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ID1506914900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/69 b) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Rahmenbedingungen für Ge- schäftsreisen verbessern (Drucksache 15/1329) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Rahmenbedingungen, Infrastruktur und Marketing für Wassertourismus in Deutschland verbessern (Drucksache 15/1595) . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verantwortung für die Sicherung der Welternährung übernehmen – Chancen der grünen Gentechnik nutzen (Drucksache 15/1216) . . . . . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) 5888 B 5888 C 5903 B 5905 A 5907 C 5907 C 5908 D Deutscher B Stenografisch 69. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Gratulation zum 60. Geburtstag des Abgeord- neten Eckhart Lewering . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 a und b, 18 und 20 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung – 14./15. Legis- laturperiode (Drucksache 15/1303) . . . . . . . . . . . . . W E U D E B J A W B 5887 A 5887 A 5887 D 5888 A 5888 B Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Schaffung einer familien- undestag er Bericht ung 23. Oktober 2003 t : freundlichen, verkehrsentlastenden und wirtschaftsfördernden Fe- rienregelung (Drucksachen 15/934, 15/1286) . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . rnst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . runhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . nnette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . ettina Hagedorn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 5888 C 5888 D 5891 A 5893 A 5894 D 5896 C 5898 C 5900 B 5901 C 5902 D CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . 5910 C 5911 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . . Reinhold Hemker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steuerän- derungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) (Drucksachen 15/1621, 15/1798) . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Be- schlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Er- richtung von Eurojust zur Verstär- kung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz – EJG) (Drucksache 15/1719) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Interna- tionalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Le- bens auf See und zum Internationa- len Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (Drucksache 15/1780) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Fünfunddreißigsten Strafrechts- änderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates i Z T 5913 C 5915 B 5916 C 5917 B 5917 D 5919 A 5919 D 5921 B 5922 C 5924 A 5925 A 5925 C 5926 C 5927 C 5928 A 5928 C 5929 A 5929 A 5929 A der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusam- menhang mit unbaren Zahlungsmit- teln (35. StrÄndG) (Drucksache 15/1720) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellver- tretenden Direktoren und die Be- diensteten von Europol (Drucksache 15/1648) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Fran- zösischen Republik über die Fest- legung der Grenze auf den ausgebauten Strecken des Rheins (Drucksache 15/1650) . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Marion Seib, Katherina Reiche, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Für mehr Wettbewerb und Flexibili- sierung im Hochschulbereich – der Bologna-Prozess als Chance für den Wissenschaftsstandort Deutschland (Drucksache 15/1787) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Multita- lent nachwachsender Rohstoff effi- zient fördern (Drucksache 15/1788) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Julia Klöckner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Verbraucher aufklären und schützen – Innovation und Vielfalt in der Produktentwicklung und Werbung für Lebensmittel erhalten (Drucksache 15/1789) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung 5929 B 5929 B 5929 C 5929 C 5929 D 5929 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 III einer Übergangsregelung zum Kind- schaftsrechtsreformgesetz für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 15/1552, 15/1807) . . . . c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung luft- verkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 15/1469, 15/1793) . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 5. März 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/Blum- berg, Barzheim/Hilzingen, Dörf- lingen/Büsingen, Hüntwangen/Ho- hentengen und Wasterkingen/ Hohentengen (Drucksachen 15/1187, 15/1717) . . . . e) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 4 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 15/1614) . . . . . . . . . . . . . f–j) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 65, 66, 67, 68 und 69 zu Petitionen (Drucksachen 15/1701, 15/1702, 15/1703, 15/1704, 15/1705) . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sorgerecht für nicht- eheliche Kinder vor In-Kraft-Treten der Kindschaftsrechtsreform regeln (Drucksachen 15/757, 15/1807) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die U R K H P D C P W D K z T G G M B 5930 A 5930 A 5930 B 5930 C 5930 C 5930 D Entwicklung der Streitkräftepoten- ziale (Jahresabrüstungsbericht 2002) (Drucksachen 15/1104, 15/1800) . . . . b) Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Petra Ernstberger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Verhin- derung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung und kooperative Rüs- tungskontrolle (Drucksache 15/1786) . . . . . . . . . . . . . ta Zapf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . arald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Ernstberger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl A. Lamers (Heidelberg) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr von und u Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Waldzustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Umwelt- monitorings – – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wald- zustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Um- weltmonitorings – (Drucksachen 15/270, 15/745, 15/1027) . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5932 A 5932 A 5932 B 5934 B 5936 B 5937 B 5938 A 5939 D 5941 B 5942 A 5943 A 5944 B 5944 C 5946 C 5947 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Drucksache 15/1490) . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ju- gendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen 15/756, 15/1593) . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Bundesgrenzschutz für die EU- Osterweiterung tauglich machen (Drucksache 15/1328) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R H T L F D H D G T D ( C B C G D T U N B A L A E A N ü r ( 5948 D 5949 B 5950 A 5951 A 5952 B 5952 C 5953 C 5955 C 5956 B 5957 A 5957 D 5958 A 5959 A 5961 A 5962 A 5963 C 5965 A 5965 B 5966 B 5967 A 5967 D alf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Neue EU-Wertpapierdienstleistungs- richtlinie (Drucksache 15/1564) . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . ubert Ulrich BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Hochschulrahmengesetzes (HRG ÄndG) (Drucksache 15/1498) . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Frankenberg, Minister Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Matschie, Parl. Staatssekretär MBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . rietje Bettin BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . te Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten nja Hajduk und Krista Sager (beide BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften Tagesordnungspunkt 20 c) . . . . . . . . . . . . . . 5968 D 5969 D 5971 B 5971 C 5972 C 5973 D 5974 B 5975 B 5976 C 5976 C 5978 A 5979 C 5980 A 5981 B 5982 C 5983 D 5983 D 5985 A 5985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 5887 (A) ) (B) ) 69. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    ung 7 (C): Unter „Enthalten“ me „Petra Pau“ zu strei- chschulen in Fächern, die legt sind, 50 Prozent ihrer nnen. Zurzeit liegt dieser : Hört! Hört!) Recht bisher nicht einmal sammenhang. Dieser Tatsache t bei seinen Empfehlungen für Hochschulzugangs Rechnung. Jetzt frage ich Sie: Warum u wir jetzt, unmittelbar vorher, i Gesetz durchpeitschen, das alle ist? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 5985 (A) ) (B) ) verkehrs“ im Grundgesetz. Die Zwecke der Zivilluftfahrt fiskalpolitische Gesichtpunkte. In einem solchen Fall Begriff der „Luftfahrt“ entspricht dem Begriff des „Luft- d urch strukturpolitische, arbeitsmarktpolitische oder Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anja Hajduk und Krista Sager (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines … Geset- zes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 20 c) Erstens. Der Bund hat die ausschließliche Gesetz- gebungskompetenz für den „Luftverkehr“, Art. 73 Nr. 6 des Grundgesetzes. Das Recht der Enteignung auf dem Gebiet des Luftverkehrs unterfällt nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 14 des Grundgesetzes der konkurrierenden Gesetz- gebung. Zweitens. In § 28 Abs. 1 LuftVG hat der Bundesge- setzgeber die Enteignung für „Zwecke der Zivilluftfahrt“ für zulässig erklärt. Mit dem Begriff „zivil“ wird eine Abgrenzung zur militärischen Luftfahrt gezogen. Der u t l t „ d F g § s n o w c L § L r e n s G g h g d d f g a n g w f t v g b E A s G A E h l ö e s z l Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bülow, Marco SPD 23.10.2003 Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Feibel, Albrecht CDU/CSU 23.10.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 23.10.2003 Gleicke, Iris SPD 23.10.2003 Hartnagel, Anke SPD 23.10.2003 Lange (Backnang), Christian SPD 23.10.2003 Raab, Daniela CDU/CSU 23.10.2003 Sauer, Thomas SPD 23.10.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23.10.2003 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 23.10.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht mfassen alles, was – ausgehend von der Verkehrsfunk- ion des LuftVG – dem allgemeinen Verkehr der Zivil- uftfahrt dient. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung un- erfallen insbesondere auch Flugplätze dem Begriff der Zivilluftfahrt“. Dies gilt sowohl für Flughäfen und Lan- eplätze, die dem allgemeinen Verkehr dienen, als auch lughäfen und Landeplätze für besondere Zwecke, so enannte Sonderflughäfen oder Sonderlandeplätze nach § 38, 49 LuftVZO ). Drittens. In § 28 Abs. 2 LuftVG hat der Bundesge- etzgeber eine Regelung für das Enteignungsverfahren ormiert, wenn Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- der Genehmigungsverfahren stattgefunden haben. Alle eiteren Regelungen zu Enteignungsverfahren für Zwe- ke der Zivilluftfahrt hat der Bundesgesetzgeber den ändern überlassen. Dementsprechend verweist auch 28 Abs. 3 LuftVG auf die Enteignungsgesetze der änder. Viertens. Der durch den Gesetzentwurf des Bundes- ates zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften inzufügende Satz 2 in § 28 Abs. 1 LuftVG „Die Befug- is der Länder, Enteignungen für Sonderflugplätze vorzu- ehen, bleibt unberührt.“ bestätigt lediglich die bisherige esetzeslage auf Bundesebene, was auch die Bundesre- ierung in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2003 fest- ält. Die Befugnis der Länder, Regelungen für Enteignun- en für Sonderflugplätze vorzusehen, erweitert insbeson- ere nicht die Zweckbestimmung solcher Enteignungen, ie auch auf Landesebene nur für Zwecke der Zivilluft- ahrt erfolgen können. Soweit der Bundesrat in der Be- ründung seines Gesetzentwurfs davon ausgeht, dass es uch möglich sein muss, „Enteignungen für in erster Li- ie private Zwecke“ durchzuführen, wenn „hierdurch zu- leich industrielle und wirtschaftliche Ziele gefördert erden sollen, die dem Gemeinwohl dienen“, kann dies ortbestehen. Jedenfalls lässt sich eine solche Auswei- ung von Enteignungszwecken auf dem Gebiet des Luft- erkehrs oder der Zivilluftfahrt nicht mit der vorgeschla- enen Hinzufügung des Satzes 2 in § 28 Abs. 1 LuftVG egründen. Fünftens. Auch landesgesetzliche Regelungen zur nteignung für Sonderflugplätze müssen sich an Art. 14 bs. 3 des Grundgesetzes messen lassen. Enteignungen ind nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur durch esetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig, das auch rt und Ausmaß der Entschädigung regelt. Dient eine nteignung dem Wohl der Allgemeinheit, so ist es uner- eblich, ob sie zugunsten eines Privaten oder der öffent- ichen Hand erfolgt, ob also ein Privater oder ein Träger ffentlicher Verwaltung als Unternehmer tätig wird. Bei inem Zusammenfallen öffentlicher mit privaten Interes- en an der Enteignung ist eine solche grundsätzlich auch ulässig, wenn die privaten Interessen mit den öffent- ichen nur mittelbar verbunden sind, so zum Beispiel 5986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 (A) (C) (B) (D) müssen aber durch den Landesgesetzgeber nach Art. 14 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes folgende vom Verfas- sungsgericht – BVerfGE 74.264 L 2, Boxbergentschei- dung – formulierten Maßstäbe erfüllt sein: Ein Gesetz muss den nur mittelbar zu verwirklichen- den Enteignungszweck deutlich und konkret umschrei- ben. Es muss also eine genaue landesgesetzliche Be- schreibung des Enteignungszwecks vorliegen, sodass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung nicht in die Hand der Verwaltung gegeben wird. Ein Gesetz muss die grundlegenden Enteignungs- voraussetzungen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung festlegen. Es bedarf deshalb differenzierter materieller und verfahrensrechtlicher Regelungen, die sicherstellen, dass den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz zwischen dem Gemeinwohl- interesse, den Interessen des zu Enteignenden und des Begünstigten im Einzelfall Rechnung getragen wird und insbesondere die Erforderlichkeit der Enteignung sorg- fältig geprüft werden kann. In einem Gesetz müssen die Regelungen zur dauer- haften Sicherung des verfolgten Gemeinwohlziels fest- gelegt sein. Der Gemeinwohlbezug der Tätigkeit des Privaten darf also kein bloßer Reflex auf seine privatnüt- zige Tätigkeit bleiben, sondern es muss durch eine recht- liche Bindung des Privaten eine dauerhafte Sicherung des die Enteignung rechtfertigenden Gemeinwohls erfol- gen. 53 91, 1 69. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Joachim Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

    vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates entspricht
    den Vorstellungen der FDP. Das in den neuen Bundes-
    ländern geltende Sonderrecht, das die Möglichkeit einer
    Verwertungskündigung ausschließt, wird der heutigen
    Situation nicht mehr gerecht und sollte schnellstmöglich
    verschwinden.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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    (C (D Bereits in den parlamentarischen Debatten zur ietrechtsreform 2001 haben wir darauf hingewiesen, ass sich dieses Sonderrecht erledigt hat und es daher chnell aus dem Gesetz herausgenommen werden sollte. uch zu diesem Zeitpunkt war das Wohnungsüberangeot im Osten Deutschlands schon bekannt und wussten ir, dass es dort einen wachsenden Leerstand an Wohungen geben würde. Inzwischen sind es 1,4 Millionen eer stehende Wohnungen. Zum Glück hat sich die Einicht in diese Richtung verändert. Ich finde es gut, dass ie mit uns darüber diskutieren wollen. Aber die Leerstandsproblematik in den neuen Län ern hat sich weiter verschärft. Das muss man ganz deutich sagen. Trotz des Programms Stadtumbau Ost, das ir von seinem Grundanliegen her unterstützen, wächst er Leerstand schneller, als Wohnungen im Osten eutschlands abgerissen werden. Das ist das Problem. Heute geht es darum, den geplagten Wohnungsunter ehmen aus einer groben Einengung ihres Verfügungsechts herauszuhelfen. Die bekannten Fälle aus den mtsgerichten Halle und Jena haben bereits verdeuticht, dass die rechtlichen Hemmnisse auf dieser Strecke ach wie vor groß sind. Dazu gehört auch die hier in ede stehende Möglichkeit, Mietern zu kündigen, die reiwillig nicht bereit sind, ihre Wohnung in einem zum briss vorgesehenen Gebäude zu räumen. Ich möchte das an einem Beispiel verdeutlichen: Ein lfgeschossiger Wohnblock in Erfurt mit 176 Wohneineiten ist für den Abriss vorgesehen. Die meisten Mieter aren bereit umzuziehen. Ein Mieter blieb wohnen. Nach eltendem Recht musste das Wohnhaus weiter betriebsirtschaftlich erhalten werden, was die Gesellschaft jährch 77 000 Euro kostete. Der eine Mieter von 176, der och dort gewohnt hat, hat eine Warmmiete von 310 Euro Monat gezahlt. Das kann sich kein Unternehmen mehr isten. Deshalb muss sich hier etwas ändern. Dass sich die Wohnungsunternehmen hierbei um oziale Abfederung bemühen, haben sie zur Genüge beiesen. Diesem Mieter in Erfurt wurden eine vergleichare Wohnung im Nachbarhaus, sogar ein Reihenhaus lus 20 000 Euro Abstandszahlung angeboten. Ich finde as ungerecht gegenüber den Mietern, die aufgrund der ituation bereit waren auszuziehen. Dieser Ausnutzung üssen wir einen Riegel vorschieben. as Gesetz schreibt die soziale Abfederung vor. Das rauchen wir nicht weiter auszuführen. Im Übrigen ist ir kein Wohnungsunternehmen bekannt, das bei solhen Umzügen bisher Druck auf die Mieter in der Form usgeübt hat, möglichst viele finanzielle Vorteile zu ereichen. Im Gegenteil. Sie haben mehr als den Umzug beahlt und haben mit den Mietern ordentlich gesprochen. Deshalb bin ich froh über den Entwurf des Bundesra es. Ich würde mich aber genauso freuen, Frau Eichstädtohlig, wenn wir nicht sehr lange über diesen Entwurf iskutierten, sondern noch in diesem Jahr zu einem Erebnis kämen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Marco Wanderwitz [CDU/CSU]: Das wäre schön!)


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)







    (A) )



    (B) )




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt

erteile ich jetzt dem Kollegen Wolfgang Spanier von der
SPD-Fraktion das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Spanier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    Ich betrachte den Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem
    Blickwinkel eines Wohnungspolitikers. Es ist sicherlich
    unsere gemeinsame Überzeugung, dass wir zwischen den
    Rechten der Eigentümer und den Rechten der Mieter eine
    Balance zu wahren haben. Deswegen war es richtig und
    vernünftig, dieses Verbot einer Verwertungskündigung
    in den Einigungsvertrag einzubauen. Schließlich war die
    Situation damals eine völlig andere; vor allen Dingen
    wollten wir Mieterinnen und Mieter nicht verunsichern
    und verängstigen.

    Problematisch finde ich es allerdings, Mieterschutz-
    rechte mit der jeweiligen Situation am Wohnungsmarkt
    in Zusammenhang bringen zu wollen. Ich finde, beides
    müssen wir unabhängig voneinander betrachten. Deswe-
    gen ist für mich auch der Hinweis auf den wachsenden
    Leerstand nicht das entscheidende Argument, um hier
    über die Aufhebung des Verbots der Verwertungskündi-
    gung neu nachzudenken.

    Vielmehr müssen wir die Eigentümerrechte unter dem
    Aspekt des Stadtumbaus sehen. Das ist für mich ent-
    scheidend. Wir müssen nämlich nicht nur die finanziel-
    len, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür
    schaffen, dass das Programm zum Stadtumbau Ost, das
    so erfolgreich angelaufen ist, zum notwendigen Erfolg
    führt. Zur Schaffung rechtlicher Voraussetzungen gehört
    – Frau Eichstädt-Bohlig hat das bereits angesprochen –,
    dass Änderungen im Baugesetzbuch vorgenommen und
    Regelungen wie die, um die es heute geht, überprüft
    werden.

    Dass wir uns im Rahmen der Mietrechtsreform nicht
    über eine Änderung verständigen konnten, lag schlicht
    und einfach daran, dass sich in dieser Frage damals auch
    die neuen Bundesländer uneins waren. Das hat die Re-
    gierung in ihrer Gegenäußerung noch einmal bekräftigt.
    Heute ist die Situation anders, was wiederum eine ganz
    andere Voraussetzung ist.

    Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die
    Rechtsprechung gezeigt hat, dass Abrisskündigungen
    durchgesetzt werden können,


    (Joachim Günther [Plauen] [FDP]: Unter welchen Kosten!)


    und dass der BGH möglicherweise im nächsten Jahr eine
    Grundsatzentscheidung in dieser Frage treffen wird.
    Dennoch stimmen wir mit den Rechtspolitikern in der
    Koalition überein, dass wir, wie die Bundesregierung
    schon angekündigt hat, die neuen Sachverhalte sorgfältig
    prüfen müssen. Das ist kein fauler Kompromiss, sondern
    ist angesichts der Güterabwägung das einzig Sinnvolle.


    (Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)


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    (C (D Für sehr problematisch halte ich alle Überlegungen zu inem Sonderkündigungsrecht, auch wenn man es nur ür bestimmte Stadtquartiere aussprechen wollte. Ich laube, die Kernfrage, um die es in den nächsten Wohen geht, ist, ob wir das Verbot aufheben wollen oder icht. Wichtig beim Stadtumbau ist, dass die Vermieter mit ieser schwierigen Situation – es ist eine schwierige Siuation, nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für ie Mieterinnen und Mieter – sorgsam umgehen; das hat rau Eichstädt-Bohlig bereits gesagt. In der Regel tun ie Unternehmen das auch, zum Beispiel durch das Anebot guter Ersatzwohnungen, durch Umzugshilfen etc. ir müssen aber auch erkennen – das ist vollkommen ichtig –, dass wir es nicht zulassen dürfen, dass einzelne ieter die Möglichkeit zur Blockade erhalten. Die Ex rembeispiele, die genannt worden sind, sind natürlich ehr als ärgerlich. Aber in der Regel laufen solche Voränge einvernehmlich ab. Wir haben zu prüfen, ob die guten Mieterschutz echte, die wir glücklicherweise haben, auch in dieser esonderen Situation des Stadtumbaus Ost ausreichen. as wird in den nächsten Wochen in den anstehenden itzungen der Ausschüsse in Ruhe abzuwägen und zu eraten sein. Ich denke, dass es am Ende eine Regelung eben wird, die einen vernünftigen rechtlichen Rahmen ür den Stadtumbau im Osten und demnächst sicherlich uch stärker im Westen unseres Landes bringen wird, die ber auf der anderen Seite die gesicherten Mieterschutzechte an keiner Stelle auch nur im geringsten in Frage tellt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)