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    Plenarprotokoll 15/76 Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . . . . Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Zöpel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) CDU/CSU Marianne Tritz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fraktion der CDU/CSU: zu der Ab- gabe einer Erklärung der Bundes- regierung Zukunft sichern – Globale Armut bekämpfen (Drucksachen 15/921, 15/1191) . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Nach der Neuwahl in Argentinien: Entwicklungszusam- menarbeit mit Argentinien und Uru- guay zielgerichtet fortführen (Drucksache 15/1015) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Hartwig Fischer (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Fakultativproto- 6561 C 6563 B 6565 B 6567 A 6568 C 6569 D 6571 B 6572 B 6573 A 6574 B 6579 B 6580 A Deutscher B Stenografisch 76. Sitz Berlin, Freitag, den 14 I n h a l Ausschluss des Abgeordneten Martin Hohmann aus der Fraktion der CDU/CSU . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlan- tikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/1880, 15/2004, 15/2007) T T 6568 B 6561 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6576 C 6577 C undestag er Bericht ung . November 2003 t : agesordnungspunkt 16: Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namensliste der Abgeordneten, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz teilgenommen haben . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem Entschließungsantrag der Abgeord- neten Hermann Gröhe, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der 6576 D 6603 B koll gegen Einsatz von Kindersolda- ten umgehend ratifizieren (Drucksache 15/1016) . . . . . . . . . . . . . 6580 A II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 d) Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Markus Löning, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Doha-Runde bis 2005 zum Erfolg führen – Mehr Entwicklung, Ar- mutsbekämpfung und Wohlstand durch Freihandel (Drucksache 15/1931) . . . . . . . . . . . . . Siegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes über die Errichtung einer Bundes- anstalt für Landwirtschaft und Ernäh- rung (Drucksachen 15/1663, 15/1966) . . . . . . . Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Matthias Weisheit SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenz- schutzgesetzes (Drucksachen 15/1861, 15/1965) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion T T T N A L A N s d n 6580 B 6580 B 6581 D 6583 A 6584 C 6585 C 6587 C 6588 B 6589 C 6591 A 6592 B 6594 A 6594 B 6595 A 6596 C 6598 A 6599 B 6600 B 6601 A der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur wirk- samen Bekämpfung organisier- ter Schleuserkriminalität (Gesetz zur Änderung des Ersten Geset- zes zur Änderung des Bundes- grenzschutzgesetzes) (Drucksachen 15/1560, 15/2005) b) Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Bundesgrenzschutz für die EU-Ost- erweiterung tauglich machen (Drucksachen 15/1328, 15/2005) . . . . agesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonderver- mögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2004) (Drucksachen 15/1468, 15/2003) . . . . . . . agesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Haftung der Deutschen Bahn AG für Verspätungen einführen (Drucksache 15/1711) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der FDP ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes – KostRMoG) (Drucksache 15/1971) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 amensverzeichnis der Mitglieder des Deut- chen Bundestages, die an der Wahl des Bun- esbeauftragten für den Datenschutz teilge- ommen haben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6601 A 6601 A 6601 D 6602 A 6602 C 6602 D 6603 A 6603 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsat- zes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reak- tion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Reso- lutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung und den Bericht des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt- zung der gemeinsamen Reaktion auf terro- ristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolu- tionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Si- cherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Gesetzentwurf zur Änderung des Ers- ten Gesetzes zur Änderung des Bundes- grenzschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Ersten Geset- zes zur Änderung des Bundesgrenz- schutzgesetzes – Beschlussempfehlung und Bericht: Bun- desgrenzschutz für die EU-Osterweite- rung tauglich machen (Zusatztagesordnungspunkte 6 a und b) . . . . . Hans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D F A Z d s S g D O H D G A Z d A n K J G E U D G A Z d s p C A J D R B B A A 6606 A 6606 B 6606 D 6606 D 6607 D 6608 C 6609 C r. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes über die Fest- tellung des Wirtschaftsplans des ERP- ondervermögens für das Jahr 2004 (Ta- esordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . tto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Haftung der Deutschen Bahn G für Verspätungen einführen (Tagesord- ungspunkt 21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . ella Teuchner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . itta Connemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . duard Lintner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Moderni- ierung des Kostenrechts (Tagesordnungs- unkt 22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . . . . erzy Montag BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries, Bundesministerin MJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 6609 D 6610 B 6611 B 6611 B 6613 B 6614 C 6615 B 6615 D 6615 D 6616 D 6617 B 6618 A 6618 D 6619 C 6620 C 6620 C 6621 B 6622 C 6623 C 6624 A 6625 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6561 (A) ) (B) ) 76. Sitz Berlin, Freitag, den 14 Beginn: 9.4
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    Anlage 8 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6603 (A) ) (B) ) Willi Brase Rainer Fornahl Rolf Hempelmann Hans-Ulrich Klose Klaus Brandner Gabriele Fograscher R einhold Hemker Klaus Kirschner Kurt Bodewig Gerd Friedrich Bollmann Karin Evers-Meyer Annette Faße Nina Hauer Hubertus Heil Ulrich Kelber Hans-Peter Kemper schutz teilgenommen haben SPD Dr. Lale Akgün Gerd Andres Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Hermann Bachmaier Ernst Bahr (Neuruppin) Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Eckhardt Barthel (Berlin) Klaus Barthel (Starnberg) Sören Bartol Sabine Bätzing Uwe Karl Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Hans-Werner Bertl Petra Bierwirth Rudolf Bindig Lothar Binding (Heidelberg) Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Hans-Günter Bruckmann Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Martin Bury Hans Büttner (Ingolstadt) Marion Caspers-Merk Dr. Peter Wilhelm Danckert Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Peter Dreßen Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Marga Elser Gernot Erler Petra Ernstberger G D L I G U R A D M K G A W K H B K A M abriele Frechen agmar Freitag ilo Friedrich (Mettmann) ris Gleicke ünter Gloser we Göllner enate Gradistanac ngelika Graf (Rosenheim) ieter Grasedieck onika Griefahn erstin Griese abriele Groneberg chim Großmann olfgang Grotthaus arl-Hermann Haack (Extertal) ans-Joachim Hacker ettina Hagedorn laus Hagemann lfred Hartenbach ichael Hartmann (Wackernheim) Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Monika Heubaum Gisela Hilbrecht Gabriele Hiller-Ohm Stephan Hilsberg Gerd Höfer Jelena Hoffmann (Chemnitz) Walter Hoffmann (Darmstadt) Frank Hofmann (Volkach) Eike Hovermann Klaas Hübner Christel Humme Lothar Ibrügger Renate Jäger Jann-Peter Janssen Klaus-Werner Jonas Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner (D lung des Europarates Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für den Daten- * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-Lenke, Ina FDP 14.11.2003 Anlage 1 Abgeordnete(r) Andres, Gerd SPD Ferner, Elke SPD Flach, Ulrike FDP Göppel, Josef CDU Goldmann, Hans-Michael FDP Hartnagel, Anke SPD Haupt, Klaus FDP Dr. Hoyer, Werner FDP Irber, Brunhilde SPD Liste der entschuldigt entschuldigt biseinschließlich 14.11.2003 14.11.2003 14.11.2003 /CSU 14.11.2003 14.11.2003 14.11.2003 14.11.2003 14.11.2003 14.11.2003 N N P R S S S S A Anlagen zum Ste en Abgeordneten itzsche, Henry CDU olte, Claudia CDU flug, Johannes SPD oth (Heringen), Michael SPD auer, Thomas SPD chily, Otto SPD chmidt (Fürth), Christian CDU eib, Marion CDU bgeordnete(r) (Cnografischen Bericht /CSU 14.11.2003 /CSU 14.11.2003 14.11.2003 14.11.2003* 14.11.2003 14.11.2003 /CSU 14.11.2003 /CSU 14.11.2003 entschuldigt biseinschließlich 6604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) Astrid Klug Dr. Heinz Köhler (Coburg) Walter Kolbow Fritz Rudolf Körper Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Nicolette Kressl Volker Kröning Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Horst Kubatschka Ernst Küchler Helga Kühn-Mengel Ute Kumpf Dr. Uwe Küster Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Christine Lehder Waltraud Lehn Dr. Elke Leonhard Eckhart Lewering Götz-Peter Lohmann Gabriele Lösekrug-Möller Erika Lotz Dr. Christine Lucyga Dirk Manzewski Tobias Marhold Lothar Mark Caren Marks Christoph Matschie Hilde Mattheis Markus Meckel Ulrike Mehl Petra-Evelyne Merkel Ulrike Merten Angelika Mertens Ursula Mogg Michael Müller (Düsseldorf) Christian Müller (Zittau) Gesine Multhaupt Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Volker Neumann (Bramsche) Dietmar Nietan Dr. Erika Ober Holger Ortel Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Karin Rehbock-Zureich Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Christel Riemann- Hanewinckel Walter Riester Reinhold Robbe René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Gerhard Rübenkönig Ortwin Runde M T A A G R B D S H O H U S D W H C W O K F W O G B R S D D R E D D W D J D L R C R D J J J D W F H R S J U D H H A P R M G G arlene Rupprecht (Tuchenbach) homas Sauer nton Schaaf xel Schäfer (Bochum) udrun Schaich-Walch udolf Scharping ernd Scheelen r. Hermann Scheer iegfried Scheffler orst Schild tto Schily orst Schmidbauer (Nürnberg) lla Schmidt (Aachen) ilvia Schmidt (Eisleben) agmar Schmidt (Meschede) ilhelm Schmidt (Salzgitter) einz Schmitt (Landau) arsten Schneider alter Schöler laf Scholz arsten Schönfeld ritz Schösser ilfried Schreck ttmar Schreiner erhard Schröder rigitte Schulte (Hameln) einhard Schultz (Everswinkel) wen Schulz (Spandau) r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz rika Simm r. Sigrid Skarpelis-Sperk r. Cornelie Sonntag- Wolgast olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer ita Streb-Hesse r. Peter Struck oachim Stünker örg Tauss ella Teuchner r. Gerald Thalheim olfgang Thierse ranz Thönnes ans-Jürgen Uhl üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger te Vogt (Pforzheim) r. Eva Marlies Volkmer ans Georg Wagner edi Wegener ndreas Weigel etra Weis einhard Weis (Stendal) atthias Weisheit unter Weißgerber ert Weisskirchen (Wiesloch) D J D L I D A J H D B E B D V W H U M D C U I P D N D G E V D O D C R P A D J W W D K D H M G V H C M P G L H A A V T M M r. Ernst Ulrich von Weizsäcker ochen Welt r. Rainer Wend ydia Westrich nge Wettig-Danielmeier r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein ürgen Wieczorek (Böhlen) eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz rigitte Wimmer (Karlsruhe) ngelbert Wistuba arbara Wittig r. Wolfgang Wodarg erena Wohlleben altraud Wolff (Wolmirstedt) eidi Wright ta Zapf anfred Helmut Zöllmer r. Christoph Zöpel DU/CSU lrich Adam lse Aigner eter Altmaier ietrich Austermann orbert Barthle r. Wolf Bauer ünter Baumann rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) eronika Maria Bellmann r. Christoph Bergner tto Bernhardt r. Rolf Bietmann lemens Binninger enate Blank eter Bleser ntje Blumenthal r. Maria Böhmer ochen Borchert olfgang Börnsen (Bönstrup) olfgang Bosbach r. Wolfgang Bötsch laus Brähmig r. Ralf Brauksiepe elge Braun onika Brüning eorg Brunnhuber erena Butalikakis artmut Büttner (Schönebeck) ajus Caesar anfred Carstens (Emstek) eter H. Carstensen (Nordstrand) itta Connemann eo Dautzenberg ubert Deittert lbert Deß lexander Dobrindt era Dominke homas Dörflinger arie-Luise Dött aria Eichhorn R A G Il D A E In H D A D K H D E J D H D D N R E G M R D T P D U K R H M M M K O H G K H U S U M J B E P R K J H S D D B S Ir B V G (C (D ainer Eppelmann nke Eymer (Lübeck) eorg Fahrenschon se Falk r. Hans Georg Faust lbrecht Feibel nak Ferlemann grid Fischbach artwig Fischer (Göttingen) irk Fischer (Hamburg) xel E. Fischer (Karlsruhe- Land) r. Maria Flachsbarth laus-Peter Flosbach erbert Frankenhauser r. Hans-Peter Friedrich (Hof) rich G. Fritz ochen-Konrad Fromme r. Michael Fuchs ans-Joachim Fuchtel r. Peter Gauweiler r. Jürgen Gehb orbert Geis oland Gewalt berhard Gienger eorg Girisch ichael Glos alf Göbel r. Reinhard Göhner anja Gönner eter Götz r. Wolfgang Götzer te Granold urt-Dieter Grill einhard Grindel ermann Gröhe ichael Grosse-Brömer arkus Grübel anfred Grund arl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg lav Gutting olger-Heinrich Haibach erda Hasselfeldt laus-Jürgen Hedrich elmut Heiderich rsula Heinen iegfried Helias da Carmen Freia Heller ichael Hennrich ürgen Herrmann ernd Heynemann rnst Hinsken eter Hintze obert Hochbaum laus Hofbauer oachim Hörster ubert Hüppe usanne Jaffke r. Dieter Peter Jahr r. Egon Jüttner artholomäus Kalb teffen Kampeter mgard Karwatzki ernhard Nikolaus Kaster olker Kauder erlinde Kaupa Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6605 (A) (C) (B) ) Eckart von Klaeden Jürgen Klimke Julia Klöckner Kristina Köhler (Wiesbaden) Manfred Kolbe Norbert Königshofen Sibylle Pfeiffer Dr. Friedbert Pflüger Beatrix Philipp Ronald Pofalla Ruprecht Polenz Daniela Raab Marko Wanderwitz Peter Weiß (Emmendingen) Gerald Weiß (Groß-Gerau) Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Marianne Tritz Hubert Wendel Ulrich Dr. Antje Vogel-Sperl Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Rudolf Kraus Michael Kretschmer Günther Krichbaum Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Werner Kuhn (Zingst) Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Dr. Norbert Lammert Helmut Lamp Barbara Lanzinger Karl-Josef Laumann Vera Lengsfeld Werner Lensing Peter Letzgus Ursula Lietz Walter Link (Diepholz) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Patricia Lips Dr. Michael Luther Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Conny Mayer (Baiersbronn) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Wolfgang Meckelburg Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Friedrich Merz Laurenz Meyer (Hamm) Doris Meyer (Tapfheim) Maria Michalk Hans Michelbach Klaus Minkel Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Hildegard Müller Stefan Müller (Erlangen) Bernward Müller (Gera) Bernd Neumann (Bremen) Michaela Noll Günter Nooke Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Melanie Oßwald Eduard Oswald Rita Pawelski Dr. Peter Paziorek Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer T H D H P C K H K D H F H D K D D A P A D H A N G B C A D D B U W H K M H B T J J E C G A M M T L M A E D A V A G homas Rachel ans Raidel r. Peter Ramsauer elmut Rauber eter Rauen hrista Reichard (Dresden) atherina Reiche ans-Peter Repnik laus Riegert r. Heinz Riesenhuber annelore Roedel ranz-Xaver Romer einrich-Wilhelm Ronsöhr r. Klaus Rose urt J. Rossmanith r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck lbert Rupprecht (Weiden) eter Rzepka nita Schäfer (Saalstadt) r. Wolfgang Schäuble artmut Schauerte ndreas Scheuer orbert Schindler eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer hristian Schmidt (Fürth) ndreas Schmidt (Mülheim) r. Andreas Schockenhoff r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer ilhelm Josef Sebastian orst Seehofer urt Segner atthias Sehling einz Seiffert ernd Siebert homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn rika Steinbach hristian von Stetten ero Storjohann ndreas Storm ax Straubinger atthäus Strebl homas Strobl (Heilbronn) ena Strothmann ichael Stübgen ntje Tillmann deltraut Töpfer r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff erhard Wächter W D E W W W B G K M V C B M G A E D J F D H J K A W A P U T M F R M U D A J K W C F S C K C I R A W P U R S erner Wittlich agmar Wöhrl lke Wülfing olfgang Zeitlmann olfgang Zöller illi Zylajew ÜNDNIS 90/DIE RÜNEN erstin Andreae arieluise Beck (Bremen) olker Beck (Köln) ornelia Behm irgitt Bender atthias Berninger rietje Bettin lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert utta Dümpe-Krüger ranziska Eichstädt-Bohlig r. Uschi Eid ans-Josef Fell oseph Fischer (Frankfurt) atrin Göring-Eckardt nja Hajduk infried Hermann ntje Hermenau eter Hettlich lrike Höfken hilo Hoppe ichaele Hustedt ritz Kuhn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth (Quedlinburg) r. Reinhard Loske nna Lührmann erzy Montag erstin Müller (Köln) infried Nachtwei hrista Nickels riedrich Ostendorff imone Probst laudia Roth (Augsburg) rista Sager hristine Scheel rmingard Schewe-Gerigk ezzo Schlauch lbert Schmidt (Ingolstadt) erner Schulz (Berlin) etra Selg rsula Sowa ainder Steenblock ilke Stokar von Neufom D D J M F D R A H J O H R D J D D C U B M D G J S H S M D G H E D C G D D M D D D C D J D D F M D P (D r. Antje Vollmer r. Ludger Volmer osef Philip Winkler argareta Wolf (Frankfurt) DP aniel Bahr (Münster) ainer Brüderle ngelika Brunkhorst elga Daub örg van Essen tto Fricke orst Friedrich (Bayreuth) ainer Funke r. Wolfgang Gerhardt oachim Günther (Plauen) r. Karlheinz Guttmacher r. Christel Happach-Kasan hristoph Hartmann (Homburg) lrich Heinrich irgit Homburger ichael Kauch r. Heinrich L. Kolb udrun Kopp ürgen Koppelin ibylle Laurischk arald Leibrecht abine Leutheusser- Schnarrenberger arkus Löning irk Niebel ünther Friedrich Nolting ans-Joachim Otto (Frankfurt) berhard Otto (Godern) etlef Parr ornelia Pieper isela Piltz r. Andreas Pinkwart r. Günter Rexrodt arita Sehn r. Hermann Otto Solms r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele r. Dieter Thomae ürgen Türk r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein raktionslose Abgeordnete artin Hohmann r. Gesine Lötzsch etra Pau 6606 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein- samen Reaktion auf terroristische Angriffe ge- gen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/1880, 15/2004, 15/2007) (Tagesordnungspunkt 15) Dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksache 15/1880) stimme ich nicht zu. Ich befürworte sehr wohl den Einsatz auch bewaffne- ter Kräfte gegen den Terrorismus. Der von der Bundes- regierung vorgelegte Antrag ist jedoch ein Vorratsbe- schluss, der sogar den Einsatz der Bundeswehr im Irak beinhalten könnte. Ich halte den Antrag der Bundesre- gierung für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der vorge- legte Antrag ist kein „ehrlicher Antrag“, denn für das er- forderliche Mandat würden maximal 1 000 Soldaten ausreichen. Die Bundesregierung geht jedoch weit darü- ber hinaus. Durch den Mandatsantrag wird der Parla- mentsvorbehalt unterlaufen. Dieser Antrag der Bundes- regierung ist ein Blankoscheck für den Einsatz der Bundeswehr in einem riesigen potenziellen Einsatzge- biet, ohne dass das Parlament weiter befasst werden müsste. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes be- waffneter deutscher Streitkräfte bei der Unter- stützung der gemeinsamen Reaktion auf terro- ristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/1880, 15/2004, 15/2007) (Ta- gesordnungspunkt 15) Ich stimme gegen die Verlängerung des Enduring- Freedom-Einsatzes. Ich halte es nicht für verantwortbar, das Leben deut- scher Soldaten in Krisenregionen außerhalb des NATO- B d l E c b t g S s n n u Q d t g B k w z P r n g S i t r A W r b g k n b w (C (D ündnisses aufs Spiel zu setzen. Die Bundeswehr ist erzeit mit 7 300 Soldaten an Auslandseinsätzen betei- igt. Allein in diesem Jahr müssen dafür 1,4 Milliarden uro aufgebracht werden. 1995 betrugen die Kosten sol- her Aktionen noch 131 Millionen Euro, 1999 waren es ereits 554 Millionen Euro. Trotzdem stehen den Solda- en der NATO zum Beispiel in Afghanistan immer weni- er Mittel und Material zur Verfügung. Damit steigt das icherheitsrisiko auch unserer Soldaten. Mit 250 deut- chen Soldaten in einer Provinz mit 3 Millionen Einwoh- ern im Rahmen der regionalen Wiederaufbauteams eine eue Sicherheit zu garantieren ist falsch, fragwürdig und nverantwortlich, zumal auch dort Taliban und al- uaida-Kämpfer wieder verstärkt in Erscheinung treten. Alle anderen Staaten halten sich bei einer Ausweitung es Mandats außerhalb Kabuls aus Sorge für ihre Solda- en zurück, Frankreich verzichtet ganz auf eine Beteili- ung. Die Bundesregierung wäre gut beraten, diesem eispiel zu folgen. Die deutsche Mission hat derzeit eine Rückendeckung. Doch der Antrag der Bundesregierung hat noch ein eiteres Defizit. Die Modalitäten der Verlängerung um wölf Monate sind unklar, unbestimmt und lassen das arlament über die Konsequenzen im Unklaren. Wer ga- antiert bei der Durchhalteparole des Bundesaußenmi- isters „Wir bleiben engagiert im weltweiten Einsatz ge- en den Terror!“, dass nicht bereits morgen deutsche treitkräfte im Irak eingesetzt werden müssen? Es fehlen n der Beschlussvorlage Abgrenzungen, es fehlt ein poli- isches Gesamtkonzept, es fehlt eine Klarstellung unse- er eigenen nationalen Interessen. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Gesetzentwurf zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenz- schutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgeset- zes – Beschlussempfehlung und Bericht: Bundes- grenzschutz für die EU-Osterweiterung tauglich machen (Zusatztagesordnungspunkt 6 a und b) Hans-Peter Kemper (SPD): Innerhalb weniger ochen reden wir heute zum dritten Mal über Verände- ungen des Bundesgrenzschutzgesetzes und hier im esonderen über die Ermächtigung für den Bundes- renzschutz, lagebildabhängig Kontrollen auch auf Ver- ehrsflughäfen, Bahnhöfen und Bahnstrecken mit inter- ationalen Bezügen durchzuführen. Dieses Gesetz ist im August 1998 auf den Weg ge- racht worden und hat sich seit seiner Einführung be- ährt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6607 (A) ) (B) ) Mithilfe dieses Gesetzes und unter Einsatz der dem Bundesgrenzschutz an die Hand gegebenen Instrumenta- rien hat der Bundesgrenzschutz erhebliche Erfolge für die innere Sicherheit und damit auch die Sicherheit der Menschen erzielt. Das ist nicht immer einfach: In einem freiheitlichen Staat mit offenen Grenzen, in dem grenzüberschreiten- des Reisen zur Selbstverständlichkeit und damit auch zu einem Stück Lebensqualität geworden ist, erstreckt sich grenzpolizeilich relevantes Geschehen nicht mehr nur auf den unmittelbaren Grenzraum. Dieser Aspekt wird sich durch die vor uns liegende EU-Osterweiterung noch weiter verstärken, sodass hier selbstverständlich Aus- gleichsmaßnahmen angesagt sind. Es ist unsere Aufgabe, illegale Migration, Menschen- handel, Schleuserkriminalität, aber auch andere Formen der Kriminalität zu verhindern und zu verfolgen. Das tut die Bundesrepublik mithilfe der Länderpolizeien und des Bundesgrenzschutzes in erfolgreicher Weise; zum Wohle der tatsächlichen Sicherheit, aber auch zum Wohle des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung. Ein Leben in Sicherheit und in Freiheit gehört zu den wichtigen Bestandteilen unseres gesellschaftlichen Zu- sammenlebens. Sich überall und jederzeit frei bewegen zu können, ist ein Stück persönliche Freiheit und auch ein Stück Lebensqualität. Hierfür stehen die Bundesregierung, die Koalition und natürlich eine engagierte und motivierte Polizei, so- wohl in den Ländern als auch auf der Bundesebene. Diese Polizei ist gut ausgebildet und ausgestattet; von einer modernen Fahrzeugflotte über wichtige Luftfahr- zeuge bis hin zu modernen Wärmebildgeräten an den Grenzen, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Durch ein Stellenhebungsprogramm mit einer Viel- zahl von Beförderungsmöglichkeiten für den Bundes- grenzschutz, aber auch durch das vom Innenminister ini- tiierte Attraktivitätsprogramm ist ein hohes Maß an Zufriedenheit beim Bundesgrenzschutz erzeugt worden, was sich in guten Arbeitsleistungen niederschlägt. Ich glaube, dass es bei der Bewertung der Leistung des Bundesgrenzschutzes, der Notwendigkeit unseren Polizeien den Rücken zu stärken und sie mit einem mög- lichst wirksamen Instrumentarium auszustatten, ein ho- hes Maß an Übereinstimmung gibt. Worum also streiten wir, bzw. wo sind wir unterschiedlicher Meinung? Als die Änderungen des Bundesgrenzschutzgesetzes 1998 auf den Weg gebracht worden sind, ist dieses Ge- setz richtigerweise – und ich denke, das sollte man häu- figer bei neuen Gesetzen tun – mit einer Befristung ver- sehen worden. Die Befristung bedeutet, dass diese Gesetzesänderung ohne unser Eingreifen zum Ende die- ses Jahres auslaufen würde. Das will niemand: Sie nicht und wir nicht; darin sind wir uns einig. Die CDU hat zwei Initiativen betreffend den Bundes- grenzschutz gestartet. In der einen hat sie eine Befris- tung dieses Gesetzes auf fünf Jahre vorgeschlagen, in der anderen eine völlige Entfristung dieses Gesetzes. Nach einigen Irritationen auf diesem Gebiet ist die CDU n n a u d z E a u J S d t d g m n s s z s s R M a d n 2 c r m s D l u D a d s b r W z B p d l B n (C (D un dazu gekommen, eine völlige Entfristung dieser euen Befugnisse zu beantragen. Man kann durchaus uch diese Meinung vertreten. Wir sind in diesem Punkt – da unterscheiden wir ns – der Meinung, die Gesetzesänderung erneut für reieinhalb Jahre bis zum 1. Juli 2007 zu befristen; und war auch und insbesondere vor dem Hintergrund der U-Osterweiterung und der neuen Aufgaben, die damit uf den Bundesgrenzschutz zukommen. Dieser Zeitraum ist angemessen, aber auch notwendig nd wir werden nach einer sorgfältigen Evaluierung im ahre 2007 zusammen mit unserem Innenminister Otto chily über die Fragen entscheiden: Reichen die vorhan- enen Gesetze aus? Müssen wir die Befugnisse erwei- ern? Können wir etwas zurücknehmen oder werden wir ieses Gesetz dann einfach nur entfristen? Eigentlich müßte Ihnen diese Verfahrensweise entge- enkommen, denn auch aus Ihren Reihen höre ich im- er wieder die Forderung nach Entbürokratisierung, ach Entrümpelung der Gesetzbücher, nach der Ab- chaffung überflüssiger Gesetze. Diese Forderungen ind ebenso vernünftig wie einvernehmlich und wir set- en sie bei den Änderungen des Bundesgrenzschutzge- etzes mit einer erneuten Befristung um. Ich will aber noch einen Punkt aus Ihrem Antrag an- prechen, weil ich es für bedenklich halte, wenn Sie im ahmen der bevorstehenden EU-Osterweiterung den enschen Angst einjagen und den Eindruck erwecken, ls gäbe es hier Sicherheitslecks. Diese gibt es nicht, enn die heutigen Kontrollmöglichkeiten bleiben auch ach der EU-Osterweiterung in jedem Fall bis zum Jahre 006 bestehen und werden erst aufgehoben bzw. gelo- kert, wenn die Beitrittsstaaten Schengen-Standard er- eicht haben. Sie jagen den Menschen mit Ihrer Argu- entation Angst ein. Sie verunsichern sie und Sie chüren Vorbehalte gegen ein größer werdendes Europa. as ist einer Partei, die sich einmal ihrer Europafreund- ichkeit rühmte, unwürdig. Sie sollten das unterlassen. Sie sollten stattdessen deutlich machen, dass Sie mit ns gemeinsam für eine gute Sicherheitspolitik eintreten. ie Polizeien in Bund und Ländern wissen, dass sie sich uf diese Koalition verlassen können. Wir stärken ihnen en Rücken und wir geben ihnen auf einer streng rechts- taatlichen Grundlage Instrumente an die Hand, die sie rauchen, um eine möglichst optimale Sicherheit zu ga- antieren. Es ist gut, dass Sie mit uns für dieses Gesetz stimmen. ir leisten damit gemeinsam einen wichtigen Beitrag ur inneren Sicherheit. Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Die CDU/CSU- undestagsfraktion hat sich im Laufe dieser Legislatur- eriode bereits in verschiedenen Initiativen intensiv für en Bundesgrenzschutz eingesetzt. Heute geht es vor al- em über den Entwurf unseres Gesetzes zur wirksamen ekämpfung organisierter Schleuserkriminalität. Der Gesetzentwurf ist erforderlich, weil die Befug- iserweiterung für den Bundesgrenzschutz, wonach er 6608 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reise- verkehr nicht nur im 30-Kilometer-Grenzbereich, son- dern auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen und auf dem Luftverkehr dienenden Anlagen oder Einrichtungen kon- trollieren darf, bis zum 31. Dezember 2003 befristet ist. Diese Regelung hat sich bewährt und muss unbedingt weiter gelten. Die polizeiliche Arbeit hat sich aufgrund dieser Befug- niserweiterung signifikant verbessert. Vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002 konnten 327 000 Treffer bei Personenfahndungen erzielt werden. 65 539 Treffer ent- fallen auf Feststellungen im Inland ohne unmittelbaren Grenzbezug. Bei insgesamt 1 185 460 durchgeführten Kontrollen konnten aufgrund von § 22 Abs. 1a Bundes- grenzschutzgesetz 14 426 Fahndungstreffer erzielt wer- den. Damit ist jeder vierte Personenfahndungserfolg auf- grund der neuen Befugnis erzielt worden. Dies sind die Feststellungen des Evaluierungsberichtes des Bundes- innenministeriums. Vor diesem Hintergrund erübrigt es sich eigentlich darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die bevorste- hende EU-Osterweiterung auf diese Norm nicht verzich- tet werden kann. Da wir die Erfahrungen der verstärkten grenzpolizei- lichen Zusammenarbeit in Europa nach der EU-Oster- weiterung in einer weiteren Evaluierung der Norm berücksichtigen wollten, hatten wir in unserem ur- sprünglichen Gesetzesantrag eine Befristung der Norm bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehen. In der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes am 16. Oktober 2003 hat der Bundesinnenminister gemeint, dass wir aufgrund der Sachlage das Gesetz unbefristet gelten lassen sollten. Wir teilen die Auffassung des Herrn Bundesinnenministers. Es ist eine vernünftige Evaluierung vorgenommen worden und es hat sich he- rausgestellt, dass es keinen einzigen Grund gibt, eine neue Befristung vorzunehmen. Konsequenterweise haben wir deshalb in unserem Gesetzentwurf die Befristung in eine unbefristete Rege- lung verwandelt. So konnten wir – auch wenn es sich um eine Forde- rung unseres Antrags „BGS für die EU-Osterweiterung tauglich machen“ handelt – den Herrn Bundesinnenmi- nister seinem in der Debatte am 16. Oktober geouteten Kinderwunsch, Lokführer zu werden, ein wenig näher bringen. Leider folgen heute der Lok keine roten und grünen Waggons. Denn unsere Auffassung und die des Bundesinnenmi- nisters konnten sich nicht durchsetzen. Im Innenaus- schuss des Deutschen Bundestages hat Rot-Grün unse- ren Gesetzentwurf abgelehnt. Schade. Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich als Sachwalter des Bundesgrenzschutzes. Die Schaffung des gemeinsamen Raumes der Frei- heit, der Sicherheit und des Rechtes im Rahmen der EU- Osterweiterung muss für die Fortentwicklung des Bun- d R m ü s H D m d c s g r k z e n a m l u e B z K i A t g F l u n D D z b i w d s S s s d d d l t p s (C (D esgrenzschutzes zu einer modernen Bundespolizei im ahmen europäischer Sicherheitsstrukturen schnellst- öglich genutzt werden. Kontrollen mit flexibler Grenz- berwachung und effektiver Grenzfahnung sind wirk- ame Kriminalitätsfilter. Die Anforderungen im inblick auf die bundespolizeilich zu bekämpfenden elikte wie Schleusungen, illegale Einreise, Drogenkri- inalität und Menschenhandel wachsen auch aufgrund er Vernetzung und Internationalisierung der Verbre- hensstrukturen. Vor diesem Hintergrund muss zumindest sicherge- tellt sein, dass die Kontrollen nach § 2l Abs. 1a Bundes- renzschutzgesetz weiter durchgeführt werden können. Deshalb stimmen wir – auch wenn wir uns mit unse- em weitergehenden Gesetzentwurf nicht durchsetzen onnten –, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, umal der Gesetzentwurf noch in letzter Minute durch inen Änderungsantrag im Sinne einer Evaluierung achgebessert und uns zugesichert wurde, dass dabei uch die Erfahrungen in der Zusammenarbeit des BGS it den Länderpolizeien dargelegt werden. Ralf Göbel (CDU/CSU): Über das Instrument der agebildabhängigen Kontrollen an den Binnengrenzen nd dessen Wirksamkeit sind wir uns parteiübergreifend inig. Der hierzu vorliegende Erfahrungsbericht des undesgrenzschutzes mit seinen statistischen Zahlen eigt, dass an dem Instrument der lagebildabhängigen ontrollen kein Weg vorbeigeht. Im Erfahrungsbericht st auch aufgeführt, dass die Befugnisnorm des § 22 bs. 1a BGSG gerade im Hinblick auf die EU-Osterwei- erung noch erheblich an Bedeutung zunehmen wird. Ich laube, auch das ist unbestritten. Wenn das so ist, dann stellt sich aber in der Tat die rage, warum wir dieses von uns allen als erfolgreich ge- obte Instrument zur Verhinderung unerlaubter Einreise nd zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus icht entfristen und damit dauerhaft einführen wollen. iese Frage, die Herr Bundesminister Schily und Kollege r. Stadler in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes u Recht gestellt haben, hat die CDU/CSU-Fraktion dazu ewegen, in dem parlamentarischen Beratungsverfahren n einem Änderungsantrag die weitere Befristung der An- endung des § 22 Abs. 1 a zu streichen. Zwischenzeitlich sind wir mehrfach gebeten worden, och über die Befristung oder Entfristung nicht weiter zu treiten und auf den Koalitionsentwurf einzugehen. Der treit würde beim BGS Verunsicherung hervorrufen. Ich kann dazu nur so viel sagen: Eine parlamentari- che Auseinandersetzung über Sachfragen ist normal – ie macht eben das parlamentarische Verfahren aus und as verstehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es BGS. Nicht normal aber ist, dass die Regierungskoalition em Vorschlag des obersten Dienstherrn des BGS, näm- ich Herrn Bundesinnenminister Schily, nicht folgt. Das rägt mit Sicherheit mehr zur Verwirrung bei als jeder arlamentarische Streit zwischen Regierung und Oppo- ition. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6609 (A) ) (B) ) Wir werden im Ergebnis dem Vorschlag der Koali- tionsfraktionen aber zustimmen, weil wir das Instrument an sich, wie ich bereits ausgeführt habe, für richtig halten. In unserem Antrag „Bundesgrenzschutz für die EU- Osterweiterung tauglich machen“ haben wir auch eine verbesserte Technik für den Bundesgrenzschutz gefor- dert. Herr Bundesminister Schily hat gestern Abend bei einer Rede darauf hingewiesen, wie wichtig es für die in- nere Sicherheit in unserem Land ist, dass die deutschen Sicherheitsbehörden auf modernste Technologien zu- rückgreifen können. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen. Allein: Der Rede müssen auch Taten folgen. Im Bereich der Biometrie hat die EU bereits weitge- hende Festlegungen getroffen. In Ausweisdokumenten sollen zukünftig neben dem Fingerabdruck auch Daten über die Gesichtsfeldvermessung enthalten sein. Wäh- rend der Innenminister fordert, dass entsprechende tech- nische Verfahren für den Masseneinsatz fortentwickelt werden müssen, erklärt ein großes deutsches Unterneh- men, dass es bereits über eine solche Technologie ver- fügt und eine Anwendung bereits jetzt möglich sei. Zur Einführung des Digitalfunkes ist in diesem Hause in den vergangenen Wochen schon vieles gesagt worden. Erneut hat jetzt der Bundesinnenminister verkündet, dass zumindest die WM-Austragungsorte im Jahre 2006 über digitalen Funk verfügen können. An den Ausschrei- bungsunterlagen, so Herr Bundesminister Schily, würde mit Hochdruck gearbeitet. Aber: Die finanziellen Beteiligungsverhältnisse zwi- schen Bund und Ländern sind immer noch nicht geklärt und deshalb stockt das Projekt seit mindestens einem Jahr. Den Vorschlag zum weiteren Verfahren, den jetzt Herr Bundesminister Schily macht, nämlich erst nach der Ausschreibung die finanziellen Anteile zu klären, war Gegenstand eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion zu Beginn diesen Jahres. Der Antrag wurde von der Re- gierungskoalition freilich abgelehnt. Am Sonntag dann liest man in der „Welt am Sonntag“ ein Interview mit Herrn Minister Schily, in dem er aus- führt: Ich setze mich seit Jahren für die Einführung digita- ler Funkgeräte ein. Aber leider blockieren das ei- nige CDU-geführte Länder. Eine ziemlich dreiste Äußerung, wenn man bedenkt, dass alle Innenminister Deutschlands der Einführung zu- stimmen und alle Finanzminister Deutschlands die Mit- tel nicht zur Verfügung stellen wollen – auch die SPD- Finanzminister! Ich habe hier mehrfach für die CDU/CSU-Fraktion er- klärt, dass wir einen unterstützenden Beitrag bei den von uns regierten Ländern leisten und im Interesse der Sache auch leisten wollen. Wir könnten unsere Unterstützung noch besser leisten, wenn der Bundesinnenminister sei- nem Versprechen einmal nachkommen würde, in einem Gespräch mit den Berichterstattern weitere Informatio- nen zu Verfahren und Sachstand zu geben. Dann könnten wir unserer Verantwortung noch besser gerecht werden. w S i d S s G C s r g B d f u r u d z I P T e g a H S n z s 1 t r B c a h § n 1 a n B s s S s r e E is (C (D Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BGS er- arten auch in diesem Punkt, über den wir uns in der ache einig sind, endlich Fortschritte – zu Recht, will ch sagen. Wenn allerdings die SPD-Finanzminister em Bundesinnenminister so folgen, wie es heute die PD-Fraktion tut, dann sehe ich für dieses Projekt chwarz. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Ich habe nicht so genau verstanden, was die DU/CSU an dieser Debatte um den § 22 (1) BGS-Ge- etz nun so aufregend findet. Zu einem Zeitpunkt, als der ot-grüne Antrag zur Verlängerung der lagebildabhängi- en Kontrolle bereits seinen Weg durch Kabinett und undesrat genommen hatte, wurden wir hier gleich mit rei Gesetzesinitiativen der CDU/CSU beglückt. Sie orderten erst eine neue Befristung, dann die Entfristung nd im letzten Antrag machten Sie dann deutlich, wo- um es Ihnen offensichtlich geht. Sie fanden den Wunsch nseres Innenministers heraus und fordern jetzt, erneut, ie Entfristung. Ihnen geht es darum, vermeintliche Widersprüche wischen den rot-grünen Bundestagsfraktionen und dem nnenminster zu konstruieren. Offensichtlich haben Sie robleme damit, dass Rot-Grün in allen innenpolitischen hemenfeldern, den einfachen und den schwierigen, un- ingeschränkt handlungsfähig ist. Wir kommen zu sach- erechten und vernünftigen Ergebnissen, beim BGS und uch beim Luftsicherheitsgesetz. Wir brauchen Ihre ilfe in der Innenpolitik nicht und offensichtlich ärgert ie das. Es ist vernünftig, die lagebildabhängige Kontrolle ach § 22 Abs. 1 a BGSG erneut zu befristen und erneut u evaluieren. Dies aus folgenden Gründen: Zum einen ind die Auswirkungen der EU-Osterweiterung zum . Januar 2004 zu beobachten, zu analysieren und even- uelle Auswirkungen fundiert zu beurteilen. Zum ande- en muss auch noch einmal das Zusammenwirken von und und Ländern vor dem Hintergrund unterschiedli- her Regelungen in den einzelnen Bundesländern einer usführlichen Evaluation unterzogen werden. Dr. Max Stadler (FDP): Der Bundestag versäumt eute eine große Chance, einen prinzipiellen Fehler des 22 BGS zu beheben. Auch die FDP wollte nach Öff- ung der Grenzen keine Sicherheitslücken und hat daher 998 der Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen ls Ersatz für Grenzkontrollen zugestimmt. Wir verken- en auch nicht, dass durch die neuen Befugnisse des GS-Gesetzes viele Aufgriffe vorgenommen worden ind. Dennoch werden wir der bloßen Verlängerung die- er Vorschrift heute nicht zustimmen, sondern uns der timme enthalten. Zum einen hat es keine echte Evaluierung gegeben, ondern lediglich einen Erfahrungsbericht der Bundes- egierung. Bei der Neueinführung 1998 hatte die FDP ine Befristung auf fünf Jahre durchgesetzt, damit die rfahrungen gründlich ausgewertet werden können. Dies t nicht geschehen. Rot-Grün ist offenbar derselben 6610 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) Meinung, denn sonst wäre der Evaluierungsantrag der Koalitionsfraktionen für das Jahr 2008 nicht verständ- lich. Entscheidend dafür, dass die FDP heute nicht mit Ja stimmt, ist aber ein anderer Gesichtspunkt. Verdachtsun- abhängige Kontrollen im Inland sollten – so die Grund- idee – an die Stelle der früheren, ebenfalls verdachtsun- abhängigen Grenzkontrollen treten. Die vorliegende Regelung geht aber weit darüber hinaus, weil sie ver- dachtsunabhängige Kontrollen in Bahnanlagen und Zü- gen im gesamten Inland erlaubt. Unserer Meinung nach müssten diese Kontrollen auf einen kilometermäßig be- grenzten Bereich entlang der Grenzen sowie auf die Flughäfen beschränkt werden, denn verdachtsunabhän- gige Kontrollen sind im deutschen Polizeirecht ein Fremdkörper, sodass sie nur bei engem, auch räumlichen Grenzbezug vertretbar erscheinen. Im Verfassungsstaat ist nicht der Bürger polizeipflich- tig, sondern es muss immer ein konkreter Anlass für po- lizeiliches Einschreiten bestehen; sonst würden wir auf den Stand des preußischen Polizeirechts von 1850 zu- rückfallen. Herr Kollege Wiefelspütz hat bei der Beratung im In- nenausschuss die These formuliert, heute müsste ange- sichts erhöhter Bedrohungen eine abstrakte Gefahr aus- reichen, um polizeiliche Eingriffe zu rechtfertigen. Eine solche These bedeutet eine gefährliche Abkehr vom klassischen Polizeirecht unter Geltung des Grundgeset- zes. Es ist ein elementarer Grundsatz, dass niemals von einer Aufgabe auf eine polizeiliche Befugnis geschlos- sen werden darf, wie dies Herr Wiefelspütz tut. Die Aufgabe ist klar: Unterbindung grenzüberschrei- tender Kriminalität. Die Befugnis muss exakt darauf ab- gestellt und begrenzt sein. Deshalb hätte § 22 BGS dahin gehend geändert werden müssen, dass verdachtsunab- hängige Kontrollen ausschließlich bei eindeutigem Grenzbezug erlaubt sind. Andernfalls wäre es ehrlicher, wenn der Gesetzgeber verdachtsunabhänige Kontrollen schlechthin zulassen würde. Dies wollen wir nicht und die Koalition will dies angeblich auch nicht. Die Regelung, die heute mit den Stimmen der Koalition und der Union verlängert wird, ist aber nichts anderes als eine verdeckte Erlaubnis für schrankenlose verdachtsunabhängige Kontrollen. Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister des Innern: Die 1998 eingeführte Befugnis zur Durchführung so genannter lageabhängiger Kontrol- len auf Einrichtungen der Eisenbahn und Verkehrsflug- häfen durch den BGS wurde seinerzeit bis zum 31. De- zember 2003 befristet, weil man Erfahrungen sammeln wollte mit ihrer Anwendung. Diese Erfahrungen liegen jetzt vor. Sie zeigen, dass sich diese lageabhängigen Kontrollen als wirksames polizeiliches Handlungsinstru- ment zur Verhinderung der unerlaubten Einreise, der Be- kämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhan- del erwiesen haben und auch einen Beitrag gegen den internationalen Terrorismus leisten können. B l s r u d B n B p te id g d z L s p r d in v g G A g v s P g w a h n g ü d B d u k p k m e z tr d V n o g B n (C (D Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass der GS die Befugnis nach § 22 Abs. 1 a BGSG nicht ver- ieren darf. Sonst wäre er die einzige Polizei, die auf die- es wirksame Instrument verzichten müsste, obwohl ge- ade der BGS für die Grenzsicherheit verantwortlich ist nd die illegale Migration bekämpfen soll. Im Gefüge er internationalen Verkehrswege kann und soll die ahn von Kontrollmaßnahmen gegen illegal Eingereiste icht ausgenommen werden. Denn anders als zum Zeitpunkt der Einführung der efristung haben inzwischen auch nahezu alle Landes- olizeigesetze korrespondierende – teils lageabhängige, ils verdachtsunabhängige – Kontrollbefugnisse mit entischer Zielrichtung: Sie erfassen neben dem Grenz- ebiet Durchgangsstraßen und öffentliche Einrichtungen es internationalen Verkehrs. Der einzige Unterschied ur Bundesregelung besteht darin, dass es sich bei den ändern um die gestreckte Einreise auf den Straßen- tatt den Schienenwegen handelt. Ihre Anwendung wird olizeilich einhellig als Erfolg gewertet. In ihrer Gesamtheit tragen die bundes- und landes- echtlichen Kontrollbefugnisse der Tatsache Rechnung, ass in einem freiheitlichen Staat mit offenen Grenzen, dem grenzüberschreitendes Reisen zu einem selbst- erständlichen Bestandteil des Lebens geworden ist, das renzpolizeilich relevante Geschehen nicht mehr auf den renzraum beschränkt bleibt. Nach Überschreiten der ußengrenzen eröffnet sich vielmehr ein grundsätzlich renzkontrollfreier Raum, in dem Deutschland nach wie or ein bevorzugtes Ziel- und Transitland ist. Illegale Migration, Menschenhandel und Schleu- ungskriminalität haben sich zunehmend als dynamische rozesse mit räumlichen und zeitlichen Wellenbewegun- en erwiesen, deren Gefahrenpotenziale an den Grenzen eder kulminieren noch abrupt dort enden, sondern sich uch – nach den verkehrsinfrastrukturellen Gegeben- eiten – in unterschiedlichen Stärken im gesamten Bin- enland realisieren. Wir kennen das Phänomen der so enannten gestreckten Einreiseprozesse, die die grenz- berschreitenden Kriminalitäts- und Schleusungslagebil- er ständig verändern. Dies gilt insbesondere für den ahnverkehr: Grenzüberschreitende Züge durchqueren ie 30-km-Zone in der Regel ohne Halt. Um illegaler Einreise und Schleusungskriminalität nter diesen Umständen überhaupt noch begegnen zu önnen, kann eine Aufdeckung nur in Form von Stich- roben rückverlagert auf den inländischen Hauptver- ehrsadern erfolgen, um – auch generalpräventiv – zu- indest ein gewisses Entdeckungsrisiko für die Täter zu rhalten. Wenn – im Sicherheitsverbund mit den Landespoli- eien – der internationale Verkehrsraum von den Kon- ollen erfasst werden soll, dann darf nicht ausgerechnet as Massenverkehrsmittel Bahn ausgenommen werden. ielmehr soll der Bundesgrenzschutz – im Rahmen sei- er besonderen Zuständigkeit – an dem einsatzkonzepti- nell vernetzten Gesamtsystem weiter mitwirken und die ebotene Fahndungstätigkeit der Landespolizeien im innenraum auf Routen und in Einrichtungen des inter- ationalen Verkehrs wirkungsvoll ergänzen. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6611 (A) ) (B) ) Aber natürlich wollen wir auch wissen, ob und wie sich die Anwendung der Befugnis in der nahen Zukunft bewährt, besonders wenn die EU sich nach Osten öffnet. Aus diesem Grunde haben wir nicht nur die Weitergel- tung der Norm, sondern auch einen neuen Evaluierungs- auftrag vorgesehen, jetzt sogar gesetzlich verankert. Da- mit kann dann rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ein neuer Bericht vorgelegt werden, der auch die Zusam- menarbeit mit den Landespolizeien und anderen Sicher- heitsorganisationen bewertet und für künftige Entschei- dungen in dieser Frage eine belastbare Grundlage bietet. Zum Schluss zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der Union: Wenn Sie fordern, der Bundesgrenz- schutz müsse erst noch in die Lage versetzt werden, dass er seine Aufgaben auch im Rahmen der EU-Osterweite- rung wirksam erfüllen kann, dann kann ich Ihnen nur sa- gen: Das ist er bereits heute. An der Wirksamkeit seiner Aufgabenerfüllung besteht nun wirklich kein Zweifel. Und scheinbar muss ich es doch noch einmal betonen: Selbstverständlich wird die Bundesregierung alles tun. damit nach einem Wegfall der Kontrollen an der Ost- grenze Deutschlands der Standard des Schutzes vor Kri- minalität, organisierter Kriminalität wie Menschenhan- del, Schleusung und Drogenkriminalität auch nach dem Beitritt von Polen und Tschechien gewahrt bleibt. Zur Vermeidung von Sicherheitsdefiziten wird der BGS verstärkte Kontrollen im Grenzraum durchführen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch lagebildabhän- gige Kontrollen in Zügen und auf Bahnanlagen. Damit existieren funktionierende Instrumentarien zur Bekämpfung grenzbezogener Kriminalität, die sich im Zuge der bisherigen Erweiterung des Schengener Raums bereits bewährt haben. Ein Anlass zu Zweifeln, dass diese Instrumente nach einem Schengenbeitritt Polens und Tschechiens nicht ausreichen werden, besteht nicht. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2004 (Tagesord- nungspunkt 20) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Als Bericht- erstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit und als Vorsitzende des Unterausschusses ERP- Wirtschaftspläne möchte ich Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfes ERP-Wirtschaftsplan 2004 empfehlen. Aufgrund einer einmütigen Beschlussempfehlung des Unterauschusses ERP-Wirtschaftspläne ist der Aus- schuss dieser Empfehlung einvernehmlich bei Enthal- tung der Fraktion der FDP gefolgt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitgliedern dieses arbeitsintensiven Unterausschusses herzlich be- danken, insbesondere bei meiner Stellvertreterin, der Kollegin Dagmar Wöhrl, sowie den Obleuten Hans- Josef Fell und Gudrun Kopp. k 5 o g K z s k d t l U u m g D d u f F s d U S S z E s E g g J w 6 g 5 k n i d d m S g n A s B S g r 2 c S (C (D Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004 stellt auch im ommenden Jahr erhebliche Mittel, und zwar bis zu ,3 Milliarden Euro Kreditvolumina bzw. Eigenkapital der Eigenkapitalsurrogate zur Verfügung. Das ist weni- er als in manchem früheren Jahr, aber die schwache onjunktur macht sich auch in der öffentlichen Finan- ierungsförderung bemerkbar. Auf den ersten Blick sieht das heute von uns zu be- chließende Gesetz wie ein Routinebeschluss in Zeiten napper Kassen aus. Ich möchte deswegen betonen, ass mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln, darun- er 4 Milliarden Euro für zinsgünstige, langfristige Dar- ehen zugunsten von Investitionen kleiner und mittlerer nternehmen – angefangen bei Existenzgründerinnen nd -gründern bis hin zum Umweltschutz und Maßnah- en der regionalen Wirtschaftsförderung –, bei der pro- nostizierten Wirtschaftslage die Nachfrage nach ERP- arlehen im kommenden Jahr ausreichend bedient wer- en kann. Wer sich aber die strukturellen Änderungen nd vor allem die neuen Instrumente der Mittelstands- örderung ansieht, wird ein Eingehen auf die geänderte inanzierungsbedingung auf den globalen und europäi- chen Finanzmärkten, aber auch und ganz besonders auf ie Finanzierungsbedingungen der kleinen und mittleren nternehmen in Deutschland feststellen. Bevor ich zu den Strukturveränderungen im ERP- ondervermögen komme, möchte ich jedoch über einen achverhalt sprechen, der uns allen, über die Parteigren- en hinweg, Sorge macht: Das ist der Substanzerhalt des RP-Sondervermögens. Das im Jahre 1953 beschlos- ene ERP-Verwaltungsgesetz legte dazu fest, dass das RP-Sondervermögen für die Wirtschaftsförderung ein- esetzt werden soll und dass die Substanz dieses Vermö- ens nicht verringert werden darf. Das konnte auch über ahrzehnte hinweg in der Nachkriegszeit eingehalten erden. Ursprünglich betrug die Höhe des ERP-Vermögens Milliarden DM, also etwa 3 Milliarden Euro, heute da- egen sind es 12,4 Milliarden Euro. In den letzten 0 Jahren hat es sich also mehr als vervierfacht. Das lingt sehr schön, aber wenn man die Steigerungen nicht ominal, sondern preisbereinigt ansetzt, sind die Zahlen mmer noch positiv, belegen aber keineswegs ein ein- rucksvolles Wachstum. Den neuen, deutlich gestiegenen Finanzierungsanfor- erungen der deutschen Einheit hat das ERP-Sonderver- ögen-Programm allerdings nicht mehr aus eigener ubstanz genügen können, sondern es wurde vernünfti- erweise – wir hatten das einstimmig gebilligt – mit ei- er deutlich höheren Kreditaufnahme reagiert. Zum usgleich dieser Belastung wurden bis 1998 Zinszu- chüsse in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro aus dem undeshaushalt gezahlt, um den gesetzlich geforderten ubstanzerhalt zu gewährleisten. Das hat zum Ergebnis, dass das ERP-Sondervermö- en in den letzten vier Jahren zwar nominal nicht zu- ückgegangen ist, aber der Vermögenszuwachs von 00 Millionen Euro bei einer Steigerung der Verbrau- herpreise um 6 Prozent nicht ausreicht, um den ubstanzerhalt real zu sichern – im Gegenteil. Es ist 6612 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) deswegen richtig und wichtig, dass uns der Bundesrech- nungshof förmlich diesen Sachverhalt mitgeteilt hat und wir uns gemeinsam im Unterausschuss und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bemühen, die wesentlichen Gründe dafür klarzumachen und schnell für Abhilfe schon im laufenden Etat und im Haushaltsplan 2004 zu sorgen. Es sind dabei nicht nur die fehlenden Zinszuschüsse durch den Bundesfinanzminister, sondern weitere Ent- wicklungen, die uns ganz erheblich wehtun: Erstens die gegenwärtige Niedrigzinsphase und zwei- tens die kostspieligen Eingliederungen des Eigenkapital- hilfeprogramms – EKH – und des nicht minder kost- spieligen BTU-Programms. Beide Entwicklungen lassen sich nicht schnell korrigieren und wir müssen noch eine Weile mit den finanziellen Folgen dieser Entscheidun- gen für das ERP-Sondervermögen leben. Die niedrigen Zinsen – so erfreulich sie gerade für die Kreditnehmer aus kleinen bzw. mittleren Unternehmen sind – haben bzw. hatten zur Folge, dass die bisherige Möglichkeit, Kredite mit langfristiger bzw. mittelfristi- ger Laufzeit mit höheren Zinsen jederzeit kündigen zu können, zu ganz erheblichen Kosten beim ERP-Sonder- vermögen führte und führt. Die zum Teil sehr großzügigen Haftungsfreistellun- gen vor allem in den neuen Bundesländern bei den EKH- und den BTU-Programmen haben zu massiven Ausfäl- len geführt und ein Ende ist bei den letztgenannten Pro- grammen noch nicht abzusehen. Aus diesen Risikobelastungen kann das ERP-Sonder- vermögen nur über die Jahre hinweg „herauswachsen“. Neue, ähnlich großzügige Regelungen verbieten sich also für die Zukunft strikt, wenn man das ERP-Sonder- vermögen systematisch abbauen will. Zu Recht sind Anpassungen schon im Haushaltsvoll- zug des Jahres 2003 bei den Programmen erfolgt, um die Verluste möglichst niedrig zuhalten. Noch härtere Ein- schnitte wären sicherlich möglich gewesen, allerdings nur um den Preis, den Zweck des ERP-Sondervermö- gens nicht mehr zu erfüllen. Wenn wir zum Beispiel un- sere gesamte Neu-Fördertätigkeit zugunsten der Verbes- serung der kleinen und mittleren Unternehmen völlig einstellen würden – wie dies der Kollege Christoph Hartmann von den Freien Demokraten in seinem Debat- tenbeitrag vom 6. November von diesem Hause verlangt hat – könnten wir niedrigere Verluste ausweisen. Das würde bedeuten, es gäbe keine neuen zinsverbil- ligten Kredite, keine neuen Programme zur Haftungser- leichterung, keine neuen Nachrangkapitalprogramme und erst recht keine echten Beteiligungsprogramme zum Beispiel mit dem Europäischen Investitionsfonds – EIF – mehr. Damit würden wir faktisch Neugründungen gerade für kleine und Kleinst-Unternehmen und die dringend benötigte Anlauf- und Wachstumsfinanzierung für inno- vative, technologieorientierte Unternehmen beenden. Aber gerade heute und in den kommenden Jahren stehen wir auf diesem Gebiet vor großen Herausforderungen. W l l t d t – I F s d i s Ü u z g s t i f h P S R v l l ö t g g a V F N z F s m l d t w d s n t B d p „ (C (D enn wir den in Deutschland unterentwickelten Dienst- eistungssektor gerade für personalgebundene Dienst- eistungen ausbauen wollen, brauchen wir mehr Exis- enzgründerdarlehen und mehr Mikrokredite. Wenn wir ie Eigenkapitalversorgung junger wissensbasierter echnologieorientierter Unternehmen verbessern wollen das müssen wir, weil wir dringend mehr Wachstum, nnovation und Dynamik brauchen – müssen wir die inanzierungsbedingungen auf diesem Gebiet verbes- ern, und zwar schnell und unbürokratisch. Wenn wir im emographischen Wandel die Unternehmensnachfolge n den Betrieben sichern wollen – das müssen wir, weil onst viele Arbeitsplätze verloren gehen – müssen wir bernahmen finanzieren helfen. Denn die Jungen, die nternehmerisch tätig sein wollen, haben in der Regel war einen hellen Kopf und viel Energie, aber selten Ei- enkapital und bei der gegenwärtigen Lage der deut- chen Kreditwirtschaft heißt das: Ohne öffentliche Haf- ungszusagen und Hilfen geht nur sehr wenig. Deswegen kann und darf das ERP-Sondervermögen n dieser Zeit nicht prozyklisch und nicht strangulierend ür potenzielles Wachstum und Arbeitsplätze wirken. Allerdings kann es auch nicht wie in der Vergangen- eit beim EKH-Programm und vor allem bei den BTU- rogrammen laufen: Der Bund – will sagen: das ERP- ondervermögen – sprang, wenn es schlecht lief, für die isiken ein, wenn es gut lief, bekam das ERP-Sonder- ermögen gerade das Kapital und die unter Marktpreisen iegenden Zinsen zurück. An dem bisherigen Grundsatz für die Risikovertei- ung „die Guten ins private Töpfchen, die Schlechten ins ffentliche Töpfchen“ können wir nicht länger festhal- en. Wenn es künftig Gewinne bei den Eigenkapitalpro- rammen gibt, gibt es künftig auch eine Gewinnbeteili- ung des Bundes – und das ist gut so! Auf der anderen Seite hat das ERP-Sondervermögen uch auf die geänderten Finanzierungsverhältnisse und erschiebungen der internationalen und nationalen inanzstrukturen Rücksicht zu nehmen und sie in der eustrukturierung der Programme und mit neuen Finan- ierungsförderungsinstrumenten zu bedenken. Uns ist dabei gemeinsam klar, dass sich Deutschlands inanzierungsstrukturen unter den Bedingungen des ver- chärften Wettbewerbs auf den internationalen Finanz- ärkten sowie der daraus resultierenden Basel-II-Richt- inien der BIZ deutlich verändert. Das bedeutet in der Konsequenz, dass auch weiterhin er mittel- und langfristige Firmenkredit zwar die wich- igste Rolle bei der Unternehmensfinanzierung spielen ird, aber doch in der Bedeutung zurückgeht und dass ie direkte Finanzierung der Unternehmen über eine teigende Selbstfinanzierung oder eine steigende Herein- ahme von haftendem Kapital von außen notwendig ist. Die neuen vier Produktfamilien „Unternehmerkapi- al“ im ERP-Sondervermögen sind Ausdruck dieser emühungen. Ich erwähne nur beispielhaft aus der Pro- uktfamilie Unternehmerkapital die neuen bzw. ange- assten Instrumente wie „ERP-Kapital für Gründung“, ERP-Kapital für Wachstum“ und „Kapital für Arbeit Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6613 (A) ) (B) ) und Investitionen“, die wesentlich auf Nachrangdarle- hen, Refinanzierung aus ERP-Mitteln und Kofinanzie- rung aus den Mitteln der Banken setzen. Ergänzt um die Mittel der neu gebildeten „KfW-Mit- telstandsbank“ bieten wir hier ein neues Instrumenta- rium an, das schnell wachsende, innovative Unterneh- men, industriepolitisch wichtige Sektoren, den Umwelt- und vor allem den Klimaschutz und die regional schwä- cheren Gebiete wirksam unterstützen bzw. akute Finan- zierungshemmnisse aus dem Weg räumen oder doch substanziell mindern soll. Im Zentrum der Neugestaltung wird ein gemeinsamer Beteiligungsfonds von ERP und europäischem Inves- titionsfonds – EIF – stehen. Das Dachfondsengagement wird dabei in fünf Jahren über 50 Millionen Euro pro Jahr umfassen. Gemeinsam mit dem „europäischen Geld“ und den übrigen weiteren Investoren hoffen wir, mit diesem neuen Vorhaben insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro Beteiligungskapital für den Bereich der innovativen Un- ternehmen zu mobilisieren – das brauchen gerade die wissensbasierten Unternehmen dringend –, von der Bio- technologie bis hin zur IT- und Softwarebranche, um nur zwei Beispiele unter vielen zu nennen. Eigentlich ist es traurig, wenn man sieht, wie viel Ka- pital in hochspekulativen Anlagen weltweit „verbrannt“ worden ist und immer noch „verbrannt“ wird und wie wenig das private Venture Capital derzeit in innovativen Unternehmen investiert. Am liebsten hätten es diese Fi- nanciers, wenn der Staat die Haftung zu mehr als 80 Prozent oder 90 Prozent übernähme! Ich bin mir sicher, dass das ERP-Sondervermögen auch dieses Jahr eine wichtige Unterstützung für den ge- samten Mittelstand, insbesondere aber die Gründer und kleinen innovativen Unternehmen liefern wird. Das ist gerade in einer Zeit wichtig, in der der Finanzierungs- himmel nicht gerade rosig ist. Das ERP-Sondervermögen wird damit auch in schwierigen Zeiten seiner gesetzlichen Aufgabe gerecht. Seine neuen Instrumente müssen nun neben den lange Jahre bewährten Krediten umgesetzt, in der Praxis er- probt und gegebenenfalls zügig angepasst werden. Der deutsche Mittelstand kann sich wie immer auf uns als Helfer und Freund verlassen. Otto Bernhardt (CDU/CSU): Im Anschluss an diese Debatte findet die abschließende Abstimmung über das ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2004 im Deut- schen Bundestag statt. Grundlage dafür ist das ERP-Ver- waltungsgesetz vom 31. August 1953. In § 2 dieses Ge- setzes heißt es: Das Sondervermögen dient ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezem- ber 1949. 3 1 d ü s d h s t s A i g s l v n d g F f E Z d e g V g h d V d I 4 n d g d N n s d t s z M t H b d t v v s (C (D Ursprünglich betrug das Vermögen umgerechnet circa Milliarden Euro, das heutige Volumen liegt bei rund 2,4 Milliarden Euro. Auch heute noch – fünfzig Jahre nach Verabschie- ung des Gesetzes – ist das ERP-Sondervermögen ein beraus wichtiger Bestandteil der deutschen Wirt- chaftsförderungspolitik, vielleicht sogar nach wie vor as wichtigste Instrument überhaupt. Wie bereits in der ersten Lesung, will ich mich auch eute insbesondere mit zwei Punkten des ERP-Wirt- chaftsplanes kritisch auseinander setzen: Erstens. Leider werden in den letzten Jahren bei wei- em nicht mehr alle im Rahmen des jeweiligen Wirt- chaftsplangesetzes zur Verfügung gestellten Gelder in nspruch genommen So waren für das Jahr 2003 Mittel n einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro für zins- ünstige Kredite vorgesehen; abgerufen werden voraus- ichtlich bis zum Jahresende allerdings nur circa 3 Mil- iarden Euro. Es sind allerdings nicht nur die ERP-Mittel on der sinkenden Inanspruchnahme betroffen. Besorg- iserregend ist ebenfalls der Umfang der Mittel, die von en bisherigen Förderbanken, der DtA und der KfW, ab- erufen wurden. Während im Jahre 2000 das gesamte ördervolumen der KfW noch 7,5 Milliarden Euro um- asste, waren es im letzten Jahr nur noch 6,5 Milliarden uro. Dies ist ein Rückgang von 13 Prozent. Im gleichen eitraum lassen sich bei den Fördergeldern im Bereich er Existenzgründungen noch drastischere Verluste von twa 40 Prozent verzeichnen. Bis zum 31. Mai 2003 lag der durchschnittliche Rück- ang der Förderprogramme der DtA im Vergleich zum orjahreszeitraum bei 15,5 Prozent, in einzelnen Pro- rammen sogar bei bis zu 50 Prozent. Sehr drastisch se- en die Zahlen für die Programme „ERP-Existenzgrün- ung“ und „ERP-Innovationen“ aus: Im Vergleich zum orjahreszeitraum sind die Zusagen für Förderprodukte er DtA im Bereich der Existenzgründung und der ERP- nnovation in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um 4,4 Prozent bzw. sogar 68,9 Prozent zurückgegangen. Die Gründe dafür sind vielfältig, sie liegen jedoch icht in der Arbeit der Förderbanken. Sie reichen von en aus der Sicht vieler Kreditinstitute zu geringen Mar- en für die Geschäftsbanken bis hin zu dem Tatbestand, ass in Zeiten eines allgemein niedrigen Zinsniveaus die achfrage nach zinsverbilligten Geldern in der Regel iedriger ist. Der entscheidende Grund liegt aber in der eit nun drei Jahren stagnierenden Wirtschaft. In Zeiten er Stagnation geht natürlich die Bereitschaft, neue Un- ernehmen zu gründen, genauso zurück wie die Bereit- chaft vorhandener Firmen, größere Investitionen durch- uführen. Die Eigenkapitalschwäche – insbesondere des ittelstandes – ist oft ein weiterer Grund für die restrik- ive Kreditvergabe durch Geschäftsbanken. Vor diesem intergrund möchte ich die vom ERP-Unterausschuss eschlossene Einführung des gemeinsamen Dachfonds es ERP-Sondervermögens und des europäischen Inves- itionsfonds ausdrücklich begrüßen. Gerade junge, inno- ative Unternehmen benötigen finanzielle Hilfe in Form on Beteiligungskapital. Der neue Dachfonds ist eine innvolle Ergänzung zum bereits bestehenden Programm 6614 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) „Beteiligungskapital für kleine Technologieunterneh- men“. Es ist uns damit gelungen, zusätzliches Geld in ei- ner Größenordnung von 250 Millionen Euro aus Brüssel zu akquirieren. Zweitens. Zu dem Substanzerhaltungsgebot heißt es unter § 5 Abs. 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes: Das Sondervermögen soll in seinem Bestand erhal- ten bleiben. Es ist nach wirtschaftlichen Grundsät- zen zu verwalten. Über die genaue Definition des so genannten Sub- stanzerhaltungsgebots mag es unterschiedliche Auffas- sungen geben. Letztlich heißt Substanzerhaltung aber, dass die Kaufkraft erhalten bleiben muss. Das bedeutet, dass das ERP-Sondervermögen real – zumindest aber um die jeweilige Preissteigerungsrate – steigen muss. Dies ist sicher nicht für jedes Jahr zwingend erforder- lich, aber zumindest über einen längeren Zeitraum unab- dingbar. In den letzten vier Jahren – das zeigen die vor wenigen Wochen vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsmi- nisteriums – ist das Sondervermögen zwar nominal, aber nicht real erhalten geblieben. Diesem Aspekt müssen wir in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen als in der Ver- gangenheit. Unsere Bitte in der letzten Sitzung des ERP- Unterausschusses, in Zukunft jährlich in Form eines Be- richtes über die Entwicklung der Substanz des ERP-Ver- mögens informiert zu werden, erscheint mir deshalb richtig und zwingend notwendig. Eine in jüngster Zeit wichtige Entscheidung in der öf- fentlichen Förderungspolitik wurde durch die Verab- schiedung des Förderbankenneustrukturierungsgesetzes am 6. Juni 2003 im Deutschen Bundestag getroffen. Es ermöglichte den Zusammenschluss der beiden Förderin- strumente des Bundes: der Kreditanstalt für Wiederauf- bau und der Deutschen Ausgleichsbank, wobei die klei- nere Ausgleichsbank auf die größere KfW fusioniert wurde. Über eine Zusammenlegung dieser beiden Kre- ditinstitute haben wir bereits im Rahmen der Beratungen zum Wirtschaftsplangesetz 2001 im Jahre 2000 debat- tiert. Damals schlug die Regierungskoalition vor, die DtA an die KfW zu verkaufen. Im Gespräch war eine Kaufpreiszahlung von 2,7 Millarden DM, wovon 1,5 Milliarden DM an den Finanzminister zur allgemei- nen Haushaltsdeckelung fließen sollten. Die Union lehnte dies seinerzeit mit der Begründung ab, dass der Wirtschaftsförderung dadurch bedeutende Mittel entzo- gen worden wären. Der jetzt angenommene Vorschlag verzichtet auf eine Kaufpreiszahlung. Das Eigenkapital der DtA wird als Sonderrücklage in die KfW einge- bracht. Der Grund für die Fusion ist nicht in einer schlechten Arbeit der DtA oder der KfW zu suchen. Im Gegenteil: Beide waren in ihrer 50-jährigen Geschichte überaus erfolgreich. Durch die Fusion werden zum einen Synergieeffekte ermöglicht, die zusätzliche Mittel für die Wirtschaftsförderung freisetzen, und zum anderen erhöht sich die Transparenz der Förderinstrumentarien erheblich. In den Beratungen um das Förderbankenneustruktu- rierungsgesetz konnte die Union zwei wesentliche For- derungen durchsetzen. Erstens wurde die KfW ver- pflichtet, eine Erklärung zum Subsidiaritätsprinzip a t w l S d s ü F E s D b l r d s E s m S d f 2 b f m W R i t D k r B B a w d m l f n V a f w f t t J B b f (C (D bzugeben und zweitens wurde erreicht, dass die „Mit- elstandsbank“ in „KfW-Mittelstandsbank“ umbenannt urde. Wir haben auf diesen Namen sehr viel Wert ge- egt, da die Mittelstandsbank keine Bank im eigentlichen inne ist, sondern eine Abteilung innerhalb der KfW, in er sämtliche Förderprogramme für den Mittelstand zu- ammengefasst werden. Mit diesen Erfolgen wurden den brigen Banken zwei wichtige Signale übermittelt. Unabhängig von den kritischen Fragen wird meine raktion, wie auch in den vergangenen Jahren, dem RP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2004 ihre Zu- timmung geben. Gleichzeitig möchten wir unseren ank an die Mitarbeiter der Kreditanstalt für Wiederauf- au und dort insbesondere an die Mitarbeiter der Abtei- ung KfW-Mittelstandsbank sowie an die Geschäftsfüh- ung der KfW richten. Ebenso möchten wir uns auch bei en Geschäftsbanken bedanken, die letztlich einen ent- cheidenden Beitrag leisten, damit die Mittel aus dem RP-Sondervermögen insbesondere der mittelständi- chen Wirtschaft und den Existenzgründern zugute kom- en. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): eit Jahrzehnten bilden die Förderprogramme des Bun- es über den ERP-Wirtschaftsplan das Fundament der inanziellen Mittelstandsförderung des Bundes. Auch für 004 kann ein Fördervolumen von 4,4 Milliarden Euro ereitgestellt werden. Die Finanzierungsanforderungen ür kleine und mittlere technologieorientierte Unterneh- en haben sich geändert. Wir werden mit diesem ERP- irtschaftsplangesetz diesen neuen Anforderungen echnung tragen. In der Wissensgesellschaft wird Beteiligungskapital mmer wichtiger, denn Technologieunternehmen inves- ieren vor allem in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ie für die Kreditgewährung notwendigen Sicherheiten önnen daher immer schwerer bereitgestellt werden, wo- aus die wachsende Bedeutung der Finanzierung über eteiligungskapital resultiert. Die Schwierigkeiten für eteiligungskapital und besonders Risikokapital sind llseits bekannt. Mit zwei neuen Förderinstrumenten erden wir mehr Liquidität in den Markt bringen und en Zugang zu Risikokapital für innovative Unterneh- en erleichtern. Der Dachfonds zur Investition in Betei- igungskapitalfonds: Dadurch werden in den nächsten ünf Jahren 1,7 Milliarden Euro für innovative Unter- ehmen bereit stehen. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz schaffen wir die oraussetzung dafür, dass 50 Millionen Euro jährlich us dem ERP-Vermögen zur Beteiligung an einem Dach- onds bereit stehen. Die Europäische Investitionsbank ird sich im gleichen Umfang beteiligen. Der Dach- onds wird sich mit bis zu 30 Prozent an Venture-Capi- al-Fonds beteiligen. Das zusammen mit privaten Inves- oren mobilisierte Kapital wird in den nächsten fünf ahren bei rund 1,7 Milliarden Euro liegen. Ich danke daher dem Wirschaftsministerium und allen eteiligten aus den Fraktionen, die zur Verwirklichung eigetragen haben. Das Programm „Beteiligungskapital ür kleine Technologieunternehmen“ (BTU) wurde auf Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6615 (A) ) (B) ) die Zweitrundenfinanzierung ausgedehnt. Ebenso wie der Dachfonds wird dieses neue Finanzierungsinstru- ment keinen festen Zins als Gewinnbeteiligung verlan- gen, sondern der am Markt zu erzielende Gewinn bei Beteiligungsverkauf wird maßgeblich sein. Damit wird das Finanzierungsinstrument auch keinen Beihilfecha- rakter mehr haben. Die öffentlichen Kapitalgeber wer- den genauso wie private Investoren an den Gewinnen beteiligt. Das halten wir für sachgerecht. Mit diesen neuen Finanzierungsinstrumenten schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Forschungsergebnisse in neue Produkte, Verfahren und Arbeitsplätze umge- setzt werden können. Wir stärken die Infrastruktur für Venture-Capital-Finanzierungen in Deutschland. Einen erheblichen Anteil an den ERP-Förderpro- grammen haben umweltfreundliche Technologien. In- vestitionen zur Reduzierung von Umweltbelastungen in kleinen und mittleren Unternehmen können mit zins- günstigen Krediten in einem Volumen von 50 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Hohe Umwelt- entlastungen konnten damit erreicht werden. Besonders in der Branche erneuerbarer Energien hat die Förderung aus dem ERP-Sondervermögen großen Anteil an der Verbreitung innovativer Technologien. Der hohe Zuspruch für die ERP-Darlehen im Um- weltbereich trotz gesamtwirtschaftlicher Schwäche zeigt auf, dass die Branche der erneuerbaren Energien immer mehr zu einer Stütze des Mittelstandes wird. Wir werden mit unserer Politik dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. In den letzten Wochen ist eine Diskussion entstanden über den Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens. Wir Grünen sehen diese Substanz aufgrund der aktuellen Entwicklung nicht wirklich gefährdet. Dennoch werden auch wir, wie die anderen Fraktionen auch, in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf den gesetzlichen Auftrag des Substanzerhaltes haben. Gudrun Kopp (FDP): Die im vorliegenden Gesetz veranschlagten rund 4 Milliarden Euro an Investitionen aus dem ERP-Sondervermögen helfen den kleinen und mittleren Betrieben in Deutschland nicht aus der Krise. Diese Gelder, die auf zum Teil sehr verschlungenen und noch dazu dornigen Pfaden an die Unternehmen weiter- gegeben werden, können den Schaden, den die Wirt- schaftspolitik dieser Bundesregierung in den letzten Jah- ren angerichtet hat, wahrlich nicht heilen. An dieser Aufgabe müsste jedes Programm scheitern. Angesichts immer neuer bürokratischer Hürden und steuerlicher Belastungen, von denen die von der SPD jüngst angekündigte Ausbildungsplatzabgabe nur das letzte Kapitel in einer ganzen Serie von Nackenschlägen darstellt, drängt sich einer wachsenden Zahl von Mittel- ständlern in Deutschland zunehmend der Eindruck auf, die Bundesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, auch das letzte bisschen Initiative und unternehmerische Kre- ativität auszutreiben. Vor diesem Hintergrund ist es umso bedauerlicher, dass die ohnehin schon komplizierten Beratungs- und V F f l g b d g – d s d t h t e g f s g d t I d a v b d t d w G r b t m s U s s m s d s A s i (C (D ergabeverfahren nunmehr durch die im Juli vollzogene usion von KfW und DtA offenbar eine – insbesondere ür den Mittelstand – noch beunruhigendere Entwick- ung nehmen. Die von mir bereits im Vorfeld der Fusion eäußerten Befürchtungen scheinen sich hier leider zu ewahrheiten. So ist mir beispielsweise zu Ohren gekommen, dass ie hilfreichen, bei den IHKs angesiedelten Erstberatun- en für kleine und mittlere Unternehmen in Krisenlagen die so genannten runden Tische – in den neuen Län- ern bereits wieder aufgegeben werden. Hier würden ich dann meine Sorgen, dass eine Konzernbank, wie es ie KfW nach wie vor ist, ungeeignet ist, wirkliche Mit- elstandsförderung zu betreiben, bestätigen. Dies bein- altet zwar kostenträchtige, aber nötige Beratungsstruk- uren, die die KfW schon jetzt aufzugeben bereit ist – rst in den neuen Ländern, dann auch bundesweit. In leicher Weise sind die sehr bürokratischen Vergabever- ahren mit Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten zwi- chen zehn und zwölf Wochen, zum Beispiel beim Pro- ramm „Kapital für Arbeit“, sowie die Abwicklung ieser Verfahren jetzt ausschließlich über die KfW-Zen- rale in Frankfurt und nicht mehr über die DtA in Bonn ndizien dafür, dass der Begriff „Mittelstandsbank“ für as neu entstandene Institut nur mit einem gerüttelt Maß n Ironie verwandt werden kann. Hier hat sich mein anfänglicher Verdacht, dass die ollzogene Fusion nur dem Finanzminister genutzt ha- en könnte, aber für den eigentlichen Zweck – die För- erung von kleinen und mittleren Unternehmen – kon- raproduktiv war, leider bestätigt. Darüber hinaus hat sich auch an der Problematik, dass ie KfW-Kredite von den Hausbanken nur sehr zögerlich eitergegeben werden, nichts geändert. Hier sind die ewinnmargen für die durchleitenden Hausbanken mit und 1 Prozent einfach zu gering, insbesondere im Hin- lick darauf, dass sie häufig zu 100 Prozent in der Haf- ung stehen. Nimmt man noch den Substanzverlust des Sonderver- ögens im nunmehr vierten Jahr in die Betrachtung auf, o muss bilanzierend festgestellt werden, dass der ERP- nterausschuss sich in Kürze einmal dringend grund- ätzlich über den Sinn und vor allem die praktische Um- etzung der Förderung kleiner und mittlerer Unterneh- en durch das ERP-Sondervermögen auseinander etzen muss. Angesichts all dieser Unwägbarkeiten ist es er FDP-Fraktion unmöglich, dem Wirtschaftsplange- etz 2004 zuzustimmen. nlage 7 Zu Protokoll gegebenen Reden zur Beratung des Antrags: Haftung der Deut- schen Bahn AG für Verspätungen einführen (Tagesordnungspunkt 21) Karin Rehbock-Zureich (SPD): „Haftung der Deut- chen Bahn AG für Verspätungen einführen“ haben Sie hren Antrag überschrieben, meine Damen und Herren 6616 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) von der FDP. Sie fordern darin eine eigene, nur auf die Deutsche Bahn AG bezogene Gesetzesänderung. Das finde ich doch sehr bemerkenswert. Eines sollte Ihnen klar sein: Das geht so nicht. Eine solche Gesetzesände- rung hätte Auswirkungen auf alle Verkehrsunternehmen in Deutschland, die öffentlichen Personenverkehr anbie- ten. Und wenn das so ist, dann sollten wir hier es auch so deutlich aussprechen. Verbraucherschutz im Verkehrsbe- reich kann und darf nicht auf ein Unternehmen be- schränkt sein – die Spielregeln müssen für alle gelten, das heißt für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und auch für den gesamten Bereich des öffentlichen Perso- nenverkehrs. Das ist die Grundlage der gesamten Dis- kussion. Keine Frage: Verbraucherschutz ist wichtig – auch im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Da sind wir uns einig. Aber – und das sage ich in aller Offenheit – das Thema ist komplex. Viel komplexer jedenfalls als ihr offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter Antrag von gerade mal einer Seite Länge vermuten lässt. Neurege- lung im Verbraucherschutz betreffen also immer den ge- samten Bereich des ÖV; nicht nur einzelne Unterneh- men. Und deshalb finde ich es höchst aufschlussreich, dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, also der wichtigste Verband für Unternehmen des öffentli- chen Personenverkehrs, Ihren Antrag als nicht konsistent bewertet. Sie wollen Entschädigungsansprüche im öffentlichen Personenverkehr im BGB regeln. Haben Sie dabei be- dacht, dass das BGB von Detailregelungen freigehalten werden sollte? Seine Stärke ist bis heute die generelle und abstrakte Regelungssystematik. Alle Besonderhei- ten der öffentlichen Verkehrssysteme könnten wohl nicht im BGB beachtet werden. Details müssten also in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Unter- nehmen geregelt sein. Das bedeutet: Jedes Unternehmen regelt in eigenen AGBs für sich; eine für die Kunden notwendige Einheitlichkeit der Bestimmungen wäre nicht mehr gegeben. Das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer zum Beispiel könnte so aus rechtli- chen Gründen nicht einmal erhoben werden. Kurz und knapp: Ihr Vorschlag geht an der verkehrs- politischen Realität vorbei. Das BGB eignet sich nicht dazu, auf den sich schnell verändernden Verkehrsmarkt detailliert einzugehen. Der deshalb notwendige Rück- griff auf die AGBs bringt Uneinheitlichkeit und damit Unsicherheit für die Verbraucher. Hinzu kämen erhebliche Folgerisiken. Auf der Hand liegt: Die Verkehrsunternehmen würden versuchen, ihr Haftungsrisiko insbesondere für Reiseketten zu mini- mieren. Dazu müssten sie die Vertaktung der Fahrpläne weniger eng gestalten oder gar ganz auflösen. Denn je mehr Spielraum eine Umsteigeverbindung hat, desto wahrscheinlicher werden die Anschlusszüge erreicht. Ob Angebotsausdünnung und längere Reisezeiten im Sinne der Kunden sind, bezweifele ich sehr. Durch die Rege- lung entstehende Mehrkosten würden auf die Fahrpreise umgelegt. Die mögliche Höhe solcher Fahrpreiserhö- hungen muss doch im Vorfeld einer Änderung seriös ab- g m w t g a t t b n h A f g k s k n i R W F k I V E d F a m B d R z k u F ö k t r K w M s R s d (C (D eschätzt werden, um zu prüfen, ob sie den Kunden zu- utbar ist. Nein, so geht es wirklich nicht. Wir haben die Verant- ortung, die Chancen und Risiken jeder Gesetzesinitia- ive im Sinne der Verbraucher, also der Nutzer, abzuwä- en. Der Weg zu einer vernünftigen Lösung sieht anders us – und wir gehen ihn bereits seit der letzten Legisla- urperiode. Wir haben bereits eine Initiative mit dem Titel „Quali- ätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr – Ver- raucherschutz und Kundenrechte stärken“. Das ist der otwendige Zweiklang: Erstens. Qualitätserhöhung – denn nur Qualitätserhö- ungen im öffentlichen Personenverkehr, also bessere ngebote und besserer Service, werden mehr Kunden ür die Verkehrsunternehmen gewinnen. Das ist die Auf- abe der Unternehmen des öffentlichen Personenver- ehrs. Zweitens. Verbraucherschutz: Wir haben ein gemein- ames Interesse daran, den Verbraucherschutz zu stär- en. Dazu brauchen wir eine umfangreiche Bestandsauf- ahme, einen Katalog möglicher Fortentwicklungen und hre Folgenabschätzung. Und genau das ist es, was die egierungskoalition in der letzten Legislatur auf den eg gebracht hat. Und genau dies ist es, was aktuell als orschungsvorhaben vom Bundesministerium für Ver- ehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt wird. Ich meine, wir wären alle gut beraten, die fundierten nformationen abzuwarten, um dann die notwendigen eränderungen in Kenntnis ihrer Folgen durchzuführen. inseitige – dies beziehe ich nicht nur auf den Umfang es FDP-Antrags – Schnellschüsse nützen weder den ahrgästen noch den Verkehrsunternehmen. Jella Teuchner (SPD): Letzte Woche schien es so, ls würde in die Diskussion um die Fahrgastrechte – zu- indest für die Bahnkunden – Bewegung geraten. Ein ahn-Sprecher kündigte in der „Stuttgarter Zeitung“ an, as bisherige Kulanzverfahren werde durch einen echtsanspruch ersetzt. Gestern blieb dann ein Gespräch wischen Renate Künast und Hartmut Mehdorn ohne onkretes Ergebnis. Wir alle würden uns freuen, wenn sich die Verkehrs- nternehmen konstruktiv an der Diskussion um die ahrgastrechte beteiligen würden. Wir alle wollen den ffentlichen Personenverkehr im Wettbewerb der Ver- ehrsträger stärken. Dies geht aber nur, wenn dieser at- raktiv ist. Ein Element dabei sind zeitgemäße Kunden- echte. Wir sind uns sicher, dass eine stärkere undenorientierung auch von den Menschen honoriert ird. Wir wollen eine Qualitätsoffensive, damit mehr enschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die FDP zielt mit ihrem Antrag „Haftung der Deut- chen Bahn AG für Verspätungen einführen“ auf eine egelung der Kundenrechte im BGB ab. Dieser Vor- chlag, der ja von Professor Ansgar Staudinger, Direktor er Forschungsstelle für Reiserecht an der Universität Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6617 (A) ) (B) ) Bielefeld, in der Anhörung zu den Fahrgastrechten sehr konkret dargestellt wurde, ist auf große Sympathien ge- stoßen. Denn es ist klar: Die Orientierung am Kunden ist für Unternehmen, die am Markt bestehen wollen, die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass Kun- den natürlich auch Rechte haben. Wir haben erst vor kur- zem mit der Schuldrechtsmodernisierung bekräftigt, dass die Verbraucher einen Anspruch auf mangelfreie Produkte haben. Dies muss selbstverständlich auch für die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr gelten. Darüber, ob dieses Recht auf mangelfreie Produkte wirklich umgesetzt ist und was wir tun können, um die Stellung der Fahrgäste zu verbessern, haben wir in der letzten Zeit ja schon öfter diskutiert. Insbesondere seit die Bahn das neue Preissystem eingeführt hat, ist auch die öffentliche Diskussion sehr intensiv geworden. Wir hatten ja zuletzt im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dazu eine Anhörung, in der deutlich geworden ist, dass es Nachholbedarf gibt. Darüber, wie dieser umgesetzt wird, müssen wir disku- tieren. Ich hätte mir gewünscht, dass hier auch deutliche Impulse von den Verkehrsbetrieben kommen würden. Was aber klar ist: Die Regelungen dürfen nicht nur mit Blick auf die Bahn getroffen werden. Wir brauchen die Kundenorientierung in der ganzen Reisekette, vom Bahnhof zum Stadtbus bis zum Taxi vom Flughafen. Wir brauchen Regelungen, die zum einen der besonderen Si- tuation gerade der Bahnunternehmen Rechnung tragen, die sich aber zum anderen an den Regelungen des Bür- gerlichen Gesetzbuchs orientieren. Wie diese genau auszugestalten sind, müssen wir jedoch sorgfältig disku- tieren. Dazu brauchen wir die Bestandsaufnahme der Fahrgastrechte, die ja zurzeit vom Verkehrsministerium erarbeitet wird. Ich gehe davon aus, dass wir auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme zu einer guten Lösung für die Fahr- gäste kommen werden. Gitta Connemann (CDU/CSU): „Eine Fahrt mit der Eisenbahn kann ich beim besten Willen nicht als Reise bezeichnen. Man wird ja lediglich von einem Ort zum anderen befördert und unterscheidet sich damit nur sehr wenig von einem Paket.“ Diese Feststellung traf der eng- lische Schriftsteller John Ruskin im 19. Jahrhundert. Mehr als hundert Jahre sind seitdem vergangen. Aber geändert hat sich kaum etwas. Auch heute ergeht es vie- len Kunden der Bahn noch wie einem Paket: herumge- stoßen und ständig in der Gefahr, den Ort ihrer Bestim- mung verspätet oder gar nicht zu erreichen. Der Ärger für die Fahrgäste ist groß, deren Rechte sind jedoch klein. Der Fahrgast ist faktisch rechtlos – nicht nur bei der Bahn. Damit sich dies ändert, haben wir, die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hier schon vor einigen Monaten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, mehr Rechte für Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr zu schaffen. Mit dieser Forderung nach mehr Verbrau- cherschutz auch für Bahnkunden standen wir zu diesem Z E F b s H K d g s c V v d r e m m A m g a d k i d R d B f B „ w i l a r j S F d g B k g z w i k d m F B (C (D eitpunkt noch sehr allein. Aber: Kommt Zeit, kommt rkenntnis. Und das ist auch gut so. Es ist gut, dass sich jetzt auch die FDP einer unserer orderungen anschließen will, nämlich der nach Aufhe- ung des § 17 EVO. Denn diese überkommene Vor- chrift aus Reichsbahnzeiten zeichnet die Bahn von der aftung bei Zugverspätungen und -ausfällen frei. Die unden sind ausschließlich auf Kulanz angewiesen und amit dem Gutdünken anderer ausgeliefert. Dies muss eändert werden. Und dies kann durch Einbettung ent- prechender Rechtsansprüche der Fahrgäste im bürgerli- hen Recht auch geändert werden. Damit allein ist es aber nicht getan. Was ist mit den erbraucherrechten im übrigen öffentlichen Personen- erkehr? Was ist mit den gleichfalls erforderlichen Än- erungen des AEG, des PBefG sowie der darauf basie- enden Verordnungen? Was ist mit der zurzeit nur ingeschränkten Inhaltskontrolle von Tarifen? Was ist it der fehlenden Transparenz der Preisangabe? Was ist it der Haftung für Reiseketten? Und, und, und. Der ntrag der FDP schweigt hierzu. Aber ein Anfang ist ge- acht. Und das gibt Hoffnung für die weiteren Beratun- en auch unseres Antrages. Hoffnung gibt auch die Tatsache, dass offensichtlich uch die Bundesregierung zwischenzeitlich die Notwen- igkeit nach einer Verbesserung von Fahrgastrechten er- annt hat. Lässt sich doch unter anderem einem Artikel n der „FAZ“ vom 12. November 2003 entnehmen, dass iese jetzt in Gesprächen mit der Bahn AG über die echte der Fahrgäste verhandeln will. Wenn man bedenkt, dass diese Bundesregierung in er Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- undestagsfraktion am 25. Juli 2001 noch jeden Bedarf ür ein Tätigwerden für Fahrgäste verneinte, dass die undesregierung in dem in diesem Jahr vorgestellten Aktionsplan Verbraucherschutz“ nur ein Tätigwerden- ollen auf EU-Ebene in Aussicht stellt, dann hat sie sich nzwischen bewegt. Denn sie will jetzt über eine Rege- ung für eine Haftung bei Zugverspätungen reden. Und uch die Bahn AG, die sich in einer öffentlichen Anhö- ung Anfang des Jahres noch ganz anders äußerte, sieht etzt Bedarf. Wie schön, dass sich nun doch endlich alle eiten den Verbraucherschutz auch für Fahrgäste auf die ahnen geschrieben haben. Ein Schelm, der Böses dabei enkt. Ob es ohne unsere Initiative solche Einsichten ge- eben hätte? So löblich es auch ist, dass Bundesregierung und ahn endlich auf Fahrgäste zugehen wollen, die ange- ündigte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedin- ungen reicht hier nicht aus. Denn diese können jeder- eit wieder einseitig vom Unternehmen geändert erden. Eine Rechtssicherheit für den Bahnkunden wäre n diesem Falle nicht gegeben. Eine solche Verlässlich- eit ist aber für den Verbraucher unabdingbar. Es reicht auch nicht aus, lediglich eine Regelung für en Fall der Verspätungen treffen zu wollen. Nein, jetzt uss endlich umfassend gehandelt werden. Und zwar in orm von Gesetzesänderungen. Hier ist und bleibt die undesregierung in erster Linie in der Pflicht. 6618 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) Das bedeutet, dass Sondergesetze ersatzlos gestrichen werden müssen. Ein Haftungsausschluss für verschul- dete Schäden ist nicht hinnehmbar. Denn der schützt die Bahn vor den Verbrauchern und nicht umgekehrt. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, auf eine Neu- regelung des Vertrages zwischen Beförderungsunterneh- men und Fahrgast hinzuwirken, die dann ins Bürgerliche Gesetzbuch übernommen werden und damit für die Ver- braucher einklagbar sind. Wie auch das Unternehmen muss endlich auch die Bundesregierung erkennen, dass in Zeiten hoher Verluste durch Passagierrückgänge ein Mehr an Dienstleistungsmentalität gefragt ist. Dies wird die Bahn weder in organisatorischer noch in finanzieller Hinsicht überfordern. Durch umfangreichere Fahrgast- rechte werden die Bahnkunden im Gegenteil enger an das Unternehmen gebunden. Das Verkehrsmittel Bahn wird so für den Verbraucher attraktiver. Auch aus diesem Grunde ist sowohl die Bundesregie- rung als auch die Deutsche Bahn AG jetzt in der Bring- schuld. Ein erster Schritt wurde getan, indem das Unter- nehmen signalisiert hat, dass es die Zeichen der Zeit erkannt habe. Jetzt müssen wirklich ernst zu nehmende Handlungen in Form von Gesetzesinitiativen folgen. Eduard Lintner (CDU/CSU): Die Deutsche Bahn verweist mit einem gewissen Stolz häufig darauf, dass sie das führende Schienenverkehrsunternehmen in Eu- ropa sei. Klopft man diesen Anspruch allerdings im De- tail auf seine Richtigkeit hin ab, dann kommt man ge- rade bei dem heutigen Thema, nämlich der Frage der Haftung der Bahn für Verspätungen und Ausfalle im Per- sonenverkehr, zum gegenteiligen Ergebnis. Die Mehrzahl der europäischen Bahnen gewähren zum Beispiel bei Verspätungen ab 20 bzw. 30 Minuten unterschiedlich hohe Fahrpreisrückerstattungen bzw. stellen Ersatzkarten aus oder erstatten bei Verspätungen von 60 Minuten und mehr sogar den gesamten Fahrpreis. Häufig werden auch Taxikosten übernommen oder es besteht, wenn ein Weiterkommen nicht mehr möglich ist, ein Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel. Üblich ist auch, dass schnelle Bearbeitung, das heißt meist innerhalb eines Monats zugesichert wird und in vielen europäischen Ländern unterstützen Schlichtungs- stellen den Fahrgast bei der Geltendmachung seiner Rechte. Geregelt ist dies meist in eigenen Eisenbahnge- setzen, Verordnungen oder in den Beförderungsbedin- gungen der jeweiligen Bahngesellschaften. Nicht so im Deutschland, jedenfalls nicht im Fernver- kehr. Hier ist der Fahrgast nach wie vor auf die Kulanz- bereitschaft der Deutschen Bahn AG angewiesen. Diese hat im den letzten Jahren zugegebenermaßen zugenommen und manche Verspätungsfolge ist durchaus im Sinne des betroffenen Fahrgastes geregelt worden, aber ein Anspruch darauf wird nicht eingeräumt. Im Ge- genteil: Der im Antrag erwähnte § 17 der Eisenbahn- Verkehrsordnung schließt bis heute Entschädigungs- ansprüche gegenüber der Bahn bei Verspätungen oder beim Ausfall von Zügen ausdrücklich aus. r a g n d v f s R t f a A k K s c w f k L g J g d V s b s S o b 2 S T C g d g w f u n I B h A f R F d n s (C (D Inzwischen wissen wir auch, dass nur ein relativ ge- inger Prozentsatz der Verspätungen oder Ausfälle auf ußerhalb des Bahnbetriebes liegende Ursachen zurück- eht. Wenn man bedenkt, was in der Wirtschaft alles unter- ommen wird, um Kunden auch emotional an ein Pro- ukt oder ein bestimmtes Unternehmen zu binden, dann erwundert es doch, dass die Bahn bis heute darauf of- enbar nicht ähnlich großen Wert legt. Wäre das der Fall, o hätte sich die Bahn längst bis zur entsprechenden egelung durch den Staat, durch eigene, verbindlich gel- ende Geschäftsbedingungen darauf verstanden, kunden- reundliche Regelungen bei Verspätungen oder Zug- usfällen zu garantieren. Für eine Debatte über einen ntrag, wie sie heute geführt wird, hätte es eigentlich einen Anlass geben dürfen. Wenn man sich schon daran macht, Ansprüche der unden bei Verspätungen oder Zugausfällen zu regeln, o sollte bei dieser Gelegenheit auch der kundenfreundli- he Umgang bei Beschwernissen anderer Art eingeführt erden. Zu erwähnen wäre hier beispielsweise der Aus- all wichtiger technischer Ausstattungen. Die Bahn önnte sich durchaus auch an Beispielen im eigenen ande orientieren, denn erfreulicherweise haben eine anze Reihe von Verkehrsunternehmen in den letzten ahren freiwillige, aber immerhin verbindliche Regelun- en eingeführt, die über das geltende Recht im Interesse es Kunden hinausgehen. Die Berliner Verkehrsbetriebe zum Beispiel geben bei erspätungen von mehr als 20 Minuten einen Gratisfahr- chein und übernehmen bei Nacht sogar die Taxikosten is zu 25 Euro. In München erhält der Benutzer städti- cher Verkehrsmittel, also der U-Bahn, der Busse oder traßenbahnen bei einer Verspätung von 20 Minuten der mehr sein Geld zurück. In Stuttgart gibt es seit 2000 ei entsprechenden Verspätungen Taxikosten bis zu 6 Euro zurück. Außerdem garantiert die Stuttgarter traßenbahn, dass Kundenanfragen innerhalb von zehn agen beantwortet werden. Sogar der Dachverband der Europäischen Bahnen, ER, hält die Rechtsposition von Fahrgästen bei Störun- en für unbefriedigend. Er empfiehlt daher den Mitglie- ern eine freiwillige Passagiercharta, die Kundenrechte roßzügiger als bisher regeln soll. Die EU-Kommission ill bis Ende dieses Jahres einen Verordnungsvorschlag ür Fahrgastrechte vorlegen. Dann spätestens ist auch bei ns der Moment gekommen, wo der nationale Ord- ungsgeber, das heißt die Bundesregierung, gefordert ist. ch hoffe daher, dass dann schnell gehandelt wird. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die ahn vergaß 40 Reisende nach einem Nothalt“ heißt es eute in den Tageszeitungen. Weil im Schwarzwald ein st auf die Oberleitung gefallen war und der Strom aus- iel, mussten die Reisenden den Zug verlassen. Nach der eparatur fuhr der Zug ohne Reisende weg. Wegen eines unklochs funktionierte kein Handy. Erst nach drei Stun- en konnten einige Fahrgäste einen Zug stoppen. Und och immer ist ungeklärt, welche Entschädigungsan- prüche die „vergessenen“ Fahrgäste nun haben. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6619 (A) ) (B) ) Auch die FDP hat jetzt verstanden und hat als letzte Fraktion beantragt, die Fahrgastrechte zu verbessern. Zwar ist der Antrag der FDP etwas dürftig, aber doch eine deutlich bessere Verbraucherpolitik als der Boykott- aufruf in diesem Frühjahr. Mittlerweile herrscht also große Einigkeit, dass die rechtliche Situation bei Zug- verspätung und Zugausfall neu zu regeln ist. Wir begrüßen auch die Entschließung des Bundes- rates, die das Ziel der rot-grünen Regierung unterstützt, ein zeitgemäßes und verbraucherfreundliches Fahrgast- recht zu schaffen. Diese Initiativen sind sinnvoll und müssen weiter diskutiert werden. Wir haben die Defizite der herrschenden Gesetzeslage bei der Bahn ja bereits einige Male im Bundestag disku- tiert. Der Haftungsausschluss in der Eisenbahnverord- nung ist nicht mehr zeitgemäß und die Rechtssituation von Fahrgästen im Eisenbahnpersonenverkehr ist unge- nügend. Die Deutsche Bahn ist dabei allerdings kein Einzel- fall. Die gesamte Sondergesetzgebung im öffentlichen Personenverkehr muss hinsichtlich der Rechtsansprüche bei Leistungsmängeln von Bus und Bahn modernisiert und verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. Die Koalitionsfraktionen führen bereits seit längerem eine intensive verbraucherpolitische Debatte. Wir sind uns ei- nig, dass es einen Nachholbedarf gibt und dass sich die Entschädigungsansprüche an den Regelungen des Bür- gerlichen Gesetzbuches orientieren sollen. Wir Verbraucherpolitiker haben dies auch in einem Fachgespräch mit dem Verkehrsrechtsexperten Professor Staudinger erörtert. Er wird in der nächsten Woche in Dortmund konkrete Vorschläge für eine Gesetzesinitia- tive zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vorlegen. Diese Eckpunkte und die Diskussionsergebnisse wollen wir noch abwarten. Wir fordern Herrn Mehdorn aber jetzt schon auf, die Kundenfreundlichkeit der Deutschen Bahn deutlich zu erhöhen und Schäden einheitlich und transparent auszugleichen. Fahrgäste müssen sich auf eine faire Behandlung verlassen können. Da kann die Bahn auch ohne gesetzliche Regelung schon handeln und kundenfreundliche Lösungen finden. Da braucht es auch besseres Management und unternehmerisches En- gagement. Die täglichen Proteste wütender Pendler und Verspätungen auf einem Rekordniveau schaden dem An- sehen der Bahn. Strafzahlungen in Millionenhöhe an die Länder wegen Unpünktlichkeit im Nahverkehr schaden dem betrieblichen Ergebnis der Bahn genauso. Herrn Mehrdorn möchten wir darin unterstützen, für pünktliche Züge zu sorgen und verbesserte Fahrgast- rechte zu konzipieren. Wir wollen nicht wieder auf sin- kende Umsätze der Bahn warten, bevor die Notwendig- keit zum Handeln erkannt wird. Viele Stammkunden der Bahn haben sich über die von uns geforderte Wiederein- führung der Bahn-Card 50 und der Speisewagen gefreut. Auch die Tarifverbesserungen und die Mobilitätskarte sind richtige Schritte auf dem Weg zum Kunden. Unsere Ziele sind verbindliche Haftungsregelungen und transparente, Anbieter übergreifende Auskunftsstel- len. Dazu gehören auch verständliche Fahrplaninforma- t s d V k n B V t k s d B M r n D e l b c B n B z g V li ih s a – B a a e o h z g D w n l d a l d 1 w B w F d k (C (D ionen und eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwi- chen Kunden und Verkehrsunternehmen. Wir werden iese Ziele im Bundestag weiter verfolgen. So wird das ertrauen der Bankkunden und die Wettbewerbsfähig- eit des öffentlichen Personenverkehrs zurückgewon- en und ein attraktives Angebot geschaffen. So wäre die ahn auch gut gerüstet für die anstehenden europäischen erhandlungen um Haftungsregeln im grenzüberschrei- enden Eisenbahnverkehr. Gudrun Kopp (FDP): Wer Interesse hat, die Auswir- ungen von Monopolstellungen und Marktaushebelung ozusagen am lebenden Objekt zu studieren, der tut gut aran, dieser Tage einmal das Verhalten der Deutschen ahn AG zu betrachten. In der gönnerhaften Manier des onopolisten verkündet die Bahn, sie sei nunmehr be- eit, Haftungsregeln für Verspätungen in ihren allgemei- en Geschäftsbedingungen zu verankern. Mehr noch: ie Bahn stellt stolz heraus, sie sei somit weltweit das inzige Schienenverkehrsunternehmen, dass derart ku- ant verfahre. Das ist ja sehr großzügig! Jedes Unternehmen in diesem Land ist für nicht er- rachte Leistungen selbstverständlich haftbar zu ma- hen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nur die ahn ist hiervon mittels der Eisenbahn-Verkehrsord- ung, EVO, ausgenommen. Wenn nun die Deutsche ahn AG – die erst unlängst einräumen mußte, 95 Pro- ent der Verspätungen selbst zu verschulden – großzügi- erweise und unter dem Druck von Kunden und erbraucherschützern erklärt, diese pure Selbstverständ- chkeit – die Haftung für Verspätung oder Ausfall – in re allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, o ist dies einerseits bei weitem nicht ausreichend und ndererseits bedeutet es eine Zementierung der jetzigen durch nichts zu rechtfertigenden – Sonderstellung der ahn. Diese Sonderstellung der Bahn gilt es aber gerade ufzubrechen, im Interesse der Fahrgäste, aber eben uch im Interesse des Monopolisten Bahn selbst. Nur ine Bahnpolitik, die sich am Interesse der Fahrgäste rientiert, gewinnt langfristig mehr Kunden und damit öhere Marktanteile. Am Beispiel der Fahrgastrechte eigt sich überdeutlich, wie sich die Bahn durch ihre un- ebrochene Monopolstellung selbst im Wege steht. urch die jetzt großspurig angekündigte Maßnahme ird die bisherige Kulanzregelung schlicht und einfach ur fortgeschrieben. Dieses Verhalten ist auch nur natür- ich. So verfahren nun einmal Staatsunternehmen, wie ie Bahn de facto immer noch eines ist, wenn sie eine so llumfassende Monopolstellung einnehmen. Um hier im Interesse von Verbrauchern und nicht zu- etzt auch Steuerzahlern – denn diese haben ja allein in en letzten neun Jahren seit Entschuldung der Bahn über 77 Milliarden Euro in das System Schiene gepumpt! – irksam Abhilfe zu schaffen, ist es unumgänglich, die ahn endlich einem zumindest marktähnlichen Wettbe- erbsdruck auszusetzen. Die Gleichstellung der Bahn in ragen der Haftung kann hier nur ein erster Schritt auf em langen Weg der Liberalisierung des Schienenver- ehrs sein. Die im Antrag der FDP-Fraktion vorliegende 6620 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) Forderung nach Gleichstellung der Bahn mit allen ande- ren Unternehmen in Deutschland würde insofern zumin- dest dafür sorgen, dass Organisation, Struktur und Ver- fahrensweisen der Bahn am Kunden orientiert werden müssen. Dies würde der Bahn wenigstens dem Status ei- nes Marktteilnehmers annähern, der im Eigeninteresse auf Wünsche und Erwartungen seiner Kunden eingeht. Jeder, der hier Zweifel hegt, möge sich noch einmal die Ergebnisse der Deregulierung und Liberalisierung im Telekommunikationssektor genau anschauen. Erinnern wir uns doch einmal! Welche Tarife für Orts- und Fern- gespräche, welchen Service hatten wir denn im Bereich der Deutschen Bundespost vor zehn oder 15 Jahre ver- gleichen Sie dies einmal mit der heutigen Situation. Das Aufrechterhalten von Staatsmonopolen nutzt nieman- dem: nicht dem Staat, der Unsummen in nicht marktge- rechte, geschweige denn wettbewerbsfähige Unterneh- men steckt, nicht den Unternehmen selber, die so außerstande bleiben, sich an den Wünschen der Bürger effizient und unbürokratisch zu orientieren und schon gar nicht den Bürgern und Steuerzahlern, die das Ganze teuer zu stehen kommt bei gleichzeitig schlechten Leis- tungen. Wie bereits gesagt, kann dies nur ein erster, wenn auch wichtiger Schritt sein. Die Bundesregierung muss aber endlich auch aus ihrem Dornröschenschlaf erwa- chen und die Weichen der Bahnpolitik völlig neu stellen. An einer Trennung von Schiene und Netz führt kein Weg vorbei. Wir brauchen endlich eine glasklare Wettbe- werbs und Privatisierungsstrategie für die Deutsche Bahn AG. Es muß Schluss sein mit Serviceverweige- rung, Arroganz, Ignoranz gegenüber Kundenwünschen, Quersubventionierungen, Auftragserzwingungen und Wettbewerbsbehinderungen! Gerade angesichts des voll- ständigen Scheiterns ihrer bisherigen Politik im Bereich der Bahn sollten Sozialdemokraten und Grüne mittler- weile erkannt haben, dass der von uns vorgeschlagene Weg ohne Alternative ist. Deregulierung und Liberalisie- rung des Schienenverkehrs müssen endlich wieder mit Hochdruck vorangetrieben werden. Andernfalls werden wir auch in 20 Jahren noch hier sitzen und über den Un- mut der Fahrgäste wegen des schlechten Service, der ho- hen Preise und – vor allem – der Unzuverlässigkeit der Bahn debattieren. Die FDP hat hier immer einen klaren marktwirtschaftlichen Kurs gesteuert und die Bundesre- gierung kann versichert sein, dass wir nicht müde wer- den, sie daran zu erinnern. Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf, dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen, den ent- sprechenden Passus zur Entschädigung aus der Eisen- bahn-Verkehrsordnung herauszulösen und im vorge- nannten Sinn im bürgerlichen Recht zu verankern. Damit wäre den Fahrgästen ein wirklicher Rechtsan- spruch auf Entschädigung eingeräumt, nicht nur eine er- weiterte Kulanzregelung. Die verbraucherfeindliche Sonderstellung der Bahn wäre beseitigt und wir kämen einen entscheidenden Schritt voran auf dem Weg zu mehr Kundenorientierung und Marktnähe im Schienen- verkehr. A u K J d s R D m s f s k s d L g n k s t S s w s r A J l k r E d a p J t z d d i B g J o m s A d (C (D nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Tagesord- nungspunkt 22) Christoph Strässer (SPD): Wir beraten heute eine mfassende Reform des Kostenrechts. Seit dem letzten ostenrechtsänderungsgesetz sind mittlerweile fast zehn ahre vergangen. Das geltende Kostenrecht bedarf daher ringend einer Anpassung, eine Anpassung, die zu Recht eit Jahren gefordert wird. Bereits in der letzten Legislaturperiode nahm sich der echtsausschuss dieses Vorhabens an. Doch es fiel der iskontinuität zum Opfer. Die Justizminister haben da- als um eine zeitnahe Wiederaufnahme gebeten, doch tets mit der Maßgabe, dass eine Reform für die Länder inanzierbar bleibt. Daher wurde eine umfassende Ge- amtreform erarbeitet, die letztlich ein neues Gerichts- ostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsge- etz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Wegfall es zehnprozentigen Gebührenabschlags in den neuen ändern beinhaltet und Mehrbelastungen der Länder leichzeitig gegenfinanziert. Diese Arbeiten an einem euen, modernen Kostenrechtsgesetz stehen nunmehr urz vor einem möglichen, dringend erforderlichen Ab- chluss. Ich freue mich, dass an diesem Prozess alle be- eiligten Gruppen – die Bundesregierung, die Länder, die pitzenverbände der Anwaltschaft und die Richter- chaft – teilgenommen haben und dass der Gesetzesent- urf fraktionsübergreifend eingebracht werden konnte. Ich möchte mich bei meiner Rede auf die Gebühren- trukturreform des Anwaltvergütungsrechts konzentrie- en. Diese Reform war dringend notwendig; die letzte npassung der Rechtsanwaltsgebühren liegt über neun ahre zurück. Seit dieser Zeit sind die Kosten aber erheb- ich gestiegen. Das neue Gebührenrecht soll das Ein- ommen an die Einkommensentwicklung anderer Be- ufe angleichen. Es gibt zwei Möglichkeiten, dem nachzukommen: rstens. Es wird so gemacht wie schon bei früheren Än- erungen in den Jahren 1981, 1987 und 1994: eine line- re Anpassung in der Weise, dass die Gebührentabelle rozentual erhöht wird. Oder Zweitens. Es wird eine seit ahren überfällige Strukturreform durchgeführt. Die letz- ere Variante wurde – wie ich finde, zu Recht – bevor- ugt. Sie bietet die Möglichkeit, Gebühren und Entschä- igungen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung er Verfahrensordnungen praxisnäher zu gestalten, und ch bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich beim undesministerium der Justiz, dass dort dieser Weg ein- eschlagen worden ist. Die Aufgaben eines Anwalts haben sich in den letzten ahrzehnten erheblich verändert. Die Bundesgebühren- rdnung für Rechtsanwälte beruht noch auf der Prä- isse, dass Anwälte in erster Linie vor Gericht tätig ind. Heute werden aber 70 Prozent der Fälle, die an den nwalt herangetragen werden, außergerichtlich erle- igt. Dem trägt die neue Gebührenregelung Rechnung. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6621 (A) ) (B) ) Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche Streitbeilegung wird stärker honoriert. Die außergericht- liche Erledigung soll zum Beispiel durch die Umge- staltung der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede Art der vertraglichen Streitbei- legung gefördert werden. Außerdem fällt in Zukunft die Terminsgebühr auch dann an, wenn der Rechtsanwalt nach Erteilung eines Klageauftrages an einer auf Ver- meidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Be- sprechung mitwirkt. Der Wegfall der Beweisgebühr soll die frühzeitige Einigung der Parteien fördern und zeit- und kostenintensive Beweisaufnahmen vermeiden. Diese Maßnahmen fördern alle den Rechtsfrieden und wirken zusammen mit dem bereits in diesem Hause dis- kutierten Justizmodernisierungsgesetz entlastend für die Gerichte. Die beratungsintensiven Dienstleistungen – wie die Streitvermeidung und Streitschlichtung – sol- len bewusst gestärkt werden. Bisher nicht gebühren- rechtlich geregelte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Me- diation werden neu erfasst. Es entsteht ein modernes Vergütungsrecht, das sich an den heutigen Aufgaben- schwerpunkten der Anwälte orientiert. Wenn der Schwerpunkt meiner Ausführungen bisher auch bei den Gebührenregelungen für die anwaltliche Tätigkeit lag, so möchte ich an dieser Stelle kurz noch erwähnen, dass die Kostenrechtsmodernisierung sich auch zugunsten anderer Verfahrensbeteiligten auswirkt. Das Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen, Dol- metschern und Übersetzern wird durch ein neues leis- tungsgerechtes Vergütungsmodell ersetzt. Die Stunden- höchstsätze der Entschädigung für Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Zeugen werden angehoben und die Kilometerpauschale soll für alle Berechtigten erhöht werden. Als Resümee bleibt festzustellen, dass das Kosten- rechtsmodernisierungsgesetz den Anforderungen eines modernen Kostenrechts entspricht und zu einen Aus- gleich aller Interessen beiträgt. Ich denke, man kann dem Gesetz sehr guten Gewissens zustimmen. Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung: Auch für die Bürger wird sich die zukünftige Vereinfachung des Gebührenrechts und die angestrebte Qualitätsverbesse- rung positiv auswirken. Der Anstieg der Honorare für Anwälte fällt jedenfalls außerordentlich moderat aus. Eine fast zehnjährige Nullrunde ist im Vergleich zu an- deren Berufsgruppen einzigartig. Mein Dank gilt deshalb auch besonders den Kollegin- nen und Kollegen in der Anwaltschaft, die anders als viele andere in den letzten Wochen und Monaten nicht laut aufgeschrien haben, als dort und einmalig(!) eine „Nullrunde“ angekündigt wurde. Gerade denen gegen- über sind wir verpflichtet, nunmehr zügig zu einem gu- ten Ergebnis zu kommen. Unser gemeinsamer Gesetz- entwurf bietet hierfür eine geeignete Grundlage. Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Wir be- raten heute den von den Regierungsfraktionen, der CDU/ CSU und der FDP gemeinsam vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts. b R J s a s i z d d k V b r n s k w b B e n s d d B w m d u e u z ( r g d S r D d s E O u w r p Z s w v n 7 g (C (D Es wird höchste Zeit, dass dieses Gesetz vor allem im erechtigten Interesse der Rechtsanwältinnen und echtsanwälte in Deutschland in Kraft tritt. Seit zehn ahren stagniert die Vergütung für Anwälte, Sachver- tändige, Dolmetscher und Übersetzer. Eine Anpassung n die wirtschaftliche Entwicklung ist nicht nur geboten, ondern für die Funktionstauglichkeit der Rechtspflege n unserem Rechtsstaat absolut notwendig. In den letzten ehn Jahren sind Lohnkosten, Mieten und Sachkosten rastisch gestiegen. Während die Anwaltsgebühren in ieser Zeit unverändert geblieben sind, beträgt der Ein- ommenszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft im ergleichszeitraum 26 Prozent. Wenn wir als Gesetzge- er unserer Verantwortung für die Rechtspflege in unse- em Land gerecht werden wollen, dann müssen wir nicht ur diesen Gesetzentwurf kurzfristig verabschieden, ondern auch dafür sorgen, dass es nicht wieder vor- ommt, dass die Anwaltschaft zehn Jahre hinter der irtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zurück- leibt. Die CDU/CSU-Fraktion hat den Konsens mit der undesregierung gesucht, um Druck auszuüben, damit s – wie in der letzten Legislaturperiode – nicht wieder ur bei Versprechungen und Ankündigungen einer Ge- etzesnovelle bleibt. Die Union hat Wert darauf gelegt, ass bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung zu iesem Gesetzentwurf auch die Spitzenvertreter der undesrechtsanwaltskammer und des Deutschen An- altvereines einbezogen worden sind. Deshalb freue ich ich sehr, dass die Standesvertreter der Anwaltschaft en vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßen nd ihm auch in der Sache zustimmen. Dieser Gesetz- ntwurf ist kein Traumergebnis, er ist ein Kompromiss nd ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Lassen Sie mich etwas zum Inhalt und insbesondere um Teilbereich des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG) sagen, das die alte Bundesrechtsanwaltsgebüh- enordnung ersetzen soll. Nach seriösen Modellrechnun- en wird das RVG den Anwälten Mehreinnahmen von urchschnittlich etwa 14 Prozent ermöglichen. Diese teigerung ist mehr als moderat, wenn man die zehnjäh- ige Nullrunde im Anwaltsgebührenrecht zugrunde legt. er Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf auch die Auffor- erung des Bundesverfassungsgerichtes mit seiner Ent- cheidung vom 28. Januar 2003 um. Der aufgrund des inigungsvertrages bis heute gültige Gebührenabschlag st in Höhe von jetzt 10 Prozent auf Anwaltsgebühren nd Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern ird mit diesem Gesetz ab dem 1. Juni 2004 entfallen. Das RVG begnügt sich zu Recht nicht mit einer linea- en Erhöhung der Anwaltsgebühren, sondern reformiert rinzipielle Strukturen der bisherigen Gebührenordnung. ukünftig sollen sich die zu beanspruchenden Honorare tärker als bisher an Schwierigkeit und Umfang der an- altlichen Tätigkeit orientieren. Das RVG trägt auch den eränderten Tätigkeitsbereichen der Anwaltschaft Rech- ung. Heute findet die anwaltliche Tätigkeit zu etwa 0 Prozent außerhalb der Gerichtssäle statt. Deshalb beinhaltet das RVG nun ausdrücklich Ver- ütungen für die außergerichtliche Streitbeilegung wie 6622 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) beispielsweise Hilfeleistung in Steuersachen, Mediation und Zeugenbeistand. Die Förderung der außergericht- lichen Streitbeilegung ist ein zentrales Anliegen des Ge- setzentwurfes. Die bisherige Vergleichsgebühr, die sich auf Vergleiche in gerichtlichen Verfahren bezog, wird zu einer Einigungsgebühr für jede Form der gütlichen Streitbeilegung. Der Gesetzentwurf wagt erstmalig auch den Schritt, ab 2006 mehr Wettbewerb beim Beratungshonorar zuzu- lassen. Ab 2006 dürfen die Anwälte ihr Honorar für die reine Beratung frei mit ihrem Mandanten aushandeln. Damit wird die neue Rechtsanwaltsvergütung ein Stück weit europafester, weil wettbewerbsorientierter. Ein weiterer zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfes ist die Abschaffung der sogenannten Beweisgebühr. Diese Gebühr ist in der Vergangenheit nicht ganz zu Un- recht immer in die Kritik geraten, weil so mancher Be- weisantrag mehr dem anwaltlichen Gebühreninteresse als der Tatsachenfeststellung und der Rechtsfindung ge- dient hat. Nach dem neuen Gebührenrecht wird es mit Ausnahme des Strafverfahrens nur noch zwei Gebühren- typen geben: eine Verfahrensgebühr mit einem Regelsatz von 1,3 und eine Termingebühr von 1,2. Damit verdient ein Rechtsanwalt in einem Verfahren, das bis zur münd- lichen Verhandlung fortgeführt wird, künftig nur noch 2,5 Gebühren statt bisher bis zu 3 Gebühren (Erörte- rungs-, Prozess-, oder Verhandlungs- und eventuell Be- weisgebühren). Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass 2,5 Gebühren sichere Einnahmen darstellen, denn sie fallen grundsätzlich in jedem Verfahren an, in dem es eine mündliche Verhandlung gegeben hat. Das neue Gebührenrecht bringt das größte Plus für die Strafverteidiger. Nach angestellten Modellrechnun- gen können Strafverteidiger aufgrund der neuen Gebüh- renstruktur eine Steigerung von mehr als 30 Prozent er- warten. Wie auch in anderen Verfahren soll die tatsächliche Leistung des Strafverteidigers der Maßstab für seine Vergütung sein. So kann der Rechtsanwalt bei- spielsweise bereits im Ermittlungsverfahren bis zu drei Gebühren berechnen: eine Grundgebühr von 30 bis 300 Euro für die Einarbeitung, eine Verfahrensgebühr von 30 bis 250 Euro und eine Termingebühr für jeweils drei Termine. Es ist ein Gebot der Ehrlichkeit zuzugeben, dass die strukturellen Änderungen im Vergütungssystem dazu führen, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte je nach Tätigkeitsschwerpunkten von der Reform unter- schiedlich profitieren werden. Insbesondere Familien- rechtler und Baurechtler trifft der Wegfall der Beweisge- bühr besonders hart, denn in familienrechtlichen Streitigkeiten und im Bereich des privaten Baurechts wird fast immer Beweis erhoben. Diese Einbußen können jedoch dadurch ausgeglichen werden, dass die Vorschriften über Ausgleich und Verrechnung der ver- schiedenen Gebühren im vorgerichtlichen und im ge- richtlichen Verfahren geändert werden. Früher musste zum Beispiel die Geschäftsgebühr des vorgerichtlichen Verfahrens vollständig auf die Prozess- gebühr angerechnet werden. Durch das neue RVG gilt d V w w r S s k d d d g D d e e t i n u s s d w l b S K s p n t t D a a s a k G d b d w n d (C (D iese Anrechnungsvorschrift nur noch für maximal drei iertel der Gebühr. Hierdurch wird der Wegfall der Be- eisgebühr zumindest teilweise kompensiert. Dadurch ird übrigens auch das Engagement für eine außerge- ichtliche Streitbeilegung eine Stärkung erfahren. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein notwendiger chritt in die richtige Richtung. Wir sollten ihn jetzt chnell beraten, damit er möglichst bald Realität werden ann. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em vorliegenden Gesetzentwurf haben wir weite Teile er Kostenstruktur im Justizwesen überarbeitet und mo- ernisiert; Gerichtskosten, die Entschädigung von Zeu- en, Sachverständigen sowie ehrenamtlichen Richtern. ie Reform ist die seit langem überfällige Anpassung an ie Anforderungen eines zeitgemäßen Gesetzes. Es ist rfreulich, dass alle Fraktionen die Notwendigkeit hierzu rkannt haben und den Gesetzentwurf gemeinsam mit- ragen. Die Neufassung des Kostenrechts muss zwei Punkte ns Visier nehmen: Einerseits muss die Justiz – gleich ei- em Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen nd Bürger – effektiv und bezahlbar bleiben. Dies muss ich auch im Kostenrecht ausdrücken: Kosten von Rechtsstreitigkeiten müssen so gestaltet ein, dass sie dem Ziel dienen, Rechtsfrieden stiften; es arf kein Streit „nur“ um der Kosten willen provoziert erden. Das Kosten- und Gebührenrecht muss für alle Betei- igten transparent und nachvollziehbar sein. Schließlich darf gerichtlicher Rechtsschutz nicht un- ezahlbar werden. Dies ist ein konkreter Ausdruck der ozialstaatlichkeit. Andererseits gibt es auch für die Justizverwaltung den ostendruck der angespannten Haushalte, dem sie sich tellen muss. Daher erfordert die Reform auch eine An- assung der Gebühren an die Lebenswirklichkeit. Ich enne das Kind beim Namen: Das bedeutet auch Belas- ungen für die Rechtssuchenden. Wichtig ist aber: Die Neuregelung muss einen gerech- en Ausgleich zwischen diesen beiden Polen herstellen. as tut unser Gesetzentwurf in seiner Grundstruktur uch. Er sieht eine moderate Anpassung der Gebühren n die gestiegenen Lebenshaltungskosten vor. Er verbes- ert die Übersichtlichkeit des Gebührenrechts; so werden rbeitsgerichtliche Kostenvorschriften in das Gerichts- ostengesetz integriert und Pauschalvergütungen auf alle erichtszweige ausgedehnt. Er sieht strukturelle Veränderungen vor. Künftig kann ie Justiz Kosten sparen, ohne den Bürger zur Kasse zu itten. Ich nenne die einvernehmliche Streitbeilegung, ie künftig die Justiz, aber auch die Beteiligten entlasten ird: Sie sparen Gerichtskosten. Einzelne Teilaspekte des Gesetzentwurfes werden wir och diskutieren müssen. Ich denke hier zum Beispiel an ie noch nicht wirklich gut geregelte Vergütung für Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6623 (A) ) (B) ) Dolmetscher. Aber im Grundsatz findet die Reform un- sere Zustimmung. Alle Beteiligten müssen bei dieser Reform des Kos- tenrechts ihren Beitrag leisten. Der Bund ist den Ländern entgegengekommen. Der Gesetzentwurf soll für die Länder eine schwarze Null bedeuten: Sie werden nicht zusätzlich belastet. Vor diesem Hintergrund ist es jedoch nicht zielfüh- rend, wenn einige Länder Anlass geben zu zweifeln, ob sie ihren Teil beitragen wollen. Es kann nicht sein, dass sie die Reform zum Anlass nehmen wollen, ihre Kassen- lage zu verbessern. Ich fordere die Länder auf, ihren Wi- derstand gegen das Reformwerk, wie er zuletzt auf der Herbstkonferenz der Justizminister wieder artikuliert wurde, aufzugeben. Einem weiteren Bereich möchte ich an dieser Stelle besonderes Augenmerk schenken, der Anwaltsvergü- tung. Die Anwaltschaft hat eine besondere Stellung im Gesamtgefüge des Rechtssystems. Sie ist unabhängiges Organ der Rechtspflege und dem Gesetz verpflichtete Interessenvertreterin ihrer Mandanten. Ich will es ganz deutlich formulieren: Die Anwaltschaft ist das unersetz- liche Scharnier zwischen Bürger und Staat. Sie ist eine – den anderen Beteiligten in gerichtlichen Verfahren ebenbürtige – Hüterin der Rechte, insbesondere der Grundrechte der Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund ist der Staat in der Pflicht, die anwaltliche Leistung auch angemessen vergüten. Seit 1994, also fast zehn Jahren, sind die RA-Gebühren nicht angepasst worden. Gleichwohl stiegen die Kosten der anwaltlichen Arbeit: Auslagen, Bürokosten, Löhne für Angestellte und anderes mehr. Die jetzt vorgesehenen moderaten Erhöhungen hätten nicht geringer ausfallen dürfen. Von daher freut es mich ganz besonders, dass die Anwaltschaft selbst ihre grundsätzliche Zustimmung zu den vorgesehenen Änderungen erklärt hat. Aber auch hier ist es mir wichtig zu betonen, dass die Gebühren nicht einseitig zulasten der Recht suchenden Bürgerin- nen und Bürger modifiziert wurden. Zugleich haben wir die Reform des anwaltlichen Ge- bührenrechts genutzt, um strukturelle Veränderungen an- zugehen. Das Ziel, die Gerichte zu entlasten, indem die Anwälte verstärkt auf eine außergerichtliche Streitbeile- gung drängen, drückt sich jetzt auch in der Vergütung der Anwälte aus. Mediation kann künftig vergütet wer- den. Auch der Wegfall fester Gebühren für die außerge- richtliche anwaltliche Beratung fördert die Tendenz, den Weg zum Gericht zu vermeiden. Die gerichtlichen Gebühren werden effektiviert: Der Anreiz für den Anwalt, eine den Streit oft noch verschär- fende Beweiserhebung zu fordern, wird durch den Weg- fall der Beweisgebühr und Anhebung an anderer Stelle entschärft. Alle diesen strukturellen Veränderungen fördern die gütliche Streitbeilegung. Dies dient dem Rechtsfrieden z a z n G e k l s R s 1 h R K r B b e b d g v F g e F d w a g h s r v t f N d f V d s f s l z v b d s s g S K (C (D wischen allen Beteiligten und entlastet damit, gerade uch längerfristig, die Justiz. Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Reform nicht erredet und zerfleddert wird. Ich möchte meiner Hoff- ung Ausdruck verleihen, dass die Fraktionen, die dieses esetz gemeinsam eingebracht haben, sich nicht aus- inander dividieren lassen, bis wir zur dritten Lesung ommen werden. Rainer Funke (FDP): Die FDP begrüßt ausdrück- ich, dass es endlich gelungen ist, eine Einigung zwi- chen Politik und Anwaltschaft über die Reform der echtsanwaltsvergütung zu erzielen. Nachdem die letzte trukturelle Veränderung des anwaltlichen Kostenrechts 986 und die letzte lineare Anpassung 1994 gewesen ist, at die FDP immer wieder darauf hingewiesen, dass eine eform der Rechtsanwaltsgebühren lange überfällig ist. aum ein anderer Berufsstand hat so lange ohne Gebüh- enerhöhungen auskommen müssen. Daher hat die FDP- undestagsfraktion auch als einzige Oppositionsfraktion ereits in der vergangenen Wahlperiode des Bundestages inen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Anwaltsge- ühren vorgelegt. Die rot-grüne Bundesregierung hat emgegenüber ihr Versprechen gegenüber den Anwälten ebrochen und die Reform im vergangenen Jahr bewusst erschleppt. Zu Beginn der neuen Wahlperiode hat die DP angekündigt, ihren Gesetzentwurf erneut einzubrin- en, sollte die Bundesregierung keine eigenen Initiativen ntwickeln. Es ist daher nicht zuletzt dem Druck der DP zu verdanken, dass Rot-Grün sich endlich überwin- en konnte, einen akzeptablen Gesetzentwurf zur An- altsvergütung vorzulegen. Die FDP hätte sich eine lineare Erhöhung der Rechts- nwaltsgebühren gewünscht so wie wir es in unserem ei- enen Gesetzentwurf aus der 14. Wahlperiode vorgese- en haben. Dies war leider politisch nicht durchsetzbar, odass sich der Gesetzentwurf auf strukturelle Verände- ungen beschränkt. Dennoch ist zu erwarten, dass die orgesehenen Änderungen bei der Rechtsanwaltsvergü- ung zu deutlichen Verbesserungen für die Anwaltschaft ühren werden. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass die ovellierung der Anwaltsgebühren auch für die Man- anten Vorteile bringt. Der Gesetzentwurf hebt nicht ein- ach nur die Gebühren an, sondern verändert die gesamte ergütungsstruktur. So wird zum Beispiel der Bereich er außergerichtlichen Streitbeilegung wesentlich ge- tärkt. Dadurch werden Anreize für Mandanten geschaf- en, teure Prozesse zu vermeiden. Der Mandant kommt o wesentlich schneller und günstiger zum Ziel. Die Ver- ockung, Mandanten in für den Anwalt lukrative Pro- esse zu treiben, sinkt. Auch die Reform der Vergütung und Entschädigung on Sachverständigen wird von der FDP grundsätzlich egrüßt. Die Ersetzung des Entschädigungsprinzips urch ein neues leistungsgerechtes Vergütungsmodell er- cheint sinnvoll und orientiert sich an dem Bild des elbstständig und hauptberuflich tätigen Sachverständi- en. Die Einrichtung von Honorargruppen mit festen tundensätzen führt zu mehr Transparenz und vermeidet onflikte bei der Festsetzung der Vergütung. 6624 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) ) (B) ) Problematisch ist die Neuordnung der Gerichtskosten. Die strukturellen Änderungen des Gerichtskostengeset- zes verdienen grundsätzlich Zustimmung. Bei der Höhe der Gebühren wird jedoch darauf zu achten sein, dass es für die Länder nicht zu einer Überkompensierung der Mehrausgaben für die Neuordnung der Rechtsanwalts- vergütung kommt. Es gibt Berechnungen, nach denen der Gesetzentwurf schon jetzt zu einer Überkompensie- rung zugunsten der Länder führt. Die FDP legt Wert da- rauf, dass den Ländern keine darüber hinausgehenden Zugeständnisse gemacht werden. Die FDP als Rechts- staatspartei wird darauf achten, dass Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor bezahlbar ist. Über diesen Punkt wird bei den parlamentarischen Bera- tungen zu reden sein. Grundsätzlich hoffen wir, dass sowohl im Interesse der Anwaltschaft als auch im Interesse der Recht su- chenden Bürger die Reform einen erfolgreichen Ab- schluss findet und ein bislang leider erfolgloses Kapitel der Rechtspolitik zu Ende geht. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ich freue mich, dass es heute beim Thema Kostenrechtsmo- dernisierung ausnahmsweise einmal nicht darum geht, die unterschiedlichen Auffassungen zu einem Gesetzent- wurf darzulegen. Vielmehr wollen wir heute einen Ge- setzentwurf beraten, den die Bundesregierung am 5. No- vember beschlossen hat und der nunmehr auch von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht wor- den ist. Diese breite Übereinstimmung in der Sache lässt erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst zügig zu einem Abschluss gebracht wird und das Gesetz zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten kann. Ich möchte insbesondere Herrn Abgeordneten Dr. Röttgen danken, der für die CDU/CSU-Fraktion an den Konsensgesprächen aktiv beteiligt war. Ich danke aber auch den Vertretern der im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfs angehörten Verbände für die kon- struktive Mitarbeit. Gleiches gilt für die engagierte Mit- arbeit der Landesjustizverwaltungen. Mit dem Gesetz wollen wir die Regelungen für die Gerichtskosten ebenso wie die Vergütung der Sachver- ständigen, die Entschädigung für Zeugen und ehrenamt- liche Richter grundlegend neu gestalten. Die altehrwür- dige Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte soll durch ein neues, modernes Rechtsanwaltungsvergü- tungsgesetz ersetzt werden. Der Ostabschlag in Höhe von derzeit 10 Prozent auf die Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern soll – ebenfalls ab 1. Juli 2004 – der Ver- gangenheit angehören. Das Kosten- und Vergütungsrecht wird einfacher und transparenter, was die Rechtsanwendung erleichtert: Im Bereich der Gerichtskosten haben wir dabei fol- gende Schwerpunkte gesetzt: Wir wollen unter anderem das 1994 für bestimmte Zivilprozessverfahren bei den Gerichtskosten eingeführte Pauschalgebührensystem auf alle Rechtszüge und die V d G ü W f l D t V g m A e B Z B r r r d F b t v a r G v r v u d im t t M g h u R d v n w z a w f R n b (C (D erfahren aller Zweige der Gerichtsbarkeit ausdehnen; ie bisher zum Teil im Arbeitsgerichtsgesetz geregelten erichtsgebühren sollen in das Gerichtskostengesetz bernommen werden und, soweit vertretbar, soll von ert- auf Festgebühren umgestellt werden. Damit ent- allen Schwierigkeiten bei der Streitwertbestimmung. Das neue Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz öst das Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen, olmetschern und Übersetzern durch ein neues, leis- ungsgerechtes Vergütungsmodell ab. Das neue Rechtsanwaltsvergütungsrecht sieht vor: ereinfachung durch Wegfall der Beweisgebühr bei leichzeitiger Erhöhung der Verfahrens- und der Ter- insgebühr und Zusammenstellung der Gebühren- und uslagentatbestände in einem Vergütungsverzeichnis, rstmalige Erfassung anwaltlicher Tätigkeiten wie zum eispiel Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und eugenbeistand, leistungsorientierte Ausgestaltung zum eispiel die Anwaltstätigkeiten im Rahmen des straf- echtlichen Ermittlungsverfahrens, des Bußgeldverfah- ens und der Pflichtverteidigung, Förderung der außerge- ichtlichen Erledigung zum Beispiel durch Umgestaltung er Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede orm der vertraglichen Streitbeilegung und durch Ver- esserung der Vergütung für außergerichtliche Tätigkei- en. Damit werden die Rechtsanwälte noch mehr moti- iert, die Bürgerinnen und Bürger im Bestreben, sich ußergerichtlich zu einigen, zu unterstützten. Die Förde- ung des „Schlichtens, statt des Richtens“ wird auch die erichte entlasten. Das neue Rechtsanwaltvergütungsrecht sieht ferner or: Förderung des Abschlusses von Gebührenvereinba- ungen durch Verzicht auf eine gesetzliche Festlegung on Gebühren für die Beratungstätigkeit ab 1. Juli 2006 nd Gebührenregelungen für den Zeugenbeistand und ie Schaffung einer Terminsgebühr für Verhandlungen Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die rund zehn Jahre unverändert gebliebenen Vergü- ungen für Rechtsanwälte passen wir der seither einge- retenen wirtschaftlichen Entwicklung an. Dabei sind ehreinnahmen der Rechtsanwälte aufgrund der gestie- enen Streitwerte bereits berücksichtigt. Auch die Erhö- ung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscher nd Übersetzer trägt der wirtschaftlichen Entwicklung echnung. Im Vergleich zum Einkommenszuwachs in er gewerblichen Wirtschaft ist dabei der im Entwurf orgesehene Einkommenszuwachs eher moderat. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass es zu keiner fi- anziellen Mehrbelastung für die Bundesländer kommen ird. Ich bin zuversichtlich, dass der insoweit fortzuset- ende Dialog mit den Ländern zum Erfolg führen wird. Rechtsschutz muss für die Bürgerinnen und Bürger uch künftig bezahlbar bleiben. Der vorliegende Ent- urf gewährleistet dies durch zwar notwendige, im Um- ang aber moderate Erhöhungen der Gerichts- und echtsanwaltskosten. Ich hoffe, dass wir uns sehr bald an dieser Stelle er- eut mit dem Entwurf in der zweiten und dritten Lesung efassen können. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6625 (A) ) (B) ) Anlage 9 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. No- vember 2003 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz keinen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz zu stellen: – Gesetz zu dem Vertrag vom 29. April 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König- reich der Niederlande über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Bundesrepublik Deutschland über niederländischem Hoheitsgebiet und die Auswirkungen des zivilen Betriebes des Flughafens Niederrhein auf das Hoheitsgebiet des Königreichs der Niederlande (Gesetz zu dem deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April 2003 über den Flughafen Niederrhein) Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. No- vember 2003 beschlossen, den vom Deutschen Bundes- tag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetzen ge- mäß Artikel 80 Abs. 2, 105 Abs. 3, 106 Abs. 6 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen: – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit – Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbe- steuerreformgesetz - GewStRefG) Zu dem letztgenannten Gesetz wird auf den beigefüg- ten Beschluss verwiesen. Mit der Zurückziehung des Antrags Bundesver- kehrswegeplan und die darauf basierenden Ausbau- gesetze noch vor der Sommerpause vorlegen auf Drucksache 15/928 durch die CDU/CSU-Fraktion ist zugleich die darauf bezogene Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen auf Drucksache 15/1293 hinfällig gewor- den. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO über die Herbsttagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO vom 15. bis 19. November 2002 in Istanbul, Türkei – Drucksachen 15/1102, 15/1546 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 31. März bis 4. April 2003 in Straß- burg – Drucksachen 15/1189, 15/1546 Nr. 1.2 – m V P t (C (D – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unter- zeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2003 – Drucksachen 15/1421, 15/1546 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Versammlung der Westeuropäischen Union/Parlamentarische Sicherheits- und Verteidigungs- versammlung (WEU V) über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Dezem- ber 2002 in Paris – Drucksachen 15/1446, 15/1546 Nr. 1.5 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der NATO über die Frühjahrstagung der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO vom 24. bis 28. Mai 2003 in Prag, Tschechische Republik – Drucksachen 15/1476, 15/1546 Nr. 1.6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 – Drucksachen 15/1485, 15/1546 Nr. 1.7 – Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die 55. Jahrestagung der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) vom 16. bis 19. Juni 2003 in Berlin – Drucksachen 15/1549, 15/1608 Nr. 4 – Ausschuss für Tourismus – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung hier: Endbericht des TA-Projekts Tourismus in Groß- schutzgebieten – Wechselwirkungen und Kooperations- möglichkeiten zwischen Naturschutz und regionalem Tourismus – – Drucksache 14/9952– Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt 2001-2004“ sowie zur künfti- gen Förderung der Kultur in der Bundesstadt Bonn – Drucksache 14/9677 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- ung abgesehen hat. 6626 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 (A) (C) (B) (D) Auswärtiger Ausschuss Drucksache 15/1547 Nr. 2.4 Drucksache 15/1547 Nr. 2.31 Drucksache 15/1547 Nr. 2.66 Drucksache 15/1547 Nr. 2.121 Innenausschuss Drucksache 15/1280 Nr. 1.2 Drucksache 15/1547 Nr. 2.20 Finanzausschuss Drucksache 15/1280 Nr. 2.15 Drucksache 15/1613 Nr. 1.18 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/1765 Nr. 2.7 Drucksache 15/1765 Nr. 2.12 Drucksache 15/1765 Nr. 2.16 Drucksache 15/1765 Nr. 2.27 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1547 Nr. 2.44 Drucksache 15/1547 Nr. 2.98 Drucksache 15/1547 Nr. 2.125 Drucksache 15/1765 Nr. 2.3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/1547 Nr. 2.2 Drucksache 15/1547 Nr. 2.10 Drucksache 15/1547 Nr. 2.26 Drucksache 15/1547 Nr. 2.96 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1280 Nr. 1.3 76. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Kollege Weiß, erlauben Sie eine Zwischenfrage

    der Kollegin Kortmann?


Rede von Peter Weiß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ja, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Kortmann, bitte schön.