Anlage 8
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6603
        (A) )
        (B) )
        Willi Brase Rainer Fornahl Rolf Hempelmann Hans-Ulrich Klose
        Klaus Brandner Gabriele Fograscher R
        einhold Hemker Klaus Kirschner
        Kurt Bodewig
        Gerd Friedrich Bollmann
        Karin Evers-Meyer
        Annette Faße
        Nina Hauer
        Hubertus Heil
        Ulrich Kelber
        Hans-Peter Kemper
        schutz teilgenommen haben
        SPD
        Dr. Lale Akgün
        Gerd Andres
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Hermann Bachmaier
        Ernst Bahr (Neuruppin)
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Eckhardt Barthel (Berlin)
        Klaus Barthel (Starnberg)
        Sören Bartol
        Sabine Bätzing
        Uwe Karl Beckmeyer
        Klaus Uwe Benneter
        Dr. Axel Berg
        Ute Berg
        Hans-Werner Bertl
        Petra Bierwirth
        Rudolf Bindig
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Hans-Günter Bruckmann
        Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Ulla Burchardt
        Dr. Michael Bürsch
        Hans Martin Bury
        Hans Büttner (Ingolstadt)
        Marion Caspers-Merk
        Dr. Peter Wilhelm Danckert
        Dr. Herta Däubler-Gmelin
        Karl Diller
        Martin Dörmann
        Peter Dreßen
        Detlef Dzembritzki
        Sebastian Edathy
        Siegmund Ehrmann
        Hans Eichel
        Marga Elser
        Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        G
        D
        L
        I
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        B
        K
        A
        M
        abriele Frechen
        agmar Freitag
        ilo Friedrich (Mettmann)
        ris Gleicke
        ünter Gloser
        we Göllner
        enate Gradistanac
        ngelika Graf (Rosenheim)
        ieter Grasedieck
        onika Griefahn
        erstin Griese
        abriele Groneberg
        chim Großmann
        olfgang Grotthaus
        arl-Hermann Haack
        (Extertal)
        ans-Joachim Hacker
        ettina Hagedorn
        laus Hagemann
        lfred Hartenbach
        ichael Hartmann
        (Wackernheim)
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Petra Heß
        Monika Heubaum
        Gisela Hilbrecht
        Gabriele Hiller-Ohm
        Stephan Hilsberg
        Gerd Höfer
        Jelena Hoffmann (Chemnitz)
        Walter Hoffmann
        (Darmstadt)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Eike Hovermann
        Klaas Hübner
        Christel Humme
        Lothar Ibrügger
        Renate Jäger
        Jann-Peter Janssen
        Klaus-Werner Jonas
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kasparick
        Dr. h. c. Susanne Kastner
        (D
        lung des Europarates
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundesbeauftragten für den Daten-
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-Lenke, Ina FDP 14.11.2003
        Anlage 1
        Abgeordnete(r)
        Andres, Gerd SPD
        Ferner, Elke SPD
        Flach, Ulrike FDP
        Göppel, Josef CDU
        Goldmann, Hans-Michael FDP
        Hartnagel, Anke SPD
        Haupt, Klaus FDP
        Dr. Hoyer, Werner FDP
        Irber, Brunhilde SPD
        Liste der entschuldigt
        entschuldigt biseinschließlich
        14.11.2003
        14.11.2003
        14.11.2003
        /CSU 14.11.2003
        14.11.2003
        14.11.2003
        14.11.2003
        14.11.2003
        14.11.2003
        N
        N
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        S
        A
        Anlagen zum Ste
        en Abgeordneten
        itzsche, Henry CDU
        olte, Claudia CDU
        flug, Johannes SPD
        oth (Heringen), Michael SPD
        auer, Thomas SPD
        chily, Otto SPD
        chmidt (Fürth), Christian CDU
        eib, Marion CDU
        bgeordnete(r)
        (Cnografischen Bericht
        /CSU 14.11.2003
        /CSU 14.11.2003
        14.11.2003
        14.11.2003*
        14.11.2003
        14.11.2003
        /CSU 14.11.2003
        /CSU 14.11.2003
        entschuldigt biseinschließlich
        6604 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
        (B) )
        Astrid Klug
        Dr. Heinz Köhler (Coburg)
        Walter Kolbow
        Fritz Rudolf Körper
        Karin Kortmann
        Rolf Kramer
        Anette Kramme
        Ernst Kranz
        Nicolette Kressl
        Volker Kröning
        Dr. Hans-Ulrich Krüger
        Angelika Krüger-Leißner
        Horst Kubatschka
        Ernst Küchler
        Helga Kühn-Mengel
        Ute Kumpf
        Dr. Uwe Küster
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Christine Lehder
        Waltraud Lehn
        Dr. Elke Leonhard
        Eckhart Lewering
        Götz-Peter Lohmann
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Erika Lotz
        Dr. Christine Lucyga
        Dirk Manzewski
        Tobias Marhold
        Lothar Mark
        Caren Marks
        Christoph Matschie
        Hilde Mattheis
        Markus Meckel
        Ulrike Mehl
        Petra-Evelyne Merkel
        Ulrike Merten
        Angelika Mertens
        Ursula Mogg
        Michael Müller (Düsseldorf)
        Christian Müller (Zittau)
        Gesine Multhaupt
        Franz Müntefering
        Dr. Rolf Mützenich
        Volker Neumann (Bramsche)
        Dietmar Nietan
        Dr. Erika Ober
        Holger Ortel
        Heinz Paula
        Johannes Pflug
        Joachim Poß
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        Karin Rehbock-Zureich
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Christel Riemann-
        Hanewinckel
        Walter Riester
        Reinhold Robbe
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Karin Roth (Esslingen)
        Michael Roth (Heringen)
        Gerhard Rübenkönig
        Ortwin Runde
        M
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        arlene Rupprecht
        (Tuchenbach)
        homas Sauer
        nton Schaaf
        xel Schäfer (Bochum)
        udrun Schaich-Walch
        udolf Scharping
        ernd Scheelen
        r. Hermann Scheer
        iegfried Scheffler
        orst Schild
        tto Schily
        orst Schmidbauer
        (Nürnberg)
        lla Schmidt (Aachen)
        ilvia Schmidt (Eisleben)
        agmar Schmidt (Meschede)
        ilhelm Schmidt (Salzgitter)
        einz Schmitt (Landau)
        arsten Schneider
        alter Schöler
        laf Scholz
        arsten Schönfeld
        ritz Schösser
        ilfried Schreck
        ttmar Schreiner
        erhard Schröder
        rigitte Schulte (Hameln)
        einhard Schultz
        (Everswinkel)
        wen Schulz (Spandau)
        r. Angelica Schwall-Düren
        r. Martin Schwanholz
        olf Schwanitz
        rika Simm
        r. Sigrid Skarpelis-Sperk
        r. Cornelie Sonntag-
        Wolgast
        olfgang Spanier
        r. Margrit Spielmann
        örg-Otto Spiller
        r. Ditmar Staffelt
        udwig Stiegler
        olf Stöckel
        hristoph Strässer
        ita Streb-Hesse
        r. Peter Struck
        oachim Stünker
        örg Tauss
        ella Teuchner
        r. Gerald Thalheim
        olfgang Thierse
        ranz Thönnes
        ans-Jürgen Uhl
        üdiger Veit
        imone Violka
        örg Vogelsänger
        te Vogt (Pforzheim)
        r. Eva Marlies Volkmer
        ans Georg Wagner
        edi Wegener
        ndreas Weigel
        etra Weis
        einhard Weis (Stendal)
        atthias Weisheit
        unter Weißgerber
        ert Weisskirchen
        (Wiesloch)
        D
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        r. Ernst Ulrich von
        Weizsäcker
        ochen Welt
        r. Rainer Wend
        ydia Westrich
        nge Wettig-Danielmeier
        r. Margrit Wetzel
        ndrea Wicklein
        ürgen Wieczorek (Böhlen)
        eidemarie Wieczorek-Zeul
        r. Dieter Wiefelspütz
        rigitte Wimmer (Karlsruhe)
        ngelbert Wistuba
        arbara Wittig
        r. Wolfgang Wodarg
        erena Wohlleben
        altraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        eidi Wright
        ta Zapf
        anfred Helmut Zöllmer
        r. Christoph Zöpel
        DU/CSU
        lrich Adam
        lse Aigner
        eter Altmaier
        ietrich Austermann
        orbert Barthle
        r. Wolf Bauer
        ünter Baumann
        rnst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        eronika Maria Bellmann
        r. Christoph Bergner
        tto Bernhardt
        r. Rolf Bietmann
        lemens Binninger
        enate Blank
        eter Bleser
        ntje Blumenthal
        r. Maria Böhmer
        ochen Borchert
        olfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        olfgang Bosbach
        r. Wolfgang Bötsch
        laus Brähmig
        r. Ralf Brauksiepe
        elge Braun
        onika Brüning
        eorg Brunnhuber
        erena Butalikakis
        artmut Büttner
        (Schönebeck)
        ajus Caesar
        anfred Carstens (Emstek)
        eter H. Carstensen
        (Nordstrand)
        itta Connemann
        eo Dautzenberg
        ubert Deittert
        lbert Deß
        lexander Dobrindt
        era Dominke
        homas Dörflinger
        arie-Luise Dött
        aria Eichhorn
        R
        A
        G
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        ainer Eppelmann
        nke Eymer (Lübeck)
        eorg Fahrenschon
        se Falk
        r. Hans Georg Faust
        lbrecht Feibel
        nak Ferlemann
        grid Fischbach
        artwig Fischer (Göttingen)
        irk Fischer (Hamburg)
        xel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        r. Maria Flachsbarth
        laus-Peter Flosbach
        erbert Frankenhauser
        r. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        rich G. Fritz
        ochen-Konrad Fromme
        r. Michael Fuchs
        ans-Joachim Fuchtel
        r. Peter Gauweiler
        r. Jürgen Gehb
        orbert Geis
        oland Gewalt
        berhard Gienger
        eorg Girisch
        ichael Glos
        alf Göbel
        r. Reinhard Göhner
        anja Gönner
        eter Götz
        r. Wolfgang Götzer
        te Granold
        urt-Dieter Grill
        einhard Grindel
        ermann Gröhe
        ichael Grosse-Brömer
        arkus Grübel
        anfred Grund
        arl-Theodor Freiherr von
        und zu Guttenberg
        lav Gutting
        olger-Heinrich Haibach
        erda Hasselfeldt
        laus-Jürgen Hedrich
        elmut Heiderich
        rsula Heinen
        iegfried Helias
        da Carmen Freia Heller
        ichael Hennrich
        ürgen Herrmann
        ernd Heynemann
        rnst Hinsken
        eter Hintze
        obert Hochbaum
        laus Hofbauer
        oachim Hörster
        ubert Hüppe
        usanne Jaffke
        r. Dieter Peter Jahr
        r. Egon Jüttner
        artholomäus Kalb
        teffen Kampeter
        mgard Karwatzki
        ernhard Nikolaus Kaster
        olker Kauder
        erlinde Kaupa
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6605
        (A) (C)
        (B) )
        Eckart von Klaeden
        Jürgen Klimke
        Julia Klöckner
        Kristina Köhler (Wiesbaden)
        Manfred Kolbe
        Norbert Königshofen
        Sibylle Pfeiffer
        Dr. Friedbert Pflüger
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Ruprecht Polenz
        Daniela Raab
        Marko Wanderwitz
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Gerald Weiß (Groß-Gerau)
        Ingo Wellenreuther
        Annette Widmann-Mauz
        Klaus-Peter Willsch
        Hans-Christian Ströbele
        Jürgen Trittin
        Marianne Tritz
        Hubert Wendel Ulrich
        Dr. Antje Vogel-Sperl
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Rudolf Kraus
        Michael Kretschmer
        Günther Krichbaum
        Günter Krings
        Dr. Martina Krogmann
        Dr. Hermann Kues
        Werner Kuhn (Zingst)
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Dr. Norbert Lammert
        Helmut Lamp
        Barbara Lanzinger
        Karl-Josef Laumann
        Vera Lengsfeld
        Werner Lensing
        Peter Letzgus
        Ursula Lietz
        Walter Link (Diepholz)
        Eduard Lintner
        Dr. Klaus W. Lippold
        (Offenbach)
        Patricia Lips
        Dr. Michael Luther
        Dorothee Mantel
        Erwin Marschewski
        (Recklinghausen)
        Stephan Mayer (Altötting)
        Conny Mayer (Baiersbronn)
        Dr. Martin Mayer
        (Siegertsbrunn)
        Wolfgang Meckelburg
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Friedrich Merz
        Laurenz Meyer (Hamm)
        Doris Meyer (Tapfheim)
        Maria Michalk
        Hans Michelbach
        Klaus Minkel
        Marlene Mortler
        Dr. Gerd Müller
        Hildegard Müller
        Stefan Müller (Erlangen)
        Bernward Müller (Gera)
        Bernd Neumann (Bremen)
        Michaela Noll
        Günter Nooke
        Dr. Georg Nüßlein
        Franz Obermeier
        Melanie Oßwald
        Eduard Oswald
        Rita Pawelski
        Dr. Peter Paziorek
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
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        r. Peter Ramsauer
        elmut Rauber
        eter Rauen
        hrista Reichard (Dresden)
        atherina Reiche
        ans-Peter Repnik
        laus Riegert
        r. Heinz Riesenhuber
        annelore Roedel
        ranz-Xaver Romer
        einrich-Wilhelm Ronsöhr
        r. Klaus Rose
        urt J. Rossmanith
        r. Norbert Röttgen
        r. Christian Ruck
        lbert Rupprecht (Weiden)
        eter Rzepka
        nita Schäfer (Saalstadt)
        r. Wolfgang Schäuble
        artmut Schauerte
        ndreas Scheuer
        orbert Schindler
        eorg Schirmbeck
        ernd Schmidbauer
        hristian Schmidt (Fürth)
        ndreas Schmidt (Mülheim)
        r. Andreas Schockenhoff
        r. Ole Schröder
        ernhard Schulte-Drüggelte
        we Schummer
        ilhelm Josef Sebastian
        orst Seehofer
        urt Segner
        atthias Sehling
        einz Seiffert
        ernd Siebert
        homas Silberhorn
        ohannes Singhammer
        ens Spahn
        rika Steinbach
        hristian von Stetten
        ero Storjohann
        ndreas Storm
        ax Straubinger
        atthäus Strebl
        homas Strobl (Heilbronn)
        ena Strothmann
        ichael Stübgen
        ntje Tillmann
        deltraut Töpfer
        r. Hans-Peter Uhl
        rnold Vaatz
        olkmar Uwe Vogel
        ndrea Astrid Voßhoff
        erhard Wächter
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        erner Wittlich
        agmar Wöhrl
        lke Wülfing
        olfgang Zeitlmann
        olfgang Zöller
        illi Zylajew
        ÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN
        erstin Andreae
        arieluise Beck (Bremen)
        olker Beck (Köln)
        ornelia Behm
        irgitt Bender
        atthias Berninger
        rietje Bettin
        lexander Bonde
        kin Deligöz
        r. Thea Dückert
        utta Dümpe-Krüger
        ranziska Eichstädt-Bohlig
        r. Uschi Eid
        ans-Josef Fell
        oseph Fischer (Frankfurt)
        atrin Göring-Eckardt
        nja Hajduk
        infried Hermann
        ntje Hermenau
        eter Hettlich
        lrike Höfken
        hilo Hoppe
        ichaele Hustedt
        ritz Kuhn
        enate Künast
        arkus Kurth
        ndine Kurth (Quedlinburg)
        r. Reinhard Loske
        nna Lührmann
        erzy Montag
        erstin Müller (Köln)
        infried Nachtwei
        hrista Nickels
        riedrich Ostendorff
        imone Probst
        laudia Roth (Augsburg)
        rista Sager
        hristine Scheel
        rmingard Schewe-Gerigk
        ezzo Schlauch
        lbert Schmidt (Ingolstadt)
        erner Schulz (Berlin)
        etra Selg
        rsula Sowa
        ainder Steenblock
        ilke Stokar von Neufom
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        r. Antje Vollmer
        r. Ludger Volmer
        osef Philip Winkler
        argareta Wolf (Frankfurt)
        DP
        aniel Bahr (Münster)
        ainer Brüderle
        ngelika Brunkhorst
        elga Daub
        örg van Essen
        tto Fricke
        orst Friedrich (Bayreuth)
        ainer Funke
        r. Wolfgang Gerhardt
        oachim Günther (Plauen)
        r. Karlheinz Guttmacher
        r. Christel Happach-Kasan
        hristoph Hartmann
        (Homburg)
        lrich Heinrich
        irgit Homburger
        ichael Kauch
        r. Heinrich L. Kolb
        udrun Kopp
        ürgen Koppelin
        ibylle Laurischk
        arald Leibrecht
        abine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        arkus Löning
        irk Niebel
        ünther Friedrich Nolting
        ans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        berhard Otto (Godern)
        etlef Parr
        ornelia Pieper
        isela Piltz
        r. Andreas Pinkwart
        r. Günter Rexrodt
        arita Sehn
        r. Hermann Otto Solms
        r. Max Stadler
        r. Rainer Stinner
        arl-Ludwig Thiele
        r. Dieter Thomae
        ürgen Türk
        r. Guido Westerwelle
        r. Claudia Winterstein
        raktionslose Abgeordnete
        artin Hohmann
        r. Gesine Lötzsch
        etra Pau
        6606 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
        (B) )
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) zur
        Abstimmung über die Beschlussempfehlung
        und den Bericht des Auswärtigen Ausschusses
        zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortset-
        zung des Einsatzes bewaffneter deutscher
        Streitkräfte bei der Unterstützung der gemein-
        samen Reaktion auf terroristische Angriffe ge-
        gen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Sat-
        zung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des
        Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen
        1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats
        der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/1880,
        15/2004, 15/2007) (Tagesordnungspunkt 15)
        Dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des
        Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der ge-
        meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen
        die USA auf Grundlage des Sicherheitsrats der Vereinten
        Nationen (Drucksache 15/1880) stimme ich nicht zu.
        Ich befürworte sehr wohl den Einsatz auch bewaffne-
        ter Kräfte gegen den Terrorismus. Der von der Bundes-
        regierung vorgelegte Antrag ist jedoch ein Vorratsbe-
        schluss, der sogar den Einsatz der Bundeswehr im Irak
        beinhalten könnte. Ich halte den Antrag der Bundesre-
        gierung für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Der vorge-
        legte Antrag ist kein „ehrlicher Antrag“, denn für das er-
        forderliche Mandat würden maximal 1 000 Soldaten
        ausreichen. Die Bundesregierung geht jedoch weit darü-
        ber hinaus. Durch den Mandatsantrag wird der Parla-
        mentsvorbehalt unterlaufen. Dieser Antrag der Bundes-
        regierung ist ein Blankoscheck für den Einsatz der
        Bundeswehr in einem riesigen potenziellen Einsatzge-
        biet, ohne dass das Parlament weiter befasst werden
        müsste.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup) (CDU/CSU) zur Abstimmung über
        die Beschlussempfehlung und den Bericht des
        Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
        Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes be-
        waffneter deutscher Streitkräfte bei der Unter-
        stützung der gemeinsamen Reaktion auf terro-
        ristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage
        des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen
        und des Art. 5 des Nordatlantikvertrags sowie
        der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001)
        des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
        (Drucksachen 15/1880, 15/2004, 15/2007) (Ta-
        gesordnungspunkt 15)
        Ich stimme gegen die Verlängerung des Enduring-
        Freedom-Einsatzes.
        Ich halte es nicht für verantwortbar, das Leben deut-
        scher Soldaten in Krisenregionen außerhalb des NATO-
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        ündnisses aufs Spiel zu setzen. Die Bundeswehr ist
        erzeit mit 7 300 Soldaten an Auslandseinsätzen betei-
        igt. Allein in diesem Jahr müssen dafür 1,4 Milliarden
        uro aufgebracht werden. 1995 betrugen die Kosten sol-
        her Aktionen noch 131 Millionen Euro, 1999 waren es
        ereits 554 Millionen Euro. Trotzdem stehen den Solda-
        en der NATO zum Beispiel in Afghanistan immer weni-
        er Mittel und Material zur Verfügung. Damit steigt das
        icherheitsrisiko auch unserer Soldaten. Mit 250 deut-
        chen Soldaten in einer Provinz mit 3 Millionen Einwoh-
        ern im Rahmen der regionalen Wiederaufbauteams eine
        eue Sicherheit zu garantieren ist falsch, fragwürdig und
        nverantwortlich, zumal auch dort Taliban und al-
        uaida-Kämpfer wieder verstärkt in Erscheinung treten.
        Alle anderen Staaten halten sich bei einer Ausweitung
        es Mandats außerhalb Kabuls aus Sorge für ihre Solda-
        en zurück, Frankreich verzichtet ganz auf eine Beteili-
        ung. Die Bundesregierung wäre gut beraten, diesem
        eispiel zu folgen. Die deutsche Mission hat derzeit
        eine Rückendeckung.
        Doch der Antrag der Bundesregierung hat noch ein
        eiteres Defizit. Die Modalitäten der Verlängerung um
        wölf Monate sind unklar, unbestimmt und lassen das
        arlament über die Konsequenzen im Unklaren. Wer ga-
        antiert bei der Durchhalteparole des Bundesaußenmi-
        isters „Wir bleiben engagiert im weltweiten Einsatz ge-
        en den Terror!“, dass nicht bereits morgen deutsche
        treitkräfte im Irak eingesetzt werden müssen? Es fehlen
        n der Beschlussvorlage Abgrenzungen, es fehlt ein poli-
        isches Gesamtkonzept, es fehlt eine Klarstellung unse-
        er eigenen nationalen Interessen.
        nlage 5
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Gesetzentwurf zur Änderung des Ersten
        Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenz-
        schutzgesetzes
        – Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes
        zur Änderung des Bundesgrenzschutzgeset-
        zes
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Bundes-
        grenzschutz für die EU-Osterweiterung
        tauglich machen
        (Zusatztagesordnungspunkt 6 a und b)
        Hans-Peter Kemper (SPD): Innerhalb weniger
        ochen reden wir heute zum dritten Mal über Verände-
        ungen des Bundesgrenzschutzgesetzes und hier im
        esonderen über die Ermächtigung für den Bundes-
        renzschutz, lagebildabhängig Kontrollen auch auf Ver-
        ehrsflughäfen, Bahnhöfen und Bahnstrecken mit inter-
        ationalen Bezügen durchzuführen.
        Dieses Gesetz ist im August 1998 auf den Weg ge-
        racht worden und hat sich seit seiner Einführung be-
        ährt.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6607
        (A) )
        (B) )
        Mithilfe dieses Gesetzes und unter Einsatz der dem
        Bundesgrenzschutz an die Hand gegebenen Instrumenta-
        rien hat der Bundesgrenzschutz erhebliche Erfolge für
        die innere Sicherheit und damit auch die Sicherheit der
        Menschen erzielt.
        Das ist nicht immer einfach: In einem freiheitlichen
        Staat mit offenen Grenzen, in dem grenzüberschreiten-
        des Reisen zur Selbstverständlichkeit und damit auch zu
        einem Stück Lebensqualität geworden ist, erstreckt sich
        grenzpolizeilich relevantes Geschehen nicht mehr nur
        auf den unmittelbaren Grenzraum. Dieser Aspekt wird
        sich durch die vor uns liegende EU-Osterweiterung noch
        weiter verstärken, sodass hier selbstverständlich Aus-
        gleichsmaßnahmen angesagt sind.
        Es ist unsere Aufgabe, illegale Migration, Menschen-
        handel, Schleuserkriminalität, aber auch andere Formen
        der Kriminalität zu verhindern und zu verfolgen. Das tut
        die Bundesrepublik mithilfe der Länderpolizeien und des
        Bundesgrenzschutzes in erfolgreicher Weise; zum Wohle
        der tatsächlichen Sicherheit, aber auch zum Wohle des
        Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung.
        Ein Leben in Sicherheit und in Freiheit gehört zu den
        wichtigen Bestandteilen unseres gesellschaftlichen Zu-
        sammenlebens. Sich überall und jederzeit frei bewegen
        zu können, ist ein Stück persönliche Freiheit und auch
        ein Stück Lebensqualität.
        Hierfür stehen die Bundesregierung, die Koalition
        und natürlich eine engagierte und motivierte Polizei, so-
        wohl in den Ländern als auch auf der Bundesebene.
        Diese Polizei ist gut ausgebildet und ausgestattet; von
        einer modernen Fahrzeugflotte über wichtige Luftfahr-
        zeuge bis hin zu modernen Wärmebildgeräten an den
        Grenzen, um hier nur einige Beispiele zu nennen.
        Durch ein Stellenhebungsprogramm mit einer Viel-
        zahl von Beförderungsmöglichkeiten für den Bundes-
        grenzschutz, aber auch durch das vom Innenminister ini-
        tiierte Attraktivitätsprogramm ist ein hohes Maß an
        Zufriedenheit beim Bundesgrenzschutz erzeugt worden,
        was sich in guten Arbeitsleistungen niederschlägt.
        Ich glaube, dass es bei der Bewertung der Leistung
        des Bundesgrenzschutzes, der Notwendigkeit unseren
        Polizeien den Rücken zu stärken und sie mit einem mög-
        lichst wirksamen Instrumentarium auszustatten, ein ho-
        hes Maß an Übereinstimmung gibt. Worum also streiten
        wir, bzw. wo sind wir unterschiedlicher Meinung?
        Als die Änderungen des Bundesgrenzschutzgesetzes
        1998 auf den Weg gebracht worden sind, ist dieses Ge-
        setz richtigerweise – und ich denke, das sollte man häu-
        figer bei neuen Gesetzen tun – mit einer Befristung ver-
        sehen worden. Die Befristung bedeutet, dass diese
        Gesetzesänderung ohne unser Eingreifen zum Ende die-
        ses Jahres auslaufen würde. Das will niemand: Sie nicht
        und wir nicht; darin sind wir uns einig.
        Die CDU hat zwei Initiativen betreffend den Bundes-
        grenzschutz gestartet. In der einen hat sie eine Befris-
        tung dieses Gesetzes auf fünf Jahre vorgeschlagen, in
        der anderen eine völlige Entfristung dieses Gesetzes.
        Nach einigen Irritationen auf diesem Gebiet ist die CDU
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        un dazu gekommen, eine völlige Entfristung dieser
        euen Befugnisse zu beantragen. Man kann durchaus
        uch diese Meinung vertreten.
        Wir sind in diesem Punkt – da unterscheiden wir
        ns – der Meinung, die Gesetzesänderung erneut für
        reieinhalb Jahre bis zum 1. Juli 2007 zu befristen; und
        war auch und insbesondere vor dem Hintergrund der
        U-Osterweiterung und der neuen Aufgaben, die damit
        uf den Bundesgrenzschutz zukommen.
        Dieser Zeitraum ist angemessen, aber auch notwendig
        nd wir werden nach einer sorgfältigen Evaluierung im
        ahre 2007 zusammen mit unserem Innenminister Otto
        chily über die Fragen entscheiden: Reichen die vorhan-
        enen Gesetze aus? Müssen wir die Befugnisse erwei-
        ern? Können wir etwas zurücknehmen oder werden wir
        ieses Gesetz dann einfach nur entfristen?
        Eigentlich müßte Ihnen diese Verfahrensweise entge-
        enkommen, denn auch aus Ihren Reihen höre ich im-
        er wieder die Forderung nach Entbürokratisierung,
        ach Entrümpelung der Gesetzbücher, nach der Ab-
        chaffung überflüssiger Gesetze. Diese Forderungen
        ind ebenso vernünftig wie einvernehmlich und wir set-
        en sie bei den Änderungen des Bundesgrenzschutzge-
        etzes mit einer erneuten Befristung um.
        Ich will aber noch einen Punkt aus Ihrem Antrag an-
        prechen, weil ich es für bedenklich halte, wenn Sie im
        ahmen der bevorstehenden EU-Osterweiterung den
        enschen Angst einjagen und den Eindruck erwecken,
        ls gäbe es hier Sicherheitslecks. Diese gibt es nicht,
        enn die heutigen Kontrollmöglichkeiten bleiben auch
        ach der EU-Osterweiterung in jedem Fall bis zum Jahre
        006 bestehen und werden erst aufgehoben bzw. gelo-
        kert, wenn die Beitrittsstaaten Schengen-Standard er-
        eicht haben. Sie jagen den Menschen mit Ihrer Argu-
        entation Angst ein. Sie verunsichern sie und Sie
        chüren Vorbehalte gegen ein größer werdendes Europa.
        as ist einer Partei, die sich einmal ihrer Europafreund-
        ichkeit rühmte, unwürdig. Sie sollten das unterlassen.
        Sie sollten stattdessen deutlich machen, dass Sie mit
        ns gemeinsam für eine gute Sicherheitspolitik eintreten.
        ie Polizeien in Bund und Ländern wissen, dass sie sich
        uf diese Koalition verlassen können. Wir stärken ihnen
        en Rücken und wir geben ihnen auf einer streng rechts-
        taatlichen Grundlage Instrumente an die Hand, die sie
        rauchen, um eine möglichst optimale Sicherheit zu ga-
        antieren.
        Es ist gut, dass Sie mit uns für dieses Gesetz stimmen.
        ir leisten damit gemeinsam einen wichtigen Beitrag
        ur inneren Sicherheit.
        Hartmut Koschyk (CDU/CSU): Die CDU/CSU-
        undestagsfraktion hat sich im Laufe dieser Legislatur-
        eriode bereits in verschiedenen Initiativen intensiv für
        en Bundesgrenzschutz eingesetzt. Heute geht es vor al-
        em über den Entwurf unseres Gesetzes zur wirksamen
        ekämpfung organisierter Schleuserkriminalität.
        Der Gesetzentwurf ist erforderlich, weil die Befug-
        iserweiterung für den Bundesgrenzschutz, wonach er
        6608 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
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        verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reise-
        verkehr nicht nur im 30-Kilometer-Grenzbereich, son-
        dern auch auf dem Gebiet der Bahnanlagen und auf dem
        Luftverkehr dienenden Anlagen oder Einrichtungen kon-
        trollieren darf, bis zum 31. Dezember 2003 befristet ist.
        Diese Regelung hat sich bewährt und muss unbedingt
        weiter gelten.
        Die polizeiliche Arbeit hat sich aufgrund dieser Befug-
        niserweiterung signifikant verbessert. Vom 1. Januar 1999
        bis zum 31. Dezember 2002 konnten 327 000 Treffer bei
        Personenfahndungen erzielt werden. 65 539 Treffer ent-
        fallen auf Feststellungen im Inland ohne unmittelbaren
        Grenzbezug. Bei insgesamt 1 185 460 durchgeführten
        Kontrollen konnten aufgrund von § 22 Abs. 1a Bundes-
        grenzschutzgesetz 14 426 Fahndungstreffer erzielt wer-
        den. Damit ist jeder vierte Personenfahndungserfolg auf-
        grund der neuen Befugnis erzielt worden. Dies sind die
        Feststellungen des Evaluierungsberichtes des Bundes-
        innenministeriums.
        Vor diesem Hintergrund erübrigt es sich eigentlich
        darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die bevorste-
        hende EU-Osterweiterung auf diese Norm nicht verzich-
        tet werden kann.
        Da wir die Erfahrungen der verstärkten grenzpolizei-
        lichen Zusammenarbeit in Europa nach der EU-Oster-
        weiterung in einer weiteren Evaluierung der Norm
        berücksichtigen wollten, hatten wir in unserem ur-
        sprünglichen Gesetzesantrag eine Befristung der Norm
        bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehen.
        In der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes am
        16. Oktober 2003 hat der Bundesinnenminister gemeint,
        dass wir aufgrund der Sachlage das Gesetz unbefristet
        gelten lassen sollten. Wir teilen die Auffassung des
        Herrn Bundesinnenministers. Es ist eine vernünftige
        Evaluierung vorgenommen worden und es hat sich he-
        rausgestellt, dass es keinen einzigen Grund gibt, eine
        neue Befristung vorzunehmen.
        Konsequenterweise haben wir deshalb in unserem
        Gesetzentwurf die Befristung in eine unbefristete Rege-
        lung verwandelt.
        So konnten wir – auch wenn es sich um eine Forde-
        rung unseres Antrags „BGS für die EU-Osterweiterung
        tauglich machen“ handelt – den Herrn Bundesinnenmi-
        nister seinem in der Debatte am 16. Oktober geouteten
        Kinderwunsch, Lokführer zu werden, ein wenig näher
        bringen. Leider folgen heute der Lok keine roten und
        grünen Waggons.
        Denn unsere Auffassung und die des Bundesinnenmi-
        nisters konnten sich nicht durchsetzen. Im Innenaus-
        schuss des Deutschen Bundestages hat Rot-Grün unse-
        ren Gesetzentwurf abgelehnt.
        Schade.
        Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich als
        Sachwalter des Bundesgrenzschutzes.
        Die Schaffung des gemeinsamen Raumes der Frei-
        heit, der Sicherheit und des Rechtes im Rahmen der EU-
        Osterweiterung muss für die Fortentwicklung des Bun-
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        esgrenzschutzes zu einer modernen Bundespolizei im
        ahmen europäischer Sicherheitsstrukturen schnellst-
        öglich genutzt werden. Kontrollen mit flexibler Grenz-
        berwachung und effektiver Grenzfahnung sind wirk-
        ame Kriminalitätsfilter. Die Anforderungen im
        inblick auf die bundespolizeilich zu bekämpfenden
        elikte wie Schleusungen, illegale Einreise, Drogenkri-
        inalität und Menschenhandel wachsen auch aufgrund
        er Vernetzung und Internationalisierung der Verbre-
        hensstrukturen.
        Vor diesem Hintergrund muss zumindest sicherge-
        tellt sein, dass die Kontrollen nach § 2l Abs. 1a Bundes-
        renzschutzgesetz weiter durchgeführt werden können.
        Deshalb stimmen wir – auch wenn wir uns mit unse-
        em weitergehenden Gesetzentwurf nicht durchsetzen
        onnten –, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu,
        umal der Gesetzentwurf noch in letzter Minute durch
        inen Änderungsantrag im Sinne einer Evaluierung
        achgebessert und uns zugesichert wurde, dass dabei
        uch die Erfahrungen in der Zusammenarbeit des BGS
        it den Länderpolizeien dargelegt werden.
        Ralf Göbel (CDU/CSU): Über das Instrument der
        agebildabhängigen Kontrollen an den Binnengrenzen
        nd dessen Wirksamkeit sind wir uns parteiübergreifend
        inig. Der hierzu vorliegende Erfahrungsbericht des
        undesgrenzschutzes mit seinen statistischen Zahlen
        eigt, dass an dem Instrument der lagebildabhängigen
        ontrollen kein Weg vorbeigeht. Im Erfahrungsbericht
        st auch aufgeführt, dass die Befugnisnorm des § 22
        bs. 1a BGSG gerade im Hinblick auf die EU-Osterwei-
        erung noch erheblich an Bedeutung zunehmen wird. Ich
        laube, auch das ist unbestritten.
        Wenn das so ist, dann stellt sich aber in der Tat die
        rage, warum wir dieses von uns allen als erfolgreich ge-
        obte Instrument zur Verhinderung unerlaubter Einreise
        nd zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
        icht entfristen und damit dauerhaft einführen wollen.
        iese Frage, die Herr Bundesminister Schily und Kollege
        r. Stadler in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes
        u Recht gestellt haben, hat die CDU/CSU-Fraktion dazu
        ewegen, in dem parlamentarischen Beratungsverfahren
        n einem Änderungsantrag die weitere Befristung der An-
        endung des § 22 Abs. 1 a zu streichen.
        Zwischenzeitlich sind wir mehrfach gebeten worden,
        och über die Befristung oder Entfristung nicht weiter zu
        treiten und auf den Koalitionsentwurf einzugehen. Der
        treit würde beim BGS Verunsicherung hervorrufen.
        Ich kann dazu nur so viel sagen: Eine parlamentari-
        che Auseinandersetzung über Sachfragen ist normal –
        ie macht eben das parlamentarische Verfahren aus und
        as verstehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
        es BGS.
        Nicht normal aber ist, dass die Regierungskoalition
        em Vorschlag des obersten Dienstherrn des BGS, näm-
        ich Herrn Bundesinnenminister Schily, nicht folgt. Das
        rägt mit Sicherheit mehr zur Verwirrung bei als jeder
        arlamentarische Streit zwischen Regierung und Oppo-
        ition.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6609
        (A) )
        (B) )
        Wir werden im Ergebnis dem Vorschlag der Koali-
        tionsfraktionen aber zustimmen, weil wir das Instrument
        an sich, wie ich bereits ausgeführt habe, für richtig halten.
        In unserem Antrag „Bundesgrenzschutz für die EU-
        Osterweiterung tauglich machen“ haben wir auch eine
        verbesserte Technik für den Bundesgrenzschutz gefor-
        dert. Herr Bundesminister Schily hat gestern Abend bei
        einer Rede darauf hingewiesen, wie wichtig es für die in-
        nere Sicherheit in unserem Land ist, dass die deutschen
        Sicherheitsbehörden auf modernste Technologien zu-
        rückgreifen können. Dem können wir uneingeschränkt
        zustimmen.
        Allein: Der Rede müssen auch Taten folgen.
        Im Bereich der Biometrie hat die EU bereits weitge-
        hende Festlegungen getroffen. In Ausweisdokumenten
        sollen zukünftig neben dem Fingerabdruck auch Daten
        über die Gesichtsfeldvermessung enthalten sein. Wäh-
        rend der Innenminister fordert, dass entsprechende tech-
        nische Verfahren für den Masseneinsatz fortentwickelt
        werden müssen, erklärt ein großes deutsches Unterneh-
        men, dass es bereits über eine solche Technologie ver-
        fügt und eine Anwendung bereits jetzt möglich sei.
        Zur Einführung des Digitalfunkes ist in diesem Hause
        in den vergangenen Wochen schon vieles gesagt worden.
        Erneut hat jetzt der Bundesinnenminister verkündet,
        dass zumindest die WM-Austragungsorte im Jahre 2006
        über digitalen Funk verfügen können. An den Ausschrei-
        bungsunterlagen, so Herr Bundesminister Schily, würde
        mit Hochdruck gearbeitet.
        Aber: Die finanziellen Beteiligungsverhältnisse zwi-
        schen Bund und Ländern sind immer noch nicht geklärt
        und deshalb stockt das Projekt seit mindestens einem
        Jahr. Den Vorschlag zum weiteren Verfahren, den jetzt
        Herr Bundesminister Schily macht, nämlich erst nach
        der Ausschreibung die finanziellen Anteile zu klären,
        war Gegenstand eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion
        zu Beginn diesen Jahres. Der Antrag wurde von der Re-
        gierungskoalition freilich abgelehnt.
        Am Sonntag dann liest man in der „Welt am Sonntag“
        ein Interview mit Herrn Minister Schily, in dem er aus-
        führt:
        Ich setze mich seit Jahren für die Einführung digita-
        ler Funkgeräte ein. Aber leider blockieren das ei-
        nige CDU-geführte Länder.
        Eine ziemlich dreiste Äußerung, wenn man bedenkt,
        dass alle Innenminister Deutschlands der Einführung zu-
        stimmen und alle Finanzminister Deutschlands die Mit-
        tel nicht zur Verfügung stellen wollen – auch die SPD-
        Finanzminister!
        Ich habe hier mehrfach für die CDU/CSU-Fraktion er-
        klärt, dass wir einen unterstützenden Beitrag bei den von
        uns regierten Ländern leisten und im Interesse der Sache
        auch leisten wollen. Wir könnten unsere Unterstützung
        noch besser leisten, wenn der Bundesinnenminister sei-
        nem Versprechen einmal nachkommen würde, in einem
        Gespräch mit den Berichterstattern weitere Informatio-
        nen zu Verfahren und Sachstand zu geben. Dann könnten
        wir unserer Verantwortung noch besser gerecht werden.
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        Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BGS er-
        arten auch in diesem Punkt, über den wir uns in der
        ache einig sind, endlich Fortschritte – zu Recht, will
        ch sagen. Wenn allerdings die SPD-Finanzminister
        em Bundesinnenminister so folgen, wie es heute die
        PD-Fraktion tut, dann sehe ich für dieses Projekt
        chwarz.
        Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN): Ich habe nicht so genau verstanden, was die
        DU/CSU an dieser Debatte um den § 22 (1) BGS-Ge-
        etz nun so aufregend findet. Zu einem Zeitpunkt, als der
        ot-grüne Antrag zur Verlängerung der lagebildabhängi-
        en Kontrolle bereits seinen Weg durch Kabinett und
        undesrat genommen hatte, wurden wir hier gleich mit
        rei Gesetzesinitiativen der CDU/CSU beglückt. Sie
        orderten erst eine neue Befristung, dann die Entfristung
        nd im letzten Antrag machten Sie dann deutlich, wo-
        um es Ihnen offensichtlich geht. Sie fanden den Wunsch
        nseres Innenministers heraus und fordern jetzt, erneut,
        ie Entfristung.
        Ihnen geht es darum, vermeintliche Widersprüche
        wischen den rot-grünen Bundestagsfraktionen und dem
        nnenminster zu konstruieren. Offensichtlich haben Sie
        robleme damit, dass Rot-Grün in allen innenpolitischen
        hemenfeldern, den einfachen und den schwierigen, un-
        ingeschränkt handlungsfähig ist. Wir kommen zu sach-
        erechten und vernünftigen Ergebnissen, beim BGS und
        uch beim Luftsicherheitsgesetz. Wir brauchen Ihre
        ilfe in der Innenpolitik nicht und offensichtlich ärgert
        ie das.
        Es ist vernünftig, die lagebildabhängige Kontrolle
        ach § 22 Abs. 1 a BGSG erneut zu befristen und erneut
        u evaluieren. Dies aus folgenden Gründen: Zum einen
        ind die Auswirkungen der EU-Osterweiterung zum
        . Januar 2004 zu beobachten, zu analysieren und even-
        uelle Auswirkungen fundiert zu beurteilen. Zum ande-
        en muss auch noch einmal das Zusammenwirken von
        und und Ländern vor dem Hintergrund unterschiedli-
        her Regelungen in den einzelnen Bundesländern einer
        usführlichen Evaluation unterzogen werden.
        Dr. Max Stadler (FDP): Der Bundestag versäumt
        eute eine große Chance, einen prinzipiellen Fehler des
        22 BGS zu beheben. Auch die FDP wollte nach Öff-
        ung der Grenzen keine Sicherheitslücken und hat daher
        998 der Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen
        ls Ersatz für Grenzkontrollen zugestimmt. Wir verken-
        en auch nicht, dass durch die neuen Befugnisse des
        GS-Gesetzes viele Aufgriffe vorgenommen worden
        ind. Dennoch werden wir der bloßen Verlängerung die-
        er Vorschrift heute nicht zustimmen, sondern uns der
        timme enthalten.
        Zum einen hat es keine echte Evaluierung gegeben,
        ondern lediglich einen Erfahrungsbericht der Bundes-
        egierung. Bei der Neueinführung 1998 hatte die FDP
        ine Befristung auf fünf Jahre durchgesetzt, damit die
        rfahrungen gründlich ausgewertet werden können. Dies
        t nicht geschehen. Rot-Grün ist offenbar derselben
        6610 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
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        Meinung, denn sonst wäre der Evaluierungsantrag der
        Koalitionsfraktionen für das Jahr 2008 nicht verständ-
        lich.
        Entscheidend dafür, dass die FDP heute nicht mit Ja
        stimmt, ist aber ein anderer Gesichtspunkt. Verdachtsun-
        abhängige Kontrollen im Inland sollten – so die Grund-
        idee – an die Stelle der früheren, ebenfalls verdachtsun-
        abhängigen Grenzkontrollen treten. Die vorliegende
        Regelung geht aber weit darüber hinaus, weil sie ver-
        dachtsunabhängige Kontrollen in Bahnanlagen und Zü-
        gen im gesamten Inland erlaubt. Unserer Meinung nach
        müssten diese Kontrollen auf einen kilometermäßig be-
        grenzten Bereich entlang der Grenzen sowie auf die
        Flughäfen beschränkt werden, denn verdachtsunabhän-
        gige Kontrollen sind im deutschen Polizeirecht ein
        Fremdkörper, sodass sie nur bei engem, auch räumlichen
        Grenzbezug vertretbar erscheinen.
        Im Verfassungsstaat ist nicht der Bürger polizeipflich-
        tig, sondern es muss immer ein konkreter Anlass für po-
        lizeiliches Einschreiten bestehen; sonst würden wir auf
        den Stand des preußischen Polizeirechts von 1850 zu-
        rückfallen.
        Herr Kollege Wiefelspütz hat bei der Beratung im In-
        nenausschuss die These formuliert, heute müsste ange-
        sichts erhöhter Bedrohungen eine abstrakte Gefahr aus-
        reichen, um polizeiliche Eingriffe zu rechtfertigen. Eine
        solche These bedeutet eine gefährliche Abkehr vom
        klassischen Polizeirecht unter Geltung des Grundgeset-
        zes. Es ist ein elementarer Grundsatz, dass niemals von
        einer Aufgabe auf eine polizeiliche Befugnis geschlos-
        sen werden darf, wie dies Herr Wiefelspütz tut.
        Die Aufgabe ist klar: Unterbindung grenzüberschrei-
        tender Kriminalität. Die Befugnis muss exakt darauf ab-
        gestellt und begrenzt sein. Deshalb hätte § 22 BGS dahin
        gehend geändert werden müssen, dass verdachtsunab-
        hängige Kontrollen ausschließlich bei eindeutigem
        Grenzbezug erlaubt sind.
        Andernfalls wäre es ehrlicher, wenn der Gesetzgeber
        verdachtsunabhänige Kontrollen schlechthin zulassen
        würde. Dies wollen wir nicht und die Koalition will dies
        angeblich auch nicht. Die Regelung, die heute mit den
        Stimmen der Koalition und der Union verlängert wird,
        ist aber nichts anderes als eine verdeckte Erlaubnis für
        schrankenlose verdachtsunabhängige Kontrollen.
        Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-
        desminister des Innern: Die 1998 eingeführte Befugnis
        zur Durchführung so genannter lageabhängiger Kontrol-
        len auf Einrichtungen der Eisenbahn und Verkehrsflug-
        häfen durch den BGS wurde seinerzeit bis zum 31. De-
        zember 2003 befristet, weil man Erfahrungen sammeln
        wollte mit ihrer Anwendung. Diese Erfahrungen liegen
        jetzt vor. Sie zeigen, dass sich diese lageabhängigen
        Kontrollen als wirksames polizeiliches Handlungsinstru-
        ment zur Verhinderung der unerlaubten Einreise, der Be-
        kämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhan-
        del erwiesen haben und auch einen Beitrag gegen den
        internationalen Terrorismus leisten können.
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        Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass der
        GS die Befugnis nach § 22 Abs. 1 a BGSG nicht ver-
        ieren darf. Sonst wäre er die einzige Polizei, die auf die-
        es wirksame Instrument verzichten müsste, obwohl ge-
        ade der BGS für die Grenzsicherheit verantwortlich ist
        nd die illegale Migration bekämpfen soll. Im Gefüge
        er internationalen Verkehrswege kann und soll die
        ahn von Kontrollmaßnahmen gegen illegal Eingereiste
        icht ausgenommen werden.
        Denn anders als zum Zeitpunkt der Einführung der
        efristung haben inzwischen auch nahezu alle Landes-
        olizeigesetze korrespondierende – teils lageabhängige,
        ils verdachtsunabhängige – Kontrollbefugnisse mit
        entischer Zielrichtung: Sie erfassen neben dem Grenz-
        ebiet Durchgangsstraßen und öffentliche Einrichtungen
        es internationalen Verkehrs. Der einzige Unterschied
        ur Bundesregelung besteht darin, dass es sich bei den
        ändern um die gestreckte Einreise auf den Straßen-
        tatt den Schienenwegen handelt. Ihre Anwendung wird
        olizeilich einhellig als Erfolg gewertet.
        In ihrer Gesamtheit tragen die bundes- und landes-
        echtlichen Kontrollbefugnisse der Tatsache Rechnung,
        ass in einem freiheitlichen Staat mit offenen Grenzen,
        dem grenzüberschreitendes Reisen zu einem selbst-
        erständlichen Bestandteil des Lebens geworden ist, das
        renzpolizeilich relevante Geschehen nicht mehr auf den
        renzraum beschränkt bleibt. Nach Überschreiten der
        ußengrenzen eröffnet sich vielmehr ein grundsätzlich
        renzkontrollfreier Raum, in dem Deutschland nach wie
        or ein bevorzugtes Ziel- und Transitland ist.
        Illegale Migration, Menschenhandel und Schleu-
        ungskriminalität haben sich zunehmend als dynamische
        rozesse mit räumlichen und zeitlichen Wellenbewegun-
        en erwiesen, deren Gefahrenpotenziale an den Grenzen
        eder kulminieren noch abrupt dort enden, sondern sich
        uch – nach den verkehrsinfrastrukturellen Gegeben-
        eiten – in unterschiedlichen Stärken im gesamten Bin-
        enland realisieren. Wir kennen das Phänomen der so
        enannten gestreckten Einreiseprozesse, die die grenz-
        berschreitenden Kriminalitäts- und Schleusungslagebil-
        er ständig verändern. Dies gilt insbesondere für den
        ahnverkehr: Grenzüberschreitende Züge durchqueren
        ie 30-km-Zone in der Regel ohne Halt.
        Um illegaler Einreise und Schleusungskriminalität
        nter diesen Umständen überhaupt noch begegnen zu
        önnen, kann eine Aufdeckung nur in Form von Stich-
        roben rückverlagert auf den inländischen Hauptver-
        ehrsadern erfolgen, um – auch generalpräventiv – zu-
        indest ein gewisses Entdeckungsrisiko für die Täter zu
        rhalten.
        Wenn – im Sicherheitsverbund mit den Landespoli-
        eien – der internationale Verkehrsraum von den Kon-
        ollen erfasst werden soll, dann darf nicht ausgerechnet
        as Massenverkehrsmittel Bahn ausgenommen werden.
        ielmehr soll der Bundesgrenzschutz – im Rahmen sei-
        er besonderen Zuständigkeit – an dem einsatzkonzepti-
        nell vernetzten Gesamtsystem weiter mitwirken und die
        ebotene Fahndungstätigkeit der Landespolizeien im
        innenraum auf Routen und in Einrichtungen des inter-
        ationalen Verkehrs wirkungsvoll ergänzen.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6611
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        Aber natürlich wollen wir auch wissen, ob und wie
        sich die Anwendung der Befugnis in der nahen Zukunft
        bewährt, besonders wenn die EU sich nach Osten öffnet.
        Aus diesem Grunde haben wir nicht nur die Weitergel-
        tung der Norm, sondern auch einen neuen Evaluierungs-
        auftrag vorgesehen, jetzt sogar gesetzlich verankert. Da-
        mit kann dann rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ein
        neuer Bericht vorgelegt werden, der auch die Zusam-
        menarbeit mit den Landespolizeien und anderen Sicher-
        heitsorganisationen bewertet und für künftige Entschei-
        dungen in dieser Frage eine belastbare Grundlage bietet.
        Zum Schluss zu Ihrem Antrag, meine Damen und
        Herren der Union: Wenn Sie fordern, der Bundesgrenz-
        schutz müsse erst noch in die Lage versetzt werden, dass
        er seine Aufgaben auch im Rahmen der EU-Osterweite-
        rung wirksam erfüllen kann, dann kann ich Ihnen nur sa-
        gen: Das ist er bereits heute. An der Wirksamkeit seiner
        Aufgabenerfüllung besteht nun wirklich kein Zweifel.
        Und scheinbar muss ich es doch noch einmal betonen:
        Selbstverständlich wird die Bundesregierung alles tun.
        damit nach einem Wegfall der Kontrollen an der Ost-
        grenze Deutschlands der Standard des Schutzes vor Kri-
        minalität, organisierter Kriminalität wie Menschenhan-
        del, Schleusung und Drogenkriminalität auch nach dem
        Beitritt von Polen und Tschechien gewahrt bleibt.
        Zur Vermeidung von Sicherheitsdefiziten wird der
        BGS verstärkte Kontrollen im Grenzraum durchführen.
        Ergänzt werden diese Maßnahmen durch lagebildabhän-
        gige Kontrollen in Zügen und auf Bahnanlagen.
        Damit existieren funktionierende Instrumentarien zur
        Bekämpfung grenzbezogener Kriminalität, die sich im
        Zuge der bisherigen Erweiterung des Schengener Raums
        bereits bewährt haben. Ein Anlass zu Zweifeln, dass
        diese Instrumente nach einem Schengenbeitritt Polens
        und Tschechiens nicht ausreichen werden, besteht nicht.
        Anlage 6
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-
        Sondervermögens für das Jahr 2004 (Tagesord-
        nungspunkt 20)
        Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Als Bericht-
        erstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
        und als Vorsitzende des Unterausschusses ERP-
        Wirtschaftspläne möchte ich Ihnen die Annahme des
        Gesetzentwurfes ERP-Wirtschaftsplan 2004 empfehlen.
        Aufgrund einer einmütigen Beschlussempfehlung des
        Unterauschusses ERP-Wirtschaftspläne ist der Aus-
        schuss dieser Empfehlung einvernehmlich bei Enthal-
        tung der Fraktion der FDP gefolgt.
        Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitgliedern
        dieses arbeitsintensiven Unterausschusses herzlich be-
        danken, insbesondere bei meiner Stellvertreterin, der
        Kollegin Dagmar Wöhrl, sowie den Obleuten Hans-
        Josef Fell und Gudrun Kopp.
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        Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2004 stellt auch im
        ommenden Jahr erhebliche Mittel, und zwar bis zu
        ,3 Milliarden Euro Kreditvolumina bzw. Eigenkapital
        der Eigenkapitalsurrogate zur Verfügung. Das ist weni-
        er als in manchem früheren Jahr, aber die schwache
        onjunktur macht sich auch in der öffentlichen Finan-
        ierungsförderung bemerkbar.
        Auf den ersten Blick sieht das heute von uns zu be-
        chließende Gesetz wie ein Routinebeschluss in Zeiten
        napper Kassen aus. Ich möchte deswegen betonen,
        ass mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln, darun-
        er 4 Milliarden Euro für zinsgünstige, langfristige Dar-
        ehen zugunsten von Investitionen kleiner und mittlerer
        nternehmen – angefangen bei Existenzgründerinnen
        nd -gründern bis hin zum Umweltschutz und Maßnah-
        en der regionalen Wirtschaftsförderung –, bei der pro-
        nostizierten Wirtschaftslage die Nachfrage nach ERP-
        arlehen im kommenden Jahr ausreichend bedient wer-
        en kann. Wer sich aber die strukturellen Änderungen
        nd vor allem die neuen Instrumente der Mittelstands-
        örderung ansieht, wird ein Eingehen auf die geänderte
        inanzierungsbedingung auf den globalen und europäi-
        chen Finanzmärkten, aber auch und ganz besonders auf
        ie Finanzierungsbedingungen der kleinen und mittleren
        nternehmen in Deutschland feststellen.
        Bevor ich zu den Strukturveränderungen im ERP-
        ondervermögen komme, möchte ich jedoch über einen
        achverhalt sprechen, der uns allen, über die Parteigren-
        en hinweg, Sorge macht: Das ist der Substanzerhalt des
        RP-Sondervermögens. Das im Jahre 1953 beschlos-
        ene ERP-Verwaltungsgesetz legte dazu fest, dass das
        RP-Sondervermögen für die Wirtschaftsförderung ein-
        esetzt werden soll und dass die Substanz dieses Vermö-
        ens nicht verringert werden darf. Das konnte auch über
        ahrzehnte hinweg in der Nachkriegszeit eingehalten
        erden.
        Ursprünglich betrug die Höhe des ERP-Vermögens
        Milliarden DM, also etwa 3 Milliarden Euro, heute da-
        egen sind es 12,4 Milliarden Euro. In den letzten
        0 Jahren hat es sich also mehr als vervierfacht. Das
        lingt sehr schön, aber wenn man die Steigerungen nicht
        ominal, sondern preisbereinigt ansetzt, sind die Zahlen
        mmer noch positiv, belegen aber keineswegs ein ein-
        rucksvolles Wachstum.
        Den neuen, deutlich gestiegenen Finanzierungsanfor-
        erungen der deutschen Einheit hat das ERP-Sonderver-
        ögen-Programm allerdings nicht mehr aus eigener
        ubstanz genügen können, sondern es wurde vernünfti-
        erweise – wir hatten das einstimmig gebilligt – mit ei-
        er deutlich höheren Kreditaufnahme reagiert. Zum
        usgleich dieser Belastung wurden bis 1998 Zinszu-
        chüsse in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro aus dem
        undeshaushalt gezahlt, um den gesetzlich geforderten
        ubstanzerhalt zu gewährleisten.
        Das hat zum Ergebnis, dass das ERP-Sondervermö-
        en in den letzten vier Jahren zwar nominal nicht zu-
        ückgegangen ist, aber der Vermögenszuwachs von
        00 Millionen Euro bei einer Steigerung der Verbrau-
        herpreise um 6 Prozent nicht ausreicht, um den
        ubstanzerhalt real zu sichern – im Gegenteil. Es ist
        6612 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
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        deswegen richtig und wichtig, dass uns der Bundesrech-
        nungshof förmlich diesen Sachverhalt mitgeteilt hat und
        wir uns gemeinsam im Unterausschuss und mit dem
        Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bemühen,
        die wesentlichen Gründe dafür klarzumachen und
        schnell für Abhilfe schon im laufenden Etat und im
        Haushaltsplan 2004 zu sorgen.
        Es sind dabei nicht nur die fehlenden Zinszuschüsse
        durch den Bundesfinanzminister, sondern weitere Ent-
        wicklungen, die uns ganz erheblich wehtun:
        Erstens die gegenwärtige Niedrigzinsphase und zwei-
        tens die kostspieligen Eingliederungen des Eigenkapital-
        hilfeprogramms – EKH – und des nicht minder kost-
        spieligen BTU-Programms. Beide Entwicklungen lassen
        sich nicht schnell korrigieren und wir müssen noch eine
        Weile mit den finanziellen Folgen dieser Entscheidun-
        gen für das ERP-Sondervermögen leben.
        Die niedrigen Zinsen – so erfreulich sie gerade für die
        Kreditnehmer aus kleinen bzw. mittleren Unternehmen
        sind – haben bzw. hatten zur Folge, dass die bisherige
        Möglichkeit, Kredite mit langfristiger bzw. mittelfristi-
        ger Laufzeit mit höheren Zinsen jederzeit kündigen zu
        können, zu ganz erheblichen Kosten beim ERP-Sonder-
        vermögen führte und führt.
        Die zum Teil sehr großzügigen Haftungsfreistellun-
        gen vor allem in den neuen Bundesländern bei den EKH-
        und den BTU-Programmen haben zu massiven Ausfäl-
        len geführt und ein Ende ist bei den letztgenannten Pro-
        grammen noch nicht abzusehen.
        Aus diesen Risikobelastungen kann das ERP-Sonder-
        vermögen nur über die Jahre hinweg „herauswachsen“.
        Neue, ähnlich großzügige Regelungen verbieten sich
        also für die Zukunft strikt, wenn man das ERP-Sonder-
        vermögen systematisch abbauen will.
        Zu Recht sind Anpassungen schon im Haushaltsvoll-
        zug des Jahres 2003 bei den Programmen erfolgt, um die
        Verluste möglichst niedrig zuhalten. Noch härtere Ein-
        schnitte wären sicherlich möglich gewesen, allerdings
        nur um den Preis, den Zweck des ERP-Sondervermö-
        gens nicht mehr zu erfüllen. Wenn wir zum Beispiel un-
        sere gesamte Neu-Fördertätigkeit zugunsten der Verbes-
        serung der kleinen und mittleren Unternehmen völlig
        einstellen würden – wie dies der Kollege Christoph
        Hartmann von den Freien Demokraten in seinem Debat-
        tenbeitrag vom 6. November von diesem Hause verlangt
        hat – könnten wir niedrigere Verluste ausweisen.
        Das würde bedeuten, es gäbe keine neuen zinsverbil-
        ligten Kredite, keine neuen Programme zur Haftungser-
        leichterung, keine neuen Nachrangkapitalprogramme
        und erst recht keine echten Beteiligungsprogramme zum
        Beispiel mit dem Europäischen Investitionsfonds
        – EIF – mehr.
        Damit würden wir faktisch Neugründungen gerade
        für kleine und Kleinst-Unternehmen und die dringend
        benötigte Anlauf- und Wachstumsfinanzierung für inno-
        vative, technologieorientierte Unternehmen beenden.
        Aber gerade heute und in den kommenden Jahren stehen
        wir auf diesem Gebiet vor großen Herausforderungen.
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        enn wir den in Deutschland unterentwickelten Dienst-
        eistungssektor gerade für personalgebundene Dienst-
        eistungen ausbauen wollen, brauchen wir mehr Exis-
        enzgründerdarlehen und mehr Mikrokredite. Wenn wir
        ie Eigenkapitalversorgung junger wissensbasierter
        echnologieorientierter Unternehmen verbessern wollen
        das müssen wir, weil wir dringend mehr Wachstum,
        nnovation und Dynamik brauchen – müssen wir die
        inanzierungsbedingungen auf diesem Gebiet verbes-
        ern, und zwar schnell und unbürokratisch. Wenn wir im
        emographischen Wandel die Unternehmensnachfolge
        n den Betrieben sichern wollen – das müssen wir, weil
        onst viele Arbeitsplätze verloren gehen – müssen wir
        bernahmen finanzieren helfen. Denn die Jungen, die
        nternehmerisch tätig sein wollen, haben in der Regel
        war einen hellen Kopf und viel Energie, aber selten Ei-
        enkapital und bei der gegenwärtigen Lage der deut-
        chen Kreditwirtschaft heißt das: Ohne öffentliche Haf-
        ungszusagen und Hilfen geht nur sehr wenig.
        Deswegen kann und darf das ERP-Sondervermögen
        n dieser Zeit nicht prozyklisch und nicht strangulierend
        ür potenzielles Wachstum und Arbeitsplätze wirken.
        Allerdings kann es auch nicht wie in der Vergangen-
        eit beim EKH-Programm und vor allem bei den BTU-
        rogrammen laufen: Der Bund – will sagen: das ERP-
        ondervermögen – sprang, wenn es schlecht lief, für die
        isiken ein, wenn es gut lief, bekam das ERP-Sonder-
        ermögen gerade das Kapital und die unter Marktpreisen
        iegenden Zinsen zurück.
        An dem bisherigen Grundsatz für die Risikovertei-
        ung „die Guten ins private Töpfchen, die Schlechten ins
        ffentliche Töpfchen“ können wir nicht länger festhal-
        en. Wenn es künftig Gewinne bei den Eigenkapitalpro-
        rammen gibt, gibt es künftig auch eine Gewinnbeteili-
        ung des Bundes – und das ist gut so!
        Auf der anderen Seite hat das ERP-Sondervermögen
        uch auf die geänderten Finanzierungsverhältnisse und
        erschiebungen der internationalen und nationalen
        inanzstrukturen Rücksicht zu nehmen und sie in der
        eustrukturierung der Programme und mit neuen Finan-
        ierungsförderungsinstrumenten zu bedenken.
        Uns ist dabei gemeinsam klar, dass sich Deutschlands
        inanzierungsstrukturen unter den Bedingungen des ver-
        chärften Wettbewerbs auf den internationalen Finanz-
        ärkten sowie der daraus resultierenden Basel-II-Richt-
        inien der BIZ deutlich verändert.
        Das bedeutet in der Konsequenz, dass auch weiterhin
        er mittel- und langfristige Firmenkredit zwar die wich-
        igste Rolle bei der Unternehmensfinanzierung spielen
        ird, aber doch in der Bedeutung zurückgeht und dass
        ie direkte Finanzierung der Unternehmen über eine
        teigende Selbstfinanzierung oder eine steigende Herein-
        ahme von haftendem Kapital von außen notwendig ist.
        Die neuen vier Produktfamilien „Unternehmerkapi-
        al“ im ERP-Sondervermögen sind Ausdruck dieser
        emühungen. Ich erwähne nur beispielhaft aus der Pro-
        uktfamilie Unternehmerkapital die neuen bzw. ange-
        assten Instrumente wie „ERP-Kapital für Gründung“,
        ERP-Kapital für Wachstum“ und „Kapital für Arbeit
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6613
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        und Investitionen“, die wesentlich auf Nachrangdarle-
        hen, Refinanzierung aus ERP-Mitteln und Kofinanzie-
        rung aus den Mitteln der Banken setzen.
        Ergänzt um die Mittel der neu gebildeten „KfW-Mit-
        telstandsbank“ bieten wir hier ein neues Instrumenta-
        rium an, das schnell wachsende, innovative Unterneh-
        men, industriepolitisch wichtige Sektoren, den Umwelt-
        und vor allem den Klimaschutz und die regional schwä-
        cheren Gebiete wirksam unterstützen bzw. akute Finan-
        zierungshemmnisse aus dem Weg räumen oder doch
        substanziell mindern soll.
        Im Zentrum der Neugestaltung wird ein gemeinsamer
        Beteiligungsfonds von ERP und europäischem Inves-
        titionsfonds – EIF – stehen. Das Dachfondsengagement
        wird dabei in fünf Jahren über 50 Millionen Euro pro
        Jahr umfassen.
        Gemeinsam mit dem „europäischen Geld“ und den
        übrigen weiteren Investoren hoffen wir, mit diesem
        neuen Vorhaben insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro
        Beteiligungskapital für den Bereich der innovativen Un-
        ternehmen zu mobilisieren – das brauchen gerade die
        wissensbasierten Unternehmen dringend –, von der Bio-
        technologie bis hin zur IT- und Softwarebranche, um nur
        zwei Beispiele unter vielen zu nennen.
        Eigentlich ist es traurig, wenn man sieht, wie viel Ka-
        pital in hochspekulativen Anlagen weltweit „verbrannt“
        worden ist und immer noch „verbrannt“ wird und wie
        wenig das private Venture Capital derzeit in innovativen
        Unternehmen investiert. Am liebsten hätten es diese Fi-
        nanciers, wenn der Staat die Haftung zu mehr als
        80 Prozent oder 90 Prozent übernähme!
        Ich bin mir sicher, dass das ERP-Sondervermögen
        auch dieses Jahr eine wichtige Unterstützung für den ge-
        samten Mittelstand, insbesondere aber die Gründer und
        kleinen innovativen Unternehmen liefern wird. Das ist
        gerade in einer Zeit wichtig, in der der Finanzierungs-
        himmel nicht gerade rosig ist.
        Das ERP-Sondervermögen wird damit auch in
        schwierigen Zeiten seiner gesetzlichen Aufgabe gerecht.
        Seine neuen Instrumente müssen nun neben den lange
        Jahre bewährten Krediten umgesetzt, in der Praxis er-
        probt und gegebenenfalls zügig angepasst werden. Der
        deutsche Mittelstand kann sich wie immer auf uns als
        Helfer und Freund verlassen.
        Otto Bernhardt (CDU/CSU): Im Anschluss an diese
        Debatte findet die abschließende Abstimmung über das
        ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2004 im Deut-
        schen Bundestag statt. Grundlage dafür ist das ERP-Ver-
        waltungsgesetz vom 31. August 1953. In § 2 dieses Ge-
        setzes heißt es:
        Das Sondervermögen dient ausschließlich dem
        Wiederaufbau und der Förderung der deutschen
        Wirtschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des
        Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit
        zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und
        der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezem-
        ber 1949.
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        Ursprünglich betrug das Vermögen umgerechnet circa
        Milliarden Euro, das heutige Volumen liegt bei rund
        2,4 Milliarden Euro.
        Auch heute noch – fünfzig Jahre nach Verabschie-
        ung des Gesetzes – ist das ERP-Sondervermögen ein
        beraus wichtiger Bestandteil der deutschen Wirt-
        chaftsförderungspolitik, vielleicht sogar nach wie vor
        as wichtigste Instrument überhaupt.
        Wie bereits in der ersten Lesung, will ich mich auch
        eute insbesondere mit zwei Punkten des ERP-Wirt-
        chaftsplanes kritisch auseinander setzen:
        Erstens. Leider werden in den letzten Jahren bei wei-
        em nicht mehr alle im Rahmen des jeweiligen Wirt-
        chaftsplangesetzes zur Verfügung gestellten Gelder in
        nspruch genommen So waren für das Jahr 2003 Mittel
        n einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro für zins-
        ünstige Kredite vorgesehen; abgerufen werden voraus-
        ichtlich bis zum Jahresende allerdings nur circa 3 Mil-
        iarden Euro. Es sind allerdings nicht nur die ERP-Mittel
        on der sinkenden Inanspruchnahme betroffen. Besorg-
        iserregend ist ebenfalls der Umfang der Mittel, die von
        en bisherigen Förderbanken, der DtA und der KfW, ab-
        erufen wurden. Während im Jahre 2000 das gesamte
        ördervolumen der KfW noch 7,5 Milliarden Euro um-
        asste, waren es im letzten Jahr nur noch 6,5 Milliarden
        uro. Dies ist ein Rückgang von 13 Prozent. Im gleichen
        eitraum lassen sich bei den Fördergeldern im Bereich
        er Existenzgründungen noch drastischere Verluste von
        twa 40 Prozent verzeichnen.
        Bis zum 31. Mai 2003 lag der durchschnittliche Rück-
        ang der Förderprogramme der DtA im Vergleich zum
        orjahreszeitraum bei 15,5 Prozent, in einzelnen Pro-
        rammen sogar bei bis zu 50 Prozent. Sehr drastisch se-
        en die Zahlen für die Programme „ERP-Existenzgrün-
        ung“ und „ERP-Innovationen“ aus: Im Vergleich zum
        orjahreszeitraum sind die Zusagen für Förderprodukte
        er DtA im Bereich der Existenzgründung und der ERP-
        nnovation in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um
        4,4 Prozent bzw. sogar 68,9 Prozent zurückgegangen.
        Die Gründe dafür sind vielfältig, sie liegen jedoch
        icht in der Arbeit der Förderbanken. Sie reichen von
        en aus der Sicht vieler Kreditinstitute zu geringen Mar-
        en für die Geschäftsbanken bis hin zu dem Tatbestand,
        ass in Zeiten eines allgemein niedrigen Zinsniveaus die
        achfrage nach zinsverbilligten Geldern in der Regel
        iedriger ist. Der entscheidende Grund liegt aber in der
        eit nun drei Jahren stagnierenden Wirtschaft. In Zeiten
        er Stagnation geht natürlich die Bereitschaft, neue Un-
        ernehmen zu gründen, genauso zurück wie die Bereit-
        chaft vorhandener Firmen, größere Investitionen durch-
        uführen. Die Eigenkapitalschwäche – insbesondere des
        ittelstandes – ist oft ein weiterer Grund für die restrik-
        ive Kreditvergabe durch Geschäftsbanken. Vor diesem
        intergrund möchte ich die vom ERP-Unterausschuss
        eschlossene Einführung des gemeinsamen Dachfonds
        es ERP-Sondervermögens und des europäischen Inves-
        itionsfonds ausdrücklich begrüßen. Gerade junge, inno-
        ative Unternehmen benötigen finanzielle Hilfe in Form
        on Beteiligungskapital. Der neue Dachfonds ist eine
        innvolle Ergänzung zum bereits bestehenden Programm
        6614 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
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        „Beteiligungskapital für kleine Technologieunterneh-
        men“. Es ist uns damit gelungen, zusätzliches Geld in ei-
        ner Größenordnung von 250 Millionen Euro aus Brüssel
        zu akquirieren.
        Zweitens. Zu dem Substanzerhaltungsgebot heißt es
        unter § 5 Abs. 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes:
        Das Sondervermögen soll in seinem Bestand erhal-
        ten bleiben. Es ist nach wirtschaftlichen Grundsät-
        zen zu verwalten.
        Über die genaue Definition des so genannten Sub-
        stanzerhaltungsgebots mag es unterschiedliche Auffas-
        sungen geben. Letztlich heißt Substanzerhaltung aber,
        dass die Kaufkraft erhalten bleiben muss. Das bedeutet,
        dass das ERP-Sondervermögen real – zumindest aber
        um die jeweilige Preissteigerungsrate – steigen muss.
        Dies ist sicher nicht für jedes Jahr zwingend erforder-
        lich, aber zumindest über einen längeren Zeitraum unab-
        dingbar. In den letzten vier Jahren – das zeigen die vor
        wenigen Wochen vorgelegten Zahlen des Wirtschaftsmi-
        nisteriums – ist das Sondervermögen zwar nominal, aber
        nicht real erhalten geblieben. Diesem Aspekt müssen wir
        in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen als in der Ver-
        gangenheit. Unsere Bitte in der letzten Sitzung des ERP-
        Unterausschusses, in Zukunft jährlich in Form eines Be-
        richtes über die Entwicklung der Substanz des ERP-Ver-
        mögens informiert zu werden, erscheint mir deshalb
        richtig und zwingend notwendig.
        Eine in jüngster Zeit wichtige Entscheidung in der öf-
        fentlichen Förderungspolitik wurde durch die Verab-
        schiedung des Förderbankenneustrukturierungsgesetzes
        am 6. Juni 2003 im Deutschen Bundestag getroffen. Es
        ermöglichte den Zusammenschluss der beiden Förderin-
        strumente des Bundes: der Kreditanstalt für Wiederauf-
        bau und der Deutschen Ausgleichsbank, wobei die klei-
        nere Ausgleichsbank auf die größere KfW fusioniert
        wurde. Über eine Zusammenlegung dieser beiden Kre-
        ditinstitute haben wir bereits im Rahmen der Beratungen
        zum Wirtschaftsplangesetz 2001 im Jahre 2000 debat-
        tiert. Damals schlug die Regierungskoalition vor, die
        DtA an die KfW zu verkaufen. Im Gespräch war eine
        Kaufpreiszahlung von 2,7 Millarden DM, wovon
        1,5 Milliarden DM an den Finanzminister zur allgemei-
        nen Haushaltsdeckelung fließen sollten. Die Union
        lehnte dies seinerzeit mit der Begründung ab, dass der
        Wirtschaftsförderung dadurch bedeutende Mittel entzo-
        gen worden wären. Der jetzt angenommene Vorschlag
        verzichtet auf eine Kaufpreiszahlung. Das Eigenkapital
        der DtA wird als Sonderrücklage in die KfW einge-
        bracht. Der Grund für die Fusion ist nicht in einer
        schlechten Arbeit der DtA oder der KfW zu suchen. Im
        Gegenteil: Beide waren in ihrer 50-jährigen Geschichte
        überaus erfolgreich. Durch die Fusion werden zum einen
        Synergieeffekte ermöglicht, die zusätzliche Mittel für
        die Wirtschaftsförderung freisetzen, und zum anderen
        erhöht sich die Transparenz der Förderinstrumentarien
        erheblich.
        In den Beratungen um das Förderbankenneustruktu-
        rierungsgesetz konnte die Union zwei wesentliche For-
        derungen durchsetzen. Erstens wurde die KfW ver-
        pflichtet, eine Erklärung zum Subsidiaritätsprinzip
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        bzugeben und zweitens wurde erreicht, dass die „Mit-
        elstandsbank“ in „KfW-Mittelstandsbank“ umbenannt
        urde. Wir haben auf diesen Namen sehr viel Wert ge-
        egt, da die Mittelstandsbank keine Bank im eigentlichen
        inne ist, sondern eine Abteilung innerhalb der KfW, in
        er sämtliche Förderprogramme für den Mittelstand zu-
        ammengefasst werden. Mit diesen Erfolgen wurden den
        brigen Banken zwei wichtige Signale übermittelt.
        Unabhängig von den kritischen Fragen wird meine
        raktion, wie auch in den vergangenen Jahren, dem
        RP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2004 ihre Zu-
        timmung geben. Gleichzeitig möchten wir unseren
        ank an die Mitarbeiter der Kreditanstalt für Wiederauf-
        au und dort insbesondere an die Mitarbeiter der Abtei-
        ung KfW-Mittelstandsbank sowie an die Geschäftsfüh-
        ung der KfW richten. Ebenso möchten wir uns auch bei
        en Geschäftsbanken bedanken, die letztlich einen ent-
        cheidenden Beitrag leisten, damit die Mittel aus dem
        RP-Sondervermögen insbesondere der mittelständi-
        chen Wirtschaft und den Existenzgründern zugute kom-
        en.
        Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        eit Jahrzehnten bilden die Förderprogramme des Bun-
        es über den ERP-Wirtschaftsplan das Fundament der
        inanziellen Mittelstandsförderung des Bundes. Auch für
        004 kann ein Fördervolumen von 4,4 Milliarden Euro
        ereitgestellt werden. Die Finanzierungsanforderungen
        ür kleine und mittlere technologieorientierte Unterneh-
        en haben sich geändert. Wir werden mit diesem ERP-
        irtschaftsplangesetz diesen neuen Anforderungen
        echnung tragen.
        In der Wissensgesellschaft wird Beteiligungskapital
        mmer wichtiger, denn Technologieunternehmen inves-
        ieren vor allem in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
        ie für die Kreditgewährung notwendigen Sicherheiten
        önnen daher immer schwerer bereitgestellt werden, wo-
        aus die wachsende Bedeutung der Finanzierung über
        eteiligungskapital resultiert. Die Schwierigkeiten für
        eteiligungskapital und besonders Risikokapital sind
        llseits bekannt. Mit zwei neuen Förderinstrumenten
        erden wir mehr Liquidität in den Markt bringen und
        en Zugang zu Risikokapital für innovative Unterneh-
        en erleichtern. Der Dachfonds zur Investition in Betei-
        igungskapitalfonds: Dadurch werden in den nächsten
        ünf Jahren 1,7 Milliarden Euro für innovative Unter-
        ehmen bereit stehen.
        Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz schaffen wir die
        oraussetzung dafür, dass 50 Millionen Euro jährlich
        us dem ERP-Vermögen zur Beteiligung an einem Dach-
        onds bereit stehen. Die Europäische Investitionsbank
        ird sich im gleichen Umfang beteiligen. Der Dach-
        onds wird sich mit bis zu 30 Prozent an Venture-Capi-
        al-Fonds beteiligen. Das zusammen mit privaten Inves-
        oren mobilisierte Kapital wird in den nächsten fünf
        ahren bei rund 1,7 Milliarden Euro liegen.
        Ich danke daher dem Wirschaftsministerium und allen
        eteiligten aus den Fraktionen, die zur Verwirklichung
        eigetragen haben. Das Programm „Beteiligungskapital
        ür kleine Technologieunternehmen“ (BTU) wurde auf
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6615
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        die Zweitrundenfinanzierung ausgedehnt. Ebenso wie
        der Dachfonds wird dieses neue Finanzierungsinstru-
        ment keinen festen Zins als Gewinnbeteiligung verlan-
        gen, sondern der am Markt zu erzielende Gewinn bei
        Beteiligungsverkauf wird maßgeblich sein. Damit wird
        das Finanzierungsinstrument auch keinen Beihilfecha-
        rakter mehr haben. Die öffentlichen Kapitalgeber wer-
        den genauso wie private Investoren an den Gewinnen
        beteiligt. Das halten wir für sachgerecht.
        Mit diesen neuen Finanzierungsinstrumenten schaffen
        wir die Voraussetzung dafür, dass Forschungsergebnisse
        in neue Produkte, Verfahren und Arbeitsplätze umge-
        setzt werden können. Wir stärken die Infrastruktur für
        Venture-Capital-Finanzierungen in Deutschland.
        Einen erheblichen Anteil an den ERP-Förderpro-
        grammen haben umweltfreundliche Technologien. In-
        vestitionen zur Reduzierung von Umweltbelastungen in
        kleinen und mittleren Unternehmen können mit zins-
        günstigen Krediten in einem Volumen von 50 Prozent
        der Investitionskosten gefördert werden. Hohe Umwelt-
        entlastungen konnten damit erreicht werden. Besonders
        in der Branche erneuerbarer Energien hat die Förderung
        aus dem ERP-Sondervermögen großen Anteil an der
        Verbreitung innovativer Technologien.
        Der hohe Zuspruch für die ERP-Darlehen im Um-
        weltbereich trotz gesamtwirtschaftlicher Schwäche zeigt
        auf, dass die Branche der erneuerbaren Energien immer
        mehr zu einer Stütze des Mittelstandes wird. Wir werden
        mit unserer Politik dafür Sorge tragen, dass dies auch in
        Zukunft so bleiben wird.
        In den letzten Wochen ist eine Diskussion entstanden
        über den Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens.
        Wir Grünen sehen diese Substanz aufgrund der aktuellen
        Entwicklung nicht wirklich gefährdet. Dennoch werden
        auch wir, wie die anderen Fraktionen auch, in Zukunft
        ein besonderes Augenmerk auf den gesetzlichen Auftrag
        des Substanzerhaltes haben.
        Gudrun Kopp (FDP): Die im vorliegenden Gesetz
        veranschlagten rund 4 Milliarden Euro an Investitionen
        aus dem ERP-Sondervermögen helfen den kleinen und
        mittleren Betrieben in Deutschland nicht aus der Krise.
        Diese Gelder, die auf zum Teil sehr verschlungenen und
        noch dazu dornigen Pfaden an die Unternehmen weiter-
        gegeben werden, können den Schaden, den die Wirt-
        schaftspolitik dieser Bundesregierung in den letzten Jah-
        ren angerichtet hat, wahrlich nicht heilen. An dieser
        Aufgabe müsste jedes Programm scheitern.
        Angesichts immer neuer bürokratischer Hürden und
        steuerlicher Belastungen, von denen die von der SPD
        jüngst angekündigte Ausbildungsplatzabgabe nur das
        letzte Kapitel in einer ganzen Serie von Nackenschlägen
        darstellt, drängt sich einer wachsenden Zahl von Mittel-
        ständlern in Deutschland zunehmend der Eindruck auf,
        die Bundesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, auch
        das letzte bisschen Initiative und unternehmerische Kre-
        ativität auszutreiben.
        Vor diesem Hintergrund ist es umso bedauerlicher,
        dass die ohnehin schon komplizierten Beratungs- und
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        ergabeverfahren nunmehr durch die im Juli vollzogene
        usion von KfW und DtA offenbar eine – insbesondere
        ür den Mittelstand – noch beunruhigendere Entwick-
        ung nehmen. Die von mir bereits im Vorfeld der Fusion
        eäußerten Befürchtungen scheinen sich hier leider zu
        ewahrheiten.
        So ist mir beispielsweise zu Ohren gekommen, dass
        ie hilfreichen, bei den IHKs angesiedelten Erstberatun-
        en für kleine und mittlere Unternehmen in Krisenlagen
        die so genannten runden Tische – in den neuen Län-
        ern bereits wieder aufgegeben werden. Hier würden
        ich dann meine Sorgen, dass eine Konzernbank, wie es
        ie KfW nach wie vor ist, ungeeignet ist, wirkliche Mit-
        elstandsförderung zu betreiben, bestätigen. Dies bein-
        altet zwar kostenträchtige, aber nötige Beratungsstruk-
        uren, die die KfW schon jetzt aufzugeben bereit ist –
        rst in den neuen Ländern, dann auch bundesweit. In
        leicher Weise sind die sehr bürokratischen Vergabever-
        ahren mit Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten zwi-
        chen zehn und zwölf Wochen, zum Beispiel beim Pro-
        ramm „Kapital für Arbeit“, sowie die Abwicklung
        ieser Verfahren jetzt ausschließlich über die KfW-Zen-
        rale in Frankfurt und nicht mehr über die DtA in Bonn
        ndizien dafür, dass der Begriff „Mittelstandsbank“ für
        as neu entstandene Institut nur mit einem gerüttelt Maß
        n Ironie verwandt werden kann.
        Hier hat sich mein anfänglicher Verdacht, dass die
        ollzogene Fusion nur dem Finanzminister genutzt ha-
        en könnte, aber für den eigentlichen Zweck – die För-
        erung von kleinen und mittleren Unternehmen – kon-
        raproduktiv war, leider bestätigt.
        Darüber hinaus hat sich auch an der Problematik, dass
        ie KfW-Kredite von den Hausbanken nur sehr zögerlich
        eitergegeben werden, nichts geändert. Hier sind die
        ewinnmargen für die durchleitenden Hausbanken mit
        und 1 Prozent einfach zu gering, insbesondere im Hin-
        lick darauf, dass sie häufig zu 100 Prozent in der Haf-
        ung stehen.
        Nimmt man noch den Substanzverlust des Sonderver-
        ögens im nunmehr vierten Jahr in die Betrachtung auf,
        o muss bilanzierend festgestellt werden, dass der ERP-
        nterausschuss sich in Kürze einmal dringend grund-
        ätzlich über den Sinn und vor allem die praktische Um-
        etzung der Förderung kleiner und mittlerer Unterneh-
        en durch das ERP-Sondervermögen auseinander
        etzen muss. Angesichts all dieser Unwägbarkeiten ist es
        er FDP-Fraktion unmöglich, dem Wirtschaftsplange-
        etz 2004 zuzustimmen.
        nlage 7
        Zu Protokoll gegebenen Reden
        zur Beratung des Antrags: Haftung der Deut-
        schen Bahn AG für Verspätungen einführen
        (Tagesordnungspunkt 21)
        Karin Rehbock-Zureich (SPD): „Haftung der Deut-
        chen Bahn AG für Verspätungen einführen“ haben Sie
        hren Antrag überschrieben, meine Damen und Herren
        6616 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
        (B) )
        von der FDP. Sie fordern darin eine eigene, nur auf die
        Deutsche Bahn AG bezogene Gesetzesänderung. Das
        finde ich doch sehr bemerkenswert. Eines sollte Ihnen
        klar sein: Das geht so nicht. Eine solche Gesetzesände-
        rung hätte Auswirkungen auf alle Verkehrsunternehmen
        in Deutschland, die öffentlichen Personenverkehr anbie-
        ten. Und wenn das so ist, dann sollten wir hier es auch so
        deutlich aussprechen. Verbraucherschutz im Verkehrsbe-
        reich kann und darf nicht auf ein Unternehmen be-
        schränkt sein – die Spielregeln müssen für alle gelten,
        das heißt für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und
        auch für den gesamten Bereich des öffentlichen Perso-
        nenverkehrs. Das ist die Grundlage der gesamten Dis-
        kussion.
        Keine Frage: Verbraucherschutz ist wichtig – auch im
        Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Da sind wir
        uns einig. Aber – und das sage ich in aller Offenheit –
        das Thema ist komplex. Viel komplexer jedenfalls als ihr
        offensichtlich mit heißer Nadel gestrickter Antrag von
        gerade mal einer Seite Länge vermuten lässt. Neurege-
        lung im Verbraucherschutz betreffen also immer den ge-
        samten Bereich des ÖV; nicht nur einzelne Unterneh-
        men. Und deshalb finde ich es höchst aufschlussreich,
        dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, also
        der wichtigste Verband für Unternehmen des öffentli-
        chen Personenverkehrs, Ihren Antrag als nicht konsistent
        bewertet.
        Sie wollen Entschädigungsansprüche im öffentlichen
        Personenverkehr im BGB regeln. Haben Sie dabei be-
        dacht, dass das BGB von Detailregelungen freigehalten
        werden sollte? Seine Stärke ist bis heute die generelle
        und abstrakte Regelungssystematik. Alle Besonderhei-
        ten der öffentlichen Verkehrssysteme könnten wohl nicht
        im BGB beachtet werden. Details müssten also in den
        allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Unter-
        nehmen geregelt sein. Das bedeutet: Jedes Unternehmen
        regelt in eigenen AGBs für sich; eine für die Kunden
        notwendige Einheitlichkeit der Bestimmungen wäre
        nicht mehr gegeben. Das erhöhte Beförderungsentgelt
        für Schwarzfahrer zum Beispiel könnte so aus rechtli-
        chen Gründen nicht einmal erhoben werden.
        Kurz und knapp: Ihr Vorschlag geht an der verkehrs-
        politischen Realität vorbei. Das BGB eignet sich nicht
        dazu, auf den sich schnell verändernden Verkehrsmarkt
        detailliert einzugehen. Der deshalb notwendige Rück-
        griff auf die AGBs bringt Uneinheitlichkeit und damit
        Unsicherheit für die Verbraucher.
        Hinzu kämen erhebliche Folgerisiken. Auf der Hand
        liegt: Die Verkehrsunternehmen würden versuchen, ihr
        Haftungsrisiko insbesondere für Reiseketten zu mini-
        mieren. Dazu müssten sie die Vertaktung der Fahrpläne
        weniger eng gestalten oder gar ganz auflösen. Denn je
        mehr Spielraum eine Umsteigeverbindung hat, desto
        wahrscheinlicher werden die Anschlusszüge erreicht. Ob
        Angebotsausdünnung und längere Reisezeiten im Sinne
        der Kunden sind, bezweifele ich sehr. Durch die Rege-
        lung entstehende Mehrkosten würden auf die Fahrpreise
        umgelegt. Die mögliche Höhe solcher Fahrpreiserhö-
        hungen muss doch im Vorfeld einer Änderung seriös ab-
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        eschätzt werden, um zu prüfen, ob sie den Kunden zu-
        utbar ist.
        Nein, so geht es wirklich nicht. Wir haben die Verant-
        ortung, die Chancen und Risiken jeder Gesetzesinitia-
        ive im Sinne der Verbraucher, also der Nutzer, abzuwä-
        en. Der Weg zu einer vernünftigen Lösung sieht anders
        us – und wir gehen ihn bereits seit der letzten Legisla-
        urperiode.
        Wir haben bereits eine Initiative mit dem Titel „Quali-
        ätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr – Ver-
        raucherschutz und Kundenrechte stärken“. Das ist der
        otwendige Zweiklang:
        Erstens. Qualitätserhöhung – denn nur Qualitätserhö-
        ungen im öffentlichen Personenverkehr, also bessere
        ngebote und besserer Service, werden mehr Kunden
        ür die Verkehrsunternehmen gewinnen. Das ist die Auf-
        abe der Unternehmen des öffentlichen Personenver-
        ehrs.
        Zweitens. Verbraucherschutz: Wir haben ein gemein-
        ames Interesse daran, den Verbraucherschutz zu stär-
        en.
        Dazu brauchen wir eine umfangreiche Bestandsauf-
        ahme, einen Katalog möglicher Fortentwicklungen und
        hre Folgenabschätzung. Und genau das ist es, was die
        egierungskoalition in der letzten Legislatur auf den
        eg gebracht hat. Und genau dies ist es, was aktuell als
        orschungsvorhaben vom Bundesministerium für Ver-
        ehr, Bau- und Wohnungswesen durchgeführt wird.
        Ich meine, wir wären alle gut beraten, die fundierten
        nformationen abzuwarten, um dann die notwendigen
        eränderungen in Kenntnis ihrer Folgen durchzuführen.
        inseitige – dies beziehe ich nicht nur auf den Umfang
        es FDP-Antrags – Schnellschüsse nützen weder den
        ahrgästen noch den Verkehrsunternehmen.
        Jella Teuchner (SPD): Letzte Woche schien es so,
        ls würde in die Diskussion um die Fahrgastrechte – zu-
        indest für die Bahnkunden – Bewegung geraten. Ein
        ahn-Sprecher kündigte in der „Stuttgarter Zeitung“ an,
        as bisherige Kulanzverfahren werde durch einen
        echtsanspruch ersetzt. Gestern blieb dann ein Gespräch
        wischen Renate Künast und Hartmut Mehdorn ohne
        onkretes Ergebnis.
        Wir alle würden uns freuen, wenn sich die Verkehrs-
        nternehmen konstruktiv an der Diskussion um die
        ahrgastrechte beteiligen würden. Wir alle wollen den
        ffentlichen Personenverkehr im Wettbewerb der Ver-
        ehrsträger stärken. Dies geht aber nur, wenn dieser at-
        raktiv ist. Ein Element dabei sind zeitgemäße Kunden-
        echte. Wir sind uns sicher, dass eine stärkere
        undenorientierung auch von den Menschen honoriert
        ird. Wir wollen eine Qualitätsoffensive, damit mehr
        enschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
        Die FDP zielt mit ihrem Antrag „Haftung der Deut-
        chen Bahn AG für Verspätungen einführen“ auf eine
        egelung der Kundenrechte im BGB ab. Dieser Vor-
        chlag, der ja von Professor Ansgar Staudinger, Direktor
        er Forschungsstelle für Reiserecht an der Universität
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6617
        (A) )
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        Bielefeld, in der Anhörung zu den Fahrgastrechten sehr
        konkret dargestellt wurde, ist auf große Sympathien ge-
        stoßen. Denn es ist klar: Die Orientierung am Kunden ist
        für Unternehmen, die am Markt bestehen wollen, die
        eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass Kun-
        den natürlich auch Rechte haben. Wir haben erst vor kur-
        zem mit der Schuldrechtsmodernisierung bekräftigt,
        dass die Verbraucher einen Anspruch auf mangelfreie
        Produkte haben. Dies muss selbstverständlich auch für
        die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr gelten.
        Darüber, ob dieses Recht auf mangelfreie Produkte
        wirklich umgesetzt ist und was wir tun können, um die
        Stellung der Fahrgäste zu verbessern, haben wir in der
        letzten Zeit ja schon öfter diskutiert. Insbesondere seit
        die Bahn das neue Preissystem eingeführt hat, ist auch
        die öffentliche Diskussion sehr intensiv geworden. Wir
        hatten ja zuletzt im Ausschuss für Verbraucherschutz,
        Ernährung und Landwirtschaft dazu eine Anhörung, in
        der deutlich geworden ist, dass es Nachholbedarf gibt.
        Darüber, wie dieser umgesetzt wird, müssen wir disku-
        tieren. Ich hätte mir gewünscht, dass hier auch deutliche
        Impulse von den Verkehrsbetrieben kommen würden.
        Was aber klar ist: Die Regelungen dürfen nicht nur
        mit Blick auf die Bahn getroffen werden. Wir brauchen
        die Kundenorientierung in der ganzen Reisekette, vom
        Bahnhof zum Stadtbus bis zum Taxi vom Flughafen. Wir
        brauchen Regelungen, die zum einen der besonderen Si-
        tuation gerade der Bahnunternehmen Rechnung tragen,
        die sich aber zum anderen an den Regelungen des Bür-
        gerlichen Gesetzbuchs orientieren. Wie diese genau
        auszugestalten sind, müssen wir jedoch sorgfältig disku-
        tieren. Dazu brauchen wir die Bestandsaufnahme der
        Fahrgastrechte, die ja zurzeit vom Verkehrsministerium
        erarbeitet wird.
        Ich gehe davon aus, dass wir auf Grundlage dieser
        Bestandsaufnahme zu einer guten Lösung für die Fahr-
        gäste kommen werden.
        Gitta Connemann (CDU/CSU): „Eine Fahrt mit der
        Eisenbahn kann ich beim besten Willen nicht als Reise
        bezeichnen. Man wird ja lediglich von einem Ort zum
        anderen befördert und unterscheidet sich damit nur sehr
        wenig von einem Paket.“ Diese Feststellung traf der eng-
        lische Schriftsteller John Ruskin im 19. Jahrhundert.
        Mehr als hundert Jahre sind seitdem vergangen. Aber
        geändert hat sich kaum etwas. Auch heute ergeht es vie-
        len Kunden der Bahn noch wie einem Paket: herumge-
        stoßen und ständig in der Gefahr, den Ort ihrer Bestim-
        mung verspätet oder gar nicht zu erreichen. Der Ärger
        für die Fahrgäste ist groß, deren Rechte sind jedoch
        klein. Der Fahrgast ist faktisch rechtlos – nicht nur bei
        der Bahn.
        Damit sich dies ändert, haben wir, die Mitglieder der
        CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hier schon vor einigen
        Monaten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, mehr
        Rechte für Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr
        zu schaffen. Mit dieser Forderung nach mehr Verbrau-
        cherschutz auch für Bahnkunden standen wir zu diesem
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        eitpunkt noch sehr allein. Aber: Kommt Zeit, kommt
        rkenntnis. Und das ist auch gut so.
        Es ist gut, dass sich jetzt auch die FDP einer unserer
        orderungen anschließen will, nämlich der nach Aufhe-
        ung des § 17 EVO. Denn diese überkommene Vor-
        chrift aus Reichsbahnzeiten zeichnet die Bahn von der
        aftung bei Zugverspätungen und -ausfällen frei. Die
        unden sind ausschließlich auf Kulanz angewiesen und
        amit dem Gutdünken anderer ausgeliefert. Dies muss
        eändert werden. Und dies kann durch Einbettung ent-
        prechender Rechtsansprüche der Fahrgäste im bürgerli-
        hen Recht auch geändert werden.
        Damit allein ist es aber nicht getan. Was ist mit den
        erbraucherrechten im übrigen öffentlichen Personen-
        erkehr? Was ist mit den gleichfalls erforderlichen Än-
        erungen des AEG, des PBefG sowie der darauf basie-
        enden Verordnungen? Was ist mit der zurzeit nur
        ingeschränkten Inhaltskontrolle von Tarifen? Was ist
        it der fehlenden Transparenz der Preisangabe? Was ist
        it der Haftung für Reiseketten? Und, und, und. Der
        ntrag der FDP schweigt hierzu. Aber ein Anfang ist ge-
        acht. Und das gibt Hoffnung für die weiteren Beratun-
        en auch unseres Antrages.
        Hoffnung gibt auch die Tatsache, dass offensichtlich
        uch die Bundesregierung zwischenzeitlich die Notwen-
        igkeit nach einer Verbesserung von Fahrgastrechten er-
        annt hat. Lässt sich doch unter anderem einem Artikel
        n der „FAZ“ vom 12. November 2003 entnehmen, dass
        iese jetzt in Gesprächen mit der Bahn AG über die
        echte der Fahrgäste verhandeln will.
        Wenn man bedenkt, dass diese Bundesregierung in
        er Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-
        undestagsfraktion am 25. Juli 2001 noch jeden Bedarf
        ür ein Tätigwerden für Fahrgäste verneinte, dass die
        undesregierung in dem in diesem Jahr vorgestellten
        Aktionsplan Verbraucherschutz“ nur ein Tätigwerden-
        ollen auf EU-Ebene in Aussicht stellt, dann hat sie sich
        nzwischen bewegt. Denn sie will jetzt über eine Rege-
        ung für eine Haftung bei Zugverspätungen reden. Und
        uch die Bahn AG, die sich in einer öffentlichen Anhö-
        ung Anfang des Jahres noch ganz anders äußerte, sieht
        etzt Bedarf. Wie schön, dass sich nun doch endlich alle
        eiten den Verbraucherschutz auch für Fahrgäste auf die
        ahnen geschrieben haben. Ein Schelm, der Böses dabei
        enkt. Ob es ohne unsere Initiative solche Einsichten ge-
        eben hätte?
        So löblich es auch ist, dass Bundesregierung und
        ahn endlich auf Fahrgäste zugehen wollen, die ange-
        ündigte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedin-
        ungen reicht hier nicht aus. Denn diese können jeder-
        eit wieder einseitig vom Unternehmen geändert
        erden. Eine Rechtssicherheit für den Bahnkunden wäre
        n diesem Falle nicht gegeben. Eine solche Verlässlich-
        eit ist aber für den Verbraucher unabdingbar.
        Es reicht auch nicht aus, lediglich eine Regelung für
        en Fall der Verspätungen treffen zu wollen. Nein, jetzt
        uss endlich umfassend gehandelt werden. Und zwar in
        orm von Gesetzesänderungen. Hier ist und bleibt die
        undesregierung in erster Linie in der Pflicht.
        6618 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
        (B) )
        Das bedeutet, dass Sondergesetze ersatzlos gestrichen
        werden müssen. Ein Haftungsausschluss für verschul-
        dete Schäden ist nicht hinnehmbar. Denn der schützt die
        Bahn vor den Verbrauchern und nicht umgekehrt.
        Die Bundesregierung ist in der Pflicht, auf eine Neu-
        regelung des Vertrages zwischen Beförderungsunterneh-
        men und Fahrgast hinzuwirken, die dann ins Bürgerliche
        Gesetzbuch übernommen werden und damit für die Ver-
        braucher einklagbar sind. Wie auch das Unternehmen
        muss endlich auch die Bundesregierung erkennen, dass
        in Zeiten hoher Verluste durch Passagierrückgänge ein
        Mehr an Dienstleistungsmentalität gefragt ist. Dies wird
        die Bahn weder in organisatorischer noch in finanzieller
        Hinsicht überfordern. Durch umfangreichere Fahrgast-
        rechte werden die Bahnkunden im Gegenteil enger an
        das Unternehmen gebunden. Das Verkehrsmittel Bahn
        wird so für den Verbraucher attraktiver.
        Auch aus diesem Grunde ist sowohl die Bundesregie-
        rung als auch die Deutsche Bahn AG jetzt in der Bring-
        schuld. Ein erster Schritt wurde getan, indem das Unter-
        nehmen signalisiert hat, dass es die Zeichen der Zeit
        erkannt habe. Jetzt müssen wirklich ernst zu nehmende
        Handlungen in Form von Gesetzesinitiativen folgen.
        Eduard Lintner (CDU/CSU): Die Deutsche Bahn
        verweist mit einem gewissen Stolz häufig darauf, dass
        sie das führende Schienenverkehrsunternehmen in Eu-
        ropa sei. Klopft man diesen Anspruch allerdings im De-
        tail auf seine Richtigkeit hin ab, dann kommt man ge-
        rade bei dem heutigen Thema, nämlich der Frage der
        Haftung der Bahn für Verspätungen und Ausfalle im Per-
        sonenverkehr, zum gegenteiligen Ergebnis.
        Die Mehrzahl der europäischen Bahnen gewähren
        zum Beispiel bei Verspätungen ab 20 bzw. 30 Minuten
        unterschiedlich hohe Fahrpreisrückerstattungen bzw.
        stellen Ersatzkarten aus oder erstatten bei Verspätungen
        von 60 Minuten und mehr sogar den gesamten Fahrpreis.
        Häufig werden auch Taxikosten übernommen oder es
        besteht, wenn ein Weiterkommen nicht mehr möglich
        ist, ein Anspruch auf Übernachtung in einem Hotel.
        Üblich ist auch, dass schnelle Bearbeitung, das heißt
        meist innerhalb eines Monats zugesichert wird und in
        vielen europäischen Ländern unterstützen Schlichtungs-
        stellen den Fahrgast bei der Geltendmachung seiner
        Rechte. Geregelt ist dies meist in eigenen Eisenbahnge-
        setzen, Verordnungen oder in den Beförderungsbedin-
        gungen der jeweiligen Bahngesellschaften.
        Nicht so im Deutschland, jedenfalls nicht im Fernver-
        kehr. Hier ist der Fahrgast nach wie vor auf die Kulanz-
        bereitschaft der Deutschen Bahn AG angewiesen.
        Diese hat im den letzten Jahren zugegebenermaßen
        zugenommen und manche Verspätungsfolge ist durchaus
        im Sinne des betroffenen Fahrgastes geregelt worden,
        aber ein Anspruch darauf wird nicht eingeräumt. Im Ge-
        genteil: Der im Antrag erwähnte § 17 der Eisenbahn-
        Verkehrsordnung schließt bis heute Entschädigungs-
        ansprüche gegenüber der Bahn bei Verspätungen oder
        beim Ausfall von Zügen ausdrücklich aus.
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        Inzwischen wissen wir auch, dass nur ein relativ ge-
        inger Prozentsatz der Verspätungen oder Ausfälle auf
        ußerhalb des Bahnbetriebes liegende Ursachen zurück-
        eht.
        Wenn man bedenkt, was in der Wirtschaft alles unter-
        ommen wird, um Kunden auch emotional an ein Pro-
        ukt oder ein bestimmtes Unternehmen zu binden, dann
        erwundert es doch, dass die Bahn bis heute darauf of-
        enbar nicht ähnlich großen Wert legt. Wäre das der Fall,
        o hätte sich die Bahn längst bis zur entsprechenden
        egelung durch den Staat, durch eigene, verbindlich gel-
        ende Geschäftsbedingungen darauf verstanden, kunden-
        reundliche Regelungen bei Verspätungen oder Zug-
        usfällen zu garantieren. Für eine Debatte über einen
        ntrag, wie sie heute geführt wird, hätte es eigentlich
        einen Anlass geben dürfen.
        Wenn man sich schon daran macht, Ansprüche der
        unden bei Verspätungen oder Zugausfällen zu regeln,
        o sollte bei dieser Gelegenheit auch der kundenfreundli-
        he Umgang bei Beschwernissen anderer Art eingeführt
        erden. Zu erwähnen wäre hier beispielsweise der Aus-
        all wichtiger technischer Ausstattungen. Die Bahn
        önnte sich durchaus auch an Beispielen im eigenen
        ande orientieren, denn erfreulicherweise haben eine
        anze Reihe von Verkehrsunternehmen in den letzten
        ahren freiwillige, aber immerhin verbindliche Regelun-
        en eingeführt, die über das geltende Recht im Interesse
        es Kunden hinausgehen.
        Die Berliner Verkehrsbetriebe zum Beispiel geben bei
        erspätungen von mehr als 20 Minuten einen Gratisfahr-
        chein und übernehmen bei Nacht sogar die Taxikosten
        is zu 25 Euro. In München erhält der Benutzer städti-
        cher Verkehrsmittel, also der U-Bahn, der Busse oder
        traßenbahnen bei einer Verspätung von 20 Minuten
        der mehr sein Geld zurück. In Stuttgart gibt es seit 2000
        ei entsprechenden Verspätungen Taxikosten bis zu
        6 Euro zurück. Außerdem garantiert die Stuttgarter
        traßenbahn, dass Kundenanfragen innerhalb von zehn
        agen beantwortet werden.
        Sogar der Dachverband der Europäischen Bahnen,
        ER, hält die Rechtsposition von Fahrgästen bei Störun-
        en für unbefriedigend. Er empfiehlt daher den Mitglie-
        ern eine freiwillige Passagiercharta, die Kundenrechte
        roßzügiger als bisher regeln soll. Die EU-Kommission
        ill bis Ende dieses Jahres einen Verordnungsvorschlag
        ür Fahrgastrechte vorlegen. Dann spätestens ist auch bei
        ns der Moment gekommen, wo der nationale Ord-
        ungsgeber, das heißt die Bundesregierung, gefordert ist.
        ch hoffe daher, dass dann schnell gehandelt wird.
        Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die
        ahn vergaß 40 Reisende nach einem Nothalt“ heißt es
        eute in den Tageszeitungen. Weil im Schwarzwald ein
        st auf die Oberleitung gefallen war und der Strom aus-
        iel, mussten die Reisenden den Zug verlassen. Nach der
        eparatur fuhr der Zug ohne Reisende weg. Wegen eines
        unklochs funktionierte kein Handy. Erst nach drei Stun-
        en konnten einige Fahrgäste einen Zug stoppen. Und
        och immer ist ungeklärt, welche Entschädigungsan-
        prüche die „vergessenen“ Fahrgäste nun haben.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6619
        (A) )
        (B) )
        Auch die FDP hat jetzt verstanden und hat als letzte
        Fraktion beantragt, die Fahrgastrechte zu verbessern.
        Zwar ist der Antrag der FDP etwas dürftig, aber doch
        eine deutlich bessere Verbraucherpolitik als der Boykott-
        aufruf in diesem Frühjahr. Mittlerweile herrscht also
        große Einigkeit, dass die rechtliche Situation bei Zug-
        verspätung und Zugausfall neu zu regeln ist.
        Wir begrüßen auch die Entschließung des Bundes-
        rates, die das Ziel der rot-grünen Regierung unterstützt,
        ein zeitgemäßes und verbraucherfreundliches Fahrgast-
        recht zu schaffen. Diese Initiativen sind sinnvoll und
        müssen weiter diskutiert werden.
        Wir haben die Defizite der herrschenden Gesetzeslage
        bei der Bahn ja bereits einige Male im Bundestag disku-
        tiert. Der Haftungsausschluss in der Eisenbahnverord-
        nung ist nicht mehr zeitgemäß und die Rechtssituation
        von Fahrgästen im Eisenbahnpersonenverkehr ist unge-
        nügend.
        Die Deutsche Bahn ist dabei allerdings kein Einzel-
        fall. Die gesamte Sondergesetzgebung im öffentlichen
        Personenverkehr muss hinsichtlich der Rechtsansprüche
        bei Leistungsmängeln von Bus und Bahn modernisiert
        und verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. Die
        Koalitionsfraktionen führen bereits seit längerem eine
        intensive verbraucherpolitische Debatte. Wir sind uns ei-
        nig, dass es einen Nachholbedarf gibt und dass sich die
        Entschädigungsansprüche an den Regelungen des Bür-
        gerlichen Gesetzbuches orientieren sollen.
        Wir Verbraucherpolitiker haben dies auch in einem
        Fachgespräch mit dem Verkehrsrechtsexperten Professor
        Staudinger erörtert. Er wird in der nächsten Woche in
        Dortmund konkrete Vorschläge für eine Gesetzesinitia-
        tive zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vorlegen.
        Diese Eckpunkte und die Diskussionsergebnisse wollen
        wir noch abwarten. Wir fordern Herrn Mehdorn aber
        jetzt schon auf, die Kundenfreundlichkeit der Deutschen
        Bahn deutlich zu erhöhen und Schäden einheitlich und
        transparent auszugleichen. Fahrgäste müssen sich auf
        eine faire Behandlung verlassen können. Da kann die
        Bahn auch ohne gesetzliche Regelung schon handeln
        und kundenfreundliche Lösungen finden. Da braucht es
        auch besseres Management und unternehmerisches En-
        gagement. Die täglichen Proteste wütender Pendler und
        Verspätungen auf einem Rekordniveau schaden dem An-
        sehen der Bahn. Strafzahlungen in Millionenhöhe an die
        Länder wegen Unpünktlichkeit im Nahverkehr schaden
        dem betrieblichen Ergebnis der Bahn genauso.
        Herrn Mehrdorn möchten wir darin unterstützen, für
        pünktliche Züge zu sorgen und verbesserte Fahrgast-
        rechte zu konzipieren. Wir wollen nicht wieder auf sin-
        kende Umsätze der Bahn warten, bevor die Notwendig-
        keit zum Handeln erkannt wird. Viele Stammkunden der
        Bahn haben sich über die von uns geforderte Wiederein-
        führung der Bahn-Card 50 und der Speisewagen gefreut.
        Auch die Tarifverbesserungen und die Mobilitätskarte
        sind richtige Schritte auf dem Weg zum Kunden.
        Unsere Ziele sind verbindliche Haftungsregelungen
        und transparente, Anbieter übergreifende Auskunftsstel-
        len. Dazu gehören auch verständliche Fahrplaninforma-
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        ionen und eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwi-
        chen Kunden und Verkehrsunternehmen. Wir werden
        iese Ziele im Bundestag weiter verfolgen. So wird das
        ertrauen der Bankkunden und die Wettbewerbsfähig-
        eit des öffentlichen Personenverkehrs zurückgewon-
        en und ein attraktives Angebot geschaffen. So wäre die
        ahn auch gut gerüstet für die anstehenden europäischen
        erhandlungen um Haftungsregeln im grenzüberschrei-
        enden Eisenbahnverkehr.
        Gudrun Kopp (FDP): Wer Interesse hat, die Auswir-
        ungen von Monopolstellungen und Marktaushebelung
        ozusagen am lebenden Objekt zu studieren, der tut gut
        aran, dieser Tage einmal das Verhalten der Deutschen
        ahn AG zu betrachten. In der gönnerhaften Manier des
        onopolisten verkündet die Bahn, sie sei nunmehr be-
        eit, Haftungsregeln für Verspätungen in ihren allgemei-
        en Geschäftsbedingungen zu verankern. Mehr noch:
        ie Bahn stellt stolz heraus, sie sei somit weltweit das
        inzige Schienenverkehrsunternehmen, dass derart ku-
        ant verfahre. Das ist ja sehr großzügig!
        Jedes Unternehmen in diesem Land ist für nicht er-
        rachte Leistungen selbstverständlich haftbar zu ma-
        hen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Nur die
        ahn ist hiervon mittels der Eisenbahn-Verkehrsord-
        ung, EVO, ausgenommen. Wenn nun die Deutsche
        ahn AG – die erst unlängst einräumen mußte, 95 Pro-
        ent der Verspätungen selbst zu verschulden – großzügi-
        erweise und unter dem Druck von Kunden und
        erbraucherschützern erklärt, diese pure Selbstverständ-
        chkeit – die Haftung für Verspätung oder Ausfall – in
        re allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen,
        o ist dies einerseits bei weitem nicht ausreichend und
        ndererseits bedeutet es eine Zementierung der jetzigen
        durch nichts zu rechtfertigenden – Sonderstellung der
        ahn.
        Diese Sonderstellung der Bahn gilt es aber gerade
        ufzubrechen, im Interesse der Fahrgäste, aber eben
        uch im Interesse des Monopolisten Bahn selbst. Nur
        ine Bahnpolitik, die sich am Interesse der Fahrgäste
        rientiert, gewinnt langfristig mehr Kunden und damit
        öhere Marktanteile. Am Beispiel der Fahrgastrechte
        eigt sich überdeutlich, wie sich die Bahn durch ihre un-
        ebrochene Monopolstellung selbst im Wege steht.
        urch die jetzt großspurig angekündigte Maßnahme
        ird die bisherige Kulanzregelung schlicht und einfach
        ur fortgeschrieben. Dieses Verhalten ist auch nur natür-
        ich. So verfahren nun einmal Staatsunternehmen, wie
        ie Bahn de facto immer noch eines ist, wenn sie eine so
        llumfassende Monopolstellung einnehmen.
        Um hier im Interesse von Verbrauchern und nicht zu-
        etzt auch Steuerzahlern – denn diese haben ja allein in
        en letzten neun Jahren seit Entschuldung der Bahn über
        77 Milliarden Euro in das System Schiene gepumpt! –
        irksam Abhilfe zu schaffen, ist es unumgänglich, die
        ahn endlich einem zumindest marktähnlichen Wettbe-
        erbsdruck auszusetzen. Die Gleichstellung der Bahn in
        ragen der Haftung kann hier nur ein erster Schritt auf
        em langen Weg der Liberalisierung des Schienenver-
        ehrs sein. Die im Antrag der FDP-Fraktion vorliegende
        6620 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
        (B) )
        Forderung nach Gleichstellung der Bahn mit allen ande-
        ren Unternehmen in Deutschland würde insofern zumin-
        dest dafür sorgen, dass Organisation, Struktur und Ver-
        fahrensweisen der Bahn am Kunden orientiert werden
        müssen. Dies würde der Bahn wenigstens dem Status ei-
        nes Marktteilnehmers annähern, der im Eigeninteresse
        auf Wünsche und Erwartungen seiner Kunden eingeht.
        Jeder, der hier Zweifel hegt, möge sich noch einmal
        die Ergebnisse der Deregulierung und Liberalisierung im
        Telekommunikationssektor genau anschauen. Erinnern
        wir uns doch einmal! Welche Tarife für Orts- und Fern-
        gespräche, welchen Service hatten wir denn im Bereich
        der Deutschen Bundespost vor zehn oder 15 Jahre ver-
        gleichen Sie dies einmal mit der heutigen Situation. Das
        Aufrechterhalten von Staatsmonopolen nutzt nieman-
        dem: nicht dem Staat, der Unsummen in nicht marktge-
        rechte, geschweige denn wettbewerbsfähige Unterneh-
        men steckt, nicht den Unternehmen selber, die so
        außerstande bleiben, sich an den Wünschen der Bürger
        effizient und unbürokratisch zu orientieren und schon
        gar nicht den Bürgern und Steuerzahlern, die das Ganze
        teuer zu stehen kommt bei gleichzeitig schlechten Leis-
        tungen.
        Wie bereits gesagt, kann dies nur ein erster, wenn
        auch wichtiger Schritt sein. Die Bundesregierung muss
        aber endlich auch aus ihrem Dornröschenschlaf erwa-
        chen und die Weichen der Bahnpolitik völlig neu stellen.
        An einer Trennung von Schiene und Netz führt kein Weg
        vorbei. Wir brauchen endlich eine glasklare Wettbe-
        werbs und Privatisierungsstrategie für die Deutsche
        Bahn AG. Es muß Schluss sein mit Serviceverweige-
        rung, Arroganz, Ignoranz gegenüber Kundenwünschen,
        Quersubventionierungen, Auftragserzwingungen und
        Wettbewerbsbehinderungen! Gerade angesichts des voll-
        ständigen Scheiterns ihrer bisherigen Politik im Bereich
        der Bahn sollten Sozialdemokraten und Grüne mittler-
        weile erkannt haben, dass der von uns vorgeschlagene
        Weg ohne Alternative ist. Deregulierung und Liberalisie-
        rung des Schienenverkehrs müssen endlich wieder mit
        Hochdruck vorangetrieben werden. Andernfalls werden
        wir auch in 20 Jahren noch hier sitzen und über den Un-
        mut der Fahrgäste wegen des schlechten Service, der ho-
        hen Preise und – vor allem – der Unzuverlässigkeit der
        Bahn debattieren. Die FDP hat hier immer einen klaren
        marktwirtschaftlichen Kurs gesteuert und die Bundesre-
        gierung kann versichert sein, dass wir nicht müde wer-
        den, sie daran zu erinnern.
        Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf,
        dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen, den ent-
        sprechenden Passus zur Entschädigung aus der Eisen-
        bahn-Verkehrsordnung herauszulösen und im vorge-
        nannten Sinn im bürgerlichen Recht zu verankern.
        Damit wäre den Fahrgästen ein wirklicher Rechtsan-
        spruch auf Entschädigung eingeräumt, nicht nur eine er-
        weiterte Kulanzregelung. Die verbraucherfeindliche
        Sonderstellung der Bahn wäre beseitigt und wir kämen
        einen entscheidenden Schritt voran auf dem Weg zu
        mehr Kundenorientierung und Marktnähe im Schienen-
        verkehr.
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        nlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Modernisierung des Kostenrechts (Tagesord-
        nungspunkt 22)
        Christoph Strässer (SPD): Wir beraten heute eine
        mfassende Reform des Kostenrechts. Seit dem letzten
        ostenrechtsänderungsgesetz sind mittlerweile fast zehn
        ahre vergangen. Das geltende Kostenrecht bedarf daher
        ringend einer Anpassung, eine Anpassung, die zu Recht
        eit Jahren gefordert wird.
        Bereits in der letzten Legislaturperiode nahm sich der
        echtsausschuss dieses Vorhabens an. Doch es fiel der
        iskontinuität zum Opfer. Die Justizminister haben da-
        als um eine zeitnahe Wiederaufnahme gebeten, doch
        tets mit der Maßgabe, dass eine Reform für die Länder
        inanzierbar bleibt. Daher wurde eine umfassende Ge-
        amtreform erarbeitet, die letztlich ein neues Gerichts-
        ostengesetz, Justizvergütungs- und -entschädigungsge-
        etz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Wegfall
        es zehnprozentigen Gebührenabschlags in den neuen
        ändern beinhaltet und Mehrbelastungen der Länder
        leichzeitig gegenfinanziert. Diese Arbeiten an einem
        euen, modernen Kostenrechtsgesetz stehen nunmehr
        urz vor einem möglichen, dringend erforderlichen Ab-
        chluss. Ich freue mich, dass an diesem Prozess alle be-
        eiligten Gruppen – die Bundesregierung, die Länder, die
        pitzenverbände der Anwaltschaft und die Richter-
        chaft – teilgenommen haben und dass der Gesetzesent-
        urf fraktionsübergreifend eingebracht werden konnte.
        Ich möchte mich bei meiner Rede auf die Gebühren-
        trukturreform des Anwaltvergütungsrechts konzentrie-
        en. Diese Reform war dringend notwendig; die letzte
        npassung der Rechtsanwaltsgebühren liegt über neun
        ahre zurück. Seit dieser Zeit sind die Kosten aber erheb-
        ich gestiegen. Das neue Gebührenrecht soll das Ein-
        ommen an die Einkommensentwicklung anderer Be-
        ufe angleichen.
        Es gibt zwei Möglichkeiten, dem nachzukommen:
        rstens. Es wird so gemacht wie schon bei früheren Än-
        erungen in den Jahren 1981, 1987 und 1994: eine line-
        re Anpassung in der Weise, dass die Gebührentabelle
        rozentual erhöht wird. Oder Zweitens. Es wird eine seit
        ahren überfällige Strukturreform durchgeführt. Die letz-
        ere Variante wurde – wie ich finde, zu Recht – bevor-
        ugt. Sie bietet die Möglichkeit, Gebühren und Entschä-
        igungen entsprechend der tatsächlichen Entwicklung
        er Verfahrensordnungen praxisnäher zu gestalten, und
        ch bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich beim
        undesministerium der Justiz, dass dort dieser Weg ein-
        eschlagen worden ist.
        Die Aufgaben eines Anwalts haben sich in den letzten
        ahrzehnten erheblich verändert. Die Bundesgebühren-
        rdnung für Rechtsanwälte beruht noch auf der Prä-
        isse, dass Anwälte in erster Linie vor Gericht tätig
        ind. Heute werden aber 70 Prozent der Fälle, die an den
        nwalt herangetragen werden, außergerichtlich erle-
        igt. Dem trägt die neue Gebührenregelung Rechnung.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6621
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        Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche
        Streitbeilegung wird stärker honoriert. Die außergericht-
        liche Erledigung soll zum Beispiel durch die Umge-
        staltung der bisherigen Vergleichsgebühr zu einer
        Einigungsgebühr für jede Art der vertraglichen Streitbei-
        legung gefördert werden. Außerdem fällt in Zukunft die
        Terminsgebühr auch dann an, wenn der Rechtsanwalt
        nach Erteilung eines Klageauftrages an einer auf Ver-
        meidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Be-
        sprechung mitwirkt. Der Wegfall der Beweisgebühr soll
        die frühzeitige Einigung der Parteien fördern und zeit-
        und kostenintensive Beweisaufnahmen vermeiden.
        Diese Maßnahmen fördern alle den Rechtsfrieden und
        wirken zusammen mit dem bereits in diesem Hause dis-
        kutierten Justizmodernisierungsgesetz entlastend für die
        Gerichte. Die beratungsintensiven Dienstleistungen
        – wie die Streitvermeidung und Streitschlichtung – sol-
        len bewusst gestärkt werden. Bisher nicht gebühren-
        rechtlich geregelte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Me-
        diation werden neu erfasst. Es entsteht ein modernes
        Vergütungsrecht, das sich an den heutigen Aufgaben-
        schwerpunkten der Anwälte orientiert.
        Wenn der Schwerpunkt meiner Ausführungen bisher
        auch bei den Gebührenregelungen für die anwaltliche
        Tätigkeit lag, so möchte ich an dieser Stelle kurz noch
        erwähnen, dass die Kostenrechtsmodernisierung sich
        auch zugunsten anderer Verfahrensbeteiligten auswirkt.
        Das Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen, Dol-
        metschern und Übersetzern wird durch ein neues leis-
        tungsgerechtes Vergütungsmodell ersetzt. Die Stunden-
        höchstsätze der Entschädigung für Sachverständige,
        Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und
        Zeugen werden angehoben und die Kilometerpauschale
        soll für alle Berechtigten erhöht werden.
        Als Resümee bleibt festzustellen, dass das Kosten-
        rechtsmodernisierungsgesetz den Anforderungen eines
        modernen Kostenrechts entspricht und zu einen Aus-
        gleich aller Interessen beiträgt. Ich denke, man kann dem
        Gesetz sehr guten Gewissens zustimmen.
        Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung: Auch für
        die Bürger wird sich die zukünftige Vereinfachung des
        Gebührenrechts und die angestrebte Qualitätsverbesse-
        rung positiv auswirken. Der Anstieg der Honorare für
        Anwälte fällt jedenfalls außerordentlich moderat aus.
        Eine fast zehnjährige Nullrunde ist im Vergleich zu an-
        deren Berufsgruppen einzigartig.
        Mein Dank gilt deshalb auch besonders den Kollegin-
        nen und Kollegen in der Anwaltschaft, die anders als
        viele andere in den letzten Wochen und Monaten nicht
        laut aufgeschrien haben, als dort und einmalig(!) eine
        „Nullrunde“ angekündigt wurde. Gerade denen gegen-
        über sind wir verpflichtet, nunmehr zügig zu einem gu-
        ten Ergebnis zu kommen. Unser gemeinsamer Gesetz-
        entwurf bietet hierfür eine geeignete Grundlage.
        Andreas Schmidt (Mülheim) (CDU/CSU): Wir be-
        raten heute den von den Regierungsfraktionen, der CDU/
        CSU und der FDP gemeinsam vorgelegten Entwurf eines
        Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts.
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        Es wird höchste Zeit, dass dieses Gesetz vor allem im
        erechtigten Interesse der Rechtsanwältinnen und
        echtsanwälte in Deutschland in Kraft tritt. Seit zehn
        ahren stagniert die Vergütung für Anwälte, Sachver-
        tändige, Dolmetscher und Übersetzer. Eine Anpassung
        n die wirtschaftliche Entwicklung ist nicht nur geboten,
        ondern für die Funktionstauglichkeit der Rechtspflege
        n unserem Rechtsstaat absolut notwendig. In den letzten
        ehn Jahren sind Lohnkosten, Mieten und Sachkosten
        rastisch gestiegen. Während die Anwaltsgebühren in
        ieser Zeit unverändert geblieben sind, beträgt der Ein-
        ommenszuwachs in der gewerblichen Wirtschaft im
        ergleichszeitraum 26 Prozent. Wenn wir als Gesetzge-
        er unserer Verantwortung für die Rechtspflege in unse-
        em Land gerecht werden wollen, dann müssen wir nicht
        ur diesen Gesetzentwurf kurzfristig verabschieden,
        ondern auch dafür sorgen, dass es nicht wieder vor-
        ommt, dass die Anwaltschaft zehn Jahre hinter der
        irtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zurück-
        leibt.
        Die CDU/CSU-Fraktion hat den Konsens mit der
        undesregierung gesucht, um Druck auszuüben, damit
        s – wie in der letzten Legislaturperiode – nicht wieder
        ur bei Versprechungen und Ankündigungen einer Ge-
        etzesnovelle bleibt. Die Union hat Wert darauf gelegt,
        ass bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung zu
        iesem Gesetzentwurf auch die Spitzenvertreter der
        undesrechtsanwaltskammer und des Deutschen An-
        altvereines einbezogen worden sind. Deshalb freue ich
        ich sehr, dass die Standesvertreter der Anwaltschaft
        en vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßen
        nd ihm auch in der Sache zustimmen. Dieser Gesetz-
        ntwurf ist kein Traumergebnis, er ist ein Kompromiss
        nd ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
        Lassen Sie mich etwas zum Inhalt und insbesondere
        um Teilbereich des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
        RVG) sagen, das die alte Bundesrechtsanwaltsgebüh-
        enordnung ersetzen soll. Nach seriösen Modellrechnun-
        en wird das RVG den Anwälten Mehreinnahmen von
        urchschnittlich etwa 14 Prozent ermöglichen. Diese
        teigerung ist mehr als moderat, wenn man die zehnjäh-
        ige Nullrunde im Anwaltsgebührenrecht zugrunde legt.
        er Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf auch die Auffor-
        erung des Bundesverfassungsgerichtes mit seiner Ent-
        cheidung vom 28. Januar 2003 um. Der aufgrund des
        inigungsvertrages bis heute gültige Gebührenabschlag
        st in Höhe von jetzt 10 Prozent auf Anwaltsgebühren
        nd Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern
        ird mit diesem Gesetz ab dem 1. Juni 2004 entfallen.
        Das RVG begnügt sich zu Recht nicht mit einer linea-
        en Erhöhung der Anwaltsgebühren, sondern reformiert
        rinzipielle Strukturen der bisherigen Gebührenordnung.
        ukünftig sollen sich die zu beanspruchenden Honorare
        tärker als bisher an Schwierigkeit und Umfang der an-
        altlichen Tätigkeit orientieren. Das RVG trägt auch den
        eränderten Tätigkeitsbereichen der Anwaltschaft Rech-
        ung. Heute findet die anwaltliche Tätigkeit zu etwa
        0 Prozent außerhalb der Gerichtssäle statt.
        Deshalb beinhaltet das RVG nun ausdrücklich Ver-
        ütungen für die außergerichtliche Streitbeilegung wie
        6622 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
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        beispielsweise Hilfeleistung in Steuersachen, Mediation
        und Zeugenbeistand. Die Förderung der außergericht-
        lichen Streitbeilegung ist ein zentrales Anliegen des Ge-
        setzentwurfes. Die bisherige Vergleichsgebühr, die sich
        auf Vergleiche in gerichtlichen Verfahren bezog, wird zu
        einer Einigungsgebühr für jede Form der gütlichen
        Streitbeilegung.
        Der Gesetzentwurf wagt erstmalig auch den Schritt,
        ab 2006 mehr Wettbewerb beim Beratungshonorar zuzu-
        lassen. Ab 2006 dürfen die Anwälte ihr Honorar für die
        reine Beratung frei mit ihrem Mandanten aushandeln.
        Damit wird die neue Rechtsanwaltsvergütung ein Stück
        weit europafester, weil wettbewerbsorientierter.
        Ein weiterer zentraler Punkt dieses Gesetzentwurfes
        ist die Abschaffung der sogenannten Beweisgebühr.
        Diese Gebühr ist in der Vergangenheit nicht ganz zu Un-
        recht immer in die Kritik geraten, weil so mancher Be-
        weisantrag mehr dem anwaltlichen Gebühreninteresse
        als der Tatsachenfeststellung und der Rechtsfindung ge-
        dient hat. Nach dem neuen Gebührenrecht wird es mit
        Ausnahme des Strafverfahrens nur noch zwei Gebühren-
        typen geben: eine Verfahrensgebühr mit einem Regelsatz
        von 1,3 und eine Termingebühr von 1,2. Damit verdient
        ein Rechtsanwalt in einem Verfahren, das bis zur münd-
        lichen Verhandlung fortgeführt wird, künftig nur noch
        2,5 Gebühren statt bisher bis zu 3 Gebühren (Erörte-
        rungs-, Prozess-, oder Verhandlungs- und eventuell Be-
        weisgebühren). Zu berücksichtigen ist hier allerdings,
        dass 2,5 Gebühren sichere Einnahmen darstellen, denn
        sie fallen grundsätzlich in jedem Verfahren an, in dem es
        eine mündliche Verhandlung gegeben hat.
        Das neue Gebührenrecht bringt das größte Plus für
        die Strafverteidiger. Nach angestellten Modellrechnun-
        gen können Strafverteidiger aufgrund der neuen Gebüh-
        renstruktur eine Steigerung von mehr als 30 Prozent er-
        warten. Wie auch in anderen Verfahren soll die
        tatsächliche Leistung des Strafverteidigers der Maßstab
        für seine Vergütung sein. So kann der Rechtsanwalt bei-
        spielsweise bereits im Ermittlungsverfahren bis zu drei
        Gebühren berechnen: eine Grundgebühr von 30 bis
        300 Euro für die Einarbeitung, eine Verfahrensgebühr
        von 30 bis 250 Euro und eine Termingebühr für jeweils
        drei Termine.
        Es ist ein Gebot der Ehrlichkeit zuzugeben, dass die
        strukturellen Änderungen im Vergütungssystem dazu
        führen, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
        je nach Tätigkeitsschwerpunkten von der Reform unter-
        schiedlich profitieren werden. Insbesondere Familien-
        rechtler und Baurechtler trifft der Wegfall der Beweisge-
        bühr besonders hart, denn in familienrechtlichen
        Streitigkeiten und im Bereich des privaten Baurechts
        wird fast immer Beweis erhoben. Diese Einbußen
        können jedoch dadurch ausgeglichen werden, dass die
        Vorschriften über Ausgleich und Verrechnung der ver-
        schiedenen Gebühren im vorgerichtlichen und im ge-
        richtlichen Verfahren geändert werden.
        Früher musste zum Beispiel die Geschäftsgebühr des
        vorgerichtlichen Verfahrens vollständig auf die Prozess-
        gebühr angerechnet werden. Durch das neue RVG gilt
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        iese Anrechnungsvorschrift nur noch für maximal drei
        iertel der Gebühr. Hierdurch wird der Wegfall der Be-
        eisgebühr zumindest teilweise kompensiert. Dadurch
        ird übrigens auch das Engagement für eine außerge-
        ichtliche Streitbeilegung eine Stärkung erfahren.
        Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein notwendiger
        chritt in die richtige Richtung. Wir sollten ihn jetzt
        chnell beraten, damit er möglichst bald Realität werden
        ann.
        Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit
        em vorliegenden Gesetzentwurf haben wir weite Teile
        er Kostenstruktur im Justizwesen überarbeitet und mo-
        ernisiert; Gerichtskosten, die Entschädigung von Zeu-
        en, Sachverständigen sowie ehrenamtlichen Richtern.
        ie Reform ist die seit langem überfällige Anpassung an
        ie Anforderungen eines zeitgemäßen Gesetzes. Es ist
        rfreulich, dass alle Fraktionen die Notwendigkeit hierzu
        rkannt haben und den Gesetzentwurf gemeinsam mit-
        ragen.
        Die Neufassung des Kostenrechts muss zwei Punkte
        ns Visier nehmen: Einerseits muss die Justiz – gleich ei-
        em Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen
        nd Bürger – effektiv und bezahlbar bleiben. Dies muss
        ich auch im Kostenrecht ausdrücken:
        Kosten von Rechtsstreitigkeiten müssen so gestaltet
        ein, dass sie dem Ziel dienen, Rechtsfrieden stiften; es
        arf kein Streit „nur“ um der Kosten willen provoziert
        erden.
        Das Kosten- und Gebührenrecht muss für alle Betei-
        igten transparent und nachvollziehbar sein.
        Schließlich darf gerichtlicher Rechtsschutz nicht un-
        ezahlbar werden. Dies ist ein konkreter Ausdruck der
        ozialstaatlichkeit.
        Andererseits gibt es auch für die Justizverwaltung den
        ostendruck der angespannten Haushalte, dem sie sich
        tellen muss. Daher erfordert die Reform auch eine An-
        assung der Gebühren an die Lebenswirklichkeit. Ich
        enne das Kind beim Namen: Das bedeutet auch Belas-
        ungen für die Rechtssuchenden.
        Wichtig ist aber: Die Neuregelung muss einen gerech-
        en Ausgleich zwischen diesen beiden Polen herstellen.
        as tut unser Gesetzentwurf in seiner Grundstruktur
        uch. Er sieht eine moderate Anpassung der Gebühren
        n die gestiegenen Lebenshaltungskosten vor. Er verbes-
        ert die Übersichtlichkeit des Gebührenrechts; so werden
        rbeitsgerichtliche Kostenvorschriften in das Gerichts-
        ostengesetz integriert und Pauschalvergütungen auf alle
        erichtszweige ausgedehnt.
        Er sieht strukturelle Veränderungen vor. Künftig kann
        ie Justiz Kosten sparen, ohne den Bürger zur Kasse zu
        itten. Ich nenne die einvernehmliche Streitbeilegung,
        ie künftig die Justiz, aber auch die Beteiligten entlasten
        ird: Sie sparen Gerichtskosten.
        Einzelne Teilaspekte des Gesetzentwurfes werden wir
        och diskutieren müssen. Ich denke hier zum Beispiel an
        ie noch nicht wirklich gut geregelte Vergütung für
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6623
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        Dolmetscher. Aber im Grundsatz findet die Reform un-
        sere Zustimmung.
        Alle Beteiligten müssen bei dieser Reform des Kos-
        tenrechts ihren Beitrag leisten. Der Bund ist den Ländern
        entgegengekommen. Der Gesetzentwurf soll für die
        Länder eine schwarze Null bedeuten: Sie werden nicht
        zusätzlich belastet.
        Vor diesem Hintergrund ist es jedoch nicht zielfüh-
        rend, wenn einige Länder Anlass geben zu zweifeln, ob
        sie ihren Teil beitragen wollen. Es kann nicht sein, dass
        sie die Reform zum Anlass nehmen wollen, ihre Kassen-
        lage zu verbessern. Ich fordere die Länder auf, ihren Wi-
        derstand gegen das Reformwerk, wie er zuletzt auf der
        Herbstkonferenz der Justizminister wieder artikuliert
        wurde, aufzugeben.
        Einem weiteren Bereich möchte ich an dieser Stelle
        besonderes Augenmerk schenken, der Anwaltsvergü-
        tung. Die Anwaltschaft hat eine besondere Stellung im
        Gesamtgefüge des Rechtssystems. Sie ist unabhängiges
        Organ der Rechtspflege und dem Gesetz verpflichtete
        Interessenvertreterin ihrer Mandanten. Ich will es ganz
        deutlich formulieren: Die Anwaltschaft ist das unersetz-
        liche Scharnier zwischen Bürger und Staat. Sie ist eine
        – den anderen Beteiligten in gerichtlichen Verfahren
        ebenbürtige – Hüterin der Rechte, insbesondere der
        Grundrechte der Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen
        und Bürger.
        Vor diesem Hintergrund ist der Staat in der Pflicht, die
        anwaltliche Leistung auch angemessen vergüten. Seit
        1994, also fast zehn Jahren, sind die RA-Gebühren nicht
        angepasst worden. Gleichwohl stiegen die Kosten der
        anwaltlichen Arbeit: Auslagen, Bürokosten, Löhne für
        Angestellte und anderes mehr. Die jetzt vorgesehenen
        moderaten Erhöhungen hätten nicht geringer ausfallen
        dürfen. Von daher freut es mich ganz besonders, dass die
        Anwaltschaft selbst ihre grundsätzliche Zustimmung zu
        den vorgesehenen Änderungen erklärt hat. Aber auch
        hier ist es mir wichtig zu betonen, dass die Gebühren
        nicht einseitig zulasten der Recht suchenden Bürgerin-
        nen und Bürger modifiziert wurden.
        Zugleich haben wir die Reform des anwaltlichen Ge-
        bührenrechts genutzt, um strukturelle Veränderungen an-
        zugehen. Das Ziel, die Gerichte zu entlasten, indem die
        Anwälte verstärkt auf eine außergerichtliche Streitbeile-
        gung drängen, drückt sich jetzt auch in der Vergütung
        der Anwälte aus. Mediation kann künftig vergütet wer-
        den.
        Auch der Wegfall fester Gebühren für die außerge-
        richtliche anwaltliche Beratung fördert die Tendenz, den
        Weg zum Gericht zu vermeiden.
        Die gerichtlichen Gebühren werden effektiviert: Der
        Anreiz für den Anwalt, eine den Streit oft noch verschär-
        fende Beweiserhebung zu fordern, wird durch den Weg-
        fall der Beweisgebühr und Anhebung an anderer Stelle
        entschärft.
        Alle diesen strukturellen Veränderungen fördern die
        gütliche Streitbeilegung. Dies dient dem Rechtsfrieden
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        wischen allen Beteiligten und entlastet damit, gerade
        uch längerfristig, die Justiz.
        Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Reform nicht
        erredet und zerfleddert wird. Ich möchte meiner Hoff-
        ung Ausdruck verleihen, dass die Fraktionen, die dieses
        esetz gemeinsam eingebracht haben, sich nicht aus-
        inander dividieren lassen, bis wir zur dritten Lesung
        ommen werden.
        Rainer Funke (FDP): Die FDP begrüßt ausdrück-
        ich, dass es endlich gelungen ist, eine Einigung zwi-
        chen Politik und Anwaltschaft über die Reform der
        echtsanwaltsvergütung zu erzielen. Nachdem die letzte
        trukturelle Veränderung des anwaltlichen Kostenrechts
        986 und die letzte lineare Anpassung 1994 gewesen ist,
        at die FDP immer wieder darauf hingewiesen, dass eine
        eform der Rechtsanwaltsgebühren lange überfällig ist.
        aum ein anderer Berufsstand hat so lange ohne Gebüh-
        enerhöhungen auskommen müssen. Daher hat die FDP-
        undestagsfraktion auch als einzige Oppositionsfraktion
        ereits in der vergangenen Wahlperiode des Bundestages
        inen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Anwaltsge-
        ühren vorgelegt. Die rot-grüne Bundesregierung hat
        emgegenüber ihr Versprechen gegenüber den Anwälten
        ebrochen und die Reform im vergangenen Jahr bewusst
        erschleppt. Zu Beginn der neuen Wahlperiode hat die
        DP angekündigt, ihren Gesetzentwurf erneut einzubrin-
        en, sollte die Bundesregierung keine eigenen Initiativen
        ntwickeln. Es ist daher nicht zuletzt dem Druck der
        DP zu verdanken, dass Rot-Grün sich endlich überwin-
        en konnte, einen akzeptablen Gesetzentwurf zur An-
        altsvergütung vorzulegen.
        Die FDP hätte sich eine lineare Erhöhung der Rechts-
        nwaltsgebühren gewünscht so wie wir es in unserem ei-
        enen Gesetzentwurf aus der 14. Wahlperiode vorgese-
        en haben. Dies war leider politisch nicht durchsetzbar,
        odass sich der Gesetzentwurf auf strukturelle Verände-
        ungen beschränkt. Dennoch ist zu erwarten, dass die
        orgesehenen Änderungen bei der Rechtsanwaltsvergü-
        ung zu deutlichen Verbesserungen für die Anwaltschaft
        ühren werden. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass die
        ovellierung der Anwaltsgebühren auch für die Man-
        anten Vorteile bringt. Der Gesetzentwurf hebt nicht ein-
        ach nur die Gebühren an, sondern verändert die gesamte
        ergütungsstruktur. So wird zum Beispiel der Bereich
        er außergerichtlichen Streitbeilegung wesentlich ge-
        tärkt. Dadurch werden Anreize für Mandanten geschaf-
        en, teure Prozesse zu vermeiden. Der Mandant kommt
        o wesentlich schneller und günstiger zum Ziel. Die Ver-
        ockung, Mandanten in für den Anwalt lukrative Pro-
        esse zu treiben, sinkt.
        Auch die Reform der Vergütung und Entschädigung
        on Sachverständigen wird von der FDP grundsätzlich
        egrüßt. Die Ersetzung des Entschädigungsprinzips
        urch ein neues leistungsgerechtes Vergütungsmodell er-
        cheint sinnvoll und orientiert sich an dem Bild des
        elbstständig und hauptberuflich tätigen Sachverständi-
        en. Die Einrichtung von Honorargruppen mit festen
        tundensätzen führt zu mehr Transparenz und vermeidet
        onflikte bei der Festsetzung der Vergütung.
        6624 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) )
        (B) )
        Problematisch ist die Neuordnung der Gerichtskosten.
        Die strukturellen Änderungen des Gerichtskostengeset-
        zes verdienen grundsätzlich Zustimmung. Bei der Höhe
        der Gebühren wird jedoch darauf zu achten sein, dass es
        für die Länder nicht zu einer Überkompensierung der
        Mehrausgaben für die Neuordnung der Rechtsanwalts-
        vergütung kommt. Es gibt Berechnungen, nach denen
        der Gesetzentwurf schon jetzt zu einer Überkompensie-
        rung zugunsten der Länder führt. Die FDP legt Wert da-
        rauf, dass den Ländern keine darüber hinausgehenden
        Zugeständnisse gemacht werden. Die FDP als Rechts-
        staatspartei wird darauf achten, dass Rechtsschutz für
        die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor bezahlbar ist.
        Über diesen Punkt wird bei den parlamentarischen Bera-
        tungen zu reden sein.
        Grundsätzlich hoffen wir, dass sowohl im Interesse
        der Anwaltschaft als auch im Interesse der Recht su-
        chenden Bürger die Reform einen erfolgreichen Ab-
        schluss findet und ein bislang leider erfolgloses Kapitel
        der Rechtspolitik zu Ende geht.
        Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Ich
        freue mich, dass es heute beim Thema Kostenrechtsmo-
        dernisierung ausnahmsweise einmal nicht darum geht,
        die unterschiedlichen Auffassungen zu einem Gesetzent-
        wurf darzulegen. Vielmehr wollen wir heute einen Ge-
        setzentwurf beraten, den die Bundesregierung am 5. No-
        vember beschlossen hat und der nunmehr auch von allen
        Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht wor-
        den ist. Diese breite Übereinstimmung in der Sache lässt
        erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren möglichst
        zügig zu einem Abschluss gebracht wird und das Gesetz
        zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten kann.
        Ich möchte insbesondere Herrn Abgeordneten
        Dr. Röttgen danken, der für die CDU/CSU-Fraktion an
        den Konsensgesprächen aktiv beteiligt war. Ich danke
        aber auch den Vertretern der im Rahmen der Erarbeitung
        des Gesetzentwurfs angehörten Verbände für die kon-
        struktive Mitarbeit. Gleiches gilt für die engagierte Mit-
        arbeit der Landesjustizverwaltungen.
        Mit dem Gesetz wollen wir die Regelungen für die
        Gerichtskosten ebenso wie die Vergütung der Sachver-
        ständigen, die Entschädigung für Zeugen und ehrenamt-
        liche Richter grundlegend neu gestalten. Die altehrwür-
        dige Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte soll
        durch ein neues, modernes Rechtsanwaltungsvergü-
        tungsgesetz ersetzt werden.
        Der Ostabschlag in Höhe von derzeit 10 Prozent auf
        die Gebühren und Entschädigungssätze in den neuen
        Bundesländern soll – ebenfalls ab 1. Juli 2004 – der Ver-
        gangenheit angehören.
        Das Kosten- und Vergütungsrecht wird einfacher und
        transparenter, was die Rechtsanwendung erleichtert:
        Im Bereich der Gerichtskosten haben wir dabei fol-
        gende Schwerpunkte gesetzt:
        Wir wollen unter anderem das 1994 für bestimmte
        Zivilprozessverfahren bei den Gerichtskosten eingeführte
        Pauschalgebührensystem auf alle Rechtszüge und die
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        erfahren aller Zweige der Gerichtsbarkeit ausdehnen;
        ie bisher zum Teil im Arbeitsgerichtsgesetz geregelten
        erichtsgebühren sollen in das Gerichtskostengesetz
        bernommen werden und, soweit vertretbar, soll von
        ert- auf Festgebühren umgestellt werden. Damit ent-
        allen Schwierigkeiten bei der Streitwertbestimmung.
        Das neue Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz
        öst das Entschädigungsprinzip bei Sachverständigen,
        olmetschern und Übersetzern durch ein neues, leis-
        ungsgerechtes Vergütungsmodell ab.
        Das neue Rechtsanwaltsvergütungsrecht sieht vor:
        ereinfachung durch Wegfall der Beweisgebühr bei
        leichzeitiger Erhöhung der Verfahrens- und der Ter-
        insgebühr und Zusammenstellung der Gebühren- und
        uslagentatbestände in einem Vergütungsverzeichnis,
        rstmalige Erfassung anwaltlicher Tätigkeiten wie zum
        eispiel Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen und
        eugenbeistand, leistungsorientierte Ausgestaltung zum
        eispiel die Anwaltstätigkeiten im Rahmen des straf-
        echtlichen Ermittlungsverfahrens, des Bußgeldverfah-
        ens und der Pflichtverteidigung, Förderung der außerge-
        ichtlichen Erledigung zum Beispiel durch Umgestaltung
        er Vergleichsgebühr zu einer Einigungsgebühr für jede
        orm der vertraglichen Streitbeilegung und durch Ver-
        esserung der Vergütung für außergerichtliche Tätigkei-
        en. Damit werden die Rechtsanwälte noch mehr moti-
        iert, die Bürgerinnen und Bürger im Bestreben, sich
        ußergerichtlich zu einigen, zu unterstützten. Die Förde-
        ung des „Schlichtens, statt des Richtens“ wird auch die
        erichte entlasten.
        Das neue Rechtsanwaltvergütungsrecht sieht ferner
        or: Förderung des Abschlusses von Gebührenvereinba-
        ungen durch Verzicht auf eine gesetzliche Festlegung
        on Gebühren für die Beratungstätigkeit ab 1. Juli 2006
        nd Gebührenregelungen für den Zeugenbeistand und
        ie Schaffung einer Terminsgebühr für Verhandlungen
        Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs.
        Die rund zehn Jahre unverändert gebliebenen Vergü-
        ungen für Rechtsanwälte passen wir der seither einge-
        retenen wirtschaftlichen Entwicklung an. Dabei sind
        ehreinnahmen der Rechtsanwälte aufgrund der gestie-
        enen Streitwerte bereits berücksichtigt. Auch die Erhö-
        ung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscher
        nd Übersetzer trägt der wirtschaftlichen Entwicklung
        echnung. Im Vergleich zum Einkommenszuwachs in
        er gewerblichen Wirtschaft ist dabei der im Entwurf
        orgesehene Einkommenszuwachs eher moderat.
        Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass es zu keiner fi-
        anziellen Mehrbelastung für die Bundesländer kommen
        ird. Ich bin zuversichtlich, dass der insoweit fortzuset-
        ende Dialog mit den Ländern zum Erfolg führen wird.
        Rechtsschutz muss für die Bürgerinnen und Bürger
        uch künftig bezahlbar bleiben. Der vorliegende Ent-
        urf gewährleistet dies durch zwar notwendige, im Um-
        ang aber moderate Erhöhungen der Gerichts- und
        echtsanwaltskosten.
        Ich hoffe, dass wir uns sehr bald an dieser Stelle er-
        eut mit dem Entwurf in der zweiten und dritten Lesung
        efassen können.
        Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003 6625
        (A) )
        (B) )
        Anlage 9
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. No-
        vember 2003 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz
        keinen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz
        zu stellen:
        – Gesetz zu dem Vertrag vom 29. April 2003 zwischen
        der Bundesrepublik Deutschland und dem König-
        reich der Niederlande über die Durchführung der
        Flugverkehrskontrolle durch die Bundesrepublik
        Deutschland über niederländischem Hoheitsgebiet
        und die Auswirkungen des zivilen Betriebes des
        Flughafens Niederrhein auf das Hoheitsgebiet des
        Königreichs der Niederlande (Gesetz zu dem
        deutsch-niederländischen Vertrag vom 29. April
        2003 über den Flughafen Niederrhein)
        Der Bundesrat hat in seiner 793. Sitzung am 7. No-
        vember 2003 beschlossen, den vom Deutschen Bundes-
        tag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetzen ge-
        mäß Artikel 80 Abs. 2, 105 Abs. 3, 106 Abs. 6 und 108
        Abs. 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen:
        – Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
        – Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbe-
        steuerreformgesetz - GewStRefG)
        Zu dem letztgenannten Gesetz wird auf den beigefüg-
        ten Beschluss verwiesen.
        Mit der Zurückziehung des Antrags Bundesver-
        kehrswegeplan und die darauf basierenden Ausbau-
        gesetze noch vor der Sommerpause vorlegen auf
        Drucksache 15/928 durch die CDU/CSU-Fraktion ist
        zugleich die darauf bezogene Beschlussempfehlung und
        der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh-
        nungswesen auf Drucksache 15/1293 hinfällig gewor-
        den.
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2
        der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den
        nachstehenden Vorlagen absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung der NATO
        über die Herbsttagung der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO vom 15. bis 19. November 2002 in
        Istanbul, Türkei
        – Drucksachen 15/1102, 15/1546 Nr. 1.1 –
        – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
        Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des
        Europarates
        über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung
        des Europarates vom 31. März bis 4. April 2003 in Straß-
        burg
        – Drucksachen 15/1189, 15/1546 Nr. 1.2 –
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        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unter-
        zeichnung und Ratifizierung europäischer Abkommen
        und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland
        für den Zeitraum 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2003
        – Drucksachen 15/1421, 15/1546 Nr. 1.4 –
        – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
        Deutschland in der Versammlung der Westeuropäischen
        Union/Parlamentarische Sicherheits- und Verteidigungs-
        versammlung (WEU V)
        über die Tagung der Versammlung vom 2. bis 4. Dezem-
        ber 2002 in Paris
        – Drucksachen 15/1446, 15/1546 Nr. 1.5 –
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung der NATO
        über die Frühjahrstagung der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO vom 24. bis 28. Mai 2003 in Prag,
        Tschechische Republik
        – Drucksachen 15/1476, 15/1546 Nr. 1.6 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der
        Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis
        31. Dezember 2002
        – Drucksachen 15/1485, 15/1546 Nr. 1.7 –
        Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
        Landwirtschaft
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die 55. Jahrestagung
        der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) vom
        16. bis 19. Juni 2003 in Berlin
        – Drucksachen 15/1549, 15/1608 Nr. 4 –
        Ausschuss für Tourismus
        – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
        nikfolgenabschätzung (19. Ausschuss) gemäß § 56a der
        Geschäftsordnung
        Technikfolgenabschätzung
        hier: Endbericht des TA-Projekts Tourismus in Groß-
        schutzgebieten – Wechselwirkungen und Kooperations-
        möglichkeiten zwischen Naturschutz und regionalem
        Tourismus –
        – Drucksache 14/9952–
        Ausschuss für Kultur und Medien
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei
        der Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzierung
        in der Bundeshauptstadt 2001-2004“ sowie zur künfti-
        gen Förderung der Kultur in der Bundesstadt Bonn
        – Drucksache 14/9677 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU-
        orlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische
        arlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        ung abgesehen hat.
        6626 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        (A) (C)
        (B) (D)
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.4
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.31
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.66
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.121
        Innenausschuss
        Drucksache 15/1280 Nr. 1.2
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.20
        Finanzausschuss
        Drucksache 15/1280 Nr. 2.15
        Drucksache 15/1613 Nr. 1.18
        Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.7
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.12
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.16
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.27
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.44
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.98
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.125
        Drucksache 15/1765 Nr. 2.3
        Ausschuss für Bildung, Forschung
        und Technikfolgenabschätzung
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.2
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.10
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.26
        Drucksache 15/1547 Nr. 2.96
        Ausschuss für die Angelegenheiten
        der Europäischen Union
        Drucksache 15/1280 Nr. 1.3
        76. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 14. November 2003
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9