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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/70 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 des Si- cherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 15/1700, 15/1806, 15/1822) Dr. Peter Struck, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Änderung des Sechsten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 15/1830) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 15/1831) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Abgeord- neten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendi- gung der Frühverrentung (Drucksache 15/1810) . . . . . . . . . . . . . 5988 D 5989 A 5991 A 5993 B 5994 B 5996 A 5998 A 6007 B 6007 B 6007 C Deutscher B Stenografisch 70. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung: Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Dr. Uwe Küster SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an dem Ein- satz einer Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 D D H B B N E Z 5987 A 5987 D 5988 B Joseph Fischer, Bundesminister AA . . . . . . . . Dr. Peter Gauweiler CDU/CSU . . . . . . . . 5999 A 5999 D undestag er Bericht ung 4. Oktober 2003 t : r. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul, undesministerin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . ernd Schmidbauer CDU/CSU . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur 6001 B 6002 D 6003 D 6005 D 6007 A 6009 D d) Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 Eckpunkte für die Weiterentwick- lung der Rentenreform des Jahres 2001 und zur Stabilisierung des Bei- tragssatzes in der gesetzlichen Ren- tenversicherung (Drucksache 15/1832) . . . . . . . . . . . . . Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Peter Dreßen SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs CDU/CSU . . . . . . . . . Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) CDU/CSU . . . . . Birgitt Bender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb FDP . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Europäische Ausländer-, Asyl- und Zuwanderungs- politik transparent machen (Drucksachen 15/655, 15/1776) . . . . . . . . Dr. Lale Akgün SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D U H T T T Z N 6007 C 6008 A 6012 B 6014 B 6016 A 6016 C 6017 B 6018 C 6021 A 6021 D 6023 C 6025 B 6026 B 6027 A 6029 B 6030 C 6031 A 6031 C 6033 D 6034 A 6036 A 6037 D 6038 B 6039 D r. Ole Schröder CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz SPD . . . . . . . . . . te Vogt, Parl. Staatssekretärin BMI . . . . . . . artmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgeset- zes und anderer Vorschriften (Ent- schädigungsrechtsänderungsgesetz – EntschRÄndG) (Drucksachen 15/1180, 15/1808, 15/1809) agesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 15/1783) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Erich G. Fritz, Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Neustrukturierung der Außenwirtschaftsförderung als Bei- trag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung (Drucksache 15/746) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Erich G. Fritz, Dagmar Wöhrl, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Doha-Verhandlungen nach dem Scheitern von Cancun kon- struktiv und zügig voranbringen (Drucksache 15/1567) . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dirk Niebel, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Re- form der Arbeitsstättenverordnung muss zu einem echten Bürokratieabbau für Unternehmen in Deutschland führen (Drucksache 15/1699) . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6041 B 6042 B 6043 C 6046 A 6048 A 6048 B 6048 C 6048 D 6049 A 6049 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerd Müller, Max Straubinger, Barbara Lanzinger, Doris Meyer (Tapfheim), Marion Seib, Albert Deß, Gerlinde Kaupa, Marlene Mortler, Klaus Hofbauer, Dr. Georg Nüßlein, Herbert Frankenhauser, Wolfgang Zöller, Josef Göppel, Franz Obermeier, Johannes Singhammer, Rudolf Kraus, Alexander Dobrindt, Matthias Sehling, Beatrix Philipp, Renate Blank, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Wilhelm Josef Sebastian, Andreas Scheuer, Hans Michelbach, Julia Klöckner, Peter Bleser, Franz Romer, Walter Link (Diepholz), Michaela Noll, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Peter Jahr, Erika Steinbach und Henry Nitzsche (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz ei- ner Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan auf Grund- lage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. No- vember 2002 und 1510 (2003) vom 13. September 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungs- punkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Er- weiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz ei- ner Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. De- zember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) vom 13. September 2003 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 12) . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . K S H J J S F K A Z B E d o P A Z d ä S M D K D R D B A Z d d b a p K H M D D 6051 A 6051 B 6051 D 6052 A 6052 B 6052 C laus-Jürgen Hedrich CDU/CSU . . . . . . . . . iegfried Helias CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . ubert Hüppe CDU/CSU; ens Spahn CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Koppelin FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger DP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Rede zur Beratung der eschlussempfehlung und des Berichts: uropäische Ausländer-, Asyl- und Zuwan- erungspolitik transparent machen (Tages- rdnungspunkt 13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Entschädigungsrechts- nderungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 14) tephan Hilsberg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Kolbe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Jahr CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . erstin Andreae BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin MF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung er Ausbildung und Beschäftigung schwer- ehinderter Menschen und zur Änderung nderer Vorschriften (Tagesordnungs- unkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . . . . ubert Hüppe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniel Bahr (Münster) FDP . . . . . . . . . . . . . 6053 A 6053 B 6053 C 6054 A 6054 D 6055 A 6055 C 6055 C 6056 A 6056 B 6057 A 6058 B 6059 A 6059 C 6060 A 6062 B 6062 B 6064 A 6065 C 6066 D IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Neustrukturierung der Außenwirt- schaftsförderung als Beitrag zur Schaf- fung von Wachstum und Beschäftigung – Doha-Verhandlungen nach dem Schei- tern von Cancun konstruktiv und zügig voranbringen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) . . . . . . . . . Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Reform der Arbeitsstättenver- ordnung muss zu einem echten Bürokratie- abbau für Unternehmen in Deutschland führen (Zusatztagesordnungspunkt 4) . . . . . . Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Dobrindt CDU/CSU . . . . . . . . . . Fritz Kuhn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6067 C 6067 D 6070 A 6073 A 6075 A 6076 A 6076 A 6076 D 6078 A 6078 D 6079 C Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 5987 (A) ) (B) ) 70. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    1) Anlage 7 2) Anlage 8 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6051 (A) ) (B) ) nungspunkt 12) (2002) vom 27. November 2002 und 1510 cherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesord- ber 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Gerd Müller, Max Straubinger, Barbara Lanzinger, Doris Meyer (Tapfheim), Marion Seib, Albert Deß, Gerlinde Kaupa, Marlene Mortler, Klaus Hofbauer, Dr. Georg Nüßlein, Herbert Frankenhauser, Wolfgang Zöller, Josef Göppel, Franz Obermeier, Johannes Singhammer, Rudolf Kraus, Alexander Dobrindt, Matthias Sehling, Beatrix Philipp, Renate Blank, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Wilhelm Josef Sebastian, Andreas Scheuer, Hans Michelbach, Julia Klöckner, Peter Bleser, Franz Romer, Walter Link (Diepholz), Michaela Noll, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Peter Jahr, Erika Steinbach und Henry Nitzsche (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Inter- nationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Af- ghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002 und 1510 (2003) vom 13. September 2003 des Si- d E z m d e d g r m w c e d v i s d n n b s t z ö l r n A Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bülow, Marco SPD 24.10.2003 Hagedorn, Bettina SPD 24.10.2003 Hartnagel, Anke SPD 24.10.2003 Lange (Backnang), Christian SPD 24.10.2003 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 24.10.2003 Sauer, Thomas SPD 24.10.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 24.10.2003 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 24.10.2003 Dr. von Weizsäcker, Ernst Ulrich SPD 24.10.2003 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 24.10.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Wir stimmen der Fortführung des ISAF-Einsatzes eutscher Streitkräfte in Kabul zu. Der Erweiterung des insatzes um bis zu 450 weitere Soldaten in Kunduz und ur Absicherung von Wahlen in ganz Afghanistan stim- en wir nicht zu. Da die Bundesregierung mit dem Beschluss der UN en Einsatz in Kabul und die Ausweitung auf Kunduz in inem Antrag zusammengefasst hat, werden wir, obwohl ie Bedenken gegen die Ausweitung auf Kunduz und anz Afghanistan von der Bundesregierung nicht ausge- äumt wurden, dem Antrag der Bundesregierung zustim- en. Unseres Erachtens wurde das Einsatzziel der Bundes- ehr in Kunduz durch die Bundesregierung unzurei- hend begründet. Die von der Opposition im Rahmen iner Protokollnotiz durchgesetzte Erklärung der Bun- esregierung ist zu begrüßen, lässt aber eine Vielzahl on Fragen und Bedenken gegen diesen Einsatz weiter m Unklaren: Die Bundeswehr soll dort zivile Aufbauarbeit unter- tützen, obwohl dies zivile Organisationen (NGOs), die en Aufbau tätigen, ablehnen. Die internationale Staatengemeinschaft beteiligt sich ur mit Beobachtern am Einsatz. Unter moralischen Gesichtspunkten ist es nicht hin- ehmbar, dass die eingesetzten Soldaten dem Drogenan- au und -handel tatenlos zusehen müssen. Aufgrund der Bedenken aus Bundeswehrkreisen be- tehen erhebliche Zweifel an der Qualität der Ausstat- ung der Bundeswehr. Die Stärkung der Zentralregierung und die Durchset- ung ihrer Politik kann die Bundeswehr nicht gegen die rtlichen Machthaber gewährleisten. Die Finanzierung des Einsatzes in Höhe von 77 Mil- ionen Euro ist nicht gewährleistet. Ein abgestimmtes Gesamtkonzept der Bundesregie- ung zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau in Afgha- istan zusammen mit UN, NATO und EU fehlt. nlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunter- stützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezem- 6052 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) (2003) vom 13. September 2003 des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen (Tagesord- nungspunkt 12) Ilse Aigner (CDU/CSU): Ich stimme der Fortführung des ISAF-Einsatzes deutscher Streitkräfte in Kabul zu. Der Erweiterung des Einsatzes um bis zu 450 weiteren Soldaten in Kunduz und zur Absicherung von Wahlen in ganz Afghanistan stimme ich nicht zu. Da die Bundesregierung mit dem Beschluss der UN den Einsatz in Kabul und die Ausweitung auf Kunduz in einem Antrag zusammengefasst hat, werde ich mich der Stimme enthalten. Meines Erachtens wurde das Einsatzziel der Bundes- wehr in Kunduz durch die Bundesregierung unzurei- chend begründet. Die von der Opposition im Rahmen einer Protokollnotiz durchgesetzte Erklärung der Bun- desregierung ist zu begrüßen, lässt aber eine Vielzahl von Fragen und Bedenken gegen diesen Einsatz weiter im Unklaren: Die Bundeswehr soll dort zivile Aufbauarbeit unter- stützen, obwohl dies zivile Organisationen (NGOs), die den Aufbau tätigen, ablehnen. Die internationale Staatengemeinschaft beteiligt sich nur mit Beobachtern am Einsatz. Unter moralischen Gesichtspunkten ist es nicht hin- nehmbar, dass die eingesetzten Soldaten dem Drogenan- bau und -handel tatenlos zusehen müssen. Aufgrund der Bedenken aus Bundeswehrkreisen be- stehen erhebliche Zweifel an der Qualität der Ausstat- tung der Bundeswehr. Die Stärkung der Zentralregierung und die Durchset- zung von deren Politik kann die Bundeswehr nicht gegen die örtlichen Machthaber gewährleisten. Die Finanzierung des Einsatzes in Höhe von 77 Mil- lionen Euro ist nicht gewährleistet. Ein abgestimmtes Gesamtkonzept zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau in Afghanistan innerhalb der Bundesregierung zusammen mit der UN, NATO und EU fehlt. Norbert Barthle (CDU/CSU): Ich stimme der Fort- führung des ISAF-Einsatzes deutscher Streitkräfte in Kabul/Afghanistan zu. Der Erweiterung des Einsatzes um bis zu 450 weitere Soldaten in Kunduz und zur Absi- cherung von Wahlen in ganz Afghanistan stimme ich nicht zu. Da die Bundesregierung die Fortführung des Einsat- zes in Kabul und die Ausweitung auf Kunduz in einem Antrag zusammengefasst hat, werde ich, trotz weiterhin schwerer Bedenken hinsichtlich der Ausweitung auf Kunduz, dem Antrag der Bundesregierung zustimmen. Mit dieser erneuten Ausweitung eines Auslandsein- satzes gerät unsere Bundeswehr nicht nur an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit, sondern überschreitet sie. Die m t S i l s B t K S i s 4 w B h A f s v s b u S l t v e k l d v 1 z s n l g A u A u E t f c f d d d b (C (D it dem Einsatz verbundenen Mehrkosten gehen zulas- en dringend notwendiger Beschaffungsvorhaben; die icherheit unserer Soldaten bei den Auslandseinsätzen st aufgrund des veralteten Materials kaum noch gewähr- eistet. Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Ich timme gegen die Fortsetzung und Erweiterung der eteiligung bewaffneter deutscher Soldaten in Afghanis- an. Ich halte das von der Bundesregierung vorgelegte onzept für fragwürdig, falsch und zu gefährlich für die oldaten unseres Landes. In einer Region, die größer als Hessen und Bayern ist, n der eine Bevölkerung von mehr als 3 Millionen Men- chen lebt, eine Befriedung mit vorerst 250, später 50 Soldaten erreichen zu wollen, ist nicht nur unglaub- ürdig, sondern fahrlässig. Kunduz ist und bleibt eine Risikoregion. Kriminelle anden treiben hier ihr Unwesen. „Drogenbarone“ be- errschen die Szene und in vielen Dörfern gibt es nach ussage von Ortskundigen noch aktive Taliban-Kämp- er. Lokale Machthaber führen dort Kleinkriege. Abge- ehen davon warnen die Repräsentanten der Bundeswehr or Minen und anderen Altlasten der Kriegszeit. Unter diesen Aspekten erhält dieser hochbrisante Ein- atz deutscher Soldaten mehr eine Alibifunktion gegenü- er Erwartungen der amerikanischen Regierung. Es kann nd darf nicht angehen, dass mit dem Blut deutscher oldaten diplomatische Fehlleistungen von Bundeskanz- er Gerhard Schröder und seinem Außenminister geglät- et werden. Noch im Frühsommer 2003 hat der Bundes- erteidigungsminister eine Ausweitung des Afghanistan- insatzes wegen zu hohen Risikos abgelehnt. Der radi- ale Kurswechsel innerhalb von drei Monaten ist ein Be- eg dafür, dass Fehlentscheidungen der Vergangenheit urch militärisches Handeln ersetzt werden. Allein in Afghanistans Hauptstadt Kabul sind in den ergangenen zwei Jahren laut Pressemeldungen mehr als 00 Soldaten der Verbündeten getötet und viele mehr um Teil schwer verletzt worden. Auch Soldaten aus un- erem Land gehören zu den beklagenswerten Opfern. Dabei ist Kabul bisher als teilweise befriedet bezeich- et worden. Bei dieser Sachlage jetzt nicht nur eine Ver- ängerung des Einsatzes zu fordern, wie die Bundesre- ierung sie betreibt, sondern darüber hinaus eine usweitung auf die Krisenregion Kunduz vorzunehmen nd gleichzeitig eine Option für das gesamte Land im ntrag zu verstecken, nimmt keine Rücksicht auf Leib nd Leben deutscher Soldaten. Hinzu kommt, dass ein nde der Afghanistanmission nicht abzusehen ist. Ver- reter der Bundesregierung hielten es in einer Anhörung ür nicht ausgeschlossen, dass wegen der unübersichtli- hen, verworrenen Lage in diesem Land auch noch in ünf Jahren dort deutsche Soldaten stationiert sein wer- en. Unser Nachbar Frankreich hat eine Mitwirkung am eutschen Konzept abgelehnt. Das sollte uns allen zu enken geben, trotz der anderen Haltung anderer Nach- arn. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6053 (A) ) (B) ) Statt sich immer mehr unwiderruflich in diesem Kri- sengebiet zu engagieren, ist die Bundesregierung aufge- fordert, ein allmähliches Ausstiegskonzept vorzulegen. Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU): Erstens. Die Bundesregierung hat noch vor Monaten erklärt, dass eine Ausweitung des ISAF-Mandats außerhalb von Ka- bul weder sachgerecht noch beabsichtigt sei. Es ist nicht erkennbar, dass sich die Verhältnisse in und um Afgha- nistan seitdem entscheidend verändert haben. Ich stelle deshalb fest, dass Aussagen der Bundesregierung – wie in anderen Politikbereichen auch – nur eine zeitlich äu- ßerst begrenzte Gültigkeit haben. Zweitens. Die Verknüpfung der Verlängerung des ISAF-Mandats in Kabul mit der Ausweitung auf Kunduz nimmt die Möglichkeit einer differenzierten Bewertung. Ich stelle deshalb fest, dass der Bundesregierung an einer Zustimmung kritischer Abgeordneter nicht gelegen ist. Drittens. Deutschland wird indirekt Dulder des Dro- genanbaus in der Region Kunduz. Die Zusicherung der Bundesregierung, dass die Drogenbekämpfung nicht im Mandat des Bundeswehreinsatzes enthalten ist, ist irre- führend. Während in vielen anderen Fällen (zum Bei- spiel Kolumbien) die staatlichen Stellen sich aktiv in der Bekämpfung des Drogen- und Waffenschmuggels ein- bringen, ist in der Region Kunduz das Gegenteil der Fall. Diejenigen, deren Macht deutsche Soldaten absichern sollen, sind diejenigen, die ihre finanziellen Ressourcen aus der Förderung des Drogenanbau und dem Waffen- handel gewinnen. Jede Bekämpfung dieses Krebsge- schwürs würde die Interessen der regionalen Warlords gefährden. Der Glaube, durch alternativen Anbau den Drogenanbau beseitigen zu können, ist nicht gerechtfer- tigt. Es gibt kein nachhaltiges Beispiel, wo ein solcher Mechanismus funktioniert hätte. Die Erfahrung lehrt – lei- der –, dass nur die unterschiedlichsten Formen von Re- pression Drogenanbau verhindern bzw. zumindest abmil- dern können. Mit meinen Argumenten konnte ich die Mehrheit der Kollegen in der CDU/CSU-Fraktion nicht überzeugen. Aus Respekt vor der anderen, mehrheitlichen Auffas- sung meiner Freunde in der Fraktion habe ich mich des- halb entschlossen, mein Stimmverhalten danach auszu- richten. Siegfried Helias (CDU/CSU): Ich stimme zwar der Fortführung des ISAF-Einsatzes deutscher Streitkräfte in Kabul zu. Die Erweiterung des Einsatzes um bis zu 450 weitere Soldaten in Kunduz und zur Absicherung von Wahlen in ganz Afghanistan lehne ich allerdings ab. Meines Erachtens wurde das Einsatzziel der Bundes- wehr in Kunduz durch die Bundesregierung unzurei- chend begründet. Die von der Opposition im Rahmen einer Protokoll-Notiz durchgesetzte Erklärung der Bun- desregierung ist zu begrüßen, lässt aber eine Vielzahl von Fragen und Bedenken gegen diesen Einsatz weiter im Unklaren: Die Bundeswehr soll die Aufbauarbeit der zivilen Organisationen (NGOs) unterstützen, obwohl Teile der N b n b z s s m E g z D g U S o s C d E z s d e d g r m w c e d a F U s d n n b w D S w (C (D GOs, die den Aufbau tätigen, dies wegen Bedenken ezüglich Ihrer eigenen Sicherheit ablehnen. Unter moralischen Gesichtspunkten ist es nicht hin- ehmbar, dass die eingesetzten Soldaten dem Drogenan- au und -handel tatenlos zusehen müssen. Die Ausstattung der Bundeswehr, insbesondere die um Einsatz zur Verfügung stehenden 20 Transporthub- chrauber, die bei Materialaustausch größtenteils mit Er- atzteilen stillgelegter Maschinen ausgestattet werden üssen, entsprechen nicht den Anforderungen dieses insatzes. Um einen effektiven Beitrag zur Sicherheit in der Re- ion Kunduz zu leisteten, ist das Bundeswehrkontingent u gering. Die Stärkung der Zentralregierung und die urchsetzung ihrer Politik kann die Bundeswehr nicht egen die örtlichen Machthaber gewährleisten. Es fehlt weiterhin ein von der Bundesregierung mit N, NATO und EU abgestimmtes Gesamtkonzept zur tabilisierung und zum Wiederaufbau in Afghanistan. Der vom afghanischen Innenminister abgesetzte regi- nale Sicherheitschef ist immer noch vor Ort und stützt ich dabei auf eigene Truppen. Hubert Hüppe (CDU/CSU); Jens Spahn (CDU/ SU): Ich stimme der Fortführung des ISAF-Einsatzes eutscher Streitkräfte in Kabul zu. Der Erweiterung des insatzes um bis zu 450 weitere Soldaten in Kunduz und ur Absicherung von Wahlen in ganz Afghanistan timme ich nicht zu. Da die Bundesregierung mit dem Beschluss der UN en Einsatz in Kabul und die Ausweitung auf Kunduz inem Antrag zusammengefasst hat, werde ich, obwohl ie Bedenken gegen die Ausweitung auf Kunduz und anz Afghanistan von der Bundesregierung nicht ausge- äumt wurden, dem Antrag der Bundesregierung zustim- en. Meines Erachtens wurde das Einsatzziel der Bundes- ehr in Kunduz durch die Bundesregierung unzurei- hend begründet. Die von der Opposition im Rahmen iner Protokollnotiz durchgesetzte Erklärung der Bun- esregierung ist zu begrüßen, ist aber nur politisch, nicht ber rechtlich bindend und lässt zudem eine Vielzahl von ragen und Bedenken gegen diesen Einsatz weiter im nklaren: Die Bundeswehr soll dort zivile Aufbauarbeit unter- tützen, obwohl dies zivile Organisationen (NGOs), die en Aufbau tätigen, ablehnen. Die internationale Staatengemeinschaft beteiligt sich ur mit Beobachtern am Einsatz. Unter moralischen Gesichtspunkten ist es nicht hin- ehmbar, dass die eingesetzten Soldaten dem Drogenan- au und -handel tatenlos zusehen müssen. Gleichzeitig ären sie für einen wirkungsvollen Kampf gegen das rogenregime weder ausgerüstet noch in ausreichender tärke vor Ort. Aufgrund der Bedenken aus Bundes- ehrkreisen bestehen erhebliche Zweifel an der Qualität 6054 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) der Ausstattung der Bundeswehr; diese Zweifel verstär- ken sich insbesondere mit Blick auf den für den Einsatz unbedingt in ausreichender Zahl erforderlichen Hub- schrauber CH-53 GS. Die Belastung der Soldaten ist teilweise unverant- wortlich hoch, weil sie zum Teil zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht die vorgeschriebenen Stand- zeiten in Deutschland absolvieren können. Die Stärkung der Zentralregierung und die Durchset- zung von deren Politik kann die Bundeswehr nicht gegen die örtlichen Machthaber gewährleisten. Die Finanzierung des Einsatzes in Höhe von 77 Mil- lionen Euro ist nicht gewährleistet. Ein abgestimmtes Gesamtkonzept zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau in Afghanistan innerhalb der Bundesregierung zusammen mit der UN, NATO und EU fehlt. Jürgen Koppelin (FDP): In Afghanistan ist die Situation auch zwei Jahre nach dem Sturz des Taliban- Regimes weiter geprägt durch Instabilität und Gewalt. Die Terrorstrukturen der Taliban und der al-Qaida sind längst nicht endgültig zerschlagen. Es gibt im Gegenteil beunruhigende Anzeichen für eine Wiederbelebung. Der Aufbau der Infrastruktur und der Wirtschaft des Landes schreitet nur langsam voran. Der Anbau und Vertrieb von Drogen nimmt wieder zu, afghanisches Opium schwemmt weiter auf den europäischen Markt. Der Ein- fluss der Zentralregierung reicht kaum über die Haupt- stadt hinaus, die Provinzen stehen unter Kontrolle unter- schiedlicher, zum Teil verfeindeter Warlords. Die Umsetzung des Petersberg-Prozesses und die für die po- litische Zukunft Afghanistans zentral wichtige Durch- führung von Wahlen im kommenden Sommer sind längst nicht gesichert. Die Überlegungen der Bundesregierung zur Fortset- zung und besonders die Erweiterung des Mandates in Afghanistan sind der Versuch, mit gesteigertem Engage- ment in Afghanistan das Wohlwollen der USA zu errei- chen und gleichzeitig an dem vor Beginn des Irakkrieges eingeschlagenen „deutschen Weg“ festzuhalten. Der Nutzen einer Entsendung eines deutschen „Provincial Reconstruction Teams“ (PRT) nach Kunduz ist von vornherein bestenfalls begrenzt. Vor Ort tätige deutsche und internationale Hilfsorganisationen haben Zweifel über eine Vermischung von zivilen und militärischen Komponenten in Aufbauteams geäußert. Das von der Bundesregierung im Alleingang vor- gestellte Konzept, über PRTs „Friedensinseln“ mit Vor- bildfunktion für Gesamt-Afghanistan zu schaffen, wirkt angesichts der Zersplitterung des Landes nicht überzeu- gend. Soll im Rahmen eines Gesamtkonzepts tatsächlich am PRT-Ansatz festgehalten werden, müssten Dutzende von internationalen PRTs auch in gefährliche, wirklich instabile Regionen entsandt werden. Die Bundesregie- rung hat es bislang versäumt, die dazu erforderliche eu- ropäische und internationale Abstimmung vorzunehmen. Das jetzt verfolgte punktuelle PRT-Konzept, bei dem der d c s F s n R v l u g s n n n l S l p ß j t a n s r A k s B p s n D s S l u S l g K E t n f p i W i m d d a E (C (D eutsche Einsatz zudem auf eine ohnehin „ungefährli- he“ Region beschrankt bleibt, ist für Afghanistan insge- amt nicht zielführend, sondern bleibt aktionistisches lickwerk. Eine tiefe Diskussion über Bundeswehr-Auslandsein- ätze als Instrument der deutschen Außenpolitik steht och aus. Wenn die Europäische Union und in ihrem ahmen Deutschland als größtes und zur Wahrnehmung on Führungsverantwortung verpflichtetes Mitglieds- and weltpolitisch eine wichtigere Rolle spielen wollen nd müssen, sind auch Streitkräfte dafür durchaus ein eeignetes, wenn auch zurückhaltend zu nutzendes In- trument. Hier sind durchaus Situationen denkbar, in de- en deutsche Sicherheitsinteressen im engeren Sinne icht berührt sind, aber außenpolitische Erwägungen ei- en Einsatz mit vertretbarem Risiko sinnvoll erscheinen assen. Allerdings gebietet die Verantwortung für unsere oldaten und deren Familien, dass die Bundeswehr nicht eichtfertig in gefährliche Einsätze geschickt wird, um olitische Konzeptionslosigkeit zu überdecken und au- enpolitisch Schönwetter zu machen Außerdem sollte ede Einsatzentscheidung an das Vorliegen eines eindeu- igen politischen Gesamtkonzeptes und eines „Wieder- usstiegs-Plans“ geknüpft werden. Ich lehne deshalb für Afghanistan unter den gegebe- en Umständen die geplante Entsendung eines deut- chen PRT nach Kunduz ab. Ich fordere die Bundes- egierung auf, von unkoordinierten Sonderaktionen bstand zu nehmen, die deutsche Afghanistan-Politik ünftig mit den europäischen Partnern abzustimmen und ich international vor einer möglichen Ausweitung des undeswehreinsatzes in Afghanistan um ein schlüssiges olitisches Gesamtkonzept für eine Stabilisierung Ge- amt-Afghanistans zu bemühen. Bei der Umsetzung ei- es derartigen Gesamtkonzeptes konnte und müsste eutschland dann Mitverantwortung übernehmen. Ein olches Konzept ist gegenwärtig aber weltweit nicht in icht. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Ich ehne den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung nd Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte in Afghanistan ab, da die im Antrag darge- egten Umstände des Einsatzes hinsichtlich des Einsatz- ebietes so unbestimmt sind, dass nicht nur der Raum unduz, sondern auch andere Regionen Afghanistans insatzgebiet werden könnten. Eine Aufgabe des erwei- erten ISAF-Einsatzes soll die Absicherung der Wahlen ach dem Petersberg-Prozess sein. Diese Wahlen sind ür Juni 2004 geplant. Nach der Einschätzung von Ex- erten wird ein Einsatz der Bundeswehr in Kunduz erst n einigen Monaten möglich sein. Die Absicherung der ahlen, besonders deren Vorbereitung, muss aber noch n diesem Jahr unbedingt begonnen werden. In dem Antrag ist nicht überzeugend dargelegt, dass it dem Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Rahmen es erweiterten ISAF-Mandates in Kunduz tatsächlich ie Sicherheitslage deutlich verbessert wird und die be- bsichtigten Ziele erreicht werden können. Es fehlt die inbindung in eine EU-Strategie und es fehlt an einem Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6055 (A) ) (B) ) klaren Konzept für die langfristige Sicherung der Stabili- tät und der inneren Sicherheit in ganz Afghanistan. Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU): Selbstverständ- lich stehe ich dazu, dass die Bundesrepublik Deutsch- land Verantwortung im internationalen Bereich gegebe- nenfalls auch durch militärische Präsenz wahrnehmen muss, wenn entsprechende Beschlüsse und Anforderun- gen der Vereinten Nationen bzw. der NATO vorliegen. Auch kenne ich die hohe Leistungsbereitschaft und -fä- higkeit unserer Soldaten der Bundeswehr, die einen her- vorragenden Dienst und dadurch mit einen Beitrag für ein friedliches Miteinander der Völker leisten. Wenn ich die in dem Antrag der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 15/1700) vorgesehene Auswei- tung des Afghanistaneinsatzes über Kabul hinaus auf die Region Kunduz nicht mittragen kann, dann liegt das daran, dass ich aus Verantwortung für unsere Soldaten diese Einsatzausweitung als nicht vertretbar ansehe, was ich nachfolgend begründe. Erstens: Die weit über das vertretbare Maß hinausge- henden Kürzungen im Verteidigungshaushalt sollten durch Erklärung der Bundesregierung gestoppt und durch eine „Verstetigung“ des Haushaltsvolumens bis 2006 bei 24,4 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Bereits im Haushaltsentwurf 2004 sind nur noch 24,25 Milliarden Euro vorgesehen, dazu noch eine Ver- ringerung bei den Einnahmen von 94 Millionen Euro, sodass ein echter Rückgang von 244 Millionen Euro ge- geben ist, was in etwa den jährlichen Gesamtkosten des bisherigen, auf Kabul beschränkten Afghanistan-Einsat- zes entspricht. Zudem hat die Bundesregierung für die für den Kunduzeinsatz zusätzlich erforderlichen 77 Millionen Euro keinen Finanzierungsvorschlag vor- gelegt und somit muss diese Ausgabe voraussichtlich wieder allein aus dem Einzelplan 14 erbracht werden. Auch ist zu erwarten, dass die für 2004 vorgesehene glo- bale Minderausgabe von 1 Milliarde Euro („Renten-Mil- liarde“) wesentlich vom Verteidigungshaushalt zu er- bringen sein wird (zwischen 150 und 250 Millionen Euro) sodass sich die Verteidigungsausgaben im Jahre 2004 auf knapp 24 Milliarden Euro belaufen dürften. Dies lässt befürchten, dass die erforderliche Ausrüstung für die zugesagten Auslandseinsätze nicht mehr in aus- reichender Zahl und Qualität gewährleistet werden kann. Zweitens. Namhafte Nichtregierungsorganisationen (zum Beispiel Gesellschaft für bedrohte Völker, Caritas International, Care Deutschland, Ärzte ohne Grenzen, Deutsches Rotes Kreuz) bezeichnen eine Präsenz deut- scher Soldaten in der Region Kunduz als unnötig und ra- ten dringend davon ab. Drittens. Für mich ist es höchst zweifelhaft, ob der Einsatz von bis zu 450 deutschen Soldaten in der Region Kunduz, einem Gebiet, das flächenmäßig größer ist als Bayern und Hessen zusammen, politisch und militärisch sinnvoll ist. Es besteht meines Erachtens sogar die Ge- fahr, dass es zu einer Stabilisierung des dortigen Rausch- giftanbaus und -handels kommt, da unsere Soldaten nicht zur Drogenbekämpfung eingesetzt werden können und dürfen. s l v m t e e z c d d S d s R A l r C i g e m m i D s t d S g W m e D d F h s m r i Z (C (D Viertens. Die Bundesregierung hat es bislang ver- äumt, ein schlüssiges politisches Konzept auf Grund- age des Petersberg-Prozesses zu entwickeln. Vor der orgesehenen Ausweitung des militärischen Engage- ents in Afghanistan wäre eine Folgekonferenz zu Pe- ersberg wünschenswert, auf der das weitere Vorgehen ntwickelt werden müsste. Es kommt auch darauf an, auf iner derartigen Folgekonferenz die politische Zielset- ung für Afghanistan insgesamt zu bewerten. Da ich grundsätzlich Auslandseinsätze bei entspre- hender klarer, politischer Begründung und bei Vorhan- ensein und Gewährleistung der bei dem Auftrag erfor- erlichen Ausbildung, Ausrüstung und Stärke unserer oldaten für notwendig ansehe (was ich im Falle Kun- uz verneine), nehme ich das in § 31 Abs. 2 der Ge- chäftsordnung des Deutschen Bundestages begründete echt wahr, an dieser Abstimmung nicht teilzunehmen. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Europäische Ausländer-, Asyl- und Zuwanderungspolitik transparent machen (Ta- gesordnungspunkt 13) Petra Pau (fraktionslos): Erstens. Es geht um Flücht- ingsschutz, es geht um „Menschen in Not“, es geht da- um, Leben zu retten. Ich sage das am Anfang, denn die DU/CSU muss man gelegentlich daran erinnern, wie hr Antrag und die Rede des Abgeordneten Grindel zei- en. Zweitens. Die PDS im Bundestag tritt seit Jahren für inen umfassenden Schutz für Menschen in Not ein. Da- it stimmen wir mit vielen gesellschaftlichen Gruppen, it Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Bürger- nitiativen überein. Drittens. Die aktuelle Debatte hat eine europäische imension. Deshalb verweise ich darauf, was europäi- che NGOs, zum Beispiel Amnesty International, Cari- as Europa, Pax Christi und andere, der rot-grünen Bun- esregierung attestieren. Deutschland stehe als letzter taat in der Europäischen Union einer vernünftigen Eini- ung auf Mindeststandards für den Flüchtlingsschutz im ege. Ein bürgerrechtliches Lob, werte Grüne, ist das itnichten – im Gegenteil. Viertens. Dabei geht es um ganz konkrete Fragen mit benso leibhaftigen Menschen. Die Bundesrepublik eutschland gehört noch immer zu den wenigen Län- ern, die Opfer nichtstaatlicher Verfolgung nicht als lüchtlinge anerkennen. Einen sachlichen Grund gibt es ierfür nicht. Die Betroffenen haben schlimmste Men- chenrechtsverletzungen erlebt. Und sie müssen Schlim- es befürchten, wenn sie in ihre Herkunftsstaaten zu- ückmüssen. Fünftens. Am 2. Juli gab es eine Expertenanhörung m Innenausschuss. Der Verwaltungsrichter Dr. Göbel- immermann hat das Problem auf den Punkt gebracht. 6056 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Ich zitiere: „Es wäre zu begrüßen, wenn die Harmonisie- rung des Asyl- und Ausländerrechts als Initialzündung zur Entrümpelung des deutschen Rechts führen würde.“ Sechsens. Genau dafür hat die PDS im Bundestag während der langen Debatte um ein neues Einwande- rungsgesetz gekämpft. Rot-Grün hingegen hat um Zu- spruch bei der CDU/CSU gebuhlt, allen voran Innen- minister Schily. Siebtens. Übrigens: Es muss nicht a priori schlecht sein, wenn man als EU-Bremse bezeichnet wird. Sofern es um die Militär-Ambitionen der EU geht, hätte ich überhaupt nichts dagegen, wenn Deutschland auf der Bremse stände. Dort aber sind sie Motor. Geht es aber um Menschen in Not, dann sind sie Abweichler von in- ternationalen, ja selbst von Menschenrechtsnormen der UNO. Achtens. Nun noch mal zum CDU/CSU-Antrag. Ich staune immer wieder, wie sie auf Kirchentagen fromme Reden reden und zurück im Bundestag das Gegenteil be- antragen. Dieser Tage haben in Berlin namhafte Künstler eine Versteigerung durchgeführt. Sie fand in einer Kir- che statt und sie galt Menschen in Not. Beide, die Künst- ler und die Kreuzberger Kirchengemeinde, sind europäi- scher als ihre ganze Fraktion – humaner obendrein. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Entschädi- gungsrechtsänderungsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 14) Stephan Hilsberg (SPD): Das heute von uns zu be- schließende Gesetz reicht tief in die Vermögensausei- nandersetzungen im Zusammenhang mit Enteignungen und Entschädigungen der beiden deutschen Diktaturen, der NS-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft, auf dem Boden der jetzigen neuen Bundesländer inklu- sive Ostberlin, also Ostdeutschlands. Die Weichenstellung für diese Fragen erfolgte unmit- telbar mit der Deutschen Einheit. Nur weniges war so umstritten wie diese Vermögensregelung. Wir Sozialde- mokraten sagen mit Recht, die damalige Vorrangent- scheidung „Rückgabe vor Entschädigung“ hat neben der Verweigerung der Entschuldung der ostdeutschen Kom- munen und landwirtschaftlichen Betriebe maßgeblich zu der heutigen wirtschaftlichen Misere in Ostdeutschland beigetragen. Wenn man dort heute noch manche Schrott- immobilie antrifft, so hat dies nicht selten mit immer noch ungelösten Restitutions-, also Rückgabeansprüchen zu tun. Fakt aber ist, dass dieses Entschädigungs- und Rück- gaberecht vor allem zur Vermögensbildung ganzer Heer- scharen von Rechtsanwälten beigetragen hat. Und der Bevölkerung hat es millionenfachen Ärger und große, nicht selten existenzielle Sorgen bereitet. Heute, 13 Jahre nach diesen Grundsatzentscheidun- gen, kann festgestellt werden, dass vielen Sorgen der O k c i E F A w d s g B E n h g t d n e z d l j n e s s B d h w a b w n D G n n s k V e J n a 6 d s g S (C (D stdeutschen auch Rechnung getragen wurde. Vieles onnte zu ihren Gunsten gelöst werden. Die falsche Wei- henstellung von damals heute zu korrigieren ist jedoch n keiner Weise zu leisten. Was wir heute mit dem ntschädigungsrechtsänderungsgesetz machen, ist eine einjustierung. Viele der Verfahren sind abgearbeitet. Häufig ist ein barbeitungsstand von weit über 90 Prozent erreicht orden. Das gilt allerdings nicht für die Enteignungen er NS-Zeit. Hier haben wir nur einen Abarbeitungs- tand von etwas über 60 Prozent. Da muss noch drin- ende Abhilfe geschaffen werden. Dies ist auch der Hauptgrund für unser Gesetz. Der und wird in Zukunft die gesamten Verfahren der NS- nteignungen in seinem Bundesamt zur Regelung offe- er Vermögensfragen zentral abwickeln. Das Parlament at dafür gesorgt, dass es hier eine vernünftige Über- angszeit gibt. Die schleppende Bearbeitung der Verfahren ist uner- räglich und nur zum Teil durch die Materie selbst be- ingt. Die Landesämter sind personell unterbesetzt, was icht akzeptabel ist. Deshalb konnte der Bund hier nur ines tun, nämlich die NS-Verfahren an sich ziehen. Der Ausschuss hat sich sehr gründlich mit vielen Ein- elfragen dieses Gesetzes beschäftigt. Insbesondere für ie SPD-Fraktion kann ich hier sagen, dass wir alle An- iegen der Betroffenen sehr sorgfältig geprüft haben und ede unserer Entscheidungen hier gut rechtfertigen kön- en. Dies hat zu einer Reihe von Veränderungen geführt: Eine Übergangsfrist, wie bereits angesprochen, wurde ingeführt. Die Kommunen brauchen ihren Hauszins- teuerabgeltungsbetrag nicht zu entrichten; die ausländi- chen Vermögensansprüche an enteigneten ostdeutschen etrieben können in Zukunft in einer praktikablen Form en deutschen Vermögensansprüchen gleichgestellt be- andelt werden. Wir haben nicht jedem Anliegen entsprochen – nicht, eil wir zu hartherzig waren, sondern weil zum Teil uch manche Sorgen sich bei genauem Hinsehen als un- egründet erwiesen haben. So stellt das Gesetz beispiels- eise die Komplettierungskäufe im Sachenrechtsberei- igungsgesetz – Sie erinnern sich, der Hausbesitzer zu DR-Zeiten besaß häufig nicht den dazugehörigen rund und Boden –, notariell beurkundete, aber noch icht im Grundbuch eingetragene Besitzansprüche, nicht achträglich infrage. Hier wird kein Ostdeutscher zu- ätzlich zur Kasse gebeten. Diese und andere Sorgen onnten wir entkräften. Wir haben im Konsens des Ausschusses eine wichtige erzinsungsregelung verlängert. Wer heute noch nicht ntschädigt ist, wessen Verzinsungsansprüche ab dem ahr 2004 6 Prozent betragen und dessen Verfahren auch ach dem Jahr 2007 noch nicht beendet ist, der wird uch nach 2007 weiterhin mit einer Verzinsung von Prozent rechnen können. Das ist eine Aufforderung an ie Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, jetzt chnell und zügig alle Verfahren zum Abschluss zu brin- en. Das entsprechende Bundesamt wird hier sicherlich chrittmacherdienste leisten. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6057 (A) ) (B) ) Nebenbei: Bei dieser Regelung hat meine Fraktion im Interesse des Konsenses, also einer parteiübergreifenden Zustimmung, Konzessionen gemacht, nicht nur zur Freude der Bundesregierung, die uns aber immer mit Rat und Tat und viel Sachverstand zur Seite gestanden hat, sondern auch im Interesse der Sache. Ich glaube, nun liegt das Gesetz in einer Form vor, in der ihm alle zustimmen können. Manfred Kolbe (CDU/CSU): Unser aller Erwartung aus dem Jahre 1994, dass die Durchführung des damals verabschiedeten Entschädigungs- und Ausgleichsleis- tungesetzes circa zehn Jahre in Anspruch nehmen dürfte, hat sich nicht erfüllt. Heute steht fest: Die vermögens- rechtlichen Hinterlassenschaften der beiden deutschen Dikaturen und der Besatzungszeit des vorigen Jahrhun- derts wird uns auch die nächsten Jahre noch beschäfti- gen. Bei näherem Hinsehen ist dies auch nicht erstaunlich. Allein in Sachsen wurde rund eine halbe Million An- träge auf Rückgabe von Vermögenswerten gestellt, die Mehrzahl bei den kommunalen Ämtern. Beim Landes- amt zur Regelung offener Vermögensfragen wurden rund 100 000 Fälle eingereicht, von denen rund 76 000 abgearbeitet sind. Allerdings waren dies die einfacheren Verfahren, die überwiegend mit Rückübertragung abge- schlossen werden konnten. Inzwischen machen die Ent- schädigungsfälle die meiste Arbeit, da hier hart gerungen wird, weil die Betroffenen die gesetzlichen Entschädi- gungen für viel zu gering halten. Besonders kompliziert sind Fälle, wo Grundbesitz oder Unternehmen sowohl von den Nationalsozialisten als auch von den Kommu- nisten enteignet oder auf sonstige Weise entzogen wur- den. Manche Fälle bieten einen vollständigen Streifzug durch die leidvolle deutsche Geschichte des 20. Jahrhun- derts. Eine weitere Komplikation hat der Gesetzgeber selbst eingebaut, nämlich die so genannte Würdigkeitsprüfung. Wer dem nationalsozialistischen oder kommunistischen System erheblich Vorschub geleistet hat oder gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat, verliert damit alle Ansprüche auf Entschädigung. Dies setzt oft umfangreiche Recherchen voraus, oftmals in unseren eu- ropäischen Nachbarländern. Der unbefriedigende Stand der Abarbeitung muss deshalb nur auf den ersten Blick erstaunen. Zum Ver- gleich sei darauf hingewiesen, dass der vergleichbare Lastenausgleich in Westdeutschland bis heute nicht voll- ständig abgearbeitet ist. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzent- wurf zur Änderung und Ergänzung des – Entschädi- gungsgesetzes und anderer Vorschriften – Entschädi- gungsrechtsänderungsgesetz – vorgelegt, der durch Änderungen in der Verwaltungsorganisation und in den Verwaltungsverfahren sowie durch Klarstellung der Ge- setzestexte die Durchführung des EALG bis spätestens zum Jahre 2010 abschließen möchte. Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf ein verwaltungsrechtli- ches Verfahren für die Erfüllung bisher nicht festgesetz- t n b l V u a m w G s s w e D z e b g m w d z S a s d b s V z a g m e 2 E B g N A t b d w E f w 2 m t g d e l Z (C (D er oder ausgezahlter DDR-Entschädigungen – so ge- annte stecken gebliebene Entschädigungen –, die eschleunigte Abwicklung einiger Altforderungen im andwirtschaftlichen Bereich, die Beschleunigung der erfahren über die Auskehr von Veräußerungserlösen nd die Zusammenfassung der verbleibenden Bundes- ufgaben des Kriegsfolgenrechts und des Wiedergut- achungsrechts bei einer zentralen Behörde geregelt erden. Dieser sicherlich in die richtige Richtung zielende esetzesentwurf erwies sich jedoch nach näherer Durch- icht als stark verbesserungswürdig. Insbesondere perrte sich meine Fraktion gegen ein bloßes „Durch- inken“ dieses Entwurfs im Parlament und beantragte ine Expertenanhörung sowie eine gründliche Beratung. iese Anhörung fand am 8. Oktober statt und erbrachte ahlreiche Anregungen, die dann in Änderungsanträge inflossen. Für diese aktive Unterstützung des Gesetzge- ers möchte ich mich bei allen Beteiligten der Anhörung anz herzlich bedanken. Kritisch angemerkt werden uss lediglich, dass die ebenfalls geladene Bodenver- ertungs- und verwaltungs-GmbH – BVVG –, die von iesen Regelungen in hohem Ausmaß betroffen ist, nicht ur Anhörung erschien. Die daraufhin angesprochene taatssekretärin im Finanzministerium hat dies dann uch noch gerechtfertigt, was ich hiermit in Überein- timmung mit allen anderen Fraktionen im Hinblick auf ie Auskunfts- und Kontrollrechte des Parlaments miss- illigen möchte. Die wichtigsten Änderungen des Regierungsentwurfs eien kurz dargestellt: Der Zuständigkeitswechsel bei Verfahren von NS- erfolgten von den Landesämtern auf das Bundesamt ur Regelung offener Vermögensfragen wird dadurch bgemildert, dass auf Veranlassung der bislang zuständi- en Behörde das Bundesamt zur Regelung offener Ver- ögensfragen dies ersuchen kann, in seiner Vertretung in Verwaltungsverfahren auch nach dem 31. Dezember 003 abschließend zu bearbeiten, wenn die beabsichtigte ntscheidung bis zum 30. Juni 2004 den am Verfahren eteiligten mitgeteilt werden kann. Diese Übergangsre- elung ermöglicht es den Landesämtern, Verfahren von S-Verfolgten noch zu Ende zu führen, die kurz vor dem bschluss stehen. Die ansonsten notwendige Einarbei- ung eines neuen Sachbearbeiters kann dadurch unter- leiben. Besonders intensiv wurde die Frage der Verzinsung er Entschädigungsleistungen diskutiert. Der Gesetzent- urf sah vor, nach dem 31. Dezember 2003 festgesetzte ntschädigungsansprüche durch Geldleistungen zu er- üllen. Diese sollten nach dem Wortlaut des Gesetzent- urfs nach dem 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 007 mit jährlich 6 Prozent und ab dem 1. Januar 2008 it jährlich 4 Prozent verzinst werden. Hiergegen wehr- en sich die Betroffenen heftig, da ihnen die Zinsermäßi- ung auf 4 Prozent wie eine Belohnung des Staates für ie zögerliche Abarbeitung der Entschädigungsanträge rscheinen musste. Diesem Argument haben sich erfreu- icherweise alle Fraktionen nicht verschlossen und die insermäßigung auf 4 Prozent aus dem Gesetzentwurf 6058 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) gestrichen. Alle Entschädigungsansprüche werden jetzt ab 1. Januar 2004 mit jährlich 6 Prozent verzinst. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen lässt sich meines Erachtens heute noch keinerlei Aussage treffen, da nie- mand den Abarbeitungsstand im Jahre 2008 und später prophezeien kann. Der so genannte „Hauszinssteuerabgeltungsbetrag“ wird nicht mehr in die Bemessungsgrundlage für den Abführungsbetrag der Dienstkörperschaften und sonsti- gen Träger öffentlicher Verwaltung an den Entschädi- gungsfonds einbezogen. Dies führt zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung, da die bereits festgesetzten Abführungsbeträge daraufhin nicht mehr überprüft wer- den müssen, sowie zu Einsparungen bei ostdeutschen Kommunen und Grundstückseigentümern. Ein weiterer Änderungsantrag hat ein Anliegen der ostdeutschen Wohnungswirtschaft berücksichtigt. Viel- fach werden heute aufgrund der Abwanderung und des Bevölkerungsrückgangs Wohnungen nicht mehr genutzt von denen man dies vor zehn Jahren noch annahm. Auch die Gesetzesbegründung stellt jetzt klar, dass die dama- lige Prognoseentscheidung nicht allein deshalb zu bean- standen ist, weil später aufgrund geänderter Umstände ein Abriss erfolgte. Schließlich begrüßen alle Fraktionen ganz besonders, dass mit dem so genannten DDR-Entschädigungserfül- lungsgesetz eine Regelung der „stecken gebliebenen Entschädigungen“ erfolgte. Dies sind die Fälle, wo be- reits aufgrund von DDR-Bestimmungen Entschädigun- gen zugesprochen wurden, diese dann aber nicht berech- net oder ausgezahlt wurden. Die Betroffenen warten hier bereits seit Jahren auf eine Regelung, die auch vom Peti- tionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits ange- mahnt wurde. Aber auch hier mussten weitere Lücken geschlossen werden, wie etwa bei den freigestellten aus- ländischen Anteilen. Abschließend hoffe ich, dass wir Regelungen verab- schieden, die die Bearbeitung der noch ausstehenden Entschädigungsfälle tatsächlich beschleunigen, denn die Opfer verdienen eine raschere Abarbeitung. Offen sind noch zwei Probleme aus dem landwirtschaftlichen Be- reich, die mein Fraktionskollege Peter Jahr ansprechen wird. Ansonsten möchte ich hier noch meine beiden Fraktionskollegen Günter Nooke und Andrea Voßhoff erwähnen, die sich beim Entschädigungsänderungsge- setz besonders engagiert haben. Alle Fraktionen haben hier engagiert nach einer Lösung im Interesse der Be- troffenen gesucht und deshalb verabschieden wir das heutige Entschädigungsrechtsänderunggesetz einstim- mig. Dr. Peter Jahr (CDU/CSU): Insgesamt gesehen wa- ren die Ausschussberatungen, in denen auch die Ergeb- nisse der Anhörung verarbeitet wurden, durchaus erfolg- reich. Trotzdem sind quasi im Mainstream der positiven Veränderungen aus meiner Sicht zwei Teilprobleme ver- gessen worden. Dies ist umso ärgerlicher, als es hier einerseits um finanziell geringe Beträge geht; anderer- s U l t n s z n w l W d K n w t v a t h o a n d g m V t Z § S g l s s s s I s d t i g D m z s E s w t w z (C (D eits sind hier zumindest bei den landwirtschaftlichen raltschulden ausschließlich Bürger der neuen Bundes- änder betroffen. Aus diesem Grund muss ich die frak- ionsübergreifende Harmonie etwas stören. Worum geht es? Problem Nummer eins: Im Kommu- ismus gab es immer das Prinzip „Zuckerbrot und Peit- che“. Deshalb wurden die Klein- und Mittelbauern wangsweise in die landwirtschaftlichen Produktionsge- ossenschaften (LPG) gepresst. Auf der anderen Seite urden die Schulden bzw. Kredite dieser mittelbäuer- ichen Betriebe vom Staat übernommen. Aber merk dir: enn dir ein Kommunist was schenkt, dann schenkt er ir das nie richtig und vor allem steht dann immer im leingedruckten, wie er dir das Geschenkte wieder weg- ehmen kann. Das heißt: Die Entschuldungsmaßnahmen urden nur so lange aufrecht erhalten, wie der Eigen- ümer Mitglied der LPG blieb. Allerdings hat die Staats- erwaltung zu DDR-Zeiten diesen Sachverhalt zwar sehr ufmerksam registriert, aber seltenst die Kredite einge- rieben. So waren praktisch am Tag der deutschen Ein- eit 12 000 Zahlfälle in einem Wertumfang von 15 Milli- nen Euro von der sozialistischen Verwaltung sauber ufgeschrieben und registriert. Und es war schon ein we- ig makaber, dass nun die Bundesrepublik Deutschland as Geld nun eintrieb, das die Kommunisten quasi „ver- essen“ hatten einzutreiben. Für mich war es schon sehr erkwürdig, wie widerspruchslos die bundesdeutsche erwaltung kommunistische Rechtsphilosophie prak- isch umsetzte. Und das sehr erfolgreich! In kürzester eit wurden nahezu alle der 12 000 Zahlfälle realisiert. Der Bundestag war es aber auch, der 1991 mit dem 50 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ein kleines toppzeichen setzte und festgelegt hat, dass für diejeni- en Kreditinhaber, die nach der Wende wieder einen andwirtschaftlichen Betrieb eingerichtet haben, der Ent- chuldungstatbestand erhalten bleibt. Gegenwärtig sind noch 113 Fälle mit einer Gesamt- umme von 197 000 Euro erfasst. Die Bundesregierung will nun den § 50 des Landwirt- chaftsanpassungsgesetzes streichen und diese Uralt- chulden in Höhe von 197 000 Euro wieder eintreiben. ch halte das einfach für instinktlos, unüberlegt und für chlicht und ergreifend unanständig. Ich wünsche mir, ass man Wiedereinrichtern landwirtschaftlicher Be- riebe diese Uraltschulden endlich streicht. Diesmal für mmer! Ein zweites Probleme: Auch in der DDR gab es, man laubt es kaum, ein so genanntes Entschädigungsgesetz. ie Entschädigungssummen waren extrem niedrig und anchmal kam es vor, dass die Summen nicht ausge- ahlt wurden. Dies galt insbesondere auch für ausländi- che Beteiligung an Unternehmen. Es ist richtig, dass sich der Gesetzgeber durch diesen ntwurf zu der nachträglichen Auszahlung dieser Ent- chädigung bekennt. Unverständlich bleibt mir jedoch, arum dieser Entschädigungsanspruch ab In-Kraft-Tre- en des Gesetzes mit nur 4 Prozent jährlich verzinst wird, ährend alle anderen Ansprüche im Gesetz mit 6 Pro- ent verzinst werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6059 (A) ) (B) ) Aus den genanten Gründen halte ich den Gesetzent- wurf noch für verbesserungswürdig und hoffe hier auf positive Veränderungen in der sich anschließenden Dis- kussion im Bundesrat. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von unserem Land ist Unrecht und Ungerechtigkeit aus- gegangen – Unrecht, das man nie wieder gutmachen kann, vor allem zwischen 1933 und 1945; Ungerechtig- keit aber auch in den Jahren nach 1945, in der Behand- lung NS-Geschädigter. Und hier kann man, in Grenzen, versuchen, wiedergutzumachen, zu helfen, hier und da Not zu lindern. Das ist unsere Verpflichtung und Auf- gabe. Der vorliegende Gesetzentwurf will vor allem eines: Anhängige Verfahren sollen beschleunigt werden. Das ist auch richtig so: Denn je länger wir mit der Ab- wicklung warten, desto mehr Anspruchsberechtigte ster- ben. Das ist wirklich beschämend. Im Bereich der Rück- gabe sind 95 bis 98 Prozent der Fälle erledigt. Bei den Entschädigungen sind es aber noch unter 50 Prozent, in absoluten Zahlen: Circa 40 000 Fälle sind noch offen. Können wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein schnelleres Verfahren schaffen? Ja, wir können, mit Änderungen in der Verwaltungsorganisation und im Ver- waltungsverfahren. Die Zielsetzung ist klar: Wir wollen zügige Verfahrensabschlüsse erreichen, um den Betrof- fenen schnell Entschädigungsleistungen zukommen zu lassen. Im Laufe der letzten Monate ist nun aber eines moniert worden: Besteht nicht die Gefahr, dass es eben durch die Zusammenlegung der Verwaltungsorganisa- tion insgesamt zu längeren Verfahren kommt, zum Bei- spiel weil sich neue Sachbearbeiterinnen oder Sachbear- beiter in Verfahren einarbeiten müssen, die einen jahrelangen Vorlauf haben, und sie diesen Vorlauf erst neu für sich erfassen müssen? Diese Frage haben wir sehr ernst genommen. Im par- lamentarischen Verfahren ist dies lange diskutiert. Nun ist eine wesentliche Änderung in den Gesetzentwurf auf- genommen worden: Mit dem Entschädigungsrechtsän- derungsgesetz soll die Zuständigkeit für die Abwicklung von NS-Verfolgten von den bisher zuständigen Länder- behörden auf die Bundesebene übergehen. Dies kann tat- sächlich in Fällen, die noch nicht abgeschlossen, aber schon weit fortgeschritten sind, zu Verzögerungen füh- ren, also das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich angestrebt wird: Beschleunigung der Verfahren. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen dazu ent- schlossen, für diese Fälle einen besonderen Weg bzw. eine Übergangsregelung zu öffnen: Diese Übergangs- regelung ermöglicht es den Ämtern und Landesämtern, zur Regelung offener Vermögensfragen solche Verfahren der NS-Verfolgten noch zu Ende zu führen, die kurz vor dem Abschluss stehen. Zur Höhe der Zinszahlungen: Ziel der Änderungen im Entschädigungsrecht ist aber nicht nur der zügigere Verfahrensabschluss, sondern auch die zinsmäßige Gleichstellung aller Anspruchsberechtigten. Der Bund übernimmt von den Ländern die Fälle der rassisch und politisch Verfolgten des NS-Regimes mit dem Ziel schnellerer Bearbeitung. Ansprüche, die zu DDR-Zeiten n b s v s R s m s t m s l d r V d g r A v g g z f h w s d s A w d s s E b k d K n r r s d b l ä h u r u g h d (C (D icht erfüllt bzw. verschleppt wurden, generieren auch ei dieser Gruppe nun Verzugszinsen. Der Finanzaus- chuss im Deutschen Bundestag hat für einen Zinssatz on generell 6 Prozent ab dem Jahr 2004 für alle An- prüche votiert. Damit ist einer dringenden Bitte aus der Anhörung echnung getragen worden. Eine gemeinsame Be- chlussfindung zwischen Koalition und Opposition war öglich. Dies begrüßen wir außerordentlich, da sich un- erer Ansicht nach dieses sensible Thema nicht für Par- eitaktik eignet. Aus dem Selbstverständnis des Parla- entes heraus ist hier eine einvernehmliche Lösung innvoll. Befürchtungen bezüglich einer hohen Mehrbe- astung des Bundeshaushaltes konnten ausgeräumt wer- en. Die Zielsetzung ist ja gerade ein schnellerer Verfah- ensabschluss. Wir gehen davon aus, dass die einzelnen erfahren nun zügig abgeschlossen werden können und amit keine Zinszahlungen bis weit über 2008 hinaus enerieren. Fazit. Unser Ziel bleibt weiterhin der zügige Verfah- ensabschluss sowie die zinsmäßige Gleichstellung der nspruchsberechtigten. Diesem Ziel sind wir mit dem orliegenden Gesetzentwurf einen großen Schritt näher ekommen. Die Frage nach Entschädigungen für began- enes Unrecht verdient seriöse und über die Parteigren- en hinweg einvernehmlich getragene Lösungen. Inso- ern bin ich dankbar, dass wir hier über die Parteigrenzen inweg zu einer Einigung kommen konnten. Rainer Funke (FDP): Der vorliegende Gesetzent- urf findet im Ergebnis unsere Zustimmung. Bei die- em Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschä- igungsgesetzes und anderer Vorschriften handelt es ich um ein so genanntes Omnibus-Gesetz oder auch rtikel-Gesetz, in dem verschiedene Gesetze geändert erden, um sie in der Praxis besser umzusetzen bzw. eren Umsetzung zu beschleunigen. Viele dieser Ge- etze wurden bald nach der Wiedervereinigung verab- chiedet. Wie es bei der komplizierten Regelung von ntschädigungsregeln nicht anders zu erwarten war, ha- en sich im Laufe der Zeit verfahrensmäßige Schwierig- eiten herausgestellt. Diese werden mit dem vorliegen- en Gesetzentwurf beseitigt. Hinzu kommen einige larstellungen der Gesetzestexte. Darüber hinaus kann unmehr damit gerechnet werden, dass die Durchfüh- ung des EALG bis zum Jahre 2010 abschließend ge- echnet werden kann. Solche kleineren Reparaturgesetze ind überhaupt nicht besorgniserregend und kein Anlass, ie bisherige Gesetzesarbeit zu kritisieren, wenn man edenkt, dass solche Entschädigungs und Ausgleichs- eistungen und die Durchführung der Abwicklung ußerst kompliziert sind, da unterschiedlichste Sachver- alte zu regeln sind. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass nsere Lastenausgleichsregelungen in der alten Bundes- epublik Deutschland ebenfalls vielerlei Änderungen nd Ergänzungen erfahren haben. Allein das Lastenaus- leichsgesetz ist über 30-mal novelliert worden und auch eute noch habe ich die Ehre, beim Kontrollausschuss es Bundesausgleichsamtes als Mitglied zu wirken – 6060 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) immerhin 58 Jahre nach Beendigung des Zweiten Welt- krieges. Insoweit erscheinen mir die heute vorliegenden Änderungen geradezu marginal. Wir werden demgemäß diesem Gesetz zustimmen, zumal im Laufe der Beratungen für die Entschädigungs- berechtigten, insbesondere bei der Festlegung des Zins- fußes in Höhe von 6 Prozent, weitere Verbesserungen durchgesetzt werden konnten. Ich darf insoweit der Bun- desregierung für die Aufbesserung danken, weil auf- grund dieser Nachbesserung dieses Gesetz eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag findet. Abschließend lassen Sie mich die Hoffnung ausspre- chen, dass bis zum Jahre 2010 die anhängigen Entschä- digungsverfahren ihren Abschluss gefunden haben wer- den und wenigstens insoweit eine gewisse Befriedung innerhalb unserer Rechtsordnung gefunden werden kann. Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Die Regelung der offenen Vermögensfragen gehört nach wie vor zu den schwie- rigsten Aufgaben, die mit der deutschen Wiedervereini- gung verbunden sind. Ziel war und ist die Beseitigung von Unrecht aus der Vergangenheit und die Wiederher- stellung einer demokratischen und rechtstaatlichen Ei- gentumsordnung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist vor allem das Vermögensgesetz, das die Voraussetzun- gen für die Rückgabe von Vermögenswerten festlegt und dabei einen gerechten Interessensausgleich zwischen al- len Betroffenen anstrebt. Dass bei der Aufarbeitung der Hinterlassenschaften der DDR nicht allen Hoffnungen und Wünschen Rech- nung getragen werden konnte, ist angesichts der ver- schiedenen Rechtsentwicklung in den beiden Teilen Deutschlands letztlich unvermeidlich, wenn nicht neues Unrecht geschaffen werden soll. Ohne das Vermögens- gesetz wären die Chancen auf eine Überwindung der Teilung Deutschlands jedoch gering gewesen. In den letzten Jahren sind große Fortschritte bei der Abarbeitung der noch offenen Verfahren erzielt worden. Die Entscheidungen über die Rückgabe von Vermögens- werten sind zu über 90 Prozent getroffen worden. Damit hat das Vermögensgesetz einen wesentlichen Beitrag zur rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern geleistet. Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass im Bereich der Entschädi- gungen der Bearbeitungsfortschritt weit hinter den Er- wartungen des Gesetzgebers aus dem Jahr 1994 zurück- geblieben ist. Das damals –1994 – nach intensiven und ausführlichen parlamentarischen Beratungen erlassene Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, das ein Bündel von Einzelgesetzen für die verschiedenen Grup- pen der Geschädigten enthält, stellte einen wichtigen Schlussstein bei der Regelung der offenen Vermögens- fragen dar. Es enthält vor allem Entschädigungsregelun- gen zugunsten der Betroffenen, deren Vermögenswerte nicht zurückgegeben werden konnten. Der Gesetzgeber rechnete 1994 damit, dass bis zum Ende des Jahres 2003 die Entschädigungsansprüche im Wesentlichen erfüllt s n s b s S n A m r g i w d a E z l z d u S d R d e d I m b n g d d v g s v h d v g li S f g V n g tr m s b s s e (C (D ein würden. Heute ist offensichtlich, dass dieses Ziel icht erreicht werden wird. Die Gründe für die verzögerte Durchführung der Ent- chädigungsgesetze sind vielfältig. Vor allem muss erücksichtigt werden, dass die Aufarbeitung des ge- chehenen Unrechts mit zahlreichen praktischen chwierigkeiten verbunden ist, da von den in erster Li- ie zuständigen Landesbehörden häufig mit großem ufwand bereits lange zurückliegende Sachverhalte er- ittelt werden müssen. Dies war auch bei der Durchfüh- ung der anderen Gesetzeswerke im Bereich der Wieder- utmachung und der Bewältigung von Kriegsfolgen mmer wieder festzustellen. Der damit verbundene Auf- and ist unvermeidbar, da es zur historischen Aufgabe er Bundesrepublik gehört, sich mit ihrer Vergangenheit useinander zu setzen. Verfolgt man das Ziel einer Wiedergutmachung im inzelfall, ist es – wie auch in der öffentlichen Anhörung um Gesetzentwurf sehr deutlich wurde – unumgäng- ich, dass die rechtlichen Bestimmungen sehr differen- iert und komplex sein müssen, um den vielen Facetten er persönlichen Schicksale gerecht zu werden. Lücken nd Widersprüche im Regelungswerk werden bei aller orgfalt häufig erst in der Konfrontation mit der Praxis eutlich. Dies beruht nicht zuletzt auch darauf, dass die echtswirklichkeit von SBZ und DDR in vielen Fällen urchaus nicht den dort offiziell geltenden Vorschriften ntsprach, sondern viele Elemente der Willkür enthielt, ie erst nach und nach erkannt werden. Das stufenweise n-Kraft-Treten von Bestimmungen zu den offenen Ver- ögensfragen und die immer wieder notwendige Nach- esserung und Änderung einzelner Vorschriften haben icht zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen. Ein Grund für die im Hinblick auf die Zielvorstellun- en des Gesetzgebers schleppende Bearbeitung ist aller- ings auch, dass die Länder, die für die Durchführung er Gesetze im Bereich der offenen Vermögensfragen erantwortlich sind, ihr Personal seit Jahren massiv ab- ebaut haben. Von den zu Beginn der 90er-Jahre einge- etzten etwa 5 000 Beschäftigten sind – nach Aussagen on Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung – eute nur noch rund 1 000 übrig. Bereits seit Jahren wird iese Entwicklung von der Bundesregierung mit Sorge erfolgt. An deutlichen Worten gegenüber den Landesre- ierungen hat es nicht gefehlt, ohne dass dies zu wesent- chen Verbesserungen geführt hat. Nach realistischen chätzungen der mit der Durchführung der Gesetze be- assten Behörden würde die Beibehaltung des derzeiti- en Bearbeitungstempos dazu führen, dass die offenen ermögensfragen selbst im Bereich der Verwaltung icht vor dem Jahr 2020 erledigt werden können. Ich laube, wir sind uns darin einig, dass dies weder den Be- offenen noch den beteiligten Verwaltungsträgern zuzu- uten ist. Bund und Länder haben sich daher heute darüber ver- tändigt, dass die noch offenen Fälle im Wesentlichen is zum Ende des Jahres 2010 abgearbeitet werden müs- en. Hierzu soll das Entschädigungsrechtsänderungsge- etz einen wesentlichen Beitrag leisten. Dabei setzt es in inem historisch und politisch besonders wichtigen Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6061 (A) ) (B) ) Bereich an: Zu den offenen Vermögensfragen gehört als besondere Aufgabe auch die Feststellung und Erfüllung von Ansprüchen der NS-Verfolgten. Die Bundesrepublik Deutschland musste nach 1990 auch die von der DDR versäumte Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts nachholen. Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen haben in aller Regel ihre im Beitrittsgebiet gelegenen Vermögenswerte nach 1945 nicht zurückerhalten können. Diese Möglichkeit hat ih- nen die Bundesrepublik Deutschland erst im Vermögens- gesetz eingeräumt (§ 1 Abs. 6 Vermögensgesetz). Auch bei diesen Verfahren, die Zwangsverkäufe und Enteig- nungen aus dem Zeitraum von 1933 bis 1945 zum Ge- genstand haben, liegt die Erledigungsquote leider weit hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurück. Dies fällt schon deshalb besonders schwer ins Gewicht, weil das geschehene Unrecht vielfach mehr als 60 Jahre zu- rückliegt und die Betroffenen seither auf eine Wieder- gutmachung warten müssen. Das Entschädigungsrechtsänderungsgesetz setzt da- her ganz gezielt in diesem Bereich an, um eine nachhal- tige Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Zu die- sem Zweck konzentriert das Gesetz alle die NS- Verfolgten betreffenden Verfahren auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Die Feststellung der Berechtigung und die Entscheidung über die Rück- gabe, die bisher in die Verantwortung der Bundesländer fiel, sowie die Entscheidung über die Höhe einer Ent- schädigung bei Ausschluss der Rückgabe, die bisher in den Händen der Oberfinanzdirektion Berlin lag, sollen dabei zu einem einheitlichen Verfahren beim Bundesamt zusammengefasst werden. Die zentrale Erledigung die- ser Verfahren durch den Bund wird zugleich durch eine erhebliche Aufstockung des Personals unterstützt, sodass mit der Erledigung dieser Aufgabe in Zukunft mehr Per- sonal befasst sein wird, als das bisher in den Bundeslän- dern der Fall war. Dabei kann auf schon vorhandenes Personal zurückgegriffen werden, das im Bereich der Bundesvermögensverwaltung zur Verfügung steht und seit Mitte des Jahres intensiv auf die neue Aufgabe vor- bereitet wird. Ein weiterer Effekt dieser Umgestaltung der Verwaltungsorganisation ist, dass die Bundesländer durch den Wegfall der bisherigen Aufgaben im Bereich der NS-Verfolgten frei gewordenes Personal in den an- deren Bereich der offenen Vermögensfragen zusätzlich einsetzen können. Dies wird also auch dort zu einer Be- schleunigung der Abarbeitung von Entschädigungsfällen führen. Neben dieser Kernregelung zur Förderung der Abar- beitung der offenen Vermögensfragen enthält das Gesetz weitere Vorschriften, die zur Entlastung der Verwaltung führten sollen. Hiervon ist vor allem die Beschränkung des Wiederaufgreifens von bestandskräftig abgeschlos- senen Verfahren, die einen Ausschluss der Rückgabe von Vermögenswerten zum Gegenstand haben, von Be- deutung. Die Ausschlussgründe hängen im Wesentlichen mit öffentlichen Interessen am Beibehalten der am Ende der DDR bestehenden Eigentumsverhältnisse zusam- men. Insbesondere betroffen hiervon ist neben der un- mittelbaren öffentlichen Nutzung der so genannte kom- plexe Wohnungsbau. Würde nun jede Änderung in der N s E z d g ä d s e s i d g S N s d W s n d 2 c v s G E r d g s g w s D 2 i E b s t f R n s d n a t s l P m g (C (D utzung ein mögliches Wiederaufgreifen bereits ent- chiedener Verfahren und damit eine mögliche weitere ntscheidung über die Eigentumsverhältnisse nach sich iehen, könnte auf die sozialen und wirtschaftlichen Än- erungen in den neuen Bundesländern nicht mehr unein- eschränkt reagiert werden. Das Entschädigungsrechts- nderungsgesetz schafft hier eine Rechtssicherheit, auf ie insbesondere die Kommunen und Wohnungsbauge- ellschaften angewiesen sind, die von der Bevölkerungs- ntwicklung in einzelnen Regionen massiv betroffen ind. Aufgrund der verzögerten Erledigung der Verfahren st auch Regelungsbedarf bei der Erfüllung von Entschä- igungsansprüchen entstanden. Festgestellte Entschädi- ungsansprüche wurden bisher durch die Ausgabe von chuldverschreibungen des Entschädigungsfonds erfüllt. ach den Vorstellungen des Gesetzgebers von 1994 ollte die Feststellung der Entschädigungsansprüche und amit auch die Zuteilung von Schuldverschreibungen im esentlichen bis zum Ende des Jahres 2003 abgeschlos- en sein. Dieses Ziel kann aus den genannten Gründen icht mehr erreicht werden. Die Erfüllung von Entschä- igungsansprüchen muss daher für den Zeitraum ab 004 neu geregelt werden. Zur Verwaltungsvereinfa- hung soll dabei das System der Ausgabe von Schuld- erschreibungen nicht fortgeführt werden. Stattdessen ollen die Entschädigungsleistungen auf unmittelbare eldzahlungen umgestellt werden. Auch die Bestimmungen über die Verzinsung von ntschädigungsleistungen müssen dem erweiterten Zeit- ahmen angepasst werden. Die Geldleistungen werden abei den Schuldverschreibungen, für die – je nach Til- ungszeitpunkt – eine Verzinsung bis Ende 2007 vorge- ehen ist, gleichgestellt. Sowohl für die Ansprüche nach dem Entschädigungs- esetz als auch für die Ansprüche der NS-Verfolgten ird es daher vom 1. Januar 2004 an bis zu ihrer Be- cheidung eine Verzinsung von 6 Prozent im Jahr geben. iese Höhe der Verzinsung wird auch über das Jahr 007 hinaus beibehalten werden. Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfs st die Regelung der so genannten steckengebliebenen ntschädigungen. Damit wird eine der letzten Lücken ei der Aufarbeitung der offenen Vermögensfragen ge- chlossen. Hintergrund für diese Regelung ist, dass es im Bei- rittsgebiet zwar teilweise Entschädigungsbestimmungen ür Enteignungsfälle gab, die Entschädigungen in der echtswirklichkeit von SBZ und DDR jedoch entweder icht festgestellt oder nicht ausgezahlt wurden. Ver- chärft wurde diese Situation durch die Rechtsprechung es Bundesverwaltungsgerichts, das den Tatbestand ei- er entschädigungslosen Enteignung immer schon dann usschließt, wenn in der SBZ oder der DDR eine theore- ische Entschädigungsmöglichkeit bestand. Die Vor- chriften des Vermögensgesetzes können in diesen Fäl- en folglich keine Anwendung finden. Auch der etitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich it derartigen Fällen bereits befasst und fordert seit lan- em eine Lösung dieses Problemkreises. 6062 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Mit dem im Rahmen des Entschädigungsrechtsän- derungsgesetzes vorgelegten Entwurf eines DDR-Ent- schädigungserfüllungsgesetzes soll hier nun Abhilfe ge- schaffen werden. Angeknüpft wird dabei an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der Betroffe- nen in Einzelfällen einen zivilrechtlichen Entschädi- gungsanspruch gegen den heutigen Rechtsträger zuge- standen hat. Auf dieser Grundlage soll eine Regelung eingeführt werden, die dem Betroffenen innerhalb eines Verwaltungsverfahrens den Anspruch auf eine pauscha- lierte Entschädigung gewährt. Dieses Verfahren ist auch auf Zustimmung des Bundesrates gestoßen, der bislang eine Regelung der steckengebliebenen Entschädigungen nur dann befürwortete, wenn hierfür ausschließlich der Bund – Erblastentilgungsfonds – haften würde. Es ist insofern zu hoffen, dass auch dieser Bereich der offenen Vermögensfragen nun einen angemessen Abschluss findet. Weitere Regelungen des Entschädigungsrechtsände- rungsgesetzes dienen der Vereinfachung und Bereini- gung von Rechtsvorschriften sowohl im Bereich des Kriegsfolgenrechts als auch des noch bestehenden Son- derrechts im Beitrittsgebiet und tragen insofern auch zur Entlastung der Verwaltung von aufwendigen oder über- flüssigen gesetzlichen Bestimmungen bei. Insgesamt soll das Entschädigungsrechtsänderungs- gesetz der Lösung offener Vermögensfragen neue Im- pulse verleihen. Mit dem In-Kraft-Treten dieses Geset- zes wird die realistische Möglichkeit eröffnet, die offenen Vermögensfragen bis zum Ende des Jahres 2010 weitgehend abzuschließen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Vollendung der inneren Einheit Deutsch- lands zu leisten. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Ände- rung anderer Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 16) Karl Hermann Haack (Extertal) (SPD): Die Konti- nuität in der politischen Konzeptionierung und die Zu- sammenarbeit mit den behinderten Menschen und ihren Organisationen gehören zu den wichtigen Grundsätzen der Behindertenpolitik der Bundesregierung. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosig- keit Schwerbehinderter vom Oktober 2000, durch das Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behin- derter Menschen, aus dem Juli 2001 sowie die Kampagne „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“ konnte trotz schwieriger wirtschaftlicher Bedingungen die Beschäf- tigungssituation von schwerbehinderten Menschen seit 1999 verbessert werden. In die Reihe sozialpolitischer und rechtlicher Innovation gehört auch das Gleichstel- lungsgesetz für behinderte Menschen vom Mai 2002. Nun, im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinde- r t d M E s L g i p s A a G b d m M d 1 B n 1 u s i d g b s r g l g B f w d 3 e s d s r w u d c m u g d s r ü (C (D ungen 2003 setzen die Bundesregierung und die Koali- ionsfraktionen mit dem Gesetzentwurf zur Förderung er Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter enschen ihre 1998 begonnene umfassende Politik zur ingliederung und selbstbestimmten Teilhabe von Men- chen mit Behinderungen in einem wichtigen Feld des ebensalltags der Betroffenen auf dem Fundament der enannten Grundsätze fort. Die Einbringung dieses Gesetzentwurfes steht somit n der Kontinuitätslinie einer erfolgreichen Behinderten- olitik. Es ist auch Bestandteil dieser Politik, dass sie ich einer immerwährenden Überprüfung der Praxis der nwendung und der Frage nach ihrer Passgenauigkeit ngesichts gesellschaftlicher Entwicklungen stellt. Diese esetzentwicklung ist somit als eine lernende Gesetzge- ung zu bezeichnen. Bevor ich darauf und auf einige wesentliche Inhalte es Entwurfes zu sprechen komme, möchte ich noch ein- al die Fakten der Beschäftigungssituation behinderten enschen in Erinnerung rufen: Im Oktober 1999 hatte ie Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten fast 90 000 erreicht. In gemeinsamer Anstrengung auf der asis der von der Bundesregierung eingeleiteten Maß- ahmen gelang es, diese Zahl bis Oktober 2002 auf etwa 44 000 zu senken. Die schwierige wirtschaftliche Lage nd – ich will dies hier nicht verschweigen – ein gewis- es Nachlassen der Bemühungen der Arbeitsverwaltung m Winterhalbjahr 2002/2003 führten zu einem Anstieg er Arbeitslosigkeit auch bei behinderten Menschen. Ge- enwärtig stehen wir bei 167 561 arbeitslosen Schwer- ehinderten. Im Trend und im Ergebnis ist dies ein bes- eres Resultat als auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Darauf bauen wir auf. Das heißt für die Bundesregie- ung – im Sinne der Kontinuität –, die Rahmenbedingun- en, die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeits- osigkeit Schwerbehinderter für die Arbeitgeber eschaffen wurden, nicht zu verändern. Konkret: Die eschäftigungspflichtquote von 5 Prozent und die Staf- elung der Ausgleichsabgabe werden beibehalten. Dies ird mit der Erwartung verbunden, dass die Arbeitgeber ie mit dem Anstieg der Beschäftigungsquote von ,7 Prozent im Jahre 2000 auf 3,8 Prozent im Jahre 2001 rkennbaren Bemühungen um die Beschäftigung chwerbehinderter Menschen steigern. Ziel ist es, dass ie Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent auch tat- ächlich erreicht und die zusätzliche Beschäftigung von und 200 000 schwerbehinderten Menschen gesichert ird. Jedoch sind zusätzliche Anstrengungen notwendig, m die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf em Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Die erfolgrei- hen Instrumente, die schwerbehinderten Menschen ehr und bessere Chancen in Ausbildung, Vermittlung nd Beschäftigung geben, werden nun ausgebaut und er- änzt. Mit dem Gesetzentwurf streben wir unter anderem ie folgenden Ziele an: Die Verbesserung der Ausbildungssituation von chwerbehinderten Jugendlichen. Die Ausbildungsbe- eitschaft der Betriebe wird gefördert; betriebliche und berbetriebliche Ausbildung werden besser miteinander Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6063 (A) ) (B) ) verzahnt. Das Gesetz schafft hier Anreize für die Arbeit- geber; auf der anderen Seite erwarte ich, dass Industrie und Handwerk ihr Versprechen einlösen, verstärkt in die Ausbildung behinderter Jugendlicher zu investieren. Die Verbesserung der Vermittlung durch die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Institutionen vor Ort. Die Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfach- diensten werden so zugeschnitten, dass sie passgenaue Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen sowohl für die schwerbehinderten Menschen wie auch für die Ar- beitgeber erbringen können. Ab dem Januar 2005 wird die Strukturverantwortung für die Integrationsfach- dienste von der Bundesanstalt für Arbeit auf die Integra- tionsämter übertragen. Bei den Integrationsfachdiensten sollen alle begleitenden Fachdienste, beispielsweise die psychosozialen Fachdienste, konzentriert werden. Die Dienstleistungskompetenz von Integrationsämtern und Servicestellen wird verknüpft und gestärkt. Sie muss nun aber auch in Anspruch genommen werden! Hierhin ge- hört auch, dass im Hinblick auf die besondere Problem- lage seelisch behinderter Menschen vorgesehen wird, dass die Inanspruchnahme, die Zusammenarbeit und die Vergütung der Tätigkeit der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger in einer gemeinsamen Empfehlung geregelt wird. Hieran wird die Bundesar- beitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfür- sorgestellen beteiligt. Die Verbesserung und Sicherung der Beschäftigung durch Prävention im Betrieb. Das Instrument der betrieb- lichen Integrationsvereinbarung soll stärker mit Leben erfüllt werden und auch Maßnahmen zur Prävention durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement um- fassen. Zur Überwindung von Beschäftigungshindernis- sen sind die notwendigen Maßnahmen durch alle Betei- ligten innerhalb und außerhalb des Betriebes zu koordinieren. Durchsetzung geltenden Rechts. Um bei der Teilhabe behinderter Menschen Erfolge erzielen zu können, muss das geltende Recht in der Praxis auch angewandt und umgesetzt werden. Dass hier – nicht nur in der beruf- lichen Eingliederung – Defizite bestehen, hat die eintä- gige Anhörung zum SGB IX gezeigt, die die Koalitions- arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ vergangene Woche durchgeführt hat. So kommen die Rehabilitationsträger ihrer Verpflichtung, gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren, bisher nur unzureichend nach. Dies gilt auch für eine gemeinsame Empfehlung zur frühzeitigen Erkennung des Rehabilitationsbedarfs, in die Fragen zur Einbindung von Haus- und Fachärzten einschließlich der Betriebs- und Werksärzte sowie der Informationsaustausch mit behinderten Beschäftigten, Arbeitgebern und den Interessenvertretungen der Be- schäftigten in Betrieben gehören. Ich unterstütze nach- drücklich, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Rehabilitationsträger förmlich aufgefordert hat, entsprechende Entwürfe bis Ende des Jahres 2003 vorzulegen, um gegebenenfalls die notwen- digen Regelungen in Rechtsverordnungen treffen zu können. r G w E d r d f m u z U d g s l e m n w u g t d T G s h d s z z E Ü n g s t z g F k l d z T a R A d b d d d t (C (D Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Be- ufsleben ist und bleibt eine Aufgabe, für die durch das esetz ein verbesserter Rahmen geschaffen werden ird, der aber auf die Mithilfe vieler angewiesen ist. Das rgebnis der Kampagne 50 000 Jobs für Schwerbehin- erte hat gezeigt, dass dies gelingen kann. Das Ministerium für Gesundheit und Soziale Siche- ung hat sich in der Vorbereitung des Gesetzentwurfes, er in einem beispielhaft offenen Prozess entstand, er- olgreich um Mitarbeit bei allen Interessengruppen be- üht. Es liegt nun bei den Beteiligten, den Arbeitgebern nd Gewerkschaften, den Integrationsämtern und nicht uletzt der Bundesanstalt für Arbeit, jetzt auch für die msetzung dieses Gesetzes ihren Beitrag zu leisten und ie Berufschancen von Menschen mit Behinderungen emeinsam fortzuentwickeln. Positive Entscheidungen für Ausbildung und Be- chäftigung schwerbehinderter Menschen sollen stabi- isiert, initiiert und ausgeweitet werden. Dies kann nur rfolgreich sein bei verstärktem koordinierten Zusam- enwirken von Bundesregierung, Ländern, Organisatio- en der Sozialpartner und der behinderten Menschen so- ie Behörden auf Bundes- und Landesebene – nterstützt auch durch Verbände von Rehabilitationsträ- ern, Zusammenschlüssen betrieblicher Interessenver- retungen und privaten Initiativen. Auch ich als Behin- ertenbeauftragter der Bundesregierung sehe mich als eil dieses Netzwerkes und werde zu dessen Wirken und elingen beitragen. Mit der Fortentwicklung der beschäftigungspoliti- chen Instrumente für Menschen mit Behinderungen andelt die Koalition auf drei Ebenen: Wir stehen mit ieser Politik in dem Gesamtzusammenhang der An- trengungen der Bundesregierung, Arbeitsmarkt und so- iale Sicherungssysteme zu reformieren und als effi- iente und erfolgreiche Dienstleistungen für den inzelnen zu gestalten. Zweitens handeln wir in der berzeugung, dass es bei der Teilhabe am Arbeitsleben icht nur um Einkommen, sondern auch um ein grundle- endes humanes und soziales Bedürfnis geht, das Men- chen mit und ohne Behinderungen ohne Unterschied eilen. Schließlich wird unsere Politik von der Über- eugung getragen, dass die Instrumente der Beschäfti- ungsförderung und Vermittlung von Arbeitsplätzen den okus auf die Entwicklung und Anwendung der Fähig- eiten und Kompetenzen der behinderten Menschen zu egen haben. Mein Anliegen und das Bestreben der Bun- esregierung ist es auch, mit den Beteiligten die Fortset- ung der bisherigen äußerst erfolgreichen Initiative zur eilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben uf der Grundlage der weiterentwickelten gesetzlichen ahmenbedingungen zu vereinbaren. Damit können die nstrengungen aller Beteiligten erneut gebündelt wer- en und die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation ehinderter, insbesondere schwerbehinderter Menschen auerhaft verbessert werden. In den Ausschüssen werden wir über die eine oder an- ere Frage, den einen oder anderen Paragraphen noch zu iskutieren haben. Ich würde es als Behindertenbeauf- ragter der Bundesregierung sehr begrüßen, wenn wir 6064 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) dies – in der Tradition der Beratungen zum SGB IX und zum Gleichstellungsgesetz – mit dem Ziel und dem Er- gebnis einer breiten Zustimmung für diese Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen tun könnten. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Wer die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Men- schen liest, kann den Eindruck gewinnen, dass es bei der beruflichen Integration Schwerbehinderter kaum noch Probleme gebe. Ähnlich kann es einem ergehen, wenn man den Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch liest. Von großen Er- folgen wird berichtet, und diese Erfolge seien auf das „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbe- hinderter“ zurückzuführen. Geradezu gebetsmühlenartig wird von der Bundesregierung vorgetragen, dass es durch dieses Gesetz gelungen sei, die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter in der Zeit von Oktober 1999 bis Ok- tober 2002 um rund 24 Prozent zu senken. Um die Pflichtquote für die Beschäftigung Schwerbehinderter in Betrieben dauerhaft von 6 auf 5 Prozent zu senken, hätte es laut Gesetz allerdings einer Reduzierung von 25 Pro- zent bedurft. Daher mussten wir ja auch im Januar hier im Bundestag beschließen, die Senkung der Pflichtquote um ein Jahr auszusetzen. In der damaligen Debatte habe ich bereits darauf hin- gewiesen, dass auch die Senkung der Arbeitslosigkeit um 24 Prozent im Wesentlichen nicht einer Erhöhung der Zahl von Arbeitsplätzen zu verdanken ist, sondern durch Abgänge aus der Arbeitslosenstatistik – vor allem durch Frühverrentung. Bei schwerbehinderten Jugendli- chen unter 25 Jahren mussten wir zwischen 1999 und 2002 sogar einen Anstieg der Arbeitslosigkeit beobach- ten – und dies trotz vieler Programme wie zum Beispiel des „JUMP“-Programms. Jedem in diesem Hause ist bewusst, wie außerordent- lich schwer es zurzeit ist, Arbeitsplätze für Schwerbehin- derte im ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Gerade weil dies so schwer ist, möchte ich an dieser Stelle allen denen danken, die sich dennoch für solche Arbeitsplätze eingesetzt haben: den Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmen. Ich halte aber nichts davon, wenn hier die Bundesregierung immer ihre großartigen Erfolge rühmt, insbesondere wenn diese offensichtlich einer kritischen Betrachtung nicht standhalten können. Die Realität ist nämlich eine andere: Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das vor drei Jahren beschlossen wurde, hat mehr eine Bereinigung der Statistik geleistet als tatsächlich dauer- haft Arbeitsplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Dieser Realität müssen wir uns stellen, wenn wir die Probleme lösen wollen. Wie sieht denn diese Realität heute aus? Während die allgemeine Arbeitslosigkeit in den letzten elf Monaten um circa sieben Prozent gestie- gen ist, ist gleichzeitig die Arbeitslosigkeit Schwerbe- hinderter um 16 Prozent angewachsen. Das heißt, die Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten ist mehr als dop- pelt so stark gestiegen. 1 2 3 D r e n n a d d G b s f m „ s l a d w g A t W g m u b d w d Ü s b u d P z ß S A r d d n K e A d b n (C (D Konkret hatten wir im September 2003 67 561 schwerbehinderte Arbeitslose und damit 3 269 mehr als im Oktober 2002 und sogar noch 639 mehr als im Oktober 2001. Mit anderen Worten: as Ziel der Senkung der Arbeitslosigkeit in diesem Be- eich um 25 Prozent gegenüber Oktober 1999 – so steht s ja noch im Gesetz – ist mit heute 11,7 Prozent noch icht einmal zur Hälfte erreicht worden. Wenn Sie jetzt im Gesetzentwurf von SPD und Bünd- is 90/Die Grünen die Absenkung der Pflichtquote uf 5 Prozent endgültig festschreiben, dann können Sie as zwar mit der allgemeinen Wirtschaftslage begrün- en, nicht aber mit den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt. Die Regierungsparteien haben dem jetzt vorliegenden esetzentwurf den Titel „Gesetz zur Förderung der Aus- ildung und Beschäftigung schwerbehinderter Men- chen“ verliehen. Wenn die Autoren des Gesetzentwur- es aber nur ein wenig selbstkritisch wären, dann üssten sie allerdings einräumen, dass ein Titel wie Korrekturen zum Sozialgesetzbuch IX“ wesentlich pas- ender wäre. Das bedeutet nicht, dass wir die dort formu- ierten Änderungen im SGB IX nicht an der einen oder nderen Stelle für sinnvoll halten. Ich wehre mich aber agegen, wenn auch jetzt wieder der Eindruck erweckt erden soll, wir könnten mit diesen Änderungen eine rundsätzliche und wirklich stabile Verbesserung der usbildungs- und Beschäftigungslage schwerbehinder- er Menschen bewirken. Für die CDU/CSU-Fraktion betone ich heute erneut: enn es um tatsächliche Verbesserungen, um die Inte- ration und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen it Behinderungen geht, dann werden wir über Partei- nd Fraktionsgrenzen hinweg mit Ihnen zusammenar- eiten. Dies haben wir beim Zustandekommen es SGB IX und beim Gleichstellungsgesetz getan, dies erden wir auch in Zukunft tun, und das gilt auch für as vorliegende Gesetz. Wenn die Bundesregierung das Ziel verfolgt, den bergang schwerbehinderter Menschen aus den Werk- tätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Ar- eitsmarkt zu fördern, dann werden wir dies natürlich nterstützen. Aber so richtig es an dieser Stelle ist, für en betroffenen Personenkreis die Anrechnung der flichtquote zu verbessern, so wenig bin ich leider über- eugt, dass es uns damit allein gelingen wird, einem grö- eren Personenkreis zusätzliche Chancen zu eröffnen. Dies gilt etwa für den neu eingefügten § 72 Abs. 2 atz 2 SGB IX. Danach sollen Arbeitgeber ab hundert rbeitsplätzen wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen zur be- uflichen Ausbildung mit behinderten und schwerbehin- erten Menschen besetzen. Dies ist zwar ein in der Ten- enz vernünftiger Appell an die Arbeitgeber, aber eben ur eine „Soll-Vorschrift“, deren Nichterfüllung keine onsequenzen hat. Hier müsste außerdem das Verfahren indeutig geregelt sein: Wer stellt denn etwa fest, ob ein uszubildender im Sinne des Sozialgesetzbuches behin- ert ist? Ähnliches gilt für den Bereich der Integrationsverein- arungen, die weiter ausgebaut werden sollen: Wir mei- en, dass die Idee vom Ansatz her zwar zu begrüßen ist. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6065 (A) ) (B) ) Für eine sinnvolle Weiterentwicklung fehlen aber Erhe- bungen, wie viele Arbeitgeber diese Vereinbarungen eigentlich bisher genutzt haben. Nur dann können wir ja sagen, ob die bisherige Praxis sich bewährt hat oder erst noch weiter verbessert werden muss. Wesentlich größere Probleme haben wir aber mit der von der Bundesregierung geplanten Zustimmungsfiktion des Integrationsamtes. Hier könnte die Gefahr bestehen, dass sie gerade dort den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufweichen, wo er besonders ge- braucht wird. Bei Kündigungen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen wie Fehlzeiten oder Minder- leistung, kann die Bearbeitungsfrist von einem Monat oft nicht eingehalten werden. Wenn denn eine Fiktion für notwendig gehalten wird, ist eine Eingrenzung auf die Fälle des § 89 nötig, in den Fällen also, wo zum Beispiel der Arbeitgeber in Insolvenz geraten ist. Ein weiteres Problem tritt hinzu: Die Integrationsäm- ter müssen die Sachverhalte umfassend und abschlie- ßend prüfen. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Oft- mals bauen mehrere Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts aufeinander auf. Durch die geplante Fiktion soll ein Zeitgewinn angestrebt werden. Dieses Ziel ist zunächst einmal richtig. Darin liegt aber auch die Ge- fahr, dass die Integrationsämter nur unzureichend prüfen und dann im Widerspruchsverfahren alles nachgeholt werden muss. Besonders gefreut hatte ich mich über die im Referen- tenentwurf vorgesehene Beteiligung der Schwerbehin- dertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen des Arbeitgebers. Dies ist ein Anliegen, das wir mit unserer Kleinen Anfrage „Integration von Men- schen mit Behinderungen“ aufgegriffen hatten. Diese Regelung hätte zwar einer präzisen Konkretisierung be- durft, da kein Mensch wusste, welche Entscheidungen des Arbeitgebers eigentlich gemeint und betroffen sind. Im neuen Regierungsentwurf ist diese Beteiligung aber ersatzlos gestrichen worden. Ich würde wirklich gerne wissen, warum die Bundesregierung jetzt auf einmal nicht mehr möchte, dass die Anhörung der Schwerbehin- dertenvertretung weiter als Bedingung für nachfolgende Entscheidungen des Arbeitgebers notwendig ist! Über die Vielzahl von Einzelregelungen, zum Bei- spiel zur Verfahrensbeschleunigung im Zuständigkeits- erklärungsverfahren, zur beruflichen Ausbildung in den Betrieben bis hin zum Zusatzurlaub für Schwerbehin- derte, werden wir sicherlich noch im Ausschuss gründ- lich zu beraten haben. Dort werden wir auch darüber sprechen müssen, wie hoch die finanziellen Ausfälle für den Ausgleichsfonds wären, wenn wir dieses Gesetz so verabschieden. Allerdings muss uns allen bewusst sein, dass wir mit noch so vielen Gesetzen einen wirklichen langanhalten- den Erfolg bei der Beschäftigung von Schwerbehinder- ten nicht erzielen können, wenn es nicht gleichzeitig ge- lingt, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu verbessern. Nur wirtschaftliches Wachstum wird dazu führen, dass auch Menschen mit Behinderungen wieder mehr Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt be- kommen und dass dort, wo dies nicht möglich ist, ein v g t k B b g b w Z l u „ d d V z s d s Z d g d D b g s A m n k b p t g A s M Ü f m i r b a f f s (C (D ielfältiges System von Einrichtungen erhalten und aus- ebaut wird, das auch Menschen mit geringem Leis- ungsvermögen eine Berufsarbeit ermöglicht. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erst ürzlich hat der Bericht der Bundesregierung über die eschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen elegt, dass das in der 14. Legislaturperiode geschaffene esetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Ar- eitslosigkeit schwerbehinderter Menschen erfolgreich ar. Wesentliche Instrumente zur Erreichung dieses iels waren das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeits- osigkeit Schwerbehinderter vom 29. September 2000 nd die von der Bundesregierung initiierte Kampagne 50 000 Jobs für Schwerbehinderte“. Der Bericht belegt, ass unser Ansatz deshalb so erfolgreich war, weil alle, ie für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erantwortung tragen, das gemeinsam entwickelte Kon- ept auch in gemeinsamer sozialer Verantwortung umge- etzt haben. Der Koalitionsvertrag vom Oktober 2002 sieht vor, iese Strategie der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit chwerbehinderter Menschen mit weiterentwickelten ielvorgaben fortzusetzen. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf kommen wir en Empfehlungen des Berichts nach und verbessern die esetzlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen, in enen der Bericht besonderen Handlungsbedarf sieht. azu zählen vor allem: Erstens: Ausbildungsbereitschaft erhöhen. Die Aus- ildungsbereitschaft insbesondere kleiner Betriebe soll estärkt werden, um damit die Chancen behinderter und chwerbehinderter junger Menschen zur Teilhabe am rbeitsleben zu verbessern. Zweitens: Arbeitsvermittlung verbessern. Die Ver- ittlung schwerbehinderter Menschen in den allgemei- en Arbeitsmarkt sollte weiter verbessert werden. Das ann durch eine noch engere Zusammenarbeit aller Ar- eitsmarkt-Akteure geschehen. Drittens: Beschäftigung sichern. Es wird weiter ge- rüft, ob die Beschäftigung durch Ausbau der Präven- ion und der Rechte der Schwerbehindertenvertretung esichert werden kann. Auch könnten die Anreize zum bschluss betrieblicher Integrationsvereinbarungen ver- tärkt werden. Viertens: Übergang aus Werkstätten für behinderte enschen stärken. Die Bemühungen zur Förderung des bergangs behinderter Menschen aus den Werkstätten ür behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeits- arkt müssen weiter verstärkt werden. Zur Ausbildung. Möglichst viele Jugendliche, die sich n überbetrieblicher Ausbildung befinden, etwa in Be- ufsbildungswerken, sollen in Zukunft Teile ihrer Aus- ildung im Betrieb absolvieren. Gleichzeitig müssen uch die wohnortnahen berufsvorbereitenden Angebote ür behinderte junge Menschen ausgebaut werden. Derzeit bewerben sich etwa 25 000 besonders betrof- ene Jugendliche um einen Ausbildungsplatz. Mit die- em Gesetzentwurf wollen wir dazu beitragen, dass mit 6066 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) flankierenden gesetzlichen Maßnahmen erreicht wird, dass alle diese jungen Menschen einen Ausbildungsplatz erhalten. Arbeitgeber, die mehr als 100 Ausbildungs- plätze im Jahresdurchschnitt zur Verfügung stellen, sol- len mindestens 5 Prozent ihrer Stellen zur beruflichen Ausbildung mit behinderten Menschen besetzen. Dies fördern wir durch finanzielle Anreize aus der Aus- gleichsabgabe. Um die Ausbildungsbereitschaft der Be- triebe zu stärken und finanzielle Belastungen zu verrin- gern, können Arbeitgeber bei Ausbildung behinderter Jugendlicher Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Ausbildung erhalten. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildung werden stärker miteinander verzahnt, um möglichst viele behinderte Jugendliche, die sich in einer überbetrieblichen Ausbildung befinden, so früh wie möglich in den Betrieb zu integrieren Es ist uns aber klar, dass gesetzliche Regelungen al- leine nicht ausreichen können, um allen schwerbehinder- ten Jugendlichen einen adäquaten Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Erforderlich ist vielmehr die Fort- führung des Zusammenwirkens aller, die Verantwortung für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Ar- beitsleben tragen. Zur Informationskampagne. Grundlegend für den bis- herigen Erfolg rot-grüner Arbeitsmarktpolitik für Men- schen mit Behinderungen ist ein kooperativer Politikan- satz, der auf Überzeugung und Bewusstseinswandel setzt. Die Integrationsfachdienste haben im Zusammen- spiel mit den Arbeitsämtern bedeutende Beratungsarbeit in den Betrieben geleistet. Wir haben mit Erfolg bei den Arbeitgebern einen Be- wusstseinswandel initiiert: Menschen mit Behinderung werden immer seltener als leistungsgemindert gesehen. Bei immer mehr Arbeitgebern hat sich vielmehr die Ein- sicht durchgesetzt, dass Menschen mit Behinderungen einfach einen Arbeitsplatz benötigen, der ihren besonde- ren Bedürfnissen entspricht, um ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Die notwendigen Instrumente zur Gestaltung dieser Arbeitsplätze – wie Arbeitsassis- tenz oder etwa die Gewährung von Gebärdensprachdol- metschern – haben wir als Gesetzgeber den Unterneh- men an die Hand gegeben. Diesen Weg verfolgen wir nun weiter. Vorurteile überwinden wir nur durch Informationsangebote. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen gibt es nach wie vor Vorbehalte gegenüber der Einstellung von Schwer- behinderten. Gleichzeitig ist diesen Betrieben das umfas- sende Förderinstrumentarium, das der Bund zur Ver- fügung stellt, nicht bekannt. Auch haben Unternehmer häufig keinen Überblick über die zugegebenermaßen un- übersichtliche Trägerschaft. Aus diesem Grund bauen wir das Aufgabenspektrum der Inlegrationsämter weiter aus. Künftig stehen diese Ämter als Hauptansprechpart- ner für die Arbeitgeber zur Verfügung. Durch ihre de- zentrale Struktur beraten, unterstützen und informieren die Integrationsämter in direkter Nachbarschaft zum Ar- beitgeber. Zum Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung. Mindestens ein Drittel der Arbeitsunfähigkeiten ist durch Maßnahmen des be- t s v h g l P a p b E d l l v A A u b s e f b b W h Ü s d A d G g r s a M s s s d B s d w g F a z M d t r S s (C (D rieblichen Arbeitsschutzes und der betrieblichen Ge- undheitsförderung vermeidbar. Eine konsequente Prä- ention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung ilft nicht nur den Arbeitnehmern und vermeidet Kündi- ungen, nein sie spart auch den Sozialkassen enorme angfristige Kosten. Jeder Euro, der in den Ausbau der rävention investiert wird, zahlt sich mehrfach wieder us. Dies ist unser Verständnis einer nachhaltigen Sozial- olitik Bereits nach sechs Wochen oder wiederholter Ar- eitsunfähigkeit von Beschäftigten soll ein betriebliches ingliederungsmanagement praktiziert werden, das urch geeignete Prävention das Arbeitsverhältnis mög- ichst dauerhaft sichert. Unter Einbeziehung der betrieb- ichen Interessenvertretungen, den Schwerbehinderten- erträtern und der Werks- oder Betriebsärzte klären die rbeitgeber gemeinsam mit den Betroffenen, wie die rbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann nd welche Leistungen und Hilfen zur Unterstützung des ehinderten Arbeitnehmers erforderlich sind. Service- tellen und Integrationsämter werden in diesen Prozess ingebunden, wenn es um Fragen der begleitenden Hil- en im Arbeitsleben geht. Nach Einschätzung des Ver- andes der Betriebs- und Werksärzte können in Betrie- en, die ein solches Management praktizieren, auf diese eise bis zu 90 Prozent der chronisch kranken oder be- inderten Menschen wieder eingegliedert werden Zur Verbesserung der Instrumente zur Förderung des bergangs schwerbehinderter Menschen aus den Werk- tätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitgeber, ie ehemaligen Werkstattbeschäftigten einen regulären rbeitsplatz anbieten, erhalten in Zukunft einen beson- eren Ausgleich für den erforderlichen Mehraufwand. leichzeitig werden ehemalige Werkstattbeschäftigte rundsätzlich mehrfach auf Pflichtarbeitsplätze ange- echnet. Im Falle einer endgültigen Übernahme werden ie bereits rückwirkend auch für die Zeit der Erprobung uf Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers angerechnet. it diesen Maßnahmen setzen wir auch in einem chwierigen arbeitsmarktpolitischen Umfeld unsere An- trengungen zur Eingliederung schwerbehinderter Men- chen in den Arbeitsmarkt fort. Daniel Bahr (Münster) (FDP): Mit In-Kraft-Treten es Sozialgesetzbuches IX am 1. Juli 2001 wurde in der ehindertenpolitik ein richtiger und durchaus wegwei- ender Paradigmenwechsel vollzogen. Erstmals ist nun ie Förderung der Eigenkompetenz und Selbstverant- ortung der behinderten Menschen klares Ziel und Auf- abe des neuen Rechtes. Gerade die FDP will stets sowohl die größtmögliche reiheit als auch ein höchstmögliches Maß an Eigenver- ntwortung für jeden einzelnen Menschen. Diese Prin- ipien sind Richtschnur einer liberalen Politik für enschen mit Behinderungen. Für Liberale ist Behin- ertenpolitik keine Sparten-, sondern Bürgerrechtspoli- ik. Schon allein aus dieser liberalen Grundhaltung he- aus unterstützen wir nachdrücklich das Anliegen des GB IX. Gerade wir Liberalen wissen aber auch, wie chwierig es ist, eine neue richtungsweisende Gesinnung Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6067 (A) ) (B) ) in breiten Schichten nachhaltig zu verankern. Auch die Umsetzung des SGB IX ist der Versuch, dicke Bretter beharrlich zu durchbohren. Ich glaube daher, dass es bei dem vollzogenen Paradigmenwechsel in der Behinder- tenpolitik richtig und wichtig ist, das Gesetz nach einem gewissen Zeitraum in seinem Umsetzungsstand zu über- prüfen und politisch nicht gewollte Auslegungstatbe- stände dem politisch Gewollten anzupassen. Aber ich erkenne den guten Willen der Damen und Herren von der Koalition an, halte den Zeitpunkt der Überprüfung allerdings für verfrüht. Ein derartig grund- legender Paradigmenwechsel muss sich erst setzen und in den Köpfen der Menschen verankert werden. Das ge- schieht nicht von heute auf morgen. Die zweieinhalb Jahre, die das SGB IX nun in Kraft ist, sind angesichts des vollkommen neuen Ansatzes des Gesetzes eine ver- hältnismäßig kurze Zeit. Ich möchte daher aus der Stel- lungnahme des BIH, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, zitieren: Nach den zahlreichen Änderungen des Schwerbe- hindertenrechts durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom Okto- ber 2000, dem SGB IX vom Juli 2001 und dem Ge- setz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch vom April 2003 wäre es wünschenswert gewesen, länger abzu- warten, wie die neuen gesetzlichen Instrumente wirken und sich in der Praxis entwickeln. Wir hal- ten die abgelaufene Zeit unverändert für zu kurz, um bereits jetzt erneut tiefgreifende gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Für besonders proble- matisch halten wir in diesem Zusammenhang die immer neuen Eingriffe in das System von Beschäf- tigungspflicht und Ausgleichsabgabe. So weit das Zitat. Dies ist die Auffassung von einem von der Umset- zung betroffenen Dritten und spiegelt exakt die Schwie- rigkeit, die ich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf habe, wider. Ich muss gestehen: Teilweise war ich über die Art und Weise der Selbstbeweihräucherung schon verblüfft. Alle hier im Hause vertretenen Parteien waren sich Anfang dieses Jahres darüber einig, die Beschäftigungspflicht- quote schwerbehinderter Menschen bei 5 Prozent zu belassen und nicht auf 6 Prozent zu erhöhen, weil der Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter fast punktgenau die politische Zielvorgabe erreicht hatte. So weit, so gut und äußerst erfreulich. Nur, die Meldungen, die uns Mitte dieses Jahres auch durch einen Aufschrei der zuständigen Ministerin Ulla Schmidt erreichten, hör- ten sich ganz anders an. Plötzlich war von einem er- schreckenden Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehin- derter die Rede und seitens des Ministeriums gab es erhebliche Drohgebärden in Richtung der Arbeitgeber. Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte die Festschreibung der Beschäftigungspflichtquote bei 5 Prozent für richtig und die vorgesehene erneute Über- prüfung im Juni 2007 für wichtig und einen gut gewähl- ten Zeitpunkt. Hiermit erhalten die Betroffenen endlich m m V S b n u b d n w B t c J A H A k C n d i S d d m w a n m u v v h s c z (C (D ehr Planungsperspektive. Lediglich – das betone ich it Nachdruck – hätte ich mir bei der Begründung dieses orhabens ein wenig mehr Realitätsbewusstsein erhofft. ich bei steigender Arbeitslosigkeit auch unter Schwer- ehinderten dauernd selbst zu loben ist – mit Verlaub – un wirklich vollkommen daneben. Ich möchte in diesem Zusammenhang die mehr als nglückliche Vorgehensweise der Bundesanstalt für Ar- eit in diesem Jahr bei der Rehabilitation Schwerbehin- erter zur Sprache bringen und nachdrücklich anmah- en, dass Vergleichbares sich im nächsten Jahr nicht iederholen darf. Die Einlassungen, die der Vertreter der undesanstalt für Arbeit bei der Anhörung der Koali- ionsarbeitsgruppe zum SGB IX in der vergangenen Wo- he dahin gehend machte, dass Derartiges im nächsten ahr nicht vollkommen auszuschließen ist, waren zum us-der-Haut-Fahren. Hier wäre wirklich zeitnaher andlungsbedarf geboten. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Neustrukturierung der Außenwirtschafts- förderung als Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung – Doha-Verhandlungen nach dem Scheitern von Cancun konstruktiv und zügig voran- bringen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD): Die Minister- onferenz der Welthandelsorganisation scheiterte in ancun am 14. September mit einem Knall. Viele afrika- ische Delegierte klatschten, die Globalisierungsgegner raußen jubelten – und unter den großen Industrienat- onen herrschte betroffenes Schweigen. Dabei war der Unmut vieler Entwicklungs- und chwellenländer auf vielen Parlamentarierkonferenzen er IPU und der Weltbank lange vorher bekannt – nur er Tunnelblick vieler Handelsexperten und Außen- inisterien hatte geflissentlich seine starke und welt- eite Verbreitung ignoriert. Dabei waren die Gründe für das Scheitern lange zuvor bsehbar gewesen: Erstens. Die WTO-Konferenz in Doha 2001 hatte och unter dem Schock des 11. September die kom- ende Handelsrunde als Entwicklungsrunde proklamiert nd dabei vor allem bei den ärmsten Ländern, aber auch ielen Schwellenländern hohe Erwartungen geweckt. Die Erwartungen wie die Versprechungen aber waren on Anfang an unrealistisch, denn der Kuchen „Welt- andel“ ist nur wenig gewachsen, und diejenigen, die ich in Doha ein größeres Stück vom Kuchen verspro- hen hatten, sind mit drei Viertel der Menschheit einfach u groß. 6068 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Zweitens. Die Lage der Weltwirtschaft ist labil: Seit einem halben Jahrzehnt ist die Weltwirtschaft nur wenig gewachsen; die UNCTAD konstatiert seit einem halben Jahrzehnt die schwächste Wachstumsrate seit 20 Jahren. Die wichtigsten Industrieregionen wie die USA, die Europäische Union und Japan befinden sich in einer Phase der Stagnation, der Deflation oder sehr geringen Wachstums. Nur Indien, China und der südostasiatische Raum können ein stolzes Wachstum aufweisen. Das ist keine Situation, in der Regierungen großzügige Handels- konzessionen machen, eher weniger von Freihandel, sondern vom „Fair Trade“ sprechen und davon, dass Handel Arbeitsplätze fürs eigene Land bringen müsse – so jüngst Präsident Bush. Die UNCTAD erinnert deswegen in ihrem letzten Be- richt zu Recht an eine ähnliche Situation Mitte der 20er- Jahre des vergangenen Jahrhunderts mit exportorientier- ten Abwertungsrunden, Lohn- und Sozialdumping sowie der breiten Anwendung protektionistischer Maßnahmen und warnt vor der Wiederholung dieser schlechten Bei- spiele, die die Welt damals unter anderem in die große Depression gestürzt hatten. So weit sind wir sicher nicht, aber eine Erinnerung an das Debakel sollte nationale Egoisten und Merkantilisten ernüchtern. Drittens. Zum ersten Mal trat in Cancun mit den G22+ eine Staatenkoalition gegen die Triade, die großen Drei an – mit Brasilien, Indien, Südafrika und China an der Spitze. Niemand hatte wegen deren stark divergie- renden Interessenlagen an ihr Durchhaltevermögen ge- glaubt, aber in zwei Bereichen waren sie sich einig: in den Forderungen, die Industrieländer sollten die Export- subventionen für Agrar sofort und ganz abbauen und ihre Märkte weit öffnen – ohne Gegenleistung bei den so genannten Singapur-Themen, vornehmlich einem Inves- titionsschutzabkommen. Hier eskalierte dann der Streit, denn die Entwicklungsländer wie die G22+ wollten von den Singapur-Themen nichts hören, bevor es nicht um- fassende Zugeständnisse im Agrarbereich gegeben hatte. Viertens. Die EU hatte dafür mit dem Abbau von Agrarexportsubventionen von jährlich 20 Milliarden Euro auf 2 Milliarden Euro ebenso Entgegenkommen gezeigt wie mit dem Kurswechsel zu einer neuen multi- funktionalen und nachhaltigeren Landwirtschaft, aber das war den in Cancun Versammelten nicht genug. Auch die USA hatten Zugeständnisse gemacht, die über das bisherige Maß hinausgingen – aber der unselige Farm Act von Präsident Bush mit 180 Milliarden US-Dollar Subventionen für die US-Landwirtschaft machte ihre Position unglaubwürdig, erst recht, weil sie nicht bereit waren, bei Symbolprodukten wie Baumwolle den afrika- nischen Ländern entgegenzukommen oder wenigstens Kompensationen auf anderen Gebieten anzubieten. An- gesichts des Preisverfalls auf anderen Rohstoffmärkten wie zum Beispiel Kaffee oder Mais hat das berechtigten Zorn ausgelöst. Fünftens. Die Agenda von Cancun war zu umfassend und komplex. Von Agrarwirtschaft über die geographi- sche Kennzeichnung zum Beispiel von Wein, von Baum- wolle zu Investitionsschutz und Umwelt standen neun in ihren Auswirkungen für Entwicklungsländer bedeutende V e b m s e k l d t w k c H H K w s l W d W l b t g W d t e n r A t b V l v F s t E a t d G l (C (D ereinbarungen auf der Tagesordnung. Das war objektiv ine für die meisten Länder auf einer Konferenz nicht zu ewältigende Aufgabe, und sie wollten sich auch nicht ehr wie in früheren Runden über den Tisch ziehen las- en. Sechstens. Die HIV/AIDS-Zusage von Doha wurde rst nach mehr als einjährigem unwürdigen Gezerre napp vor Cancun unterschrieben. Siebtens. Den Schwellenländern wie den Entwick- ungsländern erschienen die Forderungen der USA und er EU nach generellem Zollabbau als völlig überzogen. Achtens. Mit einem weiteren Punkt müssen wir künf- ig als Konstante rechnen: Viele Schwellen- und Ent- icklungsländer haben mit neuem Selbstbewusstsein largemacht, dass sie Antworten auf ihre wirtschaftli- hen und sozialen Probleme erwarten und sich nicht auf andelsfragen reduzieren lassen. Aber: Nein zur WTO zu sagen und die bestehenden andelsungleichgewichte einfach hinzunehmen, wie den limawandel, das unbefriedigende Wachstum der Welt- irtschaft, immer häufigere Finanzkrisen, steigende Ver- chuldung und fortschreitende Armut der Entwicklungs- änder, ist ebenso verantwortungslos, wie die bestehende elthandelsordnung, die deregulierten Finanzmärkte, ie internationalen Finanzinstitutionen wie IMF und eltbank ohne grundlegende Reformen weiterwirken zu assen. Der südafrikanische Handelsminister und sein rasilianischer Kollege hatten Recht, wenn sie verlang- en, dass es weitergehen muss – aber konstruktiver und erechter als bisher. Sie sind damit völlig im Recht. Das unbefriedigende achstum der Weltwirtschaft, die Ungleichgewichte in en Handelsströmen und die immer häufigeren weltwei- en Finanzkrisen, das Bevölkerungswachstum und die ntsetzliche Armut ganzer Kontinente sind keine vonei- ander isolierten Ereignisse. Es ist klar, dass die Probleme der Finanz- und Wäh- ungskrisen mit einbezogen werden müssen. Brasilien, rgentinien und Südafrika waren bzw. sind in den letz- en Jahren massiv von Finanzkrisen bzw. Abwertungen etroffen. Diese äußerst schwierige Lage bei den WTO- erhandlungen zu ignorieren musste zynisch erscheinen. Die Stärkung der schwachen Weltwirtschaftsentwick- ung kann nur in einem gemeinsamen verantwortungs- olleren Vorgehen der politischen, ökonomischen und inanzeliten bestehen, das nicht nur die eigenen Interes- en, sondern auch die Lösung der Probleme der überwäl- igenden Mehrheit der Menschen und insbesondere der ntwicklungsländer im Auge hat. Dies hat der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss uf Drucksache 15/1317 zur WTO-Konferenz auf An- rag der SPD-geführten Koalition im Juli 2003 eingefor- ert. Es wird sichtbar, wie solide Sozialdemokraten und rüne die in Cancun zu Tage getretenen Probleme ana- ysiert und pragmatische Antworten angeboten haben. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6069 (A) ) (B) ) Uns allen stellt sich natürlich die Frage: Wie geht es nach Cancun weiter? Erstens. Als Erstes ist eine gründliche Analyse der Gründe des Scheiterns gefragt, über die wir im Parla- ment und seinen Ausschüssen, aber auch öffentlich breit diskutieren müssen. Das heißt, Sorgfalt muss vor Schnelligkeit gehen und Öffentlichkeit und Transparenz vor Geheimdiplomatie. Angesichts der bevorstehenden US-Präsidentschaftswahlen und der Wahlen zum Euro- paparlament wird sich ohnehin nicht viel bewegen und damit stehen wir nicht unter Verhandlungsdruck. Zweitens. In der Zwischenzeit müssen wir darauf ach- ten, dass aus dem Scheitern von Cancun kein Scheitern der multilateralen Welthandelsordnung folgt und die Blöcke der Großen nun mit „Arm twisting“ und bilatera- len Verhandlungen die WTO faktisch so aushöhlen, dass das völlig richtige Grundprinzip des Multilateralismus „gleiche Regeln für alle Mitgliedsländer und gemein- same Verhandlungen“ zur Farce wird. Das setzt allerdings voraus, dass die Triade USA, EU und Japan, die WTO nicht wie bisher weitgehend domi- niert, sondern andere Koalitionen und Ländergruppen wirklich akzeptiert. Das erfordert strukturelle WTO-Re- formen, wie wir sie vorgeschlagen haben, und nicht nur Organisationsreformen. Aufeinander zugehen, nicht dro- hen, Vertrauen bilden wie zum Beispiel mit den Coto- nou-Abkommen oder der NEPAD-lnitiative ist dabei si- cher hilfreich. Aber auch die heimischen exportierenden Betriebe, vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe, die im globalen Wettbewerb bestehende Märkte sichern und neue erschließen müssen, stehen vor neuen Herausforde- rungen. Die Bundesregierung hat hier – im engen Dialog mit der exportierenden und importierenden Wirtschaft – die Außenwirtschaftsoffensive „Weltweit aktiv“ be- schlossen und setzt sie zügig um. In dem Programm von zehn Punkten werden die zentralen Bereiche der Außen- wirtschaftspolitik gebündelt, zum Beispiel durch eine noch mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung der Au- ßenwirtschaftsförderung, zum Beispiel Auslandsmesse- beteiligungen, bei Hermes-Bürgschaften und Investi- tionsgarantien; die Stärkung des weltweiten Netzes der Auslandskammern und die intensivere Flankierung von Auslandsengagements deutscher Unternehmen, wobei die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft beson- ders berücksichtigt werden sollen; den Ausbau des Net- zes der Auslandskorrespondenten der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), deren Informationsangebot zu erweitern ist, zum Beispiel durch gezielte Informationen über Programme, Ausschreibungen und Projekte multi- lateraler Institutionen, die Verbesserung des Außen- wirtschaftsportals „ix-Pos“ und anderes mehr; die Ver- stärkung der Werbung für den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland; seit 1. Juli 2003 ist übrigens die Bundesgesellschaft – Invest in Germany GmbH – in die Verantwortung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überführt. Der Bundeshaushalt 2004, der jetzt beraten wird, nimmt – trotz deutlicher Kürzungen an anderer Stelle – d T a ß m d e H W d l d z ß E b r m W a W E m u d f d P r d v n M h a l g n e d G f z k z e s b u s (C (D iesen Bereich ausdrücklich aus, ja, erhöht sogar zum eil die Ansätze. Sie sehen also, der Antrag der CDU/CSU, der viele uch von uns unterstützte Vorschläge enthält, ist zu gro- en Teilen überholt oder rennt offene Türen ein; zwar üssen viele Maßnahmen natürlich noch umgesetzt wer- en, aber das bedarf der laufenden Kooperation mit der xportierenden und importierenden Wirtschaft. Fazit: Das Scheitern von Cancun macht deutlich, dass andelsliberalisierung als die Antwort für alle globalen irtschaftsprobleme in Cancun von den Regierungen er Mehrheit der Weltbevölkerung entschieden abge- ehnt worden ist. Solange die Lage der Weltwirtschaft so fragil ist, wer- en die Spielräume für handelspolitische Zugeständnisse ugunsten der Entwicklungsländer eher kleiner als grö- er. Wer auf dem Gebiet der Handelspolitik mehr rfolge sehen will, muss sich der Ursachen für die Insta- ilität der Weltfinanzmärkte, der periodischen Wäh- ungs- und Finanzkrisen und der Überschuldung anneh- en. Europa muss dabei mehr Verantwortung für die eltwirtschaft übernehmen und darf sich nicht länger uf den Wachstumsmotor USA verlassen. Die Europäische Union muss die prekäre Lage der eltwirtschaft und hier insbesondere die Probleme der ntwicklungsländer sowie die Instabilität der Finanz- ärkte auf der Tagesordnung der nächsten G-8-Gipfel nd Tagungen des Internationalen Währungsfonds und er Weltbank in den Mittelpunkt stellen. Aus der Sicht der SPD geht es dabei nicht nur um Re- ormen bei den internationalen Finanzinstitutionen, son- ern auch um die Kohärenz und engere Verzahnung der olitik der großen UN-Organisationen. Eine multilate- ale Weltordnung braucht eine multilaterale Welthan- elsordnung, aber auch eine an den Interessen möglichst ieler Menschen orientierte Weltfinanzordnung und eine achhaltig wachsende Weltwirtschaft zum Vorteil aller enschen. In Cancun war von einer sozialen Dimension über- aupt nicht und von einer ökologischen Dimension nur m Rande die Rede. Bei einer tatsächlichen Entwick- ungsrunde müssen aber faire Strukturen und faire Re- eln bei der WTO entwickelt werden, bei denen Arbeit- ehmerrechte, Entwicklungsziele und Umweltschutz ndlich berücksichtigt werden. Nur verbindliche Min- estarbeitsnormen, also die Möglichkeit der Bildung von ewerkschaften und die Kollektivvertragsfreiheit, hel- en, die durch den Handel erzielten Gewinne gerechter u verteilen. Die schon bestehenden internationalen Ab- ommen und Konventionen im Bereich Arbeit und So- iales sowie Umwelt müssen durch das WTO-Regime ndlich respektiert werden. Nach Cancun ist es die Aufgabe der Weltgemein- chaft, für konkret nachhaltiges Wachstum, für die Ver- esserung des Weltklimas, geordnete Weltfinanzmärkte nd Entschuldung, für Armutsbekämpfung und Wohl- tand für möglichst breite Schichten zu sorgen. 6070 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Wenn diese Ziele weltweit Konsens finden und die Welthandelsordnung dabei aktiv mitgestaltet, werden die Scherben von Cancun schlussendlich Positives bewir- ken. Erich G. Fritz (CDU/CSU): „Deutschland ist wieder Exportweltmeister“, so lauten Schlagzeilen dieser Wo- che. Alles in Ordnung also mit unserer Außenwirt- schaftspolitik und Wettbewerbsfähigkeit, könnte man meinen. Wir legen heute einen Antrag zur Verbesserung vor; denn das Bild, das wir gezeichnet bekommen, trügt. Deutschland profitiert wie kein anderes großes Indus- trieland von der weltwirtschaftlichen Verflechtung. Der Export von Gütern und Dienstleistungen macht mehr als ein Drittel des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus und ist zugleich wichtigster Wachstumsmotor unserer Volks- wirtschaft. Insgesamt hängen in Deutschland 9 Millio- nen, also knapp ein Viertel der Arbeitsplätze vom Au- ßenhandel ab. Zusätzlich sichern immer mehr deutsche Unternehmen ihre ausländischen Absatzmärkte durch verstärkte Direktinvestitionen. Wir sind herausgefordert, diese Stärke auch in der Zu- kunft zu sichern und auszubauen. Wie notwendig dies ist, zeigt das Herbstgutachten 2003 der Wirtschaftsfor- schungsinstitute. Demnach sind die Exporte im ersten Halbjahr 2003 kräftig gesunken. Diese Entwicklung reiht sich in Berechnungen der OECD ein, wonach die deutsche Exportwirtschaft seit Jahren an Wettbewerbs- fähigkeit verliert. Dies spiegelt sich in sinkenden Welt- marktanteilen wieder. Stammten 1987 noch 12,8 Prozent der weltweit ge- handelten Waren aus deutscher Produktion, so waren es im Jahr 2000 nur noch 8,9 Prozent – vergleiche „Wirt- schaftswoche“ vom 10. Juli 2003. Auch die Artikel der letzten Tage unter dem Titel „Deutschland wieder Export- weltmeister“ haben deutlich gemacht, dass die Erfolgs- meldungen auf einem rein statistischen Effekt beruhen, dem kein reales Wachstum zugrunde liegt. Die Welt- meisterposition verdanken wir allein dem starken Euro. Wenn man die absoluten Zahlen betrachtet, ist schon erstaunlich, was ein 80-Millionen-Volk im Vergleich zu Volkswirtschaften mit wesentlich größerem Binnen- markt im Export leistet. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen, wenn wir unsere Leistungsfälligkeit erhalten wollen. Es wachsen neue Wettbewerber mit großer Marktmacht heran. China ist Mitglied in der WTO und erweitert seine Fähigkeiten mit großer Geschwindigkeit. Russland steht vor der Tür der WTO und kann auf Dauer ein großes Potenzial entfalten. Schließlich gibt es genug Länder, die nicht wie wir vor allem Weltmeister in der innovativen Fortentwicklung alter Technologien sind, sondern im Dienstleistungsbereich und bei neuen Ent- wicklungen vornan sind. Anlass zur Euphorie gibt es also nicht. „Wenn der Weltmeistertitel als Beschreibung der Zukunft herhalten soll, so Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, wäre dies geradezu fehlleitend“ – vergleiche „Spiegel“ vom 20. Oktober 2003. f M d B r i s B r w b b d u a G s i d r n w r p K ü w k s s M f w d t A c d z ü 1 s K K v m d i c e f d m u (C (D Wenn Deutschland in diesem Umfeld wettbewerbs- ähig bleiben will, dann müssen die Hauptbremsen einer odernisierung des Standortes Deutschland gelöst wer- en. Die Reformdebatte befindet sich immer noch im ereich der Reparaturmöglichkeiten und nicht im Be- eich innovativer zukunftsfähiger Veränderungen. Noch st über eine vernünftige Elitenbildung nur vorsichtig ge- prochen, noch ist die stärkere Förderung der weniger egabten nicht gelöst, obwohl jeder weiß, dass in unse- er Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb für eniger Qualifizierte die Luft immer dünner wird. Wir rauchen eine größere Ausschöpfung unseres Bega- ungspotenzials, wir brauchen mehr ausländische Stu- enten, wir brauchen mehr internationale Erfahrung für nsere Facharbeiter und Studienabsolventen. Vor allem ber brauchen wir staatliche Strukturen, die eine größere eschwindigkeit von Entwicklungen zulassen, und die chnellere Umsetzung von Wissenschaft und Forschung n Produkte und Dienstleistungen. Zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der eutschen Wirtschaft ist aber auch eine Neustrukturie- ung und Verbesserung der Außenwirtschaftsförderung otwendig. Die Außenwirtschaftsförderung ist eines der enigen Instrumente, die die Bundesregierung hat, ope- ativ für Arbeitsplätze tätig zu werden. Lahmt der Ex- ort, gibt es keine Chance auf einen Aufschwung bei onjunktur, Wachstum und Beschäftigung. Bisher gab es im Bundestag einen großen Konsens ber die Ausgestaltung des Handwerkskastens der Außen- irtschaftspolitik. Ich hoffe, dass das so bleibt. Unsere lassischen Instrumente der Außenwirtschaftsförderung ind die Auslandshandelskammern, die Ausfuhrbürg- chaften, die Bundesagentur für Außenwirtschaft und die esseförderung. Diese bewährten Instrumente der Außenwirtschafts- örderung müssen neu auf aktuelle Bedürfnisse justiert erden. Das ist eigentlich Aufgabe der Exekutive. Da er Bundestag aber ein eigenes Interesse daran hat, un- erstützt er die Bundesregierung gerne, steht doch die ußenwirtschaft nicht immer im Zentrum der öffentli- hen Wahrnehmung. Dass hier und da noch Handlungsbedarf besteht und ie Instrumente nicht immer effizient genutzt werden, eigt zum Beispiel die Beschwerde 50 deutscher Firmen ber den DIHK in China – vergleiche „FAZ“ vom 6. September 2003. Dem Artikel zufolge sehen deut- che Firmen in China ihren Informationsbedarf von der ammer vor Ort nur am Rande oder gar nicht abgedeckt. ritisiert wird, dass das Delegiertenbüro mit seinen Ser- iceleistungen in direkter Konkurrenz zu den Kammer- itgliedern arbeitet und die eigentliche Leistung schul- ig bleibt. An dieser Stelle möchte ich klar sagen: Es kann auch n Zeiten knapper Kassen nicht Ziel sein, wettbewerbli- he Verhältnisse zwischen Delegiertenbüros/AHKs und inzelnen Kammermitgliedern entstehen zu lassen. Wir ordern die Bundesregierung daher auf, sicherzustellen, ass die Kernaufgabe der Beratung deutscher Unterneh- en durch die AHKs auf den Auslandsmärkten gestärkt nd eine organisatorische Trennung der Aufgaben der Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6071 (A) ) (B) ) Betreuung der Kammermitglieder von den kommerziel- len Serviceleistungen eingeführt wird. In jedem Fall sind die Instrumente der Außenwirt- schaftsförderung trotz der Zwänge in Zeiten knapper Haushalte zu sichern und zu ergänzen, da der damit ein- hergehende Erfolg der Unternehmen die entstandenen Kosten mehr als wettmacht. Die Summen, die Deutschland für die Außenwirt- schaftsförderung ausgibt, nehmen sich im internationa- len Vergleich sehr bescheiden aus. Die von Bundeswirt- schaftsminister Clement im vergangenen Jahr ins Leben gerufene Außenwirtschaftsoffensive wirkt nicht sehr dy- namisch. Wir sind auch deshalb misstrauisch, weil wir von Herrn Clement in Nordrhein-Westfalen viele so genannte Offensiven erlebt haben, denen häufig außer PR-Aktio- nen nichts folgte. Wir möchten erreichen, dass die ganze Bundesregierung unseren Außenhandel bei ihrem Han- deln im Blick hat, und wünschen deshalb dem Wirt- schaftsminister viel Erfolg bei seiner Offensive. Der Start war nicht so hoffnungsvoll. Monatelange Gänge durch die Ministerien waren notwendig, um alle Interessen zu berücksichtigen. Sollten zunächst knapp 30 Millionen Euro für erneuerbare Energien zur Verfü- gung gestellt werden, die nur fünf großen deutschen Un- ternehmen zugute gekommen wären, erfuhr erst nach Drängen vonseiten des Parlaments auch die Wasserwirt- schaft Unterstützung bei der vorgesehenen weltweiten Vermarktung innovativer und umweltfreundlicher Tech- nologien. Offensichtlich sollten zunächst nur ganz be- stimmte Interessen bedient werden. Es zeigt sich, dass ein kleiner Schritt in die richtige Richtung nicht ausreicht. Die angebliche Offensive in der Außenwirtschaft ist nichts anderes als das Herumku- rieren an längst bekannten Missständen, und das noch halbherzig. Zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfä- higkeit der deutschen Wirtschaft hat sie noch keinen Bei- trag geleistet. Dies zeigt auch ein Ranking der „Business Week“, wonach es die deutsche Wirtschaftselite nicht einmal unter die europäischen Top 20 schafft. Bestes deutsches Unternehmen ist der Münchener Autoherstel- ler BMW auf Platz 21 – vergleiche „Spiegel online“ vom 23. Juli 2003. Die CDU/CSU legt mit ihrem Antrag „Neustrukturie- rung der Außenwirtschaftsförderung als Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung“ die Defi- zite der Regierungsinitiative offen. Zeiten knapper Kas- sen sollten kreativer machen! Zur politische Flankierung. Um den besonderen An- forderungen des Mittelstandes gerecht zu werden, sollte die Bundesregierung ihre Außenwirtschaftsförderung enger an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientieren, etwa die Angebote der BfAI noch mittelstandsfreundli- cher, das heißt preiswerter zur Verfügung stellen, und die bestehende Abführungspflicht zurücknehmen. Zur Ver- stärkung der politischen Flankierung von Exportvor- haben sollte außerdem das Verhältnis zwischen der im BMWA im August 2001 neu eingerichteten Anlauf- und Koordinierungsstelle, bei der Unternehmen Auslands- p s b k m u r t ü a w e b I B o a u l W I g l A g s m e l M k H W z d W W J Z w f u s n M p s B n d v t (C (D rojekte benennen können, für die sie politische Unter- tützung benötigen, sowie dem im Auswärtigen Amt etriebenen Arbeitsstab Außenwirtschaftsförderung ge- lärt werden. Beide Stellen sollten in einem gemeinsa- en Büro arbeiten, um Reibungsverluste zu minimieren nd Ineffizienz und Doppelarbeit zu vermeiden. Zur Messeförderung. Wir fordern die Bundesregie- ung bei der Messeförderung auf, eine flexiblere Gestal- ung der Beteiligungskonditionen zu ermöglichen und zu berprüfen, ob Gemeinschaftsständen auch bei weniger ls zehn beteiligten Unternehmen eine Förderung ge- ährt werden kann. Zur Standortwerbung. Bei der Standortwerbung muss s eine bessere Verzahnung der vielen auf diesem Ge- iet tätigen Behörden – Invest in Germany GmbH, ndustrial Investment Council, Investmentbüros der undesländer – geben. Die größte Wirtschaftsnation hat ffenbar immer noch keinen einheitlichen Marketing- uftritt nötig. Wieviel mehr könnte es sein, wenn Bund nd Länder ihr Engagement bündelten? Um wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht Deutsch- and eine Organisationseinheit, die für den gesamten irtschaftsstandort Deutschland eine aktive und starke nvestorenwerbung betreibt. Nur so kann der Rückstand egenüber großen Agenturen der europäischen Nachbar- änder, zum Beispiel Großbritanniens, aufgeholt und die nsiedlung ausländischer Unternehmen in Deutschland esichert werden. Eine günstige Zeit wäre unter dem Ge- ichtspunkt knapper Mittel für den Bundeswirtschafts- inister, jetzt Gespräche mit den Bundesländern über ine noch bessere Koordination der Außenwirtschaftspo- itik zu führen. Darin steckt noch manche sinnvolle öglichkeit. Der Vorteil dezentraler Anstrengungen önnte durch mehr Gemeinsames noch erhöht werden. Zwei Prozent Wirtschaftswachstum erwarten die andelskammern für 2004 in Deutschland. Auch die irtschaftsforschungsinstitute liegen mit ihrer Schät- ung von l,7 Prozent nur knapp darunter. Freude will ennoch nicht aufkommen, da die Statistik die wirkliche achstumsdynamik überzeichnet. Ein Viertel des achstums wird allein darauf zurückgeführt, dass es im ahr 2004 vier Arbeitstage mehr gibt als im Jahr 2003. udem könne das zweiprozentige Wachstum nur erreicht erden, wenn Deutschland den Einstieg in richtige Re- ormen schaffe, wenn die Lohnpolitik moderat ausfalle nd wenn der Dollar nicht absacke. Aus eigener Kraft chafft die deutsche Wirtschaft den Aufschwung also icht, sie hängt vielmehr am Tropf der Weltwirtschaft. Leider ist auch durch das Scheitern der 5. WTO- inisterkonferenz in Cancun/Mexiko die Chance ver- asst worden, die für Deutschland und die globale Wirt- chaft dringend benötigten Impulse für Wachstum und eschäftigung zu erzielen. Über die Gründe des Scheiterns ist in den vergange- en Wochen viel diskutiert worden. Ich glaube, es gab in ieser Situation einfach zu viele Mitgliedstaaten, die aus öllig unterschiedlichen Interessen kein Ergebnis woll- en. Sicher gab es auch erneut prozedurale Probleme, die 6072 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) nicht gelöst worden sind. Sicher gab es bei den Entwick- lungsländern trotz ihrer größeren Organisations- und Mitwirkungskraft das Gefühl, nicht gleichberechtigt mit- wirken zu können, und daraus entstehend ein großes Misstrauen gegenüber dem Agrarpapier der USA und der EU. Warum aber plötzlich nach aller vorangegange- nen Prioritätensetzung ausgerechnet die Singapur-The- men zum Abbruch herhalten mussten, ist eigentlich nicht einzusehen. Der Abbruch der Verhandlungen war für niemanden ein Sieg. Ich fand die Triumphgesänge einiger Nichtre- gierungsorganisationen peinlich. Es gab allerdings auch sehr differenzierte Aussagen aus diesen Gruppen in Can- cun und danach. Ich bin immer noch der Meinung: Wenn es die WTO nicht gäbe, müsste sie spätestens jetzt erfun- den werden. Gerade in der gemeinsamen Mitgliedschaft starker und schwacher Volkswirtschaften steckt die Chance zur Gestaltung einer sowohl fairen als auch ef- fektiven Weltwirtschaft, die nachhaltigen Entwicklungs- zielen dienen kann. Bei einem erfolgreichen Abschluss hätte gerade Deutschland als Exportnation besonders stark profitiert. Unsere auch im kommenden Jahr nicht recht in Gang kommende Konjunktur hätte es gut gebrauchen können. Die CDU/CSU hält bilaterale und regionale Handels- abkommen, über die nun vermehrt nachgedacht wird und auf die viele Staaten zurückgreifen wollen, für keine sinnvolle Alternative. Dies würde zu einer Schwächung des multilateralen Handelssystems führen und vor allem den Entwicklungsländern schaden, die weder Kapazi- täten noch die Infrastruktur haben, um Direktinvestitio- nen in ihr Land zu holen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bun- desregierung daher im Interesse der Entwicklungs- und der Industrieländer auf: Treten Sie konsequent für die schnellstmögliche Wie- deraufnahme der WTO-Verhandlungen ein! Setzen Sie sich dafür ein, dass die Arbeitsgruppen in Genf schnellstmöglich wieder eingesetzt werden! Stellen Sie in Gesprächen mit EU-Handelskommissar Lamy klar, dass gerade jetzt das Gerede über eine Re- form der WTO keinen Sinn macht! Es ist immer so, dass Debatten über Organisatorisches begonnen werden, wenn man inhaltlich nicht vorankommt. Dennoch: Am Konsensprinzip kann nicht gerüttelt werden. Legen Sie die in Cancun aufgegebenen Singapur-The- men nicht erneut auf den Tisch der WTO! Cancun hat gezeigt, dass die Zeit für ein multilatera- les Investitions- und Wettbewerbsabkommen noch nicht reif war. Insofern gilt es nun darauf zu bauen, dass die Entwicklungsländer von sich aus die Vorteile multilate- raler Abkommen über Investitionen und Wettbewerb er- kennen. Die Industrieländer sollten nun zunächst einmal die Zusammenarbeit ihrer Wettbewerbsbehörden unter- einander verbessern. Das vorläufige Aus eines internationalen Investitions- schutzabkommens erweist sich für die deutsche Indus- trie, die im vergangenen Jahr rund 24,5 Milliarden US- D D t s e o U ü D g z s k i v g r c g i S f v z H u k Z 2 d B u r g u w f u d t L d l u g v u B t (C (D ollar im Ausland investierte, als besonders bitter. eutschland ist durch 126 bilaterale Verträge mit Inves- itionsstandorten weltweit verknüpft. Der nun ge- cheiterte Versuch, dieses Paragraphenwirrwarr durch in einziges Abkommen zu ersetzen, hätte die Informati- nskosten der Unternehmen drastisch gesenkt und den nternehmen mehr Rechtssicherheit gewährt. Es war erstaunlich, zu sehen, wie sich die Diskussion ber Investitionsschutz bereits seit Doha verändert hat. ie Position Indiens zum Beispiel ist wesentlich offener eworden. Einige afrikanische Delegierte haben offen um Ausdruck gebracht, dass besonders die afrikani- chen Länder solche Abkommen brauchen, damit Will- ür und Korruption im Zusammenhang mit Auslands- nvestitionen und die damit verbundenen Fehllenkungen on Ressourcen verhindert werden können. Treten Sie bei den Verhandlungen gegenüber Brüssel eschlossen auf! Verhindern Sie innerhalb der Bundes- egierung nicht abgestimmte Vorstöße wie den in Can- un im Zusammenhang mit Baumwollsubventionen! Sichern Sie die Beteiligungsrechte der kleinen Mit- liedstaaten! Binden Sie den Deutschen Bundestag kontinuierlich n den weiteren Verhandlungsprozess ein! Informieren ie die Parlamentarier wie auch die Öffentlichkeit um- assend über den Verhandlungsstand! Leider wurde in Cancun das „window of opportunity“ erpasst. Der Zeitplan der Doha-Verhandlungen ist nicht u halten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im erbst 2004 stattfindenden US-Präsidentschaftswahlen nd des Auslaufens der Mandate von EU-Handels- ommissar Lamy und US-Handelsbeauftragtem Robert oellick. Es ist aber wirklich nicht entscheidend, ob die Runde 005 oder 2006 abgeschlossen werden kann. Wichtig ist, ass in der nächsten Zeit verstärkte Anstrengungen der undesregierung und aller, die dazu beitragen können, nternommen werden, damit der Prozess der Erleichte- ung des Handels und des Marktzugangs, der Berücksichti- ung der Entwicklungsländer, des weiteren Zollabbaus nd der Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse eitergeht. Weitere Liberalisierungserfolge können die Wohl- ahrtsgewinne aus dem Abbau von Handelshemmnissen m etwa 600 Milliarden US-Dollar erhöhen, so eine Stu- ie der Universität Michigan. Durch eine richtige Gestal- ung können dabei noch mehr Menschen in noch mehr ändern Vorteile haben. Vor diesem Hintergrund führt kein Weg an einer Wie- eraufnahme der Verhandlungen über einen substanziel- en Abbau von Zöllen, sonstigen Handelshemmnissen nd Agrarsubventionen vorbei. Nur so können die Inte- ration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft erbessert werden, neue Exportchancen für Industrie- nd Entwicklungsländer entstehen sowie Wachstum und eschäftigung weltweit erhöht werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung bei der Bera- ung im Wirtschaftsausschuss konkrete Vorhaben dazu Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6073 (A) ) (B) ) präsentiert, wie sie im Zusammenwirken mit den ande- ren europäischen Ländern und der Kommission den sto- ckenden WTO-Zug wieder in Bewegung bringen will. Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Titel Triumph ohne Sieg überschrieb „Die Zeit“ ihren Bericht über das Scheitern der WTO-Ministerkon- ferenz in Cancun. Die Autorin wies daraufhin, dass viele Entwicklungsländer das Ende der alten Welthandelsord- nung bejubelten, die Chancen jedoch, faire Regeln zu vereinbaren, geringer denn je seien. Ob Letzteres zu- trifft, wird sich in naher Zukunft erweisen. Die Befürch- tung allerdings ist berechtigt. Ist in der laufenden Welthandelsrunde, die explizit Doha-Entwicklungsrunde heißt, eine Dynamik zu erzeu- gen, an deren Ende ein ökonomisch, ökologisch und so- zial gerechteres Welthandelssystem steht? Selten zuvor war diese Frage so offen wie jetzt. Das Scheitern der WTO-Verhandlungen in Cancun ist aus grüner Sicht eine schlechte Nachricht. Gewonnen hat niemand – weder die Industrieländer – dies gilt beson- ders für exportorientierte Länder wie Deutschland, die sich von Cancun einen Impuls für die Weltwirtschaft er- hofften – noch die Entwicklungsländer, die eine wirkli- che „Entwicklungsrunde“ brauchen. Grüne Zielperspektive bleibt es, ein faires und markt- orientiertes, ein globales Handelssystem zu schaffen, mit globalen Regeln, die Verzerrungen im Handel verrin- gern. Wir brauchen eine Welthandelsrunde, in der – wie in Doha beschlossen, aber bislang nicht umgesetzt –, die Anliegen und Bedürfnisse von Entwicklungsländern in allen Bereichen berücksichtigt werden und in der die le- gitimen Wirtschaftsinteressen der europäischen Staaten und Deutschlands gefördert werden. Unmittelbar nach dem Scheitern der Konferenz be- gann die Suche nach dem Schuldigen. Für Nichtregie- rungsorganisationen und einige Entwicklungsländer war die „Arroganz der Mächtigen“ ursächlich für das Schei- tern: fehlende Zugeständnisse vonseiten der USA beim symbolisch und politisch brisanten Thema der Baum- wollsubventionen, das unnachgiebige Beharren auf der Verhandlung neuer Themen durch die EU, obwohl rund achtzig Länder überaus deutlich gemacht haben, dass sie nicht bereit sind, hier nachzugeben. Dies wurde als Bei- spiel für die inflexible Haltung der Industrieländer ange- führt. Die Änderung des EU-Mandates in Cancun, der Ver- zicht auf die Themen Handel und Investitionen, Handel und Wettbewerb bei zukünftigen Verhandlungen, kam somit offensichtlich zu spät. Die Einschätzung des Bun- destages wurde bestätigt, dass substanzielle Fortschritte für Entwicklungsländer an anderer Stelle notwendig sind, bevor über die Aufnahme von Verhandlungen über die neuen Themen entschieden wird. Ganz abgesehen davon, dass grundsätzlich gute Argumente gegen eine Verhandlung der neuen Themen unter dem Dach der WTO sprechen. Die Industrieländer ihrerseits beklagten die Unfähig- keit der Schwellenländer zu Kompromissen, den Rück- f a P s d g w a b e w l l k u g d v b d z t P n d d i v i r d D i s H R d h s t r d k l f d á r T s m z (C (D all in eine rhetorische und überholte Nord-Süd-Ausein- ndersetzung der 80er-Jahre. Auch die mangelnde rofessionalität der Verhandlungsführer wurde moniert. Letztlich bleibt die Motivsuche unbefriedigend. Es tellt sich vielmehr die Frage, wie die Verhandlungsrun- en in Zukunft gestaltet werden müssen vor dem Hinter- rund veränderter Bedingungen. Als historischen Wendepunkt kann man die Tatsache erten, dass die „G 2“, also die EU und die USA, anders ls in der Vergangenheit die Agenda nicht in ihrem Sinne estimmen konnten. EU und USA sind in Cancun mit iner für sie neuen Verhandlungsrealität konfrontiert orden. Harter Interessenpolitik aufseiten der Industrie- änder stehen ebenso harte Interessen aus Entwicklungs- ändern gegenüber. Es gibt nichts zu verschenken – für eine Seite. Insbesondere die Schwellenländer haben strategisch nd selbstbewusst verhandelt, wenn auch bislang ohne reifbares Ergebnis. Diese neu formierte „Gruppe er 21“ in deren Ländern mehr als die Hälfte der Weltbe- ölkerung lebt, wird auch nach Cancun in Formation leiben. Momentan ist jedoch fraglich, ob die Gruppe in er Lage sein wird, auch für andere Entwicklungsländer u sprechen und zugleich Kompromisse mit den Indus- rieländern auszuloten. Kleinere Mitgliedstaaten haben es geschafft, auf ihre rioritäten hinzuweisen und diese auf die Tagesord- ung zu setzen. Das reicht von der Baumwollinitiative er westafrikanischen Staaten, deren Produzenten durch as Subventionsregime vor allem der Industrieländer in hrer Existenz gefährdet werden, bis zu einer Gruppe on Staaten, die differenzierte Vorschläge zum Schutz hrer Landwirtschaft und der Verbesserung der Ernäh- ungssituation unterbreitet haben. Gleichzeitig sind iese Länder zutiefst verärgert über Heuchelei und oppelstandards von Industrieländern, die es bislang mmer verstanden, die Regeln zu ihren Gunsten zu ge- talten. Der Interessenausgleich zwischen den Staaten in der andelspolitik wird schwieriger, aber diese komplexe ealität ist und bleibt kennzeichnend für die Welthan- elsrunde. Möglicherweise aus der Frustration des Scheiterns eraus haben wichtige Akteure diese Unsicherheit ver- tärkt. So sagte etwa der amerikanische Handelsbeauf- ragte Robert Zoelick, man werde die Handelsliberalisie- ung auf anderer Ebene fortsetzen und sich stärker auf en Abschluss bilateraler und multilateraler Verträge onzentrieren. Dies aber wird mit großer Wahrschein- ichkeit zu einer Schwächung des multilateralen Systems ühren. Aber es ist keinesfalls ausgemacht – auch das hat ie Post-Cancun-Phase bewiesen –, ob sich die USA vis- -vis den Entwicklungsländern durchsetzen wird. Wa- um sollten die Länder mit den USA eine Einigung über hemen erzielen, die auf multilateraler Ebene hoch um- tritten sind? Aus meiner Sicht wäre eine Dominanz des Bilateralis- us keine positive Entwicklung. Zum einen kann dies u größerer Abgrenzung und Blockbildung führen. Zum 6074 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) anderen werden schwächere Akteure bzw. kleinere Län- der kaum substanzielle Zugeständnisse erreichen kön- nen. Die Bundesregierung und die EU stehen vor der Situation, eine intensive Diskussion über die Zukunft der WTO führen zu müssen. Launige Bemerkungen des EU- Handelskommissars, Pascal Lamy, die WTO sei eine „mittelalterliche“ Institution, helfen da nur beschränkt weiter. Vielmehr brauchen wir eine breite Debatte über folgende Fragen: Erstens. Wie müssen die Struktur und die Aufgaben der WTO verändert werden, um zu Ergebnissen zu kom- men, die alle Mitgliedstaaten als akzeptablen Kompro- miss begreifen? Zweitens. Wie müssen die Entscheidungsmechanis- men verändert werden, um die Transparenz der Verhand- lungen zu erhöhen? Drittens. Wo liegen die Grenzen, was Ausmaß und Umfang multilateraler Runden betrifft? Wir mussten erkennen, dass die Vielfalt der Themen die Verhandlungen derart verkomplizieren, dass in Can- cun keine Kompromisse gefunden worden sind. Für die Zukunft bedeutet das: „Weniger ist mehr“. Wenn wir bei klassischen Themen – vom Marktzugang über die Frage von Zöllen und nicht tariffären Handels- hemmnissen bis hin zum Agrarabkommen – in absehba- rer Zeit zu nachhaltigen Ergebnissen kommen wollen, so ist bereits das eine große Herausforderung. Diese im Sinne größerer globaler Gerechtigkeit anzunehmen und zu meistern wäre ein Erfolg, der sich bislang leider nicht abzeichnet. Export spielt in Deutschland eine wichtige Rolle: Je- der dritte Arbeitsplatz in der Industrie hängt vom Export ab. Zunehmend wichtiger wird der Export von Dienst- leistungen. Deutschland ist nach wie vor eines der ex- portstärksten Länder. Auch in einem schwierigen welt- wirtschaftlichen Umfeld konnte der Export einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Im nächsten Jahr rechnen die Insti- tute mit einer kräftigen Belebung der Weltwirtschaft, ausgehend von den USA. Die Bundesregierung unter- stützt die Unternehmen mit allen Möglichkeiten dabei, die sich bietenden Exportchancen zu nutzen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen bedürfen der besonderen Unterstützung bei der Nutzung der Chancen der globalen Märkte. Deshalb spielen sie eine zentrale Rolle in der am 4. Juni von der Bundesregierung be- schlossenen Außenwirtschaftsinitiative „weltweit aktiv“. Zentrale Punkte der Initiative sind die Stärkung der Auslandshandelskammern, die von der Bundesregierung gefördert werden. Hier geht es darum, dass das Dienst- leistungsangebot verbessert und mittelstandsgerecht ver- stärkt wird. Die AHK sollen verstärkt fallbezogene, kon- krete Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen geben können. Die Erweiterung des weltweiten Korres- pondentennetzes der Bundesagentur für Außenwirt- schaft, die Förderung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Auslandsmessen, die Erleich- t I l r H d g N g C H Ö o v B s w s s n E S n s d s H p d e m n d m p M l b V s s w k K k n E d d t d b d (C (D erung der Bereitstellung von Exportbürgschaften und nvestitionsgarantien für KMU geben wichtige Hilfestel- ung für KMU, damit sie erfolgreich an der Globalisie- ung teilnehmen können. Selbstverständlich werden ermes-Kredite nur für solche Projekte bewilligt wer- en, die soziale und ökologische Kriterien berücksichti- en. Viele Punkte hat die Union in ihren Antrag zu eustrukturierung der Außenwirtschaftsförderung auf- enommen. An einigen Stellen zeigt sich, dass die CDU/ SU-Fraktion mit ihren Informationen nicht auf der öhe der Zeit ist, wenn sie etwa die Kooperation mit sterreich fordert. Bereits 1994 hat die BFAI eine Ko- peration mit der österreichischen Wirtschaftskammer ereinbart. Die CDU/CSU fordert die Schließung des üros im Kosovo. Dabei ist dieses Büro längst geschlos- en. Einem so schlampig recherchierten Antrag werden ir nicht zustimmen. Ich möchte aber auch noch auf einen anderen, bislang tiefmütterlich behandelten Aspekt der Außenwirt- chaftsförderung hinweisen: die Exportoffensive für er- euerbare Energien. Engagement in diesem Bereich der xportförderung könnte wirklich einem Beitrag zur chaffung von Wachstum und Beschäftigung leisten. Die Exportquoten dieser Branche sind sehr niedrig, och immer konzentrieren sich diese Unternehmen zu ehr auf den nationalen Markt. Grund dafür ist unter an- erem die einseitige Ausrichtung unserer Außenwirt- chaftsförderung auf große Projekte und Unternehmen. ermes hätte zwar kein prinzipielles Problem, den Ex- ort einer Windkraftanlage abzusichern, aber das För- ervolumen ist finanziell nur „Peanuts“ im Vergleich zu inem Großkraftwerk. Darüber hinaus fehlt den kleinen ittelständischen und jungen Unternehmen der für er- euerbare Energien-Branche das nötige Know-how über en Zugang zu den verschiedenen Exportförderinstru- enten. Dass die meisten Firmen über eine geringe Ka- italdecke und damit auch nicht über ein internationales arketingnetz verfügen, ist eine weitere Hürde. Dabei ist die Ausgangssituation auf den internationa- en Märkten eigentlich gut: Höhere Sonneneinstrahlung, essere Windverhältnisse oder ideale geothermische oraussetzungen in anderen Ländern könnten den Ein- atz dieser Technologien schneller rentabel werden las- en als bei uns. Darüber hinaus können gerade in Ent- icklungsländern fehlende nationale Stromnetze für leine dezentrale Kraftwerkseinheiten einen großen onkurrenzvorteil bedeuten gegenüber Großkraftwer- en, die bedeutende Investitionen in den Ausbau natio- aler Netze nötig machen. Der Bedarf ist also da. Die internationale Nachfrage steigt auch an: Unser rfolgsrezept für eine nachhaltige Energieversorgung, as EEG, wurde bereits von einigen Ländern kopiert, an- ere wie Frankreich sind gerade dabei eines zu erarbei- en. Das EEG hat den technischen Fortschritt im Bereich er erneuerbaren Energien in den letzten vier Jahren eflügelt, sodass die deutschen Technologien dafür auf em Weltmarkt hervorragend positioniert sind. Die Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6075 (A) ) (B) ) deutsche Industrie hat in diesem Bereich einen enormen Innovationsvorsprung, den es zu nutzen gilt; wir bauen die besten Windräder, Biomasse- und Photovoltaikanla- gen der Welt. Wenn also der internationale Markt wie ein reifer Ap- fel am Baum hängt, sollten wir es sein, die die Ernte ein- fahren, und nicht warten, dass es andere tun. Die Vorrei- terrolle im Klimaschutz einzunehmen kann sich in bare Münze verwandeln. Damit zeigt sich: Pionier im Um- weltschutz zu sein lohnt sich. Deshalb gilt es, die Nachteile gegenüber ausländi- schen Konkurrenten abzubauen. Die Exportoffensive für erneuerbare Energien kann dafür die passende Initiative bilden: Von der Deutschen Energieagentur koordiniert sollen deutsche Hersteller, zum Beispiel mit Informa- tions- und Beratungsleistungen, Marketingaktivitäten auf Zielmärkten, Machbarkeitsstudien, Standortanaly- sen, Demonstrationsvorhaben, unterstützt werden, um auf dem internationalen Markt besser Fuß zu fassen. Wir wollen mit der Exportoffensive für erneuerbare Energien den Herstellern von erneuerbaren Energien ein zweites Standbein ermöglichen. Eine Exportquote von bis zu 70 Prozent, wie sie in Dänemark bereits der Fall ist, ist möglich und könnte die industriepolitische Dyna- mik in diesem national schon so erfolgreichen Sektor dauerhaft erhalten. Gudrun Kopp (FDP): Eine Entwicklungsrunde sollte die WTO-Handelskonferenz in Cancún werden und zudem die weltweit lahmende Konjunktur ankur- beln. Wir wissen heute, dass den hohen, letztendlich überhöhten Erwartungen der 2 000 NGOs und 5 000 De- legierten aus 148 Ländern die große Ernüchterung folgte: Die Welthandelskonferenz scheiterte. Dabei hätte eine weitere Handelsliberalisierung einen jährlichen Wohlstandsgewinn von weltweit etwa 160 Milliarden Euro gebracht. Die Hälfte davon wäre den Entwicklungsländern zugute gekommen. Und auch für Deutschland sind die Auswirkungen des Scheiterns der WTO-Verhandlungen durchaus gravierend, wenn man bedenkt, dass jeder fünfte Arbeitsplatz hierzulande vom Welthandel abhängt. Der Anteil der Exportwirt- schaft am deutschen Bruttoinlandsprodukt liegt bei ins- gesamt 50 Prozent. Alles Lamentieren über den Misserfolg muss jetzt aber ein Ende haben. Wichtiger ist, dass Konsequenzen aus dem WTO-Desaster gezogen werden. Ich nenne ei- nige, die nach Überzeugung der FDP konkret anstehen: Die Bundesregierung sollte sich vehement dafür ein- setzen, dass die in Genf begonnenen Gespräche in klei- neren Runden fortgesetzt werden. Ziel muss dabei sein, die nächste WTO-Konferenz in Hongkong im Laufe des Jahres 2005 mit einem vorzeigbaren Ergebnis abzu- schließen. Dazu bedarf es in der Zwischenzeit sorgfältiger Vor- bereitungen und echter Zwischenergebnisse in gleich mehreren Themenfeldern: n v s P ä s z s h t m v d n n d C v l d A d S s d b u w – d t a B g E s m d g E W t m b B (C (D Im Agrarbereich gilt es, umgehend mit den EU-Part- ern ein verbessertes Angebot den Entwicklungsländern orzulegen. Dazu gehören: der Ausstieg aus den Export- ubventionen, die Entkoppelung der Prämien von der roduktion und der Abbau von Zöllen zwischen EU und rmsten Ländern. Innerhalb der EU-Agarreform ist zudem eine voll- tändige Entkoppelung der Direktzahlungen umzuset- en, und handelsstörende Marktordnungen sind abzu- chaffen. Zu einem substanziellen Marktöffnungsangebot ge- ört auch die völlige Streichung der Baumwoll-Subven- ionen in Europa. Die USA sind beharrlich aufzufordern, ihrerseits arktstörende Exportkredite und produktgestützte Sub- entionen für Agrarprodukte abzubauen. Bezogen auf den Deutschen Bundestag fordere ich an ieser Stelle die CDU/CSU auf, deutlich Farbe zu beken- en zu ihrer Haltung zum Abbau von Agrarsubventio- en. Während nämlich Ihre Agrarpolitiker eine Position es „alles bleibt unverändert“ vertreten, sprechen sich DU-Chefin Merkel und der CDU-Landesvorsitzende on Schleswig-Holstein Carstensen für eine Entkoppe- ung der EU-Prämien von der landwirtschaftlichen Pro- uktion aus. Widersprüchliches hören wir auch zum EU- ußenschutz in der Agrarpolitik. Deshalb und gerade weil die CDU-CSU Anträge zu iesen Themen vorgelegt hat, fordere ich Sie auf: Stellen ie Ihre Position klar und beenden Sie Ihren agrarpoliti- chen Eiertanz Zum nötigen Impuls für den Welthandel gehören zu- em der Abbau von weit verbreiteten Handelsbarrieren. Außerdem gehören die vier Singapur-Themen Wett- ewerb, Investitionsschutz, öffentliche Auftragsvergabe nd Handelserleichterungen auf die Beratungs-Agenda, enn sich globaler Handel weiter entwickeln soll. Parallel dazu müssen die reichen Industriestaaten wie Deutschland – in den Sonderfonds „capacity buil- ing / technical assistance“ investieren, damit die Vertre- er der ärmsten Länder in die Lage versetzt werden, dar- us die nötige inhaltliche Unterstützung in Form von eratern, Gutachtern, WTO-Guides zu finanzieren. Bei allen anstehenden, sicher mühsamen Verhandlun- en muss die Bundesregierung ihren Einfluss auf die U-Verhandlungsvertreter deutlich verbessern. Die Tat- ache, dass zu den Cancún-Verhandlungen diesmal im- erhin vier deutsche Minister gereist waren und damit er Bedeutung der WTO-Konferenz endlich Rechnung etragen haben, hat ein Informations-Defizit zwischen U- und deutscher Delegation nicht verdecken können. ollte Delegationsleiter Wolfgang Clement (SPD) De- ails zum jeweils aktuellen Beratungsstand wissen, usste er sich über Dritte informieren. Dies beweist, wie lamabel gering der Stellenwert ist, den die deutsche undesregierung bei der EU-Kommission hat. 6076 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Reform der Arbeits- stättenverordnung muss zu einem echten Büro- kratieabbau für Unternehmen in Deutschland führen (Tagesordnungspunkt 4) Wolfgang Grotthaus (SPD): Der heute hier zu bera- tende Antrag der FDP führt bereits in der gewählten Überschrift das Ziel des Bürokratieabbaus an, das der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit der Vor- lage dieser Verordnung über die Arbeitsstätten erreichen will. Nur behauptet die FDP in ihrem Antrag, die vorge- legte Verordnung könne das Ziel nicht erreichen. Doch da irrt die FDP. Der pauschale Vorwurf der FDP, Bürokratieabbau werde nicht mit der Verordnung erreicht, entbehrt jedes fundierten Beleges. Es wird einfach so in den Raum ge- stellt, ohne es nachvollziehbar zu begründen. Einem sol- chen unpräzisen Argument etwas Vernünftiges zu erwi- dern fällt schwer. Ich will es dennoch versuchen. Durch die Verordnung wird größere Übersichtlichkeit und dadurch eine höhere Transparenz erreicht. Dies führt zur besseren Handhabbarkeit des Arbeitsstättenrechts, was bedeutet, mehr Effizienz insgesamt. In einem allge- meinen Teil werden die Rahmenbedingungen gesetzt. Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung wer- den die EU-Richtlinien vollständig umgesetzt und tech- nische Regelungen dazu erlassen. Im Anhang erfolgen diesbezüglich Konkretisierungen, die im Wesentlichen bisherige Regelungen übernehmen, allerdings darüber hinaus dafür Sorge tragen, dass die Schutzziele betriebs- nahe Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Im Übrigen werden Anforderungen an Arbeitsplätze konkreter ge- fasst als an andere Teile der Arbeitsstätte. Dass der Bundesminister mit der Vorlage seiner Ver- ordnung nicht „so falsch liegt“, zeigt auch schon die Be- handlung im Bundesrat. So hat der Unterausschuss Wirt- schaft und Arbeit des Bundesrates sich mit 13 zu 3 Stimmen für den Regierungsentwurf ausgesprochen. Eine weitere Befassung in mitberatenden Ausschüssen lässt ein ähnliches Abstimmungsergebnis erwarten. Als ein weiteres Argument gegen die Verordnung führt die FDP an, dass die Arbeitsstätte auf den Privatbe- reich ausgedehnt würde. In der Tat war dies im Ablauf der Beratungen ein Knackpunkt, der allerdings im Ver- fahren der Anhörungen, der Gespräche mit Wirtschafts- und Interessenverbänden schon lange ausgeräumt wurde. Der Anwendungsbereich wurde geändert und bezieht sich nun wieder auf das Betriebsgelände, mit Ausnahme der privaten Räumlichkeiten, wo Telearbeit abgeleistet wird. Hier hinkt der FDP Antrag der Realität also weit hin- terher. Und so ist das mit so ziemlich allem, was wir in diesem Antrag vorgelegt bekommen. Das betrifft näm- lich auch die Einlassungen zur Einsetzung eines „Aus- schusses für Arbeitsstätten“. d d E r b H K t h h „ D d z G b n a s g m s c U s v u n w B s d b d l t w A K z Z w s s d d w r (C (D Bisher war es so, dass die Arbeitsstättenrichtlinien urch Erlass des Ministers im Benehmen mit den Län- ern geändert oder neu eingeführt wurden. Durch die insetzung eines solchen Ausschusses wird das Verfah- en für die Praxis geöffnet. Ihm werden Vertreter aller etroffenen Fachkreise und die Sozialpartner angehören. ierdurch erhofft man sich eine größere Praxisnähe. Der onflikt, möglicherweise nicht mehr „die alleinige Kon- rolle“ über die Inhalte der Richtlinien zu haben, wurde ier zugunsten der Praxisnähe aufgewogen. Ebenso ver- ält es sich mit der Vermutung, das Verfahren über den Ausschuss Arbeitsstätten“ würde sich verlangsamen. ie erreichte Verbesserung im Bereich der Handhabung es Arbeitsstättenrechts und die damit verbundene Effi- ienzsteigerung stehen dieser bloßen Vermutung in der ewichtung gegenüber. Abschließend sei angemerkt, dass sich sowohl die Ar- eitgeberverbände als auch DGB sowie die Berufsge- ossenschaften für die Einrichtung dieses Ausschusses usgesprochen haben. Einzig die Architektenkammer prach sich dagegen aus. Wenn Sie von der FDP dies alles berücksichtigen, eht Ihr hier vorgelegter Antrag von falschen Grundprä- issen aus und gelangt so schlussendlich auch zu fal- chen Schlussfolgerungen. Bei einer besseren inhaltli- hen Begleitung des Verfahrens hätten Sie diesen mstand auch selbst registrieren können und hätten die- en Antrag hier nicht mehr zur Behandlung im Plenum orgelegt. Ich empfehle deshalb nicht nur meinen Kolleginnen nd Kollegen von den Regierungsfraktionen die Ableh- ung dieses Antrages, sondern dem ganzen Hause. Alexander Dobrindt (CDU/CSU): Auf eines können ir uns doch alle sehr schnell verständigen: Wir müssen ürokratie in Deutschland abbauen; wir müssen gemein- am daran arbeiten, die Belastungen, die vor allem für ie Wirtschaft, das heißt für Unternehmen und Betriebeestehen, zu verringern. Die Zahlen sind Ihnen alle bekannt. Über 40 Prozent er Unternehmen würden heute mehr Geld in Deutsch- and investieren, wenn sie von den Lasten der aufgehäuf- en Bürokratie befreit würden. Im gleichen Atemzug ürden diese Unternehmen natürlich auch wieder neue rbeitsplätze in Deutschland schaffen. Das ist auch sehr glaubhaft, da nach Schätzungen die osten für Bürokratie bei den KMUs bereits 1,5 bis 7 Pro- ent des Umsatzes ausmachen. Wenn sich zur gleichen eit eine Umsatzrendite von lediglich 1 bis 2 Prozent er- irtschaften lässt, dann wird deutlich, um welche Dimen- ionen von Belastungen es sich hier handelt. Ich nehme der Bundesregierung ab, dass sie gemein- am mit uns versucht, hier tätig zu werden. Aber daran, ass es immer gelingt, habe ich erhebliche Zweifel. Je- och darf man die Hoffnung nicht aufgeben; sie ist so- ieso das Einzige, was einem bei dieser Bundesregie- ung noch bleibt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6077 (A) ) (B) ) Dennoch war es richtig, die Arbeitsstättenverordnung als eines der anschaulichsten Elemente für Überbürokra- tisierung einer grundlegenden Reform zu unterziehen und neu zu regeln. Wir alle kennen die Beispiele von vorgeschriebenen Raumtemperaturen für Bürotoiletten oder die exakt festgelegte Befestigungshöhe für Kleider- haken und Garderoben sowie vieles mehr. Dass mit die- sem bis zum blanken Unsinn ausgearteten Vorschriften- dschungel endlich Schluss sein muss, ist keine ganz neue Erkenntnis. Die Bundesregierung hat dennoch mit dem von ihr vorgelegten Text einer neuen Arbeitsstättenverordnung wieder nicht den großen Wurf gelandet. Zwar haben Sie den Verordnungstext erheblich zusammengeschrumpft; aber gleichzeitig haben Sie ein dickes Regelwerk hinten angehängt, was einen Großteil des Gestaltungswillens, den Sie hier erahnen lassen, doch wieder stark relativiert. Zu einer echten Entlastung von Unternehmen würde es kommen, wenn Sie den Ansatz der „flexiblen Grund- vorschrift“ konsequent durchgeführt hätten und eine echte Entrümpelung der Detailvorschrift durchgeführt hätten. Eine Vorschrift im Anhang zu den Anforderungen an Arbeitsstätten besagt, dass Glastüren in Augenhöhe ge- kennzeichnet sein müssen. Gehen Sie einmal mit offenen Augen durch die Gebäude des Bundes und prüfen Sie, ob dies erfüllt ist. Dabei ist es schon ein großer Fortschritt, dass die Kennzeichnung der Tür nicht im Detail geregelt ist, zum Beispiel mit einem rot-grünen Punkt. Man beantwortet nicht einmal die Frage, ob mit „Augenhöhe“ die Höhe der Augen eines durchschnittlichen, 30-jährigen, männ- lichen, blonden Mitteleuropäers ohne Wachstumsstörun- gen mit Schuhgröße 44 gemeint ist, ob wir zur Vermei- dung von Verletzungen vornehmlich an Kindern doch lieber die Standardhöhe der Kleiderständer im Kinder- garten für Drei- bis Sechsjährige als Maß nehmen oder ob rot-grüne Punkte mit geruchsneutralem Klebstoff und Anti-Rutsch-Beschichtung zu verwenden sind. Gewisse Fortschritte sind also erkennbar. Dennoch habe ich das Gefühl, dass die Bundesregie- rung in vielen Bereichen wieder in ihre alte Regelungs- wut zurückgefallen ist. Dies ist daran zu erkennen, dass sie in die neue Arbeitsstättenverordnung Vorschriften einbezogen hat, die deutlich über die europäische Ar- beitsstättenrichtlinie hinausgehen. Sie überregulieren bereits in den Begriffsbestimmun- gen. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung „sind Ar- beitsstätten Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes, einer Baustelle oder im Privatbereich der Beschäftigten befinden“. Warum versuchen Sie hier, den Privatbereich zwingend einzube- ziehen? Sie wissen ganz genau, dass eine wie auch im- mer geartete Arbeitsstättenverordnung auf den Privatbe- reich – zum Beispiel bei Telearbeit oder auch bei klassischer Heimarbeit – überhaupt nicht sinnvoll an- wendbar sein kann. Oder wollen sie die geltenden Maß- stäbe für Stolperschwellen, Lichtverhältnisse und Raum- t A a c k G R g s b s lu d d a b e d v B V v n D s m n t b d U F s D D s (C (D emperaturen, die Lagerung von Gegenständen in rbeitsräumen, untergliedert nach arbeitsfremden und rbeitsbezogenen Gegenständen, auf die privaten Berei- he anwenden? Wenn Sie zu Hause ein Büro haben, den- en Sie einmal darüber nach, ob Sie allen Vorschriften enüge tun. Dies entspricht dem grundsätzlichen Misstrauen von ot-Grün gegenüber der Selbstverantwortung der Bür- er. Sie trauen den Menschen nichts zu. Offensichtlich ind Sie immer noch der Meinung, der Staat wisse alles esser und müsse die Bürger vor sich selbst beschützen. Wie sonst ist zu erklären, dass Sie in § 7 der Arbeits- tättenverordnung regeln: Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutz- gesetzes – offensichtlich gibt es hier also schon eine Rege- ng – hat der Arbeitgeber den Beschäftigten angemes- sene Informationen und Anweisungen zu geben, insbesondere über das Benutzen der Arbeitsstät- te … Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Dies muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Gut, dass wir das geregelt haben. Aber ich sehe auch noch viel tiefer greifende Fehler in en Vorschlägen der Bundesregierung. Sie haben die Pflicht, nachzuweisen, dass entweder ie Arbeitsstättenverordnung eingehalten wird oder däquate Maßnahmen getroffen worden sind, beim Ar- eitgeber belassen – § 3 Abs 1. Wir plädieren hier für ine Beweislastumkehr. Die zuständige Behörde muss ie Beweislast für die Nichterfüllung der Arbeitsschutz- erordnung haben. Das würde so manchen unnötigen riefverkehr vermutlich sofort zum Stoppen bringen. or allem wären kleine und mittelständische Betriebe on einer riesigen Last befreit. Die KMUs haben Sie in Ihrem Entwurf übrigens gar icht erwähnt, obwohl 90 Prozent der Unternehmen in eutschland nicht mehr als 20 Mitarbeiter haben. Zwi- chen 3 500 und 4 500 Euro pro Mitarbeiter im Jahr üssen diese Unternehmen an Bürokratiekosten auf sich ehmen. Ich empfehle Ihnen dringend, diese besondere Situa- ion in Ihren Verordnungen zu berücksichtigen. Schrei- en Sie doch wenigstens hinein, dass bei der Beurteilung er Sachlage in Unternehmen die Belange der kleinen nternehmen besonders zu berücksichtigen sind. Wenn Sie richtig Mut hätten, dann erfüllten Sie unsere orderungen und stellten die kleinen und mittel- tändischen Unternehmen bis 20 Mitarbeiter von den etailregelungen der Arbeitsstättenverordnung frei. ann hätten Sie einmal wirklich etwas zur Entbürokrati- ierung beigetragen. 6078 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) ) (B) ) Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Antrag versucht die FDP, sich wieder ein- mal als die oberste Deregulierungsfraktion zu profilie- ren. Und das anläßlich einer Verordnung der Bundesre- gierung, die endlich aufräumt mit einer ganzen Reihe von überflüssigen Vorschriften für Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen. Es ist schon ein trauriges Bild, wenn man 29 Jahre lang mitregiert, den Aufbau so vieler unsinniger Vorschriften mitgetragen hat, danach in der Opposition jahrelang nur laut nach Deregulierung schreit und dann, wenn die Regierung sinnvoll abgewo- gene Schritte in diese Richtung unternimmt, nichts ande- res zu bieten hat, als den Ruf nach einem unterschieds- losen Mehr. Man kann an diesem Beispiel sehr gut demonstrieren, wo bei den Themen Deregulierung und Bürokratieabbau die Unterschiede zwischen uns liegen. Für Sie geht es le- diglich um eine vollständige Entfesselung des Marktes, ums freie Hauen und Stechen und um eine Abschaffung möglichst vieler Regeln. Sie denken da eben bloß quan- titativ und dementsprechend fallen Ihnen ja auch bloß Verweise auf die hohe Zahl an Vorschriften für Unter- nehmen in Deutschland ein. Zugegeben, die ist zu hoch. Da sind wir uns ja einig. Deshalb arbeiten wir ja jetzt auch an einem Abbau von Bürokratie und überholter Re- gulierung. Doch für uns heißt das eben, eine sinnvolle Aufgabenkritik des Staates durchzuführen. Wir finden zum Beispiel nicht, dass der Staat die Lage von Licht- schaltern oder die Form von Abfalleimern im Kleinun- ternehmen zu regeln hat, und deshalb schaffen wir das jetzt auch ab. Das sollten Sie eigentlich begrüßen. Da sollten Sie mitziehen. Wir finden allerdings auch, dass der Arbeitsschutz und die Arbeitsplatzsicherheit ein hohes Gut sind, das man nicht einfach mit dem freidemokratisch-marktlibe- ralen Rasenmäher wegschneiden kann. Ich kann mir schon vorstellen, was Sie hier durchsetzen wollen, Sie hätten vermutlich gerne ein Niveau von Arbeitsschutz und Arbeitsplatzqualität, das etwa den osteuropäischen Billiglohnländern entspricht. Da unterscheiden wir uns eben. Aber Sie sitzen da einem, auch betriebswirtschaft- lich kontraproduktiven, Irrglauben auf: hohe Produktivi- tät in den deutschen Betrieben erreichen oder behalten zu können durch Wegfall von Arbeitsschutzstandards und hinkömmliche Arbeitsbedingungen. Manches ist überholt und gehört geändert, manches aber eben nicht, will man die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeits- platz ausreichend gewährleisten und auch ihre Motiva- tion zu fleißiger Arbeit erhalten. Anstatt einfach alles vom Tisch zu wischen, haben wir deshalb auch einen Ausschuss gebildet, in dem Prak- tiker sitzen, Vertreter von Wirtschaft, Arbeitnehmer- schaft, Wissenschaft und Behörden, die im Einzelfall entscheiden werden, welche Vorschriften veraltet und unsinnig sind und welche nicht. Der Sinn dieser Aus- schüsse ist es gerade, solche Entscheidungen nicht wie bisher, alleine den Verwaltungsbeamten zu überlassen, sondern sie näher an die Praxis zu bringen. Ist dies etwa nicht in Ihrem Sinne? Auch das sollten Sie eigentlich be- grüßen, anstatt sich hier als Vorschriftenfresser zu insze- nieren. b s g im k A A g A r h d n is n w f 1 d v e s b in b v h k d g ü B E d n u B n g m T te H d g li r e E d R d t (C (D Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Novelle zur Ar- eitsstättenverordnung weite den Begriff der Arbeits- tätte auf die Privatsphäre aus. Dazu muss ich Ihnen sa- en, dass bereits nach geltendem Recht die Arbeitsplätze häuslichen Bereich mit Normalarbeitsvertrag, also eine Heimarbeit und keine Haushaltshilfen, unter den nwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und der rbeitsstättenverordnung fallen. Sie gelten als ausgela- erte Arbeitsplätze des Unternehmens. Im Entwurf der rbeitsstättenverordnung wird somit also keine Erweite- ung, sondern lediglich eine Klarstellung dieses Sachver- altes vorgenommen. Sie kritisieren in Ihrem Antrag außerdem, dass der eutsche Arbeitsschutz noch über die EU-Richtlinie hi- ausgehe. Meine Damen und Herren, die EU Richtlinie t auch nicht dazu gedacht, das deutsche Arbeitsschutz- iveau auf Mindeststandard abzusenken. Ich weiß, so ürden Sie es gerne interpretieren, aber da liegen Sie alsch. Die deutsche Arbeitsstättenverordnung ist seit 975 in Kraft; die europäische Arbeitsstättenrichtlinie atiert von 1989 und enthält Mindestanforderungen, die on den Mitgliedstaaten übertroffen werden dürfen. Die uropäische Arbeitsschutzrahmenrichtlinie von 1989 ieht für die Mitgliedstaaten ein Schlechterstellungsver- ot vor: Die Umsetzung der europäischen Vorschriften nationales Recht darf nicht dazu genutzt werden, das estehende Schutzniveau zu senken. Die Zielsetzung der Novellierung der Arbeitsstätten- erordnung ist es, das Recht zu modernisieren, das heißt andhabbarer und transparenter zu machen. Eine Absen- ung der deutschen Standards auf die europäischen Min- eststandards ist auch gar nicht beabsichtigt. Im Übrigen eht der Entwurf der Arbeitsstättenverordnung nur dort ber die Mindeststandards der EU-Arbeitsstätten- und austellenrichtlinie hinaus, wo es wirklich geboten ist. inmal mehr: Für uns geht es um eine Aufgabenkritik es Staates, nicht um blinde Deregulierung. In der neuen Verordnung werden reihenweise unsin- ige Detailvorschriften gekippt. Wer hier wirklich mit nnötigen Vorschriften aufräumt, das ist nun einmal die undesregierung. Ich kann mir schon vorstellen, dass Ih- en das nicht gefällt, den selbst ernannten Kämpfern ge- en die Amtsschimmel. Doch Sie müssen das nun ein- al zur Kenntnis nehmen: Rot-Grün macht Schluss mit emperaturvorschriften in Pausenräumen, mit getrenn- n Toiletten in Kleinstbetrieben und mit der geregelten öhe von Umkleiden – nicht die gelben Liberalen, in iesem Falle vermutlich gelb vor Neid. Die Novelle zur Arbeitsstättenverordnung leistet eine anze Menge. Der Antrag der FDP Fraktion ist unsach- ch und überzogen. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Birgit Homburger (FDP): Die von der Bundesregie- ung vorgelegte Reform der Arbeitsstättenverordnung ist in Fiasko. Die Novelle soll zu Bürokratieabbau und ntlastungen für die Wirtschaft führen. Fakt ist aber, ass auch weiterhin Details geregelt werden, die keiner egelung bedürfen. Und schlimmer noch: Fakt ist auch, ass sogar neue Regelungen hinzukommen, die zu wei- eren Belastungen der Wirtschaft führen und deshalb Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 6079 (A) ) (B) ) negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben werden. Es ist geradezu grotesk, wie die Bundesregie- rung ihre eigenen Absichtserklärungen durch ihr prakti- sches Handeln zunichte macht. Dabei sieht die neue Arbeitsstättenverordnung zu- nächst ganz gut aus. Von 58 Paragrafen sind nur noch zehn übrig geblieben. Tatsächlich hat es aber keine echteVerschlankung gegeben. Die Detailregelungen der alten Arbeitsstättenverordnung sind nämlich ganz überwie- gend lediglich in den Anhang verschoben worden. Und dieser Anhang gilt gemäß § 3 Abs. l als Bestandteil der neuen Verordnung. Das bedeutet im Klartext: Nach wie vor wird die Mindestgrundfläche von Büros gesetzlich vorgeschrieben. Nach wie vor wird die Beschaffenheit von Oberlichtern gesetzlich vorgeschrieben. Nach wie vor wird eine Mindestbewegungsfläche am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. Und nach wie vor wird ge- setzlich vorgeschrieben, dass in einem Waschraum flie- ßendes warmes und kaltes Wasser, Seife und ein Hand- tuch vorhanden sein müssen. Nach wie vor gehen damit die deutschen Vorschriften weit über die Mindestvor- schriften der EU hinaus. Aber das ist ja noch nicht alles. Der Anwendungsbe- reich der Arbeitsstättenverordnung wird in der Novelle sogar noch erweitert, weil der Begriff der Arbeitsstätte nun auch auf den Privatbereich ausgedehnt werden soll. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im häuslichen Bereich des Arbeitneh- mers alle Arbeitsplatzvorschriften eingehalten werden. Die Konsequenzen einer solchen Regelung wären für den Arbeitsmarkt verheerend, weil die Unternehmen mit immensen zusätzlichen Kosten konfrontiert würden. Sie müssten erstens notwendige Umbaumaßnahmen in den Privathaushalten ihrer Arbeitnehmer finanzieren und sie müssten zweitens die Einhaltung der Arbeitsplatzvor- schriften laufend überwachen. Glauben Sie im Ernst, ein Unternehmen schafft oder erhält unter solchen Bedingungen Telearbeitsplätze – Te- learbeitsplätze, die im Übrigen im Wesentlichen von Frauen besetzt sind? So torpedieren Sie ganz nebenbei auch noch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganz zu schweigen vom Eingriff in die Privat- sphäre der Arbeitnehmer und ganz zu schweigen von der zusätzlichen Belastung der Aufsichtsbehörden. Doch damit nicht genug. Die vorgelegte Novelle zur Arbeitsstättenverordnung sieht einen neuen „Ausschuss für Arbeitsstätten“ vor. Seine Aufgabe soll es sein – ich zitiere –, „die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis zu erleichtern.“ Durch die Schaffung dieses neuen Gremiums wird weder Bürokratie abgebaut noch werden Verfahren beschleunigt. Das Gegenteil steht zu befürchten. Die verfehlten Bemühungen der Bundesregierung zei- gen nur allzu deutlich, dass ein klares Konzept für die Deregulierung fehlt. Wenn wir wirtschaftlich wieder Fuß fassen wollen, wenn wir wieder Spielräume für unter- nehmerisches Handeln, für Investitionen und Innovatio- nen schaffen wollen, hilft uns diese halbherzige Flick- schusterei beim Bürokratieabbau nicht weiter. Die FDP- Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung des- h n g d D A t z G m – – – – – – – – – – (C (D alb auf, die geplante Novelle zur Arbeitsstättenverord- ung zurückzuziehen und einen neuen Entwurf vorzule- en. Wir brauchen endlich echten Bürokratieabbau und amit eine spürbare Entlastung der Unternehmen in eutschland. nlage 9 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 792. Sitzung am 17. Ok- ober 2003 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu- ustimmen, einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 rundgesetz nicht zu stellen bzw. einen Einspruch ge- äß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Septem- ber 1996 über die Sammlung, Abgabe und An- nahme von Abfällen in der Rhein- und Binnen- schifffahrt Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prü- fungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz – WPRefG) Gesetz zu dem Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Juli 2002 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französi- schen Republik über die deutsch-französischen Gymnasien und das deutsch-französische Abitur Gesetz zu dem Zusatzabkommen vom 5. Novem- ber 2002 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppel- besteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern Gesetz zu dem Vertrag vom 25. Februar 2002 über die Änderung des Grenzvertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Nieder- lande Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininfor- mationssystem (EUCARIS) Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Juni 2002 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 6080 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 (A) (C) (B) ) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. August 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran über die gegensei- tige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen – Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Drucksache 15/1613 Nr. 1.21 Drucksache 15/1613 Nr. 1.22 Drucksache 15/1613 Nr. 1.23 Drucksache 15/1613 Nr. 1.25 Drucksache 15/1613 Nr. 1.29 Drucksache 15/1613 Nr. 1.34 Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 15/1280 Nr. 2.50 Drucksache 15/1280 Nr. 2.51 Drucksache 15/1547 Nr. 2.37 Drucksache 15/1547 Nr. 2.38 Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2002 – Drucksachen 15/1083, 15/1272 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2002 – Drucksachen 15/1084, 15/1272 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Delegation der Interparlamentari- schen Gruppe der Bundesrepublik Deutschland über die 108. Interparlamentarische Konferenz vom 6. bis 12. April 2003 in Santiago, Chile – Drucksachen 15/1166, 15/1380 Nr. 1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen bzw. Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 15/1280 Nr. 2.13 Drucksache 15/1280 Nr. 2.16 Drucksache 15/1280 Nr. 2.25 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 15/1547 Nr. 2.22 Drucksache 15/1547 Nr. 2.55 Drucksache 15/1547 Nr. 2.60 Drucksache 15/1547 Nr. 2.100 Drucksache 15/1547 Nr. 2.107 Drucksache 15/1547 Nr. 2.108 Drucksache 15/1547 Nr. 2.111 (D Drucksache 15/1547 Nr. 2.41 Drucksache 15/1547 Nr. 2.45 Drucksache 15/1547 Nr. 2.47 Drucksache 15/1547 Nr. 2.56 Drucksache 15/1547 Nr. 2.64 Drucksache 15/1547 Nr. 2.67 Drucksache 15/1547 Nr. 2.71 Drucksache 15/1547 Nr. 2.85 Drucksache 15/1547 Nr. 2.88 Drucksache 15/1547 Nr. 2.101 Drucksache 15/1547 Nr. 2.109 Drucksache 15/1547 Nr. 2.110 Drucksache 15/1547 Nr. 2.119 Drucksache 15/1547 Nr. 2.130 Drucksache 15/1547 Nr. 2.131 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 15/1280 Nr. 2.52 Drucksache 15/1547 Nr. 2.11 Drucksache 15/1547 Nr. 2.49 Drucksache 15/1547 Nr. 2.50 Drucksache 15/1547 Nr. 2.51 Drucksache 15/1547 Nr. 2.52 Drucksache 15/1547 Nr. 2.62 Drucksache 15/1547 Nr. 2.74 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 15/1280 Nr. 1.4 Drucksache 15/1280 Nr. 2.1 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 15/1547 Nr. 1.13 Berichtigung Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit hat anstelle der in der AMoV zur 46. Sitzung mitgeteilten Vorlage Drucksache 15/503 Nr. 1.3 die Vorlage Druck- sache 15/611 Nr. 2.29 zur Kenntnis genommen. 70. Sitzung Berlin, Freitag, den 24. Oktober 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat jetzt der Kollege Reinhard Grindel von

    er CDU/CSU-Fraktion.

    (Beifall bei der CDU/CSU)







    (A) )



    (B) )




Rede von Reinhard Grindel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

beschäftigen uns heute mit einem Thema, bei dem es
schon auf den inneren Zusammenhalt in unserem Land
ankommt. Weil Frau Akgün die Flüchtlingsströme ange-
sprochen hat, möchte ich schon auf unsere gemeinsamen
asylpolitischen Erfahrungen aufmerksam machen. Wir
dürfen nicht vergessen, dass der massive Zustrom von
Asylbewerbern und illegalen Ausländern in den Jahren
1992 und 1993 zu erheblichen Verwerfungen in unserem
Land geführt hat.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt hier „illegalen“?)


Es waren die beiden großen Volksparteien und die FDP,
die sich damals für eine grundlegende Änderung des
Ausländer- und Asylrechts in Deutschland eingesetzt ha-
ben. Der Asylkompromiss von damals war richtig und
erfolgreich. Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland
hat sich seitdem deutlich reduziert. Das ging nicht zulas-
ten der tatsächlich politisch Verfolgten, die immer noch
einen sehr kleinen Anteil – weniger als 2 Prozent aller
Zuwanderer werden als solche anerkannt – an den Zu-
wanderern ausmachen.

Frau Akgün, der entscheidende Punkt ist, dass wir
spätestens seit der Anhörung zu den geplanten EU-Asyl-
richtlinien im Juli wissen: Wenn die Richtlinienentwürfe
der EU-Kommission tatsächlich beschlossen werden
sollten, dann würde unser gemeinsames und bewährtes
Asylrecht ausgehebelt und es müsste erneut mit einem
drastischen Zuwanderungsdruck nach Deutschland
gerechnet werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Angesichts der sozialen Lage in unserem Land können
wir das alle gemeinsam nicht wollen; das kann kein ver-
nünftiger Mensch wollen.

Unser Antrag enthält deshalb im Grunde eine zen-
trale Aufforderung an die Bundesregierung und insbe-
sondere an den Bundesinnenminister: Sorgen Sie durch
Ihren Einsatz in Brüssel dafür, dass die Grundsäulen
des Asylkompromisses – ich sage noch einmal: unseres
gemeinsamen Asylkompromisses! – nicht eingerissen
werden und dass wir hier in Deutschland eine Auslän-
derpolitik machen können, die mehr tut für Integration
und die nicht wegen einer ungesteuerten Zuwanderung
zum Scheitern verurteilt ist! Um diese Aufforderung
geht es.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Es war Bundeskanzler Gerhard Schröder, der wegen

dieser Überlegungen beim EU-Gipfel in Nizza dafür ge-
sorgt hat, dass über die Ausländer- und Asylpolitik in-
nerhalb der EU einstimmig entschieden werden muss –


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er Ihnen das beim Frühstück gesagt?)


nicht weil wir wollen, dass am deutschen Wesen die
Welt genesen soll, wie Frau Akgün gesagt hat,

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(C (D (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Den Bundeskanzler können Sie aber schon ein bisschen loben, Herr Grindel!)


ondern weil wir wissen, dass es kein anderes Land in-
erhalb der EU gibt, das einen Individualanspruch auf
syl kennt, dass es kein anderes Land gibt, das solche
uzugszahlen hat, und dass es kein anderes Land gibt, in
em es so lange Verfahren gibt. Auch am deutschen So-
ialwesen – das werden wir sicher alle gemeinsam
agen – kann die Welt nämlich nicht genesen. Auch da-
it wären wir überfordert. Es war der Bundeskanzler,
er diese Einstimmigkeit aus gutem Grund gewollt hat.
nsofern hat das nichts mit irgendeinem Alleingang oder
inem falschen Verständnis von Europa zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich – Frau Staatssekre-

ärin, Sie haben mich im Ausschuss dazu aufgefordert;
em komme ich gerne nach – den Einsatz des Bundesin-
enministers für eine Beibehaltung der Drittstaaten-
egelung innerhalb der EU ausdrücklich unterstützen.
m Kampf gegen den Missbrauch des Asylrechts haben
ir damit gute Erfahrungen gemacht. Gerade angesichts
es noch unterentwickelten Grenzschutzes in den Bei-
rittsländern wäre es völlig falsch, wenn man etwa Polen
der Ungarn die Möglichkeit einer Drittstaatenregelung
erweigern würde. Wir brauchen sie auch an den neuen
U-Außengrenzen.
Da das in der Tat traurige Schicksal der Menschen im
ittelmeer angesprochen worden ist, will ich festhalten:
ir dürfen den Schleppern und Schleusern ihr men-
chenverachtendes Geschäft doch nicht dadurch erleich-
ern, dass sie in den Herkunftsländern Hoffnungen we-
ken können – nach dem Motto: Jetzt, nach der
rweiterung der EU und mit den neuen Asylrichtlinien,
st es wieder einfacher, nach Deutschland zu kommen
nd hier zu bleiben.
Warum ist denn zum Beispiel der Zustrom von Rumä-

en, von Bulgaren nach dem Asylkompromiss von 1993
urückgegangen? Herr Wiefelspütz weiß es doch am
esten:

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Herr Wiefelspütz, wissen Sie es nun, oder nicht?)

eil die Zuwanderer in ihren Heimatländern erzählt ha-
en, dass sie schon nach zwei bis drei Tagen wieder zu-
ück gewesen sind – weil sie aufgrund der neuen Rechts-
egel sofort abgeschoben wurden – und dass es sich nicht
ohnt, den Schleppern das Geld zu geben, weil man
eine Chance auf ein dauerhaftes Leben in Deutschland
at.
Deswegen sage ich Ihnen: Wir brauchen Hilfe in den
erkunftsländern. Dann wird man solche Schicksale
ekämpfen können. Es ist aber der falsche Ansatz, hier
gendwelche falschen Anreize zu geben, damit sich die
enschen auf den Weg nach Deutschland machen. Frau
kgün, so legt man den Schleppern mit Sicherheit nicht
as Handwerk.
Dazu gehört auch, dass diejenigen, die kein Recht

aben, in Deutschland zu bleiben, auch tatsächlich aus-






(A) )



(B) )


Reinhard Grindel

reisen oder abgeschoben werden. Ich begrüße es aus-
drücklich, dass sich Herr Schily beim letzten EU-Innen-
ministerrat klar dafür ausgesprochen hat, gegenüber
Drittstaaten, die ihre Staatsangehörigen nicht zurückneh-
men, auch repressive Maßnahmen anzuwenden. Ich
frage mich nur: Warum warten wir dabei auf die EU-
Kommission?


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Ja! Sehr richtig!)


Warum fangen wir damit in Deutschland nicht schon
einmal an?


(Beifall bei der CDU/CSU)

Frau Staatssekretärin, die Herkunftsländer sind nach
dem Völkerrecht verpflichtet, ihre Staatsangehörigen zu-
rückzunehmen. Wir dürfen uns da weder finanziell noch
durch andere Gegenleistungen von diesen Staaten er-
pressen lassen. Ich bin der Auffassung: Wenn wir bei der
Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer konsequen-
ter und im Ergebnis erfolgreicher sind, ist es integrati-
onspolitisch auch einfacher, über eine umfassende Här-
tefallregelung nachzudenken.

Das ist doch unser Ziel: Wir wollen uns auf die Inte-
gration der ausländischen Mitbürger konzentrieren. Wir
wollen, dass dies gelingt. Bei ungesteuerter Zuwande-
rung ist dies nicht der Fall.

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau
Beck, hat mir nach unserer letzten Debatte einen Vortrag
von Professor Heckmann aus Bamberg über Bedingun-
gen erfolgreicher Integration zugeschickt. Darin wird
Sprachkompetenz der Zuwanderer verlangt und vor ei-
ner ungesteuerten Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt
gewarnt.


(Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast [SPD]: Wer will denn ungesteuerte Zuwanderung? – Gegenruf des Abg. Hartmut Koschyk [CDU/ CSU]: Sie, Frau Sonntag-Wolgast, gerade Sie!)


Dann heißt es wörtlich:
Die Bevölkerung darf nicht überfordert werden in
dem Sinne, dass Zuwanderung und Zuwanderungs-
politik von gesellschaftlicher Akzeptanz getragen
werden sollten. Auch im Bereich sozialer Integra-
tion gilt, dass gesteuerte Zuwanderung eine Er-
folgsbedingung von Integration ist.

Die Übersendung dieses Vortrags kann ich nur als ein
Angebot zur Verständigung auffassen, liebe Frau Beck.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Her mit dem Zuwanderungsgesetz! – Hans-Peter Kemper [SPD]: Stimmen Sie dem Zuwanderungsgesetz zu!)


Wer in diesen Tagen die Presse verfolgt, der stellt fest,
dass sich auch bei den Grünen erstaunliche Erkenntnisse
durchsetzen. Gestern erschien im „Handelsblatt“ der Ar-
tikel „Kurswechsel bei den Grünen – Integration statt
Zuwanderung“. Das ist ja unser Motto. Frau Beck, Sie

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(C (D aben offensichtlich letzten Dienstag ein Hintergrundgepräch geführt. Hier ist ein Zitat von Ihnen: Ich stelle fest, dass die Zeiten für zusätzliche Zuwanderung schlechter geworden sind. n der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ heißt es: Es sei „zu prüfen, ob die ursprünglichen Motive überhaupt noch Bestand haben“, ob „wir uns tatsächlich noch eine Debatte um Zuwanderungsgestaltung leisten“ … Ich sage nur: Willkommen im Klub! Das haben wir mmer gesagt. arum haben wir eigentlich so heftig gestritten? Ist es icht Zeit, dass Sie die bösen Angriffe auch gegen unere Fraktion, hier würde Ausländerfeindlichkeit gechürt, endlich einmal zurücknehmen? Ich frage Sie dies or dem Hintergrund, dass Sie selbst mit solchen Thesen ommen. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gemeinsam das Zuwanderungsgesetz!)


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Erlauben Sie eine Frage der Kollegin Beck?