Rede:
ID1506914400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. der: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. jetzt: 1
    6. Kollege: 1
    7. Marco: 1
    8. Wanderwitzon: 1
    9. CDU/CSU-Fraktion.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/69 b) Antrag der Abgeordneten Klaus Brähmig, Jürgen Klimke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Rahmenbedingungen für Ge- schäftsreisen verbessern (Drucksache 15/1329) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Rahmenbedingungen, Infrastruktur und Marketing für Wassertourismus in Deutschland verbessern (Drucksache 15/1595) . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Verantwortung für die Sicherung der Welternährung übernehmen – Chancen der grünen Gentechnik nutzen (Drucksache 15/1216) . . . . . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Renate Künast, Bundesministerin BMVEL . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) 5888 B 5888 C 5903 B 5905 A 5907 C 5907 C 5908 D Deutscher B Stenografisch 69. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Gratulation zum 60. Geburtstag des Abgeord- neten Eckhart Lewering . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 a und b, 18 und 20 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung – 14./15. Legis- laturperiode (Drucksache 15/1303) . . . . . . . . . . . . . W E U D E B J A W B 5887 A 5887 A 5887 D 5888 A 5888 B Brähmig, Ernst Hinsken, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Schaffung einer familien- undestag er Bericht ung 23. Oktober 2003 t : freundlichen, verkehrsentlastenden und wirtschaftsfördernden Fe- rienregelung (Drucksachen 15/934, 15/1286) . . . . . olfgang Clement, Bundesminister BMWA . rnst Hinsken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . runhilde Irber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . nnette Faße SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilhelm Josef Sebastian CDU/CSU . . . . . . . ettina Hagedorn SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 5888 C 5888 D 5891 A 5893 A 5894 D 5896 C 5898 C 5900 B 5901 C 5902 D CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . 5910 C 5911 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . . . . René Röspel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Heiderich CDU/CSU . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christa Reichard (Dresden) CDU/CSU . . . . . Reinhold Hemker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Peter H. Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Pfeiffer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steuerän- derungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) (Drucksachen 15/1621, 15/1798) . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Be- schlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Er- richtung von Eurojust zur Verstär- kung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz – EJG) (Drucksache 15/1719) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Interna- tionalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Le- bens auf See und zum Internationa- len Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (Drucksache 15/1780) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Fünfunddreißigsten Strafrechts- änderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates i Z T 5913 C 5915 B 5916 C 5917 B 5917 D 5919 A 5919 D 5921 B 5922 C 5924 A 5925 A 5925 C 5926 C 5927 C 5928 A 5928 C 5929 A 5929 A 5929 A der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusam- menhang mit unbaren Zahlungsmit- teln (35. StrÄndG) (Drucksache 15/1720) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellver- tretenden Direktoren und die Be- diensteten von Europol (Drucksache 15/1648) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2000 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Fran- zösischen Republik über die Fest- legung der Grenze auf den ausgebauten Strecken des Rheins (Drucksache 15/1650) . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Marion Seib, Katherina Reiche, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Für mehr Wettbewerb und Flexibili- sierung im Hochschulbereich – der Bologna-Prozess als Chance für den Wissenschaftsstandort Deutschland (Drucksache 15/1787) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Multita- lent nachwachsender Rohstoff effi- zient fördern (Drucksache 15/1788) . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Julia Klöckner, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Verbraucher aufklären und schützen – Innovation und Vielfalt in der Produktentwicklung und Werbung für Lebensmittel erhalten (Drucksache 15/1789) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung 5929 B 5929 B 5929 C 5929 C 5929 D 5929 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 III einer Übergangsregelung zum Kind- schaftsrechtsreformgesetz für nicht miteinander verheiratete Eltern (Drucksachen 15/1552, 15/1807) . . . . c) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung luft- verkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 15/1469, 15/1793) . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 5. März 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizeri- schen Eidgenossenschaft über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten Bargen/Blum- berg, Barzheim/Hilzingen, Dörf- lingen/Büsingen, Hüntwangen/Ho- hentengen und Wasterkingen/ Hohentengen (Drucksachen 15/1187, 15/1717) . . . . e) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 4 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 15/1614) . . . . . . . . . . . . . f–j) Beschlussempfehlungen des Petitions- ausschusses: Sammelübersichten 65, 66, 67, 68 und 69 zu Petitionen (Drucksachen 15/1701, 15/1702, 15/1703, 15/1704, 15/1705) . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Sorgerecht für nicht- eheliche Kinder vor In-Kraft-Treten der Kindschaftsrechtsreform regeln (Drucksachen 15/757, 15/1807) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die U R K H P D C P W D K z T G G M B 5930 A 5930 A 5930 B 5930 C 5930 C 5930 D Entwicklung der Streitkräftepoten- ziale (Jahresabrüstungsbericht 2002) (Drucksachen 15/1104, 15/1800) . . . . b) Antrag der Abgeordneten Uta Zapf, Petra Ernstberger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Marianne Tritz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Verhin- derung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen durch Abrüstung und kooperative Rüs- tungskontrolle (Drucksache 15/1786) . . . . . . . . . . . . . ta Zapf SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . erstin Müller, Staatsministerin AA . . . . . . . arald Leibrecht FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Ernstberger SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl A. Lamers (Heidelberg) DU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . infried Nachtwei BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Theodor Freiherr von und u Guttenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Er- nährung und Landwirtschaft – zu der Unterrichtung durch die Bundes- regierung: Waldzustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Umwelt- monitorings – – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wald- zustandsbericht 2002 – Ergebnisse des forstlichen Um- weltmonitorings – (Drucksachen 15/270, 15/745, 15/1027) . abriele Hiller-Ohm SPD . . . . . . . . . . . . . . . eorg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . . . atthias Berninger, Parl. Staatssekretär MVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5932 A 5932 A 5932 B 5934 B 5936 B 5937 B 5938 A 5939 D 5941 B 5942 A 5943 A 5944 B 5944 C 5946 C 5947 C IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Georg Schirmbeck CDU/CSU . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan FDP . . . . . . . . . Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Deß CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Art. 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Drucksache 15/1490) . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ju- gendarbeitsschutzgesetzes (Drucksachen 15/756, 15/1593) . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus SPD . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . Josef Philip Winkler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Bundesgrenzschutz für die EU- Osterweiterung tauglich machen (Drucksache 15/1328) . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Baumann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R H T L F D H D G T D ( C B C G D T U N B A L A E A N ü r ( 5948 D 5949 B 5950 A 5951 A 5952 B 5952 C 5953 C 5955 C 5956 B 5957 A 5957 D 5958 A 5959 A 5961 A 5962 A 5963 C 5965 A 5965 B 5966 B 5967 A 5967 D alf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Peter Kemper SPD . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der CDU/CSU: Neue EU-Wertpapierdienstleistungs- richtlinie (Drucksache 15/1564) . . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . lorian Pronold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Andreas Pinkwart FDP . . . . . . . . . . . . . . ubert Ulrich BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eorg Fahrenschon CDU/CSU . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Hochschulrahmengesetzes (HRG ÄndG) (Drucksache 15/1498) . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Frankenberg, Minister Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Matschie, Parl. Staatssekretär MBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Hartmann (Homburg) FDP . . . . . . rietje Bettin BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Rachel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . te Berg SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten nja Hajduk und Krista Sager (beide BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften Tagesordnungspunkt 20 c) . . . . . . . . . . . . . . 5968 D 5969 D 5971 B 5971 C 5972 C 5973 D 5974 B 5975 B 5976 C 5976 C 5978 A 5979 C 5980 A 5981 B 5982 C 5983 D 5983 D 5985 A 5985 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 5887 (A) ) (B) ) 69. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    ung 7 (C): Unter „Enthalten“ me „Petra Pau“ zu strei- chschulen in Fächern, die legt sind, 50 Prozent ihrer nnen. Zurzeit liegt dieser : Hört! Hört!) Recht bisher nicht einmal sammenhang. Dieser Tatsache t bei seinen Empfehlungen für Hochschulzugangs Rechnung. Jetzt frage ich Sie: Warum u wir jetzt, unmittelbar vorher, i Gesetz durchpeitschen, das alle ist? Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 5985 (A) ) (B) ) verkehrs“ im Grundgesetz. Die Zwecke der Zivilluftfahrt fiskalpolitische Gesichtpunkte. In einem solchen Fall Begriff der „Luftfahrt“ entspricht dem Begriff des „Luft- d urch strukturpolitische, arbeitsmarktpolitische oder Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anja Hajduk und Krista Sager (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines … Geset- zes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 20 c) Erstens. Der Bund hat die ausschließliche Gesetz- gebungskompetenz für den „Luftverkehr“, Art. 73 Nr. 6 des Grundgesetzes. Das Recht der Enteignung auf dem Gebiet des Luftverkehrs unterfällt nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 14 des Grundgesetzes der konkurrierenden Gesetz- gebung. Zweitens. In § 28 Abs. 1 LuftVG hat der Bundesge- setzgeber die Enteignung für „Zwecke der Zivilluftfahrt“ für zulässig erklärt. Mit dem Begriff „zivil“ wird eine Abgrenzung zur militärischen Luftfahrt gezogen. Der u t l t „ d F g § s n o w c L § L r e n s G g h g d d f g a n g w f t v g b E A s G A E h l ö e s z l Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Bülow, Marco SPD 23.10.2003 Dümpe-Krüger, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Feibel, Albrecht CDU/CSU 23.10.2003 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 23.10.2003 Gleicke, Iris SPD 23.10.2003 Hartnagel, Anke SPD 23.10.2003 Lange (Backnang), Christian SPD 23.10.2003 Raab, Daniela CDU/CSU 23.10.2003 Sauer, Thomas SPD 23.10.2003 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23.10.2003 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 23.10.2003 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 23.10.2003 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht mfassen alles, was – ausgehend von der Verkehrsfunk- ion des LuftVG – dem allgemeinen Verkehr der Zivil- uftfahrt dient. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung un- erfallen insbesondere auch Flugplätze dem Begriff der Zivilluftfahrt“. Dies gilt sowohl für Flughäfen und Lan- eplätze, die dem allgemeinen Verkehr dienen, als auch lughäfen und Landeplätze für besondere Zwecke, so enannte Sonderflughäfen oder Sonderlandeplätze nach § 38, 49 LuftVZO ). Drittens. In § 28 Abs. 2 LuftVG hat der Bundesge- etzgeber eine Regelung für das Enteignungsverfahren ormiert, wenn Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- der Genehmigungsverfahren stattgefunden haben. Alle eiteren Regelungen zu Enteignungsverfahren für Zwe- ke der Zivilluftfahrt hat der Bundesgesetzgeber den ändern überlassen. Dementsprechend verweist auch 28 Abs. 3 LuftVG auf die Enteignungsgesetze der änder. Viertens. Der durch den Gesetzentwurf des Bundes- ates zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften inzufügende Satz 2 in § 28 Abs. 1 LuftVG „Die Befug- is der Länder, Enteignungen für Sonderflugplätze vorzu- ehen, bleibt unberührt.“ bestätigt lediglich die bisherige esetzeslage auf Bundesebene, was auch die Bundesre- ierung in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2003 fest- ält. Die Befugnis der Länder, Regelungen für Enteignun- en für Sonderflugplätze vorzusehen, erweitert insbeson- ere nicht die Zweckbestimmung solcher Enteignungen, ie auch auf Landesebene nur für Zwecke der Zivilluft- ahrt erfolgen können. Soweit der Bundesrat in der Be- ründung seines Gesetzentwurfs davon ausgeht, dass es uch möglich sein muss, „Enteignungen für in erster Li- ie private Zwecke“ durchzuführen, wenn „hierdurch zu- leich industrielle und wirtschaftliche Ziele gefördert erden sollen, die dem Gemeinwohl dienen“, kann dies ortbestehen. Jedenfalls lässt sich eine solche Auswei- ung von Enteignungszwecken auf dem Gebiet des Luft- erkehrs oder der Zivilluftfahrt nicht mit der vorgeschla- enen Hinzufügung des Satzes 2 in § 28 Abs. 1 LuftVG egründen. Fünftens. Auch landesgesetzliche Regelungen zur nteignung für Sonderflugplätze müssen sich an Art. 14 bs. 3 des Grundgesetzes messen lassen. Enteignungen ind nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur durch esetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig, das auch rt und Ausmaß der Entschädigung regelt. Dient eine nteignung dem Wohl der Allgemeinheit, so ist es uner- eblich, ob sie zugunsten eines Privaten oder der öffent- ichen Hand erfolgt, ob also ein Privater oder ein Träger ffentlicher Verwaltung als Unternehmer tätig wird. Bei inem Zusammenfallen öffentlicher mit privaten Interes- en an der Enteignung ist eine solche grundsätzlich auch ulässig, wenn die privaten Interessen mit den öffent- ichen nur mittelbar verbunden sind, so zum Beispiel 5986 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 (A) (C) (B) (D) müssen aber durch den Landesgesetzgeber nach Art. 14 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes folgende vom Verfas- sungsgericht – BVerfGE 74.264 L 2, Boxbergentschei- dung – formulierten Maßstäbe erfüllt sein: Ein Gesetz muss den nur mittelbar zu verwirklichen- den Enteignungszweck deutlich und konkret umschrei- ben. Es muss also eine genaue landesgesetzliche Be- schreibung des Enteignungszwecks vorliegen, sodass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung nicht in die Hand der Verwaltung gegeben wird. Ein Gesetz muss die grundlegenden Enteignungs- voraussetzungen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung festlegen. Es bedarf deshalb differenzierter materieller und verfahrensrechtlicher Regelungen, die sicherstellen, dass den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz zwischen dem Gemeinwohl- interesse, den Interessen des zu Enteignenden und des Begünstigten im Einzelfall Rechnung getragen wird und insbesondere die Erforderlichkeit der Enteignung sorg- fältig geprüft werden kann. In einem Gesetz müssen die Regelungen zur dauer- haften Sicherung des verfolgten Gemeinwohlziels fest- gelegt sein. Der Gemeinwohlbezug der Tätigkeit des Privaten darf also kein bloßer Reflex auf seine privatnüt- zige Tätigkeit bleiben, sondern es muss durch eine recht- liche Bindung des Privaten eine dauerhafte Sicherung des die Enteignung rechtfertigenden Gemeinwohls erfol- gen. 53 91, 1 69. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 23. Oktober 2003 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dirk Manzewski


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





    (A) )


    (B) )


    (Marco Wanderwitz [CDU/CSU]: Hört! Hört!)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Marco Wanderwitz

on der CDU/CSU-Fraktion.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marco Wanderwitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu-

    ächst, Herr Kollege Manzewski, sei mir gestattet, Fol-
    endes zu sagen: Ich finde es sehr erfreulich, dass von
    er SPD-Fraktion jetzt – im Gegensatz zu der Debatte,
    ie wir im Juli dieses Jahres geführt haben – zumindest
    rüfbedarf gesehen wird.


    (Dirk Manzewski [SPD]: Da habe ich noch nicht geredet, Herr Kollege!)


    Sie haben damals nicht geredet, das ist richtig. – Wenn
    ie das schon etwas früher erkannt hätten, dann hätte
    uch die Prüfung schon etwas eher erfolgen können.
    Nichtsdestotrotz: Da ich nicht sicher bin, ob das auch

    hre Kolleginnen und Kollegen erkannt haben, glaube
    ch, dass zu der Entstehung dieser Regelung noch eini-
    es gesagt werden sollte.
    Die hier in Rede stehende Sonderregelung des Art. 232
    2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
    esetzbuch erweist sich – das habe ich bereits in meiner
    ede im Juli gesagt – zunehmend als Hemmschuh für
    ie weitere wohnungswirtschaftliche Entwicklung in
    en neuen Ländern.
    iese Regelung verbietet es dem Vermieter, sich bei ei-
    em vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen Mietver-
    ältnis – das betrifft noch eine große Zahl an Mietern –
    uf ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung zu be-
    ufen, wenn er durch die Fortführung des Mietverhält-
    isses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwer-
    ung gehindert wäre. Die Anwendung des Kündigungs-
    atbestandes in § 573 BGB, den Sie schon ansprachen
    nd der dies ermöglichen würde, ist für diese Mietver-
    ältnisse nach der genannten Vorschrift ausdrücklich
    usgeschlossen.
    Durch diese besondere Rechtslage wird es den Eigen-

    ümern erschwert, Gebäude grundlegend zu sanieren,
    m- oder neu zu gestalten, abzureißen bzw. in ihrer Ge-
    amtgröße oder in ihrem Gesamtzuschnitt den geänder-
    en Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt anzupassen.






    (A) )



    (B) )


    Marco Wanderwitz

    Diese Vorschrift gilt, wie schon ausgeführt, nur für

    die neuen Länder; sie geht auf den Einigungsvertrag zu-
    rück. Zweck war es, wie ebenfalls schon richtig ange-
    sprochen, Mieter von preisgünstigem Wohnraum in An-
    betracht der herrschenden Wohnungsknappheit in der
    ehemaligen DDR vor Kündigung zu schützen. Fortge-
    führt wurden aber auch – ich denke, das sollten wir hier
    erwähnen – die mietrechtlichen Schutzvorschriften des
    ZGB der ehemaligen DDR, in denen aufgrund der völlig
    anderen Eigentümerstruktur im Bereich des Wohnrau-
    mes eine Kündigungsmöglichkeit zur Verwertung des
    Grundstücks nicht vorgesehen war.

    Wenn man sich nochmals die Wohnraumsituation zum
    Zeitpunkt der Wiedervereinigung vergegenwärtigt, so
    hatte diese Regelung zu diesem Zeitpunkt durchaus ihre
    Berechtigung. Mittlerweile hat sich jedoch auf dem Woh-
    nungsmarkt vieles grundlegend verändert – und das nicht
    erst im letzten halben Jahr. Wir sollten beispielsweise die
    in großem Umfang getätigten Sanierungen oder die vielen
    Neubauten und nicht zuletzt den seit Ende der 90er-Jahre
    wieder erhöhten Abwanderungsdruck im Osten nicht
    aus den Augen verlieren. Allein in den letzten vier Jah-
    ren ist der Leerstand, bezogen auf das Gebiet der neuen
    Länder, um mehr als 300 000 Wohnungen auf nunmehr
    rund 1,2 Millionen Wohnungen angestiegen. In einigen
    Gebieten steht fast jede fünfte Wohnung leer. Damit ein-
    hergehend steht genügend preiswerter, sanierter Wohn-
    raum zur Verfügung.

    Der Ausschluss der Verwertungskündigung führt nun
    dazu, dass Vermieter, wenn sich Mieter weigern auszu-
    ziehen – das sind nach meiner Einschätzung leider keine
    Einzelfälle –, die Gebäude in mehr oder weniger unver-
    ändertem Zustand erhalten müssen. Mit den Mietein-
    künften kann aber vielfach nur ein kleiner Teil der Kos-
    ten für die Gebäudeunterhaltung abgedeckt werden.
    Gerade die kommunalen Wohnungsbaugenossenschaf-
    ten und -gesellschaften, die in den neuen Ländern in sehr
    großer Zahl vorhanden sind, sind in ihrer Existenz oft-
    mals dadurch bedroht, dass gerade Plattenbauten, aber
    auch andere Altbauten nicht abgerissen werden können.

    Vielfach bleibt nur die Möglichkeit, den letzten verblie-
    benen Mieter mit großzügigen Umzugsprämien – wenn
    man sie so bezeichnen will; wenn man mit den Betroffe-
    nen spricht, ist teilweise von fünfstelligen Summen die
    Rede – dazu zu bewegen, auszuziehen. Aber selbst da-
    rauf lassen sich Mieter teilweise nicht ein. Sie bestehen
    vielmehr darauf, in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.
    Eigentümer müssen dann Vermögensverluste hinnehmen,
    denen sie mangels Verkäuflichkeit des Grundstücks – das
    ist leider traurige Realität – nicht ausweichen können.

    Ich sage Ihnen ganz deutlich: Diese Sonderregelung
    gefährdet den Erfolg des „Stadtumbaus Ost“ insgesamt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Eine Wohnungsgenossenschaft, die ein zum Abriss aus-
    gewähltes Quartier derzeit nicht leer ziehen kann, wird
    resignieren und nicht Jahre später, wenn die Rechtslage
    geändert wurde, wieder mit neuen Planungen beginnen
    und neue Konzepte entwerfen – falls es diese Genossen-

    s
    M
    f
    L

    b
    r
    Ü
    B

    s

    e
    G
    r
    W
    s
    g

    l
    r
    s
    V
    d
    w
    M
    s
    K
    u
    m
    i
    b

    M
    L
    a
    m
    ta
    e
    A
    k
    i
    N
    d
    g
    v
    k
    k
    f
    S
    d

    t
    V
    z
    d
    l
    c
    z

    (C (D chaft dann überhaupt noch gibt. Die Entwicklung der ietpreise – auch das sei an dieser Stelle gesagt – ge ährdet bereits jetzt den Wohnungsmarkt in den neuen ändern nicht unerheblich. Deshalb ist eine Aufhebung der Sonderregelung ge oten, zumal es sich um die einzig verbliebene mietechtliche Sonderregelung in den neuen Ländern seit berführung des Mietrechts des ZGB in unser BGB im ereich des Kündigungsschutzes handelt. Ich möchte in diesem Zusammenhang Folgendes klar tellen: Es geht uns nicht – das konnte ich jüngst in der Mieter-Zeitung“ des Deutschen Mieterbundes lesen – um in „Sonderkündigungsrecht Ost“. Wir wollen – ganz im egenteil – ein nicht mehr zu rechtfertigendes „Sonderecht Ost“ aufheben und damit die Rechtslage in Ost und est in einem Rechtsgebiet vereinheitlichen, in dem kein achgerechter Grund mehr für unterschiedliche Regelunen besteht. Durch die Aufhebung dieser Sondervorschrift – Kol ege Manzewski hat es angesprochen – werden keine beechtigten Interessen der Mieter verletzt. Zum einen etzt § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dem Kündigungsrecht des ermieters enge Grenzen, weil nur dann gekündigt weren darf, wenn der Vermieter andernfalls erhebliche irtschaftliche Nachteile erlitte. Zum anderen sind die ieter durch zu beachtende Kündigungsfristen gechützt. Außerdem bleibt ihnen die Möglichkeit, der ündigung zu widersprechen, wenn diese für sie eine nzumutbare Härte bedeutete. Diese Schutzmechanisen haben sich in den alten Ländern selbst in Gebieten, n denen Wohnungsknappheit vorherrscht, als praktikael und zureichend erwiesen. Mit den Kündigungsmöglichkeiten des allgemeinen ietrechts kann die gerade die neuen Länder betreffende eerstandsproblematik wesentlich entschärft werden, da uch Kündigungen zum Zwecke des Gebäudeabrisses eröglicht würden. Nun verweist die Bundesregierung – so t sie es zum Beispiel in der Debatte im Juli – auf verinzelte Rechtsprechung aus jüngster Zeit, in der die uffassung vertreten wird, der bloße Gebäudeabriss sei eine wirtschaftliche Verwertung. Diese Rechtsprechung st aber – so meine ich – ersichtlich aus der Not geboren. ur dadurch, dass die Gerichte davon ausgegangen sind, er bloße Abriss sei kein Fall der Verwertungskündiung, war der Weg eröffnet, die Kündigung von Altmieterhältnissen trotz des Ausschlusses der Verwertungsündigung zumindest auf die Generalklausel stützen zu önnen. Hätte man, was meiner Auffassung nach zutrefender ist, auch die Abrisskündigung der aufzuhebenden ondervorschrift unterworfen, wäre ein Rückgriff auf ie Generalklausel nicht möglich gewesen. Diese Rechtsprechung wird im Übrigen in der Litera ur gerade deshalb zu Recht heftig kritisiert. Wenn ein ermieter berechtigt ist, zur wirtschaftlichen Verwertung u kündigen, muss dies schon nach dem Zweck der Künigungsregel erst recht gelten, wenn es darum geht, ohne ukrativere Nutzungsmöglichkeit künftige wirtschaftlihe Einbußen abzuwenden, die ohne den Gebäudeabriss weifellos einträten. Marco Wanderwitz Zudem lagen den beiden in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Entscheidungen der Amtsgerichte Halle-Saalkreis und Jena ausgesprochene Extremfälle zugrunde. Auch darüber haben wir in diesem Hause schon gesprochen. In beiden Fällen waren die Gebäude elfgeschossige Plattenbauten, die bis auf einen letzten verbliebenen Mieter leer gezogen waren. In dem Fall, über den das Amtsgericht Halle-Saalkreis zu befinden hatte, standen jährliche Mieteinnahmen von 4 000 Euro Kosten zur Unterhaltung des Gebäudes in Höhe von mehr als 50 000 Euro gegenüber. Daher lässt sich sicherlich nicht behaupten, dass eine Aufhebung der Sonderregelung angesichts veränderter Rechtsprechung obsolet geworden sei, zumal die weitere Entwicklung im Unklaren bleibt und von einer einheitlichen Entscheidungspraxis noch keine Rede sein kann. Insoweit ist die Stellungnahme der Bundesregierung zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates, dem eine Initiative der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde liegt – drei der neuen Bundesländer konnten sich also einigen –, zumindest schwer nachvollziehbar. Es heißt dort: Es sollte aber im weiteren Verfahren geprüft werden, ob angesichts der Rechtsprechung eine Gesetzesänderung erforderlich ist. Ich habe ihre Initiative anders, nämlich eher dahin gehend verstanden, dass es um eine sorgfältige Prüfung des vorliegenden Antrages gehe. Das, was die Bundesregierung hier in ihrer Stellungnahme schreibt – sie stellt das Ob und nicht das Wie infrage –, trifft das Problem also nicht. Das Abschaffen einer Sonderregelung und damit die Geltung einer vorhandenen gesetzlichen Regelung im gesamten Bundesgebiet ist doch besser geeignet, Rechtssicherheit zu schaffen, als eine sich langsam entwickelnde Rechtsprechung, die stets nur den Einzelfall betreffen kann. Außerdem wäre es für Sie, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, doch eine schöne Sache, statt zu reden und zu prüfen – dies tun Sie auch auf diesem Gebiet schon eine ganze Weile – einmal etwas mit uns zusammen zu machen. Den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Stadtentwicklung Ost – Mehr Effizienz und Flexibilität, weniger Regulierung und Bürokratie“ haben Sie abgelehnt. Geben Sie sich doch zumindest heute einmal ob der überschaubaren Materie einen Ruck, sachpolitisch und nicht ideologisch zu handeln. – Dieses Eindrucks kann man sich zumindest bei den Ländern nicht erwehren, deren Regierungen sich diesem Antrag verweigert haben. Die Sonderregelung begegnet auch im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz verfassungsrechtlichen Vorbehalten. Ich verkenne nicht, dass der Eigentümer in Anbetracht der Sozialpflichtigkeit des Eigentums umso größere Einschränkungen seiner Eigentumsbefugnisse hinnehmen muss, je stärker das Eigen t e b g l n z a f m z v s v G m t R h v d O V l a g e d o h d f w g m k c d s I h W w I m s k (C (D umsobjekt soziale Funktionen erfüllt. Stets muss aber in sachlicher Grund für solche Einschränkungen gegeen sein. Sachliche Gründe dafür, die Verwertungskündigung änzlich auszuschließen, sind aber nicht mehr ersichtich, schon gar nicht, wenn die Beschränkung auf die euen Bundesländer begrenzt ist, in denen im Gegensatz u manchen Großstädten in den alten Bundesländern usreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Jeder, der ür eine Angleichung der Lebensverhältnisse eintritt, üsste schon aus diesem Grunde den Antrag unterstüten. Der Schutzzweck einer früher berechtigten Sonderorschrift hat sich ins Gegenteil verkehrt. Ich meine, wir ollten sie daher aufheben. Danke schön. Das Wort hat die Kollegin Franziska Eichstädt-Bohlig om Bündnis 90/Die Grünen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)





    (A) )


    (B) )


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    (Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)