden. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Simone Probst auf die Fragen der Abgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 7 und 8): Welche Lebensraumtypen beabsichtigt die Bundesregie- rung durch die Ausweisung des Seegebietes Borkum-Riff- grund als Natura-2000-Schutzgebiet zu erhalten und welche Maßnahmen will sie zu diesem Zweck ergreifen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine in Abstimmung mit dem betroffenen Bundesland und den möglichen Nutzern des Seegebietes Borkum-Riffgrund er- folgte Bestimmung von Schutzzielen und -maßnahmen eine dem Sinn der EU-Richtlinie „Natura 2000“ entsprechende Be- reitschaft zum Naturschutz gefördert wird, und wie begründet sie ihre Haltung? Zu Frage 7: Mit dem FFH-Gebietsvorschlag „Borkum-Riffgrund“ sollen die Lebensraumtypen „Sandbank“ (Code 1110) u G G § b f G s Z m F e b l R z § s f u d r t Ö w v A d d C Z b R v d t b b R (C (D nd „Riff“ (Code 1170) geschützt werden. Dieser ebietsvorschlag befindet sich zurzeit mit weiteren ebietesvorschlägen im Abstimmungsverfahren nach 38 BNatSchG. Die im Rahmen der Ausweisung zum Schutz des Ge- ietes zu ergreifenden Maßnahmen stehen noch nicht est. Sie werden erst im Zuge der späteren Erklärung des ebietes zu geschützten Teilen von Natur und Land- chaft gemäß § 38 Abs. 3 BNatSchG festgelegt. u Frage 8: Die FFH- und Vogelschutzrichtlinie geben die allge- einen Schutzziele vor, nämlich die Gewährleistung des ortbestands oder gegebenenfalls die Wiederherstellung ines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Le- ensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natür- ichen Verbreitungsgebiet (vergleiche Art. 3 Abs. l FFH- ichtlinie). Im Zuge der Vorbereitung der Erklärung des Gebietes u geschützten Teilen von Natur und Landschaft gemäß 38 Abs. 3 BNatSchG wird das Bundesamt für Natur- chutz die Schutzziele der FFH-Richtlinie gebietsspezi- isch konkretisieren. Dabei werden auch Erfahrungen nd Stellungnahmen der zu beteiligenden Fachbehörden er Küstenländer sowie der betroffenen Ressorts mitbe- ücksichtigt. Im Übrigen gibt das BMU allen Interessier- en im Rahmen der vorgeschriebenen Einbeziehung der ffentlichkeit die Gelegenheit, Kommentare zur Aus- ahl der Gebiete abzugeben. In Bezug auf die Bestimmung von Schutzmaßnahmen erweise sich auf die Antwort zu Frage Nr. 7. nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Dr. Uschi Eid auf die Fragen es Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/ SU) (Drucksache 15/2140, Fragen 11 und 12): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die allgemeinen Vergabekriterien der EU-Gelder für wirt- schaftliche Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo vor? Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung – vergleiche die „tageszeitung“ vom 4. November 2003 – be- züglich der Vergabekriterien von EU-Haushaltsmitteln bei ei- nem Auftrag in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar an die US-Firma Louis Berger International für den Straßenbau in der Demokratischen Republik Kongo? u Frage 11: Die Mittel der EU für wirtschaftliche Zusammenar- eit an die Demokratische Republik Kongo werden im ahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ergeben. Die entsprechenden Vergabebedingungen sind urch Beschluss des AKP-EG-Ministerrates vom 7. Ok- ober 2002 bezüglich der Durchführung der Artikel 28 is 30 des Anhangs IV zum Cotonou-Abkommen ver- indlich geregelt, so also auch für die Demokratische epublik Kongo. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7121 (A) ) (B) ) Zu Frage 12: Eine Auftragsvergabe mit EU-Mitteln an eine US- Baufirma mit der Bezeichnung Louis Berger Internatio- nal in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar kann nicht be- stätigt werden. Vielmehr scheint es sich um eine Ver- wechselung mit dem Consulting-Unternehmen Louis Berger SA (Frankreich) zu handeln, welches nach einer Weltbankausschreibung mit der Erstellung von Aus- schreibungen für den Infrastruktursektor in der Demo- kratischen Republik Kongo beauftragt wurde. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe sind hier nicht bekannt. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Kerstin Müller auf die Fragen des Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 20 und 21): Wie schätzt die Bundesregierung die jetzt vorliegenden Vorschläge des Konvents bezüglich der europäischen Wäh- rungsordnung und insbesondere die Vorschläge der EU-Kom- mission an die Regierungskonferenz ein, eine Art „Ermächti- gungsklausel“ einzuführen, wonach der Europäische Rat einstimmig bestimmte Elemente der Währungsverfassung mit Zustimmung des Europäischen Parlaments ändern können soll? Wie wird sich die Bundesregierung in der Regierungskon- ferenz zu diesem Thema verhalten und teilt die Bundesregie- rung die Auffassung, dass es aus deutscher Sicht nicht akzep- tabel ist, dass die Ratifikation von Vertragsänderungen im Kernbereich der Währungsordnung durch den Deutschen Bundestag nicht mehr erfolgen soll? Zu Frage 20: Der vom Konvent konsentierte Verfassungsentwurf sieht keine Klausel vor, die Änderungen der Währungs- verfassung durch den Europäischen Rat ermöglicht. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die Regierungskon- ferenz dies nicht verändert. Zu Frage 21: Wir sind gegen Änderungen am Verfassungsentwurf und daher auch gegen den Kommissionsvorschlag zur „Ermächtigungsklausel“. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- gen des Abgeordneten Ralf Göbel (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2140, Fragen 23 und 24): Mit welchem Staat bzw. mit welcher zuständigen Stelle im Irak, auf dessen Territorium der Einsatz der Beamten der Grenzschutzgruppe, GSG 9 des Bundesgrenzschutzes stattfin- det, hat die Bundesregierung bzw. der Bundesminister des In- nern das nach dem Gesetz über den Bundesgrenzschutz erfor- derliche Einvernehmen hergestellt? Welche Rechte zur Anwendung von Waffengewalt durch Beamte der GSG 9 zum Eigenschutz und zum Schutz der Mit- arbeiter des Technischen Hilfswerks bestehen derzeit im Irak und auf welcher Rechtsgrundlage beruhen gegebenenfalls diese Rechte? Z B V r ( Z „ N B B A d g ( Z r a D k v d g B d G z G k s e a Z h R (C (D u Frage 23: Die Bundesregierung erzielte das nach § 8 Abs. 2 GSG erforderliche Einvernehmen mit der gemäß N-SR-Resolution 1483 für die Besatzungsmächte agie- enden Behörde „Coalition Provisional Authority“ CPA) sowie mit den irakischen Behörden. u Frage 24: Die BGS-Beamten haben im Irak die so genannten Jedermannrechte“, insbesondere also die Notwehr- und othilfebefugnisse. Der Umstand der Bewaffnung der GS-Beamten ist mit der CPA sowie mit den irakischen ehörden abgestimmt. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra- en des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) Drucksache 15/2140, Fragen 25 und 26): Welche Belastungen kommen auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes durch die von den privaten Krankenversicherungen angekündigten beträchtli- chen Beitragssteigerungen zu – siehe zum Beispiel die „Welt“ vom 26. November 2003 – und wie wird die Bundesregierung diese Zusatzbelastungen bei der von ihr angekündigten Über- tragung der Gesundheitsreformmaßnahmen ins Beihilferecht berücksichtigen? Wird die Bundesregierung infolge ihres Beschlusses vom 3. Dezember 2003 zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung, RV-Nachhaltigkeitsgesetz, auch eine Änderung der Regelungen zur beamtenrechtlichen Altersteil- zeit nach dem Beamtenrechtsrahmen- bzw. dem Bundesbeam- tengesetz vornehmen und wie will sie das Institut der beam- tenrechtlichen Altersteilzeit weiterentwickeln? u Frage 25: Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversiche- ung erfolgen von Unternehmen zu Unternehmen und uch innerhalb der einzelnen Tarife sehr unterschiedlich. er Bundesregierung liegen hierüber keine eigenen Er- enntnisse vor. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung om 26. September 2003 die Bundesregierung aufgefor- ert, die sich durch das GKV-Modernisierungsgesetz er- ebenden Be- und Entlastungen in das Beihilferecht der eamten zu übertragen. Diese Aufforderung entspricht er Absicht der Bundesregierung, die Maßnahmen der esundheitsreform wirkungsgleich in das Beihilferecht u übertragen. Eine Übertragung der Maßnahmen des KV-Modernisierungsgesetzes auf die privaten Kran- enversicherungen ist nicht Gegenstand des zitierten Be- chlusses des Deutschen Bundestages. Hierzu bedürfte s gesetzlicher Maßnahmen, die nicht Gegenstand des bgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens waren. u Frage 26: Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nach- altigen Finanzierungsgrundlagen in der gesetzlichen entenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) sieht 7122 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 (A) ) (B) ) die Anhebung der Altersgrenzen für den frühestmögli- chen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeits- losigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vom 60. auf das 63. Lebensjahr vor. Es geht also nicht um eine Änderung der Altersteilzeitregelung. Im Beamtenbereich gibt es keine vergleichbare Regelung für vorzeitigen Ruhestand nach Altersteilzeit. Die Antragsaltersgrenze für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand liegt bei 63 Jahren, unabhängig davon, ob Altersteilzeit in Anspruch ge- nommen worden ist oder nicht. Die im Entwurf eines RV-Nachhaltigkeitsgesetzes vorgesehenen Regelungen zur Anhebung des Renteneintrittsalters geben keinen Anlass zur Weiterentwicklung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen des Abgeordneten Eckart von Klaeden (CDU/ CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 27 und 28): Trifft die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin „Focus“ Nr. 49 vom 1. Dezember 2003 zu, dass die Entwick- lungskosten der Bundesanstalt für Arbeit, BA, für den so ge- nannten Virtuellen Arbeitsmarkt 77 Millionen Euro betragen und dass ein im Arbeitsamt München erprobtes System zur Internetsuche von Arbeitsangeboten auf Weisung der BA ein- gestellt wird? Trifft die Meldung in der „Bild“-Zeitung vom 3. Dezem- ber 2003 zu, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Ar- beit, Wolfgang Clement, innerhalb von zwei Jahren mehr als 11 Millionen Euro für eine Studie zur Erforschung der Akzep- tanz der BA ausgeben will, und, wenn ja, wie verträgt sich dies mit der von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit und Imageanalyse der Bundesanstalt für Arbeit“ auf Bundestagsdrucksache 15/2108 behaupteten Eigen- verantwortlichkeit der BA? Zu Frage 27: In der Tat fallen nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit für die Entwicklung des Virtuellen Arbeitsmark- tes Kosten in Höhe von 77 Millionen Euro an. Dabei ent- fallen 15 Millionen Euro auf die zum 1. Dezember 2003 eingeführte Stufe l des neuen Onlineangebotes, 14 Mil- lionen Euro auf weitere Ausbaustufen und cirka 48 Mil- lionen Euro auf die Neuentwicklung der IT- Verfahrens „Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem“ (Ver-BIS) für circa 35 000 Mitarbeiter in den Arbeitsäm- tern. Die zitierte Aussage im Nachrichtenmagazin „Focus“ zu dem im Arbeitsamt München erprobten System eines Job-Roboters trifft nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit so nicht zu. Vielmehr handelte es sich bei dem Vorhaben in München um ein von vorneherein vom 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2003 befristetes lokales Projekt des Arbeitsamtes München zur Erprobung eines Job- roboters. In Abstimmung mit der Hauptstelle der Bun- desanstalt für Arbeit wurde dieses Projekt sogar noch bis zum 30. November 2003 verlängert. Eine Weisung der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit zur Einstellung des Projektes hat es nicht gegeben. s u i b t e g d m l e a I f d u A o w v n t s A g s t s Z p J s Z s s U a d w r b z D 2 s d R 2 t W s s a (C (D Wie die Bundesanstalt für Arbeit weiter mitteilt, hat ie nach einer Markterkundung ein kostengünstigeres nd fachlich deutlich besser geeignetes Produkt zunächst n fünfzehn Arbeitsämtern erprobt und ab dem l. Dezem- er 2003 flächendeckend zur Nutzung für alle Mitarbei- erinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit ingeführt. Bei diesem Produkt handelt es sich im Ge- ensatz zum Virtuellen Arbeitsmarkt – genau so wie bei em in München erprobten System – um eine Such- aschine (Jobroboter) die darauf spezialisiert ist, Stel- enangebote im Internet zu suchen. Dieses System stellt ine Ergänzung zum Virtuellen Arbeitsmarktes dar, ist ber ein eigenständiges Produkt. Jobroboter suchen das nternet nach vorhandenen Stellenangeboten ab und lie- ern als Suchergebnis Verweislisten, die bei Aufruf wie- er auf die Originalseite des Stellenanbieters führen. Beim Virtuellen Arbeitsmarkt handelt es sich dagegen nter anderem um eine Datenbank, in der alle dem rbeitsamt gemeldeten Stellen- und Bewerberangebote riginär gespeichert sind und in die Interessierte ihre Be- erber- oder Stellenangebote frei eingeben und erwalten können. Ein Matchingsystem ermöglicht ei- en präzisen Abgleich von vorhandenen Stellenangebo- en und potenziellen Bewerbern, über ein internes Mail- ystem kann die direkte Kontaktaufnahme erfolgen. Für rbeitgeber besteht zudem die Möglichkeit, Stellenan- ebote direkt aus dem eigenen Bewerbermanagement- ystem über eine Schnittstelle an das Portal weiterzulei- en. Zusätzlich zu Stellenangeboten von Arbeitgebern ollen über Kooperationen Internetstellenbörsen und eitarbeitsfirmen von den Vorteilen des neuen Portals rofitieren. Durch eine unmittelbare Anbindung von obbörsen soll Transparenz auf dem Arbeitsmarkt herge- tellt und die Vermittlung in Arbeit beschleunigt werden. u Frage 28: Die Meldung in der „Bild“ vom 3 . Dezember 2003 ist o nicht zutreffend. Richtig ist, dass das Bundesministerium für Wirt- chaft und Arbeit im Rahmen der Gesamtevaluation der msetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission unter nderem auch die Entwicklung der Akzeptanz der Bun- esanstalt für Arbeit im zeitlichen Verlauf ermitteln ird. Nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfah- ens sind derzeit sechs Institute um Abgabe eines Ange- otes zur Durchführung des Forschungsvorhabens „Ak- eptanz der Bundesanstalt für Arbeit“ gebeten worden. ie Auftragsvergabe selbst soll zu Beginn des Jahres 004 erfolgen. Das Projekt wird im Jahr 2006 abge- chlossen. Vor diesem Hintergrund ist eine Angabe zu en Kosten des Vorhabens derzeit nicht möglich. Im ahmen der Gesamtevaluation (Laufzeit von 2003 bis 006) kommt diesem Forschungsvorhaben aber nur un- ergeordnete Bedeutung zu, denn im Zentrum steht die irkungsforschung im Bereich der arbeitsmarktpoliti- chen Instrumente und der Arbeitsmarktpolitik insge- amt. Dafür wird der weitaus größte Anteil der Mittel ufgewandt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7123 (A) ) (B) ) Die Bundesanstalt für Arbeit gestaltet ihre Öffentlich- keitsarbeit in eigener Verantwortung. Die Bundesregie- rung muss demgegenüber in ihrer Verantwortung gegen- über dem Gesetzgeber bewerten, ob der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleis- ter gelingt, die Zufriedenheit der Kunden der Bundes- agentur für Arbeit steigt und sich deren Akzeptanz bei der Bevölkerung entwickelt. Damit kommt Sie einem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, der am 14. November 2002 einen Entschließungsantrag (Bun- destagsdrucksache 15/98) verabschiedet hat, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „ ... die Umsetzung der Hartz-Vorschläge sowie des Zweistufenplans der Bundesregierung insgesamt zeitnah evaluieren zu lassen. Neben der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit muss auch die Weiterentwicklung der arbeitsmarktpoliti- schen Instrumente, die Änderung des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes, die Auslagerungen von Aufgaben auf Dritte und die Akzeptanz der Bundesanstalt für Arbeit bei den Kunden umfassend untersucht werden. Erste be- lastbare Ergebnisse der Untersuchungen sollen nach drei Jahren vorliegen.“ Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- gen der Abgeordneten Cornelia Pieper (FDP) (Druck- sache 15/2140, Fragen 29 und 30): Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelzuweisung für den zweiten Arbeitsmarkt durch die BA zwischen den Bun- desländern? Wieso ergibt sich eine unterschiedliche Quote bei der Ver- teilung der Mittel für den zweiten Arbeitsmarkt zwischen den einzelnen Bundesländern vor allem im Oktober 2003, obwohl die BA als Aufsichtsbehörde über die Mittelzuweisung eine lineare Kürzung beschlossen hat? Zu Frage 29: Die in dem Eingliederungstitel veranschlagten Mittel – dazu gehören auch die Mittel für Beschäftigung schaf- fende Maßnahmen – werden gemäß § 71 b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch den Arbeitsämtern zur Bewirt- schaftung zugewiesen. Die Aufteilung erfolgt nach dem so genannte Arbeitsmarktindikator, der insbesondere die regionale Entwicklung der Beschäftigung, die Nachfrage nach Arbeitskräften, Art und Umfang der Arbeitslosig- keit sowie die jeweilige Ausgabenentwicklung im abge- laufenen Haushaltsjahr berücksichtigt. Die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter ent- scheiden in eigener Zuständigkeit über das regionale Ar- beitsmarktprogramm und damit auch über die Höhe der Mittel, die sich auf Beschäftigung schaffende Maßnah- men beziehen. Die Summe der in einem Bundesland für die Förderung des so genannten zweiten Arbeitsmarktes verfügbaren Haushaltsmittel ergibt sich somit aus der Summe der in den einzelnen Arbeitsämtern eines Bun- deslandes hierfür vorgesehenen Mittel. Z m B t s w g H d u z b d t A d F u F D G b f V A a m B l A d g ( Z W d g K s ß (C (D u Frage 30: Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Instru- ente des Eingliederungstitels und somit auch auf die eschäftigung schaffenden Maßnahmen erfolgt dezen- ral entsprechend den regionalen Erfordernissen auf Ba- is der Arbeitsmarktprogramme. Im Jahresverlauf 2003 erden die Arbeitsmarktprogramme der Arbeitsämter egebenenfalls geänderten Erfordernissen angepasst. ierdurch wird auch das für die einzelnen Leistungen es Eingliederungstitels bereitgestellte Mittelvolumen nter Umständen verändert. Dies kann auch Leistungen ur Förderung Beschäftigung schaffender Maßnahmen etreffen. Eine lineare Kürzung der Mittelzuteilung für iesen Bereich hat es nicht gegeben und ist vor dem Hin- ergrund des geltenden Rechts auch nicht möglich. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die rage des Abgeordneten Karl-Theodor Freiher von nd zu Guttenberg (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, rage 31): Gibt es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens über den Verkauf der Hanauer Plutoniumanlage an die Volks- republik China? Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für ual-use-Güter oder Voranfragen, in denen es um die enehmigungsaussichten eines solchen Exportvorha- ens geht, werden von einem interministeriellen Aus- uhrausschuss entschieden. Diesem Ausschuss gehören ertreter des AA, des Bundesamtes für Wirtschaft und usfuhrkontrolle sowie des Bundesnachrichtendienstes n; die Leitung hat das BMWA. Entscheidungen kom- en durch einheitliche Voten der Ressorts zustande. Die eratungen über eine mögliche Ausfuhr der MOX-An- age sind noch nicht abgeschlossen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra- en der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) Drucksache 15/2140, Fragen 32 und 33): Wie hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, seine Zusage umgesetzt, sich für den Er- halt von circa 100 Arbeitsplätzen bei der KBA-Berlin GmbH, Unternehmensgruppe Koenig & Bauer AG, in Berlin-Spandau einzusetzen, und was ist das Ergebnis seiner Bemühungen? In welche Empfängerstaaten sind im Jahr 2002 Hermes- bürgschaften für Rüstungsgüter gegeben worden und auf wel- che Höhe belaufen sich die jeweiligen Deckungen? u Frage 32: Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, olfgang Clement, hat ein Schreiben des Vorsitzenden es Betriebsrats der KBA-Berlin GmbH zum Anlass enommen, den Vorsitzenden des Vorstandes der oenig & Bauer Aktiengesellschaft zu bitten, die Ent- cheidung des Vorstands, den Berliner Betrieb zu schlie- en, zu überprüfen. Er hat dies vor allem damit begründet, 7124 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 (A) ) (B) ) dass er angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage die Befürchtungen der betroffenen Menschen um ihre Ar- beitsplätze und – damit verbunden – um ihre weitere be- rufliche und soziale Zukunft sehr gut verstehen kann. Herr Albrecht Bolza-Schünemann, Vorsitzender des Vorstandes der KBA – Koenig & Bauer AG, hat Bundes- minister Clement schriftlich geantwortet, angesichts der schlechten wirtschaftlichen Daten in der Druckmaschi- nenbranche und der mittelfristig ungünstigen Prognosen, sehe sich der Vorstand gezwungen, die Werke Berlin und Kusel zu schließen und die Produktionsstandorte zu kon- zentrieren. Das Unternehmen versucht, den Verlust von Arbeits- plätzen durch Angebote zu einem Interessenausgleich und einem Sozialplan so weit wie möglich zu kompen- sieren. Dazu gehört einmal die Verschiebung der Schlie- ßung des Standortes Berlin um ein Jahr auf den 31. De- zember 2004. Zum anderen wurden umfangreiche Zusagen gemacht, um eine mögliche Investorenlösung zu unterstützen. Dazu gehört das Angebot, einem Inves- tor das Anlagevermögen zu einem symbolischen Preis von l,00 Euro zu überlassen und zusätzlich für die Über- nahme der Beschäftigten eine einmalige Anschubfinan- zierung von l Million Euro bereitzustellen. Dabei sollen alle betroffenen Mitarbeiter in die neue Firma wechseln und durch die vollen Sozialplanleistungen gegen eine möglicherweise später eintretende Insolvenz abgesichert werden. Diese Aussagen des Vorsitzenden des Vorstands hat Bundesminister Clement dem Vorsitzenden des Berliner Betriebsrats schriftlich übermitteln lassen. Zu Frage 33: Im Jahr 2002 wurden Rüstungsgüter mit einem Ge- samtvolumen in Höhe von rund 37,7 Millionen US- Dollar in Deckung genommen. Dies sind 0,2 Prozent der von der Bundesregierung in 2002 insgesamt übernom- menen Exportkreditgarantien. Weiter gehende Einzel- auskünfte zu Deckungsantragen sind im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen nicht möglich. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen der Abgeordneten Gisela Piltz (FDP) (Drucksache 15/2140, Fragen 40 und 41): Wie bewertet die Bundesregierung die These, wonach na- tionale Alleingänge bei der Nicht-eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG über Min- destanforderungen für den Schutz von Schweinen keine Ver- besserungen für den Tierschutz mit sich bringen, sondern le- diglich die Produktion ins benachbarte Ausland vertreiben? Wird sich die Bundesregierung bei der Bewertung von Haltungssystemen für Legehennen einer ganzheitlichen Be- trachtungsweise, die ökologische, ökonomische und soziale Kriterien umfasst, anschließen? Z F T s v 2 s l l g A d g ( Z d g d Z g g D d w l A d g ( (C (D u Frage 40: Die vorgesehenen Regelungen der Verordnung in der orm, wie sie dem Bundesrat zugeleitet wurde, sind aus ierschutzsicht sinnvoll und erforderlich. Im Übrigen ind die Bestimmungen des EG-Rechts für die Haltung on Ferkeln und Mastschweinen überholt und sollen 005 überarbeitet werden. Zu Frage 41: Bereits bei der Erstellung des Verordnungsentwurfs ind die aus Tierschutzsicht sinnvollen und erforder- ichen Mindestanforderungen sowie ökonomische, öko- ogische und soziale Argumente gegeneinander abgewo- en worden. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- en der Abgeordneten Angelika Brunkhorst (FDP) Drucksache 15/2140, Fragen 42 und 43): In welchen Bereichen geht der Beschluss des Bundesrates für die Schweinehaltung vom 28. November 2003 nach An- sicht der Bundesregierung über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Schweinehaltungsrichtlinie – Richtlinie 91/630/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderun- gen für den Schutz von Schweinen, geändert durch die Richt- linie 2001/88/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 und die Richtlinie 2001/93/EG der Kommission – hinaus? Kann die Bundesregierung bei der Umsetzung der Tier- schutz-Nutztierhaltungsverordnung im Schweinebereich Wett- bewerbsnachteile und die damit verbundenen Produktionsver- lagerungen ins benachbarte Ausland ausschließen? u Frage 42: Die Verordnung sah in der Form, wie sie dem Bun- esrat zugeleitet wurde, tiergerechtere Haltungsbedin- ungen als das EG-Recht vor. Dies betraf insbesondere ie Mindestflächen für Ferkel und Mastschweine. u Frage 43: Wettbewerbsfähigkeit bedeutet mehr als nur kosten- ünstige Produktion sondern auch Orientierung an ge- enwärtigen und zukünftigen Verbraucherwünschen. ie andauernde Rechts- und Planungsunsicherheit für ie deutschen Schweinehalter ist ein erheblicher Wettbe- erbsnachteil. Die Entscheidung des Bundesrates ver- ängert dieses Wettbewerbshemmnis unnötigerweise. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- en des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth) CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 44 und 45): Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung we- gen der Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren – Änderung der EU-Kommission vom 9. Novem- ber 2001 des Anhangs der Richtlinie des Rates vom 19. No- vember 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen, 91/630/EWG – und des damit möglicherweise Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7125 (A) ) (B) ) verbundenen Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission? Welche Strafen drohen in welcher Höhe im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland? Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverlet- zungsverfahren eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof hat die Möglichkeit ein Zwangsgeld zu verhängen. Dies ist jedoch bislang in der Praxis nicht geschehen. Diskus- sionen über die Höhe solcher Strafen wären deshalb reine Spekulation. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra- gen des Abgeordneten Jürgen Türk (FDP) (Drucksache 15/2140, Fragen 46 und 47): Welche wirtschaftlichen Konsequenzen erwartet die Bun- desregierung für die deutschen Legehennenhalter, deren In- vestitionen in ihre Haltungssysteme, insbesondere in den neuen Ländern, noch nicht abgeschrieben sind, durch die Vor- schriften der Bundesregierung, die deutlich über das hinaus- gehen, was die EU-Richtlinie zur Haltung von Nutztieren vor- schreibt? Kann die Bundesregierung Insolvenzen und die Vernich- tung von Arbeitsplätzen in Brandenburg und anderen Ländern durch diesen nationalen Alleingang ausschließen? Zu Frage 46: Die Übergangsfristen für die konventionelle Käfig- haltung sind auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens und mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt worden. Aus dem Vergleich mit den entsprechenden Vorschriften des EG-Rechts ergibt sich als Konsequenz eine um fünf Jahre kürzere Übergangsfrist für die Haltung von Lege- hennen in konventionellen Käfigen. Zu Fragen 47: Die Verlagerung von Produktionskapazitäten für Eier im Niedrigpreissektor hat bereits in den 90er-Jahren be- gonnen und hängt mit dem niedrigeren Lohnniveau in einigen konkurrierenden Produktionsländern zusammen. Durch die Umstellung auf alternative Haltungsverfahren können zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Al- lerdings hat die Geflügelwirtschaft die erheblichen Mit- tel, die die Bundesregierung dafür im Bundesprogramm Tiergerechte Haltungsverfahren bereitgestellt hat, nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen. Bereitgestellt wurden hierfür 31 Millionen Euro im Jahr 2003, bis heute abgerufen wurden weniger als 1 Million Euro. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Adam (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 48 und 49): Z i r f v d v d l a d S f e W s 3 W d g a c z S f d s Z i s p A d F ( (C (D Wie viele Einheiten der deutschen Marine leisten Hilfe und Unterstützung zum Schutz der deutschen See und werden hierzu im Ostseeraum eingesetzt? Wie wirkt sich die Reduzierung von Einheiten ab 2004 auf die Einsatzfähigkeit, insbesondere bei der Hilfeleistung in See, aus und inwieweit ist unter Berücksichtigung des Jahres- übungsplanes, JÜP, 2004 und der aus Bündnis- und Einsatz- verpflichtungen resultierenden Nichtverfügbarkeit von Ein- heiten eine Unterstützung bei Hilfeleistungen in See durch die Marine gewährleistet? u Frage 48: Die Unterstützungsleistungen der Deutschen Marine n Nord- und Ostsee beziehen sich im Kern auf drei Be- eiche: Beitrag zur maritimen Notfallvorsorge auf An- orderung durch das Havariekommando im Rahmen der erfügbaren Fähigkeiten und Mittel. Die Unterstützung urch die Marine erfolgt grundsätzlich durch alle dann erfügbaren Marineeinheiten, insbesondere aber durch ie für die jeweilige Situation geeigneten See- und See- uftstreitkräfte. Durchführen von Such- und Rettungseinsätzen (Search nd Rescue (SAR)) über See durch Seeluftstreitkräfte es Marinefliegergeschwaders 5 (Hubschrauber Typ EA KING) und des Marinefliegergeschwaders 3 (See- ernaufklärer Typ BREGUET ATLANTIC). Jeweils ein insatzbereiter SEA KING ist auf den Außenplätzen in arnemünde und Helgoland sowie als Reserve in Kiel tationiert. Eine BREGUET ATLANTIC steht in einer -Stunden Bereitschaft in Nordholz/Cuxhaven. Die ahrnehmung dieser Aufgaben ist trotz Abstellung für ie laufenden Einsätze ohne Einschränkungen weiterhin ewährleistet. Durchführen von Umweltschutzaufgaben in See und us der Luft. Dazu setzt die Marine zwei Ölüberwa- hungsflugzeuge vom Typ DO 228 LM und zwei Spe- ialschiffe zur Bekämpfung von Ölverunreinigungen auf ee (BOTTSAND, EWERSAND) ein. Zur unmittelbaren Reaktion auf oben angeführte Vor- älle hält die Marine in der Nordsee eine Fregatte und in er Ostsee ein Schnellboot bzw. Minensuch-/-jagdboot tändig in kurzfristiger Einsatzbereitschaft. u Frage 49: Die Unterstützung durch die Marine – insbesondere m Rahmen der Hilfeleistung in See wird unter Berück- ichtigung der abzusehenden Einsatz- und Bündnisver- flichtungen auch zukünftig gewährleistet sein. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans Georg Wagner auf die rage der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) Drucksache 15/2140, Frage 50): Über wie viele Streubomben verfügt die Bundeswehr ge- gebenenfalls gegenwärtig in Luftwaffe und Heer und beab- sichtigt die Bundesregierung, die Waffen aus dem Bestand zu entfernen? 7126 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 (A) ) (B) ) Die Bundeswehr verfügt sowohl im Bereich der Luft- waffe als auch des Heeres über Streumunition. Be- stimmte denkbare Einsatzszenarien der Bundeswehr, zum Beispiel im Rahmen der Landes- und Bündnisver- teidigung, lassen einen vollständigen Verzicht auf diese Munition derzeit nicht zu. Es besteht kein völkerrechtliches Verbot von Streu- munition. Im Falle eines Einsatzes sind jedoch die Ein- satzbeschränkung des humanitären Völkerrechts zu be- achten. An diese wäre selbstverständlich auch die Bundeswehr gebunden. Zum verbesserten Schutz der Zivilbevölkerung wurde im vergangenen Monat das 5. Protokoll des VN-Waffen- übereinkommens zu explosiven Kampfmittelrückstän- den verabschiedet. Deutschland war maßgeblich daran beteiligt, dass ein rechtlich verbindlicher Rahmen zustande kam. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung mit Erfolg dafür eingesetzt, dass im nächsten Jahr im Rahmen des VN- Waffenübereinkommens über konkrete Verbesserungen der technischen Ausgestaltung und Konstruktion speziell von Streumunition diskutiert werden soll, um Gefähr- dungen für die zivile Bevölkerung beim Einsatz von Streumunition weitestmöglich auszuschließen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 51 und 52): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Gemein- wohlverpflichtung gemäß Art. 87 e Abs. 4 Grundgesetz ge- genüber der Deutschen Bahn AG, DB AG, dafür zu sorgen, dass durch die DB AG eine angemessene Versorgung aller Regionen Deutschlands mit Fernverkehrsleistungen erfolgt? Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, dass im Schienenfernverkehr jenseits kurzfristiger betriebs- wirtschaftlicher Erwägungen langfristige strategische Ent- scheidungen zur Erschließung der Räume im zusammenwach- senden Europa umgesetzt werden? Der Bund wird auch zukünftig gemäß Art. 87 e Abs. 4 des Grundgesetzes gewährleisten, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienenetzes der Eisen- bahnen des Bundes sowie bei deren Angeboten im Schienenpersonenfernverkehr auf diesem Schienennetz Rechnung getragen wird. Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2003 den Bundes- verkehrswegeplan 2003 (BVWP 2003) beschlossen. Dieser bildet den Rahmen für die langfristigen Investit- ionen in die Verkehrswege des Bundes. Der Zeithorizont für die zugrunde gelegten Verkehrsprognosen und die Bewertungen der Projekte ist das Jahr 2015. Die Ver- kehrsprojekte werden im Rahmen der Bundesverkehrs- wegeplanung in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht bewer- tet, während die unternehmerischen Entscheidungen der Deutschen Bahn AG auf betriebswirtschaftlichen Erwä- g w O F n d n g e j A d A 1 Z u e S b F Z T A d A 1 M i k 2 s (C (D ungen beruhen. Im BVWP 2003 wurde das zusammen- achsende Europa – insbesondere hinsichtlich der EU- sterweiterung – berücksichtigt. Die abschließende estlegung des Investitionsbedarfs für die Bundesschie- enwege erfolgt im Bedarfsplan Schiene. Dieser wird urch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschie- enwegeausbaugesetzes an den neuen BVWP 2003 an- epasst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das ntsprechende Gesetzgebungsverfahren im ersten Halb- ahr 2004 abgeschlossen werden kann. nlage 20 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der bgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) (Drucksache 5/2140, Fragen 53 und 54): Hat die Bundesregierung mit der Deutschen Bahn AG die Finanzierungsvereinbarung für die ICE-Strecke Nürnberg–Er- furt mittlerweile abgeschlossen? Wenn nein, ist von dem beabsichtigten Baustopp der ICE- Trasse Nürnberg–Erfurt auch der S-Bahn-Ausbau Nürn- berg–Erlangen–Forchheim betroffen? u Frage 53: Für die Neubaustrecke des VDE 8.1 zwischen Erfurt nd Ebensfeld besteht seit 1997 eine Finanzierungsver- inbarung mit der Deutschen Bahn AG. Sie wurde im ommer an die Laufzeit des Projektes angepasst. Hinsichtlich der Ausbaustrecke Ebensfeld–Nürnberg esteht noch keine Notwendigkeit zum Abschluss einer inanzierungsvereinbarung. u Frage 54: Der Bundesregierung plant keinen Baustopp der ICE- rasse Nürnberg–Erfurt. nlage 21 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des bgeordneten Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) (Drucksache 5/2140, Frage 55): Werden Projekte im Bundesland Sachsen, insbesondere laufende Maßnahmen bzw. Projekte aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes, durch die fehlenden Mauteinnahmen zeitlich gestreckt bzw. verschoben und wie wirkt sich diese Streckung bzw. Verschiebung auf den Bau der Bundesautobahn A 72, Chemnitz–Borna, aus? Die zeitliche Verschiebung der Erhebung der LKW- aut soll nicht zulasten der Realisierung von Verkehrs- nfrastruktur gehen. Über konkrete Baudispositionen ann erst nach In-Kraft-Treten des Haushaltsgesetzes 004 und in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen ent- chieden werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 7127 (A) (C) (B) ) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) (Drucksache 15/2140, Fragen 56 und 57): Werden bei dem im Rahmen des Anti-Stau-Programmes geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 5 zwischen Offenburg und Baden-Baden Verzögerungen auftre- ten, nachdem aufgrund der Einnahmeausfälle der LKW-Maut im Bundeshaushalt 2004 Investitionsmittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gesperrt worden sind, und, wenn ja, wie wird sich dies auf Baubeginn und Baufortschritt der Maßnahme auswirken? Aktenzeichen S11/06.26.10/3 BT 03, dass die Projekte des Bundesverkehrswegeplans Deutsche Einheit, mithin zum Bei- spiel die ICE-Trasse Nürnberg–Coburg–Erfurt, vorrangig und unabhängig von der Mauterhebung finanziert würden, mithin somit kein Zusammenhang zwischen Mauteinnahmen und den VDE-Projekten bestehe, und den Meldungen aus der „Süddeutschen Zeitung“, dort abgedruckt am 28. November 2003, Seite 21, wonach der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, zur Kompensation der aufgrund der Mautausfälle entstandenen Haushaltslücke über eine neue staatliche Gesellschaft Milliardenkredite für Verkehrsinvestitionen aufzunehmen gedenkt? Die von Ihnen behauptete Diskrepanz gibt es nicht. Die Bundesregierung hat sich mit dem im Bundesver- Ist vor dem Hintergrund der Sperrung von Investitionsmit- teln mit einer Vergabe des sechsstreifigen Ausbaus der Bun- desautobahn A 5 zwischen Offenburg und Baden-Baden an ein Betreiberkonsortium im Wege der privat-öffentlichen Zu- sammenarbeit, Public Private Partnership, noch im Jahr 2004 zu rechnen? Der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn A 5 zwischen Baden-Baden und Offenburg/Süd ist zur Ver- wirklichung als einer der Pilotabschnitte für Betreiber- modelle des mehrstreifigen BAB-Ausbaus (A-Modell) und nicht im Rahmen des Anti-Stau-Programms vorge- sehen. Die zeitliche Verschiebung der Erhebung der LKW-Maut soll nicht zulasten der Realisierung von Ver- kehrsinfrastruktur gehen. Über konkrete Baudispositio- nen kann erst nach In-Kraft-Treten des Haushaltsgeset- zes 2004 und in Abstimmung mit dem Land Baden- Württemberg entschieden werden. Die Erarbeitung der projektspezifischen Konzessions- verträge bis hin zur Vergabe kann allein von den Zeit- abläufen her nicht im Jahr 2004 realisiert werden. Im Übrigen sind für die Gesamtstrecke die Planfeststel- lungsverfahren noch nicht bestandskräftig abgeschlos- sen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Hans Michelbach (CDU/CSU) (Druck- sache 15/2140, Frage 58): Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der schriftlichen Stellungnahme der Parlamentarischen Staats- sekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen Angelika Mertens vom 23. September 2003, k k r u t A d A ( Z n t B z d Z d v u 2 (D ehrswegeplan 2003 festgeschriebenen Vorrang der Ver- ehrsprojekte Deutsche Einheit wiederholt zu deren prio- itärer Realisierung bekannt. Ihre Finanzierung erfolgt nabhängig von den Mauteinnahmen aus Haushaltsmit- eln. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des bgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Drucksache 15/2140, Fragen 59 und 60): Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundes- regierung die Mindereinnnahmen durch die Verzögerung der LKW-Maut-Einführung zu kompensieren? Ist bei der Fertigstellung der Bundesautobahn A 6 zwi- schen Pfreimd und Amberg eine Verzögerung bis spätestens 2009 zu erwarten? u Frage 59: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- ungswesen (BMVBW) macht gegenüber dem Konsor- ium die Mautausfälle geltend. Darüber hinaus prüft das MVBW alle Optionen, um zu verhindern, dass die Ver- ögerung bei der Erhebung der LKW-Maut zu Lasten er Verkehrsinfrastruktur geht. u Frage 60: Die bisherigen Dispositionen für den Bau der Bun- esautobahn A 6 zwischen Amberg und Pfreimd gehen on einer 5-jährigen Bauzeit mit einem Baubeginn 2004 nd einem Fertigstellungstermin Ende 2008/Anfang 009 aus. 81. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. Dezember 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24

    Rede von Jens Spahn
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)