Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003 6121
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vom 13. September 2003 des Sicherheitsrats der – nach ausreichender Vorplanung – Sinn machen.
(2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) g
enerell würde eine Verschiebung in das nächste Jahr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Norbert Schindler (CDU/
CSU) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung zu dem Antrag der Bundesregierung:
Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Ein-
satz einer Internationalen Sicherheitsunterstüt-
zungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der
Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember
2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444
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Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 05.11.2003
Dörmann, Martin SPD 05.11.2003
Fischbach, Ingrid CDU/CSU 05.11.2003
Goldmann, Hans-Michael FDP 05.11.2003
Griese, Kerstin SPD 05.11.2003
Gröhe, Hermann CDU/CSU 05.11.2003
Hartnagel, Anke SPD 05.11.2003
Kopp, Gudrun FDP 05.11.2003
Kraus, Rudolf CDU/CSU 05.11.2003
Dr. Leonhard, Elke SPD 05.11.2003
Mantel, Dorothee CDU/CSU 05.11.2003
Nolte, Claudia CDU/CSU 05.11.2003
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 05.11.2003
Pronold, Florian SPD 05.11.2003
Sauer, Thomas SPD 05.11.2003
Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 05.11.2003
Sehn, Marita FDP 05.11.2003
Uhl, Hans-Jürgen SPD 05.11.2003
Vaatz, Arnold CDU/CSU 05.11.2003
Welt, Jochen SPD 05.11.2003
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(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Vereinten Nationen (70. Sitzung, Tagesord-
nungspunkt 12)
Mit der Beschlussempfehlung 15/1806 des Auswärti-
en Ausschusses soll der Bundesregierung ermöglicht
erden, den Bundeswehreinsatz in Afghanistan mit der
ntsendung eines „Provincial Reconstruction Teams“
ach Kunduz auszuweiten. Das Ziel des Einsatzes soll
ie Unterstützung der vorläufigen Staatsorgane Afgha-
istans und ihrer Nachfolgeinstitutionen sowie der Ver-
inten Nationen bei der Erhaltung der Sicherheit und
eim Wiederaufbau sowie bei humanitären Aufgaben
ein. Diese Unterstützung ist sowohl zeitlich als auch im
mfang begrenzt.
Den Nutzen dieser Entsendung eines deutschen „Pro-
incial Reconstruction Teams“ (PRT) nach Kunduz halte
ch für sehr zweifelhaft. Vor Ort tätige deutsche und in-
ernationale Hilfsorganisationen haben vor einer Vermi-
chung von zivilen und militärischen Komponenten in
ufbauteams gewarnt und fordern stattdessen eine flä-
hendeckende Ausweitung der ISAF-Mission. Diese
inschätzung teile ich. Kunduz als Operationsgebiet gilt
ach Auffassung der Bundesregierung als relativ sicher,
ie Provinz steht unter der Kontrolle eines Kabuler Ka-
inettsmitglieds. Befriedung und Stabilität müssen aber
n Afghanistan gerade in diejenigen Regionen gebracht
erden, in denen die lokalen Warlords sich weiter jegli-
her Kontrolle durch Kabul entziehen, in denen die Tali-
an sich reorganisieren und in denen die Sicherheitslage
ben nicht befriedigend ist. Deshalb ist ein Einsatz in
unduz fehl am Platze.
Das von der Bundesregierung beschlossene PRT-Kon-
ept leidet unter der konzeptionellen Schwäche, dass die
ntsandten zivilen und militärischen Helfer vor Ort nur so
ange erfolgreich arbeiten können, wie sie mit den jewei-
igen lokalen Warlords kooperieren, dass sie damit aber
eren Unabhängigkeit gegenüber Kabul und möglicher-
eise sogar deren örtliche Drogengeschäfte absichern.
obald sie aber in Konflikt mit den Warlords geraten, ge-
ährden sie nicht nur den Erfolg ihrer Arbeit, sondern
rohen sogar vor Ort zu Geiseln der Warlords zu werden.
Auch die Zusicherung der Bundesregierung, dass die
ufgabe der Sicherungskomponente im deutschen Wie-
eraufbauteam allein die Schaffung eines Klimas der
icherheit sei, in dem afghanische Kräfte zur Drogen-
ekämpfung ausgebildet werden, kann nicht über das
ben Angegebene hinweg täuschen.
Zweifel habe ich auch bei der Beteuerung der Bun-
esregierung, die Soldaten seien für diesen Einsatz gut
usgebildet und ausgerüstet. Eine schnelle Evakuierung
us Kunduz kann meines Erachtens mit den Möglichkei-
en, die der Bundeswehr technisch zu Verfügung stehen,
icht gewährleistet werden, ebenso wenig eine Verstär-
ung der Kräfte in einer Krisensituation. Zudem ist der
insatz in der geplanten Größenordnung von bis zu
50 Soldaten durch die geographische Lage und den
chnell einbrechenden Winter nicht kurzfristig möglich;
6122 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003
(A) )
(B) )
Darüber hinaus halte ich das derzeitige Konzept der
Bundeswehr, was Stärke, Ausrüstung, Ausbildung und
zeitliche und seelische Belastungen insbesondere der Füh-
rer belangt, nicht geeignet für weitere, politisch gewollte
Auslandseinsätze. Weitere Operationen können nicht
mehr im deutschen Alleingang erfolgen sondern aus-
schließlich als gemeinschaftliche auf europäischer Ebene.
Zudem scheint dieser Einsatz in Kunduz eine „Wie-
dergutmachung der Bundesregierung“ zu sein, um sich
für die Zukunft das Wohlwollen der USA zu sichern.
Eine Regierung, die zuerst das transatlantische Verhält-
nis zerstört, dann am „deutschen Weg“ festhält, um
schließlich für die US-Truppen, die an anderen Orten ge-
braucht werden, deutschen Entsatz zu versprechen, ist in
meinen Augen unglaubwürdig. Den vorbildlichen Ein-
satz der Bundeswehr nach dem Motto: „Wer sich in Af-
ghanistan vordrängelt, kommt leichter am Irak vorbei“,
kann ich mit meiner Stimme nicht unterstützen.
Den Antrag der Bundesregierung und den Beschluss
des Auswärtigen Ausschusses lehne ich, vor allem aus
Respekt vor den schon in aller Welt unter Beweis ge-
stellten Leistungen der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr, ab und stimme deshalb mit nein.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
(SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines
Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer
(Drucksachen 15/1517, 15/1664, 15/1727)
(67. Sitzung, Tagesordnungspunkt 20 f)
In der Abstimmungsliste ist mein Name nicht aufge-
führt. Mein Votum lautet ja.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Matthias Berninger auf die Fra-
gen der Abgeordneten Marlene Mortler (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1857, Fragen 1 und 2):
Wie ist die Position der Bundesregierung zum Einsatz von
Aminosäuren im ökologischen Landbau?
Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, dass
mithilfe von Aminosäuren tierschutzrelevante Nährstoffdefi-
zite wissenschaftlich nachweisbar gelöst werden können?
Zu Frage 1:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage
auf den Einsatz von Aminosäuren bei der Tierernährung
im ökologischen Landbau gerichtet ist.
Die Richtlinien der Verbände des ökologischen Land-
baus lassen den Einsatz synthetisch hergestellter Amino-
säuren in der Tierernährung nicht zu.
Da der ökologische Landbau gemäß EG-Öko-Verord-
nung ausdrücklich nicht auf das Erzielen von Höchstleis-
tungen ausgerichtet ist, kann die Nährstoffversorgung
auch ohne technisch hergestellte Aminosäuren zufrie-
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enstellend gestaltet werden. Der ökologisch wirtschaf-
ende Landwirt verfügt über vielfältige Möglichkeiten,
ie Gesundheit der Nutztiere zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Umweltwirkungen verfügen ökolo-
isch wirtschaftende Betriebe über vielfältige Instru-
ente, den Nährstoffaustrag flächen- und produktbezogen
u minimieren, ohne auf den Einsatz von chemisch-syn-
hetisch hergestellten Aminosäuren angewiesen zu sein.
or allem besteht auf ökologisch wirtschaftenden Betrie-
en gegenüber der konventionellen Produktion in der
egel kein Stickstoff-Überschuss. Deshalb gehört eine
ezielte Verringerung des Stickstoffgehaltes in den Wirt-
chaftsdüngern nicht zu den primären Zielsetzungen des
kologischen Landbaus.
EG-Ökoverordnung schließt analog zu den Verbands-
ichtlinien die Verfütterung synthetischer Aminosäuren
m ökologischen Landbau aus. Aus Gesprächen mit Ver-
raucher- und Anbauverbänden wissen wir, dass diese
iner Öffnung an dieser Stelle überwiegend mit großer
kepsis gegenüberstehen; auch wenn Änderungen auf
uropäischer Ebene zurzeit nicht zur Diskussion stehen,
ind wir grundsätzlich offen dafür, gemeinsam mit den
nbauverbänden und anderen Interessierten diese The-
atik weiter zu diskutieren.
u Frage 2:
Die Optimierung der Tierernährung, zum Beispiel
urch die Nutzung von Aminosäuren ist weltweit Stand
er Technik. Deren Verwendung in der Fütterung ist in
er Richtlinie (EG) Nr. 82/471/EWG geregelt und unter-
iegt einem Zulassungsverfahren.
Durch die Verwendung technisch hergestellter Ami-
osäuren in der Fütterung kann Nährstoffinbalancen so-
ie Stoffwechselstörungen der Tiere infolge überhöhter
roteinversorgung entgegengewirkt werden. Dies gilt
nsbesondere für Tiere, von denen eine hohe Produk-
ionsleistung erwartet wird. In diesen Produktionssyste-
en kommt die Verwendung von Aminosäuren in der
ütterung darüber hinaus auch dem Umweltschutz zu
ute, da der Ausstoß von Stickstoffverbindungen aus
er Tierhaltung in die Umwelt minimiert werden kann.
ür diese Reduzierung der Umweltbelastungen ist dabei
or allem die als Folge des Aminosäureneinsatzes mög-
iche ausgewogene und bedarfsgerechte Proteinversor-
ung der Tiere ursächlich.
nlage 5
Antwort
es Staatsministers Rolf Schwanitz auf die Frage der
bgeordneten Rita Pawelski (CDU/CSU) (Drucksache
5/1857, Frage 16):
Hat es hinsichtlich des vom Staatsminister beim Bundes-
kanzler, Rolf Schwanitz, in der Befragung der Bundesregie-
rung am 22. Oktober 2003 erwähnten Schreibens des Bundes-
kanzleramtes vom 16. Oktober 2003 (Plenarprotokoll 15/68,
Seite 5850 A) oder bezüglich des zugrunde liegenden Sach-
verhalts Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und der
Behörde des Generalstaatsanwalts in Köln gegeben?
Nein, es wurden keine inhaltlichen Gespräche ge-
ührt. Das Bundeskanzleramt hat gegenüber der Behörde
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003 6123
(A) )
(B) )
des Generalstaatsanwalts in Köln lediglich telefonisch
den Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft
Bonn vom 2. Oktober 2003 bestätigt.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Hans Martin Bury auf die Frage der
Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Drucksache
15/1857, Frage 20):
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zur Beteiligung
deutscher Soldaten an dem Einsatz der Eingreiftruppen
EUFOR im Rahmen der Operation ARTEMIS in der Demo-
kratischen Republik Kongo?
Die Ziele der Operation ARTEMIS bestanden gemäß
Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen da-
rin, einen Beitrag zur Stabilisierung der Sicherheitslage
und zur Verbesserung der humanitären Situation in Bu-
nia zu leisten, die Sicherung des Flughafens und der
Flüchtlingslager in Bunia zu gewährleisten sowie im
Rahmen der Möglichkeiten zur Sicherheit der Zivilbe-
völkerung, des Personals der Vereinten Nationen und der
humanitären Organisationen in der Stadt beizutragen.
Dank des entschlossenen Auftretens von EUFOR hat die
Operation ARTEMIS dieses Mandat erfüllt und damit
zugunsten der VN-Mission in der Demokratischen Re-
publik Kongo, MONUC, eine entscheidende Überbrü-
ckungshilfe in einer schwierigen Situation geleistet. Die
humanitäre Situation in Bunia wurde verbessert und
Zehntausende von Flüchtlingen kehrten in die Stadt zu-
rück. Wie ursprünglich vorgesehen, wurde die Operation
ARTEMIS planmäßig zum 15. September beendet,
nachdem die Übergabe an eine verstärkte und in ihren
Befugnissen erweiterte VN-Mission ebenfalls planmäßig
zum 1. September erfolgt war.
Der Beitrag der Bundeswehr bestand in einer perso-
nellen Beteiligung am Hauptquartier in Paris und im
Lufttransport von Nachschub von Europa bis nach
Entebbe (Uganda).
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1857, Fragen 21 und 22):
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass
nach Presseberichten am 28. Oktober 2003 (unter anderem
„Der Tagesspiegel“ vom 28. Oktober 2003: „König-Fahd-
Akademie vor der Schließung“) die Fahd-Akademie in Bonn-
Mehlem so gefährlich eingestuft wurde, dass ihr die Schlie-
ßung durch die Bezirksregierung drohte, und am 29. Oktober
2003 nach Presseberichten (unter anderem „Frankfurter Allge-
meine Zeitung“ vom 29. Oktober 2003: „Auflagen für König-
Fahd-Akademie“) die Schule plötzlich doch nicht geschlossen
werden soll, politische Gründe (Vermeidung politischer Ver-
stimmung Saudi-Arabiens) oder tatsächliche/rechtliche
Gründe (keine ausreichenden Verdachtsmomente) oder sons-
tige Gründe ausschlaggebend?
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass derzeit Großbri-
tannien, Frankreich und Österreich ihre Asylgesetze deutlich
verschärfen und in Deutschland seit zehn Jahren existierende
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zuzugsbeschränkende Regelungen wie die Drittstaatenrege-
lung einführen, während die Bundesregierung auf nationaler
Ebene ein zuzugserweiterndes Zuwanderungsgesetz durchset-
zen will, und wie stellt die Bundesregierung vor diesem Hin-
tergrund sicher, dass die restriktiven Gesetzesmaßnahmen der
genannten anderen europäischen Hauptaufnahmestaaten nicht
zu neuen Flüchtlingsströmen nach Deutschland führen?
u Frage 21:
Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Kö-
ig-Fahd-Akademie bzw. deren Schließung liegen im
chulrecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bun-
esregierung weist deshalb zunächst darauf hin, dass die
n der mündlichen Frage aufgeworfene Materie ein-
chließlich aller diesbezüglichen Entscheidungen der
ompetenz dieses Bundeslandes unterfällt.
Unbeschadet dessen hat das Land Nordrhein-Westfa-
en nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem am
8. Oktober 2003 bekannt gegebenen Maßnahmenkata-
og einen Weg gefunden, der – über die schulrechtlichen
spekte hinaus – auch den sicherheitspolitischen Aspek-
en der aktuellen Probleme Rechung trägt. Der Maßnah-
enkatalog bezieht sich auf die Lehrinhalte ebenso wie
uf die Voraussetzungen für den Schulbesuch und die
uswahl der Lehrkräfte.
u Frage 22:
Die Behauptung, das Vereinigte Königreich, Frank-
eich und Österreich würden derzeit ihre Asylgesetze
verschärfen“, trifft in dieser Pauschalität nicht zu. Die in
iesen Ländern bereits durchgeführten bzw. geplanten
sylrechtsänderungen umfassen sowohl restriktive, ge-
en Asylmissbrauch gerichtete Regelungen, als auch
chutzerweiternde Maßnahmen. Beispiele: Das Verei-
igte Königreich beabsichtigt, bis zu 15 000 Asylbewer-
erfamilien einen Aufenthaltsstatus zu gewähren. Voraus-
etzung ist die Asylantragstellung vor dem 2. Oktober
000. In Frankreich wird ab dem 1. Januar 2004 der
lüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention auch im
alle nicht staatlicher Verfolgung gewährt werden.
Der Behauptung, das Zuwanderungsgesetz sei zu-
ugserweiternd, ist entschieden entgegen zu treten. Das
esetz ist darauf ausgerichtet, die Zuwanderung nach
eutschland zu steuern und zu begrenzen. Das Zuwan-
erungsgesetz hält an den Kernelementen des 1993 um-
assend reformierten Asylrechts fest. Neben der Rege-
ung über sichere Drittstaaten sind hier insbesondere die
egelung über sichere Herkunftsstaaten und das Flugha-
enasylverfahren zu nennen. Neu aufgenommen werden
erfahrensbeschleunigende und dem Asylmissbrauch
ntgegen wirkende Regelungen. Ich nenne hier beispiel-
aft die Verweisung in das Asylfolgeverfahren, wenn
ach einem Asylgesuch nicht unverzüglich auch ein
sylantrag gestellt wird, die eingeschränkte Berücksich-
igung selbst geschaffener Nachfluchttatbestände bei der
uerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Rege-
ung zu Ausreisezentren. Soweit in Anwendung der
enfer Flüchtlingskonvention nicht staatliche und ge-
chlechtsspezifische Verfolgung künftig zu einem Auf-
nthaltsstatus führen kann, geht dies über den bereits
etzt durch § 53 Abs. 6 Ausländergesetz gewährten
6124 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003
(A) )
(B) )
Schutzumfang nicht hinaus; es soll lediglich eine Status-
verbesserung gewährt werden.
Im Übrigen setzt sich die Bundesregierung bei den
Verhandlungen über die Asylverfahrensrichtlinie auf
EU-Ebene dafür ein, dass bewährte Instrumente des na-
tionalen Rechts – insbesondere auch die sichere Dritt-
staatenregelung – in die künftigen gemeinsamen Rechts-
vorschriften übernommen werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
gen der Abgeordneten Petra Pau (fraktionslos) (Druck-
sache 15/1857, Frage 25):
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse gegebe-
nenfalls auch von den Verfassungsschutzbehörden der Bun-
desländer hat die Bundesregierung über Aktivitäten der
rechtsextremen Organisation „Combat 18“ in Deutschland
und über Verbindungen von rechtsextremen bundesdeutschen
Organisationen zu „Combat 18“ in Großbritannien?
Die britische Organisation „Combat 18“ (C 18, die
Ziffern „18“ stehen für AH = Adolf Hitler) wurde zu Be-
ginn der 1990-er Jahre als kämpferischer Zweig und
Ordnungstruppe der „British National Party“ (BNP) ge-
gründet. Sie spaltete sich jedoch schon 1993 wieder von
der BNP ab, weil die Mutterpartei die Missachtung ihrer
Führungsautorität und die gewaltsamen Aktionen von
C 18 nicht länger tolerieren wollte. Danach entwickelte
sich C 18 immer mehr zu einer militanten Gruppe, die
im Großraum London politische Gegner terrorisierte.
Nach mehreren Polizeiaktionen im Jahr 1999 sind die
Aktivitäten von C 18 weitgehend zum Erliegen gekom-
men. Zwar gibt es noch gelegentliche Aufrufe zu Aktivi-
täten, die jedoch im Ergebnis nicht aufgegriffen und
durchgeführt werden. Straftaten der „Combat 18“ sind
den britischen Behörden in den letzten Jahren nicht mehr
bekannt geworden.
Programmatisch strebt „Combat 18“ den Aufbau ei-
nes nationalsozialistischen Staates an. Sie propagiert
Gewalt als Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels und
zählt alle Nicht-Weißen, Juden, Kommunisten und „Ras-
senschänder“ zu ihren Feinden. C 18 ist eine Gruppie-
rung, die im Wesentlichen von ihrem gewalttätigen
Image zehrt, aber kaum noch öffentlichkeitswirksame
Aktivitäten entfaltet hat. Allerdings beziehen sich
Rechtsextremisten in vielen europäischen Staaten – so
auch in Deutschland – immer wieder auf den Szene-
Mythos C 18 und suchen in Einzelfällen auch Kontakt zu
dieser Gruppe. Der Bezug dient szeneintern der eigenen
Aufwertung. Nach außen soll er den Eindruck von
Gefährlichkeit und Entschlossenheit vermitteln. C 18-
Schriftzüge werden insbesondere im Zusammenhang mit
Schändungen oder Drohungen festgestellt.
Zur Schändung einer jüdischen Gedenkstätte am
4. Mai 2003 in Neustadt/Holstein liegt ein Selbstbezich-
tigungsschreiben einer Gruppierung mit dem Namen
„Combat 18 Deutschland“ vor, dass auf der britischen
C 18-Homepage eingestellt wurde. Es liegen bisher je-
doch keine Hinweise vor, dass „Combat 18 Pinneberg“
diese Einstellung veranlasst hat.
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Kontakte der Gruppierung „Combat 18 Pinneberg“
ach Großbritannien konnten bisher nicht festgestellt
erden. Der Führer der britischen „Combat 18“ Be-
egung Wilf Browning hat sich in den letzten Jahren
ehrfach in Deutschland aufgehalten und besitzt Kon-
akte zu deutschen Skinheads. Es gibt bislang jedoch
eine Hinweise, die auf die Existenz von C 18-Organisa-
ionen mit Strukturen der britischen „C 18“ innerhalb
eutschlands deuten. Die Sicherheitsbehörden werden
ie Thematik – auch in enger Zusammenarbeit mit den
uständigen britischen Stellen – mit der gebotenen Auf-
erksamkeit weiter verfolgen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Fritz Rudolf Körper auf die Fra-
en der Abgeordneten Rita Pawelski (CDU/CSU)
Drucksache 15/1857, Frage 26):
War Dr. Burkhard Hirsch als disziplinarer Vorermittler im
Bundeskanzleramt Beamter, und welchen konkreten „Ver-
schwiegenheitspflichten“ sowie „datenschutz- und beamten-
rechtlichen Normen“ unterlag er während bzw. nach seiner
Tätigkeit (vergleiche Antwort des Chefs des Bundeskanzler-
amtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, vom
9. Oktober 2003 auf die schriftliche Frage 6 des Abgeordne-
ten Stefan Müller auf Bundestagsdrucksache 15/1677)?
Zur Stellung von Bundestagsvizepräsident a. D.
r. Burkhard Hirsch während seiner disziplinarrechtli-
hen Vorermittlungen im Bundeskanzleramt hat die
undesregierung in der Antwort auf Frage 7 der Kleinen
nfrage der CDU/CSU Fraktion vom 4. Dezember 2000
Bundestagsdrucksache 14/4915) ausführlich Stellung
enommen.
Danach war der Ermittlungsführer Dr. Burkhard Hirsch
Rahmen eines öffentlich rechtlichen Auftragsverhält-
isses tätig. Der Ermittlungsführer nach der Bundesdiszi-
linarordnung unterliegt denselben rechtlichen Beschrän-
ungen wie der ihn beauftragende Behördenchef, das
eißt er unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und hat
atenschutz- und beamtenrechtliche Normen zu beachten.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
bgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 15/
857, Fragen 27 und 28):
Trifft es zu, dass der Bundesminister der Finanzen, Hans
Eichel, Aktien im Wert von über 5 Milliarden Euro an die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verkaufen will?
Wird die KfW in den kommenden Monaten aus ihrem Be-
stand Aktien verkaufen, um den Ankauf von Aktien aus dem
Bestand des Bundes finanzieren zu können?
u Frage 27:
Es trifft zu, dass in diesem Jahr ein Platzhalter-
eschäft mit der KfW über den Verkauf von Aktien aus
em Bestand des Bundes an Deutsche Telekom AG und
eutsche Post AG in Höhe von 5,5 Milliarden Euro ab-
eschlossen werden soll.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003 6125
(A) )
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Zu Frage 28:
Platzhaltergeschäfte ermöglichen es, ohne Zeitdruck
günstige Börsenentwicklungen auszunutzen. Zugleich
finanziert der Bund mit den Erlösen die Ausgaben für
die Postbeamtenversorgung, wie es im Bundesanstalt-
Post-Gesetz vorgesehen ist. Platzhaltergeschäfte werden
daher unabhängig von möglichen Platzierungen von Ak-
tien aus dem Bestand der KfW abgeschlossen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
Abgeordneten Johannes Singhammer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1857, Fragen 31 und 32):
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundes-
regierung auf europäischer Ebene, um bei der Höhe der deut-
schen Nettobeitragszahlungen an die Europäische Union
zukünftig auch die reale Wirtschaftskraft und die gesamtwirt-
schaftlichen Daten bei der Beitragsberechnung der Mitglieds-
länder zueinander einzurechnen, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass Deutschland im Jahre 2002 rund 5,067 Milliarden
Euro Nettozahlungen an die EU leistete, während Spanien mit
rund 8,870 Milliarden Euro Nettoempfänger war, obwohl die
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wesentlich
schlechter verlief?
In welcher Weise und mit welchen konkreten Forderungen
verbindet die Bundesregierung die Verhandlungen um die
EU-Verfassung mit den Verhandlungen um eine Beitragsredu-
zierung bzw. Beitragseinfrierung Deutschlands (vergleiche
„Die Welt“ vom 22. Oktober 2003)?
Zu Frage 31:
Die Bundesregierung setzt sich für Ausgabenbegren-
zung im Gemeinschaftshaushalt und für faire Lastentei-
lung bei seiner Finanzierung ein. Dies sind unsere stän-
digen Prüfsteine in den jährlichen Verhandlungen zum
EU-Haushalt. Diese Leitplanken werden wir auch in den
bevorstehenden Verhandlungen über die Finanzielle Vo-
rausschau nach 2006 anwenden. Der Weg zu einer Ent-
lastung Deutschlands fuhrt über strikte Ausgabendiszi-
plin im Gemeinschaftshaushalt.
Der Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000
gewährleistet bereits, dass sich die Finanzierungsbei-
träge der EU-Mitgliedstaaten in erster Linie nach ihrer
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttonationalein-
kommen) richten. Wegen seiner Wirtschaftskraft leistet
Deutschland nach wie vor den höchsten Bruttobeitrag
zum EU-Budget.
Rechnet man die deutschen Beiträge pro Kopf um,
liegt Deutschland allerdings nicht an erster Stelle.
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung verbindet die Beratungen im
Rahmen der EU-Regierungskonferenz zur Europäischen
Verfassung nicht mit Verhandlungen um eine Beitrags-
reduzierung bzw. Beitragseinfrierung Deutschlands.
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nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dirk Niebel (FDP) (Drucksache
5/1857, Fragen 33 und 34):
Trifft es zu, dass die Bundesanstalt für Arbeit (BA) im
Vorgriff auf das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungs-
verfahren zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und So-
zialhilfe bereits im August 2003 zur Umsetzung die Aus-
schreibung für das IT-Projekt Arbeitslosengeld II veranlasst
hat, und wenn ja, wie beziffert sie den finanziellen Aufwand?
Welche Lösung plant die BA für das finanzielle und zeit-
liche Risiko?
u Frage 33:
Die Bundesanstalt für Arbeit hat Anfang September
003 mit der Versendung der Unterlagen für den Teil-
ahmewettbewerb das Ausschreibungsverfahren für das
rojekt „Arbeitslosengeld II“ begonnen. Ziel der Aus-
chreibung ist die Realisierung und Implementierung
iner webbasierten Anwendung zur Berechnung und
ahlbarmachung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Die Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt war für eine
eitgerechte Umsetzung von Arbeitslosengeld II und So-
ialgeld erforderlich. Dies wird durch das Ergebnis der
usschreibung bestätigt. Obwohl eine größere Zahl von
nternehmen ihr Interesse an dem Projekt bekundet hat,
aben nur drei Bieter ein Angebot abgegeben.
Das Ausschreibungsverfahren ist gegenwärtig noch
icht abgeschlossen. Der finanzielle Aufwand für das
rojekt lässt sich deshalb noch nicht beziffern.
u Frage 34:
Die Bundesanstalt für Arbeit hat mir mitgeteilt, dass
ie zur Minimierung des zeitlichen Risikos die für ein
rojekt dieser Größenordnung üblichen Projektmanage-
ent- und Qualitätssicherungsmaßnahmen ergreift.
azu gehöre insbesondere die Definition und Überwa-
hung von Meilensteinen, der Einsatz zertifizierter Qua-
itäts- und Managementsysteme sowie das Monitoring
urch die Projektsteuerung der Gesamtreform der Bun-
esanstalt.
Zur Minimierung des finanziellen Risikos soll für den
all, dass die Bundesanstalt für Arbeit nicht Träger von
rbeitslosengeld II und Sozialgeld wird, eine außeror-
entliche Kündigung aus wichtigem Grund vorgesehen
erden. Darüber hinaus sollen für Leistungsstörungen,
nderungen der Geschäftsgrundlagen und Haftungs-
ragen die allgemein anerkannten und gesetzlichen Re-
elungen zugrunde gelegt werden.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffelt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Christoph Bergner (CDU/
SU) (Drucksache 15/1857, Fragen 35 und 36):
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach
1 Milliarde Euro, die im Rahmen der Eingliederungsleistung
6126 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 71. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003
(A) (C)
(B) )
der Arbeitsämter für Fort- und Weiterbildung vorgesehen wa-
ren, nicht umgesetzt werden, und wenn ja, wie bewertet sie die-
sen Umstand?
Wann gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der ihr im
In welchem baulichen Zustand befinden sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung die Brücken der Bundesfernstraßen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung,
um Brücken, die sich in einem baulich kritischen oder baulich
Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz I) vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I Seite 4607) gege-
benen Verordnungsermächtigung die Rechtsgrundlagen für
eine Zertifizierung von Trägern für Weiterbildungsmaßnah-
men zu schaffen?
Zu Frage 35:
Diese Informationen kann ich nicht bestätigen, weil
sie nicht zutreffend sind. Die Arbeitsämter haben für die
Förderung der beruflichen Weiterbildung in diesem Jahr
bundesweit insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro einge-
plant. Per Stichtag 30. Oktober 2003 – das sind die aktu-
ellsten Daten – haben die Arbeitsämter bundesweit rund
4,2 Milliarden Euro für die Förderung beruflicher Wei-
terbildung bereits ausgegeben, weitere rund 700 Millio-
nen Euro sind konkret vorgebunden. Vorgebunden heißt,
dass entsprechende Bewilligungen bereits erfolgt sind.
Die Gesamtbindungen, errechnet aus Ausgaben und Vor-
bindungen, belaufen sich auf rund 4,9 Milliarden Euro
per Ende Oktober 2003. Damit betragen die freien Aus-
gabemittel Ende Oktober 2003 lediglich noch rund
280 Millionen Euro. Sie dürfen dabei nicht vergessen,
dass das Jahr noch nicht zu Ende ist und auch im No-
vember und im Dezember noch Weiterbildungen geför-
dert werden.
Zu Frage 36:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist
ein Entwurf für eine Rechtsverordnung nach § 87
SGB III erarbeitet worden. Der Willensbildungsprozess
über einzelne Inhalte der Rechtsverordnung und der ver-
einbarte intensive Dialog mit den Beteiligten ist aller-
dings noch nicht abgeschlossen. Einen genauen Termin
kann ich Ihnen daher noch nicht nennen. Wegen der
arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Bedeutung der
SGB III-geförderten Weiterbildung muss sichergestellt
sein, dass die Neuregelung auf größtmögliche Akzeptanz
bei allen Beteiligten stößt und sich der Übergang auf das
neue Zertifizierungssystem ohne Brüche vollzieht. Auf-
grund der Vielzahl der zu klärenden Fragen haben sich
alle Beteiligten für eine sorgfältige Prüfung und vertie-
fende Diskussion ausgesprochen.
Um alle erforderlichen Regelungen gesetzlich abzusi-
chern, ist eine Präzisierung der Verordnungsermächti-
gung in § 87 SGB III durch das Vierte Gesetz für mo-
derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vorgesehen.
Die Änderung soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Angelika Mertens auf die Fra-
gen des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU)
(Drucksache 15/1857, Fragen 37 und 38):
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53
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ungenügenden Zustand befinden, instand zu setzen?
u Frage 37:
Im Netz der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen
nd Bundesstraßen) befinden sich derzeit rund 36 000
rücken mit einer Fläche von circa 25,5 Millionen Qua-
ratmeter. Fast 90 Prozent des Brückenbestandes (nach
rückenfläche) sind in einem sehr guten bis ausreichen-
en Zustand. Neben den aufgrund des Verschleißes re-
elmäßig durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen
ind bei etwa 13 Prozent der Brücken aufgrund der fest-
estellten Schäden Erhaltungsmaßnahmen erforderlich.
u Frage 38:
Um eine systematische Straßenerhaltung nach ein-
eitlichen Vorgaben zu gewährleisten, hat das Bundes-
inisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ge-
einsam mit den Straßenbauverwaltungen der Länder
oderne Managementsysteme für Straßenbefestigungen
Pavement-Management-System PMS) und Bauwerke
Bauwerks-Management-System BMS) entwickelt.
Im Bundesverkehrswegeplan 2003 sind daher bis 2015
nsgesamt 34,4 Milliarden Euro für die Erhaltung von
undesfernstraßen vorgesehen, davon rund 30 bis 35 Pro-
ent für Ingenieurbauwerke. Die Umsetzung der notwen-
igen Maßnahmen erfolgt durch die Straßenbauverwal-
ungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes
m Rahmen der Erhaltungsprogramme.
nlage 15
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
bgeordneten Gitta Connemann (CDU/CSU) (Druck-
ache 15/1857, Fragen 40 und 41):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bun-
desautobahn A 28 von Leer nach Delmenhorst insbesondere
im Bereich Leer bis Apen/Remels gravierende Mängel auf-
weist, und wie erklärt sie vor diesem Hintergrund die Tat-
sache, dass die A 28 nicht im aktuellen Bundesverkehrswege-
plan berücksichtigt wurde?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Beseitigung der
gröbsten Mängel bei der A 28, und wenn ja, wann soll diese
erfolgen?
Die Instandsetzung der Bundesautobahn A 28 von
eer nach Oldenburg ist insbesondere im Bereich Leer
is Apen/Remels im Erhaltungsprogramm Niedersach-
en für die Jahre 2004 bis 2006 vorgesehen. Eine Auf-
ahme im Bundesverkehrswegeplan 2003 kam nicht in
etracht, weil konkrete Erhaltungsmaßnahmen nicht
nhalt des Bundesverkehrswegeplans sind.
91, 1
71. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 5. November 2003
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15