Anlage 4
Anlage 5
ung
Der Zuruf des Abg. Dirk
sen: Der Müller war doch
? – Das ist nicht der Fall.
eschlossen.
en zur Abstimmung über
r CDU/CSU und der FDP
em Titel „Staatsvertrag für
mmt für diesen Antrag? –
ltungen? – Der Antrag ist
n gegen die Stimmen der
einverstanden? – Das ist der Fa
sung so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunk
Erste Beratung des
Christian Freiherr von
Manfred Grund und we
gebrachten Entwurfs ei
rung des Baugesetzbuc
bei Windkraftanlagen
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6547
(A) )
(B) )
Gebäude wie den Palast der Republik abreißen zu lassen, cke dringend notwendigen Mittel zu entziehen.
Deutschen Bundestages die Initiative ergreift, um ein u
nd Bürgern Berlins die für soziale und kulturelle Zwe-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (frak-
tionslos) zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung: Umsetzung des Bundestagsbe-
schlusses zur Wiedererrichtung des Berliner
Stadtschlosses (Zusatztagesordnungspunkt 3 b)
Ich lehne beide Beschlussempfehlungen ab. Meine
Ablehnung begründe ich wie folgt: Ich empfinde es als
makaber, dass ausgerechnet der Kulturausschuss des
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 13.11.2003
Ferner, Elke SPD 13.11.2003
Goldmann, Hans-Michael FDP 13.11.2003
Hartnagel, Anke SPD 13.11.2003
Dr. Hoyer, Werner FDP 13.11.2003
Irber, Brunhilde SPD 13.11.2003
Jonas, Klaus Werner SPD 13.11.2003*
Löning, Markus FDP 13.11.2003
Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.11.2003
Nolte, Claudia CDU/CSU 13.11.2003
Pflug, Johannes SPD 13.11.2003
Roth (Esslingen), Karin SPD 13.11.2003
Sauer, Thomas SPD 13.11.2003
Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 13.11.2003
Seib, Marion CDU/CSU 13.11.2003
Dr. Stinner, Rainer FDP 13.11.2003
Dr. Westerwelle, Guido FDP 13.11.2003
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
as jetzt gerade mit kulturellen Zwischennutzungen von
iner neuen Generation von Künstlern neu entdeckt
ird.
Ich empfinde es als unseriös, dass ausgerechnet der
ulturausschuss des Deutschen Bundestages den Ab-
chlussbericht der Arbeitsgruppe „Schlossareal“ igno-
iert.
Für mich ist es ein Ausdruck von Kulturlosigkeit, mit
iner Grünanlage der Mahnung entsprechen zu wollen,
ass hier ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung entste-
en soll.
Außerdem empfinde ich es als Anmaßung, dass der
eutsche Bundestag Beschlüsse fasst, die unmittelbar in
en Haushalt des Landes Berlin eingreifen. Das Land
erlin hat die extreme Haushaltsnotlage erklären müs-
en, es klagt vor dem Bundesverfassungsgericht um
inanzielle Hilfen und bekommt nun vom Bund noch zu-
ätzliche Ausgaben aufgebürdet.
Ich lehne die Anträge darüber hinaus ab, weil sie gott-
os sind.
Mit dem Abriss des Palastes der Republik wird die
eschädigung, ja sogar der Einsturz des gegenüberlie-
enden Berliner Domes riskiert.
Wir – die PDS im Bundestag – werden zu den Haus-
altsberatungen einen Änderungsantrag einbringen, der
ich gegen den Abriss des Palastes der Republik richtet.
nlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung:
Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Wie-
dererrichtung des Berliner Stadtschlosses (Zu-
satztagesordnungspunkt 3 b)
Hiermit erkläre ich, dass ich gegen die vorliegende
eschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses
ür Kultur und Medien auf Drucksache 15/2002 stimme.
Erstens aus einem rein formalen Grund: Die Entschei-
ung über die Zukunft des wohl wichtigsten Platzes der
epublik soll heute ohne Debatte und damit ohne öffent-
ichen Austausch der Argumente erfolgen.
Zweitens stimme ich aus haushaltspolitischer Verant-
ortung dagegen. Mit diesem Beschluss soll ein nicht
nerheblicher Teil des Haushaltes von Bundesminister
tolpe für ein stadtpolitisch und kulturpolitisch unsinni-
es Vorhaben festgelegt werden. Darüber hinaus greifen
ie Befürworter dieser Beschlussempfehlung unzulässig
n die Haushaltshoheit des Berliner Landesparlamentes
in. Denn mindestens 7 Millionen Euro müsste das Land
erlin für das Abrissunternehmen „Palast der Republik“
eisteuern. Ich stimme also dagegen, den Bürgerinnen
6548 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003
(A) )
(B) )
Drittens stimme ich aus inhaltlichen Gründen gegen
die Beschlussempfehlung: Der Bundestag hat vor Jah-
resfrist alternativ zwischen Schloss und Palast entschie-
den. Eine klare Mehrheit entschied sich für einen Neu-
bau in der Kubatur des Schlosses. Beschluss ist
Beschluss und Text ist Text. Alles darüber hinaus ist va-
riabel und offen. Deshalb wäre der rasante Abriss des
Palastes der Republik ein fataler Fehler – nach vorn und
nach hinten geschaut.
Im Beschluss des Bundestages wurden drei Seiten des
Neubaus beschrieben: die West-, die Nord- und die Süd-
seite. Das ist nachvollziehbar. Und das gilt. Die Ostseite
indes blieb offen. Der Beschluss des Bundestages
schließt daher nicht aus, Teile des Palastes zu erhalten.
Diese Option sollte nicht ohne Not verworfen werden.
Sie eröffnet auch architektonische Spielräume, die Stadt
kritisch zu einen.
Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil mit
dieser die wichtigste Frage nicht beantwortet wird: Wird
der Schlossplatz ein öffentliches Areal und gelingt es ge-
rade hier, Ost und West, alte und neue Geschichte zu-
sammenzuführen?
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Chancengleichheit
in der globalen Informationsgesellschaft si-
chern – VN-Weltgipfel zum Erfolg führen (Ta-
gesordnungspunkt 13)
Jörg Tauss (SPD): Die wachsende Bedeutung der
Möglichkeiten elektronischer Information und Kommu-
nikation in allen gesellschaftlichen Bereichen wird leider
immer noch allzu oft – in diese Kritik schließe ich uns
alle ein – allein auf die OECD-Welt der entwickelten
Länder bezogen. Dieser Wandel zur Informationsgesell-
schaft hat aber längst nicht nur große Auswirkungen auf
die Schwellen- und Entwicklungsländer und stellt diese
vor enorme Herausforderungen. Darüber hinaus be-
stimmt dieser Wandel auch die zukünftigen Erfolgschan-
cen sowohl der Wirtschaft wie der Menschen in diesen
Ländern.
Allein dies wäre Grund genug, den nun bevorstehen-
den Weltgipfel der Vereinten Nationen zur globalen In-
formationsgesellschaft zu begrüßen. Dieser einzige
Weltgipfel in diesem Jahr bietet einen angemessenen
Rahmen für eine umfassende, die OECD-Perspektive
übergreifende Debatte zu den neuen Herausforderungen
der Informationsgesellschaft. Die Vorbereitungen stehen
gegenwärtig vor dem Abschluss. Auch wenn zahlreiche
Fragen noch offen sind, bin ich überzeugt, dass wir bald
Endfassungen sowohl der Grundsatzerklärung wie des
Aktionsplans werden diskutieren können. Ausdrücklich
möchte ich dem BMWA für den inklusiven Ansatz in der
Vorbereitung des Gipfels danken. Die regelmäßigen
Runden mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der
Wirtschaft haben sicherlich zu einem konstruktiven und
kreativen Dialog beigetragen, an dessen Ende wir wei-
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erhin neben der gemeinsamen EU-Position ein deut-
ches Positionspapier zum Weltgipfel erwarten.
Denn die Frage, wo wir eigentlich in diesem Wandel
tehen und welche Ausgangsposition wir konstatieren
üssen, stellt sich mit weit größerem Nachdruck für die
lobale Perspektive. Dies gilt für die Kernfragen auch
er globalen Informationsgesellschaft, nämlich des Zu-
angs zu IuK-Infrastrukturen und relevanten Inhalten,
es kompetenten Umgangs mit ihnen wie der Fragen der
ulturellen Vielfalt sowie von Schutz und Sicherheit
auch Rechtssicherheit – in globalen IuK-Netzen, in
leicher Weise. Denn: Während wir etwa in Europa um
ortschritte ringen, immer weitere Bevölkerungsteile ins
nternet zu bringen und hier bereits von 50 Prozent plus
reden, oder darum ringen, die Infrastrukturen breit-
andig auszubauen und bei Fragen des Rechtsrahmens
auch aufgrund wegweisender EU-Richtlinien zur elek-
ronischen Kommunikation, zum Datenschutz oder zum
rheberrecht – deutliche Fortschritte gemacht haben,
tellt sich die digitale Spaltung zu den Schwellen- und
ntwicklungsländern und verstärkt auch innerhalb dieser
eitaus gravierender dar. Dies ist der Grund, weshalb
ir von einer eklatanten globalen Chancenungleichheit
prechen müssen, und damit stellt sich für die internatio-
ale Gemeinschaft die zentrale politische Herausforde-
ung, diese Ungleichheit durch geeignete Maßnahmen
u verringern. Nur dann können die Lebens- und Zu-
unftschancen der Menschen weltweit angenähert und
om Geburtsort und sozialer Herkunft möglichst unab-
ängig gemacht werden.
Dass wir davon weit entfernt sind, zeigen nicht nur
as durchgreifende sozioökonomische Nord-Süd-Ge-
älle, sondern eine ganze Reihe von Untersuchungen und
tatistischen Erhebungen, die Jahr für Jahr eine eklatante
ngleichheit im Zugang und in der Nutzung elektroni-
cher IuK-Technologien zeigen, die tendenziell sogar
unimmt. Lassen Sie mich dazu nur einige Zahlen zitie-
en: Laut der OECD-Studie „Understanding the Digital
ivide“ von 2001, Nielsen Net-Ratings und der ITU wie
em World Population Data Sheet 2002 stammen weiter-
in etwa 80 Prozent der knapp 600 Millionen Internet-
utzerinnen und -nutzer aus OECD-Ländern. Während
der EU durchschnittlich etwa 32 Prozent und Nord-
merika knapp 50 Prozent der Bevölkerung Onlinezu-
ang haben, sind es in Mittel- und Osteuropa inklusive
usslands lediglich 8,3 Prozent, in Lateinamerika gar
Prozent, in China 2,6 Prozent und in Indien
,7 Prozent. Schlusslicht bildet hier Afrika, wo unter
usklammerung Südafrikas sogar nur 0,5 Prozent der
evölkerung online sind.
Gleiches lässt sich für die Verfügbarkeit von Infra-
trukturen sagen, denn die internationalen Unterschiede
n der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der techni-
chen Infrastrukturen bilden ein zentrales Hemmnis für
ie globale Chancengleichheit. Insbesondere die Ent-
icklungsländer können dem Innovations- und Aufbau-
empo der OECD-Staaten nicht folgen und fallen zuneh-
end zurück. So basiert die globale digitale Spaltung
urchaus auch auf einer eklatanten infrastrukturellen
paltung: Während in der OECD in 2001 auf 100 Ein-
ohner durchschnittlich 52 Festnetzanschlüsse und
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6549
(A) )
(B) )
54 Mobilnetzanschlüsse kamen, sind es bei den Ent-
wicklungsländern lediglich 8,7 bzw. 7,5. Auch im Be-
reich von PCs und Internet-Hosts dokumentiert sich die
infrastrukturelle Zweiklassengesellschaft: Während in
2001 knapp 61 Prozent aller PCs und über 86 Prozent
der Internethost-Computer in der EU oder in Nordame-
rika standen, entfallen auf Mittel- und Osteuropa, China,
Lateinamerika, Indien und Afrika lediglich 19 Prozent
der PCs und sogar lediglich 4,6 Prozent der Hosts.
Auch die interregionalen Verbindungskapazitäten
verdeutlichen die Konzentration der weltweiten Infor-
mations- und Datenströme auf die OECD-Welt: Wäh-
rend in 2002 ausgehend von Nordamerika nach Europa
etwa 208 Gigabits pro Sekunde – Gbps – zur Verfügung
standen und auch Asien – vor allem Japan, Taiwan und
Südkorea – noch mit etwa einem Viertel, also etwa
56 Gbps, angebunden war, stand zu Lateinamerika mit
23,5 Gbps eine achtfach geringere, zu Afrika mit
1,2 Gbps lediglich eine 160fach geringere und von Eu-
ropa nach Afrika sogar eine 250fach geringere Kapazität
– nämlich 0,82 Gbps – zur Verfügung. Auch wenn die
absoluten Kapazitäten schnell zunehmen, bleiben doch
die eklatanten Abstände bestehen. Zur Verdeutlichung
möchte ich nur daran erinnern, dass allein in New York
mehr Telefone genutzt werden als im gesamten ländli-
chen Asien und dass es allein in London mehr Internet-
accounts gibt als in ganz Afrika. Zudem entspricht die
gesamte Internetbandbreite Afrikas in etwa der Sao
Paulos und ebenso entspricht die Internetbandbreite ganz
Lateinamerikas der der südkoreanischen Hauptstadt
Seoul.
Diese digitale globale Spaltung hat aber neben der
technischen auch erhebliche soziale und kulturelle Di-
mensionen. Bereits die Enquete-Kommission „Globali-
sierung der Weltwirtschaft“ der vergangenen Legislatur-
periode hat darauf hingewiesen, dass sich die einzelnen
Ungleichheiten in den Schwellen- und Entwicklungslän-
dern wechselseitig verstärken und in ihrer Summe
sowohl zu enormen innergesellschaftlichen digitalen
Klüften als auch zu prohibitiven Zugangs- und Nutzungs-
barrieren führen. So privilegieren die immer noch hohen
Zugangspreise, die technischen Voraussetzungen und die
notwendigen individuellen Kompetenzen die ohnehin
hinsichtlich der Kaufkraft, Qualifikationen und Bil-
dungsniveau besser gestellten kleinen Eliten in den städ-
tischen Zentren. So lebten etwa 2001 in der Hauptstadt
Kampala nur 4 Prozent der ugandischen Bevölkerung,
zugleich befanden sich hier aber über 60 Prozent aller Te-
lefonleitungen. In Vietnam ist die ländliche Bevölkerung
praktisch vom Telefonnetz ausgeschlossen, obwohl hier
etwa 80 Prozent der Gesamtbevölkerung leben.
Ebenso haben eventuell bestehende kulturelle und so-
ziale geschlechtsspezifische Diskriminierungen einen er-
heblichen Einfluss auf den Zugang von Frauen zu IuK-
Möglichkeiten in Entwicklungsländern; zudem sind
Frauen statistisch häufiger von Analphabetismus und
Armut betroffen. Während in Lateinamerika 38 Prozent,
in Asien 22 Prozent der Internetnutzer Nutzerinnen sind,
machen Frauen im Nahen Osten lediglich 6 Prozent der
Internetnutzer aus. So ist im Allgemeinen in den
Schwellen- und Entwicklungsländern die Nutzungs-
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chere zwischen Haushalten mit relativ hohen und nied-
igen Einkommen weitaus größer, ist der Frauenanteil
eringer und konzentriert sich die IuK-Infrastruktur wie
Nutzung auf die städtischen Zentren und sozialen Eli-
en. 2001 hatte über ein Drittel der Weltbevölkerung
och nie telefoniert, waren laut UNDP gemessen am
onatlichen Durchschnittseinkommen die Internet-
ugangskosten in Madagaskar 510-mal, in Nepal etwa
50-mal und in Sri Lanka noch 50-mal höher als in den
SA und kostete etwa in Bangladesch ein PC noch das
chtfache eine Jahreslohns.
Hinter diesen Zahlen zur internationalen digitalen
paltung verbirgt sich ein enormes Risiko für die ökono-
ische, soziale und auch politische Stabilität dieser Län-
er von morgen – die digitale Spaltung von heute droht
uf globaler Ebene die Chancenungleichheit zu reprodu-
ieren und auch für kommende Generationen zu verfesti-
en. Dies ist der Grund, weshalb eine moderne Entwick-
ungspolitik nicht an den besonderen Anforderungen der
nformationsgesellschaft vorbeisehen kann und es – im
nternationalen Vergleich – zunehmend auch nicht tut.
ir müssen uns hierbei insbesondere um die Länder
ümmern, die in den Entwicklungsprojektionen der
eltbank den Anschluss an den Wandel zur Informa-
ionsgesellschaft weiter zu verlieren drohen. Zu diesen
o genannten Latecomern gehören eben nicht nur die am
enigsten entwickelten Länder – die „least developed
ountries“ –, sondern auch die beiden bevölkerungs-
eichsten Staaten der Erde: Indien und China. Diese bei-
en Staaten sind auch deshalb sehr gute Beispiele für die
nnere digitale Spaltung in Schwellen- und Entwick-
ungsländern, weil durchaus international vergleichbare
T-Infrastrukturen, Dienstleistungsangebote und Nut-
ungskompetenzen in diesen Ländern bestehen – etwa in
angalore oder dem boomenden Shanghai –, diese je-
och sowohl lokal begrenzt sind als auch nur geringe
evölkerungsteile daran partizipieren können. Die Kon-
entration der Verfügbarkeit und Nutzungskompetenz
twa auf die wohlhabenden städtischen Eliten und die
trukturelle Ausblendung der ländlichen Regionen, in
enen nach wie vor die Bevölkerungsmehrheiten leben,
der gar ganzer Erdteile, wenn wir an Afrika mit Aus-
ahme Südafrikas denken, ist eklatant.
Die Dimension der Herausforderung für die internati-
nale Gemeinschaft ergibt sich allein aus der Größen-
rdnung der zitierten globalen Ungleichheiten. Der
eltgipfel zur Informationsgesellschaft wird zu dieser
ülle an Problemaspekten keine Rezepte erarbeiten kön-
en, zu komplex sind die Mechanismen und zu viel-
chichtig die Interessenlagen. Aber er kann und muss ein
eutliches Bekenntnis der internationalen Gemeinschaft
ur gemeinsamen Verantwortung für die Verringerung
er internationalen Chancenungleichheiten in der globa-
en Informationsgesellschaft erreichen. Wir sind daher
ußerordentlich froh darüber, dass in die Deklaration
nd den Aktionsplan grundlegende Prinzipien Eingang
efunden haben, die weit über technisch-wirtschaftliche
roblemaspekte hinausgreifen und ethische, grundrecht-
iche, soziale, politische und kulturelle Fragen gleichbe-
echtigt danebenstellen. Für die SPD-Bundestagsfrak-
ion ist der Wandel zur Informationsgesellschaft eben
6550 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003
(A) )
(B) )
nicht nur eine Frage technischer Infrastrukturen und
wirtschaftlicher Globalisierung. Sie sollte vielmehr als
ein umfassender gesellschaftlicher Wandel begriffen
werden, der zahlreiche Auswirkungen auf Technologie-,
Bildungs-, Kultur- und Medienpolitik sowie auf die in-
ternationale Kooperation und Entwicklungshilfe hat.
Lassen sie mich zu den Grundsätzen aus unserer Sicht
noch einige Anmerkungen machen:
Erstens ist und bleibt die Grundlage internationaler
Politik und Kooperation die Achtung und Durchsetzung
der allgemeinen Menschenrechte. Dies gilt auch für die
Bewältigung des Wandels zur globalen Informationsge-
sellschaft. Das umfassende Meinungs- und Informa-
tionsfreiheitsrecht des Art. 19 der Menschenrechtserklä-
rung gewinnt natürlich in einer digital vernetzten Welt
eine besondere Bedeutung. Die grundrechtlichen Impli-
kationen sind ebenfalls keineswegs unerheblich, wobei
ich nur auf die Durchsetzung der informationellen
Selbstbestimmung und auf das zunehmend in Bedräng-
nis geratende Fernmeldegeheimnis verweisen möchte.
Ebenso ist hier zu prüfen, inwieweit eine Erweiterung in
Richtung positiver Kommunikations- und Informations-
zugangsrechte sinnvoll sein kann. Vor allem aber dürfen
keine nationalen Sicherheitsinteressen oder kulturelle
Besonderheiten eine generelle Zensur in elektronischen
Medien begründen. Dies gilt für das Internet genauso
wie für die zu sichernde freie Berufsausübung von natio-
nalen und internationalen Journalistinnen und Journalis-
ten vor Ort. Eine grundrechtlich in abgeschottete natio-
nale Zonen zergliederte Weltinformationsgesellschaft
kann es allein aus technischen Gründe nicht geben, sollte
dies aber auch aus politischen, sozialen und kulturellen
Erwägungen nicht.
Nichts erscheint zweitens derzeit dringender, als zu
einem Aufholprozess hinsichtlich der Infrastrukturen in
den Schwellen- und Entwicklungsländern zu kommen.
Allerdings sind wir hier sehr skeptisch hinsichtlich der
tatsächlichen Vorteile eines zentralen, verbindlichen di-
gitalen Solidaritätsfonds, wie er vor allem vonseiten der
Entwicklungsländer und zivilgesellschaftlicher Akteure
gefordert wird. Die Erfahrungen mit dem Aids-Fonds
sollten uns hier vorsichtiger machen und uns ermutigen,
nach effektiven Alternativen Ausschau zu halten. Dass
eine übereilte Privatisierung und Liberalisierung der na-
tionalen IuK-Märkte die Lösung nicht sein kann, lässt
sich gerade am Beispiel Indiens und Argentiniens zei-
gen. Denn auch – oder gerade – private Investoren kon-
zentrieren sich auf betriebswirtschaftlich lukrative städ-
tische Zentren und sparen etwa in Indien ganze ländliche
Regionen aus. In Argentinien verlangten marktbeherr-
schende westliche Gesellschaften zunächst sogar höhere
Preise als zuletzt die staatlichen Monopolisten. Die kon-
troversen Auseinandersetzungen und Proteste im Um-
feld der Verhandlungen zur so genannten Doha-Runde
der WTO und speziell zu den Verhandlungen zur weiter-
gehenden Liberalisierung im Dienstleistungssektor
– Stichwort GATS – belegen die Konfliktträchtigkeit
dieser Fragestellungen.
Notwendig erscheint daher eine vorsichtige, abge-
stimmte und zeitlich nicht übereilte Privatisierungs- und
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iberalisierungspolitik hinsichtlich der IuK-Märkte un-
er Berücksichtigung nationaler und lokaler Besonder-
eiten. Insbesondere muss einer weiter gehenden Dere-
ulierung die Einrichtung effektiver Aufsichtsstrukturen
owie die Schaffung belastbarer, fairer Wettbewerbsbe-
ingungen vorausgehen. Nur so können die Attraktivität
ür ausländische Investitionen und die Verfügbarkeit wie
eistungsfähigkeit der Infrastrukturen erhöht und zu-
leich die Nutzungskosten tatsächlich deutlich gesenkt
erden.
Drittens werden die internationalen Informations-
ärkte von Unternehmen aus OECD-Ländern domi-
iert. Da Informationen und Wissen als – zumal digitali-
ierte – immaterielle Güter in elektronischen Netzen
erarbeitet werden können, gerät das Immaterialgüter-
echt – und damit unter anderem das Patent- und Urhe-
errecht sowie die Leistungsschutzrechte – in den Fokus
er kontroversen Diskussionen um einen modernen
echtsrahmen für die digitale Informationsgesellschaft.
uch innerhalb der Industriestaaten ist seit längerem ein
eues Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der
reativen, Urheber und Rechteinhaber einerseits und
en neuen Anforderungen der Informations- und Wis-
ensgesellschaft, einer modernen Bildungs- und Innova-
ionspolitik und den Interessen der Nutzerinnen und Nut-
er andererseits zu konstatieren; ich erinnere nur an den
rsten Korb der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie.
efürchtet wird, dass eine zu weit gehende künstliche
erknappung des Informationszugangs oder gar Mono-
olisierung der Nutzung oder Verwertung fortschrittli-
her Innovationen in der digitalen Welt unverhältnismä-
ige Zugangs- und Nutzungsbarrieren aufbaut. Dies gilt
atürlich insbesondere in zunehmend wissensbasierten
esellschaften, in denen die Lebenschancen des Einzel-
en wesentlich vom Wissenserwerb und von der Wis-
ensverwertung abhängig sind und die Zukunftsfähigkeit
er Wirtschaft und Verwaltung wesentlich von der Effi-
ienz des Produktionsfaktors und Parameters Wissen ab-
ängt.
Dieses Spannungsverhältnis stellt sich auf globaler
bene noch weitaus gravierender dar, da internationale
ereinbarungen – zu nennen ist hier neben den WIPO-
erträgen vor allem TRIPS – allen Unterzeichnerstaaten
ie Sicherung eines vergleichbaren Rechtschutzes für
eistiges Eigentum auferlegen. Der Deutsche Bundestag
at bereits mit seinem Beschluss zum Antrag zu den
ATS-Verhandlungen unter dem Titel „Bildung als öf-
entliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern“ seiner
efürchtung Ausdruck verliehen, dass eine zu weit ge-
enden Kommerzialisierung zentraler Dienstleistungs-
ereiche – hier im Bildungs- oder Kulturbereich – sich
ufgrund ökonomischer Renditeerfordernisse erheblich
ozial differenzierend auswirkt und es zu einer Verringe-
ung der Angebotsvielfalt kommt, da die Dienste- und
ontentanbieter sich auf wenige lukrative Inhalte und
ärkte konzentrieren werden. Die Gewährleistung von
hancengleichheit beim Zugang zu Bildung, Informatio-
en und Wissen sowie die Sicherstellung eines hohen
ualitätsstandards im Bildungswesen gehören nicht nur
n Europa zum Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge,
ie durch übereilte Deregulierungsmaßnahmen nicht ge-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6551
(A) )
(B) )
fährdet werden darf. Sie ist auch in den Schwellen- und
Entwicklungsländern eine Grundvoraussetzung für eine
erfolgreiche Bewältigung des Wandels zur Informations-
und Wissensgesellschaft. Hier sind zudem die Potenziale
der neuen IuK-Technologien, über Vernetzungen und
Kooperationen zu einem weltweit chancengleichen,
ortsunabhängigen Zugang zu Bildungsinhalten beizutra-
gen, bei weitem nicht ausgeschöpft worden.
Insgesamt handelt es sich aber hierbei um einen lang-
wierigen und mühevollen Meinungsbildungs- und An-
passungsprozess der Politik wie des Rechts an eine nach
wie vor hohe technische, wirtschaftliche und auch so-
ziale Entwicklungsdynamik. Der Weltgipfel wird nicht
umhinkommen, diesen Aspekt aufzugreifen. Ebenso il-
lusorisch wäre es aber, von diesem Gipfel entscheidende
Anreize zur Weiterentwicklung des internationalen Im-
materialgüterrechts zu erwarten – dies ist auch gar nicht
seine Aufgabe.
Viertens gehen wir davon aus, dass parallel zur gesell-
schaftlichen Bedeutung elektronischer Kommunikation
auch der Schutz und die Sicherheit in Netzen an Bedeu-
tung gewinnt. Der hinreichende Schutz von technischen
Infrastrukturen und von Nutzerinnen und Nutzern vor
Schadprogrammen wie Viren und Würmern oder vor
Angriffen, die die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit
beeinträchtigen oder unautorisierten Zugang zu oder gar
Manipulation von sensiblen Inhalten erlauben, ist eine
zentrale Akzeptanzvoraussetzung für die neuen IuK-
Möglichkeiten. Ebenso ist die Verfügbarkeit und Leis-
tungsfähigkeit der IuK-Netzwerke als Teil der kritischen
Infrastrukturen moderner Gesellschaften – gerade in An-
betracht der terroristischen Bedrohungen – zu gewähr-
leisten. Zum Schutzaspekt zählt die Durchsetzung eines
effektiven, modernen Datenschutzes ebenso wie die hin-
reichende Befähigung der Nutzerinnen und Nutzer zum
effektiven Selbstschutz, die Anreizbildung zum techni-
schen Systemschutz und zur Förderung des Sicherheits-
bewusstseins. Auch die internationale Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung des Missbrauchs der Netze, etwa
durch kriminelle Machenschaften, illegale Inhalte oder
unaufgefordert zugesandte Werbemails – dem Spam-
ming –, oder in der internationalen Strafverfolgung ist
sicherlich weiter zu vertiefen.
Was wir aber in globalen digitalen Netzen brauchen,
sind nicht nationale Alleingänge in Law-and-order-Ma-
nier, sondern die Schaffung belastbarer internationaler
Mindeststandards etwa in Fragen des Datenschutzes, des
Jugendschutzes, der Reichweite und Intensität der Ver-
pflichtung unbeteiligter Dritter oder des Umgangs mit
Spam und kriminellen Angeboten. Erste Anfänge sind
mit den Datenschutzrichtlinien der EU oder mit der
Cybercrime-Konvention des Europarates gemacht, aber
zahlreiche kritische Fragen sind weiterhin offen. Die
Voraussetzung für einen effektiven Selbstschutz, sei es
des Individuums, des Unternehmens, der Forschungs-
einrichtung wie der Behörde, ist allerdings, dass die
Nichtregulierung kryptographischer Verfahren weiter-
hin aufrechterhalten wird. Jede Relativierung, sei es
Schlüsselhinterlegung oder anderes, wäre eine Einbruch-
schneise und würde gerade europäische Sicherheits- und
Wirtschaftsinteressen nachhaltig schaden.
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Fünftens bietet die globale Informationsgesellschaft
us kultureller Perspektive ein großes Potenzial zur
ahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und
prachenpluralität in der Welt, wie es die UNESCO und
er Europarat zurecht fordern. Die allgemeine Globali-
ierungsdiskussion konzentriert sich seit Jahren auch auf
ie Frage, ob es infolge der wirtschaftlichen Globalisie-
ung sowie einer als westlich geprägt wahrgenommenen
Globalisierungskultur“ zugleich zu einer Vereinheitli-
hung der nationalen und lokalen Perspektiven, Erfah-
ungs- und Handlungskontexte sowie Wertesysteme und
amit einer Verringerung der globalen kulturellen Diver-
ität kommt. Bezüglich der Informationsgesellschaft
pricht gerade der Indikator Sprachverteilung der Inter-
etnutzer und der Internetseiten deutlich für diese These.
ährend 2001 Mandarin von knapp 900 Millionen Men-
chen oder etwa 14,5 Prozent der Weltbevölkerung ge-
prochen wurde, gefolgt von Spanisch mit 5,5 Prozent
nd Englisch mit 5,3 Prozent, waren die Internetnutzer
er OECD zufolge zu 45 Prozent englisch- sowie zu
Prozent spanischsprachig. Chinesisch sprachen etwa
ur 8 Prozent und Deutsch immerhin 6 Prozent der Inter-
etnutzer. Noch eklatanter sind die Ungleichgewichte
insichtlich der Sprachen, in denen die Webseiten ver-
asst sind: Knapp 70 Prozent aller Internetinhalte sind in
nglisch verfasst, gefolgt von je 6 Prozent deutsch- und
apanischsprachigen Seiten. Nur 4 Prozent der Websei-
en waren in Chinesisch und nur 2 Prozent in Spanisch
erfasst. Die Dominanz des Englischen als neuer „digi-
aler Universalsprache“ der globalen Informationsgesell-
chaft ist also unabweisbar.
Die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie lokale
nd regionale Erfahrungszusammenhänge bilden aber
ine Grundvoraussetzung für die Schaffung neuer, krea-
iver Inhalte und innovativen Wissens. Die globale Infor-
ationsgesellschaft bliebe inhaltsarm und weit hinter ih-
en gesellschaftlichen Potenzialen zurück, wenn sie
ediglich als kostensenkendes Transportmedium für Da-
en oder effiziente rechtliche oder ökonomische Transak-
ionen genutzt würde. Vielmehr bietet die globale Infor-
ationsgesellschaft gerade durch die Senkung der
utrittsbarrieren und Transaktionskosten weitaus breite-
en Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit, mit lokalen,
egionalen oder gar individuellen Inhalten im Internet
räsent zu sein – ihnen auch im digitalen Zeitalter eine
timme zu geben. Wir benötigen spezifische Fördermaß-
ahmen und internationale Kooperationsprojekte, die die
nreize zur Produktion, Distribution und Nutzung ent-
prechend vielfältiger kultureller Inhalte für die Informa-
ions- und Wissensgesellschaft erhöhen. Hierbei sollte
ber beachtet werden, dass aufgrund der Dominanz klas-
ischer elektronischer Medien wie Fernsehen und Hör-
unk in den Entwicklungsländern der Bedarf an Inhalten
ür diese Medien nicht vernachlässigt werden darf – sie
ind hier ein elementarer Bestandteil der Informations-
esellschaft und als solche zu beachten.
Sechstens schließlich sollten wir bei der Internetver-
altung eher einer Evolution als einer Revolution den
orzug geben, auch wenn sich an der Struktur und an der
ehlenden Entscheidungstransparenz der ICANN viel
ritisieren lässt. Die hinreichende Sicherstellung der
6552 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003
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technischen Funktionsfähigkeit elektronischer Informa-
tions- und Kommunikationsnetze und -dienste bildet da-
bei eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung weiter
gehender Anforderungen in der globalen Informations-
gesellschaft, von denen wir bisher gesprochen haben.
Die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der welt-
weiten und sicheren Verfügbarkeit und Interoperabilität
der neuen elektronischen IuK-Möglichkeiten richten
sich aber primär auf technische und fachliche Koordina-
tionsnotwendigkeiten und berühren – anders als die wei-
teren Implikationen der globalen Informationsgesell-
schaft – weitaus seltener politische Fragestellungen. Die
ICANN weist insofern den richtigen Ansatz einer trans-
nationalen Selbstverwaltungsplattform auf, die vor allem
die Vorteile der fachlichen Nähe zwischen Regulierer
und Regulierungsgegenstand und der geringen Reak-
tionszeiten zu nutzen sucht. Eine völlige Übernahme der
Internetverwaltung durch die internationalen Regierun-
gen würde hingegen viele Vorteile der Selbstverwaltung
aufgeben, ohne Alternativen mit einer belastbaren Aus-
sicht auf Effektivitäts- und Effizienzgewinne der Inter-
netverwaltung zu bieten.
Dennoch – dies sollte in Genf mit Nachdruck disku-
tiert werden – rückt die zunehmend grundlegende gesell-
schaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der elektroni-
schen IuK-Möglichkeiten diese in die Nähe öffentlicher
Güter und damit in den Aufgabenkatalog des National-
staates zur Daseinsvorsorge. Diesem Umstand muss
durch eine angemessene, gegebenenfalls zu stärkende
Beteiligung der demokratisch legitimierten Regierungen
an den ICANN-Entscheidungen hinreichend Rechnung
getragen werden. Dringend notwendig ist vor allem
– wie bereits von der Enquete Kommission „Globalisie-
rung der Weltwirtschaft“ 2002 empfohlen – sowohl die
Steigerung der Entscheidungstransparenz der ICANN-
Gremien als auch eine echte Internationalisierung der
ICANN selbst. Erst diese könnte die historisch bedingte
US-amerikanische Dominanz in der Internetverwaltung
in einem tragfähigen, auch die Schwellen- und Entwick-
lungsländer angemessen berücksichtigenden internatio-
nalen Verwaltungsmodell für die Rootserver, das Do-
mainnamen-System und die IP-Adressen aufheben.
Selbst dieser längere Problemaufriss war lediglich in
der Lage, wenige Problemfelder zu adressieren und un-
sere Vorstellungen dazu darzulegen. Wir werden nicht
nur wiederholt mit diesen Fragestellungen konfrontiert
werden; vielmehr bildet dieser Wandel zur Informations-
gesellschaft einen wichtigen Kern der aktuellen nationa-
len, europäischen oder internationalen politischen He-
rausforderungen. Lassen Sie mich von dieser Stelle aus
allen Delegierten und Staatsrepräsentanten alles Gute
und viel Erfolg für den Weltgipfel wünschen. Im Januar,
so hoffe ich, können wir die Ergebnisse in diesem Hause
wieder diskutieren und hoffentlich über wesentliche
Fortschritte auf dem Weg zur globalen digitalen Chan-
cengleichheit berichten können.
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Vom 10. bis
12. Dezember 2003 wird in Genf der UNO-Weltgipfel
zur Informations- und Wissensgesellschaft stattfinden.
Zahlreiche Regierungsdelegationen, Interessenvertreter,
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achleute und – erstmals – Vertreter von nicht staatli-
hen Organisationen werden auf dem World Summit on
he Information Society, WSIS, Prinzipien für eine ge-
echte Entwicklung der globalen Informations- und Wis-
ensgesellschaft erarbeiten. Der Gipfel ist das bislang
ochrangigste Treffen von Akteuren, die sich mit der In-
ormationsgesellschaft befassen. Ziel des Gipfels ist es,
lobale Entwicklungen zur Informations- und Wissens-
esellschaft zu forcieren und dadurch insbesondere zur
berwindung der so genannten digitalen Spaltung beizu-
ragen. Der UN-Weltgipfel bedeutet also die große
hance, als globale und zentrale Plattform einen Dialog
nd Lösungsmöglichkeiten zwischen Vertretern der Re-
ierungen, der Parlamente, der internationalen Organisa-
ionen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft zu
chaffen. Der Weltgipfel muss Perspektiven für die Nut-
ung und weitere Entwicklung der Informations- und
ommunikationstechnologie aufzeigen, die sowohl den
elangen der Entwicklungs- als auch denen der Industrie-
änder Rechnung tragen. Neben einer gemeinsamen
eklaration der Staatengemeinschaft soll auf dem UNO-
eltgipfel ein Aktionsplan für das globale Kommunika-
ionszeitalter entwickelt werden, der die wichtigsten Zu-
unftsschritte benennt und 2005 auf einer Folgeveran-
taltung in Tunis überprüft werden kann.
Auf dem Weltgipfel geht es also um eines unserer
entralen Zukunftsthemen im 21. Jahrhundert: eine ge-
echtere Entwicklung der globalen Informations- und
issensgesellschaft. Es geht unter anderem um wichtige
ragen der Grundrechte in der Informationsgesellschaft,
m Cybersicherheit, geistige Eigentumsrechte, Fragen
iner effektiven globalen Internetverwaltung, globale In-
rastrukturen und Fragen des Zugangs zu Information
nd Wissen, um die digitale Spaltung zu überwinden.
ur wenn die internationale Staatengemeinschaft es
chafft, die notwendigen politischen Strategien für eine
eilhabe aller an den modernen Informations- und Kom-
unikationstechnologien zu entwickeln, kann das heute
och ungenutzte Potenzial zur Verbesserung der Produk-
ivität und der Lebensqualität zum Nutzen der gesamten
eltgesellschaft erschlossen werden. Hier liegen für uns
lle enorme Chancen, deshalb ist der Gipfel von enormer
edeutung.
Umso schlimmer ist es, dass der Vorbereitungspro-
ess, der sich nunmehr über zwei Jahre hinzieht, immer
ehr ins Stocken gerät. Zur Stunde tagen die Delegier-
en auf einer vierten außerordentlichen Vorbereitungs-
onferenz, die notwendig geworden war, nachdem die
repCom 3 wegen zu großer Interessendivergenzen ab-
ebrochen werden musste, und versuchen zu retten, was
u retten ist. Der WSIS-Prozess zur Weltinformationsge-
ellschaft darf keinesfalls scheitern.
Leider spiegelt diese negative Entwicklung das man-
elnde Interesse und das völlig unzureichende Engage-
ent der Bundesregierung im gesamten Vorbereitungs-
rozess und damit an der gesamten Thematik des Gipfels
ider. Da hilft auch der Antrag nicht, den die Koalitions-
raktionen gewissermaßen in letzter Minute ohne kon-
rete Punkte zur deutschen Position und den deutschen
ielen auf dem Gipfel einbringen. Die CDU/CSU-Bun-
estagsfraktion hat bereits im September in einer parla-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6553
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mentarischen Initiative auf die Bedeutung des Gipfels
hingewiesen und das Desinteresse der Bundesregierung
kritisiert. Unsere große Sorge war schon damals, dass
die Bundesregierung die Bedeutung dieses Gipfels nicht
erkennt und dadurch wichtige Chancen auf dem Weg zur
globalen Informations- und Wissensgesellschaft ver-
passt. Heute müssen wir feststellen, dass wir mit unseren
Befürchtungen leider Recht hatten: Desinteresse auf
ganzer Linie!
Dies ist tragisch. Denn die Chancen, die mit der Nut-
zung der modernen Informations- und Kommunika-
tionstechnologien verbunden sind, existieren bisher nur
theoretisch. Der Handlungsbedarf auf internationaler
Ebene ist enorm. Zwischen den reichen und den armen
Staaten existieren enorme Ungleichheiten. Nur ein
Bruchteil der Weltbevölkerung ist überhaupt in der Lage,
die Vorteile des Internets zu nutzen. In vielen Ländern
fehlen immer noch die infrastrukturellen und techni-
schen Voraussetzungen. Während bei uns der Trend in-
zwischen zum „Zweithandy“ geht, haben in den ärmsten
48 Ländern weniger als 50 von 1 000 Einwohnern über-
haupt einen Telefonanschluss. Am Beginn des 21. Jahr-
hunderts hat etwa die Hälfte der Weltbevölkerung noch
niemals ein Telefongespräch geführt. Für die rund
6,5 Millionen Einwohner Ruandas gibt es weniger Tele-
fon- und Modemanschlüsse als für die Mitarbeiter der
Weltbank. Afrika insgesamt ist schwächer im Internet
vertreten als die Stadt New York.
Die immer schnelleren technologischen Umwälzun-
gen bergen die Gefahr, dass sich die Kluft eher noch ver-
stärkt und sich das Auseinanderdriften beschleunigt. Die
Weltbank geht davon aus, dass sich ohne Gegensteuern
der Rückstand der so genannten Latecomers, zu denen
außer Südafrika alle Staaten Afrikas gehören, im Ver-
gleich zu den führenden Nationen wie den Vereinigten
Staaten oder der EU in den nächsten zehn Jahren sogar
noch erheblich vergrößern wird. Und hinter dieser Ent-
wicklung verbirgt sich natürlich enormer Sprengstoff für
die regionale, aber auch die internationale wirtschaft-
liche, soziale und politische Stabilität.
Eine Grundvoraussetzung ist es, die Infrastruktur und
grenzüberschreitende Netzwerke aufzubauen bzw. zu
modernisieren. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Nati-
onalstaaten Doch es reicht natürlich längst nicht aus, Ka-
bel in die Erde zu legen und Computer aufzustellen.
Deshalb sind andere Themen auf der Agenda als not-
wendige Maßnahmen auf dem Weg zur Vision einer glo-
bal vernetzten Weltgesellschaft ebenso wichtig. Hier
hätte die Bundesregierung große Chancen gehabt, wenn
sie einen eigenen Beitrag formuliert und sich als Vorrei-
ter betätigt hätte. Die Bundesregierung hätte sich aktiv
für die Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzen
müssen. Sie hätte darauf hinwirken müssen, dass auf in-
ternationaler Ebene Maßnahmen entwickelt werden, mit
denen den Entwicklungsländern ein fairer Zugang zu
Bildungsinhalten ermöglicht werden kann. Sie hätte die
Chance gehabt, auf der internationalen Ebene auf die
notwendige Schaffung von internationalen Mindeststan-
dards bei Datenschutz und -Sicherheit, beim Jugendme-
dienschutz und bei der Strafverfolgung in globalen Net-
zen hinzuwirken. Sie hätte im Bereich der globalen
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nternet Governance darauf hinwirken müssen, ICANN
ls Modell weiterzuverfolgen und gleichzeitig bessere
ransparenz der Entscheidungen und eine stärkere Inter-
ationalisierung der Selbstregulierungsorganisation hin-
uwirken. Die Liste von wichtigen Themen und zentra-
en Handlungsfeldern ließe sich beliebig erweitern.
chließlich lassen sich Herausforderungen der Informa-
ions- und Wissensgesellschaft durch die weltumspan-
enden neuen Technologien zumeist wirklich nur global
ösen. Die Bundesregierung hat es jedoch versäumt, Im-
ulse zu setzen. Zudem hat sie in den vergangenen zwei
ahren gerade einmal einen Mitarbeiter aus dem BMWA
it der Vorbereitung der Konferenz betraut, während an-
ere Länder, wie zum Beispiel Kanada oder Frankreich,
igene Strategiegruppen eingerichtet haben, um einen ei-
enen Beitrag vorzubereiten. So bleibt der fatale Ein-
ruck auf internationaler Ebene, dass die Bundesregie-
ung kaum Interesse für die globalen Herausforderungen
er Informationsgesellschaft hat. Deutschland hat weder
inen signifikanten eigenen Beitrag geleistet noch einen
nhaltlichen Schwerpunkt gesetzt.
Die Bundesregierung hätte den Weltgipfel zudem nut-
en müssen, um den notwendigen Dialog mit der Wirt-
chaft und den Akteuren der Zivilgesellschaft über die
iele auf dem Weg in die globale sowie nationale Infor-
ationsgesellschaft neu zu beleben Stattdessen hat sie
ie Wirtschaft gar nicht eingebunden – und die engagier-
en deutschen Vertreter der Zivilgesellschaft arbeiten in-
wischen an einer eigenen Gipfelerklärung zur Infoge-
ellschaft. Auch diese Chance für einen neuen Dialog
urde also verpasst.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vorbereitungskonfe-
enz auf eine Agenda für den Weltgipfel einigen kann,
ie mehr als hohle Floskeln enthält. Leider sieht es so
us, als ob große Chancen vertan werden. Der Bundes-
anzler wird dennoch Anfang Dezember nach Genf rei-
en. Aber zu einer bloßen Showveranstaltung vor Weih-
achten sollte der Weltgipfel nicht missbraucht werden.
Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im
ezember findet in Genf – leider bislang noch weitge-
end unter Ausschluss einer breiteren Öffentlichkeit –
in Weltgipfel der Vereinten Nationen statt. Es ist der
inzige in diesem Jahr.
Thema – und das ist das Besondere – ist zum ersten
al ausschließlich die „Informationsgesellschaft“. Ich
offe sehr, dass dieser Gipfel die drängenden Fragen der
lobalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft
uch wirklich aufgreift und diskutiert.
Mir geht es in erster Linie um Vorschläge und Maß-
ahmen zur Überwindung der digitalen Spaltung und
ganz besonders wichtig – um die Anerkennung grund-
ätzlicher Medien- und Kommunikationsfreiheiten, die
uch Signalwirkungen auf totalitäre Systeme ausüben
ann.
Das Thema digitale Spaltung ist mittlerweile beinahe
chon so etwas wie ein „Klassiker der Informationsge-
ellschaft“.
6554 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003
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Selbst in den Industrieländern – das gilt auch für
uns – gibt es immer noch die Kluft zwischen denjenigen,
die Zugang zu digitalen Informationen haben, und sol-
chen, die keinen Zugang haben.
Nach Berechnungen des Deutschen Institutes für
Wirtschaftsforschung gab es im Frühjahr 1995 in
Deutschland gerade einmal 250 000 Internetnutzer und
-nutzerinnen. Im Mai 2003 waren es bereits knapp
39 Millionen. Dies bedeutet, dass aktuell etwa 47 Pro-
zent der gesamten Bevölkerung in Deutschland online
sind. Auch wenn diese Zahlen auf den ersten Blick be-
eindruckend wirken, ist aber noch nicht einmal die
Hälfte der Bevölkerung online.
Die Überwindung der digitalen Spaltung ist eine der
globalen Herausforderungen. Die gleichberechtigte Teil-
nahme an der Informationsgesellschaft erfordert kom-
plexe und keine einseitigen Lösungen. Technik oder
Geld allein helfen nicht weiter, intelligente Strategien
und internationale Kooperationen sind gefragt:
Ich denke da an Satellitentechnik – Brasilien hat zum
Beispiel damit angefangen, im ganzen Land Telefonzel-
len mit Internetanschluss mittels Satelliten aufzustellen –
oder aber an so genannte „Wireless Local Area Net-
works“, die einen lokalen und sehr günstigen Internetzu-
gang ermöglichen und zugleich die Selbstverwaltung
fördern.
Ich wünsche mir, dass auf diesem Gipfel auch Grund-
und Menschenrechte ausführlich thematisiert werden:
Dazu gehört vor allem ein international anerkanntes
Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre sind
längst internationale Themen, mit denen sich die Weltge-
meinschaft auseinander setzen muss. Datenschutz und
Datensicherheit sind auf Dauer nur gewährleistet, wenn
diese auch internationalen Standards entsprechen.
Deutliche Antworten finden muss der Gipfel im Hin-
blick auf die Frage, wer das Internet regiert.
Die Entwicklungsländer haben auf dem Gipfel eine
Initiative für eine Kontrolle durch die Vereinten Natio-
nen gestartet. Es stellt sich vor dem Hintergrund unserer
Erfahrung tatsächlich die Frage nach dem Sinn einer Re-
gulierung auf nationaler Ebene. Ich erinnere nur an die
absurden Versuche der Bezirksregierung Düsseldorf,
Zensur im weltweiten Netz zu betreiben.
Auch das nur scheinbar privatwirtschaftliche ICANN,
die Institution also, die für die Vergabe von Internet-
adressen zuständig ist, stellt für uns keine zukunftsfähige
Lösung dar. Zu groß ist die Abhängigkeit von der ameri-
kanischen Regierung, zu gering das Mitspracherecht der
Internetnutzer und zu weit sind auch die Entwicklungen,
Zonen außerhalb der Kontrolle von ICANN zu etablie-
ren.
Auf dem Gipfel werden auch handfeste finanzielle In-
teressen zur Sprache kommen. Ich erwähne hier nur den
Streit um die so genannten „Digital Solidarity Funds“,
die den Anschluss auch der Entwicklungsländer an die
virtuelle Weltgemeinschaft fördern sollen. Hier ist si-
cherlich auch die Wirtschaft gefordert, ohne die momen-
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n schwierige ökonomische Situation der IT-Branche zu
norieren.
Wenn bundesdeutsche Unternehmen sich als „global
layer“ verstehen, dann sollten sie auch ein entsprechen-
es Engagement für den Gipfel zeigen. Mein Eindruck
t, dass die zivilgesellschaftliche Akteure im bisherigen
ipfelprozess viel erreicht haben, während die Wirt-
chaft sich bislang doch sehr zurück gehalten hat.
Mit der Teilnahme von Gerhard Schröder am Gipfel
at die Bundesregierung jetzt ein deutliches Zeichen für
ie Bedeutung des Weltgipfels gesetzt. Ich hoffe, dass
uch ebenso deutliche inhaltliche Akzente von deutscher
eite gesetzt werden können.
Es darf auf dem Gipfel keine thematischen Tabus ge-
en, aus Angst vor dem Aufkündigen bestehender Ab-
ommen und Übereinkünfte. Wir müssen den Weltgipfel
ls Plattform nutzen, um gute Ideen für die Zukunft der
nformationsgesellschaft zu diskutieren. Dazu gehört,
ass neue Umgangsformen mit geistigem Eigentum zur
icherstellung eines globalen Zugangs zu Wissen be-
ücksichtigt und debattiert werden. Mein Credo: Wissen,
as mit öffentlichen Mitteln generiert wurde, muss auch
er Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Ich möchte mich ebenfalls deutlich für das im Gipfel-
rozess eingeforderte Recht auf Kommunikation aus-
prechen. Insbesondere die neuen Medien eröffnen Mög-
chkeiten, Meinungsfreiheit nicht nur passiv durch ein
echt auf Information wahrzunehmen, sondern auch ak-
v Informationen selbst zu verbreiten. Hier sollte der
ipfel ein deutliches Zeichen hinsichtlich der weiteren
urchsetzung des Menschenrechts auf Kommunikation,
einungs- und Pressefreiheit setzen.
Eindeutige Signale wünsche ich mir auch in Sachen
reier Software, deren Schutz in den vorläufigen Entwurf
er Gipfel-Deklaration aufgenommen wurde: Dies ist
it Sicherheit eindeutig ein Erfolg der Zivilgesellschaft,
er aber nichts bedeutet, solange nicht der Schutz von
reier Software auch wirklich im Abschlussdokument
estgeschrieben ist.
Die Bundesregierung hat sich die Förderung von
pen Source und freier Software immer wieder auf die
ahnen geschrieben – deshalb hoffe ich, das mit unserer
ilfe diesem wichtigen Anliegen Rechnung getragen
erden kann.
Es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass der Gipfel
um Wohle einer weltweit freien und allen Menschen
ugänglichen Informationsgesellschaft ein Erfolg wird.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Wenn im
ächsten Monat in Genf die erste Runde des Weltgipfels
ber die Informationsgesellschaft, World Summit on the
nformation Society, WSIS, stattfindet, soll ein entschei-
ender Grundkonsens für die Zukunft der globalen In-
ormationsgesellschaft gebildet werden. Es wird das Ziel
ein, einen juristischen, wirtschaftlichen, technischen
nd auch politischen Rahmen für den Zugang von allen
enschen weltweit zu Informationen und zu den Kom-
unikationsnetzwerken zu schaffen. Wie schwierig sich
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6555
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dieser Konsens jedoch gestaltet, zeigt das aktuelle Sto-
cken der 3. Vorbereitungskonferenz für den Weltgipfel.
Ein Grund dafür liegt sicherlich darin begründet, dass
es dieser Gipfel nicht nur inhaltlich, sondern auch orga-
nisatorisch Neuland betritt, indem sowohl die Zivilge-
sellschaft als auch die Wirtschaft in einem so genannten
Multi-Stakeholder-Prozess bewusst in den Beratungs-
prozess mit eingebunden werden. Wir Liberale sind hier-
für aufgeschlossen, jedoch muss sich die Praktikabilität
noch erweisen.
Angesichts dieses neuen Verfahrens ist es umso wich-
tiger, mit ganz präzisen inhaltlichen Positionen den
Weltgipfel vorzubereiten. An Präzision aber mangelt es
dem Antrag von SPD und Grünen. Er ist ein langatmiger
„Gutmenschen-Antrag“ mit blumigen Wunschformulie-
rungen, die niemandem weh tun. Ich vermisse zum Bei-
spiel eine unmissverständliche Absage an die Zensur-
maßnahmen in zahlreichen Ländern.
Bundeskanzler Schröder hat sich entschlossen, per-
sönlich an diesem Weltgipfel teilzunehmen. Das ist gut
so. Der behandelte Antrag ist quasi das Reisegepäck, das
ihm der Bundestag nach Genf mitgibt. Das Gepäck ist
umfangreich, leider aber nicht sehr hilfreich: Viel heiße
Luft! Dennoch wünschen wir diesem Gipfeltreffen im
Interesse einer Chancengleichheit in der globalen Infor-
mationsgesellschaft jeden erdenklichen Erfolg.
Ohne einen freien Zugang zu den Möglichkeiten der
Informationsgesellschaft ist heute ein kultureller und
wirtschaftlicher Austausch kaum mehr möglich. Der „di-
gitale Graben“ zwischen Nord und Süd muss überbrückt
werden; denn er stellt ein beträchtliches Hindernis für
die weltweite ökonomische und soziale Entwicklung dar.
Wir hoffen daher, dass die Bundesregierung dem pro-
grammatischen Titel dieses Antrages folgt und ganz
konkret auf den Erfolg des Weltgipfels in Genf Einfluss
nimmt. Um dieses Ziel zu fördern, stimmen wir dem An-
trag trotz seiner oben geschilderten Schwächen zu.
Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Baugesetzbuches (Kommunale
Rechte bei Windkraftanlagen stärken) (Tages-
ordnungspunkt 14)
Wolfgang Spanier (SPD): Eine Gruppe von Abge-
ordneten beantragt die Änderung des Baugesetzbuchs,
um die kommunalen Rechte bei Windkraftanlagen zu
stärken. Zunächst einmal, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen, wird auch Ihnen dieser Antrag bekannt vorkommen.
Ein nahezu identischer Gesetzentwurf ist bereits am
16. Mai 2002 in den Deutschen Bundestag eingebracht
worden, damals allerdings noch von 80 Abgeordneten
unterstützt. In der Zwischenzeit ist die Zahl geschrumpft
auf 50 Abgeordnete. Sozusagen in Familientradition hat
der Nachfolger von Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten,
nämlich der Abgeordnete Christian Freiherr von Stetten,
diesen Gesetzentwurf gleichsam als Vermächtnis seines
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aters erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht.
uffallend ist, dass offensichtlich die CDU/CSU-Bun-
estagsfraktion nicht bereit war, diesen Gesetzentwurf
u übernehmen; offensichtlich ist auch, dass die Fachpo-
itikerinnen und Fachpolitiker der Union im zuständigen
undestagsausschuss Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
en, bis auf drei Ausnahmen, diesen Gesetzentwurf nicht
nterstützen.
Dafür gibt es auch gute Gründe. Sie wissen, dass eine
mfassende Novellierung des Baugesetzbuchs ansteht.
ie parlamentarischen Beratungen werden in Kürze auf-
enommen. Und deshalb macht es keinen Sinn, im Vor-
riff auf die Novelle einzelne Regelungen vorab zu
ndern. Das gilt übrigens nicht nur für diesen Gesetzent-
urf, sondern auch für weitere, die möglicherweise noch
orgelegt werden. Wir sollten in einem geordneten Bera-
ungsverfahren alle Änderungswünsche zum BauGB im
usammenhang beraten, abwägen und entscheiden. Das
ehen offensichtlich auch die CDU/CSU-Bundestags-
raktion und die überwiegende Mehrheit der Fachpoliti-
erinnen und Fachpolitiker in der Union so.
Auch inhaltlich ist dieser Gesetzentwurf überflüssig.
ielleicht ist den Unterzeichnern entgangen, dass der
orliegende Gesetzentwurf zum Europarechtsanpas-
ungsgesetz Bau Vorschläge macht, um die Planungsho-
eit der Kommunen zu stärken, und zwar im Unter-
chied zum Gruppenantrag in einer sinnvollen Weise.
ie vorgeschlagene Neuregelung im § 35 Abs. 3 soll er-
änzende Möglichkeiten schaffen, um privilegierte Vor-
aben im Außenbereich durch Ausweisung von Vorrang-,
ignungs- oder Belastungsflächen zu steuern. Diese
teuerungsmöglichkeiten werden jedoch erst mit dem
n-Kraft-Treten des Flächennutzungsplans wirksam.
ies ist eine neu eingeführte planerische Steuerungs-
öglichkeit im Flächennutzungsplan. Damit haben die
emeinden das Recht, beabsichtigte Planungen durch
ine befristete Zurückstellung von Baugesuchen für Vor-
aben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6, während eines Ver-
ahrens zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes zu
ichern. Über die Flächennutzungsplanung können Ge-
einden die Ansiedlung privilegierter Anlagen, zum
eispiel Biomasse oder Windkraft, steuern. Dieser Vor-
chlag ist eine sinnvolle Grundlage für unsere künftige
arlamentarische Beratung.
Dass im Gruppenantrag lediglich auf die Stärkung
ommunaler Rechte bei Windkraftanlagen abgehoben
ird, ist ein Beleg dafür, dass es den Antragstellern gar
icht um bessere planungsrechtliche Instrumente der
ommunen geht, sondern dass sie sich grundsätzlich ge-
en Windkraftanlagen stellen. Auch hier hinken die An-
ragsteller der Entwicklung hinterher. Windkraft trägt
erzeit zu rund 3,5 Prozent zur Stromerzeugung bei.
indstrom stellt gut 40 Prozent der Stromerzeugung aus
rneuerbaren Energien, übrigens rund 50 Prozent die
asserkraft. 2003/2004 werden Wasser und Wind in
twa gleich aufwiegen. Der Antrag aller erneuerbaren
nergien am Primärenergieträgermix beträgt rund 3 Pro-
ent, der Windstromanteil knapp 0,5 Prozent.
Ihre Kritik an einer angeblich überzogenen Förderung
st überholt. Wir legen einen Gesetzentwurf vor mit
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folgenden zentralen Punkten: Künftig werden nur noch
Windstandorte gefördert, an denen mindestens 65 Pro-
zent des gesetzlich vorgegebenen Referenzertrages er-
reicht werden. Das bedeutet, dass circa 25 Prozent der
potenziellen Binnenlandstandorte aufgrund schwacher
Windverhältnisse nicht mehr durch das EEG förderfähig
sind. Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für das
Repowering an guten Küstenstandorten geschaffen. Da-
mit wird der Ersatz alter, weniger effizienter Windkraft-
anlagen, die bis Ende 1995 in Betrieb gegangen sind,
durch neue, bessere Anlagen geschlossen. Die Degres-
sion der Windförderung wird verstärkt. Künftig werden
die Einspeisevergütungen jährlich um 2 Prozent sinken.
Wir setzen auf die erneuerbaren Energien, wir setzen
darauf, dass sie einen bedeutenden Beitrag leisten zu
einer ökologisch sinnvollen Energieversorgung in unse-
rem Land. Wir haben große Hoffnungen, dass im Off-
shore-Bereich neue Chancen für die Nutzung der Wind-
kraft eröffnet werden können.
Ich habe den Eindruck, dass Sie unterschwellig, trotz
eines Lippenbekenntnisses in Ihrem Antrag zu den er-
neuerbaren Energien, nicht konsequent auf den Ausbau
und die Förderung erneuerbarer Energien setzen, weil
Sie letztlich doch in erster Linie auf den Erhalt und Aus-
bau der Kernenergie setzen. Ich glaube, es ist deutlich
geworden, dass dieser Antrag vor allem eines ist, näm-
lich überflüssig.
Es ist schon auffällig, dass ein Aspekt offensichtlich
überhaupt keine Rolle spielt – nämlich die Frage der Be-
einträchtigung der Wohnbevölkerung durch Windkraft-
anlagen. Dieser Konflikt ist vor Ort wirklich ernst zu
nehmen. Deshalb haben wir zurecht den Gemeinden
bereits jetzt rechtliche Steuerungsmöglichkeiten für
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
gegeben. Dass wir darüber hinaus insgesamt im Bauge-
setzbuch die Steuerung privilegierter Vorhaben im Au-
ßenbereich neu regeln wollen, darauf habe ich schon
hingewiesen.
Ich freue mich auf intensive Beratungen des Europa-
rechtsanpassungsgesetzes Bau im Fachausschuss.
Veronika Bellmann (CDU/CSU): Für eine moderne
Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft ist eine si-
chere, umweltgerechte und wirtschaftliche Energiever-
sorgung von höchster Bedeutung. Alle drei genannten
Eigenschaften sind dabei als gleichrangig anzusehen.
Meiner Meinung nach entspricht die Windkraft grund-
sätzlich leider keiner dieser drei Kriterien. Auch wenn es
paradox klingt, aber sie ist weder generell umwelt-
freundlich, noch sicher und erst recht nicht wirtschaft-
lich. Doch eines nach dem anderen.
Seit Jahren wird durch die Bundesregierung versucht,
den Anteil der regenerativen Energien an der Energie-
versorgung zu steigern. Die Intention ist dabei – auch im
Hinblick auf das Kioto-Abkommen – zu begrüßen, die
Umsetzung allerdings, wie bei vielen Projekten der Bun-
desregierung, nicht. Durch das Erneuerbare-Energien-
Gesetz im höchsten Grade subventioniert, soll vor allem
die Windkraft künstlich gefördert werden. Und auf den
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rsten Blick gelingt dies ja auch prächtig. Schon jetzt
tehen in Deutschland 14 000 Windräder, bis 2020 sollen
anze 25 Prozent der Energie aus Wind gewonnen wer-
en.
Dass dieses Ziel erreichbar ist, daran darf allerdings
ezweifelt werden. Denn trotz der enormen Subventio-
ierung tun sich die Investoren immer schwerer, pas-
ende Standorte zu finden. Das liegt unter anderem an
en inzwischen über 500 Bürgerinitiativen, die sich ge-
ildet haben, um die weitere Verschandelung ihrer Hei-
at zu verhindern. Sogar Naturschützer beklagen inzwi-
chen die „Verspargelung“ der Landschaft.
Doch nicht nur optisch stellen die bis zu 130 Meter
ohen Windräder eine Beeinträchtigung dar. Für Vögel
nd Fledermäuse sind diese Räder hochgradig gefährlich
zum einen durch die Rotoren selbst und zum anderen
urch den Einfluss der Rotoren auf die Flugroute der
ugvögel. Sie können nicht in der Nähe der Anlagen ras-
en, denn sie werden durch den Schattenwurf irritiert.
er Lärm der Anlagen ist so erheblich, dass beim – von
undesminister Trittin angestrebten – Bau von Offshore-
nlagen sowohl Vögel als auch Meeressäuger empfind-
ich gestört würden. Lärm und Schattenwurf sind
brigens auch für die betroffenen Menschen höchst pro-
lematisch und belastend. So genannte Bewegungssug-
estionen werden in der aktuellen Forschung als ernst zu
ehmende Emission gewertet.
Ein beträchtliches Sicherheitsrisiko ist auch die tech-
ische Anfälligkeit der Anlagen. Die enormen Kräfte,
elche auf die Windräder wirken, führen immer wieder
u Ausfällen und sogar zum Abreißen der Rotorköpfe.
in Einsatz in Offshore-Anlagen ist bisher kaum realis-
isch. Wenn man nicht so dilettantisch wie bei der Ein-
ührung der LKW-Maut vorgehen will, ist eine Test-
hase von mindestens drei Jahren unter realistischen
edingungen notwendig.
Kommen wir zur Wirtschaftlichkeit. Die Windkraft
st – wenig überraschend – vor allem von einer Naturge-
alt abhängig: dem Wind. Sie kann also nur dort sinn-
oll zum Einsatz gelangen, wo möglichst stabile und
onstante Windverhältnisse herrschen Der Haken daran
st allerdings, dass das deutsche Binnenland in der EU
er Bereich mit den durchschnittlich schwächsten Wind-
erhältnissen ist. Damit stellt sich das grundsätzliche
roblem, dass Windenergie in Deutschland nur an sehr
enigen Standorten ökonomisch effizient betrieben wer-
en kann. Weht der Wind zu schwach, so reicht er nicht
us, die Reibungs- und Trägheitsmomente der Anlage zu
berwinden – die Anlage steht still. Weht er zu stark,
ind die Lasten auf den Rotor zu groß – die Anlage steht
benfalls still. Eine kontinuierliche Stromversorgung ist
nsofern mit Windenergie in Deutschland nicht möglich!
Da aber eine solche kontinuierliche Stromversorgung
nbedingt notwendig ist, müssen weiterhin konventio-
elle Kraftwerke betrieben werden, die einen Ausfall des
indstroms kompensieren Der Vorteil der Ressourcen-
chonung durch Windenergie wird also verschwindend
ering, wenn eine Windenergieanlage nicht alleine, son-
ern nur im Zusammenspiel mit konventionellen Kraft-
erken betrieben werden kann.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6557
(A) )
(B) )
Doch dank der Subventionen durch das EEG wurden
und werden trotz dieser großen Nachteile tausende
Windräder aus dem Boden gestampft – egal, ob in wind-
armen oder windreichen Gegenden. Denn die Förderung
für Windkraftanlagen ist nicht unmittelbar an Standorte
geknüpft. Ausschlaggebend für die Förderung ist der so
genannte Referenzertrag. Je besser der ist – also je wirt-
schaftlicher eine Anlage arbeitet –, desto geringer fällt
die Forderung aus.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass schlechte
Windstandorte, etwa im Binnenland, länger und damit
besser gefördert werden als gute, zum Beispiel an der
Küste, da diese aufgrund des erzielten Referenzertrages
nur für eine kurze Zeit Förderung erhalten – eine voll-
kommen widersinnige Vorgehensweise! Ein weiterer
Zubau von Anlagen an windungünstigen Standorten im
Binnenland ist weder ökologisch noch ökonomisch sinn-
voll!
Statt weiterhin die Verspargelung unserer windarmen
Heimat zu fördern, sollten wir viel eher größeres Augen-
merk auf den Export der Technologien in windreiche Re-
gionen Spaniens, Großbritanniens, Italiens, Frankreichs,
Norwegens usw. legen. Das käme dem Wirtschaftsstand-
ort Deutschland zugute.
Windenergie wird in Deutschland erst ein marktfähi-
ges Produkt sein, wenn es gelingt, die produzierte Ener-
gie zu speichern. Bis die Wissenschaft dies ermöglichen
kann, müssen vor allem die Gemeinden in ihren Rechten
gegenüber den Betreibern von Windenergieanlagen ge-
stärkt werden. Die in diesen Angelegenheiten noch uner-
fahrenen Gemeinden und Gemeinderate wurden bisher
meist einseitig über vermeintlichen ökologischen Nutzen
informiert und stimmten leichtfertig zu. Doch selbst
wenn Sie sich über die Folgen im Klaren waren – die
rechtliche Situation der Gemeinden war und ist oft zu
schwach, um den Bau von Windkraftanlagen zu verhin-
dern. Viele Gemeinden werden aufgrund einer unstim-
migen Rechtsprechung empfindlich in ihrer Planungsho-
heit verletzt, weil sie im guten Glauben, nicht tangiert zu
sein, die Möglichkeiten der Überleitungsvorschriften für
Vorhaben im Außenbereich, gemäß Baugesetzbuch,
nicht genutzt haben.
Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es daher, die Gemein-
den, Regionalverbände oder anderen Planungsgemein-
schaften in ihrer Planungshoheit zu stärken und so vor
Ort eine ausgewogene Energiepolitik zu ermöglichen.
Darüber hinaus muss schleunigst die Förderung der re-
generativen Energien durch das EEG korrigiert werden,
auch um die EU-Richtlinie zur Verdoppelung des Anteils
erneuerbarer Energien an der Gesamterzeugung sicher-
zustellen.
Die Union bekennt sich seit Jahren zu diesem Ziel.
Mit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991 haben wir
bereits zehn Jahre vor der EU-Richtlinie die Grundlagen
für die breite Anwendung erneuerbarer Energien in der
deutschen Stromversorgung geschaffen. Die CDU/CSU
unterstützt allerdings auch mit Nachdruck die von der
EU in der Richtlinie angestrebten Ziele der Wettbe-
werbsfähigkeit, der Begrenzung der Kosten für den Ver-
braucher sowie der mittelfristigen Notwendigkeit zur
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erringerung öffentlicher Unterstützung. Hierbei sollten
ir uns an die von der EU vorgegebenen Kriterien orien-
ieren: Vereinbarkeit mit den Prinzipien des Elektrizitäts-
innenmarktes, Berücksichtigung der verschiedenen
rneuerbaren Energiequellen, der unterschiedlichen
echnologien und geographischen Gegebenheiten, Ein-
achheit und Transparenz und vor allem Effizienz! Eine
ach den unterschiedlichen Energieträgern differenzier-
ere Förderung ist Grundlage für ökonomische und öko-
ogische Effizienz und damit für das Erreichen des Ver-
opplungszieles. Eine Überforderung wie bei der
indkraft muss schleunigst beendet werden. Die geo-
raphischen Gegebenheiten müssen endlich stärker Be-
ücksichtigung finden.
Außerdem muss die undifferenzierte Subventionie-
ung mittels Einspeisevergütung fallen. Sinnvoller wäre
ielmehr eine Vergütung, die sich aus einer festgesetzten
rundvergütung plus Marktpreis zusammensetzt. Auf-
rund seiner Abhängigkeit vom Marktpreis wäre der An-
agenbetreiber gezwungen, sein Produkt selbst zu ver-
arkten, was wiederum Wettbewerbsfähigkeit bedingt.
nd es werden nur diejenigen Anlagen wettbewerbsfä-
ig sein können, die durch standortnahe Erzeugung ge-
inge Kosten aufweisen oder die wirklich gute Wind-
tandorte darstellen. Letztendlich muss es das Ziel sein,
ine Schaffung von Dauersubventionen – wie beispiels-
eise seinerzeit bei der Steinkohle – zu verhindern. Da-
it täten wir den Herstellern, Betreibern, Verbrauchern
nd nicht zuletzt der Technologie langfristig keinen Ge-
allen.
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als
ch mich auf diese Rede vorbereitete und mir den Ge-
etzentwurf auf Drucksache 15/513 vom 28. Februar
003 näher anschaute, musste ich überrascht feststellen,
ass er beinahe wortwörtlich dem Gesetzentwurf auf
rucksache 14/9132 vom 16. Mai 2002 entspricht. Al-
erdings fiel mir dann doch ein signifikanter Unterschied
uf: War in der letzten Wahlperiode noch der Abgeord-
ete Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten der feder-
ührende Anstragsteller, so zeichnet jetzt sein Sohn
hristian Freiherr von Stetten dafür verantwortlich. Das
at mich erneut überrascht, denn ich wusste bis heute
och nicht, dass Gesetzentwürfe vererbt werden können.
s bliebe nur noch zu klären, ob dieser Vorgang mögli-
herweise erbschaftsteuerpflichtig ist.
Der Gesetzentwurf ist allerdings durch seine Verer-
ung keinen Deut besser geworden. Der Bundestag hat
eine mangelnde Qualität bereits in der Debatte vom
7. Juni 2002 festgestellt, weswegen sich die Kollegin-
en und Kollegen von der Opposition schon die Frage
efallen lassen müssen, warum wir diese Debatte heute
rneut führen dürfen.
Es ist schon auffällig, dass ich die meisten von Ihnen
eute Morgen bei den großen Debatten über die Energie-
olitik und über den Emissionshandel vermisst habe.
ies zeigt deutlich, welchen wirklichen Stellenwert Sie
er erneuten Einbringung Ihres Gesetzentwurfes einräu-
en und wie ehrlich Sie es mit der Förderung von erneu-
rbaren Energien halten.
6558 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003
(A) )
(B) )
Sie irren sich, wenn Sie die Neufassung des § 35
Abs. 1 Nr. 6 im BauGB aus dem Jahre 1995 dahin ge-
hend interpretieren wollen, dass hiermit eine Privilegie-
rung zugunsten der Windenergie herbeigeführt werden
sollte. Es ging der damaligen CDU/CSU/FDP-Regie-
rung lediglich darum, die Gleichbehandlung der Wind-
energie mit anderen Stromerzeugungsanlagen sicherzu-
stellen. Das war dringend erforderlich.
Mit Ihrem Gesetzentwurf machen Sie deutlich, dass
Sie sich als der Motor einer Lobby verstehen, die land-
auf, landab mit fadenscheinigen Argumenten gegen eine
„Verspargelung der Landschaft“ antritt, in Wahrheit aber
Fundamentalopposition gegen eine Energiewende insge-
samt und insbesondere gegen die Windenergie betreibt.
Und da Sie seit nunmehr fünf Jahren nicht mehr die
Bundesregierung stellen, versuchen Sie ihren Einfluss
auf die nationale Energiepolitik über die Kommunen und
das Planungsrecht geltend zu machen. Dabei instrumen-
talisieren Sie ausgerechnet die Planungshoheit der Kom-
munen, die wir von Bündnis 90/Die Grünen als ein ho-
hes und zu erhaltendes Gut ansehen.
Wir wissen sehr wohl, dass es an bestimmten Standor-
ten durchaus ernstzunehmende Konflikte zwischen
Windenergieerzeugern, Bürgerinteressen und Natur- und
Landschaftsschutzbelangen gibt. Daher ist es auch rich-
tig, dass die Kommunen einen offenen und nachvoll-
ziehbaren Abwägungsprozess vornehmen müssen. Aber
die Kommunen haben damit auch eine Verantwortung
zugesprochen bekommen, die nicht dazu führen kann,
dass eine Ausweisung von Vorranggebieten für die
Windenergie generell verweigert wird.
Konflikte müssen in einer transparenten und bürger-
freundlichen Bauleitplanung im Vorfeld erkannt und
ausgeräumt werden. An diesem funktionierenden Pla-
nungsinstrument darf daher nicht gerüttelt werden.
Ich kann Ihnen übrigens eine Menge Beispiele liefern,
wo genau diese Planungsinstrumente eben nicht dazu
geführt haben, dass zum Beispiel Natur- und Land-
schutzbelange berücksichtigt wurden. In meinem Land-
kreis Torgau-Oschatz wurden schon so häufig Flächen
aus Landschaftsschutzgebieten ausgegliedert, um an-
schließend dort Gewerbe- oder Industriegebiete auswei-
sen zu können, dass ich mittlerweile den Überblick
verloren habe. Und der regionale Planungsverband
Westsachsen mußte sich am Mittwoch vom Oberverwal-
tungsgericht Bautzen bescheinigen lassen, dass der von
ihm aufgestellte Braunkohleplan für den Tagebau
Schleenhain null und nichtig ist. Ausgerechnet dieser
Planungsverband hat sich aber in der Vergangenheit als
eifriger Streiter gegen die Windenergie hervorgetan, was
sich auch in seiner Regionalplanung mit nur wenigen
Alibivorranggebieten niedergeschlagen hat.
Man hatte aber andererseits nichts dagegen einzuwen-
den, dass im Südraum von Leipzig riesige Flächen de-
vastiert und viele Menschen aus ihren Siedlungen ver-
trieben worden sind und noch vertrieben werden sollen,
wie zum Beispiel in Heuersdorf. Oder reden wir doch
einmal über die Hunderte von Hochspannungsmasten,
die hier die Landschaft tatsächlich zerspargeln, oder die
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iesigen Wolken aus den Kühltürmen des Braunkohle-
raftwerks Lippendorf, die selbst bei schönem Wetter
en Himmel der Stadt Zwenkau eintrüben. Von der CDU
n Sachsen vernehme ich da keinen Aufschrei. Aber
enn es um Windkraftanlagen geht, stehen sie alle ge-
einsam auf den Barrikaden. Und das nennen Sie eine
usgewogene Energiepolitik, die Sie mit Ihrem Gesetz-
ntwurf erreichen wollen? Das ist die pure Heuchelei
nd das werfe ich auch Ihrem Gesetzentwurf vor.
Da nützt es auch nichts, wenn Sie mit Blick auf Ihre
lientel in der Land- und Forstwirtschaft versuchen,
och die Kurve zu den regenerativen Energie zu krie-
en, indem Sie die Förderung von Wasserkraft-, Bio-
as-, Solar- und Holzhackschnitzelanlagen befürwor-
en. Da brauchen Sie uns zu nichts mehr aufzufordern,
enn ich Sie auf die Vergütungssätze im EEG hinwei-
en darf. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die
indenergie den weitaus größten Anteil an den erneu-
rbaren Energien stellt und im Hinblick auf die Errei-
hung unsere Klimaschutzziele unverzichtbar gewor-
en ist.
Darüber hinaus spricht die Zahl von 130 000 neu ent-
tandenen Arbeitsplätzen in diesem Energiesektor für
ich. Ich würde mir wünschen, dass es davon noch mehr
uch in meinem Bundesland Sachsen und in meinem
ahlkreis gäbe.
Marita Sehn (FDP): Windkrafträder sind hochsub-
entioniert, ökologisch kontraproduktiv, tragen kaum et-
as zur allgemeinen Energieversorgung bei und ver-
chandeln die Landschaft – das schreibt der SPD-
mweltminister des Landes Brandenburg, Wolfgang
irthler, in der „taz“. Diese einseitige Verteufelung der
indenergie, wie sie hier von einem SPD-Umwelt-
inister vorgenommen wird, kann ich so nicht teilen.
ie Windkraft bietet Chancen, die auch wir nutzen soll-
en. Dabei sollte es eigentlich selbstverständlich sein,
ass Windkrafträder dort aufgebaut werden, wo kontinu-
erlich starker Wind herrscht.
Aber wir müssen zunehmend feststellen, dass die Ak-
eptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung
rastisch abnimmt. Dafür gibt es mehrere Gründe. Unter
nderem können es viele Menschen nicht verstehen, dass
n Regionen, in denen der Wind nicht ständig weht, An-
agen, hochsubventioniert, aufgebaut werden. Bedenkt
an, dass sie nur an durchschnittlich 77 Tagen im Jahr
trom erzeugen und die restlichen 288 Tage stillstehen,
ann zumindest ich dies nachvollziehen.
Niemand beschwert sich über ein oder zwei Windrä-
er. Aber wenn in einigen ursprünglich sehr schönen Ge-
enden das Landschaftsbild nicht mehr von der Natur,
ondern von grauen, stillstehenden Windmühlen domi-
iert wird, dann ist etwas falsch gelaufen.
Es geht nicht um ein Verbot der Windenergie. Wir
ollen einen Ausbau, der dem Anspruch einer ökologi-
chen Energieerzeugung gerecht wird. Nicht auf Kosten
er Menschen, der Natur und der Landschaft, sondern im
inklang mit den Menschen, der Natur und der Land-
chaft.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6559
(A) (C)
(B) )
Und dazu bedarf es einiger gesetzlicher Änderungen:
Als besonders fatal für den geordneten Ausbau der
Windenergie hat sich die Privilegierung im Außenbe-
reich nach § 35 Baugesetzbuch erwiesen. Sie hat dazu
geführt, dass Gemeinden und Kommunen, die nicht über
die notwendigen planerischen Kapazitäten verfügen,
kaum eine Steuerungsmöglichkeit für den geordneten
Ausbau der Windenergie haben.Wer will, der kann – das
mag ein taugliches Motto für den Wilden Westen gewe-
sen sein, aber als Grundlage für den Ausbau der Wind-
energie in einem dicht besiedelten Land ist das nichts
anderes als staatlich sanktioniertes Mobbing der Bürge-
rinnen und Bürger.
Aber genau das passiert zur Zeit in vielen Bundeslän-
Die Windenergie entwickelt sich aber auch zu einem
gefährlichen Spaltpilz in den Gemeinden des ländlichen
Raumes. Sie teilt die Dörfer in Profiteure, die ihr Grund-
stück zu guten Preisen an Windanlagenbetreiber ver-
pachten, und die Bewohner der betroffenen Ortschaften,
die mit den Folgen zu kämpfen haben. Und diese sind
nicht unerheblich. So führt eine Windenergieanlage in
Grundstücksnähe zu einem erheblichen Wertverlust der
benachbarten Grundstücke und Häuser. Bei allem Ver-
ständnis für die Windenergie, aber wer will so ein Ding
schon vor der Terrasse stehen haben? Sie vielleicht?
Außerdem führt der wilde Ausbau der Windenergie
zu regelrechten Schildbürgerstreichen zwischen den
Kommunen. Windanlagen werden möglichst an der
dern, unter anderem auch in Rheinland-Pfalz. Nachdem
der regionale Raumordnungsplan für die Region Mittel-
rhein-Westerwald von Gerichten für nichtig erklärt
wurde, herrscht momentan eine planerische Anarchie.
Ein wichtiges Regulierungsinstrument für die geordnete
Ansiedlung von Windenergieanlagen fällt also derzeit
aus. Diese Situation wird gezielt von Windkraftunter-
nehmen genutzt, um massiv Anträge für die Errichtung
neuer Anlagen einzureichen. Die Antragsteller haben ei-
nen Anspruch auf Genehmigung, wenn keine anderen
öffentlichen Belange entgegenstehen. In einigen Ge-
meinden liegen Anträge für bis zu 80 Windenergieanla-
gen vor.
Das hat nichts mehr mit der idyllischen Mühle zu tun,
die am rauschenden Bach klappert. Das ist der Einstieg
in eine industrielle Windradbrache. Stellen Sie sich ein-
mal vor, Sie wohnen in einer kleinen Ortschaft, um-
zingelt von 80 gigantischen Windrädern. Ich kann Ihnen
sagen, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen Zauber-
trank hätten, sie würden am liebsten alles kurz und klein
hauen. „Die spinnen, die Politiker", das sagen sie dort
ohnehin schon.
Bitte stellen Sie sich einmal eine kleine Ortschaft vor,
umringt von Windenergieanlagen, die oftmals höher sind
als der örtliche Kirchturm. Das hat nichts mehr mit
natur- und landschaftsverträglich zu tun – das ist die sys-
tematische Zerstörung einer Kulturlandschaft. Ich
möchte mal sehen, wie schnell sich die Einstellung der
Bundesregierung zur Windenergie ändert, wenn im Ab-
stand von 500 Meter um das Bundeskanzleramt oder in
Hannover 80 Windräder stehen würden. Ein Machtwort
wäre fällig! Frau Doris Schröder-Köpf, übernehmen Sie!
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renze zur Nachbargemeinde gebaut. Genau wie etliche
taaten gerne ihre Atommeiler an der Grenze zum Nach-
arstaat bauen, genauso geht es mit der Windenergie.
rei nach dem Cattenom-Prinzip: Selber die Vorteile ha-
en und die Nachteile den anderen zuschustern. Das hat
och nichts mit umweltfreundlichen Energien zu tun –
as ist der Wilde Westen, nur dass der dieses Mal auf
em Hunsrück liegt.
Windenergie lässt sich eben nicht nur auf einem abge-
obenen politischen Niveau diskutieren. Der Ausbau der
indenergie hat eine erhebliche lokale Dimension und
ieses sollten wir nicht länger ignorieren. Das wichtigste
apital der erneuerbaren Energien ist ihr Image als
anfte und umweltgerechte Energie. Dieses Kapital zer-
tören Sie, wenn Sie weiterhin den Ausbau der Wind-
nergie in Wildwestmanier fördern.
Der vorliegende Entwurf ist eine ausgestreckte Hand.
ir wollen Windenergie nicht verhindern. Wir wollen
ber, dass der Ausbau landschafts-, umwelt- und vor al-
em auch menschenverträglich vorgenommen wird. Wir
ollen erreichen, dass den Gemeinden die Zeit einge-
äumt wird, die sie für die Planung eines landschafts-,
mwelt- und menschenverträglichen Ausbaus der Wind-
nergie benötigen.
Wir fordern von Ihnen nicht viel, sondern ein kleines
eichen, dass Sie trotz aller Begeisterung für die Wind-
nergie auch die Sorgen und Nöte der Betroffenen sehen.
ir wollen nicht, dass Sie die Energiewende anordnen,
ondern gemeinsam mit den Menschen durchführen. Ist
as zu viel verlangt?
75. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5