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    Plenarprotokoll 15/75 (Drucksache 15/1974) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Energiespeicherforschung vorantrei- ben – Höchsttechnologien für die Speichertechnik entwickeln (Drucksache 15/1605) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Perspektiven für eine markt- wirtschaftliche Förderung erneuer- barer Energien (Drucksache 15/1813) . . . . . . . . . . . . . Vorschlag für eine Richtlinie (EURATOM) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brenn- elemente und radioaktiver Abfälle KOM (2003) 32 endg.; Ratsdok. 8990/03 (Drucksachen 15/503 Nr. 1.3, 15/1153 Nr. 2.20, 15/1781) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst FDP . . . . . . . . . . . . . . . Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . . . . . . 6408 B 6408 B 6408 B 6408 C 6408 D 6410 D 6413 C 6414 D 6416 A Deutscher B Stenografisch 75. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Benennung des Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) als stellvertretendes Mit- glied in das Kuratorium der Stiftung „Erinne- rung, Verantwortung und Zukunft“ . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 und 24 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes (EEG) 6407 A 6407 B 6408 A d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit undestag er Bericht ung 13. November 2003 t : – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Nukleare Sicherheit im Rahmen der Europäischen Union KOM (2002) 605 endg.; Ratsdok. 15875/02 – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie (EURATOM) des Rates zur Fest- legung grundlegender Verpflich- tungen und allgemeiner Grund- sätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen Dr. Joachim Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . Jürgen Trittin, Bundesminister BMU . . . . . . . 6418 B 6420 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Meyer (Tapfheim) (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Nationalen Allokationsplan als Parlamentsgesetz gestalten (Drucksache 15/1791) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . Ulrich Petzold CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. März 2002 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Re- publik Mosambik über die Förde- rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/1845) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Au- gust 2001 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und dem König- reich Marokko über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/1846) . . . . . . . . . . . . . i Z 6422 A 6423 A 6424 A 6425 C 6427 A 6427 B 6429 A 6429 B 6429 C 6430 A 6432 C 6434 B 6436 B 6437 B 6438 D 6439 C 6440 C 6442 C 6444 B 6444 B c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Oktober 2001 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und Bos- nien und Herzegowina über die För- derung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 15/1847) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Statis- tiken der Rohstoff- und Produktions- wirtschaft einzelner Wirtschafts- zweige (Rohstoffstatistikgesetz – RohstoffStatG) (Drucksache 15/1849) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Vierunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsge- setzes (34. ÄndGLAG) (Drucksache 15/1854) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseiti- gung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüs- tungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltFG) (Drucksache 15/1888) . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Ver- einsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen (Register-Füh- rungsgesetz – RFüG) (Drucksache 15/1890) . . . . . . . . . . . . . h) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung von Gender Mainstreaming in Wissenschaft und Forschung (Drucksache 15/720) . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes (1. MADGÄndG) (Drucksache 15/1959) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der 6444 C 6444 C 6444 C 6444 C 6444 D 6444 D 6444 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 III FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung rehabilitie- rungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 15/1975) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Zustimmung zur Ände- rung der Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (Drucksachen 15/1654, 15/2008) . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Ver- lauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenz- abschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ (Drucksachen 15/1655, 15/2006) . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 18. September 2002 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekre- tariat des Übereinkommens zur Er- haltung der wandernden wild leben- den Tierarten über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens (Drucksachen 15/1473, 15/1826) . . . . e)– h)Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 74, 75, 76 und 77 zu Petitionen (Drucksachen 15/1881, 15/1882, 15/1883, 15/1884) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kre- ditinstituten (Drucksache 15/1653) . . . . . . . . . . . . . Z D H H C D A G M D D H D E J D R R T J S C I D 6445 A 6445 B 6445 C 6445 D 6446 A 6446 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Wie- dererrichtung des Berliner Stadt- schlosses (Drucksachen 15/1094, 15/2002) . . . . usatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der CDU/CSU: Die aktuelle Russ- landpolitik der Bundesregierung r. Friedbert Pflüger CDU/CSU . . . . . . . . . . ans Martin Bury, Staatsminister für Europa arald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnold Vaatz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . ernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elanie Oßwald CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . r. Ludger Volmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ermann Gröhe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich SPD . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . elena Hoffmann (Chemnitz) SPD . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . udolf Bindig SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordnet Joachim Stünker, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreform- gesetz – OpferRG) (Drucksache 15/1976) . . . . . . . . . . . . . . . oachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . iegfried Kauder (Bad Dürrheim) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6446 D 6447 A 6448 B 6449 A 6450 A 6451 B 6452 B 6453 A 6454 A 6455 B 6456 B 6457 B 6458 C 6459 C 6460 B 6461 C 6462 C 6462 C 6464 C 6465 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . Joachim Stünker SPD . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Neure- gelung der geringfügigen Beschäfti- gungsverhältnisse auf den Arbeits- markt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen (Drucksache 15/758) . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes, Parl. Staatssekretär BMGS . . Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Vierten Gesetzes zur Än- derung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 15/1506, 15/1958) . . . . b) Beratung der Großen Anfrage der Ab- geordneten Bernd Neumann (Bremen), Günter Nooke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Ver- besserung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film (Drucksachen 15/1034, 15/1554) . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Bernd Neumann (Bremen) CDU/CSU . . . . . Klaus Uwe Benneter SPD . . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . Gisela Hilbrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . T R A B H A D G U T D d P A M D H W P D H T G D D M D 6467 A 6468 A 6469 B 6470 B 6472 A 6472 D 6474 B 6475 D 6476 A 6477 C 6479 C 6481 A 6482 C 6482 D 6484 A 6486 D 6487 C 6489 B 6489 B 6489 C 6491 D 6495 C 6496 A 6497 D 6499 A agesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: LKW-Sonntagsfahrverbot in Deutsch- land beibehalten (Drucksache 15/1876) . . . . . . . . . . . . . . . enate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Mertens, Parl. Staatssekretärin MVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . lbert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . we Beckmeyer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu der Unter- richtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2002 (44. Bericht) (Drucksachen 15/500, 15/1837) . . . . . . . . r. Willfried Penner, Wehrbeauftragter es Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . etra Heß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nita Schäfer (Saalstadt) CDU/CSU . . . . . . arianne Tritz BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . elga Daub FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . alter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Walter Kolbow SPD . . . . . . . . . . . . . . . . edi Wegener SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Stromrech- nungen transparent gestalten (Drucksache 15/761) . . . . . . . . . . . . . . . . udrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . . . . ichaele Hustedt BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6501 C 6501 C 6502 C 6503 C 6504 C 6505 C 6505 D 6506 C 6506 C 6508 A 6509 C 6511 A 6512 A 6513 A 6514 C 6515 B 6516 C 6517 A 6518 A 6518 D 6519 A 6519 C 6521 D 6524 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 V Tagesordnungspunkt 11: Unterrichtung durch die Bundesbeauf- tragte für die Unterlagen des Staatssicher- heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik: Sechster Tä- tigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher- heitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – 2003 (Drucksache 15/1530) . . . . . . . . . . . . . . . . Barbara Wittig SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU . . Dr. Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Mantel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler, Günter Nooke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP: Errichtung einer Stiftung „Staatsoper Unter den Linden“ (Drucksache 15/1790) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Hans- Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP: Staatsvertrag für die Hauptstadtkultur (Drucksache 15/1973) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Gauweiler CDU/CSU . . . . . . . . . . . Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christina Weiss, Staatsministerin BK . . . . Dr. Peter Gauweiler CDU/CSU . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . . Dr. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Nooke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . D D D E H E T T N B A L A E D m z d ( A E P d B t ( 6526 A 6526 B 6528 A 6529 B 6530 B 6531 B 6532 D 6533 D 6535 A 6535 B 6535 C 6537 A 6538 A 6539 B 6540 A 6541 A 6541 B 6542 A r. Peter Gauweiler CDU/CSU . . . . . . . . . . . r. Antje Vollmer BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP . . . . . . ckhardt Barthel (Berlin) SPD . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Jörg Tauss, Eckhardt Barthel (Berlin), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Chancengleichheit in der glo- balen Informationsgesellschaft sichern – VN-Weltgipfel zum Erfolg führen (Drucksache 15/1988) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Marita Sehn und weiteren Abgeordneten einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Baugesetzbuchs (Kommu- nale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) (Drucksache 15/513) . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Gesine Lötzsch (fraktionslos) zur Abstim- ung über die Beschlussempfehlung: Umset- ung des Bundesstaatsbeschlusses zur Wie- ererrichtung des Berliner Stadtschlosses Zusatztagesordnungspunkt 3 b) . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten etra Pau (fraktionslos) zur Abstimmung über ie Beschlussempfehlung: Umsetzung des undesstaatsbeschlusses zur Wiedererrich- ung des Berliner Stadtschlosses Zusatztagesordnungspunkt 3 b) . . . . . . . . . . 6542 D 6543 B 6543 C 6544 D 6545 B 6546 A 6546 C 6546 D 6546 D 6547 A 6547 B 6547 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Chancengleichheit in der globa- len Informationsgesellschaft sichern – VN- Weltgipfel zum Erfolg führen (Tagesordnungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . Grietje Bettin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP. . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) (Tagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . Peter Hettlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marita Sehn FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6548 A 6548 B 6552 B 6553 D 6555 B 6555 B 6556 B 6557 D 6554 D 6558 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6407 (A) ) (B) ) 75. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Anlage 4 Anlage 5 ung Der Zuruf des Abg. Dirk sen: Der Müller war doch ? – Das ist nicht der Fall. eschlossen. en zur Abstimmung über r CDU/CSU und der FDP em Titel „Staatsvertrag für mmt für diesen Antrag? – ltungen? – Der Antrag ist n gegen die Stimmen der einverstanden? – Das ist der Fa sung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunk Erste Beratung des Christian Freiherr von Manfred Grund und we gebrachten Entwurfs ei rung des Baugesetzbuc bei Windkraftanlagen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6547 (A) ) (B) ) Gebäude wie den Palast der Republik abreißen zu lassen, cke dringend notwendigen Mittel zu entziehen. Deutschen Bundestages die Initiative ergreift, um ein u nd Bürgern Berlins die für soziale und kulturelle Zwe- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (frak- tionslos) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung: Umsetzung des Bundestagsbe- schlusses zur Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses (Zusatztagesordnungspunkt 3 b) Ich lehne beide Beschlussempfehlungen ab. Meine Ablehnung begründe ich wie folgt: Ich empfinde es als makaber, dass ausgerechnet der Kulturausschuss des d e w K s r e d h D d B s f s l B g h s A B f d R l w u S g d i e B b Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 13.11.2003 Ferner, Elke SPD 13.11.2003 Goldmann, Hans-Michael FDP 13.11.2003 Hartnagel, Anke SPD 13.11.2003 Dr. Hoyer, Werner FDP 13.11.2003 Irber, Brunhilde SPD 13.11.2003 Jonas, Klaus Werner SPD 13.11.2003* Löning, Markus FDP 13.11.2003 Nitzsche, Henry CDU/CSU 13.11.2003 Nolte, Claudia CDU/CSU 13.11.2003 Pflug, Johannes SPD 13.11.2003 Roth (Esslingen), Karin SPD 13.11.2003 Sauer, Thomas SPD 13.11.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 13.11.2003 Seib, Marion CDU/CSU 13.11.2003 Dr. Stinner, Rainer FDP 13.11.2003 Dr. Westerwelle, Guido FDP 13.11.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht as jetzt gerade mit kulturellen Zwischennutzungen von iner neuen Generation von Künstlern neu entdeckt ird. Ich empfinde es als unseriös, dass ausgerechnet der ulturausschuss des Deutschen Bundestages den Ab- chlussbericht der Arbeitsgruppe „Schlossareal“ igno- iert. Für mich ist es ein Ausdruck von Kulturlosigkeit, mit iner Grünanlage der Mahnung entsprechen zu wollen, ass hier ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung entste- en soll. Außerdem empfinde ich es als Anmaßung, dass der eutsche Bundestag Beschlüsse fasst, die unmittelbar in en Haushalt des Landes Berlin eingreifen. Das Land erlin hat die extreme Haushaltsnotlage erklären müs- en, es klagt vor dem Bundesverfassungsgericht um inanzielle Hilfen und bekommt nun vom Bund noch zu- ätzliche Ausgaben aufgebürdet. Ich lehne die Anträge darüber hinaus ab, weil sie gott- os sind. Mit dem Abriss des Palastes der Republik wird die eschädigung, ja sogar der Einsturz des gegenüberlie- enden Berliner Domes riskiert. Wir – die PDS im Bundestag – werden zu den Haus- altsberatungen einen Änderungsantrag einbringen, der ich gegen den Abriss des Palastes der Republik richtet. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Wie- dererrichtung des Berliner Stadtschlosses (Zu- satztagesordnungspunkt 3 b) Hiermit erkläre ich, dass ich gegen die vorliegende eschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses ür Kultur und Medien auf Drucksache 15/2002 stimme. Erstens aus einem rein formalen Grund: Die Entschei- ung über die Zukunft des wohl wichtigsten Platzes der epublik soll heute ohne Debatte und damit ohne öffent- ichen Austausch der Argumente erfolgen. Zweitens stimme ich aus haushaltspolitischer Verant- ortung dagegen. Mit diesem Beschluss soll ein nicht nerheblicher Teil des Haushaltes von Bundesminister tolpe für ein stadtpolitisch und kulturpolitisch unsinni- es Vorhaben festgelegt werden. Darüber hinaus greifen ie Befürworter dieser Beschlussempfehlung unzulässig n die Haushaltshoheit des Berliner Landesparlamentes in. Denn mindestens 7 Millionen Euro müsste das Land erlin für das Abrissunternehmen „Palast der Republik“ eisteuern. Ich stimme also dagegen, den Bürgerinnen 6548 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 (A) ) (B) ) Drittens stimme ich aus inhaltlichen Gründen gegen die Beschlussempfehlung: Der Bundestag hat vor Jah- resfrist alternativ zwischen Schloss und Palast entschie- den. Eine klare Mehrheit entschied sich für einen Neu- bau in der Kubatur des Schlosses. Beschluss ist Beschluss und Text ist Text. Alles darüber hinaus ist va- riabel und offen. Deshalb wäre der rasante Abriss des Palastes der Republik ein fataler Fehler – nach vorn und nach hinten geschaut. Im Beschluss des Bundestages wurden drei Seiten des Neubaus beschrieben: die West-, die Nord- und die Süd- seite. Das ist nachvollziehbar. Und das gilt. Die Ostseite indes blieb offen. Der Beschluss des Bundestages schließt daher nicht aus, Teile des Palastes zu erhalten. Diese Option sollte nicht ohne Not verworfen werden. Sie eröffnet auch architektonische Spielräume, die Stadt kritisch zu einen. Ich stimme gegen die Beschlussempfehlung, weil mit dieser die wichtigste Frage nicht beantwortet wird: Wird der Schlossplatz ein öffentliches Areal und gelingt es ge- rade hier, Ost und West, alte und neue Geschichte zu- sammenzuführen? Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Chancengleichheit in der globalen Informationsgesellschaft si- chern – VN-Weltgipfel zum Erfolg führen (Ta- gesordnungspunkt 13) Jörg Tauss (SPD): Die wachsende Bedeutung der Möglichkeiten elektronischer Information und Kommu- nikation in allen gesellschaftlichen Bereichen wird leider immer noch allzu oft – in diese Kritik schließe ich uns alle ein – allein auf die OECD-Welt der entwickelten Länder bezogen. Dieser Wandel zur Informationsgesell- schaft hat aber längst nicht nur große Auswirkungen auf die Schwellen- und Entwicklungsländer und stellt diese vor enorme Herausforderungen. Darüber hinaus be- stimmt dieser Wandel auch die zukünftigen Erfolgschan- cen sowohl der Wirtschaft wie der Menschen in diesen Ländern. Allein dies wäre Grund genug, den nun bevorstehen- den Weltgipfel der Vereinten Nationen zur globalen In- formationsgesellschaft zu begrüßen. Dieser einzige Weltgipfel in diesem Jahr bietet einen angemessenen Rahmen für eine umfassende, die OECD-Perspektive übergreifende Debatte zu den neuen Herausforderungen der Informationsgesellschaft. Die Vorbereitungen stehen gegenwärtig vor dem Abschluss. Auch wenn zahlreiche Fragen noch offen sind, bin ich überzeugt, dass wir bald Endfassungen sowohl der Grundsatzerklärung wie des Aktionsplans werden diskutieren können. Ausdrücklich möchte ich dem BMWA für den inklusiven Ansatz in der Vorbereitung des Gipfels danken. Die regelmäßigen Runden mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft haben sicherlich zu einem konstruktiven und kreativen Dialog beigetragen, an dessen Ende wir wei- t s s m g d g d k – g F I X b – t U s E w w s n r z k v h d f s U s z r D d h n in a g R 5 0 A B s i s d w t m d S w (C (D erhin neben der gemeinsamen EU-Position ein deut- ches Positionspapier zum Weltgipfel erwarten. Denn die Frage, wo wir eigentlich in diesem Wandel tehen und welche Ausgangsposition wir konstatieren üssen, stellt sich mit weit größerem Nachdruck für die lobale Perspektive. Dies gilt für die Kernfragen auch er globalen Informationsgesellschaft, nämlich des Zu- angs zu IuK-Infrastrukturen und relevanten Inhalten, es kompetenten Umgangs mit ihnen wie der Fragen der ulturellen Vielfalt sowie von Schutz und Sicherheit auch Rechtssicherheit – in globalen IuK-Netzen, in leicher Weise. Denn: Während wir etwa in Europa um ortschritte ringen, immer weitere Bevölkerungsteile ins nternet zu bringen und hier bereits von 50 Prozent plus reden, oder darum ringen, die Infrastrukturen breit- andig auszubauen und bei Fragen des Rechtsrahmens auch aufgrund wegweisender EU-Richtlinien zur elek- ronischen Kommunikation, zum Datenschutz oder zum rheberrecht – deutliche Fortschritte gemacht haben, tellt sich die digitale Spaltung zu den Schwellen- und ntwicklungsländern und verstärkt auch innerhalb dieser eitaus gravierender dar. Dies ist der Grund, weshalb ir von einer eklatanten globalen Chancenungleichheit prechen müssen, und damit stellt sich für die internatio- ale Gemeinschaft die zentrale politische Herausforde- ung, diese Ungleichheit durch geeignete Maßnahmen u verringern. Nur dann können die Lebens- und Zu- unftschancen der Menschen weltweit angenähert und om Geburtsort und sozialer Herkunft möglichst unab- ängig gemacht werden. Dass wir davon weit entfernt sind, zeigen nicht nur as durchgreifende sozioökonomische Nord-Süd-Ge- älle, sondern eine ganze Reihe von Untersuchungen und tatistischen Erhebungen, die Jahr für Jahr eine eklatante ngleichheit im Zugang und in der Nutzung elektroni- cher IuK-Technologien zeigen, die tendenziell sogar unimmt. Lassen Sie mich dazu nur einige Zahlen zitie- en: Laut der OECD-Studie „Understanding the Digital ivide“ von 2001, Nielsen Net-Ratings und der ITU wie em World Population Data Sheet 2002 stammen weiter- in etwa 80 Prozent der knapp 600 Millionen Internet- utzerinnen und -nutzer aus OECD-Ländern. Während der EU durchschnittlich etwa 32 Prozent und Nord- merika knapp 50 Prozent der Bevölkerung Onlinezu- ang haben, sind es in Mittel- und Osteuropa inklusive usslands lediglich 8,3 Prozent, in Lateinamerika gar Prozent, in China 2,6 Prozent und in Indien ,7 Prozent. Schlusslicht bildet hier Afrika, wo unter usklammerung Südafrikas sogar nur 0,5 Prozent der evölkerung online sind. Gleiches lässt sich für die Verfügbarkeit von Infra- trukturen sagen, denn die internationalen Unterschiede n der Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der techni- chen Infrastrukturen bilden ein zentrales Hemmnis für ie globale Chancengleichheit. Insbesondere die Ent- icklungsländer können dem Innovations- und Aufbau- empo der OECD-Staaten nicht folgen und fallen zuneh- end zurück. So basiert die globale digitale Spaltung urchaus auch auf einer eklatanten infrastrukturellen paltung: Während in der OECD in 2001 auf 100 Ein- ohner durchschnittlich 52 Festnetzanschlüsse und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6549 (A) ) (B) ) 54 Mobilnetzanschlüsse kamen, sind es bei den Ent- wicklungsländern lediglich 8,7 bzw. 7,5. Auch im Be- reich von PCs und Internet-Hosts dokumentiert sich die infrastrukturelle Zweiklassengesellschaft: Während in 2001 knapp 61 Prozent aller PCs und über 86 Prozent der Internethost-Computer in der EU oder in Nordame- rika standen, entfallen auf Mittel- und Osteuropa, China, Lateinamerika, Indien und Afrika lediglich 19 Prozent der PCs und sogar lediglich 4,6 Prozent der Hosts. Auch die interregionalen Verbindungskapazitäten verdeutlichen die Konzentration der weltweiten Infor- mations- und Datenströme auf die OECD-Welt: Wäh- rend in 2002 ausgehend von Nordamerika nach Europa etwa 208 Gigabits pro Sekunde – Gbps – zur Verfügung standen und auch Asien – vor allem Japan, Taiwan und Südkorea – noch mit etwa einem Viertel, also etwa 56 Gbps, angebunden war, stand zu Lateinamerika mit 23,5 Gbps eine achtfach geringere, zu Afrika mit 1,2 Gbps lediglich eine 160fach geringere und von Eu- ropa nach Afrika sogar eine 250fach geringere Kapazität – nämlich 0,82 Gbps – zur Verfügung. Auch wenn die absoluten Kapazitäten schnell zunehmen, bleiben doch die eklatanten Abstände bestehen. Zur Verdeutlichung möchte ich nur daran erinnern, dass allein in New York mehr Telefone genutzt werden als im gesamten ländli- chen Asien und dass es allein in London mehr Internet- accounts gibt als in ganz Afrika. Zudem entspricht die gesamte Internetbandbreite Afrikas in etwa der Sao Paulos und ebenso entspricht die Internetbandbreite ganz Lateinamerikas der der südkoreanischen Hauptstadt Seoul. Diese digitale globale Spaltung hat aber neben der technischen auch erhebliche soziale und kulturelle Di- mensionen. Bereits die Enquete-Kommission „Globali- sierung der Weltwirtschaft“ der vergangenen Legislatur- periode hat darauf hingewiesen, dass sich die einzelnen Ungleichheiten in den Schwellen- und Entwicklungslän- dern wechselseitig verstärken und in ihrer Summe sowohl zu enormen innergesellschaftlichen digitalen Klüften als auch zu prohibitiven Zugangs- und Nutzungs- barrieren führen. So privilegieren die immer noch hohen Zugangspreise, die technischen Voraussetzungen und die notwendigen individuellen Kompetenzen die ohnehin hinsichtlich der Kaufkraft, Qualifikationen und Bil- dungsniveau besser gestellten kleinen Eliten in den städ- tischen Zentren. So lebten etwa 2001 in der Hauptstadt Kampala nur 4 Prozent der ugandischen Bevölkerung, zugleich befanden sich hier aber über 60 Prozent aller Te- lefonleitungen. In Vietnam ist die ländliche Bevölkerung praktisch vom Telefonnetz ausgeschlossen, obwohl hier etwa 80 Prozent der Gesamtbevölkerung leben. Ebenso haben eventuell bestehende kulturelle und so- ziale geschlechtsspezifische Diskriminierungen einen er- heblichen Einfluss auf den Zugang von Frauen zu IuK- Möglichkeiten in Entwicklungsländern; zudem sind Frauen statistisch häufiger von Analphabetismus und Armut betroffen. Während in Lateinamerika 38 Prozent, in Asien 22 Prozent der Internetnutzer Nutzerinnen sind, machen Frauen im Nahen Osten lediglich 6 Prozent der Internetnutzer aus. So ist im Allgemeinen in den Schwellen- und Entwicklungsländern die Nutzungs- s r g - t n m z 2 U A S m d a z g l I i W k W t s w c r d i l I z B d B z e s d o n o o W F n s d z d l a u g P l r t (C (D chere zwischen Haushalten mit relativ hohen und nied- igen Einkommen weitaus größer, ist der Frauenanteil eringer und konzentriert sich die IuK-Infrastruktur wie Nutzung auf die städtischen Zentren und sozialen Eli- en. 2001 hatte über ein Drittel der Weltbevölkerung och nie telefoniert, waren laut UNDP gemessen am onatlichen Durchschnittseinkommen die Internet- ugangskosten in Madagaskar 510-mal, in Nepal etwa 50-mal und in Sri Lanka noch 50-mal höher als in den SA und kostete etwa in Bangladesch ein PC noch das chtfache eine Jahreslohns. Hinter diesen Zahlen zur internationalen digitalen paltung verbirgt sich ein enormes Risiko für die ökono- ische, soziale und auch politische Stabilität dieser Län- er von morgen – die digitale Spaltung von heute droht uf globaler Ebene die Chancenungleichheit zu reprodu- ieren und auch für kommende Generationen zu verfesti- en. Dies ist der Grund, weshalb eine moderne Entwick- ungspolitik nicht an den besonderen Anforderungen der nformationsgesellschaft vorbeisehen kann und es – im nternationalen Vergleich – zunehmend auch nicht tut. ir müssen uns hierbei insbesondere um die Länder ümmern, die in den Entwicklungsprojektionen der eltbank den Anschluss an den Wandel zur Informa- ionsgesellschaft weiter zu verlieren drohen. Zu diesen o genannten Latecomern gehören eben nicht nur die am enigsten entwickelten Länder – die „least developed ountries“ –, sondern auch die beiden bevölkerungs- eichsten Staaten der Erde: Indien und China. Diese bei- en Staaten sind auch deshalb sehr gute Beispiele für die nnere digitale Spaltung in Schwellen- und Entwick- ungsländern, weil durchaus international vergleichbare T-Infrastrukturen, Dienstleistungsangebote und Nut- ungskompetenzen in diesen Ländern bestehen – etwa in angalore oder dem boomenden Shanghai –, diese je- och sowohl lokal begrenzt sind als auch nur geringe evölkerungsteile daran partizipieren können. Die Kon- entration der Verfügbarkeit und Nutzungskompetenz twa auf die wohlhabenden städtischen Eliten und die trukturelle Ausblendung der ländlichen Regionen, in enen nach wie vor die Bevölkerungsmehrheiten leben, der gar ganzer Erdteile, wenn wir an Afrika mit Aus- ahme Südafrikas denken, ist eklatant. Die Dimension der Herausforderung für die internati- nale Gemeinschaft ergibt sich allein aus der Größen- rdnung der zitierten globalen Ungleichheiten. Der eltgipfel zur Informationsgesellschaft wird zu dieser ülle an Problemaspekten keine Rezepte erarbeiten kön- en, zu komplex sind die Mechanismen und zu viel- chichtig die Interessenlagen. Aber er kann und muss ein eutliches Bekenntnis der internationalen Gemeinschaft ur gemeinsamen Verantwortung für die Verringerung er internationalen Chancenungleichheiten in der globa- en Informationsgesellschaft erreichen. Wir sind daher ußerordentlich froh darüber, dass in die Deklaration nd den Aktionsplan grundlegende Prinzipien Eingang efunden haben, die weit über technisch-wirtschaftliche roblemaspekte hinausgreifen und ethische, grundrecht- iche, soziale, politische und kulturelle Fragen gleichbe- echtigt danebenstellen. Für die SPD-Bundestagsfrak- ion ist der Wandel zur Informationsgesellschaft eben 6550 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 (A) ) (B) ) nicht nur eine Frage technischer Infrastrukturen und wirtschaftlicher Globalisierung. Sie sollte vielmehr als ein umfassender gesellschaftlicher Wandel begriffen werden, der zahlreiche Auswirkungen auf Technologie-, Bildungs-, Kultur- und Medienpolitik sowie auf die in- ternationale Kooperation und Entwicklungshilfe hat. Lassen sie mich zu den Grundsätzen aus unserer Sicht noch einige Anmerkungen machen: Erstens ist und bleibt die Grundlage internationaler Politik und Kooperation die Achtung und Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte. Dies gilt auch für die Bewältigung des Wandels zur globalen Informationsge- sellschaft. Das umfassende Meinungs- und Informa- tionsfreiheitsrecht des Art. 19 der Menschenrechtserklä- rung gewinnt natürlich in einer digital vernetzten Welt eine besondere Bedeutung. Die grundrechtlichen Impli- kationen sind ebenfalls keineswegs unerheblich, wobei ich nur auf die Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung und auf das zunehmend in Bedräng- nis geratende Fernmeldegeheimnis verweisen möchte. Ebenso ist hier zu prüfen, inwieweit eine Erweiterung in Richtung positiver Kommunikations- und Informations- zugangsrechte sinnvoll sein kann. Vor allem aber dürfen keine nationalen Sicherheitsinteressen oder kulturelle Besonderheiten eine generelle Zensur in elektronischen Medien begründen. Dies gilt für das Internet genauso wie für die zu sichernde freie Berufsausübung von natio- nalen und internationalen Journalistinnen und Journalis- ten vor Ort. Eine grundrechtlich in abgeschottete natio- nale Zonen zergliederte Weltinformationsgesellschaft kann es allein aus technischen Gründe nicht geben, sollte dies aber auch aus politischen, sozialen und kulturellen Erwägungen nicht. Nichts erscheint zweitens derzeit dringender, als zu einem Aufholprozess hinsichtlich der Infrastrukturen in den Schwellen- und Entwicklungsländern zu kommen. Allerdings sind wir hier sehr skeptisch hinsichtlich der tatsächlichen Vorteile eines zentralen, verbindlichen di- gitalen Solidaritätsfonds, wie er vor allem vonseiten der Entwicklungsländer und zivilgesellschaftlicher Akteure gefordert wird. Die Erfahrungen mit dem Aids-Fonds sollten uns hier vorsichtiger machen und uns ermutigen, nach effektiven Alternativen Ausschau zu halten. Dass eine übereilte Privatisierung und Liberalisierung der na- tionalen IuK-Märkte die Lösung nicht sein kann, lässt sich gerade am Beispiel Indiens und Argentiniens zei- gen. Denn auch – oder gerade – private Investoren kon- zentrieren sich auf betriebswirtschaftlich lukrative städ- tische Zentren und sparen etwa in Indien ganze ländliche Regionen aus. In Argentinien verlangten marktbeherr- schende westliche Gesellschaften zunächst sogar höhere Preise als zuletzt die staatlichen Monopolisten. Die kon- troversen Auseinandersetzungen und Proteste im Um- feld der Verhandlungen zur so genannten Doha-Runde der WTO und speziell zu den Verhandlungen zur weiter- gehenden Liberalisierung im Dienstleistungssektor – Stichwort GATS – belegen die Konfliktträchtigkeit dieser Fragestellungen. Notwendig erscheint daher eine vorsichtige, abge- stimmte und zeitlich nicht übereilte Privatisierungs- und L t h g s d f L g w m n s v r b d R A n K d s t z e B V p c ß n G n s d z h E V V d g h G f B h b a s r C M C n Q i d (C (D iberalisierungspolitik hinsichtlich der IuK-Märkte un- er Berücksichtigung nationaler und lokaler Besonder- eiten. Insbesondere muss einer weiter gehenden Dere- ulierung die Einrichtung effektiver Aufsichtsstrukturen owie die Schaffung belastbarer, fairer Wettbewerbsbe- ingungen vorausgehen. Nur so können die Attraktivität ür ausländische Investitionen und die Verfügbarkeit wie eistungsfähigkeit der Infrastrukturen erhöht und zu- leich die Nutzungskosten tatsächlich deutlich gesenkt erden. Drittens werden die internationalen Informations- ärkte von Unternehmen aus OECD-Ländern domi- iert. Da Informationen und Wissen als – zumal digitali- ierte – immaterielle Güter in elektronischen Netzen erarbeitet werden können, gerät das Immaterialgüter- echt – und damit unter anderem das Patent- und Urhe- errecht sowie die Leistungsschutzrechte – in den Fokus er kontroversen Diskussionen um einen modernen echtsrahmen für die digitale Informationsgesellschaft. uch innerhalb der Industriestaaten ist seit längerem ein eues Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der reativen, Urheber und Rechteinhaber einerseits und en neuen Anforderungen der Informations- und Wis- ensgesellschaft, einer modernen Bildungs- und Innova- ionspolitik und den Interessen der Nutzerinnen und Nut- er andererseits zu konstatieren; ich erinnere nur an den rsten Korb der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie. efürchtet wird, dass eine zu weit gehende künstliche erknappung des Informationszugangs oder gar Mono- olisierung der Nutzung oder Verwertung fortschrittli- her Innovationen in der digitalen Welt unverhältnismä- ige Zugangs- und Nutzungsbarrieren aufbaut. Dies gilt atürlich insbesondere in zunehmend wissensbasierten esellschaften, in denen die Lebenschancen des Einzel- en wesentlich vom Wissenserwerb und von der Wis- ensverwertung abhängig sind und die Zukunftsfähigkeit er Wirtschaft und Verwaltung wesentlich von der Effi- ienz des Produktionsfaktors und Parameters Wissen ab- ängt. Dieses Spannungsverhältnis stellt sich auf globaler bene noch weitaus gravierender dar, da internationale ereinbarungen – zu nennen ist hier neben den WIPO- erträgen vor allem TRIPS – allen Unterzeichnerstaaten ie Sicherung eines vergleichbaren Rechtschutzes für eistiges Eigentum auferlegen. Der Deutsche Bundestag at bereits mit seinem Beschluss zum Antrag zu den ATS-Verhandlungen unter dem Titel „Bildung als öf- entliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern“ seiner efürchtung Ausdruck verliehen, dass eine zu weit ge- enden Kommerzialisierung zentraler Dienstleistungs- ereiche – hier im Bildungs- oder Kulturbereich – sich ufgrund ökonomischer Renditeerfordernisse erheblich ozial differenzierend auswirkt und es zu einer Verringe- ung der Angebotsvielfalt kommt, da die Dienste- und ontentanbieter sich auf wenige lukrative Inhalte und ärkte konzentrieren werden. Die Gewährleistung von hancengleichheit beim Zugang zu Bildung, Informatio- en und Wissen sowie die Sicherstellung eines hohen ualitätsstandards im Bildungswesen gehören nicht nur n Europa zum Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge, ie durch übereilte Deregulierungsmaßnahmen nicht ge- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6551 (A) ) (B) ) fährdet werden darf. Sie ist auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung des Wandels zur Informations- und Wissensgesellschaft. Hier sind zudem die Potenziale der neuen IuK-Technologien, über Vernetzungen und Kooperationen zu einem weltweit chancengleichen, ortsunabhängigen Zugang zu Bildungsinhalten beizutra- gen, bei weitem nicht ausgeschöpft worden. Insgesamt handelt es sich aber hierbei um einen lang- wierigen und mühevollen Meinungsbildungs- und An- passungsprozess der Politik wie des Rechts an eine nach wie vor hohe technische, wirtschaftliche und auch so- ziale Entwicklungsdynamik. Der Weltgipfel wird nicht umhinkommen, diesen Aspekt aufzugreifen. Ebenso il- lusorisch wäre es aber, von diesem Gipfel entscheidende Anreize zur Weiterentwicklung des internationalen Im- materialgüterrechts zu erwarten – dies ist auch gar nicht seine Aufgabe. Viertens gehen wir davon aus, dass parallel zur gesell- schaftlichen Bedeutung elektronischer Kommunikation auch der Schutz und die Sicherheit in Netzen an Bedeu- tung gewinnt. Der hinreichende Schutz von technischen Infrastrukturen und von Nutzerinnen und Nutzern vor Schadprogrammen wie Viren und Würmern oder vor Angriffen, die die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen oder unautorisierten Zugang zu oder gar Manipulation von sensiblen Inhalten erlauben, ist eine zentrale Akzeptanzvoraussetzung für die neuen IuK- Möglichkeiten. Ebenso ist die Verfügbarkeit und Leis- tungsfähigkeit der IuK-Netzwerke als Teil der kritischen Infrastrukturen moderner Gesellschaften – gerade in An- betracht der terroristischen Bedrohungen – zu gewähr- leisten. Zum Schutzaspekt zählt die Durchsetzung eines effektiven, modernen Datenschutzes ebenso wie die hin- reichende Befähigung der Nutzerinnen und Nutzer zum effektiven Selbstschutz, die Anreizbildung zum techni- schen Systemschutz und zur Förderung des Sicherheits- bewusstseins. Auch die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Missbrauchs der Netze, etwa durch kriminelle Machenschaften, illegale Inhalte oder unaufgefordert zugesandte Werbemails – dem Spam- ming –, oder in der internationalen Strafverfolgung ist sicherlich weiter zu vertiefen. Was wir aber in globalen digitalen Netzen brauchen, sind nicht nationale Alleingänge in Law-and-order-Ma- nier, sondern die Schaffung belastbarer internationaler Mindeststandards etwa in Fragen des Datenschutzes, des Jugendschutzes, der Reichweite und Intensität der Ver- pflichtung unbeteiligter Dritter oder des Umgangs mit Spam und kriminellen Angeboten. Erste Anfänge sind mit den Datenschutzrichtlinien der EU oder mit der Cybercrime-Konvention des Europarates gemacht, aber zahlreiche kritische Fragen sind weiterhin offen. Die Voraussetzung für einen effektiven Selbstschutz, sei es des Individuums, des Unternehmens, der Forschungs- einrichtung wie der Behörde, ist allerdings, dass die Nichtregulierung kryptographischer Verfahren weiter- hin aufrechterhalten wird. Jede Relativierung, sei es Schlüsselhinterlegung oder anderes, wäre eine Einbruch- schneise und würde gerade europäische Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen nachhaltig schaden. a W S d s d r „ c r d s s n W s s u d 5 n n h f E j t v t s u e t m r l t t m Z r r p S n A s t a s f f s g w V f k (C (D Fünftens bietet die globale Informationsgesellschaft us kultureller Perspektive ein großes Potenzial zur ahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und prachenpluralität in der Welt, wie es die UNESCO und er Europarat zurecht fordern. Die allgemeine Globali- ierungsdiskussion konzentriert sich seit Jahren auch auf ie Frage, ob es infolge der wirtschaftlichen Globalisie- ung sowie einer als westlich geprägt wahrgenommenen Globalisierungskultur“ zugleich zu einer Vereinheitli- hung der nationalen und lokalen Perspektiven, Erfah- ungs- und Handlungskontexte sowie Wertesysteme und amit einer Verringerung der globalen kulturellen Diver- ität kommt. Bezüglich der Informationsgesellschaft pricht gerade der Indikator Sprachverteilung der Inter- etnutzer und der Internetseiten deutlich für diese These. ährend 2001 Mandarin von knapp 900 Millionen Men- chen oder etwa 14,5 Prozent der Weltbevölkerung ge- prochen wurde, gefolgt von Spanisch mit 5,5 Prozent nd Englisch mit 5,3 Prozent, waren die Internetnutzer er OECD zufolge zu 45 Prozent englisch- sowie zu Prozent spanischsprachig. Chinesisch sprachen etwa ur 8 Prozent und Deutsch immerhin 6 Prozent der Inter- etnutzer. Noch eklatanter sind die Ungleichgewichte insichtlich der Sprachen, in denen die Webseiten ver- asst sind: Knapp 70 Prozent aller Internetinhalte sind in nglisch verfasst, gefolgt von je 6 Prozent deutsch- und apanischsprachigen Seiten. Nur 4 Prozent der Websei- en waren in Chinesisch und nur 2 Prozent in Spanisch erfasst. Die Dominanz des Englischen als neuer „digi- aler Universalsprache“ der globalen Informationsgesell- chaft ist also unabweisbar. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie lokale nd regionale Erfahrungszusammenhänge bilden aber ine Grundvoraussetzung für die Schaffung neuer, krea- iver Inhalte und innovativen Wissens. Die globale Infor- ationsgesellschaft bliebe inhaltsarm und weit hinter ih- en gesellschaftlichen Potenzialen zurück, wenn sie ediglich als kostensenkendes Transportmedium für Da- en oder effiziente rechtliche oder ökonomische Transak- ionen genutzt würde. Vielmehr bietet die globale Infor- ationsgesellschaft gerade durch die Senkung der utrittsbarrieren und Transaktionskosten weitaus breite- en Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit, mit lokalen, egionalen oder gar individuellen Inhalten im Internet räsent zu sein – ihnen auch im digitalen Zeitalter eine timme zu geben. Wir benötigen spezifische Fördermaß- ahmen und internationale Kooperationsprojekte, die die nreize zur Produktion, Distribution und Nutzung ent- prechend vielfältiger kultureller Inhalte für die Informa- ions- und Wissensgesellschaft erhöhen. Hierbei sollte ber beachtet werden, dass aufgrund der Dominanz klas- ischer elektronischer Medien wie Fernsehen und Hör- unk in den Entwicklungsländern der Bedarf an Inhalten ür diese Medien nicht vernachlässigt werden darf – sie ind hier ein elementarer Bestandteil der Informations- esellschaft und als solche zu beachten. Sechstens schließlich sollten wir bei der Internetver- altung eher einer Evolution als einer Revolution den orzug geben, auch wenn sich an der Struktur und an der ehlenden Entscheidungstransparenz der ICANN viel ritisieren lässt. Die hinreichende Sicherstellung der 6552 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 (A) ) (B) ) technischen Funktionsfähigkeit elektronischer Informa- tions- und Kommunikationsnetze und -dienste bildet da- bei eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung weiter gehender Anforderungen in der globalen Informations- gesellschaft, von denen wir bisher gesprochen haben. Die wachsenden Anforderungen hinsichtlich der welt- weiten und sicheren Verfügbarkeit und Interoperabilität der neuen elektronischen IuK-Möglichkeiten richten sich aber primär auf technische und fachliche Koordina- tionsnotwendigkeiten und berühren – anders als die wei- teren Implikationen der globalen Informationsgesell- schaft – weitaus seltener politische Fragestellungen. Die ICANN weist insofern den richtigen Ansatz einer trans- nationalen Selbstverwaltungsplattform auf, die vor allem die Vorteile der fachlichen Nähe zwischen Regulierer und Regulierungsgegenstand und der geringen Reak- tionszeiten zu nutzen sucht. Eine völlige Übernahme der Internetverwaltung durch die internationalen Regierun- gen würde hingegen viele Vorteile der Selbstverwaltung aufgeben, ohne Alternativen mit einer belastbaren Aus- sicht auf Effektivitäts- und Effizienzgewinne der Inter- netverwaltung zu bieten. Dennoch – dies sollte in Genf mit Nachdruck disku- tiert werden – rückt die zunehmend grundlegende gesell- schaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der elektroni- schen IuK-Möglichkeiten diese in die Nähe öffentlicher Güter und damit in den Aufgabenkatalog des National- staates zur Daseinsvorsorge. Diesem Umstand muss durch eine angemessene, gegebenenfalls zu stärkende Beteiligung der demokratisch legitimierten Regierungen an den ICANN-Entscheidungen hinreichend Rechnung getragen werden. Dringend notwendig ist vor allem – wie bereits von der Enquete Kommission „Globalisie- rung der Weltwirtschaft“ 2002 empfohlen – sowohl die Steigerung der Entscheidungstransparenz der ICANN- Gremien als auch eine echte Internationalisierung der ICANN selbst. Erst diese könnte die historisch bedingte US-amerikanische Dominanz in der Internetverwaltung in einem tragfähigen, auch die Schwellen- und Entwick- lungsländer angemessen berücksichtigenden internatio- nalen Verwaltungsmodell für die Rootserver, das Do- mainnamen-System und die IP-Adressen aufheben. Selbst dieser längere Problemaufriss war lediglich in der Lage, wenige Problemfelder zu adressieren und un- sere Vorstellungen dazu darzulegen. Wir werden nicht nur wiederholt mit diesen Fragestellungen konfrontiert werden; vielmehr bildet dieser Wandel zur Informations- gesellschaft einen wichtigen Kern der aktuellen nationa- len, europäischen oder internationalen politischen He- rausforderungen. Lassen Sie mich von dieser Stelle aus allen Delegierten und Staatsrepräsentanten alles Gute und viel Erfolg für den Weltgipfel wünschen. Im Januar, so hoffe ich, können wir die Ergebnisse in diesem Hause wieder diskutieren und hoffentlich über wesentliche Fortschritte auf dem Weg zur globalen digitalen Chan- cengleichheit berichten können. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Vom 10. bis 12. Dezember 2003 wird in Genf der UNO-Weltgipfel zur Informations- und Wissensgesellschaft stattfinden. Zahlreiche Regierungsdelegationen, Interessenvertreter, F c t r s h f g g Ü t C u g t s z K B l D W t k s z r W F u e f u N s T m n t W a B z m t k P g z s g m p w f k Z d (C (D achleute und – erstmals – Vertreter von nicht staatli- hen Organisationen werden auf dem World Summit on he Information Society, WSIS, Prinzipien für eine ge- echte Entwicklung der globalen Informations- und Wis- ensgesellschaft erarbeiten. Der Gipfel ist das bislang ochrangigste Treffen von Akteuren, die sich mit der In- ormationsgesellschaft befassen. Ziel des Gipfels ist es, lobale Entwicklungen zur Informations- und Wissens- esellschaft zu forcieren und dadurch insbesondere zur berwindung der so genannten digitalen Spaltung beizu- ragen. Der UN-Weltgipfel bedeutet also die große hance, als globale und zentrale Plattform einen Dialog nd Lösungsmöglichkeiten zwischen Vertretern der Re- ierungen, der Parlamente, der internationalen Organisa- ionen sowie den Akteuren der Zivilgesellschaft zu chaffen. Der Weltgipfel muss Perspektiven für die Nut- ung und weitere Entwicklung der Informations- und ommunikationstechnologie aufzeigen, die sowohl den elangen der Entwicklungs- als auch denen der Industrie- änder Rechnung tragen. Neben einer gemeinsamen eklaration der Staatengemeinschaft soll auf dem UNO- eltgipfel ein Aktionsplan für das globale Kommunika- ionszeitalter entwickelt werden, der die wichtigsten Zu- unftsschritte benennt und 2005 auf einer Folgeveran- taltung in Tunis überprüft werden kann. Auf dem Weltgipfel geht es also um eines unserer entralen Zukunftsthemen im 21. Jahrhundert: eine ge- echtere Entwicklung der globalen Informations- und issensgesellschaft. Es geht unter anderem um wichtige ragen der Grundrechte in der Informationsgesellschaft, m Cybersicherheit, geistige Eigentumsrechte, Fragen iner effektiven globalen Internetverwaltung, globale In- rastrukturen und Fragen des Zugangs zu Information nd Wissen, um die digitale Spaltung zu überwinden. ur wenn die internationale Staatengemeinschaft es chafft, die notwendigen politischen Strategien für eine eilhabe aller an den modernen Informations- und Kom- unikationstechnologien zu entwickeln, kann das heute och ungenutzte Potenzial zur Verbesserung der Produk- ivität und der Lebensqualität zum Nutzen der gesamten eltgesellschaft erschlossen werden. Hier liegen für uns lle enorme Chancen, deshalb ist der Gipfel von enormer edeutung. Umso schlimmer ist es, dass der Vorbereitungspro- ess, der sich nunmehr über zwei Jahre hinzieht, immer ehr ins Stocken gerät. Zur Stunde tagen die Delegier- en auf einer vierten außerordentlichen Vorbereitungs- onferenz, die notwendig geworden war, nachdem die repCom 3 wegen zu großer Interessendivergenzen ab- ebrochen werden musste, und versuchen zu retten, was u retten ist. Der WSIS-Prozess zur Weltinformationsge- ellschaft darf keinesfalls scheitern. Leider spiegelt diese negative Entwicklung das man- elnde Interesse und das völlig unzureichende Engage- ent der Bundesregierung im gesamten Vorbereitungs- rozess und damit an der gesamten Thematik des Gipfels ider. Da hilft auch der Antrag nicht, den die Koalitions- raktionen gewissermaßen in letzter Minute ohne kon- rete Punkte zur deutschen Position und den deutschen ielen auf dem Gipfel einbringen. Die CDU/CSU-Bun- estagsfraktion hat bereits im September in einer parla- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6553 (A) ) (B) ) mentarischen Initiative auf die Bedeutung des Gipfels hingewiesen und das Desinteresse der Bundesregierung kritisiert. Unsere große Sorge war schon damals, dass die Bundesregierung die Bedeutung dieses Gipfels nicht erkennt und dadurch wichtige Chancen auf dem Weg zur globalen Informations- und Wissensgesellschaft ver- passt. Heute müssen wir feststellen, dass wir mit unseren Befürchtungen leider Recht hatten: Desinteresse auf ganzer Linie! Dies ist tragisch. Denn die Chancen, die mit der Nut- zung der modernen Informations- und Kommunika- tionstechnologien verbunden sind, existieren bisher nur theoretisch. Der Handlungsbedarf auf internationaler Ebene ist enorm. Zwischen den reichen und den armen Staaten existieren enorme Ungleichheiten. Nur ein Bruchteil der Weltbevölkerung ist überhaupt in der Lage, die Vorteile des Internets zu nutzen. In vielen Ländern fehlen immer noch die infrastrukturellen und techni- schen Voraussetzungen. Während bei uns der Trend in- zwischen zum „Zweithandy“ geht, haben in den ärmsten 48 Ländern weniger als 50 von 1 000 Einwohnern über- haupt einen Telefonanschluss. Am Beginn des 21. Jahr- hunderts hat etwa die Hälfte der Weltbevölkerung noch niemals ein Telefongespräch geführt. Für die rund 6,5 Millionen Einwohner Ruandas gibt es weniger Tele- fon- und Modemanschlüsse als für die Mitarbeiter der Weltbank. Afrika insgesamt ist schwächer im Internet vertreten als die Stadt New York. Die immer schnelleren technologischen Umwälzun- gen bergen die Gefahr, dass sich die Kluft eher noch ver- stärkt und sich das Auseinanderdriften beschleunigt. Die Weltbank geht davon aus, dass sich ohne Gegensteuern der Rückstand der so genannten Latecomers, zu denen außer Südafrika alle Staaten Afrikas gehören, im Ver- gleich zu den führenden Nationen wie den Vereinigten Staaten oder der EU in den nächsten zehn Jahren sogar noch erheblich vergrößern wird. Und hinter dieser Ent- wicklung verbirgt sich natürlich enormer Sprengstoff für die regionale, aber auch die internationale wirtschaft- liche, soziale und politische Stabilität. Eine Grundvoraussetzung ist es, die Infrastruktur und grenzüberschreitende Netzwerke aufzubauen bzw. zu modernisieren. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Nati- onalstaaten Doch es reicht natürlich längst nicht aus, Ka- bel in die Erde zu legen und Computer aufzustellen. Deshalb sind andere Themen auf der Agenda als not- wendige Maßnahmen auf dem Weg zur Vision einer glo- bal vernetzten Weltgesellschaft ebenso wichtig. Hier hätte die Bundesregierung große Chancen gehabt, wenn sie einen eigenen Beitrag formuliert und sich als Vorrei- ter betätigt hätte. Die Bundesregierung hätte sich aktiv für die Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzen müssen. Sie hätte darauf hinwirken müssen, dass auf in- ternationaler Ebene Maßnahmen entwickelt werden, mit denen den Entwicklungsländern ein fairer Zugang zu Bildungsinhalten ermöglicht werden kann. Sie hätte die Chance gehabt, auf der internationalen Ebene auf die notwendige Schaffung von internationalen Mindeststan- dards bei Datenschutz und -Sicherheit, beim Jugendme- dienschutz und bei der Strafverfolgung in globalen Net- zen hinzuwirken. Sie hätte im Bereich der globalen I a T n z l S t n l p J m d e g d r d e i z s Z m d t z s w r d a k s n D h e e M h g a n – s a k s s (C (D nternet Governance darauf hinwirken müssen, ICANN ls Modell weiterzuverfolgen und gleichzeitig bessere ransparenz der Entscheidungen und eine stärkere Inter- ationalisierung der Selbstregulierungsorganisation hin- uwirken. Die Liste von wichtigen Themen und zentra- en Handlungsfeldern ließe sich beliebig erweitern. chließlich lassen sich Herausforderungen der Informa- ions- und Wissensgesellschaft durch die weltumspan- enden neuen Technologien zumeist wirklich nur global ösen. Die Bundesregierung hat es jedoch versäumt, Im- ulse zu setzen. Zudem hat sie in den vergangenen zwei ahren gerade einmal einen Mitarbeiter aus dem BMWA it der Vorbereitung der Konferenz betraut, während an- ere Länder, wie zum Beispiel Kanada oder Frankreich, igene Strategiegruppen eingerichtet haben, um einen ei- enen Beitrag vorzubereiten. So bleibt der fatale Ein- ruck auf internationaler Ebene, dass die Bundesregie- ung kaum Interesse für die globalen Herausforderungen er Informationsgesellschaft hat. Deutschland hat weder inen signifikanten eigenen Beitrag geleistet noch einen nhaltlichen Schwerpunkt gesetzt. Die Bundesregierung hätte den Weltgipfel zudem nut- en müssen, um den notwendigen Dialog mit der Wirt- chaft und den Akteuren der Zivilgesellschaft über die iele auf dem Weg in die globale sowie nationale Infor- ationsgesellschaft neu zu beleben Stattdessen hat sie ie Wirtschaft gar nicht eingebunden – und die engagier- en deutschen Vertreter der Zivilgesellschaft arbeiten in- wischen an einer eigenen Gipfelerklärung zur Infoge- ellschaft. Auch diese Chance für einen neuen Dialog urde also verpasst. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vorbereitungskonfe- enz auf eine Agenda für den Weltgipfel einigen kann, ie mehr als hohle Floskeln enthält. Leider sieht es so us, als ob große Chancen vertan werden. Der Bundes- anzler wird dennoch Anfang Dezember nach Genf rei- en. Aber zu einer bloßen Showveranstaltung vor Weih- achten sollte der Weltgipfel nicht missbraucht werden. Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im ezember findet in Genf – leider bislang noch weitge- end unter Ausschluss einer breiteren Öffentlichkeit – in Weltgipfel der Vereinten Nationen statt. Es ist der inzige in diesem Jahr. Thema – und das ist das Besondere – ist zum ersten al ausschließlich die „Informationsgesellschaft“. Ich offe sehr, dass dieser Gipfel die drängenden Fragen der lobalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft uch wirklich aufgreift und diskutiert. Mir geht es in erster Linie um Vorschläge und Maß- ahmen zur Überwindung der digitalen Spaltung und ganz besonders wichtig – um die Anerkennung grund- ätzlicher Medien- und Kommunikationsfreiheiten, die uch Signalwirkungen auf totalitäre Systeme ausüben ann. Das Thema digitale Spaltung ist mittlerweile beinahe chon so etwas wie ein „Klassiker der Informationsge- ellschaft“. 6554 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 (A) ) (B) ) Selbst in den Industrieländern – das gilt auch für uns – gibt es immer noch die Kluft zwischen denjenigen, die Zugang zu digitalen Informationen haben, und sol- chen, die keinen Zugang haben. Nach Berechnungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung gab es im Frühjahr 1995 in Deutschland gerade einmal 250 000 Internetnutzer und -nutzerinnen. Im Mai 2003 waren es bereits knapp 39 Millionen. Dies bedeutet, dass aktuell etwa 47 Pro- zent der gesamten Bevölkerung in Deutschland online sind. Auch wenn diese Zahlen auf den ersten Blick be- eindruckend wirken, ist aber noch nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung online. Die Überwindung der digitalen Spaltung ist eine der globalen Herausforderungen. Die gleichberechtigte Teil- nahme an der Informationsgesellschaft erfordert kom- plexe und keine einseitigen Lösungen. Technik oder Geld allein helfen nicht weiter, intelligente Strategien und internationale Kooperationen sind gefragt: Ich denke da an Satellitentechnik – Brasilien hat zum Beispiel damit angefangen, im ganzen Land Telefonzel- len mit Internetanschluss mittels Satelliten aufzustellen – oder aber an so genannte „Wireless Local Area Net- works“, die einen lokalen und sehr günstigen Internetzu- gang ermöglichen und zugleich die Selbstverwaltung fördern. Ich wünsche mir, dass auf diesem Gipfel auch Grund- und Menschenrechte ausführlich thematisiert werden: Dazu gehört vor allem ein international anerkanntes Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre sind längst internationale Themen, mit denen sich die Weltge- meinschaft auseinander setzen muss. Datenschutz und Datensicherheit sind auf Dauer nur gewährleistet, wenn diese auch internationalen Standards entsprechen. Deutliche Antworten finden muss der Gipfel im Hin- blick auf die Frage, wer das Internet regiert. Die Entwicklungsländer haben auf dem Gipfel eine Initiative für eine Kontrolle durch die Vereinten Natio- nen gestartet. Es stellt sich vor dem Hintergrund unserer Erfahrung tatsächlich die Frage nach dem Sinn einer Re- gulierung auf nationaler Ebene. Ich erinnere nur an die absurden Versuche der Bezirksregierung Düsseldorf, Zensur im weltweiten Netz zu betreiben. Auch das nur scheinbar privatwirtschaftliche ICANN, die Institution also, die für die Vergabe von Internet- adressen zuständig ist, stellt für uns keine zukunftsfähige Lösung dar. Zu groß ist die Abhängigkeit von der ameri- kanischen Regierung, zu gering das Mitspracherecht der Internetnutzer und zu weit sind auch die Entwicklungen, Zonen außerhalb der Kontrolle von ICANN zu etablie- ren. Auf dem Gipfel werden auch handfeste finanzielle In- teressen zur Sprache kommen. Ich erwähne hier nur den Streit um die so genannten „Digital Solidarity Funds“, die den Anschluss auch der Entwicklungsländer an die virtuelle Weltgemeinschaft fördern sollen. Hier ist si- cherlich auch die Wirtschaft gefordert, ohne die momen- ta ig p d is G s h d a S b k a I d S r d d p s li R ti G D M f d m d f f O F H w z z n ü I d f s u M m (C (D n schwierige ökonomische Situation der IT-Branche zu norieren. Wenn bundesdeutsche Unternehmen sich als „global layer“ verstehen, dann sollten sie auch ein entsprechen- es Engagement für den Gipfel zeigen. Mein Eindruck t, dass die zivilgesellschaftliche Akteure im bisherigen ipfelprozess viel erreicht haben, während die Wirt- chaft sich bislang doch sehr zurück gehalten hat. Mit der Teilnahme von Gerhard Schröder am Gipfel at die Bundesregierung jetzt ein deutliches Zeichen für ie Bedeutung des Weltgipfels gesetzt. Ich hoffe, dass uch ebenso deutliche inhaltliche Akzente von deutscher eite gesetzt werden können. Es darf auf dem Gipfel keine thematischen Tabus ge- en, aus Angst vor dem Aufkündigen bestehender Ab- ommen und Übereinkünfte. Wir müssen den Weltgipfel ls Plattform nutzen, um gute Ideen für die Zukunft der nformationsgesellschaft zu diskutieren. Dazu gehört, ass neue Umgangsformen mit geistigem Eigentum zur icherstellung eines globalen Zugangs zu Wissen be- ücksichtigt und debattiert werden. Mein Credo: Wissen, as mit öffentlichen Mitteln generiert wurde, muss auch er Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ich möchte mich ebenfalls deutlich für das im Gipfel- rozess eingeforderte Recht auf Kommunikation aus- prechen. Insbesondere die neuen Medien eröffnen Mög- chkeiten, Meinungsfreiheit nicht nur passiv durch ein echt auf Information wahrzunehmen, sondern auch ak- v Informationen selbst zu verbreiten. Hier sollte der ipfel ein deutliches Zeichen hinsichtlich der weiteren urchsetzung des Menschenrechts auf Kommunikation, einungs- und Pressefreiheit setzen. Eindeutige Signale wünsche ich mir auch in Sachen reier Software, deren Schutz in den vorläufigen Entwurf er Gipfel-Deklaration aufgenommen wurde: Dies ist it Sicherheit eindeutig ein Erfolg der Zivilgesellschaft, er aber nichts bedeutet, solange nicht der Schutz von reier Software auch wirklich im Abschlussdokument estgeschrieben ist. Die Bundesregierung hat sich die Förderung von pen Source und freier Software immer wieder auf die ahnen geschrieben – deshalb hoffe ich, das mit unserer ilfe diesem wichtigen Anliegen Rechnung getragen erden kann. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass der Gipfel um Wohle einer weltweit freien und allen Menschen ugänglichen Informationsgesellschaft ein Erfolg wird. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Wenn im ächsten Monat in Genf die erste Runde des Weltgipfels ber die Informationsgesellschaft, World Summit on the nformation Society, WSIS, stattfindet, soll ein entschei- ender Grundkonsens für die Zukunft der globalen In- ormationsgesellschaft gebildet werden. Es wird das Ziel ein, einen juristischen, wirtschaftlichen, technischen nd auch politischen Rahmen für den Zugang von allen enschen weltweit zu Informationen und zu den Kom- unikationsnetzwerken zu schaffen. Wie schwierig sich Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6555 (A) ) (B) ) dieser Konsens jedoch gestaltet, zeigt das aktuelle Sto- cken der 3. Vorbereitungskonferenz für den Weltgipfel. Ein Grund dafür liegt sicherlich darin begründet, dass es dieser Gipfel nicht nur inhaltlich, sondern auch orga- nisatorisch Neuland betritt, indem sowohl die Zivilge- sellschaft als auch die Wirtschaft in einem so genannten Multi-Stakeholder-Prozess bewusst in den Beratungs- prozess mit eingebunden werden. Wir Liberale sind hier- für aufgeschlossen, jedoch muss sich die Praktikabilität noch erweisen. Angesichts dieses neuen Verfahrens ist es umso wich- tiger, mit ganz präzisen inhaltlichen Positionen den Weltgipfel vorzubereiten. An Präzision aber mangelt es dem Antrag von SPD und Grünen. Er ist ein langatmiger „Gutmenschen-Antrag“ mit blumigen Wunschformulie- rungen, die niemandem weh tun. Ich vermisse zum Bei- spiel eine unmissverständliche Absage an die Zensur- maßnahmen in zahlreichen Ländern. Bundeskanzler Schröder hat sich entschlossen, per- sönlich an diesem Weltgipfel teilzunehmen. Das ist gut so. Der behandelte Antrag ist quasi das Reisegepäck, das ihm der Bundestag nach Genf mitgibt. Das Gepäck ist umfangreich, leider aber nicht sehr hilfreich: Viel heiße Luft! Dennoch wünschen wir diesem Gipfeltreffen im Interesse einer Chancengleichheit in der globalen Infor- mationsgesellschaft jeden erdenklichen Erfolg. Ohne einen freien Zugang zu den Möglichkeiten der Informationsgesellschaft ist heute ein kultureller und wirtschaftlicher Austausch kaum mehr möglich. Der „di- gitale Graben“ zwischen Nord und Süd muss überbrückt werden; denn er stellt ein beträchtliches Hindernis für die weltweite ökonomische und soziale Entwicklung dar. Wir hoffen daher, dass die Bundesregierung dem pro- grammatischen Titel dieses Antrages folgt und ganz konkret auf den Erfolg des Weltgipfels in Genf Einfluss nimmt. Um dieses Ziel zu fördern, stimmen wir dem An- trag trotz seiner oben geschilderten Schwächen zu. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (Kommunale Rechte bei Windkraftanlagen stärken) (Tages- ordnungspunkt 14) Wolfgang Spanier (SPD): Eine Gruppe von Abge- ordneten beantragt die Änderung des Baugesetzbuchs, um die kommunalen Rechte bei Windkraftanlagen zu stärken. Zunächst einmal, liebe Kolleginnen und Kolle- gen, wird auch Ihnen dieser Antrag bekannt vorkommen. Ein nahezu identischer Gesetzentwurf ist bereits am 16. Mai 2002 in den Deutschen Bundestag eingebracht worden, damals allerdings noch von 80 Abgeordneten unterstützt. In der Zwischenzeit ist die Zahl geschrumpft auf 50 Abgeordnete. Sozusagen in Familientradition hat der Nachfolger von Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, nämlich der Abgeordnete Christian Freiherr von Stetten, diesen Gesetzentwurf gleichsam als Vermächtnis seines V A d z l B s u u D g g ä w v t Z s f k V v s h s D g h E S I D m G e h f s m B s p k w n K g t d W e W e E z i (C (D aters erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht. uffallend ist, dass offensichtlich die CDU/CSU-Bun- estagsfraktion nicht bereit war, diesen Gesetzentwurf u übernehmen; offensichtlich ist auch, dass die Fachpo- itikerinnen und Fachpolitiker der Union im zuständigen undestagsausschuss Verkehr, Bau- und Wohnungswe- en, bis auf drei Ausnahmen, diesen Gesetzentwurf nicht nterstützen. Dafür gibt es auch gute Gründe. Sie wissen, dass eine mfassende Novellierung des Baugesetzbuchs ansteht. ie parlamentarischen Beratungen werden in Kürze auf- enommen. Und deshalb macht es keinen Sinn, im Vor- riff auf die Novelle einzelne Regelungen vorab zu ndern. Das gilt übrigens nicht nur für diesen Gesetzent- urf, sondern auch für weitere, die möglicherweise noch orgelegt werden. Wir sollten in einem geordneten Bera- ungsverfahren alle Änderungswünsche zum BauGB im usammenhang beraten, abwägen und entscheiden. Das ehen offensichtlich auch die CDU/CSU-Bundestags- raktion und die überwiegende Mehrheit der Fachpoliti- erinnen und Fachpolitiker in der Union so. Auch inhaltlich ist dieser Gesetzentwurf überflüssig. ielleicht ist den Unterzeichnern entgangen, dass der orliegende Gesetzentwurf zum Europarechtsanpas- ungsgesetz Bau Vorschläge macht, um die Planungsho- eit der Kommunen zu stärken, und zwar im Unter- chied zum Gruppenantrag in einer sinnvollen Weise. ie vorgeschlagene Neuregelung im § 35 Abs. 3 soll er- änzende Möglichkeiten schaffen, um privilegierte Vor- aben im Außenbereich durch Ausweisung von Vorrang-, ignungs- oder Belastungsflächen zu steuern. Diese teuerungsmöglichkeiten werden jedoch erst mit dem n-Kraft-Treten des Flächennutzungsplans wirksam. ies ist eine neu eingeführte planerische Steuerungs- öglichkeit im Flächennutzungsplan. Damit haben die emeinden das Recht, beabsichtigte Planungen durch ine befristete Zurückstellung von Baugesuchen für Vor- aben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6, während eines Ver- ahrens zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes zu ichern. Über die Flächennutzungsplanung können Ge- einden die Ansiedlung privilegierter Anlagen, zum eispiel Biomasse oder Windkraft, steuern. Dieser Vor- chlag ist eine sinnvolle Grundlage für unsere künftige arlamentarische Beratung. Dass im Gruppenantrag lediglich auf die Stärkung ommunaler Rechte bei Windkraftanlagen abgehoben ird, ist ein Beleg dafür, dass es den Antragstellern gar icht um bessere planungsrechtliche Instrumente der ommunen geht, sondern dass sie sich grundsätzlich ge- en Windkraftanlagen stellen. Auch hier hinken die An- ragsteller der Entwicklung hinterher. Windkraft trägt erzeit zu rund 3,5 Prozent zur Stromerzeugung bei. indstrom stellt gut 40 Prozent der Stromerzeugung aus rneuerbaren Energien, übrigens rund 50 Prozent die asserkraft. 2003/2004 werden Wasser und Wind in twa gleich aufwiegen. Der Antrag aller erneuerbaren nergien am Primärenergieträgermix beträgt rund 3 Pro- ent, der Windstromanteil knapp 0,5 Prozent. Ihre Kritik an einer angeblich überzogenen Förderung st überholt. Wir legen einen Gesetzentwurf vor mit 6556 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 (A) ) (B) ) folgenden zentralen Punkten: Künftig werden nur noch Windstandorte gefördert, an denen mindestens 65 Pro- zent des gesetzlich vorgegebenen Referenzertrages er- reicht werden. Das bedeutet, dass circa 25 Prozent der potenziellen Binnenlandstandorte aufgrund schwacher Windverhältnisse nicht mehr durch das EEG förderfähig sind. Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für das Repowering an guten Küstenstandorten geschaffen. Da- mit wird der Ersatz alter, weniger effizienter Windkraft- anlagen, die bis Ende 1995 in Betrieb gegangen sind, durch neue, bessere Anlagen geschlossen. Die Degres- sion der Windförderung wird verstärkt. Künftig werden die Einspeisevergütungen jährlich um 2 Prozent sinken. Wir setzen auf die erneuerbaren Energien, wir setzen darauf, dass sie einen bedeutenden Beitrag leisten zu einer ökologisch sinnvollen Energieversorgung in unse- rem Land. Wir haben große Hoffnungen, dass im Off- shore-Bereich neue Chancen für die Nutzung der Wind- kraft eröffnet werden können. Ich habe den Eindruck, dass Sie unterschwellig, trotz eines Lippenbekenntnisses in Ihrem Antrag zu den er- neuerbaren Energien, nicht konsequent auf den Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien setzen, weil Sie letztlich doch in erster Linie auf den Erhalt und Aus- bau der Kernenergie setzen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass dieser Antrag vor allem eines ist, näm- lich überflüssig. Es ist schon auffällig, dass ein Aspekt offensichtlich überhaupt keine Rolle spielt – nämlich die Frage der Be- einträchtigung der Wohnbevölkerung durch Windkraft- anlagen. Dieser Konflikt ist vor Ort wirklich ernst zu nehmen. Deshalb haben wir zurecht den Gemeinden bereits jetzt rechtliche Steuerungsmöglichkeiten für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen gegeben. Dass wir darüber hinaus insgesamt im Bauge- setzbuch die Steuerung privilegierter Vorhaben im Au- ßenbereich neu regeln wollen, darauf habe ich schon hingewiesen. Ich freue mich auf intensive Beratungen des Europa- rechtsanpassungsgesetzes Bau im Fachausschuss. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Für eine moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft ist eine si- chere, umweltgerechte und wirtschaftliche Energiever- sorgung von höchster Bedeutung. Alle drei genannten Eigenschaften sind dabei als gleichrangig anzusehen. Meiner Meinung nach entspricht die Windkraft grund- sätzlich leider keiner dieser drei Kriterien. Auch wenn es paradox klingt, aber sie ist weder generell umwelt- freundlich, noch sicher und erst recht nicht wirtschaft- lich. Doch eines nach dem anderen. Seit Jahren wird durch die Bundesregierung versucht, den Anteil der regenerativen Energien an der Energie- versorgung zu steigern. Die Intention ist dabei – auch im Hinblick auf das Kioto-Abkommen – zu begrüßen, die Umsetzung allerdings, wie bei vielen Projekten der Bun- desregierung, nicht. Durch das Erneuerbare-Energien- Gesetz im höchsten Grade subventioniert, soll vor allem die Windkraft künstlich gefördert werden. Und auf den e s g d g n s d b m s h u – d Z t D B A l ü b g n n w z E t f p B i w v k i d v P w d a ü s e i u n W s g d w (C (D rsten Blick gelingt dies ja auch prächtig. Schon jetzt tehen in Deutschland 14 000 Windräder, bis 2020 sollen anze 25 Prozent der Energie aus Wind gewonnen wer- en. Dass dieses Ziel erreichbar ist, daran darf allerdings ezweifelt werden. Denn trotz der enormen Subventio- ierung tun sich die Investoren immer schwerer, pas- ende Standorte zu finden. Das liegt unter anderem an en inzwischen über 500 Bürgerinitiativen, die sich ge- ildet haben, um die weitere Verschandelung ihrer Hei- at zu verhindern. Sogar Naturschützer beklagen inzwi- chen die „Verspargelung“ der Landschaft. Doch nicht nur optisch stellen die bis zu 130 Meter ohen Windräder eine Beeinträchtigung dar. Für Vögel nd Fledermäuse sind diese Räder hochgradig gefährlich zum einen durch die Rotoren selbst und zum anderen urch den Einfluss der Rotoren auf die Flugroute der ugvögel. Sie können nicht in der Nähe der Anlagen ras- en, denn sie werden durch den Schattenwurf irritiert. er Lärm der Anlagen ist so erheblich, dass beim – von undesminister Trittin angestrebten – Bau von Offshore- nlagen sowohl Vögel als auch Meeressäuger empfind- ich gestört würden. Lärm und Schattenwurf sind brigens auch für die betroffenen Menschen höchst pro- lematisch und belastend. So genannte Bewegungssug- estionen werden in der aktuellen Forschung als ernst zu ehmende Emission gewertet. Ein beträchtliches Sicherheitsrisiko ist auch die tech- ische Anfälligkeit der Anlagen. Die enormen Kräfte, elche auf die Windräder wirken, führen immer wieder u Ausfällen und sogar zum Abreißen der Rotorköpfe. in Einsatz in Offshore-Anlagen ist bisher kaum realis- isch. Wenn man nicht so dilettantisch wie bei der Ein- ührung der LKW-Maut vorgehen will, ist eine Test- hase von mindestens drei Jahren unter realistischen edingungen notwendig. Kommen wir zur Wirtschaftlichkeit. Die Windkraft st – wenig überraschend – vor allem von einer Naturge- alt abhängig: dem Wind. Sie kann also nur dort sinn- oll zum Einsatz gelangen, wo möglichst stabile und onstante Windverhältnisse herrschen Der Haken daran st allerdings, dass das deutsche Binnenland in der EU er Bereich mit den durchschnittlich schwächsten Wind- erhältnissen ist. Damit stellt sich das grundsätzliche roblem, dass Windenergie in Deutschland nur an sehr enigen Standorten ökonomisch effizient betrieben wer- en kann. Weht der Wind zu schwach, so reicht er nicht us, die Reibungs- und Trägheitsmomente der Anlage zu berwinden – die Anlage steht still. Weht er zu stark, ind die Lasten auf den Rotor zu groß – die Anlage steht benfalls still. Eine kontinuierliche Stromversorgung ist nsofern mit Windenergie in Deutschland nicht möglich! Da aber eine solche kontinuierliche Stromversorgung nbedingt notwendig ist, müssen weiterhin konventio- elle Kraftwerke betrieben werden, die einen Ausfall des indstroms kompensieren Der Vorteil der Ressourcen- chonung durch Windenergie wird also verschwindend ering, wenn eine Windenergieanlage nicht alleine, son- ern nur im Zusammenspiel mit konventionellen Kraft- erken betrieben werden kann. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6557 (A) ) (B) ) Doch dank der Subventionen durch das EEG wurden und werden trotz dieser großen Nachteile tausende Windräder aus dem Boden gestampft – egal, ob in wind- armen oder windreichen Gegenden. Denn die Förderung für Windkraftanlagen ist nicht unmittelbar an Standorte geknüpft. Ausschlaggebend für die Förderung ist der so genannte Referenzertrag. Je besser der ist – also je wirt- schaftlicher eine Anlage arbeitet –, desto geringer fällt die Forderung aus. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass schlechte Windstandorte, etwa im Binnenland, länger und damit besser gefördert werden als gute, zum Beispiel an der Küste, da diese aufgrund des erzielten Referenzertrages nur für eine kurze Zeit Förderung erhalten – eine voll- kommen widersinnige Vorgehensweise! Ein weiterer Zubau von Anlagen an windungünstigen Standorten im Binnenland ist weder ökologisch noch ökonomisch sinn- voll! Statt weiterhin die Verspargelung unserer windarmen Heimat zu fördern, sollten wir viel eher größeres Augen- merk auf den Export der Technologien in windreiche Re- gionen Spaniens, Großbritanniens, Italiens, Frankreichs, Norwegens usw. legen. Das käme dem Wirtschaftsstand- ort Deutschland zugute. Windenergie wird in Deutschland erst ein marktfähi- ges Produkt sein, wenn es gelingt, die produzierte Ener- gie zu speichern. Bis die Wissenschaft dies ermöglichen kann, müssen vor allem die Gemeinden in ihren Rechten gegenüber den Betreibern von Windenergieanlagen ge- stärkt werden. Die in diesen Angelegenheiten noch uner- fahrenen Gemeinden und Gemeinderate wurden bisher meist einseitig über vermeintlichen ökologischen Nutzen informiert und stimmten leichtfertig zu. Doch selbst wenn Sie sich über die Folgen im Klaren waren – die rechtliche Situation der Gemeinden war und ist oft zu schwach, um den Bau von Windkraftanlagen zu verhin- dern. Viele Gemeinden werden aufgrund einer unstim- migen Rechtsprechung empfindlich in ihrer Planungsho- heit verletzt, weil sie im guten Glauben, nicht tangiert zu sein, die Möglichkeiten der Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich, gemäß Baugesetzbuch, nicht genutzt haben. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es daher, die Gemein- den, Regionalverbände oder anderen Planungsgemein- schaften in ihrer Planungshoheit zu stärken und so vor Ort eine ausgewogene Energiepolitik zu ermöglichen. Darüber hinaus muss schleunigst die Förderung der re- generativen Energien durch das EEG korrigiert werden, auch um die EU-Richtlinie zur Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamterzeugung sicher- zustellen. Die Union bekennt sich seit Jahren zu diesem Ziel. Mit dem Stromeinspeisungsgesetz von 1991 haben wir bereits zehn Jahre vor der EU-Richtlinie die Grundlagen für die breite Anwendung erneuerbarer Energien in der deutschen Stromversorgung geschaffen. Die CDU/CSU unterstützt allerdings auch mit Nachdruck die von der EU in der Richtlinie angestrebten Ziele der Wettbe- werbsfähigkeit, der Begrenzung der Kosten für den Ver- braucher sowie der mittelfristigen Notwendigkeit zur V w t b e T f n t l d W g r r v G g l m U h r s e w m u f i s 2 d D l a n f C h n E c b s 2 n g e h p D d m e (C (D erringerung öffentlicher Unterstützung. Hierbei sollten ir uns an die von der EU vorgegebenen Kriterien orien- ieren: Vereinbarkeit mit den Prinzipien des Elektrizitäts- innenmarktes, Berücksichtigung der verschiedenen rneuerbaren Energiequellen, der unterschiedlichen echnologien und geographischen Gegebenheiten, Ein- achheit und Transparenz und vor allem Effizienz! Eine ach den unterschiedlichen Energieträgern differenzier- ere Förderung ist Grundlage für ökonomische und öko- ogische Effizienz und damit für das Erreichen des Ver- opplungszieles. Eine Überforderung wie bei der indkraft muss schleunigst beendet werden. Die geo- raphischen Gegebenheiten müssen endlich stärker Be- ücksichtigung finden. Außerdem muss die undifferenzierte Subventionie- ung mittels Einspeisevergütung fallen. Sinnvoller wäre ielmehr eine Vergütung, die sich aus einer festgesetzten rundvergütung plus Marktpreis zusammensetzt. Auf- rund seiner Abhängigkeit vom Marktpreis wäre der An- agenbetreiber gezwungen, sein Produkt selbst zu ver- arkten, was wiederum Wettbewerbsfähigkeit bedingt. nd es werden nur diejenigen Anlagen wettbewerbsfä- ig sein können, die durch standortnahe Erzeugung ge- inge Kosten aufweisen oder die wirklich gute Wind- tandorte darstellen. Letztendlich muss es das Ziel sein, ine Schaffung von Dauersubventionen – wie beispiels- eise seinerzeit bei der Steinkohle – zu verhindern. Da- it täten wir den Herstellern, Betreibern, Verbrauchern nd nicht zuletzt der Technologie langfristig keinen Ge- allen. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als ch mich auf diese Rede vorbereitete und mir den Ge- etzentwurf auf Drucksache 15/513 vom 28. Februar 003 näher anschaute, musste ich überrascht feststellen, ass er beinahe wortwörtlich dem Gesetzentwurf auf rucksache 14/9132 vom 16. Mai 2002 entspricht. Al- erdings fiel mir dann doch ein signifikanter Unterschied uf: War in der letzten Wahlperiode noch der Abgeord- ete Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten der feder- ührende Anstragsteller, so zeichnet jetzt sein Sohn hristian Freiherr von Stetten dafür verantwortlich. Das at mich erneut überrascht, denn ich wusste bis heute och nicht, dass Gesetzentwürfe vererbt werden können. s bliebe nur noch zu klären, ob dieser Vorgang mögli- herweise erbschaftsteuerpflichtig ist. Der Gesetzentwurf ist allerdings durch seine Verer- ung keinen Deut besser geworden. Der Bundestag hat eine mangelnde Qualität bereits in der Debatte vom 7. Juni 2002 festgestellt, weswegen sich die Kollegin- en und Kollegen von der Opposition schon die Frage efallen lassen müssen, warum wir diese Debatte heute rneut führen dürfen. Es ist schon auffällig, dass ich die meisten von Ihnen eute Morgen bei den großen Debatten über die Energie- olitik und über den Emissionshandel vermisst habe. ies zeigt deutlich, welchen wirklichen Stellenwert Sie er erneuten Einbringung Ihres Gesetzentwurfes einräu- en und wie ehrlich Sie es mit der Förderung von erneu- rbaren Energien halten. 6558 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 (A) ) (B) ) Sie irren sich, wenn Sie die Neufassung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 im BauGB aus dem Jahre 1995 dahin ge- hend interpretieren wollen, dass hiermit eine Privilegie- rung zugunsten der Windenergie herbeigeführt werden sollte. Es ging der damaligen CDU/CSU/FDP-Regie- rung lediglich darum, die Gleichbehandlung der Wind- energie mit anderen Stromerzeugungsanlagen sicherzu- stellen. Das war dringend erforderlich. Mit Ihrem Gesetzentwurf machen Sie deutlich, dass Sie sich als der Motor einer Lobby verstehen, die land- auf, landab mit fadenscheinigen Argumenten gegen eine „Verspargelung der Landschaft“ antritt, in Wahrheit aber Fundamentalopposition gegen eine Energiewende insge- samt und insbesondere gegen die Windenergie betreibt. Und da Sie seit nunmehr fünf Jahren nicht mehr die Bundesregierung stellen, versuchen Sie ihren Einfluss auf die nationale Energiepolitik über die Kommunen und das Planungsrecht geltend zu machen. Dabei instrumen- talisieren Sie ausgerechnet die Planungshoheit der Kom- munen, die wir von Bündnis 90/Die Grünen als ein ho- hes und zu erhaltendes Gut ansehen. Wir wissen sehr wohl, dass es an bestimmten Standor- ten durchaus ernstzunehmende Konflikte zwischen Windenergieerzeugern, Bürgerinteressen und Natur- und Landschaftsschutzbelangen gibt. Daher ist es auch rich- tig, dass die Kommunen einen offenen und nachvoll- ziehbaren Abwägungsprozess vornehmen müssen. Aber die Kommunen haben damit auch eine Verantwortung zugesprochen bekommen, die nicht dazu führen kann, dass eine Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie generell verweigert wird. Konflikte müssen in einer transparenten und bürger- freundlichen Bauleitplanung im Vorfeld erkannt und ausgeräumt werden. An diesem funktionierenden Pla- nungsinstrument darf daher nicht gerüttelt werden. Ich kann Ihnen übrigens eine Menge Beispiele liefern, wo genau diese Planungsinstrumente eben nicht dazu geführt haben, dass zum Beispiel Natur- und Land- schutzbelange berücksichtigt wurden. In meinem Land- kreis Torgau-Oschatz wurden schon so häufig Flächen aus Landschaftsschutzgebieten ausgegliedert, um an- schließend dort Gewerbe- oder Industriegebiete auswei- sen zu können, dass ich mittlerweile den Überblick verloren habe. Und der regionale Planungsverband Westsachsen mußte sich am Mittwoch vom Oberverwal- tungsgericht Bautzen bescheinigen lassen, dass der von ihm aufgestellte Braunkohleplan für den Tagebau Schleenhain null und nichtig ist. Ausgerechnet dieser Planungsverband hat sich aber in der Vergangenheit als eifriger Streiter gegen die Windenergie hervorgetan, was sich auch in seiner Regionalplanung mit nur wenigen Alibivorranggebieten niedergeschlagen hat. Man hatte aber andererseits nichts dagegen einzuwen- den, dass im Südraum von Leipzig riesige Flächen de- vastiert und viele Menschen aus ihren Siedlungen ver- trieben worden sind und noch vertrieben werden sollen, wie zum Beispiel in Heuersdorf. Oder reden wir doch einmal über die Hunderte von Hochspannungsmasten, die hier die Landschaft tatsächlich zerspargeln, oder die r k d i w m a e u K n g g t w s W e c d s s a W v w s U B W m D t d i z d a i l m S k d g s n w s d E s (C (D iesigen Wolken aus den Kühltürmen des Braunkohle- raftwerks Lippendorf, die selbst bei schönem Wetter en Himmel der Stadt Zwenkau eintrüben. Von der CDU n Sachsen vernehme ich da keinen Aufschrei. Aber enn es um Windkraftanlagen geht, stehen sie alle ge- einsam auf den Barrikaden. Und das nennen Sie eine usgewogene Energiepolitik, die Sie mit Ihrem Gesetz- ntwurf erreichen wollen? Das ist die pure Heuchelei nd das werfe ich auch Ihrem Gesetzentwurf vor. Da nützt es auch nichts, wenn Sie mit Blick auf Ihre lientel in der Land- und Forstwirtschaft versuchen, och die Kurve zu den regenerativen Energie zu krie- en, indem Sie die Förderung von Wasserkraft-, Bio- as-, Solar- und Holzhackschnitzelanlagen befürwor- en. Da brauchen Sie uns zu nichts mehr aufzufordern, enn ich Sie auf die Vergütungssätze im EEG hinwei- en darf. Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die indenergie den weitaus größten Anteil an den erneu- rbaren Energien stellt und im Hinblick auf die Errei- hung unsere Klimaschutzziele unverzichtbar gewor- en ist. Darüber hinaus spricht die Zahl von 130 000 neu ent- tandenen Arbeitsplätzen in diesem Energiesektor für ich. Ich würde mir wünschen, dass es davon noch mehr uch in meinem Bundesland Sachsen und in meinem ahlkreis gäbe. Marita Sehn (FDP): Windkrafträder sind hochsub- entioniert, ökologisch kontraproduktiv, tragen kaum et- as zur allgemeinen Energieversorgung bei und ver- chandeln die Landschaft – das schreibt der SPD- mweltminister des Landes Brandenburg, Wolfgang irthler, in der „taz“. Diese einseitige Verteufelung der indenergie, wie sie hier von einem SPD-Umwelt- inister vorgenommen wird, kann ich so nicht teilen. ie Windkraft bietet Chancen, die auch wir nutzen soll- en. Dabei sollte es eigentlich selbstverständlich sein, ass Windkrafträder dort aufgebaut werden, wo kontinu- erlich starker Wind herrscht. Aber wir müssen zunehmend feststellen, dass die Ak- eptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung rastisch abnimmt. Dafür gibt es mehrere Gründe. Unter nderem können es viele Menschen nicht verstehen, dass n Regionen, in denen der Wind nicht ständig weht, An- agen, hochsubventioniert, aufgebaut werden. Bedenkt an, dass sie nur an durchschnittlich 77 Tagen im Jahr trom erzeugen und die restlichen 288 Tage stillstehen, ann zumindest ich dies nachvollziehen. Niemand beschwert sich über ein oder zwei Windrä- er. Aber wenn in einigen ursprünglich sehr schönen Ge- enden das Landschaftsbild nicht mehr von der Natur, ondern von grauen, stillstehenden Windmühlen domi- iert wird, dann ist etwas falsch gelaufen. Es geht nicht um ein Verbot der Windenergie. Wir ollen einen Ausbau, der dem Anspruch einer ökologi- chen Energieerzeugung gerecht wird. Nicht auf Kosten er Menschen, der Natur und der Landschaft, sondern im inklang mit den Menschen, der Natur und der Land- chaft. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 6559 (A) (C) (B) ) Und dazu bedarf es einiger gesetzlicher Änderungen: Als besonders fatal für den geordneten Ausbau der Windenergie hat sich die Privilegierung im Außenbe- reich nach § 35 Baugesetzbuch erwiesen. Sie hat dazu geführt, dass Gemeinden und Kommunen, die nicht über die notwendigen planerischen Kapazitäten verfügen, kaum eine Steuerungsmöglichkeit für den geordneten Ausbau der Windenergie haben.Wer will, der kann – das mag ein taugliches Motto für den Wilden Westen gewe- sen sein, aber als Grundlage für den Ausbau der Wind- energie in einem dicht besiedelten Land ist das nichts anderes als staatlich sanktioniertes Mobbing der Bürge- rinnen und Bürger. Aber genau das passiert zur Zeit in vielen Bundeslän- Die Windenergie entwickelt sich aber auch zu einem gefährlichen Spaltpilz in den Gemeinden des ländlichen Raumes. Sie teilt die Dörfer in Profiteure, die ihr Grund- stück zu guten Preisen an Windanlagenbetreiber ver- pachten, und die Bewohner der betroffenen Ortschaften, die mit den Folgen zu kämpfen haben. Und diese sind nicht unerheblich. So führt eine Windenergieanlage in Grundstücksnähe zu einem erheblichen Wertverlust der benachbarten Grundstücke und Häuser. Bei allem Ver- ständnis für die Windenergie, aber wer will so ein Ding schon vor der Terrasse stehen haben? Sie vielleicht? Außerdem führt der wilde Ausbau der Windenergie zu regelrechten Schildbürgerstreichen zwischen den Kommunen. Windanlagen werden möglichst an der dern, unter anderem auch in Rheinland-Pfalz. Nachdem der regionale Raumordnungsplan für die Region Mittel- rhein-Westerwald von Gerichten für nichtig erklärt wurde, herrscht momentan eine planerische Anarchie. Ein wichtiges Regulierungsinstrument für die geordnete Ansiedlung von Windenergieanlagen fällt also derzeit aus. Diese Situation wird gezielt von Windkraftunter- nehmen genutzt, um massiv Anträge für die Errichtung neuer Anlagen einzureichen. Die Antragsteller haben ei- nen Anspruch auf Genehmigung, wenn keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen. In einigen Ge- meinden liegen Anträge für bis zu 80 Windenergieanla- gen vor. Das hat nichts mehr mit der idyllischen Mühle zu tun, die am rauschenden Bach klappert. Das ist der Einstieg in eine industrielle Windradbrache. Stellen Sie sich ein- mal vor, Sie wohnen in einer kleinen Ortschaft, um- zingelt von 80 gigantischen Windrädern. Ich kann Ihnen sagen, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen Zauber- trank hätten, sie würden am liebsten alles kurz und klein hauen. „Die spinnen, die Politiker", das sagen sie dort ohnehin schon. Bitte stellen Sie sich einmal eine kleine Ortschaft vor, umringt von Windenergieanlagen, die oftmals höher sind als der örtliche Kirchturm. Das hat nichts mehr mit natur- und landschaftsverträglich zu tun – das ist die sys- tematische Zerstörung einer Kulturlandschaft. Ich möchte mal sehen, wie schnell sich die Einstellung der Bundesregierung zur Windenergie ändert, wenn im Ab- stand von 500 Meter um das Bundeskanzleramt oder in Hannover 80 Windräder stehen würden. Ein Machtwort wäre fällig! Frau Doris Schröder-Köpf, übernehmen Sie! G S b F b d d d h W d K s s e W a l w r u e Z e W s d (D renze zur Nachbargemeinde gebaut. Genau wie etliche taaten gerne ihre Atommeiler an der Grenze zum Nach- arstaat bauen, genauso geht es mit der Windenergie. rei nach dem Cattenom-Prinzip: Selber die Vorteile ha- en und die Nachteile den anderen zuschustern. Das hat och nichts mit umweltfreundlichen Energien zu tun – as ist der Wilde Westen, nur dass der dieses Mal auf em Hunsrück liegt. Windenergie lässt sich eben nicht nur auf einem abge- obenen politischen Niveau diskutieren. Der Ausbau der indenergie hat eine erhebliche lokale Dimension und ieses sollten wir nicht länger ignorieren. Das wichtigste apital der erneuerbaren Energien ist ihr Image als anfte und umweltgerechte Energie. Dieses Kapital zer- tören Sie, wenn Sie weiterhin den Ausbau der Wind- nergie in Wildwestmanier fördern. Der vorliegende Entwurf ist eine ausgestreckte Hand. ir wollen Windenergie nicht verhindern. Wir wollen ber, dass der Ausbau landschafts-, umwelt- und vor al- em auch menschenverträglich vorgenommen wird. Wir ollen erreichen, dass den Gemeinden die Zeit einge- äumt wird, die sie für die Planung eines landschafts-, mwelt- und menschenverträglichen Ausbaus der Wind- nergie benötigen. Wir fordern von Ihnen nicht viel, sondern ein kleines eichen, dass Sie trotz aller Begeisterung für die Wind- nergie auch die Sorgen und Nöte der Betroffenen sehen. ir wollen nicht, dass Sie die Energiewende anordnen, ondern gemeinsam mit den Menschen durchführen. Ist as zu viel verlangt? 75. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. November 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Kollege Stünker, bitte!


    (Joachim Stünker [SPD]: Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin!)




Rede von Daniela Raab
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Nach Ihrem Entwurf können weiterhin Kopien von
ild- und Tonaufzeichnungen einer Opfervernehmung
n den Verteidiger herausgegeben werden. Unser Ent-
urf sah ganz klar die notwendige Zustimmung des Op-
ers vor; denn in dessen Persönlichkeitsrecht wird damit
un einmal massiv eingegriffen. Die von Ihnen hier vor-
eschlagene Formulierung des § 58 a StPO ist in meinen
ugen unklar und beseitigt in keiner Weise die noch im-
er vorhandenen Missstände. Lesen Sie also besser noch
inmal in unserem Entwurf nach! Dann wird es besser!
Wir haben außerdem vorgeschlagen – auch Kollegin
oll wird darauf eingehen –, dass kindliche Opferzeu-
en in einem Prozess vom Vorsitzenden in einem separa-
en Raum vernommen werden können. Das halten wir
ür sehr wichtig; denn erste praktische Erfahrungen mit
em Zeugenschutzgesetz aus dem Jahre 1998 zeigen
ns, dass bei der noch immer gängigen Vernehmungs-
raxis insbesondere den Belangen kindlicher Opferzeu-
en nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Auch
ier gilt: Unser Entwurf beseitigt Lücken, Ihrer nicht.
Sie hätten bei Ihren eigenen Ideen durchaus darauf

erzichten können, die Normierung eines Rechts- und
ooperationsgesprächs zwischen allen Verfahrensbe-
eiligten – zum Beispiel im Ermittlungsverfahren – vor-
unehmen. Es erscheint beinahe grotesk, die vollkom-
en unterschiedlichen Interessen quasi an einem runden
isch schon zu solch einem frühen Zeitpunkt zusam-
enführen zu wollen. Wozu soll das führen?
Der Täter möchte immer im besten Licht erscheinen,

m eine für ihn günstige Entscheidung herbeizuführen.
ein Verteidiger wird ihn dabei unterstützen. Staatsan-
altschaft und Gericht sollen die objektive Wahrheit he-
ausfinden und ein materiell richtiges Urteil fällen. Das
pfer erwartet in erster Linie Gerechtigkeit und Genug-
uung. In meinen Augen sind das Interessen, die sich
aum zusammenführen lassen. Wieso führt man dann
olch eine Sollvorschrift ein? Sie ist in meinen Augen
berflüssig. Es ist in der Praxis gängig, dass solche Ge-
präche – zum Beispiel über die Reduzierung des Ver-
ahrensstoffes – geführt werden. Auch diese Vorschrift
st im Prinzip unnötig.
Auch wenn es Herrn Stünker wieder ärgert: Abschrei-

en ist zwar schön und gut; aber es fällt früher oder spä-






(A) )



(B) )


Daniela Raab

ter auf. Es ist uns jetzt aufgefallen. Sie haben noch ver-
sucht, Ihren Entwurf durch das Einbringen eigener Ideen
von unserem unterscheidbar zu machen. Der Versuch ist
Ihnen, wenn Sie so wollen, gelungen; denn die Unter-
schiede sind praxisfern, irrelevant und schlicht un-
brauchbar.

Zuletzt möchte ich Ihnen aber doch noch ein Lob aus-
sprechen – Sie werden sich wundern –: Sie halten es in
diesem Fall wie die Schüler. Sie schreiben von den Bes-
seren ab.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Alfred Hartenbach [SPD]: Können Sie mal deutsch reden? Das haben wir nicht verstanden! Ich wollte gern mitklatschen! – Gegenrufe von der CDU/CSU: Dafür haben Sie gut dazwischengerufen! – Herr Hartenbach war ganz friedlich! – Hartenbach war heute vorbildlich! – Unruhe)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus gegebenem An-

    lass möchte ich jetzt doch einmal sagen, dass ich insbe-
    sondere bei jungen weiblichen Abgeordneten den Zwi-
    schenruf „Wer hat Ihnen denn die Rede aufgeschrieben?“
    etwas chauvinistisch finde.


    (Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


    Das Wort hat jetzt die Frau Bundesministerin Brigitte
    Zypries.


    (Daniela Raab [CDU/CSU]: Vorsicht! Das ist auch eine Frau! – Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt sind wir auch vorsichtig! – Weitere Zurufe)