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ID1506919200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/69 b) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Rahmenbedingungen für Ge- schäftsreisen verbessern (Drucksache 15/1329) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Rahmenbedingungen, Infrastruktur und Marketing für Wassertourismus in Deutschland verbessern (Drucksache 15/1595) . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verantwortung für die Sicherung der Welternährung übernehmen – Chancen der grünen Gentechnik nutzen (Drucksache 15/1216) . . . . . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) 5888 B 5888 C 5903 B 5905 A 5907 C 5907 C 5908 D Deutscher B Stenografisch 69. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Gratulation zum 60. Geburtstag des Abgeord- neten Eckhart Lewering . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 a und b, 18 und 20 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung – 14./15. Legis- laturperiode (Drucksache 15/1303) . . . . . . . . . . . . . W E U D E B J A W B 5887 A 5887 A 5887 D 5888 A 5888 B Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Schaffung einer familien- undestag er Bericht ung 23. Oktober 2003 t : freundlichen, verkehrsentlastenden und wirtschaftsfördernden Fe- rienregelung (Drucksachen 15/934, 15/1286) . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . rnst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . runhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . nnette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . ettina Hagedorn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 5888 C 5888 D 5891 A 5893 A 5894 D 5896 C 5898 C 5900 B 5901 C 5902 D CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . 5910 C 5911 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . . Reinhold Hemker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steuerän- derungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) (Drucksachen 15/1621, 15/1798) . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Be- schlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Er- richtung von Eurojust zur Verstär- kung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz – EJG) (Drucksache 15/1719) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Interna- tionalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Le- bens auf See und zum Internationa- len Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (Drucksache 15/1780) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Fünfunddreißigsten Strafrechts- änderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates i Z T 5913 C 5915 B 5916 C 5917 B 5917 D 5919 A 5919 D 5921 B 5922 C 5924 A 5925 A 5925 C 5926 C 5927 C 5928 A 5928 C 5929 A 5929 A 5929 A der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusam- menhang mit unbaren Zahlungsmit- teln (35. StrÄndG) (Drucksache 15/1720) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellver- tretenden Direktoren und die Be- diensteten von Europol (Drucksache 15/1648) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Fran- zösischen Republik über die Fest- legung der Grenze auf den ausgebauten Strecken des Rheins (Drucksache 15/1650) . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Marion Seib, Katherina Reiche, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Für mehr Wettbewerb und Flexibili- sierung im Hochschulbereich – der Bologna-Prozess als Chance für den Wissenschaftsstandort Deutschland (Drucksache 15/1787) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Multita- lent nachwachsender Rohstoff effi- zient fördern (Drucksache 15/1788) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Julia Klöckner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Verbraucher aufklären und schützen – Innovation und Vielfalt in der Produktentwicklung und Werbung für Lebensmittel erhalten (Drucksache 15/1789) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung 5929 B 5929 B 5929 C 5929 C 5929 D 5929 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 III einer Übergangsregelung zum Kind- schaftsrechtsreformgesetz für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 15/1552, 15/1807) . . . . c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung luft- verkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 15/1469, 15/1793) . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 5. März 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/Blum- berg, Barzheim/Hilzingen, Dörf- lingen/Büsingen, Hüntwangen/Ho- hentengen und Wasterkingen/ Hohentengen (Drucksachen 15/1187, 15/1717) . . . . e) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 4 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 15/1614) . . . . . . . . . . . . . f–j) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 65, 66, 67, 68 und 69 zu Petitionen (Drucksachen 15/1701, 15/1702, 15/1703, 15/1704, 15/1705) . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sorgerecht für nicht- eheliche Kinder vor In-Kraft-Treten der Kindschaftsrechtsreform regeln (Drucksachen 15/757, 15/1807) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die U R K H P D C P W D K z T G G M B 5930 A 5930 A 5930 B 5930 C 5930 C 5930 D Entwicklung der Streitkräftepoten- ziale (Jahresabrüstungsbericht 2002) (Drucksachen 15/1104, 15/1800) . . . . b) Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Petra Ernstberger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Verhin- derung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung und kooperative Rüs- tungskontrolle (Drucksache 15/1786) . . . . . . . . . . . . . ta Zapf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . arald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Ernstberger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl A. Lamers (Heidelberg) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr von und u Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Waldzustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Umwelt- monitorings – – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wald- zustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Um- weltmonitorings – (Drucksachen 15/270, 15/745, 15/1027) . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5932 A 5932 A 5932 B 5934 B 5936 B 5937 B 5938 A 5939 D 5941 B 5942 A 5943 A 5944 B 5944 C 5946 C 5947 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Drucksache 15/1490) . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ju- gendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen 15/756, 15/1593) . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Bundesgrenzschutz für die EU- Osterweiterung tauglich machen (Drucksache 15/1328) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R H T L F D H D G T D ( C B C G D T U N B A L A E A N ü r ( 5948 D 5949 B 5950 A 5951 A 5952 B 5952 C 5953 C 5955 C 5956 B 5957 A 5957 D 5958 A 5959 A 5961 A 5962 A 5963 C 5965 A 5965 B 5966 B 5967 A 5967 D alf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Neue EU-Wertpapierdienstleistungs- richtlinie (Drucksache 15/1564) . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . ubert Ulrich BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Hochschulrahmengesetzes (HRG ÄndG) (Drucksache 15/1498) . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Frankenberg, Minister Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Matschie, Parl. Staatssekretär MBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . rietje Bettin BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . te Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten nja Hajduk und Krista Sager (beide BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften Tagesordnungspunkt 20 c) . . . . . . . . . . . . . . 5968 D 5969 D 5971 B 5971 C 5972 C 5973 D 5974 B 5975 B 5976 C 5976 C 5978 A 5979 C 5980 A 5981 B 5982 C 5983 D 5983 D 5985 A 5985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 5887 (A) ) (B) ) 69. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    ung 7 (C): Unter „Enthalten“ me „Petra Pau“ zu strei- chschulen in Fächern, die legt sind, 50 Prozent ihrer nnen. Zurzeit liegt dieser : Hört! Hört!) Recht bisher nicht einmal sammenhang. Dieser Tatsache t bei seinen Empfehlungen für Hochschulzugangs Rechnung. Jetzt frage ich Sie: Warum u wir jetzt, unmittelbar vorher, i Gesetz durchpeitschen, das alle ist? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 5985 (A) ) (B) ) verkehrs“ im Grundgesetz. Die Zwecke der Zivilluftfahrt fiskalpolitische Gesichtpunkte. In einem solchen Fall Begriff der „Luftfahrt“ entspricht dem Begriff des „Luft- d urch strukturpolitische, arbeitsmarktpolitische oder Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anja Hajduk und Krista Sager (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines … Geset- zes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 20 c) Erstens. Der Bund hat die ausschließliche Gesetz- gebungskompetenz für den „Luftverkehr“, Art. 73 Nr. 6 des Grundgesetzes. Das Recht der Enteignung auf dem Gebiet des Luftverkehrs unterfällt nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 14 des Grundgesetzes der konkurrierenden Gesetz- gebung. Zweitens. In § 28 Abs. 1 LuftVG hat der Bundesge- setzgeber die Enteignung für „Zwecke der Zivilluftfahrt“ für zulässig erklärt. Mit dem Begriff „zivil“ wird eine Abgrenzung zur militärischen Luftfahrt gezogen. Der u t l t „ d F g § s n o w c L § L r e n s G g h g d d f g a n g w f t v g b E A s G A E h l ö e s z l Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bülow, Marco SPD 23.10.2003 Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Feibel, Albrecht CDU/CSU 23.10.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 23.10.2003 Gleicke, Iris SPD 23.10.2003 Hartnagel, Anke SPD 23.10.2003 Lange (Backnang), Christian SPD 23.10.2003 Raab, Daniela CDU/CSU 23.10.2003 Sauer, Thomas SPD 23.10.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23.10.2003 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 23.10.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht mfassen alles, was – ausgehend von der Verkehrsfunk- ion des LuftVG – dem allgemeinen Verkehr der Zivil- uftfahrt dient. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung un- erfallen insbesondere auch Flugplätze dem Begriff der Zivilluftfahrt“. Dies gilt sowohl für Flughäfen und Lan- eplätze, die dem allgemeinen Verkehr dienen, als auch lughäfen und Landeplätze für besondere Zwecke, so enannte Sonderflughäfen oder Sonderlandeplätze nach § 38, 49 LuftVZO ). Drittens. In § 28 Abs. 2 LuftVG hat der Bundesge- etzgeber eine Regelung für das Enteignungsverfahren ormiert, wenn Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- der Genehmigungsverfahren stattgefunden haben. Alle eiteren Regelungen zu Enteignungsverfahren für Zwe- ke der Zivilluftfahrt hat der Bundesgesetzgeber den ändern überlassen. Dementsprechend verweist auch 28 Abs. 3 LuftVG auf die Enteignungsgesetze der änder. Viertens. Der durch den Gesetzentwurf des Bundes- ates zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften inzufügende Satz 2 in § 28 Abs. 1 LuftVG „Die Befug- is der Länder, Enteignungen für Sonderflugplätze vorzu- ehen, bleibt unberührt.“ bestätigt lediglich die bisherige esetzeslage auf Bundesebene, was auch die Bundesre- ierung in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2003 fest- ält. Die Befugnis der Länder, Regelungen für Enteignun- en für Sonderflugplätze vorzusehen, erweitert insbeson- ere nicht die Zweckbestimmung solcher Enteignungen, ie auch auf Landesebene nur für Zwecke der Zivilluft- ahrt erfolgen können. Soweit der Bundesrat in der Be- ründung seines Gesetzentwurfs davon ausgeht, dass es uch möglich sein muss, „Enteignungen für in erster Li- ie private Zwecke“ durchzuführen, wenn „hierdurch zu- leich industrielle und wirtschaftliche Ziele gefördert erden sollen, die dem Gemeinwohl dienen“, kann dies ortbestehen. Jedenfalls lässt sich eine solche Auswei- ung von Enteignungszwecken auf dem Gebiet des Luft- erkehrs oder der Zivilluftfahrt nicht mit der vorgeschla- enen Hinzufügung des Satzes 2 in § 28 Abs. 1 LuftVG egründen. Fünftens. Auch landesgesetzliche Regelungen zur nteignung für Sonderflugplätze müssen sich an Art. 14 bs. 3 des Grundgesetzes messen lassen. Enteignungen ind nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur durch esetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig, das auch rt und Ausmaß der Entschädigung regelt. Dient eine nteignung dem Wohl der Allgemeinheit, so ist es uner- eblich, ob sie zugunsten eines Privaten oder der öffent- ichen Hand erfolgt, ob also ein Privater oder ein Träger ffentlicher Verwaltung als Unternehmer tätig wird. Bei inem Zusammenfallen öffentlicher mit privaten Interes- en an der Enteignung ist eine solche grundsätzlich auch ulässig, wenn die privaten Interessen mit den öffent- ichen nur mittelbar verbunden sind, so zum Beispiel 5986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 (A) (C) (B) (D) müssen aber durch den Landesgesetzgeber nach Art. 14 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes folgende vom Verfas- sungsgericht – BVerfGE 74.264 L 2, Boxbergentschei- dung – formulierten Maßstäbe erfüllt sein: Ein Gesetz muss den nur mittelbar zu verwirklichen- den Enteignungszweck deutlich und konkret umschrei- ben. Es muss also eine genaue landesgesetzliche Be- schreibung des Enteignungszwecks vorliegen, sodass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung nicht in die Hand der Verwaltung gegeben wird. Ein Gesetz muss die grundlegenden Enteignungs- voraussetzungen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung festlegen. Es bedarf deshalb differenzierter materieller und verfahrensrechtlicher Regelungen, die sicherstellen, dass den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz zwischen dem Gemeinwohl- interesse, den Interessen des zu Enteignenden und des Begünstigten im Einzelfall Rechnung getragen wird und insbesondere die Erforderlichkeit der Enteignung sorg- fältig geprüft werden kann. In einem Gesetz müssen die Regelungen zur dauer- haften Sicherung des verfolgten Gemeinwohlziels fest- gelegt sein. Der Gemeinwohlbezug der Tätigkeit des Privaten darf also kein bloßer Reflex auf seine privatnüt- zige Tätigkeit bleiben, sondern es muss durch eine recht- liche Bindung des Privaten eine dauerhafte Sicherung des die Enteignung rechtfertigenden Gemeinwohls erfol- gen. 53 91, 1 69. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der
    undesrat hat am 11. Juli 2003 den Entwurf eines Sieb-
    en Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengeset-
    es beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Dabei
    andelt es sich um eine Initiative aller 16 Bundeslän-
    er.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

    Das Ziel ist die Verstärkung der Auswahl der Studie-

    enden durch die Hochschulen – primär die Universi-
    äten – in Studiengängen mit bundesweitem Bewerber-
    berhang, bei denen bisher die Zuweisung der
    tudierenden an die Hochschulen über die ZVS erfolgte.
    Warum sind wir – also alle 16 Bundesländer – für

    ine verstärkte Auswahl der Studierenden durch die
    ochschulen? In der Lehre – gerade in der universitären
    ehre – muss die Verantwortlichkeit der Hochschulen
    ür die Studierenden gestärkt werden. Notwendig ist
    uch eine bessere Betreuung bzw. eine bessere Betreu-
    ngsmentalität. Dies beginnt für die Hochschulen mit
    er Auswahl ihrer Studierenden.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christoph Hartmann [Homburg] [FDP])

    Gerade in unseren Universitäten sind die Abbrecher-

    uoten viel zu hoch. Diese Quoten zeigen, dass es zu
    iele Studierende gibt, die entweder für die entsprechen-
    en Studiengänge nicht motiviert oder nicht dafür geeig-
    et sind. Es zeigt sich, dass das Abitur als alleiniges Pro-
    noseinstrument für ein erfolgreiches Studium nicht
    usreicht.


    (Zuruf von der SPD: Sogar das baden-württembergische und bayrische nicht!)


    Die Unterschiedlichkeit der schulischen Qualifika-
    ionen und die immer stärkere Ausdifferenzierung der






    (A) )



    (B) )


    Minister Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg)


    Studiengänge machen es notwendig, die Passgenauigkeit
    zwischen der Befähigung der Studierenden und dem An-
    gebot der Hochschulen zu verbessern. Das Abitur bleibt
    in unserem Gesetzentwurf ein wesentliches Kriterium.
    Es geht aber nicht nur um die Studierfähigkeit, sondern
    auch um die Berufsfähigkeit.

    Durch den Numerus clausus ist eine Mentalität der
    permanenten Notenverbesserung an unseren Schulen
    entstanden. Aber man muss sich doch fragen, ob ein
    Abiturient, der das Abitur mit 1,0 bestanden hat, schon
    damit für das Medizinstudium geeignet ist. Es mag zwar
    sein, dass er das Studium gut bewältigt, aber wird er
    dann auch ein guter Arzt? Das kann eben nicht allein
    über das Abitur festgestellt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christoph Hartmann [Homburg] [FDP])

    Für die Studierenden bedeutet die verstärkte Selbst-

    auswahl der Hochschulen, dass sie sich in ihrem Stu-
    dienwunsch und in ihrer Qualifikation noch einmal sel-
    ber überprüfen können. Wir, die Länder, legen zwei
    Modelle vor. Wir haben sie aufeinander abgestimmt; sie
    sind zeitlich getaktet. Den Studierenden wird kein Nach-
    teil daraus entstehen, dass es zwei Modelle gibt.

    Das eine Modell ist mit dem Namen Baden-Württem-
    berg verbunden: Vorab vergeben die Hochschulen
    50 Prozent der Studienplätze an Studierende, die sie
    selbst auswählen. Weitere 25 Prozent der Studienplätze
    werden an die Abiturbesten vergeben. Die übrigen
    25 Prozent werden nach den bisherigen ZVS-Kriterien
    vergeben.

    Das so genannte Nordrhein-Westfalen-Modell be-
    ginnt mit 25 Prozent der Studienplätze, die an die Abi-
    turbesten vergeben werden. Dann folgt die 25-prozentige
    Selbstauswahl durch die Hochschulen. Die übrigen
    50 Prozent werden durch die ZVS vergeben.

    Warum sollen in Deutschland nicht unterschiedliche
    Verfahren, die aufeinander abgestimmt sind, zugelassen
    werden? Nach fünf Jahren könnte evaluiert werden, wel-
    ches Instrument wie gewirkt hat.

    Die Kultusministerkonferenz hat sich in diesem Punkt
    als funktionsfähig erwiesen. Wir haben uns in einem ein-
    stimmigen Beschluss auf diese beiden Modelle geeinigt.
    Die Umsetzung dieses Vorhabens wäre ein großer Schritt
    vorwärts für die Autonomie der Hochschulen und die
    Verbesserung der Lehrsituation an unseren Hochschu-
    len.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Jetzt ist die Bundesregierung gefordert!)


    – Sie sagen es, Herr Rachel. Ich wollte gerade zu den
    Kritikpunkten der Bundesregierung kommen. Es scheint
    fast, dass wir uns abgestimmt haben.


    (Zuruf von der SPD: Der reine Zufall!)

    – Richtig, das ist reiner Zufall.

    Die Bundesregierung behauptet unter anderem, die
    Quote sei zu gering. Aber eine 50-prozentige Auswahl-
    quote ist im Vergleich zu der bisher nicht existierenden

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    (C (D orrangigen Auswahlquote ein großer Schritt nach vorne. ie Bundesregierung macht sich übrigens viele Arguente von Baden-Württemberg zu Eigen. Wir haben bei en Verhandlungen über den Kompromiss auf der Kulusministerkonferenz nicht alles erreicht. Aber wir halten en nun vorliegenden Kompromiss für sehr vernünftig. in anderer war zwischen den Ländern nicht erreichbar. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, die Abgeiesenen könnten über das zweite Verfahren dennoch ufgenommen werden. Das ist rechtlich kaum anders achbar. Wenn man aber zu 50 Prozent die Bestgeeigneen ausgewählt hat, dann kann man vielleicht auch toleieren, dass der eine oder die andere, der bzw. die vorher bgewiesen worden ist, doch noch studiert. Außerdem wird gefragt, warum nicht auch diejenigen tudiengänge in ein solches Gesetz einbezogen würden, ei denen es keinen bundesweiten Bewerberüberhang ibt. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir es hier mit inem Rahmengesetz zu tun haben. Warum soll ein solhes Gesetz etwas regeln, was gar kein bundesweites roblem ist? Für landesweiten Bewerberüberhang gibt s in den jeweiligen Ländern längst entsprechende Regeungen. So gibt es auch in Baden-Württemberg eine entprechende Selbstauswahlgesetzgebung. Es wird auch gefragt, warum die Detailkriterien nicht eregelt seien. Das ist eine typische Fragestellung für ein um Teil zur Überregulierung neigendes System. ir wollen den Hochschulen doch gar keine Detailrege ungen vorgeben. Es gibt zwar einen Grundsatzbeschluss, essen Eckpunkte in die jeweiligen Landesgesetzgebunen gefasst werden müssen. Aber die Hochschulen weren nach eigenen Detailkriterien auswählen müssen. Eine uristische Fakultät der Universität A kann andere Priärkriterien festsetzen als die der Universität B. Wir wolen damit den Wettbewerb der Hochschulen stärken. Wir ollen keine Gesetzgebung, die alles so gleichmacht, ass sich gleich nicht Professoren, sondern Computer mit er Auswahl beschäftigen könnten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass man erst en Beschluss des Wissenschaftsrates abwarten müsse. er Wissenschaftsrat ist genauso wie die HRK für eine erstärkte Selbstauswahl der Studierenden. Manche fragen dann noch, wer das machen solle. Ich laube, die vorlesungsfreie Zeit in unseren Universitäten st lang genug, dass sich Professorinnen und Professoren wei Wochen lang mit der Auswahl der Studierenden bechäftigen können. as lohnt sich, weil man dann die besten Studierenden at. Machen Sie den Weg für die Initiative der 6 Bundesländer frei! Das, was wir hier gemacht haben, st ein Ausweis positiven Föderalismus. Gehen Sie mit ns den Weg der Verbesserung der Lehrsituation an den ochschulen! Der jetzt vorgeschlagene erste Reformchritt ist groß genug. Wir, das heißt Baden-Württemerg, wären sicherlich weiter gegangen. Aber wir sind Minister Dr. Peter Frankenberg froh, dass die übrigen Länder wenigstens die Hälfte unseres Weges gegangen sind. Treten Sie mit uns, den 16 Ländern, für eine entscheidende Verbesserung unseres Hochschulsystems ein! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Thomas Rachel [CDU/CSU]: Sehr gute Rede!)


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: So ist es!)


    (Beifall bei der CDU/CSU)





    (A) )


    (B) )




Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär

Christoph Matschie.

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  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christoph Matschie


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
    Die Initiative des Bundesrates zur Ausweitung der Aus-
    wahlrechte der Hochschulen begrüßen wir in ihrer
    Zielstellung.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Aber ihr seid dagegen!)


    Ich glaube, dass das sinnvoll ist. Die Hochschulen for-
    dern dies übrigens schon seit Jahren. Der Bundesgesetz-
    geber hat schon in der vierten Novelle zum HRG von
    1998 erstmalig Auswahlrechte eingeräumt. Allerdings
    müssen wir uns auch mit der Frage beschäftigen, Herr
    Kollege Frankenberg, warum die Hochschulen bisher
    nur in Ausnahmefällen von ihren Rechten Gebrauch ma-
    chen. Ich werde auf diese paradoxe Situation gleich noch
    zurückkommen.

    Welchem Zweck soll das Auswahlrecht der Hoch-
    schulen beim Zugang dienen? Wir sind der Meinung,
    dass es uns um die Steigerung der Leistungsfähigkeit
    des deutschen Hochschulsystems und insbesondere um
    den Wettbewerb der Hochschulen gehen muss, der da-
    bei unverzichtbar ist. Dazu gehört die Profilbildung in
    der Forschung, aber auch in der Lehre. Im Bereich der
    Lehre sind die bundesweit geltenden Rahmenprüfungs-
    ordnungen aufgegeben worden. Es gibt nun eine Akkre-
    ditierung der Studiengänge, die Profilbildung ermög-
    licht und die sehr viel differenzierter die Situation der
    jeweiligen Hochschule sowie die Zielstellungen wider-
    spiegeln kann. Damit – das sehen wir ganz genauso –
    kommt natürlich auch der Auswahl des Hochschulstand-
    orts eine größere Bedeutung als bisher zu.

    Wettbewerb im Bereich der Lehre bedeutet aber nicht
    nur Profilbildung bei den Angeboten, sondern auch
    Wettbewerb der Hochschulen um möglichst leistungs-
    starke Studienbewerber. Auch dieser Wettbewerb muss
    möglich sein.

    Die KMK hat sich im März auf Eckpunkte verstän-
    digt. Aus diesen Eckpunkten ist ein Gesetzentwurf ge-
    worden, der jetzt vorgelegt worden ist. Ich bedaure aus-
    drücklich, dass der Bund bei der Erarbeitung der
    Eckpunkte und des Gesetzentwurfs nicht einbezogen
    worden ist.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Das ist doch Länderkompetenz!)


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    (C (D s wäre gut gewesen, wenn wir in dieser Frage von ornherein zusammengearbeitet hätten. (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Ihr blockiert doch!)


    Auch wenn wir uns im Ziel der Neugestaltung des
    ochschulzugangs einig sind, hat sich die Bundesregie-
    ung gegen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fas-
    ung ausgesprochen. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
    ir sind der Überzeugung, dass die Verfahren, die Sie
    ewählt haben, nicht wirklich praktikabel sind. Dafür
    öchte ich einige Gründe nennen:
    Erstens. Sie haben die Abbrecherquoten angeführt.
    enn man das Problem der Abbrecherquoten angehen
    ill, dann muss man, glaube ich, die gesamte Studien-
    ingangsphase in den Blick nehmen. Dazu gehört die
    ulassung. Dazu gehört aber mehr. Dazu gehört die Aus-
    estaltung der Eingangsphase, beispielsweise mit ver-
    esserten Studienbedingungen und verbesserter Studien-
    eratung.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wenn wir über eine verbesserte Eingangsphase und
    ber die Auswahl reden, dann sollten wir nicht nur über
    ie zulassungsbeschränkten Studiengänge reden. Viel-
    ehr – davon bin ich überzeugt – müssen wir über alle
    tudiengänge reden, wenn wir über den Hochschulzu-
    ang und die Auswahl von Studienanfängern reden.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Reines Ablenkungsmanöver!)


    Der Wissenschaftsrat – das ist schon erwähnt wor-
    en – erarbeitet zurzeit Empfehlungen für eine umfas-
    ende Neuordnung des Hochschulzugangs. Ich kann
    eim besten Willen nicht verstehen, warum Sie nicht be-
    eit sind – Sie haben es auch heute nicht erklären
    önnen –, diese Empfehlungen des Wissenschaftsrats,
    ie Anfang kommenden Jahres vorliegen werden, abzu-
    arten. Warum können wir nicht gemeinsam auf der Ba-
    is der Empfehlungen des Wissenschaftsrats an diese
    ufgabe herangehen und eine vernünftige Eingangs-
    hase für das Studium gestalten?


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Thomas Rachel [CDU/ CSU]: Weil es Zeit ist, endlich zu handeln!)


    Herr Rachel, weil Sie so dazwischenrufen, sage ich Ih-
    en: Die Länder sind an dieser Arbeit des Wissen-
    chaftsrats beteiligt. Trotzdem legen sie einen eigenen
    ntwurf vor, bevor der Wissenschaftsrat seine Arbeit be-
    ndet hat.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Das sollte Ihnen zu denken geben! – Erich G. Fritz [CDU/ CSU]: Das müsste gerade diese Regierung sehr gut verstehen!)


    ch finde das zumindest nicht logisch.
    Zweitens. Die Hochschulen haben sich bei dem bishe-

    igen Verfahren darüber beklagt, dass Bewerber, die von
    hnen im Auswahlverfahren abgelehnt wurden, im wei-






    (A) )



    (B) )


    Parl. Staatssekretär Christoph Matschie

    teren Zulassungsverfahren plötzlich doch in der Hoch-
    schule ankommen.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Gucken Sie mal ins Bundesverfassungsgerichtsurteil!)


    Das Modell, das Sie uns präsentiert haben, hilft an dieser
    Stelle überhaupt nicht weiter; im Gegenteil: Es wird
    dazu führen, dass die eine Hälfte ausgewählt und die an-
    dere Hälfte wieder nach dem üblichen Zulassungsver-
    fahren zugeordnet wird. Damit sind die, die abgelehnt
    worden sind, in aller Regel trotzdem in der Hochschule.
    Dann fragt sich jede Hochschule: Warum mache ich
    überhaupt ein Auswahlverfahren, wenn ich am Ende die
    Studenten, die ich abgelehnt habe, doch in der Hoch-
    schule habe?

    Drittens. Ein erleichtertes Auswahlrecht – die Hoch-
    schulen nehmen das Auswahlrecht bisher nicht wahr,
    weil es für sie zu kompliziert ist – setzt praktikable
    Auswahlverfahren voraus. Dazu sagt Ihr Gesetzentwurf
    überhaupt nichts. Auch das bedauere ich sehr. Damit
    wird an dem Problem, das die Hochschulen jetzt haben,
    nichts geändert.

    Im Übrigen ist ein Vorziehen des Bewerbungsschlus-
    ses zur Problemlösung allein nicht ausreichend. Die
    meisten Bewerber verfügen zu dem Zeitpunkt noch nicht
    über das Ergebnis der Abiturprüfung.

    Viertens. Der Verzicht auf Regelung der Kriterien
    für die Auswahl ist aus meiner Sicht auch verfassungs-
    rechtlich problematisch; denn er führt zu 16 unterschied-
    lichen Auswahlregelungen in den 16 Ländern, die für die
    Bewerber eigentlich kaum noch überschaubar sind. Wir
    wollen aber einen überschaubaren und klar definierbaren
    Zugangsweg. Den können Sie mit Ihrem Modell nicht
    anbieten.

    Ich komme zum Schluss. Die Bundesregierung wird
    sich dafür einsetzen, dass wir möglichst schnell zu einer
    durchdachten Neugestaltung des Hochschulzugangs
    kommen.


    (Thomas Rachel [CDU/CSU]: Dann können wir aber lange warten!)


    Für mich sind dafür drei Bedingungen ausschlaggebend:
    Das Auswahlverfahren muss gerecht sein. Es muss für
    die Hochschulen praktikabel und es muss für die Bewer-
    ber leicht durchschaubar sein.

    Ich glaube, dass wir auf der Grundlage der Empfeh-
    lung des Wissenschaftsrates zu einem entsprechenden
    Modell kommen können. Ich fordere Sie noch einmal
    auf: Versuchen Sie, ein solches Modell mit uns gemein-
    sam zu entwickeln! Die Hochschulen werden es uns dan-
    ken.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)