Anlage 8
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6603
(A) )
(B) )
Willi Brase Rainer Fornahl Rolf Hempelmann Hans-Ulrich Klose
Klaus Brandner Gabriele Fograscher R
einhold Hemker Klaus Kirschner
Kurt Bodewig
Gerd Friedrich Bollmann
Karin Evers-Meyer
Annette Faße
Nina Hauer
Hubertus Heil
Ulrich Kelber
Hans-Peter Kemper
schutz teilgenommen haben
SPD
Dr. Lale Akgün
Gerd Andres
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr (Neuruppin)
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)
Klaus Barthel (Starnberg)
Sören Bartol
Sabine Bätzing
Uwe Karl Beckmeyer
Klaus Uwe Benneter
Dr. Axel Berg
Ute Berg
Hans-Werner Bertl
Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Hans-Günter Bruckmann
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Ulla Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Martin Bury
Hans Büttner (Ingolstadt)
Marion Caspers-Merk
Dr. Peter Wilhelm Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Karl Diller
Martin Dörmann
Peter Dreßen
Detlef Dzembritzki
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Hans Eichel
Marga Elser
Gernot Erler
Petra Ernstberger
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abriele Frechen
agmar Freitag
ilo Friedrich (Mettmann)
ris Gleicke
ünter Gloser
we Göllner
enate Gradistanac
ngelika Graf (Rosenheim)
ieter Grasedieck
onika Griefahn
erstin Griese
abriele Groneberg
chim Großmann
olfgang Grotthaus
arl-Hermann Haack
(Extertal)
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
lfred Hartenbach
ichael Hartmann
(Wackernheim)
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Petra Heß
Monika Heubaum
Gisela Hilbrecht
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)
Walter Hoffmann
(Darmstadt)
Frank Hofmann (Volkach)
Eike Hovermann
Klaas Hübner
Christel Humme
Lothar Ibrügger
Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Klaus-Werner Jonas
Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Dr. h. c. Susanne Kastner
(D
lung des Europarates
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für den Daten-
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-Lenke, Ina FDP 14.11.2003
Anlage 1
Abgeordnete(r)
Andres, Gerd SPD
Ferner, Elke SPD
Flach, Ulrike FDP
Göppel, Josef CDU
Goldmann, Hans-Michael FDP
Hartnagel, Anke SPD
Haupt, Klaus FDP
Dr. Hoyer, Werner FDP
Irber, Brunhilde SPD
Liste der entschuldigt
entschuldigt biseinschließlich
14.11.2003
14.11.2003
14.11.2003
/CSU 14.11.2003
14.11.2003
14.11.2003
14.11.2003
14.11.2003
14.11.2003
N
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Anlagen zum Ste
en Abgeordneten
itzsche, Henry CDU
olte, Claudia CDU
flug, Johannes SPD
oth (Heringen), Michael SPD
auer, Thomas SPD
chily, Otto SPD
chmidt (Fürth), Christian CDU
eib, Marion CDU
bgeordnete(r)
(Cnografischen Bericht
/CSU 14.11.2003
/CSU 14.11.2003
14.11.2003
14.11.2003*
14.11.2003
14.11.2003
/CSU 14.11.2003
/CSU 14.11.2003
entschuldigt biseinschließlich
6604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) )
(B) )
Astrid Klug
Dr. Heinz Köhler (Coburg)
Walter Kolbow
Fritz Rudolf Körper
Karin Kortmann
Rolf Kramer
Anette Kramme
Ernst Kranz
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Dr. Uwe Küster
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Christine Lehder
Waltraud Lehn
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann
Gabriele Lösekrug-Möller
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Caren Marks
Christoph Matschie
Hilde Mattheis
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Petra-Evelyne Merkel
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Ursula Mogg
Michael Müller (Düsseldorf)
Christian Müller (Zittau)
Gesine Multhaupt
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Volker Neumann (Bramsche)
Dietmar Nietan
Dr. Erika Ober
Holger Ortel
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Karin Rehbock-Zureich
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Christel Riemann-
Hanewinckel
Walter Riester
Reinhold Robbe
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Michael Roth (Heringen)
Gerhard Rübenkönig
Ortwin Runde
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arlene Rupprecht
(Tuchenbach)
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xel Schäfer (Bochum)
udrun Schaich-Walch
udolf Scharping
ernd Scheelen
r. Hermann Scheer
iegfried Scheffler
orst Schild
tto Schily
orst Schmidbauer
(Nürnberg)
lla Schmidt (Aachen)
ilvia Schmidt (Eisleben)
agmar Schmidt (Meschede)
ilhelm Schmidt (Salzgitter)
einz Schmitt (Landau)
arsten Schneider
alter Schöler
laf Scholz
arsten Schönfeld
ritz Schösser
ilfried Schreck
ttmar Schreiner
erhard Schröder
rigitte Schulte (Hameln)
einhard Schultz
(Everswinkel)
wen Schulz (Spandau)
r. Angelica Schwall-Düren
r. Martin Schwanholz
olf Schwanitz
rika Simm
r. Sigrid Skarpelis-Sperk
r. Cornelie Sonntag-
Wolgast
olfgang Spanier
r. Margrit Spielmann
örg-Otto Spiller
r. Ditmar Staffelt
udwig Stiegler
olf Stöckel
hristoph Strässer
ita Streb-Hesse
r. Peter Struck
oachim Stünker
örg Tauss
ella Teuchner
r. Gerald Thalheim
olfgang Thierse
ranz Thönnes
ans-Jürgen Uhl
üdiger Veit
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örg Vogelsänger
te Vogt (Pforzheim)
r. Eva Marlies Volkmer
ans Georg Wagner
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einhard Weis (Stendal)
atthias Weisheit
unter Weißgerber
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(Wiesloch)
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r. Ernst Ulrich von
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r. Rainer Wend
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r. Margrit Wetzel
ndrea Wicklein
ürgen Wieczorek (Böhlen)
eidemarie Wieczorek-Zeul
r. Dieter Wiefelspütz
rigitte Wimmer (Karlsruhe)
ngelbert Wistuba
arbara Wittig
r. Wolfgang Wodarg
erena Wohlleben
altraud Wolff
(Wolmirstedt)
eidi Wright
ta Zapf
anfred Helmut Zöllmer
r. Christoph Zöpel
DU/CSU
lrich Adam
lse Aigner
eter Altmaier
ietrich Austermann
orbert Barthle
r. Wolf Bauer
ünter Baumann
rnst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
eronika Maria Bellmann
r. Christoph Bergner
tto Bernhardt
r. Rolf Bietmann
lemens Binninger
enate Blank
eter Bleser
ntje Blumenthal
r. Maria Böhmer
ochen Borchert
olfgang Börnsen
(Bönstrup)
olfgang Bosbach
r. Wolfgang Bötsch
laus Brähmig
r. Ralf Brauksiepe
elge Braun
onika Brüning
eorg Brunnhuber
erena Butalikakis
artmut Büttner
(Schönebeck)
ajus Caesar
anfred Carstens (Emstek)
eter H. Carstensen
(Nordstrand)
itta Connemann
eo Dautzenberg
ubert Deittert
lbert Deß
lexander Dobrindt
era Dominke
homas Dörflinger
arie-Luise Dött
aria Eichhorn
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ainer Eppelmann
nke Eymer (Lübeck)
eorg Fahrenschon
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r. Hans Georg Faust
lbrecht Feibel
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grid Fischbach
artwig Fischer (Göttingen)
irk Fischer (Hamburg)
xel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
r. Maria Flachsbarth
laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
rich G. Fritz
ochen-Konrad Fromme
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
r. Peter Gauweiler
r. Jürgen Gehb
orbert Geis
oland Gewalt
berhard Gienger
eorg Girisch
ichael Glos
alf Göbel
r. Reinhard Göhner
anja Gönner
eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
urt-Dieter Grill
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
arl-Theodor Freiherr von
und zu Guttenberg
lav Gutting
olger-Heinrich Haibach
erda Hasselfeldt
laus-Jürgen Hedrich
elmut Heiderich
rsula Heinen
iegfried Helias
da Carmen Freia Heller
ichael Hennrich
ürgen Herrmann
ernd Heynemann
rnst Hinsken
eter Hintze
obert Hochbaum
laus Hofbauer
oachim Hörster
ubert Hüppe
usanne Jaffke
r. Dieter Peter Jahr
r. Egon Jüttner
artholomäus Kalb
teffen Kampeter
mgard Karwatzki
ernhard Nikolaus Kaster
olker Kauder
erlinde Kaupa
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6605
(A) (C)
(B) )
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Sibylle Pfeiffer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Marko Wanderwitz
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Ingo Wellenreuther
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Marianne Tritz
Hubert Wendel Ulrich
Dr. Antje Vogel-Sperl
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Rudolf Kraus
Michael Kretschmer
Günther Krichbaum
Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn (Zingst)
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Dr. Norbert Lammert
Helmut Lamp
Barbara Lanzinger
Karl-Josef Laumann
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach)
Patricia Lips
Dr. Michael Luther
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski
(Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Conny Mayer (Baiersbronn)
Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn)
Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Doris Meyer (Tapfheim)
Maria Michalk
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Hildegard Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Bernward Müller (Gera)
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Günter Nooke
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Melanie Oßwald
Eduard Oswald
Rita Pawelski
Dr. Peter Paziorek
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
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r. Peter Ramsauer
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atherina Reiche
ans-Peter Repnik
laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
annelore Roedel
ranz-Xaver Romer
einrich-Wilhelm Ronsöhr
r. Klaus Rose
urt J. Rossmanith
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)
eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)
r. Wolfgang Schäuble
artmut Schauerte
ndreas Scheuer
orbert Schindler
eorg Schirmbeck
ernd Schmidbauer
hristian Schmidt (Fürth)
ndreas Schmidt (Mülheim)
r. Andreas Schockenhoff
r. Ole Schröder
ernhard Schulte-Drüggelte
we Schummer
ilhelm Josef Sebastian
orst Seehofer
urt Segner
atthias Sehling
einz Seiffert
ernd Siebert
homas Silberhorn
ohannes Singhammer
ens Spahn
rika Steinbach
hristian von Stetten
ero Storjohann
ndreas Storm
ax Straubinger
atthäus Strebl
homas Strobl (Heilbronn)
ena Strothmann
ichael Stübgen
ntje Tillmann
deltraut Töpfer
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
olkmar Uwe Vogel
ndrea Astrid Voßhoff
erhard Wächter
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erner Wittlich
agmar Wöhrl
lke Wülfing
olfgang Zeitlmann
olfgang Zöller
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arieluise Beck (Bremen)
olker Beck (Köln)
ornelia Behm
irgitt Bender
atthias Berninger
rietje Bettin
lexander Bonde
kin Deligöz
r. Thea Dückert
utta Dümpe-Krüger
ranziska Eichstädt-Bohlig
r. Uschi Eid
ans-Josef Fell
oseph Fischer (Frankfurt)
atrin Göring-Eckardt
nja Hajduk
infried Hermann
ntje Hermenau
eter Hettlich
lrike Höfken
hilo Hoppe
ichaele Hustedt
ritz Kuhn
enate Künast
arkus Kurth
ndine Kurth (Quedlinburg)
r. Reinhard Loske
nna Lührmann
erzy Montag
erstin Müller (Köln)
infried Nachtwei
hrista Nickels
riedrich Ostendorff
imone Probst
laudia Roth (Augsburg)
rista Sager
hristine Scheel
rmingard Schewe-Gerigk
ezzo Schlauch
lbert Schmidt (Ingolstadt)
erner Schulz (Berlin)
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rsula Sowa
ainder Steenblock
ilke Stokar von Neufom
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r. Antje Vollmer
r. Ludger Volmer
osef Philip Winkler
argareta Wolf (Frankfurt)
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aniel Bahr (Münster)
ainer Brüderle
ngelika Brunkhorst
elga Daub
örg van Essen
tto Fricke
orst Friedrich (Bayreuth)
ainer Funke
r. Wolfgang Gerhardt
oachim Günther (Plauen)
r. Karlheinz Guttmacher
r. Christel Happach-Kasan
hristoph Hartmann
(Homburg)
lrich Heinrich
irgit Homburger
ichael Kauch
r. Heinrich L. Kolb
udrun Kopp
ürgen Koppelin
ibylle Laurischk
arald Leibrecht
abine Leutheusser-
Schnarrenberger
arkus Löning
irk Niebel
ünther Friedrich Nolting
ans-Joachim Otto
(Frankfurt)
berhard Otto (Godern)
etlef Parr
ornelia Pieper
isela Piltz
r. Andreas Pinkwart
r. Günter Rexrodt
arita Sehn
r. Hermann Otto Solms
r. Max Stadler
r. Rainer Stinner
arl-Ludwig Thiele
r. Dieter Thomae
ürgen Türk
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
raktionslose Abgeordnete
artin Hohmann
r. Gesine Lötzsch
etra Pau
6606 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) )
(B) )
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung
und den Bericht des Auswärtigen Ausschusses
zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortset-
zung des Einsatzes bewaffneter deutscher
Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein-
samen Reaktion auf terroristische Angriffe ge-
gen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Sat-
zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des
Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen
1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/1880,
15/2004, 15/2007) (Tagesordnungspunkt 15)
Dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des
Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der ge-
meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen
die USA auf Grundlage des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen (Drucksache 15/1880) stimme ich nicht zu.
Ich befürworte sehr wohl den Einsatz auch bewaffne-
ter Kräfte gegen den Terrorismus. Der von der Bundes-
regierung vorgelegte Antrag ist jedoch ein Vorratsbe-
schluss, der sogar den Einsatz der Bundeswehr im Irak
beinhalten könnte. Ich halte den Antrag der Bundesre-
gierung für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der vorge-
legte Antrag ist kein „ehrlicher Antrag“, denn für das er-
forderliche Mandat würden maximal 1 000 Soldaten
ausreichen. Die Bundesregierung geht jedoch weit darü-
ber hinaus. Durch den Mandatsantrag wird der Parla-
mentsvorbehalt unterlaufen. Dieser Antrag der Bundes-
regierung ist ein Blankoscheck für den Einsatz der
Bundeswehr in einem riesigen potenziellen Einsatzge-
biet, ohne dass das Parlament weiter befasst werden
müsste.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Wolfgang Börnsen
(Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung und den Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes be-
waffneter deutscher Streitkräfte bei der Unter-
stützung der gemeinsamen Reaktion auf terro-
ristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage
des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen
und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie
der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
(Drucksachen 15/1880, 15/2004, 15/2007) (Ta-
gesordnungspunkt 15)
Ich stimme gegen die Verlängerung des Enduring-
Freedom-Einsatzes.
Ich halte es nicht für verantwortbar, das Leben deut-
scher Soldaten in Krisenregionen außerhalb des NATO-
B
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(D
ündnisses aufs Spiel zu setzen. Die Bundeswehr ist
erzeit mit 7 300 Soldaten an Auslandseinsätzen betei-
igt. Allein in diesem Jahr müssen dafür 1,4 Milliarden
uro aufgebracht werden. 1995 betrugen die Kosten sol-
her Aktionen noch 131 Millionen Euro, 1999 waren es
ereits 554 Millionen Euro. Trotzdem stehen den Solda-
en der NATO zum Beispiel in Afghanistan immer weni-
er Mittel und Material zur Verfügung. Damit steigt das
icherheitsrisiko auch unserer Soldaten. Mit 250 deut-
chen Soldaten in einer Provinz mit 3 Millionen Einwoh-
ern im Rahmen der regionalen Wiederaufbauteams eine
eue Sicherheit zu garantieren ist falsch, fragwürdig und
nverantwortlich, zumal auch dort Taliban und al-
uaida-Kämpfer wieder verstärkt in Erscheinung treten.
Alle anderen Staaten halten sich bei einer Ausweitung
es Mandats außerhalb Kabuls aus Sorge für ihre Solda-
en zurück, Frankreich verzichtet ganz auf eine Beteili-
ung. Die Bundesregierung wäre gut beraten, diesem
eispiel zu folgen. Die deutsche Mission hat derzeit
eine Rückendeckung.
Doch der Antrag der Bundesregierung hat noch ein
eiteres Defizit. Die Modalitäten der Verlängerung um
wölf Monate sind unklar, unbestimmt und lassen das
arlament über die Konsequenzen im Unklaren. Wer ga-
antiert bei der Durchhalteparole des Bundesaußenmi-
isters „Wir bleiben engagiert im weltweiten Einsatz ge-
en den Terror!“, dass nicht bereits morgen deutsche
treitkräfte im Irak eingesetzt werden müssen? Es fehlen
n der Beschlussvorlage Abgrenzungen, es fehlt ein poli-
isches Gesamtkonzept, es fehlt eine Klarstellung unse-
er eigenen nationalen Interessen.
nlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Gesetzentwurf zur Änderung des Ersten
Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenz-
schutzgesetzes
– Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes
zur Änderung des Bundesgrenzschutzgeset-
zes
– Beschlussempfehlung und Bericht: Bundes-
grenzschutz für die EU-Osterweiterung
tauglich machen
(Zusatztagesordnungspunkt 6 a und b)
Hans-Peter Kemper (SPD): Innerhalb weniger
ochen reden wir heute zum dritten Mal über Verände-
ungen des Bundesgrenzschutzgesetzes und hier im
esonderen über die Ermächtigung für den Bundes-
renzschutz, lagebildabhängig Kontrollen auch auf Ver-
ehrsflughäfen, Bahnhöfen und Bahnstrecken mit inter-
ationalen Bezügen durchzuführen.
Dieses Gesetz ist im August 1998 auf den Weg ge-
racht worden und hat sich seit seiner Einführung be-
ährt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6607
(A) )
(B) )
Mithilfe dieses Gesetzes und unter Einsatz der dem
Bundesgrenzschutz an die Hand gegebenen Instrumenta-
rien hat der Bundesgrenzschutz erhebliche Erfolge für
die innere Sicherheit und damit auch die Sicherheit der
Menschen erzielt.
Das ist nicht immer einfach: In einem freiheitlichen
Staat mit offenen Grenzen, in dem grenzüberschreiten-
des Reisen zur Selbstverständlichkeit und damit auch zu
einem Stück Lebensqualität geworden ist, erstreckt sich
grenzpolizeilich relevantes Geschehen nicht mehr nur
auf den unmittelbaren Grenzraum. Dieser Aspekt wird
sich durch die vor uns liegende EU-Osterweiterung noch
weiter verstärken, sodass hier selbstverständlich Aus-
gleichsmaßnahmen angesagt sind.
Es ist unsere Aufgabe, illegale Migration, Menschen-
handel, Schleuserkriminalität, aber auch andere Formen
der Kriminalität zu verhindern und zu verfolgen. Das tut
die Bundesrepublik mithilfe der Länderpolizeien und des
Bundesgrenzschutzes in erfolgreicher Weise; zum Wohle
der tatsächlichen Sicherheit, aber auch zum Wohle des
Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung.
Ein Leben in Sicherheit und in Freiheit gehört zu den
wichtigen Bestandteilen unseres gesellschaftlichen Zu-
sammenlebens. Sich überall und jederzeit frei bewegen
zu können, ist ein Stück persönliche Freiheit und auch
ein Stück Lebensqualität.
Hierfür stehen die Bundesregierung, die Koalition
und natürlich eine engagierte und motivierte Polizei, so-
wohl in den Ländern als auch auf der Bundesebene.
Diese Polizei ist gut ausgebildet und ausgestattet; von
einer modernen Fahrzeugflotte über wichtige Luftfahr-
zeuge bis hin zu modernen Wärmebildgeräten an den
Grenzen, um hier nur einige Beispiele zu nennen.
Durch ein Stellenhebungsprogramm mit einer Viel-
zahl von Beförderungsmöglichkeiten für den Bundes-
grenzschutz, aber auch durch das vom Innenminister ini-
tiierte Attraktivitätsprogramm ist ein hohes Maß an
Zufriedenheit beim Bundesgrenzschutz erzeugt worden,
was sich in guten Arbeitsleistungen niederschlägt.
Ich glaube, dass es bei der Bewertung der Leistung
des Bundesgrenzschutzes, der Notwendigkeit unseren
Polizeien den Rücken zu stärken und sie mit einem mög-
lichst wirksamen Instrumentarium auszustatten, ein ho-
hes Maß an Übereinstimmung gibt. Worum also streiten
wir, bzw. wo sind wir unterschiedlicher Meinung?
Als die Änderungen des Bundesgrenzschutzgesetzes
1998 auf den Weg gebracht worden sind, ist dieses Ge-
setz richtigerweise – und ich denke, das sollte man häu-
figer bei neuen Gesetzen tun – mit einer Befristung ver-
sehen worden. Die Befristung bedeutet, dass diese
Gesetzesänderung ohne unser Eingreifen zum Ende die-
ses Jahres auslaufen würde. Das will niemand: Sie nicht
und wir nicht; darin sind wir uns einig.
Die CDU hat zwei Initiativen betreffend den Bundes-
grenzschutz gestartet. In der einen hat sie eine Befris-
tung dieses Gesetzes auf fünf Jahre vorgeschlagen, in
der anderen eine völlige Entfristung dieses Gesetzes.
Nach einigen Irritationen auf diesem Gebiet ist die CDU
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un dazu gekommen, eine völlige Entfristung dieser
euen Befugnisse zu beantragen. Man kann durchaus
uch diese Meinung vertreten.
Wir sind in diesem Punkt – da unterscheiden wir
ns – der Meinung, die Gesetzesänderung erneut für
reieinhalb Jahre bis zum 1. Juli 2007 zu befristen; und
war auch und insbesondere vor dem Hintergrund der
U-Osterweiterung und der neuen Aufgaben, die damit
uf den Bundesgrenzschutz zukommen.
Dieser Zeitraum ist angemessen, aber auch notwendig
nd wir werden nach einer sorgfältigen Evaluierung im
ahre 2007 zusammen mit unserem Innenminister Otto
chily über die Fragen entscheiden: Reichen die vorhan-
enen Gesetze aus? Müssen wir die Befugnisse erwei-
ern? Können wir etwas zurücknehmen oder werden wir
ieses Gesetz dann einfach nur entfristen?
Eigentlich müßte Ihnen diese Verfahrensweise entge-
enkommen, denn auch aus Ihren Reihen höre ich im-
er wieder die Forderung nach Entbürokratisierung,
ach Entrümpelung der Gesetzbücher, nach der Ab-
chaffung überflüssiger Gesetze. Diese Forderungen
ind ebenso vernünftig wie einvernehmlich und wir set-
en sie bei den Änderungen des Bundesgrenzschutzge-
etzes mit einer erneuten Befristung um.
Ich will aber noch einen Punkt aus Ihrem Antrag an-
prechen, weil ich es für bedenklich halte, wenn Sie im
ahmen der bevorstehenden EU-Osterweiterung den
enschen Angst einjagen und den Eindruck erwecken,
ls gäbe es hier Sicherheitslecks. Diese gibt es nicht,
enn die heutigen Kontrollmöglichkeiten bleiben auch
ach der EU-Osterweiterung in jedem Fall bis zum Jahre
006 bestehen und werden erst aufgehoben bzw. gelo-
kert, wenn die Beitrittsstaaten Schengen-Standard er-
eicht haben. Sie jagen den Menschen mit Ihrer Argu-
entation Angst ein. Sie verunsichern sie und Sie
chüren Vorbehalte gegen ein größer werdendes Europa.
as ist einer Partei, die sich einmal ihrer Europafreund-
ichkeit rühmte, unwürdig. Sie sollten das unterlassen.
Sie sollten stattdessen deutlich machen, dass Sie mit
ns gemeinsam für eine gute Sicherheitspolitik eintreten.
ie Polizeien in Bund und Ländern wissen, dass sie sich
uf diese Koalition verlassen können. Wir stärken ihnen
en Rücken und wir geben ihnen auf einer streng rechts-
taatlichen Grundlage Instrumente an die Hand, die sie
rauchen, um eine möglichst optimale Sicherheit zu ga-
antieren.
Es ist gut, dass Sie mit uns für dieses Gesetz stimmen.
ir leisten damit gemeinsam einen wichtigen Beitrag
ur inneren Sicherheit.
Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Die CDU/CSU-
undestagsfraktion hat sich im Laufe dieser Legislatur-
eriode bereits in verschiedenen Initiativen intensiv für
en Bundesgrenzschutz eingesetzt. Heute geht es vor al-
em über den Entwurf unseres Gesetzes zur wirksamen
ekämpfung organisierter Schleuserkriminalität.
Der Gesetzentwurf ist erforderlich, weil die Befug-
iserweiterung für den Bundesgrenzschutz, wonach er
6608 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) )
(B) )
verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reise-
verkehr nicht nur im 30-Kilometer-Grenzbereich, son-
dern auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen und auf dem
Luftverkehr dienenden Anlagen oder Einrichtungen kon-
trollieren darf, bis zum 31. Dezember 2003 befristet ist.
Diese Regelung hat sich bewährt und muss unbedingt
weiter gelten.
Die polizeiliche Arbeit hat sich aufgrund dieser Befug-
niserweiterung signifikant verbessert. Vom 1. Januar 1999
bis zum 31. Dezember 2002 konnten 327 000 Treffer bei
Personenfahndungen erzielt werden. 65 539 Treffer ent-
fallen auf Feststellungen im Inland ohne unmittelbaren
Grenzbezug. Bei insgesamt 1 185 460 durchgeführten
Kontrollen konnten aufgrund von § 22 Abs. 1a Bundes-
grenzschutzgesetz 14 426 Fahndungstreffer erzielt wer-
den. Damit ist jeder vierte Personenfahndungserfolg auf-
grund der neuen Befugnis erzielt worden. Dies sind die
Feststellungen des Evaluierungsberichtes des Bundes-
innenministeriums.
Vor diesem Hintergrund erübrigt es sich eigentlich
darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die bevorste-
hende EU-Osterweiterung auf diese Norm nicht verzich-
tet werden kann.
Da wir die Erfahrungen der verstärkten grenzpolizei-
lichen Zusammenarbeit in Europa nach der EU-Oster-
weiterung in einer weiteren Evaluierung der Norm
berücksichtigen wollten, hatten wir in unserem ur-
sprünglichen Gesetzesantrag eine Befristung der Norm
bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehen.
In der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes am
16. Oktober 2003 hat der Bundesinnenminister gemeint,
dass wir aufgrund der Sachlage das Gesetz unbefristet
gelten lassen sollten. Wir teilen die Auffassung des
Herrn Bundesinnenministers. Es ist eine vernünftige
Evaluierung vorgenommen worden und es hat sich he-
rausgestellt, dass es keinen einzigen Grund gibt, eine
neue Befristung vorzunehmen.
Konsequenterweise haben wir deshalb in unserem
Gesetzentwurf die Befristung in eine unbefristete Rege-
lung verwandelt.
So konnten wir – auch wenn es sich um eine Forde-
rung unseres Antrags „BGS für die EU-Osterweiterung
tauglich machen“ handelt – den Herrn Bundesinnenmi-
nister seinem in der Debatte am 16. Oktober geouteten
Kinderwunsch, Lokführer zu werden, ein wenig näher
bringen. Leider folgen heute der Lok keine roten und
grünen Waggons.
Denn unsere Auffassung und die des Bundesinnenmi-
nisters konnten sich nicht durchsetzen. Im Innenaus-
schuss des Deutschen Bundestages hat Rot-Grün unse-
ren Gesetzentwurf abgelehnt.
Schade.
Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich als
Sachwalter des Bundesgrenzschutzes.
Die Schaffung des gemeinsamen Raumes der Frei-
heit, der Sicherheit und des Rechtes im Rahmen der EU-
Osterweiterung muss für die Fortentwicklung des Bun-
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esgrenzschutzes zu einer modernen Bundespolizei im
ahmen europäischer Sicherheitsstrukturen schnellst-
öglich genutzt werden. Kontrollen mit flexibler Grenz-
berwachung und effektiver Grenzfahnung sind wirk-
ame Kriminalitätsfilter. Die Anforderungen im
inblick auf die bundespolizeilich zu bekämpfenden
elikte wie Schleusungen, illegale Einreise, Drogenkri-
inalität und Menschenhandel wachsen auch aufgrund
er Vernetzung und Internationalisierung der Verbre-
hensstrukturen.
Vor diesem Hintergrund muss zumindest sicherge-
tellt sein, dass die Kontrollen nach § 2l Abs. 1a Bundes-
renzschutzgesetz weiter durchgeführt werden können.
Deshalb stimmen wir – auch wenn wir uns mit unse-
em weitergehenden Gesetzentwurf nicht durchsetzen
onnten –, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu,
umal der Gesetzentwurf noch in letzter Minute durch
inen Änderungsantrag im Sinne einer Evaluierung
achgebessert und uns zugesichert wurde, dass dabei
uch die Erfahrungen in der Zusammenarbeit des BGS
it den Länderpolizeien dargelegt werden.
Ralf Göbel (CDU/CSU): Über das Instrument der
agebildabhängigen Kontrollen an den Binnengrenzen
nd dessen Wirksamkeit sind wir uns parteiübergreifend
inig. Der hierzu vorliegende Erfahrungsbericht des
undesgrenzschutzes mit seinen statistischen Zahlen
eigt, dass an dem Instrument der lagebildabhängigen
ontrollen kein Weg vorbeigeht. Im Erfahrungsbericht
st auch aufgeführt, dass die Befugnisnorm des § 22
bs. 1a BGSG gerade im Hinblick auf die EU-Osterwei-
erung noch erheblich an Bedeutung zunehmen wird. Ich
laube, auch das ist unbestritten.
Wenn das so ist, dann stellt sich aber in der Tat die
rage, warum wir dieses von uns allen als erfolgreich ge-
obte Instrument zur Verhinderung unerlaubter Einreise
nd zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
icht entfristen und damit dauerhaft einführen wollen.
iese Frage, die Herr Bundesminister Schily und Kollege
r. Stadler in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes
u Recht gestellt haben, hat die CDU/CSU-Fraktion dazu
ewegen, in dem parlamentarischen Beratungsverfahren
n einem Änderungsantrag die weitere Befristung der An-
endung des § 22 Abs. 1 a zu streichen.
Zwischenzeitlich sind wir mehrfach gebeten worden,
och über die Befristung oder Entfristung nicht weiter zu
treiten und auf den Koalitionsentwurf einzugehen. Der
treit würde beim BGS Verunsicherung hervorrufen.
Ich kann dazu nur so viel sagen: Eine parlamentari-
che Auseinandersetzung über Sachfragen ist normal –
ie macht eben das parlamentarische Verfahren aus und
as verstehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
es BGS.
Nicht normal aber ist, dass die Regierungskoalition
em Vorschlag des obersten Dienstherrn des BGS, näm-
ich Herrn Bundesinnenminister Schily, nicht folgt. Das
rägt mit Sicherheit mehr zur Verwirrung bei als jeder
arlamentarische Streit zwischen Regierung und Oppo-
ition.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6609
(A) )
(B) )
Wir werden im Ergebnis dem Vorschlag der Koali-
tionsfraktionen aber zustimmen, weil wir das Instrument
an sich, wie ich bereits ausgeführt habe, für richtig halten.
In unserem Antrag „Bundesgrenzschutz für die EU-
Osterweiterung tauglich machen“ haben wir auch eine
verbesserte Technik für den Bundesgrenzschutz gefor-
dert. Herr Bundesminister Schily hat gestern Abend bei
einer Rede darauf hingewiesen, wie wichtig es für die in-
nere Sicherheit in unserem Land ist, dass die deutschen
Sicherheitsbehörden auf modernste Technologien zu-
rückgreifen können. Dem können wir uneingeschränkt
zustimmen.
Allein: Der Rede müssen auch Taten folgen.
Im Bereich der Biometrie hat die EU bereits weitge-
hende Festlegungen getroffen. In Ausweisdokumenten
sollen zukünftig neben dem Fingerabdruck auch Daten
über die Gesichtsfeldvermessung enthalten sein. Wäh-
rend der Innenminister fordert, dass entsprechende tech-
nische Verfahren für den Masseneinsatz fortentwickelt
werden müssen, erklärt ein großes deutsches Unterneh-
men, dass es bereits über eine solche Technologie ver-
fügt und eine Anwendung bereits jetzt möglich sei.
Zur Einführung des Digitalfunkes ist in diesem Hause
in den vergangenen Wochen schon vieles gesagt worden.
Erneut hat jetzt der Bundesinnenminister verkündet,
dass zumindest die WM-Austragungsorte im Jahre 2006
über digitalen Funk verfügen können. An den Ausschrei-
bungsunterlagen, so Herr Bundesminister Schily, würde
mit Hochdruck gearbeitet.
Aber: Die finanziellen Beteiligungsverhältnisse zwi-
schen Bund und Ländern sind immer noch nicht geklärt
und deshalb stockt das Projekt seit mindestens einem
Jahr. Den Vorschlag zum weiteren Verfahren, den jetzt
Herr Bundesminister Schily macht, nämlich erst nach
der Ausschreibung die finanziellen Anteile zu klären,
war Gegenstand eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion
zu Beginn diesen Jahres. Der Antrag wurde von der Re-
gierungskoalition freilich abgelehnt.
Am Sonntag dann liest man in der „Welt am Sonntag“
ein Interview mit Herrn Minister Schily, in dem er aus-
führt:
Ich setze mich seit Jahren für die Einführung digita-
ler Funkgeräte ein. Aber leider blockieren das ei-
nige CDU-geführte Länder.
Eine ziemlich dreiste Äußerung, wenn man bedenkt,
dass alle Innenminister Deutschlands der Einführung zu-
stimmen und alle Finanzminister Deutschlands die Mit-
tel nicht zur Verfügung stellen wollen – auch die SPD-
Finanzminister!
Ich habe hier mehrfach für die CDU/CSU-Fraktion er-
klärt, dass wir einen unterstützenden Beitrag bei den von
uns regierten Ländern leisten und im Interesse der Sache
auch leisten wollen. Wir könnten unsere Unterstützung
noch besser leisten, wenn der Bundesinnenminister sei-
nem Versprechen einmal nachkommen würde, in einem
Gespräch mit den Berichterstattern weitere Informatio-
nen zu Verfahren und Sachstand zu geben. Dann könnten
wir unserer Verantwortung noch besser gerecht werden.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BGS er-
arten auch in diesem Punkt, über den wir uns in der
ache einig sind, endlich Fortschritte – zu Recht, will
ch sagen. Wenn allerdings die SPD-Finanzminister
em Bundesinnenminister so folgen, wie es heute die
PD-Fraktion tut, dann sehe ich für dieses Projekt
chwarz.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Ich habe nicht so genau verstanden, was die
DU/CSU an dieser Debatte um den § 22 (1) BGS-Ge-
etz nun so aufregend findet. Zu einem Zeitpunkt, als der
ot-grüne Antrag zur Verlängerung der lagebildabhängi-
en Kontrolle bereits seinen Weg durch Kabinett und
undesrat genommen hatte, wurden wir hier gleich mit
rei Gesetzesinitiativen der CDU/CSU beglückt. Sie
orderten erst eine neue Befristung, dann die Entfristung
nd im letzten Antrag machten Sie dann deutlich, wo-
um es Ihnen offensichtlich geht. Sie fanden den Wunsch
nseres Innenministers heraus und fordern jetzt, erneut,
ie Entfristung.
Ihnen geht es darum, vermeintliche Widersprüche
wischen den rot-grünen Bundestagsfraktionen und dem
nnenminster zu konstruieren. Offensichtlich haben Sie
robleme damit, dass Rot-Grün in allen innenpolitischen
hemenfeldern, den einfachen und den schwierigen, un-
ingeschränkt handlungsfähig ist. Wir kommen zu sach-
erechten und vernünftigen Ergebnissen, beim BGS und
uch beim Luftsicherheitsgesetz. Wir brauchen Ihre
ilfe in der Innenpolitik nicht und offensichtlich ärgert
ie das.
Es ist vernünftig, die lagebildabhängige Kontrolle
ach § 22 Abs. 1 a BGSG erneut zu befristen und erneut
u evaluieren. Dies aus folgenden Gründen: Zum einen
ind die Auswirkungen der EU-Osterweiterung zum
. Januar 2004 zu beobachten, zu analysieren und even-
uelle Auswirkungen fundiert zu beurteilen. Zum ande-
en muss auch noch einmal das Zusammenwirken von
und und Ländern vor dem Hintergrund unterschiedli-
her Regelungen in den einzelnen Bundesländern einer
usführlichen Evaluation unterzogen werden.
Dr. Max Stadler (FDP): Der Bundestag versäumt
eute eine große Chance, einen prinzipiellen Fehler des
22 BGS zu beheben. Auch die FDP wollte nach Öff-
ung der Grenzen keine Sicherheitslücken und hat daher
998 der Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen
ls Ersatz für Grenzkontrollen zugestimmt. Wir verken-
en auch nicht, dass durch die neuen Befugnisse des
GS-Gesetzes viele Aufgriffe vorgenommen worden
ind. Dennoch werden wir der bloßen Verlängerung die-
er Vorschrift heute nicht zustimmen, sondern uns der
timme enthalten.
Zum einen hat es keine echte Evaluierung gegeben,
ondern lediglich einen Erfahrungsbericht der Bundes-
egierung. Bei der Neueinführung 1998 hatte die FDP
ine Befristung auf fünf Jahre durchgesetzt, damit die
rfahrungen gründlich ausgewertet werden können. Dies
t nicht geschehen. Rot-Grün ist offenbar derselben
6610 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) )
(B) )
Meinung, denn sonst wäre der Evaluierungsantrag der
Koalitionsfraktionen für das Jahr 2008 nicht verständ-
lich.
Entscheidend dafür, dass die FDP heute nicht mit Ja
stimmt, ist aber ein anderer Gesichtspunkt. Verdachtsun-
abhängige Kontrollen im Inland sollten – so die Grund-
idee – an die Stelle der früheren, ebenfalls verdachtsun-
abhängigen Grenzkontrollen treten. Die vorliegende
Regelung geht aber weit darüber hinaus, weil sie ver-
dachtsunabhängige Kontrollen in Bahnanlagen und Zü-
gen im gesamten Inland erlaubt. Unserer Meinung nach
müssten diese Kontrollen auf einen kilometermäßig be-
grenzten Bereich entlang der Grenzen sowie auf die
Flughäfen beschränkt werden, denn verdachtsunabhän-
gige Kontrollen sind im deutschen Polizeirecht ein
Fremdkörper, sodass sie nur bei engem, auch räumlichen
Grenzbezug vertretbar erscheinen.
Im Verfassungsstaat ist nicht der Bürger polizeipflich-
tig, sondern es muss immer ein konkreter Anlass für po-
lizeiliches Einschreiten bestehen; sonst würden wir auf
den Stand des preußischen Polizeirechts von 1850 zu-
rückfallen.
Herr Kollege Wiefelspütz hat bei der Beratung im In-
nenausschuss die These formuliert, heute müsste ange-
sichts erhöhter Bedrohungen eine abstrakte Gefahr aus-
reichen, um polizeiliche Eingriffe zu rechtfertigen. Eine
solche These bedeutet eine gefährliche Abkehr vom
klassischen Polizeirecht unter Geltung des Grundgeset-
zes. Es ist ein elementarer Grundsatz, dass niemals von
einer Aufgabe auf eine polizeiliche Befugnis geschlos-
sen werden darf, wie dies Herr Wiefelspütz tut.
Die Aufgabe ist klar: Unterbindung grenzüberschrei-
tender Kriminalität. Die Befugnis muss exakt darauf ab-
gestellt und begrenzt sein. Deshalb hätte § 22 BGS dahin
gehend geändert werden müssen, dass verdachtsunab-
hängige Kontrollen ausschließlich bei eindeutigem
Grenzbezug erlaubt sind.
Andernfalls wäre es ehrlicher, wenn der Gesetzgeber
verdachtsunabhänige Kontrollen schlechthin zulassen
würde. Dies wollen wir nicht und die Koalition will dies
angeblich auch nicht. Die Regelung, die heute mit den
Stimmen der Koalition und der Union verlängert wird,
ist aber nichts anderes als eine verdeckte Erlaubnis für
schrankenlose verdachtsunabhängige Kontrollen.
Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister des Innern: Die 1998 eingeführte Befugnis
zur Durchführung so genannter lageabhängiger Kontrol-
len auf Einrichtungen der Eisenbahn und Verkehrsflug-
häfen durch den BGS wurde seinerzeit bis zum 31. De-
zember 2003 befristet, weil man Erfahrungen sammeln
wollte mit ihrer Anwendung. Diese Erfahrungen liegen
jetzt vor. Sie zeigen, dass sich diese lageabhängigen
Kontrollen als wirksames polizeiliches Handlungsinstru-
ment zur Verhinderung der unerlaubten Einreise, der Be-
kämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhan-
del erwiesen haben und auch einen Beitrag gegen den
internationalen Terrorismus leisten können.
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Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass der
GS die Befugnis nach § 22 Abs. 1 a BGSG nicht ver-
ieren darf. Sonst wäre er die einzige Polizei, die auf die-
es wirksame Instrument verzichten müsste, obwohl ge-
ade der BGS für die Grenzsicherheit verantwortlich ist
nd die illegale Migration bekämpfen soll. Im Gefüge
er internationalen Verkehrswege kann und soll die
ahn von Kontrollmaßnahmen gegen illegal Eingereiste
icht ausgenommen werden.
Denn anders als zum Zeitpunkt der Einführung der
efristung haben inzwischen auch nahezu alle Landes-
olizeigesetze korrespondierende – teils lageabhängige,
ils verdachtsunabhängige – Kontrollbefugnisse mit
entischer Zielrichtung: Sie erfassen neben dem Grenz-
ebiet Durchgangsstraßen und öffentliche Einrichtungen
es internationalen Verkehrs. Der einzige Unterschied
ur Bundesregelung besteht darin, dass es sich bei den
ändern um die gestreckte Einreise auf den Straßen-
tatt den Schienenwegen handelt. Ihre Anwendung wird
olizeilich einhellig als Erfolg gewertet.
In ihrer Gesamtheit tragen die bundes- und landes-
echtlichen Kontrollbefugnisse der Tatsache Rechnung,
ass in einem freiheitlichen Staat mit offenen Grenzen,
dem grenzüberschreitendes Reisen zu einem selbst-
erständlichen Bestandteil des Lebens geworden ist, das
renzpolizeilich relevante Geschehen nicht mehr auf den
renzraum beschränkt bleibt. Nach Überschreiten der
ußengrenzen eröffnet sich vielmehr ein grundsätzlich
renzkontrollfreier Raum, in dem Deutschland nach wie
or ein bevorzugtes Ziel- und Transitland ist.
Illegale Migration, Menschenhandel und Schleu-
ungskriminalität haben sich zunehmend als dynamische
rozesse mit räumlichen und zeitlichen Wellenbewegun-
en erwiesen, deren Gefahrenpotenziale an den Grenzen
eder kulminieren noch abrupt dort enden, sondern sich
uch – nach den verkehrsinfrastrukturellen Gegeben-
eiten – in unterschiedlichen Stärken im gesamten Bin-
enland realisieren. Wir kennen das Phänomen der so
enannten gestreckten Einreiseprozesse, die die grenz-
berschreitenden Kriminalitäts- und Schleusungslagebil-
er ständig verändern. Dies gilt insbesondere für den
ahnverkehr: Grenzüberschreitende Züge durchqueren
ie 30-km-Zone in der Regel ohne Halt.
Um illegaler Einreise und Schleusungskriminalität
nter diesen Umständen überhaupt noch begegnen zu
önnen, kann eine Aufdeckung nur in Form von Stich-
roben rückverlagert auf den inländischen Hauptver-
ehrsadern erfolgen, um – auch generalpräventiv – zu-
indest ein gewisses Entdeckungsrisiko für die Täter zu
rhalten.
Wenn – im Sicherheitsverbund mit den Landespoli-
eien – der internationale Verkehrsraum von den Kon-
ollen erfasst werden soll, dann darf nicht ausgerechnet
as Massenverkehrsmittel Bahn ausgenommen werden.
ielmehr soll der Bundesgrenzschutz – im Rahmen sei-
er besonderen Zuständigkeit – an dem einsatzkonzepti-
nell vernetzten Gesamtsystem weiter mitwirken und die
ebotene Fahndungstätigkeit der Landespolizeien im
innenraum auf Routen und in Einrichtungen des inter-
ationalen Verkehrs wirkungsvoll ergänzen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6611
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Aber natürlich wollen wir auch wissen, ob und wie
sich die Anwendung der Befugnis in der nahen Zukunft
bewährt, besonders wenn die EU sich nach Osten öffnet.
Aus diesem Grunde haben wir nicht nur die Weitergel-
tung der Norm, sondern auch einen neuen Evaluierungs-
auftrag vorgesehen, jetzt sogar gesetzlich verankert. Da-
mit kann dann rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ein
neuer Bericht vorgelegt werden, der auch die Zusam-
menarbeit mit den Landespolizeien und anderen Sicher-
heitsorganisationen bewertet und für künftige Entschei-
dungen in dieser Frage eine belastbare Grundlage bietet.
Zum Schluss zu Ihrem Antrag, meine Damen und
Herren der Union: Wenn Sie fordern, der Bundesgrenz-
schutz müsse erst noch in die Lage versetzt werden, dass
er seine Aufgaben auch im Rahmen der EU-Osterweite-
rung wirksam erfüllen kann, dann kann ich Ihnen nur sa-
gen: Das ist er bereits heute. An der Wirksamkeit seiner
Aufgabenerfüllung besteht nun wirklich kein Zweifel.
Und scheinbar muss ich es doch noch einmal betonen:
Selbstverständlich wird die Bundesregierung alles tun.
damit nach einem Wegfall der Kontrollen an der Ost-
grenze Deutschlands der Standard des Schutzes vor Kri-
minalität, organisierter Kriminalität wie Menschenhan-
del, Schleusung und Drogenkriminalität auch nach dem
Beitritt von Polen und Tschechien gewahrt bleibt.
Zur Vermeidung von Sicherheitsdefiziten wird der
BGS verstärkte Kontrollen im Grenzraum durchführen.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch lagebildabhän-
gige Kontrollen in Zügen und auf Bahnanlagen.
Damit existieren funktionierende Instrumentarien zur
Bekämpfung grenzbezogener Kriminalität, die sich im
Zuge der bisherigen Erweiterung des Schengener Raums
bereits bewährt haben. Ein Anlass zu Zweifeln, dass
diese Instrumente nach einem Schengenbeitritt Polens
und Tschechiens nicht ausreichen werden, besteht nicht.
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2004 (Tagesord-
nungspunkt 20)
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Als Bericht-
erstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
und als Vorsitzende des Unterausschusses ERP-
Wirtschaftspläne möchte ich Ihnen die Annahme des
Gesetzentwurfes ERP-Wirtschaftsplan 2004 empfehlen.
Aufgrund einer einmütigen Beschlussempfehlung des
Unterauschusses ERP-Wirtschaftspläne ist der Aus-
schuss dieser Empfehlung einvernehmlich bei Enthal-
tung der Fraktion der FDP gefolgt.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitgliedern
dieses arbeitsintensiven Unterausschusses herzlich be-
danken, insbesondere bei meiner Stellvertreterin, der
Kollegin Dagmar Wöhrl, sowie den Obleuten Hans-
Josef Fell und Gudrun Kopp.
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Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004 stellt auch im
ommenden Jahr erhebliche Mittel, und zwar bis zu
,3 Milliarden Euro Kreditvolumina bzw. Eigenkapital
der Eigenkapitalsurrogate zur Verfügung. Das ist weni-
er als in manchem früheren Jahr, aber die schwache
onjunktur macht sich auch in der öffentlichen Finan-
ierungsförderung bemerkbar.
Auf den ersten Blick sieht das heute von uns zu be-
chließende Gesetz wie ein Routinebeschluss in Zeiten
napper Kassen aus. Ich möchte deswegen betonen,
ass mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln, darun-
er 4 Milliarden Euro für zinsgünstige, langfristige Dar-
ehen zugunsten von Investitionen kleiner und mittlerer
nternehmen – angefangen bei Existenzgründerinnen
nd -gründern bis hin zum Umweltschutz und Maßnah-
en der regionalen Wirtschaftsförderung –, bei der pro-
nostizierten Wirtschaftslage die Nachfrage nach ERP-
arlehen im kommenden Jahr ausreichend bedient wer-
en kann. Wer sich aber die strukturellen Änderungen
nd vor allem die neuen Instrumente der Mittelstands-
örderung ansieht, wird ein Eingehen auf die geänderte
inanzierungsbedingung auf den globalen und europäi-
chen Finanzmärkten, aber auch und ganz besonders auf
ie Finanzierungsbedingungen der kleinen und mittleren
nternehmen in Deutschland feststellen.
Bevor ich zu den Strukturveränderungen im ERP-
ondervermögen komme, möchte ich jedoch über einen
achverhalt sprechen, der uns allen, über die Parteigren-
en hinweg, Sorge macht: Das ist der Substanzerhalt des
RP-Sondervermögens. Das im Jahre 1953 beschlos-
ene ERP-Verwaltungsgesetz legte dazu fest, dass das
RP-Sondervermögen für die Wirtschaftsförderung ein-
esetzt werden soll und dass die Substanz dieses Vermö-
ens nicht verringert werden darf. Das konnte auch über
ahrzehnte hinweg in der Nachkriegszeit eingehalten
erden.
Ursprünglich betrug die Höhe des ERP-Vermögens
Milliarden DM, also etwa 3 Milliarden Euro, heute da-
egen sind es 12,4 Milliarden Euro. In den letzten
0 Jahren hat es sich also mehr als vervierfacht. Das
lingt sehr schön, aber wenn man die Steigerungen nicht
ominal, sondern preisbereinigt ansetzt, sind die Zahlen
mmer noch positiv, belegen aber keineswegs ein ein-
rucksvolles Wachstum.
Den neuen, deutlich gestiegenen Finanzierungsanfor-
erungen der deutschen Einheit hat das ERP-Sonderver-
ögen-Programm allerdings nicht mehr aus eigener
ubstanz genügen können, sondern es wurde vernünfti-
erweise – wir hatten das einstimmig gebilligt – mit ei-
er deutlich höheren Kreditaufnahme reagiert. Zum
usgleich dieser Belastung wurden bis 1998 Zinszu-
chüsse in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro aus dem
undeshaushalt gezahlt, um den gesetzlich geforderten
ubstanzerhalt zu gewährleisten.
Das hat zum Ergebnis, dass das ERP-Sondervermö-
en in den letzten vier Jahren zwar nominal nicht zu-
ückgegangen ist, aber der Vermögenszuwachs von
00 Millionen Euro bei einer Steigerung der Verbrau-
herpreise um 6 Prozent nicht ausreicht, um den
ubstanzerhalt real zu sichern – im Gegenteil. Es ist
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deswegen richtig und wichtig, dass uns der Bundesrech-
nungshof förmlich diesen Sachverhalt mitgeteilt hat und
wir uns gemeinsam im Unterausschuss und mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bemühen,
die wesentlichen Gründe dafür klarzumachen und
schnell für Abhilfe schon im laufenden Etat und im
Haushaltsplan 2004 zu sorgen.
Es sind dabei nicht nur die fehlenden Zinszuschüsse
durch den Bundesfinanzminister, sondern weitere Ent-
wicklungen, die uns ganz erheblich wehtun:
Erstens die gegenwärtige Niedrigzinsphase und zwei-
tens die kostspieligen Eingliederungen des Eigenkapital-
hilfeprogramms – EKH – und des nicht minder kost-
spieligen BTU-Programms. Beide Entwicklungen lassen
sich nicht schnell korrigieren und wir müssen noch eine
Weile mit den finanziellen Folgen dieser Entscheidun-
gen für das ERP-Sondervermögen leben.
Die niedrigen Zinsen – so erfreulich sie gerade für die
Kreditnehmer aus kleinen bzw. mittleren Unternehmen
sind – haben bzw. hatten zur Folge, dass die bisherige
Möglichkeit, Kredite mit langfristiger bzw. mittelfristi-
ger Laufzeit mit höheren Zinsen jederzeit kündigen zu
können, zu ganz erheblichen Kosten beim ERP-Sonder-
vermögen führte und führt.
Die zum Teil sehr großzügigen Haftungsfreistellun-
gen vor allem in den neuen Bundesländern bei den EKH-
und den BTU-Programmen haben zu massiven Ausfäl-
len geführt und ein Ende ist bei den letztgenannten Pro-
grammen noch nicht abzusehen.
Aus diesen Risikobelastungen kann das ERP-Sonder-
vermögen nur über die Jahre hinweg „herauswachsen“.
Neue, ähnlich großzügige Regelungen verbieten sich
also für die Zukunft strikt, wenn man das ERP-Sonder-
vermögen systematisch abbauen will.
Zu Recht sind Anpassungen schon im Haushaltsvoll-
zug des Jahres 2003 bei den Programmen erfolgt, um die
Verluste möglichst niedrig zuhalten. Noch härtere Ein-
schnitte wären sicherlich möglich gewesen, allerdings
nur um den Preis, den Zweck des ERP-Sondervermö-
gens nicht mehr zu erfüllen. Wenn wir zum Beispiel un-
sere gesamte Neu-Fördertätigkeit zugunsten der Verbes-
serung der kleinen und mittleren Unternehmen völlig
einstellen würden – wie dies der Kollege Christoph
Hartmann von den Freien Demokraten in seinem Debat-
tenbeitrag vom 6. November von diesem Hause verlangt
hat – könnten wir niedrigere Verluste ausweisen.
Das würde bedeuten, es gäbe keine neuen zinsverbil-
ligten Kredite, keine neuen Programme zur Haftungser-
leichterung, keine neuen Nachrangkapitalprogramme
und erst recht keine echten Beteiligungsprogramme zum
Beispiel mit dem Europäischen Investitionsfonds
– EIF – mehr.
Damit würden wir faktisch Neugründungen gerade
für kleine und Kleinst-Unternehmen und die dringend
benötigte Anlauf- und Wachstumsfinanzierung für inno-
vative, technologieorientierte Unternehmen beenden.
Aber gerade heute und in den kommenden Jahren stehen
wir auf diesem Gebiet vor großen Herausforderungen.
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enn wir den in Deutschland unterentwickelten Dienst-
eistungssektor gerade für personalgebundene Dienst-
eistungen ausbauen wollen, brauchen wir mehr Exis-
enzgründerdarlehen und mehr Mikrokredite. Wenn wir
ie Eigenkapitalversorgung junger wissensbasierter
echnologieorientierter Unternehmen verbessern wollen
das müssen wir, weil wir dringend mehr Wachstum,
nnovation und Dynamik brauchen – müssen wir die
inanzierungsbedingungen auf diesem Gebiet verbes-
ern, und zwar schnell und unbürokratisch. Wenn wir im
emographischen Wandel die Unternehmensnachfolge
n den Betrieben sichern wollen – das müssen wir, weil
onst viele Arbeitsplätze verloren gehen – müssen wir
bernahmen finanzieren helfen. Denn die Jungen, die
nternehmerisch tätig sein wollen, haben in der Regel
war einen hellen Kopf und viel Energie, aber selten Ei-
enkapital und bei der gegenwärtigen Lage der deut-
chen Kreditwirtschaft heißt das: Ohne öffentliche Haf-
ungszusagen und Hilfen geht nur sehr wenig.
Deswegen kann und darf das ERP-Sondervermögen
n dieser Zeit nicht prozyklisch und nicht strangulierend
ür potenzielles Wachstum und Arbeitsplätze wirken.
Allerdings kann es auch nicht wie in der Vergangen-
eit beim EKH-Programm und vor allem bei den BTU-
rogrammen laufen: Der Bund – will sagen: das ERP-
ondervermögen – sprang, wenn es schlecht lief, für die
isiken ein, wenn es gut lief, bekam das ERP-Sonder-
ermögen gerade das Kapital und die unter Marktpreisen
iegenden Zinsen zurück.
An dem bisherigen Grundsatz für die Risikovertei-
ung „die Guten ins private Töpfchen, die Schlechten ins
ffentliche Töpfchen“ können wir nicht länger festhal-
en. Wenn es künftig Gewinne bei den Eigenkapitalpro-
rammen gibt, gibt es künftig auch eine Gewinnbeteili-
ung des Bundes – und das ist gut so!
Auf der anderen Seite hat das ERP-Sondervermögen
uch auf die geänderten Finanzierungsverhältnisse und
erschiebungen der internationalen und nationalen
inanzstrukturen Rücksicht zu nehmen und sie in der
eustrukturierung der Programme und mit neuen Finan-
ierungsförderungsinstrumenten zu bedenken.
Uns ist dabei gemeinsam klar, dass sich Deutschlands
inanzierungsstrukturen unter den Bedingungen des ver-
chärften Wettbewerbs auf den internationalen Finanz-
ärkten sowie der daraus resultierenden Basel-II-Richt-
inien der BIZ deutlich verändert.
Das bedeutet in der Konsequenz, dass auch weiterhin
er mittel- und langfristige Firmenkredit zwar die wich-
igste Rolle bei der Unternehmensfinanzierung spielen
ird, aber doch in der Bedeutung zurückgeht und dass
ie direkte Finanzierung der Unternehmen über eine
teigende Selbstfinanzierung oder eine steigende Herein-
ahme von haftendem Kapital von außen notwendig ist.
Die neuen vier Produktfamilien „Unternehmerkapi-
al“ im ERP-Sondervermögen sind Ausdruck dieser
emühungen. Ich erwähne nur beispielhaft aus der Pro-
uktfamilie Unternehmerkapital die neuen bzw. ange-
assten Instrumente wie „ERP-Kapital für Gründung“,
ERP-Kapital für Wachstum“ und „Kapital für Arbeit
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und Investitionen“, die wesentlich auf Nachrangdarle-
hen, Refinanzierung aus ERP-Mitteln und Kofinanzie-
rung aus den Mitteln der Banken setzen.
Ergänzt um die Mittel der neu gebildeten „KfW-Mit-
telstandsbank“ bieten wir hier ein neues Instrumenta-
rium an, das schnell wachsende, innovative Unterneh-
men, industriepolitisch wichtige Sektoren, den Umwelt-
und vor allem den Klimaschutz und die regional schwä-
cheren Gebiete wirksam unterstützen bzw. akute Finan-
zierungshemmnisse aus dem Weg räumen oder doch
substanziell mindern soll.
Im Zentrum der Neugestaltung wird ein gemeinsamer
Beteiligungsfonds von ERP und europäischem Inves-
titionsfonds – EIF – stehen. Das Dachfondsengagement
wird dabei in fünf Jahren über 50 Millionen Euro pro
Jahr umfassen.
Gemeinsam mit dem „europäischen Geld“ und den
übrigen weiteren Investoren hoffen wir, mit diesem
neuen Vorhaben insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro
Beteiligungskapital für den Bereich der innovativen Un-
ternehmen zu mobilisieren – das brauchen gerade die
wissensbasierten Unternehmen dringend –, von der Bio-
technologie bis hin zur IT- und Softwarebranche, um nur
zwei Beispiele unter vielen zu nennen.
Eigentlich ist es traurig, wenn man sieht, wie viel Ka-
pital in hochspekulativen Anlagen weltweit „verbrannt“
worden ist und immer noch „verbrannt“ wird und wie
wenig das private Venture Capital derzeit in innovativen
Unternehmen investiert. Am liebsten hätten es diese Fi-
nanciers, wenn der Staat die Haftung zu mehr als
80 Prozent oder 90 Prozent übernähme!
Ich bin mir sicher, dass das ERP-Sondervermögen
auch dieses Jahr eine wichtige Unterstützung für den ge-
samten Mittelstand, insbesondere aber die Gründer und
kleinen innovativen Unternehmen liefern wird. Das ist
gerade in einer Zeit wichtig, in der der Finanzierungs-
himmel nicht gerade rosig ist.
Das ERP-Sondervermögen wird damit auch in
schwierigen Zeiten seiner gesetzlichen Aufgabe gerecht.
Seine neuen Instrumente müssen nun neben den lange
Jahre bewährten Krediten umgesetzt, in der Praxis er-
probt und gegebenenfalls zügig angepasst werden. Der
deutsche Mittelstand kann sich wie immer auf uns als
Helfer und Freund verlassen.
Otto Bernhardt (CDU/CSU): Im Anschluss an diese
Debatte findet die abschließende Abstimmung über das
ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2004 im Deut-
schen Bundestag statt. Grundlage dafür ist das ERP-Ver-
waltungsgesetz vom 31. August 1953. In § 2 dieses Ge-
setzes heißt es:
Das Sondervermögen dient ausschließlich dem
Wiederaufbau und der Förderung der deutschen
Wirtschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des
Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit
zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezem-
ber 1949.
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Ursprünglich betrug das Vermögen umgerechnet circa
Milliarden Euro, das heutige Volumen liegt bei rund
2,4 Milliarden Euro.
Auch heute noch – fünfzig Jahre nach Verabschie-
ung des Gesetzes – ist das ERP-Sondervermögen ein
beraus wichtiger Bestandteil der deutschen Wirt-
chaftsförderungspolitik, vielleicht sogar nach wie vor
as wichtigste Instrument überhaupt.
Wie bereits in der ersten Lesung, will ich mich auch
eute insbesondere mit zwei Punkten des ERP-Wirt-
chaftsplanes kritisch auseinander setzen:
Erstens. Leider werden in den letzten Jahren bei wei-
em nicht mehr alle im Rahmen des jeweiligen Wirt-
chaftsplangesetzes zur Verfügung gestellten Gelder in
nspruch genommen So waren für das Jahr 2003 Mittel
n einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro für zins-
ünstige Kredite vorgesehen; abgerufen werden voraus-
ichtlich bis zum Jahresende allerdings nur circa 3 Mil-
iarden Euro. Es sind allerdings nicht nur die ERP-Mittel
on der sinkenden Inanspruchnahme betroffen. Besorg-
iserregend ist ebenfalls der Umfang der Mittel, die von
en bisherigen Förderbanken, der DtA und der KfW, ab-
erufen wurden. Während im Jahre 2000 das gesamte
ördervolumen der KfW noch 7,5 Milliarden Euro um-
asste, waren es im letzten Jahr nur noch 6,5 Milliarden
uro. Dies ist ein Rückgang von 13 Prozent. Im gleichen
eitraum lassen sich bei den Fördergeldern im Bereich
er Existenzgründungen noch drastischere Verluste von
twa 40 Prozent verzeichnen.
Bis zum 31. Mai 2003 lag der durchschnittliche Rück-
ang der Förderprogramme der DtA im Vergleich zum
orjahreszeitraum bei 15,5 Prozent, in einzelnen Pro-
rammen sogar bei bis zu 50 Prozent. Sehr drastisch se-
en die Zahlen für die Programme „ERP-Existenzgrün-
ung“ und „ERP-Innovationen“ aus: Im Vergleich zum
orjahreszeitraum sind die Zusagen für Förderprodukte
er DtA im Bereich der Existenzgründung und der ERP-
nnovation in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um
4,4 Prozent bzw. sogar 68,9 Prozent zurückgegangen.
Die Gründe dafür sind vielfältig, sie liegen jedoch
icht in der Arbeit der Förderbanken. Sie reichen von
en aus der Sicht vieler Kreditinstitute zu geringen Mar-
en für die Geschäftsbanken bis hin zu dem Tatbestand,
ass in Zeiten eines allgemein niedrigen Zinsniveaus die
achfrage nach zinsverbilligten Geldern in der Regel
iedriger ist. Der entscheidende Grund liegt aber in der
eit nun drei Jahren stagnierenden Wirtschaft. In Zeiten
er Stagnation geht natürlich die Bereitschaft, neue Un-
ernehmen zu gründen, genauso zurück wie die Bereit-
chaft vorhandener Firmen, größere Investitionen durch-
uführen. Die Eigenkapitalschwäche – insbesondere des
ittelstandes – ist oft ein weiterer Grund für die restrik-
ive Kreditvergabe durch Geschäftsbanken. Vor diesem
intergrund möchte ich die vom ERP-Unterausschuss
eschlossene Einführung des gemeinsamen Dachfonds
es ERP-Sondervermögens und des europäischen Inves-
itionsfonds ausdrücklich begrüßen. Gerade junge, inno-
ative Unternehmen benötigen finanzielle Hilfe in Form
on Beteiligungskapital. Der neue Dachfonds ist eine
innvolle Ergänzung zum bereits bestehenden Programm
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„Beteiligungskapital für kleine Technologieunterneh-
men“. Es ist uns damit gelungen, zusätzliches Geld in ei-
ner Größenordnung von 250 Millionen Euro aus Brüssel
zu akquirieren.
Zweitens. Zu dem Substanzerhaltungsgebot heißt es
unter § 5 Abs. 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes:
Das Sondervermögen soll in seinem Bestand erhal-
ten bleiben. Es ist nach wirtschaftlichen Grundsät-
zen zu verwalten.
Über die genaue Definition des so genannten Sub-
stanzerhaltungsgebots mag es unterschiedliche Auffas-
sungen geben. Letztlich heißt Substanzerhaltung aber,
dass die Kaufkraft erhalten bleiben muss. Das bedeutet,
dass das ERP-Sondervermögen real – zumindest aber
um die jeweilige Preissteigerungsrate – steigen muss.
Dies ist sicher nicht für jedes Jahr zwingend erforder-
lich, aber zumindest über einen längeren Zeitraum unab-
dingbar. In den letzten vier Jahren – das zeigen die vor
wenigen Wochen vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsmi-
nisteriums – ist das Sondervermögen zwar nominal, aber
nicht real erhalten geblieben. Diesem Aspekt müssen wir
in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen als in der Ver-
gangenheit. Unsere Bitte in der letzten Sitzung des ERP-
Unterausschusses, in Zukunft jährlich in Form eines Be-
richtes über die Entwicklung der Substanz des ERP-Ver-
mögens informiert zu werden, erscheint mir deshalb
richtig und zwingend notwendig.
Eine in jüngster Zeit wichtige Entscheidung in der öf-
fentlichen Förderungspolitik wurde durch die Verab-
schiedung des Förderbankenneustrukturierungsgesetzes
am 6. Juni 2003 im Deutschen Bundestag getroffen. Es
ermöglichte den Zusammenschluss der beiden Förderin-
strumente des Bundes: der Kreditanstalt für Wiederauf-
bau und der Deutschen Ausgleichsbank, wobei die klei-
nere Ausgleichsbank auf die größere KfW fusioniert
wurde. Über eine Zusammenlegung dieser beiden Kre-
ditinstitute haben wir bereits im Rahmen der Beratungen
zum Wirtschaftsplangesetz 2001 im Jahre 2000 debat-
tiert. Damals schlug die Regierungskoalition vor, die
DtA an die KfW zu verkaufen. Im Gespräch war eine
Kaufpreiszahlung von 2,7 Millarden DM, wovon
1,5 Milliarden DM an den Finanzminister zur allgemei-
nen Haushaltsdeckelung fließen sollten. Die Union
lehnte dies seinerzeit mit der Begründung ab, dass der
Wirtschaftsförderung dadurch bedeutende Mittel entzo-
gen worden wären. Der jetzt angenommene Vorschlag
verzichtet auf eine Kaufpreiszahlung. Das Eigenkapital
der DtA wird als Sonderrücklage in die KfW einge-
bracht. Der Grund für die Fusion ist nicht in einer
schlechten Arbeit der DtA oder der KfW zu suchen. Im
Gegenteil: Beide waren in ihrer 50-jährigen Geschichte
überaus erfolgreich. Durch die Fusion werden zum einen
Synergieeffekte ermöglicht, die zusätzliche Mittel für
die Wirtschaftsförderung freisetzen, und zum anderen
erhöht sich die Transparenz der Förderinstrumentarien
erheblich.
In den Beratungen um das Förderbankenneustruktu-
rierungsgesetz konnte die Union zwei wesentliche For-
derungen durchsetzen. Erstens wurde die KfW ver-
pflichtet, eine Erklärung zum Subsidiaritätsprinzip
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bzugeben und zweitens wurde erreicht, dass die „Mit-
elstandsbank“ in „KfW-Mittelstandsbank“ umbenannt
urde. Wir haben auf diesen Namen sehr viel Wert ge-
egt, da die Mittelstandsbank keine Bank im eigentlichen
inne ist, sondern eine Abteilung innerhalb der KfW, in
er sämtliche Förderprogramme für den Mittelstand zu-
ammengefasst werden. Mit diesen Erfolgen wurden den
brigen Banken zwei wichtige Signale übermittelt.
Unabhängig von den kritischen Fragen wird meine
raktion, wie auch in den vergangenen Jahren, dem
RP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2004 ihre Zu-
timmung geben. Gleichzeitig möchten wir unseren
ank an die Mitarbeiter der Kreditanstalt für Wiederauf-
au und dort insbesondere an die Mitarbeiter der Abtei-
ung KfW-Mittelstandsbank sowie an die Geschäftsfüh-
ung der KfW richten. Ebenso möchten wir uns auch bei
en Geschäftsbanken bedanken, die letztlich einen ent-
cheidenden Beitrag leisten, damit die Mittel aus dem
RP-Sondervermögen insbesondere der mittelständi-
chen Wirtschaft und den Existenzgründern zugute kom-
en.
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
eit Jahrzehnten bilden die Förderprogramme des Bun-
es über den ERP-Wirtschaftsplan das Fundament der
inanziellen Mittelstandsförderung des Bundes. Auch für
004 kann ein Fördervolumen von 4,4 Milliarden Euro
ereitgestellt werden. Die Finanzierungsanforderungen
ür kleine und mittlere technologieorientierte Unterneh-
en haben sich geändert. Wir werden mit diesem ERP-
irtschaftsplangesetz diesen neuen Anforderungen
echnung tragen.
In der Wissensgesellschaft wird Beteiligungskapital
mmer wichtiger, denn Technologieunternehmen inves-
ieren vor allem in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
ie für die Kreditgewährung notwendigen Sicherheiten
önnen daher immer schwerer bereitgestellt werden, wo-
aus die wachsende Bedeutung der Finanzierung über
eteiligungskapital resultiert. Die Schwierigkeiten für
eteiligungskapital und besonders Risikokapital sind
llseits bekannt. Mit zwei neuen Förderinstrumenten
erden wir mehr Liquidität in den Markt bringen und
en Zugang zu Risikokapital für innovative Unterneh-
en erleichtern. Der Dachfonds zur Investition in Betei-
igungskapitalfonds: Dadurch werden in den nächsten
ünf Jahren 1,7 Milliarden Euro für innovative Unter-
ehmen bereit stehen.
Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz schaffen wir die
oraussetzung dafür, dass 50 Millionen Euro jährlich
us dem ERP-Vermögen zur Beteiligung an einem Dach-
onds bereit stehen. Die Europäische Investitionsbank
ird sich im gleichen Umfang beteiligen. Der Dach-
onds wird sich mit bis zu 30 Prozent an Venture-Capi-
al-Fonds beteiligen. Das zusammen mit privaten Inves-
oren mobilisierte Kapital wird in den nächsten fünf
ahren bei rund 1,7 Milliarden Euro liegen.
Ich danke daher dem Wirschaftsministerium und allen
eteiligten aus den Fraktionen, die zur Verwirklichung
eigetragen haben. Das Programm „Beteiligungskapital
ür kleine Technologieunternehmen“ (BTU) wurde auf
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die Zweitrundenfinanzierung ausgedehnt. Ebenso wie
der Dachfonds wird dieses neue Finanzierungsinstru-
ment keinen festen Zins als Gewinnbeteiligung verlan-
gen, sondern der am Markt zu erzielende Gewinn bei
Beteiligungsverkauf wird maßgeblich sein. Damit wird
das Finanzierungsinstrument auch keinen Beihilfecha-
rakter mehr haben. Die öffentlichen Kapitalgeber wer-
den genauso wie private Investoren an den Gewinnen
beteiligt. Das halten wir für sachgerecht.
Mit diesen neuen Finanzierungsinstrumenten schaffen
wir die Voraussetzung dafür, dass Forschungsergebnisse
in neue Produkte, Verfahren und Arbeitsplätze umge-
setzt werden können. Wir stärken die Infrastruktur für
Venture-Capital-Finanzierungen in Deutschland.
Einen erheblichen Anteil an den ERP-Förderpro-
grammen haben umweltfreundliche Technologien. In-
vestitionen zur Reduzierung von Umweltbelastungen in
kleinen und mittleren Unternehmen können mit zins-
günstigen Krediten in einem Volumen von 50 Prozent
der Investitionskosten gefördert werden. Hohe Umwelt-
entlastungen konnten damit erreicht werden. Besonders
in der Branche erneuerbarer Energien hat die Förderung
aus dem ERP-Sondervermögen großen Anteil an der
Verbreitung innovativer Technologien.
Der hohe Zuspruch für die ERP-Darlehen im Um-
weltbereich trotz gesamtwirtschaftlicher Schwäche zeigt
auf, dass die Branche der erneuerbaren Energien immer
mehr zu einer Stütze des Mittelstandes wird. Wir werden
mit unserer Politik dafür Sorge tragen, dass dies auch in
Zukunft so bleiben wird.
In den letzten Wochen ist eine Diskussion entstanden
über den Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens.
Wir Grünen sehen diese Substanz aufgrund der aktuellen
Entwicklung nicht wirklich gefährdet. Dennoch werden
auch wir, wie die anderen Fraktionen auch, in Zukunft
ein besonderes Augenmerk auf den gesetzlichen Auftrag
des Substanzerhaltes haben.
Gudrun Kopp (FDP): Die im vorliegenden Gesetz
veranschlagten rund 4 Milliarden Euro an Investitionen
aus dem ERP-Sondervermögen helfen den kleinen und
mittleren Betrieben in Deutschland nicht aus der Krise.
Diese Gelder, die auf zum Teil sehr verschlungenen und
noch dazu dornigen Pfaden an die Unternehmen weiter-
gegeben werden, können den Schaden, den die Wirt-
schaftspolitik dieser Bundesregierung in den letzten Jah-
ren angerichtet hat, wahrlich nicht heilen. An dieser
Aufgabe müsste jedes Programm scheitern.
Angesichts immer neuer bürokratischer Hürden und
steuerlicher Belastungen, von denen die von der SPD
jüngst angekündigte Ausbildungsplatzabgabe nur das
letzte Kapitel in einer ganzen Serie von Nackenschlägen
darstellt, drängt sich einer wachsenden Zahl von Mittel-
ständlern in Deutschland zunehmend der Eindruck auf,
die Bundesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, auch
das letzte bisschen Initiative und unternehmerische Kre-
ativität auszutreiben.
Vor diesem Hintergrund ist es umso bedauerlicher,
dass die ohnehin schon komplizierten Beratungs- und
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ergabeverfahren nunmehr durch die im Juli vollzogene
usion von KfW und DtA offenbar eine – insbesondere
ür den Mittelstand – noch beunruhigendere Entwick-
ung nehmen. Die von mir bereits im Vorfeld der Fusion
eäußerten Befürchtungen scheinen sich hier leider zu
ewahrheiten.
So ist mir beispielsweise zu Ohren gekommen, dass
ie hilfreichen, bei den IHKs angesiedelten Erstberatun-
en für kleine und mittlere Unternehmen in Krisenlagen
die so genannten runden Tische – in den neuen Län-
ern bereits wieder aufgegeben werden. Hier würden
ich dann meine Sorgen, dass eine Konzernbank, wie es
ie KfW nach wie vor ist, ungeeignet ist, wirkliche Mit-
elstandsförderung zu betreiben, bestätigen. Dies bein-
altet zwar kostenträchtige, aber nötige Beratungsstruk-
uren, die die KfW schon jetzt aufzugeben bereit ist –
rst in den neuen Ländern, dann auch bundesweit. In
leicher Weise sind die sehr bürokratischen Vergabever-
ahren mit Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten zwi-
chen zehn und zwölf Wochen, zum Beispiel beim Pro-
ramm „Kapital für Arbeit“, sowie die Abwicklung
ieser Verfahren jetzt ausschließlich über die KfW-Zen-
rale in Frankfurt und nicht mehr über die DtA in Bonn
ndizien dafür, dass der Begriff „Mittelstandsbank“ für
as neu entstandene Institut nur mit einem gerüttelt Maß
n Ironie verwandt werden kann.
Hier hat sich mein anfänglicher Verdacht, dass die
ollzogene Fusion nur dem Finanzminister genutzt ha-
en könnte, aber für den eigentlichen Zweck – die För-
erung von kleinen und mittleren Unternehmen – kon-
raproduktiv war, leider bestätigt.
Darüber hinaus hat sich auch an der Problematik, dass
ie KfW-Kredite von den Hausbanken nur sehr zögerlich
eitergegeben werden, nichts geändert. Hier sind die
ewinnmargen für die durchleitenden Hausbanken mit
und 1 Prozent einfach zu gering, insbesondere im Hin-
lick darauf, dass sie häufig zu 100 Prozent in der Haf-
ung stehen.
Nimmt man noch den Substanzverlust des Sonderver-
ögens im nunmehr vierten Jahr in die Betrachtung auf,
o muss bilanzierend festgestellt werden, dass der ERP-
nterausschuss sich in Kürze einmal dringend grund-
ätzlich über den Sinn und vor allem die praktische Um-
etzung der Förderung kleiner und mittlerer Unterneh-
en durch das ERP-Sondervermögen auseinander
etzen muss. Angesichts all dieser Unwägbarkeiten ist es
er FDP-Fraktion unmöglich, dem Wirtschaftsplange-
etz 2004 zuzustimmen.
nlage 7
Zu Protokoll gegebenen Reden
zur Beratung des Antrags: Haftung der Deut-
schen Bahn AG für Verspätungen einführen
(Tagesordnungspunkt 21)
Karin Rehbock-Zureich (SPD): „Haftung der Deut-
chen Bahn AG für Verspätungen einführen“ haben Sie
hren Antrag überschrieben, meine Damen und Herren
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von der FDP. Sie fordern darin eine eigene, nur auf die
Deutsche Bahn AG bezogene Gesetzesänderung. Das
finde ich doch sehr bemerkenswert. Eines sollte Ihnen
klar sein: Das geht so nicht. Eine solche Gesetzesände-
rung hätte Auswirkungen auf alle Verkehrsunternehmen
in Deutschland, die öffentlichen Personenverkehr anbie-
ten. Und wenn das so ist, dann sollten wir hier es auch so
deutlich aussprechen. Verbraucherschutz im Verkehrsbe-
reich kann und darf nicht auf ein Unternehmen be-
schränkt sein – die Spielregeln müssen für alle gelten,
das heißt für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und
auch für den gesamten Bereich des öffentlichen Perso-
nenverkehrs. Das ist die Grundlage der gesamten Dis-
kussion.
Keine Frage: Verbraucherschutz ist wichtig – auch im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Da sind wir
uns einig. Aber – und das sage ich in aller Offenheit –
das Thema ist komplex. Viel komplexer jedenfalls als ihr
offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter Antrag von
gerade mal einer Seite Länge vermuten lässt. Neurege-
lung im Verbraucherschutz betreffen also immer den ge-
samten Bereich des ÖV; nicht nur einzelne Unterneh-
men. Und deshalb finde ich es höchst aufschlussreich,
dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, also
der wichtigste Verband für Unternehmen des öffentli-
chen Personenverkehrs, Ihren Antrag als nicht konsistent
bewertet.
Sie wollen Entschädigungsansprüche im öffentlichen
Personenverkehr im BGB regeln. Haben Sie dabei be-
dacht, dass das BGB von Detailregelungen freigehalten
werden sollte? Seine Stärke ist bis heute die generelle
und abstrakte Regelungssystematik. Alle Besonderhei-
ten der öffentlichen Verkehrssysteme könnten wohl nicht
im BGB beachtet werden. Details müssten also in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Unter-
nehmen geregelt sein. Das bedeutet: Jedes Unternehmen
regelt in eigenen AGBs für sich; eine für die Kunden
notwendige Einheitlichkeit der Bestimmungen wäre
nicht mehr gegeben. Das erhöhte Beförderungsentgelt
für Schwarzfahrer zum Beispiel könnte so aus rechtli-
chen Gründen nicht einmal erhoben werden.
Kurz und knapp: Ihr Vorschlag geht an der verkehrs-
politischen Realität vorbei. Das BGB eignet sich nicht
dazu, auf den sich schnell verändernden Verkehrsmarkt
detailliert einzugehen. Der deshalb notwendige Rück-
griff auf die AGBs bringt Uneinheitlichkeit und damit
Unsicherheit für die Verbraucher.
Hinzu kämen erhebliche Folgerisiken. Auf der Hand
liegt: Die Verkehrsunternehmen würden versuchen, ihr
Haftungsrisiko insbesondere für Reiseketten zu mini-
mieren. Dazu müssten sie die Vertaktung der Fahrpläne
weniger eng gestalten oder gar ganz auflösen. Denn je
mehr Spielraum eine Umsteigeverbindung hat, desto
wahrscheinlicher werden die Anschlusszüge erreicht. Ob
Angebotsausdünnung und längere Reisezeiten im Sinne
der Kunden sind, bezweifele ich sehr. Durch die Rege-
lung entstehende Mehrkosten würden auf die Fahrpreise
umgelegt. Die mögliche Höhe solcher Fahrpreiserhö-
hungen muss doch im Vorfeld einer Änderung seriös ab-
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eschätzt werden, um zu prüfen, ob sie den Kunden zu-
utbar ist.
Nein, so geht es wirklich nicht. Wir haben die Verant-
ortung, die Chancen und Risiken jeder Gesetzesinitia-
ive im Sinne der Verbraucher, also der Nutzer, abzuwä-
en. Der Weg zu einer vernünftigen Lösung sieht anders
us – und wir gehen ihn bereits seit der letzten Legisla-
urperiode.
Wir haben bereits eine Initiative mit dem Titel „Quali-
ätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr – Ver-
raucherschutz und Kundenrechte stärken“. Das ist der
otwendige Zweiklang:
Erstens. Qualitätserhöhung – denn nur Qualitätserhö-
ungen im öffentlichen Personenverkehr, also bessere
ngebote und besserer Service, werden mehr Kunden
ür die Verkehrsunternehmen gewinnen. Das ist die Auf-
abe der Unternehmen des öffentlichen Personenver-
ehrs.
Zweitens. Verbraucherschutz: Wir haben ein gemein-
ames Interesse daran, den Verbraucherschutz zu stär-
en.
Dazu brauchen wir eine umfangreiche Bestandsauf-
ahme, einen Katalog möglicher Fortentwicklungen und
hre Folgenabschätzung. Und genau das ist es, was die
egierungskoalition in der letzten Legislatur auf den
eg gebracht hat. Und genau dies ist es, was aktuell als
orschungsvorhaben vom Bundesministerium für Ver-
ehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt wird.
Ich meine, wir wären alle gut beraten, die fundierten
nformationen abzuwarten, um dann die notwendigen
eränderungen in Kenntnis ihrer Folgen durchzuführen.
inseitige – dies beziehe ich nicht nur auf den Umfang
es FDP-Antrags – Schnellschüsse nützen weder den
ahrgästen noch den Verkehrsunternehmen.
Jella Teuchner (SPD): Letzte Woche schien es so,
ls würde in die Diskussion um die Fahrgastrechte – zu-
indest für die Bahnkunden – Bewegung geraten. Ein
ahn-Sprecher kündigte in der „Stuttgarter Zeitung“ an,
as bisherige Kulanzverfahren werde durch einen
echtsanspruch ersetzt. Gestern blieb dann ein Gespräch
wischen Renate Künast und Hartmut Mehdorn ohne
onkretes Ergebnis.
Wir alle würden uns freuen, wenn sich die Verkehrs-
nternehmen konstruktiv an der Diskussion um die
ahrgastrechte beteiligen würden. Wir alle wollen den
ffentlichen Personenverkehr im Wettbewerb der Ver-
ehrsträger stärken. Dies geht aber nur, wenn dieser at-
raktiv ist. Ein Element dabei sind zeitgemäße Kunden-
echte. Wir sind uns sicher, dass eine stärkere
undenorientierung auch von den Menschen honoriert
ird. Wir wollen eine Qualitätsoffensive, damit mehr
enschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Die FDP zielt mit ihrem Antrag „Haftung der Deut-
chen Bahn AG für Verspätungen einführen“ auf eine
egelung der Kundenrechte im BGB ab. Dieser Vor-
chlag, der ja von Professor Ansgar Staudinger, Direktor
er Forschungsstelle für Reiserecht an der Universität
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6617
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Bielefeld, in der Anhörung zu den Fahrgastrechten sehr
konkret dargestellt wurde, ist auf große Sympathien ge-
stoßen. Denn es ist klar: Die Orientierung am Kunden ist
für Unternehmen, die am Markt bestehen wollen, die
eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass Kun-
den natürlich auch Rechte haben. Wir haben erst vor kur-
zem mit der Schuldrechtsmodernisierung bekräftigt,
dass die Verbraucher einen Anspruch auf mangelfreie
Produkte haben. Dies muss selbstverständlich auch für
die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr gelten.
Darüber, ob dieses Recht auf mangelfreie Produkte
wirklich umgesetzt ist und was wir tun können, um die
Stellung der Fahrgäste zu verbessern, haben wir in der
letzten Zeit ja schon öfter diskutiert. Insbesondere seit
die Bahn das neue Preissystem eingeführt hat, ist auch
die öffentliche Diskussion sehr intensiv geworden. Wir
hatten ja zuletzt im Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft dazu eine Anhörung, in
der deutlich geworden ist, dass es Nachholbedarf gibt.
Darüber, wie dieser umgesetzt wird, müssen wir disku-
tieren. Ich hätte mir gewünscht, dass hier auch deutliche
Impulse von den Verkehrsbetrieben kommen würden.
Was aber klar ist: Die Regelungen dürfen nicht nur
mit Blick auf die Bahn getroffen werden. Wir brauchen
die Kundenorientierung in der ganzen Reisekette, vom
Bahnhof zum Stadtbus bis zum Taxi vom Flughafen. Wir
brauchen Regelungen, die zum einen der besonderen Si-
tuation gerade der Bahnunternehmen Rechnung tragen,
die sich aber zum anderen an den Regelungen des Bür-
gerlichen Gesetzbuchs orientieren. Wie diese genau
auszugestalten sind, müssen wir jedoch sorgfältig disku-
tieren. Dazu brauchen wir die Bestandsaufnahme der
Fahrgastrechte, die ja zurzeit vom Verkehrsministerium
erarbeitet wird.
Ich gehe davon aus, dass wir auf Grundlage dieser
Bestandsaufnahme zu einer guten Lösung für die Fahr-
gäste kommen werden.
Gitta Connemann (CDU/CSU): „Eine Fahrt mit der
Eisenbahn kann ich beim besten Willen nicht als Reise
bezeichnen. Man wird ja lediglich von einem Ort zum
anderen befördert und unterscheidet sich damit nur sehr
wenig von einem Paket.“ Diese Feststellung traf der eng-
lische Schriftsteller John Ruskin im 19. Jahrhundert.
Mehr als hundert Jahre sind seitdem vergangen. Aber
geändert hat sich kaum etwas. Auch heute ergeht es vie-
len Kunden der Bahn noch wie einem Paket: herumge-
stoßen und ständig in der Gefahr, den Ort ihrer Bestim-
mung verspätet oder gar nicht zu erreichen. Der Ärger
für die Fahrgäste ist groß, deren Rechte sind jedoch
klein. Der Fahrgast ist faktisch rechtlos – nicht nur bei
der Bahn.
Damit sich dies ändert, haben wir, die Mitglieder der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hier schon vor einigen
Monaten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, mehr
Rechte für Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr
zu schaffen. Mit dieser Forderung nach mehr Verbrau-
cherschutz auch für Bahnkunden standen wir zu diesem
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eitpunkt noch sehr allein. Aber: Kommt Zeit, kommt
rkenntnis. Und das ist auch gut so.
Es ist gut, dass sich jetzt auch die FDP einer unserer
orderungen anschließen will, nämlich der nach Aufhe-
ung des § 17 EVO. Denn diese überkommene Vor-
chrift aus Reichsbahnzeiten zeichnet die Bahn von der
aftung bei Zugverspätungen und -ausfällen frei. Die
unden sind ausschließlich auf Kulanz angewiesen und
amit dem Gutdünken anderer ausgeliefert. Dies muss
eändert werden. Und dies kann durch Einbettung ent-
prechender Rechtsansprüche der Fahrgäste im bürgerli-
hen Recht auch geändert werden.
Damit allein ist es aber nicht getan. Was ist mit den
erbraucherrechten im übrigen öffentlichen Personen-
erkehr? Was ist mit den gleichfalls erforderlichen Än-
erungen des AEG, des PBefG sowie der darauf basie-
enden Verordnungen? Was ist mit der zurzeit nur
ingeschränkten Inhaltskontrolle von Tarifen? Was ist
it der fehlenden Transparenz der Preisangabe? Was ist
it der Haftung für Reiseketten? Und, und, und. Der
ntrag der FDP schweigt hierzu. Aber ein Anfang ist ge-
acht. Und das gibt Hoffnung für die weiteren Beratun-
en auch unseres Antrages.
Hoffnung gibt auch die Tatsache, dass offensichtlich
uch die Bundesregierung zwischenzeitlich die Notwen-
igkeit nach einer Verbesserung von Fahrgastrechten er-
annt hat. Lässt sich doch unter anderem einem Artikel
n der „FAZ“ vom 12. November 2003 entnehmen, dass
iese jetzt in Gesprächen mit der Bahn AG über die
echte der Fahrgäste verhandeln will.
Wenn man bedenkt, dass diese Bundesregierung in
er Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-
undestagsfraktion am 25. Juli 2001 noch jeden Bedarf
ür ein Tätigwerden für Fahrgäste verneinte, dass die
undesregierung in dem in diesem Jahr vorgestellten
Aktionsplan Verbraucherschutz“ nur ein Tätigwerden-
ollen auf EU-Ebene in Aussicht stellt, dann hat sie sich
nzwischen bewegt. Denn sie will jetzt über eine Rege-
ung für eine Haftung bei Zugverspätungen reden. Und
uch die Bahn AG, die sich in einer öffentlichen Anhö-
ung Anfang des Jahres noch ganz anders äußerte, sieht
etzt Bedarf. Wie schön, dass sich nun doch endlich alle
eiten den Verbraucherschutz auch für Fahrgäste auf die
ahnen geschrieben haben. Ein Schelm, der Böses dabei
enkt. Ob es ohne unsere Initiative solche Einsichten ge-
eben hätte?
So löblich es auch ist, dass Bundesregierung und
ahn endlich auf Fahrgäste zugehen wollen, die ange-
ündigte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedin-
ungen reicht hier nicht aus. Denn diese können jeder-
eit wieder einseitig vom Unternehmen geändert
erden. Eine Rechtssicherheit für den Bahnkunden wäre
n diesem Falle nicht gegeben. Eine solche Verlässlich-
eit ist aber für den Verbraucher unabdingbar.
Es reicht auch nicht aus, lediglich eine Regelung für
en Fall der Verspätungen treffen zu wollen. Nein, jetzt
uss endlich umfassend gehandelt werden. Und zwar in
orm von Gesetzesänderungen. Hier ist und bleibt die
undesregierung in erster Linie in der Pflicht.
6618 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) )
(B) )
Das bedeutet, dass Sondergesetze ersatzlos gestrichen
werden müssen. Ein Haftungsausschluss für verschul-
dete Schäden ist nicht hinnehmbar. Denn der schützt die
Bahn vor den Verbrauchern und nicht umgekehrt.
Die Bundesregierung ist in der Pflicht, auf eine Neu-
regelung des Vertrages zwischen Beförderungsunterneh-
men und Fahrgast hinzuwirken, die dann ins Bürgerliche
Gesetzbuch übernommen werden und damit für die Ver-
braucher einklagbar sind. Wie auch das Unternehmen
muss endlich auch die Bundesregierung erkennen, dass
in Zeiten hoher Verluste durch Passagierrückgänge ein
Mehr an Dienstleistungsmentalität gefragt ist. Dies wird
die Bahn weder in organisatorischer noch in finanzieller
Hinsicht überfordern. Durch umfangreichere Fahrgast-
rechte werden die Bahnkunden im Gegenteil enger an
das Unternehmen gebunden. Das Verkehrsmittel Bahn
wird so für den Verbraucher attraktiver.
Auch aus diesem Grunde ist sowohl die Bundesregie-
rung als auch die Deutsche Bahn AG jetzt in der Bring-
schuld. Ein erster Schritt wurde getan, indem das Unter-
nehmen signalisiert hat, dass es die Zeichen der Zeit
erkannt habe. Jetzt müssen wirklich ernst zu nehmende
Handlungen in Form von Gesetzesinitiativen folgen.
Eduard Lintner (CDU/CSU): Die Deutsche Bahn
verweist mit einem gewissen Stolz häufig darauf, dass
sie das führende Schienenverkehrsunternehmen in Eu-
ropa sei. Klopft man diesen Anspruch allerdings im De-
tail auf seine Richtigkeit hin ab, dann kommt man ge-
rade bei dem heutigen Thema, nämlich der Frage der
Haftung der Bahn für Verspätungen und Ausfalle im Per-
sonenverkehr, zum gegenteiligen Ergebnis.
Die Mehrzahl der europäischen Bahnen gewähren
zum Beispiel bei Verspätungen ab 20 bzw. 30 Minuten
unterschiedlich hohe Fahrpreisrückerstattungen bzw.
stellen Ersatzkarten aus oder erstatten bei Verspätungen
von 60 Minuten und mehr sogar den gesamten Fahrpreis.
Häufig werden auch Taxikosten übernommen oder es
besteht, wenn ein Weiterkommen nicht mehr möglich
ist, ein Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel.
Üblich ist auch, dass schnelle Bearbeitung, das heißt
meist innerhalb eines Monats zugesichert wird und in
vielen europäischen Ländern unterstützen Schlichtungs-
stellen den Fahrgast bei der Geltendmachung seiner
Rechte. Geregelt ist dies meist in eigenen Eisenbahnge-
setzen, Verordnungen oder in den Beförderungsbedin-
gungen der jeweiligen Bahngesellschaften.
Nicht so im Deutschland, jedenfalls nicht im Fernver-
kehr. Hier ist der Fahrgast nach wie vor auf die Kulanz-
bereitschaft der Deutschen Bahn AG angewiesen.
Diese hat im den letzten Jahren zugegebenermaßen
zugenommen und manche Verspätungsfolge ist durchaus
im Sinne des betroffenen Fahrgastes geregelt worden,
aber ein Anspruch darauf wird nicht eingeräumt. Im Ge-
genteil: Der im Antrag erwähnte § 17 der Eisenbahn-
Verkehrsordnung schließt bis heute Entschädigungs-
ansprüche gegenüber der Bahn bei Verspätungen oder
beim Ausfall von Zügen ausdrücklich aus.
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Inzwischen wissen wir auch, dass nur ein relativ ge-
inger Prozentsatz der Verspätungen oder Ausfälle auf
ußerhalb des Bahnbetriebes liegende Ursachen zurück-
eht.
Wenn man bedenkt, was in der Wirtschaft alles unter-
ommen wird, um Kunden auch emotional an ein Pro-
ukt oder ein bestimmtes Unternehmen zu binden, dann
erwundert es doch, dass die Bahn bis heute darauf of-
enbar nicht ähnlich großen Wert legt. Wäre das der Fall,
o hätte sich die Bahn längst bis zur entsprechenden
egelung durch den Staat, durch eigene, verbindlich gel-
ende Geschäftsbedingungen darauf verstanden, kunden-
reundliche Regelungen bei Verspätungen oder Zug-
usfällen zu garantieren. Für eine Debatte über einen
ntrag, wie sie heute geführt wird, hätte es eigentlich
einen Anlass geben dürfen.
Wenn man sich schon daran macht, Ansprüche der
unden bei Verspätungen oder Zugausfällen zu regeln,
o sollte bei dieser Gelegenheit auch der kundenfreundli-
he Umgang bei Beschwernissen anderer Art eingeführt
erden. Zu erwähnen wäre hier beispielsweise der Aus-
all wichtiger technischer Ausstattungen. Die Bahn
önnte sich durchaus auch an Beispielen im eigenen
ande orientieren, denn erfreulicherweise haben eine
anze Reihe von Verkehrsunternehmen in den letzten
ahren freiwillige, aber immerhin verbindliche Regelun-
en eingeführt, die über das geltende Recht im Interesse
es Kunden hinausgehen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe zum Beispiel geben bei
erspätungen von mehr als 20 Minuten einen Gratisfahr-
chein und übernehmen bei Nacht sogar die Taxikosten
is zu 25 Euro. In München erhält der Benutzer städti-
cher Verkehrsmittel, also der U-Bahn, der Busse oder
traßenbahnen bei einer Verspätung von 20 Minuten
der mehr sein Geld zurück. In Stuttgart gibt es seit 2000
ei entsprechenden Verspätungen Taxikosten bis zu
6 Euro zurück. Außerdem garantiert die Stuttgarter
traßenbahn, dass Kundenanfragen innerhalb von zehn
agen beantwortet werden.
Sogar der Dachverband der Europäischen Bahnen,
ER, hält die Rechtsposition von Fahrgästen bei Störun-
en für unbefriedigend. Er empfiehlt daher den Mitglie-
ern eine freiwillige Passagiercharta, die Kundenrechte
roßzügiger als bisher regeln soll. Die EU-Kommission
ill bis Ende dieses Jahres einen Verordnungsvorschlag
ür Fahrgastrechte vorlegen. Dann spätestens ist auch bei
ns der Moment gekommen, wo der nationale Ord-
ungsgeber, das heißt die Bundesregierung, gefordert ist.
ch hoffe daher, dass dann schnell gehandelt wird.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die
ahn vergaß 40 Reisende nach einem Nothalt“ heißt es
eute in den Tageszeitungen. Weil im Schwarzwald ein
st auf die Oberleitung gefallen war und der Strom aus-
iel, mussten die Reisenden den Zug verlassen. Nach der
eparatur fuhr der Zug ohne Reisende weg. Wegen eines
unklochs funktionierte kein Handy. Erst nach drei Stun-
en konnten einige Fahrgäste einen Zug stoppen. Und
och immer ist ungeklärt, welche Entschädigungsan-
prüche die „vergessenen“ Fahrgäste nun haben.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6619
(A) )
(B) )
Auch die FDP hat jetzt verstanden und hat als letzte
Fraktion beantragt, die Fahrgastrechte zu verbessern.
Zwar ist der Antrag der FDP etwas dürftig, aber doch
eine deutlich bessere Verbraucherpolitik als der Boykott-
aufruf in diesem Frühjahr. Mittlerweile herrscht also
große Einigkeit, dass die rechtliche Situation bei Zug-
verspätung und Zugausfall neu zu regeln ist.
Wir begrüßen auch die Entschließung des Bundes-
rates, die das Ziel der rot-grünen Regierung unterstützt,
ein zeitgemäßes und verbraucherfreundliches Fahrgast-
recht zu schaffen. Diese Initiativen sind sinnvoll und
müssen weiter diskutiert werden.
Wir haben die Defizite der herrschenden Gesetzeslage
bei der Bahn ja bereits einige Male im Bundestag disku-
tiert. Der Haftungsausschluss in der Eisenbahnverord-
nung ist nicht mehr zeitgemäß und die Rechtssituation
von Fahrgästen im Eisenbahnpersonenverkehr ist unge-
nügend.
Die Deutsche Bahn ist dabei allerdings kein Einzel-
fall. Die gesamte Sondergesetzgebung im öffentlichen
Personenverkehr muss hinsichtlich der Rechtsansprüche
bei Leistungsmängeln von Bus und Bahn modernisiert
und verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. Die
Koalitionsfraktionen führen bereits seit längerem eine
intensive verbraucherpolitische Debatte. Wir sind uns ei-
nig, dass es einen Nachholbedarf gibt und dass sich die
Entschädigungsansprüche an den Regelungen des Bür-
gerlichen Gesetzbuches orientieren sollen.
Wir Verbraucherpolitiker haben dies auch in einem
Fachgespräch mit dem Verkehrsrechtsexperten Professor
Staudinger erörtert. Er wird in der nächsten Woche in
Dortmund konkrete Vorschläge für eine Gesetzesinitia-
tive zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vorlegen.
Diese Eckpunkte und die Diskussionsergebnisse wollen
wir noch abwarten. Wir fordern Herrn Mehdorn aber
jetzt schon auf, die Kundenfreundlichkeit der Deutschen
Bahn deutlich zu erhöhen und Schäden einheitlich und
transparent auszugleichen. Fahrgäste müssen sich auf
eine faire Behandlung verlassen können. Da kann die
Bahn auch ohne gesetzliche Regelung schon handeln
und kundenfreundliche Lösungen finden. Da braucht es
auch besseres Management und unternehmerisches En-
gagement. Die täglichen Proteste wütender Pendler und
Verspätungen auf einem Rekordniveau schaden dem An-
sehen der Bahn. Strafzahlungen in Millionenhöhe an die
Länder wegen Unpünktlichkeit im Nahverkehr schaden
dem betrieblichen Ergebnis der Bahn genauso.
Herrn Mehrdorn möchten wir darin unterstützen, für
pünktliche Züge zu sorgen und verbesserte Fahrgast-
rechte zu konzipieren. Wir wollen nicht wieder auf sin-
kende Umsätze der Bahn warten, bevor die Notwendig-
keit zum Handeln erkannt wird. Viele Stammkunden der
Bahn haben sich über die von uns geforderte Wiederein-
führung der Bahn-Card 50 und der Speisewagen gefreut.
Auch die Tarifverbesserungen und die Mobilitätskarte
sind richtige Schritte auf dem Weg zum Kunden.
Unsere Ziele sind verbindliche Haftungsregelungen
und transparente, Anbieter übergreifende Auskunftsstel-
len. Dazu gehören auch verständliche Fahrplaninforma-
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ionen und eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwi-
chen Kunden und Verkehrsunternehmen. Wir werden
iese Ziele im Bundestag weiter verfolgen. So wird das
ertrauen der Bankkunden und die Wettbewerbsfähig-
eit des öffentlichen Personenverkehrs zurückgewon-
en und ein attraktives Angebot geschaffen. So wäre die
ahn auch gut gerüstet für die anstehenden europäischen
erhandlungen um Haftungsregeln im grenzüberschrei-
enden Eisenbahnverkehr.
Gudrun Kopp (FDP): Wer Interesse hat, die Auswir-
ungen von Monopolstellungen und Marktaushebelung
ozusagen am lebenden Objekt zu studieren, der tut gut
aran, dieser Tage einmal das Verhalten der Deutschen
ahn AG zu betrachten. In der gönnerhaften Manier des
onopolisten verkündet die Bahn, sie sei nunmehr be-
eit, Haftungsregeln für Verspätungen in ihren allgemei-
en Geschäftsbedingungen zu verankern. Mehr noch:
ie Bahn stellt stolz heraus, sie sei somit weltweit das
inzige Schienenverkehrsunternehmen, dass derart ku-
ant verfahre. Das ist ja sehr großzügig!
Jedes Unternehmen in diesem Land ist für nicht er-
rachte Leistungen selbstverständlich haftbar zu ma-
hen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nur die
ahn ist hiervon mittels der Eisenbahn-Verkehrsord-
ung, EVO, ausgenommen. Wenn nun die Deutsche
ahn AG – die erst unlängst einräumen mußte, 95 Pro-
ent der Verspätungen selbst zu verschulden – großzügi-
erweise und unter dem Druck von Kunden und
erbraucherschützern erklärt, diese pure Selbstverständ-
chkeit – die Haftung für Verspätung oder Ausfall – in
re allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen,
o ist dies einerseits bei weitem nicht ausreichend und
ndererseits bedeutet es eine Zementierung der jetzigen
durch nichts zu rechtfertigenden – Sonderstellung der
ahn.
Diese Sonderstellung der Bahn gilt es aber gerade
ufzubrechen, im Interesse der Fahrgäste, aber eben
uch im Interesse des Monopolisten Bahn selbst. Nur
ine Bahnpolitik, die sich am Interesse der Fahrgäste
rientiert, gewinnt langfristig mehr Kunden und damit
öhere Marktanteile. Am Beispiel der Fahrgastrechte
eigt sich überdeutlich, wie sich die Bahn durch ihre un-
ebrochene Monopolstellung selbst im Wege steht.
urch die jetzt großspurig angekündigte Maßnahme
ird die bisherige Kulanzregelung schlicht und einfach
ur fortgeschrieben. Dieses Verhalten ist auch nur natür-
ich. So verfahren nun einmal Staatsunternehmen, wie
ie Bahn de facto immer noch eines ist, wenn sie eine so
llumfassende Monopolstellung einnehmen.
Um hier im Interesse von Verbrauchern und nicht zu-
etzt auch Steuerzahlern – denn diese haben ja allein in
en letzten neun Jahren seit Entschuldung der Bahn über
77 Milliarden Euro in das System Schiene gepumpt! –
irksam Abhilfe zu schaffen, ist es unumgänglich, die
ahn endlich einem zumindest marktähnlichen Wettbe-
erbsdruck auszusetzen. Die Gleichstellung der Bahn in
ragen der Haftung kann hier nur ein erster Schritt auf
em langen Weg der Liberalisierung des Schienenver-
ehrs sein. Die im Antrag der FDP-Fraktion vorliegende
6620 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) )
(B) )
Forderung nach Gleichstellung der Bahn mit allen ande-
ren Unternehmen in Deutschland würde insofern zumin-
dest dafür sorgen, dass Organisation, Struktur und Ver-
fahrensweisen der Bahn am Kunden orientiert werden
müssen. Dies würde der Bahn wenigstens dem Status ei-
nes Marktteilnehmers annähern, der im Eigeninteresse
auf Wünsche und Erwartungen seiner Kunden eingeht.
Jeder, der hier Zweifel hegt, möge sich noch einmal
die Ergebnisse der Deregulierung und Liberalisierung im
Telekommunikationssektor genau anschauen. Erinnern
wir uns doch einmal! Welche Tarife für Orts- und Fern-
gespräche, welchen Service hatten wir denn im Bereich
der Deutschen Bundespost vor zehn oder 15 Jahre ver-
gleichen Sie dies einmal mit der heutigen Situation. Das
Aufrechterhalten von Staatsmonopolen nutzt nieman-
dem: nicht dem Staat, der Unsummen in nicht marktge-
rechte, geschweige denn wettbewerbsfähige Unterneh-
men steckt, nicht den Unternehmen selber, die so
außerstande bleiben, sich an den Wünschen der Bürger
effizient und unbürokratisch zu orientieren und schon
gar nicht den Bürgern und Steuerzahlern, die das Ganze
teuer zu stehen kommt bei gleichzeitig schlechten Leis-
tungen.
Wie bereits gesagt, kann dies nur ein erster, wenn
auch wichtiger Schritt sein. Die Bundesregierung muss
aber endlich auch aus ihrem Dornröschenschlaf erwa-
chen und die Weichen der Bahnpolitik völlig neu stellen.
An einer Trennung von Schiene und Netz führt kein Weg
vorbei. Wir brauchen endlich eine glasklare Wettbe-
werbs und Privatisierungsstrategie für die Deutsche
Bahn AG. Es muß Schluss sein mit Serviceverweige-
rung, Arroganz, Ignoranz gegenüber Kundenwünschen,
Quersubventionierungen, Auftragserzwingungen und
Wettbewerbsbehinderungen! Gerade angesichts des voll-
ständigen Scheiterns ihrer bisherigen Politik im Bereich
der Bahn sollten Sozialdemokraten und Grüne mittler-
weile erkannt haben, dass der von uns vorgeschlagene
Weg ohne Alternative ist. Deregulierung und Liberalisie-
rung des Schienenverkehrs müssen endlich wieder mit
Hochdruck vorangetrieben werden. Andernfalls werden
wir auch in 20 Jahren noch hier sitzen und über den Un-
mut der Fahrgäste wegen des schlechten Service, der ho-
hen Preise und – vor allem – der Unzuverlässigkeit der
Bahn debattieren. Die FDP hat hier immer einen klaren
marktwirtschaftlichen Kurs gesteuert und die Bundesre-
gierung kann versichert sein, dass wir nicht müde wer-
den, sie daran zu erinnern.
Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf,
dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen, den ent-
sprechenden Passus zur Entschädigung aus der Eisen-
bahn-Verkehrsordnung herauszulösen und im vorge-
nannten Sinn im bürgerlichen Recht zu verankern.
Damit wäre den Fahrgästen ein wirklicher Rechtsan-
spruch auf Entschädigung eingeräumt, nicht nur eine er-
weiterte Kulanzregelung. Die verbraucherfeindliche
Sonderstellung der Bahn wäre beseitigt und wir kämen
einen entscheidenden Schritt voran auf dem Weg zu
mehr Kundenorientierung und Marktnähe im Schienen-
verkehr.
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nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Modernisierung des Kostenrechts (Tagesord-
nungspunkt 22)
Christoph Strässer (SPD): Wir beraten heute eine
mfassende Reform des Kostenrechts. Seit dem letzten
ostenrechtsänderungsgesetz sind mittlerweile fast zehn
ahre vergangen. Das geltende Kostenrecht bedarf daher
ringend einer Anpassung, eine Anpassung, die zu Recht
eit Jahren gefordert wird.
Bereits in der letzten Legislaturperiode nahm sich der
echtsausschuss dieses Vorhabens an. Doch es fiel der
iskontinuität zum Opfer. Die Justizminister haben da-
als um eine zeitnahe Wiederaufnahme gebeten, doch
tets mit der Maßgabe, dass eine Reform für die Länder
inanzierbar bleibt. Daher wurde eine umfassende Ge-
amtreform erarbeitet, die letztlich ein neues Gerichts-
ostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsge-
etz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Wegfall
es zehnprozentigen Gebührenabschlags in den neuen
ändern beinhaltet und Mehrbelastungen der Länder
leichzeitig gegenfinanziert. Diese Arbeiten an einem
euen, modernen Kostenrechtsgesetz stehen nunmehr
urz vor einem möglichen, dringend erforderlichen Ab-
chluss. Ich freue mich, dass an diesem Prozess alle be-
eiligten Gruppen – die Bundesregierung, die Länder, die
pitzenverbände der Anwaltschaft und die Richter-
chaft – teilgenommen haben und dass der Gesetzesent-
urf fraktionsübergreifend eingebracht werden konnte.
Ich möchte mich bei meiner Rede auf die Gebühren-
trukturreform des Anwaltvergütungsrechts konzentrie-
en. Diese Reform war dringend notwendig; die letzte
npassung der Rechtsanwaltsgebühren liegt über neun
ahre zurück. Seit dieser Zeit sind die Kosten aber erheb-
ich gestiegen. Das neue Gebührenrecht soll das Ein-
ommen an die Einkommensentwicklung anderer Be-
ufe angleichen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, dem nachzukommen:
rstens. Es wird so gemacht wie schon bei früheren Än-
erungen in den Jahren 1981, 1987 und 1994: eine line-
re Anpassung in der Weise, dass die Gebührentabelle
rozentual erhöht wird. Oder Zweitens. Es wird eine seit
ahren überfällige Strukturreform durchgeführt. Die letz-
ere Variante wurde – wie ich finde, zu Recht – bevor-
ugt. Sie bietet die Möglichkeit, Gebühren und Entschä-
igungen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung
er Verfahrensordnungen praxisnäher zu gestalten, und
ch bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich beim
undesministerium der Justiz, dass dort dieser Weg ein-
eschlagen worden ist.
Die Aufgaben eines Anwalts haben sich in den letzten
ahrzehnten erheblich verändert. Die Bundesgebühren-
rdnung für Rechtsanwälte beruht noch auf der Prä-
isse, dass Anwälte in erster Linie vor Gericht tätig
ind. Heute werden aber 70 Prozent der Fälle, die an den
nwalt herangetragen werden, außergerichtlich erle-
igt. Dem trägt die neue Gebührenregelung Rechnung.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6621
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Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche
Streitbeilegung wird stärker honoriert. Die außergericht-
liche Erledigung soll zum Beispiel durch die Umge-
staltung der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer
Einigungsgebühr für jede Art der vertraglichen Streitbei-
legung gefördert werden. Außerdem fällt in Zukunft die
Terminsgebühr auch dann an, wenn der Rechtsanwalt
nach Erteilung eines Klageauftrages an einer auf Ver-
meidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Be-
sprechung mitwirkt. Der Wegfall der Beweisgebühr soll
die frühzeitige Einigung der Parteien fördern und zeit-
und kostenintensive Beweisaufnahmen vermeiden.
Diese Maßnahmen fördern alle den Rechtsfrieden und
wirken zusammen mit dem bereits in diesem Hause dis-
kutierten Justizmodernisierungsgesetz entlastend für die
Gerichte. Die beratungsintensiven Dienstleistungen
– wie die Streitvermeidung und Streitschlichtung – sol-
len bewusst gestärkt werden. Bisher nicht gebühren-
rechtlich geregelte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Me-
diation werden neu erfasst. Es entsteht ein modernes
Vergütungsrecht, das sich an den heutigen Aufgaben-
schwerpunkten der Anwälte orientiert.
Wenn der Schwerpunkt meiner Ausführungen bisher
auch bei den Gebührenregelungen für die anwaltliche
Tätigkeit lag, so möchte ich an dieser Stelle kurz noch
erwähnen, dass die Kostenrechtsmodernisierung sich
auch zugunsten anderer Verfahrensbeteiligten auswirkt.
Das Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen, Dol-
metschern und Übersetzern wird durch ein neues leis-
tungsgerechtes Vergütungsmodell ersetzt. Die Stunden-
höchstsätze der Entschädigung für Sachverständige,
Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und
Zeugen werden angehoben und die Kilometerpauschale
soll für alle Berechtigten erhöht werden.
Als Resümee bleibt festzustellen, dass das Kosten-
rechtsmodernisierungsgesetz den Anforderungen eines
modernen Kostenrechts entspricht und zu einen Aus-
gleich aller Interessen beiträgt. Ich denke, man kann dem
Gesetz sehr guten Gewissens zustimmen.
Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung: Auch für
die Bürger wird sich die zukünftige Vereinfachung des
Gebührenrechts und die angestrebte Qualitätsverbesse-
rung positiv auswirken. Der Anstieg der Honorare für
Anwälte fällt jedenfalls außerordentlich moderat aus.
Eine fast zehnjährige Nullrunde ist im Vergleich zu an-
deren Berufsgruppen einzigartig.
Mein Dank gilt deshalb auch besonders den Kollegin-
nen und Kollegen in der Anwaltschaft, die anders als
viele andere in den letzten Wochen und Monaten nicht
laut aufgeschrien haben, als dort und einmalig(!) eine
„Nullrunde“ angekündigt wurde. Gerade denen gegen-
über sind wir verpflichtet, nunmehr zügig zu einem gu-
ten Ergebnis zu kommen. Unser gemeinsamer Gesetz-
entwurf bietet hierfür eine geeignete Grundlage.
Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Wir be-
raten heute den von den Regierungsfraktionen, der CDU/
CSU und der FDP gemeinsam vorgelegten Entwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts.
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Es wird höchste Zeit, dass dieses Gesetz vor allem im
erechtigten Interesse der Rechtsanwältinnen und
echtsanwälte in Deutschland in Kraft tritt. Seit zehn
ahren stagniert die Vergütung für Anwälte, Sachver-
tändige, Dolmetscher und Übersetzer. Eine Anpassung
n die wirtschaftliche Entwicklung ist nicht nur geboten,
ondern für die Funktionstauglichkeit der Rechtspflege
n unserem Rechtsstaat absolut notwendig. In den letzten
ehn Jahren sind Lohnkosten, Mieten und Sachkosten
rastisch gestiegen. Während die Anwaltsgebühren in
ieser Zeit unverändert geblieben sind, beträgt der Ein-
ommenszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft im
ergleichszeitraum 26 Prozent. Wenn wir als Gesetzge-
er unserer Verantwortung für die Rechtspflege in unse-
em Land gerecht werden wollen, dann müssen wir nicht
ur diesen Gesetzentwurf kurzfristig verabschieden,
ondern auch dafür sorgen, dass es nicht wieder vor-
ommt, dass die Anwaltschaft zehn Jahre hinter der
irtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zurück-
leibt.
Die CDU/CSU-Fraktion hat den Konsens mit der
undesregierung gesucht, um Druck auszuüben, damit
s – wie in der letzten Legislaturperiode – nicht wieder
ur bei Versprechungen und Ankündigungen einer Ge-
etzesnovelle bleibt. Die Union hat Wert darauf gelegt,
ass bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung zu
iesem Gesetzentwurf auch die Spitzenvertreter der
undesrechtsanwaltskammer und des Deutschen An-
altvereines einbezogen worden sind. Deshalb freue ich
ich sehr, dass die Standesvertreter der Anwaltschaft
en vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßen
nd ihm auch in der Sache zustimmen. Dieser Gesetz-
ntwurf ist kein Traumergebnis, er ist ein Kompromiss
nd ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
Lassen Sie mich etwas zum Inhalt und insbesondere
um Teilbereich des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG) sagen, das die alte Bundesrechtsanwaltsgebüh-
enordnung ersetzen soll. Nach seriösen Modellrechnun-
en wird das RVG den Anwälten Mehreinnahmen von
urchschnittlich etwa 14 Prozent ermöglichen. Diese
teigerung ist mehr als moderat, wenn man die zehnjäh-
ige Nullrunde im Anwaltsgebührenrecht zugrunde legt.
er Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf auch die Auffor-
erung des Bundesverfassungsgerichtes mit seiner Ent-
cheidung vom 28. Januar 2003 um. Der aufgrund des
inigungsvertrages bis heute gültige Gebührenabschlag
st in Höhe von jetzt 10 Prozent auf Anwaltsgebühren
nd Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern
ird mit diesem Gesetz ab dem 1. Juni 2004 entfallen.
Das RVG begnügt sich zu Recht nicht mit einer linea-
en Erhöhung der Anwaltsgebühren, sondern reformiert
rinzipielle Strukturen der bisherigen Gebührenordnung.
ukünftig sollen sich die zu beanspruchenden Honorare
tärker als bisher an Schwierigkeit und Umfang der an-
altlichen Tätigkeit orientieren. Das RVG trägt auch den
eränderten Tätigkeitsbereichen der Anwaltschaft Rech-
ung. Heute findet die anwaltliche Tätigkeit zu etwa
0 Prozent außerhalb der Gerichtssäle statt.
Deshalb beinhaltet das RVG nun ausdrücklich Ver-
ütungen für die außergerichtliche Streitbeilegung wie
6622 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
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beispielsweise Hilfeleistung in Steuersachen, Mediation
und Zeugenbeistand. Die Förderung der außergericht-
lichen Streitbeilegung ist ein zentrales Anliegen des Ge-
setzentwurfes. Die bisherige Vergleichsgebühr, die sich
auf Vergleiche in gerichtlichen Verfahren bezog, wird zu
einer Einigungsgebühr für jede Form der gütlichen
Streitbeilegung.
Der Gesetzentwurf wagt erstmalig auch den Schritt,
ab 2006 mehr Wettbewerb beim Beratungshonorar zuzu-
lassen. Ab 2006 dürfen die Anwälte ihr Honorar für die
reine Beratung frei mit ihrem Mandanten aushandeln.
Damit wird die neue Rechtsanwaltsvergütung ein Stück
weit europafester, weil wettbewerbsorientierter.
Ein weiterer zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfes
ist die Abschaffung der sogenannten Beweisgebühr.
Diese Gebühr ist in der Vergangenheit nicht ganz zu Un-
recht immer in die Kritik geraten, weil so mancher Be-
weisantrag mehr dem anwaltlichen Gebühreninteresse
als der Tatsachenfeststellung und der Rechtsfindung ge-
dient hat. Nach dem neuen Gebührenrecht wird es mit
Ausnahme des Strafverfahrens nur noch zwei Gebühren-
typen geben: eine Verfahrensgebühr mit einem Regelsatz
von 1,3 und eine Termingebühr von 1,2. Damit verdient
ein Rechtsanwalt in einem Verfahren, das bis zur münd-
lichen Verhandlung fortgeführt wird, künftig nur noch
2,5 Gebühren statt bisher bis zu 3 Gebühren (Erörte-
rungs-, Prozess-, oder Verhandlungs- und eventuell Be-
weisgebühren). Zu berücksichtigen ist hier allerdings,
dass 2,5 Gebühren sichere Einnahmen darstellen, denn
sie fallen grundsätzlich in jedem Verfahren an, in dem es
eine mündliche Verhandlung gegeben hat.
Das neue Gebührenrecht bringt das größte Plus für
die Strafverteidiger. Nach angestellten Modellrechnun-
gen können Strafverteidiger aufgrund der neuen Gebüh-
renstruktur eine Steigerung von mehr als 30 Prozent er-
warten. Wie auch in anderen Verfahren soll die
tatsächliche Leistung des Strafverteidigers der Maßstab
für seine Vergütung sein. So kann der Rechtsanwalt bei-
spielsweise bereits im Ermittlungsverfahren bis zu drei
Gebühren berechnen: eine Grundgebühr von 30 bis
300 Euro für die Einarbeitung, eine Verfahrensgebühr
von 30 bis 250 Euro und eine Termingebühr für jeweils
drei Termine.
Es ist ein Gebot der Ehrlichkeit zuzugeben, dass die
strukturellen Änderungen im Vergütungssystem dazu
führen, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
je nach Tätigkeitsschwerpunkten von der Reform unter-
schiedlich profitieren werden. Insbesondere Familien-
rechtler und Baurechtler trifft der Wegfall der Beweisge-
bühr besonders hart, denn in familienrechtlichen
Streitigkeiten und im Bereich des privaten Baurechts
wird fast immer Beweis erhoben. Diese Einbußen
können jedoch dadurch ausgeglichen werden, dass die
Vorschriften über Ausgleich und Verrechnung der ver-
schiedenen Gebühren im vorgerichtlichen und im ge-
richtlichen Verfahren geändert werden.
Früher musste zum Beispiel die Geschäftsgebühr des
vorgerichtlichen Verfahrens vollständig auf die Prozess-
gebühr angerechnet werden. Durch das neue RVG gilt
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iese Anrechnungsvorschrift nur noch für maximal drei
iertel der Gebühr. Hierdurch wird der Wegfall der Be-
eisgebühr zumindest teilweise kompensiert. Dadurch
ird übrigens auch das Engagement für eine außerge-
ichtliche Streitbeilegung eine Stärkung erfahren.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein notwendiger
chritt in die richtige Richtung. Wir sollten ihn jetzt
chnell beraten, damit er möglichst bald Realität werden
ann.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
em vorliegenden Gesetzentwurf haben wir weite Teile
er Kostenstruktur im Justizwesen überarbeitet und mo-
ernisiert; Gerichtskosten, die Entschädigung von Zeu-
en, Sachverständigen sowie ehrenamtlichen Richtern.
ie Reform ist die seit langem überfällige Anpassung an
ie Anforderungen eines zeitgemäßen Gesetzes. Es ist
rfreulich, dass alle Fraktionen die Notwendigkeit hierzu
rkannt haben und den Gesetzentwurf gemeinsam mit-
ragen.
Die Neufassung des Kostenrechts muss zwei Punkte
ns Visier nehmen: Einerseits muss die Justiz – gleich ei-
em Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen
nd Bürger – effektiv und bezahlbar bleiben. Dies muss
ich auch im Kostenrecht ausdrücken:
Kosten von Rechtsstreitigkeiten müssen so gestaltet
ein, dass sie dem Ziel dienen, Rechtsfrieden stiften; es
arf kein Streit „nur“ um der Kosten willen provoziert
erden.
Das Kosten- und Gebührenrecht muss für alle Betei-
igten transparent und nachvollziehbar sein.
Schließlich darf gerichtlicher Rechtsschutz nicht un-
ezahlbar werden. Dies ist ein konkreter Ausdruck der
ozialstaatlichkeit.
Andererseits gibt es auch für die Justizverwaltung den
ostendruck der angespannten Haushalte, dem sie sich
tellen muss. Daher erfordert die Reform auch eine An-
assung der Gebühren an die Lebenswirklichkeit. Ich
enne das Kind beim Namen: Das bedeutet auch Belas-
ungen für die Rechtssuchenden.
Wichtig ist aber: Die Neuregelung muss einen gerech-
en Ausgleich zwischen diesen beiden Polen herstellen.
as tut unser Gesetzentwurf in seiner Grundstruktur
uch. Er sieht eine moderate Anpassung der Gebühren
n die gestiegenen Lebenshaltungskosten vor. Er verbes-
ert die Übersichtlichkeit des Gebührenrechts; so werden
rbeitsgerichtliche Kostenvorschriften in das Gerichts-
ostengesetz integriert und Pauschalvergütungen auf alle
erichtszweige ausgedehnt.
Er sieht strukturelle Veränderungen vor. Künftig kann
ie Justiz Kosten sparen, ohne den Bürger zur Kasse zu
itten. Ich nenne die einvernehmliche Streitbeilegung,
ie künftig die Justiz, aber auch die Beteiligten entlasten
ird: Sie sparen Gerichtskosten.
Einzelne Teilaspekte des Gesetzentwurfes werden wir
och diskutieren müssen. Ich denke hier zum Beispiel an
ie noch nicht wirklich gut geregelte Vergütung für
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6623
(A) )
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Dolmetscher. Aber im Grundsatz findet die Reform un-
sere Zustimmung.
Alle Beteiligten müssen bei dieser Reform des Kos-
tenrechts ihren Beitrag leisten. Der Bund ist den Ländern
entgegengekommen. Der Gesetzentwurf soll für die
Länder eine schwarze Null bedeuten: Sie werden nicht
zusätzlich belastet.
Vor diesem Hintergrund ist es jedoch nicht zielfüh-
rend, wenn einige Länder Anlass geben zu zweifeln, ob
sie ihren Teil beitragen wollen. Es kann nicht sein, dass
sie die Reform zum Anlass nehmen wollen, ihre Kassen-
lage zu verbessern. Ich fordere die Länder auf, ihren Wi-
derstand gegen das Reformwerk, wie er zuletzt auf der
Herbstkonferenz der Justizminister wieder artikuliert
wurde, aufzugeben.
Einem weiteren Bereich möchte ich an dieser Stelle
besonderes Augenmerk schenken, der Anwaltsvergü-
tung. Die Anwaltschaft hat eine besondere Stellung im
Gesamtgefüge des Rechtssystems. Sie ist unabhängiges
Organ der Rechtspflege und dem Gesetz verpflichtete
Interessenvertreterin ihrer Mandanten. Ich will es ganz
deutlich formulieren: Die Anwaltschaft ist das unersetz-
liche Scharnier zwischen Bürger und Staat. Sie ist eine
– den anderen Beteiligten in gerichtlichen Verfahren
ebenbürtige – Hüterin der Rechte, insbesondere der
Grundrechte der Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen
und Bürger.
Vor diesem Hintergrund ist der Staat in der Pflicht, die
anwaltliche Leistung auch angemessen vergüten. Seit
1994, also fast zehn Jahren, sind die RA-Gebühren nicht
angepasst worden. Gleichwohl stiegen die Kosten der
anwaltlichen Arbeit: Auslagen, Bürokosten, Löhne für
Angestellte und anderes mehr. Die jetzt vorgesehenen
moderaten Erhöhungen hätten nicht geringer ausfallen
dürfen. Von daher freut es mich ganz besonders, dass die
Anwaltschaft selbst ihre grundsätzliche Zustimmung zu
den vorgesehenen Änderungen erklärt hat. Aber auch
hier ist es mir wichtig zu betonen, dass die Gebühren
nicht einseitig zulasten der Recht suchenden Bürgerin-
nen und Bürger modifiziert wurden.
Zugleich haben wir die Reform des anwaltlichen Ge-
bührenrechts genutzt, um strukturelle Veränderungen an-
zugehen. Das Ziel, die Gerichte zu entlasten, indem die
Anwälte verstärkt auf eine außergerichtliche Streitbeile-
gung drängen, drückt sich jetzt auch in der Vergütung
der Anwälte aus. Mediation kann künftig vergütet wer-
den.
Auch der Wegfall fester Gebühren für die außerge-
richtliche anwaltliche Beratung fördert die Tendenz, den
Weg zum Gericht zu vermeiden.
Die gerichtlichen Gebühren werden effektiviert: Der
Anreiz für den Anwalt, eine den Streit oft noch verschär-
fende Beweiserhebung zu fordern, wird durch den Weg-
fall der Beweisgebühr und Anhebung an anderer Stelle
entschärft.
Alle diesen strukturellen Veränderungen fördern die
gütliche Streitbeilegung. Dies dient dem Rechtsfrieden
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wischen allen Beteiligten und entlastet damit, gerade
uch längerfristig, die Justiz.
Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Reform nicht
erredet und zerfleddert wird. Ich möchte meiner Hoff-
ung Ausdruck verleihen, dass die Fraktionen, die dieses
esetz gemeinsam eingebracht haben, sich nicht aus-
inander dividieren lassen, bis wir zur dritten Lesung
ommen werden.
Rainer Funke (FDP): Die FDP begrüßt ausdrück-
ich, dass es endlich gelungen ist, eine Einigung zwi-
chen Politik und Anwaltschaft über die Reform der
echtsanwaltsvergütung zu erzielen. Nachdem die letzte
trukturelle Veränderung des anwaltlichen Kostenrechts
986 und die letzte lineare Anpassung 1994 gewesen ist,
at die FDP immer wieder darauf hingewiesen, dass eine
eform der Rechtsanwaltsgebühren lange überfällig ist.
aum ein anderer Berufsstand hat so lange ohne Gebüh-
enerhöhungen auskommen müssen. Daher hat die FDP-
undestagsfraktion auch als einzige Oppositionsfraktion
ereits in der vergangenen Wahlperiode des Bundestages
inen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Anwaltsge-
ühren vorgelegt. Die rot-grüne Bundesregierung hat
emgegenüber ihr Versprechen gegenüber den Anwälten
ebrochen und die Reform im vergangenen Jahr bewusst
erschleppt. Zu Beginn der neuen Wahlperiode hat die
DP angekündigt, ihren Gesetzentwurf erneut einzubrin-
en, sollte die Bundesregierung keine eigenen Initiativen
ntwickeln. Es ist daher nicht zuletzt dem Druck der
DP zu verdanken, dass Rot-Grün sich endlich überwin-
en konnte, einen akzeptablen Gesetzentwurf zur An-
altsvergütung vorzulegen.
Die FDP hätte sich eine lineare Erhöhung der Rechts-
nwaltsgebühren gewünscht so wie wir es in unserem ei-
enen Gesetzentwurf aus der 14. Wahlperiode vorgese-
en haben. Dies war leider politisch nicht durchsetzbar,
odass sich der Gesetzentwurf auf strukturelle Verände-
ungen beschränkt. Dennoch ist zu erwarten, dass die
orgesehenen Änderungen bei der Rechtsanwaltsvergü-
ung zu deutlichen Verbesserungen für die Anwaltschaft
ühren werden. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass die
ovellierung der Anwaltsgebühren auch für die Man-
anten Vorteile bringt. Der Gesetzentwurf hebt nicht ein-
ach nur die Gebühren an, sondern verändert die gesamte
ergütungsstruktur. So wird zum Beispiel der Bereich
er außergerichtlichen Streitbeilegung wesentlich ge-
tärkt. Dadurch werden Anreize für Mandanten geschaf-
en, teure Prozesse zu vermeiden. Der Mandant kommt
o wesentlich schneller und günstiger zum Ziel. Die Ver-
ockung, Mandanten in für den Anwalt lukrative Pro-
esse zu treiben, sinkt.
Auch die Reform der Vergütung und Entschädigung
on Sachverständigen wird von der FDP grundsätzlich
egrüßt. Die Ersetzung des Entschädigungsprinzips
urch ein neues leistungsgerechtes Vergütungsmodell er-
cheint sinnvoll und orientiert sich an dem Bild des
elbstständig und hauptberuflich tätigen Sachverständi-
en. Die Einrichtung von Honorargruppen mit festen
tundensätzen führt zu mehr Transparenz und vermeidet
onflikte bei der Festsetzung der Vergütung.
6624 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
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Problematisch ist die Neuordnung der Gerichtskosten.
Die strukturellen Änderungen des Gerichtskostengeset-
zes verdienen grundsätzlich Zustimmung. Bei der Höhe
der Gebühren wird jedoch darauf zu achten sein, dass es
für die Länder nicht zu einer Überkompensierung der
Mehrausgaben für die Neuordnung der Rechtsanwalts-
vergütung kommt. Es gibt Berechnungen, nach denen
der Gesetzentwurf schon jetzt zu einer Überkompensie-
rung zugunsten der Länder führt. Die FDP legt Wert da-
rauf, dass den Ländern keine darüber hinausgehenden
Zugeständnisse gemacht werden. Die FDP als Rechts-
staatspartei wird darauf achten, dass Rechtsschutz für
die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor bezahlbar ist.
Über diesen Punkt wird bei den parlamentarischen Bera-
tungen zu reden sein.
Grundsätzlich hoffen wir, dass sowohl im Interesse
der Anwaltschaft als auch im Interesse der Recht su-
chenden Bürger die Reform einen erfolgreichen Ab-
schluss findet und ein bislang leider erfolgloses Kapitel
der Rechtspolitik zu Ende geht.
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ich
freue mich, dass es heute beim Thema Kostenrechtsmo-
dernisierung ausnahmsweise einmal nicht darum geht,
die unterschiedlichen Auffassungen zu einem Gesetzent-
wurf darzulegen. Vielmehr wollen wir heute einen Ge-
setzentwurf beraten, den die Bundesregierung am 5. No-
vember beschlossen hat und der nunmehr auch von allen
Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht wor-
den ist. Diese breite Übereinstimmung in der Sache lässt
erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst
zügig zu einem Abschluss gebracht wird und das Gesetz
zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Ich möchte insbesondere Herrn Abgeordneten
Dr. Röttgen danken, der für die CDU/CSU-Fraktion an
den Konsensgesprächen aktiv beteiligt war. Ich danke
aber auch den Vertretern der im Rahmen der Erarbeitung
des Gesetzentwurfs angehörten Verbände für die kon-
struktive Mitarbeit. Gleiches gilt für die engagierte Mit-
arbeit der Landesjustizverwaltungen.
Mit dem Gesetz wollen wir die Regelungen für die
Gerichtskosten ebenso wie die Vergütung der Sachver-
ständigen, die Entschädigung für Zeugen und ehrenamt-
liche Richter grundlegend neu gestalten. Die altehrwür-
dige Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte soll
durch ein neues, modernes Rechtsanwaltungsvergü-
tungsgesetz ersetzt werden.
Der Ostabschlag in Höhe von derzeit 10 Prozent auf
die Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen
Bundesländern soll – ebenfalls ab 1. Juli 2004 – der Ver-
gangenheit angehören.
Das Kosten- und Vergütungsrecht wird einfacher und
transparenter, was die Rechtsanwendung erleichtert:
Im Bereich der Gerichtskosten haben wir dabei fol-
gende Schwerpunkte gesetzt:
Wir wollen unter anderem das 1994 für bestimmte
Zivilprozessverfahren bei den Gerichtskosten eingeführte
Pauschalgebührensystem auf alle Rechtszüge und die
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erfahren aller Zweige der Gerichtsbarkeit ausdehnen;
ie bisher zum Teil im Arbeitsgerichtsgesetz geregelten
erichtsgebühren sollen in das Gerichtskostengesetz
bernommen werden und, soweit vertretbar, soll von
ert- auf Festgebühren umgestellt werden. Damit ent-
allen Schwierigkeiten bei der Streitwertbestimmung.
Das neue Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz
öst das Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen,
olmetschern und Übersetzern durch ein neues, leis-
ungsgerechtes Vergütungsmodell ab.
Das neue Rechtsanwaltsvergütungsrecht sieht vor:
ereinfachung durch Wegfall der Beweisgebühr bei
leichzeitiger Erhöhung der Verfahrens- und der Ter-
insgebühr und Zusammenstellung der Gebühren- und
uslagentatbestände in einem Vergütungsverzeichnis,
rstmalige Erfassung anwaltlicher Tätigkeiten wie zum
eispiel Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und
eugenbeistand, leistungsorientierte Ausgestaltung zum
eispiel die Anwaltstätigkeiten im Rahmen des straf-
echtlichen Ermittlungsverfahrens, des Bußgeldverfah-
ens und der Pflichtverteidigung, Förderung der außerge-
ichtlichen Erledigung zum Beispiel durch Umgestaltung
er Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede
orm der vertraglichen Streitbeilegung und durch Ver-
esserung der Vergütung für außergerichtliche Tätigkei-
en. Damit werden die Rechtsanwälte noch mehr moti-
iert, die Bürgerinnen und Bürger im Bestreben, sich
ußergerichtlich zu einigen, zu unterstützten. Die Förde-
ung des „Schlichtens, statt des Richtens“ wird auch die
erichte entlasten.
Das neue Rechtsanwaltvergütungsrecht sieht ferner
or: Förderung des Abschlusses von Gebührenvereinba-
ungen durch Verzicht auf eine gesetzliche Festlegung
on Gebühren für die Beratungstätigkeit ab 1. Juli 2006
nd Gebührenregelungen für den Zeugenbeistand und
ie Schaffung einer Terminsgebühr für Verhandlungen
Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Die rund zehn Jahre unverändert gebliebenen Vergü-
ungen für Rechtsanwälte passen wir der seither einge-
retenen wirtschaftlichen Entwicklung an. Dabei sind
ehreinnahmen der Rechtsanwälte aufgrund der gestie-
enen Streitwerte bereits berücksichtigt. Auch die Erhö-
ung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscher
nd Übersetzer trägt der wirtschaftlichen Entwicklung
echnung. Im Vergleich zum Einkommenszuwachs in
er gewerblichen Wirtschaft ist dabei der im Entwurf
orgesehene Einkommenszuwachs eher moderat.
Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass es zu keiner fi-
anziellen Mehrbelastung für die Bundesländer kommen
ird. Ich bin zuversichtlich, dass der insoweit fortzuset-
ende Dialog mit den Ländern zum Erfolg führen wird.
Rechtsschutz muss für die Bürgerinnen und Bürger
uch künftig bezahlbar bleiben. Der vorliegende Ent-
urf gewährleistet dies durch zwar notwendige, im Um-
ang aber moderate Erhöhungen der Gerichts- und
echtsanwaltskosten.
Ich hoffe, dass wir uns sehr bald an dieser Stelle er-
eut mit dem Entwurf in der zweiten und dritten Lesung
efassen können.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6625
(A) )
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Anlage 9
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. No-
vember 2003 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz
keinen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz
zu stellen:
– Gesetz zu dem Vertrag vom 29. April 2003 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem König-
reich der Niederlande über die Durchführung der
Flugverkehrskontrolle durch die Bundesrepublik
Deutschland über niederländischem Hoheitsgebiet
und die Auswirkungen des zivilen Betriebes des
Flughafens Niederrhein auf das Hoheitsgebiet des
Königreichs der Niederlande (Gesetz zu dem
deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April
2003 über den Flughafen Niederrhein)
Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. No-
vember 2003 beschlossen, den vom Deutschen Bundes-
tag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetzen ge-
mäß Artikel 80 Abs. 2, 105 Abs. 3, 106 Abs. 6 und 108
Abs. 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen:
– Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
– Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbe-
steuerreformgesetz - GewStRefG)
Zu dem letztgenannten Gesetz wird auf den beigefüg-
ten Beschluss verwiesen.
Mit der Zurückziehung des Antrags Bundesver-
kehrswegeplan und die darauf basierenden Ausbau-
gesetze noch vor der Sommerpause vorlegen auf
Drucksache 15/928 durch die CDU/CSU-Fraktion ist
zugleich die darauf bezogene Beschlussempfehlung und
der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen auf Drucksache 15/1293 hinfällig gewor-
den.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung der NATO
über die Herbsttagung der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO vom 15. bis 19. November 2002 in
Istanbul, Türkei
– Drucksachen 15/1102, 15/1546 Nr. 1.1 –
– Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates
über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates vom 31. März bis 4. April 2003 in Straß-
burg
– Drucksachen 15/1189, 15/1546 Nr. 1.2 –
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– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unter-
zeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen
und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland
für den Zeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2003
– Drucksachen 15/1421, 15/1546 Nr. 1.4 –
– Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
Deutschland in der Versammlung der Westeuropäischen
Union/Parlamentarische Sicherheits- und Verteidigungs-
versammlung (WEU V)
über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Dezem-
ber 2002 in Paris
– Drucksachen 15/1446, 15/1546 Nr. 1.5 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
mentarischen Versammlung der NATO
über die Frühjahrstagung der Parlamentarischen Ver-
sammlung der NATO vom 24. bis 28. Mai 2003 in Prag,
Tschechische Republik
– Drucksachen 15/1476, 15/1546 Nr. 1.6 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der
Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis
31. Dezember 2002
– Drucksachen 15/1485, 15/1546 Nr. 1.7 –
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die 55. Jahrestagung
der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) vom
16. bis 19. Juni 2003 in Berlin
– Drucksachen 15/1549, 15/1608 Nr. 4 –
Ausschuss für Tourismus
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung
hier: Endbericht des TA-Projekts Tourismus in Groß-
schutzgebieten – Wechselwirkungen und Kooperations-
möglichkeiten zwischen Naturschutz und regionalem
Tourismus –
– Drucksache 14/9952–
Ausschuss für Kultur und Medien
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei
der Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzierung
in der Bundeshauptstadt 2001-2004“ sowie zur künfti-
gen Förderung der Kultur in der Bundesstadt Bonn
– Drucksache 14/9677 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
ung abgesehen hat.
6626 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
(A) (C)
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Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 15/1547 Nr. 2.4
Drucksache 15/1547 Nr. 2.31
Drucksache 15/1547 Nr. 2.66
Drucksache 15/1547 Nr. 2.121
Innenausschuss
Drucksache 15/1280 Nr. 1.2
Drucksache 15/1547 Nr. 2.20
Finanzausschuss
Drucksache 15/1280 Nr. 2.15
Drucksache 15/1613 Nr. 1.18
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Drucksache 15/1765 Nr. 2.7
Drucksache 15/1765 Nr. 2.12
Drucksache 15/1765 Nr. 2.16
Drucksache 15/1765 Nr. 2.27
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 15/1547 Nr. 2.44
Drucksache 15/1547 Nr. 2.98
Drucksache 15/1547 Nr. 2.125
Drucksache 15/1765 Nr. 2.3
Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung
Drucksache 15/1547 Nr. 2.2
Drucksache 15/1547 Nr. 2.10
Drucksache 15/1547 Nr. 2.26
Drucksache 15/1547 Nr. 2.96
Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Drucksache 15/1280 Nr. 1.3
76. Sitzung
Berlin, Freitag, den 14. November 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9