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    Plenarprotokoll 15/72 setzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 15/1830, 15/1893, 15/1900) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz- buch und anderer Gesetze (Drucksachen 15/1831, 15/1893, 15/1900) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und So- ziale Sicherung zu dem Antrag der Ab- geordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordne- Franz Müntefering SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . Helga Kühn-Mengel SPD . . . . . . . . . . . . . . . Hildegard Müller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Peter Dreßen SPD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos. . . . . . . . . . . Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6128 A 6128 A 6131 C 6132 B 6136 C 6139 A 6140 D 6142 A 6143 A 6144 C 6145 D 6146 C 6147 C 6148 D Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Nachträgliche Gratulation zum 65. Geburtstag des Abgeordneten Werner Lensing . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 20 . . . Begrüßung des Parlamentspräsidenten der Tschechischen Republik und seiner Dele- gation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialge- in Z F D 6127 A 6127 A 6128 A 6151 A ter und der Fraktion der CDU/CSU: Klarheit über Rentenfinanzen und Alterssicherung schaffen – Notwen- undestag er Bericht ung 6. November 2003 t : dige Reformmaßnahmen nicht auf die lange Bank schieben (Drucksachen 15/1014, 15/1893) . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Frühverrentung (Drucksachen 15/1810, 15/1885, 15/1927) ranz Müntefering SPD . . . . . . . . . . . . . . . . r. Angela Merkel CDU/CSU . . . . . . . . . . . 6128 B 6128 C 6128 D 6130 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6153 6152 A, 6160 B D, 6160 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einfüh- rung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung (Drucksachen 15/1112, 15/1897) . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Stübgen, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Für eine zügige Regierungskonfe- renz über die EU-Verfassung (Drucksache 15/1694) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler, Klaus Hofbauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Gottesbezug im europäi- schen Verfassungsvertrag (Drucksache 15/1695) . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Rainer Brüderle, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Daseinsvorsorge nicht gegen Wett- bewerb ausspielen (Drucksache 15/1712) . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Rainer Brüderle, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Preisstabilität als Ziel im EU-Verfas- sungsvertrag festschreiben – Unab- hängigkeit der Europäischen Zen- tralbank sichern (Drucksache 15/1801) . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Errungenschaften des Konvents sichern – das europäische Verfas- sungsprojekt erfolgreich vollenden (Drucksache 15/1878) . . . . . . . . . . . . . g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union – zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Europäi- schen Rates in Thessaloniki am 20./21. Juni 2003 – zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Michael Stübgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Zum D M P D P J S H D R D G P D A K N E T in 6151 D 6152 A 6152 B 6152 B 6152 B 6152 C Stand der Beratungen des EU- Verfassungsvertrages (Drucksachen 15/1212, 15/1207, 15/1898) r. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Roth (Heringen) SPD . . . . . . . . . . . eter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . . . . eter Hintze CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . oseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger FDP . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans Martin Bury, Staatsminister für Europa r. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . ainder Steenblock BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle FDP . . . . . . . . . . unther Krichbaum CDU/CSU . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein CDU/CSU . . . . . . . . . . . xel Schäfer (Bochum) SPD . . . . . . . . . . . . laus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- grenzschutzgesetzes (Drucksache 15/1861) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankge- setzes und anderer Gesetze (Drucksache 15/1853) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunter- nehmen und Wohnungsgenossen- schaften in den neuen Ländern (Drucksache 15/1407) . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit 6152 C 6155 B 6157 B 6163 A 6165 A 6165 C 6165 C 6167 D 6168 B 6169 A 6170 D 6172 A 6173 B 6174 A 6174 D 6176 A 6177 A 6178 B 6179 C 6185 A 6185 C 6181 A 6181 A 6181 A Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 III Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch (Drucksache 15/1672) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neure- gelung des Rechts der Verkehrs- statistik (Drucksachen 15/1666, 15/1706, 15/1856) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 7 vom 27. November 2002 zu der Revi- dierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (Drucksachen 15/1649, 15/1842) . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksachen 15/1645, 15/1839) . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Durchfüh- rung gemeinschaftsrechtlicher Vor- schriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten (Drucksachen 15/1667, 15/1894) . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Ersten Gesetzes zur Än- derung des Verfütterungverbotsge- setzes (Drucksachen 15/1668, 15/1840) . . . . f) – Zweite Beratung und Schlussab- stimmung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Okto- ber 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkom- mens über die Erteilung europäi- scher Patente (Drucksachen 15/1647, 15/1886) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Gesetzes über inter- Z 6181 B 6181 B 6181 C 6181 D 6182 A 6182 C 6182 D nationale Patentübereinkommen (Drucksachen 15/1646, 15/1886) g) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuord- nung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucher- produkten (Drucksachen 15/1620, 15/1805, 15/1892) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . h) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 28. No- vember 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mit- glieder der Organe, die stellvertre- tenden Direktoren und die Bediens- teten von Europol (Drucksachen 15/1648, 15/1895) . . . . i) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Internationalen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämp- fung der Finanzierung des Terro- rismus (Drucksachen 15/1507, 15/1863) . . . . j) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 13. Januar 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksachen 15/1644, 15/1812) . . . . k–n) Beschlussempfehlungen des Peti- tionsausschusses: Sammelübersich- ten 70, 71, 72 und 73 zu Petitionen (Drucksachen 15/1794, 15/1795, 15/1796, 15/1797) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Siebten Gesetzes zur Än- derung des Bundesverfassungsge- richtsgesetzes (Drucksachen 15/1848, 15/1887) . . . . 6182 D 6183 B 6183 C 6183 D 6184 A 6184 B 6184 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein- gebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundes- verfassungsgerichtsgesetzes (Drucksachen 15/1686, 15/1887) . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen in der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Drucksache 15/1692) . . . . . . . . . . . . . b) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜ- NEN: Wahl der Mitglieder der Kom- mission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Drucksache 15/1867) . . . . . . . . . . . . . c) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/ CSU: Wahl der Mitglieder der Kom- mission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Drucksache 15/1868) . . . . . . . . . . . . . d) Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: Wahl der Mitglieder der Kommis- sion zur Modernisierung der bun- desstaatlichen Ordnung (Drucksache 15/1869) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Zweiten Beschlussempfeh- lung und des Berichts des Wahlprüfungs- ausschusses: zu 57 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 15/1850) . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Simm SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSU . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker SPD . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden CDU/CSU . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z H F D D C C D F H W H L D J J T H D A D J W S I T 6184 D 6187 B 6188 A 6188 A 6188 B 6188 B 6188 C 6190 C 6192 C 6193 C 6194 B 6195 B 6196 B 6196 D usatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Notwendigkeit der steuerlichen Entlastung für Fami- lien, Arbeitnehmer und Unternehmen bereits zum 1. Januar 2004 zur Flankie- rung des sich abzeichnenden Wirt- schaftsaufschwungs ans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . riedrich Merz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele FDP . . . . . . . . . . . . . . . hristel Humme SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Meister CDU/CSU . . . . . . . . . . ritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . artmut Schauerte CDU/CSU . . . . . . . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . annelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . udwig Stiegler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . oachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . agesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung eines Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2003) (Drucksache 15/1925) . . . . . . . . . . . . . . . ans Eichel, Bundesminister BMF . . . . . . . . ietrich Austermann CDU/CSU . . . . . . . . . . Hans Eichel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ntje Hermenau BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . alter Schöler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter CDU/CSU . . . . . . . . . . . . lse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines 6198 D 6200 C 6201 D 6203 A 6204 B 6205 C 6207 B 6208 C 6209 C 6212 A 6213 A 6214 B 6215 A 6216 C 6217 D 6217 D 6220 B 6220 D 6223 B 6225 A 6226 C 6228 A 6229 D 6232 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 V Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksachen 15/1656, 15/1804) . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Drucksachen 15/1657, 15/1803) . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Verkehrsinfrastruktur auf EU-Ost- erweiterung vorbereiten (Drucksachen 15/467, 15/1195) . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Schmidt (Ingolstadt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) FDP . . . . . . . . . . Heinz Paula SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Danckert SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Veronika Bellmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Kosteneffizienz im Klimaschutz durch verstärkte Nutzung der projektbezogenen Kyoto-Mecha- nismen (Drucksache 15/1690) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Paziorek CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter C T C D D T T T H C P D 6233 B 6233 C 6233 C 6233 D 6236 A 6238 A 6239 D 6241 A 6242 D 6244 B 6246 A 6246 D 6248 A 6248 B 6249 C 6252 A 6253 A 6254 B 6254 D Rossmann, Jörg Tauss, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD, der Abge- ordneten Grietje Bettin, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abgeordneten Ulrike Flach, Christoph Hartmann (Homburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Für eine erfolgreiche Fortsetzung der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bil- dungsplanung und Forschungsförde- rung (BLK) (Drucksachen 15/935, 15/1305) . . . . . . . . hristoph Matschie, Parl. Staatssekretär BMBF homas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ornelia Pieper FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann SPD . . . . . . . . . . Jörg Tauss SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Wirksamen Zivil- und Katastrophen- schutz schaffen (Drucksachen 15/1097, 15/1852) . . . . . . . agesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes (Drucksachen 15/1496, 15/1802) . . . . . . . agesordnungspunkt 13: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Korrektur von Leistungsverschiebun- gen bei häuslicher Krankenpflege zwi- schen gesetzlicher Krankenversiche- rung und sozialer Pflegeversicherung (Pflege-Korrekturgesetz – PKG) (Drucksache 15/1493) . . . . . . . . . . . . . . . ilde Mattheis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hrista Stewens, Staatsministerin (Bayern) . . etra Selg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 6255 D 6256 A 6257 B 6258 D 6259 C 6260 B 6261 B 6262 D 6263 A 6263 C 6263 C 6265 B 6266 D 6267 C 6268 A VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sonderver- mögens für das Jahr 2004 (ERP-Wirt- schaftsplangesetz 2004) (Drucksache 15/1468) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Christel Humme (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und ande- rer Gesetze (Drucksachen 15/1831, 15/1893) (Tagesordnungspunkt 3 a) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainder Steenblock, Anna Lührmann, Ulrike Höfken, Werner Schulz (Berlin), Silke Stokar von Neuforn, Margareta Wolf (Frankfurt), Ursula Sowa, Grietje Bettin, Michaele Hustedt, Dr. Ludger Volmer, Hans-Josef Fell, Winfried Nachtwei, Undine Kurth (Quedlin- burg), Marieluise Beck (Bremen), Winfried Hermann, Peter Hettlich, Friedrich Ostendorff, Christine Scheel, Marianne Tritz, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Antje Vollmer und Christa Nickels (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung ei- nes Volksentscheids über eine europäische Verfassung (Tagesordnungspunkt 4 a) . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung eines Volksentscheids über eine europäi- sche Verfassung (Tagesordnungspunkt 4 a) . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zur Abstimmung ü r f e p A E V s d d d n A Z B e s L K s p G A Z d W s G B S D G U A Z d d n H G P E I 6268 D 6269 C 6271 A 6271 B 6271 B 6272 A ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Ein- ührung eines Volksentscheids über eine uropäische Verfassung (Tagesordnungs- unkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten olker Kauder (CDU/CSU) zu den Ab- timmungen über die Vorschläge zur Wahl er Mitglieder der Kommission von Bun- estag und Bundesrat zur Modernisierung er bundesstaatlichen Ordnung (Tagesord- ungspunkt 5 b bis d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der eschlussempfehlung und des Berichts: Für ine erfolgreiche Fortsetzung der gemein- amen Bildungsplanung von Bund und ändern im Rahmen der Bund-Länder- ommission für Bildungsplanung und For- chungsförderung (BKL) (Tagesordnungs- unkt 10) rietje Bettin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: irksamen Zivil- und Katastrophen- chutz schaffen (Tagesordnungspunkt 11) erold Reichenbach SPD . . . . . . . . . . . . . . . eatrix Philipp CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ilke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . te Voigt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung es Straßenverkehrsgesetzes (Tagesord- ungspunkt 12) eidi Wright SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ero Storjohann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berhard Otto (Godern) FDP . . . . . . . . . . . . ris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMVBW . 6272 B 6272 C 6272 C 6273 C 6274 D 6276 D 6277 B 6278 A 6279 C 6280 B 6281 C 6282 B 6282 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 VII Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2004 (Tagesordnungspunkt 14) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . Otto Bernhardt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . 6283 C 6285 C 6286 B 6287 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6127 (A) ) (B) ) 72. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    1) Anlage 10 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6271 (A) ) (B) ) Winfried Hermann, Peter Hettlich, Friedrich sollte bei der nächsten Revision der europäischen (Quedlinburg), Marieluise Beck (Bremen), s chen Verfassung eigentlich angemessen sind. Vielmehr Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Christel Humme (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches So- zialgesetzgebung und anderer Gesetze (Druck- sachen 15/1831, 15/1893) (Tagesordnungs- punkt 3a) In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge- führt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainder Steenblock, Anna Lührmann, Ulrike Höfken, Werner Schulz (Berlin), Silke Stokar von Neuforn, Margareta Wolf (Frankfurt), Ursula Sowa, Grietje Bettin, Michaele Hustedt, Dr. Ludger Volmer, Hans- Josef Fell, Winfried Nachtwei, Undine Kurth r s u e d V k w A d s r w v w e k n ü v g S b u g B Z w s e B m s i d m v r t w m l l p ü Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Dörmann, Martin SPD 06.11.2003 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 06.11.2003 Goldmann, Hans-Michael FDP 06.11.2003 Griese, Kerstin SPD 06.11.2003 Grill, Kurt-Dieter CDU/CSU 06.11.2003 Gröhe, Hermann CDU/CSU 06.11.2003 Kopp, Gudrun FDP 06.11.2003 Kraus, Rudolf CDU/CSU 06.11.2003 Mantel, Dorothee CDU/CSU 06.11.2003 Mehl, Ulrike SPD 06.11.2003 Nolte, Claudia CDU/CSU 06.11.2003 Sauer, Thomas SPD 06.11.2003 Schily, Otto SPD 06.11.2003 Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 06.11.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Ostendorff, Christine Scheel, Marianne Tritz, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Antje Vollmer und Christa Nickels (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung (Tagesord- nungspunkt 4 a) Wir stimmen gegen den Gesetzentwurf zur Einfüh- ung eines Volksentscheids über die europäische Verfas- ung, weil direktdemokratische Bürgerbeteiligung für ns nicht teilbar ist. Wir fordern deshalb, die Einführung ines Referendums über die europäische Verfassung mit er innerstaatlichen Einführung von Volksinitiative, olksbegehren und Volksentscheid zu verbinden. Nur so ann sichergestellt werden, dass endlich Ernst gemacht ird mit mehr Bürgerbeteilung auch auf Bundesebene. rgumente, dass die Bevölkerung nicht „reif“ für eine irekte Beteiligung an politischen Entscheidungen sei, ind nicht stichhaltig. In vielen Bundesländern sind be- eits mit großem Erfolg Volksentscheide durchgeführt orden. Die Bürgerinnen und Bürger sind dabei sehr erantwortungsvoll mit ihrem Stimmrecht umgegangen, as alle Populismus-Befürchtungen widerlegt. Bürger- ntscheide verlangen auch von Politikerinnen und Politi- ern mehr Engagement bei der Vermittlung ihrer Positio- en und führen so zu mehr gesellschaftlichem Diskurs ber politische Fragen. Der oftmals beklagten „Politik- erdrossenheit“ muss mehr Bürgerbeteiligung entgegen- esetzt werden. Art. 20 Abs. 2 GG legt fest, dass alle taatsgewalt vom Volk ausgeht. Wir sollten den Mut ha- en, zu den Wurzeln des Grundgesetzes zurückzukehren nd den Bürgerinnen und Bürgern mehr direkte Beteili- ungsrechte zu ermöglichen. Für die Einführung von mehrdirektdemokratischen eteiligungsmöglichkeiten im Grundgesetz ist eine weidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat not- endig. Das bedeutet, dass eine Änderung ohne die Zu- timmung der CDU/CSU nicht möglich ist. Wir bedau- rn ausdrücklich, dass die CDU/CSU nicht bereit ist, den ürgerinnen und Bürgern mehr politische Mitwirkungs- öglichkeiten einzuräumen. Auch die FDP ist sich die- er Mehrheitsverhältnisse bewusst. Wenn die Ablehnung m Plenum sicher ist, lassen sich auch Anträge stellen, ie in den eigenen Reihen nicht konsensfähig sind. Wir öchten darauf hinweisen, dass die FDP-Fraktion in der ergangenen Legislaturperiode bei der Abstimmung des ot-grünen Gesetzentwurfs zur Einführung von Volksini- iative, Volksbegehen und Volksentscheid sehr gespalten ar und sich auch mehrheitlich gegen mehr direkte De- okratie ausgesprochen hat. Die Ernsthaftigkeit des vor- iegenden FDP-Antrags müssen wir deshalb infrage stel- en. Wir streben weiterhin ein Referendum über die euro- äische Verfassung an. Allerdings sollte grundsätzlich berlegt werden, ob nationale Referenden einer europäi- 6272 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) Verfassung das Änderungs- und Ratifizierungsverfahren dahingehend geändert werden, dass die Unionsbürgerin- nen und Unionsbürger in einem europaweiten Referen- dum diese Änderungen annehmen müssen. Das europa- weite Referendum sollte dann als angenommen gelten, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Ände- rung zugestimmt hat und eine Mehrheit in mehr als Zweidrittel der Mitgliedstaaten erreicht wurde. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfas- sung (Tagesordnungspunkt 4 a) Mein Ziel ist und bleibt, dass die Bürgerrinnen und Bürger Europas in einer Volksabstimmung über die ge- meinsame Europäische Verfassung entscheiden dürfen. An diesem konstitutiven Akt müssen die Menschen di- rekt beteiligt werden. Nur ein europaweiter Volksent- scheid kann ein gemeinsames Europa begründen. Nationale Referenten werden den Erfordernissen eines gesamteuropäischen Integrationsprozesses nicht gerecht. Vielmehr sollten alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in einem europaweiten Referendum ab- stimmen dürfen. Wenn die Regierungschefs den Menschen in Europa diese Chance nicht einräumen, werden wir ein europa- weites Bürgerbegehren zu diesem Thema herbeiführen. Die Menschen in Europa werden ihre Recht einfor- dern, selbst ihre Verfassung zu legitimieren. Repräsen- tanten werden auf der Grundlage von Verfassungen für bestimmte Aufgaben gewählt. Aber die Verfassung selbst darf nicht allein von den Repräsentanten legiti- miert sein. Es ist europäische Verfassungstradition, dass sich die Menschen eines Gemeinwesens selbst ihre Ver- fassung geben. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 23) zur Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung (Tagesord- nungspunkt 4 a) Grundsätzlich stehe ich einem Volksentscheid über eine europäische Verfassung nicht abgeneigt gegenüber. Ich stimme aber gegen den jetzigen Antrag, um damit eine breite Diskussion über die Fraktionsgrenzen hinweg zu eröffnen. In einer solchen Diskussion müsste auch noch einmal über konkrete Regelungen, wie zum Bei- spiel das entsprechende Quorum diskutiert werden. A s D a s V D s d i d R f m w g A r w s l K d d L d g s d u p n K D s j f w tr (C (D nlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Volker Kauder (CDU/CSU) zu den Abstimmungen über die Vorschläge zur Wahl der Mitglieder der Kommission von Bun- destag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Tagesordnungs- punkt 5 b bis d) Die Zustimmung der Unionsfraktion zum Wahlvor- chlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ ie Grünen erfolgt unter rechtlichem Vorbehalt. Nach llen drei anerkannten Zählverfahren hätte sich eine Zu- ammensetzung von 7 : 7 : 1 : 1 ergeben. Jede andere erteilung ist willkürlich und daher verfassungswidrig. a aber der entsprechende Antrag der Unionsfraktion oeben abgelehnt worden ist und sie ein hohes Interesse aran hat, dass die Kommission so schnell wie möglich hre Arbeit aufnehmen kann, stimmt die Unionsfraktion em Wahlvorschlag dennoch zu. Sie hält aber an ihrer echtsposition fest und erwartet, dass das Bundesver- assungsgericht sie in dem Rechtsstreit über die Zusam- ensetzung des Vermittlungsausschusses bestätigen ird. Dann wird die heutige Wahlentscheidung zu korri- ieren sein. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für eine erfolgreiche Fortsetzung der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern im Rahmen der Bund-Länder-Kom- mission für Bildungsplanung und Forschungs- förderung (BLK) (Tagesordnungspunkt 10) Grietje Bettin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gern ufe ich Ihnen noch einmal den Grund in Erinnerung, arum wir hier heute über das Thema Bildungsplanung prechen: Die Fraktion der Union hatte es sich im Früh- ing plötzlich einfallen lassen, den bislang geltenden onsens im Hause über die Bildungsplanung aufzukün- igen. Stattdessen, liebe Kolleginnen und Kollegen von er Union, wollten Sie die Koordination zwischen den ändern über die KMK regeln. Das hieße immer noch, en Bock zum Gärtner zu machen! Wenn Sie die drin- end notwendige Modernisierung des gesamten deut- chen Bildungswesens der KMK überlassen wollen, ann dauert das doch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nd wird obendrein nicht mehr sein als ein Formelkom- romiss. Unterdessen haben Ihre eigenen Bildungsmi- isterinnen und -minister – erstere selten genug in diesen reisen – hier schneller Einsicht gezeigt als Sie selbst: ie KMK will die Bund-Länder-Kommission inzwi- chen gar nicht mehr abschaffen. Auch sie will die BLK etzt modernisieren. An dieser Stelle besteht also vorläu- ig kein Dissens. Der wird aber wieder aufbrechen, wenn ir über die Details reden, da bin ich mir sicher. Das deutsche Bildungssystem leidet unter einem uner- äglichen Mangel an Chancengerechtigkeit. Gleichzeitig Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6273 (A) ) (B) ) wird Bildung zur wichtigsten Ressource des 21. Jahrhun- derts. Darin liegt die Herausforderung, der wir uns stel- len müssen. Wir müssen die faktische soziale Auslese in der Schule beenden und allen begabten jungen Men- schen einen hohen Bildungsabschluss ermöglichen. PISA hat deutlich gezeigt, dass Deutschland seine Bega- bungsreserven nicht nutzt. Wir müssen Leistungseliten fördern, statt das Prinzip der Herkunftseliten noch zu verstärken. Nahezu alle Bildungsexpertinnen und -experten for- dern für dieses Ziel eine längere gemeinsame Schulzeit. Wir Grünen wollen genau dies umsetzen. Wir wollen alle Kinder gemeinsam neun Jahre lang zur Schule schi- cken. Das ist der Grund, warum die Union so ungern mit uns über Reformen im Schulbereich redet: Das geglie- derte Schulsystem ist ihr noch immer so heilig, dass sie dieser Diskussion ausweicht. Stattdessen müssen wir in Hamburg und Niedersachsen mit ansehen, wie die schwarz-gelben Regierungen dort den Rückweg in die bildungspolitische Steinzeit antreten. Bund und Länder müssen nach PISA und IGLU große bildungspolitische Aufgaben bewältigen. Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunftschancen unserer Kinder. Unser Ganztagsschulprogramm ist ein erster wichtiger Kraftakt der Bundesregierung. Das reicht al- lein aber nicht aus. Wir brauchen gemeinsame Bildungs- standards, die in allen Bundesländern gelten. Sie sollen die Qualität der Bildung überall in Deutschland für alle Schülerinnen und Schüler sicherstellen und, besonders wichtig, vergleichbar machen. Dabei soll nicht die Schü- lerschaft, sondern die Qualität der Schulen gemessen werden. Es bleibt fraglich, ob die Vorlagen der KMK dies leisten können. Außerdem müssen wir die Qualität nicht nur in den Schulen, sondern auch in den Kinder- gärten und in der Weiterbildung sichern. Darüber hinaus stehen uns auch massive Reformen im Bereich der be- ruflichen Bildung ins Haus. Wir brauchen für diese Auf- gaben eine effiziente nationale Koordination. Europa wächst auch als Bildungsraum zusammen. Die Bologna-Nachfolge-Konferenz in Berlin hat gezeigt, dass unser derzeitiger Bildungsföderalismus keine Rolle spielt, wenn auf europäischer Ebene entschieden wird. Auf eine langsame KMK nimmt hier niemand Rück- sicht. Auch hier brauchen wir für den Bildungsbereich eine effizientere Abstimmung auf nationaler Ebene Noch einige Worte zur Forschungsförderung: Die Re- form des Föderalismus in unserem Land soll dazu füh- ren, dass die Forschung leistungsfähiger wird. Dazu müssen wir nicht auf rein formale Entflechtung achten, sondern nach sachgerechten Lösungen suchen. Das heißt, wir dürfen ein Land nicht überfordern, indem wir ihm eine wichtige Forschungseinrichtung allein überlas- sen. Genauso wenig dürfen wir eine als gut evaluierte Forschungseinrichtung abwickeln, weil wir sie nicht mehr gemeinsam finanzieren wollen. Die BLK sollte hier – wie überhaupt – der Ort des Interessenausgleichs und der gemeinsamen Entwicklung bleiben und wo sie es noch nicht ist, sollte sie dieser Ort werden. A z t e t s d S m t t i a e a v m s w f A d K b w H f h 9 E i b L m a f r D F A (C (D nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Wirksamen Zivil- und Katastrophen- schutz schaffen (Tagesordnungspunkt 11) Gerold Reichenbach (SPD): Ich habe mit Freude ur Kenntnis genommen, dass die Rednerin der Opposi- ion, Beatrix Philipp, bei der Einbringung ihres Antrages ingeräumt hat, dass unter ihrer Regierungsverantwor- ung – ich zitiere – „die Mittel für den Zivil- und Kata- trophenschutz drastisch gekürzt“ wurden. Damit wur- en Strukturen zerschlagen, die wir jetzt Schritt für chritt wieder neu aufbauen. SPD und Grüne haben da- it begonnen, und zwar wohlgemerkt vor den Attenta- en am 11. September 2001! Im Oktober 2001, also nur vier Wochen nach dem At- entat auf das WTC, begann schon die Auslieferung von nsgesamt 650 vorbestellten Zivilschutzfahrzeugen, vor llem moderne ABC-Erkundungsfahrzeuge. Gleichwohl markiert auch für uns der 11. September ine Zeitenwende, da Unglücksfälle dieses Ausmaßes ußerhalb unserer Vorstellungswelt gelegen hatten. Der Bund hat deshalb seine Anstrengungen weiter erstärkt und wir können Erfolge aufweisen: Das Ge- einsame Melde- und Lagezentrum GMLZ, das deut- che Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS, die Er- eiterung des Ausbildungsprogramms an der Akademie ür Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz KNZ. Der Bund geht voran. Er macht damit ein Angebot an ie Länder zur dringend notwendigen Verbesserung von oordination und Zusammenarbeit. Und weitere Ange- ote werden folgen. Nun ist es an den Ländern, diese ahrzunehmen. Der Bund hat die Haushaltsmittel aufgestockt: Der aushalt für den Zivilschutz wurde allein für das lau- ende Jahr um 16,5 Millionen Euro auf 75 Millionen er- öht. Für das THW stiegen die Haushaltsmittel von rund 7 Millionen Euro im Jahr 1998 auf über 130 Millionen uro in diesem Jahr. Die Bedeutung des THW wächst sowohl national wie nternational. Ich nenne nur die Einsätze während der El- eflut und internationale humanitäre Einsätze in Sierra eone, Afghanistan und im Irak. Ja, es gibt Dinge, die noch vorangetrieben werden üssen. Aber seien Sie doch ehrlich, hier liegt es nicht m Bund, der vorangeht, sondern an denen, die nicht zu olgen bereit sind. Beispiel: Entwicklung einheitlicher Führungsstruktu- en. Wir haben die gemeinsame Dienstvorschrift, die V 100, von den Organisationen entwickelt. Für die euerwehren wurde sie in allen Ländern umgesetzt. usnahme: Bayern! 6274 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) Beispiel: Digitalfunk. Natürlich muss diese Technologie dringend einge- führt werden, aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der verbesserten Kommunikation. Aber das ist doch nicht nur Sache des Bundes! Der Bund stellt mit THW, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt nur acht Prozent der Teilnehmer in dem neuen Netz, soll aber nach Länderforderung 50 Pro- zent der Kosten übernehmen. Polizei, Brand- und Kata- strophenschutz sind aber eindeutig Aufgabe der Länder. Wer solch überzogene Forderungen stellt, macht sich verdächtig, Fragen der inneren Sicherheit zu einem „Fi- nanzpokerspiel“ zu machen. Erst im August hatten sich auf Initiative der Bundes- regierung die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. Der Bund erklärte sich bereit, zusammen mit einer Gruppe von drei Bundesländern die Ausschreibung vor- zubereiten und eine schnelle Einführung in ihrem Be- reich voranzutreiben. Auch andere Länder erwogen an dieser „Starter-Gruppe“ mitzuwirken. Dann sind aber die Ministerpräsidenten von ihren Finanzministern zurück- gepfiffen worden. Es ist jetzt an den Ministerpräsidenten, dafür zu sor- gen, dass dieser Minimalkonsens endlich umgesetzt wird. Der Bund fühlt sich an seine Zusagen gebunden und bereitet alles Nötige weiter vor. Die Zweiteilung zwischen dem Bevölkerungsschutz als Bundesangelegenheit und dem Katastrophenschutz als Länderangelegenheiten wirft in der bisherigen Praxis Probleme auf. Der Hauptschwachpunkt liegt bei Koordination und Kommunikation, also dem Ressourcenmanagement. Wir sind dabei, die Schwachpunkte zu identifizieren und zu minimieren. Dies ist sinnvoller als gleich die ganze Konstruktion niederzureißen, denn dieses System stellt ein Potenzial von rund l,5 Millionen Helfern. Dies hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Im Gegensatz zu CDU/CSU ergehen wir uns nicht in Verfassungsänderungs-Diskussionen, sondern handeln, indem wir auf Bundesebene Voraussetzungen und Struk- turen schaffen, die es ermöglichen, die erkannte Schnitt- stellenproblematik bei Kooperation, Koordination und Information zu überwinden. GMLZ und deNIS habe ich bereits genannt. Und wir werden mit der Errichtung des Bundesamtes für Bevöl- kerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem- nächst in diesem hohen Hause beraten wird, einen weite- ren Schritt gehen. Ihr Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern und die Bundeswehr im Zivil- und Katastrophenschutz einzuset- zen, löst die Probleme nicht. Es ist und bleibt sinnvoll, die Bundeswehr subsidiär einzusetzen und das wird auch nach meinem Eindruck in den Streitkräften so gesehen. Das kann sie aber nach Art. 35 GG. w v z i t P i u w d D u a n W m s k I d d b g b d d E s d p A – d d ü d t h p h t p s d Z b d g (C (D Bei der Elbe-Flut haben die Einsatzkräfte der Bundes- ehr Außergewöhnliches, gerade bei der Bereitstellung on Logistik, Transport und Manpower geleistet. Sech- ig Prozent allerdings waren Rekruten. Das Know-how m Katastrophenschutz lag und liegt bei den zivilen Ka- astrophenschutzkräften. Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz hat das otenzial um seine Aufgaben wahrzunehmen. Er kann es n vielen Bereichen sogar besser, als Sie in Ihrem Antrag nterstellen. Wir haben mit 1,2 Millionen Aktiven in den Feuer- ehren fast so viel wie in der gesamten EU. Wir haben as THW und wir haben bei den Hilfsorganisationen von RK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe nd DLRG Hunterttausende von motivierten und gut usgebildeten haupt- und ehrenamtliche Helfern im Sa- itätsdienst, der Betreuung, der Versorgung und der asserrettung. Ihnen will ich an dieser Stelle im Namen einer Fraktion auch einmal ausdrücklich für ihre Ein- atzbereitschaft und ihr Engagement danken. Der Umsetzungsbericht, der jetzt der Innenminister- onferenz vorliegt, zeigt überdeutlich: In allen den von hnen angesprochen Themenbereichen macht die Bun- esregierung ihre Hausaufgaben und schreitet voran: Bei er Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, eim Aufbau eines Warnsystems, bei Erstellung einer emeinsamen Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse, ei lebenswichtigen und kritischen Infrastrukturen, bei er Verbesserung von Führung und Koordination, bei er Fortentwicklung des Ausstattungskonzeptes, beim igenschutz der Helfer, bei der Bevorratung von Impf- toffen, bei der chemisch-analytischen Task Force, bei er Ausrichtung von internationalen Übungen. Nach 1990 herrschte acht Jahre lang für die Katastro- henvorsorge und den Bevölkerungsschutz die Devise bbau. Unter der Verantwortung der Bundesregierung und die genannten Beispiele belegen dies – gilt wieder ie Parole Aufbau. Unterstützen Sie unsere Bemühungen dort, wo Sie in en Ländern Verantwortung tragen. Ihr Antrag ist hier berflüssig! Beatrix Philipp (CDU/CSU): Nach den Auseinan- ersetzungen von heute Morgen um Rente und Nach- ragshaushalt scheint es mir sinnvoll zu sein, darauf inzuweisen, dass unser Antrag zum Thema „Katastro- henschutz“ mit den vorherigen Themen nichts zu tun at. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. Sep- ember 2001 in den USA und der Hochwasserkatastro- he vom Sommer 2002 in Deutschland ist allen Men- chen in unserem Land, ob Betroffenen oder nur vor em Fernseher sitzenden Menschen, bewusst, dass der ivil- und Katastrophenschutz der dringenden Überar- eitung, das heißt Aktualisierung, bedarf – allen, bis auf ie Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen. Sie haben bereits bei der Einbringung unseres Antra- es – und auch im Laufe der Beratung – immer wieder Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6275 (A) ) (B) ) den Eindruck zu erwecken versucht, im Bereich des Zi- vil- und Katastrophenschutzes sei alles in bester Ord- nung. Aber das Gegenteil ist der Fall: Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Auch der Vorwurf, der Antrag sei zu allgemein und nicht differenziert genug, ist absolut unzutreffend. Wer diesen Antrag objektiv betrachtet, wird zugeben müssen, dass hier im Hause selten ein so differenzierter, detail- lierter Antrag beraten wurde. Kernproblem im rein Organisatorischen ist – abgese- hen von der bedauernswerten finanziellen Ausstattung in diesem Bereich – die strikte Kompetenzaufteilung in Ka- tastrophenschutz und Zivilschutz. Während der Katastrophenschutz bei den Ländern an- gesiedelt ist, liegt die Kompetenz für den Zivilschutz beim Bund. Das hat zum Teil historische Gründe, die aber vor dem Hintergrund der veränderten Gefahrenlage jetzt zurückstehen müssen. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung in den verschiedenen Bereichen und eine einheitliche Lö- sung. Das sehen inzwischen auch andere so: Die von der Innenministerkonferenz am 6. Juni 2002 beschlossene „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ sieht unter Punkt 8 ausdrücklich eine Re- vision der einschlägigen Normen vor. In der Plenardebatte zu diesem Antrag vom 4. Juli 2003 wurde die Beschränkung des Zivilschutzes auf den „Verteidigungsfall“ einhellig als überholt angesehen. Aber Sie ziehen keine Konsequenzen daraus – selbst die Bereitschaft dazu fehlt Ihnen, wenn ich bedenke, dass Sie auch heute wieder unserem Antrag nicht zu- stimmen werden. Natürlich müssen die Grundsätze des Föderalismus Berücksichtigung finden. Wir alle wissen: Wenn eines partei- und fraktionsübergreifend festzustellen ist, dann dies, dass die Länder aufmerksam über ihre Zuständig- keiten wachen. Dieser Umstand rechtfertigt aber nicht, seitens der Bundesregierung jegliche Gesetzesnovellie- rung, die tatsächlich aus rein sachlichen Gründen zwin- gend ist, zu unterlassen. Wir brauchen zum Schutz der Bevölkerung das län- derübergreifende, bundeseinheitliche Zusammenwirken aller verantwortlichen Sicherheitskräfte. Ich kann nur wiederholen: Das ist bis heute nicht oder nur unzurei- chend geregelt. Ein adäquates und rechtzeitiges Mitwir- ken der Bundeswehr muss zum Beispiel ermöglicht wer- den. Die Innenminister der Union fordern zu Recht eine Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Amtshilfe- voraussetzungen des Bundes – Art. 35 GG Abs. 2 und Abs. 3 – sowie die Erfassung von „Gefahren aus der Luft“ und von „Gefahren von See her“ im Grundgesetz, Art. 87 a Abs.2 GG. Darauf komme ich aber noch einmal gesondert zu sprechen. Die SPD betont in diesem Zusammenhang, man solle die Bundeswehr nur unterstützend einsetzen, da die eigentlichen Katastrophenschutzkräfte ohnehin besser g n c I B m s b H d w z r m P r K d v d n r u v f S m 0 m Z m t n b g d u e – L g B u a B s S (C (D eeignet seien. Dies wurde durch den Antrag der Union ie in Abrede gestellt. Es gibt allerdings Aufgaben wie die Luftraumüberwa- hung, die eben nur die Bundeswehr übernehmen kann. ch glaube, das brauche ich nicht zu erläutern. Weit gehende Einigkeit herrschte bisher auch bei der ewertung eines weiteren Problemschwerpunktes: der angelhaften Koordinierung und Führung bei Groß- chadensereignissen, wie sich dies, unabhängig von dem eeindruckenden Einsatz der vielen Helferinnen und elfer, etwa bei der Flutkatastrophe gezeigt hat. Aber ie nötigen Konsequenzen aus den erlebten „Defiziten“ urden seitens der Regierung bisher ebenfalls nicht ge- ogen. Es gab bei der Flutkatastrophe zwar viele hilfsbe- eite und helfende Hände, jedoch zu viele Köpfe – sagen anche. Zur Verdeutlichung zitiere ich dazu Herrn Hans eter von Kirchbach: Einen Mangel an Hilfskräften hat es nicht gegeben. Es fehlte aber an einer vorausschauenden Planung und dem sachgerechten Einsatz dieser Kräfte auf al- len Ebenen. Es heißt weiter, erforderlich sei „eine adäquate Füh- ung auf höherer Ebene“ und „eine verantwortungsvolle oordination der Zusammenarbeit mit anderen Län- ern“. Dem ist nichts hinzuzufügen, macht es doch den on mir nun schon mehrfach erwähnten Handlungsbe- arf deutlich. Dem tragen wir mit unserem Antrag Rech- ung. Die Regierung zieht sich zu diesem Thema gerne da- auf zurück, dass man das neue „Gemeinsame Melde- nd Lagezentrum“ von Bund und Ländern beim Bundes- erwaltungsamt eingerichtet habe. Das ist sicher ein An- ang – aber eben auch nur ein Anfang. Wenn man die elbstbeschreibung dieses Zentrums liest – und das kann an in der Zeitschrift „Bevölkerungsschutz“, Ausgabe 3/2003 des Bundesverwaltungsamtes, Seite 7 ff. –, wird an schnell auf die engen Kompetenzgrenzen dieses entrums stoßen. Es ist in seiner Rolle auf bloße Infor- ationsdienstleistung beschränkt. Bei sechs – ich be- one: sechs – Arbeitsplätzen kann man allerdings auch icht mehr erwarten. Das beschriebene Defizit aber leibt! Um den aktuellen Erfordernissen und Erkenntnissen erecht zu werden, muss dem Melde- und Lagezentrum ringend ein gemeinsames Einsatzzentrum des Bundes nd der Länder hinzugefügt werden. Dieses muss die Arbeitsplätze und Führungsmittel für inen gemeinsamen Einsatz aller Kräfte des Bundes von THW, BGS und Bundeswehr –, der Dienste der änder sowie der zahlreichen nicht staatlichen Hilfsor- anisationen vorhalten. Eine örtliche Ansiedlung dieses Stabes beim neuen undesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz nd seinem Lagezentrum bedeutet dabei keinesfalls utomatisch eine Erweiterung der Kompetenzen des undesinnenministerium wie die FDP das zu befürchten cheint. Das ergibt sich bereits aus der übergreifenden truktur der einzubeziehenden Dienste. 6276 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) Im Zusammenhang mit der genannten Führungs- und Koordinationsproblematik sind auch die bundesweiten Defizite bei der Kommunikationstechnik deutlich zutage getreten. Ein einheitlicher Digitalfunk für sämtliche Organisa- tionen ist zwingend erforderlich, wenn es mit Kommuni- kation und Koordination vorangehen soll. Auch die Bun- deswehr sollte hierbei nicht vergessen werden, damit sie bei Hilfseinsätzen sinnvoll einbezogen werden kann und Reibungsverluste aufgrund unterschiedlicher Funkstan- dards vermieden werden. Das Vorgehen der Regierung in Sachen BOS-Digitalfunk gleicht der unendlichen Ge- schichte – leider ist noch immer kein Happy-End in Sicht. Es ist in diesem Zusammenhang auch unzulässig, sich hinter dem Verweis auf das – der Finanznot geschuldete – Zögern der Länder zu verstecken. Wir sind hier im Bun- destag und sprechen über die Möglichkeiten des Bundes. Und diese wurden seitens der Bundesregierung bei wei- tem nicht ausgeschöpft, selbst wenn der gute Wille unter- stellt werden könnte. Zu Recht lehnen die unionsgeführ- ten Länder die Einführung des Digitalfunks in einer „Startergruppe“ ab, solange nicht eine endgültige Sys- tementscheidung getroffen wurde („Tetra“ oder „Tetra- pol“). Inzwischen müsste auch die Bundesregierung wissen, dass sie es nicht allen recht machen kann. Der bisherige Vorschlag der Bundesregierung, die Länder mit 10 Pro- zent der entstehenden Kosten zu unterstützen, reicht bei weitem nicht aus, um der grundlegenden Verantwortung des Bundes für einheitliche Verhältnisse in der Bundes- republik zu genügen. Im Übrigen: Sollte es wirklich nur an den Ländern liegen, so hätte die Bundesregierung längst die Möglich- keit gehabt, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie den Digitalfunk bereits bei den Einrichtungen des Bun- des (THW, BGS usw.) hätte einführen können. Aber nichts ist geschehen – und die Hausaufgaben sind über- haupt nicht gemacht, auch wenn die SPD das bestreitet. In der Ablehnungsbegründung der Regierungskoali- tion heißt es, die Forderungen des Antrages seien bereits weitestgehend erfüllt bzw. auf den Weg gebracht. Das ist einfach nicht wahr. Da hilft auch nicht das gestern im Kabinett beschlossene Luftsicherheitsgesetz. Der Presse entnehme ich, dass die Auffassungen des Innen- und Verteidigungsministers hier nicht überein- stimmen. Und die Vermutung liegt nahe, dass die Grü- nen wohl nur schweren Herzens zugestimmt haben, weil ihnen dafür der Datenschutzbeauftragte zugestanden wurde. So jedenfalls die veröffentlichte Meinung. Welch seltsamer Zusammenhang! Es bleibt wie so oft wieder nur Stückwerk. Denn wir alle wissen, dass Terrorangriffe nicht nur aus der Luft, sondern auch vom Land oder vom Wasser aus erfolgen können. Ein Luftsicherheitsgesetz reicht nicht aus. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, mit dem un- terschiedlichen Gefahren differenziert begegnet werden kann. Und das liegt Ihnen mit unserem Antrag vor. Ge- g n d ü z d l K j e s I s t s U n A b k d d h h c B B n v n d s b ta v K M d s e m s g M r G K i p d A (C (D enstand dieses Antrages ist es ja gerade, die dringend ötigen Reformen auf den Weg zu bringen. Die Federführung und Koordinierung muss aufgrund er bundesweiten Aufgabe selbstverständlich der Bund bernehmen, und das beginnt mit den Finanzen. Die jet- ige Bundesregierung habe den Haushalt des THW wie- er aufgestockt, höre ich immer wieder. Hier wird fröh- ich unterschlagen, dass im Haushalt für 2004 eine ürzung von über 4 Millionen Euro gegenüber dem Vor- ahr erfolgen soll. Die SPD ist der Ansicht, übrig bleibe nur die Frage iner Grundgesetzänderung, die einen verstärkten Ein- atz der Bundeswehr im Inneren ermöglichen würde. – nsoweit gestatte aber Art. 35 GG unter bestimmten Um- tänden bereits jetzt den Einsatz der Bundeswehr zur Ka- astrophenhilfe. Um genau diese Probleme mit den „be- timmten Umständen“ geht es aber in diesem Antrag der nion. Hier muss den neuen Gefahren dringend Rech- ung getragen werden, und zwar sehr konkret. Unser ntrag enthält 24 sehr konkrete Vorschläge, die einzeln egründet werden, wie man dem Antrag entnehmen ann. Ich fasse zusammen: Erstens. Niemand will die Län- er entmachten – schon gar nicht die Union –, aber für as neue Zusammenwirken und zur Beendigung des bis- erigen „Zivil- und Katastrophenschutz-Zuständigkeits- andycaps“ bedarf es einer Überarbeitung der entspre- henden Gesetze. Zweitens. Die Schaffung des neuen Bundesamts für evölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, über das die undesregierung sagt, „es solle der Stellenwert des euen Zivilschutzes auch optisch-organisatorisch her- orgehoben werden“, reicht in dieser Form bei weitem icht aus. Mehr als optisch wird nämlich nichts verän- ert oder gar verbessert, da alles kostenneutral bleiben oll. Drittens. Ich möchte nichts dramatisieren, aber bleibe ei der Auffassung: Für einen wirksamen Zivil- und Ka- strophenschutz, der den Namen auch verdient, gibt es iel zu tun. Sich nicht auf mögliche Bedrohungen und atastrophen vorzubereiten ist verantwortungslos. Die enschen in unserem Land haben einen Anspruch arauf, dass wir alles Mögliche tun, um vorbereitet zu ein auf Ereignisse, die sicher niemand wünscht, aber die ben auch niemand ausschließen kann. Seit Jahren ist mein persönliches Motto: Nicht reden, achen! Zumindest für den Bereich „Zivil- und Kata- trophenschutz“ hätte ich mir gewünscht, die Bundesre- ierung und die Regierungskoalition würden meinem otto folgen. Noch können Sie es: Stimmen Sie unse- em Antrag zu! Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Nach der geltenden Gesetzgebung ist der atastrophenschutz Aufgabe der Länder, der Zivilschutz m Verteidigungsfalle Aufgabe des Bundes. Katastro- henschutzbehörden sind in den meisten Bundesländern ie Kommunen. Ob diese Kompetenzabgrenzung und ufgabenteilung noch zeitgemäß ist, wird spätestens seit Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6277 (A) ) (B) ) dem Oderhochwasser und den Terroranschlägen des 11. September 2001 diskutiert. Eine Zusammenführung und Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist nur gemeinsam mit den Ländern möglich. Bereits im Juni 2002 haben Bund und Länder in der Innenministerkonferenz neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland beschlos- sen. Die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz un- verzichtbar. Dies ist bei dem Oderhochwasser oder bei großen Waldbränden in der Vergangenheit deutlich ge- worden. Der Einsatz der Bundeswehr ist bei Katastro- phen völlig unstrittig und in dem erforderlichen Maße möglich. Das Bundeskabinett hat gestern die Einrichtung eines Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe beschlossen. Der Bund erfüllt damit seine Zusagen gegenüber der Innenministerkonferenz. Die Einrichtung des BBK bedeutet keinen Eingriff in die Zuständigkeits- verteilung zwischen Bund und Ländern. Wir wollen vor- handene und bewährte Strukturen vernetzen und opti- mieren. Das neue Bundesamt ist eine Informations- und Koordinierungsstelle, die Serviceleistungen für die Län- der, für die Kommunen und die Hilfsorganisationen an- bietet. In gemeinsamer Verantwortung von Bund und Län- dern muss die vereinbarte Rahmenkonzeption zum Schutz der Bevölkerung umgesetzt werden. Im Verzug sind hier insbesondere die Länder. Eine Politik, wie sie derzeit beim Digitalfunk betrieben wird – der Bund soll zahlen, die Länder bestimmen –, wird beim Katastro- phenschutz nicht funktionieren. Der Bund hat seine Haushaltsmittel für den Katastro- phenschutz auf 75 Millionen Euro aufgestockt. Das sind im nächsten Jahr 16,5 Millionen Euro mehr für den Ka- tastrophenschutz. Bereits eingerichtet wurde ein gemein- sames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern. Eingerichtet wurde das deutsche Notfallvorsorge-Infor- mationssystem – deNIS – und ein satellitengestütztes Kommunikationssystem Unbestritten gibt es noch Defizite. So ist in den vielen Jahren der relativen Ruhe die Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung immer mehr zurückgegangen. Ich habe hier bereits früher gefordert, dass erste Hilfe und Selbst- schutz in Kindergärten und Schulen wieder vermittelt werden müssen. Gisela Piltz (FDP): Unklare Kompetenzen und man- gelnde Koordination ist leider das Fazit, das über die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten im Zivil- und Kata- strophenschutz in Deutschland gezogen werden muss. Von veraltetem Material und Einsatzfahrzeugen ganz zu schweigen! Der Antrag von CDU/CSU verfolgt ein zentrales Ziel: Den wirksamen Schutz und die bessere Bewältigung von Katastrophenfällen. Das kann nur durch einen effektiven Zivil- und Katastrophenschutz erreicht werden. Diesem Ziel stimme ich uneingeschränkt zu! g r v s B g w g p n s u g C a A Z n w n t n H d M B S s G a z w a p r H V s m E g l V f w s h u d g e d e (C (D Aber sind die Maßnahmen, die in Ihrem Antrag vor- eschlagen werden, die richtigen, um dieses Ziel zu er- eichen? Leider nein! Liebe Kolleginnen und Kollegen on der CDU/CSU, da kann ich Ihnen nicht mehr zu- timmen. Kurz gesagt: Übers Ziel geschossen! Der Vorschlag, die Bundeswehr auch im Innern der undesrepublik einzusetzen, wird ja bereits in Ihren ei- enen Reihen skeptisch beurteilt. In Deutschland haben ir mit den derzeitigen Organisationen, dem Bundes- renzschutz, der Polizei der Länder und dem Katastro- henschutz, eine Vielzahl von Einsatzgruppen. An Orga- isationen, die im Innern einsetzbar sind, mangelt es omit nicht. Aber es mangelt an klaren Zuständigkeiten nd einer effektiven zentralen Koordinierungsstelle. Und enau hier, meine Damen und Herren von der CDU/ SU, fehlen die konkreten Vorschläge in Ihrem Antrag. Die Unterteilung zum einen in Zivilschutz und zum nderen in den Katastrophenschutz ohne eine sinnvolle ufgabenverteilung macht keinen Sinn. Ein Streit um uständigkeiten zwischen Bund, Land und den einzel- en Organisationen kann im Katastrophenfall lebensnot- endige Maßnahmen verzögern und das können wir uns icht leisten. Vielleicht müssen wir den Mut haben, diese raditionelle Trennung aufzuheben, und eine Neuord- ung herbeiführen. Darüber hinaus ist es aber notwendig, sehr geehrter err Bundesinnenminister, Einsatzkräfte entsprechend er gesicherten Rechtsgrundlage einzusetzen. In den edien können wir lesen, dass nach Ihrer Aussage die eamten nach § 8 Bundesgrenzschutzgesetz im Irak zum chutz von THW-Mitarbeitern tätig sind. Nach der Aus- age des Staatssekretärs ist aber § 9 die rechtliche rundlage. Im Interesse der Mitarbeiter fordere ich Sie uf, dieses zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen. Daneben ist es notwendig, dass die Kommunikation wischen den Organisationen zeitgemäß umstrukturiert ird. Eine große Lücke in unserem Funksystem ist die naloge Kommunikation. Sie wird seit Jahren von Ex- erten angemahnt und von der rot-grünen Bundesregie- ung immer wieder angekündigt. Meine Damen und erren von der Koalition, wie war das noch mit dem ersprechen, dass der BOS-Digitalfunk zur Weltmeister- chaft 2006 einsatzfähig sein sollte? Dort sollte die Pre- iere für ein digitales Sprech- und Datenfunknetz sein. in Blick auf die Haushaltsdaten für das kommende Jahr enügt, um zu erkennen, dass Sie dieses Ziel nicht erfül- en können. Denn 5 Millionen Euro im nächsten Jahr zur orbereitung und Durchführung des Ausschreibungsver- ahrens reichen bei weitem nicht aus. Erklären Sie mir, ie das funktionsfähige System bis 2006 einsatzbereit ein soll! Lieber Herr Bundesinnenminister, seien Sie ru- ig ehrlich zu den Polizeibeamten von Bund und Land nd erklären Sie ihnen, wie Sie die Sicherheit während er Weltmeisterschaft mit einer veralteten Ausrüstung arantieren wollen. Leider war aus unserer Sicht die Ver- inbarung mit den Ministerpräsidenten zu spät. Schade, ass diese Chance nicht genutzt worden ist. Auch ist es notwendig, auf europäischer Ebene auf inheitliche Digitalfunkstandards zu drängen. 6278 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) Die verbesserte Ausstattung der Organisationen und der einzelnen Helfer muss auch auf die Gerätschaften und Materialien ausgedehnt werden. Hier genügen bloße Ankündigungen nicht. Taten müssen folgen. Die Ausbil- dung ehrenamtlicher Helfer muss dringend verbessert werden. Das Ehrenamt ist ein wichtiges Element des Ka- tastrophenschutzes und muss auch dementsprechend ge- fördert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, die Pro- bleme, die Sie im Antrag angesprochen haben, sind die richtigen. Aber konkrete sinnvolle Lösungen bleiben Sie uns schuldig. Daher können wir dem Antrag nicht zu- stimmen. Ute Voigt, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminis- ter des Innern: Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des neuen Bun- desamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beschlossen. Damit hat sie eine wichtige organisatori- sche Konsequenz aus dem von Bund und Ländern auf der IMK im Juni 2002 beschlossenen Konzept Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland gezogen. Der Kabinettsbeschluss bestätigt zugleich, wie ernst der Bund seine Zivilschutzaufgabe nimmt, wie wichtig ihm dieser Politikbereich ist. Die Länder haben dieses Vorhaben einhellig begrüßt. Das neue Bundesamt soll sich nicht nur um die traditio- nellen Zivilschutzaufgaben kümmern. In ihm sollen vor allem auch die Serviceangebote zentral vorgehalten wer- den, mit denen der Bund das Krisenmanagement der Län- der unterstützen will. Dies betrifft vor allem die Bereiche Koordination und Information. Wir greifen damit ein An- liegen der Innenministerkonferenz auf, die auf ihrer Herbstsitzung 2002 den Bund gebeten hat, bei großflächi- gen Gefahrenlagen Informations- und Koordinations- funktionen zur Unterstützung des Krisenmanagements der Länder verstärkt vorzuhalten bzw. wahrzunehmen. Hier haben wir in der Zwischenzeit auch schon vieles erreicht. Das gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern, das GMLZ, ist seit Herbst 2002 ein- satzbereit. Es ist bei der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt eingerichtet – demnächst also im neuen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro- phenhilfe – und soll vor allem als Zentrum für Ressour- cenmanagement in Bereitschaft stehen. Die Erfahrungen während der Hochwasserkatastrophen des letzten Som- mers haben gezeigt, dass wir in solchen Fällen ein Dis- positionszentrum brauchen – zur raschen und sinnvollen Zuordnung von Helferinnen und Helfern, aber auch zum Nachweis und zur Vermittlung von Hilfsmitteln, von technischen Gerätschaften bis hin zu Sandsäcken. Das neue Melde- und Lagezentrum stützt sich im We- sentlichen auf das deutsche Notfallvorsorge-Informat- ionssystem, kurz deNIS genannt. Kernaufgabe dieser Datenbank ist die übergreifende Verknüpfung, Aufberei- tung und Bereitstellung von Informationen für das Ma- nagement von Großkatastrophen. In einer ersten Aufbau- stufe ist deNIS bereits im Mai vergangenen Jahres online gegangen, nämlich als Informationsportal für den Bürger. Die Bürger können hier ein breites Spektrum wichtiger I r g s s R w g s G D m J F d t u s g 1 p a c s d k m I i g l is b k s I Ü i g a n s h g n b z d s z M n l n (C (D nformationen zu Fragen des Bevölkerungsschutzes ab- ufen. Seit Mitte Mai 2002 wurden weit über 700 000 Zu- riffe auf deNIS l registriert. deNIS II als eigentliches In- trument für das Management von Großkatastrophen teht jetzt als Prototyp zur Verfügung. In Kürze soll im ahmen einer Übung der Pilotbetrieb aufgenommen erden. Die Innenministerkonferenz hat im Dezember vergan- enen Jahres festgestellt, dass das nationale Notfallvor- orgesystem funktioniert, dass es auch mit großflächigen efahren- und Schadensereignissen fertig werden kann. ass diese Einschätzung stimmt, haben zuletzt die Som- erhochwasser an Elbe, Donau und Mulde vor einem ahr gezeigt. Hier haben die Hilfsorganisationen und die euerwehren, hier haben das THW, die Bundeswehr und er Bundesgrenzschutz ein hohes Maß an Professionali- ät, vor allem auch an selbstlosem Einsatzwillen gezeigt, nd alle haben – aufs Ganze gesehen – hervorragend zu- ammengearbeitet. Dass es auch Defizite gibt, soll ja gar nicht verschwie- en werden. Über sie wird seit den Anschlägen des 1. September 2001 offen diskutiert. Die Zivilschutzka- azitäten des Bundes wurden in den 90er-Jahren deutlich bgebaut, übrigens auch – obwohl von der äußeren Si- herheitslage eigentlich unberührt – die Katastrophen- chutzkapazitäten der Länder. Angesichts des Antrags er CDU/CSU, den wir heute noch einmal debattieren, önnte ich jetzt mit dem Hinweis kommen, dass dieser assive Abbau der Zivilschutzkapazitäten weithin unter hrer Regierungsverantwortung stattgefunden hat. Aber ch lasse das. Der Hinweis auf Versäumnisse in der Ver- angenheit bringt uns alle nicht weiter. Wir sollten uns ieber darum kümmern, was jetzt und in Zukunft zu tun t. Hier sind wir auf gutem Wege. Mit den Ländern ha- en wir uns im vergangenen Jahr auf eine neue Rahmen- onzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz ver- tändigt. Dieses neue Rahmenkonzept wurde auf der nnenministerkonferenz Anfang Juni 2002 unter der berschrift Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung n Deutschland verabschiedet. Ihre Philosophie ist die emeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für ußergewöhnliche Gefahren- und Schadenlagen. Es geht icht um neue Zuständigkeiten, sondern um partner- chaftliches Zusammenwirken über föderale Grenzen inweg. Dieses Zusammenwirken funktioniert. In wenigen Ta- en findet die Herbstsitzung der Innenminister statt. Ih- en liegt ein Beschlussvorschlag des zuständigen Ar- eitskreises V vor, der ausdrücklich hervorhebt, – ich itiere – „dass die Kooperation zwischen Bund und Län- ern gut eingespielt ist. Dem kann ich mich aus Bundes- icht nur anschließen. Die Innenminister werden einen Bericht zur Umset- ung der „Neuen Strategie“ verabschieden. Er listet die aßnahmen auf, die Bund und Länder in den vergange- en Monaten auf den Weg gebracht haben. Dieser Kata- og liest sich sehr eindrucksvoll – auch wenn wir noch icht alles erreicht haben, was wir uns vorgenommen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6279 (A) ) (B) ) haben. Aber – ich wiederhole mich – wir sind auf einem guten Weg. Der Bericht belegt vor allem aber auch eines: Es kann nun wirklich keine Rede davon sein, dass, wie der An- trag der Union nahe legt, bei der – zweifellos notwendi- gen – Reform, genauer: Fortentwicklung des Zivil- und Katastrophenschutzes, bei Null begonnen werden müsste, dass hier in den letzten Monaten nichts gesche- hen sei. Die Damen und Herren von der Opposition sollten diesen Bericht eingehend studieren. Er zeigt: Der Bund stellt sich auf die neuen Herausforderungen ein. Er kann für seinen Bereich eine positive Leistungsbilanz vorwei- sen. Der Bund macht seine Hausaufgaben. Ich möchte in diesem Zusammenhang neben GMLZ und deNIS nur an die kurzfristige Auslieferung von rund 650 Zivilschutzfahrzeugen an die Länder erinnern, da- runter über 350 moderne ABC-Erkundungskraftwagen. Das satellitengestützte Warnsystem ist seit Oktober 2001 in Betrieb; einbezogen sind nicht nur die öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern – jetzt auch – die privaten Rundfunkanstalten. Zusätzlich haben wir in den vergangenen Monaten die Innenministerien der Län- der mit entsprechenden Sendeeinrichtungen ausgestattet, die es ihnen erlauben, ihrerseits Warnmeldungen etwa vor regionalen Gefahren an die angeschlossenen Medien zu verschicken. Ergänzend prüfen wir derzeit in einer Reihe von Pilot- projekten und Feldversuchen, ob und inwieweit sich spe- ziell der Weckeffekt über das Festnetztelefon, die Funk- alarmuhr oder das Radio – Einschaltlösung – realisieren lässt. Wegen der Kürze meiner Redezeit kann ich nicht all die anderen Maßnahmen aufzählen, die wir zwischen- zeitlich auf den Weg gebracht haben. Stichwortartig möchte ich nur erwähnen: Wir bauen die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz zu einem Kompetenzzentrum für das gemeinsame Krisen- management von Bund und Ländern, zu einem Forum für den wissenschaftlichen Austausch sowie zu einer Be- gegnungsstätte und Ideenbörse für Experten aus dem In- und Ausland aus. Wir haben ferner die Förderung der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten wieder aufgenommen. Wir setzen da an, wo im Sinne ei- ner ebenso frühen wie nachhaltigen Erziehung die größ- ten Erfolge zu erwarten sind: nämlich in der Schule. Wir haben darüber hinaus die Bundesmittel für die Zi- vil- und Katastrophenschutzforschung mit dem Schwer- punkt B- und C-Bereich deutlich aufgestockt. Zum Schutz vor Terrorangriffen mit biologischen Kampfstof- fen hat der Bund in einer gemeinsamen Anstrengung mit den Ländern außerdem Pockenimpfstoff für eine Voll- versorgung der Bevölkerung angeschafft. All dies belegt: Wir stellen uns auf die neuen Heraus- forderungen ein. Die Aufgabe, die wir zu lösen haben, ist zugegebenermaßen nicht einfach. Wir sind mitten in der Arbeit. Der Bund ist aber nicht für den gesamten Be- r K h s t c g u ü P b A z § u P w f a m B d S d h t f d k f d S a d f v i z n f S (C (D eich des Zivil- und Katastrophenschutzes zuständig. atastrophenschutz ist Sache der Länder. Sie müssen die ierfür notwendigen personellen und materiellen Res- ourcen vorhalten. Das gemeinsame Notfallvorsorgesys- em funktioniert nur, wenn alle ihre Hausaufgaben ma- hen. Die Optimierung des Bevölkerungsschutzes ist emeinsame Verantwortung, gemeinsame Sache von nd Ländern. Ich möchte Sie alle dazu einladen, auch ber Ihre politischen Freunde in den Ländern, diesen rozess engagiert und konstruktiv zu unterstützen und zu egleiten. nlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tages- odnungspunkt 12) Heidi Wright (SPD): Ja, wir stimmen zu, dem Gesetz ur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und dort des 6 a Abs. 6. Mit dem Gesetzentwurf wird die Gebührenerhebung nd die Gebührengestaltung im Regelungsbereich von arkscheinautomaten und Parkuhren geregelt, also et- as, was uns alle angeht als Autofahrerinnen und Auto- ahrer, das uns aber auch darüber hinaus insofern angeht, ls dass wir zumeist auch Kommunalpolitiker sind und it dem wir uns im Verkehrsausschuss des Deutschen undestages befasst haben. Es geht um eine einfache Regelung, aber doch mit eutlicher Wirkung, wie ich gemerkt habe. Denn viele tädte und Einzelhandelsverbände haben mich wegen ieser Gesetzesänderung kontaktiert. In großer Verordnungsakribie war in der Vergangen- eit geregelt, dass Parkgebühren in Höhe von mindes- ens 0,05 Euro festzulegen sind, und zwar für jede ange- angene halbe Stunde. Der Gesetzentwurf regelt nun, dass die Kommunen ie Höhe und Parkintervalle frei und selbst gestalten önnen, bis hin zum kostenfreien Parken. Ob nun natürlich goldene Zeiten, sprich gebühren- reie Parkzeiten, anbrechen, wage ich zu bezweifeln, und as wäre auch nicht in unserem verkehrspolitischem inne. Ich bin sicher, dass Kommunen individuelle, das heißt uf sie passende, den örtlichen Gegebenheiten geschul- ete Regelungen treffen werden. Und die Städte sind roh über diesen Gestaltungsspielraum. Ich weiß, dass sich natürlich auch der Einzelhandels- erband über diese Möglichkeit freut – andererseits kann ch natürlich nur hoffen, dass sich die Kommunen dem u erwartenden großen Druck des Einzelhandels dann icht zu arg beugen und nicht allzu großzügige kosten- reie Regelungen organisieren. Denn es ist gut, dass wir den Kommunen diesen pielraum einräumen, hier und dort kostenfreies Parken 6280 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) zu ermöglichen – um damit auch dem großen Konkur- renzdruck des kostenfreien Parkens auf der grünen Wiese zu begegnen. Ich gebe jedoch auch zu bedenken und zu erinnern, dass den Gesetzgeber 1980 verkehrs- und umweltpolitische Gesichtspunkte geleitet haben, als er feststellte: Es ist in Anbetracht der Verkehrssituation in den In- nenstädten nicht länger zu vertreten, dem Individu- alverkehr unentgeltliche Verkehrsflächen zu Park- zwecken zur Verfügung zu stellen und damit einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, mit dem eigenen Fahrzeug die Stadtzentren aufzusuchen.“ Das gilt auch noch heute! Deshalb bin ich sicher, dass die Kommunen diese Verkehrs- und umweltpolitischen Gesichtspunkte eben- falls berücksichtigen und allein auch aus Kostengründen es sich nicht leisten können und es sich nicht leisten, großzügige zusätzliche Anreize durch kostenfreies Par- ken zu schaffen. Es ist aber sinnvoll, für den kurzen Sprung in den Bä- ckerladen oder in die Buchhandlung zur Abholung eines bestellten Buches nicht gleich das 50-Cent-Stück oder die Euro-Münze suchen zu müssen. Hier ist Flexibilität sicherlich von allen zu begrüßen. Festhalten will ich aber, dass diese kleine, vielleicht auch feine Regelung, die wir heute treffen, die Kommu- nen nicht entbindet, sinnvolle Konzepte des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern, auszubauen und attrak- tiv zu machen. Unsere Stadtzentren und auch die Ortszentren sollen attraktiv sein für Fußgänger, sollen attraktiv sein zum Flanieren und für das Verweilen im Straßencafé. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute Umsetzung durch die Kommunen und danke für Ihre Aufmerksam- keit. Gero Storjohann (CDU/CSU): Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ände- rung des Straßenverkehrsgesetzes. Die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf des Bun- desrates ausdrücklich. Mit der zu beratenden Vorlage soll ein Problem im Bereich des Straßenverkehrsrechts gelöst werden, ein Problem, das bei vielen Mitbürgerin- nen und Mitbürgern schon seit langem nur noch zu Kopfschütteln führt, ein Problem, das bereits zu vielen Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren in unserem Lande geführt hat, ein Problem, das in der Vergangenheit leider auch viele Autofahrer zu Beschimpfungen von Polites- sen und Verkehrsraumüberwachern verführt hat, welche das unbeliebte „Knöllchen“ hinter den Scheibenwischer steckten. Worum geht es? Wir kennen das Problem alle: Für schnelle Besorgungen in der Innenstadt, zum Beispiel beim Optiker, in der Apotheke, in der Bücherei oder beim Telefonladen, gibt es keine kostenfreien Kurzpark- plätze. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben hierfür wenig Verständnis. Zu Recht. Was viele jedoch nicht wissen: Die Gemeinden dürfen derzeit keine kos- t g r r s u a c b S d t g k O t s F d n d u a h G d e s c v e s d t w s t n B m M r l S k T w b c u s J s z w (C (D enfreien Kurzparkplätze anbieten. Sie müssen die Park- ebühren kassieren. Denn das Straßenverkehrsgesetz egelt in § 6 a Abs. 6 die Gebührenerhebung und Gebüh- engestaltung an Parkuhren und Parkautomaten. Im Ge- etz steht: Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen nd Plätzen nur während des Laufs einer Parkuhr oder nderer Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwa- hung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren erho- en. Die Gebühren betragen je angefangene halbe tunde 0,05 Euro. Das Widersinnige an der ganze Sache: Die Gemein- en wollen für die ersten 30 Minuten Parkzeit am liebs- en gar keine Gebühren kassieren. Ihnen ist viel wichti- er, dass möglichst viele Kunden für kurze Zeit ostenlos parken können. Denn dadurch würden die rtskerne und Innenstädte belebt. Dadurch würden po- enzielle Kunden nicht mehr abgeschreckt, in die Innen- tädte zu fahren, wie es in der Vergangenheit häufig der all war. Dadurch würden die Innenstädte gestärkt wer- en! Und dadurch würde dem Trend vieler Autofahrerin- en und Autofahrer zur Flucht auf die „grüne Wiese“ vor en Stadttoren entgegengewirkt. Es ist daher dringend an der Zeit, die von vielen als nsinnig empfundene bestehende gesetzliche Regelung bzuschaffen. Die derzeitige Rechtslage erlaubt es beim eutigen bestehenden Parkdruck in unseren Städten und emeinden nämlich nicht mehr, flexibel auf die beson- eren lokalen Verhältnisse zu reagieren. Doch worum geht es im Einzelnen? Ziel des Gesetz- ntwurfes ist es in erster Linie, eine Belebung der Innen- tädte durch mehr Freiheit für die Kommunen zu errei- hen. Dazu soll die Erhebung der Parkgebühren künftig ollständig den Gemeinden überlassen werden. Es soll in kostenfreies Kurzzeitparken an Parkuhren und Park- cheinautomaten ermöglicht werden. Bereits heute wird urch die so genannte „Brötchentaste“ vielerorts ein kos- enfreies Parken ermöglicht. Mit der „Brötchentaste“ ird den Parkraumnutzern durch einen Blankopark- chein oder einen am Parkscheinautomaten angebrach- en Erlass der Gemeinde ein kostenfreies Parken für ei- en kurzen Zeitraum ermöglicht. In meiner Kreisstadt ad Segeberg ist dies derzeit beispielsweise so. Den Ge- einden und Städten verursacht diese Lösung jedoch ein agengrummeln, weil sie wissen, dass sie sich in einer echtlichen Grauzone bewegen. Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich war daher ängst überfällig. So gab es auch in meinem Wahlkreis egeberg/Stormarn-Nord bei vielen Kommunalpoliti- ern ein hörbares Aufatmen, als ich ihnen in den letzten agen von dem geplanten Gesetzesvorhaben berichtete, elches wir heute diskutieren. Bereits nach der im Fe- ruar von der CDU in Schleswig-Holstein flächende- kend gewonnenen Kommunalwahl hatten viele Städte nd Gemeinden in etlichen Bereichen endlich die Fes- eln rot-grüner autofahrerfeindlicher Politik abgeworfen. ahrelang wurde etwa in der Hansestadt Lübeck ver- ucht, Autos mittels hoher Parkgebühren aus der Stadt u verbannen. Diese innenstadtfeindliche Politik be- irkte einen Attraktivitätsverlust der Innenstadt und Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6281 (A) ) (B) ) führte zu heftigen Umsatzeinbußen bei der Lübecker Kaufmannschaft. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass die Kol- leginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen signalisiert haben, heute hier der vom Bundesrat an- gestrebten Änderung der Straßenverkehrsordnung zu- stimmen zu wollen. Vielen von Ihnen ist diese Entscheidung sicherlich nicht leicht gefallen. Die Politik Ihrer Parteifreunde in den Kommunen war ja jahrelang darauf ausgelegt, gene- rell alle Autos in Innenstädten zu verteufeln. Jetzt haben offensichtlich auch Sie von den Regierungsfraktionen erkannt, dass eine solche Politik in die Sackgasse führt. Im Interesse einer Lebendigkeit der Geschäftswelt ist Ihre Entscheidung daher zu begrüßen. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist grundsätzlich dazu geeignet, einen – wie ich finde – na- hezu exemplarischen Fall gesetzlicher Überregulierung abzubauen. Dies ist der richtige Weg, den Gemeinden wichtige Gestaltungsmöglichkeiten der Parkgebühren an die Hand zu geben. Die kommunale Selbstverwaltung wird hierdurch gestärkt. Außerdem wird ein wichtiger Schritt hin zum Bürokratieabbau unternommen. Zudem kann die örtliche Verwaltung flexibel auf neue Ereig- nisse innerhalb der Parkraumbewirtschaftung reagieren. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsa- che, dass die Gemeinden von den ihnen eingeräumten neuen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen kön- nen. Sie müssen es aber nicht tun. Bei wörtlicher Ausle- gung des Gesetzestextes fällt dies vielleicht zunächst einmal gar nicht auf. Es heißt dort schlicht: Für das Par- ken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können in Orts- durchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast Gebühren erheben. Natürlich mag es jetzt den einen oder anderen geben, der argumentiert, mit dem Gesetzentwurf würde den Ge- meinden durch die Hintertür eine günstige Gelegenheit zur Aufbesserung ihrer Gemeindefinanzen eröffnet. Ge- rade das ist jedoch nicht der Fall. Einerseits haben sich in den vergangenen Jahren viele Gemeinden durch eine bessere Verkehrsführung und eine bessere Verkehrsinfra- struktur bereits auf das gestiegene Verkehrsaufkommen eingerichtet. Sie wollen dadurch ihre eigene Attraktivität erhöhen. Diesen Gemeinden kommt die Gesetzesände- rung daher sehr gelegen. Andererseits wird keine Stadt oder Gemeinde ihre eigene Attraktivität durch die Ein- führung hoher Parkgebühren herabsetzen. Unabhängig davon sind die Gemeinden – ich zitiere jetzt aus der Gesetzesbegründung – ohnehin auch im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie der Straßen- und wegerechtlichen Vorschriften der Länder zum Gemein- gebrauch und Widmungszweck von Straßen an gesetzli- che Vorgaben gebunden. Das ist zwar juristisch einwandfrei. Ich glaube aber, dass es dieser Begründung eigentlich gar nicht bedarf. Wir haben es hier in jeder Hinsicht mit einem modernen Gesetz zu tun. Hier liegt uns endlich einmal der Entwurf eines Gesetzes vor, der auf die üblichen Reglementierun- gen gänzlich verzichtet. Und dieser Gesetzentwurf wird – n d s d Ä A l s g h m r e § S w p f c G h w g S m z w d z u w M s S g n b z p H P w r V t K V v L s (C (D da bin ich mir sicher – von den Kommunen auch ver- ünftig angewendet werden. Wir von der CDU/CSU-Fraktion haben Vertrauen in ie Kompetenz unserer Gemeinden und werden dem Ge- etzentwurf des Bundesrates daher zustimmen. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit em vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur nderung des Straßenverkehrsgesetzes wird der § 6 a bs. 6 StVG in einer sinnvollen Art und Weise novel- iert. Die bisherige Vorgabe aus dem Jahre 1980 hatte ich in der Praxis als zu unflexibel und nicht mehr zeit- emäß erwiesen. So konnte auf besondere lokale Ver- ältnisse wie Platzangebot oder Parkdruck nicht ange- essen reagiert werden. In einer Zeit, in der wir von Entbürokratisierung, De- egulierung und mehr Eigenverantwortung sprechen, ist s daher konsequent, wenn wir mit der Novellierung des 6 a Abs. 6 StVG den Kommunen bzw. den Trägern der traßenbaulast die Möglichkeit geben, die Parkraumbe- irtschaftung in erweiterter Eigenverantwortung ange- asster und möglicherweise auch innovativer durchzu- ühren. So werden in Zukunft kostenfreies Parken ohne zeitli- he Vorgaben, zeitliche und räumliche Staffelung der ebühren und auch kürzere Taktzeiten als die bisherigen albstündigen Intervalle möglich sein. Darüber hinaus erden mit diesem Gesetz – anders als nach der bisheri- en Rechtslage – die Gemeinden bzw. die Träger der traßenbaulast auch direkt zur Gebührenerhebung er- ächtigt. Hierbei sei daran erinnert, dass die Befugnis ur Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbe- irtschaftung ohnehin bei den Kommunen liegt. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass es durch ie Erweiterung des Spielraums dazu kommt, dass über- ogene Parkgebühren die Attraktivität der Innenbereiche nd Ortskerne für Einwohner und Besucher schmälern erden. Ganz im Gegenteil, die Regelung zeigt auch öglichkeiten, durch eine restriktive Parkraumbewirt- chaftung in dieser Richtung zielgerichteter zu wirken. o könnte einer Überfüllung der Innenstädte entgegen- ewirkt werden und durch geeignete Lenkungsmecha- ismen ein lebenswertes und attraktives innerörtliches zw. innerstädtisches Umfeld erhalten werden. Dauer- oder Langzeitparker sollten sich Stellplätze um Beispiel bei hohem Parkdruck oder geringem Park- latzangebot außerhalb der Orts- und Stadtkerne suchen. ier könnten durch eine progressive Staffelung der arkgebühren je nach Parkdauer Anreize geschaffen erden, sodass diese Parker infolgedessen auf Außenbe- eiche ausweichen und/oder auf den ÖPNV umsteigen. oraussetzung dafür sind natürlich entsprechende attrak- ive Angebote seitens der Kommunen und des ÖPNV. Ein flexibles Management könnte dagegen bei den urzzeitparkern auch aus bündnisgrüner Sicht durchaus orteile bringen, wobei wir kritisch anmerken, dass eine ollkommen gebührenfreie Inanspruchnahme dieser eistung im Hinblick auf verkehrs- und umweltpoliti- che Ziele unserer Meinung nach kontraproduktiv wäre. 6282 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) Die Einräumung von Parkmöglichkeiten stellt eine besondere Leistung von Kommunen dar, die über die üb- lichen Aufgaben eines Gemeinwesens hinausgeht. Wir dürfen nicht vergessen, dass hierfür erhebliche bauliche und verkehrstechnische Aufwendungen getroffen wer- den und auch die Umweltbelastungen durch Abgase und Verkehrslärm berücksichtigt werden müssen, deren Auf- wand immer im Verhältnis zu dem Nutzen gesehen wer- den muss. Ein kostenloses Parken würde daher nur einen Aufwand seitens der Kommunen verursachen. Darüber hinaus wurde bei Untersuchungen in Köln festgestellt, dass diese Blankoparkscheine, genannt Bröt- chentaste, zwar seitens der lokalen Wirtschaftsunterneh- men positiv gesehen werden, sie sich bei den Parkenden jedoch im Hinblick auf die Akzeptanz und auch auf die Bereitschaft zur Lösung eines Parkscheins insgesamt ne- gativ ausgewirkt haben. Wir verabschieden uns mit unserer Zustimmung nicht von unserem politischen Ziel einer autoarmen oder gar autofreien Stadt. Aber wir müssen auch konstatieren, dass wir bis dahin noch einen weiten Weg zurückzulegen haben und für unsere Vorstellung auf kommunaler Ebene weiterhin werben müssen, bis unsere Vorstellungen mehrheitsfähig und damit auch umsetzungsfähig sind. Ich habe aber das Vertrauen in die Kompetenz der Kommunen, in ihre gewählten Volksvertreter, aber auch in natürliche Regelkreisläufe, dass hier zu starre Vorga- ben seitens des Gesetzgebers überflüssig sind, da die negativen Auswirkungen einer mangelhaften Parkraum- bewirtschaftung auf die Bewirtschaftenden selbst zu- rückfallen. Ich wünsche mir, dass die verantwortlich Handelnden den jetzt gewährten Spielraum mit Bedacht nutzen wer- den, damit insbesondere der induzierte Verkehr durch die Schaffung eines zusätzlichen Anreizes, mit dem PKW in die ohnehin überfüllten Innenstädte zu fahren, vermieden wird. Eberhard Otto (Godern) (FDP): In Anbetracht der teilweise dramatischen Verkehrssituation in den Innen- städten ist es dringend erforderlich, dass die Städte und Gemeinden mehr Freiheit für die Parkraumbewirtschaf- tung erhalten. Die Erhöhung der Eigenverantwortung ist auch aufgrund der weiteren Entwicklung von Handel und Gewerbe unumgänglich. Nach § 6 a Abs. 6 der StVO in der zurzeit gültigen Fas- sung wird eine Gebühr, deren Höhe nach örtlichen Ver- hältnissen unterschiedlich hoch sein kann, – 0,05 Euro –, pro halbstündliches Parkzeitintervall vorgegeben. Bei den heute bestehenden Parkfestlegungen kann so auf die besonderen lokalen Verhältnisse nicht reagiert werden. Deshalb: Es sollte nicht gesetzlich geregelt werden, was vor Ort besser entschieden werden kann. Es muss daher die Möglichkeit geschaffen werden, ein kosten- freies Parken ohne Zeitvorgabe einzuräumen, die Ge- bühren pro Zeitintervall schrittweise unterschiedlich zu gestalten, kürzere Taktzeiten als halbstündliche Inter- valle vorzugeben, um Gebühren nach einer räumlichen Staffelung erheben zu können. O g u s g a l m e h d t e s d b S K a l n D h d m S g t t z m b b ß r d P n g u r a G K l z t g e k r (C (D Nur so kann die Attraktivität der Innenbereiche und rtskerne für Einwohner und Besucher erhöht und leichzeitig vermieden werden, dass sich der Verkehr nd das Parkverhalten von den Haupt- auf die Neben- traßen verlagern. Auch für die durch überteuerte Park- ebühren in ihrer Besucherzahl stark beeinträchtigten nsässigen Gewerbetreibenden wäre diese neue Rege- ung von Vorteil. Auch ohne starre Bindung an feste Sätze muss es öglich sein, sachgerechte Regelungen zu finden, um iner großen Anzahl von Verkehrsteilnehmern den vor- andenen Parkraum zugänglich zu machen und die Han- elstätigkeit in den Kommunen zu erhöhen. In Anbe- racht dieser Situation in den Städten und Gemeinden röffnet die neue vorgeschlagene Regelung uneinge- chränkt die nötige Flexibilität zur Nutzung des vorhan- enen Parkraums. Somit steht die Parkgebührenerhe- ung künftig vollständig zur freien Disposition der tädte und Gemeinden und soll damit ein kostenfreies urzzeit-Parken im Regelungsbereich eines Parkschein- utomaten ermöglichen. Entgegen der heutigen Rechts- age wird das bereits heute vielerorts praktiziert. Ich enne als Beispiel die so genannte Brötchentaste. Die angestrebte Änderung leistet einen Beitrag zur eregulierung der jetzigen Situation. Dem Bund entste- en durch den Entwurf keine finanziellen Nachteile, enn die Gebühren stehen nicht ihm, sondern den Ge- einden zu. Dieser Gesetzesveränderung ist ein erster chritt in die richtige Richtung. Es sollte jedoch daran earbeitet werden, auf diesem Gebiet weitere Kompe- enzen den Kommunen zu übertragen. Aus den genannten Gründen stimmt die FDP-Frak- ion der Gesetzesveränderung des § 6 a Abs. 6 der StVO u. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundes- inister für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen: Wir eraten heute abschließend den vom Bundesrat einge- rachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stra- enverkehrsgesetzes, der im Wesentlichen eine Ände- ung des § 6 a Abs. 6 vorsieht. Diese Vorschrift regelt ie Gebührenerhebung und -gestaltung im Bereich von arkscheinautomaten und Parkuhren. Derzeit ist hier och eine Mindestparkgebühr von 0,05 Euro je angefan- ene halbe Stunde für Parkscheinautomaten oder Park- hren gesetzlich und bundeseinheitlich festgelegt. Mit der Änderung wird die Erhebung der Parkgebüh- en nicht nur hinsichtlich der Art und Weise, sondern uch hinsichtlich der Höhe in die freie Disposition des ebührengläubigers – weit überwiegend sind das die ommunen – gestellt. Damit wäre künftig auch die Zu- assung eines kostenfreien Parkens in einem vor Ort fest- ulegenden Zeitabschnitt möglich. Die Gebühren könn- en pro Zeitintervall schrittweise unterschiedlich estaltet werden. Es könnten auch kürzere Taktzeiten als ine halbe Stunde vorgegeben werden und die Gebühren önnten je nach Parkdruck gestaffelt werden. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Parkgebüh- enerhebung flexibel, je nach den Bedürfnissen und Be- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6283 (A) ) (B) ) sonderheiten vor Ort durch die Gemeinden durchführen zu lassen und somit auch das kostenfreie Kurzzeit-Par- ken im Regellungsbereich eines Parkscheinautomaten zu ermöglichen. Dies wird entgegen der bestehenden Rechtslage heute bereits vielerorts mittels eines Blanko- Parkscheins für einen begrenzten Zeitraum, mit der so genannten Brötchentaste, praktiziert. Zudem wird eine völlige Abkehr von Gebührenerhebungsintervallen an- gestrebt. Die Landesregierungen werden jedoch auch künftig Gebührenordnungen erlassen können. Den einstimmigen Beschlussempfehlungen des feder- führenden Ausschusses für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen vom 22. Oktober 2003, Bundestagsdruck- sache 15/1802, und des mitberatenden Ausschusses für Tourismus, den Gesetzentwurf anzunehmen, schließt sich die Bundesregierung ausdrücklich an. Ich bin zuver- sichtlich, dass auch Sie diesem positiven Votum folgen werden. Die angestrebte Änderung des § 6 a Abs. 6 StVG stellt einen – wenn auch nur bescheidenen – Beitrag zur Deregulierung und Stärkung der Verantwortlichkeit der kommunalen Gebietskörperschaften in ihrem Aufgaben- bereich dar. Die Bundesregierung steht solchen Entwick- lungen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, insbe- sondere dann, wenn – wie hier – dem Bund keine finanziellen Nachteile entstehen. Da Städte und Gemeinden bei der Regelung des ru- henden Verkehrs und damit auch der Regelung der Parkraumbewirtschaftung den straßenrechtlichen Wid- mungszweck, den garantierten Gemeingebrauch an Stra- ßen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten haben, stehen der Lockerung der Parkgebührenregelung auch keine verkehrsrechtlichen Bedenken entgegen. Gleichwohl gestatten Sie mir, eine Bitte an Sie zu- richten: Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellung- nahme vom 11. Juli 2003 in der Bundestagsdrucksache 15/1496 die Begründung zum bislang geltenden § 6 a Abs. 6 StVO in Erinnerung gerufen. Darin war unterstrichen worden, dass es in Anbe- tracht der Verkehrssituation in den Innenstädten nicht länger zu vertreten ist, dem Individualverkehr unentgelt- lich öffentliche Verkehrsflächen zu Parkzwecken zur Verfügung zu stellen und damit einen zusätzlichen An- reiz zu schaffen, die Stadtzentren mit dem eigenen Fahr- zeug aufzusuchen. Unter verkehrs- wie umweltpolitischen Gesichts- punkten ist zu bedenken, dass sich die Möglichkeit, Kurzparkern künftig eine gebührenfreie Inanspruch- nahme des Parkraumes einzuräumen, nicht vollständig mit dem Ziel der geltenden Regelung, die Verkehrssitua- tion in den Innenstädten zu verbessern, in Einklang brin- gen lässt. Aber die neue Regelung eröffnet ja nur die Möglichkeit. Ob und inwieweit Städte und Gemeinden davon Gebrauch machen, wird dort entschieden werden müssen. Ich bitte Sie herzlich darum, vor Ort einen Beitrag dazu zu leisten, dass die mit der Neuregelung möglicher- weise verbundenen negativen Effekte durch eine der je- weiligen Situation angepasste flexible Ausführung des n f ü d d s P r t v A w E i i d w t n S d H E t f s g n H 1 n s h h p B m g F l (C (D euen Rechts vermieden werden. Auch eine gegebenen- alls erforderlich werdende Verstärkung der Parkraum- berwachung liegt in der kommunalen Zuständigkeit. Ich bin zuversichtlich, dass die zuständigen Behörden en mit der Änderung geschaffenen Spielraum mit Be- acht nutzen werden, damit kein zusätzlicher Anreiz ent- teht, die heute schon überfüllten Innenstädte mit dem KW aufzusuchen. Wohl niemand kann ein Interesse da- an haben, dass sich die Änderung der Vorschrift zulas- en des öffentlichen Personennahverkehrs oder des Rad- erkehrs auswirkt. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2004 (Tagesord- nungspunkt 14) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Der Gesetzent- urf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des RP-Sondervermögens für das Jahr 2004, das wir heute n erster Lesung beraten, birgt erhebliche Änderungen m ERP-Sondervermögen in sich, was das Volumen und ie Ausgestaltung der Instrumente angeht. Es lohnt des- egen, den diesjährigen Haushaltsplan nicht als Rou- ineberatung durchzuwinken, sondern an dieser Stelle ei- ige grundsätzliche Anmerkungen zur Zukunft des ERP- ondervermögens zu machen. Dabei sehen wir uns mit der Tatsache konfrontiert, ass der ERP-Haushalt dieses Mal finanzielle Mittel in öhe von 5,3 Milliarden Euro bereitstellt. Davon wird der Löwenanteil, nämlich 4,0 Milliarden uro, für zinsgünstige, langfristige Darlehen für Investi- ionen kleiner und mittlerer Unternehmen, insbesondere ür Existenzgründungen, zur Förderung des Umwelt- chutzes und für Maßnahmen in den regionalen Förder- ebieten ausgewiesen. Das sind 1 Milliarde Euro weniger als im vergange- en Jahr und auch im laufenden Jahr 2003. Knapp die älfte der Mittel für langfristige Darlehen, das heißt ,93 Milliarden Euro, können für Investitionen in den euen Bundesländern genutzt werden. Die bei der absehbaren bzw. prognostizierten Wirt- chaftslage zu erwartende Nachfrage nach ERP-Darle- en im kommenden Jahr kann somit bedient werden. Über das genannte Förderungsvolumen von Darlehen inaus bietet das ERP-Sondervermögen Beteiligungska- ital von 400 Millionen Euro über das Programm „BTU- eteiligungskapital für kleine Technologieunterneh- en“. Damit leistet das ERP-Sondervermögen einen wichti- en Beitrag für den Mittelstand in einer Zeit, in der die inanzierungsbedingungen gerade für kleine und mitt- ere Unternehmen schwieriger geworden sind und 6284 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) Silberstreifen am Finanzhorizont gerade in Deutschland kaum sichtbar sind. Zwar bestreiten Sachverständigenrat und das Herbst- gutachten der deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute eine generelle „Kreditklemme“, den sogenannten „Credit-Crunch“, aber es ist nicht zu leug- nen, dass auch im Jahr 2003 die Finanzierungsbedingun- gen für viele Unternehmen nochmals deutlich schwieri- ger geworden sind. Darunter leiden zwangsläufig Neugründungen, aber auch viele Unternehmen, die sich seit Jahren unter ver- schärftem Wettbewerbsdruck auf stagnierenden Märkten durchschlagen. Die Ertragsschwäche der meisten mittelständischen Betriebe hat zudem bewirkt, dass die deutlichen Entlas- tungen, die die bereits geltenden Teile der Steuerreform gebracht haben, von den meisten Unternehmen nicht realisiert werden – weder im Kopf noch in der Kasse. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland haben schon beträchtliche Schwierigkeiten, ihre ganz normale wirtschaftliche Tätigkeit zu finanzie- ren, geschweige denn können sie unternehmerische Wagnisse eingehen. Es werden erhebliche Wachstumschancen verschenkt, viele Arbeitsplätze nicht geschaffen, Innovation und Dy- namik behindert. Dies ist nicht allein oder überwiegend der Risiko- scheu von deutschen Banken anzulasten. Es ist vielmehr zu konstatieren, dass sich die deutschen Kreditinstitute in einer länger dauernden strukturellen Ertrags- und Kostenkrise befinden. Fehlentscheidungen des vergangenen Jahrzehnts, ob im Investmentbanking, in Immobiliengeschäften oder riskanten Börsenmanö- vern auf dem so genannten Neuen Markt haben diese Krise deutlich verschärft. Auch die Versicherungswirtschaft steht in Deutsch- land vor nicht geringen Schwierigkeiten und fällt daher als Finanzierungsgeber für die wichtigsten Finanzinves- titionen und Großinvestoren aus. Die Luft im Finanzsektor ist derzeit dünn in Deutsch- land: Nach zwei „anni horribiles“ – also schlechten Jah- ren – scheint allerdings Besserung angesagt. Wie schnell sich das auf die Finanzierungsbedingungen von kleinen und mittleren Unternehmen tatsächlich auswirken wird, ist aber noch offen. Die neuen internationalen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) sind dabei häufig eine Begründung für die Ver- weigerung von Krediten, hinter der sich eigentlich ein Bündel anderer Gründe versteckt – von der Kosten- und Risikostruktur der Banken und Sparkassen selbst bis hin zu fehlendem Glauben an die Geschäftsidee oder die Qualität des Unternehmers. Einer der von Banken häufig genannten Verweige- rungsgründe ist die im internationalen Vergleich geringe Eigenkapitalquote vor allem kleiner Unternehmen, die ein wichtiges Kriterium für die Bonität eines Unterneh- mens darstellt. Für den Mittelstand in Deutschland kann j s E t s k a E 1 g w l a d u f F l S n S a m g U g b t b l n n M b t k t r a k r M s d t E n l J (C (D edoch nicht pauschal von einer Eigenkapitallücke ge- prochen werden. Je nach Branche gibt es – so Bundesbankpräsident rnst Welteke – riesige Unterschiede in der Eigenkapi- alausstattung, die sich nur zum Teil aus dem spezifi- chen Produktions- und Dienstleistungsbedingungen er- lären lassen: Bei der gewerblichen Wirtschaft ist die Eigenkapital- usstattung mit 24 bis 25 Prozent am höchsten, beim inzelhandel mit 2,2 Prozent und dem Baugewerbe mit ,8 Prozent am niedrigsten. Beim internationalen Ver- leich muss zudem unter anderen in Rechnung gestellt erden, dass steuerlich die Ausschüttung von Gewinnen ange Zeit begünstigt war und Kreditzinsen steuerlich bsetzbar sind, das deutsche Insolvenzrecht viele Jahre en Gläubigerschutz in den Mittelpunkt stellte, Zins- nd Bilanzregeln die Bildung stiller Reserven und lang- ristiger Rückstellungen begünstigt haben und die remdmittelaufnahme im internationalen Vergleich eichter und günstiger war und ist. Deswegen hat so mancher Unternehmer – bzw. sein teuerberater – es für sinnvoller gehalten, Vermögen icht im Betrieb, sondern als Privatvermögen zu halten. teuerlich war das Unternehmen damit gut aufgestellt – ber für Krisenzeiten nicht gewappnet. Darüberhinaus ist klar, dass je kleiner das Unterneh- en und je konjunkturempfindlicher die Sektoren, desto ravierender wirkt sich eine Eigenkapitalschwäche aus. nd festzustellen ist, dass durch die größere Menge jun- er und kleiner Betriebe der Osten Deutschlands härter etroffen ist. Auch junge wissensbasierte, technologie- und wachs- umsorientierte Unternehmen bedürfen dringend einer esseren Eigenkapitalversorgung. Mit dem ERP-Sondervermögen besitzt der Bund al- erdings ein Instrument von bedeutsamen Wert, die Fi- anzierungsbedürfnisse der kleinen und mittleren Unter- ehmen nachdrücklich zu unterstützen. Ergänzt um die öglichkeiten der neu gebildeten „KfW-Mittelstands- ank“ können wir neue Finanzierungsinstrumente anbie- en, die auf die neuen Bedürfnisse zugeschnitten werden önnen, und zwar um schnell wachsende innovative Un- ernehmen, spezifische industriepolitisch wichtige Be- eiche, Umweltschutz, regional schwächere Gebiete vor llem in den neuen Bundesländern, vor allem Nachrang- apital aber auch altes Beteiligungskapital zu mobilisie- en. Dabei müssen wir aber erstens bedenken, dass die ittel des ERP-Sondervermögens nicht unerschöpflich ind und wir zweitens den gesetzlichen Auftrag haben, as ERP-Sondervermögen in seiner Substanz zu erhal- en. Das ist lange Jahrzehnte auch gut gegangen und das RP-Sondervermögen ist seit seiner Gründung stetig icht nur real erhalten, sondern sogar gewachsen. Natür- ich nicht in jedem Haushaltsjahr – aber stets über das ahrfünft. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6285 (A) ) (B) ) In den letzten vier Jahren war das nicht mehr der Fall: Das ERP-Sondervermögen ist nunmehr nominal, nicht aber real gewachsen. Die Gründe dafür hat der Bundesrechnungshof in ei- ner gründlichen Ausarbeitung sichtbar gemacht Erstens. Die Niedrigzinsphase, die zusammen mit der Möglichkeit, die Kredite jederzeit ohne Entschädigung kündigen zu können, haben beim ERP-Sondervermögen erhebliche Kostenbelastungen ausgelöst. Zweitens. Die Eingliederung des Eigenkapitalhilfe- programms in das ERP-Sondervermögen und das kost- spielige BTU-Programm. Drittens. Die seit 1998 nicht mehr erfolgten Zahlun- gen von Zinszuschüssen durch den Bundesminister der Finanzen für die seit 1990 zusätzlich auf dem Markt auf- genommenen ERP-Kredite, die besonders vergünstigt den neuen Bundesländern zur Verfügung gestellt worden sind. Zu Recht hat der Bundesrechnungshof Anpassungen in den Programmen verlangt, um die sich automatisch in einer Niedrigzinsphase ergebenden Verluste möglichst niedrig zu halten. Dies ist schon im Jahr 2003 soweit möglich erfolgt und wird beim operativen Geschäft auch sorgfältig be- achtet. Gleichwohl standen und stehen wir vor einem Ziel- konflikt: Keinerlei neue zinsverbilligte Kredite auszurei- chen, keine neuen Programme mit Haftungserleichte- rung, keine neuen Nachrangkapitalprogramme und keine echten Beteiligungsprogramme wie zum Beispiel mit dem EIF in Gang zu setzen, wäre zwar risikoärmer und natürlich kostengünstiger. Nur die hohen Belastungen aus den 90er Jahren für das ERP-Sondervermögen wären damit auch nicht besei- tigt und damit der Substanzerhaltungsgebot realiter doch verletzt, dafür aber wäre die dringend benötigte Unter- stützung der Finanzierung kleiner und mittlerer Unter- nehmen unmöglich, Wachstum, Beschäftigung und In- novation ernsthaft behindert Dies war erfreulicherweise für alle im Unterausschuss vertretenen Fraktionen keine Alternative. Aber wir wa- ren uns einig, dass wir uns parlamentarisch vertieft mit den Schwerpunkten und Prioritäten auseinander setzen müssen. Wir werden diese Diskussion und vor allem die praktische Umsetzung der neuen Instrumente intensiv begleiten und gegebenenfalls im laufenden Haushalt um- steuern. Im übrigen werden wir uns – bei aller größten Markt- nähe der neuen Förderinstrumente, was bedeutet, dass sie in ihren Kosten besser als bisher die Risiken berück- sichtigen müssen darüber im klaren sein müssen, dass wir die Gelder der breiten Masse der deutschen Steuer- zahler verwalten und daher weder billiger Jakob noch Bremser in einer schwierigen Wirtschaftslage sein dür- fen. Insgesamt stellen sich das ERP-Sondervermögen und diejenigen, die es gestalten und verwalten, den neuen u f S M m s g W r D g g b W E m t v s G d w d ü s f 3 i d d d g M F d w f c s d d v 1 i s m M b d 1 z 1 (C (D nd drängenden Fragen der Sicherung der Mittelstands- inanzierung. Erste, wie wir alle hoffen, innovative chritte werden unternommen. Wir im Parlament werden gemeinsam mit der KfW- ittelstandsbank diesen nicht ganz einfachen Weg ge- einsam gehen und erhoffen uns auch aus der interes- ierten Öffentlichkeit eine kritische und anregende Be- leitung Otto Bernhardt (CDU/CSU): Ende des Zweiten eltkrieges beschlossen die Vereinigten Staaten auf An- aten des Generals und Politikers George C. Marshall, eutschland in ein umfassendes Wiederaufbaupro- ramm für Europa einzubeziehen. Durch dieses Pro- ramm – bekannt als Marshall-Plan – flossen von 1948 is 1951 umgerechnet circa 3 Milliarden Euro nach estdeutschland. Sie bildeten die Grundlage für das RP-Sondervermögen, da die Vereinigten Staaten da- als auf eine Rückzahlung verzichteten. Der Verwendungszweck wurde 1953 im ERP-Verwal- ungsgesetz festgelegt, wobei folgende Bestimmungen on besonderer Wichtigkeit sind: Zum einen das Sub- tanzerhaltungsgebot, welches gewährleistet, dass diese elder für die Wirtschaftsförderung eingesetzt werden, abei aber die Substanz des Vermögens nicht verringert erden darf. Zum anderen legt dieses Gesetz fest, dass er Deutsche Bundestag jährlich einen Wirtschaftsplan ber die Verwendung des ERP-Sondervermögens zu be- chließen hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ür den Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 wurde am 0. Mai 2003 vorgelegt. Heute findet die erste Lesung m Bundestag statt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal ie drei wesentlichsten Punkte der ERP-Wirtschaftsför- erung aufzählen: erstens die Unterstützung von Grün- ungsvorhaben durch Eigenkapitalhilfe und Existenz- ründungskredite, zweitens der Aufbau und die odernisierung bestehender Unternehmen in regionalen ördergebieten und drittens die Entwicklung neuer Pro- ukte bis hin zur Markteinführung. Diese Punkte zeigen, elche Bedeutung die ERP-Wirtschaftsförderung gerade ür junge Unternehmen und forschungsintensive Bran- hen hat. In Rahmen dieser ersten Lesung will ich zwei kriti- che Anmerkungen machen bzw. Probleme aufzeigen, ie einer weiteren Diskussion bedürfen: Erstens: das Substanzerhaltungsgebot. Das ERP-Son- ervermögen hatte ursprünglich umgerechnet eine Höhe on circa 3 Milliarden Euro und beträgt heute rund 2,4 Milliarden Euro. Nominell hat sich das Vermögen n den 50 Jahren also mehr als vervierfacht. Beim Sub- tanzerhaltungsgebot geht es aber natürlich nicht um no- inelle Größenordnungen, sondern um reale Größen. aßstab muss die Entwicklung des Sozialproduktes zw. der Kaufkraft sein. Bis 1998 wurden Zuschüsse aus em Bundeshaushalt in einer Größenordnung von gut Milliarde Euro geleistet, um dem Anspruch des Geset- es nach Substanzerhaltung gerecht zu werden. Seit 999 werden keine solchen Zuschüsse mehr geleistet, 6286 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 (A) ) (B) ) mit dem Ergebnis, dass sich in den letzten vier Jahren das ERP-Sondervermögen nur um circa 200 Millionen Euro von 12,210 auf 12,410 Milliarden Euro erhöht hat, dass heipt 1,6 bzw. 0,4 Prozent pro Jahr. Die Verbrau- cherpreise haben sich in diesen vier Jahren um insgesamt über 6 Prozent erhöht, sodass die Substanz um mindes- tens 500 Millione Euro zurückgegangen ist. Im laufen- den Jahr wird es zu einem weiteren Substanzverlust kommen. Die Ursachen dafür liegen zum Teil in Fördermaßnah- men im Zuge der deutschen Einheit, von denen einige noch weitere zehn Jahre lang Einfluss auf das ERP-Son- dervermögen haben werden. Insofern war es richtig, zum Ausgleich Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an das ERP-Vermögen zu zahlen. Leider ist dies – wie gesagt – seit 1998 nicht mehr erfolgt. Über diese Problematik müssen wir uns im Interesse der Nachhaltigkeit der För- dermöglichkeiten aus dem ERP-Sondervermögen weiter unterhalten. Ich weiß, dass die Verantwortlichen im Fi- nanzministerium und in der Kreditanstalt für Wiederauf- bau bereits über Gegenmaßnahmen diskutiert und zum Teil entschieden haben. Die Einführung einer Vorfällig- keitsentschädigung ist sicher ein Instrument, das dem weiteren Substanzverlust entgegenwirkt. Zweitens: der Rückgang der Inanspruchnahmen. Im Jahre 2002 wurden Zusagen aus dem ERP-Vermögen in Höhe von knapp 3,2 Milliarden Euro erteilt. Für dieses Jahr waren insgesamt 5 Milliarden Euro vorgesehen. Die Inanspruchnahmen dürfen nach den jetzt vorliegenden Zwischenergebnissen aber nur bei etwa 3 Milliarden Euro liegen und damit unter denen des Vorjahres. Beson- ders groß ist die Differenz zwischen den Planungen und den Inanspruchnahmen bei den Existenzgründungsmaß- nahmen. Für das Jahr 2003 waren dafür 1,85 Milliarden Euro vorgesehen, während die Inanspruchnahme nur bei insgesamt circa 700 Millionen Euro liegen dürfte. Es wurde also nur gut ein Drittel der ursprünglich vorgese- henen Mittel tatsächlich abgerufen. Die Gründe für diese Einschnitte sind in einem geringen Maße auf das nied- rige Zinsniveau zurückzuführen, das den Einsatz öffent- licher Fördermittel teilweise uninteressant macht. Weiter kann vermutet werden, dass Banken ihre Kunden auf- grund der oftmals geringen Margen gar nicht auf die Fördermöglichkeiten der KfW aufmerksam machen. Um dieses Argument zu entschärfen, hat die KfW die Er- tragsmöglichkeiten für die Geschäftsbanken ein Stück verbessert. Der Kernpunkt des Problems liegt allerdings in den schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Zurückhaltung bei Investi- tionen und Existenzgründungen. Bei stagnierender Wirt- schaft werden einfach weniger Mittel für Investitionen benötigt. Wir werden beide Punkte in den weiteren Beratungen kritisch hinterfragen. Es bleibt unser Ziel, wie in den Vorjahren, in der abschließenden Lesung des Bundesta- ges dem Wirtschaftsplan unserer Zustimmung zu geben. Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ERP-Wirtschaftsplan bildet ein zentrales Element der finanziellen Mittelstandsförderung des Bundes. G E b s l e f m h k k w v m I m r M n b B o M J n M i d D D d V a f w f f m r R T n d a z g a c r r s g u f (C (D ründer und mittelständische Unternehmen finden beim RP-Sondervermögen und bei der KfW-Mittelstands- ank, die in die Mittelvergabe eingeschaltet ist, zuverläs- ige Partner bei der Investitionsfinanzierung. Der ERP-Wirtschaftsplan 2004 umfasst ein Fördervo- umen von insgesamt 4,4 Milliarden Euro. Dabei wird in Volumen von 4 Milliarden Euro in Form von lang- ristigen und zinsgünstigen Krediten, insbesondere an ittelständische Unternehmen, bereitgestellt. Darüber inaus können bis zu 400 Millionen Euro Beteiligungs- apital über das Programm „Beteiligungskapital für leine Technologieunternehmen – BTU“ mobilisiert erden. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz tragen wir den eränderten Finanzierungsanforderungen für kleine und ittlere technologieorientierte Unternehmen Rechnung. n der Wissensgesellschaft wird Beteiligungskapital im- er wichtiger, denn Technologieunternehmen investie- en in ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht in aschinen und Anlagen. Die für die Kreditgewährung otwendigen Sicherheiten können daher immer schwerer ereitgestellt werden. Daraus resultiert die wachsende edeutung der Finanzierung über Beteiligungskapital. Die Beteiligungskapitalfinanzierung für technologie- rientierte Unternehmen ist durch die Krise am Neuen arkt und aus konjunkturellen Gründen in den letzten ahren schwieriger geworden. Wir schaffen deshalb zwei eue Förderinstrumente, um mehr Liquidität in den arkt zu bringen und den Zugang zu Risikokapital für nnovative Unternehmen zu erleichtern. Gemeinsam mit er Europäischen Investitionsbank schaffen wir einen achfonds zur Investition in Beteiligungskapitalfonds. adurch werden in den nächsten fünf Jahren 1,7 Milliar- en Euro für innovative Unternehmen bereitstehen. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz schaffen wir die oraussetzung dafür, dass 50 Millionen Euro jährlich us dem ERP-Vermögen zur Beteiligung an einem Dach- onds bereitstehen. Die Europäische Investitionsbank ird sich im gleichen Umfang beteiligen. Der Dach- onds wird sich mit bis zu 30 Prozent an Venturecapital- onds beteiligen. Das zusammen mit privaten Investoren obilisierte Kapital wird in den nächsten 5 Jahren bei und 1,7 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird die Beteiligungsfinanzierung im ahmen des Programms „Beteiligungskapital für kleine echnologieunternehmen“, BTU, auf die Zweitrundenfi- anzierung ausgedehnt. Ebenso wie der Dachfonds wird ieses neue Finanzierungsinstrument keinen festen Zins ls Gewinnbeteiligung verlangen, sondern der am Markt u erzielende Gewinn bei Beteiligungsverkauf wird maß- eblich sein. Damit wird das Finanzierungsinstrument uch keinen Beihilfecharakter mehr haben. Die öffentli- hen Kapitalgeber werden genauso wie private Investo- en an den Gewinnen beteiligt. Das halten wir für sachge- echt. Mit diesen neuen Finanzierungsinstrumenten chaffen wir die Voraussetzung dafür, dass Forschungser- ebnisse in neue Produkte, Verfahren und Arbeitsplätze mgesetzt werden können. Wir stärken die Infrastruktur ür Venturecapitalfinanzierungen in Deutschland. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 6287 (A) (C) (B) ) Einen erheblichen Anteil an den ERP-Förderpro- grammen haben umweltfreundliche Technologien. In- vestitionen zur Reduzierung von Umweltbelastungen in kleinen und mittleren Unternehmen können mit zins- günstigen Krediten in einem Volumen von 50 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Erhebliche Umweltentlastungen könnten damit erreicht werden. Be- sonders im Strombereich hat die Förderung aus dem ERP-Sondervermögen erheblichen Anteil an der Ver- bau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), die Wirkung für den Mittelstand verbessern wird. Damit einher geht eine Verschlechterung der Mittelstandsförde- rung: kürzere Laufzeiten für Kredite, Vorfälligkeitsent- schädigungen bei früherer Tilgung und eine Konditio- nenausgestaltung, die je nach Bonität ausgestaltet ist. Dies alles verschlechtert die Möglichkeiten für kleine und mittelgroße Unternehmen, Kredite aus dem ERP- Sondervermögen zu erhalten. breitung innovativer Technologien. Allerdings wird das Potenzial der Fördermöglichkei- ten nicht voll ausgeschöpft, denn nicht immer sind die Fördermöglichkeiten hinreichend in der Öffentlichkeit bekannt. Sinnvoll wäre es daher, wenn die KfW zum Beispiel zielgerichtet Werbung für die Finanzierung von Null-Emissions-Technologien im Verkehrsbereich ma- chen würde. Aus dem ERP-Programm kann ja nicht nur die Technologieentwicklung, sondern auch die Markt- einführung gefördert werden. Das ist in der Öffentlich- keit noch zu wenig bekannt. Der ERP-Wirtschaftsplan 2004 berücksichtigt auch die Veränderungen in der Finanzierungslandschaft. Ih- nen wird mit der inzwischen erfolgten rechtlichen Zu- sammenführung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank zur KfW-Mittelstands- bank Rechnung getragen. Das Förderangebot der KfW- Mittelstandsbank und das ERP-Förderangebot werden neu strukturiert, gestrafft und mit einem Fördermehrwert versehen. Die für Gründer und junge Unternehmen be- sonders wichtigen eigenkapitalähnlichen Mittel sollen aufgestockt werden. Dies entspricht dem Ziel, die Eigen- kapitalausstattung der mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Christoph Hartmann (Homburg) (FDP): Kann mit dem ERP-Sondervermögen dem Mittelstand in Deutsch- land aus seiner Notlage geholfen werden? Ich meine: Ganz sicher nicht! Angesichts einer Wirtschaftsflaute im nunmehr dritten Jahr, der anhaltend hohen Insolvenzrate, angesichts hoher Arbeitslosigkeit und über 100 000 feh- lenden Ausbildungsplätzen erscheinen die im ERP-Wirt- schaftsplangesetz ausgewiesenen 5,3 Milliarden Euro wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es wird klar: Ohne passende Rahmenbedingungen – wie Steuer- und Abgabensenkungen, durchgreifende Sozialreformen und Bürokratieabbau – bleiben die staatlichen Minihilfen aus dem ERP-Sondervermögen annähernd wirkungslos. Gleichzeitig findet im vierten Jahr in Folge ein Sub- stanzverzehr des Sondervermögens statt. Hier muss die Bundesregierung eingreifen. Zudem ist anzuzweifeln, dass die soeben vollzogene Zusammenlegung der beiden bundeseigenen Banken, der Kreditanstalt für Wiederauf- E u n e s U s t P ü t r d i n B H A f k g d H ü a W v n h m w b d s S n E i (D Größtes Problem ist und bleibt nämlich die fehlende igenkapitalausstattung der etwa 3 Millionen kleinen nd mittelgroßen Unternehmen. 40 Prozent aller Unter- ehmen in Deutschland verfügen nämlich derzeit über ine Eigenkapitalquote von Null. Die Situation ver- chärft sich, je kleiner das jeweilige Unternehmen ist. nternehmen mit weniger als 500 000 Euro Jahresum- atz arbeiten in praktisch allen Sektoren ohne Eigenkapi- al. Nicht die Kreditkonditionen sind das drängendste roblem für Mittelständler, sondern die Frage, ob diese berhaupt noch einen Kredit oder eine Bürgschaft erhal- en. Deshalb ruhen einige Hoffnungen auf Kreditfinanzie- ungen aus dem ERP-Sondervermögen. Aber hier stellen ie „Kredit-Bittsteller“, als die sich viele Unternehmer nzwischen fühlen, fest, dass die jeweilige Hausbank icht exakt diese ERP-Kredite vermittelt, sondern eigene ankprodukte. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die ausbanken verdienen zu wenig an solchen Geschäften. ußerdem werden die Bürokratielasten für Kreditnach- rager als erdrückend eingestuft. Hier klaffen wieder einmal Anspruch und Wirklich- eit weit auseinander: Wer zum Beispiel aus dem Pro- ramm „Kapital für Arbeit“ 100 000 Euro nachfragt, hat afür allerhöchste Sicherheiten zu stellen. Es reicht den ausbanken nämlich meist nicht aus, dass Kreditnehmer ber 50 Prozent der beantragten Summe als Belastungen uf ihr Privatvermögen – zum Beispiel des eigenen ohnhauses – als Sicherheit einbringen. Das Ausmaß on Sicherheitsprüfungen und bürokratischen Verfahren immt de facto meist Monate in Anspruch, bevor über- aupt eine Entscheidung seitens der Bank fällt. Und zu- eist endet diese Prüfung mit einer Absage. Mein Fazit lautet daher: Es wäre sinnvoller, die er- ähnten 5,3 Milliarden Euro zum gezielten Kostenab- au für die mittelständische Wirtschaft einzusetzen und amit nicht länger auf staatliche Förderprogramme zu etzen. Eine solche Wirtschaftspolitik, die auf weniger teuern, weniger Abgaben, weniger Bürokratie und we- iger Subventionen setzt, würde das Ausweisen eines RP-Sondervermögens überflüssig machen. Genau das st Ziel liberaler Wirtschaftspolitik. 72. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 6. November 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Antje Vollmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Petra Selg.



Rede von Petra Selg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu spä-

er Stunde – lange sitze ich hier – hätte ich zu diesem
hema beinahe selber Kompressionstrümpfe gebraucht.


(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Daniel Bahr [Münster] [FDP]: Bitte nicht albern werden!)


Seit Einführung der Pflegeversicherung beschäftigt
ns die Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegever-
icherung. Immer wieder klagen verschiedene Seiten,
ass die Krankenkassen versuchen, Kosten zulasten der
flegeversicherung zu verschieben. Das ist nichts Neues.
mmer wieder mussten sich in der Vergangenheit die So-
ialgerichte mit der Frage beschäftigen, welcher Kosten-
räger unter welchen Bedingungen für die Finanzierung
estimmter Leistungen zuständig ist.
Das Urteil des Bundesozialgerichts zu diesem

hema, das – auch heute immer wieder – so genannte
ompressionsstrümpfeurteil, ist die Grundlage der vor-
iegenden bayerischen Gesetzesinitiative, die jetzt auch
u einem Gesetzentwurf des Bundesrates geführt hat.
eit diesem Urteil des Bundessozialgerichts fällt die
eistung des An- und Ausziehens von Kompressions-
trümpfen im ambulanten Bereich unter bestimmten Vo-






(A) )



(B) )


Petra Selg

raussetzungen in den Leistungsbereich der Pflegeversi-
cherung, obwohl sie eindeutig der Krankenversicherung
zugeordnet sein sollte. Die Folge ist, dass die Kranken-
kassen die Übernahme der Kosten für diese Leistung ab-
lehnen. Letztendlich landen die Kosten meistens bei den
Pflegeversicherten, die sie aus eigener Tasche bezahlen
müssen.

Die Sachleistungen aus den jeweiligen Pflegestufen
decken heute meist nur einen Teil der Gesamtpflegekos-
ten ab. Gleichzeitig ist das An- und Ausziehen von
Kompressionstrümpfen vergleichsweise teuer. In der
Folge werden die Pflegebedürftigen in der ambulanten
Pflege relativ stark belastet. Es sei hier noch einmal klar
gesagt: Diese von der Rechtsprechung angestoßene Ent-
wicklung war vom Gesetzgeber nie gewollt. Die Leis-
tungen der Pflegeversicherung sind der Grundpflege und
der hauswirtschaftlichen Versorgung vorbehalten. Be-
handlungspflege ist ausschließlich Angelegenheit der
Krankenkassen. Deshalb besteht hier zweifellos Korrek-
turbedarf.

Der Bundesrat versucht jetzt allerdings auf denkbar
schlechte Weise, das bestehende Abgrenzungsproblem
zu beheben. Die Antwort auf die Frage, ob das An- und
Ausziehen von Kompressionsstrümpfen von der Kran-
ken- oder von der Pflegekasse zu zahlen ist, soll nach
den Vorstellungen des Bundesrates von der häuslichen
Situation zum Zeitpunkt der Einstufung abhängig ge-
macht werden. Komplizierter kann man das nicht gestal-
ten. Entscheidend wäre demnach, ob zum Zeitpunkt der
Einstufung im Haushalt des oder der Pflegebedürftigen
– kompliziert zu lesen – Angehörige oder andere Perso-
nen leben, die die behandlungspflegerischen Leistungen
erbringen. Das heißt aber, dass immer dann, wenn sich
die häusliche Situation ändert, zum Beispiel wenn der
Ehegatte stirbt, eine Neueinstufung vorgenommen wer-
den müsste. Das ist nach unserer Ansicht viel zu um-
ständlich und dient eher dem Aufbau zusätzlicher Büro-
kratie als der Entlastung pflegebedürftiger Menschen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Seit Einführung der Pflegeversicherung haben wir
ständig irgendwelche Korrekturgesetze hinten angehängt,
was die Bürokratie ständig verstetigt hat. Von vielen Ver-
bänden wird endlich einig gefordert, die Bürokratie abzu-
bauen. Bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes
würde aber – das sei noch einmal gesagt – zusätzliche Bü-
rokratie aufgebaut.

Außerdem – wie schon mehrfach gesagt – ist der Ge-
setzentwurf des Bundesrates überholt.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aha!)

– Warum haben Sie denn nicht mehr mitgemacht? Sie
waren doch beteiligt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Einen Teil des Problems, auf das der Bundesrat in sei-
nem Entwurf abhebt, haben wir in der gerade abge-
schlossenen Gesundheitsreform bereits gelöst. Dort ha-

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(C (D en wir den § 37 SGB V zur von den Krankenkassen zu eistenden häuslichen Krankenpflege neu gefasst. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ja. Bitte, Herr Zöller. Können Sie mir bitte bestätigen, dass das Land Bay rn schon vor zwei Jahren einen Antrag eingebracht hat, m die Verbesserung der Behandlungspflege sauber zu egeln? Sie brauchen nur Ja zu sagen. Da gebe ich Ihnen durchaus Recht, Herr Zöller. ber im Zusammenhang mit dem GMG, das wir jetzt bechlossen haben, möchte ich schon darauf hinweisen, ass wir die Behandlungspflege innerhalb der Pflegevericherung durch das GMG neugeregelt haben – darauf omme ich noch zurück – und dass wir das Thema Komressionsstrümpfe jetzt eindeutig in § 37 geregelt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)